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Berlin: (hib/SCR) Im zweiten Quartal 2014 haben nach Kenntnis der Bundesregierung 22 Demonstrationen und Kundgebungen rechtsextremistischer Parteien und Personenzusammenschlüsse mit mehr als 20 Teilnehmern vor Asylbewerber- beziehungsweise Flüchtlingsunterkünften stattgefunden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/2284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2160) hervor. Im selben Zeitraum seien 24 politisch motivierte Delikte registriert worden, bei denen eine Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. 22 davon fielen in den Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität „rechts“. Unter anderem verzeichneten die Behörden laut Bundesregierung acht Fälle von Sachbeschädigung sowie einen Fall von schwerer Brandstiftung und einen Fall von gefährlicher Körperverletzung. Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass in der Statistik nicht zwischen Versuch und Vollendung der Straftaten unterschieden wird. Zudem hätten die Zahlen aufgrund möglicher Nachmeldungen bis zum 31. Januar 2015 nur einen „begrenzten Aussagewert“. Im Zusammenhang mit Demonstrationen und Kundgebungen zum Thema Asyl seien im zweiten Quartal 15 Straftaten registriert worden. Neun davon sind laut Antwort dem linken Spektrum zuzuordnen, vier dem rechten. Bei zwei Fällen lasse sich keine Zuordnung vornehmen.
Die Abgeordneten wollten zudem wissen, wie sich die Bundesregierung erkläre, dass zwischen den von ihr gemeldeten Fällen für das erste Quartal 2014 (18/1593) und Angaben von Pro Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung eine Differenz besteht. Laut Antwort der Bundesregierung sind hierfür unter anderem „unterschiedliche Erhebungskriterien“ verantwortlich. Die Angaben von Pro Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung flössen allerdings in die Betrachtungen durch die Clearingstelle „Straftaten gegen Asylunterkünfte“ des Bundeskriminalamtes ein, teilte die Bundesregierung mit.
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