Plenarprotokoll 18/81 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 81. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf -eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt-linie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer; weitere Fragen 7695 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7695 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7696 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7696 A Christina Jantz (SPD) 7696 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7696 C Dr. Johannes Fechner (SPD) 7696 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7696 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 7697 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7697 B Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) 7697 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7697 C Dr. Matthias Bartke (SPD) 7697 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7698 A Dirk Wiese (SPD) 7698 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7698 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7698 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7698 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 7699 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7699 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) 7699 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7699 C Petra Pau (DIE LINKE) 7699 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7699 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7700 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7700 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7701 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7701 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 7701 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7701 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) 7701 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7701 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7702 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7702 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7702 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7702 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7703 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7703 B Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7703 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7703 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7703 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7703 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7703 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7704 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7704 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7704 C Inge Höger (DIE LINKE) 7704 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 7704 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/3811, 18/3829 7704 D Dringliche Frage 1 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Generelles Ausfuhrverbot für Kriegs-waffen und sonstige Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 7705 A Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7705 A Inge Höger (DIE LINKE) 7705 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7706 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7706 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) 7706 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7706 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7706 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7707 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 7707 C Mündliche Frage 2 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte, DIMR Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 7708 A Zusatzfragen Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7708 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7708 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7708 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7709 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7709 C Mündliche Frage 10 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geförderte Deradikalisierungsprogramme für gewaltbereite Islamisten Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 7710 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7710 D Mündliche Fragen 11 und 12 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Änderung des Bundesmantelvertrags – Ärzte, BMV-Ä, zum 1. Januar 2015; Auswirkungen auf gesetzlich Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG 7712 B Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) 7712 C Mündliche Frage 14 Herbert Behrens (DIE LINKE) Regelungen zum Streikrecht in der geplanten Hafenrichtlinie der EU Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 7714 A Zusatzfrage Herbert Behrens (DIE LINKE) 7714 B Mündliche Frage 15 Herbert Behrens (DIE LINKE) Geltungsbereich der geplanten Hafenrichtlinie der EU im Hinblick auf bestimmte Berufsgruppen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 7714 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 7715 A Mündliche Frage 16 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbau der Rheintalbahn auf bestimmte Maximalgeschwindigkeiten und entsprechende Auswirkungen hinsichtlich der Fahrplangestaltung und der Baukosten Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 7715 B Zusatzfrage Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7715 C Mündliche Frage 17 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstufung des geplanten Tiefbahnhofs in Stuttgart als Haltestelle oder Haltepunkt gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 7715 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7716 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7716 B Mündliche Frage 19 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Atomaufsichtsrechtliche Konsequenzen für aktive Atomkraftwerke aus dem Urteil des OVG Schleswig zu Sicherheitsmaßstäben im Zwischenlager Brunsbüttel Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 7717 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7717 D Mündliche Frage 21 Heike Hänsel (DIE LINKE) Finanzierung der Studie „Mögliche Auswirkungen der Transatlantischen Handels – und Investitionspartnerschaft, TTIP, auf Entwicklungs- und Schwellenländer“ Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 7718 C Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 7718 D Thomas Viesehon (CDU/CSU) 7720 A Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wettbewerbliche Auswirkungen einer britischen Staatsbeihilfe für den Bau und Betrieb eines Atomkraftwerks Hinkley Point C Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 7720 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7720 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7721 C Mündliche Frage 31 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verstärkung des Kampfpotenzials der Armee an der ostukrainischen Front und Rede des Präsidenten Petro Poroschenko beim Weltwirtschaftsforum in Davos Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 7722 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 7722 D Mündliche Frage 32 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib und Einsatz der an die Kurden im Nordirak gelieferten Waffen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 7723 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7724 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 7724 C Mündliche Frage 35 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufträge der verdeckten Ermittlerin Iris Schneider in den Jahren 2001 bis 2006 und von dieser an Bundesbehörden übermittelte Daten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7725 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7725 C Mündliche Frage 36 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib der Hamas auf der europäischen Liste terroristischer Vereinigungen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7726 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7726 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zum EZB-Anleihekaufprogramm 7727 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7727 B Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF 7728 B Michael Schlecht (DIE LINKE) 7730 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) 7731 B Norbert Barthle (CDU/CSU) 7732 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) 7733 D Bettina Hagedorn (SPD) 7734 D Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7735 C Volkmar Klein (CDU/CSU) 7736 D Cansel Kiziltepe (SPD) 7737 C Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 7738 C Bettina Kudla (CDU/CSU) 7739 C Nächste Sitzung 7740 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7741 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Andrej Hunko (DIE LINKE) Geplantes Abkommen mit der Türkei und Ägypten zur Vereinfachung der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 7741 C Anlage 3 Mündliche Frage 3 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Kredite bzw. Verbindlichkeiten in Schweizer Franken von Körperschaften des Bundes Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 7742 B Anlage 4 Mündliche Frage 4 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Höhe möglicher Verluste durch Währungsschwankungen bei Krediten in Schweizer Franken Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 7742 C Anlage 5 Mündliche Frage 5 Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) Reform des Munitionsaltlastengesetzes Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 7742 D Anlage 6 Mündliche Frage 6 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rentenversicherungspflicht von Unternehmensanwälten vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der geplanten Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 7743 A Anlage 7 Mündliche Frage 7 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammensetzung der Kosten für die abschlagsfreie Rente ab 63 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 7743 B Anlage 8 Mündliche Frage 8 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortgesetztes und verschärftes Tierhaltungsverbot gegen A. S. und dessen Betriebe Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 7743 C Anlage 9 Mündliche Frage 9 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fördergelder aus Agrarinvestitionsprogrammen für Betriebe mit Herrn A. S. als Geschäftsführer oder Gesellschafter Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL 7743 D Anlage 10 Mündliche Frage 13 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten für die Aufbereitung des Trinkwassers gemäß der Trinkwasserverordnung Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG 7744 A Anlage 11 Mündliche Frage 18 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geschlossene bzw. aufgegebene Trinkwasserbrunnen in den letzten zehn Jahren und dadurch entstandene Kosten Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 7744 B Anlage 12 Mündliche Frage 20 Niema Movassat (DIE LINKE) Finanzielle Unterstützung des Commune Development Program der äthiopischen Regierung durch die KfW im Jahr 2012 trotz belegbarer Menschenrechtsverletzungen Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 7744 D Anlage 13 Mündliche Frage 23 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Studie „Mögliche Auswirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, TTIP, auf Entwicklungs- und Schwellenländer“ und Maßnahmen zur Stärkung sogenannter Spill-over-Effekte Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 7745 A Anlage 14 Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Bundesgarantien für Ungebundene Finanzkredite in den letzten drei Jahren Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 7745 C Anlage 15 Mündliche Frage 26 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behördliche Genehmigungen zur Förderung von unkonventionellem Erdgas Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 7746 A Anlage 16 Mündliche Frage 27 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktuelle humanitäre Lage in Gaza Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 7746 C Anlage 17 Mündliche Frage 28 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Einschränkung von Grundrechten in Ungarn durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen ihres dortigen Besuchs am 2. Februar 2015 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 7747 A Anlage 18 Mündliche Frage 29 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkrete Schritte der Bundesregierung zur Aufhebung der Prügelstrafe gegen den Blogger Raif Badawi in Saudi-Arabien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 7747 A Anlage 19 Mündliche Frage 30 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Menschenrechtslage durch Dr. Frank-Walter Steinmeier und Sigmar Gabriel bei deren Besuch in Saudi-Arabien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 7747 B Anlage 20 Mündliche Frage 33 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verwendung von Waffen aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee im Syrien-Konflikt Antwort Michael Roth, Staatsminister AA 7747 C Anlage 21 Mündliche Frage 34 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) König-Fahad-Akademie in Bonn bzw. Berlin als etwaiger Anziehungspunkt salafistischer Terroristen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7747 D Anlage 22 Mündliche Frage 37 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Mögliche Gefährdung der Pegida-Demons-trationen bzw. von Protagonisten dieser Strömung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7748 B Anlage 23 Mündliche Frage 38 Andrej Hunko (DIE LINKE) Entschlüsselung kodierter Kommunikation durch deutsche Sicherheitsbehörden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7748 D Anlage 24 Mündliche Frage 39 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Entwicklung der Zahl der Observationsstunden von Behörden des Bundesinnenministeriums seit 2012 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7749 B Anlage 25 Mündliche Frage 40 Erika Steinbach (CDU/CSU) „Ehrenmorde“ in Deutschland in den letzten zehn Jahren Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7749 C Anlage 26 Mündliche Frage 41 Erika Steinbach (CDU/CSU) Anzahl von Moscheen in Deutschland in den letzten zehn Jahren und Informationen zu den Stiftern Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7749 D Anlage 27 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staats-sekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 2) (78. Sitzung, Anlage 3, Seite 7465 D) 7750 A 81. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsident Peter Hintze: Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie herzlich. Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Herr Heiko Maas. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde gern über einen Gesetzentwurf berichten, den wir heute im Kabinett beschlossen haben und der sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer befasst. Menschenhandel ist – das brauche ich, glaube ich, hier nicht weiter auszuführen – ein großes Problem. Menschenhandel kennt viele Opfer ganz unterschiedlicher Art und Weise, vor allem Frauen, die als Zwangsprostitutierte missbraucht werden, aber auch Männer, die vielfach als billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden. Ein weiteres Thema in Europa sind mittlerweile auch Kinder, die zum Betteln auf die Straße gezwungen werden. Meine Damen und Herren, wir haben vorgesehen, mit diesem Gesetzentwurf eine Richtlinie umzusetzen, deren Umsetzungsfrist bereits im April 2013 abgelaufen ist. Die Regierungsfraktionen haben in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels durchaus weiter gehende Überlegungen. Aber weil die Umsetzungsfrist schon so lange abgelaufen ist, haben wir uns darauf verständigt, nun die Dinge eins zu eins umzusetzen, bei denen unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Veränderung der §§ 232 bis 233 a des Strafgesetzbuches vor. Wir erweitern zum einen den Katalog der Motive, aufgrund derer Menschenhandel stattfindet. Bisher waren nur die Zwecke „sexuelle Ausbeutung“ und „Ausbeutung der Arbeitskraft“ geregelt. Dies wird gemäß der Richtlinie nun ergänzt, indem wir Menschenhandel zur Ausnutzung von Menschen zu Betteltätigkeiten, Menschenhandel zum Zwecke strafbarer Handlungen oder – auch das ist ein ganz großes Problem – Menschenhandel zum Zwecke der Entnahme von Organen des Opfers unter Strafe stellen, und dies ganz explizit. Ich weise darauf hin, dass es beim Organhandel bereits jetzt Regelungen gibt; er ist nämlich als Beihilfe zu Straftaten nach dem Transplantationsgesetz strafbar. Mit dem, was wir jetzt ins Strafgesetzbuch schreiben, weiten wir die Strafbarkeit aus, weil nicht nur der Versuch bestraft werden kann, sondern auch schon Vorbereitungshandlungen strafrechtlich geahndet werden können. Der zweite Punkt, der durch unseren Gesetzentwurf geändert werden soll, ist, dass auch § 233 a des Strafgesetzbuches, also Förderung des Menschenhandels, verändert wird. Es gibt da für qualifizierte Tatbestände eine erhöhte Mindeststrafe; diese qualifizierten Tatbestände weiten wir nun aus. Bisher umfasste die erste Qualifikation lediglich Fälle, in denen Kinder Opfer von Menschenhandel geworden waren. In Zukunft soll die Qualifikation auch für Opfer unter 18 Jahren gelten. Eine höhere Mindeststrafe soll es außerdem nicht nur dann geben, wenn das Leben des Opfers vorsätzlich gefährdet worden ist, sondern auch schon dann, wenn es grob fahrlässig gefährdet worden ist. Das ist der Inhalt des Gesetzentwurfs. Es gibt zwischen den Regierungsfraktionen und dem politischen Raum aber bereits darüber hinaus Diskussionen, was noch geändert werden kann. Wir setzen den Gesetzentwurf zwar jetzt schon auf, wollen aber mögliche weiter gehende Regelungen auch in das Gesetzgebungsverfahren mit einfließen lassen. Schönen Dank. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. – Der erste Fragesteller ist der Abgeordnete Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, Sie haben es gerade angesprochen – im Anschreiben der Bundesregierung an den Bundestag ist es auch aufgeführt –: Lösungen weiterer Problemstellungen sollen noch folgen. Wir als Bundestag interessieren uns natürlich dafür, an welche Problemstellungen die Bundesregierung dabei denkt. Vielleicht können Sie bei dieser Gelegenheit auch schildern, welche Unterschiede in strafrechtlicher Hinsicht und in Hinsicht auf das Gewerberecht dieser Gesetzentwurf zum Gesetzentwurf aufweist, den die Bundesregierung in der letzten Wahlperiode vorgelegt hat. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beck. – Der Unterschied zum Gesetzentwurf der letzten Legislaturperiode besteht im Wesentlichen darin, dass im alten Gesetzentwurf Regelungen hinsichtlich des Gewerberechtes, also des Prostitutionsgesetzes, enthalten gewesen sind. Das ist im jetzigen Gesetzentwurf nicht der Fall. Es gibt allerdings im Ministerium von Kollegin Schwesig Überlegungen und Vorbereitungen, auch an dieser Stelle gesetzliche Veränderungen vorzunehmen. Wir haben uns vor allen Dingen deshalb auf die rein strafrechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie beschränkt, weil seit Ende der Umsetzungsfrist schon ein längerer Zeitraum vergangen ist und wir nicht wollen, dass es ein Vertragsstrafeverfahren gibt. Wir haben der Kommission auch die Tatsache mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf heute im Kabinett beschlossen worden ist und jetzt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren aufgesetzt werden kann, damit es nicht dazu kommt, dass ein Vertragsstrafeverfahren – im Moment ist das Stadium des Vorverfahrens erreicht – beim Europäischen Gerichtshof eingeleitet wird. Bei den Regelungen, die wir jetzt neu fassen wollen, geht es auch um systematische Veränderungen, vor allen Dingen darum, dass bisher die Ausbeutung als solche nicht unter Strafe gestellt wurde, sondern dass die Täter das Opfer dazu bringen mussten, die Ausbeutung zu dulden. Das ist sehr schwer nachzuweisen und hat zu einer geringen Verurteilungsquote geführt. Deshalb wollen wir zukünftig bei der Ausbeutung als solcher objektiv ansetzen. Diese wird ganz sicher auch einfacher nachzuweisen sein. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Christina Jantz, SPD-Fraktion, ist die nächste Kollegin, die fragt. Christina Jantz (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich möchte noch einmal auf das Strafgesetzbuch zu sprechen kommen und bitte Sie, die konkreten Änderungen des Strafgesetzbuches, die jetzt im Gesetzentwurf enthalten sind, darzustellen. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das tue ich gerne. Wir verändern zum einen den § 232 des Strafgesetzbuches. Im § 232 fügen wir unter Absatz 3 bei den Qualifikationsmerkmalen ein, dass nicht mehr nur in dem Fall, dass ein Kind Opfer einer Tat ist, eine erhöhte Mindeststrafe vorgesehen ist, sondern in allen Fällen, in denen die Personen unter 18 Jahren sind. Das Gleiche wird auch in § 233 a – Förderung des Menschenhandels – geändert. Auch hier weiten wir den Opferkreis aus, weil wir der Auffassung sind, dass Personen unter 18 Jahren eine insgesamt höhere Schutzwürdigkeit haben und sie deshalb auch qualifizierte Strafgesetze zu ihrem Schutz haben müssen. Im § 232 des Strafgesetzbuches weiten wir außerdem die Tatbestandsmerkmale in der Form aus, wie es in der Richtlinie vorgegeben ist. Wir nehmen die Betteltätigkeit mit auf, also Menschenhandel, der betrieben wird, um insbesondere Kinder auf die Straße zu schicken. Wir nehmen das Tatbestandsmerkmal des Menschenhandels, der zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen betrieben wird, mit auf, also dass beispielsweise Menschen verschleppt werden, um an anderen Stellen Einbruchsdiebstähle oder Drogendelikte zu begehen. Als Drittes führen wir, wie es auch in der Richtlinie vorgegeben ist, das Tatbestandsmerkmal des Menschenhandels zum Zwecke des Organhandels, also dass Opfer sich Organe entnehmen lassen müssen – das gibt es leider auch –, explizit ins Strafgesetzbuch ein. Das sind die konkreten Änderungen, die wir bei den Straftatbeständen vornehmen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Kollege Dr. Johannes Fechner, SPD-Fraktion. Dr. Johannes Fechner (SPD): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich hätte eine Frage zu dem Problem, dass es oft nicht zu Verurteilungen von Tätern kommt, weil insbesondere Frauen aus Angst vor Gewalt keine Aussage im Ermittlungsverfahren bzw. im Strafverfahren machen möchten. Wie sehen Sie das? Welche Regelungen sind hier, gegebenenfalls erst in einem weiteren Gesetzentwurf, vorgesehen, um zu gewährleisten, dass es auch in jenen Strafverfahren zu Verurteilungen kommt, in denen die Opfer aus Angst vor Repressalien nicht aussagen möchten? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das ist zugegebenermaßen ein großes Problem, das auch dazu führt, dass die Zahl der Verurteilungen nicht der Zahl der Tathandlungen entspricht, die wir feststellen. Die niedrige Verurteilungsquote hängt damit zusammen, dass der Straftatbestand des Menschenhandels im Strafgesetzbuch jetzt darauf abstellt, dass der Täter sein Opfer dazu bringt, im Zuge von Menschenhandel die Ausnutzung zu dulden, also etwa verschleppt zu werden, um Straftaten zu begehen, um zu betteln. Das ist außerordentlich schwer nachweisbar. Dafür braucht man die Aussage der Opfer. Die Opfer sind allerdings aufgrund des Drucks, der auf sie ausgeübt wird, nur sehr bedingt aussagebereit. Deshalb glauben wir, dass mögliche weitergehende Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren darauf abstellen sollten, den Straftatbestand so zu definieren, dass es weniger darum geht, ob der Täter das Opfer zu irgendeiner Handlung bringt – weil das schwer nachzuweisen ist –, sondern mehr darum, ob Ausbeutung stattfindet, und dass diese einfach nur objektiv nachgewiesen werden muss. Das macht uns unabhängiger von der Aussage des Opfers. Die Aussage des Opfers wird aber immer eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus wird man sich sicherlich auch die Frage stellen müssen, ob dem Opfer nicht auch eine verbesserte Stellung im strafprozessualen Verfahren eingeräumt werden sollte, um möglicherweise mehr Aussagen und damit mehr Indizien bzw. Erkenntnisse zu erhalten, wodurch die Verurteilungsquote deutlich erhöht werden könnte. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion. Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie hatten schon angekündigt, dass es noch weitere Regelungen geben soll. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang kurzfristig auch noch Regelungen zur Zwangsprostitution, insbesondere zur Freierstrafbarkeit, und zum Mindestalter nach dem Prostitutionsgesetz vorlegen wird? Können wir also davon ausgehen, dass es eine Art Gesamtpaket geben wird? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Es ist richtig, dass zurzeit innerhalb der Bundesregierung mehrere Gesetzgebungsverfahren beraten werden, die vom Verfahren her zwar unabhängig voneinander sind, aber sicherlich auch im Zusammenhang mit dem Thema Menschenhandel stehen. Das Thema Prostitution ist eines dieser Themen. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Gesichtspunkte. Ich will nur einige Themen erwähnen, die dort diskutiert werden: Es geht um eine Erlaubnispflicht, um Anmeldepflichten und um viele andere Dinge, die aber sicherlich noch im politischen Raum zu klären sein werden. Ja, wir wollen uns auch damit auseinandersetzen, wie wir den Aspekt, dass Freier Zwangsprostituierte ausnutzen und damit missbrauchen, in die Bekämpfung des Menschenhandels miteinbeziehen können. Es gibt dazu unterschiedliche Überlegungen. Eine Überlegung ist, ob Freier von Zwangsprostituierten über die Straftatbestände des Menschenhandels als Teilnehmer oder Beihelfer zur Rechenschaft gezogen werden können. Das ist nicht so ganz einfach, da man rechtlich von einer notwendigen Teilnahme spricht, die per se straflos ist. Die andere Möglichkeit besteht darin, die Freierstrafbarkeit selbst im Strafgesetzbuch explizit zu regeln. Das ist eine Überlegung, mit der wir uns zurzeit auseinandersetzen. Dazu werden wir sicherlich in einem absehbaren Zeitraum auch entsprechende Vorschläge machen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Frank Heinrich, CDU/CSU-Fraktion. Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, verstehe ich das richtig – einige Aspekte meiner Frage haben Sie eben schon angeschnitten bzw. beantwortet –, dass der Aspekt der Zwangsprostitution aus Ihrem Bereich herausgenommen worden ist, weil er in einem anderen Bereich geklärt werden soll? Heißt das auch, dass die Federführung in diesem Fall an das Ministerium Ihrer Kollegin Frau Schwesig übergeht? Sind die Maßnahmen, die Sie vorhin in Bezug auf die Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel genannt haben, jene Maßnahmen, die noch einfließen sollen? Gibt es dafür einen Zeitplan? Man hört ja, dass die vorgelegte Minimallösung nur ein Zwischenschritt ist, um nach entsprechender Klärung dann auch an diese Bereiche heranzugehen. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ja, das ist so. Wir bringen den Gesetzesentwurf gezielt jetzt ganz ein, und zwar in der Form, dass wir lediglich die Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union eins zu eins umsetzen, auch, um um ein Vertragsstrafeverfahren herumzukommen. Ich glaube, dass es bei der Kommission anerkannt wird, dass der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen worden ist und jetzt dem parlamentarischen Verfahren zugeleitet werden kann. Die Kollegin Schwesig ist aktuell dabei, entsprechende Fragen im Zusammenhang mit Prostitution, also eher gewerberechtliche Fragen, zu klären. Über einen Zeitplan kann ich Ihnen konkret nichts sagen. Die Frage der Freierstrafbarkeit, die im Strafgesetzbuch geregelt werden muss, wird weiterhin in Federführung des Justizministeriums bearbeitet werden. Es ist aber sicherlich denkbar, dass man die verschiedenen Bereiche im Gesetzgebungsverfahren zusammenführt. Wir werden allerdings einen Vorschlag machen, wie die -Freierstrafbarkeit innerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Dr. Matthias Bartke, SPD-Fraktion. Dr. Matthias Bartke (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben eben die Frage meiner Kollegin Frau Jantz, welche konkreten Neuregelungen im Strafgesetzbuch vorgesehen sind, beantwortet. Könnten Sie auch darstellen, welche Neuregelungen in der Strafprozessordnung vorgesehen sind? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: In Bezug auf die Strafprozessordnung ist im Gesetzentwurf ebenfalls eine Regelung vorgesehen, die allerdings lediglich eine Folge der Veränderungen im Strafgesetzbuch ist. Bei den Änderungen in der StPO geht es um den Bereich der akustischen Wohnraumüberwachung, und zwar § 100 c StPO. Hier ändern wir lediglich den Verweis auf den Straftatenkatalog, insbesondere auf die neue Rechtslage gemäß § 233 StGB, der ja um die Zwecke des Menschenhandels zur Ausnutzung von Betteltätigkeiten, zur Ausnutzung strafbarer Handlungen und zur Entnahme von Organen erweitert wird, damit diese Tatmodalitäten bzw. Begehungsformen auch bei der akustischen Wohnraumüberwachung eine Rolle spielen können. Menschenhandel ist ja, wie wir wissen, meist Teil der organisierten Kriminalität, zu deren Bekämpfung es auch besonderer Mittel bedarf. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Dirk Wiese, SPD-Fraktion. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat die Koalition eigentlich keine Beratungsgremien?) Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Im Transplantationsgesetz ist der Organhandel bereits unter Strafe gestellt. Damit ist doch der Menschenhandel zum Zwecke des Organhandels als Beihilfe zum Organhandel eigentlich schon strafbar. Könnten Sie vielleicht ausführen, welche Straftaten im Bereich des Organhandels, die bisher nicht vom Transplantationsgesetz abgedeckt sind, durch die neuen Regelungen, die heute auf den Weg gebracht worden sind, aufgegriffen werden? – Vielen Dank. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich habe eben, zumindest kurz, darauf hingewiesen, dass die Strafbarkeit von Organhandel bereits durch den Straftatbestand der Beihilfe zum Organhandel im Transplantationsgesetz gegeben ist. Allerdings ist es in diesem Fall notwendig, dass wir zumindest eine versuchte Tatbegehung nachweisen. Die neuen Regelungen im Strafgesetzbuch sehen konkret vor, dass es möglich sein soll, bereits bei der Vorbereitungshandlung anzusetzen. Das heißt, in Zukunft macht sich bereits derjenige strafbar – das ist nach dem Transplantationsgesetz nicht möglich gewesen –, der das Opfer im Wissen um Pläne zur Organentnahme beispielsweise anwirbt oder diese befördert, und zwar unabhängig davon, ob es anschließend auch tatsächlich zu einer Organentnahme kommt. Insofern wird die Strafbarkeit an der Stelle nicht unwesentlich ausgeweitet, was wir aber aufgrund der Bedeutung dieser Vorgänge als absolut notwendig erachten. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Dr. Franziska Brantner, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Danke für die Vorstellung des Gesetzentwurfs. Ich habe eine Frage zu dem, was danach kommt, auch mit Blick auf die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Die EU-Richtlinie sieht ja vor, dass die Sorge auch nach einem Gerichtsverfahren weitergeht und ein Aufenthalt ermöglicht werden soll. Dahin gehend meine Frage: Inwieweit wird in der Koalition darüber diskutiert, auch diesen Teil der EU-Richtlinie umzusetzen? Und inwieweit werden Sie Artikel 1 der EU-Richtlinie berücksichtigen, der ja eine besondere Berücksichtigung der Geschlechterperspektive fordert? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich kann bestätigen, dass wir in der Koalition darüber reden, welche prozessualen Maßnahmen, auch im Aufenthaltsrecht, notwendig sind, um die Stellung von -Opfern zu verbessern. Allerdings haben wir dazu bisher keine Entscheidung herbeigeführt. Das ist ja auch einer der Gründe dafür, warum wir sagen: Wir wollen die Richtlinie jetzt erst einmal eins zu eins umsetzen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind Sie schlecht informiert! Es gibt eine Drucksache aus dem BMI!) Es ist zweifellos richtig, dass in den Verfahren immer wieder deutlich geworden ist, dass das ein Problem ist. Es gibt gute Gründe dafür, dort anzusetzen. Das ist innerhalb der Regierung bisher aber nicht entschieden. Zu der Frage, inwieweit wir sonstige Gesichtspunkte herausgreifen: Die Richtlinie verpflichtet uns zunächst einmal nur, die Stellung von Kindern bzw. von Personen unter 18 Jahren besonders zu berücksichtigen, was wir durch die Qualifikation dieses Straftatbestandes tun. Es gibt darüber hinausgehende Hinweise, was die Geschlechterbezogenheit angeht, aber auch sonstige Kriterien. Wir sind der Auffassung, dass diese Gesichtspunkte über die Strafzumessung im Verfahren bereits Berücksichtigung finden können, und haben uns deshalb darauf beschränkt, das in den Gesetzentwurf aufzunehmen, was wir unbedingt umsetzen müssen, weil die Richtlinie das zwingend vorgibt, nämlich Personen unter 18 Jahren besonders zu schützen. Vizepräsident Peter Hintze: Ich will einmal einen kleinen Überblick geben: Wir haben jetzt noch acht Fragesteller – die nehme ich auch alle dran –: Jörn Wunderlich, Kathrin Vogler, Petra Pau, Volker Beck, Katja Keul, Volker Ullrich, Sylvia Pantel und Britta Haßelmann. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich melde mich gleich noch einmal!) – Sie melden sich noch einmal? – Wir schauen einmal, wie weit wir kommen. – Es gibt noch eine prophylaktische Meldung von Herrn Beck, weil er jetzt schon weiß, dass die Frage nicht ordnungsgemäß – – Nein, Spaß beiseite. Ich schreibe Sie einmal auf die Liste, und wenn wir mit der Zeit hinkommen, dann nehme ich Sie dran. Jetzt kommt erst der Kollege Jörn Wunderlich von der Fraktion Die Linke. – Bitte. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Maas, Sie sagten gerade, Sie setzten die Richtlinie eins zu eins um. Ich weiß, dass die Zeit drängt, weil seit Ablauf der Frist zur Umsetzung schon fast zwei Jahre verstrichen sind; das hätte schon 2013 umgesetzt werden müssen. Hat sich denn die Regierung seit 2013 einmal einen Kopf darüber gemacht, was man außerhalb des Strafrechts, dessen Modalitäten nach Ihren Ausführungen wenig effektiv sind, im Präventionsbereich machen kann? Ich denke insbesondere an die Beobachtung von Entwicklungen im Menschenhandel, also an Artikel 19 der Richtlinie. Wird Artikel 19 der Richtlinie auch umgesetzt? Das war ja damals der Knackpunkt: Der Gesetzentwurf ist hier in dritter Lesung verabschiedet worden, aber der Bundesrat wandte gerade mit Blick auf Arti-kel 19 der Richtlinie ein, dass keine Entwicklungsüberwachung vorgesehen war bzw. nicht klar war, wie das Ganze umgesetzt werden sollte. Dank des Vermittlungsausschusses ist das Ganze dann der Diskontinuität anheimgefallen. Mit dieser Thematik beschäftigen wir uns ja schon seit Jahren; das ist nichts Neues. Ich kann aber nicht nachvollziehen, warum Sie jetzt sagen: Wir setzen das eins zu eins um. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir finden, es ist deshalb eine Eins-zu-eins-Umsetzung, weil wir das, was in der Richtlinie zwingend vorgegeben ist, auch tatsächlich umsetzen, (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Minimal!) zumindest hinsichtlich des strafrechtlichen Teils. Natürlich haben wir innerhalb der Regierung darüber geredet, hier gleich einen weitergehenden Gesetzentwurf vorzulegen. Allerdings hat sich gezeigt, dass das sowohl hinsichtlich des Strafrechts als auch hinsichtlich der Regelungen zur Prostitution insgesamt, insbesondere also die gewerberechtlichen Regelungen, nicht so ganz einfach ist. Wir vertreten ohnehin die Auffassung, dass es bei dem Thema Menschenhandel systematischen Veränderungsbedarf innerhalb des Strafgesetzbuchs gibt. Deshalb ist das, was wir jetzt vorlegen, nach unserer Auffassung schon eine Eins-zu-eins-Umsetzung, zumindest hinsichtlich dessen, was wir zwingend umsetzen müssen. