Plenarprotokoll 18/72 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung 6803 A Zusätzliche Ausschussüberweisungen 6803 B Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte anlässlich des Inter-nationalen Tages der Menschen mit Be-hinderungen – Mehr Teilhabe eröffnet neue Perspektiven 6803 B Verena Bentele, Beauftragte der Bundes-regierung für die Belange behinderter Menschen 6803 C Katrin Werner (DIE LINKE) 6804 C Uwe Schummer (CDU/CSU) 6805 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6807 A Dr. Martin Rosemann (SPD) 6808 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6808 C Kerstin Tack (SPD) 6808 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 6810 A Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6810 D Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) 6811 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Erster Fortschrittsbericht – Energiewende und Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz 6812 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6812 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6814 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6814 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 6814 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6814 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 6814 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6814 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6815 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6815 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6815 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6816 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6816 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6816 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 6817 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6817 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6818 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6818 B Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6819 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6819 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 6819 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6819 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 6819 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB 6820 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6820 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6820 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6820 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6821 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6821 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6821 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6822 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6822 C Manfred Grund (CDU/CSU) 6823 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6823 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6824 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 6824 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB 6825 B Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksachen 18/3360, 18/3401 6825 B Dringliche Frage 1 Jan van Aken (DIE LINKE) Einstellung der Nahrungsmittelhilfe der Vereinten Nationen für syrische Flücht-linge in den Nachbarstaaten Syriens Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 6825 C Zusatzfragen Jan van Aken (DIE LINKE) 6825 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6826 B Mündliche Frage 3 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erleichterung der Aufnahme einer Be-schäftigung im Rentenalter Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 6826 D Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6827 A Mündliche Frage 4 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterzeichnung des Veterinärprotokolls mit China für den Export von Pferden und Anerkennung des Verarbeitungs-standards in der Schweinefleischerzeu-gung Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretä-rin BMEL 6827 D Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6828 A Mündliche Frage 5 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahl der nach China exportierten Pferde in den letzten drei Jahren Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretä-rin BMEL 6828 D Zusatzfrage Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6829 A Mündliche Frage 9 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der geltenden Regelungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Bundesministerien Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 6829 C Zusatzfrage Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6829 D Mündliche Frage 10 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Freigabe der bisher verschreibungs-pflichtigen Pille danach Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 6830 C Zusatzfragen Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6830 D Mündliche Frage 11 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begleitende Regelungen zur Freigabe der Pille danach Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 6831 D Zusatzfrage Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6832 A Mündliche Frage 14 Sabine Leidig (DIE LINKE) Auftragsvergabe des Eisenbahn-Bundesamtes hinsichtlich des Projektes Stutt-gart 21 in den Jahren 2011 bis 2013 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6832 C Zusatzfragen Sabine Leidig (DIE LINKE) 6832 C Mündliche Frage 15 Sabine Leidig (DIE LINKE) Sondergenehmigung für den geplanten Mischverkehr auf der Filderstrecke bis 2030 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6833 C Zusatzfragen Sabine Leidig (DIE LINKE) 6833 C Heike Hänsel (DIE LINKE) 6834 A Herbert Behrens (DIE LINKE) 6834 B Mündliche Frage 16 Herbert Behrens (DIE LINKE) Gewerbliche Schutzrechte der Toll Coll-ect GmbH im Zusammenhang mit dem Maut-erfassungssystem Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6834 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 6834 C Mündliche Frage 17 Herbert Behrens (DIE LINKE) Prüfung der Optionen zur Weiterführung der Lkw-Mauterhebung nach Ablauf des bisherigen Betreibervertrages mit der Toll Collect GmbH Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6835 A Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 6835 A Sabine Leidig (DIE LINKE) 6835 C Mündliche Frage 24 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesamtkosten des AVR Jülich seit der Stilllegung im Jahr 1988 Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 6836 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6836 B Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbringung der in Ahaus lagernden Cas-toren mit Brennelementen in die USA Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 6837 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6837 B Mündliche Frage 27 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschluss der „Tweede Kamer“ des nie-derländischen Parlaments zur Ablehnung der ISDS-Klausel in CETA und TTIP Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 6837 C Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6837 D Klaus Ernst (DIE LINKE) 6838 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6839 C Mündliche Frage 33 Heike Hänsel (DIE LINKE) Abschluss eines Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutsch-land und Mexiko Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6840 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 6840 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6841 B Mündliche Frage 34 Heike Hänsel (DIE LINKE) Beräumung von deutscher Munition auf Übungsgeländen der Bundeswehr in -Afghanistan Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6842 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 6842 B Mündliche Frage 45 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellung des strafrechtlichen Ermitt-lungsverfahrens gegen unbekannt betref-fend das Abhören des Handys der Bun-deskanzlerin Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 6843 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6843 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6843 D Mündliche Frage 46 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inanspruchnahme der privaten Alters-vorsorge Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6844 A Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6844 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Ra-tes zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Ver-fahrens für geringfügige Forderungen und der -Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des -Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Ein-führung -eines Europäischen Mahnver-fahrens – KOM(2013) 794 endg.; Rats-dok. 16749/13 Drucksachen 18/419 Nr. A.48, 18/2647, 18/3385, 18/3427 6845 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Frakti-on DIE LINKE: Pläne zur künftigen Ge-staltung des Solidaritätszuschlags 6845 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 6846 A Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 6847 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6848 B Dr. Carsten Sieling (SPD) 6849 C Olav Gutting (CDU/CSU) 6850 D Dr. Axel Troost (DIE LINKE) 6852 A Johannes Kahrs (SPD) 6853 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6854 B Matthias Hauer (CDU/CSU) 6855 C Bernhard Daldrup (SPD) 6856 D Uwe Feiler (CDU/CSU) 6858 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) 6859 B Nächste Sitzung 6860 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6861 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Kostenabschätzung für eine Stabilisie-rung des Sicherungsniveaus der gesetzli-chen Rentenversicherung ab 2024 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 6861 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Finanzbedarf für die staatliche Gesamt-förderung der privaten Altersvorsorge Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 6861 C Anlage 4 Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Zusammenhänge zwischen Herbizidexposition und Unfruchtbarkeit bei Männern Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretä-rin BMEL 6862 B Anlage 5 Mündliche Frage 7 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie zur Ermöglichung nationaler Anbauver-bote für gentechnisch veränderte Pflan-zen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretä-rin BMEL 6862 D Anlage 6 Mündliche Frage 8 Katrin Kunert (DIE LINKE) Audit zum Entschädigungsverfahren für die Radarstrahlengeschädigten der Bun-deswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 6863 B Anlage 7 Mündliche Frage 12 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wirksamkeit des Cannabisverbotes Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 6863 D Anlage 8 Mündliche Frage 13 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Studien zum Cannabiskonsum in den US-Bundesstaaten Colorado und Washington Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 6864 A Anlage 9 Mündliche Frage 18 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Finanzierung und Fertigstellung der Bun-desstraße 172 b Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6864 B Anlage 10 Mündliche Frage 19 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Realisierung und Finanzierung des drit-ten Bauabschnittes der Bundesstraße 169 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI 6864 C Anlage 11 Mündliche Frage 20 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verteilung der Bundesmittel für den Hochwasserschutz Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 6864 D Anlage 12 Mündliche Frage 21 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung von CO2-Grenzwerten für Kraftwerke Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 6865 B Anlage 13 Mündliche Frage 22 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vom BMUB bei der bayerischen Regie-rung erbetene Informationen zum Atom-kraftwerk Gundremmingen Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 6865 C Anlage 14 Mündliche Frage 23 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeit- und Kostenplan hinsichtlich des Umgangs mit dem hochradioaktiven Müll aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 6865 D Anlage 15 Mündliche Frage 26 Niema Movassat (DIE LINKE) Studie zu den möglichen Folgen des Frei-handelsabkommens TTIP für Entwick-lungsländer Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 6866 B Anlage 16 Mündliche Fragen 28 und 29 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haushaltsrelevante Maßnahmen des Na-tionalen Aktionsplans Energieeffizienz im Jahr 2015 und Auswirkungen auf das Energieeinsparpotenzial Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 6866 C Anlage 17 Mündliche Frage 30 Niema Movassat (DIE LINKE) Fragenkatalog der Bundesregierung be-züglich der vom United States Africa -Command in Stuttgart unterstützten Drohnenangriffe Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6866 D Anlage 18 Mündliche Frage 31 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Beteiligung der rechten „Radikalen Par-tei“ an der neuen ukrainischen Koalition Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6867 A Anlage 19 Mündliche Frage 32 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Umsetzung der verhängten EU-Strafmaßnahmen gegen Russland durch Serbien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6867 B Anlage 20 Mündliche Fragen 35 und 36 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) UN-Mandat für die ISAF-Nachfolgemission Resolute Support Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6867 C Anlage 21 Mündliche Frage 37 Andrej Hunko (DIE LINKE) Positionierung der Bundesregierung im Zusammenhang mit einer VN-Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus und Rassismus Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 6868 A Anlage 22 Mündliche Frage 38 Andrej Hunko (DIE LINKE) Gefährdungsaspekte und Abwehr unbe-mannter Luftfahrzeuge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6868 B Anlage 23 Mündliche Frage 39 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Maßnahmen und Projekte des Strategie- und Forschungszentrums Telekommuni-kation zu Fragen der Telekommunikati-onsüberwachung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6868 D Anlage 24 Mündliche Frage 40 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Zukünftige EU-Migrationspolitik an den Außen- und Binnengrenzen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6869 A Anlage 25 Mündliche Frage 41 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Erkenntnisse aus der Smart-Borders-Studie und Positionierung hinsichtlich ei-ner Nutzung des Entry-Exit-Systems zu Strafverfolgungszwecken Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6869 C Anlage 26 Mündliche Frage 42 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Vermeidung einer Kompromittierung von IT-Systemen durch eine Key-Recovery-Verpflichtung von Unternehmen gegen-über den USA Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6869 D Anlage 27 Mündliche Frage 43 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortgeltung der Verpflichtungserklärung bei syrischen Flüchtlingen auch nach der Flüchtlingsanerkennung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6870 A Anlage 28 Mündliche Frage 44 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haushaltsmittel für die zivilgesellschaft-liche Präventionsarbeit im Bereich des gewaltbereiten Islamismus Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 6870 C Anlage 29 Mündliche Frage 47 Klaus Ernst (DIE LINKE) Verordnungsentwurf des Bundesministe-riums der Finanzen für die Produktin-formationsstelle Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6870 D Anlage 30 Mündliche Frage 48 Klaus Ernst (DIE LINKE) Finanzierung staatlicher Infrastruktur-projekte durch private Investoren Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 6871 C 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsident Peter Hintze: Die Sitzung ist eröffnet. Interfraktionell ist vereinbart worden, nach der Fragestunde als Zusatzpunkt ohne Debatte die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung zur Ein-führung eines europäischen Verfahrens für gering-fügige Forderungen und der Verordnung zur Ein-führung eines Europäischen Mahnverfahrens auf Drucksache 18/419 Nr. A.48 aufzurufen. Des Weiteren soll die Unterrichtung der Bun-desregierung über den Bericht über die Einlegung eines Parlamentsvorbehalts gemäß § 8 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union auf Drucksache 18/3385 federführend dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie dem Aus-schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen werden. Schließlich soll der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung auf Drucksa-chen 18/2586 und 18/3008 sowie die Beschluss-empfehlung hierzu auf Drucksache 18/3241 an den federführenden Haushaltsausschuss und der Gesetzentwurf zusätzlich zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Aus-schuss für Arbeit und Soziales und an den Aus-schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurücküberwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre kei-nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Vereinbarte Debatte anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen – Mehr Teil-habe eröffnet neue Perspektiven Für die Bundesregierung erteile ich der Beauf-tragten für die Belange behinderter Menschen, Ve-rena Bentele, das Wort. (Beifall im ganzen Hause) Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregie-rung für die Belange behinderter Menschen: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr ver-ehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich stehe richtig gerne heute hier, um am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zu Ihnen zu sprechen. Ich wurde vor einigen Tagen gefragt, ob wir diesen Tag eigentlich noch brauchen. Und, wie Sie sich denken können, als Beauftragte der Bundesregierung ist meine Antwort ein klares Ja. (Beifall im ganzen Hause) Denn dieser Tag gibt uns die Gelegenheit, immer wieder zu gucken: Welchen Weg haben wir noch vor uns und was ist noch zu tun, bis wir in einer inklusiven Gesellschaft leben? Es gibt – das können Sie mir glauben – noch viel zu tun, beispielsweise, wenn es um die neue Eingliederungshilfe, um die Reform, die uns so wichtig ist, geht. Für Menschen mit Behinderung muss es selbstverständlich sein, dass sie Hilfen aus einer Hand bekommen. (Beifall im ganzen Hause) Wir brauchen meiner Ansicht nach vor allem ei-ne unabhängige Beratung. Wir brauchen aber auch Leistungen, die für jeden Menschen immer von einer Ansprechpartnerin oder einem An-sprechpartner einer Behörde erbracht werden. (Beifall bei der SPD und der LINKEN so-wie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In unserer modernen technologisierten Welt muss es möglich sein, dass sich die Akten und die Ab-läufe bewegen und nicht die Menschen ihren Leis-tungen nachlaufen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland müssen ebenfalls die Hürden immer noch selbst beseitigen, wenn sie die Potenziale und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung sehen und einsetzen wollen. Es muss aber für Un-ternehmen, die Menschen mit Behinderung be-schäftigen wollen, weil sie deren Kompetenzen er-kennen und sie damit als großen Gewinn ansehen, möglich sein, sie einstellen zu können, ohne dass ihnen Steine in den Weg gelegt werden. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für mich ist jedenfalls klar: Arbeit muss sich lohnen, und zwar für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderung. Das erreichen wir nur, wenn wir endlich die Einkommens- und Ver-mögensanrechnung abschaffen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für Menschen mit Behinderung ist es heute nicht möglich, ein Vermögen anzusparen, für die Aus-bildung der Kinder zu sorgen oder, wie vielleicht viele von Ihnen schon geplant haben, einen Weih-nachtsurlaub zu machen; denn dafür fehlt schlicht das Geld. Mit 2 600 Euro ist schnell eine Grenze für Wünsche und Träume erreicht, selbst wenn wir keinen übermäßigen Anspruch haben. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass jeder Mensch von seinem Einkommen und Vermögen so viel haben darf und haben kann – auch wenn er einen hohen Assis-tenzbedarf hat –, dass am Ende des Tages auch eine selbstbestimmte Teilhabe durch eigene Mittel möglich ist. (Beifall im ganzen Hause) Darüber hinaus dürfen wir natürlich die Kinder und Jugendlichen nicht vergessen. Ich plädiere deswegen ganz eindeutig für die sogenannte gro-ße Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Kinder und Jugendliche sind in erster Linie Kin-der und Jugendliche. Sie sollen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe ihre Unterstützung bekommen und als Kinder und als Jugendliche behandelt und gesehen werden. So setzen wir die UN-Behindertenrechtskonvention um. (Beifall im ganzen Hause) Das bringt mich zu meinem letzten Punkt. Am 7. Juli 2011 wurde hier im Deutschen Bundestag beschlossen, dass Kinder und Jugendliche, die in Heimen der Behindertenhilfe Missbrauch erlitten haben, nicht weiter aus dem Heimerziehungs-Fonds ausgeschlossen werden sollen. Lassen Sie uns hier – darum bitte ich inständig – eine Lösung suchen, um auch diese Menschen mit Behinde-rung zu entschädigen, und dafür sorgen, dass auch sie einen Ausgleich für erlittenes Leid be-kommen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für mich ist dieser Tag ein guter Tag. Viele Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung werden heute Veranstaltungen und Aktionen machen, bei denen ich den einen oder die andere von Ihnen mit Sicherheit sehe. Ich freue mich auf gute Diskussionen und darauf, dass wir das, was wir heute planen und wofür wir heute einstehen, auch tun. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen einen guten Internationalen Tag für die Rechte der Menschen mit Behinde-rung. (Anhaltender Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN – Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Katrin Werner, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Katrin Werner (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau -Bentele, am 3. Dezember 1993 wurde der Welttag der Menschen mit Behinderungen ins Leben geru-fen. Viel ist zumindest seitdem auf dem Papier passiert. Wir haben eine UN-Behindertenrechtskonvention, die allen Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte zuspricht wie auch Menschen ohne Behinderung. Aber an deren Umsetzung mangelt es. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben ein Behindertengleichstellungsgesetz, das einer Überarbeitung bedarf. Wir haben ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, einen neuen Teilhabebericht, einen laufenden Prozess zu einem Bundesteilhabegesetz und vieles mehr. Aber ist der heutige Welttag der Menschen mit Behinderungen der Bundesregierung wirklich wichtig? Letzte Woche wurde eine Debatte zum heutigen Tag vereinbart, und zwar mit einer De-battenzeit von nur 38 Minuten. Warum nicht mehr? Die aktuellen Anträge der Oppositionsparteien werden einfach diese Woche Donnerstag irgend-wann zu später Stunde unter Tagesordnungs-punkt 33 „Abschließende Beratungen ohne Aus-sprache“ behandelt. Meine Damen und Herren, wir sind in Deutsch-land noch meilenweit von einer inklusiven Gesell-schaft entfernt, an der jeder Mensch selbstbe-stimmt und gleichberechtigt teilhaben kann – egal ob jung oder alt, egal ob mit Beeinträchtigung o-der ohne, egal ob mit Migrationshintergrund oder ohne. Seien wir alle hier doch mal ehrlich zu uns sel-ber. Zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft bedarf es auch eines Blicks in die Kommunen. Was hilft den Kommunen ein Nationaler Aktions-plan auf Bundesebene, was hilft ihnen ein Akti-onsplan auf Landesebene, wenn es an den ent-sprechenden Maßnahmen für Barrierefreiheit vor Ort mangelt? In Kindergärten, Schulen, Turnhallen wurde jahrelang zu wenig investiert; der Putz fällt von den Wänden, oder es muss wegen Schim-melbefall geschlossen werden. Unsere Straßen sind marode. Investieren Sie endlich bedarfsorien-tiert in eine barrierefreie In-frastruktur! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deutschland wird sich im März 2015 einer Prü-fung durch die UN unterziehen. Ich bin mir sicher, dass sich dabei herausstellen wird: Der deutschen Behinderten-politik fehlt weitgehend die Men-schenrechtsperspektive. Das trifft zum Beispiel Flüchtlinge mit Behinderungen besonders hart. Es mangelt an barrierefreien Erstaufnahmeeinrich-tungen und auch an angemessener ärztlicher Ver-sorgung und vielem mehr. Das, meine Damen und Herren, ist nicht mehr hinnehmbar! (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]) In den kommenden 15 Tagen begehen wir drei UN-Menschenrechtstage: den heutigen Welttag der Menschen mit Behinderung, am 10. Dezember den Welttag der Menschenrechte und am 18. De-zember den Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten. Das ist gut so, und das begrüßen wir alle ausdrücklich. Frau Bentele, Ihre Wünsche haben wir alle ver-nommen, und ich möchte, dass wir gemeinsam dafür streiten, sie zu erfüllen. (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Ich möchte einen Teil der Forderungen vonseiten der Linken wiederholen: Die Behindertenpolitik der Bundesrepublik muss konsequent unter einen Menschenrechtsblickwin-kel gestellt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinde-rung aufgrund eines Bedarfs an Assistenz arm-gemacht werden. Wie notwendig es ist, daran et-was zu ändern, hat die Trierer Richterin Nancy Poser in der Anhörung am ei-genen Beispiel dar-gestellt: Sie darf nicht mehr als 2 600 Euro anspa-ren; jede Summe darüber hinaus wird ihr abgezo-gen. Was macht sie, wenn mal das Auto kaputt ist? Wer soll das finanzieren? Sie muss immer wieder auf ihre Eltern zurückgreifen. Meine Da-men und Herren, das darf nicht sein! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir fordern eine den Bedürfnissen entspre-chende einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz für alle Lebenslagen und gesellschaftlichen Bereiche. (Beifall bei der LINKEN) Das bedeutet: Assistenz in der Kindertagesstätte, Assistenz im Praktikum, Assistenz bei der Erzie-hung von Kindern, aber auch Assistenz im Ehren-amt. Wir fordern eine Überprüfung aller Bundesge-setze. Schließlich hat sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der Behindertenrechts-konvention dazu verpflichtet, alle Gesetze ent-sprechend der Konvention anzupassen. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern die freie Wahl von Wohnort und Wohnform. Niemand darf aufgrund seines hohen Assistenzbedarfs gezwungen werden, im Heim zu leben. Wir fordern, dass Flüchtlingen mit Behinderun-gen die gleichen Rechte eingeräumt werden wie anderen Menschen mit Behinderungen. Wir fordern Leistungen aus einer Hand und nicht von verschiedenen Ämtern. Und ja, schaffen Sie den Dschungel an Bürokratie ab! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir fordern eine stärkere Förderung von Integ-rationsbetrieben und die Schaffung von Alternati-ven zu Werkstätten für Menschen mit Behinde-rung. Wir fordern, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung nicht länger unter Kostenvorbehalt gestellt werden. Die schwarze Null darf nicht weiter im Zentrum stehen, wenn sie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention verhindert. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen die Brille des Geldes absetzen und weg von der schwarzen Null des Herrn Finanzmi-nister, der sich die schwarze Null heute noch schönredet, die aber unseren Kindern morgen auf die Füße fällt. Ich weiß, ich habe meine Redezeit überzogen; aber ich möchte mit einem Appell an uns alle schließen: Gehen wir alle am Montag in unsere Wahlkreise und machen wir uns stark für die Er-stellung und Umsetzung von bedarfsorientierten kommunalen Aktionsplänen! Bitte verneinen Sie nicht von vornherein die Erfüllung wichtiger Forde-rungen mit dem Argument der Kosten. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Uwe Schummer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Uwe Schummer (CDU/CSU): Verehrtes Präsidium! Meine Damen! Meine Her-ren! Dass wir die Parlamentswoche mit einer De-batte anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen starten, zeigt die Gewichtigkeit dieser Debatte. Ob wir jetzt 31 Minuten oder 45 Minuten debattieren, das ist marginal. Entscheidend ist, dass unsere Worte und Taten überzeugen, dass wir die Herzen und Köpfe der Menschen erreichen und dass die Gro-ße Koalition ihre Projekte zur Inklusion in der Ge-sellschaft mit der Bundesregierung zügig voran-treibt. Hier wurde bereits ein gutes Stück Arbeit geleistet. Deshalb bin ich froh, dass diese Debatte zu diesem Zeitpunkt geführt wird. Das zeigt, wie wichtig uns dieses Thema ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Über-zeugen reicht nicht! Umsetzen!) Zurzeit leben in Deutschland 7 Millionen Men-schen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, davon er-halten etwa 700 000 Menschen, die eine wesentliche Einschränkung haben, Leistungen aus der Wiedereingliederungshilfe. Nur 5 Prozent der Menschen mit Behinderungen ist diese Behin-derung angeboren, bei 95 Prozent ist sie im Laufe des Lebens eingetreten, und dies kann jeden Menschen treffen. Bei vielen Diskussionen und Veranstaltungen im Behindertenbereich stelle ich fest, dass sich eine Gruppe von etwa 10 Prozent intensiv mit dem Thema Behinderung beschäftigt, wir aber immer noch Probleme haben, die übrigen 90 Prozent der Gesamtgesellschaft zu erreichen. Wir brauchen insofern eine Gesinnungsreform, eine Zuständere-form, wir müssen Aufklärungsarbeit leisten, disku-tieren und informieren. Hier sind wir alle gefordert. Lassen Sie uns den heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung nutzen, um zu hel-fen, dass Projekte vor Ort umgesetzt werden, und um das Thema in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Die Reform der Eingliederungshilfe ist ein Großprojekt der Großen Koalition. Die Zielsetzung ist: So viel Teilhabe wie möglich, so viel Unter-stützung wie nötig. Selbstbestimmung, Wahlfrei-heit und persönliche Entfaltung – das sind Grundsätze eines modernen Teilhaberechts. Wer es in der Zukunft besser machen will, der muss auch die Vergangenheit aufarbeiten. Ich bin schon etwas erschrocken, dass dem Vorschlag des Bundes, einen zweiten Entschädigungsfonds für missbrauchte behinderte Heimkinder zu bilden – die Kirchen haben schon signalisiert, dabei mit-zumachen –, nur Bayern zugestimmt hat, während alle anderen Bundesländer derzeit aber auf der Bremse stehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Corinna Rüffer [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]) Hier stehen wir alle in der Pflicht. Wer sich schon auf Landesebene nicht durchsetzt oder nicht die richtige Philosophie umsetzen will, der wird natür-lich auch bei einem so großen Projekt wie der Schaffung eines Teilhabegesetzes nicht vorneweg gehen. Ich appelliere an uns alle, die Ministerprä-sidenten in den jeweiligen Bundesländern aufzu-fordern, zügig eine Regelung für die Entschädi-gung missbrauchter behinderter Heimkinder auf den Weg zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Etwa 1 Million schwerbehinderter Menschen ar-beiten auf dem ersten Arbeitsmarkt; zwei Drittel dieser 986 000 Menschen in privaten Unterneh-men. 300 000 sind in Werkstätten tätig. Die Aus-gleichsabgabe umfasst ein Gesamtvolumen von 531 Millionen Euro im Jahr. Davon werden etwa 167 Millionen Euro von den Unternehmen abgeru-fen, um die Finanzierung der behindertengerech-ten Umgestaltung von Arbeitsplätzen sicher-zustellen. Eine Umfrage des Handelsblattes hat nun ergeben, dass offenkundig jedem vierten Un-ternehmer die Möglichkeit, Finanzhilfen aus dem Ausgleichsfonds zu erhalten, nicht bekannt ist. Es ist schon merkwürdig, dass ich als Unternehmer weiß, dass ich bezahlen muss, wenn ich die Quote nicht erfülle, aber nicht weiß, dass ich aus dem Fonds Geld entnehmen kann, damit ich im eige-nen Betrieb für Barrierefreiheit sorgen kann, um damit motivierte Beschäftigte an mein Unterneh-men zu binden. Deshalb ist die Aufklärungsarbeit auf dem ers-ten Arbeitsmarkt so wichtig; denn schwerbehin-derte Menschen im Unternehmen sind ein großes Potenzial, das es auszubauen gilt. Darauf hinzu-weisen, ist eine ganz wichtige Maßnahme, die wir uns auch am heutigen Tag ins Gedächtnis rufen sollten. Es darf keine Unternehmen ohne Barriere-freiheit geben. Viele finanzielle Hilfen sind mög-lich, um schwerbehinderte Menschen zu beschäf-tigen. Es muss nur bekannt gemacht werden, dass es sie gibt. 82 Prozent der Unternehmer, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sagen – so das Handelsblatt –: Es gibt keinen Leis-tungsunterschied zu anderen Beschäftigten; es handelt sich vielmehr um motivierte, qualifizierte und hochproduktive Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter. – Das sollte auch den anderen Unternehmen eine Lehre sein, ihre Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung menschengerecht umzugestal-ten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Ich möchte an dieser Stelle den Zehntausenden von Schwerbehindertenvertretern gratulieren, die in diesen Tagen ihre Ämter neu übernehmen. Bis Ende November wurden die Schwerbehinderten-vertreterwahlen durchgeführt. Die Schwerbehin-dertenvertreter sind für die soziale Struktur der Unternehmen wichtig und besitzen viel Kompe-tenz. Sie wissen, wie man aus dem Ausgleichs-fonds Gelder für die Ausgestaltung menschenge-rechter Arbeitsplätze abruft, sie wissen, wie man auch chronisch Kranke im Unternehmen halten kann, sie wissen, wie man Frühverrentungen ver-meiden kann, wie man das Erwerbspotenzial in den Unternehmen sichert. Sie leisten eine starke, eine wichtige Aufgabe in den Betrieben und Ver-waltungen. Deshalb noch einmal: Gratulation an alle neu gewählten Schwerbehindertenvertreter in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Corinna Rüffer [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]) Zum Schluss möchte ich das Thema Einkom-men und Vermögen ansprechen. Die Vermögens-grenze in Höhe von 2 600 Euro ist 15 Jahre alt. Es muss auch ein Recht auf ein Sparbuch geben. Wenn wir ein modernes Teilhaberecht miteinander entwickeln wollen, gehört diese Regelung auf den Prüfstand. Hier müssen wir einen großen, einen guten Schritt nach vorne machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Teilhabe bedeutet neue Perspektiven, gute Perspektiven für jeden einzelnen Menschen, aber auch für unsere Gesellschaft. Deshalb ist es gut, dass wir heute diese Debatte miteinander führen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Corinna Rüffer, Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau -Bentele! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bentele, ich danke Ihnen erst einmal sehr, dass Sie ganz viele Forderungen, die wir alle, die wir fachlich mit dem Bereich der Behindertenpoli-tik beschäftigt sind, teilen, genannt haben. So muss ich sie nicht mehr nennen. Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, teilen das zu 100 Prozent. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Ich möchte meine beschränkte Redezeit darauf verwenden, auch Sie, Frau Bentele, in die Niede-rungen der parlamentarischen Arbeit zu entführen. Stellen Sie sich alle einmal bitte Folgendes vor: Sie besuchen eine fremde Stadt und suchen, sa-gen wir mal, eine Jugendherberge. Die Frau, die mit einem Stadtplan in der Hand dort steht, ant-wortet Ihnen auf Ihre Frage: Ich bin gerade in ei-nem Beteiligungsprozess mit einer Reihe von Ex-pertinnen und Experten. Über den Weg zur Ju-gendherberge reden wir in einer Woche. Über den Verlauf un-seres Gespräches informiere ich Sie gerne über das Internet. Hier ist die Adresse. – Jetzt würden Sie wahrscheinlich nachfragen: Kön-nen Sie mir denn nicht jetzt schon sagen, welcher Weg aus Ihrer Sicht der gute, der beste ist? Sie haben doch einen Stadtplan in der Hand. Welche Möglichkeiten gäbe es? – Wenn sich die Dame ein Beispiel an unserer Bundesregierung nehmen würde, würden Sie auf diese Frage keine Antwort bekommen. So erging es meiner Fraktion zuletzt vorges-tern, als wir einige inhaltliche Nachfragen zum geplanten Teilhabegesetz gestellt haben. Sie, lie-be Kolleginnen und Kollegen aus SPD und Union, haben sich vorgenommen, Teilhabeleistungen für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung aus dem Fürsorgerecht zu lösen. In diesem Zu-sammenhang sollen auch die Kommunen finanziell entlastet werden. Das ist gut. Wir wollten nun von der Bundesregierung wissen, wie sie beides mit-einander verknüpfen möchte, und haben, wie es hier so üblich ist, eine Kleine Anfrage gestellt. Mehr als erstaunt mussten wir aber feststellen: Ein Jahr nach der Unterzeichnung des Koalitions-vertrags ist die Bundesregierung nicht in der La-ge, eine einzige inhaltliche Frage zu ihrer Reform zu beantworten. Was wären Vor- und Nachteile ei-nes bestimmten Vorschlags für behinderte Men-schen? Was wären die Vor- und Nachteile für Bund, Länder und Kommunen? Die Bundesregie-rung verrät es nicht. Sie möchte zumindest mit uns nicht darüber sprechen. Und warum nicht? Da wird es jetzt interessant: Sie begründet ihre Verweigerung, die Vor- und Nachteile verschiedener Vorschläge zu beschrei-ben, damit, dass sie ihrem Beteiligungsprozess nicht vorgreifen möchte. Sie habe sich verpflich-tet, Menschen mit Behinderungen und ihre Ver-bände am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. (Zuruf von der SPD: Genau!) Das finde ich sehr gut. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD) Es ist eine sinnvolle Selbstverpflichtung, diejeni-gen zu beteiligen, die hinterher vom Ergebnis be-troffen sein werden. (Zuruf der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]) Genauer beschreibt das Artikel 4 der viel zitierten Behindertenrechtskonvention, aus der ich jetzt zi-tieren möchte: Bei der Ausarbeitung … von Rechtsvorschrif-ten und politischen Konzepten zur Durchfüh-rung dieses Übereinkommens … führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Be-hinderungen … über die sie vertretenden Or-ganisationen enge Konsultationen und bezie-hen sie aktiv ein. So wird aus der Selbstverpflichtung ganz schnell eine völkerrechtliche Verpflichtung. Es ist gut, wenn sich die Bundesregierung an völkerrechtliche Verpflichtungen hält; meinetwe-gen darf sie diese auch als Selbstverpflichtungen verkaufen. Es ist aber nicht gut, wenn sie sich die Freiheit herausnimmt, inhaltliche Fragen nicht mehr mit den Abgeordneten dieses Hauses zu be-sprechen und zu debattieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es reicht nicht aus, wenn wir hier nur deshalb eine Debatte führen, weil heute der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist. Wir sollten Debatten führen, in denen wir über Lösungen streiten. Diese Debatten können nicht nur in einer AG in einem Ministerium geführt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Für uns Grüne ist klar: Der Bund muss die Fi-nanzierung der Teilhabeleistungen anteilig über-nehmen, systematisch und dauerhaft. Wir haben darüber hinaus in diesem Jahr weitere Reformvor-schläge unterbreitet. Wir möchten ein Sofortpro-gramm für Barrierefreiheit und gegen Diskriminie-rung. Wir möchten eine echte Wahl zwischen ei-nem Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen und einem Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Über einige unserer Vorschläge wird diese Wo-che hier abgestimmt. Liebe Kolleginnen und Kol-legen von der Union und von der SPD, stimmen Sie zu! Hören Sie auf, die Beteiligung behinderter Menschen an diesem Reformprozess vorzuschie-ben, um sich vor einer inhaltlichen Auseinander-setzung mit der Opposition zu drücken! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Widerspruch bei Abgeordneten der SPD) Es ist nicht nur legitim, sondern es ist auch gut, dass die Bundesregierung mit Verbänden, mit den Rehaträgern, mit Vertretern aus Ländern und Kommunen über diese Reform berät. Genauso le-gitim, sinnvoll und gut ist es, im Parlament über verschiedene Wege zu guten Lösungen zu strei-ten, und zwar nicht erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Meinungsbildung abgeschlossen ist. Man nennt das Demokratie. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Wollen Sie eine Kurzintervention dazu machen, Herr Dr. Rosemann? – Bitte. Dr. Martin Rosemann (SPD): Herr Präsident! Liebe Kollegin Rüffer, Sie haben den Koalitionsfraktionen eben vorgeworfen, dass sie sich inhaltlich nicht mit Ihren Vorschlägen auseinandersetzen würden. Ich finde diesen Vor-wurf falsch und will ihn entschieden zurückweisen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir diskutieren und debattieren über Ihre Anträge; wir haben eine Anhörung dazu durchgeführt, wir diskutieren sie im Ausschuss, wir debattieren sie im Plenum, und wir nehmen dazu auch Stellung. Was wir aber nicht tun, ist, abschließend darüber abzustimmen und hier etwas zu beschließen, wodurch wir den Beteiligungsprozess quasi ad absurdum führen und die Ergebnisse, über die wir gemeinsam mit den betroffenen Menschen disku-tieren wollen, vorwegnehmen würden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie darauf antworten, Frau Kollegin Rüf-fer? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, aber hallo! Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn ich diese Gelegenheit schon einmal be-komme, mache ich das sehr gerne. – Herr Rose-mann, das, was Sie sagen, ist ganz richtig. Es gab auch Treffen mit Frau Lösekrug-Möller im Mi-nisterium, und an der einen oder anderen Stelle besprechen wir auch Dinge. Aber hier im Plenum funktioniert das eher nicht so gut. Ich glaube, das Diskutieren über konkrete Vorschläge hier im Ple-num ist noch ausbaufähig. Das, worauf ich Bezug genommen habe, ist ei-ne von mehreren Kleinen Anfragen, die meine Fraktion an die Bundesregierung gerichtet hat. Die Antworten waren mehr als dürftig. Aus den Ant-worten lässt sich herauslesen, dass Sie sich wei-gern, sich intensiv mit den Fragestellungen ausei-nanderzusetzen bzw. uns darüber zu informieren, wie Ihre Vorstellungen dazu sind. Ich kann Ihnen diese Kleinen Anfragen gerne übermitteln. (Katja Mast [SPD]: Nein danke! Wir ha-ben die auch! Wir haben alles gele-sen!) Als Begründung – dazu habe ich gerade genug gesagt – steht darin: Wir befinden uns in einem Beteiligungsprozess mit den Verbänden etc. – Da-zu habe ich gesagt: Das finde ich richtig und gut. Aber das ersetzt nicht die Auseinandersetzung in dem Parlament, in dem wir uns hier befinden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Katja Mast [SPD]: Das ist schief!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Kerstin Tack, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Kerstin Tack (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Verena Bentele, vor fünf Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention hier in Deutschland ratifiziert worden. Das war ein ganz wesentlicher Meilenstein für die Interessen der behinderten Menschen und ihre Rechtsstellung in Deutsch-land. Die Inklusion, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland Einzug gehalten hat, ist ein Paradigmenwechsel gewesen; denn bisher hatten wir im Rahmen der Integration immer gefragt: Was muss der einzelne Mensch tun, um in ein bestehendes System inte-griert zu werden? Mit der Inklusion drehen wir die-se Fragestellung um und fragen: Wie müssen sich die Systeme verändern, damit jeder an und in ihnen teilhaben kann? Das alleine war schon ein wesentlicher Baustein, um Inklusion auch in Deutschland inhaltlich zu begründen. Wenn wir uns angucken, wo wir heute, nach fünf Jahren UN-Behindertenrechtskonvention, ste-hen, dann stellt sich zum einen die Frage: Was müssen wir gesetzlich regeln? Welchen Auftrag haben wir für die Definition eines Handlungsrah-mens? Zum anderen geht es um die Frage: Wie ist es um das Bewusstsein in der Gesellschaft für eine inklusive und damit eine sich öffnende Ge-sellschaft bestellt? Im November wurde eine Studie des Allensba-cher Instituts veröffentlicht, die im Auftrag der Bundesvereinigung Lebenshilfe durchgeführt wur-de. Sie enthält erfreuliche und weniger erfreuliche Ergebnisse: 22 Prozent sagen, sie haben von der UN-Behindertenrechtskonvention noch nichts ge-hört. Das sind ganz schön wenige. 