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Berlin: (hib/STO) Die Koalitionspläne zur Anhebung der Abgeordneten-Entschädigung sind am Montag, 17. Februar, Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Zu der Veranstaltung, die um 15.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden als Sachverständige die Professorinnen Stefanie Schmahl von der Universität Würzburg und Suzanne Schüttemeyer von der Universität Halle sowie der ehemalige Bundesminister Carl-Dieter Spranger und der frühere Direktor beim Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeh, erwartet. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses (go-ausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.
Nach dem Gesetzentwurf der CDUCSU- und der SPD-Fraktion zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (18/477) soll sich die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung künftig an der Entwicklung der Nominallöhne orientieren. Als Ausgangsgröße soll der Vorlage zufolge die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag) dienen.
Das Verfahren stelle die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöhe die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung, schreiben Union und SPD. Um eine „Annäherung an die Ausgangsgröße“ zu erreichen, solle die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 angepasst werden. Die Abgeordnetenentschädigung, die seit dem 1. Januar 2013 bei 8.252 Euro monatlich liegt, soll danach zum 1. Juli 2014 auf 8.667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf 9.082 Euro angehoben werden. Künftig ist laut Vorlage vorgesehen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli, erstmals am 1. Juli 2016, erhöht, und zwar auf der Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Anstiegs der Nominallöhne.
Ferner sieht der Entwurf neben den bisher schon geltenden Amtszulagen für den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter eine solche Zulage auch für die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse, Unterausschüsse und Enquete-Kommissionen vor. Danach erhalten der Bundestagspräsident, wie bisher, eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages und seine Stellvertreter in Höhe eines halben Monatsbetrages. Für die Ausschussvorsitzenden sowie die Vorsitzenden von Unterausschüssen und Enquete-Kommissionen soll sich nun die Zulage auf 15 Prozent des Monatsbetrages belaufen.
Die Mehrbelastungen des Bundeshaushaltes durch die Erhöhung der Grundentschädigung und die Gewährung von Funktionsvergütungen an Ausschussvorsitzende werden in der Vorlage für das laufende Jahr mit zirka 1,7 Millionen Euro und für das nächste Jahr mit weiteren rund 3,5 Millionen Euro beziffert.
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