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren besteht die Möglichkeit, all diese Punkte – auch die, die Sie erwähnt haben – noch einmal einzubringen. Wir werden ohnehin weitere Punkte einbringen, insbesondere zur systematischen Veränderung, zumindest auf der Ebene des Strafgesetzbuchs. Das heißt, dass wir die Regelungen zum Menschenhandel deutlich ändern wollen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Kathrin Vogler, Fraktion Die Linke. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Minister, das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ja empfohlen, auch das Opferentschädigungsgesetz zu überarbeiten. Nun scheint das jetzt vorliegende Gesetzgebungsverfahren ja eher minimalinvasiv zu sein. Ich frage Sie, ob die Regierung darüber hinaus über diesen Vorschlag nachdenkt, damit alle Opfer von Menschenhandel, auch die, bei denen ein Strafverfahren vielleicht nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, Zugang zu Unterstützungsleistungen aus der Opferentschädigung bekommen können. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das ist ein Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen. Allerdings sind wir noch nicht so weit, dass ich Ihnen die Auffassung der Regierung bereits abschließend vorstellen kann und sagen kann, was wir noch zusätzlich regeln werden. Darüber hinaus wird im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit bestehen, eine Vielzahl an Punkten, die insbesondere die Stellung der Opfer, auch im Verfahren, verbessern, einzubringen. Da sehe ich durchaus noch weiteren Handlungsbedarf. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Petra Pau, Fraktion Die Linke. Petra Pau (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte zu einem Bereich kommen, den Sie vorhin schon bei der Beantwortung der Frage der Kollegin Brantner erwähnt haben. Sie haben ausgeführt, dass Sie besonderes Augenmerk auf die minderjährigen Flüchtlinge legen. Ich wüsste gern, welche Position die Bundesregierung gegenüber der Empfehlung, unter anderem ausgesprochen vom Deutschen Institut für Menschenrechte, vertritt, die Zuständigkeit der Altersfeststellung von Flüchtlingen, die minderjährig sein könnten, auf Jugendämter oder Familiengerichte zu übertragen, das heißt, aus der Kompetenz der Ausländerbehörden, welche ja der Migrationslenkung dienen, herauszunehmen. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich kann Ihnen diese Frage nicht genau beantworten. Mehrere Ressorts sind dabei betroffen. Ich würde Ihnen gerne anbieten, das schriftlich nachzureichen. (Petra Pau [DIE LINKE]: Danke!) Vizepräsident Peter Hintze: Das nehmen wir an. – Dann kommt der Kollege Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gestatten Sie mir, Herr Präsident, eine Vorbemerkung zum Sach- und Streitstand der Gesetzgebungsverfahren. – Sie, Herr Minister, haben gerade gesagt, die Bundesregierung hätte noch keine Position zum Thema Aufenthaltsrecht. Dem ist nicht so. Herr Schröder kann Ihnen das sicherlich bestätigen. Dem Hause liegt ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums mit Drucksachennummer vor. Darin ist in der Tat eine unzureichende Regelung des Aufenthaltsrechts für Menschenhandelsopfer vorgesehen, weil nach wie vor die Entscheidung von der Aussage- und Anzeigebereitschaft des Opfers abhängig gemacht werden soll. In bestimmten Fällen soll dann in Zukunft über das Gerichtsverfahren ermöglicht werden, dass der Aufenthalt verlängert wird. Notwendig wäre im Sinne des Opferschutzes aber etwas anderes, nämlich ein Aufenthaltsrecht für alle Menschenhandelsopfer. Wir wissen ja, dass manche Menschenhandelsopfer in Deutschland nicht aussagen können, weil sie Kinder, Eltern oder Geschwister im Herkunftsland haben, die dort unter Druck gesetzt werden. Bevor man die Angehörigen nicht geschützt hat, ist dem Menschenhandelsopfer auch nicht zuzumuten, dass es hier aussagt; denn dies hätte Repressionen gegenüber den Familienmitgliedern zur Folge. Wenn man also Menschenhandelsopfer schützen will, muss man ihnen ein Aufenthaltsrecht geben; denn sie sind Opfer geworden. Das wäre der richtige Weg. Ich freue mich, wenn ich Ihre Äußerung hier zumindest so interpretieren kann, dass Sie vom Vorschlag des Bundesinnenministeriums, dem Sie im Kabinett zugestimmt haben, abweichen und hier noch einmal darüber reden wollen. Nun zu meiner Frage: Wenn es Ihnen um die Umsetzung von europäischem Recht geht, warum ignorieren Sie in Ihrem Gesetzentwurf vollständig die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels? In dieser werden ein Entschädigungsfonds für die Opfer und neue rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Arbeitsausbeutern oder auch Prostitutionsausbeutern gefordert. Zu all dem lesen wir in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nichts. Ich hatte bei Ihren Ausführungen ein bisschen den Eindruck: Wir haben zwar noch keine Position, aber wir haben schon einmal eine Drucksache produziert. – Denn das, was Sie da im Strafrecht machen, ist im Wesentlichen unstreitig. Man könnte sich allenfalls darüber unterhalten, ob so wirklich neues Recht und neue Strafbarkeiten produziert werden oder nicht einfach nur das noch einmal ausgesprochen wird, was andernorts im Strafgesetzbuch und im Nebenstrafrecht ohnehin schon geregelt ist. Können Sie mir sagen: Was planen Sie beim Opferschutz und bei der Durchsetzung von entgangenen -Arbeitsentgelten im Hinblick auf das, was auch die -Europaratskonvention gegen Menschenhandel von 2005 – schon neun Jahre her – von uns als nationalem Gesetzgeber fordert? Vizepräsident Peter Hintze: Ich zähle das jetzt einmal für Ihre nächste Wortmeldung gleich mit, weil Sie, sowohl was die Zahl der Fragen als auch was die Zeit angeht – – Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe eine Frage gestellt. Ansonsten habe ich versucht, richtigzustellen, worüber wir falsch unterrichtet wurden. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Richtig kollegial! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Nein, nein, nein!) Vizepräsident Peter Hintze: Ein kurzer Blick in die Geschäftsordnung zeigt: Der Präsident hat immer recht. In diesem Fall hat er besonders recht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Bitte, Herr Minister. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Beck, wenn Sie ausführen, dass das alles in der Sache unstreitig ist, ist das ja schon einmal gut. Ich habe darauf hingewiesen – ich mache auch gar keinen Hehl daraus –, dass wir diesen Gesetzentwurf natürlich vor allen Dingen deshalb einbringen, um ein Signal an die -Europäische Kommission zu senden und einem Vertragsstrafeverfahren zu entgehen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also geht es um die Drucksache, nicht um den Inhalt!) – Nein, es geht nicht um die Drucksache, sondern es geht darum, dass die Frist zur Umsetzung der Richtlinie im April 2013 abgelaufen ist. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann hatten Sie ja bisher eineinhalb Jahre Zeit!) Ich bin im Übrigen nicht der Auffassung, dass in diesem Haus in dieser Frage auf breiter Ebene Dissens herrscht. Es gibt in einzelnen Fragen sicherlich unterschiedliche Auffassungen oder unterschiedliche Ansichten über die Wege, die beschrieben werden, auch was den Umfang der Regelungen angeht, die man außerhalb des Strafgesetzbuches noch treffen muss. Aber das, was wir hier vorlegen, entspricht dem, was uns die Richtlinie zwingend vorschreibt. Bei dem, was darüber hinaus zu regeln sein wird, geht es, zumindest aus Sicht des Justizministeriums, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie antworten hier für die Bundesregierung, nicht für Ihr Haus!) um systematische Veränderungen im Hinblick auf die Paragrafen, die es im Strafgesetzbuch zum Menschenhandel gibt. Auch dazu werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen entsprechenden Vorschlag machen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum gibt es eine Regierungsbefragung, wenn die Regierung nicht weiß, was sie will?) Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Maas, Sie hatten vorhin angekündigt, dass Sie den Tatbestand in § 232 Absatz 1 des Strafgesetzbuches so verändern wollen, dass eine Aussage des Opfers für eine Verurteilung gegebenenfalls nicht mehr erforderlich sein wird. Ich frage mich, wie das gehen soll. Was haben Sie hier vor? Wollen Sie die Formulierung „Ausnutzung einer Zwangslage“ streichen? Ich würde gerne wissen, wie das bewerkstelligt werden soll. Außerdem frage ich Sie: Wenn es dann nur noch um die objektive Ausbeutung geht, welche Regelung spielt dann das neue Mindestlohngesetz? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Die Aussage des Opfers wird im Strafverfahren auch zukünftig von zentraler Bedeutung bleiben. Deshalb gibt es ja auch Verbesserungen im Aufenthaltsrecht, bei denen es um genau dieses Thema geht – auch wenn sie Herrn Beck nicht weit genug gehen. Wir wollen durch eine entsprechende Fassung des Tatbestands im Strafgesetzbuch auch dafür sorgen, dass die Verurteilungsquote erhöht wird. Wir haben, auch im Gespräch mit vielen Praktikern, festgestellt, dass es aufgrund der derzeitigen Formulierung des Tatbestands, dass der Täter das Opfer dazu bringen muss, die Ausbeutung zu dulden, außerordentlich schwierig ist, den geforderten Nachweis zu führen, wenn man keine explizite Aussage des Opfers hat. (Rüdiger Veit [SPD]: Genau!) Wenn man einen Straftatbestand schafft, nach dem die Ausbeutung als solche, also die objektiv vorhandene Ausbeutung, unter Strafe gestellt wird, ist die Aussage des Opfers nach wie vor hilfreich und sinnvoll. Aber der objektive Beweis ist deutlich einfacher zu erbringen, als wenn man den Beweis erbringen muss, dass ein Täter in der Weise auf ein Opfer eingewirkt hat, dass es seine Ausbeutung erduldet. Mit diesem Thema wollen wir uns auch im weiteren Verlauf dieses Gesetzgebungsverfahrens beschäftigen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bundesminister, die Bekämpfung des Menschenhandels und der Schutz der Opfer setzen die Aufdeckung von kriminellen Strukturen voraus. Ich möchte Sie vor diesem Hintergrund zwei Dinge fragen: Erstens. Werden Sie das Familienministerium im Rahmen der Ressortabstimmung dazu drängen, dass das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen des Prostitutionsgesetzes abgeschafft wird? Zweitens. Wie steht die Bundesregierung zur Wiedereinführung von Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten, um kriminelle Strukturen in diesem Bereich zu entdecken und damit Straftaten zu verhüten und aufzuklären? (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man hat echt das Gefühl, es geht hier allen nur um den Menschenhandel!) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das Ministerium von Frau Schwesig brauchen wir zu überhaupt nichts zu drängen, weil es außerordentlich aktiv ist. Es hat bereits Vorschläge dazu gemacht hat, die zurzeit in den Regierungsfraktionen diskutiert werden. Ich bin mir sicher, dass es hier zu einem zügigen und konstruktiven Abschluss kommen wird. Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, gegenüber der Kommission die Auffassung zu vertreten, dass sich die Kommission aufgrund der Rechtsunsicherheit, die es in Europa nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April des letzten Jahres gibt – in einigen Ländern wurde gegen die dortigen nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung Klage erhoben; in Österreich beispielsweise ist das entsprechende Gesetz vom dortigen Verfassungsgerichtshof schon einkassiert worden –, auf europäischer Ebene dazu positionieren muss. Das werde ich mit dem Kollegen de Maizière demnächst noch einmal gegenüber der Kommission thematisieren. Danach wird die Bundesregierung sicherlich auch eine Entscheidung darüber zu treffen haben, wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht. Allerdings halten wir es für notwendig, dass eine Klärung auf europäischer Ebene herbeigeführt wird. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Sylvia Pantel, CDU/CSU-Fraktion. Sylvia Pantel (CDU/CSU): Herr Minister, welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, damit der Prostitutionsmarkt in Deutschland, was Menschenhandel und kriminelle Machenschaften betrifft, nicht mehr so lukrativ ist und eingeschränkt wird? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Es geht hier auch um die Frage, inwieweit Freier von Zwangsprostituierten strafrechtlich verfolgt werden können. Wir werden entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Zwangsprostitution, die nach den kriminalistischen Erfahrungen in der Regel mit Menschenhandel einhergeht, im Rahmen der Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden deutlich besser bekämpfen zu können. Die Prostitution an sich ist Thema von gewerberechtlichen Überlegungen, die zurzeit im Ministerium von Frau Schwesig angestellt werden. Einige Punkte habe ich bereits genannt, insbesondere, stärker mit Erlaubnispflichten gegenüber denjenigen zu arbeiten, die Prostitutionsstätten führen. Hier wird sicherlich auch zu fragen sein, ob diejenigen, die ein solches Gewerbe angemeldet haben, nicht stärker kontrolliert werden müssen. Dabei wird es dann auch darum gehen, ob sie – in Anführungszeichen – die dafür notwendige „Zuverlässigkeit“ haben und ob möglicherweise einschlägige Straftaten im Milieu nachzuweisen sind, was dazu führen könnte, entsprechende Genehmigungen zu versagen. Ich glaube, all das sind Maßnahmen, mit denen den Missständen, die es im Bereich der Prostitution gibt, effektiv begegnet werden kann. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die letzte Frage an den Minister in dieser Runde: Frau Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Erstens. Herr Maas, nach dem, was Sie ausgeführt haben, halte ich Ihre Aussage, dass die Richtlinie eins zu eins umgesetzt wird, für falsch; denn Sie haben in den Antworten auf die verschiedenen Fragen der Fragestellerinnen und Fragesteller deutlich gemacht, dass die Richtlinie nicht eins zu eins umgesetzt wird. Zweitens. Mich interessiert, warum Sie mit einem solchen Thema in die Regierungsbefragung gehen, obwohl eigentlich alle relevanten und hochsensiblen Bereiche ausgeklammert werden. Insbesondere das Aufenthaltsrecht und strafrechtlich relevante Fragen werden im Gesetzentwurf überhaupt nicht berührt. In Bezug auf die Handlungsfähigkeit ist das aus meiner Sicht ein absolutes Placebo; denn sehr viel Strittiges in der Koalition bleibt ausgeklammert. Also: Warum gehen Sie damit in die Regierungsbefragung? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Im Zusammenhang mit der Frage der Eins-zu-Eins-Umsetzung will ich noch einmal darauf hinweisen, dass es die Auffassung der Bundesregierung ist, dass wir diese Richtlinie eins zu eins umsetzen, insbesondere die strafrechtlichen Maßgaben dieser Richtlinie. Deshalb kann man mit diesem Gesetzentwurf, wie ich finde, durchaus in eine Regierungsbefragung gehen. Es ist eben schon einmal angesprochen worden, dass in den Erwägungsgründen der Richtlinie darauf hingewiesen wird, dass auch das Geschlecht, eine Schwangerschaft, der Gesundheitszustand oder eine Behinderung besondere Berücksichtigung finden sollen. Allerdings ist in der Richtlinie genau geregelt, dass insbesondere hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit einer Person den Mitgliedstaaten lediglich zwingend vorgegeben wird, bei Kindern bzw. Personen unter 18 Jahren entsprechende Qualifikationsmerkmale auch im Strafgesetzbuch auszulegen. Es gibt einen weiteren Punkt, bei dem man möglicherweise die Frage stellen könnte: Ist diese Vorgabe nicht vollständig umgesetzt? In der Richtlinie wird nämlich verlangt, dass etwa Menschenhandel in Ausübung eines Amtes ein erschwerender Umstand ist, der sich in der Bestrafung niederschlagen muss. Auch da sind wir der Auffassung, dass die Richtlinie die Aufnahme einer solchen expliziten Regelung nicht zwingend vorgibt. Aufgrund der Strafzumessungsregelung in § 46 des Strafgesetzbuches können wir die berufliche Stellung, also die Eigenschaft eines Amtsträgers, strafwirkend berücksichtigen. Deshalb sind wir, um das noch einmal zu sagen, der Auffassung, dass wir das, was die Richtlinie zwingend vorgibt, in dem Gesetzentwurf umsetzen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht eins zu eins, nur zwingend! Das halte ich einmal fest aus Ihren Ausführungen!) – Für uns ist der Unterschied nicht so zwingend. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unter uns Juristen ist es schon ein Unterschied zwischen eins zu eins und nur dem, was zwingend ist! Das ist eben nicht eins zu eins! – Gegenruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man einem Justizminister nicht erklären!) Vizepräsident Peter Hintze: Das kann dann vielleicht in der Debatte, wenn der Gesetzentwurf eingebracht wird, weiter erörtert werden. – Gibt es sonstige Fragen zu Themen der heutigen Kabinettssitzung oder sonstige Fragen an die Bundesregierung? – Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – An die Bundesregierung folgende Frage: Beabsichtigen Sie, das gerade erst in Kraft getretene Mindestlohngesetz in den ersten drei Monaten dieses Jahres im Hinblick auf die Pflicht des Nachweises der Arbeitszeit bei Minijobbern und Minijobberinnen wieder zu ändern? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Zumindest kann ich Ihnen sagen, dass mir von einer Absicht, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, nichts bekannt ist. Es ist richtig, dass es in den letzten Tagen – darüber ist berichtet worden – Klagen wegen angeblich zu bürokratischer Vorgänge gegeben hat. Ich weiß, dass man sich das im Ministerium von Frau Nahles noch einmal angesehen hat. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass das zu gesetzgeberischen Konsequenzen führen wird. Ich bitte Sie aber, die Details gegebenenfalls noch einmal bei den zuständigen Kollegen in Erfahrung zu bringen. Ich kann nicht bestätigen, dass gesetzliche Änderungen geplant sind. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Das hat auch niemand verlangt!) Vizepräsident Peter Hintze: Der Abgeordnete Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage an die Bundesregierung. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, meine Frage geht in eine andere Richtung. Es geht um die Ratifizierung der Handelsverträge zwischen Europa und den afrikanischen AKP-Staaten. Ich habe im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nachgefragt, wann die Ratifizierung dieser Verträge im Parlament durchgeführt wird. Darauf habe ich schriftlich die Antwort bekommen: Sie wird hier überhaupt nicht durchgeführt, sondern das wird im Kabinett beschlossen. Ich wollte dann vom Ministerium wissen, wie es zu diesem Ergebnis gekommen ist. Das BMZ hat sich da auf eine Studie Ihres Hauses berufen. Daraufhin habe ich in Ihrem Hause nachgefragt, ob ich dieses Studie haben könnte, und die lapidare Antwort war: Eine solche Studie gibt es nicht. Jetzt frage ich Sie: Wie ist es möglich, dass sich das BMZ auf Studien beruft, die in Ihrem Haus angeblich erstellt worden sind, die es aber nicht gibt? Wie gedenken Sie diese EPA-Verträge zu ratifizieren? Soll das tatsächlich nur eine Sache der Minister sein, oder kommt das hier ins Haus? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wenn das BMZ mitgeteilt hat, dass die Ratifizierung durch Kabinettsbeschluss erfolgt, dann kann ich dem nichts hinzufügen. Ich kann Ihnen, da ich das Schreiben vom Kollegen Müller nicht kenne, nicht sagen, auf welche Studie er sich bezieht. Wenn Sie mir die Unterlagen zur Verfügung stellen, bin ich gerne bereit, Ihnen diese Frage im Nachgang schriftlich zu beantworten und zu klären, wie es zu einem solchen Missverständnis kommen konnte, wenn es denn eines ist. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe es von Ihnen schriftlich, dass es diese Studie nicht gibt! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann kriegst du es jetzt noch schriftlich, dass Müller nicht die Wahrheit gesagt hat! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das schreit nach einem Untersuchungsausschuss!) Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Koenigs, Bündnis 90/Die Grünen. Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe eine Frage an den Bundesminister der Justiz: Hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung die gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte beschlossen, die Sie schon für Oktober versprochen hatten? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Nein. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage von Frau Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kurz eine Frage zum gleichen Thema: Herr Maas, was hindert Sie daran, die für Oktober versprochene und anvisierte gesetzliche Regelung zum Deutschen Institut für Menschenrechte endlich dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können wir den haben? – Gegenruf des Abg. Michael Brand [CDU/CSU]: Den haben Sie!) den wir für geeignet halten, die Stellung des Deutschen Instituts für Menschenrechte ausreichend zu regeln und die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dieser Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung – das ist alles allgemein bekannt –, und wir bemühen uns darum, diesen Gesetzentwurf auch zügig zur Verabschiedung zu bringen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Abgeordnete Künast, Bündnis 90/Die Grünen, und danach noch einmal Herr Beck. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, was das Stichwort „zügig“ angeht, gibt es einen gewissen Zeitdruck, weil in wenigen Wochen, glaube ich, Deutschland im UN-Menschenrechtsrat den Vorsitz übernimmt. (Michael Brand [CDU/CSU]: Wir haben ihn schon!) – Wir haben ihn schon? Dann ist es noch schlimmer. – Denn es ist ungeheuer blamabel, dass wir, wenn wir Nicht-Rechtsstaaten, Diktaturen und Länder, in denen massiv Menschenrechte verletzt werden, dazu anhalten wollen, Strukturen aufzubauen, selber nicht dazu in der Lage sind, weil diese Entscheidung offenbar ungeheuer überraschend kommt. Woran scheitert es bisher, dass Ihr Entwurf, den auch ich gerne kennen würde, noch nicht zur Abstimmung vorliegt? Haben Sie zu viele Regelungen hineingeschrieben, die rechtlich gar nicht nötig sind? In der Presse wird berichtet, dass es in Wahrheit eine Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, Frau Steinbach, sei, die einfach nicht einsehen wolle, dass es ein Menschenrechtsinstitut geben müsse, das gegen Menschenrechtsverletzungen auf deutschem Territorium vorgeht. Ist dem so? Dann wäre die Frage, wie Sie sich materiell einigen wollen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer ist Frau Steinbach?) Ich würde gerne wissen, worum der Streit geht und mit wem in der Koalition er geführt wird. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Das ist eine Diskussion, die wir innerhalb der Regierung führen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Steinbach ist ja nicht in der Regierung!) Dass diese Diskussion natürlich auch in den Fraktionen geführt wird, ist auch für Sie keine Überraschung. Ich gehe davon aus, dass wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen, das eine rechtliche Grundlage für ein ausreichend ausgestattetes Menschenrechtsinstitut schafft. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Frau Steinbach ist doch nicht in der Regierung!) Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Frage: Abgeordneter Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt das Bundesjustizministerium meine Rechtsauffassung – – Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Es heißt übrigens Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Herr Abgeordneter. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zumindest das können Sie uns frei sagen. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ja, immerhin. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die Rechtsauffassung, dass zur Beibehaltung des A-Status nach den Pariser Kriterien dieses Menschenrechtsinstitut erstens unabhängig sein muss und zweitens die Begutachtung von Menschenrechtsfragen im In- und Ausland frei vornehmen können muss? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ja. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das freut mich! Denn das teilt die CDU/CSU-Fraktion offensichtlich nicht! – Gegenruf des Abg. Michael Brand [CDU/CSU]: Das stimmt überhaupt nicht! Unverschämt! Natürlich teilt das die CDU/CSU! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Kollege Beck ist völlig aus der Zeit gefallen!) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Fragestellerin ist Frau Höger, Fraktion Die Linke. Inge Höger (DIE LINKE): Vielen Dank für die Möglichkeit einer Nachfrage. – Sie wissen, dass der A-Status für das Deutsche Institut für Menschenrechte im Grunde schon im Oktober letzten Jahres aberkannt werden sollte und dass es eine Verlängerung gab. Im Ausschuss für Menschenrechte wird jedes Mal gesagt: Wir einigen uns. – Jetzt konnten wir der Presse entnehmen, dass Sie sich doch nicht einigen. Was gedenken Sie zu tun, damit Deutschland in diesem sehr wichtigen Bereich eine führende Rolle wahrnimmt? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir werden alles dafür tun, dass wir uns in dieser Frage einigen und eine gesetzliche Grundlage für das Institut schaffen, und zwar eine, die notwendig ist, um den A-Status zu erhalten. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Ich beende jetzt die Befragung der Bundesregierung. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/3811, 18/3829 Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Num-mer 10 Absatz 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringliche Frage der Abgeordneten Katja Keul auf Drucksache 18/3829 auf: Hat der Bundessicherheitsrat in seiner letzten Sitzung ein generelles Ausfuhrverbot für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien beschlossen, wie die Zeitung Bild am Sonntag vom 25. Januar 2015 berichtete, und sind auch bereits genehmigte, aber noch nicht ausgeführte Rüstungsgüter von dieser Entscheidung erfasst? Diese Frage richtet sich an den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer bereit. Herr Staatssekretär, bitte. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident, schönen Dank. – Liebe Frau Keul, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates sind geheim und unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Auskunftspflichtig ist die Bundesregierung nach dieser Rechtsprechung lediglich bei Fragen zu positiv beschiedenen -Rüstungsexportanträgen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014; das Aktenzeichen erspare ich mir. Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie eine Nachfrage stellen, Frau Abgeordnete Keul? – Bitte schön. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für diese Nichtantwort. – Ich gebe zu, dass dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts für uns Parlamentarier nicht in jeder Hinsicht erfreulich war. Das Bundesverfassungsgericht hat aber auf jeden Fall klargestellt, dass die Frage, ob genehmigt worden ist oder nicht, beantwortet werden muss. Deswegen frage ich nach den bereits genehmigten Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien. Sind in der in Rede stehenden Sitzung erteilte Genehmigungen aufgehoben oder widerrufen worden? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär, bitte. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich will auf Ihre Frage wie folgt antworten: Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag gemäß Koalitionsvertrag unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb von zwei Wochen, über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates. Abschließende Genehmigungsentscheidungen werden dem Bundestag insofern zeitnah mitgeteilt. Vizepräsident Peter Hintze: Sie haben noch eine Zusatzfrage, wenn Sie mögen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verstehe ich richtig, dass die Beantwortung meiner Frage spätestens in vierzehn Tagen schriftlich vorliegen wird? – Ich frage auch, ob bei dieser Entscheidung die Auspeitschung des Bloggers in Saudi-Arabien eine Rolle gespielt hat und ob das Aufschieben der Genehmigungen so lange aufrechterhalten bleibt, bis Saudi-Arabien von solchen martialischen Strafen Abstand nimmt. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf die Bild am Sonntag, in der es heißt: „Merkel stoppt Waffen-Deals mit den Scheichs“. Dort ist des Weiteren zu lesen: Die Minister der Großen Koalition sind „zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Wer was ausplaudert, macht sich strafbar“. Ich hoffe nicht, dass Sie mich zu einer Straftat anstiften wollen. Ich darf hinzufügen, dass die Bundesregierung weiterhin eine restriktive Rüstungskontrollpolitik verfolgt. Nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU betreffend Rüstungsausfuhren vom Dezember 2008, den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Rüstungsexport generell und dem Vertrag über den Waffenhandel ist die klare Positionierung der Bundesregierung unverändert. Wir haben in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern klar zum Ausdruck gebracht: Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Höger, Fraktion Die Linke. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, ich hatte eine Zusatzfrage gestellt!) – Das geht immer nach der Reihenfolge der Wortmeldungen. Sie kommen noch dran. Ich stelle noch einmal klar: Erstens. Jeder kommt dran. Zweitens. Die Reihenfolge ist nach jetzigem Stand: Frau Höger, Frau Haßelmann, Herr Beck, Frau Vogler und Herr Koenigs. Es dürfen sich aber noch andere melden. Wir sind nun in der Fragestunde, die ihre eigenen Regeln hat. Die Fragestellerin hat zwei Zusatzfragen. Diese hat sie gestellt. Nun kommen die anderen. Wir machen das alles ganz ruhig. Frau Abgeordnete Höger, Fraktion Die Linke, bitte. Inge Höger (DIE LINKE): Ich habe eine Nachfrage: Sie haben eben die Rüstungsexportrichtlinien zitiert. Die haben Sie bisher nicht daran gehindert, Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien zu verbieten. Ein solches Verbot wäre erstmalig der Fall. Wir haben diese Information aus den Medien; aber Sie wollen nicht sagen, ob es wirklich so ist oder nicht. Wir fordern ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten in diese Region und auch an Länder, die, so wie Saudi-Arabien, Menschenrechte generell missachten. Es stellt sich angesichts der Behauptung der Zeitung Bild am Sonntag schon die Frage: Ist nur ein Antrag auf Genehmigung ausgesetzt, oder sind alle Anträge ausgesetzt? Es gilt, der Informationspflicht gegenüber den Abgeordneten nachzukommen, damit wir nicht der Bild-Zeitung auf den Leim gehen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Es gibt klare Spielregeln hier im Parlament. Insofern werden positive Genehmigungsentscheidungen aus dem Bundessicherheitsrat dem Parlament unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb von 14 Tagen, mitgeteilt. Dabei bleibt es. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Meine Frage an Sie, Herr Staatssekretär: Können Sie mir bestätigen, dass im ersten Halbjahr 2014 von Deutschland aus Rüstungsgüter im Wert vom 65,9 Millionen Euro geliefert worden sind? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Auf Anhieb kann ich das nicht bestätigen, aber ich werde es prüfen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann werden Sie mir das zeitnah zukommen lassen?) Vizepräsident Peter Hintze: Es besteht der Wunsch, dass Sie das zeitnah der Kollegin Haßelmann zukommen lassen. Nächster Fragesteller zu diesem Komplex ist Herr Abgeordneter Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, die Formulierung „zeitnah“ bezieht sich natürlich darauf, dass die Bundesregierung die Pflicht hat, uns proaktiv zeitnah zu unterrichten. Wenn der Vorgang bereits abgeschlossen ist und das Parlament Sie in Ausschüssen oder hier im Plenum im Rahmen der Fragestunde befragt, sind Sie selbstverständlich gegenüber dem Parlament auskunftspflichtig. Strafbar machen Sie sich hier ohnehin nicht, weil Sie Indemnität für Ihr hier gesprochenes Wort genießen. Deshalb frage ich Sie noch einmal im Sinne der Frage von Frau Keul: Gab es bei der letzten Bundessicherheitsratssitzung einen Vorgang, aufgrund dessen die Bundesregierung beabsichtigt, das Parlament zeitnah zu unterrichten, und wenn ja, welcher Art war dieser Vorgang? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Lieber Herr Kollege Beck, Sie können mich noch so sehr locken, aber meine Antwort steht und ist eindeutig. Die Bundesregierung nimmt zu Fragen und zu Medienberichten, die die Zuständigkeit des BSR oder Einzelfälle von Rüstungsexporten betreffen, wie auch die Vorgängerregierung aktuell keine Stellung. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen uns nochmals in Karlsruhe sehen?) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Fragestellerin dazu ist Frau Abgeordnete Vogler, Fraktion Die Linke. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Da Sie uns zu Einzelfallentscheidungen des Bundessicherheitsrates keine Auskunft geben wollen, möchte ich eine etwas grundsätzlichere Frage stellen. Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung uns hier den Umsetzungsbericht zum Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ für die vergangenen vier Jahre vorgelegt. In diesem Um-setzungsbericht spielen Rüstungsexporte keine Rolle. Meine Fraktion hat nichtsdestotrotz nachgefragt, ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber hat, ob in Länder, in denen sie Maßnahmen ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung betreibt, gleichwohl Rüstungsgüter in den vergangenen Jahren geliefert worden sind. Das wollte uns die Bundesregierung nicht ausführlich beantworten. Wären Sie in der Lage, uns einen solchen Bericht nachzuliefern? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich werde Ihre Frage aufgreifen und prüfen, weshalb das nicht passiert ist. Ich vermute, dass es dafür gute Gründe gab. Ich werde diese Gründe erforschen, und Sie werden von mir einen Bericht bekommen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Nächster Fragesteller: Abgeordneter Koenigs, Bündnis 90/Die Grünen. Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, es ist zu den Feierlichkeiten anlässlich des Regierungswechsels in Saudi-Arabien ja der Exbundespräsident geschickt worden. Zweifellos hat er dort auch über so schwierige Fragen wie Rüstungs-exporte und Menschenrechte gesprochen. Hat das Wirtschaftsministerium ihn vorbereitet? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Lieber Herr Abgeordneter, wenn ich es richtig weiß, fanden dort nicht nur ein Regierungswechsel, sondern auch Trauerfeierlichkeiten statt, bei denen Herr Exbundespräsident Wulff die Bundesrepublik Deutschland vertreten hat. Insofern mussten wir ihn auf dieses Thema nicht vorbereiten. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Herr Abgeordneter Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich habe dazu ebenfalls noch eine dringende Nachfrage. Ich weiß aus einer Antwort der Bundesregierung, dass die Bundesregierung unter anderem mit Saudi-Arabien ein Sicherheitsabkommen geschlossen hat; das brauchen Sie mir also gar nicht zu verraten. Mich interessiert: Enthält dieses Abkommen Menschenrechtsklauseln, also Klauseln, die sichern, dass die Menschenrechte gewahrt werden? Um es noch konkreter zu machen: Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass Hilfen bei der Ausbildung auch dazu führen und benutzt werden, dass öffentliche Hinrichtungen oder öffentliche Auspeitschungen in Saudi-Arabien auch in Zukunft durchgeführt werden können? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, die deutsche Bundesregierung hat in der jüngsten Vergangenheit, aber auch zuvor im Allgemeinen bei Fällen von eklatanten Menschenrechtsverletzungen, unter anderem in Saudi-Arabien, immer ihre Stimme erhoben, und sie hat in dieser Frage auch ihre Besorgnis über diesen Umstand deutlich zum Ausdruck gebracht. Das werden wir auch in Zukunft tun. Gleichwohl ist die gesamte Region eine, der man besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Denn das Thema, das Sie eben beschrieben und erfragt haben, ist eines; aber es gibt darüber hinaus noch einen weitaus größeren Kreis von Sicherheitsproblemen, die uns insgesamt nicht unbeeinträchtigt und nicht unaufmerksam werden lassen dürfen. Denken Sie allein an das Atomprogramm der Iraner oder an das, was ISIS dort zurzeit treibt. Wir werden genau schauen, was im Bereich des Bürgerkrieges und des Friedensprozesses generell stattfindet. Wir haben es dort also mit einer Region mit einer besonders explosiven Mischung zu tun, und diese besonders explosive Mischung müssen wir schon im Auge behalten. Da spielt Saudi-Arabien eine nicht zu unterschätzende Rolle. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, die unterschätzen wir auch nicht!) – Haben Sie eine Frage? (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das war ein Zwischenruf! Das gibt es hier auch!) – Gut, okay. Danke schön. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Ihr Vizekanzler und Wirtschaftsminister plant eine Reise nach Saudi-Arabien. Meine Frage lautet: Wie bereiten Sie sich darauf vor im Hinblick auf die Menschenrechtsfragen, die es anzusprechen gilt, nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit und den Journalisten hier in Deutschland, sondern auch in Saudi-Arabien selbst? Erachten Sie es nicht für ein bisschen scheinheilig, wenn hier in Deutschland die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien beklagt wird? Wir empören uns alle zu Recht über den aktuellen Fall eines Bloggers, und gleichzeitig pflegen wir Wirtschaftsbeziehungen, indem wir Rüstungsexporte nach wie vor nicht ausschließen. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Liebe Frau Abgeordnete, wir haben eine klare Werteorientierung in unserer Außenpolitik und auch in unserer Wirtschaftspolitik. Selbstverständlich bereitet sich auch der Herr Minister entsprechend auf diese Reise vor. Das wird passieren; darauf können Sie Gift nehmen. Der Minister wird – das hat er auch schon öffentlich angekündigt – auch diese Fragestellung ansprechen. Da seien Sie ganz sicher. Dazu ist er in der Lage und auch willens. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber zu den Rüstungsexportrichtlinien passt das nicht! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Jetzt möchte ich auch nachfragen!) Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Wir waren fast schon am Ende, aber bitte, Herr Kollege. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Knapp vorbei ist auch daneben. – Sie haben gesagt: Positive Entscheidungen im Bundessicherheitsrat werden dann zeitnah, in aller Regel binnen 14 Tagen, dem Parlament mitgeteilt. Habe ich Sie da richtig verstanden? Wenn das der Fall ist und Sie sagen: „Jetzt kann ich nicht darüber reden“ und die Entscheidung getroffen worden ist, kann es keine positive Entscheidung gewesen sein; denn die könnte ja zeitnah dem Parlament mitgeteilt werden. Insofern kann es sich nur um eine negative Entscheidung handeln, die dem Parlament dann nicht mitgeteilt wird. Insofern dürfte die Meldung, die in der Bild am Sonntag stand, korrekt sein, dass nämlich tatsächlich ein Verbot von Rüstungsausfuhren nach Saudi-Arabien entschieden worden ist. Gehe ich da fehl in der Annahme? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich kommentiere Ihre Feststellungen nicht. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Danke! Das reicht mir!) Vizepräsident Peter Hintze: Jetzt kommen wir zu den mündlichen Fragen auf Drucksache 18/3811 in der üblichen Reihenfolge. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange bereit. Die Frage 1 des Abgeordneten Andrej Hunko wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Tom Koenigs auf: Kann die Bundesregierung garantieren, dass sie, wie von den Mitgliedern der Regierung (Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, am 26. September 2014 auf dem Berliner Menschenrechtstag) und Mitgliedern der Koalition (zum Beispiel Erika Steinbach, Abgeordnete, am 8. Januar 2015 auf ihrer Homepage) angekündigt, rechtzeitig vor März 2015 eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V., DIMR, schaffen wird, die die Unabhängigkeit des Instituts wahrt und den Verlust des A-Status des DIMR verhindert? Bitte schön, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort zur Antwort. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vor wenigen Minuten hat der Kollege Koenigs in der Befragung der Bundes-regierung diese Frage eigentlich schon gestellt. Ich weiß nicht, ob Sie damit einverstanden sind, Herr Präsident, wenn ich mich den Ausführungen meines Ministers anschließe. Aber ich bin auch gern bereit, das hier zu wiederholen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Abgeordneter, sind Sie damit einverstanden? (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gleich die Nachfrage!) – Wir nehmen das als Einverständnis, und jetzt kommt gleich die erste Nachfrage des Abgeordneten Koenigs. Bitte schön. Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der vorigen Sitzung des Menschenrechtsausschusses hat der jetzige Vorsitzende des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf, der Botschafter Rücker, darauf hingewiesen, wie wichtig es auch für das Prestige der Bundesrepublik Deutschland ist, diese gesetzliche Grundlage für das Menschenrechtsinstitut zeitnah zu schaffen. Wenn Sie den Terminplan für ein Gesetzgebungsverfahren, das ja dafür notwendig ist, bedenken: Wie wollen Sie das bis zur März-Sitzung des Ausschusses mit Blick auf die Pariser Prinzipien noch schaffen? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wir sind guter Hoffnung, dass die Gespräche mit den Koalitionsfraktionen und innerhalb der Bundesregierung rechtzeitig zum Abschluss kommen, sodass wir die entsprechenden Fristen einhalten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Hoffnung stirbt zuletzt!) Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Koenigs? Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Werden Sie das dann notfalls auch im Eilverfahren zu machen versuchen? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Kollege, mir ist ein Eilverfahren in dem Zusammenhang nicht bekannt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann gibt es wieder Ärger im Rechtsausschuss!) Vizepräsident Peter Hintze: Nachfrage von Frau Abgeordneten Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Lange, ich muss da nachhaken. Sie waren lange genug im Parlament. Jetzt sind Sie Staatssekretär. Sie wissen, dass der März-Termin bei einem normalen Beratungsverfahren – mit ganz normalen Ausschusssitzungen, möglichen Anhörungen etc. zu einem Gesetzentwurf – schon jetzt kaum noch zu halten ist. Von daher erscheint mir Ihre Antwort hier doch eher als eine Ausrede. Wir haben den Termindruck für die Sitzung – Herr Koenigs hat es gerade beschrieben –, wir haben keinen Gesetzentwurf, und wir wissen, dass es massiven Streit innerhalb der Großen Koalition gibt; so dachten wir zumindest bisher. Aber anscheinend ist dieser Streit ja bis ins Kabinett getragen worden; sonst würde ja eine Einlassung von Frau Steinbach Sie im Kabinett nicht daran hindern, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Oder sehe ich das falsch? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Kollegin, ich glaube, dass wir, wenn sich Opposition und Bundesregierung darin einig sind, dass wir den A-Status erhalten wollen – der Koalitionsvertrag sieht das auch vor –, die Fristen einhalten können. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben jetzt fast Februar! Wir haben nur noch eine Sitzung bis zum März!) Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin: Abgeordnete Künast, Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich will einmal etwas aus unserer gestrigen Fraktionssitzung verraten, nämlich dass wir den Parlamentspräsidenten, Herrn Lammert, dort hatten und mit ihm über genau diese Fragestunden und so geredet haben. Er hat uns aufgefordert, auch mal aufzustehen und uns zu beschweren, wenn auf Fragen keine Antworten gegeben werden. Ich würde mal gern eine Antwort auf die Frage haben, wo eigentlich jetzt das Problem liegt, Herr Lange. Sie haben gesagt, Sie bezögen sich auf die Antwort des Ministers – das verstehe ich ja –, aber die habe ich schon materiell nicht verstanden. Worüber gibt es eigentlich Streit, und wo ist das Problem? Ich würde auch gern wissen, zwischen wem. Hat das Justizministerium, das einen Vorschlag gemacht hat, der wahrscheinlich das Notwendige umfasst, Streit mit dem Innenressort oder mit dem Kanzleramt oder mit wem? Oder trifft es zu, dass es Streit mit anderen gibt, also dass es eigentlich kein Problem bei der Ressortabstimmung ist, sondern dass es Druck innerhalb der Koalition gibt, zum Beispiel von Frau Steinbach, die diesen Gesetzentwurf nicht will? Dann würde ich aber sagen: Es kann nicht sein, dass dadurch die parlamentarische Beratung aufgehalten wird. Frau Steinbach könnte sich ja dann in die Beratung einbringen. Wir hätten dann aber trotz alledem endlich die Möglichkeit, in einem geordneten Verfahren ohne Aufgabe von Minderheitenrechten und Parlamentsrechten das Ganze rechtzeitig zu entscheiden. Sagen Sie bitte nicht wieder: „Ich gehe fest davon aus, dass wir uns einigen werden“, denn das ist eine Nichtantwort. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Kollegin, wir antworten immer nach bestem Wissen und Gewissen, und so tue ich das hier auch. Der Bundesminister hat vorhin ausgeführt, dass wir zu dem Thema eine Koalitionsarbeitsgruppe eingesetzt haben, und die Bundesregierung kann keine Auskunft dazu geben, da die Koalitionsarbeitsgruppe noch nicht zu einem Ergebnis gekommen ist. Aber – und hier kann ich mich wiederholen – wir gehen davon aus, dass das noch rechtzeitig geschieht. Wir dringen auch darauf. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist weniger, als Sie der Öffentlichkeit normalerweise sagen!) Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, da Sie die Einigung noch nicht verkünden können, jedoch der Hoffnung voll sind, wie Sie uns ständig beteuern, würde ich trotzdem gern etwas über den Sach- und Streitstand in der Koalition und in der Bundesregierung erfahren. Können Sie uns sagen, zwischen welchen Positionen oder zu welchen Punkten es Dissense gibt und welche Vorschläge es in dieser Debatte für diese Dissense gibt? Es kann ja nicht sein, dass es irgendwie einen Streit gibt, aber keinen Streitgegenstand. Nehmen Sie sich die Worte von Herrn Lammert zu Herzen und antworten Sie in der Sache und nicht mit einer Ausweichformel. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass die Bundesregierung keine Auskunft dazu geben kann, was die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe angeht, die sich mit dem Thema beschäftigt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nicht nach den Ergebnissen gefragt, sondern nach den Positionen! – Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Darauf habe ich hingewiesen, und der Minister hat vorhin in der Regierungsbefragung gesagt, dass wir in der Ressortabstimmung sind. Beides findet statt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie antworten für die Bundes-regierung und nicht für die Koalitionsfraktionen! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür gibt es noch gar keine Fragestunde! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sollten das im Ältestenrat beraten! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – So ist es. Deshalb habe ich die Antworten so gewählt, wie ich sie gewählt habe. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Haßelmann, wollen Sie noch eine Frage stellen, dann brauchen Sie nicht zu rufen? – Bitte, stellen Sie sie einfach noch einmal geordnet. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir können das schon gut sortieren, Herr Lange. Sie brauchen sich um uns keine Sorgen zu machen. Wir fragen die Bundesregierung in einer Fragestunde, und ich weiß, dass sie in der Regel – so antwortet uns immer das Arbeitsministerium – nichts sagt zu der Frage der Diskussion in den Arbeitsgruppen der Koalitionen. Das ist auch okay. Ich frage Sie aber danach, was Sie daran hindert, als Kabinett einen Gesetzentwurf vorzulegen. In der Sache ist es unstreitig, wie blamabel es wäre, wenn wir keine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte hätten. Diese Frage haben Sie zum wiederholten Male nicht beantwortet. Mich interessiert die Koalitionsarbeitsgruppe nicht. Ich will wissen, was Sie im Kabinett daran hindert, hierzu einen Gesetzentwurf vorzulegen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welchen Dissens haben Sie?) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Auch wenn es etwas langweilig ist, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mir ist nicht langweilig!) ich kann Ihnen nun einmal nicht weiterhelfen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in intensiven Diskussionen mit den Koalitionsfraktionen sind. Sie wissen, dass die Gesetzgebungskompetenz bei der Legislative liegt und das Verfahren schon deshalb in der Hand der Fraktionen liegen wird. Wir legen unseren Entwurf auf der einen Seite den anderen Ressorts vor. Darauf hat der Minister hingewiesen. Diese Ressortabstimmung läuft. Auf der anderen Seite legen wir ihn den Koalitionsfraktionen vor. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Aber Regierung ist nicht Legislative!) – Das ist wahr. Vizepräsident Peter Hintze: Dann kommen wir jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Fragen 3 und 4 der Abgeordneten Sabine Zimmermann und die Frage 5 des Abgeordneten Harald Petzold werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Fragen 6 und 7 des Abgeordneten Markus Kurth werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Fragen 8 und 9 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staats-sekretärin Caren Marks bereit. Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Volker Beck auf: Welche Deradikalisierungsprogramme für gewaltbereite Islamistinnen und Islamisten werden nach Kenntnis der Bundesregierung gefördert, bitte mit Angabe der Trägerschaft, der etwaigen Beteiligung muslimischer Seelsorgerinnen und Seelsorger und der bereitgestellten Mittel, und inwiefern werden diese Mittel – wie derzeit in Frankreich (www. lemonde.fr/-politique/article/2015/01/21/contre-le-terrorisme-des-mesures- deja-annoncees-pour-la-plupart_4560340_823448.html) – im laufenden Jahr aufgestockt? Frau Staatssekretärin, bitte. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Beck, ich beantworte Ihre Frage zu den Deradikalisierungsprogrammen gern wie folgt: Diese Programme für gewaltbereite Islamisten liegen in erster Linie – das ist bekannt – in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Es gibt aber eine enge und gute Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Bundesländern. Es gibt Maßnahmen des Bundesinnenministeriums, die ich der Vollständigkeit halber ebenfalls – Sie hatten ja nach allen Programmen gefragt, von denen die Bundesregierung Kenntnis hat – kurz erwähnen möchte. Das Bundesministerium des Innern hat 2012 eine „Beratungsstelle Radikalisierung“ im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingerichtet, die als erste Anlaufstelle für Angehörige und für das soziale Umfeld von sich radikalisierenden Personen dient. Das BMI fördert auch einige Träger, die Beratungsangebote vorhalten. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche?) Die Bundeszentrale für politische Bildung leistet in diesem Zusammenhang ebenfalls eine wichtige Arbeit. Der Ansatz unseres Hauses, des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, mit dem neuen Bundesprogramm ist im Themenfeld „Islamismus“ ein breit angelegter Ansatz, der die jugendpolitische Sichtweise einbezieht und einen Schwerpunkt des Programms eben auch auf die Radikalisierungsprävention legt. Mit der Aufstockung der Mittel des Programms – das war Gegenstand der Haushaltsberatungen – um 10 Millionen Euro stehen dieses Jahr 40,5 Millionen Euro zur Verfügung. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 40 Millionen für Islamismus?) – Nein, insgesamt. Ich habe gesagt, mit der Aufstockung der Mittel des Programms „Demokratie leben!“ stehen insgesamt 40,5 Millionen Euro zur Verfügung. 19 Projekte, Herr Kollege Beck, befassen sich mit demokratiefeindlichen islamistischen Phänomenen und missbräuchlichen Instrumentalisierungen des Islam zu ideologischen Konflikten. Da Sie konkret nach den Projekten und deren Finanzierung gefragt haben, habe ich eine Auflistung vorbereitet, die ich Ihnen gerne schriftlich zukommen lassen würde; denn es würde den Rahmen sprengen, diese Maßnahmen aufzuzählen. Eine Reihe dieser Projekte plant, in und mit Moscheegemeinden gemeinsam zu arbeiten. Wie gesagt: Wir unterstützen die Bundesländer zusätzlich über die Aufstockung der Mittel. Vizepräsident Peter Hintze: Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht möchte das Bundesinnenministerium noch ergänzend antworten; denn es ist eine Frage an die Bundesregierung gewesen. Wenn die Frage abschließend beantwortet worden ist, dann würde ich gerne meine zwei Nachfragen stellen. Vizepräsident Peter Hintze: Die Bundesregierung entscheidet, wer antwortet. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung sitzt da gar nicht!) Es kann ein Ressort die Beantwortung einer Frage durchaus einem anderen Ressort übertragen. So habe ich eben die Staatssekretärin verstanden. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung sitzt da gar nicht, Herr Präsident! Da sitzen nur Staatssekretäre!) – Ja, das ist in der Fragestunde zulässig. Die Bundesregierung entscheidet jedenfalls selbst, wer für sie welche Frage beantwortet. Da es keinen anderen Vertreter der Bundesregierung gibt, der antworten möchte, haben Sie jetzt die Möglichkeit zur Nachfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann hoffe ich, dass die schriftliche Nachbeantwortung für beide Ressorts erfolgt, damit wir wissen, welche Projekte in diesem Bereich aus welchen Haushaltstiteln finanziert werden. Meine Nachfrage: Glauben Sie wirklich, dass die in der Bereinigungssitzung erfolgte Aufstockung um zweimal 5 Millionen Euro – 5 Millionen für Ihr Haus und dann 5 Millionen für das BMI – ausreichend ist angesichts der Tatsache, dass dieses Jahr in Frankreich, wie in der Frage angesprochen, die Mittel allein für den Bereich der Deradikalisierung im Bereich der Justiz um 50 Millionen Euro aufgestockt wurden? Sollten wir hier nicht größere Anstrengungen unternehmen – wir haben erst dieses Jahr angefangen, uns mit diesem Thema zu befassen –, da wir die Berichte des Verfassungsschutzes über die große Zahl der islamistischen Terroristen, die nach Syrien und Irak ausgereist sind und die in beängstigend hoher Zahl aus dem Terrorkampf zurückkehren, kennen? Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Herr Kollege Beck, für Ihre Nachfrage. – In der Tat ist die Radikalisierung im Zusammenhang mit Salafismus und mit gewaltbereitem Islamismus ein wichtiges Themenfeld, wenn es darum geht, Programme aufzustellen, die unsere Demokratie stärken. Deswegen heißt unser Programm auch „Demokratie leben!“. Unser Haus hat es sehr begrüßt, dass wir in unserem Ressort zusätzlich 10 Millionen Euro – und nicht nur 5 Millionen Euro – für dieses Programm haben. Wir haben uns gemeinsam mit den Ländern und Kommunen darauf verständigt, diese Programme zu verstärken. Angesichts der aktuellen Situation ist es notwendig, dass sowohl Bund als auch Länder und Kommunen dahin gehend Überlegungen anstellen, wie man all diese Programme und insbesondere auch den präventiven Bereich weiter stärken kann. Ich denke, dass wir da sowohl innerhalb der Ressorts als auch gemeinsam mit allen im Bundestag vertretenen Fraktionen Entscheidungen treffen werden, die zur Stärkung dieses Programmbereichs beitragen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbstverständlich. – Die wiederholte Betonung von „weiter verstärken“ halte ich für einen Euphemismus. Wir müssen uns eingestehen, dass wir in der Fläche fast nichts haben. Ich sehe drei Ansatzpunkte, wo man unmittelbar beginnen könnte. Das ist erstens der Bereich der Schule und zweitens der Bereich der Justiz. Außerdem kann man drittens partnerschaftlich und gemeinsam mit islamischen Organisationen – Moscheevereinen und dergleichen – versuchen, das Umfeld mithilfe entsprechender demokratiefördernder Maßnahmen aufzurollen und an der Stelle präventiv tätig zu sein. Wie sieht die Strategie der Bundesregierung aus, und was ist gemeinsam mit den Ländern geplant? Es geht nicht, dass Sie eine Sache und die Länder eine andere Sache machen und Sie das nicht miteinander abstimmen. Es bedarf einer Gesamtstrategie zur Prävention. Wir müssen in die Puschen kommen. Es handelt sich hierbei schließlich um eine gefährliche Situation, in der wir nicht tatenlos bleiben dürfen. Caren Marks, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Herr Kollege Beck, das sprechen Sie völlig zu Recht an. Aus diesen Gründen führen wir schon seit längerem sehr gute Gespräche mit den Bundesländern und den Kommunen, in denen einzelne Projekte gefördert werden. Da Sie grundsätzlich großes Interesse an unserer Arbeit haben, wissen Sie sicherlich, dass es im Familienministerium das neue Programm „Demokratie leben!“ gibt. Wir finanzieren damit nachhaltige Strukturen, indem wir beispielsweise den Ländern über die Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung mobiler Opfer- und Ausstiegsberatung Gelder über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung stellen. Damit widmen wir uns nachhaltig der Strukturförderung. Die Länder sind gemeinsam mit uns gut aufgestellt. Die Strukturen sind wichtig, damit nachhaltige präventive Arbeit geleistet werden kann. Zusätzlich gibt es Geld für die Projektförderung. Das ist insbesondere in Bezug auf den Salafismus und den gewaltbereiten Islamismus wichtig; darauf bezog sich auch Ihre Frage. Wir betreten hier nämlich in der Tat Neuland. Darum müssen wir zusätzlich zur Strukturverbesserung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Projekte erarbeiten. Sie haben in Ihrer Fragestellung explizit die Schulen erwähnt. Hier liegt jedoch die alleinige Verantwortung insbesondere für die Ausführung bei den Bundesländern. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben also kein strategisches Konzept!) Vizepräsident Peter Hintze: Damit ist die Beantwortung der Frage 10 abgeschlossen. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Gesundheit. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach bereit. Wir kommen zur Frage 11 der Abgeordneten Kathrin Vogler: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine angeblich zwischen dem 6. Januar 2015 und dem 9. Januar 2015 vorgenommene Änderung des Bundesmantelvertrags – Ärzte, BMV-Ä, die zum 1. Januar 2015 Gültigkeit haben soll, und wie bewertet die Bundesregierung die von einem Bürger in einem Schreiben vom 9. Januar 2015 an das Bundesversicherungsamt, das nachrichtlich auch an den Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, sowie an die Fragestellerin verschickt wurde, geäußerten Zweifel an der Beachtung der satzungsrechtlichen Regularien? Frau Staatssekretärin, bitte. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Danke, Herr Präsident. – Frau Kollegin, aufgrund des Sachzusammenhangs würde ich gern die Fragen 11 und 12 zusammen beantworten. Ist das in Ordnung? (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Ja!) Vizepräsident Peter Hintze: Ich bin einverstanden. Ich weise nur darauf hin, dass es vier Nachfragen gibt. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Das ist mir klar. Vizepräsident Peter Hintze: Es soll sich nur jeder geistig und emotional darauf vorbereiten können. Dann rufe ich auch die Frage 12 der Abgeordneten Kathrin Vogler auf: Wie viele gesetzlich Versicherte sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bislang nicht im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte, und welche Veränderungen ergeben sich aus der in diesem Jahr vorgenommenen Änderung des BMV-Ä für diese Versicherten gegenüber der am 5. Dezember 2014 von der Bundesregierung erteilten Antwort auf meine schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 18/3519? Bitte, Frau Staatssekretärin. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Ich möchte Frau Kollegin Vogler wie folgt antworten: Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbands ist die letzte Änderung des Bundesmantelvertrages – Ärzte am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Änderungen zwischen dem 6. und 9. Januar 2015, wie Sie es in Ihrer Frage thematisiert haben, hat es nicht gegeben. Nach der dem Bundesministerium für Gesundheit offiziell vorliegenden Fassung der Änderung des Bundesmantelvertrags – Ärzte, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist und entsprechend am 5. Januar 2015 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurde, lautet der infrage stehende neue § 19 Absatz 2 des Bundesmantelvertrags – Ärzte wie folgt: Wird von der Krankenkasse anstelle der elektronischen Gesundheitskarte im Einzelfall ein Anspruchsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen ausgegeben, muss dieser die Angaben gemäß § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 SGB V enthalten. Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nach Satz 1 nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält … ausstellen. Der Anspruchsnachweis ist entsprechend zu befristen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, ungültige elektronische Gesundheitskarten einzuziehen. So weit der Text. Mitte 2014 waren mehr als 97 Prozent der Versicherten im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte. Aktuellere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei der Änderung des § 19 Absatz 2 des Bundesmantelvertrags – Ärzte handelt es sich um eine Konkretisierung der bisherigen Regelung. Gegenüber der in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 18/3519 dargestellten bisherigen bundesmantelvertraglichen Regelung wird damit die Ausstellung eines Anspruchsnachweises zur Inanspruchnahme von Leistungen auf die Überbrückung von Übergangszeiten beschränkt, bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Die erste Nachfrage, bitte. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für Ihre genaue Auskunft, was wann wie in Kraft getreten ist und veröffentlicht wurde. – Der Bundesmantelvertrag wird zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Die Bundesregierung ist die Aufsichtsbehörde. Ich wüsste gerne – Sie haben meine Frage kurz vor der Veränderung nach altem Sachstand beantwortet –, ob das BMG frühzeitig über die geplanten Veränderungen informiert worden ist oder ob Sie im Nachhinein, also erst nach dem 1. Januar 2015, davon erfahren haben oder ob Sie vielleicht als Reaktion auf meine Nachfragen hier im Bundestag sogar den Anstoß dazu gegeben haben. Das ist meine erste Frage. Die zweite Frage ist, ob eine solche Änderung nicht in geeigneter Form den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie den gesetzlich Versicherten rechtzeitig bekannt gemacht werden muss, weil es beide Gruppen intensiv betrifft, insbesondere diejenigen Versicherten, die bisher noch keine elektronische Gesundheitskarte besitzen. Dann hat die Bundesregierung auf meine schriftliche Frage vom Dezember 2014 geantwortet, dass auch bei Vorlage dieses papiergebundenen Anspruchsnachweises ein vollumfänglicher Leistungsanspruch besteht. Ich frage, ob Sie es vor diesem Hintergrund für akzeptabel und vertragskonform halten, wenn Patientinnen und Patienten mir berichten, dass sie in einigen Arztpraxen entweder komplett zurückgewiesen werden, wenn sie einen solchen Ausweis vorlegen, mit der Begründung, ein solcher papiergebundener Nachweis mache zu viel bürokratische Arbeit, oder sie gezwungen werden, zu unterschreiben, dass sie bereit sind, privat zu zahlen? Meine vierte Nachfrage: Die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern – – Stellen wir eigentlich jede Frage einzeln? Vizepräsident Peter Hintze: Da schon drei Fragen gestellt wurden, können Sie die vierte Frage auch noch stellen, wenn Sie wollen. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Nein. Vizepräsident Peter Hintze: Sollen wir erst einmal eine Pause machen? – Zuerst werden diese drei Fragen beantwortet. Dann haben Sie noch eine gut. – Frau Staatssekretärin Fischbach. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin Vogler, die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes, der KBV und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ist nicht erst im Dezember gefallen, sondern im August. Es war klar, dass wir ein -Datum haben werden, an dem die elektronische Gesundheitskarte eingeführt wird. Das wollten wir politisch auf den Weg bringen. Das ist auch nicht vom Himmel gefallen. Insofern war allen klar, dass der 1. Januar 2015 der Stichtag ist, ab dem die Karte gilt. Viele Krankenkassen – ich kenne keine, die es nicht getan hat – haben ihre Versicherten angeschrieben und im Vorlauf schon sehr deutlich gemacht: Kommen Sie, Sie haben noch nicht die gültige Fassung. Wir müssen es umstellen. – Ich weiß, dass zum Beispiel Gehbehinderte, die den Weg zur Krankenkasse nicht gehen konnten, die Möglichkeit hatten, diese Karte auch ohne Foto zu erhalten. Es ist also Aufklärungsarbeit geleistet worden. Sie mussten nicht mit Ihrer Anfrage dafür sorgen, dass wir uns schlau gemacht haben. Es war der Öffentlichkeit bekannt. Wie gesagt: 97 Prozent der Versicherten haben diese Karte. Können Sie die zweite Frage noch einmal wiederholen? Ich bin ein bisschen durcheinandergekommen. Vizepräsident Peter Hintze: Stellen Sie einfach noch einmal Ihre zweite Frage. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Das waren schon zwei Fragen, auf die Sie geantwortet haben. Vizepräsident Peter Hintze: Die dritte. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Sie haben vergessen, mir zu sagen, wann die Bundesregierung von dieser konkreten Veränderung, über die wir gesprochen haben, erfahren hat und in Kenntnis gesetzt worden ist. Die dritte Frage war, ob die Bundesregierung es für akzeptabel und vertragskonform hält, wenn Patientinnen und Patienten bei Ärztinnen und Ärzten auf den Hinweis stoßen, dass sie auf Grundlage des papiergebundenen Nachweises nicht behandelt werden, obwohl das doch eigentlich möglich ist. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Nachdem die eGK schon über einen längeren Zeitraum in der Diskussion war, ist mit dem Beschluss der Spitzenverbände deutlich geworden, dass die Einführung zum 1. Januar 2015 erfolgt. Das heißt, mit dem Beschluss im August war uns das Datum bekannt. Wir wollen, dass die elektronische Gesundheitskarte endlich das wird, was sie sein kann und sein soll, nämlich eine Hilfe und Unterstützung für die Versicherten und auch für diejenigen, die die Versicherten behandeln. Der Fall, den Sie nennen, dass Patienten, die jetzt mit einem Papiernachweis in die Praxis kommen, nicht behandelt werden, entspricht nicht der gesetzlichen Grundlage. Es ist klar, dass in Ausnahmefällen, wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht vorliegt, auf Grundlage eines Papiernachweises behandelt werden muss. Wenn die elektronische Gesundheitskarte oder der Nachweis der Krankenkasse allerdings nicht nachgereicht wird, ist der Arzt in der Lage und ermächtigt, eine Privatrechnung zu stellen. Vizepräsident Peter Hintze: Jetzt haben Sie noch eine Zusatzfrage, die vierte. Bitte. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Ich will gerne nachfragen, ob die Bundesregierung vielleicht erwägt, gegenüber der Öffentlichkeit klarzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte alle Patientinnen und Patienten, auch chronisch kranke, die anstatt der elektronischen Gesundheitskarte einen papiergebundenen Anspruchsnachweis vorlegen, genauso behandeln müssen und ihnen genauso die benötigten Medikamente auch für längere Zeiträume verschreiben müssen und dass sie – auch diese Befürchtung haben Ärztinnen und Ärzte mir gegenüber geäußert – keine Angst vor Regressforderungen vonseiten der Krankenkassen haben müssen, also bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, die anstatt der Karte einen papiergebundenen Anspruchsnachweis vorlegen, keine Unterschiede machen müssen? Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Das ist auch mit der Änderung des Manteltarifvertrags deutlich geworden, in dem nun steht, dass es eine Überbrückungsphase gibt, in der ein Papiernachweis gelten muss. Es ist eindeutig, dass damit alle Leistungen zur Verfügung gestellt werden, die auch sonst von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden müssen. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Die Frage 13 der Abgeordneten Bärbel Höhn wird schriftlich beantwortet. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Für die Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann zur Verfügung. Ich rufe die Frage 14 des Abgeordneten Herbert Behrens, Fraktion Die Linke, auf: Was tut die Bundesregierung, um dem in der geplanten Hafenrichtlinie der Europäischen Union, EU, namens Port Package III enthaltenen Angriff auf das Streikrecht, wie es im Kapitel 8.6 des ursprünglichen Entwurfs der Europäischen Kommission mit den sogenannten Notfallmaßnahmen vorgesehen ist, entgegenzuwirken und diese zu entfernen? Herr Staatssekretär, bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage zum Port Package III des Kollegen Herbert Behrens beantworte ich wie folgt: Es wird davon ausgegangen, dass sich die mündliche Anfrage auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen bezieht. Die Bundesregierung hat diese Frage bereits in ihrer Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/1711, beantwortet. Ich zitiere: Die Bundesregierung wird sich nicht für die Streichung des Artikels 8 Nummer 6 einsetzen. Die Notfallmaßnahmen … dienen der Aufrechterhaltung des Hafenbetriebs, dem gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt wurden. Die Notfallmaßnahme kann in Form einer Direktvergabe erfolgen, bei der ein Dienst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren einem anderen Anbieter zugewiesen wird. Die Bundesregierung kann darin keine Einschränkung des Streikrechts erkennen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Behrens? Herbert Behrens (DIE LINKE): Die hätte ich schon. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Herbert Behrens (DIE LINKE): Zumindest steht die Aussage der Bundesregierung im Gegensatz zur Aussage der Gewerkschaft Verdi, die für die Beschäftigten an deutschen Seehäfen zuständig ist. Sie sagen eindeutig: Es sind Notfallmaßnahmen, die nichts mit dem Streikrecht zu tun haben, sondern der Aufrechterhaltung des normalen Betriebes dienen. Es ist in gewisser Weise mit anderen Streiks vergleichbar, wie wir sie beispielsweise bei der Bahn hatten, bei denen es theoretisch möglich gewesen wäre, die Belegschaft auszutauschen. Sie sagen explizit, dass das Streikrecht dadurch nicht infrage gestellt wird. Haben Sie von einem Verfassungsrechtler den Umstand prüfen lassen, inwieweit das wirklich der Fall ist, ob also nicht doch die Koalitionsfreiheit, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist, dadurch beeinträchtigt wird? Vizepräsident Peter Hintze: Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung. Dass wir nicht immer mit Verdi einverstanden sind, das liegt in der Natur der Sache. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Abgeordneter Behrens? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Herbert Behrens auf: Was tut die Bundesregierung, um die von den Bundesratsvertretungen der norddeutschen Küstenländer gewünschte Herausnahme der Lotsendienste, der Schlepper, der Festmacher, der Baggerei und der Schiffsentsorgungsdienste aus der geplanten Hafenrichtlinie der EU herbeizuführen? Herr Staatssekretär, bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Herr Präsident. – Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Bundesregierung hat diese Frage bereits in ihren Antworten zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1711 weitestgehend beantwortet. Trotzdem nehme ich Stellung zu den einzelnen Berufsgruppen. Zu den Lotsendiensten. Nach Artikel 11 a des aktuellen Verordnungsentwurfs können die Mitgliedstaaten beschließen, Kapitel II „Marktzugang“ und die Übergangsbestimmung des Artikels 24 nicht auf Lotsendienste anzuwenden. Das in Deutschland bestehende Lotsensystem kann unverändert fortgeführt werden, wie von Deutschland in der Ratsarbeitsgruppe verlangt. Ich komme zur Gruppe der Schlepper und Festmacher. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss vom 20. September 2013, Drucksache 439/13, nicht gefordert, das Schleppen und die Festmacher aus dem Regelungsbereich der Verordnung zu entfernen. Zur Baggerei. Wie von Deutschland in der Ratsarbeitsgruppe gewünscht, wurde die Ausbaggerung im derzeitigen Verordnungsentwurf aus Artikel 1 Nummer 2 „Gegenstand und Geltungsbereich“ gestrichen. Nach Artikel 1 Nummer 2 a ist lediglich Artikel 12 Nummer 2 „Getrennte Buchführung bei öffentlicher Finanzierung“ auf die Ausbaggerung anzuwenden. Ich komme zu den Schiffsentsorgungsdiensten. Eine vollständige Streichung des Bereichs Sammeln von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen aus dem Verordnungsentwurf konnte aufgrund fehlender Unterstützung anderer Mitgliedstaaten bislang nicht erreicht werden. Die EU-Kommission stellte jedoch klar, dass sich die Regelung nur auf das Sammeln, nicht jedoch auf die Entsorgung der Abfälle und Ladungsrückstände an Land bezieht, die in der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände geregelt ist. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu eine Zusatzfrage? Herbert Behrens (DIE LINKE): Wir haben eine neue EU-Verkehrskommissarin. Frau Bulc hat gestern bei ihrer Vorstellung im Verkehrsausschuss deutlich gemacht, dass sie sehr stark daran interessiert ist, eine wettbewerbsorientierte Verkehrspolitik zu betreiben. Daher meine Nachfrage: Hat es bezüglich Port Package III Gespräche gegeben? Plant Frau Bulc in diesem Zusammenhang eine eigene Initiative? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Eine eigene Initiative von Frau Bulc in diesem Zusammenhang ist mir nicht bekannt. Es gibt allerdings eine Reihe von Gesprächen und Verhandlungen, um dieses sogenannte Port Package III zum Abschluss zu bringen. Die Bundesregierung konnte sich sehr erfolgreich in fast allen Punkten durchsetzen. Wir haben den anderen Mitgliedstaaten signalisiert, dass wir auf der Grundlage des jetzt gefundenen Kompromisses Port Package III passieren lassen können. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Behrens? – Bitte schön. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, Sie hatten angekündigt, dass sich der ganze Vorgang auf der Zielgeraden befindet. Haben Sie eine Vorstellung davon, auf welche zeitlichen Abläufe wir uns einstellen müssen? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das ist in Europa nicht immer ganz einfach darzustellen, weil die Beratungen ein sehr komplizierter Prozess sind. Aber ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Jahr zu einem Abschluss kommen. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Matthias Gastel auf: Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für die Vorgabe des Bundes, die Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel, wie im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen, auf eine Maximalgeschwindigkeit von 250 km/h auszubauen, und wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Maximalgeschwindigkeit von 230 km/h auf die Fahrplangestaltung sowie auf die Baukosten auswirken? Herr Staatssekretär, bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich gebe folgende Antwort: Diese Vorgabe ist Inhalt des geltenden Bundesschienenwegeausbaugesetzes. Im Ergebnis der letzten Bewertung des Vorhabens „Ausbaustrecke/Neubaustrecke Karlsruhe—Offenburg—Basel“ erhöhen sich die Betriebsleistungen des Schienenpersonenverkehrs insgesamt im Zielnetz auf knapp 2 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Durch die Trassierung auf eine Maximalgeschwindigkeit von 250 km/h wird ein Reisezeitnutzen generiert, der diesen erheblichen Zuwachs und die damit positive gesamtwirtschaftliche Bewertung des Vorhabens ermöglicht. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gastel? Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir sagen, wie viele und in welcher Länge Überholgleise für eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h im Vergleich zu einer Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h notwendig sind? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das ist eine sehr fachspezifische Frage. Wir haben auf diesem Abschnitt noch nicht einmal alle Planfeststellungsverfahren eröffnet. Ich werde also kaum in der Lage sein, Ihnen diese Frage korrekt zu beantworten. Aber ich werde mir die Mühe machen, bei der Bahn nachzufragen. Ich werde Ihnen das Ergebnis schriftlich nachreichen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Nachfrage dazu? – Nein. Dann rufe ich die Frage 17 des Abgeordneten Matthias Gastel, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Entspricht der geplante Tiefbahnhof in Stuttgart nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Definition der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, EBO, einem Haltepunkt – Definition: „Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen“ – oder einer Haltestelle – Definition: „Haltestellen sind Abzweigstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind“ –, und in welchen anderen deutschen Landeshauptstädten stellt die wichtigste Bahnanlage mit den meisten ein- und aussteigenden Fahrgästen nach der formalen Definition nach Kenntnis der Bundesregierung noch eine Haltestelle oder einen Haltepunkt dar? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gastel, ich gebe Ihnen folgende Antwort: Da die geplante Anlage in Stuttgart Weichen benötigt, handelt es sich um einen Bahnhof gemäß § 4 Absatz 2 EBO. Der Bundesregierung ist keine Landeshauptstadt in Deutschland bekannt, die nicht über einen Bahnhof gemäß der oben genannten Definition verfügt. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Haltepunkt oder Haltestelle?“, hat er gefragt!) Vizepräsident Peter Hintze: Möchten Sie dazu eine Zusatzfrage stellen, Herr Abgeordneter Gastel? Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, dazu muss ich eine Zusatzfrage stellen. – Herr Staatssekretär Ferlemann, Sie sagen: Es handelt sich um einen Bahnhof nach § 4 EBO. Wie erklären Sie sich, dass in der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.3 – das ist die vorgesehene Flughafenanbindung – die Vorhabensträgerin zigfach ausdrücklich gesagt hat – ich war selber dabei; es steht auch im Protokoll –, es würde kein Bahnhof geplant, sondern eine Station? Jetzt ist „Station“ in der Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung aber gar nicht definiert. Deswegen habe ich diese Frage gestellt. Wie erklären Sie sich, dass seitens der Vorhabensträgerin, der Deutschen Bahn, die das Projekt realisieren möchte, negiert wird, dass ein Bahnhof gebaut wird? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich kann aus Ihrer Frage nicht genau ermitteln, welchen Bahnhof Sie jetzt meinen? Den unter dem Flughafen oder den Hauptbahnhof? Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich meine den geplanten – in Anführungszeichen – Hauptbahnhof, den Tiefbahnhof Stuttgart Stadtmitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Dazu habe ich Ihnen ja eine Antwort gegeben. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, aber ich habe eine Nachfrage gestellt: Wie erklären Sie sich, dass die Deutsche Bahn, Vorhabensträgerin, im Planfeststellungsverfahren negiert hat, dass es sich um einen Bahnhof handeln würde? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das ist mir nicht bekannt. Vizepräsident Peter Hintze: Sie haben noch eine Nachfrage? – Nein. Aber Frau Haßelmann hat eine. Bitte. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Ich möchte erst einmal sagen, dass ich die Art der Beantwortung als Unverschämtheit empfinde. Ich würde mir wünschen, dass Herr Ferlemann auch mal darauf hingewiesen würde. Ich mache das hiermit jetzt einmal. Ich finde, dass mein Kollege eine ganz präzise Frage gestellt hat, Herr Ferlemann. Wir streiten mit Ihrem Ministerium eh schon seit geraumer Zeit über Art, Umfang und Zeit, die Sie sich für die Beantwortung parlamentarischer Fragen nehmen. Sie schränken unser Fragerecht ein. Das ist nicht nur unserer Fraktion bekannt, sondern mittlerweile auch der Bundesregierung und dem Bundestagspräsidenten. Nun zu meiner Frage: Ich bitte Sie, uns jetzt zu erläutern – Sie sind ja der zuständige Staatssekretär; da können wir im Parlament, glaube ich, diese Erwartung formulieren –, was bahnpolitisch der Unterschied zwischen einer Station und einem Bahnhof ist. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Damit wir das ganz korrekt machen, wie Sie das erwarten, werde ich Ihnen das schriftlich beantworten. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie dazu im Plenum nicht in der Lage?) – Ich habe die Frage doch beantwortet. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das interessiert mich, Herr Präsident. Das ist der zuständige Staatssekretär dafür. Und wenn man so eine Frage nicht beantworten kann, bin ich wirklich erschrocken über die Kompetenz. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Frage ist hochkomplex und kompliziert, und deswegen werde ich sie fachtechnisch ganz genau und korrekt beantworten, damit Sie damit dann auch arbeiten können. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unglaublich!) Vizepräsident Peter Hintze: Ich darf friedenstiftend einmal darauf hinweisen, dass der Kollege Gastel selbst darauf hingewiesen hat, dass der Begriff „Station“ in allen einschlägigen Vorschriften seiner Kenntnis nach gar kein Terminus technicus ist. Insofern ist es vielleicht gut, wenn das noch einmal in Ruhe geklärt wird. Der Kollege Gastel möchte seine zweite Zusatzfrage jetzt doch stellen. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn Sie ohnehin noch mal nachhaken, hätte ich gerne auch eine Antwort darauf, ob in diesem geplanten Bahnhof, diesem Haltepunkt oder dieser Station – was auch immer das dann sein soll – auch das Beginnen, das Enden, das Ausweichen und das Wenden von Zügen möglich ist, weil das nämlich auch Bestandteil dieser Definition in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ist. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich habe es ja gesagt: Das ist ein komplizierter Sachverhalt, den die Kollegin Haßelmann so nicht erfassen konnte. Deswegen wird das umfassend beantwortet. Sie haben jetzt schon so viele Zusatzfragen gestellt. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Ferlemann, Sie sind schlecht vorbereitet! Das ist peinlich!) Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es extra zu diesem Thema, von Herrn Gastel beantragt, eine Anhörung im Verkehrsausschuss gibt, in der alle diese Fragen von denen, die für die Planung verantwortlich sind, detailliert beantwortet werden müssen. Diese werden wir durchführen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Wir sind aber im Plenum! Bereiten Sie sich vor, wenn Sie hier sind für das Ministerium! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann brauchen wir keine Fragestunde abzuhalten, wenn wir alles schriftlich machen!) Vizepräsident Peter Hintze: Ich darf trotzdem bitten, dass wir versuchen – – (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist einfach inakzeptabel! Das ist eine Fragestunde, und wir haben das Recht, Fragen zu stellen! Und er ist nicht in der Lage, sie zu beantworten!) – Also, ich finde es immer richtig, wenn ein Vertreter der Bundesregierung bei komplizierten technischen Sachverhalten sagt: Ich gehe der Sache gründlich nach und werde die technischen Sachverhalte klären. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir können auch den Minister zitieren!) Das hat er hier vorgetragen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat es nicht vorgetragen!) Ich finde, das können wir dann auch so akzeptieren. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist nicht in Ordnung!) Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter bereit. Die Frage 18 der Abgeordneten Bärbel Höhn wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 19 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl: Welche Konsequenzen wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, aus den vom Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem seit letzter Woche rechtskräftigen Urteil (vergleiche BMUB-Pressemitteilung vom 16. Januar 2015) zum Zwischenlager Brunsbüttel für nötig erachteten Untersuchungs- bzw. Nachweismaßstäben beim Schutz vor Flugzeugabstürzen und panzerbrechenden Waffen für sich daraus implizit ergebenden aufsichtlichen Handlungsbedarf bezüglich auch im Rahmen der Aufsicht entsprechend neu anzulegender Untersuchungs- bzw. Nachweismaßstäbe bei den noch laufenden Atomkraftwerken ziehen – bitte mit Begründung –, und welches Vorgehen plant das BMUB hierfür – falls möglich, bitte mit Angabe von Meilensteinen oder Ähnlichem, der Zeitschiene etc.? Frau Staatssekretärin, bitte. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das nunmehr rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig hat nur auf das Zwischenlager Brunsbüttel unmittelbare rechtliche Auswirkungen. Bei der Genehmigungserteilung im Jahre 2003 gab es aus Sicht des Gerichts ein Ermittlungs- und Bewertungsdefizit in Bezug auf Einwirkungen Dritter, insbesondere Terror-angriffe. Das Gericht hat aber keinen Zweifel an der Sicherheit des Zwischenlagers Brunsbüttel geäußert. Die atomrechtliche Duldungsanordnung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein vom 16. Januar 2015 stellt die Rechtsgrundlage für die weitere rechtmäßige Aufbewahrung der neun im Zwischenlager Brunsbüttel befindlichen Castoren bis zur Erteilung einer Genehmigung sicher. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf Genehmigungen anderer Zwischenlager. Das gilt genauso für alle anderen bestandskräftigen atomrechtlich genehmigten kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen. Der in der Rechtsprechung anerkannte Beurteilungsspielraum der Exekutive bei der Risikoermittlung und -bewertung, die von den Gerichten nur beschränkt überprüft werden kann, hat im Bereich des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter eine besondere Bedeutung, da die Behörden hier auf der Basis prognostischer Einschätzungen zur Sicherheitslage Festlegungen zu erforderlichen Lastannahmen und Schutzmaßnahmen treffen müssen. Das gesamte untergesetzliche Regelwerk zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter wird regelmäßig sowie anlassbezogen bei Vorliegen neuer Erkenntnisse evaluiert. Ändert sich die Erkenntnislage, werden die bestehenden Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt und führen gegebenenfalls zu einer Nachrüstung, so wie es im Jahr 2011 für die Zwischenlager der Fall war. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie dazu eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kotting-Uhl? Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die Antwort bezog sich jetzt nicht ganz haarscharf auf das, was ich gefragt hatte. Ich hatte ausdrücklich nicht nach den sich unmittelbar ergebenden Handlungsaufträgen, sondern nach den sich implizit ergebenden Handlungsaufträgen gefragt. Denn es ist ja nicht nur theoretisch durchaus vorstellbar, dass weitere Klagen folgen. Diese Klage war erfolgreich. Das heißt, das Zwischenlager Brunsbüttel ist im Moment genehmigungslos. Es ist ein genehmigungsloser Zustand, der im Moment nur mithilfe einer Duldung überbrückt werden kann. Wenn es bei weiteren Klagen genauso gehandhabt wird, wenn also die Unterlagen, die eigentlich nachweisen könnten, dass die Sicherheit besteht, nicht vorgelegt werden können, dann bekommen wir in Deutschland riesige Probleme, nicht nur hinsichtlich der Zwischenlager, sondern auch hinsichtlich der Atomkraftwerke, die, soweit ich informiert bin, gegen Flugzeugabstürze nicht einmal so ausgelegt sind wie die Zwischenlager. Gibt es Überlegungen oder Planungen im BMUB, wie diese Unterlagen, die den Gerichten 2003 und anschließend nicht zur Verfügung gestellt wurden – daraus folgte das Bewertungsdefizit –, in die Verhandlungen eingebracht werden können? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Ich komme ganz konkret auf Ihre Frage zurück. Ja, vor diesem Hintergrund lassen wir prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Unterlagen unter Wahrung des Geheimschutzes zukünftig angemessen in verwaltungsgerichtliche Verfahren eingebracht werden können. Sie wissen, das BfS hat die Unterlagen geprüft, konnte aber aus Geheimschutzgründen nicht alles zur Verfügung stellen. Deswegen lassen wir prüfen, welche Möglichkeiten es hier gibt. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kotting-Uhl? Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerne, Herr Präsident. – Ich habe eine ganz kurze Zusatzfrage. Geht das BMUB davon aus, dass diese Unterlagen, die bisher nicht zur Verfügung gestellt wurden, bei Zurverfügungstellung dazu führen, dass die Sicherheit des Zwischenlagers Brunsbüttel erkannt und bestätigt werden kann? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Die Sicherheit als solche stand nie infrage, und wir ziehen sie auch nicht in Zweifel. Vizepräsident Peter Hintze: Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn bereit. Die Frage 20 des Abgeordneten Movassat wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 21 der Abgeordneten Heike Hänsel, Fraktion Die Linke: Mit welchen Geldern wurde die Studie „Mögliche Auswirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, TTIP, auf Entwicklungs- und Schwellenländer“ des wirtschaftsliberalen ifo-Instituts, München, unterstützt, und wie verhält sich die Bundesregierung zur Kritik von Fachorganisationen, nach der in dem von Bundesminister Dr. Gerd Müller als „unabhängige Diskussionsbasis“ bezeichneten Papier nicht auf das entwicklungspolitisch relevante Problem der Ungleichverteilung in Entwicklungsstaaten eingegangen wird, die als Produktzulieferer an die USA und die EU fungieren (www.euractiv.de/sections/entwicklungspolitik/eu-kommission-ttip-isi-fuer-entwicklungslaender-eine-goldbrube-311467)? Herr Staatssekretär, bitte. Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Hänsel, diese Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München gemeinsam mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen erstellt. Diese Studie wurde aus Barmitteln des Bundeshaushaltes finanziert, und zwar aus dem Einzelplan 23 bzw., um es genau zu sagen, aus Kapitel 2305. Die Titelnummer – ich sehe, Sie schreiben mit – ist 54401, und der Titel lautet „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“. Hauptanliegen der Studie ist es, die Auswirkungen dieser Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft auf die wirtschaftliche Entwicklung von Schwellen- und Entwicklungsländern zu untersuchen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Das wurde insbesondere im Rahmen von neun Fallstudien anhand sehr unterschiedlicher Länder ermittelt. Es ging dabei um die Länder Brasilien, Mexiko, Marokko, Kenia, Elfenbeinküste, Südafrika, Türkei, Bangladesch und Indonesien. Die Forscher haben gezielt versucht, der Unterschiedlichkeit von Schwellen- und Entwicklungsländern gerecht zu werden und diese Heterogenität in der Studie wissenschaftlich abzubilden. Wir werden die Ergebnisse dieser Studie in unserem Haus intensiv prüfen und die Handlungsempfehlungen weiter verfolgen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte schön. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatssekretär, nun zur politischen Diskussion. Die Bundesregierung hat ja immer wieder beteuert, sollte der Abschluss von TTIP für die Länder des Südens bzw. für die Entwicklungsländer negative Handelsfolgen, Einkommenseinbußen usw. mit sich bringen, dann sollte TTIP in dieser Form nicht beschlossen bzw. dann müsste der Abschluss von TTIP überdacht werden. Prompt liegt uns jetzt eine von Ihnen in Auftrag gegebene Studie vor, die zu dem Ergebnis kommt, dass TTIP den Ländern des Südens eigentlich nur beste Aussichten eröffnet. Da möchte ich Sie gerne fragen: Wie bewerten Sie eigentlich die zahlreichen anderen Studien zu diesem Thema? Es ist immer ganz gut, wenn man mehrere Studien hat, die man bei der Beurteilung zugrunde legt. Das gilt auch für die darin gemachten Grundannahmen. So heißt es in dieser von Ihnen in Auftrag gegebenen Studie zum Beispiel, TTIP habe für Europa und die USA generell positive Einkommenseffekte, und dadurch würde auch die Nachfrage in den Ländern des Südens gesteigert; die Handelsumlenkungseffekte hingegen werden margina-lisiert. Andere Studien kommen da zu ganz anderen -Ergebnissen. So ist zum Beispiel im Hinblick auf Nord-afrika von einer Handelsumlenkung bzw. einem Rückgang des Handels in Höhe von 5 Prozent die Rede und, um eine letzte Zahl zu nennen, von einem Rückgang des BIP für ganz Lateinamerika um 2,8 Prozent. Das führt in den nächsten zehn Jahren zu Verlusten von über 20 Milliarden Euro. Wie reagieren Sie auf Studien, die zu solchen Ergebnissen kommen? Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Hänsel, die von uns in Auftrag gegebene Studie untersucht gleichermaßen die Chancen und Risiken dieses Handelsabkommens. Welche Auswirkungen ein solches Handelsabkommen auf die Entwicklungs- und Schwellenländer haben wird, hängt natürlich von seiner Ausgestaltung und von der Wirtschaftsstruktur in den jeweiligen Staaten ab. Im Rahmen dieser Studie wurden Expertengespräche und quantitative Studien ausgewertet, und es wurden die genannten Fallstudien erarbeitet. Daraus wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet: solche, die im Rahmen der Verhandlungen über dieses Abkommen berücksichtigt werden sollten, und solche, die im Hinblick auf Maßnahmen, die unabhängig von diesem Handelsabkommen sind, von Bedeutung sind. Die weiteren Studien, die Sie angesprochen haben, sind uns durchaus bekannt. Ich darf an dieser Stelle auf eine für mich hilfreiche Übersicht hinweisen. Es gibt eine kurze Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik vom August letzten Jahres, die sich in Form eines Überblicks mit den vorhandenen Studien befasst, auch mit den Vorstudien des von uns beauftragten ifo-Instituts. Ich will darauf hinweisen, dass wir bei der Ausschreibung dieser Studie ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt haben. Wir haben uns dabei an eine Vielzahl von Instituten, die wir um die Abgabe einer Interessenbekundung gebeten haben, gerichtet. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage? Heike Hänsel (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Heike Hänsel (DIE LINKE): Ich kann Ihnen die Einschätzung des Wissenschaft-lichen Dienstes des Deutschen Bundestages empfehlen – wir haben sie angefordert –, die da deutlich konservativer ist. Was die Länder des Südens betrifft, sieht man die große Gefahr, dass sie durch diese große Freihandelszone ein Stück weit abgehängt werden. Ein ganz großes Problem ist die soziale Ungleichheit; wie Entwicklungsminister Müller heute Morgen betont hat, soll dieses Thema ja ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung sein. Auch hier stellt sich die Frage, ob die sozialen Ungleichheiten zwischen den Ländern und innerhalb der Länder durch eine so große Freihandelszone weltweit verschärft werden. In der von Ihnen in Auftrag gegebenen Studie wird gerade mit der verstärkten Nachfrage unter anderem nach Rohstoffen und Zuliefererprodukten argumentiert. In diesen Bereichen findet innerhalb der Wertschöpfungskette aber am wenigsten Wertschöpfung statt. Von daher wird die soziale Ungleichheit noch einmal verschärft, wenn genau diese Rolle der Länder des Südens dadurch manifestiert wird. Deshalb lautet meine Nachfrage: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es deutlich progressivere und im Sinne der Länder des Südens ausgestaltete Studien gibt, die sich die Bundesregierung zu eigen machen kann? Gegebenenfalls könnten Sie auch eine neue Studie in Auftrag geben, die die Sachlage „TTIP und Länder des Südens“ vielleicht mit mehr Einblick in die großen Zusammenhänge bewertet. Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Kollegin Hänsel, wir machen uns keine Studien zu eigen, sondern wir untersuchen, wie wir jetzt in diesen Verhandlungsprozess gehen müssen, damit am Ende entwicklungsförderliche Ergebnisse stehen. Die Studie, die wir in Auftrag gegeben haben, enthält keineswegs eine oberflächliche Argumentation in Bezug auf dieses Handelsabkommen. Es ist gerade zu untersuchen, was ein sinnvoller Inhalt in Bezug auf Entwicklungs- und Schwellenländer sein kann, und ich will hier erneut auf die bereits angeführte Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik hinweisen, die einleitend zitiert: Zahlreiche Autoren setzen sich mit den erwarteten Wirkungen – gemeint ist: des Abkommens – auseinander. Da ihre Annahmen darüber jedoch stark divergieren, kommen sie zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Von daher wäre es völlig verkehrt, jetzt mit einseitigen Annahmen eine Diskussion über mögliche Auswirkungen zu führen, sondern wir müssen die Diskussion umdrehen und fragen: Welche Auswirkungen wollen wir erreichen, welche wollen wir verhindern, und wie müssen wir dann dieses Abkommen inhaltlich gestalten? – Genau dazu weist die Studie, die wir in Auftrag gegeben haben, eine Reihe von Handlungsempfehlungen auf. Mit Blick auf die Zeit will ich das jetzt nicht im Einzelnen vortragen, aber ich kann Ihnen gerne die komplette Studie oder auch eine Kurzfassung zur Verfügung stellen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Gelegenheit zu einer Nachfrage hat jetzt der Kollege Thomas Viesehon, CDU/CSU-Fraktion. Thomas Viesehon (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, können Sie neben der Beantwortung der Fragen zu den Auswirkungen der Gutachten auch etwas zur Ratifizierung des TTIP insgesamt sagen? Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Ratifikationsverfahren für dieses Abkommen wird vom Inhalt abhängen. Wenn sowohl Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten betroffen sind, womit wir rechnen müssen, dann liegt ein sogenanntes gemischtes Abkommen vor, das doppelt ratifiziert werden muss – sowohl durch die Organe der Europäischen Union als auch durch die Mitgliedstaaten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Insofern ist hier die Lage anders als bei dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der Europäischen Union mit Westafrika, das der Kollege Kekeritz vorhin angesprochen hat, bei dem keine Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag erforderlich ist. Ich will gerne anfügen, dass die Behauptung, dass wir uns auf eine Studie bezogen hätten, die es gar nicht gibt, nicht zutrifft. Herr Kollege Kekeritz hat am 20. November 2014 ein Schreiben von unserem Hause erhalten. Ich habe es unterzeichnet; es liegt hier vor. Darin beziehe ich mich nicht auf eine Studie, sondern auf eine – ich -zitiere – „ausführliche verfassungsrechtliche Prüfung“ durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, durch das Bundesministerium des Innern und durch das Bundesministerium der Finanzen. Diese Prüfung hat stattgefunden, und darauf habe ich mich bezogen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Komplex. Die Frage 22 des Kollegen Uwe Kekeritz wird schriftlich beantwortet.1 Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer zur Verfügung. Die Frage 23 des Kollegen Uwe Kekeritz wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 24 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf: Wären deutsche Energieversorgungsunternehmen aus Sicht der Bundesregierung von einem mithilfe britischer Staatsbeihilfe geförderten Bau und Betrieb eines Atomkraftwerks Hinkley Point C wettbewerblich betroffen oder nicht (bitte mit Begründung), und wird sich die Bundesregierung der angekündigten Klage der österreichischen Bundesregierung, die nach Medienberichten voraussichtlich von Luxemburg unterstützt werden wird (vergleiche Onlineartikel „Luxemburg dürfte Klage Österreichs gegen britisches AKW stützen“ der österreichischen Zeitung Der Standard vom 22. Januar 2015), gegen die Entscheidung der kurz danach aus dem Amt geschiedenen Europäischen Kommission, die britischen Beihilfepläne zuzulassen, vom 8. Oktober 2014 anschließen bzw. eine entsprechende eigene Klage einreichen? Bitte schön. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Liebe Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die nichtvertrauliche Fassung des Genehmigungsbeschlusses ist am 21. Januar 2015 von der EU-Kommission veröffentlicht worden und wird derzeit von der Bundesregierung unter rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten geprüft. Eine Aussage über eine mögliche Klage oder einen etwaigen Beitritt zur Klage ist daher derzeit nicht möglich. Angesichts der sehr begrenzten Stromleitungskapazitäten zwischen dem Vereinigten Königreich und dem EU-Festland und der Tatsache, dass das neue Kraftwerk stillzulegende Altanlagen ersetzen soll, gehen wir davon aus, dass mögliche wettbewerbliche Effekte von Stromlieferungen aus dem AKW Hinkley Point C auf den deutschen Markt vergleichsweise gering sein dürften. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Kotting-Uhl, Sie haben die Gelegenheit zur Nachfrage. Bitte schön. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, zum ersten Teil Ihrer Antwort: Die Fakten liegen ja nun seit langem auf dem Tisch. Ich glaube nicht, dass Sie vorher von nichts wussten und erst durch das Schreiben der Kommission informiert werden mussten. Ich frage mich tatsächlich, was eigentlich so lange geprüft werden muss. Frau Hendricks war hier vor etlichen Monaten spontan in der Lage, zu sagen: Ja, da müsste man klagen. – Österreich konnte sehr schnell sagen, dass es eine Klage erwägt. Inzwischen hat sich das Land dazu entschlossen. Luxemburg ist inzwischen entschlossen, dieser Klage von Österreich beizutreten. Was muss die deutsche Bundesregierung so lange prüfen? Ich habe den Eindruck, dass dahinter entweder Unwilligkeit steckt, oder, was ich aber gar nicht zu glauben wage, erkennbare Defizite. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich muss sowohl Ihre erste als auch Ihre zweite Feststellung zurückweisen. Eine Frage darin kann ich insofern erkennen, dass Sie mich fragen, warum wir so lange für die Prüfung brauchen. Der Genehmigungsbeschluss, den wir online auf der Homepage der Kommission am 21. Januar dieses Jahres gefunden haben, ist jetzt von uns auszuwerten. Eine andere Informationsquelle hatten wir zu diesem Zeitpunkt offiziell nicht. Das bedeutet: Wir werden diesen Genehmigungsbeschluss, der jetzt veröffentlicht worden ist, unter rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten prüfen; das führte ich bereits aus. Dann werden wir uns dazu entsprechend verhalten. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Sie haben noch einmal die Gelegenheit, zu fragen. Bitte schön. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gut. Dann bin ich sehr gespannt. – Ich möchte zu dem Teil der Frage und Ihrer Antwort kommen, was das für die Energieversorgungsunternehmen in Deutschland heißt. Sie haben im Oktober 2014 einen Brief der Stadtwerke Schwäbisch Hall bekommen. Das liegt bei mir in Baden-Württemberg, weshalb das für mich von besonderem Interesse ist. Ich zitiere einen Satz, der dem widerspricht, was Sie eben sagten: Diese Entscheidung fördert nicht nur einen gravierenden Kartellverstoß, sondern verzerrt den Wettbewerb in Mitteleuropa ganz gravierend, weil dieses Erzeugerkonsortium in Großbritannien in der Lage wäre, grundsätzlich alle Strompreise, die sich an den Börsen bilden, aufgrund der Garantievergütung durch den britischen Staat zu unterbieten. Im Anschluss daran möchte ich noch etwas aus dem Schreiben von Schwäbisch Hall wiedergeben. Als er noch Energiekommissar war, war Günther Oettinger bei der Bausparkasse in Schwäbisch Hall zu einem Vortrag und wurde natürlich gefragt, wie er diesen ganzen Vorgang um Hinkley Point bewertet. Dann steht hier: Kommissar Günther Oettinger hat sehr umfassend geantwortet und im Kern erklärt, dass dann, wenn z. B. das Unterhaus der britischen Regierung einstimmig ein derartiges Projekt beschließt, diese nationale Entscheidung auf der europäischen Ebene zu respektieren sei und dass dann gegebenenfalls kartellrechtliche Aspekte dahinter zurückstehen müssten. Teilt das BMWi diesen Ansatz? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich will darauf indirekt antworten, verehrte Kollegin. In einer Anhörung im Europäischen Parlament hat der damalige Wettbewerbskommissar Almunia erläutert, dass nach den zur Prüfung vorgelegten Verträgen Entscheidungen zum nationalen Energiemix letztendlich in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen und daher von der Kommission nicht zu kommentieren sind. Das ist die Haltung der Kommission, zumindest die des Wettbewerbskommissars. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir uns national dagegen gewehrt haben und auch aktuell dagegen wehren, dass uns Mitglieder der Kommission Fragen hinsichtlich unseres eigenen Energiemixes stellen. Auch dem muss man an dieser Stelle Rechnung tragen. Die Motivation von Österreich kann ich momentan nicht offiziell bewerten. Die Ankündigung einer entsprechenden Klage – es ist nämlich noch keine Klage eingereicht worden, und von den Überlegungen Luxemburgs habe ich nicht offiziell, sondern nur aus der Presse erfahren – ist sicherlich vor der Situation zu sehen, dass Österreich befürchtet, dass an den Grenzen Österreichs möglicherweise weitere Atomkraftwerke gebaut werden. Das ist, denke ich, die Motivation der Republik Österreich, sich in dieser Angelegenheit so einzulassen, wie sie es getan hat. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das Atomausstiegsland Deutschland schweigt!) – Nein, wir steigen aus der Atomkraft aus. Das wissen Sie. 2022 ist damit in Deutschland Schluss. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Jetzt bitte keine weiteren Zwiegespräche mehr. – Gelegenheit zur Nachfrage hat jetzt die Kollegin Britta Haßelmann. Ich darf darum bitten, dass sich zukünftig alle an die Redezeit halten. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Beckmeyer, meine Nachfrage zu Hinkley Point und der Beihilfeentscheidung richtet sich an Ihr Haus. Sie haben gerade zum wiederholten Male gesagt, eine Aussage über die Klage sei nicht möglich. Eigentlich täuscht doch die Bundesregierung damit die Öffentlichkeit und suggeriert, wir seien immer noch dabei, zu prüfen, ob wir uns einer Nichtigkeitsklage gegen diese Beihilfeentscheidung anschließen. Ihr Wirtschaftsminister hat doch längst entschieden. So zumindest muss ich seine Aussage vom 6. November 2014 interpretieren. Ich zitiere: Auch wird ab 2023 genau zu beobachten sein, welche Auswirkungen die Inbetriebnahme der beiden neuen Reaktoren auf den europäischen Strombinnenmarkt haben wird. Das heißt – so kann man es übersetzen –, Sie haben sich als Bundesregierung längst entschieden, nicht zu klagen, suggerieren aber der Öffentlichkeit weiterhin, Sie seien dabei, zu prüfen, ob Sie sich der Nichtigkeitsklage gegen diese Beihilfeentscheidung zum Bau eines neuen Atomkraftwerkes, obwohl wir aus der Atomkraft ausgestiegen sind, anschließen. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Verehrte Kollegin, ich kann Ihren Vorhalt nicht bestätigen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat Ihr Minister aber geschrieben!) Wir prüfen diesen Sachverhalt, nachdem wir offiziell die Entscheidung der Kommission bzw. den Genehmigungsbeschluss vor fünf, sechs Tagen erhalten haben, und wir werden uns auf Grundlage dieses Genehmigungsbeschlusses fachlich und rechtlich dazu einlassen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das hat doch Gabriel Schwäbisch Hall geantwortet! Das ist die Position des Wirtschaftsministers!) – Das tut mir leid, aber das ist der Text möglicherweise eines Briefes, den ich momentan nicht bestätigen kann. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sigmar Gabriel!) Sie zitieren aus der Presse. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Aus einem Brief!) Ich sage Ihnen offiziell für die Bundesregierung, dass wir uns rechtlich und fachlich mit diesem Genehmigungsbeschluss befassen und dann zu einer Entscheidung kommen werden, ob wir eventuell selbst Klage erheben oder einer etwaigen Klage beitreten. Dies ist aber zurzeit nicht möglich und auch nicht entschieden. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Nachfragen zu diesem Themenbereich. Die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Oliver Krischer werden schriftlich beantwortet. Ich darf mich bei Staatssekretär Beckmeyer bedanken. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Staatsminister Michael Roth zur Verfügung. Die Frage 27 des Abgeordneten Omid Nouripour, die Frage 28 des Abgeordneten Manuel Sarrazin und die Fragen 29 und 30 der Abgeordneten Britta Haßelmann werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zu Frage 31 der Kollegin Heike Hänsel, Fraktion Die Linke: Inwieweit betrachtet die Bundesregierung die Aufstockung von zusätzlichen 68 000 Soldaten zur Verstärkung des Kampfpotenzials der Armee an der ostukrainischen Front (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-kiew-will-armee-um- 68-000-soldaten-aufstocken-a-1014165.html) und die Rede des Präsidenten Petro Poroschenko beim Weltwirtschafts-forum in Davos, in der er unter anderem Russland die Besetzung von 7 Prozent des ukrainischen Staatsgebiets vorwarf, als einen Beitrag zur politischen Konfliktlösung und Stabilisierung des Friedens in der Ukraine (www.zeit.de/politik/aus land/2015-01/ukraine-petro-poroschenko-russland)? Bitte schön, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sie wissen, Frau Kollegin Hänsel, dass sich die Bundesregierung unermüdlich um eine politische und diplomatische Konfliktlösung bemüht und dass wir daran arbeiten, eine friedliche Lösung zu erreichen. Wir sind derzeit leider noch sehr weit davon entfernt. Grundlage für eine solche Friedenslösung ist für uns nach wie vor die Minsker Vereinbarung. Wir wollen unbedingt an der Minsker Vereinbarung festhalten; wir wollen nicht dahinter zurückfallen. Ob wir einen Schritt in die richtige Richtung weiterkommen, liegt natürlich vor allem in den Händen der Konfliktparteien. Alle Seiten müssen ihren Beitrag zur Deeskalation leisten. Wir können für die ukrainische Regierung bestätigen, dass sie sich bislang maßgeblich für die Umsetzung der Minsker Vereinbarung eingesetzt und sich zu schwierigen Entscheidungen durchgerungen hat. Diese anerkennen wir ausdrücklich. Ich will an die gesonderte Waffenruhe, an das sogenannte Regime der Stille vom 9. Dezember, erinnern. Anders bewertet die Bundesregierung die Haltung der russischen Regierung. Wir sind uns mit allen Partnerinnen und Partnern in der Europäischen Union einig, dass das bislang größte Hindernis für eine politische Konfliktlösung in der Verweigerungshaltung der eindeutig von Russland unterstützten Separatisten liegt. Der jüngste traurige Beleg dafür ist der menschenverachtende Raketenangriff auf ein Wohngebiet in Mariupol am vergangenen Samstag. Nach Erkenntnissen der OSZE ging dieser Angriff von separatistisch kontrolliertem Gebiet aus. Auch die Ankündigung des Separatistenführers -Sachartschenko vom 23. Januar, die Minsker Gespräche im Rahmen der Kontaktgruppe abzubrechen und das Separatistengebiet durch eine neue Offensive bis an die Grenzen der Gebiete Donezk und Lugansk auszuweiten, ist ein Schlag in das Gesicht all derer, die sich, so wie wir und die Europäische Union, um eine diplomatische Lösung bemühen. Trotzdem: Wir müssen im Gespräch bleiben. Sie wissen: Es gibt verschiedenste Angebote, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Dem Ziel, eine friedliche Lösung zu erreichen, bleiben wir nach wie vor verpflichtet. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Hänsel, Sie haben jetzt die Gelegenheit zur Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, ich hatte eigentlich gefragt, wie Sie sich zu der Mobilmachung von 68 000 Soldaten durch die ukrainische Regierung positionieren. Dazu haben Sie aber keinen Satz gesagt. Angesichts dieser auch sehr einseitigen Positionierung weiß ich nicht, ob die Bundesregierung geeignet ist, zu einer Konfliktlösung beizutragen; denn nicht die russische Armee hat Mariupol beschossen. Wenn Sie sagen: „Russland hält sich nicht an das Minsker Abkommen“ und im gleichen Satz sagen, dass die Rebellen Mariupol beschossen hätten, dann frage ich mich, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Es ist ja nicht die russische Armee gewesen, die da geschossen hat. Nun zu meiner Zusatzfrage. Es gibt 500 Millionen Euro Kreditmittel seitens der Bundesregierung für die Ukraine. Sie sagten in einer Antwort, dass Sie davon ausgehen, dass die ukrainische Regierung diese Mittel vorrangig für den Wiederaufbau und die soziale Entwicklung verwendet. Können Sie sicherstellen, dass kein Geld davon für den Krieg verwendet wird, wenn nun so viel Geld für die Mobilmachung ausgegeben wird? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich weiß nicht, wie Sie zu Ihrer Wahrnehmung kommen, wir seien einseitig. Immerhin sind bis jetzt alle Gespräche im sogenannten Normandie-Format unter Beteiligung Frankreichs, Deutschlands, Russlands und der Ukraine auf ausdrücklichen Wunsch beider Konfliktparteien zustande gekommen. Sowohl der ukrainische Präsident als auch die russische Führung haben uns auf Grundlage dieses Formats um Vermittlung gebeten. Wir sind mitnichten einseitig. Selbstverständlich drängen wir beide Seiten zur Erfüllung dessen, was sie schon längst im Rahmen des Minsker Abkommens zugesagt haben. Wir drängen die ukrainische Regierung weiterhin, den Reformprozess zu beschleunigen, zu dezen-tralisieren und den nationalen Dialog noch engagierter zu führen. Aber wir müssen die Maßstäbe wahren. Ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen, dass derzeit aggressive Gewalt in erster Linie von den von Russland unterstützten Separatisten ausgeht. Dem habe ich nichts weiter hinzuzufügen. Da Sie mich nach der Position bzw. der Bewertung der Bundesregierung – – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Staatsminister, darf ich Sie bitten, sich an die Zeit zu halten? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Aber natürlich. Dann lasse ich das. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Eine Nachfrage. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Meine Zusatzfrage bezüglich der Verwendung der 500 Millionen Euro Kredithilfe ist ebenfalls nicht beantwortet worden. Auch zur Mobilmachung von 68 000 Soldaten, auf die sich meine ursprüngliche Frage bezieht, haben Sie nichts gesagt. Ich kann also nicht davon ausgehen, dass meine Fragen beantwortet werden. Trotzdem probiere ich es noch einmal mit meiner zweiten Nachfrage bezüglich der einseitigen Bewertung. Ist denn der Bundesregierung – das hat der Focus gemeldet – ein Schreiben des russischen Präsidenten Wladimir Putin an Präsident Poroschenko vom 16. Januar 2015 bekannt, in dem er konkrete Vorschläge zum Abzug schwerer Militärtechnik aus dem Donbass macht, sowie die Tatsache, dass der ukrainische Präsident bis heute nicht darauf eingegangen ist, sämtliche Vorschläge abgelehnt bzw. keinerlei Gegenvorschläge gemacht hat und erneut mit den Kampfhandlungen begonnen hat? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Der Rückzug des schweren Geräts, Frau Kollegin, war das Ergebnis der vor kurzem geführten Gespräche der Außenminister – die kürzlich zusammengekommen sind –, in denen sich beide Seiten hierauf verständigt haben. Selbstverständlich erwarten wir von allen Beteiligten, dass dies umgesetzt wird. Sie wissen aber genauso, dass die Separatisten weiterhin mit schweren Waffen ausgerüstet werden. Im Übrigen ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die Bundesregierung immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die Verhängung des Kriegszustandes durch die Ukraine sicherlich nicht zur Deeskalation beigetragen hat. Sie werden mich jedoch nicht daran hindern können, deutlich zu machen, wo die Hauptverantwortung liegt: Die Hauptverantwortung liegt insbesondere bei den Separatisten, von denen aggressive Gewalt ausgeht. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Wir kommen zur Frage 32 des Kollegen Hans-Christian Ströbele: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Einzelnen dazu, wohin die von ihr im letzten Jahr an die Kurden im Nordirak gelieferten Waffen gelangt sind, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Mitverantwortung durch die Lieferung der Waffen und Berichte, dass Kritiker der kurdischen Autonomieregierung vom Geheimdienst der Autonomieregierung oder Privatmilizen in Geheimgefängnisse gebracht und dort gefoltert wurden (vergleiche Monitor-Pressemeldung vom 14. Januar 2015: www.wdr.de/daserste/monitor/extras/moni torpresse-peschmerga100.html), dass diese Waffen nicht für solche Zwecke oder in Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen kurdischen Gruppen – Peschmerga und PKK – eingesetzt werden? Bitte schön, Herr Staatsminister. Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Kollege Ströbele, Sie wissen, dass die militärische Ausrüstungshilfe – das sind nicht in erster Linie Waffen, sondern das sind auch Güter wie Schutzausrüstung, Sanitätsausstattung, Feldküchen – in Arbil dem Peschmerga-Ministerium und damit der Regierung der Region Kurdistan-Irak übergeben werden. Diese Regierung hat sich in einer sogenannten Endverbleibserklärung zu verpflichten – sie hat diese Erklärung zu unterzeichnen –, dass die gelieferte militärische Ausrüstung nicht an Dritte weitergegeben wird. Bislang liegen der Bundesregierung keinerlei Erkenntnisse vor, dass dieser Endverbleibserklärung zuwidergehandelt wird. Im Übrigen – auch das zeigen die Bilder und die Nachrichten aus den Medien – benötigen die Peschmerga die gelieferte Ausrüstung dringend, um täglich Angriffe von ISIS auf einer über 1 000 Kilometer langen Front abzuwehren und ISIS zurückzudrängen, etwa im Sindschar-Gebirge. Die gelieferte Ausrüstung wird nach uns vorliegenden Informationen im Gefecht eingesetzt, und die Munition wurde bislang zum Großteil verbraucht. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, ich habe eigentlich gefragt, wo jeweils die gelieferten Waffen – nach den Hilfsgütern habe ich Sie und auch die Bundesregierung nicht gefragt – geblieben sind. Können Sie ausschließen, dass diese Waffen – mir geht es um die Waffen, also MILAN-Raketen, Gewehre und was auch immer – auch zu anderen, zum Beispiel zu kurdischen Truppen, gekommen sind? Sie weisen zutreffend darauf hin, dass da Kämpfe stattfinden. Geben Sie mir recht, dass eine Hauptlast des Kampfes gegen ISIS bzw. IS auch von der PKK getragen wird, also einer kurdischen Gruppe, wie wir wissen, und zwar sowohl im Nordirak als auch in Nordsyrien? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich kann aufgrund Ihrer Zusatzfrage meine erste Antwort gerne präzisieren, Herr Kollege Ströbele. Wir leiten die Waffen an die Regierung der Region Kurdistan-Irak weiter. Wie diese Waffen dann von der kurdischen Regierung konkret eingesetzt werden, liegt natürlich im Ermessen des Militärs und richtet sich nach den militärischen Notwendigkeiten. In diese Frage sind wir nicht eingebunden. Worin wir aber eingebunden sind, ist die Verpflichtung der Regierung durch die Endverbleibserklärung. Wir haben bislang keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Waffen, so wie es die Endverbleibserklärung besagt, ausschließlich von der legitimierten Regierung bzw. von ihren Militäreinheiten verwendet werden. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das beruhigt mich überhaupt nicht, weil Sie zur PKK aus Gründen, die ich nachvollziehen, aber nicht billigen kann, keinerlei Aussagen machen. Sie wissen, dass die PKK der wichtigste militärische Faktor bei der Abwehr des IS im Nordirak gewesen ist. Außerdem ist die PKK der mit Abstand wichtigste Faktor in Nordsyrien bei der weitgehenden Befreiung von Kobane. Dazu nehmen Sie überhaupt keine Stellung. Haben die nun die deutschen Waffen, ja oder nein? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass die von uns gelieferten Waffen wie auch die sonstigen Güter an die Regierung der Region Kurdistan-Irak weitergegeben werden. Diese Regierung trägt die Verantwortung dafür, dass diese Waffen nur an die Militäreinheiten gehen, die sich im Verantwortungsbereich dieser Regierung befinden. Wir legen großen Wert darauf – wir nehmen da auch die Regierung in die Pflicht –, dass das genau so gemacht wird. Wir haben bislang keinen Anlass, zu vermuten, dass die Waffen in die falschen Hände geraten sind. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht in die richtigen!) Das ist unser Erkenntnisstand. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Herr Staatsminister, die Kollegin Hänsel hat noch eine Nachfrage. Bitte schön, Frau Hänsel. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr Staatsminister, Sie haben mehrfach auf die Endverbleibserklärung hingewiesen. Dazu muss man wirklich sagen: Das ist langsam eigentlich ein völlig inakzeptabler Beweis. Man macht sich ja schon lächerlich, wenn man die Endverbleibserklärung erwähnt. Das ist ein Papier, das unterschrieben wird. Sie erwähnen auch, dass Sie offizielle Endverbleibserklärungen vonseiten der US-Behörden für Sig-Sauer-Pistolen haben. Diese Pistolen sind illegalerweise in -Kolumbien gelandet. Ferner berufen Sie sich auf Endverbleibserklärungen vonseiten Mexikos. Dennoch sind etwa in der mexikanischen Provinz Guerrero deutsche Waffen im Zusammenhang mit dem Verschwinden der 43 Studenten sichergestellt worden. Sie können uns doch nicht immer wieder erzählen: Es gibt da eine Endverbleibserklärung. – Fühlen Sie sich da nicht eigentlich selbst langsam ein bisschen lächerlich? Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich fühle mich überhaupt nicht lächerlich. Sie wissen, dass wir hier einen Konflikt haben, den wir offen austragen müssen, und diesen Konflikt tragen wir mit Ihnen aus. Wir sind dafür – wir wissen um die Schwierigkeiten und auch um die Risiken –, dass in dieser ganz besonderen Situation nicht nur Hilfsgüter, sondern auch Waffen an die Regierung der Region Kurdistan-Irak geliefert werden, und das ist uns nicht leichtgefallen. Wir verfügen über das Instrument der Endverbleibserklärung, und diese Verpflichtung ist die dortige Regierung eingegangen; sie hat die entsprechende Erklärung unterzeichnet. Auch wenn sie Ihnen nicht viel wert sein mag, ist sie das richtige Mittel. Wir achten sehr genau auf die Einhaltung. Wir gehen im Übrigen, Frau Kollegin Hänsel, jeder Kritik, jeder Nachfrage und jedem Verdacht, dass die Erklärung nicht befolgt worden sei, sehr aufmerksam nach. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Frage 33 der Kollegin Dağdelen wird schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des Auswärtigen Amts, und deshalb bedanke ich mich beim Staatsminister Roth für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings zur Verfügung. Die Frage 34 der Kollegin Dağdelen wird schriftlich beantwortet. Ich rufe Frage 35 des Kollegen Hans-Christian Ströbele auf: Welche Aufträge erteilten Bundesbehörden vor allem zwischen den Jahren 2001 und 2006 der damals gegen die Hamburger linke Szene eingesetzten verdeckten Ermittlerin – bzw. „Beamtin für Lageaufklärung“, BfL – „Iris Schneider“ des Hamburger Landeskriminalamtes, welche unter anderem für den Generalbundesanwalt derweil mindestens zweimal tätig war, unter anderem im November 2003 während einer Razzia-Durchsuchung im dortigen Radiosender FSK, die das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober 2010 (Az. 1 BvR 1739/04) als verfassungswidrig beurteilte (vergleiche Berliner Zeitung vom 5. Januar 2015), und welche durch „Iris Schneider“ während solcher verdeckten Einsätze im Auftrag von Bundes- oder Länderbehörden erhobenen vor allem personenbeziehbaren Daten übermittelte sie direkt oder indirekt – etwa via Hamburger Sicherheitsbehörden – an Bundesbehörden wie etwa das Bundesamt für Verfassungsschutz? Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Ströbele, das Bundeskriminalamt war vom Generalbundesanwalt im Zeitraum vom Oktober 2002 bis April 2004 mit polizeilichen Ermittlungen beauftragt, bei denen ein verdeckter Ermittler des Landeskriminalamtes Hamburg eingesetzt wurde. Der Einsatz des verdeckten Ermittlers erfolgte unter Führung durch einen VE-Führer des Landeskriminalamtes Hamburg. Weiterhin war das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein vom Generalbundesanwalt im Zeitraum von 2004 bis 2006 mit polizeilichen Ermittlungen beauftragt, bei denen ebenfalls verdeckt ermittelt wurde. Aufgrund bereits bestehender Zugänge durch seine vorausgegangene Tätigkeit als Beschaffer für Lageinformationen bestand der konkrete Auftrag des verdeckten Ermittlers -darin, Kontakt und Informationen zu Personen zu gewinnen, die als Kontaktpersonen für flüchtige Beschuldigte infrage kommen, um so neue Fahndungsansätze erlangen zu können. Durch den Einsatz des verdeckten Ermittlers konnten jedoch keine relevanten Informationen gewonnen werden. In dem Zeitraum des VE-Einsatzes von Oktober 2002 bis April 2004 ergaben sich nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes drei zunächst für relevant erachtete Personenkontakte, über die auch dann berichtet wurde. In den vorliegenden Einsatzberichten werden zwar weitere Personen, denen der VE im Rahmen seines Einsatzes begegnet ist, namentlich genannt; über die bloße namentliche Erwähnung hinaus erfolgt jedoch keine weitere Berichterstattung zu diesen Personen. Ich verweise insoweit auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 15. Januar 2015; ich kann Ihnen bei Bedarf auch gern noch die Drucksachennummer sagen. Seitens des Bundeskriminalamtes ist keine Übermittlung der durch den verdeckten Ermittler erhobenen personenbezogenen Daten an Nachrichtendienste des Bundes oder der Länder erfolgt. Der Bundesregierung ist die weitere Beantwortung der Frage im Rahmen der Fragestunde aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die weitere Antwort der Bundesregierung muss als „Verschlusssache – Geheim“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages – Sie kennen das Verfahren – nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Das ist sozusagen der kleinere Teil der Antwort. Diesen Teil kann ich Ihnen heute hier nicht geben, Herr Kollege. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich finde es nett, dass Sie immer von dem verdeckten Ermittler reden. Reden wir von derselben Person, „Iris Schneider“? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir reden nicht über Personen. Wenn ich eine maskuline Form verwende, kann es eine Frau oder ein Mann sein. (Lachen des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Oh!) – Eindeutig muss man es ja ausdrücken. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Aber jetzt keine Zwiegespräche, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Der Kollege Ströbele hat jetzt das Wort. Bitte schön. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage jetzt nach „Iris Schneider“ – das habe ich auch in meiner Frage gefragt –, nämlich: War sie in irgendeiner Form an der Razzia in dem Radiosender im November 2003 beteiligt, von der das Bundesverfassungsgericht später festgestellt hat, dass sie verfassungswidrig gewesen ist? Wenn es stimmt, dass sie dabei war, dann hat sie zu einer verfassungswidrigen Aktion der Bundesanwaltschaft beigetragen. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Weder hatte die verdeckte Ermittlungsperson – um es vielleicht etwas korrekter auszudrücken; (Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) ich gehe davon aus, dass wir über die gleiche Person sprechen – den Auftrag, bei diesem Radiosender tätig zu werden – das ist schon einmal angesprochen worden –, noch hatten die Behörden offenbar Kenntnis von der Tätigkeit dort. Insoweit kann ich die Frage beantworten. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Ströbele, noch eine weitere Nachfrage? Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Heißt das, dass sie im Rahmen dieser Aktion, die zu der Durchsuchung geführt hat, die verfassungswidrig gewesen ist, wie wir inzwischen wissen, gar nicht beteiligt gewesen ist? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich habe gesagt, dass sozusagen der Auftrag, dort zu arbeiten, nicht von den Behörden kam und dort auch die Kenntnis wohl nicht vorhanden war. Insofern würde ich die Schlussfolgerung, die Sie jetzt ziehen, persönlich auch ziehen; allerdings bin ich etwas vorsichtiger, weil ich die Information im Ergebnis nicht habe; aber es ist jedenfalls naheliegend. Wenn sie dort nicht im Auftrag und nicht einmal mit Wissen der Behörden gearbeitet hat, ist jedenfalls für mich an der Stelle heute und hier schwer erkennbar, wie sie in diese Aktion involviert gewesen sein sollte. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Wir kommen dann zur Frage 36 des Kollegen Volker Beck: Welche Schritte wurden bisher unternommen, um den Verbleib der Hamas auf der europäischen Liste terroristischer Vereinigungen innerhalb der Übergangsfrist von drei Monaten auf Tatsachen zu stützen, die in Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden geprüft und bestätigt wurden, und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung hierzu inzwischen unternommen? Die Beantwortung nimmt wieder der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Krings vor. Bitte. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Gern. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Beck, der Rat der Europäischen Union hat am 14. Januar dieses Jahres Einlegung von Rechtsmitteln beim Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz vom 17. Dezember 2014 zur Aufhebung der Listung der Hamas beschlossen. Dies wurde durch die EU-Außenminister auf der Sitzung des Rates für Außenbeziehungen am 19. Januar 2015 in Brüssel bestätigt. Die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln beträgt zwei Monate. Deutschland hat sich wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten für die Einlegung von Rechtsmitteln ausgesprochen. Durch das Rechtsmittel ist die Entscheidung des Europäischen Gerichts zunächst nicht zu vollziehen. Die zweite Instanz, die über diese Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts zu entscheiden hat, ist der Europäische Gerichtshof. Die Bundesregierung hielte eine Entlistung von Hamas für ein grundfalsches Signal und wird daher den Rat mit all ihren Möglichkeiten dabei unterstützen, neue Informationen vorzulegen, um die Begründung der Listung auf anerkannte Beweise zu stützen und damit gerichtsfest zu machen. Auch andere EU-Mitgliedstaaten liefern weitere Informationen. Die Bundesregierung steht in dieser Frage in engem Kontakt mit ihren Partnern. Derzeit werden dem Rat Gerichtsentscheidungen der Staaten zur Verfügung gestellt, die den Charakter der Hamas entsprechend beschreiben. Diese sollten nach der europäischen Rechtsprechung geeignet sein, die Begründung einer Listung der Hamas weiter zu untermauern. Darunter fallen auch zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in denen es um das aufrechterhaltene Verbot von Spendensammelorganisationen für die Hamas geht. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das begrüße ich außerordentlich. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass erstens die Hamas eine Terrororganisation ist und man zweitens auch die Feinde des Rechtsstaates und der Demokratie rechtsstaatlich bekämpfen muss. Daher müssen wir die Rüge des Europäischen Gerichtshofs in ihrem formalen Teil ernst nehmen. Deshalb wollte ich wissen, welche Tatsachen die Bundesregierung der Europäischen Kommission an die Hand geben wird, die den Anforderungen des Urteils entsprechen, nämlich Entscheidungen zuständiger nationaler Behörden, die geprüft und bestätigt wurden. Das Problem ist: Einerseits können wir aus den bekannten Geheimschutzgründen keine Geheimdienstinformationen vorlegen. Andererseits reicht es nicht aus, Presseberichte und URLs aus dem Internet zur Beweisbekräftigung vorzutragen. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Ich weise noch einmal auf die beiden genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hin, die in einem öffentlichen – zumindest gerichtlichen – Verfahren getroffen wurden und sehr gut als Informationen eingebracht werden können. Ich weiß nicht, inwieweit dort Geheimschutztatbestände erfüllt waren. Diese Informationen sind von einer Behörde eingebracht und von einem Gericht überprüft worden. Diese Entscheidungen werden zurzeit aufbereitet. Im Verbund mit anderen Entscheidungen haben wir durchaus Grund für die Aussicht, dass dies Erfolg haben wird. Ich bin nicht sicher, ob das für dieses konkrete Verfahren ausreicht; aber im Übrigen wird zurzeit die Verfahrensordnung des Gerichts in erster Instanz überarbeitet. Da geht es auch um neue Regeln zur Behandlung vertraulicher Dokumente. Daran krankt es offenbar im europäischen Verfahren noch etwas. Wenn es um die Einführung vertraulicher Dokumente in Gerichtsverhandlungen geht, dann sind wir nationalstaatlich offenbar etwas weiter. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Herr Kollege Beck, noch eine Nachfrage? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht können Sie uns dies sagen: Geht es bei den Tatsachen, die die Bundesregierung beisteuert, nur um die Gegenstände aus den beiden Gerichtsentscheidungen, die Sie zitiert haben, oder wird die Bundesregierung weitere Tatsachen, die durch nationale Behörden geprüft und bestätigt wurden, vorlegen? Wenn ja, welche? – Wenn Sie diese Antworten in Ihrem Haus nicht vorbereitet haben, dann dürfen Sie mir gern schriftlich nachberichten. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir schauen natürlich breit gefächert, welche Informationen hier geeignet sind. Insbesondere gilt das für die beiden Gerichtsentscheidungen. Ich gehe davon aus, dass auch andere Informationen dahin gehend gesichtet werden, ob es relevante Dinge gibt. Konkret bekannt sind mir diese beiden Gerichtsentscheidungen. Wenn Sie mögen, können wir gern nachsehen, inwieweit wir noch über andere Informationen berichten können. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre sehr freundlich!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Wir kommen zum Ende der Fragestunde, da die Frage 37 des Abgeordneten Hubertus Zdebel, die Frage 38 des Abgeordneten Andrej Hunko, die Frage 39 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu und die Fragen 40 und 41 der Abgeordneten Erika Steinbach schriftlich beantwortet werden. Ich bedanke mich beim Parlamentarischen Staatssekretär für die Beantwortung. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haltung der Bundesregierung zum EZB-Anleihekaufprogramm Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Gerhard Schick, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank, das letzte Woche beschlossen wurde, ist in seiner Dimension einzigartig. Es ist vielleicht die wichtigste wirtschaftspolitische Entscheidung unserer Zeit. Man hat es in den Medien gemerkt; denn es gab einen riesigen Umfang der Debatte. Auch viele von uns haben sich dazu geäußert. Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir meinen, dass auch hier darüber diskutiert werden muss. Wir haben uns zunächst gewundert, warum Sie einer vereinbarten Debatte nicht zugestimmt haben. Wir haben uns dann aber nicht mehr gewundert; denn die Debatte ist für Sie natürlich unangenehm. Ich will auch sagen, warum das so ist. Die Lage in der Euro-Zone ist schwierig. Wir haben in vielen Ländern Massenarbeitslosigkeit. Manche Länder sind in einer Deflation, also in einer gefährlichen wirtschaftlichen Lage. Die Inflationsraten sind unter die Nulllinie gesunken. Das bedeutet: Die Europäische Zentralbank, die das Ziel einer Inflation von 2 Prozent verfolgt, muss dringend etwas tun, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren will. In dieser Situation gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist, dass nur die Europäische Zentralbank handelt, dass also nur geldpolitische Maßnahmen ergriffen werden. Das passiert gerade. Natürlich hat dies, wie viele Ökonomen zu Recht sagen, problematische Nebenwirkungen. Wir sehen schon jetzt, dass die Ak-tienkurse in die Höhe gehen. Das hat unerwünschte Verteilungswirkungen und schafft neue Blasen; denn es ist natürlich keine nachhaltige Wertsteigerung. Wir sehen, dass die Währungsrelationen, am Schweizer Franken deutlich sichtbar, Unruhe in die Wirtschaft bringen. All das sind gefährliche Nebenwirkungen. Man muss sich daher fragen: Was ist eigentlich die Alternative? Die Alternative ist – das schlagen auch wir von Bündnis 90/Die Grünen vor –, dass man die Last der Stabilisierung der europäischen Wirtschaft nicht allein der Europäischen Zentralbank aufbürdet, sondern dass auch die Regierungen in Europa ihren Teil zur Stabilisierung beitragen. Das könnte dadurch erreicht werden, dass private und vor allem öffentliche Investitionen gezielt angeregt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das passiert nicht. Die Bundesregierung beharrt darauf, eine kurzsichtige Sparpolitik in Europa durchzusetzen. Sie freut sich über symbolische Effekte. Damit bleibt die Last bei der Europäischen Zentralbank, verbunden mit den unerwünschten Nebenwirkungen, die wir nicht hätten, wenn es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen geldpolitischen Maßnahmen und dem, was die Regierungen tun, gäbe. Man muss all diejenigen, die unzufrieden sind und sich über die Politik der Europäischen Zentralbank ärgern, auffordern, ihre Protestbriefe nicht nach Frankfurt, sondern nach Berlin an das Bundeskanzleramt zu schicken; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) denn da werden Maßnahmen blockiert, die die notwendigen öffentlichen Investitionen in Europa voranbringen könnten. Diese Investitionen könnten Druck von der Europäischen Zentralbank nehmen; sie müsste weniger tun. Dann könnten wir eine Politik betreiben, mit der vor allem die Verteilungs- und die sozialen Probleme in Angriff genommen werden, und unsere Zukunft entsprechend gestalten. Geldpolitische Maßnahmen wirken diffus, mit unerwünschten Verteilungswirkungen. Daraus entstehen nicht unbedingt reale Investitionen. Wir schlagen einen Green New Deal vor, eine Strategie, mit der Investitionen der öffentlichen Hand und auch der privaten Wirtschaft gezielt angeregt werden. Damit können wir wichtige Zukunftsprobleme wie den Klimawandel in Angriff nehmen, die Digitalisierung unserer Wirtschaft voranbringen und für die Zukunft vorsorgen. Genau das blockieren Sie. Das wäre aber die richtige Lösung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen Sie sich doch die Lage an. Es gibt mit dem Juncker-Plan eine richtige Initiative auf europäischer Ebene. Dies ist grundsätzlich die richtige Idee. Die Bundesregierung hingegen verfolgt ein Sammelsurium von Projekten ohne klare Entwicklungsrichtung. Teilweise handelt es sich um irgendwelche Autobahnneubauten, anstatt einmal richtig zu sanieren. Außerdem gibt es keine Finanzierungszusagen aus Berlin. So wird es natürlich nichts mit den Investitionen in Europa. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was Sie machen, ist so schofel, so wohlfeil, so billig. Bei der Kritik aus Ihren Reihen hat sich der Kollege Michelbach am meisten verstiegen, indem er den Präsidenten der Europäischen Zentralbank, der Ihre Fehler ausputzen muss, als Fehlbesetzung bezeichnet hat. Ich hoffe, Sie entschuldigen sich in dieser Debatte für diese Entgleisung, Herr Kollege. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist schofel, die zweite Reihe kritisieren zu lassen. Die Regierung ist eigentlich froh über die jetzige Situation; denn Ihre symbolischen Erfolge in der Haushaltspolitik haben Sie nur dem zu verdanken, was die Europäische Zentralbank in Frankfurt macht. Seit Ausbruch der europäischen Finanzkrise hat Deutschland aufgrund niedriger Zinsen 130 Milliarden Euro eingespart. Das ist die Grundlage dessen, was Sie feiern. Seien Sie ehrlich und stehen Sie wenigstens dazu! Blockieren Sie nicht wichtige Zukunftsprojekte in Europa, wie Sie es heute tun! Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Bundesregierung spricht jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter. (Beifall bei der CDU/CSU) Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Charmante Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Aktuellen Stunde, beantragt von Bündnis 90/Die Grünen, ist die Position der Bundesregierung zu den aktuellen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank. Dazu hat mein Vorredner relativ wenig beigetragen. Damit ihm klar wird, worum es geht, will ich deutlich sagen: Für die Bundesregierung ist die Europäische Zentralbank, in der Tradition der Deutschen Bundesbank fortentwickelt, die unabhängige geldpolitische Institution, die für die Stabilität unserer Währung in Deutschland und innerhalb der Euro-Zone sorgen soll, dies mit Erfolg in den vergangenen Jahren getan hat und sicher auch in Zukunft tun wird. Das ist unsere grundsätzliche Auffassung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]) Wenn eine Fraktion des Deutschen Bundestages eine Entscheidung der Europäischen Zentralbank diskutieren möchte, ist das ihr gutes Recht. Die Bundesregierung hält aber an ihrer bisherigen Position fest, dass die Unabhängigkeit der Zentralbank ein hohes Gut ist. Unabhängigkeit endet nicht bei der Frage, ob man einer Entscheidung der Institution zustimmt oder nicht; sie ist umfassend zu respektieren. (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen Sie Ihren eigenen Reihen sagen! – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie halten sich ja selber nicht daran!) Zusammenfassend kann ich sagen: Wir respektieren die Entscheidung, die sich auf Artikel 18 Absatz 1 der EZB-Satzung stützt. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen, zerren die Unabhängigkeit der Zen-tralbank an den Rand des Zulässigen. Die Bundesregierung wird Ihnen dabei nicht folgen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Finanzminister hat sich doch selber hier dazu geäußert!) Herr Kollege Schick, da Sie wie ich ein Diplom-Volkswirt sind, haben Sie nicht nur Unrichtiges gesagt, sondern auch auf die Verantwortungsteilung zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik hingewiesen. Das fand ich richtig. Es ist eine Binsenweisheit, dass man eine gute Geldpolitik für eine nachhaltige Wirtschafts- und Wachstumspolitik braucht. Man braucht auch eine anständige Fiskalpolitik und eine Politik für mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Das ist genau das Motiv des Jahreswirtschaftsberichts, den wir heute im Bundeskabinett besprochen haben. Wir brauchen mehr Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Das ist Ziel der Politik der Bundesregierung. Das Gleiche brauchen wir in Europa. Dazu bedarf es Gott sei Dank keiner Ermahnung durch die Opposition; denn das ist die erklärte Politik dieser Koalition. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir sehen Investitionen als den Schlüssel für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Nur wenn eine Volkswirtschaft investiert, wird sie auf Dauer wettbewerbsfähig bleiben. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum sinkt denn die Investitionsquote bei Ihnen?) Deswegen haben wir unsere Investitionen in den vergangenen Jahren gesteigert, insbesondere in den Bereichen Bildung und Forschung. Wir wollen der Innovationsmotor des Wachstums in Europa sein. Die Hightech-Strategie und die Industrie 4.0 spielen daher eine zentrale Rolle in unseren investitions- und wirtschaftspolitischen Bemühungen. Wir wollen selbstverständlich nicht nur in die digitale Infrastruktur, sondern auch in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Dafür wollen wir in Deutschland in Zukunft stärker privates Kapital mobilisieren. Privat und Staat können gemeinsam für eine leistungsfähige Infrastruktur Sorge tragen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geldverschwendung machen Sie da!) – Herr Kollege Schick, die Telekommunikationsinfrastruktur ist ausschließlich mit privaten Geldern finanziert worden. Sie können doch nicht behaupten, dass privat finanzierte Infrastruktur nicht leistungsfähig ist. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie reden auch über Straßenbau!) Ich kenne kaum ein leistungsfähigeres Telekommunikationsnetz als das der Bundesrepublik Deutschland, das durch privates Kapital finanziert wurde. Das sollten Sie sich einmal hinter Ihre Ohren schreiben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fahren Sie mal nach Brandenburg! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Versuchen Sie da mal, Handyempfang zu kriegen!) – Das heißt nicht, dass es keine Lücken gibt. Aber wir arbeiten daran. Das private Kapital ist da sehr mobil. Was ich noch erwähnen möchte, Herr Kollege Schick, ist Ihre Unverfrorenheit, mit der Sie darüber hinweggehen, dass die Bundesregierung eine derjenigen Regierungen in Europa war, die mit als erste und nachhaltig den Vorschlag von Jean-Claude Juncker, dem neuen Präsidenten der Europäischen Kommission, für mehr Investitionen in Europa unterstützt hat. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit 0 Euro!) Wir stehen ausdrücklich an der Seite von Jean-Claude Juncker, der mit seiner Initiative weitaus mehr als 300 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen in und für Europa mobilisieren will. Dies ist die Politik der Bundesregierung. Das haben wir in der Vergangenheit unterstützt, und das werden wir auch zukünftig unterstützen. Das muss in aller Klarheit einmal gesagt werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn es darum geht, die Initiative von Jean-Claude Juncker auf breitere Schultern zu stellen, sind alle 28 Staaten der Europäischen Union herzlich eingeladen, da mitzumachen. Solange das nicht so ist, werden wir mithilfe der KfW in zweiter Linie über den Juncker-Plan hinaus europäische Investitionen unterstützen. Am deutschen Einsatz für mehr Wachstum und mehr Wohlstand in Europa wird unser europäisches Projekt keinesfalls scheitern. Das ist hier in aller Klarheit festzuhalten. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn das Klarheit ist!) In diesem Kontext möchte ich gerne darauf hinweisen, dass wir viel in nationaler Verantwortung machen können; die Europäer nennen das „National Ownership“. Der Jahreswirtschaftsbericht hat in diesem Zusammenhang beispielsweise ein investitionsfreundliches Vergaberecht und eine digitale Wettbewerbsstruktur angeführt. Das werden wir engagiert verfolgen. Aber wir werden auch unsere auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Finanzpolitik in Deutschland und für Europa weiterverfolgen. Investitionen und Wachstum zur Unterstützung einer vernünftigen Geldpolitik wird es nur geben, wenn die öffentlichen Haushalte in Ordnung sind. Das muss heute einmal in aller Klarheit vor dem Deutschen Bundestag festgestellt werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich will alle, die vom EZB-Präsidenten ansonsten nur wenig hören, noch einmal daran erinnern, dass er uns aufgefordert hat, an dem Kurs für nachhaltige Finanzen in Europa festzuhalten. Er hat die europäischen Staaten – Deutschland, aber auch andere Staaten – aufgefordert, mehr für ihr Wachstum in nationaler Verantwortung zu tun. Die europäische Geldpolitik, Herr Kollege Schick, ist kein Ersatz für nationale Reformen. Wer etwas anderes glaubt, irrt. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Machen Sie sich das doch einmal selber zu eigen! Auch Sie müssen etwas tun!) Wenn Sie dieser irrigen Auffassung sind, weisen wir das zurück. Das ist nicht die Auffassung der Bundesregierung. Wir wissen, dass wir für mehr Wachstum in Europa auch mehr tun müssen. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Dann tun Sie es mal!) Wir werden auch mehr tun, soweit wir dazu gemeinsam mit den europäischen Partnern in der Lage sind. Das ist unsere Politik, und daran werden wir nichts ändern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind Ihre Worte, aber nicht Ihre Politik! Das ist ein Unterschied! Zwischen Reden und Handeln besteht ein Unterschied!) Der Fraktionsvorsitzende der Grünen hat offensichtlich übersehen, dass wir mit unserem Kurs auch bei der Investitionsbereitschaft in und für Europa Spielräume geschaffen haben. Wir haben gegenüber unserer bisherigen nationalen Haushaltsplanung 10 Milliarden Euro zusätzlich für Infrastrukturinvestitionen, für wachstumsförderliche Investitionen bereitgestellt. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ab 2016! Sagen Sie das dazu!) Wir werden dem Deutschen Bundestag zeitnah entsprechende Überlegungen hierzu vorlegen. Ordentliches Haushalten und mehr Investitionen gehören zusammen. Schauen Sie sich doch einmal um: Da, wo die Defizite hoch sind, sind die Investitionen niedrig. Da, wo die Defizite niedrig sind, hat man Spielräume für mehr Investitionen. – Das ist verantwortliche Politik für Deutschland. Das ist verantwortliche Politik in Europa. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum sinkt dann die Investitionsquote in Deutschland? – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum ist dann die Investitionsquote so niedrig?) Herr Kollege Schick, Sie können sich hier aufregen, wie Sie wollen; Tatsache ist auch: Für mehr Investitionen in und für Europa zählt auch die Stabilität des Bankensektors. Deshalb bedanke ich mich beim deutschen Gesetzgeber, dass er beherzt, zeitnah und umfassend die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Bankenunion für Deutschland ergriffen hat. Nur wenn wir ein stabiles Banken- und Finanzsystem haben, haben wir auch die stabilen Rahmenbedingungen für Investitionen in Wachstum in Deutschland und Wachstum in Europa. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, wer für Geldpolitik verantwortlich ist. Wir wissen aber auch, wer für Wachstum und Wohlstand verantwortlich ist. Die Bundesregierung wird das Notwendige dafür tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Kollege Michael Schlecht, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Michael Schlecht (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, das war schon eine sehr abenteuerliche Vorstellung. Eines muss man deutlich sagen: Egal was man von der EZB hält – ich gehöre zu denen, die dort vieles sehr kritisch sehen –; aber das intellektuelle Niveau der EZB ist um Dimensionen höher als das der deutschen Bundesregierung, zumindest in Gestalt dieses Parlamentarischen Staatssekretärs. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die EZB hat nämlich eines begriffen: Wir haben in Europa, auch in Deutschland, ein ganz gravierendes Problem, die Deflation. Sie haben kein einziges Wort über die Gefahr der Deflation gesagt, sondern nur Ihre verhängnisvolle Politik apologetisch beschönigt. Das ist wirklich ein starkes Stück. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deflation bedeutet tendenziell sinkende Preise. In dieser Logik sind wir schon, zumindest in einigen Ländern. Selbst wenn wir Öl herausrechnen, sind wir in vielen Länder unter der 1-Prozent-Marke. Konsumenten und Unternehmen schieben ihre Käufe und Investitionen auf, in der Hoffnung, die Dinge später billiger kaufen zu können. Dies lässt die Wirtschaft einbrechen und verschärft die Misere. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Das ist ja 70er-Jahre-Volkswirtschaft! Sie haben nichts dazugelernt, Herr Schlecht!) Schauen Sie einmal nach Japan. Japan befindet sich seit mittlerweile 30 Jahren in einer deflationären Dauerkrise. Es ist ganz schwer, aus einer solchen Situation herauszufinden. Die Inflationsrate in der Euro-Zone ist in den letzten zwei Jahren von 2 Prozent auf minus 0,2 Prozent gesunken. Die Gründe dafür sind klar: Die Konjunktur in der Euro-Zone ist viel zu schwach, weil die Staaten auf unterschiedliche Weise zu Kürzungen verdonnert wurden. Private Haushalte leiden unter Arbeitslosigkeit und Lohnkürzung. Wo sollte da die Nachfrage herkommen, die den Unternehmen höhere Umsätze beschert und ihnen Preissteigerungen zumindest auf dem Niveau von 2 Prozent erlaubt, was der von der EZB definierten Zielinflationsrate entspräche? Das sind die entscheidenden Probleme, die wir bekämpfen müssen. (Beifall bei der LINKEN) Die Hoffnung der EZB war: Die Zinsen fallen, wenn sie Geld in den Markt schmeißt; dann schwimmen die Banken im Geld und die Nachfrage springt an, und alles wird gut. – Das wird leider nicht eintreten. Der Effekt, den wir momentan erleben und weiter erleben werden, ist: Die Geldflut sorgt für steigende Aktienkurse, was ein paar Spekulanten und ein paar Banken noch reicher machen wird. Zu einem allgemeinen Anstieg der Nachfrage wird das nicht führen. Denn wer nimmt schon Kredite in Zeiten einer europaweit so schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung auf? (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: In Deutschland ist sie doch gut, oder?) Wir haben ja jetzt schon Minizinsen. Die Deflationsgefahr ist eine Folge des Kürzungsdiktats. Man sieht das am ausgeprägtesten an Griechenland. Dort ist in den letzten Jahren der Konsum um, sage und schreibe, ein Viertel heruntergeknüppelt worden, maßgeblich durch Interventionen der deutschen Bundesregierung. Die Folge ist, dass die Deflation in Griechenland am ausgeprägtesten ist. An diesen Diktaten hat im Übrigen die EZB kräftig mitgewirkt. Als Teil der Troika setzte sie Kürzungen durch, die den Rückgang der Inflation überhaupt erst verursacht haben. Jetzt wirft sie Milliarden auf den Markt, um genau das, was sie mit herbeigeführt hat, zu bekämpfen. Die EZB ist faktisch Brandstifter und Feuerlöscher zugleich. Allerdings löscht sie das Feuer mit heißer Luft. Vielleicht muss man eines Tages sagen: Sie löscht das Feuer mit Benzin. – Es ist wirklich ein Skandal, dass das geschieht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) EZB-Chef Mario Draghi tritt dafür ein, dass die Welt mit Milliarden geflutet wird, und gleichzeitig fordert er weiterhin die Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und Lohnsenkungen. All das wird das Problem der Deflation, das er vorgibt zu bekämpfen, nur noch weiter verschärfen. Das nenne ich eine vollkommen irre Politik. Wir brauchen in Europa endlich ein Ende dieser Kürzungspolitik. Die Griechen haben jetzt für einen grundlegenden Politikwechsel gestimmt. Wir sollten den auch unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ausgehend von Griechenland muss es endlich in Europa eine andere Politik geben, auch hier in Deutschland. (Beifall bei der LINKEN) Die EZB sollte mit ihrem Geld lieber europaweite Investitionsprogramme finanzieren, anstatt es Banken und Spekulanten in den Rachen zu werfen. Vor allem in Deutschland brauchen wir endlich wieder deutlich steigende Löhne auf breiter Front. Dass der Durchschnittsverdiener trotz aller leichten Verbesserungen der letzten Jahre preisbereinigt heute immer noch 3 Prozent weniger Lohn hat als im Jahre 2000, macht deutlich, dass auch in Deutschland vieles im Argen liegt und hier sehr schlechte Verteilungsverhältnisse herrschen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Kollege Carsten Schneider. (Beifall bei der SPD) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Kollege Schlecht von der Linkspartei eben Griechenland und den Politikwechsel, der dort stattgefunden hat, angeführt hat, finde ich angesichts der Koalitionskonstellation mit Rechtspopulisten und Linkspopulisten schon bemerkenswert. Ich glaube, dass es da eine Einigkeit gibt: Ihr Ziel ist eine Renationalisierung der Politik und nicht eine Europäisierung. Das zeigt sich in Griechenland gerade sehr deutlich, wenn ich mir diese Koalitionspartner angucke. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe von der LINKEN) Wissen Sie, die EZB hat in den vergangenen Jahren immer wieder die Kohlen aus dem Feuer geholt, wenn es darum ging, den Euro zu stabilisieren und die Europäische Union und die Euro-Zone am Laufen zu halten. Da gab es viel Kritik aus Deutschland, viel Kritik, die meines Erachtens unberechtigt war; denn die EZB war die einzige Institution, die gesichert hat, dass die Spekulationen an den Finanzmärkten gegen die Staaten gestoppt wurden. Das ist der große Erfolg, der sich auch in sinkenden Zinsen oder günstigen Refinanzierungen niedergeschlagen hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Herr Kollege Schick hat zu Recht darauf hingewiesen: Die lockere Geldpolitik, die die EZB jetzt vollzieht, ist mit Gefahren verbunden, mit Vermögenspreisblasen. Das ist vollkommen klar. Wir haben die Null-Zins-Grenze erreicht. Die EZB macht Geldpolitik nicht nur für Deutschland, sondern für den gesamten Euro-Raum. Man muss klar feststellen, dass sie ihr Inflationsziel, das bei knapp unter 2 Prozent liegt, verfehlt. Wenn man sich die Inflationserwartungen für einen Zeitraum von fünf Jahren anguckt, dann stellt man fest: Sie liegen bei unter 1 Prozent. Die EZB muss also handeln, und ich finde es richtig, dass sie handelt. Nicht zu handeln, wäre keine Option gewesen. Wenn Sie sich die Bilanzsumme der EZB genau anschauen, dann stellen Sie fest, dass sie bereits 2012 ein Volumen von 3 Billionen Euro hatte; das ist die Zielmarke, die Herr Draghi bzw. der EZB-Rat wieder ausgegeben haben. Derzeit beläuft sich die Bilanzsumme auf 2 Billionen Euro. Sie wäre gesunken, wenn es die Entscheidung für das Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen nicht gegeben hätte. Die Bilanzsumme der EZB wäre weiter gefallen und dem Markt würde Liquidität entzogen werden; denn die geldpolitischen Maßnahmen – Abkürzung LTRO –, den Banken günstige Kredite zu geben, damit sie das Geld verleihen, laufen aus. Die Banken geben das Geld freiwillig zurück; sie nutzen es gar nicht. Der entscheidende Punkt ist: Wir haben den Bankensektor sehr stark reguliert – der Kollege Staatssekretär hat zu Recht darauf hingewiesen –, und im Gegenzug erwarten wir, dass er jetzt seine Aufgabe erfüllt. Die Aufgabe ist, Kredite durch die Einlagen der Sparer zu finanzieren, damit investiert wird. Das ist die Kernaufgabe, und ich erwarte, dass die Banken dieser Aufgabe nachkommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn man sich die Debatte in Deutschland, die Aufmacher der Zeitungen und die Kommentare, die teilweise abgegeben werden, so anguckt, fragt man sich schon, in welchem Land man lebt. Wenn es nur noch darum geht, den Sparer und die geringeren Zinsen, die er erhält, in den Mittelpunkt zu stellen, wenn es nur noch darum geht, dies als Gefahr an die Wand zu malen, dann frage ich mich schon: Wo ist eigentlich die Hoffnung in die Zukunft, die dieses Land einmal ausgemacht hat? Eine Medaille hat ja immer zwei Seiten. Natürlich bekommt der Sparer weniger Zinsen für sein angelegtes Geld; das ist klar. Aber er profitiert von einer sehr niedrigen Inflationsrate; das gehört zur Wahrheit dazu. 6 Prozent Zinsen bei 5 Prozent Inflation sind auch nicht besser als 1 Prozent Zinsen bei einer viel niedrigeren Inflation. Der entscheidende Punkt ist doch – das ist die andere Seite der Medaille –, dass die Investitionen verdammt günstig sind, dass es nie so billig war, ein Unternehmen zu gründen und in Wachstum zu investieren, dass es für Familien noch nie so günstig war, den Traum vom Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung zu finanzieren. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und für den Staat genauso!) Das sind die Chancen, die in dieser Entwicklung liegen. Ich finde, wir als Politiker müssen diese Chancen betonen. Wir dürfen nicht nur die Gefahren an die Wand malen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lassen Sie mich auf einen zweiten Punkt eingehen. Es stellt sich die Frage – Herr Schick oder Herr Kampeter haben darauf hingewiesen –: Welche Aufgabe hat eigentlich die Finanzpolitik? Natürlich kann die EZB nur eines machen, nämlich Geldpolitik; das ist ihre Aufgabe. Genauso wenig, wie ich erwarte, dass die Bundesregierung die Politik der EZB kommentiert, erwarte ich, dass die EZB die Politik von nationalen Regierungen kommentiert. Von daher hat mich schon sehr gewundert, dass sich der Bundesbankpräsident zum Wahlergebnis in Griechenland geäußert hat; aber das ist ein anderes Thema. Was ist also unsere Aufgabe als Nationalstaat? Wir müssen alles dafür tun, dass die Investitionen in Deutschland steigen. Die privaten Investitionen sind niedrig, insbesondere im Unternehmenssektor. Die Aktienkurse wurden genannt. Aber nicht nur die Kurse, sondern vor allen Dingen die Dividenden spielen eine Rolle. Dass die DAX-Konzerne die Gewinne zum Großteil ausschütten, anstatt sie zu reinvestieren, zeigt mir, dass sie nicht gerade Hoffnung in gute Produkte und künftige Märkte haben. Das macht mir Sorgen. Ich finde, sie müssen investieren und ihren Kapitalstock langfristig erweitern. Sie müssen in Innovationen investieren und dadurch dafür sorgen, dass wir langfristig gute Produkte haben. Wir werden in den nächsten Wochen hier im Bundestag über den Haushalt 2016 und vielleicht sogar über einen Nachtragshaushalt 2015 zu entscheiden haben. Ein Schwerpunkt wird sein, dass wir die staatlichen Investitionen deutlich verstärken; Herr Kampeter hat auf die 10 Milliarden Euro, die wir investieren wollen – das ist die Untergrenze –, hingewiesen. Wir werden sinnvolle staatliche Investitionen auch zur Erhaltung unseres Kapitalstocks auf den Weg bringen. Das wird dazu führen, dass die Nachfrage nach Gütern aus anderen Ländern steigt. Das ist unser Beitrag, den wir hier leisten können. (Beifall bei der SPD) Wir müssen den Weg noch weiter in Richtung einer gemeinsamen Steuerpolitik gehen. Es geht dabei nicht nur um Steuerdumping von Unternehmen in Europa, dass es wettbewerbsfähige Steuersätze sind, sondern auch um Investitionen und gerechte Unternehmenssteuern. Jedes Unternehmen sollte dort besteuert werden, wo es seinen Umsatz macht. Dann sind wir, glaube ich, gemeinsam auf einem guten Weg. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Schneider. Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Wir wollen die Unterstützung, die uns die EZB zukommen lässt, nutzen, um nach vorne zu kommen. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das Wort hat jetzt der Kollege Norbert Barthle, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Norbert Barthle (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde beschäftigt sich mit der „Haltung der Bundes-regierung“ zu den Maßnahmen der EZB. Dazu hat der Staatssekretär Steffen Kampeter eigentlich schon alles Notwendige gesagt. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die Entscheidungen der EZB nicht kommentiert, sondern großen Wert auf die Unabhängigkeit der EZB legt. Ich spreche auch nicht für die Bundesregierung, sondern für meine Fraktion, (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn da die Haltung?) und auch wir legen großen Wert auf die Unabhängigkeit der EZB. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb hat Herr Michelbach noch nie etwas gesagt!) Ich gehe davon aus, dass die EZB innerhalb ihres Mandates über ihre geldpolitischen Maßnahmen unabhängig entscheidet. Es ist unbestritten, dass man kritisch nachfragen kann; das ist gar keine Frage. Ich bin überzeugt, die eine oder andere Maßnahme wird auch noch deutschen Verfassungsrichtern zur Beurteilung vorgelegt werden; (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: -Genau!) dazu besteht durchaus Anlass. Ich gehe aber davon aus – ich respektiere ihre Entscheidungen auch –, dass die EZB im Rahmen ihres Mandats handelt und ihrer geldpolitischen Verantwortung gerecht wird. Interessanter wird die politische Debatte, wenn man die Neben- und Folgewirkungen der geldpolitischen Maßnahmen für die nationalen Haushalte und die Fiskalpolitik in Europa in den Blick nimmt. Das ist doch die eigentlich spannende Frage. An diesem Punkt hören wir von den Grünen und den Linken sehr schnell: Jetzt, da es billiges Geld gibt, muss man mehr investieren. – Hinzugefügt wird dabei nicht: natürlich zulasten neuer Schulden. Woher soll das Geld denn sonst kommen? Sie müssen den Menschen draußen ehrlicherweise sagen, dass Sie neue Schulden machen wollen, um mehr investieren zu können. (Beifall bei der CDU/CSU) Das wollen wir nicht. Wir halten an unserer Linie fest: Wir schaffen uns die notwendigen Investitionsspielräume für die Zukunft – 10 Milliarden Euro sind geplant; 5 Milliarden Euro stehen schon im Koalitionsvertrag – durch entsprechend konsolidierte Haushalte. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und deswegen sinkt die Investitionsquote?) Wir sorgen für die Zukunft vor, indem wir uns die notwendigen Spielräume erwirtschaften. Das unterscheidet uns fundamental von der linken Seite des Hauses. Etwas anderes – das ist es, was mir eigentlich Sorgen macht –: Diese EZB-Entscheidung, die Tatsache, dass jetzt billiges Geld zur Verfügung steht, trägt offensichtlich dazu bei, dass einige Länder in der Euro-Zone nicht mehr die Notwendigkeit sehen, Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung weiter voranzutreiben, sondern beim billigen Geld zugreifen. Diese Gefahr darf man nicht unterschätzen. Ich setze darauf, dass unsere Bundesregierung in den entsprechenden internationalen Verhandlungen großen Wert darauf legt, dass die Maßstäbe und Regeln des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts und auch die nachfolgenden Vereinbarungen – Six-Pack, Two-Pack, Fiskalvertrag und alles andere, was in der Folge entstand – eingehalten werden. Man hört schon jetzt Signale, vor allem aus den Programmländern, die darauf schließen lassen, dass man sich mit den bisherigen Bemühungen womöglich zufriedengibt und nicht mehr weiter reformieren will. Wir haben einen Reformstau, nicht nur in den Programmländern, sondern auch in Italien und Frankreich. An dieser Stelle möchte ich aber hinzufügen, dass in Italien bereits tiefgreifende Reformen auf den Weg gebracht wurden. Was den Arbeitsmarkt anbelangt, muss zwar noch einiges umgesetzt werden, aber Italien ist auf einem guten Weg. Ich hoffe sehr, dass Frankreich nachzieht. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Einhalten der verabredeten Regeln – das gilt für alle Regeln, die wir verabredet haben – ist notwendig, um die Glaubwürdigkeit der Politik in ganz Europa aufrechtzuerhalten. Wir haben das Problem, dass in vielen Ländern eine Glaubwürdigkeitskrise entstanden ist, und zwar insbesondere in Bezug auf die europäische Politik. Deshalb sollten wir aufhören, europäische Institutionen schlechtzureden. Wir sollten gut über Europa reden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Margaret Horb [CDU/CSU] – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das ist eine gute Idee! Hervorragend!) Das nützt uns allen. Das nützt Europa, und das nützt den einzelnen Ländern, die derzeit noch Probleme haben. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Fraktion klatscht nicht!) Griechenland ist schon angesprochen worden. Dazu noch eine kurze Bemerkung: Ich wundere mich schon über die Debatte, die dort geführt wird. Es wird immer über einen Schuldenschnitt geredet. Für uns ist Folgendes vollkommen klar: Erstens. Das zweite Griechenland-Hilfsprogramm muss eingehalten und bis Ende Februar abgeschlossen werden, ohne irgendwelche Änderungen an den Vereinbarungen. Zweitens. Eine Schuldenschnittdebatte hat überhaupt keine Substanz; denn Griechenland hat, da die Zins- und Tilgungszahlungen ausgesetzt sind, derzeit nur ganz geringe Belastungen. Was würde sich an den Haushaltsbelastungen ändern, wenn man einen Schuldenschnitt vereinbaren würde? Gar nichts. Das würde allenfalls neue Spielräume für neue Schulden eröffnen, und das wäre Gift für die Weiterentwicklung von Griechenland. Deshalb ist diese Debatte so unsinnig. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Dr. Diether Dehm. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Liebe Frau Präsidentin! Kollegen! Herr Schneider, ich meine, Herr Schröder hat mit seiner Hartz-IV-Politik gewisse Anteile daran, dass wir hier als stärkste Oppositionspartei sitzen. Frau Merkel hat bestimmt auch gewisse Anteile an der Stärke von Syriza und dem Wahlerfolg vom Sonntag. Die europäische Arbeiterbewegung ist Ihnen zu tiefem Dank verpflichtet. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Aber wofür die Arbeiter, soweit sie Kleinsparer sind, keinen Grund zum Dank haben, sind Ihre Nullzinsen auf den Konten. Das war allein im letzten Jahr eine Enteignung in Höhe von 23 Milliarden Euro. (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Wer hat das meiste Vermögen?) Das kann nicht einmal von der Inflation gegengezeichnet werden. Draghi kauft nun für 60 Milliarden Euro marode Staatsanleihen auf, und das im Monat. (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: -„Marode“?) Die Steuerzahler wären geschont worden, wenn Sie in den letzten fünf Jahren ein einziges Mal auf uns gehört hätten. Als wir damals den Schuldenschnitt gefordert haben, befanden sich diese Schrottpapiere zu 92 Prozent noch in der Hand von Hedgefonds und Großbanken. Diese hätten dann für ihre Gier bezahlt. Heute, wenn andere vom Schuldenschnitt sprechen – in Brüssel übrigens auch andere als wir –, sind diese Papiere nicht mehr in der Hand derer, die vor fünf Jahren dafür geblutet hätten, sondern zu 88 Prozent in der Hand der Steuerzahler. Auf diesen Unterschied muss man hinweisen. Sie hätten damals auf uns hören sollen. Wir haben das fünf Jahre lang immer wieder gesagt. Durch die Troika und die jahrzehntelange Vorarbeit der beiden Schwesterparteien der Großen Koalition – ich sage nur als Stichwort: Steuerschonung der Milliardäre – sind 230 000 Betriebe in die Pleite getrieben worden, die Investitionen um fast 70 Prozent und die Wirtschaftskraft um 25 Prozent gedrosselt worden. Die Schulden sind seither noch angestiegen. Diese Politik ist, wie ich finde, am Sonntag völlig zu Recht überzeugend abgewählt worden. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt gibt es drei Alternativen. Alle drei kosten den Steuerzahler übrigens ungefähr gleich viel. Erstens. Sie treiben Griechenland in den Staatsbankrott in der Hoffnung, dass die europäische Linke scheitert und Spanien und Portugal eingeschüchtert werden. Die insgesamt rund 245 Milliarden Euro, die geflossen sind, von denen Deutschland mit 55 Milliarden Euro haftet, wären dann im Schornstein. Ich nenne das Wahnsinn. Zweitens. Sie treiben Griechenland in Richtung Staatsbankrott, um Neuwahlen zu erzwingen. Ultrarechts, die „Goldene Morgenröte“, wäre dann wahrscheinlich einer der Nutznießer. Aber das birgt das Risiko, dass sich plötzlich China oder Russland als Überbrückungsfinanziers mit erheblichen Optionen in einem EU-Land anbieten würden. Dann zahlt zwar auch der deutsche Steuerzahler, die Annuitäten und Refundierungen kämen aber nicht in die EU, sondern würden nach China oder Russland gehen. Wir werden ja immer als Putin-Versteher dargestellt. Daran würden aber Sie die Schuld tragen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Drittens. Sie machen einen Schuldenschnitt, wie ihn Alexis Tsipras fordert, im Übrigen mit Frischgeld. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Schuldenschnitt mit Frischgeld?) Das wäre nicht teurer als die erste Alternative, aber dann bestünde zumindest eine Hoffnung auf Rückzahlung. Denken Sie an die Londoner Schuldenkonferenz von 1953! Damals wurde Deutschland ein Teil seiner Kriegsschulden erlassen. Denken Sie an den Marshallplan, denken Sie an den Geist des Marshallplans, der sich von dem von Versailles erheblich unterschied. Wir Linken werden oft gefragt, warum wir bei Griechenland so emotional sind. Lassen Sie mich das sehr persönlich beantworten. Mein Vater wurde als 17-jähriger Junge aus einer antifaschistischen SPD-Familie in Frankfurt gerissen und musste als Panzerfahrer in Griechenland auf Partisanen schießen und ihre Dörfer zerstören. Er hat mir oft davon erzählt. „Zum Glück musste ich niemandem dabei in die Augen blicken“, hat er mir gesagt. Zeit seines Lebens wollte er nach Griechenland fahren und sich irgendwo entschuldigen. Leider ist er mit 48 Jahren zu früh gestorben. Darum bin ich nach Athen gefahren und habe dort gesprochen, gesungen und auf Kundgebungen mit meinem Freund Alexis Tsipras meines Vaters Geschichte erzählt und mich entschuldigt für die Verbrechen der Wehrmacht und für die NS-Zwangsanleihen in Höhe von 476 Millionen Reichsmark – das wären heute etwa 70 Milliarden Euro –, die bis heute nicht zurückgezahlt wurden. Ich habe mich auch für die Bild-Zeitung und deren Aussagen wie „faule Griechen“ sowie für so manche Entgleisung deutscher Politiker an diesem Pult entschuldigt. (Beifall bei der LINKEN) Warum gehört Griechenland zu den wenigen Ländern, die keine Reparationszahlungen bekommen haben? Das fragt Manolis Glezos auf Weltnetz.tv, der als Partisan einst die Nazifahne von der Akropolis geholt hat. Das fragt der weltberühmte Komponist Mikis -Theodorakis, zu dessen Alexis Sorbas viele von uns schon getanzt haben. Besonders im 70. Jahr der Befreiung Europas vom Nazi-Faschismus, der eine kapitalistische Herrschaftsform war, können wir niemandem diese Frage ersparen. Wir sind bei Griechenland in der Pflicht, und sei es nur bei dessen Kindern. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Bettina Hagedorn für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bettina Hagedorn (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Kollege Schlecht von der Linksfraktion hat vorhin das intellektuelle Niveau beklagt. Ich denke, dass Sie dieser Debatte mit dieser Wertung nicht gerecht werden, außer Sie meinen vielleicht die Beiträge aus Ihrer eigenen Fraktion, (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN: Oh!) und zwar deshalb, weil sie mit der Wirklichkeit so wenig zu tun haben. Vor diesem Hintergrund will ich daran erinnern: Wenn wir in der Vergangenheit über die EZB-Politik diskutiert haben – das tun wir ja mitnichten das erste Mal –, war sich meine Fraktion, auch als wir noch nicht mit der Union zusammen regiert haben, in zwei Punkten mit dem größten Teil dieses Hauses einig, nämlich erstens darin, dass die Unabhängigkeit der EZB ein hohes Gut ist, das von uns allen respektiert wird, und zweitens darin, dass die EZB in der Vergangenheit viele Dinge getan hat, die sie möglicherweise nicht ganz freiwillig gemacht hat. Es war schlicht und ergreifend so, dass, was den großen Tanker Europa mit seinen 28 Staaten angeht, die notwendigen Schritte, die auf die Euro- und Finanzkrise hätten folgen müssen – nicht nur im Hinblick auf die Geldwertstabilität, sondern auch und vor allen Dingen mit Blick auf die Strukturreformen, die erfolgen mussten, und die Ankurbelung der Finanz- und Wirtschaftspolitik –, nicht so schnell gegangen worden sind, wie es notwendig gewesen wäre. Wir alle können uns bei der EZB dafür bedanken, dass sie hier in großer europäischer Verantwortung immer wieder mit eingesprungen ist. (Beifall bei der SPD) Das ist nicht ihre Aufgabe. Ihre Aufgabe ist die Gewährleistung der Geldwertstabilität. Aber es ist so, wie verschiedene Kollegen schon gesagt haben: Die Geldwertstabilität ist die eine Seite. Die andere Seite ist die politische Verantwortung. Ja, auch der Deutsche Bundestag und auch die Bundesregierung haben sich in der Vergangenheit auf europäischer Ebene sehr wohl zu Reformen bekannt und versucht, sie anzustoßen. Auch wir müssen mehr Verantwortung übernehmen, wenn es um das Thema Bildung und um die Ankurbelung der Wirtschaft geht. Das Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit im Süden Europas ist nicht hinzunehmen. Das müssen Sie uns aber nicht sagen. Dazu hat der Deutsche Bundestag mit unseren Stimmen schon längst Beschlüsse gefasst. Ja, es ist richtig, dass sich die Dinge in Europa nicht sehr schnell in die richtige Richtung bewegen; das sehen auch wir. Europa ist eben ein Tanker. Wer von der Küste kommt, der weiß: Ein großer Tanker kann nicht mal so eben umgelenkt werden. Aber wichtig ist: Wir haben gemeinsam den richtigen Kurs eingeschlagen. Wir brauchen aber auch die anderen europäischen Partner, die diesen Kurs gemeinsam mit uns einschlagen wollen. Richtig ist auch, dass wir in der Großen Koalition auf nationaler Ebene gemeinsam den Beitrag dazu leisten, den wir leisten können. Dafür gibt es Beispiele. Dazu gehören nicht nur die im Koalitionsvertrag verabredeten 5 Milliarden Euro für die Infrastruktur, sondern dazu gehört auch das 10-Milliarden-Euro-Paket, das jetzt hinzukommt und über das wir hier zeitnah diskutieren werden. Natürlich werden wir in Deutschland öffentliche Investitionen anstoßen; das ist dringend erforderlich. Dadurch sollen Arbeitsplätze geschaffen werden, und dadurch soll die Wirtschaft angeregt werden, zu investieren. Richtig ist auch – darauf hat mein Kollege schon zu Recht hingewiesen, auch der Kollege Norbert Barthle –, dass die aktuelle Zinssituation es allen leichtmacht. Jetzt müssen aber alle Akteure ihrer Verantwortung gerecht werden. Natürlich ist die aktuelle Zinssituation für die Sparer nicht angenehm. Aber jede Medaille hat zwei Seiten. Es ist ja nicht so, dass wir – absichtlich, mutwillig, um die Sparer zu ärgern – diesen Kurs gewählt hätten. Tatsache ist, dass die Sparer derzeit nur geringe Zinsen bekommen; ja, das ist richtig. Aber richtig ist auch, dass es darum klug ist, die Binnennachfrage zu steigern. Der Jahreswirtschaftsbericht, über den wir in dieser Woche noch diskutieren werden, macht deutlich, dass wir dabei in Deutschland auf einem guten Weg sind. Damit wollen wir Motor in Europa sein und bleiben, und wir wollen natürlich auch unserer Verantwortung dafür gerecht werden, dass diese Schritte in Europa analog weiter fortgesetzt werden. Daran arbeiten wir in diesem Haus gemeinsam – zumindest alle außer den Linken. Ich hoffe, dass Sie von den Linken Ihre bloßen Reden, in denen Sie alles schlechtmachen und schlechte Stimmung verbreiten, hier nicht weiter fortsetzen; denn das hat mit der Realität nichts zu tun und bringt uns nicht einmal ansatzweise voran. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Kollege Jürgen Trittin, Bündnis 90/Die Grünen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich re-spektiere ja Ihr antifaschistisches Bekenntnis, lieber Kollege Dehm, aber ich hätte mir, ehrlich gesagt, gewünscht, dass Sie auch klar etwas zu den „Unabhängigen Griechen“ sagen. Man kann hier nämlich nicht gegen Pegida demonstrieren, was ich ausdrücklich begrüße, und gleichzeitig in Griechenland eine Regierung mit Rechtspopulisten bilden. Das geht nicht! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Ich glaube aber, dass wir uns in dieser Aktuellen Stunde in erster Linie mit der doppelten Moral der Bundesregierung auseinandersetzen sollten. Natürlich kritisieren Sie die Europäische Zentralbank nicht direkt. Sie lassen sie aus der zweiten Reihe Ihrer Fraktion heraus kritisieren – genauso wie Sie aus der zweiten Reihe Ihrer Fraktion heraus eine Diskussion über einen möglichen Austritt Griechenlands aus dem Euro angestoßen haben. Das ist das Problem: auf der einen Seite so zu tun und auf der anderen Seite nicht für Klarheit zu sorgen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hat etwas damit zu tun, dass Sie spüren, dass Ihre Politik in Europa, in der Euro-Zone in eine Sackgasse geraten ist. Man konnte das schon beim G-20-Gipfel in Brisbane sehen, wo es um die Weltwirtschaft ging. Deutschland war bezogen auf die Frage, wie in der künftigen Wirtschaftspolitik mit den Problemen in den Schwellenländern umzugehen ist, völlig isoliert. Das Ergebnis hieß 19 gegen 1. In einer Situation, in der die G 20 erklärt haben, sie wollen Wachstum stimulieren und das globale Bruttoinlandsprodukt in den kommenden Jahren um 2 Billionen Dollar anheben, haben Sie es fertiggebracht, dass Herr Schäuble für Deutschland gesagt hat: Wir geben ab 2016  12 Milliarden Euro über drei Jahre verteilt zusätzlich aus. – Das ist für die größte Volkswirtschaft in der Euro-Zone lächerlich und nichts anderes als das Bemänteln des Nichtstuns. Sie sagen, sie wollten investieren, Herr Kampeter, aber Sie tun es einfach nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sind die Anwürfe aus der zweiten Reihe gegenüber der EZB nicht gerechtfertigt. Es ist die Aufgabe der EZB, für Geldwertstabilität zu sorgen. Wenn es in der Euro-Zone eine Deflationsgefahr gibt – wir liegen bei minus 0,2 Prozent –, dann muss die Europäische Zentralbank handeln, um einer Deflation vorzubeugen. Eine Aufgabe der deutschen Bundesregierung unter dieser Bundeskanzlerin ist es, eine vernünftige, stabilitätsorientierte Geldpolitik der Zentralbank mit einer vernünftigen Wirtschaftspolitik zu kombinieren. Die EZB muss ein Stück weit auch deshalb handeln, weil die Bundesregierung sich genau dieser Wirtschaftspolitik verweigert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie weigern sich auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass durch Ihre Sparpolitik nicht gespart wird. Die Schulden Griechenlands betragen heute 175 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit sind sie gegenüber 2009 deutlich gestiegen; damals lagen sie bei 112 Prozent. Bei Spanien waren es 2009 54 Prozent, heute, nach Jahren des Sparens, sind es 99 Prozent. Bei Portugal waren es 84 Prozent, nun sind es 127 Prozent. Wann begreifen Sie, dass man nur mit Ausgabenkürzungen nicht aus einer Wirtschaftskrise herauskommt? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sagen, das alles seien die Krisenländer, nach dem Motto: Wir sind es nicht; das sind die, die es nicht können. – Vergleichen Sie doch einmal die Situation in der Euro-Zone mit der in den USA! Der Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits in den USA verlief doppelt so schnell wie hier. Das reale Inlandsprodukt stieg dort gegenüber 2009 um 10 Prozent; in der Euro-Zone waren es nur plus 4 Prozent. Die Arbeitslosenquote ist in den USA nur halb so hoch wie in der Euro-Zone. Wie haben die USA das geschafft? Mit der lockeren Geldpolitik, die von Ihnen aus der zweiten Reihe massiv hinterfragt und kritisiert wird. Das ist der Unterschied. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Die haben niedrige Energiepreise!) Ich will noch eines hinzufügen. Frau Merkel hat in Davos gesagt: Die Entscheidung der EZB darf nicht davon ablenken, dass vernünftige Rahmenbedingungen für Wachstum notwendig sind. – Die Frage ist doch eigentlich: Warum tun Sie es nicht? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum gehen Sie nicht den Weg eines europäischen Green New Deals? Warum investieren Sie nicht in Infrastruktur? Warum investieren Sie nicht in mehr Bildung? Hören Sie auf, uns zu erzählen, dafür müsse man sich verschulden! Dieses Argument ist in Zeiten niedriger Zinsen schon fragwürdig. Man muss sich dafür nicht verschulden. Man kann doch die Zeiten niedriger Zinsen und niedriger Ölpreise endlich einmal dafür nutzen, Subventionen abzubauen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Bei den 100 größten Unternehmen im FAZ-Index, die eine Rekordsumme an Dividenden ausschütten, wird ein Drittel der Betriebsgewinne ausgeschüttet und nicht investiert. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: So ist es!) Warum halten Sie dann daran fest, dass Kapitalgewinne mit der Abgeltungsteuer noch immer nur mit 25 Prozent versteuert werden? Es wäre Zeit, mit dieser Subvention Schluss zu machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) In Zeiten niedriger Ölpreise machen sich die asiatischen Staaten daran, ihre Mineralölsteuersubventionen abzubauen. Warum halten Sie in einer solchen Situation krampfhaft daran fest, das Mineralölsteuerprivileg für die chemische Industrie aufrechtzuerhalten? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Trittin, denken Sie an die Zeit. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da liegen doch die Gelder, die man bräuchte, um in Deutschland zu Wachstum und Beschäftigung zu kommen. Deutschland könnte eine Lokomotive für ganz Europa sein, aus der Krise herauszukommen, wenn Sie Ihre Politik ändern und investieren statt sparen würden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Das war jetzt die Bewerbungsrede, um aus der zweiten Reihe herauszukommen!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nächster Redner ist der Kollege Volkmar Klein, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Volkmar Klein (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte die Diskussion schon für sehr erstaunlich. Dass diese eigentlich ganz sachliche, wirtschaftspolitische und theoretische Diskussion zu derartig breit angelegter Polemisierung genutzt wird, ist schon erstaunlich. Auch die Erfindung des Wortes „Schuldenschnitt mit Frischgeld“ ist genauso erstaunlich und eigentlich auch ein bisschen verräterisch. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD] – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Er kriegt zum Frühstück immer Frischkäse!) Es geht darum, Entscheidungen der unabhängig entscheidenden EZB zu diskutieren, gegebenenfalls zu kommentieren, wobei dabei an sich gar nicht so überwältigend viel Neues festzustellen ist. Natürlich ist es richtig, über die Arbeit der EZB auch kritisch zu reden. Natürlich darf es keine monetäre Staatsfinanzierung geben. Das ist der EZB verboten. Aber im Rahmen ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Ziele darf und muss die EZB am Markt auftreten, also konkret auch am Sekundärmarkt für Staatsanleihen. Die Warnungen, die man hier und da hört oder die aus der Bundesbank kommen, sind durchaus berechtigt, dass nämlich dieses Auftreten am Markt selbstverständlich nicht in monetäre Staatsfinanzierung abgleiten darf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das passiert aber auch nicht. Das, was wir gegenwärtig sehen, ist aus meiner Sicht weder qualitativ noch quantitativ wirklich etwas Neues. Zum Thema Qualität: 2012 hat die EZB angekündigt, im Rahmen des OMT-Programms, wenn es denn die Stabilität erfordere, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen. Die EZB hat damit die Angst aus dem Markt genommen. Ordnungspolitisch sicherlich ein Stück fragwürdig, aber die Märkte wurden beruhigt. Kein einziger Euro im Rahmen dieses OMT-Programms musste ausgegeben werden. Man kann natürlich sagen: Genauso ordnungspolitisch fragwürdig war 2008 die Ankündigung der Bundesregierung, die Sparguthaben unbegrenzt zu sichern. Jetzt geht es darum, auf dem Sekundärmarkt begrenzt Staatsanleihen zu kaufen. Dies hat die EZB im Rahmen ihrer Unabhängigkeit als das geeignete Mittel angesehen, um der Deflationsgefahr entgegenzutreten, und hat sich jetzt dafür entschieden. Natürlich ist es richtig, gerade in Deutschland mit unserer Geschichte über Infla-tionsgefahr nachzudenken und sie im Auge zu behalten. Aber gegenwärtig wird in der Wissenschaft eher darüber diskutiert, ob die EZB mit den von ihr geplanten Aufkäufen überhaupt eine Wirkung erzielt. Gegenwärtig haben wir keine Inflationsgefahr; vielmehr ist in den letzten drei Jahren die Inflationsrate in Europa von 3 Prozent auf circa 0 Prozent zurückgegangen. Das heißt, empirisch müssen wir gegenwärtig weniger vor Inflationsgefahren warnen, sondern wir können feststellen: Das ist aus der Sicht der EZB das richtige Mittel, um Deflationsgefahren entgegenzuwirken. Aber nicht nur qualitativ, sondern vor allen Dingen quantitativ fällt es in der EZB-Bilanz gar nicht so besonders auf, wenn es zur Umsetzung dieses Programms kommt. Bereits 2012 lag die EZB-Bilanzsumme deutlich über 3 000 Milliarden Euro. Heute hat die EZB nur noch 2 000 Milliarden Euro in ihrer Bilanz. Jetzt geht es in dem Programm der EZB um 1 140 Milliarden Euro. Das heißt, nach Ausführung dieses Programms wird die EZB-Bilanzsumme in etwa so hoch sein wie bereits Mitte 2012. Seit 2012 hat die EZB ihre Bilanzsumme drastisch reduziert, in einer Zeit, in der gleichzeitig alle anderen relevanten Notenbanken ihre Bilanzsumme jeweils erheblich ausgeweitet haben. Deswegen ist es falsch, der EZB jetzt eine inflationäre Gesinnung zu unterstellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das hat keiner gemacht!) Es gibt also keinen Anlass, an der Solidität der EZB zu zweifeln. Sie macht ihre Arbeit, und wir machen unsere Arbeit. Denn das, was wir als Bundesrepublik Deutschland, als Staat tun können, ist erstens, für Investitionen zu sorgen und den Juncker-Plan zu unterstützen. Das tun wir. Und noch wichtiger ist: Wir sorgen für Stabilität. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist es!) Denn auf der Basis von Stabilität entwickeln sich Vertrauen und Investitionsbereitschaft. Insofern, meine Damen und Herren, ist die deutsche Haushaltspolitik die beste Konjunkturpolitik für ganz Europa. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort Cansel Kiziltepe. (Beifall bei der SPD) Cansel Kiziltepe (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass Kollege Klein seine eigene Fraktion überzeugen will (Beifall des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und sie auch zur Räson ruft, wenn Inflationsgefahren geschürt werden. Danke noch einmal, Herr Kollege Klein. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ha, ha, ha!) Die Entscheidung der Europäischen Zentralbank am vergangenen Donnerstag, für 60 Milliarden Euro monatlich Staatsanleihen zu kaufen, hat im Vorfeld tatsächlich zu bizarren Szenarien geführt. Es war vom Untergang des Abendlandes, vom monetären Sozialismus und von einer Draghi-Diktatur die Rede. Aber ich muss diese Hoffnung enttäuschen: Es gibt keinen Untergang, keinen Sozialismus und keine Diktatur, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: Versprochen?) Doch die Geldpolitik alleine wird die Krise im Euro-Raum keinesfalls lösen können. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Die EU-Staaten müssen Maßnahmen ergreifen und die Geldpolitik wirtschaftspolitisch flankieren. Ansonsten werden wir alle enttäuscht werden, wenn diese geldpolitischen Maßnahmen verpuffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da sich vieles an der Person von Mario Draghi entzündet, möchte ich kurz an das Jahr 2012 erinnern, als ebenjener EZB-Präsident mit einer Rede und seiner Zusicherung, alles Mögliche zu tun, um den Euro zu retten, maßgeblich zur Beruhigung des Euro-Raums beigetragen hat, und das ist auch gut so. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Aber die Krise im Euro-Raum war mit dieser Ankündigung keineswegs überwunden, und sie ist es auch heute nicht, wie wir an den makroökonomischen Zahlen sehen. Alle Krisenländer liegen mit ihrer gesamtwirtschaftlichen Produktion noch unter dem Vorkrisenniveau. Die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, ist immens hoch. Deshalb brauchen wir dringend wirtschaftliches Wachstum, denn ohne wirtschaftliche Prosperität werden wir die Krise nicht überwinden. Die Kombination aus unerbittlicher Sparpolitik und harten Strukturreformen hat in den vergangenen Jahren eben nicht zum gewünschten und dringend notwendigen Wachstumsprozess geführt. Nein, diese Politik hat dazu geführt, dass wir aktuell mit einer Deflationsgefahr im Euro-Raum, aber auch mit einer dauerhaften Rezession in den Südländern konfrontiert sind. Die EZB versucht mit ihrer Politik, ihr Inflationsziel zu erreichen und gegen die Krise vorzugehen; das ist auch richtig. Sie erfüllt ihr Mandat, das Inflationsziel zu erreichen. Ich freue mich, dass alle Fraktionen dieses Hohen Hauses damit einverstanden sind. Während sogar IWF und OECD eine expansivere Geldpolitik fordern, erzählen uns deutsche Ökonomen leider weiterhin Unsinn. Nebenbei bemerkt ist die Entscheidung zugunsten des Anleihekaufprogramms nicht die alleinige Entscheidung des EZB-Präsidenten Draghi, sondern eine gemeinsame Entscheidung des EZB-Rates. Die EZB tut im Rahmen ihrer Möglichkeiten das, was sie tun kann. Das ist besser, als abzuwarten und auf Sicht zu fahren. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die US-amerikanische Fed mit ihrer Politik sehr erfolgreich ist. Aber auch dort wird die Geldpolitik wirtschaftspolitisch flankiert. In den USA wird dadurch im Ergebnis mehr Wachstum generiert. Dabei ist die Arbeitslosigkeit nicht so unerträglich hoch wie in Europa und insbesondere in den südeuropäischen Ländern. Die Zinsen hat die EZB bereits auf null gesenkt. Wir sehen aber, dass dadurch nicht so viele Investitionen angeregt werden konnten. Das hängt damit zusammen, dass die Rahmenbedingungen nicht so sind, wie sie sein sollten, und dass Unsicherheit herrscht. Deshalb brauchen wir eine Korrektur der europäischen Finanzpolitik. In Deutschland tun wir in dieser Hinsicht schon einiges. Wir Sozialdemokraten haben beispielsweise das 10-Milliarden-Euro-Programm durchgesetzt. Das geht in die richtige Richtung. Aber wir müssen als größte Volkswirtschaft in Europa noch mehr leisten. Das werden wir auch tun. Das Motto der Sozialdemokraten lautet: europäisch denken und europäisch handeln. (Beifall bei der SPD) Wenn es uns nicht gelingt, den Menschen in Europa eine Zukunftsperspektive aufzuzeigen, dann wird es schwierig. Wir sind als politisch Verantwortliche, aber auch als Europäer gefordert. Wie gesagt, mit dem 10-Milliarden-Euro-Programm gehen wir in die richtige Richtung. Die Stärkung der Kaufkraft und die Förderung von Investitionen werden nur mit einer nachhaltigen Investi-tionsoffensive gelingen; dafür treten wir als SPD ein. Wir wollen die EZB im Kampf gegen die Krise nicht alleinlassen und den anderen europäischen Ländern ein Wachstum aus der Krise heraus ermöglichen, damit wir uns gemeinsam von der Krise befreien und damit es den Menschen in Europa besser geht. Deshalb lasst uns weiter europäisch denken und europäisch handeln. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans Michelbach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die EZB hat zweifellos eine garantierte Unabhängigkeit. Aber einen Freibrief hat sie natürlich nicht. Ein Mandat zur monetären Staatsfinanzierung hat sie nicht; das ist nicht Grundlage des Vertrags. Es ist Aufgabe des Parlaments, die gleichen Fragen wie der Präsident der Deutschen Bundesbank, Dr. Weidmann, betreffend die Stabilitätsgrundsätze der Deutschen Bundesbank zu stellen. Die Deutsche Bundesbank hat für uns noch immer die höchste Glaubwürdigkeit. Wir dürfen sie nicht im Regen stehen lassen. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das mal der Kanzlerin, die genau das tut!) Zunächst zu den Fakten. Am vergangenen Donnerstag hat EZB-Präsident Draghi einen massiven Aufkauf von Staatsanleihen angekündigt. Innerhalb von 19 Monaten wird die EZB Staatsanleihen im Wert von 60 Milliarden Euro pro Monat aufkaufen, sodass sie insgesamt weitere 1,1 Billionen Euro in die Märkte pumpt. Die EZB möchte auf diese Weise die geringe Inflation im Euro-Raum auf die Zielmarke von 2 Prozent bringen, was als Preisstabilität definiert ist. Gleichzeitig will die EZB die Kreditvergabe der Banken gerade in Südeuropa ankurbeln. Wir müssen uns natürlich die Frage stellen, ob diese beiden Ziele grundsätzlich richtig sind und ob die ergriffenen Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt zielführend sind. Unser Ziel muss doch sein, die Banken durch Regulierung – diese betreiben wir intensiv – zu stärken. Wir dürfen keine Politik betreiben, die Banken aufgrund von Überliquidität dazu bringt, extreme Risiken einzugehen. Das sind die Grundsätze unserer Finanzmarktkonzeption. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Man kann sicher unterschiedliche Meinungen dazu haben, ob die Staatsanleihekäufe aktuell zielführend und jetzt auch notwendig sind. Ich persönlich bin der Auffassung: nein. Es ist richtig, dass Draghi als Chef der EZB mit seinem „whatever it takes“ uns Zeit gekauft hat. Das Problem ist, wie wir sehen, aber damit nicht gelöst. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie die Zeit nicht nutzen!) Deswegen müssen wir darüber reden, was die beste Problemlösung ist. Da hilft kein Schönreden und kein Bauen von Luftschlössern, wie das hier Herr Dr. Schick und Herr Trittin gemacht haben. (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie bauen doch Luftschlösser!) Hier muss natürlich der Grundsatz gelten: keine Leistung ohne Gegenleistung. Die Grünen geißeln das Sparen. Wollen Sie noch mehr Schulden in den Staatsschuldenländern machen? Wollen Sie noch mehr Haftungsrisiken für Deutschland? (Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zuhören! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst mal umweltschädliche Subventionen in Europa abbauen!) Ihre finanzpolitischen Vorstellungen sind absolut kontraproduktiv, sie sind geradezu absurd. Sie reden einer Schuldenunion das Wort, und das wollen wir nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben keine Unterstützung für Ihre Politik!) Zugegeben: Die Inflationsrate ist gegenwärtig sehr niedrig. Betrachtet man jedoch die Kerninflationsrate, also wenn man die Energie- und Lebensmittelpreise ausklammert, dann zeigt sich schon ein gänzlich anderes Bild. Der niedrige Ölpreis wirkt doch momentan schon wie ein kostenloses Konjunkturpaket. Von der Gefahr einer sich selbst verstärkenden Deflation im Euro-Raum kann nach meiner Ansicht aktuell keine Rede sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Man darf nicht vergessen: Die geringen Inflationsraten sind zum großen Teil auf die notwendigen Anpassungsprozesse in den Krisenländern zurückzuführen. Die Krisenländer müssen preiswerter werden, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. Das ist für die betroffenen Länder sicherlich nicht einfach, sondern das ist schmerzhaft, aber ich muss Ihnen sagen: Da hilft doch gar nichts anderes. Die Probleme können Sie nicht lösen, indem Sie noch mehr Geld in die Pipeline einspeisen. Es muss vielmehr vor Ort mit Reformanstrengungen Stabilität erzielt werden. Nur so wird ein Schuh daraus, nur das ist der Erfolgsweg. (Beifall bei der CDU/CSU) Deswegen bitte ich Sie, immer die zwei Seiten der Medaille zu betrachten. Die eine Seite betrifft die Vermögensverluste für unsere Sparer bei der Altersvorsorge, auf der anderen Seite müssen wir natürlich den anderen Ländern helfen. Das muss aber immer auf der Basis von Leistung gegen Gegenleistung passieren. Es kann keinen Automatismus geben. Ich kämpfe für einen stabilen Euro. Zum Euro-System muss aber Vertrauen gehören. Die EZB muss Vertrauen schaffen. Darum geht es. Wenn wir diese Dinge gemeinsam bearbeiten, dann ist das der beste Weg zum Erfolg, den wir für die Zukunft benötigen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Bettina Kudla, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bettina Kudla (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich als letzte Rednerin dieser Debatte nochmals auf die wichtigsten Punkte dieser Aktuellen Stunde eingehen. Es war viel von Unabhängigkeit und Aufgaben der EZB die Rede. Ich habe festgestellt: In Ihrer Eingangsrede haben Sie, Herr Dr. Schick, diese Aufgaben doch ziemlich vermengt. Ich halte es für problematisch, wenn wir uns nicht an die europäischen Spielregeln halten. Da hilft ein einfacher Blick in Artikel 282 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dort heißt es über das Europäische System der Zentralbanken: (2) Das ESZB wird von den Beschlussorganen der Europäischen Zentralbank geleitet. Sein vorrangiges Ziel ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Unbeschadet dieses Zieles – also quasi an zweiter Stelle – unterstützt es die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung ihrer Ziele beizutragen. … Die Europäische Zentralbank besitzt Rechtspersönlichkeit. Sie allein ist befugt, die Ausgabe des Euro zu genehmigen. Sie ist in der Ausübung ihrer Befugnisse und der Verwaltung ihrer Mittel unabhängig. Erfahrungsgemäß sind unabhängige Zentralbanken besser in der Lage, den Geldwert zu sichern. Diese Unabhängigkeit garantiert, dass eine Zentralbank ihre Aufgaben und ihre Pflichten ohne Einflussnahme der Politik ausüben kann. Das ist ganz wesentlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Die Unabhängigkeit des Euro-Systems ist in mehrfacher Hinsicht gewährleistet: Einmal institutionell: Es ist durch ein umfassendes Verbot nationalen und supranationalen Stellen untersagt, der EZB oder den nationalen Zentralbanken Weisungen zu erteilen. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann mal los!) Zum anderen funktional: Es wählt frei und eigenverantwortlich die Strategien und Maßnahmen, um seine Ziele, vornehmlich die Preisstabilität, zu erreichen. Es gilt die finanzielle Unabhängigkeit, und es gilt die personelle Unabhängigkeit. Die Bundesregierung respektiert diese Haltung und hält sich an die Regeln der europäischen Verträge. Bezüglich des angekündigten Anleihekaufprogramms muss allerdings erst noch ein Rechtsakt der EZB erfolgen, in dem gewisse Haftungsklauseln festgelegt werden, vergleiche die Schlussanträge des Generalanwalts vom 14. Januar 2015 im OMT-Verfahren vor dem EuGH. Des Weiteren möchte ich auf die Begründung des Programms – die drohende Deflationsspirale zu stop-pen – und auf die Wirtschaftspolitik eingehen. Die Gefahr einer Deflation, also einer gefährlichen Abwärtsspirale aus sinkenden Preisen und Löhnen, bei der dann auch die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zurückgeht, wird vonseiten der Deutschen Bundesbank als gering angesehen. Die derzeit niedrigen Inflationsraten werden von zwei Faktoren getrieben: zum einen von dem Anpassungsprogramm und zum anderen – Herr Dr. Michelbach hat es erwähnt – von den niedrigen Ölpreisen, die quasi als Konjunkturprogramm wirken. Bisher gibt es zumindest in Deutschland keine Anzeichen für sinkende Preise und Löhne. Im Gegenteil, es sind Preissteigerungstendenzen erkennbar, zum Beispiel durch die Einführung des Mindestlohns. Allerdings dürfen wir den Blickwinkel nicht nur auf Deutschland richten; es geht hier schließlich um den gesamten Euro-Raum. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Länder kann es durchaus notwendig sein, dass die Preise etwas nach unten gehen. Allerdings darf es nicht zu einer regelrechten Deflationsspirale führen. Was die Wirtschaftspolitik betrifft, so unterstützt die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union. Wir müssen Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Staaten fördern. Aber die Maßnahmen, die strukturellen Anpassungen, können die einzelnen Staaten nur selbst ergreifen. Jede Volkswirtschaft braucht unter Umständen viele Jahre, um wettbewerbsfähig zu werden. Sanierungsprozesse brauchen Geduld. Wir sollten nicht bei jeder Entscheidung der EZB gleich das Gesamte infrage stellen. Das würde dazu führen, dass wir die europäischen Regeln kaputtreden, dass wir den Euro schlechtreden. Wir müssen uns klar an die Regeln halten. Die EZB kann nicht die Strukturprobleme der einzelnen Staaten lösen, sondern nur die Nationalstaaten selbst können dies erreichen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 29. Januar 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.44 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 28.01.2015 Dr. Castellucci, Lars SPD 28.01.2015 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 28.01.2015 Gabriel, Sigmar SPD 28.01.2015 Groß, Michael SPD 28.01.2015 Groth, Annette DIE LINKE 28.01.2015 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 28.01.2015 Heiderich, Helmut CDU/CSU 28.01.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 28.01.2015 Henn, Heidtrud SPD 28.01.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 28.01.2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 28.01.2015 Jelpke, Ulla DIE LINKE 28.01.2015 Kaczmarek, Oliver SPD 28.01.2015 Kapschack, Ralf SPD 28.01.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 28.01.2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 28.01.2015 Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 28.01.2015 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 28.01.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 28.01.2015 Müller, Detlef (Chemnitz) SPD 28.01.2015 Rawert, Mechthild SPD 28.01.2015 Dr. Scheer, Nina SPD 28.01.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 28.01.2015 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.01.2015 Dr. Schröder (Wiesbaden), Kristina CDU/CSU 28.01.2015 Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.01.2015 Schwabe, Frank SPD 28.01.2015 Strothmann, Lena CDU/CSU 28.01.2015 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 28.01.2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 28.01.2015 Weber, Gabi SPD 28.01.2015 Werner, Katrin DIE LINKE 28.01.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 1): Welchen Inhalt hat ein geplantes Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei zur Vereinfachung der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3736, bitte die zu regelnden „Angelegenheiten“ darstellen), und welchen Stand der Verhandlungen kann die Bundesregierung für ein solches Abkommen mit der Türkei und Ägypten mitteilen (mündliche Frage 34 der Abgeordneten Martina Renner, Plenarprotokoll 18/65)? Bitte erlauben Sie, dass ich zunächst auf das geplante Abkommen mit der Türkei und sodann auf den Verhandlungsstand des in Bezug genommenen Vertrages über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit Ägypten eingehe. Das geplante „Abkommen zur Vereinfachung der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten mit der Türkei“ soll im Wesentlichen die Geschäftswege im Rechtshilfeverkehr mit der Türkei vereinfachen und sicherstellen, dass von Deutschland an die Türkei ausgelieferte Personen nicht der erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden. Aus mehreren Absprachen zwischen Deutschland und der Türkei, die in den letzten 85 Jahren getroffen wurden, und Übereinkommen des Europarates ergeben sich unterschiedliche Geschäftswege, auf denen Rechtshilfeersuchen von deutschen Staatsanwaltschaften und Gerichten an türkische Justizbehörden gelangen und umgekehrt. Das verursacht in der Praxis Unsicherheit und manchmal unnötigen administrativen Aufwand. Ziel des Abkommens ist es, diese Geschäftswege zu vereinheitlichen und so zu gestalten, dass sie einerseits effizient sind, andererseits aber alle betroffenen Stellen beteiligt werden. Das ist gerade im Verhältnis zur Türkei bedeutsam, weil eine hohe Zahl von Rechtshilfeersuchen ausgetauscht wird. Weitere geplante Regelungen betreffen die Form der Ersuchen, die anzuwendende Sprache und die Regelung der Verfahrenskosten. Das türkische Recht droht für eine Reihe schwerer Straftaten die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe an. Dies bedeutet bei Verurteilungen zum Beispiel wegen bestimmter Terrorismusstraftaten, dass eine Aussicht auf Freilassung erst kurz vor dem Tod besteht. Eine vorzeitige Haftentlassung ist nicht möglich. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Öcalan steht in Rechtsprechung und Praxis fest, dass eine verfolgte Person nur dann an einen Staat ausgeliefert -werden darf, wenn sichergestellt ist, dass er in dem er-suchenden Staat eine konkrete Aussicht auf Wieder-erlangung seiner Freiheit hat, wenn er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird. In Fällen, in denen in der Türkei die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe angedroht ist, ist die Auslieferung daher ausgeschlossen. Mit dem Abkommen wollen wir sicherstellen, dass im Fall der Unterstützung eines türkischen Strafverfahrens durch Rechtshilfe oder Auslieferung ausgeschlossen ist, dass die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird. Die weitere Vollstreckung der Haft im Falle der Auslieferung bzw. hinsichtlich der Straftat, zu welcher Rechtshilfe geleistet wird, muss nach unseren Vorstellungen spätestens nach 15 Jahren überprüft werden. Ein erster Vertragsentwurf wird gerade ins Türkische übersetzt und soll bald offiziell der türkischen Regierung übermittelt werden. Die Verhandlungen zu einem Vertrag über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit Ägypten dauern unverändert an. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 3): Ist der Bundesregierung bekannt, ob es beim Bund, bei seinen Einrichtungen und den öffentlichen Körperschaften mit Bundesaufsicht Kredite bzw. Verbindlichkeiten in Schweizer Franken gibt (soweit bekannt, bitte die wichtigsten Fälle nennen), und inwiefern sind diese Geschäfte gegen Währungsschwankungen abgesichert, vor dem Hintergrund, dass öffentlich bekannt geworden ist, dass verschiedene Kommunen in Deutschland durch in Franken getätigte Kredite infolge der Aufwertung der Währung mit möglichen Mehrbelastungen zu rechnen haben (vergleiche zum Beispiel „Auf Franken gesetzt und verloren – Kommunen spielen Schweizer Roulette“, www.n-tv.de/wirtschaft/Kommunen-spielen-Schwei zer-Roulette-article4358466.html)? Der Bundeshaushalt und seine Sondervermögen haben keine Verschuldung in Fremdwährungen. Bei den weiteren Einrichtungen der öffentlichen Hand haben die FMS Wertmanagement und die Erste Abwicklungsanstalt Schulden in Fremdwährung. Für den -Gesamtstaat gilt: Länder und Gemeinden hatten Ende 2013 Schulden in Fremdwährungen im Wert von circa 700 Millionen Euro bzw. circa 2 Milliarden Euro. Informationen, in welchen Fremdwährungen die Kredite der Länder und Gemeinden aufgenommen wurden und inwieweit Länder und Kommunen diese Geschäfte gegen Währungsschwankungen abgesichert haben, liegen der Bundesregierung nicht vor. Für die Finanzausstattung und die Haushaltswirtschaft der Kommunen sind nach der Finanzverfassung die jeweiligen Länder zuständig. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 4): Welchen Umfang haben diese Kredite bzw. Verbindlichkeiten, und welche Wertveränderungen und möglichen Verluste ergeben sich nach den derzeitigen Erkenntnissen durch die Aufwertung des Schweizer Frankens (bitte, sofern bekannt, die Gesamtsumme und Beträge der wichtigsten Fälle nennen)? Zum Umfang der Kredite und Verbindlichkeiten verweise ich auf meine Antwort auf Ihre schriftliche Frage Nummer 3. Da für die Finanzausstattung der Kommunen nach der Finanzverfassung die jeweiligen Länder zuständig sind, kann die Bundesregierung keine Aussage darüber treffen, inwieweit die Aufwertung des Schweizer Frankens zu Verlusten bei einzelnen Kommunen führt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 5): Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zur Forderung der Bundesländer Brandenburg und Niedersachsen nach einer Reform des Munitionsaltlastengesetzes (siehe unter anderem: Märkische Allgemeine vom 22. Januar 2015, Seite 13), um die Länder von der ungerecht hohen Kostenbelastung bei der Kampfmittelbeseitigung zu entlasten? Die Bundesregierung lehnt den Entwurf des Bundesrates ab. Für die Beseitigung aller Altlasten einschließlich der aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammenden Rüstungsaltlasten sind grundsätzlich die Länder zuständig. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Staatspraxis in folgendem Umfang bereits heute an der Finanzierung: Nach dieser Staatspraxis finanziert der Bund erstens im Rahmen seiner Zuständigkeitsverantwortlichkeit alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, die von sämtlichen Rüstungsaltlasten auf bundeseigenen – auch den von den ausländischen Streitkräften zurückgenommenen – Liegenschaften ausgehen, und zweitens im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 19 Absatz 2 Nummer 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, AKG, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, soweit die Gefahren von ehemals reichseigenen Kampfmitteln – Munition, Kampfstoff und -gerät – verursacht oder mitverursacht worden sind und ein Handlungs- oder Zustandsstörer nicht haftbar gemacht werden kann. Über diese Staatspraxis hinaus finanziert der Bund auf bundeseigenen Grundstücken Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung, die durch sonstige Altlasten verursacht sind. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, von dieser seit Jahrzehnten bewährten Praxis abzuweichen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 6): Wie viele Unternehmensanwältinnen und -anwälte waren vor den Urteilen des Bundessozialgerichts versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung versichert, und wie entwickelt sich diese Zahl nach den Prognosen der Bundesregierung (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/3215) vor dem Hintergrund der nun vorliegenden konkreten Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte („Hilfe für den Syndikus“, Süddeutsche Zeitung vom 14. Oktober 2014)? Angaben, wie viele Unternehmensanwältinnen und Unternehmensanwälte derzeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, liegen leider nicht vor; so auch in meiner Antwort vom 6. November 2014 auf Ihre schriftliche Frage. Prognosen zu den Folgewirkungen etwaiger gesetzgeberischer Schritte im Hinblick auf diese Berufsgruppe sind leider auch nicht möglich. