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© Claudia Roth / Stella von Saldern
Dramaturgin, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Geboren am 15.05.1955 in Ulm; ledig.
1974 Abitur.
Dramaturgin an den Städtischen Bühnen Dortmund und beim "Hoffmans Comic Teater", Managerin der Rock-Band "Ton Steine Scherben". Sprachen: Englisch (f), Französisch (f), Italienisch (G).
Mitgliedschaften in Humanistische Union, Pro Asyl, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), Mitglied im Kuratorium der DFB-Kulturstiftung und Kuratorium Universität Augsburg.
1971 bis 1990 Mitglied der Jungdemokraten, seit 1987 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen (ehemals: Die Grünen). 1985 bis 1989 Pressesprecherin der Grünen im Bundestag, 1989 bis 1998 Mitglied des Europaparlaments und ab 1994 Fraktionsvorsitzende der Grünen im EP; 2001 bis 2002 und vom Oktober 2004 bis Oktober 2013 Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.
Mitglied des Bundestages 1998 bis 31. März 2001 und seit Oktober 2002; bis 2001 Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe; von März 2003 bis Oktober 2004 Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt. Seit 2013 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.
Ende Original-Link --> Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Claudia Roth (Augsburg)
WDR, Köln,
Mitwirkung in der TV-Sendung "Zimmer frei!", 2014, Stufe 1
Universität Augsburg, Augsburg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
DFB-Kulturstiftung, Frankfurt/Main,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Humanistische Union, Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Wilhelm-Leuschner-Stiftung, Bayreuth,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.