Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Der elfte Bericht über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung ist bei Experten auf ein geteiltes Echo gestoßen. In der Unterrichtung an den Bundestag (18/3494) informiert die Regierung über eine Vielzahl von nationalen und internationalen Aktivitäten des Auswärtigen Amtes im Bereich der Menschenrechte in der Zeit vom 1. März 2012 bis zum 28. Februar 2014. In der Anhörung des Menschenrechtsausschusses unter Vorsitz von Michael Brand (CDU/CSU) am Mittwoch, 6. Mai 2015, wurden Teile des Berichts lobend erwähnt, für zukünftige Berichte aber auch angeregt, andere Aspekte der Menschenrechtspolitik stärker in den Fokus zu nehmen.
Dr. Jan Eckel vom Historischen Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg äußerte den Wunsch, die Lage der Menschenrechte aus einer grundsätzlicheren Perspektive zu betrachten. Der Historiker stellte fest, dass es „beträchtliche Veränderungen“ hinsichtlich der menschenrechtlichen Sensibilitäten gebe. Es sei aber undeutlicher geworden, wofür Menschenrechte eigentlich stünden.
Es gehe um neue Grundlagen des Nachdenkens und strukturelle Fragen, wie etwa, welche Konflikte mit anderen Fragen verbunden seien oder die Frage, wie weitgehend die Bundesregierung bei einem Verstoß der Menschenrechte eingreifen wolle. Man müsse wissen, wie die Regierung „Erfolge messe“. Er fügte hinzu: „Wir müssen Methoden daran messen, ob Sie Veränderungen bewirken.“
Die „historische Verortung“ der Menschenrechte hob Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal hervor. So habe es etwa erst der 8. Mai 1945, als ein Teil des Gründungsdatums der Vereinten Nationen, erlaubt, über Menschenrechte ins Gespräch zu kommen. „Alle Menschenrechte für alle Menschen durchzusetzen, ist eine Aufgabe, die sich zunächst und insbesondere im eigenen Land stellt“, erklärte Klundt.
Er forderte daher etwa, dass alle Länder, die von Deutschland mit Waffen beliefert worden seien, dahingehend überprüft werden sollten, ob dies zu Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern beigetragen hat. Er kritisierte zudem, dass in dem Kapitel über die Europäische Grenzagentur Frontex „systematische Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen“ verharmlost worden seien.
Für die deutsche Sektion der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hob der Sprecher des Vorstands, Martin Lessenthin, einige in dem Bericht dargestellte Schwerpunkte wie etwa den Länderbericht zur weiblichen Genitalverstümmelung hervor. Hier sei Politik wirksam geworden. Lessenthin wies darauf hin, dass eine „fortschreitende Tendenz zu einer Ausweitung von religiös motivierten Verfolgungen, Vertreibungen und Verbrechen“ zu beobachten sei.
Gleichzeitig kritisierte er, dass es eine Vielzahl von Resolutionen gebe, aber im Zuge der Verhandlungen viele der Täter unbehelligt blieben. Hinsichtlich der Entwicklungen in einigen Ländern wie Kuba oder Russland wünschte er sich, „dass alle Staaten sehr genau hinsehen“.
Schwerpunkt der Stellungnahme von Markus Rode von Open Doors Deutschland war die weltweite Verfolgung von Christen. Er wies darauf hin, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht sei, wobei dieses Thema in dem Bericht der Bundesregierung nur „punktuell“ auftauche. In dem Bericht würden die religiösen Ursachen vieler Konflikte „weitgehend ausgeblendet“, erklärte er. Dabei sei aber gerade die Religionsfreiheit ein wesentlicher Gradmesser für die Menschenrechtssituation eines Landes.
„Was den Bericht auszeichnet, ist die der gemeinsame Blick von innen nach außen, stellte die Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Prof. Dr. Beate Rudolf, anerkennend fest, Sie bedauerte jedoch, dass bei der Anhörung im Bundestag das Forum Menschenrechte, ein Zusammenschluss der im In- und Ausland tätigen deutschen Menschenrechtsorganisationen, nicht vertreten sei.
Außerdem merkte sie an, dass bei der Auswahl der im Bericht dargestellten Länder nicht klar sei, nach welchen Kriterien diese ausgewählt worden seien. Die Juristin äußerte den Wunsch, den im Bericht enthaltenen Menschenrechtsaktionsplan „weiter zu schärfen“. Ein punktuelles Überprüfen der Vorgaben reiche aber nicht aus. „Ich würde die Bundesregierung ermutigen, streitbarer zu sein“, erklärte sie. Denn nur so könne der Menschenrechtsbericht dazu beitragen, „Kontrolle über die Menschenrechte auszuüben“.
Die Bundesregierung hat seit 1991 auf Auftrag des Bundestages (auf Grundlage der Bundestagsdrucksache 12/1735) bereits elf Mal einen Bericht über ihre Menschenrechtsaktivitäten vorgelegt. Im ersten Berichtsteil wird dabei auf die Menschenrechte in Deutschland im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union eingegangen.
Der zweite Teil beschreibt die Grundlagen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik im Ausland und deren Umsetzung in internationalen Organisationen – insbesondere im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Außerdem stellt er die Lage der Menschenrechtslage in 72 ausgewählten Ländern dar und enthält einen Aktionsplan „Menschenrechte der Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2016“, in denen die zukünftigen Kernpunkte deutscher Menschenrechtspolitik formuliert werden. (as/06.05.2015)
Zeit: Mittwoch, 6. Mai 2015, 15 bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300