Plenarprotokoll 18/65 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 65. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. November 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 4. Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“; weitere Fragen 6069 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6069 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6070 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6071 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) 6071 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6071 B Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) 6071 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6072 A Edelgard Bulmahn (SPD) 6072 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6072 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6072 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6073 A Jan van Aken (DIE LINKE) 6073 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6073 C Johannes Selle (CDU/CSU) 6073 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6073 D Dr. Rolf Mützenich (SPD) 6074 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6074 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6074 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6074 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 6075 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6075 B Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) 6075 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6075 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) 6075 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6076 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6076 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6076 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) 6077 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6077 B Dr. Bärbel Kofler (SPD) 6077 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6077 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6077 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6078 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6078 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA 6078 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/3103 6078 D Mündliche Frage 1 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnahme aktiver oder ehemaliger Bundeswehrangehöriger an einem taktischen Training oder einer Produkteinweisung der CenturioGroup Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 6078 D Mündliche Frage 3 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dividendenzahlungen der Deutschen Bahn AG nach dem Entwurf der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6079 A Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6079 B Herbert Behrens (DIE LINKE) 6079 C Mündliche Frage 4 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Qualitätserhebungen im Entwurf der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6080 A Zusatzfrage Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6080 B Mündliche Frage 7 Herbert Behrens (DIE LINKE) Gewährleistung eines einheitlichen Mautteilsatzes für verursachte Luftverschmutzungskosten im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6080 D Zusatzfrage Herbert Behrens (DIE LINKE) 6081 A Mündliche Frage 8 Herbert Behrens (DIE LINKE) Haftung der Gesellschafter von Toll Collect für Schadensersatzansprüche aus dem Schiedsverfahren I Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6081 B Zusatzfrage Herbert Behrens (DIE LINKE) 6081 C Mündliche Frage 10 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse von Brandtests an Dämmstoffen Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 6082 A Zusatzfrage Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6082 A Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Planungsstand der Bundesländer bezüglich der Ausweitung der Planungszonen für den nuklearen Katastrophenschutz Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 6082 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6082 D Mündliche Frage 13 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorstellung des 2. Entwurfs des Netzentwicklungsplans, NEP, der Übertragungsnetzbetreiber Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 6084 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6084 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6084 C Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erweiterung des 6. Energieforschungsprogramms Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 6084 D Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6085 B Mündliche Frage 32 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Betreuung und Wartung der Verschlüsselungssoftware GnuPG angesichts ihrer Bedeutung für die Datensicherheit der Gesamtbevölkerung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6086 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6087 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zu den umstrittenen Steuermodellen in Luxemburg und der Rolle Jean-Claude Junckers 6088 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 6088 C Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 6089 C Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6090 D Dr. Jens Zimmermann (SPD) 6092 A Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) 6093 B Richard Pitterle (DIE LINKE) 6094 B Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF 6095 C Andreas Schwarz (SPD) 6097 A Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6098 A Olav Gutting (CDU/CSU) 6099 A Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 6100 A Jürgen Hardt (CDU/CSU) 6101 A Margaret Horb (CDU/CSU) 6102 A Nächste Sitzung 6103 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6105 A Anlage 2 Mündliche Frage 2 Katrin Kunert (DIE LINKE) Auslandseinsätze der Soldatinnen und Soldaten nach Bundesländern Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 6105 C Anlage 3 Mündliche Fragen 5 und 6 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Errechnung der Einnahmen aus der geplanten Infrastrukturabgabe gemäß Schätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6105 C Anlage 4 Mündliche Frage 9 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung der Marktstabilitätsreserve 2017 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 6105 D Anlage 5 Mündliche Frage 12 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschiebung des Klimaziels von 40 Prozent von 2020 auf 2025 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 6106 A Anlage 6 Mündliche Frage 15 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit der Energiewirtschaft und den Gewerkschaften über das perspektivische Ende der Kohleverstromung Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 6106 B Anlage 7 Mündliche Frage 16 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beitrag zum Klimaschutz durch vorzeitige Abschaltung der ältesten Kohlekraftwerke und Festlegung eines CO2-Grenzwertes Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 6106 C Anlage 8 Mündliche Frage 17 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung einer Clearingstelle für Dual-Use-Güter Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 6106 C Anlage 9 Mündliche Frage 18 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Ausfuhr von Maschinenpistolen des Typs „Solid 2“ nach Saudi-Arabien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi 6106 D Anlage 10 Mündliche Frage 19 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Von der ukrainischen Regierung geplante Befestigungsanlage an der Grenze zu Russland Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6107 A Anlage 11 Mündliche Frage 20 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzgebung der selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk bezüglich sexueller Orientierung Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6107 B Anlage 12 Mündliche Frage 21 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ratifizierung der Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine, Moldawien und Georgien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6107 C Anlage 13 Mündliche Frage 22 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Politische Orientierung der ukrainischen Sicherheitskräfte Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6108 A Anlage 14 Mündliche Frage 23 Heike Hänsel (DIE LINKE) Aufgaben Kolumbiens beim Aufbau eines zivilen Sicherheitssektors für die GSVP-Mission EUAM Ukraine Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6108 A Anlage 15 Mündliche Frage 24 Heike Hänsel (DIE LINKE) Ernennung des Vizekommandeurs des Freiwilligenbataillons Asow zum Chef der Miliz des Gebietes Kiew Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6108 B Anlage 16 Mündliche Frage 25 Niema Movassat (DIE LINKE) Beantwortung eines Fragenkatalogs zur Rolle von US-Standorten in Deutschland bei US-Drohnenangriffen durch die US-Regierung Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6108 C Anlage 17 Mündliche Fragen 26 und 27 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Abstimmungsverhalten der Bundesregierung zu der vorgeschlagenen UN-Resolutionen zur Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens und zur „Hedgefonds-Resolution“ Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6109 A Anlage 18 Mündliche Frage 28 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Hinblick auf die syrische Flüchtlingskrise zugesagte Erhöhung der Mittel für humanitäre Hilfe im Ausland Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6109 C Anlage 19 Mündliche Frage 29 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kürzung des Titels „Humanitäre Hilfe im Ausland“ im Bundeshaushalt 2015 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6109 D Anlage 20 Mündliche Frage 30 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Bedrohung von Fluchthelfern durch möglicherweise mithilfe des EU-Programms EUBAM ausgebildete libysche Milizen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6110 A Anlage 21 Mündliche Frage 31 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Drohende Landeverbote deutscher Fluggesellschaften in Großbritannien und Mexiko Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6110 B Anlage 22 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Europäische Maßnahmen im Zusammenhang mit „Foreign Fighters“ und gegen die Radikalisierung durch das Internet Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6111 A Anlage 23 Mündliche Frage 34 Martina Renner (DIE LINKE) Verhandlungsstand zu dem Entwurf eines Polizeiabkommens mit Ägypten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6111 C Anlage 24 Mündliche Frage 35 Jan Korte (DIE LINKE) Speicherung und Verarbeitung „ermittlungsunterstützender Hinweise“ und Abgrenzung zu „personengebundenen Hinweisen“ Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6111 C Anlage 25 Mündliche Frage 36 Jan Korte (DIE LINKE) Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit der türkischen Regierung bei der Neuinstallation von Systemen zur Grenzsicherung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6111 D Anlage 26 Mündliche Frage 37 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen des Internationalen Konsortiums Investigativer Journalisten über Steuervergünstigungen der Luxemburger Steuerbehörden Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6112 B Anlage 27 Mündliche Frage 38 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Unterzeichnung der multilateralen Vereinbarung zur Einführung des neuen OECD/G-20-Standards für den automatischen Austausch von Steuerinformationen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6112 C Anlage 28 Mündliche Frage 39 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Steuerliche Behandlung von Kosten für die Erstausbildung Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6113 A Anlage 29 Mündliche Frage 40 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschluss von Kosten der Erstausbildung von den Werbungskosten Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6113 B Anlage 30 Mündliche Frage 41 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Berücksichtigung von Kindergeld bzw. Kinderfreibeträgen bei der Integration des Solidaritätszuschlags in den Einkommensteuertarif Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6113 B Anlage 31 Mündliche Frage 42 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Anhebung des Kinderfreibetrages und Einführung eines gestaffelten Freibetrags für Alleinerziehende Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6113 C Anlage 32 Mündliche Frage 43 Richard Pitterle (DIE LINKE) Besteuerung von Arbeitgebergutscheinen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6113 C Anlage 33 Mündliche Frage 44 Richard Pitterle (DIE LINKE) Auswirkungen der Regelung in § 50 i des Einkommensteuergesetzes auf Familienunternehmen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6114 A Inhaltsverzeichnis 65. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. November 2014 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsidentin Claudia Roth: Herzlich willkommen! Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Tag, liebe Gäste! Ich eröffne die Sitzung. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir ein paar Minuten warten müssen, weil Frank-Walter Steinmeier im Stau steckt. Es wäre zu kompliziert, wenn wir mit anderen Fragen anfangen würden. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden. – Gut. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Wir singen ein Lied, Frau Präsidentin!) – Im Liedersingen sind wir schon geübt. Hat jemand Geburtstag? – Nein, heute singen wir nicht. (Zuruf: Er kommt!) Herzlich willkommen, Frank-Walter Steinmeier! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: 4. Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“. Das Wort für den fünfminütigen einleitenden Bericht hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Außenpolitik haben wir in diesen Zeiten viel zu reden und reden wir viel über akute Krisen. Über die verhinderten Krisen reden wir kaum, aber das macht die Arbeit in der Krisenprävention deshalb nicht unwichtiger. Im Gegenteil: Jede verhinderte Krise war bisher nach unserer Beurteilung die beste außenpolitische Investition. Das Paradoxe ist nur: Am erfolgreichsten ist die Krisenprävention, wenn sie am wenigsten sichtbar ist, wenn eben nicht Bilder von Krieg und Gewalt unsere Fernsehbildschirme erreichen. Gerade dann hat sich frühzeitig investierende oder vorsorgende Außenpolitik gelohnt. Wir haben vor zehn Jahren in der damaligen Bundesregierung den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ auf den Weg gebracht. Ich glaube, man darf sagen, dass seither viel passiert ist. Wir setzen heute etwa zehnmal so viele Mittel für zivile Krisenprävention ein wie damals im ersten Jahr. Es sind allein im Auswärtigen Amt jetzt, im Jahr 2014, etwa 150 Millionen Euro. Mit Ihrer Hilfe, mit der Hilfe des Hohen Hauses, wollen wir diese Größenordnung natürlich auch in den nächsten Jahren verstetigen und erhalten. Wir haben heute im Kabinett, wie eben angekündigt, den 4. Umsetzungsbericht zum Aktionsplan beschlossen. Darin finden sich viele Schwerpunkte der präventiven Außenpolitik und der Krisenvorsorge. Das ist erstens die Stärkung der Staatlichkeit. Denn Sie wissen es wie ich: Fragile Staaten und fragile Staatlichkeit sind die häufigste Ursache nicht nur von Destabilisierung, sondern auch von neuen Krisen und Konflikten. Dafür gibt es verschiedene Beispiele. Denken Sie zum Beispiel an die Stärkung von Sicherheit in krisengefährdeten Staaten. Dazu gehört die Polizeiausbildung in Afghanistan, für die wir uns engagiert haben. Das schließt aber auch das Training von afrikanischen Polizisten für Peacekeeping-Einsätze in Afrika ein. Oder denken Sie an die Stärkung der öffentlichen Infrastruktur. Eines der Ziele, die wir auf der Syrien-Konferenz vor wenigen Tagen hier in Berlin verfolgt haben, war, zu verhindern, dass durch die Vielzahl der Flüchtlinge in Jordanien und im Libanon – mehr als 1,3 Millionen bzw. 1,5 Millionen – staatliche Strukturen, vor allem im Bildungs- und Gesundheitssystem, völlig zusammenbrechen. Ein weiteres Beispiel ist Rechtsstaatlichkeit – mit ganz vielen Aspekten. Einer der jüngeren Aspekte, von dem ich Ihnen berichten kann, ist die Einrichtung einer neuen Kammer für Völkerstrafrecht; es hat seine Ursachen, wenn wir helfen, eine neue Kammer für Völkerstrafrecht am kenianischen Obersten Gerichtshof in Nairobi einzurichten. Die drei unterschiedlichen Felder, die ich nur beispielhaft genannt habe, folgen einer gemeinsamen Philosophie, nämlich Staaten zu ertüchtigen, weil funktionierende Staaten nach unserer und meiner Auffassung am Ende die erste Verteidigungslinie gegen Krisen und Konflikte sind und bleiben. Die zweite Verteidigungslinie, die man braucht, sind regionale und multilaterale Strukturen der Friedenssicherung. Da engagieren wir uns zum Beispiel durch Stärkung der Afrikanischen Union, aber auch durch Mitunterstützung des Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre der ECOWAS in Ghana, Westafrika. Ein dritter Schwerpunkt, der nicht vergessen sein soll und der in diesen Zeiten Konjunktur hat, ist Friedensmediation und Konfliktlösung – vielfach nachgefragt, oft mehr, als wir leisten können –, zum Beispiel in Mali, wo wir die Kommission des neu geschaffenen Ministeriums für Versöhnung unterstützen, oder in Korea, wo ich gerade eben – Sie haben es wahrscheinlich mitverfolgt und gelesen – mit einer Beratergruppe zu außenpolitischen Aspekten der Wiedervereinigung Koreas unterwegs war, oder die Beiträge, die wir von europäischer Seite gemeinsam mit unseren französischen und britischen Freunden als Ergänzung hoffentlich möglicher Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Israel und Palästina auf den Weg zu bringen versuchen. Gerade eben erst, vor anderthalb Wochen, war Präsident Santos hier, der uns mit Blick auf seine Aussöhnungsbemühungen, die er in Kolumbien anstrengt, gebeten hat, Vorsorge zu treffen, damit es nach Vereinbarungen mit der FARC in Kolumbien zu einem innerstaatlichen Aussöhnungsprozess kommen kann. – All das sind Themen, die in diesen Bereich der Friedensmediation, Konfliktlösung und Aussöhnung gehören, bei denen wir mit unseren Möglichkeiten beratend zur Seite stehen. Das alles zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Instrumentenkasten der Diplomatie ist eigentlich reichhaltiger, als viele glauben. Er endet nicht am letzten Stuhl des Verhandlungstisches, und er beschränkt sich insbesondere auch nicht auf die ganz groben Werkzeuge, auf die Kneifzange der Sanktionen oder auf schwere Geschütze bis hin zum Einsatz von Waffen. Vielmehr liegt all diesen Beispielen aus der zivilen Krisenprävention, die ich eben genannt habe, der Gedanke der vorsorgenden Außenpolitik zugrunde, in dem Sinne, lieber vorsorgend gezielt in Frieden und Stabilität zu investieren, als am Ende zu spät eingreifen zu müssen. Natürlich gibt es keine Garantie, dass Investitionen in Krisenprävention sich auszahlen. Natürlich gibt allein die Investition noch nicht die Garantie, dass es zu keiner Verschärfung eines Konfliktes kommt. Aber ich bin mir sicher, sie wird in ihrer Bedeutung unterschätzt. Manche Krise hat sich eben nicht zum militärischen Konflikt entwickelt, weil wir mit den Instrumenten der Krisenprävention helfen konnten. Sie ist zudem, wenn ich das so sagen darf, zu so etwas wie einem Markenzeichen deutscher Außenpolitik geworden. Das spürt man im Augenblick zum Beispiel an den Gesprächen, die wir gestern mit der International Crisis Group hier in Berlin geführt haben. Es zeigt sich aber auch an den vielen Expertenmeinungen, die wir in unserem Reviewprozess eingeholt haben, in dem wir die Fragestellungen der deutschen Außenpolitik im Augenblick durch Befragung nationaler und internationaler Experten einer Überprüfung zuführen. Ich glaube, dass jeder Euro, den wir zur Krisenverhinderung einsetzen, ein gut investierter Euro ist. Deshalb lohnt es sich aus meiner Sicht, diesen Bereich der Außenpolitik noch stärker auszubauen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank-Walter Steinmeier. – Es gibt einige Fragesteller und Fragestellerinnen. Es beginnt Dr. Franziska Brantner. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass wir als Grüne es sehr begrüßenswert finden, dass Sie dieses Thema heute an dieser Stelle diskutieren. Es ist das erste Mal, dass der Bericht so prominent vorgestellt und diskutiert wird. Ich habe eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen. Sie haben von den finanziellen Mitteln gesprochen. Soweit wir wissen, wird im Haushalt 2015 der Titel „Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt“ um 2 Millionen Euro gekürzt. Nun könnte man sagen: Das ist nicht viel. Aber wenn man bedenkt, dass 2013 eigentlich 40 Millionen Euro mehr hätten ausgegeben werden können, dann wird deutlich, dass die Mittel nicht ausreichen. Sie haben die Polizeieinsätze angesprochen. In diesem Bereich ist der Unterschied noch eklatanter. Im -Titel 532 04, Untertitel „Mandatierte polizeiliche Friedensmissionen und bilaterale polizeiliche Auslandseinsätze in internationalen Krisengebieten“, wurden 2014 über 13 Millionen Euro veranschlagt, für 2015 sind dafür 7,7 Millionen Euro veranschlagt. Nun könnten Sie argumentieren: Der Afghanistan-Einsatz ist beendet. Aber natürlich ist der Bedarf an deutschen Polizistinnen und Polizisten weltweit nicht gedeckt. Als Beispiele sind zu nennen die Ukraine, Tunesien, das um Unterstützung bei der Polizeireform gebeten hat, und die UN-Missionen. Derzeit sind über 13 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in UN-Missionen tätig; übrigens nur 24 davon sind aus Deutschland. Sieht so Ihre neue Verantwortung in diesem Bereich aus? Steht das im Einklang mit dem Anspruch, den Sie gerade dargestellt haben? Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Franziska Brantner. – Frank-Walter Steinmeier, bitte. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Sollten Sie die Frage, ob wir uns dieser neuen Verantwortung stellen, ernst gemeint haben, so kann ich sie mit Ja beantworten. Die Wahrnehmung unserer Verantwortung beschränkt sich in der Tat nicht auf den Mittelansatz bei der zivilen Krisenprävention. Wenn Sie zum Beispiel die Kolleginnen und Kollegen, die sich im Moment in der Ukraine aufhalten, befragen, dann wird deutlich, dass sie sehr dankbar sind, dass sich diese Bundesregierung nicht in die Furche legt, wenn es darum geht, Gespräche zwischen der Ukraine und Russland in Gang zu halten, um den Konflikt zu entschärfen und, so hoffe ich, irgendwann in mittelfristiger oder ferner Zukunft einer Lösung zuzuführen. Selbstverständlich ist es so, dass wir bei der Vielzahl der Krisen – auf die wir nicht nur schauen, sondern bei der einen oder anderen sind wir auch gefragt – noch mehr Mittel gebrauchen könnten, auch für die zivile Krisenprävention; das ist gar keine Frage. Ich sage für mich und für das Außenministerium: Unter den gegenwärtigen Haushaltsbedingungen bin ich froh, dass wir unser Niveau in dieser Größenordnung haben halten können. Wir müssen in Zukunft überlegen – wenn Sie an Länder Nordafrikas denken, mit denen wir im Rahmen der Transformationspartnerschaften zusammenarbeiten –, ob wir dort zusätzliche Mittel, etwa für Polizeiausbildung, generieren können. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht entschieden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank-Walter Steinmeier. – Nächste Fragestellerin: Kathrin Vogler für die Linke. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Minister, der heute vorgestellte Bericht liegt uns noch nicht vor. Ich nehme an, er wird von Ihnen in Kürze an den Bundestag weitergeleitet. Bei den vergangenen Berichten haben Organisationen aus der Zivilgesellschaft, zum Beispiel aus dem Umfeld der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung, die immer deutlichere Verschränkung mit militärischen Maßnahmen und die zunehmende Versicherheitlichung der Konzepte, die die Bundesregierung in diesem Bereich verfolgt, beklagt. Hat die Bundesregierung da im neuesten Bericht andere Akzente gesetzt, und wie sehen die aus? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Minister, bitte. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Vielen Dank. – Das war Anlass für meine Vorbemerkungen eben, in denen ich versucht habe, das breite Spektrum ziviler Krisenprävention darzustellen, mit dem wir weltweit unterwegs sind. Ich glaube, wenn Sie eine faire Einschätzung des ganzen Aktivitätenspielraums vornehmen, dann werden Sie darin keinen militärischen Schwerpunkt, nicht einmal eine Versicherheitlichung feststellen; wenngleich ich zu bedenken gebe, ob in diesen fragilen Staaten Sicherheit und die Gewährleistung von Sicherheit nicht ein wichtiger Anker sind, um zunächst eine Grundlage dafür zu schaffen, dass sich Staatlichkeit überhaupt entwickeln kann. Aber das beiseitegelassen, kann man mit dem Hinweis darauf, was wir zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit tun, beispielsweise durch die Ausbildung von Richtern und Verwaltungsbeamten, feststellen, dass Sicherheit einer der Schwerpunkte sein muss, es daneben aber viele andere Schwerpunkte gibt, die nicht weniger bedeutsam sind, was sich auch in unseren Ausgabenansätzen widerspiegelt. Ich denke etwa an unsere Beratungshilfe bei der Einrichtung einer Völkerstrafkammer beim Obersten Gerichtshof in Kenia. Für diese Aufgabe kam, wenn ich das richtig sehe und die Gespräche mit den Kenianern richtig erinnere, im Grunde niemand anders in Betracht. Vorhin habe ich Kolumbien angesprochen. Wenn es um die Aufarbeitung langer innerstaatlicher Konflikte geht, dann gibt es am Ende, insbesondere seit der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs, oft nur eine Möglichkeit: den Weg über eine Anklage beim Strafgerichtshof. Dann ist ein Aussöhnungsprozess aber nur noch schwer möglich, weil diejenigen, die befürchten müssen, vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu landen, bis zur letzten Möglichkeit kämpfen werden. Deshalb sucht man nach Alternativen, um im Zuge der Aufarbeitung erlittenen Unrechts nach langjährigen Konflikten zu einer Versöhnung zu kommen. Beispiele dafür gibt es in Südafrika. Dort ist das einigermaßen gelungen. Wir versuchen, diese Erfahrungen für vergleichbare Konflikte fruchtbar zu machen. Vielleicht ist Kolumbien ein Anwendungsfall dafür. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Darf ich alle Anwesenden bitten, sich, wenn es irgendwie geht, an die Minutenvorgabe zu halten? Denn es folgen noch viele spannende Fragen, und wir erhalten sicher auch in Knappheit spannende Antworten. Frank Heinrich ist für die CDU/CSU der nächste Fragesteller. Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): Ganz herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Außenminister, für den Bericht. – Ich habe eine kurze Frage. Sie sprachen im Zusammenhang mit der Krisenprävention von fragilen Staaten und Staaten, die auf dem Weg in die Fragilität sind, und davon, dass wir diesen Staaten möglichst Stabilität bieten sollten. In den letzten Tagen und Monaten haben sich die Anzeichen dafür gemehrt – es gibt auch entsprechende Warnungen –, dass die drei Staaten, in denen Ebola sich am stärksten ausgebreitet hat, auf dem Weg in Richtung Fragilität sind. Die Schulen sind seit Juli mehr oder weniger nicht mehr geöffnet, man wird nur noch über das Radio unterrichtet, und das Gesundheitssystem liegt brach. Die Warnungen sind ernst zu nehmen. Auch Botschafter Lindner hat das so gesagt. Gibt es in diesem Zusammenhang konkrete Aussagen der deutschen Außenpolitik? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ein Beispiel ist Nigeria. Bei unserem Besuch in Nigeria vor kurzem haben wir gesagt: Wir dürfen jetzt nicht nur in die Bekämpfung von Ebola investieren, sondern wir müssen auch in die Gesundheitsstrukturen der Nachbarstaaten investieren, die im Augenblick noch ebolafrei sind. Deshalb haben wir gemeinsam mit Frankreich in Nigeria ein Ausbildungsprogramm auf den Weg gebracht, in dem wir 200 medizinische Fachkräfte ausbilden wollen. Die Hälfte dieser Fachkräfte soll in Nigeria bleiben, um das Gesundheitssystem dort zu stabilisieren, und die andere Hälfte soll in die Nachbarstaaten gehen, um dort mit den Möglichkeiten, die wir haben, zu helfen, Ebola zu bekämpfen. Ein zweiter Gesichtspunkt ist das, was wir in Brüssel vorgeschlagen haben: Lessons learned unter der Überschrift White Helmets. Wir stellen jetzt fest, dass wir im Kampf gegen Ebola tendenziell zu spät gekommen sind. Für die Zukunft brauchen wir einen Pool von Nichtregierungsorganisationen und medizinischem Fachpersonal, auf den man in Zukunft gesamteuropäisch zugreifen kann, um im Wege der Arbeitsteilung unterschiedliche Fähigkeiten zusammenzubringen, damit man bei einer zukünftigen Epidemie, die noch gefährlicher sein kann als Ebola, schneller reaktionsfähig sein kann. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Edelgard Bulmahn ist für die SPD die nächste Fragestellerin. Edelgard Bulmahn (SPD): Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben in Ihrer Einführung – zu Recht, wie ich finde, und das gilt sicherlich auch für viele Kollegen – darauf hingewiesen, dass die zivile Krisenprävention inzwischen zu einem Markenzeichen deutscher Außenpolitik geworden ist. Deshalb liegt uns allen sehr daran, dass wir sowohl die Ziele als auch die Schwerpunkte der deutschen Politik in diesem Bereich sehr deutlich machen. Es ist gut, dass wir als Parlament insgesamt jetzt die gute Möglichkeit haben, dieses miteinander zu diskutieren. Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf die Schwerpunkte, die Sie in den kommenden Jahren in diesem Feld setzen wollen, zum Beispiel beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit; Sie haben die Justiz genannt. Vielleicht können Sie uns noch etwas zum Aufbau von Polizei bzw. zur Polizeiausbildung sagen. Weiter geht es um die Beratung bei der Erarbeitung neuer Verfassungen. Ich jedenfalls mache immer die Erfahrung, dass gerade unser föderales System in vielen anderen Ländern auf ein sehr großes Interesse stößt. Außerdem geht es um die Ausbildung von Jugendlichen, die eine Perspektive bekommen sollen. Das sind nur einige Beispiele. Die zweite Frage bezieht sich darauf, wie die Zusammenarbeit mit anderen Ressorts erfolgt; vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Denn zivile Krisenprävention ist sicherlich eine Querschnittsaufgabe der gesamten Bundesregierung, an der sich zum Beispiel auch das BMZ und das BMI beteiligen müssen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Edelgard Bulmahn. – Herr Minister, bitte. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Um mit dem Letzten zu beginnen: In dem Bericht, den wir Ihnen übergeben werden, werden Sie sehen, dass eine Zusammenarbeit nicht nur angeraten wird, sondern dass dort ausdrücklich eine Selbstverpflichtung der beteiligten Ressorts aufgenommen wurde, die Zusammenarbeit bei der Krisenprävention weiter zu verstärken. Das ist auch sinnvoll, weil wir gerade bei der Krisenfrüherkennung unterschiedliche Fähigkeiten und Instrumente benötigen, um in bestimmten Regionen dieser Welt – gerade auch dort, wo wir mit den eigenen Strukturen dünner vertreten sind; das gilt zum Beispiel für Afrika und Teile Asiens – den unterschiedlichen Erkenntnisgewinn möglichst frühzeitig zusammenzubringen. Das ist verabredet. Wir werden entsprechende -Foren schaffen, in denen auch regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden wird. Was die erste Frage angeht: Jenseits von Fragen der Polizeiausbildung – die nach meiner Auffassung gerade wegen der Zunahme von Fragilität in Staatlichkeiten in Zukunft stärker abgefragt werden wird – gehören Verfassungsfragen zu den Schwerpunkten, die wir uns gar nicht selbst aussuchen müssen, sondern die andere abfragen. Nehmen Sie aktuell die gemeinsame Initiative Bosnien-Herzegowina. Das ist ein Beispielfall, wo mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die dieses Land hat, keine Integration bzw. wirklich inklusive Politik stattfinden kann. Deshalb habe ich gemeinsam mit dem britischen Kollegen in Anwesenheit aller Außenminister des westlichen Balkans in der vergangenen Woche hier in Berlin einen Vorschlag vorgelegt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frank-Walter Steinmeier. – Nächste Fragestellerin: Agnieszka Brugger für Bündnis 90/Die Grünen. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Außenminister, ich teile absolut das, was Sie zu Beginn ausgeführt haben, nämlich dass jeder Euro in der Krisenprävention ein gut investierter ist und dass dies auch ein besonderes Markenzeichen der deutschen Außenpolitik ist. Sie sind bei der Antwort auf die Frage der Kollegin Brantner etwas wolkig geblieben. Deshalb möchte ich ganz konkret nachfragen. Ich habe mich sehr gefreut, dass Sie das Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre angesprochen haben, wo sich auch Deutschland finanziell engagiert hat, gerade bei der Ausbildung afrikanischer Polizistinnen und Polizisten, die, wie wir wissen, sehr dringend zum Beispiel für die UN-Friedensmissionen gebraucht werden; über zwei dieser Friedensmissionen im Sudan bzw. Südsudan – UNAMID und UNMISS – werden wir morgen diskutieren. Vor dem Hintergrund möchte ich Sie gerne fragen, wie es dazu kommt, dass in Ihrer Amtszeit die finanziellen Mittel gerade für dieses tolle Projekt um mehr als die Hälfte gekürzt werden. 2012 waren es 518 000 Euro, danach nur noch 500 000 Euro, und jetzt sind es 245 000 Euro. Können Sie erklären – Sie haben das Projekt in Ihren Ausführungen gerade hervorgehoben –, warum es zu diesen Kürzungen gekommen ist? Können Sie auch sagen, ob Sie das nicht vielleicht überdenken wollen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin. – Herr Steinmeier. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Vielleicht ist es Ihren Beobachtungen nicht ganz entgangen, dass ich weder im Jahre 2012 noch im Jahre 2013 – in 2013 allenfalls einen knappen halben Monat – Außenminister war. Die Kürzungen, die da zu verzeichnen sind, lasten Sie bitte nicht mir an. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein, da war es ja höher!) – Ja, ich weiß, aber es hat ja von 2012, wie Sie eben berichtet haben, auf 2013 Kürzungen gegeben. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, von 2013 auf 2014!) – In einem Haushalt, den eine andere Regierung noch beschlossen hat. Einverstanden? Was zu tun ist beim Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre, werde ich mir beim nächsten Besuch in Ghana noch einmal ansehen. Ich glaube, die Freunde und Kollegen in Ghana wissen, dass wir uns und dass ich mich persönlich von Anfang an für dieses Training Centre nicht nur interessiert haben, sondern es auch unterstützt haben. Deshalb wird es nicht in Vergessenheit geraten. Aber wir müssen mit den Mitteln, die wir gegenwärtig zur Verfügung haben, umgehen. Ich hoffe, wir setzen sie einigermaßen zielgerichtet ein. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Nächster Fragesteller: Jan van Aken für die Linke. Jan van Aken (DIE LINKE): Herr Steinmeier, Sie haben gerade eine sehr breite Definition von ziviler Krisenprävention vorgelegt und die Finanzmittel dazu dargelegt. Mich würde einmal interessieren: Wie sehen die Finanzmittel für die enge Definition, Ihren dritten Punkt, also für die Friedensmediation, aus? Können Sie sagen, wie viel genau Sie dafür eingeplant haben und wie sich das in den letzten Jahren entwickelt hat? Ich muss sagen: Die Definition, die Sie vorlegen, ist sehr breit. Man kann über alles reden, über die Polizeiausbildung usw., aber der Kernbereich der Friedensmediation sollte nicht kleingeredet werden. Wenn ich dann feststelle, dass im Haushaltsausschuss gesagt worden ist, dass es zum Beispiel in Nordkorea ein Projekt gibt, bei dem Fußballmoderatoren als Beitrag zur zivilen Krisenprävention ausgebildet werden, finde ich das extrem weit gefasst. Das muss ich ehrlich sagen. Wie können Sie das rechtfertigen? Ich finde, es wäre vielleicht tatsächlich ein Beitrag zur Krisenprävention hier in Deutschland, wenn Sie einige von denen dorthinschicken, aber ganz ernsthaft: Es trägt doch nicht unbedingt zur Krisenprävention in der Welt bei, einen Fußballkommentator auszubilden. Oder? Vizepräsidentin Claudia Roth: Schade, dass ich jetzt nicht antworten kann. Ich habe nämlich eine Meinung dazu. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Herr Minister, bitte. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Herr van Aken, da sind wir möglicherweise auseinander. Denn ich teile Ihre Auffassung nicht, dass es einen engen und einen weiten Begriff von Krisenprävention gibt. Wenn Sie das gern so machen möchten und den Aufbau von Sicherheit in diesen Staaten aus der Krisenprävention ausgrenzen wollen, dann ist das Ihre Sache und Ihre politische Überzeugung, die ich gar nicht kritisieren will. Nur: Wer das Geschäft ernsthaft betreibt, muss akzeptieren, dass der Aufbau von Sicherheit ein Teil von Krisenprävention ist. Deshalb werde ich mich Ihrem Vorschlag, einen engen und einen weiten Bereich zu unterscheiden, jedenfalls nicht anschließen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank-Walter Steinmeier. – Nächster Fragesteller: Johannes Selle für die CDU/CSU. Johannes Selle (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wir haben in diesem Jahr den 20. Jahrestag des Genozids in Ruanda begangen. Dieser Konflikt wurde wesentlich über die Medien vorbereitet. Wir werden morgen UNMISS beschließen; dabei geht es um den Konflikt im Südsudan. Ich glaube, dass man über aufklärende, mäßigende und objektive Medien die Bevölkerung dort hinter sich bringen kann, um diesen Konflikt zu beenden. Welche Bedeutung hat für Sie die Medienarbeit in der Konfliktlösung und in der Krisenprävention? Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ehrlich gesagt stehen wir, was die Rolle der Medien angeht, nach meiner Beurteilung nicht am Ende, sondern am Anfang einer Entwicklung. Wenn Sie gegenwärtig die sozialen Medien betrachten, sehen Sie nicht nur im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt, sondern auch angesichts des Aufkommens etwa aus dem Mittleren Osten, dass wir eher am Anfang einer neuen Nutzung, Instrumentalisierung von Medien stehen, die wir so in diesem Umfang aus der Vergangenheit nicht kennen. Umso mehr kommt es darauf an, unabhängige Medien zu stützen, um wenigstens eine Chance für die Wahrheit in solchen Auseinandersetzungen zu geben. Das werden wir mit den Möglichkeiten, die wir haben, auch weiterhin tun. Aber ehrlich gesagt glaube ich, dass allein die Möglichkeiten des Medientrainings und der Journalistenausbildung langfristig nicht ausreichen, um dieser Verformung und Instrumentalisierung der Medien wirksam etwas entgegenzusetzen. Da, glaube ich, stehen wir noch am Anfang unserer Überlegungen, wie darauf zu reagieren ist. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Nächster Fragesteller: Dr. Rolf Mützenich für die SPD. Dr. Rolf Mützenich (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Genauso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freuen auch wir uns, dass sich die Bundesregierung entschlossen hat, heute diesen Bericht vorzustellen. Ich hätte nur gedacht, Sie würden sich noch mehr darüber freuen, weil uns ja nach wie vor verbindet, dass dies damals eine gemeinsame Idee unserer beiden Fraktionen war. Ich kann auch verstehen, dass vonseiten der Linken ein bisschen Ärger aufgekommen ist. Denn das, was die Bundesregierung unter konkreter Verantwortung versteht, stellt sich schließlich etwas anders dar. Ich glaube, das macht die deutsche Außenpolitik auch aus. Herr Bundesaußenminister, ich würde gerne auf die Rolle der NGOs hinweisen, die wahrscheinlich auch in diesem Bericht eine Rolle spielen. Insbesondere möchte ich von Ihnen gerne erfahren, welche regionalen Schwerpunkte in diesem Bericht im Hinblick auf die Arbeit im Bereich der zivilen Krisenprävention erwähnt werden, vor allem im Zusammenhang mit der Frage, wie die Vereinten Nationen in diesem Feld vonseiten Deutschlands gestärkt werden können. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Der zahlenmäßig größere Einsatz findet im Augenblick in Afrika statt. Aber ich habe in meinen Beispielen darauf hingewiesen: Wir haben auch Bezüge zu Ostasien und Lateinamerika. Hier werden sich aber nicht dieselben Schwerpunkte ausbilden wie bei den Einsätzen im Bereich der zivilen Krisenprävention, die im Augenblick in Afrika durchgeführt werden. In Deutschland gibt es nach meiner Beurteilung – die ersten Treffen in meiner neuen Amtszeit fanden gerade statt – eine recht gute Vernetzung mit den hier tätigen NGOs. Wir können auf umfangreiche, auch politikwissenschaftliche Expertise an Instituten zurückgreifen. Wir gehören auf der internationalen Ebene – auch bei den Vereinten Nationen, denke ich – zu den wenigen, die die Vernetzung zwischen den Institutionen der VN und den NGOs vorantreiben. Wir haben das gerade erst beim gemeinsamen Kampf der Vereinten Nationen gegen Ebola unterstrichen, als wir dafür geworben haben, die NGOs von vornherein und frühzeitig mit einzubeziehen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank-Walter Steinmeier. – Ich möchte Ihr Einverständnis voraussetzen, dass wir diese Regierungsbefragung verlängern. Wir können das tun; wir haben auch die Zeit dafür. Es gibt nämlich einige Kollegen, die noch Fragen stellen möchten. – Gut, dann machen wir das. Nächste Fragestellerin: Dr. Franziska Brantner. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Außenminister, erlauben Sie mir, Ihre Beobachtungsgabe, die Sie gerade mit Blick auf meine Kollegin erwähnt haben, doch etwas zu relativieren, und zwar mit dem Hinweis darauf, dass der Haushalt 2014 am 27. Juni 2014 verabschiedet wurde. Da hatten Sie also doch einige Zeit. Davon unbenommen: Der Haushaltsansatz für den Bereich der Polizei ist für das Jahr 2015 halbiert worden. Habe ich Sie richtig verstanden, dass wir davon ausgehen können, dass dieser Haushaltsansatz mit Blick auf 2016 aufgestockt wird und die Mittel verdoppelt werden? Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin. – Herr Minister. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das war eine sehr kurze, sehr konkrete Frage!) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Wenn ich als Bundesaußenminister für meinen eigenen Haushalt alleine Verantwortung tragen und entsprechende Zuteilungen beschließen könnte, dann könnte ich Ihnen das versprechen. Ich bleibe allerdings abhängig von der Entscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und befinde mich in der Hand des Haushaltsausschusses. Aber Sie können versichert sein, dass ich aus eigenem Interesse das mir Mögliche tue, um Überzeugungsarbeit zu leisten, damit auch die Haushaltsansätze für diesen Bereich steigen werden. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir unterstützen Sie dabei!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frank-Walter Steinmeier. – Nächster Fragesteller: Wolfgang Gehrcke für die Linke. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Da ein insgesamt sehr freundliches Klima hier herrscht, möchte ich das noch ein bisschen verstärken. (Heiterkeit) Ich will Sie nicht enttäuschen. Schließlich muss man ja nicht immer irgendwelchen Vorurteilen entsprechen. Wir alle möchten Außenpolitik natürlich nicht von der Außenlinie betrachten, sondern wir möchten Außenpolitik debattieren und gestalten. Deswegen, Herr Außenminister, erlaube ich mir den Vorschlag, dass es nicht bei dieser Befragung bleibt, sondern dass der Aktionsplan, den die Bundesregierung vorgelegt hat und den wir alle noch nicht kennen, zum Gegenstand einer regulären Debatte hier im Parlament gemacht wird, in der über außenpolitische Grundlinien diskutiert wird. Wenn die SPD einverstanden ist – sie hat ja ihre Liebe zu den Grünen wiederentdeckt –, dann ergibt sich eine Gelegenheit, einmal über Außenpolitik konstruktiv zu streiten. Ich fand zum Beispiel Ihr Stichwort von den funktionierenden Staaten außerordentlich wichtig und gut, weil das Gegenkonzept von Condoleezza Rice, nämlich das kreative Chaos, dazu geführt hat, dass im Nahen und Mittleren Osten mittlerweile ein solches Chaos ausgebrochen ist. Über solche Fragen möchte ich hier gerne streiten. Wenn Sie einverstanden sind, kommt dieses Thema auf die Tagesordnung. Meine Parlamentarische Geschäftsführerin hat in Form eines Nickens signalisiert, dass ich das hier sagen darf, sie kritisiert mich aber, wenn wir alleine sind. Ich möchte wissen, wie Sie darüber denken. Vizepräsidentin Claudia Roth: In der Regel bestimmt der Bundestag die Tagesordnung des Bundestages. Selbstverständlich ist Frank-Walter Steinmeier, wenn die Kolleginnen und Kollegen beschließen sollten, dass es dazu einen Tagesordnungspunkt geben sollte, eingeladen, an dieser Debatte teilzunehmen. (Edelgard Bulmahn [SPD]: Das machen wir dann auch!) Ist das in Ihrem Sinne, Herr Minister? – Ja. (Heiterkeit) Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ich will nur die Feststellung anschließen, dass der Bundestag bisher auch ohne mein Einverständnis die Tagesordnung selbst bestimmt hat. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Wen sollte ich denn sonst fragen?) Vizepräsidentin Claudia Roth: So bleibt das auch. – Nächste Fragestellerin ist Sibylle Pfeiffer für die CDU/CSU. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Außenminister, ich gehe einmal davon aus, dass Sie in einer solchen Debatte dann reden dürften. Ich will gerne hinterherschicken, dass wir das unterstützen werden. Glauben Sie nicht auch, dass es sich geradezu anbietet, sehr geehrter Herr Außenminister, dass sich die Entwicklungspolitik und die Außenpolitik gerade in diesem Bereich noch enger vernetzen und noch enger verzahnen, zumal wir in dem Bereich nicht nur Sonderinitiativen haben, wenn es etwa wie bei der Flüchtlingspolitik um humanitäre Hilfe geht, und es, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses in der morgigen Sitzung, im Bereich des zivilen Friedensdienstes zu einer entsprechenden Mittelerhöhung kommen wird? Das sage ich auch zum Erkenntnisgewinn für unsere Kollegen von den Grünen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Vielen Dank für die Frage. – Ich glaube, wir machen hier gute Fortschritte. Die Syrien-Konferenz war dafür ein gutes Beispiel: Der Kollege Müller und ich haben diese Konferenz gemeinsam vorbereitet und durchgeführt. Auch heute Morgen, als wir den Bericht vorgelegt haben, hat Herr Müller im Kabinett dazu Stellung genommen und aus seinem Bereich dargestellt, was das BMZ zur internationalen Krisenprävention beiträgt. Ich glaube, wir sind auf einem guten Wege, die enge Zusammenarbeit nicht nur in Berichten festzuhalten, sondern sie auch durch tätigen Beweis mit Leben zu erfüllen. – Danke. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Nächste Fragestellerin ist Dr. Ute Finckh-Krämer für die SPD. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Haben Sie mich nicht gesehen?) – Wir haben auch Sie gesehen, keine Angst. Hier geht es ganz korrekt zu. Aber jetzt ist erst einmal Frau Dr. Ute Finckh-Krämer an der Reihe. Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Ich hätte notfalls auch Kathrin Vogler den Vorrang gelassen. – Vielen Dank auch von meiner Seite für die – man kann es fast so sagen – präventive Behandlung des Berichts hier im Bundestag, der uns allen noch nicht vorliegt. Im Titel stehen nicht nur die zivile Krisenprävention, sondern auch die Konfliktlösung und die Friedenskonsolidierung. In gar nicht so weiter Entfernung von uns gibt es mehrere eingefrorene Konflikte. Wir haben in der Ukraine-Krise gemerkt, welche entscheidende Rolle in einem solchen Konflikt, der sich auf OSZE-Gebiet abspielt, die OSZE spielen kann. Deswegen meine Frage: Wird eine mögliche Rolle der OSZE, auch eine mögliche Stärkung der OSZE im Umsetzungsbericht behandelt? Gibt es Überlegungen dazu, wie man mit den eingefrorenen Konflikten in der ehemaligen Sowjetunion umgehen kann? Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Frank-Walter Steinmeier. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ich glaube, das ist nicht so sehr eine Frage der Erwähnung im Bericht, sondern ich bin zutiefst der Überzeugung, dass der Ukraine-Konflikt uns vor Augen geführt hat, dass sich Teile der europäischen Friedensarchitektur, die viele für überflüssig gehalten haben, doch als sehr notwendig erweisen, und die OSZE gehört dazu. Das haben wir nicht sozusagen als bloßes Bekenntnis in den Bericht hineingeschrieben. Prägender und deutlicher ist vielmehr, dass wir die Bereitschaft erklärt haben, im Jahr 2016 – in schwierigen Zeiten – den Vorsitz der OSZE zu übernehmen. Dies geschieht durchaus mit der Absicht, unseren Teil dazu beizutragen, dass die OSZE künftig wieder stärker aktionsfähig sein wird, als sie es in der Vergangenheit war. Letzteres hatte nicht nur institutionelle Gründe, sondern sie war sicherlich auch in den vergangenen Jahren, in denen es zwischen Europa, den USA auf der einen Seite und Russland auf der anderen Seite einigermaßen lief, schlicht und einfach nicht nachgefragt. Aber es gibt auch institutionelle Begrenzungen innerhalb der OSZE, die das Geschäft sehr schwerfällig machen. Wir müssen uns, und zwar nicht nur wir allein, sondern gemeinsam mit den Ländern, die die nächsten drei Vorsitze übernehmen – das wird nach Lage der Dinge zunächst Serbien sein, dann wir und danach möglicherweise Österreich; das wird demnächst entschieden werden –, auch darüber Gedanken machen, wie man die OSZE für die Zukunft reformieren kann. Vizepräsidentin Claudia Roth: Es gibt noch vier Kolleginnen und Kollegen, die sich zu diesem Themenbereich zu Wort gemeldet haben. Diese Wortmeldungen lasse ich zu. Ansonsten wird zu diesem Themenbereich keine Wortmeldung mehr zugelassen. – Der Nächste ist Peter Meiwald für die Grünen. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wir erleben aktuell eine massive Ausweitung der Diskussion über militärische bzw. wehrtechnische Krisenintervention bis hin zur Forderung nach Erhöhung des Verteidigungsetats. Dabei sind aus meiner Sicht die Ergebnisse der Militäreinsätze gerade im Bereich der Konflikt-lösung und Friedenskonsolidierung in der Rückschau betrachtet eher ernüchternd. Wir engagieren uns von -Afghanistan über Mali bis nach Centrafrique, werden aber Jahr für Jahr immer nur mit der Feststellung konfrontiert: Eigentlich hat das nicht wirklich etwas bewirkt. Gleichzeitig werden – das ist schon angesprochen worden – die Mittel für zivile Konfliktprävention im Etat leicht gekürzt. Müssten wir nicht eigentlich das politische Signal aussenden, dass wir daraus die Konsequenz ziehen müssen, viel stärker umzusteuern, und zwar weg von der militärischen Intervention hin zu zivilen Maßnahmen? Ich hatte gerade im Sommer die Möglichkeit, in Kolumbien die hochinteressanten Projekte in diesem Bereich kennen- und sehr schätzen zu lernen. Deswegen ist meine konkrete Frage: Wo und in welchen Bereichen wollen Sie in der Zukunft die Schwerpunkte setzen? Der Kollege van Aken hat es angesprochen. Sollen sie eher im Bereich ZFD, in der Mediation oder in der Stärkung der Polizeikräfte liegen? Diese Fragen hätte ich gerne beantwortet. Wo wollen Sie die Prioritäten setzen, und wie wollen Sie das zukünftig finanziell stärken? – Vielen Dank. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ich glaube nicht, dass es eine Zunahme der Debatten über militärische Auseinandersetzungen und bewaffnete Konflikte gibt; es ist vielmehr Realität, dass wir eine Zunahme von bewaffneten Konflikten haben. Dagegen lässt sich nicht einfach Krisenprävention beschließen, sondern wir müssen an der richtigen Stelle beim Aufbau von Strukturen helfen, die fragile Staaten möglichst gar nicht erst in einen Zustand kommen lassen, aus dem bewaffnete Konflikte entstehen. Zivile Krisenprävention kommt dann zu spät – darüber sind wir uns hoffentlich einig –, wenn der Konflikt oder gar der Krieg schon ausgebrochen ist. Deshalb kann ich nur dafür plädieren, Überzeugungsarbeit zu leisten, dass man, auch wenn das vielleicht der unangenehmere Teil der zivilen Krisenprävention ist, den Aufbau von Sicherheit nicht in irgendeiner Weise diskreditiert. Das gehört dazu, das muss sein, und es ist nicht weniger wichtig als der Aufbau von stabilen und rechtsstaatlichen Verwaltungsstrukturen. Ich kann nicht einfach selbst entscheiden, dass wir zukünftig einen neuen Schwerpunkt auf Aussöhnungsarbeit setzen. Das richtet sich ein bisschen nach der Nachfrage. Wir können heute ungefähr absehen, wo solche Beratungshilfen für die Zukunft möglicherweise verlangt werden. Gegenwärtig ist das in Kolumbien der Fall. In Korea habe ich in einem Erfahrungsaustausch über die Wiedervereinigung gesprochen. Ich hoffe nur, dass wir irgendwann auch so weit sind, dass aus der Ukraine eine entsprechende Nachfrage kommt, weil wir dann zu der Aufarbeitung eines Konfliktes kommen, der dann hoffentlich vorüber ist. Ob und wann wir da hinkommen, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht in Aussicht stellen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frank-Walter Steinmeier. – Kathrin Vogler. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, auch an Sie, Frau Präsidentin, dass Sie es schaffen, dass wir über dieses ernsthafte Thema mit einem Schuss Humor beraten können. Herr Steinmeier, mir ist aufgefallen, dass Sie – auch beim Bericht – auf die staatlichen Handlungsmöglichkeiten stark fixiert sind. Ich möchte an das anschließen, wonach der Kollege Meiwald gefragt hat. Wir haben eine Vorstellung von dem, was in dem Bericht stehen könnte; denn meine Fraktion hat eine Kleine Anfrage zur zivilen Krisenprävention und Konfliktlösung gestellt. Dabei ist uns in der Antwort der Bundesregierung aufgefallen, dass die zivilgesellschaftlichen Maßnahmen, also das, was in Zusammenarbeit mit den NGOs entsteht, in Ihrem Haus offensichtlich nicht ganz so hoch bewertet werden wie andere Aspekte. So fehlt uns zum Beispiel – das finde ich sehr schade – die entsprechende Wertschätzung der Arbeit, die das IfA und das CIVIC-Institut leisten, durch die Bundesregierung. Ich halte die Projekte, die in Zusammenarbeit mit NGOs durchgeführt werden, auf jeden Fall für sehr wichtig. Über den zivilen Friedensdienst haben wir fast noch gar nicht gesprochen. Das mag damit zu tun haben, dass das nicht in Ihre Zuständigkeit fällt. Aber schon das lässt Fragen zur Ressortzusammenarbeit aufkommen. Zudem muss ich Ihnen an einer anderen Stelle widersprechen. Tatsächlich kann man auch ohne Militär intervenieren, zum Beispiel im Rahmen des zivilen, unbewaffneten Peacekeeping. Dazu teilt uns die Bundesregierung mit, dass sie das eigentlich gar nicht unterstützen möchte. Das finde ich sehr bedauerlich. Ich wünsche mir, dass sich hier etwas verändert. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Mir ist schleierhaft, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, dass ich die Arbeit der NGOs hier oder im Ausland in irgendeiner Weise unterschätze. Die NGOs gehören zu unserer täglichen Arbeit. Wir arbeiten mit Hunderten NGOs in Krisengebieten und solchen Gebieten, die in nächster Zeit hoffentlich nicht zu Krisengebieten werden, auf das Engste zusammen. Trotzdem muss ich als zuständiger Minister letztendlich eine Entscheidung fällen. Wenn meine Grundentscheidung ist, dass wir auf die Ausprägung von Sicherheitsstrukturen gerade in fragilen Gemeinwesen nicht völlig verzichten können, dann sind sicherlich bestimmte Mittel gebunden, die wir nicht ohne Weiteres an NGOs weitergeben können. Hier gibt es einen Zusammenhang; das ist richtig. Dass es einen solchen Zusammenhang gibt, bedeutet aber nicht, dass die Schwerpunkte, die nach unserer Entscheidung gesetzt werden sollen, völlig falsch sind. Ich hoffe, dass Sie die Entscheidungen, die wir getroffen haben, nicht missverstehen, insbesondere nicht als eine Minderbeachtung der Tätigkeit ziviler Organisationen. Das wäre jedenfalls ein völlig falscher Schluss. Wenn Sie mit den entsprechenden Personen und Persönlichkeiten Kontakt haben, dann wissen Sie, dass ich erst vor wenigen Tagen das IfA besucht und dort vorgetragen habe. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Die vorletzte Fragestellerin ist Dr. Bärbel Kofler für die SPD. Dr. Bärbel Kofler (SPD): Herzlichen Dank. – Ich möchte bei einem Punkt nachfragen. Herr Minister, während Ihrer Afrikareise haben Sie auch Addis Abeba besucht und gesehen, was die Afrikanische Union selbst tut, um zivile Kräfte auszubilden. Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze in Berlin ist diesbezüglich sehr aktiv. Wenn ich die Aktivitäten dieses Zentrums richtig verstanden habe, dann wird versucht, afrikanische Staaten zu ermuntern, selbst Friedenspersonal auszubilden. Können Sie in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Rolle des Auswärtigen Amts eingehen? Wie kann man das Potenzial, das in Afrika aufgrund der dortigen Aktivitäten entsteht, besser nutzen und den damit verbundenen Prozess besser voranbringen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kofler. – Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ohne die Zusammenarbeit zwischen Auswärtigem Amt und dem Deutschen Bundestag gäbe es das gar nicht, was Sie eben beschrieben haben. Wir gehören zu denjenigen, die überhaupt eine Einrichtung geschaffen haben, in der Screening von entsprechenden Experten betrieben und ein Pool von Personen aufgebaut wird, die international beratend zur Verfügung stehen können und die im Zweifel bei Regionalorganisationen – zum Teil nur zeitweise – unterstützend tätig werden können, zum Beispiel bei der Afrikanischen Union oder bei Unterorganisationen der Afrikanischen Union. Das ist das Versprechen, das ich gegenüber der Präsidentin der AU letztens abgegeben habe. Ich glaube, dazu können wir auch stehen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Die letzte Fragestellerin zu diesem Themenbereich ist Agnieszka Brugger. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Außenminister, ich bin explizit sehr dankbar für den Hinweis des Kollegen Mützenich. Das war ein gemeinsames rot-grünes Projekt, das eine frühere Bundesregierung auf den Weg gebracht hat; das war eine gemeinsame sehr gute Idee. Deshalb haben wir auch immer aus der Opposition heraus den Anspruch, das weiterzuverfolgen und zu stärken. Jetzt ist in der Nachbetrachtung der letzten Jahre immer wieder das Thema Kohärenz aufgekommen. Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt sehr stark über den Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“, wo die verschiedenen Ministerien unter Ihrer Federführung an einem Tisch sitzen. Wir finden, man sollte diese gute gemeinsame Idee politisch aufwerten. Deshalb wollte ich Sie fragen, wie Sie zu der Idee stehen, das auf Staatssekretärsebene, also eine Ebene höher, anzusiedeln und eine bessere Zusammenarbeit auf den Weg zu bringen. Ich will an dem Punkt darauf hinweisen: Ich teile zwar nicht die Ergebnisse, aber auch bei anderen Themen hat die Bundesregierung genau solche Maßnahmen ergriffen, um solche Themen voranzubringen. Bei der Freizügigkeit teile ich, wie gesagt, nicht die Ergebnisse dieses Ausschusses, aber da hat die Bundesregierung selber gesagt: Dieser Ausschuss an sich war ein Erfolgsmodell. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Minister. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Ich kenne den Vorschlag. Er ist auch bei uns im Hause diskutiert worden. Erlauben Sie mir, dass ich ein bisschen Skepsis streue. Wenn man jahrelang mit Großorganisationen gearbeitet hat, dann weiß man, dass das Hochzoomen von Aufgaben nicht unbedingt der intensiven Bearbeitung dient; will sagen: Natürlich läuft bei den Staatssekretären im Augenblick ganz vieles zusammen, auch vieles von dem, was im Augenblick aktuelles Krisenmanagement ist. Ich weiß nicht, ob es der präventiven Krisenarbeit und der Krisenvorsorge tatsächlich hilft, wenn wir auch noch dieses Thema in die oberste Spitze der Organisation verlagern, wo es dann mit den ganzen tagespolitischen Aufgaben konkurriert. Ich habe gar nichts dagegen, auch darüber noch einmal nachzudenken. Nur, ich glaube, wenn man das zu Ende denkt, wird es der intensiveren Bearbeitung und Vorbereitung dessen, was zur zivilen Krisenvorsorge zu tun ist, nicht unbedingt dienlich sein. Das Hochzoomen wird gerade bei solchen Fragen nicht unbedingt bessere Ergebnisse produzieren. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank-Walter Steinmeier. – Wir sind jetzt am Ende des Themenbereichs angekommen. Vielen Dank auch an Sie, werter Herr Minister, dass wir länger die Möglichkeit zu einem Dialog hatten. Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Kabinettssitzung? – Ich sehe die Wortmeldung der Kollegin Steffi Lemke. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich würde Sie gerne fragen, ob Sie es als sinnvoll erachten würden, wenn dem Parlament in Zukunft die Tagesordnung der Kabinettssitzung zugehen würde, damit wir diesen Teil der Fragestunde sinnvoll gestalten können. Wir Parlamentarier verfügen gegenwärtig nicht über die Tagesordnung der Kabinettssitzung. Es würde vielleicht Sinn machen, wenn wir sie kennen würden. Vielleicht ist es generell im 21. Jahrhundert dem Transparenzgedanken nicht abträglich, wenn auch die Öffentlichkeit das erfahren könnte. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich bin mir nicht sicher, Frau Kollegin, ob diese Frage Thema der heutigen Kabinettssitzung war; denn danach habe ich gefragt. Falls nicht, würde ich gleich zu den sonstigen Fragen an die Bundesregierung überleiten. – Frank-Walter Steinmeier, bitte. Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen: Es würde mich wundern, wenn Sie tatsächlich nicht im Besitz von Kenntnissen über die heutigen Beratungen im Kabinett sind. Aber ich nehme die Frage gerne mit. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke schön!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Gibt es darüber hinaus weitere sonstige Fragen an die Bundesregierung? – Die sehe ich nicht. Dann noch einmal herzlichen Dank für die, wie ich finde, sehr intensive Regierungsbefragung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/3103 Die Fragen werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Brugger auf: Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktive oder ehemalige Bundeswehrangehörige bzw. Reservistinnen und Reservisten, die ein taktisches Training oder eine Produkteinweisung der CenturioGroup absolviert haben, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ehemalige und aktive Bundeswehrangehörige, die als Ausbilder an einem taktischen Training oder einer Produkteinweisung der CenturioGroup teilgenommen haben oder teilnehmen? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Brugger, ich antworte Ihnen wie folgt: Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen derzeit keine Erkenntnisse über die Teilnahme von aktiven Bundeswehrangehörigen bzw. Reservistinnen und Reservisten als Trainingsteilnehmer oder Ausbilder an einem taktischen Training oder einer Produkteinweisung der CenturioGroup vor. Vizepräsidentin Claudia Roth: Wie ich sehe, haben Sie, Frau Brugger, keine Nachfragen. Frage 2 der Abgeordneten Katrin Kunert – Herkunft der an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmenden Soldaten – wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche zur Verfügung. Ich rufe Frage 3 des Abgeordneten Matthias Gastel auf: Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung ihre dem Entwurf für die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG (DB AG; LuFV II) zugrunde liegenden Dividendenzahlungen durch die DB AG für realistisch, obwohl die tatsächliche Dividendenzahlung für das Jahr 2013 deutlich geringer als erwartet ausfiel (vergleiche Handelsblatt vom 13. März 2014), und sinken die in der LuFV II vorgesehenen Beträge des Bundes für die Ersatzinvestitionen an die DB AG, wenn die Dividendenerwartung nicht erfüllt wird? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Präsidentin! Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Bei den eingeplanten Dividendenzahlungen handelt es sich um die Dividende auf Basis der aktuellen Ergebnisplanung der Deutschen Bahn AG. Diese Dividende soll künftig vollständig in die -Schieneninfrastruktur reinvestiert werden. Die neue -Dividendenregelung der LuFV II bedeutet, dass die Nachsteuerergebnisse der bundeseigenen Eisenbahnin-frastrukturunternehmungen an den Bund ausgeschüttet werden und von dort vollständig wieder in die Schiene investiert werden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Herr Gastel, Sie haben das Wort zu Ihrer ersten Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für den Versuch einer Antwort. Das war aber keine Antwort auf meine Frage; denn meine Frage war ja: Hält die Bundesregierung die Annahmen über die konkrete Höhe der Dividendenzahlungen für angemessen und für realistisch aufgrund der Erfahrung aus dem letzten Jahr, wo die Dividende deutlich niedriger ausfiel, als sie von Finanzminister Schäuble im Haushalt eingeplant war? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ja, wir halten diese Dividende für realistisch. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Gastel, Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Nachfrage zu Ihrer Antwort: Ist es nicht zu befürchten, dass die DB, um diese Dividende zu erwirtschaften, zusätzlichen Druck auf die Höhe der Trassengebühren ausübt und dass die Trassengebühren, die ja schon in den vergangenen Jahren oberhalb der Inflation gestiegen sind, dann erst recht noch weiter steigen, wodurch die Länderetats entsprechend belastet werden? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Auch das befürchten wir nicht, weil unsere Annahmen auf den Ergebnissen intensiver Verhandlungen mit der Deutschen Bahn beruhen und weil wir uns die Planungszahlen genau angesehen haben. Im Übrigen weise ich an dieser Stelle noch einmal auf den Qualitätssprung hin, dass es erstmals möglich ist, die kompletten Bahndividenden in die Infrastruktur zu reinvestieren. Zum Beispiel fällt ab 2016 der Tatbestand weg, dass 53 Millionen Euro in den allgemeinen Haushalt fließen, also dem BMF zugutekommen, sodass wir den Bereich Schiene tatsächlich als echten Finanzierungskreislauf darstellen können. Vizepräsidentin Claudia Roth: Eine Nachfrage des Kollegen Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, ich möchte an das anknüpfen, was der Kollege Gastel herauszufinden versucht hat: Inwieweit ist eine Varianz vorgesehen? Von einer Summe, die eine Dividendenausschüttung mit sich bringt, auszugehen und danach die Berechnung vorzunehmen, ist das eine; sich gleichwohl auf Abweichungen nach unten, vielleicht aber auch nach oben vorzubereiten und vor diesem Hintergrund zu bewerten, welche Ersatzinvesti-tionen – die Summen waren für etwas anderes vorgesehen – sinnvoll sind, ist das andere. Ist da sowohl nach oben als auch nach unten noch Luft vorhanden? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sollte die Bahn die notwendigen Ergebnisse nicht erzielen, machen wir keine Abstriche bei der Qualität. Dass wir solche Abstriche machen, ist, glaube ich, die Hauptsorge. Sollte die Bahn mehr erwirtschaften, bekommt sie hierfür etwas zurück in Form von mehr Möglichkeiten, in ihre Infrastruktur zu investieren. Vizepräsidentin Claudia Roth: Wir kommen zu Frage 4 des Abgeordneten Matthias Gastel: Weshalb sieht der Entwurf für die LuFV II vor, dass wesentliche Aspekte bei den Bahnhöfen nicht jährlich in Form von Qualitätskennziffern bewertet werden sollen, sondern nur alle zwei Jahre – Fahrtreppen –, alle drei Jahre – Hallen, Dächer, Bahnsteige und Unterführungen – oder alle vier Jahre – Beleuchtungsmasten –, obwohl die Zahlungen des Bundes an die DB AG jährlich erfolgen sollen und bei einer Laufzeit der neuen LuFV II von fünf Jahren manche Qualitätsmerkmale dann nur ein- oder zweimal erhoben werden? Frau Reiche, bitte. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gastel, auf Anregung des Bundesrechnungshofes wurden die Regelzyklen für einzelne Objektklassen, zum Beispiel für Bahnsteige, seitens des -Verkehrsministeriums in Abstimmung mit der DB Station & Service AG im LuFV-II-Entwurf gegenüber der LuFV I bereits verkürzt, sodass mindestens einmal während des LuFV-II-Zeitraums eine Zustandsbewertung erfolgen muss. Einer solchen Bewertung liegen zum Beispiel im Fall der Hallen, Dächer und Unterführungen teilweise sehr aufwendige Untersuchungen von Ingenieurbauwerken zugrunde. Aus der Bewertung aller in einer Verkehrs-station vorhandenen Instandhaltungsobjekte wird über einen sehr komplizierten Algorithmus dann die Gesamtnote einer Station gebildet. Grundsätzlich baut das Bewertungssystem LuFV dabei auf dem Bewertungs- und Überwachungssystem für die Instandhaltung der DB Station & Service AG auf, das auf technischen Erfordernissen beruht. Angesichts von über 50 000 zu bewertenden Instandhaltungsobjekten soll und muss auch hier die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Ergebnis gewahrt bleiben. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass sich jedes einzelne Bewertungsergebnis innerhalb eines Jahres verändert. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Reiche. – Matthias Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da muss ich natürlich nachfragen. Weil Sie sagten, Sie hätten mit diesem Zyklus bereits auf eine Kritik des Bundesrechnungshofes reagiert, frage ich mich schon, weshalb der Bundesrechnungshof den Zyklus, wie Sie ihn jetzt vorschlagen, so heftig kritisiert. Bei Fahrtreppen zum Beispiel braucht man keinen großen Aufwand zu treiben, um festzustellen, ob sie funktionieren oder nicht, und sie funktionieren eben sehr häufig nicht. Weshalb also nicht die jährliche Bewertung beispielsweise der Fahrtreppen? Es gibt jährlich Geld dafür, dass sie funktionieren, und dann sollte auch jährlich nachgewiesen werden, dass sie funktionieren. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir bewerten die Fahrtreppen jetzt alle zwei Jahre; darauf haben Sie in Ihrer Frage schon hingewiesen. Sie stellen aber darauf ab, dass wir alle 50 000 einzelnen Objekte einmal jährlich bewerten. Hier stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis. Das Ziel muss sein, die Qualitätsstandards weiter zu erhöhen und auf Mängel zu reagieren. Wir sind der Auffassung, dass die jetzt gefundenen Zyklen definitiv eine Verbesserung sind, ohne dass das Gesamtsystem überfordert wird. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Gastel, Sie sind – – (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht zufrieden!) Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Nicht zufrieden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Aber Sie fragen jetzt nicht weiter nach, Herr Gastel? – Gut. Um die geschätzten Einnahmen aus der geplanten In-frastrukturabgabe geht es in den Fragen 5 und 6 der Kollegin Dr. Valerie Wilms. Sie werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 7 des Kollegen Herbert Behrens: Inwiefern ist es rechtlich abgesichert, dass in dem vom Bundeskabinett am 5. November 2014 beschlossenen Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ein einheitlicher Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten gleichermaßen für alle Lkw-mautpflichtigen Fahrzeuge gilt, somit zukünftig also ein 7,5-Tonnen-Lkw den gleichen Aufschlag zu zahlen hat wie ein 40Tonnen-Lkw – bitte begründen –, und inwieweit teilt die Bundesregierung die in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Gesetz geäußerten Bedenken des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, BGL, e. V., dass durch die geplante neue Differenzierung des Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten zwischen vier- und fünfachsigen Fahrzeugen ein fataler, weil sich selbst finanzierender Anreiz zur Umrüstung des Fuhrparks von fünf- zu vierachsigen Fahrzeugen entsteht, was angesichts der im Vergleich zu den beschlossenen, ab dem 1. Januar 2015 geltenden Mautsätzen – 0,131 Euro pro Kilometer – mit dem geplanten neuen Mautteilsatz für vierachsige Lkw – 0,117 Euro pro Kilometer – erhebliche Mindereinnahmen zur Folge haben könnte? Frau Staatssekretärin. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gerne, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Behrens, der Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten bleibt beim Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes gegenüber dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes unverändert. Die Eurovignetten-Richtlinie gibt die Höchstbeträge für die Anlastung der Kosten der Luftverschmutzung für alle Euroklassen vor. Die externen Kosten der Luftverschmutzung wurden im Wegekostengutachten berechnet. Sie liegen oberhalb dieser Höchstbeträge, sodass die Maximalwerte gemäß EU-Richtlinie berücksichtigt sind. Die Bundesregierung teilt nicht die vom BGL, vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, genannte Befürchtung, dass fünfachsige Lkw in großer Zahl durch vierachsige Lkw ersetzt werden, um Maut zu sparen. Insgesamt ist die Lkw-Maut für die Transportunternehmen nur ein Kostenfaktor neben anderen wie zum Beispiel den Dieselpreisen oder den Personalkosten. Die Unternehmen werden insoweit unter Berücksichtigung aller kostenrelevanten Faktoren ihren Fuhrpark und die Beladung optimieren. Allein die Mautsätze dürften hier nicht zu nennenswerten Umstellungen führen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, haben Sie eine Rückfrage? – Das sieht so aus, ja. Herbert Behrens (DIE LINKE): Das sieht der Bundesverband Güterkraftverkehr offenbar anders. Auch an anderer Stelle hat der BGL darauf hingewiesen, dass es Unstimmigkeiten bezüglich der Basismautsätze für die 3,5-Tonner und die 7,5-Tonner gibt, weil das Wegekostengutachten nicht zwischen 3,5- und 7,5Tonnern differenziert. Im Gesetzentwurf ist die Rede davon, dass sich die Gutachter dieses Problems noch einmal annehmen wollen. Ist das bereits erfolgt? Oder wann ist das zu erwarten? Was hat diese Aussage für mich zu bedeuten? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Mautklassen deutlich ausweiten. Wir haben in Zukunft vier statt bisher zwei Achsklassen und sechs Schadstoffklassen; das heißt insgesamt 24 unterschiedliche Mautsätze. Das ist eine deutlich genauere, aber damit auch kompliziertere Spreizung als bisher. Wir wollen damit darauf reagieren, dass ja auch im Logistikverkehr individuelle Angebote üblich sind. Allerdings kann ich Ihnen insofern recht geben, als es bei pauschalen Regelungen immer Einzelfälle geben kann, wo die Regelung in dem einen oder anderen Fall ungerecht erscheint. Wir glauben aber, dass eine weitere Differenzierung zu einer unnötigen Verkomplizierung führen würde. Am Ende liefe es ja sozusagen darauf hinaus, gewichtsbezogen jedes einzelne Fahrzeug zu bewerten. Ob das zu bewerkstelligen ist, wage ich zu bezweifeln. Insofern machen wir jetzt mit unserem Schritt – vier verschiedene Achsklassen und sechs Schadstoffklassen – einen deutlichen Schritt nach vorne. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann kommen wir zur Frage 8 des Abgeordneten Herbert Behrens: Haften die Gesellschafter der Toll Collect GmbH für Schadensersatzansprüche aus dem Schiedsverfahren I – bis zu 7 Milliarden Euro; bitte begründen –, und, sollte ein derartiger Haftungsdurchgriff in den Betreibervertrag nicht implementiert sein, welchen Einfluss hätte dies auf eine Neuausschreibung der Anteile der Toll Collect GmbH zum Beispiel nach dem Ziehen der Calloption, wenn Toll Collect GmbH dann in Milliardenhöhe belastet wäre? Frau Staatssekretärin. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Präsidentin! Herr Kollege Behrens, die mit der Mauterhebung beauftragte Projektgesellschaft Toll Col-lect GmbH ist nicht Beklagte des vom Bund wegen des verspäteten Starts der Erhebung streckenbezogener Lkw-Maut und wegen anderer Verletzungen des Maut-Betreibervertrages geführten Schiedsverfahrens. Die Toll Collect GmbH wird daher auch durch einen für den Bund günstigen Ausgang dieses Schiedsverfahrens nicht belastet. Vielmehr richtet der Bund in diesem Schiedsverfahren seine Ansprüche gegen die Toll Collect GbR als Auftragnehmerin des Mautbetreibervertrags und deren Gesellschafter Deutsche Telekom AG und Daimler Financial Services AG. Die beklagte Toll Collect GbR als Beklagte des Schiedsverfahrens ist nicht Betreiberin des Mautsystems und wäre daher auch nicht Gegenstand der Calloption oder einer möglichen Neuausschreibung. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, Rückfrage. Herbert Behrens (DIE LINKE): Die Frage, welches Unternehmen zukünftig für die Mauterhebung zuständig sein wird, wurde hier ja schon mehrfach gestellt, bzw. es wurde nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist. Darum frage ich noch einmal nach Toll Collect: Ist es zutreffend, dass es bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Vertragsverlängerung für Toll Collect gibt? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das Ministerium prüft nach wie vor alle möglichen Optionen. Eine endgültige Entscheidung ist nach wie vor nicht gefällt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich will vielleicht den Gästen auf den Tribünen noch sagen: Sie haben es natürlich schwer; denn Sie bekommen nur die Antworten mit. Es wäre ja auch für Sie interessant, zu wissen, wie die Frage lautete. Aber ich kann Ihnen nicht die ganzen Fragen vorlesen; das würde den Zeitrahmen sprengen. Aber so ungefähr werden Sie wahrscheinlich aus den Antworten ermessen können, worum es geht. Der nächste Geschäftsbereich ist der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Hierzu ist der Kollege Pronold da. Frage 9 der Abgeordneten Annalena Baerbock muss er nicht beantworten; sie wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 10 des Kollegen Christian Kühn: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Brandtests an Dämmstoffen, die die Bauministerkonferenz in Auftrag gegeben hat und die Spiegel Online und der NDR am 5. November dieses Jahres veröffentlicht haben (www.spiegel.de/wissenschaft/technik/waer medaemmung-an-haeusern-erhoehte-brandgefahr-durch-styro por-a-1001121.html und www.ndr.de/nachrichten/Meistver bauter-Daemmstoff-ist-brandgefaehrlich,waermedaemmung 224.html)? Herr Pronold. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Um es für die Zuschauer und die anderen Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, ein wenig zu erläutern: Es geht um ein aktuelles Gutachten zum Thema Brandschutz in Bezug auf Wärmeverbundsysteme. Das ist ein Bericht, der auf Veranlassung der Bauminister der Länder und der Bundesregierung kürzlich erstellt worden ist und der am Freitag auch auf der Bauministerkonferenz in Chemnitz Beratungsgegenstand sein wird. Es war nun die Frage, welche Rückschlüsse die Bundesregierung aus diesem Bericht zieht und was sie zu tun gedenkt. Es verhält sich so, dass Fragen des Brandschutzes allein in der Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz der Länder liegen. Wir haben dazu beigetragen, dass es diesen Bericht gibt. Der Bericht beinhaltet im Kern, dass es beim Brandschutz durchaus Schwierigkeiten mit Wärmeverbundsystemen gibt. Es sind auch Verbesserungen getestet worden. Nach meinem Kenntnisstand wird die Bauministerkonferenz, deren Beschlüsse ich natürlich nicht vorwegnehmen kann, höhere Anforderungen für Neubauten beschließen, um den Brandschutz im Fassadenbereich zu verbessern. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Pronold. – Christian Kühn. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Pronold, für die ausführliche Beantwortung und die Einordnung der Frage. Ist Ihnen bekannt, welche Änderungen die Länder im Bereich des Brandschutzes denn im Augenblick prüfen und inwieweit die Bundesregierung weitere Änderungen zum Beispiel in die Bauordnung aufnehmen möchte? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wenn ich darauf antworten darf: Soweit mir bekannt ist, gibt es zwei unterschiedliche Arten von Bränden, die die Fassade und damit die Wärmeverbundsysteme, die sich an der Fassade befinden, betreffen können. Zum einen ist es der Zimmerbrand, der nach außen schlägt. Zum anderen gibt es den Fall – das war das Neue an diesem Versuch –, dass eine Fassade von außen, zum Beispiel durch brennende Mülltonnen, in Brand gesteckt wird. Der Bericht kam zu dem Ergebnis, dass bei den Außenbrandphänomenen die Sicherheitsbestimmungen bei bestimmten Wärmedämmverbundsystemen nicht immer ausreichend sind. Daher sollten auch am Sockel und in circa 3 Meter Höhe zusätzliche Brandriegel angebracht werden. Es soll außerdem noch andere Arten der Anbringungsweise dieser Verbundsysteme mit Schutzbrandriegeln dazwischen geben, damit der Brandschutz gewährleistet ist. Mein Kenntnisstand ist, dass für die zukünftige Errichtung von Neubauten genau diese Vorgabe vonseiten der Länder kommen soll. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kühn. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 11 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl: Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den jeweiligen Planungsstand der Bundesländer bezüglich der Ausweitung der Planungszonen für den nuklearen Katastrophenschutz (falls bekannt, bitte mit zeitlicher Angabe der Meilensteine), und wie ist zwischen Bund und Ländern inhaltlich der aktuelle Stand ihrer „Gespräche über die in der Empfehlung der Strahlenschutzkommission vorgesehene Vorbereitung der Jodblockade für Schwangere und Kinder“ (bitte mit zeitlicher Angabe der künftigen Meilensteine; vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 35, Plenarprotokoll 18/62, Anlage 19)? Herr Pronold, bitte. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Präsidentin! Frau Kotting-Uhl, Sie haben eine Nachfrage auf Basis Ihrer Frage in der letzten Sitzungswoche zum Thema „Jodblockade für Schwangere und Kinder im Falle von atomaren Störfällen“ gestellt. Es geht also um die Frage, wie wir im Falle nuklearer Katastrophen sehr schnell die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission umsetzen. Hierzu hat es ein erstes Bund-Länder-Gespräch am 8. Juli 2014 gegeben. Dabei ist unser Bestreben als Bund, dass wir die Jodtabletten nicht mehr in zentralen Einrichtungen lagern, sondern dass wir sie dezentral unterbringen, sodass eine schnelle Verteilung an möglicherweise betroffene Personen gegeben ist und wir die schnellstmögliche Versorgung der Bevölkerung im Notfall sicherstellen können. Nach unserer Auffassung ist hier eine Länderverantwortung gegeben, weil die Vorsorge beim Katastrophenschutz im Bereich der Länder liegt. Insgesamt ist aus den ersten Gesprächen zurückzumelden – es wird noch weitere geben –, dass die Länder zunächst keine grundsätzlichen Einwände vorbrachten, dass es aber bei der Frage, wer in Zukunft für die Übernahme der Kosten für die Jodtabletten zuständig ist, bei den Ländern naturgemäß die Auffassung gibt, dass dies weiterhin Sache des Bundes sei. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Pronold. – Frau Kotting-Uhl. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär Pronold, vielen Dank für diese Auskunft. Ich würde gerne anfügen: Die dezentralste und damit beste Verteilung der Jodtabletten wäre, analog Frankreich, eine Verteilung direkt an die Haushalte. Meine Frage ist: Wird auch das überlegt? Ich hatte nicht nur nach der Jodblockade gefragt, sondern auch nach den Planungen bezüglich der Evakuierungsausweitungen. Die SSK hat vorgeschlagen, die jeweiligen Zonen auszuweiten: die erste auf 5 Kilometer, die nächste dann auf 20 Kilometer und eine sogenannte Außenzone auf 100 Kilometer, die natürlich von der Ausbreitungsrichtung abhängig wäre. Gibt es darüber Gespräche mit den Ländern, und natürlich frage ich auch nach Ergebnissen? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Das, was wir auf den ersten Teil Ihrer doppelten Frage antworten können, ist: Wir haben bisher besprochen, dass versucht wird, die dezentrale Unterbringung der Jodtabletten so zu organisieren, dass beispielsweise für Kinder die Austeilung der Tabletten in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten usw. möglich ist. Wir haben aber auch Bedarfsmeldungen bei den Ländern abgefragt. Wir werden auf Basis der eingehenden Bedarfsmeldungen einen Länder-Soll-Ist-Vergleich vornehmen, um festzustellen, ob der Bedarf gedeckt ist. Wir werden Anfang 2015 die Gespräche mit den Ländern fortsetzen, um uns mit den Bundesländern auf das konkrete Verteilungskonzept zu einigen. Mir ist nicht bekannt, dass in der vorliegenden Frage auf die Abstände eingegangen wird; ich hoffe, ich habe es nicht überlesen. Ich weiß aber, dass wir auch diesbezüglich in Gesprächen sind. Es geht um die Veränderung der Zonen; auch das wird mit den Ländern besprochen. Da geht es darum, dass die Zonen, für die bestimmte Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, auf 5, 20 und 100 Ki-lometer – wenn ich es richtig im Kopf habe – ausgeweitet werden sollen; sie waren bisher enger festgesetzt. Weil ich es nicht vorliegen habe, würde ich Ihnen anbieten – vielleicht ist da etwas schiefgelaufen –, es schriftlich nachzureichen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Einverstanden. – Frau Kollegin, noch eine Nachfrage? Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsidentin Claudia Roth: Bitte schön. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist natürlich immer ein gutes Angebot, die Antwort schriftlich zu bekommen. Aber diese Frage war in der Tat sogar im ersten Teil meiner Frage enthalten. Die beiden Fragenteile – Sie haben es „doppelte Frage“ genannt – haben ihre gemeinsame Wurzel in den Empfehlungen der SSK. Deshalb abschließend die Frage: Ist ein Zeitpunkt vorgesehen, zu dem die Empfehlungen der SSK tatsächlich umgesetzt sein sollen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Pronold. