Plenarprotokoll 18/16 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 16. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde Drucksache 18/527 1161 B Mündliche Frage 1 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Steuerung des Milchmarktes für den Ausstieg aus dem Milchquotensystem 2015 Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 1161 B Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 1161 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1162 B Mündliche Frage 2 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ergebnis des Abschlussberichts zum sogenannten Blutschwitzen bei Kälbern Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 1162 D Zusatzfragen Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 1163 A Mündliche Frage 5 Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der „Lotsen für Einsatzgeschädigte“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1163 D Zusatzfrage Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1164 A Mündliche Frage 7 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der von der Bundeswehr angeschafften Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssysteme der Plath GmbH Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1164 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1164 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1165 B Mündliche Frage 8 Andrej Hunko (DIE LINKE) Aufbau eines Kommandos „Computer Netzwerk Operation“ der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1165 C Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) 1166 A Mündliche Frage 9 Andrej Hunko (DIE LINKE) Übungsflüge und Abstürze von Drohnen des Typs LUNA Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1166 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) 1167 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1167 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) 1168 A Mündliche Frage 12 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung für die Haltung der französischen Regierung als Verfechterin der EU-Richtlinie zur Frauenquote Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 1168 C Zusatzfrage Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1168 C Mündliche Frage 13 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Frauenquote beim Treffen der Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union am 10. März 2014 Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 1169 A Mündliche Frage 14 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Beteiligung der Firma Booz & Company an der Entwicklung von Sicherheitsverfahren für die elektronische Gesundheitskarte Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG 1169 B Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) 1169 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) 1170 C Mündliche Frage 15 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines Handypfandes zur Verbesserung der Rücklaufquoten von Handys und Smartphones Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1170 D Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1171 B Mündliche Frage 17 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auslegung der Nachkühlsysteme für das Atomkraftwerk Gundremmingen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1172 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1172 B Mündliche Frage 31 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnahme von Bundeswehrsoldaten an der EU-Ausbildungsmission EUTM am Flughafen Mogadischu in Somalia Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1173 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1173 C Sevim Da?delen (DIE LINKE) 1174 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1174 C Mündliche Frage 32 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Verlegung des Hauptquartiers der Mission EUTM Somalia Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1174 D Zusatzfrage Sevim Da?delen (DIE LINKE) 1175 A Mündliche Frage 33 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Studierendenproteste im Kosovo Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1175 C Zusatzfrage Sevim Da?delen (DIE LINKE) 1175 D Mündliche Frage 34 Christine Buchholz (DIE LINKE) Beziehungen zwischen der Europäischen Mission EUFOR RCA und den zentralafrikanischen Regierungstruppen FACA Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1176 A Zusatzfragen Christine Buchholz (DIE LINKE) 1176 B Sevim Da?delen (DIE LINKE) 1176 C Mündliche Frage 35 Christine Buchholz (DIE LINKE) Begleitschutz durch die deutsche Marine beim Transport syrischer Giftgasbestände über das Mittelmeer Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1177 A Zusatzfragen Christine Buchholz (DIE LINKE) 1177 A Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 1177 C Mündliche Frage 37 Martina Renner (DIE LINKE) Erhebung und Austausch von Daten betreffend Journalistinnen und Journalisten durch das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen und das Bundesamt für Verfassungsschutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1178 A Zusatzfrage Martina Renner (DIE LINKE) 1178 B Mündliche Frage 38 Martina Renner (DIE LINKE) Datenspeicherung im Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1178 C Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) 1178 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Umgang in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy 1179 B Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 1179 B Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 1180 C Dr. Eva Högl (SPD) 1181 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1182 D Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) 1183 D Frank Tempel (DIE LINKE) 1185 C Burkhard Lischka (SPD) 1186 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1187 C Dr. Silke Launert (CDU/CSU) 1188 C Sönke Rix (SPD) 1189 C Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) 1190 B Helmut Brandt (CDU/CSU) 1191 B Nächste Sitzung 1192 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1193 A Anlage 2 Mündliche Frage 3 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit Herstellern genetisch veränderter Pflanzen und anderen Interessenvertretern zur Situation der Grünen Gentechnik in der EU Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 1193 C Anlage 3 Mündliche Frage 4 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit dem kanadischen Agrarminister Gerry Ritz über eine mögliche Lockerung der EU-Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 1193 D Anlage 4 Mündliche Frage 6 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sitzung des Rüstungsboards im BMVg im Januar 2014 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1194 A Anlage 5 Mündliche Frage 10 Inge Höger (DIE LINKE) Übungen mit unbemannten Luftfahrzeugen in Sachsen-Anhalt und angrenzenden Bundesländern Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1194 B Anlage 6 Mündliche Frage 11 Inge Höger (DIE LINKE) Entwicklungsvertrag für das Spionagemodul ISIS Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1194 D Anlage 7 Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beim Bundesamt für Strahlenschutz anhängige Zwischenlagergenehmigungsverfahren und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1195 A Anlage 8 Mündliche Fragen 18 und 19 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgabepflichten für CO2-Emissionen inner-europäischer Flüge von Fluggesellschaften aus Drittstaaten und Erlass von Zahlungsbescheiden an die Betreiber Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1196 C Anlage 9 Mündliche Frage 20 Heike Hänsel (DIE LINKE) Wasserversorgung in palästinensischen Gebieten Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 1197 A Anlage 10 Mündliche Fragen 21 und 22 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besetzung des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK 1197 B Anlage 11 Mündliche Fragen 23 und 24 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rücktritt des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau und Folgen für die Umsetzung der Konzeption des 100-jährigen Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK 1197 D Anlage 12 Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inbetriebnahme der sogenannten Thüringer Strombrücke Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1198 B Anlage 13 Mündliche Frage 26 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-konforme Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1198 D Anlage 14 Mündliche Fragen 27 und 28 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbauziele für die Kraft-Wärme-Kopplung und für erneuerbare Energien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1198 D Anlage 15 Mündliche Frage 29 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Internationale Partnerschaften für das Gelingen der Energiewende Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1199 B Anlage 16 Mündliche Frage 30 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abbrecherquote unter den auszubildenden somalischen Streitkräften Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1199 C Anlage 17 Mündliche Frage 36 Heike Hänsel (DIE LINKE) Gefahr einer militärischen Intervention der USA in Syrien nach dem Abtransport der syrischen Chemiewaffen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1200 A Anlage 18 Mündliche Frage 39 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weitergabe von Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren durch den damaligen Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1200 B Anlage 19 Mündliche Frage 40 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse von Mitgliedern der Bundesregierung über die Vorwürfe gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1200 B Anlage 20 Mündliche Frage 41 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Nationalen Aktionsplans zu dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Open Government Initiative Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1200 C Anlage 21 Mündliche Frage 42 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Unterschiedliche Prämierung für Erfolge bei den Olympischen und Paralympischen Spielen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1200 D Anlage 22 Mündliche Frage 43 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Sanierungsbedarf bei Sportstätten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 1201 A Anlage 23 Mündliche Frage 44 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermittlungen wegen Steuervergehen gegen Mitglieder früherer Bundesregierungen Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 1201 B Anlage 24 Mündliche Frage 45 Klaus Ernst (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung über Steuervergehen von Staatsekretärinnen und Staatssekretären seit dem Jahr 1991 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1201 C Anlage 25 Mündliche Frage 46 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1201 D Anlage 26 Mündliche Frage 47 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Behinderungen an Regelschulen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1202 A Anlage 27 Mündliche Frage 48 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichtes zum Thema Mütterrente und Auffüllbetrag vom 20. Juli 2005 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1202 B Inhaltsverzeichnis 16. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsident Peter Hintze: Die Sitzung ist eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich ein Wort zur aktuellen Entwicklung in der Ukraine sagen: Mit großer Sorge verfolgen wir die Eskalation der Gewalt. Die Nachricht von den vielen Toten und Verletzten macht uns tief betroffen. Unsere Gedanken sind bei den Familien und Angehörigen. Gemeinsam mit unseren Partnern in Europa wollen wir dazu beitragen, dass der Konflikt so schnell wie möglich beendet wird und die Menschen in der Ukraine ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung führen können. Wir werden uns als Parlament mit der Entwicklung schon morgen in einer vereinbarten Debatte weiter beschäftigen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Fragestunde Drucksache 18/527 Als Erstes ist der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefordert. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser bereit. Frage 1 ist von der Kollegin Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Fraktion Die Linke: Welche nichtintensive Steuerung des Milchmarktes hält die Bundesregierung für das sogenannte Soft Landing für den im Jahr 2015 geplanten Ausstieg aus dem Milchquotensystem für geeignet, wenn sie eine „intensive Steuerung des Milchmarktes“ ablehnt – siehe Vorbericht zum Agrar- und Fischereirat, Ausschussdrucksache 18(10)025 des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages? Herr Staatssekretär, bitte. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Frau Kollegin Tackmann, die Bundesregierung setzt den Kurs der Marktausrichtung der Milchwirtschaft fort. Die staatlichen Rahmenbedingungen sollten der Nutzung der sich bietenden Marktchancen nicht entgegenstehen. Für den Fall außergewöhnlicher Marktkrisen setzt die Bundesregierung weiterhin auf das wirksame und verlässliche Sicherheitsnetz der Europäischen Union. Das Sicherheitsnetz hat sich in der Milchkrise bewährt und hat funktioniert. Die Bundesregierung wird darauf achten, dass die Europäische Kommission ihre Aufgaben im Rahmen des Sicherheitsnetzes gegebenenfalls rechtzeitig und verantwortungsvoll wahrnimmt und erforderliche Krisenmaßnahmen ergreift. Die Direktzahlungen stabilisieren zusätzlich das Einkommen der Milcherzeuger. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, der Ausstieg aus der Milchquote ist für 2015 angekündigt und ein sogenanntes Soft Landing mit der EU vereinbart. Deswegen meine Frage: Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Erwartungen an die Zeit nach der Milchquote bisher auf den Milchmarkt ausgewirkt haben und wie viele Arbeitsplätze dort verloren gegangen sind? Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Tackmann, es bleibt dabei: Die Milchquotenregelung endet am 31. März 2015. Das Soft -Landing funktioniert. Sie kennen die Marktlage. Die Erzeugerpreise haben sich erfreulicherweise sehr gut erholt. Wir befinden uns zurzeit sogar in einer Preissituation, die wir so nicht erwartet haben. Ich kann Ihnen darüber hinaus, obwohl Sie jetzt gar nicht danach gefragt haben, berichten, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, Möglichkeiten zu finden, dass die Höhe der Superabgabe, die fällig wird, weil eine leichte Überlieferung der Quote festzustellen ist, re-duziert wird. Wir denken daran, die sogenannte Fettquote wieder abzuschaffen. Damit würde den deutschen Milcherzeugern ein erheblicher Millionenbetrag zugutekommen. Allerdings ist dieser unser Vorschlag in der Europäischen Union noch nicht mehrheitsfähig. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Der Parlamentarische Staatssekretär hat in vorauseilendem Gehorsam meinen Gedanken schon aufgegriffen. Die Frage der Überlieferung wird natürlich sehr intensiv diskutiert. Im Rahmen des Soft Landings im Milchmarkt war vereinbart, dass sich die Milchquote jährlich um 1 Prozent erhöht. Das war mit allen Mitgliedstaaten abgesprochen. Jetzt stellt sich die Frage, ob Ihre Position, die Regelung zur Überlieferung infrage zu stellen und die Strafzahlungen, die sich für Deutschland ergeben würden, zurückzunehmen, nicht unsolidarisch im Gesamtzusammenhang der Vereinbarung ist. Ich frage dies vor allem vor dem Hintergrund, dass es nach einer -Onlineumfrage von top agrar die Mehrheit der Rinderhalter für durchaus richtig hält, die Vereinbarung einzuhalten und die Überlieferung mit Geld abzugleichen. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin, wir bewegen uns hier in einem engen rechtlichen Rahmen; da haben Sie völlig recht. Es könnte höchstens dazu kommen, dass man eine einmal veränderte Fettquote wieder rückführt. Dort sehen wir rechtliche Möglichkeiten. Lassen Sie mich eine Bewertung anschließen. Gerade die Milcherzeuger haben in der Milchkrise 2008/2009 wirklich schwerwiegenden finanziellen Schaden davontragen müssen. Wenn jetzt eine Chance bestünde, notwendige oder erforderliche Strafzahlungen zu reduzieren, dann wäre das eine willkommene Möglichkeit, einen kleinen Ausgleich für die damaligen Beschwernisse zu schaffen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine zusätzliche Frage vom Kollegen Ostendorff, Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schönen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben völlig richtig geschildert, dass wir eine außerordentlich positive Preisentwicklung haben, wie sie keiner – egal ob Sie oder wir als Opposition – erwartet hätte. Trotzdem bleibt die Frage nach den sensiblen Räumen. Milchwirtschaft in Deutschland geht einher damit – Sie kennen dies von Ihrer heimischen Situation –, dass sie auch in Räumen dringend gebraucht wird, in denen aber höhere Gestehungskosten vorherrschen. Sehen Sie als Bundesregierung nicht die Notwendigkeit, sehr genau im Blick zu behalten, ob bestimmte Räume beim Soft Landing in Schieflage geraten? Gibt es Ihrerseits Überlegungen dazu? Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ostendorff, man muss klar sagen, dass wir solche Überlegungen nur für die zweite Säule anstellen können. Hier können wir Bewirtschaftungserschwernisse durch Zulagen für benachteiligte Gebiete ausgleichen. Dass das möglich ist, begrüßen wir nach wie vor. Das wird aber von den Ländern umgesetzt. Andererseits haben wir uns – daran war Ihre Partei ja mit beteiligt – bei der Agrarreform 2004 für die Entkopplung aller Direktzahlungen ausgesprochen. Das gilt auch jetzt. Ihren Wunsch jedoch, dass man ein besonderes Augenmerk auf diesen Teil der Flächen in Deutschland, die insbesondere von Grünland geprägt sind, legt, halte ich für berechtigt. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 2 der Kollegin Dr. Kirsten Tackmann, Fraktion Die Linke: Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis des Abschlussberichts zum sogenannten Blutschwitzen bei Kälbern (Förderkennzeichen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: 2809HS025), dass diese Erkrankung durch BVD-Impfungen ausgelöst wurde, hinsichtlich eines Änderungsbedarfs beim Zulassungsverfahren für veterinärmedizinische Impfstoffe mit dem Ziel, solche Nebenwirkungen zukünftig rechtzeitig, das heißt vor der Zulassung, zu erkennen? Herr Staatssekretär Bleser, bitte. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Präsident! In dem Forschungsvorhaben sollte primär die Ursächlichkeit des sogenannten Blutschwitzens – Bovine Neonatale Panzytopenie, BNP – vor dem Hintergrund geklärt werden, dass die Anwendung eines bestimmten BVD-Impfstoffes im Verdacht stand, das Krankheitsbild des Blutschwitzens zu verursachen. Die epidemiologischen Untersuchungen ergaben einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Impfung mit dem in Rede stehenden Impfstoff und dem Auftreten von BNP. Verantwortlich für BNP sind nach diesen Untersuchungen gegen bestimmte Zellen des Kalbes gerichtete Allo-Antikörper, welche nach Impfung genetisch prädisponierter weiblicher Rinder von diesen gebildet und von Kälbern über das Kolostrum aufgenommen werden. Im Abschlussbericht heißt es, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand BNP ein komplexes, primär durch die Applikation eines bestimmten Tierimpfstoffes ausgelöstes Geschehen ist, dessen Genese zudem von individuellen immunologischen und genetischen Faktoren beeinflusst wird. Vor diesem Hintergrund wurde nicht die Notwendigkeit gesehen, das Zulassungsverfahren veterinärmedizinischer Impfstoffe zu ändern. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vielen Dank. – Alle, die mit dem Geschehen befasst waren, können sich ja noch sehr genau daran erinnern, wie dramatisch die Situation damals war, weil niemand wusste, warum es bei den betroffenen Kälbern zu solch einem hochakuten Verlauf kommt und sie versterben. Deswegen befriedigt mich Ihre Antwort, dass das Zulassungsverfahren nicht überdacht werden müsse, natürlich nicht so ganz. Natürlich ist es eine schwierige Situation, wenn es bei Rindern eine genetische Prädisposition gibt. Trotzdem möchte ich an der Stelle nachfragen, ob es nicht doch einen Anlass dazu gibt, zu prüfen, wie man dem Auftreten solcher Zwischenfälle, die wirklich schwerwiegende Auswirkungen haben, im Zulassungsverfahren verstärkt präventiv begegnen kann, also ob es nicht Forschungsvorhaben geben sollte, bei denen möglicherweise die genetische Prädisposition für solche Erkrankungen untersucht wird. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin, der besagte Impfstoff, der diese Folgen hervorgerufen hat, wurde natürlich vom Markt genommen. Man hat aber nach Überprüfung keine Notwendigkeit gesehen, das Zulassungsverfahren an sich, das bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur durchgeführt wird, zu verändern. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ja, ich habe eine zweite Zusatzfrage. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Wie wurden denn Entschädigungen für die Betriebe geleistet? Halten Sie es nicht gerade auch vor dem Hintergrund dieses Falles, des Blutschwitzens bei Kälbern, für notwendig – die Linke hat die entsprechende Debatte in der vergangenen Wahlperiode sehr intensiv vorangebracht –, einen Nothilfefonds für tierhaltende Betriebe einzurichten? In diesem Fall war es nämlich so, dass die Betriebe null Chancen hatten, sich davor zu schützen. Es ging hier also um ein Risiko, dem man, wie bei höherer Gewalt und ähnlichen Dingen, nicht ausweichen konnte. Sollte es dafür nicht tatsächlich einen Nothilfefonds geben? Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ich denke, hier handelt es sich um ein privatrechtliches Problem, das zwischen den Marktbeteiligten geregelt werden muss. Ob man dafür einen Fonds braucht, bezweifle ich. Ich will aber gerne Ihrem Wunsch nachkommen und Ihnen Zahlen dazu zur Verfügung stellen, wie die Entschädigung gelaufen ist, sofern wir Zugang dazu haben; die Zuständigkeit hierfür liegt ja nicht bei der Bundesregierung. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die Fragen 3 und 4 des Kollegen Harald Ebner werden gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde schriftlich beantwortet. Wir haben damit den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abgeschlossen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe bereit. Ich rufe Frage 5 der Abgeordneten Doris Wagner, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Welche konkreten Erwägungen veranlassen das Bundesministerium der Verteidigung, den Regelbetrieb für die seit dem Jahr 2011 in der Ausbildung befindlichen „Lotsen für Einsatzgeschädigte“ erst im Jahr 2015 beginnen zu lassen, und weshalb werden für die bereits ausgebildeten Lotsen noch keine kontinuierlichen Fortbildungen angeboten (vergleiche Zeitschrift der Evangelischen Kirche für junge Soldaten, Heft 11, 2013)? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte werden bereits seit dem Jahr 2010 in besonders betroffenen Truppenteilen der Bundeswehr eingesetzt. In der seit dem Jahr 2012 am Zentrum Innere Führung in Koblenz stattfindenden Lotsenausbildung wurden seither rund 150 Lotsen ausgebildet. Der Lehrgangsbetrieb wird auch in diesem Jahr unvermindert fortgesetzt, und die ausgebildeten Lotsen werden ihrer Ausbildung entsprechend bedarfsgerecht haupt- bzw. nebenamtlich eingesetzt. Dies geschieht unabhängig von den entsprechenden organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Neuausrichtung und einer noch nicht vollständig abgeschlossenen strukturellen Verortung im Rahmen eines zukünftigen Regelbetriebes, der für die Wahrnehmung der Arbeit der Lotsen zunächst als nachrangig zu betrachten ist. Wichtig ist, dass die Lotsenleistung nach der Ausbildung entsprechend verfügbar ist und im konkreten Bedarfsfall auch abgerufen bzw. angewendet werden kann. Zur Schaffung einheitlicher Grundlagen für die Aufgaben und die Aus- und Weiterbildung sowie zur strukturellen Verankerung der Lotsen wurden im Bundesministerium der Verteidigung bundeswehrgemeinsame Zielvorgaben entwickelt, die in Kürze erlassen werden. Eine Fortbildung der Lotsen, verbunden mit Beratungselementen, erfolgt bereits im Rahmen der fachlichen Begleitung vor Ort, unter anderem durch Truppenpsychologen. Ferner beginnen wir in diesem Jahr damit, am Zentrum Innere Führung jährlich eine Fachtagung für die Weiterbildung und den Erfahrungsaustausch der bis jetzt ausgebildeten Lotsen abzuhalten. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Danke, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung meiner Frage. Ich habe in der Tat eine Nachfrage. Sie sagten gerade, dass die strukturelle Verortung im Rahmen der Umstrukturierung noch etwas auf sich warten lassen wird. Es wird doch offenbar als Hürde wahrgenommen, dass nicht ganz klar ist, an welchem Standort der jeweilige Lotse oder die jeweilige Lotsin zu finden ist. Würden Sie es nicht auch für sinnvoll halten, die verschiedenen Ansprechpartner des Psychosozialen Dienstes gemeinsam an einem Ort, in einer Kaserne, zu bündeln? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich bin der Meinung, dass es zunächst einmal gut ist, dass wir ein solches Lotsensystem haben. Es ist bei weitem nicht selbstverständlich. Ich habe eingeräumt, dass der Prozess der strukturellen Neuausrichtung in dem Zusammenhang eine Rolle spielt. Was aus unserer Sicht entscheidend ist: Jedem Einzelnen, der Hilfe braucht, wird geholfen. Das ist gewährleistet, und das ist aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang das Wichtigste. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Zu diesem Thema gibt es keine Fragen mehr. Die Frage 6 der Kollegin Agnieszka Brugger wird schriftlich beantwortet. Frage 7 des Kollegen Abgeordneten Hans-Christian Ströbele: In welchen Gebieten werden die von der Bundeswehr angeschafften drei Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssysteme, MoGeFA, der Plath GmbH (vergleiche Bundeswehr-Journal vom 10. Februar 2014, www.bundeswehr-journal.de/2014/mobile-fernmeldeaufklaerung-in-krisengebieten) eingesetzt, und unter welchen Voraussetzungen werden die in den betroffenen Frequenzbereichen vollständig und auch verdachtsunabhängig erfassten elektromagnetischen Aussendungen bzw. Funk- und Telekommunikationsdaten erhoben, ausgewertet und an nichtdeutsches Militär bzw. nichtdeutsche Nachrichtendienste weitergegeben? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, ich antworte Ihnen wie folgt: Bei dem in Rede stehenden Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssystem, MoGeFA, handelt es sich um ein Demonstratorsystem, bestehend aus drei Aufklärungstrupps, das sich zurzeit noch in der Erprobung beim Kommando Strategische Aufklärung befindet. Das Demonstratorsystem wird operationell nicht genutzt und dient als Grundlage für die vom Jahr 2016 an geplante Serienbeschaffung. Eine Überprüfung der operationellen Leistungsfähigkeit hat noch nicht stattgefunden. Im Rahmen der taktischen Einsatzprüfung wird durch die Truppe ein künstliches Funkszenario mit truppeneigenen Funkgeräten erzeugt und entsprechend aufgeklärt. Daher erübrigt sich auch die Frage nach der Erfassung und eventuellen Weitergabe von Daten. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege Ströbele? – Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, mir drängt sich die Frage auf: Haben Sie das Vorhaben, ein Funkszenario zu simulieren – ich habe Sie so verstanden, dass es hier um Feldversuche geht –, mit dem Datenschutzbeauftragten abgeklärt bzw. dessen Stellungnahme dazu eingeholt? Wir wird ausgeschlossen, dass auch andere Telekommunikationsverkehre als die der Bundeswehr dabei erfasst werden? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, ich habe darauf hingewiesen, dass sich das System in der Erprobung befindet. Lassen Sie mich einsortieren, worüber wir überhaupt reden. Wir reden über militärisch relevante Funkverkehre, die aufgeklärt werden sollen, wenn die Erprobung erfolgreich abgeschlossen ist. Es geht um den Ersatz bestehender Technik durch bessere, fortschrittlichere Technik. Es geht um den Landeinsatz und um den Schutz der eigenen Truppe. Ich bin zwar kein Experte im Bereich des Datenschutzes, aber ich glaube nicht, dass das zum klassischen Aufgabengebiet eines Datenschutzbeauftragten gehört. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns darum bemühen, unsere Soldaten durch moderne Maßnahmen zu schützen. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Ströbele? Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben nur den ersten Teil meiner Frage beantwortet, in dem es um die Rolle des Datenschutzbeauftragten ging. Meine Nachfrage bezieht sich auf die Erfassung von Telekommunikationsverkehr; ich weiß nicht, um welche Reichweite es geht. Können Sie ausschließen, dass die Telekommunikationsverkehre anderer Nutzer ausgespäht oder – ich formuliere es einmal neutral – festgestellt werden? Teile meiner schriftlich eingereichten Frage haben Sie übrigens auch noch nicht beantwortet: Wo werden die Systeme ausprobiert? In Deutschland oder anderswo? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, das eine Demonstratorsystem, um das es hier geht, steht in Daun in der Eifel. Ansonsten kann ich nur meine Ausführungen noch einmal wiederholen: Es geht um militärisch relevanten Funkverkehr. Ich vermute, dass Sie sich auf das Thema der sogenannten Beifangfähigkeit beziehen, das heißt auf die Frage, ob auf diesem Wege möglicherweise auch anderer Funk- bzw. Nachrichtenverkehr aufgenommen werden kann, dessen Empfang vom System gar nicht beabsichtigt ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich darüber erst dann detaillierter Auskunft geben kann, wenn die Erprobung des Systems abgeschlossen ist. Prinzipiell ist das nach meinem Kenntnisstand allerdings nicht ausgeschlossen. Das heißt aber nicht, dass die Weitergabe irgendwelcher Daten an Dritte beabsichtigt wäre. Schon gar nicht ist sie erfolgt, weil, wie gesagt, dieses System in der Erprobung ist. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin Keul, Bündnis 90/Die Grünen, hat dazu eine Zusatzfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Auch ich muss da noch einmal nachfragen: Warum ist, wenn Sie nicht ausschließen können, dass nebenbei auch Telekommunikation, in diesem Fall in der Eifel, mit aufgenommen werden könnte, der Datenschutzbeauftragte nicht einbezogen worden, um die ordnungsgemäße Löschung und Vernichtung dieser Daten sicherzustellen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, es ist schwer – so stelle ich es mir jedenfalls vor –, Daten zu löschen, die man noch gar nicht empfangen hat, weil man mit dem System noch gar nicht so weit ist. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber man testet es ja!) Aber ich ziehe gern Erkundigungen ein, ob es üblich ist, in dem derzeitigen Erprobungsstadium den Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Erfassung von Daten, deren Erfassung gar nicht beabsichtigt ist, (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darauf kommt es doch nicht an!) einzubeziehen, und ob dies gegebenenfalls auch erfolgt ist. Das liefere ich gerne nach. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Wir kommen zur Frage 8 des Kollegen Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion Die Linke: Inwiefern trifft ein Bericht des Magazins Technology Review (Ausgabe 2/2014) zu oder nicht zu, wonach die Bundeswehr mit einem Kommando „Computer Netzwerk Operationen“ Kapazitäten für „gezielte Angriffe auf Drohnen und andere elektronische Ziele“ aufbaut, hierfür zur Tarnung „Stealth-Techniken“ nutzt und lernt, Firewalls und Intrusion-Detection-Systeme oder Verschlüsselungsverfahren zu umgehen, und inwiefern teilt die Bundesregierung die Position, dass elektronische Systeme aus rechtlicher und moralischer Sicht nur dann militärische Ziele sein können, wenn sie allein militärischen Zwecken dienen, was zum Beispiel Angriffe auf Infrastrukturen der Energieversorgung, des Transportes oder der Telekommunikation pauschal ausschließt? Herr Staatssekretär Brauksiepe, bitte. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Hunko, ich antworte auf Ihre Frage wie folgt: Die Bundeswehr hat im Jahr 2007 die Gruppe „Computer Netzwerk Operationen“ innerhalb des Kommandos Strategische Aufklärung eingerichtet. Im Rahmen ihres Auftrages werden zur Unterstützung von Kräften der Bundeswehr in den Einsatz- und Krisengebieten gegnerische Fähigkeiten analysiert, aber auch das Wirken in gegnerischen Computernetzwerken simuliert. Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass diese Fähigkeiten dabei nicht isoliert zur Anwendung kommen, sondern nur eingebunden im Rahmen einer Gesamtoperation. Die in dem in Ihrer Frage genannten Artikel beschriebenen Fähigkeiten sind grundsätzlicher Natur. Über diese wurden die Vertreter des Deutschen Bundestages unter anderem in Sitzungen des Verteidigungsausschusses am 16. Juni 2012 und am 30. Januar 2013 umfassend und detailliert informiert. Der Aufbau eines gesonderten Kommandos „Computer Netzwerk Operationen“ ist derzeit nicht geplant. Aus rechtlicher Sicht gelten auch elektronische Systeme während eines bewaffneten Konflikts als militärische Ziele, wenn sie entsprechend der Definition des humanitären Völkerrechts aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung oder Neutralisierung einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt. Eine rein militärische Nutzung eines Objekts oder Objektkonglomerats ist gemäß geltendem Recht keine Voraussetzung für dessen Einordnung als militärisches Ziel. Das humanitäre Völkerrecht bestimmt keinen absoluten Schutz von Energieversorgungseinrichtungen, des Transportwesens oder der Telekommunikation. Ob ein elektronisches System ein ziviles Objekt oder aber ein militärisches Ziel darstellt, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls bestimmt werden. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? Andrej Hunko (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Dr. Brauksiepe. Es geht ja um die Frage, inwieweit dieses Kommando der Bundeswehr im Rahmen des sogenannten Cyberwar defensiv bzw. offensiv trainiert und inwieweit es bei einem offensiven Training, also beim Eindringen in andere Netzwerke, um rein militärische Aspekte geht oder ob zum Beispiel auch Infrastrukturen wie Energieversorgung, Transportwesen oder Telekommunikation eines Staates, mit dem ein militärischer Konflikt besteht, angegriffen werden können. Dazu lautet meine Nachfrage: Sind die von mir erwähnten Systeme, die auch der Grundversorgung der Bevölkerung dienen – Energieversorgung, Transportwesen, Telekommunikation –, Gegenstand solcher Trainings, oder können Sie das ausschließen? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, dass unter anderem gegnerische Fähigkeiten analysiert werden und das Wirken in gegnerischen Computernetzwerken simuliert wird. Netzwerke bzw. Infrastruktureinrichtungen, die von keinerlei militärischer Bedeutung sind, sind in diesem Zusammenhang nicht als gegnerisch anzusehen. Ich habe aber auch schon darauf hingewiesen – das kann ich hier nur noch einmal wiederholen –, dass die Frage, ob ein bestimmtes elektronisches System, ob ein bestimmtes Objekt gegebenenfalls ein ziviles oder militärisches Ziel darstellt, nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls entschieden werden kann. Selbstverständlich erfolgt alles, was seitens der Bundeswehr getan wird, nur im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrags bzw. im Rahmen ihrer mandatierten Einsätze. Vizepräsident Peter Hintze: Dazu noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön. Andrej Hunko (DIE LINKE): Den verfassungsmäßigen Auftrag nehme ich ja auch durch solche Nachfragen wahr. – Ich habe eine zweite Nachfrage. Mit welchen weiteren Partnern, also zum Beispiel entsprechenden Einheiten anderer Staaten oder auch Herstellern, wird über Technologie zum Eindringen in Computersysteme diskutiert? Mit wem sind Sie zu diesem Thema in Kooperationen oder im Gespräch? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Es gibt derzeit keine Kooperationen mit anderen Staaten, Herr Kollege. Was nationale Kooperationen angeht, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es gibt keine CNO-spezifischen, also „Computer Netzwerk Operationen“ betreffende Kooperationsvereinbarungen mit anderen Ressorts. Die Bundeswehr wird zum Beispiel im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik durch Verbindungspersonal des Computer Emergency Response Teams, des Betriebszentrums IT-System Bw und des MAD vertreten. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Dann sind wir bei der Frage 9, ebenfalls des Kollegen Hunko, Fraktion Die Linke: Welche über Berichte der Mitteldeutschen Zeitung vom 13. Februar 2014 hinausgehenden Details kann die Bundesregierung zum jüngsten Crash der bereits früher in mindestens 52 Fällen kontrolliert oder unkontrolliert abgestürzten Drohne des Typs LUNA in Colbitz mitteilen – bitte insbesondere den Grund des Fluges, die für die Steuerung verantwortlichen Einheiten/privaten Firmen, genauere Angaben zum „technischen Problem“ als Ursache des Crashs sowie darüber, warum die Drohne offensichtlich außerhalb des Flugbeschränkungsgebietes niederging –, und wo in Deutschland oder im Ausland sollen in diesem Jahr weitere Übungsflüge mit LUNA-Drohnen stattfinden – bitte mit genauem oder wenigstens näherungsweisem Datum angeben? Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Hunko, ich antworte Ihnen darauf wie folgt: Während eines Übungsfluges des Aufklärungsbataillons 6 im Rahmen der Einsatzvorbereitung verlor das unbemannte Luftfahrzeug des Typs LUNA am 12. Februar 2014 im Flugbeschränkungsgebiet ED-R74 des Truppenübungsplatzes Altmark um circa 11.50 Uhr das Navigationssignal des Global Positioning Systems. Nachdem die Verbindung nicht wiederhergestellt werden konnte, leitete der Luftfahrzeugführer über unbewohntem Gebiet, über einem Feld eine Sicherheitslandung ein. Das Luftfahrzeug landete daraufhin am Fallschirm außerhalb des Flugbeschränkungsgebietes auf dem Landefeld, das per Kamera-Livebild ausgewählt wurde. Eine Gefahr für Personen bestand nicht. Meldungen über Sach- sowie Flurschäden liegen nicht vor. Derzeit untersucht der Verband in Abstimmung mit der Abteilung Flugsicherheit der Bundeswehr die Ursachen des Zwischenfalls. Mit einem Ergebnisbericht der Abteilung Flugsicherheit der Bundeswehr ist in circa 30 Tagen zu rechnen. Übungsvorhaben mit unbemannten Luftfahrzeugen finden grundsätzlich bundesweit auf Truppenübungsplätzen und in den dazugehörigen Flugbeschränkungs-gebieten statt. Für das Jahr 2014 sind mit heutigem -Planungsstand bundesweit 128 Übungswochen von Verbänden mit unbemannten Luftfahrzeugen vom Typ LUNA, von denen bereits 18 durchgeführt wurden, geplant. Eine Konzentration der Übungsaktivitäten ist auf den Truppenübungsplätzen Munster und Bergen zu erwarten. Inwieweit und in welchem Umfang unbemannte Luftfahrzeuge in den Übungswochen tatsächlich eingesetzt werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkretisiert werden, da die Planung und die Durchführung von Flügen mit unbemannten Luftfahrzeugen den übenden Einheiten obliegen. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? Andrej Hunko (DIE LINKE): Ja. – Vielen Dank, Herr Dr. Brauksiepe. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese LUNA-Drohne – es handelt sich ja nicht um eine kleine, sondern um eine mittelgroße Drohne – außerhalb des Gefechtsübungszentrums abgestürzt, und es war Glück, dass sie nicht auf bewohntes Gebiet gestürzt ist. Deshalb frage ich: Wie soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass derartige Flugunfälle nicht künftig Menschenleben gefährden, zumal – das kam ja im Ergebnis auf meine Fragen im letzten Jahr heraus – gerade die LUNA-Drohne sehr häufig abstürzt. Dies wurde zwar als systemkonforme Landung bezeichnet, aber de facto ist sie abgestürzt. Wie wollen Sie also sicherstellen, dass es in Zukunft nicht zu einer Gefährdung der Bevölkerung kommt? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Hunko, der Begriff „Absturz“ ist von Ihnen gewählt worden. Es war kein Absturz, es war eine Sicherheitslandung. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie ist auch nicht rein zufällig nicht über bewohntem Gebiet erfolgt, sondern, wie gesagt, diese Sicherheitslandung ist, nachdem die Verbindung zum GPS nicht wiederhergestellt werden konnte, eingeleitet worden. Es hat in den vergangenen Jahren eine auch Ihnen bekannte Zahl von Zwischenfällen gegeben. Es wird selbstverständlich immer daran gearbeitet, die Zahl dieser Zwischenfälle zu reduzieren. Dem Ziel, daraus Konsequenzen zu ziehen, dient auch der Ergebnisbericht der Abteilung Flugsicherheit, den wir, wie schon gesagt, in circa 30 Tagen erwarten. Wenn wir den Ergebnisbericht haben, sind wir in der Lage, daraus Konsequenzen zu ziehen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Hunko? Andrej Hunko (DIE LINKE): Ja, vielen Dank. – In Ihrer Antwort auf die Frage nach den Flügen von US-Drohnen in der Oberpfalz, in Bayern, teilten Sie mit, man wisse nichts über die Absturz-raten der dort geflogenen US-Drohnen. Da sollen ja zwischen den zwei Militärstützpunkten Korridore eingerichtet werden, in denen auch Flugmöglichkeiten für Drohnen geschaffen werden sollen. Daher meine Frage: Nimmt die Bundesregierung den neuerlichen Absturz einer Bundeswehrdrohne – oder wie auch immer man das bezeichnet – zum Anlass, ihre Haltung zu überdenken und die US-Armee in Grafenwöhr um entsprechende Auskünfte zu bitten? Denn es liegen nach wie vor keine Informationen des US-Militärs in Grafenwöhr vor. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Hunko, ich wiederhole mich: Die Erstellung eines solchen Ergebnisberichts ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Zweck, den Ursachen des Zwischenfalls, der zu dieser Sicherheitslandung geführt hat, möglichst auf den Grund zu gehen. Im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse wird dann über Konsequenzen zu beraten und zu entscheiden sein. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage des Kollegen Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, jetzt haben Sie mein Interesse geweckt. Was ist denn eine Sicherheitslandung? Wie viel bleibt dann von dem Gegenstand, der da zur Sicherheit landet, übrig? (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Oder wird er beschädigt? Können Sie dazu eine Statistik nennen? Kann er noch einmal fliegen? Oder was muss gemacht werden, damit er noch einmal fliegen kann? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Herr Kollege Ströbele, es gibt bei Vorkommnissen mit Luftfahrzeugen gemäß der Zentralen Dienstvorschrift ZDv 19/6 grundsätzlich eine Klassifizierung in vier Kategorien: von A bis D. Bei der Kategorie A handelt es sich um einen Unfall, ein Vorkommnis, bei dem mindestens eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist oder als verschollen gilt oder ein Luftfahrzeug zerstört wurde, vermisst wird oder unzugänglich ist. Der Schweregrad wird bis zur Kategorie D immer geringer. Es hat in den Jahren 2011 bis 2014 bei der LUNA, über die wir hier reden, bundesweit insgesamt zwei solcher Unfälle gegeben. Ich wiederhole: Im Zeitraum von 2011 bis heute gab es zwei Unfälle mit entsprechend schweren Schäden. In anderen Fällen handelte es sich um Zwischenfälle. Bei dem hier angesprochenen Fall ist es so, dass das unbemannte Luftfahrzeug, um Ihre Frage präzise zu beantworten, unbeschädigt am Boden angekommen ist. Es bestand nicht nur keine Gefahr für Personen, sondern es gab auch weder Sach- noch Flurschäden. Auch das Luftfahrzeug selbst hat den Boden unbeschädigt erreicht. Es wird jetzt selbstverständlich untersucht. Natürlich wird über einen Wiedereinsatz nicht entschieden, bevor die Untersuchungsergebnisse vorliegen. Aber nach meiner Kenntnis hat es auch schon in der Vergangenheit Sicherheitslandungen von Luftfahrzeugen gegeben, die diese unbeschadet überstanden haben und die dann auch wieder eingesetzt werden konnten. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Vogler, Fraktion Die Linke. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dr. Brauksiepe, auch mich hat Ihre Antwort neugierig gemacht. Sie haben uns gerade erklärt, dass es, nachdem das GPS-System wieder funktionsfähig war, gelungen sei, diese Drohne notzulanden. Jetzt ergibt sich für mich natürlich die Frage, was denn in dem Fall passiert wäre, wenn dieses GPS-System nicht wieder angesprungen wäre. Wie groß ist denn die Reichweite einer solchen LUNA-Drohne? Das heißt, wo hätte sie dann gegebenenfalls selbsttätig wieder den Boden erreichen können? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, Sie haben mich bedauerlicherweise falsch verstanden. Ich habe genau das Gegenteil gesagt: Ich habe gesagt, dass um circa 11.50 Uhr das Naviga-tionssignal des GPS verloren wurde und dass – ich -wiederhole es gerne; Sie können das im Protokoll nachlesen –, nachdem die Verbindung eben nicht wieder hergestellt werden konnte, der zuständige Luftfahrzeugführer dann sozusagen manuell die Sicherheitslandung dieses Luftfahrzeugs eingeleitet hat. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. Die Fragen 10 und 11 der Kollegin Höger werden schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner bereit. Wir kommen zur Frage 12 der Kollegin Ulle Schauws, Bündnis 90/Die Grünen: Wird die Bundesregierung beim deutsch-französischen Ministertreffen am 19. Februar 2014 die französische Regierung als starke Verfechterin der EU-Richtlinie zur Frauenquote unterstützen und, falls ja, wie? Frau Staatssekretärin, bitte. Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Kollegin Schauws, die Antwort lautet wie folgt: Im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrates hat es ein bilaterales Treffen zwischen Frau Ministerin Manuela Schwesig und der Ministerin für die Rechte von Frauen und Sprecherin der französischen Regierung, Frau Najat Vallaud-Belkacem, gegeben. Dabei ist auch der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen, die sogenannte Führungspositionenrichtlinie, angesprochen worden. Deutschland und Frankreich werden den Austausch darüber, was sich in der Praxis insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben bewährt hat, intensivieren. Sie werden die nötigen Maßnahmen für eine bessere Gleichstellung von Frauen und Männern treffen, welche ein bestimmendes Element für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und den sozialen Fortschritt darstellt. Sie werden insbesondere vorschlagen, dass in Verbindung mit den Sozialpartnern die Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt in vollem Umfang in die Strategie „Europa 2020“ einbezogen wird. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Schauws? Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Ferner. Ich sehe eine gewisse Diskrepanz, wenn auf der EU-Ebene für Aufsichtsräte eine 40-Prozent-Quote angestrebt wird, in Ihrem Ministerium dagegen von einer 30-Prozent-Quote die Rede ist. Wird dieses Thema angesprochen? Gibt es dazu noch weitere Ausführungen von Ihrer Seite? Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sie wissen – die Ministerin hat das in der letzten Ausschusssitzung dargelegt –, dass die Bundesregierung in diesem Jahr ein Gesetz einbringen will, durch das drei Punkte geregelt werden: Erstens. In börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen soll ab dem Jahr 2016 für neu zu besetzende Aufsichtsräte eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent eingeführt werden. Zweitens soll für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung verankert werden, wonach sich diese Unternehmen ab 2015 eigene Zielvorgaben hinsichtlich einer Frauenquote für ihre Führungspositionen geben müssen, die bis Ende dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages, bis 2017, erfüllt werden müssen und die auch nicht mehr unterschritten werden dürfen. Drittens will der Bund selber mit gutem Beispiel vo-rangehen, indem er sich das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz noch einmal vornimmt. Das Ganze wird im Rahmen eines Artikelgesetzes in diesem Jahr im Bundestag beraten werden. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu eine Zusatzfrage? – Nein. Dann rufe ich die Frage 13 der Kollegin Schauws auf: Beabsichtigt die Bundesregierung, beim Treffen der Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union am 10. März 2014 das Thema Frauenquote konstruktiv voranzubringen und damit die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen, und, falls ja, wie? Frau Staatssekretärin, bitte. Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Kollegin Schauws, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Thema Frauenquote bzw. der Entwurf der Führungspositionenrichtlinie steht nicht auf der Tagesordnung des Rates der EU-Arbeits- und -Sozialminister am 10. März 2014. Es findet dazu also auch keine Aussprache statt. Die Präsidentschaft wird unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ allenfalls über den Stand der Beratungen informieren. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu eine Zusatzfrage? – Nein. Dann verlassen wir den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach bereit. Ich rufe die Frage 14 der Abgeordneten Kathrin Vogler, Fraktion Die Linke, auf: Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Firma Booz & Company, eine Ausgründung der US-Firma Booz -Allen Hamilton, an der Entwicklung von Sicherheitsverfahren für die elektronische Gesundheitskarte beteiligt ist (vergleiche Meldung vom 3. Dezember 2013: www.ad-hoc-news.de/com pugroup-medical-ag-gesundheitswesen-setzt-bei- -/de/News/33210322), und kann die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Firma bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Kontakt mehr zum US-Geheimdienst NSA, National Security Agency, unterhalten – angesichts der Tätigkeit von Edward Snowden für Booz Allen Hamilton bis Mai 2013 (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Snowden)? Frau Staatssekretärin, bitte. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Herr Präsident! Frau Kollegin Vogler, gerne antworte ich Ihnen wie folgt: Für den Aufbau eines sicheren Netzes für das Gesundheitswesen – es geht um die gesamte Telematikinfrastruktur – sind die Organisationen der Selbstverwaltung zuständig. Sie haben hierfür die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, die sogenannte gematik, gegründet. Die gematik hat im Dezember 2013 nach zuvor erfolgter europaweiter Ausschreibung den Zuschlag für großflächige Tests der ersten Ausbaustufe der Telematik-infrastruktur erteilt. Getestet werden ein modernes Versichertenstammdatenmanagement – hier geht es um die Onlineüberprüfung und Onlineaktualisierung der Versichertenstammdaten – und die qualifizierte elektronische Signatur, mit der Dokumente elektronisch rechtswirksam unterschrieben werden können. Für die Vergabeverfahren gelten rechtliche Vorgaben, die von der gematik einzuhalten waren. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die gematik diese Vorgaben nicht beachtet hat. Eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, besteht aus den Firmen Booz & Company GmbH, CompuGroup Medical AG und KoCo Connector AG. Sie hat den Auftrag, ein großflächiges Testverfahren in der Testregion Nordwest durchzuführen. Die Firma Booz & Company ist nach den vorliegenden Kenntnissen seit 2008 organisatorisch und rechtlich von Booz Allen Hamilton, der Mutterfirma, getrennt und hat seit diesem Zeitpunkt keinerlei Verflechtungen mehr mit ihr. Nach Auskunft der gematik hat die Bietergemeinschaft im Teilnahmewettbewerb sämtliche von der gematik geforderten Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit – die sogenannte Eignungsprüfung – erbracht. Die gematik hat darüber hinaus mitgeteilt, dass die Firma Booz & Company vor allem die Aufgabe der Projektsteuerung hat. Sie ist nicht an der Festlegung der Anforderungen für die Sicherheitsinfrastruktur beteiligt. Das ist Aufgabe der gematik, die dabei die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik intensiv eingebunden hat. Bevor Hard- und Softwareprodukte in der Telematik-infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens verwendet werden, werden sie durch die gematik getestet und zugelassen. Voraussetzung dafür ist die Überprüfung der Sicherheit der Produkte durch das BSI. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Vogler. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, Sie werden mir verzeihen, dass ich mir die Bemerkung nicht verkneifen kann, dass wir bisher auch immer davon ausgegangen sind, dass das Handy der Kanzlerin sicherheitsüberprüft und abgeschirmt ist. Jetzt haben wir hier aber neue Erkenntnisse. Es ist ja nichts Neues, dass Booz & Company nicht nur die gematik, sondern seit 2013 auch die Bundesregierung berät. Der Spiegel berichtet: Für einen Auftragswert zwischen 16,5 Millionen und 19,5 Millionen Euro solle die Firma die Regierung bei „strategischen IT-Grundsatzentscheidungen und deren Umsetzung in die Praxis unterstützen“. Der Vertrag umfasse Leistungen zu „Datenschutz“ und „Gewährleistung von Sicherheit“. Da Sie das in Bezug auf die gematik ausschließen, frage ich jetzt noch einmal nach, ob Sie auch für diesen Rahmenvertrag, den die Bundesregierung mit der Booz & Company geschlossen hat, ausschließen können, dass an irgendeiner Stelle dieses Projektes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Firma beteiligt sind, die nach wie vor Kontakte zum US-Geheimdienst NSA unterhalten. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, ich kann Ihnen versichern, dass alle Vorgaben eingehalten und alle eingegangenen Eingaben und Erklärungen überprüft worden sind. Ich glaube, alles andere wäre Kaffeesatzleserei. Sie wissen selber, dass man Menschen nur vor den Kopf gucken kann. Man weiß aber nicht, was dahinter vor sich geht. All das, was wir sicherheitstechnisch überprüfen können und müssen, haben wir überprüft. Das kann ich Ihnen versichern. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Kathrin Vogler (DIE LINKE): Ich habe noch eine zweite Nachfrage. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Die Bundesregierung ist nicht nur über die Firma Booz & Company indirekt in Beziehung mit Booz Allen Hamilton, sondern auch ganz direkt. So hat zum Beispiel die Secartis AG zusammen mit der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton in den Jahren 2002 bis 2005 die E-Government-Initiative „BundOnline 2005“ mit erarbeitet. Sie hatte dabei den Auftrag, Konzepte und Lösungen zu erarbeiten, um Behördengänge per Mausklick sicher zu gestalten. Da habe ich jetzt die Frage, ob die Bundesregierung im Lichte der neuesten Erkenntnisse und der Informationen, die uns Edward Snowden hat zukommen lassen, schon einmal daran gedacht hat, zu überprüfen, ob in dem Zeitraum von 2002 bis 2005, in dem erstmals auch das Handy von Kanzler Schröder abgehört wurde, Vorfälle passiert sein könnten, die die Sicherheit der E-Government-Initiative der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnten. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatssekretärin. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, ich kann Ihnen versichern, dass immer dann, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, die Bundes-regierung dementsprechend handeln wird und gehandelt hat und Überprüfungen stattfinden werden. Aber dann, wenn noch keine Erkenntnisse da sind, kann man auch nicht handeln. Das tun wir immer zu dem Zeitpunkt, zu dem neue Erkenntnisse vorliegen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage von Frau Kollegin Zimmermann, Fraktion Die Linke. Pia Zimmermann (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Fischbach, die Firma Booz & Company hat ihren Sitz in London. In Bezug auf die eben im Zusammenhang mit den Sicherheitsüberprüfungen genannten Kriterien frage ich: Kann die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit dem britischen Geheimdienst GCHQ definitiv ausschließen? Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, zu der Bietergemeinschaft, die den Zuschlag bekommen hat, gehört auch die Firma Booz & Company. Bei der Firma Booz & Company handelt es sich um ein deutsches Unternehmen unter der Geschäftsführung deutscher Partner mit Sitz in Düsseldorf. (Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Ich hätte noch eine Nachfrage!) Vizepräsident Peter Hintze: Sie dürfen leider keine Nachfrage mehr stellen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht die Frau Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter zur Verfügung. Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Peter Meiwald, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Plant die Bundesregierung, über die EU-weit festgeschriebenen Rücknahmen von Elektrokleingeräten im Handel -hinaus die Vorschläge der Expertinnen und Experten des Nachhaltigkeitsrates und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (Umweltgutachten 2012) zur Einführung eines Handypfandes umzusetzen, um die Rücklaufquoten von Handys und Smartphones zu verbessern und sicherzustellen, dass wertvolle Rohstoffe aus Elektrogeräten zukünftig sachgerecht recycelt werden können? Bitte, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Herr Präsident! Lieber Kollege Meiwald, auch wenn die Rückgewinnung von umweltrelevanten Metallen aus Elektro- und Elektronikgeräten unter Ressourcenschutzaspekten von großer Bedeutung ist und deshalb grundsätzlich alle Maßnahmen und Instrumente zu prüfen sind, mit denen die Sammelmenge und damit auch die Menge der zurückzugewinnenden Metalle gesteigert werden kann, plant die Bundesregierung nicht, ein Handypfand einzuführen. Die Erhebung eines Pfands für Handys wird als kritisch betrachtet, da beim Erlass von Vorschriften zu beachten ist, dass der staatliche Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der betreffenden Regelung stehen muss. Es ist nicht auszuschließen, dass durch die Einführung eines Pfands auf die Handys Potenziale zur Rückgewinnung von umwelt- und ressourcenrelevanten Metallen erschlossen werden können. Um aber ein Handypfand europarechtskonform und zugleich bürgerfreundlich zu gestalten, müsste sichergestellt sein, dass die Rückgabe nicht nur dort möglich ist, wo das Handy ursprünglich erworben wurde. Dieses wiederum würde den Aufbau eines Pfand-Clearing-Systems erfordern, das die interne Verrechnung der einzelnen Pfandbeträge sicherstellt. Hierdurch entstünde ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand, der letztendlich den Verbrauchern in Form erhöhter Handypreise angelastet würde. Darüber hinaus werden Handys in Deutschland nicht nur über den im Inland ansässigen Händler, sondern zunehmend auch durch Fernabsatzverkäufer, insbesondere über den Internethandel, vertrieben. Die Durchsetzung eines Handypfands auch für Fernabsatzverkäufer erscheint problematisch. Ein alleiniges Handypfand für in Deutschland ansässige Händler hingegen würde zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten dieser Händler führen. Darüber hinaus können Hersteller Elektroaltgeräte wie Handys auch freiwillig zurücknehmen. Aus den zuvor genannten Gründen und vor dem Hintergrund des wachsenden wirtschaftlichen Interesses der Hersteller an den in den Handys enthaltenen Wertstoffen setzt das Bundesumweltministerium außer auf die bereits vorgesehenen gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen insbesondere auch auf die freiwillige Initiative von Produktverantwortlichen und Umweltverbänden zur Optimierung der Sammlung von Althandys. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege Meiwald? – Bitte schön. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die klare Antwort. So etwas ist nicht immer selbstverständlich. Trotz alledem bleibt natürlich das Problem bestehen. Die Recyclingquoten bei Elektroschrott einschließlich der darin enthaltenen Rohstoffe sind – das ist auch Ihnen bekannt – sehr gering. Plant die Bundesregierung bei der Überarbeitung des ElektroG andere Maßnahmen, um diese Quoten zu verbessern? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sollen entscheidende Weichen mit Blick auf die Steigerung der Sammelmenge gestellt werden. Dabei wird es insbesondere darum gehen, die Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für die Verbraucherinnen und Verbraucher so zu vereinfachen, dass zukünftig deutlich mehr Elektro- und Elektronikaltgeräte einer getrennten Sammlung und damit einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können. Die Vereinfachung bei der Sammlung soll dabei durch eine Verdichtung des Sammelnetzes erreicht werden. Bei dieser Verdichtung des Sammelnetzes kommt dem Handel aufgrund seiner Verbreitung und der damit verbundenen räumlichen Nähe zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine ganz zentrale Rolle zu. Die Umsetzung der in der WEEE-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen des Handels zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten kann insofern einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Erreichung der angehobenen Sammelvorgaben der WEEE-Richtlinie leisten. Vizepräsident Peter Hintze: Weitere Zusatzfrage? Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ganz kurz nur. – Vielen Dank. Das lässt ja hoffen. Haben Sie schon eine Einschätzung zum Zeitplan? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wir sind quasi in der Ressortabstimmung. Also, wir sind dabei. Die Frist lief ja bis 14. Februar. Insofern: Wir arbeiten daran, dass es möglichst zeitnah umgesetzt wird. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. Die Frage 16 der Abgeordneten Kotting-Uhl wird schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zu Frage 17 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl: Teilt die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt bzw. nach derzeitiger Kenntnislage bereits vollumfänglich die Aussage des Betreibers des Kernkraftwerks Gundremmingen, KRB, dass „die Auslegung der Nachkühlsysteme den Anforderungen“ entspricht – bitte mit Begründung; vergleiche hierzu Pressemitteilung des Betreibers vom 9. Februar 2014 sowie die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Fragen 11 bis 13 und 14 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 17/14606 zu noch nicht vorliegenden abschließenden Bewertungen –, und teilt sie insbesondere die Aussage des Betreibers in der oben genannten Pressemitteilung, die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/298 zu Einzelaspekten des Zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems, ZUNA, im KRB würde bestätigen, dass die Auslegung der Nachkühlsysteme des KRB den Anforderungen entspricht – bitte mit Begründung? Frau Staatssekretärin, bitte. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Liebe Kollegin Kotting-Uhl, in der auf seiner Internetseite veröffentlichten Pressemitteilung vom 9. Februar 2014 teilt der Betreiber des Kernkraftwerkes Gundremmingen mit Verweis auf Aussagen der Bundesregierung mit – ich zitiere –: … dass die Auslegung der Nachkühlsysteme den Anforderungen entspricht. Von behördlicher Seite wurde das zuletzt durch die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Kotting-Uhl im Januar 2014 erneut bestätigt. Es wird auf die Drucksache 18/298 verwiesen. In der Antwort der Bundesregierung auf diese schriftliche Frage wurde ausgeführt – ich zitiere ebenfalls –: Nach Aussage der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, liegen auch für alle im nuklearen Betriebsgebäude befindlichen Teile des -zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems (ZUNA) selbst vollständige Erdbebensicherheitsnachweise vor. Die Aussagen in dieser Antwort beziehen sich ausschließlich auf die Erdbebensicherheit des ZUNA. Die Beurteilung der Frage, ob eine Anlage den strengen Anforderungen des Atomgesetzes genügt, obliegt dem -zuständigen Landesministerium. Dessen Gesamtbetrachtung ist ein Ergebnis laufender Kontrollen, wiederkehrender Prüfungen und der Ergebnisse aus den Sicherheitsprüfungen nach § 19 a Atomgesetz. Aus der Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Schadensvorsorge im Hinblick auf die Auslegung der Not- und Nachkühlsysteme des Kernkraftwerks Gundremmingen infrage zu stellen wäre. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Kotting-Uhl. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für diese Antwort. Ich habe schon des Öfteren nach den Sicherheitsbedingungen und der Regelkonformität vor allem des Betriebssystems ZUNA beim AKW Gundremmingen gefragt, auch in der letzten Legislaturperiode die Vorgängerregierung, als das Umweltministerium noch Minister Altmaier unterstand. Auf eine Kleine Anfrage zu diesem ganzen Komplex bekam ich am 22. August 2013 die Antwort – es waren mehrere Fragen, die dann gemeinsam beantwortet wurden –, dass die abschließende Bewertung zu diesen Sicherheitsnachweisen noch nicht vorliegt. Darf ich davon ausgehen, dass die inzwischen vorliegt? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Liebe Frau Kollegin Kotting-Uhl, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit steht in ständigem Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Dieses hat uns mitgeteilt, dass seine Bewertung in Kürze schriftlich vorliegt. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Sie haben sich in Ihrer Eingangsantwort darauf bezogen, was das bayerische Umweltministerium, also die bayerische Atomaufsicht, Ihnen übermitteln wird. Darf ich das so verstehen, dass Sie sich mit der Aussage der bayerischen Atomaufsicht gemeinmachen, dass Sie das also für sich übernehmen? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Nein. Wir werden, wenn uns die Bewertung vorliegt, diese prüfen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die Fragen 18 und 19 des Kollegen Stephan Kühn werden schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Frage 20 der Abgeordneten Heike Hänsel wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes. Die Fragen 21 und 22 des Kollegen Christian Kühn sowie die Fragen 23 und 24 der Abgeordneten Steffi Lemke werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Fragen 25 und 26 des Kollegen Oliver Krischer sowie die Fragen 27 und 28 der Kollegin Dr. Julia Verlinden werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Beantwortung steht Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer bereit. Die Frage 29 der Kollegin Bärbel Höhn und die Fra-ge 30 der Kollegin Agnieszka Brugger werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Warum will die Bundesregierung Bundeswehrsoldaten zur Teilnahme an der EU-Ausbildungsmission EUTM Somalia am Flughafen Mogadischu anbieten (vergleiche Spiegel -Online vom 9. Februar 2014), obwohl sie dies erst vor sieben Wochen als zu unsicher und gefährlich abgelehnt – fehlende „Rahmenbedingungen zum Schutz“, „adäquate medizinische und logistische Versorgung“ und nötige Infrastruktur, vergleiche Spiegel Online vom 11. Januar 2014 – sowie daher alle 20 Bundeswehrausbilder bei EUTM Somalia aus Uganda abgezogen hatte, als die EUTM Somalia von da nach Moga-dischu umzog, und wie hat die Bundesregierung bei diesem Positionswechsel – neben 61 Prozent Wählerablehnung solcher Einsätze laut aktueller ARD-Umfrage sowie dem nötigen Bundestagsvotum zu solchem Einsatz – bedacht, dass nicht nur 1993 beim gescheiterten US-Einsatz in Mogadischu 18 US-Soldaten starben – Black Hawk Down –, sondern dort bis heute häufig Ausländer durch Anschläge getötet werden – gerade nah jenes Flughafens (vergleiche die exakte Auflistung etwa bei Wikipedia zu „Gefechte in Mogadischu seit 2010“), wobei die Täter nicht unterscheiden nach zivilem, Kampf- oder „nur“ Ausbildungsauftrag der Opfer, wie sich etwa am 18. Juni 2013 bei der Tötung von mindestens acht UN-Entwicklungshelfern und Sprengung ihres UNDP-Gebäudes – UNDP: United Nations Development Programme – wenige 100 Meter vom Flughafen zeigte? Frau Staatsministerin, bitte. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Ströbele, ich darf wie folgt antworten: Die Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union für Somalia ist ein wesentliches Element des internationalen Engagements zur Befriedung und Stabilisierung des Landes nach jahrzehntelangem Bürgerkrieg und zum Wiederaufbau staatlicher Institutionen. Der Aufbau funktionierender somalischer Sicherheitskräfte ist hierbei besonders wichtig. Bis Ende 2013 hat die EUTM Somalia etwa 3 600 somalische Soldaten in Bihanga in der Republik Uganda ausgebildet. Wir haben uns dort durchaus sehr erfolgreich engagiert. Die Verlegung der Aktivitäten nach Mogadischu stand im Kontext der Etablierung neuer politischer Strukturen wie Parlament, Übergangsverfassung, Präsident und Regierung in der Republik Somalia im Herbst 2012. Die neue Regierung in Somalia ist glaubhaft bemüht, eine Befriedung und Stabilisierung herbeizuführen und hierzu ihren Einflussbereich im Land auszuweiten. Hinter der Verlegung der Mission nach Mogadischu stand daher der Wunsch der somalischen Regierung, ihre Soldaten im eigenen Land auszubilden. Das Trainingslager der Mission in Uganda, in dem das deutsche Kontingent eingesetzt war, wurde Ende 2013 geschlossen. Damit wurde auch der deutsche Einsatz zunächst beendet. Die ehemalige Bundesregierung hatte entschieden, eine mögliche erneute deutsche Beteiligung der neuen Bundesregierung zu überlassen. Die Bundesregierung prüft die Frage derzeit auch vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Mogadischu. Sie analysiert diese sehr sorgfältig und wertet dabei Informationen über die Hintergründe der jüngsten Anschläge, die Ergebnisse einer gemeinsamen Dienstreise von Vertretern des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung in der vorvergangenen Woche und die Ergebnisse einer Reise des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr aus. Herr Kollege, da die Zeit etwas knapp ist, bringe ich es auf den Punkt: Über Einzelheiten zur Sicherheitslage werden weiterhin die Fachausschüsse des Deutschen Bundestages unterrichtet. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes hat hierzu am 12. Februar im Verteidigungsausschuss vorgetragen. Vizepräsident Peter Hintze: Ihre Zusatzfrage, Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Letzteres ist richtig. Wir haben auch heute im Auswärtigen Ausschuss darüber gesprochen. Trotzdem haben Sie meine Frage nicht beantwortet. Noch vor sechs oder sieben Wochen hat die Bundesregierung es abgelehnt – weil die Situation zu gefährlich ist und weil keine ausreichende medizinische Versorgung vorhanden ist –, im Rahmen der Ausbildungsmission am Flughafen von Mogadischu tätig zu werden. In der Zwischenzeit gab es dort einen schlimmen Anschlag. Was veranlasst die Bundesregierung, nun dieser Frage wieder näherzutreten? Welche Erkenntnisse hat sie darüber, dass die Gefährdungen geringer sind und dass sich die medizinische Versorgung verbessert hat? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Ströbele, ich will gern noch einmal an den Wunsch der somalischen Regierung erinnern, dass die Ausbildung nun in Somalia selbst, also in Mogadischu, stattfinden soll. Dass die vorangegangene Mission in Uganda beendet worden ist, stellt uns vor diese Frage. Aber ich habe sehr deutlich gemacht, dass wir die Risikosituation sehr ernst nehmen und die Sicherheitsfrage vor diesem Hintergrund sehr ausführlich und gründlich prüfen werden, dass dies aber noch nicht abschließend geschehen ist. Ich kann Ihnen versichern, dass es uns ein ganz zentrales Anliegen ist, dass wir so weit wie irgendwie möglich zu einer Risikominimierung kommen. Aber das muss gut und gründlich geprüft werden. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe noch eine Zusatzfrage. Der letzte Anschlag, den ich schon erwähnt habe, soll knapp 100 Meter entfernt stattgefunden haben. Der war ziemlich fürchterlich. Wie kann man dann auf die Idee kommen, zu sagen: „Jetzt geht es; jetzt können wir ausbilden, ohne dass Bundeswehrsoldaten gefährdet werden“? 100 Meter sind nicht weit. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Ströbele, genau das ist ein Punkt, der mit geprüft wird. Es gibt die eine Sicht, dass innerhalb des Flughafens selbst die Lage relativ sicher ist. Der Gefährdungssituation außerhalb sind wir uns sehr wohl bewusst. Wenn hier geprüft wird, dann muss dieses – das habe ich explizit gesagt – vor dem Hintergrund der jüngsten Anschläge getan werden. Dazu gehört auch dieser Anschlag. Mir ist es genauso gegangen. Auch ich habe überlegt: Wenige Meter entfernt, was bedeutet das? Wie kann man schützen? Damit ist es umso wichtiger, dass bei dem Ausbau der Mission auch immer wieder deutlich wird, welche Schritte erfolgen, um Sicherheit zu schaffen. Das bewegt uns, und das wird auch geprüft, und zwar sehr intensiv und sehr gründlich. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Eine Zusatzfrage der Kollegin Da?delen, Fraktion Die Linke. Danach gibt es eine Zusatzfrage der Kollegin Keul, Bündnis 90/Die Grünen. Erst Frau Kollegin Da?delen, bitte. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatsministerin, wie mein Kollege Ströbele schon gesagt hat, haben wir das Thema heute schon im Ausschuss gehabt, wo Sie leider nicht zugegen sein konnten. Deshalb möchte ich eine Frage an Sie richten. Neben der Neubewertung der Sicherheitslage in Somalia, in Mogadischu, die laut Presseberichten immer noch katastrophal ist, würde ich gerne Folgendes wissen: Sie berichteten, dass 3 600 somalische Sicherheitskräfte fertig ausgebildet worden sind. Laut der Somalia Monitoring Group der Vereinten Nationen sind 80 Prozent der auszubildenden Sicherheitskräfte bei dieser Mission mitsamt der Ausrüstung desertiert und sind teilweise zu der anderen Seite übergelaufen, die man vorgeblich bekämpfen möchte, nämlich zu den Milizen, zu der Al-Schabab-Miliz oder auch zu anderen Milizen, die für die Privatinteressen verschiedener Warlords kämpfen. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der mitsamt der Ausrüstung Desertierten? Wie viele sind desertiert? Wie viele haben die Ausbildung abgebrochen? Können Sie sicherstellen, dass nicht wie 2010 Kindersoldaten von der deutschen Bundeswehr im Rahmen dieser Mission als somalische Sicherheitskräfte ausgebildet werden? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Da?delen, mir ist bekannt, dass Sie die Frage nach den Kindersoldaten schon einmal gestellt haben. Sie stellen jetzt weitere, sehr detaillierte Fragen. Ich bitte um Verständnis, wenn ich hier nicht direkt antworte, sondern Ihnen auf diese detaillierten Fragen eine schriftliche Antwort zukommen lassen werde. Das tue ich gerne. (Sevim Da?delen [DIE LINKE]: Ja! Danke!) Vizepräsident Peter Hintze: Das wird angenommen. – Frau Kollegin Keul, Bündnis 90/Die Grünen, zu einer Nachfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, mich würde interessieren, wie eigentlich unsere europäischen Partner darauf reagiert haben, dass wir zunächst dezidiert aus Sicherheitsgründen aus einer EU-Mission aussteigen, und zwar mit der Begründung, nach Mogadischu könnten wir wegen mangelnder Sicherheit nicht mitgehen, und es uns sieben Wochen später wieder anders überlegen und sagen: Vielleicht ist die Sicherheitslage doch gar nicht so schlecht. – Wie haben unsere europäischen Partner darauf reagiert? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Wir pflegen hier eine Gemeinsamkeit, und Sie wissen, dass wir uns bei der Entscheidung gut abgestimmt haben. Sie heben insbesondere auf die Einschätzung der Sicherheitslage ab, die – das habe ich gesagt – geprüft wird. Ich will aber noch einen zweiten Punkt nennen, der zu bedenken ist. Das habe ich auch in meiner ersten Antwort gesagt: Wir haben den Übergang von der alten Bundesregierung zur neuen Bundesregierung und damit auch den Übergang vom bisherigen Parlament zum neuen Deutschen Bundestag zu bewältigen. Ich finde, es gebietet auch der Respekt vor dem Bundestag genauso wie vor der Arbeit einer neuen Bundesregierung, dass man in dieser neuen Situation noch einmal zusammenkommt und gemeinsam abwägt. Sie wissen: Wenn eine Entscheidung in diese Richtung getroffen werden würde, würde diese Frage dem Bundestag zur Befassung vorgelegt werden. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. Wir kommen zur Frage 32 der Abgeordneten Sevim Da?delen, Die Linke: Welche Instanz hat, unter Angabe des Zeitpunkts – angesichts des Beschlusses 2013/44/GASP zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte des Rates der Europäischen Union vom 22. Januar 2013, in welchem es hieß, dass das Hauptquartier lediglich „möglicherweise nach Somalia“ verlegt wird –, beschlossen, das Hauptquartier der Mission EUTM Somalia nach Mogadischu zu verlegen? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Im EU-Ratsbeschluss 2013/44/GASP zur Verlängerung und Ausweitung der Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union vor Somalia wird auf das durch den Rat am 10. Dezember 2012 gebilligte überarbeitete Krisenmanagementkonzept der EU-Militärmission verwiesen, in dem die Schließung des Trainingslagers in der Republik Uganda und die schrittweise Verlegung der Missionsaktivitäten in die Republik Somalia bereits grundsätzlich angelegt sind. Weitere Grundlage für die Ausweitung der Mission ist der am 20. März 2013 vom Rat gebilligte Missionsplan, der eine schrittweise Entwicklung vorsieht, bei der jede Phase an die Erfüllung konkreter Voraussetzungen gebunden ist. Am 6. Januar 2014 informierte der Missionskommandeur den Vorsitzenden des EU-Militärausschusses, dass die Voraussetzungen für die Verlegung des Hauptquartiers gemäß Missionsplan nunmehr vorliegen und die Verlegung mit Wirkung vom 14. Januar 2014 wirksam würde. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Da?delen? Sevim Da?delen (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Vielen herzlichen Dank. – Frau Ministerin, es war wirklich ganz schwierig, überhaupt einen Beschluss zu finden. Der einzige uns Abgeordneten vorliegende ist nämlich der vom 22. Januar 2013, in dem eigentlich nur steht: Möglicherweise kann das Hauptquartier der Mission EUTM nach Somalia verlegt werden und diese EU-Militärmission könnte Somalia und Uganda – beides – umfassen. Ist es möglich, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages den formalen Beschluss, von dem Sie jetzt hier gesprochen haben, zur Verfügung gestellt bekommen? Bis heute liegt uns kein Beschluss vor, und nichts ist an uns weitergegeben worden. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin, ich sehe auf den ersten Blick keinen Hinderungsgrund. (Sevim Da?delen [DIE LINKE]: Ich danke -Ihnen!) Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen damit zur Frage 33, ebenfalls der Kollegin Sevim Da?delen: Wie schätzt die Bundesregierung die Situation im Kosovo angesichts der gewalttätigen Studentenproteste dort ein (http://de.ria.ru/politics/20140208/267790277.html), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Studierendenproteste Anfang Februar 2014 in Pristina und deren gewaltsame Niederschlagung durch die dortige Polizei? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Die Studierendenproteste an der Universität Pristina wurden ausgelöst durch eine Presseveröffentlichung vom 22. Januar 2014, wonach der Rektor der Universität sich internationale Veröffentlichungen erschlichen haben soll. Diese bilden einen Teil der Amtsvoraussetzung. Die Demonstranten forderten in erster Linie den Rücktritt des Rektors. Am 7. Februar 2014 kam es im Rahmen der Proteste zu gewalttätigen Ausschreitungen, gegen die die Polizei vorging. Bei den Auseinandersetzungen zwischen gewalttätigen Demonstranten und der Polizei wurden laut Medienberichten 33 Polizisten und 39 Demonstranten verletzt. Über 30 Demonstranten wurden wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vorübergehend festgenommen. Von diesen ist zumindest ein Teil inzwischen wieder auf freiem Fuß. Nachdem am darauffolgenden Wochenende die Universitätsleitung zurückgetreten war, sagten die Studierenden weitere Protestkundgebungen ab. Die Studierendenproteste, die von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen unterstützt wurden und Gegenstand einer Sondersitzung des Parlaments waren, sind Ausdruck einer funktionierenden Demokratie. Die Bundesregierung verurteilt die Gewalt. Die Proteste haben jedoch keine Auswirkungen auf die allgemeine Sicherheitslage im Süden Kosovos, die seit langem stabil ist. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? Sevim Da?delen (DIE LINKE): Das habe ich, Herr Präsident. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Weil es in Bosnien-Herzegowina in den letzten Wochen und Monaten wirklich viele harte Proteste gegeben hat und der Hohe Vertreter dort angekündigt hatte, Truppen gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten einzusetzen – die Bundeswehr ist auch vor Ort –, würde ich gern fragen, ob im Kosovo die KFOR-Einheiten für die Niederschlagung der Studierendenproteste angefragt worden sind. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Da?delen, mir ist davon nichts bekannt. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. Dann kommen wir zur Frage 34 der Kollegin Christine Buchholz, Fraktion Die Linke: Wird die auf Beschluss der EU-Außenminister eingerichtete Mission EUFOR RCA die Regierungstruppen der Forces Armées Centrafricaines, FACA, als Verbündete oder als Gegner betrachten, nachdem der Kommandeur der vor Ort operierenden Mission der Afrikanischen Union, General Martin -Tumenta Chomu, die FACA am 8. Februar 2014 aufforderte, in den Kasernen zu bleiben, da sie sonst als „gesetzlose Banditen“ betrachtet werden würden? Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Die staatlichen Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik sind bis auf Restbestände zerfallen und verfügen nur über sehr begrenzte funktionsfähige Kommandostrukturen. Ich glaube, das sagt an und für sich alles zu der Einschätzung. Ich kann aber gern fortfahren: Die Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU in der Zentralafrikanischen Republik ist zeitlich befristet sowie funktional und räumlich begrenzt. Sie hat das Ziel, im Verbund mit den bereits vor Ort im Einsatz befindlichen Truppen der von der Afrikanischen Union geführten internationalen Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik und der französischen Operation die Sicherheitslage in Bangui zu stabilisieren. Dies ist wichtig, um auch humanitäre Hilfe für die notleidende Bevölkerung zu ermöglichen. Alle drei vorgenannten Missionen haben den Auftrag, die Zivilbevölkerung zu schützen und die Anwendung von Gewalt zu verhindern, insbesondere durch Ab-schreckung und Entwaffnung irregulär bewaffneter Gruppen. Vizepräsident Peter Hintze: Nachfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön. Christine Buchholz (DIE LINKE): Frau Kollegin, ich habe eine Nachfrage: Warum wurde in dem Einrichtungsbeschluss der EU gar kein Verhältnis zu der Armee Zentralafrikas bestimmt, die, wie Sie richtigerweise sagen, in einem desolaten Zustand ist, aber zumindest noch agiert und aus der heraus in einzelnen Fällen auch Gewalttaten verübt wurden? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin, ich würde inzwischen sehr bezweifeln, ob es sich noch um Regierungstruppen handelt; das habe ich, glaube ich, auch dargelegt. Zu der eigentlichen Frage und zu dem, worauf Sie rekurriert haben, kann ich Ihnen gern eine Antwort nachreichen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön. Christine Buchholz (DIE LINKE): Wie erklären Sie sich dann, dass die Präsidentin Samba-Panza, ich glaube, noch vor zwei Wochen eine Ansprache an, ich glaube, 1 000 Soldaten gehalten hat? Da stellt sich die Frage ja schon. Offensichtlich gibt es in Zentralafrika ein Verhältnis der Regierung zu der Armee, der FACA. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich glaube, wir müssen sehen, dass in diesem Land Zustände und Strukturen herrschen, die nicht mit normalen Maßstäben gemessen werden können. Es ist eine chaotische Lage. Deshalb wird auch von Regierungsseite versucht, die Dinge einigermaßen nach vorn zu treiben. Wir sind dort mit einer wirklich sehr desolaten Situation konfrontiert. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Nachfrage der Kollegin Da?delen, Fraktion Die Linke. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Frau Ministerin, heute soll nach uns vorliegenden Informationen Bundeskanzlerin Merkel den ersten Einsatz der Deutsch-Französischen Brigade, dieser Spezialeinheit, in Paris verkünden. Es soll nach Zentralafrika gehen. Ich möchte Sie gern Folgendes fragen, auch insgesamt zu der Mission in Zentralafrika: Wie gehen Sie eigentlich mit der Kritik um, die es aus dem Land und aus umliegenden Ländern auf dem Kontinent Afrika gibt, nämlich dass das nichts weiter ist als eine Neuauflage der kolonialistischen Politik von Françafrique? Es gibt in der französischsprachigen Presse in Afrika eine ganz massive Kritik daran, wie in Afrika – in Mali, in Zentralafrika, aber auch in anderen Ländern dort – interveniert wird. Da möchte ich gerne wissen: Wie geht die Bundesregierung eigentlich mit dieser Kritik um, die es aus der Region gibt? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Da?delen, ich kann Ihre Einschätzung nicht nachvollziehen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke. Dann kommen wir zur Frage 35 der Abgeordneten Christine Buchholz: Zum Schutz gegen welche potenziell feindliche Armee oder gegen welche sonstige potenziell feindliche Gruppierung richtet sich der anvisierte Begleitschutz durch die deutsche Marine bei dem Transport syrischer Giftgasbestände über das Mittelmeer, und über welche maritimen Fähigkeiten verfügen diese potenziellen Bedrohungen? Frau Staatsministerin, bitte. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ja, gerne. – Frau Kollegin Buchholz, Ziel der Operation ist es, das US-Spezialschiff „Cape Ray“ auf seinen Fahrten und auch während der Hydrolyse selbst gegen potenzielle Bedrohungen zu schützen. Wir haben ein großes Interesse daran, dass Transport und Hydrolyse der hochtoxischen syrischen Chemiekampfstoffe in einer sicheren und störungsfreien Umgebung stattfinden können. Ein unbewaffnetes US-Schiff mit aufwendiger umgerüsteter Hochtechnologie und hochgefährlichen chemischen Kampfstoffen an Bord ist grundsätzlich ein potenzielles Angriffsziel. Der Schaden im Falle eines Angriffs auf das mit Chemiewaffen beladene US-Schiff oder eines Raubes der Chemiewaffen wäre so groß, dass eine Absicherung in jedem Fall geboten ist. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Eine Nachfrage, Frau Kollegin Buchholz? – Bitte. Christine Buchholz (DIE LINKE): Ich würde gern wissen, von wem genau die Anfrage kam. Im Verteidigungsausschuss wurde der NATO-Russland-Rat erwähnt. Kam sie von dort, oder kam sie von der OPCW, also der Organisation für das Verbot chemischer Waffen, oder von der UNO oder von der Joint Mission, also der UN und der OPCW, oder von Dänemark, dem Lead Country? Vizepräsident Peter Hintze: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Gerne. – Im Rahmen der laufenden Beratung des NATO-Russland-Rates – Sie haben ihn schon erwähnt – hat das oberste NATO-Hauptquartier wie bei der Vorbereitung eines jeden Einsatzes die Alliierten um Anzeige von Fähigkeiten, die zur Eskortierung auf dem Transit bzw. zum Schutz der „Cape Ray“ im Operationsgebiet geeignet sind, gebeten. Auch die USA haben an einer deutschen Beteiligung an der Begleitoperation Interesse gezeigt. Ich sage auch ganz deutlich, dass Deutschland selbst ein Interesse daran hat, dass Abtransport und Vernichtung der syrischen Chemiekampfstoffe erfolgreich und in einem sicheren und störungsfreien Umfeld geschehen. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte. Christine Buchholz (DIE LINKE): Meine zweite Nachfrage: Auf Basis welcher Sicherheitsanalyse wird der Einsatz durchgeführt? Kommt sie von der Sicherheitsabteilung der UNO oder von der Joint Mission oder von Dänemark? Liegt diese Analyse vor, und ist es möglich, uns das jeweilige Dokument, das die Grundlage des Einsatzes darstellt, vorzulegen? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin, ich will das gerne klären. Wenn es möglich ist, Ihnen zusätzliche Informationen zu geben, dann sollen Sie sie auch erhalten. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Kollege Dr. Neu, Ihre Zusatzfrage. Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Frau Staatsministerin, teilen Sie meine Auffassung, dass dieser Begleitschutz auch im Rahmen von OAE geschehen könnte? Schließlich beinhaltet das Mandat, das der Bundestag vor wenigen Wochen verabschiedet hat, auch die Nothilfe und die Selbstverteidigung. Es wäre also durchaus möglich, dass ein Bundeswehrschiff, das im Rahmen von OAE im Mittelmeer herumschippert, unter diesem Mandat Begleitschutz gibt. Das ist die erste Frage. Meine zweite Frage. Wie sieht es derzeit aus: Laufen die Kriegsschiffe, die den Transport von Syrien nach Italien begleiten, unter OAE oder unter irgendeiner anderen Mission? Und werden die Schiffe, zum Beispiel der USA – sie haben ja angekündigt, dass sie gegebenenfalls Schiffe zur Verfügung stellen werden –, auch unter OAE laufen, oder ist das jenseits von OAE? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Zu Ihrer ersten Frage will ich sagen, dass ich diese Gemeinschaftsaktion zum Schutz der „Cape Ray“ für wichtig halte. Denn damit zeigt die internationale Gemeinschaft, dass sie zusammensteht. Mir ist wichtig, dass diese Aktion nicht nur auf einer Schulter liegt, sondern gemeinsam getragen wird. Von daher ist das ein wichtiges Signal, das wir hier aussenden. Ihre zweite Frage war eine sehr spezielle Nachfrage. Ich mache es genau wie vorher: Sie erhalten die detaillierteren Informationen gerne schriftlich. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Kollegin Da?delen hat noch eine Zusatzfrage. (Sevim Da?delen [DIE LINKE]: Hat sich erledigt!) – Hat sich erledigt; danke schön. Die Frage 36 der Kollegin Hänsel wird schriftlich beantwortet. Wir verlassen damit den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Professor Dr. Günter Krings bereit. Ich rufe die Frage 37 der Abgeordneten Martina Renner auf: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen über mehrere Jahre die Daten von mindestens sieben Journalistinnen und Journalisten, darunter der Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke, erhoben und diese Daten dem Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, zur Verfügung gestellt hat und das BfV darüber hinaus eigene Daten zu den in Niedersachsen betroffenen Journalistinnen und Journalisten erhoben hat? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Kollegin, es geht hier um mögliche Daten im Kontext des Nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS. Die im Nachrichtendienstlichen Informationssystem gespeicherten Daten stehen aufgrund der Verbundeigenschaft dieser Datei den zugriffsberechtigten Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes zur Verfügung. Das muss man sich in etwa wie folgt vorstellen: Alle Verfassungsschutzbehörden können dort hineinschreiben, und alle können das entsprechend auch lesen. Eine Speicherung seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, also § 10 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, und ist – weil Sie auf den Begriff „Journalist“ in der Frage abhoben – unabhängig von der beruflichen Betätigung der Person. Nähere Einzelheiten zu den in Ihrer Frage angesprochenen Journalisten kann ich öffentlich sowohl zur Wahrung von deren Persönlichkeitsrechten als auch aus Gründen der operativen Sicherheit hier nicht darlegen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte schön. Martina Renner (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Dr. Krings, ich würde gerne wissen, ob das BfV neben der Datenverarbeitung zu diesen Personen in NADIS in anderen Speicherungssystemen – es gibt daneben ja durchaus noch eine andere Aktenhaltung – zu diesen Personen Daten erfasst hat. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Mir liegen keine Kenntnisse darüber vor. Im Übrigen bleibt es dabei: Das sind Fragen der operativen Sicherheit. Es sind auch Persönlichkeitsrechte betroffen. In dieser Sitzung werden wir das nicht erörtern können. Das gilt auch für weitere Nachfragen; denn wir können das hier nicht einfach als Verschlusssache einstufen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Haben Sie dazu noch eine Zusatzfrage? – Nein. Wir kommen zur Frage 38, ebenfalls von der Kollegin Martina Renner, Fraktion Die Linke: Mit welchen personenbezogenen Daten, Merkmalen und Berufsbezeichnungen werden Personen in dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem, NADIS, gespeichert? Auch hier steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings bereit. – Bitte schön. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das Nachrichtendienstliche Informationssystem -NADIS ist eine Datei des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz. Eine Speicherung in NADIS erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der entsprechenden Verfassungsschutzgesetze. NADIS enthält vor allem Daten, die zur Identifizierung erforderlich sind. Dazu zählen personenbezogene Grunddaten der Betroffenen wie zum Beispiel Name, Anschrift, Geburtsdatum etc. Ich bitte auch hier um Verständnis, dass ich aus Gründen der operativen Sicherheit keine weiteren detaillierten Ausführungen zum Datenmodell des NADIS und zur Datenspeicherung öffentlich machen darf, da dadurch möglicherweise Rückschlüsse auf Arbeitsweise und Beobachtungsschwerpunkte gezogen werden könnten bzw. nachrichtendienstliche Arbeitsweisen des Verfassungsschutzverbundes offenbart würden. Man kann also jetzt nicht alle Datensätze im Einzelnen auflisten. Wie gesagt: Im Mittelpunkt steht das Ziel der Identifizierung der betroffenen Personen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Nachfrage, Frau Kollegin? – Bitte schön. Martina Renner (DIE LINKE): Herr Dr. Krings, ich möchte keine Datensätze von Ihnen bekommen. Ich hatte gefragt, nach welchen Kriterien in NADIS personenbezogene Daten gespeichert werden. Meine Nachfrage lautet ganz konkret, ob dort neben Name, Anschrift und Alter – diese Kriterien haben Sie genannt – auch eine Berufsbezeichnung erfasst ist. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das Ziel ist ganz klar – das ist sozusagen auch die Zweckbestimmung –: Es geht um verfassungsfeindliche Tendenzen und um Gefahren für die Verfassung. Daraufhin sind diese Kriterien angeordnet. Es gibt wohl ein Freifeld, in das Berufsbezeichnungen eingetragen werden können. Es ist aber kein festes Feld mit bestimmten Kriterien, die zur Identifizierung geeignet sind. Es gibt keinen Katalog mit bestimmten Berufen oder Berufsgruppen, die dort systematisch erfasst werden. Es gibt aber, wie gesagt, ein Freifeld, in das man einen Beruf eintragen kann. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine zweite Zusatzfrage? – Bitte schön, Frau Kollegin Renner. Martina Renner (DIE LINKE): Für mich würde sich die Nachfrage anschließen, ob denn, wenn in dieses Freifeld eine Berufsbezeichnung eingetragen ist, dann auch mit einem Suchbegriff, zum Beispiel „Journalist“, „Arzt“ oder „Anwalt“, nach Personen gesucht werden kann. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich gehe davon aus, dass die gesamte Datei eine Suchfunktion hat. Es ist bei einem Freifeld natürlich nicht sichergestellt, dass immer der gleiche Begriff verwandt wird. Nehmen wir beispielsweise einmal einen ganz anderen Beruf: Man kann „Metzger“, „Schlachter“ oder „Fleischer“ eintragen. Insofern ist es kein klassisches kategorisiertes Suchsystem. Natürlich ist aber die gesamte Datei – soweit mir bekannt – suchfähig. (Martina Renner [DIE LINKE]: Danke!) Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Damit sind wir am Ende der Beantwortung. Die restlichen Fragen sind zur schriftlichen Beantwortung angemeldet oder werden gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde schriftlich beantwortet. Ich unterbreche die Sitzung des Deutschen Bundestages. Die Aktuelle Stunde wird pünktlich um 15 Uhr hier im Plenarsaal stattfinden. (Unterbrechung von 14.24 bis 15.01 Uhr) Präsident Dr. Norbert Lammert: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Umgang in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält zunächst der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Die Angelegenheit, deretwegen heute die Aktuelle Stunde stattfindet, ist mit Sicherheit nicht schön und auch nicht angenehm. Ich glaube, man kann auch behaupten: Es gab in dieser Angelegenheit bisher nur Verlierer. Verlierer waren alle betroffenen Personen, aus meiner Sicht aber auch die Parteien. Die Integrität und die Rechtschaffenheit des Parlamentes, des Bundestages insgesamt, ist in Zweifel gezogen worden. Aber auch die Justiz ist in der Kritik. Ich möchte zu Beginn dem bisherigen Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich hohen Respekt und Hochachtung aussprechen, der am vergangenen Freitag die Entscheidung getroffen hat, sein Amt als Bundeslandwirtschaftsminister niederzulegen. Ich möchte hier betonen: Hans-Peter Friedrich ist ein in höchstem Maße integrer, rechtschaffener und angesehener Kollege. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich möchte auch behaupten, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass sich Hans-Peter Friedrich moralisch vollkommen anständig verhalten hat, als er im Herbst letzten Jahres die Information, dass der damalige Kollege Sebastian Edathy Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens ist – es wird zwar nicht gegen ihn ermittelt –, an den SPD-Vorsitzenden Gabriel weitergegeben hat. Er wollte damit nicht kungeln, sondern er wollte unseren jetzigen und sich damals anbahnenden Koalitionspartner – ich sage ganz offen: auch die Bundesregierung insgesamt und die Bundesrepublik Deutschland – vor Schaden bewahren. Dies hat aus meiner Sicht Respekt und Hochachtung verdient. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ob sich der Kollege Hans-Peter Friedrich ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten vorhalten lassen muss, wird an anderer Stelle zu klären sein. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Aber das ist mit Sicherheit jetzt nicht Gegenstand der Debatte. Es gibt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen – das kann man gut nachvollziehen –, eine große Entrüstung und Enttäuschung insbesondere in der CSU, auch an der CSU-Basis, dass ein höchst angesehener und veritabler CSU-Bundesminister sein Amt aufgrund des möglicherweise strafrechtlich vorwerfbaren Verhaltens eines ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten niederlegen musste. Ich glaube, auch für diese Entrüstung und dieses Unverständnis muss man Verständnis haben. Infolge dieser Angelegenheit gibt es auch einen Vertrauensverlust für die Bundesregierung. Das Vertrauen ist erschüttert. Ich sage aber auch ganz offen, meine Kolleginnen und Kollegen: Es kann hier nicht nach dem archaischen Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ gehen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut, dass Sie das sagen! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht „archaisch“, das ist alttestamentarisch!) Es geht uns, der CDU/CSU, insbesondere darum, eine vollständige und lückenlose Aufklärung zu ermöglichen. Wir sinnen nicht auf Rache, sondern wir wollen wirklich Transparenz und Offenheit in diese Angelegenheit bringen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein sehr wichtiger erster Beitrag dazu ist aus meiner Sicht schon heute Vormittag in der Innenausschusssitzung geleistet worden. Wir sind im Innenausschuss nicht Ankläger; wir sind kein Untersuchungsausschuss, und wir veranstalten auch kein Tribunal. Wir haben heute den BKA-Präsidenten Ziercke und den Staatssekretär Fritsche auf freiwilliger Basis befragt. Sie haben uns sehr profund Auskunft gegeben. BKA-Präsident Ziercke hat den Ablauf des Telefongesprächs vom 17. Oktober letzten Jahres zwischen ihm und dem Kollegen Oppermann aus seiner Sicht dargestellt. Ich sage ganz offen: Der Ball liegt jetzt bei der SPD; sie ist in der Bringschuld und muss für Transparenz und Klarheit sorgen. Ich sehe hier natürlich vor allem den SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann in der Verantwortung, insbesondere in der anschließenden Innenausschusssitzung den Ablauf des Telefongesprächs vom 17. Oktober aus seiner Sicht darzustellen und darüber Auskunft zu geben, welchen Zweck dieses Telefongespräch überhaupt hatte. Ich sage aber auch ganz offen: Bei aller Aufgeregtheit und Entrüstung angesichts mancher Abläufe in dieser Angelegenheit sollten wir das Wesentliche nicht aus dem Blick verlieren. Es geht hier nicht um eine Affäre Friedrich, und es geht hier nicht – auch das sage ich hier ganz offen – um eine Affäre Oppermann; es geht um eine Affäre um den ehemaligen Kollegen Sebastian Edathy. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Der ehemalige Bundestagskollege Sebastian Edathy hat sich offenbar seit 2005 über Jahre hinweg fortgesetzt wirklich sehr unappetitliche und geschmacklose Bilder und Videos bestellt und schicken lassen, in insgesamt 31 Fällen. Ich muss ganz offen gestehen: Ich wusste gar nicht, dass es da verschiedene Kategorisierungen gibt. Es handelt sich hier offenbar um Material der sogenannten Kategorie 2, das strafrechtlich nicht relevant ist. Ich sage aber auch ganz offen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Insbesondere vor dem Hintergrund des Artikels im Spiegel in der Ausgabe dieser Woche, der uns vor Augen führt, unter welchen Umständen diese Videos und Fotos etwa in Rumänien zustande kommen – man weiß, dass die Jungen, die auf diesen Bildern zu sehen sind, dies beileibe nicht freiwillig gemacht haben –, müssen wir uns hier im Haus die Frage stellen, ob es nicht erforderlich ist, den entsprechenden Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften entsprechend zu verschärfen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gibt die klare Erwartung unserer Bürger, dass wir seriös und verantwortungsvoll zusammenarbeiten. Die Grundlage dieser Zusammenarbeit kann nur Vertrauen sein. Vertrauen entsteht in erster Linie nicht durch Worte, sondern durch Taten. Es ist hier – das möchte ich zum Abschluss sagen – wie so häufig im Leben, wenn man sich zusammenfindet, egal, in welcher Konstellation, sei es im beruflichen, im privaten oder auch im politischen Bereich: So ein Schuss vor den Bug tut hin und wieder mal ganz gut. Die Folge kann durchaus sein, dass wir aufgrund der Erfahrungen der letzten Tage und Wochen noch besser zusammenwachsen und damit auch zusammenarbeiten. In diesem Sinne sollten wir unsere Zukunft gestalten. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Dietmar Bartsch ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde lautet: Umgang in der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy. – Auch der Kollege Mayer hat eben ausgeführt, dass es darum geht. Wir sind da gänzlich anderer Auffassung. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ach was!) Hier geht es nicht zuallererst um einen Fall Edathy. Es geht hier um eine Krise der Bundesregierung. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Oh! – Volker Kauder [CDU/CSU], an die SPD gewandt: So was schweißt uns zusammen!) Es geht darum, wie die Bundesregierung mit dem Rechtsstaat umgeht; das ist hier die Frage. Da ist im -Übrigen eine Aktuelle Stunde – um das gleich vorweg zu sagen – wirklich unangemessen. Wir haben überlegt – die Kollegen von den Grünen sicherlich auch –, ob sie der richtige Umgang damit ist. Das ist sie mit Sicherheit nicht. Denn in der Aktuellen Stunde kommt es nicht zur Aufklärung; es werden nur nacheinander Reden gehalten. Das ist nach unserer Auffassung der falsche Weg. Das wirkt wie eine Alibiveranstaltung, und so etwas brauchen wir angesichts der Dimensionen wirklich nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist und es bleibt Fakt: Es gibt extrem viel aufzuklären. Aber wie ist das mit dem Willen zur Aufklärung? Herr Oppermann ist hier – nichts gegen die Kollegen Lischka und Rix –, redet aber nicht. Der Abgeordnete Friedrich könnte hier zum Thema Stellung nehmen, aber auch das ist nicht der Fall. Alles wird eher heruntergekocht. Wir als Parlament, aber vor allen Dingen die Öffentlichkeit, haben ein Recht darauf, präzise zu erfahren, wie die Abläufe waren. Sie müssen die Fakten auf den Tisch legen! Sie müssen Nachfragen zulassen. Eine Aktuelle Stunde erweckt den Eindruck, dass Sie etwas vertuschen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist absurd! – Christine Lambrecht [SPD]: Deshalb gehen wir in den Innenausschuss!) Es gibt den Verdacht, dass der Betroffene vorher etwas erfahren hat. Wir müssen doch irgendwie herausfinden, auf welchem Weg das geschehen ist. Das muss doch aufgeklärt werden, oder nicht? – Natürlich muss es das. Ein ehemaliger Innenminister aus Niedersachsen sagt, Herr Edathy habe von mehreren Quellen von den Vorgängen erfahren. Auch hier müssen wir aufklären, warum das so war. Wieso konnte er Festplatten vernichten? Wieso konnte er offensichtlich seinen Laptop verschwinden lassen? Die Kernfrage ist allerdings: Welches Rechtsstaatsverständnis hat die Bundesregierung? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Damit komme ich auf den von Ihnen hochgelobten Herrn Friedrich zu sprechen. Beim besten Willen: Wie kann es sein, dass Herr Friedrich, der einmal Verfassungsminister war, Herrn Gabriel über die Vorgänge informiert? Das ist rechtswidrig, meine Damen und Herren. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ich wäre vorsichtig mit solchen Sprüchen!) Nebenbei gefragt: Herrn Seehofer und Frau Merkel hat er nicht informiert? Das werden wir vielleicht noch he-rausbekommen. Aber inakzeptabel ist, dass er diesen Weg gewählt hat. Es ist auch sehr überraschend, wie schnell das in der SPD herumging. Herr Gabriel informiert Herrn Steinmeier und Herrn Oppermann, und Herr Oppermann informiert dann Frau Lambrecht. Das soll alles in Ordnung sein? Nein, meine Damen und Herren, das alles ist rechtswi-drig. Herr Friedrich wurde auf dem CSU-Parteitag ebenso wie hier gefeiert. Aber auch für denjenigen, der die absolute Mehrheit hat, gilt, sich an Recht und Gesetz zu halten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]) Unser Land würde sich andernfalls zu einer Gurkenrepublik entwickeln. Zu dem berühmten Telefonat zwischen Herrn Oppermann und Herrn Ziercke. Hier gibt es sehr unterschiedliche Varianten. Erst haben wir gehört, dass Herr Oppermann telefoniert und eine Bestätigung erhalten hat. Herr Ziercke hat heute im Innenausschuss offensichtlich etwas anderes gesagt. Das ist schon sehr bemerkenswert. Nun gilt es, sehr genau herauszufinden, wer was gesagt hat. Was soll der normale Bürger denken? Denkt er, dass er seinen Polizeichef anrufen kann: Ich habe da eine Frage, die meinen Nachbarn betrifft, könnten Sie mir Auskunft geben? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Da sagt der auch nix!) Wollen wir uns in diese Richtung entwickeln? Das kann ja wohl nicht wahr sein! (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Anrufen kann er!) Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Wir stehen vor folgendem Problem, auch Sie, Herr Bundestagspräsident: Wer bearbeitet hier im Hause die Post? Das ist offensichtlich kein Problem der Poststelle. Zu lesen war, dass der Brief der Staatsanwaltschaft Hannover offensichtlich abgegriffen wurde. Er hatte beispielsweise zwei Stempel. Was ist das für ein Staat, in dem Briefe von Staatsanwälten an den Bundestagspräsidenten geöffnet werden? Wo leben wir denn, wenn das eventuell sogar Normalität ist? Das kann doch nicht wahr sein! Zu den viele Spekulationen. Herr Mayer sagt, Vertrauen entstehe durch Taten. Das impliziert offensichtlich das, was einige in der Öffentlichkeit sagen: Die Sozialdemokratie muss jetzt einen Preis zahlen. Wie soll denn das in der Praxis aussehen? Das hat mit Rechtsstaat überhaupt nichts zu tun. Das ist Teil eines Vertuschungsszenarios! (Beifall bei der LINKEN) Für uns gilt – und ich hoffe in diesem Fall: gemeinsam für die Linke und die Grünen, ich bin da sehr zuversichtlich –: Wir werden an diesem Thema dranbleiben. Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung darf man nicht nur postulieren. Wir werden alle Mittel nutzen, damit uns dies auch gelingt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir haben die Aktuelle Stunde beantragt und nicht Sie!) Dazu zählt nicht in erster Linie die Aktuelle Stunde, sondern der Innenausschuss; eventuell müssen weitere Mittel zum Einsatz kommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Eva Högl für die SPD Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Eva Högl (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Vorwürfe gegen unseren ehemaligen Kollegen Sebastian Edathy haben nicht nur uns alle hier erschüttert, sondern die gesamte Öffentlichkeit. Ich sage deshalb ganz deutlich: Es ist richtig und wichtig, dass wir heute im Innenausschuss Befragungen und hier diese Aktuelle Stunde durchführen. Es ist absolut richtig, dass wir uns heute hier mit diesen Vorgängen beschäftigen. Wir dürfen dabei nicht – Herr Bartsch, das muss ich ganz deutlich sagen – mit Unterstellungen arbeiten und argumentieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Welche?) Das hilft uns in diesem komplizierten Sachverhalt überhaupt nicht weiter. Wir tun hier genau das Gegenteil von dem, was Sie uns unterstellt haben. Es gibt gerade kein Vertuschungsszenario, sondern eine öffentliche Debatte hier, in der Aktuellen Stunde, und eine Befragung im Innenausschuss. Das ist das Gegenteil von einem Vertuschungsszenario. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir haben heute Vormittag im Innenausschuss des Deutschen Bundestages sehr ruhig, sehr konzentriert und sehr sachlich Befragungen vorgenommen. Die Befragungen von Staatssekretär Fritsche und BKA-Präsident Ziercke haben ganz klar zur Aufklärung des Sachverhalts und der Informationswege beigetragen. Ich möchte drei Punkte festhalten: Erstens. Nach den Befragungen heute im Innenausschuss steht fest, dass bereits Mitte Oktober 2013 zahlreiche Stellen im gesamten Bundesgebiet Akten des Bundeskriminalamtes vorliegen hatten, in denen der Name von Sebastian Edathy zu finden war. Das Bundeskriminalamt hatte sämtliche Landeskriminalämter gebeten, die Hinweise zu überprüfen und die notwendigen polizeilichen Ermittlungen vor Ort zu übernehmen. Was heute neu war bei den Befragungen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages und was uns alle einigermaßen erstaunt hat, ist, dass der Name Edathy erst am 15. Oktober 2013 bei der örtlichen Polizei in Nienburg erkannt worden ist und dort angeblich wie eine Bombe eingeschlagen ist. Man kann sich gut vorstellen, wie das ist, wenn die örtliche Polizei in so einem Vorermittlungsverfahren auf den Namen eines Bundestagsabgeordneten stößt. Damit ist auch klar: Die örtliche Polizei wusste Bescheid. Die örtliche Polizei hat das Bundeskriminalamt informiert. Damit war eine Vielzahl von Personen im ganzen Bundesgebiet, auch in Niedersachsen – die waren in diesen Informationsfluss eingebunden –, davon in Kenntnis gesetzt worden, dass der Name Sebastian Edathy im Zusammenhang mit diesem gefundenen Material aufgetaucht ist. Diese Bombe in Nienburg war für uns alle heute im Innenausschuss eine neue Information. Zweitens steht fest – das haben die Befragungen heute ganz klar ergeben –, dass der BKA-Präsident Ziercke sofort den Innenstaatssekretär Fritsche über den Umstand informiert hat, dass der Name Sebastian Edathy auf dieser Liste zu finden ist. Ziercke hat damit tadellos gehandelt und alles richtig gemacht. Er hat nämlich auf dem Dienstweg den zuständigen Staatssekretär informiert. Er wusste, dass das Informationen von besonderer Bedeutung, von gewaltiger Tragweite waren. Er hat deswegen sehr richtig und vor allen Dingen sehr verantwortungsvoll gehandelt, indem er den Staatssekretär Fritsche informiert hat. Im Übrigen gibt es auch entsprechende Weisungen, die in der Geschäftsordnung der Bundesministerien niedergelegt sind. Es ist völlig klar, dass der Informationsfluss so zu laufen hat. Drittens. Die Befragungen heute haben auch ergeben, dass das Telefonat zwischen BKA-Präsident Ziercke und unserem Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann völlig korrekt ablief. Thomas Oppermann hat sich allein aus Fürsorgepflicht, als er erfahren hat, dass der Name Sebastian Edathy im Zusammenhang mit diesen gefundenen Unterlagen auftaucht, dass der Name Sebastian Edathy auf den Listen steht, erkundigen müssen, ob das korrekt ist. (Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deswegen war das Telefonat völlig richtig. Herr Ziercke hat heute im Innenausschuss ganz klar und ganz deutlich gesagt, dass er das nicht kommentiert hat, dass er keine weiteren Informationen gegeben hat, dass Thomas Oppermann aber aus seiner Reaktion schließen durfte, dass die Informationen, die Thomas Oppermann hatte, korrekt waren und zutrafen. Deswegen ist das Telefonat zwischen Thomas Oppermann und BKA-Präsident Ziercke meiner Meinung nach völlig zu Unrecht skandalisiert worden. Es ist völlig korrekt abgelaufen. (Beifall bei der SPD) Wir dürfen von einem Parlamentarischen Geschäftsführer im Übrigen erwarten, dass er sich informiert, dass er nachfragt, wenn er solche Informationen hat. Dass das strafrechtlich nicht relevant ist, hat die Staatsanwaltschaft in Hessen, die keinen Ansatz für ein Fehlverhalten von Herrn Ziercke erkennt, im Übrigen längst festgestellt. Das Weitere wird die Befragung um 16 Uhr im Innenausschuss ergeben. Da wird Thomas Oppermann von uns befragt werden. Meine Damen und Herren, ich bin sehr optimistisch, dass wir am Ende dieses Tages sagen können: Die Fragen zumindest zu dem Umgang mit den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy sind beantwortet, auch wenn wir sicherlich rund um den ganzen Komplex noch viele weitere Fragen haben werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Konstantin von Notz ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine 100 Tage gibt es Ihre Große Koalition, schon jetzt ist ein Minister weg und die GroKo steht wie ein Kartenhaus im Wind da. So sieht es doch aus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Ich sehe nichts von Wind und nichts von Kartenhaus!) Zu der Aktuellen Stunde hier sage ich Folgendes: Sie tun ja so, als sei das ein großer Dienst an der Demokratie. Tatsächlich haben Sie hier ein taktisches Manöver vollzogen. Wir hatten hier Fragen angemeldet, Fragen, die wir in der Fragestunde in der Öffentlichkeit stellen wollten statt in der nichtöffentlichen Ausschusssitzung. Weil Sie sich diesen Fragen nicht stellen wollten, haben Sie hier heute eine Aktuelle Stunde angesetzt, obwohl die Sitzung des Innenausschusses noch lange nicht beendet ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das ist ein rein taktisches Manöver. So geht Aufklärung nicht. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die Fragen werden doch beantwortet!) Insofern kann das, was wir hier heute machen, nur ein Zwischenbericht der Arbeit des Innenausschusses sein. Frau Högl hat eben damit angefangen und einige Ergebnisse vorgetragen. Hier Menschen freizusprechen oder auch zu verurteilen, ist nicht angezeigt. Die Sitzung des Innenausschusses läuft ja heute Nachmittag weiter. Nach den ersten Stunden bleiben noch viele Fragen. Ich möchte nur zwei nennen. Die Rechtsgrundlage bezüglich der Weitergabe dieser sensiblen Informationen aus dem BKA an das BMI steht infrage. Sie ist nicht schlüssig dargelegt worden. Es ist nur sehr allgemein auf Art. 20 des Grundgesetzes verwiesen worden. Außerdem ist angesichts der Sensibilität der Informationen nicht verständlich, warum der Staatssekretär dazwischengeschaltet wurde und warum der BKA-Präsident den Minister nicht direkt informierte. (Zuruf von der SPD: Unüblich!) Bezüglich des ominösen Telefonats sage ich – Herr Oppermann, Sie äußern sich ja leider erst heute Abend in nichtöffentlicher Sitzung dazu –: Die ganze Verwirrung gibt es nur, weil Sie am 13. Februar eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, in der Sie geschrieben haben, dass Sie sich den Sachverhalt haben bestätigen lassen. Jetzt sollen wir glauben, dass ein Telefonat – so wurde es heute dargestellt – ohne Ziel und ohne Inhalt stattgefunden hat. Zwei Männer schweigen sich an, und beide wissen danach Bescheid – wer soll denn das bitte schön glauben? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Über diese relevanten Vorgänge machen dann zwei solch erfahrene Menschen keinen Vermerk. Man ist sich also der Brisanz bewusst, und deswegen schweigt man und fertigt lieber keinen Vermerk an. Auch das wirkt auf mich wenig schlüssig. Zu der These, dass jetzt das Vertrauen in die GroKo wiederhergestellt werden soll – das war heute auch die Ansage für den Innenausschuss –, kann ich nur sagen: Das ist nicht Sinn und Zweck dieses Parlaments. Das können Sie in Kamingesprächen mit der Kanzlerin machen. Dieses Parlament ist für tatsächliche Aufklärung zuständig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben den Vorwurf der Kumpanei leider noch nicht ausgeräumt. Es ist eben unklar, wie sich die Exekutive im Verhältnis zu parteipolitischen Interessen, im Verhältnis zu den Interessen der Koalitionsbildung zu diesem sensiblen Zeitpunkt verhalten hat. Sie verklären das hier, Herr Kollege Mayer, indem Sie sagen, Herr Friedrich hätte für Deutschland gehandelt. Der Vorwurf, der im Raum steht, ist, dass er für die GroKo gehandelt hat. (Nadine Schön [St. Wendel] [CDU/CSU]: Nein! Nein!) Das ist ein Skandal, wenn es so ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Bis heute läuft die CSU angesichts des Wahlkampfes in Bayern herum und sagt, das sei alles so traurig. Herr Friedrich ist doch nicht zurückgetreten, weil die Grünen oder die Linken das gefordert haben. Herr Friedrich ist zurückgetreten, weil Frau Merkel und Herr Seehofer es für politisch opportun hielten, dass er zurücktritt. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Kanzlerin hat gesagt, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert ist. Ich teile ihre Ansicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ganz zum Schluss. Ich lese bei Spiegel Online: Der Ministerpräsident von Bayern droht damit, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN) Das ist ja an Kuriosität nicht mehr zu überbieten. Da wahlkämpfelt es an allen Ecken. Dass Sie sich solche Aussagen gefallen lassen, müssen Sie mit Ihrem Selbstwertgefühl als Parlamentarier irgendwie in Einklang bringen. Aber ich sage Ihnen: Um den Eindruck zu erwecken, dass sich die Große Koalition den Staat nicht zu eigen macht, ist das denkbar ungeeignet. Deswegen lehnen wir auch das aufs Schärfste ab. Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Armin Schuster für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Tempel, lieber Herr Korte und liebe Frau Jelpke, wer auch immer das bei Ihnen entscheidet: Schicken Sie uns doch bitte jemanden hier vorne ans Pult, der Sachkenntnis hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die konnte man heute Morgen im Innenausschuss reichlich erwerben. Ich erinnere daran, dass Herr Dr. Risse zum Thema „Brief und Briefversand“ eine wirklich bemerkenswert eindeutige Klarstellung vorgenommen hat. Keiner der Kollegen im Innenausschuss hat noch irgendeinen Zweifel, dass da etwas schiefgelaufen sei. Herr von Notz, den Vorwurf der Kumpanei weise ich auf das Schärfste zurück. Das ist eine unverschämte Unterstellung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir bieten Ihnen im Innenausschuss alles, was demokratisch möglich ist, und wir bieten Ihnen eine Aktuelle Stunde, die dann angeblich Mauschelei sein soll; das schließt sich ja sowieso gegenseitig aus. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, es ist ganz einfach: Sie wollen uns die Möglichkeit, zu fragen, abschneiden! Sonst nichts!) Selbst das Angebot eines Ministerpräsidenten, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, könnte ein demokratisches Angebot sein. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, dann soll er doch einen beantragen!) Ich weiß gar nicht, was Sie noch mehr wollen. Sie kriegen von der Großen Koalition all-inclusive. Da kann man sich einmal bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Rede ist wohl für den Aschermittwoch!) Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich den Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, der am 14. Februar 2014 sagte: Die Frage, ob es sich um Kinderpornos handelt, ist eine schwierige Bewertungsfrage. Auf jeden Fall befinden wir uns hier im Grenzbereich zu dem, was Justiz unter Kinderpornografie versteht. Genau das haben wir heute Morgen auch im Innenausschuss von etlichen Experten gehört. Zwar verlangt der Fall Edathy nach vielen Antworten, nach einer Antwort aber ganz besonders – das trifft auch auf große Verwunderung bei den Menschen –: Warum kann jemand in diesem Land derartige Bilder und Videos erwerben, und wir streiten darüber, ob das strafbar sein soll? (Dr. Silke Launert [CDU/CSU]: So ist es!) Meine Damen und Herren, wenn Sie an die Kinder denken, die man benötigt, um so etwas herzustellen, dann muss das Signal, das von dieser Debatte ausgeht, wohl sein: Da muss etwas geändert werden. Der § 184 b des Strafgesetzbuches gehört präzisiert. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Jetzt zu den unangenehmeren Punkten. Bundesminister Friedrich hat aus meiner Sicht – ich bin Nichtjurist; vielleicht fällt es mir leichter, dazu arglos etwas zu sagen – (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Haben Sie keine Sachkenntnis, oder was?) menschlich, moralisch und auch juristisch einwandfrei gehandelt; das sage ich jetzt einfach mal so. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Das sage ich jetzt einfach mal so“? Was soll das denn jetzt? So gehen wir doch nicht mit dem Rechtsstaat um!) Er hat weder Strafvereitelung begangen noch das Amtsgeheimnis verletzt. Herr Friedrich hatte einen sehr berechtigten Grund. Deshalb war er auch befugt, Herrn Gabriel – Achtung, nicht als SPD-Parteivorsitzenden, ausdrücklich nicht, sondern als künftigen Vizekanzler einer Regierung, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Künftiger Vizekanzler“? Was ist denn das für ein Amt? Das kenne ich ja gar nicht!) wie deutlich zu erkennen war – vor einer eventuell falschen Personalentscheidung zu warnen. (Widerspruch bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach so! Na, dann haben wir ja gar kein Problem!) Meine Damen und Herren, die Sorge um eine Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland, hätte man beispielsweise einen Staatsminister Edathy im Auswärtigen Amt – Vorwurf: Pädophilie –, ist der Grund, warum Herr Friedrich so handeln musste, warum er gezwungen war, Herrn Gabriel diese Information zu geben, nämlich mit Blick auf eine mögliche künftige Regierung. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach! Jetzt sind wir doch zehnmal mehr beschädigt!) Liebe SPD, bei aller Koalitionsliebe: Wir haben bzw. Herr Friedrich hat das nicht Ihrem Parteivorsitzenden gesagt. Wir haben es dem potenziellen Vizekanzler gesagt. (Frank Tempel [DIE LINKE]: Aha, dem -„potenziellen“! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Wir“? Sie also auch? – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, Sie waren auch dabei?) Ich kenne aus meinem Führungsalltag von früher den Satz: Führen macht hin und wieder einsam. Je grüner der Stift, desto einsamer bist du. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Meine Güte! Wenn man in der Bundesregierung ist, muss man sich doch an Gesetze, an Recht halten, Herr Schuster!) Meine Damen und Herren, die Entscheidung, Herrn Gabriel diese Information zu geben, war richtig. Die Entscheidung von Herrn Gabriel, sie weiterzugeben, war in dem Sinne nicht richtig. Das war eines der Dinge, die er hätte aushalten müssen; so sind diese einsamen Entscheidungen. Vier Wochen – vielleicht drei Wochen – hätte er in diesem Fall einfach sagen müssen: Nicht mit mir! (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum ist Herr Friedrich zurückgetreten?) Sie hätten sich vielleicht gewundert; aber drei Wochen später hätten Sie es verstanden. Dann hätten wir heute überhaupt nicht diese Debatte. Die Weitergabe der Information an Herrn Oppermann, an Herrn Steinmeier sehe ich an dem Punkt wirklich kritisch. Herr Oppermann, ich finde es stark, dass Sie da sind. Ich brauche Sie gar nicht reden zu hören, weil Sie danach im Ausschuss sind. Sie stellen sich heute hier der Debatte; das finde ich gut. Ich fordere nicht Ihren Rücktritt, auf keinen Fall. Aber Sie müssen sich gefallen lassen, dass man Ihnen sagt, dass das einfach zu häufig passiert: Wenn Sie mit Menschen reden, kommen die sofort in Schwierigkeiten – ob das Ihre Kollegin Lambrecht ist, die neben Ihnen sitzt, oder ob das der BKA-Präsident ist. Er sagte heute Morgen im Ausschuss: Der Anruf war für mich einfach schwierig. – Er war, wie er sagte, deswegen an der Grenze der Freundlichkeit, weil er wusste: Ich kann eigentlich gar nicht mit ihm reden. Der Pressedruck, dem Sie am Mittwoch erlegen sind, verursachte Herrn Friedrich Schwierigkeiten mit ultimativen Auswirkungen. Deswegen müssen Sie das jetzt aushalten, und ich glaube, das kann man aushalten – Sie benutzen auch einen grünen Stift –; so ist das Leben. Wie das am Ende ausgeht, entscheiden Sie nachher selber. Wir sind gespannt darauf, was Sie uns dann zu sagen haben. Meine Damen und Herren, bei meinen Wahlkreis-terminen habe ich in den letzten Wochen gesagt: So sieht der Start einer guten Koalition aus. – Ich habe schon einmal einen mitgemacht, den ich am Anfang nicht so stark fand. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen. Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Wir sollten uns nicht aus der Bahn werfen lassen durch diesen Vorgang, (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt weiß ich, was mit Geschwätzigkeit gemeint ist!) sondern, wie es Herr Mayer gesagt hat, neue Kraft schöpfen, uns unmissverständlich aussprechen – manchmal auch hinter verschlossenen Türen wie gestern Abend –, (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das könnt ihr unter euch machen!) nachher sauber abarbeiten und aufklären und dann, meine Damen und Herren, uns gemeinsam dem § 184 b Strafgesetzbuch zuwenden, damit solche Debatten hier ein Ende haben. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frank Tempel erhält nun das Wort für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Frank Tempel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schuster, „potenzieller Vizekanzler“ ist keine Rechtsstellung. Vielleicht könnte sich jemand von Ihnen in den nächsten Beiträgen etwas kompetenter damit auseinandersetzen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In meiner Zeit als Kriminalbeamter hatte ich mit Korruptionsdelikten zu tun. Dabei habe ich persönlich den Eindruck gewonnen, dass ab einer gewissen gesellschaftlichen Position Menschen dazu neigen – dem Gefühl nachgeben –, rechtliche Spielräume für sich weiter auslegen zu können, als das für den normalen Bürger gilt. In Ihrer Abgeordnetentätigkeit werden Sie ein Klischee kennengelernt haben, das uns in der Bevölkerung recht häufig begegnet: Die Großkopferten machen doch eigentlich, was sie wollen. – Das politische Verhalten, das heute in dieser Diskussion zutage tritt, hat dieses Klischee, dass es innerhalb der politischen Elite ein eingeschränktes Rechtsstaatsverhältnis gibt, sehr deutlich bedient. (Beifall bei der LINKEN – Burkhard Lischka [SPD]: Von wem reden Sie jetzt?) Wenn wir heute häufig hören, dass es darum gegangen sei, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, muss ich sagen: Hier ist politischer Schaden entstanden. Es wurde ganz richtig gesagt, dass es in unserem System eine Gewaltenteilung gibt. Das heißt, die Entscheidung, wer sich tatsächlich strafbar gemacht hat, obliegt den Gerichten. Das gilt auch für den Fall Edathy. Deswegen bitte ich Sie, vom eigenen Verhalten nicht permanent mit Hinweisen auf den Fall Edathy abzulenken. (Beifall bei der LINKEN) Was wir zu beurteilen und zu diskutieren haben, ist politisches Fehlverhalten von einzelnen Abgeordneten, von Bundesbehörden und auch von Bundesministern. Da heißt es, politische Größe zu zeigen, auch einmal zu sagen: Hier lag ein Fehler vor, hier müssen wir umsteuern; wir müssen schauen, dass dieser Fehler nie wieder passiert. – Da kann man nicht permanent in Verteidigungshaltung gehen und sagen, man habe doch alles richtig gemacht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn weder Frau Merkel noch Herr Seehofer Herrn Friedrich Rückendeckung geben will, dann kann ja wohl nicht alles richtig gewesen sein. Warum haben Sie nicht die politische Größe, in dieser Aktuellen Stunde, die Sie auf die Tagesordnung gesetzt haben, auch einmal zu sagen: „Das war falsch, und das müssen wir ändern“? (Beifall bei der LINKEN) Der Innenausschuss ist durchaus geeignet, ein gewisses Maß an Aufklärung zu ermöglichen. Es ist aber bedauerlich, dass das hinter verschlossenen Türen erfolgt. Wir haben konkrete Sachverhalte und Vorwürfe zumindest zu diskutieren, unter anderem, was ein Minister darf und was nicht. Der Geheimnisverrat ist nicht nur ein Straftatbestand, sondern damit geht auch der Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung einher, und natürlich haben wir uns damit zu beschäftigen. Was ein Geheimnisverrat ist, ist im Gesetz nun einmal definiert. Wenn ein Amtsträger ein Geheimnis an unberechtigte Personen weitergibt, ist das strafbar. Bei der rechtlichen Bewertung ist übrigens zu bedenken, dass das öffentliche Interesse besonders groß ist, wenn es um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geht. Das kann man in jedem Rechtskommentar nachlesen, Herr Schuster. Auch Polizeibeamte haben durchaus diese Kenntnis. Sie kommen in ihrer beruflichen Laufbahn nämlich permanent mit dem Thema Geheimnisverrat in Berührung und haben entsprechende Regelungen zu beachten. Ich verstehe in dieser Diskussion auch nicht, warum permanent in Verteidigungshaltung darauf abgestellt wird, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Strafverfahren bestand. Das spielt keine Rolle. Auch Geheimnisse in Bezug auf staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen dürfen nicht weitergegeben werden. Das müssen wir einfach einmal festhalten. Es ist ein Ablenkungsmanöver, dass Sie permanent darüber sprechen, dass noch nicht feststeht, ob eine Straftat definitiv vorliegt. Dieses Argument ist einfach falsch. Warum müssen wir darüber reden? Dieser ganze Vorgang hat doch dazu geführt, dass der Innenminister in dem Moment, in dem er die Information weitergegeben hat – und zwar an Personen, bei denen die Information vielleicht doch nicht zuverlässig verblieben ist –, nicht mehr Herr über diese Information war. Das ist ganz einfach Fakt. Er hat die Hoheit über diese Information aufgegeben. Er hat aber politisch zu verantworten, was mit dieser Information passiert. Sie stellen sehr gerne darauf ab, wie viele Menschen in den Landeskriminalämtern, in den Dienststellen von den Ermittlungen insgesamt Bescheid gewusst haben müssen. Bisher ist lediglich bekannt, dass Herr Friedrich die Information aus dieser Kette weitergegeben hat. Alles andere sind Unterstellungen, die geprüft werden müssen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir haben heute Herrn Ziercke im Innenausschuss gefragt, ob bekannt ist, dass irgendwo in einer dieser Dienststellen gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen wurde. Die Antwort war: Das ist bisher nicht bekannt. – Bekannt ist aber aus der Aussage von Herrn Gabriel und aus der Aussage von Herrn Friedrich – öffentlich vor Kameras –, dass die Information zumindest zwischen diesen beiden ausgetauscht wurde. Das ist der einzig vorliegende Fakt im Zusammenhang mit der Weitergabe dieser Information. Was ist die Folge daraus? Der Geschädigte in diesem Verfahren ist in jedem Fall der Rechtsstaat; denn mit Blick auf die Schuld eines Herrn Edathy wird es Zweifel geben, weil es den Vorwurf gibt, dass hier Geheimnisse weitergegeben worden sind. Damit komme ich zum Schluss. Wir müssen auch fragen – die Sitzung des Innenausschusses ist noch nicht beendet; wir haben viele Fragen noch nicht gestellt –, aus welcher Rechtsstellung heraus der Abgeordnete Oppermann Herrn Ziercke angerufen hat, der sich bei Beantwortung der telefonischen Anfrage ebenfalls des Geheimnisverrates schuldig gemacht hätte. Das hat er heute im Innenausschuss übrigens auch noch einmal bestätigt: Er konnte nicht antworten. Er war durch den Anruf von Herrn Oppermann rechtlich in einer Bredouille. Denn wie soll er mit diesem Anruf anders umgehen, als zu schweigen, was de facto als Bestätigung gesehen werden kann? Diese Frage werden wir Herrn Oppermann heute im Innenausschuss selbstverständlich stellen, damit er sich dazu äußern kann – leider nicht öffentlich. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die weiteren Redner will ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass in unserer Geschäftsordnung hinsichtlich der Aktuellen Stunden unmissverständlich festgehalten ist, dass der einzelne Redner nicht länger als fünf Minuten sprechen darf. Insofern ist der Großzügigkeit des Präsidenten hier eine ziemlich unmissverständliche Grenze gesetzt. Deswegen bitte ich, das Signal so ernst zu nehmen, wie es im Übrigen auch bei anderen Debatten eigentlich gemeint ist. Als nächster Redner hat nun der Kollege Burkhard Lischka das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Burkhard Lischka (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fall Sebastian Edathy, den wir heute hier debattieren, wirft zahlreiche Fragen auf. So ist bei diesem Fall beispielsweise sehr häufig die Rede davon, dass sich die Bilder, die Herr Edathy offensichtlich bezogen hat, in einer sogenannten rechtlichen Grauzone zur Kinderpornografie befinden. Das muss uns als Gesetzgeber ja hellhörig machen: Grauzone! Ich finde, eine Grauzone ist, wenn es um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen geht, nicht hinnehmbar. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn Fotos von nackten Kindern und Jugendlichen vermarktet werden, dann ist das ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde dieser Kinder und Jugendlichen. Wir als Gesetzgeber sind aufgefordert, ernsthaft darüber nachzudenken, ob wir in der Vergangenheit alles, aber auch wirklich alles getan haben, um Kinder und Jugendliche als die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft bestmöglich zu schützen. Ich sage für meine Fraktion ganz deutlich: Mit den Bildern, auf denen die Körper von nackten Kindern und Jugendlichen zu sehen sind, dürfen keine Geschäfte gemacht werden. Das ist nicht zu tolerieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was sich hinter diesen Bildern verbirgt, sind sehr häufig gebrochene Kinderseelen; Menschen, die sehr oft ein Leben lang darunter leiden, dass Nacktfotos von ihnen im Internet vertrieben werden. Deshalb werden wir sorgfältig zu prüfen haben, wie wir diese ekelhaften „Grauzonen“ beseitigen. Sehr grundsätzlich müssen wir uns alle gemeinsam fragen, wie wir mit diesem Fall eigentlich umgehen. Mit jeder neuen voreiligen Schuldzuweisung, mit jeder ins Blaue gemachten Spekulation und Mutmaßung säen wir zusätzliches Misstrauen gegen Politik im Allgemeinen, und zwar grundsätzlich gegen jede Form von Politik, unabhängig von der Farbe. Der Fall Sebastian Edathy ist ein Einzelfall. Was es heute noch an offenen Fragen gibt, das muss aufgeklärt werden und das wird aufgeklärt werden. Was die strafrechtliche Aufklärung angeht, so ist das Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft. Bei aller Kritik, die ich an der staatsanwaltschaftlichen Arbeit in den letzten Tagen lesen konnte, sage ich hier sehr deutlich: Lasst die Staatsanwälte ihre Arbeit machen. Bei ihnen ist die strafrechtliche Aufklärung gut aufgehoben. (Beifall bei der SPD) Was die sonstige Aufarbeitung dieses Falles angeht, so sage ich für meine Fraktion: Wir haben nichts zu vertuschen. Wir haben nichts zu verheimlichen. Mein Fraktionsvorsitzender hat von Anfang an in dieser Sache reinen Tisch gemacht. (Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Er hat offengelegt, was er wusste. Dafür hat er Kritik einstecken müssen, ja. Aber er hat vor allen Dingen die Transparenz und die Wahrhaftigkeit an den Tag gelegt, die die Bürgerinnen und Bürger von uns Politikern jeden Tag zu Recht erwarten dürfen. (Beifall bei der SPD) Deshalb sage ich allen, die jetzt sehr leichtfertig, wie ich finde, von einer „Koalitionskrise“ oder gar einer „Regierungskrise“ sprechen: Wir, CDU, CSU und SPD, werden uns wegen dieser Sache nicht entzweien. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Irene Mihalic hat nun das Wort für die Fraktion Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Koalition! Herr Lischka, diese Aktuelle Stunde „Krise der Großen Koalition“ zu nennen, wäre weitaus treffender gewesen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich gehe sogar noch weiter: Ihr Lavieren, Ihre Widersprüche und Ihre gegenseitigen Schuldzuweisungen in dieser Sache sind ein Offenbarungseid. Das ist eine schwere Hypothek für die politische Kultur unseres Landes. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wahnsinn!) Die Krise der Großen Koalition hat drei Dimensionen: Erstens. Die politische Krise: Ein Minister musste bereits gehen, weitere Funktionsträger stehen hier massiv unter Druck. Aber wo war denn die Kanzlerin in den letzten Tagen? Das ist ihre Regierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie sollte doch diejenige sein, die im Zentrum der Krisenkommunikation steht. Sie sollte diejenige sein, die erkennbar dafür sorgt, dass diese Vorgänge umfassend aufgeklärt werden. Stattdessen erklärt die Kanzlerin eher beiläufig in der Öffentlichkeit, dass sie wieder Vertrauen herstellen will, hält aber dann Geheimtreffen im Kanzleramt ab. Das, was hier in Sachen Krisenmanagement abgeliefert wird, ist ein Trauerspiel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Zweitens. Wir erleben eine schwere Vertrauenskrise in Bezug auf die Institutionen unseres Rechtsstaates. Auch hier wäre ein entsprechendes Krisenmanagement bitter nötig. Die Kommunikation zwischen dem BKA und dem Bundesinnenministerium verlief – zumindest rechtlich – auf sehr zweifelhaften Bahnen. Landeskriminalämter werden breit über den Fall Edathy informiert. Herr Oppermann ruft beim BKA-Präsidenten an, um sich Sachverhalte aus laufenden Ermittlungen bestätigen zu lassen. Frau Högl und auch Herr Schuster – er ist -offenbar gerade nicht anwesend; wir sind beide Polizisten –, wir wissen doch, dass ein Polizist, der zu so etwas Auskunft geben würde, sofort vom Dienst suspendiert werden würde. Das muss doch klar sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Menschen vertrauen darauf, dass solche Dinge nach Recht und Gesetz ablaufen und dass Informationswege stets nachvollziehbar sind und auf einer klaren Rechtsgrundlage basieren. Dieses Vertrauen muss dringend wiederhergestellt werden, indem haarklein aufgeklärt wird. Aber dazu sind Sie offensichtlich nicht bereit. Herr Oppermann hat gestern auch deutlich gemacht, dass Sie in den Alltagsmodus zurückkehren möchten. Sie ducken sich weg, aber das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens haben wir es mit einer tiefen moralischen Krise in dieser Regierungskoalition zu tun. Kaum hat Herr Friedrich die richtigen Konsequenzen für seinen Umgang mit den Informationen gezogen, beginnt jetzt eine völlig schiefe Debatte. Statt nun im Bewusstsein für die staatspolitische Verantwortung klare Konsequenzen im Regierungshandeln zu ziehen, zerlegen Sie sich im Parteienstreit. Das Hauptproblem der CSU ist doch die Frage, wer jetzt aufseiten der SPD als Kompensation für Herrn Friedrich seinen Posten räumen muss. Selbst bei Rücktritten soll es also proportional zugehen. Am Samstag holte Herr Seehofer empört zum Gegenschlag aus und zeigte damit, dass ihm die rechtsstaatlichen Aspekte in dieser Angelegenheit völlig egal sind. Er beklagt sich über die Geschwätzigkeit der SPD, statt die verantwortungslose Informationspolitik der Regierung selbstkritisch zu hinterfragen. Das zeigt wieder einmal deutlich das Verhältnis der CSU zur politischen Kultur: Partner oder Freunde taugen eben nur etwas, wenn sie sich als Amigos beweisen. Da dies nicht geschehen ist, wird nur noch über Rache statt über Aufklärung geredet. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Jetzt mal nicht übertreiben!) Es wird sogar laut darüber nachgedacht, ob Zugeständnisse der SPD, zum Beispiel bei der Pkw-Maut, nicht die Schmerzen über den Rücktritt etwas lindern können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo sind wir denn hier? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Dieser Cliquengeist, der in den Äußerungen der letzten Tage deutlich wurde, war doch der entscheidende Kitt bei den Koalitionsverhandlungen. Wir fordern Sie auf, endlich im Sinne derjenigen zu handeln, die Sie regieren sollen. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine solche Selbstbezogenheit der Großen Koalition nicht verdient. Wir müssen alles dafür tun, dass das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in die Politik wiederhergestellt wird. Das alles beginnt mit einer lückenlosen Aufklärung. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wie auch Sie, Herr Oppermann, können Ihren Beitrag dazu heute Nachmittag im Innenausschuss noch leisten. Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun hat die Kollegin Silke Launert das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verkehrte Welt: Das habe ich Freitagabend gedacht, als ich erfahren habe, dass der ehemalige Bundesinnenminister, inzwischen Landwirtschaftsminister, Dr. Hans-Peter Friedrich zurücktreten musste. (Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch ehemals!) – Jetzt auch ehemals. Das stimmt. – Der Grund: Er wollte durch das Informieren von Herrn Gabriel verhindern, dass jemand, der Bilder von nackten Jungs käuflich erworben hat, zum Beispiel Staatssekretär oder vielleicht sogar Justizminister wird. Ich bin baff angesichts der juristischen Kenntnisse einiger Kolleginnen und Kollegen. Ich war zehn Jahre lang in der Justiz, aber ich konnte Fragen im Zusammenhang mit einem solchen Fall nicht so schnell eindeutig beantworten, die Staatsanwaltschaft auch nicht. Sie prüft erst einmal, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. Aber Sie wissen, wie das alles zu beurteilen ist. Donnerwetter! Unabhängig davon, wie man das letztlich juristisch beurteilt, muss ich sagen: Ich finde es menschlich sehr nachvollziehbar, dass er nicht wollte, dass so jemand Staatssekretär oder Minister wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Auf der anderen Seite gibt es großes Geschrei. Herr Edathy fühlt sich als Opfer. Denn der Kauf von Bildern nackter Jungs ist kein strafbares Verhalten. Jetzt wird auch noch im Ernst die Frage aufgeworfen, ob dieser straffreie Besitz überhaupt eine Durchsuchung rechtfertigen kann. Wissen Sie, was ich mich sofort gefragt habe? – Wer denkt denn an die Opfer? Wer denkt an die Kinder, und warum sind Besitz und Erwerb von Bildern mit nackten Kindern nicht strafbar? Diese Fragen habe ich mir schon gestellt, als ich noch als Staatsanwältin mit der Verfolgung von Kinderpornografie befasst war. Wie sieht die Praxis aus? Sie haben endlich genügend Anhaltspunkte gegen einen Pädophilen, ordnen eine Durchsuchung an und finden dabei Hunderte Bilder mit nackten Kindern. Dann muss das gesamte Material gesichtet werden: Ist das eine sexuelle Handlung von, an oder vor einem Kind? Ist das eine geschlechtsbetonte Pose, ja oder nein? Ist es eine Handlung in diesem Rechtssinne, wenn das Kind nackt schläft und breitbeinig daliegt? Häufig lautet die Antwort in der Praxis: Nein, das ist keine solche Handlung. Das ist also nicht strafbar. – Wenn aber jemand eine Kopie von einer DVD oder CD macht, dann kann strafbares Verhalten vorliegen. Auf der einen Seite geht es um Vermögensinteressen, auf der anderen Seite um das Wohl der Kinder. Auch wenn es bedauerlich ist, dass es erst einen Fall Edathy brauchte, freue ich mich sehr, dass nun endlich eine Diskussion über die Verschärfung der Strafvorschriften im Bereich der Kinderpornografie in Gang gekommen ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meiner Ansicht nach sollten diese Straftaten strenger bewertet und härter bestraft werden. Der Erwerb von Bildern mit nackten Kindern sollte strafbar sein; denn diese Bilder müssen irgendwo gemacht werden. Es ist nicht so, dass ein Nachbar über den Gartenzaun schaut und fotografiert, wie nackte Kinder durch den Garten rennen. Vielmehr werden die Kinder ganz gezielt angesprochen, beeinflusst und für die Herstellung solcher Bilder benutzt. Glauben Sie, dass die Herstellung und die Tatsache, dass solche Nacktbilder vielleicht ein Leben lang im Internet stehen, spurlos an den Kindern vorbeigehen? Sowohl diejenigen, die solche Bilder herstellen, als auch diejenigen, die solche Bilder erwerben und damit überhaupt erst einen entsprechenden Markt ermöglichen, spielen mit den Seelen von Kindern, die vielleicht ein Leben lang darunter leiden. Deshalb ist der Staat verpflichtet, sich vor diese Kinder zu stellen. Es ist toll, dass schon viele andere das gesagt haben. Es ist toll, dass von hier aus das Signal ausgeht: Wir wollen die Opfer schützen. – Denn es darf nicht immer nur – das weiß ich aufgrund meiner eigenen praktischen Erfahrungen – um Täterschutz gehen. Wir brauchen auch Opferschutz. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ganz ehrlich, das ist mir viel wichtiger als die Frage, ob ein Herr Oppermann geht oder nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin Launert, das war Ihre erste Rede im Deutschen Bundestag. Es gibt einfachere Debatten als diese. Ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrem ersten Beitrag und wünsche Ihnen alles Gute für die weitere parlamentarische Arbeit. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Sönke Rix erhält nun das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Sönke Rix (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird uns allen so gehen: Wenn es um das Thema Kindesmissbrauch geht, wenn es um Gewalt, insbesondere um sexuelle Gewalt, gegen Kinder geht, dann haben wir einen Kloß im Hals. Wir verspüren Unbehagen und sind emotional sehr ergriffen. Das ist auch gut so; denn es gibt nichts Schlimmeres, als Kindern Gewalt anzutun, egal ob seelische oder körperliche. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ganz besonders schockierend ist es, wenn diese Thematik mit jemandem in Verbindung gebracht wird, den man persönlich kennt. Dann ist man emotional noch mehr ergriffen. Umso schwieriger ist es dann, mit einer solchen Thematik umzugehen. Aber wir als Familien-, Kinder- und Jugendpolitiker gehen regelmäßig mit dieser Thematik um. Es ist unsere Aufgabe, uns ständig um den Kinder- und Jugendschutz zu kümmern. Es ist eine dauerhafte Aufgabe für uns, nicht nur dann, wenn der sogenannte Fall Edathy auf der Tagesordnung steht. Unabhängig von diesem Fall ist es leider harter Alltag, dass sich pädophile, kranke Menschen an solchen Bildern ergötzen. Es ist aber auch harter Alltag, dass Menschen mit solchem Bildmaterial Geschäfte machen. Es ist unsere Aufgabe, dieses zu beenden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das haben wir in den letzten Jahren auch getan. Vor zwei Wahlperioden haben wir uns mit genau diesem Thema schon auseinandergesetzt und sind teilweise auch zu gesetzlichen Verschärfungen in diesem Bereich gekommen. Aber eine vielleicht viel wichtigere Aufgabe ist es, zu schauen, wie wir präventiv mit dieser Thematik umgehen. Wie gehen wir damit um, dass es Menschen gibt, die sich durch das Betrachten solcher Bilder befriedigen, und solche, die mit diesen Bildern Geld verdienen? Was können wir dafür tun, dass Kinder nicht Opfer solcher Gewalt werden? Wie stärken wir Kinder in dieser Situation? Wie klären wir Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer darüber auf? Ich glaube nicht, dass wir in einen Wettlauf darüber eintreten sollten, wie hoch wir die einzelnen Strafgrenzen setzen, wobei ich sagen muss: Wir müssen genau an dieser Grauzone – Burkhard Lischka hat es bereits gesagt – ansetzen; es darf in diesem Bereich keine Grauzone geben. Es darf aber nicht das Einzige sein, dass wir nur an den strafrechtlichen Grenzen arbeiten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bin der Familienministerin und dem Justizminister sehr dankbar, dass sie gesagt haben, dass sie sich mit diesem Thema beschäftigen werden. Beide haben aber auch gesagt, dass sie zunächst einmal Möglichkeiten prüfen werden, und haben davor gewarnt, zu hohe Ansprüche an dieser Stelle zu haben. Wir müssen tatsächlich sagen: Es gibt leider Grenzen, an die der Rechtsstaat und die Gesellschaft stoßen. Aber wir müssen immer weiter daran arbeiten, dass diese Grenzen neu gesetzt werden, sodass die Grauzonen überwunden werden können. Ziel unserer Politik muss dabei vor allen Dingen ein Grundsatz sein: Bildmaterial von kleinen Kindern, nackt oder freizügig, darf keine Ware sein. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Vor 25 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet worden. Wir feiern jetzt das 25-jährige Jubiläum. Eines der wichtigsten Rechte, die dort formuliert sind, ist, dass Kinder ohne körperliche und seelische Gewalt aufwachsen sollen. Ich finde, das ist ein guter Grundsatz. Wir sollten unsere Arbeit im Parlament in diesem Jahr diesem Grundsatz widmen und daran arbeiten, dass dieser Grundsatz Wirklichkeit wird. Lassen Sie mich abschließend noch eine Bemerkung zu der Frage machen, ob wir eine Staatskrise, eine Regierungskrise oder eine Koalitionskrise haben. Es bezweifelt gar keiner, dass in der Koalition natürlich jetzt Vertrauen wiederhergestellt werden muss. Ich glaube, Herr Kollege Seehofer hat heute gesagt: Wir haben eine Arbeitsgrundlage, aber an der Vertrauensgrundlage müssen wir noch arbeiten. – Ich sage Ihnen aber: Durch vernünftige Arbeit – die wird diese Große Koalition machen – wird auch wieder Vertrauen entstehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Hans-Peter Uhl erhält nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident des Bundeskriminalamts hat heute früh eindrucksvoll berichtet, dass uns allein im Rahmen der Aktion der Kanadier 800 Menschen aus Deutschland gemeldet worden sind, nicht nur einer, nicht nur Edathy; es gibt 800 Edathys unter uns. Wir sollten nicht pharisäerhaft in eine Richtung zeigen. Sie sind überall unter uns. Es ist gut so, dass wir heute diese sehr ernsthafte und offene Debatte über die Umstände und über die Fragen führen, wie wir mit solchen Fällen umgehen und wie wir rechtspolitisch darauf antworten wollen. Zunächst zu der Frage, wie der Rechtsstaat damit umgeht. Die Bürger achten sehr genau darauf, ob sie Vertrauen in diesen Staat haben können. Das gilt gerade für den Fall, wenn ein Prominenter in ein so schreckliches Verbrechen verstrickt ist, in welcher Form auch immer; ich will nichts unterstellen. Sie wollen sehen, ob die Politiker und die Justiz, die Exekutive und die Legislative korrekt mit dem Fall umgehen. Auf diese Frage der Korrektheit möchte ich eingehen. Ich möchte mit dem auslösenden Element, also mit dem Handeln des ehemaligen Bundesinnenministers Friedrich, anfangen. Dazu sind einige richtige Dinge und einige nicht ganz richtige gesagt worden. Stichwort „Geheimnisverrat“. Der Tatbestand heißt – das ist nachzulesen in § 353 b Strafgesetzbuch –: Wenn ein Amtsträger „unbefugt“ – ganz wichtig: unbefugt – Geheimnisse „offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet …“. Wenden Sie diesen Tatbestand auf das Verhalten von Friedrich an. Ein Minister ist im Umgang mit Abgeordneten oder wem auch immer befugt, zu entscheiden, was er sagen darf und was nicht. Ein Polizist, Herr Kollege von den Linken, ist dazu nicht befugt, sondern er ist im Weisungsstrang; er darf Geheimnisse nicht verraten. Beim Minister sieht das anders aus. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Ach so! Er darf das? – Zuruf von der LINKEN: Wo steht das?) – Ja, so ist das. – Er kann ja niemanden fragen. Der Minister ist der Chef der Behörde. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Wo ist das niedergelegt?) Die Frage, ob wichtige öffentliche Interessen gefährdet sind, wurde hinreichend diskutiert; sie will ich jetzt nicht weiter erörtern. Da kann man verschiedene Meinungen vertreten. Ich sage Ihnen eines – zur Frage: geht der Rechtsstaat korrekt mit den Dingen um? –: Ich an seiner Stelle hätte die Dinge nicht weiterberichtet, auch nicht andeutungsweise. Ich hätte mich anders verhalten. Wenn er in ein paar Monaten noch einmal darüber nachdenkt und in sich geht, wird er vielleicht zum gleichen Ergebnis kommen, vielleicht auch nicht. Nur, rechtswidrig war sein Verhalten zu keinem Zeitpunkt. Das wird auch die Staatsanwaltschaft in Berlin noch zu lernen haben. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Die Staatsanwaltschaft hat von Abgeordneten zu lernen?) Auf die Staatsanwaltschaft will ich ganz gern eingehen, weil ich mich immer wieder wundere über die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland. Meine Damen und Herren, es kann so nicht weitergehen, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) dass schon die Vorermittlungen per Presseerklärung mitgeteilt werden, mit allen Details von betroffenen Menschen, völlig unschuldigen Menschen. Das geht so nicht weiter! Die Justizminister unserer Länder müssen auf die Generalstaatsanwälte und diese auf die Staatsanwaltschaften einwirken, dass sie dieses Treiben unterlassen und die Medien dabei leider enttäuschen. Es ist ihre Pflicht, zu schweigen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Nun zu Ihnen, Herr Oppermann. Ich will Sie hier nicht ohne Not angreifen. Die Dinge sind ja zum großen Teil aufgeklärt. Sie werden nachher noch die Gelegenheit haben, im Innenausschuss zu sprechen. Herr Ziercke hat es ja eindrucksvoll getan. Er schilderte seinen Eindruck von dem Telefonat mit Ihnen. Er hat geschwiegen, weil er durch das Telefonat in Verlegenheit gebracht wurde. Denn bei ihm wäre es natürlich Geheimnisverrat gewesen, wenn er gesprochen hätte, vielleicht sogar ein weiter gehendes Delikt, nämlich Strafvereitelung im Amte. Also, er hat geschwiegen. Das glaube ich ihm auch. Aber auch Sie sollten sich überlegen: Wie geht der Rechtsstaat mit solchen Fällen um, wenn ein Abgeordneter betroffen ist? War es politisch klug – ich rede nicht von Rechtswidrigkeit –, den Anschein zu erwecken, in einem Telefongespräch könnte das eine oder andere nicht ganz sauber ausgehandelt werden? Das darf in einer unabhängigen Judikative nicht sein. – Das hätten Sie vielleicht doch besser vermeiden sollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich komme zum Schluss. Ich finde, wir sollten aus allen diesen Dingen lernen. Es ist schon angesprochen worden: Wenn Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland mit dem Umstand, dass widerwärtige Menschen nackte Buben fotografieren – sie müssen gegen ihren Willen posieren – und damit Geld machen und dass andere – kranke Menschen, pädophile Menschen – Geld für diese Bilder geben, umzugehen haben und unsere Staatsanwaltschaften sagen: „Das ist eine Grauzone“, dann stimmt etwas nicht in unserem Rechtsstaat. Die muss weg, diese Grauzone. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Ich möchte Sie alle gemeinsam bitten, möglichst rasch die Vorschriften zu verbessern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzter Redner in der Aktuellen Stunde ist der Kollege Helmut Brandt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Helmut Brandt (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich als letzten Redner zu Beginn auf zwei Kollegen eingehen, die gesprochen haben. Herr Bartsch, natürlich haben Sie das gute Recht, hier zu diesem Thema zu reden. Aber Sie sollten sich dann wirklich vorher über das Ergebnis des heutigen Innenausschusses informieren. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Habe ich bei meinen Kollegen gemacht!) Dann hätten Sie gewusst, dass das mit der Postversendung etwas anders war, als Sie es hier dargestellt haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Worüber ich mich auch sehr wundere, sind die Ausführungen von Konstantin von Notz. Herr von Notz, Sie als Jurist müssten im Grunde genommen wissen – ohne dass Sie es im Innenausschuss noch hinterfragen müssen –, dass eine Unterrichtungsverpflichtung zwischen dem Bundeskriminalamt und dem Innenministerium besteht. (Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Dass Sie das hinterfragen, kann ich wirklich nicht mehr nachvollziehen. (Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Dass hier dann aber auch noch behauptet wird, das sei heute Morgen nicht hinreichend geklärt worden, macht mich – das muss ich ehrlich sagen – fast sprachlos. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden wir sehen!) Es ist mir wirklich ein Anliegen, hier noch einmal auf Hans-Peter Friedrich zu sprechen zu kommen. Ich finde es schon unanständig, bei jemandem, der Minister gewesen ist, der sich während seiner ganzen Amtszeit gegenüber jedermann immer fair und ordentlich benommen hat und der wegen einer solchen Sache zurücktreten musste, hier und heute sozusagen nachzutreten. Das finde ich wirklich nicht angemessen; im Gegenteil. Ich habe mit vielen anderen gerade Hans-Peter Friedrich immer wieder als einen rechtschaffenen und wirklich sehr guten und sehr gewissenhaften Minister erlebt. Ich möchte mich für seine Tätigkeit in der Vergangenheit an dieser Stelle einmal ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Neben dem Rücktritt, neben dieser politischen Dimension, derentwegen wir heute diese Debatte führen – das ist eben schon angesprochen worden, auch von Herrn Tempel; ich will darauf zum Schluss noch einmal zurückkommen –, gibt es natürlich die Frage: Hat sich der Minister seinerzeit in irgendeiner Form strafbar gemacht? Es gibt ja immerhin die Meldung, dass das von der Staatsanwaltschaft überprüft wird. Hans-Peter Uhl hat die Vorschrift bereits zitiert. Ich möchte das noch einmal etwas genauer beleuchten, weil auch hier immer wieder der Eindruck erweckt wird – das höre ich ja auch bei den Zwischenrufen –, als sei ganz klar, dass das, was Hans-Peter Friedrich in dieser konkreten Situation getan hat, etwas Rechtswidriges gewesen ist. Ich bin der festen Überzeugung, dass das nicht der Fall ist, und zwar aus zwei Gründen. Den Hintergrund brauche ich nicht noch einmal darzustellen. Dass in der konkreten Situation zumindest die Möglichkeit bestand, dass der inzwischen ausgeschiedene Kollege Edathy in ein Regierungsamt kommt, weiß jeder; das wusste natürlich auch der Minister. Dass er in dieser Situation Schaden von uns allen abwenden wollte, dass er verhindern wollte, dass dies passiert, war die Motivation. Aber die Fragen sind: Erstens. War er dazu befugt? Zweitens. Standen dieser vertraulichen Weiterleitung an Herrn Gabriel öffentliche Interessen entgegen? Waren solche gefährdet? Da muss man bei sachlicher und nüchterner Überlegung Folgendes sehen: Wir haben heute Morgen im Ausschuss von Herrn Staatssekretär Fritsche gehört, dass Hans-Peter Friedrich dem Herrn Gabriel diese Information vertraulich und in der notwendigen Kürze – sie lag ihm auch nur so vor – zur Kenntnis gebracht hat. Einmal könnte man sagen, dass er als Minister durchaus dazu befugt war; da teile ich die Meinung von Hans-Peter Uhl. Damit hat er auch nichts getan, was wichtige öffentliche Interessen gefährdet hätte, sondern im Gegenteil: Was er in der konkreten Situation empfunden hat, war, dass wichtige öffentliche Interessen gerade dafür sprachen, so zu handeln, wie er gehandelt hat. Deshalb ist nach meiner Auffassung das, was er getan hat, weder strafrechtlich noch moralisch, noch politisch in irgendeiner Form in Zweifel zu ziehen. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Wieso ist er denn dann zurückgetreten, wenn er es richtig gemacht hat? – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Er ist zurückgetreten, Herr Kollege Beck, weil er aufgrund der öffentlichen Handhabung dieses Themas in eine Situation geraten ist, in der man als verantwortungsvoller Politiker überlegen muss: Kann ich in dieser Situation, bei dieser öffentlichen Darstellung das Amt noch weiter ausfüllen? – Er hat im Morgenmagazin selbst sehr deutlich gemacht, dass er nicht mehr das Gefühl hatte, dass das geht. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht doch hier nicht nach Gefühl!) Man ist – das muss ich ganz ehrlich sagen – verantwortungsbewusst, wenn man daraus die entsprechenden Konsequenzen zieht. Wir haben gleich nach dieser Aktuellen Stunde die Fortsetzung der Innenausschusssitzung. Die eben Angesprochenen, aber auch Herr Gabriel und Herr Steinmeier werden dem Innenausschuss heute Rede und Antwort stehen. Wir sind natürlich gespannt – nachdem wir heute Morgen schon einiges erfahren konnten –, wie diese Sache sich aufklärt. Dann kann letztlich auch, denke ich, die Arbeit in diesem Hause, in der Großen Koalition und mit allen erfolgreich fortgesetzt werden. Besten Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 20. Februar, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.09 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 19.02.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 19.02.2014 Barthle, Norbert CDU/CSU 19.02.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 19.02.2014 Dr. Brantner, Franziska BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.02.2014 Dr. Braun,Helge CDU/CSU 19.02.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 19.02.2014 Gabriel, Sigmar SPD 19.02.2014 Heller, Uda CDU/CSU 19.02.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 19.02.2014 Dr. Lauterbach, Karl SPD 19.02.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.02.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 19.02.2014 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 19.02.2014 Nahles, Andrea SPD 19.02.2014 Rüthrich, Susann SPD 19.02.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 19.02.2014 Dr. Schlegel, Dorothee SPD 19.02.2014 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 19.02.2014 Schmidt (Wetzlar), Dagmar SPD 19.02.2014 Dr. Steinmeier, Frank-Walter SPD 19.02.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 19.02.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.02.2014 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 3): Welche Gespräche haben in den letzten drei Monaten zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel oder anderen Mitgliedern der Bundesregierung und Vertretern von Herstellern gentechnisch veränderter Pflanzen – DuPont Pioneer, Bayer, BASF, KWS, Monsanto etc. – sowie Vertretern von Verbänden oder Organisationen, welche als Interessenvertretungen für die Branche der Grünen Gentechnik/Agrogentechnik fungieren, über die Situation der Grünen Gentechnik in der Europäischen Union inklusive der Frage anstehender Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen stattgefunden, und inwieweit war auch ein Meinungsaustausch über die Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 Teil dieser Gespräche? Soweit wir aus unseren Unterlagen ermitteln konnten, haben in den letzten drei Monaten zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und anderen betroffenen Mitgliedern der Bundesregierung keine Gespräche mit „Vertretern von Herstellern gentechnisch veränderter Pflanzen – DuPont-Pioneer, Bayer, BASF, KWS, Monsanto etc. – sowie Vertretern von Verbänden oder Organisationen, welche als Interessenvertretungen für die Branche der Grünen Gentechnik/Agrogentechnik fungieren, über die Situation der Grünen Gentechnik in der EU inklusive der Frage anstehender Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen“ stattgefunden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 4): Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussagen des kanadischen Agrarministers Gerry Ritz inhaltlich korrekt wiedergegeben, wonach er vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hans-Peter Friedrich, sowohl Unterstützung hinsichtlich des Ziels einer Revision und Lockerung („to revise and loosen rules“) von EU-Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel erhalten als auch Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich zugesagt habe, sich für ein „besseres“ System zur Zulassung von GVO, gentechnisch veränderten Organismen, (in der Europäischen Union) einzusetzen, die in anderen Ländern mit wissenschaftsbasierten Risikobewertungsverfahren zugelassen sind (vergleiche www.producer.com/2014/01/some-eu-states-steadfast-on-gmos), und wenn Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich sich in dieser oder ähnlicher Weise geäußert hat, wie ist das darin zum Ausdruck kommende Ziel einer Lockerung von EU-Standards bei Zulassungsverfahren für GVO vereinbar mit der Aussage von Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich: „Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA darf nicht dazu führen, dass die hohen deutschen und europäischen Standards für die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln aufgegeben werden“ (vergleiche Spiegel Online vom 3. Februar 2014, www.spiegel.de/politik/deutschland/grosse-koalition--minister-warnen-vor-freihandelsabkommen-a-950444.html)? Die in dem Artikel wiedergegebenen Äußerungen treffen nicht zu. Bundesminister a. D. Dr. Friedrich hat gegenüber Minister Ritz auf die Position zu GVO im Koalitionsvertrag hingewiesen und verdeutlicht, dass an der Nulltoleranz bei Lebensmitteln festgehalten wird. Angesprochen wurde darüber hinaus die Entwicklung von harmonisierten Testmethoden. Die hohen deutschen und europäischen Standards für die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln sind für Bundesminister a. D. Dr. Friedrich im Rahmen der Gespräche über ein Freihandelsabkommen EU-USA nicht verhandelbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 6): Fand Ende Januar 2014 eine Sitzung des Rüstungsboards im Bundesministerium der Verteidigung statt, und, wenn nein, für wann ist diese Sitzung angedacht? Ende Januar 2014 fand keine Sitzung des Rüstungsboards statt. Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen hat die Sitzung des Rüstungsboards für den 19. Februar 2014, also für heute, angesetzt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 10): In welchen Gebieten werden die von der Bundeswehr angeschafften drei Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärungssysteme, MoGeFA, der Plath GmbH (vergleiche Bundeswehr-Journal vom 10. Februar 2014, www.bundeswehr-journal.de/2014/mobile-fernmeldeaufklaerung-in-krisengebieten) eingesetzt, und unter welchen Voraussetzungen werden die in den betroffenen Frequenzbereichen vollständig und auch verdachtsunabhängig erfassten elektromagnetischen Aussendungen bzw. Funk- und Telekommunikationsdaten erhoben, ausgewertet und an nichtdeutsches Militär bzw. nichtdeutsche Nachrichtendienste weitergegeben? Übungsvorhaben mit unbemannten Luftfahrzeugen finden grundsätzlich bundesweit auf Truppenübungsplätzen und in den dazugehörigen Flugbeschränkungsgebieten statt. Dazu zählen neben dem Truppenübungsplatz Altmark in Sachen-Anhalt mit dem Flugbeschränkungsgebiet ED-R 74, in dem das in der Fragestellung angesprochene unbemannte Luftfahrzeug gestartet ist, in den angrenzenden Bundesländern die Truppenübungsplätze Munster/Bergen in Niedersachsen mit den Flugbeschränkungsgebieten, ED-R 31 und ED-R 32, der Truppenübungsplatz Oberlausitz in Sachsen mit dem Flugbeschränkungsgebiet ED-R 76 und der Standortübungsplatz Ohrdruf in Thüringen mit dem Flugbeschränkungsgebiet ED-R 95. Für das Jahr 2014 sind mit heutigem Planungsstand bundesweit 128 Übungswochen, von denen 18 bereits durchgeführt wurden, geplant. Davon entfallen 47 geplante Übungswochen auf die Truppenübungsplätze Munster/Bergen, 12 Übungswochen auf den Truppenübungsplatz Oberlausitz und 8 Übungswochen auf den Standortübungsplatz Ohrdruf. Für den Truppenübungsplatz Altmark in Sachen-Anhalt sind 20 Übungswochen vorgesehen. Inwieweit und in welchem Umfang unbemannte Luftfahrzeuge in den Übungswochen tatsächlich eingesetzt werden sollen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkretisiert werden, da die Planung und die Durchführung von Flügen mit unbemannten Luftfahrzeugen den übenden Einheiten obliegt. Vorkommnisse mit Luftfahrzeugen werden gemäß Zentraler Dienstvorschrift 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit militärischen Luftfahrzeugen“ als Unfälle, schwere Zwischenfälle oder Zwischenfälle eingestuft. Unfälle und schwere Zwischenfälle werden nach ihrem Eintrittsort und der Luftfahrzeugart unterschieden, Zwischenfälle nach ihrer Bedeutung für die Flugsicherheit. Im Betrachtungszeitraum von 2011 bis 2014 gab es zwei Unfälle innerhalb der Truppenübungsplätze Spatzenhausen und Hammelburg mit dem unbemannten Luftfahrzeug LUNA. Schwere Zwischenfälle innerhalb Deutschlands gab es im Betrachtungszeitraum nicht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 11): Welche konkreten im Entwicklungsvertrag für das Spionagemodul ISIS, Integriertes SIGINT-System, geschuldeten Leistungen waren vom Leistungserbringer „nachzuerfüllen“ (Bundestagsdrucksachen 18/340 und 18/389), und inwiefern war in den zahlreichen Gesprächen und sonstigen Kontakten der Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung und Vertretern der Firma EADS, deren Tochter- und Beteiligungsfirmen, in denen nach Angaben der Bundesregierung „ergebnisoffen“ über das ISIS diskutiert wurde (Bundestagsdrucksache 18/389), auch von der Möglichkeit die Rede, dass trotz der durch den damaligen Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Mazière, eigentlich endgültig verfügten „Reißleine“ auch die Drohne Euro Hawk als Träger des ISIS in Betracht käme, oder wurde diese Möglichkeit sogar nie aus den Augen verloren? Der Bericht des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung zur Auswertung der Nachweisakte ist am 11. Februar 2014 dem Bundesministerium der Verteidigung übermittelt worden. Die Nachweisakte ISIS ist als „Verschlusssache -GEHEIM“ eingestuft, sodass eine konkrete Benennung der aus dem Entwicklungsvertrag geschuldeten Leistungen an dieser Stelle nicht möglich ist, da insofern Rückschlüsse auf die Leistungsparameter des Aufklärungssystems möglich wären. Die Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung kommuniziert in unregelmäßigen Abständen bei unterschiedlichen Anlässen mit Vertretern der Industrie. Zu diesen Anlässen werden aktuelle Themen – unter anderem auch Optionen zur Weiterverwendung von ISIS – ergebnisoffen diskutiert. Über Inhalte und Ergebnisse werden in der Regel keine umfänglichen Aufzeichnungen angefertigt. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 16): Wie viele Zwischenlagergenehmigungsverfahren sind derzeit beim Bundesamt für Strahlenschutz anhängig – bitte nach Bundesländern differenzieren –, und wie viele Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge sind dort derzeit anhängig – bitte möglichst auch thematisch differenzieren (vergleiche hierzu die zusammenfassende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 nach den derartigen anhängigen Antragsverfahren, aus der sich diese Zahl noch nicht ergibt)? Die Anzahl der Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen und radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung nach § 6 Atomgesetz durch das Bundesamt für Strahlenschutz aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Bundesland sind wie folgt: Baden-Württemberg: 11, Bayern: 7, Hessen: 5, Mecklenburg-Vorpommern: 1, Niedersachsen: 8, Nordrhein-Westfalen: 5, Schleswig-Holstein: 8, Summe: 45. Laut Antragstellern sind neben den laufenden Genehmigungsverfahren an vielen Standorten auch Verfahren zur Inventarerweiterung der Behälter geplant. Für den Behältertyp Castor V/19 werden die Verfahren „Sonderbrennstäbe in Köchern im Castor V/19“ und „Inventar-erweiterung Castor V/19“ an den Standorten Biblis und Neckarwestheim zunächst als Pilotverfahren betrieben. Je nach Bedarf der Betreiber erfolgt später eine entsprechende Antragstellung für andere Standorte. Auch für den Behältertyp V/52 sind entsprechende Verfahren zur Inventarerweiterung absehbar. Weiterhin ist anzumerken, dass Verfahren zur „Inventarerweiterung“ – zum Beispiel Brennstoffzusammensetzung, Brennelementtyp – komplexe Genehmigungssachverhalte mit jeweils mehreren Antragsgegenständen beinhalten. Für Behälter, die in deutschen Zwischenlagern eingesetzt werden sollen, sind Anträge für zwei Behältertypen anhängig, und zwar: D/4372/B(U)F-96, Castor V/19, bis zu 19 Druckwasserreaktor-Brennelemente, Köcher für Sonderbrennstäbe, Teilbeladungen, und D/4373/B(U)F-96, Castor V/52, bis zu 52 Siedewasserreaktor-Brennelemente. Im Folgenden sind die Verfahren für jedes Bundesland nach Standort und Thema aufgeführt: Baden-Württemberg Standort Anzahl Thema SZL Neckarwestheim 5 Aufrüstung Krananlagen Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E Inventarerweiterung Castor V/19 Aufbewahrung KWO-Brenn-elemente SZL Philippsburg 5 Modifikation Castor V/19 Modifikation Castor V/52 Aufrüstung Krananlagen Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E SZL Obrigheim 1 Aufbewahrung der KWO-Brennelemente Gesamt 11 Bayern Standort Anzahl Thema SZL Grafenrheinfeld 2 Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E SZL Isar 3 Schutz gegen SEWD Modifikation Castor V/52 Behälter TN 24 E SZL Gund-remmingen 2 Aufrüstung Krananlagen Modifikation Castor V/52 Gesamt 7 Hessen Standort Anzahl Thema SZL Biblis 5 Gemischte Lagerung radio-aktive Abfälle Schutz gegen SEWD Modifikation Castor V/19 Aufrüstung Krananlagen Sonderbrennstäbe in Köchern Castor V/19 Gesamt 5 Mecklenburg-Vorpommern Standort Anzahl Thema Zwischenlager Nord 1 Schutz gegen SEWD Gesamt 1 Niedersachsen Standort Anzahl Thema SZL Grohnde 2 Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E SZL Unter-weser 2 Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E SZL Lingen 2 Modifikation Castor V/19 Schutz gegen SEWD TBL Gorleben 2 Gemischte Lagerung radio-aktive Abfälle Schutz gegen SEWD CSDB-Abfälle aus Frankreich (es werden nur die standortunabhängigen Prüfungen fortgesetzt) HAW-Abfälle aus Großbritannien (es werden nur die standortunabhängigen Prüfungen -fortgesetzt) Gesamt 8 Nordrhein-Westfalen Standort Anzahl Thema TBL Ahaus 4 Schutz gegen SEWD Aufrüstung Krananlage Behälter MTR 3 Behältertyp TGC 27 für die Aufbewahrung von hochdruckkompaktierten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich AVR-Behälterlager 1 Weitere Aufbewahrungs-genehmigung für drei Jahre Gesamt 5 Schleswig-Holstein Standort Anzahl Thema SZL Bruns-büttel 3 Aufrüstung Krananlage Modifikation Castor V/52 Schutz gegen SEWD SZL Krümmel 3 Aufrüstung Krananlage Modifikation Castor V/52 Schutz gegen SEWD SZL Brokdorf 2 Schutz gegen SEWD Behälter TN 24 E Gesamt 8 Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 18 und 19): Welche Fluggesellschaften aus sogenannten Drittstaaten – USA, Russland, China und Indien – sind ihren Abgabeverpflichtungen für CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem – bezogen auf die Emissionen ihrer innereuropäischen Flüge im Jahr 2012 – nicht fristgerecht nachgekommen? Hat die Bundesregierung bereits Zahlungsbescheide an die Betreiber, die ihren Abgabepflichten nicht nachgekommen sind, versandt, bzw. plant die Bundesregierung, dies fristgemäß vor dem 29. April 2014 zu tun? Zu Frage 18: Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der von Deutschland verwalteten gewerblichen Luftfahrzeugbetreiber aus Drittstaaten, die ihrer Abgabeverpflichtung für Emissionshandelszertifikate im Jahr 2012 für ihre innereuropäischen Flüge nicht fristgerecht nachgekommen sind: Ägypten: 1, China: 2, Moldawien: 1, Russland: 3, Schweiz: 1 und USA: 1 . Zu Frage 19: Bereits im vergangenen Jahr – Juli 2013 – haben Luftverkehrsbetreiber, die ihre Berichts- und/oder Abgabepflichten für das Jahr 2012 nicht erfüllt haben, im Rahmen des formellen Sanktionsverfahrens nach § 30 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG, ein Anhörungsschreiben erhalten. Die Zahlungsbescheide werden zurzeit von der Deutschen Emissionshandelsstelle, DEHSt, im Umweltbundesamt, UBA, vorbereitet. Sie wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an die säumigen Luftverkehrsbetreiber verschickt. Die DEHSt ist nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz zur fristgerechten Versendung der Zahlungsbescheide vor dem 29. April 2014 verpflichtet und wird dieser Verpflichtung im Rahmen des EU-einheitlich abgestimmten Verfahrens nachkommen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 20): Welche politischen Initiativen und entwicklungspolitischen Vorhaben gedenkt die neue Bundesregierung voranzubringen, um zum Beispiel die unzureichende Wasserversorgung in der unter israelischer, militärischer Verwaltung stehenden C-Zone der palästinensischen Gebiete zu verbessern (Meldung der Nachrichtenagentur AFP vom 13. Februar 2014)? Die große Bedeutung der sogenannten C-Gebiete in den palästinensischen Gebieten ist der Bundesregierung bewusst. Diese stellen flächenmäßig den Hauptteil eines künftigen palästinensischen Staates dar. Das Ziel des deutschen Engagements ist eine umfassende Entwicklungsperspektive für alle Teile der palästinensischen Gebiete und die dort lebenden Palästinenser. Die Bundesregierung verfolgt die Lage in den C-Gebieten des Westjordanlands deswegen sehr aufmerksam. Sie war maßgeblich am Zustandekommen der Schlussfolgerungen des Rats für Außenbeziehungen vom 14. Mai 2012 beteiligt, welche die C-Gebiete erstmals detailliert in den politischen Fokus stellten. Die Bundesregierung fordert gemeinsam mit der EU und weiteren internationalen Partnern eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Entwicklungsprojekte in den C-Gebieten des Westjordanlands, den Stopp des Abrisses von Infrastruktur sowie eine Verstetigung, Beschleunigung und Verbesserung der Planverfahren in den C-Gebieten. Diese Planverfahren müssen auch die Planung der Wasserversorgung für die in den C-Gebieten lebenden Menschen umfassen. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 21 und 22): Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine Neubesetzung bzw. Nichtbesetzung des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau auf die Vorbereitungen des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019? Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem geschlossenen Rücktritt des international hochrangig besetzten Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau gezogen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung als mitfinanzierende Zuwendungsgeberin im Stiftungsrat ergriffen, um den Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau neu zu besetzen? Zu Frage 21: Gemäß § 9 des Errichtungsgesetzes soll der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau den Stiftungsrat und den Vorstand in wissenschaftlichen und künstlerischen Belangen bei der Erfüllung der Stiftungsaufgaben beraten. Die Vorbereitung des Bauhaus-Jubiläums 2019 ist indes nicht nur Angelegenheit der Stiftung Bauhaus Dessau. Die drei Länder mit Bauhaus-Einrichtungen – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – haben sich bereits 2012 mit Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen zu dem Bauhaus-Verbund 2019 zusammengeschlossen. Der Bauhaus-Verbund 2019 will mit den drei sammlungsführenden Einrichtungen in Weimar, Dessau und Berlin das Jubiläum vorbereiten, deren museale Infrastruktur stärken und das reichhaltige Bauhaus-Erbe national und international noch stärker erforschen und vermitteln. In diesem Bauhaus-Verbund wird kontinuierlich die Vorbereitung in verschiedenen Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene weitergetrieben. Außerdem besteht auch auf Landesebene in Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe zur Bündelung der Aktivitäten zum Bauhaus-Jubiläum. Diese Verbund- und Gremientätigkeiten sind der Motor für die laufende Vorbereitung des Bauhaus-Jubiläums. Der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau wird nach der Neuberufung der Mitglieder im Laufe des Jahres 2014 die Möglichkeit haben, sich mit den Vorbereitungen des 100-jährigen Bauhaus-Jubiläums zu beschäftigen. Zu Frage 22: Die Stiftung Bauhaus Dessau ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt und untersteht der Rechtsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt. Der Bund ist im siebenköpfigen Stiftungsrat vertreten. Der Bund geht davon aus, dass die Neuberufung des Wissenschaftlichen Beirats in Abstimmung mit dem neu zu berufenden Direktor bzw. der neu zu berufenden Direktorin erfolgen sollte. Er hat daher in der Folge des Rücktritts des Wissenschaftlichen Beirats aufgrund der Neuausschreibung der Stelle des Direktors der Stiftung Bauhaus Dessau darauf gedrängt, möglichst zügig zu einer Entscheidung hinsichtlich der Wiederbesetzung der Stelle des Direktors/der Direktorin der Stiftung Bauhaus Dessau zu gelangen. Von einer Berufung ist im März dieses Jahres auszugehen, sodass die Arbeiten zur Wiederberufung des Wissenschaftlichen Beirats unmittelbar danach in Angriff genommen werden können. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Fragen der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 23 und 24): Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung der geschlossene Rücktritt des international hochrangig besetzten Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Bauhaus Dessau auf die planmäßige Umsetzung der Konzeption des 100-jährigen Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zeitplan und das Verfahren zur Neubesetzung des Wissenschaftlichen Beirats? Zu Frage 23: Gemäß § 9 des Errichtungsgesetzes soll der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau den Stiftungsrat und den Vorstand in wissenschaftlichen und künstlerischen Belangen bei der Erfüllung der Stiftungsaufgaben beraten. Die Vorbereitung des Bauhaus-Jubi-läums 2019 ist indes nicht nur Angelegenheit der Stiftung Bauhaus Dessau. Die drei Länder mit Bauhaus-Einrichtungen – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin – haben sich bereits 2012 mit Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen zu dem Bauhaus-Verbund 2019 zusammengeschlossen. Der Bauhaus-Verbund 2019 will mit den drei sammlungsführenden Einrichtungen in Weimar, Dessau und Berlin das Jubiläum vorbereiten, deren museale Infrastruktur stärken und das reichhaltige Bauhaus-Erbe national und international noch stärker erforschen und vermitteln. In diesem Bauhaus-Verbund wird kontinuierlich die Vorbereitung in verschiedenen Gremien auf Arbeits- und Leitungsebene weitergetrieben. Außerdem besteht auf Landesebene in Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe zur Bündelung der Aktivitäten zum Bauhaus-Jubiläum. Diese Verbund- und Gremientätigkeiten sind der Motor für die laufende Vorbereitung des Bauhaus-Jubiläums. Die Gestaltung des Bauhaus-Jubiläums 2019 befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung des Bauhaus-Verbundes. Dabei kommt der Stiftung Bauhaus Dessau und dessen Wissenschaftlichem Beirat eine zwar wichtige, aber nicht allein verantwortliche Bedeutung zu. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung Bauhaus Dessau, der in der Regel einmal im Jahr zusammentritt, nach der Neuberufung der Mitglieder im Laufe des Jahres 2014 mit der Konzeption des 100-jährigen Bauhaus-Jubiläums beschäftigen wird. Zu Frage 24: Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats werden gemäß § 8 Abs. 2 der Stiftungssatzung auf Vorschlag des Stiftungsrates vom Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt für fünf Jahre berufen. Der Vorstand, also die Direktorin/der Direktor, kann dem Stiftungsrat gemäß § 8 Abs. 7 der Stiftungssatzung Vorschläge zur Besetzung unterbreiten. Der Stiftungsrat wird erst nach Abschluss des laufenden Auswahlverfahrens für die Stelle der Direktorin bzw. des Direktors Vorschläge für die Wiederbesetzung des Wissenschaftlichen Beirates vorlegen, damit die Vorschläge der neuen Direktorin/des neuen Direktors Berücksichtigung finden können. Da die Entscheidung über die Berufung des Direktors bzw. der Direktorin noch im März fallen soll, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Arbeiten zur Wiederberufung des Wissenschaftlichen Beirats unmittelbar im Anschluss daran begonnen werden können. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 25): Geht die Bundesregierung davon aus, dass die sogenannte Thüringer Strombrücke bis zur Abschaltung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld im Jahr 2015 in Betrieb sein wird, und welche alternativen Szenarien – bitte einzeln aufschlüsseln – prüft die Bundesregierung für den Fall, dass dies nicht der Fall sein wird, vor dem Hintergrund der Aussagen des Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur, Peter Franke, die Bundesnetzagentur habe „schon diverse Möglichkeiten durchgespielt“ (siehe www.energate-messenger.de/news/index.php? view=newsItem&id=140610 vom 10. Februar 2014, „Bundesnetzagentur hat Plan B bei Thüringer Strombrücke“)? Nach dem Monitoring der Leitungsvorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz durch die Bundesnetzagentur rechnen die Übertragungsnetzbetreiber bei der Thüringer Strombrücke bei optimalem Verfahrensverlauf mit einer Inbetriebnahme 2015. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch im Fall einer Verzögerung der Fertigstellung der Thüringer Strombrücke die Versorgungssicherheit im Winter 2015/16 gewährleistet ist. Den Berechnungen der Bundesnetzagentur zur Feststellung des Reservekraftwerksbedarfs für den Winter 2015/2016 in Höhe von 4 800 Megawatt lagen Szenarien zugrunde, in denen die Thüringer Strombrücke als nicht fertiggestellt angenommen wurde. Aus heutiger Sicht sind bereits 3 585 Megawatt der erforderlichen 4 800 Megawatt aufgrund bestehender Verträge mit Reservekraftwerken in Deutschland und im Ausland als gesichert zu betrachten. Die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber gehen davon aus, dass die fehlenden 1 215 Megawatt primär aus gesicherter Kraftwerksleistung aus dem Ausland auszugleichen sind. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass nicht ausreichend Reservekraftwerksleistung auf diesem Wege kontrahiert werden kann, empfiehlt die Bundesnetzagentur alternative Maßnahmen – Engpassbewirtschaftung zwischen Deutschland und Österreich, Zubau von Gasturbinen in Süddeutschland. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 26): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der EU-konformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung, BesAR, im Erneuerbare-Energien-Gesetz, und welche konkreten inhaltlichen Überlegungen gibt es dazu bereits innerhalb der Bundesregierung? Die Bundesregierung plant, die Novelle des EEG inklusive der Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung noch vor der Sommerpause abzuschließen. Sie befindet sich derzeit in sehr konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission. Alle Gesprächspartner streben an, die Verhandlungen so rechtzeitig abzuschließen, dass die Ergebnisse in die EEG-Novelle einfließen können. Wie die Besondere Ausgleichsregelung zukünftig inhaltlich ausgestaltet werden kann, hängt unter anderem auch vom Verlauf dieser Gespräche ab. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Fragen 27 und 28): Wird die Bundesregierung in ihrem jährlichen Monitoringbericht zur Energiewende evaluieren, ob das verpflichtende EU-Ausbauziel Deutschlands für erneuerbare Energien eingehalten wird? In welchen jährlichen Ausbauschritten will die Bundesregierung das Kraft-Wärme-Kopplungsziel in Höhe von 25 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichen, und beabsichtigt die Bundesregierung im laufenden Jahr eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes? Zu Frage 27: Die Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) gibt für das Jahr 2020 einen Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent am Endenergieverbrauch der Europäischen Union verbindlich vor. Für Deutschland ist ein nationales Ziel von 18 Prozent vorgegeben. Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 18 Prozent zu erhöhen. Die jährlichen Monitoring-Berichte „Energie der Zukunft“ dienen der Bundesregierung dazu, die Ziele des Energiekonzepts mit Blick auf eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zu überprüfen. Der Berichtszeitraum ist das jeweils zurückliegende Kalenderjahr. Die Monitoring-Berichte enthalten auch Aussagen über die Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch. Im Jahr 2012 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch 12,4 Prozent. Zu Frage 28: Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien zum Ziel der Steigerung des KWK-Stromanteils von derzeit rund 16 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2020 bekannt. Weitere Zwischenschritte auf dem Weg zu diesem Ziel sind nicht vorgesehen. Aktuell wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine umfassende KWK-Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Diese Analyse wird mit einer Evaluierung des KWK-Gesetzes verbunden. Ergebnisse dieser Studie werden im Herbst 2014 vorliegen. Ob und wieweit eine Novellierung des KWK-Gesetzes erfolgen soll, ist mit Blick auf das bekräftigte 25-Prozent-Ziel dann insbesondere im Lichte der Ergebnisse dieser Studie zu entscheiden. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 29): Welche internationalen Partnerschaften plant die Bundesregierung wie konkret auszugestalten, damit sie zu einem Gelingen der Energiewende in unserem eigenen Land beitragen, wie vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, auf der 50. Münchner Sicherheitskonferenz angekündigt – Inhalte, Partnerländer, Energieträger, Zeitrahmen? Ihre Frage nach neuen internationalen Partnerschaften als Beitrag zum Gelingen der Energiewende bezieht sich auf eine Rede des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, die er bei der Veranstaltung der Mercator-Stiftung zum „Klimawandel als Herausforderung internationaler Politik“ am 31. Januar 2014 in München gehalten hat. Mit neuen Partnerschaften sind dabei nicht neue Formate im institutionellen Sinn gemeint. Vielmehr geht es darum, bestehende Instrumente unter dem Markenzeichen Energiewende noch stärker auf einen energie- und umweltpolitischen Erfahrungsaustausch hin auszurichten. Dies soll einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung im Inland – Stichwort Umsetzung der Energiewende – und international – etwa mit Blick auf die Verhandlungen über ein internationales Klimaabkommen – leisten. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 30): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbrecherquote unter den auszubildenden somalischen Streitkräften, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über deren Verbleib und die Gründe für einen frühzeitigen Abbruch der Ausbildung? Bis Ende 2013 hat die Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union für Somalia, EUTM Somalia, circa 3 600 somalische Soldaten in Bihanga in der Republik Uganda ausgebildet. Diese Kräfte gelten als überdurchschnittlich zuverlässig und schlagkräftig und haben sich an der Seite der Mission der Afrikanischen Union in Somalia, AMISOM, bereits im Kampf gegen die radikalislamistischen al-Shabaab bewährt. Sie bilden das Rückgrat der neuen somalischen Streitkräfte. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Abbrecherquote über den Ausbildungszeitraum bis zur Schließung des Lagers in der Republik Uganda vor. Der letzte Halbjahresbericht der Mission vom 27. September 2013 erwähnt Abbrecher nicht und spricht im Gegenteil von einer allgemein hohen Motivation der somalischen Soldaten. Hiervon unabhängig ist jedoch bekannt, dass die somalische Seite in wenigen Einzelfällen aus diszi-plinarischen Gründen Rückführungen durchgeführt hat. Über den Verbleib ehemaliger somalischer Soldaten nach einem Abbruch der Ausbildung liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Verbleib somalischer Soldaten nach abgeschlossener Ausbildung durch EUTM liegt in der Verantwortung der somalischen Regierung. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 36): Sieht die Bundesregierung nach dem Abtransport der syrischen Chemiewaffen die Gefahr einer US-militärischen Intervention in Syrien für gebannt oder für erhöht? Die Bundesregierung setzt sich weiter intensiv für eine politische Lösung des Konflikts in Syrien durch Gespräche zwischen den Parteien ein. Sie hat daher von Anfang an die von den Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation initiierten Gespräche zwischen syrischer Regierung und Opposition unterstützt. Die Gespräche im Rahmen des Genf-II-Prozesses haben bisher bedauerlicherweise nicht zu einem greifbaren Ergebnis geführt. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Umsetzung des Genfer Kommuniqués vom 20. Juni 2012, das vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen indossiert wurde und den Weg zu einer friedlichen Lösung des Konflikts aufzeigt, weiterhin das Ziel unserer politischen Bemühungen bleibt. Die Bundesregierung unterstützt ebenso dezidiert die vollständige Umsetzung der Verpflichtungen der syrischen Regierung für den Abtransport der Chemiewaffen und der Hilfsstoffe aus Syrien. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu Abrüstung und – dem vermutlich noch langen Weg zu einer – Stabilisierung in der Region. Syrien hat jedoch die Frist für den Abtransport weder seiner Chemiewaffen (31. Dezember 2013) noch der Hilfsstoffe (5. Februar 2014) eingehalten und bisher nur einen kleinen Teil abtransportiert. Die vom VN-Sicherheitsrat gesetzte Vernichtungsfrist (30. Juni 2014) ist nur haltbar, wenn ab jetzt regelmäßig Transporte der Chemiewaffen stattfinden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 39): Auf welcher Rechtsgrundlage hat der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, im Oktober 2013 dem Parteivorsitzenden der SPD, Sigmar Gabriel, Informationen aus laufenden Ermittlungen weitergegeben, statt den dafür zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu informieren? Ob in dem der Frage zugrunde liegenden Fall durch eine Informationsweitergabe gegen geltendes Recht verstoßen wurde, ist Gegenstand laufender staatsanwaltlicher Prüfungen. Zu solchen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 40): Welches Mitglied der Bundesregierung wusste von den Vorwürfen gegen den ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy – bitte unter Angabe des Datums –, und an wen wurden diesbezügliche Informationen – ebenfalls unter Angabe des Datums – weitergegeben? Erwägungsvorbemerkung: Die Beantwortung der Frage würde eine förmliche Abfrage bei allen Mitgliedern der Bundesregierung erfordern. Dies ist in der knappen zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. Zur Frage der Erlangung und Weitergabe diesbezüglicher Informationen haben sich mehrere Mitglieder der Bundesregierung bereits öffentlich erklärt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 41): Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der Vorlage eines Nationalen Aktionsplans zu dem von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Open Government Initiative, und für wann plant die Bundesregierung konkret den Beitritt zur Initiative? Der Open-Data-Aktionsplan wird veröffentlicht, sobald er mit den Ressorts abgestimmt ist. Um die neue Bundesregierung nicht zu präjudizieren, wurde er zunächst zurückgestellt. Über die Frage des Beitritts zur internationalen Open Government Partnership, OGP, ist noch nicht entschieden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 42): Inwieweit gilt die „Leitlinie für die Zahlung von Prämien an Trainerinnen und Trainer sowie Servicepersonal erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler bei Olympischen und Paralympischen Spielen vom 1. Juli 2010“ des Bundesministeriums des Innern noch, und welche Gründe gibt es für deren unterschiedliche Prämierung für Erfolge bei den Olympischen und den Paralympischen Spielen durch den Bund? Die Leitlinie für die Zahlung von Prämien an Trainer sowie Servicepersonal erfolgreicher Sportler bei Olympischen und Paralympischen Spielen vom 1. Juli 2010 des Bundesministeriums des Innern ist anlässlich der Olympischen Spiele 2012 nur durch die Streichung einer Fußnote, die sich auf den Wintersport bezog, modifiziert worden (Leitlinie vom 1. Juli 2012). Die Gründe für die unterschiedliche Prämierung der Trainer und Betreuer für Erfolge ihrer Sportler bei den Olympischen und den Paralympischen Spielen durch den Bund beruhen auf der Bildung von drei Startklassen pro Disziplin im paralympischen Wintersport. Beispielsweise starten im Wettbewerb Ski alpin, Abfahrt Herren, die Sehgeschädigten, die Rollstuhlfahrer und die amputierten Sportler getrennt in einzelnen Klassen. Dadurch werden in einem Wettbewerb drei Medaillensätze ausgegeben statt eines bei den Olympischen Winterspielen. Die Prämie, die für den olympischen Wettbewerb gezahlt wird, wurde im paralympischen Wettbewerb entsprechend durch drei geteilt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 43): Inwieweit kann die Bundesregierung den vom Deutschen Olympischen Sportbund, DOSB, auf der Grundlage einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berechneten Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Höhe von 42 Milliarden Euro bestätigen (siehe „42 Milliarden Euro Sanierungsbedarf“, Offenbach-Post vom 22. Januar 2014), und was plant die Bundesregierung als ihren Beitrag, um diesen Sanierungsstau innerhalb der 18. Wahlperiode zu reduzieren? Zunächst ist unzutreffend, dass im Gutachten „Die wirtschaftliche Bedeutung des Sportstättenbaus und ihr Anteil an einem zukünftigen Sportsatellitenkonto“ für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Höhe von 42 Milliarden Euro ausgewiesen wurde. Der vom Deutschen Olympischen Sportbund, DOSB, bezifferte Sanierungsbedarf von 42 Milliarden Euro ist bekannt. Der dort genannte Sanierungsbedarf betrifft im Wesentlichen den Breitensport und ist damit den Ländern und Kommunen zuzuordnen. Eine Bundeszuständigkeit besteht nur für den Spitzensport. Der Sportstättenbau für den Spitzensport ist Teilbereich des Sportförderprogramms der Bundesregierung. Im Vordergrund der Förderung steht die Deckung des Sportstättenbedarfs für die olympischen Verbände. Ein besonderer Sanierungsbedarf für Sportstätten für den Spitzensport ist nicht erkennbar. Die derzeit in Deutschland vorhandenen Sportstätten für den Spitzensport befinden sich vielmehr in einem guten Zustand und werden den Erwartungen und Anforderungen im Hinblick auf die Trainings- und Wettkampfbedingungen der einzelnen Sportarten gerecht. Weder der DOSB noch die Sportfachverbände haben in der Vergangenheit dargelegt, dass Trainingsmaßnahmen aufgrund fehlender oder mangelhafter Sportstätten für den Spitzensport nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden konnten. Demzufolge spricht auch der Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode vom Erhalt einer attraktiven, ausgewogenen und bedarfsorientierten Infrastruktur für den Spitzensport. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 44): Gegen wie viele Mitglieder früherer Bundesregierungen wurde bislang wegen Steuervergehen ermittelt, und welche disziplinarischen Maßnahmen wurden in diesen Fällen seitens der jeweiligen Bundesregierung getroffen? Zum ersten Teil Ihrer Frage: Erkenntnisse über Ermittlungen wegen Steuervergehen gegen Mitglieder früherer Bundesregierungen liegen nicht vor. Eine entsprechende Kenntnis würde voraussetzen, dass die Ermittlungs-behörden der Länder dem Bund über die Einleitung entsprechender Verfahren berichten müssten. Dies ist so aber generell nicht vorgesehen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Gegen Mitglieder der Bundesregierung finden keine Disziplinarverfahren statt, selbst wenn gegen sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird. Dies legt § 8 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, Bundesministergesetz, ausdrücklich fest. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 45): In wie vielen Fällen haben der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin seit dem Jahr 1991 von Fällen Kenntnis erhalten, in denen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre wegen Steuervergehen belangt wurden, und welche Konsequenzen wurden jeweils eingeleitet – bitte nach Jahren aufschlüsseln? Für die Einleitung von Konsequenzen bei etwaigen strafrechtlichen Vorwürfen wäre nicht der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin zuständig, sondern der jeweilige Dienstvorgesetzte. In einem solchen Fall könnte über Einzelheiten der eingeleiteten Konsequenzen schon aufgrund des Personalaktengeheimnisses keine Auskunft erteilt werden. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 46): Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung der Vorschlag, bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren die Anerkennung von Arbeitslosigkeit dergestalt zu begrenzen, nur Zeiten vor dem Stichtag 1. Januar 2014 zu berücksichtigen, so ausgestaltet werden, dass er mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes im Einklang steht? Die abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahren soll die Leistungen derjenigen anerkennen, die die gesetzliche Rentenversicherung durch ihre Leistungen und jahrzehntelange Beitragszahlung gestützt haben. Die Anerkennung vorübergehender Zeiten der Arbeitslosigkeit für die Wartezeit auf die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren soll keine Fehlanreize zur Frühverrentung setzen. Deshalb prüft die Bundesregierung Regelungen, die derartige Nebenwirkungen verhindern können. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu gehört auch deren Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/527, Frage 47): Wann wird die Bundesregierung für Kinder mit Behinderungen, die an Regelschulen unterrichtet werden, die notwendige Betreuung am Nachmittag finanzieren und die Aufnahme der Hortassistenz in den Katalog der privilegierten Leistungen des § 92 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vor dem Hintergrund veranlassen, dass sie die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen hat? Die Bundesregierung wird das Anliegen, weitere Leistungen der Eingliederungshilfe bedürftigkeitsunabhängig – unabhängig von Einkommen und Vermögen – auszugestalten, im Zusammenhang mit der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes – Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – prüfen. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/527, Frage 48): Welche Umstände oder Fakten bringen die Bundesregierung zu der Aussage in ihrer Antwort vom 11. Februar 2014 auf meine schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/528 zum Thema Mütterrente und Auffüllbetrag unter Beachtung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005, Az.: 13 RJ 17/04 R, dass „die Rentenversicherungsträger diesem Urteil von Amts wegen folgen“ und dass sich deshalb „die Frage der Notwendigkeit besonderer Anträge nicht stelle“, während in der Antwort der Bundesregierung vom 5. September 2008 auf die schriftliche Frage 42 von Dr. Martina Bunge (Bundestagsdrucksache 16/10199) der Weg zur Umsetzung des Urteils darin gesehen wurde, „dass die Betroffenen einen Antrag auf Neufeststellung der Rente stellen können“ – eine Aussage, auf die auch in den späteren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksachen 16/11317 und 17/9118 immer Bezug genommen wurde? Die in der Fragestellung zitierten Antworten der Bundesregierung beziehen sich auf unterschiedliche Fall-gestaltungen. In der Antwort aus dem Jahr 2008 ging es darum, ob eine aus Sicht des BSG fehlerhafte Rechtsanwendung von Amts wegen in jedem Einzelfall, also auch bei denjenigen, die nicht den Rechtsweg beschritten haben, korrigiert wird oder nur auf Antrag. Die Antwort der Bundesregierung vom 11. Februar 2014 auf die Frage zur Mütterrente und zur Behandlung des Auffüllbetrages unter Beachtung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005 bezieht sich hingegen auf die Frage, ob in Zukunft diese beschriebene BSG-Rechtsprechung von den Rentenversicherungsträgern beachtet wird. Da dies der Fall ist, stellt sich bei der künftigen Umsetzung der mit dem RV-Leistungsverbesserungs-gesetz vorgesehenen Leistungsverbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten das Problem der Antragstellung nicht. Diese Verfahrensweise ist im Übrigen auch von der DRV Bund bestätigt worden. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1193 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 1204 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 19. Februar 2014 1205