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Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Diplom-Sozialpädagogin
Geboren am 20. April 1951 in Bovenden bei Göttingen; evangelisch; zwei Söhne.
Abschluss der Realschule, Buchhandelslehre, Fachabitur. Studium an der Evangelischen Fachhochschule für Sozialpädagogik in Hannover.
Leitende Tätigkeit als Diplom-Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin, Tätigkeit in der Erwachsenenbildung/ Gesundheitsförderung, Tätigkeit als Trainerin und Organisationsberaterin.
Mitglied der ÖTV, jetzt in der Gewerkschaft ver.di und der AWO.
1972 Eintritt in die SPD, seit 1997 Vorsitzende des Unterbezirks Hameln-Pyrmont, von 1996 bis Oktober 2011 Kreistagsabgeordnete im Landkreis Hameln-Pyrmont; seit 1999 Vorstandsmitglied im Vorstand des SPD-Bezirks Hannover; seit 2004 Mitglied des Landesvorstandes der SPD Niedersachsen.
Mitglied des Bundestages seit 1. November 2001; November 2002 bis September 2009 Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion. Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, zweite Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung, stv. Mitglied im Umweltausschuss, Mitglied im Unterausschuss für Kommunalpolitik, September 2011 bis Januar 2014 Vorsitzende der Landesgruppen Niedersachsen/Bremen der SPD-Bundestagsfraktion, seit Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales.
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Arbeitskreis Evangelische Familienerholung, Berlin,
Vorsitzende
Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Berlin,
Vorsitzende
Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V., Hannover,
Präsidentin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.