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 7): Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Kosten für die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren nach meinen Berechnungen zu rund 80 Prozent aus Aufwendungen für Männer und zu rund 20 Prozent aus Aufwendungen für Frauen zusammensetzen, weil nicht nur drei Viertel der Begünstigten Männer sind, sondern weil deren Renten durchschnittlich auch deutlich höher sind als die der Frauen, und inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass  nach meinen Berechnungen  der Jahrgang 1952, der bei entsprechender Voraussetzung ab dem 1. Januar 2015 die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch nehmen kann, individuell gesehen am stärksten von der neuen Rentenart profitiert, weil Abschläge von bis zu 9 Prozent auf die gesetzliche Rente entfallen können? Nach Einschätzung der Bundesregierung dürften von den Personen, die von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren, rund ein Viertel Frauen und rund drei Viertel Männer sein. Konkrete Ergebnisse zu Geschlechterverhältnis und Kostenverteilung können allerdings erst aus den Daten des Rentenzugangs 2014 gewonnen werden, die Mitte des Jahres 2015 vorliegen werden. Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden jahrzehntelange Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege durch eine gesonderte Regelung anerkannt. Auch diese Altersgrenze wird stufenweise um zwei Jahre angehoben und erreicht das Alter 65 dann, wenn die Regelaltersgrenze das Alter 67 erreicht. Die mögliche rechnerische Abschlagshöhe, die durch den abschlagsfreien Zugang in diese Rente vermieden werden kann, ist entsprechend für Zugänge des Geburtsjahrgangs 1952 höher als für jüngere Versicherte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 8): Warum äußert sich der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, bisher nicht zu dem fortgesetzten und verschärften Tierhaltungsverbot gegen A. S., das nun auch direkt für die GLAVA GmbH in Ziesar bei Genthin gilt, und sollten andere Kreise und Länder, in denen Betriebe von A. S. liegen, so wie der Kreis Jerichower Land von der Möglichkeit Gebrauch machen, gegen einzelne Betriebe ein Tierhaltungsverbot zu verhängen oder dies mindestens zu prüfen – bitte mit Begründung? Das gegen A. S. verhängte Tierhaltungsverbot ist personenbezogen und gilt bundesweit. Es wirkt sich daher auf alle Betriebe im Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes aus, in denen A. S. als Tierhalter tätig ist. Es ist insofern nicht erforderlich, dass weitere Behörden Tierhaltungsverbote gegen A. S. anordnen. Der Vollzug des Tierhaltungsverbots sowie die Verhängung weiterer Verbote fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer und ihrer nach Landesrecht zuständigen Vollzugsbehörden. Es besteht daher kein Anlass für eine Äußerung des Bundesministers Christian Schmidt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 9): In welcher Höhe wurden die Betriebe, in denen laut Handelsregister A. S. Geschäftsführer oder Gesellschafter war oder die zur ehemaligen S. Holding GmbH, jetzt LFD Holding GmbH, gehören (Altenplathower Agrarbetrieb GmbH, Bio Power Binde GmbH, DEMVA GmbH – Ziesar –, Mesa Agrar GmbH – Genthin –, Sauenhaltung Thierbach GmbH – Pausa –, Schweineproduktion Brenkenhof GmbH – Medow –, Schweinezucht Binde GmbH – Gladau –, Schweinezucht Fahrbinde GmbH – Genthin –, StraathofStrehle GmbH – Genthin –, GLAVA GmbH – Ziesar), in den letzten drei Jahren mit Fördergeldern aus Agrarinvestitionsprogrammen gefördert, und welche Förderungen haben diese Betriebe in den letzten drei Jahren aus flächenbezogenen Direktzahlungen bekommen? Die der Bundesregierung bekannten EU-Agrarzahlungen an die genannten Unternehmen sind in der Anlage aufgeführt. Sie können im Übrigen auch auf der -öffentlich zugänglichen Transparenzplattform der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, abgerufen werden. Daten für 2011 liegen dort nicht mehr vor, da die veröffentlichten Informationen aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen nach zwei Jahren zu löschen sind. Firmenname Gemeinde Haushaltsjahr EGFL Direktzahlungen EGFL Sonstiges ELER Bio Power Binde GmbH 39307 Genthin 2012 140 005,95 0,00 0,00 Bio Power Binde GmbH 39307 Genthin 2013 137 422,07 0,00 0,00 Altenplathower -Agrarbetrieb GmbH 39307 Genthin 2012 159 754,45 0,00 0,00 Altenplathower -Agrarbetrieb GmbH 39307 Genthin 2013 173 839,05 0,00 0,00 Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 13): Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr in Deutschland an, um Trinkwasser so aufzubereiten, dass es dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter genügt, und wie würden sich diese Kosten nach Einschätzung der Bundesregierung bei Umsetzung der gegenwärtigen Pläne zur Novellierung der Düngeverordnung in den nächsten fünf Jahren entwickeln? Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf. Für Nitrat gilt ein Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Welche Kosten den Wasserversorgern entstehen, um das Trinkwasser so aufzubereiten, dass es dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert genügt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie hängen stets von den jeweiligen Bedingungen vor Ort ab, insbesondere vom Anteil des geförderten Wassers, das aufbereitet werden muss. Daher ist auch eine Aussage zur Höhe der Kosten infolge der Umsetzung des Entwurfs der Düngeverordnung nicht möglich. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 18): Wie viele Trinkwasserbrunnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geschlossen bzw. aufgegeben – bitte nach Bundesländern aufschlüsseln –, und sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, welche Kostensteigerungen hierdurch bei den Verbrauchern verursacht wurden – durch Anschlüsse an andere Wasserversorger, Neubohrungen etc.? Eine Statistik über Trinkwasserbrunnen, die wegen steigender Nitratbelastungen geschlossen werden mussten, wird auf Bundesebene nicht geführt. Die Erhebung entsprechender Beschaffenheitsdaten des Grundwassers gehört zu den Aufgaben der Länder. Eine Abschätzung der Kosten, die durch Brunnenverlagerung oder durch Anschluss an andere Versorgungssysteme für den Verbraucher entstehen, liegt ebenfalls nicht vor. Bekannt ist, dass an rund 14 Prozent der Grundwassermessstellen, die im Rahmen der europäischen Berichterstattung untersucht werden, der Nitratgrenzwert für Trinkwasser in Höhe von 50 Milligramm pro Liter überschritten wird. Dieser Prozentsatz ist seit geraumer Zeit unverändert, abnehmende Tendenzen sind nicht erkennbar. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 20): Warum hat die KfW Bankengruppe das Commune Development Program, CDP, der äthiopischen Regierung im Jahr 2012 mit 35 Millionen Euro unterstützt, obwohl Human Rights Watch aufgezeigt hatte, dass Tausende Mitglieder des indigenen Volkes der Anuak im Rahmen dieses Programms vertrieben worden waren, „begleitet von vielen Menschenrechtsverletzungen, darunter Zwangsumsiedlung, willkürliche Verhaftungen und Haft, Gewalt und Vergewaltigung“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/weltbank-101.html), und in welcher Form wird sich die KfW Bankengruppe an Wiedergutmachungsmaßnahmen für die Betroffenen beteiligen? Der vom MdB Movassat beschriebene Sachverhalt ist nicht zutreffend. Die Bundesregierung hat das eigenständige Commune Development Program, CDP, der äthiopischen Regierung, im Rahmen dessen auch Umsiedlungen vorgenommen wurden, nicht gefördert. Die Bundesregierung war – bis 2012 – an einem landesweiten Multi-Geber-Vorhaben zur Förderung sozialer Dienstleistungen – PBS I und II – in Äthiopien beteiligt, das als Zielgruppe etwa 84 Millionen Menschen in Äthiopien begünstigt. Diese Dienstleistungen – Bildung, Gesundheit – kamen anteilsweise auch Menschen zugute, die vom CDP erfasst wurden. Eine deutsche Beteiligung an der dritten Phase von PBS ab 2013 wurde aufgrund der grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber dem Instrument der sektoralen Budgethilfe bereits bei den Regierungsverhandlungen 2011 ausgeschlossen. Darüber hinaus wurde 2012 die noch ausstehende Auszahlung unter PBS II vor dem Hintergrund von Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen um 5 Millionen Euro gekürzt. Als Teil der Gebergemeinschaft hat die Bundesregierung wiederholt ihren Standpunkt klargemacht, dass jegliche Form der Landnutzung und Umsiedlung internationalen menschenrechtlichen Standards entsprechen muss; dies beinhaltet insbesondere die Beteiligung und Zustimmung der lokalen Bevölkerung, bei indigenen Völkern gemäß dem Prinzip „free, prior and informed consent“. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 23): Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Ergebnisse der am 21. Januar 2015 vorgestellten Studie „Mögliche Auswirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, TTIP, auf Entwicklungs- und Schwellenländer“ zu eigen (insbesondere den Umstand, dass die Entwicklungsländer überhaupt nur dann von negativen Auswirkungen weitgehend verschont bleiben, falls sogenannte Spill-over-Effekte in erheblichem Umfang eintreten), und wie will die Bundesregierung die vom Autor vorgeschlagenen insgesamt zehn Maßnahmen zur Stärkung dieser Spill-over-Effekte, darunter die Etablierung eines Konsultationsverfahrens für Entwicklungs- und Schwellenländer im Rahmen der angedachten regulatorischen Kooperation oder die Einführung des sogenannten Freiverkehrsprinzips, in die TTIP-Verhandlungen einbringen bzw. unabhängig davon umsetzen? Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen werden aufseiten der EU von der EU-Kommission geführt. Seit Beginn der TTIP-Verhandlungen bindet die Bundesregierung auf Minister- wie Expertenebene alle interessierten Kreise ein und unterhält einen breit aufgestellten Dialog mit NGO, Verbraucherschützern, Kirchen, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden. Die Bundesregierung wird die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen von TTIP wie bisher mit der Zivilgesellschaft erörtern. Dafür leistet die Studie einen wichtigen Input. Die Ifo-Studie stellt fest, dass – wenn überhaupt – allenfalls geringe negative Effekte auf einzelne Entwicklungsländer durch TTIP unter ganz spezifischen Bedingungen zu erwarten sind, die durch entsprechende Vorkehrungen im TTIP-Abkommen abgefedert werden müssen. Die Empfehlungen der Studie wird die Bundesregierung sorgfältig prüfen und weiterverfolgen. Die Bundesregierung wird die Nachhaltigkeit hinsichtlich der Chancen von Schwellen- und Entwicklungsländern im Welthandel weiter im Blick haben. Nachhaltige Handelspolitik gehört zum europäischen Wertekodex und ist in den neuen Freihandelsabkommen der EU verankert. Ein gutes Handelsabkommen sollte also eine Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung sein und daher nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Umwelt, der Verbraucher und der Arbeitnehmer weltweit fördern. Das sogenannte Freiverkehrsprinzip war und ist nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Der Begriff des Freiverkehrsprinzips wird allgemein in den Kontext eines Binnenmarktkonzepts eingeordnet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 25): Welche Anträge auf Bundesgarantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK) hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren erhalten (bitte unter Angabe der Höhe, des Empfängers und der Konditionen), und welche Anträge hat die Bundesregierung schlussendlich bewilligt (bitte unter Angabe der Höhe, des Empfängers und der Konditionen)? Garantien für Ungebundene Finanzkredite, UFK, werden durch den Bund entweder für Rohstoffprojekte oder für Förderbankendarlehen übernommen. Für folgende Projekte hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren Garantien übernommen: Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Förderbankendarlehen zwei Garantien zugunsten der KfW in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro für das spanische ICO, Instituto de Crédito Oficial, übernommen. 2014 übernahm die Bundesregierung eine Garantie in Höhe von 100 Millionen Euro für KfW-Förderbankendarlehen für die IfG-Greek SME Finance S.A. in Luxemburg. Ein weiteres abgesichertes Förderbankenprojekt der KfW im gleichen Jahr betraf ein Darlehen zugunsten der irischen Strategic Banking Corporation Ireland in Höhe von 150 Millionen Euro. Diese sogenannten Förderbankendarlehen der KfW-Bankengruppe dienen der Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen, KMU, in Spanien, Irland und Griechenland. In den letzten Jahren wurde darüber hinaus eine Garantie in Höhe von 32 Millionen Euro für ein Rohstoffprojekt in Großbritannien übernommen, das der Förderung von Wolfram/Zinn dient. Des Weiteren lagen der Bundesregierung Anträge für vier weitere Rohstoffprojekte vor: Diese betreffen eine Garantie für die Förderung von Silizium in Island in Höhe von 70 Millionen Euro, wobei die Bundesregierung einer Indeckungnahme dieses Projekts schon grundsätzlich zugestimmt hat. Bei den übrigen drei Anfragen handelt es sich um ein Bauxit-Projekt in Guinea mit einem Volumen von 293 Millionen Euro, ein kanadisches Rohstoffprojekt zur Förderung von Molybdän in Höhe von 300 Millionen Euro und ein Kupferprojekt in den USA mit einer beantragten Garantiesumme von ebenfalls 300 Millionen Euro. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnten die Antragsteller nicht um Zustimmung zur Veröffentlichung ihres Namens und der Projektkonditionen gefragt werden, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mangels Einverständnis der Beteiligten mithin nicht veröffentlicht werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 26): Welche Genehmigungen zur Förderung von unkonventionellem Erdgas hat es nach Kenntnis der Bundesregierung -bisher von behördlicher Seite gegeben – bitte nach Jahr der Genehmigung und Behörde auflisten –, und wo gab es auf Grundlage dieser Genehmigungen bisher (Probe-)Fracs? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist in Deutschland bislang nur eine hydraulische Bohrlochbehandlung in Schiefergaslagerstätten genehmigt und durchgeführt worden. Es handelt sich dabei um die Bohrung „Damme 3“ in Niedersachsen, die 2008 vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen genehmigt worden ist. Eine Erdgasgewinnung fand dabei nicht statt. 2008 ist im Rahmen einer Aufsuchungserlaubnis die Bohrung „Oppenwehe 1“ in Nordrhein-Westfalen genehmigt und abgeteuft worden. Hierfür sind Frac-Maßnahmen zu Testzwecken beantragt und von der Bezirksregierung Arnsberg im März 2009 genehmigt worden. Jedoch sind die Frac-Maßnahmen nicht durchgeführt worden. Zur Aufsuchung von Kohleflözgas liegen der Bundesregierung Informationen über vier Bohrungen vor: Zwei Bohrungen – „Osnabrück-Holte Z2“ und „Bad Laer Z2“) – von 2010/2011 betrafen die Aufsuchung von Kohleflözgas ohne Frac-Behandlung in Niedersachsen, die durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie genehmigt worden sind. Diese Bohrungen sind nach den hier vorliegenden Informationen inzwischen verfüllt. 1994 bzw. 1995 sind im Rahmen einer Aufsuchungserlaubnis zwei Bohrungen auf Flözgas aus dem unverritzten Steinkohlengebirge im Münsterland in Nordrhein-Westfalen abgeteuft worden. In einer dieser Bohrungen sind im Oktober 1995 zwei Frac-Behandlungen vorgenommen worden. Die Betriebsplanzulassungen wurden durch das Bergamt Kamen erteilt. Die -Bohrungen wurden 1996 bzw. 1997 aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aufgegeben und verfüllt. Das Vorhaben wurde insgesamt nicht weiter verfolgt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Bergbehörden der Bundesländer für das gesamte Genehmigungsverfahren – das heißt Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen – für die Erdgasförderung zuständig sind. Einzelheiten zu den Vorhaben können dort erfragt werden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 27): Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle humanitäre Lage in Gaza ein, und welche konkreten Schritte ergreift sie, um die schweren Folgen des Wintereinbruchs für die Zivilbevölkerung von Gaza abzumildern? Die Bundesregierung ist sich der schwierigen humanitären Lage im Gazastreifen bewusst und unternimmt weiterhin große Anstrengungen, das Leid der Menschen abzumildern. Laut dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten, UNRWA, wurden während des Konflikts rund 96 000 Häuser in Gaza zerstört oder beschädigt. Etwa 60 000 Binnenvertriebene sind weiterhin bei Verwandten oder in UNRWA-Schulen untergebracht. 373 000 Kinder benötigen laut dem Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, UN-OCHA, psychosoziale Unterstützung. Darüber hinaus wurde die Infrastruktur in Gaza schwer beschädigt. Die Stromversorgung ist nur zwölf Stunden am Tag sichergestellt. Rund zwei Drittel der Bevölkerung haben keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu Trinkwasser. Die extremen Wetterbedingungen in den ersten beiden Januarwochen haben die Situation vor Ort noch verschärft. Angesichts der Notlage hat die Bundesregierung den Umfang der Hilfsleistungen massiv erhöht. Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 insgesamt 61 Millionen Euro für humanitäre Hilfe und für Wiederaufbaumaßnahmen zugesagt. Das Auswärtige Amt stellte davon aus Mitteln der humanitären Hilfe und der Krisenprävention 11,8 Millionen Euro vor allem für Ernährungshilfe, medizinische Basisversorgung und Kinderschutzmaßnahmen zur Verfügung. Geplant ist eine verstärkte Unterstützung des „Pooled Fund“ von UN-OCHA, um die kurzfristige Umsetzung von Nothilfemaßnahmen in Gaza zu ermöglichen, so zum Beispiel die aktuell dringende Winterhilfe. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellt aus seinem Etat 49,2 Millionen Euro bereit. Diese Mittel werden schwerpunkt-mäßig für die Wiederherstellung der zerstörten und beschädigten Infrastruktur sowie für den Wiederaufbau von Wohnungen eingesetzt. Zudem werden ein schnell wirksames Beschäftigungsprogramm sowie ein Programm zur psychosozialen Unterstützung gefördert. Damit der Wiederaufbau nachhaltig gelingt, müssen die Hilfsmaßnahmen durch einen dauerhaften Waffenstillstand flankiert werden, der den bestehenden Status quo ändert und den Kreislauf der Gewalt beendet. Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Bereitschaft geäußert, hierzu einen Beitrag zu leisten. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 28): Wird die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel während ihres Besuchs in Ungarn am 2. Februar 2015 die Einschränkung der Pressefreiheit, die Einschränkung der Arbeit der Nichtregierungsorganisationen und den Umgang mit Minderheitenrechten in Ungarn sowie den unter der Regierung Viktor Orban erfolgten Staatsumbau thematisieren und, wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung kann dem Besuch der Bundeskanzlerin in Ungarn nicht vorgreifen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 29): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher auf bilateraler und multitaleraler Ebene unternommen, damit die menschenverachtende Prügelstrafe, zu der der Blogger Raif Badawi in Saudi-Arabien verurteilt wurde, aufgehoben wird? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat die Strafe für Raif Badawi als grausam, ungerecht und völlig unverhältnismäßig aufs Schärfste verurteilt. Eine solche entsetzliche und grausame Strafe entspricht in keiner Weise unserem Verständnis von Menschenrechten und ist nach unserem Verständnis nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung hat sich auf verschiedenen Kanälen gegenüber der saudischen Regierung dafür eingesetzt, dass die Strafe nicht vollstreckt wird, und wird das auch weiter tun. Im Übrigen stimmt sich das Auswärtige Amt auch in diesem Fall eng mit seinen EU-Partnern ab. Sowohl die EU-Delegation als auch die Deutsche Botschaft hatten bereits nach den Urteilssprüchen gegen Badawi im vergangenen Jahr mehrfach bei den zuständigen saudi-arabischen Stellen demarchiert und dabei auch explizit die Aussetzung der Körperstrafe gefordert. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 30): In welcher Form werden der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und der Vizekanzler Sigmar Gabriel die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien im Allgemeinen und die Freilassung Raif Badawis im Besonderen während ihrer anstehenden Besuche in Saudi-Arabien thematisieren? Das Thema Menschenrechte ist für die Bunderegierung ein wichtiges Anliegen und wird daher regelmäßig mit den saudischen Gesprächspartnern thematisiert. Sowohl der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, als auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, werden bei möglichen Reisen nach Saudi-Arabien das Thema Menschenrechte im Allgemeinen und den Fall des Bloggers Raif Badawi in geeigneter Weise ansprechen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 33): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, auch nachrichtendienstliche, darüber, ob im Syrien-Konflikt Waffen aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee, NVA, benutzt werden, die nach dem Jahr 1990 aus deren Beständen an den Bündnispartner Türkei geliefert wurden, und inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei bezogen auf die an sie gelieferten NVA-Waffen eine Endverbleibserklärung unterschrieben? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, dass in Syrien Waffen aus NVA-Beständen im Sinne der Fragestellung im Einsatz wären. Gemäß der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Rüstungsgütern werden Ausfuhrgenehmigungen nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion PDS/Linke Liste auf Bundestagsdrucksache 12/2158 vom 24. Februar 1992 dargelegt, dass sich die türkische Regierung durch das Abkommen über deutsche NATO-Verteidigungshilfe, Materialhilfe sowie Rüstungssonderhilfe verpflichtet hat, aus den Beständen der Bundeswehr übernommenes (NVA-)Material nicht ohne vorherige Zustimmung der Bundesregierung weiterzugeben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 34): Inwieweit hat die Bundesregierung in Kenntnis der Schließung der saudischen Schule in Wien im Dezember 2014 -Vorsorge getroffen, dass die saudische König-Fahad-Akademie gGmbH in Bonn wie auch ihre Außenstelle in Berlin nicht zu einem Anziehungspunkt für salafistische Terroristen wird (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/46194 58/Wien_Stadtschulrat-schliesst-saudische-Schule), und welche Erkenntnisse in diesem Zusammenhang hat die Bundes-regierung, dass mittelalterliche Strafen und andere Menschenrechtsverletzungen des Regimes in Saudi-Arabien, wie etwa die Todesstrafe auf Raten durch Auspeitschen gegen den saudischen Blogger Raif Badawi, im Unterricht vom Lehrpersonal wie auch von der Schulleitung an der König-Fahad-Akademie gGmbH in Deutschland unmissverständlich verurteilt werden? Der Bundesregierung liegen heute keine Anhaltspunkte vor, wonach es sich bei der König-Fahd-Akademie, KFA, um einen künftigen Anlaufpunkt für „salafistische Terroristen“ handeln könnte. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor, die eine Einbindung der KFA in die salafistische Szene in Bonn belegen könnten. Die KFA wurde 1995 als Nachfolgerin der „Arabischen Schule“, einer gemeinsamen Schule für Angehörige aller arabischen Botschaften in Bonn, eingerichtet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Bonn, zudem besteht seit dem Jahr 2000 eine Zweigstelle in Berlin. Sie war in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, nachdem ein TV-Magazin im Jahr 2003 über eine Freitagspredigt an der Bonner Moschee der KFA berichtet hatte, in der unter anderem zum Dschihad aufgerufen wurde. Die KFA ist eine sogenannte Ersatzschule, für deren Besuch eine Befreiung von der deutschen Schulpflicht benötigt wird. Bis zum Jahr 2003 konnte diese in der Regel ohne Probleme beantragt werden. Die Erteilung entsprechender Ausnahmegenehmigungen sowie eine gegebenenfalls erforderliche inhaltliche Überprüfung des Lehrmaterials liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit der für das Schulwesen des Landes Nordrhein-Westfalen zuständigen Behörden. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die für die Aufsicht über die KFA zuständige Bezirksregierung Köln unter dem Eindruck eines vermehrten Zuzugs von Islamisten nach Bonn am Beginn der 2000er-Jahre den Zugang zur KFA deutlich restriktiver gestaltet. Dieser resultierte auch aus der damaligen Attraktivität der KFA für einen entsprechenden Personenkreis. Die zuständigen Behörden machen von ihrem Aufsichtsrecht auch heute konsequent Gebrauch. Erkenntnisse über eine Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen im Sinne der Anfrage durch Lehrpersonal wie auch der Schulleitung an der KFA in Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 37): Welche Informationen zur angeblichen Gefährdung von Pegida-Demonstrationen bzw. Protagonisten dieser Strömung hat das Bundeskriminalamt, BKA, im Dezember 2014 und Januar 2015 an das sächsische Landeskriminalamt, LKA, weitergeleitet (taz.die tageszeitung vom 19. Januar 2015), und inwiefern ist auch das BKA wie das LKA der Ansicht, dass ein Tweet, in dem auf Arabisch die Pegida-Demonstration als „Feindin des Islams“ bezeichnet wird, keine abstrakte, sondern eine „konkrete Gefahr“ darstellte (bitte begründen)? Den deutschen Sicherheitsbehörden lag zum 16. Januar 2015 ein nachrichtendienstlicher Hinweis zu einer Bedrohung einer Person aus dem Organisatorenkreis von Pegida vor. Hierzu kann ich, da diese Information eingestuft ist, in dieser Sitzung keine weiteren Angaben machen. Zudem wurde am 13. Januar 2015 eine Twitter-Veröffentlichung mit folgendem Wortlaut gesichtet: „An die einsamen Wölfe, dieser Hund ist der Verantwortliche für die Demonstrationen Pegida, die Feindin des Islam. Sein Name ist Lutz Bachmann.“ Dem Tweet wurde ein Bild des Lutz Bachmann beigefügt. In der Twitter-Veröffentlichung wurden keine Drohungen gegen Lutz Bachmann ausgesprochen. Der Hinweis vom 16. Januar 2015 konnte als „Einzelhinweis aus nicht eigenem Aufkommen“ nicht näher bewertet werden. Da er nicht ausgeräumt werden konnte, war er bei Bewertung aller relevanten Umstände ernst zu nehmen. Das Landeskriminalamt Sachsen wurde durch das Bundeskriminalamt umgehend informiert. Da sich die vorliegenden Informationen konkret auf eine Person bezogen, war eine konkrete Gefahr zugrunde zu legen. Eine Bedrohung für weitere Führungsverantwortliche von Pegida musste angesichts der allgemeinen Gefährdungslage zunächst in Betracht gezogen werden. Die weitere Informationsverdichtung ergab hierfür keine Anhaltspunkte. Die sächsischen Behörden haben in eigenem Ermessen auf der Grundlage dieser Informationen und eigener Erkenntnisse aus und zu dem Demonstrationsgeschehen in Dresden im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Demonstrationen am 19. Januar 2015 erlassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 38): Wie könnte es nach Ansicht der Bundesregierung, wie vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, zum Abhören verschlüsselter Kommunikation auf dem Internationalen Forum für Cybersicherheit im nordfranzösischen Lille gefordert, rechtlich und technisch umgesetzt werden, die deutschen Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, „verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist“ (AFP vom 20. Januar 2015), und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis wurde bzw. wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in formellen oder informellen EU-Arbeitsgruppen (auch G 6 und EU 9) erörtert? Der Bundesminister des Innern hat in Lille nichts Neues bekannt gegeben. Einerseits schützt die deutsche Kryptostrategie Bürger und Wirtschaft im Internet, zum Beispiel durch Verschlüsselungstechniken für alle. Andererseits sind unsere Behörden unter strengen Voraussetzungen befugt, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Telekommunikationsüberwachung, TKÜ, ist rechtlich geregelt, zur Strafverfolgung in der Strafprozessordnung, StPO, zur Gefahrenabwehr im Bundeskriminalamtgesetz, BKAG, oder im G-10-Gesetz. Voraussetzung für jede TKÜ ist stets, dass die strengen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Im Bereich der Strafverfolgung ist neben anderen Voraussetzungen eine richterliche Anordnung in jedem Einzelfall erforderlich. Beispiel: Wenn die Sicherheitsbehörden etwa im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren auf richterlichen Beschluss hin verschlüsselte Daten bzw. Kommunikation auswerten müssen, werden technische Möglichkeiten zur Entschlüsselung eingesetzt. Häufig gelingt dies wegen der sehr starken Kryptierung allerdings nicht. In diesem Fall kann versucht werden, die Kommunikation noch auf dem IT-System, auf dem sie verschlüsselt wird, vor der Kryptierung auszuleiten (Quellen-TKÜ). Durch Quellen-TKÜ werden also keine Daten erlangt, die nicht auch durch eine „konventionelle“ TKÜ erlangt würden. Maßnahmen der Quellen-TKÜ können auf § 100 a StPO/§ 20 l BKAG bzw. im Hinblick auf das Bundesamt für Verfassungsschutz auf das G-10-Gesetz gestützt werden. Zu einer Erörterung in EU-Arbeitsgruppen liegen dem Bundesministerium des Innern keine Erkenntnisse vor. Dem Bundesministerium des Innern liegt ein vorbereitendes Diskussionspapier des Rates der Europäischen Union für das Treffen der Justiz- und Innenminister am 29. Januar 2015 vor, in dem es um TKÜ bei verschlüsselter Kommunikation geht. Wir haben das Papier zur Kenntnis genommen und werden es bewerten. Wie Sie daran erkennen können, ist der Umgang mit Verschlüsselung kein rein deutsches Thema. Wir werden uns anhören, was unsere europäischen Partner zu dem Thema sagen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 39): Wie hat sich die Zahl von Observationsstunden von Behörden des Bundesministeriums des Innern – BMI, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt – in den Jahren 2012, 2013 und 2014 entwickelt, und inwiefern trifft es, wie von der Welt Online am 19. Januar 2015 beschrieben, zu, dass die Observationskräfte des BMI als Spezialtechnik auch über „winzige Knopf-Mikrofone im Ohr oder in der Armbanduhr“ verfügen – bitte das Fabrikat oder wenigstens die technischen Spezifikationen beschreiben? Die Bundesregierung kann zu der Entwicklung der Observationsstunden beim Bundeskriminalamt keine Aussage treffen, da diesbezüglich keine statistische Erfassung erfolgt. Die Zahl der Observationsstunden des Bundesamtes für Verfassungsschutz bewegte sich in den Jahren 2012 bis 2014 auf gleichbleibendem Niveau. Die Beschreibung von Welt Online vom 19. Januar 2015, dass Observationskräfte des Bundesministeriums des Innern als Spezialtechnik auch über „winzige Knopf-Mikrofone im Ohr oder in der Armbanduhr“ verfügen sollen, trifft nicht zu. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/3811, Frage 40): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Zahlen und Täterhintergründen von Ehrenmorden in Deutschland jeweils in den letzten zehn Jahren? Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Fallzahlen der letzten zehn Jahre zur Thematik „Ehrenmord“ vor. Es existiert keine polizeiliche Definition des Begriffes „Ehrenmord“. In Anlehnung an Phänomenbeschreibungen in der Literatur wird folgende Arbeitsdefinition genutzt: „Bei Ehrenmorden handelt es sich um Tötungs-delikte, die aus vermeintlich kultureller Verpflichtung heraus innerhalb des eigenen Familienverbandes verübt werden, um der Familienehre gerecht zu werden.“ Sowohl in der polizeilichen Kriminalstatistik als auch in den Statistiken der Rechtspflege – Strafverfolgung, Strafgerichte – werden Straftaten lediglich nach den gesetzlichen Tatbeständen differenziert erfasst. Weitergehende, kriminologisch relevante Merkmale etwa nach den Tatmotiven eines „Ehrenmordes“ werden in den Statistiken nicht erhoben. Eine gesonderte Erfassung von „Ehrenmorden“ im Bereich „Straftaten gegen das Leben und anderes“ erfolgt daher nicht. Dies empirisch zuverlässig zu erfassen, wäre kaum möglich, da es sich bei der Klassifizierung als sogenannter Ehrenmord nicht um ein Tatbestandsmerkmal handelt, das durch das Gericht festgestellt werden muss. Soweit entsprechende Erwägungen insbesondere in der Strafzumessung eine Rolle spielen, wäre für eine Datenerhebung eine inhaltliche Analyse jedes – bei Tötungsdelikten regelmäßig umfangreichen – Urteils erforderlich. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/3811, Frage 41): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Zahlen und Stiftern von Moscheebauten in Deutschland jeweils in den letzten zehn Jahren? Laut der von der Deutschen Islam Konferenz in Auftrag gegebenen Studie „Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“, BAMF 2012, gibt es rund 2 350 muslimische Gemeinden in Deutschland – einschließlich alevitische Gemeinden. Von den befragten 1 141 Gemeinden wurden 12,7 Prozent nach 2000 gegründet. Der Hauptteil der Gemeindegründungen fällt in die Jahre zwischen 1980 und 1989 (33,8 Prozent) sowie 1990 und 1999 (29,4 Prozent). Die Anzahl der Moscheegebäude liegt darunter, da viele Gemeinden sich in Gebetsräumen treffen und nicht über eigene Moscheegebäude verfügen. Von den befragten Gemeinden – ohne Aleviten – geben 11,9 Prozent an, dass sie über ein Gebäude mit Minarett verfügen. Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation ergibt die Studie, dass sich lediglich bei 29 Prozent der befragten Gemeinden die Räumlichkeiten in Gemeindeeigentum befinden. So verfügt beispielsweise die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V., IGMG, nach eigenen Angaben über 323 Moscheegemeinden in Deutschland. Die überwiegende Zahl der von diesen Gemeinden genutzten Moscheegebäude stehen im Eigentum der Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e. V., EMUG, in welcher die IGMG ihre Immobilienaktivitäten bündelt. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung dieser Moscheegebäude aus Spenden und Beiträgen erfolgt; nähere Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 27 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 2) (78. Sitzung, Anlage 3, Seite 7465 D): Wie hoch waren die Einnahmen durch die Mineralölsteuer sowie der Mehrwertsteuer bei Diesel und Benzin in den vergangenen fünf Jahren (Auflistung pro Jahr), und in welcher Weise hat sich der zuletzt deutlich gesunkene Ölpreis auf die Steuereinnahmen ausgewirkt? Das Energiesteueraufkommen aus dem Kraftstoff Benzin bewegte sich in den Jahren 2009 bis 2013 gerundet zwischen 17,8 Millarden Euro (2009) und 16,2 Millarden Euro (2013). Beim Kraftstoff Diesel zwischen 19,2 Millarden Euro (2013) und 16,9 Millarden Euro (2009). Im Einzelnen lässt sich das Energiesteueraufkommen für die Jahre 2009 bis 2013 gerundet wie folgt beziffern in Millarden Euro: Benzin Diesel gesamt 2009 17,8 16,9 34,7 2010 17,6 18,0 35,6 2011 17,5 18,6 36,1 2012 16,7 18,8 35,5 2013 16,2 19,2 35,4 Für das Jahr 2014 liegen gegenwärtig noch keine konsolidierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor, die eine Aufteilung der Steuereinnahmen auf Benzin und Diesel erlauben würden. Die Energiesteuereinnahmen aus den Kraftstoffen Benzin und Diesel insgesamt betrugen im Jahr 2014 rund 35,5 Milliarden Euro. Die Entwicklung des Ölpreises wirkt sich nicht unmittelbar auf das Energiesteueraufkommen aus, da die Energiesteuer als Fixbetrag je Liter Benzin (65,45 Eurocent je Liter) oder Diesel (47,04 Eurocent je Liter) erhoben wird. Allenfalls mittelbar könnte sich ein gesunkener Ölpreis auf das Steueraufkommen auswirken, sofern er das Konsumverhalten zu höherem Kraftstoffverbrauch beeinflussen würde. Dazu gibt es aber bisher noch keine gesicherten Erkenntnisse. Die aktuellen Umsatzsteuereinnahmen liegen nur als Gesamtaggregat vor, eine Zuordnung auf Gütergruppen ist nicht möglich. Daher liegen uns keine Erkenntnisse über Auswirkungen des Ölpreises auf die aktuellen Umsatzsteuereinnahmen vor. Anlagen 1Die Antwort wird in einem späteren Plenarprotokoll abgedruckt. ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ 7700 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7699 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 7756 7754 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7755