Plenarprotokoll 18/60 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 60. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke und Norbert Schindler 5483 A Wahl der Abgeordneten Dr. Stefan Heck, Daniela Ludwig und Birgit Kömpel in den Beirat der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr 5483 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 5483 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 20 und 24 5483 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel 5483 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin 5483 D Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) 5487 A Thomas Oppermann (SPD) 5489 B Klaus Ernst (DIE LINKE) 5492 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5492 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) 5494 C Bernd Westphal (SPD) 5497 A Alexander Ulrich (DIE LINKE) 5498 C Matern von Marschall (CDU/CSU) 5499 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5501 A Joachim Poß (SPD) 5501 D Maik Beermann (CDU/CSU) 5503 A Philipp Mißfelder (CDU/CSU) 5505 B Namentliche Abstimmung 5506 D Ergebnis 5509 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Digitale Agenda 2014 bis 2017 Drucksache 18/2390 5507 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den digitalen Wandel politisch gestalten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ umsetzen Drucksache 18/2880 5507 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 5507 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 5512 A Sören Bartol (SPD) 5513 A Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5514 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) 5515 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 5517 C Lars Klingbeil (SPD) 5518 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5519 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 5519 D Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5520 D Jens Koeppen (CDU/CSU) 5521 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi (Erklärung nach § 30 GO) 5522 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5523 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 5523 D Christina Kampmann (SPD) 5524 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5525 D Martin Dörmann (SPD) 5526 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) 5527 C Martin Dörmann (SPD) 5527 C Klaus Barthel (SPD) 5528 A Marian Wendt (CDU/CSU) 5529 B Saskia Esken (SPD) 5530 D Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) 5531 D Martin Dörmann (SPD) 5533 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5534 A Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Beate Müller--Gemmeke, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solidarität im Rahmen der Tarifpluralität ermöglichen – Tarifeinheit nicht gesetzlich regeln Drucksache 18/2875 5535 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5535 C Karl Schiewerling (CDU/CSU) 5536 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5538 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 5538 D Bernd Rützel (SPD) 5540 A Klaus Ernst (DIE LINKE) 5540 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5541 B Wilfried Oellers (CDU/CSU) 5542 B Klaus Ernst (DIE LINKE) 5543 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) 5544 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) 5544 C Michael Gerdes (SPD) 5545 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) 5545 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5546 C Rudolf Henke (CDU/CSU) 5547 A Tobias Zech (CDU/CSU) 5547 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5548 D Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) 5550 A Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen Drucksache 18/2846 5551 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Drucksache 18/2847 5551 C c) Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Beate Walter-Rosenheimer, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maritime Ausbildung in Kooperation mit den Küstenländern neu ausrichten Drucksache 18/2748 5551 C d) Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hofabgabe als Voraussetzung für den Zugang zur Altersrente für Landwirte abschaffen Drucksache 18/2770 5551 C e) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sozialrechtliche Diskriminierung beenden – Asylbewerberleistungsgesetz aufheben Drucksache 18/2871 5551 D f) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine transparente Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten Drucksache 18/2872 5551 D g) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen Drucksache 18/2876 5552 A h) Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schluss mit Sonderwelten – Die inklusive Gesellschaft gemeinsam gestalten Drucksache 18/2878 5552 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ökologischen Hochwasserschutz voranbringen Drucksache 18/2879 5552 B Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksachen 18/2659, 18/2898 5552 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls Drucksachen 18/2660, 18/2898 5552 C c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksachen 18/2661, 18/2898 5553 A d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz Drucksachen 18/1779, 18/2851 5553 B e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/2554, 18/2672 Nr. 2, 18/2899 5553 C f–l Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 96, 97, 98, 99, 100, 101 und 102 zu Petitionen Drucksachen 18/2763, 18/2764, 18/2765, 18/2766, 18/2767, 18/2768, 18/2769 5553 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates – KOM (2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Drucksachen 18/1393 Nr. A.31, 18/2839 5554 C b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates – KOM (2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 – -hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Ökolandbau voranbringen – In Europa und Deutschland Drucksache 18/2873 5554 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 5554 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 5556 B Johann Saathoff (SPD) 5557 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5558 C Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) 5559 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5561 C Rita Hagl-Kehl (SPD) 5562 A Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe: – zu dem EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Themenspezifische Berichte) – Ratsdok. 9431/13 – zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt – Ratsdok. 10848/14 Drucksachen 18/419 Nr. A.156, 18/2533 Nr. A.60, 18/2866 5563 B Frank Schwabe (SPD) 5563 C Annette Groth (DIE LINKE) 5565 D Erika Steinbach (CDU/CSU) 5566 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5567 D Julia Bartz (CDU/CSU) 5568 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen Drucksache 18/2013 5570 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 5570 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) 5571 C Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5572 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 5573 D Ulrike Bahr (SPD) 5574 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) 5575 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) 5577 B Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU) 5578 C Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Antiterror-dateigesetzes und anderer Gesetze Drucksachen 18/1565, 18/2902 5579 D Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5580 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) 5581 A Uli Grötsch (SPD) 5581 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5583 B Clemens Binninger (CDU/CSU) 5584 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5585 A Gerold Reichenbach (SPD) 5587 B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Britta Haßelmann, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Bundessteuerverwaltung – Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum Bodensee Drucksache 18/2877 5588 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5588 C Dr. Jens Zimmermann (SPD) 5589 D Margaret Horb (CDU/CSU) 5590 B Richard Pitterle (DIE LINKE) 5591 C Andreas Schwarz (SPD) 5592 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5593 C Uwe Feiler (CDU/CSU) 5594 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5595 A Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 5595 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) Drucksachen 18/2662, 18/2903 5597 A Gabriele Katzmarek (SPD) 5597 B Thomas Nord (DIE LINKE) 5598 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) 5599 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5600 C Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kurzzeitig Beschäftigten vollständigen Zugang zur Arbeits-losenversicherung ermöglichen Drucksache 18/2786 5601 D Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 5602 A Albert Weiler (CDU/CSU) 5603 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5604 B Markus Paschke (SPD) 5605 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 5606 D Ralf Kapschack (SPD) 5607 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas Feist, Uda Heller, Albert Rupprecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Willi Brase, Rainer Spiering, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD: Berufliche Bildung zukunftssicher gestalten – Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Das Recht auf Ausbildung umsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Berufliche Bildung sichern – Jungen Menschen Zukunftschancen bieten Drucksachen 18/1451, 18/1454, 18/1456, 18/2856 5608 B Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) 5608 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 5609 C Rainer Spiering (SPD) 5610 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5611 D Uda Heller (CDU/CSU) 5612 D Willi Brase (SPD) 5613 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Gerechtigkeit bei der Entschädigung von Einsatzunfällen Drucksache 18/2874 5614 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5615 A Robert Hochbaum (CDU/CSU) 5616 A Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 5616 D Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 5617 D Julia Bartz (CDU/CSU) 5618 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 5619 B Tagesordnungspunkt 15: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Drucksachen 18/2444, 18/2657, 18/2857 5619 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2858 5619 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In-frastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lkw-Maut nachhaltig und ökologisch ausrichten Drucksachen 18/1620, 18/2857 5620 A Florian Oßner (CDU/CSU) 5620 A Thomas Lutze (DIE LINKE) 5621 D Sebastian Hartmann (SPD) 5622 B Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5623 C Thomas Jarzombek (CDU/CSU) 5625 A Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde Drucksache 18/2848 5626 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Drucksachen 18/2708, 18/2894 5626 C Hermann Färber (CDU/CSU) 5626 C Alois Rainer (CDU/CSU) 5627 B Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) 5627 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 5628 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5629 C Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts Drucksachen 18/2587, 18/2785 5630 A Helmut Brandt (CDU/CSU) 5630 C Dr. Lars Castellucci (SPD) 5631 A Christine Buchholz (DIE LINKE) 5632 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5632 C Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 5633 B Tagesordnungspunkt 19: – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) Drucksache 18/2591 5634 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseei-schen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) Drucksachen 18/2588, 18/2840 5634 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2843 5634 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) 5634 C Dr. Sascha Raabe (SPD) 5635 B Heike Hänsel (DIE LINKE) 5636 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5637 B Nächste Sitzung 5638 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5639 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Heinz-Joachim Barchmann, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christina Jantz, Frank Junge, Dr. Bärbel Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer, Hiltrud Lotze, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Mechthild Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina Scheer, Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Berlin), Norbert Spinrath (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) 5639 C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) Marco Bülow (SPD) 5640 B Michael Groß (SPD) 5640 C Christian Petry (SPD) 5640 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde (Tagesordnungspunkt 16) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 5641 A Marian Wendt (CDU/CSU) 5642 A Gerold Reichenbach (SPD) 5642 D Jan Korte (DIE LINKE) 5643 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5644 D Inhaltsverzeichnis 60. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 Beginn: 9.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die heutige Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Kollegen Dr. Thomas Gambke zu seinem heutigen 65. Geburtstag ebenso gratulieren (Beifall) wie dem Kollegen Norbert Schindler, der dieses stolze Jubiläum gestern hinter sich gebracht hat. (Beifall) Beiden Kollegen alle guten Wünsche für das neue Lebensjahr. Wir müssen noch eine Wahl durchführen. Für den Beirat der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr schlägt die Fraktion der CDU/CSU vor, den Kollegen Dr. Stefan Heck und die Kollegin Daniela Ludwig als Mitglieder zu wählen. Die SPD-Fraktion schlägt als Mitglied für dasselbe Gremium die Kollegin Birgit Kömpel vor. Sind Sie mit diesen Vorschlägen einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann sind die genannten Kollegen als Mitglieder des Beirates gewählt. Schließlich gibt es eine interfraktionelle Vereinbarung, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/2879 mit dem Titel „Ökologischen Hochwasserschutz voranbringen“ als Zusatzpunkt zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 27 aufzurufen. Die Tagesordnungspunkte 20 und 24 sollen abgesetzt werden. Der Tagesordnungspunkt 26 rückt auf die Stelle des Tagesordnungspunktes 24. – Auch dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über den wir später namentlich abstimmen werden. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 96 Minuten vorgesehen. – Auch das ist offenkundig einvernehmlich. Dann können wir so verfahren. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der ASEM-Gipfel bietet ein großes und bedeutendes Forum, auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs regelmäßig Fragen zu besprechen, die von gemeinsamem Interesse für Europa und Asien sind. Er ist damit auch Ausdruck der immer enger und wichtiger werdenden Partnerschaft zwischen Industrieländern, Schwellenländern und Entwicklungsländern, einer Partnerschaft, die wir heute und morgen auf dem ASEM-Gipfel in Mailand weiter stärken wollen. Die großen globalen Herausforderungen – wir wissen es – werden wir nur gemeinsam bewältigen können. Eine – um das Motto des Gipfels zu zitieren – verantwortungsvolle Partnerschaft für nachhaltiges Wachstum und Sicherheit kann hierzu wertvolle Beiträge leisten. Lassen Sie mich drei Beispiele nennen. Erstens. In Asien wird deutlich, dass freie und sichere Seewege wahrlich nicht nur eine regionale Angelegenheit sind, sondern auch unsere Interessen als Handels-nationen sind dort unmittelbar berührt. Zusammen mit unseren Partnern setzen wir uns dafür ein, dass in strittigen Territorialfragen internationale Streitschlichtungsmechanismen genutzt und vertrauensbildende Maßnahmen ergriffen werden. Was es bedeutet, wenn Völkerrecht gebrochen und so die internationale Rechts- und Friedensordnung beschädigt wird, führt uns in Europa die Ukraine-Krise drastisch vor Augen. Die Folgen sind nicht nur für das -betroffene Land, in diesem Fall die Ukraine, verheerend, sondern auch weit darüber hinaus gravierend. Dem muss die Staatengemeinschaft geschlossen und entschlossen entgegentreten. Am Rande des ASEM-Gipfels werde ich zu Gesprächen mit dem ukrainischen Präsidenten Poroschenko und dem russischen Präsidenten Putin zusammenkommen. Die Lage in der Ukraine ist trotz der Vereinbarung der Waffenruhe weiterhin äußerst schwierig. Immerhin sind seit Inkrafttreten der Waffenruhe über 300 Menschen gestorben; immer noch gibt es täglich Berichte über Kämpfe und Opfer. Den entscheidenden Beitrag zur Deeskalation muss Russland leisten. Ganz wesentlich dafür ist die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarung vom September. Das verlangt unter anderem den Abzug russischer Waffen, eine effektive Grenzsicherung unter Führung der OSZE sowie die Durchführung von Kommunalwahlen im Osten der Ukraine, und zwar nach ukrainischem Recht. Genau diese Dinge werden wir auch ansprechen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden weiterhin keinerlei Zweifel daran lassen, dass die Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine und der Bruch des Völkerrechts in unserer unmittelbaren Nachbarschaft nicht folgenlos bleiben. Deshalb sind Sanktionen ein wichtiger Teil unseres Ansatzes, den Konflikt um die Ukraine zu lösen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Selbstzweck sind sie aber nicht. Wir suchen unvermindert immer auch den Dialog mit Russland. Das eine, Sanktionen, schließt das andere, den Dialog, nicht aus – um immer wieder die Stärke des Rechts durchzusetzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Die Terrororganisation IS bedroht den Nahen und Mittleren Osten in völlig neuer Qualität. Mehr noch: Sie bedroht die gesamte freie Welt. Deshalb müssen wir sie auch als weltweite, als gemeinsame Herausforderung begreifen, der wir uns gemeinsam zu stellen haben. So können wir zum Beispiel zwischen Europa und Asien eng zusammenarbeiten, um die Reisetätigkeit potenzieller Dschihadisten einzudämmen. Wir können uns auch darüber austauschen, wie wir weiteren Radikalisierungstendenzen in unseren Gesellschaften wirksam begegnen können. Drittens. Auch die Ebolaepidemie, diese schreckliche Heimsuchung für die Menschen, die sich mit dem Virus infizieren, diese Heimsuchung für die Länder Westafrikas, die von ihr ganz besonders betroffen sind, ist in der globalisierten Welt von heute nur mit einer deutlich engeren internationalen Zusammenarbeit und mit deutlich effektiveren Strukturen einzudämmen, als wir sie im Augenblick haben. Ebola und vergleichbare Epidemien machen nicht an Grenzen halt; sie gehen uns alle an. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Diese drei kurz skizzierten Beispiele stehen dafür, wie wichtig eine verantwortungsvolle Partnerschaft auf der Welt ist. Sie stehen dafür, wie wichtig bilaterale Kontakte europäischer und asiatischer Partner sind, und diese bilateralen Kontakte wird es natürlich auch am Rande des ASEM-Gipfels geben. In solchen Gesprächen spüre ich im Übrigen immer wieder deutlich, wie hoch die Erwartungen an uns in Europa sind, dass wir unsere Stimme erheben, sie zu Gehör bringen und andere unterstützen. Umso wichtiger ist es, dass wir in Europa stets aufs Neue verstehen, dass nur ein einiges, nur ein starkes Europa seine Interessen und Werte in der Welt erfolgreich vertreten kann. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist und bleibt, dass Europa stärker aus der europäischen Staatsschuldenkrise hervorgeht, als es in sie hineingegangen ist. Wir müssen Europa zu neuer Stärke führen. Das ist die große Herausforderung, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die europäischen Institutionen in den nächsten Jahren gemeinsam leisten müssen. Dazu muss die europäische Ebene sich wirklich nicht für alles zuständig fühlen, sondern da, wo es darauf ankommt, stark sein; sie muss ihre Ressourcen auf genau diese Bereiche konzentrieren. Deshalb ist es von so großer Bedeutung, dass der Europäische Rat im Juni mit dem neuen Kommissionspräsidenten eine sogenannte strategische Agenda für die nächsten fünf Jahre beschlossen hat. Genau auf dieser Grundlage werden wir uns beim Europäischen Rat in der nächsten Woche damit beschäftigen, wie wir Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung in Europa weiter stärken können, und zwar gezielt und nachhaltig. Genau das ist eine der wichtigen Lehren aus der Krise der vergangenen Jahre. Dass wir seit ihrem Beginn den richtigen Weg eingeschlagen haben, belegen erste Erfolge. In den von der Krise besonders betroffenen Ländern steigt die Produktivität, die Leistungsbilanzen haben sich verbessert und die Haushaltsdefizite werden abgebaut. Mit Irland, Portugal und Spanien haben drei von fünf Programmländern ihre Programme bereits erfolgreich abschließen können. Dennoch – und das werde ich wieder und wieder sagen – sind wir noch lange nicht am Ziel. Die Krise ist noch nicht dauerhaft, noch nicht nachhaltig überwunden; denn ihre Ursachen, sowohl im Hinblick auf die Gestaltung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion als auch auf die Lage einzelner Mitgliedstaaten, sind noch nicht vollständig beseitigt. Wir müssen unsere Anstrengungen für nachhaltiges Wachstum, für solide öffentliche Finanzen und die Schaffung von Arbeitsplätzen weiter entschlossen vorantreiben. Die kontinuierliche Ausrichtung nationaler Politik auf Strukturreformen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, von Wachstum und Beschäftigung ist und bleibt entscheidend für einen dauerhaften Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion. Ich werde mich deshalb auch weiterhin – obwohl wir das vielmals schon ohne sichtbare Erfolge getan haben – für eine engere und verbindliche wirtschaftspolitische Koordinierung in Europa einsetzen. Wir brauchen das, wenn wir in einem Währungsgebiet gemeinsam dauerhaft und nachhaltig wachsen wollen und Beschäftigung generieren wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es war richtig und wichtig, dass sich die europäischen Staats- und Regierungschefs im Juni noch einmal gemeinsam zu den Regeln des gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakts bekannt haben. Alle – ich betone an dieser Stelle noch einmal: alle – Mitgliedstaaten müssen die gestärkten Regeln des Stabilitäts- und Wachstums-pakts voll respektieren. Diese Regeln müssen gegenüber allen Mitgliedstaaten glaubwürdig angewandt werden. Nur dann kann der Pakt seine Funktion als zentraler Anker für Stabilität und vor allen Dingen für Vertrauen in der Euro-Zone erfüllen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die entsprechenden europäischen Rechtsakte sind im Übrigen nicht vom Himmel gefallen, sondern sie wurden vom Europäischen Parlament mit beschlossen. Die neuen Regeln zur Überwachung nationaler Haushalte wurden dort nach langen Beratungen vor gerade erst anderthalb Jahren von einer breiten Mehrheit mitgetragen. Ich bin sicher, dass sich die derzeitige genauso wie die künftige Europäische Kommission der zentralen Verantwortung bewusst ist, die sie für die Glaubwürdigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspaktes trägt. Die wirtschaftliche Erholung in Europa, die endlich – wenn auch noch sehr zaghaft, vielleicht auch zu zaghaft – auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar ist, ist immer noch zu fragil, als dass wir einfach zur Tagesordnung übergehen könnten. Dazu reicht allein schon ein Blick auf die Jugendarbeitslosigkeit. Sie macht uns unverändert große Sorgen. Wir müssen deshalb weiter daran arbeiten, dass nationale und europäische Mittel, die für die Förderung von Jugendbeschäftigung verfügbar sind, schnell und effektiv eingesetzt werden. Wir müssen die Mobilität von Arbeitskräften national und grenzüberschreitend weiter voranbringen. So haben wir es auf dem Beschäftigungsgipfel in Mailand in der letzten Woche verabredet. Dennoch ist es nicht zufriedenstellend, dass nur ein ganz kleiner Teil der 6 Milliarden Euro, die für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung stehen, bis jetzt abgerufen wurde. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Es ist auch wichtig – ich habe noch einmal darauf hingewiesen –, dass wir wissen, wohin wir junge Leute ausbilden. Wir haben hier leidvolle Erfahrungen aus der Zeit der deutschen Einheit. Deshalb muss auch identifiziert werden, wo die Wachstumsregionen Europas liegen. Meine Damen und Herren, den Europäischen Rat und den Euro-Zonen-Gipfel in der kommenden Woche werden wir insgesamt dazu nutzen müssen, eine Bilanz zu ziehen, was die im Rahmen des vor zwei Jahren beschlossenen Pakts für Wachstum und Beschäftigung vereinbarten Maßnahmen bisher gebracht haben. Ich glaube, es ist wichtig, eine solche Bilanz aufzustellen; denn nur auf dieser Grundlage sind wir überhaupt in der Lage, richtige Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Darum wird es vor allem bei dem Ratstreffen im Dezember gehen, bei dem wir über Investitionen und über Wachstum sprechen werden sowie über die Schwerpunkte, in denen das stattfinden soll. Ohne Zweifel können wir eine Reihe von Fortschritten feststellen. Zum Beispiel hat die Europäische Investitionsbank, an deren Kapitalerhöhung wir hier durch Beschlüsse mitgewirkt haben, inzwischen Kredite für rund 230 000 kleine und mittlere Unternehmen in Europa mobilisiert. Das ist eine gute Nachricht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Im Übrigen hat die Europäische Investitionsbank – parallel zu den Mitteln aus dem europäischen Haushalt – 6 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt. Über die Europäische Investitionsbank sind inzwischen Kredite in Höhe von 9,6 Milliarden Euro vergeben worden. Die Europäische Investitionsbank hat also in kurzer Zeit mehr gemacht, als sie versprochen hat. Wir müssen auch über den EU-Haushalt sprechen, für den wir seit 2012 eine Reihe wichtiger Weichenstellungen vorgenommen haben, die zeigen, dass wir den Schwerpunkt auf nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit legen. In diesem Zusammenhang geht es aber immer wieder um die richtigen Rahmenbedingungen für Investitionen. Ich glaube, wir können in Deutschland zeigen, dass Wachstum und Investitionen gestärkt werden können, ohne dass man den Konsolidierungskurs verlassen muss. Im Übrigen sind es die Wirtschaft und die Unternehmen, die Arbeitsplätze und Innovationen schaffen. Es muss also vor allem, wenn wir Wachstum in Europa wollen, um die Mobilisierung privaten Kapitals gehen, und das wird zurzeit zu wenig gemacht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen darüber sprechen, wo wir durch Investitionen und verbesserte Rahmenbedingungen gezielt Stärkungen hervorrufen können, um möglichst starke Wachstumsimpulse zu erzeugen. Für mich gehören der gesamte Bereich der digitalen Wirtschaft wie auch die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Energiebereich dazu. Über den digitalen Bereich wird in diesem Haus heute ja noch debattiert; ich glaube, das ist außerordentlich wichtig. Hinsichtlich der klima- und energiepolitischen Diskussion bedeutet der Europäische Rat in der nächsten Woche eine weitere wichtige Etappe, und zwar nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch mit Blick auf die internationalen Klimaverhandlungen, die nächstes Jahr in die entscheidende Konferenz in Paris münden. Wir haben das Ziel einer dauerhaft sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Energieversorgung; genauso verfolgen wir ehrgeizige Klimaziele. Beim Europäischen Rat werden wir konkrete Ziele und wichtige Eckpunkte für den Klima- und Energierahmen der EU bis zum Jahr 2030 beraten. Die Situation in der Ukraine hat uns zudem in besonderem Maße noch einmal die Bedeutung der Energieversorgungssicherheit für unser Land und für Europa vor Augen geführt. Beide Themen gehören eng zusammen: Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien und bei der Energieeffizienz tragen auch dazu bei, die Abhängigkeit Europas von Energieimporten zu verringern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Den Beratungen in der nächsten Woche liegen die Vorschläge der Kommission für einen Klima- und Energierahmen 2030 zugrunde. Danach sollen die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 verringert werden, der Anteil der erneuerbaren Energien soll 2030 bei mindestens 27 Prozent liegen, und der Primärenergieverbrauch soll um 30 Prozent gesenkt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir wollen – ich glaube, hier habe ich die Unterstützung des Bundestages –, ebenso wie viele andere Partner in der Europäischen Union auch, dass von Europa ein starkes Signal für den Klimaschutz ausgeht, gerade auch mit Blick auf die internationalen Klimaschutzverhandlungen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Sie müssen im Dezember nächsten Jahres in Paris endlich mit einem ambitionierten Abkommen abgeschlossen werden. Dazu wollen wir uns auch die Möglichkeit offenhalten, im Kontext eines globalen Abkommens im Klimabereich über das vorgeschlagene 40-Prozent-Ziel hinauszugehen. Für das Gesamtpaket setzt die Bundesregierung auch auf ein klares Signal für eine rasche und nachhaltige Reform des europäischen Emissionshandels. Er ist und bleibt das zentrale Klimaschutzinstrument in Europa und muss seinen Beitrag zur Erreichung der neuen Klimaziele bis 2030 leisten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Hier müssen wir es schaffen, die bestehenden Überschüsse an Zertifikaten so schnell wie möglich abzubauen und den Emissionshandel wieder auf Kurs zu bringen. So können wir Anreize für Investitionen in effiziente Technologien setzen. Damit aber unsere Wirtschaft diese Investitionen tätigen kann, brauchen wir weiterhin effektive Regelungen, die unsere Wirtschaft im internationalen Wettbewerb schützen und eine Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland verhindern. Deutschland will seine industrielle und wirtschaftliche Stärke nutzen, um den Klimaschutz mit innovativen Technologien weiterzubringen. Denn es wäre wahrlich niemandem geholfen, wenn CO2-Emissionen außerhalb Europas freigesetzt würden und in Europa Arbeitsplätze verloren gingen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir Deutschen können uns beim Klimaschutz oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchaus noch ambitioniertere Ziele als die von der Kommission vorgelegten vorstellen. Anderen Mitgliedstaaten hingegen gehen bereits die auf dem Tisch liegenden Vorschläge der Kommission entschieden zu weit. Es steht also außer Zweifel: Uns stehen noch schwierige Verhandlungen bevor. Es ist auch noch offen, ob es schon nächste Woche gelingen wird, einen Klima- und Energierahmen 2030 zu beschließen, oder erst später. Wer Europa kennt, weiß, wie wichtig Geduld und Ausdauer sind. Wer Europa kennt, weiß, dass es richtig ist, die spezifischen Besonderheiten aller Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und niemanden zu überfordern. Denn unser künftiger Klima- und Energierahmen muss von allen Mitgliedstaaten – wir müssen das einstimmig entscheiden – getragen werden. Aber genauso richtig ist und bleibt: Alle Mitgliedstaaten müssen faire Beiträge leisten. Deutschland ist bereit, wirtschaftlich schwächere Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Energiesysteme und ihrer Wirtschaft im Rahmen des Möglichen zu entlasten. Aber Deutschland erwartet im Gegenzug auch, nicht über Gebühr belastet zu werden. Auf beides lege ich Wert. Es gehört zum Geist der europäischen Zusammenarbeit und der Verantwortung, dass am Ende immer alle einen Beitrag leisten müssen, um ein gemeinsames Ergebnis zu ermöglichen. Ein solches gemeinsames Ergebnis wird dem Klimaschutz dienen, und es wird dazu dienen, Klarheit über den anstehenden Investitionsbedarf im Energiesektor sowie Planungssicherheit für unsere Industrie zu schaffen. Diesen Aspekt darf man nicht unterschätzen. Die Industrie wartet auf klare Signale, wie sich der Klimaschutz weiterentwickelt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir werden dabei natürlich auch die Fragen der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit für Europa und für unser Land beraten. Es ist richtig, unsere Energiebezugsquellen und -transportwege weiter zu diversifizieren und unsere Importabhängigkeiten zu verringern. Diesen Weg müssen wir ebenso entschieden wie mit Augenmaß fortsetzen. Von zentraler Bedeutung ist dabei auch die europäische Zusammenarbeit beim Ausbau der Strom- und Gasnetze, insbesondere um die Leitungsverbindungen zwischen den Mitgliedstaaten weiter zu verbessern. Dieser Netzausbau ist zugleich eine zentrale Voraussetzung dafür, ein weiteres wichtiges Ziel zu erreichen, und das ist die Verwirklichung des EU-Energiebinnenmarktes. Auch dafür setzt sich die Bundesregierung ein. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass bei dem heute beginnenden ASEM-Gipfel und beim Europäischen Rat in der nächsten Woche gezeigt wird, was Europa auszeichnet und was wir in der globalen Welt brauchen: dass wir am Ende auch bei den schwierigsten Themen stets eine für alle tragfähige Lösung im Geist der Zusammenarbeit und der Verantwortung finden. Dafür setze ich mich heute und morgen in Mailand und nächste Woche in Brüssel mit ganzer Kraft ein und bitte um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Gregor Gysi für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundeskanzlerin, Sie haben zum Schluss auch über die Energiefrage gesprochen. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll es ja darum gehen, die Abhängigkeit von Erdgas und Öl aus Russland abzubauen, und wenn ich es weiter richtig verstanden habe, sind die USA daran interessiert – und Sie auch dazu bereit –, dass Sie den Import von Erdgas aus den USA – welches übrigens durch Fracking hergestellt wird – ausweiten. Erstens ist Fracking umweltschädlich, zweitens ging es den USA bei ihrer Forderung, dass sich die EU von Russland unabhängig machen solle, und bei der Forderung nach Sanktionen gegen Russland doch wieder um eigene ökonomische Interessen: dass sie mehr verkaufen können; das kommt dabei heraus. (Beifall bei der LINKEN) Nun ging der deutsche Export – die dramatische Zahl hat auch Herrn Gabriel etwas durcheinandergeworfen – im August um 5,8 Prozent zurück. Dafür gibt es zwei Gründe, die Sie nicht benannt haben: Der erste Grund ist die völlig verfehlte Sanktionspolitik gegenüber Russland, das daraufhin die Importe aus Deutschland stark reduziert hat. Das ist politisch, ökonomisch und auch sozial der falsche Weg. Es wird geschätzt, dass uns das bis zu 300 000 Arbeitsplätze kosten kann. Jetzt sage ich Ihnen, was der Vorteil einer Mitgliedschaft in der EU ist: Der Vorteil einer EU-Mitgliedschaft besteht darin, dass die Länder politisch, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich so eng miteinander verflochten sind, dass ein Krieg zwischen ihnen gar nicht mehr denkbar wäre; da müsste vollständiger Irrationalismus herrschen. Wenn das stimmt, dann brauchen wir zu Russland genauso enge politische, ökonomische und zivilgesellschaftliche Beziehungen: damit ein Krieg zwischen Russland und dem übrigen Europa ebenfalls ausgeschlossen wird. (Beifall bei der LINKEN) Wenn wir das hätten, wenn wir so enge Beziehungen hätten, könnten wir auch Einfluss nehmen auf Fragen der Entwicklung der Demokratie, der Freiheit und des Umgangs mit Lesben und Schwulen und viele andere Dinge, die uns stören. Das ist der richtige Weg. Der Weg der Sanktionen ist völlig falsch und schadet letztlich auch uns, unserer Wirtschaft wie unseren Bürgerinnen und Bürgern. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb ist, finde ich, die Verschiebung des Petersburger Dialogs ein völlig falsches Signal, das wir in dieser Zeit überhaupt nicht brauchen können. Nun nehmen wir ja alle erstaunt zur Kenntnis, dass sich – es gibt immerhin das Minsker Abkommen – doch Lösungen in der Ukraine anbahnen. Deshalb sage ich Ihnen noch einmal: Jetzt müssen Sie auch Ihre Bereitschaft signalisieren, die Sanktionen zurückzunehmen; anders ist das Verhältnis nicht zu normalisieren. Für den Rückgang der Exporte gibt es noch einen zweiten Grund. Dieser zweite Grund hat mit der Politik in Bezug auf den Süden Europas zu tun. Diese Politik war und bleibt falsch. Nach wie vor haben wir die Situation, dass die Banken spekulieren können, soviel sie wollen – es haften immer die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für sämtliche Verluste. Nach wie vor haben wir die Situation, dass die Banken, denen das Geld ja in den Rachen geworfen wird, dieses Geld nicht für Investitionen nutzen, sondern weiter mit Wertpapieren und Immobilien spekulieren. Die notwendige Regulierung, die Sie mehrfach angekündigt haben, findet bis heute nicht statt. Wenn jetzt angekündigt wird, dass die Europäische Zentralbank bereit ist, den Banken auch noch die Staatsanleihen abzukaufen, macht das die Banken natürlich noch reicher und noch sicherer. Vorgestern habe ich beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg argumentiert – ich finde: in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht –, weshalb dies rechtswidrig ist. Wir werden sehen, wie der Europäische Gerichtshof entscheidet. Ein direkter Ankauf von Staatsanleihen – bei den Staaten – durch die Europäische Zentralbank wäre durchaus sinnvoll, ist aber durch den Lissabonner Vertrag verboten. Vielleicht müssen wir doch einmal darüber nachdenken, diesen zu korrigieren. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt komme ich zu Ihrem Spardiktat gegenüber dem Süden Europas. Ich will Ihnen einmal wirklich aufzählen, was dort angerichtet worden ist. Die Folgen sind – zunächst in diesen Ländern und jetzt auch bei uns – erheblich: Über 26 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU sind arbeitslos. Millionen junger Menschen haben keine Perspektive: In Griechenland und Spanien liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei über 50 Prozent, in Italien bei 44 Prozent. In Griechenland bekommen nur 27 Prozent der Arbeitslosen Arbeitslosengeld. Beim Europäischen Gerichtshof habe ich die Folgen für Griechenland einmal konkret wie folgt benannt: Die Säuglingssterblichkeit stieg in der Zeit der Krise um 21 Prozent, die Kindersterblichkeit stieg um 43 Prozent, die HIV-Ansteckungsquote stieg um 52 Prozent. Die Selbstmordrate stieg um 37 Prozent. – Es tut mir leid, Frau Bundeskanzlerin, aber das ist das Ergebnis Ihrer Politik. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU – Thomas Oppermann [SPD]: Unglaublich, was Sie da sagen! Unerhört!) – Es tut mir leid, aber es war die Bundesregierung, die dieses Spardiktat diktiert hat. Und das sind die Folgen dieses Spardiktats. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Unmöglich!) Jetzt sage ich Ihnen Folgendes: Erstens. Die Staatsschulden liegen in den betroffenen Ländern nun auf Rekordniveau. Deshalb gibt es eine mögliche und eine jetzige Folge. Wir haften bekanntlich für 27 Prozent dieser Darlehen. Ich sehe nicht, wie die Staaten das Geld je zurückzahlen können. Wenn wir mit 27 Prozent haften, müssen wir irgendwann 300 Milliarden Euro bezahlen. Ich möchte einmal wissen, woher Sie das Geld nehmen wollen. Sie unterbreiten keinen einzigen Vorschlag, wie Sie das machen wollen. Sie unterschreiben die Bürgschaft und verraten uns nicht, was im Haftungsfall passieren soll. Mein zweiter Punkt. Sie organisieren, dass die betroffenen Länder Tag für Tag weniger Geld haben. Deshalb können sich die Menschen in diesen Ländern die Importe aus Deutschland nicht mehr leisten. Das ist der zweite Grund für den Exportrückgang. Aber Deutschland ist Vizeweltmeister beim Export! Das haben wir übrigens immer wieder gerügt, weil wir der Auffassung sind: Wir sind damit weltweit sehr stark abhängig, wir müssen stattdessen die Binnenwirtschaft stärken. Aber Sie haben uns diesbezüglich nie zugehört. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ein Unsinn, Herr Gysi! So viele Autos können sie gar nicht kaufen, wie wir produzieren!) – Ford hat übrigens schon Kurzarbeit angekündigt, um Ihnen nur ein Beispiel zu nennen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Wenn Sie so weiterreden, geht das so weiter! Quatschkopf!) Die Zahl der verlorenen Arbeitsplätze überschreitet bald 300 000. Dann haben wir hier gewaltige soziale Probleme, die Sie damit indirekt verursacht haben. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Unsinn!) Herr Kauder, seit der ersten Debatte habe ich Ihnen gesagt: Wenn wir das Spardiktat gegen den Süden durchsetzen, werden die Exporte zusammenbrechen. Sie haben mir immer widersprochen. Jetzt brechen die Exporte zusammen. Der Rückgang von 5,8 Prozent im August ist erst der Anfang. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ach!) Sie sehen es wieder: Sie hätten gleich auf mich hören sollen, Herr Kauder; das habe ich Ihnen schon mehrfach gesagt. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Dann wären wir schon mausetot! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Geben wir der Planwirtschaft eine zweite Chance!) Wissen Sie, was der Süden gebraucht hätte? Eine Art Marshallplan, von dem wir nach 1945 profitiert haben. Das wäre sinnvoll gewesen, weil das ein Aufbauplan gewesen wäre. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Mit Ihrer Planwirtschaft sind Sie schon einmal gescheitert!) Dann hätten die Länder mehr Geld und könnten die Darlehen zurückbezahlen. Aber das wollten Sie nicht. Wissen Sie, was Ihre Auffassung ist? Dass die Agenda 2010, erfunden von SPD und Grünen, weltweit ein Heilsbringer ist. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Jawohl!) Ein schwerer Irrtum, kann ich nur sagen. (Beifall bei der LINKEN) Übrigens: Der französische, inzwischen zurückgetretene Wirtschaftsminister hat Folgendes gesagt – ich bin mit meiner Meinung schließlich nicht alleine –: Die Sparpolitik in Frankreich und in ganz Europa ist eine einzige Absurdität. Sie führt in die Rezession und bald auch zur Deflation. – (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Machen wir doch wieder Schulden!) Wegen dieser richtigen Erkenntnis musste er zurücktreten. Das ist die Wahrheit in Europa. (Beifall bei der LINKEN) Ich sage Ihnen noch etwas: Der EZB-Präsident Draghi stemmt sich nun hilflos gegen die Krise und die Deflation. Die Leitzinsen machen jetzt ein halbes Prozentpünktchen aus. Was ich aber wirklich eine Unverschämtheit finde – da will die Regierung zwar etwas machen, aber bitte handeln Sie nicht halbherzig, Herr Maas, sondern machen Sie etwas Vernünftiges –, ist, dass die Banken beim Dispokredit unverschämt hohe Zinsen kassieren, obwohl sie selbst das Geld fast kostenlos erhalten. Das darf nicht mehr geschehen. (Beifall bei der LINKEN) Wissen Sie, dass die Sparerinnen und Sparer in Deutschland die ganze Krise mit einem Wertverlust ihrer Sparguthaben bezahlt haben? 23 Milliarden Euro macht der Wertverlust der Sparguthaben aus. Auch darüber sprechen Sie nie. Erklären Sie doch einmal den Sparerinnen und Sparern, weshalb sie für die Krise haften, die sie nicht verursacht haben. (Beifall bei der LINKEN) Ich habe es schon gesagt: Wir müssen die Abhängigkeit vom Export abbauen. Wir brauchen mehr Binnenwirtschaft. Dafür brauchen wir Investitionen. Ich sage auch Ihnen, Herr Bundesfinanzminister: Ihre schwarze Null ist nichts wert, wenn dafür auf Zukunft verzichtet wird. Wir brauchen Investitionen in die Infrastruktur und in die Bildung. Dafür ist es höchste Zeit. Es wird Ihnen auch nicht gelingen, diese Bereiche zu privatisieren. Dann wird eine Rendite erwartet, die für die Bürgerinnen und Bürger unbezahlbar sein wird. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir haben den Bildungsetat verdoppelt! Das schaffen Sie nie!) Deshalb sage ich Ihnen: Wir müssen umsteuern. Übrigens, Herr Peter Ramsauer, wenn Sie jetzt vorschlagen, alle Maßnahmen auszusetzen, die Rente ab 63, den Mindestlohn: Mein Gott, damit ruinieren Sie doch die Binnenwirtschaft. Machen Sie doch einmal eine kleine volkswirtschaftliche Lehre! Dafür wird es höchste Zeit! Ganz abgesehen davon, dass das sozial ungerecht ist. Also: Wir müssen in Europa umkehren. (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Gysi, bitte kommen Sie zum Schluss. Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Ich habe einen Wunsch, den ich Ihnen zum Schluss mitteilen will: Ich möchte, dass die europäische Integration attraktiv wird, gerade auch für die jungen Leute und damit für die Zukunft. Die Europawahlen, die wir noch gar nicht richtig ausgewertet haben, sind ein schlimmes Zeichen. Rechtsextreme und nationalistische Parteien hatten große Erfolge. Wenn wir das nicht wollen, Frau Bundeskanzlerin, müssen Sie dafür sorgen, dass unter dem Begriff „Europa“ gerade bei der Jugend endlich wieder mehr Frieden, mehr Demokratie und mehr soziale Wohlfahrt verstanden wird. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Bei solchen Reden sind wir froh, dass Sie nicht regieren!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion erhält nun der Kollege Thomas Oppermann das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Thomas Oppermann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in dieser Woche ihre Wachstumsprognose korrigiert. Wir können 2015 mit einem Wachstum von 1,3 Prozent rechnen. Das ist weniger als erwartet. Die Ursachen dafür sind bekannt. Unsere Binnenwirtschaft läuft zwar gut, aber die internationalen Konflikte zwischen Russland und der Ukraine oder im Nahen Osten gehen nicht spurlos an der deutschen Wirtschaft vorbei. Hinzu kommt, dass die Schwellenländer nicht mehr so stark wachsen. Vor allem aber bereitet uns die ausbleibende Erholung im Euro-Raum ein riesiges Problem. Das bestätigen auch die Wirtschaftsinstitute in ihren Gutachten aus der letzten Woche. Gleichzeitig erwecken sie aber den Eindruck, all das habe mit der Rentenreform und dem gesetzlichen Mindestlohn zu tun, obwohl der (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Noch gar nicht in Kraft ist!) erst 2015 in Kraft tritt. Was ist das für eine sonderbare Argumentation? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Das sind Wissenschaftler!) Wenn sich das Wachstum abschwächt, dann kann es doch nicht falsch sein, wenn jetzt für 4 Millionen Arbeitnehmer in diesem Land eine zusätzliche Kaufkraft von über 10 Milliarden Euro in den nächsten beiden Jahren generiert wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Der Mindestlohn schwächt unsere Wirtschaft nicht. Er wird die Binnennachfrage stimulieren, er wird die Konjunktur ankurbeln und auch für mehr Importe sorgen. Das ist etwas, was auch unseren europäischen Nachbarn hilft. (Beifall bei der SPD) Deshalb kommt der Mindestlohn genau zum richtigen Zeitpunkt. Genauso ist es richtig, dass wir den Rentenbeitrag im nächsten Jahr senken, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Das kann weitere 3 Milliarden Euro Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen. Meine Damen und Herren, ich finde es erstaunlich, dass jetzt sogar die konservativen Wirtschaftsinstitute fordern, dass wir mehr Schulden machen sollen. Bisher haben sie uns immer genau das Gegenteil erzählt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Unsere Wirtschaft wird im nächsten Jahr über 1 Prozent wachsen. Das ist deutlich mehr als 2012 und 2013. Mit diesem Wachstum können wir einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Den wollen wir und den werden wir hier im Bundestag im November auch beschließen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben eine starke Binnennachfrage und einen robusten Arbeitsmarkt. Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund für Schwarzmalerei und Pessimismus. – Kassandra Gysi, es war völlig überflüssig, was Sie da gesagt haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) Keine Panik wegen der wirtschaftlichen Situation, aber bitte auch keine Panik wegen der Frauenquote. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In der korrigierten Wachstumsprognose mögen einige Herren die letzte Chance erkannt haben, die Frauenquote doch noch zu stoppen. Aber, meine Herren, ich muss Sie enttäuschen: Die Frauenquote kommt, sie kommt mit Macht, und sie ist keine Belastung für unsere Wirtschaft, sondern eine große Chance für Wirtschaft und Gesellschaft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen kein schuldenfinanziertes Strohfeuer, keinen Aktionismus und keine Einmaleffekte. Was wir brauchen, ist eine Strategie, wie wir mit öffentlichen und privaten Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft dauerhaft stärken können. Daran hat diese Koalition bereits kräftig gearbeitet, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wir investieren 3 Milliarden Euro mehr in Forschung und Entwicklung, 5 Milliarden Euro mehr in die Modernisierung der Infrastruktur. Wir entlasten die Länder. Mit der Übernahme des BAföG werden in den Ländern 1,3 Milliarden Euro frei, die in Kitas und Schulen gesteckt werden können. (Volker Kauder [CDU/CSU]: In die Schulen und Universitäten!) Das schafft nicht nur unmittelbar Arbeit; es sichert auch langfristig ausreichend qualifizierte Fachkräfte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir entlasten die Kommunen. Eine jährliche Entlastung um 5 Milliarden Euro bei der Grundsicherung ist bereits realisiert. Eine weitere Milliarde Euro kommt ab 2015 hinzu, und ab 2017 wird es weitere Entlastungen geben. Es geht darum, die Investitionsfähigkeit der Kommunen in Deutschland wiederherzustellen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir entlasten auch die Wirtschaft. Mit der Reform des EEG haben wir erreicht, dass Strom bezahlbar bleibt. Energieintensive Unternehmen bleiben von der Umlage befreit und können in Deutschland investieren. Jetzt ist auch der Anstieg der EEG-Umlage gestoppt. Insbesondere für Unternehmen ist es auch eine gute Nachricht, dass es jetzt eine Verständigung über Stromtrassen in Bayern geben wird. Auch sie gehören zur Versorgungssicherheit und tragen zu Preisstabilität in der Energieversorgung bei. (Beifall bei der SPD) Was wir jetzt brauchen, ist eine Investitionsagenda. Wir müssen Start-ups besser fördern und Bürokratie in der Wirtschaft abbauen. Bürokratieabbau bleibt unser gemeinsames Ziel. Daran werden wir arbeiten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Unsere Wirtschaft ist in hohem Maße auf den Export angewiesen. Der Löwenanteil, nämlich 60 Prozent unserer Exporte, geht in die Europäische Union. Deshalb bleibt die alte Wahrheit auch eine neue Wahrheit: Deutschland geht es auf Dauer nur gut, wenn es allen in Europa gut geht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn es in Schlüsselländern wie Frankreich und Italien kein Wachstum gibt, dann schlägt das auch auf uns zurück. Deshalb sind dort jetzt harte Strukturreformen nötig, die auch in Besitzstände eingreifen. Wenn man selber so etwas noch nicht getan hat, dann lassen sich solche harten Strukturreformen leicht fordern. Aber wir Sozialdemokraten wissen, wovon wir reden. Denn wir haben bei der Agenda 2010 gesehen, dass sich durchgreifende Arbeitsmarktreformen und ein milliardenschweres Sparprogramm jedenfalls gleichzeitig nicht durchsetzen lassen. Deshalb dringen wir darauf, dass die EU die Flexibilität des Stabilitätspaktes ausschöpft, um Strukturreformen zu ermöglichen. Gleichzeitig brauchen wir aber Wachstumsimpulse und Innovationsanreize, um die Reformländer zu unterstützen. Wir freuen uns über die Initiative von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, ein 300 Milliarden Euro schweres Wachstumspaket auf den Weg zu bringen. Aber es muss auch klar sein, dass das nicht aus Mitteln des ESM finanziert wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Der ESM darf nicht geplündert werden. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Nur für Banken, da darf der geplündert werden!) Das würde das Vertrauen, das wir gerade hergestellt haben, wieder infrage stellen. Eine Zweckentfremdung der ESM-Mittel kommt für uns nicht in Betracht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Aber vor allen Dingen müssen die europäischen Länder aufhören, sich gegenseitig die Steuerbasis abzugraben. Das sind Milliardenverluste, und es bezahlen am Ende immer die Steuerzahler, wenn einzelne Mitgliedsländer Schlupflöcher für internationale Konzerne schaffen, die am Ende nach Hause gehen, ohne überhaupt einen einzigen Euro oder Cent an Steuern zu zahlen. Das müssen wir stoppen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Ich habe Italien erwähnt. Italien braucht jetzt nicht einfach nur mehr Geld, sondern es muss zuallererst wieder wettbewerbsfähiger werden. In Italien ist die Produktivität in den letzten 15 Jahren so gut wie gar nicht gestiegen. Der Abstand zu Deutschland, was die Produktivität angeht, ist stattdessen um 35 Prozent gewachsen. Matteo Renzi hat seit seinem Amtsantritt ganz entscheidende Reformen angepackt. Ob die Wahlrechtsreform, die Senatsreform, die Justizreform oder die Arbeitsmarktreformen: Ich finde, Matteo Renzi verdient dafür jede Unterstützung, die wir geben können. (Beifall bei der SPD) Und ich danke der Frau Bundeskanzlerin, dass sie auch der französischen Regierung ihre Unterstützung zugesagt hat und dass sie die Reformanstrengungen der Regierung Valls gelobt hat. Auch wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, ist und bleibt die deutsch-französische Freundschaft der Lebensnerv und der Motor der europäischen Einigung. Deutschland und Frankreich dürfen sich nicht auseinanderdividieren lassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, uns beschäftigen die Folgen der internationalen Konflikte für unsere Wirtschaft. Aber noch viel mehr beschäftigt uns die Lage der Menschen in den Konfliktregionen; denn in Syrien und im Irak scheint sich jetzt zu bewahrheiten, wovor wir auf unserer Sondersitzung am 1. September gewarnt hatten. Die ISIS-Terroristen lösen einen Flächenbrand bis an die Grenze des NATO-Landes Türkei aus. Seit Wochen toben die Kämpfe um die syrisch-türkische Grenzstadt -Kobane. Es ist gut, dass unter Führung der Vereinigten Staaten jetzt eine internationale politische und militärische Allianz gegen die ISIS-Terroristen zustande gekommen ist. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die Türken bombardieren die Kurden!) Es ist ganz klar eine Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, diesen ISIS-Terrorismus zu stoppen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Eine Schlüsselrolle im Kampf um Kobane hat die Türkei. Natürlich erwartet niemand, dass die Türkei jetzt in Syrien einmarschiert. Aber die Türkei könnte den kämpfenden Kurden in Kobane mit anderen Mitteln helfen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das böte eine große Chance, den Frieden zwischen den Kurden und der türkischen Regierung langfristig zu untermauern. Diese Chance ist bislang nicht genutzt worden. Ich hoffe, dass es noch dazu kommt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE]: Im Gegenteil!) Wenn ich mir heute die Bilder vor Augen führe, die wir Tag für Tag aus Kobane sehen, dann bin ich jedenfalls froh, dass wir vor fünf Wochen die dringend benötigten Waffenlieferungen für die Kurden im Nordirak in diesem Hause nicht abgelehnt haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Diejenigen in der Opposition, die uns dafür kritisiert haben, sollten das nun zum Anlass nehmen, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Es ist schon bemerkenswert, dass Sie, Frau Göring-Eckardt, plötzlich einen Einsatz der Bundeswehr in Syrien nicht mehr ausschließen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, Sie fordern Waffenlieferungen an die PKK, Herr Oppermann! Denn die kämpft in Kobane! Das ist doch völlig unlogisch, was Sie hier sagen!) Sie wissen genau, dass es in dieser Situation kein UN-Mandat geben wird. Der Sicherheitsrat ist in der SyrienFrage blockiert. Weil Sie das genau wissen, gehört Ihre Forderung eher in das politische Schaufenster. Das halte ich für nicht überzeugend. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das, was ging, nämlich Waffen an die Kurden zu liefern, haben Sie abgelehnt. Aber das, was definitiv nicht geht, fordern Sie jetzt. Das ist keine glaubwürdige Politik. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Joachim Poß [SPD]: Und auch nicht logisch!) Im Übrigen, ob mit oder ohne Mandat, halte ich es für eine völlig abwegige Idee, dass in dieser Situation deutsche Soldaten in den syrischen Bürgerkrieg geschickt werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wir haben immer klargemacht, dass für uns die humanitäre Hilfe im Vordergrund steht. Wir sind aber auch im eigenen Land gefordert. Wir müssen alles dafür tun, dass die Menschen aus den Kriegsgebieten bei uns menschenwürdig aufgenommen und untergebracht werden. Die Zeit drängt. Hamburg muss jeden Monat 600 Flüchtlinge aufnehmen. In München ist die Erstaufnahme zusammengebrochen. Deshalb brauchen wir jetzt drei Dinge: erstens eine Änderung des Baugesetzbuches für den schnellen Bau von Unterkünften, zweitens eine Liegenschaftspolitik des Bundes, die eine Unterbringung von Asylbewerbern unterstützt, und drittens eine weitere Entlastung der Kommunen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wir werden prüfen, was wir sonst noch tun können. Wir dürfen die Kommunen in dieser Situation nicht alleine lassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Oppermann, darf der Kollege Ernst eine Zwischenfrage stellen? Thomas Oppermann (SPD): Ja, gern. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Klaus Ernst (DIE LINKE): Danke. – Herr Oppermann, Sie haben gerade die Situation in Syrien dargestellt. Welche Konsequenzen wollen Sie daraus ziehen, dass, wie jetzt bekannt geworden ist, die türkische Luftwaffe Stellungen der Kurden bombardiert? Wir haben also den Fakt, dass offensichtlich ein NATO-Land der restlichen NATO in den Rücken fällt, indem es die Gegner des IS bekämpft. Darüber hinaus besteht ja auch eine direkte Bedrohung der NATO-Truppen in dieser Region. Denken Sie auch darüber nach, die Waffenexporte in die Türkei, die offensichtlich die Gegner der NATO unterstützt, zu stoppen? Ich halte das für einen unmöglichen Vorgang. Ich habe dazu aber noch keine einzige Reaktion der Bundesregierung gehört. Thomas Oppermann (SPD): Kollege Ernst, ich sehe durchaus die Komplexität der Situation in der Türkei. Ich sehe mit Sorge, dass jetzt diese Luftangriffe geflogen werden. Wenn ich mir aber die Gesamtsituation anschaue, komme ich zu dem Schluss: Wir müssen trotz dieser komplexen Situation mit unserem Bündnispartner Türkei reden und darauf dringen, dass sich die Türkei eindeutig gegen ISIS positioniert und dazu ihren Beitrag leistet. Das ist der erste Punkt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Zweitens würde ich gerne auf die Argumente zurückgreifen, die einige Ihrer Kollegen in einem Text mit der Überschrift „Kobane retten!“ aufgeschrieben haben. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Bleiben Sie doch bei meiner Frage!) Ihre Kollegen schließen darin nicht aus, dass wir die Kurden, die um diese Stadt kämpfen, notfalls auch mit militärischen Mitteln unterstützen müssen. So weit würde ich in diesem Fall gar nicht gehen, weil wir die bekannten Schwierigkeiten mit unserem Bündnispartner Türkei haben. Aber ich finde, Sie und Herr Gysi sollten diese Kollegen, die diesen nachdenklichen Text geschrieben haben, unterstützen und nicht immer der Mehrheit Ihrer eigenen Fraktion nach dem Munde reden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das war keine Antwort auf meine Frage!) Wir müssen damit rechnen, dass die Zahl der Flüchtlinge aus Syrien und Irak weiter zunimmt. In diesem Winter könnte im Nahen Osten die größte Flüchtlings-katastrophe seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs bevorstehen. Deshalb müssen wir zuerst dafür sorgen, dass die Flüchtlinge den nächsten Winter überleben. Das kann nur gelingen, wenn wir die Länder unterstützen, die 90 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen. Das sind vor allem Libanon, Türkei und Jordanien. Des Weiteren kommen aber auch wir selbst nicht umhin, in Europa mehr Flüchtlinge aufzunehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es ist kein Ruhmesblatt, wie sich Europa insgesamt in dieser Frage bisher verhält. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Einzelne Länder sind an der Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit, andere halten sich weitgehend heraus. Flüchtlinge irren auf dem Kontinent umher. Im Mittelmeer spielen sich Tragödien ab. Das ist beschämend für Europa, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb, Frau Bundeskanzlerin, habe ich die herzliche Bitte: Sprechen Sie auch dieses Thema im Europäischen Rat an. Wir brauchen eine faire Verteilung der Flüchtlinge auf alle Länder in Europa. Europa muss in dieser Frage solidarisch zusammenstehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Katrin Göring-Eckardt ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundeskanzlerin, die Debatte über mehr Verantwortung in der Welt ist jetzt acht Monate alt. Die Debatte ist allerdings acht Monate lang unvollständig geblieben; denn Sie definieren die Welt und die Verantwortung, die wir dort haben, immer, ohne Europa dabei mitzudenken. Egal ob es um die Konjunktur geht, egal ob es um die Flüchtlinge geht, egal ob es um die Arbeitslosen geht: Europa, das sind in Ihren Worten immer die anderen – oder es ist Krise. Das ist kurzsichtig. Nehmen Sie die nationalstaatliche Brille endlich ab, und sorgen Sie dafür, dass klar wird: Wir sind Teil dieses Europas. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, auch wenn sich Sigmar Gabriel und Thomas Oppermann gerade so viel Mühe geben, es wegzudeuten: Die Konjunktur in Deutschland verliert an Schwung. Wir brauchen jetzt die richtigen Weichenstellungen, und das heißt: mehr Investitionen für Deutschland, mehr Investitionen für Europa, und zwar, ohne neue Schulden zu machen. Das ist ohne Weiteres möglich. Wir müssen uns nur die Ausgaben anschauen und überlegen, welche Subventionen wir abbauen können. Aber Sie investieren nicht genug, und Sie verschulden sich trotzdem. Sie verschulden sich bei der Infrastruktur; Sie verschulden sich bei der Rentenkasse und bei den Krankenkassen; Sie verschulden sich bei den künftigen Generationen, egal ob es um das Klima geht oder um die Rente. Jetzt, Herr Grosse-Brömer, sollen auch noch die Frauen daran schuld sein. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das habe ich nie gesagt!) Sie müssen schon sehr unter der Frauenmacht in Ihrem eigenen Laden leiden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie sagen es jedem in Europa, der es hören oder nicht hören will: Man möge sich doch bitte an Deutschland orientieren. Nun schaue ich mir an, mit welcher Ignoranz oder, besser gesagt, mit welch warmen Worten Sie auf die Jugendarbeitslosigkeit eingehen. Dabei ist diese ein Drama für Europa. Es versteht kein Mensch, warum die Fördergelder – 6 Milliarden Euro sind das – bei den Jugendlichen nicht ankommen. Sinnvolle Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit werden zu Tode verwaltet, und wir sind ein Teil davon. Wenn der BA-Chef, Herr Weise, sich hinstellt und sagt: „Der Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit braucht Zeit“, dann frage ich mich: Wie lange noch? Bis die Jugendlichen alle erwachsen sind? – Wir sind dabei, eine Generation für Europa zu verlieren, die wie keine andere vor ihr dieses gemeinsame Europa verkörpert. Deswegen sage ich: Hängen Sie sich rein, damit die Jugendarbeitslosigkeit wirklich bekämpft werden kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, seit der letzten Woche haben 600 000 Menschen in Europa gegen TTIP, gegen CETA und gegen TiSA unterschrieben. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Ein Fehler! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ein großer Fehler!) Diese Leute sind gegen eine Handelspolitik, die nur die Interessen der Global Player vertritt. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was ja auch Unsinn ist!) Diese 600 000 Leute – täglich werden es mehr – erwarten Volksvertreter in der Regierung und keine Genossen der Bosse, Herr Gabriel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Von den Abkommen profitieren mittelständische Unternehmen!) Die Menschen erwarten von Europa eine Handels-politik, die gut ist für die Wirtschaft und für die Verbraucher, die gut ist für die Kulturlandschaft und für das Klima. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Deshalb brauchen wir Freihandelsabkommen!) Insofern ist klar und deutlich: Natürlich müssen wir Handelsabkommen haben. Aber ihnen müssen Standards zugrunde liegen. Sie müssen dafür sorgen, dass die Interessen der Menschen, die sich so schnell und so intensiv engagieren, in Ihrer Politik, Herr Gabriel, überhaupt vorkommen und eine Rolle spielen können. Sie können sich nicht wegducken, Herr Gabriel, und nur mit ein paar warmen Worten darauf reagieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Umweltministerin musste hier letzte Woche eingestehen, dass sie in puncto Klima quasi nichts vorzuweisen hat. Sie werden nächste Woche in Brüssel die Energie- und Klimaziele für 2030 beschließen. Spätestens dann steht es schwarz auf weiß: Die deutsche Klimapolitik ist nicht mehr als Schall und Rauch. Der Rauch ist allerdings ziemlich dreckig, weil er vor allen Dingen aus Braunkohle besteht. 42 Milliarden Euro, so viel kostet die deutsche Energieerzeugung die Allgemeinheit, sagt die EU-Kommission. Und warum? Weil im vergangenen Jahr so viel Kohle in Deutschland verstromt wurde wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Jetzt soll mit dem Segen der alten EU-Kommission der Neubau des Atomkraftwerks Hinkley Point staatlich subventioniert werden. Es kann doch nicht sein, dass wir die unwirtschaftliche Risikotechnologie Atomkraft mit staatlicher Beihilfe am Leben erhalten, während die Erneuerbaren längst sauberer und wirtschaftlicher sind und günstiger Strom produzieren. Wenn Sie als Bundesregierung es ernst meinen mit dem Atomausstieg und der europäischen Energiewende, dann müssen Sie beim Europäischen Rat gegen diese Fehlentscheidungen Druck machen, und Deutschland muss sich der Klage von -Österreich beim EuGH anschließen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, beim Wahrnehmen von Verantwortung fallen der Bundesregierung immer gern die europäischen Nachbarn ein, gerade wenn es um die Flüchtlinge geht. Gleichzeitig landen immer mehr Flüchtlinge bei uns in Notunterkünften. In München schlafen sie unter freiem Himmel. Es fehlt an Decken, an Helfern, an Unterbringungsmöglichkeiten, faktisch an allem. Wenn nicht wenigstens immer mehr freiwillige Helfer da wären, wäre es noch schlimmer. Meine Damen und Herren, die Lösung wäre: deutlich weniger Seehofer und deutlich mehr Kretschmann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Er hat die gleichen Probleme!) Baden-Württemberg gibt 30 Millionen Euro extra für Personal und für ein Sonderbauprogramm aus. Bis zu 1 000 Opfer sexueller Gewalt werden aufgenommen. Meine Damen und Herren, das Boot ist nie voll. Man muss die Last gerecht verteilen, damit die Kommunen nicht Schiffbruch erleiden, ja; aber Sie verweigern sich nach wie vor einem nationalen Flüchtlingsgipfel. Da könnte man darüber reden, wie es Osnabrück schafft, 47 Prozent der Flüchtlinge in Privatunterkünften unterzubringen, oder warum es eigentlich so ist, dass in Thüringen kaum unbegleitete Minderjährige aufgenommen werden können, obwohl das gewollt ist. Die Schieflage zwischen den Ländern geht auf Ihr Konto, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das europäische Flüchtlingsrecht ist und bleibt eine Fehlkonstruktion, und zwar deshalb, weil Sie das so wollen. Sie halten an einer Politik der Abschottung an den Außengrenzen fest. Sorgen Sie doch endlich dafür, dass das Seenotrettungsprogramm „Mare Nostrum“ im Mittelmeer weitergeführt wird (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dass Asylsuchende legal nach Deutschland kommen können! Das wäre Verantwortung, wie ich sie mir vorstelle. Frau Kanzlerin, Sie fahren jetzt zum EU-Asien-Gipfel. Ihre Zeit dort werden Sie vermutlich besonders für die notwendigen Gespräche am Rande nutzen. Bitte sagen Sie Herrn Putin unmissverständlich, dass die EU ihre Sanktionen erst lockern wird und kann, wenn seinen Ankündigungen auch Taten folgen und die Ukraine nicht mehr weiter gewaltsam destabilisiert wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sagen Sie den Vertretern Chinas, dass mit der brutalen Gewalt gegen friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten in Hongkong endlich Schluss sein muss und sie der Modernisierung eine Chance geben müssen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ja, die Bedrohung durch die Terrormiliz „Islamischer Staat“ und die Lage im Nahen Osten sind dramatisch. Deswegen sage ich Ihnen: Überzeugen Sie Russland und China, dass sie ihre Blockade im UN-Sicherheitsrat endlich aufgeben, und ergreifen Sie eine Initiative für ein UN-Mandat! Es kann nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Man kann nicht, Herr Oppermann, hier über die Völkergemeinschaft reden und gleichzeitig sagen, bei der UN hätte man sowieso keine Chance. Wenn man die Völkergemeinschaft und ihre gemeinsame Verantwortung ernst nimmt, dann geht man zu den Vereinten Nationen und macht dort Druck. Wenn man das macht, dann wird man darüber reden müssen, welche gemeinsame Strategie man hat. Ich habe nichts anderes gesagt als: Wenn man über dieses Gemeinsame redet, dann kann man nicht als Erstes sagen: Wir sind nicht dabei. – Ein Mandat der Vereinten Nationen und ein echtes Engagement, dafür muss und dafür soll sich Deutschland einsetzen. Die Vereinten Nationen müssen stark gemacht werden. Genau darum geht es. Da können wir uns nicht wegducken, in keiner Weise, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen: „Gemeinsame Verantwortung in der Welt“, das muss für diese Bundesregierung endlich heißen, Europa auch tatsächlich nicht mehr als lästige Pflichtveranstaltung zu betrachten. Europa ist nur dann stark, wenn wir es stark machen, und zwar übrigens auch gegenüber der AfD, die jetzt so viel neue Unterstützung bekommt, und gegenüber ihren nationalistischen Geschwistern. Meine Damen und Herren, machen Sie Europa stark! Alles andere ist verantwortungslos. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun der Kollege Hans-Peter Friedrich für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der nächsten Woche wird auf dem Europäischen Rat auch das Thema Klimaschutz behandelt. Es bestehe die Notwendigkeit, Verantwortung in der Welt zu übernehmen, für Europa die Stimme zu erheben, hat die Frau Bundeskanzlerin gesagt. Das alles setzt eine solide ökonomische Grundlage in Europa voraus. Deswegen ist das, was Jean-Claude Juncker und seine Kommission in den nächsten Wochen und Monaten vorbereiten, von entscheidender Bedeutung. Ich gehe davon aus, dass dem das zugrunde liegen wird, was Juncker am 15. Juli noch als Kandidat für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vorgelegt hat, dass das die wesentliche Wegweisung sein wird. Er sagt, das Wichtigste und die erste Priorität seien für ihn Investitionen, und zwar private und öffentliche Investitionen, um Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in Europa zu schaffen. Meine Damen und Herren, es ist nichts Genaueres bekannt, woher diese 300 Milliarden Euro kommen und wie sie verwendet werden sollen. Nun kann man natürlich abwarten, bis die Kommission etwas vorlegt. So haben wir es in den vergangenen Jahren gemacht. Ich rate uns dazu, dieses Verfahren zu ändern und der Kommission, noch bevor sie etwas vorlegt, einige Wegweisungen mitzugeben. Wir können das als Parlament auf dem Weg über unsere Bundesregierung machen. Wir haben vielfältige Kontakte; viele von Ihnen haben Kontakte zur Kommission auf allen Ebenen. Und wir können die -starken Persönlichkeiten im Europäischen Parlament – Martin Schulz als Parlamentspräsident und Manfred Weber als Vorsitzender der größten Fraktion – nutzen, um diese Wegweisungen auch der Kommission mit auf den Weg zu geben. Was ist nun das Wichtigste? Was sind unsere Bedingungen für diese Investitionspakete, die Herr Juncker schnüren will? Erstens: keine Neuverschuldung. Ich will vorlesen, was Juncker selbst im Juli gesagt hat: Ich glaube nicht, dass wir auf der Grundlage ständig wachsender Schuldenberge nachhaltiges Wachstum schaffen können. Dies ist eine Lehre, die wir aus der Krise gezogen haben und die wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Ich hoffe, dass auch in diesem Hause jeder diese Lektion aus der Krise gelernt hat: Schulden sind der falsche Weg. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. Es muss klar sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Haftungsfolgen sich für Investitionspakete ergeben, die auf europäischer Ebene für die Mitgliedstaaten geschnürt werden. Wir wollen hier im Deutschen Bundestag auch darüber diskutieren, ob wir diese Haftung einzugehen bereit und in der Lage sind oder nicht. Deswegen ist es wichtig, dass wir auch beim Schnüren dieser Pakete Transparenz einfordern. Drittens. Wir reden nicht nur vom Geldausgeben, sondern von Investitionen. Was sind Investitionen? Nach Wirtschaftslexikon 24.com liegt eine Investition dann vor, wenn ein Bestandszugang eintritt. Meine Damen und Herren, volkswirtschaftlich heißt das: Eine Investition liegt vor, wenn die Substanz einer Volkswirtschaft gestärkt wird, und nicht dann, wenn einfach Geld ausgegeben wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Ich denke, die Frau Bundeskanzlerin hat zu Recht gesagt: Es kommt entscheidend auf die privaten Investitionen an. Hierzu sagt – auch hier darf ich wieder zitieren – Jean-Claude Juncker: Europa wird nur dann Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen hervorbringen, wenn wir für die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen und ein Klima schaffen, das unternehmensfreundlich und neuen Arbeitsplätzen zuträglich ist. So Jean-Claude Juncker. Der Mann hat recht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist aber so: Das Schaffen eines unternehmensfreundlichen Klimas und von Rahmenbedingungen ist in erster Linie eine Aufgabe, die bei den Nationalstaaten bzw. den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – und nicht auf der europäischen Ebene – angesiedelt ist. Weil Steuerpolitik, Sozialpolitik und Arbeitsmarktpolitik wesentliche Rahmen setzen, ist in allererster Linie jeder Mitgliedstaat selbst dafür verantwortlich, diese Rahmenbedingungen zu gestalten und die Konsequenzen aus Reformfähigkeit oder Reformunfähigkeit selbst zu tragen. Das ist im Übrigen Demokratie. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir werden Reformunfähigkeit nicht europäisieren. Deswegen wird es auch keine europäische Arbeitslosenversicherung geben, bei der die deutschen Arbeitnehmer Beiträge zahlen und für die Folgen haften müssen, die andere Nationalregierungen mit ihrer Reformunfähigkeit produziert haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, weil es aber so ist, dass die Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung für die Schaffung der Rahmenbedingungen haben, müssen wir natürlich auch auf die nationalen Akteure in Deutschland -blicken. Auch wir sind in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen für ein investitionsfreundliches Klima privater Investoren in Deutschland zu schaffen. Was sind dafür die Bedingungen? Die erste Bedingung, dass Menschen investieren können, ist, dass wir ihnen Spielräume geben, Kapital aufbauen zu können, das sie dann investieren können. Hier spielt die Steuerpolitik eine entscheidende Rolle. Ich freue mich sehr, dass wir in der Koalition jetzt über das Thema „kalte Progression“ sprechen; denn diese Spielräume sind notwendig, um überhaupt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen investieren können. Zweite Bedingung. Investitionen sind langfristige Kapitalbindungen. Deswegen ist die Voraussetzung für Investitionen, dass derjenige, der investiert, eine Chance hat, sein Geld wieder zurückzubekommen und vielleicht eine Rendite zu erzielen. Dazu ist notwendig, dass er Vertrauen in die wirtschaftliche Entwicklung hat; denn nur dann wird er investieren. Mein Freund, Volker Kauder, unser Kollege, sagt immer: „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit.“ Aber daraus muss man auch Schussfolgerungen ziehen. Die Wirklichkeit ist – Kollege Oppermann hat es vorhin gesagt –, dass sich die Konjunktur verändert hat. Die Wirklichkeit vom Oktober 2013 war bei strahlendem Konjunkturhimmel eine andere, als es die vom Oktober 2014 ist. Jetzt müssen wir diese Wirklichkeit nicht nur betrachten, sondern auch über Schlussfolgerungen aus dieser Wirklichkeit reden. Meine Damen und Herren, wir müssen uns als Vertreter des Volkes die Frage stellen – das dürfen wir nicht der Presse überlassen; „Können wir uns das noch leisten?“, so schreibt die Bild-Zeitung heute Morgen –, was wir uns noch leisten können und was nicht. Wir müssen die Wirklichkeit in der Welt betrachten und daraus die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Deswegen ist es auch richtig, dass sich der eine oder andere in der Koalition Gedanken macht und diese öffentlich äußert, ob man die eine oder andere neue Vorschrift, neue Belastung, neue soziale Wohltat vielleicht ein bisschen verschieben oder vielleicht für andere Zeiten aufheben sollte. Ich halte das für notwendig, auch für die Diskussions- und Debattenkultur in diesem Lande und in diesem Hohen Haus. (Beifall bei der CDU/CSU) Dritte Bedingung. Private Investoren investieren natürlich am liebsten dort, wo sie das Risiko, das sie ein-gehen, auch überblicken können. Aus der Krise 2008 -haben wir gelernt, dass Investoren damals Risiken eingegangen sind, die sie nicht überblickt haben. Sie haben zwar dreimal verbrieft, aber am Ende wusste keiner, wo das Risiko lag. Private Investoren investieren vor allem dort, wo sie den Überblick haben: in ihr selbst genutztes Häuschen, in ihr mittelständisches Unternehmen, in ihren Handwerksbetrieb. Meine Damen und Herren, deswegen ist es richtig, dass wir darüber nachdenken, die Investitionen in diesen Bereichen anzuregen und anzureizen. Deswegen ist es richtig, dass wir wieder über degressive AfA reden, dass wir wieder über die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen im Bereich der Energieeffizienzsteigerung reden. All das halte ich für dringend notwendig. Was in Deutschland gilt, gilt übrigens auch für die Mitgliedstaaten. Auch in den Mitgliedstaaten muss jede Regierung Verantwortung für die Rahmenbedingungen für Investitionen übernehmen. Wir können und müssen feststellen: All die Länder, die harte Reformen gemacht haben, Herr Gysi, haben heute eine bessere Ausgangs-situation und gewinnen das Vertrauen privater Investoren in ihren Ländern. Die Leute sollen nicht deswegen Reformen in ihren Ländern machen, nur weil es die Deutschen wollen, sondern sie sollen erkennen, dass sie das Vertrauen privater Investoren nur gewinnen können, wenn sie die Reformen auch durchführen. Darum geht es. (Beifall bei der CDU/CSU – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Den Leuten geht es schlechter als vorher!) Kommen wir zum Thema der öffentlichen Investitionen. Bei den öffentlichen Investitionen stellt sich die Frage: Was will die Europäische Union auf den Weg bringen? 300 Milliarden Euro – ein großer Teil wird durch private Investitionen in den Ländern wohl schon aufgebracht werden. Ich bin dem Kollegen Oppermann, der Bundeskanzlerin und auch dem Bundesfinanzminister sehr dankbar, dass sie klargemacht haben, dass sie nicht akzeptieren werden, Hand an den ESM zu legen. Der ESM darf nicht zweckentfremdet werden. Das wäre auch gegen die ausdrückliche Beschlussfassung dieses Hauses. Deswegen vielen Dank für die klare Aussage: Hände weg vom ESM. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber es gibt viele Spielräume im europäischen Haushalt. Es gibt dort viele Fonds: Kohäsionsfonds und andere Fonds. Es ist richtig, dass wir diese Fonds immer wieder auf ihre Zielgenauigkeit und ihre Sinnhaftigkeit überprüfen und sie auf das Ziel Investitionen und Wettbewerb ausrichten. Das ist der entscheidende Punkt. Damit muss man nicht bis 2016 warten, bis der mehrjährige Finanzrahmen offiziell evaluiert wird, sondern man kann schon jetzt beginnen. Ich erwarte, dass die Kommission dazu einige Vorschläge macht. Stichwort Europäische Investitionsbank. Auch hier geht es nicht darum, dass wir der Europäischen Investitionsbank einen großen Betrag geben und sagen: Sucht jetzt einmal nach Projekten. Schaut, wie ihr das Geld ausgebt; irgendwie werdet ihr es schon unter die Leute bringen. – Es muss vielmehr umgekehrt sein: Erst müssen sinnvolle Projekte gesucht werden, die dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Wenn man diese Projekte gefunden hat, dann kann man darüber reden, wie die Europäische Investitionsbank sie finanziert. So muss die Reihenfolge sein. Auch diese Wegweisung würde ich gerne Herrn Juncker und der Kommission mit auf den Weg geben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Schließlich muss es bei allen öffentlichen Investitionen immer auch um die Frage gehen: Welche Auswirkungen hat das Ganze auf den Mittelstand? Ich bin sehr froh, dass Herr Juncker in seinen bisherigen Erklärungen den Mittelstand in besonderer Weise berücksichtigt hat und dass er eigens dafür den Posten eines Vizepräsidenten geschaffen hat, der sich mit dem Thema Entbürokratisierung, das insbesondere ein Mittelstandsthema ist, auseinandersetzt. Im Rahmen der Diskussionen, die wir hier in diesem Hause darüber führen, wie wir öffentliche Investitionen in der Zukunft neu gestalten können, beispielsweise durch Gewinnung privaten Kapitals, rate ich uns dazu, bei allen Schritten auch immer die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft zu betrachten. (Beifall bei der CDU/CSU) Es geht nicht darum, irgendwie irgendwo Kapital zu haben, von dem dann die Bankkonsortien und die Großkonzerne profitieren, sondern wir müssen dafür sorgen, dass die Basis unserer mittelständischen Wirtschaft gestärkt wird. Das ist einer der entscheidenden Punkte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass wir in Europa und im gesamten Bereich der OECD aufhören müssen, diesen Akademikerwahn zu pflegen, der dazu führt, dass wir immer mehr arbeitslose Akademiker produzieren und immer weniger Menschen haben, die in der Industrie als Fachkräfte oder als Techniker ihre Arbeit machen können. Wenn Herr Juncker verlangt, dass der Anteil der Industrieproduktion am Bruttoinlandsprodukt in Europa von 16 auf 20 Prozent gesteigert werden soll, dann geht das nur, wenn wir qualifizierte Fachkräfte haben, die als Techniker, als Praktiker anpacken und helfen können, die Industrie nach vorne zu bringen, anstatt sich als Arbeitslose in einem Elfenbeinturm gegenseitig auf die Füße zu treten. (Beifall bei der CDU/CSU) In diesem Zusammenhang kann ich die Kommission nur warnen, die Hand an den Meisterbrief zu legen. Wenn es einen Schlüssel für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa gibt, dann ist es der Export unserer dualen Ausbildung. Nun lese ich mit großer Befriedigung, dass die Kommission immer erklärt, man wolle am Meisterbrief überhaupt nichts ändern. Aber es geht ja nicht allein um den Meisterbrief, sondern darum, dass der Meisterbrief Voraussetzung für die Gründung eines Handwerksunternehmens bleiben muss. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich kann nur davor warnen, die Hand daran zu legen; denn das würde dazu führen, dass in Deutschland Qualifikationsmöglichkeiten wegbrechen. Ich glaube, Deutschland hat eine wichtige Funktion, nämlich Vorbild für Europa in einer schwierigen und wichtigen Phase zu sein. Dafür hat dieses Hohe Haus eine große Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Bernd Westphal für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bernd Westphal (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine sehr verehrten Besucherinnen und Besucher! Deutschlands Wohlstand basiert zum großen Teil auf seiner Exportstärke. Mehr als die Hälfte unserer Exporte geht in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten in der aktuellen Herbstprognose der Wirtschaftsforschungsinstitute zeigt einmal mehr: Nur wenn es unseren europäischen Partnerländern gut geht, kann Deutschland auch auf Dauer erfolgreich sein. (Beifall des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD]) Deshalb brauchen wir dringend eine europäische Politik, die Wachstum und Beschäftigung in ganz Europa stimuliert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die in vielen Mitgliedstaaten anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Menschen, und schädliche Deflationstendenzen müssen entschieden angegangen werden. Das von Jean-Claude Juncker vorgeschlagene 300-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm muss daher schnell umgesetzt und die Finanzierung geklärt werden. Notwendig ist eine Überprüfung bestehender Programme. Der Abruf finanzieller Mittel auf europäischer Ebene muss vereinfacht und der Pakt für Wachstum und Beschäftigung auf seine Wirksamkeit und Umsetzung hin überprüft werden. Die Genehmigungsverfahren bei Programmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit müssen effizienter gestaltet und die Freigabe der Gelder muss so schnell wie möglich organisiert werden. Die EU darf auch bei wichtigen Technologien und Arbeitsplätzen der Zukunft im globalen Wettbewerb nicht den Anschluss verlieren. Bei Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Infrastruktur sind alle Mitgliedstaaten dringend gefragt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, jetzt hierzulande Investitionen zu stärken, um innerhalb der EU neue Wachstumsimpulse zu setzen. Die Stärkung der Wirtschaft muss mit der Stärkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einhergehen. Viele Menschen sehen in Europa nur den Vorrang des Wettbewerbs. Dies ist nicht das Europa, das wir den Bürgern versprochen haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Lohndumping ist in einigen Ländern Europas an der Tagesordnung. Deshalb ist die Einführung des Mindestlohns auch hier in Deutschland ein Gebot nicht nur sozialer, sondern vor allem auch ökonomischer Vernunft. (Beifall des Abg. Joachim Poß [SPD]) Es war höchste Zeit für diesen Kurswechsel, weil es inakzeptabel ist, wenn Menschen nicht von ihrer Arbeit Lohn ein menschenwürdiges Leben führen können. (Beifall bei der SPD) Neben anständiger Entlohnung sind Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Sagen und Haben unerlässlich. Gute Arbeit, soziale Gerechtigkeit, sichere Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung stehen nicht im Gegensatz zu einem innovationsfreundlichen Umfeld und zu wirtschaftlichem Erfolg, sondern bilden die Grundlage dafür. (Beifall bei der SPD) Europa braucht aber auch eine industriepolitische Initiative. Sie muss mit privaten und öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung, in Innovationen, in Bildung und nicht zuletzt in eine intakte Infrastruktur verbunden sein. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei der Energieversorgung zu. Europa braucht Versorgungssicherheit und eine gezielte Förderung umweltfreundlicher, ressourcenschonender und effizienter Energieformen. Eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland ist auch für Europa wichtig. Sie ist allerdings nicht im nationalen Alleingang möglich, sondern muss europakompatibel sein. Vor allem muss die soziale Balance durch bezahlbare Energien für private Haushalte gewahrt werden. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie darf durch steigende Industriepreise nicht zusätzlich beeinträchtigt werden. Hier ist der Kurs unseres Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel absolut zu unterstützen. (Beifall bei der SPD) In Europa steigt die Abhängigkeit vom Import von Energierohstoffen. Damit gehen enorme Risiken für die Versorgungssicherheit in Form von Menge und Preis einher. Daher kommt der Exploration, Gewinnung und Förderung heimischer Rohstoffe eine zunehmende Bedeutung zu. Das gilt auch für die Förderung von Erdgas und Kohle als Brückentechnologien auf dem Weg ins regenerative Zeitalter. Nur so können wir den Ausstieg aus der Kernenergie sicher gestalten. Insofern ist der Weg der Briten ein falscher. (Beifall bei der SPD) Vor dem Hintergrund des weltweiten Potenzials und des bereits heute deutlich erkennbaren wirtschaftlichen Impulses billigen Erdgases in den USA wäre es geradezu töricht, die Förderung von Schiefergas in Deutschland nicht wenigstens, wissenschaftlich begleitet, zu erproben – mit unseren hohen Standards, enger behördlicher Kontrolle, jahrzehntelangen Erfahrungen, wissenschaftlichem Know-how und hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dieser Branche. Wo denn sonst, wenn nicht hier, sollen diese Erfahrungen gesammelt werden? Es muss doch wohl möglich sein, in einem transparenten, wissenschaftlich begleiteten Prozess Erfahrungen zu sammeln und auf dieser Basis dann politisch zu entscheiden. Trotz seiner herausragenden Bedeutung wurde der industrielle Sektor in der Vergangenheit häufig als rückwärtsgewandt erachtet und die EU-Industriepolitik lange Zeit sträflich vernachlässigt. Dienstleistungen und Finanzmarkt standen im Vordergrund. Ordnungspolitische Vorstellungen reiner Marktregeln dominierten den Kurs. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich ändern. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ein erhöhter Globalisierungsdruck, Rohstoffknappheit, die demografische Entwicklung oder dringend zu lösende Fragestellungen im Klima- und Energiebereich machen nicht vor den Landesgrenzen der EU-Mitgliedstaaten halt. Sie verlangen nach einer koordinierten europäischen Handhabung. Wir brauchen eine in sich schlüssige Strategie der EU. Wir brauchen eine Strategie der nachhaltigen Entwicklung. Wirtschaftliche Dynamik, sozialer Fortschritt und Schutz der Umwelt hängen untrennbar und gleichrangig zusammen. So ist es wichtig und richtig, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Zuge des EU-Klima- und Energierahmens 2030 für drei verbindliche Ziele eingesetzt hat; die Bundeskanzlerin hat auf diese Zieltrias hingewiesen. Sie muss in den Beschlüssen des Europäischen Rates am 23. und 24. Oktober im Fokus stehen. Daran werden wir die Bundesregierung messen. Weitere wichtige Handlungsfelder auf europäischer Ebene sind zum Beispiel die Harmonisierung von Steuersätzen, Industrie 4.0, aber auch der Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Es besteht sicherlich Einigkeit darüber, dass wir eine Innovationsagenda für Europa benötigen. Was dann aber nicht zusammenpasst, ist die Kürzung von Mitteln für den Bereich Forschung und Entwicklung im EU-Haushalt um 10 Milliarden Euro. Hier muss die zuständige Ministerin widersprechen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Zum Schluss möchte ich noch einen wichtigen Punkt ansprechen. Große Sorgen bereiten mir die rechtsradikalen Tendenzen und die nationalen Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten. Mit einer perfiden Ausländerfeindlichkeit wird Stimmung gemacht und dem rechten Rand der Boden bereitet. Das dürfen wir nicht unwidersprochen hinnehmen. Das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese Entwicklung schadet der europäischen Idee, dem gemeinschaftlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt der Wirtschaft. Sie ist Gift für ein friedliches Miteinander der Menschen in Europa. Deshalb muss die künftige europäische Wirtschaftspolitik Perspektiven und Teilhabe für alle bereithalten bzw. schaffen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Alexander Ulrich ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Alexander Ulrich (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die insbesondere von der Bundesregierung durchgesetzte Austeritäts- und Kürzungspolitik hat Europa in die Rezession getrieben. Deshalb ist die Situation in Deutschland Ergebnis der eigenen Politik. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Könnten die Länder für das Ergebnis vielleicht auch selbst zuständig sein?) Man erntet, was man sät. Dafür tragen diese Bundesregierung, aber auch die Vorgängerregierung die Hauptverantwortung. (Beifall bei der LINKEN) Die Rezession ist nicht nur ein Problem für Deutschland und Europa. Letzte Woche tagten IWF und Weltbank in Washington. Auch dort wurde dringend angemahnt, dass Deutschland viel mehr für die Binnennachfrage und für Investitionen tun muss. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Aber Herr Schäuble hat sich auch hier weitestgehend verweigert. Deshalb ist Deutschlands Wirtschaftspolitik nicht nur ein Problem für Deutschland und Europa, sie ist mittlerweile ein Problem für die Weltkonjunktur. Ich fürchte, dass der US-amerikanische Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman recht hat, wenn er die deutsche Wirtschaftspolitik mit dem Schiller-Zitat kommentiert: „Gegen die Dummheit kämpfen selbst die Götter vergebens.“ Ich glaube, das ist wirklich so, angesichts dessen, was meine Vorredner gesagt haben. Herr Friedrich, Sie mahnen immer wieder an, dass es mehr private Investitionen geben sollte. Aber wenn Deutschland auf Verschleiß gefahren wird, wenn Deutschland dringende Investitionen nicht tätigt, warum sollen dann private Investoren an unser Land glauben? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Private Investitionen folgen öffentlichen Investitionen. Sie verweigern sich dem wegen des Fetischs der schwarzen Null. (Beifall bei der LINKEN) Herr Schäuble, Sie müssen der schwäbischen Hausfrau einmal erklären, (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Lassen Sie die arme schwäbische Hausfrau in Ruhe!) warum man angesichts der derzeitigen Niedrigzinspolitik dringende Investitionen nicht jetzt tätigt, sondern wartet, bis die Zinssätze wieder steigen. Das ist verschleudertes Geld. Dafür werden die künftigen Generationen zahlen müssen. Jetzt muss investiert werden! Jetzt ist das Geld billig! Es ist dringend notwendig, in Verkehr, Infrastruktur, Bildung und Forschung zu investieren. (Beifall bei der LINKEN) Deutschland ist nicht Teil der Lösung, sondern Deutschland ist Teil des Problems. Das fing damit an, dass die Niedriglohnpolitik Deutschlands mit der Agenda 2010 und Hartz IV zu riesigen Außenhandelsüberschüssen geführt hat. Das hat den Euro ins Wanken gebracht. Dann ging es weiter mit der Umdeutung der Finanzmarktkrise in eine Staatsschuldenkrise. Es folgten Kürzungsdiktate, die zu verheerenden auch menschlichen Katastrophen in Südeuropa führten. Ganz nebenbei: Ich finde es zynisch, dass Sie sich hier darüber -empören, dass Gregor Gysi Ihnen den Spiegel vorhält. Ihre Politik in Südeuropa hat zu menschlichen Katastrophen geführt. (Beifall bei der LINKEN) Es geht noch weiter: Man unterlässt jedwede Solidarität, um durch mehr Investitionen die Wirtschaft endlich wieder in Gang zu bringen. Eine ganze Generation Jugendlicher überlässt man ihrem Schicksal, indem man ihnen keine Perspektive gibt. Letzte Woche fand in Mailand ein Beschäftigungsgipfel statt. Auf diesem Gipfel hat Frankreich gesagt: Wir müssen 20 Milliarden Euro in die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit investieren. Deutschland hat das abgelehnt. Zur Erinnerung: Wir haben 1,7 Billionen Euro zur Rettung der Finanzmärkte organisiert. Aber zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind dieser Bundesregierung 20 Milliarden Euro zu viel. Das ist zynisch. Das kann man wirklich nicht akzeptieren. (Beifall bei der LINKEN) Ich komme zum Schluss. Die Frau Bundeskanzlerin hat gesagt, dass 6 Milliarden Euro bereitstehen, aber nicht abgerufen werden. Sie werden nicht abgerufen, weil die Länder kein Geld für die Kofinanzierung haben; denn die ihnen aufoktroyierten Spardiktate führen dazu, dass dieses Geld nicht bereitsteht. Wir brauchen dringend Investitionen ohne Kofinanzierung. Diesbezüglich muss Europa viel mehr tun, und auch diese Bundesregierung. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Der Kollege Matern von Marschall ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Matern von Marschall (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Göring-Eckardt hat der Bundesregierung mangelndes Engagement in der Europapolitik vorgeworfen; diese Frage wird offensichtlich gerade im Gespräch mit Frau Merkel geklärt. Ich denke, das Gegenteil ist der Fall: Die Bundesregierung versucht, europapolitische Impulse zu setzen. Das wird sie mit Sicherheit insbesondere auf dem Europäischen Rat am 23. und 24. Oktober 2014 machen. Die Bundesregierung wird mit Sicherheit auch hinsichtlich der Klimapolitik Impulse setzen. Sie hat – dafür bin ich ihr sehr dankbar – in der Vergangenheit und auch heute wiederholt darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Klimapakets die Reform des Emissionshandels eine ganz wesentliche Rolle spielt. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt, damit wir in der Europäischen Union insgesamt das Ziel der CO2-Reduktion erreichen. Ich will nachher noch etwas genauer darauf eingehen. Es geht, um das vorwegzunehmen, darum, dass wir die Gesamtmenge der CO2-Emissionen in Europa bemessen und uns ernsthaft das Ziel setzen, die CO2-Emissionen bis 2030 zu reduzieren, aber auch weit darüber hinaus, und zwar bis 2050. Bis 2050 sollen die CO2-Emissionen übrigens um 85 Prozent reduziert werden. Das ist erforderlich, wenn wir die allerschlimmsten Auswirkungen und Schäden der Klimaveränderungen noch stoppen wollen. An diesem Ziel hält auch die Bundesregierung fest. Aus diesem Grund will die Bundesregierung den CO2-Emissionszertifikatehandel strukturell reformieren. Es ist ganz wichtig, dass wir erkennen, dass diese ambitionierten, verbindlichen Vereinbarungen, die wir in Europa treffen müssen, vor dem Hintergrund des Weltklimagipfels im kommenden Jahr in Paris zu sehen sind. Das ist von ganz entscheidender Bedeutung; denn wenn wir im Herzen Europas, in Paris, im kommenden Jahr nicht mit einer gemeinsamen, starken Position in dieser Frage auftreten, dann wird das als ein Scheitern Europas in dieser wesentlichen Zukunftsfrage gesehen, und das darf nicht geschehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Europa muss vielmehr, angeführt von Deutschland, das diesbezüglich ambitionierte Ziele verfolgt, eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz spielen. Wir werden aber sorgfältig darauf achten – das wird bei der Reform des Zertifikatehandels genauso wichtig sein –, dass die energieintensiven Unternehmen, die in diesem Land und in Europa tätig sind, nicht zur Abwanderung gezwungen werden, weil sonst anderenorts noch sehr viel mehr CO2 emittiert wird. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite werden wir auch sorgsam darauf achten müssen, dass der Zertifikatehandel so reformiert wird, dass ein Anreiz für Investitionen in saubere Technologien gegeben wird. Das ist das Wichtige. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es kann unmöglich sein, dass es weiterhin rentabel ist, diese Kohle-Dinos, die uns doch sehr sauer aufstoßen, um es einmal so zu sagen, weiter zu betreiben, während neue, moderne Gaskraftwerke stillstehen. Das geht nicht. Auch unter diesem Aspekt muss der Zertifikatehandel reformiert werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will kurz erläutern, dass Klimapolitik für mich nur ein Baustein von Nachhaltigkeitspolitik ist. Diese haben wir hier in Deutschland hoch angesiedelt – sie ist Chefsache –, aber in Europa zeigt sie nur zarte, erste Ausprägungen. Insofern bin ich dankbar, dass Jean-Claude -Juncker seinen ersten Vizepräsidenten Timmermans gebeten hat, sich dieses Themas anzunehmen. Wir werden sorgsam darauf achten, dass sich daraus auch eine gesamteuropäische Strategie zur Nachhaltigkeit entwickelt. Wir werden auch deshalb darauf achten, weil – davon bin ich überzeugt – Klimapolitik als Teil von Nachhaltigkeitspolitik im Zusammenhang mit den globalen Nachhaltigkeitszielen gesehen werden muss, die nachfolgend zum Klimagipfel in Paris von den Vereinten Nationen verabredet werden. Diesen Zusammenhang zu sehen, ist wichtig. Deswegen brauchen wir auch in Europa eine Nachhaltigkeitsstrategie, die diesen Namen verdient. Dafür setzen wir uns besonders im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, aber auch im Nachhaltigkeitsrat ein. Wir werden daran festhalten und Jean-Claude Juncker daran erinnern. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte den Zusammenhang zwischen diesen verschiedenen Aspekten in einem Gesamtkonzept der Nachhaltigkeit verdeutlichen. Das ist nicht irgendwie Gutmenschentum. Wenn wir sehen, wie stark die Auswirkungen des Klimawandels sind – Menschen leiden durch Überschwemmungen oder durch Dürreperioden unter Hungersnöten, sie werden in die Flucht getrieben und durch ihre Flucht auch in Konflikte und in Kriege –, dann erkennen wir auch, dass es wesentliche sicherheitspolitische Auswirkungen und, um es platt zu sagen, auch finanzielle Auswirkungen gibt, die wir am Ende tragen müssen. Deswegen muss man diese Dinge im Zusammenhang einer globalen Nachhaltigkeitspolitik betrachten. Insofern bin ich sehr dankbar, dass das im Hause von Minister Müller so gesehen wird. Ich denke zum Beispiel an die wunderbare Initiative letzte Woche, bei der sich Kinder für die Kinder in Westafrika engagiert haben, die dort gezwungen sind, Kakaobohnen zu ernten, ohne entsprechend dafür bezahlt zu werden, damit wir im Supermarkt billige Schokolade kaufen können. Auch hier engagieren wir uns. Darauf wollte ich hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Klimapolitik und Entwicklungspolitik in einem Konzept von globaler Nachhaltigkeitspolitik hinweisen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich möchte zum Schluss noch einmal auf das Zertifikatesystem zu sprechen kommen, damit es auch verstanden wird; denn es ist einigermaßen kompliziert. Ich glaube, das System des CO2-Zertifikatehandels kann – Frau Bundeskanzlerin, Sie haben ja gesagt, dass Europa stark sein muss, aber nur dort, wo es die Nationalstaaten nicht auch sein können – die Chance auf Subsidiarität bieten. Denn wenn das allgemeine Ziel der CO2-Reduktion verbindlich festgelegt wird, können wir den einzelnen Staaten mehr Freiheit innerhalb dieser Zielsetzung, innerhalb dieser Reduktionsstufen bieten, sodass sie die Reduktionsziele entsprechend der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten der einzelnen Staaten erreichen. Das muss man sehen. Ich muss übrigens auch sagen: Wir müssen, Frau Bundeskanzlerin, wenn wir diese ambitionierten Ziele in Brüssel verhandeln, natürlich nicht nur auf die Industrie achten, sondern auch auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Staaten der Europäischen Union. Polen hat selbstverständlich ganz andere Möglichkeiten und auch Vorstellungen. Auch das muss bei einer Lastenverteilung innerhalb des Zertifikatesystems berücksichtigt werden. Ich glaube, nachdem ich diesbezüglich mit vielen wissenschaftlichen Instituten gesprochen habe, dass ein Preiskorridor ein durchaus gutes und mögliches Verfahren ist, um diese Zertifikate künftig sozusagen auch für die Wirtschaft planbar zu machen. Ich denke hier an einen Preiskorridor in der Größenordnung von 15 bis 30 Euro pro Tonne CO2. Jetzt ist es so, dass wir durch die Wirtschaftskrise immer noch einen riesigen Überhang an Zertifikaten haben, die gar nicht aufgebraucht wurden. Da geht es um gewaltige Mengen, die wir vielleicht vorübergehend aus dem Markt herausnehmen. Ich denke, in Zukunft brauchen wir eine Marktstabilitätsreserve, mit der flexibel umgegangen werden kann, und zwar so flexibel, dass wir bei den Preisschwankungen nach oben und nach unten die Menge der Zertifikate dem durch die Wirtschaftsphasen unterschiedlichen CO2-Ausstoß anpassen können. Das ist sicherlich der richtige Weg. Wenn wir es bei diesem Zertifikatehandelssystem belassen und es den Staaten darüber hinaus im Detail selber überlassen, wie sie diese Ziele erreichen, wäre das gut und würde dem Subsidiaritätsprinzip genügen. Ich möchte zum Abschluss sagen: Ich glaube, wir können durchaus darüber nachdenken, ob in Zukunft noch andere Branchen in den Zertifikatehandel einbezogen werden sollten. Im Augenblick sind hier nur der Energiesektor und der Industriesektor – und davon auch nur ein bestimmter Teil – integriert. Damit werden etwa 45 Prozent der CO2-Emissionen Europas erfasst, 45 Prozent immerhin, aber keine 100 Prozent. Deswegen wird es sinnvoll sein, den Zertifikatehandel auf andere Branchen auszudehnen, gegebenenfalls auf den Wärme- und auch auf den Transportsektor. Das ist aber eine mittelfristige Perspektive. Erst einmal geht es darum, dass wir überhaupt gemeinsam zu einem Ziel kommen. Ich glaube, dass die Bundeskanzlerin die Beste ist, um kraft ihrer eigenen Überzeugung zu diesem Thema die europäische Gemeinschaft im Rat zu einem gemeinsamen Ziel zu bringen – auch dank ihrer eigenen Überzeugung im Hinblick auf die Bedeutung einer nachhaltigen europäischen und globalen Politik. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Annalena Baerbock das Wort. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Sie haben eingangs gesagt, dass Sie von anderen Staaten immer wieder hören: Wir erwarten, dass Sie Ihre Stimme erheben. – Darauf warten wir ebenfalls sehr lange: dass Sie endlich Ihre Stimme erheben, und zwar zu wichtigen Punkten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn die Vereinten Nationen verkünden, dass der Umfang der Lebensmittelhilfe um 40 Prozent gekürzt werden muss, vor allem für Syrien, dann erwarten wir, verdammt noch mal, dass Sie Ihre Stimme erheben und sagen: So geht es nicht, wir helfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Großbritannien weiter auf Atomkraft setzt und die scheidende EU-Kommission sagt: „Ja, das befürworten wir“, dann erwarten wir von Ihnen als Regierungschefin eines Landes, das aus der Atomkraft aussteigt, dass Sie Ihre Stimme erheben und deutlich sagen: Nein, nicht mit uns! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Investitionsschwäche in Europa weiter um sich greift, dann erwarten wir von Ihnen, dass Sie Ihre Stimme erheben und endlich in eine nachhaltige Entwicklung investiert wird. Und da ist es wirklich der Oberknaller, dass Sie in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf Nachhaltigkeit in Europa ausgerechnet den EU-Haushalt anführen. Was haben Sie denn als Teil der Staats- und Regierungschefs dazu beigetragen, dass Europa in den nächsten Jahren einen nachhaltigen Haushalt hat? Gar nichts. Sie haben sich als Rat gemeinsam gegen das Europäische Parlament gestellt, das mehr Ausgaben für Forschung und Entwicklung, mehr Ausgaben für Solidarität in Europa und mehr Ausgaben für den Klimaschutz gefordert hat. Die Kürzung des EU-Haushalts, das sind auch Ihre Kürzungen, Frau Bundeskanzlerin. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben es verpasst, die wichtige Frage der wirtschaftlichen Entwicklung Europas mit den Klimazielen zu verzahnen. Sie hätten im Haushalt vor gut einem Jahr den Startschuss für eine sozial-ökonomische Transformation Europas setzen müssen. Stattdessen haben Sie als Bundeskanzlerin einer zunächst schwarz-gelben Regierung und dann einer schwarz-roten Regierung dazu beigetragen, dass Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und erneuerbare Energien in Deutschland und in Europa gegeneinander ausgespielt werden – und jetzt wundern Sie sich, dass wir bei den 2030-Zielen nicht wirklich vorankommen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was Sie gebraucht hätten, wäre eine Strategie, wie sie jüngst im New Climate Economy Report formuliert wurde, der unter dem Titel „Besseres Wachstum, besseres Klima“ betont, dass ökonomisches Wachstum und die Eindämmung der Risiken des Klimawandels Hand in Hand gehen können, wenn es – das betont der Bericht sehr deutlich – „eine starke politische Führung und eine glaubhafte, in sich stimmige Politik“ gibt. Leider müssen wir heute hier konstatieren, dass es diese starke politische Führung Ihrerseits für wirtschaftliche Entwicklung und Klimaschutz in Europa nicht gibt und dass es keine stimmige Politik für die Energiewende in Deutschland und in Europa gibt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wünschen uns sehr, dass Sie einmal in den Keller Ihres Bundeskanzleramtes hinuntersteigen. Vielleicht finden Sie dort Ihre eingestaubte rote Jacke wieder, die Sie vor etlichen Jahren vor den Eisbergen von Grönland präsentiert haben – auch Herr Sigmar Gabriel war da-bei –, und dass Sie sich gemeinsam daran erinnern, was es bedeutet, ambitioniert für Klimaschutz zu kämpfen. Wie wollen wir unseren europäischen Nachbarn erklären, dass erneuerbare Energien ein wirtschaftlicher, ein ökonomischer Erfolg sind, wenn wir hier in Deutschland immer wieder die hohen Energiekosten beklagen? Wie wollen Sie für eine engagierte europäische Klimapolitik kämpfen, wenn Sie noch nicht einmal zum Klimagipfel nach New York reisen und wenn Sie vor einem Jahr – es war ziemlich genau vor einem Jahr – zwar bei den CO2-Grenzwerten für Autos auf den Tisch hauen, aber hier und heute zu den 2030-Zielen, mit denen wir das 2-Grad-Ziel definitiv nicht erreichen werden, nichts anderes zu sagen haben als folgenden Satz: „Von deutscher Seite könnte man sich auch andere Ziele wünschen“? Sie können sich so viel wünschen, wie Sie wollen: Wenn Sie als Mitglied der Europäischen Union etwas zum Klimaschutz beitragen wollen, dann braucht es drei verbindliche und ambitionierte Ziele: Ausbau der Erneuerbaren, Energieeffizienz und CO2-Minderung. Dafür müssen Sie die verbleibende Woche hart kämpfen, damit Europa das in die Klimaverhandlungen einbringt; denn sonst droht die Konferenz in Paris zu scheitern. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Joachim Poß ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Joachim Poß (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen in Europa, auch in Deutschland, im Epochenjahr 2014, wie es Heinrich August Winkler nennt, vor großen Aufgaben und Weichenstellungen. Zwar haben wir seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 und den nachfolgenden Turbulenzen im Euro-Raum unsere Handlungsfähigkeit verbessert. Aber ich fürchte, dass wir für die nun kommende Zeit mit den bisherigen Fortschritten, einschließlich der Bankenunion, nicht auskommen, dass wir uns in Europa weiter für das rüsten müssen, was da auf uns zukommt. Das sollten wir ganz realistisch ins Auge fassen und auch bei allen Fortschritten nicht verschweigen. Deswegen möchte ich die Bundeskanzlerin, die jetzt ihren Flug nach Mailand antreten musste, wie sie mir sagte, in einem Punkt ergänzen. Sie sprach davon, dass Irland, Portugal und Spanien ihre Programme erfolgreich abgeschlossen hätten. Es mag, technokratisch gesehen, richtig sein, die Programme abzuschließen. Die Kanzlerin hätte aber hinzufügen sollen: Die wesentlichen Probleme in diesen Ländern sind damit noch nicht gelöst, vor allen Dingen nicht das Problem der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit. (Beifall bei der SPD) Dies zeigen auch andere Strukturdaten. Die Verschuldung in Spanien zum Beispiel wird bis 2015 noch steigen. Das sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Wir als Bundesrepublik Deutschland sollten unseren Beitrag dazu leisten, dass eine teilweise unfruchtbare Debatte in Europa – auf der einen Seite die Forderung nach mehr Investitionen, auf der anderen Seite die nach mehr Strukturreformen – in der bisherigen Form beendet wird. Sie führt in eine Sackgasse. Wir brauchen mehr Investitionen in den einzelnen Ländern Europas, und wir brauchen auch mehr Strukturreformen in den einzelnen Ländern; das ist nicht zu leugnen. (Beifall bei der SPD) Strukturreformen bedeuten ja nicht nur, Arbeitsgesetze zu ändern. Strukturreformen bedeuten vor allen Dingen, ein vernünftiges Berufsausbildungssystem einzurichten. Strukturreformen bedeuten auch, dass die staatlichen Institutionen ihre Aufgaben wahrnehmen, dass etwa die Jugendgarantie tatsächlich umgesetzt wird. Ich habe nicht verstanden, warum Hollande in Mailand gesagt hat, wir bräuchten noch 20 Milliarden Euro mehr. Wir sind aus ganz unterschiedlichen Gründen noch nicht einmal in der Lage, 6 Milliarden Euro im Rahmen der Beschäftigungsinitiative kollektiv auszugeben. Das ist Teil der europäischen Realität. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit dieser Realität müssen wir uns beschäftigen, ebenso mit der Praxis. Angesichts der Transparenz und Effizienz in manchen Ländern muss ich sagen: Da ist noch viel Luft nach oben; da ist man gelegentlich sogar erschrocken über das Ausmaß. Ich verschweige auch nicht das Ausmaß der Korruption, das in einigen Ländern erschreckend hoch ist. Auch das muss thematisiert werden, das können wir nicht so ohne Weiteres tolerieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deswegen ist die wichtigste Reform in vielen Ländern, Rechtssicherheit herzustellen. Matteo Renzi sagt nicht umsonst: Ich will eine Justizreform. – Wenn man in Italien innerhalb von fünf Jahren kein Urteil bekommt – egal in welcher Angelegenheit –, fördert das nicht die Rechtssicherheit und auch keine langfristigen Investitionen. Das sind Punkte, über die wir uns verständigen müssen. Da müssen auch die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden. Wenn Bulgarien, Italien, die Slowakei und Rumänien weniger als 56 Prozent der Strukturfördermittel in der Periode 2007 bis 2013 abgerufen haben, bedeutet das einen Verzicht auf viele Arbeits- und Ausbildungsplätze in den jeweiligen Ländern. Das muss die Linkspartei auch einmal zur Kenntnis nehmen, bevor sie mit Schuldzuweisungen arbeitet, die an der Realität in Europa vorbeigehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Strukturmittel in Höhe von 102 Milliarden Euro sind nicht abgerufen worden. Wir müssen unseren Beitrag dazu leisten, das konkret zu ändern, und zwar auf der europäischen Ebene. Das muss die neue Kommission leisten. Der Bewilligungsprozess ist in der Tat sehr bürokratisch, und es bestehen Unterschiede in den einzelnen Ländern, was die Fähigkeit angeht, diese Mittel abzurufen. Nur nebenbei: Die Jugendarbeitslosigkeit ist nicht nur ein Problem in den südlichen Ländern. In 18 EU-Ländern liegt sie über 20 Prozent, zum Beispiel in Schweden bei 27,6 Prozent und in Irland bei 26,9 Prozent. Das sind die Probleme, mit denen wir uns in den nächsten Jahren auseinandersetzen müssen mit einem Policy Mix, der konkrete Fortschritte bei Investitionen und Strukturreformen sowie eine angemessene Konsolidierung umfasst. Deswegen brauchen wir auch Finanzierungsmittel. Wir brauchen praktische Fortschritte im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Starbucks, Google und Co. und auch große deutsche Konzerne müssen von uns gezwungen werden, endlich Steuern in Europa zu zahlen, damit wir diese Initiativen finanzieren können. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Maik Beermann [CDU/CSU]) Die Aufhebung des sogenannten Bankgeheimnisses, die jetzt im Ecofin beschlossen wurde – dafür haben einige wie ich jahrzehntelang gekämpft –, kommt zwar etwas spät, aber sie ist gleichwohl richtig und eine wesentliche Voraussetzung, um in diesem Kampf erfolgreicher zu sein. Man muss es offen sagen: Dagegen gab es in diesem Parlament massiven Widerstand von Konservativen und Liberalen über Jahre und Jahrzehnte. Das hat sich geändert. Das halte ich für einen Fortschritt. Die Möglichkeiten der Europäischen Investitionsbank zur Ankurbelung der Investitionen sind genannt worden. Da müssen wir durch Anhebung des Eigenkapitals ein Vielfaches an Investitionsvorhaben fördern. In den Gesprächen, die ich in den letzten Monaten in Europa geführt habe – sei es mit Ökonomen und Vertretern der Wirtschaft oder mit Politikern –, bin ich auf ein Problem gestoßen, das mir nicht unbekannt ist: Das ist die wachsende Ungleichheit hier in Europa und auch in den USA. Auch das ist ein Problem, das durch die Europäische Union und das, was Juncker bisher gesagt hat, nicht adressiert worden ist. Wir haben also viel zu tun. Dieses deutsche Parlament sollte einen wirklich konstruktiven Beitrag leisten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Maik Beermann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Maik Beermann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gysi, das war heute wieder einmal ein Demagogenklamauk sondergleichen, den wir uns hier anhören mussten. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN: Oh! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Dann gehen Sie doch raus!) Wenn wir nämlich auf Sie hören müssten, dann wäre unser leistungsfähiger Staat schon mausetot. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: So abgewickelt wie seine DDR, so wären wir heute! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Einmal hat er es schon bewiesen!) Frau Göring-Eckardt, ich glaube, dass Herr Gabriel nicht der Genosse der Bosse ist, sondern meines Wissens immer noch der Boss der Genossen. Ich glaube, das ist ein kleiner Unterschied. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Punkt geht an Sie!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich die Ausführungen unserer Kanzlerin im Bereich der europäischen Klima- und Energiepolitik untermauern. Basierend auf der chinesischen Weisheit „Der Mann, der den Wind der Veränderung spürt, sollte keinen Windschutz, sondern eine Windmühle bauen“, betreiben wir als Union gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eine solide Klima- und Energiepolitik. Durch eine enge Verzahnung der europäischen Ebene mit unserem Tun und Handeln hier in Berlin ist es uns gelungen, in den vergangenen Jahren eine verlässliche Politik in diesen Bereichen zu erarbeiten. Im Grunde besteht sogar innerhalb unseres Hauses eine große Einigkeit darüber, dass der eingeschlagene Weg eine Grundlage für die europäische Energiepolitik bilden kann. Mit Herrn Günther Oettinger haben wir in den vergangenen Jahren auch auf europäischer Bühne maßgeblich die Weichen der Energiepolitik gestellt. Wenn der Kollege Hofreiter lieber die Klimakommissarin unterstützen wollte, als auf den Energiekommissar zu hören, weil er der Meinung war oder ist, dass Deutschland beim Klimaschutz vom Vorreiter zum Bremser geworden ist, dann kann ich dem nicht zustimmen. Denn wenn jemand zum Klimaschutzbremser geworden ist, dann eben genau die zuständige Kommission. Das Abschaffen der ehrwürdigen Glühbirne, Staubsauger mit nur noch 1 000 Watt, die eigentlich gar keinen Staub mehr saugen, weil die Power fehlt, oder Kaffeemaschinen, die sich nach fünf Minuten automatisch abstellen, sodass man danach einen kalten Kaffee serviert bekommt: All das haben die Menschen in unserem Land und in Europa nämlich satt, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn man sich die aufwendige Produktion einer Energiesparlampe vor Augen führt, dann kann man über eine gewisse positive Klimaschutzbilanz sicherlich nur schmunzeln. Wie im Energiefahrplan der Europäischen Kommission erwähnt, sind das Wohlergehen der Menschen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und das Funktionieren der Gesellschaft insgesamt von sicherer, nachhaltiger und erschwinglicher Energie abhängig. Deutschland hat die Energiewende bereits eingeleitet, was in Europa mittlerweile zu einem geflügelten Wort geworden ist. Wir sind auf einem guten Weg, uns von der Atomkraft zu verabschieden und auf erneuerbare Energien zu setzen. Anders unsere Nachbarn in Frankreich: Sie setzen nach wie vor auf Atomstrom als zentralen Energielieferanten. Etwa 60 Prozent der dortigen Stromerzeugung stammt aus Kernkraftwerken. Frankreich wäre derzeit wirtschaftlich aber auch überhaupt nicht in der Lage, auf Atomstrom zu verzichten. Unsere Freunde in Polen haben ein hohes Vorkommen an Steinkohle. Sie möchten auf diesen kostengünstigen Energieträger ebenso wenig verzichten. Nur durch niedrige Energiepreise können im internationalen Handel häufig Wettbewerbs- und Standortvorteile erzielt werden. Meine Damen und Herren, wir leben nicht auf einer Insel der Glückseligkeit. Die europäische Klima- und Energiepolitik ist und bleibt ein Gemeinschaftsprojekt. Wir müssen unsere nationalstaatlichen Projekte und Ansätze in den europäischen Weg einbringen und weiterhin als Taktgeber in Europa fungieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nehmen wir die aktuell hitzigen und kontroversen Debatten um die Förderung von Schiefergas: Das sogenannte Fracking ist derzeit in einigen EU-Ländern verboten; in manchen Ländern finden aber auch Probebohrungen statt. Ich warne aber in jedem Fall davor, aus Idealismus diese Möglichkeit von vornherein abzulehnen. Wir dürfen in jedem Fall nicht riskieren, dass energieintensive Unternehmen in die USA abwandern, weil sich die Energiepreise dort im Sinkflug befinden, während sie in Europa stetig steigen. Das wird uns in Europa Arbeitsplätze kosten, und auch dem Klimaschutz wäre in keiner Weise geholfen. Jedoch dürfen wir in dieser Frage nicht nur die wirtschaftlichen Aspekte bei unserer Entscheidungsfindung in den Vordergrund stellen. Ebenso sollten der Natur-, Umwelt- und vor allen Dingen auch der Trinkwasserschutz einen hohen Stellenwert einnehmen. (Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD]) Mit Blick auf meinen Wahlkreis Nienburg-Schaumburg im schönen Niedersachsen kann ich Ihnen mitteilen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass auch die Bevölkerung bei mir zu Hause sehr kontrovers über dieses Thema diskutiert. Wir sollten aber nicht nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung beschließen, sondern auch darüber nachdenken, ob es nicht notwendig ist, Lagerstättenwasser verpflichtend aufbereiten zu lassen, bevor es wieder im Erdreich verpresst wird. (Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD]) Neben unseren nationalen Bemühungen zum Themenfeld Fracking wird auch in der EU-Kommission ein europäischer Regulierungsrahmen erstellt. Ich finde, genau hier gehört dieses Thema auch hin. Neben der nationalen Gesetzgebung sind bei solch sensiblen Themen europäische Rahmenbedingungen zu schaffen. Denn nur so kann einem langfristigen und grenzübergreifenden Natur- und Klimaschutz Rechnung getragen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiteres Ziel ist klar – das hat auch die Kanzlerin schon angesprochen –: Wir müssen die Entwicklung des europäischen Energiebinnenmarktes voranbringen. Hier gibt es noch enorm viel Arbeit. Der Binnenmarkt für Gas und Strom muss endlich funktionieren. Die Transeuropäischen Netze werden den heutigen und künftigen Anforderungen in keiner Weise gerecht. So hat Spanien beispielsweise völlig unzureichende Netze nach Frankreich. In den baltischen Staaten gibt es nach wie vor Regionen, die vom europäischen Energienetz entkoppelt sind. Dabei ist es längst beschlossene Sache, dass es solche Energieinseln bis 2015 nicht mehr geben soll. Hier brauchen wir mehr Europa, nicht weniger. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Mehr Europa!) – Hier brauchen wir mehr Europa; Sie haben völlig recht. Machen wir uns nichts vor: Deutschland ohne eigene Meiler am Netz und ohne das Risiko von Blackouts, falls unsere Windräder und Solarpanels nicht genug Strom produzieren, das wird nur dann funktionieren, wenn wir problemlos Strom über gut ausgebaute Transeuropäische Netze von unseren europäischen Nachbarn beziehen können. Wie dem Bericht der Europäischen Kommission zur Vollendung des Energiebinnenmarktes vom 13. Oktober dieses Jahres zu entnehmen ist, haben nun endlich die Bemühungen um den Ausbau der transeuropäischen Stromverbindungen den einen oder anderen Erfolg gezeigt. Entgegen der Kritik von Frau Bulling-Schröter von der Fraktion Die Linke, die am 24. Juni formulierte, dass es weder für den Bürger noch für den Staat billiger werden kann, zeigt der Bericht, dass nicht nur der Stromgroßhandelspreis zwischen 2008 und 2012 um ein Drittel gesunken ist, sondern dass günstigere Preisangebote auch dem Endkunden geboten werden. Die Energiewende ist daher für unser Land ein richtiger Schritt auf dem Weg hin zur Industriegesellschaft der Zukunft. Nur mit einer erfolgreichen Energiewende können nachhaltiges Wachstum und die damit verbundenen Arbeitsplätze in unserem Land und in Europa gesichert werden. Zudem müssen wir unsere Unabhängigkeit von Energieimporten ausbauen. Wir als Christdemokraten werden für die Fortsetzung der Energiewende auch in der Europäischen Union werben, um zum Wohle der Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie der Industrie und Wirtschaft die Energiepolitik der getrennten Wege zu überwinden. Daher kann ich einer Pressemitteilung wiederum der Fraktion Die Linke nicht folgen. Meine Damen und Herren, Sie wiesen im letzten Monat, am 9. September dieses Jahres darauf hin, dass Deutschland aufgrund seiner Rolle als Industrienation der Welt als Vorbild in Sachen Energiereform agieren müsse. Im selben Atemzug wird dann von Ihnen der Besuch der Kanzlerin beim Interessenverband der Industrie kritisiert, wo eben genau über dieses Thema gesprochen wurde, nämlich wie die Energiewende in der Industrie zu realisieren ist. Wenn ich mir die Ergebnisse oder die Initiativen auf der Internetseite der European Left Party in der Arbeitsgruppe „Energie und Umwelt“ anschauen möchte, dann finde ich nur eine weiße Seite ohne Inhalt. Der Fehler steckt hier anscheinend wieder einmal im Detail. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir müssen den Unternehmen die richtigen Anreize und Regulierungsrahmen bieten, die dazu dienen, die nötige Infrastruktur zu schaffen. Wir müssen darauf vertrauen können, dass in unseren EU-Partnerländern eine gewisse Energiesicherheit nachhaltig besteht. Die von Angela Merkel geführte Bundesregierung setzt sich natürlich für die Fortführung des EU-Rahmens 2020 mit seinen drei eigenständigen sowie verbindlichen Zielen auch für das Jahr 2030 ein. Im Konkreten stehen wir erstens für das Treibhausminderungsziel in Höhe von 40 Prozent, zweitens für das verbindliche EU-erneuerbare-Energien-Ziel in Höhe von 27 Prozent beim Endenergieverbrauch und drittens für ein verbindliches EU-Energieeffizienzziel von 30 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005. Wir als Union stehen hinter der strategischen Agenda des Europäischen Rates. Ich möchte heute aber auch ausdrücklich betonen, dass nicht nur umwelt- und klimapolitische Ziele in den Fokus rücken dürfen. Ebenso müssen wir uns sowohl die wirtschaftlichen als auch die gesellschaftspolitischen Herausforderungen vor Augen halten. Die Energie- und Klimaziele dürfen das dringend benötigte Wachstum bei uns in Europa nicht ausbremsen. Ich bin nun ein Jahr lang Bundestagsabgeordneter und habe in diesem einen Jahr feststellen müssen, wie schnell sich das Blatt in der politischen Ausrichtung wenden kann. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist noch nicht überwunden. Die Konflikte im Irak sowie der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sind ein beherrschendes Thema in vielen politischen Debatten. Die -Barbarei und die Gräueltaten des IS mit all den schrecklichen Bildern sind uns allgegenwärtig. Noch vor gut einem Jahr hat, denke ich, keiner von uns diese Entwicklungen voraussehen können. Gleichwohl wird von uns allen politisches Handeln verlangt. Ich rufe Sie daher auf: Lassen Sie uns die Handelnden sein, die im Wind der Veränderungen weitreichende und zielgerichtete Entscheidungen treffen! Aufgrund der enormen außenpolitischen Herausforderungen bin ich mir sicher, dass unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel dankbar für jeden konstruktiven und umsetzbaren Debattenbeitrag sein wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Johannes Singhammer (CDU/CSU): Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Philipp Mißfelder, CDU/CSU. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Philipp Mißfelder (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Regierungserklärung zu den drei wichtigen internationalen Gipfeln, die anstehen, hat gezeigt, dass Deutschland in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen. Wir sind zu Beginn des Jahres bei drei Reden auf der Münchner Sicherheitskonferenz mit der Frage von mehr Verantwortung sehr pauschal konfrontiert worden; der heutige Tag und auch die Vorbereitung auf die drei Gipfel zeigen, was das konkret bedeutet. Konkret bedeutet mehr Verantwortung aus Sicht unserer Fraktion nicht automatisch mehr Militär, es bedeutet für uns, dass wir koordinierter vorgehen wollen, was die Entwicklungszusammenarbeit angeht, aber auch was abgestimmtes europäisches Handeln angeht. Dafür sind die Rahmenbedingungen leider schwieriger geworden, weil wir sehen, dass trotz der Ankündigung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank für das OMT-Programm die Zeit, die dadurch gekauft worden ist – auch wenn es durch die Ankündigung gar nicht notwendig war, große Schritte zu gehen –, nicht genutzt worden ist, um die wirklich großen Fragen in Europa zu beantworten. Leider, muss ich an dieser Stelle sagen, war dies deshalb so, weil weder die strukturellen Reformen, die notwendig sind, in Ländern wie Italien oder Frankreich -vorangegangen sind, noch es gelungen ist, die Bankenunion in dem Maße voranzubringen, wie es notwendig wäre. Das wird auch deshalb schwieriger, weil wir -Signale haben, dass sich die wirtschaftliche Lage eintrübt. Aber auch da sage ich an dieser Stelle, dass wir auf den psychologischen Faktor setzen müssen und wir die Situation nicht schlechter reden sollten, als sie ist. Wir sind 2008/2009 definitiv stärker aus der Krise herausgekommen, als wir in die Krise gegangen sind. Das war damals das zentrale Versprechen der Bundeskanzlerin und der damaligen Großen Koalition, und dieses Versprechen ist eingehalten worden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Leider haben nicht alle europäischen Länder ihre Hausaufgaben gemacht, so wie sie es hätten tun müssen und wie wir es schmerzhaft gemacht haben, beispielsweise mit der Agenda 2010, aber auch in der ersten Großen Koalition und danach mit der Politik der schwarz-gelben Koalition. Vor dem Hintergrund befinden wir uns in einem besonders schwierigen Umfeld. Es ist schwierig, jetzt von integrativen Schritten und davon zu sprechen, wie man Europa stabil weiter voranbringen kann. Deshalb ist es richtig, dass die Kanzlerin hier klar und deutlich gesagt hat, dass wir das partnerschaftlich tun wollen. Wir haben gestern im Auswärtigen Ausschuss den französischen Außenminister zu Gast gehabt. Ich meine, die Diskussion ist zu Recht freundschaftlich verlaufen. Die Franzosen wissen selber, vor welch großen Herausforderungen sie stehen und welche Aufgaben sie zu erfüllen haben. Leider – das muss ich sagen – stößt das französische politische System mehr und mehr an seine Grenzen, und die Franzosen haben Probleme, die Maßgaben, die sie einst unterschrieben haben, nämlich den Maastrichter Vertrag, einzuhalten. Deshalb stehen wir alle miteinander vor einer besonderen Herausforderung. Allerdings muss ich dazu sagen, dass derjenige, der glaubt, man könnte Fehler, die durch Schuldenpolitik angerichtet worden sind, durch noch mehr Schulden dauerhaft und nachhaltig lösen, irrt und die Probleme nur noch verschärfen wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Geldmengenerweiterungspolitik hat Vor- und Nachteile. Die Geldmengenerweiterungspolitik hat, wenn sie unkonditioniert stattfindet, fast ausschließlich Nachteile. Am heutigen Tag warnt der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Nouriel Roubini vor den großen Risiken in der internationalen Finanzwelt. Es gibt verschiedene Blasen. Ich möchte meinen Blick auf Amerika richten. Die Studienkredite, die heute in den Vereinigten Staaten von Studenten angesammelt worden sind, sind größer als die Verschuldung durch alle Kreditkarten der Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn diese Blase platzen sollte, wird dies definitiv Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben. Das heißt: Jeder, der glaubt, dass Verschuldung per se ein Mittel ist, um Krisen zu verhindern, irrt. Deshalb ist es auch richtig, dass wir mit unserem Bundesfinanzminister daran festhalten, solide Finanzen auf den Weg zu bringen, um auf der Basis dieser soliden Finanzen -Europa fortzuentwickeln und wettbewerbsfähiger zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Kanzlerin trägt besondere Verantwortung, wenn es darum geht, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union international zu repräsentieren. Viele unserer Partner verlassen sich auf sie und kommen nach Berlin, um Gespräche zu führen. Wir hatten diese Woche Gelegenheit, ausführlich mit unserem Bundesaußenminister abzustecken, was für uns vor den drei großen Konferenzen, die jetzt anstehen, die wichtigen Themen sind. Das eine Thema ist der Streit zwischen Russland und der Ukraine. Ohne jetzt zu optimistisch zu sein, glaube ich, sagen zu können, dass wir – da leistet Günther Oettinger als scheidender Energiekommissar wirklich überragende Arbeit –, in den nächsten Tagen endlich ein positives Signal bekommen werden, was den Gasstreit zwischen der Ukraine und Russland angeht. Vizepräsident Johannes Singhammer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich einfach bitten, noch etwas Ruhe zu bewahren. Ich weiß, dass diese Debatte zu vielerlei Gesprächen Anlass geben kann. Es geht darum, dass man sie außerhalb des Plenarsaals führt, damit man den Kollegen Mißfelder gut verstehen kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Philipp Mißfelder (CDU/CSU): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Wenn es gelingen sollte, eine Einigung zu erzielen – entweder in den nächsten 48 Stunden oder in der kommenden Woche bei den weiteren Gesprächen –, dann, glaube ich, eröffnet das die Chance, den politischen Prozess auf Basis der Minsker Verabredung von Präsident Putin und Präsident Poroschenko voranzubringen. Aber ich bin nicht zu optimistisch, weil nach wie vor ein grundsätzlicher Dissens gerade zwischen Europa und der Russischen Föderation besteht. Das zweite große Thema, das uns beschäftigt, ist der gemeinsame Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Ich habe mit Verwunderung den Vorschlag der Grünen zur Kenntnis genommen. Wir haben hier über Waffenexporte diskutiert, und natürlich ist uns die Entscheidung, Waffen in ein Spannungsgebiet, Waffen an die Kurden zu liefern, nicht leichtgefallen. – Aber wir haben Waffen an unsere Verbündeten, an unsere Freunde geliefert, die uns auch nicht enttäuscht haben, sondern in einem aufopferungsvollen Kampf ISIS in ihrem Bereich zurückgeschlagen haben. Das ist verlässliche Außenpolitik. Was ich mich bei Ihrem Vorschlag, Frau Göring-Eckardt, gefragt habe – ich glaube, Ihre Fraktion ist Ihnen an dieser Stelle eher nicht gefolgt –, ist, welches politische Konzept dahintersteht. Wollen Sie wirklich, dass deutsche Soldaten in einen Bodenkrieg auf syrischem Territorium verwickelt werden? Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Nein, wir wollen das nicht. Wir erteilen diesem Vorschlag eine klare Absage. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen, dass Sie endlich die VN einbeziehen! – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ging um den deutschen Beitrag zu den Vereinten Nationen!) Ein UNO-Mandat ist – das wissen Sie selber – überhaupt nicht absehbar. Wenn wir über regionale Partner sprechen, dann müssen wir uns deutlich ausdrücken. Ich weiß, dass die Türkei moralisch unter einem riesigen Druck steht. Viele sagen: Jetzt müssten die Türken doch etwas machen. – Ich stimme der politischen Konzeption der Türken nicht zu, dass sie in Syrien nur einrücken, wenn sie auch die Möglichkeit haben, einen Kampf gegen Assad zu führen. Wir haben von diesem Rednerpult aus oftmals gesagt: Es gibt für die Probleme in Syrien mit Assad keine Lösung. – Aber die Lage in diesem Land hat sich nun einmal dramatisch verändert; wir wissen überhaupt nicht, wer verlässliche Partner sein könnten. Die syrische -Opposition, die wir als positiv erachten, hat – leider – überhaupt nicht die Kraft, gegen Assad vorzugehen; vielmehr führt eine Intervention unter Umständen letztendlich dazu, dass die Situation nur noch schlimmer wird und dass man ISIS nur noch begünstigt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!) Das ist nicht in unserem Interesse. Jeder, der für Einsätze dort ist, muss auch eine politische Konzeption vorlegen. Die Bundeskanzlerin hat das heute hier getan. Unser vorsichtiger Kurs ist besser als das hasadeurhafte Verhalten der Grünen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2895. Dazu liegt eine ganze Reihe von Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt namentliche Abstimmung. Ich bitte jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Abstimmungsurnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung über den Entschließungsantrag. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat, aber sie noch abgeben möchte? – Ich sehe niemanden mehr, der noch abstimmen möchte. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.2 Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b auf: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundes-regierung Digitale Agenda 2014 bis 2017 Drucksache 18/2390 Überweisungsvorschlag: Ausschuss Digitale Agenda (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Den digitalen Wandel politisch gestalten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ umsetzen Drucksache 18/2880 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss Digitale Agenda (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Weil ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus, dass Sie alle damit einverstanden sind. Damit ist das so beschlossen. (Unruhe) – Ich bitte um Ruhe hier im Plenum, damit wir der Debatte gut folgen können. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Bundesminister Alexander Dobrindt das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns bei den Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate über die Digitale Agenda der Bundesregierung von einem zentralen Leitgedanken führen lassen: Wir wollen die Stärken der sozialen Marktwirtschaft nutzen, um die digitale Revolution zu gestalten. Deutschland hat eine Chance auf ein digitales Wirtschaftswunder. Das muss der Auftrag sein, den wir hier erledigen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn man die Entwicklungen der letzten Monate beobachtet, dann wird eines sehr offensichtlich: Wir stehen nicht am Anfang einer digitalen Revolution, wie viele immer wieder berichten, sondern wir stecken mittendrin in einem digitalen Wandel. Das kann man daran feststellen, dass sich die Anzahl der Patente im Bereich der -digitalen Technologien seit der Jahrtausendwende verdoppelt hat, dass der Digitalisierungsanteil über alle Wirtschaftsbereiche hinweg um 25 Prozent gestiegen ist und dass die weltweite digitale Datenmenge in den letzten Jahren regelrecht explodiert ist; sie ist seit 2005 um das 70-Fache gestiegen. Die Prognosen besagen, dass wir bis 2020 eine weitere Verzehnfachung und dann jedes Jahr wahrscheinlich eine Verdoppelung dieser Datenmengen erleben werden. Kurz gesagt, die Digitalisierung hat die Welt – also auch Europa und Deutschland, vor allem aber das Leben eines jeden Einzelnen – in nur ganz wenigen Jahren tiefgreifend verändert. Deswegen diskutieren wir auch ganz neue Phänomene in diesem Bereich. Ich sage sehr klar, dass die Frage der Teilhabe an der digitalen Welt bei dieser dramatischen Veränderung unserer Gesellschaft natürlich eine Frage der Gerechtigkeit geworden ist. Weiter sage ich klar, dass digitale Standortfaktoren mittlerweile genauso entscheidend für Wachstum und Wohlstand sind wie Rohstoffe, Energieversorgung und Fachkräfte. Diese digitale Revolution hat einen gesellschaftlichen Wandel ausgelöst, der vielleicht mit der Erfindung des Verbrennungsmotors oder der des PC vergleichbar ist. Diesen Wandel müssen wir nutzen. Wir wollen ihn gestalten. Auch wollen wir Deutschland an eine internationale Spitzenposition heranführen. Im digitalen Zeitalter, meine Damen und Herren, kann das nur die größte politische Herausforderung bedeuten, der wir uns aktiv als Politik – gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft – komplett neu stellen müssen. Die gesellschaftliche Änderung braucht die politische Begleitung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Diesem Auftrag haben wir in der Bundesregierung höchste Priorität eingeräumt. Drei Ressorts setzen sich intensiv mit dem Thema der digitalen Revolution aus-einander. Der Bundesminister für Wirtschaft, der Bundesminister des Innern und der Bundesverkehrsminister erarbeiten gemeinsam die Digitale Agenda. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal einen ganz herzlichen Dank aussprechen. Sehr geehrter Herr Gabriel, wir haben gemeinsam mit Innenminister Thomas de Maizère die digitalen Phänomene und Chancen intensiv miteinander diskutiert und das Projekt der Digitalen Agenda gemeinsam begleitet. Ich kann, wenn ich sehe, wie diese drei Ressorts das in einer erstklassigen, harmonischen und auch inhaltsstarken Weise umgesetzt haben, nur sagen: In dieser Bundesregierung gibt es ein beispielhaftes Vorgehen und Zusammenarbeiten. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr lustig! Sehr fröhlich!) Herzlichen Dank, lieber Herr Gabriel, für diese vertrauensvolle Zusammenarbeit! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir sind gemeinsam der Meinung, dass wir in der digitalen Welt an der Spitze stehen müssen, wenn wir Wachstum und Wohlstand in Deutschland weiterentwickeln wollen. Deswegen gibt es drei ganz klare Aufgaben, die auch in der Digitalen Agenda beschrieben sind: Erstens. Wir brauchen mehr soziale Marktwirtschaft in der digitalen Ökonomie. Zweitens. Wir müssen Big Data als Chance begreifen. Drittens. Wir brauchen den flächendeckenden Zugang zu schnellen Breitbandtechnologien. Nur wer bereit ist, diese drei Herausforderungen positiv zu begleiten und Entscheidungen zu treffen, hat eine Chance, dass der Wohlstand, den wir wollen, digital mitbestimmt ist und in Deutschland einkehrt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die soziale Marktwirtschaft in einer digitalen Welt zu definieren, ist keine ganz leichte Herausforderung. Die Digitalisierung hat nämlich mächtige globalisierte Konzerne entstehen lassen, von denen übrigens keiner aus Deutschland, nicht einmal aus Europa kommt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen Sie mal SAP!) Die Treiber dieser Entwicklung sind vielleicht in Kalifornien oder China zu finden. Manche sprechen auch schon davon, wir hätten es vielleicht eher mit Mono-polen als mit globalisierten Konzernen zu tun. Ich sage deswegen auch sehr klar: Man darf die Erkenntnis darüber, dass es sich um große, einflussreiche, globalisierte Konzerne handelt, nicht überhöhen, aber klar ist, dass es sich um eine handfeste Herausforderung für die Balance in unserer sozialen Marktwirtschaft handelt. Jeder, der heute erkennt, dass es einzelne Konzerne sind, die die Weiterentwicklung des Digitalen vorantreiben, weiß, dass ein Stück Wettbewerb in diesen Systemen möglicherweise fehlt. Deswegen ist das für mich eine klare Frage der Ordnungspolitik. Wir haben die Aufgabe, den Wettbewerb im Digitalen zu beleben. Wir haben die Aufgabe, den Wettbewerb zu organisieren, das Antimonopol zu stärken und selber digitales Leistungszentrum zu werden. Die soziale Marktwirtschaft stärker in das Digitale hineinbringen und den Wettbewerb fördern, das muss Aufgabe dieser Bundesregierung sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das gilt übrigens auch im Bereich der Sharing Economy. In Diskussionen – auch heute wieder nachlesbar – sprechen Ökonomen wie Jeremy Rifkin von einer Ablösung der marktwirtschaftlichen Gesellschaft durch eine Ökonomie des Teilens. Dazu sage ich: Diese Diagnose mag vielleicht stichhaltig sein, aber die Schlussfolgerung, die daraus gezogen worden ist, ist falsch. Die Trendwende vom Eigentum zur Nutzung ist nicht der Sargnagel der klassischen Marktwirtschaft, sondern sie ist die Chance für neue Geschäftsmodelle, neue Märkte, mehr Wettbewerb und mehr Wertschöpfung. Das kann man im Besonderen im Bereich der Mobilität sehr genau sehen. In einer aktuellen Studie von Roland Berger wird im Bereich Shared Mobility ein Wachstum von jährlich bis zu 35 Prozent vorausgesagt. Deswegen ist klar: Auch in der Sharing Economy müssen Angebot und Nachfrage zusammengebracht, Technologien und Mobilitätsangebote bereitgestellt sowie Sicherheit gewährleistet werden. Deswegen ist Sharing Economy folglich nicht das Ende der klassischen Marktwirtschaft, wie es beschrieben wird, nein, es ist eher der Beginn einer neuen sozialen digitalen Marktwirtschaft. Die gilt es, gemeinsam mit denen zu gestalten, die heute bereit sind, Sharing Economy zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir bekennen uns in der Digitalen Agenda sehr klar zur Förderung jungen Unternehmertums, zu neuen Ideen und zu einem Ausbau des Gründungsgeschehens. Die Finanzierungsbedingungen für Start-ups in der Wachstumsphase zu gestalten, ist eines der Aufgabenfelder, die es zu bearbeiten gilt, wenn man die neue soziale digitale Marktwirtschaft fördern will. Denn die Monopole sind eine Herausforderung für die soziale Marktwirtschaft. Wir wollen eine wettbewerbliche Konkurrenzsituation auch für die nächsten und übernächsten Entwicklungen erhalten. Wir haben die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs in der Digitalen Agenda eindeutig beschrieben. Wir wollen, dass Big Data die neue Wertschöpfungskette nicht nur unterstützt, sondern auch als Grundlage zur Verfügung steht. Big Data ist der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Die Digitalisierung ist die Veredelung dieses Rohstoffes. Die digitale Mobilität und die Vernetzung stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wachstum an Daten, das über Mobilität generiert wird. Wer heute Big Data als Angstkulisse beschreibt, wer heute Big Data zum Angstwort macht, der hat nicht verstanden, dass zukünftig jedes Produkt 50 Prozent seines Wertes aus dem Datenanteil, aus der Digitalisierung erhalten wird. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass wir an der digitalen Wertschöpfung der Zukunft teilhaben. Wir dürfen uns nicht aus Angst davor der Ressource „digitale Daten“ verschließen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das klingt schon ein bisschen zögerlicher!) Wir sind Vorreiter bei der Mobilität 4.0. Wir haben einen Runden Tisch „Automatisiertes Fahren“ ins Leben gerufen. Die meisten Daten, die in den nächsten Jahren erzeugt werden, werden in irgendeiner Art und Weise mit der Mobilität in Zusammenhang stehen. Wir planen ein digitales Testfeld Autobahn. Wir wollen sowohl die technischen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren mit entwickeln. Wir sind dabei, den Grundstein dafür zu legen, damit diese Datenflut, dieser Datentsunami, der auf uns zukommt, auch verarbeitet und transportiert werden kann. Maschinen müssen in die Lage versetzt werden, untereinander zu kommunizieren, und zwar so, dass zu jedem Zeitpunkt der schnellstmögliche Austausch von Daten stattfinden kann. Dazu brauchen wir überall in Deutschland moderne Breitbandtechnologien. McKinsey hat in einer Studie sehr deutlich unterstrichen, dass die Datenströme auch ein wesentlicher Teil der zukünftigen Wohlstandsentwicklung sind. Es gibt diesen engen Zusammenhang zwischen Infrastruktur, Mobilität und Wohlstand. Deswegen haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis 2018 in ganz Deutschland eine Versorgung mit einer Datenrate von mindestens 50 Mbit zur Verfügung zu stellen. Da sind wir auf einem guten Weg. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz lange auf einem guten Weg!) Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht!) dass bei der Frequenzvergabe im nächsten Jahr die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Breitbandausbau zu unterstützen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind ja ganz neue Sachen!) Ich habe mit der Netzallianz Digitales Deutschland, in der die Unternehmen, die investitionswillig sind, zusammengeschlossen sind, in der letzten Woche eine Vereinbarung getroffen, dass die privatwirtschaftlichen Unternehmen allein im nächsten Jahr 8 Milliarden Euro in die Hand nehmen werden, um den digitalen Ausbau in Deutschland zu fördern. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War sowieso geplant!) Das ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Wirtschaft und Politik. Wir brauchen in jedem Ort – überall; nicht nur in den Metropolen, sondern in allen Regionen – die schnellen Breitbandverbindungen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wär’s!) Das wird mit einer großen Kraftanstrengung der Wirtschaft und durch die Unterstützung der Politik mit den nötigen Fördermitteln gelingen. Wir sind auf jeden Fall vorbereitet, damit Deutschland den Sprung in die digitale Welt schafft. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wär’s!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Herr Minister. – Bevor wir mit der Aussprache fortfahren, darf ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt bekannt geben: abgegebene Stimmen 594. Mit Ja haben gestimmt 118, mit Nein haben gestimmt 475, Enthaltungen 1. Der Entschließungs-antrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 594; davon ja: 118 nein: 475 enthalten: 1 Ja DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Pia Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Hans-Joachim Fuchtel Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Enthalten CDU/CSU Josef Göppel Wir fahren jetzt in der Aussprache fort. Ich erteile das Wort der Kollegin Halina Wawzyniak von der Linken. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat also eine Digitale Agenda vorgelegt, über die wir hier reden sollen. „Agenda“ bedeutet: Dinge, die zu tun sind. Da hat also nun die Bundesregierung auf knapp 40 Seiten Dinge aufgeschrieben, die zu tun sind. – Wow, was für eine Leistung! (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Die Grünen weisen in ihrem Antrag zu Recht darauf hin, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode eine Enquete „Internet und digitale Gesellschaft“ hatten, die über 100 konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet hat. Jetzt muss man Sie natürlich fragen: Haben Sie sie nicht gelesen, halten Sie sich für schlauer, oder warum schreiben Sie nun, nachdem die Enquete schon aufgeschrieben hat, was zu tun ist, noch einmal auf, was zu tun ist? Das, was Sie vorgelegt haben, ist folgenlose Ankündigungspolitik. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hätte jetzt erwartet, dass Sie sich die Handlungsempfehlungen der Enquete einfach mal anschauen und einen Fahrplan vorlegen, was Sie wann wo umsetzen wollen, also nicht Dinge aufschreiben, die zu tun sind, sondern einfach tun. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Antworten auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, die mit den Veränderungen der Produktionsprozesse und der Gesellschaft durch die Digitalisierung einhergehen, geben Sie mit dieser Digitalen Agenda nicht. Ich mache das jetzt einfach mal konkret. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht ein neuer Überwachungsskandal bekannt wird. Es ist richtig, sich mit dem Schutz der Privatsphäre der Internetnutzerinnen und -nutzer auseinanderzusetzen. Gut ist, dass Sie laut der Digitalen Agenda „einfach zu nutzende Verschlüsselungsverfahren … fördern“ und die „Wirtschaft … stärker in die Verantwortung“ nehmen wollen. Aber: Wann kommt die gesetzliche Verpflichtung zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung? Wann formulieren Sie konkret und legen gesetzlich fest, dass auf die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die Onlinedurchsuchung, die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage und die Quellen-TKÜ verzichtet wird? (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wann streichen Sie den nicht zu kontrollierenden Geheimdiensten die Befugnisse nach dem G-10-Gesetz? Die Formulierungen in der Digitalen Agenda zum Urheberrecht sind so schwammig und allgemein – die hätten Sie auch gleich weglassen können. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn Sie in dem Bereich wirklich etwas Sinnvolles tun wollen, dann legen Sie schnellstmöglich ein Aufhebungsgesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Wieso? Das funktioniert doch wunderbar! Wir haben das Ziel exakt erreicht!) Sie wollen das Problem der Störerhaftung angehen. Das machen Sie nur halb; denn Sie wollen die Betreiber von WLAN-Netzen im öffentlichen Bereich, und dort auch nur gewerbliche Betreiber, künftig nicht mehr für die Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften lassen. Sie lösen das Problem nur halb, denn für Private soll die Regelung nicht gelten. Das ist unverständlich. Und auch hier: keine Aussage, wann ein solcher Vorschlag vorgelegt werden soll. Außerdem wollen Sie die Netzneutralität gesetzlich festschreiben. Das ist gut; die Forderung erheben wir schon lange. Gut ist, dass Sie sie übernehmen. Schlecht ist, dass Sie an diesem Punkt offenbar machen, wie ernst Sie selbst Ihre eigene Digitale Agenda nehmen. Kürzlich veröffentlichte die von Ihnen initiierte Netzallianz ein Kursbuch für den weiteren Ausbau des Breitbandinternets. Ich zitiere daraus: Die Netzallianz weist zudem darauf hin, dass die Entwicklungsfähigkeit der Geschäftsmodelle nachhaltig gesichert werden muss, um weitere Investitionen in den Netzausbau zu ermöglichen. Hierbei kann die Einführung von Qualitätsmerkmalen bei der Datenübertragung einen zusätzlichen Beitrag für die Refinanzierbarkeit von Netzen und damit auch deren Ausbau im ländlichen Raum leisten. Sie nennen Qualitätsklassen einfach „Qualitätsmerkmale“ und hoffen, dass keiner mitkriegt, dass Sie die Netzneutralität opfern wollen, um den Breitbandausbau zu finanzieren. Das ist mit uns jedenfalls nicht zu machen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzter Punkt. Sie sprechen das Thema Arbeit, genauer: Erwerbsarbeit, zwar an, aber weder haben Sie Antworten, noch haben Sie irgendeinen Fahrplan, wie das Thema bearbeitet werden soll. Wann gibt es von Ihnen in Auftrag gegebene Studien dazu, welche Folgen die Digitalisierung der Gesellschaft für Erwerbsarbeitsplätze hat und welche Auswirkungen dies auf die Solidarsysteme hat? Das ist das Mindeste, was man von einer Regierung erwarten kann. Kurz und gut – ich komme zum Schluss –: Die Digitale Agenda ist nur Papier. Gemessen werden Sie an den Taten. Ich hoffe sehr, dass dann mehr herauskommt als das, was in dieser Agenda steht. Notwendig wäre es, und das schon viel zu lange. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Sozialdemokraten spricht jetzt der Kollege Sören Bartol. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sören Bartol (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Wawzyniak, wir können diese Debatte so miesepetrig wie Sie führen, wir können an allem ein bisschen rummäkeln, wir können mit hängenden Schultern den Bedenkenträgern und Kritikern das Wort reden, oder aber wir können hier miteinander um die besten Ideen ringen und uns vor allen Dingen an die Umsetzung machen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rosarote Brille! – Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können Ihre Empörung hier auch nur ablesen!) Die Menschen erwarten von uns im Bundestag, dass wir die Dinge nicht einfach laufen lassen. Entsprechend hat diese Bundesregierung die Digitale Agenda auf den Weg gebracht. Diese Koalition hat einen Ausschuss Digitale Agenda etabliert. Das ist der Unterschied: Wir handeln, und Sie lamentieren immer nur. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Lachen des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wer mit seinen Nachbarn über den Alltag spricht, wird feststellen, dass die Digitalisierung längst das Leben bestimmt. Es wird gesurft, gestreamt, gechattet, gemailt, alternativ auch gerne getwittert oder gebloggt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unfassbar!) Für viele steht die digitale Kommunikation für ein modernes Lebensgefühl. Gleichzeitig treffe ich aber auch andere, die skeptisch sind, die die digitale Welt ablehnen. Sie fühlen sich überfordert, beobachtet, ausgeforscht und manipuliert. Das Smartphone steht für sie für permanente Verfügbarkeit und Kontrolle. Alle sind sich jedoch einig: Der Megatrend der Digitalisierung ist offensichtlich nicht mehr aufzuhalten. Der Beschluss der Digitalen Agenda am 20. August durch die Bundesregierung zeigt: SPD, CDU und CSU wollen die Digitalisierung aktiv gestalten. Die Netzpolitik ist inzwischen moderne Gesellschaftspolitik. Wir erleben den größten Umbau unserer Gesellschaft seit der industriellen Revolution. Damals wie heute stellen sich die gleichen Fragen: Wie entstehen neue, innovative Ideen für neue Produkte? Wie entwickelt sich das Verhältnis von Leben und Arbeit? Wie sichern wir gute Ausbildung und Aufstiegschancen für alle? Wie erreichen wir eine gute Infrastruktur und eine schnelle Kommunikation? Und wie schaffen wir für die Bürgerinnen und Bürger die notwendige Sicherheit der eigenen Person? Die Digitalisierung ist eine große Chance für Deutschland. Wir brauchen deswegen keine Angstdebatte der verschränkten Arme. Die Digitalisierung kann dazu beitragen, dass Familie und Beruf sich besser miteinander vereinbaren lassen. So hilft zum Beispiel das Internet dabei, dass immer mehr Leute von zu Hause aus arbeiten können und zum Arbeiten nicht unbedingt an einen anderen Ort wechseln müssen. Die Digitalisierung kann dafür sorgen, dass harte körperliche Arbeit erleichtert wird, und sie kann mithelfen, dass die Industrie und der Mittelstand in Deutschland in einer globalen Wirtschaft weiterhin erfolgreich mitspielen können. Das Internet muss dabei ein Freiraum für alle bleiben. Es darf keine Nutzer erster und zweiter Klasse geben. Wir werden daher auch darauf achten, dass wir die Netzneutralität gesetzlich festschreiben. Dabei werden wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Absicherung eines freien und offenen Netzes für alle und der Förderung von Innovation und Investition erreichen. Gleichzeitig brauchen die Betreiber von WLAN-Netzen Rechtssicherheit. Dabei sollten wir nicht nur für die gewerbliche, sondern auch für private Anbieter wie Schulen oder Wohngemeinschaften eine gute Lösung finden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE] – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sehr gut! Das wollen wir auch!) Digitalisierung heißt Innovation. Sie schafft Wachstum und Beschäftigung. Dafür müssen wir einen neuen Gründergeist in Deutschland wecken und junge Unternehmen mit dem notwendigen Kapital ausstatten. Die Digitalisierung wird die Industrie und den Mittelstand in Deutschland verändern. Die Arbeitsplätze werden komplexer und anspruchsvoller. Digitale Technologien werden immer weiter Einzug halten. Gute Bildung und Ausbildung sind daher die Triebfeder einer erfolgreichen Digitalisierung Deutschlands. Hier sind in der Schulpolitik insbesondere die Länder gefragt. Sie sollten den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Gabriel aufgreifen: Das Erlernen einer Programmiersprache muss neben dem Erlernen der klassischen Fremdsprachen zu einem Pflichtfach in der Schule werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klingt nach 90er-Jahre, finde ich!) Alle klugen Ideen der Digitalisierung unserer Gesellschaft werden wir allerdings nicht umsetzen können, wenn wir am Ende auf der Datenautobahn im Stau stecken bleiben. Unser Ziel ist deshalb ein schnelles Internet für alle. Wir müssen die digitale Spaltung zwischen Stadt und Land beenden. Bis 2018 werden wir in ganz Deutschland flächendeckend Internet mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde ausbauen. Dafür wollen wir zusätzliche private wie auch -öffentliche Investitionen für den Breitbandausbau mobilisieren. Seit den Enthüllungen von Snowden ist endgültig klar: Freiheit und Wohlstand in einer digitalen Welt funktionieren nicht ohne den Schutz vor der Ausspähung privater Daten durch ausländische Geheimdienste oder vor Missbrauch durch Konzerne. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommt aber in Ihrer Agenda nicht vor!) – Besser lesen. Genauso müssen wir unsere Unternehmen vor zunehmender Wirtschaftsspionage schützen. Hier wird, denke ich, das IT-Sicherheitsgesetz des Bundesinnenministers Lösungen bringen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich auch bei den Verhandlungen über die EU-Datenschutz-Grundverordnung für ein hohes Sicherheitsniveau für private Nutzerinnen und Nutzer einsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitale Agenda der Bundesregierung ist ein Maßnahmenplan für die kommenden Jahre. Dieser Plan wird jetzt vom Parlament Schritt für Schritt abgearbeitet. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wär’s! – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mal konkret werden!) Es liegt in unseren Händen, ob wir dabei ängstlich nur die Risiken der Digitalisierung betonen oder ob wir sie gemeinsam optimistisch als Chance begreifen. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, aber auch alle in der Zivilgesellschaft, in den Unternehmen und in den Verbänden ein, diese Debatte positiv und vor allen Dingen mit Zuversicht zu begleiten. Ich glaube, dann wird uns als Deutschem Bundestag am Ende etwas Gutes und Positives gelingen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum reden wir hier heute überhaupt über diesen kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzten Bericht der Bundesregierung zur Digitalen Agenda, und warum beäugen sich gleich mehrere Minister kritisch und misstrauisch auf der Regierungsbank? Richtig, es ist wieder IT-Gipfelzeit. Sehnsüchtig warten die Menschen, aber auch die Wirtschaft in diesem Land auf einen digitalen Aufbruch, und die Erwartungen waren hoch. Vor dem Hintergrund, dass wir hier, in diesem Hohen Haus, seit Jahren diese Themen diskutieren, und angesichts des Niveaus der 400 Handlungsempfehlungen der Enquete, von denen Sie keine einzige umsetzen, ist das, was Sie hier heute abzufeiern versuchen, hochnotpeinlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Dörmann [SPD]: So ein Quatsch! – Sören Bartol [SPD]: Immer das Gleiche! – Jens Koeppen [CDU/CSU]: Der Ausschuss ist doch eingesetzt! Das ist doch die Hauptforderung gewesen!) Ihre Agenda bleibt sogar weit hinter Ihrem eigenen -Koalitionsvertrag zurück, Thomas Jarzombek, sie verharrt im Nebulösen: Irgendetwas Konkretes? Fehlanzeige. Finanzierung der wohlklingenden Absichtserklärungen? Fehlanzeige. Versprochene Beteiligung von Parlament, Ausschuss Digitale Agenda und Zivilgesellschaft? Fehlanzeige. (Sören Bartol [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!) Stattdessen spielen Sie, Herr Dobrindt, hier weiter Buzzword-Bingo. Sie wollen zeigen, dass Sie nicht mehr im Neuland unterwegs sind; aber Sie scheitern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Nur drei Beispiele dafür: Erstens. Sie, Herr Gabriel, wollen Deutschland zum digitalen Wirtschaftsland Nummer eins machen. Das klingt ja großartig; aber Sie kriegen es noch nicht einmal hin, Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber herzustellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Gleichzeitig bedroht Ihr Kleinanlegerschutzgesetz die Crowdfunding- und Start-up-Szene in Deutschland massiv. So wird das nichts. Zweitens. Herr de Maizière will Deutschland zum Verschlüsselungsland Nummer eins machen, aber er will weiterhin keine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Er will IT-Sicherheit stärken, hält aber an der Vorratsdatenspeicherung und dem Bundestrojaner fest. Das ist widersprüchlich. Das ist kontraproduktiv. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Drittens. Herr Dobrindt, Sie wollen den Breitbandausbau nun endlich voranbringen – sehr originell –, Sie wollen ihn aber nicht finanzieren. Die digitale Spaltung zwischen Stadt und Land wird von Jahr zu Jahr schlimmer, gerade bei Ihnen, in Nordbayern. Aber Sie legen hier nur unfinanzierte Zielmarken vor, die in der nächsten Wahlperiode, im Jahr 2018, liegen. Das ist lächerlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das sind Offenbarungseide in Ihren Zuständigkeitsbereichen. Das geht so nicht, meine Herren Minister. Das ist kein Aufbruch. Das ist Stillstand. Diese Unzulänglichkeiten sind Ihnen ja total bewusst. Deswegen sprechen Sie, wie der Kollege Bartol gerade, von einem Maßnahmenplan oder einem Hausaufgabenheft. Wenn das ein Hausaufgabenheft ist, dann ist das ein schludriges, unergiebiges und schlecht geführtes. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Fakt ist doch: Niemand ist mit Ihrer Digitalen Agenda zufrieden. Alle sind enttäuscht: von den netzpolitischen Sprechern ihrer eigenen Fraktionen (Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!) über die Verbraucherschutzverbände bis hin zur Wirtschaft. (Sören Bartol [SPD]: Wo haben Sie denn das her?) Sie können dreierlei nicht verdecken: Sie wissen erstens immer noch nicht, was die Digitalisierung für unsere Gesellschaft eigentlich bedeutet, (Sören Bartol [SPD]: Aber Sie, ne? Das kann nur der Bürgerliche?) und vor allen Dingen wissen Sie nicht, wie man diesen Umbruchprozess als Gesetzgeber gestaltet. Zweitens. Sie haben die Kompetenzstreitigkeiten und Konkurrenzen zwischen Ihren Ministerien nicht entschärft; Sie haben sie verschärft. Viele Köche verderben eben den Brei, auch in der Netzpolitik. Die Krönung ist, dass Sie hier heute die Zuständigkeit des Ausschusses Digitale Agenda streitig stellen. Das ist wirklich eine Farce. Unfassbar! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Drittens. Anderthalb Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden steht dazu kein Wort in Ihrer Digitalen Agenda, kein Wort über die Bürgerrechte und den Datenschutz in der digitalen Welt. Wer soll Sie damit ernst nehmen? Das ist im Jahr 2014 zu wenig. Das ist viel zu wenig für die viertgrößte Wirtschaftsnation der Welt, für einen zentralen gesellschaftlichen Politikbereich und für den Grundrechtsschutz in der digitalen Welt. Das ist keine Angstdebatte, sondern das ist die Realität. Edward Snowden ist die Realität. Wer diese Vertrauenskrise der Menschen ignoriert, ist im digitalen Phantasialand unterwegs, Herr Gabriel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn Sie mal etwas mit Substanz im digitalen Bereich, in der Netzpolitik lesen wollen, empfehle ich Ihnen die Regierungserklärung von Winfried Kretschmann aus dieser Woche. Er hat die Dimension der digitalen Revolution verstanden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der SPD) Sie liefern hier ein extrem dünnes Brett ab. Ich sage Ihnen: Diese Bundesregierung geht für die billigen Punkte. Vizekanzler Gabriel forderte eine Woche vor der Europawahl die Zerschlagung von Google. Na, das ist mal eine originelle Nummer. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nach der Europawahl treffen Sie sich auf Augenhöhe mit den Google-Managern zu PR-trächtigen Diskus-sionsabenden. Na, vielen Dank! Regulierung, Gesetzgebung, Verbraucherschutz, nach Jahren und Jahrzehnten endlich ein angemessener Datenschutz, die Aufkündigung von Safe Harbor – alles Fehlanzeige. Diese Große Koalition ist digital so klein. Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Martin Dörmann [SPD]: Das war jetzt die Märchenstunde von Notz!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Thomas Jarzombek, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Thomas Jarzombek (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine ganze Reihe von uns waren dabei, als vor einigen Monaten der Historiker Professor Osterhammel einen Vortrag darüber gehalten hat, welche Veränderungen vor 250 Jahren stattgefunden haben. Damals waren China und Indien in der Textilindustrie weltweit führend, und Europa war hoffnungslos hintendran. Dann kamen einige ganz zentrale Innovationen. Es waren Innovationen in den Prozessen, die Erfindung der Dampfmaschine und das Kolonialisierungssystem. Diese haben dazu geführt, dass in einem für damalige Verhältnisse disruptiven Wandel die so glorreichen Textilindustrien in China und Indien am Ende vollständig zerstört wurden und Europa eine Führungsrolle eingenommen hat. Ich erzähle Ihnen das deshalb, weil sich das, was vor 250 Jahren passiert ist, heute wiederholt. Die Frage ist, wo wir als Deutschland und als Europa dabei sind. Der Economist hat gerade eine Studie publiziert, der zufolge 47 Prozent unserer Arbeitsplätze in den nächsten 20 Jahren durch den digitalen Wandel massiv umgewälzt werden. Darauf müssen wir reagieren. Da kann man Angst bekommen. Kollegen haben mir gesagt: Ihr müsst den Unternehmen die Angst nehmen. – Aber wir werden denen die Angst nicht nehmen können. Angst ist nichts Schlechtes, Angst ist gut. Denn Angst ist ein Treiber für Veränderungen. Wer sich nicht bewegt, den wird es in zehn Jahren nicht mehr geben. Wer heute in einem Industrieunternehmen ist und den digitalen Wandel nicht aktiv gestaltet, sondern meint, er könne das einfach aussitzen, den wird es in zehn Jahren nicht mehr geben. Das ist die zentrale Aussage, die wir immer und immer wieder kommunizieren müssen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb bin ich der Bundeskanzlerin sehr dankbar, dass sie dieses Thema seit Monaten immer wieder prominent in den Raum stellt, dass sie immer wieder sagt: Der digitale Wandel ist die zentrale Herausforderung. – Heute Morgen hat sie gesagt, dass diese Debatte außerordentlich wichtig ist und dass das ein ganz zentrales Handlungsfeld ist. – Ich würde mir wünschen bzw. ich verbinde damit die Hoffnung, dass auch der Bundeswirtschaftsminister dieses Thema noch stärker nach vorne treiben wird. Ich freue mich, Herr Gabriel, dass Sie in dieser Debatte anwesend sind. Das ist ein gutes und starkes Signal. Ich war am Dienstag dabei, als Sie mit Eric Schmidt geredet haben (Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und es auch darum ging, dass vor 15 Jahren – ich glaube, das ist ein sehr gutes und richtiges Argument – unsere Industrie schlechtgeredet wurde, dass man sagte, das habe keine Zukunft mehr, und dass es allen Unkenrufen zum Trotz richtig war, an der Industrie festzuhalten. Aber man darf der Industrie jetzt nicht signalisieren: Auch in den nächsten 15 Jahren wird es einfach so weitergehen, ihr braucht euch nicht zu wandeln. – Das hielte ich für gefährlich. Deshalb wünsche ich mir, dass wir der Industrie ganz klar sagen: Ihr müsst loslaufen. Wir müssen, wenn es Kritik an Google gibt – die ja in einer ganzen Reihe von Fällen auch berechtigt ist; das Thema Kartellrecht zum Beispiel verfolgt die Europäische Union genau –, höllisch aufpassen, dass aus Kritik an Google keine Kritik, keine Verweigerung des digitalen Wandels wird. Damit würden wir nur einem schaden: uns selbst. Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie haben zu Recht über die Factory gesprochen – das ist eine tolle Einrichtung hier in Berlin, ein Leuchtturm der Gründungsintensität –, Sie haben zu Recht darüber gesprochen, dass jetzt auch die Wirtschaft dran ist: dass die DAX-Unternehmen in Start-ups investieren müssen. Aber wir dürfen nicht nur darüber reden, wir brauchen jetzt auch eine konkrete Agenda dafür, wie das passieren soll. Wir müssen auch darüber nachdenken: Wie groß sollte der Anteil des Staates sein – wie auch der Unternehmen –, zu dem bei Start-ups eingekauft wird? In Frankreich diskutiert man über eine Quote: dass der Staat mindestens 2 Prozent seiner Einkaufsleistungen bei Start-ups bezieht. Das ist vielleicht sehr statisch; aber ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir hier konkret werden. Und ich würde mir wünschen, dass wir die Gründer auch stärker ins Schaufenster stellen. Herr Gabriel, Sie haben Eric Schmidt eingeladen in Ihre Veranstaltung „Wirtschaft für morgen“. Ich finde, es ist eine exzellente Idee, eine Veranstaltungsreihe „Wirtschaft für morgen“ durchzuführen. Aber wenn Sie über digitale Wirtschaft sprechen, warum laden Sie als Ersten Eric Schmidt ein? Warum laden Sie nicht Malte Siewert, Kolja Hebenstreit oder Ijad Madisch ein? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Um einmal drei Gründer zu nennen, die von Deutschland aus globale Unternehmen aufgebaut haben, von Düsseldorf und Berlin aus. Ich glaube, in diesem Zusammenhang – Sie haben eine Initiative genannt: die Factory – ist auch wichtig, was Simon Schäfer, ein guter Netzwerker in dem Bereich, sagt: Wir brauchen in der Europäischen Union nicht nur eine Definition, was kleine und mittelständische Unternehmen sind, wir brauchen auch eine Definition, was Start-ups sind. Wir müssen denjenigen, die hier innovative Firmen aufbauen, Erleichterungen geben, insbesondere was die Bürokratie betrifft. Ein ganz wichtiges Thema ist auch: Wie ist eigentlich unsere Kultur im Umgang mit den Veränderungen, die da kommen? Da komme ich auf das Thema Datenschutz zu sprechen. Ich glaube, dass Datenschutz eine zentrale Herausforderung ist für die Gründung neuer Unternehmen, aber auch für die Wettbewerbsfähigkeit unserer bestehenden. Ich nenne Ihnen mal ein ganz konkretes Beispiel: Mit Google war bei der „Wirtschaft für morgen“ zuletzt ein Unternehmen zu Gast, das an vielen Technologien für das selbstfahrende Auto arbeitet. Sie wissen, welche Bedeutung die Automobilwirtschaft für Deutschland hat. Sie wissen auch, dass in zehn Jahren das selbstfahrende Auto das zentrale Wettbewerbsmittel sein wird. Jetzt nehmen die meisten Szenarien an, dass dieses selbstfahrende Auto in zehn Jahren noch nicht wird fahren können, sondern dass der Fahrer an bestimmten Stellen wird übernehmen müssen. Dann muss das Auto aber wissen: Was macht denn der Fahrer? Ist der Fahrer aktiv und wachsam, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was macht denn eigentlich die CDU/CSU? Das interessiert uns mehr als das selbstfahrende Auto!) oder schaut er aus dem Fenster, liest ein Buch oder schläft sogar? Das lässt sich bei den bisherigen Fahrzeugen einfach herausfinden, weil der Fahrer ja lenkt und schaltet und bremst – beim selbstfahrenden Auto tut er nichts mehr davon; also brauchen Sie eine Kamera im Auto, mit der das Auto feststellt: Ist der Fahrer eigentlich wach oder schläft er? Mit der Diskussion, die wir über Datenschutz führen, schüren wir ein Klima der Angst. Wenn eine oberste Bundesbehörde als Werbemittel kleine Aufkleber verteilt, die man auf seine Handykamera kleben soll, sind wir, glaube ich, momentan nicht die Treiber des richtigen kulturellen Wandels, sondern haben hier eher ein Problem. (Zuruf der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb ist es mir persönlich, ist es uns als Union sehr wichtig, dass wir mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung einen Rahmen schaffen, der nicht nur die berechtigten Datenschutzinteressen der Bürger berücksichtigt, sondern auch die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft nicht einengt; das ist wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Kollege von Notz hat sich sehr darüber beschwert, dass die Digitalpolitik in diesem Hause nicht das nötige Gewicht hätte. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht!) – Lieber Konstantin, ich stimme dir bei einigen Thesen zu – bei dieser liegst du falsch. Schauen wir einmal zurück, wie wir vor fünf Jahren dagestanden haben: Damals hat sich gerade einmal ein Unterausschuss des Kulturausschusses mit Digitalpolitik befasst. Wir hatten die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. Wir haben es geschafft, einen vollwertigen Ausschuss dazu einzurichten. Die Bundeskanzlerin hat den Schwerpunkt ihrer Haushaltsrede auf das Thema Digitalpolitik gelegt. Und: Wir bewerben uns mit Günther Oettinger für den Posten des Digitalkommissars in der Europäischen Union. (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ganz schlecht!) – Frau Kollegin, wenn Sie das nicht begriffen haben, müssen Sie nachsitzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Bundeskanzlerin hat uns klar gesagt: Gerade für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist dieses Ressort für digitale Wirtschaft in der Europäischen Kommission das entscheidende. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht Günther Oettinger!) Wenn Sie glauben, dass es besser wäre, die Digitalpolitik in Europa von irgendwelchen Briten, Spaniern oder sonst wem machen zu lassen, dann haben Sie bei diesem Thema noch einiges aufzuholen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt denn „irgendwelchen“?) Ich finde es gut, dass es die Digitale Agenda gibt. Ich glaube, das ist der Schritt in die richtige Richtung. Wir werden noch sehr viel zu arbeiten haben. Wir werden noch sehr viele Innovationen sehen, und wir werden diese gemeinsam gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist für die Fraktion Die Linke der Kollege Herbert Behrens. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Blühende Landschaften in der digitalen Welt von morgen, schneller Internetzugang, Telemedizin, Automatisierung der Produktion und kreative Start-ups, (Jens Koeppen [CDU/CSU]: Wird es geben!) Deutschland in der Führungsrolle: Mit diesen Versprechen, mit viel Pathos vorgetragen, versucht die Bundesregierung, uns ihre Digitale Agenda zu verkaufen. Eine wirkliche Agenda sieht anders aus; das hat meine Kollegin Wawzyniak bereits dargestellt. (Beifall bei der LINKEN) Die Digitalisierung wird das Leben der Menschen stark verändern; das ist inzwischen ein Allgemeinplatz. Genau aus diesem Grunde gibt es heute schon viele Menschen, die sich an der Gestaltung der digitalen Gesellschaft aktiv beteiligen und sich damit beschäftigen. Diese waren aber bei der Formulierung der Digitalen Agenda überhaupt nicht gefragt. Stattdessen haben drei Ministerien über Monate zusammengesessen, um auf 40 Seiten zusammenzuschreiben, was in einer Großen Koalition möglich ist. „Eine bürokratische Kopfgeburt“, wie es in einem Kommentar hieß; dem stimme ich zu. (Beifall bei der LINKEN) Im internationalen Vergleich befindet sich Deutschland bei der Versorgung mit schnellem Internetzugang im Hintertreffen. Aktuell haben weniger als 4 Prozent einen schnellen Glasfaseranschluss. Dieser ist aber nötig, um in der Zukunft nicht bei geringen Bandbreiten hängenzubleiben. 50 Megabit sollen es bis 2018 flächendeckend sein. Das sind aber Downloadgeschwindigkeiten. Das heißt, Videos online ansehen und jede andere Art von privatem Konsum können wir damit gut machen. Aber Sie sprechen in Ihrer Digitalen Agenda selbst von einer netzbasierten, maßgeschneiderten Produktion, von einer Industrie 4.0. Dafür brauchen wir aber mehr Bandbreite, viel mehr Brandbreite. (Beifall bei der LINKEN) Diese Bandbreite werden Sie mit Ihrem Energiemix aus optimierten Kupferkabeln und neuen Funkfrequenzen für mobiles Internet stabil nicht erreichen. Eine Netz-infrastruktur von morgen braucht ein Glasfasernetz. Finnland macht es vor: Bis 2015 sollen alle Finnen einen Zugang zu einem Anschluss mit 100 Megabit haben. Weitere Breitbandvorbilder sind die anderen skandinavischen Länder, die EU-Länder Osteuropas, aber auch Südkorea. Diese Länder nehmen aber auch das notwendige Geld in die Hand, oder sie gehen innovative Wege, indem Kommunen und Genossenschaften eigene Glasfasernetze betreiben. Die Bundesregierung dagegen setzt auf das alte neoliberale Konzept, den Privatinvestoren und Telekommunikationsunternehmen den Breitbandausbau schmackhaft zu machen. Ich sage noch einmal: Die Breitbandversorgung ist eine öffentliche Infrastrukturaufgabe. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wer auf „marktgetriebenen Ausbau“ setzt – so steht es in Ihrem Papier –, wer Rahmenbedingungen durch „optimale Anreize für den Ausbau durch den Markt“ schaffen will, der hat sich bereits heute von seinem Ziel verabschiedet, einen schnellen Internetzugang für alle zu ermöglichen. Was sind denn das für „optimale Anreize“? Sollen die Telekommunikationsunternehmen also doch Spezialdienste mit höherer Qualität zu höheren Preisen anbieten dürfen? Das ist das Aus für Netzneutralität. Dazu können sich auch einmal die Minister äußern. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Keine Ihrer Finanzierungsideen ist seriös. Eine Premiumförderung Netzausbau bieten Sie an; Größenordnung: Fragezeichen. Das digitale Antennenfernsehen soll zwei Jahre früher umgestellt werden und die frei werdenden Frequenzen für mobiles Internet genutzt werden; Ertrag: ungewiss. Der Zeitplan ist heute schon Makulatur. Sicher sind allerdings die Kosten für die Bürger, die vorzeitig ihre alten Receiver durch neue ersetzen müssen. Sicher sind auch erhebliche Kosten für Kultureinrichtungen und beispielsweise auch für Hochschulen sowie für Leute, die für ihre Arbeit Drahtlosmikrofone brauchen. (Martin Dörmann [SPD]: Das werden wir alles lösen!) Nachdem ihnen bereits 2010 die 800er-Frequenzen abhandengekommen sind, steht nun der Verlust der 700er-Frequenzen bevor. Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, wenn die digitale Infrastruktur nichts taugt, dann können wir uns alle Zukunftspläne abschminken – Sie auch. Die Linke fordert deshalb öffentliche Investitionen statt Privatisierung. Das ist solide und innovativ, das ist Politik für eine digitale Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Sozialdemokraten spricht jetzt der Kollege Lars Klingbeil. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Lars Klingbeil (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag schon in der Präambel auf das Thema der Digitalisierung und die riesige Herausforderung hingewiesen. Dort sind die drei großen Herausforderungen der Zukunft beschrieben: der demografische Wandel, die Frage der Energiewende und die Digitalisierung unserer Gesellschaft. Schon früh wurde hier also festgelegt, dass es eine der großen Aufgaben ist, um die sich diese Koalition kümmern will. Wir alle wissen, dass die Digitalisierung einen enormen Wandel für unsere Gesellschaft bedeutet und alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringt. Wir reden über andere Bildungspolitik, über andere Verkehrspolitik, über Wirtschaftspolitik, über Arbeitsmarktpolitik. Alle diese Bereiche verändern sich durch die Digitalisierung. Es geht dabei nicht um die Frage, ob die Digitalisierung schlecht oder gut ist, sondern es geht um die Frage, wie wir sie politisch gestalten. Das ist die große Aufgabe. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie mit der Digitalen Agenda einen Entwurf vorgelegt hat, was in den nächsten drei Jahren passieren wird, welche Aufgaben wir gemeinsam angehen wollen. Als Parlament werden wir natürlich an vielen Stellen schauen, wie wir bei der Umsetzung dieser Digitalen Agenda behilflich sein können, wie wir vielleicht den einen oder anderen Aspekt noch in die Diskussion einbringen. Aber es ist ein guter Start, den wir in diesem Themenfeld machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will einmal auf das eingehen, was ich hier von der Opposition erlebe: Das ist Meckern am laufenden Band. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Sören Bartol [SPD]: Jeden Tag! Immer nur meckern! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die konstruktivste Opposition seit Jahrzehnten, Lars, seit Jahrzehnten!) Ich wünsche mir ja eine Opposition, die stark ist und den Finger immer wieder in die richtige Wunde legt, aber ich will einmal historisch aufarbeiten, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bitte!) was in den letzten Wochen im Bereich der Digitalisierungspolitik passiert ist. (Zuruf von der LINKEN: Da bin ich ja gespannt!) Da wurde uns nicht zugetraut, dass wir mit der Großen Koalition im Koalitionsvertrag das Thema verankern. Da wurde gemeckert. Dann wurde gesehen: Da ist aber vieles in diesen Koalitionsvertrag hineingekommen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Papier ist geduldig!) Dann hieß es, wir bekämen in diesem Bundestag keinen Ausschuss hin. Dann haben wir gesehen: Der Ausschuss kommt. Dann wurde gemeckert, dass dieser Ausschuss keine Federführung bekommen wird. Dann hat der Ausschuss die Federführung bekommen. (Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wieder nicht!) Dann wurde gemeckert, dass die Digitale Agenda der Bundesregierung nicht kommt. Auch die liegt heute vor und wird diskutiert. Ich würde gern einmal über Inhalte diskutieren. Das, was ich erlebe, ist aber Meckern am laufenden Band. Das reicht nicht, liebe Kollegen von der Opposition. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Klingbeil, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Rößner? Lars Klingbeil (SPD): Sehr gern. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Kollege Klingbeil, Sie haben ihn angesprochen, der Kollege Jarzombek eben auch, den -Ausschuss Digitale Agenda, der eingerichtet wurde. Ich verstehe nicht ganz – vielleicht können Sie mir das erklären –, dass der Ausschuss Digitale Agenda nicht federführend für unseren Antrag zur Digitalen Agenda zuständig ist, sondern jetzt der Wirtschaftsausschuss federführend sein soll. Das verstehe ich nicht. Vielleicht können Sie mir das erklären, wenn Sie immer diesen Ausschuss als so besonders herausstellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Immer diese Meckerei!) Lars Klingbeil (SPD): Das Entscheidende, liebe Kollegin, ist, dass der Ausschuss Digitale Agenda federführend für die Digitale Agenda zuständig sein wird, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Worüber sprechen wir denn heute?) dass wir uns in dem Ausschuss mit der Digitalen Agenda, mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung, auseinandersetzen werden, dass wir all diese Themen jetzt im Ausschuss behandeln und dass wir sowohl das Controlling als auch die Frage der Zeitplanung in diesem Ausschuss behandeln können. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wär’s!) Das ist das Entscheidende in der Diskussion heute. Das ist auch fest so verankert. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Lieber Konstantin von Notz, was ich zum Meckern noch sagen will: Wenn dann hier der Bundeswirtschaftsminister dafür kritisiert wird, dass er sich mit Google anlegt (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war etwas differenzierter!) und die Frage von neuen Monopol- und Machtstrukturen im Internet thematisiert, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der wollte Google zerschlagen, Lars!) und diese Kritik von den Grünen kommt, dann wundert mich das an dieser Stelle schon sehr. Ich hätte dabei Unterstützung erwartet. Von uns hat er sie jedenfalls. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte vier Punkte nennen, die für uns Sozialdemokraten in der Diskussion und in der Digitalen Agenda sehr wichtig sind. Der erste Punkt ist heute schon oft angesprochen worden, nämlich der Breitbandausbau. Das ist die Grundlage für alle Maßnahmen, die wir diskutieren und die in der Digitalen Agenda vorgesehen sind. Wir müssen verhindern, dass es in Deutschland zu einer digitalen Spaltung kommt. Minister Dobrindt hat vorhin eindrucksvoll beschrieben, welche Maßnahmen er vorhat. Ich betone ausdrücklich: Der Weg der Netzallianz ist der richtige. Diese Große Koalition wird sich am Erfolg des Breitbandausbaus messen lassen müssen. Ich komme aus der Lüneburger Heide. Dort gibt es noch genügend Flecken, die nicht mit ausreichend schnellem Internet versorgt sind. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dobrindt ist schuld!) Wir müssen für eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sorgen. Das ist unsere Aufgabe. Ich würde mich freuen, wenn dies das ganze Haus gemeinsam anpackt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, bitte!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Klingbeil, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Kollegin Wawzyniak? Lars Klingbeil (SPD): Sehr gerne. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Kollege Klingbeil, Sie haben gerade gesagt, der Weg der Netzallianz zum Breitbandausbau ist der richtige. Entnehme ich daraus, dass Sie den Vorschlag der Netzallianz, aus Qualitätsklassen Qualitätsmerkmale zu machen und das dann zum Breitbandausbau zu nutzen, teilen? Und wie verträgt sich das mit der mir bisher bekannten Position der Sozialdemokratie, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben? (Beifall bei der LINKEN und beim BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Lars Klingbeil (SPD): Liebe Kollegin Wawzyniak, Sie kennen meine persönliche Position. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht die des Wirtschaftsministeriums!) Sie kennen auch die Position, die im Koalitionsvertrag steht. Der Kollege Bartol hat darauf hingewiesen: Wir werden die Netzneutralität gesetzlich verankern. Ich habe selbst neulich auf einer Podiumsdiskussion mit ihm zusammen gesagt, dass mir die Position des Europäischen Parlamentes sehr angenehm ist und dass wir versuchen wollen, in diese Richtung zu gehen. Aber das stellt nicht infrage, dass der Weg, den Minister Dobrindt mit der Netzallianz geht, nämlich alle Akteure an einen Tisch zu holen und die Frage der privaten und der öffentlichen Finanzierung und die Frage der Regulierung zu klären, der richtige Weg ist. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er kann sich ja mit Herrn Minister Müller zusammentun, dann wird die Gesprächsrunde größer!) Klar ist auch, dass am Ende im Parlament entschieden wird, wie der Weg bis ins letzte Detail hinein aussieht. Aber trotzdem ist der Weg der Netzallianz richtig. Es passiert endlich etwas im Breitbandausbau, und dafür sollten wir gemeinsam der Bundesregierung dankbar sein. (Beifall bei der SPD) Der zweite Punkt, den ich ansprechen will, sind die Investitionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dafür sorgen, dass in Deutschland Investitionen stattfinden. Das ist eine der großen Aufgaben, und das ist auch in der Digitalen Agenda beschrieben. Wir müssen über die Frage von Start-ups reden. Dabei geht es um Wachstumskapital und Rahmenbedingungen. Minister Gabriel hat neulich ein Bürokratiemoratorium vorgeschlagen. Gestern war der zweite Geburtstag des Bundesverbands Deutsche Startups. Es gab sehr viel Lob für das Wirtschaftsministerium und das, was auch unter Minister Gabriel gemacht wurde. Ich glaube, das war das, was auch der Kollege Jarzombek sagen wollte, auch wenn ich es nicht an jeder Stelle verstanden habe. (Beifall bei der SPD – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Ich glaube, du hast das sehr genau verstanden!) Wir müssen in Deutschland über eine Datenpolitik reden, die Geschäftsmodelle ermöglicht. Im wirtschaftlichen Bereich liegt die große Herausforderung aber darin, dass wir Start-up-Branche und Mittelstand und Industrie, nämlich diejenigen in Deutschland, die Stärken haben, zusammenbringen und dafür sorgen, dass es auch in 20 bis 30 Jahren noch einen guten Mittelstand und eine gute Industrie, aber mit innovativen Geschäftsmodellen gibt. Das ist eine große Aufgabe der Politik, und das steht auch in der Digitalen Agenda. Der letzte Punkt, auf den ich eingehen will, ist die Bildungspolitik. Das ist ein Thema, das in der Digitalen Agenda zu kurz kommt. Das liegt leider daran, dass der Bund wenig Zuständigkeiten in der Bildungspolitik hat. Aber wir wissen alle, dass wirtschaftliches Wachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Sicherheit im Netz nur dann gelingen werden, wenn es genügend Menschen gibt, die befähigt sind, sich im Netz zu bewegen. Deswegen brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung mit den Ländern, um dafür zu sorgen, dass unser Bildungssystem umgekrempelt und auf das digitale Zeitalter vorbereitet wird. Der Vorschlag, das Programmieren als zweite Fremdsprache einzuführen, ist ein sehr wichtiger Impuls in dieser Diskussion. Wir brauchen eine bessere Ausstattung an den Schulen, und die Lehrerausbildung muss dahin gehend verändert werden, dass ausreichend digitale Kompetenz in den Schulen gelernt und gelehrt wird. Das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam mit den Ländern haben und die wir angehen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitale Agenda liegt vor. Wir haben die nächsten drei Jahre genug damit zu tun. Ich lade noch einmal alle in diesem Haus ein, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Es ist ein riesiger Fortschritt, den wir mit der Großen Koalition in einem Jahr geschafft haben. Ich wäre dankbar, wenn das Meckern aufhört und wir uns auf einen konstruktiven Weg machen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Opposition abschaffen, das ist der nächste Schritt!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Dieter Janecek ist der nächste Redner für Bündnis 90/Die Grünen. Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Mir kommt diese Debatte wie ein Proseminar an der Volkshochschule vor. Die Große Koalition erklärt uns das Internet. Vor 20 Jahren wäre das noch spannend gewesen. Aber ich muss ehrlich sagen: Ich hätte heute schon erwartet, dass Sie ein bisschen mehr liefern als eine Textsammlung altbekannter Stichworte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wo ist denn der Plan, wie Sie die Digitale Agenda vorantreiben wollen? Wo sind die Handlungsaufträge? Wo sind die Zahlen? Sie haben gesagt, das sei ganz oben angesiedelt. Ich sehe das so: Es ist zwar schön, dass drei Minister damit befasst sind. Wenn Sie es aber ganz oben ansiedeln, dann müssten auch die Kanzlerin oder der Vizekanzler heute hier Reden zur Digitalen Agenda halten, und nicht nur der Fachminister, der in sonstigen Debatten sehr wenig vorkommt, wenn ich das so sagen darf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Stattdessen streiten Sie um Zuständigkeiten, und das seit Anbeginn. Wer ist für was zuständig? Wir wissen es nicht. Sie wissen es auch nicht. Keiner weiß es. Wir würden aber gerne wissen, wohin Sie überhaupt wollen. Als Nutzer sind wir alle begeistert von anwendungsorientierten und cleveren Onlinediensten. Das erleichtert uns das Leben. Da werden wahrscheinlich auch Jobs in Gefahr geraten. Thomas Jarzombek hat recht: Die Berufswelt wird sich verändern. Als Wirtschaftspolitiker, Herr Gabriel, bereitet uns die Marktentwicklung Sorge; darin stimme ich Ihnen vollkommen zu. Die Herkulesaufgabe der Politik besteht in der Tat darin, für echten Wettbewerb im Bereich der Internetwirtschaft zu sorgen. Die entscheidende Frage lautet: Was folgt daraus? Eine Zerschlagung von Google kann man zwar androhen. Aber welche Instrumente haben wir, und sind wir willens, diese einzusetzen? Welchen Stellenwert geben wir der deutschen Internetwirtschaft? Das ist für mich die zentrale Frage, die wir beantworten müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Hinblick auf Industrie 4.0 heißt das für mich: Sind wir denn ausreichend gewappnet und auf dem richtigen Weg? Ich würde sagen: Bei der Industrie sind wir auf dem richtigen Weg. Aber beim Mittelstand ist noch viel zu tun, insbesondere bei den Start-ups. Einige sind innovativ. Aber die Rahmenbedingungen stimmen überhaupt nicht. Wir müssen für Zugang zu Venture Capital sorgen. Wir müssen die Bürokratie abbauen und Möglichkeiten schaffen, dass wir dort, wo Innovationen entstehen – das betrifft in erster Linie die Start-ups –, Zugänge schaffen. Das ist die zentrale Aufgabe der Wirtschaftspolitik in den nächsten Jahren. Wir müssen mehr über Ziele, Richtung und Chancen der digitalen Strategie reden. Intelligente und vernetzte Prozesse und Verfahren können und werden gerade in Industrie und Mittelstand einen enormen Beitrag zu Ressourceneinsparung und Energieeffizienz leisten. Setzen Sie hierfür endlich die richtigen Anreize. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Energiewende muss konsequent mit der Digitalisierung zusammengedacht werden. Mit digitaler Verkehrssteuerung können wir Staus vermeiden und die verschiedenen Mobilitätsangebote miteinander vernetzen. Das ist weit mehr als Carsharing. Dann passiert vielleicht doch noch das Unvorstellbare. Vielleicht fahren in 10, 15 oder 20 Jahren nicht mehr Sie die Autos, sondern die Autos Sie. Das ist dann ein völlig anderes Geschäftsmodell. Das nennt sich autonomes Fahren. Das hat drastische Auswirkungen auf Produktion, Geschäftsmodelle und Nutzerverhalten in der Mobilitätswelt. Wenn man das alles bedenkt, dann kommt man zu dem Schluss, dass die Digitalisierung als Modell für den ökologischen Wohlstand gedacht werden muss. Das tun Sie aber nicht. Das vermisse ich total bei der Digitalen Agenda. Da könnten Sie Begeisterung schaffen. Tun Sie das endlich! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Während Sie die Digitale Agenda vorrangig zu einer Streitsache gemacht haben, hat sie Winfried Kretschmann – Konstantin von Notz hat das bereits erwähnt – zur Chefsache gemacht. Genau darum geht es: zur Chefsache machen, Handlungsaufträge und Zahlen benennen, keine Proseminare halten, sondern sagen, was Sie tun wollen. Tun Sie das, dann diskutieren wir auf einem anderen Niveau beim nächsten Mal. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Jens Koeppen. (Beifall bei der CDU/CSU) Jens Koeppen (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erfolgreiche digitale Transformation benötigt klare politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Zwei Voraussetzungen sind in der Tat aus meiner Sicht schon erfüllt bzw. geschaffen worden. Das ist zum einen die von der Bundesregierung vorgelegte Digitale Agenda 2014 bis 2017, und das ist zum anderen der gleichnamige Ausschuss -Digitale Agenda, den wir ins Leben gerufen haben; das ist der 23. Ausschuss. Ich bin stolz, Ihnen als Ausschussvorsitzender sagen zu können, dass das weiß Gott keine Randnotiz ist – ein Ergebnis aus der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“. In nationalen und internationalen Gesprächen in Botschaften und anderswo wurde uns für die beiden Voraussetzungen, die Digitale Agenda der Bundesregierung und den Ausschuss Digitale Agenda, sehr großer Respekt entgegengebracht. Es wurde gesagt, es wäre sehr gut, wenn der eine oder andere Staat auch so etwas hätte. Die Bedeutung haben wir längst erkannt. Thomas Jarzombek hat eben darauf hingewiesen. Für Wirtschaft und Gesellschaft ist die digitale Transformation längst kein Randthema mehr, sondern Garant für Wohlstand und für Wachstum. Wir müssen die Wirtschaft, aber auch die Gesellschaft für die Digitalisierung fitmachen. Jetzt komme ich zu dem Punkt, was Anspruch und was Wirklichkeit ist. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, was ist Anspruch, und was ist Wirklichkeit, Herr Vorsitzender?) Darauf möchte ich jetzt eingehen. Ich werde nicht müde, lieber Herr Kollege von Notz, für diesen Ausschuss und unsere Arbeit zu werben. