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© Jan-Marco Luczak / Luczak
Rechtsanwalt
Geboren am 02. Oktober 1975 in Berlin; evangelisch; ledig.
1995 Abitur am Ulrich-von-Hutten-Gymnasium Berlin-Lichtenrade; November 1992 bis Juni 1993 Besuch des Hurstpierpoint College in England; 1995 bis 1996 Grundwehrdienst im Jägerbataillon 581, Scharfschützenausbildung; Unteroffizier der Reserve.
Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin; 2002 Erstes Juristisches Staatsexamen, 2008 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2008 Promotion an der Ludwig-Maximiliams-Universität München bei Prof. Dr. Rupert Scholz im Europäischen Wirtschaftsverfassungsrecht. Seit 2008 Rechtsanwalt in einer international ausgerichteten Sozietät.
Seit 1998 Mitglied CDU/Junge Union Tempelhof-Schöneberg; Junge Union; 2003 bis 2006 Vorsitzender; CDU; seit 2006 Vorsitzender CDU Lichtenrade; seit 2007 stellvertretender Vorsitzender CDU Tempelhof-Schöneberg.
Unter anderem (Alt-) Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung; Mitglied der Bürgerinitiative Dresdner Bahn e.V., Marathon, Motorradfahren; Ernst-Reuter-Gesellschaft der Freunde, Förderer und Ehemaligen der Freien Universität Berlin e.V..
Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Luma Hausverwaltung Jan-Marco Luczak, Berlin,
Hausverwalter
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Berlin,
Rechtsanwalt, monatlich, Stufe 1
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen, Bonn,
Stellv. Mitglied des Beirates
Deutschlandradio, Köln,
Mitglied des Hörfunkrates, ehrenamtlich
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.