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Mit einer 45-minütigen Debatte über den Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses ( Ende Original-Link -->18/6700) wird der Bundestag am Freitag, 4. Dezember 2015, ab 14.20 Uhr die Aufarbeitung der Edathy-Affäre beenden. Koalition und Opposition konnten sich auf keine Bewertung der Ausschussergebnisse einigen, weshalb dem Abschlussbericht ein Sondervotum beigefügt ist. Strittig ist die Rolle Michael Hartmanns (SPD) als möglicher Informant Edathys.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Nachdem im Februar 2014 eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Nutzung von Kinderpornografie bei dem kurz zuvor zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy öffentlich geworden war, tauchten politische Fragen zu dem Vorgang auf. Es stellte sich heraus, dass führende Politiker schon wesentlich früher von den Ermittlungen gegen Edathy gewusst hatten.
Der ehemalige Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte aus dem Bundeskriminalamt von dem Verdacht gegen Edathy erfahren und während der laufenden Koalitionsverhandlungen den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel davon in Kenntnis gesetzt. Dieser unterrichtete wiederum einige weitere führende Sozialdemokraten. Friedrich, mittlerweile Bundeslandwirtschaftsminister, musste sich deshalb Geheimnisverrat vorwerfen lassen und trat zurück.
Der Innenausschuss führte in der ersten Jahreshälfte 2014 mehrere Befragungen zu den Vorgängen um Edathy durch, aber nach Ansicht der Opposition brachten diese keine befriedigenden Ergebnisse. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beantragten deshalb einen Untersuchungsausschuss, der sich dann vor der Sommerpause konstituierte.
Ab September 2014 bis Juli 2015 befragte der 2. Untersuchungsausschuss zunächst vier Sachverständige zu rechtlichen und kriminologischen Aspekten des Falls und dann 56 Zeugen, einige davon mehrfach. Vor allem zwischen den Aussagen von Edathy und Hartmann ergaben sich erhebliche Widersprüche. Nachdem einige Zeugen Hartmann belastet hatten und ihm staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf uneidliche Falschaussage drohten, machte er fortan vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.
Im Abschlussbericht des Ausschusses heißt es, der Verdacht gegen Hartmann sei zwar durch die Beweisaufnahme „an vielen Stellen genährt“ worden, es liege aber kein „zureichender Beleg“ vor. Dem Sondervotum der Opposition zufolge gibt es dagegen „keinen plausiblen Zweifel an der Informierung des Abgeordneten Edathy durch den Abgeordneten Hartmann“.
Auch zu einigen weiteren Ergebnissen gehen die Meinungen zwischen der Ausschussmehrheit und den Oppositionsvertretern auseinander. Dokumentiert ist alles in dem fast Tausend Seiten starken Abschlussbericht, den das Plenum anschließend an die Debatte per Beschluss „zur Kenntnis“ nehmen wird. (pst/30.11.2015)