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Berlin: (hib/STO) Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat laut Bundesregierung auf der Innenministerkonferenz im Mai dieses Jahres einen bisher nicht in die Ressortabstimmung gegebenen Entwurf seines Hauses für ein „Gesetz zur Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts“ vorgestellt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13603) schreibt, beziehen sich wesentliche Eckpunkte des Entwurfs auf eine Verschärfung des Ausweisungsrechts gegenüber „extremistischen Gefährdern, insbesondere im Hinblick auf Salafisten“. Ausweisungstatbestände mit extremismusrelevantem Hintergrund sollten nach dem Entwurf künftig innerhalb des dreigliedrigen Systems der Ausweisungstatbestände hochgestuft werden, „das heißt von einer Ermessens- zu einer Regel- und von einer Regel- zu einer Ist-Ausweisung“ .
Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen nach dem Vorschlag zudem „gewaltbereite religiöse Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen“, künftig konkret in den Ausweisungstatbeständen benannt werden. Auch die Regelung zur Überwachung ausgewiesener Gefährder solle nach dem Vorschlag überarbeitet werden, um nach Ansicht des Bundesinnenministeriums bestehende Sicherheitslücken zu schließen.
Daneben enthält der Entwurf laut Vorlage „strukturelle Anpassungen des Ausweisungsrechts vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung“. Zudem werde ein neuer Regelausweisungsgrund vorgeschlagen, „um Drittstaatsangehörige, die zum missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen einreisen, mit einer Wiedereinreisesperre belegen zu können“. Schließlich sollten nach dem Vorschlag des Ministeriums „Vollzugshemmnisse bei der Aufenthaltsbeendigung abgebaut werden, zum Beispiel durch einen Verzicht auf das Zustimmungserfordernis der Staatsanwaltschaften zur Abschiebung bei Ermittlungsverfahren wegen rein aufenthaltsrechtlicher Verstöße“.
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