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sie haben recht: Ich habe es überlesen; es ist in der Frage enthalten. Ich bitte, das zu entschuldigen. – Wir haben eine gemeinsame Taskforce auf europäischer Ebene; das wissen Sie. Die Leiter der europäischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden haben am 22. Oktober 2014 eine gemeinsame Sitzung in Stockholm bestritten und erstmals ein europäisches Konzept für die Bewältigung schwerer kerntechnischer Unfälle beschlossen. Es geht darum, wie wir das umsetzen. 21 Experten für Reaktorsicherheit, Notfallschutz und Strahlenschutz aus 14 Ländern haben gesammelte Erfahrungen dort zusammengetragen und bewertet. Das Bewertungsschema ist bewusst auf die wesentlichen Maßnahmen der Evakuierung, des Aufenthalts in Gebäuden und der Jodblockade reduziert. Dort ist vorgesehen, dass eine Evakuierung im Bereich mit einem Abstand vom Kernkraftwerk von bis zu 5 Kilometern vorbereitet sein soll. Für eine eventuelle Ausweitung auf bis zu 20 Kilometer soll eine geeignete Strategie vorliegen. Die Sicherstellung des Aufenthalts in Gebäuden und die Jodblockade sind bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern vorzubereiten. Für eine eventuelle Ausweitung auf bis zu 100 Kilometer soll darüber hinaus eine geeignete Strategie erarbeitet werden. Was die Frage des Zeitplanes und die Bedeutung für die nationale Ebene angeht, würde ich Sie bitten, Ihnen das schriftlich nachzureichen zu dürfen; denn dazu steht nichts in meinen Unterlagen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Pronold. Die Frage 12 des Abgeordneten Oliver Krischer – Verschiebung des angestrebten Klimaziels einer CO2-Reduktion um 40 Prozent vom Jahr 2020 auf das Jahr 2025 – wird schriftlich beantwortet. Das entspricht den Richtlinien, weil diese Frage das Thema einer Aktuellen Stunde ist, die eine Ihnen bekannte Fraktion, Herr Krischer, beantragt hat. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ich begrüße Staatssekretärin Iris Gleicke, die für die Beantwortung der Fragen bereitsteht. Wir kommen zur Frage 13 des Abgeordneten Oliver Krischer: Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 4. November 2014 vorgestellten zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans, NEP, der Übertragungsnetzbetreiber – hier insbesondere Korridor C + D –, und in welchem Maße wird es nach Auffassung der Bundesregierung noch zu Änderungen am Ende des Energiedialogs „Plattform Energie Bayern“ kommen, in dem es unter anderem heißt: „Die bayerische Stellungnahme wird von der Bundesregierung berücksichtigt werden“ (siehe www.bayern.de/Pressemitteilungen.1255. 10503117/index.htm)? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Krischer, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung begrüßt, dass die Übertragungsnetzbetreiber in ihrem zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014, der das Zieljahr 2024 enthält, wie gesetzlich vorgesehen die Ergebnisse aus der Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans sowie Änderungen der Rahmenbedingungen, die sich aus der EEG-Reform 2014 ergeben, berücksichtigt haben. Der daraus resultierende weiterhin hohe Transportbedarf in Nord-Süd-Richtung zeigt sehr deutlich, dass der Netzausbau dringend erforderlich bleibt. Die vorgeschlagenen, sich aus netztechnischen Rechnungen ergebenden Verlagerungen von Endpunkten einzelner Leitungen wird die Bundesnetzagentur im Folgenden prüfen. Im Rahmen der noch folgenden öffentlichen Konsultationen der Bundesnetzagentur können weitere Stellungnahmen, zum Beispiel aus Bayern, eingebracht werden. Die Bundesnetzagentur wird diese Stellungnahmen bei der finalen Bestätigung des Netzentwicklungsplans 2014 berücksichtigen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, Nachfrage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank für die Ausführungen und die Darstellung des formalen Verfahrens. – Sie haben gesagt – danach hatte ich gefragt –, dass die Stellungnahme Bayerns berücksichtigt wird. Das Problem ist nur, dass Bayern – und es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass sich das fundamental ändert – sowohl die Südost-Leitung als auch die Süd-Link-Leitung ablehnt und damit die Begründung für den Netzausbau, die Sie gerade dargestellt haben und die ich im Wesentlichen teile, infrage stellt. Daher meine Frage: Wie wird die Bundesregierung damit umgehen, wenn Bayern bei seiner Position bleibt und zwei fundamentale Netzausbauprojekte ablehnt? Wird sie diese trotzdem durchführen, oder wird sie nach einer anderen Lösung suchen? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege Krischer, an dem jetzigen normalen Verfahren ist die Bundesregierung nicht beteiligt. Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen ersten Entwurf vorgelegt. Er ist öffentlich kommuniziert worden, und jeder konnte seine Einwendungen machen. Nach dieser Konsultation folgte ein zweiter Entwurf, der wiederum öffentlich ausliegt. Auch hierzu können Stellungnahmen abgegeben werden. Im Lichte der verschiedenen eingegangenen Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur eine Entscheidung treffen. Diese werden wir als Bundesregierung zur Kenntnis nehmen und dann unsere Entscheidungen treffen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Nachfrage, Herr Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann muss ich andersherum fragen: Wie bewertet die Bundesregierung die Positionen der Bayerischen Staatsregierung? Mir wurde gestern ein Strategiepapier aus Ihrem Haus vorgelegt. Darin steht, dass in Süddeutschland eine Leistung von 10 000 Megawatt neu errichtet werden müsste, wenn die beiden eben genannten Leitungen nicht gebaut werden. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Es ist völlig richtig, dass die Netzbaumaßnahmen, die erforderlich sind und die sich im Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber niederschlagen, rein rechnerisch auch damit zusammenhängen, dass es große Zubaumaßnahmen im Bereich erneuerbare Energien in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg usw. gibt. Wir machen immer wieder darauf aufmerksam. Diese Übertragungsnetze dienen natürlich auch der Versorgungssicherheit in Süddeutschland. Es ist die Position der Bundesregierung, dass es wichtig ist, darauf immer wieder aufmerksam zu machen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Eine weitere Nachfrage von Christian Kühn. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe eine Frage zur Versorgungssicherheit in Süddeutschland, explizit in Baden-Württemberg und Bayern: Halten Sie, falls die Trassen nicht gebaut werden sollten, die Versorgungssicherheit in Süddeutschland für gewährleistet? Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass sich der Bedarf an einem Ausbau der Netze rechnerisch am Zubau in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, aber auch in Niedersachsen orientiert. Es gibt ja auch den zweiten Korridor, den C-Korridor, den Herr Krischer in seiner Frage erwähnt hat. Insofern müssen wir weiter darüber reden – das steht auch so in der 10-Punkte-Energie-Agenda des Ministers –, welche Maßnahmen für den Netzausbau in den Bundesbedarfsplan einzuarbeiten sind. Das wird 2016 stattfinden. Im Moment gibt es kein Problem bei der Versorgungssicherheit. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Dann kommen wir zur Frage 14 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl: Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung zur Erarbeitung der Erweiterung des 6. Energieforschungsprogramms, und welche konkreten Schritte sind diesbezüglich bereits unternommen worden? Frau Gleicke, bitte. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Kollegin Kotting-Uhl, das 6. Energieforschungsprogramm wird derzeit umgesetzt und im Zuge dieser Umsetzung ständig an die Erfordernisse der Energiewende angepasst und weiterentwickelt. Einen konkreten Zeitplan gibt es insofern nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in seiner Eigenschaft als Programmkoordinator für die Energieforschung im Februar 2014 Leitlinien zur Weiterentwicklung des Energieforschungsprogramms mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmt. Danach werden künftig verstärkt systemübergreifende Forschungsansätze aufgenommen. Außerdem sollen die europäische Vernetzung und die Zusammenarbeit mit den Bundesländern intensiviert werden. Zur Erweiterung der Maßnahmen des Energieforschungsprogramms hat das BMWi in einem ersten Schritt eine Förderbekanntmachung zu den anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorbereitet, die noch in 2014 veröffentlicht wird und die die beim BMWi zusammengeführten Themen neu gruppiert und in einen Gesamtzusammenhang stellt. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Energieforschungsprogramms führt das BMWi zurzeit Konsulta-tionsgespräche mit Wirtschafts- und Wissenschaftsvertretern zu verschiedenen Förderschwerpunkten, die im Jahr 2015 fortgesetzt werden. Sie dienen unter anderem dazu, neue Förderinitiativen vorzubereiten und etablierte Maßnahmen programmatisch auszuweiten. Das BMBF hat bereits mit dem Start des Forschungsforums Energiewende am 8. Mai 2013 einen Agendaprozess zur Sammlung von strategischen, langfristig angelegten Forschungsthemen gestartet. Dieser Prozess ist fortlaufend und bindet alle relevanten Stakeholder aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Bund, Ländern und Kommunen ein. Das Forschungsforum Energiewende wird eine „Strategische Forschungsagenda Energiewende“ vorlegen, die in die Diskussion über die Weiterentwicklung des 6. Energieforschungsprogramms einfließen wird. Zur Sammlung von Schlüsselthemen für die Energieforschung nutzt das BMBF darüber hinaus weitere Initiativen, zum Beispiel das 11. BMBF-Forum für Nachhaltigkeit – das hat im September stattgefunden – oder die Green-Economy-Konferenz, die jetzt im November stattfinden wird. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Gleicke, für diese sehr ausführliche Antwort. Ich hoffe, ich bekomme sie auch schriftlich, weil alles das, was Sie gerade gesagt haben, nicht hängen bleibt. Ich habe natürlich den Bericht des Wirtschaftsministeriums zur Weiterführung der Energieforschung zur Kenntnis genommen. Ich frage aus diesem Grund: Wir stecken ja sozusagen immer noch in einem Energieforschungsetat, der sich auf das 6. Energieforschungsprogramm bezieht, das ursprünglich für den Zeitraum 2011 bis 2014 ausgelegt war und eine ganz bestimmte Ausrichtung hat. Diese Ausrichtung wurde noch vor der damals beabsichtigten Laufzeitverlängerung festgelegt, also noch im Sinne dieses Vorhabens. Es gibt eine starke Ausrichtung auf die Kernfusion; das ist einer der Hintergründe meiner Frage. In den neuen Haushaltsentwürfen gibt es sowohl im Etat für Energieeinsparung, also Energieeffizienz, als auch im Etat für den Bereich der erneuerbaren Energien einen deutlichen Aufwuchs – das ist sehr erfreulich –, aber auch der Etat für den Bereich der Kernfusion wächst, wenn auch im Verhältnis nur ein bisschen; aber auch dieser Etat wächst kontinuierlich an. Meine konkrete Frage ist, ob es Gespräche darüber gibt, den Etat für den Bereich der Kernfusion zurückzufahren; denn die Kernfusion passt nicht zur Energiewende. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Gleicke. Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Antwort finden Sie natürlich im Protokoll. Ich kann Ihnen die Antwort aber auch gerne gleich schriftlich in die Hand drücken; das ist gar kein Problem. Frau Kotting-Uhl, ich habe ja gesagt, dass dieses 6. Energieforschungsprogramm – Sie haben es selbst erwähnt – von 2011 stammt und auf fünf Jahre angelegt war; das ist immer der Rahmen. Wir müssen dieses Programm natürlich an die neuen Erfordernisse der Energiewende anpassen. Deshalb gibt es Gespräche zwischen den drei beteiligten Ressorts; auch das ist gar keine Frage. Derzeit werden ungefähr 800 Millionen Euro ausgegeben. Das BMWi, also unser Haus, gibt circa 60 Prozent dieser Mittel aus, das BMEL gibt für den Bereich der Bioenergie circa 40 Millionen Euro aus, und der Rest läuft über das BMBF. Natürlich müssen sich die Ressorts untereinander abstimmen, um die geplanten Forschungsthemen, die uns im Bereich der Energiewende jetzt interessieren, voranzutreiben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Ich komme zur Frage 15 der Kollegin Höhn. Dabei geht es um Gespräche der Bundesregierung mit der Energiewirtschaft und den Gewerkschaften über das perspektivische Ende der Kohleverstromung. Weil dies das Thema der Aktuellen Stunde tangiert, wird diese Frage schriftlich beantwortet. Genau das gleiche Verfahren wird bei Frage 16 der Kollegin Höhn – sie betrifft die vorzeitige Abschaltung der ältesten Kohlekraftwerke – angewendet. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Frage 17 – hierbei geht es um den Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der Clearingstelle für Dual-Use--Güter – der Kollegin Brugger wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Auch Frage 18 der Kollegin Dağdelen zur Ausfuhr von Maschinenpistolen des Typs „Solid 2“ nach Saudi-Arabien wird schriftlich beantwortet. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Die Frage 19 der Kollegin Dağdelen nach der geplanten Befestigungsanlage an der ukrainisch-russischen Grenze wird schriftlich beantwortet. Die Frage 20 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) nach der Gesetzgebung der selbsternannten Volksrepu-bliken Donezk und Luhansk bezüglich Homosexualität wird schriftlich beantwortet. Die Frage 21 des Kollegen Hunko zur Ratifizierung der Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine, Moldawien und Georgien wird schriftlich beantwortet. Auch die Frage 22 der Kollegin Jelpke zur politischen Orientierung der ukrainischen Sicherheitskräfte wird schriftlich beantwortet. Die Frage 23 der Kollegin Hänsel zu den Aufgaben Kolumbiens beim Aufbau eines zivilen Sicherheitssektors in dem Einsatzplan für die GSVP-Mission EUAM Ukraine wird schriftlich beantwortet. Die Frage 24 der Kollegin Hänsel bezüglich der Ernennung des Vizekommandeurs des Freiwilligenbataillons Asow zum Chef der Miliz des Gebietes Kiew wird schriftlich beantwortet. Die Frage 25 des Kollegen Movassat zur Rolle von US-Militärstandorten in Deutschland bei US-Drohnenangriffen wird schriftlich beantwortet. Die Frage 26 des Kollegen Dr. André Hahn – sie betrifft die Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens gegen die „Hedgefonds-Resolution“ – sowie die Frage 27 desselben Kollegen bezüglich US-Hedgefonds werden schriftlich beantwortet. Die Frage 28 des Kollegen Tom Koenigs nach einer zugesagten Erhöhung der Mittel für humanitäre Hilfe im Ausland im Jahr 2014 wird schriftlich beantwortet. Die Frage 29 des Kollegen Koenigs bezüglich der Kürzung des Titels „Humanitäre Hilfe im Ausland“ im Bundeshaushalt 2015 wird schriftlich beantwortet. Die Frage 30 des Kollegen Dr. Alexander Neu nach Erkenntnissen der Bundesregierung bezüglich der Bedrohung von Fluchthelfern durch libysche Milizen sowie um deren Ausbildungshintergrund wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Frage 31 des Abgeordneten Dr. Alexander Neu nach drohenden Landeverboten deutscher Fluggesellschaften in Großbritannien und Mexiko, Herr Dr. Krings, wird schriftlich beantwortet. Aber jetzt sind wir wieder live. Ich begrüße den Staatssekretär Dr. Günter Krings, der die Frage 32 des Kollegen Hans-Christian Ströbele beantworten wird, die ich hiermit aufrufe: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Software GnuPG, auf die nahezu alle freien und für Bürger und Unternehmen frei zugänglichen, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, auf seiner Website als besonders sicher empfohlenen, asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren für E-Mails aufbauen, von einer Einzelperson in Düsseldorf allein auf Spendenbasis betreut und gewartet wird (Linux-Magazin 08/2014), und ist die Bundesregierung angesichts der auch von ihr selbst anerkannten, allgemeinen Bedrohung der Datensicherheit der Gesamtbevölkerung und der deutschen Wirtschaft durch massenhaften Datendiebstahl, begangen von Unternehmen oder Geheimdiensten fremder Mächte, bereit, eine nachhaltige Finanzierung und bessere personelle Ausstattung der Betreuung und Wartung dieser Software zu unterstützen, etwa durch Förderung über das BSI? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Ströbele! Zum krönenden Abschluss dieser Fragestunde darf das Innenressorts noch einmal auftreten. Ich bedanke mich, dass Sie – dies ist die einzige mündlich zu beantwortende Frage – bei der Stange geblieben sind. Ich kann mit einer guten Nachricht aufwarten, lieber Herr Ströbele; denn die von Ihnen in Ihrer Frage zitierte Annahme des Linux-Magazins vom August 2014, dass die – ich sage das einmal etwas salopp – Verschlüsselungssoftware GnuPG ausschließlich von einer Einzelperson in Düsseldorf auf Spendenbasis – so hieß es da – betreut wird, ist glücklicherweise unzutreffend. GnuPG ist die zentrale Komponente der umfassenderen Lösung Gpg4win, also einer Windows-Anwendung, die wiederum vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, beauftragt wurde. Auftragnehmer dieses Entwicklungsvorhabens waren die deutschen Unternehmen Intevation GmbH und g10 Code GmbH sowie die schwedische KDAB. Darüber hinaus erfolgt eine Weiterentwicklung und Pflege von Gpg4win und GnuPG im Rahmen eines etablierten, funktionierenden und verteilten Entwicklungsmodells für eine unter freier Lizenz stehende quelloffene Software durch eine größere Gemeinschaft, also das, was wir als Open-Source-Community bezeichnen, Herr Ströbele. Transparent dargestellt werden übrigens die kommerzielle Beauftragung, die Rolle des BSI sowie der mitwirkenden Unternehmen auf den Internetseiten des Projekts. Ich erspare mir jetzt, dies vorzulesen. Ich kann Ihnen dies gerne gleich in die Hand geben, damit Sie wissen, was Sie in Ihren Browser eingeben müssen, um das im Einzelnen zu lesen. Bei der vom Linux-Magazin genannten Einzelperson handelt es sich um den Geschäftsführer der g10 Code GmbH in Düsseldorf, die ebenfalls, wie gesagt, an den oben genannten Beauftragungen beteiligt war. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Ströbele, haben Sie eine Rückfrage? – Ja. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Herr Staatssekretär, wenn ich das richtig weiß, dann ist dieser Verschlüsselungsspezialist, -experte, sage ich einmal, ja in der Vergangenheit bereits durch die Bundesregierung gefördert worden. Diese Förderung ist dann aber eingestellt worden. Ich erinnere mich an die Erklärung des früheren Innenministers Friedrich – ich glaube, sogar im Bundestag, aber jedenfalls in der Öffentlichkeit – vom Juli 2013, dass die Bundesbürger aufgefordert wurden, jeder einzelne, selber etwas gegen die Datenspionage, die Datenausspähung zu tun und das nicht allein dem Staat zu überlassen. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Sollte er nicht eine Frage stellen?) Deshalb meine Frage: (Manfred Grund [CDU/CSU]: Oh!) Gibt es eine ganz konkrete Finanzierung der Weiterentwicklung dieser Verschlüsselungssoftware, die nach meiner Kenntnis von ein oder zwei Leuten in Düsseldorf betrieben wird? Denn wir gehen doch alle davon aus, dass das eine ungeheuer wichtige Arbeit ist. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Dr. Krings. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank. – Herr Ströbele, ich habe ja bereits ausgeführt, dass es sich nicht um eine Einzelperson handelt, sondern dass mehrere Unternehmen beteiligt sind. Der Bund hat auch hier Fördermittel gegeben. Wir haben in dem Zeitraum von 2004 bis 2014 insgesamt knapp 630 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer in dieses Projekt investiert. Es gibt noch eine Reihe anderer Projekte. Wir haben im Gesamtetat, glaube ich, etwa 15 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen für diesen Bereich der Entwicklungsvorhaben des BSI. Es gehört also zu den Kernaufgaben des BSI, solche Förderungen vorzunehmen. Auch dieses Projekt hat in nennenswertem Umfang Fördergelder bekommen. Noch einmal: Der Open-Source-Gedanke ist, dass auch von anderer Seite gefördert wird. In Ihrer Fraktion gibt es wahrscheinlich noch größere Enthusiasten für die Open-Source-Bewegung, als ich es bin. Insofern ist es ganz normal, dass der Staat die Finanzierung nicht komplett übernimmt, dass er diese Person nicht in einem Beamtenverhältnis beschäftigt, sondern den Open-Source-Gedanken mit Beauftragung, mit Geldern fördert. Das ist in der eben genannten Größenordnung erfolgt. Unter anderem dieser Beitrag des Bundes zu dem Projekt hat zu erheblichen Download-Zahlen dieses Programms von etwa 30 000 Downloads pro Woche geführt. Die Zahl der Downloads ist übrigens seit der Snowden-Affäre gestiegen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Ich habe noch eine weitere Frage, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich gestatte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie denn Zahlen nennen, wie viel von den einigen Hundertausend Euro, die Sie genannt haben, im Rahmen dieser Förderung an GnuPG gegangen sind, konkret an diese Person bzw. seinen Helfer, und wie viel an die anderen Firmen oder die anderen Abteilungen? Ich stimme ja mit Ihnen völlig überein, dass es das Falscheste wäre, daraus eine Beamtenbeauftragung zu machen. Das soll möglichst unabhängig sein, weil nur dann für den Bürger etwas Vernünftiges dabei herauskommen kann. Dies denke ich, nicht weil ich grundsätzlich Bedenken gegen Beamtenarbeit habe, sondern weil es in diesem Falle das Falscheste wäre, was man machen könnte. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Dr. Krings. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich lasse das einmal unkommentiert. Ich glaube, dass es für alles sinnvolle Lösungen gibt. Das BSI macht eine hervorragende Arbeit, übrigens mit Beamten, die wichtig und bei unserer Informationssicherheit nicht mehr wegzudenken ist. Aber es gibt bei der Entwicklung von Software, gerade mit offenem Quellcode, bestimmte Punkte, bei denen in der Tat – da stimme ich Ihnen vollkommen zu; ich habe es eben gesagt – dieses Entwickeln aus der Open-Source-Community einige Vorteile bietet. Deshalb will ich es noch einmal etwas deutlicher machen – ich neige auch dazu, etwas zu schnell zu sprechen –: GnuPG, also die Software, die Sie genannt haben, ist Teil einer umfassenderen Lösung, die sich Gpg4win nennt. Im Hinblick auf diese umfassendere Lösung, von der GnuPG ein Teil ist, haben wir seitens des Bundes bzw. durch das BSI im Zeitraum von 2004 bis 2014 zur Entwicklung und Weiterentwicklung der Software insgesamt 630 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer ausgegeben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen herzlichen Dank. – Ich lese Ihnen jetzt die Themen der Fragen, die wir schriftlich beantwortet bekommen, vor. Das müsste ich zwar nicht tun. Aber dann haben Sie ungefähr eine Vorstellung davon, womit sich die Kolleginnen und Kollegen des Bundestages beschäftigen: Die Frage 33 des Kollegen Hunko nach gemeinsamen Maßnahmen im Zusammenhang mit sogenannten Fo-reign Fighters und gegen die Radikalisierung durch das Internet wird schriftlich beantwortet. Die Frage 34 der Kollegin Renner nach dem Verhandlungsstand zum Entwurf eines Polizeiabkommens mit Ägypten wird schriftlich beantwortet. Die Frage 35 von Jan Korte nach der Speicherung und Verarbeitung ermittlungsunterstützender Hinweise und nach der Abgrenzung zu personengebundenen Hinweisen wird schriftlich beantwortet. Die Frage 36 des Kollegen Korte nach der Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit der türkischen Regierung bei der Neuinstallation von Systemen zur Grenzsicherung wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Frage 37 des Kollegen Thomas Gambke nach Informationen des internationalen Konsortiums investigativer Journalisten über Steuervergünstigungen der Luxemburger Steuerbehörden wird schriftlich beantwortet, weil dies gleich auch Thema der Aktuellen Stunde sein wird. Die Frage 38 des Kollegen Axel Troost nach der multilateralen Vereinbarung zur Einführung des neuen Standards für den automatischen Austausch von Steuerinformationen wird schriftlich beantwortet. Die Frage 39 des Kollegen Troost nach der steuerlichen Behandlung von Kosten für die Erstausbildung wird schriftlich beantwortet. Die Frage 40 des Kollegen Kai Gehring nach dem Ausschluss von Kosten der Erstausbildung von den Werbungskosten wird schriftlich beantwortet. Die Frage 41 der Kollegin Susanna Karawanskij nach der Berücksichtigung von Kindergeld bzw. Kinderfreibeträgen bei der Integration des Solidaritätszuschlags in den Einkommensteuertarif wird schriftlich beantwortet. Die Frage 42 der Kollegin Karawanskij nach der Anhebung des Kinderfreibetrags und der Einführung eines gestaffelten Freibetrags für Alleinerziehende wird schriftlich beantwortet. Die Frage 43 des Kollegen Richard Pitterle, Die Linke, nach der Besteuerung von Arbeitgebergutscheinen wird schriftlich beantwortet. Auch die Frage 44 des Abgeordneten Richard Pitterle nach den Auswirkungen der Regelung des § 50 i des Einkommensteuergesetzes auf Familienunternehmen wird schriftlich beantwortet. Wir sind jetzt am Ende der Fragestunde angekommen. Die Aktuelle Stunde ist für 15.35 Uhr angesetzt. Da ich sie jetzt noch nicht aufrufen kann, gebe ich Ihnen eine gute Dreiviertelstunde frei. Ich muss jetzt fürs Protokoll sagen: Damit ist die Sitzung unterbrochen. (Unterbrechung von 14.43 bis 15.36 Uhr) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie jetzt bitten, wieder Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Haltung der Bundesregierung zu den umstrittenen Steuermodellen in Luxemburg und der Rolle Jean-Claude Junckers Erster Redner in der Debatte ist der Kollege Klaus Ernst, Fraktion Die Linke. – Bitte schön. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns erst einmal alle bei dem Internationalen Konsortium Investigativer Journalisten bedanken. Diese investigativen Journalisten haben uns dankenswerterweise darauf hingewiesen, was in Luxemburg los ist. Unsere Behörden wussten das in dieser Deutlichkeit offensichtlich nicht. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ach, sicher!) Deswegen verdienen sie, wie ich glaube, den Dank aller Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an die CDU/CSU gewandt: Da könnt ihr auch mitklatschen!) – Dass die Union nicht mitklatscht, habe ich erwartet. Das zeigt auch, dass es dort beim Thema Steuerproblematik offensichtlich noch einigen Nachholbedarf gibt. Die Dokumente, die wir jetzt vorliegen haben, beweisen, dass Luxemburg von 2002 bis 2010 offensichtlich als Steueroase fungierte. PricewaterhouseCoopers entwickelte für internationale Konzerne geradezu Modelle und bot sie den Unternehmen an. Im Ergebnis ist es den Unternehmen gelungen, ihre Steuersätze, die in Luxemburg normalerweise bei 29 Prozent liegen würden, auf bis zu 1 Prozent zu reduzieren. Jeder normale Bürger, bei dem die Steuer vom Lohn abgezogen wird, muss sich angesichts der Verhältnisse, die wir in Europa haben, langsam als Volltrottel vorkommen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ganz besonders – das betrifft nicht nur Luxemburg; aber das betreffende Unternehmen ist hier allenthalben bekannt; deswegen möchte ich es nennen – Ikea ist es gelungen, seine Steuerlast durch solche Modelle auf 0,0001 Prozent des Gewinns zu reduzieren. Das ist ein Zustand, der unerträglich ist. Zu den weiteren Profiteuren gehören – es sind auch Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland dabei –: Deutsche Bank, Eon, Ikea, Fresenius, Volkswagen, Heinz, iTunes, Procter & Gamble und Burberry. All diese Unternehmen haben hier mitgemischt und davon profitiert. Es geht nach der Einschätzung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, um jährlich 10 Milliarden Euro allein in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verlust für Europa durch diese Steuermodelle, bei denen sich Luxemburg offensichtlich ganz besonders hervortut, wird von Gutachtern der EU auf insgesamt 1 000 Milliarden Euro – 1 000 Milliarden Euro! – geschätzt. Weil das ja Zahlen sind, die man gar nicht so recht begreifen kann: Das ist mehr als dreimal so viel wie der Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland und mehr als das Doppelte der 480 Milliarden Euro, die wir vor einigen Jahren für die Bankenrettung ausgegeben haben. Wir hätten viele Probleme in der Bundesrepublik Deutschland nicht: Die Mütterrente zum Beispiel wäre mit ihren jährlichen Kosten von 6,7 Milliarden Euro locker aus Steuergeldern finanzierbar, wenn wir diese Steuerschlupflöcher nicht hätten. (Beifall bei der LINKEN) Bemerkenswerterweise war ausgerechnet der Präsident der Europäischen Kommission, Herr Juncker, in genau der Zeit, in der diese Steuermodelle entwickelt wurden, als Premier- und Finanzminister in Verantwortung. Das wirft natürlich Fragen auf, zum Beispiel die Frage, ob das etwas damit zu tun hat, dass das Fondsvermögen in Luxemburg, als Juncker angetreten ist, 53 Milliarden Euro und es, als er abgetreten ist, 3 000 Milliarden Euro betrug. Offensichtlich war das ein Geschäftsmodell. Wenn ich das lese, wundere ich mich überhaupt nicht darüber, dass es uns in der Europäischen Union seit Jahren nicht gelingt, diese Steueroasen auszutrocknen. Offensichtlich machen wir den Bock zum Gärtner. Das ist doch das Problem. (Beifall bei der LINKEN) Ich kann in dem Zusammenhang die Kanzlerin nicht aus der Verantwortung nehmen. Sie war offensichtlich diejenige, die Herrn Juncker massiv gefördert hat, damit er Präsident der Europäischen Kommission wird. Wie soll er eigentlich glaubhaft gegen Steuervermeidung vorgehen, wenn er selber in der Rolle, die er vorher spielte, offenbar massiv an solchen Dingen beteiligt war? Die Frage ist auch, warum die Bundesregierung nicht mehr gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung getan hat. Erst 2012 wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg abgeschlossen. (Zuruf von der CDU/CSU) – Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen. Sie haben doch regiert. Es fand sich kein einziger Satz zum Steuervermeidungssystem in Luxemburg. Haben Sie das alles nicht gewusst? Gut, dass wir Journalisten haben. Was sie getan haben, ist jedenfalls besser als das, was in dieser Frage vonseiten der Bundesregierung gemacht wird. Die Bundesregierung hätte im Übrigen auch durchaus Möglichkeiten, durch nationale Regelungen den Steuertricks Luxemburgs einen Riegel vorzuschieben. Schon eine Regelung, wonach Betriebsausgaben für Lizenz- oder Patentgebühren in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr abzugsfähig sind, würde dazu beitragen, dass sich etwas ändert und die Gewinne hier versteuert werden müssten und nicht in Billigsteuerländer verschoben werden könnten. Sie stehen in der Pflicht. Zum Schluss meiner Rede möchte ich den Tagesspiegel zitieren: Möglich ist das allerdings nur, weil Europas regierende Finanzpolitiker seit Jahren die Initiativen der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur Eindämmung der Steuervermeidung sabotieren, auch die deutschen. So weit die deutsche Presse. Ich würde mich freuen, wenn Sie daran etwas ändern würden. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans Michelbach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Aktuellen Stunde sollten wir sachbezogen, ohne jemanden persönlich anzusprechen, die Steuermodelle in Luxemburg und in anderen Ländern diskutieren. Für die Veröffentlichung können wir einerseits durchaus dankbar sein. Andererseits sind uns die Verhältnisse in Europa nicht unbekannt. Wir unternehmen seit längerem intensive Anstrengungen, um Steueroasen trockenzulegen, um Steuerlockvogelangebote zu bekämpfen, um Steuertricksereien zu unterbinden und um einen fairen Steuerwettbewerb zu erreichen. Seit über 20 Jahren darf ich persönlich diese Überzeugung im Finanzausschuss vertreten und stelle mir immer wieder die Frage: Warum kommen wir in Europa nur sehr langsam voran? (Lachen bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Karin Binder [DIE LINKE]: Das ist eine gute Frage! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Gute Frage! Vielleicht liegt es an dem, dass Sie es 20 Jahre machen!) Für mich stellt sich der Sachstand wie folgt dar: (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Wir haben es mit Kriminellen zu tun!) Erstens. Wir haben es hier – langsam! – mit internationalen Beratungsgesellschaften zu tun, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sie unterstützen Kriminelle!) die jedes noch so kleine Schlupfloch nutzen, um ihre aggressive Steuervermeidungsstrategie an interessierte Großkonzerne zu verkaufen. Zweitens. Wir haben vor allem kleine Länder in Europa, die ein Geschäft mit diesen Steuerlockvogelangeboten betreiben und sich unsolidarisch gegenüber anderen europäischen Ländern verhalten. Dabei wird das Steuersubstrat von Ländern abgesaugt, in denen ein Unternehmen die Gewinne erwirtschaftet. Drittens. Wir haben es so mit einer fragwürdigen Unternehmensstrategie zu tun, mit der man sich durch Gewinnverlagerungen deutliche Wettbewerbsvorteile verschaffen will. Das ist für mich so etwas wie modernes Raubrittertum und beschwert die betroffenen Staaten, aber vor allem auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Machen Sie doch mal was!) Diese haben in vielfacher Hinsicht eine Steuerbelastung von 40 Prozent, die Großkonzerne nur 4 Prozent oder weniger. Das ist nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung, sondern auch eine Art Vernichtungsstrategie gegenüber unserer Wirtschaftsstruktur. Diese Entwicklung müssen wir ernst nehmen. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sie haben die ja geschaffen!) Dagegen wollen wir vorgehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deswegen müssen wir mit Luxemburg, den Niederlanden, Irland und anderen Ländern intensiv reden, wohl wissend, dass der Schlüssel vor allem in Brüssel, bei der OECD und bei der G 20 liegt. Natürlich sagen alle diese Länder: Das, was wir machen, ist legal; denn wir verstoßen nicht gegen nationale Gesetzgebungen, und bei den Steuern in Europa gibt es keine Vergemeinschaftung. Ich halte diese Argumentation, die in diesen Tagen als Rechtfertigung in den Zeitungen steht, für Zynismus. Der Luxemburger Finanzminister wird heute in der Presse mit den Worten wiedergegeben – ich zitiere wörtlich –: Das Zusammenspiel der nationalen Regeln mit internationalen Verträgen bringt mit sich, dass Unternehmen manchmal keine Steuern oder ganz wenig Steuern zahlen. Das hat natürlich mit einem fairen Steuerwettbewerb in Europa nichts zu tun. Der Finanzminister macht uns auch beim Thema Ruling etwas vor. Das gebe es auch in Deutschland, sagt er. In Deutschland sieht Ruling so aus, dass der Steuerpflichtige bei seinem Finanzamt Auskunft über seine steuerlichen Verhältnisse erbitten kann. In Luxemburg bedeutet Ruling etwas ganz anderes: Es ist eine Absprache über Steuerrabatte für ausländisches Steuersubstrat. (Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: So ist es!) Das ist Fakt. Das ist das Problem, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Das sind für mich illegale Staatsbeihilfen, die nach dem EU-Wettbewerbsrecht verboten sind. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Deshalb hat die EU-Kommission nach mehreren Anmahnungen endlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Länder eingeleitet. Das ist nicht neu, sondern das ist Fakt. Ich danke dem Kommissar Almunia, dass er den Mut hatte, die drei Länder mit diesem Vertragsverletzungsverfahren zu beharken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das bedeutet: Es wird vom Wettbewerbskommissar der Vorwurf der unerlaubten Beihilfe erhoben. Ich betone: Das ist im Moment ein Vorwurf. Jede steuerliche Präferenz ausländischer Konzerne in Form einer Gutschrift ist nach dem Wettbewerbsrecht natürlich eine illegale Staatsbeihilfe. Wir müssen deutlich machen, was wir davon halten. Wir werden uns darüber berichten lassen. Ich vertraue auf die Aufklärungsarbeit der EU-Kommission. Wir fordern, dass die Rulings nach der Amtshilferichtlinie in den spontanen Informationsaustausch einbezogen werden. Dann werden wir weitersehen. Wir bleiben am Ball und müssen hier von niemandem belehrt werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner für Bündnis 90/Die Grünen ist der Kollege Dr. Gerhard Schick. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand es gut, wie der Kollege Ernst seine Rede angefangen hat, nämlich mit dem Dank an die Journalisten, die das Ganze recherchiert und veröffentlicht haben. Das ist extrem wichtig; denn sonst hätten wir keine Grundlage, auf der wir heute diskutieren könnten. Für das, was jedem, der die Augen aufmacht, bekannt sein müsste, gibt es jetzt klare Belege. Dafür danken wir den Journalisten. Aber wir müssen in unseren Dank auch die Leute einbeziehen, die den Mut hatten, diese Informationen an die Öffentlichkeit zu geben; denn vor den Journalisten gibt es die Whistleblower. An sie ein ganz herzliches Dankeschön! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) – Ich finde, da könnten auch Sie von der Union klatschen; denn auch Sie beziehen sich auf die Fakten. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das passt ihnen nicht! Das ist der Punkt!) Wir haben hier verschiedene Themen angesprochen. Der eine Punkt ist die Rolle des Kommissionspräsidenten. Ich finde nicht, wie der Finanzminister gesagt hat, dass seine Rolle in Luxemburg und das, was er jetzt auf der Ebene der EU-Kommission zu verantworten hat, nichts miteinander zu tun hätten und dass er nicht beschädigt sei. Nein, der Ruf ist natürlich infrage gestellt. Denn es geht um die Frage: Kann jemand an der Spitze der Kommission stehen, der in seinem Staat ein Verhalten zu verantworten hatte, das für die Europäische Union eindeutig schädlich ist? Die Europäische Union kann nicht funktionieren, wenn wir alle versuchen, dem anderen in die Tasche zu greifen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dazu hat Herr Juncker erst einmal einige Tage geschwiegen, was uns sehr irritiert hat. Heute hat er dann im Wesentlichen zwei Vorschläge gemacht, nämlich zum einen den automatischen Informationsaustausch bei Tax Rulings vorgeschlagen, der aber nur zwischen den Behörden gelten soll. Zum anderen hat er sich für eine einheitliche Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer ausgesprochen, die schon lange auf europäischer Ebene in einem mühsamen Verhandlungsprozess ist. Ich sage dazu sehr deutlich, Herr Juncker: Das reicht nicht. Wenn Sie weiter so herumeiern und halbherzig agieren, dann müssen Sie zurücktreten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Denn es geht um die Frage, ob der Kommissionspräsident ein Teil der Lösung oder ein Teil des Problems ist. Wir fordern ihn auf, ein Teil der Lösung zu werden und europafreundliche Vorschläge zu machen, die dafür sorgen, dass diese Steuervermeidungsindustrie in Europa, wo ein Mitgliedstaat zulasten des anderen handelt und sich große Konzerne zulasten der Kleinen armrechnen, endlich beendet wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU]) Ich finde aber, man darf nicht zu kurz springen und den Blick nur auf Luxemburg richten. Richtig ist, dass Luxemburg eine der beliebtesten Steueroasen ist. Aber es ist mitnichten die einzige Steueroase in Europa. Deswegen sollten wir, finde ich, das gesamte Problem in den Blick nehmen. Es geht nicht nur darum, wie der SPD-Kollege Carsten Schneider gefordert hat, in Luxemburg aufzuklären. Es geht vielmehr darum, dass wir in Europa endlich faire Bedingungen haben, die dazu führen, dass diejenigen, die nach dem Gesetz Steuern zahlen müssen, es auch tun und dass es keine Sondervereinbarungen gibt. Und dann geht eben unser Blick dabei auch nach Irland, und er geht auch in die Niederlande, wo es noch deutlich mehr internationale Unternehmen gibt. Die Hälfte der 500 umsatzstärksten Unternehmen haben Finanzholdings in den Niederlanden. Das ist mehr als in Luxemburg. Wir müssen auch den Chef der Euro-Gruppe, Herrn Dijsselbloem, in den Blick nehmen. (Beifall des Abg. Joachim Poß [SPD]) – Ich finde es gut, dass Sie klatschen, Herr Poß. Denn er ist Ihr Parteifreund, Sozialdemokrat. Ich finde, dass auch einmal die Frage gestellt werden muss, welche Rolle eigentlich ein sozialdemokratischer Finanzminister an der Spitze der Euro-Gruppe spielt. Ich finde, es passiert zu wenig, um bei diesen Skandalen aufzuräumen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Was steht jetzt an? Es geht nicht darum, im Wesentlichen nur über Personen zu reden, sondern es steht jetzt an, wirklich aufzuräumen. Was wir von der Bundesregierung dazu hören, ist als Initiative auf europäischer Ebene eindeutig zu wenig. Was es jetzt braucht, ist nicht nur, dass die Steuerbehörden untereinander Informa-tionen austauschen. Vielmehr müssen wir sicherstellen, dass Vereinbarungen mit den großen Unternehmen bei diesen Rulings öffentlich werden und dass sie registriert werden. In Zukunft sollte es nicht von Whistleblowern abhängen, dass wir erfahren, was passiert, sondern hier ist Transparenz erforderlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir sollten endlich das einführen, dem Sie sich insbesondere seitens der Union verweigert haben. Bei den Banken haben wir Grünen das auf europäischer Ebene mit vorantreiben und durchsetzen können. Es fehlt aber noch für die anderen Branchen und wäre in diesem Fall völlig notwendig: Wir brauchen Transparenz darüber, wo die Gewinne stattfinden und wo sie versteuert werden, das sogenannte Country-by-Country-Reporting. Wir brauchen länderbezogene Transparenz bei den Steuern. Ich hoffe, dass Sie sich als Konsequenz aus diesen Daten endlich bewegen, damit wir in Europa Steuertransparenz bekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Schick, kommen Sie bitte zum Schluss. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss. – Ich finde auch – das wurde zu Recht angesprochen –, dass die Beihilfekon-trolle ein wichtiges Instrument ist. Aber wir müssen es auch mit Vehemenz und Unterstützung betreiben. Ich glaube, dass wir im Deutschen Bundestag auch einen politischen Auftrag haben, mit unseren luxemburgischen und niederländischen Kollegen darüber zu diskutieren, wie ein Europa der Gerechtigkeit und Fairness aussehen kann, in dem nicht nur die Arbeitnehmer und kleinen Unternehmen die Last tragen, sondern auch große Konzerne ihren Teil dazu beitragen. Das ist gerade jetzt in der Krise ein ganz wichtiges Zeichen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Jens Zimmermann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Jens Zimmermann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns gerade, als Herr Schick über unseren sozialdemokratischen Kollegen gesprochen hat, gefragt, wie viele Finanzminister der Grünen es in Europa eigentlich gibt. Aber in Luxemburg sind die Grünen mittlerweile an der Regierung beteiligt. Vielleicht können Ihre Kollegen aus Luxemburg bei der Aufklärung helfen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit denen sind wir uns völlig einig!) – Es ist doch gut, wenn Sie sich einig sind. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst mal sind Sie in der Regierung!) Herr Ernst hat richtig gesagt: Dass ein vermeintlich schwedisches Möbelhaus im Jahr 2010 über 2 Milliarden Euro Gewinn in Europa gemacht und darauf nur 48 000 Euro Steuern gezahlt hat, ist nicht in Ordnung. Ich glaube, darüber sind wir uns alle hier im Hohen Haus einig. (Beifall im ganzen Hause) Dass Großunternehmen extrem niedrige Steuersätze von teilweise unter 1 Prozent in Ländern wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden zahlen, ist bekannt. Aber die meisten Steuerpraktiken sind nach nationalem Recht leider legal; das ist ein Problem. Das ist uns Sozialdemokraten schon lange ein Dorn im Auge. Nun ist unter dem Begriff „Luxemburg-Leaks“ öffentlich geworden, dass eine bekannte Beratungsgesellschaft im Auftrag von Unternehmen offensichtlich gezielt auf die Steuerabteilung in Luxemburg zugegangen ist. Das ist eine ganz neue Qualität. Damit ist endgültig eine Grenze überschritten. Das ist nicht hinnehmbar. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Ich finde es gut, dass es endlich eine Diskussion über legale und illegale Steuertricks gibt. Viele von uns versuchen seit Jahren, eine solche Diskussion in Gang zu bringen. Bislang ist sie immer wieder im Sande verlaufen. Aber es ist gut, dass die Kommission ein Beihilfeverfahren gegen Luxemburg, Irland und die Niederlande eingeleitet hat. Es wird geprüft werden, ob es sich um verbotene Beihilfen handelt. Genau das ist der Punkt: Geld, das man für Steuern nicht zahlen muss, kann – ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf Amazon – investiert werden. Das ist ein Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen Ländern. Wir können die Wettbewerbskommissarin an dieser Stelle nur ermutigen, dieses Verfahren engagiert voranzutreiben. Wichtig ist doch für uns in Europa: Wir müssen von diesem Unterbietungswettbewerb wegkommen. Dieser „race to the bottom“ liegt im Interesse keines einzigen Landes in Europa. Wir brauchen Geld für Investitionen. Es ist ganz klar, woher das Geld dafür kommen muss. Der Steuerzahler hat darüber eine ganz klare Vorstellung. Bei jedem Arbeitnehmer wird die Einkommensteuer einfach abgezogen. Der normale Mensch auf der Straße denkt: Wenn ein Unternehmen ordentlich Gewinn macht, soll es auch ordentlich seine Steuern zahlen. Da müssen wir wieder hin. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn Ikea nach dem Motto „Entdecke die Möglichkeiten“ versucht, jede Steuerlücke zu finden und auszunutzen, wenn sich europäische Staaten einen Unterbietungswettbewerb liefern und wenn Händler um die Ecke Steuern zahlen, während Amazon so gut wie keine zahlt, dann ist das Verhältnis von Wirtschaft und Politik aus dem Gleichgewicht geraten. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Schon lange!) Es ist verdammt noch mal unsere Aufgabe, das wieder geradezurücken. Daran müssen wir dringend arbeiten. Wir müssen den Wettbewerb um niedrige Steuern bekämpfen. Wir müssen in Europa auch Solidarität untereinander zeigen. In der Krise war unsere Solidarität gefragt. Und an dieser Stelle kann man in meinen Augen auch Solidarität einfordern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Steuern müssen dort gezahlt werden, wo Gewinne erwirtschaftet werden. Die entscheidende Frage lautet, welche Schritte jetzt zu gehen sind. Am Wochenende findet der G-20-Gipfel statt, auf dem es unter anderem um internationale Abkommen geht. Das ist richtig und wichtig; denn wir reden nicht nur über ein europäisches Problem. Wo befinden sich denn viele Steueroasen? Die meisten befinden sich nicht in Europa, sondern irgendwo in der Karibik. Deswegen ist es wichtig, dass wir international weiter vorangehen. Die BEPS-Initiative ist doch ein sehr gutes Beispiel. Hier sind wir auf einem guten Weg. (Beifall der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU]) Wichtig ist aber auch, dass wir vor allem dem illegalen Handeln einen Riegel vorschieben. Wir können, finde ich, von unseren europäischen Partnern verlangen – das müssen wir auch bei uns selbst durchsetzen –, dass illegale Steuerpraktiken entsprechend verfolgt werden und dass das für die betreffenden Unternehmen Konsequenzen haben muss; das ist wichtig. Das laufende Beihilfeverfahren betrifft die Länder, nicht aber die Unternehmen. Das ist nicht das, was wir wollen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Um zum Schluss zu kommen: Diese ganze Debatte ist doch keine Debatte gegen Europa. Ich glaube, Herr -Juncker ist doch derjenige, der das größte Interesse hat, das aufzuklären und an dieser Stelle klar Schiff zu machen. Wir müssen in Europa endlich dahin kommen, dass wir uns in der Steuerpolitik besser abstimmen. Deswegen ist doch an dieser Stelle einmal mehr richtig: Wir brauchen mehr Europa und nicht weniger Europa. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Zimmermann, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen. Dr. Jens Zimmermann (SPD): Lassen Sie mich ein Wort an die Unternehmen richten. Niemand will die Kavallerie ausrücken lassen, aber seien Sie sich sicher: Die Pferde sind gesattelt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass nach unserer Geschäftsordnung in der Aktuellen Stunde die Redezeit fünf Minuten beträgt, also nicht sechs Minuten. Das sage ich für alle anderen, die noch reden. Jetzt hat der Kollege Dr. Mathias Middelberg, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man muss es aussprechen, wenn es richtig ist: Ich finde es sehr gut, dass die Linken dieses Thema heute auf die Tagesordnung gebracht haben. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Dafür mein Kompliment. Es ist ganz wichtig – das hat auch der Kollege Zimmermann betont –, dass wir bei diesem Thema noch mehr Tempo machen, noch mehr Öffentlichkeit herstellen und noch mehr Dynamik in dieses Thema hineinbringen. Wir brauchen das; denn – das stimmt genauso – wir können hier in Deutschland alleine die Probleme gar nicht lösen. Mir ist wichtig, festzustellen: Es ist richtig, dass wir hier darüber diskutieren; aber der Adressat der Vorwürfe wegen der Probleme, die wir haben, ist nicht die Bundesrepublik Deutschland oder diese Bundesregierung, sondern die Adressaten, die diese Probleme verursachen, sind diejenigen, die eben genannt wurden, nämlich die Beteiligten, die teilweise in Europa oder auf den Cayman Islands den Unternehmen und anderen steuerliche Sonderkonditionen anbieten – und das auch noch in einer Weise, dass dies verdeckt bleibt. Das ist der Kern des Problems. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Zur Lösung des Problems haben Sie, Herr Ernst, hier leider gar nichts vorgetragen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Doch, doch, doch!) Ich möchte an den guten Beitrag des Kollegen Zimmermann anknüpfen. Der hat nämlich sehr schön auseinandergesetzt, wie die Lösung aussehen kann. Gerade was die Lösung angeht, sind wir hier überhaupt nicht die Adressaten irgendeiner Belehrung. Ganz im Gegenteil: Der Bundesfinanzminister, der heute in Form des Staatssekretärs hier vorhanden ist (Heiterkeit bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – man muss sich denken, er sei Wolfgang Schäuble –, ist doch wirklich federführend bei diesem Thema, und er handelt auf den beiden entscheidenden Gleisen. Es gilt doch, zweierlei zu bekämpfen: den Steuerbetrug und die legale Steuervermeidung. Denn neben dem – natürlich illegalen – Steuerbetrug haben wir die legale Steuervermeidung, die Sie zu Recht angesprochen haben. Wir müssen uns jetzt mit der Frage beschäftigen, wie wir diese Probleme lösen. Das Thema Steuerbetrug sind wir schon ganz überzeugend angegangen. Um es ganz klar zu sagen: Ab 2017 kann es einen Fall Hoeneß oder Alice Schwarzer nicht mehr geben. Der wird nicht mehr vorkommen, weil wir dann nämlich den automatischen Informationsaustausch haben. Auch die Schweiz wird bis dahin dieses Abkommen unterzeichnen. Wir haben jetzt schon über 50 Staaten, die in der vorvergangenen Woche dieses Abkommen über den automatischen Informationsaustausch hier in Berlin im Bundesfinanzministerium unterzeichnet haben. In Zukunft gibt es automatisch Konteninformationen über die verschiedenen Finanzkonten, die Beteiligte in Europa und in anderen Staaten, die das Abkommen unterschrieben haben – darunter sind mehrere Steueroasen: Jersey, Guernsey und andere –, unterhalten. Dann wird es Fälle wie Hoeneß oder Schwarzer nicht mehr geben. Das ist auch das Verdienst der Initiative unseres Finanzministers. Das muss man an dieser Stelle ganz deutlich sagen. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist genau umgekehrt!) Hier brauchen wir überhaupt keine Belehrung und keine Marschbefehle von irgendwem. Wir sind vielmehr genau in der richtigen Spur. Das andere Thema ist die legale Steuervermeidung. Es ist gut, dass die jetzt untersucht wird und das Bundeszentralamt für Steuern überprüft, ob bei den Luxemburger Fällen deutsches Steuerrecht verletzt worden ist. Es ist auch gut, dass die EU-Kommission der Frage nachgeht, ob unter Umständen Beihilfevorschriften verletzt oder missbraucht worden sind. Auch das ist richtig. Aber wenn wir an die Zukunft denken und die Frage stellen, wie wir dieses Themas systematisch Herr werden können, dann müssen wir uns intensiv mit dem Thema BEPS auseinandersetzen; das hat der Kollege Zimmermann richtigerweise angesprochen. Der BEPS-Aktionsplan ist die entscheidende Initiative auf dem von uns eingeschlagenen Weg. Punkt 5 dieses Aktionsplans ist in diesem Zusammenhang ausschlaggebend; da geht es nämlich um das Stichwort „steuerschädlicher Wettbewerb“. Es geht also nicht um einen Steuerwettbewerb, wenn er fair, transparent und offen stattfindet. Dagegen haben wir nichts; das ist völlig in Ordnung. Einen solchen Wettbewerb gibt es auch zwischen Kommunen in Deutschland: Die eine Kommune hat eine höhere, die andere eine niedrigere Gewerbesteuer. Das darf es durchaus geben; die Regeln müssen nicht überall gleich sein. Aber man muss offen, transparent und mit klaren Informationen miteinander umgehen. Die BEPS-Initiative, von Wolfgang Schäuble und dem britischen Finanzminister gemeinsam angestoßen, ist der entscheidende Hebel, um dieser Probleme jetzt Herr zu werden. Richtigerweise wurde erwähnt, dass Angela Merkel an diesem Wochenende mit den anderen Staats- und Regierungschefs im G-20-Kontext dieses Thema einen wesentlichen Schritt voranbringt, indem 7 von 15 Punkten für klare steuerliche Bedingungen in der Welt vereinbart werden. Wir können nur auf der Ebene des multilateralen Austauschs, der multilateralen Einigung vorankommen. Das ist die einzige Möglichkeit, um hier wirklich zu Ergebnissen zu kommen. Da hilft uns auch keine Kavallerie oder sonst etwas. National können wir dieses Problem nicht lösen; eine Lösung gibt es nur auf internationaler Ebene. Nicht unrichtig war auch der Satz, den Herr Schick gesagt hat. Auch ich erwarte jetzt, dass Herr Juncker Teil der Lösung wird. Das müssen wir alle von ihm in der Funktion eines Kommissionspräsidenten erwarten können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt das Wort der Kollege Richard Pitterle. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den Luxemburg-Leaks hat die Presse den nächsten handfesten Steuerskandal aufgedeckt. Zwar sind die Bürgerinnen und Bürger schon einiges gewohnt, wenn es um Tricksereien großer Unternehmen oder reicher Privatleute geht, aber dennoch sind die nun öffentlich gemachten Luxemburger Steuermodelle noch einmal ein herber Schlag in das Gesicht der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Meine Damen und Herren, es darf doch nicht sein, dass sich zum Beispiel die Deutsche Bank mit den Wirtschaftsberatern von PricewaterhouseCoopers und den Luxemburger Steuerbehörden zusammensetzt und ausklüngelt, wie man möglichst viel Geld am deutschen Fiskus vorbeischleusen kann. (Beifall bei der LINKEN) Den Berichten nach haben die an den Steuermodellen beteiligten Unternehmen teils weniger als lächerliche 1 Prozent Steuern auf ihre nach Luxemburg geleiteten Gewinne gezahlt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie: Wie soll man den Leuten im Land, den kleinen Handwerksunternehmen oder den kleinen Zulieferern, die fleißig Steuern zahlen, erklären, dass große Konzerne wie die, die hier genannt worden sind – Amazon, Ikea, Eon oder eben die Deutsche Bank –, sich armrechnen und ihre Gewinne nach Luxemburg verschieben, wo sie dann wenig bis gar keine Steuern zahlen? Zu allem Überfluss nutzt sogar die Bundesregierung selbst den Finanzplatz Luxemburg. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat dort zusammen mit der Deutschen Bank und der KfW einen Fonds gegründet. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass man dort keine Ertragsteuer zahlen müsse und dass das Luxemburger Recht es erlaube, dass die finanziellen Risiken vor allem von der Bundesregierung getragen werden. Im Klartext heißt das: Bei Verlusten des Fonds zahlt nicht nur die Deutsche Bank, sondern zahlen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Meine Damen und Herren, es wird weiter Vertrauen in die Politik zerstört, wenn wir nicht schnellstens handeln. Eigentlich müssten wir uns doch alle einig sein – so habe ich das jetzt den Reden entnommen –: Solche Steuermodelle wie die in Luxemburg darf es nicht geben. Wir müssen dringend für mehr Transparenz bei der Unternehmensbesteuerung sorgen. Wir müssen gegen den schädlichen Steuerwettbewerb, der zwischen den Staaten betrieben wird, vorgehen. Wir müssen dafür sorgen, dass Steuern grundsätzlich da gezahlt werden, wo auch die Wertschöpfung stattfindet. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Lothar Binding [SPD]) Uns allen muss bewusst sein, dass es in der Verantwortung des Gesetzgebers liegt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die solche dreisten Vorgehensweisen wie bei den Luxemburger Steuermodellen ausschließen. Sie haben vorhin gefragt: Was schlägt die Linke vor? Die Fraktion Die Linke hat schon vor vielen Jahren vorgeschlagen, eine generelle Anzeige- und Registrierungspflicht für Steuergestaltungsmodelle zu schaffen. Das haben Sie hier abgelehnt. Wären Eon und die Deutsche Bank schon damals gezwungen gewesen, ihr Luxemburger Modell anzuzeigen, hätten wir als Gesetzgeber schon deutlich früher darauf reagieren können und dem Staat wären möglicherweise erheblich weniger Verluste entstanden. