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Diplom-Oecotrophologin, Geschäftsführerin
Geboren am 09.12.1964 in Köln; röm.-kath.; verheiratet; drei Kinder.
1984 Abitur, 1984 bis 1990 Studium der Haushalts- und Ernährungswissenschaften in Bonn, Diplom- Oecotrophologin.
1990 bis 2009 leitende Tätigkeit im Familienunternehmen in Ahlhorn. 2010 niedersächsische Landwirtschaftsministerin, seit 2011 Geschäftsführerin der Grotelüschen Immobilien GmbH.
2000 Eintritt in die CDU, seit 2001 Mitglied im Gemeinderat Großenkneten, seit 2002 stellvertretende Vorsitzende des CDU Kreisverbandes Oldenburg Land, seit 2006 Mitglied des Kreistages Oldenburg-Land, seit 2010 Mitglied im Landesvorstand der CDU Niedersachsen, seit 2011 Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Oldenburg, seit 2012 Kreisvorsitzende der CDU Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Oldenburg- Land.
2009 bis April 2010 und seit September 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Ende Original-Link --> Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Astrid Grotelüschen
Beratung, selbständig, Ahlhorn
Grotelüschen Immobilien GmbH & Co KG, Ahlhorn,
Geschäftsführerin
Grotelüschen Immobilien GmbH & Co KG, Ahlhorn,
Geschäftsführerin, monatlich, Stufe 1
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Oldenburg mbH (WLO), Wildeshausen,
Mitglied des Aufsichtsrates
Gemeinde Großenkneten, Großenkneten,
Mitglied des Gemeinderates
Landkreis Oldenburg, Wildeshausen,
Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.