40 Prozent sa-gen, dass sie in ihrem Familien-, Bekannten- oder Verwandtenkreis entsprechende Kontakte haben. Aber 50 Prozent geben an, Berührungsängste ge-genüber Menschen mit Behinderungen zu haben, insbesondere gegenüber Menschen mit einer geistigen Behinderung, und gar 62 Prozent sagen, sie glauben, dass eine gesellschaftliche Teilhabe nur beschränkt möglich ist. Daran erkennen wir, wie groß die Notwendigkeit ist, dass wir unsererseits gute Rahmenbedingun-gen schaffen, aber auch, wie sehr eine entspre-chende Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft erforderlich ist, damit wir mit unserem Gesamtan-liegen – mit beiden Bereichen – weiterkommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Deshalb haben wir uns auch in dieser Legisla-turperiode beeindruckend viel vorgenommen: Das BGG wird verändert, wir werden für die Barriere-freiheit einiges tun, wir werden das AGG bearbei-ten, und wir werden im Petitionsausschuss Barrie-refreiheit herstellen. An über 20 Stellen des Koali-tionsvertrages stehen konkrete Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen; dies werden wir umsetzen. Das wichtigste Vorhaben wird aber sicherlich das Bundesteilhabegesetz sein. Es wird sich da-ran messen lassen müssen, ob damit tatsächlich ein Paradigmenwechsel vollzogen wird – hin zu der Sichtweise des versorgenden, des fürsorgen-den Staates – und ob wir die Teilhabe, die Selbst-bestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht tat-sächlich in geltendes Recht umsetzen können und damit im Sinne der Menschen mit Behinderungen in unserem Land einen wirklich echten Schritt vorwärtskommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Deshalb haben wir uns vorgenommen, inner-halb des Gesetzes klar zu sagen: Das Wunsch- und Wahlrecht ist das A und O, wenn es darum geht: Wie will ich leben? Wo will ich leben? Wo und wie will ich arbeiten? Wo möchte ich mich ge-sellschaftlich beteiligen? Wir sagen: Das Wunsch- und Wahlrecht ist die wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung von Teilhabe. Deshalb steht das ganz klar im Fokus und im Grunde ge-nommen als Überschrift über dem Gesetz. Wir sagen aber auch: Wir wollen, dass die Geldleistungen zur Teilhabe entsprechend den Wünschen an die jeweiligen Personen und nicht einrichtungszentriert ausgezahlt werden. Für uns ist völlig klar, dass es in Deutschland keine unter-schiedliche Bedarfsermittlung geben kann, wenn es um die entsprechenden Belange geht. Egal ob ich in Berlin oder in Bayern lebe: Es muss eine Standardisierung bei der Frage geben, wie eine Bedarfsermittlung vorzunehmen ist. Wir müssen weg von über 600 Verfahren zur Bedarfsermitt-lung, die es im Moment gibt. Einer der wesentlichen Punkte sind an dieser Stelle bundeseinheitliche Standards für eine gute, flächendeckend in Deutschland angewandte ein-heitliche Bedarfsermittlung; diese brauchen wir dringend. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Frau Bentele hat es schon sehr deutlich gesagt, und auch uns geht es darum, dass Einkommen und Vermögen für den Nachteilsausgleich einge-setzt werden, also für die soziale Teilhabe, und nicht für den Lebensunterhalt. Das ist unser An-liegen. Wir wollen die soziale Teilhabe gewähren, unabhängig von Einkommen und Vermögen. (Beifall bei der SPD) Außerdem wollen wir selbstverständlich ein Recht auf Sparen. Warum auch nicht? Jeder, der arbeitet – das gilt auch für eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen –, muss das Recht haben, Geld zurückzulegen. Das halten wir für selbstverständlich. Deshalb werden wir an diese Sache herangehen. Wir haben hier die Schnittstel-len zur Pflege und zur Gesundheitsversorgung sowie zum SGB VIII im Blick; das ist bereits ge-sagt worden. Ich will zum Schluss sagen, dass wir von den Ländern enttäuscht sind, die sich bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit dagegen entschieden haben, sich an einem Fonds für Kinder aus Hei-men der Behindertenhilfe zu beteiligen. Wir erwar-ten, dass es in dieser Richtung Bewegung gibt. Genauso wie wir einen Fonds für die Kinder aus Erziehungsheimen in Ost und West eingerichtet haben, wollen wir auch für behinderte Kinder einen entsprechenden Fonds erreichen; selbstverständ-lich. Deswegen ist unsere deutliche Erwartung an die Länder, sich hier nicht aus der Solidarität und der Gemeinschaftsaufgabe zu verabschieden, sondern für eine gute Ausstattung des Fonds zu sorgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Frau Dr. Astrid Freudenstein, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Herr Präsident! Frau Bentele! Meine Damen und Herren! Heute ist der Internationale Tag der Men-schen mit Behinderung. An diesem Tag könnten wir uns darauf zurückziehen, ausschließlich über die Lage hier bei uns in Deutschland zu sprechen. Ich meine aber, es ist an diesem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung angemessen, einen Blick über die Grenzen zu werfen. (Beifall bei der CDU/CSU) 80 Prozent der Menschen mit Behinderungen weltweit leben in Entwicklungsländern. Sie erhal-ten dort in aller Regel keine ausreichende medizi-nische Grundversorgung, keine Hilfsmittel, keine Sozialleistungen. Sie werden diskriminiert, ausge-grenzt und nicht selten verfolgt. Viele Menschen mit Behinderungen auf der Welt haben kaum Mög-lichkeiten, überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dabei sind es im Übrigen vor allem Frauen und Kinder, die es besonders hart trifft. Wenn wir es mit gleichberechtigter Teilhabe ernst meinen, dann müssen wir diese Überlegun-gen in unsere Außen- und Entwicklungspolitik ein-beziehen. Ich bin wirklich froh, dass wir dies auch in unserem Koalitionsvertrag so vereinbart haben: Die Einbeziehung von Menschen mit Behinde-rungen soll in der Entwicklungszusammenar-beit stärker verankert und systematischer ausgestaltet werden. Das ist sicher der richtige Weg. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Gleichzeitig lässt der Blick über die Grenzen auch eine gute Einordnung dessen zu, was wir hier in Deutschland in den vergangenen Jahrzehn-ten erreicht oder eben nicht erreicht haben. Seit es die Bundesrepublik gibt, gab es nie die eine Behindertenhilfe. Das System hat sich stark und oft verändert. Es bestand und besteht aus vielen unterschiedlichen Instrumenten. Dabei waren es nie Revolutionen, sondern immer Reformen, die uns den Weg bis zum heutigen Stand geebnet ha-ben. Überholte Vorstellungen darüber, was Behin-derte können oder auch nicht können, sind ver-schwunden. Neue Ideen, ein neues Denken haben Einzug gehalten. Wir haben heute in unserem Land ein breit ge-fächertes System von Diensten, Einrichtungen und Hilfen, das Menschen mit Behinderungen Un-terstützung gewährt und ihnen Teilhabe ermög-licht. Gleichzeitig – das ist gut so – diskutieren wir zurzeit sehr viel darüber, wie wir es noch besser machen können. Welche Ideen verfolgen wir? Es geht nicht mehr in erster Linie um die Frage, wie wir Men-schen mit Behinderungen ein besseres Leben be-reiten können, sondern uns treibt die Idee um, wie wir Menschen mit Handicap ein möglichst selbst-bestimmtes Leben ermöglichen können. Hier hat die UN-Behindertenrechtskonvention mit Sicher-heit sehr wertvolle Impulse gegeben. Nun können wir Behinderung nicht quasi per Gesetz oder Verordnung auflösen. Wir sollten in unseren Diskussionen auch nicht so tun, als müssten wir nur Bordsteine absenken und alle Kinder in das gleiche Klassenzimmer setzen, und schon wäre das Problem gelöst. Das wäre sicher falsch. Wir sollten uns auch davor hüten, die Inklusi-onsdebatte zum Beispiel dafür zu missbrauchen, den Leistungsgedanken in unseren Schulen aus-zuhebeln. Die Mutter, die ihr Kind mit Downsyn-drom an das Gymnasium bringen will, tut dem Kind, so meine ich, nichts Gutes. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: So ein Unsinn! – Katrin Werner [DIE LINKE]: Das ist ja wohl von vorges-tern! Lesen Sie die Konvention!) Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die gesellschaftlichen Umstände weiterhin so gestal-tet werden, dass jeder – und zwar ganz egal ob behindert oder nicht behindert – nach seinen indi-viduellen Fähigkeiten leben, lernen und arbeiten kann. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Wir müssen die Betroffenen unterstützen und stärken, damit sie gleichberechtigt teilhaben kön-nen. Um diesen eingeschlagenen Weg in Deutsch-land weiterzugehen, werden wir das Bundesteilha-begesetz verabschieden. Damit sollen die guten Ansätze in unserem Land weiter intensiviert und die Menschen mit Behinderung in ihren Bedürfnis-sen gestärkt werden. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, möchten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Rüffer zulassen, oder möchten Sie weitersprechen? Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Ich lasse die Zwischenfrage gerne zu. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön, Frau Kollegin Rüffer. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch diese Gelegenheit möchte ich nicht unge-nutzt verstreichen lassen. Sie haben gerade ge-sagt, dass die Mutter, die ein Kind mit Downsyn-drom hat, ihrem Kind keinen Gefallen tut, wenn sie es auf ein Gymnasium schickt. (Katrin Werner [DIE LINKE]: Das ist nicht wahr!) – Genau. Das ist nicht wahr. – Meine Frage dazu: Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass es mitt-lerweile Menschen mit Downsyndrom gibt, die ei-nen Hochschulabschluss erreicht haben? Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Grundsätzlich verfolgen wir sicher alle das Ziel, Kinder gemeinsam zu beschulen, sofern dies ir-gend möglich ist. Das ist keine Frage. Ich meine aber nicht, dass es grundsätzlich das Ziel sein muss, jeden zum Abitur zu führen, (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie aber nicht ge-sagt! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht gar nicht ums Abitur! Es geht ums gemeinsame Lernen!) weil daraus eine gewisse Missachtung anderer Schulabschlüsse und anderer Bildungswege folgt. (Katrin Werner [DIE LINKE]: Fragen Sie, was Inklusion ist! Lesen Sie das einmal nach!) Ich habe vorhin ganz bewusst die Wörter „in-tensivieren“ und „verstärken“ benutzt; denn ich meine, dass wir einen Paradigmenwechsel, wie ihn viele vom Bundesteilhabegesetz erwarten, schon eingeleitet haben. In jedem Unternehmen, in dem Schwerbehinderte beschäftigt sind, wird schon heute Inklusion betrieben, und zwar mit ei-nem beeindruckenden Engagement. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich allen Arbeitgebern, allen Eltern und Geschwistern, allen Lehrern und Sozialarbeitern sowie allen Erziehern danken, die sich schon heute in großem Maße für Menschen mit Behinderungen engagieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es gibt schon heute eine ganze Reihe von Un-ternehmen in unserem Land, die sich der berufli-chen Integration von Menschen mit Behinderun-gen verpflichtet haben, die das als Teil ihrer so-zialen Verantwortung ansehen, die ihre Beleg-schaft sensibilisieren und für ein offenes Klima sorgen. Diese Unternehmen haben allerdings oft mit bürokratischen Hindernissen zu kämpfen. An dieser Stelle muss die Politik meines Erachtens eingreifen. Wir brauchen mehr engagierte Unternehmer, die einen hochengagierten Mitarbeiter, der jedoch einen Einhandbetrieb braucht, weil er handampu-tiert ist, einstellen. Wir brauchen mehr Unterneh-mer, die einen engagierten Mitarbeiter, der aber vielleicht eine große Tastatur braucht, weil er sehbehindert ist, einstellen. Wir brauchen Unter-nehmer, die Arbeitsplätze schaffen, auf denen man vielleicht ein kleines bisschen langsamer sein darf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Gabriele Schmidt, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebes Präsidium! Liebe Gäste im Bundestag! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir begehen seit 1993 diesen Gedenk- und Aktionstag der Vereinten Na-tionen, um die Öffentlichkeit nicht vergessen zu lassen und um uns selbst daran zu erinnern, dass wir noch längst keine inklusive Gesellschaft sind. Wir sind aber auf dem Weg dorthin, auch wenn es noch viel zu tun gibt. (Katrin Werner [DIE LINKE]: In Ihrer Fraktion müssten Sie mal anfangen!) Mir gefällt die Bezeichnung „Aktionstag“ um ei-niges besser als die Bezeichnung „Gedenktag“; denn Gedenken allein reicht nicht aus. Ta-ten sind es, auf die es ankommt, und dabei ist je-der Einzelne von uns gefragt. Denn Selbstbe-stimmung der Menschen mit Behinderung, Chan-cengleichheit und Teilhabe am Leben in der Ge-sellschaft stellen nach wie vor eine große Heraus-forderung dar. Das Thema geht uns alle an. Eine Behinderung kann uns schließlich jeden Tag selber treffen. Die meisten Beeinträchtigungen sind, wie schon an-gesprochen wurde, nicht angeboren, sondern ent-stehen im Laufe des Lebens. Was die Teilhabe am beruflichen Leben angeht, haben wir wohl noch einen weiten Weg vor uns. Sicherlich gibt es viele Firmen, die schon Vorbild-liches tun; es sind aber noch nicht genug. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Menschen mit Behinderungen sind hochmoti-viert, engagiert und loyal. Viele sind sehr gut qua-lifiziert. Das hat nicht nur gerade mein Kollege Uwe Schummer bestätigt, sondern auch der Prä-sident der Bundesagentur für Arbeit vorhin im Ausschuss. Also, liebe Arbeitgeber, schauen Sie sich doch angesichts des Fachkräftemangels einmal in dieser Richtung um! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Mich erreichen zahlreiche Anliegen von Bürge-rinnen und Bürgern aus dem Wahlkreis, die das Thema Barrierefreiheit zum Gegenstand haben. Barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinde-rungen zu Transportmitteln, Informationen, Diens-ten und Einrichtungen ist essenziell für ein selbst-bestimmtes und zufriedenes Leben, und zwar für die Menschen mit Behinderungen selbst wie auch für ihre Angehörigen. Barrieren findet man überall; danach braucht man nicht lange zu suchen. Ich war kürzlich in einer Schule für gehörlose und gehöreingeschränkte Menschen und habe dort sehr viel gelernt über die spezifischen Prob-leme der Schülerinnen und Schüler dort. Sie kön-nen zum Beispiel einen nächtlichen Rauchmel-deralarm nicht hören. Ich war froh, ihnen melden zu können, dass jetzt optische Rauchmelder mit Lichtsignalen von den Krankenkassen bezahlt werden – ein kleiner Mosaikstein auf dem Weg zu mehr Inklusion. Bei der Deutschen Bahn habe ich – auch auf die Anregung dieser gehörlosen Schulkinder hin – angefragt, ob man nicht den Inhalt der oft schwer hörbaren Durchsagen in Zügen und auf Bahnstei-gen verstärkt auf den dort meist vorhandenen Displays anzeigen könnte. Auch dies ist ein ge-ringer Aufwand unter Nutzung moderner Technik, der uns auf dem Weg zur Inklusion weiterbringt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Wir müssen aber nicht nur sichtbare Barrieren abbauen; viel wichtiger sind die Barrieren in unse-ren Köpfen. Denn Inklusion beginnt genau da. Aufeinander zugehen, voneinander lernen, sich gegenseitig schätzen lernen, Berührungsängste abbauen sind die Basis für das Gelingen gleichbe-rechtigter Teilhabe. Kinder haben keine oder fast keine Berüh-rungsängste. Warum sollten Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen nicht zusammen spielen, ma-len, singen oder Fußball spielen? Das geht ganz wunderbar. Davon habe ich mich kürzlich in einem Musical überzeugen können, das von Kindern ei-ner Grundschule, einer Jugendmusikschule und einer Förderschule der Lebenshilfe gemeinsam gestaltet wurde. Die Kinder haben nicht nur zu-sammen -gesungen und gespielt, sondern zuvor Kostüme genäht, Requisiten gebastelt und vor al-lem Freundschaften geschlossen. Da saßen Kin-der mit schwerster spastischer Behinderung im Rollstuhl zusammen mit Kindern ohne Behinde-rung rund ums Lagerfeuer. Sie haben Stockbrot gebacken, und allen war anzusehen, dass es eine sehr, sehr gelungene Veranstaltung war. In Gesprächen mit verschiedenen Trägern, Vereinen, Behindertenwerkstätten, Schulklassen und einzelnen Personen, die ich im Wahlkreis und in Berlin geführt habe, wurden viele gravierende Probleme genannt, mit denen die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen jeden Tag zu kämpfen haben, oft auf sich allein gestellt. Es geht schon damit los, dass sie oft den richtigen Ansprechpartner nicht finden können. Wir können nur im Dialog Probleme gemeinsam benennen und lösen. Nicht umsonst heißt der wichtigste Leitsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: „Nicht ohne uns über uns“. Für mich ist daher eines der wich-tigsten Reformvorhaben in dieser Legislaturperio-de die Formulierung und Umsetzung des Bundes-teilhabegesetzes. Geben Sie mir auch noch eine halbe Minute Redezeit, Herr Präsident? Es blinkt schon so auf-fällig. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Weil Sie so freundlich nachgefragt haben. Die anderen Rednerinnen und Redner haben sich ein-fach darüber hinweggesetzt. Deswegen kriegen Sie jetzt noch 30 Sekunden. Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Ich bin noch nicht so ausgefuchst. Aber ich bin die letzte Rednerin in dieser Debatte, die ich in der Tat für sehr wichtig halte. Ich komme bald zum Schluss. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Michael Gros-se-Brömer [CDU/CSU]: Vielleicht kann der Präsident das Blinken schon mal ab-stellen! – Matthias W. Birkwald [DIE LIN-KE]: So, die halbe Minute ist jetzt rum!) Ich werde nichts mehr zur Finanzierung der Vorhaben sagen, zum Beispiel über die Kommu-nalentlastung. Ich möchte Sie einfach nur bitten: Lassen Sie uns gemeinsam die Inklusion voran-treiben und dabei stets die Menschen und ihre Be-dürfnisse im Blick haben. Wir haben hohe Erwar-tungen bei den Betroffenen geweckt, und diese müssen wir nun erfüllen. Das Thema der heutigen Debatte lautet: „Mehr Teilhabe eröffnet neue Per-spektiven“. – Ja, genau, neue Perspektiven für al-le Menschen, mit oder ohne Behinderungen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS-SES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Ich denke, es tut dem Deut-schen Bundestag und dem Thema gut, dass wir die Sitzungswoche mit dem Tagesordnungspunkt „Debatte anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen – Mehr Teilhabe er-öffnet neue Perspektiven“ begonnen haben. Ich schließe nun die Aussprache. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heuti-gen Kabinettssitzung mitgeteilt: Erster Fort-schrittsbericht – Energiewende und Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz. Das Wort für den einleitenden Bericht hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herr Sigmar Gabriel. – Bitte schön, Herr Bundesminis-ter. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutigen energiepolitischen Beschlüsse des Bun-deskabinetts sind ein wichtiger Meilenstein bei der weiteren Umsetzung der Energiewende. Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir eine wichtige Aufgabe in dieser Legislaturperiode an, die im Wesentlichen darin besteht, die häufig sehr un-verbundenen Einzelprojekte der Energiewende in einen inneren Zusammenhang zu stellen und sozusagen die Zahnräder mehr ineinandergreifen zu lassen. Der erste Beschluss, den wir heute ge-fasst haben, betrifft den Fortschrittsbericht zur Energiewende. Im Rahmen des Monitoringprozes-ses bewertet der Fortschrittsbericht den derzeiti-gen Stand und gibt erstmalig auch Ausblick in die Zukunft. Vieles ist auf den Weg gebracht. Aber genauso viel ist noch zu tun. Ich will deswegen nur einige Themenfelder des Berichts herausgrei-fen. Bei den erneuerbaren Energien sind wir in Deutschland auf dem von uns abgesteckten Ziel-kurs. Erneuerbare Energien sind zum ersten Mal die wichtigste Quelle für Strom in Deutschland. Mit der EEG-Novelle haben wir zum ersten Mal die Kostendynamik durchbrochen. Nach 14 Jahren steigt die EEG-Umlage zum ersten Mal nicht an. Auch beim Energieverbrauch stehen wir gut da. Bereits heute haben wir in Deutschland das Wirt-schaftswachstum vom Energieverbrauch entkop-pelt. Wenn wir aber nichts weiter unternehmen würden, würden wir die Ziele 2020 verfehlen. Wir wollen 2020 einen um 20 Prozent geringeren Pri-märenergieverbrauch haben. Wenn wir nichts wei-ter unternehmen würden, würden wir den Primär-energieverbrauch nur um 10 Prozent senken. Deswegen haben wir heute im Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlos-sen. Bei der Reduktion der Treibhausgase gibt es eine Reihe von Erfolgen. Wir halten in der Bun-desregierung – genauso wie der Deutsche Bun-destag – an dem Ziel fest, national bis 2020 die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Nach aktu-ellen Prognosen reichen die bisher beschlossenen Maßnahmen allerdings auch hier nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb zeigt die Bun-desregierung mit ihrem heute ebenfalls beschlos-senen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 den Weg und vor allen Dingen auch die Mittel auf, mit denen wir das nationale Minderungsziel bei den Treibhausgasemissionen erreichen wollen. Zu nennen ist hier vor allem der Nationale Akti-onsplan Energieeffizienz, der deshalb von so gro-ßer Bedeutung ist, weil das Thema Energieeffizi-enz in den letzten Jahren praktisch keine Rolle gespielt hat. Wir haben dort eine Menge aufzuho-len. Gleiches gilt auch für den Stromsektor. Beide Bereiche sind für die Gesamtminderung der Treibhausgasemissionen von besonderer Bedeu-tung. Die Energieeffizienz war, wie gesagt, ein lange vernachlässigtes Thema. Aber sie ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite Säule der Energiewende. Mit dem Aktionsplan Energieeffizienz haben wir heute die Effizienzstra-tegie für die 18. Legislaturperiode verabschiedet. Damit bekommt Energieeffizienz die Aufmerksam-keit, die sie verdient. Aus diesem Grund werden wir mit dem Akti-onsplan erstens eine steuerliche Förderung von besonders energiesparenden Gebäudesanierun-gen in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr einfüh-ren. Das generiert aufgrund der Ihnen bekannten Hebelwirkung private Investitionen von insgesamt bis zu 12 Milliarden Euro pro Jahr. Wir reden auch in anderen Zusammenhängen viel über notwendi-ge Investitionen in unserem Land, und wir wissen, dass diese steuerliche Abschreibungsmöglichkeit eine gewaltige Hebelwirkung für private Investitio-nen hat. Deswegen erreichen wir jedes Jahr einen so großen Betrag. Übrigens bietet das, was im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlos-sen wurde, bis 2020 die Chance, Investitionen in Höhe von über 70 Milliarden Euro auszulösen, die uns helfen, die Energiekosten der Verbraucherin-nen und Verbraucher zu reduzieren, das Klima zu schützen und gleichzeitig bis zu 300 000 Arbeits-plätze in Deutschland zu sichern. Zweitens. Wir wollen ferner Ausschreibungen als neues Instrument für Energieeffizienzprojekte etablieren. Hier bekommt derjenige den Zuschlag für eine Förderung, der Energieeinsparungen zu den geringsten Kosten anbietet. Dieses Pro-gramm soll im nächsten Jahr starten. Der erste Schwerpunkt ist der Bereich Stromeffizienz. Drittens. Wir werden das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm um 200 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro verstärken. Die Förde-rung wird künftig auch auf gewerbliche Nicht-wohngebäude ausgedehnt, und es wird ein neuer Förderstandard „Effizienzhaus Plus“ eingeführt. Damit mobilisieren wir 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Viertens. Wir werden weitere Mittel zur Umset-zung der im Nationalen Aktionsplan Energieeffizi-enz aufgeführten Maßnahmen bereitstellen, darun-ter zum Beispiel eine Ausweitung des Bürg-schaftsrahmens für Contractingmodelle. Allein durch die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz festgelegten Sofortmaßnahmen können wir nach Berechnungen der Gutachter bis 2020 – ich sagte es bereits – Investitionen von mehr als 70 Milliarden Euro anstoßen, bis 2018 nahezu 50 Milliarden Euro. Das sind rund 13 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen pro Jahr. Das ist vielleicht auch ganz interessant in Anbetracht der Debatte über eine zu geringe Investitionstätigkeit in Deutschland. Mindestens genauso wichtig ist aber, dass wir über die gesamte Lebensdauer der Maßnahmen Einsparungen bei den Energiekosten in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro realisieren können. Ich glaube, dass wir mit diesen Beschlüssen heute einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels, bis 2020 im Vergleich zu 1990 40 Prozent weniger CO2 auszustoßen, geleistet haben, dass wir aber vor allen Dingen dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ihre Ener-giekosten reduzieren können, und zwar in dem Be-reich, der am meisten Energiekosten verursacht, nämlich Raumwärme und Warmwasser. Deswe-gen sind das, glaube ich, wichtige Beschlüsse, die wir heute gefasst haben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Wir haben bereits sechs Wortmeldungen. Ich lese sie einmal vor, damit sich jeder auf seine Frage einstellen kann: Frau Dr. Verlinden, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Bulling-Schröter, Fraktion Die Linke, Herr Petzold, Fraktion Die Linke, Herr Krischer, Frakti-on Bündnis 90/Die Grünen, Frau Höhn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Frau Baerbock, Frak-tion Bündnis 90/Die Grünen. Wir beginnen mit Frau Dr. Verlinden, Bünd-nis 90/Die Grünen. – Bitte schön. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Ich habe eine Frage, Herr Gabriel, zu dem Nati-onalen Aktionsplan Energieeffizienz. Sie wollen den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2008 um 20 Prozent reduzie-ren. Ich habe eben im Monitoringbericht gesehen, dass bei der Auflistung der Indikatoren steht, dass im Jahr 2013 3,8 Prozent geschafft worden seien. Ich hoffe, Sie meinen damit minus 3,8 Prozent, wobei auch das eine Katastrophe wäre angesichts dessen, dass wir im Jahr 2012 schon 4,3 Prozent geschafft hatten und im Jahr 2011 5,4 Prozent. Das heißt, der Trend geht genau in die falsche Richtung. Wir verbrauchen immer mehr Primär-energie. Sie haben jetzt den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen und glauben, bei der Energieeinsparung bis zum Jahr 2020 die Lücke schließen zu können. Meine Frage wäre: Wie wol-len Sie das schaffen? Denn Sie haben selber ge-sagt, alleine durch die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz werde es nicht mög-lich sein, diese Energiesparlücke zu schließen und damit das Ziel, das Sie sich selbst gesetzt haben, zu erreichen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin, wie ich eben gesagt habe, haben wir das Ziel, bis zum Jahre 2020 den Primärener-gieverbrauch um mindestens 20 Prozent zu redu-zieren. Bei Fortschreiben des jetzigen Trends, al-so ohne dass wir dazu zusätzliche Beiträge er-bringen, würden wir nur eine Reduzierung um 10 Prozent erreichen. Das ist die Hälfte dessen, was wir erreichen müssen. Das, was wir jetzt hier hin-sichtlich Energieeffizienz beschlossen haben, soll die Reduzierung in Richtung weiterer 10 Prozent bis 2020 bringen. Natürlich reicht das nicht aus, um die Treib-hausgasemissionen bis 2020 im nötigen Umfang zu reduzieren. Dafür müssen der Verkehrssektor, die Landwirtschaft und natürlich auch der Kraft-werkspark ebenfalls Beiträge erbringen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Verlinden, Sie dürfen später noch einmal fragen. – Jetzt ist erst einmal eine andere Frage-stellerin an der Reihe, nämlich die Abgeordnete Bulling-Schröter, Fraktion Die Linke. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Danke schön, Herr Minister, für den Bericht. – Auch ich möchte zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz fragen. Wir alle wissen, dass die Energiewirtschaft eine wichtige Rolle im Bereich Energieeffizienz spielen muss. In dem Entwurf des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz des Umweltministeriums war von einem Beitrag der Energiewirtschaft in Höhe von 40 bis 65 Millionen Tonnen CO2 zu lesen. In einer Tabelle im Entwurf des Klimaaktionsplans waren auch diese Zahlen zu finden. Im jetzt vorgelegten Nationalen Akti-onsplan Energieeffizienz findet sich diese Tabelle nicht mehr. Sie als Wirtschaftsminister hätten dort zumindest eine Reduzierung um 22 Millionen Ton-nen CO2, über die jetzt immer gesprochen wird, festhalten können. Meine Frage ist: Welchen Bei-trag der Energiewirtschaft zur CO2-Reduktion stel-len Sie sich jetzt vor? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin, bezüglich des Beitrags der Stromwirtschaft geht es nicht allein um Energieef-fizienz. Sie finden den Beitrag der Stromwirtschaft im Klimaschutzplan der Kollegin Hendricks, die ja hier ist und die Ihnen dazu gern auch Auskunft gibt, wenn dazu Fragen gestellt werden. Im Kli-maschutzplan steht, dass der Kraftwerks-park zu-sätzlich eine Reduzierung um 22 Millionen Tonnen CO2 erbringen muss – zusätzlich gegenüber der Prognose über die Entwicklung der Treibhausga-se und des Beitrags des Stromsektors, die die letzte Bundesregierung am 15. März 2013 der Eu-ropäischen Union gemeldet hat. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Pet-zold, Fraktion Die Linke. – Bitte schön. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte zum Ersten Fortschrittsbericht zur Energiewende nach-fragen. Laut diesem Fortschrittsbericht lag der Endenergieverbrauch im Verkehr im Jahr 2013 um rund 1 Prozent höher als im Zielbezugsjahr 2005. Nach meiner Information ist das auch auf einen Anstieg der Personen- bzw. Güterverkehrsleis-tung seit 2005 um rund 5 bzw. 11 Prozent zurück-zuführen. Damit ist zwar der Endenergieverbrauch pro Verkehrsleistung leicht gesunken; aber diese höhere Effizienz wird durch eine Zunahme des Verkehrswachstums insgesamt wieder aufgefres-sen. Des-wegen möchte ich Sie fragen, Herr Mi-nister, was die Bundesregierung dagegen tut, dass der Personen- und Güterverkehr weiter an-steigt? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Zunächst freuen wir uns einmal darüber, wenn der Güterverkehr ansteigt, insbesondere dann, wenn er auf der Schiene stattfindet. In einem Land wie Deutschland, das unter anderem vom Export lebt, haben wir jedenfalls nichts dagegen, dass Güter und Personen transportiert werden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: -Genau!) Die Frage ist, mit welchen Antriebstechniken das passiert, mit welchen Effizienzmaßnahmen wir den Ausstoß der dabei häufig entstehenden Treib-hausgase und den Energieverbrauch reduzieren können. Wir haben versucht, das in den verschie-denen Maßnahmen, sowohl im Ersten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz als auch im Klima-schutzplan von Frau Hendricks, zu beschreiben. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Kri-scher, Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Bundesminister Gabriel, für den Bericht. – Ich glaube, man muss eines klarstellen: Wir haben eine Klimalücke, die bei 16 Prozent liegt, und nicht bei 5 bis 8 Prozent. Wir haben nämlich im Moment, also Stand jetzt, ge-genüber 1990 um 24 Prozent reduziert. Wir wollen eine Reduzierung um 40 Prozent erreichen; es fehlen also 16 Prozent. Dieser Wert muss erreicht werden. Ich habe eine konkrete Frage an Sie, was den Kraftwerkssektor angeht. Ich entnehme dem Klimaaktionsplan, dass Sie für 2015 eine Rege-lung vorschlagen wollen, die eine Reduzierung der Emissionen um 22 Millionen Tonnen erbringen soll; mehr steht darin nicht. Meine Frage wäre: Wann kommt diese Regelung? Was beinhaltet diese Regelung? Die Frage, die sich daran anschließt, ist: Wie wollen Sie die weiteren Emissionsreduktionen er-reichen, die wir im Kraftwerkssektor erbringen müssen und die Sie als Trendprognose der vorhe-rigen Bundesregierung dargestellt haben? Die Reduktionen sind ja noch nicht erfolgt. Wir haben seit 20 Jahren in der Summe ein sta-gnierendes Emissionsniveau im Kraftwerkssektor. Durch wel-che Maßnahmen wollen Sie die weiteren Emissi-onsreduzierungen von mindestens 40 Millionen Tonnen, eher 50 Millionen Tonnen erreichen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege, ich kann nur darauf hinweisen, dass das, was jedenfalls im Klimaaktionspro-gramm der Kollegin Hendricks als Lücke bezeich-net ist, 5 bis 8 Prozentpunkte beträgt. Was wollen wir im Stromsektor jetzt konkret machen? Einer der Vorschläge, die wir entwickelt haben und über die wir jetzt im Rahmen der De-batte mit den Energieversorgern, auch im Hinblick auf das Strommarktdesign, reden, ist, erstens da-für zu sorgen, dass es eine gesetzliche Obergren-ze für die Emissionen aus dem Kraftwerkspark gibt, die im Jahr 2020 noch getätigt werden kön-nen, und zweitens die Unternehmen entsprechend den historischen Emissionen sozusagen selbst entscheiden zu lassen, wie sie ihre Minderungs-beiträge erbringen. Aber sie müssen sie erbrin-gen. Das hat, wie Sie sicherlich zur Kenntnis ge-nommen haben, bei den Stromerzeugern eine überschaubare Begeisterung ausgelöst, was aber nichts daran ändert, dass sich auch die Stromer-zeuger zu dem 40-Prozent-Ziel bekannt haben. Das ist sozusagen die gemeinsame Basis. In der Tat – da haben Sie recht – sagen die Strom-erzeuger, dass sie jedenfalls nicht ohne Weiteres erkennen, wie sie die in der Vergangen-heit von der vorigen Bundesregierung bereits prognostizierte Abnahme um 34 Millionen Tonnen erbringen sollen. Trotzdem, glaube ich, wird am Ende kein Weg daran vorbeiführen. Wie könnte man das machen? Man könnte ers-tens, wie gesagt, diese 22 Millionen Tonnen in der Art und Weise verteilen, wie ich das eben gesagt habe, und zweitens im Rahmen der Entscheidung über die Frage „Kapazitätsmärkte oder Energy-only-Markt?“ festlegen, einen nicht unerheblichen Teil dessen, was die Stromerzeuger erbringen müssen, in eine Kapazitätsreserve zu tun, die wir in jedem Fall brauchen, egal ob wir uns für einen Energy-only-Markt oder für einen Kapazitätsmarkt entscheiden; denn wir werden selbst bei einem weiteren Zubau an erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren so etwas wie eine Back-up-Kapazität brauchen, eben Strom aus fossilen Kraftwerken. In der Mischung glauben wir gemeinsam mit der Stromwirtschaft zu einer Lösung des Prob-lems kommen zu können. Das kann nicht freiwillig erfolgen, sondern am Ende brauchen wir eine ge-setzliche Grundlage, bei der sichergestellt ist, dass im Jahr 2020 die Emissionen aus dem Kraftwerkspark eine bestimmte Größenordnung nicht überschreiten. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Höhn, Bündnis 90/Die Grünen. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, ich zitiere einmal aus dem Akti-onsprogramm Klimaschutz 2020, das Sie heute im Kabinett hatten. Laut Projektionsbericht der Bundesregierung von 2013 – den haben Sie vorhin schon einmal erwähnt – kann davon ausgegangen werden, dass die Emissionen des Energiesektors … bis 2020 auf rund 306 Mio. t CO2 Äq. zurückgehen. Dabei beziehen Sie sich auf umgesetzte und wei-ter wirksame Maßnahmen. Eine dieser Annahmen war laut IEKP, dass Kraftwerke, die älter als 45 Jahre sind, von den Betreibern freiwillig abgeschaltet werden. Das würde immerhin 40 Millionen Tonnen im Jahr 2020 ausmachen. Zusammen mit Ihren 22 Millionen Tonnen wäre man dann immerhin schon bei 62 Millionen Tonnen. Aber nach dem Plan müsste ei-ne Reduktion um 71 Millionen Tonnen erbracht werden. Tatsache ist, dass genau in diesem Energiesektor über einen Zeitraum von 15 Jahren von 380 Millionen Tonnen auf 377 Millionen Ton-nen reduziert worden ist, also um ganze 3 Millio-nen Tonnen und nicht um 71 Millionen Tonnen. Wollen Sie immer noch, dass Kraftwerke, die älter als 45 Jahre sind, abgeschaltet werden, und wenn ja, wie wollen Sie das ordnungspolitisch machen? Oder haben Sie von dieser Regelung Abstand genommen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich kann nur wiederholen, was ich eben bei der Antwort auf die Frage Ihres Kollegen Krischer ge-sagt habe, nämlich dass wir über die Frage, wie der Kraftwerkssektor den bereits in der letzten Legislaturperiode prognostizierten Abbau an Treibhausgasemissionen erbringen muss und er-bringen kann, im Rahmen der Festlegung zum Strommarktdesign eine Entscheidung fällen wol-len. Das muss im ersten Halbjahr 2015 erfolgen. (Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Bitte? (Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Dazu habe ich eine Meinung, ja. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum antworten Sie da-rauf nicht?) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Vielen Dank. – Ihre Vorstellungen würden uns sehr interessieren. CO2-Grenzwerte stehen im Raum. Den Aussa-gen, die Sie jetzt getätigt haben, nämlich dass Sie mit einem Gesetz zum Strommarktdesign daran-gehen wollen, widerspricht Ihre Aussage im aktu-ellen Spiegel: Die 22 Millionen seien keineswegs ein Kohleausstieg. – Wollen Sie den Einsatz der Kohle jetzt weiter schrittweise reduzieren? Soll es für diese Reduzierung ein Gesetz geben? Wird das Strommarktdesign das mitumfassen? Ist das eine Deckelung auf 22 Millionen Tonnen, und dar-über hinaus wird es in den nächsten fünf Jahren nichts geben? Wenn Sie sagen: „Es ist kein Koh-leausstieg geplant“, frage ich Sie: Wie wird sich die Bundesregierung in Lima positionieren, wo es ja um die Frage von fossilen Ausstiegsplänen, Dekarbonisierungsplänen geht? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin, wir haben über 300 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. Wenn wir um weitere 22 Millionen Tonnen reduzieren, kann man, glaube ich, nicht vom Kohleausstieg sprechen. Deswe-gen behaupte ich das auch nicht. Wenn Sie einen Kohleausstiegsplan vorlegen, dann diskutiere ich mit Ihnen gern darüber. Ich kenne einen solchen nicht. Ich kenne bloß eine öf-fentliche Debatte darüber, die den Eindruck er-weckt, als könne man zeitgleich aus der Atom-energie und aus der Kohleverstromung ausstei-gen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es nur einen, der die-sen Eindruck erweckt!) – Ich kann Sie ja nur bitten: Wenn Sie sagen, das meinen Sie gar nicht, dann legen Sie doch einmal einen Kohleausstiegsplan vor, der diesen Ein-druck nicht erweckt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir doch vor-gelegt!) Sie tun das nicht. (Zuruf des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich kann doch nichts dafür, dass Sie mich fra-gen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich versuche ja, nur zu antworten. Deswegen sa-ge ich: Bei über 300 Millionen Tonnen CO2-Emissionen und 22 Millionen Tonnen weiterer Re-duzierung kann man nicht wirklich davon spre-chen, dass wir aus der Kohle aussteigen. Die Kohle wird – das wissen auch alle, die Koh-lestrom produzieren – über die nächsten Jahr-zehnte an Bedeutung verlieren. Ich hoffe aller-dings, dass dies im Rahmen einer Neubelebung des europäischen Emissionshandels passiert. Ich halte nämlich die Position, durch ordnungspoliti-sche Eingriffe in Deutschland den CO2-Ausstoß zu reduzieren – wie soll ich mich jetzt höflich ausdrü-cken; eigentlich möchte ich nicht „verlogen“ sa-gen, aber mir fällt dazu kein anderes Wort ein –, für verlogen, weil das natürlich mit europäischen Emissionsreduzierungen gar nichts zu tun hat. Wir reden doch in der internationalen Klimapoli-tik nicht darüber, dass sich Deutschland irgendein Ziel setzt. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) – Nein. – Wir reden vor allen Dingen darüber, dass das deutsche Ziel, das wir uns setzen, es ermöglichen soll, ein europäisches Ziel überhaupt zu erreichen. Europa tritt Gott sei Dank auf den in-ternationalen Klimakonferenzen gemeinschaftlich auf. Damit Europa das Ziel – das wir hier übrigens einmal gemeinsam im Bundestag beschlossen haben – einer CO2-Reduktion von 30 Prozent im Jahr 2020 erreichen kann – das hat zwar Europa nicht beschlossen, aber das ist das, was wir hier in Deutschland einmal für Europa als Ziel gesetzt haben –, ist es nötig, dass unser Land eine CO2-Reduktion von 40 Prozent bis 2020 erbringt. Wir sind eine große Volkswirtschaft, und wenn wir nicht mehr tun als andere, dann wird Europa im Durchschnitt diese 30 Prozent nicht erreichen können. Wir, die Kollegin Hendricks und ich, ha-ben einen Vorschlag gemacht, wie wir sicherstel-len, dass wir bis 2020 diese 40 Prozent Reduktion erreichen. Dafür ist kein Kohleausstieg notwendig. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, dass wir den europäischen Emissionshandel wiederbeleben, der ja nichts anderes beinhaltet als eine alte Forde-rung unter anderem auch der Grünen, nämlich ex-terne Kosten aufgrund Umweltzerstörung durch schädliche Klimagase zu interna-lisieren und zum Gegenstand der betriebswirtschaftlichen Kalkula-tion zu machen. Das passiert zurzeit nicht, weil der Emissionshandel am Boden liegt. Mit 4 Euro, 5 Euro, 6 Euro pro Tonne CO2 lösen Sie keinerlei Marktsignale aus. Deswegen müssen wir drin-gend zu einer Neustrukturierung des Emissions-handels kommen. Die Bundesregierung hat die Europäische Union und die Mitgliedstaaten aufgefordert, damit nicht bis zum Jahr 2020 zu warten, sondern nach Mög-lichkeit deutlich davor dazuzukommen, weil wir glauben, dass wir in Europa Preissignale für CO2-Emissionen brauchen und es nicht ausreicht, dass sich Deutschland schlecht fühlt, wenn wir diese Ziele nicht erreichen. Wir brauchen ein richtiges Marktsignal zum Abbau von CO2-Emissionen. Ich halte nichts davon – das stand in allen Zei-tungen; ich kann es aber gern hier wiederholen –, durch zusätzliche nationale Maßnahmen wie das Festlegen von Wirkungsgraden oder viele andere Dinge jetzt noch einmal in den Markt einzugreifen, sondern ich halte eine Menge davon, dafür zu sorgen, dass wir das 40-Prozent-Ziel erreichen. Das ist übrigens das, was in Lima gefordert ist, und nichts anderes. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber mit dem Plan erreichen Sie das nicht!) – Na gut, dann haben wir einfach eine unter-schiedliche Auffassung über die Frage, ob wir das erreichen oder nicht. Diese Frage muss übrigens auch Gegenstand der weiteren Fortschrittsberichte sein. Die Idee dieser Fortschrittsberichte ist doch, alle drei Jahre einmal zu gucken, ob wir eigentlich auf dem rich-tigen Pfad sind. Jetzt haben wir einen, bei dem wir feststellen: Sowohl bei der Energieeffizienz als auch in der Landwirtschaft, im Verkehr und in der Stromproduktion sind wir auf keinem ausreichen-den Pfad. Deswegen steuern wir nach. Wenn wir in drei Jahren feststellen, dass das, was wir jetzt gemacht haben, immer noch nicht reicht, dann werden wir wieder etwas tun müssen, um sozusa-gen aufzuholen. Die Tatsache, dass wir in den letzten Jahren re-lativ wenig bei Energieeffizienz gemacht haben, rächt sich jetzt natürlich. Aber mit dem, was wir machen, erreichen wir erstens diese Ziele und ermöglichen es Europa zweitens, sein 30-Prozent-Ziel vielleicht doch noch zu erreichen. Drittens ist es so, dass wir nach meiner festen Überzeugung jedenfalls etwas dafür tun müssen, dass wir in Eu-ropa bessere Marktsignale für den Kraftwerks-park aussenden. Wenn wir das nicht schaffen, dann hat Deutschland möglicherweise seine Ziele erreicht, aber wir haben trotzdem zu viele CO2-Emissionen in Europa. Es war jedenfalls bislang nicht die Meinung der deutschen Politik, dass wir uns nur auf Deutschland zu konzentrieren haben. Ich fände es ganz gut, wenn es dabei blie-be. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Zde-bel, Fraktion Die Linke. Danach kommt Frau Haß-elmann, Bündnis 90/Die Grünen. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Minister, der Nationale Aktionsplan sieht ein neues Heizungslabel für Altanlagen vor, das Schornsteinfeger bei ihrer jährlichen Feuerstät-tenschau aufkleben sollen. Allerdings werden da-bei keinerlei Messungen durchgeführt. Es handelt sich also eigentlich um einen Aufkleber, der ledig-lich nach Vergleich der Daten der Heizungsanlage mit Angaben auf einer Liste für einen bestimmten Heizungstyp und ein bestimmtes Alter der Hei-zung vergeben wird. Nach meiner Auffassung be-deutet dieses Label daher nicht besonders viel und zieht letztendlich auch keine großartigen Kon-sequenzen nach sich. Die Frage ist, ob es nicht an der Zeit wäre an-statt diese Aufkleber zu verteilen über betreffende Verordnungen nachzudenken und diese zu überar-beiten, damit dieses Label tatsächlich mehr Wir-kung entfaltet. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Idee ist, dass Eigentümer von Heizungsan-lagen, die in der Regel Eigentümer von Häusern sind, auf einen möglicherweise veralteten Stan-dard ihrer Heizungsanlagen aufmerksam gemacht werden. Ich finde, Informationen sind der Beginn von Veränderung. Die Leute müssen wissen, was los ist. Wir werden die Energieeinsparverordnung wei-ter novellieren; das haben wir in den letzten Jah-ren getan; das wird auch weitergehen. Sie wollen aber parallel dazu die Hausbesitzer zwingen – so verstehe ich Sie –, ihre Heizungsanlagen auszu-tauschen. Ich sage Ihnen: Da werden Sie vermut-lich Überraschungen erleben. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es aber ein Ge-setz!) Es gibt Menschen, die ein bestimmtes Alter ha-ben oder die vielleicht nicht über ein so hohes Einkommen verfügen und die ein kleines Häus-chen oder ein Reihenhaus mit einer veralteten An-lage besitzen. Wenn Sie diese Menschen dazu zwingen, ihre Anlagen auszutauschen, dann ent-stehen möglicherweise soziale Verwerfungen, von denen ich nicht glaube, dass wir sie produzieren sollten. Unser erster Schritt – weitere Schritte wie zum Beispiel Förderprogramme folgen – muss sein, dass wir Hausbesitzer und Eigentümer solcher Heizungsanlagen besser informieren. Dies soll im Rahmen der Feuerstättenschau passieren, weil der Schornsteinfeger da ohnehin ins Haus kommt und heute längst alle Schornsteinfeger auch Energieberater sind. Wir gehen davon aus, dass diese dann Antworten auf die Frage geben, welche Förderprogramme es gibt, um eine Heizungsanla-ge auszutauschen. Unterschätzen Sie nicht, wie viele Menschen in Deutschland Eigentümer von Häusern mit solchen Anlagen sind, aber eben nicht über ein hohes Ein-kommen verfügen. Möglicherweise wohnen deren Kinder nicht in derselben Stadt und haben auch nicht die Absicht, das Haus ihrer Eltern irgend-wann zu übernehmen. Wenn Sie diese Hausbesit-zer nun zwingen, ihre Anlagen zu erneuern, dann entsteht eine Reihe von sozialen Fragen, von de-nen ich nicht glaube, dass wir sie schnell beant-worten können. Deswegen setzen wir erst einmal auf Informationen und auf Förderung und nicht auf Zwang. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade auf die Frage meiner Kollegin Bärbel Höhn nicht geantwortet. Die Frage bezog sich darauf, ob Kraftwerke, die älter als 45 Jahre sind, weiterlaufen sollen. Auf meinen kurzen Zwi-schenruf sagten Sie, Sie hätten dazu eine Mei-nung. Ich will Ihnen durch meine Frage die Gele-genheit geben, diese Meinung hier kundzutun. Denn das Parlament interessiert sich dafür. Wol-len Sie Kraftwerke länger als 45 Jahre laufen las-sen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich will das nicht entscheiden. Denn mir ist es völlig egal, wie lange ein Kraftwerk läuft. Mich in-teressiert vielmehr, wie hoch die CO2-Emission 2020 sein wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen schon, dass das eine mit dem anderen zu tun hat?) – Das wollte ich gerade sagen. – Da gibt es natür-lich Zusammenhänge; gar keine Frage. Das eine kann mit dem anderen partiell durchaus etwas zu tun haben. Wenn ich jemandem sage: „Ab dem Jahr 2020 darfst du eine bestimmte Emissionsmenge nicht überschreiten“ und ich wie beim Emissionshandel eine Pönale vorsehe, wenn er es doch tut, dann überlasse ich es ihm, auf welchem Weg er diese Menge nicht überschreitet. Einige werden sagen: Das Einfachste wäre, dass wir alte Kraftwerke ab-schalten. – Andere werden womöglich sagen: Wir fahren die alten ein bisschen herunter und die mo-dernen etwas hoch. – Ich will aber gar nicht ent-scheiden, wie die betriebswirtschaftliche Rech-nung der Unternehmen aussieht. Denn ich glaube nicht, dass wir das besser können als die Unter-nehmen selbst. Sie sind die Erfinderinnen und Erfinder des Emis-sionshandels gewesen. Beim Emissions-handel interessiert überhaupt nicht das Alter des Kraftwerks, sondern dort legt man eine Emissi-onsobergrenze fest. Darüber hinaus gibt es keine Zertifikate. Da wir jetzt merken, dass der europäi-sche Emissionshandel nicht ausreichend funktio-niert, werden wir ihn, bis er vernünftig funktioniert, möglicherweise durch ein eigenes System, bei dem es Emissionsobergrenzen gibt, ergänzen müssen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Möglicherweise!) Aber mir ist es völlig egal, auf welchem Weg ein Unternehmen diese Emissionsobergrenze einhält. Ich wüsste nicht, warum ich auf die unternehmeri-sche Entscheidung Einfluss nehmen sollte. Mich interessiert, dass das Ziel, nämlich die CO2-Emissionen zu verringern, erreicht wird. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kriegen Sie aber nicht hin! Das wissen Sie doch!) – Wenn es nicht anders geht, werden die Unter-nehmen exakt das tun, was Sie fordern. Das ist aber eine unternehmerische Entscheidung. Sie hingegen wollen, dass wir staatlich eingrei-fen und den Unternehmen sagen: Das Kraftwerk musst du stilllegen; das darfst du weiterlaufen lassen. – Ich glaube, dass Sie sich mit solchen Einzelentscheidungen ganz schnell im kurzen Gras befinden werden. Ich fand die Position von Bündnis 90/Die Grünen eine kluge Idee – wenn ich das so sagen darf –, sich für einen europäischen Emissionshandel zu entscheiden, der europaweit Emissionsbudgets festlegt und bei dem es völlig egal ist, wie die Kraftwerksunternehmen im Ein-zelnen damit umgehen. Das Entscheidende ist da-bei nur, dass sie eine bestimmte Emission nicht überschreiten dürfen. Weil ich finde, dass man kluge Ideen nicht über Bord werfen sollte, bin ich dafür, dass wir dies weiter anstreben und parallel dazu in dem uns rechtlich möglichen Rahmen ein System schaffen, mit dem wir sicherstellen, dass die Emissions-budgets nicht überschritten wer-den. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wäre schön, wenn die Regierung nicht bloß etwas anstrebt, sondern es auch um-setzt!) Vizepräsident Peter Hintze: Wir haben noch sieben Fragesteller. Ich bitte die Fragesteller um kurze und knackige Fragen. Der Bundesminister antwortet bitte auch kurz und knackig. Prinzipiell haben wir vereinbart, dass wir die Zeit von jeweils einer Minute für Frage und für Antwort einhalten. Bei der Komplexität der Fragen kann man es nicht immer in einer Minute beant-worten. Das ist schon klar. Es gibt auch ein deut-liches Interesse, wie Zwischenrufe und Nachfra-gen deutlich machen. Ich lese einmal die Liste der Fragesteller vor, damit sich alle darauf einstellen können: Frau Dr. Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen, Frau Bul-ling-Schröter, Fraktion Die Linke, Herr Zdebel, Fraktion Die Linke, Frau Höhn, Bündnis 90/Die Grünen, Frau Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen, Herr Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen, und Herr Krischer, Bündnis 90/Die Grünen. Knackige Fra-gen und knackige Antworten wären gut. Frau Abgeordnete Dr. Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen, bitte. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Vielen Dank. – Ich habe noch eine Frage zum Monitoringbericht, Herr Gabriel. Viele Indikatoren laufen leider in die falsche Richtung. Die aktuellen Zahlen, die uns vorliegen, zeigen das. Das führt mich zu der Frage, was im Bereich der erneuerba-ren Energien konkret geplant ist, und zwar nicht nur im Stromsektor, sondern insgesamt. Der An-teil der erneuerbaren Energien soll auf 18 Prozent steigen. Im Augenblick liegen wir bei gerade ein-mal 12 Prozent. Hier muss noch einiges passie-ren, vor allen Dingen, weil der Trend rückläufig gewesen ist. Vielleicht können Sie mir die Frage von vorhin beantworten; die Antwort haben Sie sozusagen unterschlagen. Der Primärenergieverbrauch ist 2013 wieder gestiegen. Ist er im Vergleich zu 2012 oder sogar auch im Vergleich zu 2008 ge-stiegen? In diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis, dass im NAPE steht, dass mit den dort genannten Maßnahmen die Einsparlücke von 10 Prozent nicht geschlossen werden kann. Das ist zumindest meine Lesart, wenn ich das, was dort steht, als Grundlage nehme. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Noch einmal die Zahlen hinsichtlich der Verrin-gerung des Primärenergieverbrauchs, Frau Ver-linden: Die Lücke beträgt 1 400 Petajoule. Der NAPE bringt 500, der Verkehrssektor muss 150 bringen, die Landwirtschaft 50, den Rest muss der Kraftwerkssektor bringen. Zur zweiten Frage, wie wir die 18 Prozent errei-chen wollen: zum Beispiel durch Fortführung des Marktanreizprogrammes für erneuerbare Wärme. Was war Ihre dritte Frage? Vizepräsident Peter Hintze: Es ist sowieso nur eine zulässig. Insofern ist es nicht schlimm, wenn Sie die dritte Frage nicht be-antworten. (Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU) Das kann bilateral vielleicht noch geklärt werden. Frau Bulling-Schröter, Fraktion Die Linke, stellt die nächste Frage. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Danke schön. – Noch einmal zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz. Es geht jetzt um die Finanzierung, Herr Minister. Da lese ich, dass sich diese Maßnahmen, soweit sie zu einnahme- und ausgabenseitigen Belastungen im Bundes-haushalt führen, in die haushaltspolitische Ge-samtstrategie des Bundes einfügen müssen. Das bedeutet, dass entsprechende Maßnahmen grundsätzlich im eigenen Politikbereich gegenzu-finanzieren sind. Ich würde gerne erklärt bekommen, was unter Gegenfinanzierung zu verstehen ist. Bezieht man sich da auf die schwarze Null? Gibt es da einen Vorbehalt? – Man braucht ja Geld für diese gan-zen Maßnahmen; umsonst wird es nicht gehen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin, Sie finden im Bundeshaushalt im Einzelplan des Bundesfinanzministeriums für das kommende Jahr gut 5 Milliarden Euro. Daraus werden die zusätzlichen Mittel kommen, um die Gebäudesanierung zu finanzieren. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Zde-bel, Fraktion Die Linke. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Minister, ich finde es erst einmal sehr lo-benswert, dass Sie im Aktionsprogramm Klima-schutz 2020 die Maßnahme vorgestellt haben, den Schienengüterverkehr zu stärken. Ich frage mich allerdings, wie Sie das angesichts der Tatsache machen wollen, dass jetzt die Mittel im Haushalts-plan für den Neuausbau und den Ausbau im Schienennetz um 200 Millionen Euro gekürzt wor-den sind. Es ist mir natürlich klar, dass es im Schienen-güterverkehr nicht nur darum geht, Neuausbau zu betreiben; aber bei einigen Streckenteilen – ich denke da zum Beispiel an die Betuweroute, an den Streckenteil zwischen Emmerich und Duisburg – wäre es sicherlich nicht schlecht, wenn tatsäch-lich entsprechende Ausbaumaßnahmen stattfinden könnten; das gilt sicherlich auch für andere Teile der Region. Insofern ist es für mich, wenn Sie tat-sächlich das Ziel haben, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu bringen, erst einmal widersprüch-lich, dass die Mittel gekürzt werden. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Da die Kollegin Hendricks, die dafür verantwort-lich ist, extra mit hierhergekommen ist, möchte ich den Präsidenten fragen, ob sie diese spezielle Frage zum Aktionsplan Klimaschutz beantworten darf. Vizepräsident Peter Hintze: Was der Aufklärung des Parlaments hilft, findet immer die Zustimmung des Präsidenten. – Bitte, Frau Bundesministerin. Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Herr Kollege, die Mittel für die Verkehrsinvesti-tionen im Haushalt des Bundesverkehrsministers sind insgesamt gesteigert worden, und sie sind auch gegenseitig deckungsfähig. Was den Aus-bau der sogenannten Betuweroute zwischen Em-merich und Oberhausen anbelangt, so geht es um eine Größenordnung von 1,1 Milliarden Euro. Der Ausbau fängt aber noch nicht im nächsten Jahr an. Wir sind noch im Planfeststellungsverfahren. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Höhn, Bündnis 90/Die Grünen. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister Gabriel, ich habe eben darauf hingewiesen, dass laut Projektionsbericht eine Reduktion der CO2-Emissionen des Energiesek-tors auf 306 Millionen Tonnen bis 2020 erwartet wird. Wir hatten in 2012 377 Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Energiesektor, also 71 Millionen Tonnen mehr. Sie haben jetzt eine Reduktion der Emissionen um 22 Millionen Ton-nen vorgeschlagen. Soll alles andere über Kapazi-tätsmärkte erreicht werden? Welche weiteren Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um die Lücke von knapp 50 Millionen Tonnen zu schließen? Können Sie hier bestätigen, dass es der Umwelt-minister Gabriel war, der 2007 das 40-Prozent-Ziel verkündet hat? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: In meiner Erinnerung habe ich das gemeinsam mit Ihnen im Deutschen Bundestag beschlossen; aber ich kann es gerne auch verkündet haben. Das würde mir ja zur Ehre gereichen. Aber ich glaube, es war ein Beschluss des Deutschen Bundestages. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Ich stehe auch dazu!) – Ich auch. Deswegen hat es die Bundesregierung heute noch einmal bestätigt. Sie müssen nicht al-les glauben, was im Spiegel steht; das wäre mein Ratschlag. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Wenn Sie da Interviews geben!) Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich bin mit meiner Antwort noch nicht fertig. Vizepräsident Peter Hintze: Ach so, das war das Intro. Alles klar. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Abseits der humorvollen Bemerkungen zu dem Thema ist es so, dass wir mit der Reduktion der Emissionen um 22 Millionen Tonnen auf die Prog-nose draufsatteln – das habe ich vorhin versucht zu erklären –, die die alte Bundesregierung abge-geben hat und die bis heute in einem Umfang von circa 34 Millionen Tonnen noch nicht unterlegt ist. Deswegen glauben wir, dass eine der Antworten sein kann – darüber müssen wir aber mit der Strombranche verhandeln –, dafür das Angebot zu machen, Kapazitätsreserven zu bilden. Das ist das, was ich letzte Woche versucht habe mit der Stromwirtschaft zu verhandeln. Die Bereitschaft, da mitzumachen, war überschaubar. Deswegen werden wir allerdings nicht von unseren Plänen abweichen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Baerbock, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Genau deswegen, weil die Bereitschaft über-schaubar war und in den letzten Jahren auf freiwil-liger Basis nichts erreicht wurde, fordern wir In-strumente des Ordnungsrechts. Sie sagen immer, es sei unmöglich, so etwas zu fordern, weil das alleine nicht laufen wird. Der Emissionshandel – das wissen Sie selber; an anderer Stelle halten Sie andere Vorträge – wird es auch nicht automa-tisch richten, weil wir für einen Switch ja mindes-tens einen Preis von 30 Euro pro Tonne CO2-Emissionen bräuchten. Das wird allein mit der Backloading-Menge nicht erreicht werden können. Das heißt, der Emissionshandel wird als Instrument ausfallen. Sie brauchen aber ein ord-nungsrechtliches Instrument. Sie selber hatten eingangs CO2-Grenzwerte in die Debatte einge-bracht. Diese fordern wir auch. Nehmen Sie nun Abstand von dem ordnungspolitischen Instrument, CO2-Grenzwerte einzuführen, die über die 22 Millionen Tonnen hinausgehen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich habe die Frage nicht ganz verstanden. Was genau möchten Sie von mir wissen? Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Sie haben vorhin gesagt: kein ordnungspoliti-sches Instrument. Meine Frage ist, ob Sie CO2-Grenzwerte für den fossilen Kraftwerksbereich ausschließen oder ob Sie sie einführen wollen. Dazu haben Sie unterschiedliche Aussagen ge-macht. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich kann nur meine Antworten von vorhin wie-derholen. Ein Vorschlag, um die Sicherung des 40-Prozent-Ziels zu gewährleisten, ist, eine Ober-grenze für Emissionen aus dem Kraftwerkspark einzuführen. Es geht nicht darum – das ist das, was Sie wollen –, sie für einzelne Kraftwerke ein-zuführen; denn das führt – aus meiner Sicht jeden-falls – nicht allzu weit. Aber wenn wir im Ergebnis durch eine Obergrenze die Erreichung des 40-Prozent-Ziels sicherstellen, dann müssten auch Sie zufrieden sein. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über die 22 Millionen hinaus? Das war die Frage!) – Nein, das Ziel ist doch, 40 Prozent zu erreichen und nicht 45 Prozent. Sie wollen möglicherweise mehr, was Ihr gutes Recht ist. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben selbst gesagt, dass es eine Lücke gibt!) – Ich darf, glaube ich, jetzt nicht mit Ihnen disku-tieren, aber glauben Sie mir: Es würde mir großen Spaß machen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Ich denke, das habe ich letzte Woche hinreichend unter Beweis gestellt. Das Zweite, was ich sagen wollte: Bitte unter-stellen Sie nicht, dass wir der Meinung sind, dass das Backloading ausreicht, um den Emissions-handel zu reformieren. Vielmehr brauchen wir eine völlig neue Struktur. Dazu gibt es gute Vorschläge vonseiten der EU-Kommission. Der Fehler ist, dass wir das nicht rechtzeitig genug machen. Das hat aber nichts mit der deut-schen Bundesregierung zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, dass es in Europa – insbe-sondere in osteuropäischen Ländern, die in sehr großem Umfang von der Kohle abhängig sind – massive Widerstände gegen eine Verbesserung des Emissionshandels gibt. Deswegen bin ich da-für, dass wir aufhören, ein bisschen zu sehr auf den nationalen Bauchnabel zu schauen. Wir brauchen europäische Lösungen. Es ist si-cher interessant und auch intellektuell freudebrin-gend, in Deutschland darüber zu reden, welche weiteren Instrumente uns einfallen. Besser wäre es, wir würden parteiübergreifend in den Gesprä-chen beispielsweise mit unseren polnischen Part-nern dafür Sorge tragen, dass der Emissionshan-del in Polen akzeptiert wird; denn das ist bislang nicht in ausreichendem Maße der Fall. Deswegen glaube ich, dass uns die nationale Debatte bei der Bewältigung der Probleme in Europa nicht beson-ders viel weiterhilft. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Ke-keritz, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt habe ich Pech. Sie haben meine Frage, die sich auf den Emissionshandel bezog, schon beantwortet. (Sigmar Gabriel, Bundesminister: Warum ist das Pech?) Würden Sie mir trotzdem erklären, wie es mög-lich ist, dass Polen Emissionspapiere kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt? Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass das im Rahmen des Möglichen ist. Das ist für mich ein Zeichen dafür, dass der Emissionshandel eigentlich gar nicht systematisch gefördert werden soll. Im Ge-genteil: Man lässt es so weiterlaufen. Ich weiß, jetzt kommt gleich die Antwort: Im Jahr 2019 wird alles besser. Aber warum ist es nicht möglich, auf europäischer Ebene schneller zu reagieren? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Minister, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Weil Sie die Zustimmung Polens brauchen. Das geht nicht nach dem Motto: „An der deutschen Debatte wird Europa genesen“. Vielmehr müssen Sie Menschen in anderen Ländern überzeugen, die unsere Klimadebatte für verrückt halten. (Zuruf von der SPD: Genau so ist es!) Man muss offen aussprechen, was in Europa gerade los ist. Vor ein paar Jahren haben uns die Menschen noch interessiert zugeschaut, weil sie der Meinung waren, dass wir mit der deutschen Ingenieurskunst die Energiewende schon hinkrie-gen werden. Inzwischen halten sie uns für hinrei-chend wahnsinnig. Wenn sie nett zu uns sind, dann sagen sie: Okay, wir verstehen das, was ihr da macht, aber wir sind skeptisch. Wenn die Kameras aus sind, dann sagen sie: Wenn ihr eure Industrie gefähr-den wollt, dann macht es, aber zieht uns da bitte nicht mit rein. – Das ist die Position, die vertreten wird. Deswegen müssen Sie verhandeln. Es geht nicht darum, etwas zu diktieren, son-dern darum, die Menschen zu überzeugen, die völ-lig anders über die Sache debattieren als wir; ob wir das gut oder schlecht finden, das ist auf euro-päischer Ebene ziemlich egal. Sie müssen sie überzeugen, und manchmal müssen Sie Angebote machen, damit der Emissionshandel nicht kom-plett blockiert wird. Das ist doch die Situation, vor der wir stehen. Die Debatte in Deutschland sugge-riert: Die anderen müssen nur die Hand an die Mütze legen und uns folgen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das denn für ein Stuss? Das ist vielleicht der Stil in der SPD! – Weitere Zurufe vom BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist aber nicht die Vorstellung, die die anderen haben. Deren Vorstellung ist eine völlig andere, und trotzdem müssen Sie mit ihnen verhandeln. (Zuruf des Abg. Uwe Kekeritz [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]) – Weil das die Bedingung Polens war, damit sie dem Emissionshandel und der Veränderung über-haupt zustimmen, ja. Ich habe doch überhaupt nichts dagegen, dass Sie all Ihre politische Kraft einsetzen, um Polen vom Gegenteil zu überzeugen. Dann werden wir alle miteinander noch glücklicher sein, als wir das ohnehin schon sind. Dafür wäre es aber notwen-dig, dass Sie diese Debatte nicht allein im Deut-schen Bundestag führen, sondern gelegentlich auch mit Polen. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Dafür fahren wir ja dorthin!) – Scheinbar hören sie nicht in ausreichendem Maße auf Sie. Das bedauere ich zutiefst. Es ist nun einmal leider so, dass Polen zustim-men muss. Sie können das nicht befehlen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann aber mit gutem Beispiel vo-rangehen!) So ist Europa nicht konstruiert. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Kri-scher. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Gabriel, ich komme gerade aus dem Wirt-schaftsausschuss. Dort war eine französische De-legation zu Gast und hat sich über zu niedrige In-dustriestrompreise in Deutschland beschwert; Herr Beckmeyer war ja dabei. Das war eine inte-ressante Debatte. (Bernd Westphal [SPD]: Falsch verstan-den!) Ich möchte eine Frage zum Thema Kohle stel-len. Sie haben uns gerade erklärt, dass Wir-kungsgrade für Sie kein Thema sind, dass das Al-ter der Kraftwerke für Sie kein Thema ist, dass das CO2-Budget für Kraftwerke für Sie kein The-ma ist und dass der CO2-Mindestpreis für Sie kein Thema ist. Ich habe das so verstanden: Jede ord-nungsrechtliche Maßnahme ist für Sie kein The-ma. Sie haben gleichzeitig auf den Emissionshan-del verwiesen. In diesem Zusammenhang muss man einfach zur Kenntnis nehmen: Sie haben auf dem Europäischen Rat zugestimmt, dass vor 2020 diesbezüglich nichts Relevantes verändert wird. Also kann der Emissionshandel keine Wirkung entfalten. Trotzdem erklären Sie uns hier, dass Sie eine Reduktion der heute 377 Millionen Ton-nen CO2 im Stromsektor um 71 Millionen Tonnen auf 306 Millionen Tonnen in fünf Jahren erreichen wollen. Mich würde interessieren, mit welchem In-strumentarium Sie das erreichen wollen. Außer ei-ner Kapazitätsreserve kann ich mir da konkret nichts vorstellen. Planen Sie einen Emissionshan-del unter dem Emissionshandel, also quasi einen deutschen Emissionshandel? Ich bitte um eine kleine Andeutung dazu, was Sie in diesem zur Er-reichung des deutschen Klimaschutzziels zentra-len Bereich vorhaben. (Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Erstens habe ich mich nicht gegen CO2-Mindestpreise ausgesprochen. Der ganze Emissi-onshandel hat das Ziel, einen CO2-Mindestpreis herzustellen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!) – Ja, sicher. Ziel des Emissionshandels ist die Verknappung von Zertifikaten. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: CO2!) Zweitens hat nicht die deutsche Bundesregie-rung gesagt, dass sie erst 2020 eine Reform ha-ben will. Im Gegenteil: Wir haben gerade mitge-teilt, dass wir dringend darum bitten, das früher anzugehen. Aber Sie kriegen dafür in Europa kei-ne Mehrheit. Auch nicht dadurch, dass wir das hier noch einmal beschreiben. Wir versuchen, diese Mehrheit herzustellen. Wir versuchen, zu überzeugen. Wir machen Angebote, wie man Übergänge gestalten kann. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb würde ich gerne wis-sen, was Sie national wollen!) – Herr Krischer, ich komme zu der Antwort auf Ih-re Frage; keine Sorge. Sie haben aber auch ein paar andere Dinge angesprochen, zu denen ich auch etwas sagen möchte. – Wir versuchen, die Kollegen in anderen Ländern zu überzeugen. Aber die Bereitschaft, das vor 2020 anzugehen, ist in einem Teil der Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerordentlich gering. In einem anderen Teil ist die Bereitschaft sehr hoch, traditionell in Skandinavien, aber auch in Großbritannien und Frankreich, natürlich auch wegen der COP, die im nächsten Jahr dort stattfinden soll. In einem Teil Europas gibt es aber nun einmal leider massiven Widerstand dagegen. Man kann nur versuchen, das durch Verhandlungen zu verändern. Das pro-bieren wir. Die Idee, die wir verfolgen, habe ich vorhin schon genannt: Wir wollen Emissionsobergrenzen festlegen, also eine Obergrenze für Emissionen, die der Kraftwerkspark 2020 ausstoßen darf. Das habe ich jetzt, glaube ich, dreimal gesagt. Mit Be-zug auf historische Emissionen wollen wir die Minderungsbeiträge auf die Kraftwerks-betreiber verteilen, jedenfalls 22 Millionen Tonnen. Zusätz-lich wollen wir versuchen, den noch nicht ge-schafften Teil aus der alten Prognose zumindest in größerem Umfang dadurch zu erreichen, dass dieser Teil in die Kapazitätsreserve eingebracht wird; dieses Angebot wollen wir unterbreiten. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sodass die das freiwillig machen?) – Nein, das würde im Gesetz stehen. Das stand übrigens auch in allen Zeitungen. Weil sich der Stromsektor darüber nicht besonders gefreut hat, gab es Widerstand dagegen. Ich habe Ihnen in meiner ersten Antwort schon gesagt, dass wir diese Beschlüsse spätestens im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Beschluss-fassung über das Strommarktdesign fassen müs-sen, also nicht irgendwann, sondern im ersten Halbjahr 2015. Sie haben gesagt, Sie wollten eine leichte An-deutung dessen haben, was wir tun wollen. Das ist sie. Vizepräsident Peter Hintze: Die beiden abschließenden Fragen stellen Kol-lege Grund, CDU/CSU-Fraktion, und die Abgeord-nete Baerbock, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Kollege Grund. Manfred Grund (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Minister. – Bei der Debatte heute geht es ja eigentlich um die Struktur der Energieversorgung in Deutschland. Es gibt ja die konventionelle, die klassische Energieerzeugung – Kohlekraftwerke, CO2-Emittenten, Gaskraftwer-ke und Atomkraftwerke, die 2022 vom Netz gehen – und die erneuerbaren Energien – Photovoltaik, Windenergie, Biomasse –, die ganz erheblich subventioniert werden. Heute Morgen, um 6 Uhr, hatten wir in Deutsch-land eine Gesamteinspeisung ins Netz in Höhe von 23 600 Megawatt elektrischer Energie. An diesen 23 600 Megawatt waren die Photovoltaik – es war, wie gesagt, 6 Uhr – mit 0 Prozent – das ist jetzt nicht viel anders – und die Windenergie mit 511 MW beteiligt; das sind knapp 2 Prozent. Die Erwartung, dass der Kraftwerkspark umge-baut und der CO2-Ausstoß reduziert wird, bedeutet ja, dass wir ab 2022 viel stärker aus der Nutzung von Kohle und Gas – denn diese Kraftwerke pro-duzieren ja auch CO2 – aussteigen müssen; das ist die Erwartung, die hier geäußert wird. Was be-deutet das für die Energieversorgung Deutsch-lands, und welche Voraussetzungen müssten er-füllt werden, bis die Forderungen an die Bundes-regierung – es werden ja auch entsprechende Vorwürfe erhoben – überhaupt erfüllt werden kön-nen? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich halte diese Debatte, in der immer der An-schein erweckt wird, als müssten wir jetzt eine Kohleausstiegsdebatte führen – das kann ich den Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen nicht erspa-ren –, für eine große Illusion. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht uns um alte Kraftwerke!) – Nein, es geht Ihnen nicht um alte Kraftwerke. Sie wollen aus der Braunkohle aussteigen. (Manfred Grund [CDU/CSU], an den Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN] gewandt: Ihr lasst auch keine neu-en zu! Ihr verhindert auch neue Kraftwer-ke! Es geht euch nicht um alte!) Sie müssen nur offen sagen, was Sie wollen; dann kann man ja darüber diskutieren. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2040 ist mit der Braunkohle sowieso Schluss! Sagen Sie das mal Ih-ren Genossen in Nordrhein-Westfalen! – Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]: Na, sehen Sie! Es geht nicht um alte Kraftwerke! Seien Sie doch mal ehrlich!) Sie wollen, wie gesagt, aus der Braunkohle aus-steigen. Das bedeutet, dass es unmittelbare Preiswirkungen am Strommarkt geben wird. Das konterkariert unser Ziel (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) – natürlich ist das die Folge – im Hinblick auf die Energiepreise, die die Grundstoffindustrie zu zah-len hat, um zumindest einigermaßen wettbewerbs-fähig zu bleiben. Außerdem würde man à la longue erhebliche Versorgungssicherheitsprobleme be-kommen, weil man natürlich nicht nur den Durch-schnitt berechnen darf, sondern auch die Jahres-höchstlast darstellen können muss, und zwar auch an Tagen, die so sind, wie es der Kollege eben beschrieben hat. Ich glaube, dass wir auch bei einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien fossile Kraft-werkskapazitäten sozusagen als Rückendeckung brauchen. Die Frage ist nur – darüber reden wir zurzeit –: Wie kommen wir angesichts der großen Überkapazitäten im europäischen und im deut-schen Strommarkt eigentlich zu den richtigen Kraftwerken? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Wir führen eine Debatte darüber: Soll das über Kapazitätsmechanismen oder über eine stärker marktorientierte Organisation des Strommarktes geschehen, in deren Rahmen der Strommarkt die Signale zur Auswahl exakt der Kraftwerke, die wir brauchen, aussendet, damit wir auch in windar-men und sonnenarmen Zeiten Strom haben und – da dies die effizientesten Kraftwerke sind – die auch preiswert zur Verfügung stehen? Das ist die Debatte, die wir gerade führen. Es ist nicht ganz unbekannt, dass ich sehr skeptisch bin, was einen umfassenden Kapazi-tätsmarkt, den einige fordern, angeht. Ich glaube, das hätte einen preistreibenden Effekt, den wir nicht akzeptieren sollten. Ich bin eher dafür, in Richtung Strommarkt und Energy-only-Markt zu gehen. Im Übrigen glaube ich, dass wir auch mit den Erneuerbaren stärker in diese Richtung gehen müssen. Aber das ist eine Debatte, deren Ergeb-nis offen ist und die wir bis Ende Februar nächs-ten Jahres führen werden. Was dabei aber nicht herauskommen wird, ist ein flächendeckender Kohleausstieg – das wird nicht passieren –, sondern wir werden entspre-chend unseren Klimaschutzzielen die CO2-Emissionen von Kohlekraftwerken reduzieren. Das ist keine Frage, und das wissen auch alle. Die Kraftwerksbetreiber und die Beschäftigten wissen übrigens auch, dass es angesichts der Überkapa-zitäten, die wir in Europa und in Deutschland ha-ben, zu einer Marktbereinigung kommen wird; auch das wissen alle. Nur, was Sie vom Bündnis 90/Die Grünen fordern, ist, dass der Staat ent-scheidet, wann und wo das stattzufinden hat. Das halte ich für ein ziemlich großes Risiko, was die Preise und die Versorgungssicherheit angeht. Darüber gibt es Streit. Ich finde, man kann ihn mit großer Gelassenheit führen, wenn man sich ein-fach die Zahlen ansieht. Ich bin dagegen, dass in dieser Debatte immer wieder Mythen gebildet werden. Die Energiewende in Deutschland leidet eher an einem Zuviel an My-then und einem Zuviel an Zielen. Ich glaube, unse-re Aufgabe in dieser Legislaturperiode ist, unter-halb der zwischen uns allen verabredeten Ziele dafür zu sorgen, dass die Zahnräder der Energie-wende ineinandergreifen und wir uns nicht überho-len mit immer neuen Vorstellungen, was ein In-dustrieland wie Deutschland alles schaffen kann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie waren da schon mal weiter! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der größte Mythenerzähler sind doch Sie!) Vizepräsident Peter Hintze: Die letzte Frage: Abgeordnete Frau Baerbock, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist schön, dass Sie immer wissen, was wir wollen. Wir wollen einen schrittweisen Kohleaus-stieg, um Planungssicherheit im Kraftwerkspark zu gewährleisten. Eine Anmerkung zum europäischen Emissions-handel, weil Sie uns auch unterstellen, wir würden nicht europäisch, sondern nur rein national denken und wir hätten von Europapolitik keine Ahnung: Vielleicht sollte man einmal anerkennen, dass auch die Leute auf der anderen Seite ein bisschen Kenntnis haben. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das muss Gabriel nicht!) Sie wissen selber ganz genau, dass für die Um-setzung der EU-ETS-Richtlinie eine qualifizierte Mehrheit und eben nicht Einstimmigkeit notwendig ist, und es geht darum, diejenigen, die gleiche In-teressen haben, hier zusammenzuführen. Sie wis-sen ebenso ganz genau, dass andere Länder hier sehr wohl vorangehen – auch mit nationalen Min-destpreisen im europäischen Emissionshandel – und dass das keine nationale Nabelschaudebatte ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich möchte jetzt noch eine Frage zum ETS stel-len, weil uns Ihre Aussage schon sehr verwundert hat. Sie haben nämlich gesagt: Das ist das In-strument, auf das wir setzen. Im Aktionspro-gramm Klimaschutz 2020 heißt es aber nicht mehr wie früher – damit wurde vor allen Dingen Ministe-rin Hendricks mehrfach zitiert, und das wurde an-geblich auch auf europäischer Ebene eingebracht –, dass 2 Milliarden CO2-Zertifikate vom Markt müssen und dass das Backloading wirklich dau-erhaft sein muss – 900 Millionen CO2-Zertifikate auf jeden Fall dauerhaft; das hat sie mehrfach be-tont –, sondern in dem Aktionsprogramm Klima-schutz 2020 heißt es jetzt nur noch: eine „direkte Überführung der im Rahmen des Backloading zu-rückgehaltenen Mengen (900 Mio. Zertifikaten) in diese Reserve“. Das soll also nicht mehr dauer-haft geschehen. Ist es wirklich die Absicht der Bundesregierung, die im Rahmen des Backloadings zurückgehaltene Menge von 900 Millionen Zertifikaten und auch nicht mehr 2 Milliarden Zertifikate in die Reserve zu überführen, was direkt bedeutet, dass sie auch wieder Bestandteil des ETS werden können, wodurch das Preissignal ausfallen würde? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Bundesminister, bitte. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Bevor Kollegin Hendricks Ihnen darauf antwor-tet, weil Sie sie ja gefragt haben, will ich Ihnen nur sagen: Ich habe Ihnen nicht unterstellt, dass Sie keine Ahnung von der Europapolitik haben. Das haben Sie von mir nicht einmal gehört. Ich habe ganz ruhig und freundlich darauf hingewiesen, dass Sie gelegentlich auch einmal mit Polen und Osteuropäern reden und nicht unterstellen sollten, dass das alles nur ein Problem in Deutschland ist. Ich wundere mich, dass Sie öffentlich erklären, es gebe einen nationalen Emissionshandel. Das ist nach dem Emissionshandelsrecht in Europa verboten. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nationaler Mindestpreis! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Mindestpreis! Großbritannien!) – Es gibt in Großbritannien die Entscheidung, hier etwas über das Steuersystem zu machen. In die-sem Land, das Sie uns hier gerade genannt ha-ben, wurde vor kurzem übrigens durchgesetzt, die Atomenergie mit öffentlichen Subventionen auszu-bauen. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dänemark! Niederlande! Es gibt weitere Länder!) – Ich habe heute ein Maß an Freundlichkeit, das mir meistens gar nicht zur Verfügung steht. (Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Weihnachtszeit!) – Ich finde, es ist noch Vorweihnachtszeit. – Des-wegen wollte ich nur darauf hinweisen, dass ich diese Debatte weit weniger aggressiv führe, als Sie vielleicht gehört haben. Den Rest macht Frau Hendricks. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbstgefälligkeit ist halt auch ein Instrument!) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Bundesministerin. Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Kollegin Baerbock, die EU-Kommission schlägt eine Marktstabilitätsreserve vor, die ab dem Jahr 2021 wirksam werden soll. Die Bundes-regierung hat sehr deutlich an die EU-Kommission adressiert, dass wir diese Marktstabilitätsreserve schon zum Jahr 2017 einführen wollen. Diese Marktstabilitätsreserve ist sozusagen Gegenstand der Reform. Auf diese Weise soll die Reform des ETS zustande kommen, und genau in diese Marktstabilitätsreserve werden dann sinnvoller-weise die Backloading-Mengen eingebracht. Es geht also genau um diese Reserve. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Ich beende damit die Befra-gung der Bundesregierung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Fragestunde Drucksache 18/3360, 18/3401 Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nummer 10 der Richtlinien für die Fragestunde die dringliche Frage auf Drucksache 18/3401 auf. Sie betrifft den Geschäftsbereich des Bundes-ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Beantwortung übernimmt der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel. Ich rufe die dringliche Frage 1 des Abgeordne-ten Jan van Aken, Fraktion Die Linke, auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen vom 1. Dezember 2014, die Nahrungsmittelhilfe für syrische Flücht-linge in den Nachbarstaaten Libanon, Jordanien, Türkei, Irak und Ägypten aufgrund von Geldmangel einzustellen (www.wfp.org/news/news-release/wfp-forced-suspendsyrian-refugee-food-assistance-warns-terrible-impact-winter-nea) hin-sichtlich der humanitären und politischen Folgen für die be-troffenen Staaten, und was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ziviler Krisenprävention, um einer Verschärfung und Eskalation der humanitären und politischen Situation in den be-troffenen Ländern vorzubeugen? Herr Staatssekretär, bitte. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung: Herr Kollege van Aken, der Bundesminister Dr. Müller weist schon seit Monaten darauf hin, dass es Probleme mit der Finanzierung der Ernäh-rung und Unterbringung der Flüchtlinge gibt. Er war selber vor Ort, und er hat auch vor diesem Hohen Hause sehr deutlich auf die Probleme hin-gewiesen und darüber gesprochen, dass sich hier eine Katastrophe entwickeln kann. Er hat dafür geworben, dass alle Beteiligten Mittel bereitstel-len, um die Finanzierung auf den Weg zu bringen. Der Minister war vor sechs Wochen in New York und hat bei der Direktorin des World Food Programmes vorgesprochen, um sich nochmals eingehend zu informieren. In den letzten Wochen und Tagen sind vonseiten der Bundesregierung nochmals 22,5 Millionen Euro zusätzlich zur Ver-fügung gestellt worden, sodass die Bundes-republik Deutschland im Jahr 2014 jetzt 54 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat und alle getroffenen Zusagen eingehalten hat. Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter van Aken? Jan van Aken (DIE LINKE): Vielen Dank. – Diese 22,5 Millionen Euro extra reichen nach Angaben des Welternährungspro-gramms ungefähr bis zum 14. oder 15. Dezember dieses Jahres. Danach ist wieder Schluss. Dann muss das Programm wieder seine Zahlungen für die ganzen Flüchtlingslager rund um Syrien ein-stellen. Meine Frage an Sie: Was tun Sie denn, um die Nichtzahler davon zu überzeugen, zu zahlen? Nach Aussage des Welternährungsprogramms ist es so: Das große Problem ist, dass ganz viele Länder gepledgt haben, also Geld angekündigt, aber nicht gezahlt haben. Ich möchte von Ihnen gerne wissen: Welche Partner aus der EU und der NATO haben denn ihren Pledge nicht erfüllt? Was tun Sie, um diese Länder davon zu überzeugen, endlich das Geld herüberwachsen zu lassen? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung: Wir würden gerne noch mehr tun, aber wir ver-fügen nicht über Kenntnisse und Einzelheiten dar-über, wer bezahlt und wer nicht bezahlt hat. Wir können deswegen nur allgemein an alle appellie-ren, die Not zu sehen und den eigenen Verpflich-tungen nachzukommen. Ich kann nur wiederholen: Deutschland liegt mit seinen Zahlungen an das Welternährungsprogramm weit vorne und mit sei-nen gesamten Zahlungen für die Regionen eben-falls. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Nachfrage, Herr van Aken? Jan van Aken (DIE LINKE): Nur um das kurz zu kommentieren: Ich bin mir sicher, dass das Welternährungsprogramm Ihnen ohne Weiteres sagen könnte, wer wie viel bezahlt hat, und dann könnten Sie aktiv werden. Das möchte ich nur einmal anregen. Aber eine ganz andere Frage. Das eine ist das Geld, das Deutschland gibt. Das andere ist eine andere Art von Unterstützung für die Flüchtlinge aus Syrien. Wir wissen, dass es um viele Millio-nen Menschen geht. Wir -wissen auch, dass Deutschland bislang angeboten hat, 20 000 Flüchtlinge aus Syrien hier aufzunehmen. Ich finde die Zahl von 20 000 Menschen viel zu wenig. Angesichts der Tatsache, dass ab Mitte De-zember die Zahlungen des Welternährungspro-gramms wieder eingestellt werden müssen und Millionen Menschen in der Region deswegen hun-gern müssen, wünsche ich mir, dass die Bundes-regierung beschließt, eine größere Zahl von Flüchtlingen hier aufzunehmen. Meine Frage ist: Was war das Ergebnis der letzten Debatten im Kabinett zu der Frage, mit wie vielen Flüchtlingen aus Syrien wir in Zukunft in Deutschland rechnen können? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung: Ich kann Ihnen hierzu keine neuen Erkenntnisse mitteilen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die nächste Frage dazu stellt der Abgeordnete Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage der Nahrungsmittelhilfe betrifft nicht nur die syrischen Flüchtlinge. Es gibt noch sehr viel mehr Probleme. Schauen wir uns einmal den Südsudan an: Dort hungern Millionen Menschen. Schauen wir uns die Zentralafrikanische Republik an: Auch da herrscht eine riesige Hungersnot. In Somalia – das weiß man nicht genau – könnte demnächst auch eine Hungersnot ausbrechen. Wie stellt sich die Bundesregierung denn die Behandlung dieser Problematik a) national, b) eu-ropäisch und c) auf UN-Ebene vor? Es ist doch sicher im Interesse der Bundesregierung, da eine Lösung zu finden. Die Lösung kann nicht sein, nur bis zum 15. Dezember dieses Jahres zu denken. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung: Es ist richtig, dass die Bundesrepublik ein gro-ßes Interesse daran hat, Lösungen mit Perspekti-ve zu finden. Zunächst einmal darf ich darauf ver-weisen, dass im Haushaltsausschuss hierzu eine sehr gründliche Debatte stattgefunden hat, die dann in der Bereinigungssitzung dazu geführt hat, dass die Mittel sowohl für die humanitäre Hilfe wie auch für die ESÜH des BMZ wesentlich erhöht wurden, und zwar im Fall des BMZ von 49 Millionen Euro auf 139 Millionen Euro. In Ein-zelberatungen wird nun darüber gesprochen, wie diese Mittel effektiv eingesetzt werden. Das ist der nationale Teil. Außerdem darf ich darauf hinweisen, dass mein Minister ständig Gespräche mit dem Ziel führt, ei-ne konstruktive Lösung zu erreichen. Das gilt für Gespräche mit Bischöfen der Kirchen von Da-maskus. Das gilt für Gespräche mit dem nationa-len und dem internationalen Roten Kreuz. Das gilt, wie schon gesagt, auch für das World Food Pro-gramme in New York und natürlich auch Richtung EU. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Nachdem die dringliche Frage aufgerufen und beantwortet worden ist, rufe ich jetzt die mündlichen Fragen auf Drucksache 18/3360 in der üblichen Reihenfolge auf. Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Annette Kramme bereit. Die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Matthias W. Birkwald werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 3 des Abgeordneten Markus Kurth: Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen rechtlichen Hemmnisse, um eine Beschäftigung auch im Ren-tenalter zu erleichtern? Frau Staatssekretärin, bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Kurth, ich gehe nicht davon aus, dass Sie tatsächlich die Frage beantwortet haben wollen, welche rechtli-chen Hemmnisse eine Beschäftigung im Renten-alter erleichtern. Solche wären mir nämlich nicht bekannt. Sofern Ihre Frage so gemeint sein sollte, ob es rechtliche Hemmnisse gibt, die die Beschäf-tigung im Rentenalter erschweren, kann ich Ihnen Folgendes sagen: Derzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen mit der Frage flexibler Über-gänge in das Rentenalter. Insoweit wird auch über Hemmnisse diskutiert, die die Beschäftigung im Rentenalter erschweren. Wir werden die Ergeb-nisse dieser Arbeitsgruppe abwarten und uns dann in einem gesonderten Prozess mit dieser Thematik näher beschäftigen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu eine Zusatzfrage, Herr Abge-ordneter Kurth? Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Natürlich. – Ich persönlich empfinde diese Ant-wort als etwas dürftig. In der vorherigen Debatte über die Politik für Menschen mit Behinderung hat sich die Kollegin Rüffer in ihrer Rede über die Auskunftsfreudigkeit bzw. Nichtauskunftsfreudig-keit der Bundesregierung beklagt, wenn es um die Benennung zumindest von Zielperspektiven geht. Insofern meine genaue Nachfrage: Der Abgeord-nete Carsten Linnemann, der sowohl Mitglied der CDU-Fraktion als auch dieser Arbeitsgruppe ist, hat laut Süddeutscher Zeitung vom vergangenen Samstag mitgeteilt, dass 15 sehr komplexe The-men diskutiert worden seien. Wenn Sie schon kei-ne Ergebnisse mitteilen können, können Sie dann wenigstens sagen – schließlich nehmen Vertreter der Bundesregierung auch an den Sitzungen die-ser Koalitionsarbeitsgruppe teil –, welches die wichtigsten dieser komplexen Themen sind? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht 15 Themen der Reihe nach herunterde-klinieren kann. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Die wichtigsten!) Ich kann aber sehr wohl einige dieser Fragestel-lungen wiedergeben. Es geht beispielsweise um die Frage der Rentenbeiträge von Älteren. Es geht beispielsweise um die Frage von befristeten Ar-beitsverhältnissen bei Älteren. Es geht beispiels-weise um Hinzuverdienstmöglichkeiten von Älte-ren, die sich auch im vorgezogenen -Rentenbezug befinden. Es geht um Fragen der Gesundheitspoli-tik. Es geht um die Frage, wie man die Gesund-heit älterer Menschen besser schützen kann, so-dass diese länger am Erwerbsprozess teilnehmen können. Es geht um Vorschläge zu einem soge-nannten Alterssicherungsgeld. – Das sind die Dinge, die mir aus dem Stegreif dazu einfallen. Vizepräsident Peter Hintze: Sie haben noch die Möglichkeit zu einer weite-ren Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kurth. Mögen Sie? Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Ergänzend zunächst noch der Hinweis zu Ihrer Antwort: Sie sind ja schon fast auf 15 The-men gekommen. Wenn Sie die noch fehlenden Themen schriftlich nachreichen könnten, wäre ich Ihnen dankbar. Kommen wir zu einem konkreten Vorschlag, den Sie vorhin auch genannt haben. Die Junge Union und auch die Gruppe der jungen Abgeord-neten der Union, zu denen Herr Linnemann auch gehört, wollen eine bestimmte Regelung strei-chen, nämlich die Regelung, wonach befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern über 52 Jahren nur über fünf Jahre geschlossen werden können, dies aber nur dann, wenn sie zuvor mindestens vier Monate arbeitslos waren. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bun-desregierung dafür, an dieser Regelung festzuhal-ten? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Hierzu gibt es keine Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung. Wie gesagt, wir werden uns mit der Thematik beschäftigen, wenn der Prozess in der Koali-tionsarbeitsgruppe abgeschlossen ist. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirt-schaft. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Flachsbarth zur Verfügung. Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Osten-dorff auf: Wie genau hilft die Unterzeichnung des Veterinärprotokolls mit China (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2014/301-BL-GespraechWu.html) für den Export von Pferden und die Aner-kennung des Verarbeitungsstandards für Nebenprodukte der Schweinefleischerzeugung den deutschen Schweinehaltern wei-ter, die, wie Kollegen in anderen führenden Produzentenländern auch, Notierungseinbrüche um bis zu 21 Cent/kg Schlachtge-wicht (SG) innerhalb weniger Wochen hinnehmen mussten, so-dass die Produktion nach Berechnungen von Experten vieler-orts nicht mehr kostendeckend ist (www.topagrar.com/news/Home-top-News-Krisenstimmung-am-EU-Schweinemarkt-1570754.html)? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirt-schaft: Herr Kollege Ostendorff, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Durch die Abstimmung des Vete-rinärprotokolls für den Export von Pferden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China konnten die langjährigen Verhandlungen der tiergesundheitlichen Bedingungen für den Export von Pferden erfolgreich abgeschlossen werden. Seit Mai 2014 wurden die ersten Sportpferde, cir-ca 40 Tiere, nach China exportiert. Die Anerkennung des Verarbeitungsstandards für Schweinepfoten, der sogenannte Pfotenstan-dard, ist ebenfalls das Ergebnis langwieriger Ver-handlungen mit dem Staatlichen Zentralamt für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantä-ne, AQSIQ, der Volksrepublik China. In diesem Standard wurden die grundsätzlichen Anforderun-gen an die Gewinnung und weitere Behandlung von Schweinepfoten in deutschen Schlachtbetrie-ben festgelegt. Durch die Anerkennung des Pfotenstandards durch die chinesischen Behörden wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass deutsche Schlachtbetriebe dieses Produkt, wel-ches auf dem chinesischen Markt im Gegensatz zum deutschen sehr gefragt ist, nach China ex-portieren können. Im Zuge der Anerkennung des Pfotenstandards konnten weitere drei deutsche Schlachtbetriebe für den Export von Schweinepfoten nach China zugelassen werden. Dadurch werden die Verwer-tungsmöglichkeiten der Schlachtkörper nachhalti-ger und damit die Wertschöpfung ebenfalls erhöht, wodurch zusätzliche Erlöse generiert werden kön-nen. Davon profitieren selbstverständlich auch die Landwirte in Form höherer Erzeugerpreise. Das aktuell relativ niedrige Preisniveau bei Schweinefleisch ist nur teilweise auf die fehlenden Exportmöglichkeiten nach Russland infolge von Veterinärmaßnahmen und des Einfuhrembargos für Lebensmittel zurückzuführen. Während die Schweinefleischexporte in Drittländer insgesamt im Zeitraum von Januar bis August 2014 um 2 Prozent zurückgegangen sind, wurden die Exporte nach Asien ausgebaut. Hauptverantwortlich für den Preisdruck sind seit August 2014 deutlich gestiegene Schlacht-zahlen und eine im Vergleich zum Vorjahr niedri-gere Verbrauchernachfrage. Eine gewisse Stabili-sierung zeichnet sich allerdings in den letzten Wochen ab. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Ostendorff, ich vermute, Sie ha-ben eine Nachfrage. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): In der Tat, Herr Präsident, Sie vermuten richtig. – Sehr geehrte Staatssekretärin, die Themen, die wir jetzt ansprechen, werden wir möglicherweise noch in der heute-show betrachten können. Aber das Pfotenabkommen und das Veterinärabkom-men zum Export von Sportpferden stehen in einem Zusammenhang. Der Staatssekretär ist nach China gereist und hat vorher sehr umfassende Ankündigungen ge-macht, die -Exportmöglichkeiten für deutsche Ag-rarprodukte auszuloten, zu verbessern und auszu-bauen. Denn es ist nach den uns zur Verfügung stehenden Zahlen nicht so, wie Sie es gesagt ha-ben. Deswegen bitte ich Sie im Rahmen meiner ersten Frage darum, uns diese Zahlen zur Verfü-gung zu stellen. Denn die uns vorliegenden Daten der AMI, die gemeinhin als Grundlage gelten, be-sagen, dass der China-Handel eben nicht voran-schreitet, sondern stark zurückgegangen ist. Nehmen wir das Beispiel Milch: Im Sommer waren es noch 22 000 Tonnen pro Monat. Jetzt sind es 11 000 Tonnen. Für Fleisch gilt Ähnliches. Wie erklären Sie sich, dass vor dem Antreten der Reise hohe Erwartungen geweckt wurden, dass der sehr lahmende Abverkauf von Schweine-fleisch bzw. Schweine-pfoten deutlich angekurbelt werden soll, dass es aber in China selbst darum ging, Sportpferde, sprich: Hottemäxe, die durch die Arena reiten, zu exportieren? Der Zusammen-hang hat sich mir noch nicht erschlossen, inwie-fern das dazu beiträgt, den Schweinefleischexport anzukurbeln. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirt-schaft: Herr Kollege Ostendorff, es ging bei diesen Verhandlungen tatsächlich um zwei Handlungsfel-der. Es ging auf der einen Seite um Sportpferde und auf der anderen Seite um den Verkauf von Schweineprodukten. Aus unserer Sicht ist es ausgesprochen erfreu-lich – auch im Sinne einer nachhaltigen Verwen-dung von Tierkörpern –, dass es sich eben nicht um Produkte handelt, für die auch im Inland und in Europa eine starke Nachfrage herrscht, wie bei den sogenannten edlen Fleischstücken. Vielmehr besteht auch Nachfrage nach Produkten, zum Beispiel Pfoten, die hierzulande kaum nachgefragt werden. In China ist die Nachfrage ausgespro-chen gut. Vizepräsident Johannes Singhammer: Sie haben sicherlich noch eine zweite Nachfra-ge. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Natürlich habe ich eine zweite Nachfrage. Auch hier vermuten Sie richtig, Herr Präsident. Wenn das so ist, wie Sie sagen, will ich versu-chen, den Nebel ein bisschen zu lichten. Erklären Sie mir doch bitte, warum die infrage stehenden Pfoten in China acht Wochen auf Reede liegen und nicht abgeladen werden, wenn doch der Be-darf so groß ist. Mir erschließt sich nicht, dass in China so große Nachfragepotenziale bestehen, wenn es dort kaum Möglichkeiten gibt, die Fracht an Land zu bringen. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirt-schaft: Herr Kollege Ostendorff, es gibt unterschiedli-che Essgewohnheiten, die kulturell bestimmt sind, sowohl in Deutschland als auch in China. Ich erin-nere mich trotz meines noch nicht so fortgeschrit-tenen Alters an eine Zeit, in der auch hier in Deutschland solche Fleischteile sehr gern konsu-miert wurden. Das hat sich aber in den letzten 50 Jahren verändert. Die Situation, die Sie ansprechen, betrifft einen bestimmten einzelnen Exporteur, der Probleme hat. Wir versuchen, unterstützend zu wirken und diese Probleme zu beseitigen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur Frage 5 des Kollegen Osten-dorff: Wie viele Pferde wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren nach China exportiert, und zu welchem Zweck? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirt-schaft: Herr Kollege Ostendorff, diese Frage darf ich wie folgt beantworten: Gemäß der Außenhandels-statistik wurden im Jahr 2011 49 Nutzpferde in die Volksrepublik China exportiert. Im Jahr 2012 wa-ren es 51, und im vergangenen Jahr wurden 72 Pferde exportiert. Mit der Paraphierung des Vete-rinärprotokolls für den Export von Pferden aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China am 7. Mai 2014 in Peking konnten die Rah-menbedingungen für einen tiergesundheitlich si-cheren Export geschaffen werden. Hintergrund war das große Interesse der chinesischen Seite am Import von Sportpferden für die Jugendolym-piade im August 2014 in China, bei welcher das ausrichtende Land die Pferde für die Gastreiter stellen musste. Seit Mai 2014 wurden circa 40 Pferde aus Deutschland nach China versandt. Die nach China exportierten Pferde dienen ausschließ-lich der sportlichen Nutzung sowie gegebenenfalls der Zucht. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Ostendorff, Sie haben die Mög-lichkeit, eine Nachfrage zu stellen. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Frau Staatssekretärin, schönen Dank. – Können Sie mir erklären, warum Staatssekretär Bleser in China selbst das Abkommen zur Vermarktung von Sportpferden geschlossen hat und warum sich der Bundesminister eingeschaltet hat und einen kur-zen Gruß an die dort Versammelten gesandt hat? Warum hat der Staatssekretär nach seiner Reise nach China die Bewertung abgegeben, dass dies ein Meilenstein für die Stärkung des Exports deut-scher Agrarprodukte ist? Wie kam das zustande? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirt-schaft: Herr Kollege Ostendorff, wie Sie wissen, ist Deutschland ein Standort der Pferdezucht in un-terschiedlichen Bundesländern. Wir schauen mit einem gewissen Stolz auf den Erfolg dieser Zucht und die Erfolge unserer Sportpferde in vielen in-ternationalen Wettbewerben. Daher ist die Mög-lichkeit, deutsche Sport- und Zuchtpferde in das Ausland zu exportieren, wichtig für den Agrar-standort Deutschland. Vizepräsident Johannes Singhammer: Haben Sie eine weitere Nachfrage, Herr Kollege Ostendorff? Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Nach diesen Auskünften habe ich keine weitere Nachfrage, Herr Präsident. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Gibt es dazu weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Die Frage 6 der Abgeordneten Bärbel Höhn und die Frage 7 des Abgeordneten Harald Ebner wer-den schriftlich beantwortet. Ich danke der Staatssekretärin Dr. Flachsbarth. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bun-desministeriums der Verteidigung. Die Frage 8 der Abgeordneten Katrin Kunert wird schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Beantwortung der Frage steht Frau Staatssekretärin Elke Ferner zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 der Kollegin Britta Haßel-mann auf: Wie ist in den Bundesministerien der Stand der Umsetzung der geltenden Regelungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht nur auf der Leitungsebene, sondern in allen Berei-chen der Ressorts –, und nimmt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dabei eine besondere Vorbildfunktion für andere Ministerien ein? Frau Staatssekretärin. Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bun-desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kollegin Haßelmann, alle Ressorts haben das Zertifikat für Familienfreundlichkeit des Audits berufundfamilie bekommen. Die Zertifizierung umfasst dabei meh-rere Bereiche, zum Beispiel Arbeitszeit, Arbeitsor-ganisation, Informations- und Kommunikationspo-litik, Führungskompetenz oder Personalentwick-lung. Die Ressorts setzen jeweils bedarfsbezoge-ne eigene Schwerpunkte. Die Umsetzung familien-freundlicher Maßnahmen in den Bundesministerien ist insgesamt vorbildlich. Bereits seit 2003 haben der Bundeswirt-schaftsminister und die Bundesfamilienministerin gemeinsam die Schirmherrschaft über das Audit inne. 2008 hat das BMFSFJ einen Kabinettsbe-schluss zur Teilnahme aller Ressorts am Audit ini-tiiert. Die Bundesregierung hat sich damit aus-drücklich zum hohen Stellenwert einer familienbe-wussten Personalpolitik bekannt und kommt daher auch ihrer Vorbildfunktion als Arbeitgeber nach. Das gilt für alle Bereiche der Ministerien. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms „Nachhaltigkeit“ haben die Ressorts zudem Be-schäftigtenbefragungen zur Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den einzel-nen Häusern durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragungen befinden sich derzeit in der Auswer-tung und werden demnächst weitere Erkenntnisse liefern. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Haßelmann, haben Sie eine Nach-frage dazu? Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe eine Nachfrage dazu. Mich würde vor dem Hintergrund Ihrer gera-de dargelegten Bewertung interessieren, welche Konsequenzen insbesondere das Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Ministerin aus den drei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin und den bestehenden Anwürfen ziehen, dass Regelungen zur Gleichstel-lung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf im entsprechenden Bundesministerium nicht ausrei-chend umgesetzt werden, und wie sie dies bewer-ten. Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bun-desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zu anhängigen Klagen werde ich jetzt keine Stellung nehmen, weil ich zu laufenden Verfahren hier im Parlament keine Stellungnahmen abgeben möchte. Was die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anbelangt, kann ich Ihnen sagen, dass bei uns im Ministerium – das ergab die eben er-wähnte Befragung – 80 Prozent der Beschäftigten, die an der Befragung teilgenommen haben – das waren gut zwei Drittel der Beschäftigten –, der Auffassung sind, dass sich Beruf und Familie gut vereinbaren lassen, und dass über 90 Prozent der Beschäftigten der Ansicht sind, dass das BMFSFJ eine familienfreundliche Dienststelle ist. Wir haben über 60 verschiedene Teilzeitmodel-le. Ungefähr ein Drittel der Belegschaft nutzt fle-xible Arbeitszeitformen wie Telearbeit, mobiles Arbeiten oder externen Mailzugriff. Es gibt eine Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit, die für alle Beschäftigten ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität gewährleistet. Wir haben zusammen mit dem Ministerium für Arbeit und -Soziales ein Pilotprojekt zur Einführung von Langzeitarbeits-konten durchgeführt, das jetzt im Rahmen der No-vellierung der Arbeitszeitverordnung noch ausge-weitet wird. Wir haben eine eigene Kindertagesbetreuungs-einrichtung sowohl am Standort Bonn als auch in Berlin. Ferner haben wir ein Familienserviceange-bot, bei dem es darum geht, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zu leisten, wenn es um die Vermittlung von Betreuung für die Kinder oder auch für zu pflegende Angehörige geht. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Haßelmann, Sie haben die Mög-lichkeit, auch noch eine zweite Nachfrage zu stel-len. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Ich habe keine zweite Nachfrage, sondern nur die Bitte, dass dann, wenn die Erhebung abge-schlossen ist, Sie, Frau Staatssekretärin, uns die Ergebnisse zur Verfügung stellen. Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bun-desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wenn wir die Ergebnisse zusammengetragen haben und die Leitung damit befasst war, können wir Ihnen diese gerne zur Verfügung stellen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich sehe, es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich danke Frau Staatssekretärin Ferner. Wir verlassen damit diesen Geschäftsbereich. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bun-desministeriums für Gesundheit. Für die Beant-wortung der Fragen ist Frau Staatssekretärin An-nette Widmann-Mauz anwesend. Wir kommen zur Frage 10 der Abge-ordneten Kordula Schulz-Asche: Wann plant das Bundesministerium für Gesundheit, BMG, in Reaktion auf den Vorschlag der europäischen Arzneimittelbe-hörde, die Pille danach mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat euro-paweit aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, in Deutsch-land die Pille danach mit dem Wirkstoff Levonorges-trel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, und wie sieht der Zeitplan der dafür notwendigen Änderung der Arzneimittelverschrei-bungsverordnung aus? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Schulz-Asche, mit Datum vom 21. November 2014 hat die Europäische Arzneimittel-agentur darüber informiert, dass der zuständige Ausschuss für Humanarzneimittel empfohlen hat, das Notfallkontrazeptivum ellaOne mit dem Wirk-stoff Ulipristal aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird die aktuelle Empfehlung des Ausschusses für Hu-manarzneimittel genau prüfen und die Entschei-dungsfindung bei der Europäischen Kommission weiter verfolgen. Ziel ist es, eine gute Beratung für Notfallkontrazeptiva mit beiden Wirkstoffen, Levonorgestrel und Ulipristal, aus einer Hand si-cherzustellen. Zu einer Entscheidung der Europäi-schen Kommission in Bezug auf die Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel wird es voraussichtlich erst ab Ende Januar 2015 kom-men. Die Entscheidung bleibt abzuwarten. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Schulz-Asche, Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für diese Antwort. – Ich habe folgende Nachfrage. Sowohl die schwarz-gelbe Vorgängerregierung als auch die jetzige Regierung mit Gesundheitsminister Gröhe sind der Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht gefolgt, die lautete, den Wirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Gleichzeitig hat man sehr viele Vorbehalte gegen den Wirk-stoff Ulipristalacetat geäußert, dessen Freigabe die Europäische Arzneimittelkommission plant. Von daher haben wir jetzt die Situation, dass wir unter Umständen einen Wirkstoff haben, dessen breite Anwendung in Europa nachweislich zu we-nig Nebenwirkungen geführt hat: Levonorgestrel. Bei Ulipristalacetat gibt es das Problem, dass wir bisher nur sehr wenige Versorgungsdaten haben. Insofern meine Frage: Was planen Sie, um si-cherzustellen, dass die Versorgungs- und Wir-kungsdaten von Ulipristalacetat tatsächlich auch erhoben werden? Wie gesagt, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat beim Wirkstoff Ulipristalacetat im Gegensatz zum Wirkstoff Levonorgestrel äußerst viele Bedenken gehabt. Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Schulz-Asche, wie Sie richtig be-schreiben, haben wir es mit zwei unterschiedli-chen Sachverständigenausschüssen zu tun, mit zwei unterschiedlichen Arzneimitteln, mit unter-schiedlichen Wirkmechanismen, vor allen Dingen mit unterschiedlich langer Marktfähigkeit und da-mit mit unterschiedlichen Erfahrungen. Der Bun-desminister für Gesundheit hat immer klarge-macht, dass ihm die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und eine gute, schnelle, vorurteils-freie Beratung sehr wichtig sind. Deshalb werden wir, wie ich bereits ausgeführt habe, die Empfeh-lungen des europäischen Ausschusses für Hu-manarzneimittel sehr genau prüfen und die Ent-scheidungsfindung der Europäischen Kommission abwarten. Dem geht ein Prozedere voraus, das ich Ihnen ansonsten gerne zur Verfügung stelle. Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission wird unser Haus eine Entscheidung in Bezug auf die Pflicht zur Verschreibung von levonorgestrelhaltigen Notfallkontrazeptiva treffen. Auch da gilt, weil wir es immer in einem Kontext gesehen haben: Es ist uns wichtig, auch in Zu-kunft eine umfassende Beratung für beide Wirk-stoffe aus einer Hand zu gewährleisten. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Schulz-Asche, Sie haben die Möglichkeit einer zweiten Nachfrage. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Widmann-Mauz, mich hat Ihre Aussage etwas gewundert, dass es schon immer im Interesse von Gesund-heitsminister Gröhe war, eine umfassende Bera-tung sicherzustellen; schließlich hatte er ja gar nicht vor, den Wirkstoff aus der Verschreibungs-pflicht zu entlassen. Aber das lasse ich jetzt ein-mal im Raum stehen. Auf jeden Fall wird ja, wenn beide Medikamente nicht mehr verschreibungspflichtig sind, die Auf-gabe der Apotheker sehr wichtig, eine gute Bera-tung durchzuführen. Mit welchen Partnern, zum Beispiel mit dem Bundesinstitut, werden Sie si-cherstellen, dass die entsprechenden Informatio-nen sowohl bei den Apothekern zur Beratung der Frauen eintreffen als auch zum Beispiel im Inter-net eingestellt werden? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Schulz-Asche, zunächst einmal: Im Moment sind beide Präparate verschreibungs-pflichtig, und damit unterliegen sie der Pflicht zur Beratung durch den Arzt, was in Deutschland bis-lang als sehr wichtig, notwendig und auch schüt-zenswert empfunden wurde. Deshalb haben wir einen hohen Anspruch an die ärztliche Beratung, an Beratung zu diesen Präparaten insgesamt. Wie gesagt, wir haben jetzt eine neue Situation, die durch eine Empfehlung des zuständigen euro-päischen Ausschusses für Humanarzneimittel entstanden ist, die nach einem Austausch in den europäischen Gremien mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen Unternehmen zu einer Ent-scheidung der Kommission führen wird. Diese Entscheidung sollten wir nicht vorwegnehmen. Sollte es zu einer solchen Entscheidung auf euro-päischer Ebene kommen, werden wir diese sehr genau prüfen. Das gilt auch für die Auswirkungen auf die deutsche Situation, was die Frage der Ent-lassung aus der Verschreibungspflicht anbelangt. Bundesminister Gröhe hat gesagt: Sollte es zu einer Empfehlung auf europäischer Ebene kom-men, die das Erfordernis einer ärztlichen Beratung nicht mehr sieht, legen wir großen Wert auf Konti-nuität in der Beratungssituation. Das heißt, wir werden dann, wenn aus Sicht der Europäischen Kommission nicht mehr der Arzt die beratende Person sein soll, gemeinsam mit dem Bundesin-stitut für Arzneimittel, den Frauenärzten und der Apothekerschaft Kriterien dazu festlegen, wie eine gute Beratungssituation in Deutschland insgesamt ermöglicht werden kann, damit dem Schutz der Patientinnen auch in Zukunft Rechnung getragen werden kann. Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir kommen jetzt zur Frage 11 der Kollegin Kordula Schulz-Asche: Plant das BMG begleitende Regelungen – Beratung, weiter-hin kostenlose Abgabe an junge Frauen bei ärztlicher Verord-nung (siehe Bundestagsdrucksache 18/492) –, und wann wer-den die hierfür notwendigen gesetzlichen Regelungen in den Deutschen Bundestag eingebracht? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Schulz-Asche, Ziel ist es, eine gute und umfassende Beratung der Frauen aus einer Hand vor einer Abgabe und Anwendung von Notfallkontrazeptiva mit beiden Wirkstoffen – Levonorgestrel und Ulipristal – sicherzustellen. Wie dies sichergestellt werden kann, wird nach Vorliegen des Kommissionsbeschlusses zu ent-scheiden sein. Grundsätzlich gilt: Frauenärzte, Apotheken und das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müssen hier zusammenwirken, um eine qualitativ hochwertige und umfassende Beratung für beide Wirkstoffe zu entwickeln und sicherzustellen. Wenn diese Beratung aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission, das Me-dikament ellaOne aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, zukünftig nicht mehr zwingend durch einen Arzt im Rahmen der Verschreibung vorge-nommen werden muss, ist eine intensive Beratung in den Apotheken der richtige Weg. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kos-ten für die vom Arzt verschriebenen hormonellen Kontrazeptiva bei Mädchen und jungen Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Die Bundesregie-rung wird auch prüfen, welche Konsequenzen für die Erstattungsfähigkeit sich aus der Entlassung aus der Verschreibungspflicht gegebenenfalls er-geben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Schulz-Asche, haben Sie eine Nachfrage? Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vielen Dank. – Ich finde es auch richtig, zu prüfen, inwieweit es gerade für Mädchen und jun-ge Frauen unter 21 Jahren weiter möglich sein muss, die Kosten für die Pille danach erstattet zu bekommen. Von daher ist meine Frage: Planen Sie eine Regelung analog zu den OTC-Regeln, die es ermöglicht, für bestimmte nicht verschrei-bungspflichtige Medikamente eine Erstattung vor-zusehen? Ist etwas in dieser Richtung geplant, oder haben Sie vor, in einer anderen Richtung über die Kostenerstattung nachzudenken? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, es freut uns immer sehr, wenn Sie sich schon vielfach Gedanken um diese The-men machen. (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gehört ja dazu!) Zunächst wird die Bundesregierung die Entschei-dungen auf europäischer Ebene – sie sind noch nicht getroffen – sorgfältig prüfen. Aber auch die von Ihnen angesprochenen Fragen werden bei der Prüfung bezüglich einer Erstattungsfähigkeit eine Rolle spielen. Da wir die Prüfung noch nicht abge-schlossen haben, sondern erst am Anfang dieses Prozesses stehen, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich diesen Beratungen und dieser Prüfung jetzt nicht vorgreifen möchte. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann danke ich Ihnen ganz herzlich. Ich habe keine weitere Frage, freue mich aber, dass die EU jetzt so entschieden hat, nachdem dies schon lan-ge absehbar war, und wir unter Umständen tat-sächlich dazu kommen, dass die Pille danach ver-schreibungsfrei abgegeben werden kann. Danke schön. Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Fragen 12 und 13 des Kollegen Dr. Harald Terpe werden schriftlich beantwortet. Somit danke ich der Staatssekretärin Widmann-Mauz für die Beantwortung. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Inf-rastruktur. Die Frau Staatssekretärin Katherina Reiche steht für die Beantwortung zur Verfügung. Die Frage 14 hat die Kollegin Sabine Leidig von den Linken gestellt: In welchem Umfang – Wert in Euro – hat das Eisenbahn-Bundesamt, EBA, in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Aufträge zum Projekt Stuttgart 21 an freiberufliche Fachinge-nieure, Bera-terfirmen und andere Auftragnehmer (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 a des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes – BEVVG) vergeben? Frau Staatssekretärin. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Herr Präsident! Frau Kollegin! Das Eisenbahn-Bundesamt hat im angefragten Zeitraum Aufträge zum Projekt Stuttgart 21 in Höhe von 4 493,44 Euro vergeben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin, haben Sie eine Nachfrage zu dieser kurzen Antwort? Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich habe noch zwei Nachfragen, aber ich hatte mir natürlich gewünscht, dass meine eigentliche Frage beantwortet wird. Die Antwort war zu kurz. Ich fände es schade, wenn die Bitte um Beantwor-tung von der Zeit für meine Nachfragen abgehen würde. Ich stelle jetzt sozusagen eine Nachfrage, die ich im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ei-senbahn-Bundesamtes bedeutsam finde. Im Jahr 2010 hat es eine Anhörung gegeben, die sich mit den kaputten Radsatzwellen bei ICE beschäftigt hat. Sie erinnern sich wahrscheinlich, dass es da echte Unfälle und Beinahe-Unfälle gab. Bei dieser Anhörung hat der Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes gesagt, dass sie die Konstruktion zugelassen hätten, obwohl die „auf Kante“ genäht war, und dass sie die Sicherheit von solchen Kon-struktionen anhand der Unterlagen der Hersteller und der Betreiber prüfen und geprüft hätten. Ich frage Sie jetzt, wer nach Ihrer Auffassung eigentlich für die Sicherheit im Eisenbahnverkehr verantwortlich ist. Ist es das Eisenbahn-Bundesamt, ist es das Bundesverkehrsministeri-um, also die Bundesregierung, oder ist es die Deutsche Bahn AG? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Frau Kollegin Leidig, damit hier keine Ver-wechslung entsteht: Sie hatten gefragt, welche Aufträge das Eisenbahn-Bundesamt vergeben hat. Nach dem Umfang haben Sie gefragt. Diese Fra-ge habe ich beantwortet. Ich kann jetzt nicht zu Anhörungen im Jahr 2010 Stellung nehmen. Da muss ich mich erkundigen, muss ich nachfragen. Das steht aber in keinem Zusammenhang zu dem, was Sie gefragt haben. Oder Ihre Frage war so verkürzt angekommen, dass wir nicht erschließen konnten, um welchen Sachverhalt es Ihnen geht. Der einzige Auftrag, der in dieser Zeit vergeben wurde, ging an eine Firma aus Sachsen, und der Auftragsgegenstand war ein Gutachten zur Juch-tenkäfer-Problematik. Jetzt scheint mir aber der Zusammenhang von Juchtenkäfer und Stellwerks-problemen oder Triebwerksproblemen nicht ganz hergestellt zu sein. Vielleicht verbleiben wir so, Frau Kollegin, dass Sie uns den Zusammenhang noch einmal darstellen. Ich glaube, dann können wir präziser antworten. Sabine Leidig (DIE LINKE): Genau. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Leidig, Sie haben die Möglichkeit, noch eine zweite Frage zu stellen – Sabine Leidig (DIE LINKE): Entschuldigung, Herr Präsident. Vizepräsident Johannes Singhammer: – oder zu den Hinweisen Stellung zu nehmen, die Ihnen die Staatssekretärin gegeben hat. Sabine Leidig (DIE LINKE): Unser Anliegen ist tatsächlich, eine Klärung darüber herbeizuführen, wer für die Eisenbahnsi-cherheit zuständig ist und was geschieht, wenn sich das Eisenbahn-Bundesamt selber nicht aus-reichend in der Lage sieht, die Eisenbahnsicher-heit zu garantieren. Ich möchte jetzt noch einmal mit einer weiteren Frage das Thema quasi untersetzen, nämlich mit der Frage: Bei welchen Planfeststellungen im Zu-sammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Befreiung von Min-destanforderungen gewährt, die sich aus der Ei-senbahn-Bau- und Betriebsordnung oder aus der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung oder aus ande-ren Vorschriften ergeben? Also: In welchen Fällen hat das Eisenbahn-Bundesamt in Bezug auf das Projekt Stuttgart 21 Ausnahmen genehmigt? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Das bezieht sich schon auf Ihre zweite Frage, Frau Kollegin Leidig. Insofern greife ich jetzt Ihrer nächsten Frage ein bisschen vor, in der Sie sich auf Sondergenehmigungen beziehen. Es ist in der Tat so, dass es gesetzliche Möglichkeiten gibt, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Das Eisen-bahn-Bundesamt ist hier selbstverständlich gehal-ten, alle Maßgaben der Sicherheit einzuhalten, aber Abweichungen können vorgenommen wer-den, wenn Sicherheitsstandards eingehalten wer-den. Das trifft generell für alle Zulassungen oder auch Genehmigungen zu. Soll ich die Frage 15 auch gleich be-antworten, Herr Präsident? Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Staatssekretärin, dazu kommen wir, wenn es keine Nachfragen von anderen Kolleginnen und Kollegen gibt. – Das sehe ich nicht. Ich rufe somit die Frage 15 der Kollegin Sabine Leidig, die Linke, auf: Mit welcher Begründung hat das damalige Bundesministeri-um für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, eine Son-dergenehmigung für den geplanten Mischverkehr auf der Fil-derstrecke bis 2030 erteilt, und haben Beamte des EBA dieser Sondergenehmigung des Bundesministers widersprochen und dagegen Einwände, Remonstration, erhoben? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Hier geht es um eine solche Sondergenehmi-gung. Der Antragsteller, Frau Kollegin, hat darge-legt, dass die Sicherheitsanforderungen unter Be-achtung von Maßgaben eingehalten werden. Nach eingehender Prüfung wurden daher für den Ab-schnitt Leinfelden–Stuttgart Flughafen – das sind die Kilometer 20,6 bis 24,7 der Strecke 4861 – Abweichungen von den Vorschriften der §§ 9 und 10 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zuge-lassen, sodass dort auch Züge des Fern- und Re-gionalverkehrs, die von ihrer Gestaltung Stadt-schnellbahnfahrzeugen ähnlich sind, unter Beach-tung sicherheitsrelevanter Maßgaben verkehren dürfen. Remonstrationen von EBA-Mitarbeitern sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht bekannt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Leidig, Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen. Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich möchte nachfragen, welche weiteren Son-dergenehmigungen im Zusammenhang mit Stutt-gart 21 erteilt worden sind. Sie haben gesagt, es ist möglich, solche Sondergenehmigungen zu er-teilen. Ich würde gerne wissen, um welche es sich dabei handelt. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Hier ging es ganz konkret darum, die Höchst-geschwindigkeit zu begrenzen. Es ging auch da-rum, dass im Regelbetrieb ausschließlich elektri-sche Triebfahrzeuge und Reisezugwagen mit Drehgestellen und Notbremsüberbrückungen ver-kehren dürfen, dass eine eventuell vorhandene Neigetechnik ausgeschaltet werden kann und dass Drehtüren und Drehfalttüren nicht nach au-ßen weisen dürfen. Das waren Maßgaben, die be-achtet werden mussten, wenn eine Ausnahmege-nehmigung erteilt werden sollte. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Leidig, Sie haben das Wort für eine weite-re Nachfrage. Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich möchte noch nachfragen, wie es sich mit der Neigung der Gleise im unterirdischen Bahnhof in Stuttgart verhält und ob und unter welchen Be-dingungen dort eine Ausnahmegenehmigung er-teilt worden ist. Denn die dort geplante Gleisnei-gung ist um ein Vielfaches höher als die ansons-ten genehmigungsfähige Gleisneigung. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Alle Maßgaben sind geprüft worden, sodass die Sicherheit in jedem Fall gewährleistet werden kann. Auch dies gehörte dazu, und es gab keine Einwände. Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Hänsel hat eine weitere Nachfrage. – Sie haben das Wort. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Ich habe eine Nachfrage bezüglich der Sondergenehmigungen. Die Fluchtwege im Flughafenbahnhof werden sehr weit unter der Erdoberfläche geplant. Der Misch-verkehr von ICE-, IC-, Regional- und S-Bahn-Zügen auf der S-Bahn-Filderstrecke zwischen Stuttgart-Vaihingen und dem Flughafenbahnhof stellt ein ganz großes Problem dar. Es gibt mitt-lerweile viele Gutachten dazu. Deswegen unsere Nachfrage: Gibt es hierfür auch irgendwelche Ausnahmen, Sondergenehmigungen usw.? Denn in der Form, in der es jetzt geplant ist, ist es un-verantwortlich. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Vielleicht weise ich doch noch einmal darauf hin, dass das Planfeststellungsverfahren noch läuft. Wir befinden uns mitten in der Anhörung, die durch das Regierungspräsidium Stuttgart durch-geführt wird. Wann welcher Verkehr auf welcher Strecke läuft, ist Gegenstand dieses Planfeststel-lungsverfahrens und wird dort geregelt. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Und die Fluchtwege?) Vizepräsident Johannes Singhammer: Es gibt eine weitere Nachfrage vom Kollegen Behrens. – Bitte schön. Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, wie beurteilt die Bundes-regierung als Vertreterin und Eigentümerin der bundeseigenen DB die Tatsache, dass das Unter-nehmen DB AG in 20 Jahren nicht in der Lage war, für die Filderstrecke zwischen Stuttgart und dem Flughafenbahnhof eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Es ist kein Projekt der Bundesregierung; das wissen Sie. Es ist an dieser Stelle schon mehr-fach gesagt worden: Es ist ein Projekt der Deut-schen Bahn. Nicht das Bundesministerium macht Planfeststellungsverfahren oder Anhörungsverfah-ren; das wird vor Ort geregelt, Herr Kollege. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Wir kommen dann zu Frage 16 des Kollegen Herbert Behrens: Ist der Bundesregierung inzwischen bekannt, welche gewerb-lichen Schutzrechte – Patente etc. – die Toll Collect GmbH bzw. deren Gesellschafter an dem Mauterfassungssystem besitzen – gegebenenfalls bitte die einzelnen Schutzrechte deren Inhabern zuordnen –, und trifft es zu, dass der Bund nach Ablauf des neuen Betreibervertrages nicht mehr alle für den Betrieb relevan-ten Patente kostenlos übernehmen könnte, wie dies im bisheri-gen Betreibervertrag vorgesehen ist (siehe Antwort der Bundes-regierung zu Frage 5 einer Infobitte des Abgeordneten Roland Claus vom 20. Februar 2013, Az.: Z 11/2312.9/5)? Frau Staatssekretärin. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Herr Kollege Behrens, nein. Die der Toll Collect GmbH, deren Gesellschaftern sowie der Toll Coll-ect GbR zustehenden Rechte sind der Bundesre-gierung nur teilweise bekannt. Die kostenlose Übertragung gewerblicher Schutzrechte an den Bund ist laut des geltenden Betreibervertrages nur für den Fall vorgesehen, dass bei Vertragsbeen-digung die Call-Option nicht ausgeübt wird. Ab-weichendes ist in dem verhandelten Verlänge-rungsvertrag nicht vorgesehen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Behrens, möchten Sie eine Nach-frage stellen? Herbert Behrens (DIE LINKE): Bleibt es auch im neuen Vertrag bei der Rege-lung, dass der Bund nach Ablauf des Betreiberver-trages Anspruch darauf hat, Anlagen und Einrich-tungen des Betreiberunternehmens zu überneh-men? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Ja, das ist so. Vizepräsident Johannes Singhammer: Kollege Behrens, möchten Sie eine zweite Nachfrage stellen? Herbert Behrens (DIE LINKE): Ja, die bezieht sich auf die von Ihnen zurzeit ausgeschlossene Call-Option. Können Sie mir präziser benennen, zu welchen Zeitpunkten die Call-Option gezogen werden kann, nachdem der Vertrag mit Toll Collect fortgesetzt werden soll? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Nein, das kann ich Ihnen nicht beantworten, weil der Minister entschieden hat, in eine Verlän-gerung zu gehen, und alles Weitere im Verlauf der jetzt laufenden Periode besprochen wird. Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit kommen wir zu Frage 17 des Kollegen Herbert Behrens: In welcher Form wurden seit Abschluss der Verhandlungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Toll Collect GmbH über die Verlängerung des Betreiber-vertrages – was laut dem Bundesminister für Verkehr und digi-tale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. November 2014 „Mitte September“ der Fall war – noch die anderen Optionen zur Wei-terführung der Lkw-Mauterhebung nach Ablauf des bisherigen Betreibervertrages zum 31. August 2014 geprüft, und wann ge-nau wurde deren Prüfung abgeschlossen? Frau Staatssekretärin. Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Verhandlun-gen über die Verlängerung des Betreibervertrages wurden Mitte September auf Arbeitsebene abge-schlossen. Anschließend wurden die hausinternen Beratungen weitergeführt und eine Entscheidung über die Vertragsverlängerung wurde getroffen. Dieser Sachverhalt wurde am 14. November 2014 schriftlich gegenüber der Vorsitzenden des Haus-haltsausschusses und dem Vorsitzenden des Ver-kehrsausschusses kommuniziert. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Behrens, Sie haben die Möglich-keit einer Nachfrage. Herbert Behrens (DIE LINKE): Ja. – Die Nachfrage dazu: Sie haben gesagt, am 14. stand fest, dass nicht die Call-Option ge-zogen wird, sondern dass der Vertrag mit Toll Collect verlängert wird. Gleichwohl waren im Haushalt Beträge für das Nichtziehen der Call-Option eingestellt worden. Wir haben gehört, dass die Call-Option bis zum Jahresende theo-retisch noch gezogen werden könnte. Es sind aber keine entsprechenden Anträge an den Haushaltsaus-schuss gegangen, dass unter Umständen dann notwendige Kosten in den Haushalt eingestellt werden müssen. Warum ist diese Option finanziell nicht im Haushalt unterlegt worden? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Herr Kollege Behrens, wie ich Ihnen schon am 12. November gesagt habe, sind verschiedene Optionen geprüft worden. Die endgültige Ent-scheidung, die dem Minister obliegt, wurde am 14. November den beiden federführenden Aus-schüssen mitgeteilt. Man mag als Abgeordneter vielleicht nicht froh darüber sein, zwischen dem 12. und dem 14. nicht über alles Bescheid ge-wusst zu haben, aber ein Stückchen Regierungs-handeln und -verantwortung müssen Sie dann vielleicht dem Minister auch noch zubilligen, damit er die abschließenden Arbeiten bzw. endgültigen Entscheidungen durchführen kann. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Behrens, Sie haben die Möglich-keit einer weiteren Nachfrage. Herbert Behrens (DIE LINKE): Die will ich gerne nutzen. – Wir haben in der Tat darüber gesprochen: Was war am 14. November denn nun alles fix, und was war ausgeschlossen worden? – Gleichwohl wissen wir, dass die entsprechenden Kosten am 5. November in den Haushaltsplan eingestellt worden sind, und zwar als Kosten, die auf jeden Fall auftauchen werden. Es ist kein Sperrvermerk dabei; es gibt keinen Hinweis darauf, dass andere Optionen möglicherweise andere Kosten nach sich ziehen würden. Warum konnte man sich zu dem Zeitpunkt, am 5. November, schon so sicher sein, dass sowohl diese Mittel fließen werden – es gab keinen Sperrvermerk – als auch alle anderen Optionen ausgeschlossen werden, obwohl es erst am 14. November so weit gewesen sein soll? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Herr Kollege Behrens, der Minister hat am 14. November seine Schreiben verschickt. Der ganze Prozess vorher diente einer Abwägung im Haus, dem Ausloten aller möglichen Optionen. Das mag jetzt im Einzelfall für Sie nicht in allen Details nachvollziehbar sein; aber am Ende zählt jetzt das Ergebnis, eine Entscheidung, die dann dem Par-lament auch so kommuniziert wurde. Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Leidig hat eine weitere Nachfrage, zu der ich ihr das Wort erteile. Sabine Leidig (DIE LINKE): Ich möchte Sie, Frau Staatssekretärin, einfach fragen, wie Sie es denn interpretieren würden, wenn Sie als Parlamentarier am 12. November in der Fragestunde die Antwort erhalten hätten: „Was Toll Collect betrifft, sind alle Optionen offen“, dann feststellen, dass am 5. November bereits eine Op-tion im Haushaltsplan verankert wurde, und am 14. November erfahren, dass der Minister die Ent-scheidung getroffen hat und jetzt die zuständigen Ausschüsse informiert. Können Sie vielleicht nachvollziehen, dass wir uns da als Parlamentari-er nicht ganz umfassend und auch nicht ganz auf-richtig informiert fühlen? Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infra-struktur: Frau Kollegin, ich finde, das ist hier eine relativ normale Rollenverteilung: Die Opposition kritisiert; die Regierung muss aber dafür sorgen, dass ver-nünftige Entscheidungen getroffen und vorbereitet werden. Genau in dieser Rollenverteilung befinden wir uns jetzt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Nachdem jetzt keine weiteren Nachfragen mehr erkennbar sind, kämen wir zu den Fragen 18 und 19 des Kollegen Dr. André Hahn. Beide werden al-lerdings schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende des Geschäftsbe-reichs. Ich danke an dieser Stelle der Staatssek-retärin Reiche. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Für die Beantwortung der Fragen ist Herr Staatssekretär Florian Pronold anwesend. Die Frage 20 des Kollegen Meiwald, die Frage 21 der Kollegin Höhn und die Frage 22 der Kolle-gin Kotting-Uhl werden schriftlich beantwortet. Damit kommt der Kollege Pronold um die Be-antwortung der Fragen. Jetzt kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ich freue mich, dass der Staatssekretär Stefan Müller bei uns ist. Die Frage 23 der Kollegin Kotting-Uhl wird schriftlich beantwortet. Deshalb kommen wir jetzt zur Frage 24 des Kollegen Oliver Krischer: Wie hoch sind die seit der Stilllegung des AVR Jülich im Jahr 1988 bis heute bereits angefallenen und in Zukunft abseh-bar noch anfallenden Kosten für Stilllegung, Einschluss, Rück-bau, Zwischenlagerung, Endlagervorausleistungen usw., also Gesamtkosten, und wie verteilen sich diese Gesamtkosten auf die Einzelpositionen? Herr Staatssekretär. Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Kollege Kri-scher, die Rückbaukosten werden sich auf Basis der letzten Projektkostenschätzung für Bund und Land auf insgesamt rund 612 Millionen Euro be-laufen. Darin nicht enthalten sind die Kosten für den Rückbau des Reaktorbehälters, der, wie Sie sicher wissen, nach einer mindestens 30-jährigen Zwischenlagerung zum Abklingen des Aktivitäts-inventars zerlegt und entsorgt wird. Die entspre-chenden Rückbaukosten können daher noch nicht verlässlich quantifiziert werden. Die 612 Millionen Euro gliedern sich wie folgt: zunächst für den sicheren Einschluss und anschließend für Stilllegung und Rückbau von 1988 bis 2022 – bis dahin soll der Rückbau voll-ständig abgeschlossen sein – rund 550 Millionen Euro, der Bundesanteil beträgt 421 Millionen Euro. Darüber hinaus sind in der Summe von 612 Millionen Euro gesetzliche Endlagervoraus-leistungen bis 2022 in Höhe von 62 Millionen Euro eingeschlossen. Der Bundesanteil beträgt hier 43 Millionen Euro. Wir haben beim Forschungszentrum Jülich nachgefragt. Deren Angaben zufolge sind im Zu-sammenhang mit der vertraglichen Verpflichtung, radioaktive Reststoffe und Abfälle für die AVR GmbH zu entsorgen, im Zeitraum von 2003 bis 2013 Kosten in Höhe von 5,31 Millionen Euro an-gefallen. Natürlich können sich durch die Räu-mungsanordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen noch weitere Kosten ergeben, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht verläss-lich abgeschätzt werden können. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Krischer, Ihre erste Nachfrage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank für die Ausführungen, Herr Staatssekretär Müller. – Ich bin jetzt etwas über-rascht, weil die Zahl 612 Millionen Euro von der Bundesregierung schon seit mindestens zwei Jah-ren genannt wird. Das ist erstaunlich; denn wir haben erhebliche Verzögerungen beim Rückbau, beim Herausheben und bei der Umlagerung des hochverstrahlten Reaktors. Das Projekt ist weltweit einzigartig. Es gibt eine mindestens vierjährige Verzögerung. An dem Rückbau arbeiten 100 festangestellte Personen. Aufträge mit riesigem Volumen werden fremdver-geben. Aber Sie nennen mir jetzt die gleiche Zahl von 612 Millionen Euro. Ich kann das, ehrlich ge-sagt, nicht so richtig glauben, weil das bedeuten würde, dass die Verzögerungen in den letzten Jahren keine Kosten verursacht haben. Aber da ich davon ausgehe, dass Aufträge vergeben und Löhne gezahlt worden sind etc. etc., müsste sich eigentlich eine Kostensteigerung ergeben haben. Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin für Bildung und Forschung: Das ist eine Vermutung, die ich so nicht ein-schätzen kann. Ich habe Ihnen die Kosten nach aktuellem Ermittlungsstand genannt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Krischer, Sie haben die Möglich-keit einer zweiten Nachfrage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben eben von den Castoren gesprochen, die derzeit in Jülich zwischengelagert werden. Die Bundesregierung plant, sie in die USA zu verbrin-gen, wofür Mittel in den Haushalt eingestellt wor-den sind. Soweit ich informiert bin, sollen in die-sem Jahr oder in den nächsten Jahren mindestens Kosten von 250 Millionen Euro anfallen. Sind diese 250 Millionen Euro in den 612 Millionen Euro ent-halten, oder müssen sie obendrauf gerechnet werden? Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin für Bildung und Forschung: Ich will Sie zunächst einmal korrigieren. Wenn Sie einen Blick in den Bundeshaushalt werfen, dann werden Sie feststellen, dass es im Zusam-menhang mit der Räumung in Jülich nicht aus-schließlich um die Option „Verbringung in die USA“ geht. Sie wissen, dass derzeit drei Optionen diskutiert werden, für die die entsprechenden Mit-tel in den Haushalt eingestellt worden sind. Aber bisher ist keine abschließende Entscheidung dar-über herbeigeführt worden, welche Option tatsäch-lich zum Tragen kommen soll. Die von Ihnen angesprochene Summe setzt sich aus den Beträgen für mehrere Jahre zusam-men. Sie beläuft sich im Jahr 2015 auf rund 65 Millionen Euro, in den Jahren 2016 ff. auf rund 171 Millionen Euro. Diese Beträge sind in der Summe, die ich vorhin genannt habe, nicht enthal-ten. Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir kommen jetzt zur Frage 25 des Kollegen Oliver Krischer: Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen oder konkrete Planungen, die derzeit in Ahaus lagernden Castoren mit Brenn-elementen aus dem THTR – Thorium-Hochtemperaturreaktor – Hamm-Uentrop in die USA zu verbringen, und, wenn ja, auf wel-che Rechtsgrundlage stützen sich diese Überlegungen bzw. Planungen? Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin für Bildung und Forschung: Die Antwort auf die Frage ist: Nein. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Müller, für die klare Ant-wort. Das ist präzise. – Hat es in der Vergangen-heit an der Stelle Überlegungen gegeben? Ich fra-ge das, weil ich einen Letter of Intent kenne, den die Bundesregierung und die amerikanische Seite unterzeichnet haben, in dem die abgebrannten Brennelemente des THTR als Teil einer mögli-chen USA-Exportoption genannt werden. Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin für Bildung und Forschung: Ich kann nicht ausschließen, dass es in der Vergangenheit dazu Überlegungen gegeben hat. Es hat in jedem Fall eine Diskussion darüber ge-geben, nicht nur innerhalb des Bundesministeri-ums, sondern auch in der -Öffentlichkeit. Sie wis-sen, dass daraufhin mehrere Rechtsgutachten er-stellt worden sind, die übrigens zu unterschiedli-chen Ergebnissen kommen. Ansonsten kann ich nur sagen: Es gibt keine Planungen, diese Brenn-elemente in die USA zu verbringen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Krischer, Sie haben die Möglich-keit zu einer weiteren Nachfrage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine zweite Nachfrage: Es gibt ein Rechts-gutachten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das zu dem Ergebnis kommt, dass ein USA-Export der THTR-Kugeln rechtlich nicht zu-lässig ist. Teilen Sie die in diesem Gutachten ver-tretene Rechtsauffassung? Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bun-desministerin für Bildung und Forschung: Es gibt mehrere Rechtsgutachten. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum THTR nur eines!) – Es gibt, glaube ich, auch eines von Greenpeace, das zur Verfügung gestellt worden ist. – Bevor es hierzu eine Rechtsposition der Bundesregierung gibt, muss ein konkreter Antrag gestellt werden. Der liegt nicht vor. Insofern kann ich auch keine Rechtsauffassungen, die es gibt, oder Gutachten, die es gibt, bewerten. Sollte ein Antrag gestellt werden, die Brennelemente in die USA zu verbrin-gen, wird die Bundesregierung dazu selbstver-ständlich eine Rechtsauffassung, und zwar eine einheitliche, entwickeln. Vizepräsident Johannes Singhammer: Weitere Nachfragen sehe ich nicht. An dieser Stelle danke ich dem Herrn Staats-sekretär Müller. Die Frage 26 des Abgeordneten Niema Movas-sat zum Geschäftsbereich des Bundesministeri-ums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bun-desministeriums für Wirtschaft und Energie. Ich begrüße den Herrn Staatssekretär Uwe Beckmey-er. Wir kommen jetzt zur Frage 27 der Kollegin Britta Haßelmann: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des niederländischen Parlaments, der „Tweede Ka-mer“, in dem die niederländische Regierung aufgefordert wird, sich gegen die ISDS-Klausel – Schiedsgerichtsverfahren – in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP auszusprechen? Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Für die Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Der Bundesregierung steht es nicht an, Beschlüsse von Parlamenten aus Dritt-staaten zu kommentieren. Ungeachtet dessen sieht die Bundesregierung großen Nutzen in ei-nem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, und sie setzt sich daher für den erfolgreichen Ab-schluss des CETA-Abkommens ein. Nach Auffas-sung der Bundesregierung werden durch ein sol-ches Abkommen neue Impulse und Möglichkeiten für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplät-zen in Deutschland und der gesamten Europäi-schen Union erzeugt. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffas-sung, Bestimmungen zum Investitionsschutz ein-schließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren mit Staaten, die über belastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichend Rechtsschutz vor un-abhängigen nationalen Gerichten gewährleisten, im Grundsatz nicht für erforderlich zu halten. Die Bundesregierung tritt nicht für Nachverhandlungen ein, sieht aber insbesondere bei den Regelungen zu etwaigen Umschuldungen und Bankenrestruk-turierungen und abwicklungen noch Klärungsbe-darf. Zudem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, beim Investi-tionsschutz weitere Verbesse-rungen zu erreichen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Haßelmann, haben Sie eine Nach-frage dazu? Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Ja, die habe ich. – Es ist bedauerlich, dass Sie sich zu anderen EU-Parlamenten nicht äußern. Aber das haben wir ja neulich schon erlebt, als wir Sie hier gefragt haben, ob sich Deutschland der Nichtigkeitsklage von -Österreich gegen die Bei-hilfeentscheidung der EU-Kommission im Zu-sammenhang mit dem Bau des Atomkraftwerks Hinkley Point C anschließt. Zu den Schiedsgerichtsverfahren. Sie haben gesagt, Sie bleiben als Bundesregierung bei der Position, dass Sie Schiedsgerichtsverfahren ne-ben unserer bestehenden Rechtsordnung für nicht erforderlich halten. Der Bundeswirtschaftsminister hat uns in der letzten Woche hier im Parlament etwas anderes erzählt. Deshalb lautet meine Fra-ge: Geht die Bundesregierung in Brüssel weiter mit der Position – keine Schiedsverfahren neben unseren bestehenden Rechtsordnungen – in die Gespräche und Konsultationen zu CETA und TTIP, oder gibt es nach den Einlassungen von Herrn Gabriel in der Plenardebatte am letzten Donnerstag und seinem grundsätzlichen Bekennt-nis zu Schiedsverfahren in TTIP oder CETA eine Änderung in der Auffassung, und vertreten Sie diese offensiv in Brüssel? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Liebe Frau Haßelmann, die Position, die ich Ihnen eben vorgetragen habe, ist eine Position, die auch schon die alte Bundesregierung einge-nommen hat, als es um die Diskussion darüber ging, ob zwischen Staaten, die ausgebildete Rechtssysteme haben, ein Investorenschutz in dieser Form nötig ist. Diese Haltung hat die Bun-desregierung also auch in der Vergangenheit ein-genommen. Sie müssen festhalten, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Mitgliedstaat unter vielen in der Europäischen Union ist und dass es einen ent-sprechenden Prozess gegeben hat, auch im Rat, in dem festgestellt wurde, dass eine überwiegen-de Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten eine an-dere Position vertritt und sich dies im Grunde auch im Auftrag bzw. im Verhandlungsmandat der Kommission widerspiegelt. Das ist die Situation, von der Sie ausgehen müssen. Insofern ist das, was ich für die Bundesregie-rung vorgetragen habe, eine ganz konsistente Auskunft. Dem hat auch Sigmar Gabriel nicht wi-dersprochen. Das ist die Position, zu der wir die ganze Zeit stehen. Heute habe ich im Wirtschafts-ausschuss über den aktuellen Sachstand berich-tet. Ich kann auch dazu noch etwas ausführen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Haßelmann, haben Sie eine weite-re Nachfrage? Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Ja. – Mich interessierte nicht so sehr, was die anderen europäischen Länder machen – da hatte ich ja schon in Ihrer ersten Antwort gehört, dass Sie darauf hier nicht eingehen –, sondern meine Frage war konkret: Mit welcher Haltung in Bezug auf die Klageprivilegien für Konzerne geht die jet-zige Bundesregierung in die weiteren Gespräche? Da haben Sie gesagt: Grundsätzlich halten wir sie nicht für erforderlich. – Der Wirtschaftsminister hat letzten Donnerstag aber etwas anderes ge-sagt. Deshalb meine Frage noch einmal – und zwar nicht in Bezug auf die schwarz-gelbe Regie-rung; da weiß ich, welche Auffassung sie vertre-ten hat –: Welche Position vertritt die Große Koali-tion, Ihr Wirtschaftsministerium in den Konsultati-onen? Halten Sie Klageprivilegien für Konzerne für sinnvoll und richtig oder für grundsätzlich nicht er-forderlich, wie hier dargelegt wurde? Dann würde das aber nicht mit dem zusammenpassen, was der Bundeswirtschaftsminister hier geäußert hat. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Die Antwort: Erstens. Ich widerspreche Ihnen ausdrücklich, dass es hier einen Widerspruch gibt. Ich habe eben klargemacht, welche grund-sätzliche Haltung wir haben. Ich habe außerdem gesagt, welche Haltung andere Mitgliedstaaten haben und dass wir uns im Rat in einer Minderhei-tenposition befunden haben, als es um den Auf-trag für die Verhandlungen zu CETA gegangen ist. Punkt. Zweitens. Was Sie anführen, ist, dass der Bun-deswirtschaftsminister in der Debatte beim letzten Mal klargemacht hat, dass wir uns im Hinblick auf die Aufgabenstellung der Schiedsgerichte im Rahmen des Legal-Scrubbing-Verfahrens sicher-lich noch einbringen werden, und zwar informell, aber auch in Gesprächen zum Beispiel mit dem Europäischen Parlament. Er hat auch Gespräche mit der neuen Handelskommissarin, Frau Malm-ström, geführt. Es hat ebenfalls Gespräche von Staatssekretär Machnig mit der kanadischen Seite gegeben. Es hat also auf verschiedenen Ebenen Interventionen der Bundesregierung mit Blick auf unsere Position gegeben. Wir hoffen, dass wir un-sere Position im Rahmen der weiteren Gespräche durchsetzen werden. Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Ernst möchte eine weitere Nach-frage stellen. Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, zwei Fragen: Erstens. Sie haben gerade gesagt, bei der Auftragserteilung – ich gehe davon aus, Sie meinen das Mandat für CETA – war die Bundesregierung in der Minder-heit. Wenn ich es richtig verstehe, wäre dieses Mandat ohne Zustimmung der Bundesrepublik so aber gar nicht zustande gekommen. Heißt das letztendlich, dass über das Thema Investoren-schutz verhandelt wurde – obwohl Sie die Auffas-sung haben, man brauche ihn nicht? Zumindest von der alten Regierung wurde das so gesehen, dass man gesagt hat: Ja, wir wollen über den In-vestorenschutz verhandeln. Zweitens. Bisher war die Aussage, auch in der letzten Debatte mit Sigmar Gabriel, die Bundesre-gierung sei mit ihrer Position, dieses Freihandels-abkommen ohne Investorenschutz abschließen zu wollen, vollkommen alleine. Inzwischen vertreten auch die Niederlande diese Position. Ich habe heute mitbekommen, dass die Französische Nati-onalversammlung ebenfalls beschlossen hat, kei-nen besonderen Investorenschutz zu akzeptieren. Ähnliches ist aus Österreich zu hören. Wird die Bundesregierung ihre bisheri-ge Position, wir seien da ganz alleine und könnten das nicht machen, nun ändern, weil wir uns inzwi-schen in guter Gesellschaft mit unserem Freund und Nachbarn Frankreich befinden? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: War das die Frage? Klaus Ernst (DIE LINKE): Das war die Frage: Wollen Sie darauf beharren, dass wir da ganz alleine sind, obwohl wir es gar nicht mehr sind, und sind Sie bereit, mit den ande-ren gemeinsam dafür einzutreten, das TTIP und CETA so verhandelt werden, dass keine Klauseln für einen Investorenschutz enthalten sind? Wir sind nicht mehr alleine; das ist ja die Feststellung. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Waren das die beiden Fragen, Herr Präsident? Klaus Ernst (DIE LINKE): Das waren die beiden Fragen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Fragen sind zweimal formuliert worden. Jetzt hat der Herr Staatssekretär das Wort. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Schönen Dank. – Erstens. Ich habe zu dem Be-schluss des niederländischen Parlamentes vorhin sehr vorsichtig Stellung genommen, weil uns inof-fizielle Informationen erreicht haben, wonach es sich hier möglicherweise um einen Abstimmungs-irrtum einer Fraktion des niederländischen Parla-ments handelt. Ich habe das nicht verifiziert; ich sage das nur einmal an dieser Stelle. Insofern sind wir hinsichtlich dieser Position sehr zurück-haltend. Zweitens. Ich habe Ihnen auf Ihre Intervention und auch Ihre Frage hin schon im Wirtschaftsaus-schuss gesagt, dass wir bei verschiedenen The-men Gesprächsbedarf sehen, und zwar hinsicht-lich der Befugnisse von Schiedsgerichten, hin-sichtlich einer möglichen Berufungsinstanz, hin-sichtlich der Auswahl der Schiedsrichter, hinsicht-lich der Qualifikation der Schiedsrichter und hin-sichtlich der Liquidation der Schiedsrichter. Au-ßerdem müssen wir im Rahmen des weiteren Pro-zesses eine Klärung darüber herbeiführen, ob man sein Klagerecht erst an den nationalen Gerichten wahrnehmen kann, bevor man anschließend ge-gebenenfalls ein Schiedsgericht anruft. – Auf all diese Elemente bin ich schon eingegangen; ich habe das hier wiederholt. Über diese Themen füh-ren wir eine fachliche und sachliche Diskussion sowohl im Handelsrat als auch informell mit den Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parla-ment. Hier muss aus unserer Sicht noch eine Klä-rung herbeigeführt werden. Im Übrigen haben wir hier eine ähnliche Positi-on wie Kanada. Dies habe ich den Gesprächen mit Herrn Minister Fast, dem Handelsminister Kana-das, entnommen. Er hat mir gegenüber bestätigt, dass sie eine ähnliche Diskussion in Kanada füh-ren wie wir hier. Im Falle eines negativen Urteils eines Schiedsgerichtes gegenüber einem Staat, in dem investiert worden ist und in dem diese Inves-tition gefährdet wurde, wollen wir eine Durch-griffshaftung auf Deutschland nicht notwendiger-weise akzeptieren, sondern vermeiden. Eine glei-che Position vertritt auch Kanada. Insofern meine ich schon, dass bei all den Ge-sprächen, die im Laufe der nächsten zwei bis drei Monate noch geführt werden, noch eine Klärung herbeigeführt werden kann. Danach werden wir die Finalisierung der Texte erleben, und dann werden wir hoffentlich auch einen autorisierten deutschen Text haben, den wir hier im Parlament beraten können. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Der Kollege Ströbele hat das Wort zu einer Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass Sie ernsthaft überlegen, dass die Schiedsgerichte das letzte Wort haben sollen und vorher vielleicht noch ein ordentliches Gericht etwas dazu sagen darf. Wenn überhaupt, dann müsste das umgekehrt sein. – Das ist aber nicht meine Frage. Meine Frage lautet: Was waren die maßgebli-chen Gründe für das Parlament der Niederlande, so zu entscheiden? Waren das auch Bedenken hinsichtlich der Schiedsklauseln? Welche Informa-tionen können Sie mir über die Haltung der nieder-ländischen Regierung geben? Es soll ja manch-mal Differenzen zwischen der Parlamentsmehrheit und der Regierung geben. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, mir liegen – über das hin-ausgehend, was ich Ihnen berichtet habe – keine näheren Informationen über die Debatte im nieder-ländischen Parlament vor. Ich werde mich bemü-hen, Ihnen die Antwort schriftlich zukommen zu lassen, sofern wir die entsprechende Information bekommen. (Hans-Christian Ströbele [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Re-gierung?) – Auch das kann man erfragen. Aber ich denke, das deutsche Parlament hat genauso die Chance, Fragen an die Kollegen im Nachbarland Nieder-lande zu richten. Insofern bitte ich Sie, auch Ihr Büro in dieser Sache tätig werden zu lassen. Ich werde jedenfalls das Meinige tun, um Ihnen eine entsprechende Auskunft zukommen zu lassen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich sehe keine weiteren Nachfragen mehr. Die Fragen 28 und 29 der Kollegin Julia Verlin-den werden schriftlich beantwortet. Wir verlassen deshalb diesen Geschäftsbereich. Ich danke an dieser Stelle Herrn Staatssekretär Beckmeyer für die Beantwortung. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Für die Beantwortung steht die Frau Staatsministerin Dr. Maria Böhmer zur Ver-fügung. Die Frage 30 des Kollegen Niema Movassat sowie die Fragen 31 und 32 der Kollegin Sevim Dağdelen werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 33 der Kollegin Heike Hänsel auf: Welches gemeinsame Wertefundament sprach der Bundes-minister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, bei sei-nem letzten Besuch im Juli 2014 in Mexiko an, das Mexiko und Deutschland verbindet, angesichts der offensichtlichen Verstri-ckungen der politisch Verantwortlichen auf bundesstaatlicher Ebene und den Sicherheits-, Polizei- und Militär-instanzen mit der organisierten Kriminalität beim Verschwindenlassen der 43 Studenten von Ayotzinapa im Bundesstaat Guerrero, das den Abschluss eines Sicherheitsabkommens zwischen der Bundes-republik Deutschland und Mexiko rechtfertigt (www.fr-online.de/meinung/mexiko-welche-sicherheit-,1472602,29153064.html)? Frau Staatsministerin, bitte. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswär-tigen Amt: Die Kollegin Hänsel hat auf das Wertefunda-ment abgehoben. Darauf darf ich zuerst eingehen. – Wenn die Bundesregierung von einem gemein-samen Wertefundament mit Mexiko spricht, so ist damit nicht nur ein gemeinsames Wertefundament der beiden Regierungen, sondern grundsätzlich ein gemeinsames Werteverständnis der beiden Gesellschaften gemeint. Mexiko ist ein Land mit einer pluralistischen Gesellschaft, freien Medien, freier Meinungsäuße-rung und einer vom mexikanischen Volk frei ge-wählten demokratischen Regierung. Wir haben es dort mit sehr engagierten Menschenrechtsorgani-sationen zu tun und, wie wir derzeit angesichts der Demonstrationen sehen, mit einer sehr gut funkti-onierenden Zivilgesellschaft. Die Vorfälle von Iguala, die mutmaßliche Er-mordung der 43 Studenten im Bundesstaat Guer-rero – das habe ich schon bei der letzten Frage-stunde, in der wir das Thema gemeinsam erörtert hatten, erwähnt –, haben mich sehr erschüttert. Sie wissen, ich war vor Ort. Die Vorfälle haben in Mexiko, aber auch international eine außeror-dentlich breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Präsident Peña Nieto hat in Reaktion auf diese Debatte vor wenigen Tagen ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Reform des Sicherheitsap-parates, insbesondere der kommunalen Polizeien, angekündigt. Er hat unterstrichen, dass sich Me-xiko nach den Vorfällen von Iguala verändern müsse. Sie haben sicherlich genauso wie ich in großen deutschen Tageszeitungen gelesen, dass Mexiko an einem Wendepunkt steht. Wir sehen Mexiko als wichtigen Partner. Es geht jetzt darum, den Staat, insbesondere den Rechtsstaat, zu stärken, damit die Menschen in Sicherheit leben können. Wir haben Mexiko daher eine Zusammenarbeit im Bereich der Opferidenti-fizierung und der forensischen Ausbildung ange-boten. An diesem Punkt bedarf Mexiko dringender Unterstützung. Die mexikanische Regierung hat das Angebot angenommen. In den nächsten Wo-chen werden wir besprechen, wie diese Zusam-menarbeit ausgestaltet werden soll. Ich will noch ein Wort zum Sicherheitsabkom-men sagen; auch darüber hatten wir uns in der Fragestunde am 15. Oktober ausgetauscht. Bei dem Sicherheitsabkommen, das noch nicht abge-schlossen ist, über das also noch verhandelt wird, müssen wir die vorgebrachten Argumente und die Situation vor Ort genau bedenken; das wird von-seiten der Bundesregierung sehr ernst genom-men. Wir werden die Verhandlungen verantwor-tungsvoll unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtslage führen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Ihre Nachfrage, bitte. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Frau Staatsministerin. – Sie wa-ren in Mexiko. Auch ich war vor circa drei Wochen in Mexiko. Sie werden sicher auch von unter-schiedlichsten Stellen die Information bekommen haben – das sagt selbst die Generalstaatsanwalt-schaft –, dass es zwar sehr viele Reformen in Mexiko gibt – die Gesetzesgrundlage ist in vielen Punkten sehr fortschrittlich –, aber so gut wie kei-ne Umsetzung. Das ist auch das große Problem bei dieser fast hundertprozentigen Straflosigkeit. Es gibt sehr viele Reformen im Justizbereich. Man könnte auch sehr viel machen; aber es passiert nichts. Sie sprachen von Meinungsfreiheit. Mexiko ist eines der Länder mit den meisten ermordeten Journalisten weltweit. Man kann zwar formal von Meinungsfreiheit sprechen. Wenn die Menschen diese aber real in Anspruch nehmen wollen, ge-fährden sie teilweise ihr Leben. Ich möchte deshalb auf das Wertefundament und auf die vom Präsidenten angekündigten Re-formen zurückkommen. Wie will die Bundesregie-rung darauf reagieren? Es gab schon so viele Re-formen, die nicht in die Praxis umgesetzt wurden. Wie kommen Sie zu der Hoffnung, dass sich jetzt etwas ändern wird, dass es jetzt zu einer funda-mentalen Veränderung in Mexiko kommt? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswär-tigen Amt: Ich habe zitiert, was vonseiten mexikanischer Vertreter gesagt worden ist. Ich muss Ihnen auch sagen: Die Einschätzung hinsichtlich der Umset-zung von Reformen und der Umsetzung geltender Gesetze haben mir die Menschenrechtsorganisa-tionen keinen Deut anders geschildert, als sie Ihnen offensichtlich geschildert worden ist. Ange-sichts einer 98-prozentigen Straffreiheit bei ange-zeigten Strafanzeigen darf man sich nicht zufrie-dengeben mit beschlossenen Gesetzen oder einer Strafrechtsreform, die in Gang gesetzt worden ist, aber nicht so weit gekommen ist. Jetzt sind kon-krete Umsetzungen erforderlich. Das wird auch der Maßstab sein, an dem sich das Maßnahmen-paket des Präsidenten messen lassen muss. Nicht allein das, was auf dem Papier steht, son-dern die Umsetzung ist das Entscheidende. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben die Möglichkeit einer zweiten Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Ich möchte noch auf das Si-cherheitsabkommen zu sprechen kommen, das Sie erwähnt haben. Es gibt viele Gerüchte. Es gibt die Aussage, das Abkommen sei auf Eis gelegt worden. Sie hingegen sagen, es werde daran ge-arbeitet. Deshalb möchte ich noch einmal nach-fragen: Kann ich davon ausgehen, dass die Bun-desregierung dieses Sicherheitsabkommen in nächster Zeit abschließen möchte? Wird bei ein-zelnen Punkten nachverhandelt? Wird zum Bei-spiel – wir kennen den Text leider nicht – über ei-ne umfassende Menschenrechtsklausel disku-tiert? Die Menschenrechtsorganisationen fordern, dass, wenn es ein Abkommen gibt, dieses ge-meinsam mit Menschenrechtsorganisationen und einer sehr breiten Beteiligung erarbeitet wird, um neue Menschenrechtsverletzungen, die im Rah-men einer solchen Kooperation stattfinden könn-ten, weitgehend auszuschließen. Gibt es die Be-reitschaft der Bundesregierung dazu? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswär-tigen Amt: Frau Kollegin Hänsel, als ich in Mexiko war, habe ich natürlich sehr lange und ausführliche Gespräche mit den Menschenrechtsorganisatio-nen geführt. Ich habe aber auch mit Vertretern der Bundesregierung und der einzelnen Länder ge-sprochen. Ich habe die Menschenrechts-organisationen gefragt, wie sie zum Gedanken ei-nes -Sicherheitsabkommens stehen. Dazu haben sie sich grundsätzlich bejahend geäußert. Das habe ich mit großer Aufmerksamkeit registriert. Es wird aber sicherlich auch darauf ankommen, was in einem solchen Sicherheitsabkommen nie-dergeschrieben wird. Deshalb ist es für uns ganz wesentlich, zu sehen, was sich im Menschen-rechtsbereich tut. Ich halte es für richtig, dass diese Gedanken und Forderungen mit einfließen. Wir sind hier in Verhandlungen. Ich habe aber nicht von einem baldigen Abschluss gesprochen. Vielmehr wird es entscheidend darauf ankommen, was hier miteinander verhandelt wird. Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Ströbele hat eine weitere Zusatz-frage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin Böhmer, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie nach der letzten Diskussion, die wir im Bundestag darüber geführt haben, versucht ha-ben, das in Mexiko zur Geltung zu bringen, was hier diskutiert worden ist. Sie wissen, dass die Debatte in der Fragestunde, die wir hier geführt haben, in Mexiko durchaus wahrgenommen wird. Das Video ist 100 000-mal angeklickt worden. Das heißt, es wird durchaus wahrgenommen, wie wir in Europa und in Deutschland darüber diskutieren. Meine Frage ist: Haben Sie mit den Menschenrechtsorganisationen auch diskutiert und zur Kenntnis genommen, dass der Verdacht besteht, dass nicht nur einzelne Bürgermeister und Behörden in das organisierte Verbrechen, insbesondere in die Drogenmafiageschäfte, -morde und -straftaten, verstrickt sind, sondern auch die Staatenregierungen – Mexiko besteht aus vielen Bundesstaaten – und die Zentralregie-rung? Gehen Sie mit mir in der Auffassung kon-form, dass ein Sicherheitsabkommen, das unter anderem mit der Unterstützung von Sicherheits-kräften verbunden ist, erst dann abgeschlossen werden kann, wenn die Korruption und die Verstri-ckung aufgeklärt sind und sichergestellt ist, dass solche Leistungen aus Deutschland dort nicht für die Kriegsführung genutzt werden? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswär-tigen Amt: Lassen Sie mich zuerst den letzten Punkt auf-greifen. Das Entscheidende ist, Herr Ströbele, dass Informationen und Daten – darum geht es Ihnen – nicht in falsche Hände geraten. Das ist auch für uns ein ganz zentraler Punkt. Daran gibt es keinen Zweifel. Die Reaktionen, auf die ich in Mexiko traf, wa-ren sehr unterschiedlich. Ich fand es außeror-dentlich wichtig, ein sehr intensives und, wie ge-sagt, sehr langes Gespräch mit den Menschen-rechtsorganisationen zu führen. Ich habe darüber hinaus nicht nur auf Bundesebene mit dem dorti-gen Staatssekretär für Menschenrechte gespro-chen, sondern auch die Gelegenheit genutzt, in zwei Bundesstaaten Gespräche zu führen. Ich ha-be dabei gemerkt – das ist auch Ihnen bekannt –, dass die Unterschiede von Bundesstaat zu Bun-desstaat sehr groß sind. Ich betone noch einmal: Die Aufmerksamkeit, die wir in Deutschland der Menschenrechtssituati-on in Mexiko widmen, führt, glaube ich, in der Tat auch dazu, dass man dort jetzt anders reagiert. Aber zweifellos ist die Tatsache, dass die Men-schen in Mexiko auf die Straße gegangen sind und das auch weiterhin tun, von entscheidender Bedeutung. Ich habe selbst vor Ort die Proteste der Studenten gesehen und verfolge sie weiter. Das alles mag auch dazu geführt haben, dass Staatssekretär -Gómez Robledo, mit dem ich in Mexiko gesprochen habe, Ende letzter Woche in Berlin war, um persönlich die zehn Punkte zu er-läutern. Aber ich habe mich nicht zurückgehalten; ich habe ihm gesagt: Es kommt jetzt darauf an, dass umgesetzt wird, was angekündigt worden ist. Vizepräsident Johannes Singhammer: Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Deswegen kommen wir jetzt zu Frage 34 der Kollegin Heike Hänsel: Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, es gebe für sie keine Verpflichtung aus dem CCW-Abkommen, Protokoll V, für die Beräumung von deutscher Munition auf Übungsgeländen der Bundeswehr in Afghanistan, eingedenk der Tatsache, dass die Bundesregierung Unterzeichner des Ab-kommens ist und sich damit seinen Zielen verpflichtet hat (ver-gleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 vom 27. November 2014 auf die Kleine Anfrage 18/3099 der Fraktion Die Linke)? Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswär-tigen Amt: Im Hinblick auf die Gültigkeit von Protokoll V ist festzuhalten: Das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände des VN-Waffenübereinkommens ist in dem von Ihnen er-wähnten Fall nicht einschlägig. Afghanistan ist keine Vertragspartei dieses Protokolls. Darüber hinaus gilt Protokoll V nicht für Vertragsparteien, die sich an internationalen friedenserzwingenden Missionen mit Mandat des VN-Sicherheitsrates beteiligen. Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen von ISAF in Afghanistan die afghanische Regie-rung. Diese, nicht Deutschland, ist Partei des nicht internationalen Konflikts. Ich halte aber fest: Deutschland hat bei der Aufgabe des Bundeswehrtrainingsgeländes „Wadi“ bei Kunduz die geltende Verpflichtung zu einer Oberflächenräumung vollumfänglich erfüllt. Dies ist geschehen. Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von der Frage der rechtlichen Verpflichtung die Bundesregierung entschieden hat, nun für „Wadi“ auch eine Tiefen-beräumung in Auftrag zu geben. Das entspricht unserer grundsätzlichen Position. Die Bundesre-gierung hat im Rahmen ihrer humanitären Hilfe Afghanistan bei der Minen- und Kampfmittelräu-mung sowie bei der Fürsorge für die Opfer explo-siver Kampfmittelrückstände unterstützt, egal von wem diese verursacht wurden. Dafür wurden im Jahr 2014 annähernd 2,5 Millionen Euro in Afgha-nistan bereitgestellt. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Ihre erste Nachfrage, bit-te. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Frau Staatsministerin. Ich habe inzwischen auch die Information bekommen, dass die Bundeswehr der NATO geantwortet hat, dass sie unabhängig von der rechtlichen Situation die Prüfung einer Tiefenberäumung dieses Schieß-übungsgeländes beabsichtigt. Mich interessiert, wie dieser Positionswechsel zustande gekommen ist bzw. wann genau die Bundesregierung entschieden hat, dass diese Prüfung nun eingeleitet wird. Wann wird die Prü-fung der Tiefenberäumung abgeschlossen sein? Prüft die Bundesregierung – analog dazu – das auch für andere Trainingsgelände in Afghanistan? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswär-tigen Amt: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben sicherlich ge-hört, was ich gesagt habe. Ich habe nicht von ei-ner Prüfung gesprochen, sondern davon, dass die Bundesregierung entschieden hat, dass in „Wadi“ eine Tiefenberäumung in Auftrag gegeben wird. Damit ist das definitiv. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aber wann, hatte ich gefragt!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben jetzt die Mög-lichkeit, eine zweite Nachfrage zu stellen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Es geht auch um den Zugang zu Informationen, darum, dass die Bundeswehr den afghanischen Behörden Informationen über Gefechtsorte bereit-stellt, damit eventuelle Rückstände von Kampfmit-teln in den entsprechenden Regionen geräumt werden können. In der Antwort der Bundesregie-rung auf unsere Kleine Anfrage haben wir die ge-nerelle Antwort bekommen, dass die Bundeswehr das an ISAF weiterleitet und dass ISAF das dann an die afghanischen Behörden und vor allem an das Mine Action Coordination Centre weiterleitet. Aber wir haben die Information, dass das Centre große Schwierigkeiten hat, umfängliche Informati-onen über die realen Gefechtsregionen zu be-kommen. Deshalb lautet meine Nachfrage – wir haben das vom Wissenschaftlichen Dienst prüfen lassen –: Es besteht eine Informationspflicht durch das unterzeichnete Abkommen. Es handelt sich hier nicht um Protokoll V, sondern um Proto-koll IV, wonach die Informationspflicht gegeben ist. Wird die Bundesregierung dieser Pflicht nach-kommen und alle Informationen über Gefechts-rückstände an die afghanischen Behörden direkt weiterleiten? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswär-tigen Amt: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben zu Recht da-rauf hingewiesen, dass Ihre Fraktion eine Kleine Anfrage an das Bundesverteidigungsministerium gerichtet hat. Diese Frage betrifft das Bundesver-teidigungsministerium. Ich stehe hier für das Auswärtige Amt. Ich bitte Sie deshalb, diese Fra-ge dem Bundesverteidigungsministerium zu stel-len. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann dan-ke ich der Frau Staatsministerin; denn die Fragen 35 und 36 des Kollegen Wolfgang Gehrcke sowie die Frage 37 des Kollegen Andrej Hunko werden schriftlich beantwortet. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Hier werden die Frage 38 des Kollegen Andrej Hunko, die Fragen 39 und 40 des Kollegen Alexander S. Neu, die Fragen 41 und 42 des Kollegen Hubertus Zdebel, die Frage 43 der Abgeordneten Luise Amtsberg und die Frage 44 des Abgeordneten Volker Beck schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrau-cherschutz. Zur Beantwortung steht der Parlamen-tarische Staatssekretär Christian Lange zur Ver-fügung. Ich rufe die Frage 45 des Kollegen Hans-Christian Ströbele auf: Ist die Bundesregierung im Kontakt mit dem Generalbun-desanwalt beim Bundesgerichtshof wegen dessen angeblichen Vorhabens, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen un-bekannt betreffend das Abhören des Handys der Bundeskanz-lerin, Dr. Angela Merkel, einzustellen (Focus vom 24. November 2014), und wurden vor der Entscheidung Mitarbeiter und Mit-glieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundeskanzlerin nach ihrer Äußerung „Das geht gar nicht“ (Spiegel Online vom 24. Oktober 2013) und nach ihrem Telefonat mit dem US-Präsidenten Barack Obama (Die Welt vom 24. Oktober 2013), in dem dieser versichert haben soll, jedenfalls in seiner Amtszeit werde die Bundeskanzlerin nicht mehr abgehört, zu dem Sach-verhalt durch Ermittler nach ihrem Wissen zum Tatverdacht be-fragt? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucher-schutz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Ströbele, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Generalbundesanwalt beim Bun-desgerichtshof. Die Prüfung, ob Ermittlungen ge-nügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage bieten, obliegt indes dem Generalbundes-anwalt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt auf solche Prüfungen grundsätzlich keinen Einfluss. Das gilt auch für das konkrete von Ihnen genannte Ermittlungsver-fahren. In diesem Verfahren ist noch keine Ent-scheidung darüber getroffen worden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. An bloßen Spekulationen über einen möglichen Aus-gang des Ermittlungsverfahrens möchte ich mich nicht beteiligen. Da der Generalbundesanwalt beim Bundesge-richtshof noch keine Entscheidung darüber getrof-fen hat, ob die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage bieten oder ob die Ermittlungen einzustellen sind, kann ich keine Auskunft darüber geben, welche Ermitt-lungsschritte bereits vorgenommen worden sind oder welche Ermittlungsschritte möglicherweise geplant sind. Dafür bitte ich um Verständnis. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Ströbele, Ihre erste Zusatzfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Staatssekretär. Sie haben natürlich haarscharf an meiner Frage vorbei argumentiert. Meine Frage geht dahin, ob Ihnen bekannt ist – das stand jedenfalls in einem Magazin –, dass be-reits eine Einstellungsverfügung formuliert ist und dem Generalbundesanwalt zur Unterschrift vor-liegt. Diese Einstellungsverfügung soll darauf ge-stützt sein, dass sich kein Verdacht erhärtet hat, dass das Handy der Kanzlerin abgehört worden ist. Meine erste Frage ist daher: Ist Ihnen durch die enge Beziehung, die Sie zu dem Generalbundes-anwalt haben – das haben Sie eben betont –, be-kannt, ob eine solche Einstellungsverfügung be-reits formuliert ist und ihm vorliegt? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucher-schutz: Herr Kollege Ströbele, ich kann mich nur wie-derholen. In diesem Verfahren ist noch keine Ent-scheidung darüber getroffen worden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Ich habe auch gesagt, dass ich mich an bloßen Spe-kulationen über einen möglichen Ausgang des Ermittlungsverfahrens nicht beteilige. Vizepräsident Johannes Singhammer: Kollege Ströbele, Sie haben die Möglichkeit ei-ner zweiten Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Sie haben wieder haarscharf an der Frage vorbei argumentiert. Jetzt komme ich zu dem eigentlichen Anliegen, das ich habe. Die Frage können Sie beantworten; ich habe das im zweiten Teil meiner Frage ange-sprochen. Sind Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung bisher durch Ermittlungsbehör-den – Generalbundesanwalt, Bun-desanwälte, BKA, wer auch immer – zu diesem Fall -befragt worden? Ich frage noch gar nicht, was sie geant-wortet haben. Ist insbesondere die Frau undes-kanzlerin, die sich zu diesem Verdacht mehrfach geäußert hat und auch mit dem US-Präsidenten telefoniert hat, schon einmal von Ermittlungsbe-hörden befragt worden? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucher-schutz: Herr Kollege Ströbele, zu einzelnen Schritten eines noch nicht abgeschlossenen Ermittlungs-verfahrens nimmt die Bundesregierung keine Stel-lung. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Haßelmann hat die Möglichkeit, eine weitere Nachfrage zu stellen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN): Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt Fragen be-antwortet, die mein Kollege Ströbele gar nicht ge-stellt hat. Er hat Sie nicht aufgefordert, darüber zu spekulieren, sondern er hat Sie aufgefordert, uns den Stand Ihrer Informationen zu geben. Darum bitte ich Sie jetzt noch einmal. Ansonsten würden wir das sicherlich gegenüber der Bundesregierung insgesamt schriftlich tun. Das können wir über den Bundestagspräsidenten selbstverständlich veranlassen. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucher-schutz: Das bleibt Ihnen unbenommen. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass sich die Bundesre-gierung an Spekulationen über ein Verfahren, dessen Ausgang noch nicht klar ist, nicht betei-ligt, und dass wir zu einzelnen Ermittlungsschrit-ten des Generalbundesanwalts nicht Stellung nehmen. Darüber hinaus liegen mir keine Er-kenntnisse vor, die ich Ihnen hier vortragen könn-te. Vizepräsident Johannes Singhammer: Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ich bedan-ke mich bei Herrn Staatssekretär Lange. Damit verlassen wir diesen Geschäftsbereich. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bun-desministeriums der Finanzen. Für die Beantwor-tung der Fragen steht Herr Staatssekretär Dr. Michael Meister zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 46 des Kollegen Markus Kurth: Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ei-nes sinkenden Rentenniveaus den Umstand, dass von den über 35 Millionen aktiv in der Rentenversicherung Versicherten nur 6,4 Millionen Personen ausreichend im Sinne des Riester-Konzepts vorsorgen (vergleiche Antwort der Bun-desregierung auf meine mündliche Frage 20, Plenarprotokoll 18/53), und was plant die Bundesregierung in dieser Legislatur, um die Inan-spruchnahme der privaten Altersvorsorge zu erhöhen? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Herr Kollege Kurth, die Bundes-regierung ist der Auffassung, dass der Aufbau ei-ner zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversor-gung besonders für junge Beschäftigte notwendig ist, wenn auch im Alter ein lebensstandardsi-cherndes Einkommen zur Verfügung stehen soll. Dafür kommen in erster Linie die betriebliche Al-tersversorgung und die Riester-Rente in Betracht. Daneben ist der Aufbau eines Kapitalvermögens oder die Bildung eines Immobilienvermögens möglich. Ob und, wenn ja, welche Art der Alters-vorsorge der Beschäftigte wählt, obliegt seiner Entscheidung. Angesichts dessen greift der Hinweis auf die Riester-Rente allein zu kurz. Aus dem Umstand, dass für das Beitragsjahr 2011 6,4 Millionen Per-sonen eine ungekürzte Altersvorsorgezulage er-halten haben, kann nicht geschlossen werden, dass nur dieser Teil der Versicherten ausreichend vorgesorgt hat. Vielmehr müssen auch weitere Al-terssicherungssysteme, insbesondere die betrieb-liche Altersversorgung, berücksichtigt werden. Derzeit haben etwa 60 Prozent der so-zialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber einen Anspruch auf Be-triebsrente. Aus wissenschaftlichen Untersuchun-gen ist bekannt, dass zurzeit mehr als 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entweder einen Anspruch auf eine Riester-Rente oder eine Betriebsrente haben. Diese Zahlen sind aus Sicht der Bundesregierung durchaus ermuti-gend. Ungeachtet dessen beabsichtigt die Bundesre-gierung, die betriebliche Altersversorgung weiter zu stärken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in diesem Zusammenhang für 2015 den Entwurf für ein Betriebsrentenänderungsge-setz angekündigt. Außerdem hat der Gesetzgeber mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zum 1. Januar 2014 bereits verschiedene Verbes-serungen im Bereich der geförderten Altersvor-sorge beschlossen, insbesondere bei der Einbe-ziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie. Hier-zu gehört auch die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für ein anbietergruppenübergreifendes Produktinformationsblatt, mit dem die Transparenz der begünstigten Altersvorsorgeprodukte verbes-sert wird. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Kurth, Sie haben die Möglichkeit zu einer Zusatzfrage. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zunächst vielen Dank für die umfassende Ant-wort. – Sie sagen, dass die 6,4 Millionen Perso-nen, die die volle Förderung in Anspruch nehmen, nicht Gradmesser sein können, weil es noch an-dere, etwa ungeförderte private Altersvorsorge-bemühungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer gibt. Gleichwohl ist es notwendig, separat noch ein-mal nach den Absicherungen durch die Riester-Rente zu fragen, wie ich es in meiner Frage getan habe. Denn: Anders als bei der freiwilligen priva-ten Vorsorge über Lebensversicherungen oder Immobilien ist es so, dass die staatliche Förde-rung der Riester-Rente gekoppelt war mit einem Absenken des Rentenniveaus, mit der sogenann-ten Riester-Treppe. Darum die Frage: Ist die Bun-desregierung vor dem Hintergrund der Inan-spruchnahme der vollen Förderung durch nur 6,4 Millionen Personen von 35 Millionen aktiv in der Rentenversicherung Versicherten, die allesamt vom Absenken des Rentenniveaus betroffen sind, der Auffassung, dass dies ausreicht, um den ur-sprünglich formulierten Sicherungszielen von 2001 gerecht zu werden? (Manfred Grund [CDU/CSU]: Was habt ihr da beschlossen 2001?) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe in mei-ner Antwort darauf hingewiesen, Herr Kollege Kurth, dass die Zahl von 6,4 Millionen, die Sie zi-tieren, die Förderberechtigten umfasst, die die staatliche Förderung ungekürzt erhalten. Ich will zunächst einmal darauf hinweisen, dass es neben den Förderberechtigten, die die staatli-che Förderung ungekürzt erhalten, auch Personen gibt, die eine Förderung erhalten, die dann eben nur teilweise erfolgt. Die Begründung, warum je-mand nur anteilig eine staatliche Förderung be-kommt oder eine Riester-Rente abgeschlossen hat, für die es keine Altersvorsorgezulage gibt, kann sehr vielfältig sein: Ein Grund kann sein, dass zwar die Förderberechtigung fehlt, dass aber dennoch ein Riester-Vertrag besteht. Ein anderer Grund kann sein, dass das Riester-Sparen seitens des Sparers bewusst allein zum Zwecke der Spa-ranstrengung erfolgt. Das kann zum Beispiel dazu dienen, dass man in der Ansparphase das Zahlen der Abgeltungsteuer vermeiden will, die wegen der nachgelagerten Besteuerung in der Sparpha-se, also im vorgelagerten Bereich, entfällt. Es kann ferner der Fall sein, dass man mehrere Ries-ter-Verträge bespart und dann eben nur einer ge-fördert wird. Auch kann es durchaus der Fall sein, dass wegen eines Berufswechsels die Förderbe-rechtigung erlischt, der Vertrag aber sehr wohl weiter bespart wird. Insofern kann man aus der Zahl, die Sie ge-nannt haben, Herr Kollege Kurth, nicht auf die An-strengungen in der Bevölkerung schließen, über eine Riester-Rente oder über andere Wege Vor-sorge zu betreiben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Kurth, haben Sie den Wunsch, noch eine zweite Nachfrage zu stellen? Dann ha-ben Sie die Möglichkeit dazu. Ich darf gleichzeitig ankündigen, dass wir damit nach unserer Ge-schäftsordnung die entsprechende Zeitdauer für die Fragestunde ausgeschöpft haben. Herr Kurth, Sie haben jetzt sozusagen die letzte Fragemög-lichkeit. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist schön. Danke. – Herr Staatssekretär Meister, Sie haben jetzt sozusagen die möglichen Motivlagen für die nicht vollständige Inanspruch-nahme der Förderung aufgefächert. Dann will ich an dieser Stelle nicht verschweigen, dass die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftli-chen Fragen gezeigt hat, wer ohne Förderung o-der mit gekürzter Förderung spart; das sind mehr als doppelt so viele Verträge. Über 12 Millionen werden bespart. Das sind gegenüber, wie gesagt, 35 Millionen aktiv Versicherten, die von der Ni-veauabsenkung betroffen sind, immer noch weni-ger als die Hälfte. Wir sehen insbesondere, dass von denjenigen, die über ein geringes Einkommen verfügen, mehr als die Hälfte gar keine Verträge haben; aber auch sie sind von der Niveauabsen-kung betroffen. Wird die Bundesregierung vor die-sem Hintergrund – Sie haben schon angekündigt, dass Sie das prüfen werden – Maßnahmen ergrei-fen, um insbesondere Geringverdienerinnen und Geringverdienern die Inanspruchnahme einer pri-vat geförderten Altersvorsorge zu erleichtern? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Damit sich diese Zahl von 6,4 Millionen im Be-wusstsein der Öffentlichkeit nicht festsetzt, (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Zahl der Bundesregierung!) möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass es im September 2014 16 Millionen Verträge gab. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: 12 Millionen werden bespart!) Diese Zahl von September 2014 ist die letzte mir dazu vorliegende Zahl. Zum Zweiten. Ich habe darauf hingewiesen, dass zum 1. Januar dieses Jahres das Altersvor-sorge-Verbesserungsgesetz in Kraft getreten ist und dass wir beabsichtigen, im Bereich der Be-triebsrente im nächsten Jahr Verbesserungen herbeizuführen. Wenn Sie sozusagen anteilig mit Blick auf alle Beschäftigten argumentieren, Herr Kollege Kurth, müssen Sie auch die von mir vorhin genannten unterschiedlichen Wege sehen: Neben der Ries-ter-Rente haben wir die -Rürup-Rente, wir haben die betriebliche Altersvorsorge, und wir haben auch das Kapitalsparen etwa über Lebensversi-cherungen, um nur ein Beispiel zu nennen. Inso-fern muss man, glaube ich, das Gesamtportfolio sehen. Wir als Bundesregierung haben das Inte-resse, dass breite Kreise der Bevölkerung Alters-vorsorgesparen betreiben. Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe zwar, dass der Kollege Grund noch ei-ne Frage stellen möchte, aber ich habe schon da-rauf hingewiesen, dass wir die in der Geschäfts-ordnung vorgesehene Dauer der Fragestunde schon deutlich überschritten haben. Deshalb hoffe ich auf Ihr Einverständnis, dass wir jetzt entspre-chend der Geschäftsordnung zum Ende der Fra-gestunde kommen. Die Fragen 47 und 48 des Kollegen Klaus Ernst werden schriftlich beantwortet. Damit schließe ich diesen Tagesordnungs-punkt. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Ver-braucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europä-ischen Parlaments und des Rates zur Ände-rung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines eu-ropäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens KOM(2013) 794 endg.; Ratsdok. 16749/13 Drucksachen 18/419 Nr. A.48, 18/2647, 18/3385, 18/3427 Es geht hier um die Einvernehmensherstellung gemäß § 8 Absatz 4 EUZBBG. Eine Aussprache dazu ist nicht vorgesehen. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf der Drucksache 18/3427. Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/419 Nummer A.48 und der Stellungnahme des Deutschen Bun-destages gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes auf Drucksache 18/2647 sowie des Berichts der Bun-desregierung über die Einlegung eines Parla-mentsvorbehalts nach § 8 Absatz 4 Satz 2 EUZBBG auf Drucksache 18/3385 eine Entschlie-ßung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgeset-zes in Verbindung mit § 8 Absatz 4 -EUZBBG an-zunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussemp-fehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen bei einer Enthaltung der Fraktion der Lin-ken angenommen. Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 2 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Pläne zur künftigen Gestaltung des Solida-ritätszuschlags Die Fraktion Die Linke hat diese Aktuelle Stun-de verlangt. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Aber nicht alle von den Linken! Denn sonst wären die jetzt doch hier!) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kol-legen Dr. Dietmar Bartsch von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eine Aktuelle Stunde zum Thema der Ge-staltung des Solidaritätszuschlags auf die Tages-ordnung gesetzt. Ich will allerdings zu Beginn sa-gen, dass es hier aus meiner Sicht um ein viel grundsätzlicheres Problem geht. Es geht um die Rolle des Bundestages und ein Stück weit auch um die Rolle der Demokratie. Wir können ja zu dem Thema Solidaritätszuschlag sehr unter-schiedliche Auffassungen haben. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wie zum Thema SED!) Es ist ja auch sichtbar geworden: CDU-geführte, SPD-geführte Länder, Grüne, Linke haben dort un-terschiedliche Sichtweisen. Das gilt auch für das Thema „Auslaufen des Solidarpaktes“ oder auch für die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs. Sicherlich alles sehr interessante Themen, die behandelt werden müssen. Das Problem ist, dass es zu all diesen Themen im Bundestag eine völlige Fehlanzeige gibt. Wir reden über diese Themen überhaupt nicht. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Mit wem sollen wir auch reden? Von Ihnen ist ja niemand da!) Das wird in der Öffentlichkeit, in Talkshows bere-det, das wird von den Finanzministern beredet, das wird von A und von B-Ländern beredet. Dann redet der Finanzminister mit dem Hamburger Bür-germeister und macht da im Kern das aus, was sein soll. Aber, meine Damen und Herren, wir sind das gewählte Parlament. Alle diese Themen müs-sen doch im Bundestag behandelt werden. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das machen wir doch jetzt!) Es muss doch eine demokratische Auseinander-setzung geben. Wir haben die Aktuelle Stunde be-antragt. All diese Themen spielen überhaupt keine Rolle. Nur wir sind demokratisch legitimiert. Ich appelliere einmal ausdrücklich an die Abge-ordneten der Großen Koalition: Sie müssen dafür sorgen, dass wir hierzu streiten. Das kann ja kont-rovers sein. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben doch eine Mehrheit. Aber wenigstens die Debatte muss doch möglich sein. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Können Sie zu Ihrer eigenen Fraktion auch einmal etwas sagen?) Wir haben jetzt die Situation, dass es so aus-sieht, als würde sich die Regierung ein Parlament halten, und nichts anderes. Das ist inakzeptabel. Dafür trägt die Bundeskanzlerin die Verantwor-tung. Wir brauchen diese Debatten. Noch einmal: Es geht um die Zukunft. Wir wis-sen alle nicht, welche Konstellationen es im Jahr 2019 gibt. Wir müssen damit befasst werden. Also rein in das Parlament, rein in die Ausschüsse, Transparenz, kontroverse Debatten und dann auch Entscheidungen zu diesem Thema wie zu den anderen, die ja miteinander verbunden sind! Meine Damen und Herren allesamt, als Parlamen-tarier dürfen wir es nicht mit uns machen lassen, dass das in Hinterzimmern ausgekungelt wird (Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) und wir hier im Parlament nur noch abstimmen sollen. Der Soli – um kurz etwas zur Sache zu sagen – ist im Kern eine gigantische Kommunikationsleis-tung der Bundesregierung. Schon der Titel ist irre-führend. Der ist total klug gewählt, denn Solidari-tät hat in Deutschland offensichtlich einen guten Klang. Deswegen wird das auch angenommen. Ich will aber einmal daran erinnern, wie das denn im Jahr 1991 war, als CDU/CSU und FDP dieses Gesetz eingeführt haben, und zwar mit der Begründung: erstens wegen der Mehrbelastung durch den Konflikt am Golf, zweitens wegen der Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Süd-osteuropa auf dem Weg zur Marktwirtschaft und drittens für Aufgaben in den neuen Ländern, die insbesondere nach dem Zusammenbruch der früheren RGW-Absatzmärkte entstanden sind. In der Bevölkerung gibt es das Gefühl, dass der Soli eine Abgabe für den Aufbau in den neuen Ländern ist. Das ist aber, wie wir alle wissen, nicht der Fall. Das ist eine allgemeine Bundes-steuer, die in den großen Topf geht, so wie die Sektsteuer, die Tabaksteuer und andere Steuern. Sie geht in den Bundeshaushalt, und wir Haushäl-ter beschließen dann, wie sie verwandt wird. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist so bei Steuern!) Alle – auch das will ich betonen – bezahlen sie, von Rügen bis zum Bodensee, also selbstver-ständlich auch die Menschen in den neuen Län-dern. Ich sage das, weil auch hier hin und wieder das Gerücht entsteht, dass das nicht der Fall wä-re. 14 Milliarden Euro sind das. Jetzt haben wir die komische Situation, dass es schlaue oder vielleicht nur einen ganz schlauen Journalisten gibt, der sagt: Einfach streichen, und alles ist gut. – Jede Haushälterin und jeder Haus-hälter weiß, dass wir das nicht mit einem Feder-strich einfach so machen können. Das ist ja unbe-stritten. Deswegen gibt es eben auch hier einen Zu-sammenhang von auslaufendem Solidarpakt und Länderfinanzausgleich. Das ist nur im Gesamtpa-ket auflösbar. Wir brauchen insgesamt eine Neu-ordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, einschließlich einer ent-sprechenden Aufgabenverteilung zwischen den unterschiedlichen Ebenen. (Beifall bei der LINKEN) Da gibt es eine gemeinsame Aufgabe, und wir könnten das mit einer wirklichen Steuerreform in Deutschland verbinden. Jetzt haben wir doch die Situation, dass es, wenn einer das Wort „Steuern“ in den Mund nimmt, heißt: Um Gottes willen, um Gottes willen, Steuererhöhung! – Dann ist alles sofort tot. Darum geht es überhaupt nicht. Wir brauchen eine grundsätzliche Debatte. Die jetzige Situation – der totale Stillstand, keine Be-wegung auf diesem Gebiet – ist aus meiner Sicht in jedem Fall falsch. Wir müssen das in jedem Fall mit der Auseinandersetzung um die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland verbinden. Das kann auch eine Aus-einandersetzung im Wahlkampf des Jahres 2017 sein. Aber wir müssen darüber streiten, und es muss nachvollziehbar sein. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb ist unsere, meine Forderung: Wir brauchen dringend eine Föderalismuskommissi-on III, in der diese Fragen behandelt werden. Sie ist dringend notwendig. Dies muss entschieden werden, damit es eine klare Verantwortlichkeit gibt und die Menschen im Lande wissen, wer für wel-che Aufgabenverteilung und welche Finanzvertei-lung steht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Dr. Hans Michelbach. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte haben wir einem fragwürdigen Vorstoß einer Gruppe von Ländern zu verdanken. (Lachen bei Abgeordneten des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Ich hatte gedacht, das hat die Linksfraktion beantragt!) Sie will bei den Verhandlungen zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs den Soli in die Ein-kommen- oder Körperschaftsteuer überführen. Man will so tun, als sei der Soli verschwunden, und trotzdem heimlich mitkassieren. Man konnte bei den Beteiligten förmlich die Euro-Zeichen in den Augen leuchten sehen, nach dem Motto: Man will fette Beute machen. Was hier passiert, meine Damen und Herren, ist nach meiner Ansicht zu-tiefst unehrlich. Das Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 liefert keine Begründung für eine Be-teiligung der Bundesländer am Soli. Meine Damen und Herren, die Bürger sind auch nicht so dumm. Sie haben ein gutes Gespür dafür, wie sie von den dauerhaften Soli-Besitzstandswahrern und stetigen Steuererhöhern mehr oder minder hinter die Fichte geführt werden sollen. Da wird über marode Infrastruktur, marode Schulen und über Kommunen im Schuldensumpf laut geklagt. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Zu Recht!) In Wirklichkeit geht es aber um etwas völlig ande-res. Es geht um den Unwillen oder auch die Unfä-higkeit zur Haushaltskonsolidierung. (Widerspruch bei der SPD) Letzten Endes verweigert man die Schuldenbrem-se, die bei uns Gesetz ist. Das ist die Wahrheit. Deshalb will man sich möglichst schnell beim Bund ein saftiges Stück herausschneiden, obwohl bei der Einführung des Soli schon 7 Umsatzsteu-erpunkte an die Länder übertragen wurden. (Beifall bei der CDU/CSU) Es dreht sich im Moment nur um ein Delta von 3 bis 4 Milliarden Euro zwischen den Umsatzsteuer-anteilen und dem Aufkommen des Soli beim Bund. Mehr noch: Mit den unter der Führung einzelner Länder ausgeheckten Plänen würde bei der Steu-erbelastung der Bürger sogar noch eine Schippe draufgelegt, es wäre eine Steuererhöhung, denn der Soli als Teil des Einkommensteuertarifs belas-tet vor allem Familien mit Kindern im unteren und mittleren Einkommensbereich. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat es vorgeschlagen?) Das ist genau die Politik, die Politikverdrossen-heit wachsen lässt. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie schon einmal in das Scholz/Schäuble-Papier geguckt?) Der Soli ist im Zusammenhang mit der Finanzie-rung der deutschen Einheit eingeführt worden. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Finanzminister hat es vorgeschlagen!) Der Nachholprozess der deutschen Einheit ist gut entwickelt. Das Geld kommt in den gesamten Haushaltstopf. Davon werden auch Rentenanteile für die neuen Bundesländer bezahlt. Der Solidar-pakt II läuft in vier Jahren aus. Angesichts dieser Lage dauerhaft für alle Zeiten auf dem Soli zu ver-harren, hieße nach meiner Ansicht, eher die Bür-ger zu betrügen. Man muss immer wieder sagen, wofür der Soli geschaffen wurde, und vor allem, dass er letzten Endes nicht dauerhaft bezahlt wer-den darf. Einige Soli-Besitzstandswahrer versuchen des-halb schon, die Beibehaltung der Abgabe mit der Aussicht auf eine Bändigung der kalten Progres-sion schmackhaft zu machen. Der Steuerzahler soll also seine Entlastung selbst finanzieren. Mei-ne Damen und Herren, das halte ich für empörend; das ist eine Verhöhnung der Bürger. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich schicke Ihnen erst mal das Papier von Schäuble!) Wer auf eine solche Idee kommt, dem mangelt es ganz offenbar am Respekt vor dem Wähler. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ei, ei, ei! Ministerschelte! Das ist aber heftig! – Britta Haßelmann [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber star-ker Tobak gegen Herrn Schäuble!) Der eigentliche Grund für die heutige Debatte ist: Politisch Verantwortliche wollen die Mühen der Konsolidierung nicht auf sich nehmen; man will sich auf Kosten des Bundes und der Steuerzahler einen schlanken Fuß machen. So kann es nicht gehen. Deswegen: Der schrittweise Ausstieg aus dem Soli nach 2019 ist nicht nur eine Frage der Finanzpolitik, sondern nach meiner Ansicht auch der politischen Glaubwürdigkeit. Meine Damen und Herren, wir müssen endlich aufhören, eine falsche Debatte zu führen. Wir müssen nicht fragen, wofür man den Soli noch verwenden kann. Wir müssen fragen: Wie schaf-fen wir es, den Soli schrittweise Geschichte wer-den zu lassen? Der Bürger hat einen Anspruch auch auf den Verzicht des Staates, insbesondere dann, wenn durch Wachstum und Beschäftigung Spielräume entstehen. Der Soli darf nicht dauer-haft die zweite deutsche Sektsteuer werden. (Johannes Kahrs [SPD]: Da klatscht nicht mal die CDU/CSU! – Dr. Carsten Sieling [SPD]: Mit wem haben Sie denn das ab-gestimmt?) Die Einnahmen von Staat und Kommunen werden in den nächsten Jahren weiter deutlich anwach-sen. Diese Spielräume müssen für die Entlastung der Bürger genutzt werden. Wir brauchen mehr Kreativität nicht beim Erfinden neuer Ausgaben-felder, sondern bei der Verringerung der Steuer- und Abgabenlast der Bürger und der Unterneh-men. Das, meine Damen und Herren, ist wachs-tumsfördernd, investitionsanreizend und beschäf-tigungsfreundlich. Daraus wird eine Gelegenheit, eine Chance auch für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Es ist der richtige Weg, dass man erst einmal versucht, Spielräume zu schaffen, bevor man in den großen Topf des Geldes der Steuerzahler greift. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Lisa Paus spricht als Nächste für Bündnis 90/Die Grünen. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schade, dass Herr Schäuble und Herr Scholz heu-te nicht unter uns sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeord-neten der SPD – Johannes Kahrs [SPD]: Immer ein Gewinn, wenn die hier sind!) Denn, Herr Michelbach, die Geschichte geht doch ein bisschen anders, als Sie sie jetzt gerade er-zählt haben. In Wahrheit ist es so, dass wir diese Aktuelle Stunde hier Herrn Schäuble, dem Fi-nanzminister der Bundesrepublik Deutschland, und Herrn Scholz, dem Ersten Bürgermeister der Stadt Hamburg, (Johannes Kahrs [SPD]: Der Freien und Hansestadt Hamburg!) zu verdanken haben. Denn es geht um ihr Ge-heimpapier, ein sogenanntes Non-Paper, ein Pa-pier also, das es angeblich gar nicht gibt, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber alle haben es!) das aber im politischen Berlin alle wichtigen Leu-te, natürlich auch die Journalisten, haben. Damit wollten die beiden Herren Verhandlungsführer der Arbeitsgruppe „Finanzen“ für die Große Koalition die Integration des Soli in die Einkommensteuer vorbereiten. Heute wissen wir: Sie haben sich da-bei ganz kräftig verkalkuliert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Das ist auch gut so!) – Genau. Zu Recht sind die Bürgerinnen und Bürger heu-te in heller Aufregung. Denn anstatt die Neuord-nung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit der gebotenen Transparenz zu diskutieren – Herr Bartsch hat es schon gesagt –, anstatt überfällige und notwendige Reformen des Föderalismus auf die Tagesordnung zu setzen – zum Beispiel die ef-fektive Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Steuergestaltung internationaler Konzerne und Einkommensmillionäre durch eine Spezialeinheit des Bundes oder die Frage, wie wir die Einhalt-barkeit der Schuldenbremse ab 2020 bei dem Alt-schuldenproblem, das wir in Deutschland haben, nachhaltig sichern –, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) anstatt sich um diese Themen zu kümmern, haben Schäuble und Scholz versucht, mit ihrem Geheim-papier Tatsachen zu schaffen (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: So geheim war es ja nicht! Ihr kennt es doch alle! – Johannes Kahrs [SPD]: Das stand in je-der Zeitung!) und die Bürgerinnen und Bürger und die Parla-mente, auch den Deutschen Bundestag, einfach zu überrumpeln. Das geht nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das ist im Übrigen deshalb besonders ärger-lich, meine Kolleginnen und Kollegen, weil damit die Debatte um die Zukunft des Soli insgesamt schwer belastet ist. Denn wenn man einen eigent-lich zeitlich begrenzten Zuschlag wie den Soli in eine dauerhafte Einnahme umwandeln will, dann braucht es dafür eben erstens einen wirklich guten Grund und zweitens eine breite öffentliche Debatte über die Problemlage, damit dieses Vorhaben überhaupt irgendeine Chance auf gesellschaftliche Akzeptanz hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch statt diese Debatte zu führen, haben eben ein Bundesfinanzminister sowie ein Erster Bür-germeister und ehemaliger Bundesarbeitsminister einen Vorschlag gestreut, ohne die einfachsten Voraussetzungen der Umsetzbarkeit ihres Vor-schlages überprüft zu haben. Das ist wirklich ein starkes Stück. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Am Montag kam nun endlich die Bestätigung meiner eigenen Rechnung zu der Frage: Was passiert denn eigentlich, wenn der Soli in den bis-herigen Einkommensteuertarif überführt wird? Die Antwort von Schäubles eigenen Beamten: über 8 Millionen Steuerfälle. Das heißt konkret: Über 24 Millionen Menschen in unserem Lande würden dadurch mehr belastet, vor allem Alleinerziehende und Familien mit Kindern und mit niedrigen und mittleren Einkommen. Aber nicht nur die: auch kleine und mittlere Unternehmen wegen der Ge-werbesteueranrechenbarkeit, auch die Nutzer des Steuerbonus für Handwerksleistungen oder die von haushaltsnahen Dienstleistungen. Selbst ALG-I-Bezieher würden zusätzlich belastet, wenn der Soli einfach so in die Einkommensteuer inte-griert würde. Das hätte man wirklich vorher sehen können. Das geht nicht, das darf es nicht geben, meine Damen und Herren! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um Ihnen noch einmal zu erklären, woran das liegt: Der Soli hat eine etwas andere Berech-nungsgrundlage als die Einkommensteuer, wie zum Beispiel die zusätzliche Berücksichtigung des Kinderfreibetrages, die jetzt – geltendes Gesetz – für untere und mittlere Einkommen entlastend wirkt. Ebenso sind die Regeln bei der Gewerbe-steueranrechnung zu nennen. Das alles würde bei der Integration des Soli in die Einkommensteuer entfallen. Konkret heißt das, dass eine Familie mit zwei Kindern mit bis zu 304 Euro pro Jahr zusätz-lich belastet würde. Lange wurden unsere Fragen oder unsere Kritik mit dem Hinweis, ja, es stimme, es gebe – 24 Millionen Menschen sind betroffen – vereinzelte Fälle von Mehrbelastung, aber das sei alles durch einen Abschlag von 2,5 Milliarden Euro auf das Soli-Gesamtaufkommen regelbar. Die jetzt vorlie-gende Antwort auf unsere Kleine Anfrage macht aber völlig klar: Selbst wenn der Einkommensteu-ertarif so abgeflacht würde, dass der Fiskus 5 Milliarden Euro weniger Einnahmen hätte, müss-te eine Alleinerziehende mit einem Jahresein-kommen von 25 000 Euro mehr Steuern zahlen als heute, und das geht eben nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie das kompensieren wollen, dann müsste man das Kindergeld um 10 Euro pro Monat erhö-hen, und das wiederum würde zu Mehrausgaben von 4 Milliarden Euro führen. Das ist also eine Milchmädchenrechnung. Jetzt zeigt sich: Es rächt sich der Plan der Großen Koalition, die Finanzbeziehungen zwi-schen Bund und Ländern möglichst ohne Aufse-hen in der Öffentlichkeit und auf Basis des kleins-ten gemeinsamen Nenners neu ordnen zu wollen. Eine Mehrbelastung von breiten Bevölkerungs-schichten darf es nicht geben. Ohne eine umfas-sende Einkommensteuerreform, die auch die obe-ren Einkommen stärker heranzieht, wird eine In-tegration des Soli in die Einkommensteuer nicht gehen. Deswegen heißt es jetzt: Zurück auf Los in den Verhandlungen über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und diesmal mit uns!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt der Kollege Dr. Carsten Sieling. (Beifall bei der SPD) Dr. Carsten Sieling (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Stunde heute bekommt für mich einen völlig neuen Anstrich. Sie scheint ein Ort des herrschaftsfreien Gesprächs zu sein. Es scheint so zu sein, dass man die Debatten, die hier sonst geführt werden, nicht weiter aufnehmen muss, sondern quasi frei von Erinnerung redet. Ich sage das in Richtung aller drei meiner Vorrednerinnen und Vorredner. Kollege Bartsch, es geht nicht, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, man wolle eine FöKo III, wenn man als Linkspartei selber – zumindest über die Regierung in Brandenburg – an den Gesprä-chen, die es gegeben hat, beteiligt war. Man kann jetzt nicht einfach behaupten: Hier muss man sich breiter aufstellen. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Die sind doch auch nicht dagegen! Die sind dafür! – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich kann man das sa-gen!) Liebe Lisa Paus, sicherlich ist es ausgespro-chen schwierig, den Soli in die Einkommensteuer zu integrieren. Aber das wurde meines Wissens auch von grünen Ministerpräsidenten unterstützt. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist das!) Ich bin insbesondere – Herr Kollege Brinkhaus – von dem, was Sie, Herr Kollege Michelbach, hier vorgetragen haben, erschüttert; das will ich ganz offen sagen. (Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben das nicht verstanden!) Wir müssen gerade in der Koalition noch einmal festhalten – das ist ein wichtiger Punkt –: Der Soli war in den letzten Jahren ein guter und wichtiger Beitrag für die Stabilisierung und das Zusammen-wachsen unseres Landes. (Beifall bei der SPD – Dr. h. c. Hans Mi-chelbach [CDU/CSU]: Das habe ich doch nicht abgestritten!) Lassen Sie uns nun den Blick nach vorne rich-ten. Vor der Bundestagswahl wurde eine Debatte von einer Partei geführt, die heute – meines Er-achtens glücklicherweise – nicht mehr in diesem Parlament sitzt. Die FDP hat sich damals hinge-stellt und gesagt: Der Soli muss weg. Im Juli 2013 hat die Kanzlerin höchstpersönlich gesagt: Wir brauchen für die zukünftigen Gestaltungen diesen Solidaritätszuschlag weiterhin. Dazu muss man als Union stehen, auch in schwierigen Zeiten, wenn die Populisten wieder einmal den Soli strei-chen wollen. (Beifall bei der SPD – Dr. h. c. Hans Mi-chelbach [CDU/CSU]: Ab 2019! Schritt-weise!) Ich sage das vor allem deshalb, weil – ich glaube, darin sind wir uns alle einig – wir es uns gar nicht erlauben können, auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag – 2020 werden das an die 20 Milliarden Euro sein – zu verzichten, je-denfalls wenn man die Finanzbeziehungen zwi-schen Bund, Ländern und Kommunen in Ordnung bringen will. (Zuruf des Abg. Dr. h. c. Hans Michel-bach [CDU/CSU]) – Na ja, Kollege Michelbach, man kann die ganzen Ziele in Sachen Investitionen und Schulden nicht erreichen, und man kann auch den Wunsch Bay-erns, Hessens und anderer Länder nach einer Re-duzierung der Einzahlungen in den Länderfinanz-ausgleich nicht erfüllen, wenn man Geld aus dem System nimmt. Man wird dieses Geld brauchen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Schon mal was von Eigenverantwortung gehört?) Es gibt also gute Argumente, den Soli fortzufüh-ren. (Beifall bei der SPD) Ich möchte auf ein Thema eingehen, das die Kollegin Paus vorhin angesprochen hat. In der Tat wird es schwierig – das ist unzweifelhaft –, den Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer zu integrieren. Ich will aber darauf hinweisen, dass der Bundesfinanzminister dies vorgeschlagen hat. Diesem Vorschlag ist der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, beigetreten. Das war aber auch Thema in den Ge-sprächen zwischen allen Länderfinanzministern mit dem Bund. Das ist doch keine Angelegenheit von Herrn Schäuble persönlich oder von Herrn Scholz persönlich. (Zurufe der Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE] und Kerstin Andreae [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]) Das hat in allen Gesprächen eine Rolle gespielt. Deshalb kann man das hier nicht so salopp vom Tisch wischen. Ich finde das unsolide. Das ist kein ernsthafter Umgang mit dem Problem. (Zuruf des Abg. Dr. h. c. Hans Michel-bach [CDU/CSU]) Zum Schluss möchte ich deutlich machen, dass die Berechnungen des Bundesfinanzministeriums in der Tat zeigen, dass die Eingliederung ganz schwierig wird. Deshalb will ich darauf hinweisen, dass es natürlich auch die Alternative gibt, den Soli so fortzuführen, wenn man es vernünftig be-gründet und sagt, welches besondere Ziel man damit verfolgt. Ich bin der festen Überzeugung, dass es dieses Ziel gibt. Wir wissen, dass wir In-vestitionsbedarf haben, und wir wissen, dass wir die Schuldenbelastung in vielen Bereichen redu-zieren müssen. Ich glaube, dass sich daraus mit Blick auf die Zukunft unseres Landes eine gute Begründung herleiten lässt. Es ist mir ein wichtiges Anliegen – darauf möchte ich in den letzten 15 Sekunden meiner Redezeit an dieser Stelle hinweisen –, dass wir uns in diesem Haus gemeinsam gegen die inte-ressengeleitete Argumentation stellen – ich muss es schon fast Propaganda nennen –, dass der Soli die Leute überfordert. Der Soli ist als Ergän-zungsabgabe so konstruiert, dass immerhin – ich nehme Zahlen des Bundesfinanzministeriums – 11 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Soli gar nicht zahlen müssen. Der Soli ist ei-gentlich die gerechteste Form der Abgabe, weil es sich um einen Aufschlag auf die Steuer handelt. Er betrifft somit vor allem Gutverdienende und hö-here Einkommen. Ich finde, höhere Einkommen und Gutverdienende können in diesem Land einen Beitrag dazu leisten, dass wir ein solides und stabiles Gemeinwesen bekommen. Deshalb sind wir als Sozialdemokraten dafür, jetzt nicht einfach alles über den Haufen zu wer-fen, sondern nüchtern und sachlich an die Prob-lemlagen heranzugehen. Wir sollten keine populis-tischen Reden halten, sondern die Probleme lö-sen, und dazu werden wir das Aufkommen aus dem Soli brauchen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Olav Gutting. (Beifall bei der CDU/CSU) Olav Gutting (CDU/CSU): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kolle-gen! Wenn ich so an die Zukunft des Solidaritäts-zuschlags denke, wenn ich sie vor meinem geisti-gen Auge betrachte, dann sehe ich vor dem Bun-destag 16 Geier sitzen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese 16 Geier sind völlig unterschiedlich, aber irgendwie scheinen sie doch gleicher Abstam-mung zu sein; denn in den 32 Augen dieser Geier blinken unentwegt Dollar- bzw. Euro-Zeichen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was für ein Staatsver-ständnis!) Gemeinsam ist diesen Geiern auch ein unheimlich guter Geruchssinn. (Johannes Kahrs [SPD]: Meinen Sie jetzt Herrn Seehofer?) Sie riechen Geld auf weiteste Entfernungen, und sie riechen auch den Soli. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mein Gott! Ist das alles peinlich!) Während sich diese Geier sonst immer schwer-tun, sich auf ein gemeinsames Ziel zu einigen, scheint es hier auf einmal ganz anders zu sein. Man würde den Soli gerne verschwinden lassen. Natürlich soll er nicht gänzlich verschwinden. Er soll in den Einkommensteuertarif integriert wer-den. Wenn man das macht, dann verschwindet von den bis 2019 prognostizierten jährlichen Ein-nahmen von ungefähr 18 Milliarden Euro plötzlich ganz schnell die Hälfte bei den Ländern. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: So ist es!) Das ist dann natürlich elegant gelöst. Denn die im Zusammenhang mit der Einführung des Soli in den 90er-Jahren zugestandene Erhöhung des Anteils an der Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent wollen sie natürlich zusätzlich und trotzdem behalten. Bei der ganzen Diskussion darüber, wie man den Solidaritätszuschlag denn nun ab 2019 am besten neu verteilen könnte, vergessen meines Erachtens einige das Entscheidende: Der Soli war bisher in der Tat eine wichtige und gute Einnah-mequelle; das ist unbestritten. Aber wir sprechen hier über das Geld der Bürgerinnen und Bürger. Und die Selbstverständlichkeit, mit der vor allem die rot-grünen Bundesländer ihren Anteil an der Soli-Beute fordern, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie bitte?) muss einem schon zu denken geben. (Dr. Carsten Sieling [SPD]: Wer hat das eigentlich eingeführt? Welche Partei war das?) Der Bürger wird hier nur noch zum Zuschauer auf irgendwelchen Nebenplätzen. Er muss sich ja fast schon als störendes Element bei der Verteilung der Beute fühlen. So kann es nicht gehen. Es ist wirklich eine Frage des Respekts vor unseren Bürgerinnen und Bürgern, wie wir mit der Frage des Solidaritätszuschlags ab 2019 umgehen. (Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin An-dreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So bestimmt nicht! Das ist nämlich bestimmt nicht respektvoll! Ei, ei, ei! – Johannes Kahrs [SPD]: Das ist ja so eine verlogene Debatte!) Wenn eine befristete Ergänzungsabgabe – und das ist der Solidaritätszuschlag –, wie von einigen gefordert, nun in eine dauerhafte Einnahmequelle des Staates verwandelt werden soll, dann gehört es zur Ehrlichkeit in der politischen Debatte, dies als das zu bezeichnen, was es dann auch tatsäch-lich ist, nämlich als eine Steuererhöhung. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Genau so ist es! – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da muss jetzt aber langsam mal das Finanzminis-terium einha-ken! – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Aber Herr Schäuble wollte das doch!) Wer das will, der soll es auch deutlich sagen (Johannes Kahrs [SPD]: Ja, Herr Schäuble! – Dr. Carsten Sieling [SPD]: Herr Schäuble! Das Bundesfinanzministe-rium!) und nicht versuchen, durch irgendwelche Winkel-züge das Offensichtliche zu verstecken. (Manfred Zöllmer [SPD]: Die Kanzlerin wollte das doch beibehalten!) Dass das Federkleid der 16 Länder so unter-schiedlich ist, hat auch seinen Grund. Es gibt zwi-schen den 16 Ländern nämlich gehörige Effizienz-unterschiede. Da gibt es welche, die seit langem unionsregiert sind, und die haben, wie Bayern o-der Sachsen, einen ausgeglichenen Haushalt. (Dr. Carsten Sieling [SPD]: Sachsen hat einen ausgeglichenen Haushalt? – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Wenn Sachsen kei-nen Soli hat, hat es nichts mehr!) Es gibt andere, die überhaupt kein Interesse an einer soliden, nachhaltigen Haushaltspolitik ha-ben. Wozu auch? Es gibt ja den Länderfinanzaus-gleich. (Johannes Kahrs [SPD]: Das ist ja aben-teuerlich!) Da, meine Damen und Herren, gibt es sicherlich auch Gesprächsbedarf. Ich stelle mir gerade wieder einmal diese 16 Vögel vor, über die ich vorhin schon gesprochen habe. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird ja immer bes-ser!) Wenn dann die Sprache auf die Neuordnung der Finanzen und vor allem auf den Länderfinanzaus-gleich kommt, flattern auf einmal 12 dieser 16 Vö-gel ganz geschwind davon. Ich meine, die Zukunft des Solis können wir nicht losgelöst und isoliert von der Frage einer grundsätzlichen Neuordnung der Länder- und Bund-Länder-Finanzbeziehungen betrachten. Wir sollten die Chance nutzen, staatliches Handeln ökonomischer, effizienter, produktiver zu organi-sieren. Gerade im Hinblick auf den Soli und des-sen Zukunft stellt sich doch die Frage: Wollen wir gestalten, oder wollen wir einfach nur fantasielos abkassieren? Lassen Sie uns doch zum Beispiel mal auf die Steuerbescheide draufschreiben, wohin die Gelder fließen. Lassen Sie uns draufschreiben, welche Anteile an die Länder, an den Bund und an die Kommunen fließen. Darauf basierend können wir entsprechende Konzepte entwickeln. Dann – die-ser festen Meinung bin ich – sollen die Wählerin-nen und Wähler bei der nächsten Wahl entschei-den, wem sie ihr sauer verdientes Geld anvertrau-en. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Ziemlich peinliche Rede! Das war jenseits der Realität! – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: So geht das nicht! Schäuble hat das angesprochen!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich darf feststellen, dass die Redezeit auf die Sekunde präzise ausgeschöpft wurde. Das ver-dient Lob. (Johannes Kahrs [SPD]: Nur leider inhalt-lich daneben!) Nächster Redner ist der Kollege Dr. Axel Tro-ost für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gutting, es ist schon ein Witz, wenn man auf der einen Seite sagt: „Im Zusammenhang mit dem Soli muss man grundsätzlich über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen reden“, und auf der anderen Seite keine Föde-ralismuskommission III eingesetzt wird, sondern so -gemauschelt wird wie im Augenblick und der Finanzminister sogar noch hofft, am nächsten Donnerstag, also am 11. Dezember dieses Jahres, den Knoten durchschla-gen zu können, und zwar an uns allen vorbei. Das ist das genaue Gegenteil von grundsätzlicher Dis-kussion. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben erlebt, dass es hier ganz unter-schiedliche Vorstellungen gibt: Entweder will man den Soli ganz abschaffen als Ausgleich für die kalte Progression oder die Zweckbindung anders definieren oder ihn – das ist in der Tat der Vor-schlag der Ministerpräsidentinnen und Minister-präsidenten der rot-grünen Länder – in die Ein-kommensteuer integrieren. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, erst mal ist da ja der Schäuble/Scholz-Vorschlag!) Aus meiner Sicht muss es uns darum gehen, den Soli zu erhalten – und das aus mindestens drei Gründen: Erstens. Der Soli ist aus unserer Sicht steuer-technisch durchaus sehr vernünftig, weil er – das ist hier indirekt schon gesagt worden – insbeson-dere die Empfänger höherer Einkommen und Kin-derlose belastet. Insofern ist das sozusagen eine relativ gerechte Abgabe. Wenn man ihn abschaf-fen oder einfach umlegen würde, dann würde das im Prinzip eine Entlastung von Reichen und eine Belastung von kinderreichen Familien bedeuten. Das ist aber aus unserer Sicht völlig inakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Wenn man ihn auf die Einkommens-teuer umlegen würde, dann würde das natürlich dazu führen – auch das ist ein Problem –, dass die reichen Bundesländer logischerweise noch reicher würden und die steuerarmen Bundesländer keine entsprechenden Zuwächse hätten. Die logische Konsequenz wäre, dass das Aufkommen im Län-derfinanzausgleich noch weiter steigen würde – Bayern müsste noch einmal 400 bis 500 Millionen Euro mehr zahlen –, es trotzdem am Ende aber dazu käme, da der Länderfinanzausgleich nur zu einer Angleichung und nicht zu einem Ausgleich führt, dass Hessen zum Beispiel 20 Prozent mehr Einnahmen pro Kopf der Bevölkerung hätte als steuerschwache Länder. Auch das wäre aus mei-ner Sicht unvernünftig. Drittens. Ich finde – das ist aus meiner Sicht das Wichtigste –, dieser Solidaritätszuschlag ist schon durch Solidarität charakterisiert. (Beifall bei der LINKEN) Denn das Aufkommen, das eigentlich Bund, Län-dern und Kommunen zusteht, weil es eben eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, zur Kapitalertragsteuer und zur Körperschaftsteuer ist, steht nur dem Bund zu. Deswegen sollte es auch für strukturpolitische Aufgaben verwendet werden. So hat man mit dem Solidaritäts-zuschlag lange Zeit den Solidaritätspakt II mitfinanziert. Es macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, ihn jetzt abzuschaffen. Viel eher sollte man ihn umfunktionieren. Der Soli ist ja nicht befristet ein-geführt worden – das ist völlig falsch –, sondern unbefristet. Insofern liefe er weiter. Wenn Sie ihn abschaffen, würde das zu einer massiven Steuer-senkung für Besserverdienende und Kinderlose führen. Das ist aus meiner Sicht überhaupt nicht zu akzeptieren. Wir brauchen auch in Bezug auf den Länderfinanzausgleich dringend strukturpoliti-sche Töpfe, mit denen man arbeiten kann. (Beifall bei der LINKEN) Darüber, was man dann damit macht, kann man ja diskutieren. Carsten Sieling war ja vor ungefähr zwei Jahren einer der Autoren, die überlegt haben, ob man mit dem Aufkommen aus dem Solidari-tätszuschlag nicht auch einen Teil der Verschul-dungsprobleme der hochverschuldeten Bundes-länder und Kommunen lösen könnte. Wir brauchen aber auch ganz dringend – das hat auch die Bun-deskanzlerin im Wahlkampf in den Bundesländern deutlich gemacht – eine Nachfolge für den Soli-darpakt II, nämlich einen Solidarpakt III, logi-scherweise nicht nur für den Osten, sondern für strukturschwache Regionen in Ost, West, Nord und Süd. (Beifall bei der LINKEN) Das ist zwingend erforderlich. Wir brauchen den Soli also nicht nur weiterhin für bestimmte Regio-nen im Osten und, nebenbei bemerkt, für einzelne Regionen in Bayern, sondern natürlich auch für Nordrhein-Westfalen, für Bremerhaven und für viele andere Regionen. Deswegen bietet aus meiner Sicht der Soli die Chance, strukturpolitische Korrekturen vorzuneh-men. Seine Abschaffung würde nur eine weitere Verstärkung der öffentlichen Armut bedeuten und das Auseinanderentwickeln zwischen Bundeslän-dern und unterschiedlich finanzstarken Kommunen nur verstärken. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Johannes Kahrs ist der nächste Redner für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der CDU/CSU) Johannes Kahrs (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Helmut Kohl hat zusammen mit der FDP den Solidaritätszuschlag unbefristet einge-führt. Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat am Sonntag im Bericht aus Berlin zwei Dinge klargestellt: Erstens. Die Parteivorsitzende der CDU, Bun-deskanzlerin Merkel, hat im Bundestagswahl-kampf 2013 die klare Ansage gemacht, dass die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auch nach 2019 weiter benötigt werden. Zweitens hat Wolfgang Schäuble festgestellt: Die Union will an ihrem Versprechen festhalten, dass es keine Steuererhöhungen gibt. Der Soli als unbefristete Ergänzungsabgabe des Bundes hat damit aber nichts zu tun. Vor diesem Hintergrund, nach diesen Worten am Sonntag, konnte Herr Schäuble den Vorschlag machen, den Soli in die Gemeinschaftsteuer zu in-tegrieren. Diesem Vorschlag von Herrn Schäuble sind leider die Ministerpräsidenten gefolgt; ich weiß auch nicht, warum. (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜND-NISSES 90/DIE GRÜNEN) Man wird im Ergebnis diskutieren müssen, ob überhaupt und, wenn ja, wie. Es gibt da ja viele Vorschläge, wie die Einnahmen genutzt werden könnten, etwa für einen Altschuldenfonds oder an-dere Sachen. Ich glaube, diese Diskussion gehört zu Recht ins Parlament. Darüber gehört debattiert. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es auch nicht verwerflich, wenn zum Beispiel der Bund mit den Ländern, also die Exe-kutiven, miteinander reden – die Unterschiede zwischen den 16 Ländern sind ja sehr groß – und geschaut wird, ob sie uns einen Vorschlag unter-breiten können. Das ist vollkommen legitim. Da über dieses Thema sowieso täglich in der Presse berichtet wird, bekommt man mit, wie das Ganze läuft. Wir selber im Parlament sind ja auch dabei und begleiten diesen Prozess. Das alles gesagt habend, zeigt, dass wir, wenn der Vorschlag vorliegt, in der Sache darüber re-den müssen, was mit den Bund-Länder-Finanzbeziehungen passieren soll. Dabei gehören ganz viele Dinge zusammen. Wir haben innerhalb der Koalition eine gemeinsame Arbeitsgruppe da-zu, in der wir das diskutieren. Da alles ist in Ord-nung. (Zuruf des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE]) Ich habe an den Sitzungen dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe teilgenommen. Allerdings habe ich dort von Vertretern der Union nie den Vorschlag gehört, den Solidaritätszuschlag zu streichen, ob-wohl die bisherigen Redner der Union heute hier etwas ganz anderes gesagt haben. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist ko-misch! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Wir haben noch drei Redner! – Zuruf des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE]) Lassen Sie mich noch darauf eingehen, was bisher in der Debatte gesagt worden ist. Nachdem klar war, dass Helmut Kohl mit der FDP den Soli-daritätszuschlag sinnvollerweise eingeführt hat, und zwar unbefristet, nachdem klar war, dass Herr Schäuble am Sonntag Frau Merkel zitierte, wo-nach der Solidaritätszuschlag in der Zukunft erhal-ten bleibt, auch nach 2019, nachdem klar war, dass sowohl Frau Merkel als auch Herr Schäuble das so sehen, muss man über die Frage diskutie-ren, ob man a) diese Ansicht teilt, und b), wie man das umsetzt. Vor dem Hintergrund, dass Wolfgang Schäuble am Sonntag gesagt hat, Frau Merkel wolle den Solidaritätszuschlag auch über 2019 hinaus erhal-ten, weise ich auf Folgendes hin: Die zwei Redner der CDU/CSU, die, vollkommen losgelöst von der Realität in ihrer eigenen Partei, ihre privaten Wunschvorstellungen oder ihre Träume zum Bes-ten geben, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das erstaunt schon!) spiegeln damit weder die Haltung der Bundesre-gierung noch die der Koalition noch die der CDU/CSU noch den Inhalt des Koalitionsvertrages wider, sondern das ist die Privatmeinung von zwei Herren, die aber weder etwas mit der Realität noch mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag noch etwas mit der Meinung innerhalb der CDU/CSU zu tun hat. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Unsinn!) Ihrer Aussage, Herr Michelbach, das sei ein fragwürdiger Vorstoß der Länder, halte ich entge-gen: Der Vorstoß kommt von Herrn Schäuble. Ich schlage vor, Sie unterhalten sich darüber mit Herrn Meister, der diesen Vorschlag von Herrn Schäuble immer und überall verteidigt. Das gibt bestimmt lustige Gespräche innerhalb der Union. Herr Gutting, bei aller Sympathie: Die Länder als Geier zu bezeichnen (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein starkes Stück!) und dann zu erklären, es säßen 16 Geier vor der Tür, zeigt erst einmal ein sehr seltsames Staats-verständnis. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist unver-schämt!) Zum anderen kann man mal die Frage diskutieren, ob Herr Bouffier oder Herr Seehofer von Ihnen gerne als Geier tituliert werden wollen. Schließlich kann man auch die Ministerpräsidentin des Saar-landes fragen, deren Vorstellungen noch viel weit-reichender sind. Wenn man mit diesen populistischen Vorschlä-gen um die Kurve kommt, die nichts mit dem zu tun haben, was Frau Merkel und Herr Schäuble sagen und was im Koalitionsvertrag steht, dann führt man damit Debatten im Deutschen Bundes-tag ad absurdum. Wenn man hier nicht bei der Wahrheit bleibt, wenn man hier seine Pri-vatmeinung wiedergibt und nicht die Meinung der Koalition und der Bundesregierung, wenn man Herrn Schäuble und Frau Merkel so desavouiert und deren Aussagen an die Wand klatscht, kann man leider nur sagen: Das ist schade. (Beifall bei der SPD und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abge-ordneten der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Vorauseilender Gehorsam, Herr Kahrs!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Anja Hajduk spricht jetzt für Bünd-nis 90/Die Grünen. Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Debattenbeiträge der CDU/CSU hat der Kollege Kahrs völlig zutreffend beschrieben und auch richtigerweise entsprechend abqualifiziert. Das muss ich einmal ganz deutlich sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das macht der immer gut!) Der Kollege Kahrs hat aber an einer Stelle or-dentlich geschummelt. (Johannes Kahrs [SPD]: Na!) Dass wir heute über den Solidaritätszuschlag dis-kutieren, hat nicht nur etwas damit zu tun, dass sich Herr Schäuble in den vergangenen Monaten überlegt hat, dass man ihn in die Einkommensteu-er integrieren könne; vielmehr handelt es sich um einen gemeinsamen Vorschlag von Finanzminister Schäuble und von Olaf Scholz, (Johannes Kahrs [SPD]: Guter Mann!) und zwar in dessen Rolle als Repräsentant der A-Länder und damit der SPD. Deswegen reden wir heute darüber. Ich muss einmal ganz deutlich sagen: Seit neun Monaten wird über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen gesprochen. Seit fünf Monaten liegen dezidierte Vorschläge zur Einigung zwi-schen Bund und Ländern auf dem Tisch. Der Bun-destag redet heute darüber, weil die Linksfraktion eine Aktuelle Stunde angemeldet hat und weil meine Fraktionskollegin Lisa Paus eine in der Sa-che sehr aufklärende Anfrage gestellt hat. Diese Große Koalition aber, diese stolzen Fraktionen des Deutschen Bundestages, erklären sich aber für komplett unzuständig. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Stimmt doch nicht!) Ich finde, das ist ein blamables Vorgehen des Deutschen Bundestages gegenüber unserer Öf-fentlichkeit und gegenüber unserer Demokratie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das verantworten die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Das verantworten Finanzminister Schäuble, Herr Gabriel und Frau Merkel. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist doch Blödsinn!) Sie haben dieses Hinterzimmerverfahren festge-legt. In diesem Hinterzimmerverfahren sind sie nach neunmonatiger Tagung in kleiner Gruppe komplett an die Wand gefahren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich hoffe, dass Sie endlich dafür sorgen, dass das aufhört. (Dr. Carsten Sieling [SPD]: Herr Kre-tschmann, Frau Linnert, alle parteilos? Herr Kretschmann ist daran beteiligt! Frau Linnert auch!) – Herr Sieling, verstecken Sie sich doch nicht hin-ter den Ministerpräsidenten. Ich gehe gern auch auf Herrn Kretschmann ein. Hören Sie jetzt einmal zu. Dass sich die Länder auf den jetzt eingenom-menen Standpunkt stellen und danach schauen, was für sie -finanziell nachher übrig bleibt, habe ich mir gedacht. Deswegen ist es umso richtiger und wichtiger, dass wir uns als Bundestag nicht zurückziehen; denn bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen geht es nicht nur darum, wie viele Euro für jeden übrig bleiben, sondern es geht auch darum, ob das sachgerecht ist, was wir ma-chen, ob die Aufgabenverteilung gut ist und ob wir mit den Bund-Länder-Finanzbeziehungen für die Zukunft gut aufgestellt sind. Wir haben einen Megatrend Europa und müs-sen einmal überlegen, welche Aufgaben die Län-der überhaupt wahrnehmen müssen. Wir als Bun-destag lassen uns da aber einfach herausdrücken. Ich finde, das kann nicht sein. Deshalb fordere ich Sie auf, hier auch auf Fraktionsebene tätig zu werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich möchte auch noch etwas in der Sache sa-gen und nicht nur zu dieser wirklich elenden Hin-terzimmerpolitik, die Sie da betreiben. Wenn wir Umfragen den Solidaritätszuschlag betreffend trauen dürfen, sind die Bürgerinnen und Bürger durchaus willig, diesen neu zu justieren; sie sind in dieser Frage aber sehr aufmerksam. Eine Um-frage hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Men-schen der Auffassung sind, dass es besser ist, das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag nicht nur in den neuen Ländern auszugeben, son-dern unabhängiger von Himmelsrichtungen ge-nauer nach dem Bedarf zu schauen. Wenn es diese Bereitschaft in der Bevölkerung gibt, dann verdient diese Haltung aber auch, dass wir sorgfältig begründen, warum wir ihn in Zukunft weiter so aufrechterhalten wollen. Da kann man eben nicht einfach sagen: Die Länder einigen sich darauf. Wir wollen eigentlich nur die Mittel als Steuer vereinnahmen und uns möglichst gar nicht rechtfertigen müssen, wofür wir diese Mittel aus-geben. – Das geht so nicht. Das führt zu einem Schaden beim Umgang mit der Bevölkerung, die uns ihre Finanzen zur sorgfältigen Verausgabung anvertraut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen wirklich einmal feststellen: Wenn man den Soli in die Einkommensteuer integriert – hierzu hat Frau Paus eine wunderbare Anfrage gestellt, und das -Finanzministerium hat aufrei-zend ehrlich geantwortet –, werden über 8 Millionen Steuerzahler schlechtergestellt. Wenn man das mit irgendeinem anderen Mechanismus kompensiert – sei es über das Kindergeld oder über die kalte Progression –, dann wird man dabei das Gesamtvolumen um ein Drittel schmälern müssen. Über all diese Fragen muss man, finde ich, ausführlich miteinander diskutieren, und zwar im Bundestag, in einem Gremium, in dem man Fra-gerechte hat und richtige Antworten bekommt, statt nur indirekt über mehr oder weniger durch-gesteckte Papiere, mit denen sogenannte Refor-men für 20 Jahre festgeklopft werden sollen. Wenn der Soli einfach in die Einkommensteuer in-tegriert wird, dann ist das eine Steuermehrbelas-tung, obwohl die CDU/CSU eigentlich das Kern-versprechen gegeben hat, dass sie das nicht will. Da müssen Sie also dringend nacharbeiten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss. – Wenn man den Soli inte-griert, dann vertieft das gleichzeitig die Kluft zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ländern. Das ist genau das Gegenteil des Zwecks, zu dem der Soli eingeführt wurde. Sie haben gar nichts erreicht, außer einen schlechten Vorschlag zu machen. Sie sind mit Ih-rem Hinterzimmerverfahren gegen die Wand ge-fahren. Sorgen Sie endlich für eine ordentliche Be-ratung für die Zukunft der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, um diese endgültig und nach-haltig zu sichern! Dazu fordern wir Sie auf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Matthias Hauer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin An-dreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch eine Chance für die CDU/CSU-Fraktion! – Dr. Carsten Sieling [SPD]: Retten Sie mal den Ruf der Union! – In-grid Arndt-Brauer [SPD]: Jetzt mal was anderes!) Matthias Hauer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute darüber, wie es mit dem Soli weitergehen soll. Dieses Thema – das konnten wir gerade schon der Debatte ent-nehmen – bewegt uns, aber vor allem auch die Menschen außerhalb dieses Hauses. Viele Vorschläge liegen seit Monaten auf dem Tisch. Auch in der letzten Woche wurde noch einmal viel quer durch alle Medien über das The-ma diskutiert. Es freut mich, dass die Linksfrakti-on die heutige Aktuelle Stunde beantragt hat. Denn von Ihnen hat man bislang in der Debatte am wenigsten gehört. Insofern ist es schön, dass wir das Thema heute auf Ihre Initiative in diesem Haus diskutieren. (Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Sehr wit-zig! Wir haben fertige Konzepte!) CDU/CSU und SPD haben gemeinsam einen Haushalt ohne neue Schulden und ohne Steuerer-höhungen vorgelegt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD]) Wir haben gleichzeitig mehr in Bildung, Forschung und die Kommunen investiert. Sie können uns deshalb zutrauen, dass wir auch für den Soli eine vernünftige Lösung finden werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Aber zunächst einmal der Reihe nach: 1991 wurde der Soli zunächst auf ein Jahr befristet ein-geführt. 1995 wurde er ohne Befristung wieder eingeführt, 1998 auf 5,5 Prozent abgesenkt. Ziel war es, den Aufbau der ostdeutschen Bundeslän-der langfristig zu sichern, aber auch andere Be-darfsspitzen des Bundes zu bewältigen. Der Bund hat seit der deutschen Einheit massive Anstren-gungen unternommen, um die ostdeutschen Bun-desländer direkt zu fördern – das war auch richtig so –, zuletzt mit dem Solidarpakt II. Während der Solidarpakt II im Jahr 2019 ausläuft, ist der Soli-daritätszuschlag weder zweckgebunden noch be-fristet. Für die Zeit nach 2019 stellt sich nun die Frage: Wie geht es weiter mit dem Solidaritätszuschlag, wenn der Solidarpakt ausläuft? Dazu gibt es ver-schiedene Vorschläge, die wir in den kommenden Monaten intensiv beraten werden, (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Es gibt offiziell gar keine Vor-schläge!) natürlich auch im Zusammenhang mit der gesam-ten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die rot-grünen Landesregierungen haben ge-fordert, den Soli in die reguläre Einkommensteuer einzugliedern. (Johannes Kahrs [SPD]: Nein, Herr Schäuble hat das gefordert!) Dem kann ich wenig abgewinnen, und ich will Ihnen auch gerne sagen, warum. (Johannes Kahrs [SPD]: Kennen Sie jetzt den Finanzminister nicht mehr? Wollen Sie Herrn Schäuble verleugnen?) Der Bund hat die Länder in den letzten Jahren in Milliardenhöhe finanziell massiv entlastet. Der Vorschlag der rot-grünen Landesregierungen wür-de bedeuten, (Johannes Kahrs [SPD]: Aber Herr Schäuble hat das doch vorgeschlagen! Herr Schäuble!) dass mit 9 Milliarden Euro jährlich ein wesentli-cher Teil der Soli-Einnahmen vom Bund auf die Länder verlagert wird. (Johannes Kahrs [SPD]: Herr Hauer, Herr Schäuble hat das doch vorgeschlagen!) Anstatt ihre eigenen Haushalte – (Johannes Kahrs [SPD]: Herr Schäuble!) zum Beispiel gerade in Nordrhein-Westfalen – durch konsequentes – – (Johannes Kahrs [SPD]: Herr Schäuble!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Lieber Kollege Kahrs, dieser Zwischenruf ist jetzt ganz sicher dank der Verlässlichkeit der Pro-tokollführer fünf- bis sechsmal im Protokoll. (Johannes Kahrs [SPD]: Aber nicht beim -Redner!) Damit sollte es eigentlich reichen. Wenn der Red-ner sich entschließt, darauf nicht zu reagieren, ist das seine freie Entscheidung. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Ja, leider! – Kerstin Andre-ae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir nehmen es zur Kenntnis!) Matthias Hauer (CDU/CSU): Ich denke, es wird aus der Rede deutlich. Hö-ren Sie zu! Sie schreien die ganze Zeit; dann kön-nen Sie mir aber nicht zuhören. Das ist vielleicht das Grundproblem. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Also: Anstatt ihre eigenen Haushalte durch Sparen in Ordnung zu bringen, fällt einigen Lan-desregierungen leider immer nur ein, nach neuem Geld des Bundes zu rufen. (Johannes Kahrs [SPD]: Das Saarland!) Das ist, glaube ich, der falsche Weg. Einige haben offensichtlich auch vergessen – der Kollege Dr. Michelbach hat es gerade erwähnt –, dass 7 Umsatzsteuerpunkte 1993 im Zuge der Föderalismusreform an die Länder abgegeben wurden. Wo ist denn die Initiative der Länder, die-se Umsatzsteuerpunkte zurückzugeben, wenn sie auf der anderen Seite Geld aus dem Soli haben wollen? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Vorschlag der rot-grünen Landes-regierungen würde aber auch bedeuten: Soli für immer und ewig, allerdings im Gewand einer hö-heren Einkommen-, Körperschaft- und Kapitaler-tragsteuer. Das halte ich für falsch; denn nur so-lange der Solidaritätszuschlag klar als Ergän-zungsabgabe identifizierbar bleibt, besteht künftig eine gute Möglichkeit, ihn schrittweise abzubauen oder sogar ganz abzuschaffen. Das sollte mittel-fristig unser Ziel sein. Bis dahin kann der Bund aber noch nicht auf die Einnahmen aus dem Soli verzichten. Das haben wir gesagt, im Übrigen auch vor der Bundestagswahl. Einige Regionen unseres Landes stehen vor besonderen Herausforderungen, die wir schnell angehen müssen, zum Beispiel in meiner Heimat im Ruhrgebiet, aber auch in anderen Orten in Ost wie West. Auch wenn es die Aufgabe der Bundes-länder ist und bleibt, für eine auskömmliche Fi-nanzausstattung ihrer Städte und Gemeinden zu sorgen, so können ebendiese besonderen Heraus-forderungen nur gemeinsam von Bund und Län-dern gelöst werden. Wir sollten uns fragen: Wel-che Städte und Gemeinden müssen beim Wohl-stand aufholen? Welche Kommunen haben größe-re soziale Herausforderungen als andere? Jetzt muss es darum gehen, die heutigen struktur-schwachen Gegenden gezielt zu unterstützen. Wir brauchen keine Verteilung der Mittel nach dem Gießkannenprinzip über ganz Deutschland. Wir brauchen konkrete Lösungen nach objektiven Kriterien für diese besonderen Problemstellungen. (Beifall des Jörn Wunderlich [DIE LIN-KE]) Denn Solidarität ist unabhängig von der Himmels-richtung. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Bernhard Daldrup ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Bernhard Daldrup (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genauso wie andere bin auch ich in diese Debatte gegangen, um darüber zu sprechen, dass es in der von der Linken beantragten Aktuellen Stunde um den zeitlich unbefristeten Solidaritätszuschlag, den zeitlich befristeten Solidarpakt und die Frage, wie es weitergehen soll, aber auch um die Neu-ordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geht. Was ich bislang gehört habe, finde ich teil-weise erschütternd. Die Forderung, darüber inten-siver zu diskutieren, ist richtig, Herr Bartsch. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Im Parlament!) – Richtig, im Parlament. – Wir reden aber über Regelungen, die teilweise einen Zeithorizont bis 2019 bzw. 2020 haben. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Und darüber hinaus!) – Richtig, und darüber hinaus. – Es brennt also noch nichts an. Insofern ist Ihre Forderung okay, Herr Bartsch. Herr Michelbach, was ich wirklich für erschüt-ternd halte, ist die Art und Weise, wie Sie über dieses Thema reden. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie sprechen davon, dass diejenigen, die den So-lidaritätszuschlag aufrechterhalten wollen, die Bürger betrügen. Die Bürger betrügen? Sie sagen, der Bürger habe einen Anspruch auf Verzicht des Staates. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Zuerst gehört das Geld den Bürgern und dann dem Staat!) Ich bin der Meinung, dass der Bürger in der Bun-desrepublik Deutschland einen Anspruch auf die Möglichkeit zur Verwirklichung seiner Lebens-chancen hat. Das ist die Hauptaufgabe, der man sich stellen muss. Ich muss ganz offen sagen: Die Art und Weise, Herr Gutting, wie Sie über die Länder reden – Sie sprachen von Geiern –, ist genauso erschütternd. Ich hatte, als Sie Ihre Rede hielten, eine kleine Assoziation. Herbert -Wehner hat damals einen Unionsabgeordneten mit dem Namen Wohlrabe angesichts dessen scharfer Polemik als Übelkrä-he bezeichnet. Sie sollten statt Gutting vielleicht Bösling heißen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Denn Ihre Art und Weise ist für mich völlig inak-zeptabel. Herr Brinkhaus, ich bin verwundert, dass Sie als stellvertretender Fraktionsvorsitzender an-gesichts unseres guten Umgangs in der gemein-samen Kommission von SPD und Union nicht pro-testieren. Das müssten Sie meiner Meinung nach tun. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was Sie machen, Herr Michelbach, stammt aus der Abteilung „Söders Welt“. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Die ist erfolgreich!) Irgendwann wird Ihre Simplifizierung dem Fakten-check unterworfen werden. Dann wird zum Schluss wahrscheinlich nur noch die Pressespre-cherin applaudieren. So funktioniert das jedenfalls nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist schon ein besonderes Kunststück, so zu tun, als ob der Soli über Nacht gekommen wäre. Es wurde eben gesagt: Die Kanzlerin hat 2013 er-klärt, dass der Soli nach dem Auslaufen des Soli-darpakts vom Volumen her aufrechterhalten wer-den soll. – Damals gab es noch Widerspruch von-seiten des Finanzministers, der gesagt hat, dass wir das in dieser Legislaturperiode regeln. Das passiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Das ist im Wahlkampf von allen Beteiligten erklärt worden. Jetzt kann man doch nicht so tun, als ob der Finanzminister diesen Vorschlag nicht ge-macht hätte. Man kann doch nicht so tun, als ob Herr Dr. Schäuble in den Tagesthemen nicht ge-sagt hätte: Was wir vorhaben, die Integration, ist keine Steuererhöhung. Jetzt will ich in Ergänzung zu dem, was Frau Paus gesagt hat, es vielleicht so formulieren: Es soll auch für Familien keine Steuererhöhung wer-den. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gutes Ziel! Sehr richtig!) Es ist eine Grundüberlegung, wie man es macht. Sie wissen genau, dass diese Grundüberlegung sehr differenziert ausgearbeitet werden muss. Jedenfalls ist das nicht die Zielsetzung dabei. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Bei Steuererhöhungen sind Sie im-mer dabei!) Es geht nicht um eine Steuererhöhung. Sie wer-den doch, wenn Sie mir schon nicht glauben, Ih-rem eigenen Finanzminister und Ihrer eigenen Kanzlerin glauben. Es kann doch nicht wahr sein, dass Sie das in dieser Art und Weise machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeord-neten der LINKEN) Ich will noch eines sagen: Es geht nicht nur um die Frage des Solidaritätszuschlags, sondern es geht um das gesamte Paket. Es geht um die Fra-ge der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – das ist der zweite Punkt –, und es geht um die Frage, wie Solidarität in diesem Land organisiert werden muss. Dazu gibt es eine ganze Reihe, wie ich je-denfalls finde, guter Punkte, von denen ich bislang der Meinung war, dass sie in diesem Haus Kon-sens sind. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Das ist hier noch gar nicht diskutiert worden!) – Die Debatte hat ja nicht erst gestern angefan-gen, auch nicht erst in dieser Wahlperiode. Sie, Frau Hajduk, haben es zwar laut gesagt, aber es ist deshalb noch nicht wahr. Es ist nicht so, als ob die Debatte erst dann geführt werden darf, wenn sie vorher hier geführt worden ist. Warum sollen sich Länder nicht darüber unterhalten dürfen, ohne dass hier schon darüber debattiert worden ist? Da läuft uns nichts weg. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können sie ja ma-chen!) Übrigens hat Herr Schäuble in den Tagesthe-men auch auf das Thema der kalten Progression hingewiesen und gesagt, das sei nicht so sehr unser aktuelles Problem. Es gibt eine Reihe Punkte, von denen ich glau-be, dass sie es wert sind, dass wir sie im Kontext der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen unter Fortsetzung des Solida-ritätszuschlags diskutieren, und die hier im Grun-de genommen Konsens sind, und zwar angefan-gen bei der Infrastrukturförderung über die Frage eines gerechteren Länderfinanzausgleichs und der Hilfe nach Bedürftigkeit bis hin zur Entlastung von Sozialabgaben. Das Paket ist groß, die Notwen-digkeit ist da. Bislang war dieser Konsens vor-handen. Ich hoffe, Sie werden ihn nicht einseitig aufkündigen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Uwe Feiler für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin An-dreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nächste Chance!) Uwe Feiler (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst einmal ausdrücklich bei den Kollegen von der Linksfraktion für die Beantragung dieser Aktuellen Stunde zum Solidaritätszuschlag, gibt mir das doch die Gelegenheit, noch einmal darauf hinzu-weisen, wohin 40 Jahre Sozialismus und Planwirt-schaft geführt haben, sodass der Bund überhaupt zum Mittel des Solidaritätszuschlags greifen musste. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD – Dr. Dietmar Bart-sch [DIE LINKE]: Damals mit euch als Blockpartei!) Bei der ganzen Debatte, die wir in diesen Tagen erleben, sollten wir uns noch einmal vor Augen führen, mit welch beispiellosem Kraftakt alle Men-schen hier in Deutschland dazu beigetragen ha-ben, die Folgen der Teilung insbesondere im Be-reich der Infrastruktur, der sozialen Sicherungs-systeme, der Umweltbelastung sowie des ge-samtgesellschaftlichen Umbruchs zu mildern. Gerade als Abgeordneter aus Brandenburg, der seinen Wahlkreis unmittelbar vor den Toren Ber-lins hat, kann ich mich noch deutlich daran erin-nern, wie es war, als ich mit dem Auto die desola-te Bundesstraße 5 entlang nach Nauen fuhr, wie es war, als ich mit dem Zug, gezogen von einer Diesellokomotive, Richtung Stendal fahren muss-te, weil die Bahnlinie nur eingleisig befahrbar und nicht elektrifiziert war. Wenn ich abends in Rathenow bei einer Wetterlage wie dieser einkau-fen ging, konnte man aufgrund des Braunkohlege-ruchs und der Autoabgase kaum frei und tief at-men. All dies ist Geschichte. Darüber können wir zufrieden sein. Der Solidaritätspakt und der Soli-daritätszuschlag waren und sind ein Erfolgsmodell für die ostdeutschen Länder. (Beifall bei der CDU/CSU) Zu meinem Anspruch als Brandenburger gehört es allerdings auch, dass wir bei allen Unterschie-den, die wir zwischen Ost und West gerade im wirtschaftlichen Bereich jetzt noch haben, ab 2019 nicht mehr nach Himmelsrichtungen, sondern nach Bedarf fördern sollten. (Beifall bei der CDU/CSU) Als Finanzpolitiker verfolge ich genauso wie Sie die aktuelle Debatte und bin erstaunt, mit welcher Intensität sich die rot-grünen Ministerpräsidenten um die Einnahmen des Bundes aus der Erhebung des Solidaritätszuschlages sorgen. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Ich muss aber auch gestehen, dass ich aus dem Staunen kaum noch herauskomme, wenn ich sehe, in welcher Geschwindigkeit sich Minister-präsidenten der Länder zulasten Dritter Einnah-men bemächtigen wollen, die ihnen gar nicht zu-stehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich habe letztlich sogar ein wenig Verständnis da-für. Aber wir tragen als Politiker auf kommunaler Ebene, auf Länderebene und auf Bundesebene ei-ne gesamtstaatliche Verantwortung, der wir auch entsprechend nachkommen müssen. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Einige Ministerpräsidenten scheinen zu überse-hen, dass die Länder bei der Einführung des Soli-daritätszuschlags dauerhaft 7 Prozentpunkte der Umsatzsteuer erhalten haben. Man kann es gar nicht oft genug wiederholen – Wiederholen scheint als Lehrmittel durchaus geeignet zu sein –, dass diese 7 Prozentpunkte als Ausgleich für den Soli-daritätszuschlag abgegeben wurden. Noch einmal in Zahlen ausgedrückt: 2019 umfasst der Soli wahrscheinlich 18 Milliarden Euro. Der Umsatz-steueranteil liegt dann bei 14 Milliarden Euro. Wenn wir uns also über den Soli unterhalten, dann sollte es bestenfalls um den Differenzbetrag, 4 Milliarden Euro, und nicht um einen einzigen Cent mehr gehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Solidaritätszuschlag nimmt im deutschen Steuerrecht gemeinsam mit der Kirchensteuer als Annexsteuer eine Sonderstellung ein. Durch die Kopplung an die festzusetzende Einkommensteu-er, die Berücksichtigung von Kindern in allen Festsetzungsfällen und die Freigrenze von 972 Euro wird deutlich, dass eine Einbeziehung in den Einkommensteuertarif, verbunden mit der Zusage einer exakt gleichen Gesamtsteuerbelastung, schwer darstellbar sein dürfte. Ich habe allerdings großes Verständnis dafür, dass die Akzeptanz dieses Zuschlags zur Einkommensteuer mit jedem Jahr weiter abnimmt. Deshalb ist es sinnvoll, die weitere Diskussion in die anstehende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bzw. der Länder-Länder-Finanzbeziehungen einzubetten, anstatt jetzt durch irgendwelche Schnellschüsse zu glänzen. Noch einmal zum Thema Hinterzimmerpolitik. Ich führe Gespräche mit meinen Länderkollegen in Brandenburg. Nun sitzen wir in Brandenburg nicht in der Landesregierung; (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Zu Recht!) aber ich glaube, dass meine Fraktionskollegen das in den jeweiligen Ländern genauso machen. Wir diskutieren miteinander darüber. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann stoßen Sie doch mal ei-ne ordentliche Debatte hier im Plenum an!) Das sollten Sie von den Grünen, Sie von den Lin-ken und auch Sie von der SPD gerne ebenfalls machen. In diesem Sinne, lassen Sie uns gemeinsam die Debatte führen, wenn die ersten Ergebnisse aus den Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen hier vorliegen und wir konkre-te und belastbare Vorschläge haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzter Redner in der Aktuellen Stunde ist der Kollege André Berghegger. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. André Berghegger (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kol-leginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als letzter Redner in dieser Debatte wird es von mir nicht viele neue Aspekte geben – das wird Sie nicht verwundern –; aber ich habe vielleicht die Möglichkeit, die Diskussion an der einen oder an-deren Stelle zusammenzufassen, vielleicht auch zusammenzuführen oder aber auch den einen oder anderen Punkt einzusammeln. Vor nicht ganz vier Wochen standen wir hier in Berlin und konnten Tausende von leuchtenden Ballons bewundern, die den ehemaligen Grenzver-lauf markiert hatten. Mit dem Aufsteigen dieser Ballons – ich denke, eine beeindruckende Kunst-aktion – haben wir an die friedliche Revolution er-innert und die Überwindung der Teilung Deutsch-lands. Natürlich habe ich persönlich nach fast 25 Jah-ren der Wiedervereinigung großes Verständnis dafür, dass auch die Frage gestellt wird: Brauchen wir denn den Soli noch, oder können wir ihn nicht abschaffen? Voraussetzung für seine Abschaffung ist aber sicherlich, dass wir überprüfen müssen: Hat der wirtschaftliche Aufholprozess in den neu-en Ländern Erfolg gehabt? Wie weit sind die Infra-strukturlücken geschlossen? Wie steht es dort um die Finanzausstattung der Kommunen? Ich glaube, erfreulicherweise sind wir dort auf sehr gutem Wege. Wir haben Leuchttürme in Technologie, Wissenschaft und Forschung an in-ternational anerkannten Standorten. Die Lebens-qualität ist gut. Natürlich gibt es Licht und Schat-ten – das gibt es aber überall –, und natürlich könnte man fragen: Könnte es noch ein bisschen mehr sein? Im Laufe der Zeit haben sich die Her-ausforderungen wesentlich verändert; vielleicht sind noch nicht alle bewältigt. Vorhin ist schon deutlich geworden: Wir müssen demnächst nicht mehr nach Himmelsrichtungen denken, sondern eher nach Bedarfen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Ab-geordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen uns um strukturschwache Gebiete – da denke ich natürlich an das Ruhrge-biet, aber auch an ländliche Regionen in meinem Heimatbundesland, in Niedersachsen – kümmern. Wir müssen an die Infrastruktur denken: Straßen, Schienen, Wasserwege, Brücken. Wir haben heu-te Morgen im Haushaltsausschuss eine Anhörung zur LuFV II gehabt; da wurde das sicherlich noch einmal deutlich. Eine solidarische Gesellschaft sollte das Ziel „Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ haben. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Grund-gesetz!) Deswegen ist die isolierte Frage nach der zukünf-tigen Gestaltung des Soli zu kurz gegriffen. Wir müssen sie in ein Gesamtbild einbetten und schauen, welche Lösungen wir finden. Unser Fraktionsvorsitzender sagt immer: Politik beginnt mit dem Erkennen der Realität. – Zur Rea-lität gehört sicherlich, dass wir 2020 große finan-zielle Fragen zu stemmen haben. Der Finanzaus-gleich ist neu zu regeln. Die Schuldenbremse tritt in allen Ländern in Kraft. Der Solidarpakt II läuft aus. Wir müssen uns um das Thema Altschulden kümmern, um Zinslasten usw. Ein Stichwort hier-bei ist der Solidaritätszuschlag. Das Ziel muss es sein, die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Ge-meinden – zu gewährleisten, (Zustimmung des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE]) und zwar durch ordnungsgemäße Aufgabenzuwei-sung, Finanzverantwortung und Finanzausstat-tung. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Und Eigenverantwortung!) Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns für die umfassende Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Zeit nehmen. Die Beratungen laufen, und sie werden in Ruhe weitergeführt. Vie-le Interessen sind gegeneinander und untereinan-der abzuwägen, und es ist eine gute Lösung zu finden. Fest steht: Das gesamtstaatliche Steuerauf-kommen beträgt derzeit 640 Milliarden Euro und 2019 760 Milliarden Euro. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag werden sich auf 18 Milliarden Euro erhöhen. Fest steht auch, dass dies eine bedeutende Summe für den Bund ist. Zur Äußerung der rot-grünen Ministerpräsiden-ten – jetzt müsste Johannes Kahrs hier sein –, egal wie auch immer entstanden: Die Integration des Solidaritätszuschlags in den Einkommensteu-ertarif ist aus deren Sicht verständlich, weil so die Einnahmen natürlich zum Großteil auf Länder und Kommunen umverteilt werden. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Aber Schäuble wollte das auch!) Aber wir müssen doch auch beachten, dass die Finanz-situation der Gesamtheit der Länder und der Gesamtheit der Kommunen besser ist als die des Bundes. (Beifall bei der CDU/CSU) All das gilt es gegeneinander abzuwägen. Eine Frage ist vonseiten der Länder immer noch nicht ausdrücklich beantwortet. Bei Ab-schluss des Solidarpakts II wurden 7 Umsatz-steuerpunkte beim Bund abgeschmolzen und den Ländern zugeschrieben mit der Begründung, dass die ostdeutschen Länder vollkommen in den Län-derfinanzausgleich einbezogen werden. Jetzt zu sagen: „Wir behalten die Umsatzsteuerpunkte, und wir verteilen die Einnahmen aus dem Solidari-tätszuschlag in der Summe um, sodass die Kom-munen und Länder deutlich davon profitieren“, das ist aus meiner Sicht, höflich ausgedrückt, zu ein-fach. Lassen Sie uns die Verhandlungen in der Gesamtheit weiterführen und versuchen, ein ver-nünftiges Ergebnis für alle Ebenen zu erreichen, um eine föderale Struktur auf Augenhöhe zu errei-chen, bei der alle staatlichen Ebenen handlungs-fähig sind. Wenn Johannes Kahrs jetzt hier wäre, dann würde ich sagen: Wir arbeiten gut zusammen. – An dieser Stelle aber zumindest eine Anmerkung persönlicher Art: Wenn wir eine interne Arbeits-gruppe haben, um solche komplexen Fragestel-lungen zu besprechen, dann ist das für mein per-sönliches Verständnis wirklich eine interne Ar-beitsgruppe. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich hoffe – ich werde es ihm gleich im Haushalts-ausschuss noch persönlich sagen –, dass er das auch so sieht. Er hat sich bestimmt nur einmal versprochen. Ich hoffe, dass wir weiter gedeihliche Verhand-lungen führen – im Sinne einer guten Lösung für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Ich bedanke mich für das freundliche Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Damit sind wir zugleich am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 4. De-zember, 9 Uhr, ein. Ich wünsche Ihnen für den Rest des Tages ein frohes, ein fröhliches Schaffen und, falls dafür noch Zeit bleibt, ein paar besinnliche Stunden. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 17.48 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 3.12.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 3.12.2014 Kermer, Marina SPD 3.12.2014 Launert, Dr. Silke CDU/CSU 3.12.2014 Liebich, Stefan DIE LINKE 3.12.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 3.12.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 3.12.2014 Dr. Steinmeier, Frank-Walter SPD 3.12.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3.12.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 3.12.2014 Zollner, Gudrun CDU/CSU 3.12.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 1): Auf welchen einzelnen Indikatoren und Rechenschritten be-ruht die Kostenabschätzung für eine Stabilisierung des Siche-rungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung (46 Pro-zent) ab dem Jahr 2024 von 13 Milliarden Euro jährlich und damit die Gesamtsumme von 77 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030, die die Bundesregierung im Zweiten Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches -Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (Bundestags-drucksache 18/3261, Seite 24) veröffentlicht hat? Der im zweiten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ge-nannte zusätzliche Finanzbedarf in Höhe von rund 13 Milliarden Euro, der entstehen würde, wenn im Jahr 2030 ein Sicherungsniveau vor Steuern von 46 Prozent realisiert würde, bezieht sich aus-schließlich auf das Jahr 2030. Ausgangspunkt der Berechnung ist die Überle-gung, um wie viel höher der aktuelle Rentenwert im Jahr 2030 ausfallen müsste, damit ein entspre-chendes Sicherungsniveau erreicht werden würde. Entsprechend diesem Verhältnis müssen auch die Rentenausgaben im Jahr 2030 im Vergleich zur aktuellen Berechnung höher ausfallen. Die Diffe-renz dieser beiden Beträge ist der genannte zu-sätzliche Finanzbedarf in Höhe von 13 Milliarden Euro. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 2): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Fi-nanzbedarf für die staatliche Gesamtförderung der privaten Al-tersvorsorge (Grundzulage, Kinderzulage und steuerliche Förde-rung) für die kommenden 15 Jahre ein, und wie hoch war diese bisher? Seit der Einführung der steuerlichen Förderung nach § 10 a Abschnitt XI Einkommensteuergesetz, EStG, der sogenannten Riester-Förderung, zum 1. Januar 2002 wurden über die Zentrale Zulagen-stelle für Altersvermögen, ZfA, Altersvorsorgezu-lagen in folgender Höhe haushaltswirksam ver-ausgabt: im Kassenjahr (in Millionen Euro) 2003 72,5 2004 143,9 2005 327,1 2006 546,5 2007 1 050,4 2008 1 341,6 2009 2 383,5 2010 2 598,9 2011 2 304,4 2012 2 287,4 2013 2 556,1 Seit dem Kalenderjahr 2002 wurden folgende Steuerermäßigungen gewährt: für das Veranlagungsjahr (in Millionen Euro) 2002 38,5 2003 53,5 2004 108,3 2005 140,8 2006 293,4 2007 424,7 2008 652,4 2009 744,4 2010 813,1 Eine Addition dieser jährlichen Beträge zu ei-nem Gesamtfinanzbedarf ist allerdings nicht mög-lich, da sich die Statistiken auf verschiedene Er-fassungsansätze (Kassenjahr versus Veranla-gungsjahr) und Zeiträume beziehen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat in seiner Sitzung vom 4. bis 6. November 2014 fol-gende Aufwendungen für die Altersvorsorgezulage in den Jahren 2014 bis 2019 geschätzt: im Kassenjahr (in Millionen Euro) 2014 2 410 2015 2 650 2016 2 800 2017 2 970 2018 3 150 2019 3 330 Die durch den Sonderausgabenabzug entste-henden Aufwendungen werden nicht separat ge-schätzt, sondern sind implizit in der Schätzung des Aufkommens der veranlagten Einkommensteuer enthalten. Über das Jahr 2019 hinausgehende Schätzun-gen liegen nicht vor. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 6): Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung zu mögli-chen Zusammenhängen zwischen Herbizidexposition und Un-fruchtbarkeit bei Männern bekannt, und welche konkreten Maß-nahmen plant die Bundesregierung zur Reduktion der Gly-phosatbelastung in der Lebensmittelkette angesichts aktuell vorgelegter Studienergebnisse von Gilles-Éric Séralini zur Ver-minderung der Spermienqualität von Versuchstieren bei einer Roundup-Exposition (vergleiche Cassault-Meyer/Gress/Séralini et al.: „An acute exposure to glyphosate-based herbicide alters aromatase levels in testis and sperm nuclear quality“, in: En-vironmental Toxicology and Pharmacology, Band 38, Heft 1, Juli 2014, Seiten 131–140)? Nach Informationen des Bundesinstituts für Ri-sikobewertung, BfR, sind keine wissenschaftlichen Studien bekannt, die einen kausalen Zusammen-hang zwischen einer Exposition gegenüber den in der EU genehmigten Herbiziden und Unfruchtbar-keit bei Männern belegen. Für bestimmte, in der EU nicht genehmigte Pflanzenschutzmittel, zum Beispiel 1,2-Dibrom-3-chlorpropan, Ethylendibro-mid, Chlordecone, liegen jedoch eindeutige An-haltspunkte für schädliche Auswirkungen dieser Stoffe auf die Fruchtbarkeit von Männern vor. Um die Glyphosataufwandmenge zu reduzieren, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Le-bensmittelsicherheit, BVL, im Mai 2014 neue An-wendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat erlassen. Sie be-grenzen den Wirkstoffaufwand pro Jahr und präzi-sieren die zugelassenen Spätanwendungen im Ge-treide. Begrenzung des Wirkstoffaufwandes pro Jahr Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf dersel-ben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchge-führt werden; dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 Kilogramm Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. Zulässigkeit von Spätanwendungen in Getreide Spätanwendungen in Getreide sind nur auf Teil-flächen erlaubt, bei denen es um die Abwendung von Schäden, im Sinne des Ernteausfalls, geht. Eine Anwendung zur Sikkation ist also nur dort er-laubt, wo das Getreide ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behandlung nicht möglich ist, nicht jedoch zur Steuerung des Erntetermins oder Optimierung des Druschs. Die von Séralini veröffentlichte Studie mit Roundup an Ratten, in der Effekte auf Testes und Spermien -berichtet werden, wurde im Verfahren der erneuten Wirkstoffüberprüfung für Pflanzen-schutzmittel berücksichtigt, ebenso wie mehr als 1 000 weitere neue Veröffentlichungen zu diesem Wirkstoff. Das Studienergebnis hatte jedoch kei-nen Einfluss auf die für Glyphosat abgeleiteten to-xikologischen Grenzwerte, da die Effekte teilweise inkonsistent waren und erst bei vergleichsweise hohen Dosierungen auftraten. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 7): Welche konkreten Positionen hat die Bundesregierung bei der Formulierung des Ratsmandats für den dritten Trilog am 3. Dezember 2014 über die vom Europäischen Parlament gefor-derten Änderungen zum Vorschlag für eine Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) zur Ermöglichung nationaler Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen (Opt-out) eingebracht, insbesondere bezüglich der Rechtsgrund-lage (Artikel 192 des Vertrages über die Arbeitsweise der Euro-päischen Union), verpflichtender Koexistenzregelungen im grenznahen Bereich, einer Entkoppelung von Phase 1 und Pha-se 2 sowie hinsichtlich einer Verbotsmöglichkeit für Gruppen von gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen der Pha-se 2, und inwieweit wird die Positionierung der Bundesregierung dem Beschluss des Deutschen Bundestages (Bundestags-drucksache 18/1450) vom 20. Mai 2014 gerecht? Die Bundesregierung unterstützt die italienische Präsidentschaft bei ihrem Anliegen, möglichst rasch einen erfolgreichen Abschluss der Trilog-verhandlungen zu erreichen. Die Gemengelage im Rahmen des laufenden informellen Trilogs ist je-doch nicht einfach, da das Plenum des Europäi-schen Parlaments noch nicht votiert hat und die Positionen des Umweltausschusses des Europäi-schen Parlaments und des Rates in wichtigen Fragen noch auseinander liegen und der Stand-punkt des Rates vom 23. Juli 2014 ein sehr sen-sibler Kompromiss ist, der erst nach über drei Jahren zustande gekommen ist. Bei den vom Umweltausschuss des Europäi-schen Parlaments vorgeschlagenen obligatori-schen Koexistenz--regelungen unterstützt die Bundesregierung den Kompromissvorschlag der italienischen Präsidentschaft, der vorsieht, dass Mitgliedstaaten, in denen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, GVO, stattfindet, ent-sprechende Maßnahmen in Grenzregionen zu an-deren Mitgliedstaaten ergreifen müssen mit dem Ziel, ein unbeabsichtigtes Vorkommen von GVO in anderen Produkten zu verhindern. Im Übrigen sol-len die Koexistenzregelungen im europäischen Recht wie bisher freiwillig bleiben. Zu den weiteren konkret angesprochenen Punk-ten, nämlich die Rechtsgrundlage, also Artikel 114 (Bin-nenmarkt) oder Artikel 192 (Umweltschutz) des AEUV-Vertrages, Entkoppelung von Phase 1 und Phase 2 sowie hinsichtlich einer Verbotsmöglichkeit für Grup-pen von GVO im Rahmen der Phase 2, hat die Bundesregierung im Ausschuss der Ständigen Vertreter, AStV1, am 2. Dezember 2014 einen Prüfvorbehalt eingelegt. Bei den Verhandlungen lässt sich die Bundes-regierung davon leiten, einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament möglichst rasch, sachorientiert und rechtssicher zu erzielen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 8): Wie sehen die aktuellen Überlegungen der Bundesregierung zur Durchführung eines Audits zum Entschädigungsverfahren für die Radarstrahlengeschädigten der Bundeswehr und Natio-nalen Volksarmee der DDR aus, und inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, hierbei auch neuere medizinische Erkenntnis-se über mögliche zusätzliche Krankheitsbilder durch ionisieren-de Strahlung zu berücksichtigen, die unter Umständen den ent-schädigungsberechtigten Personenkreis erweitern könnten? Auf Ersuchen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages hat das Bundesmi-nisterium der Verteidigung, BMVg, im Sommer 2002 eine aus unabhängigen Experten bestehende Radarkommission – Expertenkommission zur Fra-ge der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der Nati-onalen Volksarmee – eingerichtet, deren Aufgabe es war, auf der Grundlage der bestehenden ge-setzlichen Vorgaben Lösungswege für eine Ent-schädigung der Betroffenen aufzuzeigen. Die Ra-darkommission hat im Sommer 2003 ihren Ab-schlussbricht vorgelegt, der im Herbst 2003 vom Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundes-tages gebilligt wurde. Die Radarkommission hat zur Anerkennung als Wehrdienstbeschädigung die „qualifizierenden Erkrankungen“ maligne Tumoren und Katarakt – Grauer Star – empfohlen, andere Krankheitsbilder hingegen nicht, weil nach wis-senschaftlicher Einschätzung der Radarkommissi-on nur bei diesen beiden Krankheiten eine ausrei-chende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie durch ionisierende Strahlung verursacht worden sein können. Die Interpretation der Anerkennungskriterien im Bericht der Radarkommission ist zugunsten der Betroffenen seitdem immer wieder ausgedehnt worden. Zwischen der Leitung des BMVg und dem Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e. V. hat es bezüglich unterschiedlicher Auffassungen über die Interpretation des Radarberichts insbesondere im Rahmen der durch-geführten Runden Tische zahl-reiche Erörterungen ge-geben. In diesen Gesprä-chen konnte eine Vielzahl von Problemen einver-nehmlich gelöst werden. In den verbliebenen offe-nen Fragen konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, weil für die Vorschläge des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter e. V. keine fachliche Grundlage bestand. An dieser Einschät-zung hat sich aus Sicht des BMVg nichts geän-dert. Da seit der Veröffentlichung des Berichts der Radarkommission inzwischen mehr als zehn Jahre vergangen sind, ist vorgesehen, im Rahmen eines Symposiums unter Leitung von Professor Dr. Meineke, Vorsitzender des Vergabeausschusses der „Härtefall-Stiftung“, mit namhaften Wissen-schaftlern auf den Gebieten der Strahlenbiologie und des medizinischen Strahlenschutzes der Fra-ge nachzugehen, inwieweit die Einschätzungen der Radarkommission unverändert Gültigkeit be-anspruchen können. Dieses Symposium, das für das erste Quartal des Jahres 2015 geplant ist, wird auch der Frage nachgehen, ob die Beschrän-kung der „qualifizierenden Erkrankungen“ auf ma-ligne Tumore und Katarakt weiterhin sachgerecht ist. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 12): Welche Belege hat die Bundesregierung für die Wirksamkeit des Cannabisverbotes? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dem Betäubungsmittelgesetz eine maßgebliche generalpräventive Wirkung zukommt. Dazu hat sie in der Vorbemerkung ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Beab-sichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts“ (Bundestagsdrucksache 18/2937 vom 20. Oktober 2014) Stellung genom-men. Dafür spricht allein schon der hohe Anteil an Personen, die niemals illegale Drogen konsumie-ren. Der Schutz der Gesellschaft, vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, macht es aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbar, den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen. In ihrer Antwort hat die Bundes-regierung auch ausgeführt, dass die Verfolgung von Verstößen gegen sank-tionsbewehrte Verbote des Betäubungsmittelgesetzes und insbesondere die Sicherstellung illegaler Drogen zu einer einge-schränkten Verfügbarkeit führen und zugleich die generalpräventive Wirkung des Betäubungsmittel-gesetzes stärken. Diese Politik stärkt den Rechts-staat der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für das Verbot von Cannabis zum Freizeitge-brauch. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 13): Liegen der Bundesregierung Studien über einen Anstieg des Cannabiskonsums in den US-Bundesstaaten Colorado oder Washington vor, in denen Cannabis streng reguliert an Volljähri-ge verkauft werden darf? Nach Angaben aus dem US-Bundesstaat Colo-rado liegen noch keine Evaluierungsstudien vor. Aus Sicht der Bundesregierung dürfte es aufgrund der kurzen Laufzeit der praktischen Umsetzung dieser Rechtsänderungen in den US-Bundesstaaten Colorado und Washington kaum möglich sein, belastbare Aussagen zu dieser Fra-ge zu treffen. Der Weltdrogenbericht 2014 des Büros für Dro-gen und Kriminalitätsbekämpfung der Vereinten Nationen, UNODC, ist im Ergebnis gleicher Auf-fassung. Er hebt hervor, dass es solche Entwick-lungen wie etwa in den genannten US-Bundesstaaten bisher noch nicht gegeben habe. Deshalb stünden keine Studien zur Verfügung, die deren mögliche Auswirkungen vorhersagen könn-ten. Auch eine Veröffentlichung im International Journal of Drug Policy, die eine Vergleichsanalyse der Cannabisgesetzgebung in Uruguay und den US-Bundesstaaten Colorado und Washington an-stellt, weist darauf hin, dass der Mangel an empi-rischen Daten keine Untersuchung der Auswir-kungen dieser gesetzlichen Reformen er-möglicht (Bryce Pardo, Cannabis policy reforms in the Americas: A comparative analysis of Colorado, Washington, and Uruguay, International Journal of Drug Policy, Vol. 25, Issue 4, S. 727–735, Online-veröffentlichung 29. Mai 2014). Die US-amerikanische Hazelden Betty Ford Foundation – Center for Public Advocacy – gibt an, dass der Cannabiskonsum von Jugendlichen im US-Bundesstaat -Colorado seit dem Inkrafttre-ten der dortigen Rechtsänderungen nicht zuge-nommen habe, sondern weiterhin über dem US-Durchschnitt liege (Attitudes on Marijuana Survey: Young Adults Aged 18 to 25, 20. August 2014). In-soweit ist jedoch nochmals relativierend anzumer-ken, dass sich die dortigen Rechtsänderungen erst seit kurzer Zeit in praktischer Umsetzung be-finden. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 18): Inwieweit ist mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die Bundesstraße 172 b deren Finanzierung gesichert, und welche zeitliche Planung gibt es derzeit für die Fertigstellung des Bauvorhabens? Nach Abschluss des laufenden Planfeststel-lungsverfahrens für die Ortsumgehung Pirna im Zuge der B 172 und Vorliegen eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses könnte die Maß-nahme im Straßenbauplan veranschlagt werden. Dabei sind dann insbesondere der Mittelbedarf für die laufenden Baumaßnahmen, die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen mit Baurecht in Sachsen, die dann zur Verfügung stehenden Bedarfsplanmittel und gegebenenfalls die Einstufung im zukünftigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen zu berück-sichtigen. Im jetzigen Planungsstadium wäre daher eine Aussage über den Abschluss der Baumaßnahme verfrüht. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 19): Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Realisie-rung und Finanzierung des dritten Bauabschnittes der Bundes-straße 169 gesichert, und welche zeitliche Planung gibt es der-zeit für die Fertigstellung des Bauvorhabens? Der Gesehenvermerk auf den geänderten Vor-entwurf wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im März dieses Jahres erteilt, sodass das Planfeststellungsverfahren vom Freistaat Sachsen wieder aufgenommen werden kann. Daher gilt für den 3. Bauabschnitt der B 169 zwischen der B 6 und Salbitz grundsätzlich Glei-ches wie in der Antwort zu Frage Nummer 18. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Peter Maiwald (BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Fra-ge 20): Wie wird die Bundesregierung die angekündigten 1,2 Milliar-den Euro für Hochwasserschutz (www.mdr.de vom 13. August 2014: „Bund stellt zusätzlich Geld für Hochwasserschutz in Aus-sicht“), von denen im Jahr 2015 nur 20 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt wurden, in den nächsten Haushaltsjahren verteilen? Mit dem Koalitionsvertrag für diese Legislatur-periode hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten und einen Sonderrahmenplan „Präventi-ver Hochwasserschutz“ aufzulegen. Das Nationale Hochwasserschutzprogramm als gemeinschaftli-che Arbeit des Bundes und der Länder wurde bei der 83. Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 beschlossen, und es ist mit diesem Pro-gramm gelungen, die Oberlieger-/Unterlieger-Pro-blematik und die Konzentration auf lokale Interes-sen beim Hochwasserschutz in Deutschland zu überwinden. Das Nationale Hochwasserschutz-programm umfasst: 29 überregional wirkende Projekte zur Deich-rückverlegung, die sich in 70 Teilprojekte aufglie-dern, 57 Großprojekte zur gesteuerten Hochwasser-rückhaltung – also im Wesentlichen Flutpolder – sowie 16 Projekte zur Beseitigung von Schwachstel-len. Nach Umsetzung des Nationalen Hochwasser-schutzprogramms können damit renaturierte Auen mit einer Fläche von insgesamt 20 000 Hektar so-wie 1 180 Millionen Kubikmeter zusätzliches Rückhaltevolumen durch steuerbare Polder ge-schaffen werden. Der Finanzbedarf zur Umsetzung des Nationa-len Hochwasserschutzprogramms wird bei einer Laufzeit bis nach 2027 auf circa 5,4 Milliarden Eu-ro geschätzt. Im Rahmen der Verabschiedung des Bundes-haushaltes 2015 hat der Deutsche Bundestag ent-schieden, zusätzliche Mittel in Höhe von 20 Millio-nen Euro im Einzelplan 10 des Bundesministeri-ums für Ernährung und Landwirtschaft bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes“ über einen neu-en Sonderrahmenplan für Maßnahmen des präven-tiven Hochwasserschutzes bereitzustellen, um erste Maßnahmen schon im kommenden Jahr be-ginnen zu können. Mit dem Ansatz für 2015 wird – soweit über den neuen Sonderrahmenplan förde-rungsfähig – zugleich dem notwendigen Pla-nungsvorlauf für die im Nationalen Hochwasser-schutzprogramm benannten Großprojekte Rech-nung getragen. Über die Veranschlagung in den Folgejahren wird im Zusammenhang mit der Abstimmung des Eckwertebeschlusses für das Jahr 2016 sowie dem Finanzplan bis 2019 zu entscheiden sein. Bisher sind Maßnahmen des präventiven Hoch-wasserschutzes vom Bund bereits im Rahmen der Förderung „wasserwirtschaftlicher Maßnahmen“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Ag-rarstruktur und des Küstenschutzes“ förderfähig. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen des neuen Sonderrahmenplans zusätzlich zu den bis-herigen Hochwasserschutzmaßnahmen der Länder umgesetzt werden und somit eine tatsächliche Verbesserung des präventiven Hochwasserschut-zes in Deutschland erreicht wird, ist vorgesehen, eine sogenannte „Baseline“ entsprechend dem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Küsten-schutzes in Folge des Klimawandels“ zu definie-ren. Eine Inanspruchnahme der zusätzlichen Mittel kommt somit nur in Betracht, wenn ein noch fest-zulegender Sockelbetrag überschritten wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 21): Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag von Germa-nwatch e. V., Institute for Advanced Sustainability Studies e. V. – IASS – und der Kirche in Nordrhein-Westfalen über die Einfüh-rung von CO2-Grenzwerten für Kraftwerke, wie sie beispielsweise in Großbritannien eingeführt wurden, gar nicht erst berechnen lassen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 16, Anlage 7, Plenarprotokoll 18/65), und wel-che für das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vorgeschla-genen Maßnahmen wurden berechnet bzw. nicht berechnet? Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ist Teil des heute beschlossenen Klima- und Energiepa-kets der Bundesregierung. Im Rahmen der Beteili-gung von Bundesländern, kommunalen Spitzen-verbänden und Interessenverbänden an der Erstel-lung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Na-turschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, über 500 externe Maßnahmenvorschläge übermittelt. Diese wurden, sofern hinreichend beschrieben, in Themenschwerpunkten zusammengefasst und durch einen Forschungsnehmer soweit möglich quantifiziert. Zudem wurden die Maßnahmen den maßgeblichen Emissionssektoren zugeordnet. Die Gesamtheit der Maßnahmenvorschläge floss, so-weit möglich, in die Erarbeitung des Aktionspro-gramms ein. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 22): Wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, die bei dem Fachgespräch zum Atomkraftwerk Gundremmingen am 26. September 2014 vom BMUB erbetenen „weiteren Informationen“ (vergleiche Ant-wort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 18/2832) mittlerweile vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV, zur Verfügung gestellt, und, falls ja, ist bereits absehbar, ob sie den Fragebedarf des BMUB abschließend abdecken oder nicht, also seitens des StMUV noch ergänzt werden müssen? Die seitens des Bundesministeriums für Um-welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ge-genüber dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erbetenen Infor-mationen liegen noch nicht vor. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucher-schutz hat aber mitgeteilt, dass sie in Kürze über-mittelt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 23): Wie ist der jeweilige derzeitige Zeit- und Kostenplan für die Durchführung der zur Prüfung stehenden drei Optionen bezüg-lich des Umgangs mit dem hochradioaktiven Müll aus dem Ver-suchsreaktor AVR Jülich: US-Export, Transport der Brennele-mente ins Zwischenlager Ahaus und Ertüchtigung bzw. Neubau eines Zwischenlagers in Jülich – bitte detailliert, vor allem auch unter Berücksichtigung der letzten Aufsichtsratssitzung des Forschungszentrums Jülich am 19. November 2014, aufschlüs-seln? Nach Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beinhaltet das Detailkon-zept der Forschungszentrum Jülich GmbH, FZJ, unter anderem auch eine vergleichende Darstel-lung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommenden Räumungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich gegenwärtig in Nach-prüfung bei dem Ministerium für Wirtschaft, Ener-gie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Lan-des Nordrhein-Westfalen, MWEIMH. Das Ergebnis dieser Nachprüfung bleibt abzuwarten. Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kern-brennstoffen ist die Sicherheit der Bevölkerung. Die Entscheidung des MWEIMH, mit welcher Al-ternative der -Anordnung Folge zu leisten ist, ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet. Der Bundesregierung liegt ein umfassender Kostenplan für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich nicht vor. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es lediglich möglich, auf der Grundlage von Informationen und vorläufi-gen Schätzungen des FZJ vorsorglich Ausgaben zu planen. Im Bundeshaushaltsplan sind auf dieser Grundlage Mittel in Höhe von rund 246 Millionen Euro veranschlagt zwecks Realisierung einer atomrechtlich gebotenen Räumungsoption. Die veranschlagten Mittel verteilen sich (gerun-det) wie folgt: – 2014 – 10 Millionen Euro, – 2015 – rund 65 Millionen Euro, – 2016 ff. – rund 171 Millionen Euro. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 26): Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erwartet das Bun-desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-lung, BMZ, von der beim Institut für Wirtschaftsforschung, ifo, in Auftrag gegebenen Studie zu den möglichen Folgen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP für Entwick-lungsländer, da dieses Institut bereits im Oktober 2013 in einer Studie die negativen Konsequenzen für viele dieser Länder be-legt hat – zum Beispiel für Malawi eine langfristige Schrumpfung des Bruttoinlandsprodukts von 4 Prozent, für Belize von 6 Pro-zent, siehe www.bertelsmann-stif tung.de/cps/rde/xbcr/SID-AAFFA177-224A5AA9/bst/xcms_ bst_dms_39 003_39004_2.pdf –, und sind die Aussagen des Staatssekretärs beim Bundesmi-nister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, bei einer Veranstaltung der Evangelischen Kirche in Berlin am 13. November 2014 (www.epd.de/zentralredaktion/epd-zen -tralredaktion/ttip-ministerium-lässt-mögliche-auswirkung-auf-arme-laender-erf) so zu verstehen, dass das BMZ der Ratifizierung des Transatlanti-schen Freihandelsabkommens TTIP nur zustimmen wird, wenn schädliche Auswirkungen für Entwicklungsländer ausgeschlos-sen sind? Bisherige Studien zu möglichen Auswirkungen der TTIP auf Drittstaaten treffen kaum Aussagen zu entwicklungspolitischen Fragestellungen. Das Ziel der vom BMZ beauftragten Studie ist es, be-stehende Untersuchungen auszuwerten und Emp-fehlungen für eine entwicklungsfreundliche Aus-gestaltung der TTIP zu erarbeiten. Das BMZ wird die Verhandlungen weiterhin eng verfolgen. In Ab-stimmung mit den Ressorts setzen wir uns dafür ein, dass die Belange der Entwicklungsländer be-rücksichtigt werden. Das Verhandlungsergebnis wird das BMZ sorgfältig prüfen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Fragen 28 und 29): Welche konkreten haushaltsrelevanten Maßnahmen des Na-tionalen Aktionsplans Energieeffizienz, NAPE, werden noch im Jahr 2015 umgesetzt? Wie viel Energieeinsparpotenzial geht nach Berechnungen der Bundesregierung dadurch verloren, dass angekündigte Maßnahmen zur Energieeffizienz im Entwurf des NAPE nicht im Bundeshaushalt 2015 abgebildet sind und diese somit frühes-tens im Jahr 2016 umgesetzt werden können, vorausgesetzt, im Haushalt für das Jahr 2016 werden entsprechende Mittel bereit-gestellt? Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz standen heute im Kabinett an. Zahlreiche Maßnahmen wie zum Beispiel die Einführung eines wettbewerblichen Ausschrei-bungsmodells für Energieeffizienz sowie die Nati-onale Top-Runner Ini-tiative können aus den im Haushalt 2015 des Einzel-plans 09 etatisierten Mit-teln durchgeführt werden bzw. gestartet werden. Im Bundeshaushalt 2015 sind im Einzelplan 60 im Vorgriff auf die konkrete Aufteilung der vorge-sehenen Mittel für die Jahre 2016 bis 2018 für Zu-kunftsinvesti-tionen und Energieeffizienz gesperrte Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von ins-gesamt 7 Milliarden Euro ausgebracht worden. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, nach Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die Entsperrung der Verpflichtungsermächtigungen bereits 2015 Verpflichtungen für die Folgejahre einzugehen, sodass die Bundesregierung von kei-nen Verzögerungen bei der Umsetzung des NAPE ausgeht. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 30): Welche Fragen enthält der Fragenkatalog, den die Bundes-regierung im April 2014 bezüglich der vom United States -Africa Command, AFRICOM, in Stuttgart unterstützten Drohnenangriffe an die US-Botschaft in Berlin eingereicht hat – bitte alle Fragen vollständig auflisten –, und wie plant die Bundesregierung weiter vorzugehen, da trotz mehrfacher, „nachdrücklicher“ und „ein-dringlicher Erinnerung“ eine Beantwortung durch die USA nach wie vor ausbleibt und ihr noch nicht einmal ein Zieldatum für die Beantwortung genannt wurde (siehe die Antwort der Bundesre-gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bun-destagsdrucksache 18/2794)? Die Bundesregierung hat die amerikanische Botschaft im April 2014 schriftlich um Informatio-nen über eine mögliche Beteiligung von deutschen Standorten der US-Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge gebeten. Die Bundesregierung fordert die US-Seite weiter eindringlich zur Beantwortung des im April 2014 übermittelten Fragenkatalogs auf. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 31): Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Beteiligung der extrem rechten „Radikalen Partei“ von Oleg Ljaschko an der neuen ukrainischen Koalition, die für die Mehrheitsbildung in der Werchowna Rada nicht notwendig ist, einen Ausdruck der frei-willigen Einbindung extrem rechter Kräfte in die Koalition, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Vorsitzende der extrem rechten „Radikalen Partei“, Oleg Ljaschko, der bei den Präsi-dentschaftswahlen im Mai 2014 8,3 Prozent der Wählerstimmen in der Ukraine erreichte, (Mit-)Begründer der Freiwilligenbataillo-ne „Asow“, „Ukraine“ und „Schachtar“ (rpl.kiev.ua/vidpravyly-na-peredovuspetsbataljon-shahtar/) und deren (Mit-)Finanzier ist, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der freiwilligen Einbindung extrem rechter Kräfte in hoheitliche bzw. staatliche Strukturen der Ukraine – Regierung, Ministerien, Armee, Polizei, Freiwilligenbataillone? Nach Kenntnis der Bundesregierung stand die neue ukrainische Regierungskoalition allen mit Fraktionen in der Rada vertretenen Parteien offen, die sich zum Ziel der EU-Assoziierung und um-fangreicher Strukturreformen bekennen. Die Koalition erreicht knapp die Zweidrittel-mehrheit in der Rada, die zur Umsetzung eines Teils des im Koalitionsvertrag vereinbarten Re-formprogramms erforderlich ist. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 32): Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis be-stätigen, dass der EU-Beitrittskandidat Serbien rechtlich ver-pflichtet sei, die verhängten EU-Strafmaßnahmen gegen Russ-land mitzutragen bzw. umzusetzen (www.spiegel.de/poli tik/ausland/ukraine-krise-eu-fordert-russland-sanktionen-von-serbien-a-1003988.html), und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage ist Serbien dazu verpflichtet (bitte konkrete Rechts-grundlage mit konkreten Artikelnummern des Rechtsaktes be-nennen)? Der EU-Beitrittskandidat Serbien hat durch Stel-lung des Beitrittsantrags erklärt, die Werte der EU – vergleiche Artikel 2 und 49 Vertrag der Europäi-schen Union – zu achten und zu fördern. Serbien ist verpflichtet, sich im Zuge des Beitrittsprozes-ses zunehmend den EU-Politiken gegenüber Dritt-staaten anzunähern – vergleiche Kapitel 30 und 31 des gemeinsamen Besitzstandes zu den Außenbe-ziehungen. Diese Verpflichtung ist Teil des am 17. Dezem-ber 2013 vom Rat beschlossenen Verhandlungs-rahmens mit Serbien, der sich auf die Schlussfol-gerungen des Europäischen Rats in Kopenhagen 1993 und Lissabon 2006 bezieht. Hierzu gehört auch die Übernahme und Anwen-dung von EU-Positionen gegenüber Russland be-züglich der Destabilisierung der Ukraine und der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim, ein-schließlich restriktiver Maßnahmen. Die Bundes-regierung würde es begrüßen, wenn sich Serbien dieser Position anschließen würde. Heute ist Serbien juristisch zur Übernahme von EU-Positionen – einschließlich Sanktionen – nicht verpflichtet. Gleichwohl kann die Annäherung an außenpolitische Positionen der EU auch nicht bis zum Tag eines möglichen EU-Beitritts verschoben werden. Es ist Serbiens Verantwortung, hier rechtzeitig die Weichen zu stellen. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Fragen 35 und 36): Womit erklärt die Bundesregierung ihre Positionsänderung, sich für eine erneute Truppenstationierung in Afghanistan und nicht um ein UN-Mandat zu bemühen, obwohl sie noch am 8. August 2014 auf ihrer Homepage erklärte, für die ISAF-Nachfolgemission Resolute Support sei eine UN-Resolution er-forderlich (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08/2014-08-08-rueckverlegung-aus-afghanistan.html)? Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung mit dem Mandatsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/3246 für die ISAF-Nachfolgemission Resolute Support von ihrer Ankündi-gung ab, sich für alle Auslandseinsätze der Bundeswehr um ein Mandat der Vereinten Nationen zu bemühen und strikt an das Völkerrecht zu binden? Zu Frage 35: Die Bundesregierung hat ihre Position nicht ge-ändert. Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz liegt bereits mit der Zustimmung der afghanischen Regierung zur Resolute Support Mission vor. Die Bundesregierung hält eine Resolution des VN-Sicherheitsrates für die Resolute Support Mis-sion jedoch aus politischen Gründen für wün-schenswert. Daher setzt sie sich in New York und auf Hauptstadtebene intensiv für die Verabschie-dung einer solchen Resolution ein. Derzeit laufen in New York Verhandlungen auf Basis eines mit der afghanischen Regierung vor-abgestimmten Entwurfs. Eine Verabschiedung Mit-te Dezember wird angestrebt. Zu Frage 36: Die Bundesregierung weicht nicht von ihrer An-kündigung ab. Sie setzt sich in New York und auf Hauptstadtebene weiterhin intensiv für die Verab-schiedung einer Resolution des VN-Sicherheitsrates ein. Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz liegt bereits mit der Zustimmung der afghanischen Regierung zur Resolute Support Mission vor. Mit dem Statusabkommen vom 30. September 2014 hat die neue afghanische Regierung der Sta-tionierung der NATO-Truppen zugestimmt. Damit handelt die Bundesregierung im Einklang mit dem Völkerrecht. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LIN-KE) (Drucksache 18/3360, Frage 37): Wie hat sich die Bundesregierung in den Debatten auf EU-Ebene zur Abstimmung über eine unter anderem von Russland eingebrachten Resolution gegen die Glorifizierung von Nazis-mus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus und Xenophobie in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) positioniert, die zu dem Ergebnis führte, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ge-schlossen enthielten, und inwiefern hat sie inhaltliche Verbesse-rungs- und Änderungsanträge an die Resolution befürwortet, beispielsweise um neben nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten auch andere Opfer rassistischer Ge-walt, wie Menschen mit nicht heteronormativer sexueller Identität oder mit Behinderungen, einzubeziehen? Die Bundesregierung lehnt jede Verherrlichung des Nationalsozialismus kompromisslos ab. Der von Russland initiierte Resolutionsentwurf wurde am 21. November 2014 im 3. Ausschuss der VN-Generalversammlung mit 115 zu 3 Stim-men bei 55 Enthaltungen angenommen. Deutschland hat sich wie in den Vorjahren ge-meinsam mit seinen Partnern in der EU der Ab-stimmung enthalten. Dafür war vor allem ausschlaggebend, dass der Entwurf Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbre-chen unterstellt. Vor diesem Hintergrund hatten sich einige EU-Mitgliedstaaten in den Verhandlungen für eine Ab-lehnung (Neinstimme) des Entwurfs ausgespro-chen. Die Bundesregierung hat sich mit Blick auf die Substanz des Textes und die Wünschbarkeit einer einheitlichen EU-Position in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die EU auch in diesem Jahr wieder geschlossen mit „Enthaltung“ stimmt. Änderungsvorschläge der EU zur Einbeziehung anderer Formen der Diskriminierung hat die Bun-desregierung befürwortet, diese wurden von Russ-land jedoch nicht aufgegriffen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 38): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hin-sichtlich von „Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeu-gen“ aus den diesbezüglichen Aktivitäten des Bundeskriminal-amtes – unter anderem Erhebung eines „Sachstand(es) zu mög-lichen Gefährdungsszenarien sowie (dem) Stand der RPAS-Technik“, Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“, Prüfung und Erprobung des Verfahrens „Jamming“ in Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, Austausch zum Phänomen im European Network for the Protection of Public Figures, vergleiche Antworten der Bundes-regierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdruck-sachen 18/819 und 18/2684 –, und auf welche technische Art und Weise werden Bundes- und Landesbehörden die „Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ im Bereich des Personen- und Objektschutzes nach Kenntnis der Bundesregierung zukünf-tig umsetzen – sofern technische Mittel eingesetzt werden, bitte Produkt und Hersteller benennen? Die Polizeien des Bundes und der Länder be-schäftigen sich mit dem Missbrauch eines Un-manned Aerial Vehicle – unbemanntes Luftfahr-zeug – als Tatmittel, insbesondere zum Nachteil von Personen. Ein Anlass hierfür war auch ein Vorfall während einer Bundestagswahlkampfveranstaltung am 15. September 2013 in Dresden, als ein Unmanned Aerial Vehicle im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière flog und landete. Über Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned -Aerial Vehicles berät derzeit die im April 2014 vom Untersuchungsausschuss FEK eingerichtete Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Ab-wehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“. Die-se Bund-Länder-Projektgruppe soll unter anderem entsprechende Handlungsempfehlungen erarbei-ten. Der Abschlussbericht ist derzeit für das Früh-jahr 2015 avisiert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 39): Mit welchen weiteren konkreten Maßnahmen bzw. Projekten zu „Fragen der Telekommunikationsüberwachung“ hat sich das Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation, SFZ TK, seit dem Jahr 2012 beschäftigt (vergleiche Antwort der Bundes-regierung auf die mündliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko, Anlage 6, Plenarprotokoll 17/210), und inwiefern erfolgte mittlerweile eine Beteiligung der Länder? Das Strategie- und Forschungszentrum Tele-kommunikation befasste sich als Kooperations-plattform von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz auf einer technisch-strategischen Ebene mit Fragen der Te-lekommunikationsüberwachung. Ziel ist es, die Telekommunikationsüberwachung angesichts der sich ständig verändernden Kommunika-tionsformen sicherzustellen. Dazu führt das Stra-tegie- und Forschungszentrum Telekommunikation Einzelprojekte in folgenden Themenbereichen durch: 1. Verbesserung der klassischen Telekommuni-kationsüberwachung für Telefonie, Mobilfunk und E-Mail, 2. Datenaufbereitung, insbesondere in Anbetracht des erheblichen Anstiegs der Datenmengen, 3. Anpassung der Telekommunikationsüberwa-chung an aktuelle Kommunikationsformen und -protokolle, 4. Anforderungen an die Telekommunikations-überwachungsanlagen der nächsten Generati-on. Eine formale Beteiligung der Länder erfolgte bislang nicht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 40): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Präsentationen der EU-Grenzagentur Frontex und dem Europäi-schen Unterstützungsbüro für Asylfragen im November 2014 im Strategischen Ausschuss für Einwanderung, Grenzen und Asyl hinsichtlich ihrer Haltung zur zukünftigen EU-Migrationspolitik an den Außen- und Binnengrenzen, und welche Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur halbjährlichen Fortschreibung der „EU-Aktion gegen Migrationsdruck“ hat sie vorgetragen bzw. über-mittelt? Die EU-Agenturen Frontex und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO, berich-ten bei jeder Sitzung des Strategischen Aus-schusses Einwanderung, Grenzen und Asyl über die aktuellen Entwicklungen im jeweiligen Aufga-benbereich. Die Präsentationen der beiden EU-Agenturen bei der letzten Sitzung des Ausschus-ses am 13. und 14. November 2014 spiegeln den bekannten hohen Migrationsdruck über das Mit-telmeer wider. In Reaktion auf den starken Migrationsdruck über das Mittelmeer und mit Blick auf die gemein-same Initiative von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und vier weiteren EU-Innenministern hat der Rat der Justiz und Innen-minister am 10. Oktober 2014 in Brüssel Schluss-folgerungen – „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ – beschlossen. Diese Maßnahmen betreffen drei Bereiche, näm-lich die verstärkte Zusammenarbeit mit den Her-kunfts- und Transitstaaten, die Sicherung der Au-ßengrenzen und Frontex sowie diejenigen Maß-nahmen, die auf Ebene der Mitgliedstaaten mit Priorität umgesetzt werden sollen. Die in den oben genannten Bereichen kurzfristig umzusetzenden Aktionen sollen auf den Mittel-meerraum konzentriert werden, als dem aktuellen Brennpunkt der Migration nach Europa. Die Bun-desregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die in den Schlussfolgerungen genannten Maßnahmen rasch umgesetzt und dass konkrete Ergebnisse erreicht werden. Die Europäische Kommission wird bei dem bevorstehenden De-zember JI-Rat am 4. und 5. Dezember 2014 einen Sachstandsbericht über den aktuellen Umset-zungsstand dieser gemeinsamen Strategie geben. Der von der dänischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2012 initiierte umfangreiche „EU-Aktionsplan Migrationsdruck“ wird im halbjährli-chen Turnus aktualisiert, zuletzt unter der griechi-schen Ratspräsidentschaft im Mai 2014. Bei der jetzt anstehenden Aktualisierung des EU-Aktionsplans Migrationsdruck unter der italienischen Präsidentschaft ist ein Verweis auf die Aktivitäten der Task Force Mittelmeer und auf die bereits erwähnten Ratsschlussfolgerungen vom Oktober 2014 angestrebt. Weiterer Ände-rungs- und Ergänzungsbedarf besteht nach Auf-fassung der Bundesregierung nicht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 41): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Smart-Borders-Studie (www.statewatch.org/news/2014/oct/eu-smart-borders-report.pdf), die nach meiner Kenntnis bereits in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen und im Ausschuss für Bürgerliche Freihei-ten, Justiz und Inneres des -Europäischen Parlaments beraten wurde und auch Angaben zur bislang unklaren Haltung der Bun-desregierung hinsichtlich einer Nutzung des „Entry-Exit-Systems“ zu Strafverfolgungszwecken enthält – etwa ob die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt Daten über Ein- und Ausreisebewegungen erhalten sollen –, und auf welche Weise wird der Zugang von Strafverfolgungsbehörden zum Smart-Borders-Paket bzw. dem „Entry-Exit-System“, EES, und dem „Registered Travellers Programme“, RTP, nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene derzeit behandelt oder sogar bereits umgesetzt? Bei der genannten Studie der Europäischen Kommission handelt es sich um eine technische Studie, in der alternative Konzepte für ein Ein-/Ausreise-Register, EES, und ein Registrierungs-programm für Vielreisende, RTP, untersucht wur-den. Dabei wurde auch der von der Mehrheit der Mitgliedstaaten geforderte Zugang zum EES zu Strafverfolgungszwecken mit berücksichtigt. Die verschiedenen von der Studie identifizierten Optio-nen für ein EES und RTP sollen nun in einer für 2015 geplanten Pilotstudie auf ihre konkrete tech-nische Machbarkeit hin getestet werden. Im Lichte der Ergebnisse dieser Pilotstudie soll sodann – voraussichtlich Ende 2015/Anfang 2016 – ent-schieden werden, ob und gegebenenfalls welche Optionen weiterverfolgt werden. Unabhängig von der genannten technischen Studie der Europäischen Kommission erarbeitet der italienische Vorsitz der Ratsarbeitsgruppe Grenzen derzeit nach eigenen Angaben einen Formulierungsvorschlag für einen Zugang zu Strafverfolgungszwecken, der voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen der Ratsarbeits-gruppe Grenzen präsentiert wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 42): Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 1995 unternommen, um eine Kompromittierung der von ihr ge-nutzten IT-Systeme durch eine „Key-Recovery-Verpflichtung“ in- und ausländischer Unternehmen gegenüber den USA zu vermei-den, indem US-Behörden womöglich „Hintertüren“ in Verschlüs-selungsprodukte implementieren, um dadurch eine Entschlüsse-lung zu erleichtern (vergleiche Bundestagsdrucksache 13/11002), und über welche neueren Erkenntnisse zur Existenz und Funktionsweise einer „Key-Recovery-Verpflichtung“ verfügt die Bundesregierung mittlerweile? In der Bundesverwaltung gelten zum Schutz der genutzten IT-Systeme besondere Sicherheitsvor-gaben, zum Beispiel IT-Sicherheitsmanagement nach Umsetzungsplan Bund. Die ressortübergrei-fende Regierungskommunikation erfolgt zudem über das entsprechend geschützte Regierungs-netz IVBB, Informationsverbund Berlin-Bonn. Zur Verschlüsselung kommen dabei nur vom Bundes-amt für Sicherheit in der Informationstechnik zuge-lassene Produkte vertrauenswürdiger nationaler Hersteller – zum Beispiel SINA-Produktlinie von Secunet – zum Einsatz. Die Zulassung des Bun-desamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hat auch zum Ziel, mögliche Hintertüren auszu-schließen. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassenen Verschlüs-selungsprodukte enthalten somit auch keine Key Recovery Mechanismen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 43): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die im Schreiben des Bundesministeriums des Innern an die Gemeinnützige Gesell-schaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., GGUA, geäußerte Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung bei syrischen Flüchtlingen, die über das Bundes- oder Landeskontingent (§ 23 Absatz 1 oder Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) nach Deutschland eingereist sind und nach Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 AufenthG erhalten haben, auch nach der Flücht-lingsanerkennung nicht erlischt, vor dem Hintergrund, dass die Dauer der Verpflichtung sich „vom Beginn bis zur Beendigung des Aufenthalts des Ausländers oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen anderen Aufenthaltszweck“ erstrecken soll (AVwV Nr. 68.1.1.3, Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländer-recht, 10. Auflage 2013)? Der Bundesregierung ist von einem Schreiben des Bundesministeriums des Innern an die Ge-meinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asyl-suchender e. V. in der bezeichneten Angelegenheit nichts bekannt. Gegenüber einem Vertreter des Innenministeriums Baden-Württemberg hatte sich das Bundesministerium des -Innern in einer E-Mail auf Fachebene zur Frage der -Gültigkeit einer Verpflichtungserklärung geäußert. Diese E-Mail ist der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstüt-zung Asylsuchender e. V. offenbar zur Kenntnis gelangt. Das Bundesministerium des Innern vertritt die Auffassung, dass alle Fälle der Schutzgewährung nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes gegenüber sy-rischen Kontingentflüchtlingen den gleichen Auf-enthaltszweck aufweisen, wie er bei einer Auf-nahme aus humanitären Gründen nach § 23 Ab-satz 1 – Landesaufnaheprogramme – und Absatz 2 – Bundesaufnahmeprogramm – des Aufenthalts-gesetzes zugrunde gelegt wird. Eine für den syri-schen Flüchtling im Rahmen dieser Aufnahmepro-gramme abgegebene Verpflichtungserklärung gilt demnach auch nach erfolgreicher Durchführung eines Asylverfahrens fort. Da die humanitären Aufnahmeprogramme sich an syrische Flüchtlinge richten, die infolge des Bürgerkriegs in Syrien flie-hen mussten, kann nicht von einem anderen Auf-enthaltszweck ausgegangen werden, wenn im Rahmen eines Asylverfahrens ein Aufenthalt zum gleichen Zweck, nämlich dem Schutz vor den Fol-gen des syrischen Bürgerkriegs, gewährt wird. Da eine Aufnahme nach dem Bundesprogramm nicht obligatorisch von der Abgabe einer Verpflich-tungserklärung abhängig gemacht wird, ist die in der Fragestellung beschriebene Problematik in der Praxis nur bei den Aufnahmen nach den Landes-programmen von Relevanz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 44): Wie – unter Angabe des Projektauftrages – sollen die Haus-haltsmittel für die zivilgesellschaftliche Präventionsarbeit im Be-reich des gewaltbereiten Islamismus zwischen den privaten Trä-gern, auf die diese fokussiert werden soll – Innenausschuss-drucksache 18(4)196 –, aufgeteilt werden, und inwiefern soll die Präventionsarbeit islamischer Verbände, etwa des Zentralrats der Muslime in Deutschland, finanziell gefördert werden? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft die zivilgesellschaftliche Präventionsarbeit im Bereich des gewaltbereiten Islamismus fördern und dabei auch die Präventionsarbeit islamischer Verbände einbeziehen. Die Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und die Träger haben gerade erst Ihre Anträge gestellt bzw. befinden sich noch im Prozess der Antragsstellung, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage ge-troffen werden kann. Für die Förderung im Jahr 2014 verweise ich auf die ausführliche Auflistung in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 50 der Kleinen Anfra-ge des Abgeordneten Beck und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Oktober 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2725. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 47): Bildet der Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, BMF, für die Produktinformationsstelle, PiA, bereits die Eckpunkte eines konkreten Ratingprodukts ab, wie etwa das der Firma Morgen & Morgen – Volatium –, deren Berliner Toch-tergesellschaft ITA Institut für Transparenz GmbH bereits Stu-dien im Auftrag des BMF verfasst hat (siehe www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/195/21048/ Riester-Gutachten-Verbraucherschuetzer-wirft-ITA-Parteilich keit-vor.html), sodass dieses Produkt mit nur geringen Modifikatio-nen von Morgen & Morgen eingesetzt werden könnte, und wel-che direkten Kontakte hatte das BMF zu Morgen & Morgen bzw. zu deren Tochter ITA vor Ausschreibungsbeginn? Einen Verordnungsentwurf für die Produktinfor-ma-tionsstelle gibt es nicht. Zur Errichtung und zum Betrieb der Produktin-formationsstelle Altersvorsorge läuft derzeit ein europaweites Ausschreibungsverfahren. Die Teil-nehmer am Vergabeverfahren mussten im Rah-men des Teilnahmewettbewerbs ihre Eignung nachweisen. So waren zum Beispiel Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich Simulationsrechnun-gen zu Kapitalmarktentwicklungen und Analyse von Kostenstrukturen bei unterschiedlichen Al-tersvorsorgeprodukten nachzuweisen. Darüber hinaus muss jeder Bewerber seine Unabhängigkeit gewährleisten. Der von Ihnen mit „Verordnungsentwurf“ mög-licherweise angesprochene Referentenentwurf ei-ner Ver-ordnung zum Produktinformationsblatt bil-det nicht die Eckpunkte eines konkreten Rating-produkts ab. Er konkretisiert lediglich die Rege-lungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zur Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für geförderte Altersvor-sorgeprodukte und enthält insoweit nur die Rege-lung, dass geförderte Altersvorsorgeprodukte in Chancen-Risiko-Klassen auf der Grundlage eines Simulationsverfahrens einzuteilen sind. Nach wel-chem konkreten Verfahren diese Einordnung er-folgt, wird auch nicht durch die Verordnung vorge-geben. Kontakte des Bundesministeriums der Finanzen zu Morgen & Morgen gab es im Zuge der Anhö-rung zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, bei dem ein Vertreter von Morgen & Morgen vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger geladen war. Im Hinblick auf den in der Frage zitierten Artikel ist auf Folgendes hinzuweisen: Wie das Versiche-rungsmagazin hierzu bereits am 21. Oktober 2013 meldete, hat der Bund der Versicherten, BdV, selbst seine Vorwürfe zurückgezogen (vergleiche http://www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/195/21059/Streit-um-Gutachten-ITA-erzielt-juristischen- Erfolg.html) und distanziert sich in seiner Pressemitteilung vom 24. Oktober 2013 sogar ausdrücklich von diesen Vorwürfen. Zu den zuvor vom BdV geäußerten „… Befürchtungen be-züglich der Unabhängigkeit der mit der Studie be-trauten ITA Institut für Transparenz GmbH (ITA) …“ heißt es dort: „Diesen Vorwurf hält der BdV nicht mehr aufrecht“ (vergleiche https://www.bundderversicherten.de/Pressemitteilungen/BdV- begruesst-Klarstellung-des-ITA). Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 48): Wie begegnet die Bundesregierung bei der angedachten Fi-nanzierung staatlicher Infrastrukturprojekte durch private Inves-toren der auch hier möglicherweise zutreffenden Sorge des Bundesrechnungshofes (vergleiche Bericht des Bundesrech-nungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bun-destages vom 4. Juni 2014), dass angesichts der Vorgabe durch die Schuldenbremse ein Anreiz entstehen kann, „Projekte auch dann im Wege von ÖPP zu realisieren, wenn eine konven-tionelle Realisierung wirtschaftlicher wäre“, weil die Haushalts-mittel bei konventioneller Realisierung in einem kürzeren Zeit-raum und zu einem früheren Zeitpunkt fällig werden – bitte be-gründen –, und stellt die Bundesregierung bei der angedachten Finanzierung staatlicher Infrastrukturprojekte durch private Inves-toren sicher, dass diese im Haushalt ausgewiesen werden? Aus den Vorgaben der Schuldenbremse lassen sich keine Optionen zugunsten oder zulasten ein-zelner Beschaffungsvarianten herleiten. Jede ein-zelne Infrastrukturmaßnahme muss dem Wirt-schaftlichkeitsprinzip Rechnung tragen, außerdem sind die aus den verfassungsrechtlichen Rahmen-bedingungen der Schuldenbremse erwachsenden finanziellen Spielräume der Ressorts unabhängig von der Wahl der Realisierungsvariante bindend. Die Realisierung von Infrastrukturprojekten in Form öffentlich-privater Partnerschaften, kurz ÖPP, ist eine mögliche Variante zur Deckung ei-nes erkannten Bedarfs. Sie ist dann zu wählen, wenn sie im Vergleich zu anderen Varianten, wie zum Beispiel der konventionellen Realisierung, über den Lebenszyklus zumindest genauso wirt-schaftlich ist. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit existiert eine Vielzahl von Leitfäden, in denen das Prozedere einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für verschiedene Varianten beschrieben wird. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit ist der Barwert der Investition, in dem alle anfallenden Ausgaben für verschiedene Varianten auf einen Zeitpunkt be-zogen werden. Der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Zahlung ist dabei unerheblich. Die Bundesregierung weist die aus dem Bun-deshaushalt finanzierten ÖPP-Projekte im Haus-halt transparent aus. Die aus ÖPP-Projekten re-sultierenden finanziellen Verpflichtungen werden beim jeweiligen Titel in Form von Verpflichtungs-ermächtigungen und jährlichen Ausgabeansätzen dargestellt. Darüber hinaus ist eine Zusammen-fassung der finanziellen Auswirkungen dieser ÖPP-Projekte jährlich in den Übersichten zum Bundeshaushaltsplan enthalten. Anlagen