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Landwirtschaftsmeister
Geboren 04.08.1953 in Leutkirch/Allgäu, evangelisch, verheiratet, 5 erwachsene Kinder, 1 Enkelkind.
Von 1980 bis 2014 selbständiger Unternehmer mit einem Milchviehbetrieb.
Präsident des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften in der Flurbereinigung in Baden-Württemberg. Seit 1995 Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Allgäu-Oberschwaben. Seit 1985 Vorsitzender des Maschinen - und Betriebshilfsring württembergisches Allgäu. Mitglied des Beirates des Landesverbands der Maschinenringe in Baden-Württemberg. Mitglied des Beirates der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Baden-Württemberg.
Seit 1990 Mitglied des Kreistages im Kreis Ravensburg. Seit 1990 Mitglied des Stadtrats der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu.
Vorsitzender des CDU Stadtverbandes in Leutkirch seit 2002. Mitglied des CDU-Kreisvorstandes im Kreis Ravensburg seit 1989.
> eingetreten am 1. Juli 2014 für die durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete Annette Schavan, CDU/CSU
Landwirtschaftlicher Betrieb, Leutkirch-Reichenhofen
BayWa AG, München,
Mitglied des Beirates Württemberg
Maschinenring Service GmbH, Oberhausen,
Mitglied des Aufsichtsrates
Landkreis Ravensburg, Ravensburg,
Mitglied des Kreistages
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Ravensburg,
Mitglied der Verbandsversammlung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Stuttgart,
Mitglied des Beirates
Stadt Leutkirch, Leutkirch,
Mitglied des Gemeinderates
Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg (VTG), Neckarsulm,
Präsident
Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V., Bad Waldsee,
Vorsitzender
Förderverein Albert-Schweitzer-Schule e.V., Kisslegg,
Vorsitzender
Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V. (LBV), Stuttgart,
Mitglied des Vorstandes
Landesverband der Maschinenringe Baden-Württemberg e.V., Stuttgart,
Mitglied des Beirates
Maschinenring Württembergisches Allgäu e.V., Leutkirch,
Vorsitzender
Verlag Schwäbischer Bauer GmbH, Ravensburg
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.