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Berlin: (hib/EIS) Der Deutsche Bundestag soll seine Zustimmung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit geben. Das geht aus einem Gesetzentwurf (17/12337) der Bundesregierung zum Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur vom 15. Oktober 2010 hervor. Danach haben sich die Vertragsparteien des Protokolls von Cartagena vom 29. Januar 2000 im Artikel 27 verpflichtet, völkerrechtliche Regeln und Verfahren im Bereich der Haftung und Wiedergutmachung für Schäden zu erarbeiten, die durch die grenzüberschreitende Verbringung lebender veränderter Organismen entstehen. Ziel sei es, einen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu leisten, heißt es zur Begründung.
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