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, Sie müssen sich an dieser Stelle schon die Frage gefallen lassen, welche einzelnen Kenntnisse Sie zu welchem Zeitpunkt über diese Steuermodelle hatten. Sie müssen sich außerdem dazu erklären, was Sie zur Bekämpfung dieser konkreten Steuergestaltungen tun wollen, und Sie müssen vor allem zur Rolle des EU-Kommissionspräsidenten endlich eindeutig Stellung beziehen. Kommen wir daher zu Jean-Claude Juncker. Seit kurzem ist der Mann Präsident der EU-Kommission. Wir erinnern uns, dass die Bundeskanzlerin letztlich einen entscheidenden Anteil daran hatte. Zuvor war Juncker über 20 Jahre lang Finanz- und Premierminister Luxemburgs und zeitweilig noch Vorsitzender der Euro-Gruppe – das alles zu einer Zeit, in der auch die Luxemburger Steuermodelle etabliert wurden. Meine Damen und Herren, bei allem Respekt: Es ist doch absurd, anzunehmen, dass Juncker von alledem nichts gewusst hat. (Zustimmung der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) Es würde schon von großer Inkompetenz zeugen, wenn ein Finanzminister 20 Jahre lang nicht mitbekommt, was in seinem Haus passiert, zumal Luxemburg nicht gerade unübersichtlich ist. (Heiterkeit bei der LINKEN) Viel wahrscheinlicher ist also, dass Juncker durchaus Kenntnis von den nun aufgedeckten Steuermodellen hatte. Dann müssen wir uns aber fragen, ob so jemand der Richtige für den Posten des EU-Kommissionspräsidenten ist. (Beifall bei der LINKEN) Wenn die EU-Kommission die Aufgabe hat, gerade gegen solche Steuervermeidungsstrategien vorzugehen, dann hätte man tatsächlich – darauf hat mein Kollege Ernst hingewiesen – den Bock zum Gärtner gemacht. Eine Sache noch zuletzt: Herr Juncker wird verschiedentlich unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung in Schutz genommen, so zum Beispiel seitens des CSU-Abgeordneten Ferber im Europaparlament. Der EU-Kommissionspräsident ist aber nicht Angeklagter in einem Strafverfahren, für den dann selbstverständlich die Unschuldsvermutung zu gelten hätte. Hier geht es vielmehr um politische Verantwortung – ich komme zum Schluss –, und genau diese muss Herr Juncker für die in seiner Amtszeit etablierten Luxemburger Steuermodelle übernehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Bundesregierung erhält jetzt das Wort der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Was macht denn da die Bundesregierung?) Ja, es ist richtig: Diese Aktuelle Stunde tut not. (Zuruf von der LINKEN: Genau!) Sie tut not, weil die Rede des ersten Abgeordneten von der Linken gezeigt hat, dass er in den letzten fünf Jahren in der internationalen Steuerpolitik offensichtlich geschlafen hat; (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Er ist auch nie im Finanzausschuss!) zumindest hat er keine der Maßnahmen mitbekommen, die wir als Bundesregierung mit Wolfgang Schäuble angeschoben haben, um die beklagenswerten Missstände in Teilen Europas zu verändern. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) – Ich weiß nicht, Herr Kollege Ernst, ob Sie mit Ihrem Porsche gerade zu irgendeiner internationalen Solidaritätskundgebung unterwegs waren, (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Er war im bayerischen Unrechtsstaat unterwegs!) als Ecofin und Euro-Gruppe diese Fragen im Detail erörtert haben, und Ihren parlamentarischen Unterrichtungsbedarf ignoriert haben. Deswegen will ich an dieser Stelle einmal die Position der Bundesregierung erläutern. Steuergerechtigkeit, Transparenz und Fairness haben selbstredend auch für internationale Konzerne zu gelten; dies wird keiner in diesem Hohen Hause infrage stellen. Diese müssen sich wie alle anderen auch an der Finanzierung der öffentlichen Haushalte beteiligen. (Zuruf von der LINKEN: Genau!) Es ist ein Prinzip unserer Steuerpolitik, dass unternehmerische Gewinne dort besteuert werden, wo die entsprechenden unternehmerischen Aktivitäten und die tatsächliche Wertschöpfung stattfinden. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das passiert nur nicht!) Daran kann überhaupt gar kein Zweifel bestehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das war die steuerpolitische Grundlinie der Politik in den letzten Jahren, und die wird von der Großen Koalition konsequent weiterverfolgt. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Natürlich! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Mit super Ergebnissen!) Der Kollege Middelberg hat darauf hingewiesen, dass wir zwischen illegalen und möglicherweise illegitimen Steuerpraktiken unterscheiden müssen. Es bleibt aber richtig, dass wir die Dinge nur durch internationale Zusammenarbeit für mehr Fairness und für mehr Transparenz im Steuerbereich in den Griff bekommen. Deswegen will ich an dieser Stelle einmal hervorheben, was den Kollegen der Linken offensichtlich entgangen ist, nämlich dass wir vor kurzem was den internationalen Informationsaustausch angeht hier ein Treffen von mehr als 50 Finanzministern hatten, die eine Erklärung unterzeichnet haben, nach der wir in diesen Steuerfragen zukünftig kooperieren und Transparenz schaffen. Das ist ein grundlegender Qualitätsfortschritt. Das ist eine epochemachende Veränderung. Ich habe ja das Beispiel mit der Kavallerie nicht angesprochen; das war ein Kollege unseres Koalitionspartners. (Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Die Pferde sind in dieser Frage lange auf der Rennbahn gewesen, (Zuruf des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) und mit der Unterzeichnung des automatischen Informationsaustausches sind sie durch die Ziellinie gelaufen. Das ist ein Quantensprung für mehr Fairness in der Besteuerung. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN) – Ihre Aufregung zeigt mir eigentlich nur, dass Sie offensichtlich wirklich gepennt haben. (Widerspruch bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Netter oder auch anders kann ich es nicht beschreiben, wenn Sie ignorieren, dass ein Tatbestand, den Sie hier zu Recht beklagen, (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Aha!) schon seit vielen Jahren von der Politik adressiert wird. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber nicht verändert!) Manchmal ist der Fortschritt schneller, und manchmal ist der Fortschritt langsamer. Die Richtung stimmt, und der automatische Informationsaustausch ist ein wichtiger Bereich. Der zweite Punkt: die BEPS-Initiative. Das klingt wie ein Gummibärchen. Dabei geht es aber um nichts anderes, als das Problem zu adressieren, dass internationale Konzerne Gewinne nicht dort versteuern, wo sie entstehen, sondern sie dorthin verschieben, wo sie präferen-ziell besonders privilegiert sind. Deswegen war es richtig, dass Wolfgang Schäuble nicht nur mit nationaler Gesetzgebung etwas tut, sondern gemeinsam mit dem britischen Finanzminister – Sie haben ja freundlicherweise darauf hingewiesen, Herr Kollege – Staaten eingeladen hat, dieses Problem in internationaler Kooperation anzugehen. Es ist nämlich unanständig, wenn man Gewinne nicht dort versteuert, wo sie entstehen, sondern sie verlagert (Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) und das Gemeinwesen damit um die Erträgnisse der Wertschöpfung bringt. Aber anstatt es zu ignorieren, wie Sie es in der Diskussion getan haben, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wie lange regieren Sie eigentlich schon?) sind wir jetzt nicht nur national, sondern auch auf OECD-Ebene und G-20-Ebene auf dem Weg, Grundprinzipien fairer Konzernbesteuerung voranzutreiben. Wenn wir damit zu einem Ende gekommen sind, wird das ein weiterer wichtiger Quantensprung in der internationalen Steuerpolitik zu mehr Fairness und Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Konzernen sein. Das ist gut und richtig so. Das findet – ich will das an dieser Stelle auch einmal hervorheben – ja über die Grenzen der Koalition breite Anerkennung. Das, was zum Beispiel von den Grünen im Europaparlament zu dieser internationalen Kooperation zu hören ist, ist zumindest wesentlich freundlicher und anerkennenswerter als das, was der Kollege Schick hier im Hohen Hause vorgetragen hat. Die Richtung stimmt auch in diesem Punkt. BEPS ist ein großes Projekt von Wolfgang Schäuble. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Andreas Schwarz [SPD]) Drittens. Es gibt eine weitere Sache – nicht, dass Sie, Herr Kollege Ernst sagen: Das habe ich noch nie gehört –, nämlich die sogenannten Patentboxen. Hier geht es um die Frage, wie man gewisse Dinge steuerlich präferen-ziell berücksichtigt. Da ist in dieser Woche zwischen Großbritannien und Deutschland ähnlich wie bei der BEPS-Kooperation eine wichtige Einigung erzielt worden, nämlich so etwas nur da zu privilegieren, wo auch die tatsächliche Wertschöpfung stattfindet. Wenn wir dieses Projekt, das wir vorantreiben, in der nächsten Zeit zu einem Abschluss bringen, bedeutet dies einen weiteren, einen dritten wichtigen Quantensprung für mehr Fairness bei der Besteuerung im internationalen Kontext. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was geschieht nun mit den Patentboxen?) Es ist vorhin schon einmal durch Zwischenruf darauf hingewiesen worden – möglicherweise auch von Ihnen, Frau Kollegin Paus –, dass das eine Sache ist, die nicht von heute auf morgen geht. Ich will aber an dieser Stelle dem Eindruck entgegentreten, wir wären erst durch die dankenswerte Veröffentlichung weniger Journalisten aufgeweckt worden; (Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) vielmehr haben wir das Problem im Ecofin, in der Euro-Gruppe, in der OECD, auf G-5-, auf G-7- und auf G-20-Ebene adressiert und sind weitere große Schritte vorangekommen. Wir werden in diesem Eintreten für eine faire Besteuerung nicht nachlassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Daran wird sich auch die Große Koalition messen lassen können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es geht auch um so kleine Dinge, wie zum Beispiel, dass man sich jetzt über einen Verhaltenskodex auf europäischer Ebene unterhält, dass die Grenze zwischen Legalität und Legitimität mit Verhaltensregeln schärfer formuliert wird, (Zuruf des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) dass wir auch in vielen anderen Bereichen zu Vereinfachungen kommen müssen; denn ein transparentes System kann auch ein einfaches System sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies sind wichtige Dinge, bei denen die Große Koalition Wolfgang Schäuble weiter unterstützen wird. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir lassen uns in diesem Projekt von keinem überholen. Wir sind Treiber der Entwicklung. Die Große Koalition sorgt für mehr Steuergerechtigkeit in Europa und weit darüber hinaus. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Lachen bei der LINKEN – Zurufe von der LINKEN: Helau!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Andreas Schwarz das Wort. (Beifall bei der SPD) Andreas Schwarz (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche haben wir an dieser Stelle über die Fortschritte im internationalen Datenaustausch und die Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige gesprochen. Es ist gut, dass wir uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir Steuerbetrug und Steuervermeidung – auch legale – unterbinden wollen. Unser gemeinsames Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass den staatlichen Ebenen die ihnen zustehenden Haushaltsmittel für Haushaltskonsolidierung und Zukunftsinvestitionen zufließen. Umso verständnisloser waren wir, als am vergangenen Donnerstag öffentlich wurde, dass Luxemburg offenbar jahrelang eine äußerst befremdliche Steuergestaltung als Standortpolitik betrieben hat. Wie kann es sein, dass ein Land wie Luxemburg über Jahre hinweg unter Beauftragung einer Beratungsfirma Steuersparmodelle entwickeln ließ, die jeden fairen Steuerwettbewerb ad absurdum führen? Wir haben nicht vergessen, was Jean-Claude Juncker als Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei im März 2014 im Spiegel antwortete, als ihn Martin Schulz zu mehr Transparenz aufforderte. Ich zitiere: Wir haben … unter meinem Vorsitz 1997 beschlossen, die Zinssteuern in Europa zu harmonisieren. Wir haben einen Kodex gegen unfairen Steuerwettbewerb aufgestellt. Es ist eine Mär, dass es in Luxemburg im Unternehmensteuerrecht Sonderregelungen gibt. (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!) Der Vorwurf der französischen Sozialisten, ich hätte aktiv Steuerflucht gefördert, ist eine unerhörte Attacke auf mein Land und auf meine Person. Ich werde mir das nicht bieten lassen. Meine Kolleginnen und Kollegen, das muss jetzt lückenlos aufgeklärt werden. Ganz besonders interessiert uns dabei natürlich die Rolle des heutigen EU-Kommissionspräsidenten bei der Ausgestaltung dieser Steuer-deals. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir fordern deshalb die neue Kommission auf, sich um die Aufklärung dieser skandalösen Enthüllungen zu kümmern und umgehend zu reagieren. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wäre es sinnvoll, wenn die Kommission nun eine umfangreiche Gesetzesinitiative zum Kampf gegen Steuervermeidung vorlegt. Dieser -ruinöse Steuerwettbewerb, wie er von Luxemburg betrieben wurde – übrigens nicht nur von Luxemburg –, muss jetzt endlich aufhören. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Die Steueroasen, auch in Europa, müssen endlich trockengelegt werden; denn Hilfe beim legalen Steuerbetrug schadet uns allen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die jüngsten Äußerungen des luxemburgischen Finanzministers, der das Vorgehen seines Landes zwar legal, aber zugleich ethisch und moralisch nicht vertretbar findet. Er fügte hinzu – ich zitiere –: Da muss etwas dagegen gemacht werden, das kann aber nur international gemacht werden. Unabhängig davon, dass wir da Luxemburg auch auf nationaler Ebene in der Pflicht sehen, unterstreicht die Aufdeckung des Falles Luxemburg die Dringlichkeit der Bemühungen der Bundesregierung, auf nationaler, europäischer und globaler Ebene gegen Steuerbetrug und -vermeidung vorzugehen. (Beifall bei der SPD) Übrigens: Die gleiche Beratungsfirma, PricewaterhouseCoopers, die offenbar im Auftrag Luxemburgs diese überaus fragwürdigen, schädlichen und skandalösen Steuersparmodelle entwickelt hat, hat im August dieses Jahres in einem Papier Länder und Kommunen zu intensiveren Sparanstrengungen aufgefordert. Natürlich müssen Länder und Kommunen sparen; aber sich das von Leuten erklären lassen zu müssen, die mit dafür sorgen, dass genau diesen Ländern und Kommunen durch Steuertricksereien Milliarden an Steuereinnahmen verloren gehen, geht dann doch ein bisschen zu weit. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Da ist die Grenze zur Doppelmoral weit überschritten. Wenn alle, Privatpersonen wie Unternehmen, ihrer Steuerpflicht nachkommen und Unternehmer vor allem da Steuern zahlen würden, wo sie am Markt tätig sind, dann müsste die öffentliche Hand nicht ständig sparen, bis es quietscht, und dringliche Investitionen in die ferne Zukunft verschieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Der Fall Luxemburg in seiner ganzen Dimension zeigt, wie viel Arbeit noch vor uns liegt. Wir -werden die Bundesregierung weiter tatkräftig dabei unterstützen, auf allen Ebenen gegen Steuerdumping und -betrug vorzugehen. Maßnahmen zur Bekämpfung und -Vermeidung von Steuerflucht haben für die SPD-Bundestagsfraktion absolute Priorität. Wir werden da nicht lockerlassen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Dr. Thomas Gambke, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf den Zuschauerrängen! Herr Kampeter, eine Sache ärgert mich – das habe ich schon letzte Woche gesagt –: Vor zwei Jahren haben Sie und die Union dafür gekämpft, dass das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen zustande kommt. Wäre es zustande gekommen, hätte es die anonyme Amnestie gegeben. Bei einem Treffen von Mitgliedern des Finanzausschusses – auch Kollegen von der Union waren dabei – mit Luc Frieden hat dieser klar gesagt: Wenn ihr das Abkommen mit der Schweiz schließt – das hätte anonyme Amnestie bedeutet, nicht automatischen Informationsaustausch; mithilfe der Kollegen von der SPD haben wir das damals Gott sei Dank verhindert –, dann werden wir einer Erweiterung der Zinsbesteuerungsrichtlinie nicht zustimmen. – Es wäre also ein bisschen mehr Bescheidenheit von Ihrer Seite angebracht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Was hat denn Rot-Grün gemacht?) Herr Kampeter, Herr Zimmermann, Herr Middelberg, Herr Michelbach, Sie alle haben von der Bedeutung von BEPS, von fairem Steuerwettbewerb und vom unsolidarischen Verhalten kleiner Länder gesprochen. Aber Sie müssen doch auch einmal konkret werden und Maßnahmen benennen. Der Finanzminister von Hessen hat die Einführung einer sogenannten Lizenzschranke verlangt, die dann greift, wenn im Empfängerland nicht eine Mindestbesteuerung von 25 Prozent erfolgt. Das ist ein konkreter Vorschlag, der allerdings aus wohl guten Gründen zurückgewiesen worden ist. Ich fordere Sie auf: Machen Sie einen konkreten Vorschlag, nennen Sie Zahlen! Wir sagen: Unternehmen müssen einschließlich aller Lizenzen und Patente mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Das müssen wir in den Fokus rücken. Sie müssen bekennen: Was meinen Sie denn damit, wenn Sie sagen, dass unfairer Steuerwettbewerb bekämpft werden soll? Man muss Zahlen nennen. Man muss sich konkrete Ziele setzen, aber darf nicht nur nebulös sagen: Wir wollen einen fairen Steuerwettbewerb. Den gibt es nämlich nur dann, wenn wir einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen setzen, und das müssen wir tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Lizenz- und Patentbox gibt es nicht nur in Luxemburg, in den Niederlanden und auf Malta; sie wird jetzt auch in Irland eingeführt. Irland hat zugesagt, eines der größten Loopholes, eines der größten Steuerschlupflöcher, den Double Irish, zu stopfen. Aber was hat es gemacht? Es kündigt eine Lizenzbox an. Alle Steuerberater und auch die Steuerexperten der großen Konzerne sagen mir ganz klar: Solange es große Gefälle in der Besteuerung gibt – und eine Lizenzbox mit einer Besteuerung von 5 Prozent ist ein Riesengefälle –, werdet ihr Steuergestaltung haben. – Wenn sie das jetzt zusammen mit England und auch Deutschland einführen, dann werden weiterhin Steuerschlupflöcher existieren. Es wird immer noch Steuergestaltung geben, und das ist nicht tragbar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Mittelstandsbeauftragter meiner Fraktion bekomme ich die Meinung des Mittelstandes mit, der diese Möglichkeiten nicht hat. Er wird keine verminderten Steuersätze nutzen können, weil er außer dem eigenen Know-how keine Patenteinnahmen zu verwerten hat. Mittelständische Unternehmen werden gegenüber den Konzernen schlechter gestellt. Ein böser Satz des Mittelstandes lautet: Die großen Konzerne brauchen die Steuernachlässe, weil sie ineffizienter sind. Wir im Mittelstand sind effizient, aber wir müssen die Steuerlast tragen. – Das ist nicht tragbar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es wurde auf die Rolle der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – ich will nicht nur die eine nennen – eingegangen. Wir müssen uns fragen, ob da wirklich auf Augenhöhe verhandelt wird. Ich habe heute Morgen schon im Finanzausschuss gesagt: Wir können Gruppenanfragen machen. – Warum wird das nicht gemacht? Ich habe nachgefragt. Der Finanzminister antwortete mir: Wir müssen das mit den Ländern abstimmen. – Schon seit zwei Jahren könnten Sie Gruppenanfragen machen. Das heißt, Sie könnten im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen Finanzbehörden in anderen Ländern fragen – ganz allgemein, Sie brauchen gar keinen konkreten Fall –: Was ist denn da los? – Sie tun das aber nicht und sagen: Wir müssen das erst mit den Länder-finanzbehörden abstimmen. Wir haben den Vorschlag gemacht, eine Large Tax Payer Unit als eine Art Bundesbehörde – wie auch immer sie das organisatorisch machen wollen – einzurichten, um die Schwierigkeit, die wir in Deutschland durch die verschiedenen Landesbehörden haben – sie arbeiten nicht immer gut zusammen, es gibt unterschiedliche Software, möglicherweise andere kommunikative Probleme –, anzugehen. Gehen Sie das Thema an und richten Sie endlich eine Bundessteuerbehörde ein, die das leisten kann, was Sie verlangen, die auf Augenhöhe mit den großen Konzernen verhandeln kann. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Olav Gutting, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Olav Gutting (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Luxemburg und andere bekannte Staaten haben in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten immer wieder Steuergestaltungs- und Steuervermeidungsmodelle angeboten. Das haben wir geahnt. Wir haben es vermutet, teilweise sogar gewusst. Also ist das Ganze hier keine Sensation. Eine Sensation aber ist, dass es jetzt zu gelingen scheint, dem Unwesen der internationalen Steuervermeidungsstrategien peu à peu einen Riegel vorzuschieben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Und dieser Fortschritt hat einen Namen: Wolfgang Schäuble. (Beifall bei der CDU/CSU) Dass es die BEPS-Initiative der OECD gibt, ist ein ganz wesentlicher Erfolg von Wolfgang Schäuble, zusammen mit dem britischen Finanzminister. Vor wenigen Tagen haben wir hier in Berlin im Rahmen der Berlin Tax Conference mit 51 Staaten Abkommen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen geschlossen. Das ist die Sensation. Dass es gelungen ist, zum Beispiel die Schweiz von der Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung zu überzeugen, ganz ohne Kavallerie, (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber mit SPD und Grünen!) und dass es gelungen ist, Irland von der Abkehr vom Double-Irish-Prinzip zu überzeugen, das sind die wichtigen Meldungen dieser Tage. Das ist ein großer Erfolg. (Beifall bei der CDU/CSU) Wissen Sie, es muss einen ja nicht verwundern, wenn Unternehmen alle Möglichkeiten zum Steuersparen nutzen. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Doch!) Damit verhalten sie sich im Wesentlichen nicht anders als die meisten Privaten in diesem Land auch. In Ordnung ist das aber nicht, und das müssen wir unseren Nachbarn sagen, den Niederlanden, Luxemburg, der Schweiz und vielen anderen: Liebe Freunde, alles, was legal ist, ist noch lange nicht legitim. Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten. Luxem-burg hat sich hinsichtlich der Weitergabe von Informationen bisher nicht sonderlich kooperativ verhalten. Das wird jetzt zum Lackmustest für die Europäische Kommission. Ich erwarte, dass das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg jetzt konsequent durchgezogen wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich erwarte, dass die Europäische Kommission ohne weitere Zeitverzögerungen – jetzt im Galopp – die für die beihilferechtlichen Prüfungen der Besteuerung von Unternehmen notwendigen Informationen von Luxemburg, aber auch von allen anderen betroffenen Ländern erhält. Der angestrebte Austausch und die gegenseitige Information über die sogenannten Rulings – wir haben das vorhin schon gehört – ist ein ganz zentraler Bestandteil der BEPS-Initiative. Unsere Bundesregierung ist der Motor in Europa. Sie wird sich, Herr Kollege Gambke, in wenigen Tagen in Brisbane beim G-20-Gipfel in Australien dafür einsetzen, dass die Arbeiten der OECD zum BEPS-Projekt bereits 2015 abgeschlossen werden. Das bedeutet ganz konkret, Herr Kollege, eine länderspezifische Berichterstattung. Das bedeutet Überprüfung der Tax Rulings durch die Kommission. Das bedeutet eine Beschleunigung der Verfahren gegen Luxemburg, die Niederlande, Malta, Gibraltar und Irland. Das bedeutet auch eine Pflicht zur Meldung von Steuergestaltungs-modellen. Das erste Mal seit vielen, vielen Jahren gibt es jetzt Fortschritte nicht nur im Kampf gegen Steuerhinterziehung, sondern auch im Kampf gegen Steuervermeidungsmodelle. Ich bin bereits seit einigen Jahren in diesem Haus mit Finanzpolitik befasst. Ich kann mich noch gut an die vielen Debatten erinnern, in denen wir darüber geredet haben, wie wir Steuergestaltungsmodelle im internationalen Bereich verhindern können. Ich kann mich gut erinnern, dass das politische Handeln in der Regel auf der Strecke blieb. Mit Wolfgang Schäuble als Finanzminister hat sich dies wohltuend geändert. Es ist nicht nur so, dass wir im nächsten Jahr zum ersten Mal seit über 40 Jahren eine schwarze Null im Haushalt schreiben, sondern auch so, dass allein die Zahl der während der Amtszeit von Wolfgang Schäuble abgeschlossenen OECD-Abkommen Bände spricht: weit über 50. Das, meine Damen und Herren, bedeutet mehr Steuergerechtigkeit – gerade auch für unsere Mittelständler bzw. Familienunternehmen, die nicht irgendwelche Rulings, Abkommen oder Tax Deals mit Luxemburg abschließen können, sondern in Deutschland wirtschaften und hier sauber ihre Steuern bezahlen. (Beifall bei der CDU/CSU) Unser Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kämpft erfolgreich gegen diese Steuervermeidungsmodelle auf internationaler Ebene. Es gibt einen teilweise ruinösen Steuerwettbewerb unter den Staaten. Das zu überwinden, darum geht es jetzt. Es gibt große Widerstände. Wir sollten in unser aller Interesse Wolfgang Schäuble, unseren Finanzminister, bei diesem gemeinsamen Kampf unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Lothar Binding. (Beifall bei der SPD) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst etwas Gutes über das BMF sagen. Es hat nämlich mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe sehr schnell reagiert, um die neuen Erkenntnisse hinsichtlich der deutschen Unternehmen zu untersuchen. Das war sehr gut. Allerdings denke ich, dass wir diese Aktivitäten von Herrn Schäuble nicht überhöht darstellen können. Denn man muss schon sagen: Der lange Kampf um bilaterale Abkommen hat eigentlich die Bemühungen um internationale Abkommen untergraben. Das war keine gute Entwicklung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Im Finanzausschuss haben wir schon lange Vermutungen angestellt. Ich weiß, dass sich Joachim Poß seit 15 Jahren kritisch mit den Luxemburger Verhältnissen auseinandersetzt. Auch haben wir viel gemacht. Wir haben die Steuerhinterziehung bekämpft und für die Abschaffung bzw. das Schließen von Steuerschlupflöchern gekämpft. Unsere Aktivitäten münden jetzt in BEPS. Und doch ist viel hinter unserem Rücken passiert. Mich erschreckt, wie wenig wir wirklich gewusst – vermutet haben wir etwas – haben. Das gilt auch – was uns zu denken gibt – für den Ecofin-Rat. Ebenfalls gilt es für die Linke, die auch nichts gewusst hat. Deshalb sollte sie jetzt nicht simulieren und so tun, als habe sie mehr Informationen verfügbar. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: So eine Selbstgefälligkeit! Unglaublich! – Zuruf von der SPD: Sehr gut!) Deshalb müssen sich unsere Arbeitsabläufe ändern. Der Ecofin-Rat muss mehr wissen. Seine Vertreter müssen im Ausschuss mehr sagen, und die Parlamente müssen besser informiert werden. (Beifall bei der SPD) Deshalb bin ich dem ICIJ sehr dankbar, dass er diese Untersuchungen aufgenommen, die Whistleblower-Informationen verwertet und von der Vermutung über den Beweis zur Erkenntnis gekommen ist. Das gibt uns in der Politik eine völlig andere Handhabe. Davon wollen wir dann auch Gebrauch machen. Wir sehen, dass es bei gut beratenen internationalen Konzernen absurde Steuergestaltungen gab. Es gab Konstruktionen, die dazu führten, dass für Milliardengewinne unter 1 Prozent Steuern gezahlt wurden. Das ist international zu ächten. Wir glauben, dass es ein wirklich schwerer Fehler war – es widerspricht auch den Eindrücken, die man hatte –, dass Luxemburg so etwas ganz offiziell genehmigt hat. Wir haben so lange Vertrauen in die Finanzverwaltungen und in Regierungschefs, in Finanzminister und in die Expertise der Big Four, bis es enttäuscht oder zerstört wird. Dann ist aber auch Schluss damit. Ich hoffe sehr, dass sich Jean-Claude Juncker nun als vertrauenswürdiger Präsident erweist. Er hat auf bestimmten Gebieten eine ganz besondere Expertise erlangt. Mit dieser Expertise kann er all das, was wir heute kritisieren, erfolgreich bekämpfen. Ich glaube, daran sollten wir künftig seine Arbeit messen; denn ein guter Europäer kann sich besonders im Amt des Kommis-sionspräsidenten beweisen. Wo sonst könnte er es besser als dort? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Er muss jetzt handeln, aufklären und korrigieren. Ich glaube, es darf nicht so bleiben, wie es jetzt ist. Gespannt bin ich, ob Jean-Claude Juncker das für sich selbst hinbekommt. Wir haben schon viel von Tax Rulings gehört. Das bedeutet, dass die Luxemburger Steuerbehörde den Unternehmen mitteilt, welche Steuerlast auf sie zukommt. Sie müssen sich einen internationalen Konzern mit Milliardenumsätzen und einem vermuteten Gewinn von Hunderten Millionen Euro vorstellen. Der bekommt dann plötzlich einen Bescheid oder – so würden wir es sagen – eine verbindliche Auskunft, obwohl das nichts mit Tax Rulings zu tun hat. Jedenfalls bekommt er die Zusicherung, dass man davon ausgeht, dass – ohne Berücksichtigung des Ertrags – 6 bis 7 Millionen Euro Steuern anfallen. Das heißt, eine Steuer wird gewinnunabhängig zugebilligt. Dieser Widerspruch kann rational gar nicht aufgelöst werden. Da muss unbedingt sehr viel passieren. Ich bin auch gespannt, ob die Luxemburger ihre Gesetze nun hinreichend schnell ändern. Denn das war ja in Luxemburg rechtsförmlich. Da muss jetzt etwas passieren. Wir können es bei Appellen belassen, aber die Frage ist: Was passiert da eigentlich rechtsförmlich in bestimmten Staaten, auch in Großherzogtümern? Schließlich wollen wir nicht ständig über Amazon, Fiat usw. reden. Es geht darum, welche Modelle – auch von der KPMG entwickelt – in Luxemburg legal akzeptiert werden. Deshalb haben wir die Anforderung an andere Länder, diesen Steuerwettbewerb endlich zu beenden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das Besondere ist, dass diese Steuervereinbarungen entlang dieser Tax Rulings auf Annahmen beruhen, die nicht überprüft werden. Was ist das eigentlich für ein Rechtssystem, dass eine Steuerbehörde etwas annimmt, nicht überprüft, ob es überhaupt der Richtigkeit entspricht oder gar irgendwie wirklichkeitsnah ist, und daraufhin etwas ausgibt, das wir schon beinahe Steuer-bescheid nennen würden, also sozusagen einen Steuerbescheid im Voraus? Das ist eine völlig absurde Welt. Ich muss ehrlich sagen, dass wir uns das so nicht haben vorstellen können. Es mag ja sein, dass andere das alles gewusst haben. Wir haben Vermutungen angestellt, aber das Wissen erst heute erlangt. Wir glauben, dass wir auf der Basis dessen, was wir heute wissen, bezogen auf die Anforderungen an die Gesetzgebung auch in anderen Ländern sehr viel klügere Europapolitik machen können als bisher. Insofern sind wir seit heute auf einem besseren Weg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Jürgen Hardt, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jürgen Hardt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist an der Zeit, der Fraktion Die Linke dafür zu danken, dass sie uns heute die Gelegenheit gibt, hier die wirklichen und wahrhaftigen Fortschritte mit Blick auf die Politik für mehr Steuergerechtigkeit darzulegen. (Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Sehr schön!) Diese Debatte ist auch eine Gelegenheit, deutlich zu machen, dass Europa, dass die Europäische Union einen wesentlichen Schlüssel zur Lösung von Steuerungerechtigkeit für Unternehmen und für Privatleute auf der Welt darstellt. Denn die Europäische Union ist genauso wie die OECD eines der großen beiden Felder, auf denen wir mehr Steuergerechtigkeit erreichen können. Die deutsche Bundesregierung ist dort im Driver’s Seat, wie man so schön sagt, sie ist eine der zentralen treibenden Kräfte. Nicht umsonst hat die BEPS-Konferenz hier in Berlin stattgefunden. Dort ist das MCAA-Abkommen geschlossen worden, nach dem zukünftig Daten ausgetauscht werden sollen. Steuerhinterziehung durch international geschickte Platzierung von Gewinnen wird schwieriger denn je. Ich freue mich auch, dass der Bundesfinanzminister gestern in einem Brief an den Kommissar Moscovici gefordert hat, dass die Europäische Union mehr Transparenz bei den Regeln, bei diesen Rulings, also bei der Ausgestaltung von entsprechenden Steuergestaltungsmöglichkeiten, in den Mitgliedstaaten verlangt. Ich freue mich, dass der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, vor wenigen Minuten bekannt gegeben hat, dass seine Kommission eine entsprechende Richtlinienüberarbeitung vorbereitet, nach der es zukünftig notwendig wird, dass ein Land, das unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Steuernachlässe gewährt, die Regeln, nach denen das erfolgt, und die Tatsache, dass es erfolgt, den anderen Mitgliedstaaten meldet, sodass die Finanzbehörden der betroffenen Länder entsprechend reagieren können. Es ist ja schon ein Ärgernis; das möchte ich ganz klar sagen. Wenn man in Luxemburg durch die Unterstadt Grund läuft, marschiert man an einem schönen Büro-gebäude vorbei. Viele von Ihnen kennen es, weil es an einem der Wege liegt, die man entlanggeht, wenn man sich das schöne Luxemburg anschaut. Dort befindet sich eine Büroetage, in der auch ein paar Leute arbeiten. An der Tür ist ein Schild, das besagt, dass sich dort die -Europazentrale eines der größten Internetversandhandelsunternehmen der Welt befindet. Dass dort nicht das Geschäft abgewickelt wird, das das Unternehmen tatsächlich repräsentiert, ist klar. Es gilt auch die Regel, dass zwar jeder seinen Unternehmenssitz wählen kann, wo er will, aber dass er natürlich dort Steuern zu zahlen hat, wo der Aufwand stattfindet. Die mittelständischen Unternehmen wie die großen Unternehmen in Deutschland wissen, dass sie, wenn sie Zinsen für vom Mutterkonzern in einem anderen Land geliehenes Geld zahlen oder wenn sie ganz konkret für Lizenzen zahlen müssen oder wenn sie Fabrikabgabepreise für Unternehmen im Ausland haben, die ihre Güter vertreiben, sehr gut aufpassen müssen, dass sie realistische, marktübliche Werte ansetzen und dass sie auf diese Weise nicht Gewinne in Länder verschieben, in denen die Zinsen niedriger sind. Ich habe Vertrauen in die deutsche Finanzverwaltung, dass das auch in hohem Maße so stattfindet. Mit Blick auf das, was jetzt in Luxemburg vorgefallen ist, bin ich erstens sicher, dass die EU-Kommission, die Kommissarin für Wettbewerb, Frau Vestager, ganz genau hinschauen wird, ob Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht vorliegen, und dass, wenn hier tatsächlich das EU-Subventionsrecht verletzt worden ist, eine ungeschönte Rechnung an Luxemburg geschrieben wird. Ich glaube darüber hinaus, dass die Initiative der Kommission, zukünftig für Transparenz zu sorgen, ein wichtiger Schritt ist. Ich glaube aber auch, dass wir den Steuerwettbewerb insgesamt nicht ausschalten dürfen, weil er auch ein stabilisierendes, ein disziplinierendes Instrument für überbordende Staatssteuern ist. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Was? Oh nein!) Aber natürlich müssen die Leitplanken so gestaltet sein, dass es zu keinen ungerechten Verzerrungen innerhalb des Steuersystems kommt. Das Belegenheitsprinzip muss in der gesamten Europäischen Union stärker zur Anwendung kommen. Das wird uns helfen, dann auch gerecht zu besteuern. Es ist eine große Stunde und eine große Chance für die EU-Finanzpolitiker, auf der Basis dieser Diskussion im Hinblick auf die Rückendeckung der Öffentlichkeit ein Stück weit voranzukommen. Es ist auch eine große Chance für einzelne Staaten wie zum Beispiel Luxemburg, was die Fähigkeit zur Einsicht angeht, dass sich im Land etwas ändern muss. Ich glaube, dass wir aus dieser Diskussion insgesamt viele gute Impulse mitnehmen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Margaret Horb, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Margaret Horb (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worüber haben wir gerade geredet? Wir diskutierten über legale, aber aggressive Steuervermeidungsmodelle von Unternehmen im internationalen und nationalen Bereich. In Luxemburg sollen fast 350 Unternehmen sogenannte Tax Rulings genutzt haben, um ihre Steuerlast zu senken. Tax Rulings sind verbindliche Zusagen einer Finanzbehörde an ein Unternehmen zur Anwendung des Steuerrechts, also Verwaltungsentscheidungen. Dass diese Tax Rulings jedoch der dringenden Prüfung und Transparenz bedürfen, geht aus Dokumenten hervor, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurden. So weit die Fakten. Doch in der aktuellen Debatte geht es um weit mehr als um Steuergestaltung. Es geht auch um Fairness und Gerechtigkeit. Es zeichnet eine Marktwirtschaft aus, dass Unternehmen Gewinne erzielen wollen und miteinander im Wettbewerb stehen. Aber ein funktionierender Wettbewerb, egal ob national oder international, braucht Regeln und ein Spielfeld, das niemanden benachteiligt. Ein Fußballspiel wäre höchst ungerecht, wenn der Fußballplatz an einem Hang liegen würde und eine Mannschaft immer bergauf spielen müsste. (Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN) Das Gleiche muss auch für den Steuerwettbewerb gelten. Es kann also nicht sein, dass die Global Player verschiedene nationale Steuerrechte gegeneinander ausspielen und sich die Regeln aussuchen, nach denen sie spielen wollen, während die Local Player, also unsere Mittelständler, Handwerksmeister, Bäcker, Metzger vor Ort diese Möglichkeit nicht haben. Die können nämlich keine Tochtergesellschaften auf den Cayman Islands oder in Luxemburg gründen, und – wahrlich und gottlob – das wollen die auch nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Beim Fußball gelten bei der Weltmeisterschaft auch keine anderen Regeln als bei den Spielen in der Bezirksliga. Deshalb muss jeder Bürger und jede Bürgerin, jeder Selbstständige, jeder Gewerbeleistende, jedes Unternehmen, egal ob groß oder klein, nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit seinen fairen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Das ist eine Selbstverständlichkeit und sollte eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn wir dieses Prinzip nicht durchsetzen, dann schadet das am Ende uns allen. Wir brauchen die Steuereinnahmen. Wir brauchen sie für unsere Straßen in den Städten, Gemeinden und Ortschaften. Wir brauchen die Steuereinnahmen für unsere Kinder, für die Kindergärten, für die Schulen, für die Universitäten, für unser Gesundheitswesen und für vieles mehr. Es schadet im Übrigen nicht nur dem deutschen Staat, sondern allen Staaten weltweit, wenn sie sich bei der Besteuerung von Großkonzernen gegeneinander ausspielen lassen. Aggressive Steuergestaltung können wir in einer globalisierten Welt nur durch internationale Abstimmung verhindern. Nationale Alleingänge gehören in das 19. Jahrhundert und somit der Vergangenheit an. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Kaum jemand treibt den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung so voran wie wir, nicht nur innerhalb der EU, sondern auch im Rahmen der OECD und der G 20 weltweit. Daher geht auch mein Dank ganz besonders an unseren Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Fragen, auf die eine Antwort zu geben ist, sind komplex und alles andere als trivial: Wie verhindern wir, dass Betriebsausgaben in zwei Ländern doppelt abgezogen werden? Wie stellen wir sicher, dass Gewinne dort versteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden? Es geht hier um Verrechnungspreise, hybride Gestaltungen und um das Zusammenspiel ganz unterschiedlicher internationaler Steuersysteme. Etwas Komplizierteres im Steuerrecht gibt es kaum. Trotzdem haben wir in unglaublich schneller Zeit schon erste Ergebnisse erreicht, weitere werden und müssen folgen. Der G-20-Gipfel am kommenden Wochenende in Brisbane wird gerade bei den Tax Rulings für mehr Transparenz sorgen. Zum speziellen Fall dieser Rulings in Luxemburg prüft die Bundesregierung, inwieweit deutsche Unternehmen involviert und betroffen sind. Auch die EU-Kommission sieht sich die Unterlagen sehr genau an, und das ist gut so. Diese Prüfungen werden wir abwarten und daraus unsere Konsequenzen ziehen. Wir haben in diesem Bereich der Steuerpolitik eine ganz klare Linie: Steuerhinterziehung verhindern, Steuervermeidung bekämpfen, internationale Abstimmung mit unseren Partnern, Steuereinnahmen sichern – das Ganze mit Beharrlichkeit und Konsequenz. Diese Linie werden wir weiter fahren. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Frau Kollegin Horb. – Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung angekommen. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 13. November 2014, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen einen hoffentlich nicht zu arbeitsintensiven Restmittwoch. (Schluss: 16.51 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 12.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.11.2014 Bülow, Marco SPD 12.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 12.11.2014 Glöckner, Angelika SPD 12.11.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 12.11.2014 Griese, Kerstin SPD 12.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 12.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 12.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 12.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 12.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 12.11.2014 Pilger, Detlev SPD 12.11.2014 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 12.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 12.11.2014 Dr. Schröder (Wiesbaden), Kristina CDU/CSU 12.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 12.11.2014 Strässer, Christoph SPD 12.11.2014 Tack, Kerstin SPD 12.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12.11.2014 Tillmann, Antje CDU/CSU 12.11.2014 Dr. Uhl, Hans-Peter CDU/CSU 12.11.2014 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 12.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 12.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 12.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 12.11.2014 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/3101, Frage 2): Aus welchen Bundesländern stammen die derzeit in einem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr stehenden Soldatinnen und Soldaten, die an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilgenommen haben bzw. aktuell an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen? An den Auslandseinsätzen der Bundeswehr haben in der Vergangenheit aktive Soldatinnen und Soldaten aus allen 16 Bundesländern teilgenommen. Darüber hinaus befinden sich derzeit Soldatinnen und Soldaten aus allen 16 Bundesländern in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Fragen 5 und 6): Von welchen prozentualen Anteilen an Pendlern, Geschäftsreisenden und Privatreisenden geht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, bei der Errechnung der Einnahmen aus der geplanten Infrastrukturabgabe aus, und auf wie viele Fahrzeuge verteilen sich nach Schätzung des BMVI die 130 Millionen Ein- und Durchfahrten (siehe Die Zeit vom 6. November 2014 in „Wer liegt daneben?“)? Wie viele Fahrzeuge erwerben in der Schätzung des BMVI zur Errechnung der Einnahmen aus der geplanten Infrastrukturabgabe eine 10-Tages-Vignette für 10 Euro, eine 2-Monats-Vignette für 22 Euro sowie eine Jahresvignette, und wie hoch sind die geschätzten Einnahmen aus der von Ausländern erworbenen Jahresvignette? Diverse Statistiken zu Fahrt- oder Reisezwecken hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in die Einnahmeprognose der Infrastrukturabgabe von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw einbezogen, zum Beispiel die Pendlerstatistik der Bundesagentur für Arbeit oder Statistiken der Deutschen Zentrale für Tourismus e. V. Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur errechneten Bruttoeinnahmen aus der Infrastrukturabgabe belaufen sich demnach auf insgesamt rund 700 Millionen Euro pro Jahr. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 9): Mit welchen Maßnahmen wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die Marktstabilitätsreserve doch schon im Jahr 2017 eingeführt wird, wie von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, in der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag vom 6. November 2014 erklärt wurde? Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nachdruck für die ambitionierte Einführung der Markstabilitätsreserve bereits im Jahr 2017 ein. Nachdem sich der Europäische Rat unter anderem auf deutsche Initiative grundsätzlich für die Marktstabilitätsreserve ausgesprochen hat, wirbt die Bundesregierung aktiv für die deutsche Position – Start 2017 und Überführung der im Rahmen des Backloading zurückgehaltenen Zertifikate direkt in die Reserve – sowohl in den laufenden Verhandlungen im Rat, wie auch in Gesprächen mit Mitgliedstaaten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Auch für weitere wichtige deutsche Anliegen – wie die angemessene Fortführung bestehender Carbon-Leakage-Regelungen im Hinblick auf direkte und indirekte Kosten – setzt sich die Bundesregierung im Rahmen einer anspruchsvollen Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen mit Nachdruck ein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 12): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zur Verschiebung des Klimaziels von 40 Prozent von 2020 auf 2025, wonach „es zumindest debattierwürdig [ist], ob das Ziel nicht falsch gesetzt ist“ (siehe www.tagesspiegel. de/politik/energiewende-streit-um-das-deutsche-klimaziel-bis-2020/10934146.html), und mit welchen konkreten Maßnahmen will sie das 40Prozent-Ziel erreichen? Die Bundesregierung hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Pro-zent gegenüber 1990 zu reduzieren, im Koalitionsvertrag erneut bestätigt und hält an diesem Ziel weiter fest. Um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen, sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Die Bundesregierung erarbeitet deshalb derzeit ein Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Das Aktionsprogramm befindet sich derzeit in einer Phase intensiver Abstimmung zwischen den Ressorts. Nähere Informationen zu konkreten Maßnahmen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 15): Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der Energiewirtschaft und den Gewerkschaften über das perspektivische Ende der Kohleverstromung in Deutschland und den Übergang zu einer auf erneuerbaren Energien beruhenden Stromversorgung geführt und, wenn nein, warum nicht? Im Dezember dieses Jahres wird das Bundeskabinett den Fortschrittsbericht zum Energiekonzept und das Klimaschutzaktionsprogramm 2020 beschließen. In diesen wird analysiert, inwieweit wir unser nationales Klimaziel mit den bestehenden Maßnahmen erreichen und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu konkreten Inhalten von Fortschrittsbericht und Aktionsprogramm derzeit keine Aussage machen kann. In diesem Zusammenhang hat das Bundeswirtschaftsministerium auch Gespräche mit der Energiewirtschaft geführt. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 16): Hat die Bundesregierung Berechnungen darüber erstellen lassen, welchen Beitrag zum Klimaschutz eine vorzeitige Abschaltung der ältesten Kohlekraftwerke sowie ein CO2-Grenzwert haben würden, und, wenn ja, wie hoch wäre dieser – in Millionen Tonnen CO2? Die Bundesregierung hat keine Berechnungen zu einem CO2-Grenzwert durchgeführt, weil sie einen solchen als nationale Maßnahme europarechtlich für höchst zweifelhaft hält. Mögliche Wirkungen einer Abschaltung von Kohlekraftwerken würden von einer Vielzahl einzel- und gesamtwirtschaftlicher Faktoren abhängen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 17): Wann wird die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, angekündigte Clearingstelle für Dual-Use-Güter ihre Arbeit aufnehmen (vergleiche Reuters, 16. Oktober 2014), und wie konkret unterscheiden sich die damit verbundenen Entscheidungsverfahren zu den derzeitigen Verfahren – bitte umfassend darstellen? Die Clearingstelle hat am 6. November 2014 ihre Arbeit aufgenommen. An diesem Tag fand unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die erste Sitzung statt, an der Vertreter von Bundeskanzleramt, Auswärtigem Amt, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und Bundesnachrichtendienst teilgenommen haben. Die Clearingstelle dient der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren im Bereich Dual-use-Güter. Ergänzend zum bisher schriftlichen Verfahren werden die betroffenen Anträge in der Clearingstelle nach Vorlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zeitnah mit dem Ziel der gemeinsamen Sachverhaltsaufklärung, der Erörterung außen- und sicherheitspolitischer Belange und sonstiger entscheidungsrelevanter Erwägungen sowie einer schnellstmöglichen Entscheidungsfindung besprochen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 18): Wann wurde die im Jahr 2012 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigte Ausfuhr von 20 vollautomatischen Maschinenpistolen, Kaliber 9 mm vom Typ „Solid 2“, nach Saudi-Arabien, die die Royal Guard des Königreichs zum Zweck von Tests und Erprobung erhalten sollte (www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568345.html), realisiert, und inwieweit ist es infolge der nach meinen Informationen im Jahr 2012 von der Waffenfirma Sch. angekündigten möglichen Lieferung von bis zu 40 000 Waffen mit einem Auftragsvolumen von rund 48 Millionen Euro nach Saudi-Arabien zu entsprechenden Exportgenehmigungen gekommen? Das Ausfuhrvorhaben ist seitens des Unternehmens nach Erteilung der Genehmigung über die 20 Maschinenpistolen nicht realisiert worden. Eine Ausfuhr dieser Waffen nach Saudi-Arabien hat nicht stattgefunden. Die Gültigkeit der Genehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen. Exportgenehmigungen über etwaige weitere Lieferungen in diesem Zusammenhang nach Saudi-Arabien sind nicht erteilt worden. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 19): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der ukrainischen Regierung geplante Befestigungsanlage – unter anderem Art, Verlauf, Gesamtkosten, beauftragte Unternehmen – an der Grenze zu Russland, und kann die Bundesregierung die Aussage des ukrainischen Premierministers vom 15. Oktober 2014 bestätigen, dass die Europäische Union 20 Millionen US-Dollar für die Konstruktion der Mauer – die angeblich eine Stahlmauer sowie Wachtürme -umfassen soll – bereitgestellt habe (www.thedailybeast.com/articles/2014/10/27/the-great-wall-of-ukraine.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das ukrainische Kabinett am 25. Juni 2014 grundsätzlich den Bau einer Befestigungsanlage entlang der ukrainisch-russischen Grenze beschlossen. Zu der genauen baulichen Ausführung der Anlage sowie den Kosten liegen aus verschiedenen Pressemeldungen sehr unterschiedliche Angaben vor. Im ukrainischen Haushalt sollen bislang 7 Millionen Hrywnja (etwa 400 000 Euro) veranschlagt sein. Ob bereits Unternehmen beauftragt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EU keine Mittel gezielt für die Konstruktion einer derartigen Anlage bereitgestellt. Es gibt lediglich eine bereits seit 2011 laufende Zusammenarbeit der EU mit der Ukraine zur Schaffung eines integrierten Grenzmanagementsystems. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 20): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesetzgebung der selbsternannten sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk bezüglich sogenannter nicht traditioneller sexueller Orientierung, und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe gestellt? Nach Kenntnissen der Bundesregierung verbietet Artikel 31.3 der sogenannten Verfassung der Donezker Volksrepublik, DVR, gleichgeschlechtliche Formen von Partnerschaft und Zusammenleben („Jegliche Form der pervertierten Form des Zusammenlebens von Menschen des gleichen Geschlechts wird nicht anerkannt, nicht erlaubt und gesetzlich verfolgt.“). Eine ähnliche Regelung in der sogenannten Luhansker Volksrepublik ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Situation für Homosexuelle dürfte dort – auch aufgrund der insgesamt ablehnenden Haltung in der Mehrheitsbevölkerung – dennoch schwierig sein. Die Bundesregierung erkennt weder die Separatistengebiete noch ihre Führung an, verfolgt die Entwicklung in den Separatistengebieten jedoch sehr genau. Eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist mit unseren Werten unvereinbar. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-sache 18/3103, Frage 21): Wie ist der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die Ratifizierung der Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine, Moldawien bzw. Georgien, und welche Untersuchungen über die Auswirkungen der Abkommen in den drei Ländern – insbesondere über wirtschaftliche und soziale Aspekte sowie die Gefahr von Deindustrialisierungsprozessen – liegen der Bundesregierung vor, um die Konsequenzen der Anwendung bewerten zu können? Die Bundesregierung hat den Entwürfen für die Vertragsgesetze zu den drei Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien am 5. November 2014 zugestimmt. Im Anschluss wurden diese an Bundesrat und Bundestag übermittelt. Diese entscheiden selbst über den Zeitplan der Behandlung. Ziel der Assoziierungsabkommen sind die politische Assoziation und die Vertiefung der wirtschaftlichen Integration mit der EU, von der die Partnerländer in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht profitieren werden. Dies erfolgt in einem mehrjährigen Prozess. So soll beispielsweise die vollständige Umsetzung der tiefen und umfassenden Freihandelszone bis zu zehn Jahre dauern. Durch Übergangsfristen soll den Partnerländern ausreichend Zeit für die notwendigen inneren Modernisierungsprozesse gegeben und mögliche Belastungen durch die Reformprozesse abgemildert werden. Der gesamte Implementierungsprozess der Abkommen wird durch die EU eng begleitet, unter anderem im Rahmen von regelmäßig tagenden Assoziationsräten, und auch finanziell unterstützt. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 22): Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der politischen Orientierung der ukrainischen Sicherheitskräfte zieht die Bundesregierung aus der Ernennung des Vizekommandeurs des rechtsextremen Asow-Bataillons, Wadim Trojan, zum Chef der Miliz des Oblast Kiew, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen die Miliz im Gebiet Kiew gegenwärtig einer extremistischen Orientierung folgt. Sie wird aufmerksam beobachten, ob sich nach der Ernennung von Wadim -Trojan in der Arbeit der Miliz Veränderungen ergeben. Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass sich durch die Ernennung der Bedarf der Ukraine an einer umfassenden zivilen Sicherheitssektorreform verringert. Daher hält sie eine Beteiligung am Einsatz der beratenden Mission der EU für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine unverändert für geboten. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 23): Welche konkreten Aufgaben beim Aufbau eines zivilen Sicherheitssektors bekommt Kolumbien in dem am 17. Oktober 2014 bewilligten Einsatzplan, OPLAN, für die GSVP-Mission EUAM Ukraine, der dem Rat der Europäischen Union zur Billigung vorgelegt werden soll – I/A-Punkt-Vermerk vom 16. Oktober 2014? Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, PSK, beschloss am 17. Oktober 2014, alle Drittstaaten, mit denen ein GSVP-Beteiligungsabkommen besteht oder ein solches gerade verhandelt wird, einzuladen, sich an der geplanten zivilen, nichtexekutiven Mission EUAM Ukraine zu beteiligen. Zu diesen 16 Drittstaaten gehört auch Kolumbien. Zum aktuellen Zeitpunkt steht nach Kenntnis der Bundesregierung weder fest, ob Kolumbien sich personell an der Mission beteiligen wird, noch, um welche Aufgaben innerhalb der Mission es sich bei einer Beteiligung konkret handeln könnte. Ich verweise Sie im Übrigen auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3038 vom 3. November 2014. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 24): Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass der ukrainische Innenminister Arsen Awakow am 4. Januar 2014 den Vizekommandeur des Freiwilligenbataillons Asow, -Wadim Trojan, zum Chef der Miliz des Gebietes Kiew ernannt hat, der Mitglied der extrem rechten Partei „Patrioten der Ukraine“ ist, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus vor dem Hintergrund, dass insbesondere der extrem rechte ukrainische Freiwilligenverband Asow beispielsweise durch Amnesty International im September 2014 wegen schwerer Verbrechen in die Kritik geraten ist (www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2014 %2F11%2F05%2Fa0080&cHash=6fb273dd4d854e2e51c4e539f249d6ae)? Der Bundesregierung ist die Ernennung von Wadim Trojan bekannt. Sie wird aufmerksam verfolgen, ob sich infolge dieser Ernennung in der Arbeit der Miliz im Gebiet Kiew Veränderungen ergeben werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass alle Vorwürfe von Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen gegen Kräfte, die am bewaffneten Konflikt in der Ukraine beteiligt sind, aufgeklärt werden. Sie hat im Übrigen gegenüber der ukrainischen Regierung wiederholt betont, dass auch bei Maßnahmen, die das legitime Ziel der Sicherung der territorialen Integrität der Ukraine bezwecken, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden muss. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 25): Gegenüber welchen Regierungsvertretern hat die Bundesregierung die USA „fortgesetzt“, „eindringlich“, „mit Nachdruck“ oder „fortgesetzt eindringlich“ bis heute erfolglos gemahnt (vergleiche die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 18/3112 und 18/2794), einen im April 2014 versandten Fragenkatalog zur Rolle von US-Standorten in Deutschland bei US-Drohnenangriffen aufzuklären – um eine Nachverfolgung und gegebenenfalls eigene Kontaktaufnahme durch den Deutschen Bundestag zu ermöglichen, bitte den Namen und Dienstort der Regierungsvertreter sowie das Datum der jeweiligen Ansprache mitteilen –, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem sich nach ihrer Darstellung „wider Erwarten innerhalb der USA weiter hinziehenden Beantwortungsprozess“ (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2938)? Die Bundesregierung hat hierzu zahlreiche Gespräche mit der amerikanischen Regierung – US-Außenministerium, US-Verteidigungsministerium, US-Botschaft in Berlin sowie US Africa Command – in Berlin und Washington geführt und steht zu dem Fragenkomplex mit den amerikanischen Partnern fortgehend im Dialog. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 8 bis 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke in Bundestagsdrucksache 18/2938. Darin heißt es: Die Bundesregierung hat der amerikanischen Botschaft in Berlin im April 2014 einen Katalog mit Fragen über eine mögliche Beteiligung von deutschen Standorten der US-Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge übermittelt und mehrfach, zuletzt am 23. September 2014, gegenüber dem stellvertretenden AFRICOM-Befehlshaber, Generalleutnant Steven Hummer, die amerikanische Seite eindringlich an die Beantwortung der Fragen erinnert. Die amerikanische Seite hat eine Beantwortung in Aussicht gestellt, jedoch zuletzt mit Verweis auf den sich wider Erwarten innerhalb der USA weiter hinziehenden Beantwortungsprozess kein konkretes Zieldatum mehr genannt. Die Bundesregierung fordert die US-Seite weiter eindringlich zur Beantwortung des Fragenkatalogs auf. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Fragen 26 und 27): Welche Gründe gab es für die Bundesregierung, gegen die von Argentinien und weiteren Staaten eingebrachte Resolution für die Schaffung eines geordneten Staateninsolvenzverfahrens in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 9. September 2014 sowie gegen die „Hedgefonds-Resolution“ auf der zwei Wochen danach stattfindenden Tagung des VN-Menschenrechtsrates in Genf zu stimmen – vergleiche junge Welt vom 1. Oktober 2014? Inwieweit sieht die Bundesregierung durch ihr Abstimmungsverhalten die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit Argentinien belastet, und was wird die Bundesregierung tun, um Argentinien in der Auseinandersetzung mit den US-Hedgefonds zu unterstützen? Zu Frage 26: Die Bundesregierung hat mit Nein gestimmt, weil es ihrer Ansicht nach kontraproduktiv ist, diese Frage parallel zu den bereits involvierten Fachgremien auch in den Vereinten Nationen zu behandeln. Für die Behandlung der komplexen Fachfragen mit Blick auf überschuldete Staaten, zum Beispiel Fragen der Umschuldungsmodalitäten, gibt es zuständige und erfahrene Gremien wie den Internationalen Währungsfonds und den Pariser Club. Dort werden die vielfältigen und komplexen Teilaspekte in einem partizipativen Prozess beleuchtet und diskutiert. Auch in der Sache ist die argentinische Initiative in den Vereinten Nationen nach Einschätzung der Bundesregierung verfehlt: Wir treten ein für klare Regelungen in Anleihebedingungen, so wie diese auch für Staatsanleihen der Euro-Zone gelten. Auch der Internationale Währungsfonds arbeitet derzeit intensiv an diesem Ansatz. Bei der gerade in Verhandlung befindlichen Resolution des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Vereinten Nationen zur „Tragfähigkeit von Auslandsschulden und Entwicklung“ bringt sich Deutschland in enger -Koordination mit den anderen EU-Mitgliedstaaten kon-struktiv ein. Zu Frage 27: Die Beziehungen zwischen Deutschland und Argentinien sind trotz Unterschieden in einzelnen Fragen insgesamt freundschaftlich und belastbar. Nach Auffassung der Bundesregierung ändert sich dies nicht durch unterschiedliche inhaltliche und rechtliche Bewertungen in einer Einzelfrage. Bei der Auseinandersetzung zwischen Argentinien und den Hedgefonds handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen einem souveränen Staat und privaten – nicht deutschen – Unternehmen. Der Rechtsweg wurde im Zuge der Schuldenaufnahme von Argentinien und seinen Vertragspartnern frei gewählt und sollte jetzt nicht verlassen werden. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 28): Wie hoch ist die bei der internationalen Konferenz zur syrischen Flüchtlingskrise zugesagte Mittelerhöhung für humanitäre Hilfe im Ausland für 2014 konkret gegenüber der bisherigen Zahl von 387 Millionen Euro? Die im Einzelplan des Auswärtigen Amts in 2014 für humanitäre Hilfe im Ausland zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf 412 Millionen Euro: die von Ihnen erwähnten 387 Millionen Euro zuzüglich 25 Millionen Euro überplanmäßige Mittel zur Bekämpfung der Ebolakrise. Bei der internationalen Konferenz zur syrischen Flüchtlingskrise hat das Auswärtige Amt für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 jeweils 70 Millionen Euro – das heißt insgesamt 210 Millionen Euro – für Maßnahmen der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit der Syrien-Krise zugesagt. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 29): Welchen sachlichen Grund hat die Bundesregierung angesichts der aktuellen humanitären Großkrisen – Irak-Konflikt, Gaza-Krieg, Ebolakrise, Syrien, Südsudan und Zentralafrikanische Republik –, den Titel „Humanitäre Hilfe im Ausland“ um 38 Prozent im Haushalt 2015 zu kürzen? Die Bundesregierung plant keine Kürzung der humanitären Hilfe. Im Gegenteil: Wir haben dieses Jahr auf einen massiven Anstieg des humanitären Bedarfs verantwortungsvoll reagiert und unsere Hilfe auf ein Rekordniveau aufgestockt. Der humanitäre Bedarf ist gerade auch in den letzten Monaten mit den Krisen in Gaza, im Irak und in Afrika noch einmal erheblich angestiegen. Das Ausmaß der humanitären Krise im Irak und die durch Ebola verursachte Krise in Westafrika waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2015 nicht erkennbar. Wir müssen davon ausgehen, dass der humanitäre Bedarf im nächsten Haushaltsjahr immens bleiben wird. Diese Prognose ist Gegenstand der noch laufenden Haushaltsverhandlungen. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 30): Über welche eigenen Erkenntnisse, Mitteilungen aus -EU-Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Informationen verfügt die Bundesregierung zu Berichten, wonach libysche Milizen Fluchthelfer bedrohen, angreifen und bestehlen (taz.die tageszeitung vom 5. November 2014), und inwiefern kann oder will sie ausschließen, dass die Milizen nicht zuvor vom EU-Programm EUBAM ausgebildet worden waren? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Berichte, wonach libysche Milizen Menschenschmuggler bedrohen, angreifen oder bestehlen. Die EU und Deutschland sind aber seit langem sehr besorgt über den kriminellen Menschenschmuggel, der die Situation in Libyen ausnutzt, um Zehntausende Flüchtlinge aus Afrika und dem Nahen Osten unter -Inkaufnahme unverantwortlicher Gefahren nach Europa zu schleusen. Die Deutsche Botschaft in Libyen wurde am 28. Juli 2014 aus Sicherheitsgründen nach Tunis evakuiert und verfolgt von dort aus die Entwicklungen im Land mit all den Einschränkungen, die eine Evakuierung mit sich bringt. Der Bundesregierung liegen keinerlei Informationen zur Identität der Personengruppe vor, auf die sich der Fragesteller bezieht. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 31): Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu drohenden Landeverboten deutscher Airlines in Großbritannien und Mexiko machen, die von den Regierungen angedroht werden, weil deutsche Fluglinien nicht in ausreichendem Maße Fluggastdaten bereitstellen (The Guardian, 5. November 2014, www.heise.de, 31. Oktober 2014; bitte erläutern, welche Daten bereits geliefert bzw. nach Angaben beider Regierungen noch nicht geliefert wurden), und welche Schritte wurden – auch auf EU-Ebene – eingeleitet, um die Maßnahmen zu verhindern oder wenigstens aufzuschieben? Hintergrund der aktuellen Pressemeldungen zu potenziellen Landeverboten für deutsche Fluggesellschaften auf britischen Flughäfen sind die Forderungen britischer Behörden an alle Fluggesellschaften, die im Vereinigten Königreich landen, vorab Personendaten ihrer Passagiere aus dem maschinenlesbaren Teil von Reisedokumenten übermittelt zu bekommen – sogenannte Advance Passenger Information, API-Daten. Die Analyse von API-Daten hat aus Sicht des Vereinigten Königreichs vor dem Hintergrund der Problematik der Rückkehr bekannter ausländischer terroristischer Kämpfer besondere Relevanz. Beim API-Datensatz handelt es sich nicht um sogenannte Passenger Name Records, PNR. Solche Fluggastdaten aus den Buchungssystemen der Fluggesellschaften verlangt das Vereinigte Königreich von deutschen Fluggesellschaften bei Flügen aus Deutschland nicht. Deutsche Fluggesellschaften haben die Übermittlung der API-Daten ihrer Passagiere bislang wegen der fehlenden Rechtsgrundlage im deutschen Personalausweisgesetz, PAuswG, abgelehnt, dass das elektronische Auslesen von Personendaten aus dem Personalausweis nicht erlaubt. Demgegenüber dürfen Beförderungsunternehmen nach § 18 Absatz 4 des geltenden Passgesetzes personenbezogene Daten aus der maschinenlesbaren Zone des Passes elektronisch auslesen und verarbeiten, soweit sie aufgrund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zur Mitwirkung an Kontrolltätigkeiten im internationalen Reiseverkehr und zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichtet sind – biometrische Daten dürfen aber auch nach dem Passgesetz nicht ausgelesen werden. Um diese Diskrepanz zwischen Passgesetz und Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis auszuräumen, befürwortet das Bundesministerium des Innern eine Angleichung des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis an § 18 Absatz 4 des Passgesetzes. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag des Bundesministeriums des Innern befindet sich seit dem 17. Oktober 2014 in der Ressortabstimmung. Die Bundesregierung hat Vertretern der britischen Regierung die Rechtslage erläutert und zugesagt, sich um eine Lösung der Problematik zu bemühen. Was die Androhung von Landeverboten anbelangt, hat die Bundesregierung von der britischen Regierung bereits Signale erhalten, dass der britischen Regierung nicht an einer Eskalation gelegen ist. An mexikanische Behörden übermitteln deutsche Fluglinien, darunter Lufthansa, derzeit nur Standard-Passdaten, API-Daten, im Einklang mit dem Passgesetz und mit Annex 9 zum Chicagoer Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt. Seit Herbst 2012 fordern mexikanische Behörden von Fluggesellschaften mit Flugverkehr nach Mexiko jedoch zusätzlich die Übermittlung von PNR-Daten. Faktisch hat Mexiko europäischen Fluglinien bislang allerdings immer wieder Aufschub gewährt, zuletzt bis Ende 2014. Die mexikanische Regierung hat nach Kenntnissen der Bundesregierung weder gegenüber Vertretern der Bundesregierung noch gegenüber EU-Vertretern Landeverbote für deutsche Fluggesellschaften angedroht. Nach EU-Recht bedarf die Übermittlung von PNR-Daten an Drittstaaten einer Rechtsgrundlage. Vertreter der Bundesregierung haben die EU-Kommission mehrfach auf die Problematik angesprochen und schließlich angesichts der angedrohten finanziellen Sanktionen auch gefordert, dass die EU das Thema nicht auf Ebene der mexikanischen Fachbehörde erörtert, sondern auch auf politischer Ebene. Nunmehr haben die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst zugesagt, das Problem hochrangig mit Mexiko zu erörtern und sich um einen weiteren Aufschub zu bemühen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 33): Welche konkreten inhaltlichen Angaben kann die Bundesregierung hinsichtlich der auf dem Treffen der G-6-Innenminister mit US-Ministern in Paris besprochenen „Weiterentwicklung europäischer Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Thema ,Foreign Fighters‘ sowie die damit einhergehende Frage hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens gegen die Radikalisierung durch das Internet“ machen (Mitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 6. November 2014; bitte angeben, welches „gemeinsame Vorgehen“ verabredet wurde und wer für welche Vorhaben verantwortlich zeichnet), und welche ähnlichen Verabredungen wurden auf einem „Arbeitstreffen“ von Innenministern aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg zu „terroristischen Onlineaktivitäten“ getroffen, über das bislang nach einer Mitteilung des Innenministeriums von Österreich vom 27. Oktober 2014 nur bekannt ist, dass ein „Workshop zur Erarbeitung von Präventionsvideos“ geplant ist und die österreichische Innenministerin veranlasste, mit dem Internetkonzern Google zu erörtern, wie „terroristische Inhalte möglichst rasch aus dem Internet genommen werden [können], um keinen Keim zu säen“? Auf dem Treffen der Innenminister der G-6-Staaten haben sich die Minister zum Thema Foreign Fighters ausgetauscht. Dabei standen die Themen der EU-Fluggastdatenrichtlinie und die Prüfung effektiverer Kontrollen der Ein- und Ausreise an den Außengrenzen innerhalb des bestehenden Schengen-Rechtsrahmens im Vordergrund. Darüber hinaus ging es um die Frage, welche Antworten auf die im Internet stattfindende Radikalisierung gefunden werden können und die Notwendigkeit eines Dialogs mit Industrie und Internetprovidern. Auch bei dem Fünfländertreffen am 23./24. Oktober 2014 in Zürich – Österreich, Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg – lag der Schwerpunkt auf dem Thema Foreign Fighters. Auf Vorschlag Deutschlands wurde die Entwicklung eines gemeinsamen deutschsprachigen Aufklärungsangebots im Internet zur Aufklärung und Prävention vereinbart. Österreich kündigte einen Vorschlag für ein Aufklärungsvideo an. Bei beiden Treffen stimmten die Teilnehmer darin überein, dass der Umgang mit zurückkehrenden gewaltbereiten Dschihadisten eine enge Zusammenarbeit der Länder erfordere und Präventionsarbeit zum Beispiel in Form von Deradikalisierungsprogrammen erforderlich sei. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 34): Welche Gegenvorschläge sind von der Regierung in Kairo auf einen deutschen Entwurf eines Polizeiabkommens mit Ägypten eingegangen (Bundestagsdrucksache 18/2719), und wie wird die Bundesregierung darauf inhaltlich reagieren – sofern dies noch nicht endgültig festgelegt ist, bitte die aus Sicht der Bundesregierung kontroversen Punkte darlegen? Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen sieht die Bundesregierung von näheren Angaben zum Verhandlungsprozess ab. Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zur Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 26. September 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2719 zur Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien, mit der die im Wesentlichen inhaltsgleiche Frage bereits gestellt wurde. Die Bundesregierung hat hierauf in gleicher Weise geantwortet. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) (Druck-sache 18/3103, Frage 35): Inwiefern werden auch von Bundesbehörden in Datenbanken sogenannte ermittlungsunterstützende Hinweise gespeichert oder verarbeitet (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/14642), und auf welche technische, organisatorische und inhaltliche Weise werden diese von personengebundenen Hinweisen abgegrenzt? Die Polizeibehörden des Bundes speichern oder verarbeiten zurzeit keine ermittlungsunterstützenden Hinweise. Derzeit wird bundesweit abgestimmt, welche ermittlungsunterstützenden Hinweise eingeführt werden und wie sie definiert werden sollen. Die gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste unterscheiden sich von denen der Polizeien. Personengebundene Hinweise und ermittlungsunterstützende Hinweise im polizeirechtlichen Sinne werden hier nicht erfasst. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) (Druck-sache 18/3103, Frage 36): Auf welche Weise arbeiten deutsche Sicherheitsbehörden derzeit mit der türkischen Regierung bzw. mit Sicherheitsbehörden bei in der Türkei neu zu installierenden Systemen zur Grenzsicherung bzw. Grenzkontrolle und zum Grenzmanagement zusammen – bitte auch aufführen, worin Leistungen etwaiger Twinning-Projekte bestehen –, und welche Angaben sind der Bundesregierung diesbezüglich zu Herstellern und Funktionalitäten der genutzten Systeme bekannt? Deutschland führt im Rahmen der Vorverlagerungsstrategie zur Bekämpfung der illegalen Migration in den Herkunfts- und Transitstaaten Maßnahmen der grenz-polizeilichen Aufbauhilfe in der Türkei durch. Dadurch soll auch erreicht werden, die Türkei bei der Heranführung an die EU-Standards für den Grenzschutz zu unterstützen. Die Bundespolizei hat seit dem Jahr 2006 einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten an die Deutsche Botschaft nach Ankara entsandt. Die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit der Bundespolizei findet ausschließlich mit der türkischen Nationalpolizei statt. Eine Kooperation der Bundespolizei mit den türkischen Streitkräften, die für die Überwachung der Landgrenzen zuständig sind, erfolgt nicht. Die Türkei ist bemüht, die Vorgaben des Fahrplanes der Europäischen Union für die Visaliberalisierung zu erfüllen. Die Verbesserung des Grenzmanagements der Türkei ist darin ein wichtiger Aspekt. In diesem Zusammenhang streben die türkischen Grenzpolizeibehörden an, moderne Grenzkontrolltechnik einzusetzen. Sie sind dabei auch an deutscher Expertise interessiert. Im September 2014 fand daher im Rahmen des TAIEX-Förderprogrammes der Europäischen Union eine Einweisung türkischer Experten in das deutsche System der automatisierten Grenzkontrolle am Flughafen Frankfurt am Main statt. Darüber hinaus ist in der Zeit vom 24. bis 25. November 2014 eine weitere Einweisung einer türkischen Polizeidelegation am Flughafen Hamburg sowie eine Besichtigung der Bundesdruckerei in Berlin geplant. Die Türkei beabsichtigt, auf dem Flughafen -Atatürk in Istanbul ein System der automatisierten Grenzkontrolle zu implementieren. Von 2010 bis 2012 erfolgte die Umsetzung des Twinning Projektes „Training of the Border Police“. Ziel des Projektes war die Verbesserung der innerbehördlichen Trainingsfähigkeiten der an den Grenzübergängen eingesetzten Beamten der türkischen Nationalpolizei in Anlehnung an die Standards des Integrierten Grenzmanagements der Europäischen Union. Nach Abschluss des Projektes führt die Bundespolizei seit dem Jahr 2013 Maßnahmen zur Nachhaltigkeit im Sinne des Projekts zugunsten der türkischen Nationalpolizei durch. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 37): Wie geht die Bundesregierung mit den Informationen des internationalen Konsortiums investigativer Journalisten über die sogenannten Tax Rulings zwischen den Luxemburger Steuerbehörden und deutschen Unternehmen um (vergleiche www.sueddeutsche.de vom 6. November 2014: „Ärger im Steuer-Märchenland“), und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesregierung unterstützt die BEPS, „Base Erosion and Profit Shifting“-Initiative von OECD und G 20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen internationaler Unternehmen mit Nachdruck. Die Erkenntnisse des internationalen Konsortiums investigativer Journalisten werden derzeit ausgewertet und werden in die Beratungen im Rahmen der BEPS-Initiative einfließen. Die Bewertung der konkreten steuer-lichen Einzelfälle und die Durchführung der Steuergesetze obliegen den zuständigen Finanzbehörden der Länder. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 38): Welche Staaten haben bisher die multilaterale Vereinbarung zur Einführung des neuen OECD/G-20-Standards für den automatischen Austausch von Steuerinformationen, Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, nicht unterzeichnet, aber dennoch signalisiert, an diesem Informationsaustausch teilnehmen zu wollen, und auf welche steuererheblichen Informationen bezieht sich der neue Standard? Am 29. Oktober 2014 haben 51 Staaten und Jurisdik-tionen das Multilateral Competent Authority Agreement on Automatic Exchange of Financial Account Information, MCAA, unterschrieben. Die Bundesregierung sieht hierin einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung von mehr Transparenz im internationalen Steuerrecht. Bereits am 6. Mai 2014 hatten sich 48 Staaten im Rahmen des Finanzministertreffens des OECD Council zu einem weltweiten einheitlichen Standard für den automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten in Steuersachen als wirksames Instrument und Kernelement des Informationsaustauschs der Finanzverwaltungen untereinander bekannt. Diese 48 Staaten – hierzu zählen beispielsweise die Schweiz, Indien und die Vereinigten Staaten von Amerika – haben sich zu einer schnellstmöglichen Implementierung des weltweiten OECD-Standards entschlossen. Die sich hier erklärten Staaten sind nicht deckungsgleich mit den 51 Staaten und Jurisdiktionen, die am 29. Oktober das MCAA unterzeichnet haben. Den 51 Staaten werden somit noch weitere Staaten folgen und das MCAA unterzeichnen. Die auszutauschenden Informationen in Bezug auf jedes meldepflichtige Konto nach dem OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten sind: Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort – bei natürlichen Personen – jeder meldepflichtigen Person, die Inhaber des Kontos ist, sowie bei einem Rechtsträger, die entsprechenden Angaben der „dahinterstehenden“ meldepflichtigen natürlichen Person: Kontonummer, Name und gegebenenfalls Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts, Kontostand oder -wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahrs. Differenziert nach der Kontenart: Gesamtbruttobetrag der Zinsen oder Gesamtbruttoerlös aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen. Die Informationen werden von der zuständigen Behörde nach dem automatisierten Verfahren jährlich mit den anderen zuständigen Behörden ausgetauscht. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 39): Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei der steuerlichen Behandlung von Kosten für die Erstausbildung, nachdem der Bundesfinanzhof mit seinen Beschlüssen vom 17. Juli 2014 (VI R 2/12, VI R 8/12) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob das Abzugsverbot von Erstausbildungskosten als Werbungskosten mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und welche fiskalischen Mindereinnahmen ergeben sich, wenn Berufsausbildungskosten für die Erstausbildung vollständig als Werbungskosten abzugsfähig wären? Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Änderungsbedarf bei der steuerlichen Behandlung von Kosten für die Erstausbildung und wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Die Steuermindereinnahmen bei einem vollständigen Abzug aller Erstausbildungskosten als Werbungskosten hängen davon ab, welche mit der Erstausbildung verbundenen Kosten konkret in den Werbungskostenabzug einbezogen werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3103, Frage 40): Mit welchen finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt rechnet die Bundesregierung, sollte sich das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Bundesfinanzhofs anschließen, dass der gesetzliche Ausschluss von Kosten der Erstausbildung von den Werbungskosten verfassungswidrig ist (Beschlüsse vom 17. Juli 2014, VI R 2/12, VI R 8/12)? Die Steuermindereinnahmen bei einem vollständigen Abzug aller Erstausbildungskosten als Werbungskosten hängen davon ab, welche mit der Erstausbildung verbundenen Kosten konkret in den Werbungskostenabzug einbezogen werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 41): Wie kann bei einer Integration des Solidaritätszuschlags, SolZ, in den Einkommensteuertarif berücksichtigt werden, dass nach derzeitiger Rechtslage bei der Ermittlung des SolZ die Freibeträge für Kinder stets zu berücksichtigen sind, hingegen bei der Berechnung der Einkommensteuer im Rahmen der Veranlagung eine Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Steuerminderung durch die Freibeträge für Kinder erfolgt, und inwieweit kann bei der Integration des SolZ in den Einkommensteuertarif die bisherige Freigrenze des SolZ berücksichtigt werden? Eine mögliche Integration des Solidaritätszuschlags in den Einkommensteuertarif ist derzeit in der Diskussion. Denkbar sind hierbei verschiedene Varianten, daher kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 42): Wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr den Kinderfreibetrag anheben, um die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums von Kindern bei den Eltern steuerlich zu berücksichtigen (vergleiche Neunten Existenzminimumbericht aus dem Jahr 2012), und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zur Einführung eines gestaffelten Freibetrags für Alleinerziehende bisher unternommen? Das Meinungsbild über mögliche Gestaltungen ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 43): Welche fiskalischen Mehreinnahmen entstehen, wenn Gutscheine von Arbeitgeberinnen bzw. -gebern an Arbeitnehmerinnen bzw. -nehmer, die auf einen Geldbetrag lauten und zum allgemeinen Bezug aus einem Warensortiment bis zum Wert von 44 Euro pro Monat berechtigen, nicht mehr in den Anwendungsbereich der Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes, EStG, einbezogen werden, und befürwortet die Bundesregierung eine derartige Änderung bei der Besteuerung von Gutscheinen? Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 7. November 2014 zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften unter Ziffer 11 zu Artikel 4 eine Neuregelung vorgeschlagen, wonach Gutscheine an einen Arbeitnehmer, die auf einen Geldbetrag lauten, nicht mehr unter die monatliche 44-Euro-Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz fallen. Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag und insbesondere die Folgen seiner Umsetzung auf die Wirtschaft prüfen. Würden die von Ihnen genannten Gutscheine nicht mehr als Sachbezug im Sinne des § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetzes angesehen, so dürften jährliche Steuermehreinnahmen im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich eintreten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/3103, Frage 44): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die aktuelle Regelung des § 50 i EStG Familienunternehmen in Deutschland schadet, weil sie die Sammlung von internationalen Erfahrungen der nächsten Unternehmergeneration bei Dritten und/oder im eigenen Unternehmen erschwert und damit die notwendige Internationalisierung der Nachfolgegeneration behindert, und beabsichtigt die Bundesregierung, deswegen gesetzliche Änderungen vorzunehmen? § 50 i Einkommensteuergesetz, EStG, soll für sogenannte Altfälle deutsche Besteuerungsrechte an künftigen Gewinnen aus der Veräußerung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen sicherstellen, wenn der Beteiligte im Ausland ansässig ist. § 50 i Absatz 2 EStG, der mit dem Kroatien-Anpassungsgesetz eingeführt worden ist, flankiert § 50 i Absatz 1 EStG. Es waren Gestaltungsmodelle zur Umgehung der Vorschrift bekannt geworden. Die Ergänzung der Vorschrift um den Absatz 2 wird kritisiert. So soll sie vorübergehende Auslandsaufenthalte der Nachfolgegeneration von Familienunternehmen erschweren. Wir werden mit den obersten Finanzbehörden der Länder prüfen, ob und inwieweit die Kritik berechtigt ist und welche Folgerungen gegebenenfalls daraus zu ziehen sind. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. November 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. November 2014 6079 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 6116 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. November 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 12. November 2014 6117