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© Christina Kampmann/ Veit Mette
Politikwissenschaftlerin
Geboren am 11. Juli 1980 in Gütersloh / Deutschland; evangelisch-lutherisch; ledig.
Grundschule in Gütersloh; 1987 bis 1991 Gymnasium in Gütersloh; 1991 bis 2000 Fachhochschulstudium: Verwaltungswirtschaft: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Bielefeld; 2001 bis 2004 (Abschluss: Dipl. Verwaltungswirtin) Politikwissenschaft: Fernuniversität Hagen; 2005 bis 2008 (Abschluss: Bachelor of Arts) Europäische Studien: Universität Wien; 2008 bis 2009 (Abschluss: Master of Arts); seit 01.01.2011 Dissertation zum Thema "Die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Kontext des Luftsicherheitsgesetzes" an der Universität Erlangen-Nürnberg.
1. September 2004 bis 30. September 2008 Stadt Bielefeld, Bereich Sozialverwaltung; 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2011 Stadt Bielefeld, Standesamt; Seit 1. Januar 2011 Dissertation.
Kooptiertes Mitglied im Vorstand der Jusos Ostwestfalen-Lippe; Beisitzerin im Vorstand der SPD im Unterbezirk Bielefeld; Ortsvereinsvorsitzende in Ummeln (UB Bielefeld); Leiterin des AK Europa und Internationales der Jusos Ostwestfalen-Lippe sowie der SPD Bielefeld; Vorsitzende des Stadtverbands Brackwede-Bielefeld; Engagement im AK Vorrat.
Christina Kampmann, SPD, hat auf ihre Mitgliedschaft im 18. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 30. September 2015 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden. Nachfolgerin ist die Abgeordnete Elfi Scho-Antwerpes, SPD.
Ausgeschieden
Stadt Bielefeld, Bielefeld,
Standesbeamtin
Stiftung Datenschutz, Leipzig,
Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.