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Berlin: (hib/CHE) Am kommenden Montag, 17. Februar, führt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zu den Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch. Gegenstand der Anhörung ist zum einen ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (18/187) und ein weiterer der Fraktion Die Linke (18/52).
Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Entwurf erreichen, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2014 bei 18,9 Prozent festgesetzt wird und nicht aufgrund der hohen Überschüsse wie nach der Rechtslage auf 18,3 Prozent gesenkt wird. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung soll auf 25,1 Prozent festgesetzt werden. „Das schafft Planungssicherheit und gewährleistet die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung.“ Dadurch würden sich 2014 Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro ergeben, schreiben die Abgeordneten. Weiter heißt es in dem Entwurf, dass durch die Beibehaltung des Beitragssatzes mögliche Minderausgaben beim allgemeinen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung für die alten und neuen Länder in Höhe von insgesamt rund 1,18 Milliarden Euro nicht realisiert würden. Auch eine Entlastung für Bund, Länder und Kommunen bei den Beiträgen für ihre Beschäftigten soll es deshalb nicht geben.
Die Linke fordert in ihrem Entwurf, die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung 2014 nicht zu senken. In ihrem Gesetzentwurf „zur Stabilisierung der Beitragssätze“ heißt es zur Begründung, ein solcher Schritt würde „dringend nötige systemgerecht aus Beiträgen zu finanzierende Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Rente wie bei Erwerbsminderungsrenten und des Leistungsniveaus auf längere Zeit erheblich erschweren oder gar verhindern“. Die Abgeordneten schlagen deshalb vor, durch den Verzicht auf die Begrenzung der Rücklagen bei gleichzeitiger Beibehaltung der derzeit gültigen Beitragssätze den „Automatismus zur Senkung der Beitragssätze“ außer Kraft zu setzen.
Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Geladen sind unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Sozialverband Deutschland e.V. Als Einzelsachverständige wurden bisher Prof. Dr. Eckart Bomsdorf (Köln), Prof. Dr. Gerhard Bäcker (Duisburg) und Georg Hupfauer (Köln) benannt.
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