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Der Bundestag berät am Donnerstag, 27. Juni 2013, ab etwa 15 Uhr eine Stunde lang abschließend über mehrere Vorlagen zur Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken. Dabei geht es unter anderem um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( Ende Original-Link -->17/13057, Ende Original-Link -->17/13429), der das Ziel verfolgt, unseriöse Geschäftspraktiken etwa im Bereich des Abmahnwesens, der Telefonwerbung und des Inkassos einzudämmen. Der Rechtsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt ( Ende Original-Link -->17/14192, Ende Original-Link -->17/14216). Zur Abstimmung liegen dem Bundestag auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung ( Ende Original-Link -->17/6482) vor sowie eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung dazu ( Ende Original-Link -->17/13429).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Darüber hinaus werden die Abgeordneten über zwei Gesetzentwürfe ( Ende Original-Link -->17/6483, Ende Original-Link -->17/12620) und zwei Anträge von Linksfraktion ( Ende Original-Link -->17/9746) und Bündnis 90/Die Grünen ( Ende Original-Link -->17/11837) zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens sowie des unseriösen Inkassos auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( Ende Original-Link -->17/14036) entscheiden.
Die SPD hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Entschließungsantrag ( Ende Original-Link -->17/14243) und einen Änderungsantrag ( Ende Original-Link -->17/14240) vorgelegt. Über den Änderungsantrag wird namentlich abgestimmt. Namentlich abgestimmt wird auch über den ersten von zwei Änderungsanträgen von Bündnis 90/Die Grünen ( Ende Original-Link -->17/14241, Ende Original-Link -->17/14242). (sas/27.06.2013)