Plenarprotokoll 18/25 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 25. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 1947 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1947 A Cemile Giousouf (CDU/CSU) 1948 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1948 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 1948 C Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1948 D Rudolf Henke (CDU/CSU) 1949 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1949 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1949 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1950 A Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) 1950 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1950 C René Röspel (SPD) 1950 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1950 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1951 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1951 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) 1951 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1951 C Martin Rabanus (SPD) 1951 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1951 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1952 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1952 D Dr. Karamba Diaby (SPD) 1952 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1953 A Stephan Albani (CDU/CSU) 1953 B Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1953 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1953 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 1953 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/947 1954 A Mündliche Frage 2 Herbert Behrens (DIE LINKE) Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Fluglärm reduzieren – Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 1954 B Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 1954 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 1954 D Mündliche Frage 11 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassung von Fracking-Pilotprojekten Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1955 A Zusatzfragen Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1955 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) 1956 A Mündliche Fragen 14 und 15 Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) Geplanter Verkauf der RWE Dea AG an die Investmentgesellschaft Letter One Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1956 B Zusatzfragen Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) 1956 D Mündliche Frage 16 Inge Höger (DIE LINKE) Rechtsstaatlichkeit Ägyptens angesichts der Verurteilung von 529 Menschen zum Tode am 24. März 2014 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1957 D Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) 1958 A Mündliche Frage 18 Annette Groth (DIE LINKE) Konsularischer Beistand für den in Bahrain per Ausreisesperre festgehaltenen deutschen Staatsbürger J. Z. Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1958 C Zusatzfragen Annette Groth (DIE LINKE) 1958 D Mündliche Frage 19 Annette Groth (DIE LINKE) Initiativen der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union in Sachen Ausreisesperre Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1959 B Zusatzfragen Annette Groth (DIE LINKE) 1959 B Mündliche Frage 20 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nichteinhaltung des Budapester Memorandums durch Russland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1959 D Zusatzfrage Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1960 A Mündliche Frage 25 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Auf YouTube online gestellte Audioaufnahme eines Gesprächs türkischer Regierungsmitglieder zu einem Angriffskrieg gegen Syrien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1960 C Zusatzfragen Sevim Da?delen (DIE LINKE) 1960 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1961 B Andrej Hunko (DIE LINKE) 1961 D Inge Höger (DIE LINKE) 1962 A Mündliche Frage 26 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Abschuss eines syrischen Kampfflugzeuges am 23. März 2014 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1962 B Zusatzfragen Sevim Da?delen (DIE LINKE) 1962 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1963 A Mündliche Frage 27 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einschränkung von YouTube und Twitter in der Türkei Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1963 C Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) 1963 D Sevim Da?delen (DIE LINKE) 1964 D Mündliche Frage 28 Andrej Hunko (DIE LINKE) Umgang mit den unzureichenden Antworten von US-Repräsentanten auf Fragen zur Datenspionage Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1965 B Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) 1965 C Mündliche Frage 31 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der weiterhin von der Optionspflicht betroffenen Personen und Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwandes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1966 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1966 B Sevim Da?delen (DIE LINKE) 1967 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1967 B Mündliche Frage 33 Herbert Behrens (DIE LINKE) Neuregelung der Entschädigungsansprüche in der neuen Fluggastrechteverordnung Antwort Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV 1967 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 1968 A Mündliche Frage 37 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über den Bereich der Umsatzsteuer hinausgehende Regelungen zur Besteuerung von einzelnen steuerpflichtigen Personen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1968 D Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1969 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1969 C Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1969 D Mündliche Frage 38 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuerhinterziehung durch mehrfachen Kindergeldbezug seit 2009 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1970 A Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1970 C Mündliche Frage 39 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzieller Schaden durch von Zuwanderern aus EU-Staaten zu Unrecht in Anspruch genommenes Kindergeld Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1971 B Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1971 B Mündliche Frage 40 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angabe einer Steueridentifikationsnummer für die Auszahlung des Kindergelds zur Vermeidung von Missbrauch und Betrug Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1971 D Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1972 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konsequenzen der Bundesregierung aus dem IPCC-Weltklimabericht 1972 D Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1972 D Andreas Jung (CDU/CSU) 1973 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 1974 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB 1975 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1977 D Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 1979 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 1980 B Frank Schwabe (SPD) 1981 A Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) 1982 B Edelgard Bulmahn (SPD) 1983 A Josef Göppel (CDU/CSU) 1984 B Dr. Bärbel Kofler (SPD) 1985 A Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) 1986 A Nächste Sitzung 1987 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1989 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Berücksichtigung gestiegener Haftpflichtprämien im Bereich der Geburtshilfe im neuen Patientenrechtegesetz Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 1989 C Anlage 3 Mündliche Frage 3 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abberufung eines leitenden Beamten im BMVI aufgrund des Verdachts der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 1990 A Anlage 4 Mündliche Frage 4 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Speicherung und Auswertung einzelner Verbindungsdaten dienstlicher Telefonanschlüsse im BMVI Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 1990 A Anlage 5 Mündliche Frage 5 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe des kommunalen Eigenanteils für den Mittelabruf aus dem Programm „Soziale Stadt“ Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 1990 B Anlage 6 Mündliche Frage 6 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der Bundesregierung für die Abschaltung der belgischen Atomkraftreaktoren Tihange 2 und Doel 3 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 1990 C Anlage 7 Mündliche Frage 7 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Erst- und Weiterqualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 1990 D Anlage 8 Mündliche Frage 8 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Strategischen Umweltprüfung in Namibia für den nachhaltigen Abbau von Uran Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 1991 A Anlage 9 Mündliche Frage 9 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Beteiligung deutscher Unternehmen an Bau- und Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Fußball-WM und den Olympischen Spielen in Brasilien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1991 D Anlage 10 Mündliche Frage 10 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassung eines Demonstrationsprojektes für die Fracking-Technologie in Deutschland Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1992 A Anlage 11 Mündliche Frage 12 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anfragen für Rüstungsexporte in die Ukraine Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1992 C Anlage 12 Mündliche Frage 13 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Unternehmen im Energiewirtschaftsbereich Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 1992 D Anlage 13 Mündliche Frage 17 Inge Höger (DIE LINKE) Initiativen zur Freilassung des durch österreichische Behörden in Haft genommenen Deutschen J. S. Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1993 A Anlage 14 Mündliche Frage 21 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angriff einer Gruppe von ukrainischen Rechtsextremen unter Führung eines Abgeordneten der Partei Swoboda auf den Chef des ukrainischen Staatsfernsehens Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1993 B Anlage 15 Mündliche Frage 22 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Resolution des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2014 zu tödlichen amerikanischen Drohnenangriffe Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1993 D Anlage 16 Mündliche Frage 23 Christine Buchholz (DIE LINKE) Schulung afrikanischer Soldaten im Friedens- und Stabilitätszentrum auf dem Gelände der Afrikanischen Union in Addis Abeba Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1994 A Anlage 17 Mündliche Frage 24 Christine Buchholz (DIE LINKE) Länder mit afrikanischen Kräften in der Ausbildung des Polizeiprogramms Afrika seit 2008 und bisherige Missionen dieser Teilnehmer Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 1994 B Anlage 18 Mündliche Frage 29 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Gesundheitsgefährdende Zustände an den Sportstätten der Fußball-WM und den Olympischen Spielen in Brasilien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1994 D Anlage 19 Mündliche Frage 30 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Vergabe unterschiedlicher Schutzstatus an syrische Asylsuchende Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1995 A Anlage 20 Mündliche Frage 32 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vollzug und Umsetzung der Empfehlungen des Bundes für den nuklearen Katastrophenschutz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1995 B Anlage 21 Mündliche Frage 34 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarungen zwischen dem IWF und der Ukraine zur Kredithilfe Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1995 C Anlage 22 Mündliche Frage 35 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Wirksamkeit der steuerlichen Förderung für Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1996 A Anlage 23 Mündliche Frage 36 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Umstellung der Dokumentation in den Steuerfahndungsstatistiken Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1996 B Anlage 24 Mündliche Fragen 41 und 42 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien des Aufenthaltsrechts für Arbeit suchende Unionsbürger in Deutschland Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1996 C Anlage 25 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der vom Zuzug Arbeit suchender Unionsbürger besonders betroffenen Kommunen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1997 A Anlage 26 Mündliche Frage 45 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Sozialleistungen nach SGB II beziehende selbstständig tätige Rumänen in Deutschland Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1997 C Anlage 27 Mündliche Fragen 46 und 47 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Scheingewerbeanmeldungen durch Zuwanderer aus EU-Ländern auf Anleitung gebietsansässiger Unternehmen sowie Beratungs- und Hilfsangebote für betroffene Arbeitnehmer Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1997 D Anlage 28 Mündliche Frage 48 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Großstädte im Ruhrgebiet Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1998 C Anlage 29 Mündliche Frage 49 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der in diesem Jahr in Altersrente gehenden Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 1998 D Anlage 30 Mündliche Frage 50 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tötungen gesunder Tiere in Zoos, Tierparks und Zirkussen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1999 A Anlage 31 Mündliche Frage 51 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung und Reinheit der Honigimporte aus Kanada Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1999 B Anlage 32 Mündliche Frage 52 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlungen über das Modernisierungsprogramm der US-amerikanischen Atombomben Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 2000 A Anlage 33 Mündliche Frage 53 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Militärische Fähigkeiten der Atomwaffe B61-12 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 2000 B Anlage 34 Mündliche Frage 54 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetz zur Frauenquote Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 2000 C Inhaltsverzeichnis 25. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsident Peter Hintze: Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Bericht zum Anerkennungsgesetz. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Johanna Wanka. – Bitte schön, Frau Ministerin. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Danke schön. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute im Kabinett den Bericht zum Anerkennungsgesetz vorgelegt. Das Anerkennungsgesetz ist ein relativ junges Gesetz. Es ist vor zwei Jahren, am 1. April 2012, in Kraft getreten. Es sorgt für etwas, was in Europa ganz ungewöhnlich ist: Jeder, der ins Land kommt, hat den Rechtsanspruch darauf, dass sein Berufsabschluss bzw. akademischer Abschluss, den er im Ausland erworben hat, auf Anerkennung überprüft wird. Im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes haben wir vereinbart, dass es nicht nur nach einer bestimmten Frist evaluiert wird, sondern durch Monitoring begleitet wird. Dieser Bericht enthält daher nicht nur statistische Daten, sondern auch Befragungen und anderes. Der ersten amtlichen Statistik zufolge wurden in dem Dreivierteljahr von April 2012 bis Dezember 2012 bereits 11 000 Verfahren von den Ländern gemeldet. Der überwiegende Teil – 82 Prozent – dieser Verfahren endete mit der vollen Anerkennung der Gleichwertigkeit. Man muss sagen, dass dabei in ganz starkem Maße die medizinischen Gesundheitsberufe vertreten waren, also die Berufe, bei denen wir einen hohen Bedarf an Fachkräften haben. Wenn man sich die Altersstruktur derer, die einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, anschaut, dann stellt man fest, dass das vor allen Dingen junge Leute zwischen 20 und 40 Jahren sind. Dehnt man den Zeitraum auf 20 bis 50 Jahre aus, dann zeigt sich, dass diese Altersgruppe 92 Prozent all derjenigen ausmacht, die den Wunsch haben, nach Deutschland zu kommen, in Deutschland zu leben und hier entsprechend ihrer Qualifikation zu arbeiten. Zwei Drittel der Antragstellenden kommen aus Europa. Das Gesetz gilt aber auch für Drittstaaten. Die größte Gruppe derer, die einen Antrag gestellt haben, hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Darauf folgen Menschen mit rumänischer, russischer, polnischer und ungarischer Staatsangehörigkeit. Der Erfolg der Anerkennung – das zeigt sich bei diesem Gesetz ganz deutlich – hängt sehr stark davon ab, wie man informiert und wie Informationen zu finden sind. Es ist ein regelrechter Spagat. Einerseits will man keinen großen Verwaltungsaufwand durch viele große Zentralstellen betreiben. Andererseits muss man die Verfahren natürlich optimieren. Man will aber vor allen Dingen, dass die Menschen vor Ort die entsprechenden Informationen bekommen, und zwar da, wo sie normalerweise hingehen: zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Wie wichtig eine gute Information ist, zeigt sich schon an den Besucherzahlen des Internetportals „Anerkennung in Deutschland“. Im ersten Jahr, also 2012, gab es auf dieser Seite 260 000 Besucher. Im letzten Jahr hat sich diese Zahl verdoppelt: Da waren es 500 000. Im ersten Monat des Jahres 2014 waren es schon über 100 000 Besucher. Die Kurve geht also nach oben. Wo Informationen zu finden sind, muss sich eben erst ein Stück weit herumsprechen. Deshalb haben wir im letzten Jahr für diese Möglichkeit der Information geworben. Wir werden ab Mitte dieses Jahres außerdem eine internationale Kampagne starten, um darauf aufmerksam zu machen, was in Deutschland jetzt möglich ist. Wir haben im Bereich der Kammern bundesweit eine gute Versorgung und Arbeitsteilung. Bei den IHKs haben wir die zentrale IHK in Nürnberg, die für derartige Fragen zuständig ist. Im Bereich der Handwerkskammern gibt es sogenannte Leitkammern. Die Handwerkskammer in Frankfurt/Oder beispielsweise ist für alle Abschlüsse zuständig, die in Polen gemacht wurden. Es gibt einen weiteren Erfolg, den es im letzten Jahr noch nicht gab: Das Anerkennungsgesetz gilt für die Berufe, bei denen der Bund die Kompetenz hat. Es gibt aber viele Berufe, bei denen die Kompetenz bei den Ländern liegt. Dafür müssen die Länder Gesetze machen. Heute können wir sagen, dass bereits 13 Länder Gesetze in Kraft gesetzt haben. Die drei noch ausstehenden Länder befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Kritisch zu sehen ist die Zentralisierung der Verfahren insbesondere im Bereich der Gesundheitsberufe, bei denen es den größten Andrang gibt. Es gibt den Beschluss, dass man bei der KMK eine zentrale Stelle einrichten will. Das ist aber finanziell noch nicht geregelt. Aus Sicht des Bundes ist dies sehr wichtig. Wenn eine Anerkennung nicht voll gewährleistet werden kann, dann ist es bei den reglementierten Berufen Pflicht, entsprechende Berufsqualifizierungen anzubieten. Dazu gab es in der letzten Zeit gemeinsame Bemühungen des Arbeitsministeriums, unseres Ministeriums und der BA. Wir werden das Angebot von Ausgleichsmaßnahmen zum Erwerb der entsprechenden Qualifikation in dieser neuen Förderperiode zusätzlich mit ESF-Mitteln finanzieren, und zwar in einer Größenordnung, die dies flächendeckend ermöglicht. Insgesamt kann man sagen, dass das Anerkennungsgesetz national, aber auch international gut wahrgenommen wird. Sie wissen, dass man bei Einschätzungen der OECD den Background immer sehr genau anschauen muss. Hier sagte die OECD, dass Deutschland zu den Ländern gehört, in denen die Schwelle, aus dem Ausland zu kommen und eine Arbeit anzunehmen, am niedrigsten ist. Wir haben also ganz wenig Hindernisgründe. Wir sind ein sehr liberales Land. Ich denke, das macht die Einschätzung des Anerkennungsgesetzes deutlich. Danke. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Als Erste hat sich die Kollegin Cemile Giousouf, CDU/CSU-Fraktion, gemeldet. Danach Frau Dr. Rosemarie Hein, Fraktion Die Linke. Cemile Giousouf (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe zwei Fragen. Die erste betrifft die statistischen Zahlen des Berichtes. Der Bericht legt die Zahlen für das Jahr 2012 vor. Gibt es aktuellere Zahlen? Können Sie sagen, ob die Zahlen für eine Anerkennung der beruflichen Qualifikation aus dem Ausland steigen oder fallen? Die zweite Frage bezieht sich auf die Form der Beratung. Sie haben gerade das Internetportal „Anerkennung in Deutschland“ erwähnt. Darüber hinaus gibt es das Beratungsnetzwerk des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“. Beim BAMF gibt es eine Hotline, die ebenfalls informiert. Ist dies nicht etwas zersplittert? Wäre es nicht sinnvoller, diese Beratungsstrukturen zu bündeln? Vielen Dank. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zu den Zahlen. Im Herbst dieses Jahres werden wir in einer amtlichen Statistik die Zahlen für das Jahr 2013 haben. Zur Resonanz. Ich habe die Zahlen des Anerkennungsportals genannt. Dazu muss man sagen, dass 40 Prozent der Besucher aus dem Ausland sind, mit steigender Tendenz. Auch bei der Telefonhotline, die beim BAMF angesiedelt ist, stieg die Zahl der Anrufer von Monat zu Monat. Ferner zeigen die 11 000 Verfahren, dass die unterschiedlichen Angebote in Anspruch genommen werden und die Antragsteller entsprechende Informationen vor Ort finden. In diesem Zusammenhang ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge natürlich eine wichtige Adresse. Wir sind also auf Bundesebene sehr gut koordiniert, glauben aber, dass man im Bereich der Länder die Informationen noch stärker bündeln kann. Die Anerkennung ist aber ein komplizierter und komplexer Vorgang. Dort geht es nicht nur um die formalrechtliche Bewertung, sondern um Zuwanderungsrechte, Sprachkenntnisse und vieles mehr. Deswegen glauben wir, dass eine komplexe Beratung auch in Zukunft notwendig ist. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Als Nächste hat das Wort die Kollegin Dr. Rosemarie Hein, die Linke. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, für den Bericht. Auch ich habe zwei Fragen: Erstens. Sie hatten erwähnt, dass der größte Teil der Antragstellungen und auch der überaus größte Teil der Bewilligungen aus dem Gesundheitsbereich stammen. Meine Frage ist: Warum sind die Berufe mit dualer Ausbildung, bei denen wir auch ein erhebliches Fachkräfteproblem haben, so stark unterrepräsentiert? Die zweite Frage bezieht sich auf die Ländergesetze. Sie haben gesagt: 13 Länder haben schon entsprechende Gesetze. Wie schätzen Sie das ein: Deutet sich im Hinblick auf die Ländergesetze, ähnlich wie in anderen Bereichen der Bildungspolitik, eine Spreizung an? Sind die Gesetze dort auch so unterschiedlich, oder sind sie eher in der Substanz vergleichbar? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das Antragsaufkommen konzentriert sich, wie schon gesagt, sehr stark auf den Bereich der reglementierten Berufe. Das ist logisch, weil man diese Berufe in Deutschland ohne Anerkennung nicht ausüben kann. Zu den Handwerkskammern. Wir haben mit den Handwerkskammern gesprochen und festgestellt, dass wir hier verstärkt informieren und werben müssen, weil es weniger bekannt ist, dass auch im nicht reglementierten Bereich gleichwertige Qualifikationen anerkannt werden können. Im Bereich der Handwerkskammern haben wir sehr viele Verfahren, in denen es gar nicht zur Anerkennung der Gleichwertigkeit kommt, weil es nicht notwendig ist; denn schon im Laufe der Beratung ergibt sich, dass Qualifikationen vorliegen, die ausreichen, um den Betreffenden zu vermitteln. Das ist im Handwerk nach Aussage des früheren Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Herrn Kentzler, in sehr vielen Fällen geschehen. Wir wollen aber mit der Kampagne, die wir Mitte des Jahres starten, international gerade auch für diese Berufe stärker werben. Wir haben auch ein Projekt mit dem DGB, bei dem wir versuchen, über Information und Sensibilisierung der Personalräte, aber auch der betrieblichen Seite dafür zu sorgen, dass dies noch stärker genutzt und propagiert wird. Dass die reglementierten Berufe automatisch besonders stark nachgefragt sind, liegt aber in der Natur der Sache. Zu den Ländergesetzen. Man muss sagen, dass es in der Praxis gemäß dem Bericht leider eine ganze Reihe von Unterschieden bei der Wahrnehmung und Beurteilung gibt. Wir wollen keinen Anerkennungstourismus, bei dem man in einem Land einen Antrag auf Anerkennung von Qualifikationen stellt, um den entsprechenden Beruf in einem anderen Land ausüben zu können. Deswegen ist uns eine gewisse Zentralisierung sehr wichtig. Die Anträge müssen nicht an einer Stelle bearbeitet werden, aber die Bearbeitung soll vergleichbar sein. Ich nenne das Beispiel der Gesundheitsberufe. Da hat die Kultusministerkonferenz schon vor vielen Jahren eine Zentralstelle zur Anerkennung der schulischen und akademischen Qualifikationen eingerichtet. Das heißt: Wenn sich jemand mit einem Abitur aus dem Kongo bewirbt, dann muss man nicht in dem entsprechenden Bundesland wissen, wie das einzuschätzen ist. Die Kultusministerkonferenz hat eine Stelle eingerichtet, die diese Einschätzung als Service anbietet. Genau so sollte das im Bereich der Gesundheitsberufe gemacht werden. Damit hätte man dann auch ein einheitlicheres Verfahren. Es ist jedenfalls ein Problem, das im Bericht dokumentiert ist. Vizepräsident Peter Hintze: Bevor ich die nächsten Wortmeldungen aufrufe, möchte ich liebevoll darauf hinweisen: Jeder darf eine Frage stellen. Ich hatte aber bei der CDU/CSU zwei Fragen zugelassen. Deswegen habe ich bei der Linken auch friedlich zwei Fragen zugelassen. Wir müssen ja fair miteinander umgehen. Da es aber eine ganze Flut von Fragen gibt, was sehr erfreulich ist, bitte ich die kommenden Fragesteller, sich jeweils an unsere Eine-Frage-Regel zu halten. Die nächsten Fragesteller sind Rudolf Henke, CDU/CSU-Fraktion, und Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Rudolf Henke (CDU/CSU): Frau Ministerin, meine Damen und Herren, ich komme noch einmal auf die reglementierten Berufe, insbesondere im Gesundheitsbereich, zu sprechen. Die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder haben sich mehrfach dafür ausgesprochen, dass es einheitliche, unbürokratische Regelungen zu den Anerkennungsverfahren von Bund und Ländern geben soll. Jetzt scheint der Bericht darauf hinzudeuten, dass es sowohl zwischen dem Anerkennungsverfahren des Bundes auf der einen Seite und der Länder auf der anderen Seite als auch hinsichtlich der Anerkennungsverfahren unterschiedlicher Bundesländer Differenzen gibt. Die Frage ist: Zeichnet sich dort zumindest ein Diskussionsprozess ab, der darauf zielt, für Einheitlichkeit zu sorgen? Das dürfte nicht nur die KMK betreffen; im Bereich der Gesundheitsberufe müsste die GMK sicherlich mit einbezogen werden. Die Sprachprüfungen und die Anerkennung der Qualifikationen in den reglementierten Berufen werden in den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Frage ist also: Ist da ein Prozess der Vereinheitlichung im Gange? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ja, es ist ein Diskussionsprozess mit dem Ziel einer Vereinheitlichung im Gange. Was die Gesundheitsberufe anbetrifft, muss nicht nur die KMK, sondern auch die GMK die entsprechenden Beschlüsse fassen. Da wird in Bezug auf die Struktur genau überlegt: Wie viel Personal braucht man? Das alles befindet sich noch in der Umsetzung. Vonseiten der Finanzminister muss jetzt noch die Frage geklärt werden, woher die Stellen kommen. Aber das ist eine überschaubare Größenordnung. Was die Gesundheitsminister betrifft: Der Bund hat seinen Beitrag zur Vereinheitlichung erbracht. Es gibt jetzt eine neue Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen in den Heilberufen des Bundes, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Das ist sozusagen die Basis. Insgesamt lässt sich feststellen: Der Diskussionsprozess ist im Gange. Es war richtig, ein Monitoring durchzuführen und in diesem Bericht nicht nur zu rekapitulieren, was gut und was schlecht ist, sondern auch Hinweise darauf zu geben, wo Handlungsbedarf besteht. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat das Wort Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Bericht. Ich erlaube mir, für meine Fraktion zwei Fragen zu stellen, wie das die ersten beiden Fragesteller aus den anderen Fraktionen getan haben. Zu meiner ersten Frage. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration kritisiert, dass wir die Antragsberechtigten nicht ausreichend erreichen. Deshalb möchte ich von Ihnen wissen: Wie viele Antragsberechtigte gibt es in Deutschland? Wie viele Anträge wurden bis zum heutigen Tag bzw. bis zum Datum Ihrer Berichterstellung tatsächlich eingereicht? Das wäre gut zu wissen, um abschätzen zu können, inwiefern wir überhaupt die relevanten Teile der Bevölkerung ansprechen. Zu meiner zweiten Frage. Was wollen Sie tun, damit das Vorgehen in anderen Bereichen, zum Beispiel im technischen Bereich, bei den Ingenieurberufen, ähnlich gut funktioniert wie im Gesundheitsbereich? Das ist ja ein Bereich, in dem wir Fachkräftemangel haben. Wenn das Gesetz in diesem Bereich nicht funktioniert, dann muss es Gründe dafür geben. Was machen Sie, um diese Gründe zu beseitigen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Die Zahl derer, die antragsberechtigt sind, ist sehr schwierig abzuschätzen. Im Mikrozensus – darauf heben Sie wahrscheinlich ab – wird die Zahl 280 000 genannt. Das bezog sich aber vor allem auf alle in Deutschland lebenden Personen mit ausländischem Abschluss, die nicht in dem Bereich arbeiten, in dem sie ihren Abschluss gemacht haben. Jeder – zum Beispiel auch der türkische Gemüsehändler, der trotz Qualifikation in seinem Heimatland in Deutschland schon seit 20 Jahren in einem anderem Tätigkeitsfeld arbeitet – wurde dazugerechnet. Das heißt, wir haben keine belastbaren Zahlen. Wenn Sie sich die Altersverteilung ansehen, dann stellen Sie fest, dass es vor allen Dingen viele Jüngere betrifft und nicht diejenigen, die schon viele Jahre in Deutschland eine Tätigkeit für sich gefunden haben und bei denen nicht der Anspruch besteht: Jetzt will ich mir meinen alten Beruf anerkennen lassen, um in diesem vielleicht wieder tätig zu sein. 11 000 Antragsteller – das ist die belastbare Zahl, die uns für 2012 vorliegt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 11 000?) – 11 000, definitiv. Wobei selbst die Statistischen Landesämter sagen, dass die Zahlen wahrscheinlich höher sind, weil viele Anerkennungsstellen noch nicht gemeldet haben oder nicht wissen, dass sie meldepflichtig sind. Hier ist also noch ein Lernprozess im Gange. Für den Bereich der Ingenieure gibt es keine Bundeskompetenz. In dem Anerkennungsgesetz des Bundes wird alles für die Berufe geregelt, für die der Bund die Kompetenz hat. Es gibt aber viele Berufe, für die die Kompetenz bei den Ländern liegt, dazu gehören die Ingenieure. Wenn Sie sich die Ländergesetze anschauen, dann stellen Sie fest, dass in nicht wenigen Gesetzen diese Gruppe gar nicht betrachtet wird, dass sie ausgeschlossen wird. Das gilt auch für Architekten oder andere Berufe. Über dieses Thema wird derzeit diskutiert. Das haben wir vonseiten des Bundes angeregt; denn gerade in diesem Bereich sind wir interessiert daran, qualifizierte Zuwanderung zu ermöglichen. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Kollege Dr. Thomas Feist, CDU/CSU-Fraktion. Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass die Nachfrage in den reglementierten Berufen besonders hoch ist und dass die Zahl derer, die über das entsprechende Internetportal Anfragen stellen, sprunghaft wächst. Die Zahlen, die Sie genannt haben, verdeutlichen das. Meine Frage zielt in folgende Richtung: Im Auswärtigen Ausschuss beschäftigen wir uns gegenwärtig mit der Frage, ob die deutschen Auslandsschulen ihr Profil nicht in Richtung Berufsschulen erweitern sollten. Damit würden wir schon vor Ort die Voraussetzung für eine leichtere Anerkennung jener Berufe schaffen, die in Deutschland reglementiert sind. Wie beurteilen Sie diese Überlegungen? Würden Sie eine solche Profilerweiterung unterstützen? Das Modell der dualen Berufsausbildung erfährt nicht nur in Deutschland eine hohe Nachfrage. Dem sollten wir nachkommen. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Im Moment haben wir die erfreuliche Situation, dass das Interesse an der deutschen Sprache weltweit gestiegen ist. Es gibt jetzt zum Beispiel circa 1 000 Schulen in Indien, an denen die deutsche Sprache vermittelt wird. Das war vor einigen Jahren noch ganz anders. Außerdem besteht, auch bedingt durch die wirtschaftliche Situation in Frankreich, Spanien und anderen Ländern, ein großes Interesse an der dualen Ausbildung. Wir werben in den entsprechenden Ländern für die duale Ausbildung und geben Geld aus, um Wege zu finden, wie das System der dualen Ausbildung in Ländern wie Spanien oder Griechenland organisiert werden könnte, wenn die betreffenden Stellen vor Ort dieses System einführen wollen. Zum Beispiel in Bezug auf Indien halte ich es gerade vor dem Hintergrund des großen Interesses an der deutschen Sprache nicht für schlecht, die Frage zu thematisieren, ob man neben den deutschen Auslandsschulen noch andere Institutionen unterhalten sollte. Bei diesem Export der dualen Ausbildung – das sage ich in Anführungsstrichen – sind wir immer sehr behutsam. Es geht nicht darum, etwas von Deutschland eins zu eins woandershin zu verpflanzen, sondern darum, zu schauen, wie die positiven Elemente der dualen Ausbildung vor dem Hintergrund der Bedingungen des entsprechenden Landes zum Tragen kommen können, wenn vor Ort ein Interesse daran besteht. Ich finde die Idee nicht schlecht. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächsten beiden Fragesteller sind Kollege René Röspel, SPD-Fraktion, und Özcan Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen. – Kollege Röspel, bitte. René Röspel (SPD): Sehr verehrte Frau Ministerin, im Koalitionsvertrag ist vereinbart, Nachqualifizierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Was plant die Bundesregierung, und wie will sie das umsetzen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Wie schon angedeutet, haben wir im Rahmen des IQ-Programms, Integration durch Qualifizierung, in 50 Modellprojekten einige Erfahrungen gesammelt. Dieses Programm werden wir jetzt in beträchtlichem Maße ausweiten, mit über 200 Millionen Euro einschließlich ESF-Mitteln, gemeinsam mit dem Arbeitsministerium und der BA. Wir glauben – das wird deutlich, wenn wir uns die Zahlen ansehen –, dass man damit in großem Maße bundesweit etwas leisten kann. Das ist eine ganz handfeste und millionenschwere Investition in diesem Bereich. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön, Frau Ministerin. – Kollege Özcan Mutlu, Bündnis 90/Die Grünen. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, meine Frage lautet wie folgt: Ist nach Auffassung der Bundesregierung die arbeitsmarktliche Beratung nach § 29 SGB III sichergestellt, und besteht nach Auffassung der Bundesregierung tatsächlich ein flächendeckendes und ausreichendes Netz von Erstanlaufstellen, Beratungsstellen, die die notwendige fachliche Qualifikation aufweisen, um erfolgreich beraten zu können? Welche Qualitätsstandards gelten für diese Erstanlaufstellen, und wird die Arbeit der Erstanlaufstellen evaluiert? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: In diesem Bericht befinden sich auch Informationen über die Arbeit der Anlaufstellen und eine sehr positive Einschätzung dessen, was im gesamten Kammerbereich, also bei den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern geleistet wird, aber auch im Bereich der BA, wenn es um Auskünfte zur Sozialgesetzgebung geht. Das Monitoring, das vonseiten des Bundes freiwillig durchgeführt wird, zeigt im Einzelnen auf, wo es noch Schwachstellen gibt, wo man noch mehr machen muss. Nach dem Gesetz ist eine Evaluation geplant, die auch diesen Bereich erfasst; denn die Erstberatung ist ganz entscheidend. Die Erstberatung ist, wie eben schon gesagt, ein komplexes Geschäft. Die ersten gesammelten Erfahrungen sind in vielen Bereichen erfreulich. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächsten beiden Fragen sind vom Kollegen Dr. Ernst Dieter Rossmann und vom Kollegen Martin Rabanus, beide SPD-Fraktion. – Herr Kollege Dr. Rossmann, bitte. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Frau Ministerin, der Bericht enthält umfangreiche Analysen in Bezug auf die Spreizung der Gebühren, die sich je nach Landes-, Bundes- und Kammerregelungen zwischen 100 und 1 000 Euro bewegen. Es findet sich die Passage, dass Sie es für sinnvoll halten könnten, in diesem Bereich zu einer Harmonisierung zu kommen. In welcher Weise und mit welcher Zielrichtung wollen Sie sich als Ministerin in Bezug auf die Gebührenfrage einbringen? Ich frage auch nach den Vor- und Nachteilen. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Dass der Beratungsaufwand zum Teil sehr groß ist, zeigen zum Beispiel die Erfahrungen der Handwerkskammern. In vielen Fällen geht es um 400 Euro. Diese Gebühren decken bei weitem nicht die Kosten für das Engagement der Kammern ab. Nach den ersten Erfahrungen diskutieren wir jetzt über die Frage, ob sich die Größenordnung der Gebühren bewährt hat. Dann müssen wir über Vorschläge nachdenken. Veränderungen kann und will der Bund nicht erzwingen. Aber er hat die Möglichkeit, unter anderem über die Sozialleistungen Unterstützung zu leisten, wenn es um Antragsteller geht, die die Gebühren nicht bezahlen können. In den Gesundheitsberufen, zum Beispiel bei den Apothekern oder bei den Ärzten, ist die Bildungsrendite, die man erzielt, wenn man in Deutschland eine Anstellung findet, natürlich sehr hoch. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, dass wir diese oder jene Größenordnung anstreben; denn auch dieses Thema ist Teil des komplizierten Prozesses. Es muss sich einspielen, und man sollte dann auch in der Diskussion mit den Ländern versuchen, besser harmonisierte Möglichkeiten zu finden. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Als Nächster Herr Kollege Martin Rabanus, SPD-Fraktion, dann noch einmal Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Herr Rabanus, bitte. Martin Rabanus (SPD): Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass 82 Prozent der Anträge zur Anerkennung geführt haben. Das ist eine sehr erfreuliche Zahl. Dies heißt im Umkehrschluss aber auch, dass 18 Prozent der Anträge nicht dazu geführt haben. Mich würde interessieren, was mit diesem Rest, mit diesen 18 Prozent ist. Sind das Anträge, die bis zum Stichtag schlicht nicht abgearbeitet waren? Gibt es dort vielleicht Hinweise auf notwendige Nachqualifizierungen, also sind es vielleicht zurückgestellte Anträge, und befinden sich darunter auch abgelehnte Anträge? Ich fände es spannend, zu erfahren, ob es Hauptgründe für das Versagen der Anerkennung gibt, die man sozusagen systematisch einordnen kann, oder muss man sich da tatsächlich jeden Einzelfall gesondert anschauen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Im Bericht steht, dass im Durchschnitt insgesamt 82 Prozent der Anträge zur Anerkennung führen; diese Zahl wurde eben genannt. Bei den reglementierten Berufen liegt die Bestätigung der vollen Gleichwertigkeit sogar noch höher, nämlich bei fast 84 Prozent. Sie fragten nach dem Rest. Fast 13 Prozent der Antragsteller wird zum Beispiel vorgeschlagen, noch eine Ausgleichsmaßnahme zu machen oder mehr Berufserfahrung zu sammeln. Direkte Ablehnungen gibt es bei nur 3,5 Prozent der Anträge; dies ist also ein geringer Prozentsatz. Über die Ausgleichsmaßnahmen hatten wir ja gerade kurz gesprochen. Bei den nichtreglementierten Berufen, zum Beispiel bei ganz vielen Handwerksberufen, ist der Anteil geringer: Bei 66 Prozent wird die volle Gleichwertigkeit und bei ungefähr 10 Prozent die teilweise Gleichwertigkeit anerkannt. Die Erfahrung der Handwerkskammern ist, dass das oft sehr nützlich ist und schon ausreicht, um den Betreffenden zu vermitteln. Eine Ausgleichsmaßnahme, um noch eine Qualifikation nachzuholen, ist also oft weniger sinnvoll als eine Bestätigung der Handwerkskammer, dass jemand über bestimmte Qualifikationen verfügt und wie diese einzuschätzen sind, um eine Arbeit zu finden. Die Zahl der Ablehnungen liegt hier bei 21 Prozent. Das Gesetz, das wir haben, ist eigentlich sehr weitgehend. Wenn zum Beispiel Unterlagen nicht vollständig sind oder wenn man den Sachverhalt schlecht einschätzen oder nicht aufklären kann, dann sind auch praktische Nachweise eine Möglichkeit, um die entsprechende Anerkennung in Deutschland zu erhalten. Das wird natürlich noch nicht in dem Umfang genutzt, wie es möglich wäre. Da sehen wir einen wichtigen Bereich, in dem wir handeln müssen. Im Bericht finden sich auch systematische Hinweise, zum Beispiel – auch mir war das nicht bekannt – dass es den Beruf des Altenpflegers – diese suchen wir in Deutschland besonders – nur bei uns als Ausbildungsberuf gibt und sonst nirgendwo in Europa. Deswegen kommen sehr viele gar nicht auf die Idee, hier in diesem Beruf zu arbeiten, oder sie versuchen, wenn sie in einem anderen Land als Krankenpfleger gearbeitet haben, einen entsprechenden Nachweis darüber hier anerkennen zu lassen. Unter Umständen wäre es in solchen Fällen viel sinnvoller, von vornherein zu versuchen, in die Altenpflege zu gehen. Aufgrund des Berichtes sind wir jetzt daran interessiert, nicht nur individuelle Lösungen der einzelnen Kammern oder wo auch immer zu finden, sondern auch zu überlegen, wie man das von unserer Seite durch Aufklärung systematisch unterstützen kann. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Als Nächstem erteile ich das Wort Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, danach Dr. Karamba Diaby, SPD-Fraktion, und Stephan Albani, CDU/CSU-Fraktion. Kollege Beck, bitte. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, wie viel Prozent der 11 000 Antragsteller – dies ist eine fulminante Zahl – waren denn Flüchtlinge oder Geduldete? Was macht die Bundesregierung, damit auch Flüchtlinge und Geduldete von diesem Anerkennungsgesetz erfahren und davon Gebrauch machen? Das ist ja vor allen Dingen im Hinblick auf die von der Bundesregierung geplante Bleiberechtsregelung nicht ganz ohne Belang. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Daten darüber, wie viele davon Flüchtlinge oder Geduldete waren, liegen uns nicht vor. Das wird auch nicht abgefragt. Was die Informationen gerade für diese Gruppe von Menschen anbetrifft, gilt das vorhin Gesagte. Die systematische Ausweitung der Informationen, zum Beispiel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wo die Telefonhotline angesiedelt ist, halten wir für den richtigen Weg. Aber wir haben im Moment keinen speziellen Plan, eine besondere Informationskampagne für diese Gruppe aufzulegen. Vielmehr haben wir ein breit angelegtes Informationsangebot, das wir noch ausbauen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie glauben Sie denn, dass ein Flüchtling oder Geduldeter von dieser Informationshotline erfährt?) – Ich habe es jetzt akustisch nicht verstanden. Entschuldigung. Vizepräsident Peter Hintze: Ja, das ist auch verständlich, weil das Mikrofon nicht angeschaltet ist. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie glauben Sie denn, dass ein Flüchtling oder ein Geduldeter von dieser Informationshotline erfahren soll? Also, wenn Sie sich mal die Bedingungen der Unterbringung usw. anschauen, erscheint mir das, wenn wir da nichts machen, ein bisschen lebensfremd! – Okay, Schulterzucken bei der Ministerin!) Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Nein, nein! Ich habe Sie überhaupt nicht verstanden. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach so!) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schlage vor, wir machen das so: Herr Beck hat sich nicht ganz an die Geschäftsordnung gehalten. Er erklärt es Ihnen hinterher noch einmal genau, und Sie gehen dem Sachverhalt nach, Frau Ministerin. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ja. – Also, ein Schulterzucken nicht als Antwort, sondern weil ich Sie akustisch nicht verstanden habe. Vizepräsident Peter Hintze: Ein Versuch der mimischen Fragestellung. – Nächster ist Dr. Karamba Diaby, SPD-Fraktion. Dr. Karamba Diaby (SPD): Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf das IQ Netzwerk; Sie haben es mehrfach erwähnt. Im Rahmen des IQ Netzwerks gab es eine Fachgruppe Migration. Menschen mit Migrationshintergrund haben sich hier engagiert, um einen Beitrag zur effektiven Umsetzung des BQFG zu leisten. Wie bewerten Sie diesen Beitrag der Menschen mit Migrationshintergrund in diesem Bereich? Meine zweite Frage ist: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Sozialpartner und Betriebe bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu unterstützen, um auch in diesem Bereich potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen? Wenn wir gemeinsam mehrere gesellschaftliche Kräfte bündeln, haben wir mehr Erfolg; deshalb diese Frage. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zu der ersten Frage. Die Mitarbeit derer, die den Länderhintergrund kennen oder die spezielle Situation in Deutschland erfahren haben, ist sehr wertvoll. Das ist in die Überlegungen, das IQ-Förderprogramm finanziell beträchtlich auszuweiten, mit eingeflossen. Jetzt weiß man noch sehr viel mehr als anfangs: Welche sind die richtigen Wege und Möglichkeiten? An dieser Stelle also vielen Dank speziell für die Mitarbeit der Menschen mit Migrationshintergrund in den entsprechenden Arbeitsgruppen! Was die Sozialpartner anbetrifft, wird im Bericht deutlich, dass die Betriebe davon noch viel zu wenig wissen und es viel zu wenig nutzen. Deswegen brauchen wir eine Sensibilisierung der Betriebe über die Kammern. Es gibt Einzelfälle, die zeigen – meine Mitarbeiter haben mir das erzählt –: Wenn das geschehen ist, hat man sehr gute Lösungen gefunden, Menschen gut vermittelt, ihre Lebensleistung anerkannt und auch den entsprechenden Betrieben geholfen. Da wir der Meinung sind, dass auch die Personalräte bzw. die Betriebsräte ganz wichtig sind, haben wir ein Projekt mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund auf den Weg gebracht, bei dem es darum geht, diesen Personen Informationen zu geben und sie für dieses Thema zu sensibilisieren, sodass sie ihre Kenntnisse in das betriebliche Geschehen einbringen können. Ende April dieses Jahres werden wir eine große Fachtagung durchführen. Alle, die in diesem Bereich zu tun haben und an diesem Thema interessiert sind, werden dort vertreten sein, natürlich auch die Sozialpartner und die Arbeitgeber. In diesem Rahmen werden wir detaillierter besprechen, was gut läuft und was verändert werden sollte, und es werden Best-Practice-Beispiele vorgestellt. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Als Nächstem erteile ich Stephan Albani, CDU/CSU-Fraktion, das Wort, danach Frau Kollegin Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen. Stephan Albani (CDU/CSU): Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, was tut die Bundesregierung jenseits des Anerkennungsgesetzes, um die Anerkennung ausländischer Fachkräfte in Deutschland zu erleichtern und sie bei der Antragstellung zu unterstützen und zu begleiten? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Ich würde gern noch einmal auf das schon Genannte hinweisen. Die OECD bescheinigt Deutschland im allgemeinen Sinne ein im Vergleich zu anderen Industriestaaten sehr liberales Zuwanderungsrecht. Rechtlich ist das alles zwar sehr gut angelaufen, aber wir sind trotzdem der Meinung: Die Willkommenskultur sollte noch ausgebaut werden. Deswegen gibt es in den entsprechenden Ländern Bemühungen, die Anlauf- und Beratungsstellen und die Begrüßungsstellen, die dort vorhanden sind, noch sehr viel stärker zu unterstützen. Das Image, das Deutschland viele Jahre hatte – dass wir an Zuwanderung nicht so interessiert sind –, können wir natürlich nur gesamtgesellschaftlich verändern. Darüber hinaus gibt es die Bluecard für Hochqualifizierte, und es werden Informations- und Werbemaßnahmen im Ausland durchgeführt. Das geschieht nicht nur über das Anerkennungsportal, sondern auch im Rahmen von Messen und auf vielfältigen anderen Wegen. Wir haben die Berufsbildungszusammenarbeit durch das Interesse an der dualen Ausbildung. Darüber wollen wir in verstärktem Maße Menschen gewinnen, gerade junge Menschen. Zu denken ist etwa an das EU-Programm oder an das Programm, mit dem die Mobilität von jungen Auszubildenden gefördert wird. Das alles sind Maßnahmen, die zu dem Anerkennungsgesetz und dem, was sich darum rankt, dazukommen. Insgesamt muss man hier vor allen Dingen ein anderes Image gewinnen. Das dauert ein bisschen. Vizepräsident Peter Hintze: Als Letzter in der Runde erteile ich Kollegin Frau Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Ich nutze die Gelegenheit, die Frage von Volker Beck noch einmal aufzugreifen, die Sie, Frau Wanka, leider nicht gehört haben, weil das Mikro abgestellt war. Ich finde, diese Frage hat eine hohe Berechtigung. Es geht noch einmal um die Gruppe der Geduldeten und/oder Asylbegehrenden. Diese Personen sind vielfach, gerade in den ersten Monaten, in Sammelunterkünften, sogenannten Landeseinrichtungen, untergebracht. Da ist die Frage: Ist es tatsächlich lebensnah, anzunehmen, dass Personen dieser Gruppe, die zum Teil, und zwar zu einem nicht geringen Teil, sehr qualifiziert sind, Kenntnis davon haben können, dass es eine solche Hotline gibt? Haben sie wirklich die Möglichkeit, an diese Information zu kommen? Wäre es nicht sinnvoll, da noch ein bisschen nachzuhelfen? Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das Letzte kann ich bejahen. Es ist immer sinnvoll, noch etwas zu verstärken. Insgesamt ist dieser Beratungsprozess ein sehr komplexer, und der Ansatz, die Vergleichbarkeitseinschätzung zentral, aber Sonstiges individuell vor Ort zu regeln, ist der richtige. Wenn Sie jetzt speziell an diese Gruppe von Menschen denken: Es gibt in den einschlägigen Stellen ein großes Arsenal an entsprechenden Flyern in unterschiedlichen Landessprachen, in denen darauf aufmerksam gemacht wird, was in Deutschland möglich ist. Im Zusammenhang mit dem Thema „Sensibilisierung der Arbeitgeber und der Betriebsräte“ müssen wir vielleicht noch einmal stärker darüber nachdenken: Über welche Kanäle können wir die Ansprechpartner für diese Menschen in noch stärkerem Maße dafür gewinnen, entsprechend zu informieren? Das nehmen wir gern mit. Das kann man sicher noch besser machen. Aber es ist schon mit bedacht. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung? – Das ist nicht der Fall. Gibt es jetzt sonstige Fragen an die Bundesregierung? – Das ist auch nicht der Fall. Dann schließen wir die Regierungsbefragung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/947 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Frage 1 der Abgeordneten Veronika Bellmann wird schriftlich beantwortet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung steht der Staatssekretär Enak Ferlemann bereit. Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Herbert Behrens, Fraktion Die Linke, auf: Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem am 26. März 2014 vorgestellten Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ bei der Erarbeitung ihres im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Luftverkehrskonzeptes bei, und wie wird der SRU konkret in diesen Arbeitsprozess eingebunden? Herr Staatssekretär, bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Bundesregierung wird die umfangreichen Vorschläge des sogenannten Gutachtens des Sachverständigenrates sorgfältig prüfen. Dies gilt auch für die geforderte verbesserte Transparenz und die Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten. Insofern werden die Handlungsempfehlungen in die Ausarbeitung eines Luftverkehrskonzepts mit einfließen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu eine Nachfrage, Herr Kollege? – Bitte. Herbert Behrens (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, Sie würden auf jeden Fall diese Handlungsempfehlungen des Sondergutachtens aufnehmen. Sie haben also noch keine Teilbereiche aus diesem Gutachten identifiziert, die Ihnen dabei helfen, das Luftverkehrskonzept in der Frage der Fluglärmreduzierung zu qualifizieren. Ist es ein Gutachten unter mehreren, oder ist es das Gutachten, das Sie heranziehen werden? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, ich beantworte das gerne. Es ist ein Gutachten unter mehreren. Ein Luftverkehrskonzept besteht aus vielen Bestandteilen. Dieses Gutachten gibt für einige Bestandteile eine Anregung. Es ist ein Gutachten, das vor allem sehr juristische Empfehlungen enthält. Insofern werden wir es in die Erstellung des Luftverkehrskonzepts einbauen. Aber es wird nicht die einzige Grundlage sein. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Haben Sie noch eine Frage, Herr Kollege? Herbert Behrens (DIE LINKE): Ja, ich habe noch eine zweite Frage dazu. – In dem Gutachten wird darauf hingewiesen, dass es bezüglich der Normierung von Fluglärm dazu kommen muss, dass es verlässliche Werte gibt, die bereits in der Planfeststellung berücksichtigt werden sollen. Ist das ein Punkt, den Sie bei der Entwicklung eines Luftverkehrskonzeptes auf jeden Fall aufnehmen werden? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, ob wir das in das Luftverkehrskonzept so aufnehmen werden, kann ich derzeit noch nicht beurteilen. Auf jeden Fall werden wir die Anregung mitbedenken. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Als Nächstes eine Frage des Kollegen Petzold, Fraktion Die Linke. Bitte. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich würde gerne wissen, in welchem Zeitrahmen Sie die entsprechenden konzeptionellen Überlegungen vorlegen werden. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Dazu kann ich noch keine konkrete Angabe machen, weil wir eine Fülle von Themen haben. Auch die Bundesländer reichen uns eine große Anzahl an Anregungen ein. Die Bundesländer müssen ja gerade beim Thema „Luftverkehrskonzept im Hinblick auf Flughäfen“ in hohem Maße beteiligt werden. Das, was geregelt werden muss, fällt größtenteils in die Kompetenz der Bundesländer. Insofern kann ich noch nicht abschließend sagen, wann wir dieses Konzept vorlegen werden. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Die Fragen 3 und 4 des Abgeordneten Stephan Kühn werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Frage 5 der Abgeordneten Britta Haßelmann und die Frage 6 des Abgeordneten Oliver Krischer werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Frage 7 der Abgeordneten Veronika Bellmann wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Frage 8 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke bereit. Die Frage 9 des Abgeordneten Dr. André Hahn und die Frage 10 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden werden schriftlich beantwortet. Ich rufe Frage 11 des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Inwieweit teilt die Bundesregierung öffentlich erhobene Forderungen (Rheinische Post vom 27. März 2014) nach mehr deutschen Fracking-Pilotprojekten, und inwiefern zieht die Bundesregierung in Betracht, das Verfahren zur Regulierung der Fracking-Technologie in Anbetracht der weiterhin erfolgenden Vergabe von Lizenzen, zum Beispiel in der Oberpfalz, zu beschleunigen? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Schönen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Gambke, nach den Ergebnissen verschiedener Gutachten und Studien ist die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Quellen, insbesondere aus Schiefergas und Kohleflözgas, an Lagerstätten mithilfe von Verfahren zur hydraulischen Stimulierung des Gesteins, Fracking, mit erheblichen Risiken, insbesondere für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwassergewinnung, verbunden. Wie in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, sollen zur Verbesserung des Trinkwasserschutzes sowie zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz das Wasserhaushaltsgesetz sowie die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, geändert werden. Erst wenn diese verbesserten rechtlichen Grundlagen geschaffen wurden und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist, kann über mögliche weitere Schritte gemeinsam mit den Ländern entschieden werden. Dies soll, so der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung, in einem transparenten Prozess im Dialog mit allen Beteiligten und mit Begleitung von wissenschaftlicher Expertise erfolgen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage, Herr Kollege. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihre Erläuterungen. Nun muss man das aber im Lichte der jüngsten Äußerungen aus der Union bewerten. Ich möchte Sie explizit bitten, die Äußerung zu kommentieren, die Herr Fuchs, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, und der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, also zwei Persönlichkeiten, die sich mit diesem Thema intensiv befassen, gemacht haben. Sie deuten an, dass eine Änderung der Haltung der Bundesregierung bevorstehen könnte. Dies erscheint auch aufgrund der Aussage der Kanzlerin möglich, vermehrt Energie aus Nordamerika, die durch Fracking gewonnen wird, zu importieren. Insofern meine Nachfrage: Halten Sie die Äußerungen vonseiten der Union für gegenstandslos? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir haben einen Koalitionsvertrag. Wir haben die Maßnahmen verabredet, die ich Ihnen gerade erläutert habe, und wir halten den Koalitionsvertrag ein. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege, Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Bitte schön. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist in der Tat so, wie Sie es beschrieben haben: Das Ganze ist von der Umweltministerin praktisch als ein Moratorium beschrieben worden. Dennoch gab es Meldungen – Sie wissen möglicherweise, dass ich bayerischer Abgeordneter bin –, die die Vermutung nahelegen, dass sehr kurzfristig Pilotprojekte in Gang gesetzt werden. Angesichts des von Ihnen beschriebenen, erst einmal relativ umfänglichen Weges – ihn zu beschreiten, dürfte ein bis zwei Jahre dauern – möchte ich fragen: Teilen Sie die Auffassung, dass Pilotprojekte für die nächsten zwei Jahre auszuschließen sind? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Kollege Gambke, im Koalitionsvertrag steht, dass wir die verbesserten Bedingungen, was den Schutz des Trinkwassers und die UVP angeht, unverzüglich umsetzen wollen. Das heißt, es kann nicht von Jahren die Rede sein. Wir streben den Sommer dieses Jahres an. Sie wissen, dass unser Haus gerade mit der EEG-Novelle und anderem heftig belastet ist. Was unseren Anteil an der UVP angeht, streben wir dennoch eine schnelle Lösung an. Wir sind mit dem Bundesumweltministerium natürlich in Kontakt, was das Wasserhaushaltsgesetz angeht. Insofern werden wir zügig arbeiten. Das Problem ist – das sprachen Sie indirekt an – die Lizenzvergabe. Sie fällt unter das Länderrecht: Die Länder können Lizenzen vergeben. Aber aus dieser Lizenzvergabe entsteht noch nicht das Recht für eine Betriebserlaubnis; das will ich noch einmal ausdrücklich sagen. Sie wissen, dass zum Beispiel die Länder Niedersachsen und Hessen ein klares Moratorium beschlossen haben. Wir werden jedenfalls zügig unsere Arbeit erledigen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Frage der Kollegin Kerstin Kassner, Fraktion Die Linke. Bitte. Kerstin Kassner (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Gleicke, ist es nicht so, dass die gegenwärtig laufenden Veränderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich des Bergrechts sozusagen Anlass dafür sind, die Möglichkeit des Frackings auch vorzubereiten, und können Sie sich vorstellen, dass das bei den Betroffenen gerade in touristischen Regionen sehr große Verunsicherung auslöst? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Über Fracking wird schon seit vielen Jahren diskutiert. Wir kennen die Hinweise darauf, dass die eingebrachten Chemikalien unter Umständen das Trinkwasser gefährden können, und wissen, dass Fracking in touristischen Regionen nicht gerade Beifallsstürme auslöst. Das wissen wir beide, weil wir auch im Tourismusausschuss miteinander arbeiten. Insofern nehme ich, nimmt die Bundesregierung die Bedenken sehr ernst. Wir bleiben aber dabei, dass das, was wir im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart haben – diese beiden Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen, was Anhörungsverfahren usw. angeht –, abgearbeitet werden muss. Dann haben wir eine gute Rechtsgrundlage. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. Dann kommen wir zu den Fragen des Kollegen Andreas Mattfeldt, CDU/CSU-Fraktion, zunächst zu Frage 14: Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage im Verhältnis zu Russland den geplanten Verkauf der RWE Dea AG an die Investmentgesellschaft Letter One – hinter der der russische Oligarch Michail Fridman steht; vergleiche Handelsblatt vom 16. März 2014: „RWE gibt Dea-Zuschlag an russischen Oligarchen“ – mit den verhängten und eventuell noch zu erwartenden weiteren Sanktionen bzw. den deutschen Interessen (Stichwort „Versorgungssicherheit“) für vereinbar? Frau Staatssekretärin, bitte. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Schönen Dank. – Herr Präsident, lieber Kollege Mattfeldt, ich würde beide Fragen, weil sie im Zusammenhang stehen, gerne gemeinsam beantworten. Vizepräsident Peter Hintze: Dann rufe ich noch die Frage 15 des Kollegen Andreas Mattfeldt auf: Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu handeln? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bundesrepublik Deutschland ist offen für Investitionen aus dem Ausland, auch im Energiebereich. Die Versorgungssicherheit in Deutschland wird durch den geplanten Verkauf nicht gefährdet, da RWE Dea ein global, auf dem Weltmarkt agierendes Unternehmen ist. Auch steht nicht zu befürchten, dass die deutsche Förderung durch den Verkauf beeinträchtigt wird. Da durch das Erwerbsvorhaben die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht tangiert wird, kann in dieser Hinsicht auch keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes angenommen werden. Im Übrigen ermöglicht das Außenwirtschaftsgesetz die sektorenübergreifende Prüfung ausländischer Investoren nur, soweit es sich um Erwerber handelt, die nicht in der EU ansässig sind. Treten als Erwerber unionsansässige Gesellschaften auf, kann eine Prüfung nur stattfinden, wenn das Geschäft als Umgehungsgeschäft anzusehen ist. Ob ein solches Umgehungsgeschäft beim Erwerb von RWE Dea vorliegt, kann erst beurteilt werden, wenn vertraglich feststeht, welche juristische Person letztendlich als Erwerber auftreten wird. Die von der EU vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise bislang beschlossenen Sanktionsmaßnahmen stehen einem eventuellen Verkauf nicht entgegen. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage? – Kollege Mattfeldt. Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Herzlichen Dank. – Frau Staatssekretärin, Sie können sich vorstellen, dass sich in der Region, aus der ich komme, wo bislang die RWE Dea Konzessionär des Gebietes war, in der Bevölkerung, ich sage jetzt mal, eine gewisse Angst breitmacht. Wir haben eben über den Bereich Fracking gesprochen. Die Erdgasförderung geht aber in vielen Bereichen, liebe Kollegen von den Grünen, sehr viel weiter. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich habe schon ein wenig meine Probleme damit, wenn wir Sanktionen gegen Russland auch in den Medien immer wieder handfest verbal äußern, aber dann, wenn es um Detailfragen geht, wo Handeln gefragt ist, das Handeln doch ein wenig anders aussieht bzw. es keine Sanktionen gibt. Deshalb meine Frage: Ist Ihnen bekannt, welche Mengen an Gas die RWE Dea sich weltweit gesichert hat, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Nordafrika, in Libyen und in Ägypten? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Mattfeldt, die genauen Zahlen kann ich Ihnen jetzt so nicht nennen. Ich würde sie Ihnen gerne, so wir die im Haus zur Verfügung haben, zukommen lassen. Ich möchte aber noch einmal auf den Bereich Sanktionen zurückkommen. Sie wissen, dass die Sanktionen, die in der EU beschlossen worden sind, sehr vorsichtige Sanktionen sind. Es handelt sich nicht um Wirtschaftssanktionen; die sind ja die dritte Stufe, die erst dann diskutiert wird, wenn Russland zur weiteren Destabilisierung der Ukraine – zum Beispiel im Süden und im Osten der Ukraine mit vornehmlich russisch sprechender Bevölkerungsmehrheit – beiträgt. Wir raten hier allerdings auch zu großer Vorsicht und Sorgfalt. Demzufolge will ich noch einmal deutlich machen, dass die Sanktionen, die jetzt beschlossen wurden, ganz gezielt gegen Leute gerichtet sind, die persönlich Verantwortung für die Abspaltung der Krim haben. Zu diesen Leuten gehört der Investor, der hinter dieser Gesellschaft steht, nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön, Kollege Mattfeldt. Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Ich habe noch eine Zusatzfrage, weil es viele Teile der Bevölkerung nicht verstehen, dass wir in diesen Tagen über den Ersatz von russischem Gas sprechen, während es gleichzeitig noch einen weiteren Fall eines Tauschgeschäftes gibt, nämlich die Übernahme des größten Erdgasspeichers in Deutschland durch die Firma Gazprom. Es ist der Bevölkerung nur schwerlich zu erklären, warum wir verbal Ersatz für russisches Gas suchen, gleichzeitig aber dem zweitreichsten russischen Mann, dem Oligarchen Fridman, unsere Energiespeicher verkaufen. Deshalb lautet meine Frage ganz konkret: Wie viele Erdgasspeicher sind derzeit betroffen, und wie lange – vielleicht können Sie die Antwort auch schriftlich nachreichen – könnte mit diesen Erdgasspeichern eine Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet werden? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Mattfeldt, ich will noch einmal darauf hinweisen: Bei dem Verkauf der RWE Dea handelt es sich um den Verkauf eines Unternehmens, das Erdgas fördert. (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Auch speichert!) Die Letter-One-Gruppe, um die es hier geht, ist ein luxemburgisches Unternehmen. Sie gehört Herrn Fridman, aber Herr Fridman steht nicht auf der Liste der von Sanktionen Betroffenen. Das Außenwirtschaftsgesetz gibt uns keine Handhabe, dieses in Europa ansässige Unternehmen Letter One zu überprüfen. Zum Asset-Tausch und zu den Gasspeichern will ich noch einmal deutlich sagen, dass es sich hierbei um ein Joint Venture handelt. Daran ist Gazprom Germania, also auch ein in Europa ansässiges Unternehmen, beteiligt, und insofern gibt uns das Außenwirtschaftsrecht auch dort keine Handhabe, Investitionen zu versagen. Das wäre nur möglich, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet wären. Da diese Gasspeicher deutschem Recht unterliegen und diskriminierungsfrei zugänglich sein müssen – die Speicherunternehmen stellen zwar die Speicher zur Verfügung, befüllt werden diese aber über Handelsgesellschaften –, sehen wir an dieser Stelle keine Gefahr hinsichtlich der Versorgungssicherheit. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. Damit verlassen wir den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Beantwortung steht Staatsminister Michael Roth bereit. Ich rufe die Frage 16 der Kollegin Inge Höger, Fraktion Die Linke, auf: Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Verurteilung von 529 Menschen zum Tode in einem einzigen Gerichtsprozess am 24. März 2014 die Rechtsstaatlichkeit Ägyptens, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Beziehungen zum ägyptischen Staat? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Höger, die Bundesregierung ist angesichts der Nachrichten über die Todesurteile gegen Hunderte von Muslimbrüdern bzw. Anhängern der Muslimbruderschaft in der Arabischen Republik Ägypten außerordentlich beunruhigt. Sowohl die Urteile selbst als auch die Verfahren widersprechen nach dem Verständnis der Bundesregierung internationalen rechtsstaatlichen Standards und menschenrechtlichen Grundsätzen, zu denen sich auch Ägypten verpflichtet hat. Diese Urteile sind zudem dazu geeignet, Ägypten in einer an sich schon schwierigen Phase, in der ein inklusiver politischer Prozess und eine Politik der nationalen Verständigung und der Versöhnung notwendig wären, weiter zu destabilisieren. Im Übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung: Die Todesstrafe ist eine unmenschliche Form der Bestrafung. Wir lehnen sie ausdrücklich ab, und wir haben die ägyptischen Instanzen aufgefordert, das Urteil aufzuheben, den Angeklagten faire Verfahren zu ermöglichen und weitere Massenverfahren auszusetzen. Hierzu wurde der ägyptische Botschafter am 26. März 2014 zu einem ausführlichen Gespräch ins Auswärtige Amt gebeten. Die Bundesregierung weiß sich in ihrer Position im Einklang mit den europäischen Partnern und auch mit den Vereinten Nationen. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Frau Kollegin? Inge Höger (DIE LINKE): Herr Staatsminister Roth, gibt es vonseiten der Bundesregierung Konsequenzen, zum Beispiel in Sachen Sicherheitskooperation, der Zusammenarbeit bei der Polizei, mit dem Militär und mit dem Geheimdienst, um die ägyptische Regierung zu veranlassen, die Todesstrafen auszusetzen und in Zukunft keine mehr zu verhängen? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Höger, die Zusammenarbeit mit Ägypten im gesamten Sicherheitsbereich inklusive der Polizei ist bereits seit August 2013 vor dem Hintergrund der innenpolitischen Lage, die wir genauso wie Sie kritisch bewerten, ausgesetzt. Darüber hinaus achtet die Bundesregierung selbstverständlich die Schlussfolgerungen des Rats für auswärtige Beziehungen. Wir haben dazu seitens der Europäischen Union am 21. August 2013 eindeutig reagiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Diese setzen wir als Bundesregierung konsequent um. Das heißt, es gibt seitdem keine Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter sowie genehmigungspflichtige Dual-Use-Güter, die zum Zwecke der internen Repression verwendet werden könnten. Darüber hinaus werden solche Güter nicht von Deutschland aus in Richtung Ägypten zollamtlich abgefertigt. Es gibt auch keinerlei Zusammenarbeit mehr im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Der einzige Bereich, in dem wir noch Kontakte haben, ist der des nachrichtendienstlichen Informationsaustausches. Ich will noch kurz darauf hinweisen, dass wir im Bereich der militärischen Ausbildungshilfe für dieses Jahr 13 Projekte geplant hatten. Es geht hier um die Sprachenfertigkeit. Zwei wurden abgebrochen, vier Maßnahmen wurden beendet, und sieben Maßnahmen stehen noch aus. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Höger? Inge Höger (DIE LINKE): Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Amnesty International nach einem Moratorium für Ägypten? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Es wäre zu fragen, um welche Art des Moratoriums es sich handelt. Ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass es im Bereich der gesamten Sicherheit keinerlei Kooperation mehr gibt. Ich gehe nicht davon aus, dass sich das auch auf die entwicklungspolitische Kooperation, die politische oder die rechtsstaatliche Kooperation bezieht. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. Die Frage 17 der Abgeordneten Inge Höger wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 18 der Abgeordneten Annette Groth, Fraktion Die Linke, auf: Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um dem seit über 500 Tagen per Ausreisesperre in Bahrain festgehaltenen deutschen Staatsbürger J. Z. konsularisch beizustehen? Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Groth, der deutsche Staatsangehörige wird seit September 2012 von der deutschen Botschaft in Manama konsularisch betreut. Der Bürger beantragte, da er im Zuge der Ausreisesperre über keinerlei eigene Einkünfte mehr verfügte, zunächst Auslandssozialhilfe. Diese wurde durch den zuständigen Sozialhilfeträger in Hamburg-Wandsbek im September 2012 zugesagt. Wir haben das über unsere Botschaft ausgezahlt. Im Februar dieses Jahres teilte der Bürger uns bzw. dem Sozialhilfeträger, aber auch der deutschen Botschaft mit, dass er aufgrund einer neuen beruflichen Tätigkeit im Königreich Bahrain keine weiteren Sozialhilfezahlungen mehr benötige. Wir haben uns über unsere Botschaft wiederholt mit dem Verfahren vertraut gemacht. Wir haben uns mit dem bestellten amtlichen Rechtsbeistand ausgetauscht, um die Möglichkeiten einer möglichst raschen Entscheidung und Aufhebung der Ausreisesperre zu klären. Die Bundesregierung hat sich auch in politischen Gesprächen für die Aufhebung der Ausreisesperre eingesetzt. Im September 2013 fand dazu im Auswärtigen Amt ein Gespräch mit dem Botschafter von Bahrain zur Lage des Bürgers statt. Die deutsche Botschafterin und der Beauftragte des Auswärtigen Amts für Nah- und Mittelost und Maghreb haben sich in zahlreichen bilateralen Gesprächen gegenüber hochrangigen bahrainischen Regierungsmitgliedern für eine baldige und umfassende Lösung eingesetzt. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Groth? – Bitte. Annette Groth (DIE LINKE): Das ist ein ganz komplizierter und merkwürdiger Fall, ehrlich gesagt. Vielleicht können Sie mir Folgendes erklären, was ich nicht verstehe: Mir liegen Informationen vor, dass die deutsche Botschaft dem Bürger die nach dem Konsulargesetz mögliche Rechtshilfe nicht erteilt hat. Er kann das Land Bahrain immer noch nicht verlassen. Wieso dauert das so lange? Was ist der Grund dafür? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Das waren zwei Fragen in einer. Ich will sie Ihnen kurz beantworten. In Bahrain gibt es – wie im Übrigen auch in anderen Staaten der Golfregion – das Instrument des Travel Ban. Das ist eine ganz gängige Praxis in gerichtlichen Streitverfahren aller Art, in die Ausländer einbezogen sind. Das heißt, es werden für die Dauer des jeweiligen Verfahrens Ausreisesperren zur Sicherung möglicher Ansprüche vollzogen. Ihre zweite Frage war: Wie steht es um die Konsularhilfe? Dem Bürger wurde in dem von ihm angestrengten Eilverfahren gegen die Ausreisesperre ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt. Die Kosten für diesen Rechtsbeistand wurden vom bahrainischen Staat übernommen. Wir haben selbstverständlich den Antrag auf Konsularhilfe geprüft. Aber die Voraussetzungen zur Kostenübernahme für die Bestellung des amtlichen Rechtsbeistandes waren nicht gegeben, weil die Kosten vom Staat Bahrain übernommen worden sind. Vizepräsident Peter Hintze: Sie haben noch eine zweite Zusatzfrage. Bitte. Annette Groth (DIE LINKE): Ich habe noch eine Frage zu den Kosten. Bahrain hat in der Tat die Prozesskosten für das Eilverfahren gegen den Travel Ban übernommen, aber nicht für das Hauptverfahren, in dem es um den Streit zwischen den beiden Firmen geht. Deswegen darf er nämlich nicht ausreisen. Insofern habe ich mich gefragt, was dahintersteckt. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. So bedauerlich das aus Ihrer Sicht und aus der Sicht der Bundesregierung ist: Dieser Fall des deutschen Bürgers ist in Bahrain zwar ein Einzelfall, auch was die Dauer angeht, aber es ist eine nicht nur in Bahrain übliche Praxis in den Golfstaaten, die unserem Rechtsverständnis nicht entspricht. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen zu der damit im Zusammenhang stehenden Frage 19 der Kollegin Annette Groth: Was hat die Bundesregierung in Sachen Ausreisesperren auf Ebene der Europäischen Union unternommen? Herr Staatsminister, bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe eben bereits darauf hingewiesen, dass der Bürger seit September 2012 von unserer Botschaft in Manama konsularisch betreut wird. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Das Thema Ausreisesperren wird derzeit auf Ebene der Europäischen Union nicht verfolgt. Annette Groth (DIE LINKE): Warum wird das auf EU-Ebene nicht weiter verfolgt? Mich interessiert, wie viele Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten davon betroffen sind. Mir ist zum Beispiel noch der Fall einer deutschen Journalistin bekannt, die zwei Jahre lang nicht aus Katar ausreisen durfte. Es ist in der Tat eine sehr schwierige und, für mich jedenfalls, nicht nachvollziehbare Regelung, die Katar, Bahrain und andere arabische Staaten verabschiedet haben. Ich denke, es ist im Interesse von uns allen, in diesem Zusammenhang etwas Licht ins Dunkel zu bringen, wenn ich das so sagen darf. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Groth, ich kann Ihnen nur etwas zu den Fällen deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Bahrain sagen, und dieser Fall ist in Bahrain ein Einzelfall. Sie können sich sicher sein, dass sich die Bundesregierung in dem von Ihnen genannten Fall durch eine Vielzahl politischer Kontakte mit der bahrainischen Regierung dafür einsetzt, dass es zu einem möglichst raschen Verfahrensabschluss kommt, um den Eingriff in das Recht des Betroffenen auf Freizügigkeit unverzüglich zu beenden. Annette Groth (DIE LINKE): Ich habe aber eben auch von einer Journalistin gesprochen, die in Katar festgehalten wurde. Es mag sein, dass der Betroffene in Bahrain ein Einzelfall ist. Das weiß ich nicht genau. Aber es scheinen durchaus mehrere Bürgerinnen und Bürger von Travel Bans in diesen Ländern betroffen zu sein. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich hatte Ihnen schon geschildert, dass dies ein übliches Verfahren in den Golfanrainerstaaten ist. In der Vorbereitung auf Ihre Fragen habe ich mich ausschließlich mit dem Fall Bahrain beschäftigt. Dort ist dies glücklicherweise ein Einzelfall. Wenn Sie weitere Fragen zu anderen Staaten haben, steht es Ihnen frei, die Bundesregierung noch einmal zu fragen. Annette Groth (DIE LINKE): Okay, danke schön. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. Damit kommen wir zur Frage 20 der Kollegin Marieluise Beck von den Grünen: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vertragsbruch des Budapester Memorandums durch Annexion der Krim durch die Russische Förderation, und was bedeutet nach Ansicht der Bundesregierung der Bruch dieses Vertrags für die zukünftige atomare Abrüstungspolitik? Herr Staatsminister, bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Bundesregierung hat keinerlei Zweifel daran gelassen, dass das Vorgehen Russlands auf der Krim völkerrechtswidrig und politisch inakzeptabel ist. Die Europäische Union hat in dieser Situation geschlossen, deutlich und rasch reagiert. Die Bundesregierung hat sich zugleich gemeinsam mit ihren Partnern in den letzten Wochen beharrlich um eine politische Lösung bemüht. Sie können sich darauf verlassen: Das werden wir auch weiter tun. Russland missachtet seine Verpflichtungen sowohl aus dem allgemeinen Völkerrecht als auch aus dem 1994 am Rande des Gipfels der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Russischen Föderation unterzeichneten sogenannten Budapester Memorandum. Das russische Vorgehen schwächt auch den Nichtverbreitungsvertrag. Sowohl die Bundeskanzlerin als auch andere Vertreter der Bundesregierung haben dies beim Gipfel für Nukleare Sicherheit am 24./25. März in Den Haag sehr deutlich angesprochen. Künftig – das ist unsere Sorge – könnten aus Sicht der Bundesregierung Nichtkernwaffenstaaten somit begründeten Anlass haben, derartigen Erklärungen Russlands zu misstrauen. Dies könnte Rückwirkungen auch auf unsere Bemühungen haben, zu konkreten Abrüstungsfortschritten zu kommen. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Frau Kollegin. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, nun ist Russland, das den von ihm selbst unterzeichneten Vertrag nicht achtet, auch Partner in den Verhandlungen mit dem Iran, in denen es darum geht, die Nachbarländer und die Staatengemeinschaft davor zu bewahren, dass es dem Iran gelingt, eine atomare Bombe zu erlangen. Wie kann ein Partner, der so offensichtlich vertragsbrüchig geworden ist, ein hilfreicher Partner in diesen Verhandlungen sein? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: In der Vergangenheit hat Russland sowohl bezogen auf Syrien und die dortige Vernichtung der Chemiewaffen als auch bezogen auf die massiven Probleme im Iran eine konstruktive und verantwortungsvolle Rolle gespielt. Wir erwarten auch zukünftig, dass Russland einen Beitrag im Iran zu leisten versucht. Nichtsdestotrotz ist das natürlich ein Vertrauensbruch und erleichtert die Verhandlungen mit dem Iran sicherlich nicht. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Die Fragen 21 und 22 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele und die Fragen 23 und 24 der Abgeordneten Christine Buchholz werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 25 der Abgeordneten Sevim Da?delen, Fraktion Die Linke: Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über eine auf YouTube online gestellte Audioaufnahme vor, bei der der Außenminister Ahmet Davutoglu, Geheimdienstchef Hakan Fidan, Unterstaatssekretär Feridun Hadi Sinirlioglu und Vizearmeechef Yasar Güler über einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Syrien und einen notfalls zu schaffenden rechtfertigenden Grund für den Angriffskrieg beraten, wie beispielsweise einen selbst vorgetäuschten Raketenbeschuss (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-erdogan-laesst-youtube-sperren-a-961163.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der möglichen Vorbereitung eines Angriffskrieges aus völkerrechtlicher Sicht auch für den Bundeswehreinsatz in der Türkei im Rahmen der Patriot-Stationierung? Bitte, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Bundesregierung kann die Vollständigkeit, aber auch die Authentizität der im Internet eingestellten Audioaufnahmen nicht einschätzen. Wir nehmen grundsätzlich zu offensichtlich illegal beschafften Aufnahmen nicht Stellung. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie zu dieser Antwort noch eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? Sevim Da?delen (DIE LINKE): Herr Staatsminister, das ist vor dem Hintergrund, dass die türkische Regierung selbst schon Teile dieses Videos bestätigt hat, auch wenn es illegal erworben wurde, bemerkenswert. Vor dem Hintergrund, dass sich deutsche Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Stationierung von Patriot-Abwehrraketensystemen an der türkisch-syrischen Grenze befinden, ist es auch bemerkenswert, dass die deutsche Bundesregierung keine Stellung beziehen möchte und sich hinter der Aussage versteckt, sie könne die Authentizität nicht feststellen. Deshalb meine Frage: Stimmen Sie mir zu, dass jemand, der die Vorbereitung für die Entfesselung eines Angriffskrieges mit Vorwänden wie die für den Tonkin-Zwischenfall 1964 oder das Racak-Massaker 1999 betreibt, vor den Strafgerichtshof gehört? Wird die Bundesregierung daher eine audioforensische Untersuchung, die der Bestätigung der Authentizität dieses Videos dient, in die Wege leiten, was übrigens nicht allzu viel kostet? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin, lassen Sie mich anführen, dass die Türkei durch die Nachbarschaft zum Bürgerkriegsland Syrien direkt von den Folgen des Konflikts betroffen ist. Die Türkei hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren sehr besonnen verhalten, und das, obwohl 72 Zivilisten durch syrische Angriffe zu Tode gekommen sind. Auf Beschuss grenznahen türkischen Territoriums hat sie immer nur reagiert. Die Bundesregierung ist im ständigen Gespräch mit der Türkei. Wir haben derzeit keinen Grund zu der Annahme, dass die Türkei diese Politik zu ändern beabsichtigt. Wir haben von Anfang an zu Besonnenheit aufgerufen. Wir erwarten, dass sich die Türkei als NATO-Mitgliedsland verantwortungsbewusst und besonnen verhält, dass alle bündnisrelevanten Fragen mit der NATO beratschlagt werden und dass die NATO bzw. die Alliierten konsultiert werden. Dies haben wir in allen Gesprächen mit der türkischen Seite immer wieder deutlich gemacht. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage dazu? Sevim Da?delen (DIE LINKE): Ja, das habe ich, Herr Präsident. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Ich möchte das kurz Revue passieren lassen. Herr Minister, der türkische Außenminister, der türkische Geheimdienstchef Fidan und der Vizegeneralstabschef treffen sich, und der Geheimdienstchef sagt: Wenn es nötig ist, kann ich vier Männer nach Syrien schicken. Ich würde sie acht Granaten auf die türkische Seite abfeuern lassen und so einen Vorwand für einen Krieg schaffen. Wenn nötig, kann auch ein Angriff auf die Grabstätte erfolgen. – Vor dem Hintergrund, dass Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Stationierung der Patriot-Abwehrraketensysteme und die NATO vor Ort sind, möchte ich Sie gerne fragen – auch weil das Erdogan-Regime wiederholt versucht, einen Einmarsch nach Syrien zu legitimieren, und weil die Bundesregierung aufgrund von NATO-Berichten weiß, dass alle Vorwände der türkischen Regierung einschließlich der Grundlage für die Stationierung der Patriot-Abwehrraketensysteme erlogen sind –: Welche Konsequenzen könnte ein Krieg, der von der türkischen Seite vom Zaun gebrochen wird, für die Stationierung der Bundeswehr haben, und ist die Bundesregierung dann gewillt, in diesen Krieg zu ziehen, der unter konstruierten Vorwänden von der türkischen Regierung ausgelöst wurde? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich hatte Ihnen schon mitgeteilt, dass die derzeitigen Reaktionen der türkischen Regierung rein reaktiv und defensiv sind, dass das NATO-Engagement – auch mit Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland – rein defensiv ist, dass wir bislang keinen Zweifel an Politik und Ausrichtung der Türkei hatten und dass wir in allen Gesprächen mit der türkischen Regierung darauf hingewiesen haben, dass wir erwarten, dass die Politik, die rein defensiv ausgerichtet ist, auch so fortgesetzt wird. Vizepräsident Peter Hintze: Kollege Beck hat dazu eine Frage. Bitte. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe zwar Ihren Eingangsdiskurs nicht gehört, (Michael Roth, Staatsminister: Das ist schade!) aber Ihren Antworten entnehme ich, dass Sie noch keine Bewertung zu dem abgegeben haben, was im Internet veröffentlicht wurde. Unabhängig davon, dass ich den Einsatz unterstütze und dass es sich um eine NATO-Verpflichtung handelt, bei der die grundsätzliche defensive Ausrichtung nicht infrage steht, frage ich Sie: Wie bewertet denn die Bundesregierung die Information, dass es in der türkischen Regierung Gespräche gab, in denen zumindest erörtert wurde, ob sich ein Angriff auf Syrien von der Türkei sozusagen inszenieren ließe, um so, wenn nicht klar wird, dass das gefaket ist, den Bündnisfall hervorzurufen? Kann die Bundesregierung sagen, dass diese Information falsch ist, und wenn nicht, welchen Stellenwert der Bewertung hat diese Information nach Erkenntnissen unserer Dienste und der Bundesregierung? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Präsident, lieber Kollege Beck, ich hatte schon in meinem Eingangsstatement darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu illegal beschafften Aufnahmen äußert. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann doch nicht sein! Wenn ich frage, wie Sie Informationen bewertet haben, dann können Sie doch nicht sagen, dass Sie sich grundsätzlich nicht dazu äußern! Damit schneiden Sie uns das Fragerecht ab!) Vizepräsident Peter Hintze: Es ist etwas komplizierter. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben schon einmal eine Organklage gegen die Bundesregierung zu diesen Themen gewonnen!) – Alles recht. Der Punkt ist nur: Es dient der Fragestunde, wenn alle Beteiligten den Fragenkomplex, zu dem gefragt wird, auch von Anfang bis Ende verfolgen. (Volker Beck ([Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stets bemüht! Es dient aber auch, wenn die Bundesregierung auf Fragen wahrheitsgemäß und umfassend antwortet! Das ist unser verfassungsrechtliches Recht, Herr Präsident! Und Sie haben das eigentlich zu verteidigen!) – Wir verteidigen alle Parlamentsrechte freudig und konsequent. Deswegen geben wir jetzt dem Kollegen Hunko, der sich gemeldet hat, gemäß dem Parlamentsrecht das Wort zu einer weiteren Frage. Andrej Hunko (DIE LINKE): Herr Staatsminister, wenn ein solcher Fall eintreten würde, wie die – Sie sagen: illegal beschaffte – Tonbandaufnahme vermuten lässt, wenn also ein Kriegsgrund inszeniert würde und Sie darüber Informationen hätten: Welche Konsequenzen würden Sie daraus für die Stationierung der „Patriot-Soldaten“ an der türkischen Grenze ziehen? Es würde sich schließlich um einen ganz klaren Fall von Völkerrechtsbruch handeln. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Hunko, ich will noch einmal in Erinnerung rufen, wie die derzeitige Situation in der Türkei aussieht. Die Türkei ist ein unmittelbares Nachbarland des Bürgerkriegslandes Syrien. Bei den bisherigen Grenzzwischenfällen sind 72 türkische Zivilisten durch Angriffe aus Syrien umgekommen. Über 800 000 syrische Flüchtlinge leben derzeit auf dem türkischen Staatsgebiet und sind dort untergebracht. Die bisherige türkische Politik war auf eine rein defensive Reaktion ausgerichtet. Die NATO hat die Verteidigung der Türkei entsprechend unterstützt und flankiert, unter anderem auch durch den Patriot-Einsatz. Wir weisen in allen Gesprächen mit der Türkei darauf hin, dass wir davon ausgehen, dass es keinerlei Änderungen an der bisherigen Politik gibt, die von uns als besonnen, verantwortungsvoll und verantwortungsbewusst eingestuft wird. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Als Nächstes hat die Kollegin Höger, Fraktion Die Linke, das Wort zu einer Nachfrage. Inge Höger (DIE LINKE): Herr Staatsminister Roth, ist Ihnen nicht bekannt, dass die türkische Regierung schon seit längerem jihadistische Gruppen unterstützt, Waffenlieferungen über die Grenze zulässt und ihnen die Türkei als Rückzugsgebiet zur Verfügung stellt? Wie kann man da noch von einer neutralen Rolle der Türkei sprechen? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe nicht von einer neutralen Rolle der Türkei gesprochen. Das ist auch schlechterdings nicht möglich, weil die Türkei mehrfach und wiederholt vom syrischen Staatsgebiet aus angegriffen wurde. Sie hat darauf reagiert, sie hat sich verteidigt, und sie wird im Rahmen der Bündnisverpflichtungen auch dabei von NATO-Einheiten unterstützt. Aber auch diese haben einen rein defensiven Charakter. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen zur Frage 26 der Abgeordneten Sevim Da?delen, die Linke: Welche eigenen Informationen (Anzahl, Kurs, Geschwindigkeit, Flughöhe, Abschussort) liegen der Bundesregierung aktuell über den Abschuss eines syrischen Kampfflugzeuges am 23. März 2014 vor, das nach Angaben türkischer Behörden den türkischen Luftraum verletzt haben soll und auf syrischem Gebiet westlich der Grenzstadt Kasab (Provinz Latakia) abgestürzt ist (dpa vom 23. März 2014), nachdem sich die Bundesregierung analog zum vermeintlichen Abschuss eines türkischen Kampfflugzeuges vom Typ F4 Phantom am 22. Juni 2012 auf die Angaben der türkischen Regierung verlassen hat (www.fr-online.de/aegypten-syrien-revolution/syrien- krieg-luegen-und-fehler-tuerkischer-geheimdienste,7151782, 22788970.html), obwohl diese später einräumen musste, dass deren ursprüngliche Darstellung des Zwischenfalls unzutreffend war (SWP-Aktuell 1/2013), und in welcher Form war die Integrierte Luftverteidigung der NATO – NATINADS – in den Abschuss des syrischen Kampfflugzeuges involviert? Herr Staatsminister, bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Danke, Herr Präsident. – Frau Kollegin Da?delen, am 23. März 2014 kam es zum Abschuss eines syrischen Kampfflugzeuges durch türkische Luftverteidigungskräfte unter nationaler türkischer Führung. Dazu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Der in den Erklärungen des türkischen Außenministeriums bzw. des türkischen Generalstabs benannte Luftraum liegt außerhalb der Bereiche, die durch die Radarsysteme der in Kahramanmaras stationierten deutschen Patriot-Systeme erfasst werden können. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Erste Nachfrage. Bitte schön, Frau Kollegin Da?delen. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, die integrierte Luftverteidigung der NATO beinhaltet nicht nur die Stationierung deutscher Patriot-Einheiten. Sie haben gesagt, dass Sie keine eigenen Erkenntnisse haben. Normalerweise liegen auch geheimdienstliche Informationen vor, die die Bundesregierung, wenn sie Interesse hat, abrufen kann, was normalerweise der Fall ist. Insofern möchte ich gerne wissen, inwieweit die integrierte Luftverteidigung der NATO vorausgegangene Flugbewegungen verfolgt hat und wem sie diese gemeldet hat. Sie können mir gerne die Antworten nachreichen, wenn Sie diese im Moment nicht geben können. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatsminister, bitte. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich möchte versuchen, Ihnen zu antworten, Frau Kollegin Da?delen. Für die Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Vorgang nicht so intensiv betraut sind, wiederhole ich: Eingangs hatte ich geschildert, dass am 23. März die türkische Luftwaffe ein syrisches Kampfflugzeug abgeschossen hat. Nach offiziellen türkischen Angaben haben sich zwei syrische Kampfjets aus Richtung Mittelmeer kommend dem türkischen Luftraum genähert. Die türkische Luftwaffe habe die beiden Kampfjets viermal gewarnt, in den Luftraum der Türkei einzudringen. Eine der beiden Maschinen ist abgedreht. Die zweite Maschine ist in den türkischen Luftraum vorgedrungen und dabei abgeschossen worden. In meiner Beantwortung kann ich mich nur auf die Informationen beziehen, die die deutsche Bundeswehr durch ihr Engagement im Rahmen des Patriot-Einsatzes vor Ort hat. Dort liegen uns keine eigenen Erkenntnisse vor, weil unsere Radarsysteme darauf nicht ausgerichtet sind. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Sevim Da?delen (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Da man hier keine Antworten bekommt, wird man wieder gezwungen, Kleine Anfragen zu stellen. Damit gibt man der Bundesregierung etwas mehr Zeit, sich die Informationen, nach denen ich gefragt habe, zu beschaffen. Ich habe nicht nach den deutschen Erkenntnissen gefragt, sondern nach denen der integrierten Luftverteidigung der NATO. Meines Wissens müsste es Berichte der NATO geben wie bei dem Zwischenfall im Juni 2012, als die Türken behauptet haben, ein türkisches Militärflugzeug sei von Syrern abgeschossen worden. Das wurde von der NATO nicht bestätigt. Durch den Bericht der NATO wurden die Syrer entlastet. Deshalb trifft auch Ihre Behauptung nicht zu, dass die Türken neben der Bewaffnung der Al-Qaida-Milizen bisher defensiv agieren würden. Ich frage Sie noch einmal: Kann die Bundesregierung bezüglich des Zwischenfalls vom 23. März die Berichte der NATO und dazu noch zusätzliche Geheimdienstinformationen den Abgeordneten des Bundestages zur Verfügung stellen? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe Sie über den derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung informiert. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich uneingeschränkt zur Verfügung. Wir werden dann andere Wege finden, um Ihr Informationsbedürfnis zu stillen. Das tun wir selbstverständlich gerne. Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt eine Zusatzfrage des Kollegen Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Herr Staatsminister! Die beiden Fragen der Kollegin Da?delen stehen in einem inneren Zusammenhang. Wenn Sie hier keine eigenen Erkenntnisse haben und Ihre Einschätzung auf den Informationen unseres Bündnispartners Türkei beruhen, dann ist die Frage: Als wie glaubwürdig ist diese Information vor dem Hintergrund der Frage 25 der Kollegin Da?delen einzuschätzen? Deshalb frage ich Sie noch einmal, und zwar eindeutig – ich bitte, das mit einem Ja oder Nein zu beantworten; denn bei der Frage sind keine Geheimschutzinteressen vorzuschieben –: Liegen der Bundesregierung von unseren oder befreundeten Diensten Informationen über die Echtheit oder Nichtechtheit der veröffentlichten Tonbandausschnitte vor? Ich frage Sie nicht nach der Einschätzung; ich frage Sie: Liegen Ihnen Erkenntnisse vor? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe die Frage schon mehrfach beantwortet, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) und ich kann der bisherigen Beantwortung nichts weiter hinzufügen, Herr Kollege Beck. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollen Ja oder Nein sagen!) – Sie können mir, bei aller Wertschätzung Ihnen persönlich und dem Deutschen Bundestag gegenüber, gar nicht vorschreiben, wie ich eine Frage zu beantworten habe. Das müssen Sie dann schon mir selber überlassen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder gegebenenfalls Karlsruhe!) Ich bitte um Nachsicht. Vizepräsident Peter Hintze: Lieber Kollege Beck, ich bitte zu beachten: Erstens haben Sie eine Nachfrage zu Frage 25 gestellt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe die Verbindung hergestellt!) Die Nachfrage war damit nicht zulässig. Wir sind schon seit längerem bei Frage 26, bei der es gar nicht um ein Audiodokument ging. Zweitens hat der Staatsminister die Freiheit der Bundesregierung, was die Art der Beantwortung angeht, zutreffend angesprochen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Präsident, sie ist nicht frei!) Ich rufe jetzt die Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf: Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung zur Einschränkung von Twitter und YouTube geäußert, mit der die türkische Regierung auf die Veröffentlichung von Vorwürfen über Korruption und die Beratung über einen Militäreinsatz in Syrien und mögliche Rechtfertigungsgründe reagiert hat, und wie bewertet sie die Lage der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit in der Türkei? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Hunko, die Bundesregierung hat bezüglich der Sperrung des Internetdienstes Twitter in der Türkei unmissverständlich klargestellt, dass es nicht ihrer Vorstellung von Meinungsfreiheit entspricht, Kommunikationswege zu verbieten oder auszuschließen. Ebenso hält die Bundesregierung die Sperrung des Videoportals YouTube für eine inakzeptable Reaktion. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Europäische Union derzeit mit der Republik Türkei Beitrittsverhandlungen führt. Die Bundesregierung stellt in der Türkei seit einiger Zeit erhebliche Defizite bei der Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Versammlungsfreiheit fest. Aktuell beobachtet die Bundesregierung mit großer Sorge, dass die innenpolitische Auseinandersetzung in der Türkei auf Kosten der Medienfreiheit geht. Diese Defizite werden von der Bundesregierung im Rahmen ihres politischen Dialogs mit der Türkei angesprochen, unter anderem auch bei Besuchen hochrangiger Vertreter, die in den nächsten Wochen und Monaten anstehen. Vizepräsident Peter Hintze: Gibt es dazu eine Zusatzfrage? – Bitte schön, Herr Hunko. Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Kollege Roth, auch diese Frage steht im Zusammenhang mit dem, was wir vorher diskutiert hatten. Die YouTube-Sperrung war ja zum Beispiel eine direkte Reaktion auf die Veröffentlichung des genannten Tondokuments auf YouTube. Meine Frage: Glauben Sie, dass es das richtige Signal war, das damit ausgesendet wurde, dass ziemlich bald nach der brutalen Niederschlagung der Gezi-Proteste im Juli letzten Jahres neue Kapitel in den Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei eröffnet wurden? Vor dem Hintergrund der neuen Vorfälle, also zum Beispiel der Sperrung von Twitter und YouTube und auch der Reaktionen der türkischen Regierung auf den Wahlausgang, frage ich Sie: Glauben Sie, dass es das richtige Signal ist, das Sie damit aussenden, dass Sie jetzt sagen: „Wir führen hochrangige Gespräche“? Sie stellen diese Gespräche mit der Türkei auf höchster Ebene nicht infrage. Glauben Sie wirklich, dass das angesichts der drastischen Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Türkei das richtige Signal ist? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Hunko, es geht hier nicht um Glauben, es geht hier um Wissen, und eines weiß ich: Die Entwicklungen, die es derzeit in der Türkei gibt, erschweren die Beitrittsverhandlungen. Wir als Bundesregierung setzen uns derzeit sehr engagiert dafür ein, die Europäische Union nicht nur als einen funktionierenden Binnenmarkt zu positionieren, sondern vor allem als eine Werteunion. Hier gehören die Freiheitsrechte, die Grundrechte zum essenziellen Kerngehalt unseres Werteverständnisses. Insofern deckt sich das, was sich derzeit in der Türkei ereignet, nicht mit unseren Vorstellungen. Wir wollen aber auch hier die türkische Regierung nicht aus der Verantwortung nehmen. Deshalb drängt die Bundesregierung darauf, dass wir jetzt gerade die Kapitel eröffnen – nämlich Kapitel 23 und 24 –, in denen es um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Korruptionsbekämpfung geht. Wir wollen hier gerade jetzt, am Anfang der Verhandlungen – wobei man ja bei der Türkei nicht mehr vom Anfang der Verhandlungen sprechen kann –, deutlich machen, dass diese zentralen Fragen in Gesprächen mit der Türkei geklärt werden müssen, um die größten Steine auf dem Weg zu einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU aus dem Weg räumen zu können. Ob dies geschehen kann, ist derzeit noch ungewiss. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Hunko? – Bitte. Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Ich will klarstellen, dass wir grundsätzlich dafür sind, dass Beitrittsverhandlungen mit der Türkei geführt werden, aber eben nach Maßgabe klarer Kriterien. Die Frage ist, ob diese Kriterien gegenwärtig gegeben sind. Meine Frage an Sie lautet: Wo wäre Ihre rote Linie? Was müsste in der Türkei passieren, dass Sie sagen: „Es macht jetzt keinen Sinn, neue Kapitel zu eröffnen?“ Wann wären für Sie die Voraussetzungen in der Türkei in puncto Menschenrechte und Meinungsfreiheit nicht gegeben? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Hunko, Sie haben eben davon gesprochen, dass eine Reihe von Kapiteln geöffnet wurde, es gleichwohl keine substanziellen Fortschritte gegeben habe. Deshalb will ich die Kolleginnen und Kollegen noch einmal daran erinnern, dass es dreieinhalb Jahre formal zu einem Verhandlungsstillstand gekommen ist und dass es über das Kapitel 22 zur Regionalpolitik, das Ende 2013 geöffnet wurde, hinaus keine weiteren Öffnungen gegeben hat. Die Bundesregierung ist aber nach wie vor davon überzeugt, dass es zur Klärung der auch von Ihnen zu Recht angesprochenen Fragen essenziell wäre, wenn wir über diese Fragen auch im Rahmen von Beitrittsverhandlungen sprechen. Dazu gehört eben die Öffnung der Kapitel 23 und 24. Es gibt für die Türkei keinerlei politischen Rabatt. Die Verhandlungen, die sich entlang der Kopenhagener Kriterien bewegen, sind da, um zu prüfen, ob ein Land überhaupt die Voraussetzungen mit sich bringt, der Europäischen Union mit ihrem Wertefundament beizutreten. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Kollegin Da?delen hat eine Frage dazu. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Herr Staatsminister Roth, es ist ja nicht so, dass die Kopenhagener Kriterien bei Abschluss eines Beitrittsprozesses zu bewerten sind. Vielmehr müssen die Kopenhagener Kriterien bereits während der Beitrittsverhandlungen erfüllt werden, was im Fall der Türkei auf lange Zeit nicht absehbar ist. Sie haben dann davon gesprochen, dass es über dreieinhalb Jahre einen Stillstand gegeben hat. Dieser Stillstand war ja berechtigt, und er ist es immer noch, weil die Türkei zum Beispiel einen Mitgliedstaat, nämlich die Republik Zypern, bis heute nicht anerkannt hat. Für die Europäische Union ist das ja eigentlich nicht akzeptabel. Eigentlich möchte ich Sie aber fragen: Wie bewerten Sie den Beschluss der EU-Außenminister vom Oktober letzten Jahres, neue Beitrittskapitel zu eröffnen und den Beitrittsprozess zu intensivieren – übrigens war die Linksfraktion die einzige Fraktion, die hierzu Kritik geäußert hat –, vor dem Hintergrund, dass der türkische Premier nach der blutigen Niederschlagung der Proteste vor eine Polizeiakademie getreten ist und hat gesagt: „Ihr seid die Helden der türkischen Demokratie!“? Außerdem möchte ich gerne von Ihnen wissen: Was, glauben Sie, wird Erdogan machen, wenn die Beitrittsverhandlungen noch intensiver geführt werden, nachdem er schon jetzt angekündigt hat, dass er nach der Kommunalwahl einen Rachefeldzug gegen die Opposition beginnen möchte? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich will noch einmal darauf hinweisen: Kapitel, über die verhandelt wird, können erst dann geschlossen werden, wenn die Kriterien, die diesem Kapitel zugrunde liegen, vollumfänglich erfüllt worden sind. Da zu Recht nicht nur Mitglieder des Deutschen Bundestages, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, aber auch die Bundesregierung als Ganzes den Menschenrechten, den Grundrechten und den Freiheitsrechten eine herausragende Bedeutung beimessen, legen wir allergrößten Wert darauf, gerade jetzt über diese zentralen Fragen zu verhandeln. Leider wird die Öffnung der Verhandlungskapitel 23 und 24 von Zypern blockiert. Wir haben in Bezug darauf eine andere Auffassung. Wir hoffen, im Zuge der Gespräche mit der zyprischen Regierung einen Beitrag dazu leisten zu können, damit die Frage der Menschenrechte und der Werte stärker in den Mittelpunkt der derzeitigen EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gerückt wird, als das bislang der Fall ist. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht bereit der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder. Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko auf: Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass die Nichtbeantwortung ihrer Eingaben vom 11. Juni 2013 an die USA zu den ausufernden NSA-Spionageprogrammen sowie die Ergebnislosigkeit der zahlreichen weiteren Nachfragen und Demarchen (beispielhaft: Bundestagsdrucksache 17/14833, Die Welt vom 24. März 2014) auch einer fehlenden Bereitschaft geschuldet sein könnten, mehr Druck gegenüber US-Repräsentanten auszuüben und aus meiner Sicht stattdessen zu signalisieren, man sei letztlich einverstanden mit den Überwachungsvorhaben (beispielhaft: „Friedrich erhebt Sicherheit zum,Supergrundrecht’“, www.heise.de vom 17. Juli 2013; „Friedrich: Speichern von Daten dient einem, edlen Zweck’“, Der Tagesspiegel vom 14. Juli 2013), und inwiefern glaubt sie weiterhin daran, jemals Antworten auf die besagten Fragen zu erhalten (bitte auch darlegen, aus welchen Fakten die Bundesregierung diese Schlussfolgerung zieht)? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Vertreter der Bundesregierung haben sich in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der amerikanischen Regierung für eine zeitnahe Beantwortung der übermittelten Fragenkataloge eingesetzt und im Rahmen dieser Gespräche auch Sachverhalte erörtert, die Gegenstand der Fragenkataloge waren. Entsprechende Gespräche werden weiterhin geführt. Bei diesen Gesprächen und sonstigen Begegnungen mit Vertretern der US-Regierung wurde seitens der Bundesregierung die kritische Haltung zu Umfang und Ausmaß der öffentlich bekannt gewordenen Spionageaktivitäten der NSA deutlich zum Ausdruck gebracht. So hatte der Bundesminister des Innern, Thomas de Maizière, am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz Anfang 2014 die Spionageaktivitäten der NSA als maßlos und die Aufklärung seitens der USA als unzureichend bezeichnet. Die Verhandlungen über eine Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und den USA werden in vertrauensvollen Gesprächen fortgeführt. Die Bundesregierung hält die Sachverhaltsaufklärung weiterhin für eine notwendige Konsequenz aus den Vorwürfen unverhältnismäßiger Datenerhebung durch ausländische Nachrichtendienste. Daneben konzentriert sich die Bundesregierung darauf, die richtigen Lehren für die Zukunft zu ziehen und das Vertrauen in die globale elektronische Kommunikation wiederherzustellen. Letztlich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Austausch von nachrichtendienstlichen Informationen mit ausländischen Diensten, insbesondere mit den Sicherheitsbehörden der USA, für die Gewährleistung der Sicherheit in Deutschland von großer Bedeutung ist. Insoweit ist es besonders wichtig, gemeinsam zukünftige Lösungen zu finden. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege Hunko? – Bitte. Andrej Hunko (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, Sie haben gerade die Auskünfte der US-Seite als unzureichend bezeichnet bzw. Herrn de Maizière zitiert, der das so bezeichnet hat. Die Frage ging ja auch dahin, inwieweit nach dem Bekanntwerden dieses unglaublichen Überwachungsskandals Ihrer Meinung nach ausreichend Druck ausgeübt wurde. Sind Sie wirklich der Meinung, dass von deutscher Seite genügend Druck ausgeübt wird, um zur Aufklärung zu kommen? Es geht ja erst einmal nur um die Aufklärung. Die Fragen, auch die Fragen der Bundesregierung, sind ja von der US-Seite offensichtlich nicht beantwortet worden. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? Andrej Hunko (DIE LINKE): Wenn Sie selbst jetzt schon sagen, dass das unzureichend ist, frage ich Sie: Gehen Sie davon aus, dass Sie jemals Antworten auf die gestellten Fragen bekommen werden, oder glauben Sie, dass Sie die Antworten nicht bekommen werden? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich bin eher skeptisch, dass wir unmittelbar von den USA sämtliche Antworten bekommen und dass wir sie dann auch dem Parlament öffentlich bekannt geben können. Nichtsdestotrotz müssen wir dafür sorgen und alles dafür tun, unsere Informations- und Kommunikationssysteme so auszustatten, dass sie vor Spionage geschützt sind. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Dazu gibt es jetzt keine weiteren Fragen. Die Frage 29 des Abgeordneten Dr. Hahn und die Frage 30 der Abgeordneten Jelpke werden schriftlich beantwortet. Wir kommen dann zur Frage 31 des Abgeordneten Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen: Wie viele Personen unterliegen jeweils in den kommenden Jahren nach der Einigung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (bezüglich der Optionspflicht) weiterhin der Optionspflicht, und inwiefern ist die Höhe des Verwaltungsaufwandes angesichts der Zahl derjenigen, die aufgrund der Optionspflicht die Staatsangehörigkeit verlieren würden, verhältnismäßig (bitte hierzu Zahl der prognostizierten Entzugsentscheidungen und den Verwaltungsaufwand beziffern)? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Absicht der Bundesregierung ist es, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern in Zukunft nicht mehr der Optionspflicht unterliegen. Damit wird der Kreis derjenigen, die sich zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen, wesentlich kleiner. Wie viele Personen zukünftig von der Optionspflicht befreit sein werden, lässt sich nicht zuverlässig sagen, da der Bundesregierung keine entsprechenden statistischen Erhebungen vorliegen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass sich der Verwaltungsaufwand im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage erheblich verringern dürfte, weil in Zukunft nicht mehr jedes Jus-Soli-Kind angeschrieben und ausführlich informiert werden muss. Die Prüfung, ob die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben worden ist oder ob eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden muss, obliegt der Verwaltung künftig nur noch für eine kleinere Gruppe von Jus-Soli-Kindern, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind. Die Prüfung, ob ein Jus-Soli-Kind im Ausland aufgewachsen ist, wird regelmäßig durch das Abgleichen mit den bereits vorhandenen Meldedaten erfolgen können. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege Beck? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Ich muss jetzt vermuten, dass Ihre Kompromissbildung sozusagen im luftleeren Raum stattgefunden hat und Sie gar nicht wissen, also nicht empirisch erhoben haben, ob es das Problem gibt, das Sie mit Ihrer komplizierten Regelung lösen wollen. Es bleibt aber auch in Zukunft dabei, dass Sie, wenn wir von 40 000 potenziell Optionspflichtigen ausgehen, 40 000 Mal die melderechtlichen Daten dahin gehend überprüfen müssen, ob Sie den Fall näher anschauen müssen oder nicht. Auch das ist ein Verwaltungsvorgang. Es kommt also weiterhin zu 40 000 Verwaltungsvorgängen. Ich würde angesichts dieser Zahl schon erwarten, dass Sie eine ungefähre Hausnummer nennen, wie viele Personen Ihrer neuen Regelung des Abs. 4 unterfallen, auf die dann die Bestimmung, dass sie nicht in Deutschland aufgewachsen seien, zutrifft. Mir scheint diese Regelung bislang völlig willkürlich gegriffen. Deshalb möchte ich für uns im Parlament ein Bild davon haben, damit wir uns zu Ihrem Vorschlag eine Meinung bilden können. Wie viele Optionspflichtige entstehen, und wie viel Prozent von diesen Optionspflichtigen werden tatsächlich mit einem Verlust der Staatsangehörigkeit bestraft? Mein Verdacht ist – vielleicht können Sie ihn empirisch widerlegen –, dass es bei 40 000 Fällen pro Jahrgang vielleicht zu 50 Entziehungen der Staatsangehörigkeit kommt. Da darf man schon einmal aus der Perspektive der Effizienz fragen: Lohnen sich 40 000 Verwaltungsvorgänge für diese schwarze Pädagogik der Unionsfraktion im Staatsangehörigkeitsrecht? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Zunächst einmal bleibt die Optionspflicht bestehen. Sie entfällt aber für die Kinder, die hier in Deutschland aufgewachsen sind. Das haben wir entsprechend tatbestandlich gefasst. Wir gehen nicht von 40 000 Jus-Soli-Kindern aus, wie Sie es gesagt haben, sondern eher von 30 000. Es ist zurzeit so, dass schätzungsweise 10 Prozent der Jus-Soli-Kinder, die in Deutschland geboren wurden, ins Ausland gehen. Damit haben Sie eine ungefähre Einschätzung, aber das ist, wie gesagt, nur eine Einschätzung. Dazu haben wir keine statistisch belegten Zahlen oder Erhebungen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie müssen doch trotzdem einen Begriff davon haben. Jemand, der für ein Jahr ins Ausland geht, der vielleicht ein Auslandsschuljahr macht, erfüllt ja nicht per se die Kriterien Ihrer Regelung. Wie viel von diesen 10 Prozent reißen denn die Achtjahresgrenze? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es ist unsere Einschätzung, dass etwa 10 Prozent ins Ausland verziehen. Das wissen wir, weil wir schon jetzt alle Jus-Soli-Kinder anschreiben müssen. Wenn diese ins Ausland verzogen sind – das können wir aus den Meldedaten erfassen –, dann werden sie ja im Ausland angeschrieben. Das sind also keine Personen, die nur einmal ein Auslandsjahr gemacht haben, sondern diese Personen sind wirklich ins Ausland gezogen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit diesen Meldedaten müssen Sie meine Frage doch heute schon beantworten können!) – Das habe ich doch gerade schon eingeschätzt. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte keine Dialoge außerhalb unseres geschäftsordnungsmäßig vorgezeichneten klugen Wegs. Jetzt erst einmal Frau Da?delen und dann Frau Kollegin Haßelmann. Sevim Da?delen (DIE LINKE): Herr Schröder, ich habe eine Nachfrage zu der Frage meines Kollegen Herrn Beck. Ich würde gerne wissen, ob es Bestrebungen gibt, den bisher ausgebürgerten ursprünglich deutschen Optionskindern – laut Auskunft der Bundesregierung wurden 268 Deutsche aufgrund der Optionspflicht zu Ausländern gemacht – wieder ihre deutsche Staatsangehörigkeit zuteilwerden zu lassen, und wenn ja, wie gedenken Sie das zu tun? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Personen, von denen Sie reden, sind nicht zu Ausländern gemacht worden, sondern sie haben sich nicht zugunsten der deutschen Staatsbürgerschaft entschieden oder sich schlichtweg nicht gemeldet. (Sevim Da?delen [DIE LINKE]: Das stimmt nicht! Sie haben die ausgebürgert! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie entziehen! Sie wissen doch gar nicht, wie die sich entschieden haben! Die haben den Brief nicht abgeschickt!) Aber sie sind nicht durch Nichtstun zu Ausländern gemacht worden. Denn niemandem kann die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von Nichtstun einfach entzogen werden, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Bei der Optionspflicht gibt es genau das! Die tun nichts, und Sie entziehen! Sie kennen ja noch nicht mal Ihr Gesetz! – Sevim Da?delen [DIE LINKE]: Bleiben Sie lieber einmal beim Gesetz!) sondern sie müssten dann zumindest nicht erreichbar gewesen sein. Die vorgesehene Regelung – das sagt ja auch der Koalitionsvertrag eindeutig aus – gilt für die Zukunft. Wiedereinbürgerungen können durch das bisherige Staatsangehörigkeitsrecht dennoch vollzogen werden. (Sevim Da?delen [DIE LINKE]: Aha! Die müssen sich jetzt noch mal einbürgern lassen als ehemalige Deutsche! Das ist ja witzig!) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt die Kollegin Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, weil Sie sich ja auf die schriftlichen Fragen vorbereiten konnten, finde ich es sehr unbefriedigend, dass Sie so schwammig geantwortet haben, nach dem Motto „circa 10 Prozent“, „vielleicht“, „wenn“, „doch“ und „aber“. Deshalb würde ich Sie im Namen meiner Fraktion bitten, uns die Zahlen schriftlich en détail vorzulegen. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Noch einmal: Wir haben dazu keine statistischen Erhebungen im Sinne der Fragestellung des Kollegen Beck. Ich habe lediglich ausgeführt, wie viele der bisherigen Optionspflichtigen ins Ausland verzogen sind. Das ist eine andere Fragestellung als die des Kollegen Beck. Ich habe das dennoch erwähnt, weil das für die nachgefragte Einschätzung von Relevanz ist. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Die Frage 32 der Kollegin Kotting-Uhl wird schriftlich beantwortet. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber bereit. Ich rufe die Frage 33 des Kollegen Abgeordneten Herbert Behrens, Fraktion Die Linke, auf: Wird sich die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es heißt, dass sich Deutschland bei „der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung … für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus“ einsetzt, bei den Beratungen des Rates der Europäischen Union über den Kommissionsvorschlag KOM(2013) 130 eindeutig gegen das darin – im Vergleich zur geltenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur bestehenden Fluggastrechteverordnung – vorgesehene Hochsetzen der Schwellenwerte um – je nach Distanz – mindestens zwei Stunden für Entschädigungsansprüche einsetzen (bitte mit Begründung)? Herr Staatssekretär, bitte. Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Behrens, Sie mussten die Fragestunde in der letzten Sitzungswoche ja für eine Ausschusssitzung verlassen. Deswegen habe ich die Gelegenheit, Ihre Frage nach der schriftlichen Beantwortung heute noch einmal mündlich zu beantworten. Die EU-Kommission hat am 13. März des letzten Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Fluggastrechteverordnungen vorgelegt. Das Europäische Parlament hat am 5. Februar dieses Jahres seine Stellungnahme zu diesem Vorschlag beschlossen. Die Beratungen des Rates der Europäischen Union zu dem Vorschlag dauern noch an. Die griechische Ratspräsidentschaft strebt eine allgemeine Ausrichtung im Ministerrat im Juni dieses Jahres an. Daran anschließen wird sich, vermutlich im Herbst, der Trilog zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat. Bei der Beratung des Kommissionsvorschlags setzt sich die Bundesregierung für einen Ausgleich der Interessen von Fluggästen und Luftfahrtunternehmen ein, weil wir auf der einen Seite das erreichte Schutzniveau für die Fluggäste sicherstellen, auf der anderen Seite aber unzumutbare Belastungen für die Luftfahrtunternehmen vermeiden wollen, die auch zu unerwünschten Leistungseinschränkungen oder Preisaufschlägen für die Passagiere und damit die Verbraucherinnen und Verbraucher führen könnten. Der Erhalt des Schutzniveaus bestimmt sich dabei jedoch nicht nach der Regelung einer einzigen Bestimmung, sondern nach einer Gesamtschau aller mit der Änderungsverordnung geschaffenen Novellierungen. In der bisherigen Beratung des Rates wurden auch die zeitlichen Schwellenwerte für die Ankunftsverspätung thematisiert. Der Rechtsdienst des Rates hat in einer gutachterlichen Stellungnahme vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union von 2009 eine kohärente Regelung der Anspruchsvoraussetzungen von Ankunftsverspätung und Annullierung empfohlen. Dem von der EU-Kommission mit dem Entwurf der Änderungsverordnung vorgelegten Vorschlag, die Zeitschwellen für die Ankunftsverspätung entfernungsabhängig auf fünf, neun und zwölf Stunden zu setzen, hat die Bundesregierung widersprochen. Sie hat sich für die Herabsetzung dieser Zeitschwellen und eine ergebnisoffene Prüfung des Vorschlags des Europäischen Parlaments eingesetzt, der eine Stufung nach drei, fünf und sieben Stunden vorsieht. Ob sich diese Position durchsetzt, ist allerdings zweifelhaft, da eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag unterstützt. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte schön. Herbert Behrens (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Kelber. – Die Zusatzfrage bezieht sich darauf, dass in der Presse zu lesen war, dass es offenbar Unstimmigkeiten zwischen dem Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Herrn Billen, und dem Verkehrsminister, Herrn Dobrindt, gibt. Herr Dobrindt soll, was den gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Luftverkehrsgesellschaften und den Passagierrechten anbetrifft, eine andere Auffassung vertreten. Sie sagten gerade, die Position, die Stufung bei drei Stunden Verspätung beginnen zu lassen, sei Gegenstand der Stellungnahme der Bundesregierung. Habe ich das so richtig verstanden? Gibt es keine Differenz zwischen Verkehrsministerium und Verbraucherschutzministerium? Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Behrens, ich hatte Ihnen die gemeinsame Position der Bundesregierung vorgetragen. Auch schon in der letzten Sitzungswoche war die gemeinsame Position: Widerspruch zu dem Vorschlag der Kommission, Vorschlag einer ergebnisoffenen Überprüfung und natürlich Verfolgung einer Verhandlungsstrategie, mit der versucht werden sollte, für den deutschen Vorschlag eine Mehrheit zu organisieren; es ging also nicht darum, einen Schaufenstervorschlag zu machen. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte schön, Herr Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Kelber, die Auffassung der Bundesregierung wird gestützt von der europäischen Rechtsprechung. Der EuGH hat sich ja zu den Passagierrechten geäußert. Inwieweit ist da nicht auch eine rechtlich kritisch zu bewertende Entwicklung möglich? Halten Sie es für ausgeschlossen, dass sich die EU-Kommission gegen entsprechende Urteile des EuGH, was Passagierrechte anbetrifft, wendet? Will man eigenes neues Recht setzen? Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Die bisherige Fluggastrechteverordnung sieht keine Entschädigung für den Fall von Ankunftsverspätungen vor. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat eine Kohärenz empfohlen zwischen den Regelungen für eine Annullierung – in dem Fall muss eine Entschädigung gezahlt werden, wenn der Start des Ersatzfluges um drei Stunden von der ursprünglich vorgesehenen Flugzeit abweicht – und den für Ankunftsverspätungen vorgesehenen Lösungen. Auf Bitte auch der Bundesregierung ist der juristische Dienst des Europäischen Rates tätig geworden und hat geprüft, inwieweit solche Regelungen mit Regelungen wie dem Montrealer Abkommen vereinbar sind. In der Tat würde es erstmalig auf Basis einer Verordnung und damit leicht durchsetzbar eine Entschädigung bei einer Ankunftsverspätung geben. Deswegen hat sich die Bundesregierung entschieden, einer deutlichen Abweichung von dem, was bisher durch europäische Rechtsprechung geschaffen wurde, zu widersprechen. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Dr. Michael Meister bereit. Die Frage 34 der Abgeordneten Katja Keul sowie die Fragen 35 und 36 des Abgeordneten Dr. Axel Troost werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 37 der Abgeordneten Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen: Welche die Finanzverwaltung bindenden veröffentlichten Regelungen – gemeint sind nicht unter das Steuergeheimnis fallende Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, BMF-Schreiben etc. – sind der Bundesregierung bekannt, die sich auf die Besteuerung von einzelnen steuerpflichtigen Personen, vergleichbar dem Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums „Erlass betr. Umsatzsteuer; hier: Mitgliederbeiträge des ADAC“ vom 19. März 1981 (FM Niedersachsen S 7100 – 107 – 32 1), beziehen und über den Bereich der Umsatzsteuer hinausgehen (bitte einzeln auflisten)? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Frau Kollegin Paus, bei dem Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 19. März 1981, auf den Sie sich in Ihrer Frage beziehen, handelt es sich um eine verwaltungsinterne Anweisung an die nachgeordneten Behörden des Landes Niedersachsen, mit der eine bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung in einem steuerlichen Einzelfall umgesetzt wurde. Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es keine zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten bundeseinheitlich abgestimmten Verwaltungsanweisungen, die die Besteuerung einzelner Steuerpflichtiger regeln. Dies gilt auch für die übrigen Besitz- und Verkehrsteuern. Am 5. September 2001 erging ein BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen – sprich: Spenden – an die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ mit Sitz in Berlin. Dieses BMF-Schreiben sollte aber lediglich die Bedeutung der Stiftung verdeutlichen und einen reibungslosen Ablauf des Spendenabzugs innerhalb der Verwaltung sicherstellen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Paus? – Bitte. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, es ist sozusagen das vierte Mal, dass ich zu diesem Komplex nachfrage. Jetzt haben Sie weitere Details genannt, aber nicht grundsätzlich geantwortet. Meine Frage ist: Gibt es einen Einzelerlass für ein Unternehmen, für einen Konzern oder für einen Verein – jenseits des Erlasses, der für den ADAC gemacht worden ist? Darauf haben Sie gesagt: im Umsatzsteuerrecht nicht. Heute haben Sie neu gesagt: Für die genannte Stiftung hier in Berlin gibt es das. – Sie haben es damit für eine weitere Steuer benannt. Sie haben aber immer noch Steuern ausgespart. Meine Frage ist grundsätzlich: Gibt es Einzelerlasse – jenseits des Erlasses, der für den ADAC gemacht worden ist – bezüglich sämtlicher Steuerarten für Unternehmen, Vereine oder Konzerne in Deutschland? Das war von Anfang an meine Frage. Darauf möchte ich nach wie vor eine Antwort. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sie haben gehört, dass es für den speziellen Fall, auf den Sie Bezug genommen haben, vom zuständigen Landesministerium eine nicht zur Veröffentlichung bestimmte Anweisung zur einheitlichen Verwaltungshandhabung gegeben hat. Da es sich um Landesbehörden handelt, die solche Anweisungen verwaltungsintern und damit nicht zur Veröffentlichung bestimmt erteilen, kann ich dazu – Sie haben ja nach einzelnen Steuerpflichtigen gefragt – keine weiteren Auskünfte geben. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nicht richtig. Ich habe nicht nach einzelnen Steuerpflichtigen gefragt. Ich habe gefragt: Gibt es Einzelerlasse? Ich habe nicht gefragt: „Für wen?“, sondern: Gibt es in Deutschland grundsätzlich – jenseits des Falles ADAC – einen Einzelerlass dieser Art? Ich will keinen Namen von einem Unternehmen, Verein oder Konzern wissen. Ich möchte nur wissen: Gibt es zu dieser Praxis, dass es einen Einzelerlass zu einer Steuer gibt, egal welcher, weitere Fälle in Deutschland? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Es gibt vom Bundesministerium der Finanzen die üblichen Schreiben, sogenannte BMF-Schreiben, die der einheitlichen Verwaltungspraxis und Verwaltungsauslegung von Steuergesetzen dienen. Diese beziehen sich allerdings nicht auf einzelne Steuerpflichtige. Darüber hinaus gibt es die Rechtspraxis, dass sich unterschiedliche Länderverwaltungen, die mit demselben Steuerpflichtigen zu tun haben, auf eine einheitliche Verwaltungspraxis verständigen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin Haßelmann, Sie haben das Wort zu einer Nachfrage. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, können Sie für die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen ausschließen, dass es in Bezug auf sämtliche Steuerarten für einzelne Unternehmen Einzelerlasse gibt? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich habe darauf hingewiesen, dass es zur Auslegung von einzelnen Steuergesetzen BMF-Schreiben gibt. Diese BMF-Schreiben werden auf der Basis von § 21 a Finanzverwaltungsgesetz herausgegeben; darin enthalten sind allgemeine Weisungen. Diese allgemeinen Weisungen dienen der Vollzugsgleichheit bei den von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern. Dies ist über Art. 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 85 und § 88 der Abgabenordnung so gehalten, um eine gleichmäßige Besteuerung vorzunehmen. Die BMF-Schreiben sind seitens der Steuerverwaltung im Vollzug zu beachten. Sie werden im Übrigen im Bundessteuerblatt, Teil I, veröffentlicht. Sie binden nur die Finanzbehörden, nicht allerdings die Gerichte. Ländererlasse können demgegenüber eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte allgemeine Verwaltungsauffassung in einem Einzelfall umsetzen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Dr. Brantner hat sich als Nächste zu einer Nachfrage gemeldet. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Wie bewertet die Bundesregierung den ADAC-Erlass aus fachlicher Sicht, zumal dieser Erlass seit über 30 Jahren offenkundig unverändert und womöglich auch ungeprüft eine Besteuerungsbasis für einen Multimilliardenkonzern darstellt? Wann wird der ADAC-Erlass überprüft? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich sehe mich aufgrund des Steuergeheimnisses außerstande, zu einzelnen Steuervorgängen hier öffentliche Ausführungen zu tätigen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Präsident, das ist kein Steuervorgang! Das ist eine Frage zur Erlasslage! Ich bitte, dass sie beantwortet wird!) Vizepräsident Peter Hintze: Der Staatssekretär Dr. Meister hat nach meiner Empfindung die Fragen ausführlich beantwortet. Weitere Fragewünsche liegen nicht vor. (Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu Wort) – Sie haben sich schon einmal zu einer Nachfrage gemeldet, Frau Kollegin. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann komme ich nach vorne! Ich bin Parlamentarische Geschäftsführerin!) – Ja, das weiß ich doch. Dann kommen Sie zum Präsidium! Ich bitte die nächsten Fragesteller der Grünen, ihrer Parlamentarischen Geschäftsführerin kurz die Gelegenheit zu geben, hier oben vorzusprechen. Wir machen also eine kleine Pause. (Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] begibt sich zum Präsidium) So, herzlichen Dank für das Warten. – Ich rufe jetzt die Frage 38 der Kollegin Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Wie viele Fälle von Steuerhinterziehung durch mehrfachen Kindergeldbezug, zum Beispiel durch doppelte Kindergeldzahlungen verschiedener Bundesfamilienkassen, sind seit dem Jahr 2009 entdeckt worden (bitte nach Jahren und betroffenen Bundesfamilienkassen gesondert ausweisen), und in welcher Höhe sind in diesen Fällen Steuern durch unrechtmäßigen Mehrfachbezug von Kindergeld verkürzt worden? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Kollegin Paus, für die Bearbeitung von Doppelzahlungsfällen sind die jeweiligen Familienkassen zuständig. Das Bundeszentralamt für Steuern führt darüber keine gesonderte Statistik. Aus den vom Bundesrechnungshof und den Prüfungsämtern des Bundes zum Themenfeld des mehrfachen Kindergeldbezuges durchgeführten Erhebungen im Zeitraum 2009 bis 2011 hat das Bundeszentralamt für Steuern die Rückabwicklung sowie die straf- und bußgeldrechtliche Aufarbeitung der aufgedeckten Fälle bei 37 Familienkassen fachaufsichtlich begleitet. Die Höhe des Hinterziehungsbetrages schwankt zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Euro. Der Bundesrechnungshof und die Prüfungsämter des Bundes haben bei ihren Erhebungen aber auch Hinterziehungszeiträume von bis zu 15 Jahren ermittelt. Die Namen der 37 betroffenen Familienkassen nebst Zeitraum und jeweiliger Höhe der verkürzten Steuern leite ich Ihnen, wenn Sie einverstanden sind, Frau Paus, zu. Dabei handelt es sich um die im Einzelnen bekannt gewordenen Fälle. Wenn Sie wünschen, trage ich sie Ihnen gerne vor; das dauert dann allerdings ein bisschen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Paus, haben Sie eine Nachfrage? Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Danke, Frau Präsidentin. – Es reicht mir, Herr Meister, wenn Sie mir das zuleiten. Ich wollte aber trotzdem noch einmal nachfragen; denn es geht ja nicht nur um das Problem im Zusammenhang mit den Bundesfamilienkassen, sondern auch um den fehlenden Datenabgleich mit der Bundesagentur für Arbeit. Der Bundesrechnungshof hat ja vor fünf Jahren aufgedeckt, dass es hier ein strukturelles Problem gibt. Es geht hier auch nicht – wie Sie es gerade ein bisschen suggeriert haben – um 37 Fälle, sondern um Tausende deutsche Beamte. Deswegen noch einmal meine Nachfrage: Was hat die Bundesregierung unternommen, um diese Betrugsfälle zu bekämpfen, und welcher finanzielle Schaden ist seither insgesamt entstanden? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Zunächst einmal, Frau Kollegin Paus: Ich habe nicht von 37 Fällen, sondern von 37 Familienkassen gesprochen. Wir haben lediglich Kenntnis über die Fälle, die bei diesen einzelnen Kassen nachverfolgt worden sind. Insofern kann ich Ihnen keine Zahlen nennen, die über diese einzelnen nachverfolgten, überprüften Fälle hinausgehen. Eine Ursache, dass es zu Problemen kommen kann, ist aus unserer Sicht: Ist das Kind zur jeweils zuständigen Familienkasse richtig zugeordnet, oder kommt es gegebenenfalls zu Mehrfachzuordnungen? Das kann eine Ursache sein, dass es zu falschen Zahlungen kommt. Zum Zweiten haben wir im Regelfall zwei Antragsberechtigte, nämlich beide Elternteile; es kann allerdings nur ein Antragsberechtigter rechtmäßig das Kindergeld beziehen. Wenn jetzt, ohne dass das den zuständigen Stellen auffällt, beide Antragsberechtigte unabhängig voneinander bei unterschiedlichen Stellen den Antrag stellen, kann es zu Mehrfachzahlungen kommen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Zuordnung von Kindergeldzahlungen für ein bestimmtes Kind in Zukunft grundsätzlich an einer Steueridentifikationsnummer festzumachen und damit einen Beitrag zu leisten, dass Doppelzahlungen weniger wahrscheinlich werden. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich entnehme Ihrer Beschreibung, dass Sie im Hinblick auf die bisherigen Betrugsfälle nichts unternommen haben und dass Sie auch keine Zahlen darüber haben. Ich frage trotzdem nach: In wie vielen Fällen haben nach Informationen der Bundesregierung Beamte der Leitungsebene in einer obersten Bundesbehörde seit 2009 unberechtigt mehrfach Kindergeld bezogen? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Wir haben Zahlen vorliegen – das habe ich mehrfach erwähnt, und die gebe ich Ihnen nachher – zu den Fällen bei den 37 Familienkassen, wo für uns sozusagen offenkundig wurde, dass es da tatsächlich zu Mehrfachleistungen gekommen ist. Ob es auch andere Fälle gibt, ist der Bundesregierung nicht bekannt; dazu gibt es auch keine Statistik. Deshalb kann ich zu dieser Frage auch nichts sagen. Eine gesonderte Statistik über Mitarbeiter der obersten Bundesbehörden, bei denen solche Mehrfachzahlungen von Kindergeld stattgefunden haben, liegt uns nicht vor. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Gibt es weitere Fragen zu diesem Themenbereich? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann komme ich jetzt zur Frage 39 der Kollegin Dr. Franziska Brantner: Auf welche genaue Höhe beläuft sich der finanzielle Schaden für Bund, Länder und Kommunen (bitte jeweils exakt aufschlüsseln) durch zu Unrecht in Anspruch genommenes Kindergeld von Zuwanderern aus EU-Staaten, und was unternimmt die Bundesregierung, um diesen Schaden beziffern zu können? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Dr. Brantner, möglicherweise zu Unrecht ausgezahltes Kindergeld wird von den Familienkassen von Amts wegen zurückgefordert. Der Anteil, der auf Zahlungen an Zuwanderer aus EU-Staaten entfällt, wird statistisch nicht gesondert erfasst. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Brantner. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie berechnen Sie denn dann den Schaden? Wie wollen Sie das genau beziffern, wenn Sie den Unterschied gar nicht erfassen können? Sie sagen, es werde keine Unterscheidung zwischen Deutschen und EU-Ausländern gemacht. Dann hätten Sie eigentlich gar keine Zahlen liefern können. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich habe nach meiner Erinnerung eben auch keine Zahlen genannt. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, aber in dem Zwischenbericht wurden Zahlen zum Kindergeld genannt. Mich würde interessieren, wie Sie auf diese Zahlen kamen. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Dazu, woraus diese Zahlen abgeleitet sind, kann ich Ihnen hier aus dem Stegreif keine Auskunft geben. Das kann ich aber gerne recherchieren und nachreichen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Gibt es andere Fragen zu diesem Themenbereich? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe Frage 40 der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner auf: Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten für ihr Vorhaben, zur Vermeidung von Missbrauch Antragstellern künftig Kindergeld nur noch unter Angabe einer Steueridentifikationsnummer auszuzahlen, und welche Berechnungen hat die Bundesregierung angestellt, um zu klären, ob diese Kosten auch in einem angemessenen Verhältnis zum beabsichtigten Ziel der Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung stehen? Der Herr Kollege Meister wird wieder antworten. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Dr. Brantner, eine Umsetzung des Vorhabens wird voraussichtlich einen Aufwand von rund 3,4 Millionen Euro erzeugen. Die Bundesregierung hat keine eigenen Berechnungen verlangt. Wir gehen davon aus, dass sich der Aufwand von 3,4 Millionen Euro mittelfristig rentieren wird. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Brantner. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Woher können Sie denn wissen, dass sich dieser Aufwand mittelfristig rentieren wird, wenn Sie keinerlei Ahnung über die wirklichen Schäden haben? In Ihrer Antwort auf meine Frage 39 haben Sie vorhin gesagt, Sie wüssten gar nicht, wie hoch der Schaden ist. Es ist interessant, dass Sie jetzt sagen können, dass sich das rentiert. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Kollegin Brantner, wir gehen davon aus, dass es bei Kindergeldfällen mit Auslandsbezug deshalb besonders schwierig ist, die Korrektheit nachzuweisen, weil es eben besonders schwierig ist, die korrekte Erfüllung der Anspruchsgrundlagen für eine Kindergeldzahlung nachzuweisen. Deshalb ist natürlich das Risiko, dass es hier zu nicht korrekten Zahlungen kommt, höher als bei einem Inlandssachverhalt, bei dem das Kind hier am Ort lebt und die Zahlungen eindeutig dem Kind zugeordnet werden können. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trotzdem möchte ich noch einmal nachfragen: Es gibt natürlich immer viele Risiken, aber nicht jedes Risiko muss man durch einen Verwaltungsaufwand in Höhe von mindestens 3,4 Millionen Euro absichern. Können Sie vielleicht noch einmal schriftlich darlegen, wie hoch Sie das Risiko einschätzen, wie groß der Schaden ist, der wirklich entsteht, und ob er in einem angemessenen Verhältnis zu dem Generalverdacht gegen EU-Ausländer hinsichtlich eines Kindergeldbetrugs steht, warum er bei Fällen mit einem Auslandsbezug höher liegen soll und worauf sich Ihre Annahme stützt, dass europäische Ausländer generell eher betrügen als Deutsche? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Wir unterstellen weder bei Inländern noch bei Ausländern Betrug. Wir werden auch keine Sonderregeln für Menschen, die im Ausland leben, schaffen, sondern wir werden allgemeine Regeln aufstellen, die für alle Kinder und den Kindergeldbezug anzuwenden sind. Vornehmlich versuchen wir dort, wo es möglich ist, anhand der vorhin angesprochenen Steueridentifikationsnummer vorzugehen, weil wir dann einen Fall eindeutig einer Nummer zuordnen können. Sollten also mehrere Kindergeldzahlungen derselben Steueridentifikationsnummer zugeordnet werden, dann kann man das relativ leicht aufklären. Wenn das nicht möglich ist, weil das Kind im Ausland lebt, der Antrag aber von einem im Inland anspruchsberechtigten Elternteil gestellt wird, werden wir Unterlagen verlangen, die denen gleichgestellt sind, die sie benötigen, wenn sie eine Steueridentifikationsnummer beantragen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Gibt es weitere Fragen zu diesem Themenschwerpunkt? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Finanzen. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Fragen 41 und 42 der Abgeordneten Brigitte Pothmer, die Fragen 43 und 44 des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, die Frage 45 der Abgeordneten Ulla Jelpke, die Fragen 46 und 47 der Abgeordneten Sabine Zimmermann und die Fragen 48 und 49 des Abgeordneten Markus Kurth werden schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fragen 50 und 51 der Abgeordneten Bärbel Höhn werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Fragen 52 und 53 der Abgeordneten Agnieszka Brugger werden schriftlich beantwortet . Schließlich kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Frage 54 der Abgeordneten Renate Künast wird schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis zur Aktuellen Stunde um 15.35 Uhr, die dann aufgerufen wird. (Unterbrechung von 15.08 bis 15.35 Uhr) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konsequenzen der Bundesregierung aus dem IPCC-Weltklimabericht Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Anton Hofreiter, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der IPCC-Bericht lässt an Deutlichkeit nichts vermissen. Die Wissenschaft ist sich inzwischen vollkommen einig: Die Szenarien sind dramatisch. Wir brauchen rasches und entschlossenes Handeln, um die Klimakatastrophe – es geht schon gar nicht mehr darum, sie zu verhindern – zumindest zu verzögern, sie abzumildern, sodass wir eine Chance haben, wenigstens einigermaßen erträglich mit den Folgen umzugehen. Die Klimakatastrophe – es wirkt oft harmlos, wenn man hört, es wird etwas wärmer – hat massive Auswirkungen auf viele Menschen und auf viele Ökosysteme. Viele Menschen werden durch die Klimakatastrophe ihre Heimat verlassen müssen. Sie werden zur Flucht gezwungen werden. Es wird Wassermangel geben. Es wird Dürren geben. Die Zahl der Bürgerkriege wird zunehmen. Das alles wird insbesondere in südlichen Regionen der Fall sein. Das wird besonders Afrika und Ozeanien betreffen, aber auch Australien. Aber auch wir hier in Europa, in Deutschland, müssen damit rechnen, dass die Anzahl der Hochwasserereignisse, die Anzahl der Dürren und die Anzahl instabiler Wetterlagen zunimmt und wir deshalb vor großen Problemen stehen. Wenn man den IPCC-Bericht genau liest, dann erkennt man darin auch eine ermutigende Botschaft, eine Hoffnung; denn noch haben wir die Chance, das 2-Grad-Ziel einzuhalten. Das wird nicht einfach, und dann ist auch nicht alles gut, aber es wird zumindest nicht katastrophal werden. Wir müssen jetzt handeln. Die Bundesrepublik muss jetzt dringend handeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Frank Schwabe [SPD]: Tut sie ja auch!) Was macht Merkel bei diesem schönen Thema? Merkel sitzt da und legt die Hände in den Schoß. Sie legt sie rautenförmig in den Schoß. Aus der Raute ist so eine Art Flaute geworden, was das Thema Klimaschutz angeht. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber witzig!) Deutschland war einmal Vorreiter beim Thema Klimaschutz. Unter Schwarz-Gelb ist Deutschland dann zurückgefallen. Unter Schwarz-Rot laufen die Kohlekraftwerke auf Hochtouren. Der CO2-Ausstoß steigt. Wir sind nicht nur nicht mehr Vorreiter, wir sind auch nicht zurückgefallen, sondern wir sind inzwischen leider einer der Bremser beim Klimaschutz. Das darf so nicht sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Man hat oft den Eindruck: Je stärker der Handlungsdruck wird, desto ruhiger, entspannter und zurückhaltender wird die Politik. Je notwendiger es wird, rasch zu handeln, je alarmistischer, je besorgter die Prognosen der Wissenschaft werden, desto handlungsärmer wird die Politik, desto ruhiger sitzt Frau Merkel auf ihrem Stuhl. Aber wenn Realität und Politik miteinander in Konflikt geraten, dann wird es am Ende für die Politik schwierig werden. Der Klimawandel, die Klimakatastrophe ist Realität. Sie wird nicht durch Aussitzen verschwinden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir bräuchten also eine Kanzlerin, die sich wirklich um den Klimaschutz kümmert, eine Regierung, die sich um den Klimaschutz kümmert, und Regierungsfraktionen, die dafür sorgen, dass Klimaschutz Realität wird. Stattdessen haben wir eine Bundesumweltministerin, die davon spricht, dass man die Kohle nicht verteufeln solle. Hat sie nicht verstanden, dass das Problem nicht im Verteufeln liegt, sondern dass das Problem das Verbrennen der Kohle ist? Da fragt man sich: Warum ist sie dann Bundesumweltministerin? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wir deshalb dringend brauchen, ist eine Regierung, die handelt. Wir brauchen dringend eine Regierung, die ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz erlässt, das dafür sorgt, dass das Klima auch wirklich geschützt wird. Wir bräuchten eine Bundesregierung, die auf die EU Druck ausübt, damit diese wieder Vorreiter wird. Dringend notwendig sind drei Ziele: Wir brauchen ein Effizienzziel; denn die beste Energie ist immer noch die gesparte Energie. Wir brauchen ein Erneuerbare-Energien-Ziel. Wir brauchen ein ambitioniertes CO2-Reduktionsziel und eine Reparatur des Emissionshandels. Bei all dem hat man das Gefühl, dass die Bundesregierung im Bremserhäuschen sitzt und auf europäischer Ebene eher ein Teil des Problems als ein Teil der Lösung ist. Unterstützen Sie die Klimakommissarin, und hören Sie auf, auf Herrn Oettinger zu hören! Denn er hat die grundlegenden Probleme nicht verstanden. Seien Sie Teil der Lösung statt Teil des Problems! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, bitte denken Sie an die Redezeit. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was wir brauchen, ist Klimaschutz, eine EEG-Novelle, die für Klimaschutz sorgt, und Mobilität ohne Öl. Es ist höchste Zeit, zu handeln, und es wird höchste Zeit, dass wir eine Bundesregierung haben, die diese Herausforderung endlich annimmt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Es spricht jetzt für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Andreas Jung. (Beifall bei der CDU/CSU) Andreas Jung (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu den unterschiedlichen politischen Wertungen komme, die wir ohne Zweifel haben, lieber Kollege Hofreiter, möchte ich zunächst einmal die Gemeinsamkeiten und die gemeinsame Wahrnehmung in den Mittelpunkt stellen. Die gemeinsame Wahrnehmung ist, dass der IPCC-Bericht hilfreich ist. Er knüpft an viele Berichte an, die ihm vorausgegangen sind, und er führt uns vor Augen: Ja, der Klimawandel findet statt. Ja, es gibt eine ganz reale Bedrohung, und ja, es gibt ganz erhebliche Risiken, die von dieser Entwicklung ausgehen. Es ist dringend Zeit, zu handeln, und wir müssen etwas tun. Wenn es uns nicht gelingt, dann werden die Auswirkungen auf Mensch und Arten, auf die Natur insgesamt im wahrsten Sinne des Wortes fatal sein. Deshalb kann man nach meiner Überzeugung auch ohne Übertreibung sagen: Die Herausforderung des Klimawandels ist global gesehen in diesem Jahrhundert die größte ökologische, ökonomische, soziale und humanitäre Herausforderung und hat im Übrigen auch sicherheitspolitische Dimensionen. Deshalb müssen wir handeln. Deshalb muss auf den UN-Konferenzen die Zeit des Redens in eine Ära des Handelns übergehen. Deshalb brauchen wir endlich ein internationales und effizientes Klimaschutzabkommen, an dem alle Staaten beteiligt sind und bei dem alle mitmachen. Darum geht es in Lima als Weichenstellung. Darum geht es nächstes Jahr bei der Konferenz in Paris. Wir ermuntern die Bundesregierung und Sie, Frau Umweltministerin: Tun Sie alles, damit dieser Gipfel zum Erfolg wird! Ich bin sicher: Dabei haben Sie die Unterstützung des ganzen Parlaments. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen: Ob es am Ende gelingt, liegt nicht nur an uns. Das liegt maßgeblich daran, ob die großen Emittenten, die USA und China, ihre gegenseitige Blockade überwinden und tatsächlich bereit sind, sich ausgehend von Maßnahmen, die sie schon durchführen, gegenüber der Staatengemeinschaft in einem internationalen Abkommen zu verpflichten. Es gibt Meldungen, die uns optimistisch sein lassen. Aber es ist noch eine weite Strecke zurückzulegen. Wir müssen beide, die USA und China, in die Verantwortung nehmen. Ohne sie geht es nicht. Aber uns, der Europäischen Union und Deutschland, kommt in diesem Prozess eine wichtige Rolle zu. Worum geht es? Wir müssen glaubwürdig die Vorreiterrolle ausfüllen. Da, lieber Kollege Hofreiter, beginnt die unterschiedliche Wertung. Deutschland und Europa werden nach wie vor als Vorreiter in diesem Prozess und als Staaten wahrgenommen, die auf einen Erfolg drängen. Aber ich sage dazu auch: Jetzt müssen die Weichen gestellt werden, um diese Glaubwürdigkeit zu bewahren. Das gilt innerhalb der Europäischen Union. Es geht um ehrgeizige Ziele und wirkungsvolle Instrumente. Wir bekennen uns als Regierungskoalition zu der Zieltrias, also zu ehrgeizigen Zielen bei den erneuerbaren Energien und bei der Energieeffizienz. Das hat die EU noch zurückgestellt. Da brauchen wir ein ambitioniertes Ziel. Ich finde es richtig, dass am Ende das herauskommt, was das Europaparlament befürwortet hat, nämlich ein Ziel von 40 Prozent im Bereich der Energieeffizienz. Das sollte Deutschland unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bei den Klimazielen ist der aktuelle Stand in der Europäischen Union: Minus 40 Prozent bis 2030 werden als Ziel angestrebt. Dazu will ich sagen: Das ist die untere Grenze. Da ist Spielraum nach oben. Das sieht man schon im Koalitionsvertrag. Dort ist nämlich von einem Ziel von mindestens minus 40 Prozent die Rede. Wenn wir wollen, dass die Verhandlungen am Ende erfolgreich sind, dann bedarf es einer Dynamik. Dann müssen alle ein Stück weit über das hinausgehen, was sie bisher gemacht und vereinbart haben. Wenn ich „alle“ sage, dann meine ich damit auch die Europäische Union. Wir sollten mit Offenheit in diesen Prozess gehen. Das bedeutet auch, dass er mit sich bringen kann, diese Zielvorgabe in einem solchen Prozess und im Rahmen eines Klimaabkommens noch einmal zu erhöhen. Das verstehe ich unter der Aussage „mindestens minus 40 Prozent“ im Koalitionsvertrag. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ferner geht es darum, den Emissionshandel zu „reparieren“. Da sind wir uns in der Analyse einig. Wahr ist im Übrigen, dass es diese Regierungskoalition war, die mit dem Backloading, also der Verknappung der Zertifikate, den ersten Schritt gemacht hat, um mehr Druck auf Kohlekraftwerke und zugunsten des Klimaschutzes zu erzeugen. Wahr ist aber auch: Das reicht nicht. Wir brauchen darüber hinaus eine strukturelle Reform. Das muss in der EU passieren. Bei uns in Deutschland geht es darum, dass wir unser ehrgeiziges Ziel von minus 40 Prozent bis 2020 erreichen. Die Bundesumweltministerin will dafür Sofortmaßnahmen vorschlagen. Sie wird nachher sicherlich dazu sprechen. Diese Diskussion werden wir als Union konstruktiv angehen. Wir wollen sie zum Erfolg bringen. Das gilt für die gesamte Energiewende. Wir setzen nicht auf Kernenergie, Fracking und Kohle, sondern auf Erneuerbare, auf Energieeffizienz und auf Klimaschutz. Das ist unser Weg. Wir wollen gemeinsam daran arbeiten, das zum Erfolg zu führen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Es spricht jetzt Eva Bulling-Schröter, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Klimapolitikerin weiß ich, wie schwer vermittelbar globale Erwärmung, Klimawandel sowie Folgen für Mensch und Natur sind. Ich sage „schwer vermittelbar“, weil spürbare Folgen verfehlter Energie- und Klimapolitik hierzulande nicht morgen oder übermorgen auftreten, sondern erst in 20, 30 oder gar 100 Jahren und weil Ergebnisse guter Energie- und Klimapolitik eben nicht über Niederlage und Sieg bei der nächsten Wahl entscheiden, sondern erst später, etwa im Jahr 2040, wenn Schulkinder über diese Große Koalition, die bei der Energiewende weiter auf die Bremse tritt, verständnislos den Kopf schütteln werden. So sieht es heute aus. Gerade wegen der Langfristigkeit ist es mir ein Anliegen, dass heute wirklich jedem hier im Haus und im Land, ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, deutlich wird, warum es uns etwas angeht, wenn vom Klimawandel die Rede ist, und auf welcher Grundlage die Warnungen von uns Klimapolitikern überhaupt fußen. Zur empirischen Datenlage. Noch nie war ein Bericht des Weltklimarates sowohl bei Auswahl als auch bei Bewertung von Datenmaterial, Studien und Modellierungen so sorgfältig, so detailliert und damit wissenschaftlich so unangreifbar wie dieser Fünfte Sachstandsbericht. Allen Klimawandelskeptikern und Kohlefans bei Union, SPD und anderswo, denen es nur um Verharmlosung geht, sage ich deshalb: Noch nie in der Wissenschaftsgeschichte der Menschheit haben Forscherinnen und Forscher aller fünf Kontinente in gemeinsamer Arbeit, Abstimmung und Fachdiskussion ein derart umfangreiches Projekt in die Tat umgesetzt. Ihr Forschungsinteresse ist für uns alle von entscheidender Bedeutung, (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nämlich der Erde eine verlässliche Diagnose über das ins Taumeln geratene Weltklima abzuringen. Ja, die Klimaforscher sind Überbringer schlechter Nachrichten, und sie sehen sich aus diesem Grund immer wieder öffentlichen Anfeindungen ausgesetzt. Selbst die wissenschaftliche Seriosität wird ihnen abgesprochen. Ich finde, das geht überhaupt nicht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Linke will der Klimaforschung an dieser Stelle ganz klar ihren Respekt und ausdrücklichen Dank aussprechen. Es geht immerhin um die Lebensgrundlage aller Menschen. Das, meine Damen und Herren, geht uns alle an. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der neueste Bericht des Weltklimarates zeigt wieder einmal, wie tiefgreifend die Folgen des menschengemachten Klimawandels wirklich sind. Ich will an dieser Stelle nicht wieder die bekannten Bilder von Wirbelstürmen, Dürren, Überschwemmungen und Flüchtlingsströmen bemühen. So viel aber ist klar: Die 2-Grad-Marke der Erderwärmung ist in der aktuellen Tendenz nicht zu schaffen. Die Forscher rechnen in Worst-Case-Szenarien gar mit einer möglichen Erwärmung von 6,8 Grad Temperaturanstieg. Das ist einfach eine Katastrophe. Bald ist es 4 Grad wärmer als vor der Industrialisierung. Die Klimaerwärmung ist also Realität. Nun heißt es, sich an die Folgen anzupassen, ohne aber die CO2-Reduktion aus den Augen zu verlieren. Auch das sage ich ganz klar. Wie erklärte gestern ein IPCC-Leitautor von der Arbeitsgruppe 2 zu „Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit“ so schön? Wir wissen nicht, ob bei einem vollgelaufenen Keller 50 Prozent vom Klimawandel kommen und 50 Prozent ganz normales Wetter ist. – Ganz richtig. Aber wenn das Haus unter Wasser steht oder das Dach weggeflogen ist, dann ist es den Bürgern eigentlich wurscht. Diese Zahlenspiele sind völlig egal. Da ist die Politik gefragt. (Beifall bei der LINKEN) Wir wissen um die Notwendigkeit der Anpassung. 2009 wurde hier im Haus die deutsche Anpassungsstrategie verabschiedet. Alle Reden gingen zu Protokoll. Ein dringendes Interesse in Öffentlichkeit und Politik fehlt weiter. Darum finde ich diese Aktuelle Stunde so wichtig, auch wenn wir den nächsten IPCC-Bericht noch hätten abwarten können. Ich finde es aber trotzdem gut, dass wir das diskutieren. Die größten Risiken des Klimawandels tragen – das kann man an dieser Stelle noch einmal sagen – Arme, Fischer, Bauern, Kleinsthändler. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann Schaden nehmen, überall, auch die Gesundheit. Dann frage ich mich: Warum erkennen Versicherungen klimawandelinduzierte Schäden nicht an? Was ist mit der medizinischen Forschung zu Gesundheitsschäden durch Klimawandel? Warum gibt es in der UN-Flüchtlingskonvention keinen Status für Klimaflüchtlinge? Und warum rühmen sich Forschungs- und Umweltministerium? 250 Millionen Euro stehen für die Anpassung in den Entwicklungsländern bereit. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Denken Sie an die Redezeit, bitte. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Letzter Satz. – Wissen Sie, was ein Deich kostet? Die 250 Millionen sind viel zu wenig. Allein auf den Philippinen gibt es 36 000 Kilometer Küste. Der Betrag ist lächerlich. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie in vielerlei Hinsicht etwas tut. Wir haben die Themen genannt. Es muss jetzt wirklich etwas passieren. Es ist eigentlich schon fünf nach zwölf. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Für die Bundesregierung spricht jetzt Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Weltklimarates IPCC ist erneut ein Weckruf an uns alle, an die gesamte Menschheit, wenn man so will. Wir wissen alle: Die Folgen des Klimawandels sind bereits heute mehr als deutlich zu beobachten. In den kommenden Jahrzehnten drohen durch Zunahme von Hitze und Extremereignissen immer stärkere Nachteile für Menschen und Ökosysteme. Ohne raschen und ambitionierten Klimaschutz wäre ein globaler Temperaturanstieg um durchschnittlich 4 Grad Celsius oder mehr wahrscheinlich. Das wäre eine Welt, in der wir uns gar nicht vorstellen können zu leben. Deswegen ist natürlich das Ziel, den Anstieg auf maximal 2 Grad zu begrenzen, das größte Ziel, das wir in diesem Zusammenhang haben. Die Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel würden bei einem Anstieg von 4 Grad nämlich schwinden oder sehr viel teurer werden. Es steigt auch die Gefahr von abrupten, unumkehrbaren Klimaänderungen, sogenannten Kipppunkten. Der IPCC betont auch, dass angesichts des zu erwartenden Klimawandels die gegenwärtigen Anpassungsmaßnahmen schon nicht mehr ausreichen. Für mich sind die politischen Konsequenzen aus den neuen IPCC-Berichten – einen Teilbericht haben wir heute vorliegen, und schon in anderthalb Wochen bekommen wir hier in Berlin einen weiteren Teilbericht überreicht – vollkommen klar: Eine verantwortungsvolle Klimapolitik muss immer auf zwei Säulen stehen: Sie muss erstens dafür sorgen, dass die Erderwärmung die 2Grad-Marke nicht übersteigt. Sie muss aber zweitens auch Risiken erkennen und sich auf die nicht vermeidbaren Folgen von Klimaveränderungen vorbereiten und einstellen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Anpassung ist jedenfalls weder leichter noch billiger als Vermeidung. Trotzdem müssen wir auch an Anpassungsstrategien denken. Wir wissen aber, wie gesagt, dass Anpassung ganz gewiss nicht leichter oder billiger ist als Vermeidung, im Gegenteil: Je zögerlicher die Staatengemeinschaft bei der Minderung der Treibhausgase ist, desto mehr wird schließlich für Anpassungen zu zahlen sein. Die IPCC-Ergebnisse sind eine Bestätigung für die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung. Bis zum Jahr 2050 wollen wir in der EU die Emissionen um 80 bis 95 Prozent absenken, und wir in der Bundesrepublik Deutschland haben schon den Ehrgeiz, bei der Absenkung eher am oberen als am unteren Rand zu liegen, also eher an 95 Prozent zu kommen, als bei 80 Prozent zu verbleiben. Unser nächstes Etappenziel ist es, die Treibhausgasemissionen hier in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht gerade in die andere Richtung!) Ich habe mir nach meinem Amtsantritt aufarbeiten lassen, wo wir mit den bisher von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen stehen. Die nüchterne Eröffnungsbilanz zu Beginn dieser Legislaturperiode ist, dass wir mit den Maßnahmen, die wir bislang ergriffen haben, eine Minderung der Treibhausgase um etwa 33 bis 35 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichen können. Da ich mir eine verhältnismäßig schlechte Wirtschaftsentwicklung, die dazu führen würde, dass wir die Reduzierung um 35 Prozent erreichen, nicht wünschen kann und ich nicht glaube, dass wir damit zu rechnen haben, müssen wir davon ausgehen, dass tatsächlich bis zum Jahr 2020 eine Lücke von 7 Prozentpunkten verbleibt, die wir mit den bisher ergriffenen Maßnahmen nicht schließen können. Ich werde deswegen, wie schon angekündigt wurde – es wurde eben angesprochen –, auf der Basis dieser Ausgangsanalyse, nach der wir noch 7 Prozentpunkte mehr erreichen müssen, mit den Ressorts der Bundesregierung ein Sofortprogramm abstimmen, mit dem wir die Politiklücke, die wir bisher offenbar haben, schließen können. Dabei ist klar: Erstens. Das Umwelt- und Bauministerium kann, auch wenn es einen großen Teil erbringen kann, die zusätzlichen Minderungen nicht alleine erbringen. Wir brauchen das Mittun aller Ressorts, die ihre Verantwortung für die jeweiligen Sektoren, für die sie zuständig sind, übernehmen müssen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Jeder muss also zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erbringen. Zweitens. Wir dürfen uns und auch der Öffentlichkeit nichts schönrechnen. Die Minderungsmaßnahmen müssen geeignet sein, die notwendigen Erfolge zu bringen. Drittens. Auch ein Sofortprogramm gelingt leider nicht im Hauruckverfahren, sondern muss sorgfältig mit den betroffenen Ministerien ausgearbeitet werden. Ich werde noch vor Ostern erste Eckpunkte des Programms an die Ressorts versenden. In einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe werden wir auf der Basis dieser Eckpunkte die konkreten Maßnahmen verabreden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Im Herbst sollten wir das Programm im Kabinett verabschieden können. Ich glaube, dass wir dann endlich wieder die Vorreiterrolle zurückerobert haben, die uns in der Vergangenheit etwas abhandengekommen ist. Aber es ist schon richtig: Wir gelten immer noch als beispielhaft. Nur, der Ehrgeiz hat in Europa insgesamt etwas nachgelassen. Dann muss es unser Ziel sein, nicht nur selber wieder ehrgeiziger zu werden, sondern auch den Ehrgeiz der anderen gleichsam mitzuziehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir gehen aber in eine andere Richtung!) Ich will dem skizzierten Prozess nicht vorgreifen; aber es ist völlig klar – das haben der Bundeswirtschaftsminister und ich in den letzten Wochen immer wieder gesagt –, dass eine Reform des Emissionshandels einen bedeutenden Teil der zusätzlichen Minderungen ermöglichen muss. Denn dieses Instrument steuert ja die Emissionsminderungen im gesamten Bereich der Energiewirtschaft und der Industrie. Kollege Hofreiter, Sie machen es sich ein bisschen zu leicht, wenn Sie so tun, als würden alle Menschen, die aus Nordrhein-Westfalen kommen, nicht begreifen, dass beim Verbrennen von Kohle CO2 entsteht. Das wissen wir sehr wohl, keine Sorge. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich komme zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen! – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt sogar: Herr Krischer weiß das sehr wohl, nur bei Ihnen haben wir da eher Zweifel!) – Herr Krischer kommt sogar aus dem Aachener Kohlerevier, ich nicht. (Frank Schwabe [SPD]: Er ist von Braunkohle geboren, der Kollege!) Die Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz kann nur in Kombination mit einer solchen Reform des Emissionshandels ihre volle Wirksamkeit für den Klimaschutz erbringen. Selbstverständlich muss auch der Verkehrssektor seinen Beitrag für mehr Klimaschutz leisten. Und im Gebäudebereich werden wir gemeinsam mit dem Energieminister unter anderem dafür sorgen, dass die bereitstehenden Fördermittel eine maximale Wirksamkeit für den Klimaschutz erreichen. Im Übrigen ist dies auch die vernünftigste Strategie, um unsere Abhängigkeit von Gasimporten zu mindern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was kommt da konkret?) Ich bin in den letzten Tagen häufiger auf ein Interview angesprochen worden, das ich gegeben habe. Ich will dazu nur so viel sagen: Ich weiß auch, dass wir das Klima nicht dadurch retten, dass wir Pullover anziehen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Aber ich weiß – und das wollte ich zum Ausdruck bringen; ich hoffe, dass das die meisten auch so verstanden haben –, dass auch wir in Mitteleuropa unsere Lebensweise überprüfen müssen. Es geht hier nicht allein um staatliche Maßnahmen, die wir selbstverständlich brauchen: Vorgaben im Ordnungsrecht, Fördermaßnahmen und vieles andere mehr. Es geht auch darum, dass wir unsere eigene Lebensweise überprüfen. Wir sollten nicht vergessen, dass die Menschen in den Tropen oder in den Subtropen ihr Leben sozusagen total auf den Kopf stellen – oder es sogar verlieren. Im Gegensatz dazu sind die Anpassungsmaßnahmen, die von uns erwartet werden, verhältnismäßig überschaubar. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In der EU setzen wir uns dafür ein, dass ehrgeizige Ziele für das Jahr 2030 beschlossen werden; das ist heute schon angesprochen worden. Selbstverständlich setzen wir uns für die Zieltrias ein: 40 Prozent Emissionsminderung, Zunahme des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung um 30 Prozent und ein wirklich spürbares Ziel bei der Energieeffizienz. Es ist nicht so einfach, das in der Europäischen Union zum Gemeingut zu machen, aber – Kollege Jung und andere haben darauf hingewiesen – dies ist unser gemeinsames Ziel. Nur auf diese Weise können wir bei den Vereinbarungen, die auf uns zukommen werden, voranschreiten. Wir wissen ja, dass wir die Ziele auf europäischer Ebene erreichen müssen; denn nur durch unser entschlossenes Handeln auf europäischer Ebene können wir wiederum auf internationaler Ebene voranschreiten. Wir haben die Verantwortung, die Klimakonferenz Ende des Jahres 2015 zu einem Erfolg zu bringen. Dafür arbeiten wir auf allen Ebenen. Wir haben zum Beispiel so etwas wie eine „Klimaaußenpolitik“ angestoßen. Ich bin meinem Kollegen Frank-Walter Steinmeier außerordentlich dankbar, dass er dafür gesorgt hat, dass sich diejenigen, die sowieso für uns im Ausland tätig sind, nämlich im Diplomatischen Dienst, dieses zu ihrer Aufgabe gemacht haben und viele notwendige Gespräche führen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Selbstverständlich geschieht das auch auf der Leitungsebene meines Ministeriums. Aber wir können natürlich nicht in der ganzen Welt unterwegs sein; denn irgendwie müssen wir die Arbeit zu Hause auch noch erledigen. Diese Klimaaußenpolitik ist gerade im Hinblick auf 2015 von hoher Bedeutung; denn die Interessenlagen in der Welt sind nun mal außerordentlich unterschiedlich. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Ministerin, Sie haben eine ganz besondere Verantwortung. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Danke. – Im Juli werden wir zum Petersberger Klimadialog einladen. Wir tun alles, um voranzuschreiten. Wir wissen, dass wir das nicht alleine können. Wir sind darauf angewiesen, dass die Weltgemeinschaft das ebenso sieht wie wir. Wir sind auch auf das Verständnis und das Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Annalena Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und -redner haben es schon erwähnt: Der IPCC-Bericht hat deutlich gemacht: Auch in Europa leben wir nicht auf einer Insel der Glückseligen. Dass jetzt alle drei bis fünf Jahre Jahrhunderthochwasser mit Milliardenschäden kommen, hat dazu geführt, dass selbst in den Reihen der CDU/CSU gesagt wird, dass der Klimawandel ernsthaft angegangen werden muss. Das Problem ist nur, dass die Maßnahmen aufgeschoben werden. Der IPCC-Bericht richtet sich an all jene, die sagen: Erst einmal müssen wir an unsere Wirtschaft denken, dann tun wir etwas für das Klima. – Der Bericht macht deutlich: Je später wir handeln, desto teurer wird es auch für die gesamte Wirtschaft in Europa und weltweit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen reicht es halt nicht, wenn man sagt: Wir ergreifen ein paar Maßnahmen, und irgendwann kommt auch unser Sofortprogramm. – Vielmehr muss Klimaschutz in der Bundesrepublik Deutschland wieder Toppriorität erhalten. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, müssen sich jetzt entscheiden: Wollen Sie Ihre internationalen Klimaschutzverpflichtungen einhalten – CO2-Reduktion um mindestens 80 Prozent bis zur Mitte des Jahrhunderts –, oder wollen Sie sagen: „Die Energiewende ist viel zu teuer, wir können das unserer Wirtschaft nicht antun, und sowieso müssen wir mal ein Stück langsamer fahren“? Das passt alles nicht zusammen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie sich dafür entscheiden, in der Debatte allein auf die Kostenfrage zu setzen und zu sagen: „Wir dürfen der Industrie nicht so viel aufbürden“, dann fahren Sie bitte zusammen mit Frau Hendricks zum nächsten Weltklimagipfel und sagen dort: Wir haben das mit unseren internationalen Verpflichtungen nicht so gemeint; wir arbeiten nicht mehr an einer Minderung des CO2-Ausstoßes. – Dieses Sowohl-als-auch geht nun einmal nicht. Die Energiewende ist wie eine Schwangerschaft: Ein bisschen Energiewende geht eben nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Liebe Frau Hendricks, wir Grüne mögen Strickpullis sehr gerne. Wir ziehen sie auch gerne an; im Sommer vielleicht einen etwas dünneren. Diese Lebensstilfrage ist aber keine Rechtfertigung dafür, dass man sich aus der politischen Verantwortung zurückzieht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Matthias Ilgen [SPD]: Hat sie doch gar nicht gemacht!) Wenn man sagt, dass die Menschen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen, dann muss die Politik in einem solchen Fall eben noch mehr tun. Das bedeutet ganz konkret: Wenn Klimaschutz wieder Toppriorität erhalten soll, dann müssen wir den Klimaschutz gesetzlich verankern. Wir brauchen ein Klimaschutzgesetz – wie es etliche Länder vorgemacht haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn Klimaschutz wieder Toppriorität erhalten soll, dann reicht ein Herumfrickeln am EEG eben nicht, sondern dann muss man über das Strommarktdesign reden, und man muss den Bestandsschutz von Kohle infrage stellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE]) Wenn wir über Klimaschutz reden und das Toppriorität erhalten soll, dann darf man nicht bei einem Frühjahrsgipfel der EU sagen: „Aufgrund der Ukraine verschieben wir das Thema Klimaschutz auf die nächsten Ratssitzungen“; denn – das wurde zu Recht betont – wir müssen uns unabhängiger machen von Energieimporten. Was hätte die Antwort auf dem Frühjahrsgipfel sein müssen? Sie hätte lauten müssen: Deswegen arbeiten wir noch ambitionierter an den Klima- und Energiezielen für das Jahr 2030; deswegen arbeiten wir noch härter für eine bessere Energieeffizienz. – Die Energieeffizienz ist doch der Schlüssel zu einer größeren Unabhängigkeit von Gasimporten aus aller Welt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn darauf verwiesen wird: „Die anderen europäischen Länder wollten nicht“, dann antworte ich mit dem schönen Spruch von früher: Frieden fängt zu Hause an. – Das gilt auch für den Klimaschutz: Klimaschutz fängt zu Hause an. Schauen wir einmal hin, was Deutschland beim Thema Energieeffizienz gemacht hat: Seit 2012 sollte die Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt werden. Das ist sie bis heute nicht. Wir hatten uns dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 2008 20 Prozent Energie einzusparen. Wo stehen wir? Nach Zahlen von 2012 stehen wir bei 2,7 Prozent. Inwiefern ist man da Vorreiter? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn Klimaschutz Priorität haben soll, dann kommen Sie auch um die Frage der Nutzung fossiler Energien nicht herum. So ist das halt: Wenn ein Drittel der weltweiten CO2-Emissionen von fossilen Energieträgern verursacht wird, dann müssen wir das angehen. Heute wurde bekannt, dass die Emissionen der 30 größten Kohlekraftwerke in Deutschland um 5 Prozent gestiegen sind. Da kann man doch nicht einfach wegsehen, sondern man muss wie NRW sagen: Ja, wir ziehen die Konsequenzen, wir überdenken unsere Braunkohlepläne, und wir steigen sukzessive aus. – Es redet niemand von einem Sofortausstieg, auch nicht wir Grünen. Wir sagen: Wir dürfen nicht mit einer Braunkohlestrategie weitermachen, nach der auch in den Jahren 2040 und 2050 Kohle verstromt wird; denn dann erreichen wir die internationalen Ziele definitiv nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Liebe Linke, reden Sie bitte mit Ihren Kollegen in Brandenburg. Dort stellen Sie den Wirtschaftsminister. Just an dem Tag, an dem in NRW parlamentarisch entschieden werden soll, dass man den dritten Teilabschnitt von Garzweiler II nicht angeht, am 28. April 2014, will Ihr Wirtschaftsminister in Cottbus die neuen Tagebaupläne für Welzow-Süd II genehmigen. Das kann nicht sein, die Kohle muss bleiben, wo sie ist. Sie muss unter der Erde bleiben. Dafür müssen wir sorgen. Eine letzte Bemerkung zum ETS. Wir begrüßen es, dass der Emissionshandel reformiert werden soll. Aber dann stellen Sie das bitte auch im Haushalt entsprechend dar. Wir diskutieren in den nächsten Wochen über den Haushalt. Sie bezuschussen mit 655 Millionen Euro den Energie- und Klimafonds, weil es keine Zahlungen aus dem ETS gibt. Zusätzlich stellen Sie 350 Millionen Euro Steuergeld für stromintensive Unternehmen bereit, die vom ETS nicht belastet werden, weil ohnehin zu viele Zertifikate im Markt sind und man damit sogar noch Gewinne machen kann. Die Unternehmen, die von den niedrigen Börsenstrompreisen profitieren, bekommen also 350 Millionen Euro als Strompreiskompensationsgeld obendrauf. So machen diese Unternehmen sogar noch einen Gewinn damit, dass sie mehr CO2 ausgestoßen haben. So geht Klimaschutz definitiv nicht. Freuen Sie sich auf unsere Änderungsanträge zum Haushalt. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich möchte nur darum bitten, dass die letzten Sätze nicht ganze Bücher werden. Dann kommen wir auch mit der Redezeit hin. – Nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Dr. Anja Weisgerber, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ob an Land oder im Meer, ob an den Polen oder in der Wüste, die Auswirkungen des vom Menschen verursachten Klimawandels sind überall zu spüren. Das ist unbestritten. Dennoch ist zu sagen: Die Wissenschaftler sind mit ihren Aussagen deutlich vorsichtiger geworden. Sie sehen die Auswirkungen differenzierter, und sie nehmen sogar manche frühere Prognose zurück oder schränken sie ein. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie den Bericht gelesen?) Und sie stellen fest, dass es auch erstmals Fortschritte in vielen Ländern zu verzeichnen gibt. Deshalb dürfen wir jetzt den Kopf nicht in den Sand stecken und alles nur negativ sehen, sondern wir müssen ganz deutlich sagen: Wir Deutsche müssen auch weiterhin weltweit eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz und bei der Nutzung der erneuerbaren Energien einnehmen. – Und wir nehmen sie auch ein. (Beifall bei der CDU/CSU) Deutschland allein kann das Klima nicht retten. Grenzüberschreitende Herausforderungen wie der Klimaschutz lassen sich einfach nicht rein national lösen. Wir brauchen dafür auch die anderen Staaten in der Welt. Wir fordern daher ganz klar: Auch Länder wie die USA und China müssen bei der Verhandlung um die Fortsetzung des Kioto-Protokolls ihrer Verantwortung gerecht werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Um unserer Verantwortung in der Welt gerecht zu werden, gibt es jetzt neue Vorschläge der EU zu den europaweiten Klimazielen. Die Kommission schlägt vor, die CO2-Emissionen bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren und den Anteil der erneuerbaren Energien EU-weit auf mindestens 27 Prozent zu erhöhen. Für die einzelnen Mitgliedstaaten gibt es zu den erneuerbaren Energien aber keine verbindlichen Ziele mehr. Da sage ich ganz klar: Wir müssen uns jetzt dafür einsetzen, dass wir zu einer gemeinsamen ehrgeizigen Position auf EU-Ebene kommen. Dann können wir als Europäer beim Weltklimagipfel in Lima und beim dann entscheidenden Gipfel in Paris geschlossen und, basierend auf unseren Zielen, auch selbstbewusst auftreten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Deswegen sage ich insbesondere mit Bezug auf das Ziel bei den erneuerbaren Energien: Die Vorschläge der EU-Kommission gehen mir als Klimapolitikerin und vielen von uns nicht weit genug. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen als Bundesrepublik Deutschland einfordern, dass auf EU-Ebene an der bewährten Zieltrias festgehalten wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Darin möchten wir auch unsere Klimakanzlerin Angela Merkel bestärken, die, Herr Hofreiter, nicht ihre Hände in den Schoß legt, wie Sie es gerade formuliert haben, sondern auf EU-Ebene aktiv für diese Zieltrias einsteht. Wir sollten, statt uns ständig gegenseitig zu beschimpfen, an dieser Stelle einfach einmal an einem Strang ziehen. Dann können wir das vielleicht auch EU-weit durchsetzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es reicht eben nicht, dass nur das CO2-Ziel verbindlich ist. Wir wollen nämlich nicht, dass einige Mitgliedstaaten vor allem auf die Kernenergie setzen und so durch die Hintertür zur CO2-Reduktion beitragen, ohne dabei die erneuerbaren Energien auszubauen. Denn dann müssten einige Musterschüler wie Deutschland – wir sind beim Thema erneuerbare Energien Musterschüler; denn wir werden hier unsere Ziele übererfüllen – im Bereich der erneuerbaren Energien die Arbeit der anderen Mitgliedstaaten mitmachen. Das kann so auch nicht sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir brauchen auch klare Ziele beim Thema Energieeffizienz. Denn gerade im Gebäudebereich steckt viel Einsparpotenzial. Daher ist es unumgänglich, dass wir in Deutschland das Thema „steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen bei der Gebäudesanierung“ angehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir Klimapolitiker sollten in der Diskussion mit den Haushalts- und Finanzpolitikern geeint und gestärkt auftreten, damit wir das gemeinsam durchsetzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Und die Länder sollten da mitmachen!) – Auch die Länder sollten mitmachen, genau. Ein weiteres Instrument im Kampf gegen den Klimawandel ist der Emissionshandel. Auch hier sind wir Europäer weltweit führend. Wir müssen einen funktionierenden Emissionshandel als Chance sehen, und zwar nicht nur für die Klimapolitik, sondern auch für die Energiewende. Denn steigt der Preis für die Emissionsrechte, dann wird der derzeit günstige, aber klimaunfreundliche Kohlestrom teurer und weniger attraktiv als der umweltfreundlichere Strom aus Gas und die erneuerbaren Energien. Deshalb brauchen wir eine nachhaltige Reform des Emissionshandels. Ein funktionierender Emissionshandel steigert nämlich nicht nur die Energieeffizienz, sondern fördert auch die Innovationskraft der Unternehmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein Satz noch: Trotz allem muss der Emissionshandel ein marktwirtschaftliches Instrument bleiben, und der Preis der Emissionsrechte darf nicht politisch verordnet werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Heike Hänsel, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Heike Hänsel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Baerbock, ich fand es ja richtig, die Linke für das, was in Sachen Braunkohle in Brandenburg geschieht, zu kritisieren. Das kritisieren auch wir. Ich finde es wichtig, sich da an die eigene Nase zu fassen. Ich kann Ihnen aber sagen: Vor 14 Tagen habe ich in Baden-Württemberg, am AKW Neckarwestheim, demonstriert. Da ist Rot-Grün an der Regierung. Auch da fordern wir natürlich, dass die Atomkraftwerke schneller vom Netz gehen. Auch die Politik von EnBW kann man in vielerlei Hinsicht kritisieren. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt aber ein merkwürdiger Vergleich! ) Es ist wichtig, dass alle, die an Umweltpolitik und Klimapolitik interessiert sind, immer auch in ihren eigenen Reihen kritisieren. Das gilt aber für alle. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt möchte ich gerne zum Bericht des Klimarates kommen, der schon vielfach erwähnt wurde. Er zeigt deutlich, dass das exzessive und unsoziale Wachstum der Industriestaaten vor allem zulasten der Menschen im Süden geht; denn die Zerstörung der Ökosysteme betrifft direkt die Welternährung und die Existenzgrundlagen von Millionen von Menschen. Eine Erhöhung der globalen Temperatur um mehr als nur 2 Grad Celsius wird diese Risiken für Mensch und Natur weiterhin überproportional steigern. Der Bericht zeigt meines Erachtens auch ganz eindeutig, dass das existierende Weltwirtschaftssystem Armut und Hunger produziert und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zerstört. Genau deswegen müssen wir uns auch fragen: In welchem Weltwirtschaftssystem leben wir eigentlich? (Beifall bei der LINKEN) Diese Diskussion haben wir jetzt; denn die Welt will sich nach 2015 neue global geltende Nachhaltigkeitsziele geben, die sogenannten SDGs, die Sustainable Development Goals. In der UNO werden diese Vorhaben mittlerweile in vielen Kreisen diskutiert; es wird viel entworfen. Aber gleichzeitig werden zum Beispiel in der Europäischen Union wirtschafts- und handelspolitisch Weichen gestellt und Fakten geschaffen, die den hehren Zielen von nachhaltiger Entwicklung und Wirtschaftsweise zuwiderlaufen, wodurch all diese Ziele unterlaufen werden. Es geht um den nach wie vor stark gepushten Freihandel, um den sogenannten freien Markt, der grenzenloses Wachstum und neue Wachstumsschübe verspricht, auch für die Europäische Union, und da vor allem aber natürlich für global agierende Konzerne, und das auf Kosten von Millionen von Existenzen in den Ländern des Südens und auf Kosten der Umwelt und des Klimaschutzes. Genau deswegen thematisieren wir die größte geplante Freihandelszone der Welt zwischen der EU und den USA, TTIP, aber auch alle anderen Freihandelsabkommen mit den Ländern des Südens, ob in Lateinamerika, Afrika oder Asien. Wer ernsthaft Klimapolitik machen will, der muss diese neoliberale Handelspolitik grundsätzlich infrage stellen. (Beifall bei der LINKEN) Wie wir gesehen haben, wurden Klimawandel und Umweltzerstörung trotz zahlreicher Entwicklungsgipfel in den letzten 20 Jahren, zum Beispiel in Rio 1992 und 2012, nicht zurückgedrängt oder gestoppt, sondern – im Gegenteil – sogar verstärkt. Der Anspruch einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung vor allem in den Ländern des Südens wurde dadurch ganz massiv gefährdet. Die Menschen, die in den ärmsten Ländern dieser Erde leben, haben die größten Risiken und Konsequenzen zu tragen. Wir diskutieren das immer in unseren Entwicklungskreisen, aber es folgen nicht die entsprechenden Konsequenzen für die Industriestaaten, für die Länder des Nordens. Es braucht sehr viel Geld für Anpassungsmaßnahmen. Ohne solche Maßnahmen – das steht auch im Bericht – wird in vielen Regionen ein Rückgang der Erträge von Weizen, Reis und Soja um bis zu einem Fünftel im Laufe des Jahrhunderts zu erwarten sein. Deswegen sind wir hier in der Verantwortung. Es geht um die Existenz von vielen Menschen. Wir müssen die Standards und die selbst formulierten Ziele zur CO2-Reduzierung einhalten. Wir müssen aber auch ganz konkret viel mehr Geld für die Finanzierung bereitstellen. 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden allein für die Anpassungsmaßnahmen in den Ländern des Südens benötigt. Die Bundesregierung macht hier sehr wenig. Wir haben gefordert, dass bei den Vereinten Nationen ein Fonds für Anpassungsmaßnahmen, aber auch für Wiedergutmachung eingerichtet wird. (Beifall bei der LINKEN) Das soll kein Geld sein, das für die Entwicklungszusammenarbeit bereitsteht; es muss extra Geld bereitgestellt werden, weil es um eine Art der Kompensation, der Wiedergutmachung geht. Das brauchen die Menschen in den Ländern des Südens. Hier sind wir in der Verantwortung. Es gibt eine Initiative von Nobelpreisträgern, die fordert: Wir müssen die Billionen von Rüstungsgeldern endlich umwidmen für Klimaschutz, für soziale Entwicklung weltweit. Das wäre dann auch eine gerechte Klimapolitik. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist Frank Schwabe, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frank Schwabe (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, mit dem neuen Weltklimabericht ist noch einmal deutlich geworden: Erstens. Der Klimawandel ist existent. Zweitens. Er ist menschengemacht. Drittens. Er hat gravierende Auswirkungen auf Mensch und Natur. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir den Kampf gegen den Klimawandel intensivieren und das machen, was auch die Ministerin betont hat, nämlich Anpassungsmaßnahmen im Land vornehmen, aber auch international finanzieren. Alle, die hier gesagt haben: „Es geht am Ende nur global; es geht nur weltweit“, haben vollkommen recht. Um das klarzumachen, reden gleich für uns auch noch eine Außenpolitikerin und eine Entwicklungspolitikerin. Aber ich sage gleichzeitig: Hinter einer solchen Aussage kann man sich nicht verstecken. (Beifall bei der SPD) Am Ende geht es darum, dass Länder und Regionen ihre Beiträge leisten. Ich will dazu deutlich sagen: Ich sehe mit etwas Sorge die Debatte, die zurzeit innerhalb der Europäischen Union geführt wird. Ich will die Bundesregierung ausdrücklich loben – ich glaube, so wird das auch international und europäisch wahrgenommen –: Wir sind da am guten Ende der Debatte. Das, was ich ansonsten höre, halte ich eher für bedenklich. Wenn es wirklich so sein sollte, dass die Europäische Union ihre Ziele für ein weltweites Klimaabkommen 2015 erst im Frühjahr des nächsten Jahres vorlegt, dann ist das definitiv zu spät. Ich denke, das ganze Haus erwartet von der Bundesregierung, von der Europäischen Union, dass wir durchsetzen, dass das eher geschieht, um eine entsprechende Dynamik in die internationalen Verhandlungen zu bringen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jetzt geht es darum, Bilanz zu ziehen – das wollen ja die Grünen mit der von ihnen beantragten Aktuellen Stunde heute – über das, was in Deutschland gelaufen ist. Da komme ich nicht umhin, zu sagen – ich habe das in der letzten Debatte schon betont –: Aus meiner Sicht hat es für den Klimaschutz in Deutschland leider vier verlorene Jahre gegeben. Ich habe das schon beim letzten Mal der hier nur noch imaginären FDP zugeschrieben, in der es einen „Mister No“ gab, der am Ende gegen jede Maßnahme in Deutschland, aber auch in Europa vorgegangen ist. Wir haben hier ein nationales Hickhack erlebt. Wir waren zwischenzeitlich leider die europäischen Bremser und haben letztendlich wichtige Vorhaben im Bereich des Emissionshandels, im Bereich der Kraftstoffqualitätsrichtlinie blockiert. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Minister heißt jetzt Gabriel!) Das kann man in den Zahlen auch nachlesen, Herr Krischer. Nachdem wir fast 20 Jahre Fortschritte gemacht und die CO2-Emissionen in Deutschland abgesenkt haben, sind sie in den letzten zwei Jahren wieder gestiegen. Das ist eine falsche Entwicklung; dagegen müssen wir angehen. (Beifall bei der SPD) Ich betone noch einmal: Die neue Bundesregierung wird auch innerhalb der Europäischen Union als wohltuend wahrgenommen. Endlich sprechen die Umweltministerin und der Wirtschaftsminister mit einer Stimme; das war nicht immer selbstverständlich. Dass das jetzt so ist, ist ein Riesenerfolg. Dass Umweltministerin, Wirtschaftsminister und die Koalitionspartner mit einer Stimme sprechen, hat unter anderem dazu geführt, dass wir beim Backloading richtige Signale gegeben haben und hinsichtlich der bis 2030 zu erreichenden Ziele der Europäische Union gut aufgestellt sind; die Kolleginnen und Kollegen haben das schon betont. Es ist unsere feste Erwartung, dass sich die ganze Bundesregierung, also auch die Bundeskanzlerin, in den entscheidenden Verhandlungen auf europäischer Ebene entsprechend durchsetzt. Was brauchen wir in Deutschland? Auch das ist schon vom Kollegen Jung und anderen betont worden: Wir haben die wohltuende Übereinkunft erzielt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent reduzieren zu wollen. Es ist aber auch notwendig – das hat die Ministerin gesagt –, dass wir uns ehrlich machen und klarstellen, wo wir eigentlich stehen. Wir dürfen uns nicht in die eigene Tasche lügen. Genau das war, glaube ich, in den letzten Jahren zu häufig der Fall. Da gab es das eine und das andere Gutachten. So richtig war aber nicht klar, inwieweit wir unsere Ziele erreicht haben. Heute müssen wir leider feststellen: Wir sind noch nicht auf dem richtigen Weg; wir müssen dringend umsteuern. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das gilt auf der einen Seite für den Bereich der Energiewirtschaft, insbesondere für den Bereich des Emissionshandels, den wir flottmachen wollen und zu dem es aus Deutschland jetzt ambitionierte Vorschläge gibt. Für mich persönlich möchte ich aber sagen: Der europäische Emissionshandel muss gelingen. Wenn er nicht gelingt, weiß ich jedenfalls nicht, wie wir zu einem weniger CO2-intensiven Energiemix kommen sollen. Womöglich müssten wir auch noch über andere Maßnahmen diskutieren; es hilft nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Bereich Emissionshandel ist die eine Seite der Medaille. Die zweite Seite der Medaille ist das, was wir auf nationaler Ebene umsetzen müssen; darauf hat die Ministerin gerade hingewiesen. Es ist richtig, ein Programm aufzustellen, und zwar so, dass alle Ministerien in die Verantwortung genommen werden. Klimaschutz ist eben nicht nur in der Verantwortung des Umweltministeriums. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, bei der alle gefordert sind. Ich glaube, auch da hat die Ministerin die Unterstützung des gesamten Hauses. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Energieeffizienzrichtlinie wird im Übrigen, Frau Kollegin Baerbock, in Kürze umgesetzt. Dass dies erst jetzt geschieht, kann man vielleicht ebenfalls dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister in die Schuhe schieben. Herr Gabriel und Frau Hendricks haben schon deutlich gemacht, dass diese Richtlinie in Kürze umgesetzt wird. Ich glaube, dass wir, wie im Koalitionsvertrag verankert, einen langfristigen Klimaschutzplan mit gesetzgeberischen Komponenten, so will ich es einmal formulieren, brauchen. Wir haben die letzten Jahre erlebt, dass wir uns durchaus sehr gute, ambitionierte Ziele gesteckt haben, aber auf dem Weg der Zielerreichung eben nicht so weit gekommen sind, wie es nötig ist, weil die Überprüfungsmechanismen nicht ordentlich funktioniert haben. Insofern sage ich, an die Grünen gerichtet: Wir haben eine neue Bundesregierung mit neuer Ernsthaftigkeit, neuen Ambitionen und neuem Schwung im Klimaschutz, und das sollte uns alle freuen. Ein herzliches Glückauf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU hat jetzt Dr. Thomas Gebhart das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Weltklimarat hat seinen jüngsten Bericht vorgelegt. Er hat sehr anschaulich beschrieben, was die Auswirkungen des Klimawandels sind und sein werden. Die Risiken sind enorm hoch, und es ist völlig klar: Der Klimawandel ist und bleibt eine der größten Herausforderungen dieser Zeit. Dieser Bericht mahnt uns, zwei Dinge zu tun: auf der einen Seite Klimaschutz zu betreiben und auf der anderen Seite uns an die Folgen des Klimawandels anzupassen – hier in Deutschland, in Europa und insbesondere in jenen Ländern, die schon heute in starkem Maße von diesen Auswirkungen betroffen sind. Zum Klimaschutz. Wir wissen, er ist eine globale Herausforderung. Ein einzelnes Land für sich kann dieses Problem nicht lösen. Deswegen ist es so wichtig, dass die Welt kooperiert, dass wir eine gemeinsame Antwort finden, und deswegen ist es so wichtig, dass es im nächsten Jahr, 2015, in Paris gelingt, endlich ein weltweites, möglichst ambitioniertes Abkommen über den Klimaschutz zu erreichen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich habe als Teil der deutschen Delegation an mehreren Klimakonferenzen der letzten Jahre teilgenommen. Ich habe erlebt, wie unglaublich zäh dieser Verhandlungsprozess ist. Ich habe erlebt, wie schwierig es ist, die unterschiedlichen Interessen von 195 Ländern unter einen Hut zu bringen, zumal bei diesen Verhandlungen das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Deswegen lautet meine Prognose: So wichtig diese Verhandlungen sind und so wichtig es ist, dass wir daran arbeiten, ein möglichst gutes Abkommen zustande zu bringen, so sehr werden diese Konferenzen und die Abkommen allein die Probleme nicht lösen können. Es muss ein Zweites hinzukommen: Forschung, Entwicklung, technologische Innovation, die es ermöglicht, Wohlstand und Wachstum auf der einen Seite und Umwelt- und Klimaschutz auf der anderen Seite vernünftig in Einklang zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Technologie wird am Ende ein Schlüssel sein – Effizienztechnologien, erneuerbare Energien, neue Antriebstechnologien und vieles mehr –, Technologie, die es ermöglicht, Wohlstand zu schaffen auf der einen Seite und den CO2-Ausstoß zu verringern auf der anderen Seite. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deutschland hat sich mit der Energiewende auf den Weg gemacht. Es ist höchst interessant, zu beobachten – auch bei diesen Weltklimakonferenzen –, wie international auf Deutschland geschaut wird. Man beobachtet sehr genau, wie wir diese Energiewende angehen. Man spricht international von „the German Energiewende“; schon dies ist aussagekräftig. Das Interesse an dieser Energiewende ist riesig. Genauso klar ist aber – das wird in allen Diskussionen auf dieser Ebene deutlich –: Die deutsche Energiewende wird nur dann zu einem Modell, das für andere Länder in der Zukunft attraktiv ist, wenn wir es in Deutschland schaffen, diesen Umbau so zu organisieren, dass die Energieversorgung sicher bleibt, dass auch die Preise bezahlbar bleiben und dass die Industrie eben nicht abwandert, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn uns dies nicht gelingt, dann wird die Energiewende mit Sicherheit nicht zu einem Modell für andere Länder werden und dann werden wir dem Klimaschutz international einen Bärendienst erweisen. Je besser die Energiewende gelingt, desto größer wird am Ende die Chance sein, dass sich Nachahmer finden, und desto eher können wir es schaffen, tatsächlich einen echten, einen wichtigen Beitrag zum internationalen Klimaschutz zu leisten. Es geht heute um die Frage: Welche Konsequenzen sind für unser Land aus dem Weltklimabericht zu ziehen? Ich bin überzeugt, die wichtigste Konsequenz ist: Wir müssen die deutsche Energiewende zum Erfolg bringen. Erfolg bedeutet in diesem Fall: Wir müssen es schaffen, dass die Energiewende gelingt, unter Umweltschutzgesichtspunkten, genauso aber unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten. Daran müssen wir arbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Edelgard Bulmahn, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Edelgard Bulmahn (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Klimawandel findet statt – es gibt keine ernsthaften wissenschaftlichen Zweifel mehr –, und er betrifft uns alle. Er findet auf allen Kontinenten statt, und er findet auf allen Weltmeeren statt. – Das ist, in Kurzfassung, die Kernaussage aus dem Bericht des Weltklimarates. Der Bericht enthält eine zweite Kernaussage: Es gibt erfolgversprechende Gegenstrategien, um den Klimawandel einzudämmen und um die dramatischen Auswirkungen zu verringern. Genau darüber diskutieren wir heute. Acht Schlüsselrisiken hat der IPCC identifiziert. Angesichts dieser Dimension der Herausforderung, die in dem Bericht deutlich wird, fragen sich viele Menschen: Kann Deutschland überhaupt etwas tun? Ist Deutschland nicht viel zu klein, um tatsächlich spürbare Veränderungen zu bewirken, damit künftige Generationen noch gute Lebensbedingungen vorfinden? Ja, es stimmt; Deutschland allein kann den Klimawandel nicht stoppen. Die Schlussfolgerung, dann könne sich Deutschland eine anspruchsvolle Klimaschutzpolitik sparen, wäre aber grundfalsch. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Josef Göppel [CDU/CSU]) Deutschland verfügt wie nur wenige andere Nationen über eine leistungsfähige industrielle Basis, über hervorragende Wissenschaftseinrichtungen und Forschungseinrichtungen, über erfolgversprechende Technologiestrategien, über erfolgversprechende ökonomische Strategien, um den Wechsel von einer ressourcenvernichtenden Wirtschaftsweise zu einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise zu vollziehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist die eigentliche Herausforderung, vor der wir stehen. Die Bundesumweltministerin hat recht, wenn sie sagt, das sei nicht allein ihre Aufgabe. Es ist eine Querschnittsaufgabe der ganzen Bundesregierung, es ist eine Querschnittsaufgabe der Wirtschaft, und es ist eine Querschnittsaufgabe eines jeden Menschen in unserem Land. Nur gemeinsam werden wir diese Herausforderung bewältigen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dreh- und Angelpunkt aller Klimaschutzstrategien ist die Begrenzung des Klimawandels und damit auch die drastische Absenkung der anthropogen verursachten Treibhausgasemissionen. Energieeinsparung und Ressourcenwechsel sind die zentralen Elemente des Umbaus, den ich beschrieben habe, eines Umbaus, der sich im Übrigen nicht allein auf Stromerzeugung und Stromverbrauch beschränken darf, sondern sich auf das gesamte Energiesystem und auf unsere gesamte Volkswirtschaft beziehen muss. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Natürlich ist es am besten – das ist klar –, Energie gar nicht erst zu verbrauchen. Bereits die absehbaren und realisierbaren Einsparpotenziale sind enorm. Ich will es einmal konkret machen: Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs in Gebäuden dienen der Warmwasserzubereitung und der Raumtemperierung. Wir wollen deshalb die Gebäudedämmung und die energetische Sanierung des Altbaubestandes massiv vorantreiben. Ich bin sehr froh, dass sich auch die Bundesumweltministerin das Ziel gesetzt hat, hier zu anspruchsvollen Programmen und Ergebnissen zu kommen. Passiv- oder Plusenergiehäuser sind keine technische Utopie; sie sind realisierbar. Wir brauchen klare Zielmarken und auch Anreize, um gerade beim Altbaubestand voranzukommen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die Steigerung der Energieeffizienz ist ebenfalls eine große Aufgabe, und zwar auf allen Ebenen: in unseren Haushalten durch verbrauchsärmere Geräte, bei unseren Kraftfahrzeugen durch effizientere Motoren und andere Antriebskonzepte, durch ein verändertes Produktdesign, in der Industrie durch effizientere Produktionsverfahren und die Rückgewinnung von Prozesswärme, in den Gebäuden durch die Verbindung von Energie- und Wärmeerzeugung, durch den Einsatz von neuen Materialien und durch den Einsatz einer modernen, effizienten Steuerungstechnik. All das zeigt: Die Möglichkeiten sind groß und bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Das zeigt wiederum: Es ist eine Querschnittsaufgabe. Nur auf den Klimaschutz und nicht auf die ganzen anderen Bereiche zu schauen, würde uns nicht wirklich weiterführen. Dann kämen wir nicht zu dem gewünschten Ziel und dem angestrebten Ergebnis. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es gehört auch dazu, dass wir die teilweise widersprüchlichen internationalen Vertrags- und Regelwerke zu einem kohärenten Regelsystem weiterentwickeln. Das gilt nicht nur in Bezug auf den Emissionshandel, sondern für viele Regelwerke wie WTO- und andere internationale Verträge. Wir müssen immer wieder dafür werben, dass sie kohärent auf Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Gleiches gilt für die Energiewende. Die Vorredner haben recht: Für das Gelingen der Energiewende ist entscheidend, ob wir es hier schaffen, einen spürbaren und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Klimawandels zu leisten. Ich bin sehr froh, dass die Koalition diese Aufgabe mit Nachdruck angeht, dass sie sich ambitionierte Ziele setzt, dass sie die Stellschrauben beschreibt, dass sie eine gezielte Technologieförderung betreiben will, dass sie sich die Koordinierung der verschiedenen Politikfelder vorgenommen hat und dass sie Überprüfungsmechanismen einführen will, die wir tatsächlich brauchen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir gesellschaftliche und technologische Innovationen und nicht den Verzicht darauf brauchen und dass wir feststellen werden, dass ein schonender und effizienter Umgang mit Ressourcen die Schlüsselkompetenz zukunftsfähiger Gesellschaften sein wird. Wenn es Deutschland gelingt, zu zeigen, dass eine energieeffiziente, ressourcenschonende Volkswirtschaft auch eine erfolgreiche Volkswirtschaft sein kann und dass eine Energiewende ohne drastische Wohlstandsverluste gelingen kann, dann ist das ein Modell, das vielen anderen Ländern Mut machen wird und dem, so glaube ich, viele folgen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke, Frau Bulmahn. – Herr Kollege Göppel, Sie haben jetzt das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Josef Göppel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie glaubwürdig ist das europäische Klimaziel einer Senkung der Treibhausgase um 40 Prozent? Das war gestern die Frage im Entwicklungsministerium bei dem Kongress „Zukunftscharta“ mit starker internationaler Beteiligung. Viele Länder des Südens haben mitbekommen, dass der europäische Emissionshandel nicht richtig funktioniert. Von ihm geht kein Anreiz mehr zum Klimaschutz aus. Grund ist der Konstruktionsfehler, dass reale Senkungen des Klimagasausstoßes durch Innovationen oder auch durch langsamere wirtschaftliche Tätigkeit nicht automatisch zu einer Verringerung der Zahl der Emissionszertifikate führen. Die entscheidende Frage ist jetzt: Werden wir bis zur Klimakonferenz in Paris die viel verlangte Reform des Emissionshandels schaffen? Wenn wir das nicht schaffen, dann werden wir als Europäer in Paris nicht glaubwürdig auftreten können und sich andere mit Verweis auf das Versagen bei der Erreichung des europäischen Klimaziels in ihren Anstrengungen zurückhalten. Letztlich würde auch diese Konferenz wieder scheitern. Ich bin deswegen der Meinung, dass wir über Alternativen nachdenken müssen. Die konservative britische Regierung hat vor ziemlich genau einem Jahr, am 1. April 2013, einen Mindestpreis für Zertifikate eingezogen, der bei 16 Pfund je Tonne CO2 liegt; das wären 19,20 Euro. Solange der europäische Emissionshandel die 19,20 Euro nicht erreicht, gilt der Basispreis. Ich meine, wir müssen die Idee einer Untergrenze ins Spiel bringen, um Deutschland und die deutsche Wirtschaft auf dem Innovationspfad zu halten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Es wird in der Tat viel für unsere Wettbewerbsfähigkeit getan; ich unterstütze das. Heute Abend wird Herr Gabriel nach dem Treffen mit Herrn Almunia aus Brüssel heimkommen mit der Zusicherung für mehr Befreiungen für die Industrie statt mit weniger Befreiungen. Wir haben also sehr wohl ein Auge auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Aber da, wo die Gefahr besteht, dass unsere technologische Spitzenstellung in der Welt bedroht ist, müssen wir politisch handeln; denn letztlich ist der Erfolg Deutschlands auf den Weltmärkten von der Glaubwürdigkeit unserer Technologien abhängig. Das wird langfristig auch Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Frau Hendricks, man spürt Ihr Engagement als Umweltministerin. Sie sind eine Frau, die weiß, wie man Mehrheiten organisiert. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Darauf setzen wir. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir haben die Aussage der Kanzlerin bei der Entgegennahme des Berichtes gehört. Sie hat gesagt: Wir brauchen einen neuen Anlauf. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran möchte ich anknüpfen: Wir müssen einen neuen Anlauf aus den Fraktionen heraus unternehmen. Das betrifft die Union auf der Basis der Verantwortungsethik der sozialen Marktwirtschaft; das betrifft die Sozialdemokraten aufgrund ihrer ordnungspolitischen Traditionen. Gemeinsam müssen wir einen neuen politischen Anlauf bewirken; denn das ist notwendig, damit wir glaubwürdig bleiben. Nur so können wir die Klimaprobleme lösen. Ich komme noch einmal auf die Konferenz gestern bei Minister Gerd Müller zu sprechen. Wer die Erwartungen und Hoffnungen der Menschen aus Afrika und Südamerika auf die Hilfe durch deutsche Technik gespürt hat, der kann nur mit größter Energie daran arbeiten, dass wir auf diesem Innovationspfad schneller vorangehen und die Zaghaftigkeit, die sich in den letzten Monaten eingeschlichen hat, überwinden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Frau Dr. Bärbel Kofler ist jetzt die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Bärbel Kofler (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir die Gelegenheit haben, über den Weltklimabericht zu diskutieren, weil er – viele Vorredner haben es gesagt – eine sehr deutliche Sprache spricht. Es gibt zwei Themenstränge. Das eine Thema – es ist mehrfach angesprochen worden – ist die Vermeidung des CO2-Ausstoßes bei uns im eigenen Land mit allen Strategien zur Energiewende und zum Emissionshandel, wie meine Vorredner gerade ausgeführt haben. Aber es geht auch um Vermeidungsstrategien weltweit. Ich habe es in verschiedenen Reden betont und möchte es auch heute noch einmal betonen: Wir leben in einer Welt, in der weit mehr als 1 Milliarde Menschen keinen Zugang zu Energie hat, mit allen Folgen für ihre persönliche Entwicklung, für die Entwicklungschancen, für die Bekämpfung von Armut und für die Industrialisierung und Entwicklung dieser Länder. Wenn wir CO2-Ausstoß zukünftig vermeiden und nachhaltig handeln wollen, dann ist es unabdingbar, dass wir uns einer fossilfreien und CO2-mindernden Energiestrategie zuwenden und eine nachholende Entwicklung in den Entwicklungsländern ohne dieselben Fehler möglich machen, die wir selbst bei unserer Industrialisierung gemacht haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zurzeit findet der EU-Afrika-Gipfel statt. Ich finde es in diesem Zusammenhang wichtig, dass wir zum Beispiel auch über die Energiepartnerschaft mit Afrika diskutieren. Wenn versprochen wird, bis zum Jahr 2020 für 100 Millionen Afrikaner Zugang zu Energie zu schaffen, dann kann das nur mit erneuerbaren Energien und einer Verstärkung der Energieeffizienz geschehen. Denn nur so trägt das zu einer nachhaltigen Entwicklung in diesen Ländern bei. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Der Weltklimabericht spricht auch eine deutliche Sprache, was Anpassungsmaßnahmen anbelangt. Das ist die zweite Seite der Medaille: Dort, wo wir nicht mehr umhinkönnen, müssen wir das, was bereits kaputt ist und wo wir bereits versagt haben, an Schäden beheben. Ich möchte ein paar Beispiele nennen, damit man sich vorstellen kann, worum es geht. Es gibt deutliche Aussagen, dass zum Beispiel schon bei einer Klimaerwärmung um 1,5 Grad Celsius bis 2030 40 Prozent der Anbauflächen dieser Erde für Mais vernichtet werden. Schon bei einer so „geringen“ Erhöhung um 1,5 Grad Celsius wäre es dann nicht mehr möglich, dort Mais anzubauen. Wir alle wissen, was das für Folgen für die Menschen in den Entwicklungsländern und für die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit hätte und was für eine unglaubliche Hungerkatastrophe auf uns zukommen wird, wenn wir hier nicht rechtzeitig handeln. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ähnliches gilt für die Trinkwasserversorgung und den Zugang zu sauberem Wasser. Wer jemals in einem Land war, das besonders vom Klimawandel betroffen ist, und gesehen hat, was es bedeutet, wenn Böden versalzen und das, was früher angebaut wurde, nicht mehr angebaut werden kann, aber auch das Trinkwasser nicht mehr dort zu finden ist, wo es früher geholt wurde, sodass man – meistens im Übrigen die Frauen – stundenlang auf der Suche nach Wasser durch die Gegend laufen muss, das dann beileibe nicht sauber ist, der kann ermessen, was das für eine Katastrophe für diese Länder und die Menschen dort ist. Wenn wir dem entgegenwirken wollen, dann ist es, finde ich – auch wenn es um die Nachhaltigkeitsziele und die Verhandlungen darüber in der UN geht –, die erste Voraussetzung, dass wir anerkennen: Es gibt eine gemeinsame Verantwortung für den Klimawandel der Länder dieser Erde, aber es gibt eine unterschiedliche Verantwortung. Die historische Verantwortung für die, die den Klimawandel verursacht haben, liegt bei den Industrieländern und künftig auch bei den Schwellenländern, aber nicht bei den Entwicklungsländern, die jetzt unter den Folgen des Klimawandels leiden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Diese Anerkennung ist im Übrigen die Voraussetzung dafür, dass wir Vertrauen auf den Klimakonferenzen der nächsten Jahre gewinnen und hier Allianzen schmieden können, die zu wirklich fortschrittlichen Klimaschutzabkommen weltweit führen. Das hat auch Konsequenzen für die Finanzierung; das muss man sehr deutlich sagen. Anpassungsmaßnahmen haben – ich habe nur einen Teil dessen geschildert, was notwendig sein wird – einen hohen Finanzierungsbedarf; darüber müssen wir uns klar sein. Diesen Bedarf können wir nicht mit den Ressourcen bewältigen, die bisher in den Haushalt eingestellt sind. (Beifall bei der SPD) Das betrifft nicht nur uns. In jedem nationalen Haushalt sind weltweit zu wenige Mittel eingestellt, um die Ziele, die wir anstreben, zu erreichen oder zumindest die Folgen des Klimawandels abzumildern. Ein Satz der Hilfsorganisation CARE beschreibt alles, was man dazu in finanzieller Hinsicht sagen kann – ich finde ihn absolut richtig –: „Bekämpfung des Klimawandels und Unterstützung bei Anpassungsmaßnahmen“ sind „kein Akt der Barmherzigkeit, sondern eine Frage der Gerechtigkeit“ . (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Carsten Müller, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig ist: Der Klimawandel hat nicht nur diese Debatte fest im Griff, sondern auch unseren gesamten Planeten. Das sehen wir an einer Anzahl dramatischer Naturereignisse gerade in jüngerer Vergangenheit. Schmelzende Gletscher, dramatische Hochwassersituationen, ungewöhnlich lang anhaltende Dürreperioden in einigen Teilen der Welt und Wetterextreme im Allgemeinen beschäftigen uns und die Öffentlichkeit. Deutschland nimmt – das ist allerdings genauso wichtig – beim Klimaschutz ohne Zweifel eine Vorreiterposition ein. Mein Kollege Andreas Jung hat gleich eingangs der Debatte richtigerweise darauf hingewiesen. Eine Vielzahl von Rednern in der Debatte hat auf den weiteren wichtigen Punkt hingewiesen, dass eine ambitionierte Klimaschutzpolitik auch eine große Chance für unsere heimische Industrie darstellt. (Beifall der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich freue mich, dass die Kollegin Baerbock klatscht. Ich werde im weiteren Verlauf meiner Rede auf Sie vielleicht noch zu sprechen kommen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich wollte es auch gerade tun!) Ambitionierte Klimaschutzpolitik schafft Spitzentechnologie, und diese sichert Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Steuerkraft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist für uns, die Union, eine sehr wichtige Gleichung. Ich persönlich freue mich sehr, dass sich diese Bundesregierung unzweifelhaft zur Zieltrias bekannt hat, nämlich zu ambitionierten Zielen im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien genauso wie zu ambitionierten Zielen im Bereich der Treibhausgasreduktion und bei der Energieeffizienz. Nur so kann Klimaschutz wirksam umgesetzt werden. Das kann aber nur klappen, wenn wir mit großer Gestaltungskraft vorangehen. Ich will einen einzelnen Bereich besonders beleuchten, nämlich den Verkehrssektor. In den bisherigen Ausführungen ist er kurz gestreift worden. Ich will uns einige Zahlen, die wir im Verkehrssektor zu verzeichnen haben, noch einmal vor Augen führen. Im Jahr 2012 kam es durch den Verkehrssektor zu einem CO2-Ausstoß in der Größenordnung von 151 Millionen Tonnen. Das waren rund 16 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Einen großen Anteil hat dabei der Pkw- und Lkw-Verkehr. Aber richtig ist auch, dass die Gesamtemissionen im Zeitraum zwischen 1999 und 2012 um insgesamt 31 Millionen Tonnen reduziert werden konnten. Es gibt also eine gewisse Aufteilung. Das zeigt uns, dass wir im Grundsatz auf dem richtigen Weg sind, dass aber noch eine Menge zu tun bleibt. Wir haben beim Pkw-Verkehr 9 Prozent weniger Treibhausgase und Luftschadstoffe, die ausgestoßen werden, im Vergleich zum Jahre 1995 zu verzeichnen. Wenn wir auf das Jahr 2006 blicken, stellen wir die gute Entwicklung fest, dass der Kohlendioxidausstoß beim Pkw-Verkehr von im Durchschnitt rund 175 Gramm pro Kilometer auf 136 Gramm und damit um über 20 Prozent zurückgegangen ist. Ich habe die deutsche Industrie bereits an anderer Stelle angesprochen. Über 500 Fahrzeuge deutscher Automobilhersteller unterschreiten schon heute die Grenze von 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Beim Lkw-Verkehr haben wir bezogen auf die Fahrzeuge sogar etwas bessere Ergebnisse, nämlich eine Minderung um rund 28 Prozent im selben Zeitraum. Aber wir haben folgendes Problem: Durch die Zunahme des Transportvolumens und der Fahrleistung haben wir bedauerlicherweise eine Steigerung des CO2-Ausstoßes per saldo um 11 Prozent in den letzten 20 Jahren. Ich will etwas konkreter werden. Für uns gibt es einen sehr konkreten Handlungsauftrag. Den haben wir als Regierungskoalition angenommen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu verpflichtet, künftig mehr Verkehr auf Schienen und Wasserstraßen zu verlagern. Ich persönlich halte das für den richtigen Weg. Als Koalitionsfraktionen werden wir unseren Beitrag bei der Diskussion des Bundesverkehrswegeplans 2015 leisten. (Beifall bei der CDU/CSU) Frau Kollegin Baerbock, an dieser Stelle wollte ich etwas intensiver auf Sie eingehen. In Anbetracht der Zeit setze ich darauf, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber schade!) dass die Frau Präsidentin besondere Großzügigkeit walten lässt, weil ich der letzte Redner bin. Meine Damen und Herren, uns kommt es auf Folgendes an: Wie müssen eine sorgfältig austarierte Balance zwischen industriepolitischen Zielen und Klimaschutzzielen finden. Es geht darum, dass wir ambitionierte Ziele formulieren und diese dann erreichen. Aber wir dürfen diese Ziele nicht utopisch formulieren und damit die Bevölkerung auf diesem wichtigen Weg zurücklassen. Das kann nicht richtig sein. Insofern, meine Damen und Herren, ist die Koalition auf dem richtigen Weg. Wir haben einige wichtige Weichen gestellt. Abschließend nenne ich den Bereich der Elektromobilität. Gestatten Sie mir: Ich freue mich ganz besonders, dass in der vergangenen Woche ein Meilenstein im Bereich der Elektromobilität erreicht worden ist. Induktiv aufgeladene Linienbusse fahren in meiner Heimatstadt Braunschweig im Regelverkehr. Das ist ein besonderer Beitrag. Wir freuen uns darüber, dass dies international Beachtung findet. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein letzter Satz – dies gestattet die Frau Präsidentin mit Sicherheit –: Ich habe etwas zu den Emissionen gesagt. Meine Damen und Herren, beim Durchblättern des Entwurfs des Haushaltsplans habe ich festgestellt, dass der Ansatz für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern wahrscheinlich infolge eines bedauerlichen Versehens auf 0 Euro herabgesetzt wurde. Das ist deutlich zu wenig. Wir als Unionsfraktion wollen kräftig Mittel nachführen, damit wir mindestens den Stand der Vorjahre erreichen. Ich freue mich unter anderem auf Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Vorhaben und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 3. April 2014, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.57 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 02.04.2014 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 02.04.2014 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 02.04.2014 Dr. Brunner, Karl-Heinz SPD 02.04.2014 Bülow, Marco SPD 02.04.2014 Ernstberger, Petra SPD 02.04.2014 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 02.04.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 02.04.2014 Golze, Diana DIE LINKE 02.04.2014 Groß, Michael SPD 02.04.2014 Dr. Krings, Günter CDU/CSU 02.04.2014 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.04.2014 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 02.04.2014 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 02.04.2014 Rüthrich, Susann SPD 02.04.2014 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 02.04.2014 Schieder (Schwandorf), Marianne SPD 02.04.2014 Schiefner, Udo SPD 02.04.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 02.04.2014 Dr. Sieling, Carsten SPD 02.04.2014 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 02.04.2014 Stritzl, Thomas CDU/CSU 02.04.2014 Dr. Uhl, Hans-Peter CDU/CSU 02.04.2014 Dr. Verlinden, Julia BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.04.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 02.04.2014 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 02.04.2014 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 02.04.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 02.04.2014 Ziegler, Dagmar SPD 02.04.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Veronica Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/947, Frage 1): Inwiefern soll beim neuen Patientenrechtegesetz die Pro-blematik der überdurchschnittlich gestiegenen Haftpflichtprämien für Kliniken, insbesondere für Belegärzte in der Geburtshilfe und für angestellte bzw. freiberuflich tätige Hebammen, Beachtung finden, bzw. welche Auswirkungen wird ein weiterentwickeltes Patientenrechtegesetz auf vorgenannte Berufsgruppen haben? Die Problematik steigender Haftpflichtprämien findet in der Bundesregierung große Beachtung. Der Koalitionsvertrag betont die Bedeutung der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe. Die Geburtshilfe umfasst sowohl Leistungen von Kliniken, in der Geburtshilfe tätigen Belegärzten als auch von Hebammen. Derzeit werden bezogen auf die Hebammen verschiedene Wege geprüft, um eine dauerhafte und nachhaltige Lösung der Haftpflichtproblematik zu erreichen. Hierzu finden auch Gespräche mit der Versicherungswirtschaft, dem GKV-Spitzenverband und Interessengruppen statt. Im Kern wird es darum gehen, zum einen kurzfristig freiberuflich tätige Hebammen für die zum Juli 2014 angekündigten Erhöhungen der Haftpflichtprämien zu entlasten, zum anderen soll eine tragfähige Lösung be-züglich der steigenden Haftpflichtprämien gefunden werden, um auch für die Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe sicherzustellen und den Hebammen Planungssicherheit zu verschaffen. Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung des Patientenrechtegesetzes. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 3): Trifft es zu, dass ein leitender Beamter im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, im Zuge des Verdachts der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz von seiner Funktion in einem Referat abberufen wurde bzw. werden soll – vergleiche General-Anzeiger, Bonn, vom 22. März 2014 –, nicht aber von seiner Funktion in einem anderen Referat und, wenn ja, warum nicht? Zu Personalthemen geben wir grundsätzlich keine Stellungnahme ab. Das Ministerium verfährt nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 4): Trifft es zu, dass im BMVI einzelne Verbindungsdaten von dienstlichen Mobiltelefonen und Festnetzanschlüssen gespeichert und ausgewertet werden – vergleiche General-Anzeiger, Bonn, vom 22. März 2014? Nein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 5): Wie hoch wird der kommunale Eigenanteil für den Abruf der Mittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ – Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses vom 18. März 2014, Seite 9 – sein, und wie soll sichergestellt werden, dass auch besonders finanzschwache Kommunen, beispielsweise solche im Haushaltssicherungsverfahren, diese Mittel abrufen können, wenn sie nicht ihren Eigenanteil leisten können? Die Koalitionsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, sicherzustellen, dass auch Kommunen in Haushaltsnotlage von der Städtebauförderung profitieren können. Für die Städtebauförderung und damit auch für das Programm „Soziale Stadt“ gilt grundsätzlich, dass die Förderung auf der Grundlage einer jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung, VV, Städtebauförderung erfolgt. Die Verhandlungen zur VV Städtebauförderung 2014 sind noch nicht abgeschlossen. Bei der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen in der Regel jeweils mit einem Drittel an den förderfähigen Kosten. Die Bundesregierung prüft derzeit gemeinsam mit den Ländern, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Kommunen in Haushaltsnotlage einen niedrigeren Eigenanteil erbringen können und welche rechtsaufsichtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern begleitend zu ändern sein könnten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 6): Wird sich die Bundesregierung bei der belgischen Regierung für die endgültige Abschaltung der aufgrund von unerwarteten Ergebnissen bei den Sicherheitstests am 25. März 2014 erneut abgeschalteten Atomkraftreaktoren Tihange 2 und Doel 3 einsetzen – bitte begründen, und welche konkreten Schritte wird sie diesbezüglich unternehmen? Gemäß europäischem Primärrecht verbleibt die Entscheidung über die Nutzung der Energiequellen und die Sicherstellung der Energieversorgung bei den Mitgliedstaaten. Ob Kernkraftwerke in Belgien betrieben oder abgeschaltet werden, ist daher die souveräne Entscheidung des belgischen Staates. Für die nukleare Sicherheit gibt es innerhalb der -Europäischen Union einen gemeinsamen Rechtsrahmen, der die Verantwortung für die Sicherheit von kerntechnischen Anlagen vollständig bei den einzelnen Mitgliedstaaten belässt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, erfüllt seinen Schutzauftrag in der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheit der Bevölkerung unter Achtung der alleinigen Zuständigkeit der Nachbarstaaten für Anlagen in dortiger Verantwortung. Eine offizielle Stellungnahme zum Beispiel zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraftwerken anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen käme nur dann in Betracht, wenn offenkundig ein Verstoß gegen diesen gemeinsamen Rechtsrahmen der Union vorläge. Nachdem Wasserstoffanlagerungen – Wasserstoff-flocken – im Jahr 2012 in den belgischen Reaktordruckbehältern entdeckt wurden, hat sich die Bundesregierung im Rahmen internationaler Aktivitäten an der Untersuchung der Hintergründe aktiv beteiligt. Auch die Reaktorsicherheitskommission, RSK, befasste sich mit dem Thema. Die belgische Aufsichtsbehörde, AFNC/FANC, kam letztendlich im Mai 2013 zu dem Ergebnis, dass beide Blöcke sicher weiterbetrieben werden können. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen aktiv verfolgen und sich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit der vorhandenen technischen Expertise einbringen. Eine Übertragbarkeit auf deutsche Anlagen ist nach jetzigem Stand der Kenntnisse nicht gegeben, da die Reaktordruckbehälter, RDB, der in Deutschland in Betrieb befindlichen Anlagen keine derartigen beim Herstellungsprozess des RDB entstandenen Wasserstoffflocken enthalten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/947, Frage 7): Welche zukünftigen Vorhaben bzw. laufenden Programme der Bundesregierung dienen der Unterstützung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern und anderen Betreuungsformen im Hinblick auf Erst- und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher, und inwiefern könnte die Einführung einheitlicher Bildungsstandards oder einer einheitlichen Erzieherausbildung gegebenenfalls an staatlichen Studienakademien im Turnuswechsel zwischen Theorie- und Praxisausbildung eine sinnvolle Perspektive sein? Der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode setzt sich zum Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung voranzutreiben. Ein entscheidender Faktor der Qualität sind dabei gut qualifizierte Fachkräfte. Die Bundesregierung leistet mit diversen Programmen und Maßnahmen Beiträge zur Qualifizierung von Fachkräften und zur Qualitätsverbesserung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege: Die Bundesregierung fördert seit 2008 das Programm „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF“. Seit 2011 werden zudem Forschungsprojekte zu Fragen der Qualifikationsanforderungen frühpädagogischer Fachkräfte gefördert. Mit den Programmen Offensive „Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ sowie „Lernort Praxis“ setzt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, auf die Qualifizierung von Kitateams zur alltagsintegrierten sprachlichen Bildung von Kindern insbesondere in den ersten drei Lebensjahren. Basierend auf den Erfahrungen des Bundesprogramms „MEHR Männer in Kitas“ plant das BMFSFJ ein voraussichtlich 2015 startendes ESF-Programm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“. Das BMFSFJ hat eine Expertenarbeitsgruppe zur Fachkräftegewinnung für die Kindertagesbetreuung initiiert, die unter anderem im Sommer 2014 ein Diskus-sionspapier veröffentlichen wird, das sich mit den zentralen Faktoren zur Bindung von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung befasst. Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ des BMFSFJ zielt auf die Qualitätsentwicklung und den Ausbau des Betreuungsangebotes sowie auf die Verbesserung der Attraktivität und Existenzsicherung der Tätigkeit in der Kindertagespflege. Das BMFSFJ prüft derzeit die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Kindertagespflege ab 2015. Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit leisten durch verstärkte Förderung beruflicher Nachqualifizierungen einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs im Erzieherbereich. Mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 hat die Kultusministerkonferenz der Länder, KMK, ein „Kompetenz-orientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/Fachakademien“ verabschiedet. Die Bildungspläne der Länder basieren auf diesem Profil. Für die Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern wurde 2010 ein Gemeinsamer Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ entwickelt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 8): In welcher Höhe hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Strategische Umweltprüfung in Namibia für den nachhaltigen Abbau von Uran unterstützt, und wie sieht die Bundesregierung dieses Projekt im Lichte des beschlossenen Atomausstiegs? Das BMZ unterstützte das namibische Ministerium für Minen und Energie von 2009 bis 2011 dabei, negative Auswirkungen des Uranbergbaus in der Region Erongo durch eine Strategische Umweltprüfung zu verringern. Die Unterstützung erfolgte über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR, und belief sich auf circa 1 Million Euro für gutachterliche Leistungen. In den Kosten enthalten ist die Entwicklung von Umweltstandards, die über den Uranbergbau hinaus zur Anwendung kommen. Die Strategische Umweltprüfung wurde im Januar 2011 abgeschlossen, vor der Nuklearkatastrophe von Fukushima vom 11. März 2011 und vor der Regierungs-erklärung der Bundeskanzlerin zur Energiewende vom 9. Juni 2011. Die Unterstützung der Strategischen Umweltprüfung mit dem Ziel, negative Auswirkungen des Uranbergbaus zu reduzieren, ist auch im Lichte des später beschlossenen Atomausstiegs eine sinnvolle Intervention der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 9): In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen aus Deutschland Aufträge für Bau- und andere Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2014 sowie mit den Olympischen und Paralympischen Sommerspielen im Jahr 2016 in Brasilien erhalten, und in welcher Weise nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die Sicherung von deutschen Arbeits-, Umwelt- und Sicherheitsstandards bei diesen Unternehmen, sofern die deutschen Standards über den brasilianischen Standards liegen? Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Aufträge für Bau- und andere Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2014 oder mit den Olympischen und Paralympischen Sommerspielen 2016 in Brasilien an deutsche Unternehmen vergeben wurden. Die deutsche Wirtschaft bündelt ihre Akquisitionsaktivitäten im Vorfeld der FIFA-Fußball-WM 2014 und der Olympischen Spiele 2016 unter dem Begriff WinWin 2014/2016. Diese Initiative wird durch das BrazilBoard des Bundesverbandes der Deutschen Wirtschaft, BDI, koordiniert. Der Bundesregierung liegen über Einzeltätigkeiten der Initiative keine Details vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist lediglich in der Planungsphase ein deutsches Architekturbüro, gmp, mit der Planung für Stadionneu- und -umbauten für -folgende Städte beauftragt worden: Brasilia – Estádo Nacional –, Belo Horizonte – Mineirão – und Manaus – Arenada Amazonia. Die Bundesregierung wirbt bei Unternehmen für die Beachtung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen mit ihren Empfehlungen für verantwortliches unternehmerisches Engagement. Bei der Übernahme von Investitionsgarantien werden verantwortliches unternehmerisches Handeln einschließlich der Nachhaltigkeitsaspekte von Investitionsvorhaben bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit eines Projekts berücksichtigt. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 10): Stimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der -Risiken für Umwelt und Gesundheit und der Zweifel an der tatsächlich wirtschaftlich förderbaren Gasmenge aus unkonventionellen Erdgaslagerstätten in Deutschland (Sachverständigenrat für Umweltfragen, Gutachten vom Mai 2013 zum Fracking) den unter anderem in der Rheinischen Post am 24. März 2014 geäußerten Ansichten des EU-Energiekommissars Günther Oettinger zu, dass Deutschland ein Demon-strationsprojekt für die Fracking-Technologie zulassen sollte und perspektivisch seine Importabhängigkeit von Gaslieferungen durch Fracking „auf Jahrzehnte verringern könnte“, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? Nach den Ergebnissen verschiedener Gutachten und Studien ist die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Quellen – insbesondere aus Schiefergas- und Kohleflözgaslagerstätten – mithilfe von Verfahren zur hydraulischen Stimulierung des Gesteins – Fracking – mit erheblichen Risiken, insbesondere für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwassergewinnung, verbunden. Wie in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, sollen zur Verbesserung des Trinkwasserschutzes sowie zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz das Wasserhaushaltsgesetz sowie die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, bergbaulicher Vorhaben geändert werden. Erst wenn diese verbesserten rechtlichen Grundlagen geschaffen wurden und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist, kann über mögliche weitere Schritte gemeinsam mit den Ländern entschieden werden. Dies soll – so der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung – in einem transparenten Prozess im Dialog mit allen Beteiligten und mit Begleitung von wissenschaftlicher Expertise erfolgen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 12): Liegen der Bundesregierung Anfragen für Rüstungs-exporte in die Ukraine vor, und wie geht die Bundesregierung mit solchen Anfragen momentan und künftig um? Anträge für die Ausfuhr von Kriegswaffen in die Ukraine liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Für den Bereich der sonstigen Rüstungsgüter, die keine Kriegswaffen sind, liegen der Bundesregierung überwiegend Anträge für Jagd- und Sportwaffen sowie dazugehörige Munition vor. Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit weder Exportgenehmigungen für Kriegswaffen noch für sonstige Rüstungsgüter in die Ukraine erteilt. Generell entscheidet die Bundesregierung über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und -sicherheitspolitischer Erwägungen auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Kriegswaffenkon-troll- und Außenwirtschaftsrechts sowie der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 13): Wie oft hat die Bundesregierung in der Vergangenheit auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Unternehmen im Energiewirtschaftsbereich zurückgewiesen, und mit welcher konkreten Begründung hat sie im vergangenen Jahr ihre Einwilligung zum Asset-Tausch zwischen der BASF-Tochter Wintershall und der russischen Gazprom gegeben? Die Bundesregierung hat bisher keine ausländischen Investitionsvorhaben im Energiewirtschaftsbereich auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes untersagt. Das Außenwirtschaftsgesetz ermöglicht die sektorübergreifende Prüfung ausländischer Investitionen nur, soweit es sich um Erwerber handelt, die nicht in der EU ansässig sind. Treten als Erwerber unionsansässige Gesellschaften auf, kann eine Prüfung nur stattfinden, wenn dies als ein Umgehungsgeschäft anzusehen ist. Ein solches Umgehungsgeschäft konnte im Fall des Asset--Tausches zwischen Wintershall und Gazprom nicht festgestellt werden. Als Erwerberin trat eine deutsche Gesellschaft des Gazprom-Konzerns auf, die seit vielen Jahren in der Energiebranche geschäftstätig war. Im Übrigen war Gazprom bereits vor dem Asset-Tausch über das Joint Venture mit Wintershall zu 50 Prozent an der Speichergesellschaft beteiligt. Die Speicher – in Rehden und Jemgum – unterliegen deutschem Recht, sodass durch die Übernahme die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 17): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Fall des anlässlich des Akademikerballs in Wien von österreichischen Behörden in Haft genommenen J. S. aus Jena hinsichtlich der Tatvorwürfe, der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und der Haftbedingungen, und gedenkt die Bundesregierung, -gegenüber der österreichischen Regierung Initiativen zu seiner Freilassung zu ergreifen (http://m.taz.de/!134894;m/, www.vice.com/de/read/die-rache-der-wiener-polizei-an-den-deutschen-krawalltouristen)? Nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen ist es dem Inhaftierten freigestellt, ob er um die Unterrichtung der konsularischen Vertretung des Heimatlandes bittet. Im vorliegenden Fall hat J. S. keine konsularische Betreuung in Anspruch genommen. Die Bundesregierung verfügt über die in öffentlich zugänglichen Medien enthaltenen Informationen zu den Tatvorwürfen. Demnach ist J. S. anwaltlich vertreten. Die Bundesregierung respektiert die unabhängige österreichische Justiz und hat keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens oder der Haftbedingungen zu zweifeln. Sollte J. S. eine konsularische Betreuung wünschen, so steht die Deutsche Botschaft in Wien dazu bereit. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 21): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen des Angriffs und der Schläge in Kiew durch eine Gruppe von Rechtsextremen unter Führung des Abgeordneten der Regierungspartei Swoboda, Igor Miroschnitschenko, auf den Chef des ukrainischen Staatsfernsehens, Alexander Pantelejmonow, um dessen Unterschrift unter eine Rücktrittserklärung zu erzwingen, für dessen Verbleiben auf seinem Posten und für die Pressefreiheit in der Ukraine – vergleiche zeit.de vom 19. März 2014, und was unternimmt die Bundesregierung, um Alexander Pantelejmonow zu unterstützen, ihn in seiner Position zu halten und um zukünftig solche Angriffe von Rechtsextremisten auf die Pressefreiheit in der Ukraine zu unterbinden? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Leiter des staatlichen ukrainischen Fernsehens am 18. März 2014 zur Unterzeichnung eines Rücktrittsgesuches gezwungen. Führend beteiligt an der Aktion war ein Abgeordneter der Partei Swoboda, Ihor Miroschnitschenko, der bei der Aktion handgreiflich wurde. Journalisten demonstrierten daraufhin vor der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft und forderten eine Bestrafung. Der ukrainische Ministerpräsident hat die Tat als „inakzeptabel“ bezeichnet. Auch andere ukrainische Politiker haben die Tat verurteilt. Der Fraktionschef von Swoboda kündigte an, dass Herr Miroschnitschenko seine parlamentarische Immunität aufgeben und sich einem Gerichtsverfahren stellen werde. Dies ist inzwischen geschehen. Der Generalstaatsanwalt hat ein Strafverfahren eröffnet. Das Ministerkabinett der Ukraine hat am 26. März 2014 Surab Alassanija zum neuen Leiter des Staatlichen ukrainischen Fernsehens ernannt. Dies erfolgte nach Kontakten der ukrainischen Regierung mit zivilgesellschaftlichen Gruppen und Journalistenvertretern. Der Bundesregierung liegen keine Anzeichen dafür vor, dass die Ernennung von Herrn Alassanija in einem Zusammenhang mit dem Übergriff vom 18. März 2014 steht. Vielmehr hat sich Herr Alassanija in den vergangenen Jahren eine hohe Reputation als unabhängiger Journalist erworben. Die Besetzung des Postens des Leiters des staatlichen ukrainischen Fernsehens ist Sache der ukrainischen Regierung. Die Bundesregierung hält die Pressefreiheit für ein hohes Gut. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass die Verurteilung des Vorgangs über alle Parteigrenzen in der Ukraine hinweg geht. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 22): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Resolution des EU-Parlaments vom 27. Februar 2014, welche mit überwältigender Mehrheit die Tötung von Zivilisten mittels geheimer Drohnenangriffe verurteilte – vergleiche www.reprieve.org. uk/press/2014_02_27_PUB_MEPs_vote_ ban_drone_strikes/, für ihre völkerrechtliche und humanitäre Bewertung der berichteten gezielten Tötungen von Menschen durch Drohnen der US-Armee bzw. des US-Geheimdienstes CIA und für die Weitergabe von Daten deutscher Sicherheitsbehörden an diese US-Stellen, und war danach die Ankündigung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in der gemeinsamen Pressekonferenz vom 27. Februar 2014 mit dem US-Kollegen John Kerry verantwortbar, die Geheimdienstarbeit zwischen den USA und Deutschland werde zukünftig vertieft, gerade unter Berücksichtigung von Meldungen über die Verstrickung von US-Einrichtungen in Ramstein und von AFRICOM in Deutschland in tödliche US-Drohnenangriffe in Pakistan und im Jemen? Die Bundesregierung hat die Resolution des EU-Parlaments zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Frage der Übereinstimmung militärischer Handlungen mit dem Völkerrecht immer nur in Bezug auf den konkreten Einzelfall beantwortet werden kann. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit US-Außenminister John Kerry am 27. Februar 2014 die Einrichtung eines „Transatlantischen -Cyber-Dialogs“ unter Beteiligung von Zivilgesellschaft und Privatsektor angekündigt. Das Ziel dieses Dialogs besteht darin, grundlegende digitale Fragestellungen und deren rechtliche, historische und kulturelle Hintergründe transatlantisch und unter Einschluss von Zivilgesellschaft und Privatsektor zu beleuchten. Ziel dieses Dialogs ist insbesondere die Erörterung einer ausgewogenen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit im digitalen 21. Jahrhundert. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 23): Kann das Auswärtige Amt, AA, die Agenturmeldung bestätigen, wonach in dem vom Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier besuchten und aus Mitteln des AA finanzierten sogenannten Friedens- und Stabilitätszentrum auf dem Gelände der Afrikanischen Union, AU, in Addis Abeba künftig auch afrikanische Soldaten geschult werden sollen – dpa vom 24. März 2014, und wenn ja, kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach Fertigstellung des Zentrums dorthin Ausbilder der Bundeswehr entsandt werden? Bei dem in der Pressemeldung vom 24. März 2014 genannten „Friedens- und Stabilitätszentrum“ handelt es sich um das – aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanzierte – neue Gebäude für die Abteilung „Frieden und Sicherheit“ der Kommission der Afrikanischen Union, AU, in Addis Abeba. Dieses Gebäude ist ein Verwaltungsgebäude zur Unterbringung aller Mitarbeiter der Abteilung „Frieden und Sicherheit“ der AU-Kommission, das unter anderem Büroräume, einen Plenarsaal für die Sitzungen des Friedens- und Sicherheitsrats der AU und ein Lage- und Strategiezentrum umfasst. Mit dem Bau dieses neuen Gebäudes unterstützt die Bundesregierung die AU beim Kapazitätenaufbau im Rahmen der Afrikanischen Friedens- und Sicherheits-architektur, APSA, und stellt der AU Infrastruktur zur Findung von afrikanischen Lösungen für afrikanische Probleme im Bereich Frieden und Sicherheit zur Verfügung. Dadurch soll die AU befähigt werden, in Zukunft noch stärker ihre Rolle zur Schaffung und Wahrung von Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent wahrnehmen zu können. Eine Entsendung von Ausbildern der Bundeswehr nach der Fertigstellung des Gebäudes ist derzeit nicht geplant. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Christine Buchholz (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 24): In welchen Ländern werden seit 2008 afrikanische Kräfte im Rahmen des vom AA in Auftrag gegebenen Polizeiprogramms Afrika ausgebildet, und im Rahmen welcher AU-Missionen sind Teilnehmer dieses Programms bislang zum Einsatz gekommen? Seit 2008 ist bzw. war eine Reihe von afrikanischen Ländern Teil des Polizeiprogramms Afrika, darunter aktuell die Republik Burundi, die Republik Côte d’lvoire, die Demokratische Republik Kongo, die heutige Republik Südsudan, die Islamische Republik Mauretanien, die Republik Tschad und die Republik Niger. Das Polizeiprogramm unterstützt zum einen die Stärkung der Funktionsfähigkeit nationaler Polizeistrukturen – unter anderem Aufbau und Ausstattung von Polizeistationen, Anschaffung und Ausbildung an Spurensicherungstechnik oder Kommunikationstechnik, Ausbildung und Training von Polizistinnen und Polizisten, Organisationsberatung – und zum anderen Polizeikapazitätenaufbau an regionalen Ausbildungszentren in Afrika. Seit 2008 finanziert das Auswärtige Amt die Ausbildung von westafrikanischer Polizisten für ihren Einsatz bei von den Vereinten Nationen und/oder der Afrikanischen Union geführten Friedensmissionen am Kofi -Annan Internationa Peacekeeping Training Center, KAIPTC, in Accra/Republik Ghana. Dabei wurden westafrikanische Polizisten unter anderem für ihren Einsatz bei -UNAMID, der VN-/AU-geführten Friedensmission in Darfur – Republik Sudan –, und AMISOM, der AU-geführten Friedensmission in Somalia, ausgebildet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden von den zwischen 2008 und 2013 mit Mitteln des Auswärtigen Amts ausgebildeten 1 819 Polizisten 960 eingesetzt. Darüber hinaus finanziert das Auswärtige Amt Trainingskurse für afrikanische Polizisten an der École de Maintien de la Paix, EMP, in Bamako/Republik Mali. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 29): Inwieweit kann die Bundesregierung Berichte über gesundheitsgefährdende Situationen an den künftigen Sportstätten der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele in Brasilien im Jahr 2016 – siehe „Rio schwimmt in der Scheiße“ in Zeit Online vom 21. März 2014 sowie „Olympischer Alarm in Rio“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. März 2014 – bestätigen, und welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung daraus für die weitere Vorbereitung der Sommerspiele? Der Bundesregierung liegen über die Berichterstattung in den Medien hinaus keine eigenen Erkenntnisse über den Grad der Verschmutzung insbesondere der Küstengewässer vor Rio de Janeiro vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die brasilia-nische Regierung und das Organisationskomitee für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2016 die verbleibende Zeit bis zum Start der Olympischen Spiele nutzen werden, um geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen zu ergreifen und damit sportlich faire Wettkämpfe ohne vermeidbare Beeinträchtigungen und Gesundheitsgefährdungen zu gewährleisten. Die Bundesregierung sieht es auch als die Aufgabe der zuständigen internationalen Sportorganisationen – zum Beispiel IOC; Internationaler Seglerverband – an, vorhandene Mängel immer wieder deutlich gegenüber den brasilianischen Stellen zur Sprache zu bringen und Abhilfe einzufordern. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 30): Welche ermessensleitenden Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder einzelner Außenstellen gibt es dazu, in welchen Fällen bzw. nach welchen Kriterien syrische Asylsuchende einen internationalen Schutzstatus – Flüchtlingsanerkennung – oder aber nur einen subsidiären Schutzstatus – Abschiebungsschutz – erhalten – Dienstvorschrift, Anweisungen, mündliche Vorgaben, etwa auch im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Deutschland usw., bitte ausführen, und wie wird es vor dem Hintergrund des allgemeinen Flüchtlingsschicksals der syrischen Flüchtlinge und des Gleichbehandlungsgrundsatzes begründet, dass in vergleichbaren Fällen -unterschiedliche Schutzstatus – mit unterschiedlichen Rechtsfolgen etwa in Bezug auf den Familiennachzug, die Aufenthaltsverfestigung usw. – gewährt werden – vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/705? Ich danke Ihnen für die Frage, da sie mir die Gelegenheit gibt, auf grundlegende Missverständnisse einzugehen. Entscheidungen über Asylanträge ergehen ausschließlich als rechtlich gebundene Entscheidungen, es kann weder ein Ermessen noch ermessensleitende Vorgaben im Sinne Ihrer Frage geben. Die Entscheidungen sind ferner gerichtlich voll nachprüfbar. Zudem basieren Entscheidungen über einen Asylantrag stets auf einer Prüfung im Einzelfall. Hierfür sind die in Betracht kommenden unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für eine Schutzgewährung heranzuziehen. Die von Ihnen angesprochenen unterschiedlichen Einzelfallentscheidungen in Asylverfahren bzw. durch die Verwaltungsgerichte sind Ergebnis dieser Einzelfallprüfungen. Ihre Annahme, alle Fälle syrischer Asylbewerber seien vergleichbar, ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 32): Welche Bundesländerregionen waren von der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern in ihrer Stellungnahme zum atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutz vom Februar 2014 konkret gemeint, bei denen der Vollzug und die Umsetzung der (Rahmen-)Empfehlungen des Bundes für den nuklearen Katastrophenschutz auf Ebene der Kreise und Städte hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbedürftig sei – diesmal bitte konkrete Angabe –, und welchen Bundesbehörden liegen die in der Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 63, Plenarprotokoll 18/19 Anlage 34, aufgezählten Berichte/Vermerke von atomkraftwerkebezogenen Katastrophenschutzübungen vor? Die Aussagen in der aktuellen Stellungnahme der Schutzkommission „zur Umsetzung der Erfahrungen aus Fukushima für die Planung von Notfallmaßnahmen in Deutschland“ beruhen auf persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen von Mitgliedern der Schutzkommission. Welche Bundesländerregionen zum atomkraftbezogenen Katastrophenschutz vom Februar 2014 konkret gemeint waren, bei denen der Vollzug und die Umsetzung der (Rahmen-)Empfehlungen des Bundes für den nuklearen Katastrophenschutz auf Ebene der Kreise und Städte hinsichtlich der Qualität stark verbesserungsbedürftig seien, gibt die – unabhängige – Schutzkommission nicht bekannt. Wie bereits mitgeteilt, sind für den Katastrophenschutz, auch in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, allein die Länder verantwortlich. Mitarbeiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und -Reaktorsicherheit, BMUB, und des Bundesamtes für Strahlenschutz, BfS, nehmen jedoch sporadisch als Beobachter an Katastrophenschutzübungen in der Umgebung von Kernkraftwerken teil. Die genannten Berichte zu Übungen um Kernkraftwerke – Krümmel, Gund-remmingen, Brokdorf – liegen daher im BMUB bzw. im BfS vor. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage34): Was für Bedingungen wurden zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Ukraine in Verbindung mit den aktuellen Kredithilfen vereinbart, und ist es richtig, dass dabei auch die Privatisierung des Gastransportnetzes zugesagt wurde? Die IWF-Programm-Mission wurde am 25. März 2014 abgeschlossen und konnte ein grundsätzliches Einverständnis mit den Behörden über ein künftiges IWF-Programm mit der Ukraine erzielen. Das geplante IWF-Programm sieht nach jetzigen Informationen eine Laufzeit von 24 Monaten und ein Volumen von 14 bis 18 Milliarden US-Dollar vor. Der IWF bereitet aktuell ein Stabspapier mit genau festgelegten Programmkonditionen vor, das nach jetziger Planung nach der Frühjahrstagung (11./12. April 2014) dem IWF-Exekutivdirektorium zugeleitet werden soll. Die vereinbarten Reformen beziehen sich auf die Bereiche Geld- und Wechselkurspolitik, den Finanz-sektor, die Fiskalpolitik, den Energiesektor sowie gute Regierungsführung und Rahmenbedingungen für Unternehmen. Genauere Informationen zur Programmkondi-tionalität liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Ob eine Privatisierung des Gastransportnetzes vereinbart wird, ist der Bundesregierung zurzeit nicht bekannt. Die Bundesregierung wird ihre Haltung zum Programm auf Basis der Vorschläge des IWF-Stabs festlegen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 35): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Forschungsvorhabens fe 14/11 „Evaluierung der Wirksamkeit der steuerlichen Förderung für Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG“, und erachtet es die Bundesregierung für geboten, infolge der dort festgestellten nur sehr geringen positiven Auswirkung auf die wirtschaftliche Nachfrage von Dienstleistungen die Anspruchsvoraussetzungen für § 35 a des Einkommensteuergesetzes, EStG, einzuschränken? Die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG wurde mit dem zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und sollte einen Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse im Arbeitsmarkt geben und die Schwarzarbeit bekämpfen. Die Befragungsergebnisse der Studie zeigen, dass das Angebot an Schwarzarbeit durch Privathaushalte im Vergleich zu den Jahren vor Einführung der steuerlichen Förderung rückläufig ist. Die Evaluierung der Handwerkerleistungen nach § 35 a Einkommensteuergesetz ist ein Auftrag aus dem Gesetzentwurf des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ aus dem Jahr 2008. Dazu hat das Bundesministerium der Finanzen einen entsprechenden Auftrag an Ernst & Young unter Beteiligung von Professor Lars Feld aus dem Sachverständigenrat vergeben. Die Bundesregierung nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund ist derzeit kein dringender Handlungsbedarf erkennbar. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 36): Inwiefern ist es zutreffend, dass nach meiner Information hinsichtlich der Steuerfahndungsstatistiken nicht mehr wie bisher die bestandskräftigen Mehrsteuern dokumentiert werden sollen, sondern lediglich die Mehrergebnisse gemäß dem Steuerfahndungsbericht, und inwieweit sieht die Bundesregierung durch eine derartige Umstellung eine Verzerrung in der statistischen Erfassung, da aus reinen Mehrergebnissen nur sehr unzureichend abgeleitet werden kann, in welcher Höhe tatsächlich kassenwirksame Einnahmen entstanden sind? In der Steuerfahndungsstatistik des Bundesministeriums der Finanzen werden künftig – in Anlehnung an die Betriebsprüfungsstatistik – statt der bestandskräftigen Mehrsteuern die – vorläufig – festgestellten Mehr-ergebnisse ausgewiesen. Die Umstellung führt nicht zu einer Verzerrung der Statistik, sondern erhöht vielmehr deren Aussagekraft. Mit der Umstellung wird eine Zuordnung der vorläufig festgestellten Mehrsteuer zu den im Statistikjahr abgeschlossenen Fahndungsprüfungen möglich. Zuverlässige Aussagen zur Kassenwirksamkeit lassen sich weder aus den bislang erhobenen bestandskräftigen noch aus den vorläufig festgestellten Mehr-ergebnissen ableiten. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Fragen 41 und 42): Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und -bürger künftig nachweisen, dass sie sich weiterhin mit Aussicht auf Erfolg um Arbeit bemühen, um auch über die geplante generelle Befristung hinaus von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen zu können, wie dies im Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ vorgeschlagen wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, arbeitsuchenden Unionsbürgerinnen und -bürgern Zugang zu Arbeitsförderungsmaßnahmen zu gewähren? Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung künftig anhand welcher Kriterien überprüfen, ob für Unionsbürgerinnen und -bürger die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts zur Arbeitsuche nach Ablauf der geplanten generellen Befristung weiterhin bestehen oder nicht? Die Bundesregierung hat am 26. März 2014 den Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ beschlossen. Zu der in der Frage angesprochenen Thematik heißt es in diesem Zwischenbericht unter der Überschrift „Maßnahmen im Bereich des Aufenthaltsrechts durch Änderung des Freizügigkeitsgesetztes/EU“ unter anderem „Präzisierung der Voraussetzungen des Aufenthalts zur Arbeitsuche durch grundsätzliche Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitsuche“. Mit der Formulierung im Bericht wird deutlich, dass zur Umsetzung dieser Maßnahme eine Gesetzesänderung erforderlich ist. Konkret muss § 2 Abs. 2 Nummer 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU geändert werden. Zur Ausgestaltung dieser Regelung enthält der Zwischenbericht keine Aussagen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich diesem Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen kann. Ich gehe davon aus, dass der hierfür zuständige Bundesminister des Innern zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird. Arbeitsuchende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können bereits jetzt die Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Zugang zu weiteren Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch bestehen bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Fragen 43 und 44): Wie und mit welcher Summe auf die einzelnen Jahre verteilt will die Bundesregierung die 200 Millionen Euro, wie von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, anlässlich des Zwischenberichts des Staatssekretärs-ausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ verkündet, zur Unterstützung der besonders vom Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten betroffenen Kommunen zur Verfügung stellen, und mit welcher Summe beteiligt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konkret? Wie hoch wird der Eigenanteil der Kommunen und Länder sein, um die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erhalten, und welche Kriterien müssen die Kommunen erfüllen, um zu den „besonders betroffenen Kommunen“ (Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses, Seite 8) gezählt zu werden, die bei den 200 Millionen Euro Berücksichtigung finden können? Zu Frage 43: Die Aufteilung der Finanzvolumina auf Maßnahmen des Bundes für die besonders betroffenen Kommunen findet sich auf Seite 10 des Zwischenberichts des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“, dem das Kabinett am 26. März 2014 zugestimmt hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beteiligt sich vorbehaltlich der Genehmigung der Operationellen Programme für den Europäischen Sozialfonds, ESF, und für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, EHAP, englisch: FEAD, durch die Europäische Kommission sowie vorbehaltlich der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers mit einer Summe von insgesamt rund 108 Millionen Euro. Zu Frage 44: Die Festlegung des Eigenanteils potenzieller Antragsteller an den vorgesehenen Maßnahmen liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ressorts. Im Rahmen der Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds, ESF, und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, EHAP, ist keine Vorabfestlegung von Kriterien für besonders -betroffene Kommunen vorgesehen. Mögliche Zuwendungsempfänger werden im Wege von Förderrichtlinien der zuständigen Ressorts über Ziele, Gegenstand und Finanzierungsmodalitäten der Förderung informiert. Das Ausmaß der Betroffenheit von Problemen infolge der Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten sowie entsprechende Lösungsansätze sind im Rahmen der Förder-anträge möglicher Zuwendungsempfänger schlüssig darzulegen. Für die Städtebauförderung und damit auch für das Programm „Soziale Stadt“ gilt, dass die Förderung auf der Grundlage einer jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung, VV, Städtebauförderung erfolgt. Die Verhandlungen zur VV Städtebauförderung 2014 sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Frage 45): Wie viele der rumänischen Selbstständigen in Deutschland bezogen zuletzt ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben –, und inwieweit lässt sich hieraus nach Ansicht der Bundesregierung der Verdacht eines missbräuchlichen Sozialhilfebezugs oder einer sogenannten Scheinselbstständigkeit in relevanter Größenordnung begründen – bitte darlegen? Im November 2013 bezogen 869 Selbstständige mit rumänischer Staatsangehörigkeit aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Jobcenter prüfen bereits jetzt in jedem Einzelfall, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehört auch, ob die betreffende Person tatsächlich eine Erwerbstätigkeit ausübt. Die bloße Anmeldung eines Gewerbes und die Vorlage des Gewerbescheines begründen noch keine Eigenschaft als Selbstständiger. Um mögliche Missbrauchsfälle auszuschließen, wird im Rahmen der Einzelfallprüfung durch die Jobcenter noch stärkeres Augenmerk auf die Glaubhaftigkeit der Antragstellung gelegt. Dieser Sachverhalt ist grundlegend zu unterscheiden von der allgemeinen Problematik „Scheinselbstständigkeit“ im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. In letzterem Fall werden Arbeitnehmer als Selbstständige ausgegeben, um Arbeitnehmerrechte und Sozialabgaben zu umgehen. Die Bundesregierung wird, dem Vorschlag des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Heraus-forderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen -Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ entsprechend, zur Verbesserung der Bekämpfung auch dieser Form der Scheinselbstständigkeit eine Änderung des Gewerberechts vorschlagen, die eine Verpflichtung der Gewerbeämter, Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit zu prüfen und diese Verdachtsfälle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in geeigneter Form zu übermitteln, vorsieht. Dies soll in Abstimmung mit den Ländern im Rahmen eines zustimmungspflichtigen Rechtsetzungsvorhabens geregelt werden. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/947, Fragen 46 und 47 ): Wie gestalten sich genau die Berichte aus betroffenen Kommunen, die die Bundesregierung in ihrem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zur Annahme kommen lässt, dass der Trend zur Scheingewerbeanmeldung „insbesondere im Transport-, Reinigungs- oder Baubereich häufig auf Anleitung von gebietsansässigen Unternehmen zurück[geht], die durch Beauftragung von formal selbständigen Subunternehmen im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen Arbeitskosten einsparten“ (Seite 37 Nummer 8.3; bitte entsprechende exemplarische Fälle anschaulicher beschreiben und wenn möglich auch Zahlen, Schätzungen zu den Betroffenen nennen), und was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Ursachen dafür, dass dies in Deutschland möglich ist? Welche Beratungs- und Hilfsangebote stehen derzeit betroffenen Arbeitnehmern zur Verfügung, um sich gegen eine solche Praxis zu wehren, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, entsprechende Strukturen zu schaffen bzw. auszubauen und auch schon vorausschauend in den Herkunftsländern potenzielle Zuwanderer aufzuklären? Zu Frage 46: Der Staatssekretärsausschuss hat sich intensiv mit der Situation in den Kommunen befasst, die in besonderer Weise durch einen verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten betroffen sind. Um ein umfassendes Bild von den konkreten Herausforderungen und Problemen vor Ort zu gewinnen, haben der Ausschuss sowie die von ihm eingesetzten Unterarbeitsgruppen Vertreter der besonders betroffenen Kommunen und der Kommunalen Spitzenverbände in ihre Arbeit einbezogen. Erste Berichte aus betroffenen Kommunen – Berlin-Neukölln, Hamburg – im Rahmen dieser Anhörungen deuten darauf hin, dass sich zumindest derzeit keine Änderung des Trends zu Gewerbeanmeldungen in bestimmten Branchen abzeichnet. Ob ein solcher Trend auch überregional besteht und sich im Zeitverlauf verfestigt, ist derzeit nicht absehbar. Der Ausschuss hat hierzu, ebenso wie zu dem in der Frage genannten Sachverhalt, keine eigenen Annahmen getroffen. Zu Frage 47: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Jahr 2011 das Projekt „Faire Mobilität – Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ im Rahmen einer deutsch-polnischen Regierungsinitiative initiiert. Hierbei handelt es sich um ein Beratungs- und Betreuungsprojekt, das die Beschäftigten aus den mittelost-europäischen Staaten bei der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt unterstützen soll. Mit dem Wegfall der letzten Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für die EU-8 zum 1. Mai 2011 und für Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2014 ist der Bedarf nach einem flächendeckenden Informationsangebot zu den Arbeitsbedingungen und sozialen Fragestellungen in Deutschland gestiegen. Das Projekt verfügt bundesweit über sechs Beratungsstandorte: Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart und Dortmund. Neben der Bereitstellung dieser Erstberatungsstrukturen strebt das Projekt eine Verzahnung des Informationsangebotes mit den in Deutschland bereits vorhandenen Dienstleistungen aus den Herkunftsländern der zuwandernden Beschäftigten an. Damit soll nicht nur eine adressatengerechte Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland, sondern auch bereits in ihren Herkunftsländern selbst ermöglicht werden. Neben der auf Wunsch in der jeweiligen Landessprache in Deutschland angebotenen Erstberatung werden Informationsbroschüren in diesen Ländern bereitgestellt. Das Projekt soll einen Beitrag zu einer weiterentwickelten Willkommenskultur in Deutschland leisten. Ergänzend zum Projekt „Faire Mobilität“ wird darauf hingewiesen, dass nach der „EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen“, die voraussichtlich in Kürze beschlossen wird, in allen Mitgliedstaaten Beratungsstellen für Wanderarbeitnehmer und ihre Familien geschaffen werden, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten sollen. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 48): Wie viele der bei der Vorstellung des Zwischenberichts des Staatssekretärsausschusses zur Armutswanderung am 25. März 2014 angekündigten für die nächsten sieben Jahre zusätzlichen rund 60 Millionen Euro der Bundesregierung für die besonders betroffenen Kommunen erhalten voraussichtlich die Großstädte im Ruhrgebiet, und über welche konkreten Maßnahmen wird die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Großstädte im Ruhrgebiet ausgestaltet? Der Höhe der Mittel für einzelne Städte kann derzeit nicht beziffert werden. Wie viele Mittel eine Kommune direkt als Zuwendungsempfängerin oder indirekt über die Förderung von Projektträgern in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich erhält, hängt von der Antragstellung im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Förderprogramme ab. Die finanzielle Beteiligung des Bundes und die Maßnahmebereiche sind in der Tabelle auf Seite 10 des Zwischenberichts des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen findet sich auf den Seiten 80 bis 85. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 49): Wie viele Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern werden nach Berechnungen der Bundesregierung ab dem 1. Juli 2014 noch in diesem Jahr in Altersrente gehen, und wie viele dieser Frauen profitieren aufgrund der Verrechnung mit eigenem Arbeitseinkommen nicht bzw. nur wenig von der geplanten Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten – bitte jeweils nach Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen? Die Anzahl der Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern, die im Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014 in eine Altersrente zugehen werden, beträgt schätzungsweise etwa 150 000 Personen, von denen etwa 15 Prozent aus den neuen Ländern kommen dürften. Angaben darüber, wie viele dieser Frauen aufgrund der Verrechnung mit eigenem Arbeitseinkommen nicht beziehungsweise nur wenig von der geplanten Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten profitieren werden, liegen nicht vor. Dieser Effekt tritt im Übrigen auch schon nach geltendem Recht auf. Da eine Anrechnung aber erst oberhalb einer Rentenanwartschaft in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt, dürften Anrechnungen in größerem Umfang eher die Ausnahme sein. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 50): Wie viele gesunde Tiere sind nach Kenntnis der Bundes-regierung in den vergangenen drei Jahren aus Platzmangel oder wegen der Gefahr der Inzucht in deutschen Zoos, Tierparks oder Zirkussen getötet worden, und in wie vielen Fällen haben Einrichtungen des Bundes hiervon für Forschungszwecke profitiert? Über die Anzahl der Tiere, die aus Platzmangel oder wegen der Gefahr von Inzucht in deutschen Zoos getötet wurden, liegen keine Informationen vor und können auch nicht kurzfristig ermittelt werden. Eine kurzfristige Anfrage in den Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, der Verteidigung und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-sicherheit sowie bei den Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft führte zu keinen Erkenntnissen, dass in Zoos, Tierparks oder Zirkussen getötete Tiere in Einrichtungen des Bundes zu Forschungszwecken verwendet wurden. Auf Basis der vorliegenden Rückmeldungen der Forschungseinrichtungen kann davon ausgegangen werden, dass solche Tiere dort nicht verwendet werden. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 51): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Honigimporte aus Kanada in die Europäische Union bzw. nach Deutschland seit dem Jahr 2006 entwickelt – bitte auflisten nach Jahren sowie Menge in Tonnen bzw. Warenwert, und bei wie viel Prozent der kontrollierten Waren wurden Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen festgestellt? Die Entwicklung der Honigimporte aus Kanada nach Deutschland seit dem Jahr 2006 zeigt die folgende Tabelle: Importe von Honig aus Kanada nach Deutschland KN Nomenklatur Jahr Einfuhr Tonnen Einfuhr 1 000 Euro 04090000 Honig, natürlich 2006 314,3 480 2007 401,9 711 2008 825,7 1 451 2009 561,8 1 283 2010 504,4 1 480 2011 225,4 700 2012 0,8 1 2013 vorl. 0,5 1 Quelle: Statistisches Bundesamt Die Entwicklung der Honigimporte aus Kanada in die EU zeigt die folgende Tabelle: Importe von Honig aus Kanada in die EU-27 KN Nomenklatur Jahr Einfuhr Tonnen Einfuhr 1 000 Euro 04090000 Honig, natürlich 2006 587 1 019 2007 551 1 014 2008 1 292 2 360 2009 775 1 848 2010 706 2 072 2011 433 1 459 2012 97 411 Quelle: Eurostat Für den EU-Handel liegen derzeit noch keine Daten für das Kalenderjahr 2013 vor. Zum Aspekt „Verunreinigung von Honig-Importen aus Kanada mit gentechnisch veränderten Organismen“ liegen folgende Angaben vor: In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, liegen für den Zeitraum vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2011 einschließlich Daten zu 34 Honigproben mit Herkunft Kanada vor, die in 146 Untersuchungen auf den Nachweis von gentechnisch veränderten DNA-Sequenzen in Honig untersucht wurden. 82 Untersuchungen davon waren mit -positivem Messergebnis (Messergebnis alpha = „positiv“) bezogen auf den jeweiligen Parameter übermittelt worden. Sechs Proben (drei Planproben, drei Verdachtsproben) wurden mit der Bewertung „gentechnisch veränderte Organismen, unzulässige Verwendung“ übermittelt. In allen diesen Proben konnte – neben anderen Parametern – „Raps (GT73) gentechnisch veränderter“ identifiziert werden. Sechs Untersuchungsergebnisse der drei Verdachtsproben wurden zudem mit „> Höchstmenge (führt zur Beanstandung)“ bewertet. Meldungen zum Vorkommen von gentechnisch veränderten Organismen in Honig liegen im EU-Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel, RASFF-System, nicht vor. Die Kommission hat es abgelehnt, entsprechende Meldungen aus Deutschland an die anderen Mitgliedstaaten weiterzuleiten, weil kein Gesundheitsrisiko bestand. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 52): Welche Verhandlungen hat es mit den USA über das Modernisierungsprogramm der US-amerikanischen Atombomben gegeben – bitte mit Datum, Ort, Verhandlungsteilnehmern und -teilnehmerinnen angeben –, und wie sahen die dort getroffenen Vereinbarungen konkret aus? Das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US-amerikanischen Atombomben ist ein nationales Programm der USA. Es beruht auf einer nationalen Entscheidung der US-Administration und folgt deren Vorgaben. Daher hat es keine Verhandlungen mit den USA über das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US-amerikanischen Atomwaffen gegeben. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 53): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei der B61-12 um eine Atomwaffe mit neuen militärischen Fähigkeiten handelt – bitte begründen? Das von den USA beabsichtigte Lebensdauerver-längerungsprogramm dient dazu, die Sicherheit und Zuverlässigkeit aller von diesem Programm erfassten Nuklearwaffen auch weiterhin auf höchstem Niveau sicherzustellen und damit die Glaubwürdigkeit der nuklearen Abschreckung zu gewährleisten. Das Programm folgt den Vorgaben der US-Adminis-tration, keine neuen Waffen oder neue militärische Fähigkeiten zu schaffen, das bestehende Dispositiv aber glaubwürdig und sicher zu halten, solange es benötigt wird. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/947, Frage 54): Warum hat die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung, in den ersten 100 Tagen ein Gesetz zur Frauenquote „auf den Weg zu bringen“ – vergleiche Interviews mit dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Spiegel vom 6. Januar 2014, Bild am Sonntag vom 19. Januar 2014, Tagesspiegel vom 16. März 2014 –, keinen Referentenentwurf bzw. Gesetzentwurf vorgelegt, sondern nur Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren, die wiederum nur ankündigen, dass „das Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr auf den parlamentarischen Weg gebracht werden“ solle – Seite 14 der Leitlinien –, und warum will die Bundesregierung die Geschlechterquote in Aufsichtsräten nur für Unternehmen gelten lassen, „welche börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen“ – Seite 3 der Leitlinien –, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde: „Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten“ – Seite 72 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD? Die Bundesregierung hat bereits kurz nach Amtsübernahme angekündigt, zügig ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhalbe von Frauen und Männern in Führungspositionen auf den Weg zu bringen und in einem ersten Schritt Leitlinien für die weitere Diskussion vorzustellen. Es ist wichtig, bei diesem Vorhaben zuerst mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen in einen breiten Dialog zu treten. Die am 25. März 2014 von Bundesministerin Schwesig und Bundesminister Maas vorgestellten Leitlinien bilden dazu den Auftakt. In einem zweiten Schritt ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zügig zu erarbeiten und in das parlamentarische Verfahren einzubringen, damit das Gesetz 2015 in Kraft treten kann. Das entspricht den Vorgaben des Koalitionsvertrages. Dem Koalitionsvertrag wird ebenfalls in Bezug auf die zu beinhaltenden Regelungstatbestände entsprochen. Bei Aufsichtsräten wird unterschieden zwischen börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen einerseits und börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen andererseits. Für börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen ist ab 2016 für dann zu besetzende Aufsichtsräte eine gesetzliche Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent vorgesehen. Für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen ist ab 2015 vorgesehen, dass diese Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, sich verbindliche Zielvorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat zu geben, die nicht nachträglich nach unten korrigiert werden dürfen. Diese Pflicht zur Festlegung von Zielvorgaben gilt auch für Vorstände und die obersten -Managementebenen für börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen, also für alle vorgenannten Unternehmen. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1961 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 1992 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 2. April 2014 1961