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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung zieht eine erste positive Zwischenbilanz über die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Heimerziehung“. In Abstimmung mit den Bundesländern und mit den Kirchen sei es gelungen, zwei in ihren Leistungen vergleichbare Fonds für Betroffene von Misshandlungen in den west- und ostdeutschen Heimen zu etablieren, schreibt die Regierung in ihrem entsprechenden Bericht, den sie dem Bundestag als Unterrichtung vorlegte (17/13671). Am 1. Januar 2012 hätten der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1975“ und am 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ ihre Arbeit aufgenommen. Die steigende Zahl abgeschlossener Vereinbarungen zur Gewährleistung von konkreten Hilfen belege, dass die Fondsleistungen von den Betroffenen „sehr gut“ angenommen werde.
Nach Angaben der Regierung sind bis zum 31. März 2013 vom Fonds „Heimerziehung West“ rund 25 Millionen Euro an Rentenersatzleistungen und Leistungen für Folgeschäden ausgezahlt worden. Aus dem Fonds „Heimerziehung Ost“ seien es rund fünf Millionen gewesen. Insgesamt sollen innerhalb von fünf Jahren aus dem Fonds „Heimerziehung West“ 120 Millionen Euro und aus dem Fonds „Heimerziehung Ost“ 40 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Die Regierung sieht beide Fonds als „wichtigen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens“ an, da Ansprüche der Betroffenen die am Unrecht beteiligten Institutionen und Personen in der Heimerziehung wegen der Verjährung und weitgehend fehlender Beweismöglichkeiten schwer oder gar nicht durchgesetzt werden könnten. Mit den Anlauf- und Beratungsstellen in allen Bundesländern, einer Geschäftsstelle und dem Lenkungsausschuss, in dem auch ein Ombudsmann die Betroffenen vertritt, sei es gelungen, den Spagat zwischen nachvollziehbaren Wünschen der Betroffenen einerseits und den Möglichkeiten eines Hilfesystems zu absolvieren.
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