Plenarprotokoll 18/59 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf; weitere Fragen 5441 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5441 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5442 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5442 D Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) 5443 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5443 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 5443 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5443 D Gülistan Yüksel (SPD) 5444 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5444 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5444 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5444 B Antje Lezius (CDU/CSU) 5444 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5444 D Petra Crone (SPD) 5444 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5445 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 5445 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5445 B Kerstin Griese (SPD) 5445 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5445 D Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5446 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5446 A Harald Weinberg (DIE LINKE) 5446 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5446 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5446 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5446 C Petra Crone (SPD) 5446 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5446 D Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) 5447 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5447 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 5447 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5447 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) 5447 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5448 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) 5448 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5448 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5448 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5448 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5448 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5449 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5449 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5449 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5449 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5449 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 5449 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5449 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5450 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5450 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5450 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5450 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5451 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5451 B Wolfgang Tiefensee (SPD) 5451 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 5451 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5452 A Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 5452 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5452 C Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 5452 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5453 A Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5453 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5453 B Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 5453 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5453 D Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 5454 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/2831 5454 C Mündliche Frage 1 Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) Position der britischen Regierung zum geplanten Verkauf der RWE Dea AG an die Letter One GmbH Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5454 D Zusatzfragen Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) 5455 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5455 C Mündliche Frage 2 Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) Forderung nach einer nationalen Gas-reserve Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5455 B Zusatzfrage Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5455 D Mündliche Frage 4 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA in einem verringerten Umfang Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5456 A Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5456 B Mündliche Frage 5 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachverhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen CETA Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5456 D Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5457 A Mündliche Frage 6 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmungsfähige Aspekte im Investi-tionsschutzkapitel von CETA Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5457 C Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5457 C Mündliche Frage 7 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Klagen vor internationalen Schiedsgerichten auf Grundlage des Investitionsschutzkapitels von CETA bei Umschuldungen von Staatsanleihen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5458 A Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5458 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5458 C Mündliche Frage 8 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, zu Investitionsschutzregeln bei CETA Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5458 D Zusatzfragen Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5459 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5459 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5460 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5460 B Wolfgang Tiefensee (SPD) 5460 C Mündliche Frage 9 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Neuverhandlung von Regelungen zum Investitionsschutz im Entwurf des CETA-Abkommens Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5461 A Zusatzfrage Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5461 B Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmungsverhalten der EU-Kommissare bei der Entscheidung über die staatliche Beihilfe für den Bau des britischen Kernkraftwerks Hinkley Point C Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5461 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5461 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5462 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5462 B Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5463 A Mündliche Frage 11 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahl der bis 30. September 2014 in diesem Jahr eingegangenen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5463 C Zusatzfrage Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5463 D Mündliche Frage 17 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsches Nein zur UN-Resolution für die Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 5464 C Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5464 C Mündliche Frage 18 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss der Verhandlungen über ein -bilaterales Sicherheitsabkommen mit -Mexiko Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 5465 A Zusatzfrage Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5465 B Mündliche Frage 19 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entführung und Ermordung von Studenten im mexikanischen Bundesstaat Guerrero durch mexikanische Polizisten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 5465 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5466 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5467 A Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktuelle Entwicklungen bei Stuttgart 21 im Planfeststellungsbereich 1.3 auf den Fildern Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5467 D Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5467 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5468 B Mündliche Fragen 35 und 36 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des geplanten Mischverkehrs aus S-Bahnen und Fernzügen -zwischen der Rohrer Kurve und dem Stuttgarter Flughafen auf den dortigen Bahnverkehr; Alternativen zur geplanten Flughafenanbindung in Stuttgart durch die Deutsche Bahn Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5468 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5468 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5469 D Mündliche Frage 39 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterschiede zwischen dem Jülicher AVR- und dem THTR-Reaktor hinsichtlich des Exports von Brennelementen in die USA Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 5470 B Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5470 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5471 D Mündliche Frage 40 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übermittlung von Daten aus dem Telekommunikations- und Internetverkehr des Frankfurter Netzknotens De-CIX an die NSA Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK 5472 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5472 C Nächste Sitzung 5473 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5475 A Anlage 2 Mündliche Frage 3 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Unterstützung für Kohleprojekte durch die KfW-Bankengruppe bei Gesprächen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit US-Präsident Barack Obama Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5475 B Anlage 3 Mündliche Fragen 12 und 13 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung des Speicherförderprogramms seit 2013 Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 5475 C Anlage 4 Mündliche Frage 14 Niema Movassat (DIE LINKE) Abgelehnte Förderanträge im Zusammenhang mit der aktuellen Ebolaepidemie Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 5476 B Anlage 5 Mündliche Frage 15 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Führende Mitglieder der ukrainischen Partei „Narodnyi Front“ Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 5476 C Anlage 6 Mündliche Frage 16 Sevim Da?delen (DIE LINKE) Fortsetzung der Gespräche über einen EU-Beitritt der Türkei angesichts regelmäßiger Verletzungen der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit durch die türkische Polizei Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 5477 A Anlage 7 Mündliche Frage 20 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Zeitpunkt der Entscheidung über die vom Freistaat Sachsen beantragten Fördermittel aus dem sogenannten Mauerfonds Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5477 B Anlage 8 Mündliche Frage 21 Richard Pitterle (DIE LINKE) Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für nicht medizinisch indizierte Besuche von Saunabetrieben Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5477 C Anlage 9 Mündliche Frage 22 Richard Pitterle (DIE LINKE) Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5478 A Anlage 10 Mündliche Frage 23 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoins Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5478 B Anlage 11 Mündliche Frage 24 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Maßnahmen der USA zur Realisierung eines gleichwertigen Niveaus beim Informationsaustausch mit Deutschland gemäß dem FATCA-Abkommen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5478 C Anlage 12 Mündliche Frage 25 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Kontrolle der Entwicklung von Risikofiltern bei der elektronischen Steuerveranlagung durch externe Stellen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5479 A Anlage 13 Mündliche Frage 26 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen als Grundlage für steuerliche Gestaltungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5479 B Anlage 14 Mündliche Frage 27 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 EStG für möglicherweise in Deutschland stattfindende Olympische Spiele Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5479 C Anlage 15 Mündliche Frage 28 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anmietung von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen durch die Kommunen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 5479 D Anlage 16 Mündliche Frage 29 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ablehnung einer Übernahme der Mehrkosten beim Bau des Bahnhofs unter der Flughafenstraße in Stuttgart durch die Deutsche Bahn Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5480 B Anlage 17 Mündliche Fragen 30 und 31 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zu Stuttgart 21 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5480 C Anlage 18 Mündliche Frage 32 Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Minimierung von Unfallrisiken und Gewährleistung eines sicheren Betriebs am künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5480 D Anlage 19 Mündliche Frage 33 Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kostenrisiken infolge der Trennung von Zuggattungen durch die Deutsche Bahn bei Stuttgart 21 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5481 A Anlage 20 Mündliche Frage 37 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Anzahl der Fernbuslinien mit parallelen bzw. ergänzenden Verbindungen zum Angebot auf der Schiene Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5481 B Anlage 21 Mündliche Frage 38 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 5481 C Inhaltsverzeichnis 59. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 Beginn: 13.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich zur Befragung der Bundesregierung bzw. der sich daran anschließenden Fragestunde und rufe damit auch gleich unseren Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Das Wort für einen einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Manuela Schwesig. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe zu Beginn der Legislatur die Debatte darüber angestoßen, dass es uns gelingen muss, in Deutschland Arbeitszeiten zu gestalten, die auf die Situation von Familien Rücksicht nehmen, und zwar insbesondere auf die Situation der sogenannten Sandwichgeneration. Diese muss und will einerseits für das eigene Einkommen im Beruf tätig sein. Andererseits will und muss sie für die Kinder da sein und stellt sich gleichzeitig die Frage: Wie geht es mit meinen Eltern weiter, die älter und vielleicht pflegebedürftig werden? Es ist wichtig, dass wir in Deutschland zu Arbeitszeiten kommen, die folgende Phasen im Leben der Familien berücksichtigen: die Phase mit Kindern und die Phase mit pflegebedürftigen Angehörigen. Deshalb habe ich die Debatte um die Familienarbeitszeit angestoßen. Wir haben mit dem ElterngeldPlus den ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Ich freue mich sehr, dass Bundesarbeitsministerin Nahles und ich heute im Kabinett einen Gesetzentwurf präsentieren konnten, der die Situation von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigt. Wir haben, wie gesagt, gemeinsam den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vorgelegt. Es geht uns darum, dass Frauen und Männer, die im Berufsleben stehen, nicht dauerhaft aus ihrem Job aussteigen müssen, wenn sie aufgrund von zu leistender Pflege unter Druck geraten. Pflegebedürftige Angehörige können die Kinder, aber auch Eltern, Großeltern oder Geschwister sein. Wir kennen alle Varianten. Wir wissen, dass Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen, die gleichzeitig berufstätig sind, eine Doppelbelastung erfahren und teilweise unter Druck geraten. Oft sind es die Frauen, die diese Last schultern müssen und die dann aus dem Job aussteigen. Damit haben sie keine weiteren Einkommensperspektiven und schlechte Rentenperspektiven. Wir haben uns Gedanken über die Frage gemacht: Wie können wir diese Familien besser unterstützen? Es ist auch kein Zufall, dass dieses Gesetz parallel zur Pflegereform kommt, die hier im Deutschen Bundestag in dieser Woche beraten und sicherlich auch verabschiedet wird. Das hoffe ich, weil es für die Familien dringend erforderlich ist, dass wir die professionellen Angebote in Deutschland verbessern und dass die Menschen, die in der professionellen Pflege arbeiten, bessergestellt werden. Mehr Zeit für Pflege, gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen – das sind hier die Stichworte. Hier geht die Große Koalition einen wichtigen Schritt, der durch die Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung möglich wird. Wir machen parallel mit unserem Gesetzentwurf, den wir jetzt im Kabinett verabschiedet haben, einen weiteren Schritt zur Verbesserung im Pflegebereich. Ich möchte Ihnen die großen Säulen dieses Gesetzentwurfes vorstellen. Erstens: die zehntägige Auszeit für den Akutfall unter Zahlung einer Lohnersatzleistung. Worum geht es? Bleiben wir bei dem Beispiel, dass der Vater einen Schlag-anfall hat, ins Krankenhaus kommt und dann entlassen wird. Es stellt sich den Kindern die Frage – der Vater ist schwer angeschlagen, vielleicht pflegebedürftig –: Wie geht es weiter? Wie machen wir das? Es geht nicht darum, den Vater in diesen zehn Tagen wieder gesund zu pflegen. Das ist gar nicht möglich. Es geht darum, den Angehörigen zu ermöglichen, sich über die Vielfalt der Angebote – ambulanter Pflegedienst? Kann der Vater in den eigenen vier Wänden bleiben? Müssen wir über einen Heimplatz nachdenken? Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Welche Möglichkeiten im Beruf habe ich für diese Zeit? – zu informieren, sich zu kümmern und dann die Pflege zu organisieren. Genauso ist es, wenn mein Kind heute krank wird. Auch hier habe ich die Möglichkeit, eine Auszeit von bis zu zehn Tage unter Inanspruchnahme einer Lohnersatzleistung, Kinderkrankengeld, zu nehmen. Das machen wir jetzt auch für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Im Akutfall ist es möglich, unter Inanspruchnahme einer Lohnersatzleistung – das sind bis zu 90 Prozent des Nettolohnes – bis zu zehn Tage Auszeit zu nehmen. Neben der deutlichen finanziellen Unterstützung hat diese Regelung einen hohen symbolischen Wert. Erstmalig wird in diesem Gesetzentwurf geregelt, dass in der Familie pflegebedürftige Angehörige den gleichen Stellenwert haben wie kranke Kinder. Niemand von uns würde anzweifeln, dass man bei einem kranken Kind zehn Tage Lohnersatzleistung bekommt. Das wird künftig auch beim Vorliegen eines Pflegefalls in der Familie möglich sein. Damit senden wir neben der finanziellen Unterstützung das wichtige Signal an die Familien in unserem Land, dass wir sie mit ihren Nöten nicht alleinelassen. Die Kosten für diese zehntägige Auszeit belaufen sich auf 100 Millionen Euro. Diese werden durch die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrages, die Herr Gröhe mit der Pflegereform schon auf den Weg gebracht hat, -finanziert. Zweitens. Wir wollen ermöglichen, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, eine längere Zeit voll auszusteigen oder Teilzeit zu arbeiten. Es gibt schon jetzt die Möglichkeit, bis zu sechs Monate Pflegezeit zu nehmen, also reduziert zu arbeiten oder voll auszusteigen. Den damit verbundenen Lohnausfall federn wir zukünftig ab mit der Möglichkeit, ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Es ist möglich, sich im Rahmen dieser Pflegezeit – oder auch außerhalb dieser Zeit – zu entscheiden, in die sogenannte Familienpflegezeit einzusteigen – eine Zeit von bis zu 24 Monaten –, in der man die Arbeitszeit reduzieren kann. – Herr Lammert, Sie schauen mich schon an. Wo sehe ich die Zeit? Präsident Dr. Norbert Lammert: Ja, ich habe gerade schon vermutet, dass Sie nicht sehen können, dass Ihre Zeit abgelaufen ist. Gemeint ist nicht Ihre Amtszeit, sondern Ihre Redezeit. (Heiterkeit) Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Danke, dass Sie mir mehr als fünf Minuten Amtszeit zugestehen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielleicht lassen sich manche der von Ihnen jetzt noch gedachten Ergänzungen im Zuge der reichlich angemeldeten Nachfragen erledigen. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dann runde ich das jetzt ab. Ansonsten wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen, wo ich die restliche Redezeit sehe. Nachher erscheint die Ampel? Präsident Dr. Norbert Lammert: Jawohl. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gut. – Es gibt die Möglichkeit, nach diesen zehn Tagen in eine längere Auszeit einzusteigen: entweder ein halbes Jahr ganz oder bis zu 24 Monate Teilzeit. In dieser Zeit soll der Lohnausfall durch ein Darlehen abgepuffert werden. Wir haben außerdem den Angehörigenbegriff erweitert und die wichtigen Themenfelder wie schwerkranke Kinder, Begleitung in der letzten Lebensphase berücksichtigt. Das alles sind Punkte, die ich Ihnen gerne in der Fragerunde vorstellen möchte. Das mache ich gemeinsam mit Anette Kramme, die das BMAS vertritt, das an diesem Gesetzentwurf ebenfalls mitgewirkt hat. – Ich freue mich auf die Fragen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank. – Ich habe eine ganze Reihe von Wortmeldungen, die ich, soweit wir sie hier notiert haben, der Reihe nach aufrufe. Ich erteile zunächst der Kollegin Scharfenberg das Wort. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre erste Erklärung zum Familienpflegezeitgesetz. Sie haben eben schon angesprochen, dass der Kreis der Berechtigten, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können, erweitert werden soll. Familiensysteme verändern sich, Kinder studieren woanders, finden ihren Lebensmittelpunkt woanders, kommen gar nicht mehr an den Wohn- und Lebensort der Eltern zurück. Wenn eine große Distanz zwischen Eltern und Kindern ist, finden sich oft andere Allianzen – Wahlfamilien. Jetzt ist meine Frage: Warum haben Sie den Kreis nicht beispielsweise auch auf nahe Freunde oder Nachbarn erweitert? Denn das entspräche der Lebensrealität, in der viele Menschen leben. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Wir haben den Angehörigenbegriff auf die Stiefeltern erweitert. Das ist wichtig. Denn für den Vater, der die Familie nach drei Monaten verlassen hat, war es möglich, Pflegezeit in Anspruch zu nehmen; aber für den Stiefvater, der sich die meiste Zeit um die Kinder gekümmert hat, war es nicht möglich. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir mit der Berücksichtigung der Stiefeltern. Wir berücksichtigen außerdem -lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, also homosexuelle Paare, die zwar nicht verpartnert sind, aber zusammenleben. Außerdem werden Schwäger und Schwägerinnen berücksichtigt. Vor dem Hintergrund, dass wir den großen Kreis von Angehörigen, die schon dazugehören – beispielsweise Eltern und Großeltern –, um diejenigen erweitern, die ich eben genannt habe, und wir finanzielle Leistungen bereitstellen – allein die zehntägige Auszeit kostet 100 Millionen Euro –, müssen wir zunächst Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln: Wie wird es angenommen? Was kostet es? Wir werden zur Begleitung des Gesetzes einen Beirat einrichten, der uns Feedback geben soll: Wie wird es angenommen? Welche Erweiterungsmöglichkeiten gibt es? Im Rahmen dieses Beirats wollen wir uns auch anschauen: Wie haben sich die Unterstützungspartnerschaften, wie Sie sie eben geschildert haben – Unterstützung durch Nachbarn, durch Freunde –, in unserem Land verändert, und inwiefern müssen wir zukünftig eine Antwort darauf geben? Wir haben es also im Blick. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Ministerin. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Aber auch vor dem Hintergrund der finanziellen Verantwortung müssen wir Schritt für Schritt vorangehen. – Jetzt habe ich die Ampel gesehen, Herr Lammert. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Beifall des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Sehr schön. Das berechtigt zu den schönsten Hoffnungen für die nachfolgenden Fragen und Antworten. – Die nächste Frage stellt der Kollege Marcus Weinberg. Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank für die Einführung in die Familienpflegezeit. Ich glaube, das Gesetz ist gesellschaftspolitisch und -familienpolitisch richtig; es stellt die Weichen richtig. Nun ist es aber so, dass gute Gesetze für die Familie Auswirkungen auf andere Bereiche haben. Da kommen natürlich die Themen Erwerbstätigkeit und Auswirkungen auf die Arbeitgeber zur Sprache. Da ist meine Frage – auch vor dem Hintergrund der Planbarkeit von Dingen, soweit es überhaupt möglich ist –: Inwieweit sind diese Belastungen – in Anführungszeichen; denn es sind nicht wirklich Belastungen – für die Wirtschaft, für die Arbeitgeber aus Ihrer Sicht gerechtfertigt? Werden die möglichen Auswirkungen überschaubar sein? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. Das Gute an dem Gesetz ist: Es entlastet die Familien und die Wirtschaft gleichermaßen. Warum? Erster Punkt. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Arbeitnehmer, die einen Pflegefall in der Familie haben, eben nicht dauerhaft aus dem Beruf aussteigen und somit als Fachkräfte erhalten bleiben. Von Unternehmen wurde mir auf der Sommerreise berichtet, dass sie große Probleme mit der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege haben. Die Leute stehen unter Druck und steigen dann oft ganz aus oder werden krank. Dadurch ergeben sich hohe Kosten, die auf die Arbeitgeber zukommen. Zweiter Punkt. In der Vergangenheit sollte der Lohnausfall durch den Arbeitgeber gepuffert werden. Das hat kaum einer gemacht: nur 134 Arbeitgeber in ganz Deutschland. Jetzt, mit dem Darlehen, das wir über das Bundesamt für Familie ausreichen, holen wir das finanzielle Risiko sozusagen zu uns, zum Staat, und entlasten den Arbeitgeber. Dritter Punkt. Wir haben außerdem bürokratische Hemmnisse, zum Beispiel beim Kinderkrankengeld – das haben wir gleich mit geregelt –, abgebaut. Der vierte Punkt, der für die Wirtschaft wichtig ist: Es gibt Ankündigungsfristen. Zum Beispiel muss man die lange Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten grundsätzlich 8 Wochen vorher ankündigen, sodass der Arbeitgeber Planungssicherheit hat. – Weil die Lampe jetzt rot leuchtet, habe ich jetzt nicht mehr Zeit, die weiteren Punkte zu nennen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Aber danach fragt jetzt der Kollege Wunderlich. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Nein, ich frage nach etwas anderem! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Frau Ministerin Schwesig, Sie haben gerade unter Bezugnahme auf das Kinderkrankengeld über die zehntägige Auszeit gesprochen. Nun weiß jeder hier im Saal – jedenfalls gehe ich davon aus –, dass diese zehn Tage für kranke Kleinkinder in aller Regel nicht ausreichen. Warum wird dieser Zeitraum von zehn Tagen – in der Hoffnung auf eine Änderung beim Kinderkrankengeld – nicht erweitert? Warum hat man den Anspruch nur einmal im Leben und nicht jährlich wie beim Kinderkrankengeld? Wie ist das bei mehreren Angehörigen? Es kann ja sein, dass man – wenn man Glück hat – noch Vater und Mutter hat und beide nacheinander in die Situation kommen, dass man sich um sie kümmern muss. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Herr Wunderlich. – Genau die von Ihnen geschilderte Situation haben wir berücksichtigt. Man hat einen Anspruch für jeden Angehörigen: Ich habe den Anspruch für meinen Vater, für meine Mutter, für meine Großeltern, für jeden Angehörigen. Die Unterstützung wird deshalb nur einmalig gewährt, weil es um den akuten Pflegefall geht; ich habe das eben am Beispiel des Vaters, der einen Schlaganfall erlitten hat, skizziert. Für die längere Phase danach – Sie haben völlig recht: Nach zehn Tagen ist nicht alles im Lot – gibt es die Pflegezeit und die Familienpflegezeit, mit denen die weitere Belastung abgefedert wird. Ein ganz wichtiger Punkt: Das Gesetz setzt nicht darauf, dass die Familien alles alleine machen. Das Gesetz flankiert die Pflegereform, durch die die professionellen Angebote ausgeweitet werden sollen. Was ich sehr gut finde: Wir haben erstmalig die Situation von minderjährigen Kindern, die pflegebedürftig sind, aufgenommen. Zukünftig werden auch die Fälle berücksichtigt, dass die Kinder nicht zu Hause bleiben können, sondern beispielsweise in einer Einrichtung oder im schlimmsten Fall im Hospiz sind. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Yüksel. Gülistan Yüksel (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Manuela Schwesig, liebe Ministerin, ich wüsste gerne: Ist im Familienpflegezeitgesetz auch eine Härtefallregelung geplant? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Das haben wir geplant. Man kann für die Pflegezeit und/oder die Familienpflegezeit ein Darlehen in Anspruch nehmen. Falls es Probleme bei der Rückzahlung gibt, haben wir Härtefälle skizziert. Zum Beispiel den Fall, dass diejenigen, die für die Pflege eines bedürftigen Angehörigen aus dem Erwerbsleben aussteigen oder die Arbeitszeit reduzieren, selbst krank werden oder im schlimmsten Fall sogar versterben. Im Todesfall ist es natürlich nicht möglich, das Darlehen zurückzuzahlen; die Darlehensschuld erlischt. Im Krankheitsfall kann das Darlehen gestundet werden. Man zahlt das Darlehen erst zurück, wenn man die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hat. Dieses Risiko tragen jetzt wir und nicht mehr der Arbeitgeber. Wir haben die Wirtschaft, die Arbeitgeber an dieser Stelle ganz klar entlastet. Ich bin dem BMF sehr dankbar, dass wir diesen Weg gefunden haben. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Dörner. Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für Ihren Bericht. – Frau Ministerin, Sie schreiben explizit, dass mit dem Gesetzesvorhaben auch das Ziel verfolgt wird, mehr Männer, also Väter, Partner und Söhne, in die Pflege einzubinden. In dem Entwurf kann ich, ehrlich gesagt, keine konkreten Maßnahmen erkennen, wie dieses Ziel tatsächlich befördert werden soll. Ich wäre daran interessiert, zu erfahren, wie Sie das tatsächlich umsetzen wollen. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, liebe Frau Dörner. – Es ist sehr schön, dass es diese Regierungsbefragung gibt, weil ich so die Gelegenheit habe, das Vorhaben zu erklären. Die Familienpflegezeit und die Pflegezeit sind darauf angelegt, dass mehrere Angehörige die Möglichkeit erhalten, diese zu nutzen. Es ist eben nicht so, dass die Frau beispielsweise für die pflegebedürftige Mutter oder Schwiegermutter dauerhaft aus dem Beruf aussteigen muss – das lastet derzeit häufig auf den Schultern der Frauen; da bin ich völlig bei Ihnen –, sondern außer ihr kann auch ihr Bruder die Familienpflegezeit nehmen, entweder parallel oder nacheinander, so wie es der Fall eben erfordert. Alle Kinder haben die Möglichkeit, diese Zeiten in Anspruch zu nehmen. Das ist das Tolle an diesem Gesetz. Wer mehrere Kinder hat, der profitiert davon, weil sich dann auch mehrere um ihn kümmern können. Das ist der Gedanke der Partnerschaftlichkeit: Nicht einer allein muss sich um den Pflegefall in der Familie kümmern, sondern die ganze Familie kann sich kümmern. Hinzu kommt, dass wir den Angehörigenbegriff erweitert haben. Deshalb ist es zugegebenermaßen auch ein ziemlich umfangreiches Gesetz. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Lezius. Antje Lezius (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie uns zur Beantwortung unserer Fragen zur Verfügung stehen. Meine Frage lautet: Wer der Arbeit fern bleibt und die Freistellung in Anspruch nimmt, um zu Hause zu pflegen, erleidet finanzielle Einbußen. Wie werden die Auszeiten zum Zwecke der Pflege finanziell gefördert? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zum einen gibt es bei Vorliegen einer Pflegestufe, die ja Voraussetzung ist, Pflegegeld. Dieses Pflegegeld erhält derjenige, der Pflegebedarf hat. Er kann es natürlich auch den Angehörigen geben. Zum anderen ist es möglich, die Differenz zum ursprünglichen Lohn über ein Darlehen besser abzusichern, das wir über das Bundesamt für Familie ausreichen. Diese Darlehensmöglichkeit ist neu. In der Vergangenheit hat man darauf gesetzt, dass der Arbeitgeber einen Lohnvorschuss zahlt, was aber die wenigsten getan haben bzw. die wenigsten machen konnten, weil das ein gewisses Risiko bedeutet hat. Ich weise noch einmal darauf hin, dass man für die zehntägige Auszeit eine Lohnersatzleistung von bis zu 90 Prozent erhält. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Crone. Petra Crone (SPD): Frau Ministerin, ganz herzlichen Dank. – Ich finde diese neuen Regelungen wunderbar. Mich interessiert Folgendes: Wie wird das Ministerium die Bürgerinnen und Bürger auf diese neuen Möglichkeiten aufmerksam machen, und wie wird die Beratung erfolgen? Die Frage ist also: Wie kommt man an Informationen? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zum einen nutzen wir natürlich die mediale Aufmerksamkeit. Nach meiner Wahrnehmung besteht ein großes Interesse an diesem Thema – das haben wir gerade gestern gesehen –; denn dieses Thema – das wissen wir aus den Umfragen – brennt den Familien auf den Nägeln. Zum anderen werden wir natürlich Öffentlichkeitsarbeit machen. Die Öffentlichkeitsarbeit stoßen wir aber erst dann massiv an, wenn der Gesetzentwurf beschlossen ist – aus Respekt vor den weiteren parlamentarischen Beratungen. Natürlich informieren wir schon jetzt, wenn es Fragen gibt. Nachher setze ich ganz stark auf die Pflegestützpunkte, die natürlich auch über diese Angebote beraten. Wir haben das große Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, über das die Unternehmen beraten werden. Auch darüber werden entsprechende Angebote -unterbreitet. Es wird also verschiedene Informationsmöglichkeiten geben. Deshalb ist die zehntägige Auszeit so wichtig. Besser wäre es natürlich, wenn man sich vor dem Eintritt eines Pflegefalls informiert; aber das entspricht oft nicht der Lebenswirklichkeit. Spätestens während dieser zehntägigen Auszeit kann man sich zum Beispiel beim Pflegestützpunkt schlaumachen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Petzold. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte Sie zum Begriff „Angehörige“ befragen. Im Gesetzentwurf vermisse ich die inzwischen in der Gesellschaft anzutreffende Vielfalt bei den Lebensweisen, sprich: eingetragene Lebenspartnerschaften, aber auch andere Formen des Zusammenlebens, die überhaupt noch nicht institutionalisiert sind und bis jetzt auch nicht gesetzlich geregelt worden sind. Gerade bei Transsexuellen und Intersexuellen werden Partnerschaften gelebt, die nicht institutionalisiert sind, in denen in Einzelfällen aber trotzdem Pflege stattfindet, auch im Bereich von HIV/Aids. In diesen Fällen wird die Pflege nicht im Rahmen von verehelichten oder verpartnerten Lebensgemeinschaften übernommen. Für diese Personen ist bislang überhaupt nichts geregelt. Deswegen würde mich interessieren, wie Sie diese Vielfalt an Lebensweisen, die es in der Gesellschaft inzwischen gibt, im Gesetz abbilden wollen und wie Sie den Gesetzentwurf diesbezüglich nachbessern wollen. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind bereits berücksichtigt. Wir schließen jetzt die Lücke, indem wir auch die lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften berücksichtigen. Ich bin mir nicht sicher, ob alle genau darüber Bescheid wissen. Deswegen sage ich es gerne noch einmal: Es gibt unter Heterosexuellen die Ehe und, so sagen wir einmal salopp, die wilde Ehe, also die Lebenspartnerschaft von denjenigen, die nicht verheiratet sind, aber zusammenleben. Diese Personen sind berücksichtigt. Bei Homosexuellen ist bislang die eingetragene Lebenspartnerschaft berücksichtigt. Personen, die zusammenleben, sich aber nicht verpartnert haben – die wilde Ehe unter Homosexuellen –, werden mit diesem Gesetzentwurf in Zukunft berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden andere Bindungen – darüber wissen wir noch zu wenig; das soll Aufgabe des Beirats sein –, die nicht auf einer persönlichen Liebesbeziehung basieren, wenn ich das so sagen darf, sondern auf Nachbarschaft oder Freundschaft; das hat die Kollegin von den Grünen vorhin angesprochen. Wir müssen uns anschauen, wie sich unsere Gesellschaft diesbezüglich entwickelt, und uns fragen, welche Möglichkeiten es zukünftig gibt. Die Paare, die Sie angesprochen haben, werden jetzt aber berücksichtigt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Griese. Kerstin Griese (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, auch von mir ein herzliches Dankeschön dafür, dass dieser Gesetzentwurf jetzt vorliegt; denn dadurch wird tatsächlich das Leben vieler Menschen in schwierigen Situationen verbessert. Ich will eine Frage zur Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen. Zunächst einmal wird dadurch, dass ein Rechtsanspruch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verankert wird, ein neues Instrument geschaffen. Vielleicht könnten Sie uns noch einmal die qualitative Bedeutung dieses neuen In-struments erläutern. Außerdem ist es aus Sicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicherlich wichtig, dass der Mitarbeiter in einer längeren Pflegephase nicht komplett aus dem Job aussteigt, sondern mit Teilzeit kombinieren kann. Ich glaube, das ist ein arbeitsmarktpolitisch wichtiger -Aspekt. Deshalb bitte ich Sie, diesen zu erläutern und auszuführen, welche arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen er hat. – Vielen Dank. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Gesetz ist für den Arbeitsmarkt sehr wichtig. Deshalb haben Andrea Nahles und ich dort Hand in Hand zusammengearbeitet. Es ist der Arbeitsministerin sehr wichtig, dass wir für Familien in diesen Situationen Lösungen finden, die verhindern sollen, dass die Fachkräfte völlig aus der Arbeitswelt aussteigen. Der völlige Ausstieg ist in den zehn Tagen für den Akutfall und in der sogenannten Pflegezeit von bis zu einem halben Jahr möglich. Aber die Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten, die sich daran anschließen oder isoliert davon genommen werden kann, basiert darauf, dass man nicht voll aussteigt, sondern mindestens 15 Stunden arbeitet. Mit der Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wollen wir geringfügige Beschäftigung vermeiden. Das ist der arbeitsmarktpolitische Ansatz. Für die Arbeitgeber ist er interessant ist, weil die Leute an Bord bleiben und nicht komplett aussteigen. Durch die Fristen bei der Anmeldung haben die Arbeitgeber eine bessere Planungssicherheit. Der Rechtsanspruch ist aus zwei Gründen wichtig. Erstens ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat und nicht darum betteln muss. Das hat eine ganz praktische Wirkung für jeden Einzelnen, aber es hat auch eine symbolische Wirkung. Wie wichtig ist der Politik, der Gesellschaft dieses Thema? Zweitens ziehen wir mit dem Gesetz das Thema „Pflege in der Familie“ auf eine neue Ebene und zeigen: Wir lassen die Familien nicht alleine, sondern kümmern uns als Gesellschaft. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Scharfenberg. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Höchstdauer der kombinierten Pflege- und Familienzeit ist auf 24 Monate begrenzt. Einzeln genommen sind es aber sechs Monate und 24 Monate. Gibt es eine Möglichkeit, das so zu kombinieren, dass man auf 30 Monate kommt? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Nein, die Möglichkeit gibt es nicht. Es ist im Gesetz so angelegt, dass die Pflegezeit und die Familienpflegezeit miteinander kombinierbar sind, dass man aber 24 Monate nicht überschreiten kann. Ich kann also in die sechs Monate Pflegezeit einsteigen und noch einmal 18 Monate Familienpflegezeit draufsatteln, oder ich gehe direkt 24 Monate in die Familienpflegezeit. Es ist wichtig, den Zeitraum für die Arbeitgeber planbar zu machen. Dieses Beispiel zeigt, dass wir zwischen den Entlastungen, die wir für die Familien brauchen, und der Situation der Arbeitgeber eine Balance gehalten haben. Ich finde, das Gesetz wird beiden Seiten gerecht. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Weinberg. Harald Weinberg (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, die Leistungen aus dem Gesetz sind ja an den Pflegebedürftigkeitsbegriff nach § 13 SGB XI geknüpft. Dieser umfasst aber zumindest bisher keine demenziellen Erkrankungen. Wir befinden uns ja insgesamt im Rahmen der Pflegereform in einer großen Debatte über einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Wie sieht die Zeitplanung aus? Wann wird denn der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff so gestaltet, dass die demenziellen Erkrankungen mit erfasst werden? (Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]: Im nächsten Gesetz!) Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der Bundesgesundheitsminister und ich haben dieses Thema im Blick. Herr Gröhe hat an diesem Gesetz sehr aktiv mitgewirkt. Das war eine ausgezeichnete Zusammenarbeit. Wir sind uns einig, dass die zweite Stufe der Pflegereform, also die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, auch Auswirkungen auf dieses Gesetz haben wird. Das steht auch so in der Gesetzesbegründung. Den konkreten Zeitplan für die zweite Stufe hat Herr Gröhe besser im Kopf als ich. (Zuruf von der CDU/CSU: 2016, 2017!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Er verrät es vielleicht später. – Davor hat die Kollegin Schulz-Asche das Wort. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, man muss ja zehn Tage im Voraus die Pflegezeit beantragen. Da der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oft länger als zehn Tage braucht, um die Pflegebedürftigkeit zu bescheinigen, frage ich: Ist es vorgesehen, die Bearbeitungszeiten des Medizinischen Dienstes zu verändern, um tatsächlich den Beginn der Pflegezeit nach zehn Tagen zu ermöglichen? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Eine zügigere Bearbeitung durch den MDK ist ja ein generelles Thema. Ob das ein Hindernis für die Frist von zehn Tagen ist, ist, finde ich, eine kluge Frage, die mir so noch nicht begegnet ist. Ich würde diese Frage gerne mitnehmen und sie nachträglich beantworten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Crone. Petra Crone (SPD): Frau Ministerin, es gibt ja unterschiedliche Ankündigungszeiten. Könnten Sie noch mal eine kleine Erklärung dazu abgeben, warum es drei unterschiedliche Ankündigungszeiten gibt? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die unterschiedlichen Ankündigungszeiten haben etwas mit der Planungssicherheit für den Arbeitgeber zu tun. Die zehntägige Auszeit kann man sofort nehmen; sie ist ja auch für die Akutsituation. Um eine Pflegezeit von bis zu einem halben Jahr anzumelden, hat man zehn Tage Ankündigungszeit. Alles, was der Arbeitnehmer eher ankündigt, ist natürlich besser – das steht auch im Gesetz –; aber er hat mindestens diese zehn Tage. Ich denke, das ist für beide Seiten in Ordnung. Auch der Arbeitnehmer braucht zehn Tage, um sich zu entscheiden: Nehme ich jetzt ein halbes Jahr Pflegezeit oder nicht? Um sich dafür zu entscheiden, in die Familienpflegezeit zu gehen – die 24 Monate, also zwei Jahre –, hat man grundsätzlich acht Wochen Zeit – es sei denn, man ist schon in der Pflegezeit, also schon in diesem halben Jahr; wenn man von da aus noch in die 24 Monate gehen will, braucht das drei Monate Vorlauf. Der Arbeitgeber hat sich ja erst auf das halbe Jahr eingestellt und muss sich dann darauf einstellen, dass noch einmal bis zu 18 Monate draufkommen. Da sagen wir: Da sind drei Monate Vorlauf gut und gerechtfertigt – und auch machbar für beide Seiten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Marcus Weinberg. Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Ich will noch mal darauf zurückkommen, dass die letzte Lebensphase sehr akut kommen kann für alle Beteiligten, mit tragischen Wirkungen, und nicht immer eine Pflegebedürftigkeit ausgesprochen wird. In diesem Fall muss die ganze Familie diese letzte Lebensphase, die sehr kurz andauern kann, bewältigen. Inwieweit haben Sie dieser Besonderheit – auch ohne dass eine Pflegebedürftigkeit ausgesprochen wird – im Gesetzentwurf Rechnung getragen? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank für die Frage, Herr Weinberg; das passt auch zu der Frage nach der Pflegestufe und der Bearbeitungszeit seitens des MDK. Sie haben völlig recht: Wir haben bisher bei dem ganzen Thema Pflegezeit/Fami-lienpflegezeit nie die nach meiner Einschätzung schwierigsten Fälle in der Familie bedacht, nämlich dass jemand die Diagnose bekommt: schwerkrank, mit schlechtem Verlauf, geringer Lebenserwartung, und dann vielleicht ins Krankenhaus muss, ins Hospiz, und man es gar nicht mehr schafft, eine Pflegestufe zu beantragen. Es gibt ja auch Verläufe, wo eine Pflegestufe gar nicht notwendig ist, aber trotzdem eine Auszeit gebraucht wird. Für diese Fälle haben wir erstmalig im Gesetz geregelt, dass es möglich ist, bis zu drei Monate auszusteigen, um jemanden in seiner letzten Lebensphase zu begleiten; das ist, finde ich, ein ganz wichtiger – auch ethisch wichtiger – Aspekt in diesem Gesetz. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Wunderlich. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Frau Schwesig, es ist hier schon festgestellt worden: Seit Einführung der Familienpflegezeit ist diese nur von wenigen Personen in Anspruch genommen worden. Sie haben gesagt, das Risiko des Lohnausfalls ist jetzt auf das Ministerium abgewälzt, und hoffen, dass jetzt mehr Anträge auf Familienpflegezeit gestellt werden. Da stellt sich mir die Frage: Warum wird der Kreis der Berechtigten denn dann eingeschränkt, indem dieser Rechtsanspruch – der zugegebenermaßen gestärkt worden ist – nur für Personen gelten soll, die in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten? Das heißt doch: Die meisten Beschäftigten in kleineren und in mittleren Unternehmen haben keinen Rechtsanspruch, weil ihre Firma nicht die entsprechende Größe hat, und fallen somit als Anspruchsberechtigte aus. Wenn deren Eltern also zum Pflegefall werden, müssen sie sehen, wo sie bleiben. Warum? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sie haben völlig recht, Herr Wunderlich: Bisher ist von dem Angebot der Politik kaum, eigentlich gar nicht Gebrauch gemacht worden. Angesichts von nur 134 Fällen muss man sich die Frage stellen: Was läuft hier eigentlich schief? – Das haben wir auch gemacht, und wir präsentieren jetzt ein Gesetz mit einem Gesamtkonzept: Die zehntägige Auszeit gilt für alle Beschäftigten; da gibt es keine Einschränkung in Bezug auf Kleinunternehmen. Das Wichtigste – zehn Tage mit Lohnersatzleistung – bekommen alle. Die längeren Auszeiten – eine sechsmonatige Pflegezeit mit Darlehensanspruch und eine bis zu 24-monatige Familienpflegezeit mit Darlehensanspruch, auf die erstmalig auch ein Rechtsanspruch besteht – haben eine qualitative Wirkung, auch für den Arbeitgeber. Daher nehmen wir zunächst die Betriebe aus, in denen bis zu 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten, weil Kleinstbetriebe natürlich ganz andere Probleme haben, wenn jemand für ein halbes Jahr reduziert, für zwei Jahre reduziert oder das auch noch kombiniert. Wir werden uns die Wirkungen dieser Regelungen anschauen. Auch diese kann der Beirat begleiten und sehen: Wie viele Arbeitnehmer sind von der einen Regelung betroffen, wie viele von der anderen? Aber es hat eben auch etwas mit der Balance zu tun, dass man die Kleinstbetriebe im Hinblick auf flexible Arbeitszeiten nicht so stark in Anspruch nehmen kann wie mittlere und größere Betriebe. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich habe jetzt noch zwei Wortmeldungen notiert: von Frau Pahlmann und von Paul Lehrieder. Danach würde ich gerne diesen Teil mit Blick auf weitere mögliche Fragen an die Bundesregierung abschließen. – Frau Pahlmann. Ingrid Pahlmann (CDU/CSU): Danke, Herr Präsident. – Frau Schwesig, meine erste Frage wurde schon beantwortet, nämlich die nach den Ankündigungsfristen. Aber ich habe noch eine Frage. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass der pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen aufnimmt. Dieses Darlehen soll zurückgezahlt werden, wenn der Angehörige wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkommt. Was passiert in dem Fall, dass er nach der Zeit der Inanspruchnahme über einen wirklich langen Zeitraum arbeitslos wird? Wie und wann muss er dann das Darlehen zurückzahlen? Wie sind da die Fristen? Können Sie mir dazu etwas sagen? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Auch das wäre ein Härtefall. Wir sagen: Wenn ein Angehöriger nach der Pflegezeit seine Arbeit ohne eigene Schuld nicht wieder aufnehmen kann – das heißt im Falle der Arbeitslosigkeit, weil in dieser Zeit der Betrieb, was wir nicht hoffen, in Konkurs geht – oder wenn er krank wird, dann wird das Darlehen so lange gestundet, bis er seine Arbeit wieder aufnehmen kann. Es sei denn, er geht in Rente und kommt in finanzielle Schwierigkeiten. Wenn die Person jedoch wieder in eine Arbeitsphase kommt, in der sie das Geld zurückzahlen kann, soll es auch zurückgezahlt werden. Aber im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit kann die Rückzahlung gestundet werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Paul Lehrieder. Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident, da ich die gleiche Frage stellen wollte wie die Kollegin Pahlmann direkt vor mir, verzichte ich auf meine Frage. Präsident Dr. Norbert Lammert: Das gibt mir die Gelegenheit, die Kollegin Timmermann-Fechter noch zu Wort kommen zu lassen, deren Wortmeldung ich vorhin offenkundig übersehen hatte. – Bitte schön. Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sind jetzt mehrmals auf den unabhängigen Beirat eingegangen, der eingerichtet werden soll. Meine Frage ist: Könnten Sie die Aufgabe dieses Beirats und seine Zusammensetzung einmal konkretisieren? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Der Beirat wird sich aus unterschiedlichen Vertretern zusammensetzen, aus Vertretern der Pflegelandschaft, aber natürlich auch aus Vertretern von Familienverbänden, um die Wirkungen gemeinsam zu beraten. Die Aufgabe ist, dieses Gesetz zu begleiten, sodass wir nicht nur eine wissenschaftliche Evaluation haben, sondern vor allem auch mit Vertretern von Verbänden beraten – auch Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften sollen dabei sein –, wie wir dieses Thema in den nächsten Jahren weiterentwickeln und begleiten können. