© DBT/Hartmann
© Carsten Körber/Laurence Chaperon
Wirtschafts- und Unternehmensberater
Geboren am 11. Juni 1979 in Zwickau, ledig, evangelisch-lutherisch.
1999 Wirtschafts-Abitur am Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen (BSZ) Lichtenstein; 1999 bis 2000 Wehrdienst in Weiden in der Oberpfalz; 2000 bis 2005 Studium der Politikwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Chemnitz, Magister Artium.
2002 bis 2012 Mitarbeiter und Büroleiter des Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Luther; 2012 Leiter des Büros für Wirtschaftsförderung der Stadt Zwickau; seit 2012 selbstständiger Wirtschafts- und Unternehmensberater.
Stellvertretender Vorsitzender des Richard-Wagner-Verbands Chemnitz e.V.; Vorsitzender des MIT-Kreisverbandes Zwickau. Seit Oktober 2013 Mitglied des Aufsichtsrates der Glauchau Holding GmbH.
Seit 2002 Mitglied in der CDU; seit 2005 Vorsitzender der CDU Mülsen; 2009 bis 2012 Gemeinderat, Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Mülsen; 2010 bis 2012 stellvertretender CDU-Kreisvorsitzender; seit 2012 Erster stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Zwickau.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Wirtschafts- und Unternehmensberater, selbständig, Mülsen
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Wirtschafts- und Unternehmensberater, selbständig, Mülsen
Funktionen in Unternehmen
Glauchau Holding GmbH, Glauchau,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Mülsen, Mülsen,
Mitglied des Gemeinderates (bis 13.04.2015)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.