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich auch nicht!) Lassen Sie mich einiges dazu sagen. Natürlich wurde uns sehr viel Argwohn und Skepsis von Fachpolitikern, von der Gesellschaft und von der Opposition entgegengebracht. Ich frage: Was ist unsere Hauptaufgabe? Unsere Hauptaufgabe ist in allererster Linie das Zuhören, das Ausgleichen und das Zusammenführen. Das ist wichtig für diesen großen Querschnittsausschuss. Dann geht es weiter. Unsere Hauptaufgabe ist, dass wir Chancen aufzeigen und dass wir die Potenziale, die die Digitalisierung hat, heben. Wir müssen mehr als nur ein reiner Communitybespaßungsausschuss sein; denn das ist für mich einfach zu wenig. Wir sind auch keine Konkurrenz zu anderen Fachpolitikern – das will ich meinen Kollegen im gesamten Haus sagen –, sondern wir sind Ergänzung, und wir denken zusammen, was wir zusammendenken müssen. Wir sind eine Brücke. Wir werden niemandem etwas wegnehmen, sondern wir sind ergänzend unterwegs; denn die politische Reaktionszeit ist einfach zu verkürzen. Wir sind manchmal zu lange auf dem Weg. Es ist auch unsere Aufgabe, wirtschaftspolitische Themen digital abzuscannen, und wir müssen auch verkehrspolitische, innenpolitische oder verbraucherpolitische Themen digital abscannen. Das ist eine Aufgabe, die wir sehr ernst nehmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sind also Treiber, wir sind Mahner, wir sind Ideen-geber, und wir wollen auch ein Frühwarnsystem entwickeln. Die Netzpolitiker müssen sagen: Wenn ihr so analog denkt wie bisher, passiert in unseren Unternehmen oder in der Gesellschaft genau das, was wir nicht haben wollen. Deswegen haben wir die Digitale Agenda 2014 bis 2017. Ich finde, das ist eine solide Grundlage; es wurde auch von einem Aufgabenheft gesprochen. Aber letztendlich dürfen wir nicht blauäugig sein. Es gab viel Verriss in den Medien, es gab viel Kritik und wenig Lob. Für mich ist das unverständlich, weil wir die Ministerialstrukturen, die wir nun einmal haben, die Finanzabläufe und die Prozesse, die vorhanden sind, nicht von heute auf morgen verändern können. Es gibt Beharrungskräfte, die wir überwinden müssen. Aber wenn sich drei Minister federführend mit der Digitalen Agenda beschäftigen, ist das in erster Linie zumindest aus der heutigen Sicht ein Vorteil; denn dieses Konkurrenzverhalten – sagen wir es ruhig – kann dazu führen, dass wir das Thema schneller nach vorne bringen. Wir müssen diese Chance nutzen. Es wird sehr oft von Industrie 4.0 gesprochen. Ich würde eher von Wirtschaft 4.0 reden. Eine Produktionssteigerung um 30 Prozent könnte mit einer erfolgreichen Umsetzung der Digitalisierung in der Wirtschaft einhergehen. Jetzt ist es schon so, dass 1 000 Arbeitsplätze im IKT-Bereich weitere 1 000 Arbeitsplätze im vorgelagerten und nachgelagerten Bereich schaffen. Das müssen wir ins Auge fassen, das ist unsere Chance. Die Oxford-Studie hat gezeigt, dass 47 Prozent der Arbeitsplätze entweder verlustig gehen oder umgewälzt werden. Genau da müssen wir ansetzen und daran arbeiten, dass sie nicht verloren gehen, sondern nur – „nur“ in Anführungsstrichen – geändert werden. Wir müssen die Chance nutzen, dass neue Arbeitsmarktmodelle da sind. Gerade im Bereich der Telemedizin ist viel möglich. Wir müssen auch bei der Information, bei den digitalen Bildungsangeboten, bei Smart Home und Smart Meter endlich nach vorne kommen. Smart Home und Smart Meter sind auch der Garant dafür, dass wir die Energiewende schaffen. Ansonsten kommen wir dort nicht weiter. Die Digitalisierung ist eine ganz klare Antwort auf den demografischen Wandel. Ich komme aus einer Region, die nach UNESCO-Angaben als nicht besiedelt gilt. Das ist ein großer Wahlkreis. Vielen von Ihnen geht es womöglich ähnlich. Dennoch müssen wir dafür sorgen, dass in Regionen wie dieser eine angemessene -Infrastruktur installiert wird. Denn nur mit einem gut ausgebauten Netz können wir letztendlich die Chancen nutzen. Außerdem müssen wir den Menschen die Angst vor dem Wort „Digitalisierung“ nehmen. Es gibt eine Arroganz der Sprache bei Juristen, bei Ärzten, aber auch bei Netzpolitikern. Wir müssen eine andere Sprache finden. Vieles ist für die Menschen viel zu diffus: Was passiert mit meiner Tageszeitung? Was passiert mit der Tagesschau um 20 Uhr? Was passiert mit dem Einkauf? Was passiert mit meinem Arbeitsplatz? Wird es in Zukunft so sein, dass mein eigener Kühlschrank mich überwacht? Wir dürfen den Menschen nicht einfach irgendetwas vorsetzen, sondern wir müssen erklären, welche Vorteile mit Veränderungen verbunden sind: dass sie jederzeit die Tagesschau sehen können, dass auf dem iPad ständig aktuelle Tageszeitungen abrufbar sind und dergleichen mehr. Mein Fazit ist, dass die digitale Transformation in der Zukunft das Topthema ist. Die Frage ist: Wollen wir zusehen, oder wollen wir es selber machen? Vor allen Dingen: Wollen wir selber es vielleicht besser machen, als Unternehmen es bisher gemacht haben? Es liegt in unserer Hand, ob wir die Wertschöpfung hierbehalten oder ob wir zusehen, wie sie ins Tal nach Amerika abwandert. Wir dürfen keine Angsthasen sein, sondern müssen mutig sein. Die Digitalisierung ist der Wachstumsmotor Nummer eins für Wohlstand und Lebensfreude. Das sollten wir gemeinsam angehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Herr Bundesminister Gabriel ist persönlich angesprochen worden. Er möchte dazu eine Erklärung abgeben. Deshalb erteile ich das Wort Herrn Bundesminister Gabriel. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Vielen Dank, Herr Präsident. – Mit dem Internet ist das Problem verbunden, dass sich Falschaussagen schnell verbreiten lassen. Ich bin ganz sicher, dass der Kollege Notz ein großes Interesse an intellektueller Redlichkeit hat, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immer!) wie man seiner Rede entnehmen konnte. Daher wollte ich ihn bitten, jetzt oder bei einer späteren Sitzung, das Zitat zu belegen, dass ich öffentlich die Zerschlagung von Google gefordert hätte; er hat das hier behauptet. Herr Notz, ich fände es gar nicht schlecht, wenn Sie einmal schauen würden, ob Sie dafür einen Beleg finden. Ich lese Ihnen gern einmal vor, worauf Sie sich vermutlich beziehen – ich vermute, dass Sie hinterher zu der Einsicht kommen, dass Ihre Aussage falsch war, sodass Sie bei Ihrer nächsten Rede sagen können, dass Sie es gar nicht so falsch finden, was ich gesagt habe –: Wirtschaftsministerium und Bundeskartellamt prüfen, ob ein Unternehmen wie Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um durch die Beherrschung einer „essential facility“, einer wesentlichen Infrastruktur, Wettbewerber systematisch zu verdrängen. …Wir fassen deshalb zuerst eine kartellrechtsähnliche Regulierung von Internetplattformen ins Auge. Dreh- und Angelpunkt dabei ist das Gebot der Nichtdiskriminierung von alternativen Anbietern, die Platzhirsche innovativ herausfordern. Ich bin mir relativ sicher, dass in dem ganzen Artikel in der FAZ – er ist relativ lang gewesen – das Wort „Zerschlagung“ nicht einmal vorkommt. Meine herzliche Bitte ist, dass wir miteinander mit möglichst hoher Redlichkeit umgehen. Was es gibt, ist mein Hinweis darauf, dass wir in der analogen Welt, zum Beispiel bei den Strom- und Gasnetzen – auch das findet sich in diesem Artikel wieder –, ebenfalls Plattformen voneinander getrennt haben – – (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, also wollen Sie zerschlagen!) – Nein, ich will nicht zerschlagen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Okay, angedeutet, zerschlagen!) – Auch nicht angedeutet. – Sie haben behauptet, Herr Notz, ich hätte öffentlich die Zerschlagung von Google gefordert. Dies ist falsch! Ich habe gefordert – offensichtlich war Zuhören eben nicht die stärkste Seite; ich lese es noch einmal vor –: Wir fassen deshalb zuerst eine kartellrechtsähnliche Regulierung von Internetplattformen ins Auge. Dreh- und Angelpunkt dabei ist das Gebot der Nichtdiskriminierung von alternativen Anbietern, die Platzhirsche innovativ herausfordern. Genau das prüfen wir. Wir reden auch über die Frage der Erweiterung des Kartellrechts. Mir ging es nur darum, dass wir gegenseitig nichts in die Welt setzen, was man nicht gefordert hat. Ich finde, Sie haben jede Möglichkeit, zu suchen und irgendwo etwas zu finden, dass ich öffentlich die Zerschlagung von Google gefordert hätte. Manchmal hilft es einfach, nicht nur Nachrichten, dpa-Meldungen oder Handelsblatt-Artikel, sondern auch den Originaltext zu lesen. Das erleichtert die Kenntnis dessen, was jemand anders gesagt hat. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Jetzt hat sich der Kollege Dr. von Notz gemeldet, dem ich auch das Wort erteile, allerdings mit dem Hinweis, dass er sich bitte ausschließlich zu dem angesprochenen Sachverhalt äußern möge; es geht nicht darum, die allgemeine Aussprache fortzusetzen. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die allgemeine Aussprache hatten wir ja auch schon. – Ich bin sehr dankbar, dass sich der Vizekanzler in die Debatte einschaltet. Herr Gabriel, Sie haben das Wort „Zerschlagung“ nicht in den Mund genommen – das mag so sein; ich google das gern noch mal und gucke es mir genau an –, (Heiterkeit) aber Sie haben es – dazu stehe ich – bewusst eine Woche vor der Europawahl suggeriert und in den Raum gestellt. Eines machen Sie nicht – das habe ich am stärksten kritisiert; dazu haben Sie kurioserweise gar nichts gesagt –: Sie machen nicht das, was dieses Haus als Gesetzgeber machen sollte, nämlich regulieren, sondern Sie treffen sich mit Eric Schmidt zu lustigen Veranstaltungen. Wenn man in der Digitalen Agenda danach guckt: „Was mit Substanz kommt von Gabriel?“, stellt man fest: Da kommt leider nichts. – Insofern bleibt die Suggestion im Raum. Ich glaube, Sie haben sie auch bewusst gesetzt. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Jetzt fahren wir mit der Aussprache fort, und ich erteile das Wort der Kollegin Petra Sitte, Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kritik und die Vorschläge der Opposition sind von der Koalition hier so ein bisschen unter der Rubrik „Nörgeln und Meckern“ zusammengefasst worden. Aber ein bisschen gemeckert hat auch Herr Klingbeil. Er hat gesagt: In dieser Digitalen Agenda kommen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien zu kurz. (Sören Bartol [SPD]: So hat er das absolut nicht gesagt! Das ist eine interessante Interpretation!) Das finde ich auch. Deshalb will ich mich auf diesen Bereich konzentrieren. Ich will darauf hinweisen, dass wir hier gerade erst in der letzten Sitzungswoche darüber gesprochen haben, wie und nach welchen Regeln es an Unis auch zukünftig möglich sein soll, sogenannte digitale Semesterapparate zusammenzustellen. Für jene, die das nicht genau kennen: Ein Semesterapparat ist eine digitale Zusammenstellung von Vorlesungsunterlagen und Seminarunterlagen. Das ist für die Studis extrem praktisch. Geregelt wird dies in § 52 a des Urheberrechtsgesetzes. Dieser ist ausgesprochen eng gefasst. Wenn Gerichte dazu Recht sprechen, legen sie ihn sogar noch enger aus. Infolgedessen ist diese Regelung im Alltag der Unis nur sehr schwer zu handhaben. Aber – immerhin! – es ist nach mehreren Verlängerungen der Frist in der letzten Woche endlich gelungen, die Regelung zu entfristen. Aber eigentlich – das hatten wir schon vorhin angesprochen – geht die Digitale Agenda trotzdem noch weiter, auch wenn es unbefriedigend ist, wie Herr Klingbeil sagt. Sie sagen darin, dass Sie die Bildungs- und Wissenschaftsschranke ins Urheberrecht einführen wollen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Unis, Schulen etc. sollen sozusagen auch die Vorteile der Digitalisierung genießen können, und sie sollen dabei gerade nicht am Urheberrecht scheitern. Hierfür gibt es schon seit langem konkrete Regelungsvorschläge; das hätten Sie auch aufnehmen können. Der Witz ist nicht nur, dass es die schon lange gibt; das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat sogar selbst die Ausarbeitung eines Regelungsvorschlags in Auftrag gegeben. Der liegt jetzt auch vor, findet sich aber in der Digitalen Agenda nicht wieder. Das Problem ist – wir kennen es schon –: Die Netzpolitiker und die Urheberrechtspäpste der Koalition können sich vermutlich nicht einigen, und wir dürfen jetzt erst einmal neugierig darauf warten, was denn am Ende dabei herauskommt. (Beifall des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE]) Wie wäre es denn beispielsweise, wenn es Ihnen endlich gelänge, das Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unabdingbar und durchsetzungsstark zu gestalten? (Beifall bei der LINKEN) Oder sorgen Sie doch endlich dafür, dass Forschungsergebnisse, die überwiegend mit Bundesmitteln, also mit öffentlichen Geldern, mit Steuergeldern, finanziert werden, als Open-Access-Publikation erscheinen müssen! (Beifall bei der LINKEN) Darüber hinaus kündigen Sie an, dass Sie die Deutsche Digitale Bibliothek ausbauen wollen. Super! Aber im Haushalt 2015 sind dafür nur 1,3 Millionen Euro vorgesehen. Die sind einfach notwendig, weil Sie sich vertraglich gebunden haben, und sie dienen auch nur der technischen Ausstattung. Das heißt: Der Stau, der sich darin manifestiert, ist symptomatisch für diese Digitalpolitik. Deutschland hinkt bei der digitalen Archivierung und der Zugänglichkeit von Kulturgütern im Vergleich zu anderen Ländern um Jahre hinterher – sogar im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Initiativen. (Beifall bei der LINKEN) Wabert nun schon ziemlich viel Lyrik durch Ihre Digitale Agenda, so ist eigentlich noch bezeichnender, Herr Dörmann, was fehlt. Darüber haben wir hier schon mehrfach geredet. Wie sich die überaus prekäre ökonomische Lage der meisten Kultur- und Medienschaffenden verbessern soll, sucht man in dem Papier vergebens. Das ist insofern empörend, als wir mittlerweile zwei Enquete-Kommissionen im Bundestag hatten, die sich umfangreich mit dieser Lage beschäftigt und umfangreiche Vorschläge gemacht haben. (Martin Dörmann [SPD]: Das diskutieren wir deshalb an vielen anderen Stellen sehr intensiv!) – Okay, aber dann – wenn Sie an vielen anderen Stellen darüber diskutieren wollen – gehört das auf jeden Fall in Ihre Digitale Agenda. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben dazu – das will ich abschließend sagen – Folgendes konkret vorgeschlagen: Wir brauchen ein durchsetzungsstarkes Urhebervertragsrecht für die Medienschaffenden bzw. die Kreativen. Wir brauchen in diesem Bereich endlich Mindesthonorare. Wir brauchen den Erhalt und den Ausbau der Künstlersozialkasse. Schließlich brauchen wir auch eine Reform der Verwertungsgesellschaften wie VG Wort oder GEMA, damit auch einkommensschwächere oder umsatzschwächere Kreative Einfluss und Stimme bekommen. Da, meine Damen und Herren von der Koalition, müssen Sie noch gewaltig nacharbeiten. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Christina Kampmann spricht jetzt für die Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD) Christina Kampmann (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die einen nennen sie den „www-Wunschzettel der Bundesregierung“, die anderen reden vom „Windelweichpapier“. Der Deutschlandfunkt wähnt sich im „digitalen Märchenland“, und Konstantin von Notz glaubt an eine Aneinanderreihung von Absichtserklärungen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, so ist das!) Ich sage: Die Digitale Agenda ist kein Wunschzettel – und erst recht kein Märchen. Sie ist ein Erfolg. Während andere sie zerreden, haben wir uns längst an die Umsetzung gemacht. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Oh! Wo?) Ich bin mir sicher: Das ist der richtige Weg, und von dem werden wir uns auch nicht abbringen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Schauen wir aber einmal genau hin: Was bringt uns die Digitale Agenda, wenn wir über den Staat der Zukunft reden? Als ehemalige Standesbeamtin weiß ich: Es muss nicht gleich die Eheschließung sein, die ausschließlich digital zur Verfügung stehen wird. Die Menschen ärgern sich aber zu Recht, wenn sie sich den halben Tag freinehmen müssen, um das neue Auto anzumelden oder die Geburtsurkunde für das neugeborene Kind zu beantragen. Unser Ziel ist es deshalb, Behördengänge da, wo es geht, entbehrlich zu machen. Unser Ziel ist es, Verwaltungshandeln transparent zu machen und Informationen, wann immer es möglich ist, zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist die bürgerfreundliche und moderne Verwaltung; denn wir wissen, dass der innovative Staat das Rückgrat der modernen Gesellschaft ist. Die Digitale Agenda legt dafür ein Fundament, das auf festen Füßen steht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Die Digitale Agenda funktioniert aber nur dann – das muss jedem von uns klar sein –, wenn Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Kommunikation haben. Denn Daten sind nicht irgendetwas. Daten sind das, was wir denken, was wir fühlen und was wir anderen mitteilen, und damit ein Teil unserer Persönlichkeit. Allein diese Tatsache begründet eine enorme Verantwortung, wenn es um den Umgang mit Daten geht. Diese zu schützen, einfache Verschlüsselungsmöglichkeiten und sichere Infrastruktur anzubieten, muss deshalb unser vorrangiges Ziel sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Richtig! Aber machen! Nicht nur reden, sondern machen!) Um das auch auf europäischer Ebene erreichen zu können, brauchen wir die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Sie sagen in der Digitalen Agenda, die Verabschiedung spätestens 2015 sei das Ziel. Seien Sie sich gewiss: Hier werden wir Sie beim Wort nehmen, liebe Minister. Sie sagen auch, die Digitale Agenda sei ein Hausaufgabenheft. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ergangen ist; aber wenn ich meine Hausaufgaben nicht gemacht hatte, war Nachsitzen angesagt. Und ich sage Ihnen: Das war kein Spaß. Deshalb seien Sie sich sicher: Wir werden die Umsetzung der Digitalen Agenda kritisch und konstruktiv begleiten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das finde ich gut!) Die Digitale Agenda ist nicht perfekt. Sie erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie beantwortet weder alle Fragen, noch hat sie auf alles eine Antwort. Dass sie da ist, ist dennoch – davon bin ich zutiefst überzeugt – ein Erfolg. Konstantin von Notz sage ich: Wenn hier etwas im Nebulösen verharrt, dann sind das Ihre eigenen Vorstellungen einer Digitalen Agenda. Sich an dieser Stelle in Kritik zu erschöpfen, reicht nicht aus. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 400 Handlungsempfehlungen! 400 Stück!) Es reicht auch nicht aus, sich immer nur auf die Enquete-Kommission zu berufen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau: „immer nur“!) Ich glaube, Sie müssten an dieser Stelle auch einmal eigene Ideen präsentieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Martin Dörmann [SPD]: Das ist genau der Punkt!) Dieses Internet hat nicht immer recht, sage ich. Ich muss es wissen; denn ich komme aus einem Wahlkreis namens Bielefeld, (Dieter Janecek [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gibt es gar nicht!) der laut Internet gar nicht existiert. (Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU) Trotzdem ist das Internet etwas Großartiges. Es ist ein Ort der Freiheit. Das Internet ist ein Ort der Gleichheit und der Innovation. Es politisch zu gestalten, bedeutet Herausforderung und Chance zugleich. Ich habe großen Respekt vor dieser Aufgabe und ebenso große Zuversicht, weil ich davon überzeugt bin, mit der Digitalen Agenda das richtige Instrument an der Hand zu haben. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Tabea Rößner hat jetzt das Wort für Bündnis 90/Die Grünen. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Dobrindt ist verliebt. (Alexander Dobrindt, Bundesminister: Was?) – Ja, in das Wort „Tsunami“, in das Wort „Datentsunami“. (Sören Bartol [SPD]: Jetzt hat er aber einen Schreck gekriegt!) Wo immer er über Breitbandausbau redet, spricht er davon – auch heute übrigens –, dass wir vor einem „Datentsunami“ stehen. Nun gibt es tatsächlich immer größere Datenaufkommen im Netz, zum Beispiel durch Industrie 4.0, E-Mobility, Teleoffice-Plätze zu Hause. Das alles wissen wir. Nur ist das nicht, wie das Wort „Tsunami“ vermuten lässt, eine Naturkatastrophe, vor der man Angst haben muss und sich schützen muss, sondern es ist eine Chance, die wir packen und ergreifen müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Ansonsten nennt der Minister große Begriffe. Da werden zwei Treffen mit der Industrie schnell zu einer „Netzallianz“ und ein vager Vorhabenplan zu einem „Kursbuch“. Netzallianz und Kursbuch, das klingt nach Abenteuer und Ritter der Breitbandrunde; (Heiterkeit) aber große Begriffe verlegen keine Leitungen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Um Deutschland flächendeckend mit 50 Megabit anzuschließen, braucht man 20 Milliarden Euro. Die Unternehmen wollen im nächsten Jahr 8 Milliarden Euro investieren. Dafür gebührt ihnen auch Dank. Dafür haben Sie, Herr Minister, allerdings die Netzneutralität verschachert. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Die Unternehmen sagen aber auch, dass sie nur 80 Prozent des Landes anschließen können. Der Rest ist für sie nicht wirtschaftlich. Für ein Fünftel der Bevölkerung sieht es also schlecht aus. Der Ausbau in ländlichen Regionen wird teuer – da machen wir uns nichts vor –, so teuer, dass das Engagement der Bundesregierung nur einen Tropfen auf den heißen Stein bedeutet. Es fehlt an Fördergeldern. Sie stellen auch nichts in den aktuellen Haushaltsentwurf ein. Stattdessen versteifen Sie sich auf die Frequenzversteigerung. Wissen Sie, warum das unseriös ist? Sie gaukeln der Öffentlichkeit vor, das sei das Allheilmittel und damit würde der Breitbandausbau vorankommen. Aber erstens kann keiner genau sagen, wie viel Geld die Versteigerung bringen wird. 4 Milliarden Euro maximal, eher weniger. Die letzte Versteigerung brachte knapp 4 Milliarden Euro, und schon das war deutlich weniger als erhofft. Jetzt gibt es nur noch drei Anbieter. Außerdem werden die Frequenzen der letzten Versteigerung bis heute nicht alle genutzt. Es ist also äußerst fraglich, ob die geplante Frequenzversteigerung wirklich so viel einbringt. Zweitens müssen Sie sich den Erlös mit den Ländern teilen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bayern verzichtet bestimmt!) Drittens müssen Sie die Nutzer von Funkanlagen und Mikrofonanlagen entschädigen. Das wird teurer, als Sie zugeben. Unter dem Strich bleibt gar nicht mehr so viel übrig. Deshalb sage ich: Wenn Sie nicht zusätzliche Gelder bereitstellen, bleibt Ihr stetes Bemühen um flächendeckendes Breitband ziemlich erfolglos. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Außerdem wird die Frequenzumstellung für die Verbraucher teuer. Um die Frequenzen für Breitband nutzen zu können, muss von DVB-T auf DVB-T2 umgestellt werden. Das ist schon lange geplant. Das ist auch gut – Herr Dörmann, ich sehe, Sie melden sich –, und das ist auch richtig. (Martin Dörmann [SPD]: Jetzt haben Sie noch die Kurve gekriegt!) – Wollen Sie sich noch melden? (Martin Dörmann [SPD]: Ja!) – Ich lasse gerne eine Frage zu. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich sehe also, dass der Kollege Dörmann sich meldet und dass die Kollegin Rößner diese Frage schon zugelassen hat. Dann möchte ich Ihnen folgen. Martin Dörmann (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Kollegin Tabea Rößner. – Wir haben diese Debatte ja schon in der letzten Woche geführt. Deshalb kenne ich Ihre Thesen, die darauf hinauslaufen, dass Sie den Leuten suggerieren: Die Große Koalition ist schuld daran, dass ihr eure Fernseher wegschmeißen könnt. Und das wird so richtig teuer für euch. – Das haben Sie gerade schon wieder angedeutet. (Alexander Dobrindt, Bundesminister: Ja! Genau!) Ist Ihnen eigentlich bewusst, warum wir DVB-T2 einführen wollen? Wir machen das deshalb, weil es der Wunsch der Rundfunkanstalten ist, auf einen modernen Standard zu kommen; denn die bisherige terrestrische Verbreitung mit DVB-T ist nicht zukunftsfähig, weil man damit keine HD-Qualität erreichen kann, die mittlerweile auf anderen Übertragungswegen möglich ist. Da es ja das Ziel ist, mit DVB-T einen billigen Übertragungsweg für die Nutzerinnen und Nutzer aufrechtzuerhalten, sagen sowohl die Öffentlich-Rechtlichen als auch die Privaten: Lasst uns diesen Weg gehen. Wir gehen den Schritt in Richtung der neuen Technologie. – Der Gag ist: Es wird am Ende sogar für alle Beteiligten billiger, weil dadurch nämlich Effizienzen gehoben werden. Natürlich muss einmal umgestellt werden. Laut den Berechnungen, beispielsweise den internen Berechnungen der Öffentlich-Rechtlichen, wird das die Nutzerinnen und Nutzer einmalig 50 Euro kosten, weil ein Zusatzgerät angeschafft werden muss. Sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass wir die Rundfunkanstalten gerade unter dem Gesichtspunkt einer kostengünstigen und modernen Versorgung der Nutzerinnen und Nutzer unterstützen sollten? Oder kritisieren Sie das Ziel des Koalitionsvertrages? Dann müssten Sie das aber auch bitte schön denjenigen Nutzerinnen und Nutzern sagen, die darauf hoffen, dass wir diesen Verbreitungsweg offenhalten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber Kollege Dörmann, hätten Sie einen Moment gewartet, dann hätten Sie meine Ausführungen noch gehört. (Martin Dörmann [SPD]: Ich kenne sie von letzter Woche!) Diese kann ich jetzt nachholen. Ich habe ja schon gesagt, dass diese Umstellung richtig ist. Sie ist auch gut. Natürlich wollen die Sendeanstalten diese Umstellung. (Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Hört! Hört!) – Das habe ich nie infrage gestellt. (Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Aha!) DVB-T2 ist technisch fortschrittlicher. Es ist günstiger; da haben Sie völlig recht. Aber selbst die Rundfunkanstalten sagen, sie bräuchten eine längere Übergangsfrist für diese Umstellung. (Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: 2035!) Die Umstellung kostet nicht nur die Rundfunkanstalten Geld, sondern sie kostet auch die Verbraucher, die Mi-krofonanlagenbetreiber usw. Geld. Das ist eine Umstellung, die nicht mal eben in ein oder zwei Jahren zu machen ist. Deshalb soll die Übergangsfrist, die auch die Rundfunkanstalten einfordern, eine wesentlich längere sein. Ich denke, wir sollten diese Übergangsfrist auch gewährleisten, damit nicht so viel Elektroschrott entsteht, damit nicht jemand jetzt einen DVB-T-fähigen Fernseher kauft und ihn in zwei Jahren auf den Müll schmeißen muss, sondern gleich das richtige Gerät kaufen kann. Solche Geräte sind erst in zwei Jahren richtig marktfähig und damit auch günstig; denn erst die Marktfähigkeit macht Geräte günstig. Von daher wissen Sie genau: Wir sind für die Umstellung, aber wir wollen eine längere Übergangsfrist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE] – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bürgerfreundlich!) – Genau. Wir haben immer gesagt, dass diese Umstellung verbraucherfreundlich sein muss. Insofern ist es wichtig, dass es diese Übergangsfrist gibt. Das kann man nicht mal eben so übers Knie brechen. Es gibt Berechnungen – übrigens auch aus dem Haus des Ministers –, dass knapp 4 Millionen Haushalte diese DVB-T-Empfänger nutzen. Wenn man das ausrechnet, ergibt das Kosten in dreistelliger Millionenhöhe. Wenn die Menschen das tatsächlich begreifen, dann wird Ihnen das um die Ohren fliegen. Wissen Sie, Herr Dobrindt, man sagt ja, Verliebtsein mache blind. Wenn Sie sich jetzt vom Begriff „Datentsunami“ trennen wollen – was ich Ihnen empfehlen würde, weil das kein schöner, sondern ein sehr negativer Begriff ist –, dann können Sie wieder auf Brautschau gehen. Ich rate Ihnen: Schauen Sie doch einmal nach dem Wort „Förderprogramm“. Das finde ich viel attraktiver. Das fehlt bei Ihnen aber leider völlig. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich erteile jetzt das Wort zu einer Kurzintervention dem Kollegen Lenkert. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Dörmann, ich möchte nur eines klarstellen: Mit DVB-T2 ist nicht nur die Anschaffung von neuen Geräten für etwa 50 Euro notwendig, sondern es eröffnet den privaten Rundfunkanstalten auch die Möglichkeit, ihr Programm zu verschlüsseln und es nur noch gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit wird von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht in Anspruch genommen werden, aber die privaten erhalten sehr wohl die Möglichkeit. (Marian Wendt [CDU/CSU]: Das nennt man Marktwirtschaft!) Deswegen ist es sehr wohl möglich, dass die Kunden durch DVB-T2 zukünftig doch stärker belastet werden, als es hier bisher dargestellt wird. Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Dörmann hat die Möglichkeit, darauf zu antworten. Martin Dörmann (SPD): Sehr geehrter Herr Kollege, da Sie es ansprechen: Es gibt ein großes Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den neuen Standard DVB-T2 zu nutzen, und zwar deshalb, weil es einfach kostengünstiger ist; man spart auf Sicht, und das kommt den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern bzw. den Programmen zugute. Man hat damit einen neuen Standard, mit dem man in Zukunft einen für den Nutzer besonders günstigen Weg der Übertragung etablieren kann. Deshalb sagen die Öffentlich-Rechtlichen: Wir wollen, dass die Privaten dabei sind, weil es auch eine Kostenfrage ist und wir übrigens nur so eine Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen. – Deshalb akzeptieren die Öffentlich-Rechtlichen den Wunsch der Privatsender, dort zu einer Verschlüsselung zu kommen, um den Privatsendern eine Refinanzierung der Kosten zu ermöglichen. Deshalb: Man kann darüber streiten, ob der Weg einer Verschlüsselung der richtige ist; aber alle Fachbeteiligten sind sich einig, dass es am Ende keine Alternative dazu geben wird. Einen anderen Weg wird es nicht geben. Die Öffentlich-Rechtlichen haben jedenfalls in den Gesprächen, die ich geführt habe, immer gesagt: Diese Investition macht am Ende eigentlich nur Sinn, wenn die Privaten dabei sind. Da muss man zu fairen Bedingungen kommen; denn damit sind Kosten verbunden, die refinanziert werden müssen. Jede Zuschauerin und jeder Zuschauer kann frei entscheiden, ob man es bucht oder nicht. Es gibt andere Übertragungswege. Insofern ist es am Ende eigentlich die Wahl der Zuschauerinnen und Zuschauer, ob sie dieses Geschäftsmodell unterstützen oder nicht. Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir fahren jetzt in der Rednerliste fort. Nachdem er schon lange gewartet hat, kommt jetzt der Kollege Klaus Barthel für die Sozialdemokraten dran, dem ich das Wort erteile. (Beifall bei der SPD) Klaus Barthel (SPD): Danke, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf meine Rede haben bestimmt alle schon lange gewartet. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sind eigentlich schon mittendrin in dem Thema, auf das ich hinweisen will: Die Digitalisierung verändert alle Lebensbereiche der Menschen, auch das Wohnzimmer. Ich will vor allen Dingen auf die wirtschafts- und arbeitspolitischen Perspektiven eingehen. Im Übrigen ist es – auch wenn ich mich damit bei einigen hier bestimmt unbeliebt mache – nicht ganz falsch, dass der Antrag der Grünen im Wirtschaftsausschuss behandelt wird. Denn die Wirtschaft wird mit am stärksten verändert; die globalen Wirtschaftsbeziehungen, die Entwicklungen auf den Finanzmärkten, die wir erleben und erlebt haben – mit all ihren Licht- und Schattenseiten –, wären ohne die Digitalisierung nicht denkbar. Es verändern sich die Bedingungen des Wettbewerbs innerhalb der Sektoren und zwischen den Sektoren der Wirtschaft und zwischen den Regionen. Es verändert sich die ganze Arbeitswelt: die Arbeitsorganisation, die Arbeitsgestaltung und auch die Arbeitsbeziehungen. Das passiert eben nicht nur in einigen Bereichen, die hier gern als Highlights diskutiert werden – die Stichworte „Industrie 4.0“ und „Gründerszene“ fallen oft –, sondern es geht quer durch alle Branchen und Betriebe. Es geht zum Beispiel auch um das Handwerk 4.0, um die indus-trienahen Dienstleistungen, um die sozialen und die Humandienstleistungen; es geht um die ganze Wertschöpfungskette, vom Rohstoff über die Zulieferung – in Klammern: Logistik – bis hin zum Einzelhandel, zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern und zur Entsorgung. All diese Bereiche – ich kann das nicht innerhalb von vier Minuten ausführen – werden ganz praktisch und hautnah davon berührt, und niemand ist in seinem Arbeitsleben mehr davon ausgenommen. Ich warne hier immer ein bisschen vor dem falschen Pathos, das hier manchmal durchklingt und das man immer wieder in den Medien findet. Da ist die Rede von der „Diktatur der Perfektion“ aufgrund der Digitalisierung. Da ist die Rede vom „Kampfplatz Internet“ und von einem dritten Weltkrieg, über den gerade entschieden wird. Da ist die Warnung vor „Maschinenstürmerei“ und vor den „Mormonen der digitalen Welt“; das sollen diejenigen sein, die an der einen oder anderen Stelle auch einmal „aber“ sagen. Herr Jarzombek, bei aller Koalitionstreue: Ich finde, Angst ist in diesem Zusammenhang ein schlechter Ratgeber. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Aha!) Ich halte mich eher an das Wissen. Es wimmelt zurzeit von Studien aller möglichen Verbände, Branchen und Unternehmen. Aber wenn man fragt: „Was haben wir eigentlich an systematisiertem Wissen über die Digitalisierung?“, dann stellt man fest: Es existieren wenige Vorstellungen darüber, wie man zum Beispiel all die schönen Chancen, die das Internet bietet, zum Vorteil der Menschen nutzen kann, wie man die Risiken eindämmen und die digitale Welt gestalten kann. In diesem Bereich gibt es enormen Forschungsbedarf. Was bedeutet die flächendeckende Digitalisierung für die Wirtschaft und für die Arbeit? Welche Alternativen in der Entwicklung gibt es? Es ist gut, dass wir 1 Milliarde Euro für die Forschung einsetzen können. Aber ich würde mir wünschen, dass mit Blick auf den Bereich der arbeitsweltbezogenen Forschung auch im Titel des Haushalts des Wirtschaftsministeriums, der sich auf die digitale Welt bezieht, ein bisschen mehr getan würde, um die Vorhaben systematisch darzustellen. Wir sind nämlich nicht nur dazu da, den Lauf der Dinge zu beobachten und zu kommentieren, sondern wir sind auch dazu da, den politischen Rahmen zu setzen. Das bedeutet vor allen Dingen, die Menschen zu befähigen, ihren Arbeits- und Lebensalltag selbstbestimmter zu gestalten. Dazu gehören die Aspekte der Qualifizierung. Man kann nicht immer nur von der Notwendigkeit von Weiterbildung reden, sondern man muss auch sagen, welche Rechte, Instrumente und Finanzierungsmöglichkeiten man schaffen will, um Weiterbildung und Qualifizierung zu sichern. Man kann nicht immer nur darüber reden, dass die Digitalisierung die Arbeitszeit verändert, sondern wir müssen uns überlegen, wie man die gesparte Arbeitszeit nutzen kann, um die Beschäftigten zu entlasten, um die digitale Prekarisierung zu verhindern und um neue Arbeitslosigkeit zu vermeiden. (Beifall der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Wie kann man Gesundheitsschutz unter Berücksichtigung der alten und der neuen Belastungen, zum Beispiel der psychischen Krankheiten, gewährleisten? Hier brauchen wir eine Humanisierungsstrategie. Was tun wir bezüglich einer neuen Ordnung auf den neuen Arbeitsmärkten? Welche neuen Formen von informeller Arbeit wird es geben: Cloud Working usw.? Wie können wir all dem mit einer Mitbestimmungsstrategie begegnen? Viele der genannten Aspekte sind in der Enquete-Kommission angedeutet worden. Aber seien Sie, liebe Mitglieder der Kommission, einmal ehrlich: Viele Probleme wurden zwar richtig benannt, aber die Empfehlungen waren nicht so deutlich. (Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Bitte? Haben Sie das Ding mal gelesen, Herr Kollege? Sie reden darüber, aber Sie haben das doch nie gelesen!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Barthel, Sie denken an die vereinbarte Redezeit? Klaus Barthel (SPD): Ich komme zum Schluss. (Dr. Peter Tauber [CDU/CSU]: Ihre eigene Fraktion ist schon hinreichend verwirrt! – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Wir schicken Ihnen mal ein Exemplar unseres Berichts!) Herr Präsident, ich kann meinen letzten Satz nicht ausführen, wenn die Kollegen dort drüben so unruhig sind. (Lachen bei der CDU/CSU – Dr. Peter Tauber [CDU/CSU]: Das ist ja auch kein Wunder bei Ihrer Rede!) – Sie können gleich etwas dazu sagen, Herr Tauber. Wir wollen die Arbeitswelt gestalten. Hier geht es nicht um die Belastungen für die Wirtschaft oder um Maschinenstürmerei, sondern es geht darum, dass wir die Voraussetzung dafür schaffen, dass Digitalisierung funktionieren kann. Wer die politische Gestaltung und die gesellschaftliche Gestaltung als wirtschafts- und innovationsfeindlich diskreditiert – ich habe die Veränderungen gerade genannt –, ist der eigentliche Blockierer der digitalen Zukunft. (Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Da gibt es nicht einmal Applaus von der eigenen Fraktion! Das ist ein klares Zeichen!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. Das war ein ausführlicher letzter Satz. – Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Marian Wendt für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Marian Wendt (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft“ – so der ehemalige Telekom-Chef Ron Sommer vor 24 Jahren. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Gleich noch ein Zitat: „Das Internet ist nur ein Hype“ – Bill Gates, 1993. Heute debattieren wir mit der Gestaltung der Digitalen Agenda durch die CDU-geführte Bundesregierung über dieses Internet. (Sören Bartol [SPD]: Ihr müsst eure Rednerschule mal verbessern!) Zu den beiden Zitaten kann ich nur zwei Dinge sagen: Das Internet ist kein Hype, sondern es gehört zur Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sagt die CSU dazu? Das würde mich interessieren!) Es ist so selbstverständlich geworden wie der Strom aus der Steckdose und das Wasser aus dem Hahn. Zweitens muss ich feststellen, dass die Geschwindigkeit, mit der Innovationen in der IT-Branche unser gesellschaftliches Leben verändern, einzigartig ist. Was heute der letzte Stand der Technik ist, kann morgen schon hoffnungslos veraltet sein. Wir haben das eben bei der DVB-T-Debatte gesehen. Als Innenpolitiker möchte ich den Schwerpunkt auf zwei Bereiche der Digitalen Agenda legen, und zwar zum einen auf das Thema IT-Sicherheit und zum anderen auf das Thema E-Government und moderner Staat. Zum Thema IT-Sicherheit. Sicherheit und Vertrauen sind das A und O, wenn es darum geht, Freiheit im Internet zu ermöglichen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Bedauerlicherweise unterliegt die Kriminalität im digitalen Raum einer Dynamik, auf die sich unsere Gesellschaft noch nicht eingestellt hat. Nirgendwo auf der Welt ist der Schaden durch Cybercrime so groß wie in Deutschland. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Seit neun Jahren regiert die CDU! Das ist eine Schande!) Im vergangenen Jahr betrug er 44 Milliarden Euro. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Schande!) Das sind ganze 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Deutschlands. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ein Sicherheitsproblem!) Phänomene wie Identitätendiebstahl, Passwortklau, Kreditkartenbetrug, digitale Erpressung von Daten, Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen usw. – das alles bedroht unseren Wohlstand hier in Deutschland. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn das der de Maizière hört!) Die Cybercrimeszene professionalisiert sich zunehmend. Leicht zu bedienende Schadsoftware wird im Internet selbst an IT-Laien verkauft oder vermietet. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Cybercrimeszene fördern Sie!) Diesen Entwicklungen müssen und werden wir entschlossen entgegentreten. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müsste es ja besser sein!) Unser Bundesinnenminister, Dr. Thomas de Maizière, und sein Haus haben sich dieser Herausforderungen angenommen. Wir werden gemeinsam den Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes vorlegen, das entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Cybercrime vorsieht. Wir werden klare Verantwortlichkeiten für die Betreiber kritischer Infrastrukturen, für Telekommunikationsanbieter und Telemedienanbieter schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Damit können wir die IT-Systeme, die Telekommunikationssysteme schützen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sichern. Zudem stärkt das IT-Gesetz die IT- und Sicherheitsbehörden des Bundes in ihren Kompetenzen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn zum Beispiel leistet im Bereich Prävention und hinsichtlich der Aufklärung über Gefahren im Internet eine sehr verdienstvolle Arbeit. Dafür von dieser Stelle meinen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir werden einfache, sichere und nutzerfreundliche Sicherheits- und Verschlüsselungstechnologien fördern und fordern. Wir müssen die Verschlüsselung von Daten und entsprechenden Kommunikationsverbindungen vorantreiben, Verschlüsseln muss einfach gehen, damit die Bürger die Verschlüsselungstechnik auch nutzen. Es ist ja so: Wir können die besten Technologien haben, aber der Bürger wird die Technik nicht nutzen, wenn sie zu kompliziert ist. Deswegen ist es unser Ziel, Deutschland zum Verschlüsselungsort Nummer eins in der Welt zu machen. Wir wollen die flächendeckende Verschlüsselung mit einem Klick. Der Staat kann mit gutem Beispiel vorangehen und den neuen Personalausweis verbessern. Viele von Ihnen kennen dieses kleine Kärtchen. Viele empfinden es als Vorteil, dass man nicht mehr eine große Papierkarte als Ausweis mit sich führen muss, sondern der Ausweis nun nur noch so groß wie eine EC- oder Kreditkarte ist. Diese Plastikkarte ist aber nicht nur viel kleiner, in ihr steckt noch viel mehr. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Da steckt ihr Fingerabdruck drin, schätze ich!) – Zum Beispiel. – Wir haben sehr gute Sicherheitstechnologien beim neuen Personalausweis. Der Ausweis hat Potenzial, und es gilt, dieses Potenzial auszubauen. Der Ausweis kann ein zentraler Identitätsnachweis im digitalen Zeitalter werden. Dazu werden wir die Anwendungsbereiche des neuen Personalausweises erweitern und die Nutzerfreundlichkeit verbessern. Das Thema Personalausweis bringt mich zu dem zweiten Punkt: moderner Staat, moderne Verwaltung. Die Menschen in unserem Land wollen moderne IT-Anwendungen nicht nur von Google, Apple oder Microsoft sehen; sie wollen ebenso mit den Verwaltungsbehörden in Bund, Land und Kommune einfacher, sicherer und nutzerfreundlich kommunizieren. Dies muss überall in unserem Land gelten, in der brandenburgischen Gemeinde Putlitz, in der sächsischen Stadt Torgau oder im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Wir brauchen eine zentrale Steuerung von Bundes wegen, um die IT-Verwaltung der Kommunen, Länder und des Bundes zu bündeln. Das E-Government-Gesetz, das in der letzten Wahlperiode verabschiedet wurde, hat hierzu einen Anstoß gegeben. Aber es ist in den Verwaltungen noch viel zu tun; denn noch heute werden Akten in Behörde A ausgedruckt, per Post zu Behörde B verschickt und dort wieder eingescannt. Das kann man niemandem mehr erklären. Selbstkritisch müssen auch wir uns hier im Haus fragen, ob das papierlose Büro tatsächlich schon Realität ist. Ich denke, noch nicht ganz. Diese und viele andere Punkte zur Digitalisierung der Verwaltung werde ich gemeinsam mit den Innen- und Netzpolitikern meiner Fraktion sehr bald in einem eigenen Antrag zum Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ aufgreifen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht reden Sie auch einmal mit dem Koalitionspartner! Der würde sich bestimmt freuen!) – Der ist natürlich eingeschlossen, Kollege von Notz. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut, dass ich Sie erinnere!) Aber es ist gut, dass wir Sie als Erinnerer haben. Sie sind sozusagen der Kitt zwischen unseren beiden Fraktionen, wie ich hier sehe. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich passe auf! – Gegenruf von der SPD: Wir bedanken uns!) Ich komme zum Schluss. Gemeinsam werden wir die Sicherheit und das Vertrauen im Internet stärken. Wir werden nutzerfreundliche, sichere und einfachere Kommunikation mit und innerhalb der Verwaltung ausbauen. Mit unserer Digitalen Agenda werden wir nicht nur beweisen, dass Bill Gates und Ron Sommer falsch lagen, sondern wir werden mit ihr auch Wachstum und Wohlstand in unserem Land sichern. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD]) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Saskia Esken für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Saskia Esken (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Endlich, möchte man sagen, diskutiert dieses Haus ebenso wie die Öffentlichkeit auf allen Ebenen und Kanälen darüber, wie die Digitalisierung unser privates, unser gesellschaftliches und unser Arbeitsleben verändert und weiter verändern wird. Da ist die Rede von mehr Teilhabe am politischen Prozess und am Wissen dieser Welt, aber auch von Überwachung und der verloren gegangenen Balance von Freiheit und Sicherheit ebenso wie von Data-Mining, also von Geschäftsmodellen, die auf der Nutzung unserer persönlichen Daten basieren. Wir wollen uns aber nicht Bange machen lassen und sprechen auch vom innovativen Staat, von der Modernisierung von Bildung und Wissenschaft, von neuen Mobilitätskonzepten oder von einem zukunftsfähigen Gesundheitssystem. Wir sprechen von der vierten industriellen Revolution und ihren weitreichenden Potenzialen für unsere Wirtschaft. Die SPD bringt ihre Erfahrung der vergangenen 151 Jahre in diesen Prozess der Gestaltung von Zukunft sehr gerne ein. Wir haben schon einmal eine industrielle Revolution aktiv mitgestaltet. Heute wie damals geht es nicht nur um neue Produktionsmethoden. Es geht auch darum, dass soziale Gerechtigkeit, gleiche Teilhabechancen und freiheitliche Bürgerrechte ihren angemessenen Platz in der digitalen Welt behalten. Sowohl mit unserem Programmprozess DigitalLEBEN als auch mit der Digitalen Agenda der Koalitionsregierung nehmen wir Sozialdemokraten diese Herausforderung gerne an. Verkehrsminister Dobrindt hat deutlich gemacht, dass für gleiche Teilhabe an der digitalen Entwicklung überall im Land der gezielte Ausbau des schnellen Internets in ländlichen Regionen eine prioritäre Aufgabe sein muss. Eine digitale Spaltung des Landes müssen wir verhindern. Gerade für ländliche Regionen ergeben sich mit der Digitalisierung neue Chancen zur Bewältigung der demografischen und der strukturellen Herausforderungen. (Beifall bei der SPD) Damit alle Menschen in Deutschland kompetent und souverän an den Errungenschaften der digitalen Welt teilhaben können, ist aber auch oder sogar zuallererst ein Weiteres unabdingbar, und das ist die digitale Bildung. Schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen, die berufliche Aus- und Weiterbildung ebenso wie die Hochschulbildung und die Institutionen des lebensbegleitenden Lernens müssen sich in ihren Bildungszielen und in ihren Lehr- und Lernmethoden der Digitalisierung stellen. Die Digitale Agenda der Bundesregierung hat sich dazu vorgenommen: Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern und weiteren Akteuren aus allen Bildungsbereichen eine Strategie „Digitales Lernen“ entwickeln, die die Chancen der digitalen Medien für gute Bildung entschlossen nutzt, weiter entwickelt und umsetzt. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für diesen Bereich freue ich mich sehr darauf, diesen spannenden Prozess aktiv zu begleiten. (Beifall bei der SPD) Die Bundesebene verfügt aber durchaus auch über eigene Wege und Werkzeuge, um das digitale Lernen in Deutschland voranzubringen. Dazu gehört die notwendige Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen wie – dies wurde alles schon angesprochen – das Urheberrecht, die Störerhaftung oder auch eine Open-Access-Strategie. Dazu gehört zweifellos auch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung, in deren Rahmen die medien-pädagogische Kompetenz von Lehrkräften gefördert werden kann. Das ist auch nach deren Einschätzung eine der wichtigsten Grundlagen für die Digitalisierung des Lernens. Ein weiteres mögliches Werkzeug des Bundes sehen wir in der gezielten Förderung und wissenschaftlichen Begleitung von Plattformen, auf denen freie, offene digitale Lehr- und Lernmaterialien entstehen können, sogenannten Open Educational Resources. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung würde ich mir wünschen, dass der Bund hier schon sehr bald erste Schritte geht, um vorhandene, gute Entwicklungen voranzutreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gestaltung einer freien und gerechten, positiven digitalen Zukunft kann dann gelingen, wenn digital souveräne Bürger gleichberechtigt an ihr teilhaben. Die Strategie „Digitales Lernen“ wählt für diese Zielsetzung ebenso wie die gesamte digitale Agenda der Bundesregierung den richtigen Weg: den Weg eines gemeinsamen, die politischen Ebenen übergreifenden gesamtgesellschaftlichen Projekts. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Kollege Dr. Peter Tauber. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], auf die grüne Krawatte des Abg. Dr. Peter Tauber [CDU/CSU] verweisend: Tolle Krawatte! – Heiterkeit) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat: Es ist eine lebhafte Debatte. Da geht es nicht nur um Krawattenfarben, lieber Kollege von Notz – auch wenn das ein Punkt in der Debatte ist, der uns beide verbinden mag –, sondern wir haben schon gehört, dass es auch in diesem Hause den Versuch gibt, die Legende fortzuschreiben, Bielefeld existiere wirklich. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gibt also viele Anknüpfungspunkte für eine spannende und lebhafte Debatte. Mir ist ein Punkt zu Beginn sehr wichtig – ältere Kollegen im Hause wie ich, (Heiterkeit) die in der letzten Legislaturperiode schon dabei waren, können das nachvollziehen –: Es wäre in der letzten Legislaturperiode wahrscheinlich nahezu ausgeschlossen gewesen, dass wir an einem Donnerstag um diese Uhrzeit in Anwesenheit von zwei Bundesministern über digitale Themen reden. Das zeigt – das ist etwas, was uns als Parlament in Gänze positiv stimmen sollte und was wir auch gemeinsam nach außen tragen sollten, auch die Kollegen der Oppositionsfraktionen –, dass die Politik in Deutschland verstanden hat, welche Weichen wir aktuell zu stellen haben. Wenn wir sagen: „Wir müssen positiv über dieses Thema reden“, und wenn wir – ich habe den Schlagabtausch zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und dem Kollegen von Notz mit großem Interesse verfolgt – erkannt haben, dass Google-Bashing allein nicht reicht, sondern dass wir uns fragen müssen: „Was tun wir eigentlich dafür, dass das nächste Google aus Deutschland oder aus Europa kommt?“, wenn wir das verstanden haben und wissen, dass diese Debatte einen positiven Impuls braucht, und wir alle das trotz Meinungsverschiedenheiten nach außen tragen würden, dann wäre in der Debatte viel gewonnen. Dazu möchte ich auch die Kollegen aus den Oppositionsfraktionen animieren. Das, was dieses Parlament mit der Digitalen Agenda in dieser Legislaturperiode im Vergleich zur letzten auf den Weg gebracht hat, ist ein echter Paradigmenwechsel; darauf sollte das Parlament in Gänze stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn wir einmal von der kurzfristigen Entwicklung absehen und in die langfristige Perspektive wechseln, dann werden wir feststellen: Es braucht einen langen Atem. Die Wurzeln des Silicon Valley sind 1951 gelegt worden mit der Gründung des Stanford Industrial Parks. Der erste Boom des Silicon Valley, die erste disruptive Entwicklung, begann bereits in den 70er- und 80er-Jahren; das ist dreißig Jahre her. Wenn wir wollen, dass in Deutschland und in Europa ähnliche Zentren entstehen – ob in Karlsruhe oder in Berlin –, dann müssen wir jetzt Grundlagen legen. Wir können nicht erwarten, dass so etwas schon morgen Realität wird, sondern wir müssen in anderen Zyklen denken und nachdenken. Deswegen ist es wichtig, dass wir in Europa einen gemeinsamen Datenschutz schaffen, der aber Innovationen fördert und der nicht angstgetrieben ist, der Neuerungen zulässt, der Vertrauen schafft in die Fähigkeit von Unternehmen und in die Kompetenz des Staates. Auch da habe ich ein bisschen die Sorge, dass ein Großteil unserer öffentlichen Debatte nicht den positiven Geist atmet, dass wir das gestalten können. Wir brauchen einen gemeinsamen Datenschutz in Europa. Wir brauchen eine europaweite Regelung der Netzneutralität, (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) bei der wir natürlich sagen: „Wir wollen Diskriminierungsfreiheit“; aber wir müssen doch zugleich Innovationen zulassen. Wir brauchen natürlich auch beim Urheberrecht Regelungen. Das heißt, wir haben eine volle Tagesordnung. Ich finde, die Digitale Agenda, die die Bundesregierung hier vorlegt, ist ein starker Aufschlag. Wir sollten diesen Prozess positiv begleiten. Wahrscheinlich wird an einem Punkt ganz besonders deutlich, dass sich etwas fundamental geändert hat – einige Kolleginnen und Kollegen sind in der Debatte schon darauf eingegangen –: Wir merken diese Veränderung so deutlich wie nie – das ist wahrscheinlich auf -keinem anderen Feld so –, wenn wir über Bildung reden. Der für mich entscheidende Punkt ist: Wir merken auf einmal, dass die alte Regel „Die Jungen lernen von den Alten“ so nicht mehr gilt. Gerade im digitalen Wandel erleben wir, dass es die Jungen sind, die den Älteren etwas beibringen. Dafür müssen wir offen sein, das müssen wir annehmen. Es gibt jüngere Menschen, die diese Entwicklung vorantreiben. Die jungen Menschen gründen Unternehmen und investieren dann, wenn sie erfolgreich waren und Geld verdient haben, wieder in ihr Unternehmen. Ob jedes Mitglied des DAX-Vorstandes seine E-Mails selber liest, weiß ich nicht. Aber wenn er das nicht tut, ist die Frage: Wie will er denn dann verstehen, was in der Wirtschaft gerade geschieht? Da müssen wir anknüpfen und sagen: Wenn das der Wandel ist, dann müssen wir auch auf die jungen Menschen setzen und ihnen vertrauen. Wenn in 20 Jahren der eine oder andere seinen Kindern die Geschichte von Lukas dem Lokomotivführer vorliest, dann bin ich mir, auch wenn heute die Lokführer streiken, ziemlich sicher, (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Das war gestern!) dass die Kinder fragen werden: Warum brauchte man denn damals einen Lokomotivführer? – Diesen Beruf wird es dann wahrscheinlich nicht mehr geben. (Dagmar Ziegler [SPD]: Wenn die so weitermachen! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das erzählen Sie der Gewerkschaft heute!) Das zeigt, vor welchen Veränderungen wir gerade stehen. Weil das ein wunderschönes Buch ist, hoffe ich, dass es dann immer noch Eltern geben wird, die diese Geschichte vorlesen. Aber das zeigt auch, dass wir an -einer Schwelle stehen und wie sehr sich unsere Welt -verändern wird. Diese Entwicklung sollten wir nicht mit Sorge und Angst begleiten, sondern wir sollten die Chancen sehen. Wir werden diese Chancen aber nicht meistern, wenn wir durch unsere Gesetze – ich komme immer wieder auf den Datenschutz zurück – Regeln schaffen, die zur Folge haben, dass es bei uns keine Innovationen mehr geben wird, dass es Geschäftsmodelle und -ideen und auch Services am Ende gar nicht mehr in Deutschland und Europa geben wird; denn durch unsere gesetzlichen Regelungen machen wir sie unmöglich. Ich glaube nicht, dass es erstrebenswert ist, so ängstlich zu sein. Ich glaube, wir sollten uns alle gemeinsam ein bisschen mehr zutrauen. Durch unser Verhalten wird die Grundlage dafür gelegt, ob in Deutschland auf Dauer Wachstum und Beschäftigung gesichert werden können. Das Ganze ist natürlich ein Wirtschaftsthema, aber es ist natürlich auch ein gesellschaftspolitisches Thema. Wir als Parlament spielen nicht nur in der Frage der Regulierung eine entscheidende Rolle, sondern wir spielen auch eine Rolle in der Frage: Trauen wir diesem Land eine positive Veränderung zu? Wenn wir bei diesem Thema permanent negativ reden: Warum soll dann jemand in diese Branche investieren? Warum soll sich ein junger Schüler kurz vor dem Ende der Schulzeit für ein Informatikstudium entscheiden, wenn wir die Perspektiven von Big Data schlechtreden? Wenn wir immer -sagen: „Im Internet werden Daten immer nur missbraucht. Diese ganze Technik ist per se etwas Schlechtes“, warum soll sich dann jemand in diesem Feld eine Zukunft aufbauen? Deswegen ist es unsere Aufgabe, über Perspektiven und Chancen zu reden und zu sagen: Wir müssen da etwas tun. Da geht noch etwas, gerade für uns in Deutschland. Schließlich haben wir viele junge kluge Köpfe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Bundesverkehrsminister hat nicht nur während seiner Rede, sondern auch während der Debatte immer wieder einmal versonnen gelächelt; vielleicht ist er wirklich verliebt. (Heiterkeit) Ich finde, es gibt schlimmere Zustände; es sei ihm gegönnt. (Alexander Dobrindt, Bundesminister: In die Grünen! – Heiterkeit) – Ich weiß nicht, ob das nun für jemanden von den Grünen Anlass für eine Kurzintervention ist, wenn der Minister euch hier eine öffentliche Liebeserklärung macht. Das lasse ich einmal so stehen, weil ich nicht für den Minister sprechen muss, darf oder kann. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zumindest nicht in Liebesdingen!) Wenn er verliebt ist, dann ist er wahrscheinlich, so ähnlich wie die ganze Union, in den Erfolg und ins Gelingen verliebt. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen: Wir werden die Sache mit dem Breitbandausbau schaffen. Der Minister hat dafür unsere volle Unterstützung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Martin Dörmann hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Martin Dörmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Legislaturperiode haben viele der heutigen Rednerinnen und Redner in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zusammengesessen. Ich glaube, für uns alle war das ein Lernprozess, als wir dort angefangen haben, kontrovers zu diskutieren. Wir haben aber im Lauf der Zeit gesehen: Die Dinge sind komplex. Man kann auch zwei Meinungen gelten lassen. Dann muss am Ende mit demokratischer Mehrheit entschieden werden, was der richtige Weg ist. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Ich glaube, wir alle sollten uns eingestehen, dass nicht alle von uns direkt die perfekte Lösung für alles haben. Denn ich glaube, wir müssen verstehen, dass die Digitalisierung eine so weitreichende Ausstrahlungskraft auf die Gesellschaft, auf Veränderungen hat, dass wir nicht heute auf Knopfdruck für alles eine Lösung finden. Deshalb bin ich ein wenig enttäuscht, dass diese Differenziertheit, die wir in der letzten Wahlperiode ein Stück weit hatten, in der Debatte verloren gegangen ist, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schimpfen Sie mit Dobrindt!) weil die Opposition an vielen Stellen suggeriert hat: Jetzt legt ihr ein Konzept vor, aber morgen ist noch nicht alles gelöst. Entscheidend ist doch, ob wir den richtigen Weg beschreiben, und der steht. Ich will das noch einmal an zwei Punkten deutlich machen. Zunächst eine Bemerkung an Frau Kollegin Dr. Sitte, weil Sie mich auch persönlich angesprochen haben: Wir stimmen völlig darin überein, dass die Digitalisierung auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt der Kreativen und Künstler hat. Ich glaube, die Zielsetzung ist klar: Wir müssen sie unterstützen, wir müssen dafür sorgen, dass sie von ihrer -Arbeit auch leben können. Da spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Sie haben das Thema Künstler-sozialkasse genannt. Dazu will ich aber sagen: Auch da haben Sie suggeriert, wir hätten nichts getan. Fakt ist, dass wir vor der Sommerpause ein Gesetz zur Stabilisierung dieser Künstlersozialkasse verabschiedet haben, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das BMJ ist gar nicht Teil der Digitalen Agenda!) und das tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Das einfach zu negieren, ist nicht richtig. Zweites Thema: Breitbandausbau. Wir sind uns doch alle einig darüber, dass das eine riesige Aufgabe ist. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit Jahren!) Ich hätte zumindest einmal erwartet, dass berücksichtigt wird, welchen Quantensprung die Koalition hier vorhat. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Abschaffung der Netzneutralität! Gratulation!) Wir wollen nämlich 50 Megabit für alle erreichen. Wir haben heute einen Ausbaustand von 63 Prozent. Wenn man innerhalb von wenigen Jahren auf 100 Prozent kommen will, dann ist das ein Quantensprung. Uns allen ist bewusst, dass das nicht Peanuts sind, über die wir reden. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Abschaffung der Netzneutralität!) Wir brauchen einen Mix. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Kollege! Martin Dörmann (SPD): Ich will daran erinnern, dass die Koalition in der letzten Woche einen sehr umfangreichen Antrag verabschiedet hat, unser Breitbandkonzept mit vielen Bausteinen. Und: Ja, dazu gehört auch Geld. (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Ausgezeichneter Antrag!) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Dörmann, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Rößner? Martin Dörmann (SPD): Ja, gerne, Revanche ist immer gut, bitte. (Zuruf von der SPD: Mal gucken, in wen der Dörmann verliebt ist!) Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nicht als Revanche gedacht, aber, lieber Kollege Dörmann, wir haben in unserer Enquete-Kommission sehr konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Es ist jetzt nicht so, dass wir auf alles eine Antwort hatten, da gebe ich Ihnen recht. Es gibt sicherlich einige Fragen, die noch nicht geklärt sind. Das Urheberrecht zum Beispiel ist in vielen Facetten ein schwieriges Thema. Aber es gibt trotzdem sehr konkrete Handlungsempfehlungen, und die packen Sie jetzt nicht an. Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass, wenn man sagt, man will tatsächlich einen Quantensprung hinbekommen, was den Breitbandausbau angeht, man möchte wirklich 2018 diese 50 Megabit erreichen, und eine Finanzierungslücke da ist, die ganz offensichtlich mit der Versteigerung der Frequenzen nicht geschlossen wird, es dann bedeuten muss, dass der politische Wille da sein muss, Geld zur Verfügung zu stellen und Förderprogramme aufzulegen? – Da sehe ich von Ihnen leider keine Anstrengung. Das müssen Sie mir einmal erklären. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Martin Dörmann (SPD): Liebe Kollegin Rößner, das ist jetzt wirklich nicht abgesprochen gewesen, aber ich bin sehr dankbar für diese Zwischenfrage, weil ich sonst mit meiner Zeit nicht ausgekommen wäre. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dabei hatten Sie schon zwei Kurzinterventionen!) Was zum einen die Vorschläge der Enquete-Kommission angeht, will ich daran erinnern, dass das ein Prozess über mehrere Jahre war. Sie können nicht erwarten, dass innerhalb von einem halben Jahr – denn seit dem Koalitionsvertrag ist ein gutes halbes Jahr vergangen – alle Gesetzentwürfe schon vorliegen. Aber wir sind auf dem Weg. Sie wissen ganz genau: Die Digitale Agenda, über die wir heute sprechen, hat so viele Facetten und einen Rahmen dargestellt, dass wir ganz schön zu tun haben werden, das rein arbeitstechnisch überhaupt in dieser -Legislaturperiode umsetzen zu können. Aber das machen wir. Zweiter Punkt: Finanzierung des Breitbandausbaus. Wir wollen einmal abwarten, was nächstes Jahr dann versteigert wird; denn die Versteigerung hat eine Besonderheit: Wir wissen noch nicht genau, was herauskommt. Aber ich will daran erinnern, dass es Mindest-beträge gib, und es gibt insgesamt ein Frequenzpaket. Die Gesamtsumme des Frequenzpaketes, wenn man alle Frequenzen zusammennimmt, die nächstes Jahr dort -versteigert werden, liegt – ohne dass es da zu einem -Bieterverhalten kommt – bei 1,5 Milliarden Euro. Der größte Teil davon ist übrigens dann nur für den Bund. Wenn es aber zu einer Versteigerung kommt, kann für den Bereich, für den eine Mindestsumme von 450 Millionen Euro eingetragen wurde, nämlich die 700-Megahertz-Frequenzen, durchaus ein Mehrfaches -herauskommen. Die Bundesnetzagentur wird eine -Frequenzknappheit feststellen. Das führt dann automatisch zu einer Versteigerung. Wir alle wissen nicht, was dabei herauskommt. Ich gebe Ihnen aber recht, dass wir uns nicht nur davon abhängig machen können, was am Ende herauskommt, sondern dass sich die Koalition darauf verständigen muss, dass wir in jedem Fall einen substanziellen Beitrag des Bundeshaushaltes dort einsetzen. Darin sind wir uns, glaube ich, in der Koalition auch einig. So habe ich die Debatte in unserem Ausschuss verstanden. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Moment steht nichts drin!) Warten Sie doch erst einmal ab, was wir dann zusammen hinbekommen! Denn wie Sie wissen, müssen wir dazu noch mit den Ländern zusammenkommen. Aber dabei sind wir auf einem guten Weg. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Und das -Datum 2018?) Ich kann an dieser Stelle, um die Zwischenfrage nicht zu sehr zu strapazieren, auch gleich weitermachen. Denn in der Tat: Worin liegt das Hauptproblem beim Breitbandausbau? Das ist die Wirtschaftlichkeitslücke vor -allem bei den letzten 20 Prozent der Fläche, die derzeit nicht wirtschaftlich geschlossen werden kann. Dabei geht es übrigens nicht nur um öffentliches Geld, sondern es geht in erster Linie auch um privates Geld, das dort investiert werden soll. Denn für 1 Milliarde Euro öffentliche Mittel könnten wir 3 Milliarden Euro private Investitionen generieren. Je höher dieser Betrag ist, desto besser ist es also. Gerade angesichts der konjunkturellen Unwägbarkeiten der nächsten Jahre – wir wissen noch nicht genau, in welche Richtung sich das entwickelt – wäre das ein super Konjunkturprogramm. Wenn wir es hinbekommen, das, was an privaten -Investitionen angekündigt ist – 8 Milliarden Euro 2015 laut Netzallianz Digitales Deutschland –, und das, was darüber hinaus noch notwendig ist, um unser Ziel, die digitale Spaltung in Deutschland zu überwinden, zu erreichen, dann wird eine hohe zweistellige Milliardensumme zusammenkommen. Diese muss übrigens auch erst einmal sozusagen verbuddelt werden. Das geschieht schließlich nicht auf Knopfdruck. Insofern glaube ich, dass die Ziele der Bundesregierung bzw. der Koalition an dieser Stelle durchaus einen realistischen Hintergrund haben. Ich würde mich freuen, wenn alle Kolleginnen und Kollegen daran mitwirken, dass wir zu einer Einigung mit den Ländern kommen und die Themen DVB-T2, drahtlose Produktionsmittel und Mikrofone gelöst bekommen. Wir sind auf dem Weg dahin. Am 12. Dezember soll es bei einem Treffen der -Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten zu einem Beschluss kommen. Wir arbeiten daran, dass das gelingt. Dann ist auch der Weg bereitet, den Breitbandausbau entscheidend nach vorne zu bringen. Nicht zuletzt hat diese Bundesregierung die digitale Infrastruktur als erstes Maßnahmenpaket in ihrer Digitalen Agenda benannt. Wir sollten alles daransetzen, dass das umgesetzt wird. Denn das ist die wirkliche Grundlage dafür, dass die -Digitalisierung umgesetzt werden kann und ein Gewinn für die Gesellschaft wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2390 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Der Antrag auf Drucksache 18/2880 soll an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda. Ich lasse zuerst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, also -Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungs-vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, also -Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Solidarität im Rahmen der Tarifpluralität -ermöglichen – Tarifeinheit nicht gesetzlich -regeln Drucksache 18/2875 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Beate Müller-Gemmeke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist genau der richtige Tag, um endlich über die geplante gesetzliche Tarifeinheit zu diskutieren. Es geht dabei immerhin um ein Grundrecht; denn „jedermann und jeder Beruf“ hat das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren und über Tarifverträge zu verhandeln. Das bedeutet nichts anderes als Tarif-pluralität. Von daher geht es heute trotz Streik nicht um GDL und auch nicht um Cockpit, sondern um die Koalitionsfreiheit und die Tarifpluralität, und die gehören zu den Grundprinzipien unserer Demokratie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Tarifpolitik aber lebt selbstverständlich von -Solidarität innerhalb und zwischen den Gewerkschaften. Im Rahmen der Tarifpluralität erwarten wir also Kooperationen. Nur solidarisch, nur gemeinsam können die Gewerkschaften alle Beschäftigten angemessen vertreten. Diese Solidarität wird aber gerade beeinträchtigt. Schuld daran sind weder das BAG-Urteil noch die Tarifpluralität. Schuld daran ist die seit vier Jahren andauernde unsägliche Diskussion über eine gesetzliche Tarifeinheit. Wenn sich die Politik einmischt und anfängt, zwischen erwünschten und nicht erwünschten Gewerkschaften zu unterscheiden, und ein Gesetz in Aussicht stellt, das elementar die Existenzberechtigung von Gewerkschaften infrage stellt, dann müssen sich die Arbeitgeber nicht ernsthaft auf Tarifverhandlungen einlassen. Vor allem befeuert das zwangsläufig die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften; denn es geht immerhin um ihre Existenz. Deshalb fordern wir heute: Beenden Sie endlich die Diskussion über die gesetzliche Tarifeinheit! Denn Solidarität lässt sich nicht verordnen und schon gar nicht gesetzlich erzwingen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die gesetzliche Tarifeinheit ist auch nicht notwendig. Nach dem BAG-Urteil im Jahr 2010 wurden Krisen, Chaos und englische Verhältnisse vorausgesagt. Heute, vier Jahre später, ist aber klar: Eine Flut von Arbeitskämpfen ist definitiv ausgeblieben. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Weder sind neue streikfähige Gewerkschaften entstanden, noch hat die Zahl der Arbeitskämpfe zugenommen. Seit 2010 waren alle relevanten Berufsgewerkschaften zusammen gerade einmal in 29 Tarifkonflikte verwickelt. Zum Vergleich: Bei Verdi waren es rund 600 und bei der NGG rund 110 Arbeitskämpfe. Auch wenn GDL und Cockpit bei den aktuellen Tarifverhandlungen streiken, gilt mit Blick auf die gesamten letzten Jahre dennoch: Ein Streikchaos sieht anders aus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die gesetzliche Tarifeinheit ist wahrlich auch kein „Wünsch dir was“-Thema, um Arbeitgeber zu beglücken; denn die gesetzliche Tarifeinheit ist ein Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit. Und das lehnen wir strikt ab. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) So warnt beispielsweise der ehemalige Innenminister Gerhart Baum – seine Kanzlei hat immerhin vier Verfassungsbeschwerden durchgefochten –: Der Gesetzgeber sollte das Vorhaben der Tarifeinheit aufgeben, wenn er keinen verfassungsrechtlichen Schiffbruch erleiden will. Sie von den Regierungsfraktionen sollten endlich die Einschätzungen namhafter Rechtsexperten ernst nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE] – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das tun wir ja!) Auch die Umsetzung wirft eine Menge Fragen auf: Wie wird „Betrieb“ definiert? Kann der Arbeitgeber zukünftig Einfluss darauf nehmen, welche Gewerkschaft die Mehrheit im Betrieb hat? Wenn ja, dann wäre das -fatal. Wie wird die Zahl der Mitglieder ermittelt, und was passiert bei gleichen oder wechselnden Mehrheitsverhältnissen? Wie kann überhaupt noch ein Flächen-tarifvertrag ausgehandelt werden? Und ganz wichtig: Wie sieht es eigentlich mit dem Streikrecht aus? Für uns ist und bleibt die gesetzliche Tarifeinheit ein Angriff auf das Streikrecht. Und das ist nicht akzeptabel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Bundesregierung will diese Frage aber im Gesetz nicht regeln. Das führt in der Konsequenz zu unzähligen Gerichtsverfahren. Sie wissen aber – das gilt insbesondere für die SPD –: Das Bundesarbeitsgericht fordert für jeden Streik ein „tariflich regelbares Ziel“. Minderheitengewerkschaften können dann also nicht mehr legal zum Streik aufrufen. Das Thema ist elementar wichtig. Sie müssen hier endlich Farbe bekennen – insbesondere die SPD! All das spricht insgesamt gegen eine gesetzliche -Tarifeinheit. Wir Grünen setzen auf Solidarität und -Kooperationen zwischen den Gewerkschaften. Das funktioniert aber nicht per Gesetz, sondern nur freiwillig, und das ist nicht Aufgabe der Politik, sondern Aufgabe der Gewerkschaften. Sehr geehrte Mitglieder der Regierungsfraktionen, zum Schluss noch ein anderer Aspekt, der mich wirklich ärgert. Die Ministerin behauptet, die Spartengewerkschaften legen „die Axt an die Wurzeln der Tarifautonomie“. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist ja -unglaublich!) Auch die Arbeitgeber sagen, die Berufsgewerkschaften würden das sorgfältig austarierte Tarifgefüge aus der -Balance bringen. Letzteres kann ich nur als scheinheilig bezeichnen. Tarifflucht, also Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, Ausgliederungen, Leiharbeit, Werkverträge und auch das Aufweichen von Flächentarifverträgen – das sind die Gründe für die Zersplitterung der Tariflandschaft. Nicht die Tarifpluralität, sondern diese jahrelange Praxis der Arbeitgeber ist ein Angriff auf die Tarifautonomie. Die logische Konsequenz ist nicht die Einführung einer gesetzlichen Tarifeinheit, sondern sind soziale Leitplanken in der Arbeitswelt. Nur so wird die Tarifautonomie tatsächlich gestärkt. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU hat der Kollege Karl Schiewerling das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, den Rahmen zu setzen, um den es eigentlich in dieser Debatte geht. Anlass der aktuellen Diskussion, die wir jetzt erleben, ist eine vor vielen Jahren durchgeführte Klage eines Arztes aus einem Krankenhaus, der weiterhin gerne nach BAT bezahlt worden wäre, während das Krankenhaus sagte: Nein, alle Beschäftigten unterstehen jetzt dem TVöD. Mit Verdi haben wir den Tarifvertrag vereinbart. – Normalerweise gelte für ihn jedoch – so war die -Meinung des Arztes – der Tarifvertrag, der für den -Marburger Bund gilt. Das war der Anlass, warum das Bundesarbeitsgericht im Vierten und Zehnten Senat die über 50-jährige Rechtsprechung aufgegeben und damit dem bis dahin gültigen Grundsatz der Tarifeinheit ein Ende gesetzt hat. Die Grundlage dieser Tarifeinheit ist übrigens – das ist spannend – 1954 gelegt worden, und zwar durch den damaligen ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, der in einer Lehraussage – apodiktisch, mit nur einem Satz – gesagt hat: In einem Betrieb gilt ein Tarifvertrag. – Er hat das anschließend nur ganz vorsichtig begründet. Auf diesen Satz hat sich 56 Jahre lang die komplette -Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland berufen. Sie hat danach ihre Urteile zum Beispiel über die Verhältnis-mäßigkeit von Streiks usw. gefällt. Das ist im Jahr 2010 beendet worden. Deswegen diskutieren wir die Frage der Tarifeinheit; denn wir stehen natürlich vor der Frage, welche Auswirkungen es haben wird, wenn die Rechtsprechung, die 56 Jahre lang gegolten hat, jetzt plötzlich nicht mehr gilt. Meine Damen und Herren, uns ist wichtig, bei diesem Punkt einige Dinge sachlich auseinanderzuhalten. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Uns auch!) Die Tarifautonomie und das Recht von Menschen, Gewerkschaften zu bilden, ist in Artikel 9 Absatz 3 der Verfassung geregelt. Es ist ein ganz hohes Rechtsgut, dass sich Menschen zusammenschließen können, um ihre Interessen zu vertreten, auch wenn es um wirtschaftliche Interessen – sprich: Berufsgewerkschaften – geht. Das ist das eine. Auf der anderen Seite gibt es aber etwas, was nicht gesetzlich festgeschrieben ist, was sich aber in der -Unternehmenskultur in Deutschland eingebürgert und was uns zu hohem Wohlstand geführt hat, nämlich der Betriebsfrieden. Das hat dazu geführt, dass Deutschland bis heute weltweit eines der Länder ist, in denen am -wenigsten gestreikt wird. Es geht jetzt darum, nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu überprüfen, wie man sich denn zwischen diesen beiden Polen, dem Artikel 9 Absatz 3 der Verfassung und dem guten Brauch des Betriebsfriedens, auf eine Lösung verständigen kann. Wir wissen auch, dass sich die Tarifkonkurrenz von Branchen- und Spartengewerkschaften gegenseitig aufschaukeln kann. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wissen aber auch, dass es viele Kooperationen gibt!) Wir wissen darüber hinaus, dass ein Überbietungswettbewerb stattfinden kann. Das erleben wir zurzeit bei einigen Arbeitgebern. Ein solcher Wettbewerb könnte auch auf eine betriebliche Lohnpolitik und letztendlich auf Machtpositionen von Berufsgruppen Auswirkungen haben. Darunter leiden nicht nur Unternehmen, sondern es könnte auch dazu kommen, dass gesamtgesellschaftliches Konfliktpotenzial entsteht. Ich sage allerdings an dieser Stelle sehr deutlich, weil es dazu einen aktuellen Bezug gibt: Entgegen dem, was die Überschriften einiger Tageszeitungen vermuten -lassen, bedeuten die Konflikte bei der Bahn und im -Luftverkehr, die wir derzeit erleben, nicht, dass bestimmte Gewerkschaften unsere gesamte Volkswirtschaft im Griff haben oder diese gar am Ende ist. Das, was geschieht, ist ärgerlich für die, die mit dem Flieger oder mit der Bahn unterwegs sind; aber es bedeutet noch nicht das Ende der Prosperität unserer Wirtschaft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wie könnten diese Probleme gelöst werden? Wenn Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes die verfassungsmäßige Grundlage für die Bildung einer Vereinigung darstellt, dann heißt das: Eine Gewerkschaft ist nur dann eine Gewerkschaft, wenn sie auch streiken kann. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: So ist das! -Richtig!) Wenn sie das nicht kann, kann sie nicht wirken. Insofern liegt hier die natürliche Grenze für Regelungen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Wir müssen nach unserer festen Überzeugung eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, die, nachdem der Grundsatz der Tarifeinheit weggefallen ist, -Stufen enthält und wodurch letztendlich die Konsens-findung in einem Betrieb oder in einer Branche mit -unterschiedlichen Gewerkschaften, aber mit gleichen Zielgruppen geregelt wird. Diese Stufen müssen so ausgestaltet sein, dass man am Ende möglichst zu einem von allen Seiten akzeptierten Tarifvertrag kommt. Wenn ich sage „möglichst“, heißt das, dass es bei dem Ganzen am Ende dazu kommen kann – das wissen wir auch –, dass es keinen Konsens gibt; denn man kann einer Gewerkschaft letztendlich nicht verbieten, zu streiken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber jede Gewerkschaft, auch eine kleine Gewerkschaft – selbst wenn sie nur sechs Mitglieder der Berufsfeuerwehr in einem kleinen Betrieb repräsentiert –, muss sich dann überlegen, ob ihr Streik verhältnismäßig ist. Wenn nämlich ein Gericht feststellt, dass er nicht verhältnismäßig ist, kann es für diese sechs Mitglieder der Berufsfeuerwehr oder für die entsprechende Gewerkschaft teuer werden, weil sie dann auf Schadensersatz verklagt werden kann. Deswegen wäre zu überlegen, inwieweit in einem solchen Gesetz wenigstens der eine oder andere Stichpunkt zur Verhältnismäßigkeit von Streiks mit aufgenommen werden könnte – ein Punkt, über den man zumindest nachdenken sollte. Meine Damen und Herren, auch uns in der Union geht es um das hohe Gut der Tarifautonomie. Wir haben sie nicht umsonst im ersten halben Jahr dieses Jahres, als wir über die Mindestlohngesetzgebung und die Tarif-gesetzgebung diskutiert haben, immer wieder in den Mittelpunkt gestellt. Es geht auch um das Grundrecht unserer Gesellschaft, sich frei zusammenzutun und gemeinsam Interessen zu vertreten. Es geht aber auch um die Frage der Tarifverträge selbst. Unter jedem Tarifvertrag stehen zwei Unterschriften, nämlich die des Arbeitgebers und die der -Arbeitnehmervertretung, der Gewerkschaften. Kein Arbeitgeber ist gezwungen, mit einer Gewerkschaft, die nur 60 Mitglieder hat, einen Tarifvertrag abzuschließen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Stimmt!) Kein Arbeitgeber darf sich eigentlich hinterher beklagen, wenn er, nachdem er ganz viele Tarifverträge abgeschlossen hat, weil in seinem Unternehmen so viele Interessensgruppen vertreten sind – (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Durch Ausgliederung!) das ist zum Beispiel bei der Lufthansa, bei Fraport oder anderswo der Fall –, in Bedrängnis gerät, weil eine der Gewerkschaften anfängt zu streiken. Ein weiterer Punkt ist mir in diesem Zusammenhang wichtig: Augenmaß bewahren. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Ganz genau! Hat immer funktioniert!) Jede Gewerkschaft weiß, dass ein Streik, der von der -übrigen Belegschaft nicht akzeptiert ist oder gesellschaftlich nicht mitgetragen wird, nicht von langer Dauer sein wird; (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!) einen solchen Streik hält eine Gewerkschaft politisch nämlich nicht durch. Deswegen rate ich uns dazu, zwar ein Gesetz auf den Weg zu bringen, in dem einzelne Schritte treppenförmig und vielleicht noch der eine oder andere Punkt geregelt sind, aber bitte nicht zu erwarten, dass dieses Gesetz das Wunder bewirkt, alle Probleme, die sich aus einer tarif-lichen Auseinandersetzung ergeben, abschließend zu -lösen. Wir werden auch in Zukunft auf entsprechende Urteile der Gerichte angewiesen sein. Dazu gehört eben auch die Klärung der Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. der Verantwortung für den Betrieb und für den Betriebsfrieden. Wir werden uns bei der anstehenden Gesetzesmaßnahme an diese Leitlinien halten. Ich bin ganz sicher, dass die derzeit laufenden Gespräche der Bundesarbeitsministerin im Auftrag der Bundesregierung – solche Gespräche führt sie zurzeit auch mit den Gewerkschaften – auch die Früchte tragen werden, die nötig sind, um ein Gesetz vorzulegen, das dann in allen Bereichen konsensfähig ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Schiewerling, nicht nur deshalb, weil Sie noch Redezeit haben, sondern vor allen Dingen deshalb, weil die Kollegin Müller-Gemmeke sich gemeldet hat, frage ich Sie: Sind Sie bereit, noch auf eine Frage oder Bemerkung der Kollegin einzugehen? Karl Schiewerling (CDU/CSU): Ja. – Soll ich noch mal ans Rednerpult? Vizepräsidentin Petra Pau: Ja. Karl Schiewerling (CDU/CSU): Das ist eine Premiere! Das habe ich auch noch nicht erlebt! Es gibt Leute, die kriegen zweimal Redezeit! Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege. – Das hat sich ja alles sehr moderat angehört. Sie sprechen von Schritten, Treppen usw. Ich möchte noch einmal ganz konkret nachfragen: Wird das Gesetz denn die Regelung enthalten, dass am Ende die Gewerkschaft, die die meisten Mitglieder hat, tatsächlich den Tarifvertrag abschließen kann und ein Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft, die weniger Mitglieder hat, keine Anwendung findet? Ist das konkret geplant? Das würde ja zum Teil bedeuten, dass selbst Gewerkschaften, die einen extrem hohen Organisationsgrad haben, beispielsweise 80 Prozent, am Ende doch nicht den Tarifvertrag abschließen könnten. Karl Schiewerling (CDU/CSU): Ich bleibe bei der Aussage, die ich vorhin getroffen habe: Wir werden am Ende kein verfassungskonformes Gesetz hinbekommen, das einer Gewerkschaft den Streik verbieten wird. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So ist es! – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: So ist es!) Wir werden das nicht hinbekommen; das wissen wir auch. Wenn Sie mich fragen, wie das Gesetz aussieht, fragen Sie mich zu viel. Es liegt noch nicht vor. Wir haben es noch nicht einmal erörtert. Wir sind ganz gespannt, wie das Gesetz, das man uns vorlegen wird, aussehen wird. Wenn es vorliegt, werden wir es gemeinsam mit Ihnen gut beraten. Ich bin ziemlich sicher, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Klaus Ernst hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schiewerling, das war sehr schön gesagt, auch der Schluss. Darauf, wie Sie das dann hinkriegen wollen, bin ich gespannt; ich komme gleich noch darauf zurück. Meine Damen und Herren, wenn man hierzulande über das Streikrecht redet oder wenn man die mediale Berichterstattung darüber verfolgt, auch jetzt wieder, dann hat man den Eindruck, man habe es mit einer -Naturkatastrophe zu tun, die nur noch von Tsunamis oder Hochwasser übertroffen wird. Ich möchte es noch einmal in aller Klarheit darstellen: Streik ist ein Grundrecht. – Das ist auch sehr schön gesagt worden. Ein Blick in die Realität zeigt auch, dass in dieser Republik keineswegs zu viel gestreikt wird. Die Statistiken sind Ihnen doch auch zugänglich. Es gibt nur zwei Länder, in denen noch weniger gestreikt wird als hier, und das sind die Schweiz und der Staat Vatikanstadt. (Heiterkeit bei der LINKEN) Wir hätten also überhaupt keinen Grund, uns über die Streikhäufigkeit als Problem für unsere Ökonomie ernsthaft zu unterhalten, aber wir tun es. Meine Damen und Herren, selbstverständlich werden immer die Gewerkschaften für Streiks verantwortlich gemacht. Warum eigentlich? Wer die betriebliche Realität kennt, der weiß, dass viel passieren muss, bevor ein Arbeitnehmer in Deutschland wirklich einmal streikt. Die Zahl der Streiktage beweist das auch. Das heißt, wenn ein Streik stattfindet, hat es vorher im Betrieb gekracht. Da hat ein Unternehmen einen großen Konflikt mit der Belegschaft. Der Konflikt kann um Löhne gehen, er kann um die Absenkung von Standards gehen – wie bei den Piloten – oder um Ähnliches. Aber in der Öffentlichkeit werden immer die Gewerkschaften für Streiks verantwortlich gemacht – Sie machen das auch –; das sind dann die Bösen. Mir kommt das so vor wie bei einem Brand. Bei einem Brand kommt die Feuerwehr; das Haus wird nass und unbewohnbar. Da sagt doch keiner, die Feuerwehr sei schuld. Schuld ist vielmehr derjenige, der vorher gezündelt hat, hier vielleicht der Arbeitgeber, meine Damen und Herren. Insofern bitte ich um eine faire Betrachtung dessen, was Streik eigentlich ist. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Arbeitgeber sind bei Streiks im Übrigen immer in der besseren Situation: Sie müssen nicht streiken, um das zu kriegen, was sie wollen; sie haben es schon. Die Arbeitnehmer sind immer in der dummen Situation, dass sie den Arbeitgebern ein Stück weit das wieder nehmen müssen, was diese ihnen freiwillig nicht geben. Deshalb beim Streik und bei der Betrachtung desselben ein wenig Vorsicht! Erst diskutieren wir, dass man die Tarifautonomie stärken muss. Beim Thema Mindestlohn hat das eine große Rolle gespielt. Jetzt diskutieren wir aber plötzlich ganz etwas anderes; wir diskutieren über die Einschränkung des Streikrechts. Meine Damen und Herren, ich war erschüttert über die Aussage von Frau Nahles im Zusammenhang mit Streiks von Spartengewerkschaften. Da sagte sie – Zitat –: Das untergräbt den Zusammenhalt in unserem Land, und es legt die Axt an die Wurzeln der Tarifautonomie. Was ist denn das für ein Unfug: „Wenn einer streikt, gefährdet er die Tarifautonomie“? (Katja Mast [SPD]: Hat sie doch gar nicht gesagt!) Die Tarifautonomie ist geschützt. Sie wird durch einen Streik angewendet. Ich glaube, die Frau Nahles hat von Streiks wirklich null Ahnung; ansonsten kann man so einen Unfug nicht erzählen . (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, jetzt sagen Sie – ich kann ja auch lesen – Folgendes: Das Streikrecht wird nicht eingeschränkt, sondern es wird geregelt, dass nur der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft wirkt. Sie wissen aber selber, dass es rechtlich so ist, dass nur gestreikt werden darf, um einen Tarifvertrag zu erreichen. Wenn Sie das so regeln, bedeutet das im Ergebnis, dass Sie den Streik faktisch aushebeln. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage haben Sie das folgendermaßen formuliert: Das Recht, durch Arbeitskampfmaßnahmen den Abschluss eines Tarifvertrags zu erzwingen, ist von der Frage zu trennen, ob ein Tarifvertrag angewendet wird. Respekt! Das wäre genauso, als wenn man sagen würde: Das Recht, vom Zehnmeterbrett in das Becken zu springen, ist von der Frage zu trennen, ob Wasser im Becken ist. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für wie blöd halten Sie eigentlich die Menschen in diesem Lande, meine Damen und Herren? Streikrecht ist ein Grundrecht! Abschließend sage ich: Wenn Sie sich über die Zersplitterung von Tariflandschaften ernsthaft Gedanken machen wollen, dann sollten Sie sich mit Leiharbeit, Befristung und Werkverträgen beschäftigen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Katja Mast [SPD]: Machen wir doch! – Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD]: Ist doch keine Alternative!) Es gibt eine große Zahl von Menschen, die in den gleichen Betrieben teilweise vollkommen andere Tarifverträge haben. Ich habe noch nie – auch nicht während Ihrer Regierungszeit – eine Initiative erlebt, mit der gefordert worden wäre, dass man das, bitte schön, wieder einheitlich regeln müsse. Jetzt, wo sich einige wehren und sich nicht mehr gefallen lassen, dass sie von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt werden, haben wir hier das große Geschrei. Ich sage nur: Hände weg vom Streikrecht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Bernd Rützel hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Bernd Rützel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über den Antrag der Grünen, in dem sie fordern, dass keine Regelung für den Fall angestrebt werden solle, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge für dieselben Arbeitsverhältnisse gelten. Stattdessen soll die jetzige Situation unverändert fortbestehen, dass nämlich diejenigen, die Schlüsselpositionen im Betrieb besetzen, ihre eigenen Interessen durchsetzen können. Es gibt jedoch Budgetgrenzen. Oder anders ausgedrückt: Der Kuchen kann nur einmal verteilt werden. Die Durchsetzung von Partikularinteressen einer Sparte durch Streik wirkt sich, was den Verteilungsspielraum angeht, gegen alle anderen Beschäftigten im Betrieb aus. Das, lieber Kollege Klaus Ernst, entspricht dem, was Andrea Nahles gesagt hat, dass nämlich die Solidarität auf der Strecke bleibt. Schon lange Zeit vorher hat schon der Apostel Paulus sinngemäß gesagt: Starke Schultern tragen mehr. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage hier keinesfalls – es ist mir wichtig, das zu betonen –, dass die Tarifforderungen mancher Spartengewerkschaften überzogen sind. Das liegt mir fern. Mit Sicherheit haben sie ihre Berechtigung. Das ist Sache der Tarifpartner. Ich sage aber schon, dass ein Zug nicht nur deshalb fährt, weil ein Lokführer vorne sitzt, und dass ein Flugzeug nicht nur deshalb fliegt, weil Piloten darin sitzen. (Zuruf von der CDU/CSU: Aber ohne geht es auch nicht!) – Ohne geht es auch nicht! Ohne Pilot fliegt kein Flugzeug, ohne Lokführer fährt kein Zug, und ohne Chirurg gelingt auch keine Operation. Wir brauchen aber auch die Krankenschwester, wir brauchen den Rangierer, wir brauchen den Wagenmeister, wir brauchen den Narkosearzt und die Assistentin sowie Bodenpersonal wie zum Beispiel den Flugzeugbetanker. Es geht doch um ein großes Getriebe. Es gibt viele Zahnräder bzw. Menschen, die da mitarbeiten. Alle sind wichtig: jeder in seiner Bedeutung und auf seinem Platz. Und nur, wenn alle zusammenarbeiten, funktionieren die Schweizer Uhr oder die Bahn oder das Krankenhaus oder die Luftfahrt. (Beifall bei der SPD) Diese innerbetrieblichen Verteilungskämpfe gefährden – darüber haben wir heute auch gesprochen – den Betriebsfrieden. Er ist gefährdet, wenn sich diese Diskussionen in die Tarifverhandlungen hineinverlagern. Kollege Karl Schiewerling hat es schön erklärt, warum uns diese Tarifeinheit über sechs Jahrzehnte hinweg in Deutschland zu Wohlstand verholfen hat. Es war ständige Rechtsprechung. Wir haben uns darauf verlassen können: die Betriebe, die Gewerkschaften, die Belegschaft – vor allem die Betriebe selbst konnten so immer weiter wachsen und daraus Wert schöpfen. Ich erinnere daran, dass bei Tarifautonomie die sogenannte Ordnungs- und Befriedungsfunktion extrem wichtig ist. Es ist also mitnichten so, dass sich das Bundesarbeitsgericht gegen die Tarifeinheit hin zu Auflösung in Tarifpluralität entschieden hat. Es mahnte lediglich an, dass es dazu lange keine gesetzliche Grundlage gab. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Kollege Rützel, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Ernst? Bernd Rützel (SPD): Ja, bitte. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Der hat doch gerade geredet!) – Es ist ihm halt noch etwas eingefallen. Klaus Ernst (DIE LINKE): Es ist doch schön, wenn die Debatte ein bisschen belebter wird, sonst wird sie vielleicht ein bisschen fade. – Ich möchte folgende Frage stellen, Kollege Rützel. Auch vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes gab es ja unterschiedliche Gewerkschaften. Die Rechtsprechung sah nun vor, dass der jeweils speziellere Tarifvertrag zur Geltung kam, wenn es konkurrierende Tarifverträge gab. Der jeweils speziellere Tarifvertrag – so die Interpretation – war der Tarifvertrag, der auf Betriebsebene abgeschlossen wurde. Er wurde dann dem Flächentarifvertrag immer vorgezogen. Das führte im Ergebnis dazu – ich habe das selber erlebt –, dass mit kleineren Gewerkschaften – zum Beispiel die Christliche Gewerkschaft Metall, die kaum Mitglieder hatte – ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde und die Arbeitnehmer dann schlechter bezahlt wurden als nach dem Flächentarifvertrag. Das wurde allgemein akzeptiert. Ich habe keine Initiative der Politik gespürt, dieses Tarifdumping zu beenden. Jetzt haben wir plötzlich eine andere Situation. Die kleineren Gewerkschaften versuchen, im Niveau oft mehr zu erreichen, als eine größere Gewerkschaft – aus welchen Gründen auch immer – in der Fläche erreicht hat. Könnte es sein, dass das Motiv, jetzt gesetzlich einzugreifen, darin begründet liegt, dass die Tarifverträge jetzt in der Tendenz nach oben gehen, während sie, als der speziellere Tarifvertrag, also der betriebsnähere Tarifvertrag galt, eher in der Tendenz nach unten gingen? Wäre es im Sinne einer gemeinsamen Gewerkschaftsbewegung nicht sinnvoller – natürlich sind gemeinsame Gewerkschaften besser als verschiedene zersplitterte –, darauf hinzuwirken, dass die einzelnen Gewerkschaften dies unter sich regeln, als eine gesetzliche Regelung zu machen? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Bernd Rützel (SPD): Lieber Klaus Ernst, Sie waren Gewerkschafter. Man ist das immer; es hört nicht auf. Auch ich bin Gewerkschafter. Es kann niemand etwas dagegen haben, dass man als Gewerkschaft, als Interessenverband so viel wie möglich für seine Mitglieder herausholt. Das ist berechtigt, das ist verdient. Die entscheidende Frage ist doch, ob ich das Ganze im Blick habe oder ob ich speziell auf manche Gruppen schiele. Ich habe das gerade an dem Bild des Betriebes erklärt. Wenn sich nur manche – ich will nicht sagen, dass es zu viel ist; um Gottes willen – etwas nehmen, bleiben andere auf der Strecke. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Die können es sich auch holen!) Ich glaube schon, dass die Politik die Aufgabe hat, hier ausgleichend zu reagieren. Ich will eines sagen – ich fahre mit meiner Rede fort; Sie können die Uhr weiterlaufen lassen –: Die Bundesregierung lotet momentan unter Federführung der Arbeitsministerin eine entsprechende gesetzliche Regelung aus. Ich gebe zu, es ist ein sehr schmaler Grat, auf dem man sich bewegt. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Extrem schmal! Vielleicht sogar zu schmal!) Auf der einen Seite stehen die Festschreibung des Mehrheitsprinzips in den Betrieben – das ist vorhin angesprochen worden – und die Ordnung des Verfahrens, und auf der anderen Seite steht das Recht von Vereinigungen, die Tarifverhandlungen frei zu führen und dafür auch zu streiken. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Rützel, es gibt einen weiteren Wunsch zu einer Frage oder Bemerkung, nämlich des Kollegen Kurth. Bernd Rützel (SPD): Ja, bitte. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Rützel, dass Sie die Frage zulassen. – Sie betonen das große Ganze, das Gesamtsystem Betrieb, und sagen, dass der Verteilungsspielraum begrenzt ist. Ist es aber nicht vielfach so, dass gerade die Arbeitgeberseite dieses Gesamtsystem in verschiedene Bestandteile aufspaltet, indem zum Beispiel Betriebseinheiten ausgegliedert werden? Beim Flughafen ist es beispielsweise so, dass vielfach Bodenpersonal, Gepäck-abfertigungen in gesonderte Betriebe und schlechtere Tarife ausgegliedert werden. Ist es dann nicht nachvollziehbar und verständlich, dass die Belegschaften dieser ausgegliederten Betriebsteile darauf reagieren und dann zum Beispiel als Gepäckabfertiger, wie es am Frankfurter Flughafen vorgekommen ist, sagen: Dann organisieren wir uns als angegriffene Berufsgruppe – denn das sind sie – und nehmen das Recht auf Streik wahr. Wollen Sie als Sozialdemokrat tatsächlich verantworten, dass es nicht mehr möglich sein soll, auf solch einen Angriff durch den Arbeitgeber mit einem Streik zu reagieren? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Bernd Rützel (SPD): Herr Kurth, ich bin Ihnen für diese Frage sehr dankbar, weil sie die Möglichkeit eröffnet, auf diesen Punkt genauer einzugehen. Ich gebe Ihnen absolut recht: Die Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr los. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Viele Arbeitgeber hatten geglaubt, die Gewerkschaften durch Zerschlagung und durch das Entstehen vieler kleiner Gewerkschaften besser im Griff zu haben. Dann hat man irgendwann festgestellt: Auch kleine Gewerkschaften können wehtun, können stechen, können ihre Interessen durchsetzen. Die Lufthansa ist von 40 Streiks betroffen gewesen, was sie sich selbst zuzuschreiben hat, weil es wegen der vielen Einzelbetriebe – ich freue mich, dass der Kollege Ernst zustimmt – so viele Gewerkschaften gibt. Man könnte jetzt aufzählen, wie das alles zusammenhängt; es ist ein kompliziertes System, das dafür sorgt, dass ein Flugzeug fliegt. Aber die Tarifeinheit, lieber Kollege Kurth, hat mit dem, was Sie gerade gesagt haben, nichts zu tun; denn die Tarifeinheit regelt nicht, dass für verschiedene Betriebe ein Tarifvertrag gelten muss. Die Tarifeinheit bezieht sich nur auf den Betrieb selber und nicht auf die Frage, ob outgesourct wurde und manche Aufgaben durch eine zweite, dritte, vierte oder fünfte Firma erledigt werden. (Beifall bei der SPD) Über diesen schmalen Grat – ich habe es Ihnen erklärt – wollen wir gehen. Es ist mir auch noch wirklich wichtig, eines zu sagen: Wir haben schon in den ersten vier Wortmeldungen gehört, dass dieses Gesetz noch diskutiert werden muss, dass wir darüber reden müssen; (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na hoffentlich!) denn man hat Angst, dass wir an Artikel 9 des Grundgesetzes gehen und dass die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht eingeschränkt werden sollen. Das machen wir nicht. Wir schränken das Streikrecht nicht ein. Wir ändern nicht das Grundgesetz; das liegt uns fern. Das würden auch die Gewerkschaften gar nicht mitmachen. Wir sind hier eng mit den Gewerkschaften in Kontakt. Wir werden das gesetzlich verbriefte Streikrecht nicht antasten. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann es aber auch beschränken!) Die Sozialpartnerschaft hat uns in den letzten sechs Jahrzehnten – ich habe es erwähnt, weil es mir wichtig ist – sehr viel Planungssicherheit, aber auch Teilhabe der Beschäftigten gebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie beklagen in Ihrem Antrag, dass die Tarifbindung zurückgeht und Flächentarifverträge aufgeweicht werden. Genau deshalb haben wir ja – Sie gemeinsam mit uns – im Juli dieses Jahres das Tarifautonomiestärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Ich erinnere an die Regelungen zur Allgemeinverbindlichkeit. Ich erinnere an das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die Stärkung der Tarifautonomie wollen wir nun mit einem sehr ausgewogenen Gesetz zur Tarifeinheit fortsetzen; denn in der Krise 2008/2009 hat sich gezeigt, dass die kluge und schnelle Reaktion der Gewerkschaften und der Unternehmen im Rahmen der Mitbestimmung sehr schnell geholfen hat, relativ gut aus der Krise zu kommen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ist doch überhaupt kein Gesetz notwendig, wenn es so toll war!) Deutschland ist danach weitaus besser neu gestartet als manch anderes Land. Zum Schluss will ich sagen: Ich halte es für unsere Aufgabe, dieses Erfolgsmodell weiterhin zu stärken und dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam für ihre Interessen kämpfen. Denn es heißt nicht: „Einsam bist du stark“, sondern es heißt: „Gemeinsam sind wir stark“. Insofern muss die Tarifeinheit gesetzlich geregelt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Wilfried Oellers das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Katja Mast [SPD]) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Solidarität im Rahmen der Tarifpluralität ermöglichen – Tarifeinheit nicht gesetzlich regeln“. In meinen Augen ist der Titel des Antrags zwar etwas widersprüchlich, zeigt aber in Teilen die große Problematik des Themengebiets der Tarifeinheit auf. Solidarität der Arbeitnehmer untereinander bei Ermöglichung von Tarifpluralität – bereits in diesem Teilausschnitt der Problematik, der lediglich die Interessen der Arbeitnehmerseite beleuchtet, stellt man bereits fest, wo die Schwierigkeit in diesem Themengebiet liegt. So verwundert es nicht, dass man beim Lesen der ersten Hälfte des Antrags den Eindruck hat: Nun müsste eigentlich die Tarifeinheit gefordert werden, da doch Solidarität gefordert wird. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben nicht! Dann haben Sie einfach was falsch verstanden!) Denn Solidarität innerhalb der Arbeitnehmerschaft bei Tarifpluralität in ein und demselben Betrieb ist nur ganz schwer zu erreichen. Der Spannungsbogen des gesamten Themenkomplexes ist nach meiner Auffassung jedoch größer; neben den berechtigten Interessen der Arbeitnehmerseite müssen auch die Interessen der Unternehmer berücksichtigt werden. Der Spannungsbogen zieht sich von der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie bis hin zum hohen Gut des Betriebsfriedens. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht, glaube ich, nicht im Grundgesetz drin!) Die Interessenlage der Arbeitnehmer ist, sich gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes im Rahmen der gewährten Tarifautonomie frei organisieren zu können und für die eigenen Ziele streiken zu dürfen. Daneben sollte den Arbeitnehmern allerdings auch die Solidarität untereinander wichtig sein. Diesem Solidaritätsgedanken steht es jedoch entgegen, sich mit einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern eines Betriebes separat zu organisieren, die aufgrund der von ihr ausgeübten Tätigkeit im Falle eines Streiks ein hohes Druckpotenzial hat und dieses dazu nutzt, um für sich einen möglichst positiven Abschluss der Tarifverhandlungen zu erreichen. Die übrigen Arbeitnehmer im Betrieb, deren Tätigkeit ein weniger hohes Druckpotenzial hat, haben dagegen von Grund auf eine schlechtere Ausgangsposition. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Oellers, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Ernst? Wilfried Oellers (CDU/CSU): Ich würde zunächst gerne fortfahren. Vielleicht er-übrigt sich das dann auch schon. Das Interesse der Unternehmer liegt darin, geordnete Tarifverhältnisse zu haben, die es ermöglichen, Tarifverhandlungen in einem funktionierenden Tarifvertragssystem zu führen, das Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bietet, und damit zu wissen, dass die Tarifverhandlungen für die Dauer der Vertragslaufzeit beendet sind. Das -Interesse der Unternehmen am betrieblichen Frieden ist daher berechtigterweise sehr hoch. Zur Gewährleistung des betrieblichen Friedens gehört nach meiner Auffassung allerdings auch, dafür Sorge zu tragen, dass keine Konkurrenz zwischen mehreren Gewerkschaften besteht, die im selben Betrieb identische Berufsgruppen vertreten; denn das würde den betrieblichen Frieden stören. Bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 2010 wurde diese besondere Situation, die sich aus den aufgezeigten Interessenlagen ergibt, durch die Rechtsprechung mit dem Grundsatz der Tarifeinheit geregelt. In Betrieben, die in den Geltungsbereich mehrerer sich überschneidender Tarifverträge fielen, fand nach dem Grundsatz der Tarifeinheit nur der Tarifvertrag Anwendung, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und personell am nächsten stand und deshalb den Eigenarten und Erfordernissen des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten Rechnung trug. Nachdem sich das Bundesarbeitsgericht im Jahre 2010 von diesem Grundsatz gelöst hat, besteht nun die besondere Situation, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten können. Darüber hinaus ist auch eine Konkurrenzsituation zwischen Gewerkschaften in einem Betrieb entstanden. Zum Beispiel beanspruchen GDL und EVG jeweils für sich, sowohl für die Lokführer als auch für das Zugpersonal und weitere Mitarbeiter, die bei ihnen Mitglied sind, verhandeln zu dürfen. Dass in diesem konkreten Fall die Bahn als Arbeitgeber geordnete Verhältnisse wünscht, ist nachvollziehbar. Den gleichen Wunsch hegen auch die Fluggesellschaften und andere betroffene Unternehmen. Auch zeigt die Gründung von Minigewerkschaften im Bereich der Feuerwehrleute und der Containerkranführer, dass sich einzelne Berufsgruppen aus der Solidargemeinschaft verabschieden und die oben geschilderte besondere und wichtige Position ihrer Tätigkeit im Betrieb für sich ausnutzen. Ein solches Vorgehen darf im Sinne der Solidarität durchaus infrage gestellt werden. Nun hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung im Jahre 2010 zur Tarifeinheit mit dem Verweis auf das Grundrecht der Tarifautonomie nach Artikel 9 Absatz 3 geändert. Anschließend wurde von der Arbeitgeberseite, aber auch von Gewerkschaften, allen voran vom DGB, der Wunsch geäußert, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Das Streikrecht spielt in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle, da es verfassungsrechtlich garantiert ist und naturgemäß das schärfste Schwert einer Gewerkschaft ist. Dieses Recht muss ihr natürlich weiterhin zustehen; das steht außer Frage. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Theoretisch! Das muss auch praktisch so sein!) Allerdings ist das Streikrecht im Hinblick auf die weiterentwickelte tarifrechtliche Situation und auch in jedem Einzelfall vor dem Hintergrund der Verhältnis-mäßigkeit zu beleuchten. Hierzu kann der Gesetzgeber zumindest gewisse Regeln aufstellen. Insoweit darf -sicherlich nicht in das Grundrecht nach Artikel 9 Absatz 3 GG eingegriffen werden, aber bestimmte Ausgestaltungen sind möglich. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum Beispiel?) Dies erscheint mir geboten, um die Interessen der Allgemeinheit zu wahren; denn gerade am Beispiel der aktuellen Streiks im Verkehrsbereich wird deutlich, dass nicht nur die Interessen der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen sind. In der heutigen Zeit ist die Mobilität für jedermann ein wichtiges Gut. Die Menschen erwarten, dass die Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, um ihr eigenes Leben organisieren und bewältigen zu können. Daher sind auch die Interessen der Allgemeinheit im Rahmen der Erarbeitung von Lösungen zu berücksichtigen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür haben wir Gerichte!) Wünschenswert wäre es, wenn die Tarifvertragsparteien diese Problematik im Rahmen der Tarifautonomie selber lösen und sich hierzu an den Verhandlungstisch setzen würden. Denn es gehört in meinen Augen auch zur Tarifautonomie und zum Tarifsystem, Probleme zu lösen. In der Vergangenheit ist dies immer in einem ausgewogenen Verhältnis gelungen, und das hat Deutschland Wohlstand gebracht. Es kommt nicht von ungefähr, dass Deutschland weltweit das Land mit den nahezu wenigsten Streiks ist. Wir werden darum auch beneidet. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum müssen wir das jetzt ändern?) In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Spartengewerkschaften auch schon zur Zeit des Grundsatzes der Tarifeinheit gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts existierten und die Interessen ihrer Mitglieder vertreten haben. Es kann auch keiner etwas dagegen haben, wenn verschiedene Gewerkschaften ihre Zuständigkeiten untereinander selber regeln und aufteilen – ich halte dies sogar für wünschenswert und geboten, da dies zur Umsetzung der Tarifautonomie gehört –, (Beifall bei der CDU/CSU) und zwar auf Grundlage von klaren und einverständlichen Regeln. Es ist daher mein Wunsch, dass die Pro-blemstellung hinsichtlich der Tarifeinheit einvernehmlich im Sinne aller Beteiligten gesetzlich gelöst wird und dass die Tarifautonomie mit ihrem Streikrecht sowie das hohe Gut des Betriebsfriedens gewahrt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe immer noch nicht verstanden, warum das gesetzlich gelöst werden muss!) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem Kollegen Klaus Ernst. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Er hat doch schon mal geredet!) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Kollege Oellers, gestatten Sie mir eine Bemerkung zu dem von Ihnen erwähnten Betriebsfrieden. Sie sind meines Wissens Anwalt für Arbeitsrecht. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Er kennt sich aus!) Es müsste Ihnen daher bekannt sein, dass der Begriff des Betriebsfriedens im Tarifvertragsrecht nicht zu finden ist. Vielmehr bezieht sich der Begriff des Betriebsfriedens eindeutig auf das Betriebsverfassungsrecht, nach dem ein Betriebsrat kein Streikrecht hat. Dort heißt es nämlich, dass Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber unzulässig sind. Jetzt in Bezug auf das Streikrecht permanent mit dem Begriff des Betriebsfriedens zu argumentieren, geht an der Logik der Sache vollkommen vorbei. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Er hat nicht vom Streikrecht, sondern vom Tarifrecht gesprochen!) Denn ein Streik ist gerade keine Zeit des Betriebsfriedens. Darum heißt es übrigens auch Arbeitskampf. Ich würde Ihnen diese Information gerne mitgeben und Sie bitten, diese zu berücksichtigen, wenn Sie über dieses Thema reden; denn sonst bringen wir das total durch-einander. Das Streikrecht betrifft eigentlich nur eine Seite der tarifvertragschließenden Parteien. Die Arbeitgeber streiken ja nicht – das ergibt sich aus der Natur der Sache –; sie sperren vielleicht aus. Man könnte darüber nachdenken, das zu verbieten; aber das ist eine andere Sache. Wenn aber das Streikrecht einseitig eine Sache der Arbeitnehmer ist, dann ist es doch auch Sache der Arbeitnehmer, zu überlegen, wie sie ihre Streiks organisieren wollen. Ob sie das gemeinsam machen – was mir lieber wäre – oder ob sie es getrennt machen, das sei ihnen selber überlassen. Wie gesagt: Das hat nichts mit dem Betriebsfrieden zu tun. Eine Regelung, die den Betriebsfrieden schützt, würde sich eindeutig gegen das Streikrecht richten. (Beifall der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Möchten Sie erwidern, Kollege Oellers? (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Ich glaube, der Herr Ernst hat dem Herrn Oellers nicht zugehört!) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Vielen Dank. – Herr Ernst, ich denke schon, dass beide Themenbereiche zusammen behandelt werden müssen, weil Betriebsfrieden und Streikrecht sich allein schon von der Begrifflichkeit her gegenüberstehen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das genau nicht!) Sie haben natürlich recht, wenn Sie feststellen, dass das Streikrecht als solches im Grundgesetz fest verankert ist. Allerdings hat es auch immer die Vereinbarung der -Tarifvertragsparteien gegeben, die Friedenspflicht beizubehalten und den Betriebsfrieden hochzuhalten. Ich denke, dass beide Begriffe und beide Themenbereiche sehr wohl gegenübergestellt werden können und ich das hier nicht in unzulässiger Weise vermengt habe. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Nun hat die Kollegin Jutta Krellmann aus der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Jutta Krellmann (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Gewerkschafterin stehe ich voll und ganz zu dem Grundsatz der Tarifeinheit. „Ein Betrieb, eine Gewerkschaft – ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, das ist das Bild, zu dem ich stehe und das ich richtig und gut finde. Die Tarifeinheit muss aber politisch hergestellt werden, und das ist alleine Aufgabe der Gewerkschaften. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Problem ist: Jeder Versuch, die Tarifeinheit gesetzlich festzulegen, zu lenken oder zu reglementieren, ist praktisch ein Eingriff in die Tariffreiheit. Das lehnen wir als Linke absolut ab. Hände weg vom Streikrecht! (Beifall bei der LINKEN) Alle bisherigen Redner haben über die Bahn und über die Lufthansa geredet. Dort, wo ich herkomme, gibt es keine Spartengewerkschaften. Es gibt keinen Flughafen, und es gibt keinen Betrieb der Deutschen Bahn. Bei mir im Wahlkreis gibt es viele Betriebe, die zwar von außen aussehen wie ein einziger Betrieb, aber wenn man genau hinschaut, stellt man fest, dass sie nichts anderes als ein löchriger Schweizer Käse sind. Ich will ein Beispiel nennen: Ein Betrieb in Springe, ein Leuchtenhersteller, war früher ein Betrieb und -Mitglied im Verband der Metallindustriellen Niedersachsen. Heute ist dieser Betrieb in zwei Betriebe aufge-spalten. Einer ist nach hartem Kampf wieder in den -Arbeitgeberverband eingetreten – für diesen Teil gilt der Tarifvertrag –, der andere Teil nicht. Für die „alten“ Beschäftigten gelten noch die ursprünglichen Regelungen, aber jeder, der neu in den Betrieb reinkommt, hat Pech gehabt. Er bekommt weniger Geld und hat längere Arbeitszeiten als die anderen Beschäftigten. Nichts mehr mit Tarifeinheit! Pustekuchen! Das haben aber nicht die Beschäftigten oder die Gewerkschaften veranlasst. Das waren die Arbeitgeber. Dass sich nun ausgerechnet die Arbeitgeberverbände für das Prinzip „ein Betrieb, eine Gewerkschaft“ aussprechen, ist doch völlig unglaubwürdig. Es waren und sind die Mitgliedsfirmen der Arbeitgeberverbände, die entscheidend dazu beigetragen haben, dass die historisch gewachsene Tarifeinheit und damit die Tarifbindung durchlöchert wurden. Die neoliberale Politik von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen haben die Arbeitgeber seit Mitte der 90er-Jahre zum Anlass genommen, Tarifflucht und Tarifkonkurrenz systematisch voranzutreiben. Die Arbeitgeber haben in den letzten Jahren nichts unversucht gelassen, um ganze Betriebe und Belegschaften zu spalten, auszugliedern, gegeneinander in Konkurrenz zu bringen und im Grunde zu entsolidarisieren. Jetzt kommen genau diese Arbeitgeber plötzlich wie Kai aus der Kiste und versuchen, uns weiszumachen, dass sie sich nun darum kümmern wollen, die Belegschaften wieder zu einen. Wir führen hier aus meiner Sicht eine völlig unglaubwürdige Debatte über die Themen, die in Deutschland eine wichtige Rolle spielen. Frau Nahles ist leider nicht anwesend. Ich hätte ihr gerne folgende Frage gestellt: Was glauben Sie eigentlich, warum die Arbeitgeber und ihre Verbände so sehr darauf aus sind, ein Gesetz zur Tarifeinheit zu bekommen? Was glauben Sie, warum das so ist? – Sie machen sich vor unseren Augen gerade zu Erfüllungsgehilfen der Arbeitgeber. Die aktuellen Streiks von GDL und Cockpit werden genutzt, um selbst erzeugte Probleme auf dem Rücken der Beschäftigten zu lösen, und zwar nicht nur auf dem Rücken der Beschäftigten der Bahn und der Lufthansa, sondern auf dem Rücken aller Beschäftigten in Deutschland. (Beifall bei der LINKEN) Ich kenne keine Gewerkschaft, die streikt um des Streikes willen und weil es so viel Spaß macht. Wer das glaubt, hat keine Ahnung, wie schwierig das ist. Es geht immer um die Verbesserung der Arbeits- und Lebens-bedingungen oder um den Erhalt bestehender Regelungen. Deshalb: Tarifeinheit ja, aber ohne Gesetz. Hände weg vom Streikrecht! Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Michael Gerdes hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Gerdes (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnern und Zuschauer! Wer mich und meine Biografie kennt, wird sich nicht wundern, wenn ich sage: Hände weg vom Streikrecht! Das Streikrecht muss fortbestehen. Es darf nicht angetastet werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ohnehin sind die Möglichkeiten der Arbeitsnieder-legung im Vergleich zu anderen Ländern bei uns einigermaßen starr. Gleichwohl sind wir mit diesen Regelungen, so meine ich, bisher gut gefahren. Das Thema Tarifeinheit steht auf der politischen Agenda, weil wir eine gewisse Zunahme an Arbeitskämpfen beobachten. Sie gehen allerdings nicht in die Breite, sondern die Streiks finden an Stellen statt, wo sich der Effekt aufgrund der Arbeitsniederlegung weniger Menschen potenziert und die Auswirkungen für viele Unbeteiligte deutlich spürbar sind. Wenn Förderbänder in einem Betrieb bestreikt werden, hat das andere Dimensionen als die Streiks beispielsweise von Lokführern oder Piloten. Selbstverständlich haben auch Spartengewerkschaften das Recht, ihre Interessen mit Streiks zu vertreten. Der Streik der GDL zeigt beispielsweise auf: Das Verständnis für die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen und mehr Lohn ist vorhanden, aber es ist nicht unendlich. Wer als Minderheit eine Schlüsselfunktion hat, hat auch besondere Verantwortung für die Mehrheit in seinem Betrieb und auch außerhalb des Betriebes. Wenn Tausende Pendler an mehreren Tagen im Jahr streikbedingt gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommen, ist das Gesamtgefüge gefährdet. Speziell bei der Bahn ist die öffentliche Mobilität zu gewährleisten. – Ich glaube, Frau Krellmann möchte eine Zwischenfrage stellen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Gerdes, genau, ich wollte Sie nur nicht im Redefluss unterbrechen. Michael Gerdes (SPD): Danke schön. Vizepräsidentin Petra Pau: Möchten Sie der Kollegin Krellmann eine Bemerkung oder Frage gestatten? Michael Gerdes (SPD): Ja, natürlich, ich weiß nur noch nicht, womit ich Sie gereizt habe, Frau Krellmann. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Sie haben gesagt, dass es so viele neue Streiks gibt. Da hätte ich gerne von Ihnen gewusst, wo denn eigentlich. Michael Gerdes (SPD): Ich kann mich daran erinnern, Frau Krellmann, dass die Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten, was Streiks anging, sehr zurückhaltend waren, aber die Auswirkungen der Streiks in den letzten Monaten – ich nannte vorhin das Beispiel Mobilität – deutlich zu -spüren sind. Wenn Sie zum Beispiel gestern oder letzte Woche oder im September am Bahnhof gestanden -haben, dann werden Sie festgestellt haben, dass es durchaus mehr Streiks gibt. Ich habe gerade auch deutlich gesagt, dass wir mit den Regelungen, die festlegen, wie bei uns überhaupt gestreikt werden darf – sie sind -relativ starr –, in den letzten Jahren gut leben konnten. Dennoch bemerken wir jetzt eine Zunahme von Streiks. Das ist doch der Grund dafür, warum wir hier heute überhaupt über Tarifeinheit und über eine mögliche Gesetzesänderung -diskutieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE]) Ich fahre fort. Streiks bei der Bahn verursachen für die Kunden nervige Wartezeiten, aufwendige Planänderungen im Berufsalltag und auch Zusatzkosten für -alternative Transportmittel. Die Koalition hat sich die sogenannte Tarifeinheit zur Aufgabe gemacht. Noch ist nicht klar, wie eine gesetzliche Tarifeinheit im Detail aussehen könnte. Ehrlich gesagt: Die Juristen sind nicht zu beneiden. Wir suchen im Grunde genommen nach der Quadratur des Kreises. (Beifall der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Streikrecht ist ein hohes Gut, das wir erhalten wollen. Die Tarifpolitik der Gewerkschaften und die betriebliche Mitbestimmung sind seit Jahrzehnten feste Größen in unserem Wirtschaftssystem und in unserem Sozialstaat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen eine starke Stimme. Der Interessensausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern funktioniert nur mit den Gewerkschaften, nicht gegen sie und schon gar nicht gegen ihre Rechte. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) In einem gemeinsamen Positionspapier schlagen BDA und DGB vor, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Als einen wesentlichen Punkt fordern sie, dass bei Überschneidung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb der Tarifvertrag anwendbar ist, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist. Mit diesem vorgeschlagenen Prozedere würde der Grundsatz der Tarifeinheit beibehalten und Rechtsklarheit für den Fall einer Kollision unterschiedlicher Tarifverträge geschaffen werden. Das ist ein Punkt, über den die Tarifparteien, so meine ich, nachdenken sollten. Ich sehe im Übrigen auch die Tarifparteien in der Pflicht, sich über die Tarifeinheit Gedanken zu machen. Der kurze Satz, den wir heute schon oft gehört haben: „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, macht Sinn; so schlecht war diese Regelung nicht. (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!) Es geht nicht um „erwünschte“ oder „unerwünschte“ Gewerkschaften, es geht um klare Positionen und -Verhandlungspartner, es geht darum, dass Gewerkschaften als letztes Mittel zum Streik aufrufen können. Wir wollen eine gesetzliche Regelung, um angesichts der Rahmenbedingungen, die sich in den letzten Jahren -geändert haben, klare Positionen zu schaffen – gesetzeskonform, im Interesse der Beschäftigten wie im Interesse der Betroffenen. Ich bin dankbar, dass wir dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt haben, um ausführlich darüber zu diskutieren. Sicherlich macht sich an dieser Stelle auch das Thema „Verankerung von Gewerkschaften in Betrieben“ bemerkbar. Die Veränderungen der Branchen durch neue Technologien und Privatisierung – Sie haben es gerade auch noch einmal gesagt, Frau Krellmann und Herr Ernst – stellen die Gewerkschaften seit Jahren vor neue Herausforderungen. Zersplitterung, meine ich, müssen wir verhindern. Solidarität hat uns in Deutschland stark gemacht. Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen Appell an die Sozialpartner insgesamt: Das Zusammenspiel von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hat sich in Deutschland bewährt. Setzen Sie sich wieder an einen Tisch! Stellen Sie realistische Forderungen und gemeinsame Ziele auf! Erhöhen Sie die Tarifbindung! Nur so lassen sich übertriebene Arbeitskämpfe verhindern. Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Katja Keul spricht nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem heutigen Antrag wollen wir Grüne ein grundlegendes liberales Freiheitsrecht vor einem Eingriff durch die Große Koalition verteidigen, ein liberales Freiheitsrecht, (Katja Mast [SPD]: Ist das die FDP?) das zugleich ein soziales Schutzrecht und Säule unserer Arbeits- und Wirtschaftsverfassung ist. Es geht um nichts Geringeres als die Koalitionsfreiheit des Artikels 9 Absatz 3 Grundgesetz, der da heißt: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Wir wollen diese Koalitionsfreiheit vor der Koalition schützen. Das ist nötig, weil im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dass die betriebliche Tarifeinheit gesetzlich festgeschrieben werden soll, um, so heißt es, „den … Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken“. Das ist wirklich nett formuliert: Ich ordne dich, indem ich dich abschaffe. – Eine gesetzliche Normierung der Tarifeinheit bringt aber weder eine geordnete Bahn noch eine gesetzliche Ausgestaltung von Tarifpluralität, sondern ist schlicht ein Grundrechtseingriff. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das mit der Gestaltung geht schon deshalb nicht, weil Artikel 9 Grundgesetz gar keinen Gesetzesvorbehalt enthält und das Vereinigungsrecht der Berufe damit vorbehaltslos gewährleistet wird. Es liegt auch keine Rechtfertigung für einen solchen Eingriff vor in Form von nachweisbaren schweren Gefahren für das Allgemeinwohl. Streiks von Berufsgewerkschaften sind jedenfalls nicht der Untergang des Abendlandes, sondern in Artikel 9 Absatz 3 ausdrücklich vorgesehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Keul, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Henke? Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bitte sehr. Rudolf Henke (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Kollegin Keul, für diese Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Sie zitieren in Ihrem Antrag aus einem Gutachten von Professor Di Fabio: Wenn sich Arbeitnehmer eines bestimmten Berufs als Koalition zusammenschließen, um Tarifverträge auszuhandeln und notfalls zu streiken, ist dies -genau dasjenige Recht, das der Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert. Das ist eine berufsbezogene Garantie des Grundgesetzes. Dass ich das für richtig halte, wird hier niemanden wundern. Meine Frage mit Blick auf Ihren Antrag – weil Sie davon gesprochen haben: wir Grünen –: Ist das die Haltung der Bundestagsfraktion? Oder kann das Publikum davon ausgehen, dass das auch eine Haltung der Grünen in den Bundesländern ist? Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bislang ist es ja so, dass die Landeskabinette noch keinen Anlass hatten, sich hierzu eine Position zu bilden. Die Rechtslage ist seit 2010 klar, und wenn wir uns zu allem, was im Koalitionsvertrag steht, schon im Vorfeld eine Position bilden müssten, hätten wir viel zu tun. Aber ich gehe davon aus: Wenn ein solches Gesetz kommt, dann wird es zustimmungspflichtig sein und auch die Bundesländer beschäftigen. Dann können Sie sich darauf verlassen, dass die Grünen hier an der Seite des Grundgesetzes und an der Seite des Freiheitsrechtes im Artikel 9 stehen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist also so, dass Artikel 9 Absatz 3 unseres Grundgesetzes gerade das Vereinigungsrecht der Berufe gewährleistet. Da steht nichts von „betrieblicher Mehrheit“ oder Ähnlichem. Wenn diese Berufe von ihrem Vereinigungsrecht Gebrauch machen, dann nicht, um Briefmarken auszutauschen oder Weihnachtsfeiern zu organisieren, sondern um als Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zu führen und dafür eben auch streiken zu können. Wenn wir einer solchen Vereinigung gesetzlich verwehren, für ihre Berufsgruppe Tarifverhandlungen zu führen, weil diese sich im Betrieb gerade in der Minderheit befindet, dann sind sie keine Vereinigung mehr im Sinne des Grundgesetzes. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: So ist es!) Oder, um es mit den Worten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio auszudrücken – ich zitiere dieses Mal eine andere Stelle, auch wenn sie ähnlich ist –: Ein vom Gesetz auferlegtes Gebot zur betrieblichen Tarifeinheit würde für Berufsgewerkschaften den Kernbereich von Art. 9 Abs. 3 GG betreffen, weil der hoheitliche Entzug einer in der sozialen Wirklichkeit bereits erkämpften Tarifautonomie der Berufsgewerkschaft ihre Wesensbestimmung nimmt. Liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, ich verstehe ja, dass ihr unter eurer Koalitionsfreiheit leidet. Aber deswegen solltet ihr sie nicht auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verwehren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vor allen Dingen solltet ihr nicht riskieren, dass erst das Verfassungsgericht einer sozialdemokratischen Arbeitsministerin erklärt, welche Bedeutung dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit für die Arbeits- und Wirtschaftsverfassung in unserem Land zukommt. Mit Pluralität und Vielfalt ist unsere Bundesrepublik nicht erst seit 2010 bisher gut klargekommen, und auch die Streiks der Lokomotivführer werden wir noch überstehen. Nehmen Sie sich also beide die Freiheit, von Ihrem Koalitionsvertrag Abstand zu nehmen. Das dient auf jeden Fall der Koalitionsfreiheit. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Tobias Zech für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Tobias Zech (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Jahrzehntelang galt der Grundsatz: ein Betrieb – ein Tarifvertrag. Wir haben das heute schon mehrmals gehört. Ich habe immer das Glück, als einer der Letzten zu sprechen, was dazu führt, dass ich mein Konzept zur Seite legen kann. Aber jetzt habe ich in das Konzept von Bündnis 90/Die Grünen gesehen; denn zu diesem Thema gab es von Bündnis 90/Die Grünen einen Fraktionsbeschluss vom 1. Juli 2014. Darin lese ich: Jahrzehntelang hat es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegeben, jahrzehntelang waren sich Gesetzgeber und Rechtsprechung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einig. Jahrzehntelang galt, dass nur ein Tarifvertrag Anwendung findet. Vor 2010 hieß der Grundsatz in der Rechtsprechung: Die Folgen der Verdrängung anderer Tarifverträge seien im Interesse der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit hinzunehmen. Die Anwendung mehrerer Tarifverträge nebeneinander führe zu rechtlichen und tatsächlichen Unzuträglichkeiten, die durch den Grundsatz der Tarifeinheit vermieden würden. – So klar war die Rechtsprechung bis 2010. Bis dahin konnte damit jeder gut leben. Jetzt diskutieren wir heute über das Bestehen der Tarifpluralität. Dafür haben Sie einen Zeitpunkt gewählt, zu dem wir noch nicht einmal einen Gesetzentwurf vorliegen haben, sondern nur ein Eckpunktepapier. Es stammt vom Juli 2014 und ist wahrscheinlich schon überholt. Versuchen wir also, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu prüfen, von dem wir nicht wissen, wie es aussieht (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir wissen, was ihr wollt!) – auch wir nicht, Kollege Ernst –, von dem aber zu erwarten ist – das hat der Kollege Schiewerling klargemacht –, dass darin auf die Verfassungstreue ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Zudem heißt es in dem vorliegenden Antrag, es gebe keinen Handlungsbedarf. Eines muss man natürlich schon sagen: Von britischen oder französischen Verhältnissen sind wir weit entfernt. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist es!) Auch ein Streik ist nicht der Untergang des christlichen Abendlandes. Zu der vernünftigen Tarifpolitik, die wir seit 60 Jahren machen, gehört: Arbeitnehmer und Arbeitgeber entscheiden gemeinsam. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wo ist denn jetzt das Problem?) Das Ziel dieser Politik ist aber immer – auch das hat Karl Schiewerling dargestellt –, den Betriebsfrieden zu wahren. Streik ist aber die Unterbrechung dieses normalen Zustandes. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach vier Jahren ist es jetzt so!) Aber können wir davon ausgehen, dass dieser Zustand so bleibt? Es haben sich natürlich seit 2010 ein paar kleine Gewerkschaften gegründet. Müssen wir erst abwarten, wenn wir doch schon sehen, dass sich die Tariflandschaft verändert? Mit Blick auf die Geschichte müssen wir noch etwas sagen: 2010 haben sich nach der Änderung der Rechtsprechung die BDA und der DGB in ungekannter Einigkeit gemeinsam aufgemacht und festgestellt, dass für das Durchsetzen der gemeinsamen Interessen eine Regelung der Tarifeinheit notwendig ist. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Gestern stand in der Süddeutschen Zeitung, dass die Vereinigung Cockpit seit April sechs Streikaktionen mit einer Streichung von mehr als 4 300 Flügen und 500 000 betroffenen Passagieren durchgeführt habe. Auch wenn sich die Zahl der Streiktage im Allgemeinen im Rahmen hält, nimmt die Zersplitterung natürlich dann ihren Lauf, wenn ich immer für Partikularinteressen kämpfe. Meine Meinung ist, dass Zustände wie bei der Lufthansa nicht auch in anderen Betrieben überhandnehmen dürfen. Daher brauchen wir eine Regelung, und zwar eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Um die Koalitionsfreiheit einzuschränken!) Die sollte insbesondere zwei Schwerpunkte abdecken, zum einen den volkswirtschaftlichen Schaden, über den wir auch sprechen müssen: Wenn die Bahn streikt, verursacht das täglich einen Schaden von 100 Millionen Euro. Da ist die Volkswirtschaft aus meiner Sicht ab einer gewissen Dauer unverhältnismäßig hart getroffen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben nicht Sie zu beurteilen, das machen die Gerichte!) „Die Tarifpolitik der Gewerkschaften lebt von Solidarität“, heißt es in Ihrem Antrag. Unter Solidarität verstehe ich aber nicht, dass einige wenige – es sind teilweise weniger als 1 Prozent der Beschäftigten – einen ganzen Betrieb lahmlegen können, diesen schlimmstenfalls sogar in der Existenz gefährden können, um eigene Partikularinteressen durchzusetzen. Uns geht es um die Solidarität unter den Mitarbeitern und in der Belegschaft. Die Tarifautonomie hat eine Ordnungs- und Befriedungsfunktion. Von der entfernen wir uns immer weiter. – Das war der erste Punkt. Der zweite Punkt: Es geht auch darum – das wird früher oder später auch volkswirtschaftliche Folgen nach sich ziehen –, den innerbetrieblichen Frieden zu sichern. Eine Tarifkonkurrenz in einem Betrieb kann nur zu immensen betriebsinternen Verstimmungen führen. Glauben Sie mir, ich war früher in einem Betrieb, in dem wir Spartengewerkschaften hatten. Da wird diskutiert, da wird auch unter den Kollegen diskutiert. Der Erhalt der Tarifpluralität kann uns dahin bringen, dass unterschiedliche Arbeitsverträge und Löhne in einer Mannschaft gelten. Das treibt die Truppe auseinander und gefährdet in höchstem Maße den Betriebsfrieden. Wie man diesen zerstört, haben wir jetzt bei der Auseinandersetzung zwischen GDL und EVG wunderbar beobachten können. Die GDL verhandelt für 30 Prozent der Zugbegleiter mit und will 5 Prozent mehr Lohn und wöchentlich zwei Arbeitsstunden weniger erreichen. Das würde im Ergebnis dazu führen, dass knapp ein Drittel der Zugbegleiter zwei Stunden weniger arbeitet, und zwar für mehr Lohn als der Rest der Mannschaft. Das ist Gift für den Betrieb und kann in diesem zu irreparablen Schäden führen. Schlimmstenfalls drohen Spaltungen der Belegschaft, exzessive Arbeitskämpfe und eine sinkende Akzeptanz des Tarifvertragsystems. Das kann eigentlich niemand wollen. (Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Bitte. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie lassen die Kollegin Müller-Gemmeke etwas sagen oder auch fragen? – Bitte schön. Ich halte die Uhr an. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben mich jetzt doch gereizt, zwei Vorbemerkungen zu machen und eine Frage zu stellen. Das Erste. Sie haben die Verhältnismäßigkeit von Streiks angesprochen. Ich bin froh, dass wir dafür Gerichte haben, die das zu beurteilen haben, und nicht die Politik. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Richtig!) Das Zweite ist: Ich höre bei Ihnen heraus, dass Sie auch beurteilen, ob Tarifverhandlungen gut verlaufen oder nicht. Auch da sage ich: Ich glaube, Politik hat nicht zu beurteilen, ob Tarifverhandlungen gut verlaufen oder nicht. Meine Frage ist: Sie reden gerade die ganze Zeit vom innerbetrieblichen Frieden. Jetzt haben wir nun einmal die Situation, dass es Tarifpluralität gibt; das heißt, wir haben die großen DGB-Gewerkschaften, aber wir haben auch die Berufsgewerkschaften. Jetzt kommen Sie eventuell mit einem Gesetz daher, das besagt, dass da wieder Ordnung hineingehört. (Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD]: Es gibt noch kein Gesetz, Frau Kollegin!) Wie die Ordnung auszusehen hat, können wir uns momentan vorstellen. Da frage ich Sie jetzt wirklich ernsthaft: Glauben Sie, dass die kleinen Berufsgewerkschaften das einfach so hinnehmen werden? Ich bin der Meinung, dass es zu richtiger Konkurrenz in den Betrieben kommen wird. Natürlich wird der Kampf um die Mehrheit im Betrieb verschärft. Glauben Sie wirklich, dass die kleinen Berufsgewerkschaften einfach sagen: „Okay, dann hören wir halt auf“? Stattdessen werden sie kämpfen. Glauben Sie nicht, dass dann der betriebliche Friede tatsächlich gestört wird? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tobias Zech (CDU/CSU): Zunächst einmal danke für die Frage. – Nein, das glaube ich eben nicht. Wissen Sie, ich bin sogar davon überzeugt, dass der Grund dafür, warum wir Spartengewerkschaften haben, ist – das muss man fairerweise ansprechen; nehmen wir einmal das Beispiel Marburger Bund –, dass sich die Ärzte von Verdi nicht richtig vertreten gefühlt haben. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben!) Dazu gehört natürlich auch, dass man die eigene Meinung artikuliert. Die Frage ist nur, ob man für einen Teil der Belegschaft spricht oder das Gesamtinteresse im Blick hat. Ich glaube nicht, dass es zu einer Zersplitterung kommt, weil die Gewerkschafter, die ich bis jetzt kennengelernt habe – und zwar alle; vielleicht gab es eine Ausnahme –, nicht die Interessen Einzelner und kleiner Sparten, sondern immer den Betrieb und die gesamte Belegschaft im Blick gehabt haben. Deswegen ist meine Antwort auf Ihre Frage: Nein, das glaube ich nicht. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nach der Konkurrenz im Betrieb gefragt! Sie haben nicht geantwortet!) – Doch. Das war ein klares Nein auf die Frage. Die zentrale Herausforderung des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens liegt darin, ein demokratisches und pluralistisches Mehrheitsprinzip bei der Wahrung der Tarifeinheit im Betrieb zu entwickeln. Es geht darum – jetzt kommen wir noch einmal zu Ihrem Thema, Frau Müller-Gemmeke –, die kleineren Gewerkschaften in ein demokratisches Verfahren mit starken Minderheitsrechten einzubinden. Zudem sollen die Ausnahmen gelten, dass eine Auflösung nicht erforderlich ist, wenn die Gewerkschaften ihre jeweiligen Zuständigkeiten abgestimmt haben und die Tarifverträge jeweils für verschiedene Arbeitnehmergruppen gelten. Das ist die sogenannte gewillkürte Tarifpluralität. Eine Auflösung ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn die Gewerkschaften inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen haben. Dass wir ein Gesetz zur Tarifeinheit verfassungskonform ausgestalten werden, sollte selbstverständlich sein. Diese Verfassungsmäßigkeit haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir befinden uns hierbei, wie Kollege Schiewerling schon gesagt hat, auf einer Gratwanderung. Das ist allen klar. Das Thema ist auch in der internen Debatte nicht einfach. Wir wollen Spartengewerkschaften nicht verhindern und nicht verbieten. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur entmachten!) Die Frage ist aber, wie wir sie tarifpolitisch agieren lassen. Durch die Zersplitterung der Tariflandschaft liegt eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Ziel und Schaden vor, die weder wirtschaftlich noch sozialpolitisch geduldet werden kann. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich sage es noch einmal: Das haben die Gerichte zu beurteilen!) Allein mit Streikdrohungen werden Kunden verschreckt und immense Schäden angerichtet. Ich möchte noch eines betonen, bevor ich zum Schluss komme: Es geht nicht um eine Abschaffung der Koalitionsfreiheit. Es geht nicht um die Abschaffung eines Grundrechts. Es geht um Rechtsklarheit für den Fall einer Kollision unterschiedlicher Tarifverträge. Das ist sowohl der Wunsch der Arbeitgeberseite als auch der Arbeitnehmerseite. Dessen müssen wir uns annehmen. Deshalb warten wir auf eine Gesetzesvorlage. Wir wollen keine Ausschaltung kleiner Gewerkschaften, sondern ihre Einbindung. Jede Gewerkschaft soll Einfluss auf die Tarifverhandlungen nehmen können. Mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb sollen zur Kooperation aufgerufen werden. Der Kollege Rützel hat vorhin gesagt: Gemeinsam statt einsam. – Das steht dahinter. Die Existenzberechtigung der Minderheitsgewerkschaften wird dadurch aber eben nicht infrage gestellt. Das Streikrecht bleibt, wenn es im Interesse der gesamten Belegschaft besteht. Wir wollen Einheit oder, besser gesagt, Regeln in der Vielfalt. Ich möchte abschließend betonen, dass ich mich jetzt vor allem darauf freue, vom Arbeitsministerium bzw. von der Ministerin den Entwurf eines verfassungskonformen Gesetzes zu bekommen. Lange genug wurde dem Thema Tarifeinheit aus dem Weg gegangen. Nun ist es endlich an der Zeit, einen konkreten Gesetzentwurf vorzustellen. Die gesetzliche Tarifeinheit darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dr. Hans-Joachim Schabedoth für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir scheinen uns ja ziemlich einig zu sein, dass wir alle bis zum Juni 2010 froh waren über ein funktionierendes System des tarifpolitischen Interessenausgleiches. Nicht immer konfliktfrei – wie könnte es auch –, aber stets konsensfähig. Versuche, die Belastbarkeit der Tarifpartnerschaft auszureizen, hat das nie ausgeschlossen. Es gab selbst hochrangige Arbeitgeberfunktionäre, die Tarifverträge am liebsten am Lagerfeuer verbrannt sehen wollten. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: So war es!) Aber selbst das kühnste ideologische Draufsatteln auf tarifpolitische Gestaltungsarbeit konnte bislang die Tarifeinheit mit dem Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ nicht beschädigen. Es lässt sich deshalb wirklich nur schwer nachvollziehen, warum diese Praxis ausgerechnet durch die Arbeitsrechtsprechung infrage gestellt worden ist. Damit wurde völlig unnötig die Büchse der Pandora geöffnet, sagen Kritiker. Berufsverbandliche Organisationen hatten diese Entscheidung als eine Art Ermutigung missverstanden, Sonderinteressen privilegierter Arbeitnehmergruppen ohne Rücksicht auf Gesamtinteressen zu realisieren. Und es ist nur verständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass deshalb das öffentliche Interesse an einer klarstellenden politischen Rahmensetzung für Tarifeinheit gewachsen ist. Schon seit Jahren hat es zu dieser Problematik Konsultationen der Tarifvertragsparteien gegeben. Und auch der politische Rahmensetzer hatte die Hausaufgabe akzeptiert, die Tarifeinheit neu zu fundieren, ohne die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht zu beschädigen. In der abgelaufenen Legislaturperiode gab es jedoch auch in dieser Beziehung einen Stillstand. Die jetzige Regierung hat dieses Problem also geerbt, aber nicht, um es abermals auszusitzen, sondern um es zweckgerecht und verfassungsgemäß zu lösen. (Beifall bei der SPD) Seien wir miteinander sehr sicher: Sobald ein beratungsfähiger Entwurf vorliegt, wird sich ja dann auch dieses Parlament sorgfältig damit auseinandersetzen können. Und Sorgfalt ist hier der Feind des falschen Eifers. Es geht dabei schließlich um eine Operation am offenen Herzen der Tarifautonomie. Gerade deshalb scheint es mir äußerst fahrlässig, (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann kann man es auch sein lassen!) hier mit der heißen Nadel Patentlösungen zu stricken oder gar, Frau Kollegin, Regulierungsnotwendigkeiten völlig zu leugnen. (Beifall bei der SPD) In Ihrem Antrag fällt mir auf, dass Sie das Wort „Tarifpluralität“ so nutzen, als sei das etwas Erstrebenswertes, das man unbedingt gegen Veränderungen erhalten müsse. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist einfach Realität!) Ich verstehe ja die Begeisterung für das Prinzip „Lasst viele Blumen blühen“. Aber bei diesem Gegenstand ist diese Begeisterung vielleicht doch nicht richtig am Platze. Ich will das erläutern. Es gibt aus guten Gründen keine Pluralität bei der Straßenverkehrs-Ordnung. Es gibt auch nur ein demokratisch legitimiertes Gremium der Bundesgesetzgebung. Wir befinden uns gerade in ihrem Zentrum. (Rudolf Henke [CDU/CSU]: Aber man kann verschiedene Parteien wählen!) Es macht einfach keinen Sinn, für jede Verkehrsteilnehmergruppe eine eigene Ordnung zu schaffen. Es mag ja eine lustige Vorstellung sein – doch man sollte das lieber nicht wollen –, dass jede Partei in Konsequenz von Gesetzgebungspluralität Gesetze für die eigene Mitgliedschaft verabschieden darf. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es aber Probleme mit der Verfassung! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um Grundrechte!) – Ja, das sage ich Ihnen doch. – Aber genauso fatal ist es, eine Situation für tolerierbar zu halten, in der jede Berufsgruppe Tarifsetzungsmacht beansprucht. Ein zentrales Argument der Antragsteller ist, trotz BAG-Entscheidung von 2010 ließen sich keine negativen Folgen beobachten. Ich halte das für eine leichtfertige Verharmlosung der Situation. Auch bei einem Sturz von einem Hochhaus sollte man beim Passieren der unteren Stockwerke lieber nicht darauf vertrauen, es könne doch noch irgendwie gut ausgehen. Warum zum Beispiel – das ist ein Anlass für Regelungsüberlegungen – sollte eine potenzielle Vereinigung christlicher Lokführer nicht versuchen, über Arbeitskämpfe einen noch besseren Tarifvertrag auszuhandeln als die GDL-Kollegen? (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kriegen keinen 80-prozentigen Organisationsgrad hin, oder? Also, wo ist das Problem?) – Ja, das ist auch unbestritten. Aber können Sie mir dann erklären, warum jemand, der 80 Prozent der Lokführer organisiert und nur eine marginale Zahl aller anderen Beschäftigten, sagt: „Ich will auch für die anderen Beschäftigten verhandeln“? Bisher war es gute Praxis, dass beide Parteien miteinander verabredet haben, wer für was verhandelt. Aber die Konflikte, die wir jetzt beobachten, sind dadurch entstanden, dass der eine Teil sagt: Nein, ich möchte mit euch nicht verhandeln, über was ich verhandele und wie ich für meine Klientelgruppe die Forderungen abgrenze. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie bei den Tarifverhandlungen dabei?) In Kooperationen getrennt marschieren, aber vereint gewinnen – diese Strategie ist ja leider durch die Praxis entwertet worden. Wir möchten gerne, dass diese Strategie wieder maßgeblich wird. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Schabedoth, Sie haben es nicht geschafft, jemanden zu animieren, Ihnen eine Frage zu stellen. Ich bitte Sie, auf die Redezeit zu achten. Es funktioniert jetzt nicht im Zwiegespräch. Sie hätten das anders lösen müssen. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Darf ich zu meinem Fazit kommen? Wer glaubt, dass es hier keinen Sprengstoff für das etablierte und bewährte System der Tarifsetzung in unserem Land gibt, der müsste treu darauf vertrauen, dass zum Beispiel die Fahrdienstleiter bei der Bahn, die Feuerwehren an den Flughäfen oder die anlagenführenden Industriemeister das auch glauben. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Schabedoth, setzen Sie bitte einen Punkt. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Fazit: Nein zum vorliegenden Antrag, ja zur Debatte, die nötig wird, um den bald vorliegenden Regierungsentwurf zur Tarifeinheit parlamentarisch zu optimieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2875 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a bis 27 h sowie den Zusatzpunkt 1 auf: 27 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen Drucksache 18/2846 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Kultur und Medien b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Drucksache 18/2847 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Beate Walter-Rosenheimer, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maritime Ausbildung in Kooperation mit den Küstenländern neu ausrichten Drucksache 18/2748 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hofabgabe als Voraussetzung für den Zugang zur Altersrente für Landwirte abschaffen Drucksache 18/2770 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Sozialrechtliche Diskriminierung beenden – Asylbewerberleistungsgesetz aufheben Drucksache 18/2871 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Haushaltsausschuss f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für eine transparente Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten Drucksache 18/2872 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Innenausschuss Verteidigungsausschuss g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen Drucksache 18/2876 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schluss mit Sonderwelten – Die inklusive Gesellschaft gemeinsam gestalten Drucksache 18/2878 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ökologischen Hochwasserschutz voranbringen Drucksache 18/2879 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Die Vorlage auf Drucksache 18/2872 zum Tagesordnungspunkt 27 f soll federführend im Haushaltsausschuss beraten werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 28 a bis 28 l. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 28 a: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/2659 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/2898 Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe a -seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2898, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2659 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 28 b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls Drucksache 18/2660 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/2898 Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe b -seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2898, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2660 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 28 c: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/2661 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/2898 Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe c -seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2898, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2661 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Als kleine Dienstleistung für diejenigen, die uns hier beobachten und sich jetzt fragen, warum die Abgeordneten bei manchen Gesetzen dadurch abstimmen, dass sie sich gleich von ihren Plätzen erheben, während sie bei anderen Gesetzen zweimal abstimmen – einmal durch Handaufheben und einmal durch Erheben von den Plätzen –: Die Gesetze, über die wir dadurch abstimmen, dass sich die Abgeordneten gleich von ihren Plätzen erheben, sind sogenannte Vertragsgesetze. Was das ist, müssen Sie bitte selbst herausfinden. Unsere Zeit reicht nicht, das zu erläutern. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28 d: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz Drucksache 18/1779 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (21. Ausschuss) Drucksache 18/2851 Sie können davon ausgehen: Alle, die jetzt darüber abstimmen, haben sich genau informiert, was hinter diesem sperrigen Titel steckt. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2851, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/1779 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 28 e: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/2554, 18/2672 Nr. 2, 18/2899 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2899, der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/2554 zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkte 28 f bis 28 l. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 28 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 96 zu Petitionen Drucksache 18/2763 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 96 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 28 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 97 zu Petitionen Drucksache 18/2764 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 97 ist ebenfalls einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 28 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 98 zu Petitionen Drucksache 18/2765 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 98 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 99 zu Petitionen Drucksache 18/2766 Wer stimmt für diese Sammelübersicht? – Das sind alle Fraktionen. Damit erübrigen sich die Fragen, wer dagegenstimmt und wer sich enthält. Die Sammelübersicht 99 ist mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen worden. Tagesordnungspunkt 28 j: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 100 zu Petitionen Drucksache 18/2767 Wer stimmt dafür? – Die Koalition und die Linke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Sammelübersicht 100 mit den Stimmen der Koalition und der Linken gegen die Stimmen des Bündnisses 90/Die Grünen angenommen worden. Tagesordnungspunkt 28 k: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 101 zu Petitionen Drucksache 18/2768 Wer stimmt für die Sammelübersicht 101? – Das sind die Koalition und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Linke. Enthaltungen? – Niemand. Damit ist die Sammelübersicht 101 mit den Stimmen der Koalition und des Bündnisses 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linken angenommen worden. Tagesordnungspunkt 28 l: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 102 zu Petitionen Drucksache 18/2769 Wer stimmt dafür? – Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Sammelübersicht 102 mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates KOM (2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Drucksachen 18/1393 Nr. A.31, 18/2839 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates KOM (2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Ökolandbau voranbringen – In Europa und Deutschland Drucksache 18/2873 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Dazu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in der Debatte erhält der Bundesminister Christian Schmidt das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke, dass der Deutsche Bundestag in einer Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes mir etwas für die Verhandlungen nach Brüssel mitgibt, und zwar einstimmig! Das ist nicht selbstverständlich. Das ist anerkennenswert und unterstreicht den Konsens, den wir in Deutschland zum ökologischen Landbau erreicht haben. Die Zeiten des Gegeneinanders von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sind längst vorbei. Ich bin auch gegen ideologische Gräben. Wir brauchen beide Formen der Landwirtschaft. Beide müssen viele Regeln beachten – das ist die Grundlage für sichere und gesunde Lebensmittel –, aber beide brauchen keine Überregulierung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Willi Brase [SPD]) Die Biobranche ist eine Wachstumsbranche. Der Markt zeigt dies unzweifelhaft. Wir sind führend in Europa, was den Marktanteil der Ökobranche angeht. Sie hat zwischenzeitlich einen Jahresumsatz von etwa 7,5 Milliarden Euro erreicht und führt damit längst kein Nischendasein mehr. Sie ist ein Teil des Nahrungsmittelmarkts, die den Bedarf in sehr anspruchsvoller Art und Weise deckt. Das sind Kennzahlen des Erfolgs, der noch weiter gehen kann. Zusammen mit dem aktuellen Regionaltrend stehen die Zeichen für einen weiteren Spurt der Biobranche eigentlich gut. Ich möchte allerdings, dass das Marktpotenzial des gesamten Lebensmittelmarktes mehr von deutschen Bioprodukten beschickt wird als bisher. Hier ist noch Spielraum vorhanden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Unsere ökologische Landwirtschaft stellt sich bereits heute hohen Anforderungen, die nicht nur von den Verbrauchern, sondern auch von der Politik an sie herangetragen werden. Auch bedient sie eine überdurchschnittlich sensible Verbraucherschicht, die sehr genau darauf achtet, was ihr angeboten wird und ob alle Regeln eingehalten worden sind. Diese Auflagen bzw. Regeln werden von den Bauern bzw. den Organisationen erfüllt, denen sie weit überwiegend angeschlossen sind, sodass sie ausgezeichnete Produkte anbieten können. Nun hat die EU-Kommission eine vollständige Revision der Öko-Basisverordnung vorgeschlagen. Normalerweise macht man dann etwas komplett Neues, wenn das Alte nicht mehr funktioniert. Jetzt frage ich mich eigentlich, was an der geltenden Verordnung, die schon jetzt wesentliche Grundlage für die Zukunft des ökologischen Landbaus ist, so fundamental nicht funktioniert. Ich meine, es gibt sehr viele Punkte, die weiterentwickelt werden müssen; aber im Kern ist die Öko-Basisverordnung nach wie vor tragfähig. Mit dem nun vorliegenden Brüsseler Legislativvorschlag wird ein Kurswechsel – ich muss sagen: weg von der Praktikabilität – vollzogen. Ich meine, dass die Kommission weit über das gemeinsame Ziel hinausschießt, Verlässlichkeit und Verbrauchervertrauen zu sichern. Seit ich mir die Vorschläge der Kommission genauer angesehen habe – auch Sie haben das in den Beratungen und bei der Erstellung Ihres Antrags getan –, bin ich skeptisch. Die drastische Verschärfung der Produktionsvorschriften bereitet mir Sorgen. Es bereitet mir Sorgen, wenn erforderliche Flexibilitätsregelungen – beispielsweise beim Saatgut oder dem Einsatz von Zuchttieren – unreflektiert gestrichen werden sollen. Weiter geht es um die Einführung gesonderter Schwellenwerte für Rückstände bei Biolebensmitteln. Das ist ebenso problem-behaftet und meiner Meinung nach nicht notwendig. Mit solchen Maßnahmen würde die Kommission hohe Hürden aufbauen, vor denen viele im ökologischen Landbau nur kapitulieren können. Das betrifft dann die gesamte Wertschöpfungskette vom Bauern über die Verarbeitung bis zum Handel. Dieser Kommissionsentwurf birgt leider die Gefahr, dass er den Ökolandbau nicht stärkt, sondern schwächt. Das können wir nicht zulassen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]) In einer ersten Stellungnahme im Ministerrat sowie gegenüber der Kommission habe ich mich für eine gezielte, problembezogene Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften ausgesprochen. Wir müssen dabei aber im System bleiben. Es bleibt meine Skepsis, ob das mit dem vorliegenden Entwurf wirklich machbar ist. Die gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllbar bleiben sowie eine stabile und verlässliche Grundlage bilden. Wir brauchen die Transparenz der Kontrollsysteme. Allerdings gibt es bei den Kontrollsystemen einen Punkt, der meiner Ansicht nach zu wenig beachtet wird. Dabei geht es um die Baustelle der Drittlandsimporte. Für sie wollen wir die gleiche Sicherheit wie für Binnenprodukte. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich teile die Auffassung des Deutschen Bundestages zu den von ihm genannten Punkten, die geändert werden müssen. Auch ich bin der Meinung, dass wir die Übertragung in die horizontalen Kontrollmechanismen nicht notwendigerweise brauchen. Eigentlich brauchen wir sie gar nicht. Vielmehr sollte das bewährte System der Ökokontrollen beibehalten werden. Sollte sich zeigen, dass diese und andere Verbesserungen nicht in den bestehenden Entwurf eingepflegt werden können, muss ein völlig neuer Anfang gemacht werden. Ich werde jedenfalls nicht dabei helfen, ein totgerittenes Pferd zu satteln. Das heißt, dass wir mit einer ganzen Anzahl von Kollegen aus anderen Mitgliedsländern, die dieselbe Skepsis haben wie ich, sehr an die Kommission – das werden wir auch im Rat zum Ausdruck bringen – appellieren, dass es nicht zu einer Veränderung um der Veränderung willen kommt. Vielmehr sind wir für eine Flexibilisierung im Sinne der Marktgängigkeit der Ökoprodukte sowie für allgemeine, gleiche Vertrauens- und Kontrollgrundsätze für alle Produkte – seien sie in Deutschland, in anderen EU-Ländern oder in Drittstaaten hergestellt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Nationale Instrumente müssen natürlich wirken. Ich will kurz darauf hinweisen: Sie sind in der Ökoverordnung nicht verboten und nicht angesprochen worden. Sie wissen, dass wir die Prämiensätze in den letzten Jahren ständig erhöht haben. In den Jahren 2013 bis 2015 haben wir uns zu einem Prämienanstieg um fast 25 Prozent für diejenigen, die im Ökolandbau aktiv bleiben, entschlossen. Ökolandbau ist bei uns gegenwärtig eher rückläufig. Mancher Landwirt überlegt sich, ob er eine teilökologische Umstellung noch halten kann oder ob er von den Auflagen nicht ein Stück erdrückt wird. Wir müssen die Branche kontinuierlich und verlässlich unterstützen. Wir haben hierzu das BÖLN--Programm. Sie kennen das. Das Programm werden wir verstetigen. So sieht es der Koalitionsvertrag vor. Aus dem Programm haben wir die neue Eiweißpflanzenstrategie herausgenommen. Damit schaffen wir im BÖLN-Programm neue Förderspielräume. An der Begrifflichkeit möchte ich allerdings festhalten, und zwar nicht nur ökologisch; denn es gibt noch andere Formen, die sinnhaft, vertrauenswürdig und vertrauenserheischend sind. Auch sie werden von dem Programm unterstützt. Natürlich liegt der Fokus bei der Ökologie. Wir sind außerdem entschlossen, unangemessene Bürokratie zu verhindern. Diesen Satz sage ich gerne. Ich bitte Sie, dass Sie das als einen Programmsatz von mir verstehen. Ich weiß nach genauerer Lektüre dessen, was uns in Europa auf den Tisch gelegt wird, manchmal sehr genau, dass die Umsetzung nicht einfach wird. Trotzdem muss man damit beginnen und für gute Ergebnisse ackern. Ich bin mit den Bioverbänden im Gespräch. Wir haben vor, einen Strategieplan zur Stärkung der ökologischen Landwirtschaft zu entwickeln. Die Politik soll nicht an den Erzeugern vorbeigehen. Sie soll Politik für die Wertschöpfungskette sein. Ich denke, dass der Antrag – sollte er eine Mehrheit im Deutschen Bundestag finden, was bei der Zustimmung aller Fraktionen nicht ganz ausgeschlossen werden kann – für mich eine Rückendeckung bei den schwierigen Verhandlungen sein wird, die wir in den nächsten Monaten in Brüssel führen werden. Ich zweifle daran, dass es in diesem Kalenderjahr noch zu entscheidenden Regelungen und Vorlagen kommen kann. Wir sollten uns darauf vorbereiten, dass wir dieses Thema intensiv begleiten. Es ist noch nicht durch. Wir haben im Sinne eines pragmatisch orientierten ökologischen Landbaus in unserem eigenen Land sehr gut an Boden gewonnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Kirsten Tackmann das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte daran erinnern: Es geht heute um die Zukunft von 35 000 Betrieben, die über 1 Million Hektar Fläche bewirtschaften, also um nicht wenig. Ich kann mich noch gut erinnern, dass EU-Kommissar Ciolos uns am Rande der Grünen Woche darüber informierte, dass er die EU-Öko-Verordnung novellieren möchte, also den Rechtsrahmen für den Ökolandbau. Seine Begründung war zunächst einmal durchaus nachzuvollziehen. Natürlich ist auch der Ökolandbau keine heile Welt. Der mächtige Lebensmittelhandel knebelt auch hier die Erzeugerbetriebe. Manchmal riecht es auch bei Bio ein bisschen sehr nach Werbekampagne. Es gibt Ausnahmeregelungen, die unterdessen eher zur Regel geworden sind. Die Ökobilanz eines argentinischen Apfels ist vielleicht in Argentinien noch gut, aber im deutschen Supermarkt eher übersichtlich. Deshalb ist die Diskussion richtig und wichtig, wie wir das Vertrauen in Bio wieder stärken können. (Beifall bei der LINKEN) Die Glaubwürdigkeit von Bio ist genau die harte Währung, die Bio braucht. Ich finde den Anspruch vollkommen richtig, dass natürlich auch bei Importen in die EU Bio drin sein muss, wenn Bio draufsteht. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Entwurf der neuen EU-Öko-Verordnung, den der Kommissar dann vorgelegt hat, geht allerdings am selbst gesteckten Ziel vollkommen vorbei. Er legt sogar die Axt an die Wurzeln des Ökolandbaus. Diese Kritik teilen zum Glück wirklich alle Fraktionen hier im Bundestag. Der wichtigste Streitpunkt für uns ist der Plan, quasi die Definition des Ökolandbaus zu ändern. Grundidee des Ökolandbaus ist nämlich, Lebensmittel ökologischer zu produzieren. Es geht also um umweltverträgliche Prozessqualität. Das muss auch dringend so bleiben. Die Kommission dagegen will eine Neudefinition über die Produktqualität. Dazu will sie für Lebensmittel aus ökologischer Produktion andere Grenzwerte als für Lebensmittel aus konventioneller Produktion festlegen. Das widerspricht nun wieder der grundsätzlichen Aufgabe von Grenzwerten; denn natürlich müssen Grenzwerte in jedem Fall sicherstellen, dass der Verzehr von Lebensmitteln unbedenklich ist. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie sind kein Qualitätssiegel, und sie dürfen es auch nicht werden – egal aus welcher Produktionsrichtung. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Im Ergebnis würde diese neue Verordnung – der Minister hat schon darauf hingewiesen – den Ökolandbau schwächen und nicht stärken. Ökobetriebe und konventionelle Betriebe würden in diesem Fall sogar gegeneinander ausgespielt. Auch das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb sage ich für die Linke ganz klar: Dieser Entwurf muss vom Tisch. In dieser Frage gibt es sogar einen ungewöhnlich breiten Schulterschluss, nicht nur hier im Haus, sondern sogar zwischen dem Deutschen Bauernverband und den Ökolandbauverbänden. Das ist nach meiner Kenntnis ein Novum in der Geschichte des Ökolandbaus. Wir hatten der Koalition angeboten, mit einem gemeinsamen Antrag zu signalisieren, dass wir alle dieser Meinung sind. Leider ist dieser nicht zustande gekommen. Das ist parlamentarischer Kindergarten. Damit wird aus meiner Sicht in Brüssel eine Chance verspielt. Das ist einerseits schade. Andererseits werden wir natürlich erstens dem Antrag der Koalition zustimmen, und zweitens hatten wir die Gelegenheit, mit den Grünen gemeinsam einen sehr viel qualifizierteren und umfassenderen Antrag vorzulegen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn zur Stärkung des Ökolandbaus muss natürlich viel mehr getan werden, als in Brüssel nach einem neuen und besseren Entwurf zu rufen. Die Stärkung des Ökolandbaus ist dabei für die Linke nicht Klientelpolitik, sondern ein Gebot der Vernunft, wobei wir zumindest wichtig finden, dass die nachhaltige Produktion auf allen Flächen, auf allen Wiesen und in allen Ställen stattfindet. Der Ökolandbau hat unbestritten viele positive -Effekte. Es ist doch zum Beispiel ökologisch vernünftig, wenn Tierhaltung und Flächenbewirtschaftung aneinander gekoppelt sind und das benötigte Futter vor Ort angebaut wird. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ökolandbau ist nicht nur schonender für Boden, Gewässer, Klima und biologische Vielfalt, sondern auch sozial vernünftig, weil er mehr Menschen beschäftigt, und zwar mit guter Arbeit. (Beifall der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) Biolebensmittel erfreuen sich einer so schnell wachsenden Beliebtheit, dass die einheimische Produktion überhaupt nicht hinterherkommt. Deswegen ist es auch volkswirtschaftlich sinnvoll, den Ökolandbau zu stärken. Es ist also in unser aller Interesse, einen vernünftigen und vor allen Dingen verlässlichen Rechtsrahmen für den Ökolandbau zu organisieren. Nach unserer Einschätzung werden noch mehr Forschungsmittel gebraucht, um einige Fragen im Ökolandbau besser zu beantworten, und bessere regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsmöglichkeiten. Heute aber spielen wir zunächst einmal den Ball zum designierten EU-Agrarkommissar Hogan. Die Iren haben ja gerade bewiesen, dass sie in der Nachspielzeit noch Tore schießen können. Insofern bin ich da sehr optimistisch. (Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]: Schlechtes Beispiel!) Unsere Unterstützung hätte er, die vieler europäischer Parlamentarier auch. Jetzt ist Nachspielzeit. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Johann Saathoff das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Johann Saathoff (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist Welternährungstag. Für den Welternährungstag haben wir uns die Debatte über die ökologische Landwirtschaft ausgesucht; denn der ökologische Landbau oder, besser gesagt, eine auf regionalen Ressourcen aufbauende extensive Landwirtschaft spielt in den Entwicklungsländern im Gegensatz zur intensiven Agrarproduktion in Deutschland, Europa und Amerika eine viel größere Rolle. Weltweit wird in kleinbäuerlichen Strukturen der überwiegende Anteil an Nahrungsmitteln lokal erzeugt und regional vermarktet. Es gibt eine extensive Landwirtschaft ganz ohne Kontrollen, ohne Ökozertifikate und Ökozertifikatsverpflichtung. Genauso wie wir mit der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz den ländlichen Raum in den Mittelpunkt unserer Agrarpolitik der Zukunft rücken wollen, müssen auch die ländlichen Räume in den Entwicklungsländern abseits der großen Städte entwickelt werden, um die Lebensbedingungen der Menschen dort zu verbessern. (Beifall bei der SPD) Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört in erster Linie die Bekämpfung des Hungers. Jeder Mensch hat das Recht auf Nahrung; aber ein Recht zu haben und Brot zu bekommen, sind eben zwei verschiedene Paar Schuhe. Genauso wie wir den ökologischen Landbau in kleinbäuerlichen Betrieben in den Entwicklungs- und Schwellenländern schützen und stärken wollen, wollen wir auch den ökologischen Landbau in Europa stärken und damit die Marktchancen der Biolandwirte deutlich verbessern. Nun liegt ein Entwurf der EU-Kommission vor, und als ich ihn gelesen habe, fiel mir ein: Wat de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall. (Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]: Ja, richtig!) Also: Dem einen mag es gefallen, dem anderen nicht. – Ich glaube, wir können feststellen: Uns allen gefällt es nicht. Denn dieser Entwurf von Noch-Kommissar Ciolos bedeutet eine Bedrohung des ökologischen Landbaus. Mit unserem gemeinsamen Antrag wollen wir der Bundesregierung bei ihren Verhandlungen in Brüssel den Rücken stärken; denn diese setzt sich in Brüssel vehement für gute Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau ein. Und wir wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Signal an das Europäische Parlament senden, nämlich dass wir die Rahmenbedingungen des ökologischen Landbaus weiterentwickeln wollen, aber mit den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht einverstanden sind. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Hans-Georg von der Marwitz [CDU/CSU]) Meine Kollegin Rita Hagl-Kehl und ich waren kürzlich in Brüssel und haben sowohl mit der Generaldirektion AGRI wie auch mit dem Berichterstatter des Europäischen Parlamentes, dem Grünen Martin Häusling, gesprochen. Mit Herrn Häusling waren wir uns absolut einig, genau wie wir es heute im Deutschen Bundestag sind. Das Gespräch mit den Kommissionsbeamten verlief nicht ganz so erfreulich. Am Anfang war von Missverständnissen die Rede: Das sei doch alles gar nicht so schlimm, und eigentlich seien wir doch einer Meinung; wir hätten nur unterschiedliche Ansätze. Aber je länger das Gespräch dauerte, desto kälter wurde es. Es haben sich deutliche Differenzen herausgestellt. Rita Hagl-Kehl wird auf diese Differenzen weiter eingehen. Ich möchte an dieser Stelle nur ein Beispiel herausgreifen. Die Kommission schlägt vor, die Rückstandswerte für Pestizide aus der ökologischen Produktion besonders niedrig anzusetzen – auf dem Niveau von Babynahrung. Auf den ersten Blick könnte man der Meinung sein, das sei doch genau das Richtige. Aber für den Biolandwirt bedeutet das Folgendes: dass er mehr Geld für Kontrollen hinsichtlich potenzieller Verunreinigungen mit Pestiziden auszugeben hat, deren Einsatz er eigentlich gar nicht zu verantworten hat. Denn im ökologischen Landbau ist der Einsatz von synthetisch-chemischen Pestiziden verboten. Zum anderen – geht es nach dem Willen der EU-Kommission – soll zukünftig nur noch der Rückstandswert im Endprodukt beachtet werden. Damit würde die biologische Landwirtschaft eines deutlichen ökologischen Mehrwerts für die Umwelt, für die Gewässer und für die Böden beraubt werden. Denn wer sich ein wenig in der ökologischen Landwirtschaft auskennt, der weiß, dass das System Ökolandbau sowohl einen ökologischen Mehrwert im Hinblick auf das Produkt erbringt als auch auf jeder einzelnen Stufe der Produktion die ökologische Integrität bewahrt; die entscheidenden Qualitätsmerkmale können immer wieder kontrolliert werden. Es wird eben nicht nur das Endprodukt betrachtet. Wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen heute ein Signal nach Brüssel senden, dass wir diese Qualitätsmerkmale der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft erhalten wollen. Wir wollen verhindern, dass ökologischer Landbau künftig nur noch unter Glas stattfinden kann. Wie ökologisch das ist, sollte sich der eine oder andere einmal überlegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Kommission in Brüssel muss einen verlässlichen und eindeutigen europäischen Rechtsrahmen schaffen. Nur dadurch kann die ökologisch bewirtschaftete Anbaufläche in Deutschland und Europa ausgeweitet werden, was Landwirten, Verbrauchern, landwirtschaftlichen Nutztieren und der Umwelt gleichermaßen zugutekäme. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE] und Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächster Redner hat der Kollege Harald Ebner das Wort. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor 90 Jahren hat der Landwirtschaftliche Kurs die Basis für die Demeter-Bewegung und die ökologische Landwirtschaft gelegt. Grundlage des ökologischen Landbaus ist seither: Bio ist, was mit ökologischen Methoden erzeugt wird. Nach dem Motto „Kein Gift drauf, kein Gift dran“ weisen diese Produkte viel weniger Pestizidrückstände auf als unter Einsatz von Agrochemie erzeugte Lebensmittel, wie das Ökomonitoring seit über zehn Jahren beweist. Der Verzicht auf synthetische Pestizide und Düngemittel – Kollege Saathoff hat bereits darauf hingewiesen – ist also das, was den Ökolandbau auszeichnet. Deshalb ist der Beitrag der Ökolandwirtschaft für den Schutz von Klima, Böden, Artenvielfalt und Wasser wissenschaftlich und gesellschaftlich anerkannt. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Ökolandbau zum Goldstandard der Nachhaltigkeit erklärt. Bio ist also gut für die Umwelt; schon allein deshalb lohnt es sich, für mehr Ökolandbau zu kämpfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Katharina Landgraf [CDU/CSU]) Bio ist aber auch ein Wirtschaftsfaktor mit – Minister Schmidt hatte es erwähnt – nahezu 8 Milliarden Euro Umsatz in Deutschland und 20 Milliarden Euro Umsatz in der EU. Bio ist also gut für die Wirtschaft. Auch deshalb lohnt es sich, für mehr Bio zu kämpfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Der Trend zu Bio geht also weiter; der Minister hat die Zuwachsraten genannt. Die Menschen wollen Bio, und sie haben recht damit. Bio ist gut, aber nicht perfekt. Wir alle wissen: -Nobody is perfect. Minister Schmidt hat die Probleme adressiert, sie sind bekannt. Einige lassen sich durch Änderungen – wohl gemerkt: Änderungen – der EU-Öko-Verordnung lösen. Gerade in der Betrugsprävention wäre innerhalb und außerhalb Europas schon viel gewonnen, wenn die aktuelle EU-Öko-Verordnung konsequent umgesetzt werden würde und Verstöße so sanktioniert würden, dass Wiederholungstäter auch wirklich abgeschreckt werden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Auch Bürokratieabbau ist sinnvoll und notwendig. Aber mit dem Entwurf der Kommission wird gerade das nicht erreicht. Statt die Branche mit absurden Ideen, etwa mit einer Neudefinition von Bio, zu verunsichern und Ökolandwirte für den Pestizideinsatz ihrer Kollegen aus der konventionellen Landwirtschaft haftbar zu machen, sollte man beispielsweise endlich die längst überfällige Abschaffung von Teilbetriebsumstellungen anpacken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Inhaltlich sind wir in all diesen Fragen dicht beieinander. Umso mehr bedauere ich es, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, unser Angebot, eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen im Bundestag zu starten, ausgeschlagen haben. Inhaltlich stimmen wir Ihrem Antrag zu – da steht nichts Falsches drin –, aber wichtig ist auch, was nicht im Antrag steht. Auf nationaler Ebene ist die Agrarpolitik der bisherigen Regierungen Merkel ein Generalangriff auf den Ökolandbau. Das kann auch der heutige richtige Antrag nicht ansatzweise ausgleichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Für mehr deutsche Bioprodukte, Herr Minister, tun Sie bisher doch gar nichts. Bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik haben die Bundeskanzlerin und die Union die Rahmenbedingungen für Biobetriebe und solche, die es vielleicht einmal werden wollen, drastisch verschlechtert. Die Kürzung der Mittel für Agrarumweltmaßnahmen ist nun einmal das Gegenteil von Ökolandbauförderung. Ich kann es nicht ändern, es ist so. (Katharina Landgraf [CDU/CSU]: Wo steht denn das?) Eine Auslastung des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft von 90 Prozent, Kollege von der Marwitz, ist eine gute Auslastung. Aber es bleibt auch unter Schwarz-Rot ein Selbstbedienungsladen für alle möglichen Akteure außerhalb des Ökolandbaus, und das muss sich ändern, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Obwohl Sie wissen, dass Gentechnik über Wohl und Wehe des Biolandbaus entscheidet, gibt es enorme Mehrbelastungen dadurch, dass Sie der Zulassung des „Merkel“-Mais 1507 nicht widersprochen haben und dass die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Honig mit Gentechnik-Bestandteilen nun Ihre Zustimmung gefunden hat. Die bittere Wahrheit ist: Wenn hier ein paar Freunde des Ökolandbaus reden, ändert das noch lange nicht die Agrarpolitik der Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Ökolandbau braucht ein vielfältiges Angebot von Saatgut. Das Problem ist, dass der Strukturwandel auf dem Züchtungsmarkt das Gegenteil bewirkt: mehr Konzerne, weniger mittelständische Züchter, die auf die Anforderungen eingehen. Deshalb muss man beispielsweise die Forschungsmittel erhöhen. Man muss auch in die öffentliche Forschung einsteigen, um ökologische Tier- und Pflanzenzüchtung voranzubringen. Es ist richtig: Die Vorlage der Kommission ist eine Katastrophe. Was aber gar nicht geht, ist, mit dem Finger nach Brüssel zu zeigen und sich zu Hause einen schlanken Fuß zu machen. Aber leider machen Sie genau das. Mit dem gleichen gespielten Erstaunen, mit dem Sie im Ausschuss unserem Antrag begegnet sind, werden Sie am Ende angesichts der Erfolglosigkeit in Brüssel entrüstet dem Wahlvolk erklären, Sie hätten sich ja bemüht, es hätte aber nichts genützt. Das haben Sie aber nicht. Es muss auch hierzulande etwas getan werden. Wer mehr Bio will, der muss auch vor der eigenen Haustüre kehren. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Hans-Georg von der Marwitz das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Frau Präsidentin Bulmahn! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Harald, das war jetzt ein bisschen sehr drastisch. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sind aber alle wieder wach!) Da müsste einiges richtiggestellt werden. Aber gerade weil euer Antrag sehr weitreichend ist und weit über das hinausgeht, über das heute diskutiert werden soll, (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber er adressiert das Notwendige, Hans-Georg!) ist klar, dass wir nicht näher darauf eingehen können. Heute diskutieren wir über den Vorschlag der Kommission, die EU-Öko-Verordnung komplett neu zu strukturieren. Beim ersten Lesen wirken die Forderungen des ehemaligen Kommissars Ciolos eigentlich plausibel. Wer sich aber näher mit dem Verordnungsvorschlag befasst, wird schnell nachdenklich. Denn der Teufel steckt, wie immer, im Detail. Worum geht es? Grenzwerte für ökologisch erzeugte Produkte sollen eingeführt, Ausnahmeregelungen bei der Verwendung von ökologischem Saatgut abgeschafft, das Kontrollsystem effizienter gestaltet und das Importregime verbessert werden. Die Kommission möchte durch diese Maßnahmen das Verbrauchervertrauen in ökologische Produkte stärken, die Qualitätsstandards der Produkte verbessern und den Wettbewerb fördern. Das hört sich erst einmal alles gut an. Es ist nachvollziehbar, dass sich der Rechtsrahmen für ökologische Produkte fortentwickeln muss. Die Ökobranche hat sich in den letzten Jahren prächtig entwickelt. Ein weiteres Wachstum ist wünschenswert, da die Ökoproduktion eine besonders umweltschonende Form der Landbewirtschaftung ist; das wissen wir. Doch auch die Biobranche musste in den letzten Jahren Nackenschläge verkraften. 2010 beschäftigte uns der Skandal um dioxinverseuchte Bioeier aufgrund kontaminierter Futtermittel aus der Ukraine. Nur ein Jahr später stand Italien im Fokus. Über 700 000 Tonnen konventionelles Getreide und Lebensmittel wurden als Bioprodukte umdeklariert und in andere europäische Länder verkauft. Das Frappierende an diesem Skandal war, dass selbst Kontrolleure in den Betrug verwickelt waren. -Insofern ist es nachvollziehbar, dass die gesetzlichen -Bestimmungen an steigende Absatzzahlen und Verbraucheransprüche angepasst werden sollen, auch um Betrugsfällen dieser Art vorzubeugen. Uns stellt sich jedoch die Frage nach der Ausgestaltung. Sind die aktuellen Vorschriften tatsächlich ungeeignet, oder müsste nur die Durchsetzung der geltenden Bestimmungen schärfer kontrolliert werden? Von wissenschaftlicher Seite hat das Thünen-Institut bei der Evaluierung der derzeitigen Verordnung festgestellt – ich zitiere –: Die Prinzipien des Ökologischen Landbaus sind in der EU-Verordnung grundsätzlich gut verankert, ein fairer Wettbewerb und ein reibungsloser Binnenhandel werden sichergestellt. Probleme gibt es jedoch unter anderem bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht. Zitat Ende. – Da liegt der Hase im Pfeffer. Jetzt überlegt sich die Kommission, die Öko-Verordnung komplett zu erneuern. Meiner Ansicht nach wäre die gezielte Fortentwicklung der bestehenden Verordnung die bessere Alternative gewesen; (Beifall bei der CDU/CSU) denn die Umsetzungsprobleme in einigen Mitgliedstaaten werden mit einer neuen Verordnung nicht gelöst, vor allem nicht, solange Schummeln als Kavaliersdelikt angesehen wird. Der Entwurf der neuen Öko-Verordnung sieht Regeln vor, die die Planungssicherheit für Ökolandwirte massiv verschlechtern würden. Dadurch könnten bestehende Betriebe – wir haben es heute schon gehört – aus dem Markt gedrängt und für umstellungswillige Landwirte größere Hürden aufgebaut werden. Lassen Sie mich anhand zweier Punkte in die Problematik einsteigen: Erstens. Ein wesentlicher Unterschied zwischen ökologischer und konventioneller Produktionsweise ist der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel. Das heißt, ökologisch produzierte Pflanzen werden während des Produktionsprozesses nicht mit chemischen Pflanzenschutzmitteln behandelt. Trotzdem können im End-produkt minimale Rückstände von Mitteln enthalten sein. Das erklärt sich dadurch, dass Ökobauern unter demselben Himmel wie konventionelle Bauern produzieren. Durch Umwelteinflüsse wie Luft, Wasser oder Bodenbewegungen können Pflanzenschutzmittel auch in Ökoprodukte gelangen. Allerdings sind in diesen erheblich weniger Rückstände zu finden als in konventionellen Produkten. Laut Ökomonitoring des Landes Baden-Württemberg von 2013 war die Mehrzahl der Proben sogar rückstandsfrei. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Übrigens gelten derzeit für alle Lebensmittel einheitliche Rückstandsgrenzwerte, egal ob konventionell oder ökologisch produziert. (Artur Auernhammer [CDU/CSU]: Das ist gut so!) Nun möchte die Kommission neue Grenzwerte speziell für die ökologischen Produkte – nicht für die konventionellen, lieber Kollege Saathoff – einführen. Darin liegt letztlich das Problem. Denn je niedriger die Grenzwerte angesetzt werden, desto größer ist das Risiko für den Ökobauern, allein durch unvermeidbare Umwelteinflüsse diese Grenzwerte zu erreichen. Im Klartext: Der Ökobauer hätte die gesamten Kosten des ökologischen Produktionsprozesses zu tragen, um am Ende Gefahr zu laufen, sein Produkt nur konventionell vermarkten zu dürfen. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Hört! Hört!) Zweites Beispiel. Wer nach den Kriterien des ökologischen Landbaus produziert, muss auch ökologisches Saatgut verwenden. Für einige Sorten gibt es Ausnahmeregelungen, da zurzeit nicht ausreichend ökologisches Saatgut am Markt verfügbar ist. Die Kommission möchte ab dem Jahr 2017 diese Ausnahmeregelungen abschaffen, um Anreize für Forschung und Produktion, so sagen sie, beim ökologischen Saatgut zu schaffen. -Allerdings ist schon jetzt absehbar, dass für viele Gemüsesorten oder neue Züchtungen von Getreide, Öl- oder Eiweißsaaten die Verfügbarkeit von ökologischem Saatgut nicht gegeben sein wird. Welchen Anreiz soll der Landwirt haben, neu in die Ökoproduktion einzusteigen, zum Beispiel in die Gemüseproduktion, wenn er von vornherein weiß, dass Saatgut für das Produkt, das er eventuell produzieren möchte, knapp oder nicht vorhanden sein wird? Dabei ist es aus meiner Sicht gar nicht so schwer, beides unter einen Hut zu bringen. Ausnahmeregelungen sollten nur für Sorten erlassen werden, deren Verfügbarkeit nicht zugesichert werden kann. Für jede Sorte kann individuell die Ausnahmeregelung verschärft bzw. gestrichen werden. Stattdessen laufen wir Gefahr, dass sich Ökolandwirte aufgrund der pauschalen Abschaffung der Ausnahmeregelung aus der ökologischen Produktion verabschieden werden. Sie merken, es geht mir nicht -darum, die Vorschriften für den ökologischen Landbau so gering wie möglich zu halten. Wenn jedoch die EU-Kommission den Wünschen des Verbrauchers nachkommen möchte, sollte dies nicht zum Verlust von Betrieben und ökologischer Produktion führen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Lassen Sie mich noch kurz auf das Kontrollmanagement eingehen. Um die Einhaltung der ökologischen Produktionsvorschriften sicherzustellen, werden Betriebe von privaten Kontrollstellen überprüft. Die Arbeit selbiger wird wiederum von Länderbehörden überwacht. Dieses System hat sich übrigens in Deutschland wunderbar bewährt. Allerdings lässt der aktuelle Verordnungsentwurf erhebliche Interpretationsspielräume bei den -tatsächlichen Anforderungen an die Kontrollen. Diese sollen in delegierten Rechtsakten und Durchführungs-bestimmungen erst nach Abschluss der politischen Verhandlungen durch die Kommission bekannt gegeben werden. Das wiederum sichert der Verwaltung eine Vielzahl von Entscheidungsbefugnissen. Das Mitspracherecht der EU-Parlamentarier wird allerdings dadurch nachhaltig beschnitten. Ferner stellt sich abermals die Frage nach der Planungssicherheit für Betriebe. Jeder Landwirt muss wissen, mit welchem Rechtsrahmen er es zu tun hat. Ein weiteres Kuckucksei hat sich die Kommission mit der Abschaffung des Einzelhandelsprivilegs ins Nest gelegt. Zurzeit müssen Einzelhändler, die ausschließlich endverpackte und kontrollierte Biowaren verkaufen, nicht kontrolliert werden. Diese Ausnahme von der -Kontrollpflicht soll nun abgeschafft werden. Dadurch werden beispielsweise Tankstellen oder Kioske in das Kontrollsystem mit eingebunden. Was das für einen enormen Aufwand an Verwaltung bedeutet, können Sie sich sicher vorstellen. Last, but not least: die Einfuhrregelungen. Die Kommission hat sich auf eine Verschärfung des Import-regimes fokussiert, wodurch die Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern erschwert werden könnte. Die bestehenden Defizite bei den Kontrollen und der Überwachung der Drittländer werden dadurch garantiert nicht gelöst. Dies haben wir heute schon mehrfach gehört. Die Neufassung der EU-Öko-Verordnung hat viele Schwachpunkte. Der einstige Agrarkommissar Ciolos wollte den Ökolandbau voranbringen und fit für die -Zukunft machen. Nach meiner Auffassung ist das mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf in keiner Weise gelungen. Daher nutzen wir die Gelegenheit und geben unserem Bundesminister Schmidt – lieber Herr Schmidt, Sie haben es ja heute schon angekündigt – unsere Stellungnahme mit auf den Weg. Wir hoffen sehr – ganz im Gegensatz zu meinem Kollegen Harald Ebner, der ja schon unkenrufenmäßig prophezeit hat, (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) dass wir letztlich keinen Erfolg haben werden –, dass wir damit in Brüssel erfolgreich sein werden. Angesichts der Vehemenz, mit der Sie es heute vorgetragen haben, gehe ich davon aus, dass wir es sein werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was war mit dem anderen Antrag?) – Ich habe nur noch wenige Minuten Redezeit. Du kannst gerne einen Einwand machen, dann steh bitte auf. – Okay, bitte, Kollege Ebner möchte etwas sagen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Ebner. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Hans-Georg, dass du mir das freimütig einräumst. Wir hatten schon einmal den Fall mit einem Artikel-23-Antrag: Das war zum Opt-out. Da wurden hier große Sprüche geklopft, wie man sich einbringen möchte. Wer das Protokoll dieser Ratssitzung gelesen hat, der weiß, wie leidenschaftlich der Einsatz für diesen Antrag des Bundestages ausfiel. Im Protokoll ist nämlich zu lesen: Der Vertreter Deutschlands erwähnt, dass im Übrigen eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages vorliege, er nenne einen Punkt daraus, bitte auch die andere Mitgliedstaaten um eine Stellungnahme dazu; im Übrigen werde man aber der Beschlussvorlage zustimmen. – Wenn man so verhandelt, kann dabei nichts herauskommen. Ich bitte darum, dafür zu sorgen, dass das im vorliegenden Fall anders läuft. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Harald, du weißt, dass wir jetzt eine ganz andere Vehemenz haben durch eure Zustimmung (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr schön!) und durch die Zustimmung der Linken, aber ganz besonders auch durch die Koalition, die einhellig diese -Position vertritt. Ihr habt es ja gehört: Der Minister weiß sich einer ganz anderen Allianz – auch anderer Länder – sicher. Insofern gehe ich davon aus, dass deine Befürchtungen unbegründet sind; wir werden es sehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sehen uns wieder! – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Man sieht sich immer zweimal im Leben!) Ganz zum Schluss: Es tut mir leid, dass wir deinen/euren Antrag nicht unterstützen können. Das ist sicherlich verständlich; denn ihr schießt wieder einmal weit – weit! – über das Ziel hinaus. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer für mehr Bio ist, unterstützt diesen Antrag! Das wäre für euch doch ein Klacks!) Da sind soundso viele Punkte mit angesprochen, daraus könnte man ein abendfüllendes Programm machen. Insofern: Nehmt jetzt erst einmal unseren Antrag an, und dann sehen wir weiter. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Rita Hagl-Kehl das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Rita Hagl-Kehl (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Schmidt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatterin für die Bereiche Ökolandwirtschaft und Regionalvermarktung ist mir natürlich daran gelegen, dass wir die Bioproduktion in Deutschland steigern, damit wir mit dem Angebot die größere Nachfrage bedienen können und nicht weiterhin auf den Import angewiesen sind. Auf den ersten Blick erscheint der Verordnungsentwurf der Kommission positiv, weil gerade die Steigerung der ökologischen Produktion in Europa als Ziel genannt wird. Liest man den Verordnungsentwurf allerdings genau durch und spricht mit den Verbänden, dann merkt man, dass das Gegenteil der Fall wäre, würde diese Verordnung umgesetzt werden. Bei unseren Gesprächen mit Vertretern der Kommission, die mein Kollege Johann Saathoff ja schon erwähnt hat, wurden unsere Bedenken als Missverständnisse abgetan. Die Kommission beabsichtigt eine vollständige Integration der speziellen rechtlichen Regelungen zur -Gewährleistung des bewährten prozessorientierten -Ökokontrollsystems in die horizontale EU-Kontrollverordnung. Wir sind der Meinung, dass diese Regelungen im EU-Fachrecht verbleiben müssen; denn im Gegensatz zu anderen Bereichen der Lebensmittelwirtschaft achtet der Ökolandbau nicht nur auf die Kontrolle des End-produktes, sondern auch auf die Kontrolle der Prozessabläufe. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Dieses System hat sich bewährt und genießt das Vertrauen der Verbraucher. Das Argument der Kommission, dass wir ja unser System zugleich beibehalten könnten, ist für uns nicht treffend, da innerhalb der EU die gleichen Regeln und Standards gelten müssen. Der Verordnungsvorschlag der Kommission beinhaltet eine hohe Anzahl delegierter Rechtsakte; sie begründet das mit der Notwendigkeit von mehr Flexibilität für ihre Handlungen. Die Anzahl von 43 delegierten Rechtsakten betrachten wir als zu hoch. Wir sind der Überzeugung, dass diese Zahl reduziert werden muss. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Erforderlich sind klare Vorgaben, um die Kommission in ihrem Gestaltungsspielraum einzugrenzen. Zentrale -Regelungen der Verordnung müssen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben. Wir sind nicht bereit, der Kommission einen Blankoscheck auszustellen, da unsere Biolandwirte Rechtssicherheit brauchen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Verbesserungen sind auch im Hinblick auf die Kontrolle der Produktion von ökologischen und biologischen Lebensmitteln in Drittländern nötig. Der Vorschlag der Kommission enthält keine Regelungen für die aktuell zu beobachtenden Schwachstellen. Die Anerkennung gleichwertiger Standards für Importware in den Einfuhrregelungen muss unserer Meinung nach beibehalten werden. Deren anforderungsgerechte Umsetzung in Drittländern muss aber wesentlich verbessert werden. Die Kontrollen in Drittländern sind an die bestehenden Risiken anzupassen. Nur dadurch können gleiche Wettbewerbsbedingungen für Erzeuger innerhalb und außerhalb der Europäischen Union geschaffen werden. Wir möchten bewirken, dass mehr heimische Landwirte aktiv von den Marktchancen profitieren und dass mehr Betriebe auf eine ökologische Produktionsweise umstellen. Eine systematische Stärkung der ökologischen Landwirtschaft wollen wir durch den „Zukunftsplan Öko“ erreichen. Im Rahmen dieses Zukunftsplans wollen wir die unterschiedlichen Fördermaßnahmen für den Ökolandbau strategisch besser koordinieren. Durch die Verordnung der Kommission würden wir das Gegenteil bewirken, nämlich dass unsere Bioproduzenten sich wieder der konventionellen Landwirtschaft zuwenden. Darin waren sich in den Ausschussberatungen alle Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien einig. Als noch neue Abgeordnete hatte ich deshalb die Vision, dass wir einen fraktionsübergreifenden Antrag zustande bringen, um unserem Landwirtschaftsminister bei den Verhandlungen den Rücken zu stärken und in Brüssel ein deutliches Zeichen zu setzen. Vielleicht hätte ich den Ausspruch von Helmut Schmidt beherzigen sollen, der meinte, dass jemand mit Visionen zum Arzt gehöre. Der Versuch eines fraktionsübergreifenden Antrags scheiterte nämlich an unserem Koalitionspartner, der CDU/CSU-Fraktion, die sich zunächst offen und interessiert zeigte, beim ersten Gespräch dann aber schon kundtat, dass sie aus Prinzip keine Anträge mit den Linken machen würde; so viel zum Thema Kindergarten, Frau Dr. Tackmann. Als der Antrag fertig war und er in der folgenden Sitzungswoche in den Ausschuss sollte, wurde beim Berichterstattergespräch auch noch kurzerhand die Fraktion der Grünen ausgeladen, die sich gerne an dem Antrag beteiligt hätte. Dieser Brüskierung haben wir es zu verdanken, dass nun zwei Anträge vorliegen, die inhaltlich eigentlich gleich sind. Es tut mir leid für Sie, Herr Minister, dass Ihre eigene Fraktion verhindert hat, dass der Deutsche Bundestag in dieser wichtigen Frage Einigkeit zeigt. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was beim Wein geht, geht anscheinend beim Ökolandbau nicht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Außerdem ist diese Brüskierung nicht gerade förderlich für die Verhandlungen im Europäischen Parlament, da der zuständige Berichterstatter, Martin Häusling, mit dem Johann Saathoff und ich in Brüssel gesprochen -haben und dessen Unterstützung wir natürlich für die Abstimmungen im Europaparlament brauchen, ebenfalls der Fraktion der Grünen angehört. Es ist nur gut, dass die Opposition in so wichtigen Dingen nicht so starrköpfig wie unser Koalitionspartner ist und sie deshalb, obwohl sie vom Antrag ausgeschlossen wurde, versprochen hat, diesem zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft auf Drucksache 18/2839 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäische Parlamentes und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen -Erzeugnissen sowie zur Änderung und zur Aufhebung bestimmter Verordnungen, hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? – Auch das ist nicht der Fall. Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2873 mit dem Titel „Ökolandbau voranbringen – In Europa und Deutschland“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die Koalition. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist der Antrag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) – zu dem EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Themenspezifische Berichte) Ratsdok. 9431/13 – zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt Ratsdok. 10848/14 Drucksachen 18/419 Nr. A.156, 18/2533 Nr. A.60, 18/2866 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe keinen Widerspruch zu diesem Vorschlag, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache, und wenn die Kolleginnen und Kollegen sich gesetzt haben, können wir die Debatte auch beginnen. Ich bitte Sie, dass Sie das jetzt auch zügig tun. Vielleicht können die Kollegen, die noch die Diskussion von vorhin fortsetzen wollen – Herr Kollege Ebner –, das etwas weiter hinten tun. Als erster Redner in dieser Debatte hat der Kollege Frank Schwabe das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Frank Schwabe (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer Umfrage der Körber-Stiftung in diesem Jahr haben zwei Drittel der Befragten gesagt, dass der Schutz der Menschenrechte das wichtigste Ziel der Außenpolitik sei. Ich glaube, es ist wichtig, uns das immer wieder klarzumachen, und zwar in allen außenpolitischen, -verteidigungspolitischen, aber auch innenpolitischen Debatten, weil der Schutz der Menschenrechte zum -einen unser Ziel sein muss, zum anderen aber auch die Legitimation unserer Politik darstellt. Es legitimiert -unsere Politik, wenn wir den Schutz der Menschenrechte in den Mittelpunkt unserer politischen Anstrengungen rücken. Die EU hat 2013 den Friedensnobelpreis bekommen, sicherlich für die historischen Verdienste, die man hier nicht noch besonders würdigen muss, aber auch aufgrund einer Erwartungshaltung für die Zukunft. Deshalb ist es gut, dass die Europäische Union ihre Menschenrechtspolitik weiterentwickelt. Das tut sie mit dem Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie und einem Aktionsplan, den sie im Jahr 2012 vorgelegt und beschlossen hat. Dieser Aktionsplan läuft jetzt aus. Es wäre gut, wenn es einen neuen solchen Aktionsplan gäbe. Das ist jedenfalls Teil der Beschlussempfehlung, die uns hier vorliegt. Es ist ebenfalls gut, dass die Europäische Union mit Stavros Lambrinidis 2012 einen Sonderbeauftragten für Menschenrechte ernannt hat. Auch hier ist eine Fortsetzung des Mandats wünschenswert. Eine der Aufgaben eines solchen Aktionsplans, den es fortzuentwickeln gilt, und auch des Sonderbeauftragten müsste es sein, das, was in Artikel 2 des EU-Vertrags formuliert ist, auch umzusetzen: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Mein Eindruck ist, dass ein solcher Anspruch bei den Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union durchaus mit Leben gefüllt und umgesetzt wird. Mein Eindruck ist aber auch, dass wir bei den Mitgliedern, die schon Teil der Europäischen Union sind, nicht die richtigen Instrumente haben, um dem Anspruch am Ende dauerhaft gerecht werden zu können. Ich glaube, das muss sich in der Europäischen Union ändern. Zeichen setzt die Europäische Union auch durch ihren jährlichen Menschenrechtspreis, den das Europäische Parlament vergibt, den Sacharow-Menschenrechtspreis. Malala Yousafzai, die jetzt auch den Friedensnobelpreis bekommen hat, war im letzten Jahr Trägerin des Sacharow-Menschenrechtspreises. In diesem Jahr gehört die Menschenrechtsaktivistin Leyla Yunus aus Aserbaidschan zu den Nominierten. Es kann kein Zufall sein, dass erst vor kurzem Anar Mammadli den Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis des Europarats zugesprochen bekommen hat, sondern es verweist – leider – auf eine Verhaftungswelle in Aserbaidschan, die in diesem Jahr exzessiv geworden ist. Mit absurden, fadenscheinigen Anklagen, die eher an C-Klasse-Thriller aus den 70er-Jahren erinnern, werden Menschen unter Anklage gestellt. Es werden ihnen Drogen untergeschoben. Es gibt andere, absurd konstruierte Anklagevorwürfe. Es ist ganz klar: Aserbaidschan prosperiert durch Öl und Gas. Aber Aserbaidschan sucht auch nach Anerkennung, durch Gesangswettbewerbe, Europameisterschaften und Ähnliches. Allerdings muss auch klar sein: Mit Affronts gegenüber der Europäischen Union, auch während der gegenwärtigen Präsidentschaft im Europarat, wird es internationale Anerkennung für Aserbaidschan nicht geben können. Deswegen müssen wir, glaube ich, aus dem Deutschen Bundestag einen klaren Appell an Aserbaidschan richten: Sorgen Sie dafür, dass insbesondere Ilgar Mammadov freikommt, der auch nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freigelassen werden muss! Sorgen Sie dafür, dass auch andere Inhaftierte in Aserbaidschan, die nach den Kriterien des Europarats als politische Gefangene einzustufen sind, freigelassen werden! Sorgen Sie insbesondere dafür, dass Leyla Yunus, die mit schweren Erkrankungen zu kämpfen hat – ich mache mir, wie sicherlich auch andere von uns, große Sorgen um sie –, aus dem Gefängnis freigelassen wird! Es muss klar sein: Der Präsident von Aserbaidschan, Herr Alijew, hat persönliche Verantwortung für das Wohlergehen von Leyla Yunus. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir können nicht über Menschenrechte in der Europäischen Union reden, ohne dabei das Thema Flüchtlinge mit anzusprechen. Dabei ist völlig klar – das wurde schon mehrfach betont –, dass es zunächst darum geht, den Menschen vor Ort zu helfen, in den Regionen, aus denen sie flüchten. Aber bevor gleich wieder geklatscht wird, will ich, weil wir in der politischen Debatte schon weiter sind, an der Stelle sagen: Es geht zunächst einmal um humanitäre Hilfe. Darin stimmen wohl alle überein. Dann muss das Parlament aber auch dafür sorgen, dass wir in den Haushaltsberatungen zu einem realistischen Ansatz für humanitäre Hilfe kommen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe in den nächsten Wochen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es kommen dann aber trotzdem Menschen zu uns, allein Tausende unbegleitete Kinder und Jugendliche. Es muss, glaube ich, klar sein, was passiert sein muss, wenn man Kinder und Jugendliche in Boote setzt, von denen man nicht weiß, ob sie am anderen Ende des Meeres ankommen. Am Ende sind es unsere Werte, liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit jedem Toten auf dem Mittelmeer mit Füßen getreten werden. Trotz „Mare Nostrum“, der Rettungsaktion aus Italien, ist es 2014 bei den Toten im Mittelmeer zu Höchstwerten gekommen. Bisher gab es mehr als 3 000 Tote. Ich fürchte, bis zum Ende des Jahres werden es noch deutlich mehr werden. Es ist völlig klar: Wir müssen besser werden, als es bisher mit dem italienischen -Rettungsprogramm der Fall war. Die Befürchtung ist aber, dass es eher schwieriger wird. Deswegen ist unsere Erwartungshaltung an die Europäische Union, ein Programm aufzulegen, das am Ende mehr Menschen rettet, auch aus der schwierigen Situation auf dem Mittelmeer. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich will die Debatte noch einmal für zwei Appelle zu Flüchtlingsfragen nutzen. Ich habe das in den letzten Wochen schon einige Male gesagt. Ich appelliere an jede Stadt, an die Abgeordneten, Bürgermeister und andere Verantwortliche in den Kommunen: Kümmern Sie sich um die aktuelle Flüchtlingslage! Bilden Sie runde Tische! Versuchen Sie, zwei Dinge zu tun, nämlich zum einen der Frage nachzugehen, wie es den Menschen geht und wie die konkrete -Lebenssituation in den Flüchtlingsheimen und -wohnungen ist, und zum anderen: Werben Sie um Verständnis! Ich glaube, man muss die Flüchtlingsfrage personalisieren. Wenn man das persönliche Schicksal von Menschen erläutert, ist es viel einfacher, um Verständnis zu werben. Ich muss, obwohl dies keine Debatte über humanitäre Hilfe ist, aber auch das Thema Ebola ansprechen, weil ich die große Sorge habe, dass wir gerade eine zweite Katastrophe erleben. Die erste Katastrophe ist, dass wir zu spät reagiert haben. Jetzt muss man, glaube ich, aufpassen und die Länder benennen, statt einfach zu sagen: „in Afrika“. Wir haben in Sierra Leone, Guinea und -Liberia zu spät reagiert. Jetzt kommt die zweite Katastrophe hinzu. Meine Sorge ist, dass wir jetzt eine Panik erleben – die leider auch von vielen Medien nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Europa und in Deutschland geschürt wird –, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) die davon ablenkt, wo die Hilfe jetzt dringend vonnöten ist, und die zudem noch zu einem absurden Rassismus führt. Damit werden die Menschen, die schon getroffen und belastet sind, zusätzlich mit Rassismus bestraft. Das darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Menschenrechtspolitik braucht Institutionen. Das gilt in Europa genauso wie in Deutschland. Eine solche Institution ist der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe. Ich glaube, nach einem halben Jahr kann man sagen, dass Christoph Strässer die schon sehr gute Arbeit von Markus Löning in einer hervorragenden Art und Weise fortführt. Ich rufe schon jetzt dazu auf, in den nächsten Monaten und Jahren darüber nachzudenken, wie man diese wichtige Institution weiter stärken kann. Wir haben weitere wichtige Institutionen. Eine weitere wichtige Institution ist das Deutsche Institut für Menschenrechte, das ebenso hervorragende Arbeit leistet, unabhängig und nicht schrill, sondern klar in der politischen Ansage ist. Wer die Debatte kennt, weiß, wie dringend notwendig es ist, eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte zu schaffen. Die Zeit drängt. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf vorgelegt und öffentlich benannt hat. Dieser Entwurf befindet sich in der Kabinettsabstimmung. Ich will in aller Ruhe und Klarheit betonen: Ich gehe davon aus, dass sich die Koalition der großen Verantwortung bewusst ist. Sonst droht in Kürze die Aberkennung des AStatus der internationalen Menschenrechtsinstitute. Sicherlich haben auch Aserbaidschan und Russland einen solchen A-Status. Es gibt aber viele gute Gründe, warum es trotzdem wichtig ist, unseren A-Status zu erhalten. Ich habe erst heute gehört, dass sich Russland in der Überprüfung befindet. Es droht den A-Status zu verlieren und auf den B-Status herabgestuft zu werden. Ich möchte mir die Peinlichkeit nicht ausmalen, dass Deutschland, während es im nächsten Jahr den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat übernimmt, gemeinsam mit Russland von A auf B herabgestuft wird. Wir sollten alles tun, um das zu vermeiden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Thema der Zukunft wird Wirtschaft und Menschenrechte sein. Das ist bereits ein menschenrechtliches Schwerpunktthema der Europäischen Union ebenso wie Deutschlands. Das wird das erste Halbjahr im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe bestimmen. So kritisch man manches an TTIP und CETA sehen kann, so dankbar bin ich für die entsprechenden Debatten; denn sie eröffnen endlich die Chance, über andere handelsrechtliche Fragen und andere Abkommen kritisch zu diskutieren. Ich freue mich darüber, dass Deutschland nach europäischer und internationaler Aufforderung endlich einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte vorbereitet. Am 6. November fällt der Startschuss im Auswärtigen Amt. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg und ganz wichtig für die Bundesrepublik Deutschland. (Beifall bei der SPD) Genauso wichtig ist allerdings, dass das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt endlich ratifiziert wird. Im Bericht der Europäischen Union werden die Länder dazu ausdrücklich aufgefordert. Damit ist wohl auch Deutschland gemeint. Ich halte es außerdem für überfällig, dass wir nicht nur an die Entwicklungsländer appellieren, etwas zu tun, sondern auch nach über 20 Jahren mit gutem Beispiel vorangehen und endlich die ILO 169 zu Rechten der indigenen Bevölkerung ratifizieren und umsetzen. Das steht nach über 20 Jahren dringend an. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Annette Groth das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Annette Groth (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren nun über die EU-Menschenrechtsberichte für die Jahre 2012 und 2013. Diese Berichte beleuchten genauso wie beim letzten Mal vor allem die Situation der Menschenrechte in Nicht-EU-Staaten. Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU will man wohl verschweigen. Was ist zum Beispiel mit den Waffenexporten aus Ländern der EU? Sie sind, wie wir alle wissen, für schwerste Menschenrechtsverletzungen mit verantwortlich. Doch der Bericht fordert keinerlei Konsequenzen, wie zum Beispiel ein Exportverbot für Ausrüstungsgegenstände für Polizeien oder paramilitärische Einheiten in autoritären Regimen. Eine Auseinandersetzung mit den äußerst negativen Auswirkungen von EU-Freihandelsabkommen mit Ländern des globalen Südens fehlt in dem Bericht völlig. Durch das EU-Abkommen mit Kolumbien zum Beispiel wären, wenn es in Kraft treten würde, etwa 400 000 Milchbauern in ihrer Existenz bedroht. Das sind die Auswirkungen von Freihandelsabkommen. (Beifall bei der LINKEN) In vielen Staaten der EU ist eine zunehmende Einschüchterung und Kriminalisierung von Menschen, die gegen die neoliberale Politik protestieren, festzustellen. Bei den großen Demonstrationen in Spanien, Italien und Griechenland ist die Polizei mit unverantwortlicher Härte gegen die Demonstrierenden vorgegangen. Etliche wurden verhaftet, viele mit teilweise hohen Geldstrafen belegt. Dazu herrscht zumeist lautes Schweigen. Ganz anders ist es bei China, wie wir gerade in Hongkong beobachten. Da ist die Entrüstung zu Recht groß, wenn die Polizei mit solcher Härte gegen die Demonstrierenden vorgeht. Aber auch in Deutschland ist eine solche Entwicklung festzustellen. Die ständig zunehmende Repression gegen den antifaschistischen Widerstand, die Blockupy-Bewegung oder die Menschenrechts- und Sozialproteste gefährden das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dagegen müssen wir uns doch alle wehren. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern, dass der nächste Menschenrechtsbericht die konkreten Folgen dieser Repression für demokratische Rechte in der EU aufzeigt und die Akteure klar benennt. Durch die verfehlte Politik in der EU hat die soziale Ausgrenzung in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Armut, Perspektivlosigkeit, Wohnungsnot, fehlender Zugang zu Gesundheitsversorgung und Arbeitslosigkeit sind für viele Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger eine traurige Tatsache. Fast 25 Millionen Menschen in der EU haben keinen Arbeitsplatz, darunter 5 Millionen Jugendliche. In Griechenland leben heute 21 Prozent der Bevölkerung von einem Einkommen, das weniger als den Mindestlohn von 470 Euro im Monat beträgt. Mehr als ein Drittel kann die Miete nicht mehr bezahlen und ist von Obdachlosigkeit bedroht. Ein Großteil der Arbeitslosen hat keine Krankenversicherung mehr. Diese schrecklichen Lebensbedingungen sind mit der EU-Grundrechtecharta keinesfalls vereinbar. Die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich ist demokratiegefährdend und fördert Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Das haben die Wahlen in mehreren EU-Ländern, zuletzt in Ungarn, klar gezeigt. In Ungarn ist die rechtsextreme Jobbik-Partei inzwischen zweitstärkste politische Kraft. Das ist ein Skandal und macht mir Angst. (Beifall bei der LINKEN) Skandalös – Frank Schwabe hat es gerade erwähnt – ist natürlich die EU-Flüchtlingspolitik, die aber in dem Menschenrechtsbericht überhaupt nicht erwähnt ist. In den letzten 14 Jahren sind mindestens 25 000 Menschen im Mittelmeer ertrunken, in diesem Jahr mehr als 3 000. Ohne „Mare Nostrum“, verehrter Herr Schwabe, wären es noch viel mehr. Jetzt will die italienische Regierung „Mare Nostrum“ stoppen, weil sich die anderen EU-Staaten weigern, sich finanziell daran zu beteiligen. Das ist doch eine Schande für uns alle; denn die Zahl der Ertrinkenden wird steigen. Das ist völlig klar. (Beifall bei der LINKEN) Ich habe mich über den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels an Jaron Lanier gefreut und möchte aus seiner bemerkenswerten Rede zitieren. Der Anspruch, dass alte Vorrechte über Bord geworfen werden müssen – etwa Datenschutz oder die Errungenschaften der Arbeiterbewegung –, um neuer technologischer Effizienz Platz zu machen, ist grotesk. … Allen Technologie-Schaffenden gebe ich zu bedenken: Wenn eine neue Effizienz von digitalem Networking auf der Zerstörung von Würde beruht, seid ihr nicht gut in eurem Fach. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das aber nicht den Profitinteressen von Amazon, Google und Co. geopfert werden darf. Es ist zu wünschen und zu hoffen, dass in den nächsten Menschenrechtsberichten der EU alle diese vergessenen Themen, die aber so wichtig für uns sind, endlich thematisiert werden. Dafür müssen wir uns alle einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Erika Steinbach das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Erika Steinbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Koalitionsfreund Schwabe, als politischer Lebensabschnittspartner Ihrer Partei darf ich Ihnen ver-sichern: Wir wollen selbstverständlich das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine gute Grundlage stellen, damit es endlich den Pariser Prinzipien entspricht. Da sind wir einer Meinung. Das wird auch kommen. Die beiden vorliegenden EU-Jahresberichte 2012 und 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt zeigen, wie die Europäische Union sich positioniert und engagiert hat. Aber es ist auch erkennbar – gerade im Blick auf die aktuellen Entwicklungen in diesem Jahr –, dass wir vor neuen, ganz gewaltigen Herausforderungen stehen, die uns noch sehr lange in Atem halten werden. Dabei ist es nötig, dass die Europäische Union mehr noch als bisher mit einer Stimme spricht, dass wir alle beieinander bleiben. Nur so haben wir auch Durchsetzungsmöglichkeiten. Die künftige EU-Außenbeauftragte Federica -Mogherini hat vor dem Auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments verdeutlicht, wo sie die Schwerpunkte ihrer Politik setzen will. Ich finde es gut, dass sie die Menschenrechte als ein Herzstück der europäischen Außenpolitik bezeichnet hat. Das ist eine gute, positive Aussage in diesen schwierigen Zeiten. (Beifall der Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Außerdem haben mich auch ihre Ausführungen zum Schutz der Zivilgesellschaft sowie zu weiteren klassischen Menschenrechtsthemen, wie zum Thema Todesstrafe oder zum Thema Folter, sehr überzeugt. Es ist auch gut, dass es einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte gibt. Stavros Lambrinidis hat diese Aufgabe in den letzten Jahren sehr verantwortungsvoll wahrgenommen. Deshalb sind wir ausdrücklich für die Erteilung eines Folgemandats. Er hat seine Arbeit gut gemacht. Berichte wie die jetzt vorliegenden, die wir beraten, beschreiben weitgehend die Vergangenheit. Das ist sehr nützlich; man kann daraus lernen. Inzwischen bedrängen uns aber auch akut neue gewaltige Herausforderungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. So hat der Terror des „Islamischen Staates im Irak und in -Syrien“ weltweites Entsetzen ausgelöst. Vor allem die wirklich unbegreifbare, brutale Gewalt gegen religiöse Minderheiten wie Christen und Jesiden, aber auch gegen alle anderen Andersgläubigen durch Mord, durch Folter, durch Vergewaltigung, durch Versklavung, durch Vertreibung macht uns jetzt im 21. Jahrhundert fassungslos; schließlich haben wir doch eine ganze Weile geglaubt, die Welt könnte endlich besser werden. Ein Ende ist leider nicht absehbar. Insofern, glaube ich, ist es gut, dass es deutsche Waffenlieferungen an die dagegen kämpfenden kurdischen Kräfte gibt; das ist eine richtige Entscheidung gewesen. Das wird zwar nicht viel helfen, aber kann wenigstens etwas helfen, die Zivilbevölkerung vor den barbarischen IS-Horden zu schützen. Wichtig ist auch Deutschlands humanitäre Hilfe, um den Hunderttausenden Binnenflüchtlingen über den Winter zu helfen. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages unter anderem in der vergangenen Woche zusätzlich 60 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bewilligt hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Türkei steht zurzeit – ich sage: mit Recht – international für ihr mehr als halbherziges Vorgehen gegen den IS in der Kritik. Präsident Erdogan ist wirklich dringend gefordert, sich der internationalen Koalition gegen die islamistischen IS-Terroristen anzuschließen, damit die Region nicht noch tiefer im Chaos versinkt. Wenn Erdogan glaubt, dass er durch Toleranz gegenüber dem IS sein Land vor diesen Verbrechern beschützen kann, dann irrt er fundamental; davon bin ich überzeugt. Der IS wird dort nicht haltmachen. Im aktuellen EU-Fortschrittsbericht ist die Türkei darüber hinaus erneut unter anderem für die Einschränkung der Medien- und Meinungsfreiheit kritisiert worden. Auch im Umgang mit Minderheiten ist Ankara noch weit entfernt von europäischen Standards. Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit wird den religiösen Minderheiten nach wie vor nicht ohne weitgehende Einschränkungen gewährt – und das ist keine Freiheit. Auch der Völkermord an den Armeniern, an den Assyrern, den Aramäern und den Chaldäern, der sich im kommenden Jahr zum 100. Male jährt, wird von der Türkei weiterhin weitgehend geleugnet. Die EU-Kommission hält ungeachtet massiver Kritik im Fortschrittsbericht – so heißt es so schön; richtiger wäre „Rückschrittsbericht“ – an den Beitrittsgesprächen mit der Türkei fest. Nichts sei besser geeignet als der Beitrittsprozess, um Reformen anzustoßen und Kooperationsprojekte im Interesse der Europäischen Union voranzubringen, so heißt es. Die Realität sieht aber anders aus. Ich sage Ihnen: Die Europäische Union ist keine Besserungsanstalt für unwillige Beitrittskandidaten. Das haben wir eigentlich nicht nötig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Richten wir den Blick in den Osten unseres eigenen Kontinents: Russland hat mit seiner gewaltsamen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim das Völkerrecht massiv gebrochen. Dort stehen vor allem die Krimtataren unter starkem Druck; Einreiseverbote gegen ihre führenden Vertreter Mustafa Dschemilew und Refat Tschubarow sprechen eine deutliche Sprache. Auch in der Ostukraine bricht Russland mit seiner aktiven Politik der Unterstützung der prorussischen Rebellengruppen das Völkerrecht. Im eigenen Land geht Putin – das haben wir den Medien aktuell entnehmen können – massiv gegen unbequeme Kritiker und Menschenrechtsorganisationen vor. Gerade hat das russische Justizministerium mit der Zerschlagung der angesehenen Menschenrechtsorganisation Memorial gedroht. Memorial ist eine im gesamten postsowjetischen Raum aktive Organisation. Deutlich ist, dass Putin seine repressiven Maßnahmen gegen die Zivilgesellschaft konstant fortsetzt. Er lässt sich nicht beirren, auch nicht durch noch so viele Telefonate, auch nicht durch noch so vieles Bitten, er macht einfach weiter. Wir haben über zwei Berichte zu befinden. Beide uns vorliegenden Berichte machen deutlich, dass die Menschenrechte in der Politik der Europäischen Union ein immer größeres Gewicht erhalten. Das ist eine gute Botschaft. Fazit ist auch: Die prekäre Weltlage der Gegenwart erfordert, dass dies unabdingbar ist und weiter intensiviert werden muss. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht Tom Koenigs. Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wörtlich heißt es im Aktionsplan: Die EU wird die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen zu sämtlichen Drittländern einschließlich ihrer strategischen Partner stellen. Das ist eine gute Feststellung. Die 97 Aktionen, die im Aktionsplan enthalten sind, werden in dem hier zur Debatte stehenden Bericht abgearbeitet. Die EU hat damit den Anspruch bekräftigt, ihre internen Strukturen und die externe Politik konsequent auf die Menschenrechte auszurichten. Die jährlichen Berichte sind ein wichtiger Teil dabei. Meines Erachtens kommt es darauf an, dass man glaubwürdig bleibt und in der internen Situation genauso rigoros vorgeht, was die Ansprüche und die Berichte betrifft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn die Menschenrechtsorientierung ist im Augenblick von zwei Seiten im Feuer, einerseits von außen, nämlich durch neu entstandene nichtstaatliche Organisationen – solche sind es, auch wenn sie sich „Staat“ nennen –, die frontal die Menschenrechte, die universelle Erklärung der Menschenrechte angreifen, wie der sogenannte „Islamische Staat“ oder Boko Haram, eine Organisation, die dies sogar im Namen führt. Das ist eine Infragestellung aller unserer Werte, und die müssen wir ernst nehmen. Gleichzeitig ist die Europäische Union bezüglich der Menschenrechte auch in einer internen Krise, nicht nur weil sich populistische Parteien über Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus zu profilieren versuchen, sondern auch weil an einzelnen Stellen bis in die konservative Mitte hinein der Respekt und die Achtung vor den europäischen Menschenrechtsinstitutionen erodieren. Cameron sagt: Wir werden uns nicht mehr den Richtersprüchen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterwerfen. – Das ist ein Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die 1953 in Kraft getreten ist. Damit diskreditiert er die menschenrechtlichen Institutionen. Kürzlich legte sein Justizminister Chris Grayling nach, indem er sagte: Wir werden gegebenenfalls auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aussteigen. – „Gräulich“, kann ich nur sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD]) Die europäische Antwort muss sein, Menschenrechte als Leitmotiv der Außenpolitik konsequent weiterzuverfolgen und andererseits intern, innerhalb der EU, Menschenrechtsverletzungen ebenso schonungslos anzuprangern und abzustellen. Wir diskreditieren unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir das nicht tun. Eben ist schon angesprochen worden, dass das Mittelmeer die offene Wunde der Menschenrechtspolitik der Europäischen Gemeinschaft ist. Es ist nicht nur so, dass wir uns abschotten, sondern wir betreiben eine Flüchtlingspolitik – wenn man das überhaupt noch „Politik“ nennen kann –, die nicht anders als menschenverachtend bezeichnet werden kann und vom Kommissionspräsidenten, von der zuständigen Kommissarin, vom EP-Präsidenten bis hin zum Papst auch so bezeichnet worden ist. Nun gibt es endlich eine Aktion der italienischen Marine, genannt „Mare Nostrum“, die wenigstens in einzelnen Bereichen Ertrinkende auffischt und an Land bringt. Jetzt heißt es, dass sie eingestellt werden muss, weil sie 9 Millionen Euro im Monat kostet. Das kann doch nicht so sein! Ich habe kein Vertrauen zu einer Frontex oder Frontex Plus, die letzten Endes doch im Zeichen der Gefahrenabwehr – so wie übrigens unser Ausländerrecht auch – handeln: Gefahr Flüchtlinge! Schutz vor Flüchtlingen, nicht für Flüchtlinge! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD]) Es hilft auch nicht, Herr Schwabe, wenn Sie sagen, die humanitäre Hilfe muss angehoben werden. Das haben wir beantragt, und Sie haben erst gestern dagegen gestimmt. Auch hilft nicht, dass die Beitrittskandidaten auf Herz und Nieren geprüft werden, sondern wir müssen uns selber prüfen. Da das vereinte Europa stark ist, könnte es auch stark genug sein, Whistleblowern – die handeln ja in unserem Sinne, im Sinne der von uns eingebrachten UN-Resolution für Privacy – selbst dann Asyl zu geben, wenn der „große Bruder“ in den Vereinigten Staaten zürnt. Wenn er deswegen der ganzen Europäischen Gemeinschaft zürnen würde, würden wir das noch durchhalten – ein kleiner, schwacher Staat wie Deutschland vielleicht nicht. Das kann sein. Dazu brauchen wir starke menschenrechtliche Vorgaben, eine starke menschenrechtliche Stimme der Europäischen Gemeinschaft und eine Orientierung nach innen, wie sie verbal nach außen hin besteht. Ich hoffe, dass zukünftige Berichte in diesem Sinne ausfallen werden. Diese Stimme darf nicht die globale Hoffnung, welche durch die Europäische Gemeinschaft nach außen hin erweckt wird, Lügen strafen. Dann bleibt nämlich nur eine Orientierung an Autokraten, Technokraten oder – noch schlimmer – Theokraten. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzte Rednerin in dieser Debatte hat die Kollegin Julia Bartz das Wort. Julia Bartz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Mädchen mit Büchern sind der schlimmste Albtraum für Terroristen“. So titelte der Daily Telegraph. Malala Yousafzai ist ein solches Mädchen. Sie ist ein Mädchen, das sich gegen die religiös begründete Unterdrückung wehrte und für das Menschenrecht „Bildung“ – für sie und für andere Kinder – eintritt. Malala stammt aus dem Swat-Tal in Pakistan, das den meisten von Ihnen als ehemalige Talibanhochburg bekannt ist. Systematisch wurden dort die Menschenrechte von Frauen mit Füßen getreten. Mädchen durften nicht mehr unverschleiert aus dem Haus gehen. Sie durften nicht mehr tanzen, nicht mehr Spaß haben. Mädchenschulen – aus Sicht der Taliban verkörpern sie das Böse schlechthin – wurden einfach dem Erdboden gleichgemacht. Malala und ihr Vater, ein Lehrer an einer Mädchenschule, leisteten Widerstand. Am 9. Oktober 2012 stoppten Taliban den Schulbus von Malala und anderen Mädchen, die sich dem Schulverbot widersetzten. Aus nächster Nähe wurde der damals 14-Jährigen, die auf dem Weg zur Schule war, in den Kopf und in den Hals geschossen. Wie durch ein Wunder überlebte sie. Dieser Einschnitt in ihr Leben hielt Malala nicht auf. Heute kämpft sie weltweit für das Menschenrecht auf Bildung. Malala macht Hoffnung. Hoffnung ist wichtig, gerade angesichts des Treibens der ISIS-Terrormilizen. Die ISIS-Terrormilizen nenne ich ganz bewusst so. Den Begriff „Staat“, den sie in ihrem Namen verwenden, erkenne ich ihnen ab; denn mit einem Staat verbinde ich Diplomatie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltmonopol, keine Willkür und keine Scharia und nicht Gewalt als einziges Mittel. (Beifall bei der CDU/CSU) Wie in fast allen Konflikten sind es vor allem Kinder und Frauen, die unter ISIS leiden. ISIS gibt, so Berichte dieser Woche, ihre Gräueltaten ganz offen zu. Tausende Mädchen und Frauen werden auf Sklavenmärkten verkauft, als Haussklavinnen gehalten und Opfer sexueller Gewalt. Teile von Irak und Syrien sind zu menschenrechtsfreien Zonen verkommen. Krieg und Schrecken treiben Millionen in die Flucht. Es leben bereits mehr als 3 Millionen Syrer im Exil, 1,5 Millionen Flüchtlinge alleine in der Türkei. Besonders dramatisch ist die Lage im Libanon. Über 1 Million Flüchtlinge sind dort untergekommen. Das ist eine dramatische Anzahl, wenn man bedenkt, dass der Libanon selbst nur ungefähr 4,5 Millionen Einwohner hat. Umgerechnet auf Deutschland würde das 20 Millionen Flüchtlinge bedeuten. Die Infrastruktur im Libanon steht kurz vor dem Kollaps. Die Situation im Nordirak ist nicht besser. Hier müssen mehr als 2 Millionen Binnenflüchtlinge untergebracht werden. Unser Minister Gerd Müller war erst kürzlich vor Ort und hat berichtet, dass die Essenspakete dort rationiert werden und viele ohne Zelte auf der Straße leben. Es fehlen Decken und Zelte, von medizinischer Versorgung ganz zu schweigen. (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie in München! – Gegenruf des Abg. Max Straubinger [CDU/CSU]: Schauen Sie einmal nach Nordrhein-Westfalen!) Rund 12 Millionen Menschen benötigen dringend unsere Hilfe. Um es drastisch zu sagen: Erst kommt der Regen, dann der Winter und dann der Tod, wenn wir nicht stärker helfen. Deutschland hat seit 2012 für die Flüchtlinge in Syrien, im Irak und in den angrenzenden Staaten bereits über 671 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, erst Anfang Oktober noch einmal weitere Millionen. Ich bitte an dieser Stelle die Europäische Union, auch wenn noch nicht alle Kommissare neu bestellt sind, schleunigst ihre vorhandenen Mittel freizugeben und jetzt zu handeln. (Beifall bei der CDU/CSU) Tausende flüchten vor den schwarzen Fahnen der ISIS und sind froh, wenn sie die der Vereinten Nationen sehen. Nach den Fahnen der Europäischen Union muss man derzeit dort leider noch suchen. Unsere EU muss aufwachen und sich stärker als bisher im Nordirak und in Syrien an der humanitären Hilfe beteiligen. Dass wir nämlich auf europäischer Ebene viel bewirken können, zeigen auch die vorgelegten Berichte. Innerhalb der letzten Jahre konnten wir die Menschenrechtspolitik noch stärker im auswärtigen Handeln der EU verankern. Das Amt des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte wurde geschaffen. Die EU hat 2012 und 2013 mit 30 Partnerländern Menschenrechtsdialoge geführt. Diese länderspezifischen Menschenrechtsstrategien befinden sich auf einem guten Weg. 146 wurden ausgearbeitet, und 123 werden bereits umgesetzt. Ein wichtiges Signal ist auch die Benennung eines Beauftragten für Religionsfreiheit; denn die freie Ausübung von Religion ist vielerorts nicht möglich. Das Christentum ist weltweit die am stärksten verfolgte Religion. Wir wollen Todesstrafe, Folter und Misshandlung weltweit abschaffen und haben hierfür die Mittel auf 1,33 Milliarden Euro aufgestockt. Der Europäische Auswärtige Dienst hat mit der Entwicklung eines Konfliktfrühwarnsystems begonnen, in das auch Menschenrechtsverletzungen als Indikatoren aufgenommen wurden. Dieses Projekt läuft in acht Ländern der Sahelzone und soll ausgeweitet werden. Es könnte langfristig dazu dienen, neue Handlungsoptionen in der Krisenprävention zu eröffnen. Wie Sie sehen, gibt es zahlreiche Maßnahmen an unterschiedlichen Orten, um Menschenrechte durchzusetzen. Das ist gut so; denn in vielen Teilen dieses Planeten bleiben besonders Kindern und Frauen Menschenrechte verwehrt, sei es aus religiösen Gründen, Armut, Gewalt oder staatlicher Willkür. Auch in Europa müssen wir noch an der universellen Umsetzung der Menschenrechte arbeiten. Es gibt 23 623 offiziell registrierte Opfer von Menschenhandel in der Europäischen Union; Tendenz steigend, und zwar von 2008 bis 2010 um 18 Prozent. Unter den Betroffenen sind 80 Prozent Frauen und Mädchen. Die tatsächliche Dunkelziffer liegt sicherlich noch weit über dieser Zahl von 23 623 Opfern. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir nun in Deutschland das Prostitutionsgesetz verschärfen, um Zwangsprostitution einzudämmen und Opfer sexueller Gewalt zu schützen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, Sie sehen: Menschenrechte sind ein Querschnittsthema, das viele Politikfelder berührt. Wir sind diesbezüglich in unterschiedlichen politischen Bereichen tätig, insbesondere auch in der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Zum Beispiel hilft die Bundeswehr in Mali beim Staatsaufbau. Stabile staatliche Strukturen sind wichtig, damit Kinder sicher leben können, um Bildung und wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen und auch um Menschenhandel einzudämmen. Im Norden Malis verläuft eine der drei Hauptrouten durch die Sahara, über die nahezu der gesamte afrikanische Menschen-, Waffen- und Drogenhandel abgewickelt wird. Sie sehen: Die Zusammenhänge sind komplex. In einer immer stärker zusammenwachsenden Welt brauchen wir einen vernetzten Ansatz aus Diplomatie, humanitärer Hilfe, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Sicherheit. Damit Menschen eine gute Zukunft in ihrer Heimat finden, beteiligen wir uns zum Beispiel am Aufbau einer Panafrikanischen Universität. (Beifall bei der CDU/CSU) In Afghanistan haben wir Schulen auch für Mädchen gebaut und Lehrerinnen ausgebildet. Ohne den Schutz von ISAF wäre das aber nicht möglich gewesen. Ich hoffe sehr, dass unsere mittlerweile zwölf Jahre währenden Anstrengungen von nachhaltigem Erfolg geprägt sind und Bildung den Grundstein für Afghanistans Zukunft legt. Um es mit den Worten von Malala zu sagen: Stifte und Bücher sind Waffen, die Terrorismus besiegen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Debatte. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu den EU-Jahresberichten 2012 und 2013 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2866, in Kenntnis der EU-Berichte eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Opposition. Enthaltungen gibt es keine. Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/2896. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die Koalition. Wer enthält sich? – Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen Drucksache 18/2013 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Innenausschuss Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Deshalb ist das so beschlossen. Ich eröffne die Debatte. Wenn die Kolleginnen und Kollegen sich gesetzt haben, können wir auch beginnen. – Als erste Rednerin hat die Kollegin Dr. Rosemarie Hein das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen, dass sich die Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert haben. Lehren und Lernen ist deutlich schwieriger geworden. Das liegt auch daran, dass sich die Schule in Deutschland nicht in gleichem Maße mitverändert hat. So klagen heute Lehrerinnen und Lehrer, dass die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler immer schwerer zu motivieren seien, dass sie nicht wüssten, was sie wollen, dass die Familien sich zu wenig kümmerten usf. Ausbildungsbetriebe beklagen, dass die Disziplin und die Leistungsbereitschaft fehlten, dass die Jugendlichen nicht gelernt hätten, pünktlich zu sein usw. Nun könnte man die alten Griechen zitieren, die Ähnliches auch über die Jugendlichen der damaligen Zeit gesagt haben. Aber das hilft uns ja heute nicht weiter. In der Tat verlangen wir heute sehr viel von jungen Menschen, und in der Tat sind Familien und Lehrkräfte oft nicht in der Lage, in dieser Situation die nötigen Hilfen zu bieten. Auch darum hat sich in den letzten Jahrzehnten die Schulsozialarbeit als ein Instrument entwickelt, das geeignet ist, das Lernen von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Dabei ist Schulsozialarbeit ein Angebot für Kinder und Jugendliche, aber ebenso für Lehrkräfte und Eltern. (Beifall bei der LINKEN) Schulsozialarbeit erübrigt nicht das soziale Engagement von Lehrerinnen und Lehrern. Sie ist auch kein Ersatz für Freizeitangebote, etwa am Nachmittag an Ganztagsschulen. Sozialpädagogische Fachkräfte sehen oft Probleme, bevor sie wirklich aufbrechen, und wissen Rat, wenn es scheinbar nicht mehr weitergeht. Sie können Hilfen vermitteln und manchmal auch einfach Hilfen bieten. Darum ist Schulsozialarbeit ein unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Schule von heute geworden. (Beifall bei der LINKEN) Aber Schulsozialarbeit ist noch lange nicht an jeder Schule verfügbar, und dort, wo es sie gibt, ist sie nicht dauerhaft gesichert. Oftmals wird Schulsozialarbeit als Notnagel an vermeintlichen Problemschulen oder in sogenannten sozialen Brennpunkten angesehen, und tatsächlich meinen manche, an Gymnasien sei das alles gar nicht nötig. Aber erstens ist die Schulsozialarbeit eben nicht die Feuerwehr, wenn die normale Bildungsarbeit versagt, und zweitens gibt es beim Lernen an Gymnasien nicht weniger Probleme; es sind bestenfalls andere. Schulsozialarbeit ist darum an jeder Schule wichtig. (Beifall bei der LINKEN) Im Jahre 2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, über das Kindern aus Hartz-IV-Familien zusätzliche Hilfen bei der Teilhabe gewährt werden sollten. In diesem Zusammenhang hat die SPD damals, sozusagen als Preis für ihre Zustimmung, zusätzliche Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr ausgehandelt, mit denen unter anderem Schulsozialarbeit finanziert werden sollte. Auch wenn wir das Paket für fragwürdig halten, waren die 400 Millionen Euro in der Tat ein Segen. Die Kommunen haben die Mittel in aller Regel reichlich genutzt; ungefähr 3 000 Schulsozialarbeiterinnenstellen wurden darüber finanziert. In meiner Heimatstadt Magdeburg konnte damit an zwölf Grundschulen zusätzlich Schulsozialarbeit angeboten werden; an anderen Schulen wurde die Stundenzahl heraufgesetzt. Viele Kommunen haben das ganz ähnlich gehandhabt. Das Dumme ist nur, dass dieser Geldregen bis zum Jahresende 2013 begrenzt war. Nun gibt es zwar noch das Bildungs- und Teilhabepaket, aber vom Bund nichts mehr für Schulsozialarbeit. Sie haben den Leuten Appetit gemacht und gezeigt, wie gut es sein könnte, und nun müssen sie sehen, wo sie bleiben. Das halten wir für wenig sinnvoll. (Beifall bei der LINKEN) Nun erklärte die Ministerin, Frau Wanka, die Länder könnten ja schließlich mit den ab 2015 eingesparten BAföG-Mitteln auch Schulsozialarbeit finanzieren. Doch das ist, glaube ich, eine Milchmädchenrechnung. Mit 400 Millionen Euro im Jahr kann man maximal 4 000 Stellen finanzieren. Bundesweit gibt es aber 34 000 allgemeinbildende Schulen und noch einmal ungefähr 9 000 berufsbildende Schulen. Wenn man an jeder Schule nur eine pädagogische Fachkraft haben wollte, dann wäre ein Finanzvolumen von 1,7 Milliarden Euro erforderlich, und das ist weit mehr als die gesamte BAföG-Ersparnis. An großen Schulen bräuchte man natürlich nicht nur eine Fachkraft; man sagt, für 150 Schülerinnen und Schüler sollte idealerweise eine Fachkraft zur Verfügung stehen. Wir haben 11 Millionen Kinder und Jugendliche, die derzeit an Schulen in Deutschland lernen. Rechnen können Sie selber. Weil Schulsozialarbeit künftig aus der schulischen Bildungsarbeit nicht mehr wegzudenken ist, haben wir uns überlegt, wie man das Problem der Finanzierung lösen könnte. Dazu wollen wir einen eigenen Paragrafen im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankern. Das ist auch deshalb wichtig, weil die Schulsozialarbeit nicht gegen andere Formen der Jugendhilfe ausgespielt werden soll, sondern als eigenständige, neue Säule verankert werden soll. (Beifall bei der LINKEN) Natürlich muss man das auch finanzieren, und darum soll die Schulsozialarbeit bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern in den nächsten Jahren berücksichtigt werden. Bis die Neuordnung in Kraft treten kann – das wird, wenn wir Glück haben, 2020 sein –, brauchen wir ein Förderprogramm, um Schulsozialarbeit flächendeckend aufzubauen. Danach sollte es auf anderem Wege zu finanzieren sein. Wir sind uns sehr sicher, dass damit den Lehrenden, den Lernenden und den Familien gut geholfen werden kann und dass es mehr bringt als die halbseidenen Vorschläge der Ministerin oder viele weitere Hilfsprogramme. Wir sind uns auch sicher: Es wird den Kindern und Jugendlichen helfen, bessere Lernergebnisse zu erzielen, auf denen sie auf ihrem Lebensweg entsprechend aufbauen können. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Christina Schwarzer das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Gute Frau!) Christina Schwarzer (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Wie die meisten von Ihnen vielleicht wissen, komme ich aus Berlin-Neukölln. Manche von Ihnen wissen sicherlich auch, dass ich dort 14 Jahre lang Kommunalpolitik im Bereich Kinder- und Jugendhilfe gemacht habe. Diese lange Erfahrungszeit hat mir dabei geholfen, sehr gut einschätzen zu können, welchen Stellenwert Schulsozialarbeit für die Entwicklung unserer Kinder, aber auch für das Bildungssystem selbst hat, insbesondere an sogenannten Brennpunktschulen. Die Schulsozialarbeiter sind häufig die Schnittstelle zwischen Schülern und Eltern, Lehrern und außerschulischen Aktivitäten. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche bei gesellschaftlicher Teilhabe, ebnen den Weg, um ungleiche Startchancen bei der Bildung zu gleichen Chancen zu machen und einen guten Schulabschluss zu ermöglichen. Die Lebens- und Entwicklungsbedingungen der Kinder und Jugendlichen werden durch die pädagogische Arbeit der Schulsozialarbeiter nachhaltig verbessert. Diese hilft, eigenverantwortlich ins Berufsleben zu starten. Ich kenne keine Schule, die auf die wichtige Arbeit der Schulsozialarbeiter jemals wieder verzichten möchte, gerade weil die Sozialarbeiter an den Schulen einen hervorragenden Job machen. Wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, nur noch qualifiziertes Personal einzustellen, dann schwingt für mich erhebliche Kritik am aktuellen Status quo mit. Diese Kritik kann ich aufgrund meiner Arbeitserfahrung in Neukölln, einer Kommune mit einer vergleichsweise hohen Dichte an sogenannten Brennpunktschulen, nicht teilen. (Zuruf des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ach, Herr Mutlu, Sie kennen Berlin ja ganz gut; dann wissen Sie, was ich meine. – Im Gegenteil: Ich habe die Qualität der Arbeit der Schulsozialarbeiter als durchweg sehr gut wahrgenommen. Die Schüler bringen oft vielfältige Probleme mit; von kleinen Disputen zu Hause bis hin zur kriminellen Karriere ist oft alles dabei. Ich habe unsere Schulsozialarbeiter immer als aufopferungsvolle Anwälte der Jugendlichen erlebt, die sich mit vollem Einsatz und nach bestem Wissen und Gewissen um die Kinder und Jugendlichen bemühen und ihnen bei Bedarf auch ihre Grenzen aufzeigen. Dafür gilt ihnen meine große Anerkennung und mein Dank. Ich denke, dass sich das ganze Haus dem anschließen kann. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) In meiner Zeit als Kommunalpolitikerin bin ich oft an meine Grenzen gestoßen. Oft musste ich sagen: Da können wir nichts machen, da muss der Bund ran. Im Bereich der Schulsozialarbeit jedoch wäre mir dieser Gedanke nie gekommen. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: So kann man dazulernen!) – Ich lerne immer wieder gerne dazu, aber in dem Fall nicht. – Wer in den Kommunen arbeitet, wer möglicherweise selber dort Praxiserfahrung gesammelt hat, der weiß besser als jeder andere, dass die Schulsozialarbeit am besten funktioniert, wenn sie möglichst kleinteilig und bedarfsgerecht organisiert ist; denn ein Sozialpädagoge im Norden meines schönen Bezirks Neukölln hat sicherlich ganz andere Aufgaben und Schwerpunkte als einer in Ehingen, Würzburg oder Lüneburg. (Sven Volmering [CDU/CSU]: So ist das!) Wenn ich den vorliegenden Antrag der Linken richtig verstehe, dann geht es ohnehin nur ums Bezahlen, aber nicht ums Organisieren, Lenken und Entscheiden. Dennoch: Obwohl wir bei der Schulsozialarbeit von einer Aufgabe sprechen, die im föderalen System klar den Ländern und den kommunalen Gebietskörperschaften zugeordnet ist, stellte der Bund in den Jahren 2011 bis 2013 zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Länder und Kommunen bei ihrer ureigenen Aufgabe zu unterstützen. Das haben Sie in Ihrem Antrag ganz richtig dargelegt. Das Stichwort heißt jedoch: Anschubfinanzierung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gemeinsam wurde vereinbart, dass die Anschubfinanzierung 2013 ausläuft; und das ist auch gut so. Eine dauerhafte zweckgebundene Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund verbietet das Grundgesetz. Die Zuständigkeit für das Schulwesen liegt allein bei den Ländern. Es ist mir klar, dass Sie das durch Ihre Forderung, die Finanzierung in SGB VIII zu verankern, umgehen wollen. Schlau gedacht; aber Tatsache ist: Schul-sozialarbeiter arbeiten im schulischen Raum, und ohne Wenn und Aber bewegen wir uns hier in einem Bereich, für den die Kompetenz bei den Ländern und Kommunen liegt. (Beifall bei der CDU/CSU) Darum widerspricht eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund dem Anspruch der Länder auf die Bildungshoheit. Die Verantwortung der Länder für den Bildungsbereich spielt auch bei der Finanzierung eine große Rolle. Dennoch hat der Bund die Länder und Kommunen in den vergangenen Jahren – bis heute – bei der Bewältigung ihrer eigenen Aufgaben so stark unterstützt wie nie zuvor. Lassen Sie mich noch zwei Dinge anmerken: Erstens. Ab dem Jahr 2014, in dem die 400 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit weggefallen sind, entlastet der Bund die Kommunen um einen riesigen Haushaltsposten. Er übernimmt seit diesem Jahr die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung komplett von den Kommunen. Das hat das Parlament damals mit der Mehrheit von Schwarz-Gelb beschlossen. Für die Städte und Gemeinden bedeutet das allein bis zum Jahr 2016 eine Entlastung um über 18 Milliarden Euro. Zweitens. Nachdem die letzte Bundesregierung hinsichtlich der Entlastung der Kommunen Geschichte geschrieben hat, tut es ihr diese Bundesregierung hinsichtlich der Entlastung der Länder gleich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Fritz Felgentreu [SPD]) Mit der Übernahme der vollen Finanzierung des BAföG durch den Bund zum Jahresbeginn 2015 entlastet der Bund die Länder künftig jährlich um 1,2 Milliarden Euro; aber das wissen Sie ja alle. Wir sehen: Der Bund nimmt seine Aufgabe, die Kommunen und Länder bei ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen, sehr ernst. Hier kommen wir aber in einen Bereich, bei dem es um eine ureigene Aufgabe der Länder in unserem föderalen System geht. Darum sagen wir: Ja, Schulsozialarbeit ist natürlich an jeder Schule wichtig – das ist vollkommen unstrittig –, und ja, um die Arbeit vernünftig zu leisten, braucht man eine auskömmliche Finanzierung. Wir sagen aber auch: Das müssen die Länder und die Kommunen selbst machen. Jetzt liegt der Ball dort, diese großen Einsparungen sinnvoll zu nutzen. Mein Rat an Länder und Kommunen lautet: Setzen Sie etwas von dem Geld für die Schulsozialarbeit ein. Wir sind uns einig, dass es dort besonders gut angelegt ist. Im Sinne der Schulsozialarbeit: Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Beate Walter-Rosenheimer das Wort. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Jetzt bin ich mal gespannt!) Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich etwas Ungewöhnliches tun, und mich bei Ihnen, liebe Frau Hein, und bei der Fraktion der Linken dafür bedanken, dass Sie dieses Thema mit Ihrem Antrag aufgesetzt haben, sodass wir heute in diesem Hohen Haus über dieses wichtige Thema debattieren dürfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Warum ist mir das so wichtig? Die Schulsozialarbeit in Deutschland ist ein unverzichtbares Element unserer Schule; das haben wir gerade schon gehört. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass Schule heutzutage nicht länger einfach nur ein Ort sein darf, an dem man Wissen und Fakten vermittelt, die abgefragt werden, ein Ort, an dem gepaukt, geprüft, benotet und bewertet wird, sondern dass die Schule den Kindern auch die Möglichkeit bieten soll, sich zu entfalten, sich wohlzufühlen und unterschiedliche Erfahrungen zu machen, und dass sie vor allem die persönliche Entwicklung fördern soll; denn Schule ist auch Lebensraum. Gerade in Ganztagsschulen ist das von zentraler Bedeutung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch das Thema Inklusion an unseren Schulen stellt uns vor Herausforderungen. Die Schulsozialarbeit bereitet den Weg zu echter Chancengerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Sie ist eine Stütze auf diesem Weg. Sie ermöglicht Unterstützung in einer Art und Weise, die im regelhaften Schulalltag leider nicht möglich ist. Wie oft hören wir von Brennpunktschulen – das wurde schon gesagt –, wie oft hören wir von Schülern und Schülerinnen, die nicht beschulbar seien, wie oft hören wir von Kindern, die schon in der Grundschule total überfordert sind, die den Erwartungen, die man an sie richtet, schon in der Grundschule nicht gerecht werden können und zu Hause keine Unterstützung finden? In der Schulsozialarbeit gibt es Formen der Zusammenarbeit und des sozialen Lernens, die viele Kinder und Jugendliche sonst nicht kennenlernen: Gruppenarbeit, Beratung bei schulischen und persönlichen Problemen, Projektarbeit, Erlebnispädagogik, aber auch berufsorientierte Angebote. Das ist etwas ganz Wesentliches; denn Bildung ist auch Charakterbildung und Zukunftsförderung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Fritz Felgentreu [SPD]) Unterstützung bei Fragen wie: „Was mache ich nach der Schule?“, „Wer bereitet mich auf das Leben danach vor?“, „Wer begleitet mich?“, brauchen wir dringender denn je. Mit der notwendigen Zuwendung jenseits von Mathe, Physik und Englisch können wir Talente und Potenziale unserer Jugendlichen entdecken und fördern, die sonst vielleicht untergehen. Schulsozialarbeit ist also Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Wenn wir all die Chancen anschauen, die sie bietet, finde ich es sehr schade, dass deutschlandweit immer noch so wenige Schulen Schulsozialarbeit haben. Das ist ein Missstand, den wir gerne beheben würden. Dass jetzt auch noch die Finanzierung ins Wanken gerät – das ist einfach so – und dass ziemlich unklar ist, wie manche Projekte weiterfinanziert werden können, ist mehr als bedauerlich. Bis Ende 2013 wurde die Schulsozialarbeit – wir haben es gehört – über das Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund mit unterstützt. Das war eine gute Sache, aber es war in der Ausgestaltung ein bürokratisches Monster. Das muss man ganz ehrlich sagen. Es ist nicht klar, wo und wie die Gelder in den Kommunen und Ländern wirklich geflossen sind. Es gab Kompromisse, Unklarheiten, Unzulänglichkeiten und negative Erfahrungen bei der Umsetzung. Die damit verbundene Hängepartie macht für uns deutlich, dass das Kooperationsverbot abgeschafft werden muss, damit wir da mit den Ländern besser zusammenarbeiten können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bravo!) – Da stimmen Sie mir zu, Herr Mutlu. Jetzt komme ich zu Ihnen, Frau Hein, und zu Ihrem Antrag. Sie schlagen vor, Schulsozialarbeit als Regelleistung des Bundes zu installieren. Das klingt ja erst einmal wunderbar; dort wäre sie gut aufgehoben. Der Bund zahlt und kümmert sich um einen flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit. Das wäre sehr schön. Aber wenn wir genauer hinschauen, sehen wir, dass in Ihrem Antrag die Finanzierung fehlt. Den erforderlichen Finanzierungsbedarf konkretisieren Sie nicht. Eine Angabe, mit welchen Kosten solch ein Ausbau verbunden ist, finde ich in dem Antrag leider auch nicht. Wir Grünen wollen keine Förderung mit der Gießkanne. Wir denken, dass bei weitem nicht alle Regionen und auch nicht alle Kommunen den gleichen Bedarf haben. Auch nicht jede Schule hat den gleichen Bedarf. Wir finden, dass die Möglichkeit regionaler Förderung oder auch die Stärkung einzelner Schulen durchaus ein gewichtiges Argument ist. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Rosenheimer, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Hein zu? Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Rosenheimer, dass Sie das zulassen. – Ich will eine kleine Korrektur anbieten, weil ich gerne möchte, dass wir über das reden, was wir tatsächlich beantragen. Wir beantragen nicht eine Regelleistung des Bundes, sondern wir beantragen, die Schulsozialarbeit als Regelleistung in das Kinder- und Jugendhilfegesetz aufzunehmen, genauso wie es dort übrigens auch den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gibt, was ja auch eine Aufgabe von Ländern und Kommunen und keine Aufgabe vorrangig des Bundes ist. Also insofern würde sich das nicht beißen. Die Finanzierung habe ich nachgetragen; sie steht im Antrag. Wir gehen eben nicht davon aus, dass der Bund hier dauerhaft bestimmte Summen an die Kommunen gibt, sondern dass es im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, also über den Länderfinanzausgleich, entsprechend vorbereitet und verrechnet wird. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Okay, gut. Danke für diese Klarstellung. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Darf ich einmal unterbrechen? – Liebe Kollegen, ich erinnere Sie daran, dass unsere Geschäftsordnung Zwischenfragen zulässt. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Auch Bemerkungen! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht nur Zwischenfragen!) Kurzinterventionen gibt es auch; das ist aber ein anderes Instrument. Zwischenfragen bitte. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist auf jeden Fall wunderbar, dass ich das jetzt weiß. Denn wir sagen auch, dass zum Beispiel der Landkreis Starnberg bei mir zu Hause mit Sicherheit in dieser Hinsicht ganz andere Bedürfnisse hat, was den Bedarf und auch die finanzielle Ausstattung angeht, als zum Beispiel Dortmund. Ich habe Ihre Frage vernommen. Sie dürfen sich wieder setzen. (Heiterkeit) Setzen, eins. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Das gehört aber nicht zur Schulsozialarbeit. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch, Ermutigung und Förderung. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ermutigung ja, aber nicht: Setzen, eins. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Motivation ist sehr wichtig. – Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die Schulen, die es brauchen, gestärkt werden. Wir fragen eben auch, ob es spezielle Bedarfe gibt. Es gibt einfach Gegenden, in denen der demografische Wandel, fehlende Infrastruktur usw. ganz andere Bedarfe schaffen. Wir wollen keinen neuen Bürokratieberg durch eine entsprechende Regelung. Ich bin gespannt, wie das funktionieren soll. Ich möchte nicht, dass wir etwas Ähnliches wie zuvor bekommen, bei dem ziemlich unklar ist, wie man an die Leistung kommt. Wir brauchen eine klare, transparente, bedarfsgerechte und verstetigte Finanzierung. Ich finde es unsäglich, dass wirksame Projekte nach zwei, drei Jahren immer wieder auslaufen – das Problem haben wir ja in vielen Bereichen – und die Leute nicht wissen, wie es weitergehen soll. Ich glaube, hier gibt es noch viel Diskussionsbedarf. Ich komme zum Ende. Ich finde, ein Gipfel, wie Sie ihn vorgeschlagen haben, ist eine ganz gute Idee. Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Ich finde, das können wir im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen gemeinsam angehen. Ich sage danke fürs Zuhören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Ulrike Bahr das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ulrike Bahr (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Meine ganz persönliche kommunalpolitische Laufbahn ist aufs Engste mit dem Thema Schulsozialarbeit verknüpft. Als ehemalige bayerische Hauptschullehrerin kann ich mich nur zu gut daran erinnern, wie früher über Sinn oder Unsinn von Schulsozialarbeit diskutiert wurde. Aus genau dieser Zeit habe ich den Kommentar eines damaligen Stadtrates – ich verrate jetzt nicht, aus welcher Fraktion; jedenfalls nicht aus der SPD-Stadtratsfraktion – noch allzu gut im Ohr, der sich damals zum Thema Schulsozialarbeit folgendermaßen äußerte: „Schulsozialarbeit? So was brauchen wir nicht – wir haben doch einen Zaun um die Schule“, (Heiterkeit) als kämen Probleme immer nur von außen, als könne man sich allein durch Abschottung ganz leicht schützen. Hinzu kam eine große Angst vor Stigmatisierung, wenn eine Schule sich die Blöße geben musste, Unterstützung von außen – noch dazu sozialpädagogische – in Anspruch zu nehmen, ja nehmen zu müssen. Diese Grundhaltung, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Schule gehe es nur ums Lernen und nicht auch ums Leben und um das Meistern ganz grundsätzlicher, persönlicher Herausforderungen – wozu es manchmal schlicht auch der Hilfe von außen bedarf –, gehört zum Glück der Vergangenheit an. Nun aber zu dem Antrag der Linken. Natürlich halten auch wir in der SPD-Bundestagsfraktion die Sicherstellung der Schulsozialarbeit für ein wichtiges Mittel und Instrument, Schulen zum Lebensraum zu machen. Ganz abgesehen von verfassungsrechtlichen Grundsätzen und Finanzierungsregeln in unserem föderalen System sehe ich bei Ihrem Antrag aber ein generelles Problem: Der Schulsozialarbeit – das gilt im Wesentlichen auch für die Kinder- und Jugendhilfe – wird von außen, oft unüberlegt, viel zu viel aufgebürdet: Beide werden als Platzhalter für eine Art Generalreparatur verwendet – als wenn man mit ein bisschen Schulsozialarbeit hier und ein bisschen Jugendsozialarbeit dort gesellschaftliche Probleme leicht und abschließend lösen könnte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU]) Eine kurzsichtige Symptombehandlung bringt uns hier aber keinen Schritt weiter. Ein neuer Paragraf im SGB VIII löst nicht automatisch grundlegende Probleme. Die Kinder- und Jugendhilfe hat mit ihrem Ansatz, jedes Kind und jeden Jugendlichen bestmöglich in seiner Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen, Erfolgsgeschichte geschrieben – eine Erfolgsgeschichte, die wir unbedingt fortschreiben wollen. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten, dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterzuentwickeln, und zwar in einem strukturierten und sorgfältigen Prozess. Diese Weiterentwicklung darf nämlich nicht in einer unüberlegten Überlastung und in einem vermeintlich einfachen Überstülpen zusätzlicher Zuständigkeiten münden. (Beifall bei der SPD) Solange Bildungs- und damit Schulpolitik in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, sehe ich diese hier auch in der Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit zu gewährleisten. Eine bundeseinheitliche Regelung der Schulsozialarbeit erscheint mir in Anbetracht des aktuellen schulischen und trägerspezifischen Flickenteppichs weder verfassungsrechtlich realisierbar noch sinnvoll. Die 400 Millionen Euro jährlich, die die Länder durch Unterstützung des Bundes in den Jahren 2011 bis 2013 für Schulsozialarbeit verwenden konnten, haben gute Strukturen geschaffen. Heute und in den nächsten Jahren entlastet der Bund die Länder und Kommunen wiederum, an anderer Stelle, beispielsweise im Rahmen der 6 Milliarden Euro für die Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Im Zuge dessen sehe ich auf Länderseite durchaus Spielraum für nachhaltige Investitionen in die Schulsozialarbeit; wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sehr verwundert hat mich allerdings Ihre Forderung nach einem Schulsozialarbeitsgipfel auf Bundesebene; denn eigentlich gilt es, die Autonomie einer Schule zu fördern und zu fordern, und es gilt, dem Anspruch einer Bildungslandschaft der Zukunft gerecht zu werden, nämlich Schulen zu Bildungshäusern mit ihren ganz spezifischen Bedarfen und Profilen zu entwickeln. Diese Bildungshäuser wiederum müssen sich vernetzen mit den Akteuren vor Ort, zum Beispiel mit der Jugendarbeit, aber auch mit den Mehrgenerationenhäusern oder auch mit Projekten im Rahmen der „Sozialen Stadt“. Schule als Lebensraum darf auch nicht den Stempel „Made in Berlin“ tragen. Was wir vielmehr brauchen, ist die Unterstützung und Stärkung der örtlichen Schulgemeinden mit ihrem breiten Erfahrungsschatz, den Schüler- und Elternvertretungen, den örtlichen Trägern, -Lehrerinnen und Lehrern, die im Übrigen in Ihrem Vorschlag vom Schulsozialarbeitsgipfel unerwähnt bleiben. Eine Top-down-Strategie kann hier nicht der richtige Weg sein; denn Schulsozialarbeit ist wie Brückenbauen: Am besten und am sichersten sind die Brücken dann, wenn die Menschen, die künftig auf ihnen gehen wollen, sie selber mit bauen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Paul Lehrieder das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE]) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Tribünen, aber auch draußen an den Bildschirmen! Ausnahmsweise herrscht in diesem Hohen Haus heute einmal parteiübergreifend Einigkeit. Alle Parteien stimmen zumindest in dem Punkt überein, dass Schulsozialarbeit heute unverzichtbar ist. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das ist doch schon mal was!) – Frau Hein, bis jetzt haben Sie noch recht. – Moderne Bildung darf sich nicht auf die Vermittlung von fachlichen Fähigkeiten beschränken. Sie muss auch die Sozial- und Lernkompetenz der Schüler stärken. (Beifall des Abg. Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]) Für Lehrer ist es schwierig, sich neben der Vermittlung von Sach- und Fachkompetenzen und der Leistungsbewertung auch noch eingehend um die sozialen und individuellen Probleme der Schüler zu kümmern und als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Genau diese Lücke schließt – darauf haben die Vorredner zum Teil schon hingewiesen – die Schulsozialarbeit. Mit ihrer sozialpädagogischen Ausbildung und entsprechenden Methodenkenntnissen haben die Schulsozialarbeiter oftmals eine andere Herangehensweise an die Probleme des Schulalltags. Sie können sich für die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mehr Zeit nehmen und bei Schwierigkeiten gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen suchen. Vor allem aber arbeiten sie präventiv, um Kinder in ihrer Persönlichkeit zu stärken, Mobbing und Gewalt zu verhindern und Schulverweigerung entgegenzutreten. Schon die alten Lateiner wussten: Non scholae, sed vitae discimus. Auch das soziale Zusammenleben wird in der Schule eingeübt, wie man mit dem anderen umgeht, wie man sich in ein gesellschaftliches Gefüge einpasst. Auch die Lehrer profitieren von den neutralen Vertrauenspersonen. Sie können sich vom Schulsozialarbeiter beraten lassen und bei Problemen im pädagogischen Alltag gemeinsam Strategien ausarbeiten. Auf Wunsch können selbstverständlich auch Eltern die Hilfe der Schulsozialarbeiter in Anspruch nehmen. Weil sie mit anderen Anbietern von Hilfsangeboten in der Kommune meist gut vernetzt sind, können Schulsozialarbeiter bei der Suche nach passenden Ansprechpartnern für die Lösung von Problemen helfen. Gerade in einer Zeit, in der Eltern leider immer mehr Verantwortung an die Schulen abgeben, gewinnen die Schulsozialarbeiter gewaltig an Bedeutung. Es ist unbestritten, dass durch den täglichen Kontakt mit den Kindern wertvolle Unterstützer im Prozess des Erwachsenwerdens gefunden werden können. Die Schulsozialarbeit als Schnittstelle zwischen Schule, Familie und Jugendhilfe zahlt sich in mehrfacher Hinsicht aus. Mit gestärkten sozialen Kompetenzen können sich die Schülerinnen und Schüler besser auf den Unterricht konzentrieren. Damit steigen zugleich ihre Chancen auf einen guten Schulabschluss, der wiederum den Einstieg ins Berufsleben erleichtern kann. Ohne Schulsozialarbeit würde so manches benachteiligte Kind gleich ganz aus dem Bildungssystem herausfallen. Defizite, die die Kinder beispielsweise von zu Hause mitbringen, können durch konsequente Schulsozialarbeit ausgeglichen werden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine bisherigen Ausführungen – ich sehe es am Lächeln der Kollegin Hein – mögen für Sie wie aus einer Werbeveranstaltung für Schulsozialarbeit klingen. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Bis jetzt war alles richtig!) – Dann hätten Sie öfters klatschen können, Frau Dr. Hein. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]) Ja, ich möchte ausdrücklich für Schulsozialarbeit werben, aber eben im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten. Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich – da reicht es schon aus, wenn wir uns genau das Wort anschauen: Schul-Sozialarbeit – um ein professionelles pädagogisches Angebot, das verfassungsrechtlich auf dem Gebiet der Allgemeinbildung und des Schulwesens bei den Ländern liegt; so ist es in unserer Verfassung normiert. Die Verantwortung nach dem klar vereinbarten Auslaufen dieser Anschubfinanzierung liegt bei den Ländern bzw. bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Die Forderung nach einer Fortsetzung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln ignoriert, dass dieses Bundesprogramm von vornherein mit den Ländern auf eine Dauer von drei Jahren vereinbart worden war. (Beifall bei der CDU/CSU) Frau Kollegin Hein, Sie sind erfahren genug und Sie sind lang genug in diesem Parlament, um zu wissen, dass eine Verankerung der Schulsozialarbeit im SGB VIII natürlich bedingt, dass die Länder zustimmen. Dafür werden sie fragen: Wenn ihr uns diese Aufgabe zuweist, wo bleiben dann die Mittel dafür? – Das haben wir in vielen Bereichen bereits erlebt. Das heißt also, ganz ohne Geld vom Bund werden die Kommunen einer Verankerung der Schulsozialarbeit im SGB VIII nicht zustimmen. Da müssen wir uns schon ehrlich machen. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Wie bei der Kinderbetreuung!) CDU und CSU hatten den Bundesländern für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils 400 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit und für das außerschulische Hortmittagessen von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. Dies wurde im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum Bildungs- und Teilhabepaket Anfang 2011 beschlossen. Allerdings war dieses Geld – auch darauf wurde bereits hingewiesen – nur als Anschubfinanzierung gedacht, die im letzten Jahr auslief. Ab diesem Jahr liegt die Verantwortung für die Schulsozialarbeit wieder allein bei Ländern und Kommunen; denn eine dauerhafte, zweckgebundene Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund verbietet, wie bereits ausgeführt, das Grundgesetz. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Falsch!) Die Zuständigkeit für das Schulwesen liegt nun einmal bei den Ländern. Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Schwarzer, hat bereits darauf hingewiesen, dass den Kommunen ab 2014 mit rund 5 Milliarden Euro aus der größten Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Vielfaches für die Kosten der Schulsozialarbeit zur Verfügung steht. Sie haben es im letzten Jahr mitbekommen: In drei Stufen haben wir die Kommunen im SGB-XII-Bereich entlastet. Darüber hinaus werden wir die Kommunen mit der kompletten Übernahme des BAföG in den nächsten Jahren entlasten. Wir geben den Ländern Spielräume, um genau diese Aufgaben, die von uns für drei Jahre befristet übernommen worden sind, wieder in Länderzuständigkeit bzw. kommunaler Zuständigkeit durchzuführen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt werden noch die Kommunen durch das BAföG entlastet! Das ist ja abenteuerlich!) Es ist völlig richtig: Durch die Kleinteiligkeit der vor Ort bestehenden unterschiedlichen Aufgabenstellungen sind die Kommunen – mein großer Respekt an die Gemeinderäte, an die Stadträte, an die Kreisräte, die da entsprechende Verantwortung tragen – vielmehr in der Lage, zu wissen, wo welche Hilfe passgenau hinkommt. Die werden das auch tun, davon bin ich überzeugt. – Jetzt brauchen wir einen Applaus. (Beifall bei der CDU/CSU) Eins noch, Frau Kollegin Walter-Rosenheimer von den Grünen: Sie haben sich erfreut gezeigt über den Antrag. Sie waren letzte Legislaturperiode auch schon im Bundestag. Hätten Sie einmal die Drucksache aus der 17. Wahlperiode mit der Nummer 17/11870 herausgesucht. Da steht über einem Antrag der Linken, über den am 21. Februar 2013 hier im Plenum debattiert wurde: Für ein neues Verständnis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe – Schulsozialarbeit an allen Schulen. Eine Fortführung der durch den Bund geförderten Schulsozialarbeit wurde vor Jahresfrist bereits gefordert – alter Wein in neuen Schläuchen, meine Damen und Herren. Es hat sich an unserer Auffassung nichts geändert. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das ist schade!) Wir haben die Länder und Kommunen massiv entlastet und werden Spielräume schaffen, damit die Länder und Kommunen in der Zuständigkeit, in der sie es viel besser können, genau die Aufgabe machen, die Sie – mit einer großen Gießkanne – dem Bund angedeihen lassen wollen. Das ist nicht der richtige Weg, Frau Kollegin. Wir werden leider Ihrem Ansinnen insofern nicht nähertreten können. Das tut mir fürchterlich leid. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Wir reden noch einmal darüber!) Noch einmal meinen Respekt an alle Schulsozialarbeiter, an all die, die in den Schulen Verantwortung tragen, die uns helfen, Schülern die Möglichkeit zu geben, eine Berufsausbildung zu erhalten. Das finde ich ganz toll. Ich freue mich auch über die Präsenz der Staatssekretäre bei uns in der Familie, die Kollegin Ferner, der Kollege Kelber und natürlich aus dem Bildungsministerium der Kollege Stefan Müller von der CSU. – Schön, dass Sie alle da sind und zugehört haben. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo sind denn Frau Wanka und Frau Nahles?) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen Dr. Fritz Felgentreu, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linken haben – das finde ich auch – einen spannenden Antrag vorgelegt. Vordergründig geht es um den bundesweiten Ausbau der Sozialarbeit an unseren Schulen, aber im weiteren Sinne geht es doch um den großen Kontext Qualität an Schulen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Genau so ist es!) In der SPD-Fraktion sind wir überzeugt: Kinder und Familie fördern wir am besten durch erstklassige Kitas und erstklassige Schulen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Aber was bedeutet das, eine erstklassige Schule? – Natürlich kleine Klassen und gute Ausstattung, einen Ganztagsunterricht, bei dem Lernen, Bewegung, Spiel und Muße in einem ausgewogenen Rhythmus über den ganzen Tag verteilt sind, Hausaufgabenhilfe, gesundes Schulessen, vielleicht sogar Heilfürsorge an der Schule. Für viele wird die Schulsozialarbeit ein ganz wichtiger Baustein im Gefüge einer erstklassigen Schule sein, gerade da, wo so eine Schule am dringendsten gebraucht wird und wo die meisten Kinder geboren werden – in den sozialen Brennpunkten unserer Republik. Ob es Schulsozialarbeit gibt, kann dafür entscheidend sein, dass sich ein junger Mensch in der Krise fängt, nicht sitzenbleibt oder seinen Abschluss schafft. Deshalb ist es richtig, dass wir auch hier im Deutschen Bundestag darüber nachdenken, wie wir die Schulsozialarbeit stärken können. Wir wissen ja, dass eine Stärkung gebraucht wird, denn die Förderung der Schulsozialarbeit – Herr Lehrieder hat eben darüber gesprochen –, die die SPD in der vergangenen Legislaturperiode durchsetzen konnte (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Erfolg hat viele Väter!) und für die wir in unserem Wahlprogramm geworben haben, ist am 1. Januar 2014 ausgelaufen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie das nicht in den Koalitionsvertrag geschrieben?) Nicht nur das Land Nordrhein-Westfalen beklagt jetzt durchaus zu Recht, dass bundesweit 400 Millionen Euro im Jahr nicht mehr für die Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Nahles kann doch ein Programm machen!) – Beruhigen Sie sich! Ich komme gleich dazu. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, hoffentlich!) Ja, meine Damen und Herren, das Auslaufen dieser Förderung hat zunächst eine Lücke hinterlassen. Aber in dieser Legislaturperiode entlastet der Bund die Länder und Kommunen um 6 Milliarden Euro zusätzlich für die Bildung von der Kita bis zur Hochschule. Weil es streng genommen nicht unmittelbar in diesen Zusammenhang gehört, will ich nicht groß darauf eingehen, dass die Kommunen bis 2016 außerdem um knapp 20 Milliarden Euro entlastet worden sind, nachdem der Bund die Kosten für die Grundsicherung übernommen hat. Schon die 6 Milliarden Euro zusätzlich für die Bildung machen den Verlust, der bei der Schulsozialarbeit entstanden ist, mehr als wett. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Milchbubenrechnung! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsinn! Was für eine Milchmädchenrechnung! Gegenruf der Abg. Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Buben! Milchbubenrechnung!) – Sie können doch eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie so neugierig sind. Nun beruhigen Sie sich doch! – Deswegen meine ich, dass die Koalition mit dieser Entlastung einen besseren Weg gefunden hat, um die Qualität von Schule zu verbessern, als Sie ihn vorschlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken. (Beifall bei der SPD – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das glaube ich nicht!) Sie wollen im Zusammenhang mit der Jugendförderung regeln, dass Schulsozialarbeit überall als Regelleistung angeboten wird. Damit legen Sie schon ziemlich weitgehend fest, wie das Geld ausgegeben werden muss, das der Bund den Ländern und Kommunen zusätzlich zur Verfügung stellt. Ich bin Abgeordneter aus Berlin-Neukölln. Mich erschreckt diese Vorstellung gar nicht. Natürlich wäre es schöner, bei uns im Bezirk frei über das Geld entscheiden zu können. Aber Schulsozialarbeit können wir in Neukölln an so ziemlich jeder Schule gut gebrauchen. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Richtig!) Deshalb wäre eine solche Bestimmung aus unserer Sicht durchaus hilfreich. Angewiesen sind wir auf diese Regelung aber nicht. Wir können auch so entscheiden, dass wir die zusätzlichen Mittel für Schulsozialarbeit ausgeben, wenn wir das wollen und wenn es nötig ist. Nun kann ich mir aber auch Gegenden und Schulen in Deutschland vorstellen, wo noch etwas mehr heile Welt herrscht als im Berliner Brennpunktquartier. Die gibt es übrigens sogar in Neukölln. Die Politikerinnen und Politiker dort wollen mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung steht, die Qualität ihrer Schulen vielleicht lieber mit anderen Maßnahmen verbessern als mit Schulsozialarbeit, die dort nicht ganz so dringend gebraucht wird. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das -bezweifle ich!) Die Verbesserung der Schulqualität ist ein langfristiges Reformvorhaben. Wir werden in jeder Legislaturperiode dafür nachlegen müssen. Denn nirgendwo erreichen die Mittel, die wir für Familien einsetzen, Kinder und Jugendliche effektiver und gerechter als in der Kita und in der Schule. Aber weil wir den großen Wurf, der alle Probleme auf einmal löst, so nicht hinbekommen, ist es besser, den Ländern und Kommunen Spielraum zu lassen. Dann können sie ihre eigenen Prioritäten setzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Deshalb geht es um kleinere Schritte, liebe Kolleginnen und Kollegen – wobei 6 Milliarden Euro gar nicht einmal so ein kleiner Schritt sind –, und um Entscheidungsfreiheit vor Ort, wo man die Probleme am besten kennt. Die verfassungsrechtlichen Probleme kann man lösen. Herr Lehrieder, Sie haben davon gesprochen, dass wir vom Bund aus keine Dauerfinanzierung der Schulsozialarbeit machen können. Das ist zwar richtig, aber das haben wir streng genommen auch beim letzten Mal in den Jahren 2011 bis 2013 nicht gemacht. Der Bund hatte mit den Ländern eine Vereinbarung getroffen, aber entlastet wurden die Länder nicht durch eine direkte Finanzierung der Schulsozialarbeit, sondern dadurch, dass der Bund einen Teil der Wohnkosten im Hartz-IV-Bereich übernommen hat. Insofern kann man verfassungsrechtliche Hürden sicherlich durch kreative politische Ansätze umschiffen. Aber ich finde den Ansatz richtig, dass man diese Entscheidung auf der Ebene lassen muss, wo sie zurzeit gefällt wird. Am Ende kommt es doch für uns alle vor allen Dingen darauf an, dass alle Jugendlichen ihren Abschluss machen und danach einen Ausbildungs- oder Studienplatz finden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Unsere Aufgabe ist es, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Damit haben wir noch lange alle Hände voll zu tun. Dabei ist der Bund in der Pflicht. Für die Umsetzung im Einzelnen sind bei uns die Länder und Kommunen verantwortlich. Wir sollten es bei der Schulsozialarbeit jetzt nicht auf einmal darauf anlegen, an diesem System etwas zu ändern. (Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Schade!) Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als letzter Redner in dieser Aussprache erteile ich dem Abgeordneten Heinz Wiese, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schulsozial-arbeit ist unbestritten eine sehr wichtige Aufgabe. Als Lehrer bringe ich die notwendige Wertschätzung mit und kann auf meine eigenen Erfahrungen verweisen, wie wertvoll es ist, wenn ein Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin einem Pädagogen zur Seite steht. Ich werde nachher ausführlicher darauf eingehen. Ich will vorweg nur sagen, dass das in unserem föderalen System eine hoheitliche Aufgabe der Länder und Kommunen ist. Wir haben bei der Schulsozialarbeit unsere Verfassung im Auge zu behalten und wollen uns nach ihr richten. Es ist falsch, mithilfe des SGB VIII quasi durch die Hintertür eine Zuständigkeit Richtung Berlin zu erkämpfen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sehen in der Schulsozialarbeit den Dreiklang aus Bildung, Erziehung und Betreuung. Dabei rückt vor allen Dingen die Schulsozialarbeit die jeweilige Lebenslage sowie die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler in den Fokus. Aber um es noch einmal klar zu sagen: Dafür ist nicht der Bund zuständig, sondern es sind die Länder und Kommunen. Es war eine Freiwilligkeitsleistung – darauf hat der Kollege Lehrieder schon hingewiesen –, dass der Bund in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils 400 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt hat, aber nicht direkt, sondern im Zuge einer Umwegfinanzierung. Wir wissen noch ganz genau, wie das damals ablief. Es handelte sich um eine überhöhte Beteiligung an den Leistungen der Grundsicherung, die nicht zweckgebunden war. Deshalb hatte man hier Spielraum. Es war klar, dass das nur eine vorübergehende Finanzierung, quasi eine Anschubfinanzierung sein konnte. Dass diese irgendwann ausläuft, mussten alle Beteiligten wissen. Deshalb kann sich niemand hinter anderen Argumenten verstecken. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie verstecken sich doch!) Die Linke behauptet in ihrem Antrag, dass es das Ende bedeutet, wenn der Bund kein Geld mehr gibt. Das kann überhaupt nicht sein; denn der Bund kann im Rahmen der Subsidiarität zur Seite stehen. Es ist aber festzuhalten, dass es sich hier um Aufgaben der Länder und Kommunen handelt. Sie sind zuständig. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn ich mir anschaue, welche Unterstützungsmaßnahmen sich der Bund zur Konsolidierung der Haushalte der Länder und Kommunen in den letzten Jahren leisten konnte – beispielweise bei der Grundsicherung und der Erwerbsminderungsrente –, dann stelle ich fest, dass es sich hier um große Summen handelt. In der mittelfristigen Finanzplanung von 2013 bis 2016 sind Entlastungen der Länder und Kommunen in der Größenordnung von 20 Milliarden Euro vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass so etwas nicht so schnell wiederkommt. So etwas haben wir bislang auch noch nicht erlebt. Wir sollten heute froh sein und sagen: Die Länder sind so ausgestattet, dass sie ihre eigenen Aufgaben schultern können. In der Schulsozialarbeit geht es inbesondere um Präventionsmaßnahmen, individuelle Förderung und darum, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Wir wollen rechtzeitig und prophylaktisch tätig werden. Die Schnittstellen zwischen Schulen, Familien und Jugendhilfe wurden bereits von dem Kollegen erwähnt. Das gilt für die Schulsozialarbeit an allen Schularten. Ich stehe zu dem, was zuvor betont wurde, nämlich dass nicht nur Förderschulen, an denen ich selber tätig war, und die Brennpunktschulen, sondern auch alle anderen Schulen Schulsozialarbeit benötigen. Ich möchte an dieser Stelle den über 3 000 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern für ihre wertvolle Arbeit, die sie jeden Tag leisten, herzlich danken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir haben die Länder in den letzten Jahren spürbar entlastet und werden das auch in den kommenden Jahren tun. Wir haben am letzten Freitag hier im Hohen Hause eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, mit der wir das Kooperationsverbot entschärfen. Wir lockern es, sodass sich der Bund künftig an der Hochschulfinanzierung beteiligen kann. Wir sind dafür; denn Kooperation ist notwendig und richtig. Sie darf aber nicht in allen Fällen im Vordergrund stehen. Wir sind der Auffassung, dass es richtig ist, künftig im Hochschulbereich bei Forschung und Lehre Wettbewerbsfähigkeit herzustellen und für künftige Exzellenzinitiativen Gelder bereitzustellen. Aber es ist nicht nur so, dass wir das Kooperationsverbot ein Stück weit lockern – nicht abschaffen, wie die Grünen es wollen –, (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja das Problem!) sondern es gibt auch das Durchgriffsverbot. Wir wollen am Durchgriffsverbot durchaus festhalten. Das soll bedeuten, dass nicht in allen möglichen Bereichen der Durchgriff des Bundes bis auf die Ebene der Kommunen erfolgen kann. Dazu stehen wir, und daran wollen wir auch künftig festhalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege. Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU): Eine Bemerkung noch, Herr Präsident. – Wir wollen natürlich, dass das Geld, das die Länder durch die Übernahme des BAföG durch den Bund – das sind 1,17 Milliarden Euro – sparen, von den Ländern in Bildungseinrichtungen investiert, nicht aber zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wird. Es ist ein Gebot der Stunde, dass Schulangelegenheiten auch künftig im Hoheitsbereich der Länder verbleiben. Deshalb lehnen wir den Antrag der Linken ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2013 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze Drucksache 18/1565 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/2902 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Bundesregierung dem Parlamentarischen Staatssekretär Professor Dr. Günter Krings das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen erreichen uns fast täglich Nachrichten von Schreckenstaten der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Die Anhänger dieser radikalen Miliz haben es sich zum Ziel gesetzt, die sogenannte westliche Gesellschaft zu schockieren und zu verängstigen, ja, im wahrsten Wortsinne zu terrorisieren. Auch in Deutschland hat sich eine nicht geringe Zahl von jungen Männern der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angeschlossen und beteiligt sich nun im Nahen Osten an den Greueltaten. Die Gefahr, die von diesen radikalisierten Deutschen für unser Land ausgeht, darf unter keinen Umständen unterschätzt werden. Doch gilt es nicht nur, die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus vor Augen zu haben; auch etwa die Aufklärung der furchtbaren Mordserie der rechtsextremistischen Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ hat Schwächen und Defizite in der Zusammenarbeit der zuständigen Sicherheitsbehörden aufgezeigt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Eine Verbindung zwischen den einzelnen Morden wurde bekanntermaßen jahrelang nicht erkannt, auch weil es an einer zeitgemäßen informationstechnischen Vernetzung der Behörden von Bund und Ländern fehlte. Diese Defizite hat der NSU-Untersuchungsausschuss klar herausgearbeitet. Mit der Antiterrordatei und der Rechtsextremismusdatei haben wir die richtigen Konsequenzen für unsere föderale Sicherheitsarchitektur gezogen. Dank der Dateien kann ein Behördenmitarbeiter, der ermittelt oder aufklärt, schnell herausfinden, ob zu einer bestimmten Person bei anderen Behörden bereits Informationen vorhanden sind und an wen er sich wenden muss. Aus diesem Grunde brauchen wir diese Dateien dringend. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. April 2013, das mit Ausgangspunkt unseres Gesetzgebungsvorhabens ist, die Antiterrordatei als sinnvolle und im Wesentlichen verfassungsgemäße Einrichtung für die Fälle, in denen eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme möglich ist, erachtet. Allerdings fordert das Bundesverfassungsgericht einige Änderungen – es ist wichtig, auch das festzuhalten –, die wir nunmehr umsetzen. So fassen wir die Definition der Personen, die gespeichert werden, enger. Dabei möchte ich noch einmal klarstellen, dass die Voraussetzungen für eine Speicherung im Gesetzentwurf eindeutig festgelegt sind. Die wichtigste Bedingung ist zunächst, dass die beteiligten Behörden bereits über entsprechende polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse verfügen, die sie auch in ihren eigenen Dateien speichern dürfen. Für die Antiterrordatei und die Rechtsextremismusdatei werden also keine zusätzlichen Daten erhoben; es werden nur bereits vorhandene Daten in einem Index zusammengeführt und damit zur effektiven Terrorbekämpfung nutzbar gemacht. Meine Damen und Herren, weitere Voraussetzung für die Speicherung einer Person in der Antiterrordatei ist zudem, dass diese Person tatsächlich Verbindungen zum Terrorismus hat, also Mitglied oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung oder gewaltgeneigter Extremist ist, wie zum Beispiel ein terroristischer Einzeltäter oder ein Hassprediger. Diese Voraussetzungen werden mit dem Änderungsgesetz noch einmal geschärft. Gespeichert werden darüber hinaus auch Kontaktpersonen – das ist richtig –, aber nur Kontaktpersonen, die nicht in zufälligem Kontakt zu den vorgenannten Personen stehen und zur Aufklärung beitragen können. Ferner ist mit der Speicherung als Kontaktperson – es ist wichtig, auch das festzuhalten; im Gesetzentwurf wird es deutlicher dargestellt – zukünftig keinerlei negatives Urteil verbunden. Es ist im Gesetzentwurf eindeutig klargestellt, dass die Kontaktperson einzig und allein deshalb als erweitertes Grunddatum zu einer Hauptperson gespeichert wird, weil sie Auskunft zum Beispiel zum Aufenthaltsort, zum Verbleib einer Hauptperson geben kann. Die Suche nach einer Kontaktperson führt auch zu keiner Treffermeldung. Nur wenn die einstellende Behörde die Daten zu einer gesuchten Hauptperson auf Anfrage freigibt, kann die suchende Behörde die hierzu bekannten Kontaktpersonen überhaupt einsehen. Außerdem haben wir zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Datei zu erhöhen. Insbesondere wird das Bundeskriminalamt dem Bundestag einen regelmäßigen Tätigkeitsbericht erstatten. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder müssen die Dateiführung mindestens alle zwei Jahre kontrollieren. Meine Damen und Herren, im Zuge der Evaluation der Antiterrordatei mussten wir allerdings feststellen, dass deren Suchfunktion den Anforderungen einer effektiven Ermittlungsarbeit nach bisherigem Stand nicht genügt. Eine weitaus frühere Entdeckung des rechtsextremistischen Terrortrios NSU wäre möglich gewesen, wenn es eine Datei mit einer Suchfunktion nach aktuellen technischen Standards gegeben hätte. Deshalb haben wir die Analysefähigkeit der Dateien erweitert. Die Nutzung der erweiterten Suchfunktion ist jedoch – auch das ist wichtig – nur in engen Grenzen unter Einhaltung hoher formeller und materieller Hürden möglich. Meine Damen und Herren, im Ergebnis können wir feststellen, dass wir heute einen guten und praktikablen Gesetzentwurf abschließend beraten, der sowohl den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes als auch den Herausforderungen der Praxis bei der effektiven Terror- und Extremismusbekämpfung gerecht wird. Ich bitte Sie alle daher um Zustimmung zu diesem wichtigen und dringenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Ulla Jelpke, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Urteil zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht nicht zum ersten Mal die allzu weit ausgedehnten Kompetenzen von Polizei und Geheimdiensten wieder einschränken müssen. Das vorliegende Änderungsgesetz der Bundesregierung ist nichts weiter als eine dürftige Flickschusterei. Nicht einmal die offensichtlichsten Verfassungsverstöße werden kaschiert. Die Linke lehnt diesen Gesetzentwurf ab, weil er zur Bekämpfung des Terrors nichts beiträgt, aber den Grundrechten weitere Ketten anlegt. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mehrere Sachverständige haben bei der Anhörung im Innenausschuss schon darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt werden. Dafür einige Beispiele: Karlsruhe hat gefordert, bei sogenannten Kontaktpersonen nur die Elementardaten zu speichern. Aber statt sich auf die Daten zu beschränken, die wir alle im Personalausweis haben, sollen weiterhin auch Handy-nummern, E-Mail-Adressen und berufliche Anschriften -erfasst werden, obwohl Kontaktpersonen weder Beschuldigte – sie sind also Unschuldige – noch Verdächtige sind. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Aber ich muss sie doch erreichen können! Da brauche ich die Telefonnummern, Frau Kollegin!) Weiterhin sollen Personen gespeichert werden, die eine den Terror unterstützende Organisation unterstützen. Was genau das Unterstützen von Unterstützern bedeuten soll, weiß kein Mensch und wird im Gesetz auch nicht weiter ausgeführt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Gerold Reichenbach [SPD]: Aber die Änderungsanträge haben Sie schon gelesen, oder?) Weiter: Die Datei soll Personen umfassen, die Gewalthandlungen durch bloßes Befürworten hervorrufen. Da bleibt schon unklar, was genau ein „Befürworten“ -eigentlich sein soll. Ist hier die Rede von Gewaltauf-stachelung oder von Sympathiebekundungen? Können Ursachenbeschreibungen erfasst werden? Und wie bitte soll ein kausaler Zusammenhang mit einem Terroranschlag bewiesen werden? Das sind Gummiparagrafen. Sie sind ein Freibrief für die Geheimdienste, Personen bei noch so geringen Anhaltspunkten zu speichern. Mit sauberer Gesetzgebungsarbeit hat das wirklich nichts mehr zu tun. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, es kommt noch schlimmer: Der Entwurf der Regierung sieht einen völlig neuen Paragrafen vor, der alle Grundrechtsverstöße der alten Fassung in den Schatten stellt. In sogenannten Projektdateien sollen die Daten miteinander verknüpft und quasi experimentell miteinander kombiniert werden. Das heißt, die Daten werden für einen ganz anderen Zweck genutzt als für den, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden. Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckbindung. Hier wird nach einer Salamitaktik verfahren. Die ursprüngliche Begründung für die Datei war ja, sie solle Schwierigkeiten beim Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten beheben. Kaum hat man die Datei, weckt sie Gelüste auf noch mehr Datenaustausch, und das bedeutet: weitere Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Kritik an der Antiterrordatei gilt im Grundsatz auch für die Rechtsextremismusdatei, die wir ja heute hier ebenfalls behandeln. Die Linke ist dafür, Terrorismus und Nazis zu bekämpfen – keine Frage –, nur: Die Bundesregierung ist dem Parlament bislang jeden Nachweis schuldig geblieben, dass diese Dateien tatsächlich ein effektives Instrument gegen den Terror sind. Deswegen sagt die Linke: Wir hatten in den letzten Jahren schon viel zu viele sogenannte Sicherheitsgesetze, die in Wahrheit nur Freiheitseinschränkungen waren. Damit muss wirklich endlich Schluss sein. (Beifall bei der LINKEN) Ohnehin würde ein bloßes Herumdoktern am Gesetz nicht genügen. Das Verfassungsgericht hat ein informationelles Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdiensten festgeschrieben, und mehrere Sachverständige haben die Konsequenzen daraus angesprochen: Der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und BKA muss eingeschränkt werden. Der ganze Komplex der polizeilich-geheimdienstlichen Zusammenarbeit muss auf den Prüfstand, weil er, gelinde gesagt, verfassungsrechtlich auf Kante genäht ist. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Uli Grötsch, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Uli Grötsch (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch vor einem Jahr war das Ausmaß der Terrororganisation -„Islamischer Staat“ der deutschen Öffentlichkeit nicht bekannt. Natürlich haben wir uns über al-Qaida, über Salafismus und über Dschihadisten unterhalten, aber dass wir es hier in Deutschland ganz unmittelbar mit reisenden und in Terrorcamps ausgebildeten Terrorkämpfern zu tun haben, von denen eine konkrete und nicht einschätzbare Gefahr für uns ausgeht, ist eine ganz neue Dimension des Terrors. Weil der Terror nicht statisch, sondern dynamisch ist, ist der Kampf gegen den Terror auch ein Kampf gegen die Zeit, wie es BKA-Präsident Ziercke formuliert hat. Wenn es darum geht, Anschläge in Deutschland zu verhindern, zählt jeder Tag. Ich halte daher eine Diskussion über die Notwendigkeit der Antiterrordatei für unverantwortlich. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich bin sehr glücklich und erleichtert, dass wir nun fristgerecht einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Antiterrordateigesetzes vorlegen, damit dieses wertvolle Instrument zum Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden über das Jahr 2014 hinaus weitergeführt werden kann. Dass die Antiterrordatei verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil bereits eindeutig festgestellt. Das ist insbesondere für diejenigen eine wichtige Nachricht, die sich um das Trennungsgebot von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden Sorgen machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier hat uns die Realität doch bereits eingeholt; denn das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum sowie das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus sind gelebte Kooperation zwischen Polizei und Verfassungsschutz. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne gesetzliche Grundlage! – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Genau! Ohne gesetzliche Grundlage!) Beide Einrichtungen sind unverzichtbare Bausteine der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland und – ich sage es ganz deutlich – eine „zeitgemäße Ausformung einer Informations- und Kommunikationsplattform aller beteiligten Behörden“. Auch die ATD ist so eine Plattform für die fast 40 Sicherheitsbehörden – eben eine Kontaktanbahnungsdatei, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. (Beifall bei der SPD) Herr Staatssekretär Krings hat gerade schon darauf hingewiesen: Wir alle hier haben im Nachgang zum NSU-Skandal und in den Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses gemeinsam im Haus den nicht vorhandenen, fatalen Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden bemängelt. Wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger vor extremistischen Angriffen schützen wollen, müssen wir Verbrechern informationstechnisch einen Schritt voraus sein. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Selbstverständlich sind wir uns bewusst, dass wir uns im Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit auf der einen Seite und den zu schützenden Grundrechten auf der anderen Seite bewegen. Das Bundes-verfassungsgericht hat festgehalten, dass eine gemeinsame Verbunddatei ein besonders schwerer Grundrechtseingriff ist, dem enge Grenzen zu setzen sind. Ich sage: Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch so klar betont hat. (Beifall bei der SPD – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das habt ihr so nicht umgesetzt!) Wir als SPD sind nicht der Meinung, dass es ein Supergrundrecht Sicherheit gibt. Nur: Ohne Sicherheit gibt es eben auch keine Freiheit! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn es also so etwas wie ein Supergrundrecht geben sollte, dann muss das, wie wir meinen, zunächst die Freiheit sein und nicht die Sicherheit. (Beifall bei der SPD) Natürlich ist das ein Spagat. Wir glauben aber, dass die Grundrechtseingriffe in der Antiterrordatei verhältnismäßig sind. Fakt ist doch auch, dass die Anwender sehr sensibel mit der Datei umgehen. Je höher der Grundrechtseingriff ist, desto seltener wurde abgefragt. Fast alle Abfragen in der ATD betrafen die Grunddaten. Sehr selten wurde in den erweiterten Grunddaten gesucht. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das weiß man doch gar nicht so genau!) Die hochsensible Eilfallregelung, die gerade schon angesprochen wurde, wonach die abfragende Behörde unter bestimmten, im Übrigen klar definierten Voraussetzungen unmittelbaren Zugriff auf die erweiterten Grund-daten hat, wurde – das hat der Evaluierungsbericht gezeigt – im überprüften Zeitraum nur ein einziges Mal angewendet. Nur um es noch einmal klarzustellen: In der Antiterrordatei werden nicht die Daten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes gespeichert, sondern Daten von Menschen, von denen eine konkrete terroristische Gefahr ausgeht. Wir haben auch in der -vorliegenden Neufassung noch einmal konkretisiert, welche Personen als terrorismusnah gelten. Daten von Kontaktpersonen etwa, die mit einer terrorismusnahen Hauptperson in Kontakt stehen, dürfen künftig nur noch als erweiterte Grunddaten gespeichert werden. Als Person sind sie gewissermaßen gar nicht mehr gespeichert, sondern sie sind einfach nur noch ein Informationsmedium in Bezug auf die Hauptperson. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das ist aber echt ein Schlingerkurs!) Eine weitere Änderung – das ist mir wichtig, anzusprechen – haben wir im neuen § 6 a eingeführt. Im -Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Analysefähigkeit der Antiterrordatei verbessert werden soll. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verstehen Sie den § 6 a denn?) Auch der Evaluierungsbericht, der von denen verfasst wurde, die jeden Tag mit der Antiterrordatei arbeiten, hat ergeben, dass eine komplexe Abfrage im Datenbestand der ATD sinnvoll wäre. So ist es künftig möglich, im Rahmen von einzelfallbezogenen Projekten, Informationen im Rahmen einer erweiterten Nutzung zu sammeln und auszuwerten und Zusammenhänge darzustellen. Es weiß hier jeder, wie vernetzt gerade die Zielgruppe ist, um die es hier geht. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur weiß keiner, was ein Projekt ist!) Diese Möglichkeit gibt es bereits heute in der Rechts-extremismusdatei, sodass es auch nichts Neues ist. Ich komme zum Schluss. Ich bin mir bewusst, dass die Antiterrordatei nicht überall und bei jedem auf -Gegenliebe stößt. Auch ich würde mir wünschen, dass ich ruhigen Gewissens sagen könnte, wir brauchen die Antiterrordatei und die Rechtsextremismusdatei gar nicht, weil das Terrorrisiko in Deutschland kalkulierbar und handhabbar ist. Das ist aber leider nicht so. Wir -dürfen uns nicht belügen. Schließlich tragen wir die Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es ein richtiges Signal, wenn die Antiterrordatei mit den hier vorgeschlagenen Änderungen den Beamtinnen und Beamten in den Polizeien und Nachrichtendiensten mit breiter Unterstützung dieses Hauses auch weiterhin zur Verfügung stehen würde. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Über anderthalb Jahre haben Sie sich jetzt Zeit genommen, um hier einen verfassungskonformen Gesetzentwurf vorzulegen. Dafür, dass Sie es am Ende doch nicht geschafft haben, diesen Gesetzentwurf irgendwie verfassungskonform zu machen, ist es nach meinem Empfinden eine viel zu lange Zeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Am informationellen Trennungsprinzip und an der Verfassung – das hat Ihnen auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ziemlich deutlich ins Stammbuch geschrieben – stören Sie sich in Ihrem Gesetzesentwurf nicht im Geringsten. Mit dem Datenschutz sieht es leider nicht besser aus, und – das nehme ich Ihnen auch persönlich wirklich übel – Sie lassen die Sicherheitsbehörden bei der konkreten Umsetzung dieses Gesetzes schlicht und ergreifend im Regen stehen. Das ist angesichts der -Gefahren des Terrorismus heutzutage völlig unverantwortlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich sage Ihnen auch, warum. Der Kollege Grötsch hat vorhin den Änderungsantrag angesprochen, mit dem Sie jetzt versuchen, das Ganze verfassungsrechtlich noch irgendwie zu glätten. Zu diesem Zweck definieren Sie im Gesetzentwurf, was unter einem Projekt bei der weiteren Datennutzung, § 6 a, zu verstehen ist, damit jeder Benutzer der Antiterrordatei auch weiß, was er zu tun hat. Ich zitiere die Definition: Ein Projekt ist eine gegenständlich abgrenzbare und auf bestimmte Zeiträume bezogene Aufgabe, der durch die Gefahr oder den drohenden Schaden, die am Sachverhalt beteiligten Personen, die Zielsetzung der Aufgabe oder deren Folgewirkungen eine besondere Bedeutung zukommt. Ja, dann ist ja jetzt alles klar, oder? (Zuruf des Abg. Gerold Reichenbach [SPD]) – Es ist ja allein deshalb schon so traurig, Herr Kollege Reichenbach, weil es sprachlich schon schwierig ist. Ich weiß ja, dass Sie diesen Vorschlag aus der Expertenanhörung übernommen haben. Es ist zwar fast schon -löblich, dass Sie sich auch einmal an das halten, was die Experten sagen, aber im Ernst, liebe Kolleginnen und Kollegen: (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ja, was jetzt?) Diesen Satz versteht außerhalb von Professorenzirkeln kein Mensch. (Zuruf von der CDU/CSU: Wir schon!) Sie wälzen mit dieser Scheindefinition die Verantwortung für die richtige Auslegung des Gesetzes einfach auf die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden ab. Das kann nicht sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist Ihre Aufgabe, einen verfassungskonformen und umsetzbaren Gesetzentwurf vorzulegen. Was Sie den Mitarbeitern da zumuten, geht gar nicht. Genauso sieht es auch bei der Bekämpfung des IS-Terrorismus aus. Es vergeht kaum ein Tag, an dem Sie nicht davor warnen und an dem Sie sich nicht mit den abenteuerlichsten Forderungen geradezu überschlagen. Sie schreien nach neuen Gesetzen, die aber im Grunde völlig nutzlos sind, anstatt den vorhandenen Rechts-rahmen einmal konsequent auszuschöpfen und auch in die Praxis umzusetzen. Anstatt beispielsweise lückenlose Grenzkontrollen im Datenbestand auch bei der Ausreise sicherzustellen, bringen Sie lieber den Pass mit Terroristenstempel oder irgendwelche Ersatzdokumente ins Gespräch. Das ist nicht nur rechtsstaatlich hart an der Grenze, sondern bringt auch für die Gefahrenabwehr rein gar nichts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sagen uns auch die Experten bei der Bundespolizei. Wenn Sie Terrorverdächtige wirksam an der Ausreise hindern wollen, dann ist die grafische Darstellung auf dem Perso völlig egal. Worauf es ankommt, ist die Kon-trolldichte bei der Ausreise. Das ist das Kerngeschäft. Darauf sollten Sie sich endlich einmal konzentrieren, anstatt hier irgendwelche verfassungswidrigen Experimente zu veranstalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Aber Sie machen genau das Gegenteil: Allem, was vernünftig ist, zum Trotz kürzen Sie auch noch das Geld da, wo es dringend gebraucht wird. Der Haushalt der Bundespolizei soll in diesem Jahr zum Beispiel erneut um 51 Millionen Euro gekürzt werden. Und warum? Man fasst es ja nicht: zur Finanzierung des Betreuungsgeldes. Dazu kommt, dass die Haushaltssperre bei der Bundespolizei bis heute noch nicht aufgehoben wurde. Wenn das Ihr sicherheitspolitisches Gesamtkonzept ist, dann gute Nacht! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen und dieser Bundesregierung – ich spreche Sie an, Herr Krings – fehlt es schlicht an einer Strategie für die Bekämpfung des Terrorismus. In der öffentlichen Debatte sagen Sie immer, was Sie nicht alles tun wollen, aber die, auf die es in der Praxis ankommt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden, lassen Sie schlicht und ergreifend im Regen stehen: finanziell, gesetzgeberisch und konzeptionell. Tun Sie endlich das, was im rechtsstaatlichen Rahmen möglich ist. Ein verfassungskonformes Antiterrordateigesetz vorzulegen, haben Sie ja -leider versäumt. Nehmen Sie jetzt wenigstens die Kürzungen bei der Bundespolizei zurück, und sorgen Sie für ein koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern im Kampf gegen den Terrorismus und vielleicht auch einmal bei der Deradikalisierung. Die Sonder-Innenministerkonferenz – Herr Krings, das können Sie ja dem Bundesinnenminister einmal mit auf den Weg geben – ist genau der richtige Ort, um das zu tun. Wie gesagt: Lassen Sie verfassungswidrige Experimente! Tun Sie das Richtige! Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Clemens Binninger, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Clemens Binninger (CDU/CSU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das wir heute zu behandeln haben, ist außergewöhnlich ernst: eine Terrorarmee, die in einem ganzen Landstrich zwischen Syrien und Irak herrscht und Schrecken verbreitet, ein Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel mit vier Toten, die Planung öffentlicher Enthauptungen in Australien durch IS-Kämpfer, die übrigens nicht in Syrien waren, sondern in Australien gelebt haben, 450 Personen aus Deutschland, die mutmaßlich als IS-Kämpfer in dieser Region unterwegs sind und irgendwann auch zurückkommen. Also, vor einer größeren Herausforderung, was die Bedrohungslage angeht, haben wir in diesem Land selten gestanden. Insofern muss ich sagen: Ich verstehe es bei allen Unterschieden, die wir ja immer haben können, überhaupt nicht, dass Linke und Grüne kein Wort darauf verwenden (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch nicht wahr!) und stattdessen etwas beckmesserisch den Gesetzentwurf kritisieren und ganz andere Sorgen haben. Ihre beiden Beiträge gingen wirklich an der Lebenswirklichkeit vorbei, und zwar komplett vorbei. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch gar nicht wahr! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Halten Sie doch die Argumente auseinander, Herr Binninger! – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Nicht mit Antiterrormaßnahmen die Rechtsstaatlichkeit aushebeln!) Frau Mihalic, wenn Sie sagen: „Wir überbieten uns mit Vorschlägen“ – wobei es gar nicht so viele waren –, und schon den Vorschlag ablehnen, Ausweise bei der Ausreise zu kennzeichnen, damit man Personen abhalten oder wenigstens erkennen kann, entgegne ich Ihnen: Der Erste, der diesen Vorschlag in die politische Debatte eingebracht hat, war Volker Beck von den Grünen. (Armin Schuster [Weil am Rhein] [CDU/CSU]: Ach so! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Aha!) Wen kritisieren Sie denn jetzt: uns oder sich selbst? Das hätte ich gern heute noch gewusst. Das war jedenfalls ganz dünnes Eis, auf dem Sie da unterwegs waren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Frau Jelpke, in der Rechtsextremismusdatei, mit der wir uns ja heute auch befassen, sind ausschließlich amtsbekannte Neonazis verzeichnet. Die Sorgen, die Sie sich machen, kann ich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Eine der Lehren aus den Verbrechen des NSU war es doch, dass wir uns an den Kopf gefasst haben und gefragt haben: Wie kann es sein, dass Erkenntnisse über gewaltbereite Strukturen überall vorhanden sind, aber niemand sie zusammenführt? Sie schwadronieren jetzt, als ob man hier den Datenschutz für Neonazis missachten würde. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das vermischen Sie jetzt total!) Das tun wir nicht. Das, was wir tun, ist eine wichtige und notwendige Maßnahme. Da Sie das, was wir hier tun, ablehnen, hätte ich von Ihnen wenigstens einen Satz dazu erwartet, was Sie stattdessen vorschlagen. Nichts davon! Bei Ihnen hat man immer den Eindruck: Die Linken haben mehr Angst vor Sicherheitsbehörden als vor Extremisten. Das ist unfassbar und auch nicht akzeptabel. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege, der Abgeordnete von Notz würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie sie zulassen? Clemens Binninger (CDU/CSU): Selbstverständlich, wenn Sie die Zeit anhalten, Herr Präsident! Vizepräsident Peter Hintze: Eine gute Idee. Das mache ich jetzt. Clemens Binninger (CDU/CSU): Was heißt „eine gute Idee“? (Heiterkeit) Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön, Herr von Notz. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Binninger, vielen Dank. – Eine Bemerkung darf ich vielleicht machen: Ich weise es für meine Fraktion und für die Kollegin Mihalic aufs Schärfste zurück, dass wir diese Problematik nicht ernst nehmen. Das wissen Sie auch; wir sagen das in der Diskussion immer wieder. Ich will gleich eine Frage stellen. Ich habe mit Ihnen ja schon mehrere Diskussionen in dieser Form geführt, gerade auch zu diesem Thema, und jedes Mal, Herr Binninger, reden Sie und Ihre Fraktion mit der Inbrunst der Rechtschaffenheit über die Verfassungskonformität Ihrer Vorschläge hier im Haus. Clemens Binninger (CDU/CSU): An dem Punkt war ich noch nicht, aber Sie dürfen gerne vorweg fragen. Hervorragend! Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau, ich schenke Ihnen Redezeit. Das ist ja ein guter Zug von mir. – Jedes Mal sagen Sie mit der Inbrunst der Überzeugung, wie unglaublich verfassungskonform Ihre Vorschläge sind. Jetzt haben Sie die Antiterrordatei genau so, wie wir es Ihnen vorhergesagt haben, von Karlsruhe um die Ohren gehauen bekommen, genau wegen der Punkte, die wir Ihnen genannt haben. Damals haben Sie auch schon gesagt: Die Grünen und die Linken kümmern sich nicht um Sicherheit. – Wir haben ganz schlicht eine Bitte: Legen Sie verfassungskonforme Gesetze vor! Das ist gut für die Sicherheit in Deutschland; denn die werden nicht gleich wieder von Karlsruhe eingesammelt. Vor diesem Hintergrund würde ich gerne wissen: Warum sind Sie denn diesmal überzeugt, dass Sie nicht wieder falschliegen, wie in den letzten sieben Diskussionen, in denen es um ähnliche Problematiken ging? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Clemens Binninger (CDU/CSU): Herr Kollege von Notz, um keine unnötige Schärfe in die Debatte zu bringen: Ich spreche Ihnen nicht grundsätzlich ab, dass Sie ein Problembewusstsein haben. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gütig!) Aber ich habe die Erwartung, dass man, wenn wir hier im Deutschen Bundestag über so etwas sprechen, ein paar Sätze mehr zur Bedrohungslage verliert, als es die Opposition bisher getan hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Wir haben nicht mehr Redezeit! – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Redezeit! – Weiterer Zuruf der Abg. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dabei bleibe ich auch. Und das kann man, wie ich glaube, zu Recht erwarten. Jetzt zu Ihrer Frage. Ich war in meiner Rede noch gar nicht bei dem Punkt der verfassungsgemäßen Ausgestaltung, aber wenn Sie quasi vorweg danach fragen, will ich Ihnen trotzdem eine Antwort geben. Ich war bei der mündlichen Verhandlung und auch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe, übrigens als einziger Abgeordneter – von der Opposition war niemand da. Ich glaube, ich kann deshalb relativ gut sagen, wie Karlsruhe dieses Gesetz bewertet hat. Man hat gesagt: im Grundsatz verfassungsgemäß, aber vier oder fünf Punkte müssen korrigiert werden. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Punkte haben wir auch in der Debatte genannt!) – Das ist richtig, aber Ihre immer wieder aufgestellte Hauptthese, wir würden ein verfassungswidriges Gesetz vorlegen, wurde von Karlsruhe widerlegt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben die Punkte benannt in der Debatte!) – Sie haben die Punkte so nicht benannt, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, die haben wir benannt!) was die Kontaktpersonen anbelangt. Jetzt gab es Korrekturbedarf. Dem sind wir nachgekommen. Wir haben etwas gemacht, was Sie während der Zeit der rot-grünen Regierung nie gemacht haben – ich persönlich kann mich jedenfalls nicht erinnern –: Wir haben auf die Sachverständigen gehört. Wir haben zwei Punkte, die von den Sachverständigen bezüglich der Kontaktpersonen und der Projektdateien vorgeschlagen wurden, umgesetzt. Ich glaube: Niemand von uns – Sie doch auch nicht – kann zu jedem Zeitpunkt vorhersagen, ob ein Gesetz in Karlsruhe in jedem Falle Bestand hat; so vermessen wird keiner sein. An die vielen Gesetze, die während der rot-grünen Regierungszeit in Karlsruhe gescheitert sind – sorry, das kann ich euch nicht ersparen; das Luftsicherheitsgesetz ist das Paradebeispiel –, will ich Sie jetzt nur kurz erinnern. Da muss niemand mit dem Finger auf – – (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da waren wir noch nicht da! Da können Sie uns nicht in Haftung nehmen!) – Die Grünen waren da schon im Bundestag, Sie persönlich nicht. – Wir haben jetzt das getan, was wir tun können, damit dieses Gesetz verfassungskonform ist. Frau Mihalic, Sie haben die im Gesetz enthaltene Definition der Projektdatei etwas ironisiert. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe sie zitiert! Wer versteht das denn?) – Wer das versteht? Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen, das zeigt, worum es da geht. Da geht es um Projekte wie jenes, das auf Rückkehrer aus Kampfgebieten in Syrien ausgerichtet ist. Genau dafür gilt diese Definition. Mit etwas gutem Willen versteht man sie auch. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erklären Sie es mir!) Nur wenn man es nicht verstehen will, muss man das Gesetz ironisieren. Aber das ist der falsche Weg, diese Debatte zu führen – der ganz falsche Weg. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erklären Sie es mir!) Warum brauchen wir überhaupt eine solche Verbunddatei? Das ist doch die Ausgangsfrage. Bei aller Kritik – vielleicht kommen wir da nicht zusammen; das macht ja auch nichts – müssten Sie eigentlich eine eigene Antwort darauf parat haben. Warum brauchen wir also eine solche Verbunddatei? Wir brauchen sie, weil wir aufgrund unserer föderalen Struktur in Deutschland 37 verschiedene Behörden haben, die für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus zuständig sind: Verfassungsschutz, Polizeien, LKA, BKA, MAD, BND und Bundespolizei. 37! Wenn wir wollen, dass diese Behörden im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger erfolgreich sind, dann müssen wir sicherstellen, dass die Informationen, die an 37 verschiedenen Stellen anfallen, auch zusammengeführt werden. Ich persönlich kann mir kein anderes Instrument vorstellen, als zu sagen: Die Informationen, die schon da sind, führen wir in einer Datei zusammen. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was nicht verfassungsgemäß war, oder?) – Wenn Sie einen anderen Vorschlag haben, dann sagen Sie es. Aber tun Sie nicht so, als ob wir das nicht bräuchten. Wie war das in der Vergangenheit, wenn eine Polizei vom Verfassungsschutz eine Information über eine Person haben wollte? Beispiele aus dem NSU-Untersuchungsausschuss zeigen: Dauer der Beantwortung – neun Monate! Wir reden hier über Terrorismusbekämpfung. Da können wir uns keine neun Monate erlauben, sondern es muss im Zweifel innerhalb von Minuten feststehen, ob eine Person schon bekannt ist und irgendwo als militanter Rechtsextremist oder als gewaltbereiter Islamist aufgefallen ist. Deshalb brauchen wir dieses Instrument. Wir gestalten es mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf verfassungsgemäß aus. Die Punkte, die von den Sachverständigen moniert wurden, haben wir korrigiert. Zu den Kontaktpersonen. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das muss sich erst noch zeigen!) – Frau Jelpke, wir sollten schon redlich bleiben. – Der Sinn und Zweck, warum wir Daten von Kontaktpersonen speichern, ist doch folgender: Was machen Sie, wenn Sie übers Wochenende den Hinweis auf einen geplanten Anschlag durch zwei Personen bekommen? Die zwei Verdächtigen sind weg, sie sind verschwunden, keiner weiß, wo sie sind. Dann sind Sie doch darauf angewiesen, dass Sie irgendwo Daten einer Person gespeichert haben, die Ihnen helfen kann, die vielleicht weiß, wo sich ein Verdächtiger aufhält. Und wenn Sie diese Person erreichen wollen, dann brauchen Sie natürlich Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse oder Handynummer. Frau Jelpke, Sie können doch nicht kritisieren, dass wir die Telefonnummern von Kontaktpersonen speichern. Ja, was denn sonst! Sonst kann ich mit denen doch gar nicht reden. Was wäre denn das für ein Instrument? Angesichts solcher Scheuklappen muss ich sagen: Es ist wirklich schade um die Debattenzeit, wenn man sie auf diese Weise verschwendet. Das passt auch nicht zur Realität. Wir speichern die Daten von Kontaktpersonen so, wie es Karlsruhe vorgegeben hat. Wir brauchen jedenfalls diese Personen, (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das sind unbescholtene Leute, nicht Verdächtige!) und wir brauchen natürlich auch Daten, um mit diesen Personen im Bedrohungsfall – darum geht es doch – in Kontakt treten zu können. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ein weiterer Punkt, den die Grünen und, ich glaube, auch Sie von den Linken vorhin angesprochen haben, ist der Eilfall. Wir haben den Eilfall, bei dem eine Behörde vorneweg auf alle Daten zugreifen kann, die über eine Person gespeichert sind, so streng geregelt, weil der Vorwurf bei der Gesetzgebung immer gelautet hat, mit dem Eilfall werde eine Hintertür geöffnet, und jede Dienststelle dürfe sich alle Daten ansehen; das werde im Rahmen des Eilfalls passieren. Es wurden dunkle Szenarien für den Datenschutz an die Wand gemalt. Jetzt haben wir die Terrordatei evaluiert und stellen fest: Die Bestimmung des Eilfalles war so eng gewählt, dass er nur einmal angewandt wurde. Nun ziehen Sie daraus den Schluss, dass wir den Eilfall ja gar nicht bräuchten. Das überzeugt nicht. Solche Argumente gehen – nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch – ziemlich weit an der Sache vorbei. Unsere Sicherheitsbehörden brauchen Instrumente, mit denen sie in die Lage versetzt werden, der derzeitigen Bedrohungslage, die uns noch eine ganze Weile beschäftigen wird, etwas entgegenzusetzen. Natürlich ist die Antiterrordatei nicht das einzige Instrument. Natürlich müssen wir uns auch um das Personal kümmern; das ist aber nicht Gegenstand der heutigen Debatte. Auch mir persönlich bereitet es etwas Sorge – Sie haben es genannt –, dass es im Haushalt noch Sperrvermerke gibt. Das passt nicht in unsere Zeit, und es passt nicht zur Bedrohungslage. Deshalb müssen wir an dieser Stelle Korrekturen vornehmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Im Ergebnis wird es immer so sein: Egal was wir an gesetzgeberischen Änderungen machen, egal was wir an Dateien einführen, am Ende sind es die Männer und Frauen in den Sicherheitsbehörden, die in der Lage sein müssen, diese Instrumente anzuwenden. Sie müssen wir ordentlich bezahlen. All das gehört dazu. Hier stehen wir in der Pflicht. Wir stehen aber auch in der Pflicht, alles zu tun, was der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land dient. Gerade angesichts der schrecklichen Bedrohung durch den IS, die uns sicher und leider einige Monate oder sogar noch länger beschäftigen wird, ist festzuhalten: Die Antiterrordatei ist ein wichtiges Instrument. Wir bringen sie heute mit den entsprechenden Korrekturen auf den Weg. Es wäre ein gutes Zeichen gewesen, wenn Sie sich zu einer Zustimmung zu diesem Instrument hätten entschließen können. Wir werden es tun und damit einen Beitrag zur Sicherheit unseres Landes leisten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als letztem Redner in dieser Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Gerold Reichenbach, SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Gerold Reichenbach (SPD): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier keine neuen Bedrohungsszenarien aufzeigen. Ich gehe davon aus, dass es in diesem Haus Konsens ist, dass wir unsere Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen müssen, mit den zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten im Rahmen der Gesetze Informationen optimal auszutauschen; das gilt auch für die Dienste. Gerade wir Sozialdemokraten haben vor dem Hintergrund unserer Geschichte und aus Respekt vor unserer Verfassung immer darauf geachtet, dass das Trennungsgebot nicht aufgeweicht oder durchbrochen wird. Frau Jelpke, ich muss Ihnen Folgendes sagen: Sie müssen sich irgendwann einmal entscheiden. Die Linkspartei kann nicht einerseits kritisieren, wenn auch zu Recht, dass es den Behörden im Zusammenhang mit dem NSU nicht gelungen ist, Kontaktpersonen bzw. deren Telefonnummern mit dem Terrortrio zusammenzubringen, um die Verbrechen früher aufdecken und das Trio stoppen zu können, und andererseits kritisieren, dass wir die Ursache für diesen Umstand beheben wollen. Das passt nicht zusammen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir stehen zu diesem Instrument. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht: Dieser tiefe Eingriff ist vor dem Hintergrund dessen, was wir als Ziel erreichen wollen – Bekämpfung des Terrorismus von rechts, von Islamisten, von links oder sonst woher zum Schutz von Gut, Leib und Leben –, zu rechtfertigen, aber – das hat das Bundesverfassungsgericht auch festgelegt – unter strenger Beachtung des Bürgerrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Wenn Daten zusammengeführt werden, dann hat das eine neue Qualität, auch wenn die Daten woanders schon erhoben worden sind. Wir haben uns bei der Novellierung dieses Gesetzes bemüht, diese Vorgaben genau umzusetzen. Ich denke, das ist uns auch gelungen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde nach der Anhörung im Zuge der parlamen-tarischen Beratung verändert. Das ist ja auch der Sinn der parlamentarischen Beratung; insofern gilt das Struck’sche Gesetz. Die Anhörung hat gezeigt: Der Gesetzentwurf hat Mängel. – Wir haben diese Kritik der Sachverständigen aufgegriffen: sowohl beim Thema Kontaktpersonen als auch bei der Berechtigung der Länderbehörden zur Abfrage und hinsichtlich § 6 a des Antiterrordateigesetzes. Ich gebe zu: § 6 a konnte nicht Gegenstand der Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts sein, weil wir ihn neu einführen. Nach der Anhörung haben wir uns aber bemüht, das Thema Projekt/Projektdateien so einzugrenzen, dass wir den Normen, die das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Antiterrordatei festgelegt hat – das ist auch auf die Rechtsextremismusdatei zu übertragen –, Genüge tun. Liebe Kollegin Mihalic, wir sind uns hinsichtlich Ihrer Kritik durchaus einig – als Innenpolitiker brauchen wir uns da nicht gegenseitig schlau oder katholisch zu machen –: Wir müssen uns nicht nur um gesetzliche Instrumente kümmern – auch Clemens Binninger hat das gesagt –, sondern wir müssen uns auch darum kümmern, dass wir am Ende genügend Beamte haben, die diese Gesetze zum Schutze der Bevölkerung anwenden können. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist völlig unbestritten. Unbestritten ist aber auch die Tatsache – Sie sind vom Fach –, dass wir als Gesetzgeber keine Dienstvorschriften und keine Umsetzungs-anweisungen für Polizeibeamte machen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verständliche Gesetze wären schon gut!) Wir müssen ein Gesetz machen, das juristisch umsetzbar ist. Der gesetzliche Rahmen für die Eingriffsrechte, den wir hier festlegen, muss in die polizeiliche Praxis umsetzbar und praktikabel sein. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bestimmtheitsgrundsatz! Gesetze müssen dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen!) Für die Umsetzung sind die Behörden zuständig. Dafür gibt es Dienstanweisungen, Umsetzungsanordnungen und, und, und. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf mit den Änderungen, die wir nach der Anhörung eingebracht und im Ausschuss beschlossen haben, tragbar ist. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2902, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/1565 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2911. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Entschließungsantrag abgelehnt mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Zustimmung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lisa Paus, Britta Haßelmann, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für eine Bundessteuerverwaltung – Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum Bodensee Drucksache 18/2877 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Als erster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute tagen die Ministerpräsidenten in Potsdam, um über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu sprechen. Ein Thema scheint dabei aber schon wieder vom Tisch zu sein, kaum, dass es einmal darauf lag, nämlich der Kampf gegen Steuerbetrug durch einen effizienten Steuervollzug. Ein einfaches Veto aus Bayern scheint zu genügen, damit gar nicht mehr darüber gesprochen wird. Wir sagen: Wir lassen uns den Mund von den Bayern nicht verbieten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es ist höchste Zeit, dass der Bundestag, der übrigens auf der Bundesebene der Gesetzgeber ist – das ist nicht der Finanzminister, und das ist auch nicht die Bundeskanzlerin –, die Themen anspricht, die aus unserer Sicht mit auf den Verhandlungstisch gehören. Mit unserer Forderung „Für eine Bundessteuerverwaltung – Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum Bodensee“ wissen wir Grüne viele Abgeordnete auch aus den Reihen der CDU/CSU und der SPD in diesem Hause auf unserer Seite. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Thema wieder auf den Verhandlungstisch bringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Denn die Wahrheit ist: Deutschland entgehen jedes Jahr zig Milliarden Euro an Steuereinnahmen aufgrund der ineffizienten Organisation der Steuerverwaltung in unserem föderalen System. Der Bundesrechnungshof bemerkte hierzu 2006: Ein Großteil der Steuererklärungen wird in den Finanzämtern nicht mehr ordnungsgemäß geprüft. Der gesetzmäßige und ordnungsgemäße Vollzug der Steuergesetze ist in Deutschland nicht mehr gewährleistet. – Wenn Steuergesetze in Deutschland nicht mehr umgesetzt werden können, dann besteht wirklich dringender Handlungsbedarf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dafür, dass es so ist, gibt es strukturelle Gründe. Wegen der föderalen Regeln, die wir haben, gilt für jeden Landesfinanzminister in diesem Land das gleiche Paradox: Er will keine Steuern einnehmen. Denn die Kosten für einen zusätzlichen Steuerprüfer muss ein Finanzminister zu 100 Prozent zahlen, von den zusätzlichen Steuereinnahmen bekommt der Finanzminister im Land aber oft nur 10 Prozent, egal ob in Berlin oder in Baden-Württemberg. Es liegt in diesem Fall also tatsächlich am System. Deswegen müssen wir dieses System ändern, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) 2011 haben wir Grüne in elf Landesparlamenten die Regierung zum Zustand der Steuerverwaltung befragt. Das Ergebnis: Kamen in Hamburg auf 10 000 Bürger 20 Finanzbeamte, waren es in Bayern gerade noch 12. Aber damit nicht genug: Bayern reduzierte seine ohnehin niedrige Zahl von Betriebsprüfern noch weiter, während andere Länder wie Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren die Zahl ihrer Betriebsprüfer um 20 Prozent gesteigert haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Wahrscheinlichkeit, Besuch von der Steuerfahndung zu bekommen, war in Hessen beinahe zehnmal größer als in Bayern. Es kann nicht sein, meine Damen und Herren, dass in Deutschland der Wohnort und nicht die Leistungsfähigkeit darüber entscheidet, wie viel Steuern jemand zahlt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Margaret Horb [CDU/CSU]: Das ist eine Unterstellung, Frau Paus! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Und wie war die Effizienz?) Und doch ist die Realität des Jahres 2014 noch schlimmer: Der Umzug eines Steuerpflichtigen von einem Bundesland in ein anderes stellt die Finanzämter hier und heute noch immer vor Herausforderungen unvorstellbaren Ausmaßes. Die elektronischen Daten werden nämlich nicht einfach überspielt, sondern es gehen auch im 21. Jahrhundert zumeist ausschließlich Papierakten auf die Reise. (Margaret Horb [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!) Das neu zuständige Finanzamt muss dann mühsam alle noch relevanten Steuerbescheide der Altjahre per Hand in den PC bringen. Sind noch Einsprüche offen oder Rückstände einzufordern, müssen zusätzlich noch die Buchungskonten des Steuerpflichtigen mit den Altdaten gefüttert werden. Wir brauchen endlich eine bundesweit einheitliche Software, um solchen Koordinationsproblemen ein Ende zu machen, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ingrid Arndt-Brauer [SPD] – Abg. Dr. Jens Zimmermann [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Wie sieht es aus bei den Betriebsprüfungen? Deutschland 2014 heißt, dass große internationale Konzerne in zentralen Steuerabteilungen Bataillone von Steuerberatern und Anwälten beschäftigen. Ihnen gegenüber sitzen im Zweifel vielleicht zwei Betriebsprüfer, die selbstverständlich auch dann, wenn das Unternehmen mehrere Betriebsstätten hat, unabhängig von den Finanzbeamten im anderen Bundesland und jeweils in Eigenregie, die Bilanzierungs- und Steuerehrlichkeit prüfen und auswerten. Kein Wunder, dass Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt nur alle 44 Jahre geprüft werden – die -Finanzämter in Deutschland sind einfach hoffnungslos unterlegen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Weitere Aufgaben kommen: Die OECD erarbeitet im Moment Vorschläge, wie sich die Steuervermeidungsstrategien der Konzerne stoppen lassen. Wir fordern deshalb eine neu zu schaffende Spezialeinheit, die personell und technisch auf Augenhöhe mit den Steuerabteilungen der Konzerne zu bringen ist und dann für sämtliche -Steuerangelegenheiten dieser Großkonzerne und von Einkommensmillionären zuständig sein soll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, da gibt es den Herzenswunsch des Kollegen Zimmermann nach einer Zwischenfrage. Möchten Sie die gestatten? – Ich halte auch die Uhr an. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bitte schön. Dr. Jens Zimmermann (SPD): Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben Hessen angesprochen. Das hat mich jetzt dazu veranlasst, auch länger die Hand zu heben. Ich weiß, das ist nicht unter Regierungsbeteiligung Ihrer Partei in Hessen passiert; aber die Steuerverwaltung und vor allem die Steuerfahndung in Hessen haben ja leider eine wenig rühmliche Vergangenheit. Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, was man in Hessen bereit ist zu tun, um die Steuerfahnder, die damals – man muss es ja so sagen – für verrückt erklärt wurden, zu rehabilitieren. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist jetzt eine interessante Frage! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nebenkriegsschauplatz! Das hat mit dem Thema nichts zu tun!) – Das ist überhaupt kein Nebenkriegsschauplatz. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben völlig recht: Dieser Fall ist unsäglich. Zum Glück haben die betroffenen Steuerbeamten inzwischen vor Gericht Recht bekommen. Ich teile Ihre Auffassung, dass sie sich großen Respekt verdient haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Ich war gerade dabei, auszuführen, dass wir eine Spezialeinheit brauchen, die den Steuerabteilungen großer Konzerne und den Steuerberatern von Einkommensmillionären tatsächlich auf Augenhöhe begegnen kann. Nur so können wir sicherstellen, dass auch leistungsfähige Gruppen angemessen an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden. Dadurch würde übrigens auch der Austausch mit ausländischen Steuerverwaltungen erleichtert, da diese dann nur noch mit einer statt mit 16 Behörden zusammenarbeiten müssten. Eine solche neue Abteilung macht gerade jetzt Sinn, wo die OECD neue Vorschläge erarbeitet, wie wir die Steuervermeidungsstrategien der Konzerne endlich stoppen können. Ich fasse zusammen: Das Thema Bundessteuerverwaltung muss bei den Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen zurück auf den Verhandlungstisch. Erste Schritte, die mindestens gegangen werden müssten, sind: Aufstellung einer Spezialeinheit für den Umgang mit Großkonzernen und Einkommensmillionären. Der unterschiedliche Zustand der Verwaltungen muss endlich transparent gemacht werden und durch bundeseinheitliche Zielvereinbarungen kontrolliert werden. Und wir brauchen endlich eine einheitliche Software. Ich freue mich auf die Debatte, damit wir hier endlich vorwärtskommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Margaret Horb, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Margaret Horb (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer wenn die Gründung einer Föderalismuskommission ansteht oder eine tagt, steht das Thema Bundessteuerverwaltung auf der Agenda. Heute beglücken uns die Grünen mit einer Debatte zu diesem Thema. Die Diskussion ist wichtig, gerade auch im Kontext der Föderalismuskommission; denn die Steuerverwaltung ist der Maschinenraum unseres Finanzsystems. Da ist es nicht so glamourös wie beim Captain, der oben auf der Brücke steht, das Schiff lenkt und beim Captain’s Dinner mit den Gästen plaudert. Aber ohne die Mannschaft im Maschinenraum fährt kein Schiff der Welt. Und ohne eine funktionierende, effiziente Steuerverwaltung funktioniert kein Staat der Welt. Ich finde die Diskussion, die wir heute führen, deshalb gut und richtig. Von dem vorliegenden Antrag der lieben Kollegen und Kolleginnen der Grünen kann ich das leider nicht behaupten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Da ist zunächst der Titel: „Für eine Bundessteuerverwaltung – Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum Bodensee“. Ihre Geografiekenntnisse in allen Ehren, aber gleiche Grundsätze gibt es bereits. Die Abgabenordnung gilt überall in Deutschland gleichermaßen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf dem Papier!) Die Steuerverwaltung ist Ländersache. Die Steuergesetze sind überall gleich, in Flensburg wie am Bodensee. Kommen wir aber zum Steuervollzug; denn darum geht es Ihnen ja. Da schreiben Sie in Ihrem Antrag ernsthaft – ich zitiere wörtlich –: Es kann aber nicht sein, dass die Höhe der Steuerzahlung vom Wohnort abhängt, weil in einem Land geprüft und im anderen weggesehen wird. Ist Ihnen eigentlich klar, was Sie damit sagen? Ich selbst komme aus der Finanzverwaltung. Wenn ich so etwas lese, dann werde ich sauer, und zwar richtig sauer. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat der Bundesrechnungshof geschrieben!) Ich kenne keinen Mitarbeiter, keine Mitarbeiterin, keinen Sachbearbeiter und keinen Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung, der bei Steuererklärungen und prüfungen wegsieht. Hier sind wir auch ganz schnell im Bereich von Straftaten. Wenn Sie einzelnen Bundesländern unterstellen, dass sie ihre Steuerverwaltungen extra schlecht ausstatten, um Standortvorteile zu generieren, dann müssen Sie das auch belegen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wo wir gerade bei den Ländern sind, liebe Kollegen und Kolleginnen der Grünen: Lassen Sie mich Ihnen vorlesen, was Ihr grüner Ministerpräsident Kretschmann von einer Bundessteuerverwaltung hält. Ich zitiere aus dem Mannheimer Morgen: Würde man die Gesetzgebung in diese Richtung ändern, sei der „Kern des Föderalismus“ betroffen, so der Regierungschef. Denn durch die komplette Übertragung der Steuerverwaltung nach Berlin könnten die Länder über den Bundesrat keine Gesetzesinitiative des Bundes mehr beeinflussen. „Das ist aus Gesichtspunkten des Föderalismus keine gute Position“, stellte Kretschmann klar und ergänzte barsch: „Es gibt keinen Anlass, diese Diskussion jetzt weiterzuführen.“ (Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Das ist doch eine klare Abfuhr. Was zeigt uns das? Das zeigt, dass sich die Grünen auf Bundesebene nicht mit ihrem eigenen Ministerpräsidenten abstimmen. Aber das kennen wir ja schon. Wir sehen daran aber auch, dass es bei den Ländern oft eine ganz andere Interessenlage als beim Bund gibt. Gerade die großen Bundesländer achten hier sehr genau auf ihre Eigenständigkeit. Ich komme noch einmal auf mein Bild vom Anfang meiner Rede zurück. Wenn unsere Steuerverwaltung der Maschinenraum ist, dann wollen Sie mit Ihrem Antrag den ganzen Schiffsmotor auswechseln. Das ist nicht realistisch. Das heißt aber nicht, dass der Motor nicht in die Inspektion muss. Wir haben einigen Wartungsbedarf. Nationale und internationale Entwicklungen stellen unser Steuersystem vor neue Herausforderungen, neue Pflichten und Aufgaben. Danach handeln wir. Im Koalitionsvertrag haben wir die Stärkung des Bundeszentralamtes für Steuern vereinbart. Wir werden die Steuerfahndungen der Länder stärker unterstützen. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung muss oberste Priorität haben. Dafür brauchen wir auch eine stärkere Einbindung des Bundes. Das gilt besonders für den Bereich Umsatzsteuerbetrug. Auch wenn prominente Hinterziehungsfälle bei der Einkommensteuer medial immer besonders viel Aufmerksamkeit erregen: Das meiste Geld wird bei der Mehrwertsteuer hinterzogen. Hier entstehen der öffentlichen Hand die meisten Verluste. Hier reden wir auch über organisierte Kriminalität. Diese Form der Steuerhinterziehung ist natürlich länderübergreifend, ja, sie agiert europaweit, sie agiert weltweit. Deshalb macht eine Kontrolle und Bekämpfung auf Bundesebene Sinn. Es macht ebenso Sinn, dass Betriebsprüfungen – insbesondere bei Großunternehmen – auf Bundesebene stattfinden, sei es in alleiniger Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit den Ländern. Um die Fälle für die Bundesbetriebsprüfung auswählen zu können, braucht das Bundeszentralamt aber auch die notwendigen Daten. Damit sind wir bei dem Punkt IT. Der zunehmende Einsatz elektronischer Programme in der Steuerverwaltung ist sinnvoll und notwendig, und das ist Fakt. In einer digitalen und globalisierten Welt muss die Steuerverwaltung digital arbeiten. In diesem Bereich wird eine ganze Reihe von Projekten gerade umgesetzt, läuft bereits oder ist in Planung. Ich selbst habe im Finanzamt mit diesen Programmen gearbeitet und kenne den Nutzen und die Probleme. Ich weiß auch um manches Schönreden von Zahlen, Evaluierungen und wissenschaftlichen Studien. Nur, dadurch erledigt sich keine einzige Steuererklärung oder Steuerprüfung. Fakt ist: Wir brauchen eine funktionierende EDV, und wir brauchen den Dialog mit den Praktikern. Nehmen wir ein ganz besonders anschauliches Beispiel, das sind die ESt-4B-Mitteilungen. Das sind Mitteilungen über Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, beispielsweise über Beteiligungen an GmbHs, Fonds oder Ähnlichem. Diese Mitteilungen werden in Papierform an das Finanzamt geschickt, das für den Bezieher der Einkünfte zuständig ist. Diese Mitteilungen und auch jede Korrekturmitteilung werden zum Teil durch ganz Deutschland geschickt – per Post oder Kurier – und dann im Finanzamt händisch erfasst und verarbeitet. Dieses Verfahren ist unglaublich personalintensiv und fehleranfällig. Daher braucht es hier eine elektronische Lösung, und zwar dringend. Das ist nur ein Beispiel. Wir müssen im Zuge der Bund-Länder-Verhandlungen in das Thema Modernisierung der IT frischen und starken Wind bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Abgeordnete haben aber auch noch eine ganz andere Verantwortung: Steuervollzug und Steuergesetzgebung gehen Hand in Hand. Gesetze müssen auch praxistauglich sein. Darauf müssen wir als Abgeordnete achten. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bieten die Chance, wichtige Teile unseres Motors „Steuervollzug“ zu erneuern, zu reparieren und zu justieren. Das werden wir in den kommenden Monaten auch intensiv tun – mit Sorgfalt, mit Weitblick und ohne Polemik. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Richard Pitterle, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Horb, um bei Ihrem Beispiel zu bleiben: Wir sitzen hier in der Tat auf dem Deck. Der Maschinenraum ist aber leider auf 16 Boote verteilt, auf die wir von unserem Deck aus keinen Einfluss haben. Ich glaube, das ist das Problem. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Juli 2010 hat die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Zustand der Steuerprüfung in Deutschland scharf kritisiert und gefordert, „die Steuerprüfung zu verschärfen und vor allem die Banken härter zu kontrollieren“. So ließen sich Einnahmen um „viele, viele Milliarden Euro“ im Jahr erhöhen. Jeffrey Owens, der Leiter der Steuerabteilung der OECD, sagte zutreffend – ich zitiere –: „Investitionen in die Steuerverwaltung sind Investitionen mit hohen Renditen.“ Aber was ist zwischen Juli 2010 und Oktober 2014 passiert, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition? Es ist in diesem Bereich rein gar nichts passiert, um die Situation zu ändern. Das ist leider die bittere Wahrheit. (Beifall bei der LINKEN) Die Steuergesetze gelten zwar für alle, aber das heißt noch lange nicht, dass auch alle in Deutschland gleichermaßen die anfallenden Steuern zahlen. Es kommt darauf an, in welchem Bundesland man wohnt; denn es gibt große Unterschiede beim Steuervollzug. Wenn die Bundesländer zum einen die Kosten für die Besteuerung zu tragen haben, aber von den zusätzlich eingetriebenen Steuereinnahmen aus Betriebsprüfung und Steuerfahndung kaum etwas behalten dürfen – es war von 10 Prozent die Rede –, ist es nicht verwunderlich, dass sich einige Länder „kostenbewusst“ verhalten und ihr Interesse an intensiven Prüfungen von Steuererklärungen, an Betriebsprüfungen und an Steuerfahndungen eher gering ist. Zum anderen hat der Abbau vieler Stellen in der Finanzverwaltung dazu geführt, dass Steuererklärungen, insbesondere von reichen Selbstständigen und Unternehmen, wenn überhaupt, nur unzureichend geprüft werden können. Dabei muss sich die Finanzverwaltung meist auf die Angaben der Steuerpflichtigen verlassen, ohne sie weiter zu überprüfen. Bundesweit fehlen nach Angaben der Steuergewerkschaft 15 000 Beschäftigte in der Steuerverwaltung. Seit langem fordert die Linke eine Aufstockung der Zahl der Sachbearbeiter, Betriebsprüfer und Steuerfahnder, um zu einer gerechteren Steuererhebung zu kommen, sodass alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Steuervollzug ist zwar Ländersache, aber wer führt die Regierungen in den Bundesländern – mit Ausnahme Baden-Württembergs – an? Entweder die CDU, die CSU oder die SPD. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hätten es somit in der Hand, dort für eine bessere Umsetzung und Durchsetzung der vom Bund und damit von uns erlassenen Steuergesetze zu sorgen. Sie tun es nicht, und das ist schlecht für das gesamte Land. Eine weitere Ursache für die Steuerungerechtigkeit innerhalb Deutschlands liegt in der ineffizienten Steuerverwaltung. Sie ist auf die 16 Länder bzw., wie gesagt, auf 16 Boote verteilt. Das heißt, es gibt unterschiedliche Datenverarbeitungssysteme, unterschiedliche Personalausstattung und unterschiedliche Interessen. Außerdem wird von einzelnen Bundesländern – Stichwort Bayern – laxer Steuervollzug gezielt als Wettbewerbsvorteil zur Ansiedlung von Unternehmen eingesetzt. (Margaret Horb [CDU/CSU]: Herr Pitterle, das ist eine Unterstellung!) Das ist doch nicht zu fassen. (Beifall bei der LINKEN) Ein erster Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit innerhalb Deutschlands wäre eine stärkere Zuständigkeit des Bundes beim Steuervollzug hin zu einer Bundessteuerverwaltung. Das fordern Die Linke und die Grünen seit mehr als zehn Jahren. Meine Damen und Herren, der beste Weg zur Steuergerechtigkeit in Deutschland sind eine einheitliche Durchsetzung der Steuergesetze bundesweit – insbesondere der Steuererhebung –, ein einheitlich funktionierendes Datenverarbeitungssystem in den Finanzverwaltungen, eine ausreichende personelle Ausstattung in den Finanzämtern, einschließlich Betriebsprüfungen, sowie Steuerfahndungen. Wir brauchen eine bundesweit einheitlich handelnde, leistungsfähige Finanzverwaltung, erheblich erweiterte Zuständigkeiten des Bundes sowie die von unserer Fraktion vorgeschlagene Bundesfinanzpolizei. Denn nur so können Steuerumgehung besser bekämpft und Steuerhinterziehung und Steuerbetrug besser verfolgt werden. Die Linke wird diesem guten Antrag der Grünen zustimmen. Tun Sie es auch, meine Damen und Herren der Regierungskoalition! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Andreas Schwarz, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andreas Schwarz (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Jedes Jahr gehen unserem Land Milliarden an Steuereinnahmen verloren, weil es Menschen, aber manchmal auch Unternehmen gibt, die Steuern hinterziehen oder Steuerumgehungsstrategien nutzen und damit die Allgemeinheit schädigen. Alles, was dazu beiträgt, dass dem Staat die Finanzmittel zufließen, die ihm auch zustehen und die er dringend braucht, findet selbstverständlich die volle Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der vorliegende Antrag der Grünen ist somit ein interessanter Vorschlag, über den wir natürlich gerne diskutieren. In unserem Leitmotiv für die Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen setzen wir uns als SPD-Fraktion für eine stärkere Koordinierung und Vereinheitlichung der Steuerverwaltung ein, um, wie wir formuliert haben, „einen Standortwettbewerb zu vermeiden und einen gerechten Steuervollzug zu erreichen“. (Beifall bei der SPD) Lassen Sie uns konstruktiv darüber streiten, wie die Steuerverwaltung effizienter gestaltet werden kann. Die SPD-Fraktion ist auf jeden Fall dabei. Aber das Ergebnis steht am Ende eines solchen Diskussionsprozesses fest und nicht am Anfang. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass es überhaupt keinen Sinn macht, den derzeitigen Verhandlungen über die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vorzugreifen, indem wir jetzt etwas beschließen, obwohl überhaupt noch nicht feststehen kann, wie das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern am Ende tatsächlich aussieht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich unterstreiche aber, dass wir es begrüßen würden, wenn in den Bund-Länder-Verhandlungen mehr Effizienz in der Steuerverwaltung erreicht werden könnte. Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Grünen, machen wir uns doch nichts vor: Die Signale der Länder sind momentan nicht sehr ermutigend. Oder haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, die Antwort auf die Zitate der Kollegin Horb, aus denen hervorgeht, wie Ihr Ministerpräsident in Baden-Württemberg über eine einheitliche Bundessteuerverwaltung denkt? Sie könnten abschließend noch Ihre politischen Freudinnen und Freunde aus dem schwarz-grün regierten Hessen ansprechen und fragen, wie sie den Sachverhalt einschätzen und – in unserem Sinne – um Unterstützung bitten. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Genau!) Ich bin mir aber nicht sicher, ob Ihnen Ihre eigenen Parteifreundinnen und -freunde diesen Gefallen tun würden. Ich weiß aber, dass der Finanzminister Nobert Walter-Borjans in Nordrhein-Westfalen bereits fleißig neue Betriebsprüferinnen und -prüfer einstellt. Das ist der richtige Weg. (Beifall bei der SPD) Die Steuerverwaltungen müssen endlich personell in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Vielerorts ist das leider nicht so. Herr Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hat vor zwei Jahren gesagt – ich zitiere –: Wenn der Steuerzahler weiß, dass das Finanzamt nicht so gut besetzt ist, dann wird er lockerer. Und viele Fälle können gar nicht bearbeitet werden. Unterm Strich sind die Südländer Bayern und Baden-Württemberg hinsichtlich der Personalstärke am unteren Ende der Skala. Seit in Baden-Württemberg Nils Schmid Finanzminister ist, wird hier konsequent gegengesteuert. Über mein Heimatland Bayern kann ich das leider noch nicht sagen. Auf eine Anfrage der bayerischen SPD-Landtagsfraktion Ende Februar 2014 teilte das bayerische Finanzministerium mit, dass es nach der Personalverteilungsberechnung zum 31. Dezember 2013 16 600 Stellen in den Finanzämtern des Freistaats gab. Die Iststärke hingegen wurde mit 14 791,25 Vollzeitkräften angegeben. Wie soll eine Verwaltung effizient arbeiten, wenn von 16 600 Stellen fast 2 000 unbesetzt sind? Bei fast 2 000 unbesetzten Stellen verschenkt der Freistaat Bayern viel Geld, das nachher für die Erfüllung staatlicher Aufgaben fehlt. Bayern ist dringend aufgerufen, seine Finanzverwaltung effizienter zu machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege, es gibt den Wunsch der Kollegin Paus nach einer Zwischenfrage. Wollen Sie diese zulassen? Andreas Schwarz (SPD): Lassen wir sie zu. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Herr Schwarz, Sie haben richtig beschrieben, wie die Gemengelage in den Bundesländern ist. Das bestreite ich auch gar nicht. Trotzdem habe ich wahrgenommen, dass wir beide der Auffassung sind, dass wir Grüne dennoch recht haben. Von daher möchte ich sagen: Die Bundesländer haben sich grundsätzlich zu der Frage „Bundessteuerverwaltung, ja oder nein?“ positioniert. Mit unserem Antrag versuchen wir, uns genau dieser Frage zu stellen. Wir sagen: Zwischen Schwarz und Weiß gibt es vielleicht noch Schritte dorthin. Vielleicht macht es Sinn, noch einmal zu verhandeln, ob man nicht doch noch weitere Schritte gehen kann. Das ist unser Angebot heute. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie bereit sind, mit Ihren Leuten zu sprechen, so wie wir bereit sind, noch einmal mit unseren Leuten zu sprechen, um die Schritte hin zu einer Bundessteuerverwaltung und zu einem effizienteren Steuervollzug in Deutschland zu gehen? Andreas Schwarz (SPD): Liebe Frau Kollegin Paus, die Verhandlungen laufen; das habe ich gerade erwähnt. Alles ist im Fluss, wir sind im Gespräch. Natürlich werden auch wir mit unseren Vertretern in den Ländern reden, genauso wie sicherlich auch Sie mit Ihren Vertretern in den Ländern reden werden. Aber machen wir uns nichts vor: Das wird ein schwieriger, steiniger Weg. Wir haben den Föderalismus, und das ist auch gut so. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wenn der Föderalismus gut ist, Herr Schwarz, dann verstehe ich Sie nicht! – Gegenruf der Abg. Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Man kann ihn ja noch besser machen!) Hier geht es um die Verlagerung von Kompetenzen. Dieser Weg – da möchte ich an die Worte eines Sängers erinnern – wird kein leichter sein; er wird sicherlich auch steinig sein. Man sollte aber auch hier eine Politik der kleinen Schritte angehen und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. (Beifall bei der SPD) Die Verhinderung von Steuerhinterziehung ist aber nicht nur eine Frage der effizienten Ausrichtung der Steuerverwaltung. Steuerbetrug bzw. -vermeidung kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle staatlichen Ebenen ihren Teil dazu beitragen. Da geht es im Moment in Europa Schlag auf Schlag. Bereits im Oktober wird sich in Berlin ein globales Steuerforum treffen, auf dem viele weitere Staaten den weltweiten Standard für den automatischen Informationsaustausch gegenzeichnen werden. Am Dienstag wurde verkündet, dass auf europäischer Ebene ab dem Jahr 2017 in fast allen europäischen Staaten der automatische Austausch von Bankdaten gelten wird. Dies sind großartige Erfolge, zu denen wir der Bundesregierung und dem Bundesfinanzminister natürlich ganz herzlich gratulieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir werden noch im November im Deutschen Bundestag eine deutliche Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige beschließen. Hier hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern einen hervorragenden Gesetzentwurf vorgelegt. Es ist gerecht, Steuer-hinterziehung streng zu bestrafen, und so wird es für Steuerhinterzieherinnen und -hinterzieher gerechterweise immer teurer und schwieriger, einer Strafe zu entgehen. Wir sind sehr zufrieden, dass auf allen Ebenen deutliche Fortschritte bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs erreicht werden konnten. Aber das reicht uns noch nicht. Deshalb werden wir diesen Weg konsequent weitergehen. Wir laden alle herzlich ein, uns auf diesem Weg zu begleiten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Uwe Feiler, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Uwe Feiler (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Für eine Bundessteuerverwaltung – Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum Bodensee“ – eine plakative Überschrift für einen Antrag. Ich hoffe, dass diese Grundsätze auch nördlich von Flensburg, zum Beispiel auf der Insel Sylt, und im Landkreis Oberallgäu, der südlich des Bodensees liegt, Anwendung finden sollen. Plakative Überschriften und Anträge sind meist für die Galerie gefertigt, ähnlich einem Torwart beim Fußball, der, obwohl der Ball direkt auf ihn zufliegt und er ihn leicht fangen könnte, einen Schritt zur Seite geht und zu einer Flugparade ansetzt, um damit zu glänzen. Das Problem bei diesen Flugeinlagen ist, dass man sich den Ball manchmal selbst ins Tor wirft. Vielleicht lohnt es sich zu Beginn der Debatte, die wir gemeinsam im Finanzausschuss sicherlich noch vertiefen werden, uns noch einmal vor Augen zu führen, dass es durchaus gute Gründe gab, die Steuerverwaltung zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Alliierten haben das gemacht!) Auch dadurch sollte sichergestellt werden, dass der Zugriff auf die Steuereinnahmen in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern liegt, und verhindert werden, dass eine staatliche Ebene zum Bittsteller degradiert wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Sozialdemokrat Walter Menzel, der eine Bundessteuerverwaltung befürwortete, verwies in den Beratungen des Parlamentarischen Rats darauf, dass in der Weimarer Republik der Bund des Öfteren von der Reichsfinanzverwaltung dahin gehend Gebrauch machte, dass er missliebigen Ländern den Geldhahn zudrehte. Auch wenn heutzutage diese Befürchtungen oder Wünsche, je nach Sichtweise, überholt erscheinen, machen sie im Kern aber noch einmal deutlich, dass die Länder eben nicht nur bessere Regierungsbezirke des Bundes, sondern Partner auf Augenhöhe sind. Auch ich stehe einer Bundessteuerverwaltung positiv gegenüber. Wir alle kennen aber auch das Ergebnis der Föderalismuskommission II. Auf eine Bundessteuerverwaltung konnte man sich damals leider nicht einigen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Bundesfinanzminister hier erneut die Initiative ergriffen hat, dieses Thema auch für die neuen Gespräche auf die Agenda zu setzen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na also!) Bislang habe ich noch keinen Vorstoß des Landes Baden-Württemberg vernommen – in dem Sie ja immerhin den Ministerpräsidenten stellen –, das Grundgesetz und das Finanzverwaltungsgesetz zu ändern, um die Landesfinanzverwaltung in eine Bundessteuerverwaltung zu überführen. Ganz im Gegenteil: Auch Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, wo die Grünen immerhin mitregieren, lehnen eine Bundessteuerverwaltung entschieden ab und haben das auf der jüngsten Tagung der Finanzminister noch einmal deutlich gemacht. Der gerade erwähnte Ball, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, befindet sich somit in Ihrem Tor. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Vorbehalte gegen eine Zentralisierung werden Sie auch nicht mit Geld und warmen Worten zerstreuen. Beim Lesen des Antrages kann man den Eindruck gewinnen dass es nur darum ginge, den Ländern genügend Geld für die Übernahme der Pensionslasten anzubieten; dann würden diese auch zustimmen. So einfach ist es leider nicht. Wir müssen in der Diskussion aber auch die Themen sauber trennen. Im Antrag sprechen Sie zum einen die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, das BEPS-Projekt der OECD-Staaten, Steuervermeidungsmodelle von großen Kapitalgesellschaften und auch Fragen der Effektivität der Steuerverwaltung an. Damit verheben Sie sich. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Feiler, mögen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schick zulassen? Uwe Feiler (CDU/CSU): Ja, natürlich. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, ich möchte nur die Frage stellen, warum Sie eigentlich den Bundesfinanzminister, der Ihrer Partei angehört, im Regen stehen lassen, obwohl er den Vorschlag gemacht hat, eine Bundessteuerverwaltung zu errichten. Es wäre doch sinnvoll, dass der Bundestag ihn an dieser Stelle unterstützt; schließlich sind wir uns in der Sache an vielen Stellen einig. Warum unterstützen Sie ihn nicht? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uwe Feiler (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Kollege, der Bundesfinanzminister, aber auch die Große Koalition sind in Verhandlungen und debattieren darüber. Die Errichtung einer Bundessteuerverwaltung ist für mich persönlich nur gemeinsam mit den Ländern durchzusetzen. Dies werden wir – das haben wir jetzt erfahren müssen – nicht schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deswegen ist der einzige und richtige Weg, das Bundeszentralamt für Steuern entsprechend zu stärken. (Beifall bei der CDU/CSU – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben aber noch gar nicht richtig angefangen! Eine tolle Verhandlungsstrategie gleich am Anfang!) Ich fahre fort. Auch meine Fraktion beschäftigt sich intensiv mit der Frage, wie die Aufgaben- und Finanzverantwortung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II neu geordnet werden kann. Das Gleiche gilt im Übrigen für die zuvor genannten Projekte. Ich bezweifle aber sehr, dass Sie mit dem Instrument der Bundessteuerverwaltung all diese Aufgaben lösen, wie Sie es in Ihrem Antrag andeuten. Jedes einzelne Projekt ist ein Kraftakt, sowohl in der politischen Diskussion als auch in der Umsetzung. Die deutsche Finanzverwaltung gehört trotz ihres föderalen Aufbaus zu den effizientesten der Welt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ansonsten wäre Deutschland ja auch kaum angefragt worden, südeuropäischen Ländern beim Aufbau einer gut funktionierenden Steuerverwaltung zu helfen. Gleichwohl weiß ich, dass nichts so gut ist, als dass es nicht noch weitere Verbesserungspotenziale gibt. Um diese Potenziale zu heben, wurden bereits Maßnahmen ergriffen, an die ich an dieser Stelle noch einmal erinnern möchte. Als Beispiel sei die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges genannt: Das Bundeszentralamt für Steuern wurde gestärkt und dort eine bundesweite Datenbank eingerichtet, in der alle Fälle im Bereich des Umsatzsteuerbetrugs bundesweit erfasst werden und auf die alle mit der Prüfung betrauten Beamten in den Ländern online zugreifen können. Zusätzlich wurde mit der „Zentralen Stelle zur Koordinierung von Prüfungsmaßnahmen in länder- und staatenübergreifenden Umsatzsteuer-Betrugsfällen“, die auf den sinnlichen Namen KUSS hört, ein Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen im In- und Ausland eingerichtet. Ferner unterstützt das Bundeszentralamt für Steuern die Länder bei der Besteuerung von Umsätzen im elek-tronischen Handel, indem im Internet nach Unternehmen und Personen gesucht wird, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. So werden das Umsatzsteueraufkommen, aber auch die Wettbewerbsgerechtigkeit gesichert. All das sind Ansätze, die auch als Vorbild für andere Bereiche dienen können, um die Kooperation von Bund und Ländern zu verbessern. Das Bundeszentralamt für Steuern könnte beispielsweise die Länder auch bei der Entwicklung und dem -Betrieb einer einheitlichen Software für die Finanz-verwaltungen des Bundes und der Länder unterstützen. Entwicklungskosten würden hierdurch sinken, die Fallbearbeitung würde vereinfacht, aber auch eine bundeseinheitliche Auswertung würde ermöglicht. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass so -darüber hinaus sichergestellt werden könnte, dass der -Informationsaustausch sowohl zwischen den Länder-behörden als auch zwischen Bund und Ländern entscheidend verbessert wird. Weiter müssen wir uns darüber verständigen, welche Anreize Ländern gegeben werden können, im eigenen Interesse ihre Steuerverwaltung zu optimieren. Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in den Ländern, in denen Sie Verantwortung tragen, für eine Kompetenzerweiterung des Bundeszentralamts für Steuern zu werben. In Bayern haben wir ein Alleinstellungsmerkmal. Wir werden innerhalb unserer Fraktion mit den Kolleginnen und Kollegen der CSU intensiv über das Thema diskutieren. Zum Schluss meiner Rede noch ein Satz: Bund und Länder haben im Bereich von Haushalt und Finanzen eine gemeinsame gesamtstaatliche Verantwortung, der sie gerecht zu werden haben. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als letztem Redner in dieser Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Lothar Binding, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Es ist schon verwunderlich, dass wir uns mit einem Antrag so schwertun, dessen Inhalt irgendwie alle ein bisschen teilen. Lisa Paus hat gesagt: Es liegt am System. – Das stimmt auch irgendwie. Aber wer ist eigentlich das System? (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das System sind irgendwie auch wir. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja!) Das System sind Menschen. Das System ist vielleicht auch Ministerpräsident Kretschmann; (Heiterkeit bei der CDU/CSU) den fragen wir vorsichtshalber gar nicht. Das System sind auch die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg, die schwarz-grüne Regierung in Hessen, ein Finanzminister Söder. Wenn wir uns die alle jetzt einmal vorstellen, dann merken wir schon, dass es in dieser komplexen föderalen Lage mit so vielen unterschiedlichen Interessen verständlich ist, wie alle reagieren. Wir fragen uns einfach, ob es klug ist, jetzt mit einem solchen Antrag die Verhandlungsoptionen, die wir den anderen einräumen wollen und müssen, um zu einem guten Ergebnis zu kommen, im Grunde zu beschränken. Wir wollen die Verhandlungsoptionen offenlassen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ja, es gibt verschiedene Verhandlungsstile. Nachdem man 20 Jahre so irgendwie verhandelt hat, könnte man darüber nachdenken, ob man den alten Stil beibehält oder einen neuen findet. – Wir wollen an dieser Stelle nichts verschütten, um die Optionen offenzuhalten. Jetzt bitte ich Sie alle einmal, in die Rolle eines Landespolitikers zu schlüpfen – ein Soziodrama sozusagen – und sich eine Formulierung anzuhören, die im Antrag enthalten ist: „Übertragung der Kompetenz der Steuerverwaltung auf den Bund“. Welche Reflexe haben wir im Kopf? Das ist klar: Abwehrreflexe. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso? Wir haben auch gerade die Kompetenz bei der Bankenunion übertragen!) Das verschüttet Verhandlungsoptionen. Insofern ist der Antrag sogar kontraproduktiv, auch wenn wir im Grunde gar nicht so weit auseinanderliegen. Wir wissen doch: In Reinkultur werden wir unsere Ziele nicht erreichen. -Deshalb müssen wir immer die Interessen der anderen mitdenken. Margaret Horb und Andreas Schwarz haben es schon gesagt – Richard Pitterle hat es auch zitiert –: Wir sitzen in einem Boot. – Das stimmt. Die Abgabenordnung, andere Gesetze, das ist das große Boot. Da sitzen wir drin. Dieses Bild nehme ich auf: Wir haben aber 16 verschiedene Maschinenräume mit unterschiedlichen Drehzahlmomenten in den Motoren. Die werden anders geschmiert, (Bernhard Daldrup [SPD]: Geschmiert, ja!) die werden anders gesteuert. Sie wissen, es ist ein großes Problem, die zu koordinieren. Gehen Sie mal runter in den Maschinenraum, und sagen Sie den Leuten, dass sie alle das Gleiche machen sollen! Das wird richtig schwierig! (Beifall bei der SPD) Insofern wäre der Antrag gut – er ist auch gut gemeint –, aber er ist für eine Welt, die wir nicht haben, und das macht es natürlich schwierig. Ich fände es wichtig, zuvor einmal festzustellen, dass wir in ganz vielen Einrichtungen, auf ganz vielen Ebenen exzellente Kompetenz -haben. (Beifall der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU]) Wir haben gute Fachleute im BMF, in den Länderfinanzministerien sowie im Bundeszentralamt für Steuern. Es wäre wichtig, das zu bündeln. Denn das – so muss man sagen – gelingt im Moment nicht hinreichend. Deshalb ist der Vollzug unterschiedlich, und deshalb wird auch die Steuererhebung nicht von allen als gerecht empfunden. Die Wirkung der vorhandenen Kompetenz geht ein Stück weit durch innere Reibungskräfte verloren. Wir wissen – das ist kein Geheimnis –, dass die -Betriebsprüfungen unterschiedlich gehandhabt werden. Wenn man sich die personelle Ausstattung anschaut – ich will das nicht ausführen; Andreas Schwarz hat das hinreichend gemacht –, erkennt man, dass die Gleichheit der Besteuerung wohl nicht in allen Fällen sichergestellt werden kann. Dabei geht es – einige Kollegen sind schon darauf eingegangen – ganz offensichtlich beispielsweise um die EDV. Der Wildwuchs in der EDV ist ein dickes Problem. Man könnte übrigens denken, dass das im privaten Bereich besser läuft. Wer sich einmal in einem Großbetrieb umguckt, wird bemerken, dass sich jede Abteilung am allerliebsten auf ihre eigene EDV beruft und um -Gottes willen nicht das machen will, was alle anderen machen. Das ist eine durchaus sehr weit verbreitete Krankheit. Dadurch wird aber eine Rationalisierung verhindert. Wir wissen, dass die EDV die Zukunft in der Steuererhebung ist. Speziell bei der Einkommensteuer werden im Augenblick ein einheitlicher Vollzug bzw. automatisierte Verfahren behindert. Das hängt sehr stark mit 16 nicht gleichen Systemen zusammen. Deshalb ist das Anliegen des Antrags auch richtig, eine stärkere Rolle des Bundes zu erreichen, um eine bessere Abstimmung hinzubekommen. Dem würden die Länder noch nicht widersprechen; aber die Abgabe von Kompetenz ist ihnen unangenehm. In diesem Zusammenhang wird dann auch immer gesagt: Dann müsst ihr auch die Kosten übernehmen. – Die allerdings sind im Antrag noch nicht so ganz sauber herausgearbeitet worden. Über die Pensionslasten und all das, was an personellen bzw. finanziellen Aufgaben zu übernehmen wäre, wenn das Ganze sofort beim Bund gebündelt werden würde, wurde noch nicht hinreichend nachgedacht. Man muss sich das einmal abgezinst zum Zeitpunkt null der Einrichtung dieser Verwaltung vorstellen. Ich schaue auf die Regierungsbank, um herauszufinden, wie hoch dieser Betrag ist. – Ich sehe, der -Kollege Kampeter denkt an einen zweistelligen Milliardenbetrag. Das wäre natürlich relativ viel. Darüber müssten wir dann getrennt reden. Insofern glauben wir, dass es klug ist, über eine Bündelung der Kompetenzen und auch über eine Zuordnung von Kompetenzen im Bund nachzudenken und klug mit den Ländern zu verhandeln. Deshalb sollten wir im Moment auf diesen Antrag verzichten und einmal schauen, wie die Länder auf unsere Toleranz bzw. unser Angebot eingehen. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2877 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) Drucksache 18/2662 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/2903 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Als erster Rednerin in dieser Aussprache erteile ich das Wort der Abgeordneten Gabriele Katzmarek, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Gabriele Katzmarek (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung kein inhaltlich neues Gesetz. Das ERP gibt es seit 60 Jahren. Es hat sich als Programm zur Entwicklung und Unterstützung der deutschen Wirtschaft bewährt. Selbstverständlich hat sich in den letzten Jahren beim ERP einiges verändert, an Bedeutung aber hat es nicht verloren. Die Veränderungen der Ausrichtung liegen auf der Hand. Wurden früher kleine Autowerkstätten von nebenan gefördert, geht es heute um Unterstützung zum Beispiel bei der Gründung eines Biotechunternehmens. Waren es früher einzelne Industriezweige, die man stärken wollte, geht es heute um den technologischen -Megatrend Industrie 4.0, auf den wir uns konzentrieren wollen. Dies ist ein Thema, dessen sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angenommen hat und das auch wir als SPD-Fraktion aufgegriffen haben und über das wir diskutieren. Rechtzeitig Weichen stellen, begleiten und unterstützen: Das ist wichtig und richtig. Das ist Wirtschaftspolitik. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die aktuellen Korrekturen an den Konjunkturprognosen zeigen: Wir müssen weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, um unsere Wirtschaft zu unterstützen. Im Zentrum stehen dabei kleine und mittelständische Unternehmen. Diesen Unternehmen in ihrer Wachstumsphase und in ihrer Expansionsphase Geld in Form von Krediten zur Verfügung zu stellen, ist eine zentrale Herausforderung. Mit den Sicherheiten, die wir über das ERP bereitstellen, leisten wir einen Beitrag zur Finanzierungsgrundlage. Einen weiteren Schwerpunkt legt das Programm auf den Bereich des Gründens. Start-ups bei ihren ersten Schritten über günstige Kredite unter die Arme zu greifen, ist ein wichtiger Beitrag, manchmal sogar überlebensnotwendig. Zahlreiche Start-ups aus der IT-Branche, insbesondere im Bereich der IT-Dienstleistungen, oder aus der Biotechnologiebranche brauchen verlässliche -finanzielle Rahmenbedingungen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Forschende und innovative junge Unternehmen sorgen mit dafür, dass die Wertschöpfung einen lokalen Niederschlag erfährt, dass mehr Innovationen ihren Weg zum Markt finden. Als Innovationsschmiede sind kleine und mittlere Unternehmen wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfungskette. Eine nachhaltige Unterstützung dieser Betriebe trägt dazu bei, dass Deutschland wettbewerbsfähig bleibt und international konkurrenzfähig ist. Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen deshalb den Gesetzentwurf zur Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für 2015. Er setzt richtige Akzente und wird dazu beitragen, dass Deutschland auch in den kommenden Jahren gut aufgestellt ist. Das hilft der deutschen Wirtschaft, das trägt zur Sicherung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei. Was, meine Damen und Herren, aber nicht hilft, ist Pessimismus, vor allem, wenn er politisch instrumentalisiert und für ideologische Auseinandersetzungen genutzt wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit Verwunderung haben viele meiner Kolleginnen und Kollegen und ich Aussagen zur Kenntnis genommen, dass der Mindestlohn, die Frauenquote und die Rente mit 63 unsere heimische Wirtschaft gefährden oder gar direkt für die um 0,6 Prozent reduzierte Wirtschaftsprognose verantwortlich seien. Einmal abgesehen von dem logischen Bruch, dass der Mindestlohn erst in einigen Monaten wirkt, steht fest: Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Erfolg sind kein Widerspruch. Im Gegenteil: Soziale Gerechtigkeit und sozialer Frieden sind Standortvorteile in der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall bei der SPD) Mein persönliches Highlight – daran möchte ich Sie teilhaben lassen – bei den in den letzten Tagen gemachten Aussagen ist die Annahme, dass die Frauenquote irgendwie monetär, verwaltungstechnisch oder strukturell einen negativen Effekt auf die Entwicklung der deutschen Wirtschaft hat. Mit einer ernsthaften Diskussion hat das natürlich gar nichts zu tun. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das war Ihr Koalitionspartner!) – Ja. – Wer solche Aussagen trifft, der lebt, sage ich mal, in einer Welt, die wir schon lange überwunden haben. Dieses Weltbild passt nicht in das heutige Jahrhundert. Frauen sind kein Wirtschaftshemmnis, meine Damen und Herren. Frauen sind ein Erfolgsfaktor in modernen Unternehmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das müssen Sie der CDU/CSU sagen!) Sehr geehrte Damen und Herren, die Veränderungen der außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die dadurch eingetrübten Konjunkturaussichten taugen nicht für ideologische Auseinandersetzungen und auch nicht dafür, unsere werteorientierte Außenpolitik infrage zu stellen. Ich kann nur davor warnen, negative Stimmung zu verbreiten und hier in diesem Parlament beschlossene Gesetze, noch bevor sie in Kraft treten, wieder infrage zu stellen; denn das ist schädlich für die Wirtschaft. Das sollten wir nicht machen. Unser Ziel ist es, die Wirtschaft gezielt zu unterstützen, und zwar genau dort, wo es notwendig ist. Den Ansatz kann man gut im ERP-Wirtschaftsplangesetz ablesen. Es ist ein optimistischer, ein nach vorne gerichteter Ansatz. Durch eine intensive und nachhaltige Stärkung kleinerer und mittelständischer Unternehmen wird es gelingen, Deutschland und Europa wettbewerbsfähig zu halten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster für die Fraktion Die Linke ist der Kollege Thomas Nord. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Nord (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Frau Katzmarek für die Begründung des Gesetzentwurfes und für viele ihrer Argumente danken. Ich will diese jetzt nicht wiederholen. Was das Gesetz betrifft, sind wir uns ja hier im Saal in der Sache durchaus einig. Die Linke wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Was bleibt, wenn man den Gesetzestext hier nicht weiter kommentieren will, zum Thema zu sagen, was noch nicht gesagt worden ist? Aus unserer Sicht ist zu kritisieren, dass die Verteilung der Gelder aus dem ERP-Sondervermögen nicht besonders transparent erfolgt. Wir denken schon, dass daran in den kommenden Jahren noch gearbeitet werden muss. Ansonsten kann man an dieser Stelle vielleicht etwas zur Geschichte des Sondervermögens und zu dem, was wir aus ihr lernen können, sagen. Das Sondervermögen entstand nach 1948 im Zusammenhang mit dem Marshallplan und wird heute durch das Wirtschaftsministerium verwaltet. Im Dezember 1949 wurde ein Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossen. Dieses behandelte die Verwaltung einer Summe von circa 6 Milliarden D-Mark, die kleinen und mittelständischen Unternehmen zum Aufbau der Wirtschaft, der Verkehrs- und Energieinfrastruktur als revolvierende Kredite zur Verfügung gestellt wurden, eine nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg überlebenswichtige Hilfe für das zerstörte Westdeutschland. Die Tilgungsleistungen und Zinsen sind in das Sondervermögen eingeflossen. In den ersten Jahren wurde auf eine Tilgung zumeist verzichtet. Sie konnte aber freiwillig erfolgen. Nach dem Schuldenerlass vonseiten der USA 1953 musste Westdeutschland nur einen geringen Teil des bewilligten Kredits zurückzahlen. Ich will noch einmal die wichtigsten Fakten wiederholen: Zinsen sind in das Sondervermögen eingeflossen, auf eine Tilgung wurde verzichtet. Auch der Begriff Schuldenerlass ist in diesem Zusammenhang, glaube ich, nicht ganz uninteressant. Bereits 1966 waren die Kredite zurückgezahlt. 1953 wurde festgelegt, dass die Mittel ausschließlich dem Wiederaufbau und der Förderung der deutschen Wirtschaft dienen sollten. Nach Beendigung der eigentlichen Phase des Wiederaufbaus wurden ERP-Kredite zur Unterstützung der Exportwirtschaft und insbesondere zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen verwendet. Seit den 1990er-Jahren werden die Mittel schwerpunktmäßig zur Förderung des ostdeutschen Mittelstands verwendet, auch das eine durchaus positive Entwicklung. Heute werden zum Beispiel Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Betrieben sowie im privaten Haus- und Wohnungsbau aufgelegt. Die Linke befürwortet diese spezielle Förderung des Mittelstandes, und sie befürwortet, dass ein erheblicher Teil des Vermögens der Bewältigung der Energiewende dient. Dies entspricht dem Gedanken der Nachhaltigkeit. Was also kann man aus dieser Geschichte lernen? Angesichts der europäischen Austeritätsdebatte ist das ERP-Sondervermögen ein sehr gutes Beispiel dafür, welche alternativen Möglichkeiten bestehen, um mit der derzeitigen Lage in der Europäischen Union und insbesondere der Euro-Zone umzugehen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Statt den Mitgliedstaaten die Sparkrause anzulegen und bei sprudelnden Steuerquellen eine Nullrunde für den eigenen Haushalt aufzulegen, stehen hier Wiederaufbau, wirtschaftlich sinnvolle Kredite und Schuldenerlass im Mittelpunkt einer klugen Politik. Diese ist inzwischen ein fast 70-jähriges Erfolgsmodell. Es wird aber offensichtlich heute nicht mehr verstanden; denn sonst gäbe es ja andere Antworten auf die Staatskrisen unserer Zeit als die gegenwärtig von der Bundesregierung praktizierten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Andreas Lenz, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dirk Becker [SPD]) Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten den Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz werden in diesem Jahr Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von 807,9 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Mittel ermöglichen Ausleihungen an die verschiedenen Kreditprogramme in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro. Die Gelder des ERP-Sondervermögens – ERP steht für European Recovery Program – haben, wie wir vorhin von Herrn Nord gehört haben, ihren Ursprung im Marshallplan des damaligen US-Außenministers George Marshall. Man kann zu Recht sagen, dass es ein Glücksfall war, dass Deutschland neben anderen europäischen Ländern Hilfe über den Marshallplan zuteilwurde. Deutschland war es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern nicht erlaubt, die Gelder einfach konsumtiv auszugeben; es war Auflage, den Kapitalstock zu erhalten. Wenn sich Gregor Gysi, wie heute Morgen, Gedanken über einen Marshallplan für europäische Krisenländer macht, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Da hat er recht!) muss er wissen, dass sich Deutschland durch den Marshallplan eben nicht zusätzlich verschuldet hat. Mit dem langfristig angelegten Einsatz der Gelder für Zinsverbilligungsdarlehen konnte ein Hebel gefunden werden, um die ursprünglichen Hilfsgelder um ein Vielfaches zu erhöhen. Investitionen vor allem in Handwerk und Mittelstand wurden so erfolgreich angereizt. Auch heute noch helfen die ERP-Förderungen zahlreichen Existenzgründern und innovativen mittelständischen Unternehmen. Das Programm trägt zur Sicherung und Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze bei. Die ERP-Programme umfassen im Wesentlichen die regionale Wirtschaftsförderung, die Finanzierung von Existenzgründungen, die Förderung von Innovationen und das Gebiet der Exportfinanzierungen. Das Regionalförderprogramm umfasst ein Kreditvolumen von 350 Millionen Euro, und es ist nach wie vor wichtig. Das Volumen der Gründerkredite beträgt rund 3,7 Milliarden Euro. Hiermit werden Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen gefördert. Hierunter fällt auch der High-Tech-Gründerfonds, der eine Finanzierung technologieorientierter Neugründungen mit hohem Kapitalbedarf auf Basis von Beteiligungskapital ermöglicht. Die Innovationsfinanzierung unterstützt die marktnahe Forschung und die Entwicklung innovativer Produkte. Das ERP-Exportfinanzierungsprogramm ermöglicht eine Festzinsfinanzierung deutscher Exportaufträge und umfasst rund 1 Milliarde Euro. Angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase wird die Frage laut, ob man Zinsverbilligungsmaßnahmen überhaupt noch braucht. Diese Frage ist sicherlich berechtigt. Jedoch werden bei Existenzgründungen von den Banken immer noch hohe Risikoaufschläge erhoben. Gerade in Bereichen, in denen Banken bei der Kreditvergabe zurückhaltend sind oder ein geeignetes Angebot fehlt, können in vielen Fällen erst die Förderprogramme eine Finanzierung ermöglichen. Die Bundesregierung hat die Wachstumsprognose in dieser Woche, wie schon gehört – wir alle wissen es –, nach unten korrigiert. Die Herbstprognose geht von einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,2 Prozent aus, bisher waren 1,8 Prozent erwartet worden. 2015 wird der Zuwachs voraussichtlich 1,3 Prozent betragen. Dies ist sicherlich auch und vor allem den zahlreichen Krisen auf der Welt geschuldet, die nun auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland durchschlagen. Stabilisierend wirkt die gute Beschäftigungssituation. Allein 2014 steigt die Zahl der Beschäftigten noch einmal um 325 000 Personen an. Dadurch ist auch die Inlandsnachfrage intakt und steigt dieses Jahr um 1,4 Prozent. Wir müssen nun jedoch alles tun, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft dauerhaft zu sichern. Das heißt, wir brauchen weiterhin einen flexiblen und damit aufnahmefähigen Arbeitsmarkt und einen stabilen wirtschaftspolitischen Rahmen, um langfristige Investitionen zu ermöglichen. Gerade bei der Energiepolitik haben wir hier erste wichtige Weichen gestellt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir brauchen natürlich mehr Investitionen. Die ERP-Programme helfen vor allem dem Mittelstand dabei, diese zu tätigen. Lediglich 8 Prozent der Investitionen tätigen der Staat oder öffentliche Institutionen. Wir müssen es also schaffen, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren; die Kanzlerin sprach diesen Punkt heute Vormittag bereits an. Dafür brauchen wir ein Klima für Investitionen und Innovationen, das es Gründern ermöglicht, ihre Ideen in Form von Produkten auch durch privates Kapital zu verwirklichen. Wir geben in Deutschland mittlerweile viel Geld für Forschung und Entwicklung aus. Wir haben die Zielmarke von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bereits überschritten. Damit nehmen wir weltweit eine Spitzenposition ein. Ja, wir sind ein Land der Ideen. Wir müssen jedoch verstärkt dafür sorgen, die Ideen auf die Straße zu bringen. Es muss gelingen, dass aus Ideen Firmen und Produkte werden, die international konkurrenzfähig sind. Dazu bedarf es – da jede Schöpfung auch ein Wagnis ist – Wagniskapitals. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die KfW, die hauptsächlich für die ERP-Programme verantwortlich ist, ist eine Bank und deshalb dem Bankenrecht, also dem KWG, unterworfen. Banken stellen die Risikobetrachtung in den Vordergrund. Gerade bei Start-ups brauchen wir jedoch eine Chancenbetrachtung. Wenn ich mit jungen Gründern spreche, dann sagen mir diese, dass wir in Deutschland gute Startprogramme haben. Vor allem hervorzuheben ist der High-Tech-Gründerfonds mit einem Volumen von circa 300 Millionen Euro, der mit privatem Kapital kofinanziert wird. Hier werden jährlich circa 40 Unternehmen mit bis zu 1 Million Euro gefördert. Rund 250 Unternehmen aus dem Hightechbereich wurden so innerhalb der letzten sechs Jahre finanziert und ihre Produkte erfolgreich auf den Weg gebracht. Mit dem Förderprogramm EXIST, das Teil der Hightech-Strategie ist, werden innovative Unternehmensgründungen unterstützt. Der Schwerpunkt liegt dabei darauf, die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Studienfreund von mir gründete vor sechs Jahren mithilfe des EXIST-Programms eine Firma. Im Anschluss wurde das Unternehmen vom High-Tech-Gründerfonds erfolgreich weiterfinanziert. Im Rahmen des German Silicon Valley Accelerators, einem Programm des Wirtschaftsministeriums, wurde das Start-up nach Silicon Valley eingeladen, um so den Eintritt in den US-amerikanischen Markt zu unterstützen. Mein Studienfreund lernte dort Venture-Capital-Geber kennen, die er in Deutschland vergebens suchte. Das ist grundsätzlich gut. Die Firma hat mittlerweile über 30 Mitarbeiter und steht kurz vor dem Erreichen dauerhafter Gewinne. Aber noch besser wäre es doch, wenn dieses Kapital von privaten Investoren aus Deutschland zur Verfügung gestellt worden wäre. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir brauchen auch in Deutschland die Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung nach der Gründungsphase. Strukturell geht es darum, dass beispielsweise institutionelle Anleger mehr Spielraum für Anlageformen der Wagnisfinanzierung erhalten. Die Tatsache, dass Eigenkapital höher besteuert wird als Fremdkapital, ist dabei häufig nicht förderlich. Darüber hinaus brauchen wir für schnell wachsende Unternehmen langfristig die Möglichkeit der Kapitalmarktorientierung. Diese muss natürlich seriös und transparent ausgestaltet sein. Nur so kann langfristig genügend Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden. Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Die Innovationen von heute sind der Wohlstand von morgen. Wir brauchen das ERP-Sondervermögen auch weiterhin für die Regionalförderung und für die Mittelstandsfinanzierung. Doch genauso wie in den 50er-Jahren müssen wir uns die Frage stellen, wie wir aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens den größtmöglichen Nutzen für unsere Volkswirtschaft, für Gründungen, Innovationen und Investitionen erzielen. Hier wurde bereits vieles erreicht, aber gemeinsam können wir noch mehr erreichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Dieter Janecek, Bündnis 90/Die Grünen. Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich stelle in der heutigen Debatte viel Einigkeit fest, von links bis zur CSU. Auch die Grünen – das wird Sie nicht verwundern – loben das ERP-Programm. Allerdings stellen wir auch ein Stück weit infrage, inwiefern es zeitgemäß ist, ein solches Programm zu haben. Aber wir haben es. Es ist gut für den Mittelstand. Es ist auch gut, darauf hinzuweisen, dass wir zu Dank verpflichtet sind, nämlich seit 1948 den Vereinigten Staaten. Das Programm zahlt sich noch heute aus. Rund 800 Millionen Euro beträgt der Umfang im nächsten Jahr. Das ist nicht schlecht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Worauf sollten wir achten? Wir sollten natürlich auf die Zielgenauigkeit des Programmes achten. In den letzten beiden Jahren sind jeweils nur zwei Drittel abgerufen worden. Da kann man sicherlich noch etwas machen. Ich möchte die Debatte nutzen, um auf ein paar Rahmenbedingungen hinzuweisen. Die Europäische Zentralbank hat ihren Leitzins auf ein historisch niedriges Niveau gesenkt. Das heißt, wir bleiben mittelfristig auf niedrigem Niveau. Deswegen sind Fremdfinanzierungen, auch bei den jeweiligen Hausbanken, aktuell zu niedrigen Zinsen zu haben. Da ein Hauptinstrument der ERP-Förderung Zinsvergünstigungen sind, kann es sein, dass die Attraktivität der ERP-Programme sinkt und wir über Korrekturen nachdenken müssen. Das gilt für die Zukunft. Aktuell können wir mit den verschiedenen ERP-Programmen sehr zufrieden sein. Diese Koalition und auch frühere Koalitionen können sich den Erfolg der ERP-Programme aber nicht ans Revers heften; denn es geht hier um Gelder, die aufgrund historischer Entscheidungen zur Verfügung stehen. Wenn man sich aber die bisherige Wirtschaftspolitik der Großen Koalition ansieht, dann sieht man neben den bestehenden Programmen wie dem ERP, gerade was den Mittelstand angeht, ein großes Nichts. Zugegeben, Sie haben sich an der Reform des EEG versucht; aber mehr als eine Fortführung der Politik für große, stromfressende Konzerne ist Ihnen dabei nicht gelungen. Diesbezüglich stehen Sie ganz in der Tradition von Schwarz-Gelb. Herr Gabriel redet auch viel über die Förderung des Mittelstands, über den Bürokratieabbau und die Förderung von Wagniskapital. Aber auch diesbezüglich warte ich darauf, dass Taten den schönen Worten folgen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die steuerliche Freistellung des INVEST-Zuschusses, den die Bundesregierung mit dem sogenannten Zollkodex-Gesetz plant, ist angesichts der veranschlagten Steuerausfälle in Höhe von 10 Millionen Euro nur ein sehr kleiner Beitrag, der in seiner Wirkung zudem höchst fraglich ist. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Es muss langsam losgehen!) – Da haben Sie recht. Es muss langsam losgehen. Immerhin passiert etwas. Jetzt kommen wir einmal zu den eingetrübten Konjunkturaussichten. Die Notwendigkeit einer klugen und vor allem wirksamen Wirtschaftspolitik haben hier mehrere verdeutlicht. Dabei müssen wir das Rad aber nicht unbedingt neu erfinden, sondern wir sollten die Vorschläge, die im Raum stehen, endlich einmal umsetzen: Ich denke an den Koalitionsvertrag, in dem die steuerliche Forschungsförderung angedacht wurde. Jetzt ist es an der Zeit, dieses Vorhaben endlich in die Tat umzusetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Begrenzung der steuerlichen Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen würde die Kosten begrenzen und die Zielgenauigkeit der Innovationsförderung erhöhen. Ich denke an eine Erhöhung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der CDU/CSU: Wir auch!) – Applaus auch aus der Union. Das freut mich. Investitionsfördernd wäre auch die Einführung einer stärkeren Förderung der Gebäudesanierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) – Auch dafür bekommen wir Applaus. Das ist schön. Dann können wir ja alle gemeinsam handeln. Außerdem – auch dafür bekomme ich möglicherweise Applaus – würde eine konsistente und wirksame Förderung des Breitbandausbaus den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik helfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Auch das würde Innovationskräfte freisetzen. Dies war eine sehr harmonische Rede, bis auf Weiteres wahrscheinlich die letzte dieser Art. Freuen wir uns doch, dass diese Mittel da sind und wir sie einsetzen können. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2903, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2662 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, aufzustehen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) – Ja, das ist einen Applaus wert. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kurzzeitig Beschäftigten vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglichen Drucksache 18/2786 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Debatte. Erster Redner für die Fraktion Die Linke ist Matthias W. Birkwald. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Deutschland arbeiten 43 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Minijobs, in Teilzeit oder als Leiharbeiter. Fast die Hälfte aller neuen Arbeitsverträge ist befristet. Diese Menschen brauchen gute Arbeit, unbefristet, gut bezahlt und zu guten Arbeitsbedingungen. (Beifall bei der LINKEN) Darum will die Linke das Problem an der Wurzel packen und prekäre Jobs wie Leiharbeit und Befristungen eindämmen. (Beifall bei der LINKEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Alles schon geschehen!) Heute geht es aber um Folgendes: Hundertausenden in prekärer Beschäftigung fehlt der Zugang zum Arbeitslosengeld I. Die Beschäftigungsverhältnisse von 700 000 Leih-arbeiterinnen, Lagerarbeitern, Kellnern, Filmtechnikern, Schauspielerinnen, IT-Fachleuten und vielen anderen dauern weniger als zehn Wochen. Das sind nur gut zwei Monate. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte stellen Sie sich das einmal vor: Zehn Wochen arbeiten, und dann stehen Sie wieder ohne Perspektive auf der Straße. Überlegen Sie einmal: Wenn Sie so leben müssten, was hieße das für Ihre Familienplanung? Wenn Sie so leben müssten, was hieße das für Ihre Urlaubsplanung? Wenn Sie so leben müssten, was hieße das für Ihren Wunsch, einen Kredit für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses aufzunehmen? Das dürfte auch die Kollegen aus der Union interessieren. Ja, richtig, die Antwort lautet dreimal: sehr schwierig bis unmöglich. Ich sage: Das ist ein völlig unhaltbarer Zustand. (Beifall bei der LINKEN) Das muss ganz dringend geändert werden. 700 000 kurzzeitig beschäftigte Menschen leben in dieser ständigen Unsicherheit, und sie werden dann auch noch doppelt und dreifach diskriminiert. Die meisten Kurzzeitbeschäftigten erhalten nämlich gar kein Arbeitslosengeld I. Dabei haben sie sehr wohl Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt. Nein, viele fallen, wenn sie arbeitslos werden, direkt in Hartz IV. Das ist ungerecht, und das darf nicht so bleiben. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD, Sie haben in Ihrem schwarz-roten Koalitionsvertrag versprochen, dieses Problem dauerhaft zu lösen, und zwar besonders für Kulturschaffende und Kreative. Dazu wollen Sie die bis Dezember 2014 befristete Sonderregelung für Kurzzeitjobs neu gestalten. Nach dieser Sonderregelung muss man innerhalb von zwei Jahren sechs Monate gearbeitet haben, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu bekommen. Diese Regelung hat aber nur ganz wenigen geholfen. Im vergangenen Jahr haben gerade einmal 222 Betroffene von dieser fast wirkungslosen Sonderregelung profitiert. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das reicht vorne und hinten nicht. (Beifall bei der LINKEN) Die Bundesregierung hat nun gestern beschlossen, diese befristete Sonderregelung einfach zu verlängern, damit die Kurzzeitbeschäftigten ab 1. Januar nicht völlig im Regen stehen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Gute Maßnahme!) Heute wird unser Antrag debattiert, Herr Schipanski. Da wollten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, natürlich nicht mit völlig leeren Händen dastehen. Das kann ich gut verstehen. Man sieht also: Links wirkt. (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Glaubwürdig sind Sie nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD; denn Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Rahmenfrist, in der man Anwartschaften für das Arbeitslosengeld erwerben kann, von zwei auf drei Jahre auszuweiten. Machen Sie es einfach! Setzen Sie Ihr Versprechen um, und setzen Sie unseren weitergehenden Antrag um. Die Kurzzeitbeschäftigten dürfen jedenfalls nicht länger durch den Rost fallen. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern: Verlängern Sie die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre. Streichen Sie die Verdienstgrenze, an der viele scheitern. Sorgen Sie dafür, dass alle Beschäftigten nach einem halben Jahr Arbeit Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I haben, nach acht Monaten Arbeit Anspruch auf vier Monate Arbeitslosengeld I, und nach zehn Monaten Arbeit sollten die Menschen Anspruch auf fünf Monate Arbeitslosengeld I erhalten. Das würde vielen Künstlerinnen, Kellnern, Hilfsarbeitern und Sekretärinnen helfen, und es käme sehr vielen Migrantinnen und Migranten zugute. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Liebe Koalitionärinnen und Koalitionäre, handeln Sie endlich, und zwar vor Weihnachten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Albert Weiler, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Albert Weiler (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist immer wieder spannend, Herrn Birkwald zuzuhören, wenn er Weihnachtsgeschenke verspricht. Nur, wo die Kohle dafür herkommen soll, ist fraglich. Aber egal, das ist Mode bei den Linken und wird so weitergehen; damit habe ich mich schon abgefunden in der kurzen Zeit, in der ich jetzt hier in Berlin bin. Wenn ich mich mit Anträgen der Fraktion Die Linke beschäftigen muss, stelle ich immer wieder fest, dass diese Anträge leider wenig mit der realen Welt da draußen zu tun haben. Aber das überrascht nicht bei einer Partei, die in ihrer sozialistischen – meines Erachtens: kommunistischen – Scheinwelt lebt (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) und in Thüringen im Landtag – man höre und staune! – als Landtagsabgeordnete sogar noch zwei Stasi-Spitzel beheimatet. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Jetzt packen Sie wieder alles aus! – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt ist es aber gut!) Man muss sich einmal vorstellen, wie sich Zwangsinternierte fühlen müssen, die lediglich in den Westen fliehen wollten und durch solche skrupellosen Leute verraten und dann eingesperrt und traktiert wurden. – Und diese Stasi-Spione wollen jetzt in Thüringen auch noch an die Macht kommen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Pfui!) – Pfui, ja. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kommen Sie mal zum Thema, Herr Kollege!) – Man darf das nicht unter den Teppich kehren. Ich werde – wie jetzt – persönlich immer wieder daran erinnern; das sind wir den Opfern einfach schuldig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kommen Sie mal zum Thema! Arbeitslose ohne Arbeitslosengeld sind Ihre Opfer!) Nicht nur, dass Sie in Ihrem Antrag mit veraltetem Zahlenmaterial argumentieren, Sie suggerieren mit diesem Antrag mal wieder, dass halb Deutschland – wahrscheinlich sogar ganz Deutschland – davon betroffen sei. Dem ist aber nicht so; damit müssen wir jetzt endlich einmal aufräumen. Sie zitieren nur die Zahlen, die Ihnen nützen. Das ist unlauter und unseriös. Richtig ist, dass die Anzahl derjenigen, die im Fall von Erwerbslosigkeit das Arbeitslosengeld I nach der Sonderregelung für kurzzeitig Beschäftigte erhalten haben, in den zurückliegenden Jahren jährlich lediglich bei knapp 230 lag. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aha!) Sie vergessen aber, zu erwähnen, dass es im Berichtszeitraum insgesamt nur circa 310 Antragsteller gab. Das heißt, wir hatten eine Bewilligungsquote von 70 Prozent, meine Damen und Herren; das ist ein Haufen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das ist einmal was!) Sie müssen die Antworten der Bundesregierung auf Ihre Anfragen richtig lesen – ich unterstelle Ihnen, dass Sie das können – (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist schon einmal gut!) und dürfen die Leute nicht durch Darstellung falscher Tatsachen verschaukeln; aber das ist bei Ihnen historisch bedingt. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Haben Sie sich mal über die Blockflöten bei euch unterhalten? Die Blockflöten waren bei euch!) Nichtsdestotrotz gibt es Handlungsbedarf vor allem im Hinblick auf die Berufsgruppe der Künstler, aber auch in anderen Branchen, die noch nicht erwähnt wurden: Logistik, Gastronomie, Tourismus, Landwirtschaft. Deshalb haben wir auch diese Personengruppen im Rahmen einer Sonderregelung für die Anwartszeiten begünstigt. Gerade in der Branche der Künstler kommt es häufig zu kurzen befristeten Beschäftigungsverhältnissen, sodass die zwölf Monate Vorversicherungszeit in der Rahmenfrist nicht erfüllt werden können. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Weiler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Birkwald? Albert Weiler (CDU/CSU): Lassen Sie mich jetzt einmal weitermachen! Ich bin gleich fertig. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Angsthase!) – Dann macht der Herr Birkwald wieder eine Kurzintervention, und dann werde ich ihm ordentlich antworten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Weil er nur abliest, hat er Angst vor Zwischenfragen!) Die letzte Große Koalition hatte daher eine befristete Sonderregelung eingeführt: Personen, deren Erwerbsbiografie wiederkehrend unterbrochen ist, müssen lediglich sechs statt zwölf Monate Vorversicherungszeiten -innerhalb der Rahmenfrist vorweisen. Diese Sonderregelung wurde in der letzten Legislaturperiode bis Ende dieses Jahres verlängert. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht im Handlungsfeld „aktive Arbeitsmarktpolitik“ unter anderem vor, dass die Koalition zu der befristeten Sonderregelung Ende 2014 eine Anschlussregelung einführen wird. Meine Damen und Herren, das tun wir. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wann denn?) – Moment! – Das BMAS hat hierzu grundlegende Änderungen im SGB III vorgeschlagen, die wir jetzt intensiv miteinander diskutieren. Aber wir können hier und jetzt keine Schnellschüsse brauchen, sondern müssen eine ausgewogene, allen Arbeitslosen gerecht werdende Lösung finden. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich halte die Privilegierung einer bestimmten Berufs- und Personengruppe sozialpolitisch für problematisch. Schon jetzt ist schwer vermittelbar, warum kurzbefristet Beschäftigte für einen Leistungsanspruch nur sechs Monate Versicherungszeit benötigen, während der Normalbeschäftigte – eine Friseurin oder ein Gärtner –, der mit seinen Beiträgen dieses Privileg ja auch mitfinanziert, für diesen Anspruch selbst zwölf Monate arbeiten muss. Wir handeln nach dem Motto „klug bedacht ist gut gemacht“. Daher haben sich CDU/CSU und SPD nun auf eine Verlängerung bis Ende 2015 verständigt, um so genügend Raum und Luft zu gewinnen, um in einem durchdachten Schritt die Rahmenfristen so zu regeln, dass sie für alle Beschäftigten gerecht sind. Diesen Anspruch haben wir uns gegeben. Dafür brauchen wir Zeit. Wir werden es gut machen. Klug bedacht ist gut gemacht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Brigitte Pothmer, Bündnis 90/Die Grünen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weiler, auch wenn ich nicht der Fraktion der Linken angehöre und auch nie angehören werde, so muss ich Ihnen doch sagen: Diese Rede war vollständig daneben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie mögen im Detail den Lösungsvorschlägen der Linken nicht zustimmen, aber das Problem, das in dem Antrag aufgezeigt wird, ist real. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Lieber Herr Weiler, es zeugt einfach von Unkenntnis, wenn Sie sagen, dass kurzfristig Beschäftigte im Wesentlichen aus dem kulturschaffenden Bereich kommen, also Künstlerinnen und Künstler sind. Nein, das sind 83 Prozent der Beschäftigten in der Wissenschaft; sie haben Arbeitsverträge mit einer Dauer unterhalb eines Jahres. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Völlig falsch!) Die Projektarbeit nimmt zu, Leiharbeit nimmt zu. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Die Leiharbeit nimmt nicht zu!) Ich will hier gar nicht den Eindruck erwecken, als sei das alles prekäre Beschäftigung. Da gibt es durchaus auch gut bezahlte Stellen. Aber viele dieser Beschäftigungsverhältnisse werden zu prekären Beschäftigungsverhältnissen, weil die sozialen Sicherungssysteme diesem neuen Flexibilitätsarrangement nicht angemessen sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist nicht hinzunehmen, dass all diese Menschen mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber im Falle der Arbeitslosigkeit keinen Cent herausbekommen. Das ist eine Gerechtigkeitslücke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Albert Weiler [CDU/CSU]: Die wollen wir schließen! – Zuruf von der CDU/CSU: Schauen Sie doch in den Koalitionsvertrag!) Ich finde, bevor Sie den Mund so weit aufmachen, machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Diese Bundesregierung hat für diese Gruppe von Menschen derzeit eine Regelung, die, um es Ihnen einmal klar zu sagen, 0,5 Prozent derjenigen trifft, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 0,5 Prozent!) die Sie erreichen wollen. (Albert Weiler [CDU/CSU]: Keine Schnellschüsse!) Mann, wenn ich so eine Arbeit abgeliefert hätte, dann wäre ich hier ein bisschen vorsichtiger. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die Kollegin kennt sich aus!) Auch Sie sehen das Problem. Deswegen haben Sie im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es hier zu einer Neuregelung kommen soll. Eigentlich sollte die Regelung bereits jetzt vorliegen. Jetzt haben Sie das um ein Jahr verschoben. Ich rede an dieser Stelle nicht von Arbeitsverweigerung. Ich will zu Ihren Gunsten unterstellen, dass Sie sich vielleicht in einer Lernkurve befinden und damit noch nicht ganz fertig sind. (Heiterkeit des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Die Lösung, die Sie angedacht haben, nämlich die Rahmenfristzeiten auf drei Jahre auszuweiten, wird noch weniger Menschen dazu bringen, dass sie die Möglichkeiten, die sie haben, tatsächlich – – Oh, jetzt bin ich ein bisschen durcheinander. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Nicht nur jetzt! – Albert Weiler [CDU/CSU]: Das haben wir gemerkt!) Ich beginne noch einmal von vorne. Die Ausweitung der Rahmenfrist wird am Ende dazu führen, dass noch weniger Menschen davon profitieren als von Ihrer derzeitigen Regelung. Das könnten Sie wissen; das müssten Sie sogar wissen. Ich kann mich nur wundern, Herr Birkwald, warum Sie in Ihrem Antrag diesen Vorschlag aufgegriffen haben. Bereits 2012 hat das IAB ein Gutachten erstellt und ist darin zum Ergebnis gekommen, dass die Ausweitung der Rahmenfristen noch weniger Menschen privilegiert, als das derzeit der Fall ist. (Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Deswegen finde ich Ihren Antrag in diesem Punkt wirklich falsch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich zusammenfassen. Wir haben zunehmend Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Aber dieser Flexibilität müssen wir ein Mindestmaß an sozialer Sicherung zur Seite stellen. Dabei müssen wir drei Punkte beachten: Erstens. Es darf keine Sonderregelung für bestimmte Personengruppen geben, weil das das System zunehmend undurchsichtig macht. Zweitens. Leistungen müssen Gegenleistungen folgen. Es kann nicht angehen, dass die Menschen einzahlen und nichts herausbekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Drittens. Die Regelung muss einfach und unbürokratisch sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE] und Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Unser Vorschlag lautet: Wer innerhalb einer Rahmenfrist vier Monate gearbeitet hat, bekommt zwei Monate Arbeitslosengeld, bei sechs Monaten drei Monate, und so geht das weiter. Das ist ein durchschaubares klares System. Von dem können alle kurzfristig Beschäftigten profitieren. Ich schlage vor, Herr Birkwald: Setzen Sie sich damit einmal auseinander. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Machen wir! Machen wir gern!) Sie werden begeistert sein. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Markus Paschke, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Markus Paschke (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir zu so später Stunde noch so viele Zuhörer haben, und werde jetzt versuchen, das wieder auf ein etwas ruhigeres Niveau zu bringen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade, das ist doch so langweilig! – Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Es war gerade so schön!) Gesetze müssen immer wieder den sich ändernden Bedingungen und Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Deshalb finde ich Ihren Antrag im Kern auch richtig, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Linken. (Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da können wir mal klatschen! Wenn er im Kern richtig ist, ist das schon mal gut!) Das ist auch wenig überraschend, weil er doch im Wesentlichen aus dem Koalitionsvertrag abgeschrieben ist. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann müsst ihr jetzt zustimmen!) Das Ziel der Koalition ist, den Zugang zur Arbeitslosenversicherung besonders für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Das ist dringend nötig. Ich will einmal ein Beispiel bringen, um zu verdeutlichen, worum es geht: Helga ist 40 Jahre alt, sie schlägt sich seit Jahren auf Borkum mit Saisonarbeit durch. Ihre Anstellungen sind immer wieder von mehr oder weniger langen Zeiten der Erwerbslosigkeit, vor allem im Winter, unterbrochen. Hat sie eine Anstellung, dann zahlt sie vom ersten Tag an auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Aber im Gegensatz zu ihren Kolleginnen, die ganzjährig beschäftigt sind, ist es für sie kaum möglich, innerhalb von zwei Jahren überhaupt die erforderlichen zwölf Monate Beitragszeiten zusammenzubekommen. Die bisherige Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte greift für sie auch nicht, weil sie in der Regel länger als zehn Wochen am Stück arbeitet. Das bedeutet: Helga hat gar keine Wahl und muss sofort Arbeitslosengeld II beantragen. Das ist in meinen Augen eine Gerechtigkeitslücke. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: -Richtig!) Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Betroffenen eine Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung bekommen und nicht immer zum Jobcenter gehen müssen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber warum macht ihr es denn dann nicht? Ihr seid in der Regierung!) Keine Frage: Da müssen wir ran, und da gehen wir ran. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Und wann?) Die Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte läuft Ende des Jahres aus. Deswegen werden wir sie in einem ersten Schritt, um Rechtssicherheit zu schaffen – das ist der wesentliche Grund –, um ein Jahr bis Ende 2015 verlängern. Das verschafft uns Zeit und Raum für einen angemessenen Diskussionsprozess; denn um es noch einmal klar zu sagen: Es geht nicht nur um eine schnelle, sondern vor allem um eine nachhaltige, gerechte und gute Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die liegt auf dem Tisch!) Das bedeutet, eine Regelung für alle Beschäftigten zu finden. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Unser -Antrag!) Eine generelle Verlängerung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre ist sicherlich eine gute Idee. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine schlechte Idee!) Auch über die Veränderung der Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte wird nachzudenken sein; denn es ist natürlich schwer vermittelbar, warum Beschäftigte wie Helga, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die heißen alle Helga?) von denen wir viele in Ostfriesland haben, trotz Beitragszahlung keinen Leistungsanspruch erwerben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, ich erwähnte anfangs, dass ich Ihren Antrag im Kern für richtig halte, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Jetzt kommt es!) aber ich bin auch der Meinung, dass er zu kurz greift. Denn wir sollten uns umfassend überlegen, wie wir den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung effektiv stärken können und welche Regelungslücken wir schließen wollen. Wir sollten zum Beispiel überlegen, wie wir mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Zeit umgehen, in der sie Angehörige pflegen, und ob wir sie für die Zeit in die Arbeitslosenversicherung einbeziehen können. Wir sollten uns überlegen, wie wir für Eltern, die in flexibler Elternzeit sind, oder bei einer beruflichen Weiterbildung den Versicherungsschutz aufrechterhalten können. Das waren nur drei Beispiele für Probleme, über die wir nachdenken sollten; die möglichen Lösungen für diese Probleme wollen abgewogen, bewertet und bedacht werden – mit ausreichend Zeit. Diese Überlegungen finde ich leider so nicht in Ihrem Antrag. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir schreiben gern einen neuen Antrag!) Ich weiß, es fällt Ihnen schwer, aber glauben Sie mir: Wir werden im nächsten Jahr einen guten Gesetzentwurf vorlegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich denke, wir werden die Rahmenfrist verlängern und eine Lösung für alle kurzfristig Beschäftigten und Normalbeschäftigten finden. Wir werden die Arbeitslosenversicherung stärken. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege. Markus Paschke (SPD): Ich komme sofort zum Schluss. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das wäre sehr nett, Herr Kollege Paschke. Markus Paschke (SPD): Lassen Sie mich abschließend feststellen: Es macht wenig Sinn, die Bundesregierung zu einem Handeln aufzufordern, das bereits im Koalitionsvertrag vereinbart ist. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja! Papier ist geduldig! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Uns dauert das alles zu lang!) Wenn Sie unsere Ideen gut finden, dann schließen Sie sich unseren Überlegungen und Gesetzentwürfen an! Ich lade Sie herzlich ein, dabei zu sein und gemeinsam die Arbeitslosenversicherung zu stärken. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Dr. Astrid Freudenstein, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Branchen und Berufe, in denen man nicht auf eine lebenslange Position hoffen kann, weil es sie schlichtweg nicht gibt. Es gibt nicht einmal mittelfristige Beschäftigungen. Das trifft vor allem die Kreativen und Künstler, seien es Schauspieler, Maskenbildner, Kameraleute, ob sie Helga, Thomas oder auch anders heißen, ganz egal. Sie arbeiten in der Regel projektbezogen und eng befristet. Wenn die Filmrolle abgedreht ist, dann gibt es vielleicht für den Schauspieler oder die Schauspielerin schlicht und ergreifend keinen Bedarf mehr. Dann steht er oder sie wieder auf der Straße. Das hat nichts mit Können oder Qualität zu tun. Wir wissen sehr gut, dass auch richtige Filmstars gelegentlich auf der Straße stehen und nach neuen Engagements suchen. Wir haben uns in der Koalition vorgenommen, ebendieser spezifischen Situation von Kunstschaffenden gerecht zu werden, weil es gerade bei ihnen oft brüchige Erwerbsbiografien gibt. Dem wollen wir begegnen. Wir haben zum Beispiel noch vor der Sommerpause das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen, um die Beitragssätze stabil zu halten und das System, das freischaffenden Künstlern Zugang zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung gewährt, bezahlbar und stabil zu machen. Wir haben uns auch vorgenommen – auch das ist im Koalitionsvertrag nachzulesen, und hier setzt auch Ihr Antrag an –, im Arbeitslosengeld-I-Bezug eine Anschlussregelung für überwiegend kurzfristig Beschäftigte einzuführen. Auch dabei geht es überwiegend um Künstler und Kreative. Konkret soll es eine von zwei auf drei Jahren verlängerte Rahmenfrist geben, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von ALG I erfüllt werden muss. Das wäre eine deutliche Verbesserung für die Betroffenen, gezielt für all jene, die branchenbedingt brüchige Erwerbsbiografien haben. Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler hat im Übrigen ebendiesen Passus im Koalitionsvertrag ausdrücklich gelobt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Künstler und Kreative werden damit eine größere Chance haben, die vom Gesetz geforderte Anwartschaftszeit ansammeln zu können. Wir wollen also durchaus eine Lösung finden, die lebensnah ist. Wer in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, darf nicht von den Leistungen ausgeschlossen werden, nur weil es im eigenen Beruf strukturbedingt zu befristeten Arbeitsverhältnissen kommt. Ich glaube, bis zu diesem Punkt sind wir uns auch völlig einig. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja!) Das bedeutet aber nicht, dass wir grundsätzlich den Weg verlassen wollen, den wir beschritten haben. Darin sind wir uns wahrscheinlich nicht mehr einig, Herr Birkwald. Wir wollten eine Sonderregelung. Das war damals die Motivation für diese Maßnahmen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es richtig ist, Grenzen zu ziehen und spezifisch dort Ausnahmen vorzusehen, wo es strukturelle Nachteile auszugleichen gilt. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, geht darüber weit hinaus und würde womöglich viele positive Entwicklungen, die die arbeitsmarktpolitischen Reformen der vergangenen Jahre gebracht haben, aufs Spiel setzen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich schließe mich meinem Vorredner an: Wir werden einen guten Gesetzentwurf vorlegen (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das -sehen wir dann!) und darüber mit Sicherheit noch viel diskutieren dürfen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Ralf Kapschack, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ralf Kapschack (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Besuchertribüne! Frau Freudenstein hat es angesprochen: Wir haben im Sommer einstimmig das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen. Das war gut und wichtig für den Erhalt der sozialen Absicherung von Künstlern und freien Publizisten. Aber in der Debatte ist auch deutlich geworden: Das reicht nicht. Der Tenor war eindeutig: Wir müssen etwas tun, um auch dieser Beschäftigungsgruppe, in der kurzfristige Beschäftigung besonders verbreitet ist, einen leichteren, einen besseren und einen schnelleren Zugang zum Arbeitslosengeld zu verschaffen. Kurzfristige Beschäftigung ist nicht nur ein Problem der Kultur- und Medienbranche. Aber sie ist hier traditionell besonders stark verbreitet. Deshalb schauen die Beschäftigten dieser Branche sehr genau darauf, was wir nun tun. (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Nehmen wir als Beispiel die Filmwirtschaft. 17 Prozent der abhängig Beschäftigten in der Filmwirtschaft waren in den vergangenen zwei Jahren weniger als sechs Monate beschäftigt. 30 Prozent waren zwischen sechs und zwölf Monate beschäftigt. Das heißt, nicht einmal die Hälfte der abhängig Beschäftigten in der Filmwirtschaft erfüllt die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld I. Insofern bin ich dankbar für den Antrag und die Möglichkeit, über dieses Problem ausführlich zu diskutieren. Die bisherige Regelung hat, wie bereits angesprochen, gerade einmal 200 Menschen im Jahr geholfen. Das ist eindeutig zu wenig. Dass es nur so wenige sind, liegt an den Zugangsvoraussetzungen. Insofern ist es richtig, über eine längere Rahmenfrist nachzudenken, also die Zeit, in der der Anspruch auf das Arbeitslosengeld erfüllt werden muss. Darin sind wir uns mit Ihnen völlig einig. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das müssen Sie den Kollegen von der CDU sagen!) Wahrscheinlich ist es auch richtig, über eine einheitliche Anwartschaftszeit nachzudenken und auf Sonderregelungen künftig zu verzichten; denn nach den bisherigen Erfahrungen erreichen Sonderregelungen viel zu wenige. Das hat mit den Zugangsvoraussetzungen zu tun, die aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so strikt sein müssen. Wie die zukünftige Regelung aussehen soll, werden wir in Ruhe prüfen. Damit es keinen rechtlosen Zustand und keine Verschlechterung gibt, werden wir die Geltungsdauer der bestehenden Regelung verlängern, um Zeit zu haben, eine vernünftige Neuregelung auf den Weg zu bringen. Ob eine generelle Verkürzung der Anwartschaftszeit, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, vernünftig ist, werden wir uns in Ruhe anschauen, und zwar sowohl unter arbeitsmarktpolitischen als auch unter finanziellen Gesichtspunkten; denn irgendjemand muss das bezahlen. (Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) – Das werden wir uns in Ruhe anschauen. – Entscheiden werden wir über die künftige Regelung im kommenden Jahr. Die Kleine Anfrage der Linken gibt schon einige Hinweise auf die Dimension des Problems. Herr Birkwald, eine Bemerkung noch zum Schluss. Sie haben bemängelt, dass die Regelung noch nicht vorliegt. Sie haben im Ausschuss gesagt, das Ministerium für Arbeit und Soziales sei das fleißigste in der Regierung. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das stimmt!) Wer wäre ich, dem zu widersprechen? (Beifall bei der SPD) Aber auch der Fleißige kann nur eines nach dem anderen tun. Wir werden das tun. Wir werden eine vernünftige Regelung vorlegen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da freue ich mich auch drauf!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das war der letzte Redner in dieser Debatte. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2786 an die in der Tagesordnung auf-geführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas Feist, Uda Heller, Albert Rupprecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Willi Brase, Rainer Spiering, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion SPD Berufliche Bildung zukunftssicher gestalten – Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Das Recht auf Ausbildung umsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berufliche Bildung sichern – Jungen Menschen Zukunftschancen bieten Drucksachen 18/1451, 18/1454, 18/1456, 18/2856 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Erster Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Dr. Thomas Feist, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute – wenn man auf die Uhr schaut – zur besten Sendezeit über berufliche Bildung. Genau dort gehört sie auch hin. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich möchte mich für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss bedanken; denn wir haben festgestellt: Wenn wir etwas für berufliche Bildung tun, dann tun wir das nicht zulasten der akademischen Bildung. Aber wofür wir uns einsetzen wollen und einsetzen müssen, ist: Wir müssen verstärkt für die Gleichwertigkeit der akademischen und der beruflichen Bildung in unserem Land werben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Es haben sich verschiedene Punkte herauskristallisiert, die für uns wichtig sind. Da ist zum einen – das ist in dem Antrag beschrieben – die Berufsorientierung. Ich ergänze das und sage: Berufs- und Studienorientierung; denn beides muss in Deutschland möglichst flächen-deckend durchgeführt werden, und zwar auf hohem -Niveau. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir werden die Länder nicht aus ihrer Pflicht entlassen, ihren Beitrag zu leisten. Wir werden uns im Bund dafür einsetzen, dass wir solche Vorhaben über Kofinanzierungsmodelle nach Möglichkeit und nach Kassenlage unterstützen. Aber die Länder, die ab dem nächsten Jahr voll davon profitieren, dass der Bund die BAföG--Zahlung allein übernimmt, haben genug finanzielle Spielräume, und sie müssen an der schulischen Berufs- und Studienorientierung ansetzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Warum ist das so wichtig, Berufs- und Studienorientierung als Einheit zu sehen? Das ist deswegen besonders wichtig, weil wir es uns nicht leisten können, weder im Sinne der jungen Menschen noch aus volkswirtschaftlicher Sicht, junge Menschen erst einmal den Umweg über ein nach zwei oder drei Semestern abgebrochenes Studium in die berufliche Bildung gehen zu lassen. Wir müssen vielmehr sagen: Die berufliche Bildung ist eine gute Grundlage. Sie ist keine Sackgasse, und sie darf auch nicht zur Resterampe der Bildungsrepublik Deutschland werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen vor allem die Jugendlichen in den Blick nehmen, die besonderen Förderbedarf haben. Wir werden uns in der nächsten Zeit mit den Modellen der assistierten Ausbildung auseinanderzusetzen haben, auch mit dem Übergangssystem. Hier müssen wir fragen: Wie kann das zeitgemäß gestaltet werden, wie können wir Betriebe, die schwächeren Jugendlichen eine Möglichkeit zur Ausbildung geben, gezielt unterstützen? Wir müssen auch etwas für die tun, die aus der beruflichen Bildung heraus weitergehen wollen. Ich denke da an die Meister. Wir haben eine tolle BAföG-Erhöhung. Die kann sich sehen lassen. Manche sagen, sie komme etwas spät. Aber sie kommt nicht zu spät. Wir müssen auch im Bereich der Aufstiegsfortbildung, also beim Meister-BAföG, aufpassen, dass wir den Anschluss nicht verlieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Den Anschluss nicht zu verlieren, heißt auch, dass wir uns überlegen müssen, welche Berufsgruppen wir dort erreichen und ob es vielleicht auch Berufsgruppen gibt, die wir bisher mit unserem Modell nicht erreichen. Da müssen wir etwas tun. Wir müssen auch etwas dafür tun, die Familienfreundlichkeit als Komponente des Meister-BAföG herauszustellen. Natürlich – das ist ein Thema für uns alle – stellt sich uns auch die Frage der Inklusion: Was können wir tun, um auch Menschen mit Beeinträchtigungen ein weiterführendes Studium im Beruf zu ermöglichen? (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn ich sage: „Berufliche Bildung ist keine Sackgasse“, dann heißt das: Wir haben in Deutschland -hervorragende Möglichkeiten – ich denke da an das Weiterbildungsstipendium oder auch das Aufstiegsstipendium –, junge Leute berufsbegleitend oder in Vollzeit weiterzubilden, sodass sie gute Abschlüsse erreichen können. Ich weiß, dass die Zahl derjenigen, die ein solches Stipendium in Anspruch nehmen wollen, höher liegt als die Zahl derer, die wir im Moment fördern können. Das sollte für uns ein Ansporn sein, in diesem Bereich zu überlegen, wie wir vielleicht nicht mehr diesen, aber die nächsten Haushalte fröhlich und hoffnungsfroh für die Berufsbildung gestalten können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wie wichtig die berufliche Bildung ist, zeigt sich auch daran, dass nun plötzlich neben der Bildungspolitik auch andere Politikbereiche erkannt haben, dass diese wichtig ist. Die Wirtschaftspolitiker sagen: Wir müssen etwas für die duale Ausbildung tun. Auch im Bereich Arbeit und Soziales ist das ein wichtiges Thema. Lassen Sie uns eins nicht vergessen: Wenn wir über berufliche Bildung, auch im europaweiten Vergleich, reden, dann heißt das: Mobilität braucht Qualität. Das heißt auch, dass wir für die Abschlüsse hier in Deutschland kämpfen müssen, damit sie auch im europäischen Rahmen richtig bewertet werden. Nicht zuletzt – ich sehe, meine Zeit reicht für diesen letzten Punkt mit Erlaubnis der Präsidentin noch aus – heißt das auch, dass wir den Meisterbrief in Deutschland schützen müssen. Es ist Grundvoraussetzung, dass wir in Europa eine Mobilität haben, die Qualität zur Basis hat. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Dr. Rosemarie Hein, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Dr. Feist, ich finde es schon interessant, dass Sie diesmal eine sehr problemorientierte Rede gehalten haben, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) wenngleich ich vieles nicht so fröhlich und hoffnungsfroh sehe wie Sie und auch auf andere Probleme hinweisen möchte. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Ja, das ist bei den Linken so!) In der Tat bietet die duale Berufsausbildung in der Regel einen guten Start ins Berufsleben – da sind wir uns einig –, wenn man denn einen Ausbildungsplatz bekommt. Eine Viertelmillion junger Menschen bekam im vergangenen Jahr keinen Ausbildungsplatz, sondern -landete im Übergangssystem. Darum sollten wir vor lauter Stolz auch nicht übersehen, dass es in unserem -Berufsbildungssystem reichlich Defizite gibt, und diese Defizite sind größer als das, was Dr. Feist eben angemahnt hat. Man kann nämlich einen Jugendlichen, der sich trotz Schulabschluss mehrfach vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, nicht erklären, warum ausgerechnet er von dem Erfolgsmodell duale Berufsausbildung nicht profitieren kann. (Beifall bei der LINKEN) Die entscheidenden Fehlstellen können Sie mit den Hinweisen und Angeboten, die Sie eben gemacht haben, wahrscheinlich nicht beseitigen, wiewohl ich schon annehme, dass manches von dem, was Sie eben vorgeschlagen haben, wichtig ist. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das ist schon mal schön! – Oliver Kaczmarek [SPD]: Das ist schon mal ein guter Anfang!) Ich will ein paar Fakten benennen: Erstens. Über 10 Prozent der 18- bis 24-Jährigen hat heute weder eine Hochschulzugangsberechtigung noch eine Ausbildung und befindet sich auch nicht in Ausbildung. Das kann man nicht als Erfolg verkaufen. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Im Koalitionsvertrag steht geschrieben, dass in Deutschland eine Ausbildungsgarantie umgesetzt werden soll. Ich habe mich gefragt: Das klingt gut; aber was soll das heißen? Wer garantiert jetzt wem was? Sollen Jugendliche einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz erhalten? Nein, so ist das nicht gemeint; denn sonst hätten Sie ja unserem Antrag zustimmen können. (Heiterkeit und Beifall der Abg. Nicole Gohlke [DIE LINKE]) Sollen Unternehmen garantieren, dass sie ausbilden? Nein, auch das ist nicht gemeint. Denn derzeit bildet nur einer von fünf Betrieben aus, und es sieht nicht so aus, als ob irgendjemand daran etwas ändern möchte. Will der Staat jedem Jugendlichen eine Ausbildung garantieren? Nein, auch das ist nicht gemeint. Es geht vielmehr wieder einmal um Programme, um zusätzliche Vorhaben, die man fördern kann. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Woher wissen Sie denn das?) Einige davon haben Sie ja genannt. Liebe Koalition, wer solche Begriffe in einen Koalitionsvertrag hineinschreibt und sie dann gar nicht umsetzen will, der begeht Vertragsbruch. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Sie kommen ja nicht einmal weiter mit den Gesprächen über eine Allianz für Aus- und Weiterbildung, an der nur neu ist, dass die Gewerkschaften mit am Tisch sitzen, was auch wichtig ist. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Was heißt da „nur“?) Wenn Sie mit diesem Instrument, der Allianz für Aus- und Weiterbildung, in dieser Legislatur noch irgendjemandem irgendetwas garantieren wollen, dann müssen Sie endlich zu Potte kommen; (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) sonst bleibt es nämlich bei den Warteschleifen, bei den Programmen und Progrämmchen, über die Sie wohl schon selbst den Überblick verloren haben. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sehr gute Programme, Frau Hein!) Viertens. Bitte, hören Sie auf, den Jugendlichen immer wieder einzureden, sie seien eigentlich selbst schuld daran, dass sie keinen Ausbildungsplatz finden; (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Wer hat denn das gesagt? Das hat überhaupt niemand gesagt! Was haben Sie denn für ein Bild? Unglaublich!) denn weil sie ihre zweite Chance nutzen müssten, hätten sie ihre erste vertan. Nein, wenn von den 250 000 jungen Leuten, die jetzt im Übergangssystem sind, drei Viertel einen Schulabschluss besitzen, dann haben nicht sie ihre erste Chance vergeben, sondern wir, die Gesellschaft, haben ihnen keine Chance gegeben. Da Abhilfe zu schaffen, liegt auf unserem Tisch, hier bei allen im Haus. (Beifall bei der LINKEN) Fünftens. Wer nur auf das duale System schielt, handelt mindestens fahrlässig. Denn wenn ein Großteil der etwa 200 000 jungen Leute in Berufsfachschulen ihre Ausbildung selber bezahlen muss, dann hat das bundesdeutsche Berufsbildungssystem versagt. Wenn angesichts zurückgehender Schülerzahlen irgendwann einmal die Physiotherapeuten knapp werden, dann werden wir das schmerzlich am Rücken spüren. So weit, finden wir, darf es nicht kommen. Darum fordern wir Sie auf, die Selbstgerechtigkeit, mit der wir oft über die berufliche Bildung in Deutschland reden, aufzugeben und die Dinge anzupacken, die wirklich angepackt werden müssen. Vielleicht reden wir in einigen Monaten, wenn der nächste Berufsbildungsbericht da ist, wieder über das Recht auf Ausbildung. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Rainer Spiering, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Rainer Spiering (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vor allen Dingen liebe junge Menschen dort oben! Ich wollte eigentlich einen anderen Auftakt wählen, wenn ich ehrlich sein soll, aber Frau Dr. Hein, ich habe schon beim letzten Mal relativ wenig von dem verstanden, was Sie gesagt haben. Sie müssen in einem anderen Land leben als ich. (Beifall bei der CDU/CSU der SPD – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: In einer anderen Galaxie!) Ich bin wirklich von hoher Fassungslosigkeit geprägt. Wenn Sie sich schon auf Zahlen beziehen: Es gibt die neue OECD-Studie. Die OECD, die der Bundesrepublik Deutschland beim Bildungsreport ja nicht unbedingt wohlgesonnen gegenübersteht, bescheinigt der Bundesrepublik Deutschland jetzt den höchsten Erfolg beim Abschluss Sek II. Schauen Sie einfach nach! Vor allen Dingen bestätigt sie der Bundesrepublik Deutschland die höchste Eingangsquote ins Berufsleben, in Arbeit und Brot, von allen Ländern der Welt, nämlich über unser duales Berufsausbildungssystem. Lesen Sie es einfach nach! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich kann das, was Sie hier beitragen, ganz ehrlich eigentlich nur noch als eine verspätete verbale, ideologisch orientierte Attacke auf ein System wahrnehmen, das Sie nicht wollen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: So einen Unsinn müssen Sie mir aber nicht erzählen!) Eigentlich hatte ich die Rede auf die jungen Menschen gemünzt, die dort oben sitzen. Es tut mir leid, dass ich jetzt ein bisschen aus der Haut gefahren bin. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Zu Recht!) Deswegen werde ich die Rede substanziell ein bisschen ändern. Ich glaube, wenn wir hier diskutieren, machen wir einen großen Fehler. Thomas Feist hat recht gut beschrieben, wie unsere Ausgangssituation ist. Ich für meinen Teil habe den Eindruck, dass wir aus bestimmten Interessen heraus häufig viel mehr über die jungen Menschen sprechen als mit ihnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir reden über die Wertbeständigkeit unseres Schulsystems, darüber, welche Vorteile dieses Schulsystem hat. Wir prangern immer wieder an – das höre ich in vielen Reden –: Die Einmündungsquote in das duale System ist zu niedrig. – Das mag faktisch richtig sein, aber dann muss man hinterfragen, warum sie zu niedrig ist. Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten damit beschäftigt, zu hinterfragen: Was wissen wir eigentlich valide? Welche Forschungsergebnisse haben wir zu der Frage, was junge Menschen bewegt, in ein Ausbildungssystem zu gehen? Was mir zugänglich ist, sind die Arbeiten des Bundesinstituts für Berufsbildung. Aber das Institut fragt auch nicht die Interessenlage der jungen Menschen ab; es argumentiert mit Zahlen. Ich weiß, dass es die Shell-Jugendstudie gibt, die sich über viele Jahre mit Interessen und Interessenbekundung junger Menschen auseinandergesetzt hat, also eine nachhaltige wissenschaftliche soziologische Studie ist. Aber ich habe bis jetzt nirgendwo etwas zu der Frage finden können: Was ist eigentlich die Motivationslage der jungen Menschen, ihren Werdegang zu ändern, den Weg zu wählen, den sie wählen? Ich bin in letzter Zeit aus unterschiedlichen Gründen häufiger im Ausland gewesen; ich weise auf die USA und die Ukraine hin. Dort gibt es eine unglaublich hohe Jugendarbeitslosigkeit. Es besteht auch Perspektivlosigkeit in hohem Maß – übrigens mit all den politischen Folgerungen, die das auch hat. Deswegen wäre mir -eigentlich sehr daran gelegen, dass wir uns in dem Rahmen, in dem wir heute sind, mit validen Forschungs-ergebnissen an Universitäten zu der Frage auseinandersetzen: Warum bewegt die Jugend sich heute so, wie sie sich bewegt? Warum wählt die Jugend häufig den akademischen Weg, was ich völlig richtig finde? Was ich noch richtiger fände, wäre, wenn die Jugendlichen ein breites Spektrum an Angeboten hätten, die sie überprüfen könnten. Haben sie die? Haben sie die Auswahlmöglichkeit? Haben wir die Möglichkeit, zu überprüfen, warum sie was tun? Meine Erkenntnis ist: Wir wissen es nicht. Mein deutlicher Appell: Lassen Sie uns universitäre Forschung verstärken! Lassen Sie uns verstärkt endlich wieder zu einer starken Berufsschullehrerausbildung an unseren Universitäten kommen! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Thomas Feist hat die Frage der Berufsorientierung angesprochen. Ich möchte noch einen Aspekt dazufügen. Wir haben über das Erasmus-Programm eine sehr starke Möglichkeit, Studentinnen und Studenten ins europäische Ausland und auch über den großen Teich zu bringen. Unsere Möglichkeiten, jugendliche Auszubildende in europäische Nachbarstaaten zu bringen, sind dagegen ausgesprochen gering. Wir haben ganz wenig Geld dafür. Das wird von den Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern über mobile Beratungsstellen vermittelt. Ich möchte Sie alle intensivst bitten, mit uns gemeinsam den Weg zu gehen, die Berufsorientierung zu stärken und über mobile Beratungsstellen, die Handwerk und Industrie anbieten, den jungen Menschen eine Perspektive im Ausland zu geben – mit all den Vorteilen, die das hat. Ich glaube, das ist ein ehrenwertes Ziel. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Beate Walter-Rosenheimer, Bündnis 90/Die Grünen. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Knapp fünf Monate ist es jetzt her, dass wir hier im Plenum den Berufsbildungsbericht 2014 der Bundesregierung debattiert haben. Alle Fraktionen dieses Hauses haben in der damaligen Aussprache ihre Konzepte, Vorschläge und Ziele im Bereich der beruflichen Bildung vorgestellt. Jetzt ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich – auch wenn Sie, Herr Spiering, mich jetzt wahrscheinlich in einem anderen Land wähnen – enttäuscht bin; denn wenig ist seitdem gelungen. Schon Ihre damaligen Ausführungen zum Berufsbildungsbericht waren – verzeihen Sie! – eine Mischung aus Floskeln, Prüfaufträgen und Ankündigungen. Schon damals haben Sie uns gesagt, dass Ihnen das alles sehr wichtig sei und dass Sie jetzt loslegen würden. Ich frage Sie heute: Wo ist denn nun die Allianz für Aus- und Weiterbildung? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das ist das Wirtschaftsressort! Das hat mit uns nichts zu tun!) – Sie sind die Große Koalition, egal in welchem Ressort. Hallo? Wo ist Ihre so groß angekündigte Ausbildungsgarantie? Wo sind Ihre Initiativen, um den Übergangsbereich zu lichten? (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Fragen!) Wo sind die Maßnahmen, um benachteiligten Jugendlichen echte zielführende Perspektiven zu eröffnen? Wo sind Ihre Programme, um den jungen Menschen so früh wie möglich eine fundierte Berufsorientierung zu ermöglichen? Ich sage Ihnen – ich finde es wirklich bedauerlich –: Was Sie bisher vorgelegt haben, ist unbefriedigend. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir brauchen aber zufriedenstellende Antworten auf die Frage, wie wir unser System der beruflichen Bildung für die Zukunft fit machen können. Wir waren uns in den Debatten zum Berufsbildungsbericht 2014 oft einig, dass es darum geht, wie wir den jungen Menschen die besten Chancen eröffnen und wie wir es schaffen, unsere Fachkräfte für morgen auszubilden. Die Probleme stehen schwarz auf weiß dokumentiert im Berufsbildungsbericht. Wir kennen die entsprechenden Stichworte alle: Verstetigung eines oft nicht zielführenden Übergangsbereichs, regionale Disparitäten, offene Ausbildungsstellen und gleichzeitig eine hohe Zahl von Jugendlichen, die keine Ausbildung finden. Das sind wahrlich keine kleinen Probleme, liebe Große Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU) – Ja, kümmern Sie sich darum. Das ist gut. Fangen Sie an. Die Zeit läuft. Unsere Vorschläge kennen Sie. Sie können gerne noch einmal unseren Bericht lesen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Lieber nicht!) – Ja, doch! – Kleine Schönheitskorrekturen werden hier nicht zu einem guten Ergebnis führen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Probleme haben sich inzwischen manifestiert. Deshalb sind, nebenbei gesagt, auch die unsinnigen Sparansätze im Haushaltsentwurf der Regierung bei der beruflichen Bildung höchst kontraproduktiv. Ein Aspekt, der mir oft zu kurz kommt, ist die Qualität der Ausbildung. Alle Bemühungen der Wirtschaft, die darauf abzielen, den Auszubildenden qualitativ hochwertige Ausbildungsplätze anzubieten, begrüße ich ausdrücklich; aber das ist keine Selbstverständlichkeit mehr in diesem Land. Sie alle kennen den im September vorgestellten Ausbildungsreport 2014. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir noch einmal genauer auf die dort vorgestellten Ergebnisse schauen müssen. Wenn dort offen artikuliert wird, dass gesetzliche Vorgaben zum Beispiel im Jugendarbeitsschutzgesetz unterlaufen werden, dann ist Handlungsbedarf gegeben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn dort weiter davon die Rede ist, dass einige Azubis offensichtlich noch nicht einmal eine grundlegende Betreuung erfahren, ist doch der gesamte Sinn eines Lernverhältnisses infrage gestellt. Was fällt Ihnen in der Koalition denn zu diesem Thema ein? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sie leben in einer anderen Welt! Grünes Fantasieland! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Galaxie!) – Galaxie! Anderes Land! Das haben wir heute schon gehört. Meine Position ist klar: Wer Jugendliche in der Ausbildung nicht ernst nimmt und denkt, an der Qualität der Ausbildung sparen zu können, muss schleunigst zu einem Umdenken veranlasst werden. Das ist im Übrigen für mich schlicht das Gebot der Stunde, auch wenn Sie das in einem anderen Land wähnen. Auch die Arbeitgeberverbände wissen ganz genau, wie schwer es künftig sein wird, Nachwuchs zu sichern. Ich begrüße ausdrücklich, wenn wir hier an einem Strang ziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, Sie merken, dass meine Bilanz für Sie nicht gut ausfällt. Ich lege Ihnen noch einmal wärmstens ans Herz, sich unseren Antrag anzuschauen und unseren Konzepten und Ideen zu folgen. Ganz einfach Augen zu und sich wegducken gefährdet akut die Zukunft unseres Landes. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Uda Heller, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Uda Heller (CDU/CSU): Guten Abend, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen, liebe Jugendlichen auf den Tribünen, ich denke, wir behandeln heute ein sehr wichtiges Thema für Sie! Ich kann nur sagen: Berufsplanung ist Lebenswegeplanung, individuelle Perspektive und Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe. Die derzeitige Situation in Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich ist eine gute. Mit dieser Feststellung möchte ich, verehrte Vorrednerin, auf Ihre Ausführungen reagieren, weil Sie jeden Aspekt schlechtgeredet haben. Das ist nicht Sinn einer solchen Debatte. Sie sollten uns auch mitteilen, welche Vorstellungen Sie haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jede Minute! Man muss auch auf den Punkt kommen!) Wir verzeichnen mit 7,9 Prozent die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Deutschland ist das drittbeliebteste Land unter den Studenten. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Rund Dreiviertel aller Auszubildenden sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Mit dem Antrag der Koalition zeigen wir, dass wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern die anstehenden Probleme erkannt haben und Lösungen aufzeigen. Deutschland steht durch den demografischen Wandel vor einem ernstzunehmenden Problem auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Entscheidend ist es, die Attraktivität der beruflichen Bildung zu steigern, um unsere Jugendlichen für eine duale Ausbildung zu gewinnen. Das gilt insbesondere für die Mädchen, da sie mit einem Anteil von 39 Prozent noch deutlich unterrepräsentiert sind. Wir wollen durch eine individuelle Ansprache jeden mitnehmen und da abholen, wo er gerade ist, indem wir Barrieren ausräumen und Übergänge erleichtern. Jeder hat eine faire Chance verdient, auch Menschen mit Behinderung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann scheint doch nicht alles gut zu sein!) Durch eine noch bessere Verzahnung zwischen Schule, Ausbildung, Beruf und Hochschule können breitere Beschäftigungsperspektiven und attraktive Karrieremöglichkeiten geschaffen werden. Wir wollen Unternehmen für die betriebliche Ausbildung gewinnen, vor allen Dingen kleine und mittelständische Unternehmen. Bei diesen Herausforderungen behalten wir die Ganzheitlichkeit der beruflichen Bildung und die jungen Menschen als Zielgruppe im Blick. Für mich gibt es zwei zentrale Schwerpunkte. Erstens. Die Durchlässigkeit muss weiter optimiert werden. Hier sind wir bereits auf einem guten Weg. Das Programm „ANKOM“ ermöglicht die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge. Die Initiative „DECVET“ verbessert die Durchlässigkeit zwischen den Teilsystemen der beruflichen Bildung. Wir haben den Hochschulzugang über eine berufliche Qualifikation erleichtert und den Meister dem Bachelor gleichgesetzt. 2014 wurden insgesamt 187 Millionen Euro in das Meister-BAföG investiert. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Daraus lassen sich erste Erfolge durch den steigenden Anteil der Erwerbstätigen mit Meister- und Technikerabschluss erkennen. Zweiter Schwerpunkt ist für mich die Berufsorientierung. Wir haben heute 329 anerkannte Ausbildungsberufe und 7 500 Bachelorstudiengänge. Um hier den Überblick zu gewährleisten, haben wir zahlreiche Programme aufgesetzt, die helfen, den Einstieg zu verbessern: zum Beispiel das Berufsorientierungsprogramm „BOP“, das Ausbildungsstrukturprogramm „Jobstarter“ oder das Sonderprogramm „Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese komplexen Maßnahmen gilt es nun zu evaluieren, zielführend zusammenzufassen und flächendeckend zu verstetigen. Darüber hinaus fordern wir in unserem Antrag eine frühe und praxisnahe Berufs- und Studienorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen, aber auch an den Gymnasien. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Denkbar ist zum Beispiel der Einsatz von Auszubildenden als Berufsbotschafter an Schulen; denn so findet Berufsberatung auf Augenhöhe statt. Der Bund steht in der Berufsbildung nicht in alleiniger Handlungsverantwortung. Auch die Länder haben die Priorität der Querschnittsaufgabe erkannt. Meine Landtagskollegen haben beispielsweise ein Strategiepapier zur beruflichen Bildung erarbeitet. Hier stehen wir im intensiven Gedankenaustausch zum Thema. Der konstruktive Dialog zwischen Bund und Ländern in der dualen Ausbildung ist notwendig und sicher auch noch ausbaufähig. Meine Damen und Herren der Opposition, ich würde mich sehr freuen, wenn wir heute nicht nur über den grundsätzlichen Handlungsbedarf Einigkeit erzielen, sondern wir mit Ihnen tatkräftige Mitstreiter bei der Umsetzung dieser Maßnahmen haben. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Schön wär‘s!) Ich lade Sie alle herzlich ein, unseren Antrag zu unterstützen und damit die Bildungspolitik in Deutschland zukunftssicher zu gestalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Willi Brase, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Willi Brase (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist die Aufgabe der Opposition, darauf hinzuweisen, wo etwas möglicherweise nicht richtig klappt. Wenn ich mir aber den Haushalt des BMBF anschaue, in dem 65 Millionen Euro für Berufsorientierung bereitstehen, und noch die BA-Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro hinzurechne, dann muss man feststellen, dass wir allein 115 Millionen Euro dafür ausgeben, dass Jugendliche eine vernünftige Orientierung erhalten. Da können Sie einmal schauen, was wir hier auf den Weg bringen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich sage das deshalb, weil bei allen Debatten letztendlich klar sein muss, dass die Gründe, aus denen junge Leute eine duale Ausbildung beginnen oder auch nicht beginnen, häufig sehr unterschiedlich sind und von Region zu Region variieren. Ausbildungsmärkte sind regionale Märkte. Und weil sie regionale Märkte sind, werden wir dafür sorgen, dass wir mit der Ausbildungsgarantie, mit der assistierten Ausbildung und mit einigen wenigen Maßnahmen endlich dazu kommen, dass möglichst allen Jugendlichen ein vernünftiges und auch tatsächliches Angebot in den Regionen gemacht werden kann. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir werden auch dafür sorgen, dass dieses regional organisiert wird. Regionales Ausbildungsmanagement ist richtig. Dort sind alle beteiligt. Es gibt das sehr gute Beispiel der Jugendberufsagentur in Hamburg, einem sozialdemokratisch regierten Bundesland. Dieses wollen wir bundesweit in den Ländern umsetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat es eingeführt? Schwarz-Grün!) – Ich habe noch ein bisschen Zeit, keine Sorge. – Das zur Genese und dazu, wo es hier langgehen muss. Wir werden aber ebenso über Folgendes zu diskutieren haben: Wenn das BAföG erhöht wird, dann wollen wir auch das Meister-BAföG erhöhen. Warum? Das duale Ausbildungssystem als Einstieg bietet mit einem Ausbildungsabschluss jederzeit die Möglichkeit, weiter nach oben zu kommen. Sie können in dieser Ausbildungsstruktur die Aufstiegsfortbildung machen, Sie können den Meister machen – deshalb brauchen wir auch die entsprechenden Erhöhungen –, Sie können den Fachwirt machen, Sie können danach zur Hochschule oder zur Fachhochschule gehen. Ich sage ganz bewusst heute Abend hier auch: Dieser Zweig ist genauso viel wert wie der schulische oder hochschulische Weg. Dafür treten wir ein, und dafür kämpfen wir. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir wissen aber – es ist gut, dass die Opposition darauf hinweist –: Ja, es gibt ein Übergangsproblem – einen Übergangsbereich; kein Übergangssystem –, das sich entwickelt hat. In diesem Bereich – auch das sagen wir leider seit Jahren; da hat Frau Hein recht – muss endlich positiv aufgeräumt werden. Welche Maßnahmen brauchen wir, welche nicht? Wir sind sehr dafür, dass wir die Einstiegsqualifizierung nutzen. Warum sollen junge Leute, die manchmal – der eine mehr, die andere weniger – Zeit für die Ausbildung brauchen, nicht bis zu vier Jahre lang eine Einstiegsqualifizierung machen? Wenn wir diesen jungen Menschen den direkten Einstieg in einen Betrieb ermöglichen, damit sie danach eine drei- oder dreieinhalbjährige Ausbildung beginnen können, dann ist das der richtige Weg. Dann können wir die Ausbildungsgarantie auch erfüllen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung auf Drucksache 18/2856. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/1451 mit dem Titel „Berufliche Bildung zukunftssicher gestalten – Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stärken“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1454 mit dem Titel „Das Recht auf Ausbildung umsetzen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1456 mit dem Titel „Berufliche Bildung sichern – Jungen Menschen Zukunftschancen bieten“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei einigen Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Gerechtigkeit bei der Entschädigung von Einsatzunfällen Drucksache 18/2874 Überweisungsvorschlag: Verteidigungsausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Die Debatte wird von der Kollegin Agnieszka Brugger, Bündnis 90/Die Grünen, eröffnet. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit der Schilderung eines Schicksals beginnen, das auf einem wahren Fall beruht, der Geschichte einer Soldatin, die in ihren Einsätzen im Kosovo Ende der 90er-Jahre und Anfang 2000 Traumatisches erlebt hat und heute unter einer schweren Posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Der Einsatz-unfall hat sie völlig aus dem Leben gerissen, und auf ihrem Leidensweg fühlt sie sich alleingelassen. Anders als ein Kamerad, der 2009 in Afghanistan Ähnliches durchgemacht hat und unter den gleichen Symptomen leidet, bekommt sie keine einmalige Entschädigungszahlung, obwohl auch sie dauerhaft arbeitsunfähig ist. Denn momentan bekommen nur Menschen, die nach dem Stichtag im Jahre 2002 in einem oder durch einen Einsatz versehrt wurden und dauerhaft zu über 50 Prozent erwerbsunfähig sind, eine einmalige Unfallentschädigung von 150 000 Euro; Witwen und Witwer oder Kinder von getöteten Soldatinnen und Soldaten erhalten 100 000 Euro. Die Bundeswehr ist seit Anfang der 90er-Jahre an internationalen Missionen beteiligt. Doch aufgrund des willkürlich festgelegten Stichtags im Jahr 2002 erhalten Soldatinnen und Soldaten, die unter einer Einsatzschädigung aus den Einsätzen beispielsweise in Kambodscha oder im ehemaligen Jugoslawien leiden, nach der derzeitigen Regelung keine finanzielle Entschädigung. Das Gleiche gilt für die Beamtinnen und Beamten, die im Auslandseinsatz waren; ich will sie an dieser Stelle explizit erwähnen, weil sie oft aus dem Fokus geraten. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier von einem Betrag, der für die Betroffenen immense Symbolkraft hat und der auch dafür steht, ob sich der Staat, der sie in einen Auslandseinsatz geschickt hat, für ihr körperliches und seelisches Wohl verantwortlich fühlt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht ihnen oft in erster Linie nicht um die finanzielle Leistung, sondern vor allem um Wahrnehmung und Anerkennung. Die jetzige Stichtagsregelung ist daher eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Menschen, die bei Einsätzen der Bundeswehr körperlich und/oder psychisch schwer versehrt wurden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen auch von der Koalition, kann nicht in unser aller Sinne sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Verteidigungsministerium als Dienstherr und das Parlament haben an dieser Stelle eine besondere Verantwortung und eine Fürsorgepflicht. Denn egal wie man zu bestimmten Auslandseinsätzen steht oder ob man sie, wie die Linke, gar generell ablehnt, wir alle hier haben eine Verantwortung für die Menschen, die das Parlament mit seiner Mehrheit in einen gefährlichen Einsatz entsendet und die im schlimmsten Fall geschädigt zurückkehren. Seit 2004 gab es genau drei Anläufe, die gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung von Einsatzunfällen zu ändern. Gerade das Parlament hat insbesondere in der letzten Legislaturperiode über die Fraktionsgrenzen hinweg viele Verbesserungen durchgesetzt. Das haben wir gemeinsam, also alle hier vertretenen Fraktionen, auf den Weg gebracht, an einigen Punkten auch gegen den Widerstand aus der Regierung. Das waren sehr wichtige Änderungen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum Menschen, die bei einem Einsatz der Bundeswehr erheblich geschädigt wurden, nur deshalb keine Entschädigung erhalten sollen, weil die Schädigung vor irgendeinem Stichtag erfolgt ist. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen von im Einsatz gestorbenen Soldatinnen und Soldaten. Wir Grüne haben die willkürliche und ungerechte Stichtagsregelung schon bei den Beratungen zum Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz im Jahr 2011 kritisiert. Nun hat auch das Ministerium das endlich erkannt, und Frau Ministerin von der Leyen hat angekündigt, dass sie im Rahmen des Artikelgesetzes zur Steigerung der Attraktivität den Stichtag auf den 1. Juli 1992 zurückdatieren will. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, und der Kreis der Betroffenen wird dadurch auch vergrößert, aber nach wie vor ist es ein willkürlich gewählter Stichtag. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir fragen uns schon, wo dieses Gesetz eigentlich bleibt, das ursprünglich für September angekündigt war. (Robert Hochbaum [CDU/CSU]: Abwarten!) Wann ist der Leidensweg der Betroffenen endlich zu Ende, sodass sie nach vorne schauen können? Denn die ewige Warterei ist für die betroffenen Menschen eine Zumutung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Grüne sind der Auffassung, dass jeder Mensch, der im Auftrag der Bundeswehr im Einsatz versehrt wurde, das Recht hat, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, Stichtag hin oder her. Ebenso sollte es keine Rolle spielen, ob die betroffenen Soldatinnen und Soldaten aktiven Dienst leisten oder Reservistinnen und Reservisten sind. Genau das fordern wir heute mit unserem Antrag: Die uneingeschränkte Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sie muss unabhängig von Stichtag und Status sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Brugger, denken Sie an die Zeit? Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme gleich zum Schluss. – Das Leid des einen sollte nicht mehr wiegen als das Leid der anderen. Deshalb hoffen wir, meine Damen und Herren von der Koalition, dass Sie diese Idee nicht einfach vom Tisch wischen, nur weil sie von der Opposition kommt. Wir laden Sie ein: Lassen Sie uns diese Ungerechtigkeit gemeinsam beseitigen! Wir bieten Ihnen gerne an, aus unserem Antrag eine interfraktionelle Initiative zu machen; denn das sind wir den Angehörigen der Parlamentsarmee Bundeswehr schuldig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Robert Hochbaum, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Robert Hochbaum (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, und sie ist eine Parlamentsarmee im Einsatz. Das ist die Realität, und dessen müssen wir uns als Parlamentarier jeden Tag bewusst sein. Jeden Tag, an dem wir hier in Deutschland aufstehen, ist ein Soldat in Afghanistan, am Horn von Afrika oder anderswo an Land, in der Luft oder auf See im Dienst und dient unter erheblichem persönlichem Einsatz unserem Land. Aktuell sind das fast 4 000 von ihnen, fernab ihrer Heimat. Unsere Soldatinnen und Soldaten verdienen unseren tiefsten Respekt und ein Höchstmaß an Unterstützung. Ihr Mut, ihr Einsatz und ihre Stärke können nicht hoch genug bewertet werden. Darum möchte ich es nicht versäumen – das kann von dieser Stelle aus gar nicht oft genug getan werden –, ihnen für ihren aufopferungsvollen Einsatz für ihr Land zu danken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ein jeder von ihnen trägt seinen Teil dazu bei, die jeweilige Mission zu erfüllen, eine Mission, in die wir sie entsandt haben. Es ist daher unsere Pflicht und unsere Verantwortung zugleich, unsere Soldatinnen und Soldaten unentwegt und nachdrücklich in ihren Aufgaben zu unterstützen. Wie viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich in den letzten Jahren im Rahmen von zahlreichen Besuchen bei der Truppe in den Einsatzgebieten sehr konkret die erheblichen Gefahren, denen unsere Soldatinnen und Soldaten ausgesetzt sind, vor Augen geführt bekommen. Fast jeder von Ihnen wird mir beipflichten: Darunter waren unzählige Gespräche und Situationen, die man so schnell nicht vergessen wird. Wir alle denken sicherlich noch an das Sprengstoffattentat von Kabul im Juni 2013, bei dem durch einen Autobombenanschlag auf einen ISAF-Bus vier Bundeswehrsoldaten getötet wurden. Ebenso erinnern Sie sich sicherlich an den Hubschrauberabsturz in Kabul im Dezember 2012, bei dem sieben Bundeswehrsoldaten und viele afghanische Zivilisten ums Leben kamen. Natürlich denken wir auch an viele weitere schreckliche Vorkommnisse und deren Folgen. Für mich erwächst daraus ein konkreter Auftrag für uns alle, nämlich der Auftrag, sich auch mit den negativen Folgen der Einsätze und der Hilfe für die Einsatzgeschädigten der Bundeswehr auseinanderzusetzen. Dazu gehört neben der entsprechenden Versorgung und der Bereitstellung von Einsatzmaterial eben auch die Fürsorge gegenüber denjenigen, die an Körper und Seele verwundet aus dem Einsatz zurückkehren. Aus diesem Grund haben wir uns als CDU/CSU mit verschiedenen Koalitionspartnern dieser Thematik bereits sehr früh angenommen, vor allem, nachdem wir festgestellt hatten – Frau Brugger, Sie haben das angesprochen –, dass das auch von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, im Jahr 2004 ins Leben gerufene Einsatzversorgungsgesetz bei weitem nicht ausreicht. Deshalb beschlossen wir im Jahr 2011 das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz und im Jahr 2012 das Bundeswehrreform-Begleitgesetz. Man sieht also: Es wäre besser gewesen, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sich schon damals mehr Gedanken über die Gesetzgebung gemacht hätten. Dann wären die von uns aufgelegten Verbesserungen und auch die heutige Debatte nicht erforderlich gewesen. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wirklich billig!) Wenn man sich den heute vorliegenden Antrag genau anschaut, meint man, Sie hätten in den letzten Tagen sehr aufmerksam Zeitung gelesen – Sie haben das angesprochen – und aus den Zeitungen bzw. bei uns abgeschrieben. Natürlich haben auch Sie inzwischen mitbekommen, dass unsere Ministerin mit einem neuen Artikelgesetz – auch das wurde schon angesprochen – demnächst weitere Verbesserungen plant. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber nicht ausreichende!) Es scheint, Sie wollten wieder einmal auf den fahrenden Zug aufspringen, wie so oft; doch Sie springen, wie so oft, zu kurz. Die Regierung handelt bereits. Verbesserungen sind auf dem Weg. Eines können Sie mir mit Sicherheit glauben: Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden in der Zukunft ebenso wie in der Vergangenheit bei der Großen Koalition in guten Händen sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – -Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist mit der Stichtagsregelung? Dazu habe ich jetzt kein Wort gehört!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Dr. Alexander Neu. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Regelung einer einmaligen Unfallentschädigung für Soldatinnen und Soldaten ist zu begrüßen. Das unterstützen auch die Linken. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Die Linke versteht und akzeptiert aber die Stichtagsregelung nicht. Als Stichtag ist der 30. November 2002 vorgesehen. Es handelt sich hierbei um eine Zweiklassenregelung – Frau Brugger hat das gewissermaßen genauso bewertet –, die für die Geschädigten, die vor dem 30. November 2002 eine Verletzung erlitten haben, wie Hohn klingen muss. (Beifall bei der LINKEN) Sind Ihnen diese Menschen weniger wert? Ist Ihnen deren Leistung weniger wert als die Leistung derjenigen, die nach dem 30. November 2002 eine Verletzung erlitten haben? Diese Fragen müssen Sie sich gefallen lassen. Die Stichtagsregelung zeugt von einem gewissen Verständnis der politischen Entscheider in Bezug auf Menschen, nämlich von einem instrumentellen Verständnis, und das lehnen wir ab. (Beifall bei der LINKEN) Wenn die Bundesregierung in ihren verschiedenen Konstellationen seit den 90er-Jahren meint, die Bundeswehr in die Welt schicken zu müssen, um international Verantwortung zu übernehmen, dann muss sie auch die volle Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten übernehmen und darf sich nicht mit einer selektiven Verantwortung in Form von Stichtagsregelungen begnügen. (Beifall bei der LINKEN) Abgesehen davon werden wir nicht müde, festzustellen, dass die Übernahme globaler Verantwortung nicht mit militärischen Mitteln zu realisieren ist. (Beifall bei der LINKEN) Mit militärischen Mitteln kann man keine Konflikte lösen, sondern maximal einen Frozen Conflict erzeugen. Die Übernahme globaler Verantwortung mit zivilen Mitteln ist kostengünstiger, die Übernahme globaler Verantwortung mit zivilen Instrumenten ist effektiver, und die Übernahme globaler Verantwortung mit zivilen Instrumenten ist nachhaltiger, da ursachenorientiert. (Beifall bei der LINKEN) Nun zu den Grünen. Der Antrag mag ja gut gemeint sein, Frau Brugger, aber er ist letztlich schwachbrüstig und schlapp. Etwas bellen, aber dann nicht beißen – das ist das, was ich daraus lese. Mit Ihrem Antrag springen Sie in zweifacher Hinsicht zu kurz: Erstens. Sie fordern eine Prüfung. Die Linke fordert keine Prüfung, sondern sie fordert ein klares Ende der Stichtagsregelung. (Beifall bei der LINKEN) Der zweite Punkt, den ich moniere: Es kann doch nicht nur darum gehen, Soldatinnen und Soldaten einzubeziehen. Es muss auch um zivile Kräfte gehen, die in Auslandsmissionen, in UN-Missionen, OSZE-Missionen und EU-Missionen, eingesetzt werden. Auch hier müssen Momente der sozialen Absicherung bei Unfällen und Folgen von gewaltsamer Einwirkung gefunden werden. Im Mai dieses Jahres kam es bei einem Selbstmordattentat im ostafrikanischen Dschibuti zu Verletzungen von drei deutschen Experten im Rahmen der Mission EUCAP Nestor. Das Auswärtige Amt, die Europäische Union und EUCAP Nestor haben sich gewissermaßen spontan und ohne große Hürden auf eine Finanzierung für die drei verletzten Deutschen geeinigt. Aber eine konkrete Regelung zur Absicherung fehlt immer noch. Sie muss her. Das wäre die sinnvolle Ergänzung zum militärischen Bereich. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. -Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mehr noch. Eine umfassende Regelung im Hinblick auf soziale Absicherung umfasst drei Aspekte: eine Rentenabsicherung, eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit und eine Absicherung bei Arbeitslosigkeit nach Beendigung der Mission. Um eine effektive zivile Außenpolitik mit ausreichend qualifiziertem und schnell verfügbarem Personal unterfüttern zu können, sind diese Schritte unausweichlich. Nur dann kommt die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht umfassend nach. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen bereiten sich viele Freiwillige auf ihren Einsatz in Westafrika vor. Sie sind einem Aufruf gefolgt, bei der Bewältigung der schlimmsten Katastrophe, die die Menschen erreichen kann, nämlich der Ebolaepidemie, zu helfen, das zu tun, was getan werden muss, Erkrankte medizinisch zu versorgen, Aufklärung zu betreiben, Sterbende zu begleiten und Familien und Angehörigen Beistand zu leisten. Dass sich über 2 000 Soldatinnen und Soldaten gemeldet haben und helfen wollen, zeigt, was für eine Truppe wir haben. Darauf, so meine ich, können wir stolz sein, nein, dafür müssen wir dankbar sein. Deshalb von mir und sicherlich auch im Namen des gesamten Hauses unseren Re-spekt, unsere Anerkennung und unseren aufrichtigen Dank für Ihr Engagement, liebe Soldatinnen und Soldaten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit Dank ist es aber nicht getan. Denn so, wie diese Frauen und Männer unter Einsatz ihrer Gesundheit, ihres Lebens für uns und für die Erkrankten ohne zu fragen Verantwortung übernehmen, so ist es unsere verdammte Pflicht, diese Verantwortung auch ihnen gegenüber zu übernehmen. Daher ist es gut, dass mit dem heutigen Prüf- und Berichtsauftrag der Grünen an die Bundesregierung zur Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten, aber ebenso der Zivilbeschäftigten in der Bundeswehr diese Verantwortung wieder in den Fokus genommen wird. Jedoch, so glaube ich, geht es eben nicht nur darum, Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten und Zivilbeschäftigte gleich zu behandeln und Gerechtigkeit herzustellen, wie es im Antrag steht. Nein, es geht auch darum, ein Signal zu setzen, das Signal: Wir sind für euch und eure Familien da, genauso, im gleichen Maße, wie ihr für Deutschland da seid; nicht nur den Rücken freihalten, ganz einfach da sein. Genau deswegen haben wir das sogenannte Wehrdienstbeschädigungsverfahren bei Einmalentschädigungen schon vereinfacht. Genau deswegen haben wir in den letzten Haushaltsberatungen eine neue Stichtagsregelung eingefordert, die vorsieht, dass auch Einsatzunfälle von vor 2002, etwa bei den Einsätzen im ehemaligen Jugoslawien, dazu zählen. Genau deshalb wird es als Attraktivitätssteigerung der Bundeswehr in dem Artikelgesetz stehen, das zur Vorlage kommen wird. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann denn?) Meine Kolleginnen und Kollegen, ich spreche aus der Erfahrung im Stiftungsrat der Härtefallstiftung. Haupthindernis für eine schnelle und gute Gewährung von Hilfe und Versorgungsleistungen für Menschen bei der Bundeswehr ist fast nie der Unwille. Es ist auch selten die strenge Auslegung der Gesetzeslage, und es ist selten fehlendes Geld. Haupthindernisse sind fehlendes Personal, die lange Bearbeitungsdauer und manchmal mangelnde Sensibilität. Deswegen haben wir bei der Härtefallstiftung übrigens auch zugehört und zusätzliche Stellen geschaffen. (Beifall der Abg. Julia Bartz [CDU/CSU]) Ich spreche aus Erfahrung, wenn ich Ihnen sage: Es geht nicht um die Höhe der Entschädigung, sondern es geht darum, ernst genommen zu werden und Anerkennung zu erhalten. Diese wollen, ja müssen wir den Soldatinnen und Soldaten geben. Verantwortung heißt mehr, als juristisch richtig zu liegen; Verantwortung heißt letztendlich, das Richtige zu tun. Konkret, meine Kolleginnen und Kollegen, heißt dies, durch vernünftige Entschädigungsregeln, unbürokratische Bearbeitung und vielleicht – unsere Ebolahelfer hätten es verdient – eine eigens hierfür zu schaffende Auszeichnung unseren Respekt zu zeigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) All dies gehört dazu, wenn wir die Attraktivität unserer Bundeswehr steigern wollen. Ich sage: Dies ist bei der Ministerin, die wir Sozialdemokraten dabei gerne unterstützen, und bei uns, bei der SPD, gut aufgehoben. Wir tragen als Mitglieder des Bundestages und als Bürger unseres Landes eine große Verantwortung, nicht nur gegenüber der Welt, sondern auch zu Hause. Ich freue mich auf die Beratungen. Ich glaube, dass wir gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Julia Bartz, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Julia Bartz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. September eröffnete unser Bundestagspräsident Norbert Lammert die Ausstellung „Operation Heimkehr“. Im Paul-Löbe-Haus sind immer noch die Fotoaufnahmen von Soldatinnen und Soldaten zu sehen, die von Auslandseinsätzen zurückgekehrt sind. Hieraus zitiere ich Hauptfeldwebel Holger Roßmeier, der traumatisiert aus Afghanistan zurückkam: Früher war ich jemand, der immer alles hinbekommen hat, einer, auf den man sich hundertprozentig verlassen konnte. Und plötzlich schaffte ich es nicht einmal mehr, morgens aufzustehen. Ich wollte aber nicht als Weichei dastehen. Deshalb habe ich jede Therapie zunächst abgelehnt. Wir alle wissen: Auslandseinsätze können traumatisch sein. Die Erfahrungen, Erlebnisse und Eindrücke haben häufig langfristige Folgen, die teilweise erst später zutage treten. Es sind oft kurze Momente, die sich tief in die Seele einbrennen. Als Entscheider über Auslandseinsätze hat der Deutsche Bundestag eine besondere Verantwortung gegenüber denjenigen Soldatinnen und Soldaten, die mit einer Einsatzschädigung nach Hause zurückkehren. In Afghanistan haben wir schmerzhafte Erfahrungen machen müssen, aus denen wir aber die richtigen Konsequenzen gezogen haben: Posttraumatische Belastungsstörungen wurden als Einsatzschädigung anerkannt, und die medizinische Behandlung wurde ausgebaut. Wir haben aus den Einsatzerfahrungen am Hindukusch gelernt und die Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten entsprechend angepasst: 2004 wurden mit dem Einsatzversorgungsgesetz die Versorgungsleistungen für Soldaten im Auslandseinsatz verbessert. Damals wurde auch der Stichtag 1. Dezember 2002 festgeschrieben. Mit dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz von 2007 haben Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte, die während eines Auslandseinsatzes schwer verwundet wurden, ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung bekommen. Mit dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz von 2011 haben wir die Versorgung von Einsatzgeschädigten und Hinterbliebenen weiter verbessert. Die Entschädigungsleistung für Betroffene haben wir von 80 000 Euro auf 150 000 Euro fast verdoppelt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Auslandseinsätze der Bundeswehr sind mit einem Risiko für unsere Soldatinnen und Soldaten behaftet. Wir sichern ihnen deshalb die bestmögliche Ausstattung und die bestmögliche Versorgung zu. Dies gilt erst recht für Verwundete. Viel Positives wurde in den vergangenen Jahren in diesem Bereich umgesetzt, und wir haben viel in die Sicherheit und Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten investiert. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auch die Arbeit der katholischen und evangelischen Militärseelsorger hervorheben. Sie kümmern sich sowohl im Einsatzgebiet als auch in den Heimatgebieten um unsere Truppe, die Rückkehrer und die Familien. Als moralischer Anker für unsere Soldatinnen und Soldaten leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Auslandseinsätze. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Auch die Psychosozialen Netzwerke und Familienzentren sind eine wichtige Anlaufstelle für Einsatzrückkehrer und deren Angehörige. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Bartz, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Brugger? Julia Bartz (CDU/CSU): Ja, bitte. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Kollegin Bartz. – Ich höre den Reden sehr aufmerksam zu, Ihrer Rede, Frau Bartz, und auch der von Herrn Hochbaum. Ich habe von der Union jetzt aber noch nicht vernommen, ob Sie uns zustimmen und das Anliegen unterstützen, den Stichtag einfach aufzuheben und damit alle geschädigten Soldatinnen und Soldaten gleich zu behandeln. Oder finden Sie, dass mit der Rückdatierung des Stichtages, der dann am Ende immer noch willkürlich gewählt ist, die Arbeit getan ist? Ich möchte wirklich gerne hören, wie sich die Union zu diesem Vorschlag konkret positioniert. Julia Bartz (CDU/CSU): Bitte gedulden Sie sich noch einen Moment. Darauf werde ich im weiteren Verlauf meiner Rede noch eingehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir setzen uns weiterhin für die Verbesserung der Versorgung von Einsatzgeschädigten ein. Erst gestern haben wir im Verteidigungsausschuss zwei entsprechende Anträge eingebracht. Wir wollen die Familien von PTBS-Betroffenen bei der Betreuung und Therapie noch stärker einbinden und die Lotsen besser ausstatten. Auch Ihr Antrag, liebe Kollegin Brugger, spricht ein wichtiges Anliegen an: die Entschädigung bei Einsatzunfällen. Nach der derzeitigen Rechtslage gelten die Regelungen für einmalige Einsatzentschädigungen erst für Unfälle ab dem 30. November 2002. Nun war bekanntermaßen die Bundeswehr auch vor dem Afghanistan-Einsatz bereits an Auslandseinsätzen beteiligt. Wir wollen diese Gerechtigkeitslücke jetzt schließen. Wie Sie sicherlich wissen, haben wir das Problem bereits erkannt und werden es im Zuge des Bundeswehrattraktivitätsgesetzes lösen. Ihr Antrag ist somit eigentlich hinfällig, da er bereits auf Regierungshandeln trifft. (Beifall des Abg. Robert Hochbaum [CDU/CSU] – Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn das Gesetz?) Geplant sind die Einbringung des Gesetzes noch in diesem Jahr und eine zügige Umsetzung im ersten Quartal 2015. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir Parlamentarier – insbesondere spreche ich hier für die CDU/CSU-Fraktion – stehen auch hier ganz klar an der Seite unserer Bundeswehr. Wir lassen unseren Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung und größtmögliche Unterstützung zukommen. Wir sind stolz auf unsere Soldatinnen und Soldaten und zutiefst dankbar für ihren Einsatz. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2874 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b auf: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Drucksachen 18/2444, 18/2657 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Drucksache 18/2857 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2858 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lkw-Maut nachhaltig und ökologisch ausrichten Drucksachen 18/1620, 18/2857 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Das Wort hat der Kollege Florian Oßner, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Florian Oßner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem liebe Kolleginnen der Grünen! Bezüglich Ihres Antrages: Sie werden einfach nicht müde, (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wir werden nie müde, egal zu welcher Zeit! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind voll dabei!) die gleichen ideologischen und populistischen Phrasen immer und immer wieder vorzutragen. Aber auch ständige Wiederholungen machen falsche Hypothesen nicht wahr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt jemand von der CSU! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir warten auf Antworten!) Phasenweise sind auch eklatante Widersprüche in Ihrem Antrag auszumachen. So wird zum Beispiel vor einer Differenzierung bei den Mautgebühren zwischen Autobahnen und Bundesstraßen gewarnt; denn man wolle die ländlich geprägten Regionen nicht weiter belasten. Für mich als Bayer ist das von ganz besonderer Bedeutung. Das wäre definitiv ein richtiger Ansatz, wenn nicht zwei Sätze davor verlangt würde, dass der Druck zur Verlagerung auf Schiene und Schiff erhöht werden solle, sprich: Die Mautgebühren für Straßen sollen signifikant angehoben werden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lkw-Maut, genau!) Gerade das bedeutet eine Mehrbelastung des ländlichen Raums. Das ist aus meiner Sicht an Widersprüchlichkeit wirklich nicht zu überbieten. Das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fahren Sie Lkw?) Zudem ist es nicht zielführend, dass ständig Schiene und Straße gegeneinander ausgespielt werden nach dem Motto: Die Schiene ist gut, und die Straße ist böse. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aufgabe der Politik ist es, Prioritäten zu setzen!) Derartiges Schubladendenken der Grünen hat in einer vernünftigen und gesamtheitlichen Verkehrspolitik wirklich nichts zu suchen. Wir sagen deshalb: Die Schiene ist gut, und die Straße ist gut. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit der Wasserstraße? – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen den Güterverkehr auf die Schiene verlagern!) Fakt ist auch, dass der Antrag der Grünen teilweise nur das wiederholt, was wir bereits umgesetzt haben oder was wir in Kürze umsetzen werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes entwickeln wir die Lkw-Maut zukunftsfest und vor allem ökologisch sowie nachhaltig weiter. Wir reformieren die Lkw-Maut im Einklang mit dem europäischen Recht. Wir werden dem Schwerlastverkehr die durch ihn verursachte Luftverschmutzung anrechnen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie senken die Lkw-Maut! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit der Pkw-Maut?) Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Anrechnung der Lärmbelastung dazukommen. Hierfür müssen jedoch noch die Grundlagendaten neu erhoben werden. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätte früher gemacht werden sollen!) Durch die Einführung einer eigenen, günstigen Mautklasse – der Euro-6-Norm – schaffen wir Anreize, in einen modernen, verbrauchs- und schadstoffarmen Fuhrpark zu investieren. Liebe Grüne, das ist bereits nachhaltige und ökologische Verkehrspolitik, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kündigen nur an und machen nichts! Das ist das Problem! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn Ihr Ankündigungsminister?) und nicht nur das: Es ist auch verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik. Dafür stehen wir als CSU. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der CDU/CSU: Und die CDU! Wir auch!) – Natürlich auch die CDU. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Zudem werden wir als Union da, wo es sinnvoll ist, die Verlagerung von Verkehr auf die Schiene fördern. Wir wissen, dass die Bahn eines der umweltfreundlichsten Verkehrsmittel ist. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen genau das Gegenteil! EEG-Umlage! Der Transport auf der Schiene wird immer teurer!) – Nur die Ruhe! – Wir wissen aber auch – das darf man in dieser Diskussion nicht vergessen –, dass mit der Schiene nicht alle Probleme gelöst werden können. Sie ergibt bei längeren Strecken und größeren Gütermengen Sinn. Es bringt somit nichts, den Lkw aus ideologischen Gründen zu verteufeln. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Wir sind uns aber auch darüber im Klaren, dass der Lkw seinen Beitrag zur Nutzerfinanzierung leisten muss. Die Einnahmen der Lkw-Maut sind zweckgebunden für unsere Verkehrswege. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist nichts mit zweckgebunden!) Das neue Wegekostengutachten erzwingt Mindereinnahmen von 460 Millionen Euro von 2015 bis 2017. Wir passen deshalb die Verkehrspolitik immer wieder an neue Gegebenheiten an. So wird zum 1. Juli 2015 die Lkw-Maut auf weitere rund 1 100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen ausgeweitet. Des Weiteren werden wir die Mautpflichtgrenze von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen absenken. Damit wollen wir die Nutzerfinanzierung weiter ausbauen und stärken. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst mal wird sie geschwächt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es herrscht parteiübergreifend Konsens in diesem Haus, dass es eine der großen Aufgaben in dieser Legislatur-periode sein wird, eine leistungsfähige Infrastruktur in unserem Land sicherzustellen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!) Wir als Verkehrspolitiker der CDU/CSU sind uns mit den Koalitionspartnern dieser besonderen Verantwortung auch in der Vergangenheit immer bewusst gewesen. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!) Deshalb haben wir bereits in der letzten Legislatur-periode mit unserem damaligen Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer und jetzt mit unserem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt große Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Mittel für eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur zu generieren, (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Pkw-Maut!) unter Anwendung des Prinzips des Finanzierungskreislaufs. Auch die nachhaltige und ökologische Ausrichtung der Lkw-Maut (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die noch lange auf sich warten lässt!) haben wir dabei fest im Griff. Daher würde ich mir statt vermeintlich guter Ratschläge und populistischer Anschuldigungen der Grünen in dieser Thematik einfach ein Stück weit mehr Pragmatismus statt Ideologie wünschen. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jawohl, genau! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt der Richtige! – Zuruf von der CDU/CSU: Das muss mal gesagt werden!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, Sie denken an die Zeit! Florian Oßner (CDU/CSU): Ich bin beinah am Ende. – Aus den genannten Gründen werden wir daher dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Ich werbe für den Antrag der Koalitionsfraktionen. Ein herzliches Vergelts Gott fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Kollege Oßner. – Nächster Redner ist der Kollege Thomas Lutze, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Lutze (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da muss man ja schon fast ein schlechtes Gewissen haben, wenn man jetzt nach dem Schluss Ihrer Rede hier am Pult steht. Aber zur Sache: Eine Lkw-Maut muss so angelegt sein, dass sie einen wirksamen Beitrag zur Finanzierung des Straßenverkehrs leistet. (Beifall bei der LINKEN) Deswegen war es richtig, dass sie 2005 eingeführt wurde. Richtig ist auch, dass nach zehn Jahren eine weitere Reform kommt. Aber die Vorlage der Regierung – es tut mir leid; auch Ihre Rede konnte mich insofern nicht überzeugen – ist völlig unzureichend und geht in vielen Punkten am Thema vorbei. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Statt zum Beispiel weiter mit irgendwelchen dünnen Public-Private-Partnership-Finanzierungen zu arbeiten, sollte in der Verkehrspolitik endlich ein echtes Verursacherprinzip Einzug halten. Wussten Sie eigentlich, dass die Belastung durch einen beladenen 40-Tonner für Straßen und Brücken rund 60 000 Mal höher ist als durch einen 1 Tonne schweren Pkw? Im Schnitt kommen auf Autobahnen zurzeit rund 20 Pkw auf einen Lkw. Wie sieht die Realität aus? Trotz der Maut ist es für viele große Spediteure offenbar billiger, mit Lkw vom Mittelmeer über die Autobahn an die Nordsee zu fahren, statt die Bahn oder ein Schiff zu benutzen. Wir brauchen aber eine Maut, die sich an den tatsächlichen Kosten des Fernverkehrs auf der Straße orientiert. (Beifall bei der LINKEN) Eine neue Maut sollte für unsere Begriffe auch endlich Anreize schaffen. Sie haben es angedeutet, allerdings in die Zukunft verschoben. Aber für einen Spediteur muss es lohnenswert sein, wenn seine Lkw-Flotte weniger Abgase produziert. Es muss für einen Lkw-Spediteur lohnenswert sein, wenn seine Lkw weniger Lärm produzieren. Dazu machen die Grünen vernünftige Vorschläge, denen wir als Linke zustimmen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Letztendlich muss eine Lkw-Maut so angelegt sein, dass der Gütertransport im Fernverkehr auf der Straße nicht die Regel ist, wie es derzeit der Fall ist, sondern eine Ausnahme darstellt. (Beifall bei der LINKEN) Lösen Sie sich endlich von der einflussreichen Lobby einiger weniger Großkonzerne im Speditionsbereich! Wenn Sie Brücken und Straßen reparieren wollen, dann brauchen Sie viel Geld. (Beifall bei der LINKEN) Statt aufwendig zu überlegen, wie Sie mit einer Pkw-Maut Millionen Berufspendlerinnen und Berufspendler abzocken können, müssen Sie verursachergerecht besteuern. Dann haben vielleicht auch regionale Produkte wieder eine Chance auf dem Markt. (Beifall bei der LINKEN) Es kann doch nicht sein, dass nach wie vor Äpfel aus Nordafrika billiger sind als Äpfel aus dem eigenen Bundesland. Wir als Linke lehnen den Vorstoß der Regierung ab und sagen Ja zu der Gesetzesinitiative der Grünen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Sozialdemokraten spricht jetzt der Kollege Sebastian Hartmann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Donnerstagabend ohne Lkw-Maut. Es ist wieder so weit, und auch das Stichwort Pkw-Maut darf nicht fehlen. Es wird ebenso wie die Frage der ausreichenden Einnahmen regelmäßig angesprochen. Aber was beraten wir heute tatsächlich? Wir wollen heute die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschließen. Darauf möchte ich mich in meinen Ausführungen konzentrieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Die CSU ist begeistert!) – Die CSU ist begeistert. Danke, Herr Kollege. Wir können uns auch an der Sachpolitik und an den Realitäten orientieren, statt allgemeine Ausführungen zu machen, die heute Abend gar nicht zur Diskussion stehen. Hinter uns liegen gute Beratungen. Wir haben eine spannende Anhörung von Expertinnen und Experten durchgeführt, und wir haben damit einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Maut geleistet. Tatsächlich erhebt Deutschland einen Beitrag von schweren Lkw. Dieser orientiert sich nicht an irgend-etwas, sondern an der Berechnung eines wissenschaftlichen Wegekostengutachtens. Das wird nicht einfach im Raum stehen gelassen – das reicht nicht aus –, sondern wir werten es auch politisch. Damit kann sich das Gewerbe auf eine verlässliche und berechenbare Umsetzung dieser entsprechenden Erkenntnisse verlassen. Darauf hat das Gewerbe einen Anspruch, und darauf müssen wir im Interesse unseres Landes auch dringend achten. Daher fällt die Senkung der Mautsätze nicht vom Himmel, sondern sie ist das Ergebnis dieser Systematik. Wir orientieren uns an den tatsächlichen Wegekosten bzw. daran, was wissenschaftlich ermittelt worden ist, aber wir übernehmen es nicht unpolitisch. Denn wir haben darauf geachtet, dass wir bei den Bundesstraßen und Bundesautobahnen nicht willkürlich entscheiden, sondern auch beachten, was das für Auswirkungen haben kann. Denn wir wollen nicht, dass entlegene Regionen einfach abgehängt werden und damit Erreichbarkeitsdefizite noch weiter verschärft werden. Darauf können sich alle verlassen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir werden uns aber an einigen Stellen dem zugrunde liegenden EU-Richtlinienregime zuwenden müssen. Tatsächlich ist es ein Problem, wenn wir uns aufgrund der niedrigen Kapitalverzinsung bzw. der niedrigen Zinsen daran orientieren müssen, das hier gebundene Kapital abzubilden. Ironie der Geschichte ist, dass sich die Verkehrsmenge, die für die Einnahmen ursächlich sein muss, nicht wesentlich verändert hat. Auch das Gegen-argument, dass wir niedrigere Baukosten bei der Wiederherstellung verschlissener Straßen zu verzeichnen haben, reicht nicht aus, um die Abbildung dieses Effekts zu rechtfertigen. Das ist einer der Punkte, an dem wir die Maut zukünftig dringend weiterentwickeln müssen. Zunehmender Verkehr bedeutet zunehmenden Verschleiß. Doch das ist ein klassischer Zielkonflikt. Denn jede Maut hat zwei Ziele: Auf der einen Seite wollen wir dauerhaft verlässliche Einnahmen erzielen, um unsere Infrastruktur auf gutem, europaweit hohem Niveau zu erhalten. Auf der anderen Seite entfaltet jede Maut eine ökologische, ökonomische und möglicherweise auch eine soziale Lenkungswirkung. Das sind Zielkonflikte. Die Ziele stehen miteinander in Konkurrenz. Wenn wir zu erfolgreich sind, weil sich die ökologische Lenkungswirkung entfaltet, weil beispielsweise die Spediteure ganz bewusst in umweltfreundlichere Lkw investieren, die weniger Luftbelastung und Lärmbelastung verursachen, und ihre Flotten so umstellen, dass Umwelt und Anwohner geschont werden, dann erzielen wir automatisch weniger Einnahmen. Wir sind dann Opfer des eigenen Erfolgs und befinden uns in einem klassischen Zielkonflikt, weil wir darauf angewiesen sind, dauerhaft hohe Investitionen, zu denen die Einnahmen aus der Lkw-Maut neben der Steuerfinanzierung zu einem Drittel beitragen, in die deutsche Infrastruktur zu tätigen. (Gustav Herzog [SPD]: Gut erklärt!) – Der Donnerstagabend dient dazu, einiges aufzuklären, auch wenn es zuvor hoch herging. Da kann man sich dann in Nordrhein-Westfalen auf pragmatische Art dem nähern, was der Kollege Oßner aus Bayern so schön eingeleitet hat. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Tatsächlich verbleiben 460 Millionen Euro weniger an Einnahmen. Das liegt aber nur daran, dass wir uns auf den Weg gemacht haben, die Maut entsprechend weiterzuentwickeln. Bei uns ist das nicht nur Theorie. Wir lasten die externen Kosten tatsächlich an. Wir kümmern uns um die Luftschadstoffbelastungen. Auch hier muss die EU-Richtlinie dringend weiterentwickelt werden. Wir können bislang nur 13 Prozent anlasten. Wir werden uns zukünftig auch um den Aspekt Lärm kümmern. Doch hier ist die EU-Richtlinie so kompliziert aufgestellt, dass wir zuerst ein Lärmkataster erstellen müssen. Da das einen enormen Kostenaufwand erforderlich macht, müssen wir uns fragen, ob das nicht einfacher und günstiger geht. Tatsächlich werden wir zwei wesentliche Schritte gehen, indem wir im nächsten Jahr die Maut vertiefen und verbreitern werden. Wir werden mehr Tonnage und vierstreifige Bundesstraßen in die Bemautung einbeziehen. Das wird im Gegensatz zu den Schritten, die wir nun gehen, eine wirkliche Ausweitung bedeuten. Auch hier werden wir als Koalition nicht innehalten. Tatsächlich sind weitere 30 000 Kilometer Bundesstraße fest eingeplant. Wir werden das so ausgestalten, dass es rechts-sicher und verlässlich ist. Wir werden alles tun, um 2018 wiederum einen höheren Beitrag zur Finanzierung der deutschen Infrastruktur zu erreichen. (Beifall bei der SPD) Das ist kein Selbstzweck. Wir brauchen dauerhaft hohe Investitionen in unsere Infrastruktur. Wir werden das auf einem Weg machen, der sich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiert und nicht nur an Theorie und gutachterlichen Erkenntnissen, die in der EU-Richtlinie nicht abgebildet sind. Das ist etwas, wozu ich ernsthaft einlade. Die Linke hat für heute Abend angekündigt – deshalb musste dieser Punkt aufgerufen werden –, einen weiteren wesentlichen Aspekt in die Debatte einzubringen. Sehr geehrter Kollege von der Linken, Ihre Rede ist zwar beendet, aber diesen wesentlichen Aspekt habe ich nicht erkennen können. (Gustav Herzog [SPD]: Ich auch nicht!) – Dann sind wir schon mehrere. – Vielleicht liegt es daran, dass Sie keine Zeit hatten, diesen Aspekt einzubringen. Wir laden Sie zu Folgendem ein: Wenn Sie den Grünen zustimmen und ihren Weg mitgehen, dann müssen Sie den Weg der Großen Koalition – sie ist auf einem sehr guten Weg, was die Fortentwicklung der Lkw-Maut angeht – auch mitgehen. Denn der umfasst einige Punkte, den die Grünen benannt haben. Daher gehe ich nach Ihrem Beitrag von Ihrer Zustimmung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes aus. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Dr. Valerie Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war ein sehr engagierter Beitrag von Ihnen, Kollege Oßner. Normalerweise bin ich ja für diese Einlagen bei unseren Donnerstagabendsitzungen immer zuständig. Aber es wäre auch noch ganz gut gewesen, wenn nicht nur so eine Klamauknummer dabei herausgekommen wäre, sondern wenn auch noch ein bisschen Inhalt gekommen wäre. (Ulrich Lange [CDU/CSU]: Klamauk haben Sie gemacht!) Aber jetzt zu dem Gesetzentwurf, über den wir heute reden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist wirklich ein besonderer Fall; denn hier gilt das Struck’sche Gesetz nicht. Dieses Gesetz wird ohne jede Änderung verabschiedet. Weder Bundesrat noch Bundestag haben etwas beanstandet. Das kennen wir sonst überhaupt nicht. Das Gesetz wird so durchgewunken, wie es von der Bundesregierung geschrieben wurde. Als Begründung verstecken sich die Befürworter nämlich hinter einer EU-Richtlinie. Gleichzeitig hadern wir aber alle mit dem Ergebnis, das dabei herauskommt; denn die Lkw-Maut wird sinken. Wir haben also weniger Einnahmen. Was passiert draußen, in der Praxis? Die Infrastruktur bricht uns immer mehr zusammen, sie bröselt weg. Nicht einmal -Spediteure können sich richtig freuen; denn die Preissenkung werden sie zum größten Teil an ihre Kunden im Handel und produzierenden Gewerbe weitergeben müssen. Endverbraucher werden überhaupt nichts merken. Der Anteil der Mautkosten an einem Endpreis ist nämlich viel zu gering. Das merkt niemand beim Einkauf. Fehlen wird aber am Ende mindestens eine halbe Milliarde Euro im Bundesetat. Die muss eingespart werden, oder sie wird unsere zukünftigen Schulden vergrößern. Man muss es sagen, wie es ist: Dieses Gesetz wird kein Problem lösen, sondern nur neue Probleme schaffen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Herzlichen Glückwunsch an diese 80-Prozent-Koalition zu diesem Meisterwerk! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – -Zurufe von der CDU/CSU: Bravo!) Es ist keinesfalls so, dass es keine Kritik gab. Wir haben vor 14 Tagen eine umfangreiche Expertenanhörung im Verkehrsausschuss gehabt. Da ist deutlich geworden, dass es eine ganze Reihe von Kritikpunkten gibt. Gerade die EU-Kommission wollte in ihrer Richtlinie gern -höhere Mautsätze festlegen. Aber die Mitgliedstaaten haben das einfach verhindert. Kollege Ferlemann, Sie wissen das. Das fällt uns jetzt auf die Füße. Auch bei der Einbeziehung von Lärm- und Luftverschmutzung wurden Fehler gemacht. Seit 2011 – das liegt schon drei Jahre zurück – ist es europaweit erlaubt, diese Kosten bei der Mauthöhe zu berücksichtigen. Aber wir haben zwei Verkehrsminister von der CSU hinter uns, und nichts ist passiert. Schade! (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Traurig!) Stattdessen fummelt dieses Ministerium unter CSU-Führung wieder an seinem Lieblingsthema herum, nämlich an einer bürokratischen Pkw-Maut. Aber da ist die Machtfrage von Herrn Seehofer sicherlich wichtiger als ein solides Verkehrsnetz. Sie können also von uns nicht erwarten, dass wir diesem Gesetzentwurf auch noch unseren Segen erteilen. Wir werden ihn ablehnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kirsten Lühmann [SPD]: Sie lehnen ihn ab, weil wir noch keine Pkw-Maut haben? Das ist eine spannende Argumentation!) Was können wir mit diesem Scherbenhaufen nun wirklich anfangen? Wir Grüne machen Ihnen konkrete Vorschläge: Erstens brauchen wir eine Initiative auf europäischer Ebene zur Revision der Eurovignettenrichtlinie. Herr Ferlemann, nicht nur lächeln, bitte machen in Brüssel! (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Sören Bartol [SPD]: Wird gemacht!) Zweitens müssen wir schnellstens umfassende Möglichkeiten zur Einbeziehung externer Kosten schaffen. Lkw machen nicht nur Straßen und Brücken kaputt, sondern sind auch für Umweltschäden in Höhe von etwa 88 Milliarden Euro im Jahr verantwortlich. Drittens muss der Verkehrsminister endlich für Klarheit bei Toll Collect sorgen. Viertens muss die Lkw-Maut auf allen Straßen für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen eingeführt werden. Das sind die Kernforderungen meiner Fraktion. Sie können noch einige mehr in unserem Antrag finden. Es wäre schön, wenn Sie sich dem anschließen könnten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wollen wir doch etwas herausarbeiten, was in dieser Expertenanhörung ein ganz wichtiger Punkt war. Wir müssen uns grundlegende Gedanken darüber machen, wie wir die organisierte Verantwortungslosigkeit, die wir derzeit in der Verkehrsinfrastruktur haben, endlich beenden können. Der neue Bundesverkehrswegeplan wird wieder nicht funktionieren, wenn wir uns nur an den lokalen Wünschen vor Ort orientieren; aber genau das machen Sie jetzt leider wieder. Umgekehrt wäre es richtig: Der Bund muss zuerst definieren, welches Netz nötig ist. Erst dann darf geprüft werden, was mit den lokalen Wünschen passiert; denn sonst landen wir wieder bei den sinnlosen Wünsch-dir-was-Listen. (Kirsten Lühmann [SPD]: So haben wir das vereinbart!) Der zweite Punkt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist noch viel wichtiger. Heute haben wir ein ineffizientes System mit den Bundesunternehmen DEGES und VIFG, Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft. Dazu kommen 16 Länderverwaltungen, das Bundesministerium und auch noch Toll Collect. Alle mischen in diesem Geschäft irgendwie mit. Kein Bürger blickt mehr durch, wenn es zum Beispiel um eine Ortsumgehung geht. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Dr. Wilms, denken Sie an die vereinbarte Redezeit und die schon fortgeschrittene Tageszeit. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin in der Endphase meiner Rede. (Heiterkeit) Ich will die lieben Kollegen noch einmal ein bisschen aufmischen. Ganz konkret wurde in der Anhörung eine Verkehrsinfrastrukturmanagementgesellschaft vorgeschlagen. Bei allen Differenzen, die wir heute zu diesem Gesetzentwurf haben: Lassen Sie uns diesen Vorschlag wirklich einmal ernsthaft diskutieren, damit wir aus der Falle, in der wir jetzt sind, herausfinden und damit es nicht erst wieder irgendwo ein Unglück braucht, um tatsächlich einen Wandel in der Politik einzuleiten. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Thomas Jarzombek, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Thomas Jarzombek (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine besondere Ehre, der letzte Redner des heutigen Plenartages zu sein und dann auch noch von der Vorrednerin der Opposition so viel Lob für das eigene Tun zu bekommen, inklusive solch umfangreicher Ausführungen zu Ortsdurchfahrungen, die zeigen, dass offensichtlich nicht mehr viel Kritik an diesem Gesetzentwurf zu üben ist. Ich glaube, dass die Regierung in der Tat in einer schwierigen Situation einen guten Job gemacht hat. Denn durch die sinkenden Zinsen ist es ein Problem, dass uns 460 Millionen Euro Mauteinnahmen fehlen. Wir können keine Mauteinnahmen nach Willkür erheben – das ist gut –; vielmehr müssen wir uns nach Gutachtern richten. Das gehört sich so in einem Rechtsstaat. Ich finde, dass all die Möglichkeiten wirklich ausgenutzt wurden, die man ausnutzen kann, um den sogenannten Mautschaden zu begrenzen. Wir haben nun die externen Kosten für den Lärm berücksichtigt. 1 000 Kilometer weiteres Straßennetz wird mit bemautet. Die Maut gilt künftig schon für die Lkw ab 7,5 und nicht erst ab 12 Tonnen, und es gibt auch Anreize, die Abgasnorm Euro 6 zu erfüllen. Ich glaube, das ist ein gutes System. Man sollte berücksichtigen, dass wir hier schon in der letzten Legislaturperiode einen geschlossenen Kreislauf installiert haben. Insofern stehen wir hier insgesamt gut da. Ein Kompliment mache ich an dieser Stelle dem Bundesverkehrsminister, der es nämlich geschafft hat, den Finanzminister dafür zu gewinnen, das, was an Lücken noch bleibt, aus dem Gesamthaushalt zu decken, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) sodass die Investitionslinien nicht gekürzt werden müssen. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir brauchen aber mehr und nicht nur das Gleiche!) Ich glaube, das ist ein gutes Ergebnis. Ich höre an dieser Stelle immer viele Debatten darüber, wer in dieser Regierung was macht. Ich muss einfach einmal sagen: Der Verkehrsminister liefert hier, und zwar eine Lösung, die dermaßen gut ist, dass man sie wie Sie, Frau Kollegin Wilms, als Meisterwerk bezeichnen kann. Dieses Kompliment nehmen wir einfach einmal unwidersprochen an. Frau Kollegin Wilms, Sie haben ein weiteres Wesensmerkmal beschrieben: Dieser Gesetzentwurf ist so gut, dass es an ihm keinerlei Änderungen gab, weder im Bundestag noch im Bundesrat. Ich finde, ganz ehrlich, bei dieser exzellenten Qualität der Gesetzgebung – Sie wissen ja, in Nordrhein-Westfalen gibt es nicht nur Fans der Pkw-Maut – (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie stehen Sie denn zur Pkw-Maut?) bekommt man schon Lust auf den Gesetzentwurf zur Pkw-Maut. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich finde, die Latte liegt hoch. Ich bin davon überzeugt, wenn das so weitergeht, werden wir das hinbekommen. Wir werden sicher auch über die Zukunft der Lkw-Maut reden. Hier sind einige Themen dazu schon angesprochen worden. Wir können erst einmal sagen: Das, was wir heute haben, ist ein gutes System. Über Toll Collect wurde gesprochen. Ich möchte hier ausdrücklich eine Lanze für Toll Collect brechen; ich habe das schon einmal in einer anderen Debatte getan. Ich finde, das ist ein tolles Unternehmen, das diesen Job seit zehn Jahren wirklich einwandfrei macht. Es gab Probleme zu Beginn, ja; damit hatten wir aber nichts zu tun. 2005 sind die CDU und die CSU – um das deutlich zu betonen – in die Bundesregierung eingetreten. Fortan lief alles exzellent. (Beifall bei der CDU/CSU – Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sören Bartol [SPD]: Das war unsere Rettung!) Dass Toll Collect Planungssicherheit bis 2018 bekommt, ist gut. Es ist wichtig, dass wir eine vernünftige Folgeregelung finden. Mit dem, was da überlegt wird – Sie kennen das alles –, sind wir auf dem richtigen Weg. Ich glaube, dass das Vorbild für viele andere Dinge sein kann. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass gerade die Transitverkehre deutlich an den Kosten beteiligt werden, die wir in der Verkehrsinfrastruktur haben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht genug!) Ich glaube, dass wir in der Zukunft noch über Erweiterungen reden müssen, zum Beispiel was das Thema Lang-Lkw betrifft. Das ist ein ganz wichtiges Thema. Es geht um Mengen, die da transportiert werden. Ich habe meinen Wahlkreis in Düsseldorf und damit in einer Stadt mit sehr vielen innerstädtischen Autobahnen. Wenn wir die Anzahl der Lkw und gleichzeitig die Achslast reduzieren können, sodass die Straßen geschont werden, (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nun hat Düsseldorf ein gutes Bahnnetz!) dann kommt das den Menschen in diesem Land zugute. Die möchten gern, dass man in der Stadt leisere Verkehre, weniger Verkehre und straßenschonendere Verkehre hat. Dafür werden sich in zukünftigen Novellen dieses Gesetzes sicherlich Anreize schaffen lassen. Ich glaube, dass Sie mit diesen Vorschlägen einverstanden sind. Darüber freue ich mich. Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. Wir kommen in der Folge zu einer Reihe von Abstimmungen. Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2857, den Gesetzentwurf der Bundes-regierung auf den Drucksachen 18/2444 und 18/2657 anzunehmen. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen. Wir setzen jetzt die Abstimmung zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Drucksache 18/2857 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/1620 mit dem Titel „Lkw-Maut nachhaltig und ökologisch ausrichten“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen des Bündnisses 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 16 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde Drucksache 18/2848 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss Digitale Agenda Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.3 – Ich sehe, dass sich kein Widerspruch erhebt und Sie damit einverstanden sind. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/2848 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Drucksache 18/2708 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) Drucksache 18/2894 Auch die Reden hierzu sollen zu Protokoll gegeben werden. – Weil sich kein Widerspruch erhebt, gehe ich davon aus, dass Sie alle damit einverstanden sind. Hermann Färber (CDU/CSU): Manchmal ist ein sehr sperriger Titel durchaus Programm, so wie im Falle dieses Gesetzentwurfs: Mit diesem Gesetz beschließen wir heute den letzten Baustein der nationalen gesetzlichen Umsetzung der Reform der Europäischen Agrarpolitik. Und wir müssen heute insgesamt feststellen, dass die punktuellen Verbesserungen für Landwirte, Umwelt und Verbraucher mit einem extrem erhöhten Ausmaß an Bürokratie bezahlt werden müssen. Eine Folge dieser Bürokratiezunahme ist, dass die Landwirte in diesem Jahr erst dann erfahren, was sie zu welchen Bedingungen anbauen können, wenn die Planung und Aussaat jahreszeitlich eigentlich schon erfolgt ist. Wir alle werden ja seit Monaten nach den Details der Umsetzung gefragt, den Landwirten fehlte bislang jede Planungssicherheit. Das Verfahren hat insgesamt viel zu lange gedauert und muss in Zukunft beschleunigt werden. Meine persönliche Erfahrung mit der GAP-Reform begann als aktiver Landwirt, als ich noch gar nicht daran gedacht hatte, für den Deutschen Bundestag zu kandidieren, mit einem Besuch von Agrarkommissar Ciolos in meiner Heimat Baden-Württemberg. Damals sagte der Kommissar, es sei sein Ziel bei dieser angestrebten Reform, dass es in ganz Europa so aussehen solle, wie in Baden-Württemberg: bäuerliche Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz schon allein durch zahlreiche natürliche Landschaftselemente wie Gewässerränder, Hecken, Naturschutzgebiete und ähnliches, die bei uns bereits weit mehr als die geforderten 5 Prozent beim Greening umfassen, nämlich 19 Prozent. Er sagte sehr deutlich: In Baden-Württemberg muss sich gar nichts ändern. Ich denke, jeder wird mir zustimmen, wenn ich heute zu dem Schluss komme, dass die Realität der GAP-Reform diesem Anfangsziel nicht entspricht. Wir haben mehr Bürokratie, die unternehmerische Freiheit der Landwirte wird immer weiter eingeschränkt, ihre Fachexpertise wird von teils lebensfremden Entscheidungen am grünen Tisch ausgehebelt, und – das ist das Schlimmste – der Umwelt wird damit faktisch nicht gedient. Im Gegenteil ist jetzt schon abzusehen, dass die Reform zu vermehrtem Maisanbau und zu vermehrter Glyphosatanwendung führen wird. War das wirklich das Ziel? Ist es wirklich eine Maßnahme, die dem Natur- und Umweltschutz dient, wenn immer mehr landwirtschaftliche Fläche aus der Produktion genommen wird? Von der Widersprüchlichkeit, dass gleichzeitig der Flächenverbrauch für Photovoltaik deutlich zunehmen soll, will ich hier gar nicht reden. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat die Umsetzung der GAP-Reform in nationales Recht konstruktiv mitgetragen. Wir haben uns zu Recht und angemessen gegen weitere nationale Verschärfungen ausgesprochen und hier auch Erfolge für die Landwirte und letztlich auch für Verbraucher und Umwelt erreicht. Trotzdem darf auch die EU-Rechtssetzung nicht in Stein gemeißelt sein, sondern muss sich an ihrer Praxistauglichkeit und an ihren Auswirkungen messen lassen. Wir begrüßen deshalb außerordentlich die Ankündigung des designierten EU-Agrarkommissars Phil -Hogan bei der Anhörung im Europäischen Parlament, diese Reform bereits 2015 auf den Prüfstand zu stellen. Es geht uns hier nicht um ein Zurückdrehen von Fortschritten, aber es gibt einfach in vielen Einzelheiten berechtigte Zweifel, ob diese Regelungen praxistauglich sind und ob sie wirklich geeignet sind, die gesteckten Ziele zu erreichen. Das muss deshalb geprüft werden. Wir unterstützen den neuen Kommissar darin, Lösungen mit den Landwirten zu erarbeiten und nicht gegen sie. Wir brauchen Lösungen statt Verbote. Das ist der Grundsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wenn es um Agrarpolitik geht, und das sollte auch für die europäische Agrarpolitik gelten. Alois Rainer (CDU/CSU): Mit dem nun vorliegenden Entwurf zur Durchführung der Agrarzahlungen und deren Kontrolle in der Gemeinsamen Agrarpolitik haben wir nach langen und intensiven Gesprächen endlich eine Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Landwirtschaft erreicht. Im Gesetzentwurf sollen die durch die GAP-Reform geänderten EU-rechtlichen Vorgaben zu den Grund-anforderungen an die Betriebsführung und zu den -Standards für den Erhalt von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, den Cross-Compliance-Auflagen, umgesetzt werden. Im Einzelnen sollte dazu das bisherige Direkt-zahlungen-Verpflichtungen-Gesetz als Agrarzahlungen-Verpflichtungen-Gesetz neu gefasst werden. Mit dieser Novellierung werden unionsrechtlich gebotene Änderungen umgesetzt und datenschutzrechtliche Vorschriften konkretisiert. Denn, wie jeder weiß, leisten die Direktzahlungen einen sehr wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung unserer landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde mit dem Begriff Cross-Compliance die Bindung von EU-Agrarzahlungen an Anforderungen geknüpft. Dies bringt eine längst überfällige Klarheit bei wichtigen Details des Greening der EU-Direktzahlungen, insbesondere zu den Zwischenfrüchten, den Leguminosen, den Kurzumtriebsplantagen und den Feld- und Randstreifen als ökologische Vorrangflächen. Dennoch war und ist uns beim Greening besonders wichtig gewesen, den Artenreichtum des Grünlandes zu erhalten, und deshalb ist es auch richtig, dass Grünland auch Grünland bleibt – wenngleich wir es so gestalten wollen, dass unsere Landwirtschaft weiterhin wirtschaften kann und Bauern auch Futterqualitäten mit ihrem Grünland erreichen können. Landwirtschaft ist Teil unseres Lebens. Vieles von dem, was wir Tag für Tag konsumieren und nutzen, kommt von unseren Bauernhöfen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte produzieren qualitativ hochwertige, sichere Lebensmittel. Zudem erwartet die Gesellschaft von ihnen, dass sie sich um die Kulturlandschaft kümmern, den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen und die Vielfalt erhalten. Mit der Novellierung der GAP haben wir in der -Europäischen Gemeinschaft einen gemeinsamen und verantwortungsvollen Rahmen gefunden, um die natürlichen Ressourcen sowie eine ausgeglichene Entwicklung der ländlichen Räume zu schaffen. Damit ist und bleibt die GAP unseren Bäuerinnen und Bauern auch weiterhin ein verlässlicher Partner. So fördern wir die kleinen und mittleren Betriebe mit einem Zuschlag für die ersten Hektare. Darüber -hinaus werden wir für die Junglandwirteprämie eine 1-Prozent-Obergrenze verwenden und die Zahlung für die maximale zulässige Obergrenze von 90 Hektar gewähren. An diesen Beispielen sehen Sie: Wer die Situation unserer Bäuerinnen und Bauern kennt, der redet nicht lange über Zahlen, sondern der handelt, so wie wir von der CDU/CSU es tun. Die Gemeinsame Agrarpolitik hat auf die sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen reagiert, und die Koalition hat die Herausforderungen, wie man an diesem Gesetzentwurf gut erkennen kann, sehr gut gemeistert. Die Anforderungen der Landwirtschaft nach Verlässlichkeit, Planbarkeit, aber auch Praktikabilität haben wir mit diesem Entwurf erreicht. Mit dieser jetzt vorliegenden Planungs- und Rechtssicherheit kann nun noch pünktlich zum Spätsommer die Herbstsaat ausgefahren werden. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Mit der Beschlussfassung über das Gesetz „zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik“ schließen wir heute einen Diskussionsprozess ab, der bereits 2008 mit dem sogenannten „Health Check“ begonnen hat. Damals wurde ein Teil der Direktzahlungen der 1. Säule gekürzt und in den Bereich der ländlichen Entwicklung umgeschichtet. Die Gesamtausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, blieb dabei grundsätzlich erhalten. Erstmals wurden neue Herausforderungen als Schwerpunkte der zukünftigen GAP formuliert. Dazu zählen der Klimawandel, das Wassermanagement, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien im Agrarsektor. Diese Ziele sind richtig! Doch leider ist dieses Konzept in der Umsetzung gescheitert. Das Gesetz, was wir heute beschließen, schafft eine nicht unerhebliche Mehrbelastung an Bürokratie für unsere Betriebe. Gleichzeitig ist der tatsächliche Effekt für Natur, Umwelt, Klima und Biodiversität sehr begrenzt. Ich kann die Kritik der Landwirte am zeitlichen Ablauf dieses Gesetzesvorhabens gut verstehen. Die delegierte Rechtsakte der Europäischen und der Kompromiss zur GAP kommen deutlich zu spät. Doch jetzt herrscht endlich Rechtsklarheit. Das Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz soll als Agrarzahlungen-Verpflichtungsgesetz neu gefasst werden. So soll das bisherige System der Cross-Compliance-Vorschriften durch die notwendigen Ermächtigungen zu Rechtsverordnungen angepasst werden. Die Vorschläge der Bundesländer dazu werden in wesentlichen Punkten aufgegriffen und umgesetzt. Aber bei aller Kritik haben wir als SPD erreicht, dass zukünftig der Erhalt von Dauergrünland eine Fördervoraussetzung im Rahmen des sogenannten „Greenings“ ist. Zukünftig ist die Umwandlung von Grünland zu Ackerland ausgeschlossen. Diesen Erfolg haben wir im Rahmen des Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen in den teils zähen Verhandlungen erzielt. In den vergangenen 20 Jahren ist der Grün-landanteil bundesweit um 650 000 Hektar zurück-gegangen, das entspricht in etwa der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Rheinland-Pfalz. Mit jedem Hektar Grünland, den wir umgebrochen haben, verursachten wir bis zu 40 Tonnen CO2-Emissionen. Dies entspricht etwa 300 000 gefahrenen Autokilometern. Mit dem erzielten Erfolg leisten wir also zukünftig einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. In diesem Zusammenhang wurde auch erreicht, dass jährlich 4,5 Prozent der Direktzahlungen von 2015 bis 2020 in die 2. Säule umgeschichtet werden. Die Richtung stimmt, aber der Anteil ist aus unserer Sicht noch viel zu gering. Die SPD hatte eine Umschichtung von 15 Prozent gefordert. Bei der Verwaltung und Kontrolle der Agrarzahlungen ist es erforderlich, personenbezogene Daten der Landwirte zu nutzen. Der Schutz dieser Daten soll durch den vorliegenden Entwurf gewährleistet werden. Ein wichtiger Erfolg ist die Aufnahme des Status des sogenannten „Ökolandwirts“ in die Anlage zum InVeKos-Daten-Gesetz. Damit kann zumindest an dieser Stelle Bürokratie eingespart werden. Nicht im Gesetz-entwurf enthalten ist hingegen, dass die InVeKos-Daten über Kontrollen im Bereich der Direktzahlungen hinausgehend genutzt werden können. Regelungen, die eine Doppelförderung in diesem Bereich vermeiden, sind Sache der Länder. Maßnahmen, die in Bezug zum Düngemanagement und der Nutzung von InVeKos-Daten stehen, müssen an anderer Stelle geregelt werden. Aus Sicht der SPD sollen entsprechende Anpassungen bei der Novellierung des Düngegesetzes getroffen werden, um hier einen wirksamen Vollzug zu vereinfachen und den Bundesländern entgegenzukommen. Die Zahlungen aus der GAP werden künftig die -Aufgabe haben, einen Ausgleich zwischen den gesellschaftlichen Anforderungen an eine nachhaltige Landbewirtschaftung, der Erhaltung lebenswerter Kulturlandschaften, der Entwicklung ländlicher Räume und der Marktausrichtung landwirtschaftlicher Unternehmen herzustellen. Aus diesem Grund drängt die SPD darauf, ab 2020 gänzlich aus dem System der zwei Säulen der GAP auszusteigen. Das fordern wir seit Jahren. Die SPD will weg vom Gießkannenprinzip der 1. Säule hin zu einer Politik, mit der ländliche Räume effektiv und effizient gestaltet werden können. Öffentliche Gelder also nur für öffentliche Leistungen! Die Direktzahlungen und das Zwei-Säulen-Modell der Europäischen Agrarpolitik in der jetzigen Ausgestaltung haben für uns Sozialdemokraten keine Zukunft mehr. Wie sie den Äußerungen des neuen EU-Agrarkommissars Hogan entnehmen können, hat dieser bereits eine Halbzeitbilanz für 2016 angekündigt. Wichtig ist, dass wir die Bilanz und die Auswirkungen einer grundsätzlichen Reform nochmals auf wissenschaftlicher Grundlage bewerten, uns rechtzeitig positionieren und die Beschlüsse von 2013 dann konsequent weiterentwickeln. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Was für ein Wortungetüm: „Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik“. Hinter dieser Ansammlung an Wörtern verbirgt sich abschließend der Beschluss zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik. Es war eine Debatte, die so lang, sperrig und zäh war wie der Titel des Gesetzes. Für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 gab es viele neue Ideen. Ökologischer, gerechter und zukunftsfähiger sollte Agrarpolitik werden auch im Interesse der ländlichen Räume. Als Linksfraktion im Deutschen Bundestag haben wir bereits im Jahr 2010 ein eigenes Konzept auf den Tisch gelegt und skizziert, wohin nach unserer Meinung die Reise gehen soll. Am Anfang dieser Debatten schien es tatsächlich so, als ob ein Paradigmenwechsel gelänge, nämlich eine Förderung nach dem Prinzip: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen. Geld sollte der erhalten, der mehr Arbeitsplätze schafft, der besser Umwelt und Klima schont. Auch viele Umwelt-, Verbraucher- und kritische Bauernverbände hegten ähnliche Hoffnungen. Auch der EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos sah das so. Was ist daraus geworden? Vom Greening, also der Ökologisierung der Direktzahlungen an die Bauernhöfe, ist nicht viel übrig geblieben. Einige nennen es nun verächtlich „Greenwashing“. Und die Berücksichtigung sozialer Leistungen sucht Frau leider vergebens. Trotzdem! Ich würde eher sagen: „Das Glas ist halb voll.“ Denn was wirklich neu ist: Die Direktzahlungen gibt es nicht mehr einfach so dafür, dass man landwirtschaftliche Nutzfläche besitzt und Gesetze einhält. Sie sind nun an bestimmte ökologische Anforderungen geknüpft. Das ist gut so. Und die 5 Prozent ökologische Vorrangflächen sind ein Anfang. Auf diesen fünf Prozent der Betriebsfläche kann man viel Gutes tun, was auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erhöht: zum Beispiel Hecken anlegen oder Pufferstreifen an Wäldern, Feldern und Gewässern wild-, bienen- und insektenfreundlich gestalten. Und es wäre mehr drin gewesen, was leider in Deutschland nicht genutzt wird: Nach den EU-Vorgaben können die EU-Mitgliedstaaten Agrarbetriebe mit vielen Beschäftigten unterstützen; das war eine zentrale Forderung der Linken. Es geht dabei nicht um ein Rundum-sorglos-Paket für ineffiziente Betriebe, sondern darum, dass zum Beispiel Betriebe mit Tierhaltung mehr Leute beschäftigen als reine Ackerbaubetriebe. Und damit all diese neuen Änderungen der GAP auch in Deutschland wirksam werden, mussten die entsprechenden Regelungen in nationales Recht umgesetzt werden. Vergangenen Freitag beschloss der Bundesrat die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und gab der nationalen GAP-Umsetzung damit den letzten, inhaltlichen Feinschliff. Heute beschließen wir die technische Umsetzung. Gut finden wir, dass die Anregungen des Bundesrates mehrheitlich aufgenommen wurden. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Bundesregierung auch den Hinweis zum Thema Düngerecht aus der Länderkammer berücksichtigt hätte. Ich habe bei dem massiven Druck, den der Bauernverband und die CDU/CSU auf das Agrarministerium ausüben, meine Zweifel, dass wir eine fortschrittliche Novelle des Düngerechts bekommen, die uns sowohl vor Strafzahlungen wegen der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie bewahrt als auch – noch viel wichtiger – den Nährstoffüberschuss in den Gewässern wirksam reduziert. Dieser Debatte kann die Koalition dieses Mal noch ausweichen, aber die Uhr tickt. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Als Anwälte bäuerlicher Interessen haben wir Grüne immer konstruktiv für die Entwicklung und -Umsetzung einer sinnvollen modernen, zukunfts-weisenden bäuerlichen, sozialen und ökologischen gemeinsamen Agrarpolitik gekämpft. Das Greening ist das Symbol für die aktuelle GAP-Reform. Das Greening soll die enormen vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen, welche die bäuerliche Landwirtschaft jeden Tag erbringt, entlohnen. Nur -dafür, sind wir Grünen überzeugt, werden Europas Bürgerinnen und Bürger bereit sein, die europäische Landwirtschaft weiter mit 55 Milliarden Euro pro Jahr zu unterstützen. Leider stellen wir fest, dass vom hohen Anspruch der GAP-Reform nicht viel mehr als eine fast leere Hülle übrig geblieben ist. Meine Herren und Damen von der Union, Sie zusammen mit dem Deutschen -Bauernverband können sich stolz diese weitestgehende Verhinderung der Reform auf ihre Fahne schreiben. Sie haben sich alle erdenkliche Mühe gegeben, bei jeder Gelegenheit das Zukunftsprinzip „öffentliche -Gelder für öffentliche Leistungen“ infrage zu stellen. Sie haben bis zuletzt versucht, diese Reform zu verzögern, zu verhindern und zu torpedieren. Selbst jetzt lassen Sie in Brüssel noch Ihren Reformbestatter, -Berichterstatter Albert Deß, gegen die letzten Reste des Greenings zu Felde ziehen, in der Hoffnung, dass mit dem neuen Kommissar Phil Hogan neue – alte – Zeiten anbrechen. Zu befürchten ist ein Rückfall in Marktradikalismus, Export und gnadenlose Liberalisierung. Damit erweisen sie der bäuerlichen Landwirtschaft einen Bärendienst. Die Leidtragenden sind am Ende die Bauern und Bäuerinnen, die Sie vorgeben zu vertreten. Fakt ist: 0,56 Prozent der Betriebe, das heißt die circa 1 700 größten Betriebe in Deutschland, bekommen 16,8 Prozent der Agrargelder. Das entspricht 2014 circa 960 Millionen Euro! Über 550 000 Euro pro Großbetrieb! Was für ein Wahnsinn! Welche -Verschwendung öffentlicher Gelder! Welche gesellschaftliche Ungerechtigkeit! Ihre Agrarpolitik orientiert sich am Leitspruch: Den Großen wird gegeben – Der Teufel (…) immer auf den größten Haufen! Was wir gebraucht hätten, wäre ein wirklicher -Ausgleich für Nachteile für kleine, strukturell benachteiligte Betriebe – zum Beispiel auch in bayerischen Berggebieten, Herr Minister. Ihre Umverteilungsprämie verdient diesen Namen nicht. 30 Prozent der Mittel der ersten Säule wären möglich gewesen, um kleinen Betrieben gezielt zu helfen. Von diesen haben sie nur 6,8 Prozent genutzt. 15 Prozent der Mittel hätten Sie, Herr Minister, von der ersten in die zweite Säule umschichten können. Diesen Spielraum haben Sie mit 4,5 Prozent nur minimal genutzt. Das wären Mittel für die Förderung von struktur-politischen Programmen und Umweltförderungsmaßnahmen gewesen, die der Landwirtschaft, dem länd-lichen Raum und der ganzen Gesellschaft nützen. Stattdessen wird das Geld nun weiter mit der Gießkanne über die Fläche verteilt. Damit düngen sie -jedoch nur den Anstieg der Boden- und Pachtpreise, beflügeln außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren und beschleunigen damit den Strukturwandel, der zum immer weiteren Verlust von bäuerlichen Existenzen führt. Das ist nicht akzeptabel. Von uns Grünen werden Sie deshalb zu dieser Politik zum Nachteil der Landwirtschaft auch weiterhin ein vehementes Nein hören. Wir Grüne werden weiter für eine Agrarpolitik streiten, die gleichermaßen die Leistungen der bäuerlichen Landwirtschaft für Umwelt, Tier und Menschen entlohnt und die große Vielfalt bäuerlicher Betriebe erhält. Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2894, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2708 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Großen Koalition und der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? Der Gesetzentwurf ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts Drucksache 18/2587 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/2785 Auch hierzu sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind. Helmut Brandt (CDU/CSU): Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen setzt sich aus 229 reformierten, presbyterianischen und kongregationalistischen sowie unierten Kirchen in 108 Staaten zusammen. Mit etwa 80 Millionen Mitgliedern weltweit ist die Weltgemeinschaft die größte protestantische Weltorganisation. Bis Ende 2013 residierte die Weltgemeinschaft reformierter Kirchen in Genf. Am 1. Januar 2014 nahm sie nun ihre Arbeit an ihrem neuen Amtssitz in Hannover auf, nachdem sie die Bewerbungen der Städte Utrecht und Johannesburg zurückgewiesen hatte. Genf wurde aus finanziellen Gründen verlassen, der neue Sitz Hannover überzeugte mit seinem kirchlichen Umfeld. In der Landeshauptstadt befinden sich die beiden Mitgliedskirchen, die Evangelisch-Reformierte Kirche und die Lippische Landeskirche. Die Ansiedelung der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen in Deutschland belegt das positive Verhältnis von Staat und Kirchen in unserem Land. Die niedersächsische Landeshauptstadt entwickelt sich mit dem Umzug immer mehr zu einem protestantischen Zentrum in Deutschland und Europa, in dem sich die große Vielfalt des Protestantismus zeigt. Bereits im Dezember 2012 wurden der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen von der niedersächsischen Landesregierung die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Dadurch wurde die Weltgemeinschaft in die Lage versetzt, einen Vertrag mit der Bundesregierung schließen zu können. Am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten die Bundesregierung und die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen einen Vertrag mit dem Ziel, der Weltgemeinschaft und ihren Mitarbeitern die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Deutschland zu erleichtern. Ein Vertragsschluss war notwendig, da es bislang keine passenden allgemeinen gesetzlichen Regelungen für einen solchen besonderen Fall der Ansiedelung gab. Die vereinbarten Regelungen umfassen eine erleichterte Visaerteilung für die ausländischen Beschäftigten und Gäste der Weltgemeinschaft, die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die ausländischen Beschäftigten und ihre unmittelbaren Angehörigen, den Zugang der unmittelbaren Angehörigen zum deutschen Arbeitsmarkt sowie die von Zöllen und Steuern befreite Einfuhr von Möbeln und persönlicher Habe der Beschäftigten. Eine weitere Erleichterung ist der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Inhalt des Vertrages bezieht sich somit auf Gegenstände, deren Regelung dem Deutschen Bundestag vorbehalten ist. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen, um den vertraglich zugesagten Sonderrechten innerstaatlich zur Geltung zu verhelfen. Mit der gemäß Artikel 8 des Vertrages notwendigen Zustimmung des Bundestages wird die Arbeit der Mitarbeiter der Weltgemeinschaft eine enorme Erleichterung erfahren. Dies ist vor allem in Hinblick auf die wertvolle Arbeit, die die Weltgemeinschaft für den ökumenischen und interreligiösen Dialog leistet, wünschenswert. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. Dr. Lars Castellucci (SPD) : Wir beraten heute den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen. Die Weltgemeinschaft der Reformierten Kirchen ist eine internationale Dachorganisation von zurzeit 229 reformierten, presbyterianischen und kongregationalistischen sowie unierten Kirchen in 108 Staaten, denen rund 80 Millionen Christen weltweit angehören. Das Exekutivkomitee der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen hat am 5. November 2012 entschieden, seinen Sitz von Genf, Schweiz, wo die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen seit 1948 ansässig ist, nach Hannover zu verlegen. Hannover hat man gewählt, da die niedersächsische Landeshauptstadt in unmittelbarer Nähe zu den beiden Mitgliedskirchen der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen, nämlich der Evangelisch-Reformierten Kirche und der -Lippischen Landeskirche, liegt. Außerdem haben der Reformierte Bund, die Union Evangelischer Kirchen und die Evangelische Kirche in Deutschland, die mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen zusammenarbeiten, ihren Sitz in Hannover. Ebenso wie die Bundesregierung begrüßen wir die Ansiedlung der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen in Hannover. Der Vertrag zwischen der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen und der Bundesrepublik Deutschland dient nun dazu, diese Ansiedlung sowie ihre Tätigkeit in Deutschland zu erleichtern. Für mich als Angehörigem der Badischen Landeskirche war die Beschäftigung mit dem Glaubensbekenntnis der evangelisch-reformierten Kirchen eine spannende Erfahrung, die ich im Zusammenhang mit diesem Vertrag erneuert habe. Gleichzeitig stellt sich mir auch wieder unmittelbar die Frage, warum sich bei so viel Gemeinsamem das Trennende doch immer in den Vordergrund schiebt. Und das eben nicht nur zwischen evangelisch und katholisch, sondern wie wir hier sehen eben auch innerevangelisch. Das Vermögen, stärker das Verbindende zu sehen, zu betonen oder auch einzuüben, wird eine immer wichtigere Aufgabe in heterogenen, multikulturellen Gesellschaften werden. Unser Tagesordnungspunkt ist für mich auch eine Erinnerung daran. In diesem Zusammenhang will ich auch etwas zu dem Begriff des „Sonderrechts“ sagen. Er wird in der Gesetzesbegründung verwendet und ist ja auch zutreffend. Unsere Gesellschaft ist nun aber so gestrickt, dass Sonderrechte gerne beäugt werden, nach dem Motto: „Da nimmt sich jemand etwas heraus.“ Nun ist es so, dass in einem Vertrag mit Protestanten natürlich nicht nur Rechte sondern auch Pflichten festgeschrieben sind; das ist der eine Punkt; und der ist gut so. Der andere, ebenfalls weit über unseren aktuellen Kontext hinausweisende Punkt ist: Auch Sonderrechte, vor allem solche, die anderen nichts wegnehmen, gehören zu heterogener und multikultureller werdenden Gesellschaften. Sie sollen Zusammenleben ermöglichen, dass eigenen Traditionen entspricht, und dabei den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt im Blick behält. Wie weit sie jeweils gehen, muss immer ausbalanciert werden, aber dass es Sonderrechte gibt und geben muss ist davon unbenommen. Sie gehören in eine bunter werdende, pluralistische Welt. Zurück zur Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen: Besonders beeindruckend ist für mich das Bekenntnis von Accra aus dem Jahr 2004, das ebenfalls den Charakter des unmittelbaren Handelns hat: Nach diesem Bekenntnis sind Christinnen und Christen aufgrund biblischer Lehre angehalten, sich für soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit einzusetzen. Die negativen ökonomischen und ökologischen Auswirkungen des heute vorherrschenden Weltwirtschaftsmodells verpflichten die reformierte Kirchenfamilie, dieses Problem als eine den Glauben an das Evangelium Jesu Christi tangierende Frage anzusehen. In dem Bekenntnis von Accra heißt es – ich zitiere – : Die Politik ungehinderten Wachstums unter den Industrieländern und das Streben nach Gewinn multinationaler Unternehmen haben die Erde ausgeplündert und die Umwelt schwer geschädigt. … Diese Krise steht in direktem Verhältnis zur Entwicklung der neoliberalen wirtschaftlichen Globalisierung, die auf folgenden Überzeugungen beruht: ungehinderter Wettbewerb, schrankenloser Konsum, ungebremstes Wirtschaftswachstum und Anhäufung von Reichtum sind das Beste für die ganze Welt; Privatbesitz beinhaltet keine soziale Verpflichtung; Finanzspekulation, Liberalisierung und Deregulierung des Marktes, Privatisierung öffentlicher Versorgungsbetriebe und nationaler Ressourcen, ungehinderter Zugang für ausländische Investitionen und Importe, niedrigere Steuern und ungehinderter Kapitalverkehr schaffen Wohlstand für alle; Soziale Verpflichtungen, der Schutz von Armen und Schwachen, Gewerkschaftsleben und zwischenmenschliche Beziehungen sind dem Wirtschaftswachstum und der Kapitalakkumulation untergeordnet. Diese Ideologie, die von sich behauptet, es gäbe zu ihr keine Alternative, verlangt den Armen und der Schöpfung unendliche Opfer ab und verspricht fälschlicherweise, die Welt durch die Schaffung von Reichtum und Wohlstand retten zu können. Sie tritt mit dem Anspruch auf, alle Lebenssphären beherrschen zu wollen und verlangt absolute Gefolgschaft, was einem Götzendienst gleichkommt. Das sind starke Worte, die aber in der Tradition von Zwingli und Calvin stehen und in der evangelisch-lutherischen und katholischen Soziallehre durchaus Entsprechungen finden. Sie knüpfen eine Verbindung zwischen dem Glaubensbekenntnis und einer sozial-ethischen Verantwortung. Mit Franziskus hat ja auch die katholische Kirche einen Erneuerer ähnlicher Ausrichtung. Zwingli selbst sagte einmal: „In einer Futterkrippe wird er (Jesus) geboren, während wir in Daunenfedern schnarchen.“ Und für sein Christentum leitet er daraus ab: „Ein Christ sein heißt nicht, von Christus zu schwätzen, sondern ein Leben zu führen, wie er es geführt hat.“ In diesem Sinne freuen wir uns, dass die Weltgemeinschaft der Reformierten Kirchen ihren Sitz nun bei uns in Deutschland hat, und stimmen diesem Vertrag gerne zu. Christine Buchholz (DIE LINKE): Wir verhandeln heute den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es handelt sich hierbei um das erforderliche Zustimmungsgesetz zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen, WGRK. Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen setzt sich aus 227 reformierten, presbyterianischen und kongregationalistischen sowie unierten Kirchen in 108 Ländern zusammen. Zu der größten protestantischen Weltorganisation gehören 80 Millionen Christinnen und Christen weltweit. Im Januar 2013 eröffnete die WGRK ihren Amtssitz in Hannover. Sie verlegte den Amtssitz samt der sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Genf nach Hannover. Hintergrund war die finanzielle Lage des WGRK, aber auch die Tatsache, dass Hannover der Sitz des Reformierten Bundes ist. Der Reformierte Bund ist der Dachverband der 430 reformierten Gemeinden, Synoden und Kirchen in Deutschland. Mit dem Vertrag hat die Bundesregierung der WGRK bestimmte Privilegien und Sonderrechte eingeräumt, wie die kostenlose und zügige Erteilung von Visa für die ausländischen Beschäftigten und Gäste der Weltgemeinschaft, die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die ausländischen Beschäftigten und ihre unmittelbaren Angehörigen, den Zugang der unmittelbaren Angehörigen zum deutschen Arbeitsmarkt, die von Zöllen und Steuern freie Einfuhr von Möbeln und persönlicher Habe der Beschäftigten, die Erteilung von Sonderausweisen durch das Auswärtige Amt und den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Da sich der Vertrag auf Gegenstände bezieht, deren Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten ist, muss der Bundestag seine Zustimmung geben, damit der Vertrag in Kraft treten kann. Die Linke fordert, langfristig eine Debatte über die Sonderrechte von Religionsgemeinschaften aus Arti-kel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 ff. der Weimarer Reichsverfassung und deren Überprüfung zu führen. Das betrifft auch Bereiche, die sich nachteilig auf die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen auswirken – Stichwort „Dritter Weg“ – oder die Staatsleistungen. Die Linke wird diesem Vertragsgesetz zustimmen. Wir unterstützen religiöse Vielfalt und Bemühungen zum interreligiösen Dialog. Wir wollen der Arbeit der WGRK keine Hindernisse in den Weg legen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es kommt höchst selten vor, dass sich das Plenum des Bundestages detailliert mit einer religiösen Tradition beschäftigt. Die Bundesregierung gibt uns nun die Gelegenheit, die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen kennenzulernen, mit der sie jüngst einen Staatsvertrag abgeschlossen hat, zu dem sie den Bundestag heute um Zustimmung ersucht. In Deutschland steht die reformierte Tradition des Protestantismus in der Regel im Schatten derjenigen im Gefolge Martin Luthers, ist aber zahlenmäßig nicht zu vernachlässigen. Der Reformierte Bund, der als deutscher Dachverband der reformierten Gemeinden gilt und auch Mitglied der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ist, spricht von etwa 2 Millionen reformierter Gemeindemitglieder in Deutschland, das sind circa 9 Prozent aller Protestanten. Mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen kommt nun das weltkirchliche Element des reformierten Protestantismus nach Deutschland. Dies freut uns außerordentlich, denn bei vielen Debatten über das Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat, Religion und Politik steht in der Regel das degressive Element im Vordergrund: Religion als weniger bedeutender Teil der Gesellschaft oder sogar als deren Bedrohung. Insofern sind es die positiven Meldungen, die die Zustimmung des Bundestages zu diesem Staatsvertrag begleiten, wert, angemessene Aufmerksamkeit zu finden. In diesem Sinne möchte ich zwei theologische Spezifika des reformierten Christentums benennen, die auch eine Bedeutung für die heutige Gesellschaft haben können: Johannes Calvin, einer der Begründer der reformierten Tradition, ging davon aus, dass Christus die Kirche leite, sodass sie keiner Hierarchie bedürfe. Dies führte zur Ausbildung einer presbyterial-synodalen Kirchenordnung, also in gewissem Sinne zu einer Frühform demokratischer Meinungs- und Willensbildung. Das ist nicht gering zu schätzen und kann in einer Zeit, in der Verdruss an der Politik groß ist, vielleicht neue Impulse setzen. Ebenso betonte Calvin die Freiheit des Gewissens vor menschlichen Gesetzen. Dies ist natürlich Ausfluss der Verfolgungssituation, der viele reformierte Gläubige im 16. Jahrhundert ausgesetzt waren. Nicht umsonst wird Calvins Reformation als „Reformation der Flüchtlinge“ bezeichnet. Wer davon ausgeht, dass staatliche Gesetze und das eigene Gewissen in der Regel nicht zur Deckung zu bringen sind, bewahrt sich eine gesunde Skepsis gegenüber scheinbar selbstverständlichen oder traditionellen Regelungen des Zusammenlebens – eine Skepsis, die sich fruchtbar und gewinnbringend auf Debatten auswirken kann, wie und auf welche Weise wir angesichts zunehmender religiöser Pluralität unser Religionsverfassungsrecht zukunftsfest machen können. Die Ansiedlung der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ist damit ein doppeltes Zeichen. Einerseits die Annahme eines Angebotes, das unsere Verfassung religiösen Gemeinschaften bietet: des Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Und andererseits die – so hoffe ich – selbstbewusste Beteiligung an den hier geführten Debatten um die Frage des richtigen Stellenwerts von Religion in der Gesellschaft – eine Beteiligung, die sich aus den oben skizzierten Erfahrungen und Überzeugungen speist: der Staat als notwendige irdische Ordnung, die nach Calvin dafür zu sorgen hat, dass die Kirche ihren Dienst in Freiheit ausüben kann. In diesem Sinne ist der Staatsvertrag auch Ausdruck der besonderen Stellung, die eine weltweite religiöse Gemeinschaft in einem staatlichen Gemeinwesen hat: grenzüberschreitende, kulturübergreifende Begegnungen und Erlebnisse zu stiften und möglich zu machen. Dazu bedarf es ganz profaner Rechtspositionen, wie sie im Staatsvertrag zum Ausdruck kommen. Selbstverständlich brauchen die Mitarbeitenden in der Verwaltung für die Dauer ihrer Arbeit in Deutschland einen Aufenthaltstitel, sie benötigen Ausweise und sie müssen sich gesetzlich krankenversichern dürfen. Insofern kann man sogar davon sprechen, dass es sich gar nicht um einen religiösen Staatsvertrag im engeren Sinn handelt, weil keine Vereinbarungen über religiöse Rechte und Eigenschaften getroffen werden. Religionspolitisch ist das, wie ich ausgeführt habe, aber trotzdem bzw. gerade deswegen zu begrüßen. Deshalb ein herzliches Willkommen an die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen in Deutschland. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen wird dieser internationalen Dachorganisation reformierter und unierter Kirchen die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Deutschland verschaffen, wenn der Deutsche Bundestag heute zustimmt. Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen umfasst derzeit 229 nationale Kirchen in 108 Staaten mit rund 80 Millionen Gläubigen weltweit. Allein in Deutschland zählen zu den Mitgliedern der Weltgemeinschaft die Evangelisch-Reformierte Kirche mit Sitz in Leer, Ostfriesland, die Lippische Landeskirche mit Sitz in Detmold, die Evangelisch-Altreformierte Kirche in Niedersachsen mit Sitz in der Grafschaft Bentheim -sowie der Reformierte Bund mit Sitz in Hannover. In diesem Reformierten Bund wiederum sind zahlreiche reformierte Gemeinden aus den großen unierten Landeskirchen der EKD Mitglied – so übrigens auch meine eigene Kirchengemeinde Wickrathberg. Zu den Aufgaben des internationalen Verbandes gehören unter anderem die Pflege des ökumenischen und interreligiösen Dialogs, die Erörterung theologischer Fragen sowie Missionsarbeit weltweit, bei der die wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung im Mittelpunkt stehen. Das Exekutivkomitee der Weltgemeinschaft hat bereits im November 2012 entschieden, seinen Sitz von Genf nach Hannover zu verlegen. Die Evangelisch-Reformierte Kirche und der Reformierte Bund in Deutschland haben sich um diesen Sitz beworben. Die niedersächsische Hauptstadt liegt in unmittelbarer Nähe zur Evangelisch-Reformierten Kirche und zur Lippischen Landeskirche, beides Mitgliedskirchen der WGRK. Außerdem haben der Reformierte Bund, die Union Evangelischer Kirchen und die Evangelische Kirche in Deutschland ihren Sitz in Hannover, sodass bereits heute von einem Zentrum des Protestantismus in Deutschland gesprochen werden kann. Die Bundesregierung begrüßt daher ausdrücklich die Ansiedlung der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen in Hannover. Die Entscheidung unterstreicht das positive Verhältnis von Staat und Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland, das auch international Anerkennung findet. Die Bundesregierung würde auch andere kirchliche internationale Organisationen willkommen heißen, die diesem Beispiel folgen wollen. Da es bisher noch keine gesetzliche Regelung über die Ansiedlung von Nichtregierungsorganisationen in Deutschland gibt – ein Gaststaatgesetz ist noch nicht in Kraft –, war es erforderlich, mit der Weltgemeinschaft einen Vertrag zu schließen, der der Organisation, ihren ausländischen Amtsträgern, Beschäftigten und Gästen bestimmte Rechte einräumt. Die niedersächsische Landesregierung hat im Vorfeld der Vertragsverhandlungen der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen als Religionsgemeinschaft auf ihren Antrag hin den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 WRV verliehen. Besondere Privilegien, die normalerweise mit diesem Status verbunden sind, zum Beispiel Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben, kommen bei der Weltgemeinschaft als internationaler Dachorganisation jedoch nicht in Betracht. Daher waren bestimmte Erleichterungen für die Niederlassung der Weltgemeinschaft und ihre ausländischen Beschäftigten und eingeladenen Gäste zwingend in einem Vertrag zu regeln. Dazu gehören die kostenlose und zügige Erteilung von Visa für die ausländischen Beschäftigten und Gäste, die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die ausländischen Beschäftigten und ihre unmittelbaren Angehörigen, der Zugang der unmittelbaren Angehörigen zum deutschen Arbeitsmarkt, die von Zöllen und Steuern freie Einfuhr von Möbeln und persönlicher Habe der Beschäftigten, die Erteilung von Sonderausweisen durch das Auswärtige Amt und der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vertrag, der sich damit auf Gegenstände bezieht, deren Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten sind, zum Beispiel beim Aufenthaltsgesetz und beim Fünften Buch Sozialgesetzbuch, bedarf für sein Inkrafttreten noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages in Form eines Gesetzes. Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2014 erfreulicherweise einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Form beschlossen. Ich bitte Sie daher um breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2785, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2587 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 19: – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) Drucksache 18/2591 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) Drucksache 18/2588 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) Drucksache 18/2840 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2843 Auch hierzu sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Sie sind also damit einverstanden. Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): Verträge sind oft technisch und „trocken“, aber eben auch die Grundlage für reale Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit und damit für Veränderungen im Leben von vielen Millionen Menschen. Es ist mir wichtig, ins Bewusstsein zu rufen, dass es bei all den technischen Details, die gleich kommen, tatsächlich um das Schicksal von Menschen geht. Die heute zur abschließenden Beratung und Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung sind eine Fortschreibung und Aktualisierung bestehender Verträge zwischen der Europäischen Union, EU, und den Staaten Subsahara-Afrikas, der Karibik und des Pazifiks, kurz AKP-Staaten. Im Vertragstext des am 23. Mai 2000 in Cotonou geschlossenen AKPEG-Partnerschaftsabkommens, auch Cotonou-Abkommen, das die traditionell gute Partnerschaft zwischen der EU und den AKP-Staaten regelt, wurden regelmäßige Revisionen vereinbart, damit das Vertragswerk aktuell bleibt und auf jüngere Entwicklungen in der Welt reagiert werden kann. Dem trägt der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2591 als zweite Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der AKP-Staaten einerseits und der EU und ihren Mitgliedstaaten andererseits Rechnung. Das sogenannte Interne Abkommen auf Drucksache 18/2588 dient der Einrichtung und Finanzausstattung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds, EEF. Sobald das Interne Abkommen durch alle Mitgliedstaaten ratifiziert ist, stehen für die Entwicklungszusammenarbeit der EU mit den AKP-Staaten – basierend auf dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen – von 2014 bis 2020 insgesamt 30,506 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesrepublik beteiligt sich mit 6 278 073 788 Euro und ist damit größter Einzahler aller Mitgliedstaaten (relativer Anteil: 20,5798 Prozent). Dadurch erhält Deutschland im EEF-Verwaltungsausschuss auch den größten Stimmanteil und kann die Mittelvergabe entsprechend beeinflussen. Die EU-Kommission ruft die Gelder gemäß ihrer Programmierung bzw. Bedarfsanmeldungen sowie der darauf basierenden, mit qualifizierter Mehrheit an-genommenen EU-Ratsbeschlüsse bei den Mitgliedstaaten dreimal jährlich ab. Die Mittel werden als Zuschüsse an die AKP-Staaten vergeben. Nach meiner Einschätzung belegt das Abkommen einmal mehr, wie wichtig der EU die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten ist, für mich als „Afrika-Politiker“ insbesondere mit Subsahara-Afrika. Des Weiteren werden durch das Interne Abkommen Gelder für die Überseeischen Länder und Gebiete, ÜLG, für die Verwaltungskosten der EU-Kommission sowie für die Europäische Investitionsbank, EIB, wie etwa für den Ausschuss für die Verwaltung der Mittel der AKP-Investitionsfazilität bei der EIB, zur Verfügung gestellt. Die Ratifizierung insbesondere des Internen Abkommens bis Ende des Jahres ist wichtig, damit der 11. EEF vollumfänglich arbeitsfähig ist. Das von der Europäischen Kommission bereits prognostizierte Zusagevolumen an die AKP-Staaten in 2015 hängt stark vom Zeitpunkt der Ratifizierung des Internen Abkommens des 11. EEF ab. Hier heißt es nun^, zügig zu sein. Eine Vielzahl von Projekten, die bereits ins Auge gefasst sind, können erst unter dem 11. EEF verbindlich zugesagt werden. Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2588 werden die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Internen Abkommens nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes und für die Einrichtung des 11. EEF geschaffen. Die Ressortabstimmung zu beiden Gesetzentwürfen verlief einvernehmlich. Sämtliche Ausschüsse, an die beide Vertragsgesetzentwürfe überwiesen wurden, nahmen die Entwürfe an, bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen bzw. im Falle des Internen Abkommens auch mit Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es freut mich, dass die Notwendigkeit der Gesetzentwürfe in diesem Maße anerkannt wird. Ich stimme den beiden Gesetzentwürfen gerne zu und möchte abschließend noch einmal betonen, dass hinter diesen Vertragstexten und Zahlen Menschen stehen, die von der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit den AKP-Staaten profitieren werden. Dr. Sascha Raabe (SPD): Das Thema Handel ist derzeit in aller Munde. Seit vielen Monaten debattieren wir über das geplante Handelsabkommen der EU mit den USA, TTIP, der Vertragstext für das Handelsabkommen mit Kanada, CETA, liegt uns bereits vor. Ich begrüße sehr, dass durch die breite öffentliche Debatte, die wir im Zuge dieser Abkommen führen, das Thema Handel eine derartige hohe Aufmerksamkeit genießt, wie ich es in meiner nun mehr als zwölfjährigen Tätigkeit als Berichterstatter für das Thema Welthandel im Entwicklungsausschuss noch nicht erleben durfte. Doch dürfen wir nicht zulassen, dass der Anschein entsteht, dies seien die einzigen Freihandelsverträge, über die wir zu beraten haben. Wir dürfen die zahlreichen Abkommen, die die EU derzeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern verhandelt bzw. plant zu verhandeln, nicht übersehen. So steht beispielsweise das Abkommen mit Vietnam kurz vor dem Abschluss. Auch heute haben wir über zwei Gesetzesentwürfe abzustimmen, die sich teilweise mit Freihandelsabkommen befassen, nämlich den Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Mitgliedern der Gruppe der Regionen Afrika, Karibik und Pazifik, kurz AKP. Bereits im Jahr 2000 wurde das Cotonou-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten vereinbart, um die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen durch eine entwicklungspolitische Partnerschaft auf eine neue Grundlage zu stellen. Dabei wurde vereinbart, WTO-konforme Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, kurz EPAs, auszuhandeln. Für uns Sozialdemokraten muss das oberste Ziel von solchen Partnerschaftsabkommen sein, Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, besser am Welthandel teilnehmen zu können. Dazu sollen der Süd-Süd-Handel sowie die regionale und die interregionale Kooperation gestärkt werden, zudem sollen die Kapazitäten der AKP-Staaten bei internationalen Verhandlungen und bei Produktions- und Handelsfragen ausgebildet werden. Den AKP-Staaten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sensible Produkte von der Liberalisierung auszunehmen und dauerhaft zu schützen. Für alle anderen Produktbereiche müssen die Vertragspartner die Möglichkeit erhalten, längstmögliche Übergangsfristen zu vereinbaren. Nur so können sich die im Aufbau befindlichen Industrie- und Dienstleistungssektoren in Entwicklungsländern wettbewerbsfähig entwickeln. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag mit der Unionsfraktion eindeutig unseren Anspruch an Freihandelsabkommen formuliert. Dort steht, dass wir uns für verbindlich festgeschriebene, international anerkannte menschenrechtliche, ökologische und soziale Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeitsnormen als festen Bestandteil aller Handelsabkommen der EU einsetzen. Dieses Ziel muss seine Umsetzung finden: In allen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die die Europäische Union abschließt, müssen diese Mindeststandards verbindlich verankert sein – nur so ist ein fairer Welthandel möglich. Wir fordern daher auch von den Partnerländern eine Verpflichtung, dass sie die politischen, kulturellen und sozialen Menschenrechte achten und die Einhaltung und Umsetzung aller acht ILO-Kernarbeitsnormen verbindlich gewährleisten. Eine Chance, damit einen entscheidenden Schritt weiterzukommen, erhalten wir bereits im kommenden Jahr. Der Vertragstext des Cotonou-Abkommens sieht vor, dass das Abkommen nach jeweils fünf Jahren erneut überarbeitet werden muss, 2015 steht diese Überarbeitung erneut an. Hier besteht die Chance, eine Anpassung von Artikel 50, in dem die Arbeitsstandards aufgeführt sind, durchzuführen und verbindliche Regelungen zu verankern. Gestrichen werden sollte vor allem der Absatz, wonach Arbeitsnormen nicht für protektionistische Zwecke genutzt werden sollten. Im Gegenteil sollten bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte Handelssanktionen folgen. Dies ist allerdings nicht Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes, der den Artikel 50 überhaupt nicht zum Gegenstand hat, sodass die Formulierung aus dem Jahr 2000 weitergilt. In den vergangenen Monaten haben verschiedene afrikanische Staaten ihre Interimsabkommen abgeschlossen, was vor allem auf den Druck, der durch die Fristsetzung der Europäischen Union auf den 1. Oktober 2014 entstanden ist, zurückzuführen ist. Für die Länder, die, wie beispielsweise Kenia, noch kein Interimsabkommen abgeschlossen haben, muss die Europäische Union unbedingt eine Fristverlängerung aussprechen, damit diese Staaten ihre Marktzugänge nicht verlieren. Ich sehe es als dringende Aufgabe der Europäischen Union, mit diesen Staaten nachzuverhandeln und die Abkommensentwürfe nachzubessern. Die heute vorliegenden Gesetzentwürfe beziehen sich auf die Revision aus dem Jahr 2010 und sind kein Freibrief für Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Diese müssen meiner Ansicht nach als gemischte Abkommen dem Deutschen Bundestag jeweils noch zur Ratifizierung vorgelegt werden. Wir müssen uns dann hier im Parlament jedes einzelne Abkommen genau anschauen und auch den Mut haben, gegebenenfalls bereits EU-seitig beschlossene Abkommen aufzuhalten und Nachbesserungen einzufordern. Wir wollen Fairhandels- und keine Freihandelsabkommen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Zunächst möchte ich mein Befremden darüber ausdrücken, dass der Bundestag mit zwei derart weitreichenden Gesetzentwürfen nur ganz am Rande und auch reichlich spät befasst wird. Wir hatten leider auf Betreiben der Koalition keinerlei Debatte im federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die beiden Vorlagen. Damit höhlen hier Parlamentarier und Parlamentarierinnen ihre eigenen, wenigen Rechte auch noch weiter aus. Denn, sollen Vorgänge, die die internationalen Beziehungen der Europäischen Union zu immerhin fast 80 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks betreffen und die die Umsetzung von über 30 Milliarden Euro im Rahmen dieser Beziehungen regeln, nur Angelegenheit von EU-Bürokraten sein, und die Parlamente nicken nur noch ab? Mein Selbstverständnis als Parlamentarierin ist ein anderes: Auch wenn es hier um -zwischen vielen Akteuren ausgehandelte Verträge geht, die schwerlich zu verändern sind, muss in den Parlamenten zumindest die Gelegenheit bestehen, sich kritisch damit auseinanderzusetzen. Wir haben zu beiden Gesetzentwürfen erhebliche Kritik. Wir werden den Gesetzentwürfen deshalb nicht zustimmen. Worum geht es? Im Juni 2000 wurde in Cotonou, Benin, das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen zwischen den damaligen EG-Mitgliedstaaten und 78 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten, AKP-Staaten, für den Zeitraum von 20 Jahren abgeschlossen. Das Abkommen löste das vorherige von Lomé, Togo, ab. Es wird alle fünf Jahre einer Revision unterzogen. Die zweite Revision wurde 2010 mit dem Änderungsabkommen von Ouagadougou, Burkina Faso, vorgenommen. Dieses Änderungsabkommen liegt uns nun als Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung vor. Das Änderungsabkommen soll der wachsenden Bedeutung neuer regionaler Akteure Rechnung tragen, insbesondere dem Bedeutungsgewinn der Afrikanischen Union, AU. Als neue lokale Akteure sollen Parlamente, kommunale Körperschaften, die Zivilgesellschaften und die Privatwirtschaft stärker einbezogen werden. Der Zusammenhang zwischen Sicherheit und Entwicklung wird nun stärker betont, im Hinblick auf fragile Staaten wird auf eine Kombination von diplomatischer, entwicklungspolitischer und sicherheitspolitischer Zusammenarbeit gesetzt. Genau diese Ausrichtung auf Vernetzte Sicherheit und zivil-militärische Zusammenarbeit lehnen wir aber ab. Die Integration der AKP-Staaten in das Weltwirtschaftssystem ist strategisches Ziel des Änderungs-abkommens und soll durch Handelshilfe unterstützt werden. Wir kritisieren, dass die Finanzierung der Handelshilfe, wie sie das Abkommen vorsieht, zulasten anderer entwicklungspolitischer Aufgaben geht. Letztlich werden Entwicklungsgelder umgewidmet, um die Interessen der europäischen Unternehmen zu bedienen. Im Abkommen ist viel von regionaler Integration und von entwicklungspolitischer Kohärenz die Rede. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die die EU sehr energisch und zuletzt leider erfolgreich vorangetrieben hat, sprechen aber eine ganz andere Sprache. Einige der neuen Festlegungen begrüßen wir, ins-besondere die Stärkung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung und der nationalen, regionalen und lokalen Parlamente. Diese Festlegung steht nun aber im krassen Widerspruch zum Verfahren, mit dem das Änderungsabkommen hier – vier Jahre nach Abschluss – behandelt wird. Dem Abkommen liegt ein Finanzprotokoll bei, das die finanzielle Zusammenarbeit zwischen EG, jetzt EU, und AKP regelt. Über die Bereitstellung der Finanzierung schließen die Mitgliedstaaten im Rat ein Internes Abkommen zur Einrichtung und Ausstattung des Europäischen Entwicklungsfonds, EEF. Auch dieses -Interne Abkommen liegt hier als Gesetzentwurf der Bundes-regierung zur Ratifizierung vor. Darin wird die Laufzeit des aktuellen Europäischen Entwicklungsfonds – 11. EEF – mit der Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU synchronisiert. Hintergrund ist, dass der nächste EEF ab 2020 Teil des Europäischen Haushalts werden soll. Bislang läuft der EEF außerhalb des Haushalts und kann daher auch nicht vom Europäischen Parlament kontrolliert werden. Die Fraktion Die Linke begrüßt es grundsätzlich, dass der EEF ab 2020 in den EU-Haushalt integriert werden soll. Wir haben dies immer gefordert, um die Transparenz zu erhöhen und die parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen. Allerdings stellen sich auch Fragen im Hinblick auf die Beteiligung der Partnerstaaten an der Programmierung des EEF: Wie kann verhindert werden, dass eine Stärkung des EP dazu führt, dass wichtige Entscheidungen nur noch zwischen EP und Kommission verhandelt werden und die Partner im Süden vollkommen ausgeschlossen bleiben? Wir sind der Meinung, dass eine echte Stärkung der Paritätischen Versammlung aus EU- und AKP-Parlamentariern eine gute Lösung wäre. Der 11. EEF soll mit insgesamt 30,5 Milliarden Euro ausgestattet werden. Deutschlands Anteil daran beträgt 6,28 Milliarden Euro. Das Interne Abkommen legt die politischen und strategischen Grundlagen und Ziele der Entwicklungsfinanzierung dar: Beseitigung der Armut, nachhaltige Entwicklung und schrittweise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft. Da steht aber auch: Die Durchführung soll im Einklang mit der Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes stehen. Was heißt das denn? Die Linksfraktion stand der Einrichtung des -Europäischen Auswärtigen Dienstes skeptisch gegenüber. Insbesondere haben wir uns dagegen gewehrt, dass über den EAD geo- und sicherheitspolitische -Erwägungen in die Programmierung der entwicklungspolitischen Instrumente Eingang finden. Insofern haben wir hier nach wie vor Klärungsbedarf, was diese Verquickung betrifft. Aus dem EEF werden derzeit immer noch Unterstützungsleistungen für Militäreinsätze in Afrika finanziert. Was vor Jahren als „Übergangslösung“ bezeichnet worden war, findet nach wie vor statt. Soll das den ganzen 11. EEF über, also bis 2020, so weiterlaufen? Die Finanzierung von Militärmissionen, Ausstattung der Soldaten etc. mit Entwicklungsgeldern ist nicht nur politisch inakzeptabel, sondern auch rechtlich fragwürdig. Die Linksfraktion will dieser Gelder umwidmen zugunsten eines friedenspolitischen Instruments im EEF, also eines Afrikanischen Zivilen Friedensdienstes. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine solche Initiative in Brüssel voranzutreiben. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Mit den beiden vorliegenden Gesetzesentwürfen sollen die inhaltliche Revision des Cotonou-Abkommens und die Verabschiedung des Budgets für den -Europäischen Entwicklungsfonds, EEF, ratifiziert werden. Leider können wir beiden Entwürfen nicht zustimmen. Wir befürworten zwar die Aktualisierung politischer und entwicklungspolitischer Themen im -Cotonou-Abkommen, wie die Betonung regionaler -Integration und die Einführung der Bekämpfung des Klimawandels. Aber die Entwicklung des Abkommens im Bereich Handel läuft in die grundsätzlich falsche Richtung. Sie hat bisher eher zur Verschlechterung der Beziehungen zwischen Europa und Afrika beigetragen. Die im Entwurf festgehaltene „Bereinigung“ um das „gegenstandslos gewordene“ AKP-EG-Handels-regime, das nun durch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, EPAs, ersetzt wird, kritisieren wir auf das Schärfste. Die vorgesehene Handelshilfe, die vor allem auf eine Umsetzung der EPAs abzielt, können wir nicht durch ein Ja zum Gesetzentwurf legitimeren. Erinnern wir uns: Das Cotonou-Abkommen umfasst drei wesentliche Säulen: die Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und die politische Dimension. Es wurde beschlossen, um -gemeinsam mit den afrikanischen Staaten Armut zu -bekämpfen, einhergehend mit einer schrittweisen -Eingliederung der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft. Das Abkommen von 2000 hebt die Gleichheit der Partner und ihre Eigenverantwortung hervor. So wie jedoch die Handelssäule heute durch die mit enormem politischen Druck durchgesetzte Unterzeichnung der EPAs ausgestaltet wurde, beinhaltet „Cotonou“ einen eindeutigen Ziel- und Interessenskonflikt von Armutsbekämpfung und Handelspolitik. Die negativen Auswirkungen der EPAs auf die Zielerreichung der Armutsbekämpfung sind eindeutig. Sie drohen eine eigenständige und nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu verhindern. Mit ihrem Abschluss sollen sich die AKP-Staaten unter anderem zum Abbau von Importzöllen, zum Verbot von Exportsteuern und zur Liberalisierung ihrer öffentlichen Dienstleistungsmärkte verpflichten. Damit werden wichtige entwicklungspolitische Steuerungsinstrumente der AKP-Regierungen zugunsten eines freien Marktzugangs für europäische Unternehmen preisgegeben. Die EU braucht eine grundsätzlich andere Handelspolitik; die bisherige behindert und konterkariert -unsere Bemühungen um eine nachhaltige und menschenrechtsbasierte Entwicklung weltweit. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, wie der Fokus auf -Armutsbekämpfung im Rahmen des Cotonou-Abkommens wieder gestärkt werden kann, ohne durch die handelspolitische Faktenschafferei torpediert zu -werden! Auch zur Verabschiedung des Budgets für den Europäischen Entwicklungsfonds, EEF, enthalten wir uns. Wir begrüßen zwar sehr die darin angelegte Verschiebung des EEF in den regulären Haushalt der EU – endlich wird somit die parlamentarische Kontrolle über die Mittelverwendung sichergestellt –, der -Finanzierung der African Peace Facility aus dem EEF stehen wir aber sehr skeptisch gegenüber. EEF-Aktivitäten gelten als Entwicklungshilfeleistung, zertifiziert vom DAC in Paris, und dürfen daher nicht für Militärausbildung ausgegeben werden. Die African Peace Facility dient aber dem Aufbau der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, APSA, die neben einer zivilen Dimension eben auch die Stärkung der militärischen Schlagkraft umfasst. Letzteres darf nicht aus dem EEF finanziert werden – Maßnahmen im militärischen Bereich dürfen nicht zulasten der Mittel gehen, die für die nachhaltige Bekämpfung von Hunger und Armut bereitgestellt werden. Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir kommen zur zweiten Beratung und Schlussabstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Änderungsabkommen zum AKP-EU-Partnerschaftsabkommen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2840, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2591 anzunehmen. Das ist ein Vertragsgesetz, und deshalb gibt es nur eine zweite Lesung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Wer gegen diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Internen Abkommen über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2840, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2588 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von den Linken und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung angekommen. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 17. Oktober 2014, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Kommen Sie morgen gut erholt und ausgeruht um 9 Uhr wieder hierher ins Plenum. (Schluss: 21.27 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 16.10.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 16.10.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 16.10.2014 Da?delen, Sevim DIE LINKE 16.10.2014 Engelmeier-Heite, Michaela SPD 16.10.2014 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 16.10.2014 Freitag, Dagmar SPD 16.10.2014 Frieser, Michael CDU/CSU 16.10.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 16.10.2014 Funk, Alexander CDU/CSU 16.10.2014 Golze, Diana DIE LINKE 16.10.2014 Gröhe, Hermann CDU/CSU 16.10.2014 Hirte, Christian CDU/CSU 16.10.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 16.10.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 16.10.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 16.10.2014 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 16.10.2014 Seif, Detlef CDU/CSU 16.10.2014 Strässer, Christoph SPD 16.10.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 16.10.2014 Dr. Sütterlin-Waack, Sabine CDU/CSU 16.10.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16.10.2014 Träger, Carsten SPD 16.10.2014 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 16.10.2014 Dr. Wadephul, Johann CDU/CSU 16.10.2014 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 16.10.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Heinz-Joachim Barchmann, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christina Jantz, Frank Junge, Dr. Bärbel Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer, Hiltrud Lotze, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Mechthild Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina Scheer, Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Berlin), Norbert Spinrath (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) Atomenergienutzung ist mit Blick auf die mit ihr verbundenen unbeherrschbaren Risiken und Folgelasten weder zukunftsfähig noch verantwortbar. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie kostengünstigere Energiegewinnungsmöglichkeiten dar. Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglichkeiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken entscheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang – samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationalen Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates. Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen Förderregimen für erneuerbare Energien bestätigen diese mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit. Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nichtigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C können wir aus den dargelegten Gründen nicht folgen. Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritan-niens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des EURATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch Energiewendeziele zu ersetzen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) Marco Bülow (SPD): Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist inhaltlich richtig und unterstützenswert. Die staatliche Beihilfe für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C ist absolut abzulehnen. Deshalb sollte sich die Bundesregierung tatsächlich in Brüssel gegen diese Entscheidung engagieren und rechtliche Möglichkeiten prüfen. Allerdings entspricht das Vorgehen der Grünen in keinster Weise den parlamentarischen Gepflogenheiten, wenn diese solch einen Antrag an den zuständigen Fachpolitikern und Fachausschüssen vorbei einen Abend vor der Abstimmung einbringen. Somit bleibt keine Zeit, über diese wichtige Thematik zu diskutieren und in den Fraktionen eine Meinung herbeizuführen. Wenn die Grünen wirklich eine ernsthafte Auseinandersetzung über die Entscheidung der EU-Kommission und die Beihilfe für den AKW-Neubau gewollt hätten, dann hätten sie dieses Thema spätestens im Ausschuss einen Tag zuvor ansprechen müssen. So ist die Chance vertan, für die Thematik zu sensibilisieren und eventuell eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist sehr enttäuschend, dass den Grünen taktische Spielchen wichtiger sind als inhaltliche Auseinandersetzungen. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag ab. In der Sache aber werde ich mich weiterhin gegen die Förderung von Atomenergie engagieren. Michael Groß (SPD): Die staatliche Beihilfe für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C ist abzulehnen. Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene gegen diese Entscheidung engagieren und rechtliche Möglichkeiten prüfen. Es ist bedauerlich, dass dieser Antrag an den zuständigen Fachpolitikern und Fachausschüssen vorbei, erst einen Abend vor der Abstimmung dem Plenum zugeleitet worden ist. Somit blieb keine Zeit, über diese wichtige Thematik intensiv zu diskutieren und in den Fraktionen eine Meinungsbildung herbeizuführen. Wenn der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirklich etwas an einer ernsthaften Auseinandersetzung über die Entscheidung der EU-Kommission und die Beihilfe für den AKW-Neubau gelegen hätte, hätten Sie dieses Thema spätestens im Ausschuss einen Tag zuvor ansprechen sollen. So ist die Chance vertan, für die Thematik zu sensibilisieren und eventuell eine gemeinsame Lösung zu finden. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag ab. In der Sache aber werde ich mich weiterhin gegen die Förderung von Atomenergie engagieren. Christian Petry (SPD): Atomenergienutzung ist mit Blick auf die mit ihr verbundenen unbeherrschbaren Risiken und Folgelasten weder zukunftsfähig noch verantwortbar. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie sowie Energie aus Kohle und Erdgas kostengünstigere Energiegewinnungsmöglichkeiten dar. Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglichkeiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken entscheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang – samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationalen Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates. Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen Förderregimen für erneuerbare Energien bestätigen diese mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit. Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nichtigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C kann ich aus den dargelegten Gründen nicht folgen. Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritan-niens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des EUROATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch Energiewendeziele zu ersetzen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde (Tagesordnungspunkt 16) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) : Nur wenige Rechtsbereiche haben sich in den vergangenen Jahren so fulminant verändert wie das Datenschutzrecht. Erlauben Sie mir, die rasante Entwicklung kurz zu skizzieren, um dann auf den vorliegenden Gesetzentwurf zu sprechen zu kommen. Begonnen hat diese Entwicklung mit datenschutzrechtlich relevanten Vorfällen in privaten Unternehmen in Deutschland bereits im Jahr 2008. Sie setzte sich fort mit der Nutzung des Internets durch immer mehr Menschen – im Berufs- wie im Privatleben –; die Menschen fragten und fragen sich, was mit ihren Daten passiert, wenn sie soziale Netzwerke nutzen, was vor allem mit Bildern geschieht, die sie dort posten, wie Suchmaschinen mit ihrer Vergangenheit umgehen. So weit einige Beispiele. Einen Höhepunkt erreichte die Diskussion um die Sicherheit von Daten im Sommer des vergangenen Jahres, als Dokumente der NSA durch Edward Snowden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Spätestens seit dieser Zeit überlegen viele Menschen, wie sicher ihre Daten, wie sicher ihre Kommunikation, wie sicher ihr persönlicher Lebensbereich vor Eingriffen privater oder eben auch staatlicher Stellen sind. Als abschließendes Beispiel für diese Entwicklung nenne ich die Nutzung von Smartphones, auf deren Hilfe kaum jemand von uns – nicht nur in seinem beruflichen, sondern auch in seinem privaten Alltag – verzichten mag – und deren Nutzung unter dem Aspekt der Informationssicherheit nicht ohne Risiko ist. Ich schildere die Entwicklung, um aufzuzeigen, wie rasant der technische Fortschritt ist und wie dynamisch die Bedeutung einer Rechtsmaterie sich dadurch verändert. Damit kann der Gesetzgeber naturgemäß nicht in Echtzeit mithalten; es wäre auch fraglich, ob dies gut wäre, denn Gesetze sollen keine „Schnellschüsse“, sondern gut durchdacht sein. Dass aber gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, ist unter allen Verantwortlichen unstreitig. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Gefahr für die eigenen Daten durch manchmal etwas zu sorglosen Umgang mit ihnen – etwa im Internet in sozialen Netzwerken – selbst heraufbeschwören. Es ist daher konsequent gewesen, dass auf Europäischer Ebene mit der Novellierung des Datenschutzrechtsrahmens, also des materiellen Rechts, begonnen wurde. Derzeit stellt noch die Datenschutzrichtlinie von 1995 das Fundament für das europäische Datenschutzrecht dar. Dass sie keine Antworten auf die mit der Nutzung des Internets verbundenen Fragestellungen gibt, ja gar nicht geben kann, liegt auf der Hand. Deshalb wurden die Arbeiten zur Entwicklung der Datenschutzgrundverordnung aufgenommen. Dieses „Mammut-Projekt“ wird das Datenschutzrecht in allen Mitgliedstaaten, somit auch in Deutschland, maßgeblich verändern. Es soll Antworten auf alle datenschutzrechtlichen Herausforderungen geben, seien sie durch das Internet oder die analoge „Papier-Welt“ hervorgerufen. Es reicht aber auch im Datenschutz nicht aus, nur die bestehenden materiellen Regelungen zu reformieren; es bedarf vielmehr auch einer adäquaten organisatorischen Absicherung. Ihr dient der vorliegende Gesetzentwurf. Er stärkt die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund, indem er die Organisation des Datenschutzes des Bundes in Form einer vollkommen unabhängigen obersten Bundesbehörde vorsieht. Der prägende Unterschied zur bisherigen Rechtslage besteht darin, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nunmehr ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegt; sie genießt damit nunmehr auch formell volle Unabhängigkeit. Man mag sich fragen, ob es dieser Neuregelung, die auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt, überhaupt bedarf, denn schon bislang nimmt die Beauftragte für den Datenschutz ihre Aufgaben unabhängig wahr. Das ist zwar zutreffend, aber – und nun komme ich zum Beginn meiner Rede zurück – es bedarf einer Modernisierung des Datenschutzes, die nicht auf materielle Regelungen beschränkt bleiben sollte. Die Verbesserungen, die in diesem Bereich erzielt werden, blieben unvollständig, wenn sie nicht auch institutionell nachvollzogen würden. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass auch in der Vergangenheit von der Rechtsaufsicht des Bundeskanzleramtes und der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums nicht Gebrauch gemacht wurde. Dennoch würde man dem Gesetzentwurf nicht gerecht, wenn man die Veränderungen, die er vorsieht, als lediglich formal begreifen würde; sie sind ein echter Gewinn für den Datenschutz im Bund: Die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten wird durch den Gesetzentwurf sowohl rechtlich als auch politisch klar unterstrichen. Durch die hier vorgesehene klare institutionelle Verbesserung der Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten wird im Zusammenspiel mit den auf europäischer Ebene zu entwickelnden materiell-rechtlichen Regelungen seitens des Gesetzgebers angemessen auf die Herausforderungen reagiert, denen sich der Datenschutz aktuell – die wenigen zu Beginn meiner Ausführungen genannten Beispiele haben das bereits deutlich gemacht – ausgesetzt sieht. Ich bin zuversichtlich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf eine angemessene Reaktion auf die bestehenden Herausforderungen für den Datenschutz darstellt; ich hoffe zugleich, dass es gelingen wird, die materiell-rechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene zu einem ebenso erfolgreichen Abschluss zu bringen. Marian Wendt (CDU/CSU): Ein effektiver Datenschutz ist das Schmiermittel in unserer digitalen Gesellschaft. Ohne ihn sind Sicherheit und Vertrauen im Internet nicht möglich. Wie wichtig der Datenschutz für die Menschen in unserem Land ist, zeigen aktuelle Umfrageergebnisse: Drei Viertel der deutschen Internetnutzer haben Angst, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden. Genauso viele Nutzer fürchten sich davor, nicht zu wissen, wie ihre Daten im Internet genutzt werden. Diese Sorgen werden durch tägliche Datenschutzverstöße in der digitalen Welt weiter befeuert: Der Internet-messenger „WhatsApp“, der ohne Vorwarnung den letzten Onlinezugriff postet, die E-Book-Software von Adobe, die ungefragt Nutzungsdaten speichert und diese unverschlüsselt an eigene Unternehmensserver übermittelt. In der digitalen Welt, wo Nutzer häufig mit ihren Daten für vermeintlich kostenlose Dienste bezahlen, sind drei Dinge wichtig: Erstens ist eine moderne Rechtssetzung im Datenschutz unerlässlich. Mit der Datenschutzgrundverordnung soll der Datenschutz in Europa ins digitale Zeitalter überführt werden. Der Zeitplan, die Reform bis Ende 2015 abzuschließen, ist sehr ambitioniert. Viele Fragen, gerade zur Verarbeitung großer Datenmengen durch Big Data, müssen noch beantwortet werden. Ich bin aber überzeugt, dass wir am Ende einen leistungsfähigen Datenschutz in Europa haben werden, der die Menschen einerseits schützt, andererseits aber Innovationen und Wachstum im IT-Sektor nicht behindert. Zweitens: Genauso wichtig wie ein modernes Datenschutzrecht ist eine effektive Rechtsdurchsetzung. Hier leistet das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, kurz BfDI, seit nunmehr über 35 Jahren hervorragende Arbeit. Seit der Gründung 1978 haben die Bedeutung, die Verantwortung und das Aufgabenspektrum der BfDI stetig zugenommen. Heute ist die Bundesbeauftragte zuständig für 14 Bundesministerien und 400 Behörden, 500 Sozialversicherungsträger und deren Spitzenverbände, 3 000 Telekommunikationsanbieter und 1 500 Postdienstleister. Jede Person in unserem Land hat das Recht, sich direkt an die Bundesbeauftragte zu wenden, wenn Rechte bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verletzt werden. Daher freue ich mich, dass die institutionelle Stellung der BfDI mit unserem Gesetz aufgewertet wird. Die Reform setzt nicht nur die europarechtlichen Vorgaben um. Vielmehr stärkt sie die Datenaufsicht im Bund insgesamt: Die BfDI wird zukünftig eine oberste Bundesbehörde. Damit ist sie zum Beispiel dem Bundespräsidialamt oder dem Bundeskanzleramt formal gleichgestellt. Die BfDI kann nur durch das Parlament und die Gerichte kontrolliert werden. Sie ist nicht mehr an das Bundesinnenministerium angegliedert, sondern vollkommen unabhängig. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Datenschutzaufsicht in unserem Land. Drittens, und nicht weniger wichtig: Wir müssen die Eigenverantwortung und die Kompetenz der Menschen, gerade im Umgang mit digitalen Daten, stärken. Das ist natürlich ein sehr weites Feld. Es fängt bei einem sparsamen Umgang mit den eigenen Daten an. Die Menschen sollten sich fragen: Muss ich wirklich meine Fotos in die Cloud laden? Sind meine Daten dort verschlüsselt? Wer kann auf sie zugreifen? Viele Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, zivilgesellschaftliche Initiativen wie D21, Deutschland Sicher im Netz und auch ITUnternehmen geben wertvolle Hinweise sowie Tipps für den sicheren Umgang mit digitalen Daten. Diese Ansätze müssen wir weiter fördern. Die Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenz muss aber schon viel früher beginnen. Die Koalition wird sich daher zusammen mit den Ländern für den stärkeren Einsatz digitaler Medien in der Bildung und im gesamten Lebenslauf einsetzen. Bald wird eine eigene Strategie „Digitales Lernen“ dazu verabschiedet. Ich fasse zusammen: Die Koalition wird die Eigenverantwortung der Menschen beim Umgang mit den eigenen Daten stärken. Gleichzeitig wollen wir die Sorgen der Menschen vor Datenmissbrauch im digitalen Zeitalter reduzieren. Deshalb setzen wir uns in Europa für die Datenschutzgrundverordnung ein. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird mit unserer Reform weiter eine unabhängige und wichtige Instanz in unserem Land bleiben. Sie wird weiter vor den „WhatsApps“ und „Adobes“ dieser Welt warnen. Gerold Reichenbach (SPD): Die mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf geplante Überführung des Amtes der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine eigenständige oberste Bundesbehörde ist ausdrücklich zu begrüßen und europarechtlich konsequent. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert dies seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil von 2010 die bisherige Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht in Deutschland als ungenügend mit Blick auf die Bedeutung der völligen Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle bewertet. Er hat mit der Unterstellung staatlicher Aufsicht einen Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinie von 1995 festgestellt. Der Europäische Gerichtshof legt die entsprechenden Regelungen in der Richtlinie so aus, dass die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen mit einer Unabhängigkeit ausgestattet sein müssen, die es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben ohne äußere Einflussnahme wahrzunehmen. Diese Unabhängigkeit schließe nicht nur jegliche Einflussnahme seitens der kontrollierten Stellen aus, sondern auch jede Anordnung und jede sonstige äußere Einflussnahme, sei sie unmittelbar oder mittelbar. Das muss im Übrigen nicht zuletzt auch für die Aussagen vor Gericht und die Vernehmung als Zeuge oder Zeugin, beispielsweise vor einen parlamentarischen Untersuchungssausschuss, gelten. Der EuGH stellt klar, dass bereits die bloße Gefahr einer politischen Einflussnahme der Aufsichtsbehörden auf die Entscheidungen der Kontrollstellen ausreicht, um deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinträchtigen, und dass es die Rolle der Kontrollstellen als Hüter des Rechts auf Privatsphäre erfordert, dass ihre Entscheidungen, und damit sie selbst, über jeglichen Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind. Auch wenn das Urteil des EuGH sich direkt auf die Aufsichtsbehörden im nichtöffentlichen Bereich bezieht, müssen diese Vorgaben selbstverständlich auf den Datenschutz im öffentlichen Bereich und damit auf die Bundesdatenschutzbeauftragte übertragen werden. Die Länder haben die europäischen Vorgaben bereits weitgehend umgesetzt, und nun erfolgt konsequent die Anpassung auch auf Bundesebene. Die rechtliche Stellung der Bundesbeauftragten wird durch die Überführung in eine eigenständige oberste Bundesbehörde ohne Einbindung ins Bundesministerium aufgewertet. Die Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesinnenministerium entfällt, und so wird auch nur der Anschein von Einflussnahme in Zukunft vermieden. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Unabhängigkeit, auch wenn die bisherigen Regelungen wohl ohnehin eher theoretischer Natur waren und in der Praxis nicht angewendet wurden. Ein Ministerium, das naturgemäß eher Sicherheitsaspekte verfolgt, steht in ständiger Konfliktabwägung mit Fragen des Persönlichkeitsschutzes und dem Ziel, dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen. Umso mehr freue ich mich, dass wir diesem Widerspruch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden abhelfen können. In Zukunft wird der oder die Beauftragte also nur noch parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Aber kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reingekommen ist. Über einige Details werden wir im parlamentarischen Verfahren noch diskutieren müssen; hier gilt das Strucksche Gesetz. Beim weiteren Gesetzgebungsverfahren und den anstehenden Beratungen sehe ich insbesondere an vier Punkten noch Klärungsbedarf. Dies betrifft erstens und vor allem die auch bereits in den Medien viel zitierte Neuregelung der Zeugenaussage. Diese erfährt gegenüber der bisherigen Rechtslage gravierende Einschränkungen, und wir werden darüber reden müssen, ob und inwiefern diese Einschränkungen mit der Unabhängigkeit des Amtes der Bundesdatenschutzbeauftragten vereinbar sind. Positiv ist, dass der nach jetziger Rechtslage bestehende Genehmigungsvorbehalt für Zeugenaussagen entfällt. Auf der anderen Seite erfährt die grundsätzliche Aussagegenehmigung gravierende Einschränkungen, wenn jetzt beispielsweise ausdrücklich die „Beziehungen zu anderen Staaten“ eine Rolle spielen sollen oder die BfDI zukünftig nur noch im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen darf, wenn die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge betrifft, die dem „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung“ zuzurechnen sind oder auch nur „sein könnten“. Die Aussage nur noch im „Einvernehmen mit der Bundesregierung“ widerspricht dem Prinzip der Unabhängigkeit. Dass es den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gibt, ist unbestritten. Die Frage – um die immer wieder auch gerichtlich gerungen wird  – ist doch, wie weit er geht. Gegebenenfalls könnte ein Konsultationsverfahren sinnvoller sein als der vorliegende Regelungsentwurf, wobei das Letztentscheidungsrecht bezüglich der Aussage bei der BfDI liegen müsste. Als BfDI ist sie selbstverständlich zur Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundsätze verpflichtet und muss es vermeiden, dem Wohl des Bundes durch ihr Handeln zu schaden. Insofern ist zu debattieren, inwiefern es dieser Einschränkungen im Gesetzentwurf überhaupt bedarf. Natürlich werden wir in der Folge über die personelle Ausstattung der Behörde reden müssen. Nimmt man das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernst, muss man sehen, dass mit der Überführung in eine oberste Bundesbehörde auch der personelle und finanzielle Bedarf steigt. Schließlich entfällt mit der Loslösung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auch die organisatorische Anbindung. Neben organisatorischem Mehrbedarf werden die Aufgaben im Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit zunehmen. Dem gilt es Rechnung zu tragen. Drittens können wir in diesem Gesetzgebungsverfahren die Chance nutzen, die Handlungs- und Sank-tionsbefugnisse im Bereich Post und Telekommunikation zu regeln. Nach bisheriger Rechtslage kann die oder der Bundesdatenschutzbeauftragte in diesem seiner Kontrolle unterliegenden Bereich zwar bellen, aber nicht beißen. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden der Länder sind da deutlich klarer formuliert. Viertens, und nicht zuletzt, müssen wir darauf achten, dass die neue Unabhängigkeit nicht zur Folge hat, dass die BfDI weniger einbezogen wird oder nicht mehr von sich aus aktiv werden kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewegen wir uns einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Er macht deutlich, dass die Bundesregierung die herausragende Bedeutung von Datenschutz und Informationsfreiheit erkennt und dementsprechend handelt. Ich bin zuversichtlich, dass wir bei den weiteren Beratungen bei den zuvor genannten Punkten gute Lösungen finden werden. Jan Korte (DIE LINKE): Vor fast 20 Jahren ist die EU-Datenschutzrichtline in Kraft getreten. Die Richtlinie sieht in Artikel 28 die Einrichtung von Kontrollstellen zur Überwachung der Datenschutzvorschriften vor und formuliert: „Diese Stellen nehmen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr.“ Diese Formulierung ist ziemlich eindeutig. Und damit komme ich zum ersten Punkt: Es ist mir ein Rätsel, wie praktisch alle Bundesregierungen, inklusive der aktuellen, die Auffassung vertreten konnten, dass der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit völlig unabhängig ist, wenn er oder sie einem Ministerium untersteht. Noch vor kurzem hat mir die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, erst mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2012 seien die 2010 „offen gebliebenen Fragen nach der Zulässigkeit einer Dienstaufsicht sowie der Anbindung an den Haushalt und die Organisation einer anderen Behörde beantwortet worden“. Ich frage mich, wo man da allen Ernstes offene Fragen sehen konnte. Die „völlige Unabhängigkeit“ wird seit 1995 verlangt. Diese besteht eben nicht, wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte beim Bundesinnenministerium angesiedelt ist und dessen Dienst- und Rechtsaufsicht untersteht. Die Bundesbeauftragte ist selbstverständlich nicht „völlig unabhängig“, wenn ihr vom Innenminister die Zeugenaussage verweigert werden kann. Wir sagen das seit Jahren, aber der Bundesregierung muss es erst die Generalinspektion Justiz der EU-Kommission erklären, welche kurz davor ist, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten, damit sie endlich handelt. Ich möchte mal daran erinnern, was für ein Gejammere hier im Bundestag und von diversen Landesinnenministern zu hören war, wenn es darum ging, dass die Bundesrepublik die kürzlich erfreulicherweise abgesägte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat. Da frage ich mich schon, warum man bei diesem klaren Fall so lange gezögert hat und so ein Risiko eingegangen ist. Dieser Gesetzentwurf war also längst überfällig, um die formale Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten sicherzustellen, wie wir es schon lange fordern. Vor zehn Jahren hätte man sich darüber gefreut. Unter den heutigen Umständen – in Anbetracht der riesigen Aufgaben vor denen der Datenschutz heute steht – ist es kaum zu fassen, dass Sie eine neue Bundesbehörde für Datenschutz einrichten und diese mit nur vier neuen Stellen ausstatten. Das ist mein zweiter Kritikpunkt. Nach meinen Informationen werden dann ab 2016 genau 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit arbeiten. Zum Vergleich: Alleine die Abteilung „Beratung und Koordination“ des Bundesamts für Sicherheit im Informationswesen hat 99 Stellen. Die Abteilung „Cybercrime“ beim Bundeskriminalamt hatte Anfang 2014 123 Stellen, in der BKA-Abteilung „Cyberspionage“ arbeiten 758 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von den Stellenaufstockungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz mal ganz zu schweigen. Diese Zahlen zeigen, dass die Bundesregierung offenbar ein Problem erkannt hat und die ihr untergeordneten Behörden stärkt, wenn es um Spionage und Datensicherheit geht. Profitieren tut sie allerdings nur selbst und, je nach Erfolg und Auftrag der Sicherheitsbehörden, die Wirtschaft. Eine Verbesserung des Datenschutzes für die allgemeine Bevölkerung hingegen ist der Bundesregierung genau vier Planstellen wert – und selbst diese sollen nur den „erhöhten Vollzugsaufwand“ in einer eigenständigen Behörde kompensieren. Wenn meine Kolleginnen und Kollegen von der Union und der SPD hier erklären, wie wichtig Datenschutz sei, dann sollen sie hier ganz konkret den Worten Taten folgen lassen und die neue Behörde ihrem Auftrag entsprechend ausstatten. Ich komme zum dritten und wichtigsten Punkt: Die Bundesregierung muss die Datenschutzbeauftragte zwar formal in die Unabhängigkeit entlassen, sorgt aber gleichzeitig nicht nur bei der Stellenausstattung, sondern auch im Gesetzentwurf dafür, dass ihr die neue Behörde nicht auf die Füße tritt. Während das derzeit gültige Bundesdatenschutzgesetz die Aussage der Bundesdatenschutzbeauftragten erlaubt, es sei denn, die Aussage würde „dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren“, soll die Bundesbeauftragte – ich zitiere aus dem § 23 Absatz 6, wie er zukünftig nach dieser Vorlage lauten soll – zukünftig besonders auf die „Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ und die „Beziehungen zu anderen Staaten“ Rücksicht nehmen. Und es kommt noch toller – ich zitiere aus dem Gesetzentwurf –: „Betrifft die Aussage laufende oder abgeschlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauftragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen.“ Dieser Absatz klingt nicht nur so, als sei er für den NSA-Untersuchungsausschuss maßgeschneidert, er ist praktisch ein Freibrief für die Bundesregierung: Die Bundesbeauftragte könnte theoretisch Rechtsverstöße feststellen, dürfte aber nur darüber reden, wenn die Bundesregierung einverstanden ist. Wenn diese Karikatur von transparentem, demokratischem Regierungshandeln hier in unserem Parlament mehrheitsfähig ist, dann gute Nacht. Zum Glück haben wir noch Zeit, diesen Gesetzentwurf hier zu diskutieren, und ich appelliere an Sie, liebe Kolleginnen, diesen Maulkorbabsatz so nicht stehen zu lassen. Die Schaffung einer neuen unabhängigen Bundesbehörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sollten wir als Chance begreifen, die Einrichtung mit der Ausstattung und auch mit den Sanktionsinstrumenten zu versehen, die sie benötigt. Es ist Aufgabe der Bundesdatenschutzbeauftragten, das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zu schützen – es gibt keinen Grund, warum sie die Mittel dafür nicht bekommen sollte. Und es gibt keinen Grund für die Regierung eines demokratischen Rechtsstaats, vor einer wirkungsvollen Datenschutzbehörde Angst zu haben. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir diskutieren seit nunmehr fast zehn Jahren hier im Deutschen Bundestag die notwendigen Schritte für vollständige Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Bündnis 90/Die Grünen haben bereits mehrere Anträge auf Vorlage eines entsprechenden Gesetzes hier in diesem Hause vorgelegt – und werden es auch diesmal wieder tun. Dieser Schritt war spätestens überfällig seit der Entscheidung der Europäischen Kommission von 2005 zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, welche die damalige Bundesregierung für Nichtumsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 rügte, in der die „völlige Unabhängigkeit“ glasklar vorgegeben wird. Zehn Jahre also hat das Land dank der Politik der Merkel-Regierungen verloren, ein Jahrzehnt vergebener Möglichkeiten, Datenschutz als fundamentalen Vertrauensanker in der digitalen Welt weiter auszubauen. Zumindest die Landesbehörden lösten sich danach Land um Land aus dem Griff der Innenministerien. Alle nahmen das Verfahren der Kommission ernst, nur das Bundesinnenministerium nicht. Vielmehr blockierte das Ministerium über Jahre. Daher muss man zunächst feststellen: Dass eine solche Initiative erst heute kommt, ist an sich schon hochnotpeinlich. „Sollen die uns doch verklagen“, dröhnte es über Jahre durch die Gänge des BMI, aus dem Verfassungsministerium. So sieht ideologischer Schützengraben par excellence aus. Und das im digitalen Zeitalter, „Willkommen in der Informationsgesellschaft“ kann man da nur sagen. Auch die aktuelle Große Koalition scheint nicht zu begreifen, dass Datenschutz, dass Privacy der zentrale, der einzig etablierte Vertrauensanker für diese Zeit der digitalen Revolution ist. Längst wissen wir: Ohne Vertrauen in die ansonsten intransparent und daher für viele bedrohlich daherkommende Datenverarbeitung der Geheimdienste und Konzerne kann es in Deutschland keine erfolgreiche Digitalwirtschaft, aber auch keine effektive Behördenarbeit geben. Ohne Vertrauen keine innovativen Geschäftsmodelle, ohne Vertrauen kein nPerso, keine elektronische Gesundheitskarte und keine DeMail. Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle die heutige Regierungserklärung des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann. Da hat jemand verstanden, worum es bei der Digitalisierung geht und warum es so wichtig ist, den digitalen Wandel unserer Gesellschaft aktiv – auch gesetzgeberisch – zu begleiten. Da wird klar gesagt, was die Große Koalition noch immer nicht verstanden hat, obwohl jedes ITGroßprojekt der letzten Jahre gefloppt ist: Ein moderner, innovativer Datenschutz und mit ihm entstehendes Vertrauen sind die Grundlagen für alles im Netz und im Digitalen. Und statt den Datenschutz zu schwächen, müssen wir ihn, gerade dieser Tage, stärken. Der Schritt zu dieser Reform ist lange überfällig – nach einem Jahrzehnt –, das klingt noch nett. Das zwanghafte Festhalten des Bundesinnenministeriums an seinen potenziellen und tatsächlichen, oft mittelbaren Einflussmöglichkeiten beim BfDI wäre die wohl zutreffendere Beschreibung. Sicherlich geschah dies nicht zuletzt, weil ein unbequemer und in der Öffentlichkeit sehr aktiver Datenschutzbeauftragter Peter Schaar viele Jahre für das Anliegen des Datenschutzes an der Spitze des Hauses stand. Jetzt nach dem Wechsel zu Frau Voßhoff entlassen Sie also das Haus in die institutionelle Unabhängigkeit. Aber das hat schon mehr als ein Gschmäckle: das Gehalt der Leiterin wird erhöht, was vielleicht noch begründbar ist. Aber die Mittel für das Haus, die dringend benötigt werden, um die Umstellung zur obersten Bundesbehörde zu bewerkstelligen, sind insgesamt mehr als knauserig, ja geradezu lächerlich im Verhältnis zu den Ausschüttungen, die der BND, das BfV und das BSI im Rahmen Ihrer Cybersicherheitsagenda erhalten sollen. Es ist schlicht so: Nach dem Willen der Bundesregierung soll der digitale Wandel nichts mit Datenschutz zu tun haben. Sie gönnen damit der Institution, die wie kaum eine zweite dafür steht, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, keinen Sous mehr – das ist die bittere Wahrheit der Politik auch dieser großen Merkel-Koalition. Die Frontstellung von Union, aber leider zunehmend auch der SPD gegen einen modernen Daten- und Informationsschutz stellt einen fortgesetzten Angriff auf die mühsam erstrittenen Bürgerrechte in diesem Land dar. Das ist in der Sache so ignorant, dass es am Ende auf Sie zurückfallen wird, meine Damen und Herren. Bereits jetzt entfalten sich in den Untersuchungsausschüssen zum internationalen Spähskandal, aber auch im BKA-Ausschuss die Folgen des Ausbremsens der Bundesdatenschutzbeauftragten auf dramatische Weise: Im Bundesnachrichtendienst hat man sich ganz offenbar eine Art Spezialdatenschutz für die Geheimdienste zusammenphantasiert, bei dem sich der zentrale erste Ring der Datenschutzkontrolle in Gestalt der behördlichen Datenschutzbeauftragten entweder unzuständig sieht oder mit ihrer Rechtsauffassung an der „operativen Energie“ ihres Chefs scheitert, dessen Rechtsmeinung allerdings eher am Rande des juristisch „Abwegigen“ verläuft. Wir müssen uns deshalb schon fragen, ob am Ende nicht auch die knappen Ressourcen der für dieses Haus zuständigen Bundesbeauftragten mitursächlich sind für die völlig inakzeptablen, ja offene und gegenwärtig andauernde Rechtsbrüche beinhaltenden Zustände. Nichts anderes kann man aus dem BKA vermelden. Offenbar scheint es auch beim besten Willen nicht mehr möglich, die Abteilungen, Referate und Mitarbeiter so zu schulen, dass nicht gleich Listen mit Hunderten von Namen vermeintlicher Straftäter undifferenziert an Drittbehörden verschickt werden, oder interne Aktenbearbeitungssysteme grundlegende Datenschutzprinzipien vermissen lassen. Die Konsequenzen all dessen können nur lauten: Wir brauchen eine massive Aufstockung der Mittel der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie zeichnet ebenso für IT-Sicherheit zuständig wie etwa das BSI, denn bei allen Verarbeitungen mit Personenbezug leitet sie das relevante Prüfungsprogramm. Sie braucht mehr IT-Fachleute und weiterhin mehr Juristen, um ihre Arbeit effektiv zu verrichten. Im Bereich der Sicherheitsbehörden erscheint dies besonders drängend, und es ist eine Ohrfeige für die zurückliegenden Regierungen, dass das Bundesverfassungsgericht in das Urteil zur Antiterrordatei explizit reinschreiben musste, dass für eine vernünftige Ressourcenausstattung der beaufsichtigen Behörde zu sorgen sei. Vollends dem Fass den Boden aus aber schlägt die in ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkbarkeit der Aussagebefugnisse der Datenschutzbeauftragten. Die tatsächliche Perfidie dieses Vorschlags lässt sich an der aktuellen Lage im NSA-Untersuchungsausschuss ermessen. Was die Bundesregierung heute nicht könnte, würde mit Wirksamkeit dieses Gesetzentwurfes möglich: Eine Aussage des vom Ausschuss bereits als Zeugen beschlossenen ehemaligen Bundesbeauftragten zu seinem Wissen über den internationalen Spähskandal von BND, NSA und Co. müsste von der Genehmigung der Bundesregierung abhängig gemacht werden. Vom Gutdünken der Regierung oder der Nachfolgerin im Amte soll also abhängig gemacht werden, ob dieses Parlament einen Vertreter einer der von ihm gewählten und eingesetzten Behörde hören kann. Ein Zeuge, der in Sachen BND beispielsweise wie kein anderer die Verstöße dieses Hauses sachkundig kommentieren kann, soll somit mundtot gemacht werden. Mehr Maulkorb geht nicht. Eine solche Ausschaltung von Stimmen, die einem nicht in den Kram passen, ist allenfalls aus autoritären politischen Systemen bekannt, und einer Demokratie und der Stellung einer tatsächlich unabhängigen Datenschutzaufsicht unwürdig. Schließlich: Bis heute, wir fordern es immer wieder, kann die BfdI keine wirksamen Sanktionen gegenüber der TK-Industrie verhängen, hier läuft das bisherige Kontrollregime schlicht leer. Jedes Bundesland, jede Landesdatenschutzbehörde kann wirksamer gegen rechtswidrig agierende Unternehmen vorgehen, wenn diese sich nicht an das Gesetz halten. Die Möglichkeit auch der Drohung mit Bußgeldern und Verwaltungs-anordnungen sind das Mindeste, wenn es in die Auseinandersetzung mit den Giganten der Branche geht. Wie soll sonst eine Gerade-mal-90-Personen-Behörde bestehen? Für die Verweigerung dieser Instrumente Ihrerseits gibt es bis heute kein einziges überzeugendes Argument. Es geht dem Bundesinnenministerium hier offenbar allein um die Beschränkung einer aus ideologischen Motiven bekämpften Behörde und ein völlig falsch verstandenes Interesse am Schutz der TK-Wirtschaft. Fazit: Eine längst überfällige Reform wird, wohlgemerkt erst jetzt und aus Rechtsgründen – gewissermaßen mit dem Rücken zur Wand und dazu auch noch handwerklich schlecht – umgesetzt. Insgesamt gibt es leider auch weiterhin keinerlei Einsicht in der Sache, sondern vielmehr eine Verbohrtheit bis zur letzten Patrone. Sie haben am Anfang der Legislaturperiode angekündigt, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt machen zu wollen. Ihre jetzt vorgelegte Reform ist das genaue Gegenteil. Eigentlich bedarf es, in der Sache ist das unbestritten, beim BfDI mehr Mittel, mehr Rechte und mehr Personal! Und was machen Sie? Ihre Bundesregierung feilt an einer eigentlich unabhängigen Institution wie an einem Bonsaibäumchen. Der digitalen Entwicklung in Deutschland verabreichen sie damit Gift. Dass sie als Parlamentarier dieses Spiel mitspielen, ist, ich kann es nicht anders sagen, diesem Hohen Haus unwürdig. Wie gesagt: Wir werden einen eigenen Antrag mit den notwendigen Korrekturen ihres fehlgehenden Ansatzes vorlegen. Kehren Sie um, noch ist es nicht zu spät. Anlagen 1Anlagen 2 und 3 2Ergebnis Seite 5509 C 3Anlage 4 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 VII Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 5654 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5653