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Gabriele Schmidt (Ühlingen), CDU/CSU 

Industriekauffrau


Gewählt über Landesliste  Baden-Württemberg

Geboren am 2. Juli 1956 in Grafenhausen, verwitwet, zwei Töchter.

Grundschule Grafenhausen, Hochrheingymnasium Waldshut (Abitur), 1975 Lehre als Industriekauffrau. Berufstätig als Industriekauffrau in mittelständischem Betrieb.

Eintritt in die Junge Union mit 16, in CDU und CDA mit 18 Jahren. Verschiedene Parteiämter in Gemeinde, Kreis und Bezirk Südbaden; aktuell Schatzmeisterin im CDA Bezirksverband Südbaden. Mitglied des CDU-Kreisvorstandes Waldshut. Vorsitzende CDA-Kreisverband Waldshut. Vorsitzende CDU-Gemeindeverband Ühlingen-Birkendorf, mehrfache Kandidatur auf der CDU-Landesliste Baden-Württemberg.

Ehrenamtlich stellvertretende Vorsitzende des Trägervereins des Frauen- und Kinderschutzhauses Kreis Waldshut e.V..

Seit 2013 Mitglied im Deutschen Bundestag.

 


Kontakt

Gabriele Schmidt (Ühlingen), MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Ausschuss für Gesundheit


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Gabriele Schmidt (Ühlingen)


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

ACO Automation Components Johannes Mergl e.K., Wutöschingen-Horheim,

Industriekauffrau

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.