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Berlin: (hib/JOH) Die Themenbereiche Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Energiewende im Gebäudebereich werden trotz des vollzogenen Neuzuschnitts einiger Bundesministerien in der 18. Legislaturperiode fachübergreifend bearbeitet. Hierfür stünden „bewährte Instrumente und Veranstaltungsformate“ zur Verfügung, betont die Bundesregierung in einer Antwort (18/2086) auf eine Kleine Anfrage (18/1715) der Fraktion Die Linke. Darüber hinaus werde in der laufenden Legislaturperiode das im Koalitionsvertrag vorgesehene Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen eine Bündelungsfunktion wahrnehmen und Plattformen für den Austausch der Akteure und der Fachöffentlichkeit schaffen.
Mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 21. Dezember 2013 hatten mehrere Bundesministerien neue Fachzuständigkeiten erhalten. So wurden dem neuen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten sowie für Stadtentwicklung, Wohnen, ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist seither zuständig für Energieeinsparung und die energetische Gebäudesanierung. Die entsprechenden Titelgruppen wurden aus dem ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgelöst.
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