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Peter Stein, CDU/CSU 

Wahlkreis 014 Rostock - Landkreis Rostock II
Direkt gewählt in  Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 18. Januar 1968 in Siegen; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.

Universitätsabschluss als Dipl.-Ing. Architekt für Stadtplanung.

Von 1994 bis 2006 und wieder seit 2012 angestellter Stadtplaner der Hansestadt Rostock.

Förderverein Freizeit und Begegnungsstätte Mönchhagen e.V., SV 47 Rövershagen; Förderverein zur Entwicklung und Erhaltung des Kirchenensembles Graal Müritz e.V.; Rostock denkt 365° - ADFC Rostock.

CDU-Mitglied seit 1998; seit 1999 Mitglied im Kreistag; Oktober 2006 bis Oktober 2011 Abgeordneter im Landtag von Mecklenburg Vorpommern; Gemeindevertreter der Gemeinde Mönchhagen; Abgeordneter im Kreistag des Landkreises Rostock: Vorsitzender Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Kreisentwicklung; Oktober 2006 bis Oktober 2011 Abgeordneter im Landtag Mecklenburg Vorpommern und Arbeitskreisleiter Verkehr, Bau, Landesentwicklung und Enquete-Kommission und Integrationspolitischer Sprecher; Mitglied Landesarbeitskreis Wirtschaft und Verkehr, Landkreistag Mecklenburg Vorpommern.


Kontakt

Peter Stein, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und ERP-Wirtschaftspläne
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Ostseeparlamentarierkonferenz - 
    Baltic Sea Parliamentary Conference (BSPC)

Veröffentlichungspflichtige Angaben


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Hansestadt Rostock, Rostock,

Angestellter Dipl. Ingenieur

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.