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Berlin: (hib/HLE) Deutschland und die Niederlande wollen bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwarzarbeit besser kooperieren. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Deutsch-niederländischen Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit (17/12015) eingebracht. Der Vertrag regelt besonders den effektiven Informationsaustausch zwischen den Behörden beider Länder.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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