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Es ist der ohnehin größte Einzelposten im Bundeshaushalt und nun steigt der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor dem Hintergrund der Flüchtlingszahlen noch einmal kräftig: Rund 2,6 Milliarden Euro zusätzlich gegenüber der ursprünglich veranlagten Summe bewilligte der Haushaltsausschuss dem Ministerium. Die Abgeordneten befassen sich am Donnerstag, 26. November 2015, ab 13.15 Uhr fast zwei Stunden mit dem Etat ( Ende Original-Link -->18/5500, Ende Original-Link -->18/5502, Ende Original-Link -->18/6111, Ende Original-Link -->18/6124, Ende Original-Link -->18/6125, Ende Original-Link -->18/6126, Einzelplan 11).
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Damit kann das Haus von Bundearbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im kommenden Jahr über insgesamt 129,9 Milliarden Euro verfügen (2015: 126,3 Milliarden Euro).
Gestiegen gegenüber dem Regierungsentwurf sind die Ausgaben für die berufliche Integration der Zuwanderer, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit, für das Arbeitslosengeld II und für die Leistungen der Eingliederung in Arbeit.
Den größten Posten machen traditionell Leistungen an die Rentenversicherung aus, die um rund 1,7 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr steigen und damit auch erheblich die Etatsteigerung beeinflussen.
Die Leistungen an die Rentenversicherung belaufen sich auf rund 86,71 Milliarden Euro (2015: 84,3 Milliarden Euro). Für die Beteiligung an den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung will der Bund 6,5 Milliarden Euro ausgeben (2015: 6,05 Milliarden Euro).
Für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind 34,12 Milliarden Euro (2015: 33,61 Milliarden Euro) eingeplant. Davon entfallen 20,5 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld II (2015: 20,3 Milliarden Euro) und 5,1 Milliarden Euro auf die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (2015: 5,35 Milliarden Euro).
Steigerungen gegenüber dem Vorjahr gibt es auch bei den Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die mit 4,37 Milliarden Euro (2015: vier Milliarden Euro) veranschlagt werden, und den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, für die 4,15 Milliarden Euro (2015: 3,9 Milliarden Euro) eingeplant werden. Für das Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit stehen 160 Millionen Euro zur Verfügung und damit 40 Millionen Euro mehr als 2015. Für die berufliche Integration und Beratung von Zuwanderern sollen nun 47,5 Millionen Euro statt der ursprünglich veranschlagten 28,5 Millionen Euro ausgegeben werden. (che/23.11.2015)