© DBT/Hartmann
© Claudia Tausend / Marion Högl
Diplom-Geographin
Geboren am 22. Juli 1964 in Vilsbiburg, Niederbayern; römisch-katholisch; ledig.
1984 Abitur am Hans-Carossa-Gymnasium in Landshut; anschließendes Diplomstudium in Wirtschafts- und Sozialgeographie an der TU München.
Mitgliedschaften: Mitglied des IG Metall; des Mietervereins; der Arbeiterwohlfahrt; attac; Wirtschaftsforum der Münchner SPD; Trägerverein Kulturhaus Milbertshofen; Maibaumverein Berg am Laim; Festring Perlach; Junge Arbeit Neuperlach; Förderverein des Krankenhauses Bogenhausen.
SPD-Mitglied seit 1990; aktive Mitarbeit bei den Jusos in München und Oberbayern in diversen Funktionen bis 1996;
1996 bis 2003 Stadträtin der Landeshauptstadt München; Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion; Sprecherin der SPD im Planungsausschuss; Seit 2005 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion; 2006 bis 2013 stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Wohnungsneubau und Verkehr; Seit 2009 stellvertretende Vorsitzende der Oberbayern SPD; 2010 bis 2013 Mitglied im Präsidium des Rates der Gemeinden und Regionen Europa (RGRE), Deutsche Sektion; Seit 2013 Beisitzerin im Vorstand der Bayern SPD.
Seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit Januar 2014 stellvertretende Sprecherin der AG-Europa der SPD-Bundestagsfraktion.
Seit 2014 Vorsitzende der Münchner SPD.
Olympiapark München GmbH, München,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 27.11.2013)
Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)/Deutsche Sektion, Köln,
Mitglied des Präsidiums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.