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Berlin: (hib/JOH) Insgesamt neun Verfassungsbeschwerde-verfahren von Energieversorgungsunternehmen gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sind derzeit anhängig. Der Zeitpunkt für eine mündliche Verhandlung und eine Entscheidung sei nicht prognostizierbar, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/442) auf eine Kleine Anfrage (18/308) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darüber hinaus liefen 14 weitere Verfahren im Atomkraftbereich, an denen der Bund, vom Bund finanzierte Einrichtungen oder bundeseigene Unternehmen beteiligt seien.
Die Grünen-Fraktion hatte sich nach der Zahl der laufenden beziehungsweise zu erwartenden Gerichtsverfahren im Atomkraftbereich in Deutschland erkundigt. Die Abgeordneten forderten unter anderem konkrete Informationen zu Gegenstand und Ablauf der Verfahren. Darüber hinaus wollten sie wissen, ob die Bundesregierung die in einem Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ vom 22. Dezember 2012 („Vattenfall will 3,5 Milliarden Euro“) genannten finanziellen Ansprüche in etwa bestätigen könne oder nicht, und falls nicht, ob die tatsächlichen Beträge höher oder niedriger liegen.
Die Bundesregierung berichtet in ihrer Antwort tabellarisch von insgesamt 26 laufenden Verfahren auf Landesebene, davon allein neun in Schleswig-Holstein. Unter anderem klagten Umweltschutzorganisationen sowie natürliche Personen auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für die Atomkraftwerke Krümmel, Brunsbüttel und Biblis A und B. Diese Verfahren seien derzeit im Hinblick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ausgesetzt. Der weitere Verfahrensverlauf sei ungewiss, schreibt die Regierung.
Hinsichtlich Umfang und Verfahrensstand des Rechtsstreits mit Vattenfall verweist die Bundesregierung auf ihre Berichte an den Bundestag zum Fortgang des Verfahrens. Diese seien zur Einsichtnahme durch die Abgeordneten des Bundestages in der Geheimschutzstelle des Parlaments hinterlegt.
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