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Diplom-Politologin
Geboren am 31. Januar 1983 in Köln.
2002 Abitur, 2002 bis 2009 Studium der Politikwissenschaften an der Universität Bremen. Abschluss als Diplom-Politologin.
Mitglied der Gewerkschaft ver.di, des Wirtschafts- und Interessenrings Neustadt (WiR e.V.), Vorstandsmitglied im Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Bremen.
Seit 2001 Mitglied der SPD, 2006 bis 2008 Mitglied im Landesvorstand der Jusos und von 2008 bis 2012 Juso-Landesvorsitzende, seit 2008 Beisitzerin im Vorstand des SPD-Ortsvereins Neustadt und hier seit 2012 stellvertretende Vorsitzende, seit 2010 stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, Sprecherin des Themenforums Verbraucherpolitik der Bundes-SPD. 2009 bis 2011 Stadtteilmanagerin in den Bremer Stadtteilen Osterfeuerberg und Woltmershausen. 2011 bis 2015 Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, ordentliches Mitglied im Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Krankenhauskeime sowie in der städtischen Deputation für Gesundheit und der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Sprecherin für Verbraucherpolitik der SPD-Fraktion.
Mitglied des Bundestages seit Juli 2015. Ordentliches Mitglied in den Ausschüssen für Finanzen und Petitionen. Stellvertretendes Mitglied im Beirat Finanzmarktwächter.
Sarah Ryglewski hat am 17. Juli 2015 für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, SPD, die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, Bremen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.