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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht die Förderung des Bundes für das deutsche Kulturerbe in den Ländern Osteuropas als „Baustein einer europäischen Erinnerungskultur“ an. In ihrem Bericht über die Förderung der Kulturarbeit gemäß des Bundesvertriebenengesetzes (17/13777) zieht sie eine positive Bilanz für die Jahre 2011 und 2012. Die Kulturförderung habe eine „vielgestaltige Arbeit im Bereich der Museen, der Wissenschaft, der kulturellen Vermittlung und des Kulturerhalts ermöglicht“, heißt es in dem Bericht. Die Auseinandersetzung mit dem kulturellen und geschichtlichen deutschen Erbe sei von „gut vernetzten Initiativen und einer hohen fachlichen Expertise geprägt“. Die Regierung betont in ihrem Bericht, dass der Austausch mit den östlichen Nachbarn Deutschlands auch über die schwierigen historischen Themen und Kulturbrüche im 20. Jahrhundert „zunehmend frei von den Dialog erschwerenden Emotionen“ geführt werde.
Gemäß des Paragrafen 96 des Bundesvertriebenengesetzes fördert der Bund Museen, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken und Einrichtungen der Kulturvermittlung, die die Kultur und Geschichte der Deutschen in verschiedenen mittel- und osteuropäischen Ländern pflegen, erforschen und erhalten. Der Bund beteiligt sich zudem an der Sicherung und Erhaltung deutscher Bau- und Kulturdenkmäler im östlichen Europa. Dies trage zur Versöhnung zwischen den östlichen Nachbarstaaten und den deutschen Vertriebenen bei.
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