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Berlin: (hib/ROL) Bund und Länder haben im Jahr 2008 vereinbart, den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ ins Leben zu rufen. Dessen Ziel ist die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung sowie die Ermunterung der Hochschulen zur Profilbildung im wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium. In ihrer Kleinen Anfrage (18/2310) will die Fraktion Die Linke in einer Zwischenbilanz unter anderem wissen, was das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter einer „offenen Hochschule“ versteht und welche Anknüpfungspunkte zu den Zielen des Wettbewerbs bestehen. Auch fragt die Fraktion, was das BMBF unter Aufstieg durch Bildung versteht.
Das BMBF hat im Jahr 2011 die erste Wettbewerbsrunde des Förderprogramms gestartet und im Sommer 2011 entschieden, 26 Projekte von Hochschulen und Hochschulverbünden zu fördern. Die zweite Wettbewerbsrunde ist im August 2013 ausgeschrieben worden und soll im August 2014 starten (www.wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de).
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