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Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzt laut Bundesregierung „neben den in Paragraf 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gesetzlich vorgesehenen Quellen“ keine selbstständigen beziehungsweise freien Mitarbeiter im Bereich der Beschaffung von Nachrichten ein. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1737) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1549) weiter schreibt, ist ihr nicht bekannt, ob die Verfassungsschutzbehörden der Länder freie oder selbständige Mitarbeiter in diesem Bereich einsetzen. Nach der genannten Gesetzespassage darf das Bundesamt Methoden zur heimlichen Informationsbeschaffung „wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen“ anwenden.
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