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Rechtsanwalt
Geboren am 30. März 1964 in Nürnberg, römisch-katholisch; verheiratet.
1984 Abitur am Willstätter Gymnasium; Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; 1990 erstes, 1994 zweites Staatsexamen.
1993 Mitarbeiter Siemens-Zentrale Nordamerika Legal Department - New York, USA; 1994 - 1996 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Bundestag; seit 1994 Rechtsanwalt (für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht); 1996 bis 2009 Syndikusanwalt; seit 2002 Geschäftsführer.
Vizepräsident des Deutschen Kniggebundes e.V.,Nürnberg. Vizepräsident im Verband Deutscher Konzertchöre Landesverband Bayern, Gründungsvorstand der Fränkischen Gesellschaft für Kultur, Politik und Zeitgeschichte, Gründungsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Nürnberg-Mittelfranken.
Seit 1980 Mitglied der CSU und der Jungen Union, seit 2009 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Nürnberg-Fürth-Schwabach. 1996 bis 2009 Stadtrat der Stadt Nürnberg; 2003 bis 2009 Fraktionsvorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion Nürnberg; 2011 bis 2014 Integrationsbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; seit Januar 2014 Beauftragter für den demographischen Wandel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Rechtsanwalt, Nürnberg,
Mandant 1, jährlich, Stufe 3
Mandant 2, jährlich, Stufe 3
Mandant 3, monatlich, Stufe 1
Mandant 4, monatlich, Stufe 2
Deutscher Kniggebund e.V., Nürnberg,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Fränkische Gesellschaft für Kultur, Politik und Zeitgeschichte e.V., Nürnberg,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Verband Deutscher Konzertchöre e.V., Landesverband Bayern, Neuss,
Vizepräsident, ehrenamtlich
MiDa Parkverwaltungs- und Werbegesellschaft mbH, Nürnberg
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.