Plenarprotokoll 18/112 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 112. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2015 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 10687 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 6 b, 22 und 35 10687 D Nachträgliche Ausschussüberweisung 10687 D Tagesordnungspunkt 5: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat am 25./26. Juni 2015 in Brüssel 10688 A Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin 10688 A Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) 10691 D Heike Baehrens (SPD) 10694 C Thomas Oppermann (SPD) 10695 D Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) 10698 D Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10699 C Volker Kauder (CDU/CSU) 10701 C Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) (Erklärung nach § 30 GO) 10704 D Volker Kauder (CDU/CSU) 10705 A Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10705 B Norbert Spinrath (SPD) 10706 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) 10707 D Christian Petry (SPD) 10709 C Gunther Krichbaum (CDU/CSU) 10710 D Rainer Arnold (SPD) 10712 B Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) 10713 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10714 A Tagesordnungspunkt 6: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags Drucksachen 18/4649, 18/5011, 18/5244 10715 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5245 10715 C Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 10715 D Richard Pitterle (DIE LINKE) 10716 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ 10717 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10719 B Markus Koob (CDU/CSU) 10721 A Frank Junge (SPD) 10722 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) 10723 C Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) 10724 C Dr. Jens Zimmermann (SPD) 10725 C Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) 10726 B Namentliche Abstimmung 10727 C Ergebnis 10727 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare Drucksache 18/5098 10730 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sigrid Hupach, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Der Entschließung des Bundesrates folgen Drucksache 18/5205 10730 C Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10730 D Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) 10732 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 10734 A Dr. Johannes Fechner (SPD) 10735 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10736 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 10737 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10738 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 10740 A Caren Lay (DIE LINKE) 10741 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) 10742 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10744 A Johannes Kahrs (SPD) 10744 C Tagesordnungspunkt 36: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Drucksache 18/5171 10745 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/5172 10746 A c) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bußgeldumgehung bei Kartellstrafen verhindern – Gesetzeslücke schließen Drucksache 18/4817 10746 A d) Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kältemittel R1234yf aus dem Verkehr ziehen Drucksache 18/4840 10746 D e) Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2014 – Einzelplan 20 – Drucksache 18/5020 10746 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechte in der neuen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen stärken Drucksache 18/5208 10746 B Tagesordnungspunkt 37: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr Drucksachen 18/4896, 18/5150 10746 C b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemeinsamen Kyoto-II-Erfüllung mit Island) Drucksachen 18/4895, 18/5242 10746 D c)–g) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 197, 198, 199, 200 und 201 zu Petitionen Drucksachen 18/5114, 18/5115, 18/5116, 18/5117, 18/5118 10747 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Äußerungen der EU-Kommission über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Pkw-Maut 10747 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10747 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 10748 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 10750 C Sebastian Hartmann (SPD) 10751 D Steffen Bilger (CDU/CSU) 10752 D Sabine Leidig (DIE LINKE) 10754 A Heinz-Joachim Barchmann (SPD) 10754 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10756 A Andreas Scheuer (CDU/CSU) 10757 A Andreas Schwarz (SPD) 10758 B Ulrich Lange (CDU/CSU) 10759 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) 10760 B Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit Drucksache 18/5206 10761 C Volker Kauder (CDU/CSU) 10761 C Annette Groth (DIE LINKE) 10763 A Kerstin Griese (SPD) 10764 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10765 C Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) 10766 C Dietmar Nietan (SPD) 10767 D Tagesordnungspunkt 9: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Drucksachen 18/4282, 18/5261 10768 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5262 10768 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit ausrichten – zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesundheit für alle ermöglichen – Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz Drucksachen 18/4322, 18/4327, 18/5261 10768 D Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG 10769 A Birgit Wöllert (DIE LINKE) 10770 B Dr. Karl Lauterbach (SPD) 10771 B Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10772 B Rudolf Henke (CDU/CSU) 10773 C Helga Kühn-Mengel (SPD) 10775 A Erich Irlstorfer (CDU/CSU) 10776 A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Armuts- und Reichtumsbericht qualifizieren und Armut bekämpfen Drucksache 18/5109 10777 C Katja Kipping (DIE LINKE) 10777 D Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) 10779 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 10779 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 10781 B Daniela Kolbe (SPD) 10782 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 10783 D Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) 10785 B Tagesordnungspunkt 11: Vereinbarte Debatte: Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika – Perspektiven für unseren Nachbarkontinent 10786 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 10786 C Niema Movassat (DIE LINKE) 10788 C Michaela Engelmeier (SPD) 10789 C Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10790 D Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) 10792 A Niema Movassat (DIE LINKE) 10792 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10793 C Gabi Weber (SPD) 10794 B Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In die Zukunft investieren – Ein Wissenschaftswunder initiieren Drucksache 18/5207 10795 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10795 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) 10797 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 10798 D Dr. Simone Raatz (SPD) 10800 A Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) 10801 C Oliver Kaczmarek (SPD) 10803 B Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Ulrich Petzold, Michael Kretschmer, Marco Wanderwitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Burkhard Blienert, Marco Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: UNESCO-Weltkulturerbe dauerhaft sichern Drucksache 18/5216 10804 C Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 10804 D Sigrid Hupach (DIE LINKE) 10805 D Siegmund Ehrmann (SPD) 10806 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10807 D Ulrich Petzold (CDU/CSU) 10808 C Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herkunft von Konfliktrohstoffen konsequent offenlegen Drucksache 18/5107 10809 C b) Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unternehmen in die Verantwortung nehmen – Menschenrechtsschutz gesetzlich regeln Drucksache 18/5203 10809 C Niema Movassat (DIE LINKE) 10809 D Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) 10810 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10812 B Klaus Barthel (SPD) 10813 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) Drucksachen 18/4050, 18/4351, 18/5256 10814 C Metin Hakverdi (SPD) 10814 D Richard Pitterle (DIE LINKE) 10815 C Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) 10816 B Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10817 B Dr. Sascha Raabe (SPD) 10818 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 10818 D Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz) Drucksachen 18/3039, 18/5148 10819 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Andrej Hunko, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen Drucksachen 18/3043, 18/5148 10820 A Markus Paschke (SPD) 10820 B Karin Binder (DIE LINKE) 10821 B Wilfried Oellers (CDU/CSU) 10822 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10823 B Wilfried Oellers (CDU/CSU) 10824 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10824 C Kerstin Tack (SPD) 10825 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 10825 D Tagesordnungspunkt 17: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklungsfinanzierung vor dem Hintergrund universeller Nachhaltigkeitsziele Drucksache 18/5093 10827 B b) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Addis Abeba zum Erfolg führen – Einsatz für eine gerechte internationale Entwicklungs- und Klimafinanzierung Drucksache 18/5151 10827 B Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 10827 C Heike Hänsel (DIE LINKE) 10829 A Dr. Bärbel Kofler (SPD) 10830 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10832 A Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden Drucksache 18/5221 10833 A Tagesordnungspunkt 19: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Arnold Vaatz, Erika Steinbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Frank Schwabe, Dr. Johannes Fechner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Drucksachen 18/4421, 18/5198 10833 A – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Drucksachen 18/4893, 18/5198 10833 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE sowie den Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Drucksachen 18/4798, 18/5198 10833 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Drucksachen 18/4089, 18/5198 10833 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen Drucksachen 18/2618, 18/5198 10833 C Dr. Karamba Diaby (SPD) 10833 D Annette Groth (DIE LINKE) 10835 A Erika Steinbach (CDU/CSU) 10835 D Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10836 B Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) 10837 B Dr. Karamba Diaby (SPD) 10838 B Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) 10838 C Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Norbert Müller (Potsdam), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste jetzt Drucksachen 18/4418, 18/5149 10839 C Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verankern Drucksache 18/5215 10839 D Tagesordnungspunkt 23: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Drucksachen 18/4894, 18/5257 10840 A Tagesordnungspunkt 24: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe Drucksachen 18/3562, 18/5254 10840 B Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen Drucksachen 18/4347, 18/5255 10840 C Tagesordnungspunkt 26: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriela Heinrich, Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen Drucksachen 18/4425, 18/5130 10841 A b) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Urbanisierung in den Ländern des Südens – Staatliche und kommunale Funktionen stärken, Privatisierung verhindern Drucksache 18/5204 10841 A Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Drucksachen 18/5173, 18/5220 10841 C Nächste Sitzung 10841 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10843 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Heike Baehrens, Sabine Dittmar, Karin Evers-Meyer, Angelika Glöckner, Ulrich Hampel, Marcus Held, Wolfgang Hellmich, Frank Junge, Cansel Kiziltepe, Helga Kühn-Mengel, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Detlev Pilger, Mechthild Rawert, Bernd Rützel, Udo Schiefner, Dr. Dorothee Schlegel, Ewald Schurer, Stefan Schwartze, Svenja Stadler, Kerstin Tack, Bernd Westphal, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Gülistan Yüksel (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (Tagesordnungspunkt 6 a) 10843 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags (Tagesordnungspunkt 6 a) 10843 D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Warken (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (Tagesordnungspunkt 6 a) 10844 B Anlage 5 Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit im Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes durch den Berichterstatter Metin Hakverdi (SPD) (Tagesordnungspunkt 15) 10844 B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden (Tagesordnungspunkt 18) 10844 C Olav Gutting (CDU/CSU) 10844 C Alois Rainer (CDU/CSU) 10845 A Bernhard Daldrup (SPD) 10845 D Dr. Axel Troost (DIE LINKE) 10847 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10847 C Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste jetzt (Tagesordnungspunkt 20) 10848 B Matthäus Strebl (CDU/CSU) 10848 B Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) 10849 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) 10849 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) 10851 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10851 D Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verankern (Tagesordnungspunkt 21) 10852 D Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) 10852 D Jürgen Klimke (CDU/CSU) 10853 C Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) 10854 D Azize Tank (DIE LINKE) 10855 C Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10856 C Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Tagesordnungspunkt 23) 10857 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 10857 C Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 10858 A Dirk Wiese (SPD) 10859 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 10860 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10860 D Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (Tagesordnungspunkt 24) 10862 A Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 10862 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 10863 C Dirk Wiese (SPD) 10864 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 10864 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10865 C Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen (Tagesordnungspunkt 25) 10867 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 10867 A Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 10867 D Dirk Wiese (SPD) 10869 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 10870 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10871 A Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und des Bericht zu dem Antrag: Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen – Antrag: Urbanisierung in den Ländern des Südens – Staatliche und kommunale Funktionen stärken, Privatisierung verhindern (Tagesordnungspunkte 26 a und 26 b) 10872 C Peter Stein (CDU/CSU) 10872 C Gabriela Heinrich (SPD) 10873 D Heike Hänsel (DIE LINKE) 10875 A Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10876 B Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Tagesordnungspunkt 27) 10877 B Uwe Feiler (CDU/CSU) 10877 B Andreas Schwarz (SPD) 10878 A Richard Pitterle (DIE LINKE) 10878 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 10879 C Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 10880 C 112. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2015 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich zu unserer Plenarsitzung. Ich darf Sie auf einige Vereinbarungen zur Erweiterung bzw. Umstellung unserer Tagesordnung aufmerksam machen. Sie finden die Erweiterungsvorschläge in der Zusatzpunkteliste: ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sigrid Hupach, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Der Entschließung des Bundesrates folgen Drucksache 18/5205 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ZP 2 Weitere Überweisung im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 36) Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechte in der neuen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen stärken Drucksache 18/5208 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ZP 3 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Äußerungen der EU-Kommission über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Pkw-Maut ZP 4 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Rolle des Bundes beim Tarifkonflikt bei der Deutschen Post AG Dabei soll von der Frist für den Beginn der Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden. Die Tagesordnungspunkte 6 b – hier geht es um die Beschlussfassung über zwei Anträge zur Entlastung bzw. Stärkung von Alleinerziehenden –, 22 – hier geht es um die Änderung des Weingesetzes – und 35 – hier geht es um die abschließende Beratung des Bürokratieentlastungsgesetzes sowie die Beschlussfassung über den Antrag mit dem Titel „Bürokratie gezielt abbauen statt Stillstand manifestieren“ – sollen abgesetzt werden. Schließlich mache ich noch auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunkteliste aufmerksam: Der am 21. Mai 2015 (106. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Drucksache 18/4902 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Ich frage Sie, ob Sie mit diesen Veränderungen bzw. Vereinbarungen einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall. Also können wir so verfahren. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 25./26. Juni 2015 in Brüssel Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 96 Minuten vorgesehen. – Auch dazu höre und sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vor anderthalb Wochen haben wir beim G-7-Gipfel in Elmau über die globalen Herausforderungen unserer Zeit beraten. Wir haben wichtige Beschlüsse gefasst: Das gilt für den Klimaschutz. Das gilt für die Stärkung der weltweiten Gesundheitssysteme, und das gilt für den Kampf gegen Hunger und Mangelernährung, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Jetzt gilt es, an der Umsetzung dieser Beschlüsse weiterzuarbeiten: (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das stimmt! Das wäre mal was!) im Kreise der G 7, aber auch im Rahmen der G 20, in den Vereinten Nationen und in der Europäischen Union; denn auch in der Europäischen Union stehen wir vor enormen inneren wie äußeren Herausforderungen, die alle mehr oder weniger gleichzeitig bewältigt werden müssen. Der Europäische Rat wird sich in der kommenden Woche gleich mit mehreren dieser Herausforderungen beschäftigen. Da ist zum einen die Migrations- und Flüchtlingspolitik. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen geht davon aus, dass seit Jahresbeginn mehr als Hunderttausend Menschen den Versuch unternommen haben, über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Die Tragödien, die sich dabei immer wieder abspielen, machen uns alle zutiefst betroffen. Deshalb waren wir uns im April dieses Jahres beim Sondertreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einig, dass alles, aber auch wirklich alles getan werden muss, um Menschenleben zu retten. Dazu haben wir uns auf eine umfassende Gesamtstrategie verständigt, die an vielen Stellen gleichzeitig ansetzt. Die mit Abstand dringlichste Aufgabe ist die Verbesserung der Seenotrettung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die finanziellen Mittel für die von Frontex geführten Mittelmeeroperationen Triton und Poseidon haben wir verdreifacht. Frontex hat Ende Mai beschlossen, auch das Einsatzgebiet von Triton zu erweitern. Wir haben sehr kurzfristig zusätzliche Einsatzkräfte zur Verfügung gestellt, um schneller mit Hilfe vor Ort zu sein. Auch Deutschland hat hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Besatzungen der beiden deutschen Marineschiffe, die in wenigen Wochen fast 4 000 Menschen aus akuter Seenot retten konnten. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Doch die gesamteuropäische Verantwortung endet nicht bei der Seenotrettung. Auch bei der Aufnahme von Flüchtlingen sollte Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten eine Selbstverständlichkeit sein. Es kann nicht sein, dass drei Viertel aller Asylbewerber von nur fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgenommen werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Alle Mitgliedstaaten stehen in der Verantwortung, sich in angemessenem Umfang an der Aufnahme von Flüchtlingen zu beteiligen. Solidarität und Verantwortung müssen Hand in Hand gehen. Die Europäische Kommission hat hierzu Vorschläge vorgelegt. Wie die Beratungen der Innenminister in dieser Woche gezeigt haben, wird es noch vertiefter Diskussionen bedürfen, um im Kreis der Mitgliedstaaten hierzu eine Einigung zu erzielen. Deutschland ist weiterhin bereit, seinen Beitrag zu leisten. Aber wir machen auch unmissverständlich klar, dass alle Mitgliedstaaten das gemeinsame europäische Asylsystem gleichwertig umsetzen und anwenden müssen. Wir brauchen gleichwertige EU-weite Standards bei der Aufnahme und bei den Asylverfahren. Gleichzeitig werden wir weiter daran arbeiten, effektiver gegen Schlepperbanden vorzugehen. Auch hierzu haben wir im April Beschlüsse gefasst, die jetzt im Einklang mit dem Völkerrecht umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus müssen wir weiter die Ursachen von Flucht und Vertreibung bekämpfen, auch wenn dies, wie wir alle wissen, einen sehr langen Atem erfordert. Die Bundesregierung wird in den nächsten Jahren 8,3 Milliarden Euro mehr für Entwicklungshilfe ausgeben. Das ist ein Beitrag genau zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Aber das reicht natürlich nicht aus. Die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten ist entscheidend. Es geht darum, die dortigen Lebensumstände zu verbessern. Aber es geht auch darum, die Rückführung von Migranten ohne Bleiberecht zu beschleunigen und so die Anreize für irreguläre Migration zu reduzieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir wollen im Herbst unsere afrikanischen Partner nach Malta zu einem Gipfeltreffen mit den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einladen, um über gemeinsame Ansätze zu beraten. Mitverantwortlich für Flucht und Vertreibung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel ist die instabile Lage in Libyen und vielen anderen Herkunfts- und Transitstaaten. Sie wird darüber hinaus von Terrorgruppen für ihre verbrecherischen Zwecke ausgenutzt. Der Terrorismus ist eine Geißel für die Millionen Menschen, die in den Konfliktgebieten Syrien und Irak leben, und er bedroht auch uns in Europa. Die abscheulichen Anschläge von Paris und Kopenhagen haben uns das Anfang des Jahres einmal mehr schrecklich vor Augen geführt. Hinzu kommt, dass sich viele junge Europäer aufseiten terroristischer Gruppierungen an den Konflikten in Syrien und Irak beteiligen. Sie tragen damit aktiv zur Destabilisierung der Region bei, und sie bedrohen im Falle ihrer Rückkehr unsere eigene innere Sicherheit. Wir werden uns deshalb in der kommenden Woche im Europäischen Rat mit der Umsetzung der Beschlüsse befassen, die wir im Februar als Reaktion auf die Anschläge in Paris getroffen haben. Dazu gehören der konkrete Schutz der Bürgerinnen und Bürger, Maßnahmen gegen Radikalisierung und die Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern. Wir müssen sicherstellen, dass die innere und die äußere Dimension der europäischen Sicherheitspolitik sinnvoll ineinandergreifen. Deshalb wollen wir beim Europäischen Rat nicht nur eine neue Strategie zur inneren Sicherheit beschließen. Wir werden auch eine Bestandsaufnahme der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vornehmen. Sie steht ausdrücklich nicht in Konkurrenz, sondern in bewusster und klarer Ergänzung zur NATO. Das zeigen nicht zuletzt die mehr als 30 Einsätze, mit denen die Europäische Union seit 2003 erfolgreich zur Wahrung von Sicherheit, Frieden und Stabilität beigetragen hat. Gleichzeitig hat sich aber in dieser Zeit das sicherheitspolitische Umfeld, in dem wir uns als Europäische Union bewegen, stark verändert. Unverändert große Sorge bereitet uns die Lage in der Ukraine. Ebenso unverändert bin ich zutiefst davon überzeugt, dass dieser Konflikt nur politisch gelöst werden kann. Das Minsker Maßnahmenpaket setzt hierfür klare Wegmarken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Beim Europäischen Rat im März haben wir vereinbart, die Sanktionen gegen Russland zu verlängern und eng mit der Umsetzung des Minsker Pakets zu verknüpfen. Russland muss zeigen, dass es den darin enthaltenen Verpflichtungen nachkommt. Neben der Lage in der Ukraine zeigen uns aber auch die Entwicklungen in Nordafrika sowie im Nahen und Mittleren Osten, dass die außen- und sicherheitspolitischen Krisen näher an unsere, an die europäischen Grenzen heranrücken. Deshalb werden wir uns beim Europäischen Rat auch damit befassen, wie wir die Europäische Sicherheitsstrategie, die seit 2003 die Grundlage für das Außenhandeln der Europäischen Union bildet, an die veränderten Gegebenheiten anpassen können. Neben den vielen außen- und sicherheitspolitischen Krisen hat Europa erhebliche innere Herausforderungen zu bewältigen. So ist offensichtlich, dass in einer Währungsunion die Koordinierung der von den Mitgliedstaaten betriebenen Wirtschaftspolitik eine zentrale Rolle spielt. Im Kern geht es darum, die besondere Konstruktion der Euro-Zone dauerhaft zum Erfolg zu führen: auf der einen Seite eine gemeinsame Geldpolitik, aber auf der anderen Seite Mitgliedstaaten, die für ihre Wirtschaftspolitik weitgehend selbst verantwortlich sind. Der Europäische Rat hat daher im Dezember des letzten Jahres die Präsidenten der Europäischen Kommission, des Euro-Gipfels, der Euro-Gruppe und der Europäischen Zentralbank beauftragt, dem Europäischen Rat im Juni über die Bedeutung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu berichten. Deutschland und Frankreich werden beim Europäischen Rat gemeinsam dafür werben, sich bei der Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zunächst auf Maßnahmen zu konzentrieren, die im Rahmen der bestehenden Verträge umgesetzt werden können. Dazu gehört insbesondere eine weitere Stärkung der bereits stattfindenden wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters. Das ist ein erster Schritt in die Richtung, dass die länderspezifischen Empfehlungen in diesem Jahr konkreter formuliert sind als in den Vorjahren. Ich finde es sehr gut, dass die Kommission das so gemacht hat. Weitere Schritte können und müssen jedoch folgen. Davon sind Deutschland und Frankreich überzeugt. Wir wollen, dass sich die wirtschaftspolitische Koordinierung auf diejenigen Politikbereiche konzentriert, die für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion entscheidend sind. Wir wollen einen qualitativ neuen Prozess zwischen der europäischen Ebene und den einzelnen Mitgliedstaaten, einen Prozess, der zu konkreten und im jeweiligen Mitgliedstaat zu demokratisch legitimierten Umsetzungsmaßnahmen führt. Das übergreifende gemeinsame Ziel von Deutschland und Frankreich ist, Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zum Wohle der Menschen in Europa möglichst schnell weiter zur stärken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dazu müssen zum einen die Strukturreformen in den Mitgliedstaaten fortgesetzt werden. Zum anderen müssen gleichzeitig nationale Anstrengungen bestmöglich durch europäische Anstrengungen begleitet und unterstützt werden. Ein Beispiel dafür ist die Digitale Agenda. Gerade für Deutschland als Industrienation bietet die Digitalisierung enorme Chancen. Sie stellt uns aber auch vor zahlreiche Herausforderungen, die wir europäisch deutlich besser lösen können als alleine. Dazu gehören der Netzausbau, die Netzneutralität, der Schutz des geistigen Eigentums und nicht zuletzt der Datenschutz. Ich begrüße sehr, dass sich die Innenminister in dieser Woche auf eine Datenschutz-Grundverordnung geeinigt haben. Damit werden ein europaweit hohes Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger und Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen. Jetzt wird es darum gehen, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zügig zum Abschluss zu bringen, damit dieses Ziel auch wirklich erreicht werden kann. Genau dasselbe gilt auch für das sogenannte EU-Telekommunikationspaket. Auch hier brauchen wir rasche Fortschritte; denn nur durch die Schaffung eines echten digitalen Binnenmarkts wird es uns gelingen, auch in Europa einen Heimatmarkt für starke digitale Player zu schaffen, die sich mit ihren Innovationen weltweit dann auch durchsetzen können. Wir müssen also die Vorteile des europäischen Binnenmarkts auf den digitalen Markt ausdehnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein zweites Vorhaben, von dem wir uns wichtige wirtschaftliche Impulse versprechen, ist das Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA. Unser Ziel ist und bleibt es, hierfür bis Ende 2015 den politischen Rahmen festzulegen. Wir haben deshalb beim G-7-Gipfel mit Präsident Obama vereinbart, die Arbeit an allen Themen umgehend zu beschleunigen, um baldmöglichst Einvernehmen über die Grundzüge eines solchen Abkommens zu erzielen. Meine Damen und Herren, wann immer wir in der Europäischen Union über mehr Wettbewerbsfähigkeit sprechen, ist das Vereinigte Königreich ein natürlicher Verbündeter. Das ist ein Grund, aber bei weitem nicht der einzige, weshalb ich mir Großbritannien weiterhin als aktiven Partner in einer starken Europäischen Union wünsche. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zunächst einmal ist es selbstverständlich die Entscheidung Großbritanniens selbst, sich darüber klar zu werden, welche Rolle es in Europa spielen will. Damit umzugehen, ist dann eine Angelegenheit, die alle EU-Partner betrifft. Wir werden deshalb beim Europäischen Rat Präsident Tusk beauftragen, diesen Prozess in die Hand zu nehmen. Ich erwarte nicht, dass es schon beim Europäischen Rat in der kommenden Woche eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit konkreten britischen Anliegen geben wird. Ich werde aber dafür werben, dass, wenn der Zeitpunkt für diese vertiefte Diskussion gekommen sein wird, wir uns ernsthaft und gewissenhaft mit den Anliegen Großbritanniens auseinandersetzen. Das steht nicht im Widerspruch dazu, dass dabei Grundprinzipien der europäischen Integration wie das Prinzip der Freizügigkeit und das Prinzip der Nichtdiskriminierung nicht zur Disposition stehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist im Übrigen nicht das erste Mal, dass ein Mitgliedstaat Klärungsbedarf bezüglich seiner Rolle in der Europäischen Union sieht. Ein Blick zurück in die Geschichte der europäischen Integration zeigt, dass es am Ende noch jedes Mal gelungen ist, gute und einvernehmliche Lösungen zu finden. Das war 1992 für Dänemark der Fall genauso wie 2008 für Irland. Ich bin zuversichtlich, dass uns das auch dieses Mal gelingen kann. Nicht auf der Tagesordnung des Europäischen Rates, zu dem ich heute diese Regierungserklärung abgebe, steht Griechenland. Ich kann und ich will auch den Finanzministern, die heute Abend in der Euro-Gruppe zusammenkommen, nicht vorgreifen. Ich möchte deshalb nur ein paar grundsätzliche Sätze dazu sagen. Seit Beginn der europäischen Staatsschuldenkrise verfolgt Deutschland ein klares Ziel: Europa soll stärker aus der Krise hervorgehen, als es in sie hineingekommen ist. Auf diesem Weg sind wir weit vorangekommen. Wie weit, das lässt sich auch daran ablesen, dass Europa heute ganz anders mit der gegenwärtigen Lage in Griechenland fertig wird, als das vor fünf Jahren, zu Beginn unserer Reformmaßnahmen, der Fall gewesen wäre. (Zuruf des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das wird in diesen Tagen durchaus von vielen anerkannt. Europa ist also – das ist unstrittig – robuster geworden, und das liegt auch daran, dass wir bei allem, was wir für die jeweils von der Krise betroffenen Länder getan haben und weiter tun, immer auch das Ganze im Blick hatten und haben, und das ist die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Es geht dabei immer um zweierlei – beides bedingt einander –: zum einen darum, das zu beachten, was den Euro in den letzten fünf Jahren stärker und robuster gegen Krisen gemacht hat – das sind Reformen nach dem Prinzip „Leistung gegen Gegenleistung, Solidarität gegen Eigenverantwortung“ –, zum anderen darum, zu beachten, dass der Euro und die Idee derer, die ihn erfunden haben, immer weit mehr war als eine Währung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Entscheidung für eine gemeinsame Währung in Europa stand und steht symbolisch für die Idee der europäischen Einigung wie keine andere europäische Entscheidung. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hoffentlich weiß das Ihre Fraktion!) Deshalb war und ist es richtig und unverzichtbar, dass wir alle Schritte, auch die zur Lage in Griechenland, stets sehr genau überlegt haben und weiter sehr genau überlegen. Griechenland ist in den letzten fünf Jahren ein beispielloses Maß an europäischer Solidarität zuteilgeworden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Ach!) Griechenland ist nicht das einzige Land in der Euro-Zone, das in den letzten Jahren auf europäische Unterstützung angewiesen war. Dabei galt immer der Grundsatz: Hilfe im Gegenzug für eigene Anstrengungen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der LINKEN) Anders als in Griechenland haben Irland, Spanien und Portugal ihre Hilfsprogramme inzwischen erfolgreich abgeschlossen und stehen wieder auf eigenen Beinen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Auch Zypern ist auf einem guten Weg. Diese Länder haben ihre Chance genutzt. Sie haben durch schmerzhafte Strukturreformen die Grundlage für neues Wachstum, für neue Wettbewerbsfähigkeit und neue Arbeitsplätze geschaffen, auch wenn der Weg dahin nicht einfach war und die Länder auch heute noch mit den Folgen der erforderlichen Anpassungen zu kämpfen haben. Ich füge hinzu: Auch Griechenland war bereits auf einem guten Weg; (Zurufe von der LINKEN) aber abgeschlossen war dieser Weg noch lange nicht. Immer wieder jedoch wurden leider einige notwendige Strukturreformen verschleppt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Diese Reformen sind aber nicht nur Voraussetzung dafür, dass das zweite Programm erfolgreich abgeschlossen werden kann, sondern sie sind auch Voraussetzung dafür, dass die Hilfe zur Selbsthilfe nachhaltige Wirkung zeigen kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In der Wirtschafts- und Währungsunion gehen Eigenverantwortung und Solidarität Hand in Hand. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: „Solidarität“ sagen Sie?) In diesem Geiste haben sich die Finanzminister in der Euro-Gruppe am 20. Februar 2015 mit der griechischen Regierung auf eine Grundlage für die weiteren Arbeiten geeinigt. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Finanzpolitischer Massenmord!) Diese Vereinbarung sollte es der griechischen Regierung erlauben, im Rahmen des laufenden Programms und auf der Grundlage der darin enthaltenen Bedingungen ihre eigenen Schwerpunkte zu setzen. Die griechische Regierung hat sich in dieser Vereinbarung zu umfassenden Strukturreformen verpflichtet. Diese müssen jetzt entschlossen angegangen werden. Die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds müssen dies bestätigen. Darüber hinaus bekräftigt die griechische Regierung in der Vereinbarung vom 20. Februar 2015 – ich zitiere – „ihre eindeutige Zusage, ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber all ihren Gläubigern vollständig und fristgerecht zu erfüllen“. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, die Bemühungen Deutschlands sind darauf gerichtet, dass Griechenland in der Euro-Zone bleibt. Wir wollen, dass die Menschen in Griechenland wie die Menschen in Irland, Spanien, Portugal und Zypern die Perspektive auf eine bessere Zukunft erhalten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich bin unverändert überzeugt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. (Zuruf von der LINKEN: Das stimmt!) Wenn die politisch Verantwortlichen in Griechenland diesen Willen aufbringen, dann ist eine Einigung mit den drei Institutionen immer noch möglich. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Genau!) Sie wäre die notwendige Grundlage für die anschließenden Entscheidungen in der Euro-Gruppe genauso wie auch hier im Deutschen Bundestag. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir alle spüren es: Die Europäische Union steht vor einer Vielzahl zum Teil gravierender äußerer und innerer Herausforderungen. Deutschland wird weiter hart dafür arbeiten, diese Herausforderungen zu meistern, und zwar im europäischen Geist und in gewohnter enger Zusammenarbeit mit Frankreich wie mit allen anderen europäischen Partnern. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält der Kollege Gregor Gysi für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Oppermann [SPD]: Abschiedsrede?) Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bundeskanzlerin, Sie haben zu Beginn über die Flüchtlinge gesprochen. Wegen der Begrenztheit meiner Zeit will ich dazu nur zwei, drei Sätze sagen. Erstens. Ich glaube, in Anbetracht unserer Geschichte wissen wir alle, dass wir verpflichtet sind, Flüchtlinge ausschließlich anständig zu behandeln, in jeder Hinsicht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite. Was mich freut, ist, dass es aus Solidarität mit den Flüchtlingen am 20. Juni eine große Demonstration in Berlin geben wird, um zu erreichen, dass wir endlich anders mit ihnen umgehen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ein dritter Hinweis. Wir dürfen nicht nur über Verteilung und Bedingungen reden; wir müssen endlich auch einmal über die Fluchtursachen und darüber reden, wie man Kriege, Not, Hunger und Elend auf der Welt beseitigen kann; das wäre das Entscheidende. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Machen wir doch!) Lassen Sie mich etwas zur Ukraine-Krise und zu den Beziehungen der Europäischen Union zu Russland sagen. Minsk II war eine Hoffnung, ist aber akut gefährdet. Die Kämpfe in der Ostukraine flammen wieder auf. Aber es ist folgendes Interessante zu beobachten: Die OSZE-Leute, die dort eingesetzt sind, insbesondere die Schweizer Botschafterin Heidi Grau, sagen: Beide Seiten suchen eine militärische Lösung. Beide Seiten verletzen das Abkommen Minsk II. (Unruhe) Präsident Dr. Norbert Lammert: Einen Augenblick, bitte, Herr Gysi. Es wäre ganz schön, wenn diejenigen, die jetzt tatsächlich oder vermeintlich Dringenderes vorhaben, das auch möglichst geräuschlos realisieren würden, sodass die notwendige Aufmerksamkeit im Plenum erhalten bleibt. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das Mikro ist zu leise!) – Das steuern wir noch einmal nach; okay. Bitte. Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Sagen Sie im Ernst, Herr Präsident, ich sei bisher nicht zu verstehen gewesen? Dann muss ich ja alles wiederholen. (Heiterkeit – Volker Kauder [CDU/CSU]: Bitte!) – Nein, nein, ich weiß, Herr Kauder. Präsident Dr. Norbert Lammert: Mindestens unsere Protokollführer haben alles mitbekommen. Es bleibt erhalten. Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Alles klar. Aber ob das reicht, Herr Präsident? Noch zu diesem Konflikt. Die OSZE-Beobachter, insbesondere die Schweizer Botschafterin Grau, sagen also: Beide Seiten verletzen das Abkommen. Beide Seiten sind schuld. – Und was sagt meine Regierung? Was sagen Sie, Frau Bundeskanzlerin? Immer nur: Die russische Seite ist schuld. – Ich habe noch nie Kritik an der ukrainischen Regierung, an dem Präsidenten Poroschenko gehört, sondern nur an Putin. Diese Einseitigkeit – das will ich ganz klar sagen – können wir uns nicht leisten. (Beifall bei der LINKEN – Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Auf wessen Territorium wird gekämpft, Herr Gysi?) – Hören Sie zu! – Es gibt nur Sanktionen gegen Russland. Es gibt nur Einreiseverbote und Vermögenssperren für Russen, niemals irgendwelche Maßnahmen gegen die Ukraine. (Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Auf wessen Territorium wird denn gekämpft?) Natürlich ärgere ich mich darüber, wenn deutsche Politiker jetzt nicht mehr nach Russland reisen können. Aber vielleicht sollten wir als Erstes das Einreiseverbot für den Präsidenten des russischen Parlaments aufheben, gerade für Deutschland. (Beifall bei der LINKEN) Ich sage Ihnen noch etwas: Wenn Sie vermitteln wollen, Frau Bundeskanzlerin, dann müssen Sie beide Seiten verstehen und auch beide Seiten kritisieren. Die Einseitigkeit muss endlich überwunden werden. (Beifall bei der LINKEN) Natürlich weiß ich, dass Russland die Krim völkerrechtswidrig vereinnahmt hat. Ich weiß, dass das nicht die Ukraine war, sondern Russland. Ich sehe sehr wohl diesen Unterschied. Aber ich muss Ihnen auch sagen: Deutschland hat das Völkerrecht beim Jugoslawien-Krieg gebrochen, mit anderen Ländern zusammen. Die USA und andere Länder haben das Völkerrecht beim -Irakkrieg gebrochen. Wir sind ja hier nur noch von Völkerrechtsverletzern umgeben; das ist das Problem. Wir müssen wieder zurückkehren zum Völkerrecht. (Beifall bei der LINKEN) Wir dürfen nicht vergessen: Für Russland ist die Europäische Union der wichtigste Handelspartner. 50 Prozent seines Handels betreibt Russland mit der EU. Jetzt beginnt Russland, sich auf Asien und Lateinamerika zu konzentrieren. Möglicherweise gibt es sogar einen positiven Nebeneffekt, weil die Russen anfangen, die Produktion zu entwickeln, um nicht ganz einseitig von Rohstoffen abhängig zu sein. Aber die NATO und vor allem die USA wollen Osteuropa aufrüsten. All das eskaliert. Nun regen sich Außenminister Kerry, Außenminister Steinmeier und andere darüber auf, dass es Pläne Russlands für die Modernisierung der Atomwaffen gibt. Ich verstehe die Aufregung, aber ich sage Ihnen klipp und klar: Angesichts der Aufrüstung Osteuropas war doch mit einer solchen Antwort zu rechnen. Wenn man russische Manöver nicht will, muss man die eigenen Manöver einstellen. Was soll eigentlich dieser gegenseitige Aufrüstungswahnsinn? (Beifall bei der LINKEN) Wir alle sollten eines nicht vergessen: die ungeheuren Leistungen des russischen Volkes im Zweiten Weltkrieg und im Kampf gegen die Nazidiktatur. (Zuruf des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sollten auch nicht vergessen, dass Russland das größte und militärisch stärkste Land Europas ist, über zahlreiche Atomwaffen verfügt, ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates mit Vetorecht ist. Bei einem solchen Land brauchen wir auf gar keinen Fall Eskalation, sondern endlich Deeskalation; denn Frieden und Sicherheit in Europa gibt es nicht ohne, geschweige denn gegen Russland. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Lassen Sie mich etwas zu Griechenland sagen, um hier endlich einmal mit bestimmten Verzerrungen und Unwahrheiten aufzuräumen. (Beifall der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Erstens. Der größte Fehler bestand darin, die Banken in Griechenland nicht pleitegehen zu lassen, ihnen über eine Neuverschuldung des Landes Geld hinterherzuwerfen. Bei einer Bankenpleite hätte man den Bürgerinnen und Bürgern Griechenlands und auch den kleinen und mittleren Unternehmen ihre Guthaben erstatten können. Die Großgläubiger hätten eben Pech gehabt. Sie haben sich verzockt. „Na und?“, kann ich nur sagen. Zu den Großgläubigern gehörten auch französische und deutsche Banken. Die sind alle befriedigt worden. Nicht die Griechinnen und Griechen haben das Geld bekommen, sondern nur die Banken. Ich muss einmal sagen: In Deutschland können die Bürgerinnen und Bürger und die kleinen und mittleren Unternehmen nur davon träumen, dass die Bundesregierung kommt und ihre Schulden bezahlt. Nur die Banken können sich darauf verlassen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist ja ganz egal, wie viel Schulden sie machen, immer bezahlen wir alle dafür. Zweitens. Das letzte Mal, dass an Griechenland Geld geflossen ist – das muss man auch einmal sagen –, war im August 2014. Da gab es die jetzige Regierung noch gar nicht. Aber die jetzige Regierung hat schon über 7 Milliarden Euro an Schulden zurückgezahlt; das ist die Wahrheit. Wer hat überhaupt das Ganze angerichtet? Das waren die Schwester- und Bruderparteien von CDU, CSU und SPD in Griechenland, nämlich die Konservativen und die Sozialdemokraten. Das muss man auch einmal klar sagen. (Beifall bei der LINKEN) Drittens. Die Troika hat Auflagen erteilt und dramatische Kürzungen gefordert. Was war das Ergebnis? Die Diktate führten Griechenland in eine tiefe soziale und wirtschaftliche Krise, sie führten zu einem Zusammenbruch des Gesundheitssystems, zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 25 Prozent, der Jugendarbeitslosigkeit auf über 50 Prozent, zu Armut, zur Senkung der Einkommen um ein Drittel, zur Kürzung der Renten, zur Kürzung der Investitionen. Diese Krise war allerdings kaum Resultat der griechischen Politik, sondern in erster Linie Resultat der Politik der Troika, hinter der sich ja auch die Bundesregierung versteckt; das ist doch die Wahrheit. (Beifall bei der LINKEN) Was ist das Ergebnis? Ein Anstieg der Schulden von 127 Prozent auf heute 176 Prozent der Wirtschaftsleistung, also alles gar nicht machbar. Frau Merkel, Herr Gabriel und Herr Schäuble, auch Sie müssen doch endlich einmal eines begreifen: Die Mehrheit der Griechinnen und Griechen hat in einer demokratischen Wahl diese Politik abgewählt. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Die bereuen das aber! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Und die Schulden? Davon sind die Schulden nicht verschwunden!) Sie verlangen aber, dass die neue Regierung, die nicht mehr von Ihren Schwester- und Bruderparteien gestellt wird, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Mit den extremen Rechten zusammen! Sagen Sie da mal was zu!) die den ganzen Schlamassel angerichtet haben, die Politik der Vorgängerregierung übernimmt. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Mit den Ultrarechtsaußen eine Regierung bilden!) Begreifen Sie denn nicht, dass Sie die Demokratie gefährden? (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU) Ich werde Ihnen auch sagen, warum. Sie sagen den Leuten: (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ach! Die Koalition mit den extremen Rechten ist in Ordnung! Ganz neue Töne von Ihnen!) Ihr könnt wählen, wen Ihr wollt, es spielt überhaupt keine Rolle; wir sorgen dafür, dass die bisherige Politik fortgesetzt wird. Da fragen sich die Griechinnen und Griechen, warum sie überhaupt anders gewählt haben. (Beifall bei der LINKEN) Das geht nicht. Sie müssen den Wechsel akzeptieren. (Beifall bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Sagen Sie mal was zu den Nazis in der griechischen Regierung!) Viertens. Viele fragen sich, warum die Regierung in Griechenland nicht längst die reichen Griechinnen und Griechen angemessen besteuert und das Hinaustragen des Euro aus Griechenland wegen der Grexit-Diskussion nicht unterbindet. Ich habe mich das auch gefragt. Aber stimmt es denn, Herr Schäuble, dass die Troika, Sie und andere Finanzminister für den Fall der Besteuerung der Reichen und des Verbotes des Heraustragens des Euro mit dem Abbruch der Gespräche gedroht haben, (Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister: Nein!) und zwar mit der Begründung, dass das nur im Komplex ginge (Zurufe von der LINKEN: Aha!) und nicht eine einzelne Maßnahme vorher getroffen werden darf? (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat die Regierung gestern anders unterrichtet! Da hätten Sie zuhören müssen!) Das wäre – das muss ich Ihnen sagen – unverantwortlich, weil es höchste Zeit wird, die reichen Griechinnen und Griechen angemessen zu besteuern und das Heraustragen des Euro zu verhindern. (Beifall bei der LINKEN – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wurde gestern ausdrücklich anders gesehen!) Fünftens. Die griechische Regierung ist zum Sparen bereit, nur nicht dort, wo Sie es gerne hätten. Das ist das Problem. Entgegen der Darstellung hat sie alle Rüstungsprogramme eingefroren. Übrigens hat unsere Rüstungsindustrie kräftig an den Programmen verdient. 10 Prozent aller Rüstungsexporte von 1974 bis 2009 gingen nach Griechenland, und zwar verbunden mit vielen Bestechungsgeldern. Und plötzlich werfen wir der Regierung vor, dass sie sie aufgelegt hat. Das ist doch geradezu abenteuerlich. (Beifall bei der LINKEN) Ich bin sehr dafür, die Rüstung abzubauen, aber dann müssen Sie das auch unterstützen. Sechstens. Jetzt zu den dreisten Behauptungen über die angeblich so reichen griechischen Rentnerinnen und Rentner. Hier die Fakten: Es gibt rund 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Griechenland. 60 Prozent von ihnen bekommen eine Rente von weniger als 700 Euro. Die Berufsunfähigkeitsrenten liegen zwischen 250 und 540 Euro. Herr Bosbach, Sie behaupten bei Herrn Jauch, dass das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Griechenland bei 56,3 Jahren und in Deutschland bei 64 Jahren läge. Sie sagen aber nicht: Die 64 Jahre stimmen nur für den öffentlichen Dienst, aber nicht für die gesamte Gesellschaft. Also nehmen wir die Berechnung der OECD. Die ist sehr viel ehrlicher. Die OECD sagt für das Jahr 2012 Folgendes: Das durchschnittliche Renteneintrittsalter bei Männern in Griechenland lag bei 61,9 Jahren und in Deutschland bei 61,2 Jahren. Bei Frauen lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Griechenland bei 60,3 Jahren und in Deutschland bei 61 Jahren. Es gibt kaum einen Unterschied. Tsipras hat darauf hingewiesen. Heute liegt das Renteneintrittsalter in Griechenland bei 64,4 Jahren bei Männern und bei 64,5 Jahren bei Frauen. Das ist die Wahrheit. Deshalb sage ich Ihnen, Herr Bosbach: Wir brauchen dieses Bild-Zeitungs-niveau nicht. Hören Sie auf, Griechenland und seine Bevölkerung so zu diskriminieren. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der LINKEN: Bravo!) Das geht nicht. Siebtens. Nun zum Ausstieg Griechenlands aus dem Euro, also Grexit. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Gysi, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Ja, gerne. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin Baehrens, bitte schön. Heike Baehrens (SPD): Herr Gysi, aus der Mitte Ihrer Fraktion gab es während der Regierungserklärung von Frau Bundeskanzlerin Merkel einen Zwischenruf zu den Griechenland-Hilfen. Es wurde gerufen: Das ist finanzpolitischer Massenmord! – Teilen Sie als Fraktionsvorsitzender diese Haltung aus der Mitte Ihrer Fraktion? Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Ich weiß, dass Leute gelegentlich überspitzt formulieren. Das ist nicht mein Stil. Mein Stil wird sich auch nicht ändern. (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD) Aber eine finanzpolitische Katastrophe war es auf jeden Fall. (Beifall bei der LINKEN) Immer mehr von der Union und auch von der SPD sprechen ernsthaft über Grexit. Sie vergessen immer, zu sagen – warum sagen Sie das nicht, Frau Bundeskanzlerin? –, dass Sie Bürgschaften unterschrieben haben. Stellen Sie sich einmal vor, Griechenland geht wirklich aus dem Euro heraus – ich sage gar nichts zu den weiteren Folgen –, dann kann es die Schulden nicht mehr in Euro zurückbezahlen. Dann haftet Deutschland mit 60 Milliarden Euro. Was bedeutet das eigentlich für italienische und zyprische Banken? Die Französinnen und Franzosen müssten 48 Milliarden Euro und die Italienerinnen und Italiener 43 Milliarden Euro bezahlen. Das können wir gar nicht. Glauben Sie wirklich, dass die Lösung darin besteht, dass wir alle pleitegehen? Ich verstehe das überhaupt nicht. Wirklich, ich verstehe es nicht. (Beifall bei der LINKEN) Wenn Griechenland aus dem Euro rausgeht, gibt es eine Ansteckungsgefahr. Sie gefährden den Euro insgesamt und damit auch die europäische Integration. Wenn Sie, Frau Bundeskanzlerin, offenkundig im Unterschied zu Herrn Schäuble, und auch Herr Draghi, Herr Juncker, Herr Gabriel, Herr Steinmeier, Herr Schulz und Präsident Hollande den Grexit nicht wollen, müssen Sie endlich den Mut haben, die bisherige kompromisslose Haltung aufzugeben und mit der Regierung Griechenlands nach einer Lösung zu suchen, um Griechenland in der Euro-Zone zu halten und den Menschen dort eine Perspektive zu geben. (Beifall bei der LINKEN) Zu einer Lösung kommt man nur unter diesen Bedingungen. Herr Gabriel, Sie bezeichnen die griechische Regierung als „Spieltheoretiker“ und behaupten, die griechische Regierung sei von Kommunisten durchsetzt. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Von Nationalisten! – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Und von Nationalisten!) Ich muss Ihnen zwei Dinge sagen. Erstens. Die Kommunisten stehen dort in der Opposition zur Regierung; sie vertreten so in etwa Ihre Auffassung. (Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN) Zweitens. Es war gerade Ihre Schwesterpartei, die das Ganze in Griechenland angerichtet hat. Sie war dafür verantwortlich. Sie sollten nicht auf die neue Regierung schimpfen. (Beifall bei der LINKEN) Ich sage noch etwas. Die geplante Zahlung von über 7 Milliarden Euro Ende Juni – das ist doch nur ein Durchlaufposten. Das Geld geht nach Griechenland und dann gleich wieder an den Internationalen Währungsfonds zur Bezahlung der Schulden. Die Griechinnen und Griechen haben gar nichts davon. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Die hatten schon etwas davon!) Ich verstehe das ganze Affentheater nicht, das in diesem Zusammenhang aufgeführt wird. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Herr Präsident, ich bin gleich fertig. Herr Schäuble, ich bin zwar anderer Auffassung, aber ich kann nachvollziehen, dass Sie keinen Erfolg einer linksgerichteten Regierung wollen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Links und rechts ist die ja wohl!) Ich kann nachvollziehen, dass Sie fürchten, dass im Falle eines Erfolgs auch Spanien links wählt. Ich kann auch nachvollziehen, dass Sie fürchten, dass dann ähnliche Kompromisse mit Spanien, Portugal und anderen Ländern eingegangen werden müssten. Aber ich muss Ihnen eines sagen: Ihre Idee von einem Kerneuropa wird nicht aufgehen. Außerdem müssen Sie sich auch über die weitgehenden, von niemandem beherrschbaren Folgen eines Crashs klar sein. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Hat der Sonderredezeit?) So verantwortungslos dürfen Sie, darf die Regierung nicht handeln. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen für Griechenland endlich eine Marshall-, eine Aufbaupolitik, damit es in der Lage ist, Schulden zurückzubezahlen, und damit es wieder aufwärts geht mit Europa und dem Euro. Lassen Sie mich als Letztes Folgendes sagen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Das muss jetzt aber wirklich fix gehen. Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE): Nach Umfragen des Eurobarometers sank die Zustimmung zu Europa in Deutschland, Portugal, Griechenland und Spanien dramatisch. Wir können die wichtige europäische Integration, die Frieden zwischen den Mitgliedsländern garantiert, überhaupt nur fortsetzen, wenn endlich wieder eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Europas diese Zukunft will. Sie sind daran schuld, dass das kaputtgemacht wird, und dazu haben Sie kein Recht. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Da Sie oft den gegenteiligen Eindruck haben, Herr Gysi: Lassen Sie sich von Ihrer Geschäftsführerin bestätigen, dass ich die Redezeitverteilung wieder einmal sehr zugunsten der Opposition ausgelegt habe. (Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE]: Wird aber auch Zeit!) Nächster Redner ist der Kollege Thomas Oppermann für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Thomas Oppermann (SPD): Herr Präsident, auch wenn Herr Gysi länger redet, wird es nicht besser. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN) Lieber Herr Gysi, Sie haben sich eben zwar davon dis-tanziert, dass die Hilfspakete der Euro-Zone für Griechenland ein „finanzpolitischer Massenmord“ sein sollen, aber Sie haben gesagt, das sei eine Katastrophe. Jetzt frage ich Sie: Warum haben Sie eigentlich im Februar der Verlängerung des zweiten Hilfspakets für Griechenland zugestimmt? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ihre Kritik ist doch inzwischen so maßlos, dass sie sich auch gegen Sie selber richtet; ich weiß nicht, ob Ihnen das eben bewusst geworden ist. Sie können jedenfalls nicht mehr sagen, Sie hätten mit der ganzen Sache nichts zu tun. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie schon mal gar nicht!) Nächste Woche trifft sich der Europäische Rat. Heute trifft sich die Euro-Gruppe in Brüssel. Das Drama um Griechenland geht in die nächste Runde; der Ausgang ist offen. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Ausgang ist doch nicht offen, Herr Oppermann! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Doch! Doch!) Sicher ist nur eines: Die Zeit läuft ab. Ich habe vor fünf Monaten gesagt, dass wir der neugewählten Regierung in Griechenland einen Vertrauensvorschuss und Zeit geben müssen. Heute muss ich feststellen: Der Vertrauensvorschuss ist weitgehend aufgebraucht, und die Regierungsmitglieder haben die Zeit weitgehend dafür genutzt, Interviews zu geben und Vorträge zu halten. Ich finde das unverantwortlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sprüche statt Taten!) Es drängt sich der Eindruck auf, dass diese Regierung gar nicht ernsthaft verhandelt (Zuruf von der LINKEN: Ach! Du liebe Zeit!) mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Der IWF wird als kriminelle Vereinigung beschimpft. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ist er doch auch! Ist er auch! Ist er auch! Natürlich ist er das! – Gegenruf von der CDU/CSU: Unglaublich! – Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Er hat Hunger über die Welt gebracht! Schauen Sie sich mal die Bedingungen für Brasilien an!) – Mein lieber Herr Kollege, man kann am Internationalen Währungsfonds durchaus Kritik üben, und auch ich teile nicht jede Praxis des Internationalen Währungsfonds; aber wenn Sie mir jetzt explizit sagen, das sei eine kriminelle Vereinigung, (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ja, das sage ich Ihnen!) dann schießen Sie unglaublich über das Ziel einer vernünftigen Meinungsäußerung hinaus. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Widerspruch des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Aus solchen Äußerungen spricht der blanke Fanatismus. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Lachen bei der LINKEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Nein, mein Herz!) Die griechische Regierung tut übrigens auch noch so, als verhandle sie immer noch mit der alten EU-Kommission. Dabei stehen mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und mit Parlamentspräsident Martin Schulz zwei Politiker an der Spitze der europäischen Institutionen, die der griechischen Regierung äußerst wohlgesonnen sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Lachen des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]) Beide wollen, dass Griechenland durch Reformen, durch Investitionen, durch Wachstum wirtschaftlich wieder auf die Beine kommt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deshalb sage ich: Trotz des Chaos hoffe ich, dass wir am Ende zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Wir wollen, dass Griechenland in der Euro-Zone bleibt. Niemandem ist damit geholfen und nichts wird einfacher und nichts wird leichter, wenn Griechenland durch einen Austritt aus der Euro-Zone in ein europäisches Notstandsgebiet verwandelt wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber nicht nur das: Die Europäische Union wäre auch nicht mehr dieselbe. Jean-Claude Juncker hat das sehr treffend zum Ausdruck gebracht. Er hat gesagt, ein Austritt Griechenlands wäre der Beweis, „dass … einige -Integrationsfortschritte in der EU eben nicht irreversibel sind“. Ich finde, Herr Juncker hat recht. Die Europäische Union ist keine Übereinkunft auf Zeit, sondern sie ist auf Dauer angelegt. Wer soll noch Vertrauen in die EU und in die Euro-Zone haben, wenn wir in der ersten großen Krise auseinanderbrechen? (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Welt schaut jetzt auf Europa, (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also, in der Bild-Zeitung liest man anderes! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das mit Herrn Gabriel abgesprochen?) weil man substanzielle Beiträge von uns erwartet zur Lösung von großen internationalen Krisen: der Flüchtlingskrise, der Kriege im Nahen Osten, des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine. Präsident Dr. Norbert Lammert: Darf der Kollege Dehm eine Zwischenfrage stellen? Thomas Oppermann (SPD): Lieber am Ende meiner Rede. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Man erwartet von uns, dass wir substanzielle Beiträge leisten. Gerade in diesen Zeiten darf von Europa kein Zeichen der Schwäche ausgehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Aber es gibt noch ein zweites denkbar schlechtes Ergebnis, nämlich dass die griechische Regierung der Europäischen Union diktieren will, unter welchen Bedingungen es ihr gefällt, in der Euro-Zone zu bleiben. Das darf es nicht geben, meine Damen und Herren! (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Das wäre ein einseitiges Abkommen zulasten der europäischen Steuerzahler. Keine Regierung in Europa hat das Recht, Solidarität einzufordern, wenn sie nicht bereit ist, das ihr selbst Mögliche und Zumutbare auch zu tun, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Deshalb sage ich: Wir wollen den Kompromiss; aber wir lassen uns nicht erpressen – das wäre nur ein Signal an populistische Parteien in Europa, nach dem Motto: Nationaler Egoismus ist umso erfolgreicher, je aggressiver er vorgetragen wird. – Diese Logik darf sich in Europa nicht durchsetzen! (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Lieber Gregor Gysi – Sie haben ja in das gleiche Horn getutet –, die griechische Regierung tut so, als ob sie allein demokratisch gewählt worden sei. Nein, auch der Bundestag ist demokratisch gewählt worden, auch wir sind unseren Wählerinnen und Wählern verpflichtet. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Inzwischen sind 70 Prozent der Deutschen der Meinung, dass man keine weitergehenden Zugeständnisse an Griechenland machen sollte. Ich glaube trotzdem, dass immer noch eine grundsätzliche Bereitschaft zur Solidarität mit Griechenland vorhanden ist. Es ist fünf vor zwölf. Ich finde, ein Kompromiss ist immer noch möglich. Der Wille ist da, sagt die Kanzlerin. Auch der Weg ist immer noch offen. Ich bin froh, dass die Bundeskanzlerin und der französische Präsident die Angelegenheit zur Chefsache gemacht haben. Ich hoffe, dass wir am Ende noch eine faire Einigung erreichen werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, das Thema Griechenland ist leider nicht das einzige Problem in der Europäischen Union; denn wir haben noch längst nicht alle notwendigen Schlussfolgerungen aus der Krise im Euro-Raum gezogen. Deshalb ist es gut, dass beim Gipfel jetzt auch über die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion gesprochen wird. Für mich zeigt die Bankenunion, dass Europa schwierige Reformen anpacken kann. Denn wenn etwas die Demokratien in Europa Glaubwürdigkeit gekostet hat, dann ist es die Tatsache, dass vor einigen Jahren – da gebe ich Gregor Gysi sogar ein Stück weit recht – die Regierungen mit dem Geld der Steuerzahler die Banken retten mussten. Jetzt aber haben wir mit der Bankenunion, mit einer europäischen Bankenaufsicht und mit einer Bankenabgabe, die sicherstellt, dass nicht mehr auf das Geld der Steuerzahler zugegriffen wird, einen Mechanismus gefunden, der für mich einen der größten Integrationsschritte der letzten Jahre darstellt. Deshalb brauchen wir jetzt, finde ich, weitere Schritte dieser Art. Die EU hat in der Tat immer noch keine koordinierte Wirtschafts- und Finanzpolitik, jedenfalls keine, die diesen Namen verdient. Diese brauchen wir aber, damit die Währungsunion langfristig stabil funktioniert. Derzeit profitieren wir hauptsächlich davon, dass uns die EZB mit ihrer Ankündigung, im Notfall unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen, die Arbeit abgenommen hat. Damit hat sie die Märkte beruhigt, und sie hat die Refinanzierung der Staaten erleichtert. Man kann aber ökonomische Probleme auf Dauer nicht mit Geldpolitik lösen. Es ist an der Zeit, dass die Politik die langfristige Steuerung der Euro-Zone wieder selber in die Hand nimmt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich habe mich deshalb sehr gefreut, dass Sigmar Gabriel und sein französischer Amtskollege Emmanuel Macron konkrete Vorschläge vorgelegt haben. Dazu gehört erstens eine Wirtschafts- und Sozialunion mit einem nicht über einen Leisten geschlagenen, sondern an der Wirtschaftsleistung der einzelnen Mitgliedstaaten orientierten Mindestlohn. Dabei geht es um einen Mindestlohnkorridor, mit dem wir in ganz Europa Lohndumping verhindern können, meine Damen und Herren. Zweitens brauchen wir eine europaweit harmonisierte Unternehmensbesteuerung. (Beifall bei der SPD) Ich finde es unerträglich, dass sich die Mitgliedsländer der Europäischen Union immer noch von den internationalen Konzernen gegeneinander ausspielen lassen. Wir müssen jetzt den Grundsatz durchsetzen: Was in einem Land erwirtschaftet bzw. erarbeitet wird, muss auch in diesem Land versteuert werden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Drittens finde ich, dass die Idee, ein eigenes Budget für die Euro-Zone zu schaffen, zu einem wichtigen wirtschaftspolitischen Instrument werden könnte, um die Schwankungen in der Euro-Zone auszugleichen. Wenn wir dieses Budget mit Einnahmen aus der Transaktion-steuer ausstatten, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Wann kommt die denn?) schaffen wir ein richtiges wirtschaftspolitisches Instrument, das wir sozial gerecht finanzieren. Damit könnten wir einen Konstruktionsfehler der Euro-Zone beseitigen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Die Krise in Griechenland zeigt doch, dass wir die Euro-Zone politisch weiter vertiefen müssen. Auf dem Gipfel wird – auch darüber hat die Kanzlerin gesprochen – über Großbritannien geredet werden. Premierminister David Cameron hat eine Volksabstimmung bis spätestens 2017 angekündigt. Mit dieser Grundsatzentscheidung geht er ein hohes politisches Risiko ein; aber darin liegt auch eine Chance. Die Briten können Ja oder Nein sagen, und am Ende haben wir Klarheit. Ich wünsche mir, dass die Briten sich für ein Ja zu Europa entscheiden; denn ich finde, Großbritannien ist eine große politische, kulturelle und wirtschaftliche Bereicherung für Europa. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Europa und insbesondere wir Deutsche haben Großbritannien ungeheuer viel zu verdanken. Das Vereinigte Königreich war die erste parlamentarische Demokratie. Die 800 Jahre alte Magna Charta war ein Meilenstein auf dem Weg vom Absolutismus zum Rechtsstaat. Viele Briten haben beim Kampf gegen Hitler-Deutschland ihr Leben gelassen. Ich erinnere an den vehementen Einsatz der Briten für die Osterweiterung der EU, die aus heutiger Sicht ein Glücksfall war. Dazu kommt: Ohne Großbritannien hätte die Europäische Union außenpolitisch deutlich weniger Gewicht. Deshalb wünschen wir uns alle, dass Großbritannien in der Union bleibt. Vor der Abstimmung will Cameron die Beziehungen mit der EU neu verhandeln. Das ist legitim; das ist sein gutes Recht. Allerdings: Ich kann mir keine EU vorstellen, in der jedes einzelne Mitglied darauf bedacht ist, die eigenen Vorteile zu maximieren und die Lasten den anderen aufzubürden. Das darf nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Europa kann nicht funktionieren wie ein Süßigkeitenautomat, bei dem sich jeder die besten Stücke herausgreift, die ihm gerade schmecken. (Zuruf von der LINKEN: Das ist zynisch!) Deshalb möchte ich zwei klare Grenzen für die Verhandlungen mit Großbritannien aufzeigen – wenn es sie geben sollte –: Erstens. Wenn die Briten meinen, dass sich der Ausbau der Union allein auf den Binnenmarkt beziehen soll, dann werden wir entschieden widersprechen. Das ist nicht die EU, die wir wollen. (Beifall bei der SPD) Zweitens. Wir werden nicht zulassen, dass das Prinzip der Freizügigkeit infrage gestellt wird. Die Bürger in Europa, die vielleicht nicht genau den Unterschied zwischen einem Staatenbund und einem Bundesstaat kennen, wissen aber eines: dass Europa direkte, konkrete, greifbare Vorteile für sie bringt. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen auch die Bayern!) Dazu gehören neben dem Euro die Reisefreiheit und die Niederlassungsfreiheit. Das ist doch das, was die Menschen an Europa schätzen, was sie als eine große Bereicherung ihres eigenen, individuellen Lebens empfinden. Das, meine Damen und Herren, werden wir mit aller Entschiedenheit verteidigen und nicht in solche Verhandlungen einbringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Oppermann, Sie achten auf die Zeit? Thomas Oppermann (SPD): Großbritannien und Griechenland – diese Länder könnten unterschiedlicher kaum sein. Doch beide Fälle zeigen: Europa funktioniert nicht, wenn alle nur auf ihre Sonderinteressen achten. Europa ist auf den Ausgleich von Interessen zum Wohle aller und zum Wohle der Gemeinschaft angelegt. Diese Fähigkeit zum Ausgleich wird auch bei einer Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zentral sein. Diese Fähigkeit werden wir uns immer auch selbst abverlangen müssen, meine Damen und Herren. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh! Deine Rede war aber ein großer Beitrag dazu!) Ich bin sicher: Wenn es uns gelingt, vom Ich zum Wir zu kommen, dann kann die Union gestärkt aus der Krise hervorgehen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält nun Katrin Göring-Eckardt das Wort. (Widerspruch bei der LINKEN) – Ach so, Entschuldigung. – Einen Augenblick! Ich habe das jetzt übersehen. Ich hatte dem Kollegen Dehm zugesagt, dass er eine Kurzintervention vortragen darf. Dann machen wir in der Rednerliste weiter. – Bitte schön. Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Herr Kollege Oppermann, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Tausendmal probiert, tausendmal ist nix passiert!) Sie haben sich jetzt über einen Satz aufgeregt, der Ihnen ja nicht so neu sein dürfte: (Christine Lambrecht [SPD]: Damit wird es nicht besser!) Wir werfen dem IWF eine kriminelle Politik vor. Ich will Ihnen nur sagen: Vor 35 Jahren hat der Internationale Währungsfonds afrikanischen Staaten Kredite nur unter der Auflage zugestanden, dass sie ihre Felder zur Nahrungsmittelproduktion, also Hirse usw., in Schnittblumenplantagen umwandeln. Die Folge war, dass die Schnittblumenpreise auf ein Drittel gesunken sind, die Folge war Massenhunger. Das mit den Auflagen geht weiter bis jetzt. Von 183 griechischen Krankenhäusern sind 100 geschlossen worden. Es gab eine Steigerung der Suizidfälle um 40 Prozent. Es gab eine ähnlich massive Steigerung der Zahl der HIV-Infektionen. Ich will Ihnen dazu nur Folgendes sagen: Es geht im Moment in der Auseinandersetzung mit dem IWF – und das ist kein Fanatismus; diese Zahlen können Sie gerne unfanatisch widerlegen oder akzeptieren – um 1,3 Milliarden Euro, die nach dem Willen des IWF einzig und allein aus Rentenkürzungen und Mehrwertsteuererhöhungen finanziert werden sollen. In dem Moment, als die griechische Regierung letzte Woche sagte: „Wir wollen den Verteidigungshaushalt kürzen“, ist der IWF abgefahren. Ich sage das, um hier einmal die Wahrheit zu sagen. Jetzt sage ich Ihnen, was Papst Franziskus gesagt hat (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) und was im Übrigen auch UNO-Sonderbotschafter Professor Jean Ziegler gesagt hat: Diese Art von Wirtschaft tötet. Dieser Politik sind auf den armen Kontinenten Zehntausende von Kindern zum Opfer gefallen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Lieber Herr Oppermann, es gab eine Zeit, in der Sie für Aktionen gegen die Volkszählung geworben haben. Damals hätten Sie das mit uns gemeinsam – da bin ich ganz sicher; aber seitdem muss wohl einiges mit Ihnen geschehen sein – auch als kriminelle Politik bezeichnet; und nicht anderes ist sie. Deswegen werden wir am kommenden Samstag demonstrieren. Sie werden dort überall sehen: Diese Wirtschaft tötet. – Wir müssen Europa also anders machen. (Abgeordnete der LINKEN erheben sich und halten Spruchbänder hoch) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich empfehle Ihnen dringend, diese Spruchbänder sofort wegzunehmen. Ich erinnere an die Vereinbarung, die wir über die Ordnung im Hause haben. (Christine Lambrecht [SPD]: Das ist ja unfassbar! – Zurufe von der CDU/CSU: Raus!) Herr Oppermann, wollen Sie erwidern? – Nein, okay. – Und Sie von der Linken nehmen jetzt bitte die Spruchbänder weg. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an die LINKEN gewandt: Das war jetzt aber mutig! – Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sigmar Gabriel, Bundesminister, an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Das war vor 30 Jahren mal mutig, als wir das gemacht haben! – Volker Kauder [CDU/CSU], an die LINKEN gewandt: Mensch, seid ihr mutig! Ihr gebt ja gleich auf! Lasst euch doch raustragen! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Einen Augenblick mal. Wir werden uns heute Mittag im Ältestenrat mit dem Vorgang beschäftigen. Ich erwarte dann nur von den Parlamentarischen Geschäftsführern nicht die Standarderklärung, es handele sich um eine spontane Initiative, die selbstverständlich der Geschäftsführung vorher nicht bekannt gewesen sei. (Christine Lambrecht [SPD]: Damit lassen wir uns dieses Mal nicht abspeisen! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Außerdem sind das keine Demonstranten! Die packen ja ein, bevor es ernst wird!) Jetzt hat die Kollegin Katrin Göring-Eckardt das Wort. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich glaube, ehrlich gesagt, dass die Situation zu ernst ist, um mit solchen Aktionen zu versuchen, Europa weiter in Misskredit zu bringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD – Max Straubinger [CDU/CSU]: Klamauk!) Frau Merkel, Sie haben hier heute nur einen Satz zum G-7-Gipfel gesagt. Sie haben sich damit einer Debatte über die Ergebnisse des G-7-Gipfels in diesem Hause verweigert – ich hoffe, man kann sagen: nur bisher verweigert. Wenn Sie sich aber hierhinstellen und sagen: „Wir müssen im Rahmen von G 7 und G 20 sehr viel umsetzen“, doch schon zwei Tage nach dem Gipfel im eigenen Land die Kohleabgabe versenken, die notwendig wäre, um das umzusetzen, was Sie auf der großen Bühne beschlossen haben, also auf weltpolitischer Ebene groß vom Klimaschutz sprechen, in Deutschland aber Denkmalschutz für die Braunkohle betreiben, ist das alles andere als glaubwürdig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Merkel, Sie haben einen Satz, den Sie hier schon sehr oft gesagt haben, heute nicht wiederholt, nämlich: Wenn der Euro scheitert, dann scheitert Europa. – Es ist ziemlich genau fünf Jahre her, dass Sie das zum ersten Mal gesagt haben. Heute darf man nicht nur, sondern muss man die Frage stellen: Haben Sie eigentlich noch das gesamte Europa im Blick, oder geht es nur noch um den nächsten Kredit, nur noch um den nächsten Showdown, nur noch um Haltungsnoten? Hat die Union – nach den Äußerungen in dieser Woche und vor allen Dingen nach Ihrer Rede, Herr Oppermann, muss man das allerdings auch die SPD fragen –, hat die SPD das gemeinsame Europa eigentlich noch als gemeinsame Werte- und Solidargemeinschaft im Blick, oder geht es nur noch um Gezerre, um Hin und Her? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Oppermann [SPD]: Darüber haben wir doch gesprochen!) Vielleicht ist es ja so, dass Sie das im Blick haben; aber dann wird offenbar nicht öffentlich darüber geredet. Es wird ausgewichen, es wird über zentrale Fragen gar nicht gesprochen. Es wird so getan, als sei es wirklich offen, ob es die 7 Milliarden Euro, über die wir in dieser Woche reden, gibt. Warum wird nicht darüber gesprochen, was tatsächlich los ist? Sie haben vorhin gesagt, das alles müsse nachhaltig wirken können. Dann müssen Sie Ihren eigenen Leuten aber auch sagen: Natürlich wird es ein nächstes Hilfspaket für Griechenland geben. – Das wäre ehrlich, und das wäre auch konsequent in dieser Diskussion. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber was passiert, wenn wir so viel Schindluder mit Europa treiben, wenn wir so viel darüber reden, was alles nicht geht? Wenn Sie heute Zwanzigjährige fragen, woran sie bei Europa denken, dann sagen diese nicht „Frieden“ oder „Freiheit“, dann denken sie noch nicht einmal an Erasmus. Nein, dann sagen sie heute: Krise. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Stimmt so nicht!) Soll das denn die Zukunft dieses Europas sein? Wir sind dabei, sie zu verscherbeln, auch in der Emotionalität der Europäerinnen und Europäer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen: Reden Sie endlich darüber, was ist. Wenn Griechenland aus dem Euro stürzt, dann wäre das eine Bruchlandung für die gesamte Europäische Union. Wenn Griechenland aus dem Euro stürzt, dann wären die Kosten für Deutschland immens, dann hätten wir eine humanitäre Katastrophe in Europa. Griechenland aus dem Euro zu stürzen, würde aber auch bedeuten, dass man 70 Milliarden Euro sofort in den Wind schießt – das sind die deutschen Kredite, die gegeben wurden –, statt 7 Milliarden Euro in die Hand zu nehmen. Ich glaube nicht, dass das glaubwürdig ist. Wenn es um deutsche Interessen geht, dann muss man auch darüber reden, und zwar ehrlich, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Europa – das ist nicht nur etwas für Sonntags- und Schaufensterreden. Europa soll ja eine Solidar- und Wertegemeinschaft sein. Mit diesem Ziel ist es gegründet worden. Europa stärkt man, indem man eine klare Haltung einnimmt, aber nicht mit Deals und nicht mit Muskelspielen. Das gilt übrigens für beide Seiten. Man muss auch Herrn Varoufakis sagen: Man kann in Griechenland keine Renten, keine Medikamente und keine Schulbücher damit bezahlen, dass man sich für schlauer hält als der Rest. (Thomas Oppermann [SPD]: Das ist eine gute Äußerung!) Herr Bosbach – ich weiß gar nicht, ob er heute da ist –, ich will das noch einmal wiederholen: Sie spielen ganz bewusst mit dem Feuer. Sie bringen nämlich die Menschen gegen dieses gemeinsame Europa auf, wenn Sie so über Europa, wenn Sie so über Griechenland reden, wie Sie es in den letzten Tagen getan haben. Nein, das reale Renteneintrittsalter in Griechenland liegt bei den Frauen gerade einmal ein Jahr unter dem in Deutschland. Wenn man da ein falsches Spiel spielt, dann wird man nur weiter dafür sorgen, dass die Verunsicherung in der Bevölkerung, auch in unserer, wächst. Wenn man dieses Spiel spielt, Herr Oppermann, macht das keine Freude, sondern das wird dazu führen, dass sich demnächst noch mehr als 70 Prozent fragen, ob wir eigentlich diese weiteren Hilfen brauchen. Wir brauchen Ehrlichkeit, und wir müssen sagen: Es geht auch um uns. Deshalb müssen wir Griechenland nicht nur retten, sondern auch dafür sorgen, dass es eine echte Perspektive hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen eine Lösung für dieses Land, für die Bevölkerung in diesem Land. Die griechische Regierung muss zugleich mit Klientelsystemen und Günstlingswirtschaft aufräumen. Ja, sie muss gegen Steuerhinterziehung vorgehen, und die oberen 10 Prozent müssen ihren gerechten Beitrag leisten. Sie muss auch Prioritäten setzen. Es kann nicht sein, dass man auf der einen Seite für eine OP in einem Krankenhaus in Griechenland das Verbandszeug selber mitbringen muss und dass auf der anderen Seite Rüstungsgüter mit dem wahnsinnigen Wert von 11 Milliarden Dollar nach Griechenland importiert werden. Mich wundert übrigens, dass unsere Bundesregierung dies nicht auf den Prüfstand stellen will. Möglicherweise liegt es daran, dass die Rüstungsgüter auch aus Deutschland kommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt natürlich auch andersherum. Auch die Gläubiger müssen realistische Vorschläge machen. Wenn die Griechen schon diesen steinigen Weg gehen müssen, den übrigens auch andere Länder in der Europäischen Union gehen mussten, dann kann man ihnen nicht gleichzeitig noch die Schnürsenkel zusammenbinden. Griechenland muss nämlich beides können: auf der einen Seite den Haushalt ohne noch größere soziale Verwerfungen konsolidieren und auf der anderen Seite in die Zukunft investieren. Deswegen wäre es doch sehr klug, zu sagen: Wir machen ein Umschuldungsprogramm mit dem ESM. Dann geht nämlich beides. Dann können die Reformen erst einmal greifen. Dann gibt es auch neues Vertrauen in der griechischen Bevölkerung. Dann kann man auch weitere Reformen ansetzen, weil es wieder Sicherheit gibt, weil dann auch tatsächlich Investitionen gemacht werden können, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]) Ich bin fest überzeugt: Griechenland braucht eine realistische Chance. Investitionen – das kennen wir doch. Wir können doch nicht so tun, als ob wir nicht wissen, wie sich das damit verhält. Es ist sechs Jahre her, da hat die Große Koalition hier unter der Führung von Angela Merkel kein Problem damit gehabt, 10 Milliarden Euro für die Abwrackprämie und für das Kurzarbeitergeld lockerzumachen, um der Wirtschaft auf die Sprünge zu helfen. Wenn Sie jetzt so tun, als sei unsere gute Konjunktur nur mit dem Sparschwein in der Hand gemacht worden, dann zeugt das von Arroganz und Geschichtsklitterung zugleich. Man muss eben beides machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Damen und Herren, ja, es geht um das europäische Projekt als Ganzes. Wir haben in der Tat noch andere große Herausforderungen. Wir haben die Flüchtlingsfrage. Es ist gut, dass Sie die Seenotrettung angesprochen haben. Das ist ein sehr wichtiger Teil. Ich hoffe übrigens auch, dass das nicht wieder aufhört, wenn die Scheinwerfer aus sind. Aber das wird natürlich nicht reichen. Wir haben hier die Helfer beklatscht, die Menschen gerettet haben. Aber gleichzeitig brauchen wir endlich eine realistische Lösung. Wir brauchen endlich sichere Wege nach Europa. Was wir bestimmt nicht brauchen, sind Auffanglager, weil sie nämlich weder ein rechtssicheres Verfahren gewährleisten noch dafür sorgen werden, dass weniger Flüchtlinge hierherkommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Christine Buchholz [DIE LINKE]) Das ist eine Chimäre und nichts anderes als eine Scheinlösung. Ja, es ist und bleibt notwendig, dass Europa gegenüber Russland eine klare gemeinsame Haltung hat. Die europäische Außenpolitik muss sich eben darauf konzentrieren, dass friedliche Mittel funktionieren; wir dürfen nicht die militärische Option in den Vordergrund stellen. Meine Damen und Herren, leider gibt es auch hierzulande nicht wenige, die bereit sind, europäische Werte für eine populistische Schlagzeile in die weiß-blaue Tonne zu treten. Die CSU muss endlich damit aufhören, auf Kosten von Flüchtlingen am rechten Rand Stimmen sammeln zu wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wenn Herr Söder das Grundrecht auf Asyl in Lehrerstellen umrechnet, dann hat er unser Grundgesetz nicht verstanden. Sagen Sie ihm das bitte, und zwar in aller Klarheit, meine Damen und Herren! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn der Euro scheitert, dann scheitert Europa – ich wiederhole diesen Satz. Zur Wahrheit gehört auch: Europa ist nicht irgendwo in Brüssel; wir sind es selbst. Nach 50 Jahren wäre das zum ersten Mal weniger Europa statt mehr. Unabhängig von Mehrheiten und von Regierungen war eines in diesem Europa immer klar: Es war nie Verhandlungsmasse. Wir sollten es auch nicht dazu machen. Europa war und ist Grundlage für Frieden, für unsere Freiheit und für unseren Wohlstand. Deswegen mein Appell am Schluss: Hören Sie auf mit dem Pokern! Hören Sie auf mit der Showdown-Politik! Machen Sie klar: Europa ist so stark wie seine Mitglieder, und zwar wie alle seine Mitglieder! Machen Sie das in Ihren eigenen Reihen klar! Machen Sie das in der CSU klar, machen Sie das in der CDU klar, und machen Sie das auch in der SPD klar! Europa funktioniert nicht, wenn man es in Gewinner und Verlierer spaltet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben jetzt die große Chance, für dieses gemeinsame Europa zu stehen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Volker Kauder für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Diesen nächsten Gipfel in Europa, zu dem die Bundeskanzlerin gerade gesprochen hat, könnte man als einen Routinegipfel betrachten und sagen: Es ist einer von denen, die regelmäßig stattfinden. – Aber er findet in einer Zeit statt, in der es in Europa, wie wir alle spüren, nicht nur darauf ankommt, einzelne Sachfragen zu klären, sondern auch darum geht, deutlich zu machen, dass Europa nicht nur ein Projekt für einzelne Aufgaben ist, sondern dass Europa auch etwas ganz Neues geworden ist: eine großartige Idee, die nun aber auch tragen muss. Da sehen wir ein paar Herausforderungen, über die auch in der Debatte nur am Rande gesprochen wurde. Europa sollte die Nationalstaaten nicht total überwinden, aber es sollte auch so sein, dass nicht schwerpunktmäßig die Interessen der Nationalstaaten Europa dominieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, Herr Kauder! Richtig!) Es sollte mehr sein, es sollte um mehr gehen als nur um einzelne Themen der Nationalstaaten. Deshalb ist es richtig, dass wir sagen: Jawohl, wir wollen, dass Großbritannien in diesem Europa bleibt und dass Großbritannien einen Beitrag zu diesem Europa leistet. – Aber dann müssen wir zur gleichen Zeit auch sagen: Ihr könnt ja eure nationalen Eigenheiten haben; aber es darf nicht so sein, dass das in Europa ausschließlich zum Thema wird. Die Summe von nationalen Eigenheiten ergibt nicht das Europa, das wir uns vorstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sind eine Werte- und eine Schicksalsgemeinschaft. Deshalb muss man bereit sein, auch nationale Interessen in den Dienst Europas zu stellen. Damit komme ich jetzt auf ein wichtiges Thema, bei dem das notwendig ist, nämlich zur Flüchtlingsproblematik. Die Flüchtlingsfrage ist eine der großen menschlichen Herausforderungen unserer Zeit. Herr Gysi, in diesem Zusammenhang möchte ich nur auf Folgendes hinweisen: Wenn man über die Flüchtlingsproblematik, die Probleme im Mittelmeer und diese menschliche Katastrophe insgesamt spricht, dann muss man auch sagen, dass das, was sich in der Ukraine abspielt, eine mindestens genauso große menschliche Katastrophe ist. Davon reden Sie aber nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Was?) Dazu, dass Frau Wagenknecht in diesen Tagen sinngemäß gesagt hat, dass es ausschließlich etwas mit den Amerikanern zu tun habe, wenn Russland nun eine neue Aufrüstungskampagne beginne, kann ich nur sagen: Einen solchen Quatsch habe ich selten gehört. Es geht um etwas ganz anderes. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich kann nur sagen: Wer so unkritisch (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Stimmt doch gar nicht!) über den Machthunger Russlands redet, wie Sie das in der Linken tun, der wird Russland nur noch mehr dazu anstacheln, etwas zu tun, und nicht dazu beitragen, dass sich Russland in dieser Welt an Recht und Gesetz hält. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der LINKEN) Reden wir aber über die Flüchtlingssituation. Es ist schon notwendig, dass wir uns in Europa darauf verständigen, dass jeder seinen Beitrag leisten muss und dass es eben nicht nur nach dem Motto „Solange Deutschland die Flüchtlinge aufnimmt, ist das Problem gelöst“ laufen kann. Nein, jeder muss seinen Beitrag leisten. Wir müssen bei der Flüchtlingsproblematik aber auch die Wirklichkeit sehen. Ich bin einigermaßen überrascht, dass ich immer wieder höre, ein wichtiger Beitrag zur Lösung der Flüchtlingsproblematik sei, dass wir Wege der legalen Zuwanderung und der legalen Einreise nach Europa schaffen müssen. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Ja! Was denn sonst? – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stimmt auch!) – Tja. – Ich will dazu nur sagen: Glauben Sie, dass die Probleme gelöst sind, wenn wir 10 000 oder 20 000 Menschen aus Eritrea oder aus dem Libanon oder aus -Libyen auf legale Weise hierherkommen lassen? Ich sage Ihnen: Wer davon spricht, wir müssten legale Wege der Zuwanderung schaffen, der muss auch bereit sein, unserer Bevölkerung zu sagen, dass mindestens 1 bis 2 Millionen Menschen, die jetzt in Libyen an der Küste leben, nach Deutschland kommen wollen. Das kann dieses Land aber nicht verkraften, um das auch einmal klar und deutlich zu sagen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Das Gerede, legale Wege der Einwanderung lösten das Problem, ist also völlig falsch. Richtig ist dagegen natürlich, dass wir den Menschen in ihren Heimatländern Chancen verschaffen müssen. Die Menschen, die in Libyen leben, überlegen sich doch, ob sie in diesem Land eine Chance haben oder nicht. Aufgrund dessen, wie es dort aussieht, kommen sie natürlich richtigerweise zu dem Ergebnis, dass sie dort keine Chance haben. Und da sie nur ein Leben haben, versuchen sie, dorthin zu gehen, wo sie eine Chance haben. Deswegen muss man sich doch um dieses Land -Libyen kümmern und kann man nicht sagen, dass man das alles so laufen lässt. Man muss etwas dafür tun, dass dort wieder einigermaßen ordentliche Strukturen entstehen, (Zurufe von der LINKEN) und darf nicht nach dem Motto „Wir sorgen dafür, dass auf legalem Wege alle aus Libyen nach Europa kommen“ verfahren. Das löst weder die Probleme in Libyen noch bei uns in Europa. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Genau das ist das Thema. Grundsätzlich, aber auch in der Flüchtlingsfrage gilt: Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit und darf nicht auf ideologischen Thesen und Positionen beruhen. Damit lösen wir null Probleme. Es muss vielmehr auch thematisiert werden, dass wir die Schlepperbanden bekämpfen und die Wege, die von diesen eingeschlagen werden, unterbrechen. Ich kann keinen Sinn darin sehen, dass wir immer mehr Menschen einen Anreiz geben, aus dem Süden Afrikas durch die Wüsten in den Norden Afrikas zu kommen. Ein Drittel der Menschen verliert auf diesen Flüchtlingsrouten ihr Leben. Das ist doch keine Lösung des Problems, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD] – Zuruf des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deswegen ist es richtig, wenn wir uns in Europa damit beschäftigen. Ein weiteres Thema ist – die Bundeskanzlerin hat es angesprochen –, dass wir in Europa Bedingungen für wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum schaffen müssen. Wir hatten die Lissabon-Strategie. Leider Gottes haben sich nur wenige daran gehalten: Deutschland hat sich daran gehalten, Griechenland hat sich nie an die Lissabon-Strategie gehalten. Da muss ich schon sagen: Es scheint mir in Europa ein Problem zu sein, dass man sich zwar immer auf gute Vorschläge einigt, aber wenn es dann darum geht, sie umzusetzen, werden die Zielvorgaben nicht konsequent verfolgt. (Christine Buchholz [DIE LINKE]: Ich habe noch keinen guten Vorschlag gehört!) Dazu kann ich nur sagen: Es muss in Europa der Satz gelten: Das, was wir vereinbaren, das, was zu einem europäischen Gesetz gemacht wurde, muss auch eingehalten werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nicht die ständige politische Beteuerung: „Wir werden es schon irgendwie hinkriegen“, stärkt Europa, sondern Europa wird nur gestärkt, wenn man sich darauf verlassen kann, dass das gilt, was man vereinbart hat. Da kommt nun die Nagelprobe mit Griechenland. Sie haben gerade mehrere während der Rede von Gregor Gysi spontan angefertigte Plakate hochgehalten, (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) auf denen Sie Solidarität mit Griechenland gefordert haben. Ich sage Ihnen: Solidarität – das kann ich nur unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Machen!) Zugleich muss ich aber auf Folgendes hinweisen: Angesichts der Milliardensummen, die über Rettungsschirme und über Darlehen an Griechenland gegeben wurden, kann doch ein vernünftiger Mensch, der noch klar im Kopf ist, nicht behaupten, dass wir keine Solidarität geübt hätten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Es ist ja gar nichts bei den Griechen angekommen!) Ja, es ist richtig, dass jede Regierung zunächst einmal ihrem eigenen Land und ihren eigenen Wählerinnen und Wählern verpflichtet ist. Das haben Sie ja gesagt, Herr Gysi. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Richtig! Da hat er recht!) – Da hat er recht. – Da das so ist – dem kann ich ja zustimmen –, würde ich einmal sagen: Was die jetzige griechische Regierung macht, hat mit der Vertretung der Interessen der eigenen Bevölkerung null und nichts zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Diese griechische Regierung handelt gegen die Interessen der Bevölkerung. Es gilt zunächst einmal, den Menschen zu sagen, was wirklich ist, damit man etwas ändern kann. (Zurufe von der LINKEN) Wir in Deutschland haben nicht die Regel gemacht, dass die Reeder von der Steuerpflicht befreit werden. Das waren die Griechen. Bis jetzt hat Tsipras an diesem Punkt nichts geändert. Null hat er an diesem Punkt geändert. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch bei der LINKEN – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Ihre Partnerpartei!) – Das waren natürlich auch Vertreter unserer Parteien; das haben wir auch kritisiert. Dafür sind sie bei den Wahlen ja auch abgestraft worden. Aber ich kann nicht erkennen, dass Herr Tsipras bis jetzt ein einziges im Ausland bestehendes Konto gepfändet und das Geld in die griechischen Staatskassen hätte fließen lassen. Kein einziges Beispiel gibt es dafür. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deswegen sage ich: Zunächst einmal müssen die Griechen ihre eigenen Hausaufgaben machen. Außerdem finde ich – Thomas Oppermann hat es angesprochen –, dass wir, wenn wir sagen: „Wir wollen dieses Europa zusammenhalten, und wir wollen deshalb, dass Griechenland im Euro-Raum bleibt“, dabei auch im Interesse unseres eigenen Landes und unserer eigenen Bevölkerung handeln. Aber es gehört viel dazu, dies immer wieder einer Bevölkerung zu sagen, die zu 70 Prozent der Meinung ist, jetzt sei endlich Schluss mit der Hilfe für Griechenland. Wenn Herr Tsipras seiner Bevölkerung genauso die Wahrheit sagen würde, dann wäre manches besser. Wir sagen den Menschen: Wir brauchen eine Lösung mit Griechenland – das hat allerdings Griechenland zu entscheiden –, und wir können diesen Euro-Raum nicht so ohne Weiteres auseinanderfallen lassen. Es ist richtig, das so zu sagen, statt dem Populismus von irgendwelchen griechischen Randalierern und Demons-tranten nachzugeben. Das ist das Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD] – Widerspruch bei der LINKEN) Davon höre ich relativ wenig. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie das auch mal Herrn Bosbach gesagt?) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir den richtigen Weg gehen. Ich hoffe, dass auch die Griechen noch zur Vernunft kommen. Der Mensch ist schließlich vernunftbegabt. Ich hoffe, dass das jetzt gelingt. Ich sage aber auch: Wir haben wirklich alles, was möglich ist, angeboten und getan. Jetzt ist Griechenland am Zug, und jetzt muss Griechenland die Bedingungen einhalten. Europa zerbricht nicht daran, dass wir verlangen, dass die Regeln eingehalten werden, sondern Europa kommt in Probleme, wenn jeder glaubt, er könne tun und lassen, was er will, und meint, den anderen erpressen zu können. Das ist nicht der Weg, der zum Erfolg führt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der auch zu Europa gehört, nämlich den Klimaschutz. Wir in Europa und vor allem wir in Deutschland sind dabei in einer Vorreiterrolle; wir sind diejenigen, die ein gutes Beispiel geben. Das ist auch für die Entwicklung in der übrigen Welt von großer Bedeutung. Das Thema Klimaschutz hat auch etwas mit der wirtschaftlichen Entwicklung beispielsweise in Entwicklungsländern zu tun. Dass es nicht immer ganz einfach ist, wirtschaftliche Entwicklung und Klimaschutz zeitgleich voranzubringen, wissen wir. Aber, Frau Kollegin Göring-Eckardt, ich will Ihnen in aller Ruhe sagen (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin aber nicht ruhig!) – man könnte sich zwar über einen Satz, den Sie gesagt haben, aufregen, aber das mache ich jetzt nicht –: Es geht nicht an, sich hierhinzustellen und die Bundesregierung dafür zu kritisieren, dass sie nicht konsequent an der Kohleabgabe festhält, aber in einem Bundesland, in dem man mitregiert, die Kohleförderung zum Maßstab für wirtschaftliche Entwicklung zu machen. So geht es beim besten Willen nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Rot-grüne Regierungen bzw. grün-rote Regierungen sind manchmal wahnsinnig schnell, wenn es darum geht, auf Entwicklungen in anderen Ländern zu reagieren. Dann werden gleich Anträge im Bundesrat eingebracht. Deswegen gehe ich eigentlich davon aus, dass in der nächsten Sitzung des Bundesrates ein Antrag aus Nordrhein-Westfalen mit der Forderung vorliegt, die Kohleverstromung sofort zu stoppen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Ich erwarte einen solchen Antrag von den Grünen in Nordrhein-Westfalen. Nur dann sind Sie glaubwürdig. Ansonsten rate ich Ihnen, an diesem Pult solche Sprüche nicht mehr zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie wissen doch: Die Wahrheit ist konkret, und wer hohe moralische Ansprüche an andere stellt, muss sie erst einmal selber erfüllen. Das haben Sie bisher in dieser Frage nicht getan, um das ganz klar zu sagen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Zusammenhang mit unserem Vorhaben, die wirtschaftliche Entwicklung in Europa zu fördern, macht mir ein Thema Sorge, von dem ich weiß, Frau Bundeskanzlerin, dass es nicht allein in Europa gelöst werden kann, von dem aber sehr viel abhängt. Das ist die zunehmend angespanntere Situation im Bereich Luftverkehr. Am Flughafen in Stuttgart beispielsweise, wo ich zweimal pro Woche ankomme oder abfliege, gibt es große Plakate mit Aufschriften wie: „Stuttgart wird zum Tor der Welt – von Stuttgart aus in alle Welt!“ – „Fliegen Sie mit Turkish Airlines nach -Istanbul! Wir bringen Sie überallhin“. Wenn es in Deutschland zum Modell werden sollte, dass wir erst einmal nach Dubai oder Istanbul fliegen müssen, weil es erst von dort aus in andere Länder der Welt weitergeht – in anderen europäischen Ländern sieht es in der Luftverkehrsbranche nicht viel anders aus –, dann ist dies für das Wachstum in einer Region, in der Außenkontakte eine große Rolle spielen, ziemlich schlecht. Deswegen mache ich mir erhebliche Sorgen. Dazu muss ich sagen – hier haben einige ihren Beitrag zu leisten –: Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland ausschließlich die Flughäfen in München und Frankfurt als große Drehkreuze haben und sonst keinen anderen Ort. Deswegen bitte ich, sehr darauf zu achten, dass wir im Luftverkehr nicht genauso abgehängt werden wie in anderen Bereichen. Ich kenne das Wettbewerbsmodell. Wir müssen mit den Betreffenden reden; denn es kann nicht sein, dass die einen ihre Carrier bis zum Gehtnichtmehr subventionieren, während wir nicht mithalten können. Dann muss man mit den Betreffenden über bestimmte Punkte reden. Ich möchte nur darauf hinweisen: Europa muss das Thema stabiler Luftverkehr im Wettbewerb mit anderen ansprechen. Sonst sehe ich große Probleme für unsere exportorientierte Nation. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zur direkten Erwiderung erhält jetzt die Kollegin Wagenknecht nach § 30 unserer Geschäftsordnung das Wort. Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Herr Kauder, wenn Sie mich schon zitieren, muss ich bitten, dass Sie mich korrekt zitieren, statt mich in billiger Polemik als Rechtfertigerin des russischen Atomprogramms hinzustellen. Ich habe darauf hingewiesen, dass die russische Aufrüstung im atomaren Bereich auch eine Reaktion darauf ist, dass die USA angekündigt haben, im Osten Europas schweres Kriegsgerät zu stationieren. Ich habe zudem darauf hingewiesen, dass das eine gefährliche Aufrüstungsspirale in Gang setzt. (Beifall bei der LINKEN) Dazu hätte ich heute gerne etwas von Frau Merkel gehört; denn ich glaube, dass es verantwortungslos ist, dass sich Europa auf diese Weise von den Vereinigten Staaten in eine weitere sehr gefährliche Eskalation und Konfrontation hineinziehen lässt. Das ist eine unverantwortliche Politik; denn das gefährdet den Frieden in ganz Europa. Das war meine Aussage. Das wollte ich noch mal korrekt darstellen. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Herr Präsident!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Es sind nur Erklärungen zu persönlichen Aussagen möglich. Es darf kein Debattenbeitrag sein. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Auch keine Plakate!) – Richtig, auch keine Plakate. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Bitte, Herr Kauder. Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident, ich versuche es und bitte Sie, danach zu beurteilen, ob es gelungen ist. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Nun zu Ihnen, Frau Wagenknecht. Darf ich Ihren Äußerungen entnehmen, dass Sie das neue Atomprogramm Russlands ablehnen und dagegen sind? Wenn dem so ist, bin ich schon zufrieden. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Ja, logisch! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Wir haben ja Anträge gestellt dazu! – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Sie muss jetzt darauf antworten können!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das ist im Sinne der Geschäftsordnung nicht gelungen, Herr Kauder, dient aber möglicherweise der Klärung der Positionen. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Ich möchte darauf antworten!) – Nein, wir verfahren nun nach den Vorschriften unserer Geschäftsordnung. Was noch an wechselseitigem Klärungsbedarf besteht, kann vielleicht auch bilateral geregelt werden. Wir sind im Übrigen schon weit aus dem Zeitmaß der vereinbarten Debatte heraus. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Schnell, Frau Wagenknecht: Ja oder nein?) Jetzt hat der Kollege Sarrazin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Jetzt habe ich Pech. Ich wollte eigentlich Frau Merkel ansprechen. Aber Ihr Dialog, Herr Kauder und Frau Wagenknecht, hat die Kanzlerin offenbar vertrieben. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ach, wie witzig!) Das scheint nicht ganz so spannend gewesen zu sein. Der Kernsatz der Rede von Frau Merkel war neben vielen Erwägungen und Erläuterungen: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“ (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diesen Kernsatz finde ich gar nicht schlecht. Ich glaube aber, dass man dabei eines nicht vergessen darf, liebe Frau Merkel in absentia: Wenn man einen Willen hat, dann muss man den auch glaubwürdig vertreten und klarmachen, dass man diesen Willen hat. Aber das geht der Bundesregierung in den letzten Tagen und Wochen ab. Der Wille ist nicht mehr erkennbar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben vor fünf Jahren bei der ersten großen Griechenland-Debatte hier gesagt: Ohne Deutschland geht es nicht. – Deswegen kann sich Deutschland keine irrlichternde Regierung leisten, die behauptet, deutsche Familien würden für Griechenland blechen. Das ist einfach nicht die Wahrheit und unlauter. Das muss aufhören, Herr Gabriel! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der SPD: Oh!) Herr Kauder, da auch Sie zu dieser Koalition gehören: Sie haben gesagt, dass die europäischen Gesetze, die wir beschlossen haben, eingehalten werden müssen. Ich denke in diesem Zusammenhang an Populismus, an europarechtsfeindliche Politik und daran, dass Deutschland alle Nachbarn gegen sich aufbringt. Ich denke insbesondere an die Pkw-Maut Ihrer CSU; denn das ist europarechtsfeindliche Politik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tun Sie doch nicht so, als würden sich nur die Griechen nicht an Regeln halten. Es ist bei allen so. Kehren Sie vor dem eigenen Haus! Wissen Sie, was nämlich das Entscheidende ist? Wir haben ein Problem in Europa mit dem Stil von Politik. Dieser Stil von Politik ist das Problem. Nicht, dass ich Frau Merkel nicht zutraue, einen Weg gehen zu wollen, sondern der Stil ist das Problem, der Stil einer Politik, die entlang von nationalen Zuschreibungen argumentiert, in der sich eine Vorstellung von Europa manifestiert, dass es geradezu ein neodarwinistischer Kampf von nationalen Interessen sei, bei dem Staats- und Regierungschefs einander treten und nur noch Nation gegen Nation etwas durchsetzen muss. Sie versuchen hier, ein Bild von Europa zu malen, um innenpolitisch fortzukommen. Das aber geht an die Grundlage von Europa, nämlich verhandeln zu können und zu Kompromissen fähig zu sein. Dealfähig zu sein, das geht Ihnen ab. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können uns nicht noch mehr Gipfel leisten, bei denen nichts herauskommt, weil am Ende das Vertrauen fehlt. Dass niemand mehr glaubt, dass Angela Merkel und Alexis Tsipras in der Lage sind, einen Kompromiss zu finden, ist das Übelste, was der Europäischen Union überhaupt passieren kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei komme ich auf ein zentrales Versäumnis Ihrer Politik. Sie versuchen mit diesem Stil, die Legitima-tionsprobleme zu kaschieren, die diese Politik hat. Der wahre Grund für diese Legitimationsprobleme ist aber das zentrale Versäumnis, nicht genügend Mut zu haben, die Krisenpolitik und das Management von Anfang an mit einer mutigen Agenda der demokratischen Integration Europas zu verbinden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der einen Seite Europa voranzutreiben, mehr europäisches Interesse zu brauchen, auf der anderen Seite einfach seit fünf Jahren nichts zu liefern, wenn es um die demokratische Integration geht, das ist das, was die Legitimationsprobleme in Deutschland hervorruft, und nicht irgendwelche Machofinanzminister aus Athen oder sonst wo. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen ein anderes Europa. Da haben wir Grüne unglaubliche Differenzen zu Ihrem Bild von Europa. Wir wollen nämlich, dass die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion durch europäisch handelnde Akteure im europäischen Interesse geleitet wird, nicht durch ein deutsch-französisches Direktorium, das allen anderen sagt, wo es langgeht, und immer nur den besten Deal für sich herausholt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir finden, man muss Europa zusammenhalten. Wir wollen, dass die Briten drinbleiben, wir wollen aber auch, dass die Zentraleuropäer weiterhin auf dem Weg Richtung Euro gehen. Ihre Vorstellungen von Euro-Zone und dem Rest setzen den Keil an ein geschlossenes Europa und drohen letztendlich Europa in eine Spaltung zu treiben. Wir wollen, dass die Gemeinschaftsinstitutionen innerhalb der Verträge handeln, und nicht irgendwelche Gipfel im Rahmen von Merkels Unionsmethode, wir wollen heraus aus den Hinterzimmern, und wir wollen mehr soziales Europa, ein Thema, Herr Oppermann, das bei Ihrer Agenda vollkommen untergegangen ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deswegen möchte ich gerne jemanden zitieren, der vor drei Jahren in der Bild-Zeitung geschrieben hat: Aber auch das gehört zu Europa, und das wird sich auch in Zukunft nicht grundsätzlich ändern: dass man einander nicht überfordert, sondern miteinander das Machbare gestaltet und mit Ausdauer, Zielstrebigkeit … immer weiter vorangeht. Diese Sätze schreibe ich Herrn Tsipras und der Linkspartei ins Stammbuch. Aber ich möchte auch, dass Sie, Frau Merkel und Herr Gabriel, vor dem Maßstab dieser Sätze von Helmut Kohl noch einmal Ihre aktuelle Politik und Rhetorik in Deutschland überprüfen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Norbert Spinrath ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Norbert Spinrath (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heutige Finanzministertreffen in Luxemburg, ein denkbarer Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs am Wochenende, der reguläre Gipfel Ende der nächsten Woche und möglicherweise daraus resultierende Sondersitzungen auch der Ausschüsse und des Plenums des Bundestages zeigen deutlich auf: Die kommenden Tage sind entscheidend nicht nur für Griechenland, die kommenden Tage sind auch entscheidend für das Projekt Europa. Es geht um dieses einzigartige Projekt von Frieden, Freiheit und Solidarität, das uns seit mehr als 60 Jahren eint. Da braucht eben nicht nur Griechenland Unterstützung; es braucht insgesamt eine tragfähige Lösung. Wir unterstützen Sie, Frau Bundeskanzlerin, in Ihrem Ziel, Griechenland in der Euro-Zone zu halten. Dazu muss es aber auch nicht nur unsere Unterstützung geben, dazu müssen wir nicht nur Brücken bauen, sondern dazu muss sich eben auch die nicht mehr ganz so neue politische Führung Griechenlands zu ihrer Verantwortung bekennen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Völlig inakzeptabel sind verbale Attacken mit aggressiver Rhetorik und Verunglimpfungen der Akteure. Es ist zu hoffen, dass das irgendwie gearteter starker Tobak ist, der eigentlich für die Galerie, für den heimischen Gebrauch in Griechenland bestimmt ist. Es macht die Sache natürlich auch nicht wirklich besser, dass auch in unserem eigenen Hause gelegentlich grobschlächtige Äußerungen, die auf Kosten anderer die eigene Klientel befriedigen sollen, getan werden. Gleiche politische Mechanismen gibt es leider eben hier und auch anderenorts. Aber ich sage auch ganz eindeutig – man achte auf meine Blickrichtung –: Wir brauchen jetzt keine Pöbeleien, wir brauchen jetzt keine geschäftsordnungswidrigen Aktionen, sondern wir brauchen Besonnenheit und einen kühlen Kopf, um eine Lösung zu finden; denn zu viel steht auf dem Spiel. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es steht zu viel auf dem Spiel für Griechenland; denn eine Zahlungsunfähigkeit würde kaum übersehbare Folgen haben. Mindestens kurz- und mittelfristig wären die wirtschaftliche und die soziale Lage in Griechenland desolat. Es steht zu viel auf dem Spiel für die Geberländer selbst; denn sie wären von Zahlungsausfall betroffen. Das würde deutliche Einschläge in den Staatshaushalten hinterlassen. Es steht zu viel auf dem Spiel für die Zukunft der Europäischen Union; denn wenn sich an diesem Beispiel zeigt, dass Integrationsschritte umkehrbar sind, dann ist das ganze Projekt fundamental infrage gestellt. Zugegeben: Die Krisenbewältigungsmechanismen der EU der letzten Jahre waren nicht ohne Fehler. Zu einseitig waren die austeritären Auflagen. Zu wenig wurden die Folgen für die ganz normale Bevölkerung, für Arbeitnehmer, für Arbeitslose und für Rentner, gesehen. Zu wenig wurden Programme für Wachstum und Beschäftigung begünstigt. Doch man muss eben auch zur Kenntnis nehmen, dass die neue Kommission unter Präsident Juncker und das Europäische Parlament mit seinem Präsidenten Martin Schulz in den letzten Monaten viele Brücken gebaut und viele Kompromisslösungen gesucht haben. Endlich sind Investitionen, sind Wachstum und Arbeitsplätze wieder ein Thema in Europa und gelten nicht als ein fernes Versprechen, sondern als Ergebnis einer ausgewogenen Wirtschaftspolitik, die Angebot und Nachfrage im Blick hält. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die griechische Regierung darf diese Entwicklung nicht ignorieren. Was heute scheinbar selbstverständliche Gemeinplätze sind, war vor einem halben Jahr noch undenkbar. Es entsteht aber leider der Eindruck, dass es in Griechenland nicht mehr um die Sache, sondern nur noch ums Rechtbehalten geht. Ich aber glaube: Die Menschen in Griechenland, die Menschen, die betroffen sind, die fühlen, die erleiden müssen, wollen nicht recht behalten, sondern sie brauchen endlich eine Lösung. Wir müssen davon ausgehen, dass sie diese Aussicht auf Normalität, diese Aussicht auf Stabilität und diese Aussicht auf Lebenschancen für sich wollen. Noch können alle Beteiligten gestärkt aus der Herausforderung hervorgehen. Die kommenden Tage sind entscheidend für Griechenland und für seine Menschen, aber eben auch für das Projekt Europa. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres zentrales Thema des kommenden EU-Gipfels ist die Flüchtlingsfrage. Die Lösungen und die Lasten dürfen nicht nur wenigen Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Wir brauchen endlich einen umfassenden, einen ganzheitlichen Ansatz in der Flüchtlingsfrage. Die Mehrzahl der in der nächsten Woche anwesenden Staats- und Regierungschefs muss endlich ihre Verweigerungshaltung und ihre Ausflüchte aufgeben. Ich erhoffe mir von diesem Gipfel ein wirklich deutliches, klares Signal des Europäischen Rates für eine gemeinsame und für eine solidarische EU-Flüchtlingspolitik. Im Rahmen einer umfassenden EU-Migrationspolitik müssen Krisenprävention, Konfliktbewältigung und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern anerkannt, aber endlich auch praktiziert werden. Wir brauchen einen solidarischen Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge. Ich erwarte, dass die am 23. April 2015 auf dem Sondergipfel beschlossenen Maßnahmen nun auch endlich vorangetrieben werden. Wir müssen uns alle in Europa unserer gemeinsamen Verantwortung stellen. Deshalb begrüße ich die Vorschläge der Kommission, Griechenland und Italien kurzfristig durch die Umsiedlung von Asylbewerbern zu entlasten. Richtig bleibt es aber auch, dass die Kommission eine grundsätzliche Diskussion über Alternativen zur Dublin-Verordnung angestoßen hat. Italien, Spanien, Malta und Griechenland werden mit ihrer Zuständigkeit nach Dublin klar überfordert. Die Seenotrettung ist weiterhin konsequent erforderlich. Ich denke, an dieser Stelle ist es angezeigt, den Besatzungen der Schiffe, die derzeit im Mittelmeer operieren, einmal hohe Anerkennung für ihre dort geleistete Arbeit auszusprechen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich habe eben von diesen vier Ländern mit ihren Seegrenzen gesprochen. Wir müssen feststellen: Die Flüchtlinge wollen gar nicht unbedingt dorthin, sie wollen auch nicht unbedingt nach Deutschland, nach Österreich, nach Schweden – das sind die Staaten, die die größten Zahlen verzeichnen –; sie wollen nach Europa, und deshalb müssen wir in Europa gemeinsam handeln. Dazu gilt es, Fluchtursachen zu beseitigen, legale und sichere Zugangswege zu schaffen und uns insgesamt in Europa mit Blick auf humanitäre Hilfe, Übergangshilfe vor Ort und gemeinsame Entwicklungszusammenarbeit sehr viel mehr zu engagieren. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Norbert Spinrath (SPD): Nur funktionierende, nur stabile Staaten und auskömmliche Lebenssituationen geben den Menschen sichere Lebensgrundlagen und können so die Entstehung von Flüchtlingsströmen verhindern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, der kommende Gipfel ist entscheidend für eine Reihe von grundsätzlichen Fragen. Ich wünsche Ihnen, Frau Bundeskanzlerin, und Ihren Kolleginnen und Kollegen gute Entscheidungen, – Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Norbert Spinrath (SPD): – gute Entscheidungen für ein starkes, für ein solidarisches und für ein soziales Europa. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Gerda Hasselfeldt ist die nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen war die Welt zu Gast in Bayern. Der G-7-Gipfel in Elmau war ein voller Erfolg, ein Erfolg für uns alle: für Bayern, für Deutschland, ja, für die ganze Welt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Die Signale, die von Elmau ausgingen, waren eindeutig und klar: Erstens. Die führenden Industriestaaten halten zusammen. Zweitens. Sie verständigen sich gemeinsam auf ehrgeizige Klimaziele. Drittens. Sie kämpfen gemeinsam gegen Epidemien und Hunger. Viertens. Die klare Botschaft an Präsident Putin war: Die Annexionspolitik, die Expansionspolitik Russlands ist völkerrechtswidrig. Die Sanktionen können nur dann beendet werden, wenn Russland aufhört, die Ukraine zu destabilisieren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Dieser Erfolg von Elmau ist ein persönlicher Erfolg unserer Bundeskanzlerin. Ich möchte ihr dazu herzlich gratulieren und ihr für diesen Einsatz danken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist in der Debatte zu Recht deutlich geworden, dass ein wesentlicher Schwerpunkt des Gipfels in den nächsten Tagen die Migrations- und Flüchtlingspolitik sein wird. Dieses Problem bewegt die Menschen. Wir haben die größte Flüchtlingswelle der Nachkriegszeit. Die Menschen fragen zu Recht: Was ist eure Antwort? Dabei gilt sicher: Die Antwort kann nicht nur eine nationale sein, sondern die Antwort muss eine europäische sein. Es ist unser gemeinsames Anliegen, in Europa diese Herausforderung zu meistern. Die Aufgaben sind so schwierig, dass sie nicht mit einer Maßnahme allein erledigt werden können. Es ist Vielfältiges notwendig. Als Erstes gilt es, alles zu tun, damit die Menschen in ihrer Heimat bleiben können, das heißt die Fluchtursachen zu bekämpfen. Ich begrüße außerordentlich das große Engagement von Entwicklungshilfeminister Gerd Müller, der unermüdlich unterwegs ist, um für die Flüchtlinge Perspektiven aufzubauen und zu schaffen, damit sie in ihrer Heimat bleiben können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Es ist auch der richtige Ansatz, dass sich die Europäische Union im Herbst dieses Jahres zu einem EU-Afrika-Gipfel in Malta trifft. Denn nur dann, wenn gemeinsam besprochen wird, wo Hilfe möglich ist, kann es gelingen, instabile Regionen zu stabilisieren. Das muss dann auch gemacht werden. Daneben ist es aber auch notwendig, bilateral alle Gelegenheiten zu nutzen, instabile Regionen zu stabilisieren: persönliche Kontakte oder Gespräche, die sich bei Besuchen ergeben, sowohl in den betreffenden Ländern als auch dann, wenn ausländische Gäste bei uns sind, beispielsweise als der ägyptische Präsident hier war. Auch das ist notwendig, um das Ziel zu erreichen, instabile Regionen zu stabilisieren. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass Menschen in ihrer Heimat verbleiben können; denn wir in Europa können nicht die Probleme der ganzen Welt lösen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein zweiter Ansatz, dem wir uns widmen müssen, ist die Rettung der Menschen durch die Intensivierung der Seenotrettung und die Bekämpfung der Schlepperbanden. Ich begrüße, dass die finanzielle Unterstützung der Mittelmeeroperationen, die von Frontex durchgeführt werden, erhöht wurde. Ich danke ausdrücklich den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in den letzten Wochen durch ihren Einsatz fast 4 000 Menschen gerettet haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Daneben müssen wir auch über so manche neue, vielleicht noch nicht erprobte, noch nicht ganz zu Ende diskutierte Lösungsmöglichkeit nachdenken, wie beispielsweise Asylzentren, entweder in Nordafrika oder in einer anderen Region. Ich weiß auch, dass da noch viele Fragen offen, viele Fragen zu klären sind. Aber die Herausforderung ist so groß, dass wir nicht einfach Ideen und Vorschläge, die sinnvoll erscheinen, auf die Seite wischen können, nur weil noch Probleme und Fragen zu klären sind. Das ist etwas, womit wir uns meines Erachtens zu beschäftigen haben; denn wir in Europa können nicht alle Probleme Afrikas lösen. Vielmehr müssen wir alle Lösungsmöglichkeiten auch wirklich ausschöpfen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Die dritte Aufgabe liegt darin, dass wir an einer fairen und gerechten Lastenverteilung in Europa zu arbeiten haben. Es ist eben nicht fair und nicht gerecht, wenn etwa drei Viertel der Asylbewerber in Europa von nur fünf Staaten aufgenommen werden. Das hat mit Solidarität in Europa nichts zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU) Nun habe ich schon Verständnis dafür, dass die Interessen aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten in den einzelnen Nationalstaaten verschieden sind. Deshalb begrüße ich, dass der Bundesinnenminister gemeinsam mit seinem französischen Kollegen nicht einfach nur eine Forderung aufstellt, sondern die Bedenken anderer Staaten auch ernst nimmt, Vorschläge macht und an konkreten Lösungen mitarbeitet. Ich hoffe sehr, dass diese Lösungsansätze zu einem Ergebnis führen, das eine gewisse Differenzierung und systematische Erarbeitung des Problems mit beinhaltet. Nun weiß auch ich, dass all diese Probleme nicht nur europäisch gelöst werden können, sondern dass wir dazu auch national unsere Hausaufgaben machen müssen. Dazu dient unter anderem auch das Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten auf der Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen Nachmittag, die gut vorbereitet ist. Da geht es nicht nur um das Geld, sondern auch – das ist ganz wesentlich – um strukturelle Änderungen. Es wird damit deutlich: Dieses Problem ist so groß, dass eine Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden gefragt ist. Dieser Verantwortungsgemeinschaft, meine Damen und Herren, sind wir uns im Bund auch bewusst und haben entsprechende Vorschläge sowohl im finanziellen als auch im strukturellen Bereich unterbreitet. (Zuruf des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich möchte bei dieser Gelegenheit all denen sehr herzlich danken, die in unseren Städten und Gemeinden ehrenamtlich arbeiten und die Arbeit der Behörden und der Politik unterstützen. Das ist ein großes Engagement, das gar nicht hoch genug gewürdigt werden kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein weiterer Schwerpunkt des Gipfels wird auch die Zukunft und die weitere Gestaltung der Währungsunion sein. Es ist richtig, was die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung gesagt hat: dass wir auf der einen Seite eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Geldpolitik haben, dass wir auf der anderen Seite in der Gestaltung der Wirtschaftspolitik aber eine weitgehende Souveränität in breitem Umfang haben. Das führt dazu, dass man immer wieder koordinieren muss, dass immer wieder austariert werden muss, weil wir alle miteinander durch eine nicht koordinierte Wirtschaftspolitik in Europa unter Umständen Nachteile haben oder Schaden nehmen. Deshalb ist es auch richtig, dass man sich bei diesem Gipfel über eine intensivere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in Europa Gedanken macht. Mindestens genauso wichtig aber ist, dass der Geist der Europäischen Währungsunion nicht verloren geht. Dieser Geist heißt: Vereinbarungen werden getroffen, und die Vereinbarungen müssen auch eingehalten werden. – Das gilt es sich immer wieder bewusst zu machen und zu unterstreichen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt sich insbesondere auch bei der aktuellen Situation in Griechenland. Das, was die derzeitige griechische Regierung veranstaltet, schadet den Menschen in Griechenland, schadet dem Euro und schadet auch Europa. Dessen muss sich diese Regierung bewusst sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Es wurde in der Debatte schon deutlich, dass die Grundphilosophie, die in den letzten Jahren die Politik der Währungsunion getragen hat – nämlich Solidarität auf der einen Seite, verbunden mit Solidität auf der anderen Seite –, erfolgreich war, dass sie aber auch für Griechenland in der Zukunft gelten muss. Nur dann wird es auch eine Möglichkeit geben, dass sich die Situation für die Menschen in Griechenland verbessert. Da kann es nicht darum gehen, mit Frechheit und Erpressung zu arbeiten, sondern da kann es nur darum gehen, miteinander verantwortungsvoll umzugehen, Solidarität nicht überzustrapazieren und auch die entsprechende Solidität unter Beweis zu stellen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Flüchtlingsfragen, in der Frage der Sicherheitspolitik oder auch der Wirtschaftspolitik wird uns immer deutlicher bewusst – ich habe den Eindruck, auch den Menschen im Land –, dass die großen Herausforderungen unserer Tage nicht nur mit nationalen Maßnahmen gelöst werden können, sondern dass sie zunehmend einer globalen, mindestens aber europäischen Lösung bedürfen. Dass dies bei den unterschiedlichen nationalen Interessen, bei den unterschiedlichen nationalen Kompetenzen nicht immer ganz einfach ist, erleben wir seit Jahren – ich möchte fast sagen: seit Jahrzehnten. Die Bundeskanzlerin hat in all diesen Jahren bei schwierigsten Diskussionen in Europa und darüber hinaus immer großes Geschick bewiesen. Ich wünsche ihr auch weiterhin eine glückliche Hand. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Christian Petry ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christian Petry (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europa als Stabilitätsgarant, als Garant für Frieden, für Wohlstand, für Sicherheit – das ist unser Ziel für Europa. Das Jahr 2014 und das erste Halbjahr 2015 sehen aber ganz anders aus. Die Krise in der Ukraine, der Krieg in der Ukraine, der Krieg in Syrien und im Irak, das Flüchtlingsdrama, das uns täglich beschäftigt, sind gravierende Ereignisse. Dann kommt noch die Debatte über Griechenland hinzu. Ich sage bewusst „hinzu“; denn im Verhältnis zu den zuerst genannten Ereignissen ist sie ungleich vernachlässigbar. Wenn es um Leben und Tod geht, dann ist das wesentlich bedeutender und hat mehr unsere Beachtung verdient; wobei das Thema Griechenland selbstverständlich auch stark gewichtet werden muss. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aktuell überlagert das Thema Griechenland viele andere Themen, auch in der heutigen Debatte. Ich möchte daher nicht viel zu Griechenland sagen, sondern andere Themen zum Schwerpunkt meiner Ausführungen machen. Für mich ist es allerdings selbstverständlich, dass das griechische Volk zu unterstützen ist. Die Menschen in Griechenland müssen im Zentrum unserer Betrachtung stehen, nicht wechselnde Regierungen oder Regierungen, die keine Verhandlungsbereitschaft zeigen oder sie vermissen lassen. Griechenland gehört eindeutig zu Europa und zur Euro-Zone. Andere Szenarien, wie sie hier genannt wurden, sind zwar kein „Weltuntergang“, wie das manchmal beschrieben wird – der sieht anders aus –, aber sie haben dramatische Folgen insbesondere für das griechische Volk. Deswegen lautet mein Appell: Es muss bis zum Schluss verhandelt werden, um eine Lösung im Sinne des griechischen Volkes zu finden, damit Griechenland in der Euro-Zone bleiben kann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Eben haben wir eine Aktion der Grünen, Entschuldigung, der Linken gesehen; die Grünen haben so etwas auch schon öfter gemacht: Transparente hochzuhalten. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die waren besser gemalt!) – Ja, die waren besser gemalt, Herr Sarrazin. – Ein kleiner Tipp: Wenn ihr Transparente hochhaltet, dann haltet sie nicht vor das Gesicht, sonst werden die Bilder nicht so schön. Ihr müsst sie neben das Gesicht halten. (Rainer Arnold [SPD]: Die genieren sich doch dafür! – Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Manchmal sind die Transparente schöner als das Gesicht!) Das muss noch etwas geübt werden. Wie gesagt: Griechenland gehört zur Euro-Zone. In Bezug auf die Kriege in der Ukraine, in Syrien und im Irak setzen wir auf die diplomatische Stärke der Bundesregierung, insbesondere von Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Damit sind die Ideen der europäischen Sicherheitsarchitektur angesprochen. Ich möchte zwei weitere Themen, Finanzthemen des EU-Gipfels bzw. der Euro-Gruppe bzw. des Ecofin, hinzufügen. Thomas Oppermann hat es genannt: Es gibt einen Paradigmenwechsel in der Politik der EU. Martin Schulz und Jean-Claude Juncker haben ihn eingeläutet. Die Austerität steht nicht mehr im Vordergrund. Beschäftigung und Wachstum, das soziale Europa – das sind die Ziele, die wir in Europa brauchen. Diese Politik gilt es zu unterstützen. Auch auf den drei genannten Gipfeln, die jetzt stattfinden, sind sie ein zentrales Thema. Das ist die Politik, die wir Sozialdemokraten uns für Europa, für ein soziales Europa vorstellen. (Beifall bei der SPD) Die Investitionsoffensive wurde genannt, ebenso ein einheitlicher Binnenmarkt für das Kapital. Frau Merkel, Sie haben das Europäische Semester und die Bedeutung der länderspezifischen Empfehlungen genannt. Das ist natürlich sehr wichtig. Ich schließe daraus, dass die Schwerpunkte, die in den Empfehlungen genannt werden, Bestandteil deutscher Politik sein werden. Es geht um die Beseitigung des makroökonomischen Ungleichgewichts. Die Instrumentarien hierfür sind: mehr Investitionen, weitere Stärkung der Finanzkraft, insbesondere der kommunalen Finanzkraft, höhere Löhne, gleiche Bezahlung. Dies sind die Ziele, die aus den länderspezifischen Empfehlungen hervorgehen. Diese kann ich nur unterstützen. Ich freue mich, dass dies im Sinne Ihrer Politik, so wie Sie sie heute vorgetragen haben, ist; so habe ich Sie zumindest interpretiert. Das sind auch die Ziele der Sozialdemokratie. Diese sollten wir auf den anstehenden Gipfeln vertreten und unterstützen. (Beifall bei der SPD) Geldpolitik und Geldmengenpolitik neu organisieren – auch dies waren Schlagwörter der Regierungserklärung, und dies hat auch Thomas Oppermann zu Recht hier genannt. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass das OMT-Programm – der Aktien- und Anleihenankauf, insbesondere der Anleihenankauf – nicht gegen europäisches Recht verstößt, war richtig. Schon die bloße Ankündigung 2012 hat den Markt nachhaltig beruhigt. Genannt wurden auch: die weitere Entwicklung in der Euro-Zone, das Gabriel-Macron-Papier, die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion, gleiche Ausgangsbedingungen in allen EU-Staaten, Steuerharmonisierung bei der Unternehmensbesteuerung, ein eigenes Budget im Euro-Raum. Dies ist eine Forderung, die wir unterstützen. Sie muss auch eine weitere Konsequenz haben – darauf möchte ich zum Schluss eingehen –: Sie muss in den europäischen Instrumentarien verankert werden. Es ist eben gesagt worden, dass zunächst im Rahmen der bestehenden Verträge – Frau Merkel, Sie haben dies so ausgedrückt – die weiteren Schritte gegangen werden. Das „Zunächst“ bedeutet: Die Verträge können auch weiterentwickelt werden. Hier ist die politische Forderung, dass wir einen gemeinsamen Kapitalmarkt und eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik brauchen. Es müssen die Europäische Zentralbank und die europäischen Einrichtungen in diesem Sinne gestärkt werden, damit sie, was wir brauchen, zu einer echten Europäischen Zentralbank mit Lenkungswirkung für den Euro-Raum werden. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen. Christian Petry (SPD): Hierzu braucht es die Bereitschaft, die europäischen Verträge weiterzuentwickeln. Friede, Humanität für Flüchtlinge, Hilfe für Griechenland, neue Finanzarchitektur, das sind große Herausforderungen für die kommenden Gipfel und für die kommende Zeit. Der Einsatz für die große Vision eines sozialen Europas lohnt sich aber. In diesem Sinne: Glückauf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Gunther Krichbaum von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gunther Krichbaum (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte zum Europäischen Rat zeigt eines: Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit einem Thema, das so eigentlich gar nicht auf der Tagesordnung steht, nämlich mit Griechenland. Das zeigt aber eben auch, wie sehr die Krise in und um Griechenland unsere Energien beansprucht, die wir dann auf andere Themen, die tatsächlich auf der Tagesordnung stehen, gar nicht mehr verwenden können, seien es die dramatischen Ereignisse in der Ukraine, sei es vor allem auch die dramatische Situation der Flüchtlinge. Gleichermaßen: Die Lage ist, wie sie ist. Deswegen möchte auch ich, zu Beginn jedenfalls, auf die Lage in Griechenland eingehen. Wichtig scheint mir dabei, eines zu unterstreichen: Die Politik zur Stabilisierung des Euro und damit die Politik unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel war und ist erfolgreich. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Wir dürfen nicht vergessen, wo wir eigentlich herkamen: Wir hatten 2009 und 2010 die seit dem Zweiten Weltkrieg schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise in Europa, ja weltweit. Etliche Länder gerieten in Schieflage. Im Falle der Insolvenz eines dieser Länder hätte ein verheerender Dominoeffekt gedroht, den wir wahrscheinlich kaum mehr hätten beherrschen können. Seit dieser Zeit haben wir eine Stabilisierungsarchitektur in der Euro-Zone geschaffen, die sich sehen lassen kann. Wir haben die EFSF begründet, die dann später durch den ESM abgelöst wurde. Wir haben das Europäische Semester mit seinen länderspezifischen Empfehlungen aus der Taufe gehoben. Wir haben eine Bankenunion geschaffen. Wir holten im Prinzip das im Zeitraffer nach, was wir vernünftigerweise damals mit dem Vertrag von Maastricht schon hätten machen müssen, sprich: mit der Einführung des Euro. Da gebührt mein persönlicher Dank ganz besonders unserem Bundesfinanzminister Herrn Dr. Schäuble, der sich in mitunter sehr zähen Verhandlungen erfolgreich für diese Strategie eingesetzt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Rainer Arnold [SPD] und Joachim Poß [SPD]) Die damals drohenden Ansteckungsgefahren jedenfalls sind heute weitestgehend gebannt. Und nun zu Griechenland. Griechenland wird an diesem Erfolg nichts ändern – so oder so. Denn zu einer Rettung gehören mindestens zwei: der eine, der rettet, und der andere, der sich auch retten lassen muss. Bitter ist, dass das Land grundsätzlich auf einem guten Weg war, bis es die Neuwahl in Griechenland gab und damit eine linksradikale und rechtspopulistische Regierung ans Ruder kam. Das ist selten von Erfolg gekrönt. In Griechenland gab es drei Quartale hintereinander mit Wirtschaftswachstum, und es gab wieder einen sogenannten Primärüberschuss. Das heißt, dass die Einnahmen – unter Außerachtlassung der Zinsen – die Ausgaben überwogen. All das darf man nicht vergessen. Dieser Weg wurde durch Vereinbarungen zwischen der griechischen Regierung und der damals bestehenden Troika eingeleitet. Diese Vereinbarungen hatten Erfolg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Joachim Poß [SPD]) Das Aufkündigen dieser Vereinbarungen führte nicht nur innerhalb der Euro-Zone zu einem Vertrauensverlust, sondern auch dann, als es darum ging, ausländische Investoren zu bewegen, in das Land zu kommen. Gerade das hat dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit durch das Ausbleiben von Investitionen angestiegen ist. Soll tatsächlich eine erfolgreiche Rettung erfolgen – was wir uns hier alle, glaube ich, parteiübergreifend wünschen –, dann muss die Regierung in Athen eine 180-Grad-Wende vollziehen. Wir sind hier weder im Kasino noch auf einem Basar. Deswegen muss auch die linksradikale Regierung in Athen folgende zentrale Fragen beantworten: Ist Griechenland bereit, seine hohen Staatsausgaben zu reduzieren? Ist das Land bereit, ein funktionierendes Steuersystem – insbesondere auch, was den Steuervollzug angeht – auf die Beine zu stellen? Herr Kollege Poß und ich hatten schon im Europaausschuss dazu eine Diskussion. Die steuerlichen Außenstände Griechenlands belaufen sich auf eine Summe von circa 68 bis 69 Milliarden Euro. Das Ganze wird noch durch ein Gesetz der Regierung von Herrn Tsipras im März befeuert, wonach eine Steuerstundung erfolgte – aber unter Außerachtlassung einer Obergrenze; die Grenze der in Rede stehenden 1 Million Euro wurde aufgegeben. Die Folge war, dass dieses Gesetz der links-radikalen Regierung die Oligarchen in Athen – genau diejenigen, welche diese Regierung gemäß ihren Wahlversprechungen eigentlich zur Kasse bitten wollte – mit begünstigte. Deswegen gilt – das dürfen Sie zu meiner Linken ruhig einmal zur Kenntnis nehmen – eines: Wenn es schon Steueraußenstände in einer solchen Dimension gibt, dann gehört es zur Verantwortung der Regierung eines Landes, zunächst die eigenen Staatsbürger zur Kasse zu bitten bzw. sie für entsprechende Einnahmen des Staates mit heranzuziehen. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich könnte jetzt weitermachen und über die Rentenreform sprechen. Leider ist Herr Gysi jetzt nicht mehr zugegen. Ihm würde ein Artikel aus der gestrigen FAZ weiterhelfen, in dem alles minutiös beschrieben wird. Denn es gibt in Griechenland nicht nur die staatliche Rente; es gibt auch die Zusatzrenten. Deswegen liegt die Rente in diesem Land kaufkraftbereinigt im Durchschnitt bei 11 240 Euro jährlich – und damit tatsächlich weit über dem, was in osteuropäischen Ländern gezahlt wird. Genau das macht die Sache so schwierig. Der griechische Finanzminister wurde bei einem Euro-Gruppen-Treffen von seinem slowakischen Kollegen an die Seite genommen, und ihm wurde vom Slowaken gesagt: Bitte, komm doch mal wieder zurück in die Spur. Bei mir sind die Durchschnittsrenten niedriger als in deinem Land. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Vor zehn Jahren, oder was? – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Wollen Sie Griechenland mit Russland vergleichen?) Daraufhin sagt ihm Herr Varoufakis ins Gesicht: Wenn die Deinigen damit auskommen können, die Meinigen tun es nicht. – Mit dieser Art von Arroganz, mit dieser Attitüde gewinnen die Griechen die Sympathien in Europa mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Joachim Poß [SPD]) Bei all den notwendigen Strukturreformen – zum Beispiel bei der Privatisierung – hat Europa bzw. die Europäische Union viel Solidarität bewiesen. Wir hatten -bereits im Jahre 2012 die Entsendung von 120 Finanzbeamten angeboten. Jetzt, im Jahr 2015, haben wir noch einmal weitere 500 angeboten, die beim Aufbau einer eigenen Steuerverwaltung in Griechenland mithelfen könnten. Frankreich hat Hilfe angeboten. Die Niederlande haben im Bereich der Gesundheitsversorgung angeboten, ein funktionierendes Gesundheitssystem auf die Beine zu stellen. All das geschah im Rahmen der technischen Hilfe. Es ist schade, dass diese Hilfe bis zum heutigen Tag nicht angenommen wird und tatsächlich auch das Deutsch-Griechische Jugendwerk davon betroffen ist. (Beifall der Abg. Bettina Hagedorn [SPD]) Ich möchte ein Letztes sagen: Die Zeit ist noch nicht abgelaufen, aber wir werden auch Zeit – egal welche Ergebnisse seitens der Institutionen erzielt werden – für unsere parlamentarischen Beratungen benötigen. Ich darf nur in Erinnerung rufen, dass die nächsten regulären Fraktionssitzungen erst am 30. Juni stattfinden. Jeder weiß, was der 30. Juni, 24 Uhr, für ein Datum ist. Man muss nur an den IWF denken. Insofern: Wir wünschen uns, dass Griechenland Mitglied der Euro-Zone bleibt; denn keiner glaube, dass das Gegenteil verheißungsvoller und besser wäre – weder für Deutschland noch für Europa. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Rainer Arnold von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]) Rainer Arnold (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich steht die zugespitzte Situation um Griechenland im Fokus der heutigen Debatte, die wir in Vorbereitung auf den Europäischen Rat abhalten. Aber es gibt auch die anderen wichtigen Themen, die nicht untergehen dürfen. Ich bin froh, dass die Kanzlerin eines angesprochen hat, das uns auch auf den Nägeln brennt, nämlich die Vertiefung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Nächste Woche wird eine neue Europäische Sicherheitsstrategie aufs Gleis gesetzt. Das ist überfällig. Die letzte stammt aus dem Jahr 2003. Damals sprachen wir noch nicht von hybrider Kriegführung, von Attacken in Computersystemen und davon, dass Terroristen ganze Staaten gründen wollen. Wir hätten uns alle nicht vorstellen können – vielleicht auch nicht wollen –, dass mitten in Europa mit Gewalt Grenzen verändert werden. An der Stelle will ich den Linken sagen, die die russischen Atomraketen als Antwort auf amerikanische bezeichnet haben: Liebe Kolleginnen und Kollegen, bleiben Sie wenigstens bei der Wahrheit! Russland hat angekündigt, die 40 neuen Atomraketen im Verlauf dieses Jahres zu installieren. Das heißt, Herr Putin hat den Auftrag dafür schon lange vor der Ukraine-Krise gegeben. (Zuruf von der LINKEN) Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis: Europa hat die Militärausgaben nach Ende des Kalten Krieges über viele Jahre abgesenkt; Russland hat die Militärausgaben in den letzten Jahren verdoppelt. Bitte verwechseln Sie nicht Ursache und Wirkung! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir Sozialdemokraten verfolgen schon lange die Vision europäischer Streitkräfte. Wer Visionen hat, soll nicht zum Arzt gehen, auch wenn der Altkanzler das einmal meinte. Vielmehr braucht Politik zukunftsweisende, groß angelegte Pläne und Ideen. Natürlich wissen wir: Die Umsetzung einer Vision ist weit entfernt – ich werde es in diesem Fall nicht mehr erleben –, sie liegt vielleicht auch im Nebel; aber wir brauchen eine Vision, damit unsere konkreten Schritte in den nächsten Jahren immer auf dieses Ziel gerichtet sind und wir damit in die richtige Richtung gehen. Wir merken, wenn wir mit europäischen Partnern reden, insbesondere nach der Rede von Herrn Juncker, in der er das Ziel europäischer Streitkräfte formuliert hat, dass wir aufpassen müssen, uns nicht aufs Glatteis zu begeben, indem wir nämlich die ganze Zeit über die große Vision reden und damit alle Bedenkenträger der Welt dazu einladen, uns zu erklären, dass diese Vision nicht kommt; denn dadurch würden wir die Chance verspielen, in den nächsten Jahren die konkreten, machbaren Schritte einzuleiten. Es geht um die kleinen, um die vielen Schritte, und am Ende kann eine europäische Armee stehen. Es ist ein guter und ein schlechter Zeitpunkt zugleich, die Idee einer europäischen Armee zu diskutieren: Es ist ein schlechter Zeitpunkt, weil die Krise in der Ukraine natürlich dazu geführt hat, dass sich die Vereinigten Staaten wieder stärker in Europa engagieren. Das könnte den einen oder anderen Partner, insbesondere in Osteuropa, dazu verleiten, zu glauben: Wir brauchen keine Vertiefung der europäischen Sicherheitspolitik. Amerika steht ja bereit. – Damit springt man viel zu kurz; denn Amerika bleibt bei der langfristigen Strategie, sich selbst mehr im asiatisch-pazifischen Raum zu engagieren und von uns Europäern – wie ich meine, zu Recht – zu erwarten, dass wir selbst für die Sicherheit in Europa und an den Rändern Europas mehr leisten und mit den Sicherheitsproblemen in der Region besser fertigwerden. Dies wird so bleiben. Gut ist die Situation für die Diskussion der Idee einer europäischen Armee deshalb, weil wir alle ein gemeinsames Problem haben: Die Kassen sind leer. Wenn wir es nicht schaffen, eine vertiefte europäische Sicherheitspolitik zu etablieren, werden wir auch in Zukunft für 1,5 Millionen Soldaten – das ist eine ganze Menge – in 28 nationalen Armeen in Europa knapp 200 Milliarden Euro Jahr für Jahr ausgeben. Und wir bekommen nicht wirklich viel dafür. Auch wir als großes Land in Europa haben – das ist uns in den letzten Monaten sehr deutlich aufgezeigt worden – erhebliche Fähigkeitslücken. Das hat nichts damit zu tun, das wir zu wenig Geld zur Verfügung haben, sondern das hat vor allen Dingen etwas damit zu tun, dass wir in Europa unser Geld nicht effizient und zielführend ausgeben. Wir haben fünf Programme für Kampfflugzeuge, 20 Programme für gepanzerte Fahrzeuge usw. Jedes Land trägt hohe Entwicklungskosten und produziert am Ende angesichts der Veränderungen in der Welt nur noch kleine Stückzahlen. In der Politik gibt es immer Alternativen. Eine Alternative zu einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik lautet aber, Geld zum Fenster hinauszuwerfen, indem man Steuergelder nicht effizient einsetzt. Eine andere Alternative ist, dass sich Nationalstaaten von der Gestaltung der Welt international abmelden. Ein Land allein wird kein Gehör finden. Dazu brauchen wir Europa, und Europa muss über entsprechende Fähigkeiten verfügen. Eine andere Alternative lautet übrigens auch: Wenn Europa nicht leistungsfähiger wird, wird in Krisensituationen ganz schnell der Ruf nach der NATO laut. Damit würden wir die eigentliche Chance und Stärke Europas verspielen. Die NATO verfügt über viele militärische Mittel. Sie kann Einsätze beschicken und führen. Aber Europa verfügt über den ganzen Baukasten der Krisenbewältigung. Dieser Baukasten enthält viel mehr als militärische Macht: Präventionsmaßnahmen, Diplomatie, faire wirtschaftliche Zusammenarbeit, Erfahrungen hinsichtlich der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit und vieles andere mehr. Dieser gesamte Baukasten, dieser vernetzte Ansatz ist bei großen Krisen in der Welt sehr wichtig. Alles in allem: Wir wünschen uns, dass Deutschland Motor dieser europäischen Entwicklung bleibt bzw. wird. Wir wünschen uns, dass wir in Europa als verlässlicher Partner angesehen werden und die Europäische Union auch eine europäische Verteidigungsunion wird. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Debatte spricht Eckhardt Rehberg von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt zum Flughafen Rostock, Herr Rehberg!) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am 27. Februar 2015 einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zugestimmt, dessen Basis die Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 war. Ich glaube, wir stehen in diesen Tagen vor einer Richtungsentscheidung. Es stellt sich nämlich die Frage, ob Regeln, die man in Europa miteinander vereinbart hat, gelten oder nicht. Zugestimmt haben im Februar über 500 Mitglieder des Deutschen Bundestages. Das sage ich insbesondere in Richtung der Linken und der Grünen, weil der Kollege Sarrazin gesagt hat: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat die Kanzlerin auch gesagt!) – Ja, auch sie hat das gesagt. – Um einen gemeinsamen Weg zu finden, müssen wenigstens zwei diesen Willen haben. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Ich möchte aus der Erklärung der Euro-Gruppe vom 20. Februar 2015 zitieren: Die griechische Regierung hat sich ausdrücklich zu einem breiteren und tieferen Reformprozess verpflichtet mit dem Ziel, dauerhaft bessere Wachstums- und Beschäftigungschancen zu schaffen, für einen stabilen und krisenfesten Finanzsektor zu sorgen und die soziale Fairness zu verbessern. Sie sagt weiter zu: keine „Zurücknahme von bisherigen Maßnahmen sowie einseitige Änderungen an den Wirtschafts- und Strukturreformen“. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Basis, über die wir reden. Die Basis ist das laufende Programm aus dem Jahr 2012. Ich finde, es ist dann die Frage – da hat Thomas Oppermann hundertprozentig recht, und deswegen ist das für mich auch eine Richtungsentscheidung –, ob sich Zocken und Pokern durchsetzen, ob sich unseriöse Politik durchsetzt, ob ein einziges Land die restliche Europäische Union bestimmt. Das ist die zentrale Frage, vor der wir in den nächsten Tagen stehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Joachim Poß [SPD] – Zuruf des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Kollege Sarrazin, man muss diese Frage stellen: Was hat die griechische Regierung aus Linksradikalen und Rechtspopulisten selbst getan? (Zuruf von der CDU/CSU: Nichts!) 1,7 Milliarden Euro Steuern wurden in den ersten fünf Monaten weniger eingenommen. Herr Varoufakis sagte so locker in einem Interview mit einer deutschen Tageszeitung: Steuersünder kann ich nicht verfolgen, weil ich keine funktionierende Justiz habe, und bei der Steuerverwaltung habe ich keine Leute, weil ich die nicht bezahlen kann. – Aber gleichzeitig einen öffentlichen Fernsehsender zu eröffnen und 2 000 linke Syriza-Anhänger zu befriedigen, das ist keine seriöse Politik. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Ich kann in Griechenland auch keinen Weg erkennen, wie man zu Wachstum und Beschäftigung kommen will. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Rehberg, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Sarrazin zu? Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Ja. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Rehberg, wie Sie wissen, habe ich von Anfang an mit meiner Fraktion allen Griechenland-Paketen hier im Bundestag zugestimmt, und zwar bewusst und in dem Wissen, dass es auch mit Konditionalitäten verbunden ist. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Guter Mann!) Ich habe auch von Anfang an diese griechische Regierung kritisiert. Beim Amtsantritt dieser Regierung habe ich eine Pressemitteilung herausgegeben, die besagt hat, dass es ein Tritt ins Gesicht aller Europäer ist, dass dort mit Rechtspopulisten koaliert wird. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass nicht alle, die Kritik an der griechischen Regierung haben, automatisch richtig finden müssen, was die Bundesregierung hier macht, und dass dieses Spiel von Zockerei und „Wir gewinnen, die verlieren“ oder anders herum auch zum Stil von Frau Merkel zu werden droht. Ich bin der Meinung, Frau Merkel, dass der Stil von manchen machistischen Finanzministern zu Ihnen gar nicht passt. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sehe im Moment die Gefahr, dass dieses Spiel, egal ob es aus Athen, aus Brüssel oder anderswo gespielt wird, auch zu einer Leitlinie Ihrer Politik in Europa wird. Ihre Redebeiträge, Herr Rehberg, in denen Sie das hier so betonen, sehe ich genau in diesem Zusammenhang. Sie betonen Regeln und Selbstverständlichkeiten. Ich habe keinen Zweifel daran, dass es am Ende einen Deal mit Griechenland geben wird, der sich innerhalb dieser Regeln bewegt. So doof sind die in Athen doch auch nicht. Also tun Sie nicht so, als stände das noch infrage. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Herr Sarrazin, wenn Sie eine Antwort von mir erwarten, dann bleiben Sie bitte stehen. – Da Sie ja am 27. Februar zugestimmt haben (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Gegensatz zu manch anderen! – Gegenruf der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] (CDU/CSU]: Jetzt lassen Sie ihn doch antworten! – Gegenruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lasse ich ihn gerne!) und eben betont haben, dass Sie für Konditionierungen eintreten: Die Basis ist das laufende Programm, das Ende 2012 vereinbart worden ist. Im Dezember letzten Jahres, noch unter der alten Regierung, hat man die Erwartung haben können, dass die Konditionen erfüllt werden, zum Beispiel beim Primärüberschuss, aber auch in anderen Bereichen. Griechenland war kurz davor, an die Kapitalmärkte zu gehen. Wenn Sie uns jetzt vorwerfen, dass wir nicht kompromissbereit sind, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auf Initiative des französischen Präsidenten und der deutschen Bundeskanzlerin am 1. Juni die Troika ein Angebot gemacht hat. Herr Juncker hat am 3. Juni auf Basis dieses Angebots, das deutlich unterhalb des laufenden Programms war, verhandelt; ich will jetzt nicht auf Details eingehen. Jean-Claude Juncker und Martin Schulz sind hier schon oft genannt worden; Jean-Claude Juncker ist wirklich ein Europäer, ein Mann, der viel Verständnis für Griechenland hat. Er hat sich mit dem griechischen Ministerpräsidenten am Mittwoch, dem 3. Juni, auf Basis dieses Aide-Mémoires zusammengesetzt. Nachdem sie auseinandergegangen sind, hat -Tsipras am Freitag im griechischen Parlament die EU-Kommission, die EZB, den IWF, letztlich ganz Europa beschimpft. Das ist kein sauberer, kein fairer Umgang miteinander, Herr Kollege Sarrazin. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist keine einseitige, sondern eine beidseitige Geschichte. Ich bin der Meinung, dass Europa, dass Deutschland, dass Frankreich Griechenland in den letzten Tagen und Wochen sehr, sehr weit entgegengekommen sind. Da gibt es keine Defizite, ganz im Gegenteil. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn hier jemand wie die Linken Schilder hochhält, auf denen „Solidarität mit Griechenland“ steht, dann muss man sich vielleicht einmal in andere Parlamente hineinversetzen: in die der Slowakei, Sloweniens, Lettlands, Estlands, Litauens. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ach, jetzt kommt das wieder!) – Ja, es kommt deswegen, weil eine Arroganz der Griechen gegenüber diesen Ländern zum Tragen kommt; Kollege Krichbaum ist darauf eingegangen. Das ist ja belegt. Das heißt, die Griechen müssen auch einmal auf Länder in Europa, die etwas geleistet haben, die aber heute noch ein niedrigeres Wohlstandsniveau haben, Rücksicht nehmen. Man muss auch auf Länder wie Spanien, Portugal, -Irland und Zypern, die sich in einem mühsamen Prozess aus den Reformprogrammen herausgearbeitet haben und heute weitestgehend auf eigenen Beinen stehen können, Rücksicht nehmen. Es ist doch ein Erfolg der Politik der letzten Jahre, wenn Portugal über 14 Milliarden Euro umschulden bzw. umschichten kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der LINKEN) Deswegen widerspreche ich vielen Kolleginnen und Kollegen auch in meiner Fraktion, die schon in der letzten Legislaturperiode gesagt haben: Wir fahren mit Europa einen falschen Kurs. – Nein, Spanien, Portugal, -Irland und Zypern haben gezeigt, dass der richtige Kurs verfolgt wurde. Dieser Kurs konnte deswegen erfolgreich sein, weil diese Länder bereit waren, die Regeln einzuhalten, und sich angestrengt haben. Spanien ist heute in Erwartung eines Wachstums von über 3 Prozent. (Richard Pitterle [DIE LINKE]: Und trotzdem sind Millionen ohne Arbeit auch in Spanien!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war mit dem Kollegen Brinkhaus vor einigen Wochen in Griechenland. Wir haben dort mit Vertretern unserer Schwesterpartei und mit Vertretern von Syriza geredet. Was mich persönlich tief betroffen gemacht hat: Thema waren ein Schuldenschnitt und die Forderung „Gebt uns noch mehr Geld!“ – Förderung des Mittelstands, Forschung, Entwicklung, Innovation, Wachstum und Beschäftigung waren nicht einmal Thema; diese Aspekte mussten erst der Kollege Brinkhaus und ich ansprechen, auch bei Herrn Dragasakis, dem Vizepremier. Es ging auch nie um die Frage: Wie kommen wir an europäische Regionalmittel heran? Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds werden in den nächsten Jahren über 20 Milliarden Euro für Griechenland bereitgestellt; das war aber überhaupt nicht Thema. Was mich im Gespräch bei Herrn Dragasakis am meisten betroffen gemacht hat: Es waren zwar fünf, sechs junge Leute dabei; sie waren gut ausgebildet, zweisprachig, und einige von ihnen haben in Italien, Deutschland oder Großbritannien studiert. Aber über die Jugend in Griechenland hat sich niemand unserer Gesprächspartner, egal von welcher Partei, auch nur ansatzweise Gedanken gemacht. Deswegen sage ich: Es geht um eine Richtungsentscheidung. All denen, die heute Solidarität mit Griechenland gefordert haben, gerade den Linken, sage ich: Wir haben als Europäer genug Solidarität mit Griechenland geübt. Jetzt haben die Griechen, hat die griechische Regierung die Bringschuld. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich diese Debatte. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5229. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalition und des Bündnisses 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 a auf: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags Drucksachen 18/4649, 18/5011 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/5244 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5245 Hierzu liegen Änderungsantrage der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in dieser Debatte spricht für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister. – Sie haben das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir entscheiden heute im Deutschen Bundestag über die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um mehr als 5 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist sehr wohl ein riesiger Entlastungsbetrag, obgleich wir im Haushalt den Ausgleich und die schwarze Null weiter aufrecht-erhalten wollen. Wir stellen dabei die Entlastung der Familien in Deutschland in den Mittelpunkt. Familien sind die Keimzelle unserer Gesellschaft, und deshalb bedürfen sie der besonderen Unterstützung und Förderung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Daneben bauen wir die Wirkung der kalten Progression ab. Ich glaube, es ist richtig, dass wir die Inflationswirkungen auf den Steuertarif an die Bürger in unserem Lande zurückgeben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]) Was sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor? Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 8 354 Euro auf am Ende 8 652 Euro angehoben, und der Kinderfreibetrag erhöht sich von 4 368 Euro auf 4 608 Euro. Das Kindergeld wird im gleichen Verhältnis wie der Kinderfrei-betrag angehoben. Davon profitieren in Deutschland 16 Millionen Kinder. Ich glaube, das ist ein richtiger Ansatz, um die Kinder in unserem Lande zu fördern und besserzustellen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir wollen zudem dafür sorgen, dass möglichst viele Kinder in diesem Land in einer Umgebung aufwachsen, in der ihre Familien nicht auf soziale Transferleistungen angewiesen sind. Uns geht es nicht darum, möglichst viele Transferleistungen zu gewähren, sondern darum, Kinder dadurch besserzustellen, dass sie aufwachsen können, ohne auf soziale Transferleistungen angewiesen zu sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb werden wir auch den Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro monatlich auf 160 Euro anheben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Die Familienleistungen waren bereits Gegenstand des Regierungsentwurfs; sie haben an der gesamten Summe von 5,4 Milliarden Euro pro Jahr einen Anteil von 3,7 Milliarden Euro. Dieses Geld kommt im Wesentlichen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute. Auch das ist aus meiner Sicht eine richtige Zielrichtung und Prioritätensetzung. Eine weitere Besserstellung haben wir im Verfahren für die Alleinerziehenden beschlossen. Der jährliche Entlastungsbetrag für das erste Kind wird um 600 Euro auf jetzt 1 908 Euro erhöht. Damit sind wir einem Wunsch der Koalitionsfraktionen nachgekommen. Diese Entlastung wird bereits für das laufende Jahr gewährt werden. Für jedes weitere Kind kommt ein Zuschlag von 240 Euro hinzu. Meine Damen und Herren, die Inflationsraten in 2014 und 2015 betragen insgesamt rund 1,5 Prozent. Wir haben uns entschlossen, die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif um diesen Inflationswert nach rechts zu -verschieben, um so dafür zu sorgen, dass die Inflationswirkung dieser beiden Jahre im Einkommensteuertarif kompensiert wird. Das führt zu einer Entlastung von gut 1,4 Milliarden Euro. Ich will allerdings deutlich machen, dass die Entlastung von der kalten Progression auch bei niedrigen Inflationsraten eine Daueraufgabe ist. Deshalb wird die Bundesregierung nach wie vor regelmäßig über die Auswirkungen der Inflation auf den Einkommensteuertarif berichten und diese Auswirkungen darstellen. Danach gilt es, aus diesem Steuerprogressionsbericht den Handlungsbedarf diskretionär abzuleiten und die sich daraus ergebenden notwendigen Entscheidungen zu treffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Bundesregierung wird den Auftrag, den der Finanzausschuss nach den Beratungen im Bericht des Finanzausschusses formuliert hat, ernst nehmen und auch in Zukunft gemäß diesem Auftrag handeln. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Analog zum Grundfreibetrag wird auch der Unterhaltshöchstbetrag erhöht. Hiermit wird sichergestellt, dass die Zahlung von Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigt werden kann. Die rückwirkende Anhebung des Kindergeldes für 2015 wird nicht auf Sozialleistungen oder den zivilrechtlichen Kindesunterhalt angerechnet. Das ist zum einen eine einmalige Besserstellung der Kinder, für die Sozialleistungen gewährt werden. Zum anderen ist das aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Bürokratie in diesem Lande, weil so nicht alle bereits erstellten Bescheide und Anträge neu bearbeitet werden müssen. Ich glaube, es ist richtig, dass wir an dieser Stelle auf unnötige Bürokratie verzichten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Im Sinne der Bürokratievermeidung haben wir auch entschieden, dass die Berücksichtigung des Grundfreibetrages bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 erfolgt. Damit vermeiden wir, dass in den Unternehmen alle Lohnabrechnungen, die seit Januar erstellt worden sind, korrigiert werden müssen und bei den Unternehmen ein riesiger Verwaltungsaufwand entsteht. Ich glaube, mit dem Ansatz, den veränderten Grundfreibetrag in der Lohnabrechnung für Dezember zu berücksichtigen, haben wir eine Lösung gefunden, die der -Administration der Unternehmen entgegenkommt. Ich hoffe, dass wir am Ende dieser Debatte in der namentlichen Abstimmung eine breite Unterstützung für die Förderung der Familien und zur Bekämpfung der kalten Progression bekommen und dass auch die Kollegen im Bundesrat die Idee dieses Gesetzentwurfs unterstützen und ihn gemeinschaftlich mit uns auf den Weg bringen, sodass das Gesetz möglichst bald im Bundesgesetzblatt steht und den Menschen in diesem Land zugutekommen kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Richard Pitterle von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Meister! Lange habe ich überlegt, wie ich es Ihnen innerhalb von vier Minuten sagen soll: Ich finde Ihr Sich-auf-die Schulter-Klopfen und Ihr Selbstlob alles andere als angebracht. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich werde Ihnen anhand von drei Beispielen erklären, warum. Erstens. Sie wollen den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag erhöhen. Das sind die Beträge, die jährlich zur Sicherung des Existenzminimums von der Steuer verschont bleiben. Der Grundfreibetrag soll dieses Jahr auf 8 472 Euro und nächstes Jahr auf 8 652 Euro angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll dieses Jahr auf 7 152 Euro und nächstes Jahr auf 7 248 Euro steigen. Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, Herr Dr. Meister, ich bitte Sie: Sie setzen gerade einmal das um, was Ihnen durch unser Grundgesetz ohnehin vorgeschrieben ist, indem Sie die Beträge auf das im jüngsten Existenzminimumbericht geforderte Niveau anheben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das reicht jedoch längst nicht aus. Mehrere Sachverständige haben darauf hingewiesen, dass die Berechnung des Existenzminimums Mängel aufweist und der tatsächliche Bedarf deutlich höher liegen dürfte. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Linke fordert daher eine deutlich stärkere Anhebung des Grundfreibetrags auf mindestens 9 300 Euro. Zweitens. Mit Ihrem Gesetz erhöhen Sie zwar neben dem Kinderfreibetrag auch das Kindergeld und den Kinderzuschlag. Sie bleiben damit jedoch bei einer höchst unterschiedlichen Förderung der Kinder in diesem Land. Durch die Anhebung des Kinderfreibetrags wird ein Kind aus einer wohlhabenden Familie mit bis zu 114 Euro pro Jahr bedacht. Für ein Kind aus einer Familie mit einem mittleren Einkommen gibt es nur noch 72 Euro mehr Kindergeld im Jahr. Familien mit ALG-II-Bezug hingegen bekommen nichts. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie müssen sich an dieser Stelle fragen, warum Sie Kinder aus wohlhabenden Familien weiter bevorzugen, während die Ärmsten leer ausgehen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit Ihrer Politik wird die Kinderarmut nicht bekämpft, sondern fortgeschrieben. Das finde ich erbärmlich. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Auf den letzten Metern haben Sie noch schnell den Ausgleich der in den Jahren 2014 und 2015 entstandenen sogenannten kalten Progression in Ihrem Gesetzentwurf untergebracht. Aber was Sie hier als große Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler inszenieren, hat für die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen nur einen Placeboeffekt, mehr nicht. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Im Schnitt können sich diese einen Kaffee mehr im Monat leisten. Je mehr man jedoch verdient, desto höher fällt die Entlastung aus. Dabei sind es gerade die Bezieher unterer Einkommen, die die Belastungen der kalten Progression zu spüren bekommen. Durch Ihre Politik für die Wohlhabenden bleibt das Ganze dazu noch ohne Gegenfinanzierung. Ich frage mich: Wo bleibt da die Stimme der SPD? (Beifall bei der LINKEN) Die SPD hat doch immer verlangt, dass ein Ausgleich der kalten Progression durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes gegenfinanziert wird. Das ist nach wie vor vernünftig. Daher haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, mit dem diese Schieflage korrigiert werden soll, indem die Großverdiener für die Entlastung der Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen stärker zur Kasse gebeten werden, weil nur dies dem Leistungsprinzip entspricht und ein Stückchen Steuergerechtigkeit schafft. Meine Damen und Herren, wir werden nicht gegen die Heraufsetzung der Freibeträge stimmen, auch wenn wir uns deutlich mehr gewünscht hätten. Aber wegen Ihrer sozial unausgewogenen Vorschläge zur Vermeidung der kalten Progression können wir auch nicht zustimmen. Mehr als eine Enthaltung von uns haben Sie für Ihren Gesetzentwurf nicht verdient. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat für die Bundesregierung die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist ein guter Tag für Familien; denn wir bringen ein milliardenschweres Entlastungspaket für Familien auf den Weg. Das ist eine gute Nachricht für alle Familien in Deutschland. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Klar geht immer mehr. Aber am Ende steht heute die Entscheidung über die Frage: Möchte man, dass Familien steuerlich entlastet werden, dass Familien, die wenig Einkommen haben, Zuschläge bekommen, dass das Kindergeld steigt, dass Alleinerziehende besser unterstützt werden und dass hart arbeitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Abschaffung der kalten Progression endlich leistungsgerechter entlohnt werden? Wenn man all das will, dann kann man dazu Ja sagen, und wenn man das nicht will, dann kann man Nein sagen. Aber eine Enthaltung finde ich relativ feige. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie machen gerade Ihre Hausaufgaben!) Natürlich würde dieses Familienpaket alleine nicht reichen; das ist klar. Aber die moderne Familienpolitik dieser Bundesregierung besteht aus einem Dreiklang: Wir bauen in Deutschland Kitas und Ganztagsschulen aus, wir sorgen für mehr Zeit für Familien, und wir sorgen für mehr Geld. Diese drei Punkte gehören zusammen. Wir haben bereits mit vielen Millionen Euro ein neues Kitagesetz auf den Weg gebracht. Wir haben mit 100 Millionen Euro zum 1. Juli das neue Elterngeld Plus auf den Weg gebracht. Jetzt kommen 5 Milliarden Euro hinzu, von denen vor allem Familien profitieren. Das ist die Gesamtoffensive dieser Regierung für Familien. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Besonderheit ist, dass wir das alles für die Familien stemmen und auch dafür sorgen, dass alle Familienformen davon profitieren, ohne neue Schulden zu machen, die die Kinder und Enkel belasten. Das ist der vierte entscheidende Punkt für die Familien . (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Unsere Kinder und Enkel sollen eine gute Perspektive haben und aktuell Unterstützung bekommen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Generationengerechtigkeit gehört zur Familienpolitik. Mir ist wichtig, deutlich zu machen, dass das, was wir heute vorhaben, bei allen Kindern und auch bei allen Familienformen ankommt. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das klappt aber nicht!) Vor kurzem hat mich ein User auf Twitter gefragt, ob ich mich eigentlich auch für die normale Familie einsetze. Daraufhin habe ich ihn gefragt: „Was verstehen Sie unter normaler Familie?“ Das musste alles unter 140 Zeichen bleiben, aber es hat funktioniert. Er antwortete: „Wir, die verheiratet sind und Kinder erziehen.“ – Weil das auch eine aktuelle Debatte ist, möchte ich an dieser Stelle sagen: Ich bin Familienministerin für alle Familienmodelle in diesem Land. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich persönlich habe mich für die Ehe entschieden und bin damit glücklich. Aber das ist für mich nicht Maßstab für alle Familien. Wichtig ist vielmehr, dass wir Familien mit Infrastruktur, mit Zeit füreinander, aber auch mit Geldleistungen unterstützen. Das gilt für Paare mit Kindern mit oder ohne Trauschein, für Alleinerziehende und Patchwork- und Regenbogenfamilien. Wir sollten allen Familien unseren Respekt zugutekommen lassen, und das geschieht durch unser Familienpaket. (Beifall bei der SPD) Wir sorgen vor allem dafür, dass, wie es die Verfassung vorschreibt, der Freibetrag und das Kindergeld angehoben werden. Man kann immer mehr fordern. Je mehr, desto besser für die Familien, gar keine Frage. Aber ich wundere mich, dass manche unterschätzen, wie wichtig 72 Euro im Jahr für eine Familie sind. Eine Verkäuferin hat mich letztens gefragt, wann die Kindergelderhöhung kommt. Ich habe sie gefragt, ob ihr die 6 Euro im Monat bzw. die 72 Euro im Jahr perspektivisch etwas bringen. Darauf sagte sie: Klar, damit bezahle ich den Fahrschein für mein Kind zur Schule. – Ich bitte wirklich darum, dass jeder Euro für die Familien wertgeschätzt wird; denn es gibt viele Familien in unserem Land, die auf jeden einzelnen Euro angewiesen sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wir müssen vor allem die Familien unterstützen, in denen Mutter und Vater jeden Tag aus dem Haus gehen und hart arbeiten, aber der Kinderzuschlag nicht reicht, um aus dem Bezug von Sozialleistungen herauszukommen. Es kann nicht sein, dass in unserem Land Eltern fleißig arbeiten und am Ende von Hartz IV leben müssen. Deshalb haben wir den Mindestlohn eingeführt, und deshalb heben wir auch den Kinderzuschlag an. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber erst ab Mai 2016!) Ich sage ganz ehrlich und freimütig: Mir ist die Anhebung des Kinderzuschlages wichtiger als die Anhebung des Kinderfreibetrages; denn das ist eine ganz konkrete Maßnahme zur Bekämpfung der Kinderarmut. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist schon komisch, dass die Linke für den Freibetrag wirbt. Es geht nämlich nicht darum, zum Beispiel die Familienministerin mit ihrem Sohn besser steuerlich zu entlasten, sondern darum, dass diejenigen, die auch hart arbeiten, aber wenig in der Tasche haben, besser finanziell unterstützt werden. Das machen wir mit dem Kinderzuschlag. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich freue mich, dass wir uns gemeinsam entschieden haben, den Kinderzuschlag zu erhöhen. Wir lösen nicht nur das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anzuheben, sondern gehen über unsere Versprechen hinaus und heben zusätzlich den Kinderzuschlag an. Das ist ein starkes und gutes Zeichen für die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land. Letzter Punkt, die Steuerentlastung für Alleinerziehende. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Ko-alitionsfraktionen dafür bedanken, dass sie meinen -Vorschlag aufgenommen haben, diesen Punkt im Familienpaket zu berücksichtigen. Alleinerziehende Mütter und Väter stemmen viel. Ich habe mich am Wochenende mit 40 alleinerziehenden Müttern und Vätern getroffen. Diese haben mir durch die Bank gesagt: Wir wollen nicht zu denjenigen gehören, über die immer gesagt wird, dass sie zu Hause sitzen und arm sind und dass sich der Staat um sie kümmern muss. Diese Mütter und Väter wollen ihr Leben selbst in die Hand nehmen. Dafür brauchen sie gute Kitas und Ganztagsschulen. Aber dann dürfen sie, wenn sie arbeiten, steuerlich nicht schlechtergestellt werden als Ehepaare. Deshalb freue ich mich, dass wir nach elf Jahren Stillstand endlich die Steuerentlastung für Alleinerziehende verbessern. Herzlichen Dank an die Koalitionsfraktionen für die Unterstützung! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Da war die CSU nahe bei Ihnen!) Ja, wir haben an dieser Stelle um die Finanzierung gerungen. Das gehört einfach zum Geschäft dazu. Man kann sich mit dem Finanzminister durchaus einmal heftig streiten. Hauptsache, man kann am Schluss noch zusammen einen Kaffee trinken. Wichtig ist, dass das Geld ankommt und dass die Finanzierung aus Steuermehreinnahmen und Mitteln erfolgt, die beim Familienministerium nicht abfließen. Die Schwarzmalerei, die die Grünen in der ersten Lesung betrieben haben, als sie behauptet haben, wir würden dann bei den Familien an anderen Stellen kürzen, trifft nicht zu. Das, was den Familien zugutekommt, gibt es on top. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will das noch einmal betonen: Wichtig ist, dass wir mit den Familienleistungen die Kinder erreichen sowie Familien, Müttern und Vätern, die Ja zu Kindern sagen, den Rücken stärken. Das ist das Ziel unseres Familienpakets. Es bettet sich ein in die Gesamtstrategie unserer modernen Familienpolitik, die zum Ziel hat, Zeit, Geld und Infrastruktur für Familien zur Verfügung zu stellen. Ich bin froh, dass dieses Paket pünktlich zu den Sommerferien kommt, sodass es in der einen oder anderen Familie zu guter Laune führt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Lisa Paus von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Schwesig, wir haben heute den 18. Juni 2015. Anderthalb Jahre hat diese Große Koalition, haben Sie und Herr Schäuble uns warten lassen auf das sogenannte Familienpaket. Immer wieder wurde es verschoben mit dem Hinweis, es solle noch besser und gerechter werden; man verhandle, damit mehr als nur das Notwendigste herauskommt. Was werden Sie heute verabschieden? Es ist weniger als das Notwendigste. Das ist Koalitionsmathematik, und diese geht so: Für 2015 und 2016 machen Sie tatsächlich das Notwendigste, also das, was verfassungsrechtlich gemacht werden muss, um das Existenzminimum von Kindern zu wahren. Dabei kommen 4 Euro mehr Kindergeld für 2015 und 2 Euro mehr Kindergeld für 2016 sowie ein höherer Kinderfreibetrag heraus, und das machen Sie noch mit sechs Monaten Verspätung. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was ist aber mit 2014? Wegen Ihrer anderthalbjährigen Gespräche haben Sie das Jahr 2014 einfach ausgelassen. Das bedeutet in der Summe: Sie machen nicht mehr, sondern weniger als das verfassungsrechtlich Notwendige. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie machen das sehenden Auges; denn bereits im Existenzminimumbericht der Regierung von 2012 wird festgestellt, dass der Kinderfreibetrag im Jahre 2014 angehoben werden muss. Die Merkel-Regierung hatte im Jahre 2012 auch angekündigt, das termingerecht zu tun. Das hat nicht ganz geklappt. Sie haben es nicht getan. Sie haben es 2013 nicht getan, Sie haben es 2014 nicht getan, und Sie tun es auch nicht im Jahr 2015. Sie setzen ganz dreist darauf, dass schon keiner wegen entgangener maximal 72 Euro pro Kind klagen wird. Das finde ich schäbig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dabei haben sich die Experten durch die Bank bei der Anhörung klar geäußert, vom Familienbund der Katholiken bis zum Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Um es mit den Worten des namhaften Verfassungsrechtlers Professor Dr. Joachim Wieland zu sagen: Ein Verzicht auf eine rückwirkende Erhöhung ab 2014 hat das Merkmal eindeutiger Verfassungswidrigkeit. – Aber Sie wollen das heute einfach unter den Tisch fallen lassen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Deswegen haben wir heute einen Änderungsantrag eingebracht, über den wir namentlich abstimmen lassen werden, der nicht mehr, aber eben auch nicht weniger will, als dass die Verfassung durchgängig in allen Jahren eingehalten wird, eben auch im Jahr 2014. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir fordern Sie damit ein letztes Mal auf: Wenn Sie es schon zeitlich nicht hinbekommen, dann gestehen Sie den Familien in Deutschland zumindest rückwirkend ihr Verfassungsrecht auf die steuerliche Freistellung des sächlichen Existenzminimums und ein höheres Kindergeld zu. Wenn ein Gesetzentwurf nicht einmal verfassungsrechtliche Normen einhält, dann verwundert es eigentlich kaum, dass er auch das politisch Notwendige nicht macht. Aber auch das muss man trotzdem einmal aussprechen. Mit diesem Gesetz bleibt das Dreiklassensystem in Deutschland in Bezug auf Kinder bestehen. Das heißt, der Großen Koalition, den beiden Volksparteien sind Kinder aus wohlhabenden Familien immer noch mehr wert als Kinder aus Mittelschichtsfamilien, und Kinder aus Hartz-IV-Familien gehen komplett leer aus. Das Ganze in Euro: Während 2015 die normale Mittelschichtsfamilie ganze 4 Euro Kindergeld pro Monat, also 48 Euro pro Jahr, mehr bekommt, sind es 68 Euro und damit 20 Euro mehr für eine Familie mit einem Kind, die ein Jahreseinkommen von über 250 000 Euro hat. In der Summe heißt das: Im Jahr 2015 wird es so sein, dass dank der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD eine Familie mit mehr als 250 000 Euro 1 139 Euro pro Kind mehr vom Staat bekommt als Familien, die über weniger als 60 000 Euro im Jahr verfügen. Und Sie nennen sich Volksparteien! Ich finde, Sie sollten sich schämen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Nur eines kann man Ihnen zugutehalten, nämlich dass Sie die rückwirkende Kindergelderhöhung in diesem Jahr von 4 Euro nicht vom Kinderregelsatz abziehen werden. Das machen Sie allerdings nicht aus Gutmenschentum, sondern weil die Bürokratiekosten dafür über 100 Millionen Euro betragen würden. Das ist daher eine gute Maßnahme. Jetzt sagt die SPD: Okay, das ist in den anderthalb Jahren nicht so gut gelaufen. – Frau Schwesig hat von den ursprünglichen Plänen zur Angleichung von Kindergeld und Kinderfreibetrag leider nichts durchsetzen können. Auch die vollmundig geforderten 10 Euro Kindergelderhöhung wird es nicht geben. Aber schließlich haben Sie etwas für die Alleinerziehenden erreicht. Der Entlastungsbetrag wird erhöht. Das stimmt, und das finden wir ausdrücklich gut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber es hat schon wirklich wehgetan, mit ansehen zu müssen, mit welcher tumben Ignoranz die Alleinerziehenden von Herrn Schäuble und von breiten Kreisen der CDU behandelt wurden, wie aus den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstiegen, als sei Schäuble ernsthaft der Meinung, dass Alleinerziehende mit Kindern auch heute noch keine Familien sind, zumindest keine richtigen. Vielleicht war es dann nur folgerichtig, dass ausgerechnet die Seniorenvertretung der Union da weiter war als der Herr in der Wilhelmstraße, vielleicht mit Blick auf ihre eigenen verlorenen Söhne und Töchter, und den Finanzminister öffentlich aufforderte, seinen Widerstand gegen die überfällige Anhebung des Entlastungsbetrags aufzugeben. Die geplante Anhebung bewirkt bei einem mittleren Steuersatz, dass sie jetzt 45 Euro statt 30 Euro Entlastung pro Monat haben. Wie gesagt, das ist gut; aber es bleibt immer noch so: Im Vergleich zu Ehepaaren, die – mit und ohne Kinder – durch das Ehegattensplitting um bis zu 15 000 Euro im Jahr entlastet werden, ist das immer noch eine sehr geringe Summe. Diese Anhebung machen Sie nach elf Jahren. Das war überfällig. Außerdem hat in der Anhörung der Verband alleinerziehender Mütter und Väter deutlich gemacht: Eine reine Erhöhung des Entlastungsbetrages geht leider an über 60 Prozent der Alleinerziehenden vorbei, weil sie ihn in seiner bisherigen Form nicht in Anspruch nehmen können, zum Beispiel weil ein Kind volljährig ist, aber noch im Haushalt wohnt, oder weil eben über 40 Prozent von ihnen zu wenig verdienen und deshalb auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind, oder, oder, oder. Deutlich mehr Alleinerziehende würden profitieren, wenn der Entlastungsbetrag, wie wir es vorschlagen, umgewandelt würde zu einem Alleinerziehendenabsetzbetrag, also einem Betrag, der von der Steuerschuld abgezogen wird. Von einem solchen Absetzbetrag würden alle steuerpflichtigen Alleinerziehenden profitieren. Aber auch dazu hat es bei Ihnen nicht gereicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wäre die dann errechnete Einkommensteuer so niedrig, dass sich der Absetzbetrag nicht auswirken würde, dann käme es zu einer Steuergutschrift in Höhe des Absetzbetrages, und somit würden insbesondere auch Alleinerziehende mit niedrigem Erwerbseinkommen von einer im Steuerrecht verankerten Förderung profitieren. Weitere zentrale Baustellen sind Sie gar nicht erst angegangen. Ich fasse zusammen: Diese Koalition mit dieser CDU schafft keinen substanziellen Abbau der Benachteiligung von Alleinerziehenden. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das ist die pure Unwahrheit!) Das zu sehen, schmerzt noch mehr, wenn man das wochenlange unwürdige Gezänk um 200 Millionen Euro mehr oder weniger für Alleinerziehende vergleicht mit der plötzlich über Nacht entschiedenen und verkündeten Steuerentlastung von 1,5 Milliarden Euro zur berühmt-berüchtigten Bekämpfung der kalten Progression, die dann einfach per Änderungsantrag in diesen Gesetzentwurf geschoben wurde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Koalition, man kann den Einkommensteuertarif auf Rädern gut oder schlecht finden; aber was man eben – jedenfalls normalerweise – nicht machen kann, das ist, eine inflationär begründete Verschiebung dieses Tarifs vorzunehmen, wenn es gar keine Inflation gibt. Ihr eigenes Ministerium hat in seinem ersten Bericht zur kalten Progression geschrieben, dass es aller Voraussicht nach keine kalte Progression im Jahr 2016 geben wird wegen der niedrigen Inflationsrate und weil die Anhebung des Grundfreibetrages, die im Gesetz schon drinsteht, diese niedrige Inflationsrate bereits über den Tarifverlauf kompensiert. Ich frage Sie: Ist das jetzt Ihre neue Masche – Probleme zu lösen, die es überhaupt nicht gibt? Erst die Ausländermaut, die ein Problem löst, das es ohne sie gar nicht gegeben hätte, und jetzt die Bekämpfung der kalten Progression, die es qua Definition bei null Inflation gar nicht gibt, also gar nicht geben kann? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss. Wenn Ihre Politik nur noch zum Symbol verkommt und Milliarden kostet, dann hat diese Regierung wirklich abgewirtschaftet und jeden Respekt vor den Wählerinnen und Wählern verspielt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist alles falsch, aber dick aufgetragen!) Noch ein letzter Appell: Seien Sie zumindest verfassungskonform, und stimmen Sie deswegen unserem Änderungsantrag und damit der rückwirkenden Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages für 2014 zu! Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Markus Koob von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Markus Koob (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen wir vor dem Beschluss über ein umfassendes Steuerentlastungspaket, das die Familien und Arbeitnehmer in unserem Land um 5 Milliarden Euro entlastet. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Herr Staatssekretär Dr. Meister hat auf die beachtliche Vielfalt dieses Pakets hingewiesen. Selten zuvor dürfte ein Gesetzespaket den Namen „Paket“ so verdient haben wie der Beschluss, den wir heute fassen werden. Ausgangslage für diese Maßnahme ist zunächst der Existenzminimumbericht der Bundesregierung gewesen. Der aktuelle Existenzminimumbericht hat uns für die Jahre 2015 und 2016 Änderungsbedarfe offenbart, denen wir mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens heute nachkommen. Die Anpassung bei den Freibeträgen und beim Kindergeld werden wir dabei in zwei Etappen vornehmen. Worum geht es? Wir erhöhen den Kinderfreibetrag ab 2015 in den nächsten zwei Jahren von derzeit 7 008 Euro auf 7 248 Euro, also um insgesamt 240 Euro. Die für die Jahre 2015 und 2016 vorzunehmende Erhöhung des Kinderfreibetrags würde bei einigen Familien allerdings keine steuerliche Entlastungswirkung haben. Diese werden wir daher durch eine wirkungsgleiche Erhöhung des Kindergeldes entlasten. Von der Opposition wird ja immer behauptet, wir täten nur das Mindeste und verfassungsrechtlich Notwendigste oder – wie eben von Kollegin Paus – noch nicht einmal das. Ich darf aber darauf hinweisen, dass für eine Kindergelderhöhung kein verfassungsrechtliches Gebot besteht. Wir führen diese Erhöhung aber durch, weil wir uns für Familien in allen Einkommenslagen verantwortlich fühlen und diese sich auf uns verlassen können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Den Arbeitnehmergrundfreibetrag werden wir bis 2016 von derzeit 8 354 Euro auf 8 652 Euro erhöhen, also um 298 Euro. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land entlastet. Wir erhöhen zudem den Kinderzuschlag zum 1. Juli nächsten Jahres um 20 Euro auf 160 Euro. Das ist eine sinnvolle Leistung; denn viele Familien, die sonst in den SGB-II-Bezug hineinfallen würden, können durch diese Erhöhung vor diesem Schicksal bewahrt werden. Sie kommt den Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, nicht aber den Bedarf ihrer Kinder. Das waren jetzt die Inhalte des ursprünglichen Gesetzentwurfs, und diese wurden im Zuge des parlamentarischen Verfahrens um weitere und wichtige Regelungen ergänzt, die über die Anregungen des Existenzminimumberichts hinausgehen. Angesichts des Vorher/Nachher-Vergleichs dieses Gesetzentwurfs kann ich mit Augenzwinkern an unsere SPD-Kollegen sagen: Peter Struck wäre sicherlich stolz auf uns. (Heiterkeit bei der SPD – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das hätte aber mehr sein können!) – Mehr geht immer; das haben wir schon gehört. Es ist erfreulich, dass wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1 308 Euro mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015, also rückwirkend, auf 1 908 Euro erhöhen und ihn nach der Kinderanzahl staffeln. Mit der Staffelung kommen für jedes weitere Kind zusätzliche 240 Euro zu dem neuen Grundbetrag von 1 908 Euro hinzu. Ich bin überzeugt, dass wir damit die Alleinerziehenden in unserem Land, die Einelternfamilien, die größeren Herausforderungen bei der Bewältigung ihres Alltags ausgesetzt sind, in gebührender Weise unterstützen. Diese Erhöhung ist auch Teil unserer Anerkennung für die Leistung von Alleinerziehenden. Die Anerkennung von Leistung ist auch unser Antrieb zur Lösung einer anderen Aufgabe. Der Abbau der kalten Progression wird von den Menschen in unserem Land zu Recht als eine Frage von Gerechtigkeit angesehen und ist seit Jahren eine unserer Herzensangelegenheiten. Die soziologischen Gruppen unserer Fraktion – von der Arbeitnehmergruppe bis hin zum Parlamentskreis Mittelstand – haben seit langem für dieses wichtige Anliegen gekämpft. Der entscheidende Vorschlag hierfür kam nun von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, dem ich an dieser Stelle meine Hochachtung zolle: Er verteidigt Tag für Tag die schwarze Null gegen Verschuldungsimpulse und steht für solide Finanzen, er rettet die Euro-Zone, er arbeitet an der Erbschaftsteuerreform und vielen anderen Projekten, und er verliert bei alldem die Beschäftigten in unserem Land nicht aus dem Blick. Unser Finanzminister hat mit seinem Vorstoß dafür Sorge getragen, dass der Aufschwung in Deutschland bei den Beschäftigten ankommt. Die Kompensation der kalten Progression wird auch weiterhin ein wichtiges Ziel der Steuerpolitik bleiben. Durch einen periodischen Steuerprogressionsbericht, der in diesem Jahr erstmals vorgelegt worden ist, werden wir auch künftig die Wirkung der kalten Progression in den Blick nehmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Durch eine entsprechende Protokollerklärung zum Gesetz haben wir diese Absicht zur regelmäßigen Befassung fest flankiert. Ich bin dem Bundesfinanzministerium darüber hinaus dankbar, dass es uns auch weiterhin bei der Suche nach Wegen zur Gegenfinanzierung möglicher Kompensationsmaßnahmen unterstützen wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gestatten Sie mir noch eine kurze Anmerkung, was den Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 und das Anliegen einer rückwirkenden Erhöhung betrifft. Wir teilen die Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums, dass wir mit dem unveränderten Freibetrag im Jahr 2014 keinen verfassungswidrigen Zustand haben. Die rück-wirkende Erhöhung hätten wir als CDU/CSU trotzdem mitgetragen und hatten einen Formulierungsvorschlag bereits vorgelegt. Aber Maßnahmen einer Koalition werden immer gemeinsam beschlossen. Wenn keine Einigung erzielt wird, dann kann eine solche Maßnahme keinen Eingang in das Gesetz finden. Meine Damen und Herren, wir stehen heute vor dem Abschluss eines Pakets mit unterschiedlichen Leistungsverbesserungen. Für mich als Berichterstatter und neuen Parlamentarier war die Arbeit an diesem Steuerentlastungspaket eine ganz neue Erfahrung in Sachen Arbeitsintensität. Bis zuletzt haben wir über Inhalte im Detail gerungen. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich insbesondere dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister wie auch meinem SPD-Kollegen Frank Junge sehr herzlich danken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung 66 Milliarden Euro für Familien und Kinder ausgegeben, weil uns Familien als Rückgrat der Gesellschaft wichtig sind. Genau in diesem Sinne – mit Augenmaß, Zielbewusstsein und Verantwortung für Menschen in allen Lebenslagen – werden wir auch weiterhin eine erfolgreiche Familienpolitik für die Menschen in unserem Land gestalten. Für mich als einzigem Abgeordneten in diesem Hause, der ordentliches Mitglied sowohl im Finanz- als auch im Familienausschuss ist, ist der besondere Spagat zwischen soliden Finanzen und Familienförderung tägliche Herausforderung. Mit dem Beschluss von heute zeigen wir, dass solide Finanzen, steuerliche Entlastung und Förderung von Familien keinen Widerspruch bilden, sondern Hand in Hand gehen. Ich erbitte daher Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Frank Junge von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frank Junge (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will eines voranstellen: Kluge Politik für Familien, für Mütter und Väter in diesem Land sorgt für eine familienfreundliche Infrastruktur, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und trägt zur finanziellen Förderung und steuerlichen Entlastung bei. Ich sage das deshalb noch einmal so ausdrücklich, weil Eltern in unserem Land nur dann umfassend profitieren, wenn im Zusammenspiel dieser drei Komponenten ordentliche Politik gemacht wird. Wenn man sich jetzt noch einmal vor Augen führt, was diese Bundesregierung an Projekten auf den Weg gebracht hat, wenn man sich vor Augen führt, dass wir beim bundesweiten Kitaausbau und dem Ausbau der Ganztagsschulen vorangekommen sind, dass das Elterngeld Plus gekommen ist, der gesetzliche Mindestlohn und die Familienpflege auf den Weg gebracht worden sind, dann stellen wir alle fest, dass damit ja schon unglaublich viele Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, in den Arbeitsprozess einzusteigen und sich dort zu entwickeln, vorgenommen worden sind. (Beifall bei der SPD) Das, was wir heute hier beschließen können, ist ganz einfach die dritte Säule in diesem Paket, nämlich dafür zu sorgen, dass Eltern jetzt steuerlich entlastet und finanziell gefördert werden können. Dabei reden wir heute über ein Leistungspaket – es wurde schon gesagt –, das 5,3 Milliarden Euro schwer ist. Das muss man bei allen Wünschen für ein Mehr auch erst einmal zur Kenntnis nehmen. Ich finde, das Paket enthält Maßnahmen, die Familien und Eltern ausgewogen entlasten werden. Natürlich enthält das Paket auch Maßnahmen, die sich aus dem 10. Existenzminimumbericht ableiten lassen, nach dem wir den Grund- und den Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöhen müssen. Aber parallel – das kam ja auch schon zur Sprache – erhöhen wir das Kindergeld; denn das Kindergeld ist für die Familien wichtig, die von dem erhöhten Kinderfreibetrag eben nicht profitieren. Wir erhöhen im Jahr 2016 auch den Kinderzuschlag, weil wir es als wichtige sozialpolitische Maßnahme ansehen, Familien im unteren Einkommensbereich zu entlasten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mein Hauptaugenmerk möchte ich heute aber auf die Entlastung der Alleinerziehenden richten. Deren Freibetrag liegt seit 2004 unverändert bei 1 308 Euro. Seitdem wurde dieser Freibetrag für diese immer größer werdende Gruppe unserer Gesellschaft in puncto steuerlicher Entlastung überhaupt nicht mehr angerührt, und das, obwohl sie als Einzelkämpfer in einem Alltag bestehen müssen, für den klassische Familien zu zweit einstehen. Als ob das nicht schon schwer genug wäre, steht 80 Prozent der Alleinerziehenden auch noch weniger als das mittlere Einkommen von Familien zur Verfügung. Wenn sie denn schon einmal besser verdienen, dann ist die Steuerlast für Alleinerziehende im Vergleich zu Paaren überproportional hoch, weil sie als Singles versteuert werden. Somit verdient das, was Alleinerziehende hier zu wuppen haben, was sie in unserer und für unsere Gesellschaft unter diesen Bedingungen zu leisten haben, aus meiner Sicht schon lange höchsten Respekt. Darum war es für die SPD höchste Zeit und unverzichtbar, hier endlich Maßnahmen zu entwickeln, die ausgesprochen dieser Zielgruppe zugutekommen. (Beifall bei der SPD) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir daher den steuerlichen Entlastungsbetrag um 600 Euro anheben. Wenn wir dazu noch in Betracht ziehen, dass wir den Entlastungbetrag ab dem zweiten Kind um weitere 240 Euro erhöhen, dann wird klar, welches Paket wir hier insbesondere für die Alleinerziehenden schnüren. (Beifall bei der SPD) Damit wird der Alltag für Mütter und Väter an dieser Stelle nicht einfacher, aber zwei Drittel aller Alleinerziehenden werden von diesen Maßnahmen profitieren. Alleine das, finde ich, ist es wert, dass wir hier diesen Schritt gehen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Graf Lerchenfeld [CDU/CSU]) Im Ringen um einen Konsens ist es uns mit Blick auf das Jahr 2014 nicht gelungen – Herr Koob, ich sage das nicht mit einem Augenzwinkern, sondern mit einem kleinen Stirnrunzeln –, Sie als Kolleginnen und Kollegen von der Union von der Notwendigkeit zu überzeugen, die rückwirkende Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds auf den Weg zu bringen. Ich bedaure das, weil ich glaube, dass wir uns damit angreifbar machen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nichtsdestotrotz liegt uns hier heute mit dem aktuellen Gesetzentwurf ein guter Kompromiss vor, den wir natürlich gerne mittragen. Er unterscheidet sich vom ursprünglichen Entwurf aus dem Finanzministerium dadurch, dass es der SPD gelungen ist, die weitreichende Entlastung der Alleinerziehenden aufzugreifen. Dabei war es uns ganz wichtig – das sage ich noch einmal –, dass wir in Bezug auf die Refinanzierung keine Mittel aus dem Familienministerium binden müssen, (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 15 Millionen! Doch!) die für Programme oder gesetzliche Leistungen festgeschrieben sind. So beinhaltet der aktuelle Gesetzentwurf, wie ich finde, ein Leistungspaket, das in seiner Gesamtheit Millionen Familien entlasten wird und dem größten Teil der Mütter und Väter wertvolle Dienste leisten wird. (Beifall bei der SPD) Deshalb will ich am Ende meiner Rede an die drei Säulen, die ich zu Beginn erwähnt habe, erinnern. Ich finde, wir haben heute die Möglichkeit, den finanzpolitischen Teil dazu auf den Weg zu bringen und damit zu untersetzen, dass diese Bundesregierung im Rahmen ihrer Familienpolitik auf einem guten Weg ist. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Norbert Müller von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Besuchertribünen! Das Besondere an der Großen Koalition ist, dass wir auch ein weiteres Mal beobachten können, wie tatsächliches Handeln und Selbstwahrnehmung in den Reden im Parlament auseinanderfallen. Wir müssen nach dieser Debatte, Frau Bundesministerin Schwesig, den Eindruck haben, dass Kinderarmut, wenn nicht heute, spätestens morgen oder Ende der Woche bereits der Geschichte angehört, dass es keine armen Kinder in Familien mehr geben wird und dass die Probleme dank der Tatkraft von SPD, CDU und CSU im Wesentlichen gelöst sind. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: So einfach machen wir es uns eben nicht!) – So einfach machen Sie es sich mit den Botschaften, die Sie aussenden. Was entspricht der Realität? Sie tun faktisch nichts für Kinder in Familien, die Grundsicherung beziehen. Sie tun aber sehr viel für Kinder von Spitzenverdienern. Um das einmal ganz plastisch darzustellen: Wir sind im -Bundestag Spitzenverdiener. Ich habe zwei Kinder. Ich profitiere überdurchschnittlich vom Kinderfreibetrag. Ich profitiere überdurchschnittlich von der steuerlichen Entlastung. Die beiden besten Freunde meines Kindes – er ist viereinhalb Jahre alt und geht in die Kita – leben bei Alleinerziehenden. Sie beziehen Grundsicherung und profitieren überhaupt nicht. Es stellt sich die Frage: Warum ist das eigentlich so? (Beifall bei der LINKEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Sie müssten die Antwort kennen! Verfassung und Progression sind Ihnen beide bekannt!) Sie jammern und teilen auch die Sorge über Kinderarmut. Vor einigen Wochen gab es auf unseren Antrag eine Aktuelle Stunde dazu. Aber was machen Sie für arme Kinder? Zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist einiges gesagt worden. Wir wissen auch, dass es gerade im Bereich der Alleinerziehenden einen erheblichen Teil gibt, der auch nicht profitieren wird, schlichtweg weil sie gar keine Steuern zahlen, da ihr Einkommen viel zu gering ist. Auch die Erhöhung des Kinderzuschlages, den Sie nach elf Jahren erstmalig im nächsten Jahr erhöhen wollen, fällt viel zu gering aus. Wenn wir uns den Kinderzuschlag anschauen, dann müssen wir feststellen, dass die Zahl der Bezieher in den letzten Jahren rückläufig war, dass immer weniger Menschen damit erreicht werden, obwohl der Bedarf weiterhin groß ist. Die Kinderregelsätze für Bezieher von Hartz IV fassen Sie im Wesentlichen nicht an; das habe ich gesagt. Wozu führt das? Das ist bereits angesprochen worden; Kollege Pitterle und Kollegin Paus haben es deutlich gemacht. Es führt dazu, dass Sie Kinder dreier Klassen schaffen. Sie schaffen Kinder, bei denen von den familienpolitischen Leistungen überhaupt nichts ankommt, Sie schaffen jene Kinder, bei denen in den nächsten zwei Jahren 6 Euro zum Familieneinkommen dazukommen, und Sie schaffen Kinder in Familien, die hohe und höchste Einkommen haben und von der steuerlichen Entlastung deutlich profitieren. Das finden wir Linke falsch. Deshalb schlagen wir einen anderen Weg vor. (Beifall bei der LINKEN) Um auf die Debatte gestern im Familienausschuss einzugehen: Die Berichterstatter der Sozialdemokraten haben ausgeführt, dass es bei uns Linken ein falscher Ansatz sei, zu sagen, die familienpolitischen Leistungen könnten Instrumente sein, um Kinder- und Jugendarmut zu bekämpfen. Viel entscheidender sei doch, die Mittel für den Ausbau von Kindertagesstätten und für eine gute Qualität in Schulen einzusetzen. Das ist richtig. Auch wir sind dafür, dass es einen qualitativ und quantitativ guten Ausbau von Kindertagesplätzen gibt und dass es gute Bildung in Schulen gibt. Aber wir sind nicht dafür, weil es in irgendeiner Form eine Art karitativer Anspruch ist oder es um Sozialpolitik geht. Vielmehr geht es hier um das Recht auf Bildung. (Beifall bei der LINKEN) Das ist in Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben worden. Es ist kein sozialpolitisches -Almosen, dass wir gute Bildung für alle Kinder wollen – auch für die kleinsten, auch von Anfang an –, sondern es hat etwas mit dem Rechtsanspruch auf Bildung zu tun. Deswegen sind die familienpolitischen Leistungen eine Möglichkeit, um Kinderarmut zu bekämpfen. Wir Linke schlagen vor, das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 200 Euro zu erhöhen. Wir fordern, den Kinderzuschlag zu entbürokratisieren. Wir haben in den letzten Haushaltsberatungen eine Vorlage eingebracht, in der wir gefordert haben, die Höchsteinkommensgrenze entfallen zu lassen und den Mehrbedarf bei Alleinerziehenden sachgerecht abzudecken. Aber nichts davon geschieht. Langfristig stehen wir für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, damit kein Kind mehr arm ist. Die von mir genannte Dreiklassengesellschaft bei Kindern – aus Haushalten, die Grundsicherung beziehen, auf der einen Seite und von Spitzenverdienern auf der anderen Seite – muss ein Ende haben. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) 2,8 Millionen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland sind arm. Der vorliegende Gesetzentwurf wird nichts daran ändern. Liebe Große Koalition, fangen Sie endlich an, etwas daran zu ändern, und hören Sie auf, sich die Welt schönzureden! (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als Nächster hat Philipp Graf Lerchenfeld von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Frau Präsidentin, vielen Dank. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Von den geschätzten Kollegen und Kolleginnen, die wir bisher haben sprechen hören, haben wir im Detail erfahren, wie der Gesetzentwurf den Vorgaben des Existenzminimumberichts entspricht. Die Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags und die bessere Unterstützung von Alleinerziehenden sind wirklich ein löbliches Vorgehen. (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht für 2014!) Auch die Milderung der kalten Progression, die dem uns im Januar neben dem Existenzminimumbericht vorgelegten Steuerprogressionsbericht entspricht, ist sehr zu begrüßen. Sicher wird der eine oder andere sagen: Das ist zu wenig, die Verbesserungen hätten großzügiger sein können, sie sind zu spät gekommen. Es wird gesagt: Wir tun zu wenig für die Familien; Sie haben das gerade noch einmal bestätigt. In gewissen Teilen habe ich für diese Überlegungen durchaus Verständnis. Aber wir müssen bei unseren Überlegungen auch den Grundsatz einer sparsamen Haushaltsführung berücksichtigen. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb brauchen wir keine kalte Progression! Warum schaffen Sie sie nicht ab?) Mit dem im letzten Jahr erreichten Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen, tun wir etwas ganz Entscheidendes für kommende Generationen. Es wurde ein klares Zeichen mit einer nachhaltigen Wirkung gesetzt. Keine neuen Schulden, das bedeutet für die kommenden Generationen, dass wir ihnen Spielräume eröffnen, auch in Zukunft unser Gemeinwesen politisch gestalten zu können. (Beifall bei der CDU/CSU) Letztlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, erfüllen wir mit dem Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden wollen, einen Verfassungsauftrag, den das Bundesverfassungsgericht in mehreren richtungsweisenden -Entscheidungen sehr deutlich formuliert hat. Aufgrund dieser Entscheidungen wurde 1996 – man muss sich das vorstellen – der Grundfreibetrag um mehr als das Doppelte erhöht. Seitdem wird er regelmäßig den Bedingungen entsprechend angepasst. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit klargestellt, dass Steuerrecht und Sozialhilferecht aufgrund der Bedeutung und Tragweite des Sozialstaatsprinzips sehr eng miteinander verknüpft sind. Gemäß dieser Entscheidung muss dem Einkommensteuerpflichtigen nach Zahlung von Steuern von seinem erworbenen Einkommen so viel bleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und des Unterhalts seiner Familie bedarf. Die Maßgröße dabei ist das Existenzminimum, das nicht unterschritten werden darf. Neben dem Sozialstaatsprinzip spielt bei unserem -Gesetzesvorhaben auch Artikel 6 Grundgesetz eine -entscheidende Rolle. Mit der Erhöhung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und allen anderen Verbesserungen kommen wir dem Auftrag des Grundgesetzes nach, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Dabei sollten wir auch bedenken, dass heute immer noch mehr als 70 Prozent aller Kinder in Familien leben, die dem Bild entsprechen, das die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes damals gehabt haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit diesem Gesetz machen wir aber auch einen großen Schritt: Alleinerziehende werden endlich stärker entlastet. Seit 2004 – es wurde schon gesagt – war dieser Freibetrag unverändert. Er wird jetzt um fast 50 Prozent erhöht und ergänzt dadurch, dass für jedes weitere Kind, das zum Haushalt gehört, 240 Euro zusätzliche Entlastung gewährt werden. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Diese Entlastung ist dringend nötig. In der Debatte zur Einbringung des Gesetzes hat die Kollegin Gudrun -Zollner richtigerweise darauf hingewiesen, dass seit 2004 das Kindergeld um 23 Prozent erhöht worden ist, während dieser Betrag vollkommen unverändert geblieben ist. Auch die Anpassung der steuerlichen Tarife an die Ergebnisse des Ersten Steuerprogressionsberichts, der uns im Januar zusammen mit dem Existenzminimum-bericht vorgelegt wurde, ist eine notwendige Korrektur. Alle Maßnahmen, die wir heute hier beschließen können und die zusammen über 5 Milliarden Euro kosten, werden ohne Neuverschuldung durchgeführt werden können. Dies ist das Ergebnis einer soliden Finanz- und Haushaltspolitik der letzten Jahre. Dafür möchte ich dem Finanzminister, aber natürlich auch den Haushaltspolitikern in diesem Hohen Hause ganz besonders herzlich danken. (Beifall bei der CDU/CSU – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das erfreut das Haushälterherz!) Wenn wir diese solide Haushaltspolitik in den kommenden Jahren fortsetzen, dann wird es uns auch weiterhin möglich sein, viel zur Verbesserung der Situation von Familien und Kindern zu tun. Der Bund trägt nicht nur mit den heute zu beschließenden Maßnahmen viel dazu bei, dass es Kindern und Familien besser gehen soll, sondern auch durch vielfältige andere Unterstützung. Es wurde von der Ministerin auch deutlich gemacht, dass wir ureigenste Aufgaben der Länder mit Bundesmitteln finanzieren, die uns eigentlich selber guttun würden. Dadurch, dass wir den Ländern so starke Unterstützung geben, bleibt auch zu hoffen, dass dieses Gesetz mit allen seinen Teilen auch die Zustimmung des Bundesrats erhält und nicht das gleiche Schicksal teilt wie der Versuch in der letzten Legislaturperiode, die kalte Progression abzubauen, der damals von den Ländern im Bundesrat leider Gottes abgelehnt wurde. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Es gab halt keine Gegenfinanzierung!) Abschließend möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken: Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für die sachlichen Beratungen in den Ausschüssen, allen Mitarbeitern des Hohen Hauses, der Ministerien, der Fraktionen für die gute Vorbereitung der jeweiligen Sitzungen. Mit diesem Gesetz verteilen wir keine Wohltaten oder Wahlgeschenke an unsere Bürger, sondern wir erfüllen die Aufträge, die uns unsere Verfassung stellt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Dr. Zimmermann von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Jens Zimmermann (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf das Thema „kalte Progression“ eingehen. Dieses Thema ist ja nun über einen langen Zeitraum intensivst debattiert worden. Was sind da nicht alles für Zahlen durch die Welt gegeistert, wie riesig diese kalte Progression sei! Ich finde, wir haben es genau richtig gemacht: Wir haben uns anhand des Ersten Steuerprogressionsberichts, den die Bundesregierung vorgelegt hat, angeschaut, wie groß das Ausmaß der kalten Progression sein wird; es gibt ein Simulationsmodell. Für 2014 ist festgestellt worden: Es gab gar keine kalte Progression, aufgrund der niedrigen Inflation. Jetzt wollen wir die Auswirkungen der kalten Progression 2015 zum 1. Januar 2016 kompensieren. Wir haben uns auf eine Entlastung von 1,4 Milliarden Euro geeinigt. Ich glaube, das ist doch eine gute Nachricht. Worum geht es genau? Es geht darum, dass Lohnerhöhungen, die in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden, am Ende nicht durch Inflation plus Progression aufgefressen werden, sondern bei den Menschen ankommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich will noch einmal eingehen auf das, was die Kollegin Paus vorhin gesagt hat: wie denn diese Bundesregierung und die Koalition wirtschaftet. Sie wirtschaftet gut. Wir haben es nämlich geschafft, auf der einen Seite die schwarze Null zu halten, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Schwarz-rote Null!) während wir auf der anderen Seite die Menschen im Land entlasten. Darüber hinaus haben wir noch ein -kommunales Investitionspaket geschnürt, und wir haben ein Breitbandpaket geschnürt. Das ist doch gutes Wirtschaften; das muss man an dieser Stelle auch einmal festhalten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich würde mir im Übrigen wünschen, dass dieses Geld ab und zu bei mir in Hessen auch ankäme. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das aber nur am Rande. Bei der Diskussion über die kalte Progression – dieser Begriff wird von vielen missbraucht – dürfen wir nicht vergessen, dass wir hier über den Abbau derselben reden. Dabei spielt eben die Inflation eine sehr große Rolle. Wir, die SPD, sagen ganz klar: Wir wollen nicht die Progression an sich abbauen. Diejenigen in unserem Land, die viel verdienen, sollen im Rahmen unseres Steuertarifes auch entsprechend mehr zahlen müssen. Das ist ein sehr großer Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich glaube, wir haben uns in der Koalition auf ein gutes Verfahren geeinigt. Es wird auch einen zweiten Steuerprogressionsbericht geben. Dieses Verfahren – so wie wir es jetzt praktiziert haben – werden wir wiederholen. Wir werden uns anschauen, wie groß die tatsächlichen Folgen der kalten Progression sein werden. Dann werden wir schauen, wie im Rahmen des wirtschaftlichen bzw. konjunkturellen und auch des politischen Umfeldes darauf zu reagieren ist. Darauf freue ich mich schon. Ich bin mir sicher, dass wir auch dann wieder eine gute Lösung finden werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als letzte Rednerin in dieser Debatte hat Nadine Schön von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder bereichern uns. Sie bereichern ihre Familien bzw. ihre Eltern mit Glück, Kinderlachen, Liebe und Zusammenhalt. Wir sind uns einig: Das ist unbezahlbar. Kinder bereichern auch unsere Gesellschaft. Sie bereichern die Gesellschaft sogar materiell, denn sie sind die Fachkräfte sowie die Steuer- und Beitragszahler von morgen. Sie bereichern unsere Gesellschaft aber auch immateriell dadurch, dass sie sich – je nach Interesse, Fähigkeit und persönlichem Einsatz – engagieren bzw. in die Gesellschaft einbringen. Wir sind uns also einig, dass Kinder unsere Gesellschaft bereichern und dass das nicht bezahlbar ist. Einig sind wir uns auch, dass es aber trotzdem wichtig ist, dass wir als Staat Familien – auch finanziell – unterstützen, die Kinder großziehen. Genau das machen wir heute. Wir wollen ein Umfeld schaffen, in dem man gerne Kinder bekommt und diese großzieht. Das geht nicht nur mit finanziellen Mitteln. Dazu braucht es mehr. Die Ministerin sprach eben von einem Dreiklang. Es braucht dazu Zeit, Infrastruktur im Sinne von Betreuungsplätzen sowie – dieser Punkt kommt mir immer ein bisschen zu kurz – auch ein familienfreundliches Klima in unserer Gesellschaft, vor allem in der Arbeitswelt. Dieser Vierklang von kinderfreundlicher Gesellschaft, Zeit für Familie, Infrastruktur und eben Familienleistung ist es, was unsere christdemokratische Familienpolitik ausmacht. (Beifall bei der CDU/CSU) Heute erhöhen wir die Familienleistungen. Das können wir nur, weil wir seit Jahren eine gute Wirtschaftspolitik machen. Denn nur wenn Geld eingenommen wird, kann es der Staat auch ausgeben. Deshalb bin ich dankbar, dass wir unter Führung der Union seit vielen Jahren eine gute Wirtschaftspolitik machen, um das, was wir erwirtschaftet haben, auch den Familien zugutekommen zu lassen. Man muss sich einmal anschauen, wie die unterschiedlichen Familienleistungen ankommen und wie wichtig sie sind. Insofern bin ich sehr froh, dass es 2012 eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach gab. Im Rahmen dieser Studie wurden die Familien gefragt, welche Leistungen ihnen besonders wichtig sind. Wenn man die Ergebnisse dieser Studie kennt, kann man ein für alle Mal mit der Aufrechnung von Infrastruktur gegen finanzielle Leistungen Schluss machen. Die Debatte darüber haben wir in diesem Haus über Jahre hinweg geführt. Es hieß vonseiten gewisser Teile des Hauses immer: Wir brauchen keine Erhöhung der finanziellen Leistungen, alles Geld für die Familien muss in die Infrastruktur gesteckt werden. Das ist aus unserer Sicht falsch. Wir brauchen beides, sowohl die Infrastruktur als auch die familienpolitischen bzw. familiengerechten Leistungen. Das Allensbach-Institut hat genau das bestätigt. (Beifall bei der CDU/CSU) Es hat bestätigt, dass das Kindergeld – weit über 80 Prozent der Familien sagen das – die allerwichtigste Leistung für die Familien ist, dass es zum Familieneinkommen beiträgt und nicht wegzudenken ist. Deshalb erhöhen wir heute auch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, die ja aneinander gekoppelt sind, und nehmen dazu mehrere Milliarden Euro in die Hand. Zum Zweiten erhöhen wir den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist für die Familien, die ein eigenes Einkommen haben und an der Grenze zum Transferleistungsbezug sind, und sorgt dafür, dass sie eben nicht Hartz-IV-Empfänger werden. Das ist das klare Signal unserer Politik: Leistung lohnt sich in unserem Land. Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb erhöhen wir den Kinderzuschlag; denn er ist das richtige Mittel. Damit senden wir ein Signal an diese Familien. Schließlich erhöhen wir den Kinderfreibetrag für Alleinerziehende um 600 Euro jährlich. Das ist eine deutliche Entlastung. Lieber Kollege Junge, es war nicht der Wunsch der SPD allein, den Freibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen; es war auch der Wunsch der Union. Schon in den Koalitionsverhandlungen hat die Union gesagt: Wir wollen in dieser Legislaturperiode den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöhen, und zwar deutlich. (Beifall bei der CDU/CSU) Worüber wir jetzt diskutiert haben, war die Frage: Wie können wir das denn finanzieren? Wenn uns die schwarze Null wichtig ist, wenn wir eine Politik für zukünftige Generationen machen wollen, dann ist es eine total legitime Frage, wie das zu finanzieren ist. Aber dass wir den Freibetrag erhöhen wollten, stand immer außer Frage. Dass wir ihn heute rückwirkend zum Beginn dieses Jahres um 600 Euro erhöhen, ist der Beweis, dass es uns ernst ist, wir die Alleinerziehenden in den Blick nehmen und unsere Versprechen tatsächlich einlösen. (Beifall bei der CDU/CSU) Gerade die Alleinerziehenden profitieren in besonderem Maße von diesem Paket. Sie profitieren nicht nur vom Freibetrag für Alleinerziehende, sondern auch vom Grundfreibetrag bzw. vom Kindergeld. Sie profitieren natürlich auch von den anderen Leistungen, die wir im Laufe dieser Legislaturperiode erhöht haben, vor allem auch vom Elterngeld Plus. Das ist auch gerechtfertigt, denn Alleinerziehende stehen vor besonderen Herausforderungen. Wenn ich mir vorstelle, ich müsste alles alleine stemmen, parallel noch arbeiten gehen und das ganze Organisatorische alleine hinbekommen, dann kann ich nur sagen: Hut ab vor denjenigen, die das alleine stemmen müssen! Das sucht man sich nicht aus, das macht man nicht freiwillig. Angesichts der Mehrausgaben, die man hat, weil man die Kosten der Kita, die Kosten der Wohnung, die Kosten von Wasser und Strom usw. alleine tragen muss, gibt es diesen Freibetrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, dass wir heute ein gutes Paket aus den Komponenten Kindergeld, Kinderfreibetrag, Alleinerziehendenfreibetrag und Kinderzuschlag haben, ein milliardenschweres Paket für die Familien in unserem Land. Ich freue mich, dass wir das heute verabschieden können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, schließe ich die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/5259. Wir stimmen über den Änderungsantrag auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Ich weise darauf hin, dass mehrere Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung vorliegen.1 Sind alle Urnen besetzt? – Rechts hinten fehlt noch eine Schriftführerin oder ein Schriftführer, links oben auch. Die Abstimmung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise darauf hin, dass wir nach dieser namentlichen Abstimmung eine weitere Abstimmung über einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke haben. Deshalb bitte ich Sie, zu bleiben. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Wenn ja, dann bitte ich darum, dies jetzt zu tun. Ich stelle noch einmal die Frage: Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses unterbrechen wir die Sitzung. Wir fahren fort, sobald die Ergebnisse vorliegen. (Unterbrechung von 12.43 bis 12.50 Uhr) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung wieder. Das Ergebnis der Abstimmung liegt vor. Ich werde Ihnen zunächst das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der zweiten Beratung des Entwurfs der Bundesregierung eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags mitteilen: Abgegeben wurden 591 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 116, mit Nein haben gestimmt 473, enthalten haben sich 2 Kolleginnen oder Kollegen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 591; davon ja: 116 nein: 473 enthalten: 2 Ja CDU/CSU Nina Warken SPD Marcus Held DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Sigrid Hupach Ulla Jelpke Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt (Althengstett) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Uli Grötsch Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Enthalten SPD Steffen-Claudio Lemme Peer Steinbrück Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5258. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke? – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Änderungsantrag gegen die Stimmen der Linken und mit den gesamten Stimmen des übrigen Hauses ebenfalls abgelehnt worden. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf auf den Drucksachen 18/4649 und 18/5011 in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition angenommen worden. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in der dritten Lesung mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition angenommen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 7 sowie den Zusatzpunkt 1 auf: 7 Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare Drucksache 18/5098 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ZP 1 Beratung des Antrags der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sigrid Hupach, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Der Entschließung des Bundesrates folgen Drucksache 18/5205 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Dazu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in dieser Aussprache hat der Fraktionsvorsitzende vom Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Anton Hofreiter, das Wort. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 25 Jahren nun führen wir schon die Debatte über die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare. Das ist verdammt viel Zeit. Unzähligen Paaren hat der Staat in der Zeit das verweigert, was sie sich wünschten: verbindlich Verantwortung füreinander zu übernehmen, ihre Liebe fest zu besiegeln. Das war bereits viel zu viel Zeit. Lassen Sie uns nicht länger warten! Lassen wir die Menschen, die sich lieben, nicht länger warten, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Die heutige Regelung – im Kern wissen wir es alle; das wissen alle, die hier sitzen – ist Diskriminierung und nichts anderes. Es gibt zwar immer wieder Leute, die das nicht einsehen wollen, insbesondere in der Union; aber sie ist Diskriminierung. Kommen Sie uns bitte nicht mit Religion oder gar mit dem Grundgesetz. Schauen wir uns die Entwicklung der letzten Jahrzehnte an, und schauen wir uns doch die Bilanz des Bundesverfassungsgerichts seit 2000 an. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2000 immer und immer wieder bewiesen, dass Sie sich irren. In insgesamt acht – acht! – Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht Ihre diskriminierenden Vorhaben zurückgewiesen. Sie haben behauptet, das Lebenspartnerschaftsgesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Was passierte? Sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Sie haben behauptet, man dürfe Beamte je nach sexueller Orientierung unterschiedlich behandeln. Was ist passiert? Sie haben verloren. Sie wollten, dass Lesben und Schwule höhere Steuern zahlen. Was ist passiert? Sie haben erneut verloren. (Johannes Kahrs [SPD]: Mit Recht!) Dadurch ließ sich Ihr Diskriminierungswille aber kein bisschen bremsen. Sie waren sogar bereit, Regenbogenfamilien zu Zweite-Klasse-Familien zu degradieren. Sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht zweimal verloren und waren sich noch nicht einmal zu schade, das Ganze vor die europäischen Gerichte zu tragen. Auch dort haben Sie verloren. Erzählen Sie uns heute deshalb nichts mehr über das Grundgesetz und die Ehe für alle. Davon haben Sie nämlich einfach keine Ahnung. Das haben Sie Jahr für Jahr bewiesen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, seit die Menschen in Irland in einem Referendum für die Öffnung der Ehe gestimmt haben, dürfte selbst dem Konservativsten klar geworden sein, dass er mit seiner Haltung, die Ehe für homosexuelle Paare zu verbieten, in der Welt inzwischen verdammt allein dasteht. Schauen wir uns an, was passiert ist. Viele Länder haben uns überholt: Uruguay, Südafrika, Island, Spanien. Es ließen sich noch Unmengen weiterer Länder aufzählen. Sie alle haben das Eheverbot für Lesben und Schwule abgeschafft. Bei uns gibt es das Eheverbot aber weiter, weil ein Teil der Union seine herzlose Haltung nicht überwinden kann. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das ist Unsinn!) Das darf einfach nicht mehr so weitergehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Es ist heute ja nicht die erste Debatte, die wir dazu führen. Ich finde, die Scheinargumente, die wir dazu hören, langweilen einfach nur noch und nerven, ehrlich gesagt, auch. Sie nerven die Betroffenen und auch die Nichtbetroffenen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Das sind keine Argumente, sondern Scheinargumente. Sie haben Ängste und komische Vorstellungen. Am Ende sind all diese komischen Vorstellungen homophob. Wenn Sie einmal in sich gehen und in einer stillen Minute darüber nachdenken würden – das Schlimme ist, dass Sie das nicht tun –, dann müssten Sie zugeben, dass Sie im Kern selber wissen, dass das so nicht geht und dass wir das dringend ändern müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie klammern sich aber an einem völlig überholten Bild der Ehe fest, (Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: „Einem völlig überholten Bild der Ehe“?) das es in aufgeklärten Kreisen vielleicht noch nie gab. Dieses Bild der Ehe war schon im letzten Jahrtausend anachronistisch, und es ist im jetzigen Jahrtausend mehr als anachronistisch. Geben Sie sich deshalb einen Ruck, und seien Sie endlich aufgeklärt! Kommen Sie endlich in der Moderne an! Es würde Ihnen sicher guttun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns das doch einmal genau an: Eigentlich geht es heute doch um etwas wirklich Schönes und Wunderbares. Zwei Menschen, die sich lieben, wollen ein Leben lang Verantwortung füreinander übernehmen und die Ehe eingehen. – Frau Merkel, Ihre Bundeskanzlerin und die Parteivorsitzende der CDU, hat selbst einmal gesagt: Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. – Dann ermöglichen wir ihnen das doch mit der Ehe für alle – egal ob hetero- oder homosexuell! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Deutschland ist vielfältig und bunt; unser Gesetzentwurf erkennt das an. Wir leben längst in einer modernen und vielfältigen Gemeinschaft. Dafür sollte die Politik – das ist doch eine unserer zentralen Aufgaben – auch den rechtlichen Rahmen gestalten. Lasst uns dies also gemeinsam tun! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, erkennen Sie einfach die Realität an. Geben Sie sich einen Ruck. Springen Sie über Ihren inzwischen ein bisschen verstaubten Schatten. Wenn Sie nicht über Ihren verstaubten Schatten springen wollen, dann haben Sie doch einfach den Mut, die Abstimmung freizugeben. Stehen Sie dem Fortschritt einfach nicht mehr weiter im Weg. Lasst uns deshalb hier im Deutschen Bundestag endlich das Eheverbot für Lesben und Schwule gemeinsam abschaffen; denn es gehört abgeschafft. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Dr. Sabine Sütterlin-Waack von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Insbesondere an Sie, liebe Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, eine Frage vorab: Wollen wir diese Debatte über die Öffnung der Ehe jetzt eigentlich in jeder Sitzungswoche führen? (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, und schon ist die Debatte vorbei!) Wollen Sie immer wieder versuchen, uns mit diesem Thema vorzuführen, nur um damit die Schlagzeilen zu beherrschen? (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht um Schlagzeilen! Uns geht es um die Sache!) Ich schließe mich vollständig der Meinung meines Kollegen Stefan Kaufmann an, der in der letzten Woche zu bedenken gab, dass Sie damit in der Sache überhaupt nichts erreichen (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) und womöglich am Ende mehr Widerstand provozieren, als Ihnen um der Sache willen lieb sein müsste. (Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Richtig! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmen Sie dann zu, wenn wir es nicht mehr machen?) Gesellschaftliche Änderungen, meine Damen und Herren, benötigen Akzeptanz. Sie brauchen Zeit. Selten konnte man einen rasanteren gesellschaftlichen Wandel betrachten. (Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Hören Sie doch einmal zu! (Michaela Noll [CDU/CSU], an die LINKE gewandt: Hören Sie doch zu! Wir haben Ihnen auch zugehört!) Woher kommen wir in der Bundesrepublik Deutschland beim Thema Gleichstellung? Bis 1994 waren sexuelle Handlungen unter Männern nach dem damaligen § 175 Strafgesetzbuch strafbar. Viele Männer sind deshalb verurteilt worden und haben Strafen in Haftanstalten verbüßt. Auch über dieses Thema müssen wir reden. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Der Deutsche Bundestag hat sich auf den Weg gemacht und hat im Jahr 2000 einstimmig eine Entschuldigung für diese Menschen, die nach 1945 verurteilt worden sind, ausgesprochen. (Johannes Kahrs [SPD]: Aber Sie mussten wir auch nötigen!) Eine Rehabilitation allerdings hat bis jetzt noch nicht stattgefunden. Eine pauschale Aufhebung, eine Generalkassation der Urteile, die nicht im Unrechtsstaat, sondern in der Bundesrepublik Deutschland erlassen wurden, wurde lange Zeit als nicht vereinbar mit dem Prinzip der Gewaltenteilung des Rechtsstaats angesehen. (Johannes Kahrs [SPD]: Jedenfalls von der CSU!) Auch hier müssen wir diskutieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Es mehren sich die juristischen Expertisen, in denen es heißt: Wir können die Fehlentscheidungen, allesamt Verstöße gegen die Menschenwürde, rechtssicher korrigieren – durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages. (Johannes Kahrs [SPD]: Da warten wir nur auf Sie! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie!) Sieben Jahre später, also seit 2001, können gleichgeschlechtliche Paare eine staatlich anerkannte und legalisierte Verbindung eingehen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das wissen wir alles! Sagen Sie uns doch mal was Neues!) Andere gesetzliche Gleichstellungen wie zum Beispiel im Einkommensteuerrecht – das haben wir eben gehört –, im Erbrecht und im Adoptionsrecht folgten. Wir sind noch nicht am Ende dieser Entwicklung angekommen. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 haben wir Folgendes festgelegt: Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann auch auf dem Standesamt!) Genau das geschieht jetzt mit dem Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner, in dem für alle noch fehlenden Bereiche im Zivil- und Verfahrensrecht und auch im sonstigen öffentlichen Recht die Lebenspartner Eheleuten gleichgestellt werden. Nach der parlamentarischen Sommerpause werden wir es hier behandeln. Damit gibt es tatsächlich nur noch die beiden viel diskutierten Punkte der Begrifflichkeit und der Volladoption, die zur vollkommenen Gleichstellung fehlen. Wir als große Volkspartei, lieber Herr Beck, sind aber nicht so gleichförmig aufgestellt wie Ihre Partei. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie uns das bitte schriftlich geben, dass wir gleichförmig aufgestellt sind? Das hätten wir gerne schriftlich!) Bei uns gibt es nicht nur Zustimmung zu diesem Thema. Wir können diese Punkte nicht einfach so abräumen. Wenn Sie sich die Entwicklung, die ich gerade aufgezeigt habe und deren Ausgangspunkt vor Augen führen: Ist es da verwerflich oder gar homophob, Herr Kollege Hofreiter, dass es einige gibt, die sich damit schwertun, die der Meinung sind, die Ehe sei ausschließlich die Verbindung von Mann und Frau? (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Diese Menschen denken, dass das Institut für die dauerhafte Verbindung zwischen zwei Frauen oder zwei Männern, die Verantwortung füreinander übernehmen, das der eingetragenen Lebenspartnerschaft sei. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das ist Diskriminierung!) Auch diese Ansichten müssen wir respektieren. Am Rande bemerkt: Bis zum heutigen Tag befinden sie sich mit dieser Meinung in guter Gesellschaft, nämlich in der von Bundesverfassungsrichtern. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gibt auch viele in unserer Partei, die anders denken, (Johannes Kahrs [SPD]: Ja!) die der Meinung sind, wir sollten die Debatte als Pro-Ehe-Diskussion ansehen und die sich darüber freuen, dass sich die früher von linker Seite als urkonservativ beschimpfte Ehe plötzlich ungeahnter Beliebtheit erfreut. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Johannes Kahrs [SPD]: Genau! Wir wollen auch spießig sein! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nicht, dass ihr es noch zur Pflicht macht!) Die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften wächst rasant. Derzeit gibt es rund 35 000 eingetragene Lebenspartnerschaften, 2007 waren das noch nicht einmal die Hälfte. Ich bin der Meinung, dass wir diese Wertedebatte mutig und selbstbewusst führen sollten. Einer umfassenden Diskussion auf dem Bundesparteitag im Dezember in Karlsruhe sollten wir uns nicht verschließen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Johannes Kahrs [SPD]: Genau!) – Sogar Applaus von den Grünen; das ist ja wunderbar. (Johannes Kahrs [SPD]: Ich komme auch gerne vorbei!) Einige von uns in der CDU und vereinzelt auch in der CSU – meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie können das heute in der Süddeutschen Zeitung nachlesen – können sich vorstellen, Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft gleichwertig nebeneinanderzustellen. Die CDU-Landtagsfraktion in meinem Heimatbundesland Schleswig-Holstein hat sich diese Woche für die vollständige Gleichstellung ausgesprochen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Ich freue mich, dass wir ein derart breites Meinungsspektrum in unserer Partei haben. Nach meinem Verständnis wäre eine Gleichstellung aber nur dann möglich, wenn gleiche Rechte und Pflichten gelten würden. Wenn man die weitestgehend redaktionellen Änderungen des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner außen vor lässt, dann fehlt, wie erwähnt, nur noch die gemeinsame Volladoption zur vollständigen Gleichstellung. Ich habe es schon so oft gesagt und bin dafür von einigen Oppositionskollegen bitter beschimpft worden – ich halte es aber aufrecht –: Wir müssen darauf achten, dass es den Kindern gut geht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Johannes Kahrs [SPD]: Das müssen wir immer!) Frau Kollegin Winkelmeier-Becker hat in ihrer Rede in der Aktuellen Stunde letzte Woche entsprechende Überlegungen angestellt. Ist es richtig, dass das Alter der möglichen Adoptiveltern, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, ihre Wohnverhältnisse und die Stabilität ihrer Beziehung bei der Auswahl eine Rolle spielen, aber nicht, ob das Kind künftig zwei Männer oder zwei Frauen als wichtigste Bezugspersonen hat? Ist man schon deshalb reaktionär, weil man darüber nachdenkt? Ist es nicht zulässig, darüber zu reden, ob es für Kinder wichtig ist, in der entscheidenden Phase ihrer Prägung von Männern und Frauen begleitet zu werden? Wir müssen darüber reden. Denn Unverständnis und Ablehnung liegen meist vor, wenn Menschen keine näheren Kenntnisse haben, wenn sie nicht wissen, wie in homosexuellen Partnerschaften – auch mit Kindern – liebevoll und verantwortungsbewusst miteinander umgegangen wird. Ich habe den Eindruck, dass wir in der Gesellschaft eine noch nie dagewesene offene Diskussion zur Frage der vollständigen Gleichstellung von homosexuellen Menschen führen. Wir sollten diese fortführen und dann entscheiden. Es kann gut sein, dass die vollständige rechtliche Gleichstellung noch etwas Zeit braucht. Das mögen viele als Ungerechtigkeit empfinden. Ein Drama ist es angesichts der bereits erzielten fast vollständigen Angleichung nicht. Drastische gesellschaftliche Veränderungen – und über nichts anderes sprechen wir – benötigen Akzeptanz, und Akzeptanz braucht Zeit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Johannes Kahrs [SPD]: 15 Jahre müssen doch reichen!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist Harald Petzold, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Besucherinnen und Besucher! Ja, Frau Kollegin Sütterlin-Waack, wir haben erst vor einer Woche auf Antrag der Fraktion Die Linke in einer Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag über das Thema „Ehe für alle“ gesprochen. Ich habe Ihnen schon in der vorigen Woche versichert: Wir werden das Thema so oft wieder aufrufen, bis es endlich geklärt ist. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Denn das ist auch unsere Aufgabe als Opposition. Ich habe Ihnen in meiner ersten Rede dazu im Deutschen Bundestag gesagt, dass ich es satt habe, dass ständig Artikel wie der, den ich Ihnen heute mitgebracht habe und in dem es um ein „ganz normales Paar“ geht, veröffentlicht werden müssen, in denen ganz deutlich dargelegt wird, wie die Diskriminierung trotz der Fortschritte nach wie vor in der Gesellschaft wirkt. Ich weiß, dass ich Sie persönlich nicht mehr überzeugen muss – wir beide stimmen in dieser Frage überein –, aber Ihre Fraktionsführung und leider auch ein großer Teil Ihrer Fraktion stehen noch nicht dahinter. Deswegen müssen wir diese Debatte führen. Sie könnten sich doch ganz schnell von dem Schmerz befreien. Geben Sie die Abstimmung frei! Dann könnte die rechnerische Mehrheit, die es in diesem Hause gibt, endlich zum Zuge kommen, und wir könnten das Thema abräumen. Damit wäre es erledigt. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn inzwischen hat sich die Erde weitergedreht. Es ist nicht so, dass nur Bündnis 90/Die Grünen, wir, Teile der SPD (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Die SPD!) und inzwischen auch Teile Ihrer Partei das inzwischen auf die Tagesordnung setzen, sondern auch – das ist in der vorigen Woche angesprochen worden – andere europäische Länder, Amerika und Südafrika. International werden wir überholt. Der Bundesrat hat inzwischen wieder einen mehrheitlichen Beschluss gefasst und uns aufgefordert, die Ungleichbehandlung sofort zu überwinden. Und auch – Sie haben es selbst angesprochen – Ihre eigene Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein – ich -zitiere – „begrüßt ausdrücklich Gesetzesvorhaben und Initiativen, welche die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe zum Ziel haben und bestehende Ungleichbehandlungen beenden“. Ich gehe davon aus, dass das nicht von irgendwelchen Hackern auf die Internetseite Ihrer Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein gestellt wurde, (Mechthild Rawert [SPD]: Wer weiß!) sondern tatsächlich die Meinung von Herrn Daniel Günther, dem Fraktionsvorsitzenden, ist. Ich kann ihm nur zustimmen, wenn es weiter heißt: Deshalb können gerade wir als CDU-Fraktion den Wunsch gleichgeschlechtlicher Paare, alle aus der Ehe hervorgehenden Rechte und Pflichten in gegenseitiger Verantwortung einzugehen, nur begrüßen. Dem Mann ist zuzustimmen. Das klingt zwar noch immer verschwurbelt. Aber das ist zumindest ein Versuch, Ihre eigene Partei daran zu erinnern, was sie zusammen mit der SPD in der Koalitionsvereinbarung beschlossen hat. Also setzen Sie das endlich um! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) 2001 wurde das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen; darauf wurde schon Bezug genommen. Damals hatte es eine Vorbildfunktion in Europa. Lesben und Schwule konnten eine staatlich anerkannte Partnerschaft endlich eingehen. Das gab es damals nur in wenigen europäischen Ländern. Die Lebenspartnerschaft bedeutete aber viele Pflichten und nur wenige Rechte. Deswegen ist sie nicht so zum Zuge gekommen, wie wir uns das eigentlich wünschen. Hinzu kommt, dass die Union auf der Bundesebene und im Bundesrat weitere Rechte verhindert hat. Dieser Zustand muss endlich beendet werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dazu wird aber das Gesetz, dessen Entwurf Bundesminister Heiko Maas inzwischen im Internet veröffentlicht hat und das die eingetragene Lebenspartnerschaft angeblich gleichstellen soll, nichts beitragen. Es ist eigentlich eine Ohrfeige für Lesben und Schwule in diesem Land; denn diese werden beispielsweise beim gemeinsamen Adoptionsrecht wieder nicht gleichgestellt. Es hat keinen Sinn mehr, am Klein-Klein eines Rechtsangleichungsgesetzes herumzudoktern und noch mehr Zeit bei der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zu vertrödeln. Es muss vielmehr darum gehen – deswegen wird meine Fraktion den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen, der identisch mit dem ist, was wir bereits im Dezember 2013 eingebracht haben –, dass endlich eine Gleichstellung erfolgt. Alle Menschen sind gleich. Ihre Liebe ist ebenso respektabel. Deswegen müssen wir den Zugang zum Rechtsinstitut der Ehe für alle öffnen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herzlichen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Dr. Johannes Fechner. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Johannes Fechner (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Mitglieder der Fraktion der Grünen! Ja, die Fraktion der Grünen möchte ich besonders anreden, weil sie uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Gelegenheit gibt, unsere Position darzulegen und einmal mehr über dieses wichtige Thema zu diskutieren. Die SPD setzt sich seit vielen Jahre für die Ehe für alle ein; denn für uns gibt es keine Liebe erster und zweiter Klasse. Eine moderne Gesellschaft darf keinen Unterschied zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren machen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, jegliche Diskriminierung aufzuheben. Wir wollen die Ehe für alle. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir werden in Kürze den Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschieden, mit dem wir viele Regelungen beseitigen, bei denen es Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren gibt. Wir machen dies, weil es für uns keine Gründe mehr gibt, gleichgeschlechtliche Paare anders zu behandeln als heterosexuelle Paare. Wir ermöglichen es zum Beispiel, dass ein Partner beim Tod seines Partners in dessen Mietvertrag eintritt. Das war bisher nur Ehegatten möglich. Wir schaffen etwa im Zwangsversteigerungsrecht Schutzrechte, die bisher nur für Ehegatten galten. Wie Sie sehen, stellt dieses Gesetz keine Ohrfeige für Schwule und Lesben dar, wie es der Vorredner – zu Unrecht – behauptet hat. Vielmehr ändern wir über 23 Gesetze und Verordnungen, um gleichgeschlechtliche Paare mit heterosexuellen Paaren gleichzustellen. Daran sehen Sie, wie wichtig es uns ist, jegliche Diskriminierung zu beseitigen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir von der SPD wollen aber auch weitergehen. Wir wollen gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, sich gemeinsam für die Adoption eines Kindes zu bewerben. Es gibt weder medizinische noch entwicklungspsychologische Gründe, die begründen, warum Kindern Nachteile entstehen, wenn sie von gleichgeschlechtlichen Paaren aufgezogen werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gerade weil es keinen Grund gibt, warum homosexuelle Paare per se schlechtere Eltern sind, müssen homosexuelle Paare die Möglichkeit haben, sich für die Adoption eines Kindes zu bewerben; genau darum geht es uns. