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Diplom-Physiker, Geschäftsführender Gesellschafter
Geboren am 3. Juni 1968 in Göttingen; verheiratet; drei Kinder.
Abitur 1987; Studium der Physik von 1989 bis 1994 in Göttingen; Diplom-Physiker.
Seit 1996 geschäftsführender Gesellschafter der Hörzentrum GmbH Oldenburg; seit 2001 Geschäftsführer der HörTech gGmbH Oldenburg; seit 2008 Prokurist; Medizinisches Versorgungszentrum (MEVO) am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg GmbH.
Vizepräsident im Bundesverband für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft; Leiter der Kommission "Innovation" in Berlin; Mitglied in der Bundesfachkommission "Innovation und Wachstum" des Wirtschaftsrates der CDU Berlin; Mitglied der CDU; Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU.
Stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Ammerland; stellvertretender Vorsitzender der CDU Bad Zwischenahn.
Ende Original-Link --> Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Stephan Albani
Hörzentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg,
Geschäftsführer
Kompetenzzentrum HörTech gemeinnützige GmbH, Oldenburg,
Geschäftsführer
Medizinisches Versorgungszentrum am Evangelischen Krankenhaus
Oldenburg gemeinnützige GmbH, Oldenburg,
Prokurist
Hörzentrum Oldenburg GmbH, Oldenburg,
Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1
Kompetenzzentrum HörTech gemeinnützige GmbH, Oldenburg,
Geschäftsführer, monatlich, Stufe 2
Medizinisches Versorgungszentrum am Evangelischen Krankenhaus
Oldenburg gemeinnützige GmbH, Oldenburg,
Prokurist (bis 31.12.2013)
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Hannover,
Themenmanager der Landesinitiative "Zukunft schmieden" (bis 31.12.2013)
Bundesverband für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft GeWiNet e.V., Osnabrück,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.