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Diplom-Ingenieurin (FH) FB Architektur
Geboren am 9. September 1968 in Leinefelde, drei Söhne.
1975 bis 1985 Polytechnische Oberschule Geschwister Scholl in Birkungen; 1985 bis 1987 Ausbildung zum Facharbeiter für Schreibtechnik; 1993 bis 1994 Fachoberschule Wirtschaft; 1995 bis 2000 Architekturstudium an der Fachhochschule Erfurt; 2000 bis 2001 Philosophiestudium in Göttingen; 2001 bis 2002 Weiterbildung Mediendesign in Braunschweig.
1987 bis 1988 Tätigkeit als Sekretärin in der Baumwollspinnerei in Leinefelde; 1989 bis 1991 Tätigkeit als kaufmännische Angestellte bei der Handelsorganisation (HO) Worbis; 1992 bis 1993 Tätigkeit im OBI Baumarkt in Mühlhausen; 2002 bis 2005 Mitarbeiterin sowie Lehrtätigkeit im Bereich der Gestaltung und Medien an den Berufsbildenden Schulen II in Göttingen; 2006 bis 2010 freiberufliche Tätigkeit als Architektin und Mediendesignerin neben Elternzeit; 2011 bis 2012 Tätigkeit als Erziehungsbeistand beim Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt in Heiligenstadt; 2012 bis 2013 Wahlkreismitarbeiterin bei MdL Jörg Kubitzki in Mühlhausen.
Seit November 2007 Mitglied der Partei Die Linke; Mitglied im Kommunalpolitischen Forum Thüringen e.V..
Seit November 2007 Mitglied der Partei Die Linke; seit 2009 im Kreisvorstand Die Linke Eichsfeld; seit Dezember 2009 Kreisvorsitzende Die Linke Eichsfeld; seit Juli 2009 Mitglied im Kreistag des Landkreises Eichsfeld; November 2011 bis November 2013 Landesvorstandsmitglied Die Linke Thüringen; Mitglied im Kommunalpolitischen Forum.
Wahlkreismitarbeiterin bei Jörg Kubitzki, MdL, Mühlhausen,
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.