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Berlin: (hib/KOS) Eine Ausweitung des Straftatbestands der Korruption in den Volksvertretungen von Bund, Ländern und Kommunen verlangt der Bundesrat. In einem Gesetzentwurf der Länderkammer (17/13968) heißt es, bislang richteten sich die gesetzlichen Regelungen nur gegen den Stimmenkauf und Stimmenverkauf im Blick auf künftige Wahlen und Abstimmungen in parlamentarischen Gremien. Aus Sicht des Bundesrats werden durch diese Strafvorschriften viele Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit bei Abgeordneten nicht erfasst. Kritisiert wird in der Vorlage auch, dass Deutschland Konventionen der UN und des Europarats zur Korruptionsbekämpfung in Parlamenten bislang nicht ratifiziert habe.
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