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird es in diesem Bereich eine große dynamische Entwicklung geben. Ich möchte von mir nicht behaupten, dass ich so klug bin, alles bedacht zu haben. Wir wollen gucken: Was funktioniert? Wo muss man vielleicht nachsteuern? Es kommen noch weitere Stufen dazu, wie etwa der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff; wir hatten das vorhin angesprochen. Ich nutze schnell die Zeit, um etwas nachzureichen – ich habe nämlich das Glück, neben einer Vertreterin des BMG zu sitzen; Frau Widmann-Mauz kennt den Zeitplan besser als ich –: Ab 2017 ist geplant, auch die demenziell Erkrankten über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff besser zu berücksichtigen. All das werden Entwicklungen sein, die wir uns gemeinsam anschauen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung hat die Kollegin Keul um das Wort gebeten. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Bundesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auch mit dem Bericht über die Rüstungsexporte des ersten Halbjahres 2014 befasst. Wir alle hatten uns große Hoffnungen gemacht, da Minister Gabriel ja angekündigt hatte, er wolle endlich die Grundsätze der Bundesregierung ernst nehmen, wonach nur Rüstungsexporte in NATO- und EU-Länder die Regel sein dürfen und Exporte in Drittstaaten nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen erlaubt werden sollen. Jetzt stellen wir bei einem Blick in den Bericht, den Sie heute beschlossen haben, fest, dass sich der Trend, den wir schon früher kritisiert haben, fortsetzt und jetzt 63 Prozent aller Genehmigungen den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern in Drittstaaten und erneut auch auf die Arabische Halbinsel betreffen. Wie erklärt sich das? Wie konnte es dazu kommen? Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Ministerin. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Kabinett hat heute den Zwischenbericht der Bundesregierung über die Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2014 beschlossen. Um die Transparenz von Genehmigungsentscheidungen zu Rüstungsexporten zu verbessern, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, diesen Zwischenbericht vorzulegen. Im ersten Halbjahr wurden für Rüstungsgüter Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 2,23 Milliarden Euro erteilt. Ich weiß nicht, ob das Kanzleramt noch zusätzlich aus dem Rüstungsbericht berichten will, aber er wird Ihnen auch zugehen. Herr Gabriel hat deutlich gemacht, dass er sich an die Verabredungen hält, und das tut er auch. Das zeigt auch der Bericht. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Meine Frage geht auch in diese Richtung. Es ist eine Frage, die sehr wichtig ist, um das Politikverständnis dieser Regierung zu verstehen. Welches sicherheitspolitische Interesse haben Sie, Kriegswaffen nach Saudi-Arabien oder in die Vereinigten Arabischen Emirate zu exportieren? Das ist insbesondere in Bezug auf Syrien und die dominante Stellung des IS hochin-teressant. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Ministerin. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Für Rüstungsexporte gibt es ganz klare Regeln und Standards, nach denen bewertet wird. Dabei spielen auch die sicherheitspolitischen Aspekte eine Rolle, und diese sind, wie Sie es eben angesprochen haben, jeden Tag aktuell. Danach entscheidet die Bundesregierung, insbesondere der Wirtschaftsminister. Das wird aus dem Zwischenbericht ersichtlich. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Janecek. Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch meine Frage geht in diese Richtung. Wir hatten gerade im Wirtschaftsausschuss den Airbus-Vorstandsvorsitzenden Thomas Enders zu Gast, der in den Medien die Bundesregierung bzw. das Verteidigungsministerium indirekt angegriffen und die gesamte Beschaffungspraxis und auch Standorte infrage gestellt hat. Aus unserer Sicht ist insgesamt infrage zu stellen, warum zum Beispiel der Export von Kleinwaffen überhaupt noch eine notwendige Maßnahme ist. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Bundesregierung legt besonders strenge Maßstäbe an die Genehmigungserteilungen für Exporte von Kleinwaffen an. Der Gesamtwert für die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kleinwaffen im ersten Halbjahr 2014 belief sich auf 21 Millionen Euro. Dies entspricht einem Rückgang um circa 18 Millionen Euro. Die Genehmigungen für Kleinwaffenmunition sind ebenfalls zurückgegangen. Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, Kleinwaffengrundsätze zu veröffentlichen. In der noch nicht abgeschlossenen Abstimmung zwischen den Ressorts geht es insbesondere darum, den Grundsatz „Neu für Alt“ zu präzisieren und weiterzuentwickeln. Dieser besagt, dass bei einer Lieferung von Kleinwaffen im jeweiligen Empfängerland möglichst eine gleiche Anzahl vorhandener Waffen ausgesondert und vernichtet – und nicht etwa weiterveräußert – werden soll. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich teile Ihre Einschätzung in keiner Weise. Aus der Presseberichterstattung wird deutlich, dass Herr Gabriel seine öffentlichen Ankündigungen und Versprechungen nicht hält, was die Frage der Beschränkung der Rüstungsexporte angeht. Mich interessiert aber, wie Sie im Kabinett darüber diskutieren. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es dem Parlament gegenüber sehr respektlos ist, dass vonseiten des Verteidigungsministeriums und des Wirtschaftsministeriums, wenn es um die Themen Rüstungsexporte oder Beschaffungswesen der Bundeswehr geht, zum wiederholten Male die Presse vor dem Parlament informiert wird? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir haben deshalb unterschiedliche Bewertungen darüber, ob Herr Gabriel sich an seine Versprechen hält, weil ich nicht die Presseberichte zum Maßstab für meine Bewertung nehme, sondern die Berichte, die Herr Gabriel im Kabinett gibt und die er auch dem Parlament mit dem Exportbericht vorlegt. Sie und nicht etwa die Medienberichterstattung sind für mich Maßstab der Bewertung. Vielleicht haben wir deshalb unterschiedliche Eindrücke und Bewertungen. Es ist natürlich Anliegen der Bundesregierung, das Parlament zu unterrichten, und zwar vor der Presse, und das wird auch getan. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist ja nicht der Fall!) Der Bericht zeigt, dass wir das ernst nehmen. Denn wenn ich es richtig verstanden habe, gab es in der Vergangenheit einen jährlichen Bericht. Jetzt legen wir halbjährlich einen Bericht vor. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass wir mehr Transparenz beabsichtigen, und das tun Herr Gabriel und die Bundesregierung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Petzold. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine Nachfrage zu dem Verfahren. Ich habe heute Vormittag in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz einen Bericht des Bundessicherheitsrates vorgelegt bekommen. Jetzt erfahre ich durch Sie, dass das Bundeskabinett insgesamt entschieden hat. Wer entscheidet denn letzten Endes tatsächlich darüber? Wenn wir einen Bericht des Bundessicherheitsrates bekommen: Wird hier ein Gremium installiert, dessen sich die Bundesregierung sozusagen bedient, und sind dann die Bundesminister selber gar nicht mehr am Entscheidungsprozess beteiligt? Wie läuft das tatsächlich ab? Können Sie mir das bitte darlegen? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das kann ich Ihnen sehr gerne darlegen. Ich habe nicht gesagt, dass das Bundeskabinett über die Einzelmaßnahmen entscheidet. Vielmehr habe ich berichtet, dass der Bundeswirtschaftsminister heute den Bericht, der auch Grundlage für die Fragen der anderen Abgeordneten ist, vorgelegt hat. Wenn ein Bericht im Kabinett vorgelegt wird, dann nimmt ihn das komplette Kabinett zur Kenntnis; das ist eigentlich jedem Minister zu wünschen. Das war auch in diesem Fall so. Es bleibt beim bisherigen Verfahren, dass das die betroffenen Ressorts einzeln entscheiden. Ich kann nicht den Bericht des Bundessicherheitsrates bewerten; denn über diesen wurde in der Ausschusssitzung, an der Sie teilgenommen haben, berichtet. Es gibt eine Verschwiegenheitspflicht. Da ich nicht Mitglied des Bundessicherheitsrates bin, bin ich darüber nicht informiert worden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Dröge. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank für die Gelegenheit, auch noch Fragen zu diesem Themenkomplex stellen zu dürfen. – Ich bin Mitglied und Obfrau im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wir haben den Bericht in Papierform tatsächlich erst zu Beginn der Sitzung erhalten. Wir sollten dann mit Herrn Minister Gabriel darüber diskutieren, ohne den Bericht gelesen zu haben. Wir wussten aber aus der Presse bereits, dass dieser Bericht schon am Abend zuvor Journalisten zugeleitet worden war. Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter Transparenz, und wie sieht sie die Möglichkeiten von uns Parlamentariern, im Ausschuss über diesen Bericht valide zu beraten, wenn wir ihn vor der Ausschusssitzung gar nicht bekommen haben? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich bitte die Fragesteller darum, präzise zu sagen, um welchen Bericht es geht. Ich hatte den Abgeordneten der Fraktion Die Linke so verstanden, dass es um einen Bericht des Bundessicherheitsrates geht. Nun höre ich gerade von der Regierungsbank, dass dieser Bericht im Ausschuss gar nicht gehalten wurde. Ich antworte natürlich auf die Fragen, weil ich davon ausgehe, dass das, wonach gefragt wird, den Tatsachen entspricht. Ich kenne diesen Bericht nicht und kann ihn auch nicht kennen, weil ich nicht Mitglied des Bundessicherheitsrates bin. Die Verschwiegenheitspflichten gehen so weit, dass die einzelnen Kabinettsmitglieder, die nicht Mitglieder des Bundessicherheitsrates sind, nicht unterrichtet werden. Wenn Sie nun den Bericht meinen, der heute in das Kabinett eingebracht wurde, dann kann ich nur sagen: Das Kabinett muss diesen Bericht erst einmal zur Kenntnis nehmen und beschließen. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Tagesordnungspunkt 16 bei uns war der Bericht des Sicherheitsrates!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zu diesem Thema ließe sich vieles sagen. Das tragen wir gelegentlich im Ältestenrat aus. Dass die Möglichkeiten der Bundesregierung, rechtzeitig das Parlament oder einzelne Fragesteller über nachgefragte Sachverhalte zu informieren, in einer beachtlichen Zahl von Einzelfällen optimierungsfähig sind, daran kann allerdings kein Zweifel bestehen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die nächste Frage stellt der Kollege Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Herr Präsident, Sie haben es gerade angesprochen: Es geht um die Frage der Optimierung. Ich finde es sehr unbefriedigend, dass hier nur eine Ministerin für sämtliche Ressorts antwortet. Das kann eigentlich nicht Sinn und Zweck der Fragestunde sein. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Sie beantworten aber bisher alle Fragen hervorragend. Ich frage mich, wofür wir dann so viele Minister brauchen. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich nehme es zurück und entschuldige mich dafür. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nein, Herr Kollege Kekeritz, man muss fairerweise sagen: Das, was heute hier stattfindet, ist ein kleiner Schritt für die Menschheit, aber in Bezug auf die Fragestunde ein großer Schritt für den Deutschen Bundestag. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sehe ich genauso. – Minister Müller hat in den letzten fünf Jahren eine Textilinitiative vorangetrieben. Man konnte gestern und vorgestern in den Medien lesen, dass viele Verbände ausgestiegen sind. Heute war zu hören, dass es noch Nachverhandlungen zu dieser Initiative gibt. Was davon wurde im Kabinett diskutiert, und welche Unterstützung kann Minister Müller von den Ressortkollegen erwarten? Bei uns kam die Botschaft an, dass es sehr viel Reibereien bezüglich der Kompetenzen gab. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Das war heute nicht Thema im Kabinett. Deswegen kann ich dazu nichts sagen. Ich freue mich sehr, dass ich auch einmal etwas zu den Themen der anderen sagen kann, räume aber ein, dass das nicht bei jedem Thema geht, erst recht nicht, wenn es nicht im Kabinett war. Ich biete an: Unsere Parlamentarischen Staatssekretäre sind sehr vertraut mit dem Stoff, sodass sie das eine oder andere hier sicherlich noch gut beantworten können. Wenn Sie möchten, gebe ich die Frage weiter an das BMZ. Präsident Dr. Norbert Lammert: Da wir im Augenblick bei der Befragung zu weiteren Themen der Kabinettssitzung sind, steht das jetzt nicht zur Debatte. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Es war nicht Thema der Kabinettssitzung. Präsident Dr. Norbert Lammert: Okay, wunderbar. – Kollegin Keul. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um sicherzustellen, dass es keine Missverständnisse gibt: In der Süddeutschen Zeitung von heute Morgen ging es um den Zwischenbericht, den Sie dann im Kabinett besprochen haben. Das ist der Punkt, auf den wir hier hinauswollen. Ich habe trotzdem noch eine Nachfrage zu diesem Zwischenbericht, den ich mir angeschaut habe. Ich muss immer wieder feststellen, dass dort offensichtlich nur Genehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz enthalten sind, aber ganz offensichtlich nicht die Genehmigungen von Kriegswaffenexporten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz; denn die Leopard-Kampfpanzer für Katar, die bereits letztes Jahr im Mai genehmigt worden sind, waren weder im Jahresbericht 2013 enthalten, noch sind sie jetzt im Bericht zum ersten Halbjahr 2014 enthalten. Deswegen die Frage: In welchem Bericht werden denn endlich die abschließenden Genehmigungen dieser Kampfpanzer auftauchen? Wann – ich nutze schnell die Gelegenheit – werden wir endlich über diesen Bericht 2013, also den Jahresbericht, und den Halbjahresbericht 2014 hier im Plenum debattieren können? Wann wird die Bundesregierung den auf die Tagesordnung setzen? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wann der Bericht 2013 debattiert wird, entscheidet das Parlament. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das müssen Sie aufsetzen! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der Bericht der Bundesregierung ans Parlament!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wann wir welche Punkte aufsetzen, entscheiden wir selbst. Selbstverständlich. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann kommt er?) – Sobald wir einen haben, können wir ihn aufsetzen. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der Bericht für 2013 ist doch jetzt da. Dann kann doch das Parlament jetzt darüber entscheiden, wann er auf die Tagesordnung kommt. Die Frage nach den Leopard-Panzern gebe ich gerne weiter. Das kann ich Ihnen nicht sagen; das war heute nicht explizit Thema im Kabinett. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Tiefensee, hat sich Ihre Nachfrage erledigt? (Wolfgang Tiefensee [SPD]: Nein!) – Sie möchten noch? – Bitte schön. Wolfgang Tiefensee (SPD): Frau Ministerin, halten Sie es genauso wie ich für nicht besonders gut im Sinne der parlamentarischen Gepflogenheiten, wenn meine Kollegin Dröge den Bericht für das Jahr 2014 hochhält und sagt, den habe sie gerade bekommen und über den solle heute diskutiert werden, wo doch der Bericht des Jahres 2013 als Tagesordnungspunkt angegeben war und der Bericht des Jahres 2014 nur zufällig am selben Tag ausgereicht wurde? (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt doch gar nicht! Machen Sie sich mal kundig!) – Ich bin Mitglied des Wirtschaftsausschusses, gemeinsam mit Frau Dröge. Der Tagesordnungspunkt heute ging nicht über den Bericht 2014, sondern über den Bericht 2013. Man kann nicht mit dem Bericht aus dem Jahr 2014 herumwedeln, wenn er nicht der Tagesordnungspunkt war. Die zweite Frage ist: Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es eine völlig neue Ausrichtung der Exportpolitik durch Minister Gabriel allein dadurch gegeben hat, dass wir uns entsprechend dem Koalitionsvertrag auf die sehr restriktiven Richtlinien von 2000 rückbeziehen, die unter Rot-Grün verabschiedet worden sind? Die dritte Frage: Wenn über Exporte nach Saudi-Arabien gesprochen wird, ist es richtig, dass es sich zum Teil um Erprobungsmaterial handelt, zum Beispiel den Panzer Wisent, also um Panzer ohne Bewaffnung, die nach der Erprobung wieder zurückgeführt werden? Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich bin Ihrer Meinung. Präsident Dr. Norbert Lammert: Das ist eine erfreulich knappe Antwort, die mir die Überleitung zu dem Hinweis erleichtert, dass wir, wie Sie bemerkt haben, weit über die Zeit hinaus sind, die üblicherweise für die Regierungsbefragung vorgesehen ist. Das machte ganz offenkundig Sinn. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass, wenn wir jetzt auch noch die dritte Fragemöglichkeit im Rahmen der Regierungsbefragung aufrufen – sonstige Fragen an die Bundesregierung, unabhängig von der Kabinettssitzung –, die Zeit, die wir dafür in Anspruch nehmen, von der Fragestunde, die sich anschließt, abgezogen wird. Zu dieser dritten Kategorie hat sich die Kollegin Künast zu Wort gemeldet. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Thema, das gerade schon kurz angesprochen wurde: Es soll, so die Medien, ein von Bundesminister Müller initiiertes Aktionsbündnis für nachhaltige Textilien – früher war auch von „Textilsiegel“ die Rede – geben. Man hört und liest jetzt allerorten, dass es ständig Änderungen gibt. Ich frage also: Was gilt denn nun eigentlich materiell, und wer nimmt teil? Ich frage nach der Teilnahme, weil wir fast täglich mitbekommen, dass der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, Indus-trieunternehmen und andere sagen: Nein, wir werden nicht teilnehmen, allenfalls mitdiskutieren, aber nicht unterschreiben. – Mir liegen Schreiben vor, offenbar in den letzten Tagen hektisch verfasst, die die Ziele dieser Initiative relativieren. Um einzelne Personen einzuwerben, steht darin: Es ist doch Aufgabe aller Bündnispartner, notwendige Umsetzungsschritte zur Anhebung des Lohnniveaus gemeinsam zu ermitteln und dann festzulegen. – Vorher wurde gesagt, diese Schritte sollen ab 2020 gelten. Mein letzter Punkt in diesem Zusammenhang ist: Was genau will eigentlich die Bundesregierung tun? Ich habe bisher keine Erklärung gefunden, in der steht, dass die Bundesregierung zum Beispiel eine Initiative für existenzsichernde Löhne oder eine Transparenzrichtlinie auf europäischer Ebene in Angriff nimmt. Ist das von Herrn Müller alles nur aufgeschrieben, oder passiert seitens der Bundesregierung auch tatsächlich etwas? Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Schwesig, können Sie darauf antworten? (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich nehme auch ein Ministerium, das zuständig ist!) – Welche Großzügigkeit. – Wer möchte oder kann das beantworten? – Frau Schwesig, bitte. Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Da morgen dazu eine Pressekonferenz stattfindet, fände ich es sehr gut, wenn der PSt berichtete. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön, Herr Staatssekretär Silberhorn. Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Künast, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat nun über fünf Monate hinweg mit allen Beteiligten an diesem Textilbündnis geschmiedet, mit Vertretern der Wirtschaft, mit Vertretern der Gewerkschaften, der Verbände, der Nichtregierungsorganisationen. Es ist bereits gesagt worden: Morgen soll dieses Textilbündnis der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es gab in der Tat bereits öffentliche Äußerungen von zwei Verbänden, die angekündigt haben, dass sie nicht unterzeichnen werden. Es gibt andere, die unterzeichnen werden. Wer alles dabei ist, das werden wir morgen der Öffentlichkeit vorstellen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Eine Nachfrage der Kollegin Künast. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, Sie haben hier ja von einem großen Schritt für den Deutschen Bundestag gesprochen. Die Antwort, die gerade gegeben worden ist, lässt sich da aber nicht subsumieren. Denn was habe ich als Parlamentarierin davon, dass mir einer erzählt, dass es morgen eine Pressekonferenz gibt? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Antwort wollen Sie, Herr Silberhorn, mir hier doch wohl nicht ernsthaft anbieten. Ich möchte Sie also dazu auffordern, mir eine konkrete, materielle Antwort zu geben. Die Zeitungen sind voll von dem, wonach ich gefragt habe. Wir sitzen morgen hier und arbeiten und können nicht zu Ihrer Pressekonferenz erscheinen. Das werden Sie uns wohl nachsehen. Vor allem möchte ich fragen: Welche konkreten Pflichten für die nächsten 24 Monate übernimmt das Bundesministerium, um zum Beispiel eine europäische Initiative zur Schaffung einer Transparenzrichtlinie für die gesamte Produktionskette zu starten oder um dafür Sorge zu tragen, dass die Least Developed Countries, die ja die textilproduzierenden Länder sind, existenzsichernde Löhne zahlen müssen, um ihre Textilien in die Europäische Union importieren zu können? Es ist doch eigentlich ganz einfach, zu sagen, ob die Bundesregierung konkrete Zusagen bezüglich ihrer Handlungen macht. (Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Silberhorn. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Frau Kollegin Künast, Sie sagen, einige derjenigen, die sich auf der Pressekonferenz morgen vorstellen werden, hätten bereits öffentlich angekündigt, dass sie unterzeichnen werden, andere noch nicht. Das kann sich stündlich ändern. Deswegen kann ich Ihnen die aktuelle Zahl der Unterzeichner zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nennen. Unsere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in diesem Zusammenhang ist bereits mehrfach Gegenstand der Debatten in diesem Haus gewesen. Wir haben von Anfang an darauf hingewirkt, dass unsere Initiativen von der Europäischen Kommission begleitet werden. Es gibt ein großes Interesse daran. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber nicht meine Frage!) Sie wissen allerdings auch, dass die Europäische Kommission vor einer Neubesetzung steht und dass wir in engen Verhandlungen sind, das, was wir mit dem Textilbündnis in Deutschland jetzt anstoßen, auf der europäischen Ebene zu verstärken. Das tun wir auch in unserer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern wie Bangladesch, Pakistan und anderen. Mit unseren bilateralen Programmen wirken wir selbstverständlich auch darauf hin, dass vor Ort in unseren Partnerländern soziale und ökologische Mindeststandards eingehalten werden. Ein Beispiel dafür ist unsere Initiative, in Ausbildung, in Training zu investieren auch dort, wo es Gewerkschaften gibt, damit man sich aus eigener Kraft, mit eigenen Möglichkeiten für die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards einsetzen kann. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war keine Antwort!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Es gibt jetzt noch drei Wortmeldungen – dann würde ich allerdings mit Blick auf unseren Zeitplan gern die Regierungsbefragung schließen –: vom Kollegen Gastel, von Frau Haßelmann und vom Kollegen Kekeritz. – Herr Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, vielen Dank. – Ich frage die Bundesregierung, ob Meldungen zutreffen, wonach das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Erhebung der Pkw-Maut – umgangssprachlich auch „CSU-Maut“ genannt – beauftragt werden soll, wofür 1 500 zusätzliche Stellen erforderlich sind, was einer Verdreifachung der bisherigen Stellenzahl in dieser Behörde entsprechen würde. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer antwortet von den Ministerinnen und Ministern? – Gegenruf der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen sie noch nicht!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wer kann das beantworten? – Bitte schön, Herr Kollege Ferlemann. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Kollege Gastel, wir befinden uns derzeit in der Phase der Erarbeitung eines Referentenentwurfs zur Pkw-Maut. Auch diese Fragestellungen sind Bestandteil der Überprüfung. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte auf die Frage von Frau Künast zurückkommen – denn die ist nicht beantwortet worden –, welche Unternehmen, wie viele Unternehmen morgen diese Erklärung unterzeichnen. Wenn der Staatssekretär nicht in der Lage ist, diese Frage zu beantworten: Ist vielleicht ein Mitglied der Bundesregierung in der Lage, sie zu beantworten? Ich dränge auf jeden Fall auf Beantwortung in dieser Befragung. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Silberhorn. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der fühlt sich nicht angesprochen! – Zurufe von der CDU/CSU) Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin, wie ich Ihnen schon gesagt habe, die Zahl der Unternehmen kann sich stündlich ändern. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele sind es jetzt, 14 Uhr?) Ich biete Ihnen gern an, aktuell herauszufinden, wie viele es gerade sind. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damit sind wir nicht einverstanden!) Ich habe die Zahl zur Stunde nicht hier. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In fünf Minuten! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht in zehn Minuten!