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Vom 16. bis 19. 2010 hat der Bundestag eine Reihe von Beschlüssen - zum Teil ohne vorangegangene Aussprache - gefasst.
Haushaltsgesetz 2010 beschlossen: Der Bundestag hat am 19. März 2010 das Haushaltsgesetz 2010 ( Ende Original-Link -->17/200, Ende Original-Link -->17/201) in der vom Haushaltsausschuss vorgelegten Fassung ( Ende Original-Link -->17/623, Ende Original-Link -->17/624, Ende Original-Link -->17/625) einschließlich eines nachträglichen Änderungsantrages ( Ende Original-Link -->17/1076, Ende Original-Link -->17/1077) der Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) und Dr. Jürgen Koppelin (FDP) beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 313 Abgeordnete für und 256 Abgeordnete gegen das Gesetz. Den Finanzplan des Bundes ( Ende Original-Link -->16/13601) nahm der Bundestag auf Empfehlung des Haushaltsausschusses ( Ende Original-Link -->17/626) zur Kenntnis. Der Etat umfasst Ausgaben von rund 319,5 Milliarden Euro . Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung um 9,3 Prozent. Die Nettoneuverschuldung ist mit 80,2 Milliarden Euro die höchste in der Geschichte der Bundesrepublik.
Der Bundestag lehnte ferner 13 Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen ab, darunter ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zum Etat des Verkehrsministeriums in namentlicher Abstimmung. 311 Abgeordnete lehnten ihn ab, 253 stimmten ihm - bei einer Enthaltung - zu. Die beiden anderen Entschließungsanträge der SPD bezogen sich auf das Haushaltsgesetz ( Ende Original-Link -->17/1088) und auf den Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales ( Ende Original-Link -->17/1082). Die sechs abgelehnten Änderungsanträge der Linksfraktion bezogen sich auf das Haushaltsgesetz ( Ende Original-Link -->17/1089, Ende Original-Link -->17/1090) und auf die Etats für Bildung und Forschung ( Ende Original-Link -->17/1987), für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( Ende Original-Link -->17/1086), für Verteidigung ( Ende Original-Link -->17/1084) und auf den Etat des Innenministeriums ( Ende Original-Link -->17/1081). Vier abgelehnte Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen bezogen sich auf das Haushaltsgesetz ( Ende Original-Link -->17/1091, Ende Original-Link -->17/1092, Ende Original-Link -->17/1093) und auf den Etat des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( Ende Original-Link -->17/1085).
Am 16. März stimmte der Bundestag in zweiter Lesung folgenden Einzelplänen in der Fassung des Haushaltsausschusses zu: Bundespräsident und Bundespräsidialamt ( Ende Original-Link -->17/601), Deutscher Bundestag ( Ende Original-Link -->17/602), Bundesrat ( Ende Original-Link -->17/603), Bundesfinanzministerium ( Ende Original-Link -->17/608), Bundesrechnungshof ( Ende Original-Link -->17/624), Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( Ende Original-Link -->17/611), Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ( Ende Original-Link -->17/609), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( Ende Original-Link -->17/612), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( Ende Original-Link -->17/615).
Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zu den Etats des Finanzministeriums ( Ende Original-Link -->17/1010), des Verkehrsministeriums ( Ende Original-Link -->17/1012) und des Umweltministeriums ( Ende Original-Link -->17/1013, Ende Original-Link -->17/1014) sowie der Grünen zu den Etats des Arbeits- und Sozialministeriums ( Ende Original-Link -->17/1019) und des Umweltministeriums ( Ende Original-Link -->17/1021). Namentlich abgestimmt wurden darüber hinaus drei Änderungsanträge zum Etat des Arbeits- und Sozialministeriums. Die Änderungsanträge von SPD ( Ende Original-Link -->17/1017) und der Grünen ( Ende Original-Link -->17/1018) wurden gemeinsam abgestimmt und mit 316 Nein-Stimmen bei 265 Ja-Stimmen abgelehnt. Dem Änderungsantrag der Linken ( Ende Original-Link -->17/1011) stimmten 70 Abgeordnete zu, 502 lehnten ihn ab. 133 Ja-Stimmen konnte ein Änderungsantrag der Grünen ( Ende Original-Link -->17/1020) auf sich vereinigen, 446 Abgeordnete votierten jedoch dagegen.
