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Diplom-Chemikerin
Geboren am 25. Dezember 1962 in Weimar/Deutschland (DDR); ein Kind.
Abitur, Diplom-Chemikerin, Promotion (Dr. rer. nat.), Habilitation (PD Dr.-Ing.).
2009 bis 2013 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin am Institut für Energieverfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen, TU Bergakademie Freiberg; 1999 bis 2009 SPD-Landtagsabgeordnete in Sachsen, stv. Fraktionsvorsitzende und hochschulpolitische Sprecherin, Dresden; 1994 bis 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Umweltverfahrenstechnik, TU Bergakademie Freiberg; 1986 bis 1993 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Forschungsinstitut für Aufbereitung, Freiberg.
SPD-Landesvorstand, Beisitzerin, AWO-Landesvorstand Sachsen, Beisitzerin FES-Studienförderung, Vertrauensdozentin, Auswahlausschuss DECHEMA, Senatsmitglied der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse.
Seit 1989 SPD-Mitglied; stellvertretende Vorsitzende KV Mittelsachsen und OV Freiberg; 1999 bis 2009 SPD-Landtagsabgeordnete; seit 2006 Beisitzerin SPD-Landesvorstand; seit 2009 Kreistagsabgeordnete des Kreises Mittelsachsen.
Ende Original-Link --> Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Dr. Simone Raatz
TU Bergakademie Freiberg, Freiberg,
Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin
Kreiskrankenhaus Freiberg gemeinnützige GmbH, Freiberg,
Mitglied des Aufsichtsrates
Landkreis Mittelsachsen, Freiberg,
Mitglied des Kreistages
Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Sachsen e.V., Dresden,
Mitglied des Vorstandes
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V., Bonn,
Vorsitzende des Auswahlausschusses
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.