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist schon interessant, dass wir die Fragen, die gestellt werden, nicht beantwortet bekommen. Frau Künast hat doch ganz klar gefragt: Was ist die Rolle der Bundesregierung bei dieser Initiative? Hat Minister Müller jetzt die Unterstützung des Kabinetts, oder hat er sie nicht? Meine Vermutung ist: Er hat sie nicht. Dann ist es auch nicht die Initiative der Bundesregierung, sondern eine Privatinitiative eines Ministeriums. Die zweite Frage, die nicht beantwortet worden ist: Was läuft denn auf europäischer Ebene? Da zeichnet sich die Bundesregierung ja als Bremserin von Offenlegungspflichten aus, während Herr Minister Müller hier in Deutschland immer wieder die verbindliche Festlegung von Standards einfordert. „Verbindliche Festlegung von Standards“ kann ja nur heißen, dass die Standards öffentlich gemacht werden und dass auch festgehalten wird, wie die Unternehmen diese berücksichtigen. Also: Warum bremst die Bundesregierung in Europa, und warum tritt Herr Müller hier in Deutschland so auf, als wenn er verbindliche Standards wollte? Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege Kekeritz, wir geben Ihnen auf die Fragen, die Sie stellen, vollständig Auskunft, soweit das in unseren Möglichkeiten liegt. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr begrenzt!) Was aber nicht geht, ist, dass Sie eine völlig neue Frage einführen und diese mit der Kritik begleiten, sie sei gar nicht beantwortet worden. Wenn Sie danach fragen, wie die Bundesregierung im Rahmen des angesprochenen Textilbündnisses zusammenarbeitet, kann ich Ihnen sagen, dass die Bundes-regierung sich – wie bei allen Themen, so auch hier – selbstverständlich eng abstimmt und koordiniert. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es hat eine Reihe von Abstimmungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales und auch mit dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegeben; wir stimmen uns da in einem engen Ressortkreis ab. Das Gleiche gilt auch für die -europäische Ebene. Noch einmal: Welche Initiativen die neue Kommission dann auf der europäischen Ebene ergreifen wird, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Sie! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung!) wird erst die neue Kommission entscheiden. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir fragen nach der Bundesregierung!) Frau Künast, Sie müssen mir nicht erklären, wer welche Initiativen ergreifen kann. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich erkläre Ihnen nur, wie die Frage lautet!) Wenn Sie das Initiativmonopol der Europäischen Kommission kennen, dann wissen Sie, dass der Fahrplan der Kommission von den neuen Kommissaren bestimmt werden wird. (Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir haben ein Interesse daran – insofern wiederhole ich mich –, die Initiative, die wir hier in Deutschland ergreifen, zu verstärken, sowohl was unsere bilaterale Zusammenarbeit mit Partnerländern angeht, als auch was unser multilaterales Engagement angeht. Da ist die -Europäische Union ein wichtiger Partner, aber nicht der alleinige. Wir stehen in engem Kontakt mit der Internationalen Arbeitsorganisation, weil es darum geht, deren Kernarbeitsnormen umzusetzen. Wir stehen auch in Kontakt mit der Weltbank beispielsweise, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war auch nicht die Frage!) wo ich selbst am Wochenende das Thema der sozialen und ökologischen Standards mehrfach adressiert habe. Insofern nutzen wir alle Möglichkeiten und Fähigkeiten, die wir haben, um dieser Initiative auch international Nachdruck zu verschaffen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war auch nicht die Frage! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Liebe Kolleginnen und Kollegen, bleiben Sie entspannt. Wir haben uns jetzt ja gut ausgetauscht. Noch einmal zu den Regeln: Bei der Regierungsbefragung darf nach allem gefragt werden; das ist klar. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsere Fragen wurden nicht beantwortet!) Es kann nicht alles sofort beantwortet werden. Aber es gab einige Zusagen, dass Fragen noch schriftlich beantwortet werden. Ich beende damit die Regierungsbefragung und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/2831 Ich rufe die Fragen in der üblichen Reihenfolge auf. Wir kommen zuerst zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke bereit. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Andreas Mattfeldt auf: Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die britische Regierung zum geplanten Verkauf der RWE Dea AG an die Letter One GmbH positioniert, und wenn nein, hat die Bundesregierung sich darum bemüht bzw. wird sie sich darum bemühen, da hiervon auch deutsche Interessen betroffen sein könnten? Frau Staatssekretärin, bitte. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Schönen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Mattfeldt, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die britische Regierung bisher weder zum Verkauf der RWE Dea als solchem positioniert noch sonst ein der deutschen Investi-tionsprüfung vergleichbares Verfahren durchgeführt. Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit der britischen Botschaft sowie dem britischen Energieministerium, dem DECC, das für die Vergabe von Öl- und Gasförderlizenzen im Vereinigten Königreich zuständig ist, da die britische Tochtergesellschaft RWE Dea UK eine Reihe lokaler Förderlizenzen hält. Die Vertragsparteien haben vereinbart, eine Zusicherung zum Fortbestand dieser Lizenzen nach dem Verkauf zu beantragen. Bislang wurde eine solche Zusicherung nicht erteilt. Vizepräsident Peter Hintze: Gibt es dazu noch eine Rückfrage, Kollege Mattfeldt? (Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ja!) Bitte schön. Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Herzlichen Dank. – Frau Staatssekretärin, ich habe eine Zusatzfrage zu diesem Bereich – denn dies ging durch die Medien und hat auch mit Versorgungssicherheit zu tun –: Wie positioniert sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es für Öl eine Bevorratungsverpflichtung gibt, nach der im Krisenfall die Versorgung 90 Tage lang aufrechterhalten werden muss, zu der von Frau Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung am 6. Oktober im ARD-Morgenmagazin erhobenen Forderung nach einer nationalen Gasreserve? Sie erwähnte in diesem Zusammenhang, dass in Deutschland schon über ein Viertel der Gasspeicher in russischer Hand ist. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Sie beziehen sich damit auf Ihre nächste schriftlich eingereichte Frage. Wenn ich die Antwort darauf vorziehen darf, würde ich das, mit Verlaub, machen. Vizepräsident Peter Hintze: Dann nehmen wir die Frage 2 des Kollegen Mattfeldt mit dazu: Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung von Professor Dr. Claudia Kemfert, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, am 6. Oktober 2014 im ARD-Morgenmagazin nach einer nationalen Gasreserve vor dem Hintergrund, dass es für Öl eine Bevorratungsverpflichtung gibt, nach der im Krisenfall die Versorgung 90 Tage aufrechterhalten werden muss und in Deutschland schon über ein Viertel der deutschen Gasspeicher in russischer Hand ist (vergleiche www.focus.de/immobilien/energiesparen/wenn-gazprom-dicht- macht-wie-sicher-ist-das-gas-in-unseren-hoehlen-speichern_ id_4182980.html)? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Mattfeldt, das BMWi vergibt derzeit eine Studie mit dem Titel „Möglichkeiten zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und der Krisenvorsorge durch Regelungen der Speicher (strategische Reserve, Speicherverpflichtung) einschließlich der Kosten sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Markt“. Nach einer zu erwartenden Beauftragung ab November ist die Bearbeitungszeit zur Erstellung der Studie mit sechs Monaten festgesetzt, sodass mit Ergebnissen im April 2015 gerechnet werden kann. Die Diskussionen über eine mögliche Speicherregelung sollten dann auch die Vorgaben und Überlegungen auf europäischer Ebene berücksichtigen. Vizepräsident Peter Hintze: Der Fragesteller ist zufrieden. – Es gibt dann eine Zusatz- oder Nachfrage des Abgeordneten Krischer von Bündnis 90/Die Grünen. Bitte. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, ich möchte jetzt gerne eine Nachfrage zur ersten Frage stellen; denn das ging gerade ineinander über. Nach meinen Informationen hat die Letter One Group bzw. Herr Fridmann eine Unbedenklichkeitserklärung für den Kauf der RWE Dea AG bei der Bundesregierung beantragt. Wurde diese Unbedenklichkeitserklärung vonseiten der Bundesregierung erteilt und, wenn ja oder nein, mit welcher Begründung? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur dann versagt werden, wenn der Verkauf an einen außereuropäischen Erwerber nachweislich Gefahren für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit mit sich bringt. Das war hier nicht der Fall. Wir haben die einzelnen Erwägungen vor kurzem dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie dargestellt; der Bericht liegt dem Ausschuss vor. Insofern war diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht zu versagen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Krischer, eigentlich dürften Sie keine zweite Frage mehr stellen. Sie könnten allenfalls eine Frage zu der zweiten schriftlich eingereichten Frage stellen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde es gerne zur zweiten Frage tun, da ich auch zu diesem anderen Themenkomplex eine Nachfrage habe. Vizepräsident Peter Hintze: Ich habe es geahnt. – Bitte. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung musste einen Stresstest im Hinblick auf die Gasversorgung in Deutschland vornehmen. Das war eine Forderung der EU-Kommission. Das Ergebnis dieses Stresstests ist nach meinen Informationen auch der EU-Kommission vorgelegt worden. Meine Frage ist: Warum wird das Ergebnis dieses Stresstests nicht veröffentlicht, nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich kenne jetzt – da muss ich passen – die rechtlichen Rahmenbedingungen, was den Stresstest und seine Veröffentlichung angeht, nicht. Ich kann Ihnen aber gerne sagen, Herr Kollege Krischer, dass im Moment die Speicher voll sind. Die Bewirtschaftung dieser Speicher -unterliegt deutschem Recht, egal in wessen Eigentümerschaft die Speicher sind. Insofern ist die Versorgungs-sicherheit gewährleistet. Aber selbstverständlich wird es demnächst auch Diskussionen auf europäischer Ebene geben. Deshalb sagte ich in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Mattfeldt, dass auch die europäischen Debatten Eingang in unsere Diskussion finden. Wir haben dazu jetzt das besagte Gutachten beauftragt, erwarten die Ergebnisse, wie ich schon dargestellt habe, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber alles nicht meine Frage!) und werden dann mit Sicherheit im Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Gelegenheit haben, diese Themen weiter miteinander zu diskutieren. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen damit zur Frage 3 der Abgeordneten Höhn. Diese wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 4 der Abgeordneten Katharina Dröge, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den vom italienischen Vizeminister für Außenhandel, Carlo Calenda, in der FAZ vom 6. Oktober 2014 öffentlich geäußerten Vorschlag, ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA in einem verringerten Umfang, etwa ohne ein Kapitel zum Investitionsschutz oder zu Liberalisierungen im Bereich der -Finanzdienstleistungen oder Lebensmittelsicherheit, abzuschließen? Frau Staatssekretärin, bitte. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Liebe Kollegin Dröge, ich antworte wie folgt: Die Bundesregierung kommentiert neue Vorschläge eines einzelnen Regierungsmitglieds nicht. Ziel der Bundes-regierung bleibt, ein umfassendes Abkommen zu schließen, so wie es das von den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission erteilte Verhandlungsmandat vorsieht. Vizepräsident Peter Hintze: Ich vermute, dass Sie eine Zusatzfrage haben, Kollegin Dröge? – Bitte schön. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Gleicke, für diese Antwort, die mich, wie ich sagen muss, etwas betrübt stimmt; denn Sie hätten ja durchaus die Möglichkeit gehabt, den italienischen Kollegen in dieser Frage gemäß den Leitlinien zu unterstützen, die Herr Gabriel letzte Sitzungswoche hier im Bundestag skizziert hat. Da hat er ja eine ganze Reihe an roten Linien auch für Handelsabkommen skizziert und gesagt, das sei die Maxime seines Regierungshandelns. Jetzt hat der italienische Kollege einen Vorschlag gemacht, der genau in diese Richtung geht. Da hätte ich nach den Ankündigungen von Herrn Gabriel schon erwartet, dass er das jetzt auch massiv und deutlich unterstützt. Deswegen noch einmal die Frage: Wieso hat Herr Gabriel dies unterlassen? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Noch einmal: Für die Bundesregierung erkläre ich, dass wir Vorschläge einzelner Regierungsmitglieder nicht kommentieren. Insofern bleibt es selbstverständlich bei dem, was Herr Gabriel im Ausschuss auch mit Ihnen diskutiert hat, Frau Kollegin Dröge. Das ist sozusagen die Handlungsanweisung für die Bundesregierung, wenn es auf europäischer Ebene um die Diskussion geht, wie das Freihandelsabkommen weiter verhandelt wird. Vizepräsident Peter Hintze: Zweite Zusatzfrage, bitte, Frau Kollegin Dröge. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Okay, dann versuche ich es andersherum. Wenn Sie die Vorschläge einzelner Mitglieder anderer Regierungen nicht kommentieren, dann beantworten Sie aber vielleicht meine Nachfrage. Meine Nachfrage wäre, ob sich die Bundesregierung in Form von Herrn Minister Gabriel vorstellen könnte, relevante Teile wie ein Investitionsschutzkapitel im Konkreten oder etwa die Bereiche Finanzdienstleistungen oder Lebensmittelsicherheit aus dem Freihandelsabkommen TTIP auszuklammern, und ob sie bereit ist, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das Mandat entsprechend geändert wird. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Es gibt ein Verhandlungsmandat. Für die Verhandlungen ist die EU-Kommission zuständig. Bisher liegen keine abschließenden Verhandlungsergebnisse vor, für die man den Abschluss vorziehen könnte. Darauf bezieht sich der Vorschlag von Herrn Calenda. Insofern ist dazu im Weiteren nichts zu sagen. Vizepräsident Peter Hintze: Dann kommen wir zur Frage 5, ebenfalls von der Abgeordneten Katharina Dröge, Bündnis 90/Die Grünen: Wie will die Bundesregierung Nachverhandlungen beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, CETA, durchsetzen, wenn sowohl die kanadische Regierung in Person des Handelsministers Ed Fast – „Die Verhandlungen zu CETA sind beendet, und Kanada und die EU haben sich auf eine fertige Fassung geeinigt“, FinanzNachrichten vom 5. Oktober 2014 – als auch die designierte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström – „Das wäre keine gute Idee“, Der Tagesspiegel vom 29. September 2014 – Nachverhandlungen beim CETA ablehnen? Frau Staatssekretärin. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die alleinige Kompetenz, die Verhandlungen mit Kanada zu führen, liegt nach den europäischen Verträgen bei der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung hält weitere Verbesserungen im Abkommen für notwendig und bringt ihre Anliegen wie üblich über die Brüsseler Ratsgremien ein, insbesondere über den Handelspolitischen Ausschuss, aber auch in Gesprächen auf politischer Ebene. Soweit möglich, tut sie dies gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten. Es ist denkbar, dass Verbesserungen im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden können. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Dröge? Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dazu habe ich eine Zusatzfrage. Diese Debatte haben wir bereits letzte Sitzungswoche im Parlament geführt, und da hat sich Herr Gabriel erfreulich kritisch, wie ich fand, zum Thema „Investitionsschutzklauseln in CETA“ geäußert und gesagt, mit ihm werde es ein solches CETA nicht geben. Deswegen wüsste ich jetzt im Anschluss gern konkret: Welche Termine haben er oder Vertreter seines Ministeriums im Anschluss an diese Ankündigung gegenüber dem Parlament wahrgenommen, um diese Forderung in Brüssel zu transportieren und ihr zum Erfolg zu verhelfen? Bitte sagen Sie uns einfach, wann er wohin gefahren ist und mit wem er telefoniert hat. Dann wissen wir, ob es nur eine Willensbekundung war oder ob wir mit etwas Konkretem rechnen können. Aus der Berichterstattung wissen wir zwar, dass man bislang über Schuldenschnitte und andere Dinge gesprochen hat. Von der kompletten Herausnahme des ISDS-Mechanismus habe ich bisher aber nirgendwo etwas lesen können. Deshalb frage ich so konkret nach. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Dröge, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich Ihnen die Einträge im Terminkalender oder die Gesprächstermine, die Herr Minister in den letzten Tagen und Wochen wahrgenommen hat, nicht im Einzelnen herbeten kann. Da bitte ich herzlich um Verständnis und würde gerne schriftlich antworten. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, darüber freue ich mich sehr. – Die zweite Frage wäre: Wenn Herr Gabriel, was wir uns alle nicht wünschen, in den Verhandlungen nicht erfolgreich damit sein sollte, ISDS aus CETA auszuschließen, können wir dann damit rechnen, dass die Bundesregierung dem Abkommen nicht zustimmen wird? So haben wir es jedenfalls in der letzten Sitzungswoche wahrgenommen. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Im Moment wird die rechtliche Prüfung des Verhandlungsergebnisses, das jetzt vorliegt, vorgenommen. Danach wird das Abkommen übersetzt. Dann erst gibt es die Möglichkeit für die Bundesregierung, dazu Entscheidungen zu treffen und dann im Rat ihr Abstimmungsverhalten deutlich zu machen, sodass wir erst anschließend daran im Parlament entscheiden können. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 6 der Abgeordneten Corinna Rüffer: Welche konkreten Aspekte des Investitionsschutzkapitels im Freihandelsabkommen CETA hält die Bundesregierung für nicht zustimmungsfähig? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Liebe Kollegin Rüffer, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Grundsätzlich ist festzuhalten: Die Bundesregierung sieht viel Sinn und sehr großen Nutzen in einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Ob die Bundesregierung dem Beschluss zur Unterzeichnung des Abkommens im Rat zustimmen kann, lässt sich erst sagen, wenn der endgültige Vertragstext feststeht und von der Bundesregierung abschließend geprüft wurde. Die Bundesregierung sieht, unabhängig von der Feststellung, dass sie Investitionsschutzregeln in Abkommen mit entwickelten Rechtsstaaten für nicht erforderlich hält, insbesondere in den Punkten Regelung von etwaigen Umschuldungen sowie Bankrestrukturierungen und -abwicklungen Klärungsbedarf. Die Bundesregierung strebt die Klärung dieser Punkte mit der EU-Kommission an. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir gehen, ehrlich gesagt, davon aus, dass Sie sich nur deshalb an Verhandlungen beteiligen, weil Sie sie für sinnvoll und unterstützenswert halten. Insofern danke für den Hinweis; aber davon sind wir ausgegangen. Sie haben ein paar Punkte genannt, die kritisch sein könnten und von Ihnen, glaube ich, auch so wahrgenommen werden. Deswegen stelle ich die Frage noch einmal konkreter: Wenn diese Aspekte im Abkommen enthalten sein sollten – Sie haben einige Punkte genannt –, würde das dazu führen, dass die Bundesregierung es ablehnen würde? Können wir damit rechnen? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wie ich eben der Kollegin Dröge schon gesagt habe, befinden wir uns im Moment in der Phase der Rechtsförmlichkeitsprüfung. Dann werden die Texte sozusagen konsolidiert und übersetzt. Danach wird die Bundesregierung eine Entscheidung darüber treffen, wie sie sich im Rat verhält. Erst dann werden wir hier im Parlament die Möglichkeit haben, zu entscheiden. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das bedeutet, dass Sie für sich keine roten Linien markiert haben, über die Sie nicht gehen würden? Verstehe ich das richtig? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Liebe Frau Kollegin Rüffer, der Minister hat sehr deutlich klargemacht, wo er Verbesserungsbedarf sieht. Ich habe vorhin der Kollegin Dröge geantwortet, dass er seine Möglichkeiten nutzt, in den Ratsgremien diesen Verbesserungsbedarf darzustellen, auch in den politischen Gesprächen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten. Insofern sind wir sehr optimistisch, dass es noch Verbesserungen geben wird. Wir bleiben einfach im Gespräch. Das Verfahren ist trotzdem so, wie ich es Ihnen eben geschildert habe. Vizepräsident Peter Hintze: Dann kommen wir zur Frage 7 der Abgeordneten Corinna Rüffer: Wäre es denkbar, dass auf Grundlage des Investitionsschutzkapitels im CETA bei Umschuldungen von Staatsanleihen Klagen vor internationalen Schiedsgerichten vorgebracht werden könnten? Frau Staatssekretärin, bitte. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Schönen Dank. – Liebe Frau Kollegin Rüffer, das ist quasi das Beispiel dafür, weshalb ich gesagt habe, dass wir Möglichkeiten sehen, Verbesserungen hinzubekommen. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass ein ursprünglich von Kanada unterbreiteter Vorschlag zur Regelung von Umschuldungen nachträglich in den Abkommenstext aufgenommen wurde, siehe Annex X: Public Debt, Seite 184 des CETA-Textes vom 26. September 2014. Diese Textpassage war im CETA-Text, der am 5. August 2014 an die EU-Mitgliedstaaten übermittelt wurde, noch nicht enthalten. Damit hat sich die Gefahr von erfolgreichen Klagen gegen etwaige Umschuldungsmaßnahmen verringert. Die Bundesregierung wird sich ungeachtet dessen für weitere Verbesserungen einsetzen. Vizepräsident Peter Hintze: Dazu eine Zusatzfrage? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich formuliere es einmal so: Wird die Bundesregierung CETA zustimmen, auch wenn die Regelungen im Kapitel über Investitionsschutz nicht dahin gehend verändert werden, dass Klagen bei Umschuldungen von Staatsanleihen ausgeschlossen wären? Noch einmal eine ähnliche Frage. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Liebe Frau Kollegin, gerade wird die Rechtsförmlichkeit der Texte geprüft. Anschließend werden sie übersetzt. Diese Texte werden, wie ich eben beispielhaft erklärt habe, im Laufe der Prüfverfahren noch geändert. Die Bundesregierung wird dann anhand der Abschlusstexte ihre Entscheidung treffen und entsprechend im Rat agieren. Danach werden wir hier im Parlament darüber zu entscheiden haben. Vizepräsident Peter Hintze: Sie dürfen noch einmal nachfragen, wenn Sie mögen? – Okay, nicht mehr. Danke. Frau Dröge hat noch eine Nachfrage. Bitte. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe noch eine Nachfrage. Ich finde es etwas schade, dass Sie sich hier offensichtlich nicht festlegen möchten, weil ich Herrn Gabriel letzte Sitzungswoche im Plenum anders verstanden habe. Ich habe noch einmal eine konkrete Nachfrage: Hätten die Gläubiger bzw. Besitzer griechischer Staatsanleihen auf der Grundlage von Bestimmungen, wie sie in CETA vorhanden sind, vor internationalen Schiedsgerichten gegen die Umschuldung griechischer Staatsanleihen, die seit März 2012 bestehen, klagen können? Ich finde, dass das für uns eine relevante Frage ist, um bewerten zu können, was wir gerade verhandeln. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Dröge, wie Sie wissen, bin ich von Beruf Bauingenieurin und keine Juristin. Ich würde Ihnen diese Frage gern schriftlich beantworten und würde die Juristen des Hauses damit beschäftigen, damit Sie eine konkrete Antwort bekommen. – Danke schön. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 8 des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen: Sind die Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, aus den vergangenen Wochen zu den Investitionsschutzregeln im CETA so zu verstehen, dass, wenn die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren weiterhin Bestandteil im CETA bleiben sollten, die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union gegen ein solches Abkommen stimmen würde? Bitte, Frau Staatssekretärin. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Danke schön, Herr Präsident. – Lieber Herr Kollege Schmidt, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung sieht viel Sinn und sehr großen Nutzen in einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und -Kanada. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass die EU-Kommission und Kanada ein vorläufiges Verhandlungsergebnis erreicht haben. CETA erfüllt nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich die Erwartungen an ein modernes und ehrgeiziges Freihandelsabkommen zwischen Industriestaaten. Der Abschluss von CETA wird auch ein wichtiges Signal senden, dass die EU zum Freihandel steht und in der gemeinsamen Handelspolitik handlungsfähig ist. Ob die Bundesregierung dem Beschluss zur Unterzeichnung des Abkommens im Rat zustimmen kann, lässt sich erst sagen, wenn der endgültige Vertragstext feststeht und von der Bundesregierung abschließend geprüft wurde. Hinsichtlich des Kapitels zum Investitionsschutz sieht die Bundesregierung noch Klärungsbedarf. Die Bundesregierung steht hier mit der EU-Kommission in Kontakt. Allgemein macht die Bundesregierung weiter deutlich, Investitionsschutzbestimmungen und Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren zwischen Staaten mit entwickelten Rechtsschutzsystemen nicht für erforderlich zu halten. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Nachfrage dazu? – Bitte, Herr Dr. Schmidt. Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe eine Nachfrage zum Status der Verhandlungen. Einerseits hat es eine Zeremonie mit dem Kommissionspräsidenten Barroso und dem kanadischen Premierminister Stephen Harper dahin gehend gegeben, dass das Abkommen abgeschlossen sei. Andererseits haben wir die Information, dass die Verhandlungen im Handelsausschuss des Rates über das Abkommen noch gar nicht abgeschlossen sind. Können Sie mir erklären, welche Rechtsauffassung die Bundesregierung hat? Sind die Verhandlungen denn jetzt abgeschlossen, und, wenn ja, wie können dann die Verhandlungen im Handelsausschuss des Rates noch gar nicht abgeschlossen sein? Oder andersherum: Wenn Sie die Rechtsauffassung haben, dass dieses Abkommen de facto oder de jure noch nicht paraphiert ist, wie sind dann die Verhandlungen im Handelsausschuss des Rates angelegt, und was sind die Erwartungen der Bundesregierung hinsichtlich der Dauer? Wann, glauben Sie, wäre das Abkommen dann in einem Zustand, dass es den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung zugeleitet werden kann? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Der Punkt ist in der Tat, dass die Verhandlungen zwar beendet worden sind – das ist ja öffentlich erklärt worden –; allerdings ist es tatsächlich so, dass der Vertragstext im Moment bearbeitet wird, weil es noch eine Reihe zu klärender Fragen gibt. Da sind die Juristen am Werk. Danach wird der Vertragstext, wie ich schon erklärt habe, übersetzt, und dann wird das Abkommen den Mitgliedstaaten sozusagen in seiner schlussendlichen Form vorliegen. Dann wird sich die Bundesregierung mit den einzelnen Passagen und dem gesamten Vertrag beschäftigen und entscheiden, wie sich ihr Abstimmungsverhalten im Rat darstellen wird. Danach werden wir auch hier im deutschen Parlament darüber diskutieren können. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage von Dr. Schmidt. Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte fragen, ob mein Eindruck richtig ist, dass es offensichtlich an zwei Punkten unterschiedliche Rechtsauffassungen der Bundesregierung und der Kommission gibt. Erstens. Ist mein Eindruck richtig, dass die Kommission die Rechtsauffassung vertritt, diese Verhandlungen seien abgeschlossen? Kommissar De Gucht hat deswegen ja auch gesagt, es könne daran nichts mehr geändert werden. Zweitens, die Frage der Ratifizierung. Ist mein Eindruck richtig, dass die Bundesregierung die Rechtsauffassung vertritt, dass dies ein gemischtes Abkommen ist, es also den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung zugeleitet werden muss, die EU-Kommission aber dezidiert die Rechtsauffassung vertritt, dass dies kein gemischtes Abkommen ist, es also den Mitgliedstaaten nicht zur Ratifizierung zugeleitet werden muss? Ist die Bundesregierung, falls die EU-Kommission der Rechtsauffassung der Bundesregierung nicht folgt, bereit, den EuGH anzurufen? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir sind der Auffassung, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt; das ist mehrfach im Ausschuss und auch hier Parlament erklärt worden. Insofern gehen wir davon aus, dass wir das hier im deutschen Parlament diskutieren. Im Endeffekt ist das jetzt auch Bestandteil der Diskussion um die einzelnen Vertragstexte, deren Verlauf ich vorhin geschildert habe. Ich habe auf die Frage der Kollegin Rüffer hin deutlich gemacht, dass es auch bei den Übertragungen der Gesetzestexte tatsächlich noch zu Veränderungen kommt. Wir werden also diese Möglichkeiten nutzen. Dies alles wird bis Sommer nächsten Jahres dauern. Wir haben Bewegung wahrgenommen und haben den Eindruck, dass sich auch die EU-Kommission der Auffassung annähert, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage hat die Abgeordnete Lemke, Bündnis 90/Die Grünen. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, Sie haben hier die Auffassung der Bundesregierung vorgetragen. Weil dieses Thema öffentlich sehr intensiv diskutiert wird, was wir als Parlamentarier alle sehr begrüßen, möchte ich mich über ein Detail bezüglich der Haltung der Bundesregierung vergewissern: Ist es explizit die Auffassung der gesamten Bundesregierung und auch der Bundeskanzlerin, dass Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren bei Abkommen mit einem Staat wie Kanada überflüssig sind und Nachverhandlungen mit dem Ziel geführt werden sollen, die entsprechende Regelung herauszunehmen? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Investitionsschutzklauseln zwischen entwickelten Rechtssystemen tatsächlich entbehrlich sind. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Inklusive der Bundeskanzlerin? Das war die Frage!) – Das ist die Auffassung der Bundesregierung. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, der Vorgang ist mir nicht ganz klar, auch nach Ihrer Antwort nicht. Im normalen Leben bin ich Rechtsanwalt, und ich bin es daher gewohnt, für Mandanten Verträge auszuhandeln. Manchmal dauert das länger, manchmal geht es ganz schnell. Irgendwann ist man fertig und verabschiedet sich in der Gewissheit, dass das Verhandlungsergebnis erreicht ist; es wird dann schriftlich niedergelegt, vielleicht muss es noch notariell beurkundet werden. Aber beide Seiten sind sich einig: Das ist das Ergebnis, es gibt also nichts mehr zu verhandeln. Wie ist das denn nun bei CETA? Gibt es ein Papier, auf dem steht: „Das ist das Ende dieser Verhandlung und dieser Text ist jetzt maßgeblich“? Das ist eine einfache Frage – wenn ein Mandant zu mir käme, dann müsste ich das auch beantworten –: War es das jetzt oder kommen noch 35 Zusätze dazu? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Ströbele, wie ich schon auf die Fragen der Kolleginnen und Kollegen vorher geantwortet habe: Es gibt einen Text, in dem noch einige Passagen der Klärung in Bezug auf die Formulierung bedürfen. Das wird jetzt im weiteren Verlauf passieren. Danach wird der Text übersetzt, und die Bundesregierung wird an dem dann feststehenden Text ihre Entscheidung ausrichten. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt also keinen endgültigen Text!) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Dröge, Bündnis 90/Die Grünen. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, in Ihrer Antwort auf die Frage von Frau Lemke haben Sie zu meiner Freude noch einmal zum Ausdruck gebracht, dass die gesamte Bundesregierung Herrn Gabriel dabei unterstützt, dass ISDS aus CETA gestrichen wird. Sie haben eben freundlicherweise zugesagt, mir eine Übersicht zu schicken, aus der sich ergibt, wann sich Herr Gabriel in Brüssel eingesetzt hat. Es würde mich sehr freuen, wenn mir die Bundesregierung eine solche Übersicht über Frau Merkels Termine schicken könnte. Es begeistert mich, wenn sich die gesamte Bundesregierung in Brüssel einsetzt. Wenn Herr Gabriel die Unterstützung von Frau Merkel hat, ist das etwas sehr Positives. Allerdings hat sie bislang damit nicht so viel Werbung gemacht. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wir beantworten selbstverständlich auch diese Frage schriftlich. Ich möchte, damit kein Widerspruch entsteht, die Formulierung noch einmal vorlesen: Die Bundes-regierung sieht, unabhängig von der Feststellung, dass sie Investitionsschutzregelungen in Abkommen mit entwickelten Rechtsstaaten für nicht erforderlich hält, insbesondere in den folgenden Punkten Regelungsbedarf usw. – Das ist die abgestimmte Meinung der Bundesregierung. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Wolfgang Tiefensee, SPD-Fraktion. Wolfgang Tiefensee (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, stimmen Sie mit mir darin überein, dass es ein Unterschied ist, ob man im juristischen Sinne und als Anwalt einen Vertrag aushandelt, bei dem die Parteien am Tisch sitzen und die Prokura haben, endzuverhandeln, oder ob, wie in den Verhandlungen zwischen der EU und Kanada, mindestens Räte, wenn nicht sogar Parlamente beteiligt werden müssen? Zum Zweiten. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass bereits die Tatsache, dass die jeweilige Bundesregierung bei der Erteilung des Verhandlungsmandats für CETA und TTIP deutlich gemacht hat, dass sie kein ISDS will, ein Fingerzeig dafür ist, dass sie nach wie vor auf dieser Meinung besteht? Zum Dritten. Wir haben den kanadischen Verhandlungsführer Herrn Steve Verheul im Ausschuss gehört. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass seine Äußerungen so zu verstehen waren, dass er sich wünschte, dass der Text eins zu eins verabschiedet wird, aber dass er durchaus sieht, dass zum Beispiel in Bezug auf die Banken und Markenschutzrechte und dergleichen noch Nachverhandlungsbedarf bzw. Korrekturbedarf besteht? Schließlich frage ich: Sind Sie mit mir der Meinung, dass es auch andere europäische Staaten gibt, die Bedarf haben, bezüglich dieser oder jener Passage nachzuverhandeln? Vizepräsident Peter Hintze: Ich wurde von langjährigen Parlamentariern darauf hingewiesen, dass das vier Fragen waren. Normalerweise ist nur eine zulässig. Aber wir wollen es der Bundesregierung überlassen, wie sie darauf antwortet. Prinzipiell aber bitte nur eine Frage pro Nachfrager. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich glaube, die vier Fragen des Kollegen Tiefensee illustrieren das nicht ungewöhnliche Vorgehen bei internationalen Verhandlungen: Man hat einen Text, bei dem insbesondere juristischer Klärungsbedarf besteht. Ich habe vorhin auf die Frage der Kollegin Rüffer deutlich gemacht, dass es im Verlauf der Textkonsolidierung zu Veränderungen kommen kann. Das hat Herr Verheul angekündigt. Dass es Veränderungswünsche gibt, haben auch andere Mitgliedstaaten angekündigt. Insofern ist das ein ganz normales Verfahren. Ich bin aber dem erfahrenen Kollegen Ströbele dankbar, wenn er uns, den Ingenieuren sozusagen, eine Handhabe gibt, wie das in einfachen juristischen Verfahren geht. In internationalen Verfahren – da haben Sie recht – ist das durchaus so üblich. Vizepräsident Peter Hintze: Ich rufe die Frage 9 auf: Wie möchte die Bundesregierung nach dem Abschluss der Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Kanada einzelne Teile im CETA, beispielsweise im Bereich des Investitionsschutzes, neu verhandeln, und welchen Zeitrahmen hat sie dafür ins Auge gefasst? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Schmidt, die alleinige Kompetenz, die Verhandlungen mit Kanada zu führen, liegt nach den europäischen Verträgen bei der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung hält weitere Verbesserungen im Abkommen für notwendig. Sie bringt ihre Anliegen über die Brüsseler Ratsgremien ein, insbesondere über den Handelspolitischen Ausschuss, aber auch in Gesprächen auf politischer Ebene und, soweit möglich, zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Es ist denkbar, dass Verbesserungen im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden können, wie ich schon die ganze Zeit erläutert habe. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Dr. Schmidt? Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Ich habe eine Zusatzfrage, die durchaus auch an die vorhergehende Frage anschließt. Es gibt in einzelnen zentralen Punkten ganz offenkundig unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Bundesregierung und der Kommission; das haben Sie bestätigt. Ist das ein gemischtes Abkommen, also eines, das den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung zugeleitet werden muss, oder ist dies kein gemischtes Abkommen, wie die EU-Kommission das sieht? Dass die EU-Kommission die Verhandlungskompetenz hat, entscheidet nicht darüber, ob sie über den Charakter des Abkommens im Ratifizierungsprozess entscheiden kann. Die EU-Kommission nimmt das aber für sich in Anspruch. Sie sagt: Wir sind der Meinung, dass das kein gemischtes Abkommen ist. – Was ist, wenn die EU-Kommission daran festhält und auf Basis eines Rechtsgutachtens ihres Wissenschaftlichen Dienstes sagt: „Wir leiten euch das nicht zur Ratifizierung zu“? Das ist ja möglich. Sie haben gesagt: Wir haben Anzeichen dafür, dass die EU-Kommission sich unserer Rechtsauffassung annähert. – Sie hoffen, dass alles gut wird. Für den Fall, dass nicht alles gut wird – das kommt im Leben ja gelegentlich vor –, ist die Bundes-regierung dann bereit, für ihre Rechtsauffassung vor dem EuGH, vor dem Europäischen Gerichtshof, zu streiten, oder würde sie dann die Entscheidung der Kommission hinnehmen? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Schmidt, wir sind der Auffassung, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, und wir werden alles dafür tun, dass sich die Europäische Kommission dieser Auffassung anschließt. Sollte sie das nicht tun, wird dann zu entscheiden sein. Ich finde, wir sollten unter zivilisierten Europäern versuchen, miteinander eine klare Absprache zu finden. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Ich rufe die Frage 10 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Abstimmungsverhalten der jeweiligen EU-Kommissare bei der Entscheidung über die staatliche Beihilfe für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C – insbesondere des EU-Kommissars für Energie, Günther Oettinger –, und welche Aktivitäten und Gespräche sind vonseiten der Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung durchgeführt worden – bitte mit genauer Angabe; bei den Gesprächen bitte möglichst mit Angabe der Gesprächspartner? Frau Staatssekretärin. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Liebe Frau Kollegin Kotting-Uhl, über die pressebekannten Informationen hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse über die Abstimmung im Kommissionskollegium vor. Im Vorfeld der Entscheidung wurden keine Aktivitäten und Gespräche seitens der Bundesregierung durchgeführt. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kotting-Uhl? Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, gerne, Herr Präsident. Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, das nimmt mich wunder. Man muss ja immer wieder darauf hinweisen, dass Deutschland den Atomausstieg beschlossen hat. Nun geht es um den Neubau eines Atomkraftwerks, das in relativ großer Nähe zu uns liegt, und um die Frage, ob man den Neubau mit staatlicher Beihilfe subventioniert. Und es geht um die Frage, ob das, wie manche begründet sagen, in Widerspruch zu den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union steht. Der Kommissar für Energie ist zu diesem Zeitpunkt noch Günther Oettinger aus Deutschland. Die Bundesregierung hat in der Tat nicht ein Gespräch mit dem Energiekommissar aus Deutschland in der EU-Kommission geführt? Man muss dazu sagen: Es war eine Stimme Unterschied. Die Stimme des deutschen Kommissars war also sehr relevant. Trotzdem gab es kein Gespräch? (Manfred Grund [CDU/CSU]: Ist das eine Frage?) Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Kotting-Uhl, diese Beihilfeverfahren sind bilaterale Verfahren, vergleichbar zum Beispiel mit unseren Verhandlungen mit der Europäischen Union um die Besondere Ausgleichsregelung im EEG. In dem Falle mischen sich andere Staaten nicht in die Verhandlungen ein. Vizepräsident Peter Hintze: Weitere Zusatzfrage? Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, danke, Herr Präsident. Ich habe eine zweite Frage. – Es ist ja ein gewisser Unterschied, ob man wie bei den erneuerbaren Energien eine neue Technologie mit Anschubfinanzierung in den Markt bringt oder ob eine Technologie, die nach 60 Jahren offensichtlich immer noch nicht in der Lage ist, sich finanziell selber zu erhalten, subventioniert werden muss. Dazu hat die Bundes-regierung keine Haltung? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Bundesregierung hat sich in die bilateralen Gespräche, die anderthalb Jahre angehalten haben, nicht eingemischt. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber nicht die Frage!) Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist mir Antwort genug. Danke. Vizepräsident Peter Hintze: Nachfrage des Abgeordneten Krischer, Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin Gleicke, die Antwort überrascht mich in der Deutlichkeit, dass Sie weder eine Haltung noch Interesse noch sonst irgendetwas an dieser doch überraschenden Entscheidung haben. Wir haben in der vergangenen Woche hier in der Fragestunde, als die Entscheidung gerade gefallen war, Frau Bundesumweltministerin Hendricks gehört, die gesagt hat, dass sie die Entscheidung für falsch hält und eine Klage der Bundesrepublik befürwortet. Deshalb meine Frage an Sie als Vertreterin der Bundesregierung: Prüft die Bundesregierung zurzeit, eine Klage gegen die Entscheidung zu Hinkley Point einzureichen oder sich der Klage eines anderen Landes anzuschließen? Wir haben vernommen, dass man in Österreich nicht solch eine gleichgültige Haltung hat, wie Sie sie haben. Die dortige Bundesregierung hat angekündigt, eine Klage einzureichen. Prüft die Bundesregierung, einen solchen Schritt zu gehen, oder hat sie möglicherweise schon die Entscheidung zu einem solchen Schritt getroffen? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Krischer, aus meinen Antworten zuvor zu schließen, dass die Bundesregierung kein Interesse und keine Haltung hätte, ist falsch. Ich will das noch einmal ganz deutlich sagen. Wir haben uns in der Tat in die bilateralen Verhandlungen zu einem Beihilfeverfahren nicht einzumischen. Umgekehrt erwarten wir dies auch von den anderen Staaten, wenn wir Beihilfeverhandlungen führen. Die Besondere Ausgleichsregelung hat ja nichts mit der Förderung der erneuerbaren Energien zu tun, sondern damit, dass wir die EEG-Umlage für einige Bereiche der Industrie begrenzen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darüber reden wir gleich!) – Genau, dazu kommen wir gleich bei der nächsten Frage. Die Bundesregierung hat klargestellt – ich beziehe mich auf Unterrichtungen, die schon vorgelegen haben; es gibt, glaube ich, schon einen Bericht an die Bundestagsfraktion der SPD, aber zum Beispiel auch einen Schriftverkehr des Ministers –, dass sie die Entscheidung der Europäischen Kommission nach Veröffentlichung sehr genau faktisch und rechtlich analysieren wird. Allerdings wird die Veröffentlichung – auch das steht schon fest – erst Anfang 2015 erwartet. Dann werden wir prüfen, wie wir mit dieser beihilferechtlichen Entscheidung umgehen. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Zusatzfrage hat der Abgeordnete Kekeritz, danach die Abgeordnete Lemke, beide Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Abgeordneter Kekeritz, bitte. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage hat sich jetzt eigentlich erübrigt, weil Kollege Krischer sie schon gestellt hat. Nichtsdestotrotz muss ich die Regierung fragen, ob sie sich darüber im Klaren ist, dass ein Nichtverhalten zu einem so zentralen Thema natürlich ein ganz klares Signal an uns Abgeordnete, aber auch nach außen ist. Das Signal, das Sie senden, ist eindeutig: Atomkraft ist in Ordnung. Wir akzeptieren das. – Wenn das nicht ihre Grundhaltung ist, dann verlange ich von der Bundesregierung, dass sie im Interesse der globalen Entwicklung und auch der Zukunft der Energiewende massiv dagegen vorgeht. Vizepräsident Peter Hintze: Das war bis jetzt noch keine Frage; aber ich nehme an, Sie wollten fragen, ob sie die Einschätzung teilt. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau! (Heiterkeit – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke, Herr Präsident!) Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Wie die Bundesregierung bereits klargestellt hat, wird sie die Entscheidung der Europäischen Kommission nach Veröffentlichung rechtlich und faktisch sehr genau analysieren. Eine Veröffentlichung wird erst für Anfang 2015 erwartet; daher ist zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aussage möglich. Ich will Ihnen aber sehr deutlich sagen, Herr Kollege, dass wir – unabhängig davon, dass wir den Atomausstieg hier in Deutschland gestalten – das Problem natürlich sehen. Wenn es um Hermesbürgschaften für AKW-Neubauten im Ausland geht, so ist es die Linie der verantwortlichen Bundesressorts, grundsätzlich nicht zu bürgen. Vizepräsident Peter Hintze: Die Abgeordnete Lemke, Bündnis 90/Die Grünen, hat dazu noch eine Zusatzfrage. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, wir wissen aus der Katastrophe von Tschernobyl, dass wir von Entscheidungen von Staaten – nicht nur in Europa, sondern auch darüber hinaus – über den AKW-Neubau sehr persönlich betroffen sind, falls es dort zu Havarien kommen sollte. Von daher kann ich Ihre Auffassung, dass wir uns in ein solches Beihilfeverfahren nicht einzumischen haben, nicht nachvollziehen. Evidente Sicherheitsinteressen unserer Bevölkerung sind von dieser Entscheidung betroffen. Ich würde, da Frau Bundesumweltministerin Hendricks in der vergangenen Woche zu einer potenziellen Klage eine dezidiert andere Auffassung hier vor dem Parlament vertreten hat als Sie, gerne nach dem jetzt offenbar gewordenen Dissens innerhalb der Bundesregierung wissen, ob im Kabinett, ob in der Bundesregierung darüber debattiert worden ist, ob eine Klage eingereicht werden sollte – oder einer anderen beigetreten werden sollte – und ob es dazu eine explizite Entscheidung innerhalb der Bundesregierung gegeben hat. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin Lemke, ich stelle fest: Sie haben nach dem Beihilfeverfahren gefragt. Ich habe Ihnen dargestellt, dass es sich in diesen Beihilfediskussionen um bilaterale Verhandlungen handelt. Das Zweite ist, dass wir natürlich mit unserer hervorragenden Politik, was den Atomausstieg angeht, und der guten Implementierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und den Fortschritten, die wir in Deutschland dabei vorzuweisen haben, selbstverständlich auch international als gutes Beispiel dienen wollen. Was das Thema der Klagen angeht, habe ich gerade dargestellt, dass die Bundesregierung die Entscheidung der Europäischen Kommission nach deren Veröffentlichung ganz genau überprüfen und faktisch wie rechtlich analysieren wird. Die Veröffentlichung wird allerdings erst für Anfang 2015 erwartet; zu diesem Zeitpunkt werden wir als Bundesregierung eine Entscheidung fällen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Wir kommen damit zur Frage 11 des Abgeordneten Oliver Krischer: Wie viele Anträge – aufgeschlüsselt jeweils nach den zehn größten Branchen und Bundesländern – sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in diesem Jahr bis zum Fristende 30. September 2014 (siehe Teil 4, Abschnitt 2 „Besondere Ausgleichsregelung“, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014) eingegangen – falls die abschließende Zahl noch nicht vorliegt, bitte Zwischenstand angeben –, und mit welchem finanziellen Volumen rechnet die Bundesregierung nach ersten Schätzungen? Frau Staatssekretärin. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Lieber Herr Kollege Krischer, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nach der vorläufigen Datenlage des BAFA sind in diesem Jahr bis Fristende Anträge von 2 452 Unternehmen bzw. selbstständigen Unternehmensteilen – im Vorjahr waren es 2 367 – für 3 391 Abnahmestellen – im Vorjahr waren es 3 458 – mit einer Gesamtstrommenge von circa 117,8 Terawattstunden – im Vorjahr waren es 119,3 Terawattstunden – eingegangen. Bislang wurden bei den eingegangenen Anträgen und den Strommengen nur grobe Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Vor diesem Hintergrund liegen derzeit nur vorläufige Daten vor. Es werden sich noch Änderungen ergeben. Im Vorjahr – ich will das noch einmal illustrieren – lag die beantragte Strommenge fehlerbereinigt um ungefähr 2,6 Terawattstunden niedriger als der ursprünglich angemeldete Wert. Eine Übersicht zur Verteilung der provisorischen Antragszahlen nach Bundesländern und Branchen kann den Tabellen entnommen werden, die ich Ihnen gerne schriftlich geben würde, weil ich glaube, es überfordert die Kolleginnen und Kollegen, wenn ich das jetzt hier vortrage. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Eine Einschätzung des mit diesen Zahlen verbundenen finanziellen Entlastungsvolumens ist nur im Zusammenhang mit der heute von den Übertragungsnetzbetreibern vorgestellten EEG-Umlage möglich. Daraus errechnet sich ein Entlastungsvolumen von 5,1 Milliarden Euro, das dem Wert des Vorjahres entspricht. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Kollege Krischer? – Bitte schön. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die ausführliche Beantwortung der Frage und die Nennung der Zahlen. Ich nehme sehr gern Ihre Bereitschaft in Anspruch, mir die Tabelle zuzusenden. Kann ich Ihre Äußerung so interpretieren, dass es infolge der EEG-Novelle zu keiner relevanten Senkung der privilegierten Strommenge gekommen ist? Minister Gabriel hatte ja in Aussicht gestellt, dass eine relevante Verminderung der privilegierten Strommenge und eine Konzentration in der Branche zu erwarten sind. Kann ich Ihre Äußerung dahin gehend interpretieren – nach den vorliegenden Zahlen ist die Größenordnung in etwa die des letzten Jahres –, dass wir hier ein gleiches Entlastungsvolumen haben? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Krischer, Ihre erste Frage beantworte ich mit Nein. Sie können aus meinen Äußerungen nicht schließen, dass alles beim Alten bleibt. