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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Donnerstag Nachmittag weiteren Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Die Änderungen waren mit einem Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht und an den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576) angehängt worden. Für diesen ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend, der den Änderungen am Donnerstag Nachmittag ebenfalls zugestimmt hat. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten im Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Linksfraktion enthielt sich, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen.
Die Änderungen dienen überwiegend der Korrektur von fehlerhaften Verweisen. Außerdem wurden Fristen zu Gunsten von Biogasanlagen geändert. Die SPD-Fraktion begrüßte das schnelle Handeln der Koalition. Die Linksfraktion wollte wissen, ob mit weiterem Korrekturbedarf zu rechnen sei, was von der Regierung verneint wurde. Erst 2016 werde es mit den einzuführenden Ausschreibungsregelungen Korrekturen am EEG geben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das ganze Verfahren wäre vermeidbar gewesen. Und die Stichtagsregelung hätte schon früher geändert werden können.
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