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Rückforderungen bei ALG-II-Beziehern

Arbeit und Soziales/Antwort- 11.11.2015

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen die Jobcenter zu viel gezahltes Geld von erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern zurückgefordert haben. Demzufolge könne sie auch keine Auskunft über Widersprüche und Klagen gegen solche Rückforderungsbescheide treffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6539) auf eine Kleine Anfrage (18/6409) der Fraktion Die Linke.