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Iranischer Flüchtling hält in seinem Zimmer im Asylbewerberwohnheim einen Plastikbecher mit Wasser in der Hand. © dpa
Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 29. November 2012, ab etwa 11.40 Uhr in einer auf anderthalb Stunden veranschlagten Debatte mit mehreren Oppositionsvorlagen zum Asylbewerberleistungsrecht. Den Abgeordneten liegen dazu unter anderem ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( Ende Original-Link -->17/1428) und ein Antrag der Fraktion Die Linke ( Ende Original-Link -->17/4424) zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt indes in seiner Beschlussempfehlung ( Ende Original-Link -->17/10198) die Ablehnung beider Vorlagen. Die Grünen haben zu ihrem eigenen Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag ( Ende Original-Link -->17/11707) eingebracht, über den namentlich abgestimmt wird.
Ebenfalls zur abschließenden Beratung steht auf der Tagesordnung zudem ein SPD-Antrag ( Ende Original-Link -->17/5912) für "mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete", dem zufolge die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber abgeschafft werden soll.
Der Innenausschuss hatte diesen Antrag am 28. November mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP abgelehnt ( Ende Original-Link -->17/11716).
Erstmals debattiert wird im Plenum ferner über Anträge der Links- ( Ende Original-Link -->17/11589) und der Grünen-Fraktion ( Ende Original-Link -->17/11663), die gleichfalls auf eine Abschaffung der Residenzpflicht abzielen. In der Grünen-Vorlage wird zudem erneut die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert.
Darüber hinaus hat die SPD zu der Debatte einen weiteren Antrag mit dem Titel "Menschenwürdige Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete sicherstellen – Asylbewerberleistungsgesetz reformieren" ( Ende Original-Link -->17/11674) vorgelegt. (sto/28.11.2012)