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass in den vergangenen Jahren die privilegierten Strommengen immer weiter gestiegen sind und auch die Anzahl der Antragsteller gestiegen ist. Das ist eine Veränderung. Demgegenüber ist die Größenordnung nun in etwa konstant geblieben. Das hat etwas mit den Veränderungen der EEG-Novelle zu tun. Sie wissen, dass wir die Stromkostenintensitätsschwelle von 14 auf 16 Prozent erhöht haben. Wir haben auf der anderen Seite aus Gründen des Wettbewerbs kleinere Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, in die Regelung aufgenommen, was eine höhere Anzahl an Anträgen verursacht hat. Wir haben aber dort wiederum eine prozentual andere Verteilung der Finanzierung festgelegt. Insofern hat die EEG-Novelle durchaus eine Wirkung entfaltet. Allerdings – auch das muss man ehrlicherweise sagen – sind diese Regelungen erst seit August dieses Jahres in Kraft und können natürlich bis heute nur in einem geringen Umfang wirken. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Beantwortung steht Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer bereit. Die Frage 14 des Abgeordneten Niema Movassat sowie die Fragen 15 und 16 der Abgeordneten Sevim Da?delen werden schriftlich beantwortet. Die Frage 17 des Abgeordneten Uwe Kekeritz wird nicht beantwortet, da Herr Kekeritz nicht anwesend ist. – Wie ich sehe, kommt er gerade in den Saal. Da wollen wir einmal Milde walten lassen. Herr Kekeritz, es wäre nett, wenn Sie bei Ihren eigenen Fragen im Saale wären. Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf: Aus welchem Grund hat Deutschland in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. September 2014 als eines von nur elf Ländern mit Nein gegen die Resolution („Towards the establishment of a multilateral legal framework for sovereign debt restructuring processes“ – United Nations A/68/L.57/Rev. 2) gestimmt (www.erlassjahr.de/presse/presse mitteilungen/ueberwaeltigende-mehrheit-fuer-ein-staateninsol venzverfahren.html), die die Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens fordert, und auf welche Weise wird Deutschland sich nun im Rahmen des von der Generalversammlung getragenen Prozesses konstruktiv einbringen? Frau Staatsministerin, bitte. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Kekeritz, die Bundesregierung hat bei der Abstimmung mit Nein gestimmt, weil es ihrer Ansicht nach kontraproduktiv ist, diese Frage parallel zu den bereits involvierten Fachgremien auch in den Vereinten Nationen zu behandeln. Für die Behandlung der komplexen Fachfragen mit Blick auf überschuldete Staaten, zum Beispiel Fragen der Umschuldungsmodalitäten, gibt es zuständige und erfahrene Gremien – Sie wissen das –, den Internationalen Währungsfonds und den Pariser Club, die die vielfältigen und komplexen Teilaspekte in einem partizipativen Prozess beleuchten und diskutieren. Auch in der Sache ist die argentinische Initiative in den Vereinten Nationen nach Einschätzung der Bundesregierung verfehlt. Wir treten für klare Regelungen in den Anleihebedingungen ein, so wie diese auch für Staatsanleihen in der Euro-Zone gelten. Auch der IWF arbeitet derzeit intensiv an diesem Ansatz. Zu der Frage des weiteren Vorgehens: Bislang haben wir noch keine Hinweise, ob und wie Argentinien sein Anliegen weiter vorantreiben wird. Eine Positionierung dazu ist insofern noch nicht möglich. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage? – Bitte schön. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Ich bin ob Ihrer Antwort etwas irritiert, weil Sie das ganze Problem auf eine Frage Argentiniens reduzieren. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass diese Initiative nicht von Argentinien ausging, sondern von der G 77. Das ist ein ganz anderer Machtkomplex. G 77 hat vielfältige Interessen daran, die wir im Prinzip unterstützen sollten. Sie wissen genau, dass der Pariser Club, der IWF und andere Organisationen, die Sie genannt haben, in der Lösung der Probleme sehr viele Schwächen aufweisen. Allein in den letzten sieben Jahren seit der Finanzkrise hat sich der Verschuldungsgrad dieser Länder enorm erhöht; er hat sich verdoppelt und zum Teil verdreifacht. Von daher sind Pariser Club und IWF nicht mehr in der Lage, irgendwelche vernünftigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Entschuldung voranzubringen. Wie sehen Sie das? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Kekeritz, mir liegen andere Informationen vor. Nach den Informationen der Bundesregierung war es ganz klar eine Initiative der argentinischen Regierung – sie fand in der Sommerpause statt; mir wurde auch berichtet, dass es vielleicht nicht in Bezug auf den Hintergrund, aber hinsichtlich der Art und Weise ein sehr überraschendes Vorgehen war – und die G 77 hat sich Argentinien angeschlossen. Insofern ist die Ausgangssituation eine andere, als Sie sie geschildert haben. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu sagen, dass die G 77 Argentinien unterstützt, funktioniert, glaube ich, nicht. Denn die G 77 repräsentiert 77 Länder, die als Einheit auftreten. Sehen Sie das nicht auch so? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege, mir ist schon bewusst, was sich hinter G 77 verbirgt. Trotzdem war der Ablauf so, wie ich ihn geschildert habe. Es war eine Initiative von Argentinien. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen zu Frage 18: Wann genau ist mit dem nach den mir vorliegenden Informationen noch im laufenden Jahr geplanten endgültigen Abschluss der Verhandlungen mit Mexiko über ein bilaterales Sicherheitsabkommen zu rechnen, und wann wird infolgedessen das Abkommen dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt? Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Kekeritz, zu Ihrer Frage: Die Vertragsverhandlungen befinden sich in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Sie sind bislang aber nicht abgeschlossen. Ein Termin für die Vertragsunterzeichnung steht daher noch nicht fest. Der Vertrag wird nach Vertragsabschluss dem Deutschen Bundestag unverzüglich zur Ratifikation vorgelegt. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, bitte. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben sicher mitbekommen, was in den letzten Tagen in Mexiko passiert ist: 43 junge Menschen – Studenten – sind ermordet worden. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf Ihre Verhandlungen? Ich denke, dass die Sicherheitsbedingungen in Mexiko auch Einfluss auf die Vertragsgestaltung haben sollten. (Vorsitz: Vizepräsidentin Claudia Roth) Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin, wenn ich eine Anregung machen dürfte: Die anschließende Frage des Kollegen Ströbele geht in die gleiche Richtung. Wären Sie damit einverstanden, wenn ich beide Fragen zusammen beantworte? Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsidentin Claudia Roth: Schönen guten Tag von mir aus, liebe Gäste auf den Besuchertribünen und liebe Kolleginnen und Kollegen. – Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Kekeritz? Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein. Ich stelle sie eventuell nach Herrn Ströbele. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann verfahren wir so und kommen zu Frage 19 des Kollegen Ströbele: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, nachdem am 26. September 2014 in der südmexikanischen Stadt Iguala im Bundesstaat Guerrero auf Anordnung des städtischen Sicherheitsbeauftragten 57 Pädagogikstudenten in Polizeiautos verschleppt und mindestens 28 von ihnen durch – bis zu 22 danach festgenommene – Polizisten im Auftrag des Chefs der kriminellen Guerreros Unidos gefoltert und ermordet worden waren (vergleiche Spiegel Online vom 9. Oktober 2014: http://bit.ly/luGO0n3, taz. die tageszeitung vom 7. Oktober 2014: www.taz.de/!147214), hinsichtlich der Tatumstände, -hintergründe, Täter, benutzten Waffen, Hintermänner usw., und will die Bundesregierung trotz solcher Berichte über Verstrickungen mexikanischer Behörden bzw. Bediensteter in Entführungen, Folter und Morde an ihrem geplanten Sicherheitsabkommen mit Mexiko festhalten, welches offenbar Ende 2014 unterzeichnet werden soll, aber – wie bei allen mir bekannten Sicherheitsabkommen, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat – die Einhaltung menschenrechtlicher Standards nicht zur Bedingung macht? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich darf zunächst Ihre Frage beantworten, Herr Kollege Ströbele. Ich sage für meine Person vorneweg: Die Nachricht über diese schrecklichen Morde hat mich sehr erschüttert, auch vor dem Hintergrund, dass ich mich gerade auf eine Reise nach Mexiko vorbereite. Sie können sicher sein, dass ich diese Morde dort sehr dezidiert ansprechen werde. Ich will jetzt Ihre Frage beantworten. Die Bundesregierung wurde durch die deutsche Botschaft in Mexiko über die erschütternden Vorfälle in Iguala unterrichtet. Laut dieser Berichte wurden im Anschluss an eine Demonstration in Iguala im Bundesstaat Guerrero am 26. September 2014  43 Lehramtsstudenten verschleppt. Zuvor sollen die Studenten nach einer Demonstration drei öffentliche Busse in ihre Gewalt gebracht haben. Sie wurden daraufhin von der örtlichen Polizei angegriffen. Mindestens drei Studenten wurden dabei erschossen und zahlreiche Personen verletzt. Weitere 43 Studenten wurden von der lokalen Polizei abtransportiert und dabei letztmalig lebend gesehen. In der Nähe von Iguala ist seitdem ein Massengrab mit 28 verstümmelten und verbrannten Leichen entdeckt worden. Ich hätte Ihnen vor wenigen Stunden noch geantwortet, dass wir davon ausgehen, dass es sich dabei um die vermissten Studenten handelt. In aktuellen Presseberichten, die Sie wahrscheinlich ebenfalls kennen, wird mitgeteilt, dass es sich nach Erkenntnis der Behörden, das heißt der Generalstaatsanwaltschaft, nicht um die Leichen der vermissten Studenten handelt. Es gibt weitere vier Gräber. Die Toten sind aber noch nicht identifiziert. Nun komme ich auf Iguala zurück. Es ist zu vermuten, dass die lokale Polizei zusammen mit Mitgliedern der lokalen Bande Guerreros Unidos die 43 Studenten ermordet hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen an sich gezogen und inzwischen 26 Angehörige der lokalen Sicherheitskräfte verhaftet. Seit dem 6. Oktober 2014 hat die mexikanische Bundesregierung durch die neu gegründet Gendarmerie, die Policía Federal, zusammen mit dem Militär sämtliche Sicherheitsaufgaben in Iguala übernommen. Diese bemühen sich, das Schicksal der noch vermissten Studenten aufzuklären. Ich komme jetzt zu dem anderen Punkt Ihrer Frage. Die Bundesregierung hält an der Absicht fest, das in Verhandlungen befindliche Sicherheitsabkommen mit Mexiko zum Abschluss zu bringen. Ziel des Abkommens sind die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der mexikanischen Bundesregierung – ich betone: Bund – und deren Unterstützung bei der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität. Das jüngste schreckliche Verbrechen im Bundesstaat Guerrero unterstreicht die Richtigkeit der Zielrichtung dieses Abkommens. Nach aktuellem Verhandlungsstand soll auf mexikanischer Seite die Generalstaatsanwaltschaft, die mit der Strafverfolgung der Täter beauftragt wurde, Kooperationspartner werden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Professor Böhmer, Sie haben deutlich länger geantwortet. Aber angesichts der aktuellen Informationen, die Sie uns zu diesem Verbrechen genannt haben, war das durchaus legitim. Kollege Ströbele hat eine Zusatzfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatsministerin, ich danke dafür, dass Sie ankündigen, bei Ihrem Besuch in Mexiko diesen Vorfall und zahlreiche ähnliche Vorfälle anzusprechen. Ich hoffe, dass Sie der mexikanischen Regierung im Namen der Bundesregierung klarmachen, dass eine Sicherheitszusammenarbeit unter solchen Umständen höchst problematisch, wenn nicht ausgeschlossen ist. Wir sind uns hoffentlich darüber einig, dass das Grauenhafte an dieser Geschichte ist – die Leichen sind nach den letzten Berichten noch nicht geborgen –, dass der dringende Verdacht besteht – Sie haben das angesprochen –, dass das nicht nur durch die organisierte Kriminalität in Mexiko, sondern auch mit Billigung und Unterstützung der örtlichen Polizeikräfte und der örtlichen Administration geschehen ist. Daran schließt sich meine Frage an: Was gedenkt die Bundesregierung in der Sicherheitszusammenarbeit, zu der offenbar auch Waffenlieferungen gehören – so soll Heckler & Koch genehmigt werden, Waffen an die mexikanische Regierung zu liefern –, zu tun, um für die Zukunft definitiv auszuschließen, dass staatlicher Terror auf diese Art und Weise gegen die Menschen dort ausgeübt wird sowie dass das Sicherheitsabkommen und die gelieferten Waffen missbraucht werden, um gegen die Bevölkerung vorzugehen? Wir alle wissen von bis zu 50 000 Toten in Mexiko, die Opfer schrecklicher Straftaten wurden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Kollege Ströbele. – Frau Professor Böhmer, bitte. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich möchte zuerst der Frau Präsidentin danken, dass sie Geduld hatte, dass meine Antwort etwas länger ausfiel. Aber ich glaube, dass alle Verständnis dafür haben, dass eine solche Situation ein Überziehen meiner Antwortzeit rechtfertigt. Herr Kollege Ströbele, das Schlimme in Mexiko, aber auch in anderen Ländern Lateinamerikas ist in der Tat, dass dort, wo der Drogenkrieg stattfindet, Korruption herrscht und dass die Polizei, aber auch andere staatliche Kräfte, wie wir wissen, teilweise auf der Seite derjenigen stehen, die in Drogenkrieg und Bandenwesen verwickelt sind. Das hat mich angesichts der jüngsten Vorfälle sowie der Exekutionen und Ermordungen, mit denen wir konfrontiert sind, tief erschüttert. Daraus werde ich keinen Hehl machen, wenn ich in Mexiko bin. Ich werde das ansprechen, genauso wie wir das vonseiten des Auswärtigen Amts mit Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International und der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko ganz klar angesprochen haben. Wir drängen auch bei der europäischen Delegation in Mexiko darauf, dass sie das entsprechend vorträgt. Auf der einen Seite ist es der mexikanischen Seite klar, auf der anderen Seite dürfen wir nicht lockerlassen. Wenn es um das Sicherheitsabkommen geht, ist es uns deshalb wichtig, dass die Ebene, mit der wir kooperieren, die bundesstaatliche Ebene ist, die Generalstaatsanwaltschaft; denn die bundesstaatliche Ebene will alles daransetzen, um diesen Zustand – diesem Zustand wird man nicht so schnell ein Ende setzen können – deutlich zu bekämpfen. Es ist wichtig, dass wir hier Unterstützung leisten. Vizepräsidentin Claudia Roth: Zusatzfrage von Christian Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatsministerin, zu dem zweiten Teil der Frage haben Sie jetzt schon Stellung genommen. Wird denn in dem Sicherheitsabkommen eine eindeutige Formulierung stehen, dass sich die Bundesregierung von Mexiko, der Präsident, verpflichtet, Menschenrechtsstandards, wie sie in Deutschland üblich sind, einzuhalten, und – das sage ich aus der Erfahrung früherer Abkommen über Waffenlieferungen an Mexiko – wird die Bundes-regierung die Einhaltung solcher Zusagen auch konkret kontrollieren, das heißt mit der mexikanischen Regierung Mechanismen vereinbaren, wie das die USA zum Beispiel tun, um zu gewährleisten, dass solche Versprechungen, die Menschenrechte einzuhalten, nicht nur abgegeben, sondern auch eingehalten werden? Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Danke. – Herr Kollege Ströbele, Sie können sicher sein – Sie merken das auch an dem dezidierten Eintreten der Bundesregierung –, dass wir alles dafür tun wollen, auch über das Sicherheitsabkommen, dass die Menschenrechtsbelange sichergestellt werden, und dass vor allen Dingen alles getan wird, um Mexiko auf Bundesebene zu stärken, gegen Drogenkrieg und Korruption vorzugehen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Ich hätte fast Herrn Kekeritz übersehen. Das wäre aber nicht gut. Also, der Kollege Kekeritz hat eine Zusatzfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme Ihnen voll zu. Vizepräsidentin Claudia Roth: Wem sonst? Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatsministerin, die Schlüsselworte sind gefallen: Waffenlieferungen, Drogenkrieg, Korruption. Sie wissen: Die Korruption reicht oftmals bis in die Regierungsspitze. Es ist nicht immer ausgeschlossen, dass die Korruption auch ganz oben verankert ist. Meine Frage an Sie ist: Inwieweit sind denn solche Abkommen überhaupt auf bilateraler Ebene sinnvoll? Inwieweit ist so ein Abkommen in einen größeren internationalen Kontext eingebunden? Sind Sie in der Lage, mir zwei, drei weitere Beispiele von Ländern zu nennen, mit denen wir einen solchen Vertrag abgeschlossen haben? Bei welchen Ländern haben sich dadurch welche positiven Erkenntnisse ergeben? Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Staatsministerin, bitte. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich habe mich jetzt auf Mexiko konzentriert. Das ist vielleicht auch nachvollziehbar angesichts der jüngsten grausamen Morde und der Entwicklung und auch mit Blick auf die Vorbereitung meiner Reise nach Mexiko. Die Antwort auf Ihre Frage werde ich Ihnen gerne schriftlich übermitteln. Da sowohl der Kollege Ströbele als auch Sie mehrfach nach dem Punkt „Waffen“ gefragt haben, will ich die letzte Antwort dazu nutzen, Ihnen ganz klar zu sagen: Es ist die Firma Heckler & Koch erwähnt worden. Sie wissen um das Verfahren in Stuttgart. Dass die entsprechenden Genehmigungsverfahren ausgesetzt worden sind, wissen Sie auch. Wir wollen keine Lieferung von entsprechenden Gütern an Militär oder Polizei, denen Menschenrechtsverletzungen oder Korruption vorgeworfen werden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Viel Erfolg bei Ihrer Reise und Ihren Gesprächen in Mexiko. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Frage 20 der Abgeordneten Veronika Bellmann wird schriftlich beantwortet. Dasselbe gilt für die Fragen 21 und 22 des Abgeordneten Richard Pitterle, die Fragen 23 und 24 der Abgeordneten Susanna Karawanskij, die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Dr. Axel Troost, die Frage 27 der Abgeordneten Lisa Paus und die Frage 28 des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen). Ich bedanke mich beim Bundesministerium der -Finanzen für die intensive Beantwortung der Fragen, die es jetzt vor sich hat. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung der nächsten Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann bereit. Die Frage 29 des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), die Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Harald Ebner sowie die Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Cem Özdemir werden schriftlich beantwortet. Aber jetzt geht es los: Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Oliver Krischer auf, die direkt beantwortet wird: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Entwicklungen bei Stuttgart 21 im Planfeststellungsbereich 1.3 auf den Fildern – unter anderem laut Gutachten der TU Dresden „Konflikte mit dem Nahverkehr und neue Einschätzungen zum Zeitplan“? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auf die Frage des Kollegen Krischer gebe ich folgende Antwort: Weder das Planfeststellungsverfahren noch das zugehörige Anhörungsverfahren sind abgeschlossen. Es liegt somit noch keine Stellungnahme der Anhörungsbehörde vor. Eine Bewertung durch das Eisenbahn-Bundesamt ist erst möglich, wenn das Anhörungsverfahren abgeschlossen ist. Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung nimmt auf das Planfeststellungsverfahren keinen Einfluss. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Eine Zusatzfrage vom Kollegen Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär, für die Auskünfte. – Dass die Bundesregierung darauf keinen Einfluss nimmt, hätte ich auch nicht anders erwartet. Das entspricht ja dem Sinn von Planfeststellungsverfahren. Aber natürlich bekommt man bei solchen Verfahren mit, dass es zu Problemen kommt, dass da Probleme auftauchen. Meine Frage wäre: Hat die Bundesregierung Informationen darüber, dass es zu Kostenerhöhungen durch Lärmschutz kommt? Wenn ja, ist gegebenenfalls aufgrund der Probleme, die hier aufgetreten sind, ein neues Planfeststellungsverfahren sogar erforderlich? Jenseits des offiziellen Verfahrensstandes, zu dem Sie einfach nur gesagt haben: „Das Verfahren läuft noch“, verfügt Ihr Haus selbstverständlich – nichts anderes würde ich erwarten – über weitergehende Informationen über dieses konkrete Projekt. Die Frage ist also: Kommt es zu Kostensteigerungen, muss das Planfeststellungsverfahren gegebenenfalls neu aufgerollt werden, oder müssen zumindest Teile dieses Verfahrens, zum Beispiel die Erörterungen, erneut durchgeführt werden? Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Krischer. – Herr Staatssekretär, bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, Sie haben die Frage eigentlich schon selbst beantwortet: Wenn wir in ein Planfeststellungsverfahren nicht eingreifen, können wir auch keine Schlüsse ziehen, bevor das Planfeststellungsverfahren beendet ist. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können aber informiert sein! Das wäre jetzt schon eine Möglichkeit!) – Wir greifen in ein solches Verfahren nicht ein. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Krischer. – Eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber es zeichnet sich natürlich ab, dass noch zusätzliche Gutachten erstellt werden müssen. Damit ist die Frage, ob und zu welchen Zeitverzögerungen es kommen wird, zumindest in etwa beantwortbar. Deswegen möchte ich diese Frage Ihnen noch einmal stellen. Ich möchte von Ihnen aber auch wissen, wie Sie es einschätzen, dass die Deutsche Bahn dem Gutachter der Stadt Leinfelden-Echterdingen, der Universität in Dresden, falsche Fahrplandaten gegeben hat, was zu weiteren Verzögerungen führen wird, weil ein neues Gutachten mit den richtigen Fahrplandaten erstellt werden muss. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Gastel. – Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Da wir uns in dieser Phase zu dem Planfeststellungsverfahren nicht äußern, kann ich mich auch nicht dazu äußern, ob weitere Gutachten beantragt werden. Das ist sicherlich eine Sache der Planfeststellungsbehörde. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu Frage 35 des Abgeordneten Matthias Gastel: Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten Mischverkehre aus S-Bahnen und Fernverkehrszügen zwischen der geplanten Rohrer Kurve und dem Stuttgarter Flughafen auf den Bahnverkehr in diesem Abschnitt, und welche Szenarien waren nach Kenntnis der Bundesregierung Grundlage der Entscheidung? Herr Staatssekretär, bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich bitte darum, die Fragen 35 und 36 aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantworten zu dürfen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Wie ich sehe, sind Sie, Herr Gastel, damit einverstanden. Dann rufe ich auch Frage 36 des Abgeordneten Matthias Gastel auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Deutsche Bahn AG Alternativen zur geplanten Flughafenanbindung – wie den Haltepunkt unter der Flughafenstraße oder die vom sogenannten Filderdialog empfohlene Gäubahnvariante – nicht detailliert untersucht hat (siehe unter anderem Stuttgarter Zeitung vom 9. Oktober 2014) und dass durch die zusätzliche Belastung der Bahnstrecke zwischen Rohrer Kurve und dem Stuttgarter Flughafen durch Züge des Fernverkehrs eine Taktverdichtung der S-Bahnen sowie eine Erweiterung der Strecke nach Neuhausen in Zukunft kaum möglich sein wird (siehe Gutachten zum Betriebskonzept im Abschnitt Flughafenkurve der TU Dresden)? Herr Ferlemann, bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Grundlage für die Ausbau- und Neubauplanung sind in der Regel Betriebsprogramme, die auf aktuellen Verkehrsprognosen basieren. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Vorhabenträger im Zuge der Planung verkehrliche Belange und Alternativen zu der beantragten Trassenführung in ausreichender Tiefe untersucht hat. Dies wird im Planfeststellungsverfahren geprüft. Weder das Planfeststellungsverfahren noch das zugehörige Anhörungsverfahren durch die zuständige Anhörungsbehörde des Landes Baden-Württemberg sind derzeit abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird eine Bewertung auch vor dem Hintergrund der im Anhörungsverfahren eingebrachten Einwendungen vorliegen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dass mich das nicht ganz zufriedenstellt, das wird Sie vielleicht nicht vollständig überraschen. Ich möchte auf die Studie der Universität Dresden zurückkommen, die nicht zwingend nur etwas mit dem Anhörungsverfahren zu tun hat; vielmehr wäre sie auch erstellt worden, weil über die Frage diskutiert wird, inwieweit sich der geplante Mischverkehr auf der Strecke, die eigentlich ausschließlich für den S-Bahn-Verkehr gebaut wurde und auch geeignet ist, auswirkt. Deswegen möchte ich von Ihnen gern hören, wie die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studie, wonach der S-Bahn-Verkehr erheblich beeinträchtigt würde – sprich: Fernverkehr und S-Bahn-Verkehr kämen sich in die Quere –, bewertet. Ich habe noch eine zweite Nachfrage. Kann ich die direkt stellen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Da zwei Fragen zusammen beantwortet worden sind, (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hätte sogar vier Nachfragen, Menschenskinder!) können Sie viermal rückfragen. Dann soll der Staats-sekretär doch erst einmal antworten, und dann kommen Sie wieder dran. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) – Genau. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Frage und dann – –) – Nein, jetzt lassen wir den Staatssekretär erst einmal antworten. Dann können Sie noch zwei- oder dreimal – nicht so oft, wie Sie wollen, aber das ginge vielleicht auch noch – rückfragen. – Bitte, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Frau Präsidentin. – Es ist so, dass wir zu diesem Gutachten im Einzelnen nicht Stellung nehmen. Stuttgart 21 ist kein Bedarfsplanprojekt, wie Sie wissen, Herr Kollege, sondern es ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG mit den beteiligten Projektpartnern. Wir als Bundesregierung fördern dieses Projekt mit einem Festzuschuss in Höhe der Kosten, die bei einer Sanierung des Bahnhofs eh auf uns zugekommen wären. Der Rest ist im Wesentlichen ein städtebauliches Projekt, das die Projektträger realisieren. Von daher ist zu den einzelnen Bestimmungen und den einzelnen Vorgaben sowie zu den weiteren Dingen, die damit zusammenhängen, der Projektträger gefragt; der muss dazu Stellung nehmen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege Gastel, haben Sie noch eine Frage? – Ja. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jawohl. – Noch kurz die Ergänzung: Es sind auch GVFG-Mittel drin für eine Streckenverbindung, auf der nachher Fernverkehrszüge fahren sollen, was wiederum den Nahverkehr gefährdet. Das ist ja das Brisante an der Geschichte, was die Mittel des Bundes angeht. Meine Frage ist: Wie bewertet es denn die Bundesregierung, dass die Deutsche Bahn AG noch nicht einmal darlegen kann, wie viele Personen, die aus Richtung Zürich, Rottweil, also aus dem Süden, kommend zum Flughafen bzw. von dort zurück wollen, die Gäubahn nutzen würden? Es geht tatsächlich um die Frage: Wie viele Fahrgäste haben ein Interesse, über die Züge der Gäubahn an den Flughafen zu kommen? Der Hintergrund ist klar: Wer eine S-Bahn ausbaut, was im Vergleich dazu nur einen Bruchteil kostet, muss Fahrgastprognosen erstellen; die Deutsche Bahn verwendet öffentliche Mittel, ohne zu wissen, wie viele Leute diese Relation tatsächlich nutzen wollen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär, bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Zur Verwendung der öffentlichen Mittel ist immer eine Kosten-Nutzen-Verhältnis-Berechnung erforderlich. Insofern werden wir bei Abruf der Mittel diese Zahlen und Daten haben. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die DB AG wie immer sehr sorgfältig und vorausschauend geplant hat. Vizepräsidentin Claudia Roth: Eine Rückfrage? – Herr Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine Rückfrage. – Nutzen-Kosten-Verhältnis, das ist wunderbar. Aber woher kennt man den Nutzen dieser Investition, wenn man nicht weiß, wie viele Fahrgäste nachher dort tatsächlich fahren wollen, was ja der Nutzen oder der Sinn einer Investition in die Schiene ist? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Zu dem Zeitpunkt der Förderung werden wir auf beide Fragen Antworten haben, auf der einen Seite die Kosten und auf der anderen Seite den Nutzen kennen; sonst können wir ja auch keine Kosten-Nutzen-Verhältnis-Berechnung durchführen lassen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Gastel hat keine Frage mehr, aber der Kollege Krischer hat noch eine Frage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär Ferlemann, ich bin ja schon froh, dass Sie hier sagen, dass Sie wissen, dass in Stuttgart irgendetwas gebaut wird, dass da Baumaßnahmen laufen. Ich hatte fast damit gerechnet, dass Sie sagen: Das wissen wir eigentlich gar nicht. Damit haben wir nichts zu tun. Meine Frage lautet: Lässt sich die Bundesregierung regelmäßig – wenn ja, in welchen Zeitintervallen – über die einzelnen Teile des Projekts Stuttgart 21 und alles das, wonach der Kollege Gastel gefragt hat, was damit im Zusammenhang steht, berichten, und, wenn ja, zieht sie daraus irgendwelche Schlüsse? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Ferlemann. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Es ist natürlich so, dass wir aufmerksam auch die Presseberichterstattung und alles, was damit zusammenhängt, verfolgen; das ist überhaupt keine Frage. Letztlich ist es ein Projekt, das die DB mit den Partnern gemeinsam eigenwirtschaftlich durchführt. Natürlich wird im Aufsichtsrat auch dieses Projekt engmaschig, wie Sie wissen, begleitet. Dort gibt es die entsprechenden Informationen, die unsere Kollegen, die im Aufsichtsrat sind, auch erhalten. Wir selber sind sehr engagiert bei dem Projekt Neubaustrecke Wendlingen–Ulm, wie Sie wissen. Das ist ein Projekt aus unserem Bedarfsplan, das auch dementsprechend finanziert wird. Dieses Projekt hängt natürlich mit dem Projekt Stuttgart 21 zusammen. Insofern achten wir darauf, dass pünktlich fertiggestellt wird, sodass die Anschlüsse auch so sind, dass man durchgängig fahren kann. Das hinterfragen wir, und wir haben bisher den Eindruck, dass es noch funktionieren kann. Vizepräsidentin Claudia Roth: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fragen 37 und 38 des Kollegen Dr. André Hahn werden schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Ich rufe die Frage 39 der Abgeordneten Kotting-Uhl auf: Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung zwischen dem Jülicher AVR- und dem THTR-Reaktor vor allem in Bezug auf einen möglichen Export der Brennelemente in die USA, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Zur Beantwortung begrüße ich den Parlamentarischen Staatssekretär Florian Pronold. Herr Staatssekretär, bitte. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Der auffälligste Unterschied zwischen einem Atomversuchsreaktor – kurz: AVR – und einem Thorium-Hochtemperaturreaktor – THTR – besteht in der unterschiedlichen elektrischen Leistung. Sie beträgt beim AVR Jülich 16 Megawatt und beim THTR rund 300 Megawatt. Allerdings lässt sich aus dieser Unterscheidung nicht ableiten, welchem Zweck die Reaktoren dienen. Hierbei ist nun entscheidend, ob sie zu Zwecken der Forschung und Untersuchung, zu Demonstrationszwecken oder mit dem Ziel der gewerblichen Erzeugung von elektrischer Energie betrieben werden. Die mögliche Option einer Verbringung der Brennelemente in die USA wird zurzeit – aufgrund einer atomaufsichtlichen Anordnung zur Räumung des Lagers seitens der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen – durch das Forschungszentrum Jülich geprüft. Die anderen Optionen wären zum Beispiel die Verbringung der Transportbehälter nach Ahaus oder der Neubau eines Lagers am Standort Jülich. Nach § 9 Absatz 1 Satz 2 Atomgesetz ist die Abgabe von aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Energie stammenden Kernbrennstäben nicht zulässig. Ein solches Verbot steht aber der Verbringung von Brennelementen aus dem AVR Jülich und dem THTR zurzeit nicht entgegen, weil beide Anlagen der Forschung dienen. Die zweite zu beachtende Vorschrift ist Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie des Rates 2011/70/EURATOM, bei der es ebenfalls darauf ankommt, ob es sich um radioaktive Abfälle handelt, die aus Forschungsreaktoren kommen. Ist das der Fall, greift die Richtlinie nicht. Der Bundesregierung liegen hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit einer Verbringung von THTR-Brennelementen zurzeit mehrere rechtliche Stellungnahmen vor. Allerdings liegt kein entsprechender Antrag vor, weswegen wir hier noch zu keiner Entscheidung gekommen sind. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Pronold. – Frau Kollegin Kotting-Uhl, Sie haben eine Rückfrage. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben zum Schluss Ihrer Ausführungen die EURATOM-Richtlinie genannt und gesagt, dass diese Richtlinie bei Forschungsmüll nicht greift. Am Anfang haben Sie den Unterschied zwischen den beiden Reaktoren AVR und THTR dargelegt. Der eine sei ein Versuchsreaktor, der andere habe zu gewerblichen Zwecken produziert. Erstens. Stimmen Sie mir zu, dass ein Versuchsreaktor etwas anderes ist als ein Forschungsreaktor? Forschungsreaktoren haben üblicherweise klar definierte Aufgaben. Ein Versuchsreaktor hat eine völlig andere Aufgabe. Zweitens. Der Unterschied zwischen 16 Megawatt und 300 Megawatt produzierten Stroms ist angesichts dessen, was Reaktoren üblicherweise gewerblich produzieren, marginal. Würden Sie mir insofern zustimmen, dass der AVR und der THTR in dieser Hinsicht eher deutlich näher beieinander liegen, als unterschiedlich sind? Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kotting-Uhl. – Herr Pronold, bitte. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Ich habe eingangs versucht, darzustellen, dass allein aufgrund der Leistung, die die beiden Reaktortypen erbringen können und auch erbringen, rechtlich noch nicht geklärt ist, was daraus für die Verbringung von Brennelementen folgt. Beim AVR haben wir eine unzweifelhafte Lage, während uns in Bezug auf den THTR mehrere Gutachten vorliegen. Aber es liegt uns noch kein Genehmigungsantrag vor, sodass wir diese Frage bis heute nicht entscheiden mussten. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, weitere Frage? Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben ja vorhin eben selbst zwischen diesen beiden Reaktoren unterschieden und haben den THTR eindeutig als einen Reaktor, der gewerblich Strom produziert hat, klassifiziert. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Nein. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von daher stellt sich für mich die Sachlage anders dar als für Sie. Ich würde sagen: Beim THTR ist es nach all unseren Gesetzen eindeutig, dass dessen Müll nicht exportiert werden darf, und beim anderen kann man sich vielleicht noch ein bisschen streiten. Das tut ja vor allen Dingen das Forschungsministerium ganz gern, wenn es auf Basis irgendwelcher Windungen und Wendungen behauptet, der Reaktor sei doch irgendwie als Forschungsreaktor zu klassifizieren. Ist Ihnen bekannt, dass ein großes Interesse von der Anlage, wohin man jetzt in Jülich beabsichtigt den AVR-Müll zu exportieren, nämlich Savannah River Site, besteht, auch den Müll des THTR zu haben, weil sich sonst die Anlage, die dort eigens für die Behandlung des deutschen Atommülls gebaut werden muss, nicht wirklich rechnet? Ist Ihnen das bekannt – das Bundesumwelt-ministerium muss ja auch einem Export des AVR-Mülls in die USA durchaus zustimmen, weil es mit seiner Unterschrift bestätigen muss, dass es von einer schadlosen Verwertung ausgeht –, und würden Sie in Kauf nehmen, dass auch der Müll des THTR von den USA begehrt wird und dass da eventuell ein Link hergestellt wird? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Pronold, bitte. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Das war mehr als eine Frage. Vizepräsidentin Claudia Roth: Aber das können Sie doch beantworten. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Genau, ich weiß schon, machen wir. Ich werde versuchen, die Fragen trotzdem zu beantworten. Zunächst einmal will ich hier noch einmal ganz präzise sagen, damit hier kein Missverständnis aufkommt: Ich habe auf die unterschiedliche Leistung der beiden Reaktoren hingewiesen und dann auf den Zweck verwiesen. Ich möchte hinzufügen: Allerdings ist der Unterschied in der Leistung alleine keine Grundlage für die Beurteilung der Frage, ob es sich um Reaktoren zu Zwecken von Forschung und Untersuchung, um Demonstrationsreaktoren oder um eine Anlage mit dem Ziel der gewerblichen Erzeugung von elektrischer Energie handelt. Zu Ihren weiteren Fragen. In den Jahren 1996 bis 2010 erfolgten, wie Sie wissen, insgesamt zehn Transporte aus nahezu allen Forschungsreaktoren Deutschlands in andere Länder. Damit haben wir ein Stück weit dem Prinzip Rechnung getragen, eine Nichtverbreitungspolitik zu betreiben und entsprechende Kernbrennstoffe im Herkunftsland aufzubereiten. Das ist für den Bereich des AVR hier, wie ich glaube, unstrittig. Ich kann Ihnen das zum Bereich des THTR nicht beantworten, weil uns dazu kein Genehmigungsantrag vorliegt. Sobald das passiert, werden wir das rechtlich bewerten und entscheiden. Dann kann ich Ihnen dazu Auskunft geben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Kollege Pronold. – Jetzt der Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär Pronold, Ihnen ist schon bekannt, dass es sich bei den Versuchsreaktoren, auf die Sie eben im Zusammenhang mit Atommülltransporten ins Ausland verwiesen haben, nicht um Reaktoren handelte, die dem Zwecke der Stromgewinnung dienten, sondern dass das Neutronenquellen waren – die sind ja überwiegend stillgelegt bzw. werden stillgelegt –, hier also insofern eine Vergleichbarkeit gar nicht gegeben ist und diese Aussage damit Ihrer ganzen Argumentation widerspricht? – Dieses möchte ich hier nur klargestellt haben. Meine Frage lautet: Sie haben eben von mehreren Gutachten gesprochen, die der Bundesregierung zur Frage der Möglichkeit und der rechtlichen Zulässigkeit des Exports des Atommülls aus dem AVR Jülich vorliegen. Ging es dabei auch um den THTR? Ich habe vorhin nicht ganz verstanden, ob es auch um ihn ging. Ferner: Könnten Sie mir diese Gutachten, die Ihnen vorliegen, benennen? Es sind ja offensichtlich mehrere. Und wenn das von Ihnen selbst beauftragte Gutachten sind, würden Sie diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Kollege Krischer. – Herr Pronold. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Uns liegen drei Gutachten zu dieser Thematik vor. Das erste ist von den Rechtsanwälten Heinemann & Partner vom 12. November 2013 die Stellungnahme zu der Frage, ob eine Verbringung bestrahlter Brennelemente aus dem THTR in die USA zum Zwecke der Wiederaufarbeitung mit § 9 Absatz 1 usw. des Atomgesetzes im Einklang steht. Das zweite ist ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Verbringung der THTR-Brennelemente in die USA von Herrn Professor Dr. jur. Georg Hermes vom 4. Februar 2014, das im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen erstellt worden ist. Das dritte ist von Herrn Rechtsanwalt Dr. Wollenteit und anderen ein Rechtsgutachtern zur Zulässigkeit der Verbringung von abgebrannten Brennelementen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk AVR Jülich in die Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site, USA, vom 3. September 2014, das von Greenpeace beauftragt worden ist. Diese drei Gutachten liegen uns vor. Ich vermute, dass nichts dagegensteht, sie Ihnen auszuhändigen. Ich kann Ihnen das ohne Rücksprache zwar nicht zusagen, bin mir aber ziemlich sicher, dass Sie sie bekommen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. Wir werden Sie beim Wort nehmen. Vielen Dank, Herr Pronold. Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramts und damit zur letzten Frage. Ich rufe Frage 40 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf: Inwieweit trifft es zu (vergleiche unter anderem SZ vom 4. Oktober 2014), dass der Bundesnachrichtendienst zwischen 2004 und 2008 Telekommunikations- und Internetverkehr am Frankfurter Netzknoten DE-CIX anzapfte aufgrund von Abreden mit der NSA und dieser so gewonnene Daten auch über deutsche Staatsbürger übermittelte, ohne dass BND-Filtersysteme Letzteres verhindern konnten, und wieso hat die Bundesregierung diesen Berichten zufolge über diese Vorgänge von besonderer Bedeutung die Gremien und Ausschüsse des Deutschen Bundestages bisher nicht pflichtgemäß unterrichtet, sondern auf meine vielfachen parlamentarischen Fragen seit dem Sommer 2013 den Sachverhalt geleugnet oder nicht ausreichend beantwortet (zuletzt in ihrer Antwort vom 11. Juli 2014 auf meine schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/2145), ebenso in ihrer Antwort auf die mündliche Frage 55 der Abgeordneten Britta Haßelmann am 8. Oktober 2014 („Routineerfassung“, Plenarprotokoll 18/56, Seite 5179 [C] f.)? Herr Fritsche, bitte. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ströbele! Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Der in Ihrer ersten Teilfrage dargestellte Sachverhalt ist nicht zutreffend. Ihre Frage unterstellt zudem, die Bundesregierung hätte auf Ihre und andere parlamentarische Fragen hin einen Sachverhalt geleugnet oder nicht ausreichend beantwortet. Auch diesbezüglich betone ich, dass die Bundesregierung die gestellten Fragen zutreffend beantwortet hat. Weitere Ausführungen zu Ihrer Frage können hier nicht in Form einer öffentlichen Stellungnahme erfolgen. Es handelt sich um Vorgänge, die als Verschlusssachen eingestuft sind und entsprechend den dortigen Beweisbeschlüssen dem 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahl-periode übermittelt wurden. Zu dem Aspekt der Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums lassen Sie mich auf Folgendes hinweisen: Die Sitzungen des PKGr sind, wie Sie wissen, grundsätzlich geheim. Diese Geheimhaltung betrifft alle Inhalte und damit selbstverständlich auch die jeweilige Tagesordnung. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zu einer Unterrichtung des PKGr hier öffentlich weder zum Ob noch zum Wie Stellung nehmen kann. Herr Abgeordneter, selbstverständlich ist dem parlamentarischen Fragerecht in einer Abwägung der Rechtsgüter Rechnung zu tragen. Daher habe ich zu den beiden letztgenannten Teilfragen einen „Geheim“ eingestuften Antwortteil in der Geheimschutzstelle hinterlegen lassen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Fritsche. – Christian Ströbele, bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bedanken will ich mich für die Antwort nicht, Herr Staatssekretär. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War ja auch keine!) Ich werde nicht nachlassen, diese Frage auch öffentlich beantwortet zu bekommen. Da können Sie sicher sein. Das wird heute nicht das letzte Mal sein. Denn ich stelle Fragen an die Bundesregierung grundsätzlich mit dem Ziel, Antworten, wahrheitsgemäße Antworten zu bekommen. Ich stelle sie auch öffentlich, weil ich großen Wert darauf lege, dass auch die Öffentlichkeit davon erfährt, wie die Antworten auf die Fragen sind. Deshalb versuche ich es jetzt noch einmal, Sie dazu zu bewegen, eine wahrheitsgemäße Antwort zu geben: Hat der Bundesnachrichtendienst in den Jahren 2002 bis 2008 zu irgendeinem Zeitpunkt am Glasfaserknotenpunkt Frankfurt Daten abgeschöpft und an den US-amerikanischen Geheimdienst NSA weitergeleitet? Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Ströbele, für die Frage. – Der Herr Staatssekretär Fritsche hat das Wort. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Herr Abgeordneter Ströbele, ich habe natürlich Verständnis für die Frage. Aber die Frage betrifft den gleichen Sachverhalt, zu dem ich eben vorgetragen habe. Wir haben dem Fragerecht seitens der Bundesregierung ausdrücklich insoweit stattgegeben, als wir die diesbezüglichen Unterlagen, die bis „Streng Geheim“ eingestuft sind, dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt haben. Ich denke, der Untersuchungsausschuss ist der richtige Ort, um diese Fragen aufzuklären. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Ströbele zu einer zweiten Zusatzfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir wenigstens insofern zu, dass die Antworten, die Sie auf meine Fragen schon vom 11. Juli dieses Jahres als auch von heute als auch auf die Fragen der Kollegin Haßelmann gegeben haben, mit dem, was die Süddeutsche Zeitung über einen angeblichen Inhalt der streng geheimen Akten veröffentlicht hat, nicht in Einklang zu bringen sind? Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Ich bewerte an dieser Stelle sicher keine Presseverlautbarungen der Süddeutschen Zeitung, sondern ich kann nur wiederholen, dass ich gesagt habe, die Bundesregierung hat Ihre Fragen, einschließlich der vom Juli, richtig und zutreffend beantwortet. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich sehe keine weiteren Fragesteller, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dann sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung angekommen. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 16. Oktober 2014, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Noch einen schönen Nachmittag und allen Gästen auf der Tribüne schöne Eindrücke von Berlin. (Schluss: 15.35 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 15.10.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 15.10.2014 Da?delen, Sevim DIE LINKE 15.10.2014 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 15.10.2014 Freitag, Dagmar SPD 15.10.2014 Frieser, Michael CDU/CSU 15.10.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 15.10.2014 Golze, Diana DIE LINKE 15.10.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.10.2014 Dr. Heck, Stefan CDU/CSU 15.10.2014 Hirte, Christian CDU/CSU 15.10.2014 Hornhues, Bettina CDU/CSU 15.10.2014 Kretschmer, Michael CDU/CSU 15.10.2014 Lach, Günter CDU/CSU 15.10.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 15.10.2014 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 15.10.2014 Strässer, Christoph SPD 15.10.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 15.10.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.10.2014 Träger, Carsten SPD 15.10.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 3): Wurde die Unterstützung für Kohleprojekte durch die KfW in Gesprächen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem US-Präsidenten Barack Obama thematisiert, und stimmt es, dass das Thema von US-Seite zur Sprache gebracht wurde? Die Bundeskanzlerin tauscht sich regelmäßig mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zu verschiedenen Themen aus. Die Gespräche der Bundeskanzlerin mit dem amerikanischen Präsidenten betreffen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Sie sind grundsätzlich vertraulich, um einen offenen Meinungsaustausch zu gewährleisten. Eine Auskunft über Einzelheiten solcher Gespräche kommt daher aufgrund ihrer einengenden Wirkung auf künftige Gespräche bei einer Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung nicht in Betracht. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Fragen 12 und 13): Wie hat sich das Speicherförderprogramm im Jahr 2013 seit der Einführung im Mai desselben Jahres entwickelt (bitte nach bewilligten Antragszahlen je Monat und durchschnittlichen Tilgungszuschuss in Euro pro Antrag aufschlüsseln)? Wie hat sich das Speicherförderprogramm im Jahr 2014 entwickelt (bitte nach bewilligten Antragszahlen je Monat und durchschnittlichen Tilgungszuschuss in Euro pro Antrag aufschlüsseln), und wie viele Mittel stehen für die Förderung in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt zur Verfügung? Zu Frage 12: Im Jahr 2013 hat sich das Speicherförderprogramm (KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“) wie folgt entwickelt: 2013/Monat Anzahl der bewilligten -Anträge Mai 55 Juni 278 Juli 442 August 360 September 382 Oktober 416 November 310 Dezember 487 Die Tilgungszuschüsse werden individuell berechnet. Die Berechnungsmethode ist der Förderrichtlinie vom 21. Dezember 2012 zu entnehmen (Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen vom 21. Dezember 2012). Im Jahr 2013 betrug der Tilgungszuschuss pro bewilligtem Antrag durchschnittlich 3 200 Euro. Zu Frage 13: Im Jahr 2014 hat sich das oben genannte Programm wie folgt entwickelt: 2014/Monat Anzahl der bewilligten -Anträge Januar 254 Februar 258 März 357 April 419 Mai 408 Juni 515 Juli 686 August 582 Im Jahr 2014 betrug der Tilgungszuschuss pro bewilligtem Antrag durchschnittlich 3 300 Euro. Für die Finanzierung des KfW-Programms Erneuerbare Energien „Speicher“, Batteriespeicherförderprogramm, welches zum 1. Mai 2013 gestartet und bis Ende 2015 befristet ist, stehen bis zu 50 Millionen Euro jährlich für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds, EKF, (Kapitel 6092), Bereich Marktanreizprogramm, MAP, (Titel 686 04) zur Verfügung. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 14): Welche Förderanträge über den der Organisation „Cap Anamur“ zum Aufbau einer Isolationsstation in einem Kinderkrankenhaus in Freetown, der Hauptstadt von Sierra Leone (www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/ebola-auswaertiges-amt-lehnt-foerderantrag-von-cap-anamur-ab-a-994224.html), von Nichtregierungsorganisationen, Hilfswerken und sonstigen Akteuren der Zivilgesellschaft hinaus hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der aktuellen Ebolaepidemie mit welcher Begründung abgelehnt? Das Auswärtige Amt hat der Hilfsorganisation „Cap Anamur“ aufgrund haushalts- und zuwendungsrechtlicher Bestimmungen eine Absage bezüglich eines Projekts im Kontext der aktuellen Ebolaepidemie in Sierra Leone erteilt. Die Hilfsorganisation hatte allerdings keinen prüf-fähigen Antrag auf Projektförderung gestellt, sondern lediglich eine Projektskizze vorgelegt. Auch in Krisensituationen können wir uns nicht über die Vorgaben des Haushalts- und Zuwendungsrechts hinwegsetzen. Weitere Absagen auf Förderanträge von Hilfsorganisationen im Rahmen der aktuellen Ebolaepidemie in Westafrika hat das Auswärtige Amt bislang nicht erteilt. Vor-Anfragen der Hilfsorganisationen „Geschenke der Hoffnung“ und „medeor“ wurden unter Hinweis auf die bestehende Haushaltslage zunächst zurückgestellt. Diese Organisationen hatten jedoch keine Projektskizzen oder Projektanträge eingereicht. Insgesamt hat die Bundesregierung bislang rund 17 Millionen Euro für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ebolaepidemie zur Verfügung gestellt. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Da?delen (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 15): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass neben dem ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk (Vorsitzender), dem Parlamentssprecher Oleksandr Turtschynow und dem Innenminister Arsen Awakow auch der frühere Gründer der neonazistischen Nationalsozialen Partei der Ukraine, Andrij Parubij, und der Führer des Bataillons Dnipro1, Juri Beresa, Teile der für die am 26. Oktober 2014 stattfindenden ukrainischen Parlamentswahlen neu gegründeten Partei „Narodnyi Front“ sind (www.ukrinform.ua/deu/news/jatzenjuk_an_die_spitze_der_partei_volksfront_gestellt_12657), ebenso wie auch Andrij Biletskij, bekennender Neofaschist und Kommandeur des im Kern aus extrem Rechten bestehenden Bataillons „Azow“ und politischer Führer der neofaschistischen Sozial-Nationalen Versammlung, der Teil des von der Partei eigens gegründeten „Militärrats“ ist (www.kyivpost. com/content/ukraine/parties-plan-to-include-fighters-maidan-activists-to-boost-election-lists-364494.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung kann die Zugehörigkeit von -Andrij Parubi zur Partei „Narodny Front“ bestätigen. Er ist Mitglied des Politbüros und tritt bei den anstehenden Parlamentswahlen auf Platz 4 der „Narodny Front“-Liste an. Juri Beresa ist offiziell parteilos, tritt allerdings ebenfalls für „Narodny Front“ an, in seinem Fall auf Listenplatz 10. Andrij Bilezkys Zugehörigkeit zu „Narodny Front“ kann nicht abschließend bestätigt werden. Entgegen Pressemeldungen, dass er Mitglied des sogenannten Militärrates der Partei sei, bezeichnet er sich selbst in seiner Erklärung als Kandidat für die Parlamentswahlen als „parteilos“. Er tritt als formal unabhängiger Direktkandidat im Wahlkreis 217 an. Der Bundesregierung sind Berichte über frühere und laufende politische und militärische Betätigungen der genannten Personen bekannt. Sollten sie in politische Ämter gewählt werden, wird die Bundesregierung ihre weitere Tätigkeit aufmerksam beobachten. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Da?delen (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 16): Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Empfehlung der Europäischen Kommission, zügig mit den Türkei-Beitrittsgesprächen fortzufahren und neue Verhandlungskapitel wie die Kapitel 23 und 24 (Justiz, Grundrechte, Freiheit und Sicherheit) zu eröffnen vor dem Hintergrund, dass neue Gesetze und das Verhalten der türkischen Polizei die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit verletzen, regelmäßig von exzessiver Gewalt während Demonstrationen und bei Festnahmen Gebrauch gemacht wird und selbst die vermeintlichen Fortschritte bei der Integration der kurdischen Minderheit (www.welt.de/politik/ausland/article133027052/Gravie rende-Defizite-EU-rechnet-mit-Tuerkei-ab.html) durch die Unterstützung des „Islamischen Staats“, IS, im Kampf gegen die Kurden in der Türkei sowie die kurdischen Selbstverwaltungsgebiete in Syrien nach meiner Auffassung ad absurdum geführt werden, die Türkei also von der EU jetzt weiter entfernt sei als je zuvor seit Beginn der Gespräche (www.han delsblatt.com/politik/international/proteste-in-der-tuerkei-ein-hoffnungstraeger-wird-zum-menetekel/8465158-2.html)? Die Bundesregierung teilt die im diesjährigen Fortschrittsbericht der EU-Kommission enthaltene Auffassung, dass die Entwicklung in der Türkei in Fragen der Rechtsstaatlichkeit von starken Kontrasten geprägt ist. Schwerwiegenden Bedenken wegen fehlender Unabhängigkeit der Justiz und beim Schutz der Grundrechte stehen Implementierungsfortschritte bei Reformen gegenüber. Die europäische Perspektive der Türkei hat nach Überzeugung der Bundesregierung wichtige Beiträge zu ihrer Reformbilanz der letzten Jahre geleistet. Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass die ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ein probates Mittel sind, positiven Einfluss auf ihre Entwicklung gerade in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und innere Sicherheit zu nehmen. Ein konstruktiver Dialog zwischen der EU und der Türkei im Rahmen der entsprechenden Verhandlungskapitel 23 und 24 wäre daher gerade auch mit Blick auf die kritischen Entwicklungen in der Türkei zu begrüßen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es angesichts der Bedrohung durch sogenannte Fo-reign Terrorist Fighters sowohl in der Türkei als auch in Europa enger Abstimmung zwischen den Innen- und Justizbehörden bedarf. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/2831, Frage 20): Wann ist mit einer Entscheidung für die vom Freistaat Sachsen beim Bund beantragten Fördermittel aus dem sogenannten Mauerfonds 2015 (der durch die Verkaufserlöse für Grundstücke an der ehemaligen Berliner Mauer und dem Grenzstreifen getragen wird) zu rechnen, und für welche Projekte aus Sachsen wurden Förderanträge gestellt? Die Ausgaben des Mauerfonds sind gemäß Mauergesetz und Haushaltsvermerk bei Kapitel 6003 Titel 634 41 gesperrt; die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Mit der Behandlung der Entsperrungsvorlage des Bundesministeriums der Finanzen im Haushaltsausschuss ist voraussichtlich im November zu rechnen. Für den Freistaat Sachsen sind nach dem Verteilerschlüssel der Mauerverordnung Mauerfondsmittel der fünften Tranche in Höhe von insgesamt 2 370 400 Euro vorgesehen, die sich auf insgesamt 17 Projekte verteilen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 21): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für nichtmedizinisch indizierte Besuche eines Saunabetriebs auch nach dem 1. Januar 2015 zuzulassen, und aus welchem Grund wurde das hierzu ergangene Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12. Mai 2005 (V R 54/02), welches die Anwendung des regulären Umsatzsteuersatzes vorschreibt, bisher nicht umgesetzt? Die Bundesregierung hält grundsätzlich an dem gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder gefassten Beschluss fest, zukünftig zur Abgrenzung der begünstigten Heilbäder auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung abzustellen. Damit werden Saunaleistungen künftig mit 19 Prozent besteuert werden. Bislang ist vorgesehen, die Änderung ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium stimmt mit den Ländern allerdings eine Verschiebung auf den 1. Juli 2015 gerade ab. Das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bleibt abzuwarten. Das Urteil des Bundesfinanzhofs, BFH, vom 12. Mai 2005 (Az.: V R 54/02, BStBl 2007 II Seite 283) ist aufgrund eines Beschlusses der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass (BMF-Schreiben vom 20. März 2007, BStBl I 2007, Seite 307) veröffentlicht worden und wird daher von der Finanzverwaltung bislang nicht allgemein angewendet. Diese Entscheidung wurde seinerzeit damit begründet, dass es entgegen der Auffassung des BFH nicht auszuschließen sei, dass eine Sauna, die in einem Fitnessstudio betrieben werde, allgemeinen Heilzwecken diene und damit die Voraussetzungen des § 12 Absatz 2 Nummer 9 Umsatzsteuergesetz erfülle. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Fragen des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 22): Inwieweit sieht die Bundesregierung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. September 2014 (C-219/13) die Möglichkeit eröffnet, E-Books dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die entsprechende Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen? Das Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-219/13 bezog sich nicht auf E-Books, sondern auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern, also zum Beispiel Hörbücher. Bevor auf nationaler Ebene der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf E-Books eingeführt werden kann, ist es -erforderlich, die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zu ändern. Dies setzt voraus, dass die Europäische Kommission, der das alleinige Initiativrecht zusteht, einen entsprechenden Vorschlag vorlegt und der Ministerrat diesem einstimmig zustimmt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books, E-Papers und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Darüber hinaus haben die geschäftsführenden Vorstände der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Beschluss vom 29. April 2014 die Bundesregierung gebeten, sich auf europäischer Ebene aktiv für eine baldige Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzusetzen, damit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in den Mitgliedstaaten auch auf elektronische Informationsmedien – zum Beispiel E-Books, E-Papers – angewendet werden kann. Die Arbeiten für eine entsprechende Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene laufen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 23): Wie ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerlich zu behandeln, und wie ist der Eintausch von selbst erzeugten Bitcoins gegen Euro ertragsteuerlich zu behandeln? Erstens. Für die Umsatzsteuer gilt: Bei der Hingabe von Bitcoins handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um eine sonstige Leistung. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass Bitcoin-Transaktionen im Inland als steuerbare Vorgänge dem Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes unterliegen. Zweitens. Für die Ertragsteuer gilt: Die bloße Nutzung von Bitcoins hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die steuerliche Bewertung der zugrunde liegenden Geschäfte oder Transaktionen. Ob und in welcher Weise die durch einen Tausch von selbst erzeugten Bitcoins gegen Euro erzielten Einnahmen der Besteuerung unterliegen, hängt hingegen vom Einzelfall ab. Werden hierbei aufgrund einer selbstständigen und nachhaltigen Betätigung gewerbliche Gewinne erzielt, sind diese – unabhängig von ihrer Höhe – in der Steuererklärung anzugeben. Handelt es sich dagegen um eine zwar erwerbswirtschaftliche, aber lediglich gelegentliche Tätigkeit, können Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz vorliegen. Diese sind erst ab einer Höhe von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 24): Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die die Regierung der Vereinigten Staaten bisher ergriffen hat, um, wie in Artikel 6 Absatz 1 des FATCA-Abkommens (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/13704) enthalten, ein gleichwertiges Niveau im gegenseitigen Informationsaustausch mit Deutschland zu erreichen, und wo sieht die Bundesregierung diesbezüglich noch Anpassungsbedarf? Die USA haben sich basierend auf ihrer völkerrechtlichen Souveränität in Artikel 6 des Abkommens ausdrücklich zur Reziprozität beim Informationsaustausch bekannt. Die Regierung der USA hat sich verpflichtet, die Transparenz weiter zu verbessern und die Austauschbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland zu verstärken, indem sie sich zur Erzielung dieses gleichwertigen Niveaus beim gegenseitigen automatischen Austausch für die Einführung von Vorschriften einsetzt und einschlägige Gesetze unterstützt. So sind die USA nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens verpflichtet, folgende Informationen zu erheben und zu übermitteln: Bruttobetrag der auf ein Einlagenkonto einer natürlichen Person eingezahlten Zinsen; Bruttobetrag der Dividenden aus US-amerikanischen Quellen, die auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden; und Bruttobetrag anderer Einkünfte aus US-amerikanischen Quellen, die auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, soweit diese nach US-amerikanischem Recht meldepflichtig sind. Die US-Regierung hat bereits wesentliche Schritte hin zu mehr Gegenseitigkeit unternommen. Auf der Grundlage einer Ermächtigung im Bundeseinkommensteuergesetz hat die US-amerikanische Finanzverwaltung am 14. Mai 2012 „Regulations“ – Verwaltungsanordnungen – in Kraft gesetzt, die Finanzinstitute verpflichten, Informationen zu bisher nicht meldepflichtigen quellensteuerfreien Zinszahlungen auf Einlagekonten nicht ansässiger natürlicher Personen an den Internal Revenue Service, IRS, zu übermitteln. Zudem hat die Regierung der Vereinigten Staaten – auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Abkommen mit anderen Staaten zu FATCA – im Rahmen des Budgetvorschlags für das Haushaltsjahr 2015 die Empfehlung an das Parlament gerichtet, eine gesetzliche Ausweitung der Informationspflichten der US-Banken mit dem Ziel der Schaffung von Gegenseitigkeit zu regeln. Der im sogenannten Greenbook des US-Finanzministeriums erläuterte Vorschlag sieht eine Umsetzung bis 2016 vor. Die Aufnahme dieser Empfehlung durch ein Gesetzgebungsvorhaben obliegt dem Parlament. Aus Sicht der Bundesregierung würde die Umsetzung des von der US-Administration unterbreiteten Vorschlags dem Ziel des mit den USA geschlossenen Abkommens, Reziprozität herzustellen, entsprechen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 25): Inwieweit werden bei der Entwicklung von Risikofiltern im Zuge der elektronischen Veranlagung diese Filter von externen Stellen hinsichtlich der Funktionsweise kontrolliert bzw. validiert, und inwieweit ist der Einsatz von Risikofiltern zwischen den Bundesländern abgestimmt bzw. harmonisiert? Die Risikoregeln des sogenannten Risikofilters werden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, also intern, evaluiert und weiterentwickelt. Externe Stellen sind nicht damit befasst. Die Risikoregeln gelten bundesweit. Innerhalb eines definierten Rahmens ist eine Anpassung möglich. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 26): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang von steuerlichen Gestaltungen, denen die derzeitige Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus sogenannten Streubesitzbeteiligungen gemäß § 8 b Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes zugrunde liegt, und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um die in ihrer Protokollerklärung aus dem Stenografischen Bericht des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 2013 (Plenarprotokoll 17/225, Seite 28160) geforderte sorgfältige Beobachtung der Folgen im Hinblick auf das Gestaltungspotenzial umzusetzen? Die sogenannte Streubesitzregelung des § 8 b Absatz 4 Körperschaftsteuergesetz, KStG, wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09, BGBl. I S. 561, in das Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Die Regelung ist erstmals für Bezüge im Sinne des § 8 b Absatz 1 KStG anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2013 zufließen. Die Veranlagungen für den Veranlagungszeitraum 2013 befinden sich derzeit im Anfangsstadium, sodass aufgrund der gegebenen zeitlichen Umstände noch keine Erkenntnisse hierzu vorliegen können. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 27): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Wünschen des Internationalen Olympischen Komitees nach einer Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (siehe www.rbb-online.de vom 26. August 2014 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/13499) für die möglicherweise in Deutschland stattfindenden Olympischen Sommerspiele, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Fußball-WM 2006 zur europäischen Harmonisierung derartiger Befreiungstatbestände unternommen? Über einen Erlass oder die Festsetzung eines Pauschbetrags entsprechend § 50 Absatz 4 Einkommensteuergesetz, EStG, für die möglicherweise in Deutschland stattfindenden olympischen Sommerspiele wird die -Finanzverwaltung im Zeitpunkt der Vorlage eines entsprechenden Antrags entscheiden. Ein solcher liegt nicht vor. Ein Steuererlass ist allgemein nur unter den engen Voraussetzungen des § 50 Absatz 4 EStG möglich und in seiner Wirkung beschränkt. Er setzt zunächst einen entsprechenden Antrag voraus und darf nur gewährt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein solches besteht insbesondere im Zusammenhang mit der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet. Punktuelle Harmonisierungsmaßnahmen für derartige Einzelfragen auf europäischer Ebene sind wenig erfolgversprechend, weil sich solche Maßnahmen in das jeweilige nationale Recht einpassen müssten. Daneben ist das Bestehen einer europäischen Regelungskompetenz für solche Einzelmaßnahmen fraglich. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 28): Wie viele Kommunen – bitte nach Bundesländern aufschlüsseln – mieten Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen an, und nach welchen Kriterien werden die Miethöhen ermittelt? Erstens. Im Hinblick auf die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Bundesanstalt – hat die Bundesanstalt zum Stichtag 10. Oktober 2014 folgenden Verfahrensstand: in 56 Fällen, einschließlich 5 Verkäufen, Verträge mit Bedürftigen abgeschlossen bzw. es steht ein solcher Vertragsabschluss unmittelbar an; weitere 55 Liegenschaften sind Gegenstand eines Prüfungsverfahrens seitens der Landes- oder Kommunalbehörden. Von den vorgenannten 56 Verträgen, die abgeschlossen sind bzw. deren Abschluss unmittelbar ansteht, sind in 10 Fällen Kommunen Vertragspartner – Bundesländer: dreimal in Niedersachen, einmal in Nordrhein-Westfalen, einmal in Hessen, zweimal in Baden-Württemberg, dreimal in Bayern. In 13 Fällen sind Vertragspartner Landkreise (Bundesländer: einmal in Sachsen-Anhalt, einmal in Hessen, siebenmal in Baden-Württemberg, einmal in Thüringen, dreimal in Brandenburg). In 33 Fällen sind Vertragspartner die Bundesländer selbst – zweimal Baden-Württemberg, 14-mal Bayern, viermal Berlin, zweimal Brandenburg, einmal Hessen, sechsmal Nordrhein-Westfalen, zweimal Rheinland-Pfalz, einmal Sachsen, einmal Schleswig-Holstein. Zweitens. Aus § 63 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 und 2 der Bundeshaushaltsordnung, BHO, folgt, dass die den kaufmännischen Grundsätzen verpflichtete Bundesanstalt die in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften grundsätzlich nur zum „vollen Wert“ zur Nutzung überlassen darf. Der „volle Wert“ ist dabei regelmäßig der am Markt erzielbare Preis – Marktmiete – oder alternativ der durch ein Wertgutachten ermittelte (Miet-)Wert. Im Einzelfall orientiert sich die Miethöhe im Wesentlichen an der Lage und am Bauzustand der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Überlassung unter Berücksichtigung der individuellen Vertragsgestaltung. Die bei diesen Fällen häufigere Übernahme von Verkehrssicherungspflichten, Bauunterhalt, Winter-/Sommerdiensten etc. durch den Mieter wirkt sich mithin begrenzend auf die Miethöhe aus. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 29): Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass sich die Deutsche Bahn AG, DB AG, weigert, die Mehrkosten für den Bahnhof unter der Flughafenstraße in Stuttgart zu tragen (vergleiche Schwarzwälder Bote vom 19. März 2013), obwohl der Bau von Bahnhöfen für den Fernverkehr ausschließlich Aufgabe der DB AG ist? Die Deutsche Bahn AG hat als Vorhabenträgerin die mit den Projektpartnern Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart GmbH vertraglich abgestimmte Vorzugsvariante in das Planfeststellungsverfahren eingebracht, die einen Fernverkehrshalt am Flughafen Stuttgart vorsieht. Den Abschluss des Verfahrens gilt es abzuwarten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Fragen 30 und 31): Trifft es zu, dass der geltende Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 nur den endgültigen Bauzustand regelt und das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Start des Tiefbahnhofes eine erneute Genehmigung für den Betrieb erteilen muss (Stuttgarter Zeitung vom 6. Oktober 2014: „Gutachter warnt vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof“), was wiederum nach meiner Auffassung die Gefahr bergen könnte, dass sicherheitsrelevante Auflagen und Nebenbestimmungen aufgrund der überhöhten Gleisneigung die geplanten Kapazitäten einschränken könnten? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung im BUND/VCD-Gutachten zu Stuttgart 21, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 1.1 durch das Eisenbahn-Bundesamt aufgrund eines fehlenden „Nachweises gleicher Sicherheit“ bei der geplanten Gleisneigung rechtswidrig zustande gekommen ist, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den weiteren Bau? Zu Frage 30: Im Planfeststellungsverfahren wird unter anderem über die Lage, Gestalt und Beschaffenheit der Eisenbahn-betriebsanlagen entschieden. Darüber hinausgehende fachtechnische Details oder betriebliche Regelungen sind hingegen grundsätzlich der Ausführungsplanung vorbehalten. Grundlage für die Erstellung baulicher Anlagen bilden die anerkannten Regeln der Technik. Nach Fertigstellung des Gesamtprojektes erteilt das EBA eine Inbetriebnahmegenehmigung gemäß § 6 der Transeuropäischen Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung für den planfestgestellten Endzustand. Hierzu muss der Betreiber nachweisen, dass die dort genannten Anforderungen – etwa der erfolgreiche Abschluss der Baumaßnahme und eines EG-Prüfungsverfahrens – erfüllt sind. Unbeschadet dessen gilt wie für jede Eisenbahninfrastruktur, dass die Eisenbahnen nach dem Gesetz die uneingeschränkte Verantwortung für die sichere Führung des Betriebs tragen. Die Deutsche Bahn AG als Betreiberin hat in eigener Verantwortung vor Aufnahme des Betriebs die besonderen örtlichen Bedingungen näher zu betrachten und gegebenenfalls weitergehende Regelungen festzulegen. Zu Frage 31: Die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist bereits gerichtlich überprüft und bestätigt worden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 32): Welche Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen, um den im Gutachten von BUND und VCD nachgewiesenen erhöhten Unfallgefahren und -wahrscheinlichkeiten am künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof, welche sich aus der sechsfachen Überschreitung der zulässigen Regelneigung ergeben, zu begegnen und damit einen für die Fahrgäste sicheren und gesetzeskonformen Bau und späteren Betrieb sicherzustellen? Das genannte Gutachten wurde in das Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 des Projekts Stuttgart 21 eingebracht. Da das Anhörungsverfahren hierzu noch nicht abgeschlossen ist, kann der Bund der noch ausstehenden Bewertung durch die zuständige Anhörungsbehörde des Landes Baden-Württemberg hier nicht vorgreifen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 33): Von welchen Kostenrisiken geht die Bundesregierung aus, wenn die DB AG Planungen im Planfeststellungsabschnitt 1.3 ändern muss, um Zuggattungen zu trennen – „Antragstrasse plus“ –? Für den Bund entstehen keine Kostenrisiken. Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG, DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Millionen Euro – inklusive TEN-Fördermittel – für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 37): Wie viele Fernbuslinien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie viele davon bieten Verbindungen parallel bzw. ergänzend zum vorhandenen Angebot auf der Schiene an? Zum Stichtag 30. Juni 2014 gab es in Deutschland insgesamt 271 Fernbuslinien. Der Bundesregierung ist im Einzelnen nicht bekannt, welche Fernbuslinien parallel oder ergänzend zu Schienenangeboten durchgeführt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 38): Wie viele der derzeitigen Fernbuslinien bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Rollstuhlfahrern im Sinne der Ausrüstungspflicht nach § 42 b des Personenbeförderungsgesetzes die Möglichkeit der Mitreise an – bitte, wenn möglich, Anbieter und Strecke nennen –, und in welcher Weise begleitet und unterstützt die Bundesregierung die Schaffung von Barrierefreiheit im nationalen sowie im grenzüberschreitenden Fernbuslinienverkehr auch mit dem Ziel, die vorgegebenen Fristen nach § 62 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes zu erfüllen und in diesem Kontext bestehende Bedenken und Hemmnisse auszuräumen? Die Ausrüstungspflicht nach § 42 b Personenbeförderungsgesetz gilt ab dem 1. Januar 2016 für Kraftomnibusse, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden und ab dem 1. Januar 2020 für alle Kraftomnibusse. Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, welche Fernbuslinien schon heute barrierefrei nutzbar sind. Interessierte Fahrgäste können diese Angaben von dem jeweiligen Busunternehmen erfragen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung zu der Gesetzesnovelle (Drucksache 17/10859) die Bundesregierung um mehrere Maßnahmen gebeten, die auf eine Verbesserung der Barrierefreiheit im nationalen und internationalen Fernbusverkehr abzielen. Die Bundesregierung wird in dem anstehenden Zwischenbericht den Sachstand darstellen. Anlagen II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung, Berlin, Mitwoch, den 15. Oktober 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung, Berlin, Mitwoch, den 15. Oktober 2014 5453 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 5484 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung, Berlin, Mitwoch, den 15. Oktober 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung, Berlin, Mitwoch, den 15. Oktober 2014 5483