© DBT/Hartmann
© Klaus-Dieter Gröhler / Foto Kirsch
Jurist
Geboren am 17. April 1966 in Berlin.
Mein Abitur am Charlottenburger Schiller-Gymnasium habe ich im Jahre 1984 bestanden. Ein Jahr später habe ich das Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin begonnen. Im Jahre 1992 habe ich das 1. juristische Staatsexamen und 1995 das 2. juristische Staatsexamen mit Schwerpunkt Staats- und Verwaltungsrecht absolviert.
Neben meinem Beruf bin ich Mitglied bei Hertha BSC, im Kiez-Kids e. V. und im Union Hilfswerk.
Von 1991 bis 2000 war ich Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg, dort seit 1992 Vorsitzender des Bauausschusses und seit 1994 Fraktionsvorsitzender. Im Anschluss daran war ich von 1996 bis 2000 als Regierungsrat in der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr bzw. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tätig. Seit 1999 bin ich darüber hinaus als nebenamtlicher Prüfer beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt Berlin-Brandenburg tätig. Am 01.01.2001 wurde ich zum Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Personal und Verwaltung im nunmehr fusionierten Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ernannt (bis 06.12.2001).
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen in Berlin im Herbst 2001 kam es zu einem Ressortwechsel innerhalb des Bezirksamtes und seit dem 06.12.2001 bis zum 27.10.2011 war ich stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Bauwesen. Mit der Abgeordnetenhauswahl und den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung im Herbst 2011 bin ich am 27.10.2011 zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien ernannt worden.
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Berlin,
Bezirksstadtrat und stellv. Bezirksbürgermeister
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA), Berlin,
nebenamtlicher Prüfer
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.