Namentlich abgestimmt wurde am 17. März über den Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes ( Ende Original-Link -->17/604). 322 Abgeordnete stimmten ihm zu, 268 lehnten ihn ab. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion ( Ende Original-Link -->17/1023) fand keine Mehrheit. Angenommen wurden die Einzelpläne des Auswärtigen Amtes ( Ende Original-Link -->17/605), des Verteidigungsministeriums ( Ende Original-Link -->17/613) in der Fassung des Änderungsantrages der Abgeordneten Willsch und Koppelin ( Ende Original-Link -->17/1076, Ende Original-Link -->17/1077) und des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( Ende Original-Link -->17/619). Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zum Verteidigungsetat ( Ende Original-Link -->17/1024, Ende Original-Link -->17/1025) und zum Entwicklungsetat ( Ende Original-Link -->17/1026) sowie der Grünen zum Entwicklungsetat ( Ende Original-Link -->17/1030).
Den Etat des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschloss der Bundestag am 18. März ( Ende Original-Link -->17/610). Zugleich lehnte er Änderungsanträge der Linksfraktion dazu ( Ende Original-Link -->17/1031, Ende Original-Link -->17/1032) ab. Am gleichen Tag stimmte das Parlament den Etats des Innenministeriums ( Ende Original-Link -->17/606), des Justizministeriums ( Ende Original-Link -->17/607), des Bundesverfassungsgerichts ( Ende Original-Link -->17/624), des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( Ende Original-Link -->17/616) und des Ministeriums für Bildung und Forschung ( Ende Original-Link -->17/620) zu. Abgelehnt wurden Änderungsanträge der Linksfraktion zum Innenetat ( Ende Original-Link -->17/1033, Ende Original-Link -->17/1034) und zum Etat des Familienministeriums ( Ende Original-Link -->17/1036).
Am 19. März billigte der Bundestag den Etat des Gesundheitsministeriums ( Ende Original-Link -->17/614). Dazu lehnte er drei Änderungsanträge der Linksfraktion ( Ende Original-Link -->17/1037, Ende Original-Link -->17/1038, Ende Original-Link -->17/1039) ab. Ohne Aussprache stimmte er den Einzelplänen zur Bundesschuld ( Ende Original-Link -->17/621) und zur Allgemeinen Finanzverwaltung ( Ende Original-Link -->17/622) zu. Änderungsanträge der Linksfraktion zum Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung ( Ende Original-Link -->17/1040, Ende Original-Link -->17/1041) fanden keine Mehrheit.
Einsprüche gegen die Europawahl 2009: Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. März 2010, 24 von insgesamt 54 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik am 7. Juni 2009 zurückgewiesen. Er schloss sich dabei einer ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses unter Vorsitz des CDU-Abgeordneten Thomas Strobl an ( Ende Original-Link -->17/1000). Zu den weiteren Einsprüchen wird der Ausschuss nach Abschluss der Beratungen eine weitere Beschlussempfehlungen vorlegen. In 22 Fällen wird die Ablehnung damit begründet, dass die Einsprüche unbegründet und in zwei Fällen damit, dass sie unzulässig seien. Gründe für Wahleinsprüche waren unter anderem die Nichteintragung in das Wählerverzeichnis, der Nichtzugang von Briefwahlunterlagen, die Gestaltung des Stimmzettels, die Kandidatenaufstellung, die Auszählung im Wahllokal und die Einspruchsfrist.
Petitionen: Der Bundestag hat sich am 17. März einigen Empfehlungen des Petitionsausschusses angeschlossen, der zu verschiedenen Petitionen Vorschläge unterbreitet hatte, wie mit den Eingaben weiter verfahren werden soll. Beschlossen wurden die Empfehlungen in folgenden Sammelübersichten 50 bis 60 ( Ende Original-Link -->17/909, Ende Original-Link -->17/910, Ende Original-Link -->17/911, Ende Original-Link -->17/912, Ende Original-Link -->17/913, Ende Original-Link -->17/914, Ende Original-Link -->17/915, Ende Original-Link -->17/916, Ende Original-Link -->17/917, Ende Original-Link -->17/918, Ende Original-Link -->17/919).