Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Tom Koenigs, Bündnis 90/Die Grünen 

Betriebswirt

Wahlkreis 173 Gießen
Gewählt über Landesliste  Hessen

Geboren am 25. Januar 1944; verheiratet; konfessionslos; drei Kinder.

Studium: Betriebswirtschaftslehre; danach Wissenschaftlicher Tutor für Politische Ökonomie und Wissenschaftstheorie an der Freien Universität Berlin.

Übte Tätigkeiten als Übersetzer lateinamerikanischer Literatur; Buchhändler; Taxifahrer; Feingeräteelektroniker und Schweißer; danach Wechsel in die institutionelle Politik.

1989 bis 1999 Umweltdezernent und 1993 bis 1997 Kämmerer in Frankfurt am Main; 1999 bis 2002 als Stellvertreter des Sondergesandten der Vereinten Nationen im Kosovo; 2002 bis 2004 Sondergesandter der VN in Guatemala und von 2006 bis 2007 in Afghanistan; 2005 Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe; seit 2008 im Vorstand von UNICEF Deutschland (ehrenamtlich).

Mitglied des Bundestages seit 2009; 2009 bis 2013 Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, seit November 2013 menschenrechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Kontakt

Tom Koenigs, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obmann

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
  • Unterausschuss Vereinte Nationen, Internationale Organisationen und Globalisierung


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Tom Koenigs


  Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  Auswärtiges Amt, Berlin,

  Beauftragter zur Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien, ehrenamtlich

  Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  UNICEF Deutschland, Köln,

  Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.