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir wollen keinen Rechtsanspruch auf Kindesadoption schaffen; denn über die Adoption entscheidet letztendlich das Familiengericht. (Johannes Kahrs [SPD]: Gut so!) Wir meinen: Ob ein Paar ein Kind adoptieren darf, muss das Familiengericht entscheiden, und zwar ausschließlich danach, ob es dem Kindeswohl dient, und nicht danach, welches Geschlecht bzw. welche sexuelle Orientierung das Paar hat. Entscheidend muss immer das Kindeswohl sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Auch ich bedauere, dass die Union hier nach wie vor eine andere Position vertritt als die SPD. Viele in Ihren Reihen wissen längst, dass in einer modernen Gesellschaft diese Ungleichbehandlungen nicht aufrechterhalten werden können. Da der Tag sowieso kommen wird, an dem Sie diese Haltung aufgrund des gesellschaftlichen Drucks oder einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgeben müssen, sollten wir noch in dieser Legislaturperiode diese Diskriminierung von homosexuellen Paaren aufheben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sind für die Ehe für alle. Wir möchten im BGB definieren, dass eine Ehe zwischen zwei erwachsenen Menschen geschlossen werden kann, unabhängig vom Geschlecht. 21 europäische Staaten haben schon die Lebenspartnerschaft, und in Europa haben zehn Staaten die Ehe für alle Menschen eingeführt. Es wird Zeit, dass auch wir in Deutschland diesen Schritt gehen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nun gibt es die Ansicht, dass dafür eine Verfassungsänderung erforderlich sei. Diese Einschätzung teile ich ausdrücklich nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nicht zuletzt ein Gutachten von Frau Dr. Wapler von der Friedrich-Ebert-Stiftung hat präzise aufgezeigt, dass eine Verfassungsänderung nicht erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht versteht die Institute der Ehe und der Lebenspartnerschaft als funktionell gleichartig und hat schon 1993 ausdrücklich geurteilt, dass der Begriff der Ehe einem gesellschaftlichen Wandel unterliegt. Nichtsdestotrotz halte ich eine Verfassungsänderung für sinnvoll und wünschenswert; denn dann gäbe es keine -Diskussionen mehr zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit, vor allem aber stünde dann auch die gleich-geschlechtliche Ehe im Grundgesetz unter besonderem Schutz. Deshalb sollte auch eine Ehe, die allen erwachsenen Menschen offensteht, im Grundgesetz als Ehe so benannt sein. (Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD]) Denn was schadet es denn Familien, in denen Ehepartner Mann und Frau sind, wenn die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen würde? Nichts, aber auch gar nichts. Es gibt hier keine Konkurrenzsituation. Deshalb sollten wir allen Menschen, gleich welcher sexuellen Orientierung und gleich welchen Geschlechts, die Eheschließung ermöglichen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Unser Ziel ist damit klar: Wir wollen die vollständige Gleichheit zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren. Wir wollen die Ehe für alle. Wir wollen nicht nur die Sukzessivadoption, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, mitgemacht haben, sondern wir wollen das volle Adoptionsrecht für alle Paare unabhängig vom Geschlecht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich sage es nochmals: Ich bedauere es sehr, dass wir hier keine freie Abstimmung haben, also unser Koalitionspartner die Abstimmung nicht freigegeben hat; denn nicht nur in der Bevölkerung, sondern vor allem hier im Bundestag – da bin ich mir sicher – gibt es eine große Mehrheit für die Ehe für alle. Man hört nun – dies zum Schluss –, dass in der Union im Dezember auf dem Bundesparteitag Beratungen über die aktuelle Beschlusslage stattfinden sollen. Um diesen Prozess in der Union hin zu der überfälligen Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren zu beschleunigen, möchte auch ich einen Beitrag leisten. Ich wohne nicht weit weg von Karlsruhe. Ich biete ausdrücklich an, als Gastredner die vielen guten Argumente vorzutragen, um bei euch den Prozess zu beschleunigen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen die Ehe für alle, wir müssen alle Diskriminierungen abschaffen. Vielen Dank. Ich freue mich auf die Einladung. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Volker Beck, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst vielen Dank, Frau Sütterlin-Waack, für Ihre eindrucksvolle Rede. Ich fand den Ton sehr angemessen, und ich fand auch, dass Sie deutlich gemacht haben und dass die ganze Debatte deutlich gemacht hat: Die Mehrheit für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zum Greifen nahe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich bin jetzt der fünfte Redner in der Debatte. Es gab in der Debatte kein einziges substanzielles Argument, das gegen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare spricht. Schauen wir einmal zurück. Die Union hat sich bei der Frage der Homosexualität traditionell immer schwergetan und hat dann doch dazugelernt. Jahrzehnte haben Sie gegen jede Reform des § 175 StGB – bis 1969 – und dann – bis 1994 – gegen die Streichung des § 175 StGB gekämpft. Jetzt sind Sie mit uns zusammen froh, dass Homosexuelle in Deutschland nicht mehr kriminalisiert werden. Jahrzehnte haben Sie gegen die rechtliche Anerkennung, und zwar in jeder Form, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gekämpft. Jetzt ist Frau Merkel froh, dass Rot-Grün das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen hatte. Damals hat sie dagegen gestimmt; Bayern, Sachsen und Thüringen, wo die Union allein regierte, haben Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben und verloren. Ich bin sicher: Wenn wir das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben haben werden, werden auch viele bei Ihnen froh sein, dass die Ehe gesellschaftlich kein Auslaufmodell ist und dass sogar viele Lesben und Schwule heiraten. Und das finde ich auch gut so, und das wäre versöhnlich für die Lesben und Schwulen in diesem Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Frau Sütterlin-Waack, Sie haben reklamiert, es bräuchte weiter Zeit und Respekt für diese Haltung und Forderung der Union. Ich bitte Sie, ein Stück weit zu respektieren, dass wir ein bisschen ungeduldig sind. (Johannes Kahrs [SPD]: Ein bisschen?) Im Juli 1990, fast exakt vor 25 Jahren, hat sich der -Bundestag zum ersten Mal mit einem Antrag der Grünen zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auseinandergesetzt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 25 Jahre sind wirklich genug Zeit an Debatte; genug ist genug. Wir brauchen jetzt Entscheidungen. Lassen Sie uns nicht noch eine Legislatur warten. Lassen Sie uns das dieses Jahr beschließen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben ja gerade gefragt: Wollen wir das jede Woche hier debattieren? (Johannes Kahrs [SPD]: Gern!) Ich habe keinen Debattenbedarf mehr. Ich habe Entscheidungsbedarf. Aber interessant ist ja doch: Von Woche zu Woche, von Debatte zu Debatte wird die Liste der Staaten, die inzwischen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben, immer länger. Letzte Woche haben wir debattiert, weil das irische Volk den gleich-geschlechtlichen Paaren das Eheschließungsrecht zugestanden hat. Diese Woche ist Mexiko dazugekommen. Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat in einem Urteil gesagt: Weil der Zweck der Eheschließung nicht die Fortpflanzung ist, gibt es keinen angemessenen Grund, dass die Partner bei einer Eheschließung heterosexuell sein müssen. Die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau zuzulassen, ist nichts als Diskriminierung von Homosexuellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich finde, prägnanter kann man es nicht formulieren. Ich bin sicher: Wenn wir uns nicht beeilen, werden uns das eines Tages das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch sagen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder der Heilige Stuhl! Wer weiß!) Schauen Sie sich doch einmal die Länder an, die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben. Es wird ja gesagt: Wer weiß, was dann alles passiert? Die Anzahl der Eheschließungen geht zurück. Es werden keine Kinder mehr geboren. – Frau Kramp-Karrenbauers Assoziationen will ich hier gar nicht anführen. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Sie ist falsch zitiert worden! Das wissen Sie auch!) Was ist in den Niederlanden in den letzten 14 Jahren passiert? Was ist in den letzten 12 Jahren in Belgien -passiert? Was ist in den letzten 10 Jahren in Spanien -passiert? Nichts Schlimmes ist passiert, außer dass ein paar schwule und lesbische Paare glücklicher sind, weil sie geheiratet haben und weil die Gesellschaft, in der sie leben, Ja zu ihnen gesagt hat. Da nachzuziehen, das sind wir, finde ich, den Homosexuellen angesichts unserer Geschichte schuldig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) In keinem Land in Europa wurden Homosexuelle so intensiv verfolgt wie die Homosexuellen im 20. Jahrhundert in Deutschland. Ich finde, auch vor diesem Hintergrund haben wir allen Grund, zu sagen: Schwule und Lesben sind Bürger wie alle anderen auch. Sie genießen die gleichen Rechte, die gleiche Würde, und die Gesellschaft zollt ihnen den gleichen Respekt. Das bringen wir zum Ausdruck, indem wir das Eheverbot bei Gleichgeschlechtlichkeit endlich aufheben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat das Wort Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir dieses Thema jetzt jede Woche debattieren, dann ist das parlamentarisch durchaus in Ordnung. Nur möchte ich anknüpfen an die -Diskussion in der letzten Woche, die mir insgesamt etwas zu emotional und unsachlich gewesen ist. (Johannes Kahrs [SPD]: Das ist ja auch ein emotionales Thema!) Von Herrn Hofreiter habe ich heute gehört, wir hätten keine Ahnung, wir seien von einer herzlosen Haltung geprägt, (Johannes Kahrs [SPD]: Genau!) wir seien homophob oder nicht aufgeklärt. Ich sage Ihnen auch jetzt wieder, dass ich nicht glaube, dass Sie dem Thema mit diesen persönlichen Angriffen einen Gefallen tun. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Das scheint ja gar nicht zu helfen bei Ihnen!) Ich bin froh über die heutige Debatte, weil sie mir die Gelegenheit gibt, den einen oder anderen Aspekt zu -vertiefen, wozu ich letzte Woche aufgrund der Fünf--Minuten-Regel keine Gelegenheit hatte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, zunächst einmal ein Blick auf die tatsächliche Ebene. Ich kann nachvollziehen, wenn Sie sagen: Wir wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen, um jeglicher Diskriminierungsgefahr vorzubeugen. – Ich kann auch nachvollziehen, wenn Sie sagen: Wenn in einem Lebenslauf oder in einer Bewerbung „verpartnert“ statt „verheiratet“ steht, dann könnte das bei einem intoleranten -Arbeitgeber, bei einem intoleranten Personalchef schon der erste Ansatzpunkt für eine Diskriminierung sein. – Wir sind – auch das will ich vorwegschicken – beieinander. Auch wir wollen in diesen Fällen keine Diskriminierung. Wir unterscheiden uns allerdings grundlegend bei der Frage, wie wir diese Herausforderung, dieses Problem lösen wollen. Ich glaube nämlich, Gleichmacherei oder Vereinheitlichung – ohne das werten zu wollen – ist der falsche Ansatz. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht um Gleichmacherei! Es geht um gleiche Rechte! – Johannes Kahrs [SPD]: Es geht um Gleichberechtigung, nicht Gleichmacherei!) – Dazu komme ich gleich. – Unser gemeinsames Ziel ist doch, dass wir die Engstirnigkeit aus den Köpfen bekommen. Wir wollen Toleranz in den Köpfen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Na ja! – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Wir wollen Akzeptanz!) Ihre Argumentation ist nichts anderes als ein Rückzug oder eine Kapitulation vor Intoleranz. Wie sieht denn die Situation tatsächlich aus? Wenn Sie die Bezeichnung ändern, sodass das nicht im Lebenslauf steht, dann enthalten Sie diese Information intoleranten oder engstirnigen Personalchefs eigentlich nur vor. Wenn man dann im Betrieb ist und drei Wochen später mit dem Partner zum Grillfest eingeladen ist oder auf dem Marktplatz Arbeitskollegen begegnet, dann bricht doch genau dieses Thema wieder auf. (Zuruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD]) Das heißt, Sie ändern in den Köpfen gar nichts, sondern Sie verschieben die Offenlegung nur nach hinten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Hoffmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Beck? Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Ja natürlich, gern. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bevor wir jetzt hier darüber reden, ob wir der Toleranz einen Gefallen tun, wenn man sich auf Personaldokumenten und Zeugnissen über die Lebenspartnerschaft outet, möchte ich eine praktische Frage an Sie stellen. Es geht um ein Problem, das mir bis vor kurzem auch nicht bewusst war. Was würden Sie einem deutschen verpartnerten Paar raten, das in die USA oder nach Südafrika oder nach -Argentinien ausreist, in ein Land, das die Lebenspartnerschaft nicht kennt und auch nicht anerkennt, aber die gleichgeschlechtliche Ehe hat? Die Rechtssituation ist so: Wenn dort ein solches Paar als Paar anerkannt werden will, um etwa Familiennachzug zu ermöglichen, wenn nur der eine einen Arbeitsplatz hat, dann muss es heiraten. Das geht aber nicht, weil die beiden gar nicht ledig sind; sie sind nämlich verpartnert. Das steht in den deutschen Dokumenten. Dann müssen sie sich eigentlich de lege lata erst einmal scheiden lassen, nach dem Trennungsjahr, und müssen in dem Land wieder heiraten. Gut, dass wir nicht mehr das Zerrüttungsprinzip, sondern nur noch das Trennungsjahr haben. Kein Familienrichter würde sonst glauben, dass ein Paar sich scheiden lassen will, um wieder zu heiraten. Was ist Ihr praktischer Rat an dieses Paar? Wie -kommen die Menschen dazu, dass in dem Land, in dem sie aus Arbeitsplatzgründen leben wollen oder leben -müssen, ihre Partnerschaft weiter anerkannt wird? Wie vermeiden Sie, dass die Menschen, die zusammenbleiben wollen, für eine Trennung zum Familiengericht gehen müssen? (Zuruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD]) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Danke für die Frage, Kollege Beck. – Die Antwort ist, dass die einzige Lösung dieses Problems doch nicht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn die Alternative?) Man kann das heute in völkerrechtlichen Verträgen vereinbaren. (Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Genau! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie mit 20 Ländern völkerrechtliche Verträge abschließen?) Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn Sie hypothetische Fälle bilden – – (Zuruf von der SPD: Es ist albern, was Sie gerade sagen!) – Das haben wir in anderen Rechtsbereichen genauso. Das haben wir im Adoptionsrecht. Da gibt es ganze -Listen mit Ländern, mit denen eine Vereinbarung unterzeichnet ist. (Mechthild Rawert [SPD]: Wie lange müssen Paare denn noch darauf warten!) Sie nehmen einen hypothetischen Fall, den ich genauso gut umgekehrt formulieren kann. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den habe ich aus meiner Abgeordnetensprechstunde und hatte keine Antwort!) Es gibt auch noch Länder, in denen Homosexualität strafbar ist. Das sind hier keine tauglichen Beispiele. (Johannes Kahrs [SPD]: Was? – Mechthild Rawert [SPD]: Gute Frage! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben also keine Antwort auf das Problem!) – Doch, ich hatte eine; aber das ist vielleicht nicht die, die Sie hören wollen, Herr Beck. Wenn wir es jetzt an der Bezeichnung festmachen, frage ich: Wo führt das letztendlich hin? Kommen wir dann zu gleichen Bezeichnungen auch in anderen Bereichen? Kommen wir dann zu anonymen Bewerbungen? Ich meine, auch die Argumentation ließe sich hören, dass es ein Ansatzpunkt für die Diskriminierung sein könnte, wenn jemand in einer Bewerbung liest, dass es sich um eine Frau handelt oder der Name ausländisch klingt. Ich glaube, dass das der falsche Weg zur Beseitigung von Engstirnigkeit ist. Das haben doch die letzten zehn Jahre gezeigt. Wenn wir einmal zehn Jahre zurückgehen und vergleichen, wie damals über dieses Thema diskutiert und auch gedacht wurde und wie es heute in den Köpfen aussieht, dann können wir ermessen, wo wir in zehn Jahren sein werden. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie? Noch zehn Jahre?) Ich will Ihnen auch sagen, dass meine Wahrnehmung die ist, dass die Sternstunden der Homosexualität und der Gleichstellung immer Szenarien gewesen sind, in -denen sich Menschen offen zu ihrer Homosexualität bekannt haben. Nehmen Sie Thomas Hitzlsperger. Nehmen Sie Klaus Wowereit. Ich glaube, dass wir der Bevölkerung mehr zutrauen sollten. Das schreiben Sie ja auch dankenswerterweise in Ihrem Antrag. Da kommt der Satz vor: „In der Bevölkerung wird heute nicht mehr zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschieden.“ Deswegen glaube ich, dass wir heute keine so weitreichende Regelung brauchen. Nun noch ein Blick auf die juristische Ebene: Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut … erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz. Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern er stammt vom Bundesverfassungsgericht. Er ist auch nicht von 1980, 1990 oder 2000, sondern er ist vom 7. Mai 2013. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn formuliert im -Zusammenhang mit der Grundsatzentscheidung zum Ehegattensplitting. Interessant ist zudem, dass das -Bundesverfassungsgericht diesen Satz fast gebetsmühlenartig immer wieder bei Grundsatzentscheidungen zur Gleichstellung wiederholt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist Ihnen die Nichtannahmeentscheidung von 1993 geläufig? – Mechthild Rawert [SPD]: Da gibt es auch noch einen Nachfolgesatz!) – Ich habe doch jetzt eine aus dem Jahr 2013 zitiert. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, da zitieren sie das auch! Aber sie sagen: Wandel ist möglich!) Kollege Fechner, ich war vorhin schon überrascht, als Sie gesagt haben, Sie teilen nicht die Auffassung, dass da eine Grundgesetzänderung erforderlich ist. Denn das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem ja bekanntermaßen ein SPD-Minister vorsteht, kommt genau zu dieser Einschätzung. (Johannes Kahrs [SPD]: Quatsch!) Es ist nämlich selbst der Auffassung, dass für eine Öffnung der Ehe (Johannes Kahrs [SPD]: Das ist doch bodenloser Unsinn!) für gleichgeschlechtliche Partnerschaften eine Grund-gesetzänderung in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes erforderlich wäre. Auch das, Kollege Kahrs, sage ich, weil Sie gerade so dazwischengeredet haben. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat Herr Lange in der Fragestunde zurückgewiesen! Da haben Sie sich bloß vertan!) – Kollege Beck, ich wundere mich, dass Sie jetzt mit mir darüber diskutieren. Das ist das Resultat einer Kleinen Anfrage vom 16. April 2015. (Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Da steht das ausdrücklich drin. Die liegt Ihnen auch vor. Deswegen lasse ich die Frage jetzt auch nicht zu; denn wenn wir über eindeutige Schriftlichkeiten diskutieren, dann wird es irgendwann anstrengend. Insofern muss man sagen: Wenn die Einschätzung klar ist, auch vom Justizministerium, dass wir hier das Grundgesetz ändern müssen, dann wundere ich mich -natürlich schon, warum Sie heute den Versuch unternehmen, mit einer einfachgesetzlichen Regelung diese Veränderungen herbeizuführen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe letzte Woche gesagt: Ich bin der festen Überzeugung, dass eine offene Gesellschaft sich nicht nur durch oberflächliche Gleichmacherei auszeichnet, (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondern durch gleiche Rechte!) sondern sie zeichnet sich dadurch aus, dass wir Verschiedenes auch verschieden bezeichnen: – jetzt kommt es, Frau Roth, weil Sie von gleichen Rechten sprechen – Männer sind Männer, Frauen sind Frauen. Das ist in der Anrede und das ist im Vornamen oftmals schon erkennbar. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unverschämtheit!) Dann haben Sie, Kollege Beck, dazwischengerufen: „Und Artikel 3 gebietet, sie gleich zu behandeln! Gutes Beispiel!“ Genau das ist der Punkt. Männer und Frauen sind unterschiedlich. Sie sind unterschiedlich zu bezeichnen, aber sie sind gleich zu behandeln. Das gilt letztendlich auch für die Ehe und für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber bei der Ehe sind es keine Menschen, sondern es ist eine Verbindung von zwei Menschen!) Es gibt kein Geschlecht erster Ordnung und kein Geschlecht zweiter Ordnung, (Johannes Kahrs [SPD]: Die Rede zeigt, wie man sich intellektuell verlaufen kann!) und es gibt auch keine Liebe erster Klasse und keine Liebe zweiter Klasse. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Das war eine Rede dritter Klasse!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist Dr. Karl-Heinz Brunner. (Beifall bei der SPD) Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Kollege Hoffmann, Sie haben bemängelt, dass die bisherigen Diskussionen und Debatten zum Thema „Ehe für alle“, zur Frage der Diskriminierung und der Gleichberechtigung in diesem Land zu emotional sind. Ich sage: Sie sind Gott sei Dank emotional, weil die Menschen frühmorgens mit Emotionen erwachen und abends mit -Emotionen zu Bett gehen. Das macht uns Menschen aus. Das unterscheidet uns von allen anderen Lebewesen. Wir haben Emotionen und dürfen diese Emotionen auch darstellen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, gestern Nachmittag haben wir in einem sehr würdigen Rahmen eine Debatte zum 17. Juni 1953 gehabt. Wir haben in der Debatte gehört, dass die Menschen für bessere Lebensbedingungen auf die Straße gegangen sind. Sie sind für die Freiheit auf die Straße gegangen. Sie sind dafür auf die Straße gegangen, frei zu leben, ohne Zwang zu leben und ohne Repressalien. Das war gut so, und wir haben gestern dafür gedankt. Aber dazu gehört auch ein Leben ohne Diskriminierung; denn das sind auch Repressalien. Deshalb könnte man, wenn man es nicht schwarz auf weiß lesen würde, kaum glauben, dass noch heute, im Jahr 2015, im Bundeszentral-register der Straftaten über 3 000 Datensätze mit dem Eintrag „§ 175 StGB“ enthalten sind. Damit werden alte, anständige Männer dieses Landes weiterhin stigmatisiert, diskriminiert und nach vielen Jahren noch immer verhöhnt. Sie können nicht versöhnt mit ihrem Land sterben, für das sie so viel getan haben, (Mechthild Rawert [SPD]: Da müssen wir etwas tun!) und das nur deshalb, weil sie zu ihrer Liebe standen. Ich bin sehr froh, Kolleginnen und Kollegen, dass nach den Entscheidungen der Völker und der Parlamente in Irland und Slowenien Bewegung auch in die Union gekommen ist. Das ist schön. Ich wünsche Ihnen, Frau Sütterlin-Waack, liebe Sabine, und Ihren Mitstreitern viel Glück in der Union, (Beifall bei der LINKEN) dass wir recht schnell und recht bald eine vernünftige und gute Entscheidung in diesem Land bekommen. Wir wollen ohne Krawall, vielmehr versöhnend das tun, was notwendig ist. Wir wollen das Verständnis von Ehe, nein, das Zusammenstehen von Menschen gleich welchen Geschlechts, gleich welcher Orientierung endlich so regeln, dass es keine Diskriminierung, keine Repressalien gibt. Deshalb ist es gut, und ich sage Danke, dass die Grünen einen Gesetzentwurf und die Linken den -Antrag, dem Beschluss des Bundesrates zu folgen, eingebracht haben; denn die Zeit läuft, nicht nur für die -alten Männer, von denen ich gesprochen habe – eine Legislatur ist nicht unendlich. Die Menschen erwarten Lösungen. Mit Verlaub, die zuvor Genannten leben auch nicht ewig. Warum spreche ich gerade über dieses Thema? Erstens. Weil durch die vergangenen Reden mein Standpunkt zur Ehe für alle bekannt ist. Man kann sich wiederholen und es noch einmal sagen. Ich glaube, es ändert am Inhalt nichts. Man weiß es. Zweitens. Weil ich Diskriminierung und Intoleranz furchtbar finde und sie immer noch erfolgt: offen, versteckt und subtil. Aufgrund mancher Bemerkung bezüglich Gleichbehandlung – oder Gleichem im Ungleichen, wie ich es bei meinem Vorredner gehört habe – könnte man dies fast meinen. Drittens. Weil ich weiß, dass es noch immer einige andere Baustellen gibt. Zum einen wurden die nach § 175 StGB zu Unrecht verurteilten Männer kriminalisiert, weil eine menschenverachtende Ideologie der Nazis ihre Liebe unter Strafe stellte, und zum anderen machte das nicht minder – das müssen wir auch eingestehen – miefige, intolerante, spießige Nachkriegsdeutschland munter mit der Hatz weiter. Da müssen wir aufräumen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Ironie der Geschichte – deshalb ist der 17. Juni passend – ist: Nicht freiwillig, nicht aus Einsicht, wurde § 175 StGB aufgehoben. Nein, ohne Wiedervereinigung und Angleichung der Rechtsvorschriften des Unrechts-regimes der DDR gäbe es den § 175 StGB womöglich heute noch; er ist erst aufgrund des Einigungsvertrages 1994 aufgehoben worden. Deshalb appelliere ich an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Räumen wir bei uns endlich ganz auf! Geben wir den Verurteilten ihre Würde zurück! Schaffen wir in unserem Land einen Aktionsplan gegen Homophobie! Es gab viele Gipfel, vielleicht kann Frau Merkel einen Gipfel gegen die Diskriminierung von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen und allen anderen einberufen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Mechthild Rawert [SPD]: Sehr gute Idee!) Er sollte dann aber auch Ergebnisse bringen. Beenden wir endlich die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen! Und nicht zuletzt: Bauen wir die Diskriminierung in unserem Land ab, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben! Liebe Union, machen wir es miteinander, machen wir es gemeinsam! (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD] – Mechthild Rawert [SPD]: Bald!) Bei der Regierungserklärung zum Europäischen Rat hat die Kanzlerin zu Großbritannien und Griechenland erklärt, was ich nur unterstreichen kann: Man kann über alles reden. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung jedoch darf nicht zur Diskussion stehen. – Recht haben Sie, Frau Merkel. Dieses Prinzip gilt, (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar nicht nur für Dienstleistungen, nicht nur für den Waren- und Reiseverkehr, sondern auch für die Menschen Europas, für die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geben Sie Ihr Bauchgefühl auf. Machen Sie den Weg frei für Ehe und Familie, und zwar für alle. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Caren Lay, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in diesen Wochen wird wieder in vielen Städten demonstriert. Am Christopher Street Day gehen Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle, Intersexuelle und sich als queer verstehende Menschen und ihre Freundinnen und Freunde auf die Straße, um für gleiche Rechte zu kämpfen. Ich finde, das ist eine tolle Sache, und ich wünsche von dieser Stelle aus viel Erfolg und vor allen Dingen auch viel Spaß. (Beifall bei der LINKEN) Ich freue mich, dass es in der Union immer mehr Lesben und Schwule gibt, die sich outen, die aufstehen und die gegen einen gewissen Dogmatismus in den eigenen Reihen kämpfen. In dieser Debatte hat sich gezeigt, dass es inzwischen moderatere Töne gibt. Aber es ist leider auch wieder klar geworden, dass die Bremser für die Ehe für alle in den Reihen der Union zu finden sind und nirgendwo sonst. Ich möchte einiges zur SPD-Fraktion sagen. Ich habe auf dem Facebook-Profil der SPD-Bundestagsfraktion gelesen – und bei der Rede des Kollegen Fechner ein Stück weit herausgehört –, dass sie, wenn sich die Union bewegt, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einführen wird. Die entscheidende Frage ist aber: Was passiert, wenn sich die Union nicht bewegt? (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das kommt!) Und das wird aus meiner Sicht aller Voraussicht nach der Fall sein. Ich denke: Warten auf die Union ist wie Warten auf Godot. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN) Hören Sie auf, der CDU/CSU vorzuschlagen, die Ehe zu öffnen. Nehmen Sie sich doch einfach Ihr Recht, und stimmen Sie frei ab. Eine Mehrheit für die Ehe für alle ist in diesem Hohen Hause längst vorhanden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Vorlage des Bundesrates, in der genau das gefordert wird, im Bundestag beraten wird, dann wird es noch komplizierter. Wollen Sie dann allen Ernstes dagegen stimmen oder sich mit einer Enthaltung wegducken? Ich glaube, das entspricht nicht Ihrer Auffassung, und es entspricht auch nicht dem, was Ihre Wählerinnen und Wähler von Ihnen erwarten. (Beifall bei der LINKEN) Ich freue mich, dass inzwischen so viele – fast alle, außer der Union – für die Ehe für alle sind. Das war ja nicht immer so. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt! Die Linke war auch einmal dagegen! Die SPD war auch dagegen!) Wir haben die Debatte in der Vergangenheit gern als Debatte über die Aufwertung der Lebenspartnerschaft geführt. Mir gefällt der Ansatz des neuen Gesetzentwurfs der Grünen deutlich besser als der, den wir hier im Februar gemeinsam diskutiert haben. Sie erinnern sich: Es ging um 58 Einzelgesetze, vom Bundesvertriebenengesetz bis zum Sprengstoffgesetz; wir haben uns damals gefragt, warum Eheleute darin vorkommen. Der jetzige Ansatz entspricht dem, was wir als Linke schon zu Beginn dieser Legislatur gefordert haben, nämlich eine einfache Lösung zu finden, um die Ehe endlich für alle zu öffnen. (Beifall bei der LINKEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie jetzt behaupten, Sie hätten sie erfunden, dann geraten Sie mit der Geschichte in Konflikt!) Wir finden es, hoffentlich gemeinsam, einfach un-sinnig, bei der Ehe zwischen Heteros und Homos zu unterscheiden. Das macht aus meiner Sicht wirklich überhaupt keinen Sinn. (Beifall bei der LINKEN) Mit Blick auf den vorletzten Redner, der immer wieder das Grundgesetz zitiert hat, (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ich habe nicht das Grundgesetz zitiert, sondern das Bundesverfassungsgericht!) kann ich nur sagen: Es steht dort nirgendwo geschrieben, dass die Ehe, die geschützt werden muss, nur für Heteros gilt. Es macht wirklich keinen Sinn, hier zwischen unterschiedlichen Formen zu unterscheiden. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam gleiche Rechte durchsetzen und die Ehe zweiter Klasse für Lesben und Schwule überwinden. Wenn die SPD es sich gönnt, Ja zu sagen, können wir gemeinsam mit einer rot-rot-grünen Mehrheit plus auch vielleicht einigen couragierten CDU-Abgeordneten eine Mehrheit dafür im Bundestag herstellen. (Johannes Kahrs [SPD]: Da klatscht nicht einmal die Linke!) Meine Damen und Herren, ich habe mich vor ein paar Tagen sehr gefreut, als ich die Fotos sah, auf denen der linke Ministerpräsident Bodo Ramelow die Rainbow Flag vor der Thüringer Staatskanzlei gehisst hat. (Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da klatscht jetzt die Linke!) Auch im Berliner Abgeordnetenhaus ist das gang und gäbe. Wissen Sie, ich finde, auch dem Deutschen Bundestag würde ein bisschen mehr Farbe guttun. Ich würde mich freuen – es wird höchste Zeit –, wenn die Rainbow Flag auch über dem Deutschen Bundestag wehte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster spricht Marcus Weinberg, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Sütterlin-Waack und ich – wir haben gerade noch einmal darüber gesprochen – sind sehr froh, dass diese Debatte – da dankt man den Vorrednern, die dafür gesorgt haben – von der Debattenkultur her einen sehr guten Eindruck gemacht hat. Wir sind uns einig, dass wir über dieses hochemotionale, die Menschen betreffende Thema auch als Deutscher Bundestag, ohne Vorurteile zu bestätigen, ohne intolerant zu sein, debattieren müssen. Wir müssen fragen: Wo wollen wir eigentlich hin? Ich finde, die heutige Debatte ist sehr positiv zu bewerten. Dieses Thema betrifft die Menschen in ihrer Emotionalität, in ihrer Intimsphäre, in ihrer sexuellen Orientierung. Die Menschen beziehen durchaus wertegebunden ihre Position. Diese muss man nicht teilen; aber ich finde, dass man respektvoll damit umgehen muss. Ich glaube, das haben wir gut und richtig gemacht. Aus schrill und laut muss, auch im Politischen, irgendwann ruhig und respektvoll werden – ich glaube, das ist in dieser Debatte durchaus gelungen –; denn Intoleranz kann man nicht mit Intoleranz bekämpfen oder gar besiegen. (Johannes Kahrs [SPD]: Ihr seid intolerant!) Es war eine große Sorge der letzten Tage und Wochen, dass wir hier eine verschärfte Debatte bekommen, in der auch diejenigen, die immer gegen Intoleranz einstehen, auf einmal merken müssen, wie intolerant auch die andere Position sein kann. Dabei sollte man begrifflich klar sein. Ich finde es äußerst problematisch, Herr Hofreiter, wenn man sagt: Es gibt Menschen, die halten den Fortschritt auf. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, tun Sie!) Wir sind hier nicht irgendwo bei der Eisenbahn oder sonstigen Dingen, sondern es gibt Menschen, die wertegebundene Politik betreiben. Ein bisschen mehr Respekt davor, dieses zu bewahren, sollte man schon haben! (Johannes Kahrs [SPD]: Diskriminierung ist kein Wert! – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diskriminierung als Wert darzustellen, ist genau das Problem! – Volker Beck [Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis gerade eben war die Debatte noch angemessen!) Das hat nichts mit modern oder liberal zu tun; das hat etwas damit zu tun, dass wir Prozesse, die die Gesellschaft verändern, politisch aufnehmen müssen, nicht schrill und laut, sondern ruhig und respektvoll, aber auch immer sehen müssen – zum Beispiel auch mit Blick Richtung Grundgesetz –, was zu tun ist. Das Grundgesetz ist jetzt 66 Jahre alt geworden. Wir haben immer sehr wohl überlegt, welche Veränderungsprozesse es widerspiegeln soll, deshalb hat es eine so hohe Akzeptanz. (Mechthild Rawert [SPD]: Das ist immer der Gesetzgeber gewesen!) Es geht darum, die kulturhistorisch gewachsene werte-orientierte Politik mit den Veränderungsprozessen, die wir erleben, in Einklang zu bringen. Hier wurden Argentinien, Uruguay, Mexiko und andere Staaten angeführt, daher meine Bitte: Wir führen hier eine deutsche Debatte. Wir sind historisch anders mit dem Thema umgegangen als andere Staaten. Insofern finde ich Vergleiche mit Uruguay und Argentinien äußerst problematisch und den Ansatz mit Irland ebenfalls, Herr Beck. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nehmen Sie Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Slowenien!) Was wäre denn gewesen, wenn man sich in Irland anders entschieden hätte? (Mechthild Rawert [SPD]: Hat man aber nicht! „Was wäre, wenn“! – Johannes Kahrs [SPD]: Hätte, hätte, Fahrradkette!) Welche Debatte hätten Sie dann hier geführt? Ich glaube, wir sollten uns auf die deutsche Debatte konzentrieren; denn die ist wichtig und richtig. Nun zu den vier wesentlichen Punkten zum Stand der Gleichstellung. Ich finde: Menschen in einer Lebenspartnerschaft wie in einer Ehe (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie’s doch!) haben sich entschieden, nicht nur freiwillig, sondern rechtlich verbindlich füreinander einzustehen. Es geht darum, füreinander Verantwortung zu übernehmen, in guten wie in schlechten Zeiten. Unser Wertesystem in Deutschland beruht genau auf dieser Verantwortungsübernahme: auf Fürsorge, auf Beistand von Menschen füreinander. Hiervon profitiert die gesamte deutsche Gesellschaft. Es ist daher richtig, dass der Staat eine verbindliche Verantwortungsübernahme von Menschen fördert, unabhängig von der sexuellen Orientierung. (Beifall des Abg. Dr. Stefan Kaufmann [CDU/CSU]) Es war auch immer das Ansinnen der Union, vieler in der Union, dafür zu kämpfen. Es darf rechtlich keine Diskriminierungstatbestände mehr geben. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden mittlerweile in allen oder fast allen Bereichen – dort, wo es noch Lücken gibt, müssen sie aufgearbeitet werden –, die die Partner untereinander betreffen, materiell-rechtlich gleichgestellt mit der Ehe: im Erbrecht, im Steuerrecht, im Beamtenrecht. Auch in der Union haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder viele dafür eingesetzt. Deswegen will ich etwas – betreffend den Umgang mit der deutschen Geschichte – aufgreifen, was schon gesagt wurde. Dabei geht es – Herr Brunner sprach darüber – um den § 175 StGB. Ich habe übrigens in der Bundeswehr in einem Bataillon mit der Nummer 177 gedient. Eigentlich hätte es Nummer 175 sein müssen. Man hat aber – mit Blick auf die §§ 175 und 176 – gesagt: Nein, es muss Nummer 177 sein. Ich sage das, damit klar ist, was für ein diskriminierender Paragraf der 175 war. Deswegen hat die Bundesrepublik Deutschland, was den Umgang mit Homosexuellen angeht, in ihrer Geschichte einen schwarzen Fleck. Wir als Bundestag bzw. als Abgeordnete müssen uns dafür einsetzen, dass Homosexuelle, die aufgrund des erst 1994 vollständig abgeschafften § 175 StGB verurteilt wurden, heute endlich rehabilitiert werden. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Die bundesdeutsche Gesellschaft hat eine Verpflichtung zur Aufarbeitung bzw. dazu, eine Rehabilitierung durchzusetzen. Zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es, rechtlich gesehen, allerdings zwei Unterschiede, über die wir auch heute diskutiert haben. Der eine betrifft den expliziten Schutz der Ehe durch das Grundgesetz, während es beim zweiten um das Recht geht, nichtleibliche Kinder zu adoptieren. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sieht die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Dies gilt in Europa bzw. Deutschland seit Jahrhunderten und ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist tatsächlich ein Alleinstellungsmerkmal. Nur aus einer Beziehung zwischen Mann und Frau können Kinder erwachsen. Das muss man – auch in dieser Debatte – sagen dürfen. Die Verbindung von Mann und Frau wird vom Grundgesetz geschützt, weil aus ihr Kinder entstehen können. Die Kinder profitieren von der Verbindlichkeit der Beziehung ihrer Eltern. Es ist grundsätzlich im Interesse von Kindern, in einer stabilen Partnerschaft ihrer leiblichen Eltern beiderlei Geschlechts zu leben. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man will doch den Eltern nichts wegnehmen! – Bettina Hagedorn [SPD]: Das geht auch bei Regenbogenfamilien!) Lassen Sie mich etwas zum Thema Adoption sagen. Auch Frau Sütterlin-Waack ist schon darauf eingegangen. Es gilt, dass der Staat bei der Bewerbung um eine Adoption von Kindern, bei denen die Bewerber nicht die leiblichen Eltern sind, gewisse Vorgaben machen kann. Er kann verlangen – das ist ein Beispiel –, dass der finanzielle Status ein Aufwachsen sichern muss. Deshalb kommen einige Bewerber nicht für eine Adoption infrage. Es gibt einen anderen Ablehnungsgrund: das Alter. Mit 48 Jahren gehöre ich nicht mehr zu denjenigen, die adoptieren dürfen. Ich finde, dass auch die Rollenkonstellation, was Männer und Frauen angeht, ein Grund sein kann. Die Fragestellung ist, ob man von vornherein die Bewerbung ausschließt. Das ist ein Punkt, über den man sicherlich diskutieren muss. Ich finde es aber schon gerechtfertigt, Herr Beck, dass man sagt: Wir tun viel für eine gute Rollenkonstellation. In Kitas wollten wir mehr Männer. Wir haben Änderungen im Umgangsrecht durchgesetzt. Ich glaube, auch beim Adoptionsrecht sollte gelten: Es ist gut und richtig für Kinder, wenn sie, was die Identifika-tionsfindung angeht, eine weibliche und eine männliche Rolle kennenlernen. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Keine Zwischenfrage mehr! In der Union gibt es zu diesem Thema eine breite Diskussion. Ich habe bei der letzten Debatte gesagt, dass ich ein wenig stolz darauf bin, dass wir uns – ich greife jetzt das auf, was Johannes Fechner gesagt hat – Mühe geben. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten durchaus darüber diskutieren, was hier zu tun ist. Für eine Volkspartei wie die CDU/CSU ist es aber, glaube ich, gut, über dieses Thema offen, frei und breit zu diskutieren. Das mag man in anderen Fraktionen vielleicht nicht so verstehen. Bei uns ist das so. Darauf sind wir auch stolz. Wir wollen erst dann Veränderungen durchführen, wenn wir nach einer breiten Diskussion sicher sind, wo wir stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat sich der Kollege Volker Beck zu einer Kurzintervention gemeldet. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich wollte das eigentlich mit einer Zwischenfrage klären. – Herr Kollege Weinberg, das, was Sie bezüglich der Adoption geschildert haben, ist gar nicht mehr die zu klärende Frage. (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Homosexuelle Menschen waren individuell noch nie von der Einzeladoption ausgeschlossen. Das gilt jetzt auch für die Stiefkind- und Sukzessivadoption. Die gemeinschaftliche Elternschaft bei einem adoptierten Kind kann auch im Rahmen einer Sukzessivadoption über zwei Verwaltungsschritte – mit zwei Gutachten; dabei werden zweimal Gebühren gezahlt – hergestellt werden. Deshalb geht es nicht um die Frage: Sollen Kinder jetzt eher zu heterosexuellen Paaren, zu homosexuellen Paaren oder zu Einzelpersonen kommen? Die mit der Adoption betrauten Behörden sind ohnehin verpflichtet, bei jedem Kind immer individuell zu schauen, welche Konstellation die beste ist und welches Bewerberpaar die beste Umgebung für ein bestimmtes Kind bietet. Da darf nichts anderes als das Kindeswohl ausschlaggebend sein. Die Frage, über die rechtlich noch zu entscheiden ist, ist die Frage der gemeinschaftlichen Adoption. Man sollte übrigens nicht von „Volladoption“ sprechen; das ist so ein Begriff wie „Totaladoption“, also ein Wortmonstrum, mit dem man die Frage zu denunzieren versucht. – Da geht es nur darum, in einem Verwaltungsakt gemeinschaftlich Eltern eines Kindes zu werden, das ohnehin in diese Lebenspartnerschaft hinein adoptiert wird. (Beifall der Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Es gibt keinen guten Grund, das abzulehnen. Es ist sogar gegen das Kindeswohl gerichtet, wenn man das nicht erlaubt, weil es für die soziale Absicherung eines Kindes besser ist, dass von Anfang an zwei Elternteile gegenüber dem Kind sorgeberechtigt, sorgepflichtig und unterhaltspflichtig sind. Insofern schadet die jetzige Rechtssituation dem Kindeswohl. Es geht nicht darum – Sie versuchen das in den Raum zu stellen –: Vorsicht, die Homosexuellen schnappen den Heteros jetzt alle Adoptivkinder weg! – Wenn das so wäre, dann wäre es jetzt schon so; aber es ist nicht so. Bei der konkreten Adoptionsentscheidung des Jugendamtes darf nur das Kindeswohl ausschlaggebend sein. Die rechtliche Frage ist nur: Ist es möglich, von Anfang an gemeinsam Eltern zu sein, oder geht es nur nach einem oder anderthalb Jahren, in zwei Verwaltungsakten? Für Letzteres gibt es einfach keinen guten Grund. Deshalb reden Sie, wenn Sie über das Adoptionsrecht reden, immer über etwas ganz anderes als über die rechtliche Frage, die noch offen ist und über die zu entscheiden ist. Daran sehen Sie schon: Sie haben kein Argument dagegen. Also geben Sie sich einen Ruck! (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat jetzt der Kollege Johannes Kahrs, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Johannes Kahrs (SPD): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben vom Kollegen Weinberg, den ich sehr schätze, weil er ein Hamburger Kollege ist, gehört, dass die Union eine wertegebundene Politik betreibt. Ich finde, wertegebundene Politik ist richtig. Wir Sozialdemokraten betreiben sie, (Dr. Katarina Barley [SPD]: Seit über 150 Jahren!) die Grünen betreiben sie; wir alle haben Werte, für die wir stehen. Die Frage ist: Für welche Werte steht denn die Union? Seitdem ich im Deutschen Bundestag bin, seit 1998, kämpft die CDU/CSU immer gegen die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Jeden Fortschritt, den es gegeben hat, hat es gegeben, weil sich Rot-Grün durchgesetzt hat oder weil das Bundesverfassungsgericht etwas dazu gesagt hat. Aber es hat nie irgendeine Form von Fortschritt gegeben, weil die CDU/CSU etwas wollte oder gemacht hat. Sie sind immer genötigt worden oder Sie mussten, aber freiwillig haben Sie nichts getan. Das ist in meinen Augen Diskriminierung. Was Sie hier betreiben, wenn Sie sagen, dass Sie keine Öffnung der Ehe wollen, ist Folgendes: Sie behandeln hier Menschen nicht gleich. Das ist Diskriminierung. Wenn das die wertegebundene Politik ist, von der Sie hier reden, Kollege Weinberg, dann ist das nach meiner Meinung kein Wert, für den man hier kämpfen sollte, (Beifall des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE]) kein Wert, der es wert ist, im Deutschen Bundestag propagiert zu werden. Sie sollten zusehen, dass Sie – vielleicht auf dem Parteitag in Karlsruhe – mal die Kurve kriegen, damit Sie wieder Werte vertreten, die in dieser Republik anerkannt sind und auch wir alle hier vertreten. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass wir diese Debatte natürlich jede Woche führen können. Seit 1998 haben wir das Gott sei Dank nicht gemacht; da haben wir das alle zwei bis drei Monate gemacht. Trotzdem hat es bei der Union in der Sache relativ wenig bewirkt. Die Kollegin Sabine Sütterlin-Waack, die ich sehr schätze, hat darum gebeten, CDU und CSU mehr Zeit zu geben, um das als Volksparteien diskutieren zu können und die Gesellschaft mitnehmen zu können. Seit 1998 diskutieren wir diese Frage. Die Gesellschaft hat inzwischen die Union in jeder Kurve überholt. Die Gesellschaft ist weiter als die Union. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!) Mit wem wollen Sie denn diskutieren außer mit sich selber? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Da wäre es doch vielleicht ganz gut, wenn die Union den Ratschlag annähme, den zum Beispiel der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands gegeben hat: Öffnen Sie die Ehe! – Begründet hat er das damit, dass die Öffnung der Ehe der traditionellen Form der Ehe nichts nimmt, sondern sogar ihre Bedeutung unterstreicht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Also hören Sie auf die evangelische Kirche! Als Protestant finde ich: Das ist immer eine gute Sache. Schauen wir uns die Wirklichkeit doch einmal an – wir haben ja gerade über Adoption geredet –: Inzwischen leben 22 Prozent der Kinder in Baden-Württemberg nicht in klassischen ehelichen Familienverhältnissen; in Hamburg sind es 37 Prozent und in Berlin 49 Prozent. Die Lebensrealität stellt sich anders dar. Gerade in den Großstädten dominieren Alleinerziehende und alternative Familienkonzepte. Das muss man nicht immer gut finden; aber das hat dazu geführt, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geschätzten Koalitionspartner, in keiner einzigen deutschen Großstadt mehr regieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Seitdem Frau Merkel im Amt ist, hat die Union in keiner einzigen deutschen Großstadt eine Wahl gewonnen. (Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt ja gar nicht!) Das sollten Sie sich einmal vor Augen führen und vielleicht Ihrer Parteivorsitzenden einmal einen klugen Tipp geben. In der Sache ist es so: Man kann einer gesellschaftlichen Entwicklung nicht dauerhaft hinterherlaufen. Ich kann nicht wollen, dass das bei unserem Koalitionspartner dauerhaft so ist. Deshalb wollen wir Ihnen jetzt helfen. Nach 20, 25 Jahren sollten Sie Ihre Debatte vielleicht einmal abschließen, schauen, wofür die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist und wie es sich in der Mehrheit der Länder in Europa verhält, und sich einen Ruck geben. Im wahren Leben geht es doch darum, sich selbst zu überwinden, und nicht darum, dass die -Familie sich überwindet. So kommt man vorwärts. Das bekommen wir allerdings nur gemeinsam hin. Da wir mit Ihnen eine Koalition bilden und viele gute Dinge mit Ihnen gemeinsam auf den Weg bringen – wir haben zusammen mit der Union den Mindestlohn beschlossen, die doppelte Staatsbürgerschaft beschlossen (Zuruf von der CDU/CSU: Wir haben die Maut beschlossen!) und die Gleichstellung der Frauen vorangetrieben –, könnten Sie auch an dieser Stelle einen Schritt weitergehen. Ich glaube, dass Frau Merkel keine Angst haben muss, rechte oder ganz rechte Wähler zu verlieren. Ich glaube, die hat sie eh schon verloren. Das haben Sie geschafft, als Sie die Wehrpflicht abgeschafft und andere Dinge beschlossen haben. Hier geht es in der Sache einzig und allein darum, darauf zu achten, dass man als Union die Entwicklung nicht komplett verpennt. Eine letzte Bemerkung zu Frau Lay von der Linken sei mir gestattet. Sie haben hier gesagt, wir sollten Koalitionsbruch begehen und hier mit den Linken und den Grünen dafürstimmen. Ehrlich gesagt: Wären Sie in irgendeiner Form koalitionsfähig, könnte man darüber nachdenken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der LINKEN) Die Kollegen aus den neuen Ländern sind, ehrlich gesagt, relativ pragmatisch. In vielen Ländern regieren wir zusammen; das funktioniert auch ganz gut. Zu den -Kollegen aus den westlichen Bundesländern muss man allerdings sagen: Mit so einem Haufen von politischen Irrläufern kann und wird die SPD nicht koalieren. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Jetzt kann ich nur Joschka Fischer zitieren: Mit Verlaub, Herr Kahrs, Sie sind ein …! Erinnern Sie sich an Joschka Fischer? Der Spruch passt auch auf Sie gut! Mann, unterirdisch!) Das werden auch die Grünen nicht tun. Das wird nicht stattfinden. Deswegen war dieser Vorschlag vergiftet und dümmlich. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Gut die Kurve gekriegt! – Michaela Noll [CDU/CSU]: Der letzte Satz war genial!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/5098 und 18/5205 an die in der -Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 36 a bis 36 e sowie Zusatzpunkt 2 auf: 36 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung -eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur -Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten Drucksache 18/5171 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss Digitale Agenda b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Usbeki-stan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/5172 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bußgeldumgehung bei Kartellstrafen verhindern – Gesetzeslücke schließen Drucksache 18/4817 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kältemittel R1234yf aus dem Verkehr ziehen Drucksache 18/4840 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur e) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2014 – Einzelplan 20 – Drucksache 18/5020 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Tom Koenigs, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechte in der neuen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen stärken Drucksache 18/5208 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 37 a bis 37 g auf. Es handelt sich hierbei um Beschlussfassungen zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 37 a: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 2012 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr Drucksache 18/4896 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Drucksache 18/5150 Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5150, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4896 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 37 b: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 1. April 2015 über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Vereinbarung zur gemeinsamen Kyoto-II-Erfüllung mit Island) Drucksache 18/4895 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) Drucksache 18/5242 Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5242, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4895 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, Tagesordnungspunkte 37 c bis 37 g. Tagesordnungspunkt 37 c: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 197 zu Petitionen Drucksache 18/5114 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 197 ist mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Tagesordnungspunkt 37 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 198 zu Petitionen Drucksache 18/5115 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 198 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 37 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 199 zu Petitionen Drucksache 18/5116 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 199 ist mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Tagesordnungspunkt 37 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 200 zu Petitionen Drucksache 18/5117 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 200 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 37 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 201 zu Petitionen Drucksache 18/5118 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 201 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Äußerungen der EU-Kommission über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Pkw-Maut Ich bitte die Kollegen, jetzt die Plätze einzunehmen; denn dann kann Frau Dr. Valerie Wilms, Bündnis 90/Die Grünen, die Debatte eröffnen. Ich eröffne die Aussprache. – Bitte schön. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Tja, es ist in den letzten Jahren Mode geworden, auf die EU zu schimpfen. Die EU ist zur Projektionsfläche von Populisten geworden. Sie wird verantwortlich gemacht für alles, was nicht gut läuft. Wenn man keine Lösung mehr hat, Herr Dobrindt, dann war es eben Europa. So einfach sind die Parolen geworden. Man kann damit Wahlen in ganz Europa gewinnen. Und auf dieser Welle schwimmt die CSU, insbesondere Herr Scheuer. Das ist der eigentliche Grund, warum wir heute hier einmal wieder über diese unsägliche Pkw-Maut reden müssen. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen es einfach deutlich sagen: Für diese Maut ist nicht Europa verantwortlich, sondern einzig und allein die CSU mit ihren Stammtischparolen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Ein Alexander Dobrindt scheitert eben doch. (Beifall des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist ein Scheitern auf Raten. Wer mit dem Kopf gegen die Wand rennt, Herr Dobrindt, tut sich weh. Wenn man ein paarmal davorrennt, dann tut es eben noch mehr weh. Auf diesem Wege sind Sie. (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Abwarten!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Anti-Brüssel-Rhetorik des Verkehrsministeriums werden immer wieder Halbwahrheiten erzählt. Wir müssen uns deswegen die Details einmal ganz genau ansehen. Da wird immer wieder auf die Steuerhoheit der Nationalstaaten gepocht. Das Credo des Ministers ist: Brüssel hat uns bei der Kfz-Steuer nicht hineinzureden. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!) – Stimmt. Ich sage auch: Das stimmt. – Aber der Punkt ist: Sie geben damit eine Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat. (Alexander Dobrindt, Bundesminister: Was?) Die Kommission betont sogar ausdrücklich die Kompetenz der Mitgliedstaaten bei Steuern. Aber Fakt ist: Es ging nie allein um die Kfz-Steuer. Es geht nämlich um die Eins-zu-eins-Verknüpfung mit Ihrer leidigen Infrastrukturabgabe. Das wollten Sie ja auf den Cent genau erstatten, damit, wie es die Kanzlerin gesagt hat – auch Ihr Koalitionspartner hat das ja mit unterschieben –, kein Deutscher mehr belastet wird. Das, meine Damen und Herren, ist eindeutig eine Diskriminierung der Ausländer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen uns und die Kommission wohl für dumm verkaufen. Sie bauen einen Popanz auf, der Ihre Maut aber auch nicht mehr retten wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, je länger wir uns dieses Trauerspiel anschauen, desto mehr benehmen Sie sich in der CSU wie ein trotziges Kind. Da sagt man halt: Wer nicht hören will, der muss fühlen. Den blauen Brief haben Sie ja heute bekommen. Statt sich die eigenen Fehler kritisch anzusehen, zeigen Sie mit dem Finger auf die anderen und schimpfen auf die Österreicher und auf Großbritannien. Aber auch hier zeigt sich das bekannte CSU-Muster: Sie zeigen nur dorthin, wo es Ihnen passt. Sie erzählen die Geschichten nur so weit, wie sie Ihnen gefallen. Deswegen ein kleiner Faktencheck: Die europäische Rechtsprechung, Herr Minister Dobrindt – oder muss ich sagen: Noch-Minister Dobrindt? –, (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der SPD: Oh! – Ui, ui, ui!) ist sehr klar, wenn es um die Diskriminierung von Ausländern geht. Sie sollten wissen, wie der Europäische Gerichtshof 1992 im Hinblick auf die Lkw-Maut entschieden hat. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht – das war ganz einfach –, herauszufinden, was in der Entscheidung von 1992 steht. Da heißt es nämlich: Eine nationale Regelung, mit der eine Gebühr für die Benutzung von Straßen mit schweren Lastfahrzeugen eingeführt wird, die von allen Benutzern unabhängig von deren Staatsangehörigkeit zu zahlen ist, und gleichzeitig eine nur den inländischen Verkehrsteilnehmern zugute kommende Senkung der Kraftfahrzeugsteuer vorgenommen wird … verstößt … gegen Artikel 76 – damals galt dieser noch – EWG-Vertrag … Herr Dobrindt, das war eine Entscheidung des EuGH von 1992, die gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet war. Sie versuchen jetzt, mit dem Kopf gegen diese eindeutige Wand des Europäischen Gerichtshofes zu laufen. Da hilft Ihnen auch die beste Rhetorik nichts. Diskriminierung bleibt Diskriminierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Es ist wirklich erschreckend, womit wir uns in der Verkehrspolitik aktuell beschäftigen müssen. Wir haben so viele Probleme, die wir dringend lösen müssten. Das ganze System der Verkehrsinfrastruktur ist in einer Schieflage. Wir verwalten Schlaglöcher. Wir verwalten defekte Brücken – Gott sei Dank ist bislang noch keine in den Bach gefallen. Wir haben heute ein System der -organisierten Verantwortungslosigkeit, wie ich immer wieder sage. Wir müssten uns auf ganz andere Dinge konzentrieren, zum Beispiel auf den grundsätzlich sinnvollen Vorschlag zur Gründung einer staatlichen Autobahngesellschaft, mit der wir uns politisch auch selbst binden würden. Österreich und die Schweiz haben uns gezeigt, wie so etwas geht. So würden wir wirklich politische Verantwortung übernehmen. Machen Sie ernsthafte Vorschläge, die etwas verbessern können! Aber stattdessen beschäftigen wir uns jahrelang – seitdem Sie im Amt sind, seit anderthalb Jahren – mit dieser Schnapsidee der CSU, die im besten Fall ein Nullsummenspiel wird. Hören Sie endlich auf mit den Angriffen auf die Kommission! Die Maut hat diese -Koalition zu verantworten – leider mit der SPD zusammen – und nicht die Kommission. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Trotzdem müssen Sie jetzt zum Schluss kommen, Frau Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Damit komme ich zum Schluss, werte Präsidentin. – Politik muss ernsthaft Verantwortung übernehmen. Wir müssen raus aus der Populistenfalle. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat für die Bundesregierung Bundesminister Alexander Dobrindt das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag hat die von der Bundesregierung vorgelegten Mautgesetze beschlossen, die für keinen Autofahrer Mehrbelastungen bringen und die europarechtskonform sind. Das ist die Wahrheit. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das legen Sie fest?) Wenn die Europäische Kommission jetzt die Auseinandersetzung sucht, werden wir sie auch führen und nachweisen, dass wir hier europarechtskonforme Gesetze beschlossen haben. Wir verhalten uns in jeder Hinsicht rechtsstaatskonform. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben aber auch nur Sie! Wenn überhaupt!) Das heißt natürlich auch, dass wir die Entscheidung der Europäischen Union, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, ernst nehmen und das Ergebnis abwarten werden. Klar ist aber, dass wir die Auseinandersetzung hart führen werden, um unserem Recht auf einen Systemwechsel nachzukommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir diskriminieren niemanden. Der Systemwechsel ist eindeutig und klar formuliert. Jeder Pkw-Halter zahlt die Infrastrukturabgabe. Alle werden gleich behandelt, (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das ist der Punkt! Genau darum geht es!) vollkommen unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Mit der Infrastrukturabgabe erfüllen wir sogar die Zielsetzung bzw. die Vorgaben der Europäischen Kommission, die sie wiederholt Richtung Deutschland formuliert hat. Europa fordert seit Jahren, dass wir das Verursacherprinzip stärken und die Nutzer stärker an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen dieses Prinzip lächerlich!) Genau das tun wir. Wir vollziehen den echten Systemwechsel von einer Steuerfinanzierung hin zu einer Nutzerfinanzierung. Die Europäische Kommission hat 2011 in ihrem Weißbuch noch einmal sehr deutlich gerade auch in Richtung Deutschland klargemacht, (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Aber Ihre Lösung ist keine Nutzerfinanzierung!) dass man die umfassende Anwendung des Prinzips der Kostentragung durch die Nutzer und Verursacher stärken soll. Dabei hat sie – hören Sie einmal zu – genau formuliert, wie so etwas gehen kann. Sie hat nämlich geschrieben, dass Straßenbenutzungsgebühren als Alternative zur Steuerfinanzierung ausgebaut werden sollen. „Als Alternative“ bedeutet doch klar: keine Mehrbelastung für diejenigen, die heute schon an der Finanzierung beteiligt sind. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist geradezu logisch und selbstverständlich, dass es bei einem echten Systemwechsel, wie wir ihn hier vollziehen, nicht zu Doppelbelastungen kommen darf. Deswegen nehmen wir mit der Infrastrukturabgabe auch eine Änderung im Kraftfahrzeugsteuergesetz vor. Wir nehmen Steuerentlastungsbeträge in das Kraftfahrzeugsteuergesetz auf und vermeiden damit eine Doppelbe-lastung derjenigen, die Kfz-steuerpflichtig sind. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Sie diskriminieren die Ausländer! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Am Ende zahlen alle die Maut!) Auch dieses Vorgehen ist übrigens in der Vergangenheit von der Europäischen Kommission formuliert worden. In einem Weißbuch von 1998 ist nachzulesen, dass bei einem Systemwechsel verkehrsbezogene Steuern gesenkt werden können. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darin steht aber nichts von einer Eins-zu-eins-Regelung!) Damit hat sich die EU-Kommission in der Vergangenheit übrigens auch schon öfter beschäftigen müssen. Es schadet hier nicht, einmal den Blick in die anderen Länder zu werfen. Schauen wir uns doch einmal England an. England hat im letzten Jahr die Lkw-Maut bei gleichzeitiger Absenkung der Lkw-/Kfz-Steuern eingeführt. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben sie sie eins zu eins abgesenkt? Nein!) Das geschah ohne Beanstandungen aus Brüssel. 1997 hat Österreich die Maut eingeführt und zeitgleich die Pendlerpauschale für Österreicher massiv erhöht. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eins zu eins? Nein!) All das geschah ohne Beanstandungen aus Brüssel. Meine Damen und Herren, das, was in anderen Ländern möglich ist, muss auch für Deutschland ohne Beanstandungen aus Brüssel möglich sein. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen etwas ganz anderes!) Übrigens: Wer eine echte Benachteiligung sehen will, der kann sich ja gerne einmal die Regelung beim Felbertauerntunnel in Österreich anschauen. Ausländer zahlen für die Nutzung eine Gebühr von 10 Euro, während österreichische Anrainer nur 4 Euro zahlen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anrainer! Andere Österreicher zahlen das Gleiche!) Das scheint mir doch ein deutlicher Unterschied zu sein. Wir hingegen gehen mit der Infrastrukturabgabe einen anderen Weg. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist die Infrastrukturabgabe für alle gleich. Das ist der echte Systemwechsel von der Steuerfinanzierung zur Nutzerfinanzierung. Niemand wird dabei doppelt belastet. Das ist der Sinn der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. In der Frage der Festlegung der Höhe der Kfz-Steuer hat die Europäische Kommission in der Tat überhaupt keine Kompetenz. Überhaupt keine Kompetenz bei der Höhe der Kfz-Steuer! (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Richtig! Wer hat denn dem widersprochen? Niemand!) Man sollte einmal den Blick in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union werfen. Daraus geht der Grundsatz der Finanz- und Steuerhoheit der Mitgliedstaaten ganz klar hervor. Die Kfz-Steuer gehört eindeutig und unstrittig in den Zugehörigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es gibt auch den Gleichbehandlungsparagrafen! Den haben Sie vergessen!) Über diese Steuer entscheiden wir alleine. Brüssel hat kein Recht, über die Kfz-Steuer zu entscheiden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Wer hat das denn bestritten? Niemand!) Wir schreiben eine schwarze Null. Wir haben einen ausgeglichenen Haushalt. Daher kann der Deutsche Bundestag gerade auch in Europa durchaus selbstbewusst sagen, dass er seine Bürger bei der Kfz-Steuer im Rahmen eines Systemwechsels entlasten will. Das ist unser gutes Recht. Dieses gute Recht werden wir auch gegenüber Brüssel verteidigen. Unsere ureigene Kompetenz, meine Damen und Herren, kann man uns auch nicht streitig machen, wenn man ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Übrigens hat die Kommission in der Vergangenheit mit ihren Vertragsverletzungsverfahren schon öfter Schiffbruch erlitten. Ich erinnere an drei Beispiele: die Klage der Kommission gegen Deutschland beim ersten Eisenbahnpaket – am 28. Februar 2013 vollumfänglich abgewiesen vom EuGH; die Klage der Kommission gegen Deutschland wegen der steuerlichen Behandlung von Dividenden und Zinsen bei der Einkommensteuer – am 22. November 2012 vom EuGH abgewiesen; die Klage der Kommission gegen Deutschland wegen der Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie – am 11. September 2014 vom EuGH abgewiesen. Brüssel irrt zum wiederholten Mal. Es irrt auch bei der Infrastrukturabgabe in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber 1992 ganz anders! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glaubt nur einer! Sie!) Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit, dass wir uns in den nächsten Monaten mit Brüssel sicher intensiv auseinandersetzen müssen. Wir haben zwei Monate Zeit, auf das heutige Schreiben zu antworten. Wir werden dies vollumfänglich tun und der Kommission unsere Argumente darlegen. Aber es ist auch klar, dass wir mit unserem europarechtskonformen Mautmodell (Lachen der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) den Weg bis zum EuGH gehen werden, wenn Brüssel seine Sichtweise nicht ändert. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann dauern!) Ich sage hier auch sehr deutlich: Mein Wunsch und auch gerade der dieser Koalition ist es, die Infrastruktur zu stärken. Das heißt für mich: Ich will mehr Gerechtigkeit auf unseren Straßen, mehr Investitionen für unsere Straßen und mehr Fairness in Europa. Dafür lohnt es sich zu streiten. Wir werden uns damit durchsetzen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Herbert Behrens, Fraktion Die Linke, ist jetzt der nächste Redner. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Dobrindt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Irgendwie fühlt man sich doch ein bisschen wie in einer Parallelwelt, wenn der erste Satz des Verkehrsministers ist: Diese Maut ist europarechtskonform. (Heiterkeit der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir haben einen Brief bekommen, Herr Dobrindt. In dem steht, dass die EU-Kommission das Vorhaben untersuchen wird, um genau das zu überprüfen. Die Hinweise darauf, dass die Kombination der beiden Gesetze nicht europarechtskonform ist, sind seit einem Jahr in der Welt. Jetzt einfach so zu tun, als ob sich nichts verändert habe und als ob wir einfach weitergehen könnten, ist daher schon hammerhart. Das erstaunt mich wirklich. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Ganze wäre eigentlich zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Wie gesagt, wir diskutieren ein Jahr lang über die Frage, was europarechtskonform ist und was nicht. Sie aber wollen das nicht akzeptieren und behaupten immer noch in den Medien – das war in einem Interview zu lesen, und auch heute werden Sie wieder entsprechend zitiert –: Was wir mit der Kfz-Steuer machen, ist ausschließlich nationale Hoheit, Brüssel hat da keine Kompetenzen. (Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Genau! So ist es!) – Ja, dem hat niemand widersprochen. In der gesamten Diskussion hat niemand dieser Behauptung widersprochen. Auch in Bezug auf die Infrastrukturabgabe hat niemand widersprochen. Selbst die Kommissarin und der Kommissionspräsident sagen: Die Infrastrukturabgabe ist so, wie sie in Deutschland eingeführt wird, europarechtskonform. Die Verkehrskommissarin findet es sogar gut, dass alle Fahrer unabhängig von ihrer Fahrleistung belastet werden und für die Verkehrsinfrastruktur zahlen müssen, die auch eine soziale Infrastruktur des Landes ist. Das wird von keinem bestritten. Es geht aber doch um die Kombination dieser beiden Gesetze, um nichts anderes. Wir haben immer wieder gesagt: Die Belastung aller Fahrer bei einer einseitigen Entlastung nur von inländischen Autofahrern ist das Problem, das das Gesetzesvorhaben stoppen wird. Spätestens jetzt, als Sie den Brief bekommen haben, hätten Sie das mitbekommen müssen – es sei denn, Sie haben ihn nicht gelesen. Das haben Sie ja auch schon einmal der Kommissarin vorgeworfen. Sie sagten ihr damals, sie solle erst einmal richtig hingucken, bevor sie sich äußert. Auch Sie sollten erst einmal richtig hingucken, bevor Sie solche Äußerungen machen und davon sprechen, dass Ihre Kombinationen weiterhin europarechtskonform sind. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Jetzt guckt er gar nicht hin! Er spricht mit dem Kollegen Lange!) Das können Sie heute nicht mehr behaupten. Es geht – wir müssen Ihnen das vielleicht noch einmal erklären, damit Sie es begreifen – ausschließlich um das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe, das Gesetz zur Maut für alle; das wollten wir verhindern. Sie haben immer behauptet, dieses Gesetz würde zum 1. Januar 2016 scharfgestellt. Es geht darum, 3,7 Milliarden Euro zu generieren, um dieses Geld in den Verkehrssektor und dort überwiegend in den Straßenverkehr zu investieren. Wie sieht es in der Praxis aus, wenn Sie jetzt sagen, dass Sie aufgrund des Briefes noch einmal die Einwände prüfen wollen? Sie haben gesagt, Sie setzten die Vorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes nicht fort. Trotzdem sind gerade diese weiterhin auf dem Weg. (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!) Sie bereiten das weiter vor. Bis zur Ausschreibung werden Sie diesen Gesetzgebungsprozess weiter vorantreiben und die Umsetzung des Gesetzes so weit vorbereiten, dass es dann scharfgestellt werden kann, und zwar ohne die Entlastung der Kfz-Steuerzahler. Das ist die Maut für alle, die eigentlich hinter diesem Projekt steht und die so nicht durchgehen sollte. Das war zumindest die Auffassung der überwiegenden Mehrheit des Parlaments. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es sei denn, Sie behalten Ihren treuen Koalitionspartner. Und damit komme ich zu den SPD-Kollegen. Heute lässt sich auch der Kollege Sebastian Hartmann zitieren: „Wir vertrauen bisher auf das Urteil der Bundesregierung.“ Oh Gott, Herr Hartmann! (Sebastian Hartmann [SPD]: So müssen Sie mich nicht bezeichnen! – Sören Bartol [SPD]: Sebastian reicht!) Für mich hat das allerdings nichts mehr mit Vertrauen zu tun. Das ist Vasallentreue. Sie klammern sich an die Große Koalition, koste sie, was es wolle. Der Kollege Bartol hat bereits angekündigt: Wir brauchen eine schnelle Entscheidung, um die Mindereinnahmen aus der verschobenen Pkw-Maut so gering wie möglich zu halten. Das heißt: Dampf machen. Die SPD-Fraktion ist also weiter mit dabei: Zustimmung zur europarechtswidrigen Ausländermaut gestern, Zustimmung zum Fracking-Ermöglichungsgesetz morgen, Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung übermorgen. In der Tat, eine solche Koalitionsfähigkeit, wie es eben hieß, wie bei der SPD ist bei uns nicht gegeben; die hat offenbar nur die SPD. Ich jedenfalls bin froh, dass es uns mit der Hilfe der EU-Kommission vielleicht gelingt, diese Art von Verkehrspolitik zu stoppen. Vielleicht behält die Kanzlerin doch noch Recht mit ihrer Aussage: „Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.“ Wir würden uns freuen, wenn diese Aussage der Kanzlerin in Erfüllung geht. Wir schließen uns ihr da gerne an. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir darauf anstoßen können. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Sebastian Hartmann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zu Ihnen komme ich noch, Herr Behrens; fangen wir zunächst einmal vorne an. Es ist ein offenes Geheimnis: Die Pkw-Maut ist kein Herzensanliegen der SPD. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön, das zu hören! – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Aber sie wurde doch beschlossen! Warum schieben Sie das in die Kommission?) Sie wird es auch nicht werden. Darüber hinaus trägt auch die Entscheidung der EU-Kommission sicherlich nicht dazu bei, dass sich diese Situation für uns als SPD entscheidend verändern wird. Aber einen Punkt muss man klarstellen: Mit der Entscheidung der EU-Kommission und der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ist tatsächlich eine neue Situation eingetreten. Aber mit dieser neuen Situation geht keine Änderung der Grundlagen unseres guten Koalitionsvertrages einher. Hier muss man differenzieren. Für die SPD gilt der -Koalitionsvertrag mit allen Punkten. Dort sind drei klare Kriterien festgelegt, aus denen hervorgeht, unter welchen Bedingungen es zu einer Infrastrukturabgabe kommen wird. Die Opposition könnte eigentlich sagen: Herzlichen Glückwunsch! Die SPD hat einen sehr guten Koalitionsvertrag verhandelt. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Vertrag sieht nämlich einen echten Beitrag zur -Infrastrukturfinanzierung und keine Belastungen des deutschen Autofahrers vor. Zudem muss das Ganze EU-rechtskonform sein. Das sieht unser Koalitionsvertrag vor. (Beifall bei der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das geht ja gar nicht alles drei!) Sie können sich nicht zum Trittbrettfahrer eines guten Koalitionsvertrages machen, den die SPD verhandelt hat. Dieser Koalitionsvertrag gilt vor Beschluss eines Gesetzes, während der Beratungen über ein Gesetz und natürlich auch nach der Verabschiedung eines Gesetzes. Wir nehmen das sehr ernst. Die Europarechtskonformität ist eine unverhandelbare Bedingung dieses Gesetzes. Sie ist zu beachten. Wir sind schließlich auch hier gute Europäerinnen und Europäer. Natürlich verlassen wir uns auf das Wort des Ministers, dass diese Infrastrukturabgabe europarechtskonform ist. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das ist Realitätsverweigerung!) Ich sage aber auch deutlich, dass davon der Weg, wie die Europarechtskonformität hergestellt wird, zu unterscheiden ist. Jedem Vertragsverletzungsverfahren ist ein entsprechendes Pilotverfahren bzw. ein Konsultationsverfahren vorgeschaltet. Ich glaube, dass man zum jetzigen Zeitpunkt darauf setzen muss, dass in den Verhandlungen des Ministers mit der Kommission klargemacht wird, dass es sich um ein EU-rechtskonformes Gesetz handelt. Wir haben die Aussagen des Verkehrsministers vernommen, dass dies der Fall ist. Mit Verlaub, dass es überhaupt zu einer solchen Situation kommt, liegt an den klaren Konditionen, die wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Es ist unlauter, dass gerade die Opposition im vermeintlichen Bewusstsein, Glück zu haben, schon am Dienstag die heutige Aktuelle Stunde beantragt und nun versucht, aus diesen Kriterien einen Bumerang zu machen. Tatsächlich sind Sie diejenigen, die die Maut für alle wollen, verbunden mit der Speicherung enormer Datenmengen, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Nein! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie doch mal, wer das gesagt hat!) um minuten- und straßengenau abzurechnen; das ist doch der entscheidende Punkt. Wir werden in diesem Verfahren an jedem Punkt darauf achten, dass keines der Kriterien unseres Koalitionsvertrages abschließend aufgelöst, verändert oder angepasst wird, um durch die Hintertür die vom Grünen Winfried Hermann geforderte Maut für alle einzuführen, und zwar ohne Entlastung des deutschen Autofahrers. Das wird es mit der SPD nicht geben. Das werden wir verhindern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genauso wie die Vorratsdatenspeicherung, oder?) – Aber, Herr Hofreiter, es war der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, der ganz klar herausgearbeitet hat, wer die Pkw-Maut wollte. Als wir das zum Thema gemacht haben, haben uns die Grünen in Baden-Württemberg quasi überholt, indem sie die Maut für alle gefordert haben, im Gegensatz zu unserem EU-rechtskonformen Modell, das eine Entlastung der deutschen Bürgerinnen und Bürger vorsah. Das müssen Sie sich gefallen lassen. Gehen Sie doch in die Zeitungsarchive, um das nachzulesen! Wir befinden uns nun in einer neuen Situation. Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Wir nehmen das sehr ernst; denn wir wollen nur europarechtskonforme Gesetze beschließen. Wir haben uns nach den Beratungen darauf verlassen, dass es sich auch hier um ein EU-rechtskonformes Gesetz handelt. Aber schon jetzt einen Entscheid vor dem Europäischen Gerichtshof anzustreben, bedeutet, dass das Verfahren sehr lange dauern wird. Damit stellt sich die Frage, wann die Infrastrukturabgabe kommen wird. Man kann natürlich sagen, dass das keine neue Situation ist, weil es sich bereits um die dritte Verschiebung handelt. Aber dieser dritten Verschiebung der Einführung der Pkw-Maut liegt ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde. Ich glaube auch nicht, dass derjenige, der die härteste Schlagzeile gegen Brüssel produziert, mit Brüssel einig wird. Wir müssen nun vielmehr in Gesprächen die EU-Rechtskonformität eindeutig darlegen. In aller Klarheit: Wir werden nicht im Nachhinein den Koalitionsvertrag aufweichen, der mit seinen klaren Kriterien erst zu dieser Situation geführt hat. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch schön zu hören!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU spricht jetzt Steffen Bilger. (Beifall bei der CDU/CSU) Steffen Bilger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Vertreter der Opposition, ich kann durchaus verstehen, dass Sie am heutigen Tag eine gewisse Häme und Freude empfinden. Das ist verständlich; denn es mag ein parteipolitischer Erfolg für Sie sein, dass es nun bei der Pkw-Maut ein paar Fragezeichen gibt. Aber was bejubeln Sie da eigentlich? (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir würden uns eigentlich wünschen, dass wir einen Verkehrsminister haben, der vernünftige Politik macht!) Zunächst bejubeln Sie eine Positionierung der EU gegen die Interessen der deutschen Bürger. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie bejubeln, dass es länger dauert, bis die Ungerechtigkeit beendet ist, dass wir fast überall in Europa Maut bezahlen, während andere bei uns gratis fahren dürfen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Überall in Europa?) Hätte der Zeitplan eingehalten werden können, dann wäre es 2016 so gewesen: Wie bisher auch fährt ein Deutscher durch Österreich und bezahlt Maut, genauso wie der Österreicher in seinem Land Maut bezahlt. Neu wäre: Ein Österreicher, der durch Deutschland fährt, bezahlt genauso wie der Deutsche, der in unserem Land die Infrastrukturabgabe zu bezahlen hat. Also im Ergebnis genau dasselbe. Nur, die EU stört sich an der Entlastung der deutschen Autofahrer über die Kfz-Steuer. Ich will noch einmal deutlich betonen: Das geht die Europäische Union aber nichts an; denn Steuerpolitik ist nationale Angelegenheit. Es wird auch nicht in anderen EU-Mitgliedstaaten, die Mautsysteme haben, hinterfragt, ob die Kfz-Steuer dort geringer ist als in Deutschland, weil der jeweilige Staat über Einnahmen aus einer Maut verfügt. Eines will ich aber auch offen sagen: Die Kritik aus Österreich finde ich dann doch ziemlich dreist. Seit Jahren werden dort deutsche Autofahrer abkassiert, und was haben die Österreicher 1997 bei der Mauteinführung -gemacht? Alexander Dobrindt hat bereits darauf hingewiesen: Sie haben erst einmal die Pendlerpauschale für Österreicher erhöht. Kritik der EU damals? Nicht vorhanden. Unser spezieller Blick auf die heutige Debatte ist aber das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Ich hab es an den Reaktionen der vergangenen Tage gemerkt, als darüber diskutiert und spekuliert wurde, dass viele gleich gedacht haben: Oje, Vertragsverletzungsverfahren. – Dabei wird gerne vergessen, dass es im Durchschnitt der letzten Jahre jeweils gut 70 solcher Verfahren gegen Deutschland gab. Auch in diesem Jahr läuft bereits wieder eine ähnliche Anzahl von Verfahren gegen Deutschland. Diese Verfahren sind nicht nur exklusiv gegen Deutschland gerichtet, sondern im Jahr 2013 sind insgesamt 761 Vertragsverletzungsverfahren in der Europäischen Union geführt worden. Der Minister hat schon darauf hingewiesen: Was besonders bemerkenswert daran ist, ist – so war es in den letzten Jahren –, dass diese Vertragsverletzungsverfahren in der Regel im Sande verlaufen. Wir gehen davon aus, dass es auch dieses Mal so sein wird. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diesmal garantiert nicht!) Ich will Ihnen ein weiteres Mal erläutern, weshalb wir überzeugt sind, dass der Gesetzentwurf, den wir beschlossen haben, tatsächlich europarechtskonform ist. Wir hatten im Verkehrsausschuss eine öffentliche Anhörung am 18. März, in der sich unter anderem Professor Hillgruber positiv dazu geäußert hat. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Als Einziger!) Er hat eindeutig darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht keine unzulässige Diskriminierung von anderen EU-Staaten und deren Bewohnern gibt. Jetzt könnte ich Ihnen seitenweise die Unterlagen vorlesen; das will ich uns aber ersparen. Ich will aber aus dem Protokoll der Anhörung einen Absatz zitieren. Dort sagt Professor Hillgruber: Interessanterweise ist in Art. 7 k der Eurovignettenrichtlinie – also bei der Lkw-Maut – ausdrücklich vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei der Einführung eines Maut- oder eines Straßenbenutzungsgebührensystems Kompensationen vorsehen können. Bei solchen Kompensationen ist – das zeigen auch die Materialien zu dieser Richtlinie – ausdrücklich auch an die Kfz-Steuer gedacht. Das heißt, das gesamte Europarecht geht – wenn man so will – von einem System kommunizierender Röhren aus, somit von einer Infrastrukturfinanzierung, die auf zwei Säulen ruht, der Kfz-Steuer und der Maut bzw. der Straßenbenutzungsgebühr. So weit Professor Hillgruber in unserer Expertenanhörung. Also, der Bundestagsverkehrsausschuss hat sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, genauso die diversen beteiligten Bundesministerien und nach dem Bundesrat am Schluss auch noch der Bundespräsident. Alle kamen zu dem Ergebnis: kein Verstoß gegen Europarecht. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Überall gab es Zweifel!) Warum wird die Mauteinführung dann jetzt trotzdem verschoben? Der Minister hat es heute schon erläutert: Ein Restrisiko bleibt vor Gericht natürlich immer, und die nötigen Ausschreibungen wären durch ein laufendes Verfahren zu sehr belastet gewesen. Daher ist es im -Ergebnis wohl besser, die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Wenn die Entscheidung da ist, dann sollte es zügig an die Umsetzung gehen; denn es bleibt dabei: Wir wollen die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland endlich ausreichend finanzieren. Da es immer wieder untergeht in -allen hitzigen Mautdebatten, will ich auch dieses Mal darauf hinweisen: Uns geht es um mehrere Maßnahmen. Zunächst einmal geht es uns um die massive Ausweitung der Lkw-Maut, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, es geht auch um die Pkw-Maut, und es geht um mehr Haushaltsmittel. Mit diesem Paket – die Infrastrukturabgabe ist nur ein Teil dieses ganzen Pakets – wird es uns gelingen, dass wir die Infrastruktur in Deutschland endlich vernünftig finanzieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächste spricht jetzt Sabine Leidig, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Leidig (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucherinnen und Besucher! Ich will ganz zu Anfang einmal drei Punkte festhalten, die mir sehr wichtig sind: Erstens. Die Linke war die Partei – die Linksfraktion hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, der dann an den Verkehrsausschuss überwiesen worden ist –, die gesagt hat: Wir wollen keine Maut für Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Sie von CDU/CSU und SPD haben mit Ihrer überwältigenden Mehrheit beschlossen, dass alle Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer künftig eine Maut bezahlen müssen. Drittens. Es wird, egal wie die EU-Kommission entscheidet, das passieren, was Herr Dobrindt hier mit Stolz feststellt: Es wird einen Systemwechsel in der Straßenfinanzierung geben. Diesen Systemwechsel lehnen wir aus verschiedenen Gründen ab. Diejenigen, die Auto fahren, werden nicht an den Kosten beteiligt je nach der Größe ihres Autos, je nach Spritverbrauch oder je nach gefahrenen Kilometern, sondern sie werden bezahlen müssen, wenn sie bestimmte Straßen benutzen, egal ob sie es tun müssen, weil sie beruflich unter Druck stehen, weil sie unbedingt eine familiäre Angelegenheit regeln müssen oder weil sie gern mit dicken Autos durch die Gegend brettern; da wird überhaupt kein Unterschied gemacht. Das halte ich für eine fatale Systemänderung. (Beifall bei der LINKEN) Man könnte sich natürlich vorstellen, dass man das Autofahren teurer macht, um vernünftige Veränderungen zu bewirken. Dann müsste man zum Beispiel dafür sorgen, dass der Sprit ein paar Cent mehr kostet. Mit diesen Einnahmen könnte man den öffentlichen Nahverkehr finanzieren, der hoffnungslos unterfinanziert ist. Man könnte dafür sorgen, dass es endlich ausreichend Busse und Bahnen in den Städten gibt, dass es vernünftige Nahverkehrsangebote auf der Schiene gibt. Das alles wäre eine vernünftige Systemänderung, aber genau entgegengesetzt zu der Richtung, die Sie wollen, Herr Dobrindt. (Beifall bei der LINKEN) Ein Systemwechsel, wie wir ihn uns ebenfalls wünschen würden, wäre zum Beispiel auch, dass man aufhören würde, den Diesel zu subventionieren. Die Lastkraftwagen sind das größte Problem auf den Straßen, mit dem sich die Autofahrerinnen und Autofahrer permanent he-rumärgern. Die Lastkraftwagen verursachen riesige Staus und große Umweltkosten. Der Sprit für die Lastkraftwagen wird mit 7 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt subventioniert. Warum nehmen wir nicht dieses Geld, um dafür zu sorgen, dass die Verkehrsinfrastruktur vernünftig repariert, in Schuss gehalten und umgebaut wird? (Beifall bei der LINKEN) Jetzt will ich noch etwas zu der Ungeheuerlichkeit sagen, dass Sie, Herr Dobrindt, von „Gerechtigkeit auf Deutschlands Straßen“ sprechen. Das finde ich schon etwas skurril. Ich finde, wenn man über Gerechtigkeit auf den Straßen spricht, dann muss man sich anschauen, wie die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eigentlich behandelt werden. Heute ist ein Artikel in der Berliner Zeitung, in dem steht, dass die Hauptstädterinnen und Hauptstädter in Berlin inzwischen die Mehrzahl der Wege zu Fuß zurücklegen. Jetzt schauen Sie sich einmal an, wie die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger in den meisten Städten und Gemeinden in diesem Land aussieht. Hat sie sich verbessert in den letzten 30, 40 oder 50 Jahren? Nein, überhaupt nicht. Sie ist immer schlechter geworden. Noch katastrophaler sieht die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer aus. Stellen Sie sich einmal vor, für die Autofahrer hätte sich seit 1960 nichts an den Straßen verändert, obwohl die Zahl der Autofahrerinnen und Autofahrer inzwischen mehr als dreimal so hoch ist. Aber genau diese Situation haben wir bei den Fahrradfahrenden: Mehr als dreimal so viele Menschen fahren inzwischen Fahrrad; aber die Fahrradwege sind in dem gleichen miserablen Zustand – sie sind vielerorts klein und eng – wie 1960. Da müssten Sie Gerechtigkeit herstellen: Gerechtigkeit für die Verkehrsteilnehmer, die nicht motorisiert unterwegs sind und die mit ihrem -Verhalten dazu beitragen, dass eine sozialökologische Verkehrswende und damit ein vernünftiger Systemwechsel möglich wird. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster spricht Heinz-Joachim Barchmann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Heinz-Joachim Barchmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ob nun „Pkw-Maut“ oder „Infrastrukturabgabe“ – dass die Pläne von Verkehrsminister Dobrindt und seinem Parteivorsitzenden eines der umstrittenen Projekte der Großen Koalition sind, wurde hier bereits ausführlich diskutiert. Und man muss es noch einmal in aller Ehrlichkeit sagen: Dafür, dass wir von der SPD Vorhaben in den Koalitionsvertrag schreiben konnten, die unser Land voranbringen und von denen wir absolut überzeugt sind – wie zum Beispiel den Mindestlohn, der bereits heute sehr vielen Menschen in Deutschland hilft –, mussten wir auch Punkte akzeptieren, die uns vielleicht nicht so gut passen. Die CSU hat die Maut in den Koalitionsvertrag hi-neinverhandelt. Nein, sie ist weiß Gott nicht unser Herzensprojekt. Aber so funktioniert eben Demokratie. Dass die Maut im Bundestag verabschiedet wurde, ist vor allen Dingen der Koalitionsdisziplin zu verdanken. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Die einen bringen ihr Projekt durch und die anderen ein anderes, und am Ende sind alle einigermaßen zufrieden. Was mich daran stört, ist allerdings etwas anderes, und deshalb freue ich mich, heute als Europapolitiker zur Maut sprechen zu können. Als Sozialdemokraten haben wir der Maut unter drei Bedingungen zugestimmt: Es muss ein substanzieller Beitrag für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erwirtschaftet werden. Es darf kein deutscher Autofahrer zusätzlich belastet werden. Und: Die gesetzliche Regelung muss mit dem europäischen Recht vereinbar sein. Ob die geplanten Überschüsse generiert werden können und die Maut damit ihren gesetzlichen Zweck erfüllen kann – nämlich den Erhalt der Infrastruktur –, darüber wird die Zukunft entscheiden. Auch die Fragen, ob die Gesetzesvorhaben europarechtskonform sind und wen die Maut schließlich finanziell belastet, stehen weiterhin im Raum. Das Gesetzgebungsvorhaben besteht aus zwei Teilen: Die Maut selbst soll durch ein Infrastrukturabgabengesetz eingeführt werden, das im Wesentlichen für Inländer und Ausländer gleichermaßen gilt. Durch ein weiteres Gesetz soll Fahrzeughaltern, die Kfz-Steuer zahlen, eine Steuerentlastung in gleicher Höhe gewährt werden, um eine Doppelbelastung durch die Kraftfahrzeugsteuer zu vermeiden. Im europäischen Recht – das gilt auch in Deutschland – besteht der Grundsatz der Unionstreue. Danach unterstützen die Mitgliedstaaten die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und unterlassen alle Maßnahmen, die die Union gefährden könnten. Durch die Konstruktion des Gesetzesvorhabens mit der Einführung der Maut bei gleichzeitigem Ausgleich über die Kfz-Steuer ist aus meiner Sicht ein europarechtswidriger Diskriminierungstatbestand gegenüber EU-Ausländern durchaus ersichtlich. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aha!) Aus dem Verkehrsministerium wird hingegen immer wieder darauf verwiesen, dass die EU gar nicht zuständig sei. Es sei klar geregelt, dass die Steuern in der nationalen Hoheit eines jeden Landes selbst liegen. Ja, die Steuern sind nationale Kompetenz; das wurde eben schon gesagt. Aber ganz egal, ob eine Kompetenz auf nationaler oder auf europäischer Ebene liegt: Wichtig ist die Gleichbehandlung in der ganzen EU. Eine Ungleichbehandlung kann auch von nationalen Gesetzen ausgehen. In solchen Fällen muss die Europäische Kommission eben zwangsläufig eingreifen, so wie sie das jetzt auch tut. Die Kombination aus der gleichzeitigen und in der Höhe gleich bemessenen Entlastung deutscher Autofahrer wirft zumindest die Frage auf, ob hier eine unzulässige Benachteiligung von EU-Ausländern vorliegt. Wenn schon so etwas für die Maut gebraucht wird, dann muss sie gesetzlich auf einer einwandfreien und stabilen Basis stehen. Über die rechtlichen Fragen hat aktuell der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu entscheiden, und man muss abwarten, wie diese Entscheidung letztlich ausfällt. Wenn die Mautpläne aber tatsächlich vom EuGH beanstandet werden, dann werden die Richter sehr wahrscheinlich nicht beide Teile des Gesetzesvorhabens kippen. Das Mautgesetz selbst werden sie kaum infrage stellen können, sehr wohl aber das Verrechnungssystem mit der Kfz-Steuer, das deutsche Autofahrer bevorzugt. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann gibt es die Maut für alle! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das heißt: Maut für alle!) Letztlich würde dann das Entlastungsgesetz durch den EuGH „kassiert“, und die Maut selbst bliebe bestehen, und zwar zulasten aller, auch und ganz besonders zulasten der deutschen Autofahrer. Meine Befürchtung liegt darin, dass die Verantwortung für die Mehrbelastung deutscher Autofahrer anschließend in gewohnter Manier auf die Europäische Union und ihre Institutionen geschoben wird. Das machen einige im Südosten Europas bereits heute, wenn sie sich andauernd über die ständige Einmischung der EU in nationale Gesetzgebungskompetenzen beschweren. Aber genau in diese Richtung geht auch die aktuelle Argumentation: dass die EU aufgrund der nationalen Steuerhoheit gar nicht zuständig sei. Doch sie ist zuständig, wenn es um Diskriminierungstatbestände geht. Wenn die Maut für alle kommt, dann wird man auch dazu stehen müssen, dass Bürgerinnen und Bürger Mehrbelastungen spüren, und man muss sagen können, woher die Maut kommt: in diesem Fall nämlich nicht aus Brüssel, sondern aus Bayern. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Sie müssen nun zum Schluss kommen, Herr Kollege Barchmann. (Andreas Scheuer [CDU/CSU]: Das ist, glaube ich, auch besser!) Heinz-Joachim Barchmann (SPD): Ja. – Die Kommission achtet nur darauf, dass andere bei uns nicht diskriminiert werden, wie auch wir anderswo nicht diskriminiert werden wollen. Die Aufgaben der EU ständig infrage zu stellen, ist scheinheilig; denn diese Kritik schadet Europa und damit letztlich auch uns selbst. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat Oliver Krischer, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt, was Sie hier veranstalten, ist, ehrlich gesagt, unglaublich. Sie bekommen heute einen blauen Brief. Ihr zentrales verkehrspolitisches Projekt wird von der EU-Kommission in einem Punkt infrage gestellt, über den wir schon seit einem Jahr diskutieren. Und was machen Sie? Sie laufen hier wie ein aufgeblasenes -Michelin-Männchen herum und beschimpfen die EU-Kommission. Das ist doch unglaublich! Das ist doch unfassbar! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich sage Ihnen: Jeder Schüler und jede Schülerin in dieser Republik ist weiter. Wenn sie einen blauen Brief bekommen, dann wissen sie, dass die Versetzung gefährdet ist. Die mindeste Reaktion ist: ein bisschen Demut zeigen, Besserung geloben und schauen, was man anders machen könnte. Diesbezüglich höre ich nichts von Ihnen. Das Einzige, was Ihnen einfällt, ist die Beschimpfung der EU-Kommission. Etwas anderes ist an der Stelle nicht zu hören. Das geht nicht für einen Verkehrsminister; das muss man einmal klipp und klar sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich sage dazu – Sie wissen genau, was Sie da für ein Problem am Hals haben –: Das ist Autosuggestion. Das ist der kleine Alexander, der in Weilheim auf dem Schulhof steht, sich die Augen zuhält und sagt: Ich habe recht. Es ist dunkel, ihr anderen liegt alle falsch. – Es ist Ihre Art der Politik, sich etwas einzureden. Das wissen Sie sehr genau. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Bilger hat hier eben den einzigen Sachverständigen, den es in der ganzen Republik überhaupt gibt, der Ihre Position unterstützt, zitiert. Wir haben im Ausschuss eine Anhörung gehabt, (Steffen Bilger [CDU/CSU]: Sie waren doch gar nicht dabei!) wo reihum durch Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dargelegt worden ist, dass das nicht europarechtskonform ist und dass das ganze Projekt scheitern muss. Lesen Sie das einfach noch einmal nach. Das, was Sie hier jetzt machen, ist arrogant. Damit werden Sie scheitern. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal eines sagen: Ich danke ausdrücklich Herrn Juncker und der Verkehrskommissarin, Frau Bulc, dass wenigstens die Europäische Kommission, wenn schon die Koalition hier den größtmöglichen Unsinn beschließt, an der Stelle versucht, das zu stoppen. Es geht ja nicht nur darum, dass das Ganze nicht europarechtskonform ist. Sie können ja froh sein, dass die EU-Kommission keine Kompetenz hat, das verkehrspolitisch zu überprüfen, dass die EU-Kommission keine Kompetenz hat, Bürokratiefragen zu überprüfen, dass die EU-Kommission keine Kompetenz hat, Datenschutzfragen zu überprüfen. Wenn all das überprüft würde, würden Sie doch auch in diesen Punkten mit diesem Unsinnsprojekt scheitern. Insofern ist es gut, dass heute der blaue Brief gekommen ist. Ich wünsche der EU-Kommission viel Kraft dafür, dass sie es schafft, dieses Projekt zu versenken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie dann erzählen, es gäbe da keine Diskriminierung, dann ist das, ehrlich gesagt, eine intellektuelle Beleidigung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie laufen seit eineinhalb Jahren durch das Land, angefangen von der Bundeskanzlerin bis zum letzten Abgeordneten der CSU bzw. der Union – leider haben wir ja auch bei der letzten Debatte einige Sozialdemokraten gehört, die erzählen, dass das eins zu eins kompensiert wird –, und versichern: Das, was die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer bezahlen, wird exakt eins zu eins zurückgegeben, nur die Ausländerinnen und Ausländer zahlen. – Herr Dobrindt, das ist Diskriminierung. Denken Sie denn, die in Brüssel sind blöd und glauben Ihren unsäglichen juristischen Windungen? Dass das nicht in Ordnung ist, ist doch völlig klar. Das ist eine Diskriminierung. Damit werden Sie spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern. Das geht so nicht, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich kann nur eines sagen: Schlimmer noch als die Maut selber ist das, was sie in Deutschland in der Verkehrspolitik bewirkt. Wir haben in der Verkehrspolitik genug Baustellen, die zu erledigen wären. Ich will nur eine nennen – Frau Wilms hat auf die Brücken und deren Erhaltung hingewiesen –: Nehmen wir zum Beispiel den Flughafen BER. Hier würde ich mir wünschen, dass sich der Verkehrsminister um dieses Projekt kümmert und dafür sorgt, dass es vorangeht. Darüber höre ich nichts. Wir werden erleben – das deutet sich schon an –, dass Sie sich in den nächsten zwei Jahren nur noch mit der Durchsetzung der Maut und der Beschimpfung der EU-Kommission beschäftigen werden und dass alle verkehrspolitischen Projekte liegen bleiben. Das ist eine Bankrotterklärung der gesamten Großen Koalition in der Verkehrspolitik. Das geht nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb sage ich: Tun Sie Deutschland, tun Sie Europa einen Gefallen. Ziehen Sie dieser unsäglichen Ausländermaut den Stecker. Das wäre eine Maßnahme, die Größe zeigt. Das würde uns in der Verkehrspolitik voranbringen. Dann könnten wir uns endlich um die wirklichen Probleme kümmern, die es in diesem Land zu lösen gilt. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster redet jetzt Andreas Scheuer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Andreas Scheuer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei so manchen Wortbeiträgen der Opposition (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wird Ihnen ganz anders!) könnte man meinen, dass Sie von steinzeitlicher Verkehrspolitik reden. Den Kollegen Krischer kann man bei seinen cholerischen Anfällen vom Kollegen Hofreiter nur noch haarschnitttechnisch unterscheiden. Ich möchte mich auf die Fakten konzentrieren. Bundesminister Dobrindt und die Große Koalition hatten den Mut, den Systemumstieg umzusetzen (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Das ist doch kein Systemumstieg! Sie haben heute ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals!) und in ein anderes, nämlich nutzerfinanziertes System zu kommen. Dies alles schlägt die Europäische Kommission seit Jahren vor. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Abzocke!) Dies ist auch das gerechteste System. Es schafft mehr Mittel für die Verkehrsinfrastruktur. Genau diese Ziele – ich bin Kollegen Hartmann dankbar, dass er das auch noch einmal für die SPD dargestellt hat – verfolgen wir in der Großen Koalition. Diesen Systemumstieg, den viele Mitgliedstaaten in der Europäischen Union schon gemacht haben, setzt Deutschland als Transitland um. Meine Damen und Herren, Fakt eins ist, dass nach intensiver fachlicher Prüfung, nach demokratischer Entscheidung und nach juristischer Prüfung (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt nur einen Sachverständigen, der Ihre Position übernimmt!) die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident dieses Maßnahmenpaket und Gesetzespaket in nationaler Zuständigkeit beschlossen haben. Die EU-Kommission muss sich auch daran orientieren, dass es Alleinzuständigkeiten der nationalen Ebenen gibt. Zudem haben wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, alle parlamentarischen Möglichkeiten genutzt, um eine möglichst breite Diskussion über dieses Projekt zu haben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben Anhörungen abgebrochen, zum Beispiel!) Fakt zwei ist: Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform, weil die Regelungen In- und Ausländer gleichermaßen betreffen. Die Gestaltung der Kfz-Steuer liegt in nationaler Zuständigkeit. Diese Diskussion ist wiederum ein Beispiel dafür, dass sich die EU-Kommission in Zuständigkeiten einmischt. Die Bürgerinnen und Bürger sind von diesem „Überall-Einmisch-Europa“ genervt. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir werden den Bundesminister in seiner inhaltlich harten Auseinandersetzung mit der EU-Kommission in den fachlichen Fragen unterstützen, weil es ein sinnvolles Projekt ist. Fakt drei ist: Die EU-Kommission empfiehlt seit Jahren die Nutzerfinanzierung. Unser System ist auch in der Erarbeitung auf den vielen Wegstrecken mit der EU-Kommission abgestimmt. Die EU-Kommission war eingebunden. Fakt ist auch, dass über 20 Staaten in der EU bereits Mautsysteme haben. Das können die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht verstehen, dass überall anders Mautsysteme möglich sind – nur in Deutschland protestiert die EU-Kommission. Das ist nicht haltbar. Das ist eine Einmischung in nationale Angelegenheiten. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Können Sie mal „überall“ definieren? Belgien, Luxemburg? Dänemark?) An die Adresse der Opposition: Kollege Krischer, mit Ihrem Verhalten torpedieren Sie demokratische Entscheidungen. (Lachen des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie verhalten sich schädlich gegenüber deutschen Interessen, wenn Sie überall ausrufen, dass Sie froh sind, dass das Verfahren eingeleitet wird. Sie wollen also weiterhin Ungerechtigkeit in den Fragen der europäischen Infrastruktur. Die EU ist mit dieser Haltung jetzt schuld daran, wenn die Gewährleistung von mehr Gerechtigkeit auf europäischen Straßen verschoben werden muss. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das ist keine Frage von Haltung, sondern von EU-Recht! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Scheuer, was reden Sie denn da? Sie beschimpfen die Mauer, wenn Sie dagegenfahren, oder wie? Die Mauer ist schuld, wenn man dagegenfährt?) Die EU-Kommission verhält sich in diesem Verfahren dreist, wenn sie sich offen in nationale Zuständigkeiten einmischt. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: „Wenn sie sich in nationale Zuständigkeiten einmischt!“ Die EU macht nur ihren Job!) Die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland fällt in die nationale Zuständigkeit. Die Entscheidung für die Pkw-Maut ist demokratisch, europarechtskonform und verkehrspolitisch richtig. Viele Millionen Urlauber und Nutzer der Infrastrukturen in Europa werden jetzt in der Urlaubszeit erfahren, dass in über 20 Staaten ohne Probleme Mautsysteme realisiert wurden, Fakt sind, dass die gesamte europäische Infrastruktur von ihnen profitiert und dass die Infrastruktur durch Nutzerfinanzierungssysteme besser wird. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Eine Vignette für alle ist keine Nutzerfinanzierung!) Und nichts anderes wollen wir in Deutschland: die Umsetzung einer europarechtskonformen Pkw-Maut. Aber die Europäische Kommission verweigert sich, wenn es darum geht, diese Gerechtigkeit umzusetzen. Deswegen kritisieren wir sie aufs Schärfste und scheuen uns nicht vor einer harten Auseinandersetzung. Die Große Koalition und die Bundesregierung haben die Pkw-Maut beschlossen. Ich bin mir sehr sicher, dass wir unseren Einfluss auf europäischer Ebene geltend machen. Auch wenn die deutsche Opposition die Umsetzung dieses Projekts torpediert, sind wir nicht minder hoffnungsvoll, dass wir schnell zu Entscheidungen kommen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Kleinkindertrotz, den Sie hier betreiben!) Das Kreischen von Herrn Krischer wird bald ein Ende haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Es spricht jetzt Andreas Schwarz, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Andreas Schwarz (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Zuschauerrängen! Liebe Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! Ehrlich gesagt: Zuerst konnte ich Ihre Begeisterung für Diskussionen über die Infrastrukturabgabe nicht nachvollziehen. Aber in Anbetracht der heutigen Botschaften aus Brüssel darf man Ihnen zur Terminwahl gratulieren. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So muss das sein!) Ich freue mich, dass ich hier heute reden darf. Aber eine Empfehlung hätte ich: Vielleicht können Sie Aktuelle Stunden auch zu den schönen Dingen, die in diesem Land und in dieser Koalition passieren, beantragen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch schön! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie beschlossen! Das muss doch schön sein!) Es gibt sehr viele große Erfolge: von der Frauenquote bis zum Mindestlohn. Diese Themen wären auch mal eine Aktuelle Stunde wert. Aber jetzt zur heutigen Debatte, zur Pkw-Maut. Dass sich die EU-Kommission das Gesetzespaket genau anschauen wird, das haben wir schon bei der Verabschiedung gewusst. Nun wird, wie wir heute erfahren haben, ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Das heißt für uns: Wir müssen darauf reagieren bzw. erst einmal abwarten. Herr Minister Dobrindt, ich begrüße es sehr, dass Sie die Einführung erst einmal verschieben. Sie haben das Copyright an diesem Gesetz. (Lachen der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es beschlossen!) Es steht Ihnen natürlich zu, die Reißleine zu ziehen, um Mehrkosten für den deutschen Steuerzahler zu verhindern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle – das ist bereits deutlich geworden –, dass dieses Thema keine Herzensangelegenheit der SPD-Fraktion war und ist. Trotzdem haben wir im Verkehrs- und im Finanzausschuss zahlreiche Änderungen durchgesetzt, um zumindest das Versprechen der SPD umzusetzen, keinen deutschen Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Aber nicht nur das: Wir haben auch weitere sozialdemokratische Forderungen durchgesetzt, wenn auch nicht alle. Erstens. Wir haben die Mautsätze für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge angepasst. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Nach Intervention der EU!) Damit unsere europäischen Nachbarn bei den Zeit-vignetten nicht diskriminiert werden, wird es jetzt auch bei den Zeitvignetten Staffelungen nach Ökoklassen geben. Das war eine wichtige Forderung der EU-Kommission. Zweitens. Wir haben den Datenschutz im Gesetz deutlich verbessert, indem wir die Speicherfristen von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt haben. Drittens haben wir auch beim Thema Evaluation deutliche Verbesserungen durchgesetzt: So wird zwei Jahre nach dem technischen Start der Pkw-Maut das Gesetz einem umfassenden Einnahmen- und Bürokratiecheck unterzogen werden. Bereits nach einem Jahr werden wir überprüfen, ob die Annahmen über den Personalaufwand, vor allen Dingen beim Zoll, auch tatsächlich zutreffen. Scheinbar sind aber diese Verbesserungen, die wir erreicht haben, nicht ausreichend, wie die Prüfung durch die EU-Kommission im Moment zeigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wussten, wie gesagt, dass es zu einer Überprüfung dieser Infrastrukturabgabe kommen wird. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie es dann so beschlossen? Wenn Sie das alles wussten: Warum haben Sie es dann so gemacht?) Jetzt lassen wir die Kommission prüfen, ob das Gesetz von Minister Dobrindt den europäischen Ansprüchen genügt, wie es hier versprochen wurde. Ich bin mir sicher: Er wird die notwendigen Argumente zur Klärung nach Brüssel liefern. Zum Schluss noch eine kleine Exkursion in die Geschichte: Heute ist ja ein denkwürdiger Tag: 18. Juni – nicht weil hier der blaue Brief aus Brüssel eingetroffen ist. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Schlacht von Waterloo! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Waterloo! Das ist das Waterloo! Sehr schön! – Weiterer Zuruf: Da ist auch ein General untergegangen!) – Nein, was ich sagen wollte: Heute vor 200 Jahren hat Napoleon seine letzte Schlacht geschlagen in der Nähe von Brüssel, bei Waterloo. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Und ist gescheitert! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! Sehr gut!) Das kleine Dorf hieß Waterloo. Ich wünsche unserem Minister, dass er mehr Erfolg haben wird, was seine Bemühungen in Sachen Infrastrukturabgabe betrifft. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das wird wohl nix!) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Ulrich Lange für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ulrich Lange (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Überschrift für heute heißt: (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Waterloo!) EU verzögert Gerechtigkeit. – Schade für Deutschland und Europa! Unsere Antwort heißt: Die Infrastrukturabgabe kommt trotzdem, lieber Kollege Schwarz – jetzt passen Sie auf! –, weil Gerechtigkeit sich am Ende durchsetzt und es immer eine Herzensangelegenheit der SPD war, für Gerechtigkeit in Deutschland und Europa zu kämpfen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen wird die Maut gestoppt! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Worüber reden Sie denn, Herr Kollege Lange? Ist das das richtige Thema?) Wir haben ein Gesetz beschlossen – davon sind wir alle in der Großen Koalition überzeugt –, das EU-rechtskonform ist. Deswegen sind wir auch gut aufgestellt, lieber Kollege Kreischer, im Verfahren mit Brüssel; denn eines machen wir nicht im Gegensatz zu Ihnen: Wenn man uns einen Brief schreibt, dann gibt es bei uns keinen blinden Gehorsam, dass wir nachlaufen, sondern wir schauen uns das an, wir antworten, und wir haben Standpunkte, und die kommen nicht immer nur aus Brüssel. (Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jawohl, Herr Kollege Kurz!) Deshalb sehen wir dem Verfahren ganz ruhig entgegen. Ich sehe eher kritisch, dass mit all dem, was hier von der EU-Kommission wieder gemacht wurde, wir in der Bevölkerung eine Debatte haben, in der es irgendwann heißen wird: Was können wir vor Ort, was können wir national für uns entscheiden? Warum können wir nicht das haben, was über 20 Staaten in der EU auch haben? – Die Europafreundlichkeit hat heute stark gelitten. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren ist angesprochen worden. Der Minister hat auch schon angesprochen, dass die Kommission durchaus auch irrt; Irren ist menschlich. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade bei der CSU! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagt gerade jemand von der CSU!) Lieber Kollege Barchmann, beim Thema Mindestlohn – da haben wir gemeinsam ein Gesetz gemacht – hat es auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegeben. Insofern sage ich: Wir sehen mit aller Ruhe Richtung Brüssel. Brüssel sollte allerdings eines tun: sich auf die Themen konzentrieren, die für Europa und den Fortbestand der EU wirklich notwendig sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Da stehen wir vor größeren Herausforderungen, da haben wir größere Themen, da haben wir größere Schwierigkeiten. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wäre gut, wenn Sie sich darauf konzentrieren würden! Auf diese Themen statt auf diese Maut!) Großbritannien ist angesprochen worden, Österreich ist angesprochen worden. Die Verknüpfung von Einführung der Maut und Anhebung der Pendlerpauschale hat die Kommission nicht gestört – war ja nur das kleine Österreich. Großbritannien: Auch die Lkw-Maut in Großbritannien hat die Kommission nicht gestört – war ja nur eine Insel, und mit Cameron legt man sich sowieso nicht gerne an. Insofern dachte man: Wir können es mal mit Deutschland versuchen. – Wir bleiben aber genauso stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CDU/CSU) Das Prinzip der Nutzerfinanzierung bzw. das Umstellen des Systems wurde mehrfach angesprochen. Es ist klar, dass es sich hierbei um kommunizierende Röhren bzw. Säulen handelt. Auch in der Eurovignetten-Richtlinie – das ist schon angesprochen worden; es gilt für die Finanzer genauso – ist ausdrücklich von einem Ausgleich die Rede. Insofern sind wir auf dem richtigen Weg. Wir setzen das, was die Kommission von uns fordert – Nutzerfinanzierung –, um, und heute hat sie nichts Besseres zu tun, als ein Schreiben zu verfassen, das den eigenen Vorgaben widerspricht. Da muss man sich schon fragen, ob das der richtige Weg ist. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Herr Kollege, es geht nicht um die Infrastrukturabgabe, sondern um die Kombination der beiden Gesetze! Das ist das Problem! Immer schon gewesen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man dann auch noch über die Kurzzeitvignette redet, dann erlauben Sie mir folgendes Beispiel: In Österreich kostet die billigste 8,90 Euro. In Deutschland, wo es zehnmal so viele Straßen gibt, sind es 5 Euro. Liebe Kommission, fange endlich mal an, richtig zu rechnen! (Beifall bei der CDU/CSU) Die Kommission hat heute sicherlich für eine gewisse Verzögerung gesorgt. Das Handeln des Ministers ist verantwortungsvoll und richtig. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer schließt denn während eines laufenden Verfahrens einen Vertrag? Das führt natürlich dazu, dass wir am Ende nicht die optimalen Verträge haben. Wir wissen doch hinsichtlich der Einführung der letzten Maut in rot-grünen Zeiten: Falsche Mautverträge sind die schlechtesten. Deswegen: Es wurde verantwortungsvoll geprüft und für richtig befunden. Diesen Weg gehen wir weiter. Die Maut kommt! Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Arnold Vaatz für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Arnold Vaatz (CDU/CSU): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Morgen von Waterloo war Napoleon der euphorisierteste und siegessicherste, so wie heute die Grünen. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Genau! Wie der Verkehrsminister! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe eher den Eindruck: wie der Dobrindt! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So kann man die Dinge verdrehen!) Wir sind angesichts dessen, was wir heute erfahren haben, gelassen, aber nicht euphorisiert. Kurz zur Rechtslage. Die Infrastrukturabgabe ist diskriminierungsfrei. Das heißt, sie wird von jedem gezahlt. Wenn man eine Diskriminierung hineininterpretieren will, dann ist es eine Diskriminierung der Einheimischen. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das kommt hinzu! Auch das habe ich angesprochen, Herr Vaatz!) Denn die ausländischen Straßenbenutzer sind von einer Infrastrukturabgabe für Bundesstraßen jenseits der Autobahnen ausgenommen. Ein weiterer Punkt. Die Kfz-Steuer ist diskriminierungsfrei. Ein tschechischer Staatsbürger, der sein Auto in Dresden zugelassen hat – er hat von der Ansiedlungsfreiheit Gebrauch gemacht –, profitiert von der Absenkung der Kfz-Steuer. Genauso hat ein Deutscher, der in Prag wohnt und dort ein Auto angemeldet hat, die tschechische Kfz-Steuer zu akzeptieren. Das heißt, die Herkunft ist nicht das Kriterium der Inpflichtnahme. Im -Übrigen kann der deutsche Gesetzgeber nur dort dis-kriminieren, wo er die Jurisdiktionsgewalt hat – und nicht außerhalb dieses Gebietes. Ich bitte, das zu beachten. Sie sagen jetzt: Es mag sein, dass beide Fälle diskriminierungsfrei sind; aber die Verknüpfung – das ist eine Diskriminierung von Ausländern. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das sagt auch die EU-Kommission!) – Darauf entgegne ich Folgendes: Ich glaube, dass die Europäische Kommission durchaus das Recht hat, dies so zu sehen. Sie hat auch das Recht, vor den Europäischen Gerichtshof zu treten und ihn darum zu bitten, das zu klären. Aber, meine Damen und Herren, die Europäische Kommission ist in diesem Verfahren Partei und nicht Richter. (Beifall bei der CDU/CSU) Und auch Sie sind nicht Richter, sondern der Europäische Gerichtshof hat das zu entscheiden. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die europäischen Verträge, Herr Kollege!) Jetzt sage ich Folgendes: Wer behauptet, dass hier eine Diskriminierung vorliegt, muss unabhängig von der Meinung der anderen Gutachter bei unserer Anhörung erklären, wie denn dann Artikel 7 k der Eurovignetten-Richtlinie der Europäischen Union zu beurteilen ist. Das interessiert mich sehr, (Zuruf von der LINKEN) und um die Klärung dieser Frage wird auch der Europäische Gerichtshof nicht herumkommen. Vor diesem Hintergrund erinnere ich mich an einen Moment am 27. März, als wir hier in dieser Runde die Debatte zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes hatten. Damals ist mit großem bayerischem Temperament der Kollege Hofreiter ans Pult getreten und hat sich in Rage geredet; es war ein regelrechter Wutanfall wegen des Gesetzes. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist aber auch nötig!) Er hat uns gesagt: Das Gesetz wird sowieso vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das trifft ja auch zu! Der erste Schritt ist getan!) Ich habe damals gedacht: Wenn sich Herr Hofreiter so sicher ist – Sie, Herr Krischer, waren sich mit Ihrem rheinischen Temperament heute auch so sicher –, weshalb regt er sich dann so auf? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da Sie jede Vernunft verlieren! Das ist das Problem!) Sehen Sie, das ist der Unterschied: Wir reagieren völlig gelassen, weil wir wissen, dass wir das Recht auf unserer Seite haben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum beschimpfen Sie dann die ganze Zeit die EU-Kommission?) – Weil die EU-Kommission nicht der Richter, sondern in diesem Fall die andere Partei ist. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll denn das?) Oder wissen Sie nicht, was Gewaltenteilung und Rechtsstaat bedeuten, können mit den Begriffen nichts anfangen? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die EU-Kommission ist eine Partei, die einen anderen Standpunkt vertritt, bei dem wir davon überzeugt sind, dass man damit vor Gericht scheitern wird. