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© Nina Warken/ Tobias Koch
Rechtsanwältin
Geboren am 15. Mai 1979 in Bad Mergentheim, röm.-kath., verheiratet, zwei Kinder.
1998 Abitur am Matthias-Grünewald-Gymnasium in Tauberbischofsheim; 1998 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, 2003 Erstes Juristisches Staatsexamen; anschl. Rechtsreferendariat am Landgericht Mosbach; 2005 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2006 zugelassen als Rechtsanwältin.
Seit 2006 Tätigkeit als Rechtsanwältin in mittelständischen Kanzleien mit den Schwerpunkten Verwaltungs- und Sozialrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz.
Von 1999 bis 2014 Mitglied der Jungen Union, seit 2000 Mitglied der CDU; von 2006 bis 2014 stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union; Mitglied im Kreisvorstand der CDU Main-Tauber, Mitglied im Bezirksvorstand der Frauen Union Nordwürttemberg, seit 2014 stellvertretende Vorsitzende im Bundesfachausschuss Innen der CDU.
Seit 2004 Mitglied im Stadtrat Tauberbischofsheim, seit 2014 Mitglied im Kreistag des Main-Tauber-Kreises.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Rechtsanwälte Reinhart, Kober, Großkinsky, Tauberbischofsheim,
Rechtsanwältin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwälte Warken und Kollegen, Püttlingen,
Rechtsanwältin
Funktionen in Unternehmen
Stadtentwicklungsgesellschaft Tauberbischofsheim mbH, Tauberbischofsheim,
Stellv. Mitglied des Aufsichtsrates
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Main-Tauber-Kreis, Tauberbischofsheim,
Mitglied des Kreistages
Stadt Tauberbischofsheim, Tauberbischofsheim,
Mitglied des Gemeinderates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bürgerstiftung Tauberbischofsheim, Tauberbischofsheim,
Mitglied des Vorstandes
THW-Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V., Stuttgart,
Präsidentin, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Ende Original-Link -->Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.