Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Christel Voßbeck-Kayser, CDU/CSU 

Diplom-Sozialpädagogin

Wahlkreis 150 Märkischer Kreis II
Gewählt über Landesliste  Nordrhein-Westfalen

Geboren am 1. Juni 1961 in Recke/Kreis Steinfurt; römisch-katholisch; drei Kinder.

1980 bis 1984 Studium Sozialpädagogik an der Katholische Fachhochschule in Münster.

1985 Westfälisches Landeskrankenhaus Münster, seit 1986 im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz Märkischer Kreis; Fachdienst: Sozialpsychiatrischer Dienst.

CDU Altena; CDU Südwestfalen; Frauen Union Mark; Frauen Union Südwestfalen; Mitglied in verschiedenen psycho-sozialen Arbeitsgemeinschaften; Gesundheitskonferenz Gerontopsychiatrie + Sucht; Mitarbeiterin im Führungsstab des Krisenstabes Katastrophenschutz beim Märkischen Kreis; Mitglied im Beirat der Justizvollzugsanstalt Iserlohn.

Seit 2002 Ortsverband CDU Evingsen stellvertretende Vorsitzende; 2002 bis 2009 Stadtverband CDU Altena stellvertretende Vorsitzende; seit 2005 Mitglied des Aufsichtsrates Stadtwerke Altena; seit 2008 Frauenunion Mark + Frauenunion Bezirk Südwestfalen Beisitzerin; seit 2009 Bezirksvorstand der CDU Südwestfalen gewähltes Mitglied; seit 2009 Vorsitzende im Stadtverband CDU Altena.


Kontakt

Christel Voßbeck-Kayser, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales


Veröffentlichungspflichtige Angaben


Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben.

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.