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können Sie ja ganz gelassen sein! Sie brauchen nicht zu schimpfen!) Demzufolge sind wir ganz gelassen. Und weil Sie im Inneren wissen, dass Sie scheitern werden, deshalb regen Sie sich so auf. Das ist der Punkt. (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nach dem letztin-stanzlichen Urteil holen wir die Rede noch mal hervor!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit Drucksache 18/5206 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss für Kultur und Medien Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Debatte nicht mehr teilnehmen können oder wollen, die notwendigen Umgruppierungen jetzt zügig vorzunehmen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Volker Kauder für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Volker Kauder (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir diskutieren nicht zum ersten Mal hier im Deutschen Bundestag über Religionsfreiheit als Menschenrecht oder über die Situation von Religionsgruppen – Christen, Muslimen und anderen – in der ganzen Welt. Aber zum ersten Mal legen wir, CDU/CSU, SPD und Grüne, einen Antrag vor, der eine Aufforderung an die Bundesregierung beinhaltet, bis zum nächsten Jahr, 2016, einen Bericht über die Situation der Religionsfreiheit in der ganzen Welt vorzulegen. Dies ist nicht zuletzt – vielleicht kann man sogar sagen: in erster Linie – ein Verdienst des Kollegen Beck von den Grünen. Es passiert sehr selten, Herr Beck, dass ich Sie besonders zu loben habe; (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) aber es ist so, dass Sie diesen Antrag mit auf den Weg gebracht und unterstützt haben. Das zeigt – von der ganz linken Seite dieses Hauses einmal abgesehen –, dass dies ein Thema ist, das alle im Deutschen Bundestag beschäftigt. Die CDU/CSU-Fraktion hat immer wieder Anträge zu diesem Thema gestellt, vor allem angeregt durch die Kollegin Steinbach. Wir haben immer wieder versucht, deutlich zu machen, dass Religionsfreiheit nicht ein Thema des christlichen Abendlandes ist. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist. 1948 wurde die Menschenrechts-charta der UNO verabschiedet, in der das Recht auf Religionsfreiheit festgelegt ist. Fast alle Staaten haben diese Konvention angenommen. Umso mehr ist man überrascht, dass die Religionsfreiheit auch in Staaten verletzt wird, die diese Konvention angenommen haben. Warum jetzt dieser Antrag? Die Situation hat sich dramatisch verändert, um nicht zu sagen: dramatisch verschlechtert. Dies hat auch etwas mit der Entwicklung im Nahen Osten zu tun, mit dem IS. Vor einem Jahr ist der IS in Mossul eingefallen. Mossul ist eine Stadt mit 3 Millionen Einwohnern, darunter vielleicht 40 000 bis 50 000 Christen und einige Tausend Jesiden. Mossul war so etwas wie ein religiöses Mosaik im Nahen Osten: Verschiedene Glaubensgruppierungen haben ohne Probleme miteinander und nebeneinander gelebt. In Mossul lebten Sunniten, Schiiten, Christen und Jesiden – das waren die größten Religionsgruppen –; aber seit dem Eindringen des IS ist die Situation eine ganz andere: Der IS hat die Christen und die Jesiden vertrieben oder ermordet, sie wurden vergewaltigt und auf dem Sklavenmarkt verkauft – und dies alles im Namen der Religion. Jetzt gibt es überhaupt keine Religionsfreiheit mehr, auch nicht für die Angehörigen der unterschiedlichen Richtungen im Islam. Es gibt nur noch die eine Auffassung, und wer der nicht folgt, wird vertrieben oder umgebracht. Wir sagen – so steht es auch in unserem Antrag –: Wir wollen nicht, dass eine Richtung, eine Glaubensgruppe besonders begünstigt wird. Wir wollen, dass jeder nach seinem Glauben frei und unabhängig in der ganzen Welt leben darf. – Darum geht es. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hier in Deutschland sagen: Glaubensfreiheit heißt, dass jeder im Rahmen unserer Gesetze seinen Glauben hier frei leben kann. Deswegen dürfen Muslime hier natürlich ihre Moscheen bauen – das ist ja überhaupt keine Frage –, und auch Christen und andere Religionsgruppen dürfen ihre Gottes- und Gebetshäuser bauen. Religionsfreiheit heißt, dass dies für alle in aller Welt gewährleistet sein muss. Ich will nur einen kleinen politischen Schlenker machen: Das, was bei uns erlaubt und möglich ist, muss beispielsweise auch in der Türkei möglich sein. Wie die Türken ihre Gotteshäuser und Glaubenseinrichtungen hier bauen können, müssen – das verlangen wir – in der Türkei auch die wenigen Christen, die es dort noch gibt, ihre kleinen Kirchlein bauen dürfen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist der entscheidende Punkt. Um mehr geht es gar nicht. Wir sehen aber auch, dass es kleine Gruppen gibt, die nicht in Frieden leben können, zum Beispiel die Bahai und andere. Beispielsweise in Myanmar quälen die an sich so friedlichen Buddhisten eine Gruppe von Menschen und vertreiben sie aus ihrer Heimat. Da, glaube ich, muss die Botschaft sein: Wir wollen, dass die Menschen ihren Glauben offen bekennen und leben können oder auch das Recht haben, nichts zu glauben. Die Religionsfreiheit ist das zentralste Menschenrecht überhaupt, weil es nämlich über das eigene Leben hier hinausweist, weil es die Menschen mit der Frage konfrontiert: War es dies, oder gibt es noch etwas anderes? Deswegen ist es natürlich auch richtig, dass man in einem gewissen Rahmen Religionsfreiheit und Religion schützt. Aber ich bin sehr vorsichtig, wenn es darum geht, Blasphemiegesetze auszuweiten und Strafen neu einzuführen. Wir müssen sehen, dass ein Staat nicht alles verbieten kann, was seine Werteordnung nicht richtig findet. Deswegen sage ich: Es braucht auch mehr Zivilcourage. Wir können nicht alles verbieten und immer genau feststellen, ob etwas eine Gotteslästerung ist oder nicht. Ich kann auch nur sagen: Ich selber habe den Satz „Ich bin Charlie“ nie unterschrieben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das glaube ich sofort!) Aber ich werde mich immer dafür einsetzen, dass „Charlie“ möglich ist und dass dies auch gemacht werden kann. Zur gleichen Zeit warne ich aber auch davor, mit den religiösen Gefühlen und religiösen Symbolen anderer Gruppen zu spielen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Darin liegt ein großes Problem. Dies kann man nicht staatlich verbieten, aber wir müssen aufstehen und dies klar und deutlich sagen. Auf der anderen Seite geht es aber auch gar nicht, dass Gruppierungen, die sich gekränkt und beleidigt fühlen, selber zu Maßnahmen greifen und aus Rache andere Menschen umbringen. Dazu gibt es in keiner Religion ein Recht. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sehen auch, dass im Namen von Religionen schweres Unrecht getan wird. Deswegen verlange ich und verlangen viele von uns, dass die Religionsfreiheit gewährleistet wird. Denn dort, wo Religionsfreiheit nicht besteht, gibt es keine wirkliche Freiheit – ohne -Religionsfreiheit keine Freiheit. Dort, wo die Menschen ihren Glauben nicht frei leben können, kommt es zu Konflikten. Wir fordern die Bundesregierung jetzt auf, uns einen Bericht vorzulegen. Natürlich gibt es im Menschenrechtsbericht immer wieder Hinweise, aber es gibt noch keine systematische Darstellung zum Thema Religionsfreiheit in der Welt. Die UNO hat sich gerade jetzt im März wieder mit dem Thema befasst. In jedem Jahr gibt es einen Bericht zur Religionsfreiheit und zur Situation der Religionen. Aber wirklich getan hat sich noch nichts. Deswegen verspreche ich mir von diesem Bericht neben der Information darüber, was in der Welt los ist, auch einen neuen Impuls. Ich finde, es ist völlig klar, völlig richtig und auch notwendig: Zu einer wertegeleiteten Außenpolitik, die wir hier im Deutschen Bundestag machen und die auch in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben ist, gehört der Einsatz für das Recht auf Religionsfreiheit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Annette Groth hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Annette Groth (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Die Linke begrüßt alle Bemühungen, sich für die Einhaltung der Menschenrechte weltweit einzusetzen. Es ist aber schon sehr bemerkenswert, dass zum Thema Religions- und Glaubensfreiheit die Vorlage eines eigenständigen Berichts außerhalb des bestehenden Menschenrechtsberichts beantragt wird. Ich finde es schade, dass zum Beispiel kein Bericht über die Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Konzerne oder über die Verletzung der sozialen und kulturellen Menschenrechte durch die Sparpolitik eingefordert wird. Das kann ja aber noch kommen. (Beifall der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Die Fraktion Die Linke wird in den laufenden Beratungen anregen, dass die Bundesregierung einen Bericht über die weltweiten Menschenrechtsverletzungen von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern und von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern vorlegt. Ich hoffe, dass Sie unserem Vorschlag dann zustimmen werden. (Beifall bei der LINKEN) Die Fraktion Die Linke wird den vorliegenden Antrag unterstützen, weil es uns, wie gesagt, um die Menschenrechte geht. Und die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein Menschenrecht; da gebe ich Herrn Kauder recht. Wir hoffen, dass der geforderte Bericht der Bundesregierung auch ein ausführliches Einleitungskapitel zur Lage der Religions- und Glaubensfreiheit in Deutschland haben wird; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei uns ist eine stetige Zunahme von Rassismus feststellbar. An vielen Orten wird teilweise heftig gegen den Bau von Moscheen protestiert. Kommunale Verwaltungen versuchen, durch Bauvorschriften oder vorgeschobene verwaltungstechnische Hindernisse die Errichtung -muslimischer Gotteshäuser in den Innenstädten zu verhindern. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen muslimischen Glaubens ihre Moscheen in Industriegebieten oder städtischen Randlagen bauen müssen, weil angeblich nicht genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Negative Religionsfreiheit bedeutet für unsere Fraktion auch, dass eine konsequente Trennung von Staat und Kirche auch bei uns umgesetzt werden muss. (Beifall bei der LINKEN) Es ist nicht hinnehmbar, dass in einigen Bundesländern – ich nenne hier stellvertretend Bayern – atheistisch orientierte Menschen vor Gericht darum kämpfen müssen, dass religiöse Symbole aus öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Gerichten oder kommunalen Gebäuden entfernt werden. Wir erwarten von der deutschen Politik, dass sie die Trennung von Staat und Kirche endlich konsequent umsetzt. (Beifall bei der LINKEN) Bei uns gibt es – man höre und staune – mehr als 120 verschiedene Glaubens- und Philosophierichtungen. Der Staat muss allen Religionsgemeinschaften gegenüber die gleiche Distanz wahren und darf einzelne Konfessionen nicht bevorzugen. Das schließt natürlich nicht aus, dass wir gemeinsam gegen totalitäre, frauenfeindliche und das friedliche Zusammenleben zerstörende Tendenzen vorgehen müssen. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist skandalös, dass Saudi-Arabien und Katar – „Stabilitätsanker der Region“, wie es die Bundesregierung nennt – seit vielen Jahren dschihadistische Gruppen wie den IS unter anderem mit Kriegsgerät unterstützen und gerade einen Krieg mit bislang weit über 2 200 Toten gegen ihr Nachbarland Jemen führen. Wenn an solche Länder trotzdem weiterhin Waffen aus unserem Land geliefert werden, macht sich die Bundesregierung an der Verfolgung und Ermordung von Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit direkt mitschuldig. (Beifall bei der LINKEN) Wir erwarten, dass alle Waffenexporte in die gesamte Region sofort gestoppt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vor einigen Wochen habe ich die „Patenschaft“ für den saudischen Blogger Raif Badawi übernommen, der zu 1 000 Stockhieben, zehn Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden ist. Die Verurteilung eines Menschen zu einer barbarischen Strafe von 1 000 Stockschlägen wegen angeblicher Beleidigung des Islams steht einer humanen und an Menschenrechten orientierten Justiz diametral entgegen. (Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Bundesregierung muss ihre Doppelstandards endlich beenden und Saudi-Arabien mit klaren Worten zu einer Änderung seines Justizsystems und einer deutlichen Verbesserung der Menschenrechtssituation drängen; sonst machen wir uns unglaubwürdig. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Und was ist in Russland?) Verehrte Damen und Herren, Menschenrechte müssen für alle Menschen gelten. Das heißt, Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe oder Religion muss geahndet werden, egal wo und gegen wen sie sich richtet. Doppelstandards in Bezug auf die Menschenrechtssituation lehnen wir auf das Schärfste ab. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Kerstin Griese hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Kerstin Griese (SPD): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute einen fraktionsübergreifenden Antrag, mit dem wir einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit fordern. Ich bin froh, dass wir zwischen drei Fraktionen zu einer guten Einigung gekommen sind, und freue mich, dass auch die Linksfraktion zustimmen will. Auch ich will mich zuerst ganz herzlich bei Volker Beck bedanken, dem religionspolitischen Sprecher der Grünen, der diese Initiative ergriffen und die anderen Fraktionen eingeladen hat. Ich bedanke mich auch herzlich bei meinem Kollegen Franz Josef Jung, dem Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Fraktion, bei den Menschenrechtspolitikerinnen und -politikern meiner Fraktion, bei Frank Schwabe, Rolf Mützenich und vielen anderen für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses sicherlich etwas ungewöhnlichen Antrags. Wir bitten das Auswärtige Amt, einen Bericht vorzulegen, in dem die Lage und die Bemühungen der Bundesregierung um die Religions- und Glaubensfreiheit weltweit dargestellt sind. Ich danke auch unserem Außenminister Frank-Walter Steinmeier herzlich dafür, dass er eine große Sensibilität für dieses Thema beweist, indem er auf seinen Reisen immer wieder auf die Einhaltung der Menschenrechte drängt, und möchte aus einer Rede zitieren, die er zuletzt an der Universität in Tunis bewusst als Christ in einem muslimischen Land gehalten hat. Dort hat er gesagt – ich zitiere –: Wer mit Religion Feindbilder schafft, liegt genauso falsch wie, wer gegen Religion Feindbilder schafft! Wer mit Religion aufhetzt, tut genauso übel wie, wer gegen Religion aufhetzt! Ich denke, damit hat er sehr klug das Problem beschrieben, das in vielen Ländern der Region besteht. Dass dieser Antrag von mehreren Fraktionen gestellt worden ist, zeigt die überparteiliche Bedeutung dieses elementaren Menschenrechts, der Religions- und Glaubensfreiheit, das sich in allen internationalen Menschenrechtsvereinbarungen auf der Ebene der Europäischen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen findet. Mir ist wichtig, dass der Begriff der Religions- und Glaubensfreiheit dabei in einem umfassenden Sinn zu verstehen ist – so haben wir es auch im Antrag angelegt –: Es geht zum Ersten um das Recht, einen Glauben zu bilden und Religion zu leben und auszuüben. Es geht zum Zweiten darum – das ist aktuell in vielen Ländern ein lebensgefährliches Problem –, seine Religion wechseln zu dürfen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!) Zum Dritten geht es um die negative Religionsfreiheit. Auch das Nichtglauben muss selbstverständlich geschützt und erlaubt sein. Gleichzeitig umfasst die Reli-gions- und Glaubensfreiheit zwei Dimensionen: die individuelle, die des Einzelnen, der seinen Glauben lebt, und die kollektive Ausübung, zum Beispiel den Bau von Gotteshäusern. Dabei ist die Religionsfreiheit nicht -abhängig von der Größe der Gruppe, der diese Freiheit gewährt wird; sie gilt immer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen, die ihren Glauben leben, und ihre Religionsgemeinschaften sind leider weltweit einer Vielzahl von Bedrohungen ausgesetzt. Sie werden schikaniert, bedrängt, unterdrückt, repressiv behandelt, verfolgt und angegriffen, und es geht so weit, dass sie an Leib und Leben bedroht werden. Deshalb sage ich ganz klar: Unsere Solidarität gilt denjenigen, die von diesen Bedrohungen und Verfolgungen betroffen sind. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In unserem Antrag nehmen wir Menschenrechtsverletzungen wie in Afrika, in Asien oder im Nahen und Mittleren Osten in den Blick. Wir wollen aber ausdrücklich nicht davon absehen, dass auch in Europa das Recht auf Religionsfreiheit immer wieder eingefordert und geschützt werden muss. Deshalb soll es in diesem Bericht ausdrücklich um die Religionsfreiheit generell gehen und nicht ausschließlich um verfolgte und bedrängte Christen, auch wenn sie eine sehr große Gruppe der aufgrund ihrer Religion Verfolgten sind. Wir wissen – das ist schon angeführt worden –, dass zurzeit vor allem in den Gebieten, in denen der IS herrscht und Menschen bedroht, die Lage ganz besonders gefährlich ist. Der IS bedroht gleichermaßen Schiiten, Jesiden und Christen – alle, die in seinen Augen andersgläubig sind. Die Berichte über Verfolgung, Vertreibung, Zerstörung von Gotteshäusern, Gefangenschaft und massenhafte Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen erschüttern uns zutiefst. Wir erleben, dass die Zahl der gewalttätigen Übergriffe, für deren Begründung die Religion instrumentalisiert wird, zugenommen hat. Heiner Bielefeldt, der -Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, hat in seinem sehr lesenswerten Bericht vor dem UN-Menschenrechtsrat zum „Umgang mit kollektiven Erscheinungsformen religiösen Hasses“ darauf aufmerksam gemacht. Er hat deutlich gemacht, dass Religion nie die alleinige Ursache für Konflikte ist, dass sie oft instrumentalisiert und zur Begründung von Hass und Gewalt herangezogen wird. Das führt zu massiven Menschenrechtsverletzungen. Wichtig ist hier, die Ursachen von Gewalt zu untersuchen, um Gewalt im Namen der Religion zu verhindern. Es geht auch darum, immer wieder zu betonen, dass Gewalt im Namen der Religion nicht historisch in einer Religion angelegt ist – leider haben das viele Religionen in ihrer Geschichte erlebt –, sondern sich Menschen dafür entscheiden und daher auch die Verantwortung für diese Gewalt tragen. Deshalb müssen wir, wenn wir zu einer nachhaltigen Prävention und zu Lösungsansätzen gelangen wollen, die Faktoren untersuchen, die zu dieser Gewalt führen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Als typische Faktoren nennt Heiner Bielefeldt den Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, aber auch eine engstirnige, oft patriarchalische und polarisierende Auslegung religiöser Texte sowie die ökonomische und politische Diskriminierung einer religiösen Gruppe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Religionsfreiheit heißt immer auch die Religionsfreiheit der anderen, um ein Zitat zu bemühen. Es geht darum, ein Leben in Toleranz und Respekt voreinander zu führen. Ein gutes Miteinander der Religionen ist der Schlüssel zum Frieden. Da hilft es auch nicht, wenn Angehörige einer Religion zu Opfern und Angehörige einer anderen Religion zu Tätern gemacht werden. Religionen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Unser Ziel muss es sein, im Sinne der Religionsfreiheit ein gutes und friedliches Miteinander zu fördern und es in einen menschenrechtlichen Zusammenhang zu setzen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Seit 2013 gibt es von den beiden großen Kirchen den „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“, der in Deutschland von der EKD und der Bischofskonferenz herausgegeben wird und den ich ausdrücklich loben möchte. Er ist wichtig, weil es eine wissenschaftliche Ausarbeitung ist. In anderen Berichten werden eher populistisch Indizes und Rankinglisten dargestellt. Der Bericht der Bundesregierung, den wir mit unserem Antrag fordern, soll eine sinnvolle Ergänzung dieses Ökumenischen Berichts sein. Durch die genauere Untersuchung der Ursachen kann geholfen werden, die Religions- und Glaubensfreiheit weltweit zu stärken. Zum Abschluss mein herzlicher Dank an alle, die sich in verschiedenen Regionen dieser Welt für die Durchsetzung von Menschenrechten und ganz besonders für die Durchsetzung der Religionsfreiheit engagieren. Meine Solidarität gilt allen, die wegen ihres Glaubens bedrängt oder verfolgt werden. Auf ihr Schicksal wollen wir aufmerksam machen, damit so etwas nicht wieder passiert. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Volker Beck für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mit einem Dank beginnen. Ich bedanke mich bei den Koalitionsabgeordneten, insbesondere bei Kerstin Griese und Franz Josef Jung, dass sie meinen Vorschlag aufgegriffen haben, die Initiative für einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit zu ergreifen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) In den Vereinigten Staaten von Amerika wird zu diesem Thema regelmäßig ein Bericht erstellt, den ich für eine gute Grundlage zur Versachlichung der Debatte halte. Ich hoffe, dass der im nächsten Jahr vorliegende Bericht der erste Schritt dahin ist, dass Deutschland diesem Beispiel folgt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Religionsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht. Kerstin, du hast es gesagt: Religionsfreiheit ist immer die Freiheit der anderen, die respektiert werden muss. Der Sinn von Religionspolitik ist Religionsfreiheit. Gleichzeitig wissen wir, dass auf dieser Welt viele religiöse Minderheiten verfolgt werden und auch Minderheiten innerhalb der Mehrheitsreligionen – oftmals mit anderen Auslegungen, anderen Praktiken, anderen Obedienzen – Gefahr laufen, verfolgt zu werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns dieses Themas intensiver annehmen. Mir war es wichtig, im Antrag deutlich zu machen, dass es um alle drei Dimensionen der Religionsfreiheit geht: die individuelle Religionsfreiheit, seinem Glauben gemäß zu leben, sich zu ihm zu bekennen, den Praktiken seiner Religion nachzugehen, die kollektive Religionsfreiheit, als Glaubensgemeinschaft religiöse Gebäude zu errichten, zu missionieren, sich in der Zivilgesellschaft zu artikulieren, und die negative Glaubensfreiheit, also die Freiheit, nicht von den Glaubensvorstellungen anderer in seinem Leben bedrängt, verfolgt oder schikaniert zu werden. Ich glaube, wenn wir es richtig angehen und diese Debatte nicht nur unter dem Rubrum der Verfolgung von Christen führen, sondern ernsthaft auf das Recht auf Glaubensfreiheit von Christen, Muslimen, Hindus, -Bahai und anderen Wert legen, dann könnte das außenpolitisch vielleicht zu einer Brücke zwischen den Kulturen im Dialog über Menschenrechte werden. Nicht jede Religion ist irgendwo auf der Welt Mehrheitsreligion. Aber jede Religion ist irgendwo auf der Welt in der -Minderheit und auf den Respekt der Mehrheit in der Ausübung ihrer Religion angewiesen. Das könnte eine Brücke zwischen den Kulturen sein, mit der man vielleicht Verständnis in Regionen und in Staaten weckt, die die Religionsfreiheit der Minderheiten heute noch mit Füßen treten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Verfolgung aufgrund der Religion ist leider bitterer Alltag. Im Iran sitzt der gesamte Führungskreis der -Bahai-Religion im Gefängnis und wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt – für nichts anderes als dafür, Mitglied der Bahai-Religion zu sein. Im Sudan sitzen gegenwärtig zwei südsudanesische -Pastoren, Michael Yat und Peter Reith, ein und laufen Gefahr, dass an ihnen die Todesstrafe vollstreckt wird. Wofür? Michael Yat war bei einem Besuch im Sudan am 21. Dezember verhaftet worden, nachdem er am selben Tag in einer Kirche in Khartoum gepredigt hatte. Sie haben Saudi-Arabien angesprochen. In Saudi-Arabien ist es ein Straftatbestand, eine Bibel zu besitzen oder an einem Gottesdienst christlicher Konfession teilzunehmen. Der Übertritt vom Islam zum Christentum oder zu einer anderen Religion wird mit dem Tode bestraft. Insofern finde ich es richtig, Herr Kauder, dass wir nicht nur die Panzerlieferung, die wir jetzt abgesagt haben, sondern jede Waffenlieferung an ein solches Verfolgerland einstellen. Ansonsten ist unsere Politik für verfolgte Christen und für Glaubensfreiheit leider nicht ganz so glaubwürdig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Aber es geht nicht nur um verfolgte Gläubige. Es geht auch um Verfolgung im Namen des Glaubens. Dabei geht es nicht nur um den IS oder islamistische Gruppierungen; das ist auch ein Problem innerhalb des Christentums. Wenn in Uganda unter Einfluss amerikanischer Evangelikaler versucht wird, jedes Reden über Homosexualität zu bestrafen, nachdem dort für homosexuelle Handlungen schon lebenslange Freiheitsstrafen im Strafrecht niedergelegt sind, dann ist das eine Verletzung der negativen Glaubensfreiheit der betroffenen Menschen. Wenn in Nigeria die katholische Bischofskonferenz einmütig den Staatspräsidenten dafür lobt, dass er ein Antihomosexuellengesetz unterzeichnet, dann ist das eine Verletzung der Glaubensfreiheit. Aber wir sollten nicht nur auf andere zeigen – das ist wichtig für die Glaubwürdigkeit unserer Politik als Europäer für Glaubensfreiheit – und so tun, als ob das alles nur außerhalb des europäischen Kontinents ein Problem sei. Auch in unserem Land wird diskutiert, ob Muslime Moscheen mit Minaretten bauen dürfen, und in der Schweiz wurde mit einem Plakat das Tragen von Schleiern durch Frauen denunziert und damit antimuslimische Hetze propagiert und die Religionsfreiheit der Muslime, die auch den Bau von Moscheen mit Minaretten umfasst, infrage gestellt. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Beck, achten Sie bitte auf die Zeit. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss. – Ich finde es gut, dass der Deutsche Bundestag in der Begründung des Antrags feststellt, dass es auch zur Glaubensfreiheit gehört, entsprechend den Sitten und Gebräuchen einer Religionsgemeinschaft Gotteshäuser zu errichten. Ich glaube, es ist ein guter Tag für die Religionsfreiheit, dass wir dies in diesem Hohen Hause einmütig nach außen tragen und damit vielleicht auch einen Beitrag zur Befriedung der Debatte in unserem Land leisten. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Dr. Franz Josef Jung das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, dass die Religions- und Glaubensfreiheit ein elementares Menschenrecht darstellt und in alle internationalen Menschenrechtsvereinbarungen aufgenommen wurde. Trotzdem wird die Religionsfreiheit im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika, Zentralasien, Nordkorea und China mit Füßen getreten. Deshalb ist es notwendig und wichtig, dass wir uns dafür einsetzen, der Religionsfreiheit weltweit eine größere Akzeptanz zu verschaffen, auch durch den Bericht, den wir von der Bundesregierung einfordern, und dass wir uns inhaltlich stärker mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Dies dient den Menschen, der Freiheit und einer friedlichen Entwicklung in dieser Welt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Es ist darauf hingewiesen worden: In Nordkorea wird der Besitz einer Bibel mit dem Tode bestraft. Der menschenverachtende Terror von ISIS gegen Jesiden, Christen und Schiiten ist in diesem Zusammenhang leider Gottes festzustellen. Herr Beck, Sie haben recht: Die Religions- und Glaubensfreiheit gilt für alle Religionen. Aber nach den Berichten, die wir zur Kenntnis nehmen, sind immerhin 100 Millionen Christen auf dieser Welt von Verfolgung betroffen. Der Global Peace Index stellt fest: Wo die Freiheit der Religion bedroht ist, ist auch die friedliche Entwicklung eines Landes bedroht. – Deswegen ist es notwendig, dass wir der Religionsfreiheit auch im politischen Prozess eine Stimme geben, und zwar weltweit. Papst Franziskus hat bei der Heiligsprechung von Joseph Vaz in Sri Lanka, der sich trotz Verfolgung für das friedliche Zusammenleben der Religionen eingesetzt hat, zu Recht formuliert: Religionsfreiheit ist ein fun-damentales Menschenrecht. – Er hat das auch in der Liturgie zu Ostern deutlich angesprochen. Ich hätte mir -gewünscht, dass auch in der einen oder anderen katholischen Kirche in Deutschland das deutlicher artikuliert worden wäre. Auch der evangelische Kirchentag in Stuttgart hätte das Thema mehr in den Mittelpunkt rücken können. (Beifall bei der CDU/CSU) Nach Artikel 4 unseres Grundgesetzes gehört das Recht jedes Einzelnen, einen Glauben zu bilden, zu -haben, zu äußern und entsprechend zu handeln, aber auch die Religion zu wechseln oder keinen Glauben auszuüben, zur Religionsfreiheit. Wir bekennen uns als Christdemokraten eindeutig dazu, diesem Recht weltweit mehr Aufmerksamkeit und Akzeptanz zu verschaffen. Sinn und Zweck unseres Antrags ist, dass wir durch einen Bericht der Bundesregierung zur Religions- und Glaubensfreiheit die Möglichkeit haben, dies mehr in die Öffentlichkeit zu tragen, hier darüber zu debattieren und der Religionsfreiheit mehr Akzeptanz zu verschaffen. Die Religionsfreiheit ist die tragende Säule für eine freiheitliche, für eine tolerante Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns dieses Themas mehr annehmen. Ich darf ein Zitat von Papst Benedikt, das dies unterstreicht, anführen: Die Religionsfreiheit ist eine echte Waffe des Friedens mit einer geschichtlichen und prophetischen Mission. Sie bringt in der Tat die tiefsten Eigenschaften und Möglichkeiten des Menschen, die die Welt verändern und verbessern können, zur Geltung und macht sie fruchtbar. Sie erlaubt, die Hoffnung auf eine Zukunft der Gerechtigkeit und des Friedens zu nähren … Der Artikel unseres Grundgesetzes zur Religionsfreiheit ist so formuliert, dass niemand befürchten muss, dass seine Kinder nicht in die Schule gehen dürfen, nur weil sie eine bestimmte Religion ausüben, mit Gefängnis, Folter oder sogar mit dem Tod bedroht zu werden, weil er eine bestimmte Religion ausübt, oder dass seine Familie aus religiösen Gründen bedroht wird. Die Botschaft unseres Grundgesetzes ist hier eindeutig. Ich füge hinzu: Angesichts der Religionsfreiheit und der anderen Werte unseres Grundgesetzes gilt es, deutlich zu -machen, dass die Scharia keinen Platz in unserer Werteordnung hat; denn sie hat aus meiner Sicht nichts mit Religionsfreiheit zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das menschenverachtende Vorgehen von ISIS bedarf deshalb eines klaren Widerstandes durch eine wertegebundene Außen- und Sicherheitspolitik. Lassen Sie mich noch Folgendes erwähnen: Unser Fraktionsvorsitzender Volker Kauder hat zu Recht Lob an andere Kollegen verteilt. Aber gerade er setzt sich schon seit Jahren entscheidend für die Religionsfreiheit ein und gibt ihr eine Stimme. Deshalb möchte ich von diesem Pult aus Volker Kauder für sein Engagement zugunsten der Religionsfreiheit herzlich danken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir haben in unserer Fraktion einen Stephanuskreis, der sich beispielsweise mit der Verfolgung von Christen in dieser Welt auseinandersetzt. Wir führen auch im internationalen Rahmen Gespräche, um der Religionsfreiheit mehr Geltung zu verschaffen. Wir haben vor, im September einen internationalen Kongress in New York durchzuführen, auf dem wir das Thema der Religionsfreiheit in den Mittelpunkt stellen, um noch mehr dafür Sorge zu tragen, dass sowohl der Durchsetzung als auch der Akzeptanz der Religionsfreiheit weltweit Geltung verschafft wird. Das ist, glaube ich, der richtige Weg, um letztlich zu einer friedlicheren Entwicklung in unserer Welt beizutragen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich glaube, dass wir Parlamentarier alle die Chance nutzen sollten, gerade auch in den internationalen Gesprächen, uns für die Religionsfreiheit einzusetzen und uns für sie zu engagieren. Mit dem Eintreten für das fundamentale Menschenrecht der Religionsfreiheit engagieren wir uns für eine friedlichere, für eine freiheitlichere Welt. Dies sollte uns, denke ich, Auftrag und Verpflichtung zugleich sein. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zur weltweiten Durchsetzung der Religionsfreiheit zuzustimmen. Besten Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dietmar Nietan für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dietmar Nietan (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo die Religionsfreiheit verletzt wird, ist es in der Regel auch um die generelle Wahrung der Menschenrechte nicht gut bestellt. So lautet eine der Schlussfolgerungen des „Ökumenischen Berichts zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“, den vor zwei Jahren die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland gemeinsam vorgelegt haben. Dieses Zitat macht deutlich, dass Religionsfreiheit nicht irgendein schönes Menschenrecht, sondern ein elementares -Menschenrecht ist; denn für gläubige Menschen ist ihre Religion, ihr Glaube konstitutiver Teil ihres Menschseins. Wenn man den einschränkt oder ihnen diesen Teil nimmt, ist das ein Angriff auf das elementare Menschsein. Weil das so ist, macht es auch Sinn – deshalb bin ich dankbar für diesen Antrag –, dass die Bundesrepublik einen entsprechenden Bericht verfasst. Darin sehe ich eine Chance; denn wenn die Bundesregierung als Organ eines säkularen, weltanschaulich neutralen Staates einen solchen Bericht vorlegt, dann steht er nicht im Verdacht, eine bestimmte Religion zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Es muss dann aber auch deutlich werden, dass es nicht darum geht, irgendeine Religion in den Vordergrund zu stellen. Wir machen uns nicht zum Anwalt einer Religion, sondern zum Anwalt von Menschen, denen ein elementares Grundrecht genommen wird und die wegen ihres Glaubens oft sogar verfolgt und umgebracht werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Frank Heinrich [Chemnitz] [CDU/CSU]) Mindestens genauso wichtig für unsere Glaubwürdigkeit als Anwalt für Religionsfreiheit ist aber auch, wie wir es mit der Religionsfreiheit im eigenen Lande halten. Hier geht es nicht darum, dass es etwa in Deutschland staatliche Verfolgung im Sinne, dass hier Religionsfreiheit eingeschränkt wird, geben würde, sondern es geht mir viel mehr um die Frage der Haltung, des Umgangs und der Toleranz gegenüber der Ausübung von Religion im öffentlichen Raum. Religion ist eben keine Privat-sache, die man aus dem öffentlichen Raum verbannen kann. Religionsfreiheit ist in Deutschland aus meiner Sicht schon dann tangiert, wenn zum Beispiel eine junge Christin in der Mensa einer öffentlichen Universität als rückschrittlich betrachtet wird und sich dumme Kommentare anhören muss, wenn sie sich vor dem Essen bekreuzigt. Hier müssen wir uns überlegen, ob wir in der Gesellschaft unterhalb der Schwelle von Übergriffen eine Tendenz zu wachsender Religionsfeindlichkeit sehen, die darin besteht, dass Menschen, die religiös sind, als von vorgestern, als nicht modern abgestempelt werden, als Menschen, die mit dem Zeigen ihres Glaubens in der Öffentlichkeit das allgemeine Wohlbefinden -stören. Ich finde, da müssen wir als Politik mit gutem Beispiel vorangehen. Was meine ich damit? Wir müssen zum Beispiel sicherstellen, dass sich jüdische Mitbürger in diesem Land überhaupt nicht die Frage stellen, ob sie, wenn sie aus dem Haus gehen, ihre Kippa aufsetzen oder aus Sicherheitsgründen nicht. Wir müssen sicherstellen, dass wir auch nicht der Versuchung unterliegen, im politischen Klein-Klein aus Ängsten Kapital zu schlagen, wenn irgendwo vor Ort die Frage eines Moscheebaus, der auch städtebaulich prägend sichtbar ist, verunglimpft wird. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen aber auch überlegen, wie wir bei allen unterschiedlichen Meinungen, die es dazu geben muss, zum Beispiel auch mit der Frage umgehen, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger religiöse Symbole tragen. Ich sage sehr deutlich: Wer meint, dass Lehrerinnen muslimischen Glaubens kein Kopftuch in der Schule tragen dürfen, der muss dann auch kontrollieren, ob Lehrerinnen und Lehrer christlichen Glaubens mit einer Halskette, an der ein Kreuz hängt, in den Unterricht gehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) An dieser Stelle warne ich davor, dass eine Debatte, in der man glaubt, das Religiöse aus dem Raum des Öffentlichen verbannen zu können, am Ende dazu führt, dass wir über ganz andere Formen von Religionsfeindlichkeit auch hier bei uns reden müssen. Ich glaube, deshalb ist es wichtig, dass auch wir als Politik für religiöse Toleranz eintreten, allerdings gilt das auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Auch diese müssen in ihrem täglichen Reden, aber auch Tun zeigen, dass sie gegenüber Andersgläubigen Toleranz üben, dass sie aber auch offen mit denen umgehen, die nicht glauben. Ich bin mir nicht bei jeder Äußerung von Religionsgemeinschaftsvertretern sicher, dass das verinnerlicht worden ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bundespräsident Johannes Rau hat im Jahre 2004 in einer großen Rede zum 275. Geburtstag Gotthold Ephraim Lessings Folgendes gesagt: Es geht um die Frage: Wie können Menschen miteinander leben, die ganz unterschiedliche Dinge für wahr und für richtig halten und auch manches tun, was die jeweils anderen für unbegreiflich finden? Wenn wir im eigenen Land diese Frage nach der Toleranz und Wertschätzung des anderen in vorbildlicher Weise angehen, werden wir auch in unserem Bemühen um weltweite Religionsfreiheit glaubwürdig und damit erfolgreich sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5206 an die in der Tagesordnung auf-geführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b auf: a) – Zweite und dritte Beratung des von der -Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) Drucksache 18/4282 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 18/5261 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5262 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Birgit -Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit ausrichten – zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesundheit für alle ermöglichen – Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz Drucksachen 18/4322, 18/4327, 18/5261 Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen vier Änderungsanträge und ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach. Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! „Das Präventionsgesetz kommt.“ So spontan habe ich vor zwölf Monaten auf eine Frage bei einer großen Veranstaltung geantwortet. Sie können sich vorstellen: Ich habe sehr viele ungläubige Blicke und auch Lacher auf meiner Seite gehabt, weil alle wussten: „Das ist eine Never-ending Story“, und ich wurde gefragt: Und Sie meinen, das bekommen Sie jetzt unter Dach und Fach? – Mein Optimismus hat sich ausgezahlt. Wir sind heute hier, um in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zu beraten, das wirklich ein gutes Gesetz geworden ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich gebe zu: Es ist ein spät geborenes Kind, aber lieber spät geboren als gar nicht. Insofern freue ich mich, dass wir jetzt zum dritten Mal in diesem Haus das Präventionsgesetz beraten. Aber die Vorlage, die wir haben, ist so gut, dass ich sicher bin, dass diesmal alles klappen wird und auch der Bundesrat seine Zustimmung gibt. Alle Beteiligten haben unterschiedliche Interessen verfolgt; gar keine Frage. Aber ich kann an dieser Stelle nur sagen: Die Zusammenarbeit war sehr gut, weil alle ein Ziel im Auge hatten, nämlich die Verabschiedung dieses Gesetzes. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich den Berichterstattern Rudolf Henke, Erich Irlstorfer und Helga Kühn-Mengel, aber auch Jens Spahn, Hilde Mattheis, Georg Nüßlein und Karl Lauterbach danken. Wir haben es in den Runden immer wieder geschafft, trotz kritischer Auseinandersetzungen in der Sache zu glätten. Deshalb ein ganz herzliches Dankeschön! Ein großes Dankeschön gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros und vor allen Dingen im Ministerium. Was das Ministerium in kürzester Zeit, unter Zeitdruck, in dem Stress immer wieder geleistet hat, was dort gearbeitet wurde, war mehr als das normale Maß. Deswegen an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an die Leitung des Ministeriums! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein überfälliger Schritt; denn es geht den Weg, den wir gehen wollen, nämlich Krankheiten vorzubeugen und endlich förderliche Bedingungen für die Gesundheit zu gestalten. Besonders hervorheben möchte ich die Stärkung der Prävention in den Lebenswelten, die diesen Gesetzentwurf prägt. Wir wissen: Wir müssen dort ansetzen, wo die Menschen sind, wo sie zu Hause sind, wo sie sich aufhalten. Nur dann können wir sie mitnehmen. Sie kommen nicht dorthin, wohin wir wollen. Die Menschen, die heute schon Prävention betreiben, werden dies auch weiter tun, aber wir müssen auch die Menschen im Blick haben, die ungünstigere Gesundheitschancen haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir in die Lebenswelten gehen, das heißt in die Kita, in den Kindergarten, in die Schule, in die Quartiere, in die Städte, in die Betriebe, aber auch in die Alten- und Pflegeheime. Gerade dort, wo Menschen direkt erreicht werden müssen, müssen – das ist ganz wichtig und auch ein Kennzeichen dieses Gesetzentwurfs – verlässliche und nachhaltige Strukturen aufgebaut werden und vorhanden sein. Es braucht eine kluge und klug abgestimmte Gesamtstrategie, um dieses gute Gesetz dann auch umsetzen zu können. Wir werden erstmals in Deutschland eine nationale Präventionsstrategie haben, an der alle Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung beteiligt sind. Das ist wichtig; denn wir müssen die Ressourcen bündeln, und wir müssen die Aktivitäten in den Lebenswelten steuern. Die zielgerichtete und effektive Koordinierung und Kooperation der Maßnahmen sind Voraussetzung für den Erfolg. Es gibt vieles, aber es muss koordiniert -werden. Es muss zwischen den einzelnen Beteiligten -kooperiert werden, damit wir genau das erreichen, was wir wollen, nämlich einen vernünftigen Weg in den Lebenswelten umsetzen zu können. Es ist wichtig, dass -bewährte Angebote und Strukturen erhalten bleiben, weiterentwickelt werden, angepasst werden und dass dort, wo es nötig ist, auch neue Wege gegangen werden. Darauf kommt es an. Die Verhaltensprävention, meine Damen und Herren, findet sich in dem Gesetz an vielen Stellen. Ich möchte zwei Bereiche nennen, einmal die Fortentwicklung der Früherkennungsuntersuchungen und zum anderen die Stärkung des Impfwesens. Bei den Früherkennungsuntersuchungen soll jetzt ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auch auf Risikofaktoren in den Familien gerichtet werden. Das heißt, man nimmt nicht nur das Kind als solches in den Blick, sondern auch das Umfeld und die Strukturen, die es prägen werden. Das ist wichtig, um Krankheiten, die es in der Familie gibt, früh genug vorbeugen zu können, dem Kind Schutz zu geben und ihm zu helfen. Bei den Impfungen gehen wir von der Erkenntnis aus, dass der effektivste Schutz gerade bei übertragbaren Krankheiten immer noch die Impfung ist. Das ist Primärprävention. Deshalb haben wir ein Konzept entwickelt, mit dessen Regelungen das Impfen weitreichend gestärkt wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Statt einer Impfpflicht, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, setzen wir weiterhin auf Aufklärung, Information und natürlich auf mündige Bürgerinnen und Bürger. Meine Damen und Herren, wenn man das umsetzen will, dann braucht es dazu Geld. Es ist klar, dass die Mittel, die bisher für Prävention ausgegeben wurden, nicht ausreichen. Deshalb werden die Mittel für die Prävention zukünftig auf mehr als eine halbe Milliarde Euro aufgestockt. Das heißt, die Krankenkassen und die -Pflegekassen werden demnächst mehr als eine halbe Milliarde Euro für Prävention bereitstellen – und das insbesondere in den Lebenswelten; denn das ist der Hauptansatz unseres Gesetzentwurfs. Allerdings sind es Richtwerte und Mindestbeträge. Wenn die Krankenkassen bereit sind, mehr auszugeben, herzlich gern! Dann -würden wir uns freuen. Wie gesagt, es sind nur Richtwerte und Mindestbeträge. Wir werden auch die gesundheitsbezogene Selbsthilfe stärken. Das heißt, hier -werden wir den Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und den Selbsthilfekontaktstellen künftig etwa 30 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, wir können gute Gesetze verabschieden. Wir können gute Bedingungen formulieren. Wenn es aber um die Umsetzung geht, dann kann die Politik das nicht alleine. Das heißt, wir alle müssen es tun. Und das werden wir tun müssen; denn der Prozess ist mit dem Gesetzentwurf nicht zu Ende, sondern er fängt jetzt erst an. Ich lade Sie alle dazu ein, mitzumachen. Ich glaube, es geht nur dann, wenn wir alle zusammen bereit sind, den Neuanfang zu wagen, um dann auch gemeinsam auf dem Erfolgskurs zu sein. In diesem Sinne: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! Er ist gut, und er hilft den Menschen in unserem Land. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Birgit Wöllert hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Birgit Wöllert (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Das Gesetz ist neu, aber nicht auf dem neuesten Stand. Deshalb ist es auch nicht gut. So kurz könnten wir das jetzt fassen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist aus zwei Gründen nicht auf dem neuesten Stand: Es ist erstens nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft; das hat uns die Anhörung bewiesen. Es ist zweitens auch nicht auf dem neuesten Stand der internationalen politischen Anforderungen. Die sind so neu nicht. Die gelten schon seit der Ottawa-Charta von 1986. Ich möchte Ihnen das ganz gern erklären. 1986 hat auch die Bundesrepublik Deutschland zugestimmt, dass die Regierungen beauftragt werden, Voraussetzungen zu schaffen, Menschen zu befähigen, ihr größtmöglichstes Gesundheitspotenzial zu verwirklichen. In Jakarta wurde 1997 beschlossen und dann so formuliert, dass die Gesundheitsförderung als Prozess, in dem die Menschen die bestimmenden Faktoren für ihre Gesundheit selbst beeinflussen, gesehen wird. Das heißt also, sie sind selbst die Akteure ihres Handelns. Als Ergebnis der jüngsten Weltgesundheitskonferenz, die im Juni 2013 in Helsinki stattgefunden hat, hat auch die Bundesrepublik Deutschland dem Statement zugestimmt, in dem unterstrichen wird, dass Lebensbedingungen so verändert werden müssen, dass sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheit entgegengewirkt werden kann. Keines dieser Ziele wird in diesem Gesetz umgesetzt, und auch deshalb ist es kein gutes Gesetz. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie definieren in Ihrem Gesetzentwurf Gesundheitsförderung als selbstbestimmtes gesundheitliches Handeln der Versicherten. Sie meinen die gesetzlich Versicherten. Ich bin gemeint, viele von Ihnen vielleicht auch. Etliche sind nicht gemeint. Denn längst nicht alle sind gesetzlich versichert: nicht die Beamtinnen und Beamten, nicht die Selbstständigen, die in der privaten Krankenversicherung sind, aber auch nicht die Flüchtlinge, die wir in unserem Land haben, die Wohnungslosen, die nicht versichert sind. Sie alle sind mit diesem Gesetz nicht gemeint. Was heißt bei Ihnen eigentlich gesundheitliches Handeln? Das heißt – das hat sich jetzt bei Frau Staatssekretärin Fischbach wieder erwiesen –, eher nicht krank zu werden. Gesundheit ist aber wesentlich mehr, als nicht krank zu sein. Ich erinnere: Gesundheit ist der höchstmögliche Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Da Gesundheit eben nicht nur Abwesenheit von Krankheit ist, erschließt sich auch die im Gesetz vorgesehene Finanzierung nicht. Sie -lassen das Ganze nämlich nur durch die gesetzlichen Krankenversicherungen finanzieren. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das heißt Sache der ganzen Gesellschaft, und muss auch so finanziert werden. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu kommt noch – das ist eigentlich ein Unding –, dass die Versicherten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, sämtliche Steigerungen selbst bezahlen müssen. Die bezahlen dann auch noch den Bonus, den Sie für die betriebliche Gesundheitsförderung festlegen und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bekommen können. Das ist eigentlich der Gipfel der Unverschämtheit. (Beifall bei der LINKEN) Ich nenne Ihnen ein Beispiel, wie es gehen kann. Wir haben in Brandenburg seit 2006 das Netzwerk „Gesunde Kinder“. Es ist die Initiative eines Chefarztes, der Kinderarzt ist, in Lauchhammer, im Kreis Oberspreewald-Lausitz. In diesem Netzwerk „Gesunde Kinder“ sind ganz viele Berufsgruppen, die Jugendhilfe und Ämter integriert. Das Ziel ist die Förderung der Gesundheit und der sozialen Entwicklung für bis zu dreijährige Kinder. Dazu gehören die Verbesserung des somatischen Status, die psychosoziale Gesundheit und günstige Familien-beziehungen. Das Zauberwort heißt Zusammenarbeit. Ein bemerkenswertes Evaluationsergebnis: Sozialschichtspezifische Unterschiede im Gesundheitszustand der teilnehmenden Kinder sind bei den Netzwerkkindern nicht sichtbar. Das nenne ich beispielhaft. Das hätte Grundlage Ihres Gesetzes sein müssen. (Beifall bei der LINKEN) Schade. Aber viele Hinweise, das Gesetz besser zu machen, sind leider nicht umgesetzt worden. Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie werden heute viele Punkte finden, die besser sind als vorher. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Dafür hätte es keines neuen Gesetzes bedurft. Ich glaube jetzt schon, ohne dass ich es gehört habe, es ist eher wie das berühmte Pfeifen im Wald, wenn man sich fürchtet. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dr. Karl Lauterbach für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Karl Lauterbach (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal: Es ist ohne Wenn und Aber eine besonders wichtige Pflicht, dass wir in der Prävention mehr investieren, und zwar in Kinder wie in Erwachsene wie auch in ältere Menschen. Wir hatten nie so wenige Kinder wie heute. Wir müssen daher in die Gesundheit eines jeden Kindes investieren. Wir dürfen kein einziges Kind zurücklassen. Von daher darf ich mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich dafür bedanken, dass wir an dieser Stelle – ich will versuchen, das zu erläutern – einen wichtigen, einen großen Schritt vorangekommen sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) So sehr ich die abstrakten Definitionen, die Sie, Frau Wöllert, vorgetragen haben, richtig finde, aber für ein Gesetz müssen die Ziele konkreter sein. Das ist ganz klar. Die Verhinderung von Krankheit darf nicht gegen das Verbessern des Wohlbefindens ausgespielt werden. Ich glaube, es ist sehr wichtig, Krankheiten zu verhindern. Ich nenne einige Beispiele: Kinder werden nicht zuckerkrank, weil sie nicht übergewichtig werden. Erwachsene sind nicht an Bluthochdruck erkrankt, weil sie als Kinder mehr Sport gemacht haben. Schlaganfälle können vermieden werden, weil Menschen den Blutdruck erkannt haben und den hohen Blutdruck behandelt haben. Das alles ist nur der Kampf gegen Krankheit. Das hat mit Wohlbefinden direkt nichts zu tun. Es ist aber trotzdem ein wichtiges, ein nobles Ziel. Wenn wir hier viel erreichen, sind wir einen sehr weiten Weg gegangen. Das hätten Sie aus meiner Sicht auch anerkennen müssen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich will ganz konkret sagen, weshalb ich glaube, dass es ein gutes Gesetz ist. Wir haben derzeit die Situation, dass uns schlicht und ergreifend bei der Prävention oft gemeinsame Ziele fehlen. Hier wird etwas gemacht, da wird etwas gemacht. Alle, die dort beteiligt sind, haben guten Willen, aber oft führt es nicht zusammen, weil die Ziele nicht gebündelt sind. Wir gehen hier hin und -benennen im Rahmen einer nationalen Präventions-konferenz Ziele, die auf kommunaler und Landesebene umgesetzt werden. Dass wir dies gemeinsam mit der -gesetzlichen Krankenversicherung, mit der Pflegeversicherung, mit der Unfallversicherung, mit der Rentenversicherung und sogar mit der privaten Krankenversicherung machen, (Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Die steht aber nicht im Gesetz!) ist aus meiner Sicht eine Bündelung der Kräfte und eine Zielsetzung, wie wir sie bisher nicht gehabt haben. Wir haben hier einen wichtigen Schritt nach vorne getan. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Auch die Regelung zum Impfschutz ist keine dumme Regelung. Ein Impfzwang ist in Deutschland nicht -vermittelbar. Das wissen Sie genauso gut, wie wir das wissen. Aber wir machen vieles, um die Impfung zu verbessern, beispielsweise für die Berufe, die mit Impfungen zu tun haben, für Berufe mit einem hohen Infek-tionsrisiko. In solch einem Fall kann der Arbeitgeber den Impfstatus verlangen. In einer Kindertagesstätte oder in einer Schule, in der gerade die Masern ausgebrochen sind, kann ein Kind, das nicht geimpft ist, vorübergehend von der Betreuung bzw. von der Beschulung ausgeschlossen werden. Das setzt die richtigen Anreize, und zwar mit Augenmaß. Diese Anreize sind nicht zu stark – sie sind noch vermittelbar –, aber sie wirken, und auch das muss anerkannt werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Lassen Sie mich auf einen weiteren Bereich zu sprechen kommen: die Früherkennungsuntersuchungen. Es gibt eine Menge an Früherkennungsuntersuchungen, die nicht schlecht sind, aber das Problem ist, dass das individuelle Risiko dabei eine zu geringe Rolle spielt. Das -individuelle Risiko kann von Versichertem zu Versichertem sehr unterschiedlich sein. Ich muss mir daher überlegen: Was untersuche ich bei wem? Ein Untersuchungsprotokoll passt nicht für alle. Wir stellen die individuellen Belastungen bei Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen in den Vordergrund. Das kostet nicht mehr Geld, es macht die Früherkennungsuntersuchung aber flexibler. So kann besser auf das Einzelrisiko eingegangen werden. Wenn ein Kind beispielsweise übergewichtig ist, dann macht es sehr viel mehr Sinn, zu untersuchen, ob bereits das metabolische Syndrom, also der erste Schritt zur Zuckerkrankheit, vorliegt. Die gleiche Untersuchung macht bei einem Kind, das sehr schlank ist, viel Sport macht und keine genetische Vorbelastung hat, keinen Sinn. Es ist also ein wichtiger Schritt, die Untersuchung zu flexibilisieren und auf den Einzelnen zuzuschneiden. Auch das ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Frau Wöllert, Sie haben eben angedeutet, davon profitierten nur die gesetzlich Versicherten. Das stimmt schlichtweg nicht. (Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Das habe ich nicht gesagt!) In den Settings, also in den Kitas, in den Schulen und in den Betrieben, werden 300 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen ausgegeben. Dieses Geld kommt auch, um nur ein Beispiel zu nennen, den von Ihnen erwähnten Flüchtlingen zugute; denn auch Flüchtlingskinder gehen in die Schule und profitieren somit von den Maßnahmen. Es ist richtig, dass man alle Mittel erhöhen könnte. Aber 300 Millionen Euro für die settingorientierte Prävention, wie man das heute im Jargon der Vorbeugemedizin nennt, das ist schon ein Wort. Das nützt denjenigen, die von sich aus am wenigsten Ärzte aufsuchen und die angebotenen Vorsorgemaßnahmen in Anspruch nehmen. Das sind aus meiner Sicht richtige Schritte nach vorn. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich komme zum Schluss. Ich glaube, dass dieses Gesetz ein gutes und rundes Gesetz ist. Wir haben auch lange daran gearbeitet. Ich könnte noch weiter ausführen, dass wir zum Beispiel auch den Bereich Selbsthilfe um mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr stärken. Wir -haben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit neuen Aufgaben versehen, und sie ist auch wirtschaftlich gestärkt worden. All das sind viele wichtige Schritte nach vorn. Ich bitte alle, das zu würdigen. Ich hoffe auf breite Zustimmung im Hause und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Kordula Schulz-Asche das Wort. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vor kurzem eine alleinerziehende Mutter kennengelernt, die sehr glücklich und dankbar war, weil sie gerade -einen Job bekommen und ihr fünfjähriger Sohn Jakob einen Kindergartenplatz erhalten hatte. Aber dann hörte das Glück schon auf; denn sie arbeitete in einem Callcenter im Zweischichtdienst und ist nach der Arbeit oft sehr erschöpft. Jakob bekommt zwar im Kindergarten ein warmes Essen, das wird aber tiefgekühlt geliefert und dann dort aufgewärmt. Die beiden wohnen in einem Mehrfamilienhaus an einer stark befahrenen Ausfallstraße. Jakob leidet häufig unter Husten. Im Hof verkümmert ein Klettergerüst. – Jakob steht für mich exemplarisch für rund 2 Millionen Kinder in Deutschland, die aufgrund ihrer Lebensbedingungen schlechte Gesundheitschancen haben, von Anfang an und ein Leben lang. Soziale Benachteiligung bewirkt gesundheitliche -Risiken – und umgekehrt. Wer häufiger krank ist, hat weniger Chancen in der Schule und im Beruf, hat weniger Chancen auf gesunde Lebensjahre und hat eine geringere Lebenserwartung. Herr Lauterbach, wir müssen uns fragen, ob das Gesetz, das Sie hier vorlegen, tatsächlich keines dieser Kinder zurücklässt. Ich zweifle daran sehr stark. Gerade weil der Zusammenhang zwischen sozialer Situation und Gesundheitsrisiken so evident und auch wissenschaftlich belegt ist, helfen keine Appelle, sich gesund zu ernähren, oder Sportkurse, wie es das schwarz-rote Präventionsgesetz leider immer noch vorrangig vorsieht. Unsere Umwelt, unser Alltag ist unserer Gesundheit Schmied; dies hat diese Bundesregierung leider immer noch nicht ausreichend verstanden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Aus grüner Sicht ist überfällig: Erstens. Der Schwerpunkt der Prävention muss auf gesundheitsfördernden Alltagswelten liegen, und zwar faktisch und nicht nur verbal, wie das hier von der SPD auch immer wieder vertreten wird. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Schwarz-Rot verharrt in der Logik: Du bist Schuld, also musst du etwas ändern. – Das ist eine Zeigefingerpolitik, die wirklich ihresgleichen sucht. Da hilft es auch nicht, wenn die Bundesregierung, was tatsächlich stimmt, viel mehr Geld für Prävention ausgeben will, genau genommen Geld der Versicherten. Individuelle, zeitlich -begrenzte Kursangebote führen nicht zu besserer Gesundheit; das ist wissenschaftlich bewiesen. Sie dienen den Krankenkassen oft nur zum Werben um neue Versicherte, vor allem um Versicherte aus der Mittelschicht, aber nicht aus den betroffenen Gruppen, über die ich gerade geredet habe. Deswegen ist das Leitbild von uns Grünen: Wir wollen, dass alle das Wissen und die Fähigkeiten erwerben, um, wenn sie möchten, gesund zu leben. Sie sollten aber vor allem auch die Möglichkeit und die Gelegenheit -haben, gesund zu leben. Das ist die Aufgabe eines Präventionsgesetzes. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Gelegenheiten müssen in den Alltagswelten vorhanden sein. Das beginnt bei gesunder Ernährung, Bewegung und Spiel im Kindergarten. Es setzt sich fort in Schulen, wo gesunde Kinder leichter lernen und gesunde Lehrer leichter lehren. Von Betrieben mit Gesundheitsmanagement bis hin zu Stadtteilen mit Angeboten zur Prävention von Pflegebedürftigkeit, das alles leistet einen großen Beitrag. Für die moderne Stadtplanung und Stadtentwicklung ist es selbstverständlich, dass Umweltbelastungen reduziert werden müssen. Das gelingt überall dort, wo die Bewohner – gerade auch ältere Bewohner – einbezogen werden. Meine Damen und Herren, der Stadtteil als Alltagswelt gerade vieler älterer Menschen wird in diesem schwarz-roten Gesetz nicht einmal erwähnt. (Beifall der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aus grüner Sicht ist überfällig: Zweitens. Die Kommunen sind der Dreh- und Angelpunkt gelingender Gesundheitsförderung vor Ort. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs hat Frau Kühn-Mengel die Hoffnung geweckt, dass tatsächlich die Kommunen als bedeutende Akteure vor Ort in diesem Gesetz eine wichtige Rolle spielen werden. Leider zeigt sich – trotz der Anhörung –, dass das nicht der Fall sein wird. Wir sind davon überzeugt: In den Kommunen laufen die Fäden zusammen, dort findet die Vernetzung statt, dort werden Ideen und Konzepte gemeinsam mit den Menschen, die dort leben, entwickelt und auch umgesetzt. Keine Ärztin und kein Arzt, keine Krankenkasse, keine Politikerin und kein Politiker weiß, wie in einer Kita, einer Schule, einem Betrieb, einem Stadtteil Gesundheitsförderung am besten gestaltet und gelebt werden kann – das wissen am besten die Menschen vor Ort. Deshalb ist uns die Beteiligung aller so wichtig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Man kann dabei an Vorhandenes anknüpfen, zum Beispiel an die Schulsozialarbeit oder an das Programm „Soziale Stadt“ im Rahmen der Wohnungsbauförderung. Das geht aber alles nicht ohne die Mitwirkung der Kommunen. Stattdessen ist das schwarz-rote Präventionsgesetz ein Flickenteppich verschiedenster Lobbyinteressen geworden. Hauptverantwortlich bleiben die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und die Ärzteschaft. Meine -Damen und Herren, besonders dramatisch ist, dass Sie ein weiteres Mal die gesetzlich Versicherten sowohl der Kranken- als auch der Pflegekassen dazu heranziehen, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu finanzieren. Private Kranken- und Pflegekassen bleiben außen vor. Wir haben auch noch – das ist schon erwähnt worden – die Finanzierung einer Bundesbehörde aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Schulz-Asche, Sie müssen bitte zum Schluss kommen. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss. – Rückblickend muss man sagen, dass die WHO schon seit 30 Jahren die -Forderung nach besserer Prävention aufstellt. Ich möchte mit den Worten schließen, die Professor Rosenbrock in der Anhörung zu diesem Gesetz gesprochen hat. Er hat gesagt – dem schließe ich mich voll an –: Ich vertraue auf einen neuen Anlauf, auf ein echtes Präventionsgesetz. – Dieses ist es nicht. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Rudolf Henke hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Rudolf Henke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ingrid Fischbach, die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesministerium für Gesundheit, hat in ihrer Rede an die mehr als zehnjährige Schwangerschaft und die späte Geburt dieses Gesetzes erinnert. Man könnte jetzt natürlich noch einmal darüber räsonieren, woran es eigentlich gelegen hat, dass es so lange gedauert hat. Man könnte zum Beispiel ein paar vordergründige Erklärungen finden, die mit Wahlterminen und Bundesratsbeschlüssen zu tun haben, gemäß denen zwei Tage vor einer Bundestagswahl der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Auch könnten in diesem Zusammenhang Ergebnisse nordrhein-westfälischer Wahlen genannt werden, die plötzlich Neuwahlen im Bund notwendig gemacht haben. – Man könnte lauter derartige Gründe finden, weswegen etwas der Diskontinuität anheimgefallen ist. Ich glaube, ehrlich gesagt, dass es deswegen so lange gedauert hat, weil wir zum Teil an falschen Fronten und mit falschen Polarisierungen diskutiert haben. Jetzt endlich haben wir es geschafft, die verschiedenen Seiten, die zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung beitragen müssen, zu einem Gemeinschaftswerk zu verbinden. Es ist eine falsche Frontstellung, zu sagen: Bei Prävention oder Gesundheitsförderung handelt es sich entweder um Verhaltensprävention oder Verhältnisprävention. Es ist falsch, bezüglich der Frage, ob man Krankheiten vermeiden oder Gesundheit fördern soll, eine Front aufzumachen. Auch handelt es sich um eine falsche Frontstellung, lange Debatten über die Fragen zu führen: Ist das eine politische oder eine medizinische Aufgabe? Oder ist es eine Aufgabe der Sozialkassen? Es ist eine Aufgabe aller Bereiche. Weiterhin ist es falsch, die Frage so zu stellen: Müssen wir die Gesellschaft, die Medizin oder die Lebensentwürfe der einzelnen Menschen umbauen? Ja, natürlich, an jedem dieser Themen muss man arbeiten. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das haben wir getan!) Ich bin froh, dass es jetzt mit diesem Gesetz gelingt, all diese verschiedenen Ansätze in ein konstruktives Miteinander zu bringen. Deswegen glaube ich, dass mit diesem Gesetz die falschen Frontstellungen überwunden werden und dass es dazu beiträgt, in diesem Sinne wirklich modern zu sein. Denn es nimmt seine Begründungen aus der Zukunft und setzt nicht mehr kontinuierlich vergangene Frontstellungen fort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) In dem Antrag der Grünen steht die richtige Feststellung: Wir wissen, dass gesunde Ernährung, mehr Bewegung und eine gute Stressbewältigung dazu beitragen, lange gesund zu bleiben und bis ins hohe Alter mobil zu sein. Ja, natürlich setzt das auch Verhaltensveränderungen voraus. Natürlich geht es nicht um die Frage, wer Schuld hat. Man kann nicht sagen: Du bist schuld. Dabei geht es doch nicht um eine Anklage; aber es geht um die Frage, ob man eine Verantwortung für seine eigene Gesundheit hat. Dazu muss man sagen: Wenn man die Verantwortung aller reklamiert, gehört die Aussage „Auch du bist verantwortlich“ dazu. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich meine, es ist schwer zu verstehen, wenn in Ihrem Text steht, dass sich die „Präventionsbemühungen … hauptsächlich an verhaltensbedingten Krankheitsrisiken wie Fehlernährung, Bewegungsmangel oder Suchtmittelmissbrauch orientieren“ würden. Das kann ich nicht verstehen. Vorne sagen Sie: Das sind wichtige Ansatzpunkte. Und hinten kritisieren Sie, dass wir diese wichtigen Ansatzpunkte aufnehmen. Noch schwieriger finde ich es, Frau Wöllert, wie Sie die Ablehnung des Gesetzes begründen. Sie sagen, dass, statt Kampagnen und Aufklärungsmaßnahmen zu individuellem Gesundheitsverhalten zu initiieren, gesunde -Lebensbedingungen in allen Settings geschaffen werden müssen. Was soll diese Alternative? Sie sagen: Statt vorwiegend auf Verhinderung von Krankheiten abzustellen, müssen vermehrt die Einflussfaktoren, die zu mehr Gesundheit führen, untersucht und gefördert werden. – Beides muss man machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Beides geschieht hier auch, denn wir ergänzen jetzt die bisherige individuelle, am Verhalten orientierte Prävention in den Krankenkassenkursen stärker durch die Lebenswelten, und wir vervierfachen die Mittel, die in die Lebenswelten – in diesen Setting-Ansatz, wie Karl Lauterbach gesagt hat – fließen. Natürlich kann man sagen: Das müsste noch mehr sein. – Natürlich kann man sagen: In der Gesamtsumme ist das im Jahr der Betrag, den wir an einem Tag für Therapien, Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen ausgeben. – (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist mal eine gute Aussage!) Aber das ändert doch nichts daran, dass dies eine gewaltige zusätzliche Leistung darstellt. Lassen Sie uns auf Grundlage der Berichterstattung in Zukunft darüber diskutieren, ob man die Mittel aufstocken sollte; aber lassen Sie uns jetzt nicht darauf verzichten, diesen Schritt zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Prävention ist eine Aufgabe, die die Gesellschaft als Ganzes betrifft. Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz dieser Aufgabe gerecht wird. Während des Gesetzgebungsprozesses wurde ein Großteil der Polarisierungen entschärft. Das, was wir zum Impfen vereinbart haben, ist angemessen und sinnvoll; denn die Regelung sollte so verbindlich wie möglich gestaltet sein. Sicherlich wird Erich Irlstorfer in seiner Rede etwas vertiefter darauf eingehen. Ich möchte auf einen winzigen Punkt der Kritik an dem Bericht des Haushaltsausschusses aufmerksam machen. In der Passage zu den Kostenfolgen der Verträge, die die Krankenkassen in Zukunft mit Betriebsärzten schließen können, geht der Haushaltsausschuss davon aus, dass sich das alles saldiert. Mein Anspruch wäre schon, die Zahl der Impfungen mithilfe der Verträge, die nun ermöglicht werden, zu erhöhen. Ich möchte nicht, dass auf der einen Seite weniger und auf der anderen Seite mehr geimpft wird. Das ist mein einziger Kritikpunkt. Ansonsten bin ich dem Haushaltsausschuss sehr dankbar, dass er sich so profund und tiefgehend mit all den Fragen auseinandergesetzt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will kurz den Hinweis geben, dass wir uns in den Debatten darauf verständigt haben, das Modellprojekt „KV-Impfsurveillance“ des Robert-Koch-Instituts abzuschließen und, wenn es erfolgreich beendet wird, dauerhaft Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Das ist aber eine Entscheidung, die bei der Aufstellung späterer Haushalte zu treffen ist. In den Berichterstattergesprächen hatten wir eine kleine Kontroverse um die Frage: Wie bindet man die deutsche Ärzteschaft und den Deutschen Pflegerat in den Mitgliederkreis der Nationalen Präventionskonferenz ein? Die Lösung, die hier jetzt gewählt wird, ist -folgende: Die Gesundheitsberufe sind über das Präven-tionsforum vertreten, das von der Bundesvereinigung -Prävention und Gesundheitsförderung ausgerichtet wird. Zu deren Mitgliedern gehören wiederum zahlreiche ärztliche und pflegerische Organisationen, auch ich als Person. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Henke, Sie können selbstverständlich weiterreden. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie jetzt auf Kosten der Redezeit Ihres Kollegen Irlstorfer reden. Rudolf Henke (CDU/CSU): Keineswegs. Vizepräsidentin Petra Pau: Das ist lieb. Rudolf Henke (CDU/CSU): Der Schlusssatz besteht darin: Ich bitte Sie sehr herzlich, dieses moderne, zukunftsgewandte Gesetz mit einer großen Mehrheit hier im Plenum zu verabschieden. Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Helga Kühn-Mengel für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Helga Kühn-Mengel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! In der Tat ist Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ressortübergreifend wahrgenommen werden sollte. Noch kein Präventionsgesetz – ich habe einige Prototypen erlebt – enthielt so viel Ressortübergreifendes wie dieses. Das sollte man einmal würdigen. Es fängt an mit der Verknüpfung mit Frühen Hilfen, mit dem Programm „Soziale Stadt“ des Bau- und Umweltministeriums, mit der Bundesagentur, die ganz ausdrücklich den Auftrag hat, Angebote für Langzeitarbeitslose zu schaffen. Alles kann man verbessern, aber vieles ist mit diesem Gesetz möglich. Wir haben es gemacht, weil die medizinische Seite der Prävention nur eine Seite ist. Sie ist in Deutschland – bei allen Defiziten, die man da sehen kann – recht gut aufgestellt, auch was die Frage einer Über-, Unter- oder Fehlversorgung anbelangt. Die Lücken, eine Unterversorgung, gibt es in der nichtmedizinischen Prävention; Kollege Professor Lauterbach hat das vor Jahren schon im Sachverständigenrat deutlich gemacht. Am ständigen Anstieg der Lebenserwartung sind viele Faktoren beteiligt, aber nur zu einem Drittel die Medizin. Der Rest – ich zitiere den Sachverständigenrat, Rosenbrock und Lauterbach, aber auch die WHO – geht auf eine Mischung verschiedener Wirkfaktoren zurück: Lebensverhältnisse, Wohnung, Arbeit, Erholungsverhalten, Bildung, Ernährung usw. Deswegen geht es uns bei vielen unserer Gesetzentwürfe um eine Verbesserung der Lebensumstände. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir speziell die Menschen erreichen, die geringere Chancen auf einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheits-angeboten haben. Eine Stärke dieses Gesetzentwurfs ist, dass er das Setting, die Lebenswelt, in den Mittelpunkt rückt. Wir haben schon im Jahr 2000 gesagt, dass wir -etwas zur Verbesserung der Chancen bzw. zur Verringerung der Ungleichheit der Chancen des Zugangs zu -Gesundheitsangeboten tun müssen. In der Folgezeit ist vieles entstanden; aber mit diesem Gesetzentwurf greifen wir die Prinzipien der WHO explizit auf. Ich will nicht sagen, dass mit diesem Gesetzentwurf alles optimiert wird, aber doch feststellen, dass mit -diesem Gesetzentwurf wichtige Weichenstellungen vorgenommen werden: Wir gehen auf die Menschen zu, weil wir nicht erwarten können, dass bestimmte Gruppen Kurse besuchen, sich Vorträge anhören oder Flyer lesen. Wir gehen in die Lebenswelt der Menschen hinein, in die Kindergärten, die Schulen und die Betriebe. Zur Lebenswelt zählen aber auch – das ist uns ganz wichtig – Einrichtungen der Behindertenhilfe, Wohnheime für alte Menschen und Pflegeheime. Auch der Bereich der Pflege – das muss gewürdigt werden – wird in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt. Das ist richtig, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) – ich lasse keine Pause für Applaus –, weil wir wissen, wie wichtig es ist, dass auch bei alten Menschen Ressourcen zu mobilisieren sind. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist alles schön gesagt, aber praktisch kommt es nicht an!) Sowohl im Bereich der stationären Pflege als auch im Bereich der ambulanten Pflege können ganz wichtige Ansätze entwickelt werden. Es können Präventionsempfehlungen formuliert werden. Als Beispiel nenne ich die Sturzprophylaxe. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. In diesem Gesetzentwurf geht es nicht nur um die Jüngsten – ihr Schutz nach der Geburt, Impfschutz, Gesundheitsförderung in Kindergarten und Schule, Früherkennung und Kariesprophylaxe sind schon genannt worden –, sondern auch um die Älteren. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass etliche Ministerien einbezogen werden. Die Kompetenz der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte soll besser genutzt werden. Das ist ganz wichtig; denn sie erreichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus fast allen Schichten. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Qualitätssicherung vor, was nicht selbstverständlich ist. Qualitätssicherungsinstrumente müssen aufgebaut werden; denn Qualitätssicherung muss stattfinden. Diese Aufgabe wird der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zugeschrieben, was sehr gut ist. Allerdings haben wir mehrmals gesagt, dass wir die Finanzierung an dieser Stelle nicht für optimal halten. Der Gesetzentwurf schafft Raum für nationale Präventionsstrategien, zum Beispiel bezogen auf Diabetes. Er beinhaltet sogar die Möglichkeit zu einer Erhöhung der Mittel auf Basis des Präventionsberichts, den die Nationale Präventionskonferenz abgeben muss. Wir haben oft gesagt, dass die Strukturen nachhaltig verbessert werden müssen. Dass der Bereich der Selbsthilfe gestärkt wird – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss –, ist ganz wichtig; denn zu den gesundheitsfördernden Aspekten gehören eben auch die Information und die Einbeziehung der Betroffenen. Dass die Betroffenen gestärkt werden müssen, wird von vielen Studien belegt. (Beifall bei der SPD) Also: Der Gesetzentwurf beinhaltet nicht alles, aber vieles. Vor allem enthält er mehr, als wir anfangs gedacht haben. Nach der Anhörung gab es über zwanzig Änderungsanträge. Sie sind gut aufgenommen und eingearbeitet worden. Ich kann wie bei mir im Revier nur sagen: Glückauf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Erich Irlstorfer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Erich Irlstorfer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, Grundlagen dafür zu schaffen, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe aller relevanten Akteure in unserem Land gestaltet werden. Neben vielen weiteren positiven Neuerungen liegen mir besonders die im geplanten Präventionsgesetz enthaltenen Maßnahmen zur Steigerung der Impfraten am Herzen. Impfen ist und bleibt die wirksamste medizinische Prävention. (Beifall bei der CDU/CSU) Gemeinsam mit meinen Kollegen Heiko Schmelzle und Reiner Meier habe ich bereits im November 2014 im Rahmen eines Positionspapiers verschiedene Maßnahmen zur Anhebung der Impfraten empfohlen. Ich bin dankbar und froh, dass viele dieser Empfehlungen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Zu den bedeutendsten Regelungen des Gesetzentwurfs gehören sicherlich die Überprüfung des Impfstatus von Kindern bei der Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung sowie die Ausweitung der Möglichkeiten von Behörden, Personen ohne Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern im Falle eines Masernausbruchs von einem Aufsuchen solcher Einrichtungen auszuschließen. Diese Maßnahmen werden zu einer Anhebung der Impfraten führen, ohne dass man die Keule der Impfpflicht auspackt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD]) Laut Berufsausbildungsbericht der Bundesregierung hatten wir im Ausbildungsjahr 2013/2014 über 500 000 neue Auszubildende. Bedeutend sind daher die Überprüfungen des Impfstatus bei den Untersuchungen zum Ausbildungsbeginn nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, um junge Menschen systematisch auf ihren Impfstatus hin zu überprüfen; auch Mathias Felber von der AOF bestätigt dies. Dazu bedarf es aber zukünftig auch der Möglichkeit einer Erfassung des Impfstatus auf dem entsprechenden Formblatt für untersuchende Ärzte. Regelungen zur Ausgestaltung des Formblattes fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ich freue mich daher bereits auf einen weiteren konstruktiven Austausch hierzu mit dem BMAS. Glauben Sie mir, wir lassen an dieser Stelle mit Sicherheit nicht locker. Es kann nicht sein, dass längst besiegt geglaubte Krankheiten nach Deutschland zurückkehren, obwohl ihre Verbreitung durch hohe Impfraten verhindert werden könnte. Ich möchte daher nun auf zwei Punkte eingehen, die nicht im Präventionsgesetz geregelt werden, aber meines Erachtens sehr bedeutend sind: eine Impfdatenerhebung sowie Ausschreibungen. Wichtig sind nicht nur niedrigschwellige Anreize, sich impfen zu lassen, sondern auch eine umfassende und zeitgerechte, aufgeschlüsselte und zugleich den Datenschutzstandards entsprechende Erhebung der Impfdaten. Hierzu existiert beim Robert-Koch-Institut das Modellprojekt „KV-Impfsurveillance“, das von allen Experten als wirksame Maßnahme zur Analyse von Impfdaten betrachtet wird. Es ist vorerst aber leider nur bis 2017 finanziert. Daher bin ich sehr froh, dass das BMG überprüfen wird, inwiefern eine Verstetigung des Modellprojekts „KV-Impfsurveillance“ beim RKI möglich sein wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sollten uns jetzt aber trotzdem nicht zurücklehnen. Die Masernausbrüche zu Beginn dieses Jahres sollten uns die Ernsthaftigkeit des Themas vor Augen führen. Daher müssen wir auch zukünftig bei anderer Gelegenheit das Thema Ausschreibungen im Impfstoffbereich gerade mit Blick auf die Versorgungssicherheit diskutieren. Ich bin mir sicher, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung einen wichtigen Schritt in die Richtung einer qualitativ besseren Prävention darstellen wird. Deshalb bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5261, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4282 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegen vier Änderungsanträge der Fraktion Die Linke vor, über die wir zuerst abstimmen. Änderungsantrag auf Drucksache 18/5263. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Änderungsantrag auf Drucksache 18/5264. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Änderungsantrag auf Drucksache 18/5265. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Änderungsantrag auf Drucksache 18/5266. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5267. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Wir setzen die Abstimmungen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit auf Drucksache 18/5261 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4322 mit dem Titel „Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit ausrichten“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4327 mit dem Titel „Gesundheit für alle ermöglichen – Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Armuts- und Reichtumsbericht qualifizieren und Armut bekämpfen Drucksache 18/5109 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte wiederum, die notwendigen Umgruppierungen in den Fraktionen zügig vorzunehmen und die notwendige Aufmerksamkeit herzustellen. – Diese Bitte bezieht sich auch auf die unabweislich zu führenden Gespräche; man kann sie ebenso außerhalb des Plenarrunds führen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Katja Kipping für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Katja Kipping (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Alle vier Jahre erscheint der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, und diese Berichte könnten eine gute Grundlage sein, um etwas gegen die soziale Spaltung in diesem Land zu tun. Wohlgemerkt: könnten. Oft ist die politische Praxis eine andere. Der Armuts- und Reichtumsbericht spiegelt die sozialen Verhältnisse in diesem Land wider und ist sozusagen eine Art Check der sozialen Verhältnisse, eine Art Sozial-TÜV. Das Problem ist nur: Die Erstellung dieses Sozial-TÜVs liegt komplett in den Händen der Bundesregierung. Sie erstellt ihren Sozial-TÜV also selber. Stellen Sie sich einmal vor, jedem von uns wäre es erlaubt, den TÜV für das eigene Auto selber durchzuführen. Dann würden sicherlich manche Verkehrsmittel trotz nicht mehr gut funktionierender Bremsen zugelassen werden. Das würde die Verkehrssicherheit nicht wirklich erhöhen. Offensichtlich funktioniert das bei Fragen der sozialen Sicherheit auch nicht. (Beifall bei der LINKEN) Erinnern wir uns nur an den vorangegangenen Armuts- und Reichtumsbericht 2013. Damals war noch Frau von der Leyen die Ministerin. (Daniela Kolbe [SPD]: Es ist wichtig, das zu sagen!) Auf Druck der FDP wurden besonders kritische Passagen einfach entfernt. Die SPD kritisierte das damals zu Recht sehr stark, heute stellt die SPD die Ministerin, und von einer unabhängigen Erarbeitung ist keine Rede mehr. Wir Linke meinen: Diese Praxis muss ein Ende haben, ganz unabhängig davon, welches Parteibuch die zuständige Ministerin hat. Der Armuts- und Reichtumsbericht muss von einer unabhängigen Kommission erarbeitet werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir hören von einigen Fachleuten sehr wohl, dass die Erarbeitung inzwischen etwas transparenter erfolgt. Das ist natürlich sehr erfreulich. Ärgerlich ist jedoch die Aussage von Andrea Nahles zum Armutsbegriff. So behauptet Andrea Nahles in der Süddeutschen Zeitung, der Ansatz der Armutsrisikogrenze führe in die Irre. Angenommen, der Wohlstand würde explodieren, dann bliebe nach dieser Definition das Ausmaß der Armut gleich. (Dagmar Ziegler [SPD]: Rein rechnerisch stimmt das!) – Dieses Zitat und übrigens auch Ihr Zwischenruf zeigen: Die Sozialministerin und Sie haben die Art und Weise der Berechnung der Armutsrisikogrenze nicht verstanden. Die Armutsrisikogrenze beträgt 60 Prozent des Me-dians. (Dagmar Ziegler [SPD]: Richtig!) Da das etwas kompliziert ist, lassen Sie mich das noch einmal erklären. Mit dem Median ist nicht einfach nur der rechnerische Durchschnitt gemeint. (Dagmar Ziegler [SPD]: Das ist klar!) Bei der Ermittlung des Medians müssen Sie alle Einkommen vom kleinsten bis zum größten wie die Orgelpfeifen aufreihen. Der Median liegt dann genau in der Mitte. Ich erkläre das an einem Beispiel: In der Zahlenfolge 1, 2, 3, 4, 5 liegt der Median in der Mitte: die Zahl 3. In der Zahlenfolge 1, 2, 3, 4, 500 liegt der Median immer noch in der Mitte. Das heißt, diese Methode ist robust gegen Abweichungen nach oben oder nach unten. Ich habe Verständnis, wenn Nichtfachleute sagen, das sei eine komplizierte Materie. Von einer Sozialministerin kann man aber erwarten, dass sie das weiß und nicht gegen den Armutsbegriff polemisiert. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle bisher versuchte Schönfärberei konnte eine Tatsache aber nicht verschleiern: Fakt ist, dass es in diesem Land eine extrem ungleiche Verteilung der Vermögen gibt. Während die einen im Reichtum schwimmen, können sich die anderen im Sommer nicht einmal mehr den Eintritt ins Schwimmbad für ihre Kinder leisten. In Zahlen ausgedrückt: Während die untere Hälfte der Bevölkerung faktisch null Vermögen hat, haben die reichsten 10 Prozent fast zwei Drittel des Vermögens. Diese Zahlen rufen doch geradezu nach einer Wiedereinführung der Vermögensteuer. Es ist erschreckend, zu beobachten, dass Sigmar Gabriel auch dieses Umverteilungsinstrument offensichtlich wieder zu Grabe trägt. (Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Er will halt nicht gewählt werden!) Doch nicht nur bei solchen Instrumenten zur Umverteilung von oben nach unten mangelt es der schwarz-roten Regierung offensichtlich am politischen Willen, dies zu ändern. Auch wenn es darum geht, Schikanen für arme Menschen zu beenden, sind Sie auffallend tatenlos. Ich muss mich schon wundern, dass es auch in den Reihen der SPD sehr still geworden ist, wenn es darum geht, die konkrete Hartz-IV-Sanktionspraxis zu kritisieren. Als Sie noch in der Opposition waren, waren Sie da deutlich kritischer. Aber nicht nur die großen Baustellen wie die Hartz-IV-Sanktionen werden nicht angegangen. Auch bei vermeintlich kleineren sind Sie erstaunlich tatenlos. Ich will nur ein Beispiel nennen: die Anrechnung von Verköstigung auf die Regelsätze. Was das heißt, hat mir neulich ein junger Dresdner vor Augen geführt. Er hat eine Behinderung und engagiert sich trotzdem ehrenamtlich. Er arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Da die Entlohnung dort gering ist, ist er auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen. Das bisschen, was ihm monatlich zusteht, wird auch noch um 34 Euro gekürzt. Der Grund ist folgender – jetzt zitiere ich aus dem Bescheid –: „Sie erhalten in der Werkstatt ein kostenfreies Mittagessen. Die Regelbedarfsstufe wird daher um den Betrag des kostenfreien Mittagessens in der Werkstatt in Höhe von 34 Euro monatlich gekürzt.“ Das muss man sich einmal vergegenwärtigen: Von der ohnehin niedrigen Sozialhilfe werden mit Verweis auf das kostenfreie Kantinenessen noch 34 Euro im Monat abgezogen. Da könnte man sich in Grund und Boden schämen. (Beifall bei der LINKEN) Das Empörende dieser Regelung wird deutlich, wenn wir diese Situation mit der von uns Abgeordneten vergleichen. Wir bekommen in jeder Sitzungswoche Einladungen zu parlamentarischen Abenden, bei denen in der Regel recht gut für Essen und Trinken gesorgt wird. Niemand ist auf die Idee gekommen, uns deswegen für Drinks und Schnittchen eine Pauschale von den Diäten abzuziehen, obwohl wir das finanziell verkraften würden. Der junge Mann hingegen braucht die 34 Euro dringend, um über die Runden zu kommen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Regelung ist nur eine von vielen, die armen Menschen das Leben in diesem Land schwer macht und die abgeschafft gehört, so wie im Übrigen das gesamte Hartz-IV-Sanktionssystem durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt gehört. (Beifall bei der LINKEN) Kurzum – ich komme zum Schluss –: Es braucht eine unabhängige Berichterstattung. Es braucht den politischen Willen, auf die guten Erkenntnisse die richtigen politischen Taten folgen zu lassen. Das Ziel muss sein, alle Menschen in diesem Land sicher vor Armut zu schützen. Das Ziel muss sein: Freiheit von Existenzangst für alle! Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Professor Dr. Matthias Zimmer, CDU/CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Zimmer. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]) Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal auf zwei Dinge eingehen, die Frau Kipping gesagt hat. Erster Punkt. Ich habe keinerlei Anlass, gegenüber der Bundesregierung misstrauisch zu sein, dass sie keinen vernünftigen und nach dem Stand der Wissenschaft klaren und sauberen Armuts- und Reichtumsbericht vorlegt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Katja Kipping [DIE LINKE]: Wäre ich an Ihrer Stelle auch nicht!) Das hat sie im Übrigen auch beim letzten Mal getan. (Widerspruch bei der LINKEN) Ich habe es bisher auch noch nicht erlebt, dass es einen Bericht gegeben hätte, der in irgendeiner Weise geschönt wäre, zumal, liebe Frau Kipping, wir als Große Koalition überhaupt keinen Anlass hätten, einen Bericht zu schönen; denn unsere Zahlen können sich durchaus sehen lassen. (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD]) Zweiter Punkt: die Kritik an der Ministerin, was die Armutsrisikogrenze angeht. Ich halte das, was die Ministerin an dieser Stelle gesagt hat, für richtig; denn in der Tat ist die Diskussion um die Armutsrisikogrenze eine schwierige. Die Armutsrisikogrenze stellt nämlich eine Relation, keine absolute Zahl und keine absolute Armut dar. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Armut ist ja auch relativ!) Vielmehr ist sie, wie Sie das richtig dargestellt haben, Frau Kipping, eine Relation. Wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. Nun wurde im letzten Armuts- und Reichtumsbericht festgestellt: Das Einkommen von 15 Prozent der Menschen in Deutschland liegt unter der Armutsrisikogrenze. Nun ist eines ziemlich verblüffend: Wenn man jedem einzelnen Menschen in Deutschland pro Monat 5 000 Euro auf die Hand geben würde – bei gleichen Preisen – wäre die Armutsrisikoquote immer noch gleich hoch; (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur dass die Preise nicht gleich bleiben!) denn es hat sich ja in der Relation nichts geändert. Das ist schon einigermaßen schwer zu erklären. Das begründet aus meiner Sicht, warum die Ministerin zu Recht sagt, dass diese Armutsrisikoquote einigermaßen problematisch ist. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, wenn jeder 5 000 bekäme! Das ist eine Fiktion!) Ganz bunt wird es aber bei dieser Armutsrisikoquote, Frau Kipping, wenn wir uns ein Szenario einer kompletten Umverteilung ausdenken. Alle Vermögenswerte werden enteignet; jeder bekommt nur 200 Euro monatlich vom Staat als eine Art bedingungsloses Grundeinkommen unabhängig von Arbeit. In diesem Szenario wäre keiner arm, weil keiner weniger als das Medianeinkommen erhält. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Das stimmt doch nicht!) Das ist ebenfalls ein wenig verrückt: Man könnte aus Mangel an Geld verhungern, aber arm ist man nicht. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Zimmer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Matthias W. Birkwald? Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Weil das „W“ so schön ausgesprochen wird, natürlich gerne. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ja, er legt darauf besonderen Wert. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ganz besonders herzlichen Dank an Frau Präsidentin und auch an Sie, Herr Kollege Zimmer. – Herr Kollege Zimmer, Sie haben sehr viel aufgezählt, was alles Armut nicht ausmacht und schöne Rechenbeispiele dargelegt. Ich habe zwei Bitten. Erstens. Sagen Sie uns doch bitte, wer aus Ihrer Sicht in der Bundesrepublik Deutschland als arm zu bezeichnen ist. Wo liegt aus Ihrer Sicht die Armutsgrenze? Zweitens. Ihr Beispiel der 5 000 Euro klingt wohlfeil. Wenn man es zu Ende denkt, dass wir alle 5 000 Euro monatlich bekämen, würden die Preise mit Sicherheit – darüber würde ich Ihnen eine Wette anbieten – deutlich steigen. Dann wäre zum einen der Effekt schnell verpufft. Zum anderen zielt der Begriff der relativen Armut, der in Europa komplett anerkannt ist, darauf ab, dass alle Menschen auch die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe haben sollen. Es handelt sich dabei um einen europäischen Standard. Was Sie machen, führt dazu, dass sich die Reichen große Autos und Flugzeuge leisten können – das sind die Statussymbole des 21. Jahrhunderts –; aber für die Armen wollen Sie die Standards des 18. Jahrhunderts festlegen. Das funktioniert nicht. Schließlich fahren auch die Reichen heute nicht mehr in Kutschen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es ist wesentlich schlimmer, in einem reichen Land arm zu sein, als wenn alle ungefähr dasselbe haben. Ich bitte Sie, etwas dazu zu sagen. Denn die skandinavischen Länder zeigen, dass es anders geht. Dort sind viele Menschen nahe beieinander auf einem hohen Niveau, und alle sind glücklich. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Lieber Herr Kollege Birkwald, das mache ich natürlich gerne. Der erste Punkt ist: Ich habe nur das aufgenommen, was die Kollegin Kipping an der Ministerin kritisiert hat, und gesagt, ich kann das, was die Ministerin an dem Armutsquotienten kritisiert hat, gut nachvollziehen, weil der Armutsbegriff in der Tat zwei Facetten hat. Er ist auf der einen Seite eine statistische Relation, die durchaus Sinn macht. Auf der anderen Seite ist er aber ein Kampfbegriff, und die Art und Weise, wie gerade Ihre Fraktion diesen Begriff verwendet, zeigt, dass man eine genaue Abgrenzung treffen muss, damit man das eine nicht mit dem anderen verwechselt. Was den zweiten Punkt angeht, haben Sie Ihre Frage ein wenig zu früh gestellt. Denn auf die Frage, was Armut eigentlich ist, wollte ich im Laufe der Rede noch eingehen. Vielleicht ist die Frage mit Ihrem Einverständnis damit beantwortet, und ich fahre fort und stille im weiteren Verlauf der Rede Ihren Wissensdurst. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann setze ich mich jetzt!) Meine Damen und Herren, aus diesem Grund muss man, denke ich, einen genauen Blick auf die Zahlen werfen. Gottfried Benn hat einmal gesagt: Wir müssen mit unseren Beständen rechnen statt mit Parolen. Dazu hat der Vierte Armuts- und Reichtumsbericht einige gute Grundlagen gelegt. Er belegt beispielsweise, dass sich die Schere bei den Einkommen seit 2007 langsam schließt. Das ist vermutlich auch auf die Wirkungen der Arbeitsmarktreformen zurückzuführen, aber ich will niemanden in Verlegenheit bringen. Er belegt auch, dass die Vermögenskonzentration in den letzten 20 Jahren leicht zugenommen hat. Der Gini-Koeffizient, das Maß gesellschaftlicher Ungleichheit, ist aber in etwa gleich geblieben. Übrigens vermute ich, dass der nächste Bericht deutlich machen wird, dass die Einführung des Mindestlohns einen positiven Einfluss auf die Einkommensrelationen und den Gini-Koeffizienten hat. Gleichwohl ist der Mindestlohn, anders als Sie in Ihrem Antrag annehmen, kein Instrument zur Armutsbekämpfung, sondern eine Maßnahme zur Ordnung des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt. Etwas anders sieht es aus, wenn man die Einkommens- und Vermögensentwicklungen langfristiger betrachtet. Hierzu greife ich die Ergebnisse der Studie von Thomas Piketty über das Kapital im 21. Jahrhundert auf. Demnach ist die Ungleichheit der Einkommen in den letzten 120 Jahren bis zum Beginn der 80er-Jahre deutlich zurückgegangen und hat sich seither moderat erhöht. Ähnliches gilt für die Vermögensverteilung. Dabei unterscheiden sich Europa und die USA deutlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil es unterschiedliche Auffassungen über das Verhältnis der Wirtschaft zum Sozialstaat gibt. Wichtig ist mir aber eines: Die von Piketty als Tendenz herausgearbeitete Faustformel, dass die Kapitalrendite immer höher sei als das Wirtschaftswachstum, hat offensichtlich nicht dazu geführt, dass es zu einer Konzentration der Vermögen gekommen ist. Überdies ist auch der Hinweis wichtig und richtig, dass es immer wieder wechselnde Personen sind, die Vermögen besitzen. Joseph Schumpeter hat das einmal mit dem Bild des kapitalistischen Hotels beschrieben: Das Hotel ist zwar immer voll, und auch die Suiten sind immer gut belegt, aber die Gäste wechseln. Schumpeter hat das auf den produktiven Neid zurückgeführt, der zu wirtschaftlicher Aktivität führt und zu den Prozessen schöpferischer Zerstörung, der alte Strukturen – im Übrigen auch alte Vermögen – zerstört und neue schafft. Ich will Schumpeter in einem folgen: Ich halte produktiven Neid für sinnvoller als den unproduktiven Neid, der nur zum Ziel hat, den Reichen ihren Reichtum zu nehmen. So funktioniert Wohlstand für alle nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich halte ein bestimmtes Maß an gesellschaftlicher Ungleichheit für durchaus vernünftig, wie Piketty im Übrigen auch. In der sozialen Marktwirtschaft ist es diese Ungleichheit, die auch Triebfeder für Innovation und Fortschritt ist. Wir haben ein Eigeninteresse daran, dass die Ungleichheit nicht zu groß wird, weder nach oben noch nach unten. Deshalb brauchen wir die Armuts- und Reichtumsberichte, und deswegen ist es sinnvoll, zu formulieren, was wir von solchen Berichten erwarten. Da ist die Armutsrisikoquote eine interessante Zahl. Aber spannender ist es, den Blick zu weiten, zum Beispiel auf die Antworten, die wir in der letzten Legislaturperiode auf die Frage nach einem Wohlstandsindikator gegeben haben. Wohlstand findet seinen Ausdruck eben nicht nur in der Einkommens- und Vermögensverteilung, sondern zum Beispiel auch in der Beschäftigungsquote, der Bildungsquote, dem Maß an individueller Freiheit, der Schuldenstandsquote und der Gesundheit. Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen. Wichtig ist mir, dass wir Chancen abbilden, um die Armutsrisiken abbauen zu können. Ich würde mich freuen, wenn sich davon einiges im nächsten Armuts- und Reichtumsbericht wiederfände; darauf deutet das eine oder andere hin. Dann können wir über Chancen und Befähigungen sprechen, Armut zu bekämpfen, und müssen nicht lediglich über die Umverteilung von Vermögen diskutieren. Armut wird nicht dadurch bekämpft, dass man Menschen Geld in die Hand drückt. Armut bekämpfen wir nachhaltig am besten, indem wir Menschen befähigen, indem wir ihnen Möglichkeiten eröffnen und Chancen bieten, sich selbst zu helfen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das eine muss das andere nicht ausschließen!) Deutschland ist – anders als es die Linke glauben machen will – kein Land, das in sich gespalten ist. Die soziale Marktwirtschaft setzt einen Rahmen, der für Fairness und Ordnung sorgt und dem Schwachen hilft. Hierum werden wir beneidet; denn wir verbinden wirtschaftlichen Erfolg und soziale Gerechtigkeit. Wir wollen eben gerade nicht den rücksichtslosen Liberalismus des Stärkeren, den sozialdarwinistischen Kampf in der Wirtschaft. Dazu habe ich ein interessantes Zitat im Brief von Paulus an die Galater gefunden. Dort heißt es: So ihr euch aber untereinander beißet und fresset, so seht zu, dass ihr nicht untereinander verzehrt werdet. Bei diesem Zitat habe ich keine Sekunde an den Zustand unserer sozialen Marktwirtschaft gedacht, ein wenig aber schon an die inneren Turbulenzen bei den Linken, denen ich diese Mahnung von Paulus gerne mit auf den Weg gebe. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Katja Kipping [DIE LINKE]: Kalauer!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster spricht Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab eine Zeit, in der noch keine Armuts- und Reichtumsberichte veröffentlicht wurden. Das war vor 1998. Damals hat jede Regierung behauptet, dass es Armut in unserem Land nicht gibt. Dabei hat es keine Rolle gespielt, ob die SPD oder die Union regiert hat. Alle haben Armut negiert. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Als die Grünen mitregiert haben, hat es auch keine Armut gegeben!) – Wir haben leider erst seit 1998 regiert. Damals war auch noch die FDP in der Regierung. – Die Meinungen über die Existenz von Armut schwankten natürlich. Wenn man in der Opposition war, gab man die Existenz von Armut doch zu. Dann ist es unter Rot-Grün tatsächlich gelungen, eine regelmäßige Armuts- und Reichtumsberichterstattung einzurichten. Ich würde sagen, es war richtig, zu fordern, dass der Bericht von der Bundesregierung kommt, weil dann endlich die Bundesregierung selber darstellen musste, wie groß die Armut in Deutschland ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Deswegen bin ich etwas skeptisch, was das Outsourcing in eine unabhängige Kommission angeht. Auch da gab es unter Rot-Grün die eine oder andere Erfahrung, die vielleicht nicht so positiv war. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die Hartz-Kommission?) Damals haben wir die Debatte über Themen ausgelagert, die eigentlich hier in den Bundestag gehört hätten. An der Stelle kann man, wie ich glaube, durchaus die Beteiligungsmöglichkeit verbessern. Es ist tatsächlich einigermaßen transparent, was passiert. Es gibt die Internetadresse �www.armuts-und-reich tumsbericht.de, auf der man sehen kann, welche Gutachten vergeben worden sind und dass Symposien stattgefunden haben. Allerdings ging das alles am Parlament vorbei. Es wäre, glaube ich, eine Überlegung wert, ob man nicht am Anfang dieses Prozesses auch hier im Bundestag eine Debatte führt, bei der der Bundestag die Möglichkeit hat, der Bundesregierung mitzugeben, welche Themen und welche wichtigen Fragen in dem Armuts- und Reichtumsbericht behandelt werden sollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fragen liegen auf der Hand. Ich will betonen: Das ist ein Armuts- und Reichtumsbericht. Die Behauptung, die Matthias Zimmer aufgestellt hat, könnte einmal geprüft werden. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Sie ist falsch!) Ich halte es für ziemlich absurd, zu behaupten, dass die Reichen Vermögen zwischen den Personen ständig wechseln. Mir ist nicht bekannt, dass Milliardäre oder auch nur Millionäre dauernd ihr Vermögen verlieren (Katja Kipping [DIE LINKE]: Und in Hartz IV landen!) und andere dann so hohe Vermögen anhäufen. Es wäre vielleicht im unteren Einkommensbereich wünschenswert, wenn es da Bewegung gäbe – darauf komme ich gleich zurück –, aber bei den großen Vermögen ist es so, dass die Reichen relativ stabil oben auf der Skala sind. Das ist ein Problem, das unbedingt angegangen werden muss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist auch etwas, was Piketty in seinem Buch beschreibt. Gestern hatte ich eine schöne Veranstaltung, auf der ich über Piketty einen Vortrag gehalten habe. Er beschreibt, dass die Vermögen in den letzten Jahren sehr stark angestiegen sind. Was er bei der Vermögensverteilung vor allen Dingen beklagt, ist, dass wir in Deutschland dadurch ein Demokratieproblem haben. Er kommt nicht mit dem erhobenen Zeigefinger und spricht nicht von den bösen Reichen, die so viel Geld hätten, weswegen er auf sie neidisch sei, sondern er sagt: Es ist ein Problem für die Demokratie, wenn das Vermögen so stark konzentriert ist und so viel Macht in der Hand von einigen wenigen liegt. – Das ist eine Debatte, die wir natürlich auch hier im Parlament führen müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Was die andere Seite betrifft, die Armut, so gibt es gerade die Diskussion über die Armutsmessung. Darüber können wir jetzt lange wissenschaftliche Diskussionen führen und uns fragen, was das richtige Maß ist. Ich habe dazu schon veröffentlicht. Auch an der Stelle muss man vielleicht einmal in die Vergangenheit schauen. In den 90er-Jahren bestand ein heilloses Chaos bei der Frage, welche Armutsmaße verwendet werden sollten. 2001 gab es einen Prozess auf europäischer Ebene, an dem auch ich als Wissenschaftler beteiligt war. Damals gab es eine Einigung auf ein Armutsmaß, das seitdem in der Europäischen Union verwendet wird. Es ist sehr gut, dass es damals eine Einigung gab. Dadurch haben wir dieses Chaos nicht mehr. Es wurde als Armutsgrenze der Wert von 60 Prozent des Medianeinkommens festgelegt, die sogenannte modifizierte OECD-Skala. Das ist relativ kompliziert, aber das ist die Messung des Bruttoinlandsprodukts auch. Bei der hatten wir letztes Jahr eine Veränderung. Jetzt fließen auf einmal Gewinne aus Drogenhandel und Schmuggel ebenfalls in das Bruttoinlandsprodukt ein. Die Berechnung des BIP hingegen ist noch nicht von der Union kritisiert worden. Das habe ich zumindest noch nicht mitbekommen. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Doch!) – Matthias Zimmer und die Enquete-Kommission nehme ich da einmal aus, aber im Allgemeinen noch nicht. Ich glaube, es ist gut, dass wir da ein einheitliches Maß haben. Die Bundesregierung sollte sich daran halten. Das tut sie beim EU-2020-Prozess nicht. Sie hält sich nicht an europäische Indikatoren, sondern sie hat sich einen eigenen Indikator ausgedacht. Man stelle sich einmal vor, Griechenland würde sagen: Wir berechnen das BIP jetzt ganz anders. – Was gäbe es hier für einen Aufstand! Die Bundesregierung nimmt sich das bei der Armutsbekämpfung heraus. Das ist meines Erachtens ein Skandal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Da meine Zeit schon abgelaufen ist, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nur die Redezeit!) kann ich jetzt nicht mehr weiter auf die Armutssituation eingehen. Ich empfehle, den aktuellen DIW-Wochenbericht zu lesen, in dem klar steht, dass die Einkommensverteilung in den letzten 15 Jahren stark auseinandergegangen ist und sich die Lücke nicht geschlossen hat. Es steht darin, dass die Kinderarmut immer noch extrem hoch ist, dass die Armut von Erwerbstätigen stark steigt und dass die Altersarmut steigt. Auch das muss in dem Armutsbericht klar und deutlich formuliert werden. Dann kommt die politische Schlussfolgerung, und darüber debattieren wir dann hier im Plenum. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Daniela Kolbe. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Daniela Kolbe (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zum Antrag der Linken. Insbesondere dem ersten Satz dieses Antrags möchte ich vollumfänglich zustimmen. Er lautet: Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung ist im Grundsatz ein wichtiges und geeignetes Instrument zur Analyse der sozialen Wirklichkeit in Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dem möchte ich zustimmen. Es ist wirklich so: Wir haben das unter Rot-Grün im Jahr 2000 miteinander beschlossen. Deutschland war bis dahin in diesem Zusammenhang ein absolutes Entwicklungsland. Niemand wusste genau Bescheid. Alle haben reden können – Herr Strengmann-Kuhn hat das ausgeführt –, was sie wollten. Das ist seitdem nicht mehr so. Die Große Koalition hat 2005 ein regelmäßiges Erscheinen des Armuts- und Reichtumsberichts beschlossen. Es war von Anfang an so, dass der Bericht keine reine Sache des Ministeriums war, sondern es waren immer Verbände und auch Sachverständige eingebunden. Das ist mal mehr, mal weniger gut gelungen, in der Tat; aber sie waren eingebunden. Ich persönlich finde, dass die Federführung beim BMAS sachlogisch durchaus richtig ist, nicht nur, weil dort die Expertise, das Know-how und die Kompetenz für solch große Fragen angesiedelt sind, sondern auch, weil dem Armuts- und Reichtumsbericht so die Bedeutung zukommt, die ihm gebührt. Alle Medien berichten darüber, wenn der Armuts- und Reichtumsbericht veröffentlicht wird. Das hat auch mit dem Absender zu tun: Ein Ministerium beschäftigt sich mit einer solch spannenden Frage und setzt sich damit auch kritisch auseinander. Insofern sagt die SPD ganz klar – das hat sie übrigens immer getan, Frau Kipping –: Das ist in Ordnung so. Wir haben das so eingeführt, und so wollen wir das auch beibehalten. Das ist eine Aufgabe des Ministeriums, und dem muss es auch nachkommen. In der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“, der auch Herr Professor Zimmer angehört hat, haben wir uns mit der Frage „Was ist Wohlstand?“ auseinandergesetzt. Diese Frage hat sehr viel mit dem Thema „Armut und Reichtum“ zu tun. Wir waren uns alle miteinander ziemlich schnell einig, dass es natürlich nicht nur um die reine Größe des materiellen Wohlstandes einer Gesellschaft geht, sondern dass ganz entscheidend ist, wie dieser Wohlstand verteilt ist, insbesondere wie Einkommen und Vermögen in der Gesellschaft verteilt sind; denn daran entscheidet sich die Frage, ob wir dem Ideal nahekommen, dass alle Menschen etwas aus ihrem Leben machen können, dass sie ein Leben nach ihren Vorstellungen führen können und aus den Ressourcen, die ihnen mitgegeben sind, wirklich schöpfen können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) In der Tat verstecken sich dahinter auch einige ganz spannende statistische Fragen. Wir wissen nach wie vor trotz vier Armuts- und Reichtumsberichten relativ wenig über extremen Reichtum in diesem Land, und wir wissen auch relativ wenig über Armut, insbesondere über verdeckte Armut. Ich finde, es lohnt sich, da weiterhin nach wie vor ganz genau hinzuschauen. Denn wenn wir die Wirklichkeit verändern wollen, dann müssen wir auch die Daten und Fakten kennen. Das ist nicht trivial. Ich denke, es lohnt sich, da auch weiterhin intensiv hinzuschauen. Eines wissen wir nämlich ganz genau: Die Schere zwischen Arm und Reich klafft in Deutschland zu weit auseinander. Wir können gerne eine akademische Debatte darüber führen, ob sich der Gini-Koeffizient in den letzten Jahren noch ein bisschen verschlechtert hat, ob er ein ganz klein wenig besser geworden ist oder ob er eigentlich gleich geblieben ist. Fakt ist: Die Schere schließt sich nicht so, wie wir es uns wünschen würden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE]) Wir stehen im internationalen Vergleich vielleicht einigermaßen da; gut stehen wir jedenfalls nicht da. Große Organisationen wie die OECD schreiben es uns und anderen Industrienationen ins Stammbuch: Nehmt die Verteilungsfrage wieder in den Blick, und zwar nicht nur aus rein moralischen Gründen, sondern auch aus reinem Eigennutz, aus ökonomischen Gründen; denn die ungleiche Verteilung behindert auch in einem gerüttelt Maß Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung. – Wenn viele Menschen keinen Zugang zu Bildung haben, dann beeinflusst das auch die wirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft. Das hat zuletzt die OECD im letzten Jahr festgestellt. Ich denke, das wird sich auch im neuen Armuts- und Reichtumsbericht wiederfinden. Ich kann mir an dieser Stelle eine Bemerkung zum Median und zur Armutsrisikoquote nicht verkneifen. Ich widerspreche dir nur ungern, Matthias Zimmer, aber: Wenn du jedem 5 000 Euro gibst, dann bedeutet das für die Verteilung, dass die Spreizung nicht mehr so groß ist wie vorher, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, richtig!) und dann – ich rechne es dir nachher gern vor – sinkt die Armutsrisikoquote. (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist jetzt nicht der Anlass, zu sagen, dass wir allen 5 000 Euro geben sollten. Aber über eine Verteilung nachzudenken, die mehr Gleichheit aufweist, macht in jedem Fall Sinn. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was ist von dem neuen, dem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht zu erwarten? Ich finde schon, hier herrscht eine ganz andere Stimmung. Insofern habe ich mich über den Antrag ein Stück weit gewundert. Der neue Bericht soll Ende 2016/Anfang 2017 erscheinen. Eine der größten Veränderungen, die ich wahrnehme, ist die Transparenz. Der Beratungsprozess wird öffentlich stattfinden. Die Verbände werden eingebunden. Es steht schon jetzt fest, wer die Sachverständigen sind, die einbezogen werden. Das wird offen gelebt. Das ist erkennbar unter anderem an der Website; sie ist auch schon zitiert worden. Da finden sich die Schwerpunkte, da finden sich die Sachverständigen, und da finden sich alle Daten, die dahinterliegen, zum Anschauen – ganz im Sinne von Open Data. Insofern freue ich mich sehr auf die Debatte um den Armuts- und Reichtumsbericht. Es werden auch sehr interessante und wichtige Schwerpunkte gesetzt. Ein Thema sind die Auswirkungen atypischer Beschäftigung. Das ist für uns Sozialdemokraten ein ganz wesentliches Thema. Ein zweites Thema ist die Relevanz von sozialräumlicher Segregation. Das ist wichtig, gerade wenn wir über Auswirkungen von Kinderarmut nachdenken. Wenn in eine Schule oder in eine Kita viele arme Kinder gehen, dann hat das natürlich dramatische Auswirkungen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Reichtum. Wie viel Einfluss auf Gesellschaft und Politik geht eigentlich mit wirtschaftlichem Reichtum einher? Eine ganz spannende Frage! Ich freue mich auf die gemeinsame Beantwortung dieser Frage und auf die weitere Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Dr. Astrid Freudenstein, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor vier Monaten hat der Paritätische Wohlfahrtsverband seinen Armutsbericht vorgestellt. „Armut in Deutschland auf Höchststand“ stand darin als Fazit, und der Hauptgeschäftsführer sprach von einem „armutspolitischen Erdrutsch“. Viele Medien berichteten darüber, und viele haben dies quasi als Überschrift auch so übernommen. Dieser Bericht vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist ein Ritual. Er kommt immer wieder heraus. Ich lese die Meldungen natürlich trotzdem, und sie schrecken mich zunächst auch auf. Ich habe dann darüber nachgedacht, wo die darin beschriebenen Zustände, diese angeblich massenhafte Verarmung, in unserem Land zutage treten. Ich war auch wieder ein bisschen ratlos. Aber ich war nicht die Einzige, der das so ging. Nach einigen Tagen setzte bei vielen ein Prozess des Nachdenkens ein. Immer mehr Journalisten, Wissenschaftler und Politiker schauten sich den Bericht offenbar genauer an und stellten dann tatsächlich auch kritische Fragen, ob das denn wirklich so sein kann, ob es tatsächlich so viele arme Menschen in Deutschland gibt. Was ist Armut überhaupt? Ist dieser Bericht nicht vielleicht auch von Interessen geleitet? Ich möchte hier nicht über die Definition von Armut sprechen, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist das Problem!) die diesem Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zugrunde liegt. Ich möchte anhand dieses Beispiels nur zeigen, dass Zahlen und Statistiken unterschiedlich interpretiert und bewertet werden können. Das gilt nicht nur bei uns in der Politik; das gilt auch in der Wissenschaft. In den Sozialwissenschaften ist das sogar eine Art Grundprinzip. Deshalb wird jeder Bericht, egal ob er vom Paritätischen Wohlfahrtsverband oder von der Bundesregierung stammt, mit dem Vorwurf zu kämpfen haben, dass die Zahlen falsch interpretiert werden. Das liegt nahezu in der Natur der Sache. Bei dem jetzt anstehenden Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung sind mit dem Beraterkreis und dem Gutachtergremium die wesentlichen Akteure, die wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure, beteiligt. Außerdem ist das zugrundeliegende Datenmaterial komplett offengelegt. Mehr Transparenz, meine Damen und Herren, meine ich, geht nicht. Man kann der Bundesregierung also beim besten Willen nicht vorwerfen, hier irgendetwas zu verschleiern. Eine unabhängige Kommission, wie Sie sie nun fordern, die mit „Interessenvertretungen der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen“ besetzt ist, wäre tatsächlich auch nicht wirklich völlig unabhängig. Was Sie verlangen, ist de facto – ich drücke es einmal so aus – ein sozialistisches Komitee zur Bekämpfung von Ungleichheit im kapitalistischen Deutschland – (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das haben Sie jetzt aber schön gesagt! – Beifall des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]) – Sie hätten es kaum schöner sagen können, Herr Kollege –, (Katja Kipping [DIE LINKE]: Nein! Wir haben es schon viel schöner gesagt in unserem Zukunftsmanifest!) an dessen Erkenntnissen am besten keine Kritik geäußert werden darf, weil sie wohl eher die reine Wahrheit sind. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Meinungsfreiheit!) Die Handlungsempfehlungen dieser Kommission sollten dann auch direkt von Regierung und Parlament übernommen werden, was im Übrigen nicht mit meinem Verständnis von demokratisch gewählten Parlamentariern übereinstimmt. Wir sind ja schließlich keine Erfüllungsgehilfen einer Antiarmutskommission. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Ja!) Meine Damen und Herren von der Linken, Sie bezeichnen soziale Ungleichheit als „Ausfluss des kapitalistischen Produktions- und Verteilungsprozesses“. Da fiel mir schon glatt die Situation Ende der 80er-Jahre in der DDR ein. Die dortigen, ja nun nicht so kapitalistischen Produktions- und Verteilungsprozesse hatten dazu geführt, dass ein Fünftel der Bevölkerung vier Fünftel des Vermögens besessen hat. Das mit der sozialen Gleichheit war Ihrer Vorgängerpartei also trotz des fehlenden Kapitalismus offenbar auch nicht wirklich geglückt. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Wir haben halt gelernt! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Vorvorgängerpartei!) Wenn wir heute über die Situation in Deutschland sprechen, meine ich, könnte man zumindest diese Antikapitalismusrhetorik einfach einmal weglassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katja Kipping [DIE LINKE]: Wenn ich -Antikapitalismusrhetorik mache, klingt das anders!) Ungleichheit entsteht im Übrigen zwangsläufig immer und überall dort, wo Menschen etwas unternehmen, vor allem wenn sie wirtschaftlich etwas unternehmen. Es ist eben nicht so, dass Ungleichheit ausschließlich strukturell oder schicksalhaft eintritt. Ungleichheit ist tatsächlich auch die Konsequenz unterschiedlicher Bildungs- und Ausbildungsbereitschaft. Sie ist auch die Folge von unterschiedlichem Arbeitseinsatz und von unterschiedlichen Vorstellungen vom eigenen Leben. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, diese Ungleichheiten, wie auch immer sie entstehen, abzufedern. Der soziale Friede und der gesellschaftliche Zusammenhalt, das sind die Ziele unserer Sozialpolitik. Es sind eben nicht diese idealisierten Vorstellungen absoluter Gleichheit. Ich meine, dass die soziale Marktwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten bewiesen hat, dass sie dafür der richtige Weg ist. Was verhindert wirklich Armut in unserem Land? Es ist Ausbildung, und es ist Arbeit, gute und ordentlich bezahlte Arbeit. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Arbeit einfach fair entlohnt wird, dann ändert sich auch schon mal viel!) Hier in Deutschland arbeiten immer mehr Menschen. Deshalb nimmt die Einkommensungleichheit auch nach und nach ab. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Tut sie nicht! – Gegenruf des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Doch! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie bleibt bestenfalls gleich!) Das ist grundsätzlich eine gute Entwicklung. Auch mit Maßnahmen, die wir hier schon ergriffen haben, zum Beispiel mit dem Rentenpaket oder der Mütterrente, sinkt das Risiko für Frauen, im Alter arm zu sein. Sie sehen also: Wir nehmen Armut natürlich nicht einfach hin. Das darf Politik auch nicht. Aber ich kann mit Ihrem Gerechtigkeitsbegriff, der allein auf Gleichmacherei und Umverteilung setzt, wenig anfangen. Wir leben heute in einem sozialen Rechtsstaat. Nicht nur die ganz große Mehrheit der Menschen in unserem Land, sondern auch viele Theoretiker sehen vor allem die Chancengerechtigkeit als ganz entscheidend für unsere Zukunft an. Genau dafür müssen wir sorgen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist nämlich völlig unstrittig, dass jedes Kind in unserem Land ganz nach seiner Begabung bestmöglich -gefördert werden muss, ganz egal, aus welchem Elternhaus es kommt. Es ist auch völlig unstrittig, dass jeder Jugendliche, der ausbildungsfähig und ausbildungswillig ist, eine Ausbildung bekommen muss. Das ist mein -Verständnis von Gerechtigkeit. Mit Ihren Umverteilungsideen hat das wenig zu tun. Ich meine auch, dass der Armuts- und Reichtumsbericht dafür nicht herhalten muss. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Dagmar Schmidt, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Was macht Armut mit Menschen? Sie haben eine schlechtere Gesundheit und leben kürzer. Armut grenzt aus. Am schlimmsten betrifft es die Kinder: Jedes fünfte Kind ist arm. Arm sein, was heißt das? Laut WSI oder IAB ist es so, dass jedes fünfte arme Kind in der Wohnung nicht ausreichend Platz hat, jedes dritte bekommt keine Brille und keine neue Kleidung bezahlt. Sieben von zehn armen Kindern können kein Kino, Konzert oder Theater und acht von zehn kein Restaurant besuchen. Sie sind also nicht dabei, wenn ihre Freundinnen und Freunde ihre Freizeit gestalten. Sie können das normale soziale Leben ihrer Klassenkameradinnen und -kameraden nicht teilen. Das ist eines reichen Landes unwürdig. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben die Lage beschrieben, wie sie nicht einmal in dem auch von uns scharf kritisierten Vierten Armuts- und Reichtums-bericht geleugnet wurde. Deutschland ist ein starkes und reiches, aber in manchen Bereichen und für viele Menschen auch ein ungerechtes Land. Die Vermögensentwicklung ist zunehmend ungleicher, die Lohnentwicklung blieb hinter der Produktivitätsentwicklung zurück. Der Druck auf die Mittelschicht nahm zu und damit auch der Druck auf den Sozialstaat insgesamt. Das Auseinanderdriften der Einkommen und Vermögen, der anwachsende Niedriglohnsektor gefährden den gesellschaftlichen sozialen Zusammenhalt und sind ökonomisch riskant. Deswegen haben wir nicht lange darüber diskutiert, wie der alte Armuts- und Reichtumsbericht aussah, sondern wir haben gehandelt. Wir haben zuallererst den Arbeitsmarkt ins Visier genommen und mit dem Mindestlohn erstmals in Deutschland eine untere Entlohnungsgrenze eingezogen, eine der größten deutschen Sozialreformen, die 3,7 Millionen Menschen geholfen hat. Darauf sind wir stolz. (Beifall bei der SPD) Aber damit allein ist es nicht getan. Wir brauchen wieder starke Tarifpartner und gerechte Löhne. Deswegen haben wir mit der Erleichterung der Allgemein-verbindlichkeitserklärung, der Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Wichtiges getan. Aber auch mit der Stärkung der Tariftreue im Vergabegesetz werden wir für bessere Löhne sorgen. Und wie Sie sich vorstellen können, sind wir auch darauf sehr stolz. Es gibt nicht den einen Hebel zur Armutsbekämpfung, aber wir nehmen die verschiedenen Armutsrisiken ins Visier. Das erste Armutsrisiko ist Arbeitslosigkeit, vor allem Langzeitarbeitslosigkeit. Hier nehmen wir uns einiges vor. Der Weg in Arbeit soll nachhaltig sein. Deswegen gibt es jetzt mehr Beratung, Begleitung und Zielgenauigkeit. Wir legen einen Schwerpunkt auf Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Menschen, die Kinder versorgen. Das zweite große Armutsrisiko ist eine fehlende Berufsausbildung. Mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung lassen wir der Wirtschaft das Argument, „die sind alle nicht ausbildungstauglich“, nicht mehr durchgehen. 20 000 zusätzliche Ausbildungsplätze sind eine Hausnummer. Die assistierte Ausbildung ist für viele junge Menschen eine wichtige Stütze auf dem Weg ins Berufsleben. Wir setzen die Einstiegsqualifizierung, die große Erfolge gezeitigt hat, mit 20 000 Plätzen jährlich fort, und wir stärken die Berufsorientierung, die Weiterbildung und die Nachqualifizierung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir wollen die zweite, manchmal auch die dritte oder vierte Chance; denn das ist allemal mehr wert, als die Transferleistung für den Einzelnen und für die Gesellschaft. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Krankheit ist ein weiteres Armutsrisiko. Deswegen haben wir mit dem Rentenpaket auch für Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente gesorgt. Aber wir stärken vor allem – und das nicht nur mit dem Präventionsgesetz – die Gesundheitsprävention insgesamt. Gesundheitsschutz ist Armutsprävention, auch daran arbeiten wir. Ich komme zu einem besonders skandalösen Armutsrisiko: alleinerziehend zu sein oder viele Kinder zu haben. Drei Dinge brauchen Familien: Geld, Zeit und gute Betreuung. Deswegen erhöhen wir zur finanziellen -Besserstellung von Familien den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Kinderzuschlag. Wir hätten uns das alles schneller und auch mehr vorstellen können. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zweiklassengesellschaft für Kinder!) Es war uns aber besonders wichtig, endlich den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen. An dieser Stelle ein Dankeschön an Manuela Schwesig, dass sie nicht nachgelassen hat und die Erhöhung des Steuerfreibetrages für Alleinerziehende durchsetzen konnte. (Beifall bei der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon haben die Armen nicht so viel!) Mehr Zeit, das heißt Zeit für Kinder und trotzdem ein sicheres Auskommen. Den Weg beschreiten wir mit dem Elterngeld Plus. Das heißt aber auch, zwischen Teilzeit und Vollzeit frei wählen zu können. Deswegen werden wir das Rückkehrrecht in Vollzeit gesetzlich verankern. (Beifall bei der SPD) Um arbeiten zu gehen und die Familie ernähren zu können, muss die Betreuung stimmen. Deswegen haben wir in Betreuung investiert und das Sondervermögen Kinderbetreuungsfinanzierung auf 1 Milliarde Euro angehoben. Ja, Deutschland ist ein starkes und reiches Land, aber eben auch in manchen Bereichen und für viele Menschen ein ungerechtes. Ich bin stolz darauf, dass wir es in den ersten anderthalb Jahren der Großen Koalition geschafft haben, Deutschland gerechter zu machen. Glück auf! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Aussprache ist damit beendet. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5109 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Vereinbarte Debatte Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika – Perspektiven für unseren Nachbarkontinent Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Bundesminister Dr. Gerd Müller für die Bundesregierung. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe gerade gesagt: Jetzt, wo es spannend wird, verlassen viele den Saal. Aber es sind auch viele gekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Qualität statt Quantität!) – Liebe Frau Roth, auch für Sie gilt: Die Geschichte der Menschheit hat in Afrika begonnen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich mir nicht so sicher!) Äthiopien gilt als die Wiege der Menschheit. Das war vor 6 Millionen Jahren. Wir sind nur einen Flügelschlag auf diesem Planeten. Denken Sie an Lucy, das bekannte, 3,2 Millionen Jahre alte Skelett in Addis Abeba; einige von uns fahren demnächst dorthin. Von Äthiopien, von Afrika aus haben sich unsere Vorfahren über den Planeten verbreitet. Wir sind also letztlich alle Afrikaner mit Migrationshintergrund. Warum erzähle ich das? Ich erzähle das, weil in unserem Reden über Afrika unser Nachbar immer sehr fern erscheint und weil wir viel zu wenig darüber wissen, was uns verbindet. Dabei hat gerade Europa Afrikas Geschichte entscheidend geprägt: der Sklavenhandel, der Menschen zu Objekten gemacht hat und der heute noch nachwirkt, und die willkürlichen Grenzen der Kolonialherren. Ein Grundstein hierfür wurde übrigens vor 130 Jahren durch die Berliner Konferenz von 1885 gelegt. Das ist hochspannend. Das liegt noch nicht so lange zurück. Wir reden von Afrika und vergessen: Der Kontinent ist hundertmal so groß wie Deutschland. Er hat 54 Länder, mehr als 2 000 Sprachen, Tausende von Bevölkerungsgruppen, Ethnien, Stämme und Religionen, eine vielfältige Kultur, interessante Kunst, verschiedene -Klimazonen – Wüste und Regenwald –, Pflanzenreichtum und Artenvielfalt von großartiger Bedeutung, Seen, Flüsse und das Meer. Und die Größe: Allein Algerien und Libyen sind zusammen, verehrte Gäste auf der Tribüne, so groß wie die gesamte Europäische Union. In Nigeria werden in jedem Jahr 6 Millionen Menschen geboren, also mehr als in der gesamten Europäischen Union. Ich habe den neuen Präsidenten vor kurzem in München getroffen. Er ist eine große Hoffnung für dieses Land, und wir wünschen ihm alles Gute für seine Amtsführung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Afrika ist jung, fast so jung wie die Schülerinnen und Schüler auf den Tribünen. Es gibt viele Jüngere im -Parlament. Stellen Sie sich vor: In Uganda, Nigeria und Mali ist jeder Zweite jünger als 15 Jahre. Das Durchschnittsalter in den afrikanischen Ländern liegt bei 25 Jahren. Afrika ist erfolgreich; das sagt nur keiner. Wir sehen immer nur die dunklen Seiten. Das Wirtschaftswachstum in Afrika ist rasant. Afrika hat gerade die längste Wachstumsperiode seit den 60er-Jahren erlebt. Afrika hat natürlich auch Probleme, selbstverständlich: Heute sind 60 Prozent der 15- bis 24-Jährigen arbeitslos. Das ist dramatisch. So werden junge Leute zur Quelle von Konflikten statt zu einem Schatz für die Zukunft. Mitte dieses Jahrhunderts werden in Afrika viermal so viele Menschen leben wie Mitte des letzten Jahrhunderts, das heißt statt 500 Millionen Menschen 2 Milliarden, und 40 Prozent aller Kinder des Planeten. Am Ende unseres Jahrhunderts wird jeder dritte Mensch in Afrika leben. Dieser Kontinent steht natürlich vor gewaltigen Herausforderungen, etwa bei der Energieversorgung. Noch sind zwei Drittel Afrikas ohne verlässliche Stromversorgung. Vom schwarzen Afrika, das auf Kohle baut, zum grünen Kontinent, der auf erneuerbare Energien baut, das ist meine Vision. Wir tragen dazu bei durch Innovations- und Energiepartnerschaften. Beispielsweise werde ich noch in diesem Jahr zusammen mit den marokkanischen Freunden das größte Solarkraftwerk der Welt in Marokko eröffnen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Afrika kennt natürlich auch extreme Not: Ich nenne das Elend von Millionen von Flüchtlingen, ich nenne die Ebolakrise und die Gewalt im Südsudan, in Teilen Nordafrikas und aktuell in Burundi. Unsere neue Afrikapolitik setzt neue Schwerpunkte, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese Schwerpunkte haben wir in den letzten 18 Monaten in über 50 konkrete Initiativen übersetzt. Wir haben hier versprochen – Frau Roth sagt immer: versprochen, jetzt muss geliefert werden –, (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sage ich gleich noch einmal!) jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich für Afrika aufzuwenden. Das haben wir weit übertroffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In diesem Jahr bekommt das BMZ den stärksten und größten Haushalt, den es jemals hatte. Hier setzen wir einen ganz besonderen Akzent in Afrika. 2014 flossen rund 1,5 Milliarden Euro allein in bilaterale Projekte. Hinzu kamen 311 Millionen Euro aus den Sonderinitiativen. Wir setzen darüber hinaus in der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen“ einen neuen Schwerpunkt, und zwar in Krisenprävention, in Konfliktverhinderung, in Friedensarbeit in Krisenregionen und in der Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Ich glaube, das ist entscheidend, gerade in der aktuellen Diskussion. (Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Die allermeisten afrikanischen Flüchtlinge – ich will das hier heute nur kurz andeuten – kommen nicht nach Europa. Wenn wir heute über die Flüchtlingskrise in Europa diskutieren, müssen wir sehen: Unter 10 Prozent der Flüchtlinge, die in Europa ankommen, sind Afrikaner. Dennoch ist das natürlich ein großes Thema. Deshalb engagieren wir uns in Mali, im Südsudan, in der Zentralafrikanischen Republik ganz neu und auch in -Nigeria. Ich werde deshalb mit Kolleginnen und Kollegen erstmals auch in das Krisenland Eritrea reisen. Wir haben durchgesetzt, dass die Friedensmissionen der Afrikanischen Union durch den Europäischen Entwicklungsfonds weiter gestärkt werden. Ich habe mit Frau Zuma vor einer Woche vereinbart, dass wir Afrikas Entwicklung auch durch die Zusammenarbeit an neuen Ausbildungskonzepten voranbringen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt müssen mehr Mittel in zivile Krisenprävention und Mediation fließen. Ebola hat darüber hinaus gezeigt, dass schwache Gesundheitssysteme Entwicklungserfolge zunichtemachen. Deshalb haben wir vor wenigen Wochen ein neues Sonderprogramm „Gesundheit in Afrika“ beschlossen, mit den drei Schwerpunkten Ausbildung, Aufklärung und Ausrüstung. In über zehn Ländern des afrikanischen Kontinents und in Regionalorganisationen werden wir 2015 und 2016  205 Millionen Euro investieren. Wir haben neue Partnerschaften für Berufsbildung eingerichtet; das werde ich als besonderen Schwerpunkt in den nächsten zwei Jahren ausbauen. Wir haben einen Regionalfonds für Start-up-Unternehmen eingerichtet. Afrika – man höre und staune! – ist der boomende IKT-Markt in der Welt, auf Platz zwei. Mehr als jeder zweite Afrikaner besitzt heute ein Smartphone, und in der Erreichbarkeit sind die afrikanischen Länder häufig weiter als manche Region, manche Provinz bei uns zu Hause in Deutschland. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bayern!) Wir haben eine Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative ins Leben gerufen, die ich eigens vorstellen werde, aufgrund der Zeit nicht heute. Wir vergeben 1 000 neue Stipendien an afrikanische Studierende. Noch in diesem Jahr werde ich in Algerien die Panafrikanische Universität eröffnen. Afrika setzt – das möchte ich sehr deutlich sagen – die Rahmenbedingungen der Entwicklung aber in ganz erheblichem Maße selbst. Bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika geht es zum einen um die ODA-Quote bzw. die Investitionen öffentlicher Mittel. Hiermit setzen wir den herausragenden Schwerpunkt. Privatinvestitionen und faire Handelsbeziehungen sind jedoch mindestens genauso wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir erwarten darüber hinaus von den afrikanischen Regierungen – das lässt sich sehr deutlich am Ranking bezüglich einer positiven Entwicklung bzw. der Entwicklung bei der Armut ablesen – Eigenanstrengungen und Gegenleistungen, die ich nur kurz mit den Stichworten „Good Governance“, „Kampf gegen Korruption“, „Transparenz“, „Eigenfinanzierung der Haushalte“ und „Aufbau von Steuersystemen“ umschreiben möchte. Wir tragen das Unsrige dazu bei. Was die Investitionen angeht, liegt noch vieles vor uns. Denn viel zu wenige Firmen in Deutschland haben bisher die Chancen dieser Märkte erkannt. Wir hatten mehr Hermes für Afrika versprochen, und wir haben dieses Versprechen gehalten. Seit diesem Jahr können Geschäfte mit Äthiopien, Ghana, Mosambik, Nigeria, Tansania, Kenia, Senegal und Uganda abgesichert werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Besondere Chancen liegen in der Digitalisierung Afrikas. Ich habe dazu mit der GIZ, der ich ganz besonders für ihr großartiges Engagement in der Breite in vielen Ländern danke, ein eigenes Sektorvorhaben eingerichtet. Unsere Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ setzt viele neue Akzente. Ich nenne in diesem Zusammenhang das Stichwort „Grünes Innovationszentrum“. Unsere Vision ist, dass „Eine Welt ohne Hunger“ auch Lebensperspektiven auf dem Land schafft, dass Hunger und Mangelernährung bekämpft werden. Dazu hat auch die Kanzlerin einen ganz erheblichen Beitrag geleistet und diese Themen auf dem G-7-Gipfel in Elmau ganz nach oben auf die Tagesordnung gesetzt. Vielen herzlichen Dank! Wir nehmen auch die Industrieländer gemeinsam in die Pflicht für eine neue Partnerschaft mit Afrika. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Afrika ist unser Partnerkontinent. Afrika ist für uns Verpflichtung, Herausforderung und Chance. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Minister. – Nächster Redner ist Niema Movassat, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach mehr als 50 Jahren Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Die fällt leider ernüchternd aus. 232 Millionen Menschen in Afrika hungern. Das sind 20 Prozent der Gesamtbevölkerung – so viel wie sonst nirgendwo. Rund 30 Prozent der Kinder in Afrika leiden an den Folgen von Mangelernährung. Zu diesen Folgen gehört zum Beispiel eine geringere geistige Entwicklung. Die gesamte Zukunft dieser Kinder wird zerstört. Fast 50 Prozent der Menschen in Subsahara-Afrika leben unterhalb der Armutsgrenze. Jahrzehntelange Entwicklungszusammenarbeit – und dann solche Horrorzahlen! Lassen Sie uns endlich der Wahrheit ins Auge sehen. Etwas läuft gewaltig falsch. Wir brauchen eine echte Wende in der Entwicklungspolitik! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Absolute Priorität muss dabei die Durchsetzung des Menschenrechts auf Nahrung haben. Die heutige landwirtschaftliche Produktion würde ausreichen, fast doppelt so viele Menschen zu ernähren, wie derzeit auf der Erde leben. Es ist eine Schande, dass trotz dieses Überflusses alle 6 Sekunden ein Kind an Hunger stirbt. Und es ist pervers, dass Bauern den größten Anteil an den Hungernden in Afrika haben. Man hat jahrelang immer weniger in die Landwirtschaft Afrikas investiert. Weltbank und IWF haben über Jahrzehnte bei Kreditvergaben in Afrika absurde Bedingungen gestellt, die zum Beispiel in Kenia darauf gerichtet waren, Rosen für uns hier anzubauen statt Nahrung für die eigene Bevölkerung. Zudem werden Kleinbauern bis heute nicht vor Landraub durch Konzerne und fremde Staaten geschützt. Wir fördern diesen Landraub sogar noch, indem wir Pflanzen für Tierfutter und Biosprit aus afrikanischen Staaten importieren. Diese Flächen fehlen, um Nahrung für die Menschen vor Ort anzubauen. Die Bundesregierung – insbesondere Sie, Herr Müller – treibt mit ihren Initiativen wie den Grünen Zentren und der German Food Partnership Kleinbauern in die Abhängigkeit der Agrarindustrie. (Beifall des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Kleinbauern wurden in die Projektentwicklung so gut wie gar nicht einbezogen, dafür Unternehmen wie Bayer, BASF und Solana. Am Ende sind die Bauern faktisch gezwungen, teures Saatgut dieser Konzerne zu kaufen. So stärkt man nicht Kleinbauern, so treibt man sie in die falschen Arme. Machen Sie Schluss damit! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE], an Bundesminister Dr. Gerd Müller gewandt: Herr Minister, zuhören!) Es ist auch nicht sinnvoll, so, wie Sie es jetzt tun, vor allem auf Produktivitätssteigerungen mithilfe des industriellen Modells zu setzen. Dieses Agrarmodell ist wegen seiner sozialen und ökologischen Folgen bei uns in die Krise geraten. Es füllt vor allem die Taschen der -Agroindustrie, aber eben keinen Teller in Afrika. Deshalb dürfen wir unser Agrarmodell nicht auch noch nach Afrika exportieren. Wir müssen stattdessen Kleinbauern stärken. (Beifall bei der LINKEN) Kleinbauern decken in Afrika bis zu 80 Prozent des Nahrungsmittelbedarfs. Pro Hektar Land produzieren sie mehr Nahrung als die industrielle Agrarwirtschaft. Ja, Afrika kann sich selbst ernähren, aber dafür braucht es Ernährungssouveränität. Auch mit den neuen nachhaltigen Entwicklungszielen, den SDGs, muss dies primär verfolgt werden. Statt aber die SDGs für eine echte Wende zu nutzen, tritt die Bundesregierung auf die Bremse. Ausgerechnet bei einer der Hauptforderungen der Länder des Südens unterstützt die Bundesregierung diese nicht, nämlich bei dem Ziel, die Ungleichheit in und zwischen den Staaten zu verringern. Aber das ist angesichts der Tatsache, dass 1 Prozent der Menschheit so viel besitzt wie die übrigen 99 Prozent zusammen, der wichtigste Punkt. Wir brauchen endlich globale Umverteilung. (Beifall bei der LINKEN) Kommen wir zum Kern des Problems. Über Jahre hinweg haben die EU und die Bundesregierung die Daumenschrauben bei den Ländern Afrikas immer fester angezogen. Ihr Dogma lautet: Freihandel um jeden Preis. Was uns mit TTIP droht, erleben die afrikanischen Länder schon seit langer Zeit, und das noch drastischer. Sie werden und wurden mit aggressivsten Methoden dazu gezwungen, Freihandelsverträge – aktuell die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die EPAs – mit der EU abzuschließen. Wer sich weigert, dem drohen harte Konsequenzen, zum Beispiel, dass er nicht mehr in die EU exportieren darf. Lokale Märkte in Afrika werden durch die Freihandelsverträge zerstört, eigene Wertschöpfungsketten verhindert. Afrika bleibt so Rohstofflieferant. Ich weiß, die Bundesregierung hört leider nicht auf die Linke. Aber hören Sie doch wenigstens auf den Afrika-Beauftragten der Kanzlerin, Herrn Nooke, der sagte, man solle nicht – ich zitiere – … mit den Wirtschaftsverhandlungen kaputtmachen, was man auf der anderen Seite als Entwicklungsministerium versucht aufzubauen. Recht hat er. (Beifall bei der LINKEN) Die afrikanischen Länder können mit der hochsubventionierten europäischen Agrarwirtschaft nicht mithalten. Das Beispiel des Exports von Hähnchenteilen, die in Ghana zu Ramschpreisen verschleudert werden und die dortige Geflügelproduktion zerstört haben, ist bekannt. Die Handelspolitik darf nicht zerstören, was die Entwicklungspolitik aufbaut. Herr Müller, wenn Sie faire Handelsbedingungen erreichen wollen, dann stoppen Sie die EPAs! (Beifall der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Machen Sie Schluss mit diesem Freihandelswahn! Das wäre ein echter Schritt zu einer solidarischen Entwicklungszusammenarbeit. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Michaela Engelmeier, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michaela Engelmeier (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in der Debatte das Thema der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einen kleinen Debattenbeitrag zu einem Thema zu leisten, über das wir überhaupt noch nicht geredet haben. Auch bei mir geht es in erster Linie um Flüchtlinge – man sagt, ungefähr 60 Millionen Menschen seien weltweit auf der Flucht –, und hier um eine ganz spezielle, kleine Gruppe: die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Dazu möchte ich Ihnen heute etwas sagen. Wir haben gerade in der Debatte viel über Fluchtursachen gehört. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass wir mit stabilen und langfristigen Hilfen für die Herkunftsländer der Flüchtlinge dazu beizutragen müssen, ein tragfähiges Leben in den Heimatländern zu ermöglichen. Das findet sich in den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung wieder, die im letzten Jahr verabschiedet wurden. Sie verfolgen einen umfassenden Ansatz, der auch in den G-7-Gesprächen Gehör gefunden hat. Wenn wir Fluchtursachen langfristig bekämpfen wollen, werden Fragen der guten Regierungsführung und des Aufbaus staatlicher Institutionen die Schlüsselhe-rausforderungen der kommenden Jahre sein. Sicher, das ist wichtig und auch richtig. Ich kann dazu aber nur bemerken: Man sollte das eine tun und das andere nicht lassen! (Beifall bei der SPD) Denn – das muss klar sein – solange es Bürgerkriege, Gewalt gegen Minderheiten und Religionsgruppen, -Vergewaltigung, Zwangsehe, Genitalverstümmelung, Ehrenmorde und Zwangsrekrutierung von Kindern als Soldaten gibt, werden wir Flüchtlinge und auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben, die wir mitfühlsam aufnehmen und denen wir helfen müssen. Viele Kinder, die nicht an den Grenzkontrollen scheitern, landen bei uns, als würden sie ausgesetzt. Im besten Fall finden sie den Weg zur Erstaufnahmeeinrichtung. Die Jugendlichen sprechen unsere Sprache nicht, haben weder Geld noch etwas zu essen. Die meisten kommen aus Angola, Äthiopien, Eritrea, Gambia, Irak, Iran, -Kamerun, Liberia, Mali, Nigeria, Somalia, Sudan und Syrien. Sie kommen mit dem Flugzeug, mit der Bahn, mit dem Bus, mit dem Pkw, mit dem Lkw, mit dem Schiff und im Zweifel auch zu Fuß nach Deutschland. Nach der Statistik der Jugendhilfe befinden sich derzeit 18 000 junge Menschen in Obhut. Alle miteinander haben unterschiedliche, individuelle Schicksale und Erlebnisse der Flucht im Gepäck. Mehr als 80 Prozent sind Jungen, und das, obwohl besonders Mädchen von speziellen Fluchtgründen betroffen sind. Dazu gehören massive sexualisierte Gewalt, systematische Vergewaltigung als Kriegswaffe, Zwangsheirat, Arbeitsausbeutung oder Zwangsprostitution. Daran wird abermals die schlechte Stellung von Mädchen sichtbar. Wie sich das Schicksal dieser Kinder bei uns in Deutschland entwickelt, hängt davon ab, wo sie angekommen sind. In Deutschland müssten sie eigentlich direkt an das örtliche Jugendamt verwiesen werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Zu viele müssen immer noch aufgrund von Personal- und Platzmangel bei der Jugendhilfe in Flüchtlingsheimen ausharren. Die Grundlage für eine gute Unterbringung haben wir: Mit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland 1992 sind die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Artikel zum Kindeswohl verankert worden, und das Kindeswohl hat im Vordergrund unseres staatlichen Handelns zu stehen. Den Flüchtlingskindern steht ein ganzer Katalog von Rechten zu. Da es aber keine eindeutige Rechtsformulierung gibt, hängt das Schicksal der Kinder zu häufig von willkürlichen Behördenentscheidungen ab. In unserem Jugendhilferecht gibt es allerdings den Begriff „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ nicht. Vielmehr fallen sie generell unter den Begriff der Minderjährigen ohne Begleitung von Personensorge- oder Erziehungsberechtigten, werden also nicht als Flüchtlinge gesehen. Nach derzeitigem Recht müssen sie dort untergebracht werden, wo sie in Deutschland ankommen. Damit sind Großstädte und Verkehrsknotenpunkte wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Bremen oder Frankfurt besonders belastet und bezogen auf ihre Kapazitäten überfordert. Meistens werden die Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften ohne spezielle Betreuung untergebracht. Der Zugang zu Einrichtungen der Jugendhilfe wird ihnen zum Teil verwehrt – zum einen aus Kostengründen und zum anderen, weil es nicht ausreichend Plätze in der Jugendhilfe gibt. Oft fehlen klare Anweisungen an die Behörden. Nur wenige Mitarbeiter sind für den Umgang mit Flüchtlingskindern ausgebildet. Weiterhin fehlt es an verbindlichen und bundes-einheitlichen Standards für die Aufnahme und Unterbringung. Dieser Zustand korrespondiert mit einer angespannten Versorgungssituation in den Kommunen. Bei der Mehrzahl der minderjährigen Flüchtlinge scheitert die passende Unterbringung daran, dass es keine gezielt organisierte Verteilung gibt. Wenn die Kinder Glück haben, gibt es eine Einrichtung, die soziale, psychologische und rechtliche Beratung anbietet. Um Abhilfe zu schaffen, haben einzelne Bundesländer im Rahmen der Inobhutnahme ein Clearingverfahren eingerichtet. In diesem Verfahren wird eine umfassende Klärung vor dem individuellen Hintergrund des Kindes und der Jugendlichen vorgenommen und anschließend ein Hilfeplan erstellt. Das Clearingverfahren ist somit ein Schlüssel zu passgenauen Hilfen und zu einer passenden Unterbringung. Nicht jeder braucht die gleiche Unterstützung. Abhängig vom Alter und den Problemlagen braucht der eine psychiatrische Hilfe, zum Beispiel wegen eines Kriegstraumas, der andere vielleicht nur ein Wohnangebot, einen Schul- oder Ausbildungsplatz. Das muss schneller geklärt werden. Je besser wir diese Jugendlichen in unser Bildungssystem integrieren, desto eher wird es auch möglich, dass sie mit einer guten Perspektive eine Rückkehrmöglichkeit in ihr Heimatland finden können. Eine zügigere Klärung von Vormundschafts- und Pflegschaftsfragen wäre ein weiterer Schritt, um den Kindern eine gesicherte Zukunftsperspektive zu eröffnen. Um dieses Verfahren zu verstetigen, wurde von -unserer Familienministerin Manuela Schwesig ein -bundesweites Willkommensprogramm für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf den Weg gebracht. (Beifall bei der SPD) Mit einer gesetzlichen Regelung will das Familienministerium erreichen, dass die unbegleiteten Minderjährigen nach einem bestimmten Schlüssel über die ganze -Bundesrepublik verteilt werden, um damit eine Überforderung einzelner Kommunen zu verhindern und für die Kinder eine optimale Unterbringung, Betreuung, Beschulung und Ausbildung in bestehenden Programmen und Einrichtungen zu erreichen. All das ist ganz wichtig, sowohl für Flüchtlingskinder in Deutschland als auch für Kinder in Afrika. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes spricht die Kollegin Claudia Roth, Bündnis 90/Die Grünen. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Herr Minister Müller, über die heutige Debatte und über den notwendigen Fokus auf, wie Sie sagen, unsere Heimat Afrika. Aber ich sage -Ihnen ganz ehrlich: Ich würde mich noch sehr viel mehr freuen, wenn Ihren Worten, die wir auch heute im Plenum hören durften, eine kohärente Politik der ganzen Bundesregierung folgen würde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ein Jahr nach der Verabschiedung der Afrikapolitischen Leitlinien, ein Jahr nach Ihrem Afrika-Konzept frage ich Sie heute: Wo bleibt denn der von Ihnen an-gekündigte grundlegende Kurswechsel in der Ent-wicklungspolitik, gerade gegenüber Afrika? Bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten haben Sie darauf hingewiesen. Ich zitiere Sie jetzt. Sie sagten, dass die -G-7-Staaten eine „herausgehobene Verantwortung“ gegenüber den Entwicklungsländern Afrikas haben, da unser Wohlstand auf deren Ressourcen beruht. Sie sagten auch, dass „viel zu lange … Europa den afrikanischen Kontinent mit ausgebeutet“ hat und sich deshalb nun endlich die „Marktverhältnisse“ zwischen Europa und den afrikanischen Staaten ändern und wir „neu teilen lernen“ müssen. Lieber Gerd Müller, da kann ich Ihnen nur recht geben und Ihnen zustimmen. Aber wenn das so ist, wie Sie sagen, dann frage ich mich: Warum passiert dann ganz praktisch nichts, was genau in die Richtung geht, in die Sie weisen? Denn würde die Kanzlerin, würde das Kabinett Ihre Worte tatsächlich ernst nehmen, dann müsste Deutschland und dann müsste auch die Europäische Union unverzüglich einen wirklichen Politikwechsel einleiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Deutschland und die EU müssten zum Beispiel ihre überzogene Marktliberalisierung in der Handelspolitik gegenüber den afrikanischen Ländern sofort stoppen. Dafür hätte es eine Chance gegeben. Es hätte die Gelegenheit beim G-7-Gipfel in Elmau gegeben. Auf diesem Gipfel wäre es möglich gewesen, die Politik gegenüber den afrikanischen Staaten tatsächlich neu auszurichten, indem zum Beispiel die Vorfahrt für die Wirtschaft und für die eigenen Handelsinteressen der G-7-Staaten beendet wird und stattdessen die Voraussetzungen für eine wirklich nachhaltige Entwicklung, eine Entwicklung, die für Wohlstand auf dem afrikanischen Kontinent sorgt, geschaffen werden. (Zuruf des Abg. Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]) Aber jetzt einmal ganz im Ernst: Auch Sie müssen zugeben, dass diese Chance komplett vertan worden ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir die Gipfelabschlusserklärung lesen – wir haben sie sehr intensiv gelesen –, dann finden wir viel Lyrik, aber keine richtungweisenden Entscheidungen der G 7. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Gerade im Bereich der Entwicklungspolitik fehlen verbindliche finanziell unterlegte Zusagen. Ich sage: Das ist überhaupt kein gutes Omen für Addis Abeba. (Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Da haben Sie recht!) Wir alle wissen, dass solch warme Worte auf dem Papier nichts anderes sind als schöne Rhetorik. Beispiel Hungerbekämpfung: In Elmau wurde die Absichtserklärung abgegeben, 500 Millionen Menschen bis 2030 aus -Hunger und Mangelernährung zu befreien. Aber es wurde keine einzige konkrete Verpflichtung oder Maßnahme beschlossen, mit der dieses Ziel auch erreicht werden kann. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Stattdessen taucht das seit 45 Jahren unerfüllte Versprechen der Industriestaaten, das 0,7-Prozent-Ziel, nur abgeschwächt und im gleichen Atemzug mit der Förderung privater Kapitalflüsse, auf. Nehmen wir die Handelspolitik, die Landwirtschaftspolitik, die Fischereipolitik. Da drückt sich die Bundesregierung doch vor der großen Verantwortung eines -tatsächlichen Politikwechsels gegenüber Afrika. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Entwicklungszusammenarbeit wird hier immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein bleiben, solange Fischtrawler vor den Küsten Senegals die Meere leerfischen, solange europäische Agrarsubventionen die lokalen Märkte Afrikas zerstören, solange Ihr Kollege Christian Schmidt die Agroindustrie promotet – da nützt es auch nichts, wenn Sie von grünen Zentren reden – oder solange mit TTIP ein fairer Welthandel verhindert wird. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) Auf TTIP hat sich ja Frau Merkel heute in der Regierungserklärung wieder sehr positiv bezogen. Sagen Sie mir doch einmal im Ernst: Wie hilft ausgerechnet TTIP Afrika? Das hilft doch nicht, sondern das schadet in der Konsequenz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Dr. Sascha Raabe [SPD]) Es ist deshalb ein wichtiges und notwendiges Vorhaben – das sage ich, weil ich weiß, dass Ihr Herz wirklich dafür schlägt –, dass Sie, lieber Gerd Müller, verstärkt die Fluchtursachen in den Staaten Afrikas angehen -wollen. Aber, mit Verlaub, was ist denn am Montagabend passiert? Sie werden doch sofort von der CSU, Ihrer eigenen Partei, zurückgepfiffen; denn da geht es nicht um humanitäre Flüchtlingspolitik, sondern eher um Flüchtlingsabwehr. Also auch hier steht zu befürchten, dass es bei den hehren Worten bleibt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Politik muss sich ändern, und unsere Interessen hinsichtlich Afrika müssen sich ändern. Solange der von mir geschätzte Entwicklungsminister in dieser Regierung aber als Minister mit Zuständigkeit fürs gute Gewissen gesehen wird, während der Rest des Kabinetts etwas ganz anderes macht, wird leider viel zu wenig passieren. Kohärenz sieht zumindest anders aus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Sascha Raabe [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Sibylle Pfeiffer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Selle [CDU/CSU]: Jetzt schöpfen wir wieder ein bisschen Hoffnung!) Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Entwicklungspolitiker ist Afrika definitiv der Hauptarbeitsplatz, und zwar aus sehr vielen Gründen. Ein Grund ist die geografische Nähe zum europäischen Kontinent, die wir im Übrigen zurzeit ganz dramatisch an der Flüchtlingsthematik sehen. Ein weiterer Grund ist die große Armut, die in einigen Ländern Afrikas herrscht. Es gibt ziemlich große Baustellen, denen wir uns noch zuwenden müssen, wie die Einbindung in den Welthandel, Frau Roth, die Bekämpfung der Korruption oder auch das Thema „Governance vor Ort“. Das alles führt dazu, dass wir den Schwerpunkt unserer Entwicklungspolitik natürlich und zu Recht auf Afrika gelegt -haben; das hat der Minister uns ja eben weiß Gott eindrücklich beschrieben. Nun ist es aber leider so, dass in vielen Medien – manchmal auch unter uns – der Eindruck vermittelt wird, Afrika sei ein komplett verlorener Kontinent: zu viele Bürgerkriege – jawohl; große Armut – stimmt. Es findet aber keine Differenzierung statt. Afrika ist ein heterogener Kontinent, genau wie Europa, genau wie Asien. Ich bin diese Schwarz-Weiß-Malerei, vor allen Dingen aus der linken Ecke, lieber Niema Movassat, eigentlich leid. Ich verstehe nicht, was euch umtreibt. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Es geht um die Fakten!) In Deutschland ist alles furchtbar. In Afrika ist alles furchtbar. Es ist alles furchtbar. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das sind Zahlen der Weltbank und der WHO! Ich bitte Sie!) – Natürlich. Ich gehe beispielhaft auf einige Punkte ein: das Menschenrecht auf Nahrung. Der Minister hat dazu gerade sehr ordentlich und differenziert vorgetragen. Zum Thema „Grüne Zentren“ muss ich sagen: Jawohl, alle Vorgängerregierungen haben das Thema „Ländliche Entwicklung“ vernachlässigt. Es gab Zeiten – da waren wir nicht an der Regierung –, in denen überhaupt nicht darüber geredet wurde. Aber was der Minister jetzt deutlich gemacht hat, ist: Wir müssen aufholen – natürlich müssen wir aufholen –, und Ziel muss es sein – natürlich –, die ländliche Entwicklung zu stärken, Exzellenzinitiativen auf den Weg zu bringen und durch Learning by Doing und durch Ausbildung eine Zukunft für die ländliche Entwicklung zu schaffen. Wenn das keine gute Idee und entwicklungsförderlich ist, dann weiß ich es nicht. Heike Hänsel, wir waren zusammen in Guatemala. Nirgends kann man besser als dort sehen, wie nachhaltiger Kaffeeanbau praktiziert wird: vom Setzling bis zum Export nach Europa. Hallo, wenn das keine gute Arbeit ist! (Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Sie ist natürlich noch nicht so nachhaltig, und sie ist auch noch nicht so ausgebaut, wie es vielleicht notwendig wäre. Aber, liebe Freunde, wie wollen wir die Welt denn von heute auf morgen ändern? Liebe Claudia Roth, ihr habt vier Jahre Zeit gehabt, die Politik zu ändern. Ihr habt gar nichts gemacht; ihr habt es schlechter gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sind auf einem guten Weg. Wir machen es richtig. Ich glaube, wir haben mit unserem Minister Müller jemanden, der die Arbeit genau richtig macht, – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin? Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): – mit viel Herzblut, viel Energie und ganz viel zusätzlichem Geld. Ich will nur einmal daran erinnern, wer eine ODA-Quote von 0,7 versprochen hat und wer sie wann, wo, wie und mit wessen Unterstützung erreicht hat; das wollen wir doch einmal ganz klar festhalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Es sind nämlich wir, die das jetzt geschafft haben: zusammen mit der SPD – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Pfeiffer? Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): – und mit einem Minister, der sich dafür einsetzt und eine Unterstützung hat, die ihresgleichen sucht, nämlich die Unterstützung der Frau Bundeskanzlerin. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Pfeiffer, ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, einmal Luft zu holen. Der Kollege Movassat hat gefragt, ob er Ihnen eine Frage stellen kann. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Wenn ich sie jetzt nicht zulasse, dann will er sie hinterher stellen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da sind wir hartnäckig!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Sie sind damit einverstanden, okay. Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Kollegin Pfeiffer, Sie haben völlig recht: Die Linke ist hartnäckig. – Sie haben gerade einzelne Projekte dargestellt und Maßnahmen vorgestellt, bei denen es gut läuft und die sicherlich sinnvoll sind. Meine Frage ist aber: Sehen Sie nicht auch, dass die derzeit betriebene Freihandelspolitik, namentlich die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die EPAs, solche Erfolge gefährdet? Ich habe in meiner Rede ja Herrn Nooke zitiert, der explizit auf die Gefahren hingewiesen und gesagt hat, dass die Erfolge, die durch die Entwicklungspolitik erzielt wurden, durch die Handelspolitik zunichtegemacht werden. Sehen Sie nicht auch, dass die Freihandelspolitik, die auch die Bundesregierung bisher unterstützt, entwicklungspolitische Erfolge gefährdet? Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Erstens. Das kann ich so nicht sehen, weil wir das Ganze noch nicht abgeschlossen haben. Zweitens. Natürlich ist es richtig, ordentlich und gut, dass es in der Bundesregierung jemanden gibt, der uns zusätzlich darauf hinweist, wo wir bei der Erarbeitung der Verträge noch besonders aufpassen müssen. Sie tun hier aber schon wieder das, was Sie gerne machen; Sie sehen nämlich nur Schwarz oder Weiß. Freunde, dazwischen gibt es eine ganze Palette von Grautönen! Diesen Bereich müssen wir uns einmal angucken. Ich nenne noch mehr Beispiele dafür, an denen deutlich wird, wie gut es in Afrika teilweise läuft: In Subsahara-Afrika steigt das Pro-Kopf-Einkommen inzwischen um 3 bis 4 Prozent. Hallo! Zum Vergleich können wir ja einmal nach Europa gucken. (Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Die Müttersterblichkeit ist zwar immer noch zu hoch und dramatisch, aber sie ist immerhin um 47 Prozent gesunken. Das Glas ist entweder halb voll oder halb leer. Für mich ist es – ihr kennt mich alle – immer halb voll. Und in 25 von 39 Ländern in Subsahara-Afrika ist man mittlerweile so weit, dass bis zu 65 Prozent der Kinder in die Schule gehen. Hallo! Das alles reicht natürlich nicht; das weiß ich. Es gibt noch viel zu tun; das weiß ich. Man kann auch noch viel mehr machen; das weiß ich auch. Man kann aber nicht einfach nur sagen: Das ist alles Mist, das ist alles Käse, und wir wollen das nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Rebmann [SPD]) Hinzu kommt nämlich, dass Afrika wesentlich besser ist als sein Ruf. Es gibt viele positive Beispiele dafür, die ich jetzt nicht alle nennen will. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwei positive Beispiele!) Das Wirtschaftswachstum beträgt dort 6 Prozent. Hallo! Wann haben wir denn in Europa das letzte Mal von 6 Prozent geträumt? (Niema Movassat [DIE LINKE]: Aber wem kommt das Wachstum zugute? Das ist ja die Frage!) – Das hätte ich im nächsten Satz gesagt. – Wir wissen, dass es dort Korruption gibt – das habe ich am Anfang meiner Rede schon angeprangert –, und wir wissen auch, dass es dort Eliten gibt, die nicht funktionieren. Hier müssen dicke Bretter gebohrt werden. Ich habe gestern zwölf Kolleginnen aus afrikanischen Parlamenten getroffen. Sie wissen all das auch, und sie arbeiten genau wie wir daran, das zu ändern – wir von der einen Seite, sie von der anderen. Liebe Freunde, es ist doch nicht so, dass wir das alles alleine machen können. Von uns geht doch nicht die Glückseligkeit aus. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Pfeiffer, der Kollege Kekeritz von den Grünen würde gerne eine Frage stellen. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Ja. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das gibt ordentlich Redezeit!) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immer wenn es um das Wachstum geht, fühle ich mich angesprochen. – Es ist ja schön, dass das Wachstum dort enorm ist. Ich war von 1988 bis 1990 in Kamerun. Damals hat dort im Prinzip kein Mensch gehungert. Seitdem hatte Kamerun im Schnitt ein Wachstum von 6 bis 8 Prozent jährlich, und heute müssen wir feststellen, dass in Kamerun 13 Prozent der Menschen hungern. Es entwickelt sich dort ein kleiner Mittelstand, und es gibt auch ganz wenige, die extrem reich sind. Wissen Sie: Wenn ich 1 Million Euro und Sie 100 Euro verdienen, dann müssten Sie nach Ihrer Logik sagen: Euch zweien geht es doch gut. – Das kann doch wohl nicht wahr sein. Was sagen Sie dazu, dass es dort seit Jahrzehnten Wachstum gibt, während gleichzeitig sehr viele Menschen die katastrophalen Auswirkungen ihrer Armut spüren? 13 Prozent der Menschen in Kamerun hungern. Es gibt dort unten jetzt einen enormen Drogenhandel, einen enormen Menschenhandel und einen enormen Waffenhandel. Also, wie ist das zu verstehen? Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Jetzt machen wir wieder genau dasselbe wie vorher: Ich erzähle von den wunderbaren Dingen, die sich in Afrika entwickeln, und andere erzählen von den Katastrophen. (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe ja das, was Sie gesagt haben, nicht bestritten. Schauen wir uns Simbabwe als bestes Beispiel dafür an: Simbabwe hat lange Zeit aufgrund seiner hervorragenden Landwirtschaft den ganzen Süden von Afrika ernährt. Wie ist die Situation jetzt? Chaos! Warum gibt es dieses Chaos? Genau aus den von Ihnen genannten Gründen, vor allen Dingen wegen Korruption. Das ist doch das Thema. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, aber wir können die Länder nicht aus der eigenen Verantwortung entlassen. Wir müssen mit ihnen zusammenarbeiten. Wir können das nicht alleine machen. Das ist doch das Thema. (Beifall bei der CDU/CSU – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Glorifizierung des Wachstums ist falsch!) – Nein, genau darum geht es. Liebe Kollegin Roth, ich habe Ihnen ganz genau zugehört. All das, was Sie sagen, ist richtig. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!) Aber auch da fehlte mir ein bisschen, dass mehr als nur Schwarz oder Weiß dargestellt wird. Aber was mir vor allem fehlt, ist ein konkreter Vorschlag. All das, was Sie angesprochen haben, kann man machen. Man kann sagen: „Die Situation ist beklagenswert“, „Eigentlich steht dort etwas anderes“, und: „Der Minister hat dazu dies gesagt, jemand anderes jenes“. Aber wo ist eine konkrete Alternative? Wir wären gerne dabei und wären auch bereit, Ihre Vorschläge aufzugreifen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut!) Wir machen ja in der Entwicklungspolitik gerne all das, was Afrika hilft und was dazu führt, dass es Afrika gut geht. Wenn es Afrika gut geht, dann geht es auch uns gut und umgekehrt. Machen wir uns doch nichts vor: All das, was in der großen weiten Welt passiert, tangiert auch uns, und die Probleme im Rest der Welt sind auch ganz schnell unsere Probleme. Wenn es uns gelingt, das, was in Afrika gut läuft, zu verstärken, zu unterstützen und die Intensität dieser Entwicklung zu verdoppeln und zu verdreifachen, und zwar mit Unterstützung der einzelnen Länder, dann sehe ich für Afrika nicht schwarz. Wir werden in diesem Herbst die MDGs gemeinsam mit den Entwicklungsländern umsetzen. Dann schauen wir, was dabei herauskommt. Ich jedenfalls glaube, dass das, was wir machen, Afrika nach vorne bringen wird. Und da, wo wir unterstützend tätig werden können, wollen wir das gerne tun. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat Gabi Weber, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Gabi Weber (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Armut, Hunger, Krankheit, Kriege, Krisen, Flüchtlinge: ein hoffnungsloser Fall – so hat es sich in unseren Köpfen festgesetzt, das Afrikabild in Deutschland. Minister Müller unterstrich in der Welt am Sonntag am 26. April dieses Jahres mit seinem Satz: „Viel zu lange hat Europa den afrikanischen Kontinent mit ausgebeutet“, welche Mitverantwortung auch wir in Europa für diese Verhältnisse tragen. Ist das jedoch schon das ganze Bild Afrikas? Stellt man eine Presseschau der letzten zehn Wochen unter dem Stichwort „Afrika“ zusammen, so stellt man überrascht fest, dass sich positive und negative Meldungen fast die Waage halten. Da sind die üblichen negativen Schlagzeilen: „Afrika und Terror“, „Verrat an Afrika“, „Afrika leidet unter seiner Bildungsmisere“ und – ja, auch das – „Afrika für Blatter“. Aber ich lese auch: „Demokratie hat in Afrika eine Chance“, „Afrika eröffnet Unternehmern ungeahnte Chancen“. Ich finde, das ist das Afrika-Bild, welches wir viel stärker betonen müssen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Johannes Selle [CDU/CSU]) Zunächst aber muss ich in meiner Eigenschaft als Mitglied der Parlamentariergruppe Östliches Afrika die aktuelle Situation in Burundi ansprechen. Der Versuch des amtierenden Präsidenten Nkurunziza, sich eine dritte Amtszeit zu sichern und faire und freie Wahlen zu behindern, hat dieses Land auf dem Weg zur Demokratie weit zurückgeworfen: Gewalt gegen Demonstranten, Außerkraftsetzung elementarer Grundrechte, Verfolgung und das Verschwinden von Oppositionellen, ein Umsturzversuch, destabilisierende Flüchtlingsströme von rund 100 000 Menschen in die Nachbarländer Kongo, Ruanda und Tansania. Ich begrüße in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Entscheidung des Bundesentwicklungsministers, die Zusammenarbeit mit Burundi auf Regierungsebene einzustellen. Schwere Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht unbeantwortet bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zugleich ist es aber wichtig, dass Entwicklungsmaßnahmen auf lokaler Ebene zusammen mit NGOs fortgesetzt werden. Auch die Signale eines stärkeren Engagements der Afrikanischen Union in Burundi sind zu begrüßen. Die Situation in Burundi darf nicht außer Kontrolle geraten. Ein Übergreifen auf die Nachbarländer birgt die ernste Gefahr eines gewaltsamen Konfliktes mit all seinen unkalkulierbaren Folgen. (Stefan Rebmann [SPD]: Richtig!) Das können und dürfen wir nicht verantworten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kolleginnen und Kollegen, ich möchte aber nicht mit diesem Negativbeispiel enden. Wie eingangs erwähnt, ist Afrika ein Kontinent der Chancen, und zwar nicht nur für die westliche Wirtschaft. Nein, er ist es gerade auch für die junge Generation des Kontinents. In Afrika leben mehr als 1,1 Milliarden Menschen. Bis 2050 werden es rund 2,4 Milliarden sein, die Hälfte davon – eigentlich unvorstellbar – unter 25 Jahren. Die Menschen sind dort, wo die Staaten funktionieren, durchaus gut ausgebildet, haben einen starken Aufstiegswillen und vor allen Dingen auch einen demokratischen Gestaltungswillen. Wie muss also eine Entwicklungszusammenarbeit aussehen, die den rasanten demografischen und politischen Veränderungen Rechnung trägt? Bildung ist ein großer Schlüssel, den wir dafür brauchen, und zwar vor allem elementare Bildung, und dies ganz besonders für Frauen und Mädchen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Notwendig ist auch die rechtliche, soziale und ökonomische Stärkung von Frauen; denn sie sind der Entwicklungsmotor in Afrika und anderswo. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir brauchen fairen Handel, der Afrikas Wirtschaft einen gleichberechtigten Zugang zum Weltmarkt ermöglicht, gerade auch in Europa. Wir müssen afrikanische Länder beim Aufbau effektiver Steuersysteme und bei der Korruptionsbekämpfung unterstützen. Wir brauchen den Aufbau guter öffentlicher Daseinsvorsorge, die Dezentralisierung von politischen Entscheidungen und – auch das ist wichtig – Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel. Denn er trifft die ärmsten Weltregionen am stärksten. (Beifall bei der SPD) Mit Geld allein ist es aber unsererseits nicht getan. Wissenstransfer und zivilgesellschaftlicher Austausch sind ebenso wichtig. Es geht aber auch nicht ohne Geld. Im Übrigen bin ich daher der Meinung, dass die deutsche ODA-Quote zügig und mit klar messbaren Zwischenschritten in Richtung 0,7 Prozent steigen muss, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) und zwar durch frisches Geld, nicht durch Umetikettierung von Klimamitteln oder das reine Hoffen auf private Investitionen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Afrika kann und will seine Probleme selbst lösen. Wo es noch die alten Kräfte gibt, die den Staat als Bereicherungsinstrument für eine kleine Elite sehen, muss unsere Entwicklungszusammenarbeit jenen den Rücken stärken, die sich für Demokratie, Pluralismus und eine gerechte Wirtschaft einsetzen. Entwicklungszusammenarbeit ist nicht die einfache und kurzfristige Antwort auf die aktuellen Flüchtlingsströme. Aber sie ist das beste Mittel, den Menschen vor Ort zu helfen, die ihr Können für den eigenen Wohlstand und den Aufbau ihrer Gesellschaften nutzen wollen. Bei dieser Entwicklung wollen wir ihnen helfen und sie unterstützen. Danke. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Mit diesem Beitrag ist die Aussprache beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN In die Zukunft investieren – Ein Wissenschaftswunder initiieren Drucksache 18/5207 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Die Aussprache eröffnet Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor knapp einem Jahr hat Ministerin Wanka ihr neues Domizil bezogen, den Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Schönes Haus!) Darin ist alles vom Feinsten: Büros mit Tageslicht, bar-rierefrei, inklusiv, kreative Sitzecken. Ausgezeichnet wurde das Gebäude mit dem Goldstandard für nachhaltiges Bauen. Es ist quasi CO2-neutral, durch und durch ein grünes Haus. Chapeau dazu! (Beifall bei der CDU/CSU) Ganz anders hingegen sieht es vielerorts an Universitäten und Fachhochschulen aus: Die Bauten bröckeln. Die Ausstattung ist veraltet. Hörsäle sind überfüllt. Es regnet hinein. – Jahrelange Unterfinanzierung hat zu Substanzverlust geführt. Bröckelnde Unis sind ein Trauerspiel und bedeuten eine schleichende Verschuldung zulasten künftiger Studierender und Forscher. Dazu kommt: Die meisten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler hangeln sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag. Beides wollen wir ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir legen heute ein grünes Investitionsprogramm für den Wissenschaftsstandort Deutschland vor, für kreative Köpfe und innovative Räume; denn sie sind zentrale Quellen für künftigen Wohlstand. Höhere Investitionen können ein Wissenschaftswunder initiieren, das unserem Land mehr Fantasie, Vielfalt und Fortschritt bringt. Wir laden Sie von der Koalition und Sie von den Linken ein, mitzumachen. Unser Investitionsprogramm ist umso wichtiger für Sie von der Koalition, als Ihre Ministerin Wanka bisher keine einzige eigene Idee entwickelt hat. Es reicht nicht, bloß das Erbe der Wissenschaftspakte von Frau Bulmahn und Frau Schavan zu verwalten, genauso wenig wie folgenlose halbherzige Verfassungsänderungen. Wer sich auf Erreichtem ausruht, raubt Studierenden und Wissenschaftlern Chancen und riskiert die Zukunftsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Da klatscht noch nicht einmal die Linke!) Wir helfen der Wissenschaft und einer ideenlosen Ministerin auf die Sprünge. Vier Punkte sind besonders wichtig: Erstens. Für Hochschulbau und Forschungsgeräte gibt der Bund bis Ende 2019 jährlich 1 Milliarde Euro. Bröckelnde Bauten zeigen, dass dringend deutlich mehr investiert werden muss. Die Länder haben erkannt, dass der Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ durch die Föderalismusreform 2006 ein schwerer Fehler war, gerade angesichts unterschiedlicher Haushaltslagen in den Ländern und der Schuldenbremse. Wir fordern daher kurzfristig ein Modernisierungsprogramm für die Infrastruktur des Wissens. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE]) Bis 2020 sollen Bauten und Ausstattung wieder auf der Höhe der Zeit sein. Von den Hörsälen bis zu den Bi-bliotheken, von der digitalen Informationsinfrastruktur über Forschungsgeräte bis hin zu den Wohnheimplätzen, überall herrscht Mangel. Um diesen zu beseitigen, wollen wir jährlich mindestens 2 Milliarden Euro zusätzlich in die Hand nehmen. Das brächte einen Schub. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Tatsächlich sind es 1,2 Milliarden Euro pro Jahr!) Zweitens müssen wir eine dauerhafte Lösung für die Infrastruktur des Wissens finden. Wir müssen weitere Lücken schließen, zum Beispiel bei Forschungsinfrastrukturen, deren Bedarfe zwischen 5 Millionen und 50 Millionen Euro liegen. Trotz Bedarf gibt es hierfür kein Programm. Darauf hat unter anderem die DFG mehrfach hingewiesen. An die Hochschulbauinfrastruktur stellen wir übrigens besondere qualitative Ansprüche. Es ist von einer Lebensdauer von rund 50 Jahren auszugehen. Daher ist der tagesaktuell billigste Bau nicht der beste. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielmehr müssen die Stätten der Wissenschaft Referenzbauten für Klimaneutralität, Ökologie und Nachhaltigkeit sein. Es bedarf herausragender Forschungs- und Lehrgebäude. Solche Gebäude dürfen keine Energieverschwender sein. Wir brauchen eine Diskussion über Bedarfe und Anforderungen an die Infrastruktur des Wissens dringend; das fordert auch der Wissenschaftsrat. Der Bund darf sich dieser Debatte nicht verweigern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens muss endlich etwas für den wissenschaftlichen Nachwuchs getan werden. Ein Schritt ist die überfällige Novelle zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Wir Grüne und die Linksfraktion haben die Nase voll von Ihrer Verschleppungstaktik in der Koalition. -Deshalb haben wir gemeinsam für den 29. Juni eine Anhörung des Forschungsausschusses im Bundestag durchgesetzt. Die Debatte muss raus aus den Hinterzimmern und hinein in Parlament und Öffentlichkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Wir werden Sie angenehm überraschen!) Unsere grüne Novelle – auch Sie wissen das – liegt seit einem Jahr vor und kann von Ihnen noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Sie von der Koalition müssen es nur wollen. Das alleine aber reicht nicht. Deshalb schlagen wir Grüne einen weiteren Schritt vor. Ab 2016 soll ein Bund-Länder-Programm für 10 000 zusätzliche Nachwuchsstellen mit Langfristperspektive – vom Mittelbau bis zur Tenure-Track-Professur – sorgen. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Wieso nur 10 000? Warum nicht 40 000?) Denn wir wollen Perspektiven, verlässliche Verträge und klare Karrierewege in der Wissenschaft schaffen. Alles andere ist fahrlässig für den Wissenschaftsstandort. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Wissenschaftswunder braucht auch privates -Engagement. Deshalb wollen wir viertens kleine und mittlere Unternehmen bei Forschung und Entwicklung unterstützen, und zwar durch eine steuerliche Forschungsförderung. Diese Unternehmen sollen eine -Steuergutschrift für all das bekommen, was sie für Forschung und Entwicklung ausgegeben haben. (René Röspel [SPD]: Das habt ihr aber auch schon präziser formuliert!) Es ist höchste Zeit für eine solche steuerliche Forschungsförderung zugunsten von KMUs. All diese Vorschläge bringen unser Innovationssystem und damit unsere Gesellschaft voran und machen aus Universitäten, Fachhochschulen und Unternehmen noch attraktivere Denk- und Kreativräume; denn nicht nur Frau Wanka, sondern auch andere haben Goldstandard verdient. Unsere Initialzündung für ein Wissenschaftswunder kann der Koalition helfen, falsche Prioritätensetzungen zu korrigieren, zum Beispiel das 10-Milliarden-Euro-Schäuble-Investitionsprogramm. Es ist echt erschreckend, welch antiquiertes und verstaubtes Investitionsverständnis dem zugrunde liegt. Keinen einzigen müden Cent gibt es darin für Bildung und Wissenschaft. -Falscher geht es nicht. Genau in diesen Bereichen wird Zukunft vorbereitet und werden Chancen ermöglicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, Sie denken doch an die Zeit? Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Wissenschaftswunder ist keine Hexerei, sondern das kann erarbeitet werden. Machen Sie mit, es zu initiieren, für sichere Karrierewege in der Wissenschaft, für moderne und ökologische Infrastrukturen des Wissens, für mehr Forschung durch kleine und mittlere Unternehmen. Darum muss es jetzt gehen. Dazu haben wir einen konzeptionellen Aufschlag gemacht. Jetzt sind Sie dran. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Cemile Giousouf, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Cemile Giousouf (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Grünen-Opposition! Sie wollen mit Ihrem Antrag ein regelrechtes Wissenschaftswunder entfachen. (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Nun tut sich die Wissenschaft mit Wundern im Allgemeinen schwer. Schon im Begriff „Wunder“ steckt der Anspruch, Naturgesetze außer Kraft setzen zu wollen. Es ist aber doch sehr bezeichnend, dass die Opposition sich schon ins Irrationale flüchten muss, um die erfolgreichste Bildungspolitik der letzten zehn Jahre überhaupt toppen zu können. Ein schöneres Kompliment hätten Sie unserer Bildungspolitik gar nicht machen können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. René Röspel [SPD]) Ich habe mich über den Antrag aber auch gefreut, weil die in ihm enthaltenen Forderungen gar nicht so schrecklich weit weg von denen der Union sind. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können Sie ja zustimmen!) Mit Verlaub, lieber Herr Gehring: Fast bin ich geneigt, in Ihrem Antrag einen etwas hölzernen, unbeholfenen, -dadurch aber umso liebenswerteren Flirtversuch der Grünen mit der Union zu lesen. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – René Röspel [SPD]: Echt? So ist das gemeint! Das ist die Flucht ins Irrationale!) Zumindest haben wir alle schon miesepetrigere Anträge von den Grünen gesehen. Wir von der Union sind weiß Gott auch keine schlechte Partie. Über 60 Milliarden Euro hat der Bund seit 2010 für Bildung und Forschung ausgegeben. Unsere Forschung ist Weltspitze. Unsere Hochschulen sind attraktiv für nationale und internationale Studierende. Das kann sich wirklich sehen lassen. Im Übrigen können die Grünen ihren Wünsch-dir-was-Rundumschlag nur deswegen halbwegs seriös vorbringen, weil die finanzielle Ausgangslage des Bundes so gut ist wie seit Ewigkeiten nicht mehr. (Beifall bei der CDU/CSU) Als Sie noch regierten, war noch alles auf Kante genäht. Das hat aber auch einen einfachen Grund. Bei der Union wird eben nicht nur auf die Einnahmeseite geschaut, sondern auch auf die Ausgabenseite. Dabei gilt der Satz: Eine gute Bildungspolitik basiert auf einem soliden Haushalt. Sparen ist fast immer vernünftig, wobei Zukunftsinvestitionen trotzdem oberste Priorität haben. Seit 2005 investieren wir in die frühkindliche Bildung, in berufliche Bildung, in Stipendien und in die Stärkung von Forschung und Lehre an den Hochschulen sowie in die Hochtechnologie. Aber wir sparen nicht um jeden Preis. Sparen ist für uns kein Selbstzweck. Wir sparen für gute Ziele und Werte. Eine stabile Konjunktur mit entsprechend guten Steuereinnahmen und niedriger Arbeitslosigkeit bringt in der Tat neue finanzielle Spielräume. Diese werden wir auch nutzen. In den kommenden vier Jahren werden wir weitere 9 Milliarden Euro zusätzlich in gute Bildung und Forschung investieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) So fördern wir neue Ideen, ermöglichen attraktive Jobs und sichern unseren Wohlstand. Das tun wir, ohne auf diese Wunder zu hoffen, lieber Herr Gehring. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun stellen wir uns einmal vor, die Opposition würde die Regierungsverantwortung tragen. Was würde sie mit dem Geld machen? Der vorliegende Antrag beantwortet uns einige dieser Fragen. Die Grünen möchten den Bildungs- und Forschungsetat um mindestens 2,5 Milliarden Euro erhöhen. Das klingt erst einmal ziemlich gut. Aber schauen wir uns doch einmal Ihre Regierungspraxis an. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz toll!) In Ihrer Regierungszeit haben Sie den BMBF-Haushalt um gerade einmal 1,2 Milliarden Euro erhöht – um 1,2 Milliarden Euro in sieben Jahren. An dieser Stelle wird sehr deutlich, wie bei Ihnen Taten und Worte auseinanderklaffen. (Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie nur nach Baden-Württemberg gucken! Das ist ein Wissenschaftswunderland!) Schauen wir uns die Punkte Ihres Antrags der Reihe nach in Ruhe einmal an. Am Anfang fordern Sie ein – ich zitiere – „Modernisierungsprogramm für moderne Infrastrukturen des Wissens“. Ein Antrag ist nicht automatisch dadurch innovativ, dass der Begriff „modern“ häufig vorkommt. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie schreiben doch keine Anträge mehr!) Doch etwas anderes ist an dieser Stelle wichtig: Die Länder sind und bleiben auch nach Inkrafttreten der Änderungen von Artikel 91 b des Grundgesetzes für die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen zuständig. Bei dieser Aufgabe werden sie vom Bund bereits in erheblichem Umfang unterstützt. Allein durch die vollständige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund werden die Länder jedes Jahr um 1,2 Milliarden Euro entlastet, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) die sie gemäß der politischen Vereinbarung insbesondere für Hochschulen einsetzen sollen. (Zuruf des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Nein, diese Mittel sind eben für die Hochschulen vorgesehen gewesen, Herr Gehring. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Schulen und Hochschulen!) Weitere neue Spielräume bei den Ländern entstehen, weil der Bund von 2016 an im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation III den jährlichen Aufwuchs in den Haushalten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen allein tragen wird. Die Länder bekommen also langfristig Geld. Diese erheblichen zusätzlichen Mittel müssen aber auch in die Hochschulen investiert werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Investieren Sie doch bitte dort, wo Sie Regierungsverantwortung haben. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen wir doch!) Die Modernisierung gönne ich Ihnen von Herzen, sofern sie bei den Studierenden auch ankommt. Gleiches gilt für die – Zitat – „energetisch-klimaneu-tralen Referenzbauten“, die Sie laut Ihrem Antrag errichten möchten. Diese sollen zudem den – ich zitiere – „ästhetischen Ansprüchen“ gerecht werden. Damit keine Missverständnisse entstehen: Auch ich bin Fan von schöner Architektur. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Bevor Sie sich aber in der Baukunst vollenden, Herr Gehring, sollten Sie einmal einen kurzen Blick auf die Schultoiletten des Landes Nordrhein-Westfalen werfen. Da lernen Sie Demut. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – René Röspel [SPD]: Wann waren Sie das letzte Mal auf der Schultoilette?) Lassen Sie die Kommunen mit ihren Nothaushalten nicht allein. Sie können bei dieser Gelegenheit die -Ministerpräsidentin gleich mitnehmen. Immerhin hat ja selbst SPD-Chef Gabriel gesagt: Die Genossen sollten dahin gehen, wo es brodelt, stinkt und riecht. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – René Röspel [SPD]: Im Gegensatz zu Ihnen sind wir da tatsächlich häufig!) Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Politik beginnt für uns mit der Betrachtung der Realität. Eine von der Koalition bereits konkret geplante und im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll Teil eines noch in Abstimmung befindlichen Gesamtpaketes werden. Da müssen Sie sich noch etwas gedulden. Dafür wird dies – das kann ich Ihnen schon verraten – aber ein großer Wurf werden, ein großer Wurf deshalb, weil wir die gesamte Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses im Blick haben. Wir haben eben keine partielle Wahrnehmung. Zum Gesamtpaket gehört vor allem die von Bundesministerin Johanna Wanka angekündigte gemeinsame Initiative von Bund und Ländern, neue Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern, insbesondere durch die Förderung von Tenure-Track-Stellen. Wenn wir im internationalen Wettbewerb um die -besten Köpfe bestehen wollen, müssen wir jungen -Menschen in unserem Wissenschaftssystem verlässliche Karriereperspektiven bieten. Auch die Länder müssen dabei klare Zusagen für die Erhaltung und Schaffung -einer bestimmten Zahl von dauerhaften Professuren geben. Nur dann lässt sich eine systematische und nachhaltige Wirkung des Programms erzielen. Über den Bundesrat sind ja auch die Grünen in diese Verhandlungen involviert. Zum Schluss komme ich zu Ihrer Forderung nach Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Form einer Steuergutschrift für KMUs. Diese wird zwar schon diskutiert, steht aber zumindest in dieser Legis-latur nicht auf der Tagesordnung. Es gibt auch keine entsprechende Vereinbarung hierzu im Koalitionsvertrag. Ich finde diese Forderung aber sinnvoll und empfehle meiner Fraktion, diese nicht ad acta zu legen, auch für den Fall, dass aus dem zaghaften Flirt doch einmal ernst werden sollte. (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat Ralph Lenkert, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Giousouf, was ich hier alles dazu höre, für was alles wir die BAföG-Milliarden verwenden könnten: Kindergärten, Schulsozialarbeiter (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Nein! Schulen! Hochschulen!) – Ihre Ministerin sprach hier von „Schulsozialarbeitern“ –, Hochschulen, feste Wissenschaftsstellen. Wenn ich die Mittel für all das zusammenrechne, bleibt für keine einzelne Aufgabe irgendetwas Vernünftiges übrig. Investitionen in die Infrastruktur sind dringend notwendig. Wenn Sie das nicht begreifen, dann sollten Sie einmal die Grundrechenarten wiederholen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überfüllte Hörsäle, veraltete Technik, marode Gebäude und fehlende Ausstattungen, das ist Alltag an unseren Hochschulen. Die falsche Weichenstellung bei der Föderalismusreform II, die das Kooperationsverbot festschrieb, ist eine Ursache dafür. Dafür bezahlen müssen Studentinnen und Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte, und zwar mit unzureichenden Lern- und Arbeitsbedingungen. Das ist und war kein zukunftsweisender Zustand. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es fehlt an Geld, auch für dringende Reparaturen. Bei untersuchten 71 Universitäten wurde ein Investitionsstau von 3 Milliarden Euro allein im Zeitraum von 2008 bis 2012 festgestellt. Die Hochschulen leben von ihrer Substanz, auch die Friedrich-Schiller-Universität Jena. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Die Hochschulen leben von unserem Geld! – Gegenruf der Abg. Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Von unserem Geld? Da geht einiges durcheinander, wirklich!) Das können wir im Bundestag gemeinsam mit den Bundesländern ändern. Der Grundgesetzartikel 91 b in der neuen Fassung erlaubt seit Januar die gemeinsame Hochschulfinanzierung durch Bund und Länder. Warum treffen wir als Bundestag mit den Ländern nicht eine erste Vereinbarung? (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Hochschulpakt! Milliarden sind das!) Sie könnte vorsehen: Ihr Länder erhaltet zusätzliche Investitionsmittel für Gebäudesanierung an Hochschulen, für neue Labore und bessere Technik, aber nur, wenn dieses Geld zusätzlich zu den von Bund und Ländern bisher geplanten Mitteln eingesetzt wird. – Unser linker Ministerpräsident in Thüringen, Bodo Ramelow, und die rot-rot-grüne Regierung würden dabei sein. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Der hat gerade das Erziehungsgeld abgeschafft in Thüringen, eine Sozialleistung!) Die Hochschulpakte, Exzellenzinitiativen und Drittmittelvorgaben sollten über Wettbewerb Höchstleistungen bewirken. Verschiedene Studien und eigene Recherchen besagen: Wenn die Bezahlung zu mehr als 10 Prozent von der Einhaltung spezieller Kriterien abhängig gemacht wird, dann findet eine einseitige Optimierung auf diese Kriterien statt. Wird ein Professor nur nach Drittmitteleinwerbung beurteilt, dann wirbt er ein, auf Teufel komm raus; seine Lehrtätigkeit kommt zu kurz; Studenten leiden. (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Na, na!) Dabei sind circa 80 Prozent der Drittmittel Gelder von Bund und Ländern. Geben wir den Universitäten mehr Geld für die Lehre, und einigen wir uns mit den Ländern! Ersetzen wir Hochschulpakte und Exzellenzinitiativen durch eine höhere und ausreichende Grundfinanzierung für alle Hochschulen! (Beifall bei der LINKEN – Albert Rupprecht [CDU/CSU]: „BAföG-Milliarden“, sage ich nur! Erst mal das umsetzen!) Wie viel wissenschaftliche Kreativität bleibt einer Wissenschaftlerin, die permanent Bewerbungen oder Projektanträge schreibt, damit ihr Vertrag wieder um sechs Monate verlängert wird? Wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD! Ich habe null Verständnis für Ihre Verzögerungstaktik bei der Verbesserung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) 80 Prozent des hauptamtlichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen ist nur befristet eingestellt. Davon wird die Hälfte kürzer als ein Jahr beschäftigt. Eine Bekannte hat zwölf Arbeitsverträge in acht Jahren im selben Institut, beim gleichen Professor. Dass Professoren begnadete Wissenschaftler sind, ist unbestritten, aber zumindest diesem Professor fehlt es an Sozialkompetenz, und da braucht es Hilfe. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Und was macht die Hochschule? Was macht das Land?) An etlichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist es nicht viel besser. 2012 waren fast 60 Prozent der wissenschaftlichen Beschäftigten befristet angestellt, und fast die Hälfte hatte Arbeitsverträge mit einer Dauer von unter einem Jahr. Wir fordern: Schluss mit Ketten- und sachgrundlosen Befristungen! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Projektbefristungen entsprechend der Projektdauer, aber mindestens zwei Jahre Dauer! (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ausnahmen von der Mindestdauer nur bei Zustimmung des Betriebsrates oder Personalrates und nur im Interesse der Betroffenen! (Beifall bei der LINKEN) Mindestens drei Jahre für die Qualifikationsphase für Doktorandinnen und Doktoranden mit Option der Verlängerung auf sechs Jahre! Und: Die Qualifikation wird garantierter Bestandteil der Arbeitszeit. Machen wir einen dritten Deal mit Ländern und Forschungseinrichtungen für zusätzliche Dauerstellen an Hochschulen in Forschung und Lehre und Pädagogenausbildung, für die Unterstützung durch den Bund bei einem Tenure-Track-Programm – das sind persönliche Wissenschaftskarrierewege – und zusätzliche Dauerstellen in wissenschaftlicher Forschung! Aber dafür muss die Frauenquote deutlich steigen und die Lehre einen höheren Stellenwert erhalten. (Beifall bei der LINKEN) Die Linke bietet Ihnen im Interesse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Studierenden und Beschäftigten im Wissenschaftsbereich Zusammenarbeit an. Machen Sie endlich auch mit! (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Dr. Simone Raatz. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Simone Raatz (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst: Es ist gut, dass wir hier im Plenum innerhalb eines Jahres mehrfach zu dem wichtigen Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ sprechen, dank Ihrer Fraktion, Herr Gehring, und auch dank Ihrer Fraktion, Herr Lenkert. Es ist, denke ich, gut, dass wir uns alle, wie wir hier sitzen, einig sind, dass etwas in unserem Wissenschaftssystem aus dem Lot geraten ist und dass wir es korrigieren wollen. Darin sind wir uns hier einig, und das ist gut. Aber – das muss ich auch sagen – es ist schade, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass Sie nicht deutlich mehr aus dem Thema Wissenschaftswunder gemacht haben; denn das Thema ist ja wirklich vielversprechend. Aber als ich dann in den Antrag geschaut habe, habe ich gedacht: Oje, der ist doch mit heißer Nadel gestrickt, wenig kreativ, und außer dem Titel – da muss ich sagen: ja, darüber denkt man noch einmal nach – findet man eigentlich Althergebrachtes. Sie haben hier jetzt noch einmal ausgeführt, dass es bröckelnde Bauten gibt. Nun weiß ich nicht, wo Sie sich überall hinbewegen und nachschauen. Ich denke, das ist ein bisschen übertrieben. Da, wo ich war – in Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen –, kann man doch sehen, dass viel gebaut wurde, viel getan wurde, auch wenn es vielleicht an manchen Stellen noch ein bisschen bröckelt. Aber ich denke, auch das kriegen wir noch hin. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eins ist uns, denke ich, klar – dabei sollte es auch bleiben; meine CDU-Kollegin, Frau Giousouf, ist auch schon ein wenig darauf eingegangen –: Für Wunder ist der Vatikan zuständig, (René Röspel [SPD]: Der schafft das aber auch nicht!) für die Realpolitik sollten wir zuständig sein. So ist bereits vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, auf den Weg gebracht. Wir als Koalition haben – das nur noch einmal zur Erinnerung – 2014 die Fortsetzung des Hochschulpakts beschlossen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben die Verlängerung des Paktes für Forschung und Innovation erreicht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir haben als Koalitionsfraktionen – das möchte ich hier auch noch einmal erwähnen; ich denke, man sollte das immer wieder betonen – die hundertprozentige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund ermöglicht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Natürlich haben wir damit auch finanzielle Spielräume in den Ländern geschaffen. Ja, wir werden auch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zum 1. Januar 2016 novellieren, so wie wir es gesagt haben. Da sind wir uns in der Koalition einig. Auch wenn es manchmal nicht so zu sein scheint: Wir kriegen das gemeinsam hin. Wenn Sie hier von einer Verzögerungstaktik sprechen, muss ich sagen: Die praktizieren wir nicht. Wir haben gesagt: Zum 1. Januar 2016 wird dieses Gesetz novelliert. – Ich denke, da sind wir gemeinsam auf einem guten Weg. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Entwurf sollte ja schon im letzten Jahr vorliegen!) Außerdem werden wir als Koalitionsfraktion ab 2017 1 Milliarde Euro zusätzlich für einen vierten Pakt bereitstellen. In einer der letzten Debatten haben wir uns schon darauf verständigt. Die geschäftsführenden Frak-tionsvorstände von SPD und CDU/CSU befürworten, dass diese Mittel bereitgestellt werden. Jetzt geht es um die inhaltliche Ausgestaltung des Paktes für den wissenschaftlichen Nachwuchs und akademischen Mittelbau. Natürlich können Sie sich gerne mit Ihren Ideen und Hinweisen in den Gestaltungsprozess einbringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der Fraktion der Grünen, ich denke, ich habe deutlich machen können, was Realpolitik bedeutet. Einige Projekte habe ich genannt. Was ich aber nicht unter Realpolitik verstehe, ist die willkürliche Forderung nach 10 000 zusätzlichen Nachwuchsstellen. Vorhin kam schon einmal der Zwischenruf: Warum 10 000? – Wie kommen Sie auf diese Zahl? Vielleicht bekommen wir heute in der Debatte noch eine Antwort. Auch wir sind der Meinung: Ja, wir brauchen mehr Stellen im System. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Aber Sie haben ja gar keinen Vorschlag!) Weil Sie gerade ein bisschen schimpfen: Im Endeffekt müssen wir natürlich auch auf die Situation der Länder schauen und auf das, was da passiert. Nicht, dass wir das alles toll finden. Aber man muss natürlich auch sagen: Wir haben eine reellere Zahl ins Gespräch gebracht, (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wäre denn Ihre Zahl?) nämlich 1 500 zusätzliche Juniorprofessuren mit Tenure-Track-Option. Ihre Forderung nach 10 000 zusätzlichen Stellen löst weder bestehende Probleme noch kann oder will das irgendein Bundesland finanzieren. Da müssen wir einmal genau hinschauen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommt auf das Modell an!) Alleine schon das, was wir auf den Weg gebracht haben, führt nicht in jedem Falle bei allen Länderministern zu Freude. Auch da müssen wir schauen, wen wir da mitnehmen. Ich bin auch gespannt, ob Ihre Wissenschaftsministerin, Frau Theresia Bauer, sagt: Toll, diese Mittel stelle ich zur Verfügung. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist mit der abgestimmt! Die findet das ganz toll!) Denn einen gewissen Anteil bei Bund-Länder-Programmen müssen eben auch die Länder leisten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deswegen: Statt dieser Wunderpolitik hätten Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, besser Gedanken dazu machen sollen, was wir ohne Mittel oder ohne viel Geld im System ändern können. Das ist einiges. Ich bin nämlich der Auffassung, dass sich an erster Stelle etwas in den Köpfen der Präsidenten unserer außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Kanzlerinnen und Kanzler unserer Hochschulen ändern muss. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann bauen Sie mal ohne Geld!) Das muss sich ändern, ohne dass da gleich wieder Geld fließt. Sie – die Kanzler und auch die Präsidenten – sollten ihre Einrichtungen nicht nur als Ort für Forschung und Lehre begreifen, sondern sich eben endlich auch als gute Arbeitgeber verstehen. Ich denke, darauf kommt es an: Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern planbarere und verlässlichere Karriereperspektiven bieten. Wir hatten den Nobelpreisträger für Chemie zu Gast im Ausschuss. Das, was er dort deutlich machte, sehe ich auch so. Zu kurze Vertragslaufzeiten reduzieren die Risikobereitschaft von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Themen abseits vom Mainstream anzugehen. Darunter leidet ganz erheblich die Qualität von wissenschaftlicher Arbeit, Innovationen bleiben aus – wir beklagen das zunehmend – und gut ausgebildete Fachkräfte verlassen unser Land. Ich denke, hier wollen wir gemeinsam gegensteuern. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, an zweiter Stelle stehen für uns Personalentwicklungskonzepte. Lassen Sie uns uns gemeinsam dafür einsetzen, dass Personalentwicklungskonzepte zur Regel im deutschen Wissenschaftssystem werden. Eine wie von der Europäischen Charta für Forscher vorgeschlagene Laufbahnentwicklungsstrategie sollte zukünftig auch an unseren Einrichtungen Standard sein. Dazu gehören unter anderem die Formulierung von Lern- und Berufszielen, aber auch allgemeine Beratungsgespräche. Personalentwicklung bedeutet aber auch, unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern rechtzeitig ein Signal zu geben, wenn man deren Zukunft nicht an der Hochschule oder einem Forschungsinstitut sieht. Es geht darum, die Forscherinnen und Forscher in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu fördern und planbare Karriereziele aufzuzeigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Wissenschaftssystem braucht kein Wunder, wie von den Grünen gefordert, sondern eine realistische und vor allem verlässliche und längerfristig orientierte Wissenschaftspolitik. Die Große Koalition hat bereits viel für das Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ getan – und das in dieser Legislatur. Sie können sich sicher sein: Wir bleiben weiterhin dran. Danke. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt Dr. Philipp Lengsfeld. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bündnis 90/Die Grünen entdecken ihr Herz für Wissenschaft und Forschung. Das ist für mich zunächst einmal eine sehr gute Nachricht. Dieses Land braucht exzellente Wissenschaft und Forschung. Aber eines kann ich Ihnen auch versichern: Wir, die Union, sind die Forschungspartei in diesem Land. (Beifall bei der CDU/CSU) Es braucht schon wesentlich mehr Anstrengung als diesen einen Antrag, damit sich daran etwas ändert. Aber ich nehme den Ball gerne auf. Also lassen Sie uns zwei wesentliche Aspekte vertiefen. Zuerst greifen die Grünen eine altbekannte Forderung der Union auf: steuerliche Forschungsförderung. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann machen Sie es doch! Stimmen Sie doch zu!) Sie fordern 15 Prozent Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung, aber nur für kleine und mittlere Unternehmen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, zu Recht!) Zu einer steuerlichen Forschungsförderung für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, wie es der BDI fordert, können Sie sich dagegen nicht durchringen. Aber es würde sich lohnen, über diese Position zu debattieren. Es wäre eine Position, die über das hinausgeht, was wir als Koalition schon ausdiskutiert haben. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben ausdiskutiert, dass Sie nichts machen!) Denn wie in allen Fragen des Steuerrechts gibt es auch bei der steuerlichen Forschungsförderung ernstzunehmende Bedenken. Wir haben Angst vor Fehlanreizen, vor zu viel Bürokratie, vor Ungerechtigkeiten, aber auch vor Mitnahmeeffekten. Deshalb hat sich die Koalition im Kompromiss darauf geeinigt, dass die Priorität in dieser Legislatur auf die direkte Forschungsförderung gelegt wird, insbesondere des Mittelstands. Da steht Deutschland sehr, sehr gut da. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Förderung von Bildung und Forschung hat für diese Koalition höchste Priorität. Lassen Sie uns kurz einmal von Geld reden. Der Haushalt unseres Ministeriums beträgt – Sie kennen die Zahlen; aber ich sage es gerne noch einmal – stolze 15 Milliarden Euro und wurde über die Jahre kontinuierlich gesteigert. In der deutschen Wissenschaftslandschaft hat sich mit Impulsen des Bundes wie der Exzellenzinitiative oder dem Pakt für Forschung und Innovation eine enorme Dynamik entfaltet. (Beifall bei der CDU/CSU) Durch die Hightech-Strategie hat die Bundesregierung die Forschungsförderung für große Herausforderungen gebündelt, Zukunftsprojekte definiert und diese auch massiv finanziell unterlegt. Sie hat in der letzten Legislaturperiode zum Beispiel die Gesundheitsforschung strukturell weiterentwickelt und massiv gestärkt. Exemplarisch möchte ich ein Leuchtturmprojekt nennen – natürlich kommt mein Beispiel aus Berlin; das werden Sie mir verzeihen –: die Gründung des BIG, des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung. Das BIG bringt Grundlagenforschung und klinische Anwendungen – eigentlich liegen Welten dazwischen – in einem gemeinsamen Forschungsraum zusammen. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Da ist die SPD auch dabei!) Das ist ein tolles Projekt und ein gutes Beispiel für konsequente Forschungsförderung unter Führung der Union. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir brauchen eine reibungslose Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Über allem steht die Richtschnur – das ist heute auch noch nicht erwähnt worden –: 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, also von Wirtschaft und Staat, für Forschung und Entwicklung – das ist der Kern –, und dieses Ziel erreicht Deutschland. Hier sind wir gerade im europäischen Maßstab vorbildlich. Steuerliche Forschungsförderung hin oder her: Die deutsche Forschungspolitik ist auf dem richtigen Weg. Trotzdem – und damit schließe ich die Diskussion um Geld ab – gibt sich die Union mit dem Erreichten nicht zufrieden. Wir freuen uns, wenn wir mit Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren Partner für noch bessere Förderung von Wissenschaft und Forschung haben. Ein „Wissenschaftswunder“, Herr Gehring, wie Sie es nennen, hängt aber nicht nur vom Geld und der Infrastruktur ab – so wichtig die auch sein mögen –, sondern auch vom gesellschaftlichen Klima. Und da geht es übrigens auch – das ist heute ebenfalls noch nicht erwähnt worden – um ein klares Leistungsprinzip; das ist wichtig. Aber noch viel wichtiger für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland, geradezu ein Schlüssel, ist die Denk- und Forschungsfreiheit. Und hier, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, gehen unsere Ansichten momentan leider ziemlich grundsätzlich auseinander. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie, statt Forschungsfreiheit zu befördern, lieber Forschungsplanwirtschaft mit klaren Vorgaben installieren wollen: (Lachen des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Darauf haben wir gewartet!) Böse Forschung darf nicht gemacht werden, aber gute Forschung wird gefördert bis zum Abwinken. Ich halte dies im Kern für innovationsfeindlich; denn Innovation ist ganz selten ein Produkt staatlich gelenkter Vorgaben. Daran hat uns übrigens auch der Nobelpreisträger Stefan Hell in dieser Woche im Ausschuss erinnert. Es geht nicht um die Unterscheidung von guter und böser Forschung; vielmehr muss zwischen erfolgreicher und mittelmäßiger Forschung unterschieden werden. Für den Forschungsstandort Deutschland ist es brandgefährlich, wenn wir zu viele Forschungsfelder pauschal verdammen. Ich kann die Reizthemen gerne noch einmal aufrufen: Nehmen wir die Energieforschung. Hier wollen Sie die Forschung zum Beispiel für die Felder Erdgas- und Kohleförderung und -verwertung ganz verbieten, genauso wie die Fusionsforschung. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen da nicht Milliarden versenken! ITER ist ein Milliardengrab!) Dabei sind dies technologisch eminent wichtige Themen. Ein klassischer Portfolio-Leitspruch lautet: Never place all eggs in one basket. Das gilt auch für die Energieforschung, meine Damen und Herren. Oder das Thema optimierte Pflanzenzucht – hier gucke ich in Richtung der Linken –: Das Wort „Grüne Gentechnik“ ist in Deutschland inzwischen fast ein Unwort. Hier reden wir nicht mehr von Forschungsfreiheit, sondern praktisch vom Gegenteil: von Gängelung und Stigmatisierung von Forschung. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Never, never düngt zu viel!) Teilweise wurden Forscherinnen und Forscher bedroht, ihre Arbeitsfelder zerstört, und als Krönung wurde erfolgreichen Lehrstuhlinhabern von grün beeinflussten Landesregierungen de facto Berufsverbot erteilt. Das schwächt unsere Hochschulen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Oder das Reizthema Tiermodelle, das heißt präklinische Forschung. Auch hier wird im Land eine forschungs- und entwicklungsfeindliche Stimmung geschürt, auch von Teilen von Bündnis 90/Die Grünen. Aber forschungsfeindliche Angst- und Stimmungsmache in diesem Land ist kein Weg für ein „Wissenschaftswunder“. Dies betrifft im Übrigen auch das Reizthema Militärforschung. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mal etwas zum Thema Hochschulbau sagen? Zur Infrastruktur?) Gerade für Hochschulen – Herr Gehring, Hochschulen sind Ihnen ja so wichtig – gilt: Zivilklauseln und Diskussionen über Dual Use oder „böses“ Industriesponsoring befördern kein Wissenschaftswunder, eher im Gegenteil. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Nicole Gohlke [DIE LINKE]) Forschung und Innovation brauchen Forschungsfreiheit, ein klares Leistungsprinzip und gute Förder- und Forschungsbedingungen. Für all dies steht die Union. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Union steht für Militärforschung! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wie wäre es denn mit mehr Forschungsverantwortung? Das kennt ihr nicht!) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Oliver Kaczmarek für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Oliver Kaczmarek (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was macht man als letzter Redner in der Debatte mit dem Antrag der Grünen? Er wirkt ja doch etwas verloren. Die Forderungen passen nicht so richtig zusammen; aber irgendwie soll es wohl um Investitionen gehen. Da die Grünen in ihrem Antrag den vorhergehenden Antrag zu Investitionen erwähnt haben, möchte ich mich darauf auch zunächst beziehen. Unbestritten ist: Wir müssen natürlich in den Erhalt unserer Infrastruktur und in Zukunftspotenziale investieren. Wir dürfen die Infrastruktur nicht länger auf Verschleiß fahren. Vor dem Hintergrund dieser Einsicht hat die Koalition gehandelt: Im Bundeshaushalt stehen für Investitionen bis 2018 10 Milliarden Euro zur Verfügung, 3,5 Milliarden Euro als Sondervermögen für kommunale Zukunftsinvestitionen. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) – Es kommt noch mehr. – Kommunen, die den größten Investitionsbedarf haben, werden weiter entlastet. Ich nenne hier nur die Entlastung bei der Grundsicherung im Alter, pauschale Entlastungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro ab 2017, Entlastung bei den Flüchtlingskosten usw. Ich will das an dieser Stelle einfach einmal auflisten. Das reicht den Grünen vielleicht nicht; das könnte ich verstehen: Das geschieht aus der Oppositionshaltung heraus. Aber statt auf ein Wunder zu warten, hat die Große Koalition eben gehandelt und Geld für Zukunftsinvestitionen mobilisiert. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein zweiter Punkt. Ich glaube – das wird in den beiden genannten Anträgen der Grünen deutlich und ist auch in der Debatte vorhin schon deutlich geworden –, die Opposition zeichnet doch ein leichtes Zerrbild vom Zustand des Landes und vom Zustand des Bildungssystems. Da ist die Rede von: eine marode Infrastruktur, ein unterfinanziertes Bildungssystem. Weiter heißt es: Dem Wissenschaftssystem ist die Balance verloren gegangen. In dem Antrag, auf den verwiesen wird, heißt es: Das durchschnittliche Parkhaus ist in einem besseren Zustand als so manche Schule … (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt auch!) Das ist sehr sprachverliebt – das kann man schreiben –; aber es ist politisch leider völlig unangemessen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen aussieht; aber ich möchte für meinen Wahlkreis einmal festhalten: In meinem Wahlkreis gibt es kein Parkhaus, das in einem besseren Zustand ist als die Schulen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind die Parkhäuser bei Ihnen auch so schlecht?) Das liegt nicht daran, dass wir schlechte Parkhäuser hätten, sondern an Investitionen, die verantwortliche Kommunalpolitiker getätigt haben, an Schwerpunkten, die sie richtig gesetzt haben. Und wir dürfen nicht vergessen: Das Konjunkturpaket II der ersten Großen Koalition – eigentlich war es schon die zweite – hat einen entscheidenden Modernisierungsschub, (René Röspel [SPD]: Eine SPD-Idee übrigens!) insbesondere mit Blick auf die energetische Gebäudesanierung, bei den Schulen ausgelöst. In genau dieser Richtung wird das Sondervermögen, das wir jetzt angelegt haben – die 3,5 Milliarden Euro, die ich gerade erwähnt habe –, einen weiteren Schwerpunkt setzen; denn nicht nur für Klimaschutz und Infrastruktur können die Kommunen das Geld in die Hand nehmen, sondern auch für Bildung. Das ist ein deutlicher Schritt. Deswegen, meine ich, hätten die Schulträger hier für ihr Engagement einen Dank verdient und keine sprachliche Schnoddrigkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die SPD ist nicht für Schönrednerei bekannt. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) Wir müssen natürlich weiter investieren – das ist völlig klar –; aber es geht vollkommen an der Leistungsfähigkeit des Bildungssystems vorbei, wenn hier ein solches Zerrbild gezeichnet wird. Wenn Sie das machen, richtet sich das nicht gegen mich oder gegen die Große Koalition, sondern trifft diejenigen, die unser Bildungssystem unter teilweise schwierigen Rahmenbedingungen jeden Tag mit Leben füllen. Hier wäre mehr Wertschätzung angebracht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mal auf die politischen Forderungen eingehen?) Intelligent investieren, das heißt aus meiner Sicht auch: Strukturen weiterentwickeln und Köpfe fördern. Ich glaube, dass die Göttinger Beschlüsse der geschäftsführenden Fraktionsvorstände der Koalition da eine klare Zielrichtung vorgeben: Wir wollen exzellente Forschung und hochwertige Lehre miteinander verbinden. Wir wollen planbare Steigerungen für Forschungsausgaben. Wir wollen Kooperationen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen und verlässliche Karrierewege für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann beeilen Sie sich mal! Sie haben noch zwei Jahre!) Dafür wird die Koalition verteilt auf zehn Jahre noch einmal 5 Milliarden Euro zusätzliches Geld in die Hand nehmen: 4 Milliarden Euro für die Ausfinanzierung der Exzellenzinitiative und 1 Milliarde Euro für den Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ich finde, das ist ein starkes Zeichen, das wir hier inmitten der Wahlperiode auch noch einmal gesetzt haben mit 5 Milliarden Euro. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will noch einmal sagen – Frau Kollegin Raatz hat gerade schon darauf hingewiesen –: Dazu kommt die Ausfinanzierung der dritten Phase des Hochschulpaktes, dazu kommen die 3 Milliarden Euro insgesamt, die wir in dieser Wahlperiode zusätzlich für Forschung ausgeben werden. Und dazu kommt natürlich auch die BAföG-Entlastung mit 1,2 Milliarden Euro und ab 2017, wenn wir die Erhöhung noch dazurechnen, mit 2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Manche tun so, als wenn das Kleingeld wäre. Aber ich glaube, das ist richtig viel Geld für Bildung und Forschung, das ist alles gut angelegtes Geld, das wir für Bildung und Forschung in die Hand nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, dieser Hinweis sei mir erlaubt: Wir bewegen uns hier im Rahmen geltender Haushaltsbeschlüsse. Das alles ist also sauber gegenfinanziert. Einen Hinweis auf eine Gegenfinanzierung habe ich im Antrag der Grünen vergeblich gesucht. Meine Damen und Herren, weder ein grünes Sammelsurium von Forderungen noch ein Wunder helfen. Wir brauchen eine intelligent verknüpfte Strategie, die auch Impulse für die Zukunftsentwicklung des gesamten Wissenschaftssystems liefert, die Strukturen weiterentwickelt und Köpfe fördert. Ich bin der Meinung, die Große Koalition hat hier geliefert! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5207 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Petzold, Michael Kretschmer, Marco Wanderwitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Siegmund Ehrmann, Burkhard Blienert, Marco Bülow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD UNESCO-Weltkulturerbe dauerhaft sichern Drucksache 18/5216 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte jetzt, die notwendigen Umgruppierungen zügig vorzunehmen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Christina Jantz [SPD]) Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bamiyan, Timbuktu, Mossul, Nimrud, Ninive, Hatra, Palmyra und Sanaa – einst stolze Orte der Kultur, heute Orte des Schreckens. Wir halten immer wieder den Atem an, weil dort Menschen getötet, jahrtausendealte Kulturgüter für immer zerstört und wir mit menschenverachtender Barbarei und religiösem Extremismus konfrontiert werden. Das Wüten von Terrororganisationen wie ISIS im Irak übersteigt unser Vorstellungsvermögen. Die Spur der Zerstörung schneidet tiefe Wunden in das Erbe von Menschen, in die Geschichte einer Region, in die Identität eines Volkes und in das kulturelle Gedächtnis der Welt. Wir müssen für unsere Werte einstehen. Es geht um die Würde der Menschen, um Toleranz, Achtung vor der Vielfalt und Respekt für andere und ihre Kultur. Dafür müssen wir kämpfen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Viele fragen mich, ob wir uns nicht als Erstes um die Menschen kümmern müssten. Meine Antwort ist: Es gibt kein Entweder-oder. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat es treffend auf den Punkt gebracht: Wo Kunst und Kultur massakriert werden, werden Menschen massakriert. Terroristen sind sich der Kraft der Kultur sehr wohl bewusst. Gerade deshalb wollen sie die kulturellen Wurzeln auslöschen; denn Kultur ist die Basis für die Identität, für den Zusammenhalt und für die Existenz von Menschen. Gerade deshalb müssen wir alles tun, um Kulturgüter zu schützen und zu erhalten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Deshalb hat Deutschland gemeinsam mit dem Irak eine Resolution zum Schutz von Kulturgütern in die Generalversammlung der Vereinten Nationen eingebracht. Im Mai wurde diese Resolution im Konsens angenommen – mit großer Unterstützung auch der muslimischen Staaten. Das ist von außerordentlicher Bedeutung; denn es hat gezeigt: Die von ISIS vorgebrachte religiöse Begründung wird von keinem Staat der Welt – auch von keinem muslimischen Staat – akzeptiert. Zwei Dinge sind mir persönlich wichtig: Die Resolution ächtet die terroristischen Angriffe auf Kulturgüter als eine neue Strategie der Kriegsführung und als Kriegsverbrechen, die jeder Staat strafrechtlich verfolgen muss. Weiter fordert die Resolution alle Staaten der Welt auf, den Irak beim Schutz seiner Kulturgüter zu unterstützen. Wir erleben nicht nur Zerstörungen. Plünderungen, Raubgrabungen und illegaler Kulturgüterhandel sind an der Tagesordnung. Jeder muss wissen, dass er mit dem Kauf und dem Verkauf von illegal ausgeführten Kulturgütern den Terrorismus finanziert. Das ist nicht hinnehmbar. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Kollegin, Kulturstaatsministerin Monika Grütters, hat den Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Kulturgüterschutz vorgelegt. Damit wird dem -illegalen Kulturgüterhandel endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Unsere Experten helfen im Irak und an anderen Orten der Welt ganz konkret. Ich möchte insbesondere dem Deutschen Archäologischen Institut und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sehr herzlich für diese hervorragende Arbeit danken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Naturkatastrophen wie jüngst in Nepal, Umweltbeeinträchtigungen, wirtschaftliche Interessen oder einfach nur Vernachlässigung bedrohen ebenfalls Kulturgüter und Welterbestätten. Mit dem Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amts konnten wir bereits sehr erfolgreich viele Projekte unterstützen. Die dramatische Entwicklung der letzten Jahre zeigt uns jedoch, dass wir eine intensivere Koordinierung und ein zusätzliches Notprogramm für Kulturgüter und Welterbestätten in Gefahr brauchen. Das ist ein zentraler Punkt dieses Antrags. Für diese wichtige Weichenstellung möchte ich Ihnen allen sehr herzlich danken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Doch auch in Deutschland haben wir die Erfahrung gemacht, dass unsere Welterbestätten auf nachhaltige Unterstützung angewiesen sind. Ich freue mich, dass wir alle hier im Bundestag uns gemeinsam dafür einsetzen, auch in den Wahlkreisen. Die Notwendigkeit der besseren Unterstützung wird auch im Antrag aufgegriffen. Zum Schluss, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, möchte ich den Blick auf die bevorstehende 39. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees in Bonn werfen. Wir erwarten 1 500 Teilnehmer aus 191 Staaten. Das gibt uns die einmalige Chance, der Welt unseren kulturellen Reichtum und unsere Naturschätze zu präsentieren, vom Aachener Dom, der ersten Welterbestätte, bis hin zum Kloster Corvey, das letztes Jahr in die Welterbeliste aufgenommen worden ist. Ich möchte Ihnen sagen: Es geht um Neueinschreibungen – wir alle sind sehr gespannt –, um den Erhalt des Welterbes und um Reformen. Denn wir wollen eines erreichen: Die Welterbekonvention, die eine einzigartige Erfolgsgeschichte ist, gilt es zu erhalten und zu sichern. Denn es geht um den außergewöhnlichen, universellen Wert der Welterbestätten weit über eine einzelne Region, weit über ein einzelnes Land hinaus. Es handelt sich um das Erbe der Menschheit. Das lohnt jede Anstrengung. Ich darf Ihnen sagen: Ich kann mir keine schönere Aufgabe vorstellen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Sigrid Hupach für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sigrid Hupach (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel „Weltkulturerbe“ schmückt nicht nur unsere Städte, Regionen und Länder, sondern hilft auch, das Erbe der Menschheit zu bewahren. Seit heute treffen sich in Deutschland junge Nachwuchskräfte aus 31 Ländern, um sich zwölf Tage lang in vielfältiger Form mit dem UNESCO-Welterbe zu beschäftigen und am Ende eine Deklaration zu verabschieden. Diese wird dann während der Tagung des Welterbekomitees Ende Juni in Bonn beraten. Ich bin sehr gespannt, welche Aspekte die jungen Menschen beim Thema Welterbe hervorheben werden. Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, haben mit Ihrem Antrag einen -guten Problemaufriss vorgelegt und auch die aktuelle Gefährdung des Weltkulturerbes durch Naturkatastrophen und Klimawandel, durch Krieg, Terror und illegalen Handel angesprochen. Die Nachrichten hierzu erschüttern uns alle, insbesondere die Zerstörung der Welterbestätten im Irak und in Syrien durch den „Islamischen Staat“. Hierzu sind die Forderungen in Ihrem Antrag auch recht konkret formuliert. Frau Staatsministerin Böhmer hat es gerade angesprochen. Ganz anders sieht es aber aus, wenn es um den Schutz des Weltkulturerbes in Deutschland geht. Deutschland ist eines der Länder mit den meisten Welterbestätten und das Land mit den meisten länderübergreifenden. Auch das ist ein schönes Symbol. Aber Deutschland ist auch das erste Land, in dem einer Welterbestätte der Titel durch die UNESCO wieder aberkannt wurde, nämlich dem Dresdener Elbtal im Jahr 2009. Dort wurde eine Brücke durch ein zu schützendes Gebiet gebaut. Der Welterbetitel wurde für eine schnellere Verkehrsanbindung geopfert. Gerade dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es wäre, die rechtliche Lücke zu schließen und die UNESCO-Welterbekonvention in nationales Recht umzusetzen. Dazu sagen Sie in Ihrem Antrag aber nichts. Außerdem müssen Städte und Gemeinden finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihrer Verantwortung für den Erhalt und die Pflege der Welterbestätten nachkommen können. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das gilt in besonderer Weise für Welterbestädte, also für Städte, deren Altstadt in Teilen oder als Ganzes unter Schutz gestellt ist. Wenn man sich Ihren Antrag anschaut, dann sieht man, dass Sie den Schutz des Weltkulturerbes unter Haushaltsvorbehalt stellen. Was ist aber das für ein -Signal an die Kommunen? Hier bedarf es einer gemeinsamen – auch finanziellen – Anstrengung; denn es geht doch um das kulturelle Erbe von uns allen. (Beifall bei der LINKEN) Das von Ihnen angesprochene nationale Kompetenzzentrum UNESCO-Weltkulturerbe könnte sicherlich viel zur Lösung dieser Aufgaben beitragen. Wie sieht es aber mit der Ausstattung aus – finanziell und personell? -Warum gibt es im Forderungsteil Ihres Antrags keine einzige konkrete Aussage zu diesem Kompetenz-zentrum? Zunehmend engagieren sich auch zivilgesellschaftliche Gruppen für den Schutz ihrer Welterbestätten, -vernetzen sich untereinander und fordern ihre Anhörung bei Parlamenten, Regierungen und internationalen Organisationen ein. Das ist, wie ich finde, eine wunderbare Entwicklung; denn diese Initiativen tragen sehr stark zur Bewusstseinsbildung bei, vor Ort und auch hinsichtlich der internationalen Verantwortung. Ihr Engagement nachhaltig zu stärken, auch das hätte in diesen Antrag gehört. Es ist bedauerlich, dass Sie bei diesem wichtigen Thema die Opposition nicht eingebunden haben. Unsere Kritikpunkte hätten wir dann vielleicht schon im Vorfeld einfließen lassen können. Ein gemeinsamer Antrag wäre der Verpflichtung den Welterbestätten gegenüber im Übrigen angemessen gewesen. (Beifall bei der LINKEN) Alle ernsthaften Bestrebungen zum Schutz der Welterbestätten unterstützen wir aus voller Überzeugung. Bei der Abstimmung über Ihren Antrag werden wir uns aus den eben angeführten Gründen jedoch enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Siegmund Ehrmann hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Siegmund Ehrmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ende Juni, Anfang Juli findet in Bonn die UNESCO-Welterbekonferenz unter Ihrem Vorsitz, Frau Staatsministerin Böhmer, statt. Auch meine Fraktion wünscht Ihnen bei dieser wichtigen Konferenz eine glückliche Hand. Wir hoffen, dass Sie die Debatte zu einem guten Ergebnis führen. Rund 30 Kulturstätten bewerben sich um das Siegel „UNESCO-Welterbe“, zum Beispiel die Speicherstadt in Hamburg, aber auch der Jakobsweg nach Santiago de Compostela in Spanien. Seit 1972 sind über 1 000 Weltkulturerbestätten als besondere Orte der Zivilisation unter besonderen Schutz gestellt worden. Nicht allein die Konferenz in Bonn rechtfertigt es – Frau Staatsministerin erwähnte es –, dass wir uns hier und heute mit dem Thema Weltkulturerbe auseinandersetzen. Ebenso gewichtige Gründe sind die erschreckenden Bilder, die uns aus dem Nahen Osten und von der Arabischen Halbinsel erreichen. Antike Welterbestätten wie Nimrud und Hatra wurden dem Erdboden gleichgemacht. Unlängst wurde auch die assyrische Ruinenstadt Palmyra durch Truppen des „Islamischen Staates“ ein-genommen. Zu befürchten ist, dass auch dort alles niedergewalzt werden wird. Das sind Beispiele dafür, in welchem Maße die besonderen Orte des kulturellen Menschheitserbes bedroht sind. Dem, was dort passiert, dürfen wir auf keinen Fall gleichgültig gegenüberstehen. Außenminister Steinmeier verweist immer wieder mit Nachdruck auf die Bedeutung des Weltkulturerbes. Gerade in Zeiten der Unruhe können solche Stätten Orte sein, die, werden sie respektvoll betrachtet, wie Brücken der Verständigung zwischen den Kulturen wirken können. Die völkerrechtliche Idee des Weltkulturerbes entspricht somit einem modernen Verständnis von Dialog, Kooperation und Respekt in Konfliktsituationen. Wir müssen uns gleichwohl fragen, ob wir genug tun oder ob wir unsere Anstrengungen auf nationaler oder internationaler Ebene verstärken müssen. Ich rufe in Erinnerung: Seit 1981 unterstützt das Auswärtige Amt im Rahmen des Kulturerhalt-Programms die Bewahrung des kulturellen Erbes in aller Welt. Ob es die islamischen Handschriften in Timbuktu sind, die Fragmente der Buddhas in Bamiyan, die historischen Handelsbauten im Basar von Erbil oder der Aufbau eines digitalen Kulturgüterregisters in Syrien – überall engagieren wir uns, ist unsere Expertise gefragt, hilfreich, aber auch notwendig im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese Beispiele stehen für mehr als 2 600 Projekte, die in den letzten 30 Jahren in über 140 Ländern gefördert wurden. Aber der Bedarf an schneller Nothilfe für in Gefahr geratenes kulturelles Erbe nimmt zu. Deshalb wollen wir in dieser Koalition das Kulturerhalt--Programm stärken, um noch effektivere Hilfen mobilisieren zu können. Werte Kollegin Hupach, das heißt auch, dass wir Geld in die Hand nehmen müssen. -Darüber wird im Rahmen der Haushaltsberatung zu sprechen sein. (Zuruf der Abg. Nicole Gohlke [DIE LINKE]) Ein weiteres Problemfeld. Raubgrabungen vor allem von antiken Kulturgütern weiten sich aus; auch darauf ist verwiesen worden. Es gibt starke Hinweise, es gibt Belege, dass durch Plünderungen historischer Stätten und Kunstschmuggel der internationale Terrorismus finanziert wird. Hier sind auch wir als Gesetzgeber gefordert; es wurde darauf verwiesen. Das Kulturgüterschutzrecht ist zu verfeinern, zu schärfen, damit Kontrollen, aber auch Strafverfolgung wirksamer realisiert werden können, um diese Netze organisierter Kriminalität, die im Auftrag des internationalen Terrorismus arbeiten, zu sprengen. (Beifall bei der SPD) Dabei gilt es, wenn wir jetzt in Kürze in die parlamentarischen Beratungen treten – das will ich eindeutig und sehr klar hervorheben –, den redlichen Kunsthandel zu schützen, zugleich aber den illegalen Handel zu bekämpfen und die Rückführung in die Herkunftsländer zu -erleichtern. Das sind die wesentlichen Ziele, um die es geht. Trotz der internationalen Herausforderung, das Weltkulturerbe zu schützen – wir dürfen den Blick auf das -eigene Land, auf die eigenen Welterbestätten nicht -vernachlässigen. Deutschland ist mit derzeit 39 Welt--erbestätten gut auf der Welterbeliste präsent. Aber 100 weitere Kommunen, Städte und Regionen – darauf weist der Deutsche Städtetag hin – streben ebenso eine Eintragung an. Vor dem Hintergrund langer Genehmigungsverfahren gibt es eine Fülle sehr praktischer, nicht trivialer Fragen, die mit Bau und Planung zu tun haben, die mit Genehmigungsanforderungen zu tun haben, die mit der Aufstellung von Pflegeplänen und ihrer Finanzierung zu tun haben. Diese müssen qualifiziert begleitet werden. In der Tat: Dort gibt es Engpässe. Ich verweise auf die Debatte im Kulturausschuss des Deutschen Städtetages, aber auch auf die Deutsche UNESCO-Kommission. Damit der Bund und die Länder, aber auch die Kommunen einen noch verlässlicheren Partner im Umgang mit unseren gemeinsamen nationalen Weltkulturerbestätten haben, wollen wir bei der Deutschen UNESCO-Kommission ein Kompetenzzentrum „UNESCO-Kulturerbe“ ausbauen. Damit greifen wir nicht nur eine Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag auf. Auch der Deutsche Städtetag hat im Juni in Dresden entsprechend appelliert. Wir werden diesen Appell aufnehmen und im Rahmen der künftigen Beratungen diese Strukturen schaffen, damit in diesem Zentrum Beratung, Erfahrungsaustausch und Fortbildung, also eine qualifizierte Unterstützung, nicht nur der öffentlichen, sondern auch der zivilgesellschaftlichen Partner, gestärkt werden können. Wenn es mit diesem Koalitionsantrag gelingt, das Kulturerhalt-Programm des Auswärtigen Amtes zu -stärken, die internationale Kooperation zum Erhalt des bedrohten Kulturerbes auszubauen und die innerstaatlichen Beratungskompetenzen in einem Kompetenz-zentrum „UNESCO-Weltkulturerbe“ bei der Deutschen UNESCO-Kommission zu bündeln, kommen wir ein sehr gutes Stück weiter. Das Weltkulturerbe ist kein Schnickschnack. Seine Orte sind Quellen der Identifikation, Orte, an denen sich Menschheitsgeschichte ablesen lässt. Ich erhoffe mir – ich wünsche es uns –, dass von der Bonner UNESCO-Welterbekonferenz nachhaltige Impulse ausgehen. Diese wollen wir mit diesem Antrag tatkräftig flankieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Ulle Schauws das Wort. Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Zuallererst möchte ich das Anliegen der UNESCO, das Natur- und Kulturerbe der Welt zu bewahren und damit auch dem Frieden zu dienen, ausdrücklich würdigen. Dieses Anliegen ist gerade in Zeiten, in denen in Krisengebieten wie im Irak oder in Syrien durch den sogenannten IS und den Bürgerkrieg Weltkulturerbestätten zerstört werden, wichtiger denn je. Erst in den letzten Tagen haben wir miterleben müssen, wie das Weltkulturerbe der historischen Altstadt von Sanaa im Jemen bei einem Luftangriff der arabischen Koalition teilweise zerstört wurde. Die UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokowa hat den Luftangriff auf eines der ältesten Juwele der islamischen Kultur zu Recht scharf kritisiert. Diese schockierenden Beispiele zeigen uns eindrücklich, dass die Zerstörung von Kulturerbe oft mit Gewalt gegen Menschenleben einhergeht. In erster Linie steht für uns natürlich der Schutz von Menschenleben im Vordergrund. Trotzdem ist auch der Schutz der Weltkulturstätten eine enorme Herausforderung; denn die Zerstörungen treffen die jeweiligen Identitäten und Gedächtnisse für nachkommende Generationen, die es weltweit zu schützen gilt. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, reichen die Forderungen Ihres Antrags nicht aus. Sie bedauern zwar die weltweite gezielte und irreversible Zerstörung unschätzbarer Kulturgüter, verharren aber im reinen Aufzählen von aktuellen Regierungsmaßnahmen. Sie vermeiden es, der Bundesregierung ein deutliches Bekenntnis zu einem stärkeren Engagement in Krisengebieten wie zum Beispiel im Jemen abzuverlangen. Ich sage ganz ehrlich: Ich hätte mir hier wirklich einen engagierteren Ansatz von Ihnen gewünscht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Während bedeutende Weltkulturerbestätten auf der ganzen Welt zerstört werden, hat sich Deutschland in den letzten Jahren zu einem Umschlagplatz für geraubte Kulturgüter und Antiquitäten entwickelt. Hier will Staatsministerin Grütters mit ihrer angekündigten Novellierung des Kulturgüterschutzgesetzes nun endlich nachjustieren. Ich sage: Das ist gut so. Welche katastrophalen Konsequenzen der Einfluss von Händlern und Sammlern auf den Kulturgutschutz haben kann, hat uns das unzureichende Gesetz von 2007 eindrücklich gezeigt. Da sollten auch Sie sich als Koalitionsfraktionen mehr engagieren und sich entschieden gegen reine Lobbyinteressen stellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz und gar unverständlich ist, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, noch 2011 gemeinsam mit der FDP in dem Antrag „UNESCO-Welterbestätten in Deutschland stärken“ ausdrücklich das breite bürgerschaftliche Engagement von NGOs für die UNESCO-Welterbestätten begrüßt haben. Das kommt in Ihrem Antrag jetzt leider nicht mehr vor. Das ist umso bedauerlicher, weil genau diese Aktivitäten der NGOs zum Beispiel bei der Tagung des UNESCO-Welterbekomitees Ende Juni in Bonn von der Bundesregierung nicht unterstützt werden. Staatsministerin Böhmer hat eine finanzielle Unterstützung, zum Beispiel von Side Events, abgelehnt. Hierzu vermisse ich in Ihrem Antrag ganz konkrete Forderungen. Sie verharren da scheinbar lieber in Allgemeinplätzen, und das ist leider zu wenig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was den Erhalt und die Entwicklung der deutschen Weltkulturerbestätten betrifft, sieht es auch nicht besser aus. Das aktuelle Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird mit einem Volumen von 50 Millionen Euro der hohen Nachfrage bei weitem nicht gerecht. Allein 2014 wurden hier Projektanträge mit einem Fördervolumen von 900 Millionen Euro eingereicht, darunter auch viele UNESCO-Welterbestätten. Wir brauchen deshalb dringend die Wiederauflage eines Investitionsprogramms für UNESCO-Welterbestätten, das ausreichend ausgestattet ist. Auch hierzu finde ich nichts Konkretes in Ihrem Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns deswegen bei der Abstimmung über Ihren Antrag enthalten. Aber ich kann sagen: Ich kann dem Eigenlob Ihres Antrags heute nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Ulrich Petzold das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ulrich Petzold (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Weimarer Klassiker Herder ist die Kultur eines Volkes die Blüte seines Daseins. Wenn mich Menschen nach meinem Wahlkreis fragen, sage ich immer: Ich habe den schönsten Wahlkreis Deutschlands. (Johannes Selle [CDU/CSU]: Nein, den habe ich! – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den habe ich!) Auch wenn ich, wie ich schon höre, mit dieser Aussage einer Reihe von Kollegen auf die Zehen trete, so frage ich doch: Welcher Wahlkreis hat noch drei Welterbestätten in dieser Dichte, in fahrradmäßiger Entfernung zueinander? Die Lutherstätten, das Bauhaus, das Dessau-Wörlitzer Gartenreich, aber auch alle anderen deutschen Welterbestätten sind heute in einem Zustand, in dem sie in der Historie zeitgleich niemals waren. (Manfred Grund [CDU/CSU]: So ist es! Ja!) Dies muss man hier feststellen. Liebe Frau Hupach, Sie haben angesprochen, was wir geleistet und was wir nicht geleistet haben. Ich kann mich ganz genau daran erinnern, in welchem Zustand wir das Bauhaus und die Meisterhäuser in Dessau übernommen haben. (Johannes Selle [CDU/CSU]: In katastrophalem Zustand!) Diese Leistung – ich sehe hier auch Frau Professor Monika Grütters – haben wir dem Bundeskanzleramt mit zu verdanken. Ganz herzlichen Dank auch an dieser Stelle. So ist es schon eine Auszeichnung für den Einsatz unseres Landes – von Bund, Ländern und Kommunen – für den Erhalt dieser kulturellen Leuchttürme, dass wir ab dem 28. Juni die 39. Sitzung des Welterbekomitees in Bonn ausrichten dürfen. Dass dazu die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Frau Professor Dr. Maria Böhmer, die Präsidentschaft des Welterbekomitees übernommen hat, ist hocherfreulich. Frau Professor Böhmer, ich darf Ihnen dazu im Namen des ganzen Hauses gratulieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir wollen mit diesem Antrag aber nicht nur Erfreuliches würdigen, sondern auch unsere Gedanken einbringen und ein Zeichen setzen, wie wir uns eine Weiterentwicklung im Rahmen des UNESCO-Welterbekomitees vorstellen. Uns allen sind die schrecklichen Bilder der terroristischen Zerstörungen von Weltkulturerbestätten im Vorderen Orient und in Nordafrika – sie sind ja mehrfach angesprochen worden – vor Augen. Wie hilflos waren wir bei der Zerstörung unwiederbringlicher Kulturgüter durch die Naturgewalten in Nepal! Eine Welle der Hilfsbereitschaft ging gerade auch durch Deutschland, weil wir aufgrund unserer Welterbestätten sehr wohl wissen, dass diese Sehenswürdigkeiten wegen des Tourismus die Existenzgrundlage vieler Familien und Kleinstunternehmen in den betroffenen Gebieten darstellen. Gerade im Katastrophenfall Nepal gab es eine große Zahl an Hilfsangeboten von vielen Einrichtungen, Kommunen und Bundesländern; denn alle wussten, dass eine schnelle Hilfe eine doppelte Hilfe ist und verhindert, dass Kulturgüter weiter geschädigt oder gar gestohlen werden. In diesen Fällen gilt es, zu koordinieren. Das Auswärtige Amt hält natürlich Koordinierungsmöglichkeiten für Hilfseinsätze vor, doch sind sie eher auf humanitäre Hilfen ausgerichtet. Jetzt gilt es, die fachliche Potenz und Kompetenz im kulturellen Bereich zu bündeln, was in unserem Wunsch nach einem durch finanzielle Ausstattung – darauf lege ich großen Wert – zur Hilfe befähigten Koordinierungs- und Steuerungszentrum für kulturelle Nothilfe zum Ausdruck kommt. Damit verstetigen wir die von uns immer wieder übernommene Verantwortung und hinterlassen wir eine nachhaltige Präsidentschaft; denn wir wollen, dass die deutsche Präsidentschaft des UNESCO-Welterbekomitees morgen nicht einfach vergessen ist. Doch auch im Inland setzen wir uns übereinstimmend mit dem Deutschen Städtetag für ein nationales UNESCO-Kompetenzzentrum ein, das die unter der Kulturhoheit der Länder laufenden vielfältigen Aktivitäten bündelt und aufeinander abstimmt, ein Ansprechpartner für die Träger der Welterbestätten in Deutschland ist, aber auch der Ansprechpartner eines Nothilfezentrums für internationale Hilfe. Sehr geehrte, liebe Frau Professor Böhmer, wir wünschen Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Arbeit in den nächsten Wochen alles Gute und viel Erfolg beim Einsatz für unser Menschheitserbe. Bringen Sie die Blüten der Weltkultur zum Blühen. