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Berlin: (hib/HLE) Das unter dem Namen Botox bekannte Nervengift Botulinumtoxin, ist kein kosmetisches Mittel im Sinne der EU-Verordnung über kosmetische Mittel. Daher könnten auch die Regelungen zu Tierversuchen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln nicht auf Produkte mit Botulinumtoxin-Neurotoxin Anwendung finden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/2189) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2063)
Nach Angaben der Bundesregierung wurden im letzten Jahr 21.801 Mäuse in Prüfungen der akuten oder subakuten Toxizität verwendet. Wie viele dieser Tiere für die Testung von Botulinumtoxin-Neurotoxin verwendet worden seien, sei nicht bekannt.
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