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Berlin: (hib/STO) Im Rahmen jährlicher Auswertungen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität“ sind in den vergangenen Jahren laut Bundesregierung „jeweils zirka 20 bis über 60 Spreng- und Brandvorrichtungen als Tatmittel festgestellt“ worden. Dies umfasse „sowohl die Fälle, in denen Spreng- und Brandvorrichtungen zum Einsatz kamen, als auch die Feststellung entsprechender Substanzen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/465) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis“ (18/338).
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, wurden in der Vergangenheit „von der rechtsextremistischen Szene Molotowcocktails als Tatmittel bei der Begehung von schweren Straftaten eingesetzt, da diese spontan und ohne großen Aufwand herzustellen sind“. In Einzelfällen seien Sprengvorrichtungen wie Rohrbomben festgestellt worden, die jedoch eine „gewisse Handhabungssicherheit im Umgang mit den Sprengsubstanzen oder der Sprengvorrichtung erfordern“.
Zugleich bekräftigt die Bundesregierung, dass eine „hohe Affinität von Rechtsextremisten zu Waffen und Sprengstoff“ bestehe. Hieraus resultiere ein „herausragendes Gefährdungspotenzial“. Die Bundesregierung verfolge dieses „nicht erst seit der Aufdeckung der terroristischen Mordserie des ,NSU‘ sehr aufmerksam“. Seit dem Jahr 2003 nehme daher das Bundeskriminalamt jährlich besondere Auswertungen zum Thema Waffen und Sprengstoff im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität vor, um entsprechende Gefährdungen frühzeitig erkennen und ihnen entgegentreten zu können. Durch die Schaffung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus seien zudem die Bedingungen für einen intensiveren Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern verbessert worden.
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