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/5216 mit dem Titel „UNESCO-Weltkulturerbe dauerhaft sichern“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 a und 14 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Niema Movassat, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herkunft von Konfliktrohstoffen konsequent offenlegen Drucksache 18/5107 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Federführung strittig b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Niema Movassat, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Unternehmen in die Verantwortung nehmen – Menschenrechtsschutz gesetzlich regeln Drucksache 18/5203 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Niema Movassat für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Jahren schon erleben wir im Ostkongo einen grausamen Krieg. Der kongolesische Menschenrechtsaktivist Dr. Mukwege wurde vor kurzem mit dem Sacharow-Menschenrechtspreis ausgezeichnet. Er setzt sich für Frauen und Kinder ein, die in seiner Heimat rund um den Abbau von Rohstoffen vergewaltigt und verstümmelt werden. Über die Ursachen des Konflikts in seiner Heimat sagte er – ich zitiere –: … es ist eine … Auseinandersetzung um Bodenschätze. Die Region Kivu ist reich an Coltan, das man für Mobiltelefone und Laptops braucht. Ohne den politischen Willen wird sich die Situation niemals ändern. Auch wir finanzieren mit dem Kauf von Handys und Laptops die menschenverachtenden Kriege der Warlords im Kongo. Lassen Sie uns gemeinsam endlich den politischen Willen aufbringen, daran etwas zu ändern. (Beifall bei der LINKEN) Das EU-Parlament hat vor vier Wochen eine sehr gute Richtung vorgegeben. Dort stand ein windelweicher Vorschlag der EU-Kommission zum Thema Rohstoffe aus Krisengebieten wie dem Kongo zur Debatte. Der Vorschlag enthielt nur freiwillige Regeln für Unternehmen. Das EU-Parlament machte da nicht mit. Eine Mehrheit aus Sozialdemokraten, Grünen und Linken hat sich dafür eingesetzt, dass es verbindliche Regeln für den Nachweis der Rohstoffherkunft geben soll, und zwar für die gesamte Lieferkette, also vom Rohstoffabbau bis zur Handyherstellung, damit verhindert wird, dass blutiges Coltan in unseren Handys ist. Eine sehr richtige Entscheidung des Europaparlaments! (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, hier im Hause ist dieselbe Mehrheit möglich. (Zurufe von der SPD) An die CDU/CSU gerichtet, sage ich: (Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben uns ja gar nicht erwähnt heute!) Hören Sie einmal auf den Papst. Er hat in seiner Umwelt-Enzyklika Konfliktrohstoffe ganz klar angeprangert. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass beim Rohstoffabbau keine Menschenrechte mehr verletzt werden. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine klare Entscheidung des Bundestages, wie es im Antrag der Linken und Grünen vorgeschlagen wird, würde den Europäischen Rat unter Druck setzen, dem EU-Parlament zu folgen. Über 130 Bischöfe aus aller Welt appellierten im Februar ebenfalls an die EU, verbindliche Regeln zu schaffen. Zu ihnen gehört auch Bischof Besungu aus dem Kongo. Im April war er bei uns im Entwicklungsausschuss zu Gast. Er forderte ganz klar, die Freiwilligkeit durch verbindliche Regeln zu ersetzen und die gesamte Lieferkette einzubeziehen. 150 Nichtregierungsorganisationen haben sich ebenso geäußert. Ich hoffe, die EU hört am Ende auf diese Stimmen statt auf die Brüsseler Wirtschaftslobby. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fast ein Viertel des globalen Handels mit Konflikt-rohstoffen läuft über EU-Staaten. 2013 wurden 240 Millionen Handys in die EU importiert, zumeist ohne jede Kontrolle, unter welchen Umständen die Rohstoffe dafür abgebaut wurden. Die EU, die sich sonst gerne als Vorbild sieht, liegt beim Thema Unternehmensverantwortung hinter Regelungen in anderen Teilen der Welt zurück. Innerhalb der EU wiederum gehört Deutschland zu den Schlusslichtern. Das ist peinlich und darf nicht so weitergehen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb haben wir als Linke auch einen Antrag zum Thema Unternehmensverantwortung vorgelegt. Die Bundesregierung verfolgte letztes Jahr noch ein ehrgeiziges Textilbündnis. Sie kündigte sogar gesetzliche Regelungen an. Ich hatte fast die Hoffnung, dass endlich etwas passiert und aus den schrecklichen Ereignissen rund um den Einsturz von Rana Plaza, bei dem über 1 000 Menschen starben, Konsequenzen gezogen werden. Wo stehen wir heute? Die Bundesregierung hat sich von der Textillobby den Schneid abkaufen lassen. Sie setzt nur noch auf Freiwilligkeit. Mittlerweile ist Herrn Müllers Textilbündnis nur noch ein unverbindlicher Aktionsplan. So dient das Ganze nur noch dem Image der Unternehmen und der Bundesregierung. Den Betroffenen hilft es nicht. Dabei müssen Menschenrechte vor Profiten stehen. Das ist Inhalt unseres Antrags. Die von mir erwähnten Bischöfe haben im Hinblick auf den Umgang mit Konfliktmineralien gesagt – ich -zitiere –, „dass nichts anderes als verpflichtende Regeln das Handeln von Unternehmen … ändern kann“. Das gilt auch für den Textilbereich. Hören Sie auf diese -Bischöfe, und stimmen Sie zu! Danke schön. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Dr. Herlind Gundelach für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserem Grundgesetz haben Menschenrechte einen ganz besonderen Stellenwert, der nicht zuletzt aus unserer Geschichte herrührt. Für die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und die ihn tragenden Fraktionen ist der Schutz der Menschenrechte bei der Gestaltung von Politik immanent und unverzichtbar. Daher setzen wir uns auch international für die Beachtung der Menschenrechte ein, wo immer es geht. Wir treten für die Abschaffung von Folter und Todesstrafe und für die Sicherung der Medien- und Meinungsfreiheit ein, und wir kämpfen gegen Menschenhandel und Unterdrückung. Dennoch müssen wir leider konstatieren, dass in weiten Teilen der Welt noch immer Menschenrechtsstandards sehr stark von unseren abweichen. Wir müssen leider auch konstatieren, dass Menschenrechte nicht überall auf der Welt den gleichen Stellenwert einnehmen wie bei uns. Vor diesem Hintergrund sind auch die Bemühungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats zu sehen, ein Zertifizierungssystem auf freiwilliger Basis für den Umgang mit sogenannten Konfliktrohstoffen zu schaffen. Mit dem Verordnungsentwurf reagiert die Kommission auf den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, welcher 2012 in den USA in Kraft getreten ist. Danach müssen Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, angeben, ob ihre Produkte Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten, welches aus der Konfliktregion der Demokratischen Republik Kongo oder -ihren Nachbarstaaten stammt. Für die Einfuhr muss nachgewiesen werden, dass die Rohstoffe „konfliktfrei“ sind. Auch deutsche Unternehmen sind, sofern sie Zulieferer sind, indirekt von den Regulierungen des DFA -betroffen; denn die Anforderungen des Herkunftsnachweises werden innerhalb der Wertschöpfungskette weitergegeben. Ziel des von der Kommission am 5. März 2014 vorgelegten Verordnungsentwurfs ist es, Querfinanzierungen von Rebellengruppen und Konflikten bei der Rohstoffgewinnung zu unterbinden. Dieser Entwurf sieht ein freiwilliges Selbstzertifizierungssystem für die europäischen Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold als „verantwortungsvolle Einführer“ vor. Diese Rohstoffe sind – das wurde schon gesagt – elementar für die Produktion wichtiger Güter. Sie werden unter anderem für die Herstellung von Autos, Handys, Uhren und sogar Zahnpasta benötigt, um einmal die Bandbreite ihrer Bedeutung zu dokumentieren. Im Gegensatz zum Dodd-Frank Act lehnt die EU eine Länderliste kategorisch ab, da sie kein Land und keine Region stigmatisieren will. Diese Vorgehensweise finde ich richtig und der Schwierigkeit des Problems angemessen. Im Übrigen ist das, denke ich, auch eine Erkenntnis aus den Erfahrungen mit der amerikanischen Regelung. Allerdings ist die EU-Definition von Konflikt- und Hochrisikogebieten noch sehr unbestimmt und verlagert die Definition überwiegend auf die Rohstoffimporteure. Hier könnte meines Erachtens eine Unternehmensliste weiterhelfen, die die Firmen abbildet, die die entsprechenden Rohstoffe fördern und exportieren. Der federführende Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments hat im Zuge seiner Beratung des Antrags vorgeschlagen, das System für die Upstream-Industrie, das heißt vom Abbau des Erzes bis zur Schmelze, verpflichtend gelten zu lassen und es für die Downstream-Industrie beim Prinzip der Freiwilligkeit zu belassen. Für diese Lösung gibt es nach meiner Kenntnis in der deutschen Wirtschaft durchaus Zuspruch. Am 21. Mai nun hat das Europäische Parlament über die Verordnung abgestimmt und sich mit deutlicher Mehrheit darauf verständigt, die gesamte Lieferkette verpflichtend zu machen. Die Anerkennung als gewissenhafter Importeur und die entsprechenden Dokumente sollen von einem unabhängigen Dritten in einem Audit geprüft werden. Die Namen der zertifizierten Importeure sollen von der Kommission in einer Art Positivliste als verantwortungsvolle Hütten und Raffinerien veröffentlicht werden. Die Zertifizierung wiederum soll auf Basis der OECD-Due-Diligence-Guideline für das verantwortungsvolle Management von Lieferketten durchgeführt werden. Was ich gut finde, ist, dass KMUs dabei finanziell unterstützt werden; denn ein solches System einzuführen, ist mit erheblichen Kosten verbunden. Genauso wie die Kommission will das Europäische Parlament die Sekundärrohstoffe aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausnehmen. Allerdings sollen die Unternehmen nachvollziehbar nachweisen, dass die Ressourcen ausschließlich aus recycelten Materialien oder aus Schrott gewonnen werden. Dazu soll das Unternehmen beschreiben, wie es zu dem Nachweis gelangt ist. Wie jedoch die Erfahrungen mit dem Dodd-Frank Act gezeigt haben, sind Nachweispflichten vom End-produkt zurück bis zur Mine aufgrund der Tiefe und Komplexität vieler industrieller Wertschöpfungsketten häufig nicht leistbar und bei Sekundärrohstoffen nahezu nicht möglich. Mit einer solchen Regelung würde unseres Erachtens daher die Ausnahme von Schrott aus dem Anwendungsbereich der Verordnung indirekt wieder ausgehöhlt. Deshalb sollte hier ein möglichst unbürokratischer Nachweis geführt werden können, wie er sich schon im Dodd-Frank Act bewährt hat. Das ist in der Tat ein schwieriges Feld. Viele Unternehmen in Deutschland sind sich ihrer verantwortlichen Position innerhalb der Wertschöpfungskette schon seit langem bewusst und setzen bereits seit vielen Jahren auf freiwillige Initiativen, welche sehr gut funktionieren und die auf Basis der OECD-Leitlinie für das verantwortungsvolle Management von Lieferketten formuliert wurden. (Christine Buchholz [DIE LINKE]: Welche denn?) – Das können Sie im Internet genau nachlesen. (Lachen bei der LINKEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Sie von der Linken können ja eine Zwischenfrage stellen! Frau Gundelach beantwortet sie gerne!) Insofern ist es nur folgerichtig, dass nach den Vorstellungen von Kommission und Parlament solche Unternehmensinitiativen oder andere entsprechende Systeme als gleichwertig anerkannt werden sollen. Einen Durchbruch könnten wir vermutlich dann erzielen, wenn weltweit mehr Maßnahmen zur Förderung der Zertifizierung von Schmelzen ergriffen würden, damit genügend Rohstoffe von zertifizierten Schmelzbetrieben auf dem europäischen Markt zur Verfügung stünden. Daher lautet mein Appell an die Bundesregierung, sich neben einer europäischen Regelung für einen internationalen Ansatz zu engagieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen, Sie fordern in Ihren Anträgen, es solle keine Freiwilligkeit geben, sondern eine Offenlegungspflicht für die gesamte Lieferkette, die von einer Behörde der Mitgliedstaaten regelmäßig -kontrolliert werden soll. Ferner wollen Sie in die Sorgfaltspflicht die Wahrung der Menschenrechte ausdrücklich mit einschließen. Wie das allerdings kontrolliert werden soll, verraten Sie uns nicht. Ich betone noch einmal: Ich halte den Vorschlag der Kommission – gegebenenfalls in leicht veränderter Form, wie vom Handelsausschuss vorgeschlagen – für einen geeigneten und praktikablen Weg, und zwar sowohl für die Unternehmen als auch für die betroffenen Länder. Eventuell könnte man daran denken, nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren eine Evaluierung vorzusehen und dann, falls erforderlich, nachzusteuern. Mit dem Aufbau einer neuen Bürokratie dienen Sie aber weder der Sache noch den Menschen, die in den betroffenen Ländern in der Wertschöpfungskette arbeiten. Denn eines müssen wir sehen: Schon heute sind immer weniger europäische Firmen in diesen Ländern tätig. Sie -werden zunehmend vor allem von asiatischen Firmen verdrängt, die in der Regel die Empfehlungen der OECD zu Sozialstandards beim Abbau von Rohstoffen nicht beachten. Deshalb sollten wir unsere europäischen Firmen stärken, weiterhin vor Ort im Interesse der dort lebenden Menschen zu arbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Uwe Kekeritz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf einer ganz anderen Ebene argumentieren. Rohstoffe aus Konfliktgebieten und brutale Bürgerkriege stehen oft in einem direkten Zusammenhang. Die Menschen in den Gruben und Bergwerken werden ausgebeutet, und ihre Lebensgrundlage wird zerstört. Die Verantwortung der Unternehmen spielt dabei eine zentrale Rolle. Aber die Konzerne brauchen keine Angst zu haben. Es wird keine Maßnahmen geben. Die Regierung Merkel kämpft seit Jahren gegen verbindliche Regelungen, und das ist so von der Industrie gewollt. Wir begrüßen deshalb, dass auf EU-Ebene trotz -deutschen Gegenwinds endlich der Abbau von und der Handel mit Konfliktrohstoffen geregelt werden soll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Allerdings wurde selbst dieser Kommissionsantrag auf Drängen der Industrie so lange weichgespült, bis sicher war, dass Unternehmen auch in Zukunft praktisch keine Maßnahmen zur Lieferkettenkontrolle befürchten müssen. Es ist gut, dass am 20. Mai – das wurde schon gesagt – das EU-Parlament eingegriffen und verbindliche Standards gefordert hat, und zwar mit den Stimmen der SPD. (Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Genau!) Daher hoffe ich, dass unsere altehrwürdige SPD auch in diesem Hause endlich Farbe bekennt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Das wirst du gleich hören! Unser Redner kommt noch!) Mit dem Festhalten an der Freiwilligkeit reitet diese Regierung tote Pferde. Verbindlichkeit wird an immer mehr Stellen eingefordert und auch eingeführt, aber Deutschland bremst. Immer mehr Staaten haben ein Unternehmensstrafrecht, und auf UN-Ebene werfen der Ruggie-Prozess und das Erarbeiten von bindenden Verträgen ihre Schatten voraus. Frankreich plant, sein Handelsrecht anzupassen. Zukünftig sollen ökologische und soziale Standards in Produktionsketten verbindlich eingehalten werden. Das Prinzip der Freiwilligkeit – das haben die Franzosen verstanden – reicht eben nicht aus. Wir wissen: Solange das Einhalten von Standards ein Wettbewerbsnachteil ist, so lange werden die Unternehmer von sich aus nicht die notwendigen Schritte einleiten. Der Dodd-Frank Act hat bewiesen, dass eine gesetzliche Regulierung funktioniert. Wenn auch bei weitem nicht perfekt, hat er aber in den vergangenen Jahren zu klaren Verbesserungen in vielen Minen geführt. Seit Jahren wird TTIP und Co. gegen den Willen der Bevölkerung unter dem Vorwand verhandelt, dass man gemeinsame Standards brauche. Wenn es aber plötzlich um Konfliktrohstoffe geht, halten Sie nichts mehr davon. Das, mit Verlaub, ist eine ziemlich unehrliche Politik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die KfW und die DEG finanzieren Projekte, die an Menschenrechten und ökologischen Rechten schlicht vorbeigehen. Dabei werden munter die hauseigenen Standards ignoriert. Da kann ich nur dem Minister Müller, der jetzt nicht da ist, zurufen – Herr Fuchtel, Sie richten es ihm aus –: Fluchtursachen zu bekämpfen, fängt auch hier an, bei der DEG und der KfW. Diese Organisationen müssen Vorbild sein, und sie müssen vor allen Dingen in Zukunft Transparenz zeigen. Es kann ihnen nicht gestattet werden, dass sie sich wie Finanzhaie aufführen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Über Fluchtursachen reden, ist das eine; der Kampf dagegen fängt aber bei uns hier an. Es wäre besser, diese Regierung würde sich in Europa für verbindliche Standards einsetzen, anstatt von Auffanglagern in Libyen zu schwadronieren. Verbindliche Umwelt- und Sozialstandards würden dazu beitragen, dass Millionen Menschen einer besseren Beschäftigung nachgehen könnten. Sobald die heimische Wirtschaft gerade jungen Menschen Zukunftsperspektiven bietet, würden sich Fluchtursachen, die zur Radikalisierung ganzer Gesellschaften, zur Fragilität und auch zum Krieg führen können, stark reduzieren. Da die Linke heute schon Papst Franziskus zitiert hat, möchte ich ihn auch anführen. Wenn Papst Franziskus sagt, dass dieses Wirtschaftssystem tötet, dann hat er auch die Konfliktmineralien im Sinn. Ich appelliere deshalb an die SPD, das Thema der globalen Gerechtigkeit nicht auf dem Altar des Koalitionsfriedens zu opfern. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ich würde auch gerne die CDU/CSU an das C in ihrem Parteinamen erinnern; aber ich glaube, das macht gar keinen Sinn. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Klaus Barthel für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Klaus Barthel (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In der Tat, weltweit gibt es derzeit rund 400 gewaltsame Konflikte, sprich: Kriege und Bürgerkriege. Davon sind etwa 20 Prozent in Verbindung mit Konflikten um Rohstoffe zu bringen. Das heißt, es gibt weltweit rund 80 solcher Konflikte. Diese Zahlen sind nicht von mir, sondern sie zitiert die Europäische Kommission selber als Ausgangspunkt für ihren, wie es so schön heißt – ich zitiere –, „Vorschlag für eine Verordnung … zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus -Konflikt- und Hochrisikogebieten“; so heißt das Ganze. Dieser Vorschlag ist vom März 2014. In der Tat hat die Kommission erkannt, dass es gilt – ich darf noch einmal zitieren –, „den Zusammenhang zwischen der Förderung von Bodenschätzen und Konflikten aufzubrechen“. Sie erkennt auch, dass wir dabei verschiedene internationale Verpflichtungen einlösen müssen. Sie anerkennt auch, dass das nicht nur eine -außenpolitische und entwicklungspolitische Frage ist, sondern auch eine handels- und wirtschaftspolitische. Mit dieser Aussage ist sie den Oppositionsfraktionen allerdings eindeutig voraus; denn dort kommen alle -Anträge zu diesem Thema immer „nur“ – in Anführungszeichen – von den Entwicklungspolitikerinnen und Entwicklungspolitikern. Ich glaube, hier wäre auch bei Ihnen einmal eine Verbreiterung der Debatte notwendig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Inhaltlich sind Ihre Initiativen ja aller Ehren wert; aber wenn Sie die Probleme vom Kern her angehen wollen, dann müssen Sie vor allen Dingen eben auch die wirtschafts- und handelspolitische Ebene erreichen und damit die Diskussion auf eine breitere Basis stellen. (Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist bei uns kein Problem!) Inhaltlich halten aber auch wir den Verordnungsvorschlag der Kommission für unzureichend. Die Kommission will zwar die Substanz von Zertifikaten gesetzlich regeln, aber es eben den Unternehmen überlassen, ob sie sich mit ihrer Wertschöpfungskette freiwillig zertifizieren lassen wollen. An dieser Stelle bewegen sich die Kommission und die Freunde der Freiwilligkeit – das muss man sagen – in einen fundamentalen Widerspruch hinein: Einerseits wird zwar betont, dass man Initiativen von Staaten und Unternehmen, etwa das EITI-Engagement der EU in der OECD, die Tin Supply Chain Initiative und viele andere, unterstützt; aber gleichzeitig stellt die Kommission auch selber fest, dass nur 16 Prozent der Hüttenwerke weltweit sich an solchen Initiativen beteiligen. Andererseits wird dann argumentiert, dass eine verpflichtende Regelung, eine verpflichtende Teilnahme von Unternehmen bürokratisch und kostenintensiv ist. Dann ergibt sich aber doch die Frage: Welcher Anreiz soll denn dann für irgendein Unternehmen entstehen, sich freiwillig solch einer Zertifizierung zu unterwerfen; denn es begibt sich doch, wenn Bürokratiekosten anfallen, in einen Wettbewerbsnachteil, zum Beispiel gegenüber den asiatischen Unternehmen, die hier zitiert worden sind. Das heißt, Verpflichtung stellt erst einmal Fairness zwischen den Unternehmen im Wettbewerb und Wettbewerbsgleichheit her. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Gerade wenn wir uns die aufgelistete Vielfalt an Initiativen anschauen, wird klar, wie unübersichtlich, wie intransparent und wie bürokratisch das Ganze am Ende ist. Deswegen geben wir zu: Es mag sinnvoll sein, am Anfang ein verbindliches System einzuführen. Ein -solches System mag am Anfang Kosten und Aufwand verursachen; aber am Ende bedeutet es doch wesentlich weniger Bürokratie, es ist wesentlich transparenter, es ist mit Verbindlichkeit und Kontrollierbarkeit von Vorteil für alle und von Nachteil für alle schwarzen Schafe. Deswegen ist es am Ende billiger als das Durcheinander, das wir im Moment haben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Insofern ist die Debatte, seitdem der Vorschlag der Kommission auf dem Tisch liegt – seit einem Jahr –, nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich fortgeschritten. Richtig ist der weltweite Ansatz der Kommission. Richtig ist, die Zertifizierung gesetzlich zu regeln. Aber wir brauchen in der Tat eine Verbindlichkeit, und wir brauchen die ganze Wertschöpfungskette. Dafür zu sorgen, das ist das Ziel des Trilogverfahrens, das jetzt auf europäischer Ebene anläuft. Wir stellen fest: In diesem Jahr haben wir die Zeit genutzt, einen Lernprozess in Bewegung zu setzen. Mit „wir“ meine ich die SPD-Bundestagsfraktion. Darüber gehen Sie jetzt locker hinweg, aber wenn Sie die Antworten auf Ihre Anfragen an die Bundesregierung lesen, merken Sie: Da hat sich eine -Positionsveränderung vollzogen. Die Bundesregierung tritt jetzt auch für verbindliche Regelungen ein. Die SPD-Fraktion hat zum Beispiel zur Umsetzung der SDGs einen Beschluss gefasst. Wir haben hier vor ungefähr vier Wochen anlässlich des G-7-Gipfels eine -Debatte gehabt, in der ich genau dies alles ausgeführt habe und Bundesentwicklungsminister Müller sich in Zwischenrufen eindeutig zu dieser Position bekannt hat. Das heißt, es gibt in dieser Koalition einen Lernprozess, und es gibt einen wachsenden Konsens in der Koalition, sich in dieser Frage zu bewegen. (Beifall bei der SPD – Niema Movassat [DIE LINKE]: Wir sind gespannt! – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wissen die Verhandler in Brüssel das auch?) – Man kann das alles nachlesen. Schauen Sie sich die Protokolle und die Anfragen an! Wir sollten dieses breite gesellschaftliche Bündnis von NGOs, Kirchen und Gewerkschaften, von dem schon die Rede war, nutzen und unsere Perspektive deutlich machen, übrigens nicht nur irgendwann einmal bei den Konfliktmineralien, sondern auch bei Hemden, Holz und was es da alles gibt, und fairen Handel statt freien Handel durchsetzen. Wenn wir uns ein Gerät, ein Kleidungsstück, ein Nahrungsmittel oder was auch immer kaufen, soll daran kein Blut kleben, sondern wir alle wollen bezahlen für gute Arbeit, für ökologische Standards und nicht für Waffen, Krieg und Bürgerkrieg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/5107 und 18/5203 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführungen sind jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung jeweils beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wünschen Federführung jeweils beim Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ich lasse zuerst über die Überweisungsvorschläge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen -abstimmen: Federführung jeweils beim Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Wer stimmt für diese Überweisungsvorschläge? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisungsvorschläge sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Ich lasse nun über die Überweisungsvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD abstimmen: Federführung jeweils beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Wer stimmt für diese Überweisungsvorschläge? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisungsvorschläge sind mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) Drucksachen 18/4050, 18/4351 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/5256 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Metin Hakverdi für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Metin Hakverdi (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach guten Verhandlungen bringen wir heute das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist zum Abschluss. Ich danke dem Kollegen Professor Hirte für die gute Zusammenarbeit. Ebenso möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern in den Fraktionen und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz danken sowie zuletzt dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein redaktioneller Hinweis. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle zunächst eine kleine Berichtigung in Artikel 7 des Gesetzentwurfs -vorschlagen. Dafür gibt es einen einfachen Grund. Wir haben gestern im Rechtsausschuss beraten und unter anderem eine Übergangsvorschrift im Einführungsgesetz zum GmbH-Gesetz vorgesehen. Darin ist jedoch eine falsche Paragrafenbezeichnung enthalten. Anstatt, wie aufgeführt, als „§ 5“ müsste diese Übergangsvorschrift als „§ 6“ bezeichnet werden. Dies ist entsprechend im Artikel 7 zu korrigieren. Ich bitte Sie deshalb, gleich mit mir darüber zu entscheiden und den erforderlichen Fristverzicht zu erklären. Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz setzen wir Vorgaben der EU eins zu eins um. Dadurch werden die Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt agieren, weiter harmonisiert. Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz verfolgen wir zwei Ziele. Erstens. Wir wollen die Bürokratielast der kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Rechnungs-legungsvorgaben reduzieren. Dafür haben wir die Schwelle für die Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um über 20 Prozent angehoben. Der Mittelstand ist insbesondere in unserem Land der Motor unserer innovativen und wirtschaftlichen Kraft. Deshalb ist heute ein guter Tag für den Mittelstand in Deutschland. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Der Kreis der Unternehmen, die von dieser Privilegierung profitieren, wird jetzt größer. Zweitens. Wir wollen mehr Transparenz bei den -Unternehmen, die sich in der Rohstoffförderungsindus-trie engagieren. Sie haben künftig in ihren Bilanzen -offenzulegen, welche Mittel sie zu welchem Zweck staatlichen Stellen zuwenden. Das ist ein Beitrag zur Bekämpfung der weltweiten Korruption bei der Rohstoffförderung. Korruption ist die Geißel wirtschaftlicher Prosperität: Nicht diejenigen, die besonders gut sind, -bekommen den Zuschlag, sondern diejenigen, die besonders gut bestechen. Mit der heute verabschiedeten Pflicht zur Veröffentlichung dieser Zahlungen wirken wir dieser Korruption entgegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben eine kritische europäische Öffentlichkeit, die auf einen Korruptionsverdacht sehr sensibel reagiert. Die Unternehmen werden es sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie unseriöse Geschäftspraktiken zum eigenen Gewinn nutzen. In der öffentlichen Anhörung wurde kritisiert, dass das Bußgeld bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht zu gering sei. Das hat die Fraktion Die Linke veranlasst, einen Änderungsantrag zu stellen, nach dem der im Gesetzentwurf vorgesehene Bußgeldbetrag von 50 000 Euro auf dann 500 000 Euro angehoben werden soll. Warum 500 000 und nicht 1 Million Euro? Wo liegt denn nun die Schmerzgrenze für die Unternehmen in der Rohstoffindustrie? Mit welchem Betrag schrecken wir sie effektiv ab? Ich bin der Meinung, dass der Betrag von 50 000 Euro ausreicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, ich sage Ihnen auch, warum der Betrag ausreichend ist: Bei unterlassenen oder unvollständigen Berichten gibt es im HGB bereits jetzt ein Erzwingungsverfahren mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25 000 Euro. Dieses Ordnungsgeld kann wiederholt festgesetzt werden, und zwar so lange, bis ein ordnungsgemäßer Bericht vorliegt. -Insofern, glaube ich, ist der Tatbestand heute schon ausreichend geregelt. Ganz große Konzerne, um die es hier geht, werden in Zukunft über das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz erfasst mit paralleler Regelung und Sanktionen. Diese Richtlinie werden wir zum 27. November dieses Jahres umsetzen. Wenn es kapitalmarkt-orientierte Unternehmen dann unterlassen, ihre Zahlungsberichte offenzulegen, oder ihre Offenlegung fehlerhaft ist, dann kann künftig die Höhe der Sanktionen bis zu 10 Millionen Euro betragen. Das sollte sicher genug abschrecken. Zum Abschluss eine Bemerkung zu den Pensionsrückstellungen und dem Abzinsungssatz – das geht insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Union –: Wir haben im Rechtsausschuss beim Justizministerium Prüfung beauftragt. Wir sehen dieser Prüfung sehr gern entgegen und werden dann gegebenenfalls noch einmal handeln. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Richard Pitterle für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bilanzrecht – und unsere parlamentarische Beschäftigung damit – ist auf den ersten Blick kein Thema, das bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, ja nicht einmal bei vielen Abgeordneten großes -Interesse weckt, wie man auch heute Abend sehen kann. Es betrifft vom Einzelkaufmann bis hin zum global agierenden Konzern nicht nur jeden, sondern es geht vor -allem um mehr Transparenz bei Unternehmen. Es ist allgemein bekannt, dass die westlichen Industrienationen weltweit in großem Umfang Bodenschätze und Ressourcen ausbeuten. Öl, Gas, Kohle, Erz und Seltene Erden sind Rohstoffe, die die Industrienationen dringend benötigen. Dabei locken gigantische Gewinne. Doch es ist Blutgeld, das durch sklavenartige Arbeitsbedingungen und die Zerstörung der Umwelt erzielt wird. Ermöglicht wird es durch korrupte Machthaber, die sich von den Konzernen schmieren lassen. Bisher konnten die Rohstoffkonzerne diese Zahlungen in den Bilanzen verbergen. Mit dem heute zu beschließenden Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ist damit Schluss. Ich spreche von den Zahlungsberichten. Mit Zahlungsberichten müssen Unternehmen der Rohstoffindustrie in Zukunft erklären, welche Gelder sie staatlichen Stellen gezahlt haben, um ihren Geschäften nachgehen zu können. Damit wird für alle aufgedeckt, was bisher nicht sichtbar war: Wer hat an wen warum wie viel gezahlt? Diese Zahlungsberichte verhindern natürlich nicht, dass Rohstoffe und Ressourcen ausgebeutet werden. Zahlungsberichte erzwingen auch keine nachhaltige Entwicklungspolitik. Diese Aufgaben lassen sich mit dem Bilanzrecht leider nicht lösen. Mit den Zahlungsberichten schaffen wir aber Transparenz und legen einen Grundstein für den Wandel. Mehr Transparenz und einen fairen Wettbewerb mit internationalen Konzernen wünscht sich auch das kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Was verbindet das örtliche alteingesessene Möbelhaus, den regionalen Autovermieter oder den familiengeführten Elektronikfachmarkt? Sie müssen ihre Geschäftszahlen detailliert und mit Erläuterungen über den Geschäftsverlauf von einem unabhängigen Buchprüfer kontrollieren lassen, und sie müssen ihre Bücher dann für alle einsehbar veröffentlichen. Dafür interessieren sich selbstverständlich nicht nur die Geschäftspartner dieser Unternehmen, sondern jeder Mitbewerber kann sich so einen guten Überblick über die geschäftliche Entwicklung seiner Konkurrenz verschaffen. Fair wäre es, wenn das für alle Unternehmen gelten würde. Schlüpfen aber das Möbelhaus, der Autovermieter oder der Elektronikfachmarkt unter das Dach eines Konzernes, können sie zwar weiter ihren Konkurrenten in die Karten gucken, ihr Geschäft wird aber vor interessierten Blicken geschützt; denn Konzernunternehmen genießen Sonderrechte. Sie müssen ihre Geschäftszahlen nicht mehr prüfen lassen. Sie müssen ihre Bücher nicht mehr veröffentlichen. Es gibt nur noch den allgemeinen Bericht des gesamten Konzerns. Dort erfährt der deutsche Mittelstand vielleicht Spannendes über die Globalisierung, aber nichts über seinen direkten Nachbarn und Konkurrenten. Wir wollen, dass alle Unternehmen gleich behandelt werden. (Beifall bei der LINKEN) Das, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, ist doch auch in Ihrem Interesse. Schließlich betonen Sie doch stets die Bedeutung des deutschen Mittelstandes für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Überdenken Sie daher noch einmal Ihre Ablehnung unseres Antrages, mit dem wir diese Ungerechtigkeit beseitigen wollten. Schaffen Sie mit uns Transparenz für alle! Stärken Sie mit uns kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland! Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Heribert Hirte hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass Sie, Frau Präsidentin, den vollen Titel des Gesetzentwurfs nicht vorgelesen haben. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses hatte gestern auch schon Schwierigkeiten; denn er ist so lang und sperrig, dass das jetzt eine Minute der Redezeit kosten würde. Aber warum ist das so? Es ist ein Gesetz, das der Umsetzung einer neuen EG-Richtlinie dient. Das bedeutet, es geht um die Umsetzung von Europarecht. Dieser Punkt hat uns – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen – in den Beratungen sehr lange beschäftigt. Wir haben eine ganze Reihe von Punkten, eine ganze Reihe von Anregungen, die aus der Anhörung hervorgegangen sind und bei denen wir vor der Frage gestanden haben: Können wir das machen? Wir wären vielleicht in dem einen oder anderen Punkt denjenigen, die die Anregungen gegeben haben, gerne entgegengekommen. Aber es wurde uns immer wieder gesagt – das haben wir zum Teil auch selbst gesehen –, dass die eigentliche Schwierigkeit in der zugrunde liegenden Richtlinie lag. Wir sind deshalb im Einvernehmen mit dem Justizministerium zu dem, wie ich finde, guten Vorschlag gekommen, dass wir sagen: Das basiert auf europäischem Recht. Manche der Zweifel des europäischen Rechts, etwa weil der Europäische Gerichtshof noch nicht entschieden hat oder weil wir gar nicht wissen, was England, Frankreich und Spanien zu den entsprechenden Regelungen machen, können wir nicht lösen. Deshalb haben wir gesagt: Wir verstehen das Gesetz der Sache nach als eine gleitende Verweisung auf europäisches Recht. (Beifall bei der CDU/CSU) Das bedeutet: Wenn sich bei der Auslegung europäischen Rechts etwas in der einen oder anderen Richtung ändert, können wir – das Justizministerium hat uns das zugesagt  – in Zusammenarbeit der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit dem federführenden Ministerium die entsprechenden Punkte anpassen. Ich glaube, das hat durchaus Vorbildcharakter, weil wir immer wieder vor der Frage stehen, wie wir mit den zugrundeliegenden Richtlinien umgehen sollen. Wir haben einige weitere Punkte, die in der Diskussion waren, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens klargestellt. Ich möchte drei Punkte herausheben. Der erste Punkt ist: Wir haben die Definition des Konsolidierungskreises – das ist der Kreis der von einem konzernbilanzerstellenden Unternehmen einzubeziehenden Unternehmen – präziser gefasst. Hier gab es Kritik; denn es war nicht klar, ob die bisher erfassten Unternehmen, die eine Verlustausgleichspflicht nach § 302 Aktiengesetz haben, vielleicht nicht mehr erfasst sein könnten. Wir haben das im Gesetz klargestellt und in der Begründung auch erläutert. Das bedeutet für die deutschen bilanzierenden Unternehmen keine Schlechterstellung gegenüber dem derzeit noch geltenden Recht. Wir haben in einem zweiten Punkt, der sogenannten phasengleichen Gewinnrealisierung, vor allen Dingen in der Begründung und ein kleines bisschen auch im Gesetzestext nachgesteuert. Nämlich: Darf ein Konzernmutterunternehmen den Gewinn, der in der Tochtergesellschaft gemacht wurde, gleichzeitig dann ausweisen, wenn er in der Tochtergesellschaft entstanden ist? Eigentlich dürfte es das nicht, da es Jahre dauert, bis der Gewinn oben ankommt. Weil das etwas schwieriger ist, hatte das Ministerium eine Rücklage vorgeschlagen. Wir sagen jetzt: Die Rücklage kann auch wieder aufgelöst werden, wenn hinreichend sicher ist, dass der Gewinn nach oben transferiert werden kann. Auch in diesem Punkt können wir also bei der augenblicklichen Rechts- und Gesetzeslage bleiben. Ein dritter Punkt: die sogenannte Erklärung zur Unternehmensführung. Wir haben im Bericht klargestellt und sind uns auch einig: Sie ist als generalisierende Aussage über das gesamte Unternehmen zu verstehen. Eine deutsche Muttergesellschaft muss bei Angaben, die sich im italienischen oder im tschechischen Recht ergeben, also nicht überlegen: Was wäre das Äquivalent nach deutschem Recht? Das bringt eine deutliche Vereinfachung bei den entsprechenden Angaben. Ich glaube, in allen diesen Punkten haben wir in den Beratungen einen guten Schritt gemacht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein Punkt ist offen geblieben, und das hat, jedenfalls am Ende, die Verhandlungen und die Beratungen etwas verzögert. In der Anhörung wurde uns gesagt, dass der Diskontierungszinssatz für Rückstellungen, insbesondere für Pensionsrückstellungen, angesichts der niedrigen Zinsen, die wir im Augenblick haben, sowie der Berechnungszeitraum angepasst werden müssten, weil sonst die Rückstellungslast, die auf dem Unternehmen ruht, zu hoch ist. Das ist etwas komplizierter, und weil es etwas komplizierter ist, haben wir gesagt, über diesen Punkt müssen wir ein bisschen länger nachdenken. Im Grundsatz sind wir uns hier einig. Deshalb wollen wir gleich eine entsprechende Entschließung annehmen. Über die Einzelheiten werden wir aber erst im Herbst dieses Jahres beschließen. Ich hoffe in diesem Punkt auf gute Beratungen. Im Übrigen hoffe ich natürlich auf Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf von Ihnen allen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Dr. Thomas Gambke das Wort. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz besonders die Zuhörer begrüßen, die diesem Thema zu so später Stunde lauschen. – Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht – auch ich verkürze die Überschrift – ist ein gutes Zeichen dafür, dass Europa funktioniert. Ich finde, das sollte man einmal deutlich sagen. Wichtige Änderungen werden von Europa vorbereitet. Als Beispiel nenne ich die Rohstofftransparenz. Aber auch der Bürokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen wird von Europa angeregt. Ich finde, das sollte betont und unterstrichen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn gerade kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen entlastet werden, dann sage ich als Mittelstandsbeauftragter meiner Fraktion: Sehr gut! Das unterstützen wir. (Beifall des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]) Ich muss allerdings etwas zum parlamentarischen Rahmen sagen: Seit zwei Jahren liegt der Änderungsvorschlag zur Richtlinie auf dem Tisch. Am 20. Februar gab es dann – ich muss sagen: endlich – den Entwurf. Das führt uns, muss uns zu einer Enthaltung bei diesem Gesetz führen. Am Montag bringen Sie mehr als 100 Seiten Änderungen. Es ist von einer Opposition in der Kürze der Zeit nicht zu schaffen, das seriös durchzugehen, zu bewerten. Deshalb bedaure ich ausdrücklich, dass wir uns bei einem Gesetz, das wichtige Dinge enthält, enthalten müssen. Ich bitte sehr darum, dass dieses parlamentarische Verfahren so geändert wird, dass wir wirklich in eine Bewertung von solchen Vorlagen kommen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Rohstofftransparenz ist ein wichtiges Thema. Auch da hat Europa uns in der Bundesrepublik dazu gebracht, endlich einen Schritt in Richtung Offenlegung zu gehen; das ist hier betont worden. Wir haben uns in der Anhörung ein bisschen mit dem Thema der 50 000 Euro befasst, mit denen eine Nichtoffenlegung strafbewehrt ist. Wir hätten uns vorgestellt – ich will hier noch einmal wiederholen: ich finde es eigentlich bedauerlich, dass wir mit dem Thema so wenig umgehen konnten –, dass da erstens ein Eskalationsmechanismus enthalten sein muss. Und es ist ja erwähnt worden: Es geht manchmal um wirklich sehr hohe Beträge, wo 50 000 Euro, mit denen man sich freikaufen kann, Peanuts sind. Insofern hätten wir erwartet, dass man darüber noch einmal intensiver nachdenkt und einen Eskalationsmechanismus beschließt. Wir bedauern sehr, dass das nicht passiert ist. Es gibt übrigens auch einen Hinweis darauf, was man noch hätte machen können. Sie beschränken die Bilanzierungsrichtlinie ja auf das Thema Rohstoffe. Man hätte dort natürlich noch mehr Berichtspflichten verlangen können; wir haben vorhin darüber geredet. Ich bedaure ausdrücklich, dass die Bundesregierung gerade in diesem Punkt Europa eher bremst denn fördert, und ich hoffe sehr, dass die Europäer uns dazu bringen – ob das in Steuersachen ist, ob das in ökologischer Hinsicht ist –, in der Bilanzierung weitere Schritte zu gehen, damit die Unternehmen da transparenter werden, als sie es heute sind. Ein kurzer letzter Punkt zu den Pensionsrückstellungen. Ich unterstreiche ausdrücklich die Notwendigkeit, da etwas zu tun, bitte aber darum, dass wir in der Prüfung nicht nur auf die Pensionsrückstellungen schauen. Es geht hier um strukturelle Änderungen. Wobei ich da noch einmal frage, ob das allein mit Fristigkeit gelöst werden kann, dass also aus den 7 Jahren jetzt 12 oder 14 Jahre gemacht werden. Wir müssen dort jedes Detail betrachten; denn es ist nicht richtig, wenn wir uns in einer Niedrigzinsphase nur die Pensionsrückstellungen angucken. Es ist richtig, dass wir darauf gucken; aber es wäre sehr wichtig, dass wir das Thema weiter fassen, um eine Regelung zu finden, die eben auch auf andere Sachverhalte entsprechend anzuwenden ist. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dr. Sascha Raabe für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für Afrika, für viele Entwicklungsländer. Bisher ist es so gewesen, dass diese Länder, gerade auf dem afrikanischen Kontinent, vor Rohstoffreichtum eigentlich nur so strotzen und trotzdem zu den ärmsten Ländern und Regionen dieser Welt gehören. Das liegt natürlich daran, dass der Rohstoffreichtum leider oft in korrupten Kanälen versickert, sowohl auf der Geber- als auch auf der Nehmerseite. Damit das klar ist: Zur Korruption gehören immer zwei: Die, die bestechen, und die, die es annehmen. Mit diesem Gesetz wollen wir beiden Seiten das Handwerk legen. Jetzt muss offengelegt werden, wer schmiert. Nun kann das verhindert werden. In diesem Sinne ist das heute ein großer Schritt nach vorne für die Menschen in Afrika. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Erstmals werden große Unternehmen, die Erdöl, Erdgas, Kohle, Salze oder Erze fördern, Stein oder Erden abbauen oder auch Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, verpflichtet, über ihre Zahlungen an staatliche Stellen zu berichten, diese zu veröffentlichen. Es ist nun einmal so, dass Transparenz der erste Schritt ist, um Korruption zu verhindern. Ich zitiere hier einmal Tobias Kahler, den Deutschlanddirektor einer NGO, ONE, die sich da auch sehr eingesetzt hat. Der hat gesagt, dass das Abkommen, das auf EU-Ebene verabschiedet wurde und das wir heute umsetzen, ein großer Schritt nach vorne im Kampf gegen Korruption ist. Das Gesetz wird Licht in die oft dunkle Welt der Geschäfte mit Öl, Gas und wertvollen Rohstoffen bringen. Es wird den Bürgern zeigen, wohin das Geld, das für ihre natürlichen Ressourcen gezahlt wird, wirklich fließt. Dieses Gesetz wird möglicherweise Millionen Menschen aus extremer Armut befreien. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wir, die SPD-Bundestagsfraktion, haben uns viele Jahre lang dafür eingesetzt, dass dieses Gesetz in der jetzigen scharfen Form auf EU-Ebene heute in Kraft tritt. Hierzu lag schon im Dezember 2012 ein Antrag vor. Ich bin froh, dass unser Hauptpunkt, nämlich die projektbe-zogene Offenlegung, berücksichtigt wurde. Durch die Offenlegungspflicht wird verhindert, dass nationale Gesetzgebungen, die dagegen stehen, wirksam werden, dass das sogenannte Tyrannenveto – so wurde es genannt; es findet hier aber keinen Eingang – unwirksam wird. Wir finden es gut, dass wir – über den Dodd-Frank Act der USA hinausgehend – nicht nur die börsennotierten Unternehmen in diese Offenlegungspflicht hineingeführt haben. Heute reden wir ja über die nicht börsennotierten Unternehmen. Über die anderen werden wir hier noch im September sprechen. Wir werden sie dazu auffordern bzw. gesetzlich verpflichten, die Transparenzpflicht zu erfüllen und Offenlegungen vorzunehmen. Es ist schön, wenn man sieht, dass nach vielen Jahren harter parlamentarischer Arbeit heute endlich ein Erfolg zu vermelden ist, dessen Effekte vielleicht heute in diesem Rahmen noch gar nicht abschätzbar sind. Es könnte uns aber gelingen, auch NGOs bzw. die Zivilgesellschaft in den Herkunftsländern durch die entsprechenden -Berichte in die Lage zu versetzen, damit auch etwas -an-zufangen. Damit könnten wir die Zivilgesellschaft unterstützen. Die Menschen könnten dann auch gegebenenfalls zu ihren Gouverneuren bzw. Ministern gehen und diese fragen: Warum ist hier eigentlich ein ausländisches Unternehmen tätig? Sie könnten außerdem sagen: Alle Gewinne gehen außer Landes; die stehen doch uns zu. – Im Prinzip wird mehr als das Sieben- oder Achtfache der Entwicklungshilfe für Afrika durch Exporte von Rohstoffen erzielt. Diese Einnahmen gehören endlich dahin, wo sie erwirtschaftet werden. Sie müssen den lokalen Gemeinschaften – den indigenen Völkern, den Kleinbauern und den sonstigen Menschen vor Ort – direkt zukommen. Die Menschen, die in diesen Ländern leben, haben endlich den Reichtum und den Gewinn verdient – aber nicht die großen Konzerne oder korrupte Politiker. Deswegen hoffe ich, dass wir alle diesem Gesetz zustimmen werden, damit wir wirklich Menschen aus Armut befreien können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Dr. Volker Ullrich das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den Jahresabschluss treffen wir eine Entscheidung, die für viele Unternehmen in diesem Lande praktische Relevanz hat. Es geht um die Frage, wie Unternehmen ihren Jahresabschluss aufzustellen und zu veröffentlichen haben. Ein Jahresabschluss hat zweierlei Funktionen. Zum einen hat er die Funktion, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens für Anteilseigner und Gläubiger darzustellen. Auf der anderen Seite dient er als Bemessungsgrundlage für die Gewinnverteilung an die Anteilseigner. Deswegen steht ein Jahresabschluss auch im Spannungsverhältnis zwischen Transparenz einerseits und dem Aufwand für die Unternehmen andererseits. Wir lösen mit diesem Gesetzentwurf das Problem zugunsten der Unternehmer, indem wir nämlich Bürokratie abbauen und Schwellenwerte anheben, wodurch wir zu einer deutlichen Bürokratieentlastung beitragen. Es geht um Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften, ab denen sie beispielsweise einen Lagebericht, der mit erheblichem Aufwand verbunden ist, aufstellen müssen. Wenn wir diese Schwellenwerte von 4,8 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro und von 9,7 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro anheben, ist das eine Entlastung, von der Experten meinen, dass sie der deutschen Wirtschaft bis zu 100 Millionen Euro bringt. Ich glaube, das kann sich sehen lassen. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber die Umsetzung schützt auch den Verbraucher; denn in den Bereichen, in denen besondere Anforderungen an die Transparenz notwendig sind, weil es um Kundengelder, um Einlagen, um Finanzanlagen geht, also gerade im Bereich der Finanzwirtschaft, werden die Größenbefreiungen nicht wahrgenommen. Damit hat dieser Gesetzentwurf auch einen Aspekt des gelebten Verbraucherschutzes. Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, bitten, Ihr Augenmerk auf den Entschließungsantrag zu richten, den wir heute vorlegen. Wir haben uns hinsichtlich der Diskontierungszinssätze nicht nur auf diesem Gebiet, sondern in verschiedenen Bereichen des Rechts, in denen es Bewertungsanlässe gibt, die Frage zu stellen, wie wir mit der langanhaltenden Niedrigzinsphase umgehen. Wir können die Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nicht mit ihrer Sorge alleinlassen, wie sie mit den niedrigen Zinssätzen umgehen sollen. Niedrige Zinsen haben tatsächlich ganz praktische Auswirkungen auf die Rechnungslegung. Für eine Pensionszusage in Höhe von 100 000 Euro, die in 15 Jahren fällig wird, musste man im Jahr 2009 eine Rückstellung von etwa 46 000 Euro bilden, heute bereits eine solche von 52 000 Euro. Damit wird erkennbar, dass der Unterschied beim Zinsniveau ganz erhebliche Auswirkungen auf die Gewinnsituation der Unternehmen hat. Auch wenn der Grundsatz der Bilanzwahrheit und -Bilanzklarheit an keiner Stelle und in keiner Minute infrage gestellt werden darf, so brauchen wir trotzdem im Bilanzrecht und im Bewertungsrecht eine geeignete Antwort auf die Frage, wie wir auf eine anhaltende Niedrigzinsperiode reagieren können. Deswegen ist es richtig, dass wir uns besonnen und klug der Frage stellen: Wie können wir auf diesen Umstand reagieren? Brauchen wir möglicherweise größere Beurteilungsspielräume oder andere Methoden, um den Wert von Rückstellungen bilanzsicher festzustellen? Eines ist für uns klar und deutlich: Die Frage einer privaten Altersvorsorge und deren Abbildung in der Bilanz ist zu kostbar, als dass man sie bilanziell vernachlässigen dürfte. (Beifall bei der CDU/CSU) Abschließend möchte ich den Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurufen: Stimmen Sie diesem guten Gesetzentwurf zu. Alle 100 Änderungsanträge, die Sie, Herr Kollege, eben dargestellt haben, sind bereits in der Anhörung besprochen worden. Der einzige Unterschied zur Anhörung ist unsere Entschließung, mit der wir auf die Zinslage reagieren. (Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Eine halbe Seite!) In diesem Sinne: Lassen Sie uns ein gemeinsames Zeichen für ein gutes Bilanzrecht schaffen! Ich bitte Sie um Zustimmung zur Entschließung und zum Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5256, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/4050 und 18/4351 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung mit der Maßgabe der soeben von dem Berichterstatter mündlich vorgetragenen und zu Protokoll gegebenen Berichtigung zustimmen wollen, um das Handzeichen.2 (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Die der Berichtigung zustimmen wollen?) – Hier gibt es Verwirrung. Nicht „der Berichtigung“; es geht um die Beschlussempfehlung, in die jetzt aber die Berichtigung schon aufgenommen ist (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Schade! Da hätten wir mal zustimmen können! Eine große Chance verpasst!) und die auch im Protokoll exakt vermerkt ist. – Ich wiederhole die Abstimmung: Wer möchte hier zustimmen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5256 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer enthält sich? – Gibt es irgendjemanden im Raum, der dagegen stimmen möchte? – Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 a und 16 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz) Drucksache 18/3039 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) Drucksache 18/5148 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Andrej Hunko, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen Drucksachen 18/3043, 18/5148 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. – Ich gehe davon aus, dass die Debatten auf der rechten Seite dieses Hauses keinen Widerspruch zu den gerade getroffenen Regelungen darstellen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Die sind noch in der Entscheidungsfindung! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Bitte? Wir sind sehr einverstanden mit allem, was Sie heute vortragen, Frau Präsidentin!) – Es freut mich, dass die Unionsfraktion ihr Einverständnis erklärt. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Markus Paschke für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Markus Paschke (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es bei diesem Thema? Es geht um Korruption, Steuerhinterziehung und auch um Gammelfleisch – um nur einige Beispiele zu nennen. Dienst an der Gesellschaft – das ist das, was sogenannte Hinweisgeber oder Whistleblower leisten. Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen petzen und denunzieren nicht. Ich finde, sie klären über Unregelmäßigkeiten und illegales Verhalten auf. (Beifall bei der SPD – Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Sehr mutig!) Im schlimmsten Fall machen sie sogar auf Gefahren für Mensch und Umwelt aufmerksam. Ich finde, damit leisten sie einen großen Dienst für die Allgemeinheit und unsere Gesellschaft. All diese Menschen – das gilt insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – stehen in Abhängigkeit zu dem Verursacher. Einerseits werden sie für ihren Mut und ihre Zivilcourage ausgezeichnet und belobigt; andererseits haben sie oft persönliche Nachteile, zum Beispiel Kündigungen, zu erleiden. Nun gibt es in unserem Land bereits einzelne gesetzliche Regelungen, die vor genau solchen Negativfolgen schützen sollen. Aber – das ist in der öffentlichen Anhörung zu dem Thema deutlich geworden – dieser Schutz reicht nicht aus. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!) Vor allem herrscht eine große Rechtsunsicherheit: (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Was ist erlaubt und was nicht? Wohin kann ich mich wenden? Welche Verfahrenswege muss ich einhalten? – All diese Fragen gilt es zu klären. Die heute zur Abstimmung stehenden Vorlagen enthalten wichtige und richtige Anregungen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Dann können Sie ja zustimmen! – Gegenrufe von der SPD: Nein!) Das Problem der Rechtsunsicherheit lösen sie aber nicht; auch das wurde in der Anhörung deutlich. Die unbestimmten Rechtsbegriffe in dem Gesetzentwurf der Grünen werden, so die Expertenmeinung, viele Arbeitnehmer in der Praxis überfordern. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür gibt es Gewerkschaften!) Auch der Schutz der Hinweisgeberinnern und Hinweisgeber vor Sanktionen wie zum Beispiel einer Kündigung wurde in beiden Vorlagen für noch ausbaufähig befunden. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Genau!) Es bedarf also weiterer Überlegungen. Aber, ich denke, wir sind uns fraktionsübergreifend in einem einig: Diese Menschen verdienen unseren Schutz. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Noch nicht einig sind wir uns über die konkrete Ausgestaltung. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann mal ran!) Ich verrate auch kein Geheimnis, wenn ich feststelle, dass unser Koalitionspartner hier noch Beratungsbedarf hat. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schickt die mal zu uns rüber!) Ich finde, unser Anspruch sollte sein, möglichst große Rechtssicherheit zu schaffen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]) Der Gesetzgeber hat prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder er entscheidet sich für eine verschärfte Überwachung – in der logischen Konsequenz bedeutet das auch mehr Bürokratie –, oder er entscheidet sich für einen effektiven und nachhaltigen Schutz von Insidern, die gravierende Missstände offenlegen. Das Zweite ist der Weg, den wir favorisieren, den wir wollen. (Beifall bei der SPD) Das will aber auch gründlich vorbereitet sein. Es bedarf auch noch ein wenig Überzeugungsarbeit. Bei einer verlässlichen Regelung wird es darum gehen müssen, die von mir genannten Punkte Rechtssicherheit und Schutz vor Sanktionen angemessen umzusetzen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Müsst ihr erst wieder in die Opposition kommen!) Einfache Gesetze, für jeden verständliche Regeln und Rechtssicherheit für diejenigen, die große Missstände oder sogar Verbrechen an der Allgemeinheit aufdecken oder verhindern, das ist mein Anspruch. (Beifall bei der SPD) Das sehe ich in dem vorliegenden Gesetzentwurf und auch in dem Antrag nicht ausreichend umgesetzt. Deswegen werden wir beide Vorlagen heute ablehnen. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Karin Binder für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Karin Binder (DIE LINKE): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Worüber reden wir eigentlich? Was ist Whistleblowing? (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Hat Markus doch eben gesagt!) Das sollten wir zu Beginn der Debatte klären. Ich sage Ihnen auch, warum. In der Sitzung des Ernährungsausschusses am 20. Mai sprach Herr Staatssekretär Bleser von der CDU in der Diskussion über die vorliegenden Vorlagen zum Whistleblower-Schutz von Denunziantenschutz. Ich glaube, es besteht ganz dringender Klärungsbedarf in den Reihen der CDU/CSU, worum es hier geht. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, es ist ein Hammer, wenn ein Regierungsmitglied solche Worte benutzt, um das wichtige Problem, das wir hier haben, zu behandeln. Ein Denunziant ist laut Duden jemand, der „aus persönlichen, niedrigen Beweggründen“ andere anschwärzt. Wir reden hier heute über Zivilcourage von Hinweisgebern, von sogenannten Whistleblowern. Das bedeutet, ungeachtet der eigenen persönlichen Nachteile, die man dadurch möglicherweise erleidet, für andere einzutreten. Für Whistleblowing und für Zivilcourage gibt es viele Beispiele: Der Lkw-Fahrer, der öffentlich machte, dass verdorbene Schlachtabfälle zu Lebensmitteln umdeklariert wurden, deckte damit den bundesweit größten Gammelfleischskandal auf. Aber nach Ansicht von Herrn Bleser im Ernährungsministerium ist dieser Mann ein Denunziant. Nein, Herr Bleser, dieser Mann hat Zivilcourage, er ist ein Hinweisgeber und verdient unseren Schutz und Respekt. Denn auch dieser Mann hat inzwischen seinen Job verloren. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Durch das Einschreiten einer Tierärztin wurden damals die ersten BSE-Fälle öffentlich. Eine Denunziantin? Nein, Herr Bleser, eine Frau mit Zivilcourage, eine Whistleblowerin. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Edward Snowden, der größte Denunziant von allen? Nein, Herr Bleser, ein Mann, dem unsere Gesellschaft höchsten Respekt entgegenbringen müsste, weil er den größten Skandal von Abhören und Ausspionieren öffentlich gemacht hat. Viele Menschen, die sich so ohne Rücksicht auf die eigene Person im Sinne der Gesellschaft für die Belange anderer eingesetzt haben, müssen heutzutage nach derzeitiger Rechtsprechung ernsthafte Benachteiligungen in Kauf nehmen, vom Mobbing bis hin zur Vernichtung ihrer Existenzgrundlage, nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes. Elf Altenpflegerinnen im Münsterland machten gemeinsam die Leitung ihres Altenheims auf unhaltbare Zustände aufmerksam, hielten den Dienstweg ein. Die Pflegerinnen wollten die menschenunwürdigen Wohnbedingungen und die Missstände bei der Pflege vieler alter und demenzkranker Menschen beheben und natürlich auch die ständige Arbeitsbelastung, die damit verbunden war, beenden und nicht mehr hinnehmen. Die Heimaufsicht blieb leider untätig. Daraufhin gingen die Frauen an die Öffentlichkeit und wurden fristlos entlassen; (Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ein Skandal!) das habe ich hier schon einmal erzählt. Das Schlimme ist nur: Das Arbeitsgericht, das dann über die Kündigungsschutzklagen zu befinden hatte, fand, dass das alles ja gar nicht so schlimm ist, aber dem Altenheim erheblicher Schaden zugefügt wurde. (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ach! Die erste Instanz hat doch anders entschieden! Das ist doch so überhaupt nicht richtig!) Die menschenunwürdige Behandlung der alten Menschen spielte bei der Urteilsfindung keine Rolle. Die Frauen haben also Zivilcourage bewiesen und ihren Arbeitsplatz verloren. Diese Urteile belegen für mich, dass wir hier eine große Lücke in unserem Rechtssystem haben, (Beifall bei der LINKEN) dass wir Gesetze haben, die dem Anspruch, Whistleblower zu schützen, nicht gerecht werden. Deshalb ist der Bundestag gefordert, diese Lücken zu schließen, und zwar durch ein Gesetz, das die Menschen verstehen können, statt sich durch ein Dutzend Gesetze kämpfen zu müssen. Wir brauchen ein Gesetz, wir brauchen eine Anlaufstelle für die Menschen, und wir brauchen definitiv einen Whistleblower-Schutz. Ich kann nur sagen: Vielen Dank an diese Altenpflegerinnen! Vielen Dank an all die Menschen, die sich unbeschadet ihrer eigenen Person für andere eingesetzt haben! Wir hoffen, dass wir in Zukunft auch durch den Bundestag einen besseren Schutz und mehr Unterstützung für diese Menschen auf den Weg bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Wilfried Oellers hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Diskussion wieder etwas zu beruhigen und sie vielleicht auf sachlichere Füße zu stellen, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na, na! – Caren Lay [DIE LINKE]: Das war sachlich!) will ich zunächst einmal einiges klarstellen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: „Klarstellen“? Das sind Fakten, die Frau Binder genannt hat!) – Vielleicht hören Sie zunächst einmal zu; ich bin gespannt, ob Sie dann noch widersprechen. – Selbstverständlich ist es so, dass Missstände und illegales Handeln, insbesondere auch Gefahren, häufig gerade durch Informationen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern aufgedeckt werden. Sie sind letztlich auch diejenigen, die skandalöses Verhalten nicht stillschweigend hinnehmen, sondern beherzt tätig werden und es aufdecken. Ich kann nicht bestätigen, was der Kollege Bleser gesagt hat; ich werde da gerne einmal nachfragen. (Karin Binder [DIE LINKE]: Dafür wäre ich dankbar!) Trotzdem darf ich für meine Fraktion sagen, dass diese Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schon eine sehr große Zivilcourage an den Tag legen, die wir sicherlich anzuerkennen haben und die auch nicht genug gelobt werden kann, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) weil diese Personen natürlich ein hohes Risiko in Kauf nehmen und damit auch ihre Existenz aufs Spiel setzen. Diesen Personen spreche ich persönlich, aber auch im Namen meiner Fraktion großen Respekt aus. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie verweigern Ihnen die Hilfe!) – Sie müssen zunächst einmal weiter zuhören; dann hätten Sie sich diesen Zwischenruf vielleicht sparen können. Auch wir sehen es so, dass diese Menschen natürlich zu schützen sind. Aber bevor man gesetzgeberisch tätig wird, ist es erforderlich, auch einmal zu schauen: Wie ist denn die derzeitige Rechtslage? (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie lange schauen Sie denn noch?) Die öffentliche Anhörung hat in meinen Augen sehr deutlich ergeben, dass die derzeitige Rechtslage durchaus ausreichend ist. Insbesondere hat das auch der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit deutlich gemacht. Wir haben – lassen Sie es mich aufzählen – entsprechende gesetzliche Regelungen in Form des § 612 a BGB, der Ihnen sicherlich bekannt ist, mit einem entsprechenden Maßregelungsverbot; darauf gehe ich gleich noch etwas näher ein. Wir haben weitere Regelungen im Kündigungsschutzrecht, im Betriebsverfassungsrecht, im Arbeitsschutzgesetz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz – ich habe mir das alles einmal aufgeschrieben –, im Bundesbeamtengesetz, im Bundesstatusgesetz, und wir haben eine umfangreiche Rechtsprechung des BAG, des Bundesverfassungsgerichts und natürlich auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Darüber hinaus darf auch nicht verkannt werden, dass es mittlerweile eine Reihe von betrieblichen Regelungen gibt. Das war auch ein deutliches Ergebnis der öffentlichen Anhörung mit den anwesenden Betrieben. Ich will insbesondere noch einmal auf § 612 a BGB eingehen. Man muss schon einmal deutlich hervorheben, dass es sich hierbei um eine allgemeingesetzliche Norm handelt, die auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung findet. Für den Schutz durch dieses Maßregelungsverbot gibt es natürlich bestimmte Voraussetzungen durch das entwickelte Anzeigerecht. Dies ist auch richtig so, weil in solchen Fällen natürlich beide Interessenseiten – sowohl diejenige der Arbeitnehmer als auch diejenige der Arbeitgeber – berücksichtigt werden müssen. Das kann man eben nur in Einzelfallentscheidungen. Hier helfen die vorliegenden Gesetzentwürfe nicht weiter, weil in diesem Bereich auch mit allgemeinen Rechtsbegriffen gearbeitet wird, die auslegungsbedürftig sind, und eine Auslegung kann eben nur im Einzelfall erfolgen. Weil Sie die Entscheidung im Fall der Frau Heinisch angesprochen haben, will ich Ihnen ganz deutlich sagen: Sie müssen dabei schon einmal zur Kenntnis nehmen, dass gerade die erste Instanz, das Arbeitsgericht, der Frau Heinisch recht gegeben hatte. Das Landesarbeitsgericht hat das dann anders entschieden, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist schließlich zu dem Ergebnis gekommen, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach wie vielen Jahren hat er entschieden?) dass eine falsche Abwägung stattgefunden hat. Im Ergebnis hat er aber genau die gleichen Voraussetzungen und Ansätze wie die Vorinstanzen gewählt. Dabei dürfen Sie auch nicht verkennen, dass Frau Heinisch aufgrund dieser Entscheidung eine recht hohe Abfindung bekommen hat, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach wie vielen Jahren?) was natürlich ein deutliches Zeichen dafür ist, dass sie in weiten Teilen recht hatte. Von daher: Es ist im Ergebnis eine Entscheidung im Einzelfall. Hierfür reichen die bisherigen gesetzlichen Regelungen aus. Wir haben gesehen, dass das im Fall Heinisch im Ergebnis auch funktioniert hat. Lassen Sie mich abschließend sagen, dass die Schutzwürdigkeit der Hinweisgeber und der Respekt vor ihnen es natürlich erfordern, dass wir diese Entwicklung in der Rechtsprechung weiter aufmerksam verfolgen und entsprechend tätig werden, sobald hier Handlungsbedarf besteht. Zurzeit ist dies allerdings nicht der Fall. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Hans-Christian Ströbele für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Diskussion leidet unter einem grundlegenden Mangel: Sie ziehen sich immer auf die Rechtsprechung zurück. Sie haben kein Wort dazu gesagt, wie lange es braucht, bis man recht bekommt. Bei dem Beispiel, das Sie genannt haben, hat die Frau jahrelang gewartet und gelitten. Ihre Existenz wurde völlig kaputt-gemacht, bis sie vor dem Europäischen Gerichtshof letztendlich recht bekommen hat. Wir sind der Gesetzgeber und dürfen uns nicht hinter der Rechtsprechung verstecken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, solche Fälle zu regeln. Sie drücken sich, weil Sie sich nicht trauen und sich mit bestimmten Teilen der Industrie und der Unternehmen nicht anlegen wollen. (Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Das ist nicht wahr! Das ist eine Verschwörungstheorie, Herr Ströbele!) Deshalb verweigern Sie sich. Diese Verweigerung ist nicht in Ordnung. Sie sollten Ihren Standpunkt ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Das ist nicht wahr!) Der SPD sage ich: Man muss offenbar warten, bis Sie wieder in der Opposition sind. In der letzten Legislaturperiode waren Sie nämlich durchaus auch für eine solche Gesetzgebung. (Markus Paschke [SPD]: Heute noch!) Jetzt können Sie nicht. Sie trauen sich nicht oder wollen nicht. Wenn Sie sagen, dass Ihnen das, was wir vorgelegt haben, nicht reicht: Wir sind zu jedem Gespräch bereit. Es hat aber keinen einzigen Ansatz eines Änderungsantrages oder Ähnliches gegeben, sondern Sie verweigern sich aus Koalitionsräson und kommen Ihren eigenen Vorstellungen, die Sie hier vorhin ja auch angesprochen haben, nicht nach, sondern verraten diese damit. So kann man mit dem Problem nicht umgehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will jetzt gar nicht über die Paragrafen reden, die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Bundesbeamtengesetz geändert werden sollten – darüber ist immer wieder einmal, auch in der Anhörung, gesprochen worden –, sondern ich rede jetzt über einen Teil, zu dem Sie jede Diskussion verweigern. Ich habe versucht, im Rechtsausschuss darüber zu diskutieren. Ich habe die Kolleginnen und Kollegen der Koalition gebeten, sich doch wenigstens kurz dazu zu äußern, was sie dagegen haben. (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das ist nicht richtig!) Da kam leider null und nichts. Sie verweigern die Debatte über ein Gesetzesvorhaben zu einem Thema, das in der Öffentlichkeit breit diskutiert wird. (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Mit viel Leidenschaft habe ich mit Ihnen diskutiert, auch im Rechtsausschuss!) Nicht nur Transparency International, sondern auch die Mitglieder des Rechtsausschusses und des Menschenrechtsausschusses des Europarates fordern von den Mitgliedsländern, eine gesetzliche Regelung zu schaffen; Sie aber hören überhaupt nicht zu. Sie sitzen hier im Bundestag, in dem Sie alles Mögliche regeln. Aber über das, was auch die Netz-Community immer wieder anmahnt: „Wann kommt ein Whistleblower-Schutzgesetz?“, reden Sie nicht einmal, geschweige denn, dass Sie etwas vorlegen oder uns helfen, einen vernünftigen Entwurf vorzulegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Deshalb haben wir jetzt einen Gesetzentwurf zu einem Whistleblower-Schutzgesetz vorgelegt. Dieses Gesetz ist dringend erforderlich, und zwar auch in Bezug auf das Strafrecht. Auf der Grundlage des Strafrechts wird auch Edward Snowden wegen des Verrats von Staats- und Dienstgeheimnissen verfolgt. Es muss eine Möglichkeit geben, bei der Abwägung höhere Interessen zu berücksichtigen, nämlich die Schutzgüter des Grundgesetzes, die Interessen der Gesamtgesellschaft, schwere Verbrechen und Straftaten zu verhindern, sodass sich Menschen, die aus solchen Gründen handeln und denen das zugerechnet werden muss, nicht strafbar machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir schlagen vor, dass in diesen Fällen ein Rechtfertigungsgrund vorliegt bzw. dass sie befugt handeln. Wir können über jede Einzelheit reden. Aber dringend erforderlich ist die Diskussion in Deutschland und im Bundestag dazu. Der Gesetzgeber muss hier handeln. Als kleines Aperçu am Rande weise ich Sie auf den § 97 d StGB hin. (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Ja!) Der Inhalt dieses Paragrafen stand nach Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag im Jahr 1951 schon einmal im Gesetz, also unmittelbar nach dem Erlass des Grundgesetzes. Dieser Paragraf im Strafgesetzbuch erlaubte es Abgeordneten, im Plenum oder in Ausschüssen Geheimnisse, die die freiheitliche demokratische Ordnung infrage stellten, benennen zu dürfen. Dieser Paragraf wurde 1968 wieder aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Wir sind dafür, dass dieser Paragraf wieder eingeführt wird. Er könnte gerade in den Zeiten der NSA-Affäre und des Whistleblowers Edward Snowden heilsam sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Hans-Christian Ströbele. – Schönen guten Abend von hier. – Melden Sie sich zu einer Kurzintervention? Habe ich das richtig interpretiert? (Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Genau!) – Ja, dann sind wir gnädig. Dann dürfen Sie das. (Heiterkeit) – Na ja, das war nicht ganz klar. Es hätte ja auch etwas anderes sein können. Es hätte ja sein können, dass er „Guten Abend, Claudia“ oder so etwas sagen will. (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD) Wilfried Oellers (CDU/CSU): Guten Abend, Frau Präsidentin! Ich möchte kurz eines klarstellen, Herr Ströbele, weil Sie gerade gesagt haben, wir würden über Argumente hinweggehen und einer Diskussion aus dem Weg gehen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Das ist nicht richtig. Diesen Vorwurf weise ich deutlich zurück, sowohl für mich persönlich als auch für die ganze Fraktion. Ich kann das auch belegen. Bei der öffentlichen Anhörung war ein Sachverständiger zugegen – ich habe den Namen nicht mehr im Kopf –, der sich sehr deutlich für das Whistleblower-Schutzgesetz ausgesprochen hat. Mit ihm habe ich sogar ein Vieraugengespräch geführt. Ich habe mich dabei auch mit seinen Argumenten auseinandergesetzt. Ich brauche mir von Ihnen nicht vorhalten zu lassen, ich würde mich mit der Thematik nicht auseinandersetzen. Ich denke, das hat auch mein Vortrag gezeigt. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Oellers. – Herr Ströbele, bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber Kollege, warum reden Sie hier nicht darüber – Sie haben vorhin eine Rede gehalten und es mit keinem Wort erwähnt –, warum verweigern Sie die Diskussion darüber in den Ausschüssen? Warum nur in einem Vieraugengespräch? (Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Das ist doch überhaupt nicht wahr! Sie waren doch in unserer Ausschusssitzung gar nicht dabei! – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Im Rechtsausschuss haben wir diskutiert!) Was steckt eigentlich dahinter? Wir werden von der Gesellschaft aufgefordert, zu handeln, und Sie beraten nicht einmal. Ich bin Mitglied im Rechtsausschuss. Ich weiß nicht, ob darüber in anderen Ausschüssen geredet worden ist. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Eben!) Aber gerade zu diesen entscheidenden Bestimmungen im Strafgesetzbuch muss doch wenigstens eine Diskussion stattfinden. Sie können doch sagen, warum Sie dagegen sind und wo Sie Handlungsbedarf sehen oder auch nicht. Aber überhaupt nichts zu sagen, mit der Folge, dass in der Gesellschaft der Eindruck entsteht, wir würden die Probleme gar nicht wahrnehmen, das werfe ich Ihnen vor. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Hans-Christian Ströbele. – Die nächste Rednerin in der lebendigen Debatte ist Kerstin Tack für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kerstin Tack (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ströbele, wenn Sie von Verrat oder von der Verweigerung einer Debatte reden, dann müssen Sie dafür auch hinreichende Belege vorbringen. Sich hier hinzustellen und zu meinen, das Ganze ließe sich polemisch lösen, geht leider genauso an der Sache vorbei wie Ihre Unterstellung anderen gegenüber, sie würden sich der Sache entziehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie mal einen Vorschlag!) Was den öffentlichen Raum betrifft, wollen wir sehr wohl, dass Menschen hingucken, engagiert sind und aktiv werden, wenn sie einen Missstand wahrnehmen. Wir machen Aufklärungskampagnen, vergeben sogar Preise und nennen das Zivilcourage. Wenn aber jemand im Arbeitsleben genau dieses Hingucken praktiziert, dann meinen wir, dies wäre weniger wert. Menschen, die das tun, zahlen sogar einen sehr hohen Preis für dieses couragierte Hingucken. Sie bezahlen nämlich viel zu häufig mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Hinweisgeber sind erwünscht. Europa hat es den Mitgliedstaaten hinreichend häufig auferlegt, zu prüfen, ob die Gesetze in den jeweiligen Mitgliedstaaten dem Schutz der Hinweisgeber hinreichend Genüge tun. Auch wir haben uns im Koalitionsvertrag zu genau einer solchen Prüfung verpflichtet. Ich gehe davon aus, dass eine solche Prüfung den Handlungsbedarf deutlich machen wird. Denn es ist kein Geheimnis, dass die SPD-Fraktion in der letzten Wahlperiode den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt hat, womit sich auch die Frage beantwortet, ob wir Handlungsbedarf sehen. Ja, wir sehen einen Handlungsbedarf, und zwar mehr als die Grünen in dem von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf. Wir meinen nicht, dass es ausreicht, im BGB festzuschreiben, die Dinge erst einmal im eigenen Betrieb zu klären, bevor jemand andere Wege gehen kann. Ich halte es sogar für falsch, das so zu machen. (Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Das ist doch gerichtlich entschieden!) Wir sagen auch, dass klar sein muss, wann ein Missstand vorliegt. Wir meinen, dass geklärt sein muss, wann eine anonyme Hinweisgebung relevant ist. Wir wollen auch die Frage der Betriebs- und Personalräte klären. Sie kommen bei Ihnen nicht vor. Bei Ihnen im Übrigen auch nicht, Frau Kollegin. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Die stehen drin! Vielleicht muss man den Gesetzentwurf mal lesen!) Wir glauben aber, dass es wichtig ist, in den Unternehmen genau solche Prozesse zu begleiten. Dafür haben wir entsprechende Gremien vorgesehen, die aber bei Ihnen nicht vorkommen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) Wir glauben auch, dass es wichtig und richtig ist, dass es Möglichkeiten der Begleitung und der Rechtsberatung gibt. Deshalb muss die Frage beantwortet werden, wie Hinweisgeber nicht nur vor Kündigungen, sondern auch vor Einbrüchen in der Karriere oder auch in den Entwicklungschancen in den Betrieben geschützt werden. All das muss man berücksichtigen. Denn wir wollen nicht, dass jemand, weil er wichtige Hinweise an Aufsichtsbehörden bis hin in die Öffentlichkeit gibt, damit rechnen muss, dass dieses Vorgehen für ihn persönliche Nachteile hat. Deshalb ist es richtig, dass wir in unserem Koalitionsvertrag eine Prüfung genau dieser Umstände vereinbart haben. Diese Prüfung steht aus. Wir mahnen sie an, weil wir der Meinung sind, dass wir im Gespräch über genau diese Schutzvorkehrungen zu dem Ergebnis kommen werden, dass wir uns durchaus an der einen oder anderen Stelle gemeinsam intensiver um den Schutz derer bemühen müssen, die ihn verdienen. Denn was sie ganz sicher nicht verdienen, sind der Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Folgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Tack. – Der letzte Redner in der Aussprache ist Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein wichtiges Thema. Dennoch möchte ich zur Vorsicht mahnen und davor warnen, dieses Thema zu überhöhen. Mancher Redner erweckt den Eindruck, dass die infrage stehenden Fälle in Deutschland tausendfach vorkommen und dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland schutzlos gestellt sind. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu wenig!) Es gibt – da haben Sie recht – populäre Fälle. Diese sind uns allen bekannt und wurden heute erneut eindrucksvoll geschildert. Aber am Ende steht die Frage: Was müssen wir tatsächlich regeln? Werfen wir zunächst einmal einen Blick auf das Zivilrecht. Da steht im Mittelpunkt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, betreffend eine Pflegerin, die Missstände in Pflegeheimen bekannt gemacht hat. Wir sollten uns mit den wichtigsten Erkenntnissen dieser Entscheidung befassen. Die erste Erkenntnis ist: Es geht um den Grundrechtsschutz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Abwägungsentscheidung betreffend die Meinungsfreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen Seite und dem Vertraulichkeitsinteresse des Unternehmens auf der anderen Seite getroffen. Die zweite Erkenntnis ist, dass der Europäische Gerichtshof mit dieser Abwägungsentscheidung zeigt: Es gibt keinen Hinweisgeberschutz um jeden Preis. Er hat bestätigt, dass die innerbetriebliche Klärung Vorrang hat. Deswegen hätte Ihr Vorschlag, Frau Kollegin Tack, viel zu weit gegriffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sagt: Es muss zuvor der Versuch der innerbetrieblichen Klärung unternommen werden. Die dritte und für mich wichtigste Erkenntnis ist das, was der Kollege Oellers schon angesprochen hat. Die Vorinstanzen haben in dem besagten Fall eigentlich die richtigen Maßstäbe angelegt. In der ersten Instanz hat das Arbeitsgericht die Rechtswidrigkeit der Kündigung der Pflegerin bestätigt. Aber die Gewichtung war anders. Hier stellt sich die spannende Frage, wie das mit einem Gesetz verändert werden soll. Wir haben – das ist ein Zwischenfazit – eine gefestigte Rechtsprechung und einen etablierten Abwägungsprozess. Das werden wir mit einem Gesetz auch nicht verändern. Herr Ströbele, Sie werden nun sicherlich sagen, dass das Zeit kostet. Aber wer sich mit Jura befasst – ich weiß, dass Sie das tun –, dem ist bekannt, wie lang die Wege durch die Instanzen sind, und das mit Gesetz genauso wie ohne Gesetz. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann brauchen wir gar keine Gesetze?) Eine weitere Erkenntnis treibt mich viel mehr um. Wir werden die tatsächlichen Gegebenheiten durch ein Gesetz nicht verändern können. Wie sieht denn die Realität aus? Das Tischtuch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie innerhalb der Kollegenschaft ist in solchen Fällen zerschnitten. Es gibt für den Betreffenden keine Zukunft mehr in seinem Betrieb. Deswegen enden solche Fälle zumeist mit einvernehmlichen Kündigungen und Abfindungen. Auch das werden wir durch ein Gesetz nicht verändern können. (Beifall bei der CDU/CSU) Vor diesem Hintergrund muss man feststellen, dass die von Ihnen formulierten Regelungen zu weitreichend sind. Der Vorrang der innerbetrieblichen Klärung ist nicht beachtet. Das Kriterium der Beweislastumkehr geht bei Ihnen viel zu weit. Zu diesem Schluss kommt man, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Schäden entstehen können, wenn jemand aus Versehen eine falsche Behauptung aufstellt. Es darf nicht nur auf die subjektive Sicht des Hinweisgebers ankommen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da steht: „konkrete Anhaltspunkte“!) Eine formale Verschiebung des Irrtumsrisikos auf die Unternehmensseite ist nicht hinnehmbar, weil es um gravierende Schäden geht. Nun haben Sie, Kollege Ströbele, in der letzten Rechtsausschusssitzung gesagt: Im Zivilrecht mag das so sein. Aber was ist mit dem Strafrecht? – Darüber haben wir ausführlich diskutiert. Deswegen verstehe ich Ihren Vorhalt nicht, dass niemand mit Ihnen diskutieren würde. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo haben wir diskutiert?) Als wir darüber das letzte Mal im Plenum gesprochen haben, habe ich gesagt: Grundrechte haben Ausstrahlungswirkung auch auf das Strafrecht. Eine Entscheidung wie die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wirkt auch auf das Strafrecht. Wir müssen uns jedoch vor Augen führen, dass alle populären Fälle wie der Fall der Pflegerin oder der des Gammelfleischfahrers keine strafrechtliche Dimension haben. Im Strafrecht sind zum Beispiel Staatsgeheimnisse, Dienstgeheimnisse und Informationen geschützt, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen; das heißt, schon der Gesetzgeber differenziert. Bei Letzteren stellt die bloße Preisgabe keinen Rechtsverstoß dar. Vielmehr ist eine zusätzliche Gefährdung öffentlicher Interessen erforderlich. Das heißt, auch hier beherrscht der Gesetzgeber das Zwischenspiel und will noch eine Differenzierung. Der Schutzzweck geht bei Staatsgeheimnissen sogar noch weiter. Es muss nämlich zu einer Abwendung von schweren Nachteilen für die äußere Sicherheit der BRD erforderlich sein. Und – das ist das Interessante, das man -feststellt, wenn man das Gesetz liest – bei Staatsgeheimnissen nimmt der Gesetzgeber sehr wohl eine Differenzierung vor. Er unterscheidet nämlich zwischen echten Staatsgeheimnissen nach § 93 Absatz 1 und illegalen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die wollen Sie immer noch bestrafen?) – Ja, aber nur in ganz bestimmten Fällen. – Das heißt, der Gesetzgeber sieht hier sehr wohl eine Differenzierung vor. Diese Differenzierung ist gelungen, und sie ist ausgewogen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir müssen uns vor Augen führen: Es geht um die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Da ist es vollkommen deplatziert, wenn Sie mit Ihrem Gesetzentwurf das ganze System auf den Kopf stellen wollen. Das können wir nicht zur Disposition des Einzelnen stellen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Hoffmann. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf -eines Whistleblower-Schutzgesetzes der Fraktion -Bündnis 90/Die Grünen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5148, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck-sache 18/3039 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Zugestimmt hat Bündnis 90/Die Grünen, dagegen gestimmt haben CDU/CSU und SPD, enthalten hat sich die Linke. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf -Drucksache 18/5148 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die -Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3043 mit dem Titel „Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen gestimmt hat die Linke, eine Enthaltung gab es vom Bündnis 90/Die Grünen. Wir kommen dann zum nächsten Tagesordnungspunkt. Herr Oellers, Herr Bleser ist da. Dann können Sie ihn gleich einmal befragen. Das hatten Sie angekündigt; nur, falls Sie es vergessen würden. Ich lade alle recht herzlich ein, anlässlich der Debatte zu einem spannenden Thema hierzubleiben. Ich warte, bis die einen draußen sind und die anderen hereinkommen. Noch ein schönes Fest! (Unruhe) Ich bitte, jetzt Platz zu nehmen. Wir kommen wirklich zu einem sehr wichtigen Punkt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 17 a und 17 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Entwicklungsfinanzierung vor dem Hintergrund universeller Nachhaltigkeitsziele Drucksache 18/5093 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der -Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Addis Abeba zum Erfolg führen – Einsatz für eine gerechte internationale Entwicklungs- und Klimafinanzierung Drucksache 18/5151 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Dazu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel für die Bundesregierung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2015 ist mit vier Konferenzen das Entwicklungsjahr. Der Start in Elmau war eindeutig ein großer Erfolg in entwicklungspolitischer Hinsicht. Dass die -Koalition daraufhin die Hände nicht in den Schoß legt, merken Sie an dem Antrag, der hier gestellt wurde. Jetzt geht es nämlich um die Finanzarchitektur, die als Nächstes aufgebaut werden muss. Dazu ist es notwendig, dass die Diskussion jetzt aus den Expertenkreisen heraus- und in das Plenum hineinkommt (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Hier sind wenig Experten! Das stimmt!) und hier Bewusstsein für die großen Aufgaben wie Klimaschutz, Armutsbeseitigung und wirksame Bekämpfung von Fluchtursachen geschaffen wird. Hierfür stellt dieser Antrag die richtigen Weichen, und deswegen begrüßen wir vom BMZ diesen Antrag natürlich auf das Nachhaltigste. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Haushaltspolitisch hatten wir am Anfang der Legis-laturperiode die Konkretisierung durch die Koalitionsvereinbarung in einer Größe von 2 Milliarden Euro. Heute zeichnet sich ab, dass für den Haushalt 2016 ein Aufwuchs von circa 830 Millionen Euro zu erwarten ist. Das sind nicht weniger als 13,2 Prozent. Meine Damen und Herren, das heißt, es wird für das Jahr 2016 im -Bereich der Entwicklungspolitik einen Rekordzuwachs geben. (Beifall bei der CDU/CSU – Stefan Rebmann [SPD]: Die Entwicklungspolitiker haben dafür gekämpft!) Das ist ein Bekenntnis dieser Koalition zu einer offensiven Entwicklungspolitik. (Stefan Rebmann [SPD]: Und das Ergebnis der hervorragenden Arbeit der Parlamentarier!) Das ist ein klares Zeichen für die Konferenz in Addis Abeba. Wir gehen in diese Verhandlungen in der -Hoffnung, dass von dieser Konferenz sehr viele positive Signale in Richtung New York und Paris ausgehen, wo die Nachfolgekonferenzen stattfinden. Für uns als Bundesregierung geht es bei diesen Gesprächen in Addis Abeba nicht nur darum, dass man über Geld verhandelt, sondern auch darum, dass man insgesamt über das Wie spricht, über die Prinzipien, wie wir auf dieser Welt künftig zusammenarbeiten. Die Antwort ist für uns klar: Wir brauchen eine gemeinsame Verantwortung für das globale Gemeinwohl. Deswegen liegt der Fokus in Zukunft auf der Übernahme von Verantwortung durch globale Partnerschaft. Diese neuen Partnerschaften müssen zum einen die Industrieländer, die Schwellenländer und die armen Länder umfassen. Sie müssen zum anderen auch die Staaten, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft umfassen. Ich sage das nicht ganz ohne Grund unter Hinweis auf die Verhandlungen, die jetzt angelaufen sind. Partnerschaft bedeutet aber nicht, dass sich manche Regierungen einen schlanken Fuß machen und denken, dass die anderen das regeln sollen. Partnerschaft heißt Gemeinsamkeit. Darüber werden wir in Addis Abeba sehr viel zu sprechen haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Natürlich spielt auch ODA weiterhin eine wichtige Rolle, gerade für die am wenigsten entwickelten Staaten und für fragile Staaten. Für sie ist ODA nach wie vor eine ungeheuer wichtige Finanzquelle, um einen nachhaltigen Entwicklungspfad einzuschlagen. Das hat auch einen sehr starken Symbolwert. Deswegen haben wir uns im Rahmen der EU-Rats-Schlussfolgerungen und gerade erst in Elmau erneut verpflichtet, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für ODA bereitzustellen. Ein großes Ziel für nachhaltige Entwicklung muss aber sein, dass wir nicht allein mit ODA hantieren. Wir wissen, dass die Erreichung dieser großen Ziele allein mit ODA bereits jetzt nicht vorangebracht werden konnte. 85 Prozent der Mittel kommen aus dem Privatsektor, 15 Prozent kommen aus dem öffentlichen Sektor. Das wird sich im Großen und Ganzen auch nicht ganz so einfach ändern lassen. Was wir natürlich sicherstellen müssen, ist, dass die ODA-Gelder vor allem dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Sie müssen dorthin fließen, wo sie eine Hebelwirkung auslösen können. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wo denn?) Wir hoffen, dass wir durch das Mixen der ODA--Gelder mit privaten Mitteln nachhaltig weitaus mehr bewegen können, als es in der Vergangenheit der Fall war. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das ist so schwammig! Nichts Konkretes!) Es geht nämlich nicht nur ums Geld, sondern auch um die Weitergabe von Know-how, um Technologietransfer und um fairen globalen Handel. Dass man da etwas bewirken kann, hat sich gerade durch unser Textilbündnis gezeigt. Ich möchte noch ein Wort zur Eigenverantwortung sagen. Es muss klargemacht werden, dass alle Staaten für ihre Entwicklung erst einmal selbst verantwortlich sind. Meine Damen und Herren, ordnungspolitisch geht es hier auch um das Subsidiaritätsprinzip. Das muss gesehen werden, und das spielt in der Diskussion mit eine Rolle. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das dürfen wir bei der Finanzierungsdiskussion nicht vergessen. Ich darf daran erinnern: Die Steuerrate beispielsweise erreicht in vielen Entwicklungsländern kaum 15 Prozent. Das kann man sich in Deutschland gar nicht vorstellen. Das ist natürlich viel zu wenig, um eine vernünftige -Infrastruktur oder Sozialsysteme aufzubauen. Die OECD hat vor kurzem darauf hingewiesen, dass es einer Verdopplung des weltweiten ODA-Betrags entspräche, wenn alle Entwicklungsländer ihre Steuern nur um etwas mehr als 1 Prozentpunkt erhöhen würden. Auch diese Frage muss insgesamt sehr intensiv besprochen werden. Da geht es darum, dass von jedermann mehr Verantwortung eingefordert wird, dass die nationalen Ressourcen entsprechend mobilisiert werden und dass gleichzeitig von den Ländern, die dazu in der Lage sind, mehr Unterstützung beim Aufbau effizienter und fairer Steuersysteme gegeben wird. Es geht auch um Veränderungen der internationalen Rahmenbedingungen, um Steuerflucht zu vermeiden und so den Entwicklungsländern überhaupt eine Chance zu geben, Steuern zu erheben. Beim G-7-Gipfel sind auch in dieser Hinsicht die Weichen hervorragend gestellt worden. Noch ein Wort zu Entwicklungsbanken. Das ist eine Fragestellung, die viel zu wenig beachtet wird. Hier kann erheblich mehr entstehen. Das habe ich als deutscher Gouverneur bei der Asiatischen, der Inter-Amerikanischen und der Karibischen Entwicklungsbank schon an verschiedenen Stellen gemerkt und mitbetrieben. Wir haben beispielsweise durch eine weitreichende Reform des Asiatischen Entwicklungsfonds erreichen können, dass die vorhandenen Kapitalressourcen effizienter genutzt werden, was dazu führt, dass das jährliche Ausleihvolumen von aktuell 14 Milliarden US-Dollar auf immerhin 18 bis 20 Milliarden US-Dollar steigt. Das ist doch eine beachtliche Summe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Rebmann [SPD] – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Nichts Konkretes!) Auf dem Weg zu einer verbesserten Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, und bei der Struktur unserer künftigen Finanzen auf diesem Gebiet liegen noch viele Steine. Ich habe einmal gelernt – das hat mir immer wieder Hoffnung gegeben –: Wenn irgendwo Steine auf dem Weg liegen, kann man mit diesen Steinen noch sehr viel Schönes bauen. (Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE] – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Jetzt wundert mich überhaupt nichts mehr! Was für eine Lebensweisheit!) In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Gehen wir mit Optimismus in die nächste Runde, und hoffen wir, dass wir hervorragende Ergebnisse präsentieren können! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Hans-Joachim Fuchtel. Ich möchte gern die Besuchergruppe meines Kollegen Auernhammer aus Weißenburg-Gunzenhausen recht herzlich begrüßen. (Beifall) Nächste Rednerin in der Debatte: Heike Hänsel für die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: An die Gruppe aus Gunzenhausen: Aufgemerkt! Jetzt kommt was Gutes!) Heike Hänsel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Zu später Stunde diskutieren wir jetzt noch ein Entwicklungsthema. Wir haben heute schon mehrfach Entwicklungsfragen diskutiert. Jetzt geht es um die Finanzierung, die ja nicht ganz unwichtig ist. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: So ist es!) Wir haben es ausdrücklich begrüßt, dass es für die nächsten Jahre mehr Geld für Entwicklung geben soll. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sibylle Pfeiffer [CDU/CSU] und Stefan Rebmann [SPD]) Aber wenn wir uns die Zahlen genau anschauen, stellen wir fest: Die Bundesregierung wird weiterhin stagnieren bei ungefähr 0,4 oder 0,41 Prozent, trotz der Zusagen, die gemacht wurden, nämlich dass jeder Staat mindestens 0,7 Prozent seines Bruttonationaleinkommens für Entwicklung ausgeben soll. Die Bundesregierung wird also in den nächsten Jahren diese international gemachten Zusagen nicht einhalten können und sie wieder einmal brechen. Das finde ich dann im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion, die wir zum Beispiel um Griechenland führen und in der tagtäglich gesagt wird: „Ihr müsst eure internationalen Zusagen einhalten“, doch sehr interessant. Ich finde, die Bundesregierung hat kein Recht, Griechenland hier in irgendeiner Weise zurechtzuweisen. (Beifall bei der LINKEN) Herr Fuchtel, Sie haben das ja so toll gesagt: Elmau war ein Riesenerfolg. – In Elmau waren Sie vor allem sehr erfolgreich im Geldausgeben. Dieser zwei-tägige G-7-Gipfel, dieser Klub der Reichen, der sich da getroffen hat, hat die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nämlich 360 Millionen Euro gekostet. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ein Schnäppchen!) Wenn man sich anschaut, dass der Entwicklungsetat von diesem Jahr zum nächsten um 830 Millionen Euro aufwächst und die Bundesregierung mit ihrer G-7-Wertegemeinschaft in zwei Tagen fast die Hälfte davon verprasst hat, dann erkennt man, dass Ihre Prioritäten vorne und hinten nicht stimmen. G-7-Gipfel können wir uns sparen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn ich mir dann auch noch anschaue, dass zeitgleich mit der Erhöhung der Entwicklungsgelder auch die Rüstungsausgaben in den nächsten Jahren um ungefähr 8 Milliarden Euro steigen sollen, zusätzliche Milliarden für teure Rüstungsprojekte wie zum Beispiel das Raketenabwehrsystem MEADS ausgegeben werden sollen, eventuell neue europäische Drohnen angeschafft werden sollen und wir auch noch das NATO-Ziel haben, dass wir zukünftig 2 Prozent unseres Bruttonationaleinkommens für Rüstung ausgeben sollen, dann kann ich nur sagen: Sie bewegen sich hier in die völlig falsche Richtung. Wir brauchen keine neue Rüstungsspirale, sondern eine Entwicklungsdividende. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese ist auch bitter nötig; denn wir haben – das wurde ja schon formuliert – viele hehre Ziele. Dieses Jahr werden die Nachhaltigkeitsziele in New York verabschiedet. Wir wollen weltweit die soziale Ungleichheit bekämpfen. Herr Fuchtel, ich hoffe, Sie hören zu; denn der Minister Müller macht sehr viele Ankündigungen. Er will bis 2030 eine Welt ohne Hunger haben. All diese Ankündigungen sind nicht ohne eine Finanzierung umzusetzen. Gleichzeitig brauchen wir mehr Geld für die Klimaanpassungsmaßnahmen usw. Hier reicht Ihr Haushalt vorne und hinten nicht. Wir lehnen es auch ab, dass Sie nicht sagen, wie viel Geld es für die Klimaanpassungsmaßnahmen und wie viel Geld es für Entwicklung gibt. Das kann nicht gegeneinander ausgespielt werden. (Beifall bei der LINKEN) Zum Schluss möchte ich noch auf eines hinweisen. Interessant finde ich, dass im Antrag der Koalitionsfraktionen steht, dass Sie den Ländern des Südens empfehlen, funktionierende Steuersysteme aufzubauen, um die soziale Ungleichheit in ihren Ländern bekämpfen zu können. Da frage ich mich: Wieso macht das eigentlich die Bundesregierung nicht auch? Wo sind denn Ihre Reichensteuer, Ihre Vermögensteuer und Ihre gerechte Erbschaftsteuer, die endlich einmal dazu beitragen könnten, dass soziale Ungleichheit bei uns bekämpft wird und wir gleichzeitig mehr Geld haben, um die weltweite soziale Ungleichheit zu bekämpfen? (Beifall bei der LINKEN) Noch eine Zahl, dann bin ich auch schon am Ende: Laut FAZ von vor zwei Tagen liegt Deutschland mittlerweile weltweit auf dem dritten Rang, was die Anzahl an wohlhabenden Menschen, an Millionären angeht, die wir im Land haben. (Peter Stein [CDU/CSU]: Das ist doch keine Schande, oder? – Johannes Selle [CDU/CSU]: Das ist keine Schande!) Vor uns liegen nur noch die USA und Japan. (Peter Stein [CDU/CSU]: Das ist keine Schande! Das ist ein Erfolg!) Deswegen müssen Sie endlich handeln, wenn Sie wirklich genügend Geld für Entwicklung und Klimaschutz haben wollen. (Beifall bei der LINKEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Man muss einen Mantel haben, um ihn zu teilen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Hänsel. – Die nächste Rednerin in der Debatte ist Dr. Bärbel Kofler für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Bärbel Kofler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf den Tribünen! Liebe Heike Hänsel, wir sind uns ja einig, dass man gerade im Zusammenhang mit sozialen Fragen Steuersysteme aufbauen und nutzen soll. Aber so zu tun, als hätten wir kein Steuersystem in Deutschland, (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Doch, aber ein ungerechtes!) ist – in vielen Ländern des Südens ist das leider der Fall, dort sind viele Haushalte ausschließlich auf Zolleinnahmen angewiesen, weil es keine Steuersysteme gibt – schon komisch, um es einmal vorsichtig zu sagen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir diskutieren jetzt im Vorfeld der Konferenz von Addis Abeba, die Mitte Juli dieses Jahres stattfinden wird. Es ist die dritte Entwicklungskonferenz innerhalb der letzten 15 Jahre. Die erste war in Mexiko, die zweite in Katar. Aber diese Konferenz unterscheidet sich massiv von den vorangegangenen Konferenzen. Hier geht es um weit mehr als die wichtigen MDGs, die Millenniumsentwicklungsziele. Hier geht es um eine nachhaltige Agenda für alle Länder dieser Erde: für die Länder des Südens genauso wie für uns. Es geht um den Handlungsbedarf in unseren Gesellschaften und bei den Ungerechtigkeiten innerhalb unserer Gesellschaften. Deshalb ist der Erwartungsdruck auf die Konferenz in Addis Abeba hoch – zu Recht hoch. Es geht darum, 17 Nachhaltigkeitsziele inhaltlich umfassender als alles das, was wir bisher diskutiert haben, auf den Weg zu bringen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine andere Welt zu eröffnen. Es geht um Themen wie inner- und zwischenstaatliche Ungleichheit. Es geht um menschenwürdige Arbeit weltweit, um nachhaltige Produktionsmuster, um Klima, Frieden und Sicherheit. Wenn wir all diese positiven Ziele erfüllen wollen, dann brauchen wir eines: eine ausreichende Finanzierung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das heißt aber auch, Addis Abeba muss gelingen, wenn die nachfolgenden Konferenzen – sei es die SDG-Konferenz, also die Konferenz um die Nachhaltigkeitsziele in New York, oder die Klimakonferenz im Dezember in Paris – erfolgreiche Konferenzen werden sollen und wir zu Fortschritten kommen wollen. Deshalb die Konzentration auf einige finanztechnische bzw. technische Fragen: Ja, es geht um die sogenannte ODA-Quote. Sie ist eine erste und wichtige Säule. Das sind also die Mittel der staatlichen Finanzierung. Das ist angesprochen worden. Darauf sind besonders die Länder im Süden angewiesen, die unter Fragilität, unter schwachen Strukturen, schwacher Staatlichkeit leiden. Sie sind auf diese Unterstützung besonders angewiesen. Wenn wir dort etwas dazu beitragen wollen, dass zum Beispiel die viel zitierten Fluchtursachen bekämpft werden, dann müssen wir langfristig – ich betone: langfristig – in den Staatsaufbau investieren. Dafür brauchen wir die sogenannten ODA-Mittel. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Fuchtel, ich muss Ihnen leider widersprechen; ich tue es sehr ungern, aber ich muss es an dieser Stelle tun. Der EU-Ministerrat der Entwicklungsminister vom 26. Mai hat beschlossen, die Frist zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels zu verlängern bzw. sich für das Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels einzusetzen. Aber man muss den Satz zu Ende lesen. Dort steht: „innerhalb des zeitlichen Rahmens der Post-2015-Agenda“. Ich muss ehrlich sagen: Mir als Entwicklungspolitikerin, aber auch vielen anderen Kolleginnen und Kollegen im Haus – fraktionsübergreifend – ist und kann das nicht genug sein. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir befinden uns im Jahr 2015. Für das Jahr 2015 -haben wir als Völkergemeinschaft versprochen, das -0,7-Prozent-Ziel zu erreichen. Wenn wir im selben Jahr versprechen, dass wir es ganz sicher im Jahr 2030 erreichen, dann ist das kein glaubwürdiges Signal an die Länder des Südens. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich betone: Auch ich freue mich über den Mittelaufwuchs in Höhe von 8,3 Milliarden Euro bis zum Haushalt 2018. Das ist ein wichtiger Schritt, sei es im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, in der humanitären Hilfe, bei den Mitteln des Auswärtigen Amtes wie auch in Fragen des Klimaschutzes. Die Zahl, die von den Kolleginnen und Kollegen genannt wurde, ist richtig. Wir haben unsere Quote damit aber nicht erfüllt. Wir bewegen uns ungefähr auf einem 0,4-Prozent-Pfad. Das ist zu wenig. Wir sind gefordert, den Aufwuchspfad vorzustellen, mit dem wir in den nächsten Jahren das 0,7-Prozent-Ziel erreichen wollen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich betone: Es geht nicht um das Sammeln von Geld um des Sammelns oder der Erfüllung irgendwelcher Quoten willen, die man irgendwann versprochen hat, sondern es geht darum – gerade das hat Elmau auch deutlich gemacht –, dass die Weltgemeinschaft, dass viele Staaten, auch die Industriestaaten, erkannt haben, vor welchen Problemen wir stehen. Wenn es um die Frage und das Versprechen geht, 500 Millionen Menschen in den Entwicklungsländern von Hunger und Mangelernährung zu befreien, dann brauchen wir dafür Mittel. Wenn es um den versprochenen Präventionsfonds geht, mit dem Arbeitnehmer, die unter unwürdigen Produktionsbedingungen leiden, geschützt werden sollen, oder wenn es um eine praktische Unfallversicherung geht, dann werden wir dafür Mittel brauchen. (Stefan Rebmann [SPD]: Sehr richtig!) Auch für die Gesundheitssysteme in den Ländern des Südens – ihre Einführung wird im Ministerium oft angemahnt – werden wir Mittel benötigen, wenn wir Epidemien wie Ebola in Zukunft verhindern wollen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Wir werden diese Mittel auch im Hinblick auf die in Elmau gemachten Zusagen für den Klimaschutz brauchen. Denn selbstverständlich kann es nicht sein, dass wir die Mittel für den Klimaschutz eins zu eins auf die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit übertragen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das planen Sie doch!) – Herr Kekeritz, das planen wir nicht. Es gibt Mittel, die man für beide Zwecke gut verwenden kann. Es gibt aber auch eindeutige zusätzliche Aufgaben, die aufgrund der veränderten Weltlage entstanden sind, (Beifall der Abg. Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und dafür brauchen wir zusätzliche Mittel. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die zweite Säule – sie ist angesprochen worden – finde ich ebenso wichtig. Ich würde sie auch nicht mit einem Nebensatz wegdiskutieren. Es muss selbstverständlich – gemäß dem Prinzip der Universalität der SDGs – um die Erhöhung von Steuereinnahmen in den Ländern des Südens gehen. Es geht um die Frage, wie man vernünftige Finanzverwaltungen und Steuerverwaltungen aufbauen kann, um auch die Reichen dieser Länder, die es sehr wohl gibt, ordentlich an der Finanzierung ihrer Gemeinschaft zu beteiligen und die so gewonnenen Mittel für die Armutsbekämpfung zu verwenden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Hierzu können und müssen wir einen Beitrag leisten. Es geht um Kapazitätsaufbau, um Personal, aber auch um die entsprechenden finanziellen Ressourcen, um Finanzverwaltungen, Rechnungshöfe und darum, Parlamente stark zu machen, Transparenz zu schaffen. Es geht aber auch – da weisen die Finger natürlich auf uns und unsere Gesellschaft zurück – um das Schließen von Steuerschlupflöchern und um das Thema Steuervermeidung. Wir haben gestern im Ausschuss eine Zahl gehört; das ist nur eine Schätzung, aber wenn diese Schätzung nur ungefähr der Wahrheit entspricht – ich habe mehrfach nachgefragt –, dann ist das unglaublich und nicht mehr zu tolerieren. Die UN gehen davon aus, dass den Entwicklungsländern jährlich durch Steuervermeidung und Steuerhinterziehung 500 Milliarden US-Dollar verloren gehen. Was könnten wir mit diesem Geld bei der Armutsbekämpfung alles erreichen? (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Genauso wichtig ist es, in den nationalen Systemen der Entwicklungsländer Steuereinnahmen zu generieren. Erik Solheim, der Vorsitzende des Entwicklungsausschusses der OECD sagte: Wenn es allen Entwicklungsländern gelänge, ihre Steuereinnahmen um 1 Prozent zu erhöhen, entspräche das einer Verdoppelung der weltweiten öffentlichen Entwicklungsfinanzierung. – Das ist richtig. Dafür müssen wir uns gemeinsam einsetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben als Koalitionsfraktionen einen sehr guten Antrag zur Entwicklungshilfefinanzierung vorgelegt. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings; die Entwicklungspolitiker der Unionsfraktion werden mir sicher verzeihen, dass ich ihn anspreche. Ursprünglich standen in unserem Antrag folgende Sätze: Die Bundesregierung wirkt auf europäischer Ebene auf die Einführung einer Finanztransaktionsteuer hin. (Stefan Rebmann [SPD]: Jawohl!) Dies begrüßen wir. Die Einführung ist auch für die weitere Zukunft der Entwicklungsfinanzierung von Bedeutung. – Leider haben die Finanzpolitiker der Union diese wichtigen Sätze aus dem Antrag gestrichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Bärbel Kofler. – Der letzte Redner in der Debatte ist Uwe Kekeritz für Bündnis 90/Die Grünen. (Johannes Selle [CDU/CSU]: Hoffentlich muss ich keinen Zwischenruf machen! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Zwischenrufe sind erlaubt; mal schauen. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns, glaube ich, alle einig darüber, dass die Konferenz in Addis Abeba enormes Potenzial in sich birgt, die Nachhaltigkeitsagenda auf ein neues Level zu bringen. Wir sind uns aber auch einig, dass Addis Abeba auch das Risiko birgt, ein Fehlschlag zu werden. Wir wissen, was für eine negative Botschaft das an die Konferenz in New York, aber auch in Paris aussenden würde. Deshalb ist es enorm wichtig, dass sich die Bundesregierung in Addis Abeba als kraftvoller und glaubwürdiger Vorreiter zeigt. Die Fraktionen sollten diese Position durch klare Anträge untermauern. Dann kam der Antrag von CDU/CSU und SPD, den ich ganz anders einschätze als Bärbel Kofler. In diesem Antrag lassen Sie sich stark vom Bericht des Expertenausschusses zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung leiten. Dort haben Sie genau das gefunden, was Sie gesucht haben. Der Bericht – so Ihr Credo – würde keine einseitige Verantwortlichkeit definieren. Genau das wirkt sich auf den gesamten Duktus Ihres Antrages aus. Anstatt klar zu sagen, was diese Bundesregierung anbieten müsste, um in Addis Abeba Erfolg zu haben, schieben Sie das Thema „eigene Verantwortung“ weg und führen in mehreren Punkten auf, was die Entwicklungsländer zu tun haben. So riskiert man von vornherein einen Misserfolg in Addis Abeba. Natürlich gibt es eine gemeinsame Verantwortung; um aber erfolgreich verhandeln zu können, muss man selbst auch bereit sein, klar zu sagen, was man liefern will. Diesbezüglich ist der Antrag der Koalitionsfraktionen leider eine Nullnummer. Sie sagen, die Konferenz in Addis Abeba sollte auf den Ergebnissen der Konferenz von Monterrey aufbauen. Sie betonen zu Recht die Eigenverantwortung der Staaten und führen auch an, dass die internationale Gemeinschaft den Rahmen setzen muss; aber konkreter werden Sie leider nicht. Das ist viel zu dünn – wenn auch nicht falsch. Wo sind Ihre Forderungen, die in Monterrey so herrlich und klar formuliert wurden? Wie kann das internationale Finanzsystem im Sinne einer gerechten Entwicklung verändert werden? Was ist zur FTT zu sagen? Frau Bärbel Kofler hat ja viele Punkte angesprochen, die völlig richtig sind; bloß, es wäre hervorragend gewesen, wenn sie auch in dem Antrag stünden. (Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Da steht alles drin!) Wie sind die Handelsbeziehungen zu ändern? Wie wird mit extremen Handelsüberschüssen umgegangen? Wie kann eine eigenständige Entwicklung erreicht werden? Wo erklären Sie denn in Ihrem Antrag, wie Sie mit Überschuldung umgehen? Welche Verantwortung müssen Konzerne haben? Wie lösen Sie das Lieferkettenthema? (Stefan Rebmann [SPD]: Da steht viel drin!) Welche innovativen Finanzierungsformen nennen Sie? Herr Kollege, Sie hätten Ihren Antrag mal lesen sollen. Das steht alles nicht drin. Wo weisen Sie darauf hin, dass Entwicklung, also FfD, mit den Nachhaltigkeits- und Klimazielen zusammengedacht werden muss, aber trotzdem jeder Bereich eigenständig ist? (Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Zu all diesen Themen haben wir Anträge vorgelegt!) Wo nennen Sie einen konkreten Beitrag, und wo definieren Sie einen vernünftigen Zeitraum? Ich sagte schon: Der Antrag bringt das alles nicht. In Ihrem Antrag nennen Sie an drei Stellen die mystische Zahl von 0,7 Prozent – aber nur, um ihr auszuweichen. Sie erklären, was die Expertentruppe von 0,7 Prozent hält. Dann stellen Sie fest, dass sich die Entwicklungsländer in Addis Abeba vermutlich sehr stark auf die 0,7 Prozent beziehen werden. Im Punkt zwei Ihrer Forderungen arbeiten Sie mit einem semantischen Trick, sodass der Punkt zwei einfach inhaltsleer und sinnlos ist. 0,7 Prozent wollen Sie erreichen, Herr Fuchtel – das ist schön –; so lautete auch die Antwort, die ich von der Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter erhalten habe. Sie hat in der letzten Fragestunde ausgeführt, dass 0,7 Prozent erreichbar sind, aber nur dadurch, dass die Klimaschutzmittel – du hast es schön kritisiert, Bärbel – mit den FfD-Mitteln zusammengelegt werden; die Probleme hat sie hervorragend dargestellt. Diese Methode führt aber dazu, dass die ODA-Mittel in Zukunft nur noch begrenzt ausgegeben werden können für Armutsbekämpfung, Gemeinwohlökonomie, inklusives Wachstum, soziale Gerechtigkeit, Strukturaufbau, Gesundheitsentwicklung, Good Governance, Hilfe für die Ärmsten und noch mehr und noch mehr. Letztlich wird dafür weniger zur Verfügung stehen; denn Sie planen ja, auch die Public-private-Partnerships massiv mit ODA-Mitteln zu fördern. Es bleibt im Prinzip nur noch zu hoffen, dass die deutsche Regierung in Addis Abeba bei den Verhandlungen wesentlich sensibler vorgeht, als es Ihr Antrag vermuten lässt. Herr Fuchtel, Sie haben mich mit Ihrem Beitrag jetzt nicht ganz überzeugt; aber Sie haben ja noch drei Wochen Zeit. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Kekeritz. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/5093 mit dem Titel „Entwicklungsfinanzierung vor dem Hintergrund universeller Nachhaltigkeitsziele“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen bei Zustimmung von CDU/CSU und SPD und Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken. Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/5151 mit dem -Titel „Addis Abeba zum Erfolg führen – Einsatz für eine gerechte internationale Entwicklungs- und Klimafinanzierung“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt bei Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen und Linken, Gegenstimmen von CDU/CSU und SPD. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden Drucksache 18/5221 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Haushaltsausschuss Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.3 – Sie sind damit einverstanden. Dann ist das so beschlossen. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/5221 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind einverstanden. Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 19 a und 19 b auf: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Arnold Vaatz, Erika Steinbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Frank Schwabe, Dr. Johannes Fechner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Drucksache 18/4421 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Drucksache 18/4893 – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE sowie den Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Drucksache 18/4798 – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Drucksache 18/4089 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) Drucksache 18/5198 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen Drucksachen 18/2618, 18/5198 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache mit Dr. Karamba Diaby für die SPD. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Karamba Diaby (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich bringen wir das Gesetz über das Deutsche Institut für Menschenrechte auf den Weg. Ich danke Bundesjustizminister Heiko Maas für sein Engagement in dieser Frage. Bereits im Oktober 2014 hatte er einen Gesetzentwurf vorgelegt. Aus SPD-Sicht hätte das Institut damit wie bisher weiterarbeiten können; aber die Union bescherte uns eine Zitterpartie. Erst nach zähen Verhandlungen ist es uns endlich gelungen, ganz im Sinne der Pariser Prinzipien das Deutsche Institut für Menschenrechte auf gesetzlicher Grundlage abzusichern. (Beifall bei der SPD) Damit erhalten wir die Unabhängigkeit des Instituts und seinen AStatus. (Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist aber kein SPD-Projekt!) Das ist gut für Deutschland, meine Damen und Herren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein Glücksfall für unsere Demokratie. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es leistet unabhängige Arbeit, die sich vor allem kritisch mit der Lage der Menschenrechte in unserem Land auseinandersetzt. Hierfür möchte ich zwei Beispiele aufgreifen. Das erste Beispiel betrifft den Begriff „Rasse“ in deutschen Gesetzestexten. Im Jahr 2010 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte ein Gutachten veröffentlicht. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, in deutschen Rechtstexten auf den Begriff „Rasse“ zugunsten einer Formulierung zu verzichten, die das Verbot rassistischer Benachteiligung abdeckt. Erlauben Sie mir, aus diesem Gutachten zu zitieren: Der Gebrauch des Begriffs „Rasse“ im Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes kann rassistisches Denken fördern, da er suggeriert, dass es unterschiedliche menschliche „Rassen“ gebe. Solange er in Bezug auf Menschen verwendet wird, löst er Irritation und Sprachlosigkeit aus, bis hin zu persönlichen Verletzungen. Dabei ist seine Verwendung keinesfalls notwendig. Daher empfiehlt das Institut – ich zitiere weiter – eine Abkehr von diesem Begriff zu vollziehen und stattdessen ein Verbot rassistischer Benachteiligung oder Bevorzugung aufzunehmen. Damit würde dem Schutzzweck der Norm, dem Schutz vor rassistischen Diskriminierungen und der Bekämpfung von Rassismus, zu voller Wirkung verholfen. (Beifall bei der SPD) Wem das nicht einleuchtet, der soll mir bitte die Frage beantworten, welcher Rasse er denn angehört. Diese Frage muss beantwortet werden. An diesem Beispiel können wir die Aufgabe des Instituts ablesen, nämlich wissenschaftliche Forschung, -Politikberatung, Bildungsarbeit und Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte in unserem Land. Erlauben Sie mir, zum zweiten Beispiel zu kommen, dem Thema Racial Profiling. Im Jahre 2013 veröffentlichte das Institut eine Studie mit dem Titel „‚Racial Profiling‘ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz“. Die Studie enthält Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei. Meine persönliche Erfahrung mit Racial Profiling ist, von der Arbeit nach Hause zu fahren und als Einziger kontrolliert zu werden. Am 12. März 2014 um 19 Uhr fuhr ich nach der Arbeit von Magdeburg nach Halle und wurde als Einziger von mehreren Hundert Pendlerinnen und Pendlern beim Verlassen des Bahnhofs kontrolliert. Dem Beamten reichte weder mein biometrischer deutscher Personalausweis noch mein Stadtratsausweis. Nur weil ich das Glück hatte, einen Dienstausweis des Sozialministeriums des Landes Sachsen-Anhalt zu haben, durfte ich weiterlaufen. Das ist meine Erfahrung mit Racial Profiling. Meine dunkle Hautfarbe und meine Augenfarbe, kurzum mein nicht weißes Aussehen, wurden als Kriterium für eine anlasslose Personenkontrolle herangezogen. In einem vielfältigen Land wie Deutschland mit einer solch langen Einwanderungsgeschichte soll man am Aussehen die deutsche Staatsbürgerschaft ablesen können? Wer das kann, sollte unter die Hellseher gehen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Ich habe mich in der Bundespolizei umgehört: Es gibt Beamte, die sagen, es gebe kein Racial Profiling, und es gibt jene, die argumentieren, dass das Aussehen gemäß § 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz als Verdachtsmoment herangezogen werden darf. Hört man sich bei der Union zu diesem Thema um, erfährt man, dass allein die Thematisierung angeblich ein Generalverdacht gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist. Das ist absurd, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umso bedeutender ist das Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das uns, den Gesetzgeber, auffordert, zu handeln. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages geht in einer Ausarbeitung davon aus, dass Racial Profiling durch geltendes Recht verboten ist; Racial Profiling ist ein Ermessensfehler. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst in diesem Hause. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg. Dr. Bärbel Kofler [SPD]) Das unabhängige Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte geht weiter und empfiehlt unter anderem, § 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz zu streichen, denn: Die Regelung ist grund- und menschenrechtlich nicht haltbar. Sie verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung … (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich komme langsam zum Ende. Frau Präsidentin hat schon angezeigt, dass ich aufhören soll. – Kein Zweifel: Racial Profiling ist illegal und diskriminierend. Daher kann niemand die Position einnehmen, es wäre derzeit zulässig. (Michael Brand [CDU/CSU]: Wer tut das denn?) Meine Damen und Herren, ich sagte es zu Beginn: Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein Glücksfall für unsere Demokratie. Ich freue mich also weiterhin über seine unabhängigen und kritischen Analysen und Empfehlungen und darüber, dass wir mit ihm zusammenarbeiten können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin in der Debatte: Annette Groth für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Annette Groth (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Es hat ein Jahr intensivster Diskussion gebraucht, und jetzt endlich stellen wir das Deutsche Institut für Menschenrechte auf gesetzliche Grundlage. Es ist schon kurios und Außenstehenden schon gar nicht zu vermitteln, dass sich alle Fraktionen einig sind, es aber trotzdem vier gleichlautende Gesetzentwürfe gibt. Wenn ich mich recht erinnere, war es die CDU/CSU-Fraktion, die die Linke absolut nicht auf dem Gesetzentwurf haben wollte. Das ist sehr schwer verständlich und in meinen Augen auch absurd. Na ja! (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das Menschenrechtsinstitut ist wichtig – das haben wir schon von Karamba Diaby gehört –, weil es immer wieder auf Menschenrechtsverletzungen in Deutschland und in Europa hinweist. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg. Frank Schwabe [SPD] und Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Beispiel eins. Das DIMR, das Deutsche Institut für Menschenrechte, kritisiert deutlich die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten. Es bezeichnete sie als besonders schweren Eingriff in das Menschenrecht auf Privatsphäre – Zitat –: Selbst eine begrenzte Speicherdauer von nur vier Wochen ermöglicht im digitalen Zeitalter die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Aufdeckung gruppenbezogener Einflussstrukturen und Entscheidungsabläufe. Die Bundesregierung sollte hier auf den menschenrechtlichen Sachverstand hören und die Pläne zur Vorrats-datenspeicherung endlich in die Tonne treten. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beispiel zwei. Zu den Vorwürfen der Misshandlung von Flüchtlingen durch die Bundespolizei in Hannover spricht das DIMR ebenso eine klare Sprache und – Zitat –: empfiehlt, eine unabhängige Kommission oder einen Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufklärung der Misshandlungen oder sogar Folterungen einzusetzen. Dieses Gremium sollte vor -allem die strukturellen Ursachen analysieren, die dazu geführt haben, dass es offensichtlich über -einen längeren Zeitraum wiederholt zu schwerwiegenden, rassistisch motivierten Misshandlungen kommen konnte, die zudem folgenlos geblieben sind. Beispiel drei. Wiederholt hat sich das DIMR mit der menschenrechtlichen Situation bei der Pflege älterer Menschen befasst und hier einen „großen Verbesserungsbedarf“ festgestellt. Dass DIMR weist darauf hin, dass „UN-Menschenrechtsgremien … wiederholt strukturelle Mängel in der Pflege angemahnt“ haben. Das ist doch eine richtige Ohrfeige für die Verantwortlichen bei uns; immerhin sind wir eines der reichsten Länder der Welt. Wir können froh sein, ein Institut zu haben, das solche Wahrheiten ausspricht. (Beifall bei der LINKEN) Es ist höchste Zeit für eine absolute Verbesserung in den Pflege- und Seniorenheimen. Dies sollte im Übrigen auch in unserem eigenen Interesse sein; denn auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, könnten eines Tages in einem solchen Heim leben. (Heiterkeit und Beifall der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Mein letztes Beispiel hat mein Vorredner schon erwähnt. Es geht um das Racial Profiling. In der Tat sind wir diesbezüglich wiederholt vom UN-Menschenrechtsrat kritisiert worden. Er hat immer auf Abschaffung -gedrängt. Bislang ist da nur wenig passiert. Das DIMR fordert, dass die Bekämpfung von Rassismus zu einem wichtigen Politikfeld in Deutschland wird. In diesem Zusammenhang nennt das Institut die „rassistische -Diskriminierung“ in der „Praxis der Bundespolizei, bei Kontrollen in Zügen Personen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe auszuwählen“. Das haben wir gerade gehört. Wir alle müssen jetzt dafür sorgen, dass das Institut für Menschenrechte seine Arbeit in Zukunft ebenso gründlich und unabhängig fortsetzen kann wie bisher. Regierung und Parlament – und damit wir alle – sollten die Empfehlungen unseres Menschenrechtsinstituts viel stärker als bisher aufgreifen und umsetzen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Frank Schwabe [SPD]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Groth. – Nächste Rednerin in der Debatte: Erika Steinbach für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD]) Erika Steinbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird doch endlich gut. (Beifall des Abg. Frank Schwabe [SPD]) Das war keine leichte Geburt, aber sie ist gelungen. Wir haben auch die Bundesregierung davon überzeugt, dass es gut ist, ein bisschen auf das Parlament zu hören. Die Bundesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Er ist identisch mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Das ist eine gute Sache. Mit diesem Gesetzentwurf erhält das Deutsche Institut für Menschenrechte eine stabile Grundlage für seine zukünftige Arbeit. Diese Grundlage entspricht voll und ganz den Pariser Prinzipien. Diese Prinzipien dienten uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs als Orientierung für das Mandat, für die Regelung von Zuständigkeit und Aufgaben sowie für die Zusammensetzung der Gremien. Das war bei dem Institut bisher so nicht geregelt. In all diesen Punkten ist der Gesetzentwurf so gestaltet, dass der Erhalt des A-Status absolut gesichert ist. Das ist eine gute Sache für das Institut. Wir schreiben ausdrücklich fest, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und im Ausland ist, solange es die ihm -gestellten Aufgaben auch gemäß den Pariser Prinzipien erfüllt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen so guten Gesetzentwurf gemacht, dass die Fraktion der Grünen und die Fraktion der Linken gemeinschaftlich einen eigenen Gesetzentwurf gemacht haben, der Wort für Wort, Satz für Satz, Komma für Komma, Punkt für Punkt von unserem Gesetzentwurf abgeschrieben worden ist. (Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum wohl? Da war doch was, Frau Steinbach! Können Sie sich erinnern?) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen aus den Oppositionsfraktionen, da schon in der Schule Abschreiben niemals belohnt wurde, müssen Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen und Ihren eigenen Gesetzentwurf doch wieder zur Seite legen. Ich freue mich, wenn Sie zustimmen. (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Ich bitte darum! – Michael Brand [CDU/CSU]: Jetzt nicht die Mehrheit gefährden!) Damit tun Sie dem DIMR einen guten Dienst. Sie dürfen gerne mit uns stimmen, aber Ihren Gesetzentwurf übernehmen wir nicht. Einen schönen Abend noch. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD] – Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Passen Sie auf! Gleich kommt der Koenigs!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Steinbach. – Nächster Redner in der Debatte: Tom Koenigs für Bündnis 90/Die Grünen. Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine gesetzliche Grundlage des Deutschen Instituts für Menschenrechte als unabhängiges -Institut, das den A-Status behält und verdient. Alhamdulillah! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Michael Brand [CDU/CSU]: Inschallah!) Woran hat es eigentlich gefehlt? Wer hat eigentlich etwas dagegen gehabt? Wir beantragen das seit vielen Jahren. In den Einzelheiten sind wir uns immer völlig einig gewesen, (Michael Brand [CDU/CSU]: Stimmt!) aber es ging nicht. Ein steiniger Weg, hätte Herr Fuchtel gesagt; (Heiterkeit der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) leider ist er nicht mehr da. Wir alle sind dafür, dass dieses Institut so weiterarbeitet, wie es bisher gearbeitet hat: segensreich, initiativ, unbequem, mal für die einen, mal für die anderen. So wird es auch bleiben. Das ist gut. Das Institut hatte sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf und einen einstimmigen Beschluss gestützt. Wir hätten es zusammen mit der Linken sehr viel besser gefunden, einen gemeinsamen Gesetzentwurf einstimmig zu verabschieden. Das wollte die CDU/CSU nicht, unter keinen Umständen – keinen einstimmigen Beschluss, keinen gemeinsamen Gesetzentwurf –, obwohl das die Garantie für gemeinsame aktive Zusammenarbeit an der Unabhängigkeit dieses Institutes und mit dem unabhängigen Institut gewesen wäre. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Das ist nicht nur passiv: „Ja, ja, wir sagen, die haben recht“, sondern aktiv: Wir machen mit. Das ist der Unterschied zwischen einem gemeinsamen Gesetzentwurf und einem Antrag von irgendjemanden, dem andere zustimmen. (Dagmar Ziegler [SPD]: Irgendjemand?) Das wollten Sie ganz explizit nicht. Wir haben das immer wieder angeboten. Wir haben jetzt natürlich mit Verfahrensmitteln versucht, Gemeinsamkeit bei der Antragstellung herzustellen. Das gelingt leider nach der Geschäftsordnung nicht, sodass jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt, den die CDU/CSU von der Regierung abgeschrieben hat und dem wir alle zustimmen werden. Prima, dass wir alle zustimmen. Aber was hindert Sie eigentlich? Sie werden die Linken nicht mehr los. (Heiterkeit bei der LINKEN) Was hindert Sie, einmal einen Antrag oder Gesetzentwurf gemeinsam mit den Linken zu machen? (Beifall der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ist das eigentlich der demokratische Umgang? Es würde dieses Haus zieren, wenn wir mehr gemeinsame Resolutionen und Anträge hätten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es würde den Menschenrechtsausschuss zieren, wenn wir mehr gemeinsame Anträge und Resolutionen hätten. Dass das nicht geschieht, liegt an Ihnen, weil Sie am Schluss sagen wollen: Wir haben keinen Antrag mit den Linken gemacht. – Das ist Unfug. Das ist auch kein demokratisches Vorgehen. Sie werden sich daran gewöhnen müssen, dass die Linke im Parlament ist. In Brandenburg haben Sie ja schon gelernt, ich hoffe, dass Sie irgendwann auch in diesem Hause lernen, dass Demokratie die Gemeinsamkeit in der Aktivität, im Finden von Kompromissen und letzten Endes auch im Einbringen von gemeinsamen Resolutionen und Anträgen ist. Noch ein Letztes. Wir alle wollen auch weiterhin an diesem Institut und mit diesem Institut arbeiten, und zwar in den Gremien. Bitte sorgen Sie mit Ihrer 80-prozentigen Mehrheit dafür, dass in den Gremien alle politischen Strömungen so vertreten sind – einschließlich der Linken, mit der Sie ja nie etwas zusammen machen wollen, Frau Steinbach; oder telefonieren Sie gerade mit Herrn Gysi? –, (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Die sind ja schon da!) dass wir gemeinsam dieses Institut tragen und mit dem Institut aktiv für die Menschenrechte eintreten. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Michael Brand [CDU/CSU]: Wenn es keine größeren Sorgen gibt, dann ist es ja gut!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Tom Koenigs. – Und der letzte Redner in dieser Debatte: Dr. Bernd Fabritius für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, besonders aus der Landeshauptstadt München! Bereits Ende Februar dieses Jahres habe ich an dieser Stelle deutlich gemacht, dass wir das Deutsche Institut für Menschenrechte genau den Pariser Prinzipien entsprechend aufstellen und mit einer stabilen Grundlage versehen wollen. So hatten wir es bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, und unter genau diesen Vorzeichen verliefen auch die Gespräche innerhalb der Koalition. Ich habe damals auch darauf hingewiesen, dass bei einem solchen Vorhaben selbstverständlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss. Es freut mich, dass wir heute einen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen können, der genau das erfüllt. Unser Gesetz stärkt die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte entsprechend den Pariser Prinzipien und schreibt seine Unabhängigkeit fest. Lieber Herr Kollege Diaby, die Art und Weise, wie Sie heute Abend in Ihrer Rede Racial Profiling derart dezidiert angesprochen haben, halte ich für eine ungerechte Unterstellung gegenüber der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland. (Frank Schwabe [SPD]: Er hat doch gesagt, dass die das nicht macht! Das sollten Sie im Protokoll nachlesen, Herr Kollege! – Dr. Karamba Diaby [SPD]: Das habe ich nicht gesagt! Nehmen Sie das sofort zurück!) Das ist ein Kollektivverdacht, den Sie heute formuliert haben. (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Ich wiederhole noch einmal: Ich habe das nicht gesagt!) Ich weiß aus meiner eigenen Tätigkeit als Strafverteidiger, dass die Polizei mit anlassbezogenen Fahndungsrastern arbeitet. Können Sie ausschließen, dass bei dem Vorfall, den Sie geschildert haben, ein solcher konkreter Fahndungsverdacht bestand? (Dr. Karamba Diaby [SPD]: Ja, ich bin ein Verbrecher! Danke schön! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Schönrederei!) Die von Ihnen, Herr Kollege Koenigs, im Verfahren unermüdlich vorgetragene Zeitnot hat sich ja zum Glück auch in Luft aufgelöst, nachdem unser Institut uns unmittelbar nach der Einigung über den Gesetzentwurf postwendend mitgeteilt hat, Eile bestehe gerade nicht, weil das ICC seine Entscheidung zur Re-Akkreditierung des Instituts erwartungsgemäß erst im Herbst dieses Jahres, also nach der Sommerpause, treffen wird. Ich finde das bedauerlich. Ungeachtet seiner aus menschenrechtlicher Sicht doch eher begrenzten Aussagekraft war es uns selbstverständlich ein Anliegen, den A-Status des Institutes zu -erhalten. Wenn auch entsprechende Einrichtungen beispielsweise in Aserbaidschan, in Russland, in Uganda den A-Status zugesprochen bekommen, kann dessen -ideeller Mehrwert zwar nicht so groß sein, wie teilweise mit viel emotionaler Entrüstung ob der behaupteten Gefährdung vorgetragen wurde. Es war uns allerdings wichtig, dass unser Institut seine Arbeit weiterhin im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zur Geltung bringen kann und den vollen Entscheidungsspielraum behält. Dafür fordern die Pariser Prinzipien nicht nur eine stabile gesetzliche Grundlage, sondern auch die Garantie einer pluralistischen Vertretung relevanter gesellschaftlicher Kräfte in den Gremien des Menschenrechtsinstituts. Dies war lange Zeit in der Opposition umstritten und ein Schwachpunkt, der vom Unterausschuss für Akkreditierung des ICC in seinem Bericht vom Herbst 2008 deutlich gerügt worden ist. Unser Gesetzentwurf trägt dem nun Rechnung und stellt sicher, dass sich die gesamte Bandbreite der Gesellschaft in den Gremien des Instituts widerspiegeln kann. Neben der Sicherstellung der Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte haben wir eine einheitliche Finanzierung der Einrichtung aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages geschaffen. Die zuvor unübersichtliche Ausstattung des Instituts aus den Haushalten vier verschiedener Ministerien wurde zusammengeführt und transparent gestaltet. Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, der uns bei diesem Vorhaben besonders wichtig war. Es ist die Multiperspektivität, der Blick auf die Menschenrechtssituation anderer Länder. Die nationalen -Menschenrechtsinstitute sind vornehmlich geschaffen worden, um die Lage im eigenen Land eingehend zu beleuchten. Das ist auch richtig so. Aber selbstverständlich darf dabei der Blick in andere Länder nicht vollständig ausgeblendet werden. Ich möchte nur drei Beispiele nennen: Man stelle sich vor, wir diskutieren über die Etablierung von nicht nur ökologisch, sondern auch ethisch einwandfreien Lieferketten quer über den Globus – ohne dabei die Menschenrechtssituation in den jeweiligen Ländern zu berücksichtigen. Und wie sollen wir bei so relevanten Aufgaben wie der Bekämpfung des Asylmissbrauchs Entscheidungen etwa darüber treffen, ob die Rückführung abgelehnter Bewerber in bestimmte Staaten möglich ist, wenn wir gegenüber der dortigen Menschenrechtssituation blind bleiben? Wie sollen wir Entwicklungspolitik in fernen Regionen menschenrechtsfördernd gestalten, ohne uns auf die Expertise unseres Institutes verlassen zu können? Dafür, meine Damen und Herren, wollen wir ein Menschenrechtsinstitut mit einem weiten Blick auch über den eigenen Tellerrand hinaus, und genau das verwirklichen wir mit dem Gesetz. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich freue mich sehr, dass wir all das erreicht haben und das Deutsche Institut für Menschenrechte mit unserer heutigen Entscheidung gemäß den Pariser Prinzipien auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen. Ich gehe daher auch fest davon aus, dass der Unterausschuss für Akkreditierung des ICC auf seiner Sitzung im kommenden Herbst das Institut mit dem A-Status reakkreditieren wird. Ich wünsche unserem Institut alles Gute und bin auf den Output, den wir mit diesem Gesetz nun ermöglichen, richtig gespannt. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das Wort zu einer Kurzintervention hat Herr Dr. Diaby. Dr. Karamba Diaby (SPD): Herr Fabritius, Sie haben mich falsch zitiert und gesagt, ich hätte den deutschen Beamtinnen und Beamten unterstellt, sie seien rassistisch. Dem möchte ich hier widersprechen. Ich habe als Trainer für interkulturelle Kompetenz in Sachsen-Anhalt und bundesweit sehr viele Erfahrungen mit Beamtinnen und Beamten gemacht und weiß ganz genau, dass sich die Beamtinnen und Beamten bemühen, diese Kompetenz durch viele entsprechende Elemente in der Aus- und Fortbildung zu erreichen. Die Erfahrung, die ich bei dem, was ich erlebt habe, gemacht habe, betrachte ich als rassistisch; dabei bleibe ich. Ich wiederhole aber noch einmal: Ich bedanke mich bei den deutschen Beamtinnen und Beamten für ihre Tätigkeit, weil sie eine hervorragende Arbeit leisten. Eine Gesetzesänderung ist unsere Aufgabe hier im Hause. Wir können Gesetze ändern. Mein Aufruf geht deshalb an uns und nicht an die deutschen Beamtinnen und Beamten. Es war mir wichtig, diese Erklärung abzugeben. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Lieber Herr Kollege Diaby, ich habe Ihnen – weil ich Sie kenne und schätze – nicht unterstellt, dass Sie den Polizisten unterstellt hätten, sie wären rassistisch, sondern ich habe festgestellt, dass Sie durch den Vorwurf eines Racial Profiling den Spezialisten, die das machen sollen, unterstellen, sie würden unprofessionell arbeiten, und habe nur betont, dass meiner beruflichen Kenntnis nach diese Spezialisten nach wissenschaftlich ausgearbeiteten Fahndungskriterien arbeiten. (Frank Schwabe [SPD]: Herr Fabritius, entschuldigen Sie! Da müssen Sie aber Ihren eigenen Text nachlesen!) Ich habe Sie wörtlich gefragt, ob Sie ausschließen können – das können Sie auch im Protokoll nachlesen –, dass in dem ganzen konkreten Fall bei der Kontrolle ein entsprechender Fahndungsanlass vorgelegen hat – selbstverständlich nicht in Bezug auf Sie, sondern vielleicht in einem anderen Fall. Danke. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich schließe diese Aussprache. Weil ich ihn gerade sehe und bei runden Geburtstagen immer gratuliert wird, gratuliere ich Omid Nouripour zu seinem (Michael Brand [CDU/CSU]: 60.!) – er wäre gerne 50.; er ist gerade mal 40 geworden – 40. Geburtstag. (Beifall) Wir kommen zur Abstimmung über die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5198, die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/4421 sowie von der Bundesregierung auf Drucksache 18/4893 zusammenzuführen und in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei Zustimmung von allen Fraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. (Beifall im ganzen Hause) Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5198, den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4798 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das ist albern! Echt eine Lachnummer!) Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das ist die absolute Lachnummer! Ihr lehnt euren eigenen Gesetzentwurf ab!) Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt bei Zustimmung zu der Empfehlung von CDU/CSU und SPD und bei Ablehnung der Empfehlung durch Bündnis 90/Die Grünen und die Linken. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5198, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4089 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Jetzt habt ihr mit uns gestimmt! Ist euch das aufgefallen? Das sage ich Kauder!) Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimmung aller Fraktionen im Hause angenommen. Tagesordnungspunkt 19 b. Wir setzen die Abstimmung zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe auf Drucksache 18/5198 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe d seiner Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2618 mit dem Titel „Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen“ für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht aber noch weiter. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Norbert Müller (Potsdam), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste jetzt Drucksachen 18/4418, 18/5149 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.4 – Ich sehe, Sie sind einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5149, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4418 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimmung von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verankern Drucksache 18/5215 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.5 – Auch damit sind Sie einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/5215. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist bei Zustimmung von CDU/CSU, SPD und Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Drucksache 18/4894 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/5257 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.6 – Ich sehe und höre nichts anderes, als dass Sie einverstanden sind. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner -Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5257, den -Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4894 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Enthaltungen bei der Linken, keine Gegenstimmen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen haben zugestimmt; enthalten hat sich die Linke. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe Drucksache 18/3562 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/5254 Die Reden sollen auch bei diesem Punkt zu Protokoll gegeben werden.7 – Ich sehe, Sie sind einverstanden. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in -seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5254, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/3562 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen: Zustimmung von CDU/CSU und SPD, keine Gegenstimmen, Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und von der Linken. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen: Zustimmung von CDU/CSU und SPD, Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und von der Linken. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen Drucksache 18/4347 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/5255 Der Gesetzentwurf beinhaltet in der Ausschussfassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz neben der Umsetzung verschiedener EU-Rahmenbeschlüsse Änderungen des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes. Auch da sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden.8 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5255, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4347 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD; dagegen war die Linke; enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. CDU/CSU und SPD waren dafür; dagegen waren die Linken, und enthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 a und 26 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Frank Heinrich (Chemnitz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriela Heinrich, Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen Drucksachen 18/4425, 18/5130 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Urbanisierung in den Ländern des Südens – Staatliche und kommunale Funktionen stärken, Privatisierung verhindern Drucksache 18/5204 Die Reden werden zu Protokoll gegeben.9 Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit dem Titel „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5130, den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/4425 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei vollständiger Zustimmung vonseiten der Großen Koalition gegen Stimmen der Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Tagesordnungspunkt 26 b: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5204 mit dem Titel „Urbanisierung in den Ländern des Südens – Staatliche und kommunale Funktionen stärken, Privatisierung verhindern“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt bei Zustimmung durch die Linke gegen Stimmen von CDU/CSU und SPD und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Drucksachen 18/5173, 18/5220 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Auch hier werden die Reden zu Protokoll gegeben.10 Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf den Drucksachen 18/5173 und 18/5220 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor-geschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung angekommen. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 19. Juni 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Restabend in der Nachbarschaft. (Schluss: 22.32 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18.06.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18.06.2015 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 18.06.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18.06.2015 Gleicke, Iris SPD 18.06.2015 Groneberg, Gabriele SPD 18.06.2015 Groß, Michael SPD 18.06.2015 Hartmann (Wackern-heim), Michael SPD 18.06.2015 Ilgen, Matthias SPD 18.06.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 18.06.2015 Krellmann, Jutta DIE LINKE 18.06.2015 Kunert, Katrin DIE LINKE 18.06.2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 18.06.2015 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 18.06.2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 18.06.2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Heike Baehrens, Sabine Dittmar, Karin Evers-Meyer, Angelika Glöckner, Ulrich Hampel, Marcus Held, Wolfgang Hellmich, Frank Junge, Cansel Kiziltepe, Helga Kühn-Mengel, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Detlev Pilger, Mechthild Rawert, Bernd Rützel, Udo Schiefner, Dr. Dorothee Schlegel, Ewald Schurer, Stefan Schwartze, Svenja Stadler, Kerstin Tack, Bernd Westphal, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Gülistan Yüksel (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags (Tagesordnungspunkt 6 a) Der Deutsche Bundestag stimmt heute in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags ab. Mit dem Gesetz wird den Ergebnissen des 10. Existenzminimumberichts der Bundesregierung Rechnung getragen und sowohl der Grundfreibetrag als auch der -Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöht. Zusätzlich konnte die SPD eine weitreichende Entlastung der Alleinerziehenden in das Paket hineinverhandeln. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Änderungsantrag eine rückwirkende Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld für das Jahr 2014. Eine rückwirkende Anhebung des Kinderfreibetrags ist aus verfassungsrechtlichen Gründen von großer Bedeutung. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist das Existenzminimum steuerlich zu verschonen. Im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der kalten Progression wurde das für 2014 festgelegte Existenzminimum der Erwachsenen durch eine Anhebung des Grundfreibetrags steuerfrei gestellt. Eine entsprechende Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums durch eine Anhebung des Kinderfreibetrags unterblieb dagegen. Um eine entsprechende Entlastung von Familien zu erreichen, die von der Anhebung des Kinderfreibetrags nicht oder nur in geringem Maße profitieren, erfolgte bisher gleichzeitig eine rückwirkende Anhebung des Kindergeldes. Die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD konnten sich nicht auf eine Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld verständigen. In einer Koalition ist nur möglich, was alle Koalitionspartner beschließen, denn SPD und CDU/CSU haben sich verständigt, im Deutschen Bundestag nicht gegeneinander abzustimmen. Aus diesem Grund unterbleibt nun leider die Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Beides bedauern wir sehr. Aus diesem Grund lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Drucksache 18/5259 ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) zu der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags (Tagesordnungspunkt 6 a) Der Deutsche Bundestag stimmt heute in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags ab. Mit dem Gesetz wird den Ergebnissen des 10. Existenzminimumberichts der Bundesregierung Rechnung getragen und sowohl der Grundfreibetrag als auch der -Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 erhöht. Zusätzlich konnte die SPD eine weitreichende Entlastung der -Alleinerziehenden in das Paket hineinverhandeln. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Änderungsantrag eine rückwirkende Anhebung von -Kinderfreibetrag und Kindergeld für das Jahr 2014. Eine rückwirkende Anhebung des Kinderfreibetrags ist aus verfassungsrechtlichen Gründen von großer Bedeutung. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist das Existenzminimum steuerlich zu verschonen. Im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der kalten Progression wurde das für 2014 festgelegte Existenzminimum für Erwachsene durch eine Anhebung des Grundfreibetrags steuerfrei gestellt. Eine entsprechende Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums durch eine Anhebung des Kinderfreibetrags unterblieb dagegen. Um eine entsprechende Entlastung von Familien zu erreichen, die von der Anhebung des Kinderfreibetrags nicht oder nur in geringem Maße profitieren, erfolgte bisher gleichzeitig eine rückwirkende Anhebung des Kindergeldes. Die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD konnten sich nicht auf eine Anhebung von Kinderfrei-betrag und Kindergeld verständigen. In einer Koalition ist nur möglich, was alle Koalitionspartner beschließen. Aus diesem Grund unterbleibt nun leider die Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes. Ich erwarte, dass trotz der bisher nicht erfolgten Einigung in der Koalition auch aufseiten des Koalitionspartners weiter auf eine verfassungskonforme Handhabung des Kinderfreibetrags hingewirkt wird. Vor diesem Hintergrund lehne ich den Änderungs-antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Drucksache 18/5259 ab. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Nina Warken (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags (Tagesordnungspunkt 6 a) Ich erkläre, dass mir ein Fehlwurf unterlaufen ist. Ich gebe hiermit zu Protokoll, dass mein Votum Nein lautet. Anlage 5 Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit im Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes durch den Berichterstatter Metin Hakverdi (SPD) (Tagesordnungspunkt 15) In Artikel 7 des Entwurfs des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/5256) wird im Änderungsbefehl sowie in der einzufügenden Übergangsbestimmung jeweils die Angabe „§ 5“ durch die Angabe „§ 6“ ersetzt. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden (Tagesordnungs-punkt 18) Olav Gutting (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag hat den Solidaritätszuschlag 1995 eingeführt, damit alle Bevölkerungsgruppen einen solidarischen finanziellen Beitrag in Form einer Ergänzungsabgabe zur Bewältigung der einheitsbedingten Kosten tragen. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, wenn ich sage: Der Soli und die Einheit sind eine beispiellose Erfolgsgeschichte, bei der alle Steuerzahler – egal ob aus den alten oder neuen Bundesländer – zum Abbau der teilungsbedingten Folgen beigetragen haben. Aber jede gute Geschichte sollte auch mal zu Ende gehen. Auch wenn der Soli für sich genommen keine Befristung enthält, halte ich die dauerhafte Belassung für verfassungsrechtlich bedenklich. Bereits bei der ersten Einführung 1991 war eine Befristung vorgesehen. Damit kann man feststellen, dass sowohl aus historischer Sicht als auch wegen seiner Ausgestaltung und Funktion eine dauerhafte Geltung nicht vorgesehen ist. Man muss kein Hellseher zu sein, um zu wissen, dass auch nach dem Auslauf des Solidarpaktes II nach 2019 weiter erhebliche Belastungen des Bundes für die neuen, aber auch die alten Bundesländer kommen. Wie wir diese Belastungen des Bundes und die Finanzausstattung der Länder ab 2020 interessengerecht lösen, steht auf unserer Agenda für die laufende Legislaturperiode ganz oben. Dabei sind wir weiterhin dem Ziel Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse verpflichtet. Bereits im -Koalitionsvertrag haben wir die Einrichtung einer -Bund-Länder-Finanzkommission unter Einbeziehung von Vertretern der Kommunen vereinbart. Wir wissen, dass den Ländern die Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern sowie die zukünftige finanzielle Ausstattung der finanzschwachen Länder im Rahmen des Finanzausgleichs besonders wichtig sind. Eine Lösung dieser Fragen kann nur im Rahmen der -anstehenden Bund-Länder-Verhandlungen erfolgen, die durch eine Festschreibung der Solimittel im Rahmen -eines Solidarpaktes III speziell für strukturschwache -Regionen nicht einfacher würde. Das Einzige, was wir mit dem Antrag der Linken erreichen, wäre, dass wir an einem verfassungsrechtlich unsicheren Status festhalten würden. Die Verhandlungen über die zukünftige Finanzausstattung der Länder werden schwierig werden. Wir wissen, dass die Länder – egal unter welcher Regierung – von liebgewonnenen Einnahmequellen nicht mehr wegzubekommen sind. Die Länder wollen heute auch nichts mehr davon wissen, dass diesen im Zusammenhang mit der Einführung des Solis Anfang der 90er-Jahre ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zugesprochen wurde. Zur Ehrlichkeit bei jeder Solidebatte gehört, dass wir den Soli nicht auf einen Schlag abschaffen können. Dies muss haushaltsverträglich geschehen. Uns geht es bei der Debatte um den Soli in der Perspektive um eine echte Abschaffung und nicht um ein Wegtricksen. Eine vollständige Integration in den allgemeinen Einkommensteuertarif – wie von manchem Bundesland gewünscht – ist lediglich eine versteckte Steuererhöhung zum überwiegenden Nutzen der Länder. Wir wollen den schrittweisen Abbau des Solis ab 2020. Wir werden dafür im Rahmen der Diskussionen der Bund-Länder-Finanzen eine haushaltsverträgliche und verfassungsfeste Lösung finden. Ihr Antrag wird dem nicht gerecht, sodass wir diesen ablehnen werden. Alois Rainer (CDU/CSU): Mit der erstmaligen Einführung des Solidaritätszuschlags 1991 wurde ein Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben. Die Grundlage dafür war die Finanzreform von 1955, die dem Bund nach Artikel 106 I Nummer 6 GG das Recht einräumt, eine Ergänzungssteuer zur Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben. Die Möglichkeit dieser Ergänzungsabgabe wurde bis jetzt zweimal genutzt, zum einen in den 70er-Jahren und zum anderen 1991, um die neuen Bundesländer bei den notwendigen Investitionen zu unterstützen. Nach fast 25 Jahren der Wiedervereinigung und dem damit verbundenen zeitlichen Abstand ist es meines Erachtens richtig, dass wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob der Solidaritätszuschlag überhaupt noch dem ursprünglichen Zweck dienlich ist. Völlig ausgenommen ist hierbei zunächst die juristische Bewertung der Sache. Denn erfreulicherweise wurde mit den Mitteln aus dem Solidaritätszuschlag in den letzten 25 Jahren Erstaunliches geleistet. Ob das nun verfassungsmäßig ausreicht und das Ziel „Aufbau Ost“ erreicht ist und damit dann die Ergänzungsabgabe wegfällt, kann derzeit nicht genau gesagt werden. Wichtig ist meines Erachtens eine Prüfung der gesamten Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern mit besonderem Blick auf die der Kommunen. Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist momentan in der Beratung. In Ihrem Antrag sprechen Sie davon, einen Teil der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag für die kommunale Daseinsvorsorge zu nutzen. Hierzu möchte ich grundsätzlich auf unser föderales System hinweisen, in dem die Länder für die finanzielle Ausstattung der Kommunen verantwortlich sind. Weiter möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die jetzige Bundesregierung die Kommunen so stark unterstützt, wie es keine andere Bundesregierung je zuvor getan hat: erstens 1 Milliarde jährlich, aufgeteilt über KDU, Umsatzsteuer, zweitens 2017 zusätzlich 1,5 Milliarden, drittens Investitionsprogramm für finanzschwache Kommunen in Höhe von 3,5 Milliarden und viertens Unterstützung bei den Kitas. Wir müssen mit der bevorstehenden Finanzverfassungsreform eine Antwort darauf finden, ob der Finanzierungsbedarf aus dem Wiedervereinigungsprozess abgeschlossen ist und damit auch mit Blick auf die Schuldenbremse die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – gewährleistet bleibt. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir eine vernünftige Lösung beim Thema der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für die Verteilungssituation finden, und ich bin mir sicher, dass wir diese finden werden. Voreilige Beschlüsse und Entscheidungen nutzen niemandem. Fest steht jedoch, dass der Solidarpakt II zum Aufbau der ostdeutschen Bundesländer und zur Bewältigung der einheitsbedingten Lasten 2019 ausläuft. Wenn das Ziel des Aufbaus der neuen Bundesländer und der Bewältigung der durch die Einheit bedingten Lasten erreicht ist, dann wird es mit Sicherheit schwerer werden, das Solidaritätszuschlagsgesetz rechtlich, aber auch gesellschaftlich aufrechtzuerhalten. Daher wäre zum Beispiel ein etappenweiser Ausstieg eine Lösung, um die Bürgerinnen und Bürger steuerlich zu entlasten und das Vertrauen in die Politik zu stärken. Der Solidaritätszuschlag darf sich nicht per se zu einer dauerhaften Steuer entwickeln. Dafür war die Möglichkeit der Ergänzungsabgabe im Artikel 106 I Nummer 6 ursprünglich nicht gedacht. Bernhard Daldrup (SPD): Ja, es ist zutreffend: Der Solidaritätszuschlag ist zeitlich unbefristet, der Solidarpakt nicht. Es gibt keine Zwangläufigkeit, den Solidaritätszuschlag einzustellen, ebenso wenig wie eine Verpflichtung, ihn fortzuführen. Weil das so ist und er zur Disposition gestellt worden ist, will die Fraktion der Linken eine Positionierung erzwingen. Ihr gutes Recht! Doch will man den Solidaritätszuschlag fortführen, braucht er eine besondere Begründung, um verfassungsfest zu bleiben. Jedenfalls ist das Volumen des Solidaritätszuschlags für den Bundeshaushalt und die daraus finanzierten Aufgaben unverzichtbar – das jedenfalls war die Meinung nicht nur, aber besonders wahrnehmbar der Kanzlerin im Wahlkampf. Sollte er entfallen, müsste erklärt werden, wie dieses Volumen auf anderem Weg gesichert werden kann. Denn auch wenn in wenigen Jahren die Mittel nicht mehr für den Solidarpakt verwandt werden, bleibt dennoch der Auftrag des Grundgesetzes an den Bund, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Der Antrag der Fraktion Die Linke nennt Instrument und Aufgabe: erstens den Solidaritätszuschlag und zweitens die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland: Der Solidaritätszuschlag ist ein Mittel, mit dem ein besonderer Zweck finanziert werden soll. Während „Die Linke“ ihn auch nach 25 Jahren noch zur weiteren Finanzierung der Deutschen Einheit fortführen möchte, sehen einzelne Unionskollegen diese Einnahmen des Bundes als Objekt der Begierde der Länder. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland ist demgegenüber ein Verfassungsziel. Das Grundgesetz fordert, dass die sozioökonomischen Bedingungen in den Regionen Deutschlands nicht zu weit auseinanderdriften dürfen. Es ist die räumliche Seite des Sozialstaatsgebotes. Fazit: Über das Instrument kann man streiten, über das Ziel nicht. Der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sind wir verpflichtet – dies ist in diesem Hause auch Konsens. Nun will die Linke einen Beschluss zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags, obwohl die Abschaffung noch gar nicht beschlossen ist. Nicht nur die Bundeskanzlerin verteidigte den Soli mit dem Verweis auf die Finanzierung des Aufbaus Ost. Auch aus dem Westen trat Armin Laschet von der CDU in NRW explizit für eine Fortschreibung des „Soli“ ohne Regionalbegrenzung ein: „2019, wenn der Solidarpakt für den Aufbau Ost endet, sollten die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag zweckgebunden und nach Priorität vergeben werden“ (Die Welt). Frau Kamp-Karrenbauer wird das kaum anders sehen. Kommen wir zur Zukunft: Finanzminister Dr. Schäuble ist offenkundig weit von einer abrupten Abschaffung des Solis entfernt. Just Dienstagmorgen im Finanzausschuss brachte er den Gedanken ins Spiel, den heutigen Aufschlag auf die Einkommensteuer in Höhe von 5,5 Prozent jährlich um 0,5 Prozent zu verringern. Dann würden elf Jahre vergehen, bis der Soli ausgelaufen ist; man würde voraussichtlich das Jahr 2030 zählen. Allein die inflationsbedingten Mehreinnahmen des Fiskus würden die Ausfälle ausgleichen. Auch in den bisherigen Positionen zu den Bund-Länder-Verhandlungen ist von einer kurzfristigen Abschaffung nicht die Rede. Deshalb eine Warnung an alle, die glauben, den Soli zum Programm der Steuersenkung machen zu können. Allen Beteiligten ist bekannt, dass die damit verbundenen Aufgaben weiterhin finanziert werden müssen. Heute fließen die Einnahmen aus dem Soli, rund 15 Milliarden Euro, zum Großteil in den Bundeshaushalt und leisten zur derzeitigen „schwarzen Null“ einen erheblichen Beitrag. Schließlich sind die Ausgaben für den Solidarpakt II kontinuierlich gesunken. Waren diese 2011 noch mit rund 13 Milliarden so hoch wie die damaligen Einnahmen aus dem Soli, wurden 2014 nur noch gut 7,5 Milliarden für den Solidarpakt II ausgegeben. Das Aufkommen des Solis fließt also schon heute in den Bundeshaushalt und wird dort flexibel verwendet und trägt dazu bei, dass keine Schulden aufgenommen werden mussten. Mit der Haushaltssolidität ist aber dennoch der Auftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse verbunden. Es geht nicht mehr nur um die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse. Seit 1994 spricht das Grundgesetz von gleichwertigen Lebensverhältnissen als Auftrag des Bundes. Bezugspunkt war natürlich die Herstellung der Deutschen Einheit in räumlicher und sozialstaatlicher Hinsicht, was bis heute auch aktuell geblieben ist, allerdings mit der Veränderung, dass die Disparitäten nicht nur zwischen West und Ost, sondern je nach Lage in ganz unterschiedlichen Regionen zwischen, ja sogar innerhalb von Bundesländern gilt. Der Bedarf ist da, die Aufgabe mithin ebenso, aber nicht mehr nach Himmelsrichtung und einem Ost-West-Schema, sondern nach Bedürftigkeit. In den Kommunen explodieren die Sozialausgaben, wichtige Investitionen in Breitband, Kinderbetreuung und Infrastruktur hingegen bleiben liegen. Geeignete Instrumente sind deshalb gefragt. Die Koalition hat mit zahlreichen Maßnahmen auf die Forderung nach Entlastung von Sozialausgaben und Stärkung der Investitionskraft den Kommunen geholfen. Das Kommunalinvestitionspaket in Höhe von 3,5 Milliarden ist das jüngste Beispiel in einer Reihe von Maßnahmen. Auch den Ländern sind Hilfen zugutegekommen, denken Sie an die BAföG-Entlastung oder die zusätzlichen 10 Milliarden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, etc. Die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erschöpft sich nicht in der Frage der Fortführung des Solis bzw. seiner Abschaffung. Auch die letzte Positionsbeschreibung des Bundes erklärt lediglich den Beginn des stufenweisen Abbaus des Solidaritätszuschlags nach 2020. Mehr nicht. Es geht im Kern um einen gerechteren horizontalen Finanzausgleich – in erster Linie Sache der Länder – und im vertikalen Finanzverbund um die Frage, inwieweit der Bund die Finanzkraft von Ländern und Kommunen stärken kann. Ob dazu auch ein bundesseitiges Investi-tionsprogramm geeignet ist, falls sich Bund und Länder nicht einigen sollten, wie dies Herr Dr. Schäuble im letzten Finanzausschuss andeutete, kann nur im Lichte der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern beurteilt werden. Angefangen von Infrastrukturfinanzierung bis zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen und besonderen Hilfen für die am höchsten verschuldeten Länder gibt es gute Gründe, am Solidaritätszuschlag festzuhalten. Auch die Struktur des Solidaritätszuschlags sollte im Blick bleiben, weil angesichts von Freigrenzen der Soli bis zu 11 Millionen Menschen gar nicht betrifft. Wichtiger als das Instrument ist uns aber das Ziel: Wer gleichwertige Lebensbedingungen schaffen will, muss die Frage der Finanzierung beantworten. Dabei ist – wie es der Soli auch vorsieht – die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler zu berücksichtigen. Artikel 72 des Grundgesetzes ist die normative Stütze einer Steuer- und Finanzpolitik, die sich den Aufgaben des regionalen Ausgleiches und der Umverteilung aktiv stellt. Da die Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen laufen und die Koalition selbst bereits mit Anträgen zur Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Deutschland befasst ist, werden wir hoffentlich in der zweiten Jahreshälfte konkret über die Zielsetzungen auch Ihres Antrages erneut diskutieren. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Im Rahmen der Verhandlungen um die Neugestaltung des Länderfinanzausgleiches verdichten sich die Befürchtungen, dass der Bundesfinanzminister den Solidaritätszuschlag ab 2019 schrittweise abschaffen will. Unterstützung hat er hierfür schon von Olaf Scholz, dem sozialdemokratischen Regierungschef des Bundeslandes Hamburg, erhalten. Dieses Vorhaben muss mit aller politischen Entschiedenheit verhindert werden. Dazu dient unser heute eingereichter Antrag. Der Solidaritätszuschlag ist eine Bundessteuer ohne Verfallsdatum. Seine Einnahmen sind haushaltsrechtlich nicht zweckgebunden, sondern frei verwendbar. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach die -Verfassungsgemäßheit des Solidaritätszuschlags – Soli – unterstrichen und Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollanträge in den letzten Jahren stets zurück-gewiesen. Diese Argumentation unterstützt auch ein jüngstes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Zu neuerlichen Bedenken, der Soli stelle grundsätzlich ein juristisches Haushaltsrisiko dar, gibt es daher keinen Anlass. Eine ersatzlose schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2019 würde einen einschneidenden Einnahmeausfall von mindestens 19 Milliarden Euro jährlich für den Bund darstellen. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung des Solidaritätszuschlags würden von seinem Wegfall vor allem Gutverdiener und Kinderlose profitieren. Zudem wäre eine solche Schwächung des finanziellen Spielraums des Staates unverantwortlich angesichts der fortschreitenden wirtschaftlichen Abkopplung strukturschwacher -Gebiete in Ost und West. Es wäre daher falsch, den -Solidaritätszuschlag abzuschaffen oder in Stufen zurückzufahren – er wird nach wie vor dringend gebraucht. Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 wurde mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, der langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und der Entlastung der öffentlichen Haushalte begründet. Der Solidaritätszuschlag dient also nicht ausschließlich dem Aufbau Ost, sondern sieht ebenso die Nutzung zur Haushaltsentlastung vor und ist Bestandteil des allgemeinen Länderfinanzausgleichs. Nichts spricht dagegen, ihn weiterhin in diesem Sinne einzusetzen, vor allem angesichts der strukturellen Auseinanderentwicklung von strukturschwachen und strukturstarken Regionen im Bundesgebiet. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, der Solidaritätszuschlag kann durch den Bundestag nur abgeschafft werden, wenn ihr dieser Entscheidung zustimmt. Im Gegensatz zu vielem, was ihr in der Großen Koalition mit der CDU/CSU mitgetragen habt, „weil es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde“, sind die Entscheidungsmöglichkeiten hier anders. Von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags steht nichts im Koalitionsvertrag. Wenn ihr schon mit jedem Verzicht auf Steuererhöhungen eure Versprechungen aus dem Wahlkampf 2013 gebrochen habt und damit zur weiteren Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden beitragt, solltet ihr die Hände von der größten Steuersenkung der letzten Jahre lassen. Ab 2019 wird die Schuldenbremse für die Bundesländer scharfgeschaltet – in diesen Zeiten Steuersenkungen zusammen mit der CDU/CSU zu beschließen, ist ein Vergehen an der Zukunft. Sollte es wirklich so weit kommen, wird die Linke zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen zu Besuchen in euren Partei- und Abgeordnetenbüros aufrufen. 20 Milliarden Euro Steuersenkung müsst ihr dann den Bürgerinnen und Bürgern erklären. Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, den Solidaritätszuschlag beizubehalten. Auch wir sind uns nicht -sicher, dass so ohne weiteres auf die Einnahmen des -Solis verzichtet werden kann, wie Herr Schäuble dies behauptet. Der Finanzminister verspricht große Steuersenkungen, anstatt wirksam und nachhaltig die Altschuldenproblematik der Länder und Kommunen anzugehen. Zwar bietet Schäuble den Ländern Unterstützung an, aber das reicht nicht, um die finanzielle Tragfähigkeit nach Einführung der Schuldenbremse zu gewährleisten. Tatsächlich ist dieser Tag eine gute Gelegenheit, über einen Antrag zum Solidaritätszuschlag zu diskutieren; denn eigentlich sollte heute der große Durchbruch bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen gelingen. Die Kanzlerin hat sich mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten getroffen, um eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf den Weg zu bringen. Anstatt sich zumindest auf einen Minimalkonsens einigen zu können, sind die festgefahrenen Verhandlungen wohl abermals vertagt worden. Doch die im Koalitionsvertrag vollmundig angekündigte große Reform der -Finanzbeziehungen rückt damit in die Ferne. Wichtige Wahlkämpfe in den Ländern rücken näher, und zu glauben, dass man sich unter diesen Bedingungen auf einen großen Wurf einigen kann, bedarf einiger politischer Naivität. Es war ein großer Fehler von Frau Merkel, Herrn Schäuble und Herrn Gabriel, eine so bedeutende Reform in Hinterzimmern verhandeln zu wollen. Eine Kommission wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – gerne auch im überschaubaren Format – wäre die bessere Variante gewesen. Den Preis dieser gescheiterten Strategie zahlen die Regionen und Länder, die mit Strukturschwächen und Altschulden zu kämpfen haben. Auch für die großen Infrastrukturinvestitionen, etwa im Verkehrsbereich, gibt es damit weiterhin keine Planungssicherheit. Ich kann nur an die Regierung appellieren, aus diesem Scheitern zu lernen und zumindest jetzt eine transparente Diskussion zuzulassen. Denn eine Reform ist dringend nötig, da die jetzigen Regelungen im Jahr 2019 auslaufen. Das Grundgesetz stellt die Aufgabe, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen. Die derzeitige Struktur des Länderfinanzausgleiches wird diesen Herausforderungen nicht mehr gerecht und ist schon gar nicht auf die zukünftige demografische- und sozialräumliche Entwicklung vorbereitet. Viele Kommunen leiden unter einer maroden Infrastruktur, hohen Schuldenständen und einem immensen Investitionsstau. Dabei geht die Schere zwischen armen und reichen Kommunen immer weiter auseinander. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse auch für die Bundesländer gilt. Alleine werden viele Länder ihr Altschuldenproblem nicht lösen können. Nun muss es weiter darum gehen, zukunftsfähige -Reformvorschläge zu erarbeiten. Ziel muss es sein, finanzschwache Länder und Regionen solidarisch zu unterstützen – und zwar unabhängig von Himmelsrichtungen. Eine strukturelle Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern muss die wachsende wirtschaftliche Ungleichheit zwischen armen und reichen Regionen angemessen ausgleichen, um unserem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Hierzu gehört die -Lösung der Altschuldenproblematik zahlreicher Länder und Kommunen durch einen Altschuldenfonds genauso wie die dauerhafte Unterstützung der finanz- und -wirtschaftsschwachen Regionen in den neuen Bundesländern. Den Umsatzsteuervorwegausgleich zu reformieren und im Gegenzug die kommunale Finanzkraft stärker in die Bund-Länder-Finanzbeziehungen einzubeziehen, halten wir für einen bedenkenswerten Vorschlag: Er birgt die Chance, das komplexe Ausgleichssystem einfacher und verständlicher zu machen. Ein solcher -Reformschritt ist aber nur akzeptabel, wenn sich die neuen Bundesländer auf eine Kompensation ihrer Finanzkraft durch den Bund verlassen können. Aber auch dieses Vertrauen hat die ostdeutsche Kanzlerin mit ihrer Hinterzimmerpolitik nicht herstellen können. Die Kollegen aus der Großen Koalition sollten aus ihrem Scheitern lernen: Bei einem so bedeutsamen Projekt wie der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hilft es nichts, sich hinter verschlossenen Türen zu verschanzen. Wenn überhaupt noch eine Einigung erzielt werden kann, dann mit einer Öffnung der Diskussion. Wir jedenfalls sind gerne bereit, diese Plenumsdebatte als Anfang hierfür zu sehen und gemeinsam über eine kluge Neuordnung der Finanzbeziehungen zu diskutieren. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste jetzt (Tagesordnungspunkt 20) Matthäus Strebl (CDU/CSU): Wir sprechen heute wieder einmal – wie schon im Frühjahr – über den Antrag der Fraktion Die Linke „Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe jetzt“. An der Situation der weit über 700 000 Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten, hat sich seitdem nichts oder doch nur wenig geändert. In der Zwischenzeit hat es jedoch einen Arbeitskampf gegeben, der zunehmend härter geführt wurde. Die Arbeitsniederlegungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Anliegen der Erzieherinnen, Erzieher sowie von Pflegekräften in der Bevölkerung auf breite Zustimmung stoßen. Dies ist umso bemerkenswerter, als ja viele Eltern, ledige besonders, Schwierigkeiten hatten, ihre Kinder in die Horte und Kitas zu bringen und selbst zur Arbeit zu fahren. So manchem wird hier erstmals die Wichtigkeit und Bedeutung dieser Berufszweige mit ihren Menschen bewusst geworden sein. Verständnis für die Forderungen – wenn auch nicht unbedingt für den Streik – brachte im Übrigen auch die Politik auf. Und das ist bekanntermaßen nicht bei allen Arbeitsniederlegungen so. Ich räume ein, dass es die Linke hervorragend verstanden hat, die Situation der in den Sozial- und Erziehungsberufen Tätigen für ihre Zwecke zu nutzen. Zunächst einige wenige Zahlen: In Deutschland gibt es rund 53 000 Kindertageseinrichtungen, mehr als 3,2 Millionen Kinder werden dort betreut. Die meisten Kitas werden jedoch von freien Trägern wie der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt unterhalten. Hinzu kommen Werkstätten und Einrichtungen für Behinderte. Heil-pädagogen, Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen im allgemeinen Sozialdienst, in Jugendzentren, an offenen Ganztagsschulen sowie in Heimen für Kinder und Jugendliche haben ebenfalls mit Arbeitsniederlegungen für ihre Anliegen demonstriert . Der Streik hat allerdings nur die Kitas öffentlicher, also kommunaler Träger, getroffen, und das sind deutschlandweit etwa 17 500 Einrichtungen. Wer würde bestreiten, dass die Beschäftigten in diesen Einrichtungen einen äußerst schweren Job haben und von uns wohl kaum einer mit ihnen tauschen möchte? Jedem Einzelnen gönnen wir bessere Arbeits- und Lebensbedingungen. Aber wer das Anliegen der Linken näher betrachtet, wird feststellen, dass es sich um eine gut verpackte Mogelpackung handelt. Ich möchte das anhand einiger weniger Punkte nachweisen: Ich habe auch hier im Deutschen Bundestag schon mehrfach betont, dass ich sehr wohl für eine Aufwertung der Sozial- und Erzieherberufe bin. Ich weiß aber auch, dass Zuständigkeit und Verantwortung hierfür überwiegend bei den Ländern und Kommunen zu finden sind. Wenn der Bundestag dem Antrag der Linken folgen würde, hätte dies also wahrscheinlich gar keine Folgen, da dieses Hohe Haus überhaupt nicht zuständig ist. Weiter verlangen die Antragsteller beispielsweise eine Antistressverordnung. Diese Forderung aber ist längst überholt. Denn im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird dem psychischen Gesundheitsschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt. Hier ist also schon eine Menge geschehen. Ich gestehe zu, dass wir noch längst nicht am Ziel sind. Geradezu symptomatisch für die Nachfolger einer früheren Staatspartei ist der Ruf nach neuen Gesetzen, hier nach einem Kitaqualitätsgesetz und nach einer Sachverständigenkommission. Aber auch hier sind die Antragsteller nicht auf neuestem Stand: Bereits Ende des vergangenen Jahres haben sich Bund und Länder auf eine Weiterentwicklung des Qualitätsprozesses verständigt. Nahezu alle Themen, die die Linken in ihrem Antrag nun verlangen, sind demnach schon im Fluss oder gar erledigt. Dass es bei dem Antrag hauptsächlich um Bauernfängerei geht, wird deutlich, wenn man sieht, dass Kostenrechnungen überhaupt nicht angestellt wurden. Ein solches Verfahren ist nicht akzeptabel. Die Große Koalition lehnt den Antrag daher ab. Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Die Union unterstützt das Anliegen einer Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe ausdrücklich! Das haben wir immer getan, schauen Sie sich die Gesetzgebung nur der laufenden Legislaturperiode an! Die Aufwertung geht nicht nur, aber natürlich auch über den Geldbeutel. Die Sozial- und Erziehungsberufe sind, wie die Pflegeberufe, in Deutschland eindeutig zu gering vergütet. In erster Linie liegt es jedoch in der Verantwortung von Tarifvertragsparteien, für eine leistungsgerechte Vergütung zu sorgen. Der Antrag der Linksfraktion lässt dies völlig außer Acht. Die Forderungen ignorieren die Strukturverantwortung von Ländern, Kommunen und Einrichtungsträgern. Das Ganze muss mit Augenmaß geschehen, da wir die Kommunen und andere Träger finanziell nicht überfordern dürfen. Die Bundesregierung bleibt jedoch nicht untätig – im Gegenteil. Am 6. November letzten Jahres hat sich das Bundesfamilienministerium mit den Fachministern sowie den zuständigen Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen auf einen Fahrplan für länderübergreifende verbindliche Qualitätsstandards geeinigt. Qualitätsziele sollen unter anderem für Personalschlüssel, die mittelbare pädagogische Arbeitszeit sowie Fragen der Qualifizierung der Fachkräfte festgelegt werden. Die im Dezember 2014 gebildete Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und Finanzierung sicherstellen“ hat ihre Arbeit bereits aufgenommen und soll nächstes Jahr einen Bericht vorlegen. Es wäre daher ratsam, die Ergebnisse abzuwarten. Was die Teilzeit angeht, kann ich nur das im Ausschuss letzte Woche Gesagte wiederholen und die Linksfraktion bitten, sich endlich mit der Realität anzufreunden. Teilzeit ist keine Schikane oder Sparsamkeit der Trägereinrichtungen oder Kommunen, sie entspricht vielmehr ganz überwiegend dem Wunsch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Flexible Arbeitszeitmodelle muss es auch weiterhin geben, mit Teilzeit kann sehr viel besser und gewünscht Rücksicht genommen werden auf die individuelle Lebensplanung und die wechselnde familiäre Situation der Erzieherinnen und Erzieher. Was wir nicht wollen – und das haben wir im Koalitionsvertrag auch vereinbart, einzudämmen –, ist die unfreiwillige Teilzeit. Wer sich jedoch freiwillig für die Teilzeit entscheidet, soll es ohne Einschränkungen auch weiterhin tun dürfen. Wir lassen im Gegensatz zu Ihnen den Menschen die Wahl im Sinne ihrer persönlichen Lebensplanung. Wichtig ist einzig und allein die Möglichkeit des Wechsels zwischen unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen. Weiter fordern Sie für „jede Stunde Arbeit volle Sozialversicherungspflicht“. Auch diese Forderung geht an der Realität und den Bedürfnissen der Arbeitswelt, insbesondere der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vorbei. Meist wird diese Möglichkeit des Minijobs genutzt, um auf eine unkomplizierte Art und Weise sich neben dem Vollzeitjob etwas dazuzuverdienen. Das Ziel, der Schwarzarbeit entgegenzuwirken, wurde mit diesem Instrument ebenfalls erfolgreich erreicht. So ist die Zahl angemeldeter Minijobs in Privathaushalten von rund 30 000 Mitte 2003 auf rund 285 000 Ende 2015 gestiegen. Das sind doch nicht alles geknechtete, ausgebeutete Proletarier, die im finanziellen Elend versinken. Das sind Tausende von Menschen: Studenten, Rentner, Hausfrauen und -männer und – ja – auch versicherungspflichtig Beschäftigte. Natürlich muss Missbrauch verhindert und verfolgt werden. Aber das Instrument an sich ist gut und wichtig – übrigens auch in den Erziehungs- und Sozialberufen. Im weit auseinandergezogenen Wahlkreis Waldshut-Hochschwarzwald, wo ich herkomme, gibt es viele Teilzeitkräfte, die in den Sozialstationen die Vollzeitkräfte in ihrer wichtigen Aufgabe unterstützen und ergänzen. Ohne sie, auch ohne die Minijobberinnen, könnten die Sozialstationen ihre Aufgabe gar nicht erfüllen. Es wäre schön, wenn die Fraktion Die Linke dies einfach mal akzeptieren könnte. Wir wollen den Gesundheitsschutz in den Betrieben weiter stärken, genau wie die Linke, die das in dem vorliegenden Antrag fordert. Ob eine Antistressverordnung dazu geeignet wäre, eine solche Wirkung zu erzielen, ist zumindest fraglich. Dazu braucht es fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse, die uns derzeit nicht vorliegen. Wir dürfen nicht vergessen, dass Menschen unterschiedlich sind, dass jeder Mensch Stress anders empfindet. Eine Standardisierung in Form einer Verordnung wäre aus meiner Sicht daher wenig zielführend. Eine entsprechende Regulierung würde zudem die Arbeitgeber vor neue Herausforderungen stellen, auf jeden Fall ein Mehr an Bürokratie bedeuten – noch mehr Bürokratie. Das lehnen Sie doch sonst immer – zu Recht – ab, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Vier Wochen lang haben Beschäftigte aus den Sozial- und Erziehungsdiensten für eine Aufwertung ihrer Arbeit gestreikt. Das war einer der bisher längsten Streiks dieser Berufsgruppen in der Geschichte der Bundesrepublik. Zurzeit sind die Streiks ausgesetzt, denn das Verfahren befindet sich in der Schlichtung. Obwohl die Belastungen für Eltern und Kinder während des Streiks hoch waren, ist die Unterstützung für die Streikenden nach wie vor ungebrochen: Fast 70 Prozent der Bevölkerung stehen hinter den Forderungen und zeigen sich solidarisch mit den Beschäftigten. Die Wertschätzung für Erziehungs- und Sozialberufe ist in der Bevölkerung also vorhanden. Aber Solidarität allein reicht nicht. Die Wertschätzung muss sich in den Gehaltsabrechnungen widerspiegeln. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen hinter den Streikenden und ihren berechtigten Forderungen. Das hat auch unser Vorsitzender Sigmar Gabriel beispielsweise am letzten Wochenende auf einer DGB-Kundgebung in Hannover noch einmal bekräftigt. Ich hoffe, dass die aktuell laufende Schlichtung eine tariflich gute Lösung für alle Beteiligten bringt. Beeinflussen können wir das hier im Bundestag allerdings nicht, denn angestellt sind Erzieherinnen und Erzieher in der Regel bei den Städten und Gemeinden – nicht beim Bund. Wir können aber dafür sorgen, dass klamme Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, höhere Löhne und Gehälter bezahlen zu können. Wir spülen ihnen Geld in ihre Kassen. Gerade in der letzten Woche haben wir durchgesetzt, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für die Aufnahme von Flüchtlingen noch in diesem Jahr auf 1 Milliarde Euro erhöht. Und ab 2016 wird er sich dauerhaft an den Kosten der Länder und Kommunen beteiligen. Darüber hinaus haben wir von Bundeseite aus weitere spürbare Entlastungen der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht: Die Grundsicherung im Alter übernimmt der Bund bereits komplett. Das BAföG bezahlt der Bund seit dem 1. Januar. Ein Entlastungs- und Investitionspaket in Höhe von 5 Milliarden Euro wurde kürzlich für finanzschwache Kommunen beschlossen. Insgesamt kommen wir bis 2018 auf über 25 Milliarden Euro, die wir an die Kommunen weiterreichen. Klar ist, die Städte und Gemeinden brauchen das Geld, um ihren Aufgaben für die Menschen vor Ort nachkommen zu können. Wichtig ist, dass endlich auch die Beschäftigten in den Erziehungs- und Sozialberufen mehr im Portemonnaie haben. Es muss Schluss sein mit ungerechter Bezahlung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Heilerzieherinnen und Heilerzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Sie verdienen mehr. Schauen wir uns doch einmal die fachlichen Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher an. Sie sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: von frühkindlicher Erziehung bis begleitender Förderung in der Schule und von besonderer Sprachförderung, bei denen Sprachlerntagebücher geführt werden müssen, bis zu inklusiver und interkultureller Arbeit mit behinderten Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund. Hier wird stetig mehr verlangt, aber nicht entsprechend höher entlohnt. Hinzu kommen besondere Erschwernisse, die der Beruf mit sich bringt. Dazu haben das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB, und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz eine Studie erstellt und festgestellt, dass die höchste Belastung der Lärm ist. Teilweise steigt der Geräuschpegel in einer Kita über 80 bis 85 Dezibel; normalerweise sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei diesen Werten dazu verpflichtet, einen Gehörschutz zu tragen. Eine andere Belastung ist die Haltung. Kitas sind nun einmal für kleine Leute gebaut. Wer Kinder betreut, muss auf Dauer in gebückter, hockender, liegender oder Kopfüberstellung arbeiten. Eine Belastung sind auch die Anforderungen an Multitasking; das bedeutet, viele Kinder gleichzeitig im Blick behalten, für jede Sorge ein offenes Ohr, einen wachen Blick und eine helfende Hand haben. Und das alles unter dem Dauerbeschuss von zahlreichen Krankheitserregern, die dem Immunsystem einiges abverlangen. Zum Glück haben wir noch Menschen – meistens Frauen – die bereit sind, für relativ schlechte Bezahlung diese Anforderungen auf sich zu nehmen. Sie kümmern sich um das Wertvollste was wir haben, um unsere Kinder. Das muss sich dann aber auch im Gehalt widerspiegeln. Eine Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe ist deshalb überfällig. Darin, meine Damen und Herren der Linksfraktion, sind wir uns einig. Nur bitte, wenn Sie schon Forderungen aufstellen, dann aber die richtigen. Mit Ihrer Forderung zur Leiharbeit ändern Sie die Situation jedenfalls nicht zum Besseren. Denn gerade einmal 0,3 Prozent der 1,2 Millionen Beschäftigten sind davon betroffen. Nun werden Sie wieder sagen, dass Sie diese Daten bei der Erstellung Ihres Antrags noch nicht gehabt haben. Aber, so frage ich Sie: Warum haben Sie nicht auf die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage an die Bundesregierung gewartet? Denn darin stehen diese Zahlen schwarz auf weiß. Aber auch ohne diese konkreten Zahlen hätten Sie wissen können, dass Leiharbeit kein Problem in diesen Berufsgruppen ist. Ich jedenfalls kenne keine einzige Kita, die mit Leiharbeiterinnen arbeitet. In Ihrem Antrag listen Sie allgemeine Forderungen auf, ohne die Besonderheiten dieser spezifischen Berufsgruppen zu berücksichtigen. Und wichtige Forderungen fehlen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wo zum Beispiel steht in Ihrem Antrag etwas zum Thema gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer? Im Bereich Erziehung und Unterricht beträgt die Lohnlücke fast 13 Prozent. Das ist besonders schlimm, denn Erziehungs- und Sozialberufe sind mit 84 Prozent eine typische Frauendomäne, und dann verdienen die wenigen Männer für die gleiche Arbeit auch noch deutlich mehr als die vielen Frauen. Mit dieser Lohndiskriminierung muss endlich Schluss sein. Wir packen das Thema an und werden gemeinsam mit CDU und CSU ein Gesetz für Lohngerechtigkeit auf den Weg bringen. Mehr Geld bedeutet auch mehr Rente, das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Viele Erzieherinnen haben einen geringen Lohn, viele arbeiten darüber hinaus nur in Teilzeit. Das wirkt sich dann natürlich noch negativer auf die Rente aus. Es wäre gut, wenn sich Frauen und Männer die Familienarbeit partnerschaftlich teilen würden. Dann kann Teilzeitarbeit sinnvoll sein. Es muss aber sichergestellt sein, dass es eine Möglichkeit zur Rückkehr auf die alte Arbeitszeit gibt. Wir werden deshalb noch in diesem Jahr ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit einführen, um zeitweise Teilzeit zum Beispiel zur Betreuung der Kinder zu ermöglichen. Und natürlich kämpfen wir als SPD generell für gute Arbeit und bessere Arbeitsbedingungen. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu eine Menge verankern können. Darunter auch viele im Antrag der Linken angesprochene Themen. So haben wir den Mindestlohn umgesetzt. Wir werden den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen noch in diesem Jahr mit einer Gesetzesinitiative bekämpfen. Wir werden den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern und eine neue Arbeitsstättenverordnung umsetzen. Auch was die Kitaqualität anbelangt, sind wir aktiv. Im November hat Familienministerin Manuela Schwesig alle Akteurinnen und Akteure an einen Tisch geholt: die Fachministerinnen und -minister der Länder, die Kommunalen Spitzenverbände und die verantwortlichen Verbände und Organisationen. Ihr Ziel ist es, gemeinsame Qualitätsziele in der Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Hierbei geht es insbesondere um die Themen Fachkraft-Kind-Schlüssel und die Qualifizierung von Fachkräften. Wichtig ist natürlich auch die Finanzierung. Deshalb hat sich eine Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und Finanzierung sicherstellen“ gegründet. Sie wird Vorschläge auf den Tisch legen, wie gute Qualität in den Kitas bezahlt werden kann. Ich bin überzeugt davon, dass alle gemeinsam – Bund, Länder und Kommunen – für eine einheitlich gute Kitaqualität und gute Arbeitsbedingungen sorgen können. Das ist der richtige Weg. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Nach wie vor kämpfen die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsberufen um eine Aufwertung ihrer Tätigkeit. Nachdem sich die kommunalen Arbeitgeberverbände leider kein Stück bewegt haben, wurde nach wochenlangen Streiks nun die Schlichtung eingeleitet. Ich hoffe, dass es zu einer echten Verbesserung für die Beschäftigten kommt – denn das haben sie verdient! Die Anforderungen in den Sozial- und Erziehungsberufen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, ohne dass sich das in angepassten Arbeitsbedingungen oder im Gehalt widerspiegelt. Es ist höchste Eisenbahn, hier etwas zu tun. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen das genauso, und es freut mich sehr, dass die Beschäftigten in der laufenden Tarifrunde so viel Unterstützung erfahren. Da können die Arbeitgeberverbände und die Große Koalition noch so gegen Gewerkschaften und deren Verantwortung für das Zusammenbrechen von öffentlicher Infrastruktur durch Streiks wettern – die Gesellschaft weiß es besser und bringt es auch zum Ausdruck. Wer eine gut arbeitende öffentliche Infrastruktur auch im Sozial- und Erziehungsbereich haben will, der muss sie auch finanziell und personell gut ausstatten. Das ist die Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, und sie können sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen. Die Tarifrunde zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste ist noch nicht beendet. Aber eines zeigt sie schon jetzt – die Zeit, in der Tarifauseinandersetzungen, also der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen, im stillen Kämmerlein ohne Beachtung der Öffentlichkeit vonstattengehen, ist vorbei. Ohne Druck kein Ruck! Das ist die Voraussetzung, um in einer Schlichtung zu einem guten Ergebnis zu kommen. Alles andere ist kollektives Betteln. Die Menschen machen sich wieder Gedanken darum, wie sie arbeiten wollen, und fordern nach Jahren der Zurückhaltung spürbare Verbesserungen. Und das eben nicht nur für den eigenen Hintern. Im Gegenteil. Sie interessieren sich wieder dafür, wie ihre Postboten entlohnt werden oder unter welcher Arbeitsverdichtung eigentlich der Kitaerzieher ihrer Kinder leidet. Die Menschen denken wieder solidarisch, über das eigene Arbeitsverhältnis oder die eigene Firma hinaus. Sie haben verstanden, dass nur durch gegenseitige Unterstützung bei dem Kampf um bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle ein Schuh daraus wird, der nicht drückt oder zu gesundheitlichen Schäden führt. Das ist eine gute Sache und muss uns als Parlamentarier darin bestärken, die politischen Rahmenbedingungen und deren Gesetzgebung zu hinterfragen, ob sie diese positive Entwicklung fördert oder ihr entgegensteht. Helfen beispielsweise sachgrundlose Befristungen wirklich bei einem kontinuierlichen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung? Fördern solch unsichere Arbeitsverhältnisse wirklich eine Berufswahl im Sozial- und Erziehungsbereich, wo es schon jetzt an qualifiziertem Personal fehlt? Diese und ähnliche Fragen müssen wir uns stellen und sie auch beantworten, wenn wir die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsberufe und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer ernst nehmen wollen. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Soziale Arbeit ist mehr wert. Das wissen die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsberufen schon lange. Jetzt reicht es ihnen aber mit den Sonntagsreden. Jetzt haben diese Beschäftigten, die in großer Mehrzahl Frauen sind, von Mai bis Juni fast einen Monat lang gestreikt. Das ist enorm, und das verdient unsere Anerkennung. Die gleichen Beschäftigten sind am letzten Wochenende zu Tausenden auf die Straßen gegangen, um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Und sie wurden dabei von vielen Menschen unterstützt, deren Kinder in öffentliche Kindergärten gehen oder in Schulen betreut werden. Ich habe großen Respekt vor diesen Streikenden. Denn für Menschen, die anderen Hilfe und Unterstützung geben, für diese Menschen ist es nicht selbstverständlich, auf die Straße zu gehen. Für sie ist es auch nicht selbstverständlich, für die eigenen Anliegen zu kämpfen. Denn wenn sie das tun, dann lassen sie diejenigen alleine, denen sie sonst zur Seite stehen. Deshalb zeigt dieser Streik erstmals das Ausmaß, wie schlecht es um die Arbeitsbedingungen in den Sozialberufen bestellt ist. Hier muss endlich etwas passieren. Und ich hoffe, die Tarifparteien kommen mithilfe der beiden Schlichter zu einem akzeptablen und guten Ergebnis. Denn soziale Arbeit ist wirklich mehr wert. Der Streik und die Tarifverhandlungen sind natürlich Sache der Sozialpartner. Dennoch kann und muss auch die Politik etwas tun, um die sozialen Berufe aufzuwerten. Gerade wir sind gefragt, wenn es um bessere Arbeitsbedingungen geht. Nur die Politik kann Rahmen-bedingungen schaffen – für gute und gesunde Arbeit auch in den Sozial- und Erziehungsberufen. Hier setzt der Antrag der Linksfraktion an. Und das ist gut so. Auch wenn wir nicht jede Forderung und jedes Detail unterstützen, stimmen wir diesem Antrag dennoch zu – denn die Richtung stimmt. Ein wichtiger Aspekt fehlt im Antrag ganz: die Forderung nach Entgeltgleichheit, und das ist mir ein besonderes Anliegen. Frauen verlangen zu Recht, dass ihre pädagogische Arbeit endlich genauso bezahlt wird wie die Facharbeit in anderen Bereichen. Heutzutage gelten die sozialen Dienste noch immer als Flopbranche, aber -Chemie, Fahrzeugbau oder Metall als die Topbranchen. Männer, die sich um das Innenleben von Autos oder Maschinen kümmern, haben einen höheren Stellenwert und bessere Löhne als Frauen, die sich um Menschen kümmern. Schlecht bezahlte Arbeit ist immer noch Frauensache. Das ist nicht fair und schon gar nicht gerecht. Dabei geht es nicht allein darum, dass Arbeit gleich bezahlt wird, sondern es geht um „Gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“. Die SPD setzt in erster Linie nur auf mehr Transparenz in den Unternehmen. Das greift zu kurz und kann nur ein erster Schritt sein. Bringen Sie endlich ein Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg, das seinen Namen auch verdient. Frauen verdienen mehr! Es muss endlich Schluss sein mit der Entgeltdiskriminierung und es muss Schluss sein mit niedrigen Löhnen in frauenspezifischen Berufen. Aber zurück zum Antrag: Die Personalbemessung in sozialen Einrichtungen muss endlich dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und darf sich nicht angeblichen Sachzwängen unterordnen. Notwendig sind mehr Stellen im sozialen Bereich. Als Folge würde es auch weniger unfreiwillige Teilzeit geben. Und natürlich sind verbindliche Mindestqualitätsstandards für die öffentliche Kindertagesbetreuung längst überfällig. Denn hier geht es um die Bildungs- und Lebensperspektiven der Kleinsten in unserer Gesellschaft. Das muss uns das Geld wert sein. Wichtig sind darüber hinaus gute und stressreduzierte Arbeitsbedingungen. Denn soziale Arbeit kann an die Nerven gehen. Die Beschäftigten sind hier oft emotional gefordert. Es geht um Zuhören, Unterstützen und stark machen. Es müssen Konflikte bewältigt werden. Notwendig sind Geduld und Einfühlungsvermögen. Manches geht auch unter die Haut. Oft ist die Zeit aber knapp. So entsteht Stress – und zwar Stress, der Kraft raubt und krank macht. Und deshalb brauchen wir endlich eine Antistressverordnung. Notwendig ist ein Arbeitsschutz, der die Belastungsgrenzen der Beschäftigten – gerade im sozialen Bereich – endlich in den Mittelpunkt stellt. Vor allem muss die sachgrundlose Befristung endlich abgeschafft werden – das kann ich der SPD-Fraktion nicht ersparen. Mir kann niemand erzählen, Arbeitgeber wären dann nicht mehr flexibel genug in ihrer Personalplanung. Es gibt eine ausreichend lange Probezeit. Kleine Betriebe sind vom Kündigungsschutz befreit. Und für die anderen gibt es noch immer die Befristung mit sachlichem Grund. Die Flexibilität für die Arbeitgeber darf keine Einbahnstraße sein, denn den Preis für Befristungen zahlen die Beschäftigten, und der ist zu hoch. Die Menschen brauchen Sicherheit für ihre Lebensplanung. Das gilt natürlich auch für die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsberufen. Anstatt den Antrag nach dem Motto „aus den Augen, aus dem Sinn“ abzulehnen, erwarte ich von den Regierungsfraktionen eigene Vorschläge. Nehmen Sie sich des Themas an – legen sie endlich etwas auf den Tisch. Auch Ihnen sollte soziale Arbeit mehr wert sein. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verankern (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Der Antrag über den internationalen Jugend- und Schüleraustausch umfasst ein zentrales Thema der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und ist an die wichtigste Zielgruppe unserer Gesellschaft, nämlich an die junge Generation, gerichtet. Als Obmann des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, ehemaliger Jugendbildungsreferent beim evangelischen Landesjugendpfarramt und Berater für den Schüler- und Jugendaustausch bei der Arbeitsgemeinschaft evangelische Jugend, aej, liegt mir dieses Thema sehr am Herzen. Ich kann aus persönlichen Erfahrungen nur ausdrücklich für mehr internationalen Jugend- und Schüleraustausch werben, und unser Antrag ist dafür der richtige Weg. Während meiner Tätigkeit im Landesjugendpfarramt Sachsen bot ich vielen jungen Deutschen die Gelegenheit, sich unmittelbar mit jungen Menschen aus unterschiedlichen Ländern auszutauschen. Ebenfalls bot ich ihnen die Möglichkeit, ihre Heimat aus fremder Perspektive zu betrachten. Dieses enorme interkulturelle Lernpotenzial spricht unmittelbar dafür, den Jugend- und Schüleraustausch im internationalen Rahmen auszuweiten und in die Arbeit der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik angemessen einzubinden. An erster Stelle bringt der kulturelle Austausch junge Menschen aus unterschiedlichen Kulturen näher zuei-nander, fördert das gegenseitige Verständnis, stärkt Toleranz und baut Hürden in Form von Stereotypen und Vorurteilen ab. Den Alltag in den deutschen Gastfamilien zu erleben, sorgt in den meisten Fällen für ein positives Deutschland-Bild auf der individuellen Ebene und legt einen Grundstein für ein tieferes Verständnis unserer Lebensweise und Kultur. Damit ist der Schüler- und Jugendaustausch eine wichtige Investition in die Zukunft unseres Landes, da wir auf diese Weise oft lebenslange Freunde und quasi Botschafter unseres Landes gewinnen. Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist zudem die auf dem Jugendaustausch basierende Stärkung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland, denn wer einmal einen Bezug zu unserem Land hat, wird sich später auch überlegen, hier zu studieren oder zu arbeiten. Mit den Kollegen der Koalitionsfraktionen im Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bin ich mir darüber einig, dass wir in gemeinsamer Anstrengung den internationalen Jugend- und Schüleraustausch weiter fördern müssen. Um ihn als wichtigen Bestandteil der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik nachhaltig und noch wirksamer zu gestalten, ist die Einbeziehung der deutschen Mittlerorganisationen, insbesondere des Auslandsschulwesens, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der Goethe-Institute sowie anderer Kulturaustauschprojekte der Länder und auch der Kirchen besonders wichtig. Deswegen werde ich mich für den gezielten Ausbau der Jugend- und Schüleraustauschprogramme einsetzen. Dabei ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass auch junge Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention stärker in Austauschprogramme einbezogen werden. Weiterhin erscheint es mir als besonders wichtig und sinnvoll, dass die aus diesen Austauschprogrammen erstandenen Alumninetzwerke gepflegt werden, um dauerhaft einen Mehrwert in der interkulturellen Verständigung zu schaffen. Ein gutes Beispiel für die Erreichung dieses Zieles ist das langjährig bewährte IPS-Programm des Deutschen Bundestages. In dessen Rahmen vergibt der Deutsche Bundestag jährlich Stipendien an politik-interessierte junge Menschen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, Frankreich, Israel, den USA und dem arabischen Raum, um die kulturellen Beziehungen mit diesen Ländern zu festigen. Schlussfolgernd daraus wäre es begrüßenswert, die im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik geförderten Jugend- und Schüleraustauschprogramme an bereits identifizierten Schwerpunktregionen der deutschen Außenpolitik auszurichten. Nicht zuletzt möchte ich hervorheben, dass die an Austauschprogrammen teilnehmenden Jugendlichen hier in Deutschland im schulischen, aber auch im beruflichen Feld Erfahrungen sammeln können, die ihnen helfen, Berufsperspektiven erheblich zu verbessern. Gerade die Erfahrung des funktionierenden Systems der dualen beruflichen Bildung – insbesondere unter Berücksichtigung der dramatisch ansteigenden Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit in anderen europäischen Ländern – kann Ideengeber sein für Veränderungen in der eigenen Heimat. Daher möchte ich dafür plädieren, bestehende Partnerschaften effektiv auszubauen und gemeinsam mit den jeweiligen Staaten weiter zu vertiefen und sie durch die Unterstützung der deutschen Mittlerorganisationen zu flankieren. Das Erleben von Gemeinsamkeit, gemeinsames Leben, Lernen und Erfahren sind die Grundlage unserer gemeinsamen Zukunft – in Europa und weltweit. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir auf dem Feld der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik die Bedingungen verbessern, um unseren Kindern und Jugendlichen die Welt noch besser erfahrbar zu machen. Jürgen Klimke (CDU/CSU): Jugendaustausch ist nicht nur ein wichtiges politisches Querschnittsthema, es ist auch ein Thema, das mich persönlich bewegt: einerseits als Vater von vier Kindern, der selbst an einem -Jugendaustausch nach England teilgenommen hat, weiterhin als Hamburger, als Bürger einer weltoffenen – weil von internationalen Kontakten lebenden – Stadt. Außerdem nehme ich seit vielen Jahren die Stipendiaten des Internationalen Parlamentsstipendiums in meinem Büro auf und wähle im Rahmen des Parlamentarischen Patenschaftsprogramms, PPP, Schüler für ein Auslandsjahr in den USA aus. Vor diesem Hintergrund hat es mich besonders betroffen gemacht, dass das Parlamentarische Patenschaftsprogramm zwischen Bundestag und US-Kongress gefährdet ist. Begründet ist das darin, dass die USA ihren Anteil daran nicht weiter zahlen wollen, weil sie andere Prioritäten im Jugendaustausch setzen und mit weniger entwickelten Staaten verstärkt zusammenarbeiten möchten. Das Parlamentarische Patenschaftsprogramm, das bisher paritätisch von beiden Seiten getragen wurde, ist jedoch mehr als ein Austauschprogramm. Es wurde 1983, zum 300. Jahrestag des Beginns der deutschen Einwanderung in Pennsylvania, ins Leben gerufen und ist schnell ein Symbol deutsch-amerikanischer Freundschaft geworden. Das PPP ist ein Programm, das in jedem Jahr große politische und mediale Aufmerksamkeit erfährt, auch weil Bundestags- und Kongressabgeordnete es als Paten begleiten. Deshalb habe ich mich an das Bundeskanzleramt gewandt und die Bundeskanzlerin um Unterstützung gebeten. Ich habe die Antwort erhalten, dass Angela Merkel dieses Thema auf dem letzten bilateralen Treffen mit Barack Obama angesprochen hat und die amerikanische Regierung noch einmal die Streichung der Mittel prüfen will. Die Bundeskanzlerin hat zudem, um ihre Verbundenheit mit dem Programm zu zeigen, alle diesjährigen Stipendiaten zu einem gemeinsamen Fototermin ins Kanzleramt eingeladen. Für diesen Einsatz bin ich ihr sehr dankbar. Ich erhoffe mir jedoch ausdrücklich, dass auch alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundestag über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam für den Erhalt des PPP eintreten und dies bei allen Gesprächen mit Vertretern des Kongresses und der amerikanischen Regierung thematisieren. Dafür möchte ich mich schon im Voraus bedanken. Doch lassen Sie mich nach dieser Vorrede zu unserem Antrag „Internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Fundament in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verankern“ kommen. In unserem Antrag haben wir den Jugendaustausch in seiner Bedeutung ausführlich gewürdigt, nicht nur den Aspekt der Völkerverständigung, des Abbaus von Vorurteilen sowie der Bedeutung für sprachliche Kompetenzen. Mir war es vielmehr immer ein Anliegen, herauszustellen, wie stark gerade ein längerer Austausch die persönliche Entwicklung voranbringt. Denn genau diese Entwicklung habe ich mehrfach erlebt: Die jungen Menschen, die eine längere Zeit im Ausland erlebt haben, waren in ihrer Persönlichkeit entwickelter, waren selbstbewusster und selbstständiger im Denken, sie waren politisch interessierter und viel stärker in der differenzierten Analyse von Problemen und der Suche nach Lösungen. Ich denke, dass viele von Ihnen dies aus Ihrer täglichen Arbeit bestätigen können. Jugendaustausch ist deshalb aus der Sicht eines -Außen- oder Europapolitikers, eines Wirtschafts- oder Bildungspolitikers, aber auch eines Familien- oder -Sozialpolitikers ein Segen für unsere Gesellschaft, ein Segen für unser Land und eine sehr gute Sache auch und gerade für die Austauschschüler. Deshalb kann ich als Politiker daraus nur eine Konsequenz ziehen, nämlich den Jugendaustausch wo immer es geht zu unterstützen. Das gestaltet sich in der Praxis jedoch gar nicht so einfach. Denn Jugendaustausch ist – wie schon am -Anfang formuliert – eine echte Querschnittsaufgabe. -Zuständig sind auf Bundesebene Auswärtiges Amt, das Familien- und Jugendministerium, das Bildungsministerium, das Sozialministerium sowie in gewisser Weise das Wirtschaftsministerium. Wenn man die verschiedenen Aspekte – von Förderungen über Stipendien, von Visafragen bis zu Sozialleistungen – betrachtet, ergibt sich ein buntes Spektrum an Zuständigkeiten, das es den -Jugendaustauschorganisationen nicht immer einfach macht, Anliegen an die richtige Stelle zu bringen. Das gilt insbesondere für bildungspolitische Fragen, für die die Bundesländer zuständig sind. Vor diesem Hintergrund sind Verbesserungen für Schüler- und Jugendaustausch mit dem politischen Geschäft des Bohrens dicker Bretter verbunden. Umso mehr freut es mich, dass es uns heute gelungen ist, mit unserem Antrag einige substanzielle Punkte einzubringen: Lassen Sie mich kurz auf drei Aspekte eingehen: Austauschprogramme erreichen immer noch zu wenige Jugendliche aus benachteiligten Familien, wo die Kinder vielleicht kein Abitur machen und die Eltern keine Akademiker sind. Wichtig ist es, gerade Jugendliche aus bildungsferneren Familien zu erreichen, auch aus solchen Familien, wo die Eltern Hartz IV beziehen. Wichtig ist auch, dass es spezielle Angebote für -Jugendliche mit Behinderung gibt. In allen diesen Bereichen wollen wir mehr Angebote und eine Neuausrichtung bestehender Programme. Die Visavergabe beim Jugendaustausch ist leider häufig bürokratisch und kompliziert. Oft werden unsinnige Anforderungen gestellt, die daraus resultieren, dass die Vorschriften der Vergabe nicht auf den Jugendaustausch ausgerichtet sind. Kosten und immer neue Vorgaben -sowie lange Bearbeitungszeiten stellen echte Mobilitätshemmnisse dar. Hier fordern wir konkrete Erleichterungen. Gastfamilien leisten großartige Arbeit weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Sie nehmen einen Schüler oft ein ganzes Jahr unentgeltlich bei sich auf und bringen ihm unsere Kultur und Lebensart nahe. Sie sind Botschafter des Gastgeberlandes, genauso wie der Austauschschüler Botschafter seines Landes ist. Wir wollen das Engagement stärker würdigen, zum Beispiel durch öffentliche Ehrungen, wir wollen aber auch Entlastungen für Gasteltern prüfen. In diesem Jahr fand erstmals eine Veranstaltung zur Ehrung von Gasteltern im Auswärtigen Amt statt, eine gelungene Veranstaltung, an der Staatsministerin Böhmer teilgenommen hat. Das sollte fortgeführt werden. Jugendaustausch ist der Schlüssel für Völkerverständigung und den Abbau von Vorurteilen, für Persönlichkeitsentwicklung und die Übernahme weltweiter Verantwortung. Er verdient unsere volle politische Unterstützung. Dieser Antrag kann in diesem Sinne nur ein Anfang sein, lassen Sie uns darauf aufbauen und den Jugendaustausch weiter fördern und unterstützen. Ulla Schmidt (Aachen) (SPD): Junge Menschen, die die Chance haben, einige Zeit im Ausland zu verbringen, machen Erfahrungen, die nicht hoch genug einzuschätzen sind: für ihre Persönlichkeitsentwicklung, ihre sprachliche, soziale und ihre interkulturelle Kompetenz. Aber ein solcher Austausch bringt noch viel mehr: lebenslange Freundschaften zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zwischen unseren Ländern. Deshalb können wir ohne Scheu sagen: Der europäische und internationale Jugend- und Schüleraustausch ist in hervorragender Weise geeignet, gegenseitiges Verständnis zwischen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen zu fördern, Toleranz zu stärken und ein positives Deutschlandbild zu vermitteln. Tolle Beispiele bieten hierfür etwa das Deutsch-Französische und das Deutsch-Polnische Jugendwerk: Mit beiden Ländern verbindet Deutschland eine Geschichte, die insbesondere nach den Schrecknissen des Zweiten Weltkrieges und den brutalen mörderischen Erfahrungen mit Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus von Feindseligkeit und Aggression gegenüber Deutschland und den Deutschen geprägt war. Es ist erst 70 Jahre her, da galt in vielen Ländern: „Only a dead German is a good German.“ Es grenzt fast an ein Wunder, dass wir nun mit Frankreich schon seit vielen Jahren und seit dem Ende des Kalten Krieges auch mit Polen ein so freundschaftliches Verhältnis pflegen. Beides hat viel mit der Arbeit der Jugendwerke zu tun. Auch deshalb will die Koalition den internationalen Jugend- und Schüleraustausch stärken und dazu unter anderem die bestehenden Programme besser vernetzen, Jugend- und Schüleraustauschprogramme in von der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik identifizierten Schwerpunktregionen intensivieren, neue Austauschprogramme mit den Staaten Südosteuropas innerhalb und außerhalb der EU initiieren, internationale Jugend- und Schülerbegegnungen an historischen Gedenkorten, im In- und Ausland stärken, darauf hinwirken, dass die staatlich geförderten Austauschprogramme, auch die der Träger der freien Jugendhilfe, in Deutschland bekannter gemacht werden und wichtige Akteure, wie das Auslandsschulwesen und die Goethe-Institute, einbezogen werden, um beispielsweise Jugendlichen aus der ganzen Welt das erfolgreiche Modell der dualen beruflichen Ausbildung näherzubringen. Ein Punkt liegt mir besonders am Herzen: Der europäische und internationale Jugend- und Schüleraustausch bringt junge Leute aus verschiedensten Ländern und Kulturen zusammen und befördert dadurch gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz. Leider haben junge Menschen mit Behinderungen bislang nur selten die Möglichkeit, an diesen Angeboten teilzunehmen. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist, fordert in Artikel 32, „sicherzustellen, dass die internationale Zusammenarbeit Menschen mit Behinderungen einbezieht und für sie zugänglich ist“. Deshalb will die Koalition junge Menschen mit Behinderungen künftig noch gezielter in den Austausch einbeziehen. Uns ist bewusst, dass uns dies vor neue Herausforderungen stellt: So müssen beispielsweise Träger und Gastfamilien gewonnen werden, um junge Menschen mit Behinderungen bei sich aufzunehmen. Aber wir packen es an! Der vorliegende Antrag ist eine gute Grundlage, um den internationalen Jugend- und Schüleraustausch zu stärken, und dazu gehört für uns Sozialdemokraten auch, zu prüfen, inwieweit Teilnehmende von Programmen der Jugend- und Schüleraustauschorganisationen von Gebühren für Visa und Aufenthaltstitel befreit werden und inwieweit Erleichterungen im Visa-Informationssystem VIS vorgenommen werden können. Azize Tank (DIE LINKE): Ich begrüße sehr, dass der vorliegende Antrag die Bedeutung des internationalen Jugend- und Schüleraustausches für die Auswärtige Bildungs- und Kulturpolitik ins Blickfeld nehmen möchte. Der internationale Jugendaustausch wird von zahlreichen Freiwilligen, engagierten Schulen und Jugendaustauschorganisationen getragen, deren nachhaltige Wirkung für den interkulturellen Dialog und die aktive Vermittlung demokratischer Grundwerte oft nicht die gebührende Beachtung in der Öffentlichkeit findet. Deshalb möchte ich mich bei den vielen jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und engagierten Betreuern sehr herzlich bedanken. Dieses anspruchsvolle Engagement wird allerdings durch viele sowohl bürokratische als auch strukturelle Hindernisse erschwert. Die Problematik der Visavergabe, die die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag ansprechen, ist nur eine von vielen. Dabei liegt die Visavergabe in der Hand der antragstellenden Regierungskoalition und könnte schnell verbessert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herrn, weisen Sie doch endlich die deutschen Botschaften im Ausland an, Verpflichtungserklärungen der Jugendaustauschorganisationen anzuerkennen. Sorgen sie für einheitliche Kriterien bei der Visavergabe und verzichten sie darauf, Sprachnachweise zu verlangen, die von Germanistikstudenten an Hochschulen verlangt werden könnten, nicht aber von Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen einer Schulpartnerschaft zu Gastfamilien nach Deutschland kommen. Mit großer Sorge nehme ich zugleich zur Kenntnis, dass die verschiedenen Lebensrealitäten der Jugendlichen in dem Antrag nicht angemessen gewürdigt werden. Genau diese aber stellen eine entscheidende Voraussetzung der Teilnahme junger Menschen an grenzüberschreitenden Begegnungen dar. Prekäre Lebenssituationen, wie ein erschwerter Zugang zum sozialen Menschenrecht auf Bildung sowie Hindernisse bei der kulturellen Teilhabe in unserer Gesellschaft verstärken diese bestehenden Bildungsbenachteiligungen. Jugendliche Migrantinnen, sozial Benachteiligte sowie Kinder mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen sind aufgrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen oft von der Teilnahme am Jugendaustausch ausgeschlossen. Menschen mit beschränktem Aufenthaltsrecht dürfen vielfach an Austauschprogrammen gar nicht teilnehmen. Hier entsteht in den Schulen ein Zweiklassensystem. Dabei wäre es für eine echte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund gerade wünschenswert, dass sie gemeinsam mit ihren deutschen Mitschülern an geschichtspolitischen Bildungsreisen, die zum Beispiel das Thema Rassismus, soziale Ausgrenzung und Antisemitismus im Kontext der deutschen NS-Verbrechen behandeln, teilnehmen. Wäre dies nicht weitaus effektiver für die von Ihnen geforderte Stärkung der „Willkommens- und Anerkennungskultur“, anstatt Jugendliche im Rahmen von internationalen Austauschprojekten als Botschafter misszuverstehen, die anstatt gemeinsamer Begegnung und eines Dialoges auf Augenhöhe vielmehr ein positives Deutschlandbild zu vermitteln hätten? Jugendliche können nicht zu Missionaren des „erfolgreichen deutschen Modells der dualen beruflichen Bildung“ instrumentalisiert werden, wenn gerade oftmals die Nichtteilnahme von sozial benachteiligten Jugendlichen und Schülern der beste Beweis ist, dass die duale Ausbildung kein Allheilmittel zur Lösung sozialer Verwerfungen ist. Interessierte Jugendliche können dabei den Freiwilligendienst als Gelegenheit zur Orientierung nach der Schule oft nicht in Anspruch nehmen, weil ihnen sonst Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld gestrichen werden würden. Nach wie vor werden Menschen mit Behinderung in der Sozialgesetzgebung wie Empfänger staatlicher Fürsorgeleistungen und nicht wie -aktive Bürger betrachtet. Eine Teilnahme an einem Workcamp oder einer Bildungsreise führt oft zu einem Ausschluss von Teilhabeleistungen. Diese Benachteiligungen müssen beendet werden! In diesem Sinne ist es fraglich, wie sich die Regierungskoalitionen vorstellen, der von der Linken geteilten Forderung nachzukommen um – ich zitiere – „in besonderer Weise … gezielt benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 32 der UN-Behindertenrechtskonvention“ einzubeziehen, wenn im gleichen Atemzug der Vorbehalt formuliert wird, dass dies nur „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ zu gewährleisten sei. Die verfügbaren Mittel müssen vielmehr aufgestockt werden. Es genügt nämlich nicht, die große Bedeutung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes, DFJW, oder des Deutsch-Polnischen-Jugendwerk, DPJW, hervorzuheben und zugleich zu vergessen, dass zum Beispiel das DPJW den notwendigen Bedarf und das Interesse der Jugendlichen an Austausch- und Begegnungsprojekten nicht vollumfänglich decken kann. Deshalb sollten die Mittel des DPJW aufgestockt werden. Die Linke teilt die Einschätzung, dass der Besuch von Gedenkstätten, an denen die Relevanz der Geschichte für die Gegenwart deutlich wird, gezielt unterstützt und gefördert werden muss. Dafür ist es unumgänglich, die langfristige Planungssicherheit der Gedenkstätten zu gewährleisten. Viele Gedenkstätten-Mitarbeiter werden aufgrund der Notwendigkeit, fehlende Mittel für internationale Jugend-Begegnung einzuwerben, mit zusätzlichem Bürokratieaufwand konfrontiert. Dies hindert sie daran, ihre pädagogische Expertise in die Begegnungsarbeit einzubringen. Ein weiteres gutes Beispiel, dass durch finanzielle Unterstützung konkrete Ergebnisse erzielt werden können, sind die Bemühungen um eine langfristige Sicherung der Bildungs- und Erinnerungsarbeit an den Gedenkorten der ehemaligen deutschen Vernichtungslager Sobibor und Bełżec als Ergänzung der Infrastruktur der bestehenden Gedenkstätten. Die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“ arbeitet dort eng mit deutschen und polnischen Bildungsträgern zusammen, um die vergessene Geschichte der deutschen Lager der sogenannten Aktion Reinhardt aufzuarbeiten und diese Gedenkorte als wichtige Orte der Begegnung, Bildung und des gemeinsamen Dialoges zu entdecken. Fundierte Bildungsarbeit und interkulturelle Einbeziehung von Jugendlichen lässt sich jedoch nur durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel bewerkstelligen. Hier sehen wir noch Nachholbedarf und werden entsprechende Vorschläge unterbreiten. Nur so können die genannten Vorhaben realisiert werden. Das Thema ist in seiner Gesamtheit von hoher Bedeutung, weshalb die Linke dem Antrag auch zustimmt. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Internationaler Jugend- und Schüleraustausch ist ein Thema, bei dem sich wahrscheinlich alle Fraktionen hier im Bundestag mehr oder weniger einig sind: Wir brauchen ihn, und wir wollen ihn stärken. Umso mehr bin ich irritiert, dass dieser Koalitionsantrag nun „holterdiepolter“ und ohne ordentliche Beratung in den Ausschüssen ins Plenum kommt und sofort abgestimmt werden soll. Wir debattieren hier nicht über einen politischen Notfall. Es kommt bei der Entscheidung nicht auf jede Minute an. Nein. Es geht um internationalen Jugendaustausch. Den wollen wir schon lange stärken. Das hätten wir ohne Probleme auch gemeinsam in den Ausschüssen hinbekommen. Mit dieser unnötigen Sofortabstimmung bekleckert sich die Koalition in unseren Augen nicht mit Ruhm. Wir dürfen schon mal nachfragen: Um was geht es Ihnen hier heute eigentlich? Die Inhalte des Antrags unterstützen wir in großen Teilen. Auch wir wollen Jugend- und Schüleraustauschprogramme stärken und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass einmal gewonnene Erfahrungen und Kontakte nicht verloren gehen. Die Stärkung einer Alumnikultur ist da eine gute Sache. Aber wir sagen klar: Für uns Grüne ist Jugendaustausch keine einseitige Veranstaltung. Wir wollen nicht einfach nur junge Deutsche ins Ausland schicken. Wir wollen ganz gezielt auch, dass junge Menschen aus anderen Ländern nach Deutschland kommen. Wertevermittlung muss eine große Rolle spielen. Wir wollen einen Austausch zu fundamentalen Säulen unserer Kultur wie Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte. Dazu müssen junge Menschen zusammenkommen, miteinander auf Augenhöhe reden und im besten Fall auch mal den Alltag der jeweils anderen kennenlernen. Die im Antrag der Koalition angesprochenen Visums-erleichterungen sind ein Kernstück grüner Forderungen seit Jahren. Wir müssen dafür sorgen, dass Teilnehmende in Jugendaustauschprogrammen nicht vor riesigen bürokratischen Hürden stehen und ein tolles Vorhaben des internationalen Dialogs an der Verzögerung von Visumsentscheidungen scheitert. Das ist natürlich nicht nur ein Problem in Deutschland. Aber hier können wir aktiv werden und mit gutem Beispiel vorangehen. Wir sollten die deutschen Behörden darauf einstellen, den Zugang zu Visa für Jugendliche aus anderen Ländern zum Zwecke des Austausches so leicht wie möglich zu gestalten. Der Antrag der Koalition wäre also kein schlechter Aufschlag, wenn wir ihn gemeinsam hätten beraten, aber vor allem auch weiterentwickeln können. Ein Beispiel: Die Koalition fordert in ihrem Antrag, neue Austauschprogramme mit den Ländern Südosteuropas innerhalb und außerhalb der EU zu initiieren. Diesen Vorschlag können wir Grüne unterstützen. Und ich möchte darüber hinausgehen. Wir brauchen im Sinne der europäischen Einigung auch mehr Austausch mit den Ländern Osteuropas. Ich war an den vergangenen beiden Wochenenden in der Ukraine und in Polen, um in den Hauptstätten Kiew und Warschau die Demonstrationen für gleiche Rechte von Lesben, Schwulen und anderen sexuellen Minderheiten zu unterstützen und die politischen Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort kennenzulernen. Ich kann Ihnen sagen: Die Stimmung besonders in Kiew war mehr als aufgeheizt. Grund war eine große Gruppe teilweise gewaltbereiter Gegendemonstranten und Neonazis, die alles rund um das Thema Homosexualität als Teufelszeug und westliche Propaganda und europäischen Sittenverfall darstellen. Demgegenüber gab es glücklicherweise vor Ort auch eine Menge aufgeschlossener Leute, die die Werte von Menschenrechten, Minderheitenrechten und Demokratie teilen. Ich habe viel diskutiert, auch sehr viel mit jungen Menschen – mit den Vertreterinnen und Vertretern einer neuen Generation, die unsere liberalen Werte teilen. Sie haben ein riesiges Interesse daran, zu erfahren, wie in Deutschland demokratische, transparente und die Grundrechte schützende Politik gemacht wird und Zivilgesellschaft, Kultur und Wirtschaft funktionieren. Sie sollten noch viel mehr die Möglichkeit haben, im Rahmen von Jugendaustauschprogrammen problemlos nach Deutschland zu kommen. Aber auch junge Menschen hierzulande können und sollten eine Menge lernen und ihren Horizont erweitern. Darum ist es genauso wichtig, dass junge Deutsche unter anderem nach Osteuropa gehen, die jeweilige Sprache lernen und verstehen, wie die Gesellschaften funktionieren, wie Menschen dort leben und welche Werte sie teilen. Gerade vor dem Hintergrund wachsender internationaler Spannungen muss es für uns heißen: Mehr Verständigung bringt mehr Verständnis. Besonders für die heutigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Austausch so wichtig. Sie werden die politische Zukunft Europas für die nächsten Jahrzehnte prägen, wenn wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon lange nichts mehr zu melden haben. Wir können aber schon heute positiven Einfluss nehmen und die Weichen dafür stellen, indem wir internationalem Jugendaustausch in Europa und weltweit einen besonderen Platz einräumen. Daran sollten wir gemeinsam denken, dafür müssen wir gemeinsam arbeiten. Leider stellen Sie von der Koalition ganz wesentliche Punkte Ihres Antrags unter den Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel, verraten aber in keiner Silbe, um wie viel Geld es sich genau handeln wird. Wie viel Unterstützung soll es denn wirklich für die Erweiterung des internationalen Schüler- und Jugendaustausches geben? Kein Wort von Ihnen. Ich hoffe im Sinne des internationalen Jugendaustausches sehr, dass es sich hier nicht nur um einen Alibiantrag handelt. Schöne Formulierungen allein reichen nämlich nicht, wenn gute Programme wegen Geldmangels letztendlich doch nicht zustande kommen. Erwarten Sie wirklich, dass wir da zustimmen? Ich muss Sie leider enttäuschen. Eine Debatte in den Ausschüssen hätte auch in Fragen der Finanzierung für Klarheit sorgen können. Das wollen Sie anscheinend nicht. Darum können wir diesem in der Sache begrüßenswerten Antrag nicht zustimmen und enthalten uns. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Tagesordnungspunkt 23) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen setzen wir zunächst einmal Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Gemeinschaft um. Viel wichtiger erscheint mir jedoch, dass wir über diese formale Aufgabe hinaus die Rechte des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren stärken. Ausge-wogen und sachorientiert verbessern wir die Rahmen-bedingungen zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen über Auflagen und Überwachungsmaßnahmen zur Vermeidung der Untersuchungshaft. So soll zukünftig die Möglichkeit bestehen, Auflagen und Überwachungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft im Heimatland zu erfüllen, selbst wenn die Festnahme und das Ermittlungsverfahren im Ausland erfolgten bzw. eingeleitet wurden. Ein Bundesbürger, der zum Beispiel in Frankreich im Rahmen eines dort eingeleiteten Ermittlungsverfahrens zunächst festgenommen wurde, kann nun die Auflagen, die ihm zur Vermeidung der Untersuchungshaft in Frankreich gemacht wurden, auch in Deutschland erfüllen. Somit ist also die Rückkehr in das Land möglich, in dem der Beschuldigte seinen Wohnsitz hat, indem er dort Auflagen wie Hinterlegung einer Geldleistung oder Hausarrest erfüllt. So soll dem Beschuldigten weiterhin die Möglichkeit eröffnet werden, so weit als möglich seine sozialen Kontakte zu pflegen. Wenn es die Entscheidung um die -Vermeidung der Untersuchungshaft ermöglicht, soll der Beschuldigte auch in die Lage versetzt werden, zum Beispiel seinen beruflichen Verpflichtungen nachzukommen. So werden die Fälle vermieden, in denen der -Beschuldigte zwar nicht in Untersuchungshaft muss, sich das aufgezwungene Fernbleiben vom Arbeitsplatz aufgrund des verpflichtenden Auslandsaufenthalts aber als existenzgefährdend auswirkt. Die gesamte Reichweite der Neuregelung kann man sich meines Erachtens zudem erst dann vor Augen führen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass ein Haftgrund für die Untersuchungshaft vor allem auch die Flucht-gefahr ist. Gerade dieser Haftgrund ist aber so gut wie immer den Situationen immanent, in denen jemand bei einem Auslandsaufenthalt festgenommen wird. So wird die Neuregelung gerade in der Praxis eine erhebliche Verbesserung erzielen. Insgesamt ist diese Zielrichtung richtig und wichtig. Sie muss jedoch auch ihre Grenzen haben: Trotz aller Erleichterung darf eine Neuregelung nicht dazu führen, dass sich ein Beschuldigter letztlich immer das Land aussucht, in dem die Auflagen und Überwachungsmaßnahmen am geringsten sind. Deshalb war -darauf zu achten, dass auch in dem Land, in dem der -Beschuldigte während des Ermittlungsverfahrens auf seinen Wunsch verweilt, exakt die Auflagen und Überwachungsmaßnahmen gelten, die angeordnet wurden. Insgesamt eine – wie ich finde – praxistaugliche Regelung. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): I. Mit dem -Gesetz soll der Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft umgesetzt werden. Mit ihm wird das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen geändert. Der zugrunde liegende Rahmenbeschluss bezweckt die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft. Durch die Einschränkung „als Alternative zur Untersuchungshaft“ wird aus dem Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses die Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls nach § 126 a Absatz 1 und 2, § 116 Absatz 3 StPO ausgenommen wie auch die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Strafvollstreckung, insbesondere der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß §§ 56 ff. StGB und der Führungsaufsicht gemäß §§ 68 ff. StGB. Für die Anwendbarkeit des Rahmenbeschlusses ist erforderlich, dass die Voraussetzungen aus Artikel 4 Buchstabe a Rahmenbeschluss erfüllt sind. Danach muss eine rechtskräftige Entscheidung vorliegen, die während eines Strafverfahrens von einer zuständigen Behörde des Anordnungsstaats im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht und den innerstaatlichen Verfahren dieses Staates getroffen wurde und mit der gegen eine natürliche Person als Alternative zur Untersuchungshaft eine oder mehrere Überwachungsmaßnahmen verhängt werden. Im Rahmenbeschluss werden in Artikel 1 allgemein verbindliche Regeln festgelegt, nach denen ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat als Alternative zur Untersuchungshaft erlassene Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen anerkennt, die einer natürlichen Person auferlegten Maßnahmen überwacht und die betroffene Person bei Verstößen gegen diese Maßnahmen dem Anordnungsstaat übergibt. Hierbei sind die Anerkennung einer Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen, die Bewilligung der Übernahme der Überwachung und die Vollstreckung der Maßnahmen umfasst. Eines der Ziele des Rahmenbeschlusses ist es, ein effizientes Verfahren zu gewährleisten und insbesondere sicherzustellen, dass die betroffene Person vor Gericht erscheint, wie es Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Rahmenbeschlusses vorsieht. Erreicht werden soll dieses Ziel dadurch, dass der Rahmenbeschluss die Möglichkeit schafft, beschuldigte Personen im Vollstreckungsstaat zu überwachen. Bislang konnte dies nur dadurch erreicht werden, dass ein Haftbefehl gegen die beschuldigte Person erlassen und sie in Untersuchungshaft genommen wurde oder seitens der Behörden auf das pflichtgemäße Erscheinen zum Hauptverhandlungstermin vertraut wird. Des Weiteren soll während eines Ermittlungsverfahrens – soweit angebracht – die Anwendung von Maßnahmen ohne Freiheitsentzug in Bezug auf Personen gefördert werden, die ihren Aufenthaltsort nicht in dem Mitgliedstaat haben, in dem das Verfahren stattfindet. Es soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Gebietsfremde eher in Untersuchungshaft genommen werden als Gebietsansässige. Dahinter verbirgt sich die Annahme, dass ein Gericht bei Ersteren möglicherweise schneller zu der Annahme gelangt, es bestehe eine Fluchtgefahr. Maßnahmen ohne Freiheitsentzug sollen selbst dann gefördert werden, wenn nach dem Recht des betroffenen Mitgliedstaates Untersuchungshaft nicht von Anfang an verhängt werden könnte. In einigen Mitgliedstaaten wird in einem Ermittlungsverfahren anfangs kein Haftbefehl erlassen, der dann gegebenenfalls gegen Auflagen und Weisungen außer Vollzug gesetzt wird. Vielmehr werden zunächst ausschließlich Überwachungsmaßnahmen verhängt. Der Erlass eines Haftbefehls kommt erst dann in Betracht, wenn die betroffene Person gegen die Maßnahmen verstoßen hat. Auch in einem solchen Fall soll der Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses eröffnet sein. Der Rahmenbeschluss ist also anwendbar, unabhängig davon, ob Untersuchungshaft vermieden wird, weil ein bestehender Haftbefehl außer Vollzug gesetzt oder erst gar nicht erlassen wird. Schließlich wird als Ziel des Rahmenbeschlusses die Verbesserung des Schutzes der Opfer und der Allgemeinheit genannt. Mit dem Rahmenbeschluss wird somit das Spannungsverhältnis zwischen der für eine beschuldigte Person geltenden Unschuldsvermutung und der staatlichen Pflicht, seine Bürger zu schützen sowie die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens zu gewährleisten, ausgeglichen. II. Obwohl der Bundesrat noch an zwei Punkten Änderungen des Gesetzentwurfes vornehmen wollte, wird der Gesetzestext nun in seiner ursprünglichen Form verabschiedet. Der Bundesrat hatte am 08. Mai 2015 zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Zu dieser Stellungnahme erließ die Bundesregierung eine Gegenäußerung. Erstens. Der Bundesrat schlägt eine Änderung vor, die sowohl die Bewilligung ein- und ausgehender Ersuchen als auch die gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zulässigkeit sowie die Überwachung von Maßnahmen bei eingehenden Ersuchen betrifft. Bei dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen hatte der Bundesrat den gleichen Einwand erhoben. Da dieses Gesetzesvorhaben wie das vorliegende am heutigen Tag verabschiedet wird, kann an dieser Stelle auf meine dortigen Ausführungen Bezug genommen werden. Die Gründe, den Änderungsvorschlag des Bundesrates auch hier abzulehnen, werde ich daher nur kurz umreißen. Dem Bundesrat ist zwar darin zuzustimmen, dass die geplante Regelung eine Abkehr von der bisherigen Zuständigkeitsregelung im Rechtshilferecht in Strafsachen darstellt. Diese Abkehr ist jedoch bewusst vollzogen worden. Denn sie stellt eine konsequente Folge aus dem Zusammenwachsen Europas im justiziellen Bereich dar. Aufgrund des besonderen Vertrauens in die jeweiligen anderen Rechtssysteme und zum Schutz des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist eine Überwachungsanordnung eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union anzuerkennen und auszuführen, wenn keiner der im Rahmenbeschluss abschließend aufgezählten Versagungsgründe gegeben ist. Dies ist unter anderem der Sinn der Rechtsinstrumente der gegenseitigen Anerkennung, zu denen auch der hier umgesetzte Rahmenbeschluss gehört. Zweitens fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme, die vorgesehenen Vorschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses komplementär zum Auslieferungsrecht in den Achten Teil des IRG einzuordnen. Bei der Übernahme einer Überwachungsanordnung handelt es sich allerdings nicht um eine der Auslieferung vergleichbare Gestaltung, da die zu überwachende Person ohne Zwang in den Vollstreckungsstaat reist. Auch ist die wesentliche Aufgabe der Überwachung nach der Grundsatzentscheidung im Vollstreckungsstaat durchzuführen, während im Auslieferungsverfahren nach der Überstellungsentscheidung der Ausstellungsstaat tätig werden muss. Der Änderungsvorschlag des Bundesrates kann daher nicht unterstützt werden. III. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt eine gelungene und ausgewogene Umsetzung der genannten Rahmenbeschlüsse dar. Somit darf ich um Zustimmung für den vorgelegten Gesetzentwurf werben. Dirk Wiese (SPD): Mit dem Gesetzentwurf wird der Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung vom 23. Oktober 2009 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft in deutsches Recht umgesetzt. Lassen Sie mich kurz ein paar Sätze zum Hintergrund sagen. Bei dem Rahmenbeschluss Überwachungsanordnung handelte es sich um das zehnte Rechtsinstrument des „Maßnahmenprogramms zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen“. Kennzeichnend für das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung sind insbesondere der Grundsatz der gegenseitigen Unterstützungspflicht sowie die Einführung von standardisierten Formularen, der überwiegende Verzicht auf die Überprüfung der dem Ersuchen zugrunde liegenden ausländischen Entscheidung und der Wegfall der Umwandlung der ausländischen Entscheidung. Bislang fehlte im grenzüberschreitenden europäischen Raum ein einheitliches Instrument für eine effektive Überwachung der Auflagen und Weisungen bei Außervollzugssetzung eines Haftbefehls. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf schaffen wir nunmehr eine entsprechende Regelung zur Übergabe bzw. Übernahme von Überwachungsmaßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Lassen Sie mich das kurz an einem Bespiel verdeutlichen – ich spinne einfach mal den fiktiven Fall weiter, den der Kollege Ströbele neulich in der ersten Lesung zu den Abwesenheitsentscheidungen so schön vorgetragen hat –: Weil dem Politiker P die Themen ausgegangen sind, er sonst noch kaum Beachtung in der Öffentlichkeit findet und er außerdem das dringende Bedürfnis verspürt, das Sommerloch zu füllen, beschließt er, mit seiner Hanfpflanze in das europäische Land x zu fahren und dort am Strand Fotos von sich und der Hanfpflanze zu machen und diese Bilder dann an Kolleginnen und Kollegen mit Urlaubsgrüßen aus der Ferne zu schicken. Damit möchte P natürlich für die europaweite Legalisierung des Hanfes eintreten. Leider wird P sehr schnell von der Realität eingeholt, denn obwohl P die Rechtslage in dem Land X von seiner fleißigen Referentin R hat prüfen lassen, übersieht die studierte Politikwissenschaftlerin leider, dass in dem Land X jeglicher Besitz und die Einfuhr von Hanf jedweder Art unter Strafe stehen. Es kommt also, wie es kommen musste: P packt voller Vorfreude die Hanfpflanze am Strand aus, aber schneller als sein Fotoapparat klicken die Handschellen von herbeigeeilten Ordnungshütern, die den Politiker P festnehmen. Nun stellen wir uns vor, dass die Rechtslage in Land X aber so ist, dass P eigentlich nicht in Untersuchungshaft verbleiben müsste, wenn er Staatsbürger des Landes X wäre und gewisse Voraussetzungen wie festen Wohnsitz etc. erfüllen würde. Nach alter Rechtslage würde P aber zweifelsohne dennoch im Land X wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft verbleiben müssen, da es bisher kein Abkommen auf europäischer Ebene für solche Fälle gab. Zukünftig können aber, dank des heute hier zu verabschiedenden Gesetzentwurfs, die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen P im europäischen Land X durch Deutschland übernommen werden. P ist damit von der Untersuchungshaft befreit und kann, sehr zu seinem Unmut natürlich ohne seine heiß geliebte Hanfpflanze, nach Deutschland zurückkehren und hat, wenn auch anders als gedacht, sein Ziel erreicht, denn er ist endlich wieder Thema in den Medien. Neben dem hier geschilderten Fall ist das natürlich auch umgekehrt möglich, das heißt die Übertragung deutscher Überwachungsmaßnahmen ist auch an andere europäische Mitgliedstaaten möglich. Der Gesetzentwurf schafft für die Verfahren selbst natürlich die erforderlichen rechtsstaatlichen Standards; so werden die betroffenen Personen beispielsweise angehört und haben das Recht, Beschwerde einzulegen. Das Gericht hat überdies im Rahmen seiner Ermessensausübung die Pflicht, Maßnahmen, die nach deutschem Recht nicht zulässig sind, entsprechend anzupassen. Gleiches gilt für Maßnahmen, die nicht hinreichend bestimmt sind. Außerdem hat das Gericht die zu überwachenden Maßnahmen in seinem Beschluss genau zu bestimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Harmonisierung von Überwachungsmaßnahmen im Rahmen von Ermittlungsverfahren tragen wir insbesondere dem Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie der Verhältnismäßigkeit Rechnung und stärken somit den Schutz der Grundrechte im europäischen Strafrechtsraum. Zukünftig wird unnötige Untersuchungshaft für Personen, die in einem EU-Mitgliedstaat beschuldigt werden und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und denen allein deshalb eine UHaft droht, vermieden werden. Damit stellt der Gesetzentwurf für alle betroffenen Personen eine deutliche Verbesserung und Entlastung zur bisherigen Rechtslage dar. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Mit dem vorgelegten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen soll der Rahmen-beschluss 2009/829/JI des Rates vom 23. Oktober 2009 über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegen-seitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft (ABl. L 294 vom 11. November 2009, Seite 20) umgesetzt werden. Der Rahmenbeschluss regelt als Alternative zur Untersuchungshaft – aber auch außerhalb des Eröffnungsbereichs von Untersuchungshaft – den Transfer von Überwachungsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug – zum Beispiel eine Verpflichtung, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten oder sich zu bestimmten Zeiten bei einer bestimmten Behörde zu melden – von dem Mitgliedstaat, in dem der Gebietsfremde verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, an den Mitgliedstaat, in dem er -einen Wohnsitz hat. Somit soll ein Verdächtiger einer Überwachungsmaßnahme in seinem Heimatmitgliedstaat unterzogen werden können, bis das Verfahren in dem anderen Mitgliedstaat stattfindet, anstatt im Anordnungsstaat in Untersuchungshaft genommen zu werden oder dort einer Überwachungsmaßnahme ausgesetzt zu sein. Nun ist es grundsätzlich immer richtig, wenn Haft und vor allem Untersuchungshaft vermieden wird. Insoweit ist er im Hinblick auf die Unschuldsvermutung ein konstruktiver Beitrag zur Stärkung der Beschuldigtenrechte und zu begrüßen. Aber, es kommt immer ein Aber, der Gesetzentwurf kann das Problem nicht lösen, dass in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Eingangsschwellen zur Verhängung von Untersuchungshaft bestehen und einige Mitgliedstaaten unterhalb der Haftschwelle freiheits-beschränkende Überwachungsmaßnahmen anordnen können, was zur Konsequenz haben kann, dass im Vollstreckungsstaat Auflagen wegen des Tatverdachts hinsichtlich eines Delikts überwacht werden müssen, das unterhalb der Haftschwelle liegt. Bei Verstößen gegen die Auflagen ergäbe sich die weitere Konsequenz, dass der Vollstreckungsstaat den Beschuldigten im Falle des Erlasses eines Haftbefehls im Anordnungsstaat an diesen übergeben müsste. Während zum Beispiel in Deutschland die Haftschwelle erreicht sein muss, um den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug zu setzen – Substitutionsmodell –, existiert zum Beispiel in England/Wales, Italien und Polen ein Stufenmodell, wonach auch unterhalb der Anordnungsschwelle von Untersuchungshaft freiheitsbeschränkende Maßnahmen zur Sicherung des Prozesses verhängt werden können. Sie sehen sicherlich selbst, dass dies ein gravierendes Problem darstellt. Zwar sieht Artikel 21 Absatz 3 RB EuÜA vor, dass die Pflicht zur Rücküberstellung des Beschuldigten bei -Bagatelltaten, die im Höchstmaß von weniger als zwölf Monaten Freiheitsstrafe bedroht sind, durch die Mitgliedstaaten abdingbar ist. Von der Abdingung hat Deutschland bislang keinen Gebrauch gemacht. Genau das wäre aber eine Voraussetzung um unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf zur erlangen. Darüber hinaus bleibt noch das Problem, dass der Rahmenbeschluss grundsätzlich eine Pflicht des -Vollstreckungsstaats zur Anerkennung von Überwachungsmaßnahmen vorsieht, die nur in begrenzten Fällen --– Artikel 15 RB EuÜA – vom Vollstreckungsstaat zurückgewiesen werden können. Dies führt wiederum – wie schon beim Europäischen Haftbefehl etc. –, dazu, dass Deutschland Vollstreckungsmaßnahmen auch bei Taten, die nach deutschem Recht gar nicht strafrechtlich sanktioniert sind, durchführen muss. Wir finden dies verfassungsmäßig sehr bedenklich, wenngleich es sich bei diesem konkreten Rahmenbeschluss um eine Erleichterung – Überwachungsmaßnahmen als milderes Mittel zur Untersuchungshaft – handelt. Aus unserer Sicht wäre es ausgesprochen sinnvoll, all diese Aspekte noch einmal in einem Berichterstatter/innengespräch zu besprechen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir verhandeln hier heute Nacht gleich zwei Gesetze im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Bei beiden geht es überwiegend um die Umsetzung verschiedener europäischer Rahmenbeschlüsse. Ziel des einen Rahmenbeschlusses ist die Vermeidung unnötiger Untersuchungshaft bei Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, die einer Straftat verdächtigt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat verfolgt wird. Etwa: Die Person X hat die deutsche Staatangehörigkeit und wohnt für drei Monate in Italien. Ihren Lebensmittelpunkt – Familie, Freunde und ihre Arbeit – hat die Person aber weiterhin in Deutschland. Während des Aufenthalts in Italien wird X in einen Betrugsfall verwickelt und ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Um die Verhängung einer Untersuchungshaft zu vermeiden, wird X die Auflage erteilt, sich wöchentlich auf der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Inzwischen musste X aber wieder nach Deutschland zurückkehren, sie muss zurück zu ihrer Familie und auch zu ihrer Arbeitsstelle, will sie diese nicht verlieren. Durch den Gesetzentwurf können die in Italien verhängten Auflagen nun auch unter bestimmten Voraussetzungen – zum Beispiel Einverständnis der betroffenen Person – in Deutschland überwacht werden. Für X ist das ein erheblicher Vorteil – sie kann sich nun einfach wöchentlich bei der Polizeidienstelle in der Nähe ihrer Heimatstadt melden. Auch wir begrüßen diese Möglichkeit, dass Auflagen und Weisungen, die ein anderer EU-Mitgliedstaat gegen eine Person zur Vermeidung der Untersuchungshaft verhängt hat, so auch in Deutschland überwacht werden können. Im vorliegenden Gesetzentwurf wurden im Gegensatz zur Vollstreckungsübernahme, die wir zwei Tagesordnungspunkte weiter noch behandeln werden, Anregungen der Bundesrechtsanwaltskammer aufgenommen: Im Vergleich zum Vorentwurf wurde zum Beispiel gestrichen, dass der Beschuldigte über verschiedene Zulässigkeitshindernisse, wie Straflosigkeit nach deutschem Recht oder Schuldunfähigkeit, frei disponieren konnte und durch seine Zustimmung diese Hindernisse überwunden wurden. Dieser problematische Teil ist nun nicht mehr enthalten. Die genannten Zulässigkeitshindernisse gelten. Ein paar Grundprobleme bleiben gleichwohl bestehen: Die EU-Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Eingangsschwellen zur Verhängung von Untersuchungshaft. In einigen Mitgliedstaaten können freiheitsbeschränkende Überwachungsmaßnahmen auch schon unterhalb der Haftschwelle angeordnet werden. Mögliche Folge ist, dass beispielsweise in Deutschland Auflagen zu einem möglicherweise begangenen Delikt überwacht werden müssen, das hierzulande unterhalb der Haftschwelle liegt. Verstößt nun der Tatverdächtige, zum Beispiel die X aus dem oben genannten Beispiel, gegen die ihr auferlegte Meldepflicht, müsste Deutschland sie an Italien übergeben, sofern es einen Haftbefehl erlässt. Im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ergeben sich immer wieder Probleme daraus, dass EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahrensordnungen und Mindeststandards haben. In dem eben genannten Fall ist es dennoch vertretbar, wenn Deutschland die Überwachung übernimmt – selbst wenn X im Falle eines Verstoßes gegen die Auflagen wieder nach Italien geschickt werden müsste. Denn letztlich wäre sie dann nicht schlechter gestellt, als wenn das Instrument der Überwachungsübernahme nicht existieren würde. Anders ist es im Falle der Vollstreckung von Haft aus Urteilen, die die Höchststrafe nach deutschem Recht übersteigen, oder Haft aus Urteilen zu Delikten, die nach deutschem Recht nicht strafbar sind. Hier liegt ein sehr viel intensiverer Eingriff vor als bei Überwachung von bestimmten Auflagen. An einigen Stellen sehen wir dennoch Nachbesserungsbedarf. Damit nicht jeder kleinere Verstoß gegen eine Überwachungsmaßnahme dazu führt, dass der Anordnungsstaat unterrichtet wird und unter Umständen um Auslieferung des Tatverdächtigen ersucht, sollte § 90 w IRG-E, der die Durchführung der Überwachung regelt, geändert werden. Statt eines einfachen Verstoßes gegen jede Überwachungsmaßnahme sollten nur schwerwiegende oder grobe Verstöße erheblich sein. Das entspricht dem § 116 Absatz 4 StPO. Ansonsten müsste X, der einen Meldetermin verschläft, fürchten, dass dies umgehend der zuständigen italienischen Behörde gemeldet würde. Das wäre unverhältnismäßig und erzeugt nur unnötigen Aufwand. Warum die Zustimmung der zu überwachenden Person entbehrlich ist, wenn die Person bereits in den Vollstreckungsstaat zurückgekehrt ist, leuchtet auch nicht ein. Das Ermittlungsverfahren gegen X läuft – sie will aber gar nicht längerfristig nach Deutschland zurückkehren, sondern ist nur für einen Wochenendbesuch nach Deutschland gekommen. Soll sie damit konkludent ihr Einverständnis zur Übernahme der Meldeauflagen erteilt haben? Das erscheint unbillig. Auch in diesen Fällen hätte die Bundesregierung weiterhin die Einholung der Zustimmung vorsehen sollen. Widersprüchlich ist, dass die Überwachung in Steuer-, Zoll- und Währungsangelegenheiten nach der einen Vorschrift zulässig ist, wenn deutsches Recht keine solche Bestimmungen enthält. Andererseits sollen aber nur dann Überwachungsmaßnahmen zulässig sein, wenn auch nach deutschem Recht eine Strafe verhängt werden könnte. Warum diese Ausnahme in Steuer-, Zoll- und Währungsangelegenheiten gilt, lässt sich allenfalls mit dem Vorliegen einheitlicher europäischer Vorschriften für diese Bereich erklären. Die vorgelegte Regelung zur Übernahme der Überwachung von Auflagen und Weisungen wahrt die Interessen von Betroffenen überwiegend, ohne zu erheblicher Verletzung des deutschen Rechts zu führen. Deshalb stimmen wir zu. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (Tagesordnungspunkt 24) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): I. Am 15. Januar 2015 debattierten wir in erster Lesung zu diesem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Im parlamentarischen Verfahren war es möglich, den zunächst vorgelegten Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen noch zu verändern und zu verbessern. Der heute zu verabschiedende Gesetzestext ist nun ausgewogen und gelungen. In dem Gesetz geht es um Folgendes: Nach § 329 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung, StPO, ist eine Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen, wenn der Angeklagte zu Beginn der Berufungshauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung nicht erscheint. Bislang galt das auch dann, wenn für ihn ein Verteidiger mit schriftlicher Vollmacht erschienen war, jedoch keiner der wenigen Ausnahmefälle vorlag, in denen die Strafprozessordnung eine Vertretung des Angeklagten im Hauptverhandlungstermin zulässt. Mit Urteil vom 8. November 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Verwerfung einer Berufung nach § 329 Absatz 1 Satz 1 StPO im Fall des Erscheinens eines Verteidigers des Angeklagten eine Verletzung des durch Artikel 6 Absatz 1 EMRK garantierten Rechts auf ein faires Verfahren in Verbindung mit dem durch Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c EMRK garantierten Recht des Angeklagten, sich durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen, darstelle. Am 26. Februar 2009 hat der Rat der Europäischen Union ferner den Rahmenbeschluss zur Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist, verabschiedet. Dieser Rahmen-beschluss hat zum Ziel, die Regelungen der gegenseitigen Anerkennung beziehungsweise der Vollstreckung von Abwesenheitsentscheidungen, die bereits in den -Instrumenten zur gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen vorhanden sind, zu ergänzen und zu vereinheitlichen und damit die Rechte der betroffenen Person zu stärken. § 329 StPO und § 340 StPO wurden daher im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dahin gehend geändert, dass eine Verwerfung der Berufung des Angeklagten nicht mehr erfolgen darf, wenn statt des Angeklagten ein entsprechend bevollmächtigter und vertretungsbereiter Verteidiger in einem Termin zur Berufungshauptverhandlung erschienen ist. Anstelle der nicht mehr zulässigen Verwerfung soll in Anwesenheit des Verteidigers ohne den Angeklagten verhandelt werden, soweit nicht besondere Gründe dessen Anwesenheit erforderlich machen. Besonders wichtig war bei der Neuregelung, dass sich diese an den Grundsätzen des deutschen Strafprozessrechts messen lassen kann. Dies gilt insbesondere bei der jetzt vorliegenden Regelung, nach der beim Ausbleiben des Angeklagten eine Berufungsverhandlung grundsätzlich möglich wird, wenn er sich durch einen Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten lässt. II. Im Folgenden werde ich mich darauf beschränken, die Änderungen seit dem vorgelegten Gesetzentwurf darzustellen. Diese betreffen den § 329 Absatz 2, 3 und 4 und den § 340 StPO. 1. Mit den neu gefassten Vorschriften über das Verfahren bei unentschuldigter Abwesenheit des Angeklagten soll klargestellt werden, dass die Durchführung der Hauptverhandlung ohne den Angeklagten in diesen Fällen nicht der gesetzliche Regelfall ist. Vielmehr ist eine Anwesenheit des Angeklagten auch künftig für eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts immer dann -erforderlich, wenn eine solche Entscheidung allein aufgrund der vom anwesenden Verteidiger für den Angeklagten abgegebenen Erklärungen nicht möglich ist. In den zulässigen Grenzen soll zudem die Möglichkeit einer Verwerfung der Berufung des Angeklagten in den Fällen geschaffen werden, in denen seine Anwesenheit trotz der Vertretung durch einen Verteidiger für eine Sachentscheidung erforderlich ist und er einer Ladung zu einem Fortsetzungstermin unentschuldigt keine Folge leistet. 2. In § 329 Absatz 2 StPO-E soll der Begriff der „besonderen Gründe“, der auf eine Ausnahmeregelung hindeuten könnte, durch eine neutrale Formulierung ersetzt werden. Das Gericht hat danach stets zu prüfen, ob die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung erforderlich ist. Hierfür muss es sämtliche Gesichtspunkte, insbesondere auch die vom Verteidiger für den Angeklagten abgegebenen Erklärungen, berücksichtigen. Es kann dabei auf die zu § 236 StPO entwickelten Grundsätze zurückgreifen, die in den bereits nach geltendem Recht zulässigen Fällen von Abwesenheits-verhandlungen das Erzwingen des persönlichen Erscheinens des Angeklagten ermöglichen und zugleich begrenzen. Die vorgeschlagenen Änderungen in § 329 Absatz 3 und 4 StPO-E sollen einerseits klarstellen, dass das Berufungsgericht die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens des Angeklagten während des gesamten Verlaufs der Berufungshauptverhandlung prüfen und feststellen kann. Dies ermöglicht es insbesondere, die Ausführungen des Verteidigers in diese Prüfung einzubeziehen. Kann die Hauptverhandlung danach nicht ohne Anwesenheit des Angeklagten durch eine eigene Sachentscheidung des Gerichts abgeschlossen werden, soll es für die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat oder in denen das Verfahren nach einer Zurückverweisung erneut zu verhandeln ist, nach Absatz 3 dabei bleiben, dass der Angeklagte vorgeführt oder verhaftet werden kann, soweit dies verhältnismäßig ist, also insbesondere nicht zu erwarten ist, dass der -Angeklagte in einem neuen Termin allein aufgrund nochmaliger Ladung freiwillig erscheinen wird. Ist dagegen über eine vom Angeklagten eingelegte Berufung zu entscheiden, wird vorgeschlagen, in Absatz 4 anstelle der Vorführung oder Verhaftung eine Unterbrechung der Hauptverhandlung vorzusehen und den Angeklagten zum Fortsetzungstermin unter ausdrücklicher Anordnung seines persönlichen Erscheinens zu -laden. Hierdurch soll es dem Gericht ermöglicht werden, die Berufung im Fortsetzungstermin, zu dem der ordnungsgemäß geladene Angeklagte erneut nicht erschienen ist, zu verwerfen, ohne dass dabei das Recht des erschienenen Verteidigers auf Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung verletzt wird. Der Verteidiger hatte nämlich in dem Hauptverhandlungstermin die Gelegenheit, für den Angeklagten umfassend vorzutragen. Diese Möglichkeit ist ihm, wenn er in dem Fortsetzungstermin erscheint, nochmals einzuräumen. Die Möglichkeiten einer Vertretung enden aber dort, wo die persönliche Anwesenheit des Angeklagten für eine Sachentscheidung erforderlich ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Gericht zum Beispiel einen Abgleich der Person des Angeklagten mit einem Lichtbild vornehmen oder ihn mit einem Zeugen konfrontieren muss, um die Identität des Angeklagten zu klären. Die Anwesenheit des Angeklagten kann ferner erforderlich sein, wenn der Vortrag des Verteidigers für das Gericht erkennbar lückenhaft ist oder Widersprüche aufweist. Schließlich kann auch der persönliche Eindruck vom Angeklagten für die Urteilsfindung des Gerichts wesentlich sein. Die vorgeschlagene Regelung trägt dem Rechnung. Außerdem können freiheitsbeschränkende Zwangsmaßnahmen gegen den Angeklagten vermieden werden, -sodass die vorgeschlagene Lösung dem Verhältnis-mäßigkeitsgrundsatz in besonderer Weise gerecht wird. Schließlich gewährleistet die Regelung, wonach eine Verwerfung nur bei einer Unterbrechung, nicht auch bei einer Aussetzung und Neuterminierung möglich ist, nicht nur die Einhaltung des Rechts auf effektive Verteidigung in dem jeweiligen Termin, sondern trägt zugleich zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. 3. Die vorgeschlagene Änderung des § 340 StPO, Vorschrift über die Einschränkung der Revisionsgründe bei einer Abwesenheitsentscheidung, übernimmt zunächst die geänderte Terminologie des § 329 Absatz 2 StPO-E. Sie umschreibt sodann genauer als die im -Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, dass die -Beschränkung der Verfahrensrüge nur in den Fällen zur Anwendung gelangt, in denen nach § 329 Absatz 2 StPO-E verfahren wurde. III. Nachdem an dem zunächst vorgelegten Gesetzentwurf an wichtigen Stellen Änderungen vorgenommen wurden, ist es nun gelungen, einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen. Somit darf ich um Zustimmung für den Gesetzentwurf werben. Ich darf aber an dieser Stelle auch noch einmal Dank an alle sagen, die mit den parlamentarischen Beratungen betraut waren. Der nun vorliegende Gesetzentwurf war in seiner Ausgewogenheit nur realisierbar, weil die Zusammenarbeit effizient und ergebnisorientiert ablaufen konnte. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Heute debattieren und beschließen wir die Umsetzung eines Urteils des -Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es geht um die Frage, ob sich der Angeklagte in der Berufungsverhandlung durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann. Für einen Strafprozess in Deutschland gilt der Grundsatz, dass kein Urteil gefällt wird, wenn der Angeklagte in der Verhandlung nicht anwesend war. Dieses Prinzip hat sich als richtig erwiesen: Für den Angeklagten geht es um die Sicherstellung des Grundrechts auf rechtliches Gehör. Dem Gericht wird die Chance eingeräumt, die Wahrheit zu finden. Dazu soll sich das Gericht auch einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten verschaffen können. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte besagt, dass der Grundsatz des Rechts auf ein faires Verfahren verletzt sei, wenn ein verteidigungsbereiter Verteidiger, der bevollmächtigt worden ist, in der Berufungsverhandlung nicht verhandeln kann, sondern das Verfahren durch Urteil abgewiesen wird. Das Urteil kann nicht durch eine geänderte Rechtsprechung der Gerichte umgesetzt werden, da es dem vorgenannten Prinzip in einer Mehrzahl von niedergeschriebenen Regelungen in unserer Strafprozessordnung widerspricht. Es ist Aufgabe des parlamentarischen -Gesetzgebers, eine Änderung des Gesetzestextes vorzunehmen und damit eine Regelung zu treffen, die die Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzt. In dem vorliegenden Gesetzentwurf und insbesondere im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gelingt der Spagat zwischen der Umsetzung des Urteils, ohne das Prinzip der Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungsverhandlung im deutschen Recht aufzugeben. Nunmehr ist die Abwesenheit des Angeklagten in der Berufungsverhandlung möglich. Für eine gerechte Sachentscheidung bleibt es aber den Gerichten offen, die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens des Angeklagten festzustellen. Den Gerichten wird ein umfassendes Prüfungsrecht eingeräumt, das die Feststellung der Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens im Verlauf des ganzen Verfahrens möglich macht. Dies bedeutet, dass auch nach Beginn eines Verfahrens das Erscheinen des Angeklagten noch festgestellt werden kann. Das persönliche Erscheinen des Angeklagten wird vor allem dort notwendig sein, wo die Ausführungen des Verteidigers für die Wahrheitsfindung nicht genügen. In diesem Zusammenhang sollten wir uns nochmals vor Augen führen, dass ein Rechtsanwalt niemals einen Angeklagten ersetzen kann. Der Verteidiger spricht für den Angeklagten und nimmt seine Interessen in der Gerichtsverhandlung wahr. Er ist aber zugleich Organ der Rechtspflege. Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, der auch das Recht zur Lüge umfasst, gilt in uneingeschränktem Maß nur für den Betroffenen eines Strafverfahrens. Diesen Grundsatz gilt es zu wahren. Ich hoffe, dass die Gerichte von diesem Prüfungsrecht zur Notwendigkeit der Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungsverhandlung umfassend Gebrauch machen. Ich bin weiterhin überzeugt, dass eine gerechte Wahrheitsfindung, abgesehen von Ausnahmefällen, nur mit einem anwesenden Angeklagten möglich ist. Das in der Strafprozessordnung verankerte Prinzip der Anwesenheit des Angeklagten hat sich bewährt und beansprucht weiterhin Geltung. Dirk Wiese (SPD): Wie bereits in der ersten Lesung von mir dargestellt, sind die Kernstücke des vorliegenden Gesetzentwurfes die Umsetzung des Neziraj-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Neuregelung des § 329 StPO sowie die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses „Abwesenheitsentscheidungen“ des Rates aus dem Jahre 2009. Entsprechend der Urteilsvorgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte soll künftig ein Nichterscheinen des Angeklagten nicht mehr zwingend zur Verwerfung der Berufung führen, sofern ein nachweislich zur Vertretung bevollmächtigter Verteidiger an seiner statt erscheint und eine Anwesenheit des Angeklagten nicht aus besonderen Gründen erforderlich ist. Ich habe bereits in der letzten Lesung angekündigt, dass wir die Kritik an dem Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung ernst nehmen. Deswegen hat sich nunmehr für diesen Gesetzentwurf das Struck’sche Gesetz bewahrheitet, denn auch dieses Gesetz wird den Bundestag nicht so verlassen, wie es hineingekommen ist. Wir haben uns in den Ausschussberatungen insbesondere der Vorschriften zur Vertretung in der Berufungshauptverhandlung angenommen, und das Ergebnis ist der Änderungsantrag, den wir heute hier vorlegen. Danach soll das grundsätzliche Regelungskonzept zwar beibehalten werden. Künftig werden die Berufungsgerichte also in allen Fällen, in denen die Anwesenheit des Angeklagten für die Entscheidung nicht erforderlich ist, die Berufungshauptverhandlung mit dem als Vertreter erschienenen Verteidiger durchführen können. Ist die Anwesenheit des Angeklagten jedoch erforderlich, so kann die Sicherstellung seiner Anwesenheit in einem Folgetermin, seine Vorführung oder Verhaftung, angeordnet werden. § 329 Absatz 2 StPO-E haben wir gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aber dergestalt angepasst, dass klar wird, dass der Gesetzgeber keine dieser beiden Optionen als gesetzlichen Regelfall aus-gestalten will. Lassen Sie mich hier auch noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass hier kein Recht auf -Abwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung begründet werden soll. Ferner haben wir die Möglichkeit geschaffen, in -engen Grenzen auch weiterhin eine Verwerfung der Berufung zu ermöglichen, indem wir in § 329 Absatz 4 StPO-E die Möglichkeit geschaffen haben, die Hauptverhandlung zu unterbrechen und die Berufung im Fortsetzungstermin zu verwerfen, wenn der Angeklagte dort erneut unentschuldigt nicht erscheint. Das ist ein guter Kompromiss, mit dem wir den zwingend erforderlichen Vorgaben des EGMR-Urteils „Neziraj“ gerecht werden. Ich darf an dieser Stelle noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die bisherige Verwerfungslösung nach -diesem Urteil nicht beibehalten werden darf – und wir gleichzeitig auch den Kritikern am ursprünglichen Gesetzentwurf entgegenkommen. Mit der Neureglung bieten wir den Berufungsgerichten künftig drei praktikable Handlungsoptionen: Erstens das „Durchverhandeln“ mit dem erschienenen Verteidiger, zweitens die Vorführung oder Verhaftung des unentschuldigt nicht erschienenen, aber für eine Sachentscheidung zwingend benötigten Angeklagten und drittens die Unterbrechung der Hauptverhandlung und Verwerfung bei neuerlichem unentschuldigtem Ausbleiben. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Bereits am 15. Januar 2015 haben wir im Plenum über dieses Thema gesprochen. Der Gesetzentwurf soll das Recht des oder der Angeklagten auf Vertretung in Berufungsverhandlungen stärken. Gleichzeitig soll der Rahmenbeschluss über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe umgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 8. November 2012 entschieden, dass das in Artikel 6 Absatz 3 der EU-Menschenrechtskonvention garantierte Recht des Angeklagten, sich in einer Strafsache durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen, dann verletzt ist, wenn das Gericht die Berufung des abwesenden Angeklagten trotz Erscheinens eines von ihm bevollmächtigten Verteidigers als Vertreter verwirft. Vor diesem Hintergrund ist der § 329 StPO unstreitig zu ändern. Ich hatte bereits in der ersten Lesung ausgeführt, dass das, was sie vorschlagen, nicht komplett falsch ist. Gerade wenn ich mir das Protokoll der damaligen Debatte noch einmal ansehe, muss ich aber feststellen, dass nicht alle aufgeworfenen Fragen geklärt werden konnten. Ich hatte bereits in der ersten Lesung die Änderung des § 329 Absatz 1 Satz 2 StPO angesprochen. In ihm ist vorgesehen, dass unter bestimmten Bedingungen die Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache dennoch verworfen werden kann. Dies ist der Fall, wenn der vertretungsberechtigte Verteidiger aus irgendeinem Grund den Saal verlässt, wenn der Angeklagte selber im Prozess anwesend war und während der Verhandlung geht und wenn er sich drittens extra verhandlungsunfähig macht und deshalb nicht erscheinen kann. Der Kollege Ströbele hatte in der ersten Lesung vorgeschlagen, diese Ausnahmen wieder zu streichen. Dem stimme ich zu, denn es würde dem EGMR-Urteil besser gerecht werden. Nun kann ich Ihre Begründung, es solle verhindert werden, dass ein Verfahren verzögert und eine weitere Verhandlung vereitelt wird, aber durchaus nachvollziehen. Deshalb hatte ich vorgeschlagen, dass in diesen Fällen zunächst eine Zweitansetzung vorgeschrieben wird. Wenn eine Zweitansetzung gesetzlich festgeschrieben wird und auch zu dieser niemand erscheint, dann wäre es aus meiner Sicht nachvollziehbar, ohne Verhandlung zur Sache zu entscheiden. Dann wären die Einschränkungen, die Sie vornehmen, auch nicht so gravierend. Denn dann kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte oder der Rechtsanwalt, der den Angeklagten vertritt, kein Interesse mehr am Verfahren hat. In meinen Augen hätte das die Option eröffnet, die Ausnahmen nicht zu streichen und trotzdem dem von Ihnen formulierten Interesse an einer Verhinderung einer Verfahrensverzögerung gerecht zu werden. Die Zweitansetzung wäre also ein sinnvoller Kompromiss geworden. Leider haben Sie weder den Vorschlag des Kollegen Ströbele noch meinen Vorschlag in Ihrem Änderungsantrag aufgegriffen. Die nach § 329 Absatz 4 StPO mögliche Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten, der nicht entschuldigt fehlt und auch nicht durch einen Verteidiger vertreten wird, finde ich aber höchst problematisch. Denn die vorgeschlagene Regelung vernachlässigt, dass die Anwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung eine sehr wichtige Voraussetzung für ein faires Verfahren ist. So wird der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör verwirklicht und abgesichert, dass der Angeklagte nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns wird. Zugleich dient dies auch der Wahrheitsfindung, weil sich der Richter einen Eindruck von dem Angeklagten und seiner etwaigen Einlassung machen kann und weil der persönliche Eindruck für die Rechtsfolgenbestimmung maßgeblich ist. Das gilt vor allem bei Jugendlichen und Heranwachsenden, da für die verschiedenen Sanktionsformen ihre Anwesenheit besondere Bedeutung hat – zum Beispiel Verwarnung –, aber auch weil das Verfahren selbst erzieherisch auf sie einwirken soll. Die Ausnahmen vom Anwesenheitsgrundsatz in derzeitiger Form sind schon nicht unproblematisch, erst recht stellt deshalb die Ausweitung ein Problem dar. Das Problem hat der Änderungsantrag der Koalition abgeschwächt, in dem er nun ausdrücklich vorsieht, dass das Gericht auf die Anwesenheit durch Vorführung bestehen kann. Gelöst ist das Problem aber nicht, denn es verbleibt im Ermessen des Gerichts; zudem wäre eine Neuterminierung schonender als eine Verhaftung zwecks Vorführung des Angeklagten. Der Kollege Sensburg hat in der damaligen Debatte auf ein weiteres Problem verwiesen, welches durch die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger auftritt, jedenfalls dann, wenn der Verteidiger in der Sache Einlassungen für den Angeklagten macht. Wie ist das mit seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege zu vereinbaren? Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Stellungnahme ähnliche Fragen aufgeworfen. Hier gab es zumindest teilweise Abhilfe, denn bei Einlassungen zur Sache kann das Gericht wegen Erforderlichkeit der Anwesenheit des Angeklagten gemäß dem Änderungsantrag der Koalition nun das Erscheinen des Angeklagten für den Fortsetzungstermin anordnen und, wenn er dann nicht erscheint, verwerfen. Das ist zwar eine Abschwächung des vom EGMR aufgestellten Vertretungsgrundsatzes. Sie ist aber wegen der Bedeutsamkeit des Anwesenheitsgrundsatzes und des häufig notwendigen persönlichen Eindrucks des Gerichts vom Angeklagten nachvollziehbar. Ich hätte mir auch noch gewünscht, dass die vom Kollegen Ullrich aufgeworfene Frage, wie konkret die Bevollmächtigung des Verteidigers für den Fall, dass er für den Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung auftreten soll, aussehen soll, noch genauer geklärt worden wäre. Doch mit dem Gesetzentwurf geht es nicht nur um § 329 StPO. Der EU-Rahmenbeschluss zu Abwesenheitsentscheidungen aus dem Jahr 2009 wird durch Änderungen in den §§ 83, 87 b und 88 a des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen umgesetzt. Es werden abschließend die Fälle geregelt, in denen ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Anerkennung und Vollstreckung einer Abwesenheitsentscheidung besteht. Auch diese Regelung ist nicht ganz unkompliziert, da sie eine gegenseitige Anerkennung und Auslieferung ermöglicht, obwohl in vielen Mitgliedstaaten keine so strengen Regeln für die Anwesenheit des Angeklagten gelten. Die Linke begrüßt ausdrücklich die leichte Anhebung bei Teilen der Rechtsanwaltsvergütung. Angesichts der Balance von Vor- und Nachteilen der Regelung wird sich die Fraktion Die Linke enthalten. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der das -Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. November 2012 Neziraj versus Deutschland umsetzt, haben wir uns schon intensiv befasst: Anfang des Jahres haben wir in einer ersten Lesung die verschiedenen positiven Veränderungen wie auch kritischen Punkte diskutiert. Im Februar kamen wir zu einem sogenannten Berichterstattergespräch zusammen, in dem uns verschiedene Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis ihre fachliche Einschätzung zum Gesetzentwurf gaben. Überwiegend besteht wohl Einigkeit, dass die Zielrichtung des Gesetzes eine Gute ist: Die Berufung des Angeklagten darf nicht mehr automatisch verworfen werden, wenn anstelle des Angeklagten ein entsprechend bevollmächtigter und vertretungsbereiter Verteidiger in einem Termin zur Berufungshauptverhandlung erscheint. Dann kann in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt werden – soweit „die Anwesenheit des Angeklagten nicht erforderlich ist“. Das finde ich begrüßenswert. Bislang galt, dass die Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zu verwerfen ist, wenn er zu Beginn der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung nicht erscheint. Und das sogar dann, wenn ein schriftlich bevollmächtigter Verteidiger anwesend war. Eine Vertretung durch einen bevollmächtigten Verteidiger war nur in einigen Ausnahmefällen möglich – die Regel war also die sofortige Verwerfung der Berufung. In seiner Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof zwar betont, dass die Anwesenheit des Angeklagten durchaus eine große Bedeutung für den Strafprozess habe – er nennt dabei unter anderem die Stichworte „Gewährung rechtlichen Gehörs“, „Abgleich der Aussagen vom Angeklagten und Zeugen“. Demgegenüber sei ebenso von grundlegender Bedeutung das Recht des Angeklagten, „sich selbst zu verteidigen“ oder sich „durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen“. Dieses Recht soll ein Angeklagter nicht schon deshalb verlieren, weil er nicht zur Verhandlung erscheint. Die legitime Forderung nach der Anwesenheit des Angeklagten in der Verhandlung könne durch andere, weniger einschneidende Mittel als mit der Verwerfung des Rechtsmittels durchgesetzt werden. Wenn ich mir diese Argumente im Urteil des Gerichtshofs anschaue, dann bleiben meine Bedenken in Bezug auf den § 329 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs. Diese habe ich auch schon zur ersten Lesung geäußert und möchte sie hier nochmals wiederholen: Warum soll in den dort aufgeführten Fällen gleich eine Verwerfung des Berufungsverfahrens möglich sein? Wäre nicht eher ein milderes Mittel, zum Beispiel Absetzen des Termins, angemessen? Im Falle des § 329 Absatz 1 Nummer 1 StPO-E soll eine Verwerfung der Berufung unter anderem schon möglich sein, wenn „sich der Verteidiger ohne genügende Entschuldigung entfernt hat ... oder der Verteidiger den ohne genügende Entschuldigung nicht anwesenden Angeklagten nicht weiter vertritt“. Angenommen, der Angeklagte ist – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verhandlung erschienen und sein Anwalt sagt zu Beginn der Verhandlung: „Mir reicht’s – ich lege das Mandat nieder“ und geht. Nach dem Gesetzentwurf müsste sich der Angeklagte das Verhalten seines Verteidigers zurechnen lassen. Das mag im Zivilprozess zwar so gelten, nicht aber im Strafprozess. In der Begründung führen Sie aus, dass die Verwerfung in einem solchen Fall allein durch den Umstand gerechtfertigt sein soll, dass der Angeklagte seiner trotz Vertretungsmöglichkeit grundsätzlich fortbestehenden Pflicht zum Erscheinen ohne genügende Entschuldigung nicht nachgekommen ist. Es ist bedauerlich, dass in dem genannten Beispielfall nicht ein weniger einschneidendes Mittel gewählt wurde bzw. der Angeklagte nicht die Chance auf einen zweiten Termin für die Verhandlung bekommen soll und sich in der Zwischenzeit um einen Ersatzverteidiger bemühen kann. Nummer 2 des § 329 Absatz 1 StPO-E sieht ebenfalls eine Verwerfung unter anderem vor, wenn der Angeklagte sich ohne genügende Entschuldigung entfernt hat. Wenn ich das richtig sehe, ist das eine nachteilige Veränderung gegenüber der geltenden Rechtslage. „Entfernt sich der zunächst erschienene Angeklagte nachträglich eigenmächtig, so stellt dies“ – und jetzt zitiere ich wieder aus der Begründung zum Gesetzentwurf – „künftig bei einer von ihm eingelegten Berufung auch keinen Anwendungsfall von § 231 Absatz 2 StPO mehr dar, nach dem eine Verurteilung in der Sache selbst in Abwesenheit des Angeklagten ergehen darf, wenn dieser ,über die Anklage schon vernommen war und das Gericht seine fernere Anwesenheit nicht für erforderlich erachtet‘ oder andernfalls ein Fortsetzungstermin anberaumt werden muss, bei dem die Teilnahme eines unter Umständen nicht mehr rechtsmittelinteressierten Angeklagten mit Zwangsmitteln herbeigeführt werden müsste. Hier ist künftig zu verwerfen“. Eine solche Schlechterstellung lehnen wir ab. Außerdem erscheint es doch sehr merkwürdig, in -einem Gesetzentwurf, der auf Grundlage des EGMR--Urteils die Angeklagtenrechte stärken will und dies in einigen Fällen auch tut, sie gleichzeitig durch die Hintertür zu schwächen. Auch bezüglich § 329 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzesvorschlags ergeben sich einige Schwierigkeiten. -Danach ist die Berufung zu verwerfen, wenn sich „der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat und kein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist“. Dies ist eine dem § 231 a Absatz 1 Satz 1 StPO geltende Fassung nachgebildete Fallkonstellation. Anders jedoch als bei § 231 a StPO soll es hier nach dem Entwurf allerdings unerheblich sein, ob der Angeklagte wusste, dass er dadurch gegebenenfalls die ordnungsgemäße Fortsetzung der Verhandlung verhindert. Sie begründen dies damit, dass er bereits zu einem früheren Zeitpunkt, in dem er noch verhandlungsfähig war, über die entsprechenden rechtlichen Folgen des § 329 StPO-E in der Rechtsmittelbelehrung nach § 35 a Satz 2 StPO hingewiesen worden sein muss. Warum dies ein Grund für eine Abweichung im Verhältnis zu § 231 a StPO sein soll, erschließt sich nicht. Eine weitere Abweichung zu § 231 a StPO ist, dass die Verhandlung dann nicht trotzdem in Abwesenheit des Angeklagten fortgesetzt oder durchgeführt, sondern verworfen wird. Sicherlich ist es eine berechtigte Frage, wie der Rechtsstaat damit umgehen soll, wenn sich jemand -zielgerichtet in einen verhandlungsunfähigen Zustand versetzt. Ob dies dann gleich die Verwerfung der Berufungsverhandlung zur Folge haben sollte, ist zweifelhaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie haben kürzlich einige Änderungen an diesem Gesetz vorgeschlagen, die überwiegend gut waren. Deshalb haben wir ihnen im Rechtsausschuss zugestimmt. Warum Sie allerdings die genannten Schwierigkeiten, die sich aus dem § 329 Absatz 1, Nummer 1 bis 3 StPO-E ergeben, damit nicht gleich mit ausgeräumt haben, verstehe ich nicht. Bereits zur ersten Lesung hatte auch ich diese Problempunkte genannt. Es wäre durchaus möglich gewesen, in diesen Fallkonstellationen mildere Mittel als die Verwerfung vorzusehen. Insbesondere die oben angesprochene Schlechterstellung im Vergleich zur geltenden Rechtslage hätten Sie rückgängig machen müssen und können. Bei allem guten Willen und trotz der tatsächlich zu erwartenden Verbesserungen der Angeklagtenrechte in der Berufungsverhandlung können wir daher leider nur mit „Enthaltung“ zu diesem Gesetz stimmen. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen (Tagesordnungspunkt 25) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Mit dem Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen setzen wir nicht nur Rahmenbeschlüsse des Rates der Europäischen Gemeinschaft um. Vielmehr verbessern wir ausgewogen und sachorientiert die Rahmenbedingungen zum Beispiel bei Haftangelegenheiten mit einer „grenzüberschreitenden Dimension“. So soll es zukünftig die Möglichkeit der Überstellung in das Heimatland zum Zwecke des Haftantritts geben. Ein Bundesbürger, der zum Beispiel in Irland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kann nun die Überstellung nach Deutschland beantragen, um hier seine Strafe anzutreten. Die damit verfolgten Ziele liegen, so denke ich, auf der Hand: So soll zum einen zum Beispiel die Besuchssituation verbessert werden. Zum anderen soll sich aber auch die Möglichkeit eröffnen, sich unwürdigen Haftbedingungen zu entziehen. So erfüllen wir als Gesetzgeber letztlich auch unsere Fürsorgepflicht, die wir gegenüber Menschen haben, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben. Wir wollen ein Entgegenkommen formulieren bei extrem schlechten Haftbedingungen und bei gerade längeren Freiheitsstrafen. Diese Idee, die ich richtig und wichtig finde, muss jedoch auch ihre Grenzen haben: So soll die Regelung nur ein einmaliges Wahlrecht beinhalten – und das Wahlrecht ist dann ausgeschlossen, wenn in diesem Land bereits schon einmal eine Verurteilung vorgelegen hat. Denn trotz aller Richtigkeit kann das Gesetz nicht die Möglichkeit eines „Prison-Shopping“ eröffnen, wie es Kollege Dr. Sensburg so trefflich formulierte. Deshalb sehe ich auch für die hier formulierten Wünsche der Grünen keinen Raum, insbesondere für die Fälle von Verurteilungen im Ausland bei Taten, die bei uns nicht strafbar sind bzw. deren Strafmaß bei uns weitaus niedriger ist als in dem Land, wo die Verurteilung erfolgte. Man muss sich auch vor Augen führen, dass es juristisch-dogmatisch bei diesem Gesetz um die Ebene der Vollstreckung geht und nicht um die materiell strafrechtliche Seite oder die Ebene der Strafzumessung. Es wäre auch naiv zu glauben, dass wir den anderen Staaten unsere Regelungen zum materiellen Strafrecht oder zur Strafzumessung „überstülpen“ könnten. Ich war dem Ministerium sehr dankbar, dass es die schwierige Situation im Einzelfall anhand eines aktuellen Beispiels nochmals dargelegt hat: Da sitzt ein Mann seit 28 Jahren in den USA in Haft. Bei uns wäre schon lange die Frage des Halbstrafenerlasses zu stellen. Die amerikanischen Behörden verweigern aber ausdrücklich eine Überstellung unter diesen Bedingungen. Diese Haltung ist auch unter Beachtung der nationalen, souveränen Rechtssetzungsbefugnis einer jeden Nation zu respektieren. Ein jeder Rechtstaat hat die freie Berechtigung, in seinem Hoheitsgebiet zu definieren, was er strafwürdig einstuft und was nicht. Und ein jeder Rechtstaat hat die eigene Kompetenz, die Rechtsfolgenseite unter den Aspekten der Prävention, der Schuld und der Sühne eigenständig zu formulieren. Und nun haben wir die Wahl: Akzeptieren wir die Bedingungen der amerikanischen Justizbehörden und erreichen so zumindest die Besserstellung durch die deutschen Haftbedingungen und die optimierte Besuchssituation oder sperren wir uns mit der Folge, dass einzig Leidtragender der Gefängnisinsasse ist. An diesem Beispiel zeigt sich sehr deutlich, dass man immer viel fordern kann. Man muss sich aber auch Gedanken machen, ob die Forderung gemessen an der Praxis auch realistisch ist. Deshalb kann ich das angekündigte Abstimmungsverhalten der Grünen in diesem Punkt nicht nachvollziehen. Wir wollen hier eine Begünstigung für den Verurteilten und keine Regelung, die ihn faktisch benachteiligt. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt der Gesetzentwurf auch bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen. Beim Haftvollzug darf auch die Frage der Resozialisierung nicht ausgeblendet werden. Gerade Bewährungsmaßnahmen sind ein beliebtes Instrument, einem Straftäter den Weg zurück in die Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen. Deshalb muss die Möglichkeit eröffnet werden, Bewährungsmaßnahmen auch im Heimatland zu absolvieren. Auch dies gelingt dem vorliegenden Entwurf, weshalb ich um Zustimmung bitte. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): I. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sollen drei Rahmenbeschlüsse der EU umgesetzt werden. Hierzu sind wir als Mitgliedstaat verpflichtet, und wir machen dies auch gerne. Die Rahmenbeschlüsse sollen durch Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, dem IRG, umgesetzt werden. Zudem sollen aus diesem Anlass weitere Änderungen im Recht der Vollstreckungshilfe vorgenommen werden. Insbesondere soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Vollstreckung bestimmter weiterer freiheitsentziehender Sanktionen übernehmen kann. Dabei handelt es sich zum einen um freiheitsentziehende Sanktionen, deren Höhe das nach deutschem Recht angedrohte Höchstmaß übersteigt, und zum anderen um freiheitsentziehende Sanktionen, die in einem ausländischen Verfahren verhängt wurden, in dem bestimmte rechtsstaatliche Mindestgarantien verletzt worden sind. Die Vollstreckung solcher freiheitsentziehenden Sanktionen soll allerdings nur übernommen werden, wenn sie nicht gegen die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstößt. Bei den Beratungen zu dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen ergab sich die Notwendigkeit, im Rahmen eines Anhangs auch eine Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes vorzunehmen. Die Änderung in diesem letztgenannten Gesetz ist zeitlich dringend erforderlich und wird deshalb an das vorliegende Gesetzgebungsverfahren angehängt. In der gebotenen Kürze darf ich im Folgenden ausführen, welche Regelung insofern vorgenommen wird. Mit der Resolution 1966 (2010) vom 22. Dezember 2010 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen wurde als Nachfolgeorganisation für den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – IStGHJ – und für den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda – -IStGHR – der Internationale Residualmechanismus für Ad-hoc-Strafgerichtshöfe geschaffen. Der Internationale Residualmechanismus ist ein internationaler Gerichtshof, der die materiellen, territorialen, zeitlichen und personenbezogenen Zuständigkeiten sowie die Rechte, die Pflichten und die wesentlichen Funktionen des seit 1993 bestehenden Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, ICTY, und des 1994 gegründeten Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda, ICTR, übernimmt. Der Residualmechanismus besteht laut Resolution 1966 (2010) aus zwei Abteilungen. Die Abteilung für den IStGHR hat ihre Tätigkeit am 1. Juli 2012 aufgenommen. Die Abteilung für den IStGHJ begann ihre Arbeit am 1. Juli 2013. Nach außen tritt aber einheitlich der Residualmechanismus auf, sodass im Normtext nicht zwischen den Abteilungen differenziert werden muss. Der Mechanismus führt die verbliebenen Aufgaben des IStGHJ und des IStGHR gemäß den in Anlage 2 der Resolution 1966 (2010) festgelegten Übergangsregelungen fort. Die Organe des Mechanismus werden in Artikel 4 der Anlage 1 der Resolution 1966 (2010) aufgeführt. Hierzu zählen die Kammern – Strafkammer und Berufungskammer –, der Ankläger sowie die Kanzlei. Wir im Deutschen Bundestag tun gut daran, diesem Gesetz zuzustimmen. Im Folgenden soll nun vertieft auf das Gesetz zur -Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen eingegangen werden. II. Obwohl der zunächst von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf bereits viele wichtige -Aspekte beachtet hatte, waren nach intensiver Auseinandersetzung insbesondere mit den Empfehlungen des Bundesrates noch wichtige Änderungen vorzunehmen. Der Bundesrat hatte am 19. Februar 2015 Empfehlungen der Ausschüsse zu dem Gesetzentwurf vorgelegt. Zu dieser Stellungnahme erließ die Bundesregierung eine Gegenäußerung. Schließlich wurden im parlamentarischen Verfahren noch einige Änderungen vorgenommen. 1. Der Gesetzentwurf sieht die Übertragung der -Bewilligungszuständigkeit für ein- und ausgehende Ersuchen auf die Staatsanwaltschaften beziehungsweise die Vollstreckungsbehörden vor. Diese originäre Zuständigkeitsübertragung bedeutet eine grundlegende Abkehr von der bisherigen Systematik des IRG. Die vom Bundesrat bevorzugte bisherige Systematik, nach der die Entscheidung über die zuständigen Bewilligungsbehörden im Rahmen des strafrechtlichen Rechtshilfeverkehrs mit EU-Mitgliedstaaten durch die Länder getroffen werden, ermöglicht es, die unterschiedlichen Strukturen und bei den einzelnen Behörden vorhandenen fachlichen Kompetenzen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund empfahl der Bundesrat hier eine Änderung. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung, die darauf abzielt, die Bewilligungszuständigkeit der Bundesregierung beziehungsweise den Landesregierungen zuzuweisen, erscheint nicht geboten. Dem Bundesrat ist zwar darin zuzustimmen, dass die geplante Regelung eine Abkehr von der bisherigen Zuständigkeitsregelung im Rechtshilferecht in Strafsachen darstellt. Diese Abkehr ist jedoch bewusst vollzogen worden. Denn sie stellt eine konsequente Folge aus dem Zusammenwachsen Europas im justiziellen Bereich dar. Aber auch aus praktischen Gründen ist die Ansiedlung der Bewilligungszuständigkeit bei den Staats-anwaltschaften richtig; denn die Staatsanwaltschaft bereitet schon nach den bestehenden Vorschriften im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen die gerichtliche Entscheidung über die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils vor. Es ist daher sachgerecht und folgerichtig, dass sie auch die nach außen wirkende Bewilligungsentscheidung trifft. Der Änderungsvorschlag des Bundesrates muss insofern abgelehnt werden. Hier wird auch nach intensiven parlamentarischen Beratungen an der Ausgangsregelung festgehalten. 2. § 84 b Absatz 2 IRG-E eröffnet die Möglichkeit, auf Antrag der betroffenen Person die Vollstreckung einer ausländischen freiheitsentziehenden Sanktion, obwohl die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 84 b Absatz 1 IRG-E nicht gegeben sind, gleichwohl für zulässig zu erklären. Der Bundesrat hat angeregt, diese Möglichkeit auf die Verjährung gemäß Nummer 4 zu beschränken. Dies ist auch aus meiner Sicht nachvollziehbar, und wir sollten auch als Deutscher Bundestag diesem Änderungswunsch folgen. Daher ist es so nun auch im vorliegenden Änderungsvorschlag geregelt. 3. Der Bundesrat empfiehlt eine Änderung dahin -gehend, dass eine Regelung geschaffen wird, die die Möglichkeit eröffnet, mit Einverständnis der betroffenen Person die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen zu übernehmen, die das Höchstmaß der in der Bundes-republik Deutschland angedrohten Sanktion übersteigen. Da auch dieser Vorschlag nachvollziehbar und damit zu unterstützen ist, wurde er im parlamentarischen Verfahren übernommen und in das Gesetz eingearbeitet. 4. Der Bundesrat schlägt weiter vor, das Absehen von der Vollstreckung im Falle der Flucht der verurteilten Person in das Ermessen der deutschen Vollstreckungs-behörden zu stellen. Auch diese Änderung unterstütze ich, und daher wurde sie ebenfalls in den Änderungsvorschlag aufgenommen. 5. Schließlich schlägt der Bundesrat die Änderung des § 90 c Absatz 2 IRG-E vor. Dieser eröffnet die Möglichkeit, auf Antrag der betroffenen Person die Überwachung einer ausländischen Bewährungsmaßnahme, bei der die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 90c Absatz 1 IRG-E nicht gegeben sind, gleichwohl für zulässig zu erklären. Der Bundesrat regt an, diese Möglichkeit auf die Verjährung zu beschränken. Die Beschränkung auf die Verjährung stellt eine deutlichere Abgrenzung in den genannten Fällen dar und schafft insoweit Klarheit. Die Regelung wird daher durch den vorliegenden Änderungsvorschlag unterstützt. III. Nachdem an dem zunächst vorgelegten Gesetzentwurf noch an vier wichtigen Stellen Änderungen -vorgenommen wurden, die auch durch die Länder unterstützt und gefordert wurden, ist es nun gelungen, einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem konnten noch die Änderungen des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes wie oben vorgestellt in diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden. Nachdem wir auch der Opposition eine Verlängerung der Beratungen zugestanden haben und die Abstimmung auf diese Woche verschoben haben, darf ich um Zustimmung für den vorgelegten Gesetzentwurf werben. Dirk Wiese (SPD): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung setzen wir drei Rahmenbeschlüsse des Rates in nationales Recht um. Technisch erfolgt dies durch Änderungen am Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Zielsetzung des Gesetzesvorhabens ist es, dass die Bundesrepublik Deutschland die Vollstreckung bestimmter im Ausland verhängter freiheitsentziehender Sanktionen übernehmen kann. Dabei handelt es sich zum einen um freiheitsentziehende Sanktionen, deren Höhe das nach deutschem Recht angedrohte Höchstmaß übersteigt, und zum anderen um freiheitsentziehende Sanktionen, die in einem ausländischen Verfahren verhängt wurden, in dem bestimmte rechtsstaatliche Mindestgarantien verletzt worden sind. Lassen Sie mich kurz die drei Kernpunkte des Gesetzentwurfs aufzeigen: Erstens. Künftig besteht die Pflicht, die Vollstreckung einer im EU-Ausland verhängten freiheitsentziehenden Sanktion zu übernehmen, sofern sie sich gegen deutsche Staatsangehörige richtet, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. die verpflichtet sind, in die Bundesrepublik Deutschland auszureisen. Diese Pflicht besteht auch, wenn die freiheitsentziehende Sanktion im EU-Ausland gegen Ausländer verhängt wurde, die ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. In bestimmten Fällen ist außerdem die Zustimmung der verurteilten Person über die bisherige Regelung in § 49 Absatz 2 IRG hinaus nicht mehr erforderlich. Eine Ablehnung der Übernahme der Vollstreckung ist dabei nur aus den im Gesetz genannten Gründen zulässig: beispielsweise, dass gegen eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit vollstreckt werden soll, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder dass die Dauer der Bewährungsmaßnahme oder der alternativen Sanktion weniger als sechs Monate beträgt. Zweitens. Deutsche Behörden dürfen zukünftig die Überwachung von im Ausland verhängten Bewährungsmaßnahmen übernehmen. Im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedstaaten wird hierbei teilweise eine Pflicht zur Übernahme der Überwachung eingeführt. Auch die Folgeentscheidungen, also die Entscheidung, weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen bzw. Entscheidungen nachträglich zu ändern oder aufzuheben, die Strafaussetzung zu widerrufen oder die Strafe zu erlassen, werden dann im Vollstreckungshilfeverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelmäßig von deutschen Gerichten übernommen werden können. Drittens. Wie bereits erwähnt, soll künftig die Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen, die über das nach deutschem Recht angedrohte Höchstmaß hinausgehen, sowie von freiheitsentziehenden Sanktionen, in deren zugrunde liegenden ausländischen Verfahren bestimmte rechtsstaatliche Mindestgarantien verletzt worden sind, unter bestimmten, abschließend geregelten Voraussetzungen übernommen werden können. Wegen der Abweichungen zum deutschen Recht sind folgende Voraussetzungen für eine Vollstreckung dabei aber zwingend erforderlich. Die Vollstreckung dieser freiheitsentziehenden Sanktionen darf nicht gegen die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstoßen. Außerdem ist die Grundvoraussetzung für die Übernahme der Vollstreckung solcher freiheitsentziehenden Sanktionen immer das Einverständnis der verurteilten Person. Hiermit schaffen wir die notwendigen rechtsstaatlichen Hürden für ein solches Übernahmeverfahren von im Ausland verhängten Sanktionen. Auch für den vorliegenden Gesetzentwurf gilt das Struck’sche Gesetz. So wird auch dieser Entwurf den Bundestag nicht so verlassen, wie er hineingekommen ist. Denn wir haben nach den Beratungen im Ausschuss noch einmal nachgebessert und zeigen, dass wir die -Kritik von Verbänden und Praktikern ernst nehmen. Das Ergebnis finden Sie in dem Änderungsantrag, den wir auch heute beschließen wollen. Wir lösen damit insbesondere problematische Fallkonstellationen, in denen die verurteilte Person aus der Haft geflohen ist, sowie Fälle, denen ein Abwesenheitsurteil zugrundeliegt oder bei denen gegen den Grundsatz „ne bis in idem“ verstoßen würde. Dadurch gelingt es uns, die Regelungen über die Sanktionsübernahme abzurunden, und mit Stolz können wir heute sagen, dass wir einen Gesetzentwurf vorlegen, der der Fürsorgepflicht Deutschlands gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird. Denn zukünftig können im Ausland verhängte Strafen nunmehr auch in Deutschland und damit in einer vertrauten Umgebung vollstreckt werden, was überdies auch einen positiven Effekt auf die Resozialisierung der Straftäter haben wird und damit auch der Allgemeinheit dienlich ist. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Mit diesem Gesetzentwurf sollen drei Rahmenbeschlüsse des Rates umgesetzt werden, der Rahmenbeschluss 2008/909/JI vom 27. November 2008 – Grundsatz, dass freiheitsentziehende strafrechtliche Urteile in den jeweils anderen EUMitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden –, der Rahmenbeschluss 2008/947/JI vom 26. Februar 2009 – Grundsatz, dass Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen aufgrund von strafrechtlichen Urteilen in den jeweils anderen EU-Mitgliedstaaten überwacht werden – und der Rahmenbeschluss 2009/299/JI vom 27. Februar 2009 – im Wesentlichen Grundsatz, dass Entscheidungen, die im Anschluss an eine strafrechtliche Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist, in den jeweils anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden –. Die Umsetzung soll in Deutschland durch Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, IRG, erfolgen. Darüber hinaus sollen noch weitere Änderungen im Recht der Vollstreckungshilfe vorgenommen werden, zum Beispiel zur Ermöglichung der Vollziehung freiheitsentziehender Sanktionen, deren Höhe das nach deutschem Recht angedrohte Strafmaß übersteigt oder wo das zugrunde liegende ausländische Verfahren sogar bestimmte rechtstaatliche Mindestgarantien verletzt hat. Im Grunde stellt der Gesetzentwurf eine Einführung eines europäischen Strafrechts durch die Hintertür dar. Als Konsequenz der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss das Strafrecht als Kernbefugnis aber bei der Bundesrepublik als Mitgliedstaat der EU verbleiben, solange das Grundgesetz Geltung hat. Ein europäisches Strafrecht ist daher nur denkbar, wenn die Bundesrepublik sich eine neue gesamtdeutsche Verfassung gibt, die auch eine weitgehende Übertragung von Hoheitsbefugnissen auf die EU erlaubt, oder wenn alle Staaten der EU die an den Grundrechten der Bundesrepublik orientierten Kernelemente und Grundideen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts übernehmen. Beides ist gegenwärtig nicht der Fall und auch nicht absehbar. Mit dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, wie es in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist, werden die sehr unterschiedlichen Rechtsstandards und Rechtsgrundsätze in Strafverfahren in den europäischen Mitgliedstaaten als gleichwertig behandelt, obwohl die Anforderungen – etwa an Beweisverfahren, Beweiserhebungen und Beweisverwertungen – sehr unterschiedlich sind. Unterschiedlich sind auch die Straftatbestände. Es bestehen in Europa erhebliche Unterschiede bei der Beurteilung der Frage, welches Verhalten überhaupt als strafwürdig zu erachten ist. Die Anerkennung und Vollstreckung einer strafrechtlichen Entscheidung eines anderen Mitgliedstaates kann dabei auch zur Folge haben, dass die Bundesrepublik Delikte anerkennt, die sie in der eigenen Rechtsordnung nicht kennt, die ihr Parlament bewusst nicht für strafwürdig befindet, wie beispielsweise den straflosen Schwangerschaftsabbruch. Überdies scheint höchst fraglich, dass ausländische Urteile gegen eine entsprechend § 19 StGB schuldunfähige Person oder eine nach § 3 unseres Jugendgerichtsgesetzes strafrechtlich nicht verantwortliche Person vollstreckt werden sollen, wenn die verurteilte Person dies beantragt hat, wobei dieser Antrag gleichzeitig nicht zurückgenommen werden kann. Mir stößt da insbesondere die unterschiedliche Altersgrenze der Strafmündigkeit in Europa auf. Ich möchte keine langjährige Freiheitsstrafe gegen Kinder vollstrecken, die als 13-Jährige zu Haftstrafen verurteilt worden sind, wie dies in Frankreich möglich ist. Ähnliches gilt bei der Frage einer etwaigen zur Bewährung auszusetzenden Reststrafe. Bei einer Vollstreckung eines ausländischen Urteils kann bei allen noch so günstigen Prognosen des Verurteilten die Vollstreckung der Reststrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der verurteilende Staat nicht zustimmt. Der Grundrechtseingriff eines Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern kann nicht auf der Grundlage des Rechts eines anderen Staates vorgenommen werden. Es ist zumindest auf dem Gebiet des Strafrechts eine unverzichtbare Bedingung der Demokratie, dass die Bürgerinnen und Bürger nur solchen Eingriffen in ihre Freiheit ausgesetzt sind, auf deren Regelung sie durch parlamentarische Rechtsetzung Einfluss nehmen konnten. Das erkennt auch das Bundesverfassungsgericht an, wenn es in seiner Lissabon-Entscheidung ausführt: „Das Strafrecht in seinem Kernbestand dient nicht als rechtstechnisches Instrument zur Effektuierung einer internationalen Zusammenarbeit, sondern steht für die besonders sensible demokratische Entscheidung über das rechtsethische Minimum.“ Daher kann selbst bei der positiven Intention des Gesetzentwurfs, ausländische Strafurteile aus humanitären Gründen im Inland vollstrecken zu können, dem Gesetzentwurf in seiner Gänze nicht zugestimmt werden. Dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne wird meine Fraktion zustimmen, da er die wesentlichen Bedenken auch meiner Fraktion aufgegriffen hat und versucht, das unterschiedliche Straf- und Prozessrecht in, wie sie es selbst beschreiben, „möglichst schonender Weise in Einklang“ zu bringen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stellen sie sich vor: Der deutscher Staatsbürger D begeht im Land X einen Raub. Er wird gefasst, kommt vor Gericht und wird zu einer Haftstrafe verurteilt. -Allerdings kam das Urteil gegen D unter rechtsstaatswidrigen Umständen zustande. Ihm wurde kein Rechtsanwalt zugeordnet und er hatte auch keine Möglichkeit, sich einen zu suchen, da er die Landessprache nicht beherrscht. Schließlich musste er sich notdürftig selbst verteidigen. Hinzu kommt, dass im Land X der D 25 Jahre in Haft muss. In Deutschland können für Raub nur maximal 15 Jahre verhängt werden. D möchte daher, dass seine Haftstrafe in Deutschland vollstreckt wird, auch wenn das Urteil rechtswidrig zustande kam und er mit einer viel höheren Strafe belegt wurde, als sie in Deutschland für die dieselbe Tat möglich ist. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll genau dies passieren können: Gegen deutsche Staatsangehörige im Ausland ergangene Strafurteile sollen aus humanitären Gründen leichter im deutschen Inland vollstrecken werden können. Diese Grundintention begrüßen wir ausdrücklich. Nach dem Gesetzentwurf könnte Deutschland die Vollstreckung der Haftstrafe des D übernehmen, obwohl die gegen ihn im Land X verhängte Strafe höher ist als die Höchststrafe für einen Raub hierzulande. Auch die Tatsache, dass das Urteil gegen D rechtsstaatswidrig zustande kam, würde einer Vollstreckung nicht entgegenstehen. Voraussetzung dafür ist, dass D zustimmt. Nun kommt der problematische Teil: Übernimmt Deutschland die Vollstreckung eines -Strafurteils, das im Ausland unter rechtsstaatswidrigen Bedingungen zustande gekommen ist, wird dadurch das Urteil legitimiert, obwohl es rechtsstaatlichen Mindestgarantien unserer Rechtsordnung widerspricht. Der Mangel soll durch die Zustimmung des Verurteilten geheilt werden. Nach deutschem Verfassungsverständnis darf die Rechtsordnung aber nicht zur Disposition des Beschuldigten stehen. Mag die dahinterstehende Intention noch so gut gemeint und nachvollziehbar sein – es bleibt höchst problematisch. Hier hätte die Bundesregierung einen anderen Weg finden müssen. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Zustimmung des Verurteilten zur Vollstreckung von konven-tionswidrig ergangenen Urteilen ergeben sich zusätzliche Schwierigkeiten. Kann denn wirklich garantiert werden, dass seine Zustimmung von einem „freien Willen“ getragen wird? Selbst wenn die Aussicht, im deutschen Strafvollzug untergebracht zu sein, im Vergleich zu anderen Ländern häufig noch das kleinere Übel darstellt, so wird die Entscheidung oft nicht unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte vorgenommen werden können und der Betroffene unter erheblichem Druck stehen. Das einmal erklärte Einverständnis zur Vollstreckungsübernahme in Deutschland kann nämlich nicht widerrufen werden. Damit werden die Handlungsmöglichkeiten und Rechte des Verurteilten unnötig stark beschnitten. Es gibt viele Gründe, warum D aus unserem Beispielfall seine Strafe nun doch im Urteilsstaat X verbüßen möchte. Sei es, Familienmitglieder können nicht mit nach Deutschland kommen, sei es, die Chancen einer früheren Haftentlassung stehen dort letztlich doch besser als in Deutschland – wegen Amnestie oder Strafverkürzung, wie sich aus nachträglicher Rechtsberatung ergibt. Der Argumentation, durch die Widerrufsmöglichkeit entstünde eine Art „Vollstreckungstourismus“ kann ich nicht folgen. Übernimmt Deutschland die Vollstreckung rechtswidrig zustande gekommener Urteile, mag das zwar unter Fürsorgegesichtspunkten gegenüber dem im Ausland Verurteilten vertretbar sein. Allerdings müssten in -solchen Fällen Kompensationsmodalitäten vorgesehen werden, zum Beispiel im Rahmen der Ausgestaltung des Strafvollzugs, zum Beispiel in Form einer vorzeitigen Haftentlassung oder Ähnlichem. Ausdrücklich ist so etwas nicht vorgesehen. Auch die Übernahme der Vollstreckung von Freiheitsstrafen über die Dauer hinaus, die das deutsche Strafrecht vorsieht, weckt verfassungsrechtliche Zweifel und sollte daher nach unserer Ansicht nicht vorgesehen werden. Daher haben wir gestern im Rechtsausschuss einen dahin gehenden Entschließungsantrag gestellt, der auch all die anderen hier genannten Problempunkte miteinbezieht. Ein weiteres Fallbeispiel hat das Justizministerium selbst dem Rechtsausschuss schriftlich genannt: Ein deutscher Staatsangehöriger wird in Spanien wegen unerlaubten Besitzes von 30 Gramm Haschisch zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem in Deutschland geltenden Betäubungsmittelgesetz (§ 29 Absatz 1 Nummer 3) beträgt die Höchststrafe für solch ein -Delikt fünf Jahre. Nach dem Gesetzentwurf – so schrieb uns das Bundesjustizministerium – müsste das zuständige deutsche Gericht die Freiheitsstrafe daher auf fünf Jahre ermäßigen. Allerdings kann die zuständige spanische Behörde Bedingungen für die Vollstreckung in Deutschland stellen. In dem Beispiel des Ministeriums verlangt sie, dass Deutschland mindestens sieben Jahre der Strafe vollstrecken soll. Aber wird ein deutsches Gericht für den unerlaubten Besitz von 30 Gramm Haschisch einen Freiheitsentzug von sieben Jahren vollstrecken lassen? Wohl kaum, zumal der Besitz von 30 Gramm niemals mit fünf Jahren sanktioniert würde. Die Orientierung an Höchststrafen in Deutschland zur „Ermäßigung“ und Findung eines „Mittelwerts“ ist kein zulässiger Strafzumessungsgrund. Wenn überhaupt müsste sich das Gericht an den in Deutschland üblicherweise verhängten Strafen für den jeweiligen Einzelfall orientieren. Die Vollstreckungsübernahme von Freiheitsstrafen über die Dauer hinaus, die das deutsche Strafrecht vorsieht, kann auch mit Zustimmung des Verurteilten nicht in Betracht kommen. Noch mehr muss dies gelten, wenn ein Strafurteil im Ausland auf Grundlage eines Verhaltens ergeht, welches nach deutschem Recht gar nicht strafwürdig ist, zum Beispiel ein nach deutschem Recht strafloser Schwangerschaftsabbruch. Übernimmt Deutschland hier die Vollstreckung, dann sitzt eine Person in einem deutschen Gefängnis, die dort nach deutschem Recht nicht sitzen würde und vor allem nicht dürfte. Das kann nicht sein. Das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Es wäre unbillig und ein fatales Signal in die Richtung des Urteilsstaats. Deutschland muss klar für die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards einstehen. Warum die Übernahme der Vollstreckungshilfe überwiegend nur für deutsche Staatsangehörige vorgesehen ist und nicht auch für Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig auf Dauer ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist nicht nachvollziehbar. Wir haben in unserem Entschließungsantrag dafür plädiert, die Möglichkeit der Vollstreckungsübernahme zu erweitern. Auch die Regelung, die dem Urteilsstaat die Möglichkeit einräumt, die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung von seiner Zustimmung abhängig zu machen, ist nicht nachvollziehbar. Die Bundesrechtsanwaltskammer führt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf aus, ein ausländischer Staat sei aufgrund der strikten deutschen Rechtslage ohne diese Regelung wohl dazu bereit, auf die Festlegung einer Mindestvollstreckungsdauer zu verzichten. Durch die gesetzliche Verankerung hätten die anderen Staaten nun überhaupt erst die Möglichkeit, solche Bedingungen gegenüber Deutschland zu stellen. Wir erkennen die Grundintention des Gesetzes an und sehen natürlich auch, dass der Staat gegenüber seinen Bürgern eine Fürsorgepflicht hat. Insbesondere wenn diese im Ausland unter rechtsstaats- und/oder menschenrechtswidrigen Bedingungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, muss es die Möglichkeit geben, darauf hinwirken zu können, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt werden kann. Aber die Strafverbüßung in Deutschland darf nicht damit ermöglicht werden, dass Urteile, die mit deutschem Recht nicht übereinstimmen, vollstreckt werden. Wir stimmen dem Gesetz deshalb nicht zu, sondern enthalten uns. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen – Antrag: Urbanisierung in den Ländern des Südens – Staatliche und kommunale Funktionen stärken, Privatisierung verhindern (Tagesordnungspunkte 26 a und 26 b) Peter Stein (CDU/CSU): Ich freue mich außerordentlich, dass unser Antrag „Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“ in die finale Lesung geht. Lassen Sie mich diese Gelegenheit nutzen, die wichtigsten Punkte noch einmal herauszustreichen: Ziel des Antrages ist erstens, die Chancen und Herausforderungen der Urbanisierung klar zu benennen und ihnen so die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die sie verdienen. Zweitens. Der Antrag formuliert tatsächlich umfassende Arbeitsaufträge an verschiedene Adressaten. Warum haben wir den Antrag gemacht? 2050 werden wahrscheinlich über 9,5 Milliarden Menschen auf diesem Planeten leben. Zwei Drittel davon, also über 6 Milliarden, werden in Städten -leben. Bereits heute sind es über 50 Prozent der Weltbevölkerung. Dieses rasante Städtewachstum findet seine Ursache in verschiedensten Gründen: Bevölkerungswachstum, Krisenfolgen, aber auch Ergreifen persönlicher Chancen aufgrund verbesserter Bildung. Als Konsequenz sind wirtschaftliches Wachstum und Mittelstand oft am selben Platz anzutreffen wie hoffnungslose Armut. Die Urbanisierung ist besonders ein Thema für die EZ, weil 90 Prozent der Verstädterung in Schwellen- und Entwicklungsländern stattfindet und weil weit über die Hälfte der Stadtbewohner unter 18 Jahre sind und es auch in Zukunft sein werden. Der Zeitpunkt, das Thema auf den politischen Agenden weltweit anzupacken, ist günstig wie nie: Mit der nächstes Jahr anstehenden UN-Habitat-III-Konferenz in Ecuador ist dazu ein wichtiger Termin aufgerufen, aus dem heraus eine „Neue Urbane Agenda“ entstehen soll. In diesem Kontext begrüße ich außerordentlich, dass die Bundesregierung ein eigenes Urbanisierungskonzept erarbeitet hat. Die „Leitlinien der Bundesregierung zur internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Urbanisierung – Partner in einer Welt der Städte“ werden es uns erleichtern, uns mit unseren europäischen Partnern ab-zustimmen und für den Habitat-, aber auch den SDG-Prozess einheitliche europäische Positionen zu entwickeln. Wir als Bundesrepublik haben allen Grund, uns einzubringen: Wir in Deutschland haben eine hohe Expertise, was Planer und Ingenieure, Architekten und Entwickler im internationalen Einsatz betrifft. Viele internationale Projekte laufen weltweit unter deutscher technischer und finanzieller Begleitung, und unsere Leistungen sind weiterhin nachgefragt und willkommen. Als Ingenieur liegt mir dabei besonders eine vorausschauende Planung am Herzen. Bauliche Strukturen schreiben über lange Zeiträume hin fest, wie inklusiv, wie wirtschaftlich erfolgreich, energieeffizient und nachhaltig sich ein Stadtteil entwickeln wird. Wir in Deutschland arbeiten mit unseren Instrumenten der Raumordnung und Bauleitplanung vorbildlich auf diesem Gebiet. Dieses Wissen muss auch durch einen Rahmen aus GIZ, KfW und den anderen Durchführungsorganisationen und auch durch das Agieren der Bundesregierung weitergegeben werden. Ich würde mir zum Beispiel auch einen Ausbau unseres SES wünschen. Ich wünsche mir auch mehr Initiativen im Bereich -Katasterwesen und Bodenrechtssicherung. Außerdem sollten wir unsere bilateralen Beziehungen noch aktiver pflegen. Unsere Wirtschaft ist offen und transparent, auch wir sollten sie im eigenen Interesse stärker mit einbeziehen. Auf internationaler Ebene wäre ein Ziel, für das wir uns einsetzen sollten, vielleicht sogar eine bei den Vereinten Nationen angesiedelte Einheit, ich nenne sie gerne „Planer mit Blauhelmen“, die, quasi als „Peacekeeper“, Städten wie Staaten in den kritischen Brennpunkten grundlegende, neutrale, fachlich hoch fundierte Hilfe leistet. Diese Hilfe setzt beispielsweise planerische Standards zu Lücken für nachträgliche Infrastruktur wie Nahverkehr, Schulen oder ärztliche Versorgung, wenn dazu zunächst nicht die Mittel da sind, aber gewährleistet sein muss, dass dies später nachgerüstet werden kann. Insgesamt sollte sich die deutsche EZ, meiner Meinung nach, auf die sogenannten Klein- und Mittelstädte konzentrieren. Entscheidend dabei ist nämlich, dass in absoluten Zahlen die meisten Menschen nicht in den Megacities, sondern zu fast 90 Prozent in den kleineren Zentren leben. Wir sollten daher auch einen dezentralen Ansatz fördern, der Eigeninitiative von Kommunen und Städten unterstützt. Solche Ansätze sind flexibler und unbürokratischer zu realisieren als Programme alleine auf Staatsebene. Wir wollen dazu besonders kommunale Partnerschaften fördern, die kommunales Know-how in einen Austausch zu bringen helfen. Ein extrem wichtiger Punkt ist, dass wir den Klimawandel durch CO2-Minderung gerade in den Städten -bekämpfen und uns gleichzeitig jetzt schon auf seine unvermeidlichen Auswirkungen einstellen. Die KfW ist ein gutes Beispiel für einen Player, der auf diesem Gebiet bereits aktiv ist. Wir statten den Green Climate Fund mit Milliarden aus, wir haben hohe Expertise in Küstenschutz und Hochwasserprävention, wir sind gut in Forschung und Ausbildung, wir wissen, wie wichtig gute Verwaltungsführung ist. Bei all den Überlegungen zur Zukunft der Stadt sollten wir nie die symbiotische Verbindung zwischen einer Stadt und ihrem Umland vergessen. Bestimmte Einrichtungen benötigen einen urbanen Rahmen, eine städtische Infrastruktur: Hochschulen, Regierung, Flughäfen, medizinische Zentren usw. Andere Dinge, in erster Linie natürlich die Landwirtschaft, finden weiter auf dem Land statt. 80 Prozent des Bevölkerungswachstums findet in urbanen Räumen statt, 20 Prozent jedoch weiterhin auf dem Land. Das bedeutet also, dass es auch auf dem Land weiterhin zu Verdichtungen kommt und auch zukünftig kleine urbane Zentren entstehen können, nicht nur in großen Ballungsgebieten. Ich denke, dass wir in Anbetracht der enormen Geschwindigkeit, mit der die Urbanisierung voranschreitet, mit allen Auswirkungen auch auf den ländlichen Raum, auf das regionale Wirtschaftswachstum, die Bevölkerungskontrolle und auf unser Klima, eine höhere Taktung der UN-Habitat-Konferenzen brauchen können. Alle 20 Jahre halte ich unter aktueller Betrachtung für zu wenig. Die alle zwei Jahre stattfindenden World--Urban-Foren haben leider bisher nicht die starke ins-besondere öffentliche und politische Wirkung, die wir benötigen. Schließen möchte ich mit einem Punkt, der seine -Ursachen auch in der fortschreitenden ungeordneten Urbanisierung hat: der Migrations- und Flüchtlingsfrage. Stadtentwicklung, Umweltschutz, soziale Standards und Menschenrechte sind global vergleichbar, ebenso wie die Sehnsüchte und Hoffnungen gerade junger Menschen auf eine gute Zukunft. Es sind meist die Mittellosen, die die Stadtränder – oft in prekären Lagen – mit Armut füllen. Flüchtlinge verlassen zuerst ihr Dorf auf der Suche nach Perspektive und später dann die Stadt, in der sie gelandet sind. Funktionierende Städte, die ihren neuen Bewohnern Ausbildung und berufliche Zukunft bieten können, sind daher ein wesentlicher Helfer im Anliegen der Bundesregierung, aber auch der Heimatländer der Betroffenen, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Mit unseren Entscheidungen von heute nehmen wir massiven Einfluss darauf, wie die Leute von morgen und übermorgen leben werden, bei uns in Europa und in der Welt. Unser Antrag soll einen winzigen Teil dazu beitragen. Gabriela Heinrich (SPD): Bereits in der ersten Lesung des vorliegenden Antrags haben wir deutlich gemacht, dass die Urbanisierung in Entwicklungsländern ein entscheidendes Thema ist, das bisher noch nicht ausreichend auf der Agenda ist. Die Stadtbevölkerung in Entwicklungs- und Schwellenländern wird um über 2 Milliarden Menschen bis zum Jahr 2050 wachsen. Nur wenn wir darauf angemessen reagieren, können wir negative Entwicklungen vermeiden und die Chancen der Urbanisierung nutzen. Denn wenn wir Urbanisierung nicht gestalten, werden wir die Armut in der Welt nicht mindern können, keine Fortschritte bei der Reduzierung von Mütter- und Kindersterblichkeit, bei der Versorgung mit Trinkwasser und sanitären Anlagen sowie bei der Gesundheitsversorgung erreichen. Ohne nachhaltige Energieversorgung in den Städten werden wir auch das Ziel, die globale Erwärmung auf maximal 2 Grad zu beschränken, nicht erreichen. Und wir werden den globalen Flächenverbrauch – und damit den Verlust von Biodiversität – nicht stoppen können, wenn sich die Städte ungeplant und weiträumig ausbreiten, weil es an kompakter Stadtplanung bzw. überhaupt an Stadtplanung mangelt. Um die Urbanisierung in Entwicklungs- und Schwellenländern erfolgreich zu gestalten, müssen wir international vorgehen. Eine große Chance ist dabei die „New Urban Agenda“, die im nächsten Jahr auf der Habitat-III-Konferenz beschlossen werden soll. Wir begrüßen und unterstützen mit unserem Antrag ausdrücklich die Forderungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen für diese „New Urban Agenda“. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung nationaler Urbanisierungskonzepte sowie partizipative und inte-grierte Stadtentwicklung zugunsten kompakter Städte. Die Menschen brauchen eine bessere Infrastruktur, sie wollen gleichberechtigt leben und dass ihre Menschenrechte beachtet werden. Bessere Wohn- und Lebensbedingungen und die Verringerung von Ungleichheit sowie eine lebenswerte Umwelt und kulturelle Teilhabe müssen das Ziel sein. Deutschland muss die Habitat-III-Agenda dafür nutzen, für die integrative und partizipatorische Stadtentwicklung zu werben und auch dafür, dass Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit erhalten. Die Kommunen müssen Akteure werden, wenn sie gestalten sollen. Dazu sind eigene Finanzmittel unerlässlich. Deswegen fordern wir mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, gegenüber unseren Partnern für Dezentralisierung zu werben und sich für die Entwicklung entsprechender nationaler Urbanisierungskonzepte einzusetzen. Wir wollen außerdem, dass die Bundes-regierung die „New Urban Agenda“ auf der dritten Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba thematisiert und konkrete Vorschläge zur Schaffung geeigneter Finanzierungsmechanismen zur Gestaltung der Urbanisierung vorbereitet werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion war es ganz wichtig, dass wir mit dem Antrag die Slums und ihre Bewohnerinnen und Bewohner einbeziehen und gerade für sie auf Verbesserungen drängen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Zahl der Slumbewohner von heute 1 Milliarde bis zum Jahr 2050 verdreifachen wird. In den Slums ist die Unsicherheit über die Eigentums- und Nutzungsrechte besonders hoch. Das macht die -Entwicklung eines Slums mit besseren Lebensbedingungen noch schwieriger. Wir fordern deswegen, dass die Lebensbedingungen der Slumbewohnerinnen und -bewohner auf die Habitat-III-Agenda gesetzt werden. Die Habitat-III-Agenda muss aber auch die Personalqualifizierung für die Bereiche Planung, Kataster und Bodenrecht sowie (Einwohner-)Statistik einschließlich der Registrierung von Geburten umfassen. Wenn man nicht weiß, welches Grundstück wem gehört, wie soll man dann die Stadt planen? Wenn ein Kind nicht in einer Stadt registriert ist, wie soll es dann an Leistungen kommen und wie soll der Bedarf an Schulen und Gesundheitsdienstleistungen ermittelt werden? Und dass Frauen in vielen Ländern überhaupt kein Land besitzen oder erben dürfen, ist ein Entwicklungshemmnis, das wir beseitigen müssen. Eine weitere internationale Chance ist die Erarbeitung der Post-2015-Agenda. Hier setzen wir uns für ein eigenständiges globales Nachhaltigkeitsziel mit Stadt-bezug ein. Und wir wollen die Urbanisierung auf europäischer Ebene stärker berücksichtigen und fordern deswegen die Bundesregierung auf, sich für eine neue Urbanisierungsstrategie der EU einzusetzen. Wir wollen auf EU-Ebene Urbanisierungspartnerschaften mit Ländern und Kommunen des globalen Südens. Natürlich geht es uns mit unserem Antrag auch darum, dem Thema Urbanisierung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein stärkeres Gewicht zu verleihen. Wir fordern, dass Klein- und Mittelstädte beim Aufbau demokratischer, partizipativer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltung sowie bei der Stadtplanung unterstützt werden. Und wir fordern, dass dabei Good-Governance-Prinzipien wie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, Gleichberechtigung der Geschlechter, diskriminierungsfreier Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Menschen-, Kinder- sowie Minderheitenrechte im Vordergrund stehen. Es war ein wesentlicher Punkt der Anhörung zum Thema Urbanisierung, die wir letztes Jahr im Ausschuss durchgeführt hatten, dass Stadtplanung immer mit der Bevölkerung zusammen gemacht werden muss. Die partizipative Stadtplanung ist nicht nur demokratischer, sondern vermeidet auch -Geisterstädte. Deswegen haben wir sie fest in unserem Antrag verankert. Ich muss gestehen, dass ich die in der Ausschussberatung vorgetragene Kritik der Opposition, der Antrag beschäftige sich zu wenig mit dem ländlichen Raum und den Ursachen für die Wanderung vom Land in die Stadt, nicht teile. Man kann Urbanisierung nicht auf die globale Handelspolitik verkürzen, wie es der Antrag der Linken macht. Wir beschäftigen uns mit den Gründen für Wanderung – das sind vor allem Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit –, mit zahlreichen anderen Anträgen und Initiativen, nicht zuletzt auch bei der Entwicklung neuer globaler Nachhaltigkeitsziele. In unserem Antrag fordern wir zudem gerade, dass der räumliche Zusammenhang in Städtesystemen und Stadt-Land-Beziehungen berücksichtigt wird. Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Es nützt nichts, wenn zum Beispiel im ländlichen Raum die landwirtschaftliche Produktion aufgebaut wird, die Wege in die Städte aber so schlecht ausgebaut sind, dass die landwirtschaftlichen Produkte verdorben sind, wenn sie in der Stadt ankommen. Wir fordern, dass die Zusammenarbeit deutscher Kommunen mit Kommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern stärker gefördert und das Projekt „50 Kommunale Klimapartnerschaften“ fortgeführt wird. Die Servicestelle der Kommunen in der Einen Welt soll weitere Konzepte für kommunale Entwicklungspartnerschaften entwickeln. Wir fordern zudem im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ ein Modul für Flüchtlingsstädte. Das Lager Dadaab in Kenia zum Beispiel besteht seit über 20 Jahren und beherbergt etwa 400 000, meist aus Somalia stammende Flüchtlinge ohne Perspektive und ausreichende Infrastruktur. Wir müssen hier stärker unterstützen. Urbanisierung findet in den Entwicklungsländern statt. Unsere Aufgabe ist es, jetzt die Urbanisierung zu gestalten und ihre entwicklungspolitischen Chancen zu nutzen, damit Urbanisierung für die Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern zu einem besseren Leben führt und nicht zu Armut und Perspektivlosigkeit in einen Slum. Heike Hänsel (DIE LINKE): Die Mehrheit der Menschen weltweit lebt in Städten. Das gilt mittlerweile auch für viele Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas. Mit steigender Tendenz. Deshalb ist es sinnvoll, dass wir uns mit den entwicklungspolitischen Herausforderungen und Chancen befassen, die die Verstädterung mit sich bringt. Die Koalition listet in ihrem Antrag einige de-mografische Trends auf, die auch Gegenstand der Anhörung zur Urbanisierung im Entwicklungsausschuss am 12. November 2014 waren. Doch Verstädterung lässt sich nicht rein numerisch -erfassen, sie ist ein gesellschaftlicher Prozess, eine andauernde Auseinandersetzung zwischen Interessen um -Boden und andere städtische Ressourcen. Wenn wir wissen, wie viele Menschen jährlich in die Städte ziehen, wie viele dort geboren werden, wie hoch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung eines Landes ist, wie viele davon in Slums leben und so weiter, dann wissen wir noch nicht viel über die Zusammenhänge: Warum verlassen Menschen ihre ländliche Heimat? Warum bieten ihnen die Städte keine echte wirtschaftliche Alternative? Warum leben die Menschen auf dem Land wie in der Stadt unter prekären, oft menschenunwürdigen Bedingungen? Wer gestaltet den öffentlichen Raum? Wer entscheidet, wo und wie viele Wohnhäuser gebaut werden, wo Grünflächen und wo Einkaufszentren hinkommen, wer wo zu welchem Preis wohnen oder bauen darf? Warum ist der Staat in vielen Ländern so schwach, warum die Versorgung mit elementaren Dienstleistungen nicht gesichert? Die Städte in Asien, Afrika und Lateinamerika wachsen unter ganz anderen Bedingungen als die europäischen Städte im Zeitalter der Industrialisierung. Deshalb bringt es auch nur bedingt etwas, wenn wir mit unseren Planungsinstrumenten und mit unseren Ansprüchen an Regularien und Entscheidungsprozesse, mit Good Governance und anderen „segensreichen“ Konzepten aus dem Norden auf die Städte im Süden zugehen, wenn wir nicht auch die Rahmenbedingungen verändern. Wir erleben es ja auch in Europa, dass selbst die besten politischen Vorsätze und Beteiligungsverfahren wirkungslos sind, wenn den Kräften des Marktes zu viel Raum gegeben wird. Auch in Europa ist Verstädterung immer mit Verdrängung und dem Widerstand dagegen verbunden. Auch in deutschen Städten sind Zwangsräumungen, Mietwucher, Verdrängung angestammter Bevölkerung, Gentrifizierung Probleme, die viele Menschen umtreiben. Unnütze Großprojekte wie Stuttgart 21 zerstören sogar Urbanität. Shopping Malls entfremden Menschen ihrer eigenen Stadt. Die himmelschreiende Ungleichheit, die gerade in den Städten des Südens, zunehmend aber auch in europäischen Städten so deutlich sichtbar wird, wird von der Koalition in keiner Weise ins Zentrum ihrer Überlegungen gerückt. Stattdessen bezieht sich der Antrag der Koalition auf technokratische Konzepte wie das der „Smart Cities“, das den Klima- und Energiehaushalt regulieren soll. Ich setze da ein Fragezeichen. Unter den politischen und vor allem wirtschaftlichen Kräfteverhältnissen, die wir vorfinden, kann das auch heißen: Big Data als Planungsgrundlage ersetzt die politische und soziale Auseinandersetzung um die Gestaltung des öffentlichen Raumes. Politische Entscheidungen werden technokratisiert und damit vermeintlich „unpolitisch“. Lückenlose Erfassung von Nutzungsmustern ermöglicht zwar maximale Effizienz im Angebot von Dienstleistungen und Konsumgütern oder bei der Energienutzung, aber im schlimmsten Fall auch Totalüberwachung. Global agierende private Investorengruppen haben in der Stadtentwicklung längst das Ruder übernommen. Ihre Profitinteressen formen unsere Städte weltweit und vereinheitlichen ihr Antlitz. Ob in Belgrad, Dubai oder Münster – überall entstehen dieselben Malls, Bürohochhäuser, Erlebnislandschaften, finden dieselben Ausgrenzungs- und Verdrängungsmechanismen statt. So gibt es Investorengruppen, die dieselben Großstadtprojekte in Belgrad und in afrikanischen Städten anbieten. Antworten darauf werden auch in Deutschland gerade diskutiert: öffentlicher Wohnungsbau, Sozialbindung von Wohnraum, Privatisierungsstopp – das wären wichtige Maßnahmen, die bei der Koalition nicht vorkommen. Die Linksfraktion stellt in ihrem Antrag deshalb drei Ziele in den Mittelpunkt, die wir im Rahmen der -Entwicklungszusammenarbeit und im Hinblick auf die Entwicklung unserer Städte erreichen wollen: Erstens wollen wir den Austausch zwischen den Kommunen darüber stärken, wie die Bevölkerung und ihre politischen Vertretungen die Oberhoheit über die Stadtentwicklung von den kommerziellen Investoren zurückerobern können, wie Privatisierung gestoppt und privatisierte Daseinsvorsorge wieder in öffentliche Verantwortung überführt werden kann. Zweitens wollen wir die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit gezielt dafür einsetzen, kommunale und staatliche Versorgungs- und Wohnungsbauunternehmen aufzubauen und öffentliche Investitionen in die städtische Infrastruktur zu erhöhen. Wir brauchen drittens andere wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Wie sich der Freihandel, das Dogma der letzten 30 Jahre in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen, auf die Entwicklung sowohl des ländlichen, als auch des städtischen Raums auswirkt, -sehen wir heute an vielen Beispielen. Bauern verlieren ihre Existenzgrundlagen, Städte verkommen zu großen Marktplätzen, auf denen importierte Billigwaren gehandelt werden. Eine eigenständige Wertschöpfung kann kaum noch stattfinden. Eine andere Handelspolitik muss darauf ausgerichtet sein, die bäuerlichen Existenzgrundlagen im ländlichen Raum zu schützen und weiterzuentwickeln. Sie muss lokale Wirtschaftskreisläufe befördern, die den ländlichen und den städtischen Raum in einer produktiven Weise verknüpfen und für die Menschen Einkommensquellen schaffen. Junge Industrien müssen vor Verdrängungswettbewerb geschützt, öffentliche Daseinsvorsorge darf nicht den Profitinteressen privater Anbieter ausgesetzt werden. Widerstand der Stadtbewohnerinnen und -bewohner gegen neoliberale Dogmen kann erfolgreich sein: Die spanische Bewegung gegen Zwangsräumungen hat bei den Kommunalwahlen in diesem Frühjahr die politische Landschaft verändert. Ich freue mich, dass sie jetzt sogar die Bürgermeisterin von Barcelona stellt. In Athen bilden sich solidarische Netzwerke, die ihre gegenseitige Unterstützung in der Not mit Widerstand gegen die oktroyierte Sparpolitik der EU verbinden. In Venezuela werden kommunale Räte gegründet und sind staatlich unterstützte soziale Programme fester Bestandteil der Stadtentwicklung. Und nicht zuletzt: In Berlin ist der Mietervolksentscheid auf den Weg gebracht worden und hat, mit Unterstützung durch die Linke, die erste Unterschriftenhürde deutlich überschritten. Die Stadt sind wir, und wir müssen uns den öffentlichen Raum wieder aneignen und gleichzeitig für eine nachhaltige Politik eintreten, die im Süden auch menschliche Entwicklung ermöglicht, dafür sind solidarische Städteverbindungen ein gutes Beispiel. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In urbanen Zentren kumulieren Gegenwartsprobleme; sie sind der Nukleus einer Welt, die sich rasant weiterdreht. In den Städten entscheidet sich also zuerst, wie die Menschen in der Gesellschaft leben, wie sie Gesellschaft begreifen. Wir haben es heute mit einem beispiellosen Trend zur Verstädterung zu tun: Bis 2050 wird sich weltweit die Bevölkerung in Städten auf 6 Milliarden Menschen verdoppelt haben. So werden 80 Prozent des zukünftigen Energiebedarfs von Städten generiert, bereits heute nutzen Städte 70 Prozent der zur Verfügung stehenden Energie und produzieren 70 Prozent des weltweit ausgestoßenen CO2. Städtischer Klimaschutz ist eine riesige Aufgabe, von deren Erfolg es abhängen wird, wie heftig uns der Klimawandel am Ende treffen wird. Weltweit stehen Städte also vor der Aufgabe, mit dem Klimawandel umzugehen und extreme Klimaereignisse wie Hitzewellen oder -Starkregen zu bewältigen. Die Frage, die sich heute für unsere Zukunft mit am dringendsten stellt, stellt sich also ganz besonders in den Städten – und zwar weltweit: Wie können wir emissionsfrei, sozial gerecht und nachhaltig leben und arbeiten? Für den Wissenschaftlichen Beirat Globale Umweltveränderungen der Bundesregierung gehören die ur-banen Räume zu einem der drei Hauptpfeiler – neben der Energie- und der Landnutzung –, an denen die Politik für eine nachhaltige Zukunft und eine sozial-ökologische Transformation ansetzen sollte. Für die nachhaltige Entwicklung von urbanen -Räumen geht es um den Aspekt des Klimaschutzes, den Aspekt der Inklusion aller in einer Stadt lebenden Menschen sowie den Aspekt der kulturellen Vielfalt. Alle Bewohner einer Stadt müssen als „Bürger“ anerkannt werden, unabhängig vom Status ihrer Siedlung. Angesichts des schnellen urbanen Wachstums ist eine kluge und vorausschauende Planung von Städten daher zentral. Etwa 30 Prozent der Stadtbewohner in Entwicklungsländern leben in informellen Siedlungen ohne Basisdienstleistungen. Sie haben darüber hinaus kaum Mitwirkungs- oder Entscheidungsbefugnisse, beispielsweise bei Wahlen. Sie sind Städter, aber keine Bürger. Sie erleben, dass die lokale Verwaltung sie nicht als Anspruchsträger von Rechten anerkennt. Für diese Menschen ist es unabdingbar, dass Stadtplanungsvorhaben ihre Belange hinsichtlich des Zugangs zu Land berücksichtigen, ihr Knowhow einbeziehen und ihre Ansprüche auf Zugang zu Land, auf dem sie bereits siedeln, im Sinne ihrer Rechtssicherheit bestätigt werden. Auch der Schutz, die Förderung und der Erhalt der kulturellen Vielfalt sind eine entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung zugunsten gegenwärtiger und künftiger Generationen. Entwicklung ohne Berücksichtigung der kulturellen Dimension ist undenkbar – darüber stimmen internationale Forschung und Entwicklungspolitik mittlerweile überein –, die kulturelle Säule ist ein anerkanntes Element der Nachhaltigkeit. Kultur und integrierte Stadtentwicklung gehören zusammen. Daneben müssen die Städte der Zukunft klar zu Akteuren der Außenpolitik werden und zu Akteuren für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda. Dort wird im vorgeschlagenen Nachhaltigen Entwicklungsziel 11 der Open Working Group gefordert: Make cities and human settlements inclusive, safe, resilient and sustainable! Neue Herausforderungen sind entstanden durch den Anstieg der Urban Refugees, also von Flüchtlingen, die in Städten Schutz und Aufnahme finden, vor allem in den Entwicklungsländern. Der Großteil von ihnen – geschätzt sind das aktuell über 80 Prozent – findet Aufnahme in privater Unterbringung. Dieser Trend hat sich vor allem im Kontext der Syrien-Flüchtlingskrise verschärft: Hauptaufnahmeländer wie Libanon, Jordanien und Irak sind bereits bis zu 80 Prozent urbanisiert. Durch diese hohe Zahl von Flüchtlingen lastet auf den aufnehmenden Gemeinden zunehmender Druck. Lokale -Infrastruktur muss unterstützt und lokale Verwaltungen müssen gestärkt werden, um sich wirksam mit Fragen der Raumordnung, Planung und Landnutzung auseinanderzusetzen. Hinzu kommen die sich verstetigenden „Zeltstädte“, die sich häufig zu informellen städtischen Strukturen weiterentwickeln. Das älteste Flüchtlingslager der Welt, das Lager Dadaab in Kenia, besteht zum Beispiel seit über 20 Jahren. Zwei Drittel aller Flüchtlinge, die in Flüchtlingslagern Aufnahme finden, verbringen dort durchschnittlich 17 Jahre. Aus temporären Flüchtlings-lagern werden zum Teil also informelle Siedlungen mit städtischem Charakter. Diese informellen Flüchtlingssiedlungen weisen viele Ähnlichkeiten und identische Herausforderungen mit den „klassischen“ Slums in Entwicklungs- und Schwellenländern auf. Die Urbanisierung stellt die Politik und die Entwicklungszusammenarbeit vor große Herausforderungen. Das Bewältigen dieser Herausforderungen ist zentral für das Ziel, eine nachhaltige Entwicklung in allen Regionen der Welt möglich zu machen. Daher erfordert dieser Trend einen neuen globalen Gesellschaftsvertrag. Dieser Gesellschaftsvertrag kombiniert eine Kultur der Achtsamkeit – aus ökologischer Verantwortung –, mit einer Kultur der Teilhabe – als soziale und demokratische Verantwortung – und einer Kultur der Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen – Zukunftsverantwortung. Doch im Bereich sozialer Sicherheit, nachhaltiger Energie und Klima scheinen die bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung nicht ausreichend, und auch in Ihrem Antrag wird eine Veränderung der Schwerpunktsetzung nicht erkenntlich. Dennoch teilen wir viele Ihrer Punkte. Auch der Antrag der Linken enthält viele richtige und wichtige Punkte, doch die zum Teil sehr un-differenzierten und pauschalisierenden Forderungen bringen uns dazu, uns auch bei diesem Antrag zu enthalten. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Tagesordnungspunkt 27) Uwe Feiler (CDU/CSU): In den folgenden Minuten möchte ich mich im Rahmen der ersten Lesung einem wichtigen und in meinen Augen sehr bedeutenden steuerlichen Thema zuwenden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Zusammenarbeit und zur erweiterten Kommunikation auf internationaler Ebene geschaffen werden und vonseiten der Bundesrepublik Deutschland eine Botschaft des grenzüberschreitenden Zusammenwirkens ausgesandt werden. Folglich ist es im Zeitalter der Globalisierung von -unabdingbarer Bedeutung, einen einheitlichen Rahmen zur Amtshilfe in Steuersachen festzulegen, um eine -Bekämpfung des weltweiten Steuerbetrugs sowie die Sicherung der Steuereinnahmen zu gewährleisten. Aus meinem persönlichen Werdegang kann ich Ihnen ans Herz legen, wie notwendig ein intakter Austausch von Informationen in Steuersachen ist. Staatseinnahmen basieren nicht nur auf der Anwendung der steuerlichen Gesetzestexte – nein, sie sind ein Resultat aus der Kenntnis von Besteuerungsgrundlagen und deren tatbestandsmäßiger Verknüpfung. Als großen Wegweiser zur Amtshilfe in Steuersachen betrachte ich die Unterzeichnung der globalen Standards hier in Berlin am 29. Oktober 2014. Es handelte sich um den Abschluss eines mehrseitigen Vertrages zwischen 50 Staaten, welcher basierend auf dem Übereinkommen für die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen von 1988 und dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika, dem sogenannten „Foreign Account Tax Compliance Act“, FATCA, gefertigt wurde. Seit diesem Tag trägt die Bundesrepublik Deutschland gewisse Übermittlungsverpflichtungen gegenüber den anderen Vertragsstaaten. Diese Pflichten beinhalten den Austausch von Daten wie Name, Anschrift, Steuer-identifikationsnummer, Kontonummer und Jahresendsalden der Finanzkonten. Zur Untermauerung der dringenden Umsetzung und des gemeinsamen Handelns der Staaten kam es am 9. Dezember 2014 zur Übernahme der benannten -Verpflichtungen in die EU-Amtshilferichtlinie, mit dem Privileg, den Austausch erstmals für die Besteuerungszeiträume ab 2016 zum 30. Juni 2017 vonseiten der Staaten zu ermöglichen. Folglich betone ich die Wichtigkeit einer schnellen Einigung vonseiten des Bundestages, um den beteiligten Finanzinstitutionen und Behörden ein Zeitfenster zu eröffnen, damit eine rechtzeitige Umsetzung gesichert ist. Auch in dieser Thematik sollte Deutschland eine Vorbildfunktion einnehmen und schnellstmöglich hoheitlich handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst 17 Paragrafen und legt Melde- und Sorgfaltspflichten der Finanz-institute sowie Zuständigkeiten fest. Hervorzuhebende Pflichten der Finanzinstitute sind die Wahrung der -datenschutzrechtlichen Vorgaben, die Erhebung der steuerlichen Ansässigkeit des Kontoinhabers und die Ermittlung des Kontosaldos zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. In Bezug auf die Verfahren zur Ermittlung der Daten erfordert das Gesetz eine differenzierte Betrachtungsweise für bestehende sowie neu eröffnete Konten von natürlichen Personen oder Rechtsträgern. Eine entsprechende Behandlung von natürlichen Personen soll sich nach einem geringeren oder hohen Wert richten. Hier spricht das Gesetz konkrete Indizien an, die im Rahmen der Einzelfallbetrachtung ausgewertet werden müssen. Weiterhin wird ein Augenmerk auf Konten von Rechtsträgern gesetzt, die einen Saldo von mehr als 250 000 USD zum 31. Dezember 2015 aufweisen. Zuständig für den internationalen Austausch ist neben dem Bundesministerium der Finanzen das Bundeszen-tralamt für Steuern. Zum prognostizierten Aufgabenbereich gehören die Übermittelung der Informationen über Finanzkonten an andere Staaten, die Annahme und die Weiterleitung an die Landesfinanzverwaltungen, die Speicherung der Daten für einen Zeitraum von 15 Jahren und letztendlich die Prüfung der festgelegten Melde- und Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute. Aufmerksam mache ich Sie über die mir bekannten eingeschätzten Aufwendungen für die Wirtschaft in Höhe von 386 Millionen Euro und einen Erfüllungsaufwand der Verwaltung mit einer Summe von insgesamt 25 Millionen Euro für 2015 bis 2019. Trotz der bevorstehenden Kosten und des Bürokratieaufwands möchte ich mich abschließend ganz klar für dieses Gesetz zur Sicherung einer rechtmäßigen Besteuerung aussprechen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und für das erfolgreiche und engagierte Zusammenwirken im -Finanzausschuss. Andreas Schwarz (SPD): Vor wenigen Tagen feierte die Unterzeichnung der Magna Carta ihren 800. Geburtstag. Auch von uns herzliche Glückwünsche zu diesem Jubiläum! Diese „Urkunde der Freiheiten“ war ein vom englischen Adel erzwungener Vertrag gegen die Willkür des herrschenden Königs. Die Magna Carta sollte unter anderem vor maßlosen Steuerforderungen der Krone schützen. 800 Jahre später können wir für Deutschland vermelden, dass die Steuerlast für manche Leute hier und da durchaus etwas geringer ausfallen könnte, aber eben keinesfalls maßlos ist. Maßlos ist vor allem die kriminell anmutende Energie, mit der jährlich viele Milliarden Euro am Fiskus vorbei ins Ausland geschleust werden. Ich rede hier nicht von legal und transparent ins Ausland transferierten Summen, die zur Geldanlage oder für Investitionen eingesetzt werden. Niemand möchte in einer globalen Welt den freien Kapitalverkehr einschränken, aber es muss eben auch hier Regeln und Kontrolle geben. Uns geht es um das illegal ins Ausland transferierte Geld. Wir müssen Steuerbetrug noch konsequenter als bisher bekämpfen. Daher begrüßen wir, dass wir mit dem Gesetzentwurf in Zukunft mehr Möglichkeiten haben werden, schwarzen Schafen besser auf die Spur zu kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und der nationalen Umsetzung des OECD-Standards stehen uns endlich deutlich bessere Instrumente und Regularien zur Verfügung. Aber der Reihe nach. Ein funktionierender Staat kostet viel Geld. Durch immer mehr Aufgaben, die Bund, Länder und Gemeinden zu bewältigen haben, geraten die Haushalte immer weiter unter Druck, mancherorts so stark, dass durch Haushaltskürzungen viele wichtige Aufgaben nicht mehr ausreichend finanziert werden können. Es mangelt also nicht an Aufgaben, die es zu meistern gilt. Nein, es mangelt an Geld! Ein funktionierendes Gemeinwesen liegt im Interesse von uns allen. Folglich liegt es auch in unserem Interesse, dass es mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Dafür müssen dem Staat auch diese Geldmittel zufließen. Nun gibt es aber Menschen und Unternehmen, die sich weigern, ihren gerechten Anteil an der Finanzierung unseres Staates zu leisten. Viel zu lange haben wir mit ansehen müssen, dass viele Milliarden Euro am Fiskus vorbei ins Ausland geschleust wurden und durch Steuerhinterziehung dringend erforderliche Mittel für die Finanzierung des Gemeinwesens nicht zur Verfügung standen. Diesem Treiben können wir nicht tatenlos zusehen. Und das tun wir auch nicht. Zuletzt haben wir beispielsweise auf nationaler Ebene die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Das war ein wichtiger Schritt. Aber uns allen ist völlig klar, dass wir dem Problem der Steuerhinterziehung nur international wirklich begegnen können. Es existieren ja internationale Abkommen und Regelungen, um der Steuerflucht zu begegnen. Das ist gut und richtig. Es hat sich aber herausgestellt, dass diese Instrumente dringend der Überarbeitung bedurften. In einer globalisierten Welt brauchen wir noch innovativere und praktikablere Instrumente. Deshalb sind wir davon überzeugt, dass mit dem neuen OECD-Standard mehr Möglichkeiten bestehen, die weltweite Steuerhinterziehung noch konsequenter zu bekämpfen und zu unterbinden als bisher. Durch den Gesetzentwurf wird dem Umstand Rechnung getragen, dass wir nur durch verstärkte internationale Zusammenarbeit vorankommen. Das gilt eben ganz besonders auch für die Steuerpolitik. Wir verlieren jedes Jahr Milliarden an Steuereinnahmen. Dies ist Betrug an der Allgemeinheit und ungerecht gegenüber den Menschen und Unternehmen, die ihrer Steuerpflicht in vollem Umfang nachkommen. Es kann nicht angehen, dass sich Menschen oder Unternehmen vor ihrer Steuerpflicht drücken; schließlich nutzen sie auch sonst gerne die Infrastruktur, die ihnen von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt wird. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass das Steuergeheimnis auf internationaler Ebene fällt. Allzu oft diente es als Deckmantel für Steuerhinterziehung. Sogar die Schweiz hat das längst akzeptiert. Deshalb ist es auch im Interesse der ehrlichen Menschen und Unternehmen, endlich ernst zu machen und auch im Bereich des Datenaustauschs von Steuerdaten den OECD-Standard in Deutschland zu beschließen. Unser Gemeinwesen kann nur auskömmlich finanziert werden, wenn alle nach ihrer Leistungsfähigkeit ihren Steueranteil entrichten und dieses Geld auch dem Gemeinwesen zufließt. Der vorliegende Gesetzentwurf bringt uns hier ein gutes Stück voran. Deshalb findet er die volle Unterstützung der SPD-Bundestagsfraktion. Richard Pitterle (DIE LINKE): Eine „höchst nützliche Entwicklung“, wie es im Abkommen und im Gesetzentwurf heißt, ist der internationale, wohl eher ungehemmte Kapitalverkehr mit Sicherheit nicht. Richtig ist der Befund, dass zu den vielfältigen Schattenseiten des freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs auch die Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu zählen sind. Steuerflucht und Steuerhinterziehung sind in einer globalisierten Welt ein zunehmend ernstes Problem, dessen Lösung nur in einer Zusammenarbeit von allen betroffenen Staaten zu finden ist. Das Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein bedeutender symbolischer Akt. Mit ihm unterstreichen die immerhin mehr als 70 Staaten, die das Abkommen schon unterzeichnet haben, ihren Willen zur gemeinsamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Das Abkommen existiert seit mehr als 20 Jahren. Dass sich nun auch Deutschland entschieden hat, das Abkommen zu ratifizieren, war ein mehr als überfälliger Schritt. Ob das Abkommen mehr als dieser symbolische Akt ist, muss sich erst noch zeigen. Zwar klingen die Möglichkeiten in dem Abkommen sehr weitreichend und umfassend: Vorgesehen sind der Informationsaustausch, die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland, die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen und nicht zuletzt die Hilfe bei der Zustellung von Schriftstücken. Das umfassende Recht, Vorbehalte zu erklären, Ausnahmeregelungen, technische, rechtliche und finanzielle Hemmnisse, Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede erleichtern die Zusammenarbeit nicht. Dabei will ich nicht mit dem Finger auf andere zeigen: Wir haben in Deutschland eine gewaltige Lücke bei der personellen und sachlichen Ausstattung der Finanzverwaltung. Die Ressourcen reichen nicht einmal, um in Deutschland nennenswerte Steuerprüfungen durchzuführen und für Steuergerechtigkeit zu sorgen – 2013 lag die Quote bei gerade einmal 2,4 Prozent aller Betriebe. Allein diese Prüfungen haben 17 Milliarden Euro Mehreinnahmen erzielt. Und selbst unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es regelmäßig Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit. So existiert zwar eine Amtshilferichtlinie in Steuersachen. Nur sind viele Details bei der Zusammenarbeit höchst umstritten und binden Verwaltungsressourcen bei der Klärung. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesrepublik Deutschland von der Vorbehaltserklärung nach Artikel 30 Gebrauch macht und jegliche Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen und Geldbußen verweigert. Steuerforderungen anderer Staaten wie eigene Forderungen zu behandeln, setzt das sichere Wissen voraus, dass die zu vollstreckenden Entscheidungen nach den gleichen hohen rechtsstaatlichen Maßstäben zustande gekommen sind, wie wir sie in Deutschland anlegen. Nicht bei allen Vertragsstaaten dieses Abkommens würde ich dafür meine Hand ins Feuer legen wollen. Selbst bei einigen Mitgliedstaaten der europäischen Union müssen wir leider noch heute Vorbehalte bei dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen mit Straf- und Eingriffscharakter aufrechterhalten. Das Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen offenbart vor allem, dass die langfristige Lösung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung nur in weltweiten Mindeststandards bei der Besteuerung und der Bekämpfung des Steuerwettbewerbs selbst zu finden sein wird. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In den vergangenen Jahren erlebten wir eine Vielzahl an Steuerhinterziehungsskandalen, die das Verstecken von Geldern in sogenannten Steueroasen, auf Offshorekonten oder in Offshorefirmen zum Hintergrund hatten. Bezeichnend war, dass die Informationen zu den Steuerbetrügern nicht auf offiziellem Wege zugänglich waren und dass sie auch nicht von deutschen Steuerfahndern aufgedeckt wurden. Es bedurfte engagierter Journalisten, die auf das nach wie vor immense Ausmaß an Steuerhinterziehung aufmerksam machten. Lux-Leaks, Commerzbank-Leaks und Swiss-Leaks glichen sich in diesem Punkt. Ein Grund, weshalb die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat vor drei Jahren das von Finanzminister Schäuble forcierte Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt hat, war, dass Deutschland dauerhaft keinerlei Handhabe gegen die Schweiz besessen hätte, um an Informationen zu deutschen Staatsbürgern mit Vermögen in der Schweiz zu gelangen. Steuerhinterzieher hätten sich dauerhaft – dem Schweizer Bankgeheimnis sei Dank – in ihrer Anonymität sicher gefühlt. Schäubles mit der Schweiz verhandeltes Steuerabkommen war – um es mit den Worten des ehemaligen Abgeordneten im Schweizer Nationalrat Jean Ziegler wiederzugeben – eine „Einladung an die Kriminellen“, ein Kotau vor dem System der organisierten Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehern im Rahmen dieses Abkommens Anonymität zuzusichern, während sich jeder redliche Steuerzahler dem Finanzamt offenbaren muss, war schlicht inakzeptabel. Was seit der Ablehnung des Steuerabkommens durch die rot-grüne Mehrheit in den Ländern plötzlich in Sachen Zusammenarbeit gegen Steuerhinterziehung geht mit der Schweiz, macht zum einen deutlich, wie wichtig die Ablehnung war, und zum anderen, welchen Unterschied ein konsequenter Kampf gegen Steuerhinterziehung macht, denken wir nur an die Fälle wie Hoeneß und andere. Der heute vorliegende Gesetzentwurf zum Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe ist in diesem Sinne ein grundlegender Schritt in die richtige Richtung, den wir begrüßen. Besonders die vorliegenden Regelungen zum Informationsaustausch. Denn ein vereinfachter Austausch von Informationen zwischen Staaten ist der zentrale Schlüssel, um das Verstecken von Geldern vor dem Fiskus zu erschweren. Durch die mit diesem Gesetz erfolgende Ratifizierung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen wird die Voraussetzung für den automatischen Informationsaustausch geschaffen. Da für die konkrete Ausgestaltung eines automatischen Informationsaustauschs inzwischen auch ein Referentenentwurf vorliegt – es handelt sich um den „Referentenentwurf für die Ratifizierung der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ – und dessen Ratifizierung auch von zahlreichen anderen Staaten angekündigt wurde, scheint die Hoffnung auf eine endlich substanzielle Verbesserung im Kampf gegen Steuerhinterziehung berechtigt. Allerdings stellt sich immer dringender die Frage, warum die Bundesregierung nicht auch national das macht, was sie ändern kann, um Steuerhinterziehung besser zu bekämpfen. Ein Thema ist dabei das geltende, unzureichend wirkende Geldwäschegesetz. Überhaupt nicht zu verstehen ist die Weiterexistenz der Abgeltungsteuer und des steuerlichen Bankgeheimnisses in Deutschland. Steinbrücks berühmtes Zitat „Lieber 25 Prozent von x als 45 Prozent von nix“ wirkt wie ein Anachronismus aus längst vergangenen Zeiten. Die massive Privilegierung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen war immer schon ungerecht, sie wurde lediglich begründet mit dem Argument, man könne gegen illegale Kapitalflucht nichts machen. Das Argument zieht nicht mehr. Die Abgeltungsteuer ist heute in meiner Sicht nicht nur ungerecht, sondern klar verfassungswidrig. Warum macht die Bundesregierung nicht ihre Hausaufgaben in Sachen Steuerhinterziehung? Es gibt keinen Grund, zu warten! Eine weitere wichtige nationale Leerstelle in Deutschland zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist die Effizienz der Steuerverwaltungsstrukturen. Gerade den immer komplexer werdenden Steuervermeidungsstrategien von multinationalen Unternehmen kann nur eine starke Steuerverwaltung entgegentreten. Zahlreiche Staaten haben hier bereits gehandelt, indem sie in ihren Steuerverwaltungen Spezialeinheiten für große Konzerne und -reiche Bürger und Bürgerinnen geschaffen haben. In Deutschland steht dieser Schritt noch aus. Auch deswegen sind die Finanzämter den großen Steuerabteilungen der Konzerne oft hoffnungslos unterlegen. Es macht daher Sinn, in einem ersten Schritt die Zuständigkeit für große Unternehmen und für Einkommensmillionäre auf den Bund zu übertragen. Die neu zu schaffende Spe-zialeinheit für diese besonders wichtigen Steuerfälle muss personell und technisch auf Augenhöhe mit den Steuerabteilungen der Konzerne gebracht werden. Sie sollte über eine internationale Steuerfahndung verfügen und Steuerhinterziehung und Steuervermeidung auch wissenschaftlich analysieren, um Abwehrstrategien und Empfehlungen für den Gesetzgeber zu entwickeln. Eine solche Einheit kann die Informationen bündeln und auch im Rahmen eines internationalen Informationsaustausches gezielt zur Verfügung stellen bzw. anfordern. Wir haben dazu einen Antrag eingebracht. Abschließend bleibt die Frage, warum zu dem zugrundeliegenden Abkommen von 1988 erst heute, im Jahr 2015, ein Gesetzentwurf eingebracht wird. Andere Länder, darunter die Niederlande und Großbritannien, haben das Abkommen schon vor Jahren ratifiziert. Deutschland hier an der Seite von Liechtenstein und der Schweiz zu finden, die das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen bisher ebenfalls noch nicht ratifiziert haben, wirft kein gutes Licht auf das Bemühen der Finanzminister um den Kampf gegen Steuerhinterziehung in den vergangenen Jahren. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und das Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in deutsches Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf in Artikel 2 vor, dass das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt wird, Änderungen und Ergänzungen der Anlage A zum Übereinkommen, Steuern, für die das Übereinkommen gilt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. Das vorliegende Übereinkommen ist das erste und einzige mehrseitige weltweite Regelungswerk über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, das sich insbesondere durch seinen zeitgemäßen umfassenden Ansatz auszeichnet. Dieses Übereinkommen ist das Ergebnis gemeinsamer Arbeit auf Ebene des Europarates und der OECD. Das zu dem Übereinkommen vereinbarte Protokoll von 2010 geht zurück auf den G-20-Gipfel von 2009 in London. Seinerzeit hat man sich darauf verständigt, den Informationsaustausch auf Ersuchen für alle Länder zu öffnen, einschließlich der Entwicklungsländer. Dies ist aus deutscher Sicht ein ganz wichtiger Punkt. Denn wie für alle anderen Staaten ist es auch für diese Staaten wichtig, auf rechtsstaatlichem Wege über die für die Durchsetzung des Steueranspruchs wesentlichen Informationen verfügen zu können. Mit dem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien untereinander, Amtshilfe in Steuersachen zu leisten. Die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen dient dem Ziel einer ordnungsgemäßen Ermittlung der Steuerpflicht und damit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie der Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes rechtliches Verfahren, das in allen Staaten als für Steuersachen geltend anerkannt werden soll, sowie einem Schutz gegen Ungleichbehandlung und Doppelbesteuerung. Mit dem Gesetz wird zugleich ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Amtshilfe in Steuersachen mit den Unterzeichnerstaaten geschaffen. Die Amtshilfe umfasst die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und der Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland, die Amtshilfe bei der Beitreibung, einschließlich Sicherungsmaßnahmen, sowie die Zustellung von Schriftstücken. Ferner können zwei oder mehr Vertragsparteien für Fallkategorien und nach Verfahren, die sie einvernehmlich festlegen, bestimmte Informationen automatisch austauschen. Zur Wahrung des Datenschutzes sieht das Übereinkommen die Abgabe einer Erklärung durch den jeweiligen Vertragsstaat zum Schutz der personenbezogenen Daten und Grenzen der Verpflichtung zur Amtshilfe vor. Die Bundesrepublik Deutschland wird eine solche Auslegungserklärung, die den deutschen Anforderungen Rechnung trägt, gemeinsam mit der Ratifikationsurkunde abgeben. Der Schutz der Rechte der Steuerpflichtigen wird damit sowie durch Nennung von Schutzbestimmungen im Sinne des Artikels 22 Absatz 1 des Übereinkommens gewährleistet. Durch die Bezugnahme in der Auslegungserklärung auf den deutschen und europäischen Grund- und Menschenrechtsstandard wird die Nutzung übermittelter Steuerdaten entsprechend dem hierin verbürgten Schutzniveau sichergestellt. Insbesondere wird jedwede Nutzung der Steuerdaten in Strafverfahren ausgeschlossen, die zur Verhängung der Todesstrafe oder zur Missachtung des menschenrechtlichen Mindeststandards führen könnten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Amtshilfe unter Einhaltung dieser Bedingungen erfolgt. Das Übereinkommen sieht in Artikel 6 die Möglichkeit des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen auf der Basis einvernehmlicher festgelegter Fallkategorien und Verfahren vor. Die am 29. Oktober 2014 in Berlin am Rande der Jahrestagung des Global Forum von der Bundesrepublik Deutschland sowie weiteren 50 Staaten und Gebieten unterzeichnete „Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ ist eine solche einvernehmliche Festlegung auf Grundlage von Artikel 6 des Übereinkommens. Zwischenzeitlich wurde die Vereinbarung von mehr als 60 Staaten unterzeichnet. Für diese mehrseitige Vereinbarung ist die Zustimmung des Gesetzgebers im Rahmen eines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Ihnen noch gesondert zur Entscheidung vorzulegenden weiteren Gesetzentwürfen zur steuerlichen Amtshilfe tragen wir maßgeblich auf rechtsstaatliche Weise dazu bei, dass die Steueransprüche des Staates gesichert werden können und zugleich die Chancen auf Steuerhinterziehung geringer werden. 1Anlagen 2 bis 4 2Anlage 5 3Anlage 6 4Anlage 7 5Anlage 8 6Anlage 9 7Anlage 10 8Anlage 11 9Anlage 12 10Anlage 13 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 112. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 112. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2015 10777 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 10900 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 112. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 112. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 18. Juni 2015 10901